![]() Progress-Werk Oberkirch AktiengesellschaftOberkirchJahres- und Konzernabschluss 2017BERICHT DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat der Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft (im Folgenden auch die "Gesellschaft") nahm im Geschäftsjahr 2017 die ihm gemäß Gesetz und Satzung der Gesellschaft sowie seiner Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahr. Hierzu arbeitete er kontinuierlich mit dem Vorstand zusammen und pflegte einen intensiven Dialog. Aufsichtsrat und Vorstand erörterten insbesondere alle wesentlichen Fragen zur strategischen Weiterentwicklung von Gesellschaft und Konzern und stimmten diese eng miteinander ab. Der Aufsichtsrat beriet den Vorstand regelmäßig und überwachte die Führung der Geschäfte hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Bei Vorstandsentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gesellschaft oder den Konzern war der Aufsichtsrat stets unmittelbar eingebunden. Anhand detaillierter schriftlicher und mündlicher Berichte des Vorstands wurde er zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen zu den für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Märkten, zum aktuellen Gang der Geschäfte sowie zur Lage von Gesellschaft und Konzern informiert. Ebenso wurden laufende Entwicklungsprojekte und Investitionen sowie die kurz- und langfristige Unternehmensplanung eingehend erörtert. Darüber hinaus informierte der Vorstand über die Liquiditäts- und Risikolage, über die konzernweiten Risiko- und Compliance-Managementsysteme sowie über Fragen der IT-Sicherheit und deren Weiterentwicklung. Des Weiteren erörterte der Aufsichtsrat das Thema Datenschutz, insbesondere die Umsetzung der ab 25. Mai 2018 gültigen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Konzern. Plan- und Zielabweichungen des Geschäftsverlaufs sowie geeignete Maßnahmen, diesen zu begegnen, wurden vom Vorstand im Einzelnen erläutert und vom Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat prüfte alle Berichte des Vorstands kritisch auf ihre Plausibilität sowie die Risiko- und Compliance-Management-Systeme auf ihre Angemessenheit und Effektivität. Er stellte fest, dass Gegenstand und Umfang der Berichterstattung des Vorstands den Anforderungen des Aufsichtsrats in vollem Umfang gerecht wurden. Zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands erteilte der Aufsichtsrat, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen erforderlich war, nach Prüfung und Beratung seine Zustimmung. Zustimmungspflichtige Angelegenheiten legte der Vorstand rechtzeitig zur Beschlussfassung vor. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand im Geschäftsjahr 2017 auch zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig in engem persönlichem Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Sprecher des Vorstands, und beriet ihn hinsichtlich Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement sowie Compliance-Themen. Er informierte sich darüber hinaus ständig über den Geschäftsgang und die wesentlichen Geschäftsvorfälle. Auch außerhalb von Sitzungen informierte er die übrigen Aufsichtsratsmitglieder und erörterte aktuelle Entwicklungen mit ihnen. Die kontinuierliche Information des Aufsichtsratsvorsitzenden über besondere Geschäftsvorgänge, die für die Beurteilung von Lage und Entwicklung sowie für die Leitung der Gesellschaft bzw. des Konzerns von wesentlicher Bedeutung waren, war gewährleistet. Er wurde diesbezüglich durch den Vorstand unverzüglich mündlich oder durch schriftliche Berichte umfassend in Kenntnis gesetzt. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen waren und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten auch im Geschäftsjahr 2017 nicht auf. ARBEIT DES PLENUMSIm Berichtsjahr 2017 tagte das Plenum fünfmal, und zwar am 29. März, 23. Mai, 26. Juli, 28. September und am 13. Dezember. Die Sitzungen des Aufsichtsrats fanden mit einer Ausnahme am Sitz der Gesellschaft statt. Einer festen Tradition folgend, wurde auch 2017 wieder eine Sitzung an einem der ausländischen Standorte abgehalten, die der Aufsichtsrat bei diesen Gelegenheiten besichtigt. Die Septembersitzung fand am Standort der kanadischen Tochtergesellschaft in Kitchener statt. Mit einer Ausnahme tagte der Aufsichtsrat jeweils vollzählig. Der Aufsichtsrat befasste sich in allen seinen Sitzungen eingehend mit der Unternehmensstrategie, der aktuellen Marktlage, den laufenden Entwicklungsprojekten und dem Status der Investitionen. Darüber hinaus erörterte der Aufsichtsrat regelmäßig die jeweiligen Situations- und Ergebnisberichte des Vorstands zur wirtschaftlichen und operativen Lage. Ferner standen im Jahresverlauf die folgenden Einzelthemen auf den jeweiligen Tagesordnungen: In der Sitzung vom 29. März 2017 befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit dem Bericht des Prüfungsausschusses, den Abschlüssen des Geschäftsjahres 2016 einschließlich des Abhängigkeitsberichts des Vorstands, dem Bericht des Aufsichtsrats, dem Geschäftsbericht 2016 - insbesondere dem Corporate-Governance-Bericht - und der Tagesordnung der 94. ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2017. Darüber hinaus wurden Fragen zum IT-Risikomanagement sowie Personalthemen behandelt. Am 23. Mai 2017 stand die am gleichen Tag stattfindende ordentliche Hauptversammlung 2017 im Vordergrund der Erörterungen. Außerdem wurden neben regelmäßig aufgerufenen Tagesordnungspunkten die erste Hochrechnung für das laufende Geschäftsjahr 2017 inklusive der damit verbundenen Risikosituation sowie Compliance-Themen und der Bericht des Prüfungsausschusses behandelt. In der Sitzung vom 26. Juli 2017 erörterte der Aufsichtsrat über die regelmäßig aufgerufenen Tagesordnungspunkte hinaus unter anderem Fragen zu Finanzierung, Compliance-Themen und Datenschutz. Die Sitzung vom 28. September 2017 stand im Zeichen des Besuchs der Betriebsstätte im kanadischen Kitchener. Des Weiteren wurden über die regelmäßig erörterten Themen hinaus die zweite Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2017, Geschäftsordnungsfragen inklusive des Beschlusses über eine eigene Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss, das Konzept und die konzernweite Organisation der mit dem Geschäftsjahr 2017 aufzunehmenden CSR-Berichterstattung (sog. Nichtfinanzielle Erklärung) sowie die Umsetzung weiterer regulatorischer Anforderungen erörtert. In der Sitzung vom 13. Dezember 2017 standen unter anderem die dritte Hochrechnung 2017, die strategische Ausrichtung des Konzerns - hier insbesondere die Planungen für die Geschäftsjahre 2018 bis 2022 - sowie Themen bezüglich des Werkzeugbaus und der Corporate Governance zur Debatte. Zum letzten Punkt gehörten insbesondere die Verabschiedung der Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 sowie die Abweichungen von diesen Empfehlungen und die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats. Weitere Ausführungen zur Corporate Governance finden sich im Corporate-Governance-Bericht und in der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289 f und 315 d Handelsgesetzbuch der Gesellschaft. Beide sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.progress-werk.de/de/konzern/corporate-governance/ abrufbar. In seiner Sitzung am 23. März 2018 behandelte der Aufsichtsrat umfassend den Jahres- und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2017 einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Abhängigkeitsbericht des Vorstands gemäß § 312 Aktiengesetz. Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie gemäß den nach § 315 e Abs. 1 Handelsgesetzbuch anzuwendenden Vorschriften. Die Buchführung, der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern sowie der Abhängigkeitsbericht wurden von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abhängigkeitsbericht lautet: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind." Der Jahres- und der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern, der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns, der Abhängigkeitsbericht und die vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsberichte wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Vorfeld der Sitzung am 23. März 2018 ausgehändigt. Der Prüfungsausschuss prüfte diese Unterlagen in seiner Sitzung am 12. März 2018. Der Abschlussprüfer war bei der Sitzung des Prüfungsausschusses am 12. März 2018 und bei der Aufsichtsratssitzung am 23. März 2018 anwesend und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Der Aufsichtsrat unterzog den Jahres- und den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern sowie den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns einer eigenen Prüfung und stimmte auf Empfehlung des Prüfungsausschusses dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer in der Sitzung am 23. März 2018 zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats waren keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigte den Konzern- sowie den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 war damit festgestellt. Des Weiteren billigte der Aufsichtsrat den Bericht des Aufsichtsrats, den Corporate-Governance-Bericht sowie den Vergütungsbericht. Der Aufsichtsrat unterzog auch den Abhängigkeitsbericht einer eigenen Prüfung und stimmte dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer in der Sitzung am 23. März 2018 zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats waren keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts zu erheben. Das Gremium stimmte darüber hinaus dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns 2017 zu. Die Verwaltung wird der Hauptversammlung am 23. Mai 2018 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von 1,65 EUR je Aktie (i. V. 1,60 EUR) auszuschütten. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich darüber hinaus intensiv mit den Zielen für seine Zusammensetzung sowie mit der Erarbeitung seines Kompetenzprofils. Beides wurde vom Aufsichtsrat am 23. März 2018 beschlossen und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.progress-werk.de/de/konzern/aufsichtsrat/ abrufbar. Auch führte der Aufsichtsrat eine inhaltliche Prüfung der "Nichtfinanzielle Erklärung 2017 gemäß §§ 289 c, 315 c HGB" durch. Die Erklärung wurde vom Vorstand detailliert erläutert. Die Prüfung führte zu keiner Beanstandung des Berichts durch den Aufsichtsrat. ARBEIT DER AUSSCHÜSSEDer Aufsichtsrat hat zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben und gemäß seiner Geschäftsordnung einen Personal- und einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Er hat diesen Ausschüssen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen gewisse Entscheidungsbefugnisse übertragen. Im Übrigen bereiten die Ausschüsse die sie betreffenden Themen für deren Erörterung im Plenum vor. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Plenum regelmäßig über die Beratungen und Beschlüsse des jeweiligen Ausschusses. Der Aufsichtsratsvorsitzende leitet den Personalausschuss. Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor und beschließt anstelle des Aufsichtsrats über die Vertretung der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern, die Einwilligung zu Neben- und Konkurrenztätigkeiten eines Vorstandsmitglieds und die Gewährung von Darlehen an Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder. Außerdem unterbreitet er dem Aufsichtsrat Vorschläge für das Vergütungssystem für den Vorstand und für die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands. Der Personalausschuss tagte im Berichtsjahr 2017 zweimal, und zwar am 14. März und am 23. November. Seine Mitglieder waren jeweils vollzählig anwesend. Gegenstand der Erörterungen waren im Wesentlichen die Zusammenarbeit im Vorstand sowie die Verlängerung des auslaufenden Vorstandsvertrages von Bernd Bartmann. Dr. Georg Hengstberger ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Er verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Der Prüfungsausschuss übernimmt anstelle des Aufsichtsrats die Vorprüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses, des Lage- und des Konzernlageberichts sowie des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers. Des Weiteren bereitet er den gemäß § 171 Aktiengesetz zu erstattenden Bericht des Aufsichtsrats vor. Neben der Überwachung der Rechnungslegung befasst sich der Prüfungsausschuss außerdem mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit der internen Kontroll- und Revisionssysteme, des Risikomanagement-Systems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance und des Compliance-Management-Systems. Des Weiteren nimmt der Prüfungsausschuss die Beauftragung des Abschlussprüfers und die Vereinbarung seines Honorars vor. Ferner holt der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ein. Im Berichtsjahr wurden keine die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers infrage stellende Erkenntnisse gewonnen. Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr 2017 sechsmal, und zwar am 16. Februar, 14. März, 26. April, 26. Juli, 28. September und 25. Oktober. An den Sitzungen nahmen jeweils alle Mitglieder des Ausschusses teil. Die wesentlichen Themen seiner Erörterungen waren die Abschlüsse des Geschäftsjahres 2016, der Zwischenfinanzbericht sowie die Quartalsmitteilungen des Geschäftsjahres 2017 und die Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017. Außerdem setzte sich der Ausschuss mit Fragen der internen Revision sowie der Zustimmung zu Nichtprüfungsleistungen durch die Abschlussprüfungsgesellschaft und mit seiner eigenen Geschäftsordnung auseinander. Des Weiteren befasste sich der Prüfungsausschuss intensiv mit der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens. Hierzu nahm er Berichte des Vorstands entgegen, insbesondere zur aktuellen Entwicklung der Rentabilität der Gesellschaft und des Konzerns. Darüber hinaus erörterte der Ausschuss Fragen unter anderem zur Unternehmensfinanzierung, zur Bewertung von Beteiligungen, der Unternehmenssteuerung und der Rechnungslegung. Der Prüfungsausschuss nahm regelmäßig einen Abgleich der aktuellen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns mit der laufenden Planung vor und prüfte entsprechenden Handlungsbedarf. Im Berichtsjahr waren die Ausschüsse folgendermaßen besetzt: PERSONALAUSSCHUSS
PRÜFUNGSAUSSCHUSS
VERÄNDERUNGEN IN DEN ORGANENIm Berichtsjahr gab es keine Veränderungen in den Organen der Gesellschaft. AUFGETRETENE INTERESSENKONFLIKTEDer Aufsichtsrat hat das Vorliegen von Interessenkonflikten im Berichtsjahr laufend überwacht. Interessenkonflikte sind vom Aufsichtsrat während des Berichtsjahrs weder festgestellt worden, noch wurden ihm solche von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. DANKWie im Vorjahr konnte auch im Geschäftsjahr 2017 die ursprüngliche Planung für die Neugeschäftsgewinnung übertroffen werden. Insbesondere gelang bei Instrumententafelträgern der Einstieg in den bedeutenden amerikanischen Pick-up-Markt. Dies trägt zur Absicherung der mittelfristigen Wachstumspläne wie auch der Auslastung der nächsten Jahre bei. Nicht zuletzt ragt das Berichtsjahr auf der Ertragsseite mit einer positiven Entwicklung des EBIT vor Währungseffekten heraus. Hierzu haben mit Ausnahme Chinas alle Standorte wesentliche Beiträge geliefert. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei allen weltweit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre auch im Berichtsjahr wieder unter Beweis gestellte Leistungsbereitschaft und Motivation. Dies gilt insbesondere für ihren besonderen Einsatz bei der Bewältigung der vielfach überplanmäßig hohen Abrufvolumina. Sie haben damit bewiesen, dass PWO in der Lage ist, die stetig wachsenden Herausforderungen des globalen Automobilmarktes auch unter besonders anspruchsvollen Bedingungen zu meistern. Der Aufsichtsrat ist unverändert davon überzeugt, dass der Vorstand sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Positionierung von PWO als verlässlicher und innovativer Partner unserer Kunden auch in Zukunft gewährleisten werden. Für den Erfolg und das große Engagement im Geschäftsjahr 2017 drückt er allen Beteiligten seinen Dank aus. Dieser Bericht wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 23. März 2018 eingehend erörtert und festgestellt.
Oberkirch, den 23. März 2018 Karl M. Schmidhuber, Vorsitzender des Aufsichtsrats CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT 2017Unser Selbstverständnis gründet auf umfassendem Verantwortungsbewusstsein. Verantwortliches Handeln gegenüber allen Stakeholdern sowie langfristige und nachhaltige Wertschöpfung sehen wir als Verpflichtung. Auf diesen Prinzipien baut gute Corporate Governance auf. Dies gilt sowohl für die Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft (auch die "Gesellschaft" oder die "AG") als auch ihre Konzerngesellschaften (zusammen der "Konzern" oder "PWO"). Um das Vertrauen in die Führung der Gesellschaft und des Konzerns bei Aktionären und Beschäftigten, Kunden und Lieferanten sowie in der Öffentlichkeit zu wahren und zu festigen, verpflichten sich alle mit Führung und Kontrolle Beauftragten zur Einhaltung dieser Prinzipien. Bei ihrer Umsetzung orientiert sich die AG an dem einschlägigen gesetzlichen Regelwerk und den in der deutschen Wirtschaft üblichen Standards guter Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten vertrauensvoll, eng und effektiv zusammen. Wesentliche neue Informationen werden transparent, zeitnah und gleichzeitig nach innen wie nach außen kommuniziert. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS §§ 289 F UND 315 D HGBDie Erklärung der AG zur Unternehmensführung für Gesellschaft und Konzern enthält neben der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG Angaben zu über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandten Unternehmensführungspraktiken, Erläuterungen zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der vom Aufsichtsrat eingerichteten Ausschüsse sowie weitere Angaben zu wesentlichen Corporate-Governance-Strukturen. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTGVorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2017 folgende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben: Vorstand und Aufsichtsrat der Progress-Werk Oberkirch AG erklären, dass die Gesellschaft den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit den nachfolgenden Ausnahmen entsprechen wird: ZIFFER 3.8 | D&O-VERSICHERUNGFür den Aufsichtsrat sieht die Satzung einen Selbstbehalt in Höhe der Hälfte der jährlichen Festvergütung des Aufsichtsratsmitglieds vor. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass damit eine angemessene Regelung getroffen ist. ZIFFER 4.1.3 | GESCHÜTZTE HINWEISE AUF RECHTSVERSTÖSSE IM UNTERNEHMENBeschäftigten soll die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützte Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen geben zu können. Aus rein praktischen Gründen kann das Unternehmen diese Empfehlung erst im Laufe des Jahres 2018 umsetzen. ZIFFER 4.2.3 | VORSTANDSVERTRÄGEDie bisher abgeschlossenen Vorstandsverträge enthalten betragsmäßige Höchstgrenzen für die variablen Vergütungsanteile. Eine zusätzliche betragsmäßige Höchstgrenze für die Gesamtvergütung stößt wegen der schwankenden Zuführungen zu Pensionsrückstellungen auf erhebliche praktische Probleme, so dass der Aufsichtsrat von der zusätzlichen Festlegung eines Höchstbetrags der Gesamtvergütung abgesehen hat. ZIFFER 5.3.3 | NOMINIERUNGSAUSSCHUSSDer Aufsichtsrat sieht für die Bildung eines Nominierungsausschusses keine Notwendigkeit. Da der Aufsichtsrat nur aus sechs Mitgliedern besteht, hält er es für sachgerecht, dass sich der gesamte Aufsichtsrat mit der Nominierung von Aufsichtsratskandidaten befasst. ZIFFER 5.4.1 | ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATSDer Aufsichtsrat hat das Ziel, unterschiedliche berufliche und fachliche Kenntnisse und Erfahrungen im Aufsichtsrat zusammenzuführen, insbesondere auf den Gebieten der Automobilwirtschaft, des Finanzwesens und des Wirtschaftsrechts. Angesichts der geringen Mitgliederzahl des Aufsichtsrats ist es darüber hinaus aus praktischen Gründen kaum möglich, weitere Gesichtspunkte bei der Zusammensetzung zu beachten. Insoweit wird von den Vorgaben von Ziff. 5.4.1 abgewichen. Insbesondere ist derzeit die Festlegung einer Altersgrenze und einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass eine Altersgrenze die Auswahl qualifizierter Kandidatinnen und Kandidaten pauschal einschränken würde, da dem Unternehmen grundsätzlich auch die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen soll. Ein allein altersbedingter Ausschluss oder eine Begrenzung der maximalen Zugehörigkeitsdauer erscheinen dem Aufsichtsrat nicht sachgerecht. Der Aufsichtsrat hat von der Festlegung einer bestimmten Anzahl "unabhängiger" Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Ziff. 5.4.1 zweiter Absatz abgesehen, da es für die Auslegung des Begriffs "unabhängig" in der Praxis noch keine einheitliche Definition gibt. Nach der gegenwärtigen Einschätzung des Aufsichtsrats sind - unter Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter - alle Aufsichtsratsmitglieder als "unabhängig" im Sinne von Ziff. 5.4.2 anzusehen. Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 bzw. in der Fassung vom 5. Mai 2015 wurde seit Abgabe der letzten Erklärung nach § 161 Aktiengesetz im Dezember 2016 mit Ausnahme der erklärten Ziffern entsprochen.
Oberkirch, im Dezember 2017 Progress-Werk Oberkirch AG Der Aufsichtsrat Der Vorstand Die jeweils aktuelle Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ist auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Konzern unter Corporate Governance abrufbar. RELEVANTE ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKENUnternehmerisches Handeln basiert bei PWO auf definierten Grundsätzen und Werten sowie auf dem Selbstverständnis einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Im Hinblick auf die unternehmerische Führung werden die AG und der Konzern grundsätzlich gleichbehandelt. Wesentliche Abweichungen zwischen deren Corporate-Governance-Strukturen bestehen daher nicht. UNTERNEHMENSWERTEMit unseren drei zentralen Unternehmensgrundsätzen "Kunden-, Mitarbeiter- und Erfolgsorientierung" wollen wir höchste Maßstäbe setzen. Daraus leiten sich Unternehmenswerte ab, die die Eckpfeiler der PWO-Führungskultur bilden und der Unternehmensführung als Leitbild für das tägliche Handeln dienen: KUNDEN, PRODUKTE UND GLOBALE PRÄSENZIm Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen dauerhaft zufriedene Kunden. Wir sind weltweit überall dort präsent, wo unsere Kunden uns brauchen. Zur Erfüllung ihrer Anforderungen bieten wir innovative Lösungen. Damit erschließen wir uns zudem frühzeitig neue Märkte. MITARBEITERUnsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Garanten unseres Erfolgs. Daher investieren wir nachhaltig in ihre Fähigkeiten sowie ihre Motivation und bieten ihnen optimale Arbeitsbedingungen, damit sie mit Begeisterung und Spaß Höchstleistungen vollbringen können. Wir beteiligen sie am Erfolg und achten auf eine leistungsgerechte Vergütung sowie eine ausgewogene Vergütungsstruktur auf allen Hierarchie-Ebenen. KAPITALGEBER, LIEFERANTEN UND ÖFFENTLICHKEITWir wollen den Wert unseres Unternehmens nachhaltig steigern und orientieren uns dabei an den Interessen unserer Kapitalgeber und der Öffentlichkeit. Gegenüber unseren Lieferanten verhalten wir uns fair. Durch strategischen Weitblick stärken wir unsere Marktposition. Wir gestalten die Zukunft weltweit aktiv mit. Unser wirtschaftliches Handeln sichert den Gewinn. Unser Unternehmen ist Teil der Gesellschaft. Daher nehmen wir unsere soziale, ökonomische und ökologische Verantwortung nachhaltig wahr. FÜHRUNGSGRUNDSÄTZEUnsere Führungskultur setzt auf die Eigenverantwortung und Eigeninitiative der Führungskräfte. Darauf bauen unsere Führungsgrundsätze auf. Sie sind Ausdruck unserer Grundüberzeugungen und geben den Führungskräften zugleich den Orientierungsrahmen im täglichen Umgang mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir sind überzeugt, dass eine kooperative Grundeinstellung, die Fähigkeit zur Koordination und ein durch Information und Delegation geprägter Führungsstil wesentliche Voraussetzungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Führungskräften und Mitarbeitern sind. TRANSPARENZZusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen und Börsenstandards für eine zeitnahe Berichterstattung unter Beachtung der gebotenen Gleichbehandlung aller Aktionäre (Geschäfts- und Halbjahresfinanzberichte sowie Quartalsmitteilungen, Meldungen ad-hoc-pflichtiger Ereignisse, Managers' Transactions und meldepflichtige Veränderungen von Stimmrechtsanteilen, von denen die Gesellschaft Kenntnis erhält) fühlt sich der Vorstand einer umfassenden Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet. Das Management stellt sich auf Kapitalmarktkonferenzen und Roadshows regelmäßig den Fragen von Analysten, Anlegern und Pressevertretern. Wichtige und für die Einschätzung der Perspektiven des Konzerns relevante Informationen werden so zeitnah wie möglich öffentlich gemacht. Alle Berichte und Meldungen sowie die auf Konferenzen und Roadshows vorgelegten Präsentationen sind auf der Website www.progress-werk.de/de/investoren-und-presse dokumentiert. Dort sind auch weitere Informationen einsehbar wie unter anderem alle notwendigen Angaben zur Hauptversammlung, die Satzung der Gesellschaft sowie die beruflichen Tätigkeiten und weiteren Mandate der Mitglieder des Aufsichtsrats. RISIKOMANAGEMENTGute Unternehmensführung schließt die angemessene Begrenzung und den verantwortungsvollen Umgang mit allen Risiken ein, die mit unternehmerischen Entscheidungen verbunden sind. Die Gesellschaft hat ein modernes und effektives Risikomanagementsystem eingeführt. Es wird regelmäßig einer Prüfung seiner Wirksamkeit unterzogen und ständig weiterentwickelt. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Veränderungen der jeweiligen nationalen gesetzlichen Anforderungen im In- und Ausland. GLEICHBERECHTIGTE TEILHABE VON FRAUEN UND MÄNNERN AN FÜHRUNGSPOSITIONEN SOWIE ANGABEN ZUM DIVERSITÄTSKONZEPTWir sind davon überzeugt, dass fachliche Expertise und Führungsqualifikation die allein entscheidenden Kriterien bei der Besetzung von Führungspositionen darstellen. Bezüglich der in diesem Zusammenhang relevanten gesetzlichen Vorgaben legte der Aufsichtsrat im September 2015 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand jeweils eine Zielgröße von null Prozent fest, die bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollten. Der Vorstand legte ebenfalls im September 2015 für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen fest - für die erste Führungsebene von null Prozent und die zweite Führungsebene von 12,5 Prozent, die bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollten. Die vorgenannten Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand sowie in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands wurden im Berichtszeitraum erreicht. Unter Beachtung des Gebots, dass die Zielgrößen den jeweils erreichten Frauenanteil nicht mehr unterschreiten dürfen, haben die beiden Gremien mit Wirkung zum 1. Juli 2017 erneut Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt, die dem derzeitigen Frauenanteil entsprechen. Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum 1. Juli 2017 die Zielgrößen mit Frist zur Erreichung bis zum 30. Juni 2022 für den Anteil der Frauen in Vorstand und Aufsichtsrat auf null Prozent festgelegt. Diese Festlegung beruht auf der Erwägung, dass vorrangige Kriterien bei der Besetzung von Führungspositionen fachliche Expertise und Führungsqualifikation sein sollten und dass diese Maßstäbe der Erhöhung des Frauenanteils in Vorstand und Aufsichtsrat branchenbedingt derzeit noch enge Grenzen setzen. Der Vorstand hat ebenfalls mit Wirkung zum 1. Juli 2017 die Zielgrößen mit Frist zur Erreichung bis zum 30. Juni 2022 für weibliche Mitarbeiter in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands mit null Prozent in der ersten Führungsebene und mit 12,5 Prozent in der zweiten Führungsebene festgelegt. Insgesamt ist der Frauenanteil im Unternehmen sehr niedrig, was sich zwangsläufig auch in der Besetzung der Führungsebenen widerspiegelt. Unter Berücksichtigung der Expertise und Qualifikation der entsprechenden Bewerberinnen und Bewerber achtet der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen auch auf Vielfalt und strebt dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Allerdings hat die AG traditionell eine sehr niedrige Fluktuation, sodass eine Erhöhung des Frauenanteils erst über einen längeren Zeitraum erfolgen kann. DIVERSITÄT IN VORSTAND UND AUFSICHTSRATDer Aufsichtsrat achtet bei Berufungen von Vorstandsmitgliedern angemessen auf Diversität. Der Aufsichtsrat begrüßt darüber hinaus das Anliegen des Deutschen Corporate Governance Kodex, das Kriterium der Vielfalt auch bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu berücksichtigen, und fühlt sich diesem Anliegen im Grundsatz verpflichtet. Aus den in der Entsprechenserklärung zur Abweichung von Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex genannten Gründen hält er jedoch die Benennung weiterer Kriterien für seine Zusammensetzung, unter anderem im Hinblick auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht oder Nationalität, für nicht sachgerecht. Aus diesen Gründen hat der Aufsichtsrat bisher kein formales Diversitätskonzept, das im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat verfolgt wird, festgelegt. Ungeachtet dessen hat der Aufsichtsrat sich im vergangenen Jahr intensiv damit beschäftigt, in welcher Form künftig der Diversität in den beiden Gremien Rechnung getragen werden soll, und wird die damit verbundenen Aspekte bei künftigen Veränderungen der Mitglieder der Organe nach Möglichkeit berücksichtigen. CODE OF CONDUCT UND GESCHÄFTSPARTNERKODEXDie Sicherstellung rechtskonformen und ethisch einwandfreien Handelns unserer Mitarbeiter ist zentrales Anliegen. Hierzu haben wir Compliance-Verhaltensrichtlinien in einem Code of Conduct zusammengefasst, dessen Inhalt jederzeit während der Geschäftszeiten in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden kann. Die wesentlichen Inhalte sind zudem in einer Kurzfassung auf unserer Internetseite verfügbar. Darüber hinaus legen wir Wert auf die Einhaltung von Mindeststandards insbesondere hinsichtlich Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Daher binden wir unsere Geschäftspartner direkt in unsere Nachhaltigkeitsstrategie ein. Im Geschäftsjahr 2016 haben wir unsere Anforderungen an ihre Verhaltensweisen in einem konzernweit geltenden Geschäftspartnerkodex zusammengefasst, der auf unserer Internetseite verfügbar ist. Darin ist auch die Erwartung niedergelegt, dass unsere Geschäftspartner unsere Grundsätze und Anforderungen bei der Auswahl ihrer Subunternehmer berücksichtigen sowie diesen gegenüber kommunizieren. Die Einhaltung des Kodex wird im Rahmen einer Business Partner Due Diligence überwacht. Im gesamten PWO-Konzern haben unsere jeweiligen Lieferanten darüber hinaus Einkaufsbedingungen zu akzeptieren und einzuhalten, die unter anderem auch regional und international gültige Regelungen hinsichtlich Qualitäts-, Umwelt-, Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten adressieren. Zusätzlich gelten relevante Vorschriften hinsichtlich umweltschonender Verpackung und eines die jeweiligen Sicherheitsbestimmungen beachtenden Transports der gelieferten Produkte sowie die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften. ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRATDie Progress-Werk Oberkirch AG unterliegt als Aktiengesellschaft deutschen Rechts den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zu deren Leitung und Überwachung. Ihre zweigeteilte Führungs- und Kontrollstruktur setzt sich zusammen aus einem Vorstand und einem Aufsichtsrat. Vorstand und Aufsichtsrat orientieren die Führung und Überwachung der Gesellschaft am Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung. VORSTANDDer Vorstand der Progress-Werk Oberkirch AG führt die operativen Geschäfte der Gesellschaft und betreibt ihre strategische Weiterentwicklung eigenverantwortlich. Er besteht zurzeit aus drei Mitgliedern. Die Grundsätze seiner Zusammenarbeit sind in seiner Geschäftsordnung zusammengefasst, die Aufgabenverteilung innerhalb des Gremiums ist im Geschäftsverteilungsplan niedergelegt. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft gesamtverantwortlich nach einheitlichen Zielsetzungen, Plänen und Richtlinien. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands handelt jedes seiner Mitglieder in seinem Bereich eigenverantwortlich, ist aber gehalten, die ressortbezogenen Interessen stets dem Gesamtinteresse des Unternehmens unterzuordnen. Soweit Maßnahmen und Geschäfte eines Vorstandsbereichs zugleich einen oder mehrere andere Vorstandsbereiche betreffen, muss sich das zuständige Vorstandsmitglied zuvor mit den anderen beteiligten Vorstandsmitgliedern abstimmen. Wenn eine Einigung nicht zustande kommt, ist jedes beteiligte Vorstandsmitglied verpflichtet, eine Beschlussfassung des Gesamtvorstands herbeizuführen. Jedes Vorstandsmitglied ist ferner verpflichtet, bei Bedenken gegen Maßnahmen aus einem anderen Vorstandsbereich eine Beschlussfassung des Gesamtvorstands herbeizuführen, wenn die Bedenken nicht durch eine Aussprache mit dem anderen Vorstandsmitglied behoben werden können. Unbeschadet dieser Grundsätze bedürfen Maßnahmen und Geschäfte, die für die Gesellschaft oder den von der Gesellschaft geleiteten Konzern von besonderer Bedeutung sind oder mit denen ein außergewöhnliches wirtschaftliches Risiko verbunden ist, der Zustimmung des Gesamtvorstands. Der Sprecher des Vorstands koordiniert die Führung des Unternehmens durch den Gesamtvorstand. Die Vorstandsmitglieder haben den Sprecher des Vorstands laufend über alle wesentlichen Vorgänge und den Gang der Geschäfte in ihren Ressorts zu unterrichten. Vorstandssitzungen sollen in regelmäßigen Abständen, nach Möglichkeit mindestens alle zwei Wochen und an vorher langfristig festgelegten Tagen, stattfinden. Der Vorstand beschließt, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen Einstimmigkeit vorschreiben, in Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, außerhalb von Sitzungen mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Dabei gilt Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sprechers des Vorstands den Ausschlag. Der Vorstand wird seine Beschlüsse aber nach Möglichkeit einstimmig fassen. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen des Geschäftsgangs und der Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und des Konzerns, insbesondere die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, bedeutende Geschäftsvorfälle, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft oder des Konzerns von erheblicher Bedeutung sein können, sowie die aktuelle Rentabilität und Ertragssituation einschließlich Risikolage und Risikomanagement. Außerdem berichtet der Vorstand über die Investitionstätigkeit, die laufenden Entwicklungsprojekte und die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft und des Konzerns. In der Geschäftsordnung des Vorstands ist ein Katalog von Geschäften und Maßnahmen festgelegt, die der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. AUFSICHTSRATDer Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. Aufgaben und Verantwortung ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht im Gesetz andere Mehrheiten vorgeschrieben sind. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat der Progress-Werk Oberkirch AG besteht aus sechs Mitgliedern. Er ist zu zwei Dritteln mit Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel mit Vertretern der Arbeitnehmer besetzt. Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG ist derzeit Ulrich Ruetz. Die Ziele für die Zusammensetzung und die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium werden bei Vorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern berücksichtigt. Die derzeitige Besetzung des Aufsichtsrats entspricht diesen gesetzten Ziel- und Profilvorgaben: Insbesondere sind die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit der für die Tätigkeit der Gesellschaft und den Konzern relevanten Automobil-Zulieferbranche vertraut, wobei mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Das Anforderungsprofil für den Aufsichtsrat als Gesamtgremium, das die Ziele für dessen Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil in sich vereint, ist auf unserer Internetseite veröffentlicht. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nehmen die Mitglieder des Vorstands in der Regel teil, sofern der Aufsichtsrat im Einzelfall keine abweichende Anordnung trifft. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht unter anderem die Bildung von Ausschüssen vor und regelt deren Kompetenzen. Derzeit bestehen zwei Ausschüsse: der Personalausschuss und der Prüfungsausschuss. Der Personalausschuss bereitet insbesondere die Personal- und Vergütungsentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Bei der Vorbereitung von Vergütungsentscheidungen zieht er bei Bedarf externe Berater hinzu. Ihm gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats, sein Stellvertreter sowie ein weiteres, auf Vorschlag der Vertreter der Anteilseigner des Aufsichtsrats gewähltes Aufsichtsratsmitglied an. Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Der Prüfungsausschuss übernimmt insbesondere anstelle des Aufsichtsrats die Vorprüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers. Er übernimmt ebenfalls die Vorprüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Hinzu kommen die weiteren dem Prüfungsausschuss vom Deutschen Corporate Governance Kodex zugewiesenen Aufgaben. Ihm gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats, ein Vertreter der Anteilseigner und ein Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats an. Der Aufsichtsrat kann weitere seiner Mitglieder für den Prüfungsausschuss bestimmen. Den Vorsitz soll nicht der Vorsitzende des Aufsichtsrats führen. Im Berichtsjahr wurde für den Prüfungsausschuss eine eigene Geschäftsordnung beschlossen. Die Ausschussvorsitzenden berichten über die Beratungen und Beschlüsse der jeweiligen Ausschüsse an den Aufsichtsrat. Weitere Einzelheiten zu der Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, insbesondere zu der Anzahl und Themen der Sitzungen im Geschäftsjahr 2017, können dem Bericht des Aufsichtsrats entnommen werden. WEITERE ANGABEN ZUR CORPORATE GOVERNANCEAKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNGDer Vorstand fühlt sich den Aktionären der Progress-Werk Oberkirch AG in besonderer Weise verpflichtet, denn als deren Eigentümer stellen sie das Kapital für den Erhalt und den Ausbau der internationalen Marktposition ihrer Gesellschaft zur Verfügung und handeln damit unternehmerisch. Als wichtigste Verpflichtung des Vorstands ergibt sich daraus, den Bestand der Progress-Werk Oberkirch AG zu sichern, ihre Wettbewerbsfähigkeit und die ihrer Tochtergesellschaften permanent zu stärken und gleichzeitig langfristig und nachhaltig eine möglichst attraktive Rendite auf das bereitgestellte Kapital zu erwirtschaften. Die Interessen der Aktionäre werden geachtet und ihre Rechte in vollem Umfang beachtet. Alle Anteilseigner werden gleichbehandelt. Die Aktionäre der Progress-Werk Oberkirch AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr, die mindestens einmal im Jahr stattfindet. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der sich rechtzeitig anmeldet. Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen. Die Gesellschaft stellt hierfür auch Stimmrechtsvertreter bereit, die an die Weisungen des jeweiligen Aktionärs gebunden sind. Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung werden auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellt. MANDATE DES VORSTANDSAußerhalb des PWO-Konzerns fungiert Bernd Bartmann als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der avenit AG, Offenburg, als Mitglied des Beirats des Wirtschaftsverbands Industrieller Unternehmen Baden e. V. und als Mitglied des Beirats der Sparkasse Offenburg/Ortenau. Dr. Volker Simon und Johannes Obrecht nehmen an der Hochschule Offenburg Ämter als Mitglied des Kuratoriums bzw. Mitglied des Stifterrats wahr. Interessenkonflikte von Vorstandsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind, traten im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht ein. ANTEILSBESITZ DER ORGANEDr. Georg Hengstberger, der dem Aufsichtsrat der Gesellschaft angehört, ist Mitgesellschafter und Geschäftsführer der Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH, Böblingen. Diese hielt zum Ende des Geschäftsjahres 2017 46,62 Prozent der ausstehenden Aktien der Progress-Werk Oberkirch AG. Im vergangenen Geschäftsjahr sind der Gesellschaft zwei Transaktionen bekannt geworden, die nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) meldepflichtig sind. Die Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen sowie in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen nach Art. 19 MMVO sind auf der Website www.progress-werk.de/de/investoren-und-presse/pwo-aktie/managers-transactions/ veröffentlicht. AKTIENOPTIONSPROGRAMMEIn der Gesellschaft existierten im Geschäftsjahr 2017 und existieren auch derzeit keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme. RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNGDie Abschlüsse für Halbjahr und Geschäftsjahr des Konzerns werden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Auch in den Quartalsmitteilungen des Konzerns werden diese Rechnungslegungsgrundsätze in vollem Umfang angewendet. Der Jahresabschluss der Progress-Werk Oberkirch AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss wurden von dem durch die Hauptversammlung 2017 gewählten Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft. Der Aufsichtsrat hat mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass dieser den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unverzüglich über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unterrichtet, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll ebenso über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichten. VERGÜTUNGSBERICHTDer Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Gesellschaft und legt die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 offen. Er ist Bestandteil des Lageberichts und als solcher im Geschäftsbericht 2017 abgedruckt. ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT FÜR DIE PWO AGDer zusammengefasste Lagebericht über das Geschäftsjahr 2017 zum Stichtag 31. Dezember 2017 beinhaltet den Bericht für die Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft, Oberkirch (im Folgenden auch "PWO" oder "PWO AG"), sowie für den PWO-Konzern (im Folgenden auch "Konzern"). Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Die PWO AG bilanziert nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) in seiner aktuellen Fassung sowie nach den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG). Die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises wird detailliert im Anhang zum Konzernjahresabschluss dargestellt. Veränderungen des Konsolidierungskreises haben im Berichtsjahr nicht stattgefunden. GRUNDLAGEN DES KONZERNSGESCHÄFTSMODELLORGANISATORISCHE STRUKTUR DES KONZERNSWir streben in unserem gesamten unternehmerischen Handeln nach größtmöglicher Effizienz. Der Konzern ist daher einfach und transparent strukturiert. Bisher bildeten fünf Produktions- sowie ein Montagestandort die wesentlichen Einheiten. Im Berichtsjahr kamen drei Montagestandorte hinzu, die sich teilweise noch im Aufbau befinden. Die PWO AG mit Sitz in Oberkirch, Deutschland, bildet den Hauptsitz des Konzerns und übernimmt Aufgaben der Konzernleitung. Die internationalen Produktionsstandorte sind in der Regel ihre direkten Tochtergesellschaften. Lediglich für das Geschäft in China wurde eine Zwischenholding mit Sitz in Hongkong, China, etabliert. Sie übt jedoch derzeit keine operativen Funktionen aus. Die PWO AG wird von einem Vorstand geführt, der aus drei Personen besteht. Ein sechsköpfiger Aufsichtsrat bildet das Kontrollgremium. Er hat seine Aufgaben teilweise an Ausschüsse übertragen. Diese werden im Bericht des Aufsichtsrats im Einzelnen erläutert. ABSATZMÄRKTE, STANDORTE UND SEGMENTEWir haben uns als Premium Supplier unserer Kunden positioniert. Dazu gehört, dass wir sie weltweit beliefern können. Hierzu setzen wir auf eine Kombination aus Produktions- und Montagestandorten. Mit Produktionsstandorten ist der Konzern wie folgt vertreten: in Europa mit zwei Standorten in Oberkirch, Deutschland, sowie in Valašské Meziříčí, Tschechien; im NAFTA-Raum mit zwei Standorten in Kitchener, Kanada, sowie in Puebla, Mexiko; in Asien mit einem Standort in Suzhou, China. In Shenyang, China, ist ein Montagestandort angesiedelt. 2017 wurde zudem mit dem Aufbau je eines solchen Standorts in Puebla, Mexiko, sowie in Valašské Meziříčí, Tschechien, begonnen. Aufgrund der hohen Auslastung des Produktionsstandorts in Oberkirch wurden darüber hinaus bisherige Logistikflächen im nahegelegenen Renchen zu einem separaten Montagestandort erweitert. Bei Montagestandorten handelt es sich jeweils um separate Betriebsstätten unserer Tochtergesellschaften in den entsprechenden Ländern. In den kapitalintensiven Produktionsstandorten konzentrieren wir die Umformkapazitäten und führen die hohe Expertise unserer Mitarbeiter zusammen, die für fortwährende Prozessinnovationen notwendig ist. In den Montagestandorten werden einzelne Bauteile zu komplexen Subsystemen zusammengefügt. Innovationskraft und Prozesseffizienz werden in unserem Geschäft unter anderem vom Werkzeugbau betrieben. Jede innovative Produktlösung erfordert Komponenten, die mit einem materialgerechten Umformprozess gefertigt werden müssen. Durch die Entwicklung der entsprechenden Werkzeuge erreichen wir höchste Teilequalität und Produktionsgeschwindigkeit zu marktgerechten Kosten. Im Werkzeugbau sind die größten Kapazitäten des Konzerns in Deutschland und in Tschechien angesiedelt. Über unsere chinesische Tochtergesellschaft beziehen zudem alle Standorte signifikante Volumina von dortigen Lieferanten. Aufgrund der hohen Kapitalintensität der Produktionsstandorte gehört die Entscheidung über deren Positionierung und Entwicklung zu den zentralen Elementen der Konzernsteuerung. Aus dem lokalen Markt muss eine dauerhafte Auslastung mit hohen Stückzahlen absehbar sein. In Märkten, die unsere Kriterien nicht erfüllen, arbeiten wir regelmäßig projektbezogen mit lokalen Kooperationspartnern zusammen. Alle fünf Produktionsstandorte des Konzerns verantworten ihre Auftragsakquisition und operative Steuerung im Rahmen der übergeordneten Konzernziele selbst. Entscheidungen über ihr jeweiliges langfristiges Wachstumspotenzial und die Allokation der hierfür notwendigen finanziellen Ressourcen werden jedoch vom Vorstand von PWO getroffen. Die Definition der vier Geschäftssegmente erfolgt entlang dieser dominierenden internen Organisationsstruktur: Deutschland, Übriges Europa, NAFTA-Raum und Asien. Sie spiegeln die Absatzmärkte, in denen unsere Standorte operativ tätig sind, wider. PRODUKT- UND LÖSUNGSKOMPETENZ SOWIE GESCHÄFTSPROZESSEPRODUKTEDer PWO-Konzern ist einer der weltweit führenden Entwickler und Hersteller von anspruchsvollen Metallkomponenten und Subsystemen in Leichtbauweise für Sicherheit und Komfort im Automobil. Wir positionieren uns als strategischer Outsourcing-Partner unserer Kunden und fertigen individuelle Lösungen in Großserie - zum Teil in Millionenstückzahlen. Dabei decken wir die gesamte Wertschöpfungskette ab, von der Entwicklung über den Werkzeugbau bis hin zur Serienfertigung. Bezüglich des Verhaltens von Stahl im Prozess der Kaltumformung sowie im Einsatz anspruchsvoller Verbindungstechnologien verfügen wir über eine umfassende Expertise. Heute fertigen wir Komponenten und Subsysteme aus Stahl - einschließlich hochfester Leichtbaustähle - sowie Edelstahl und Aluminium. Untrennbar verbunden mit Produktinnovationen sind Prozessinnovationen - gerade auch während der Laufzeit einer Serie. Bereits in der Entwicklungsphase einer Produktlösung werden die notwendigen Werkzeuge und der gesamte Produktionsprozess mitkonzipiert. So realisieren wir Innovationen, die maßgeblich zu höchster Effizienz und Verlässlichkeit in der Serienfertigung und damit zur dauerhaften Ertragsstärke des PWO-Konzerns beitragen. Dabei setzen wir selbstverständlich auf die Chancen, die die Digitalisierung bietet, das heißt das Nutzen moderner Informations- und Kommunikationstechnik in der Produktion. Die wesentlichen Effizienzpotenziale liegen in unserem Geschäft beim gegenwärtigen Stand der Technik in Smart Operations - der Digitalisierung der Wertströme im Konzern -, in Smart Factories - der Vernetzung aller Einheiten - und in Smart Products - der Verknüpfung der Produkte mit immer mehr digitalen Informationen aus dem Produktionsprozess. Eine grundsätzliche Veränderung unseres Geschäftsmodells durch neue datenbasierte und -getriebene Dienstleistungen sehen wir derzeit eher nicht. Im vergangenen Geschäftsjahr gliederte sich der Umsatz gemäß den drei strategischen Produktbereichen wie folgt auf: Die Bauteile der ersten beiden Bereiche - Mechanische Komponenten für Elektrik/Elektronik sowie Sicherheitskomponenten für Airbag, Sitz und Lenkung - werden überwiegend an internationale Tier-1-Zulieferer geliefert, die diese wiederum als Teile ihrer eigenen Systeme für zahlreiche Fahrzeugmodelle an verschiedene Automobilhersteller liefern. Auf diese beiden Produktbereiche entfielen im Berichtsjahr 21 Prozent sowie 34 Prozent der Umsatzerlöse. Die Bauteile des dritten Bereichs - Strukturkomponenten und Subsysteme für Karosserie und Fahrwerk - werden hingegen meist modellgebunden direkt im Auftrag der Fahrzeughersteller gefertigt. Die Anwendungsbreite erhöht sich aber auch hier kontinuierlich durch die zunehmenden Plattformkonzepte, auf denen verschiedene Pkw-Modelle eines Herstellers basieren. Im Geschäftsjahr 2017 haben wir 45 Prozent der Umsatzerlöse in diesem Produktbereich erzielt. VOLLUMFÄNGLICHE PROBLEMLÖSUNGENUnsere Wettbewerbsstärke baut auf einem großen Fundus zahlreicher Einzelkompetenzen auf, die in der Summe zu einem hochkarätigen Angebot zusammenwirken: Erfüllen höchster Qualitätsansprüche, wirtschaftliches Umsetzen auch komplexer Produktfunktionen, verlässliche Belieferung der Kunden - sowohl bezüglich Lieferzeitpunkt und -menge als auch der Produktqualität. Des Weiteren gehören die Auslegung und Fertigung leistungsfähiger und dennoch kostengünstiger Werkzeuge- und damit die Fähigkeit, verlässliche Prozesse auch bei hohen Umsetzungsgeschwindigkeiten zu erzielen - dazu. Genauso wie ein tiefes technisches Verständnis der Systeme und Prozesse auf der Kundenseite. In der Summe bedeutet dies: das Know-how, einen für den Kunden idealen Prozess entwickeln und beschreiben zu können. Aus der Vielzahl unserer Einzelkompetenzen entwickeln wir die für jeden Kundenauftrag individuell sinnvolle Kombination. Daraus leiten sich unsere fünf Kernkompetenzen ab: Kostenführerschaft über alle Stufen hinweg, zielgerichteter Einsatz der verfügbaren prozesstechnischen Optionen, Verständnis der kundenseitigen Wertschöpfungskette, Innovationskraft bei der wirtschaftlichen Kombination von Prozessen und Verlässlichkeit unserer technischen Konzeptionen. Dies ergibt die PWO-Gesamtkompetenz - vollumfängliche Problemlösungen über alle relevanten Leistungen hinweg. KOSTENOPTIMIERTER LEICHTBAUNeben Funktionalität und Qualität eines Produkts sowie globaler Lieferfähigkeit als die nach wie vor entscheidenden Kriterien stellt heute sein Gewicht das vierte wesentliche Kriterium bei Auftragsvergaben dar. Wir haben uns im Markt schon frühzeitig mit Leichtbaulösungen positioniert und verfügen heute über eine ausgezeichnete Reputation in diesem Bereich. Leichtbaulösungen können allerdings nicht losgelöst von ihrer Wirtschaftlichkeit betrachtet werden. Deshalb haben wir das Prinzip des kostenoptimierten Leichtbaus entwickelt. Unsere für die Muttergesellschaft wie auch Tochterunternehmen nachgewiesene Kompetenz, Leichtbaulösungen mit minimierten Material- und dennoch stabilen Fertigungskosten zu entwickeln, die zudem selbstverständlich die geforderten Funktionalitäten in vollem Umfang bereitstellen, stellt damit eines der wesentlichen Alleinstellungsmerkmale des PWO-Konzerns dar. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGWir entwickeln und produzieren unsere Komponenten und Subsysteme ausschließlich individuell im Kundenauftrag. Entsprechend entsteht das überwiegende Volumen der Aufwendungen für Produktentwicklung im Rahmen von Kundenprojekten. Produktentwicklungsaktivitäten für eigene Zwecke des Konzerns sind von untergeordneter Bedeutung. Auch die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter für diese Zwecke ist unwesentlich. Forschung betreiben wir nicht. EXTERNE EINFLUSSFAKTOREN AUF DAS GESCHÄFTZu den wesentlichen externen Einflussfaktoren, die kurzfristig auf unser Geschäft einwirken können, gehören die Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen sowie der branchenspezifischen Konjunktur. Diese werden im Folgenden in den Kapiteln "Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen" sowie "Rahmenbedingungen in der internationalen Automobilindustrie" erläutert. Weitere externe Einflussfaktoren und deren Auswirkungen wie unter anderem der für unsere Industrie typische fortwährende Preisdruck, Schwankungen im Abrufverhalten unserer Kunden sowie Veränderungen von Materialpreisen, Wechselkursen und von langfristigen Nachfragetrends aufgrund regulatorischer Änderungen werden im Risikobericht dargestellt. Hier wird auch die mögliche Beeinflussung unseres Geschäfts durch Veränderungen der politischen Rahmenbedingungen erläutert. STEUERUNGSSYSTEMWir setzen auf nachhaltiges Wachstum des Konzerns, das Stärken seiner Ertrags- und Finanzkraft sowie das Begrenzen auftragsbezogener und zyklischer Risiken. In der aktuellen Periode kräftigen Wachstums steht insbesondere das zeitgerechte Bereitstellen der hierfür notwendigen Ressourcen im Mittelpunkt. Als übergeordnete Steuerungsgrößen des Konzerns wurden im Steuerungssystem ausschließlich finanzielle Größen definiert. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden intern zwar unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit überwacht. Jenseits des vollumfänglichen Einhaltens von gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen ist die Entwicklung dieser Indikatoren der finanziellen Steuerung des Konzerns jedoch untergeordnet. Sie sind daher für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns nicht von Bedeutung. Als finanzielle Steuerungsgrößen verwenden wir in erster Linie das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) vor Währungseffekten, den Free Cashflow (Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit abzüglich Cashflow aus der Investitionstätigkeit abzüglich gezahlter zuzüglich erhaltener Zinsen), die Eigenkapitalquote (Eigenkapital in Prozent der Bilanzsumme) sowie den dynamischen Verschuldungsgrad (Finanzschulden abzüglich Zahlungsmittel im Verhältnis zum EBITDA). Wir wollen die Umsatzerlöse stetig steigern und parallel hierzu die EBIT-Marge kontinuierlich verbessern. Darüber hinaus soll ein positiver Free Cashflow erzielt werden, sodass durch das Zusammenwirken dieser verschiedenen Steuerungsgrößen der dynamische Verschuldungsgrad reduziert und die Bilanzqualität verbessert wird. Dabei streben wir einen Ausgleich an zwischen der Verbesserung finanzieller Kennzahlen und dem Wahrnehmen überdurchschnittlicher Marktchancen, die in der Regel mit der Notwendigkeit vorübergehend erhöhter Investitionen einhergehen. Die mittelfristige Planung basiert auf unserem Neugeschäft. Dies ist das über die gesamte Laufzeit der neu gewonnenen Aufträge erwartete Lifetime-Volumen, welches wir auf der Basis der vertraglichen Rahmendaten aller Aufträge sowie aus Erfahrungswerten ermitteln. Das Neugeschäft soll ein ausreichendes Volumen erreichen, um die jährlichen Ausläufe von Serienproduktionen auszugleichen und darüber hinaus ein Wachstum der Umsatzerlöse zu ermöglichen. Allerdings kann es von Jahr zu Jahr deutlich schwanken. Dies ergibt sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten, zu denen Kunden über neue Aufträge entscheiden, und daraus, dass in unserem Marktsegment nicht in jedem Jahr Großaufträge zur Vergabe anstehen. WIRTSCHAFTSBERICHTGESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGENDas Wachstum der Weltwirtschaft hat sich 2017 spürbar beschleunigt. Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht von einer realen Zunahme um 3,7 Prozent (i. V. 3,2 Prozent) aus. Diese Prognose fußt wesentlich auf einer Wachstumsbelebung in mehreren Industriestaaten. In Europa betrifft dies im Wesentlichen Deutschland, Frankreich und Italien und damit die Eurozone. Russland hat 2017 die Rezession verlassen. Hier wird ein Wachstum von 1,8 Prozent (i.V. -0,2 Prozent) erwartet. Auch die Wirtschaft der USA sollte mit 2,3 Prozent (i. V. 1,5 Prozent) deutlich stärker zugelegt haben als im Vorjahr. Die chinesische Wirtschaft weist mit einem Plus von 6,8 Prozent (i. V. 6,7 Prozent) Kontinuität auf. Leichte Wachstumseinbußen werden hingegen für Spanien und - als Vorbote des Brexit - das Vereinigte Königreich erwartet. Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer sehr guten Verfassung. Für 2017 ergibt sich eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 2,2 Prozent und kalenderbereinigt sogar 2,5 Prozent (i. V. 1,9 Prozent). Ausschlaggebend dafür war vor allem die merkliche Belebung der Weltkonjunktur. Entsprechend zeigte sich die Außenwirtschaft robust. Mit kräftigen Anstiegen von Beschäftigung und Reallöhnen ging im vergangenen Jahr aber auch eine Ausweitung der Inlandsnachfrage einher, die vor allem vom privaten Verbrauch, vom Baugewerbe und den Ausrüstungsinvestitionen getragen wurde. Letzteres ist direkte Folge eines wesentlich im Zuge der Exportbelebung erheblichen Anstiegs der Industrieproduktion und damit einer deutlich gestiegenen Auslastung der industriellen Kapazitäten. NEUZULASSUNGEN/VERKÄUFE VON PERSONENKRAFTWAGEN IN STÜCK QUELLEN: VERBAND DER AUTOMOBILINDUSTRIE, KRAFTFAHRT-BUNDESAMTscroll
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Ohne Malta. RAHMENBEDINGUNGEN IN DER INTERNATIONALEN AUTOMOBILINDUSTRIEWeltweit hat sich das Automobilgeschäft auch im Jahr 2017 wieder positiv entwickelt, wenn auch mit insgesamt niedrigeren Wachstumsraten. Insbesondere in China wurde die durch steuerliche Sondereffekte induzierte sehr hohe Wachstumsrate des Vorjahres im Berichtsjahr nicht mehr erreicht (2,0 nach 17,8 Prozent). Insgesamt wurden 2017 24,2 Mio. Automobile abgesetzt. Auch in Europa ließ das Wachstum nach. Der Automobilabsatz erreichte hier dennoch das höchste Niveau seit 2007. Hier wurden 2017 insgesamt 15,6 Mio. Einheiten und damit 3,3 Prozent (i. V. 6,5 Prozent) mehr verkauft. Großbritannien konnte angesichts der Unsicherheiten durch die Brexit-Diskussion das hohe Niveau der vergangenen Jahre nicht halten. Auf dem japanischen Pkw-Markt wurden 2017 hingegen deutlich mehr Fahrzeuge abgesetzt als im Vorjahr. Der Absatz von Neuwagen stieg um sechs Prozent auf 4,4 Mio. Fahrzeuge. Auch die Märkte in Brasilien und Russland haben sich im Jahresverlauf im Zuge der allgemein besseren Wirtschaftsentwicklung in diesen Ländern mit guten Wachstumsraten zurückgemeldet, nachdem dort 2016 noch zum Teil schwere Einbrüche zu verzeichnen waren. Im Jahresverlauf 2017 lag das Marktvolumen in Russland mit 1,6 Mio. verkauften Neufahrzeugen 11,9 Prozent über dem des Vorjahres. Der brasilianische Light-Vehicle-Markt erreichte im vergangenen Jahr 2,2 Mio. Einheiten, neun Prozent über Vorjahresniveau. Die Verkäufe in den USA gaben hingegen leicht nach, nachdem auch schon im Vorjahr nur noch ein geringes Wachstum erzielt worden war. Das Volumen des Light-Vehicle-Marktes (Pkw und Light Trucks) sank im Jahresverlauf 2017 um 1,9 Prozent auf 17,1 Mio. Neufahrzeuge. Die deutschen Hersteller konnten ihren US-Absatz von Light Vehicles im vergangenen Jahr hingegen um gut ein Prozent auf 1,4 Mio. Neufahrzeuge steigern und damit ihren Marktanteil um 0,3 Prozent auf 7,9 Prozent ausbauen. Dabei gewannen die deutschen Hersteller sowohl im Pkw- als auch im Light-Truck-Segment Marktanteile hinzu. Bei Pkw stieg er von 11,8 Prozent auf 12,7 Prozent, bei Light Trucks von 4,9 Prozent auf 5,2 Prozent. Das Light-Truck-Segment trägt 65 Prozent zum gesamten US-Light-Vehicle-Markt bei und hat 2017 um vier Prozent zugelegt. Die deutschen Hersteller konnten ihren Light-Truck-Absatz hingegen um elf Prozent steigern. GESCHÄFTSVERLAUFAUFTRAGSLAGEBei unseren vertrieblichen Aktivitäten rücken die mittelfristigen Wachstumsperspektiven des Konzerns zunehmend in den Blick. Mit einem neuen Großauftrag für Instrumententafelträger, den unser kanadischer Standort gewinnen konnte, haben wir dies im Berichtsjahr klar unterstrichen. Maßgeblich für diesen Erfolg war erneut unsere Fähigkeit, Anforderungen des Kunden flexibel in effizienten Prozessen abbilden zu können, sowie unsere über viele Jahre nachgewiesene höchste Liefertreue und -qualität. Künftig werden wir von dort aus die beiden Fahrzeugmodelle Bronco und Ranger unseres Kunden Ford beliefern. Damit gelingt uns nunmehr auch bei Instrumententafelträgern der Einstieg in den bedeutenden US-amerikanischen Markt für Pick-ups. Bisher hatten wir unsere Kunden in dieser Fahrzeugklasse mit diesen Bauteilen nicht beliefert. Besonders hervorzuheben ist zudem ein volumenmäßig zwar kleinerer, gleichwohl bedeutender Auftrag für unseren mexikanischen Standort zur indirekten Belieferung eines renommierten US-Herstellers von Elektrofahrzeugen mit elektromechanischen Komponenten. Auch über einen Großauftrag im Sitzbereich für unseren tschechischen Standort freuen wir uns sehr. Nicht zuletzt wirkt sich die künftige Veränderung der Antriebskonzepte immer stärker auf unser Geschäft aus. Die Ankündigungen der internationalen Automobilhersteller, in den nächsten Jahren verstärkt elektrisch angetriebene Fahrzeuge auf den Markt zu bringen, bedeuten, dass die heute vergebenen Aufträge bereits Lösungen für unterschiedliche Antriebe vorsehen müssen. So verändern sich - z. B. für Instrumententafelträger - die Anforderungen an den Schutz der Passagiere, wenn anstelle von oder zusätzlich zu Verbrennungsmotoren Elektromotoren mit den entsprechenden großen, leistungsstarken Batterien verbaut werden. Wir können hierfür flexible Produktlösungen anbieten und diese wirtschaftlich fertigen. In der Summe waren wir im vergangenen Jahr über unsere gesamte Produktpalette hinweg erfolgreich und haben damit erneut die Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns dokumentiert. Dabei entfielen auf Deutschland, Kanada und Tschechien jeweils große Anteile des Neugeschäftsvolumens. Für unsere hoch ausgelasteten und technologisch noch nicht ganz an deren Leistungsniveau heranreichenden Standorte in China und Mexiko haben wir vorsichtiger akquiriert. Insgesamt haben wir im Berichtsjahr ein Neugeschäft mit einem Lifetime-Volumen von rund 300 Mio. EUR, davon rund 19 Mio. EUR damit verbundene Werkzeugvolumina, gewonnen. Der Start der neuen Serienproduktionen ist überwiegend für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 vorgesehen, der Start des zuvor dargestellten Auftrags für unseren kanadischen Standort ist für 2020 und 2022 geplant. Die Serienlaufzeit des aktuellen Neugeschäfts beträgt unverändert meist 5 bis 8 Jahre. VERGLEICH DES TATSÄCHLICHEN MIT DEM PROGNOSTIZIERTEN GESCHÄFTSVERLAUFscroll
