![]() Progress-Werk Oberkirch AktiengesellschaftOberkirchJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft (im Folgenden auch die "Gesellschaft") nahm im Geschäftsjahr 2018 die ihm gemäß Gesetz und Satzung der Gesellschaft sowie seiner Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahr. Hierzu pflegte er einen intensiven Dialog mit dem Vorstand und arbeitete kontinuierlich mit ihm zusammen. Aufsichtsrat und Vorstand erörterten insbesondere alle wesentlichen Fragen zur strategischen Weiterentwicklung von Gesellschaft und Konzern und stimmten diese eng miteinander ab. Der Aufsichtsrat beriet den Vorstand regelmäßig und überwachte die Führung der Geschäfte hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Bei Vorstandsentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gesellschaft oder den Konzern war der Aufsichtsrat stets unmittelbar eingebunden. Anhand detaillierter schriftlicher und mündlicher Berichte des Vorstands wurde er zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen zu den für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Märkten, zum aktuellen Gang der Geschäfte sowie zur Lage von Gesellschaft und Konzern informiert. Ebenso wurden laufende Entwicklungsprojekte und Investitionen sowie die kurz- und langfristige Unternehmensplanung eingehend erörtert. Darüber hinaus informierte der Vorstand über die Liquiditäts- und Risikolage, über Lage und Weiterentwicklung der konzernweiten Risiko- und Compliance-Managementsysteme sowie der IT-Sicherheit und des Datenschutzes - Letzteres insbesondere im Zuge der konzernweiten Umsetzung der seit dem 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Plan- und Zielabweichungen des Geschäftsverlaufs sowie geeignete Maßnahmen, diesen zu begegnen, wurden vom Vorstand im Einzelnen erläutert und vom Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat prüfte alle Berichte des Vorstands kritisch auf ihre Plausibilität sowie die Risiko- und Compliance-Managementsysteme auf ihre Angemessenheit und Effektivität. Er stellte fest, dass Gegenstand und Umfang der Berichterstattung des Vorstands den Anforderungen des Aufsichtsrats in vollem Umfang gerecht wurden. Zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands erteilte der Aufsichtsrat, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen erforderlich war, nach Prüfung und Beratung seine Zustimmung. Zustimmungspflichtige Angelegenheiten legte der Vorstand rechtzeitig zur Beschlussfassung vor. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand im Geschäftsjahr 2018 auch zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig in engem persönlichem Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Sprecher des Vorstands, und beriet ihn hinsichtlich Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement sowie Compliance-Themen. Er informierte sich darüber hinaus ständig über den Geschäftsgang und die wesentlichen Geschäftsvorfälle. Auch außerhalb von Sitzungen informierte er die übrigen Aufsichtsratsmitglieder und erörterte aktuelle Entwicklungen mit ihnen. Die kontinuierliche Information des Aufsichtsratsvorsitzenden über besondere Geschäftsvorgänge, die für die Beurteilung von Lage und Entwicklung sowie für die Leitung der Gesellschaft bzw. des Konzerns von wesentlicher Bedeutung waren, war gewährleistet. Er wurde diesbezüglich durch den Vorstand unverzüglich mündlich oder durch schriftliche Berichte umfassend in Kenntnis gesetzt. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen waren und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten auch im Geschäftsjahr 2018 nicht auf. ARBEIT DES PLENUMSIm Berichtsjahr 2018 tagte das Plenum siebenmal, und zwar am 23. März, 23. Mai, 25. und 26. Juli, 26. September, 25. Oktober und am 13. Dezember. Die Sitzung im Oktober wurde im Nachgang zu der am 19. Oktober ad hoc gemeldeten Prognoseanpassung für das Geschäftsjahr 2018 außerordentlich einberufen. Mit einer Ausnahme fanden die Sitzungen des Aufsichtsrats am Sitz der Gesellschaft statt. Einer festen Tradition folgend, wurde auch 2018 wieder eine Sitzung an einem der ausländischen Standorte abgehalten, die der Aufsichtsrat bei diesen Gelegenheiten besichtigt. Die Septembersitzung fand am Standort der tschechischen Tochtergesellschaft in Valašské Mezirˇícˇí statt. Mit einer Ausnahme tagte der Aufsichtsrat jeweils vollzählig. Der Aufsichtsrat befasste sich in allen seinen Sitzungen eingehend mit der Unternehmensstrategie, der