PNE AGCuxhavenBefreiung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum 31.12.2024GesellschafterbeschlussPNE Erneuerbare Energien GmbHDie PNE AG mit dem Sitz in Cuxhaven, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRB 110360. ist die alleinige Gesellschafterin der Firma PNE Erneuerbare Energien GmbH mit dem Sitz in Husum, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRB 13121 FL. Die Alleingesellschafterin hält unter Verzicht auf alle Vorschriften über Einberufung und Ankündigung eine Gesellschafterversammlung ab und beschließt einstimmig was folgt: Die Alleingesellschafterin stimmt der Inanspruchnahme der Erleichterungen gemäß § 264 Abs.3 HGB für das Geschäftsjahr 2024 zu. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Cuxhaven, den 12.02.2025 PNE AG Heiko Wuttke, Vorstandsvorsitzender Harald Wilbert, Vorstand Finanzen Roland Stanze, Vorstand Per Hornung Pedersen, Vorstand Harte PatronatserklärungBinding Letter of SupportHiermit verpflichtet sich die PNE AG Peter-Henlein-Str. 2-4, 27472 Cuxhaven - Muttergesellschaft - als einzige Gesellschafterin der PNE Erneuerbare Energien GmbH Otto-Hahn-Straße 12-16, 25813 Husum - Tochtergesellschaft - die Tochtergesellschaft finanziell so mit Liquidität und Kapital auszustatten und ausgestattet zu halten, dass diese jederzeit in der Lage ist, ihren gegenwärtig bestehenden und allen zukünftigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber sämtlichen Gläubigern nachzukommen und sie nicht zahlungsunfähig oder überschuldet wird Im Falle der drohenden Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit steht der Tochtergesellschaft ein eigener Zahlungsanspruch gegen die Muttergesellschaft zu einen Rückgriffsanspruch gegen die Tochtergesellschaft nach einer Inanspruchnahme aus dieser Patronatserklärung werden wir erst nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger und bis zur Abwendung einer Krise nur zugleich mit dem Anspruch der Gesellschafter auf Einlagenrückgewähr geltend machen Die Patronatserklärung ist bis zum 31.12.2026 befristet Auf diese Patronatserklärung findet deutsches Recht Anwendung Der für diese Patronatserklärung maßgebliche Text ist derjenige, der in deutscher Sprache abgefasst ist. Bei einer unterschiedlichen Auslegung des deutschsprachigen und des englischsprachigen Texts hat also der deutschsprachige Text Vorrang
Cuxhaven, 12.02.2025 PNE AG Heiko Wuttke, CEO Harald Wilbert, CFO |