LAGEGESAMTAUSSAGE ZUM GESCHÄFTSVERLAUF UND ZUR LAGE DES KONZERNS2017 war im Hinblick auf die hohe Kapazitätsauslastung ein sehr anspruchsvolles Jahr. Noch sind die daraus resultierenden Risiken nicht vollständig abgearbeitet. Vor allem wäre ein weiterer Anstieg der Nachfrage sehr herausfordernd. Es ist uns jedoch nicht nur gelungen, in 2017 alle Kunden jederzeit termingerecht zu beliefern. Gleichzeitig konnten wir die hierfür notwendigen Mehraufwendungen im Jahresverlauf bereits wieder abbauen und zu weitgehend normalen Produktionsprozessen zurückkehren. Diese Fähigkeit - in einer außergewöhnlichen Situation die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und den Konzern innerhalb weniger Quartale auch ertragsmäßig wieder in den Planungskorridor zurückzuführen - zeichnet uns aus und bildet die Basis dafür, auch unsere Planungen für die weitere Expansion und die weitere Steigerung der Ertragskraft in den nächsten Jahren zielgerichtet umsetzen zu können. Wir sind überzeugt davon, dass sich dies dann auch in einer entsprechenden und deutlichen Verbesserung der Bilanzrelationen niederschlagen wird. Aufgrund der hohen Abrufe unserer Kunden konnten wir die Planungen für die Umsatzerlöse übertreffen. Zwar lagen auch die positiven Materialpreiseffekte über unseren Annahmen, allerdings stellte dies nicht den entscheidenden Faktor dar. Das starke Wachstum führte vor allem in den ersten Quartalen zu signifikanten Mehraufwendungen. Dennoch haben wir unsere Prognose für das EBIT vor Währungseffekten sicher erreicht. Auch Free Cashflow, Eigenkapitalquote und dynamischer Verschuldungsgrad haben sich wie geplant entwickelt. Angesichts hoher Werkzeugvorleistungen hat hierzu auch die gezielte Begrenzung der Investitionen beigetragen. Im Neugeschäft waren wir sehr erfolgreich und haben ein höheres Volumen als zu Beginn des Jahres eingeplant akquiriert. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGAUSGEWÄHLTE INFORMATIONENscroll
ERTRAGSLAGEUmsatzerlöse und Gesamtleistung haben wir im Geschäftsjahr 2017 sehr kräftig ausgeweitet. Hierzu haben zum einen Materialpreiserhöhungen von rund 25 Mio. EUR beigetragen, die wir im Wesentlichen an unsere Kunden weitergeben konnten. Zum anderen haben unsere Kunden über das gesamte Jahr hinweg an allen unseren Standorten höhere als geplante Volumina abgerufen. Nicht zuletzt nahmen im Vorfeld der bevorstehenden großen Serienanläufe die Werkzeugumsätze deutlich zu. Aus demselben Grund legten auch die Bestandsveränderungen sichtbar zu. Sie betreffen vor allem unfertige Werkzeuge, die noch nicht abgerechnet sind. Bezüglich der Entwicklung des EBIT sind Währungseffekte zu berücksichtigen. Sie schlagen sich in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen nieder und sind dort als separate Position im Anhang dieses Geschäftsberichts ausgewiesen. Die Währungseffekte resultieren in der Regel maßgeblich aus der umrechnungsbedingten Abwertung von Konzerndarlehen zur Finanzierung unserer chinesischen Aktivitäten. Da diesen Translationseffekten keine wirtschaftlichen Risiken gegenüberstehen, sichern wir innerbetriebliche Darlehen nur teilweise ab. Wir stellen in den folgenden Erläuterungen auf das EBIT vor Währungseffekten ab, da diese Größe die operative Entwicklung widerspiegelt. Im Berichtsjahr konnten wir das EBIT vor Währungseffekten deutlich ausweiten. Mit einem Plus von 8,1 Prozent legte es analog zum Wachstum der Gesamtleistung ohne die Materialpreiseffekte zu. Mit dieser Leistung sind wir sehr zufrieden. Denn die höheren Abrufe haben unsere Kapazitäten erheblich in Anspruch genommen. In allen Bereichen waren besondere Anstrengungen notwendig, um die termingerechte Belieferung unserer Kunden zu gewährleisten. So konnten wir die Anforderungen jederzeit erfüllen, insbesondere durch den hohen Einsatz unserer Mitarbeiter, verstärkte Inanspruchnahme von Fremdleistungen sowie durch zusätzliche. Zeitarbeitnehmer Parallel dazu haben wir das höchste in der Unternehmensgeschichte jemals benötigte Neu-Werkzeugvolumen realisiert. Dies alles hat in Summe zu erheblichen Mehraufwendungen geführt und alle Positionen der Ertragsrechnung tangiert. Bei einem leicht höheren Aufwand aus dem Finanzergebnis und einer etwas niedrigeren Steuerquote verbesserte sich das Periodenergebnis um 5,6 Prozent auf 10,1 Mio. EUR (i. V. 9,5 Mio. EUR) und das Ergebnis je Aktie entsprechend auf 3,22 EUR (i. V. 3,05 EUR). AUSGEWÄHLTE INFORMATIONENscroll
GESAMTE UMSATZERLÖSE NACH SEGMENTEN IN MIO. EUR![]() SEGMENTEEntsprechend der internen Steuerung im Konzern stellen unsere Produktionsstandorte die Basis für die Segmentberichterstattung, gegliedert nach Absatzmärkten, dar. Die Segmente werden nach dem Standort der Vermögenswerte des Konzerns bestimmt. Analog dazu werden auch die Umsatzerlöse zugeordnet. Die beiden Werke in Mexiko und Kanada werden zu dem berichtspflichtigen Segment NAFTA zusammengefasst. Innenumsätze zwischen den einzelnen Standorten betreffen vor allem Lieferungen von Serienteilen und Werkzeugen. Insbesondere seitens Deutschlands, Tschechiens sowie Chinas werden Werkzeuge für andere Standorte gefertigt und berechnet. An unserem Heimatstandort Oberkirch, der das Segment Deutschland bildet, legten die gesamten Umsatzerlöse und die Gesamtleistung 2017 wie im Konzern deutlich zu. Auch in diesem Markt, in dem die Wachstumschancen nachhaltig niedriger als in den internationalen Märkten sind, wurden erheblich höhere Stückzahlen als geplant abgerufen. Nicht zuletzt wurde in Deutschland ein erheblicher Teil der Werkzeuge des Berichtsjahres entwickelt und gefertigt. Sie weisen grundsätzlich eine geringere Marge auf als die Serienfertigungen. Dies gilt umso mehr, so lange sie nicht abgerechnet sind und als unfertige Bestände in den Büchern stehen. Wir sind daher sehr zufrieden, dass es trotz der notwendigen zusätzlichen Anstrengungen des Jahres gelungen ist, das EBIT um 13,7 Prozent auszuweiten. Das Finanzergebnis betrug im Berichtsjahr 1,5 Mio. EUR (i. V. 8,4 Mio. EUR). Es beinhaltet neben den Finanzierungsaufwendungen Zinserträge aus Ausleihungen an Tochtergesellschaften sowie Ausschüttungen von Tochtergesellschaften an die deutsche Muttergesellschaft in Höhe von 2,3 Mio. EUR (i. V. 9,3 Mio. EUR). Inklusive einer erhöhten Steuerquote reduzierte sich das Periodenergebnis auf 6,7 Mio. EUR (i. V. 14,5 Mio. EUR). Unser Standort in Tschechien, der das Segment Übriges Europa bildet, expandierte im vergangenen Jahr weniger stark als der Konzern insgesamt. Nach einer kräftigen Wachstumsperiode bis 2015 sind die dortigen Kapazitäten hoch ausgelastet. Wir haben daher für diesen Standort zwischenzeitlich nur zurückhaltend neue Aufträge akquiriert und in den letzten beiden Jahren deutlich investiert, um die nächste Periode schnellen Wachstums vorzubereiten. In 2017 standen daher noch einmal die Reduzierung von Engpässen und die Absicherung der Prozesse im Vordergrund. Durch Fortschritte in beiden Bereichen ist es gelungen, die EBIT-Marge gegenüber Vorjahr deutlich auszuweiten. Nach unveränderten Finanzierungsaufwendungen von 1,3 Mio. EUR und der Gutschrift aus Steuerguthaben in Höhe von 1,0 Mio. EUR (i. V. Steuerbelastung von 0,2 Mio. EUR) verbesserte sich das Periodenergebnis deutlich auf 7,3 Mio. EUR (i. V. 4,8 Mio. EUR). Im Segment NAFTA-Raum sind unsere beiden Standorte in Kanada und in Mexiko zusammengefasst. Für das Segment können wir über hohes Wachstum bei steigender EBIT-Marge berichten. An unserem etablierten und effizienten Standort in Kanada ist es gelungen, bei moderaten Umsatzzuwächsen die EBIT-Marge sichtbar zu verbessern. In Mexiko haben an- und hochlaufende Serienaufträge sowie hohe Kundenabrufe zu einem Wachstumssprung geführt. Inzwischen ist der Standort schon fast ein Drittel größer als derjenige in Kanada. Allerdings haben hierzu auch außergewöhnlich hohe Werkzeugumsätze beigetragen, die zum Teil schon im Vorjahr zu Bestandsaufbau geführt hatten. Insofern fiel das Expansionstempo auf Ebene der Gesamtleistung niedriger aus. Mexiko verbessert seine Ertragskraft kontinuierlich und hat entsprechend 2017 das EBIT gesteigert. Auch für die Zukunft stehen die Zeichen weiter auf Expansion. Hierfür haben wir im Berichtsjahr mit dem Aufbau des ersten Montagestandorts in diesem Land begonnen, der genauso wie unser Produktionsstandort in Puebla liegt. Inklusive Finanzierungsaufwendungen von 2,2 Mio. EUR (i. V. 1,9 Mio. EUR) sowie einem auf 1,0 Mio. EUR (i. V. 0,8 Mio. EUR) gestiegenen Steueraufwand wies das Segment im Berichtsjahr ein kräftig verbessertes Periodenergebnis von 1,8 Mio. EUR (i. V. 0,8 Mio. EUR) aus. Das Segment Asien umfasst den Produktionsstandort in Suzhou und den Montagestandort in Shenyang (beide China). Die gesamten Umsatzerlöse des Segments legten im Berichtsjahr um fast ein Drittel, die Gesamtleistung sogar um knapp die Hälfte zu. Dies macht die enormen Anforderungen deutlich, die insbesondere der Standort in Suzhou im vergangenen Jahr meistern musste. Daraus ergaben sich deutliche Mehraufwendungen, sodass das Segment 2017 entgegen den ursprünglichen Erwartungen noch einmal mit einem sichtbaren Verlust abgeschlossen hat. Allerdings konnten wir den Standort im Jahresverlauf immer besser auf die hohen Produktionszahlen einstellen und im vierten Quartal schon wieder den Break Even auf Ebene des EBIT erreichen. Die Finanzierungsaufwendungen betrugen im Berichtsjahr 1,4 Mio. EUR. Steuern fielen keine an, sodass sich das Periodenergebnis auf -3,2 Mio. EUR (i. V. -1,2 Mio. EUR) belief. BILANZSTRUKTUR PER 31.12.2017BILANZSUMME: 393,7 MIO. EUR IN MIO. EUR![]() VERMÖGENSLAGEKräftiges Wachstum und zugleich das höchste Volumen an Neuwerkzeugen in der Unternehmensgeschichte - das stellt hohe Anforderungen an die Bilanzsteuerung. Wir haben sie hervorragend gemeistert: Durch strikte Begrenzung der Investitionen blieben die langfristigen Vermögenswerte mit 204,8 Mio. EUR (i. V. 201,5 Mio. EUR) auf Vorjahresniveau. Wesentliche Investitionen betrafen den deutschen, den mexikanischen und den tschechischen Standort. Die Investitionsschwerpunkte werden im Kapitel "Finanzlage" im Detail erläutert. Auch bei den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten war nur ein geringer Anstieg zu verzeichnen. Sie beliefen sich auf 62,4 Mio. EUR (i. V. 58,8 Mio. EUR). Dabei lagen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen leicht unter Vorjahr, während die sonstigen finanziellen Vermögenswerte stichtagsbedingt deutlich zulegten. Die wesentliche Ausweitung der Bilanzsumme auf 393,7 Mio. EUR (i. V. 359,4 Mio. EUR) resultierte aus der Zunahme der Vorräte um 20,2 Mio. EUR. Hier spiegeln sich die Werkzeugvorleistungen wider. Dabei haben wir mit unseren Kunden erfolgreich Anzahlungsvereinbarungen getroffen, sodass 12,2 Mio. EUR auf diesem Wege gegenfinanziert werden konnten. Nicht zuletzt beliefen sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Bilanzstichtag auf 9,2 Mio. EUR (i. V. 2,0 Mio. EUR). Mit dieser erfolgreichen Steuerung ist es gelungen, die Finanzierungsstruktur der Bilanz im Wesentlichen unverändert fortzuführen. So bildet sich die bilanzielle Eigenkapitalquote nur leicht auf 28,7 Prozent (i. V. 29,6 Prozent) zurück. Der Verschuldungsgrad lag unverändert bei 2,8 Jahren. Nettoverschuldung und Pensionsrückstellungen veränderten sich nur unwesentlich. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die die dritte signifikante Refinanzierungsquelle bilden, nahmen lediglich moderat zu. Gegenläufige Entwicklungen bei den Sonstigen Verbindlichkeiten und den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten glichen sich aus. ENTWICKLUNG DER EIGENKAPITALQUOTE UND DES DYNAMISCHEN VERSCHULDUNGSGRADSscroll
Die Struktur der Finanzschulden, die zu Zinssätzen zwischen 0,89 Prozent und 7,90 Prozent gewährt wurden, hat sich im vergangenen Jahr nicht substanziell verändert. Es handelt sich im Wesentlichen um einen Konsortialkredit und ein aus mehreren Tranchen bestehendes Schuldscheindarlehen. Im Berichtsjahr wurden bisher variabel verzinste Tranchen in Höhe von insgesamt 25 Mio. EUR zurückbezahlt und zu sehr günstigen Konditionen mit einer Laufzeit von bis zu sieben Jahren sowie ausgestattet mit überwiegend festen Zinssätzen erfolgreich neu platziert. Im Zuge dieser Transaktion wurden zudem per Saldo 5 Mio. EUR zusätzliche Mittel aufgenommen. Darüber hinaus bestehen noch einige höherverzinsliche bilaterale Darlehen, deren Zinsfestschreibung erst in den nächsten Jahren auslaufen wird. Die höheren Zinssätze der oben angegebenen Spanne entfallen vorrangig auf untergeordnete lokale Finanzierungen einzelner Tochtergesellschaften. Wir sind auf der Refinanzierungsseite unverändert zufriedenstellend aufgestellt. Für die Zukunft sind keine außergewöhnlich hohen Investitionen geplant, die wesentliche zusätzliche Finanzierungsvorhaben wie großvolumige Kapitalerhöhungen oder Anleiheemissionen erforderlich machen würden. Verlängerungen bestehender Vereinbarungen prüfen wir regelmäßig. Insgesamt sehen wir die mittelfristige Finanzierung des Konzerns als gesichert an. INVESTITIONEN 2017 NACH SEGMENTEN 100 % = 32,8 MIO. EUR![]() FINANZLAGEMit der erfolgreichen Bilanzsteuerung ist es gelungen, im Geschäftsjahr 2017 trotz der vielfältigen unterjährigen Herausforderungen einen klar positiven Free Cashflow zu erzielen. Dazu trug insbesondere bei, dass wir die zusätzliche Mittelbindung im kurzfristigen Vermögen aufgrund der Werkzeugvorleistungen in erheblichem Umfang durch höhere Anzahlungen kompensieren konnten, sodass auch die kurzfristigen Schulden ohne Finanzkredite deutlich zulegten. Darüber hinaus war aus den sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen/Erträgen eine Entlastung des Cashflows zu verzeichnen nach einer Belastung im Vorjahr. In Summe konnte der Rückgang des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit auf 38,3 Mio. EUR (i. V. 46,3 Mio. EUR) begrenzt werden. Gleichzeitig überstiegen die Mittelabflüsse aus den Investitionen mit 29,3 Mio. EUR (i. V. 28,8 Mio. EUR) das Vorjahresniveau nur unwesentlich. Nach gezahlten und erhaltenen Zinsen von -4,7 Mio. EUR (i. V. -4,5 Mio. EUR) betrug der Free Cashflow 4,3 Mio. EUR (i. V. 13,0 Mio. EUR). Inklusive Auszahlungen für Dividenden von 5,0 Mio. EUR (i. V. 4,8 Mio. EUR) sowie Kreditaufnahmen von per Saldo 13,5 Mio. EUR (i. V. Tilgung von per Saldo 12,7 Mio. EUR) belief sich die zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf 12,8 Mio. EUR (i V. -4,5 Mio. EUR). 2017 haben keine wesentlichen Finanzierungsmaßnahmen stattgefunden. Die Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität des PWO-Konzerns steht jederzeit im Mittelpunkt unserer finanziellen Steuerung. Wir verfügen über ein effizientes Liquiditätsmanagement. Wesentliche Salden von Bankkonten werden täglich disponiert, um einerseits über die laufenden Zahlungsverpflichtungen hinaus eine Liquiditätsreserve vorzuhalten. Andererseits streben wir an, die Ausnutzung kurzfristiger Kreditlinien möglichst zu begrenzen und diese daher mit überschüssiger Liquidität zu saldieren. Für die weitere Erläuterung der Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements wird auf den Anhang verwiesen. Das Bestellobligo aus Investitionen in Sachanlagen betrug zum Berichtsstichtag 10,9 Mio. EUR (i. V. 8,7 Mio. EUR). Die Verpflichtungen werden innerhalb des Jahres 2018 fällig. Sie sollen aus dem laufenden betrieblichen Cashflow sowie bestehenden Kreditlinien finanziert werden. Im Geschäftsjahr 2017 wurden, wie im Segmentbericht ausgewiesen, 32,8 Mio. EUR (i. V. 29,7 Mio. EUR) investiert. Die Differenz zum zuvor genannten Cashflow aus der Investitionstätigkeit ergibt sich aus den Leasingfinanzierungen. Nach dem Bezug des neuen Verwaltungsgebäudes an unserem deutschen Standort Ende 2016 blieben die Investitionen dort im Berichtsjahr mit 12,1 Mio. EUR (i. V. 18,9 Mio. EUR) deutlich unter dem Vorjahr. Sie betrafen neben einigen baulichen Maßnahmen vor allem Fertigungseinrichtungen für Instrumententafelträger und Sitze in Vorbereitung auf die kommenden großen Serienanläufe. An unserem Standort in Tschechien wurden im vergangenen Jahr weitere 7,4 Mio. EUR (i. V. 7,0 Mio. EUR) investiert. Ein wesentlicher Teil hiervon entfiel auf den Pressenbereich, den wir verstärkt ausbauen. Hierzu gehört auch die Optimierung unserer Montagebereiche, um die vorhandenen Flächen noch effizienter zu nutzen, sowie der angestoßene Aufbau eines separaten Montagestandorts. Sichtbar über dem Vorjahreswert lagen die Investitionen im NAFTA-Raum mit 9,3 Mio. EUR (i. V. 3,2 Mio. EUR). Der deutlich kleinere Teil hiervon betraf unseren gut etablierten, effizienten und erfreulich profitablen kanadischen Standort. In Mexiko investieren wir hingegen, um eine weitere Steigerung der Leistungsfähigkeit zu erreichen, Produktivitätssteigerungen zu realisieren und die notwendigen Kapazitäten für die geplante schnelle Expansion der kommenden Jahre unter anderem mit zusätzlichen Umformpressen vorzubereiten. Mit insgesamt 4,0 Mio. EUR (i. V. 0,6 Mio. EUR) investierten wir 2017, wie angekündigt, auch an unseren beiden Standorten in China eine deutlich höhere Summe als im Vorjahr. Dies betraf insbesondere den hoch ausgelasteten Produktionsstandort in Suzhou, an dem wir den Pressenbereich aktuell zügig erweitern. ANZAHL MITARBEITER NACH STANDORTEN PER 31.12. (INKL. ZEITARBEITNEHMERN UND AUSZUBILDENDEN)![]() MITARBEITER2017 haben wir an mehreren Standorten die Mitarbeiterzahl deutlich ausgeweitet. Dies nicht nur im Hinblick auf die höheren Produktionsvolumina des Berichtsjahres. Im Sinne einer vorausschauenden Planung unseres Personalbedarfs beginnen wir grundsätzlich frühzeitig mit der Suche nach geeigneten Mitarbeitern für künftige Aufgaben. So können wir möglichst gut passende Fachkräfte suchen und für ihre Tätigkeiten schulen. Insgesamt waren zum 31. Dezember 2017 im PWO-Konzern 3.404 Mitarbeiter (i. V. 3.229) beschäftigt. Darin enthalten waren 157 Auszubildende (i. V. 153). Nach einigen Jahren mit langsamerem Beschäftigungsaufbau in Oberkirch haben wir im Berichtsjahr hier wieder in etwas größerem Umfang neue Stellen geschaffen. Dabei setzen wir in den Produktionsbereichen mit einfacheren Tätigkeiten soweit möglich Zeitarbeitnehmer ein, um auf Schwankungen der Kundenabrufe flexibel reagieren zu können. An unserem tschechischen Standort blieb die Mitarbeiterzahl entsprechend dem 2017 dort etwas verhalteneren Wachstum im Wesentlichen unverändert. Im NAFTA-Raum entfiel analog zur Entwicklung unserer beiden dortigen Standorte die Zunahme der Mitarbeiterzahl auf Mexiko, während die Belegschaftsstärke in Kanada zum Ende des Berichtsjahres leicht unter Vorjahr lag. Darüber hinaus haben wir in Asien in größerem Umfang zusätzliche Mitarbeiter eingestellt und zwar sowohl am Produktionsstandort in Suzhou als auch am Montagestandort in Shenyang. Aus- und Weiterbildung standen im Konzern immer schon stark im Fokus und gewinnen angesichts Fachkräftemangels, ungünstiger demografischer Entwicklung und der Herausforderungen der Digitalisierung weiterhin erheblich an Bedeutung. Zusätzlich zu unseren bisherigen breit gefächerten Angeboten machen wir daher zunehmend auch verschiedene Karrierewege möglich, damit sich die unterschiedlichen Talente unserer Mitarbeiter bestmöglich entfalten können. Mit einem Aufwand von 3,7 Mio. EUR (i. V. 3,3 Mio. EUR) haben wir unsere Anstrengungen in der Aus- und Weiterbildung im Berichtsjahr deutlich erhöht. Die Fluktuationsquote im PWO-Konzern hat sich im vergangenen Jahr auf 1,72 Prozent (i. V. 2,5 Prozent) zurückgebildet und nähert sich nach dem Abschluss der vielfältigen Veränderungen in den vergangenen Jahren damit inzwischen wieder dem niedrigen Niveau an, das uns auszeichnet. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHTRISIKOBERICHTRISIKOPHILOSOPHIE UND RISIKOPOLITIKZiele des PWO-Risikomanagements sind die Optimierung des Chancen- und Risikoprofils des Konzerns sowie nach Möglichkeit die Reduzierung der Risikokosten. Dazu gehört vor allem auch das Vermeiden bestandsgefährdender sowie die Begrenzung und Bewältigung strategischer und operativer Risiken. Risiken - insbesondere solche aus dem Finanzbereich -, die sich nicht zwingend aus unserem operativen Geschäft ergeben, werden soweit möglich vermieden. Zins- und Währungsprognosen sind grundsätzlich kein Bestandteil unserer Planung oder Steuerung, da wir aus entsprechenden Prognosen der Banken und unseren eigenen Einschätzungen die notwendigen Maßnahmen ableiten sowie die geeigneten Instrumente zur Absicherung einsetzen. DAS PWO-RISIKOMANAGEMENT-SYSTEMORGANISATION DES RISIKOMANAGEMENT-SYSTEMS IM PWO-KONZERNDie Organisation und die Berichtslinien des PWO-Risikomanagement-Systems sind in der folgenden Grafik dargestellt. Sie entsprechen dem international anerkannten und für Aktiengesellschaften empfohlenen "Three Lines of Defense-Model", welches vom Dachverband der europäischen Revisionsinstitute (ECIIA) als Grundelement gefordert wird. ORGANISATION DES RISIKOMANAGEMENT-SYSTEMS IM PWO-KONZERN![]() STATUS UND WEITERE ENTWICKLUNG DES RISIKOMANAGEMENT-SYSTEMSRisiken sind generell als potenzielle Ereignisse definiert, die sowohl zu einer positiven als auch zu einer negativen Planabweichung führen können. Sämtliche Risiken sind eindeutig Risikoeignern zugeordnet und werden mit Szenario-Verteilungen hinsichtlich Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Sie werden im Rahmen der Planungs- und Hochrechnungsprozesse von allen jeweils Verantwortlichen konzernweit überprüft bzw. aktualisiert. Auf diese Weise wird die Stabilität der Planung nachhaltig verbessert. Im Geschäftsjahr 2017 haben wir unseren mehrjährigen Prozess zum Ausbau des Risikomanagement-Systems konsequent weiter fortgeführt. So wurde zur Absicherung von Großprojekten die Integration des Risikomanagements in das vorhandene Projektmanagement und -controlling vorangetrieben. Im Rahmen eines Pilotprojekts in einer ausgewählten Fachabteilung wurde zudem das interne Kontrollsystem nachhaltig verbessert. Die mit diesem Projekt überarbeiteten Prozesse sollen nun auch in anderen Bereichen und in den Tochtergesellschaften implementiert werden. Künftig wird darüber hinaus die Beurteilung der Risikotragfähigkeit auf der Basis von Risikokennzahlen immer stärker an Gewicht gewinnen. Hierzu sollen sukzessive auch die langfristigen Chancen und Risiken mit einer einheitlichen Methodik wiederkehrend erhoben, bewertet und erfasst werden. Ziel ist es, das Risikomanagement-System zu einem strategischen Instrument auszubauen, das dem Vorstand die Konzernsteuerung anhand von Risikokennzahlen ermöglicht. COMPLIANCE-MANAGEMENT UND INTERNE REVISIONCompliance hat bei uns einen sehr hohen Stellenwert. Der Konzern hat daher ein Compliance-Management-System (CMS) etabliert und eigene verbindliche Verhaltensrichtlinien (Code of Conduct) aufgestellt. Das CMS ist eng mit dem Risikomanagement-System verknüpft. Ferner überwacht die interne Revision die ordnungsgemäße Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien gemäß einem risikoorientierten Prüfungsplan. Sie ist entsprechend den Regeln und Standards des Deutschen Instituts für Interne Revision e. V. aufgestellt. Mit dem Ziel, internes Prozesswissen um Benchmark-Erfahrung zu ergänzen, wird zudem regelmäßig mit externen Beratern zusammengearbeitet. Im Geschäftsjahr 2017 wurde das CMS gezielt weiter ausgebaut. So wurde beispielsweise analysiert und dokumentiert, dass und wie sich die Compliance-Kultur an unserem mexikanischen Standort in den vergangenen Jahren stark verbessert hat. Dies soll weiter gefördert werden. In den aktuellen Interviews des vergangenen Jahres wurde das CMS von den dortigen Mitarbeitern für sie persönlich als sehr wertvoll und sogar als ein Wettbewerbsvorteil des Konzerns gegenüber anderen Arbeitgebern bewertet. Soweit im vergangenen Jahr Compliancevorfälle an den Group Compliance Officer zu melden waren, wurden diese untersucht, aufgeklärt und aufgearbeitet. Für den künftigen weiteren Ausbau des CMS wird derzeit vor allem die Einführung eines konzernweiten, anonymen Whistleblower-Systems vorbereitet. KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENT IM RECHNUNGSLEGUNGSPROZESSDas Kontroll- und Risikomanagement des Rechnungslegungsprozesses stellt einen integralen Bestandteil des Konzern-Risikomanagements dar, in das alle operativen Einheiten über eine exakt definierte Führungs- und Berichtsorganisation eingebunden sind. Dabei werden eine klare Aufgabenabgrenzung und das Vier-Augen-Prinzip umgesetzt. Das Kontroll- und Risikomanagement basiert auf speziell hierfür eingeführten schriftlich dokumentierten Grundsätzen, Verfahren, Regelungen und Maßnahmen. Deren Einhaltung und ordnungsgemäße Umsetzung wird von der internen Revision im Rahmen ihres risikoorientierten Prüfungsplans geprüft. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:
Der Konzernabschluss wird in einem mehrstufigen Prozess von qualifizierten Mitarbeitern erstellt. Auf allen Ebenen sind automatisierte oder manuelle Kontrollen verankert. Die IFRS-Bilanzierungsvorschriften im PWO-Konzern stellen die einheitliche Bilanzierung und Bewertung der einbezogenen Gesellschaften sicher. Den Richtlinien liegt unter anderem ein konzernweiter Kontenrahmen zugrunde. Die Erfassung der Geschäftsvorfälle erfolgt bei den operativen Einheiten in einem konzerneinheitlichen, auf SAP basierenden Buchungssystem. Dabei sind die Zugriffsberechtigungen eindeutig geregelt. Zur Sicherung der Wirksamkeit der gesamten Organisation sowie der Korrektheit der Bilanzierung und der Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich des Lageberichts werden folgende Maßnahmen und Kontrollen in einem strukturierten Prozess regelmäßig umgesetzt, evaluiert und fortentwickelt:
ENTWICKLUNG DER GESAMTRISIKOLAGEDie Gesamtrisikolage des PWO-Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2017 und auch im Hinblick auf die Planung für 2018 substanziell nicht verändert. Wesentliche neue Risiken sind nicht hinzugekommen. Weiterhin prägt ein möglicher beschleunigter Wechsel zum E-Antrieb für Kraftfahrzeuge die Diskussion. Für den Prognosezeitraum erwarten wir daraus keine wesentlichen Effekte für unser Geschäft. Für die nachfolgenden Jahre gehen wir davon aus, dass die Chancen gegenüber den Risiken überwiegen. Zu den mittelfristigen Risiken und Chancen nehmen wir im Einzelnen im folgenden Bericht Stellung. Bei den überwiegend kurzfristig wirkenden Risiken und Chancen haben einige im Vorjahr noch dargestellte Risiken an Bedeutung verloren und sind daher in diesem Bericht nicht mehr enthalten. Die Veränderung des Rankings der einzelnen Risikokategorien stellen wir erstmals übersichtlich und schnell zugänglich in der Tabelle auf Seite 34 dar Insgesamt liegt die Gesamtrisikolage derzeit weiterhin in einer geschäftstypischen Bandbreite. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass die im Folgenden beschriebenen Risiken für den Konzern beherrschbar sind und seinen Fortbestand nicht gefährden. DEFINITION DER RISIKOBEDEUTUNGscroll
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Bezogen auf die Mitte der Prognosespanne von
25,5 Mio. EUR. DARSTELLUNG DER ÜBERWIEGEND KURZFRISTIG WIRKENDEN RISIKEN UND CHANCENIm Folgenden stellen wir die wesentlichen Risiken und Chancen für die operative Planung 2018 auf Basis der Szenario-Bewertungen unter Berücksichtigung der risikobegrenzenden Maßnahmen dar. Dabei verwenden wir unverändert die folgenden Risikokategorien: Finanz-, Leistungs-, Markt-, Regulatorische und Sonstige Risiken. Die dargestellte Reihenfolge der Kategorien sowie die der jeweils zugehörigen höchsten Einzelrisiken spiegelt unsere gegenwärtige Einschätzung des relativen Risikomaßes in absteigender Reihenfolge wider. Unser Geschäft ist grundsätzlich durch hohe Prognostizierbarkeit innerhalb beherrschbarer Schwankungsbreiten geprägt. Dies ergibt sich zum einen aus der zum Teil mehrjährigen Vorlaufzeit von Neuaufträgen sowie der fünf- bis achtjährigen Serienlaufzeit. Gleichzeitig bedeutet dies jedoch auch, dass die kurzfristigen Chancen limitiert sind. Bezüglich der operativen Planung 2018 überwiegen daher in der folgenden Darstellung die Risiken gegenüber den Chancen. Sämtliche Einzelrisiken werden nach ihrer Auswirkung (Schadenshöhe in Bezug auf das EBIT) sowie nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit in der Planperiode bewertet. Die Summe der Nettoerwartungswerte der Einzelrisiken einer Kategorie ergibt deren Nettoerwartungswert. Portfolio- und Korrelationseffekte bleiben dabei unberücksichtigt. Im Zuge der Weiterentwicklung dieses Berichts geben wir erstmals die Risikobedeutung der einzelnen Kategorien an. So wollen wir die Transparenz über das Risikoportfolio insgesamt erhöhen. Wir definieren die Risikobedeutung gemäß obenstehender Tabelle. ÜBERSICHT ÜBER DIE RISIKOBEDEUTUNG DER RISIKOKATEGORIENscroll