aktuellen Marktlage, den laufenden Entwicklungsprojekten und dem Status der Investitionen. Darüber hinaus erörterte der Aufsichtsrat regelmäßig die jeweiligen Situations- und Ergebnisberichte des Vorstands zur wirtschaftlichen und operativen Lage. Einen Schwerpunkt stellte in diesem Zusammenhang die Analyse laufender Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung an verschiedenen Konzernstandorten dar. Der Aufsichtsratsvorsitzende nahm die Beauftragung des Abschlussprüfers und die Vereinbarung seines Honorars vor. Ferner holte er die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ein. Im Berichtsjahr wurden keine die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers infrage stellende Erkenntnisse gewonnen. Ferner standen im Jahresverlauf die folgenden Einzelthemen auf den jeweiligen Tagesordnungen: In der Sitzung vom 23. März 2018 befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit dem Bericht des Prüfungsausschusses, den Abschlüssen des Geschäftsjahres 2017 einschließlich des Abhängigkeitsberichts des Vorstands, dem Bericht des Aufsichtsrats, dem Geschäftsbericht 2017 - hier insbesondere mit dem Corporate-Governance-Bericht. Des Weiteren standen die Tagesordnung der 95. ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2018 sowie der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats an die Aktionäre für die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat auf dem Programm. Darüber hinaus wurden die Ziele des Aufsichtsrats im Hinblick auf seine Zusammensetzung und sein Kompetenzprofil erörtert. Am 23. Mai 2018 stand die am gleichen Tag stattfindende ordentliche Hauptversammlung 2018 im Vordergrund der Erörterungen. Außerdem wurden neben regelmäßig aufgerufenen Tagesordnungspunkten die erste Hochrechnung für das laufende Geschäftsjahr 2018 inklusive der damit verbundenen Risikosituation sowie die strategische Weiterentwicklung der chinesischen Standorte, Datenschutz-Themen und der Bericht des Prüfungsausschusses behandelt. In der Sitzung am 25. Juli 2018 standen die Diskussion der strategischen Positionierung und Perspektiven des Konzerns im Mittelpunkt. In diesem Zusammenhang erörterte der Aufsichtsrat ein vom Vorstand beauftragtes externes Expertengutachten sowie die Entwicklung der Standorte in Deutschland, China und Mexiko. Darüber hinaus wurde der Bericht des Datenschutzbeauftragten entgegengenommen und eingehend erörtert. In der Sitzung am 26. Juli 2018 befasste sich der Aufsichtsrat neben den regelmäßigen Tagesordnungspunkten mit der aktuellen Entwicklung des Konzerns vor allem im Hinblick auf die Marktentwicklung, Entwicklungsprojekte, Investitionsvorhaben und die Finanzierung sowie auf die Ergebnissituation. Des Weiteren wurden die Berichte des Compliance-Officers sowie des Prüfungsausschusses entgegengenommen und eingehend erörtert. Die Sitzung vom 26. September 2018 stand im Zeichen des Besuchs des Standorts in Tschechien. Des Weiteren wurden über die regelmäßig erörterten Themen hinaus die zweite Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2018 sowie der Bericht des Prüfungsausschusses und der Bericht des Personalausschusses erörtert. Zudem hat der Aufsichtsrat den Vertrag des bisherigen stellvertretenden Vorstandsmitglieds Johannes Obrecht mit Wirkung zum 1. Juli 2019 um weitere fünf Jahre verlängert und ihn als ordentliches Mitglied in den Vorstand berufen. Johannes Obrecht wurde damit bis zum 30. Juni 2024 als Vorstand bestellt. In der außerordentlich einberufenen Sitzung vom 25. Oktober 2018 befasste sich der Aufsichtsrat neben dem Bericht des Prüfungsausschusses im Wesentlichen mit dem Ergebnisbericht des Vorstands zum 30. September 2018. Vor dem Hintergrund der - aufgrund zahlreicher, die Automobilindustrie belastender Faktoren - im Oktober erheblich rückläufigen Kundenabrufe wurden intensiv weitergehende Maßnahmen zur Ergebnissicherung erörtert. Hierbei standen auch die Neueinschätzung der aktuellen Geschäftsentwicklung durch den Vorstand sowie die sich daraus ergebende Notwendigkeit der Anpassung seiner bisherigen Jahresprognose 2018 sowie der veröffentlichten mittelfristigen Prognose für den Zeitraum bis 2020 im Fokus. In der Sitzung vom 13. Dezember 2018 bildeten die in die Vorlage der dritten Hochrechnung 2018 eingeflossene aktuelle Geschäftsentwicklung sowie die Anpassung der Jahresplanungen 2019 bis 2023 einen besonderen Schwerpunkt. Diesbezüglich erörterte der Aufsichtsrat im Einzelnen die Ergebnis-, Bilanz- und Finanzierungsplanung inklusive der Entwicklung wesentlicher Finanzkennzahlen, die Planungen für die weitere Konzernentwicklung, die Investitionen, die Personalentwicklung sowie die Risikolage. Des Weiteren wurden der Bericht des Prüfungsausschusses sowie Themen bezüglich des Werkzeugbaus und der Corporate Governance erörtert. Zum letzten Punkt gehörten insbesondere die Verabschiedung der Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 sowie die Abweichungen von diesen Empfehlungen, die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats und die Jahresberichte zu Compliance sowie zu Risikomanagement und interner Revision. Weitere Ausführungen zur Corporate Governance finden sich im Corporate-Governance-Bericht und in der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d Handelsgesetzbuch der Gesellschaft. Beide sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www. progress-werk.de/de/konzern/corporate-governance/ abrufbar. In seiner Sitzung am 28. März 2019 behandelte der Aufsichtsrat umfassend den Jahres- und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018 einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Abhängigkeitsbericht des Vorstands gemäß § 312 Aktiengesetz. Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie gemäß den nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch anzuwendenden Vorschriften. Die Buchführung, der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern sowie der Abhängigkeitsbericht wurden von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abhängigkeitsbericht lautet: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind." Der Jahres- und der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern, der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns, der Abhängigkeitsbericht und die vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsberichte wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Vorfeld der Sitzung am 28. März 2019 ausgehändigt. Der Prüfungsausschuss prüfte diese Unterlagen in seiner Sitzung am 14. März 2019. Der Abschlussprüfer war bei der Sitzung des Prüfungsausschusses am 14. März 2019 und bei der Aufsichtsratssitzung am 28. März 2019 anwesend und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Der Aufsichtsrat unterzog den Jahres- und den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern sowie den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns einer eigenen Prüfung und stimmte auf Empfehlung des Prüfungsausschusses dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer in der Sitzung am 28. März 2019 zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats waren keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigte den Konzern- sowie den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 war damit festgestellt. Des Weiteren billigte der Aufsichtsrat den Bericht des Aufsichtsrats, den Corporate Governance-Bericht sowie den Vergütungsbericht. Der Aufsichtsrat unterzog auch den Abhängigkeitsbericht einer eigenen Prüfung und stimmte dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer in der Sitzung am 28. März 2019 zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats waren keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts zu erheben. Das Gremium stimmte darüber hinaus dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns 2018 zu. Vor dem Hintergrund der unerfreulichen Entwicklungen in der Automobilindustrie im vergangenen Jahr, die auch bei PWO zu einem Ertragsrückgang geführt haben, wird die Verwaltung der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 vorschlagen, eine reduzierte Dividende in Höhe von 1,10 EUR und zusätzlich eine Jubiläumsdividende von 0,25 EUR, also insgesamt 1,35 EUR je Aktie (i. V. 1,65 EUR) auszuschütten. Auch führte der Aufsichtsrat eine inhaltliche Prüfung der Nichtfinanziellen Erklärung 2018 gemäß §§ 289c, 315c HGB durch. Die Erklärung wurde vom Vorstand detailliert erläutert. Die Prüfung führte zu keiner Beanstandung des Berichts durch den Aufsichtsrat. ARBEIT DER AUSSCHÜSSEDer Aufsichtsrat hat zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben und gemäß seiner Geschäftsordnung einen Personal- und einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Er hat diesen Ausschüssen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen gewisse Entscheidungsbefugnisse übertragen. Im Übrigen bereiten die Ausschüsse die sie betreffenden Themen für deren Erörterung im Plenum vor. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Plenum regelmäßig über die Beratungen und Beschlüsse des jeweiligen Ausschusses. Der Aufsichtsratsvorsitzende leitet den Personalausschuss. Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor und beschließt anstelle des Aufsichtsrats über die Vertretung der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern, die Einwilligung zu Neben- und Konkurrenztätigkeiten eines Vorstandsmitglieds und die Gewährung von Darlehen an Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder. Außerdem unterbreitet er dem Aufsichtsrat Vorschläge für das Vergütungssystem für den Vorstand und für die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands. Der Personalausschuss tagte im Berichtsjahr 2018 zweimal, und zwar am 12. März und am 14. September. Seine Mitglieder waren jeweils vollzählig anwesend. Gegenstand der Erörterungen waren im Wesentlichen die Zusammenarbeit im Vorstand sowie die Berufung des bisherigen stellvertretenden Vorstands Johannes Obrecht zum ordentlichen Vorstand und die Verlängerung seines Vertrages. Carsten Claus ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Er verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Der Prüfungsausschuss übernimmt anstelle des Aufsichtsrats die Vorprüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses, des Lage- und des Konzernlageberichts sowie des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers. Des Weiteren bereitet er den gemäß § 171 Aktiengesetz zu erstattenden Bericht des Aufsichtsrats vor. Neben der Überwachung der Rechnungslegung befasst sich der Prüfungsausschuss außerdem mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit der internen Kontroll- und Revisionssysteme, des Risikomanagementsystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance und des Compliance-Management-Systems. Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr 2018 fünfmal, und zwar am 15. Februar, 12. März, 25. April, 26. Juli und 25. Oktober. An den Sitzungen nahmen jeweils alle Mitglieder des Ausschusses teil. Die wesentlichen Themen seiner Erörterungen waren die Abschlüsse des Geschäftsjahres 2017, der Zwischenfinanzbericht sowie die Quartalsmitteilungen des Geschäftsjahres 2018 und die Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018. Außerdem setzte sich der Ausschuss mit Fragen der internen Revision sowie der Zustimmung zu Nichtprüfungsleistungen durch die Abschlussprüfungsgesellschaft auseinander. Des Weiteren befasste sich der Prüfungsausschuss intensiv mit der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens. Hierzu nahm er Berichte des Vorstands entgegen, insbesondere zur aktuellen Entwicklung der Rentabilität der Gesellschaft und des Konzerns. Darüber hinaus erörterte der Ausschuss Fragestellungen unter anderem zu der Unternehmensfinanzierung, der Bewertung von Beteiligungen, der Unternehmenssteuerung und der Rechnungslegung. Der Prüfungsausschuss nahm regelmäßig einen Abgleich der aktuellen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns mit der laufenden Planung vor und prüfte entsprechenden Handlungsbedarf. Im Berichtsjahr waren die Ausschüsse folgendermaßen besetzt: PERSONALAUSSCHUSS
PRÜFUNGSAUSSCHUSS
VERÄNDERUNGEN IN DEN ORGANENMit Beendigung der Hauptversammlung am 23. Mai 2018 endete die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats. Es war daher eine Neuwahl der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat erforderlich. Die Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 wählte als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat: Carsten Claus, Dr. Georg Hengstberger, Dr. Jochen Ruetz, Karl M. Schmidhuber. Neu in den Aufsichtsrat gewählt wurden Carsten Claus und Dr. Jochen Ruetz. Nach 21- bzw. 15-jähriger Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat standen Ulrich Ruetz und Dr. Gerhard Wirth nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung. Der neu gewählte Aufsichtsrat wählte noch am selben Tage Karl M. Schmidhuber zu seinem Vorsitzenden und Dr. Georg Hengstberger zu dessen Stellvertreter. Der Aufsichtsrat berief Johannes Obrecht mit Wirkung zum 1. Juli 2019 als ordentliches Mitglied in den Vorstand und verlängerte seinen noch bis 30. Juni 2019 laufenden aktuellen Vertrag um weitere fünf Jahre. Er ist damit bis zum 30. Juni 2024 als Vorstand bestellt und verantwortet den Bereich Produktion und Materialwirtschaft. AUFGETRETENE