LEISTUNGSRISIKENBetriebsunterbrechung der ProduktionBetriebsunterbrechungsrisiken können vor allem aus einer Beschädigung oder dem Ausfall einer Fertigungsanlage oder eines Werkzeugs resultieren. Je nach Schadensausmaß und Dauer des Ausfalls kann hierdurch die fristgerechte Belieferung der Kunden beeinträchtigt werden. Auch kurzfristig notwendig werdende Verlagerungen aufgrund von Engpässen - insbesondere bei einer Erhöhung der Kundenbedarfe - sind hier erfasst. Das Risiko des Ausfalls eines kompletten Standorts kann hingegen nahezu ausgeschlossen werden. Aufgrund der anhaltend starken Auslastung an unseren Standorten hat sich die Bedeutung dieser Risiken erhöht. Zur Risikobegrenzung verfügen wir im PWO-Konzern über ein wirksames Business-Continuity-Management bei Betriebsunterbrechungen, welches eine sehr große Bandbreite an Einzelmaßnahmen umfasst. Nicht zuletzt haben diese Risiken auf Management-Ebene aktuell eine hohe Priorität, weshalb wir bei Bedarf schnell reagieren können. Anlauf- und HochlaufrisikenDer An- und Hochlauf neuer Serienproduktionen birgt eine Reihe von Risiken. So müssen wir zunächst Vorleistungen erbringen, unter anderem durch die Bereitstellung der geeigneten Kapazitäten. Daraus resultieren Auslastungsrisiken. Zudem durchläuft die Produktion beim An- und Hochlaufen eine sogenannte Lernkurve, bis die erwartete Profitabilität erreicht wird. Aufgrund unserer jüngst sehr erfolgreichen Auftragsakquisition stehen in den nächsten Jahren viele Neuanläufe großer Serienproduktionen mit einem zum Teil sehr hohen Komplexitätsgrad an. Neben unserem Heimatstandort Deutschland betrifft dies auch die technologisch noch weniger ausgereiften Standorte in China und Mexiko. Im Vorfeld der Neuanläufe sind die für die Produktion notwendigen Werkzeuge intern zu fertigen oder extern zu beschaffen. Da ein wesentlicher Teil der Neuanläufe Instrumententafelträger betrifft, die aus überdurchschnittlich vielen Einzelteilen bestehen, wird derzeit das höchste Werkzeugvolumen in der Unternehmensgeschichte bearbeitet. Dies nimmt die entsprechenden personellen Ressourcen stark in Anspruch. Zur Begrenzung der sich hieraus ergebenden zeitlichen und wirtschaftlichen Risiken haben wir dezidierte Anlaufteams aus erfahrenen Fachkräften gebildet. Sie begleiten die An- und Hochläufe über die ohnehin üblichen Abstimmungen der Standorte hinaus. Ferner weiten wir kontinuierlich die Feinsteuerung unseres Projektmanagements aus. Daraus können mittelfristig auch sichtbare Ertragschancen entstehen, die in dem entsprechenden nachfolgenden Kapitel erläutert werden. Qualitätsrisiken / Produkthaftungs- und RückrufrisikenDie ohnehin hohen Qualitätsanforderungen in der Automobilindustrie steigen weiter deutlich an. Zusätzlich erhöhen sich Qualitätsrisiken bei zunehmender Kapazitätsauslastung tendenziell. Darüber hinaus haben Produkthaftungsrisiken und aus Rückrufaktionen resultierende Risiken in der Automobilbranche in den vergangen Jahren kontinuierlich zugenommen. Wir wirken diesen Risiken mit unserem seit vielen Jahren etablierten und zertifizierten Qualitätsmanagement-System entgegen. Zudem erweitern wir - nicht zuletzt im Rahmen verschiedener Digitalisierungsprojekte - kontinuierlich den Prüfungsumfang für unsere Bauteile wie auch die Dokumentation ihrer einwandfreien Qualität, bevor sie unser Haus verlassen. Damit wollen wir zum einen sicherstellen, dass fehlerhafte Bauteile noch frühzeitiger als bisher im Produktionsprozess erkannt werden. Zum anderen wollen wir eine lückenlose Rückverfolgbarkeit jedes einzelnen Bauteils erreichen, sodass eventuelle Fehler nicht nur auf Ebene einzelner Gebinde, sondern auch einzelner Bauteile zugeordnet werden können. Zudem haben wir Versicherungen für Haftungsrisiken aus Rückrufaktionen abgeschlossen. MARKTRISIKENRohstoffeZu den für unsere Produktionsprozesse notwendigen Rohstoffen gehören insbesondere Stahl sowie in sehr viel geringerem Umfang Aluminium. Versorgungsrisiken bestanden hier bisher nicht und erwarten wir auch für die Zukunft nicht. Bezüglich der stark gestiegenen Volatilität der Rohstoffpreise haben diese Risiken jedoch zuletzt zugenommen. Bisher konnten wir Preisanstiege der Rohstoffe entweder über Gleitklauseln direkt an unsere Kunden weitergeben, oder wir sind auf dem Verhandlungsweg mit ihnen zu akzeptablen Lösungen gekommen. Wir sind zuversichtlich, dies auch in der Zukunft zu erreichen. Hierzu soll eine noch engere Verzahnung zwischen Vertrieb und Einkauf beitragen. Schwankungen der Abrufzahlen (Absatzmengenschwankungen)Grundsätzlich können aus Absatzschwankungen Auslastungsrisiken entstehen. Bei bestehenden Aufträgen können sie sich aus Nachfrageschwankungen seitens der Endkunden ergeben - diese sind oft das Ergebnis konjunktureller Veränderungen -, bei Neuaufträgen aus Anlaufverschiebung seitens der Fahrzeughersteller. Wegen der Langfristigkeit unseres Geschäfts können wir Auslastungsreduzierungen kurzfristig nur durch Anpassungen auf der Kostenseite kompensieren. Grundsätzlich betrachten wir unsere Umsatzplanung als solide und sehen keine wesentlichen Risiken. Sofern jedoch vor allem an unseren Standorten in China, Deutschland und Mexiko die Abrufe der Kunden über den Planungen liegen, kann dies zu weiteren Kapazitätsengpässen führen. Zwar haben wir oberhalb einer vertraglich vereinbarten Spanne keine Lieferverpflichtung. Als renommierter Partner der Automobilindustrie richten wir jedoch alle unsere Anstrengungen darauf, unsere Kunden in möglichst allen wirtschaftlichen Phasen gewohnt verlässlich zu beliefern. PreissenkungsrisikenDie permanente Zunahme des Wettbewerbs- und Preisdrucks gehört zu den typischen Risiken der Automobilzulieferindustrie. Dies belastet grundsätzlich die Ertragskraft des PWO-Konzerns. Auch unsere aktuell hohe Auslastung kann dem nur begrenzt entgegenwirken. Mit unserer Innovationskraft und globalen Lieferfähigkeit haben wir in den regelmäßigen Verhandlungen mit unseren Kunden eine gute Ausgangsposition. Dennoch müssen wir an allen Standorten permanent die Effizienz aller betrieblichen Prozesse steigern und darüber hinaus in jedem Jahr ein sichtbares Umsatzwachstum realisieren, um unsere Ertragskraft zu sichern. FINANZRISIKENWertberichtigungenDas Risiko eines Wertberichtigungsbedarfs langfristiger Vermögenswerte besteht vor allem dann, wenn Planungen nicht erreicht werden bzw. sich Ertragsaussichten verschlechtern oder sich der Abzinsungsfaktor für die erwarteten zukünftigen Cashflows erhöht. Während unsere Tochtergesellschaft in China aufgrund ihrer vorübergehenden Kapazitätsüberlastung im vergangenen Jahr noch einmal mit einem negativen EBIT abgeschlossen hat, trägt unsere mexikanische Gesellschaft inzwischen positiv zum EBIT des Konzerns bei. Beide Gesellschaften haben aufgrund der aktuell an- und hochlaufenden Serienproduktionen sowie des hohen Volumens der vorliegenden Neuaufträge für die Folgejahre sehr positive Umsatz- und Ergebnisperspektiven. Dies wird durch ihre inzwischen erfreulich hohe technologische Leistungsfähigkeit untermauert. Zwar bestehen in einigen Bereichen noch Kapazitätsengpässe wie auch An- und Hochlaufrisiken. Diese sehen wir jedoch durch eingeleitete Maßnahmen als gesteuert an. Unsere Planungen bestätigen daher die Buchwerte unserer Vermögenswerte. Finanzierungs- und ZinsrisikenZur Finanzierung des laufenden Geschäfts und der geplanten Investitionen bestehen keine Risiken. Zinsveränderungsrisiken begegnen wir durch eine ausgewogene Mischung unserer lang- und kurzfristigen Finanzierungsmittel. Risiken, die daraus entstehen könnten, dass Finanzinstitute ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Anlage liquider Mittel sowie als Kontrahenten derivativer finanzieller Vermögenswerte nicht erfüllen, sehen wir derzeit nicht. Im Rahmen des Konsortialkredits und des 2014 emittierten Schuldscheindarlehens haben wir marktübliche finanzielle Covenants vereinbart. Diese stehen im Fokus unserer Steuerung. Derzeit gehen wir unverändert davon aus, dass wir alle Covenants einhalten können. Zuletzt haben die Betrugsrisiken aus dem sogenannten CEO-Fraud, Fake President und andere Formen der Cyberkriminalität klar zugenommen. Dabei operieren Kriminelle mit gefälschten Dokumenten sowie fingierten Identitäten, um erhebliche Geldbeträge aus den Unternehmen auf Konten im Ausland zu transferieren. Eine aktuelle Überprüfung des Kontrolldesigns der Zahlungsprozesse der PWO AG führte jedoch zu zufriedenstellenden Ergebnissen. Die daraus gewonnen Erkenntnisse wurden dazu genutzt, das bestehende konzernweite Regelwerk weiter zu verfeinern und damit diesbezügliche Risiken zu reduzieren. So sichern wir u. a. größere Zahlungsvorgänge über mehrstufige Genehmigungsprozesse ab. Nicht zuletzt gibt es klare Anweisungen und Meldewege, die gewährleisten, dass sich auch oberste Führungskräfte nicht über interne Verhaltensregeln hinwegsetzen können. WährungsrisikenDer PWO-Konzern ist an all seinen Standorten bei Fremdwährungen sowohl Translations- (Umrechnung der Abschlüsse der jeweiligen Tochtergesellschaften in Euro) als auch Transaktionsrisiken (Absatz und Beschaffung) ausgesetzt. Die wesentlichen Währungen im Konzern sind neben dem Euro der kanadische Dollar, der US-Dollar, der chinesische Renminbi und die Tschechische Krone. Zur Vermeidung dieser Risiken schließen wir entsprechende Sicherungsgeschäfte ab. Ziel ist es, die bei Eingang eines Auftrags unterstellten Währungsparitäten und damit die erwarteten Deckungsbeiträge abzusichern. Allerdings sichern wir Translationsrisiken aus den Darlehen der Muttergesellschaft an die ausländischen Standorte nur teilweise ab, da aus den mit ihnen verbundenen Währungsschwankungen keine wirtschaftlichen Risiken entstehen. Für die weitere Erläuterung der Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten wird auf den Anhang verwiesen. REGULATORISCHE RISIKENCompliance-RisikenCompliance-Risiken begegnen wir durch unser zu Beginn dieses Risikoberichts bereits dargestelltes Compliance-Management-System. Das Risiko möglicher Patentverletzungen steuern wir eng durch die langjährige Produkt- und Branchenexpertise unserer Mitarbeiter sowie durch die Zusammenarbeit mit einem externen Patentanwalt. Zurzeit gibt es keine Streitfälle. Ab dem 25. Mai 2018 ist zudem die dann in Kraft tretende EU-Datenschutz-Grundverordnung zu beachten. Mit dieser gehen neben stark gestiegenen Anforderungen an den Datenschutz (insbesondere Nachweis- und Dokumentationspflichten der personenbezogene Daten verarbeitenden Verantwortlichen) und einem drastisch erhöhten Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen diese Anforderungen auch enorme Unsicherheiten bei Fragen der Auslegung hinsichtlich der neuen Vorschriften einher. Risiken aus steuerlichen und politischen RahmenbedingungenDas deutsche Steuerrecht gehört ohnehin zu den besonders komplexen Rechtsgebieten. Dies gilt umso mehr, je stärker ein Unternehmen international verflochten ist. Deshalb nehmen die steuerlichen Risiken des Konzerns - inklusive des Risikos von Nachzahlungen als Ergebnis der regelmäßig wiederkehrenden Betriebsprüfungen -grundsätzlich zu. Derzeit unterliegt die PWO AG einer Betriebsprüfung für die Jahre 2012 bis 2015, deren Abschluss aktuell noch aussteht. Risiken resultieren zudem aus der weiteren Entwicklung der steuerlichen Rahmenbedingungen in den USA, die die internationalen Wertschöpfungsketten der globalen Wirtschaft betreffen können. So wurde im Zuge der kurz vor Weihnachten 2017 verabschiedeten US-Steuerreform zwar auf die Erhebung einer Importsteuer (Excise Tax) auf bestimmte Vorleistungen und Produkte, die amerikanische Unternehmen aus dem Ausland beziehen, verzichtet. Allerdings enthält das Gesetz andere Regelungen, die den grenzüberschreitenden Handel betreffen. Zudem sind weitere Importsteuern bzw. Ausgleichszölle für einzelne Produkte oder Branchen angekündigt. Mit Mexiko und China befinden sich zwei unserer Standorte, an denen wir hohe Volumina investiert haben, in Ländern mit weniger stabilen politischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen als zum Beispiel in Europa. Wir begrenzen diese Risiken durch besonders sorgfältige Prüfung aller gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen, bevor wesentliche Entscheidungen getroffen werden. Nicht zuletzt arbeiten wir eng mit erfahrenen Beratern zusammen, um uns auf mögliche Entwicklungen vorzubereiten. Im Hinblick auf die politischen Rahmenbedingungen muss für die deutsche Automobilindustrie derzeit vor allem mit Risiken aus den Vereinigten Staaten und aus Großbritannien gerechnet werden. Ersteres betrifft insbesondere den NAFTA-Raum; die Neuverhandlung des dortigen Freihandelsabkommens steht weiterhin auf der Tagesordnung. Letzteres betrifft den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Zwar haben wir nur in geringem Umfang direkte Kundenbeziehungen in diesem Land. Für die deutsche Automobilindustrie ist es jedoch ihr größter Exportmarkt. Sie ist daher von den schwachen Zulassungszahlen für 2017 und den entsprechenden Prognosen der Experten für 2018 unmittelbar betroffen. Für den PWO-Konzern erwarten wir hieraus im Prognosezeitraum 2018 jedoch keine substanziellen Auswirkungen. SONSTIGE RISIKENVerfügbarkeit von FachkräftenDie zeitgerechte Verfügbarkeit von Fachkräften in ausreichender Anzahl und Qualifikation stellt ein besonderes Risiko dar. Dies vor allem auch im Hinblick auf unser geplantes Wachstum und aufgrund der zu erwartenden demografischen Entwicklung. Aktuell bestehen hier - nicht zuletzt aufgrund der guten konjunkturellen Lage - im Umfeld aller unserer Standorte Engpässe. In Deutschland und in Tschechien ist es zudem teilweise auch schon schwierig, unqualifizierte Mitarbeiter zu rekrutieren. Daraus entstehende Kapazitätsengpässe wirken sich im Risikoumfang der Leistungsrisiken aus. Zur Risikoreduzierung setzen wir unter anderem auf eine möglichst frühzeitige sowie langfristige Planung und Steuerung des Fachkräftebedarfs, z. B. durch Ausbildung wie auch durch umfangreiche Weiterbildungen und Qualifizierungen unserer Mitarbeiter. Zudem steuern wir das Risiko konzernweit durch ausgefeilte Personalrekrutierungs- und Mitarbeiterbindungskonzepte. Zur Sicherstellung der Flexibilität decken wir einen Teil unseres Personalbedarfs derzeit über Zeitarbeitnehmer ab. Hier besteht das Risiko, dass deren Einsatz seitens des deutschen Gesetzgebers künftig möglicherweise stärker begrenzt wird. Wie darauf zu reagieren sein wird, hängt von den dann relevanten regulatorischen Rahmenbedingungen ab. IT-RisikenOffene IT-Strukturen, die Prozesse weltweit verfügbar machen, aber gleichzeitig jederzeit Vertraulichkeit von Informationen und Datensicherheit gewährleisten, gehören heute zu den Grundvoraussetzungen für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Wir setzen hierfür seit Jahren auf die Konsolidierung aller IT-Services in einer PWO Private Cloud. Zudem wird das zertifizierte Informationssicherheitsmanagementsystem (IMS) des Standorts Oberkirch laufend weiterentwickelt. Die Qualität unserer Systeme wurde im Berichtsjahr von einem renommierten Beratungsunternehmen einem externen Penetrations-Test bestätigt. Ziel war es, zu überprüfen, inwieweit bzw. über welche Schwachstellen die IT-Systeme des Konzerns von außen angegriffen werden und welche Schadensszenarien sich dadurch ergeben könnten. Eine hohe IT-Sicherheit wurde als Ergebnis des Tests bestätigt. DARSTELLUNG DER ÜBERWIEGEND MITTEL- UND LANGFRISTIG WIRKENDEN RISIKEN UND CHANCENIm Folgenden geben wir einen Überblick über die überwiegend mittelfristig, das heißt in einem Zeitraum von mindestens drei Jahren, wirkenden strategischen Risiken und Chancen für den Konzern. Auch in diesem Kapitel spiegelt die Reihenfolge der Darstellung unsere gegenwärtige Einschätzung ihrer relativen Bedeutung für den PWO-Konzern wider. STEIGERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DURCH ANPASSUNG DER INTERNEN PROZESSEIm Zuge der Zusammenfassung unseres Produktangebots in Geschäftsfeldern haben wir unsere internen Prozesse überarbeitet. Durch die Bündelung von Produktexpertise und durch die noch stärkere Standardisierung aller Abläufe konnten Potenziale für Effizienzsteigerungen und damit Steigerungen unserer Wettbewerbsfähigkeit identifiziert werden. Durch diese sollen nicht nur die Risiken im An- und Hochlaufmanagement reduziert werden, sondern es sollen auch positive Ertragseffekte realisiert werden. Bereits in den aktuell anstehenden großen neuen Serienanläufen wollen wir sichtbare Verbesserungen erreichen. ENTWICKLUNG NEUER TECHNOLOGIEN UND PRODUKTEPermanente Produkt- und Prozessinnovationen bilden zentrale Erfolgsfaktoren für die Sicherung und den Ausbau der Wettbewerbsposition in unserer Industrie. Wir entwickeln technisch überzeugende Produktlösungen, mit denen wir unsere Kunden dabei unterstützen, die stetig zunehmenden regulatorischen Anforderungen an geringere Umweltbelastungen der Fahrzeuge zu erfüllen. Wir sind in der Lage, diese in innovativen und effizienten Prozessen wirtschaftlich zu fertigen. Und wir sprechen die individuelle Sprache unserer Kunden und können daher Zusagen machen, die über einen ganzen Entwicklungs- und Fertigungszyklus hinweg Bestand haben. Deshalb sind wir unverändert sehr erfolgreich - unsere jüngsten Erfolge in der Akquisition von Aufträgen für Instrumententafelträger unterstreichen dies deutlich. LANGFRISTIGE NACHFRAGEENTWICKLUNGMit unserem Produkt- und Leistungsspektrum sowie unserer Innovationskraft und unserer globalen Präsenz sehen wir uns gut positioniert, um gleichzeitig von mehreren Nachfragetrends in der Automobilindustrie profitieren zu können. Energiesparende Mobilität und ElektromobilitätEine der wesentlichen Anforderungen in der heutigen Automobilindustrie stellt die Einsparung von Gewicht bei allen Komponenten eines Fahrzeugs dar, damit der Kraftstoffverbrauch reduziert wird. Auf diesem Gebiet werden wir auch zukünftig die Chancen nutzen, die sich aus unserer führenden Kompetenz in der Leichtbauweise ergeben. Dabei sind wir insbesondere mit unserem Konzept des kostenoptimierten Leichtbaus sehr erfolgreich. Wir erwarten, dass der Anteil gewichtsreduzierter Bauteile und Komponenten am Gesamtvolumen in den nächsten Jahren weiter deutlich zunehmen wird und dies Chancen für den Ausbau unseres Marktanteils bietet. Aus der Zunahme der Elektromobilität bzw. aus der möglichen vollständigen Umstellung auf diese Antriebsart in der Zukunft resultieren für uns gegenwärtig keine Risiken, da wir nur in sehr geringem Umfang Lösungen anbieten, die ausschließlich bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren zum Einsatz kommen. Im Gegenteil ergeben sich daraus gerade für die nahe Zukunft zusätzliche Chancen, da für die sukzessive Umstellung auf Elektromobilität hybride Antriebe als Brückentechnologie notwendig sein werden. Für diese sind nicht nur die bisher verbauten Komponenten zusätzlich zu denjenigen für den E-Antrieb notwendig. Die notwendige Abstimmung zwischen den beiden Antriebsarten macht zudem neue, deutlich komplexere Lösungen erforderlich. Wir gehen davon aus, dass die Umstellungsphase auf Elektromobilität allein schon deshalb einen längeren Zeitraum erfordern wird, weil der Aufbau der Ladeinfrastruktur und die Diskussion aller damit verbundenen Fragen in vielen Ländern Europas noch so gut wie nicht in Angriff genommen wurde. Gegenläufig würde wirken, wenn sich im Zuge der zunehmenden Elektromobilität sehr viele kleine Anbieter im Markt etablieren und die Position der heutigen Massenhersteller gefährden würden. Denn unsere Stärke liegt in der Großserienproduktion. Von einer derartigen Marktverschiebung gehen wir derzeit jedoch nicht aus. Mehr Komfort und Sicherheit im AutomobilSteigender Komfort und höhere Sicherheit im Automobil sind weiterhin zentrale Anforderungen der Käufer von Fahrzeugen. Wir konzentrieren uns mit unseren Produktlösungen im Wesentlichen auf diese beiden Bereiche. Zum Beispiel, wenn es um Vibrationsreduzierung durch Instrumententafelträger geht und um Komponenten für die steigende Anzahl elektrisch angetriebener Funktionalitäten oder um sicherheitsrelevante Leistungsmerkmale wie die höhere Aufnahme von Energie im Falle eines Aufpralls. Der Trend hin zu teil- oder vollständig autonomem Fahren wird aus unserer Sicht die Komfortansprüche der Passagiere weiter steigen lassen. Dies bedeutet zusätzliche Chancen für den Konzern. Zudem sind hierfür auch ganz neue Konzepte im Gespräch, die für uns zusätzliche Wachstumschancen beinhalten: Wenn beispielsweise Passagiere künftig während des vollautonomen Fahrens ihren Sitz in viele unterschiedliche Richtungen drehen wollen, müssen die Sitzgurte im Falle eines Unfalls die Aufprallenergie an die Sitze und nicht mehr an die B-Säule abgeben. Daraus werden sich noch komplexere Anforderungen an die Sitzkonzepte der Zukunft ergeben. Mit unserer umfassenden Expertise in der Umformung hochfester Stähle sind wir hierfür heute schon erstklassig aufgestellt. Entwicklung des Kunden- und WettbewerbsumfeldsDie hohe Kapitalintensität der Automobilbranche bei gleichzeitig steigender Wettbewerbsintensität auf den globalen Märkten sowie die Anforderungen an die CO2 -Reduzierung zwingen die globalen Automobilhersteller, mehr und mehr auf externe Kompetenz zurückzugreifen und damit weitere wesentliche Abschnitte ihrer Wertschöpfungskette von Zulieferern zu beziehen. Wir sind überzeugt davon, mit unserer Innovationskraft, anerkannten Lieferqualität und -treue sowie unserer weltweiten Lieferfähigkeit von diesem Trend überdurchschnittlich profitieren zu können. Dem entgegenstehen könnte ein stärkerer Trend zum Insourcing, sollten durch die Digitalisierung in den Produktionsstätten der Hersteller oder durch eine schneller als erwartete Umstellung auf elektrische Fahrzeugantriebe in den Motorenwerken der Hersteller in größerem Umfang Arbeitsplätze verloren gehen. Allerdings würde dies in hohem Umfang zusätzliche Investitionen in Umformkapazitäten und in die fachspezifischen Fähigkeiten der Mitarbeiter erfordern. Derzeit sind keine Anzeichen für eine solche Entwicklung zu erkennen. Erweiterung der globalen Reichweite von PWOMit unseren fünf Produktionsstandorten sind wir in allen für uns relevanten Märkten gut positioniert. Künftig werden wir unsere globale Reichweite durch Montagestandorte weiter erhöhen. In Deutschland und China arbeiten zwei derartige Standorte bereits erfolgreich. In Mexiko und Tschechien wird derzeit gerade je ein Montagestandort aufgebaut. Mit dieser Aufstellung werden wir noch stärker von dem Trend profitieren, dass sich die Automobilhersteller immer stärker auf global lieferfähige Lieferanten konzentrieren. Werkzeugbezug aus ChinaIm Zuge der Vorbereitung des Anlaufs der neuen großen Aufträge für Instrumententafelträger konnten wir aktuell bereits in erheblichem Umfang Werkzeuge in China einkaufen und von dem dortigen niedrigeren Preisniveau profitieren. Diese Strategie werden wir fortsetzen und ausbauen. Die bisherige Entwicklung stimmt uns zuversichtlich, dass wir unsere mittelfristigen Erwartungen übertreffen können. Wir sehen daher aus diesem Bereich in den nächsten Jahren größere Chancen als Risiken für die Ergebnisentwicklung. Entwicklung der WährungsrelationenAbsicherungsinstrumente gegen Währungsschwankungen sind grundsätzlich nicht für den gesamten Zeitraum einer Serienproduktion verfügbar. Die Wirkung von Hedging-Geschäften lässt sich durch rollierende Abschlüsse über die Laufzeit eines Einzelgeschäfts hinaus verlängern. Mittelfristig können sich jedoch grundsätzliche Veränderungen in den Relationen der für den PWO-Konzern wesentlichen Währungen ergeben. Daraus können sowohl Risiken als auch Chancen für die Ergebnisentwicklung entstehen. PROGNOSEBERICHTERWARTETE ALLGEMEINE WIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENENTWICKLUNGDer Aufschwung der Weltwirtschaft wird sich laut IWF 2018 und 2019 mit einer insgesamt leicht höheren Wachstumsrate fortsetzen. Das globale Realwachstum wird bei jeweils 3,9 Prozent veranschlagt und damit den Wert von 2017 um einen Zehntelpunkt übertreffen. Zu den Wachstumstreibern der Weltwirtschaft gehören 2018 im Wesentlichen die Entwicklungsländer und die USA. Insbesondere positive Kurzzeiteffekte infolge der jüngsten Steuerreform werden der US-Wirtschaft 2018 einen zusätzlichen Impuls verleihen. Das US-BIP wird, so der IWF, im laufenden Jahr daher mit einem Plus von 2,7 Prozent noch einmal spürbar stärker zulegen als 2017, im nächsten Jahr mit 2,5 Prozent aber wieder leicht an Fahrt verlieren. Die chinesische Wirtschaft wird im laufenden und nächsten Jahr hingegen mit leicht geringeren, aber weiterhin mit Raten deutlich über sechs Prozent wachsen. Für die Eurozone wird schon im laufenden Jahr eine Wachstumsverlangsamung von 2,4 auf 2,2 Prozent erwartet. Hier geht der IWF insbesondere in Deutschland (2,3 nach 2,5 Prozent), Italien (1,4 nach 1,6 Prozent) und Spanien (2,4 nach 3,1 Prozent) von geringeren Zuwachsraten aus. Ähnlich soll die Entwicklung in diesen Ländern auch 2019 verlaufen. Für Frankreich wird für 2018 und 2019 hingegen eine kontinuierliche Entwicklung erwartet (jeweils 1,9 Prozent nach 1,8 Prozent in 2017). Insgesamt wird sich das Wachstum 2019 auch in der Eurozone weiter auf 2,0 Prozent verlangsamen. Die durch den Brexit hervorgerufene allgemeine wirtschaftliche Verunsicherung wirft weiterhin ihre Schatten auf die britische Wirtschaft. Das schon im letzten Jahr unterdurchschnittliche Wachstum soll sich dieses und nächstes Jahr mit Zuwachsraten von jeweils 1,5 Prozent weiter abschwächen. Vor dem Hintergrund des noch einmal beschleunigten wirtschaftlichen Aufschwungs im Schlussquartal 2017 startete die deutsche Wirtschaft mit Schwung und Zuversicht ins neue Jahr. Mehrere wichtige Stimmungsindikatoren standen zu Beginn des Jahres sogar auf Rekordniveau. So markierte der ifo-Geschäftsklimaindex im Januar den höchsten Stand seit der Finanzkrise, und die Einschätzung der Lage wies sogar ein neues Rekordhoch auf. Auch der Optimismus der Verbraucher stieg zu Jahresbeginn noch einmal an. Sowohl ihre Konjunktur- und Einkommenserwartungen als auch ihre Anschaffungsneigungen legten weiter zu. Angesichts dessen ist die Bundesregierung optimistischer als der IWF und geht für 2018 von einer Wachstumssteigerung aus. Das deutsche BIP soll um 2,4 nach 2,2 Prozent im Vorjahr zulegen. Getragen von der weiter steigenden Beschäftigung und damit erneut kräftig zunehmenden Bruttolöhnen und -gehältern bleiben die Inlandsnachfrage, hier insbesondere aber auch die sich deutlich beschleunigenden Ausrüstungsinvestitionen, und die Außenwirtschaft die entscheidenden Träger des deutschen Aufschwungs. Der VDA erwartet 2018 ein Wachstum des Pkw-Weltmarktes von einem Prozent auf 85,7 Millionen Einheiten. Der gesamteuropäische Pkw-Markt soll sein Niveau mit 15,6 Mio. Einheiten halten. In Westeuropa wird hingegen durch einen Rückgang in Großbritannien um fünf Prozent insgesamt von einem leichten Minus von einem Prozent auf gut 14,2 Mio. Pkw ausgegangen. Auch der deutsche Markt wird, so der VDA, nach dem starken Verkaufsjahr 2017 leicht um zwei Prozent auf ein Volumen von rund 3,4 Mio. Neuzulassungen zurückgehen. Dem US-Markt mangelt es 2018 weiter an Dynamik. Der Absatz soll um zwei Prozent auf gut 16,8 Mio. Light Vehicles sinken. Allerdings geht der VDA auch im laufenden Jahr von einer Zunahme des US-Marktanteils der deutschen Hersteller aus. China setzt den im Vorjahr erreichten Wachstumskurs mit einem Plus von zwei Prozent auf gut 24,6 Mio. Pkw fort. Russland und Brasilien erholen sich hingegen weiter. Vor diesem Hintergrund wird für 2018 eine Steigerung der deutschen Pkw-Weltproduktion um zwei Prozent auf 16,7 Mio. Einheiten erwartet. Die Inlandsproduktion bleibt mit 5,6 Mio. Pkw stabil. Gleiches gilt für den Export mit unverändert 4,3 Mio. Fahrzeugen. Die Auslandsproduktion soll hingegen um drei Prozent auf 11,1 Mio. Einheiten zulegen. GESCHÄFTSVERLAUF UND KÜNFTIGE AUSRICHTUNGENTWICKLUNG DES PWO-KONZERNSIn unserer Planung für 2018 gehen wir von einem unveränderten Konsolidierungskreis des Konzerns aus. Sie basiert weiterhin auf der detaillierten Einzelabschätzung der Volumina der derzeit laufenden Serienproduktionen sowie der anstehenden An- und Hochläufe und der Ausläufe. Die aktuelle positive Entwicklung des Konzerns soll sich 2018 fortsetzen. Wir erwarten einen Anstieg der Umsatzerlöse um rund 8 Prozent auf 500 Mio. EUR. Dabei werden sich Fakturierungen von Werkzeugvorleistungen, die zum Ende des Berichtsjahres nicht mehr abgerechnet worden waren, positiv auswirken. Bezüglich der Materialpreise gehen wir von einem im Wesentlichen unveränderten Niveau aus. Bezogen auf unsere Standorte, erwarten wir Zuwächse insbesondere in Deutschland - ausgehend von den aktuellen hohen Abrufavisen unserer Kunden - und in Tschechien. Dort sollen zusätzlich insbesondere die neu an- und hochlaufenden Aufträge die Expansion tragen. Auch in China und Mexiko werden wir die Fertigung von Bauteilen und Subsystemen weiter kräftig steigern. Im Vergleich zum Ausnahmejahr 2017 werden allerdings rückläufige Umsatzerlöse aus Werkzeugen das Wachstumstempo insgesamt vorübergehend dämpfen. In Kanada stehen keine größeren Veränderungen des Produktionsportfolios an. Das EBIT vor Währungseffekten soll auf Basis der zum Ende des Jahres 2017 abgesicherten Wechselkurse auf 25 bis 26 Mio. EUR signifikant zulegen. Bezogen auf den für das vergangene Geschäftsjahr ausgewiesenen Wert von 21,5 Mio. EUR, auf dem unsere Planung aufsetzt, entspricht dies einem Anstieg um rund 20 Prozent. Im Hinblick auf die Wechselkurse gehen wir auch für die kommende Planungsperiode aufgrund unserer hohen Absicherungsquote bei Hedging-Geschäften von einer neutralen Entwicklung, bezogen auf das EBIT, aus. Wegen der derzeit hohen Kapazitätsauslastung im Konzern sind wir trotz des geplanten Wachstums zurückhaltend in unseren Erwartungen an das weitere Profitabilitätswachstum der Standorte. Wir haben für unsere Prognose daher vor allem unterstellt, dass im Segment Asien die hohen Mehraufwendungen des Jahres 2017 für das Wachstum entfallen und wir damit dort eine erfreuliche EBIT-Marge im mittleren einstelligen Prozentbereich erzielen. Zudem soll Mexiko seinen Weg der kontinuierlichen Verbesserungen fortsetzen. FINANZ- UND VERMÖGENSLAGEFür das laufende Geschäftsjahr rechnen wir mit einem deutlich positiven Free Cashflow und einer Verbesserung der Eigenkapitalquote sowie des dynamischen Verschuldungsgrads. Dazu wird auch die Fakturierung von Werkzeugvorleistungen des vergangenen Geschäftsjahres beitragen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass für diese - wie bereits erläutert - teilweise schon Anzahlungen zugeflossen sind. Gegenläufig wird zudem wirken, dass wir 2018 selbstverständlich für das weitere Wachstum in zukünftigen Jahren auch neue Werkzeuge entwickeln und mit deren Fertigung beginnen. INVESTITIONENIm vergangenen Jahr haben wir das ursprüngliche Investitionsbudget deutlich unterschritten. Für 2018 sieht die Investitionsplanung daher mit 42 Mio. EUR ein Volumen am oberen Ende unserer langfristigen Bandbreite vor. Grundsätzlich budgetieren wir Investitionen immer über einen Dreijahreszeitraum und benötigen für unser langfristiges Wachstum in einer solchen Periode derzeit rund 110 Mio. EUR. 2018 werden wir neben den üblichen Ersatzinvestitionen vor allem weiter die Anläufe der Instrumententafelträger-Fertigungen an allen Standorten vorbereiten. Zudem sind - mit Ausnahme Kanadas - an jedem Produktionsstandort neue Umformpressen im Zulauf. Damit wollen wir der insbesondere bei den Engpassmaschinen aktuell betriebswirtschaftlich ungünstig hohen Auslastung sukzessive entgegenwirken. In 2019 werden die Entlastungen dann voraussichtlich voll wirksam sein. AUFTRAGSLAGEAuch im laufenden Geschäftsjahr stehen keine umfangreichen Vergaben großer Serienproduktionen an. Wir werden uns daher - wie 2017 - auf die Vorbereitung der neuen Anläufe in den nächsten Jahren konzentrieren und darüber hinaus das für unsere Wachstumsziele notwendige Volumen akquirieren. Entsprechend planen wir mit einem Neugeschäft von 250 - 300 Mio. EUR. Ungeachtet dessen sind wir selbstverständlich auch heute schon in Ausschreibungen für Neuaufträge, die erst in nachfolgenden Jahren vergeben werden sollen, sehr gut positioniert. DIVIDENDENPOLITIKUnsere aktionärsfreundliche Dividendenpolitik wollen wir fortsetzen. Grundsätzlich streben wir an, Anhebungen nur dann vorzuschlagen, wenn wir diese Ausschüttungssumme auch in den Folgejahren aller Voraussicht nach beibehalten können. Dabei sollen unsere Aktionäre von steigenden Jahresüberschüssen auch in Form höherer Dividenden profitieren. Zur Sicherung der künftigen Expansion des PWO-Konzerns wollen wir die Ausschüttungsquote jedoch auch in der Zukunft sukzessive weiter zurückführen. GESAMTAUSSAGE ZUR KÜNFTIGEN ENTWICKLUNGWir haben im Berichtsjahr wichtige Meilensteine für die Vorbereitung des künftigen Wachstums erreicht. Die notwendige Ausweitung der Fertigungs- und Montagekapazitäten ist in der Umsetzung, die personellen Ressourcen wurden bereits ausgeweitet und werden weiter erhöht. Vor allem haben die Prozesse unserer Standorte in China und Mexiko unter der hohen Belastung des vergangenen Jahres weiter deutlich an Stabilität gewonnen. Wir gehen daher davon aus, dass wir auch die Herausforderungen der kommenden An- und Hochläufe erfolgreich steuern können und diese wirtschaftlich effizient umsetzen werden. Darauf haben wir unsere Steuerung und unser Risikomanagement ausgerichtet. Deshalb sind wir zuversichtlich, Umsatzerlöse, Ertragskraft und bilanzielle Stärke des Konzerns in den nächsten Jahren deutlich steigern zu können. ABHÄNGIGKEITSBERICHTUnsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden. ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN NACH §§ 289 A ABS. 1, 315 A HGB ABS. 1Im Folgenden werden die nach den §§ 289 a Absatz 1 und 315 a Absatz 1 HGB erforderlichen Angaben dargestellt und erläutert. Das Grundkapital der PWO AG beträgt 9.375.000,00 EUR. Es ist eingeteilt in 3.125.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Alle Aktien lauten auf den Inhaber. Sie sind mit identischen Rechten ausgestattet und gewähren in der Hauptversammlung jeweils eine Stimme. Auf die Regelungen des Aktiengesetzes über die mit dem Aktienbesitz verbundenen Rechte und Pflichten wird verwiesen. Es bestehen keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Ferner sind dem Vorstand keine diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt. Eine Beteiligung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern, die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, besteht nicht. Die Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH, Böblingen, Deutschland, hat uns eine Beteiligung von mehr als 10 Prozent der Stimmrechte an PWO angezeigt: Sie ist derzeit mit 46,62 Prozent an der Gesellschaft beteiligt. Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands orientiert sich an den §§ 84 und 85 AktG in Verbindung mit dem § 6 der Satzung von PWO. Jede Satzungsänderung bedarf gemäß § 179 Absatz 1 und § 119 Absatz 1, Nr. 5 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Abweichend von § 179 Absatz 2, Satz 1 AktG sieht § 15 der Satzung vor, dass Beschlüsse zur Satzungsänderung mit einfacher Mehrheit der Stimmen des bei der Beschlussfassung stimmberechtigten Grundkapitals gefasst werden können, soweit nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine größere Mehrheit erforderlich ist. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Mai 2020 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.687.500,00 EUR (Genehmigtes Kapital 2015) zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Die näheren Einzelheiten der Ermächtigung ergeben sich aus dem Hauptversammlungsbeschluss vom 19. Mai 2015. Für den Fall eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots wurden, außer den in Kreditverträgen und Verträgen mit Kunden enthaltenen üblichen Sonderkündigungsrechten, keine weiteren Vereinbarungen getroffen. Auch gegenüber dem Vorstand und den Arbeitnehmern bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH §§ 289 F, 315 D HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung der PWO AG ist Bestandteil des Corporate-Governance-Berichts, der auf der Website des Unternehmens unter www.progress-werk.de/de/konzern/corporate-governance/ veröffentlicht wurde. NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG NACH §§ 289 B, 315 B- C HGBDie nichtfinanzielle Konzernerklärung wurde in Form eines gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts unter www.progress-werk.de/de/konzern/corporate-governance/ veröffentlicht. VORSTANDSVERGÜTUNG NACH DRS 17scroll
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Im Jahresgrundgehalt von Herrn Dr. Simon sind
im Geschäftsjahr 2017 50 TEUR (i. V. 50 TEUR) zum Aufbau einer privaten
Altersversorgung enthalten. VERGÜTUNGSBERICHTDer Vergütungsbericht umfasst die Darstellung der Vorstandsvergütung und der Aufsichtsratsvergütung sowohl nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS 17) als auch nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der gültigen Fassung vom 7. Februar 2017. VERGÜTUNGSSYSTEM FÜR DEN VORSTANDDer Aufsichtsrat legt auf Vorschlag des Personalausschusses die Systematik und die Höhe der Vorstandsvergütung fest. Kriterien für die Festlegung sind sowohl die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Konzerns als auch die Aufgaben und persönlichen Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds sowie die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur in der Gesellschaft. Hierbei berücksichtigt der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft sowohl insgesamt als auch in der zeitlichen Entwicklung. Die Vergütungsstruktur ist insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Gesamtvergütung setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Erfolgsunabhängige Bestandteile sind das Jahresgrundgehalt, das in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt wird, sowie die Sachbezüge und Pensionszusagen. Erfolgsabhängiges Element der Vergütung ist die Tantieme, aufgeteilt in eine einjährige variable und in eine mehrjährige variable Komponente. Die einjährige variable Komponente bemisst sich nach dem Konzern-Jahresüberschuss des abgelaufenen Geschäftsjahres. Die mehrjährige variable Komponente basiert auf dem durchschnittlichen Konzern-Jahresüberschuss über einen Zeitraum von drei Jahren. Die erfolgsabhängige Vergütung ist in ihrer absoluten Höhe begrenzt und so ausgestaltet, dass die mehrjährige Komponente überwiegt. Die Gestaltung der erfolgsabhängigen Vergütung gewährleistet außerdem, dass sowohl positiven als auch negativen Unternehmensentwicklungen Rechnung getragen wird. Die bestehenden Vorstandsverträge sehen außerdem eine Ermessenstantieme vor, wonach der Aufsichtsrat außergewöhnlich positive und negative Entwicklungen bis zu einem limitierten jährlichen Höchstbetrag nach freiem Ermessen berücksichtigen kann. Der Höchstbetrag variiert zwischen dem Vorstandssprecher und den anderen Vorstandsmitgliedern. Für ihre Tätigkeit als Organmitglieder von Tochtergesellschaften erhalten die Vorstandsmitglieder keine gesonderte Vergütung. VORSTANDSVERGÜTUNG NACH DRS 17: AUFWAND FÜR PENSIONENscroll
Das Vorstandsmitglied Bernd Bartmann hat Anspruch auf Alters-, Invaliden- und Witwenrente. Altersrente wird gezahlt entweder bei Erreichen der Pensionsgrenze von derzeit 65 Jahren oder vorzeitig nach Ausscheiden aus der Gesellschaft ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, sofern gleichzeitig eine Altersrente als Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird. Die Höhe der monatlichen Altersrente von Herrn Bartmann ist im Pensionsvertrag festgelegt. Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme wird dieser Betrag für die Dauer des Rentenbezugs um 0,25 Prozent pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns vor vollendetem 65. Lebensjahr gekürzt. Künftige Altersbezüge werden entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten für 4-Personen-Haushalte von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen gemäß Angaben des Statistischen Bundesamts angepasst. Für die Vorstandsmitglieder Dr. Volker Simon und Johannes Obrecht bestehen keine Pensionszusagen. Stattdessen ist in deren Vorstandsverträgen festgelegt, dass sie einen festen jährlichen Zuschuss zum Aufbau einer privaten Altersversorgung erhalten. Der Zuschuss für Herrn Obrecht wird von der Gesellschaft direkt in eine Unterstützungskasse für die Altersvorsorge einbezahlt. Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Vorstands eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der jährlichen festen Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds abgeschlossen. Die bestehenden Vorstandsverträge sehen vor, dass bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit etwaige Zahlungen an die Vorstandsmitglieder einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Vergütung für die Restlaufzeit des Vorstandsvertrags betragen (Abfindungs-Cap). Für die Berechnung des Abfindungs-Caps stellen die Vorstandsverträge auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr ab. Wird der Vorstandsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB beendet, erfolgen keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats überprüft in vorbereitender Funktion für die Beschlussfassung im Plenum regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand, letztmalig im Geschäftsjahr 2016. VERGÜTUNG DES VORSTANDS NACH RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARD DRS 17Für das Geschäftsjahr 2017 betragen die Gesamtbezüge des Vorstands 1.447 TEUR (i. V. 1.393 TEUR). Darin enthalten ist eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 675 TEUR (i. V. 561 TEUR). Die den Vorstandsmitgliedern gewährten Sachbezüge betragen 68 TEUR (i. V. 72 TEUR), die im Wesentlichen aus Dienstwagennutzung, Telefonkosten, Versicherungsprämien und geldwerten Vorteilen bestehen. Die Tabelle auf der Vorseite zeigt die individualisierten Vergütungen der Mitglieder des Vorstands. GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN FÜR DAS BERICHTSJAHRscroll
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Die Festvergütung von Herrn Dr. Simon beinhaltet
50 TEUR zum Aufbau einer privaten Altersversorgung.Im Vorjahr beinhaltete
die Festvergütung von Herrn Obrecht 70 TEUR variable Vergütung, die
fix vereinbart war. Für die künftigen Pensionsansprüche des Vorstandsmitglieds Bernd Bartmann hat die Gesellschaft Pensionsrückstellungen gebildet. Im Berichtsjahr betrug die Zuführung zur Pensionsrückstellung insgesamt 105 TEUR (i. V. 139 TEUR). Im Zuführungsbetrag berücksichtigt ist der sogenannte Dienstzeitaufwand (service cost) ohne Zinsaufwand (interest cost). Zugunsten der Vorstandsmitglieder Dr. Volker Simon und Johannes Obrecht bestehen keine Pensionszusagen. Stattdessen erhält Herr Dr. Simon eine feste jährliche Zahlung in Höhe von 50 TEUR zum Aufbau einer privaten Altersversorgung und Herr Obrecht eine feste jährliche Zahlung in Höhe von 40 TEUR, die von der Gesellschaft direkt in eine Unterstützungskasse für die Altersvorsorge einbezahlt wird. Für das Vorstandsmitglied Bernd Bartmann wurde neben der Pensionszusage eine feste jährliche Zuwendung von 20 TEUR vereinbart; die Einzahlung erfolgt ebenfalls direkt in eine Unterstützungskasse. ZUFLUSS FÜR DAS BERICHTSJAHRscroll
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Die Festvergütung von Herrn Dr. Simon beinhaltet
50 TEUR zum Aufbau einer privaten Altersversorgung.Im Vorjahr beinhaltete
die Festvergütung von Herrn Obrecht 70 TEUR variable Vergütung, die
fix vereinbart war. Die Tabelle auf Seite 45 zeigt den individuellen Aufwand für Pensionen. Für ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und ihre Hinterbliebenen wurden im Berichtsjahr Pensionszahlungen in Höhe von 228 TEUR (i. V. 223 TEUR) geleistet. Die entsprechende Pensionsrückstellung beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf 4.386 TEUR (i. V. 4.308 TEUR). Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit wurden keinem Vorstandsmitglied zugesagt. Auch hat im Geschäftsjahr 2017 kein Mitglied des Vorstands Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten. VERGÜTUNG DES VORSTANDS NACH DEM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXGemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 werden unter Anwendung der Mustertabellen sowohl die gewährten Zuwendungen als auch der Zufluss dargestellt. In der Tabelle "Gewährte Zuwendungen" sind im Vergleich zu DRS 17 die Planwerte der ein- und mehrjährigen variablen Vergütung ausgewiesen. Zusätzlich werden auch die Werte, die im Minimum bzw. Maximum erreicht werden können, angegeben. Des Weiteren wird der Versorgungsaufwand, der in der Tabelle "Individueller Aufwand für Pensionen" als Zuführung zur Pensionsrückstellung dargestellt ist, in die Gesamtvergütung eingerechnet. scroll
Die gewährte Gesamtvergütung des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex belief sich für das Geschäftsjahr 2017 auf 1.950 TEUR (i. V. 1.720 TEUR). Die zugeflossene Gesamtvergütung des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex belief sich für das Geschäftsjahr 2017 auf 1.612 TEUR (i. V. 1.582 TEUR). VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATSDie Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 11 der Satzung der Gesellschaft im Wesentlichen wie folgt beschrieben: Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 25 TEUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieser Vergütung. Für die Mitgliedschaft in Ausschüssen erhält jedes Aufsichtsratsmitglied einen Zuschlag von 25 Prozent auf die feste Vergütung, der Vorsitzende des Ausschusses einen Zuschlag von 50 Prozent. Die jährliche Gesamtvergütung eines Aufsichtsratsmitglieds darf das Zweifache, die des Aufsichtsratsvorsitzenden das Dreifache der gewährten festen Vergütung nicht übersteigen. Außerdem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 500 EUR. Dies gilt auch für die Teilnahme an Telefon- oder Videokonferenzen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse und die visuelle und/oder akustische Zuschaltung zu einer Präsenzsitzung. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung. Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern ferner ihre Auslagen und die für ihre Aufsichtsratstätigkeit bei ihnen anfallende Umsatzsteuer. Die Vergütung wird mit Ablauf des Geschäftsjahres zur Zahlung fällig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in die bestehende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) der Gesellschaft einbezogen. Die Prämien hierfür übernimmt die Gesellschaft. Dabei ist ein Selbstbehalt in Höhe der Hälfte der festen jährlichen Vergütung des Aufsichtsratsmitglieds vereinbart. Die Gesellschaft hat auch im Berichtsjahr keine Vergütungen an Aufsichtsratsmitglieder für von diesen außerhalb ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat persönlich erbrachte Leistungen gezahlt. Die individualisierten Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats sind in obenstehender Tabelle dargestellt. GESCHÄFTSENTWICKLUNG FÜR DIE PROGRESS-WERK OBERKIRCH AGDie PWO AG hat ihren Sitz in Oberkirch, Baden-Württemberg. Sie bildet den Stammsitz des Konzerns und ist dessen größter Produktionsstandort. Zudem überwacht sie die internationalen Standorte des Konzerns zur Risikobegrenzung insbesondere in den Bereichen Finanzen, Controlling und Recht eng. Für die Auftragsakquisition und die operative Steuerung sind die internationalen Standorte hingegen grundsätzlich selbst verantwortlich. Der Abschluss der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des HGB erstellt. Die grundsätzlichen Aussagen des zusammengefassten Lageberichts, vor allem zu Markt, Strategie und Steuerung sowie zu den Chancen und Risiken der Geschäftstätigkeit, gelten auch für die PWO AG. Im Vergleich zum Konzern ist sie jedoch in geringerem Maße Währungsrisiken ausgesetzt. Das Risiko von Wertberichtigungen betrifft bei ihr insbesondere die Finanzanlagen. Im Berichtsjahr waren jedoch keine Wertberichtigungen vorzunehmen, während sich diese im Vorjahr auf 6,9 Mio. EUR belaufen hatten. Zum Berichtsstichtag erhöhte sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft inklusive Zeitarbeitnehmer auf 1.645 (i. V. 1.538). Darin enthalten sind 133 (i. V. 125) junge Menschen, die bei uns derzeit eine Ausbildung absolvieren. Umsatzerlöse und Gesamtleistung legten im Berichtsjahr in der PWO AG wie im Konzern aufgrund der sehr hohen Abrufe unserer Kunden sowie der Weitergabe gestiegener Materialpreise kräftig zu. Die sichtbare Erhöhung der Materialaufwandsquote im Berichtsjahr resultierte aus drei Faktoren: Zunächst ergibt sich aus der erwähnten Materialpreisweitergabe rein rechnerisch eine Ausweitung der Aufwandsquote. Darüber hinaus wurden hohe Werkzeugvorleistungen erbracht, die zum Bilanzstichtag noch nicht fakturiert waren. Vor allem führten aber auch die über den Planungen liegenden Kundenabrufe zu spürbaren Ineffizienzen in den Fertigungsprozessen. Aufgrund der verhaltenen Investitionstätigkeit in der PWO AG waren die Abschreibungen im Geschäftsjahr 2017 absolut leicht rückläufig. Im Personalbereich war zwar eine Entlastung der Aufwandsquote zu verzeichnen, allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass der größere Teil der Erhöhung der Mitarbeiterzahl des Berichtsjahres auf Zeitarbeitnehmer entfiel. Die damit verbundenen Aufwendungen sind Teil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die deutlich anstiegen. Diese Position war darüber hinaus insbesondere auch durch gestiegene Währungsaufwendungen beeinflusst, denen jedoch auch deutlich höhere Währungserträge gegenüberstanden. Das Finanzergebnis blieb nahezu unverändert. Zwar lagen die Erträge aus verbundenen Unternehmen unter Vorjahr, zugleich waren aber keine Abschreibungen auf Finanzanlagen vorzunehmen. In der Summe ermäßigte sich das Ergebnis der Geschäftstätigkeit auf 10,2 Mio. EUR (i. V. 12,6 Mio. EUR). Unter Berücksichtigung einer erhöhten Steuerquote belief sich der Jahresüberschuss auf 5,2 Mio. EUR (i. V. 8,4 Mio. EUR). Die Bilanzsumme stieg im Berichtsjahr auf 306,0 Mio. EUR (i. V. 288,4 Mio. EUR) an. Die Zunahme betraf fast ausschließlich die bereits erwähnten Werkzeugvorleistungen, die in den unfertigen Erzeugnissen und Leistungen verbucht sind. Bei den übrigen Positionen der Aktivseite der Bilanz waren nur sehr geringe Veränderungen zu verzeichnen. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGAUSGEWÄHLTE INFORMATIONENscroll
Für die Werkzeugvorleistungen konnten wir erfolgreich Anzahlungsregelungen mit unseren Kunden vereinbaren, sodass diese Position auf der Passivseite auf 9,4 Mio. EUR (i. V. 0,6 Mio. EUR) zulegte. Auch die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich leicht und die Sonstigen Verbindlichkeiten legten stichtagsbedingt zu. Bei einem im Wesentlichen unveränderten Eigenkapital von 119,1 Mio. EUR (i. V. 118,9 Mio. EUR) betrug die Eigenkapitalquote am Bilanzstichtag 38,9 Prozent (i. V. 41,2 Prozent). Im Hinblick auf die künftige Geschäftsentwicklung gelten die Aussagen zu den Chancen und Risiken des Konzerns grundsätzlich auch für die PWO AG. So rechnen wir in 2018 mit weiteren Zuwächsen bei den Umsatzerlösen. Dabei werden sich vor allem Fakturierungen von Werkzeugvorleistungen, die zum Ende des Berichtsjahres nicht mehr abgerechnet worden waren, positiv auswirken, sodass die Gesamtleistung voraussichtlich unverändert bleiben wird. Im Hinblick auf die ohnehin schon hohe Auslastung des Standorts gehen wir derzeit nur von einer leichten Steigerung des Ergebnisses der Geschäftstätigkeit aus. Dieses wird zudem maßgeblich durch die Dividendenzahlungen der Tochtergesellschaften beeinflusst, die unregelmäßig anfallen. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
Oberkirch, 13. März 2018 Der Vorstand Dr. Volker Simon, Sprecher Bernd Bartmann Johannes Obrecht ANLAGE ZUM LAGEBERICHT 2017Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit gemäß §§ 21, 22 EntgTranspG für das Geschäftsjahr 2016Für die Progress-Werk Oberkirch AG (im Weiteren "PWO") gilt unabhängig vom Geschlecht uneingeschränkt das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit". Alle Geschlechter haben die gleichen Chancen und Möglichkeiten, ihren beruflichen Werdegang bei PWO zu gestalten. Spezielle Gleichstellungsprogramme, z. B. zur gezielten Förderung von Frauen bzw. zur Schließung sogenannter geschlechtsabhängiger Lohnlücken, finden bei PWO keine Anwendung. Wir erachten solche Programme als nicht zielführend. Vielmehr favorisieren wir im Rahmen unserer Personalentwicklung einen integrativen sowie geschlechts- und funktionsübergreifenden Ansatz. PWO ist über den Regionalverband Südwestmetall Mitglied des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall. Durch die konsequente Anwendung des jeweils gültigen, zwischen diesem Verband und der Industriegewerkschaft Metall ausgehandelten Flächentarifvertrags sowie des ebenfalls von diesen beiden Organisationen abgeschlossenen Entgeltrahmenabkommens vermeiden wir darüber hinaus ohnehin geschlechterspezifische Vergütungsdiskrepanzen. Die Personalabteilung überwacht anhand regelmäßig stattfindender Entgelt- und Entwicklungsgespräche zusammen mit den jeweils verantwortlichen Führungskräften eine unternehmensweit nicht-diskriminierende Vergütungsentwicklung. Bei Führungskräften erfolgt dies zusätzlich auch durch den Vorstand. Im Geschäftsjahr 2016 wurden keine diskriminierenden Sachverhalte festgestellt, die einen diesbezüglichen Handlungsbedarf angezeigt hätten. Durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigtenscroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungscroll
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Das Periodenergebnis entfällt in voller Höhe
auf die Anteilseigner der PWO AG. KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNGscroll
KONZERN-BILANZAKTIVA scroll
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNGscroll
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KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNGscroll
Anhang ZUM KONZERNABSCHLUSSALLGEMEINE ANGABENDie Progress-Werk Oberkirch AG ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in 77704 Oberkirch, Industriestraße 8, Deutschland. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Registernummer HRB 490007 angemeldet und eingetragen. Die aktuell gültige Satzung ist die in der Fassung vom 26. Mai 2015. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Konzernabschluss der Progress-Werk Oberkirch AG (PWO) und ihrer Tochterunternehmen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 wurde mit Beschluss des Vorstands vom 13. März 2018 freigegeben und anschließend dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Die Hauptaktivitäten des PWO-Konzerns sind im Konzernlagebericht, Kapitel "Grundlagen des Konzerns", beschrieben. RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN1 GRUNDLAGEN DER ERSTELLUNG DES ABSCHLUSSESDer Konzernabschluss der Progress-Werk Oberkirch AG und ihrer Tochterunternehmen wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden und in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie den ergänzend nach § 315 e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Aus der Satzung ergeben sich Regelungen zur Gewinnverteilung. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente und Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten. Derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des aktuellen Stichtagskurses zum Bilanzstichtag. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Der Konzernabschluss ist in Tausend Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend Euro (TEUR) auf- oder abgerundet. 2 ÄNDERUNGEN DER RECHNUNGSLEGUNGSMETHODENNEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETATIONENDie angewandten Rechnungslegungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert, mit Ausnahme der nachfolgend aufgelisteten Änderungen der Standards, die ab dem 1. Januar 2017 verpflichtend anzuwenden sind. Eine vorzeitige Anwendung der bereits in EU-Recht übernommenen, aber noch nicht verpflichtend anzuwendenden Standards wird nicht beabsichtigt. Die nachfolgenden Übersichten enthalten alle für den Konzern relevanten Standards. Neue und geänderte Standards und Interpretationen - in der EU verpflichtend anzuwendenscroll
Von der EU übernommene, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationenscroll
AUSWIRKUNGEN AUS DER ANWENDUNG VON IFRS 9: FINANZINSTRUMENTEKlassifizierung und Bewertung: Der Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanz oder das Eigenkapital im Zuge der Anwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften nach IFRS 9. Es wird davon ausgegangen, dass die bisher zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte weiterhin zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Klassische Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gehalten, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, und es wird erwartet, dass es sich bei den Cashflows nur um Zins- und Tilgungszahlungen handelt. Somit erwartet der Konzern, dass diese Positionen weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Der Konzern wird die vertraglichen Cashflows aus den Forderungsverkäufen im Detail analysieren, um zu konkludieren, ob alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die Kriterien für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nach IFRS 9 erfüllen. Wertminderung: IFRS 9 verlangt, dass erwartete Kreditausfälle für alle Schuldtitel, Ausleihungen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entweder auf einer 12-Monats-Basis oder auf Basis der Gesamtlaufzeit bemessen werden. Der Konzern geht davon aus, einen vereinfachten Ansatz anzuwenden und für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Wertminderungen auf Basis der Gesamtlaufzeit zu ermitteln. Es wird kein wesentlicher Einfluss auf das Eigenkapital erwartet. Es müssen jedoch noch detailliertere Analysen durchgeführt werden, welche angemessenen und belastbaren Informationen in Betracht gezogen werden unter Berücksichtigung von zukunftsbezogenen Elementen, um das Ausmaß der Auswirkungen zu bestimmen. Bilanzierung von Sicherungsgeschäften: Der Konzern geht davon aus, dass alle bisher in einer effektiven Hedge-Beziehung dargestellten Sicherungsbeziehungen weiterhin für Hedge Accounting nach IFRS 9 qualifiziert sind. Da durch IFRS 9 die bisherigen allgemeinen Prinzipien zur Bilanzierung effektiver Hedge-Beziehungen nicht verändert werden, wird vom Konzern kein wesentlicher Ergebniseinfluss durch die Anwendung von IFRS 9 erwartet. Der Konzern wird mögliche Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung des Zeitwerts von Optionen, von Terminkomponenten und von Cross Currency Basis Spreads in weiteren Einzelheiten in der Zukunft auswerten. Für das Geschäftsjahr 2018 kann der Konzern eine Bilanzierungsoption zur Fortführung der Vorschriften des IAS 39 in Anspruch nehmen, sodass vorerst keine Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder das Eigenkapital zu erwarten sind. AUSWIRKUNGEN AUS DER ANWENDUNG VON IFRS 15: ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDENIm Mai 2014 hat das IASB den neuen Standard IFRS 15 "Revenue from Contracts with Customers" veröffentlicht. Zielsetzung des neuen Standards zur Umsatzrealisierung ist es, die Vielzahl der bisher in diversen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen zusammenzuführen. Gleichzeitig werden einheitliche Grundprinzipien festgelegt, die für alle Branchen und für alle Arten von Umsatztransaktionen anwendbar sind. Die Fragen, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt bzw. über welchen Zeitraum Umsatz zu realisieren ist, sind mithilfe des 5-Stufen-Modells zu beantworten. Daneben enthält der Standard eine Reihe weiterer Regelungen zu Detailfragen sowie eine Ausweitung der erforderlichen Anhangangaben. Durch die im September 2015 veröffentlichte Änderung des IFRS 15 wurde der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt vom 1. Januar 2017 verschoben auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Erstanwendung hat grundsätzlich retrospektiv zu erfolgen, jedoch werden diverse Vereinfachungsoptionen gewährt; eine frühere Anwendung ist weiterhin zulässig. Im April 2016 wurden einige Klarstellungen zum IFRS 15 veröffentlicht, die insbesondere die Identifizierung von separaten Leistungsverpflichtungen, die Abgrenzung Prinzipal und Agent sowie die Erfassung von Lizenzerträgen betreffen. Der PWO-Konzern hat im vierten Quartal 2016 ein Projekt zur detaillierten Analyse der Auswirkungen und Umsetzungsaspekte von IFRS 15 gestartet. Das Projekt umfasst drei Phasen: Die erste Projektphase diente der Betroffenheitsanalyse der bestehenden Verträge. Hierbei wurden im Wesentlichen Serien- und Werkzeugverträge mit Automobilproduzenten sowie Zahlungen an Kunden analysiert. Die vorläufigen Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse wurden anschließend im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen auf Gruppenebene mit verschiedenen Fachabteilungen diskutiert. Auf Grundlage der bisher durchgeführten nationalen Vertragsanalysen wurden in der zweiten Phase, beginnend im ersten Halbjahr 2017, die sich daraus ergebenden Ergebnisse von der Muttergesellschaft gewürdigt und hieraus ein Konzept für die Überleitung der Umsatzerfassung auf die neuen Regelungen des IFRS 15 entwickelt, das auch den Anpassungsbedarf hinsichtlich der bestehenden internen Systeme mit umfasste. In der sich anschließenden dritten Phase werden die identifizierten Anpassungserfordernisse umgesetzt. Die von der Muttergesellschaft erarbeiteten Bilanzierungsanweisungen im Hinblick auf IFRS 15 werden nun im Rahmen eines globalen Rollouts an die ausländischen Einheiten verteilt und die sich daraus ergebenden Informationen gesammelt. Die Ergebnisse des globalen Rollouts werden im ersten Quartal 2018 erwartet. Auf Grundlage der Ergebnisse der bisher durchgeführten Untersuchungen lassen sich die folgenden Kernaussagen treffen:
Der PWO-Konzern hat von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung des IFRS 15 vor Beginn des Geschäftsjahres 2018 keinen Gebrauch gemacht. Der PWO-Konzern wird die modifizierte retrospektive Übergangsmethode anwenden. AUSWIRKUNGEN AUS DER ANWENDUNG VON IFRS 16: LEASINGIm Januar 2016 hat das IASB den neuen Standard IFRS 16 "Leases" veröffentlicht, der den bisherigen Leasing-Standard IAS 17 ersetzen soll. Kerngedanke des neuen Standards ist, dass beim Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz ausgewiesen werden. Die bislang nach IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finance-Lease- und Operating-Lease-Verträgen entfällt damit zukünftig beim Leasingnehmer. Nach IFRS 16 weist der Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen aus und aktiviert gleichzeitig ein entsprechendes Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen des bisherigen IAS 17 für Finance Lease finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig abgeschrieben wird. Für Verträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten sowie für selbstständig nutzbare Vermögenswerte, die nur einen geringen Wert haben, sieht IFRS 16 Erleichterungen dahingehend vor, dass diese Verträge auch weiterhin analog der bisherigen Bilanzierung von Operating-Lease-Verträgen bilanzunwirksam bleiben können. Der PWO-Konzern hat noch nicht abschließend entschieden, ob er von diesen Erleichterungen Gebrauch machen möchte. Der neue Standard ist verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern IFRS 15 ebenfalls angewendet wird. Der PWO-Konzern wird den Standard für das Geschäftsjahr beginnend am 1. Januar 2019 anwenden. Der PWO-Konzern hat noch nicht abschließend entschieden, welche Übergangsmethode er anwenden wird. Erwartet werden Erhöhungen des Anlagevermögens und der Finanzschulden im mittleren einstelligen Millionenbereich sowie eine leichte Erhöhung der Abschreibungen und des Zinsaufwandes einerseits und eine Reduzierung des sonstigen betrieblichen Aufwands andererseits. Dies wird voraussichtlich zu einer Zunahme des EBITDA und des EBIT führen. In der Kapitalflussrechnung erwarten wir ebenfalls eine leichte positive Auswirkung auf den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, da Leasingzahlungen (Zins- und Tilgungsanteil) für bilanzierte Nutzungsrechte künftig unter dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit auszuweisen sind. Ergänzend wird auf die unter der Anhangangabe 21, Abschnitt "Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen", ausgewiesenen Verpflichtungen aus unkündbaren Operating-Leasing- und Mietverträgen verwiesen. Vom IASB veröffentlichte Standards und Interpretationen - noch nicht in EU-Recht übernommenscroll