INTERESSENKONFLIKTEDer Aufsichtsrat hat das Vorliegen von Interessenkonflikten im Berichtsjahr laufend überwacht. Interessenkonflikte sind vom Aufsichtsrat während des Berichtsjahrs weder festgestellt worden noch wurden ihm solche von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. DANKNach zwei erfolgreichen Jahren, in denen jeweils insbesondere die ursprünglichen Planungen für die Neugeschäftsgewinnung übertroffen wurden und bedeutende Neueinstiege wie der in den amerikanischen Pick-up-Markt erfolgreich gelangen, gestaltete sich das Geschäftsjahr 2018 - nach gutem Beginn - im Laufe der zweiten Jahreshälfte zunehmend schwieriger. Die gesamte Automobilindustrie sah sich in 2018 erheblichen Problemen und Belastungen ausgesetzt, die nach wie vor noch nicht beseitigt sind. Als Stichworte seien hier die Dieselthematik, Handelskonflikte mit in der Folge höheren Zollbarrieren und nicht zuletzt die nur schleppend gelingende Umstellung auf den WLTP-Prüfzyklus bei Neuwagen genannt, die teilweise zu größeren Produktionsausfällen in der gesamten automobilen Wertschöpfungskette führten. Davon war auch PWO betroffen und musste im Oktober 2018 eine Anpassung der Jahres- und Mittelfristprognose vornehmen, die der Aktienmarkt mit deutlichen Kursabschlägen quittierte. Mit einer kurzfristig spürbaren Verbesserung der aktuellen Marktbedingungen rechnen wir derzeit nicht. Der Vorstand hat daher in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat diverse standortspezifische und konzernübergreifende Maßnahmenpakete erarbeitet, die sich seit dem 4. Quartal 2018 in Umsetzung befinden. Im Fokus stehen hierbei umfassende Anstrengungen zur weiteren Verbesserung aller Prozesse mit dem Ziel, Flexibilität, Qualität und Effizienz noch stärker zu steigern und Kosten zu reduzieren. Dem Aufsichtsrat ist bewusst, dass diese Maßnahmen bei allen Beteiligten wieder ein hohes Maß an Motivation und Einsatz erfordern. Er ist zugleich aber zuversichtlich, dass diese Herausforderungen erneut angenommen und gemeistert werden. Wie schon in den Jahren davor, in denen vielfach überplanmäßig hohe Abrufvolumina einen besonderen Einsatz erforderten, haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewiesen, dass PWO in der Lage ist, den stetig wachsenden Anforderungen des globalen Automobilmarktes auch unter besonders anspruchsvollen Bedingungen gerecht zu werden. Dies wurde auch 2018 von unseren Kunden wieder mit diversen Lieferantenauszeichnungen honoriert. Für ihr außerordentliches Engagement im abgelaufenen Geschäftsjahr möchte sich der Aufsichtsrat bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im PWO-Konzern herzlich bedanken und seine Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass der Vorstand sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Positionierung von PWO als verlässlicher und innovativer Partner unserer Kunden sowohl im Jubiläumsjahr 2019 als auch in der weiteren Zukunft gewährleisten werden. Dieser Bericht wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 28. März 2019 eingehend erörtert und festgestellt.
Oberkirch, den 28. März 2019 Karl M. Schmidhuber, Vorsitzender des Aufsichtsrats CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT 2018Unser Selbstverständnis gründet auf umfassendem Verantwortungsbewusstsein. Verantwortliches Handeln gegenüber allen Stakeholdern, heutigen wie zukünftigen, sowie langfristige und nachhaltige Wertschöpfung betrachten wir als unsere Verpflichtung als ein im gesellschaftlichen Leben agierendes Unternehmen. Auf diesen Prinzipien baut unsere Corporate Governance auf. Dies gilt sowohl für die Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft (auch "PWO" bzw. "PWO AG" oder die "Gesellschaft") als auch für ihre Konzerngesellschaften (zusammen der "Konzern" oder das "Unternehmen"). Um das Vertrauen in die Führung der PWO AG und des Konzerns bei Aktionären und Beschäftigten, Kunden und Lieferanten sowie in der Öffentlichkeit zu wahren und zu festigen, verpflichten sich alle mit Führung und Kontrolle Beauftragten zur Einhaltung dieser Prinzipien. Bei ihrer Umsetzung orientiert sich die PWO AG an dem einschlägigen gesetzlichen Regelwerk und den in der deutschen Wirtschaft üblichen Standards guter Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten vertrauensvoll, eng und effektiv zusammen. Wesentliche neue Informationen werden transparent, zeitnah und gleichzeitig nach innen wie nach außen kommuniziert. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS §§ 289 F UND 315 D HGBDie Erklärung der PWO AG zur Unternehmensführung für Gesellschaft und Konzern enthält neben der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG Angaben zu über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandten Unternehmensführungspraktiken, Erläuterungen zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der vom Aufsichtsrat eingerichteten Ausschüsse sowie weitere Angaben zu wesentlichen Corporate-Governance-Strukturen. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTGVorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2018 folgende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben: Vorstand und Aufsichtsrat der Progress-Werk Oberkirch AG erklären, dass die Gesellschaft den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit den nachfolgenden Ausnahmen entsprechen wird: ZIFFER 3.8 | D&O-VERSICHERUNGFür den Aufsichtsrat sieht die Satzung einen Selbstbehalt in Höhe der Hälfte der jährlichen Festvergütung des Aufsichtsratsmitglieds vor. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass damit eine angemessene Regelung getroffen ist, zumal ein höherer Selbstbehalt nicht geeignet wäre, die Leistungsbereitschaft und das Verantwortungsgefühl der Aufsichtsratsmitglieder zu steigern. ZIFFER 4.1.5 | BESETZUNG VON FÜHRUNGSFUNKTIONENDer Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben. Der Vorstand hat sich bei der Besetzung von Führungsfunktionen an den Unternehmensinteressen sowie an den gesetzlichen Vorgaben orientiert und hierbei Priorität vor allem auf die fachliche und persönliche Qualifikation von Kandidaten - unabhängig von deren Geschlecht - abgestellt und wird dies auch künftig so handhaben. Den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands und der Frist zur Erreichung dieser Zielgrößen ist der Vorstand nachgekommen. ZIFFER 4.2.3 | VORSTANDSVERTRÄGEDie bisher abgeschlossenen Vorstandsverträge enthalten betragsmäßige Höchstgrenzen für die variablen Vergütungsanteile. Eine zusätzliche betragsmäßige Höchstgrenze für die Gesamtvergütung stößt wegen der schwankenden Zuführungen zu Pensionsrückstellungen auf erhebliche praktische Probleme, so dass der Aufsichtsrat von der zusätzlichen Festlegung eines Höchstbetrags der Gesamtvergütung abgesehen hat. ZIFFER 5.3.3 | NOMINIERUNGSAUSSCHUSSDer Aufsichtsrat sieht für die Bildung eines Nominierungsausschusses keine Notwendigkeit, da sich die bisherige Praxis der Ausarbeitung von Wahlvorschlägen geeigneter Kandidaten für die Neu- oder Wiederbesetzung von Aufsichtsratsmandaten durch die Hauptversammlung bewährt und als effizient erwiesen hat. Da der Aufsichtsrat aus insgesamt sechs Mitgliedern besteht, hält er es zudem für sachgerecht, dass sich der gesamte Aufsichtsrat mit der Nominierung von Aufsichtsratskandidaten befasst. Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 wurde seit Abgabe der letzten Erklärung nach § 161 Aktiengesetz im Dezember 2017 mit Ausnahme der erklärten Ziffern entsprochen.
Oberkirch, im Dezember 2018 Progress-Werk Oberkirch AG Der Aufsichtsrat Karl M. Schmidhuber, Vorsitzender Der Vorstand Dr. Volker Simon, CEO Bernd Bartmann, CFO Johannes Obrecht, COO Die jeweils aktuelle Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ist auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Konzern unter Corporate Governance abrufbar. RELEVANTE ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKENUnternehmerisches Handeln basiert im Konzern auf definierten Grundsätzen und Werten sowie auf unserem Selbstverständnis verantwortungsvoller Unternehmensführung. Im Hinblick auf die unternehmerische Führung werden die PWO AG und der Konzern grundsätzlich gleichbehandelt. Wesentliche Abweichungen zwischen deren Corporate-Governance-Strukturen bestehen daher nicht. UNTERNEHMENSWERTEMit unseren drei zentralen Unternehmensgrundsätzen "Kunden-, Mitarbeiter- und Erfolgsorientierung" setzen wir uns höchste Maßstäbe. Daraus leiten sich Unternehmenswerte ab, die die Eckpfeiler der PWO-Führungskultur bilden und der Unternehmensführung als Leitbild für das tägliche Handeln dienen: KUNDEN, PRODUKTE UND GLOBALE PRÄSENZWichtigstes Ziel unserer Tätigkeit sind dauerhaft zufriedene Kunden. Wir sind weltweit überall dort präsent, wo unsere Kunden uns brauchen. Zur Erfüllung ihrer Anforderungen bieten wir innovative Lösungen. Damit erschließen wir uns zudem frühzeitig neue