3 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZEDer Konzernabschluss (IFRS 10) umfasst den Abschluss der Progress-Werk Oberkirch AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen, zu dem die Beherrschung auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für dieselbe Berichtsperiode aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode (IFRS 3). Die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses werden auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Eine verbleibende Differenz wird, soweit sie positiv ist, als Goodwill ausgewiesen bzw. soweit sie negativ ist, nach erneuter Prüfung ergebniswirksam vereinnahmt. Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Schulden zwischen konsolidierten Unternehmen werden gegeneinander aufgerechnet (IAS 27). Für Konsolidierungsmaßnahmen mit ertragsteuerlichen Auswirkungen werden latente Steuern angesetzt. 4 KONSOLIDIERUNGSKREISIn den Konzernabschluss sind 5 ausländische mittelbare und unmittelbare Unternehmen einbezogen. Die folgende Tabelle zeigt den Anteilsbesitz, das Eigenkapital und den Gewinn der konsolidierten Unternehmen: scroll
1
Mittelbare Beteiligung über PWO Holding Co.,
Ltd., in Höhe von 100 %. Im Berichtsjahr haben sich keine Veränderungen im Konsolidierungskreis ergeben. 5 ZUSAMMENFASSUNG WESENTLICHER RECHNUNGSLEGUNGSMETHODENFREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNGDer Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Die in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse der in den Konzern einbezogenen Unternehmen werden nach dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet (IAS 21). Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Dabei wurden alle Bilanzposten des einbezogenen ausländischen Konzernunternehmens mit dem jeweiligen Devisenmittelkurs des Bilanzstichtags in Euro umgerechnet. Die Umrechnung der Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfolgte mit dem Jahresdurchschnittskurs. Das Jahresergebnis der umgerechneten Gewinn- und Verlustrechnung wurde in die Bilanz übernommen. Differenzen werden erfolgsneutral in die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung eingestellt. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war. Durch den Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Geschäfts- oder Firmenwerte und am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs bilanziert und zum Stichtagskurs umgerechnet. Für den Konzernabschluss wurden folgende Wechselkurse für die Währungsumrechnung verwendet: scroll
PWO de México verwendet den US-Dollar als funktionale Währung, weil die wesentlichen Geschäftsbeziehungen in US-Dollar abgerechnet werden. ERTRAGS- UND AUFWANDSREALISIERUNGErträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung vertraglich festgelegter Zahlungsbedingungen bewertet, wobei Steuern oder andere Abgaben unberücksichtigt bleiben. Beim Verkauf von Erzeugnissen werden Erträge erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit Lieferung der Erzeugnisse ein. Zinserträge werden bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten anhand des Effektivzinssatzes erfasst. Dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Zinserträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen. Betriebliche Aufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die Leistung in Anspruch genommen wird bzw. zum Zeitpunkt der Verursachung. ERTRAGSTEUERN UND LATENTE STEUERNDie tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt. Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf zum Abschlussstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert. Latente Steuern werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme eines steuerlich nicht abzugsfähigen Geschäftswerts und temporärer Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das IFRS-Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden unter Berücksichtigung der länderspezifischen Steuervorschriften aktiviert, sofern damit gerechnet wird, dass diese genutzt werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden bemessen sich anhand der in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich gültigen Steuersätze. Zugrunde gelegt werden die zum Abschlussstichtag geltenden Steuersätze (und Steuergesetze). Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern desselben Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden. LEASINGVERHÄLTNISSEDie Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt ihres Abschlusses getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt, selbst wenn dieses Recht in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist. Finance-Lease-Verhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem fixen und variablen Zinssatz verzinst wird. Leasinggegenstände werden über die Nutzungsdauer des Gegenstands abgeschrieben. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses jedoch nicht hinreichend sicher, wird der Leasinggegenstand über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst. FREMDKAPITALKOSTENFremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. Sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert. EVENTUALSCHULDEN UND EVENTUALFORDERUNGENEventualschulden werden nicht angesetzt. Sie werden im Anhang angegeben, es sei denn, die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist sehr unwahrscheinlich oder nicht zuverlässig bewertbar. Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich und zuverlässig bewertbar ist. SACHANLAGENDie Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Abschreibungen sind nach der linearen Methode ermittelt worden. Bestimmte Maschinen sowie auftragsbezogene Werkzeuge wurden in Abhängigkeit von der im Berichtsjahr erzeugten Stückzahl, bezogen auf die in Auftrag gegebene bzw. geplante Gesamtstückzahl, leistungsbezogen abgeschrieben. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet. Immaterielle Vermögenswerte sind Geschäfts- und Firmenwerte (Goodwill), Patente, kundenbezogene Entwicklungsleistungen, Software, Kundenbeziehungen, Wettbewerbsverbote, Lizenzen und ähnliche Rechte. Der Konzern schreibt immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den geschätzten Restbuchwert ab. Davon ausgenommen sind kundenbezogene Entwicklungsleistungen, die stückzahlbezogen abgeschrieben werden. Geschäfts- und Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf eine Wertminderung hin überprüft. Der Konzern hat mit Ausnahme von Geschäfts- und Firmenwerten keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer identifiziert. Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn die Ansatzkriterien von IAS 38 erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere das Vorliegen konkreter Kundenaufträge für Entwicklungsleistungen. Nach der erstmaligen Aktivierung wird der Vermögenswert zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen geführt. Aktivierte Entwicklungskosten beinhalten alle direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie anteilige Gemeinkosten und werden über die geplante Produktlebensdauer (5 bis 7 Jahre) abgeschrieben. Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten sind Bestandteil der Herstellungskosten. Ein Werthaltigkeitstest wird bei Geschäfts- oder Firmenwerten jährlich, bei sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte durchgeführt. Eine Wertminderung wird ergebniswirksam im Aufwandsposten "Abschreibungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Cashflows, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag von Nettoveräußerungswert und Nutzungswert. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbaren Betrag abzüglich Veräußerungskosten. Der Nutzungswert wird auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung und dem Abgang eines Vermögenswerts mithilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Die Cashflows werden aus der langfristigen Unternehmensplanung abgeleitet, die historische Entwicklungen sowie makroökonomische Trends berücksichtigt. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird grundsätzlich der Nutzungswert der betreffenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit herangezogen. Die vom Vorstand genehmigte und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommene langfristige Unternehmensplanung geht bis zum Ende des Detailplanungszeitraums 2022. Wesentliche Annahmen, auf die die langfristige Unternehmensplanung sensibel reagiert, sind neben der Entwicklung des Neugeschäfts und der Rohstoffpreise die Steigerung der Produktivität. Diese Entwicklungen wurden aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit, auf Basis von öffentlich verfügbaren Daten sowie anhand bestehender Projektvereinbarungen, aber auch anhand beschlossener interner Maßnahmen bewertet und bestimmt. Die Zahlungsströme werden unter Anwendung risikoäquivalenter Kapitalisierungszinssätze (vor Steuern) auf den Bilanzstichtag abgezinst. Für die Ermittlung der Werthaltigkeit des Goodwills von PWO Canada Inc. und PWO Czech Republic a.s. liegen die in nachfolgender Tabelle dargestellten Prämissen zugrunde: scroll
Die zur Diskontierung verwendeten Gesamtkapitalkostensätze basieren auf dem risikofreien Zinssatz sowie auf einer Marktrisikoprämie. Darüber hinaus werden der Beta-Faktor, die Fremdkapitalkosten sowie die Kapitalstruktur berücksichtigt, die jeweils individuell für jede Gesellschaft auf Basis einer entsprechenden Peer-Group abgeleitet wurden. Zusätzlich werden spezifische Steuersätze und Länderrisikoprämien angesetzt. Für die Ermittlung der Zahlungsströme werden grundsätzlich die Umsatzwachstumsraten der betreffenden Automobilmärkte zugrunde gelegt. Die getroffenen Annahmen unterliegen einer gewissen Sensitivität. Dass eine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des Nutzungswerts der für PWO Canada und PWO Czech Republic getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass die Buchwerte der Goodwills dieser Unternehmenseinheiten ihren erzielbaren Betrag wesentlich übersteigen könnten, halten wir für nicht wahrscheinlich. Die tatsächlich erzielbaren Beträge übersteigen die Buchwerte von PWO Canada um 8.517 TEUR (i. V. 11.664 TEUR) und von PWO Czech Republic um 35.207 TEUR (i. V. 19.072 TEUR). Sollte sich für PWO Czech Republic bei gleichbleibendem Kapitalisierungszinssatz eine nachhaltige Planverfehlung des Free Cashflows um mehr als 41,36 % ergeben, wäre eine Wertminderung notwendig. Umgekehrt würde bei gleichbleibendem Plan-Free-Cashflow eine Wertminderung notwendig, stiege der Kapitalisierungszinssatz auf über 10,13 %. Sollte sich für PWO Canada bei gleichbleibendem Kapitalisierungszinssatz eine nachhaltige Planverfehlung des Free Cashflows um mehr als 40,98 % ergeben, wäre eine Wertminderung notwendig. Umgekehrt würde bei gleichbleibendem Free Cashflow eine Wertminderung notwendig, stiege der Kapitalisierungszinssatz auf über 12,54 %. FINANZINSTRUMENTEFinanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen (IAS 39). Sofern bei finanziellen Vermögenswerten Handels- und Erfüllungstag zeitlich auseinanderfallen können, ist für die erstmalige Bilanzierung der Erfüllungstag maßgeblich. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments erfolgt zu Anschaffungskosten, Transaktionskosten werden grundsätzlich einbezogen. In der Folge werden Finanzinstrumente je nach Zuordnung zu den in IAS 39 vorgesehenen Kategorien entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. IAS 39 unterscheidet zwischen originären und derivativen Finanzinstrumenten. Bei den originären Finanzinstrumenten handelt es sich insbesondere um Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte, liquide Mittel, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Deren Bewertung erfolgt mit fortgeführten Anschaffungskosten. Bei den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, übrigen Verbindlichkeiten sowie Zahlungsmitteln entspricht der Buchwert im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert. Zur Zins- und Währungsabsicherung werden devisenbezogene Derivate in Form von Zinsswaps, Währungsswaps, Optionen und Devisentermingeschäften eingesetzt. Diese werden bei Zugang und im Rahmen der Folgebewertung mit ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Bei derivativen Finanzinstrumenten, die nicht die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen, werden Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes sofort erfolgswirksam erfasst. Marktwertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten, die der Absicherung zukünftiger Zahlungsströme dienen (Cashflow Hedges), werden in Höhe des effektiven Teils im Eigenkapital erfolgsneutral abgegrenzt, während der ineffektive Teil sofort erfolgswirksam erfasst wird. Mit Eintritt des gesicherten Grundgeschäfts erfolgt die ergebniswirksame Umbuchung aus dem Eigenkapital. Der beizulegende Zeitwert börsennotierter Derivate entspricht dem positiven oder negativen Marktwert. Liegen keine Marktwerte vor, werden diese mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet, wie z. B. Discounted-Cashflow-Modell oder Optionspreismodell. Der im Geschäftsjahr 2016 abgeschlossene Konsortialkreditvertrag mit einer Laufzeit bis 2022 enthält einen Zinsfloor von 0,00 %. Dieses eingebettete Zinsderivat wird bei der Zugangs- und im Rahmen der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes wurden sofort erfolgswirksam erfasst. Bei kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten stellt der Buchwert eine vernünftige Annäherung des beizulegenden Zeitwerts dar. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Hinweise darauf bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Der beizulegende Zeitwert von festverzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Leasinggesellschaften wird auf Basis des Discounted-Cashflow-Modells unter Anwendung von fristadäquaten und bonitätsadäquaten Zinssätzen ermittelt. Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte ("Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss") zu designieren, hat der Konzern bislang keinen Gebrauch gemacht. Bei den finanziellen Verbindlichkeiten hat der Konzern von der Anwendung des Wahlrechts, diese bei ihrer erstmaligen bilanziellen Erfassung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeiten ("Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss") zu designieren, bisher keinen Gebrauch gemacht. BEMESSUNG DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTSDerivative Finanzinstrumente werden zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die beizulegenden Zeitwerte von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sind in der Anhangangabe 24 aufgeführt. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld stattfindet, oder auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist. Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten. Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft. VORRÄTEDie Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren realisierbaren Werten angesetzt. Hierbei wurden Abwertungen auf schwer verwertbare bzw. unbrauchbare Materialien vorgenommen. Unfertige und fertige Erzeugnisse sind auf Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen und produktionsbezogene Verwaltungskosten. Kosten der allgemeinen Verwaltung und Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Werkzeug- und Entwicklungsaufträge werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Hierbei wird eine verlustfreie Bewertung dergestalt vorgenommen, dass die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten maximal in Höhe des Verkaufspreises zuzüglich der über die Serienproduktion erzielbaren Erlöse angesetzt werden. ZAHLUNGSMITTELZahlungsmittel enthalten Kassenbestände und kurzfristige Guthaben bei Kreditinstituten mit einer ursprünglichen Restlaufzeit von unter 90 Tagen. RÜCKSTELLUNGENBei leistungsorientierten Versorgungsplänen erfolgt die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gemäß IAS 19 nach der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected-Unit-Credit-Methode). Dieses Verfahren berücksichtigt neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und Anwartschaften auch künftig zu erwartende Gehalts- und Rentensteigerungen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden vollumfänglich im Jahr ihrer Entstehung über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort ergebniswirksam erfasst und zusammen mit dem laufenden Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen. Der Zinsanteil aus der Rückstellungszuführung wird im Finanzergebnis erfasst. Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen werden die Zahlungen bei Fälligkeit als Aufwand erfasst und im Personalaufwand ausgewiesen. Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und dieser verlässlich geschätzt werden kann. Ist der Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen abgezinst. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung wahrscheinlich ist. 6 WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMENBei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Ende der Berichtsperiode ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundenen Unsicherheiten könnten Ergebnisse entstehen, die in künftigen Berichtsperioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen. ERMESSENSENTSCHEIDUNGENBei Anwendung der Rechnungslegungsmethoden des Konzerns hat der Vorstand folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die den Konzernabschluss wesentlich beeinflussen: ENTWICKLUNGSKOSTENEntwicklungskosten werden entsprechend der dargestellten Rechnungslegungsmethode aktiviert. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Einschätzung des Konzerns, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge trifft der Konzern Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Zahlungsströme aus dem Projekt, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses des erwarteten zukünftigen Nutzens. Zum 31. Dezember 2017 betrug der Buchwert der aktivierten Entwicklungskosten 3.426 TEUR (i. V. 3.329 TEUR). Bei diesen Entwicklungskosten handelt es sich insbesondere um Investitionen in die Entwicklung von Instrumententafelträgern und Lenkungskomponenten. Für diese Projekte liegen Serienaufträge vor. ZUSAMMENFASSUNG VON GESCHÄFTSSEGMENTENDie Konzernstruktur mit fünf weltweiten Produktionsstandorten als wesentliche Konzerneinheiten stellt kurze Entscheidungswege und damit eine effiziente Konzernsteuerung sicher. Auch innerhalb der einzelnen Standorte sind die Hierarchien flach. Die Standorte verteilen sich auf drei Kontinente: Europa mit dem deutschen Standort und Hauptsitz in Oberkirch und dem tschechischen in Valašské Meziříčí, Amerika mit dem kanadischen Standort in Kitchener und dem mexikanischen in Puebla sowie Asien mit dem chinesischen Standort in Suzhou. Daraus ergibt sich die Gliederung des operativen Geschäfts und der Geschäftssegmente in Deutschland, Übriges Europa, NAFTA-Raum und Asien. Die Standorte Kanada und Mexiko wurden als berichtspflichtiges Segment "NAFTA-Raum" zusammengefasst. Weitere Einzelheiten sind in der Anhangangabe 30 erläutert. SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMENDie wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachfolgend erläutert: WERTBERICHTIGUNG AUF FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENDie Wertberichtigung zweifelhafter Forderungen umfasst in erheblichem Maß Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Forderungen, die auf der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden, den aktuellen Konjunkturentwicklungen und der Analyse historischer Forderungen beruhen. Soweit das Unternehmen die Wertberichtigung aus historischen Ausfallraten ableitet, vermindert ein Rückgang des Forderungsvolumens solche Vorsorgen entsprechend und umgekehrt. Die Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen betrug im Berichtsjahr 292 TEUR (i. V. 310 TEUR). WERTMINDERUNG VON GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTENDer Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob der Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert ist. Dies erfordert eine Schätzung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten sind die Produktionsstandorte gemäß Segmentbericht definiert. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Zum 31. Dezember 2017 betrug der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts 5.337 TEUR (i. V. 5.398 TEUR). Bezüglich der Sensitivitäten wird auf die Anhangangabe 5, Abschnitt "Immaterielle Vermögenswerte", verwiesen. STEUERNAktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuerguthaben in dem Maße erfasst, in dem es aufgrund der Steuerplanung wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge und Steuerguthaben tatsächlich genutzt werden können. Insgesamt waren zum 31. Dezember 2017 aktive latente Steuern auf noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 0 TEUR (i. V. 191 TEUR) und auf Steuerguthaben in Höhe von 7.310 TEUR (i. V. 6.684 TEUR) gebildet. Die Verlustvorträge im Vorjahr betreffen PWO de México und die Steuerguthaben PWO Czech Republic. Könnte der Konzern sämtliche nicht berücksichtigten latenten Steueransprüche aktivieren, stiegen der Gewinn und das Eigenkapital um 7.845 TEUR (i. V. 8.567 TEUR) an. Aufgrund der geplanten Geschäftsentwicklung der Folgejahre wird von einer Werthaltigkeit der latenten Steueransprüche ausgegangen. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Schätzentscheidung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Zum 31. Dezember 2017 belief sich der zum Stichtagskurs in Euro umgerechnete Wert der steuerlichen Verlustvorträge auf 0 TEUR (i. V. 637 TEUR) und der nicht berücksichtigten, zeitlich begrenzt nutzungsfähigen Verlustvorträge auf 27.872 TEUR (i. V. 30.530 TEUR). Weitere Einzelheiten sind in der Anhangangabe 13 dargestellt. Die Verfallbarkeit steuerlich nicht berücksichtigter, zeitlich begrenzt nutzungsfähiger Verlustvorträge stellt sich wie folgt dar: scroll
LEISTUNGSORIENTIERTE PENSIONSPLÄNEDer Aufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird anhand versicherungsmathematischer Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, zur Fluktuation, den künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen (Einkommens- und Karrieretrend), den künftigen Rentensteigerungen und zur Sterblichkeit. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Weitere Details werden in Anhangangabe 21, Abschnitt "Pensionsrückstellungen" erläutert. Im Vorjahr wurde die bisherige Methode zur Zinsbestimmung dahingehend optimiert, dass die Herleitung der Zinsstrukturkurve mit der sogenannten Einzelbond-Methode erfolgt statt mit der Subindex-Methode. Bei der Einzelbond-Methode wird die Zinsstrukturkurve für Renditen von hochrangigen Unternehmensanleihen nicht mehr auf Basis von gebündelten Indexwerten ermittelt, sondern auf Basis von Renditen der einzelnen Bonds. Statt der künftigen Zahlungsströme eines Musterbestandes werden die künftigen Zahlungsströme von PWO zur Herleitung des Rechnungszinses herangezogen. FINANZDERIVATEDer im Geschäftsjahr 2016 abgeschlossene Konsortialkreditvertrag mit einer Laufzeit bis 2022 enthält einen EURIBOR-Zinsfloor von 0,0 %. Das Nominalvolumen für dieses eingebettete Zinsderivat beruht auf einer sachgerechten Schätzung auf Grundlage der Finanzplanung. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG7 UMSATZERLÖSEDie Aufteilung des Konzernumsatzes aus dem Verkauf von Gütern nach Standorten und Produktbereichen ist im Segmentbericht dargestellt (siehe Anhangangabe 30). 8 AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGENVon den aktivierten Eigenleistungen entfallen 1.141 TEUR (i. V. 668 TEUR) auf aktivierungspflichtige Entwicklungskosten nach IAS 38. Bei diesen Entwicklungskosten handelt es sich insbesondere um Investitionen in die Entwicklung von Instrumententafelträgern und Lenkungskomponenten. Für diese Projekte liegen Serienaufträge vor. 9 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie Sonstigen betrieblichen Erträge stellen sich wie folgt dar: scroll
Aperiodische Erträge sind in Höhe von 862 TEUR (i. V. 565 TEUR) angefallen. 10 PERSONALAUFWAND UND MITARBEITERPERSONALAUFWANDscroll
MITARBEITER IM JAHRESDURCHSCHNITT NACH BESCHÄFTIGUNGSBEREICHENscroll
11 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENDie Sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Aperiodische Aufwendungen fielen in Höhe von 41 TEUR (i. V. 94 TEUR) an. 12 FINANZIERUNGSAUFWENDUNGENscroll
13 ERTRAGSTEUERNDie im sonstigen Ergebnis erfassten Steuern belaufen sich auf -1.068 TEUR (i. V. 676 TEUR). Die im Periodenergebnis erfassten Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die tatsächlichen Steuern im Berichtsjahr enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 1.257 TEUR. Im Vorjahr wurden periodenfremde Erträge von 36 TEUR verbucht. Im Berichtsjahr unterliegt die Progress-Werk Oberkirch AG einer Betriebsprüfung für die Jahre 2012 bis 2015, deren Abschluss derzeit noch aussteht. Die latenten Steuern ergeben sich vollständig aufgrund temporärer Differenzen. Für temporäre Differenzen auf einbehaltene Gewinne bei Tochtergesellschaften in Höhe von 25.015 TEUR (i. V. 17.367 TEUR) wurden keine latenten Steuern angesetzt, da diese Gewinne für den weiteren Ausbau der Geschäftstätigkeit an den einzelnen Standorten eingesetzt werden sollen. Die Unterschiede zwischen dem aufgrund des rechnerischen Steuersatzes erwarteten Ertragsteueraufwand und dem tatsächlichen Ertragsteueraufwand können der nachfolgenden Überleitungsrechnung entnommen werden. Dem angewandten Steuersatz liegt der inländische Ertragsteuersatz zugrunde. scroll
Der inländische Ertragsteuersatz setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 % (i. V. 15 %) zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % (i. V. 5,5 %) und einem Gewerbesteuersatz von 12,60 % (i. V. 12,60 %). Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 360 % (i. V. 360 %). Die aktiven und passiven latenten Steuern auf Ebene der einzelnen Bilanzposten sind in der folgenden Übersicht dargestellt: scroll
Für weitere Erläuterungen wird auf die Anhangangabe 6 verwiesen. 14 ERGEBNIS JE AKTIEBei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie wird das auf die Anteilseigner der PWO AG zuzurechnende Ergebnis durch die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr insgesamt ausgegebenen Aktien geteilt. Verwässerungseffekte haben sich nicht ergeben. scroll
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ15 SACHANLAGENscroll
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Bauten beträgt 25 bis 50 Jahre, für technische Anlagen und Maschinen 2 bis 10 Jahre, für Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 14 Jahre und für EDV-Hardware 3 bis 5 Jahre. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögenswerte des Sachanlagevermögens wurden sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht vorgenommen. Die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten von voll abgeschriebenen, aber noch genutzten Sachanlagen betragen 160.676 TEUR (i. V. 158.332 TEUR). 16 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEscroll
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Software beträgt 3 bis 5 Jahre. Die nach IAS 38 aktivierten Entwicklungsleistungen in Höhe von 3.426 TEUR (i. V. 3.329 TEUR) werden stückzahlbezogen abgeschrieben, sobald die Entwicklung abgeschlossen ist und die Produktion der Serienteile anläuft. Die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten von voll abgeschriebenen, aber noch genutzten immateriellen Vermögenswerten betragen 17.266 TEUR (i. V. 16.508 TEUR). Am 31. Dezember 2017 beläuft sich der Goodwill von PWO Canada auf 1.007 TEUR (i. V. 1.067 TEUR) und von der PWO Czech Republic auf 4.331 TEUR (i. V. 4.331 TEUR). Die Reduzierung bei PWO Canada ergibt sich aus geänderten Wechselkursrelationen. 17 VORRÄTEVom Gesamtbetrag der zum Stichtag ausgewiesenen Vorräte in Höhe von 117.343 TEUR (i. V. 97.104 TEUR) sind Werkzeugersatzteile in Höhe von 7.677 TEUR (i. V. 7.676 TEUR) zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert. Im Berichtsjahr wurde eine aufwandswirksame Abwertung in Höhe von 830 TEUR (i. V. 1.180 TEUR) sowie eine Wertaufholung aufgrund der Wiederverwendung von bereits abgewerteten Werkzeugersatzteilen in Höhe von 250 TEUR (i. V. 250 TEUR) vorgenommen. 18 FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTEZum 31. Dezember 2017 beträgt die Summe der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 292 TEUR (i. V. 310 TEUR). Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen vor den Wertberichtigungen beläuft sich auf 48.553 TEUR (i. V. 49.518 TEUR). Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Wertberichtigungskontos: scroll
Bei signifikanten Einzelforderungen werden nach einheitlichen Maßstäben Einzelwertberichtigungen in Höhe des bereits eingetretenen Ausfalls gebildet. Ein potenzieller Wertminderungsbedarf wird bei Vorliegen verschiedener Tatsachen wie Zahlungsverzug über einen bestimmten Zeitraum, Einleitung von Zwangsmaßnahmen, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Scheitern von Sanierungsmaßnahmen angenommen. Wertberichtigungen auf Forderungen werden regelmäßig auf separaten Wertberichtigungskonten erfasst und führen zu einem erfolgswirksamen Wertminderungsverlust. Die Zuführung und damit Erhöhung der Wertberichtigungen betraf im Berichtsjahr nur wenige Einzelfälle. Konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderung. 19 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTEGuthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für kurzfristig kündbare Guthaben verzinst. Zum 31. Dezember 2017 verfügte der Konzern über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien, die alle für die Inanspruchnahme notwendigen Bedingungen bereits erfüllen. Für Zwecke der Konzern-Kapitalflussrechnung setzt sich der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 9.195 TEUR (i. V. 2.014 TEUR) aus dem Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten abzüglich jederzeit fälliger Bankschulden zusammen. Der Buchwert dieser Vermögenswerte entspricht dem beizulegenden Zeitwert. 20 EIGENKAPITALGEZEICHNETES KAPITALPer 31. Dezember 2017 beträgt das voll eingezahlte Gezeichnete Kapital 9.375 TEUR (i. V. 9.375 TEUR). Es ist eingeteilt in 3.125.000 (i. V. 3.125.000) Stückaktien. GENEHMIGTES KAPITALDer Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Mai 2020 (einschließlich) durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.687.500,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). KAPITALRÜCKLAGEDie Kapitalrücklage enthält Einstellungen aus dem Aufgeld. GEWINNRÜCKLAGEN UND ÜBRIGES EIGENKAPITALIn die Gewinnrücklagen wurden die laufenden und die in Vorjahren von der PWO AG und einbezogenen Tochterunternehmen erwirtschafteten, noch nicht ausgeschütteten Gewinne eingestellt. Differenzen aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen in Höhe von 2.206 TEUR (i. V. 3.639 TEUR) werden gesondert ausgewiesen. Darüber hinaus wird der Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsinstrument zur Absicherung des Cashflows erfasst, der als effektive Absicherung ermittelt wird sowie die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen. VORGESCHLAGENE UND AUSGESCHÜTTETE DIVIDENDENZum 31. Dezember 2017 weist die PWO AG einen Bilanzgewinn in Höhe von 5.235 TEUR aus. Die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns erfolgt nach den handelsrechtlichen Vorschriften. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn der PWO AG wie folgt zu verwenden: scroll
Im Geschäftsjahr 2017 wurde für das Geschäftsjahr 2016 eine Dividende von insgesamt 5.000 TEUR gezahlt (1,60 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie). Die Dividendenzahlung im Geschäftsjahr 2016 für das Geschäftsjahr 2015 betrug 4.844 TEUR (1,55 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie). MITTEILUNGEN NACH § 33 WPHG (BIS 2. JANUAR 2018: § 21 WPHG)Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 liegen nachstehende Mitteilungen über Beteiligungen an der Progress-Werk Oberkirch AG vor. Im Falle eines mehrfachen Über- oder Unterschreitens der Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen ist nur die zeitlich jeweils letzte Mitteilung aufgeführt. Bei den genannten Stimmrechtsanteilen können sich nach den angegebenen Zeitpunkten Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Die Delta Lloyd N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns am 1. August 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 27. Juli 2016 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,88 % (89.877 Stimmrechte) beträgt. Die Delta Lloyd Europees Deelnemingen, Amsterdam, Niederlande, hat uns am 8. Juli 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 5. Juli 2016 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,96 % (92.444 Stimmrechte) beträgt. Die Delta Lloyd N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns am 2. Juni 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 30. Mai 2016 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und an diesem Tag 4,97 % (155.337 Stimmrechte) beträgt. Die Delta Lloyd Europees Deelnemingen, Amsterdam, Niederlande, hat uns am 19. Februar 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 17. Februar 2016 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und an diesem Tag 4,97 % (155.452 Stimmrechte) beträgt. Die Delta Lloyd L SICAV, Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, hat uns am 4. Februar 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 2. Februar 2016 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,99 % (93.525 Stimmrechte) beträgt. Die Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH, Böblingen, Deutschland, hat uns am 23. Mai 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 18. Mai 2012 die Schwelle von 50 % unterschritten hat und an diesem Tag 46,65 % (1.458.048 Stimmrechte) beträgt. Die Sparkasse Offenburg/Ortenau, Offenburg, Deutschland, hat uns am 21. Mai 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 18. Mai 2012 die Schwelle von 5 % überschritten hat und nunmehr 5,88 % (183.667 Stimmrechte) beträgt. 21 SCHULDENPENSIONSRÜCKSTELLUNGENBEITRAGSORIENTIERTE PLÄNEIm Konzern bestehen beitragsorientierte Versorgungspläne. Hieraus ergibt sich für PWO Canada ein im Personalaufwand erfasster Betrag in Höhe von 158 TEUR (i. V. 157 TEUR) und für PWO Czech Republic ein Betrag von 228 TEUR (i. V. 198 TEUR). Darüber hinaus zahlt der Konzern Beiträge an die gesetzlichen Rentenversicherungsanstalten in Höhe des derzeit gültigen prozentualen Arbeitgeberanteils der rentenpflichtigen Vergütungen von insgesamt 9.315 TEUR (i. V. 8.650 TEUR), die ebenfalls im Personalaufwand erfasst wurden. Das gesetzliche Rentenversicherungssystem stellt ebenfalls einen beitragsorientierten Versorgungsplan dar. LEISTUNGSORIENTIERTE PLÄNEDer Konzern unterhält leistungsorientierte Pläne, wobei der überwiegende Anteil der Verpflichtungen die PWO AG betrifft. Auf PWO de México entfällt ein Rückstellungsbetrag in Höhe von 74 TEUR (i. V. 66 TEUR). Die nach mexikanischem Gesetz zu bildende Rückstellung umfasst Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer in Abhängigkeit von ihrer Dienstzeit und den während ihrer Dienstzeit erzielten Bezügen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Versorgungsleistungen richten sich nach Entgelt und Beschäftigungsdauer der Mitarbeiter. Die Verpflichtungen umfassen solche aus bereits laufenden Pensionen sowie Anwartschaften für zukünftig zu zahlende Pensionen und Altersruhegelder. Ein Planvermögen zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen existiert nicht. In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Bilanz angesetzten Beträge dargestellt. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Beträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Nachfolgende Tabelle zeigt die im sonstigen Ergebnis erfassten Anpassungen: scroll
Die Veränderung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen stellt sich wie folgt dar: scroll
Von den bilanzierten Pensionsrückstellungen sind 54.954 TEUR (i. V. 52.927 TEUR) langfristig und 1.541 TEUR (i. V. 1.540 TEUR) kurzfristig. Die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen basiert auf folgenden versicherungsmathematischen Annahmen: scroll
Die leistungsorientierten Verpflichtungen haben im Berichtsjahr eine durchschnittliche Restlaufzeit von 19 Jahren (i. V. 19,5 Jahre). Nachfolgende Tabelle zeigt eine Sensitivitätsanalyse mit den wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember 2017: scroll
Die Sensitivitätsanalysen der DBO für die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden mit demselben Bewertungsverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode), mit dem die in der Konzern-Bilanz ausgewiesenen Verpflichtungen aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ermittelt wurden, durchgeführt. Die Auswirkung der Annahmenänderungen wurde jeweils separat ermittelt; mögliche Korrelationseffekte wurden somit nicht analysiert. Folgende Beträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der leistungsorientierten Verpflichtung als laufende Renten ausgezahlt: scroll
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENSonstige Rückstellungen berücksichtigen die notwendigen Beträge für Aufwendungen im Personalbereich und sonstige erkennbare Verpflichtungen und Risiken. Die in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Personalrückstellungen (Verpflichtungen für Altersteilzeit und Jubiläumszuwendungen) und Drohverlustrückstellungen. Bei den Altersteilzeitverpflichtungen wird erwartet, dass der gesamte passivierte Betrag der Verpflichtungen für Altersteilzeit innerhalb von 5 Jahren nach dem Berichtsstichtag anfallen wird. Die Entwicklung der Sonstigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar: scroll
FINANZSCHULDENscroll
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VERÄNDERUNGEN DER VERBINDLICHKEITEN AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEITENscroll
Die finanzielle Steuerung des PWO-Konzerns wird durch die Einhaltung von Richtlinien gewährleistet. Die Finanzierung ist durch ausreichend freie Kreditlinien langfristig gesichert. Sie erfolgt im Wesentlichen über einen Konsortialkredit und Schuldscheindarlehen mit marktgerechter Verzinsung sowie branchenüblichen Covenants. Diese wurden per 31. Dezember 2017 erfüllt. Die Finanzschulden wurden allgemein in der Spanne zu Zinssätzen zwischen 0,89 % und 7,90 % (i. V. 0,80 % bis 7,75 %) verzinst. Die höheren Zinssätze entfallen dabei vorrangig auf untergeordnete, lokale Finanzierungen einzelner Tochtergesellschaften. Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten bestehen in Höhe von 7.755 TEUR (i. V. 13.796 TEUR). Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 6.744 TEUR (i. V. 12.036 TEUR) durch Grundschulden und Hypotheken und 8.491 TEUR (i. V. 9.011 TEUR) durch Sicherungsübereignung von Sachanlagen gesichert. Darüber hinaus bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren. FINANZIERUNGSLEASINGVERTRÄGE UND MIETKAUFVERTRÄGEFür verschiedene technische Anlagen und Maschinen bestehen Finance-Lease-Verträge, die zum Teil Kaufoptionen des Leasingnehmers enthalten. Die Vermögenswerte haben zum 31. Dezember 2017 einen Buchwert von 5.132 TEUR (i. V. 3.814 TEUR). Aufgrund der Ausgestaltung der Leasingvereinbarungen werden die Vermögenswerte gemäß IAS 17.28 abweichend von der Laufzeit des Leasingverhältnisses über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Finanzierungsleasing- und Mietkaufverträgen können auf deren Barwert wie folgt übergeleitet werden: scroll
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENEine Avalbürgschaft zur Sicherung von Altersteilzeitguthaben beträgt zum Stichtag 1.400 TEUR (i. V. 1.400 TEUR). Zum 31. Dezember 2017 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen inklusive des Bestellobligos in Höhe von 17.330 TEUR (i. V. 14.013 TEUR). Davon entfallen nach der Fristigkeit auf die nächsten Geschäftsjahre: scroll
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Die bestehenden Operating-Leasingverhältnisse enthalten teilweise Verlängerungs- und Kaufoptionen. 22 AUSSERBILANZIELLE GESCHÄFTEZur Beschaffung liquider Mittel zur Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit werden laufend Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft und damit eine verbesserte Liquiditätsplanung ermöglicht. Alle wesentlichen Risiken sind an den Factor übergegangen. Zum 31. Dezember 2017 war ein Forderungsbestand im Nominalwert in Höhe von 19.324 TEUR (i. V. 17.275 TEUR) verkauft. Die übertragenen Forderungen betreffen kurzfristige Forderungen, bei denen der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Vermögenswerte entspricht. 23 FINANZRISIKOMANAGEMENTDas Finanzrisikomanagement-System des Konzerns ist auf die Unsicherheiten aus der künftigen Entwicklung der Finanzmärkte ausgerichtet und hat die Minimierung nachteiliger Folgen für die finanzielle Leistungskraft des Konzerns zum Ziel. Das Risikomanagement-System wird federführend durch den Vorstand verantwortet, der die allgemeinen Grundsätze für das Risikomanagement vorgibt und die Vorgehensweise festlegt. Es liegen keine wesentlichen Risikokonzentrationen vor, die nicht aus dem Anhang und dem Lagebericht ersichtlich sind. Nachfolgend werden die wesentlichen Risiken erläutert: KREDITRISIKODas Ausfallrisiko aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen wird von der PWO AG und ihren Tochterunternehmen basierend auf einheitlichen Richtlinien, Verfahren und Kontrollen gesteuert. Die Bonität der Kunden wird regelmäßig durch Kreditauskünfte und historische Daten überprüft. Basierend auf diesen Erkenntnissen, werden für die Kunden einzelne Kreditrahmen festgelegt. Ausstehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen werden durch ein intensives Forderungsmanagement regelmäßig überwacht. Darüber hinaus wurde als zusätzliche Absicherung wesentlicher Teile der Forderungen eine Warenkreditversicherung abgeschlossen. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag analysiert; ihm wird mit angemessenen Wertberichtigungen Rechnung getragen. Im Zusammenhang mit der Anlage liquider Mittel sowie dem Bestand an derivativen finanziellen Vermögenswerten ist der Konzern Verlusten aus Kreditrisiken ausgesetzt, sofern Finanzinstitute ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. PWO steuert die daraus entstehende Risikoposition durch Richtlinien und Vorgaben des Konzern-Treasury sowie Diversifikation und sorgfältige Auswahl der Finanzinstitute. Des Weiteren werden alle Finanzinstitute in regelmäßigen Abständen gerade im Hinblick auf ein Ausfallrisiko analysiert und quantifiziert. Gegenwärtig sind keine liquiden Mittel oder derivative finanzielle Vermögenswerte aufgrund von Ausfällen überfällig oder wertberichtigt. Zum 31. Dezember 2017 entspricht das maximale Kreditrisiko der finanziellen Vermögenswerte bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen wird zusätzlich eine Warenkreditversicherung in Abzug gebracht. scroll
Die Analyse der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen zum 31. Dezember 2017 stellt sich wie folgt dar: scroll
Für nicht wertgeminderte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen liegen zum Bilanzstichtag keine Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs vor. LIQUIDITÄTSRISIKOFür das laufende Geschäft stehen ausreichende Linien mehrerer Kreditinstitute zur Verfügung. Eine angemessene Kombination von kurz- und langfristigen Krediten begrenzt Finanzierungsrisiken. Mit langfristigen Kundenaufträgen verbundene Investitionen und Vorfinanzierungen von Leistungen werden grundsätzlich projektbezogen langfristig finanziert. Der Konzern hat über die Hälfte seiner Finanzierungen mit langfristigem Zeithorizont und zu festen Zinssätzen abgesichert. Soweit notwendig, werden zusätzlich derivative Zinssicherungen abgeschlossen. Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeiten der undiskontierten Cashflows aus den finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns zum Bilanzstichtag: scroll
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Die in der Fälligkeitsübersicht enthaltenen Beträge der derivativen Finanzinstrumente entsprechen den undiskontierten Cashflows auf Bruttobasis. Nachfolgende Tabelle zeigt die undiskontierten Zahlungsmittelzuflüsse und Zahlungsmittelabflüsse der Fremdwährungsderivate mit und ohne Hedge-Beziehung: scroll
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ZINSRISIKOZur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos sind die Finanzinstrumente gemäß IAS 32 grundsätzlich in solche mit fester und solche mit variabler Zinsbindung zu unterteilen. Zinsänderungsrisiken bestehen bei variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Diesen Risiken wird mit Zinsswaps begegnet. Zinsänderungsrisiken werden anhand von Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde: Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7. Währungsderivate bleiben aufgrund von Wesentlichkeitsüberlegungen in den Zinssensitivitätsanalysen unberücksichtigt. PWO unterliegt an allen Standorten Zinsrisiken. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2017 um 100 Basispunkte höher gelegen hätte, wäre das Ergebnis vor Steuern um 16 TEUR höher (i. V. 37 TEUR) gewesen. Wenn das Marktzinsniveau um 100 Basispunkte geringer gelegen hätte, wäre das Ergebnis vor Steuern zum 31. Dezember 2017 um 399 TEUR niedriger (i. V. 719 TEUR) gewesen. WÄHRUNGSRISIKOUnter Währungsrisiko wird das Risiko wechselkursinduzierter Wertänderungen von Bilanzpositionen verstanden. Für jede Währung, die ein signifikantes Risiko für das Unternehmen darstellt, wird eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt, die auf folgenden Annahmen basiert: Für die Sensitivitätsanalyse kommen alle monetären Finanzinstrumente des Konzerns infrage, die nicht auf die funktionale Währung der jeweiligen Einzelgesellschaften lauten. Damit bleiben wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung (Translationsrisiko) unberücksichtigt. Nach IFRS besteht kein Wechselkursrisiko bei Finanzinstrumenten, die nicht monetäre Posten sind, und bei Finanzinstrumenten, die auf die funktionale Währung lauten. Bei den derivativen Finanzinstrumenten werden demnach nur die Währungsderivate in die Sensitivitätsanalyse einbezogen, da sämtliche Zinsderivate keinem Währungsrisiko ausgesetzt sind. Die hypothetischen Effekte in der Gewinn- und Verlustrechnung und beim Eigenkapital für jeden originären Einzelposten, der in die Sensitivitätsanalyse eingeht, bestimmen sich durch Vergleich des Buchwerts (ermittelt anhand des Stichtagskurses) mit dem Umrechnungswert, der sich unter Heranziehung eines hypothetischen Wechselkurses ergibt. Die nachfolgenden Tabellen zeigen das Währungsrisiko gegenüber den wichtigsten Konzernwährungen. SENSITIVITÄT DES ERGEBNISSES VOR STEUERN GEGENÜBER EINER VERÄNDERUNG DER WECHSELKURSEscroll
SENSITIVITÄT DER IM EIGENKAPITAL ERFASSTEN NETTOGEWINNE/-VERLUSTE AUS DER ABSICHERUNG VON CASHFLOW HEDGES GEGENÜBER EINER VERÄNDERUNG DER WECHSELKURSEscroll
ROHSTOFFPREISRISIKOZu den für unsere Produktionsprozesse notwendigen Rohstoffen gehören insbesondere Stahl sowie in sehr viel geringerem Umfang Aluminium. Diese Metalle kaufen wir auf dem Weltmarkt bei langjährigen Lieferanten ein. Die Verfügbarkeit der Rohstoffe ist generell hoch, sodass in der Vergangenheit keine Lieferengpässe zu verzeichnen waren. Für die Zukunft gehen wir davon aus, durch entsprechende Dispositionen die notwendige Versorgung sicherstellen zu können, wenngleich die diesbezüglichen Anforderungen jüngst gestiegen sind. Bisher konnten wir Preisanstiege der Rohstoffe über die in unseren Kundenverträgen vereinbarten Schwankungen hinaus entweder über Gleitklauseln direkt weitergeben oder wir sind auf dem Verhandlungswege mit unseren Kunden zu akzeptablen Lösungen gekommen. Zuletzt hat jedoch die Volatilität der Rohstoffpreise stark zugenommen. Eine Absicherung über länger laufende Rahmenverträge ist zu wirtschaftlich akzeptablen Preisen derzeit kaum möglich. Daher sind unsere Risiken hieraus aktuell gestiegen. KAPITALSTEUERUNGZu den wichtigsten Zielen unseres Finanzmanagements zählen die Sicherstellung der Liquidität und Kreditwürdigkeit des Konzerns einschließlich des jederzeitigen Zugangs zum Kapitalmarkt sowie die Steigerung des Unternehmenswerts. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind die Optimierung der Kapitalstruktur, die Dividendenpolitik, Eigenkapitalmaßnahmen sowie die Reduzierung von Schulden. Die Kapitalüberwachung bei PWO erfolgt über den dynamischen Verschuldungsgrad (Finanzschulden abzüglich Zahlungsmittel im Verhältnis zum EBITDA) und die Eigenkapitalquote (Eigenkapital in Prozent der Bilanzsumme). Gemäß unserer Finanzstrategie werden ein dynamischer Verschuldungsgrad von unter 3 Jahren und eine Eigenkapitalquote von 30 % angestrebt. DYNAMISCHER VERSCHULDUNGSGRADscroll
EIGENKAPITALQUOTEscroll
24 FINANZINSTRUMENTEZum 31. Dezember 2017 sind folgende derivative Finanzinstrumente offen: scroll
Offene derivative Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2016: scroll
Der im Geschäftsjahr 2016 von der PWO AG abgeschlossene Konsortialkreditvertrag mit einer Laufzeit bis 2022 enthält einen EURIBOR-Zinsfloor von 0,0 %. Dieses eingebettete Zinsderivat hat zum 31. Dezember 2017 ein Nominalvolumen von 26.000 TEUR (i. V. 46.100 TEUR) und einen Marktwert von -173 TEUR (i. V. -476 TEUR). Das im Geschäftsjahr 2017 von der PWO AG abgeschlossene Schuldscheindarlehen mit einer Laufzeit bis 2024 enthält einen EURIBOR-Zinsfloor von 0,0 %. Dieses eingebettete Zinsderivat hat zum 31. Dezember 2017 ein Nominalvolumen von 3.000 TEUR und einen Marktwert von -28 TEUR. Die Marktwertänderungen derivativer Finanzinstrumente, die der Absicherung zukünftiger Zahlungsströme dienen, wurden unter Berücksichtigung von Steuereffekten in Höhe von 4.275 TEUR (i. V. 1.101 TEUR) direkt im Eigenkapital erfasst. Im Rahmen des Hedge Accounting wurden Derivate in Höhe von 350 TEUR (i. V. 2.537 TEUR) dem Eigenkapital entnommen und erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Zum Bilanzstichtag wird davon ausgegangen, dass alle geplanten Transaktionen eintreten werden. Weiter wird erwartet, dass die abgesicherten Cashflows innerhalb der in vorstehender Tabelle angegebenen Laufzeit eintreffen und sich auf die Gewinne und Verluste auswirken. Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien und Klassen: scroll
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente wurden nachfolgend in die Fair-Value-Hierarchie eingeordnet: scroll
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Stufe 3 beinhaltet den Marktwert des eingebetteten Zinsfloors aus dem Konsortialkreditvertrag. Im Berichtszeitraum wurden 303 TEUR (i. V. 275 TEUR) aus Veränderungen im beizulegenden Zeitwert als Zinsertrag erfolgswirksam erfasst. Umbuchungen zwischen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert der Stufe 1 und Stufe 2 und Umbuchungen in oder aus Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert der Stufe 3 wurden nicht vorgenommen. Aus der Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert für die im Bestand gehaltenen Finanzinstrumente ergaben sich folgende Gesamterträge und -aufwendungen: scroll
Erträge und Aufwendungen aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Derivaten ohne Hedge-Beziehung werden im sonstigen betrieblichen Ertrag beziehungsweise im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettogewinne oder -verluste von Finanzinstrumenten (ohne in das Hedge Accounting einbezogene derivative Finanzinstrumente): scroll
Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Überblick über die in der Bilanz vorgenommenen Saldierungen finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Des Weiteren ist dargestellt, inwieweit Aufrechnungsvereinbarungen aufgrund von Rahmenverträgen bestehen, die nicht zu einem saldierten Ausweis in der Bilanz führen. Aufrechnungsvereinbarungen betreffen im PWO-Konzern ausschließlich derivative Finanzinstrumente, bei denen die Rahmenverträge mit den Banken im Verzugsfall eine Aufrechnung der zu diesem Zeitpunkt bestehenden gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten vorsehen. scroll
Die in den finanziellen Vermögenswerten saldierten Passiva in Höhe von 655 TEUR (i. V. 473 TEUR) stellen zum Bilanzstichtag offene Gutschriften an Kunden dar. Die saldierten Aktiva innerhalb der finanziellen Verbindlichkeiten sind Forderungen in Form von Gutschriften an Lieferanten in Höhe von 173 TEUR (i. V. 84 TEUR). SONSTIGE ANGABEN25 FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTENForschungskosten sind nicht angefallen. Von den auftrags- und kundenbezogenen Entwicklungskosten in Höhe von 9.128 TEUR (i. V. 8.739 TEUR) wurden 1.141 TEUR (i. V. 668 TEUR) in den immateriellen Vermögenswerten aktiviert. 26 HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERSDas als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer gem. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Im Honorar für den Abschlussprüfer sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 26 TEUR (i. V. 8 TEUR) enthalten. Die anderen Bestätigungsleistungen umfassen das Honorar für die EMIR-Prüfung. Die sonstigen Leistungen betreffen insbesondere Bewertungsleistungen und Bestätigungsleistungen in Zusammenhang mit dem Konsortialkredit. Weitere Bestätigungs- und Bewertungsleistungen wurden nicht in Anspruch genommen. 27 GESAMTBEZÜGE DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATSNachfolgende Tabelle zeigt die Gesamtbezüge des Vorstands: scroll
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats (kurzfristig fällige Bezüge) beliefen sich auf 271 TEUR (i. V. 286 TEUR). Vorschüsse und Kredite wurden den Organmitgliedern nicht gewährt. Der Vergütungsbericht mit den individualisierten Bezügen von Vorstand und Aufsichtsrat ist Bestandteil des Konzernlageberichts. Für ehemalige Mitglieder des Vorstands der PWO AG und ihre Hinterbliebenen wurden Pensionszahlungen in Höhe von 228 TEUR (i. V. 223 TEUR) geleistet. Die entsprechende Pensionsrückstellung beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 4.386 TEUR (i. V. 4.308 TEUR). 28 BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENNahestehende Unternehmen und Personen des Konzerns sind das oberste Mutterunternehmen sowie der Vorstand und der Aufsichtsrat. Während des Geschäftsjahres gab es keine Geschäftsbeziehungen zwischen dem Konzern und dem obersten Mutterunternehmen. Liefer- und Leistungsbeziehungen zu nahestehenden Personen bestanden nicht. Auf die Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht im zusammengefassten Lagebericht wird verwiesen. Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung der nahestehenden Personen des Konzerns umfasst die Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat. Der zusammengefasste Konzernlagebericht enthält den Vergütungsbericht mit den individualisierten Bezügen von Vorstand und Aufsichtsrat. 29 ZUSATZINFORMATION ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNGDer in der Kapitalflussrechnung betrachtete Zahlungsmittelfonds beinhaltet die Zahlungsmittel und die jederzeit fälligen Bankschulden. Die jederzeit fälligen Bankschulden in Höhe von 7.755 TEUR (i. V. 13.796 TEUR) sind in der Bilanzposition "Kurzfristige Finanzschulden" enthalten. 30 SEGMENTBERICHTEntsprechend der internen Steuerung des Konzerns stellen die Produktionsstandorte die Basis für die Segmentberichterstattung dar. Der Hauptentscheidungsträger des Konzerns ist definiert als der Vorstand der PWO AG. Die Segmente werden nach dem Standort der Vermögenswerte des Konzerns bestimmt. Entsprechend werden auch die Umsätze dieser Segmente nach dem Standort des Vermögens zugeordnet. Die Aufteilung erfolgt in die Regionen Deutschland, Übriges Europa, NAFTA-Raum und Asien. Die Zusammenfassung der Standorte Kanada und Mexiko in das Segment "NAFTA-Raum" begründet sich einerseits durch die gemeinsame Teilnahme am Freihandelsabkommen NAFTA und andererseits aufgrund der Ähnlichkeit und langfristigen Vergleichbarkeit der wirtschaftlichen Merkmale des Geschäfts, der Art der Produkte und Produktionsprozesse, der Art der Kundenbeziehung sowie der Methoden der Vertriebsorganisation. Ergebnis, Vermögen, Schulden und Abschreibungen zwischen den einzelnen Segmenten werden in der Spalte "Konsolidierung" eliminiert. In dieser Spalte werden auch die nicht den einzelnen Segmenten zuordenbaren Positionen erfasst. Die Segmentdaten werden in Übereinstimmung mit den im Konzernabschluss angewandten Rechnungslegungsmethoden ermittelt. Das Segmentvermögen und die Segmentschulden entsprechen den Werten aus den Abschlüssen der einzelnen Konzernunternehmen. Im Segment Deutschland sind wesentliche zahlungsunwirksame Posten in Höhe von 2.132 TEUR (i. V. 1.382 TEUR) enthalten. Von den ausgewiesenen Umsatzerlösen entfallen zum 31. Dezember 2017 auf drei Kunden über 10 % liegende Umsatzanteile von 55.767 TEUR, 54.529 TEUR und 46.696 TEUR, die aus allen Segmenten resultieren. Im Vorjahr wurden in nahezu allen Segmenten mit zwei Kunden über 10 % liegende Umsatzanteile von 50.594 TEUR bzw. 46.310 TEUR identifiziert. SEGMENTINFORMATIONEN NACH REGIONEN (GESCHÄFTSJAHR 2017)scroll
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Die langfristigen Vermögenswerte enthalten
keine latenten Steuern. SEGMENTINFORMATIONEN NACH REGIONEN (GESCHÄFTSJAHR 2016)scroll
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Die langfristigen Vermögenswerte enthalten
keine latenten Steuern. Nachfolgende Tabelle zeigt die Aufteilung der Außenumsätze in die drei strategische Produktbereiche. Die Produktbereiche sind im Konzernlagebericht, Kapitel "Grundlagen des Konzerns", erläutert. SEGMENTINFORMATIONEN NACH PRODUKTBEREICHENUMSATZERLÖSEscroll
31 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXDie im Dezember 2017 von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft unter www.progress-werk.de zugänglich gemacht. 32 NACHTRAGSBERICHTNach Ende des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten, über die zu berichten wäre. Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Progress-Werk Oberkirch AktiengesellschaftVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPRÜFUNGSURTEILEWir haben den Konzernabschluss der Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft, Oberkirch, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: WERTHALTIGKEIT DER GESCHÄFTS- UND FIRMENWERTENach den IFRS Standards unterliegen Geschäfts- und Firmenwerte keiner planmäßigen Abschreibung, allerdings besteht die Verpflichtung, die Werthaltigkeit jährlich zu überprüfen. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert zukünftiger Zahlungsströme der jeweiligen zu bewertenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen ein Goodwill zugeordnet wurde. Den Bewertungen liegen Planungsrechnungen der verbundenen Unternehmen zugrunde, die auf den vom Vorstand verabschiedeten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Finanzplänen beruhen. Das Ergebnis der Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Zahlungsströme der jeweiligen Unternehmen durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und ist daher ermessensbehaftet. Prüferisches Vorgehen: Hinsichtlich der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten beizulegenden Zeitwerte haben wir uns mit den zugrunde liegenden Prozessen im Zusammenhang mit der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte befasst. Unter Einbezug von internen Bewertungsspezialisten wurden die zugrunde liegenden Bewertungsmodelle für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sowohl methodisch als auch arithmetisch nachvollzogen. Ferner haben wir untersucht, ob die zugrundeliegende Planung allgemeine und branchenspezifische Markterwartungen widerspiegelt. Zur Beurteilung der Planungstreue erfolgte stichprobenweise ein Soll- Ist-Abgleich von historischen Plandaten mit den tatsächlichen Ergebnissen. Die im Rahmen der Schätzung der beizulegenden Werte verwendeten Bewertungsparameter wie beispielsweise die geschätzten Wachstumsraten sowie die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensätze wurden mit öffentlich verfügbaren Marktdaten abgeglichen und gegenüber der Veränderung bedeutender Annahmen einschließlich künftiger Marktbedingungen beurteilt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Werthaltigkeit von Finanzanlagen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss unter dem Punkt Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen. PERIODENABGRENZUNG DER UMSATZERLÖSE IM WERKZEUGBEREICHGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Unternehmens besteht in der Entwicklung und Herstellung von Werkzeugen. Dabei besteht angesichts einer komplexen, kundenspezifischen und individuellen Vertragsgestaltung hinsichtlich des Übergangs von Chancen und Risiken bei Werkzeugen bei deren Entwicklung und Herstellung das erhöhte Risiko, dass Umsatzerlöse nicht periodengerecht im Jahresabschluss erfasst werden. Dieses Risiko wird durch die bestehende Vielfalt unterschiedlicher Werkzeuge und Abnehmer verstärkt. Die Umsatzrealisierung von Werkzeugen war daher im Rahmen unserer Prüfung aufgrund der Wesentlichkeit der Umsatzerlöse und Umsatzkosten für den Jahresabschluss sowie der Tatsache, dass Umsatzerlöse und EBIT für die Gesellschaft einen finanziellen Leistungsindikator für die Unternehmenssteuerung und Prognose darstellen, ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen: In Kenntnis der Vielfalt von individuellen und komplexen Vertragsbedingungen und dem damit verbundenen erhöhten Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung haben wir uns mit den von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozessen zur Umsatzrealisation befasst. Unser Prüfungsvorgehen beinhaltete Detailprüfungshandlungen sowie analytische Prüfungshandlungen, bei denen haben wir auf Basis mathematisch-statistischer Auswahlverfahren in Stichproben nachvollzogen, ob die Umsatzerlöse entsprechend dem Gefahrenübergang in den jeweils zugrundeliegenden Liefer- und Leistungsbedingungen in der richtigen Periode abgebildet wurden und ob Abnahmenachweise durch den jeweiligen Kunden vorlagen. Saldenbestätigungen für am Stichtag bestehende Forderungen aus Werkzeugverkäufen haben wir in Stichproben erbeten. Im Weiteren haben wir das Hauptbuchjournal im Dezember auf ungewöhnliche Umsatzbuchungen im Bereich der Werkzeuge durchgesehen, um Auffälligkeiten auch hinsichtlich der Periodenabgrenzung zu erkennen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse im Werkzeugbereich ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Hinsichtlich der Kriterien der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss unter dem Punkt Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzernsvermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. September 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1990 als Konzernabschlussprüfer der Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft, Oberkirch, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Frank Göhner.
Stuttgart, 23. März 2018 Ernst & Young GmbH Göhner, Wirtschaftsprüfer Scheppank, Wirtschaftsprüfer EINZELABSCHLUSS DER PWO AG 2017Der Lagebericht der PWO AG und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2017 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der PWO AG für das Geschäftsjahr 2017 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss der PWO AG sowie der Geschäftsbericht 2017 stehen auch im Internet unter www.progress-werk.de/de/investoren-und-presse/news-publikationen/berichte/ und ab Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2018 unter www.progress-werk.de/de/investoren-und-presse/hauptversammlung/ zur Verfügung. BilanzPWO AGAKTIVA scroll
Gewinn- und VerlustrechnungPWO AGscroll
AnhangPWO AGALLGEMEINE ANGABENDie Progress-Werk Oberkirch AG ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in 77704 Oberkirch, Industriestraße 8, Deutschland. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Registernummer HRB 490007 angemeldet und eingetragen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) für große Kapitalgesellschaften und des Aktiengesetzes (AktG). Aus der Satzung ergeben sich Regelungen zur Gewinnverteilung. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Der Abschluss ist in Tausend Euro aufgestellt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN1 ZUSAMMENFASSUNG WESENTLICHER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENANLAGEVERMÖGENDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Dabei wurden bei der Ermittlung der Herstellungskosten der aktivierten Eigenleistungen sowohl die direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten als auch die notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie im angemessenen Umfang Abschreibungen zugrunde gelegt. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen. Bei den Sachanlagen sind die Abschreibungen teils nach der linearen, teils nach der degressiven Methode ermittelt worden. Bestimmte Maschinen sowie auftragsbezogene Werkzeuge wurden in Abhängigkeit von der im Berichtsjahr erzeugten Stückzahl, bezogen auf die in Auftrag gegebene bzw. geplante Gesamtstückzahl, leistungsbezogen abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Geringwertige Vermögensgegenstände bis zu einem Netto-Einzelwert von 150,00 EUR sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Vermögensgegenstände mit einem Netto-Einzelwert von mehr als 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurde ein Sammelposten gebildet. Von den jährlichen Sammelposten, deren gesamte Höhe von untergeordneter Bedeutung ist, werden pauschalierend jeweils 20 Prozent in dem Jahr, für dessen Zugänge er gebildet wurde, und den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Ausleihungen werden zum Nennwert bilanziert. Soweit erforderlich bzw. zulässig, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen beruht die Ermittlung der erforderlichen Abschreibungen auf jährlichen Werthaltigkeitsüberprüfungen. Diesen liegen Ertragswertberechnungen zugrunde, die auf der Mittelfristplanung der jeweiligen Gesellschaft aufbauen und nach der letzten Planungsperiode ein nachhaltig erzielbares Ergebnis ("ewige Rente") unterstellen. Abschreibungen erfolgen, wenn der sich hieraus ergebende Ertragswert unter dem Buchwert liegt. Soweit die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr vorliegen, werden Zuschreibungen maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen. UMLAUFVERMÖGENDie Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abwertungen auf schwer verwertbare bzw. unbrauchbare Materialien wurden vorgenommen. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Kosten der allgemeinen Verwaltung und Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Es wurde verlustfrei bewertet. Werkzeug- und Entwicklungsaufträge werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Hierbei wird eine verlustfreie Bewertung dergestalt vorgenommen, dass die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten maximal in Höhe des Verkaufspreises zuzüglich der über die Serienproduktion erzielbaren Erlöse angesetzt werden. In der Mehrzahl der Fälle erwerben die Kunden das wirtschaftliche Eigentum von Werkzeugen. Bis zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums werden die Werkzeuge unter den Vorräten bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Fremdwährungspositionen sind verlustfrei bewertet. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch einen pauschalen Abschlag berücksichtigt. Das in den Rechnungsabgrenzungsposten aktivierte Disagio wurde planmäßig auf die Darlehenslaufzeit abgeschrieben. Zahlungsmittel sind zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Stichtag darstellen. EIGENKAPITALDas Gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. RÜCKSTELLUNGEN UND VERBINDLICHKEITENDie Pensionsverpflichtungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels des sogenannten Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode) bewertet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Heubeck-Richttafeln 2005 G verwendet. Als Rechnungszinssatz wird der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Darüber hinaus werden Gehalts- bzw. Rententrends sowie Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Rechnungszinssatzes, eines Einkommenstrends sowie auf der Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2005 G nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene und zukünftige potenzielle Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Die Berechnung der Jubiläumsrückstellung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis der Projected-Unit-Credit-Methode unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Rechnungszinses sowie auf der Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2005 G. Daneben wurden ein Gehaltstrend, ein Karrieretrend, eine Inflationsrate, eine Fluktuationsrate sowie eine Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. LATENTE STEUERNAuf temporäre und quasipermanente Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden sowie Rechnungsabgrenzungsposten werden latente Steuern auf Basis eines Steuersatzes von 28,43 % (i. V. 28,43 %) angesetzt. Dabei werden gegebenenfalls auch steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Soweit sich insgesamt ein Überhang aktiver latenter Steuern ergibt, wird dieser in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 28,43 % (i. V. 28,43 %) zugrunde. Dieser setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag von 15,83 % (i. V. 15,83 %) und einem Gewerbesteuersatz von 12,60 % (i. V. 12,60 %), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 360 % (i. V. 360 %). FREMDWÄHRUNGSPOSTEN UND WÄHRUNGSUMRECHNUNGAuf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die "Einfrierungsmethode", bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die Durchbuchungsmethode, wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko - sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments - bilanziert werden, angewandt werden können, wird die Durchbuchungsmethode angewandt. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung brutto erfolgswirksam erfasst. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ2 ANLAGEVERMÖGENDie Entwicklung des Anlagevermögens ist nachfolgend dargestellt: scroll
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Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Software beträgt 3 bis 5 Jahre, für Bauten 25 bis 50 Jahre, für technische Anlagen und Maschinen 2 bis 10 Jahre, für Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 14 Jahre und für EDV-Hardware 3 bis 5 Jahre. Aufgrund außerplanmäßiger Wertminderungen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens wurden außerplanmäßige Abschreibungen im Sinne des § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB in Höhe von 0 TEUR (i. V. 0 TEUR) vorgenommen. 3 VORRÄTEDer Vorratsbestand wurde größtenteils durch Stichprobeninventur sowie systemgestützte Inventur ermittelt. Daneben erfolgte die Erfassung durch körperliche Aufnahme zum Bilanzstichtag. 4 FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 7.178 TEUR (i. V. 6.125 TEUR), kurzfristige Ausleihungen von 31.005 TEUR (i. V. 28.678 TEUR) und eine noch offene Dividendenzahlung von PWO Canada in Höhe von 2.211 TEUR. Im Vorjahr waren Ausschüttungen von PWO Canada und PWO Czech Republic in Höhe von 4.084 TEUR bzw. 5.000 TEUR enthalten. scroll
5 RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENDieser Posten umfasst mit 1 TEUR (i. V. 4 TEUR) das Disagio aus der Aufnahme von Finanzschulden sowie die aktive Abgrenzung des Zinsfloors aus dem Konsortialkredit in Höhe von 585 TEUR (i. V. 688 TEUR). 6 EIGENKAPITALscroll
GEZEICHNETES KAPITALDas Grundkapital der Progress-Werk Oberkirch AG beträgt zum 31. Dezember 2017 9.375.000,00 EUR (i. V. 9.375.000,00 EUR) und ist unverändert eingeteilt in 3.125.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die je eine Stimme gewähren. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Es ergibt sich ein rechnerischer Anteil von 3,00 EUR des Grundkapitals je Stückaktie. Die Gewinnverteilung erfolgt nach § 60 AktG in Verbindung mit § 18 der Satzung. GENEHMIGTES KAPITALDer Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Mai 2020 (einschließlich) durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.687.500,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht. GEWINNRÜCKLAGEN UND ÜBRIGES EIGENKAPITALAus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 5.234 TEUR wurden 0 TEUR in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 5.235 TEUR enthält den Gewinnvortrag von 1 TEUR aus dem Vorjahr. MITTEILUNGEN NACH § 33 WPHG (BIS 2. JANUAR 2018: § 21 WPHG)Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 liegen nachstehende Mitteilungen über Beteiligungen an der Progress-Werk Oberkirch AG vor. Im Falle eines mehrfachen Über- oder Unterschreitens der Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen ist nur die zeitlich jeweils letzte Mitteilung aufgeführt. Bei den genannten Stimmrechtsanteilen können sich nach den angegebenen Zeitpunkten Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Die Delta Lloyd N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns am 1. August 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 27. Juli 2016 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,88 % (89.877 Stimmrechte) beträgt. Die Delta Lloyd Europees Deelnemingen, Amsterdam, Niederlande, hat uns am 8. Juli 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 5. Juli 2016 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,96 % (92.444 Stimmrechte) beträgt. Die Delta Lloyd N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns am 2. Juni 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 30. Mai 2016 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und an diesem Tag 4,97 % (155.337 Stimmrechte) beträgt. Die Delta Lloyd Europees Deelnemingen, Amsterdam, Niederlande, hat uns am 19. Februar 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 17. Februar 2016 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und an diesem Tag 4,97 % (155.452 Stimmrechte) beträgt. Die Delta Lloyd L SICAV, Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, hat uns am 4. Februar 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 2. Februar 2016 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,99 % (93.525 Stimmrechte) beträgt. Die Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH, Böblingen, Deutschland, hat uns am 23. Mai 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 18. Mai 2012 die Schwelle von 50 % unterschritten hat und an diesem Tag 46,65 % (1.458.048 Stimmrechte) beträgt. Die Sparkasse Offenburg/Ortenau, Offenburg, Deutschland, hat uns am 21. Mai 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 18. Mai 2012 die Schwelle von 5 % überschritten hat und nunmehr 5,88 % (183.667 Stimmrechte) beträgt. 7 RÜCKSTELLUNGENPENSIONSRÜCKSTELLUNGENDie Rückstellungen für leistungsorientierte Versorgungspläne wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2005 G errechnet. Der BilMoG-Übergangsbetrag in Höhe von 6.669 TEUR wird auf 15 Jahre verteilt. Davon sind 3.112 TEUR (i. V. 3.557 TEUR) bisher nicht gebucht. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung verwendet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des 7-jährigen und des 10-jährigen Durchschnittszinssatzes beläuft sich auf 6.302 TEUR. Dieser Betrag unterliegt gem. 253 (6) HGB einer Ausschüttungssperre. Die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen erfolgt unter folgenden versicherungsmathematischen Annahmen: scroll
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENDie Sonstigen Rückstellungen enthalten die notwendigen Beträge für Aufwendungen im Personalbereich in Höhe von 8.113 TEUR (i. V. 8.376 TEUR) und sonstige erkennbare Verpflichtungen und Risiken, für die handelsrechtlich Rückstellungen gebildet werden müssen. Im Wesentlichen sind dies Rückstellungen für Drohverluste, Erfolgsbeteiligungen, Altersteilzeit, Urlaubs- und Gleitzeitrückstellungen sowie Jubiläumszuwendungen. 8 VERBINDLICHKEITENVon den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 7.581 TEUR (i. V. 10.112 TEUR) durch Grundschulden und 361 TEUR (i. V. 2.798 TEUR) durch Sicherungsübereignung gesichert. Darüber hinaus bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 1.271 TEUR (i. V. 1.016 TEUR). scroll
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9 LATENTE STEUERNBei der Berechnung der latenten Steuern wurde der inländische Ertragsteuersatz von 28,43 % (i. V. 28,43 %) zugrunde gelegt. Die aktiven und passiven latenten Steuern auf Ebene der einzelnen Bilanzposten sind in der folgenden Übersicht dargestellt: scroll
Aus der Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern verbleibt ein Aktivüberhang. 10 HAFTUNGSVERHÄLTNISSEFür Kreditverbindlichkeiten der PWO Canada, PWO Czech Republic, PWO High-Tech Metal Components (Suzhou) und PWO de México bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften in Höhe von 27.764 TEUR (i. V. 23.285 TEUR). Aufgrund der derzeitigen Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie der Planungsrechnungen der Tochtergesellschaften ist derzeit kein Risiko der Inanspruchnahme erkennbar. Eine Avalbürgschaft zur Sicherung von Altersteilzeitguthaben beträgt zum Stichtag 1.400 TEUR (i. V. 1.400 TEUR). 11 AUSSERBILANZIELLE GESCHÄFTEZur Beschaffung liquider Mittel für die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit werden laufend Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft und damit eine verbesserte Liquiditätsplanung ermöglicht. Alle wesentlichen Risiken sind an den Factor übergegangen. Zum 31. Dezember 2017 war ein Forderungsbestand im Nominalwert von 19.324 TEUR (i. V. 17.275 TEUR) verkauft. 12 BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENNahestehende Unternehmen und Personen des Konzerns sind die Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH, Böblingen, als Konzernobergesellschaft sowie der Vorstand und der Aufsichtsrat. Im Berichtszeitraum gab es keine Geschäftsbeziehungen zwischen dem Konzern und dem Mutterunternehmen. Liefer- und Leistungsbeziehungen zu nahestehenden Personen bestanden nicht. 13 SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENZum 31. Dezember 2017 betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen inklusive des Bestellobligos 11.402 TEUR (i. V. 11.885 TEUR). Die Fristigkeit der sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist in folgender Tabelle dargestellt: scroll
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Die zur Nutzung von Liquiditätsvorteilen im Rahmen erforderlicher Investitionen abgeschlossenen Leasingverträge beinhalten die für Leasinggeschäfte üblichen Risiken. 14 DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE -BEWERTUNGSEINHEITENZur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken werden Derivate eingesetzt, die jedoch nicht für Spekulationszwecke abgeschlossen werden. Das heißt, ohne ein entsprechendes Grundgeschäft werden keine Derivate erworben. Die Risikomanagement- und Absicherungsstrategie ist in einer einheitlichen Treasury-Richtlinie und anderen internen Richtlinien geregelt; sie unterliegt regelmäßigen internen Risikoanalysen. WECHSELKURSRISIKENZur Absicherung von Wechselkursrisiken aus monetären Vermögensgegenständen in Fremdwährung, die sich aus der laufenden Geschäftstätigkeit ergeben, werden Währungssicherungskontrakte abgeschlossen. Diese Währungssicherungsinstrumente werden einzeln mit ihrem Marktwert zum Stichtag bewertet. Negative Bewertungsergebnisse werden erfolgswirksam erfasst und führen zur Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste, dagegen bleiben positive Bewertungsergebnisse unberücksichtigt. Bei den währungsbezogenen Geschäften handelt es sich in Höhe von 1.096 TUSD (Nominalvolumen) um Währungssicherungsinstrumente in USD. Deren beizulegender Zeitwert beträgt -28 TEUR. Für folgende Absicherungen von Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden Bewertungseinheiten gebildet. Die Absicherungen haben eine Laufzeit bis 2020. scroll
Für die aus geplanten Verkäufen in Fremdwährung eingesetzten Währungssicherungsinstrumente wurden angesichts des zuverlässig planbaren Umfangs und zeitlichen Anfalls antizipative Bewertungseinheiten gebildet. Diese Sicherungen decken den festgelegten Anteil des erwarteten Risikos ab und haben einen zeitlichen Horizont bis 2020. scroll
Die prospektive Beurteilung der Währungssicherungen erfolgt mittels der Critical - Terms -Match -Methode. Da Währungen, Laufzeiten und Beträge für die geplanten Geschäftsvorfälle oder für die Kassakomponente des Währungssicherungsinstruments identisch sind, wird ein vollumfänglicher Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen erwartet. Retrospektiv werden bestehende Unwirksamkeiten unter Anwendung der Dollar - Offset -Methode in Form der hypothetischen Derivate -Methode quantifiziert. Die Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente spiegeln die geschätzten Beträge wider, die das Unternehmen zahlen müsste oder erhalten würde, um die laufenden Verträge am Bilanzstichtag glattzustellen. Für die Marktwert -Berechnung wird der beizulegende Zeitwert von Währungssicherungsinstrumenten durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme über die jeweiligen Restlaufzeiten der Verträge mit den jeweiligen Marktzinssätzen und Kassakursen ermittelt. ZINSRISIKENDie zinsbezogenen Geschäfte betreffen ausschließlich Zinsswaps. Zum 31. Dezember 2017 sind folgende Zinsderivate offen: scroll
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Der beizulegende Zeitwert der derivativen Zinskontrakte errechnet sich durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows auf Basis der geltenden Marktzinsen und Futures für die Restlaufzeit des Vertrags. Der im Geschäftsjahr 2016 von der PWO AG abgeschlossene Konsortialkreditvertrag mit einer Laufzeit bis 2022 enthält einen EURIBOR-Zinsfloor von 0,0 %. Dieses eingebettete Zinsderivat hat zum 31. Dezember 2017 ein Nominalvolumen von 26.000 TEUR (i. V. 46.100 TEUR) und einen Marktwert von -173 TEUR (i. V. -476 TEUR). Das im Geschäftsjahr 2017 von der PWO AG abgeschlossene variable Schuldscheindarlehen mit einer Laufzeit bis 2024 enthält einen EURIBOR-Zinsfloor von 0,0 %. Dieses eingebettete Zinsderivat hat zum 31. Dezember 2017 ein Nominalvolumen von 3.000 TEUR und einen Marktwert von -28 TEUR. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG15 UMSATZERLÖSEDie Umsatzerlöse wurden nach § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst und gliedern sich wie folgt: UMSATZERLÖSE NACH REGIONENscroll
UMSATZERLÖSE NACH PRODUKTBEREICHENscroll
16 ANDERE AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGENBei den aktivierten Eigenleistungen handelt es sich überwiegend um Entwicklungsleistungen und Investitionen in Maschinen. 17 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie Sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im Wesentlichen Währungserträge in Höhe von 6.657 TEUR (i. V. 2.963 TEUR). Darüber hinaus enthält dieser Posten periodenfremde Erträge in Höhe von 812 TEUR (i. V. 532 TEUR) aus der Auflösung von Rückstellungen und Erstattungen für Vorjahre. 18 PERSONALAUFWAND UND MITARBEITERPERSONALAUFWANDscroll
MITARBEITER IM JAHRESDURCHSCHNITT NACH BESCHÄFTIGUNGSBEREICHENscroll
19 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENDie Sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Ausgangsfrachten, Kosten für Zeitarbeitnehmer, Miet- und Leasinggebühren, Instandhaltungsaufwendungen, Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten, Fort- und Weiterbildungskosten sowie Reisekosten; außerdem Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 7.700 TEUR (i. V. 3.215 TEUR). Außerdem enthält dieser Posten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 38 TEUR (i. V. 47 TEUR) sowie außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 445 TEUR (i. V. 445 TEUR) aus der Anwendung der Art. 66 und 67 Abs. 1 bis 5 EGHGB (Übergangsvorschriften zum BilMoG). 20 ERTRÄGE AUS BETEILIGUNGENDie Erträge aus Beteiligungen resultieren aus einer Dividendenzahlung von PWO Canada an die PWO AG. 21 ERTRÄGE AUS AUSLEIHUNGEN DES FINANZANLAGEVERMÖGENSDiese Position umfasst die Erträge aus den im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Ausleihungen an verbundene Unternehmen. 22 SONSTIGE ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGEVon den Zinsen und ähnlichen Erträgen betreffen 1.630 TEUR (i. V. 1.333 TEUR) verbundene Unternehmen. Darüber hinaus sind in dieser Position Erträge aus der Abzinsung in Höhe von 0 TEUR (i. V. 6 TEUR) enthalten. 23 ABSCHREIBUNGEN AUF FINANZANLAGENAußerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Im Vorjahr waren außerplanmäßige Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert der PWO de México in Höhe von 3.250 TEUR sowie auf die Ausleihungen der PWO AG an die PWO Holding Co., Ltd., Hongkong, in Höhe von 3.665 TEUR erforderlich. 24 ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGENIn diese Position einbezogen sind auch die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von 1.532 TEUR (i. V. 1.549 TEUR). 25 STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAGIm Berichtsjahr unterliegt die Progress-Werk Oberkirch AG einer Betriebsprüfung für die Jahre 2012 bis 2015, deren Abschluss derzeit noch aussteht. Daher enthalten die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in 2017 aperiodische Aufwendungen in Höhe von 1.258 TEUR. Im Vorjahr wurden aperiodische Erträge in Höhe von 3 TEUR verbucht. Außerdem enthält dieser Posten außerordentliche Erträge aus der Bildung latenter Steuern in Höhe von 125 TEUR (i. V. 125 TEUR). SONSTIGE ANGABEN26 AUSSCHÜTTUNGSSPERREDer Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB beträgt 11.884 TEUR (i. V. 10.034 TEUR). Ausschüttungsgesperrt sind aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von 3.426 TEUR (i. V. 3.323 TEUR), aktivierte latente Steuern in Höhe von 2.156 TEUR (i. V. 1.519 TEUR) sowie der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von 6.302 TEUR (i. V. 5.192 TEUR). 27 FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTENForschungskosten sind nicht angefallen. Von den kundenbezogenen Entwicklungskosten in Höhe von 8.630 TEUR (i. V. 8.580 TEUR) wurden 1.141 TEUR (i. V. 667 TEUR) in den immateriellen Vermögensgegenständen aktiviert. 28 HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERSDas als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer gem. § 285 Abs. 1 Nr. 17 HGB setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Im Honorar für den Abschlussprüfer sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 26 TEUR (i. V. 8 TEUR) enthalten. Die anderen Bestätigungsleistungen umfassen das Honorar für die EMIR-Prüfung. Die sonstigen Leistungen betreffen insbesondere Bewertungsleistungen und Bestätigungsleistungen in Zusammenhang mit dem Konsortialkredit. Weitere Bestätigungs- und Bewertungsleistungen wurden nicht in Anspruch genommen. 29 GESAMTBEZÜGE DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATSIm Geschäftsjahr 2017 betragen die Gesamtbezüge des Vorstands 1.447 TEUR (i. V. 1.393 TEUR); darin enthalten sind erfolgsbezogene Komponenten in Höhe von 675 TEUR (i. V. 561 TEUR). Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich auf 271 TEUR (i. V. 286 TEUR). Vorschüsse und Kredite wurden den Organmitgliedern nicht gewährt. Der Vergütungsbericht mit den individualisierten Bezügen von Vorstand und Aufsichtsrat ist Bestandteil des zusammengefassten Konzernlageberichts. Für ehemalige Mitglieder des Vorstands der PWO AG und ihre Hinterbliebenen wurden Pensionszahlungen in Höhe von 228 TEUR (i. V. 223 TEUR) geleistet. Die entsprechende Pensionsrückstellung beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 3.166 TEUR (i. V. 2.996 TEUR). Der zum 31. Dezember 2017 nicht gebuchte BilMoG-Übergangsbetrag beläuft sich auf 346 TEUR. 30 ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMENDie PWO AG ist zum 31. Dezember 2017 an folgenden Unternehmen beteiligt: scroll
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Mittelbare Beteiligung über PWO Holding Co.,
Ltd., in Höhe von 100 %. 31 KONZERNABSCHLUSSDer Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, einbezogen, der den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis der Unternehmen darstellt. 32 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXDie im Dezember 2017 von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.progress-werk.de dauerhaft zugänglich gemacht. 33 NACHTRAGSBERICHTNach Ende des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten, über die zu berichten wäre. 34 ZUSAMMENSETZUNG UND MANDATE DES AUFSICHTSRATS UND DES VORSTANDSAUFSICHTSRATKarl M. Schmidhuber, Alzenau | Vorsitzender des Aufsichtsrats ehem. Vorsitzender des Vorstands der Progress-Werk Oberkirch AG Weitere Mandate
Dr. Gerhard Wirth, Stuttgart | stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Rechtsanwalt, Of Counsel der Sozietät Gleiss Lutz Hootz Hirsch Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern Weitere Mandate
Dr. Georg Hengstberger, Tübingen Dipl.-Mathematiker, Geschäftsführer der Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH, Böblingen Weitere Mandate
Herbert König, Renchen | Arbeitnehmervertreter Industriekaufmann und Vorsitzender des Betriebsrats der Progress-Werk Oberkirch AG Ulrich Ruetz, Ludwigsburg ehem. Vorsitzender des Vorstands der BERU AG, Ludwigsburg Weitere Mandate
Gerhard Schrempp, Renchen | Arbeitnehmervertreter Einkäufer für Stanz- und Umformwerkzeuge und Mitglied des Betriebsrats der Progress-Werk Oberkirch AG Dieter Maier, Stuttgart | Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats ehem. Mitglied des Vorstands der Baden-Württembergischen Bank AG, Stuttgart (von 1989 bis 2016 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Progress-Werk Oberkirch AG) VORSTANDDr. Volker Simon, OffenburgSprecher, Markt und Technologie Weitere Mandate
Bernd Bartmann, SchutterwaldKaufmännischer Bereich Weitere Mandate
Johannes Obrecht, Oberkirch Produktion und Materialwirtschaft Weitere Mandate
35 GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAGDer Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn der PWO AG von 5.235 TEUR wie folgt zu verwenden: scroll
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, etwa durch den Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft (vgl. § 71 b AktG). In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von 1,65 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
Oberkirch, 13. März 2018 Der Vorstand Dr. Volker Simon, Sprecher Bernd Bartmann Johannes Obrecht Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPRÜFUNGSURTEILEWir haben den Jahresabschluss der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Lagebericht enthaltene "Versicherung der gesetzlichen Vertreter" haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: WERTHALTIGKEIT VON FINANZANLAGENGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Die Anteile an verbundenen Unternehmen unterliegen einer jährlichen Werthaltigkeitsüberprüfung. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert zukünftiger Zahlungsströme des jeweiligen zu bewertenden Unternehmens. Den Bewertungen liegen Planungsrechnungen der verbundenen Unternehmen zugrunde, die auf den vom Vorstand verabschiedeten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Finanzplänen beruhen. Das Ergebnis der Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Erträge der jeweiligen Unternehmen durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und ist daher ermessensbehaftet. Prüferisches Vorgehen: Hinsichtlich des von den gesetzlichen Vertretern ermittelten beizulegenden Zeitwerts haben wir uns mit den zugrunde liegenden Prozessen im Zusammenhang mit der Ermittlung der beizulegenden Werte befasst. Unter Einbezug von internen Bewertungsspezialisten wurden die zugrunde liegenden Bewertungsmodelle für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sowohl methodisch als auch arithmetisch nachvollzogen. Ferner haben wir untersucht, ob die zugrunde liegenden Planungen allgemeine und branchenspezifische Markterwartungen widerspiegeln. Zur Beurteilung der Planungstreue erfolgte stichprobenweise ein Soll-Ist-Abgleich von historischen Plandaten mit den tatsächlichen Ergebnissen. Die im Rahmen der Schätzung der beizulegenden Werte verwendeten Bewertungsparameter wie beispielsweise die geschätzten Wachstumsraten sowie die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensätze wurden mit öffentlich verfügbaren Marktdaten abgeglichen und gegenüber der Veränderung bedeutender Annahmen einschließlich künftiger Marktbedingungen beurteilt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzanlagen ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Werthaltigkeit von Finanzanlagen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss. PERIODENABGRENZUNG DER UMSATZERLÖSE IM WERKZEUGBEREICHGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Unternehmens besteht in der Entwicklung und Herstellung von Werkzeugen. Dabei besteht angesichts einer Vielfalt unterschiedlicher Werkzeuge und Abnehmer sowie des Umstands, dass die Werkzeuge nach Fertigstellung bei der Gesellschaft vor Ort zur Produktion von Serienteilen für Kunden verbleiben, in Zusammenhang damit, dass die Umsätze manuell erfasst werden, das erhöhte Risiko, dass Umsatzerlöse nicht periodengerecht im Jahresabschluss erfasst werden. Die Umsatzrealisierung von Werkzeugen war daher im Rahmen unserer Prüfung aufgrund der Wesentlichkeit der Umsatzerlöse und Umsatzkosten für den Jahresabschluss sowie der Tatsache, dass Umsatzerlöse und EBIT für die Gesellschaft einen finanziellen Leistungsindikator für die Unternehmenssteuerung und Prognose darstellen, ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfung haben wir auf Grundlage unseres Geschäfts- und Prozessverständnisses die mit den unterschiedlichen Abnehmern vereinbarten vertraglichen Grundlagen insbesondere die Regelungen zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, sowie die Regelungen zum Abrechnungsverfahren nachvollzogen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns auch mit den von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozessen zur Umsatzrealisation und zur Periodenabgrenzung befasst. Unser Prüfungsvorgehen beinhaltete Einzelprüfungshandlungen sowie analytische Prüfungshandlungen. Für eine auf Basis mathematisch-statistischer Auswahlverfahren bestimmte Stichprobe haben wir nachvollzogen, ob für die Umsatzerlöse im Dezember entsprechende Kundenabnahmen vorlagen und die korrespondierenden Umsatzerlöse periodengerecht abgebildet wurden. Saldenbestätigungen für am Stichtag bestehende Forderungen aus Werkzeugverkäufen haben wir in Stichproben erbeten. Unsere analytischen Prüfungshandlungen umfassen die Analyse der die Umsatzerlöse aus Werkzeugen im Jahresverlauf im Vergleich zum Vorjahr im Hinblick auf ungewöhnliche betragsmäßige Auffälligkeiten. Zudem haben wir die im Jahresverlauf in den Umsatzerlösen der Werkzeuge erfassten Buchungen, die keine Faktura darstellen, z. B. Gutschriften, auf ungewöhnliche Aktivitäten hin analysiert. Im Weiteren haben wir das Hauptbuchjournal im Dezember auf im Vergleich zum Jahresdurchschnitt betragsmäßig auffällige Buchungen sowie ungewöhnliche Häufungen von Buchungen bei der Umsatzlegung im Bereich der Werkzeuge durchgesehen um Auffälligkeiten auch hinsichtlich der Periodenabgrenzung zu erkennen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse im Werkzeugbereich ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Hinsichtlich der Kriterien der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse verweisen wir auf die Angaben der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang zum Jahresabschluss. SONSTIGE INFORMATIONENDer Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im zusammengefassten Konzernlagebericht enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen die übrigen Bestandteile des Geschäftsberichts, die uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt werden, insbesondere den Bericht des Aufsichtsrats und den Brief des Vorstands. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. September 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1990 als Abschlussprüfer der Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft, Oberkirch, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Frank Göhner.
Stuttgart, 23. März 2018 Ernst & Young GmbH Göhner, Wirtschaftsprüfer Scheppank, Wirtschaftsprüfer |
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