Märkte. MITARBEITERUnsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Garanten unseres Erfolgs. Deshalb investieren wir nachhaltig in ihre Fähigkeiten sowie ihre Motivation und bieten ihnen optimale Arbeitsbedingungen, damit sie mit Begeisterung und Spaß Höchstleistungen vollbringen können. Wir beteiligen sie am Erfolg und achten auf leistungsgerechte Vergütung sowie auf eine ausgewogene Vergütungsstruktur auf allen Hierarchie-Ebenen. KAPITALGEBER, LIEFERANTEN UND ÖFFENTLICHKEITWir wollen den Wert unseres Unternehmens nachhaltig steigern und orientieren uns dabei an den Interessen unserer Kapitalgeber und der Öffentlichkeit. Gegenüber unseren Lieferanten verhalten wir uns fair. Mit strategischem Weitblick stärken wir unsere Marktposition. Wir gestalten die Zukunft weltweit aktiv mit. Unser wirtschaftliches Handeln sichert den Gewinn. Unser Unternehmen ist Teil der Gesellschaft. Daher nehmen wir unsere soziale, ökonomische und ökologische Verantwortung nachhaltig wahr. FÜHRUNGSGRUNDSÄTZEUnsere Führungskultur setzt auf Eigenverantwortung und Eigeninitiative aller Führungskräfte. Darauf bauen unsere Führungsgrundsätze auf. Sie sind Ausdruck unserer Grundüberzeugungen und geben den Führungskräften zugleich den Orientierungsrahmen im täglichen Umgang mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir sind überzeugt, dass eine kooperative Grundeinstellung, die Fähigkeit zur Koordination und ein durch Information und Delegation geprägter Führungsstil wesentliche Voraussetzungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Führungskräften und Mitarbeitern sind. TRANSPARENZÜber die gesetzlichen Anforderungen und Börsenstandards für eine zeitnahe Berichterstattung unter Beachtung der gebotenen Gleichbehandlung aller Aktionäre hinaus (Geschäfts- und Halbjahresfinanzberichte sowie Quartalsmitteilungen, Meldungen ad-hoc-pflichtiger Ereignisse, Managers' Transactions und meldepflichtige Veränderungen von Stimmrechtsanteilen, von denen die Gesellschaft Kenntnis erhält) fühlt sich der Vorstand einer umfassenden Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet. Das Management stellt sich auf Kapitalmarktkonferenzen und Roadshows regelmäßig den Fragen von Analysten, Anlegern und Pressevertretern. Wichtige und für die Einschätzung der Perspektiven des Konzerns relevante Informationen werden so zeitnah wie möglich öffentlich gemacht. Alle Berichte und Meldungen sowie die wesentlichen auf Konferenzen und Roadshows vorgelegten Präsentationen sind auf der Website www.progress-werk.de/investoren-und-presse dokumentiert. Dort sind auch weitere Informationen einsehbar wie unter anderem alle notwendigen Angaben zur Hauptversammlung, die Satzung der Gesellschaft sowie die beruflichen Tätigkeiten und weiteren Mandate der Mitglieder des Aufsichtsrats. HINWEISGEBERSYSTEMVerstöße gegen Gesetze sowie rechtswidriges und nonkonformes Verhalten gegenüber dem unternehmerischen Wertesystem können weitreichende Auswirkungen haben. Unter anderem drohen Geldstrafen, Schadenersatzklagen oder Gewinnabschöpfungen. Hinzu kommen können ein massiver Imageschaden und Reputationsverlust. Um Rechtsverletzungen und Verstöße zu verhindern oder zumindest schnell aufzudecken und diesen angemessen entgegenzuwirken, nutzen wir seit 2018 das Hinweisgebersystem der EQS Group AG. Damit bieten wir Hinweisgebern rund um die Uhr - sofern lokal rechtlich zulässig auch anonym - einen durch spezielle Verschlüsselungs- und Sicherheitstechnologien geschützten Kommunikationsweg an, über den sie Hinweise auf Fehlverhalten sowohl von Beschäftigten als auch von Externen melden können. Voraussetzung für die Akzeptanz des Systems ist, dass es fair ausgestaltet ist und Hinweisgeber wie auch Betroffene gleichermaßen schützt. Diese Kriterien haben wir in unserer Guideline "Meldung von Hinweisen und Bedenken" festgeschrieben. RISIKOMANAGEMENTGute Unternehmensführung schließt die angemessene Begrenzung und den verantwortungsvollen Umgang mit allen Risiken ein, die mit unternehmerischen Entscheidungen verbunden sind. Der Konzern hat ein modernes und effektives Risikomanagement-System eingeführt. Es wird regelmäßig einer Prüfung seiner Wirksamkeit unterzogen und ständig weiterentwickelt. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Veränderungen der jeweiligen nationalen gesetzlichen Anforderungen im In- und Ausland. GLEICHBERECHTIGTE TEILHABE VON FRAUEN UND MÄNNERN AN FÜHRUNGSPOSITIONEN SOWIE ANGABEN ZUM DIVERSITÄTSKONZEPTWir sind davon überzeugt, dass die allein entscheidenden Kriterien bei der Besetzung von Führungspositionen fachliche Expertise und Führungsqualifikation sind. Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum 1. Juli 2017 die Zielgrößen mit Frist zur Erreichung bis zum 30. Juni 2022 für den Anteil der Frauen in Vorstand und Aufsichtsrat auf null Prozent festgelegt. Diese Festlegung beruht auf der Erwägung, dass vorrangige Kriterien bei der Besetzung von Führungspositionen fachliche Expertise und Führungsqualifikation sein sollten und dass diese Maßstäbe der Erhöhung des Frauenanteils in Vorstand und Aufsichtsrat branchenbedingt derzeit noch enge Grenzen setzen. Der Vorstand hat ebenfalls mit Wirkung zum 1. Juli 2017 die Zielgrößen mit Frist zur Erreichung bis zum 30. Juni 2022 für weibliche Mitarbeiter in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands mit null Prozent in der ersten Führungsebene und mit 12,5 Prozent in der zweiten Führungsebene festgelegt. Insgesamt ist der Frauenanteil im Unternehmen sehr niedrig, was sich zwangsläufig auch in der Besetzung der Führungsebenen widerspiegelt. Die vorgenannten Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand sowie in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands wurden im Berichtszeitraum erreicht. Unter Berücksichtigung der Expertise und Qualifikation der entsprechenden Bewerberinnen und Bewerber achtet der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen auch auf Vielfalt und strebt dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Allerdings hat die PWO AG traditionell eine sehr niedrige Fluktuation, sodass eine Erhöhung des Frauenanteils erst über einen längeren Zeitraum erfolgen kann. DIVERSITÄT IN VORSTAND UND AUFSICHTSRATDer Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung an, die eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sicherstellt. Seine Mitglieder sollen insgesamt über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung verfügen, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben eines Aufsichtsrats in einem kapitalmarktorientierten, international tätigen Unternehmen im Bereich der Automobil-Zulieferindustrie erforderlich sind. Der Aufsichtsrat hat in Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex für seine Zusammensetzung die nachstehenden konkreten Ziele benannt, die - unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation - die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie weitere Vielfältigkeitsaspekte angemessen berücksichtigen: Erfahrungen und (spezifische) KenntnisseDer Aufsichtsrat soll insgesamt über die Kompetenzen verfügen, die angesichts der Aktivitäten des Konzerns als wesentlich erachtet werden. Hierzu gehören insbesondere vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse
UnabhängigkeitMehr als die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder soll unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sein, wobei davon ausgegangen wird, dass der Umstand eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Konzern an sich die Unabhängigkeit der Arbeitnehmervertreter nicht infrage stellt. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Internationale ExpertiseMindestens die Hälfte der Anteilseigner-Vertreter soll über langjährige internationale Erfahrung verfügen. AltersgrenzeDie Mitglieder des Aufsichtsrats sollen bei ihrer Wahl in der Regel nicht älter als 70 Jahre sein, wobei in begründeten Einzelfällen hiervon abgewichen werden kann. Regelgrenze für die ZugehörigkeitsdauerDie Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat soll in der Regel 20 Jahre bzw. vier Amtszeiten nicht überschreiten, wobei in begründeten Einzelfällen hiervon abgewichen werden kann. BETEILIGUNG VERSCHIEDENER GESCHLECHTERDer Aufsichtsrat strebt für seine Zusammensetzung nach Möglichkeit eine Beteiligung verschiedener Geschlechter an. Unter Vielfalt versteht der Aufsichtsrat insbesondere unterschiedliche, sich ergänzende (Kompetenz-)Profile, (branchen-)spezifische (Berufs-)Erfahrungen und (Fach-) Kenntnisse, internationale Expertise, Unabhängigkeit sowie eine Zusammensetzung unabhängig von den Geschlechtern. Besonderen Stellenwert haben hierbei die beruflichen Hintergründe und Erfahrungen sowie (Fach-) Kenntnisse. Der Aufsichtsrat wirkt darauf hin, dieses Diversitätskonzept für seine Zusammensetzung umzusetzen, indem er bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern die vorgenannten Ziele durch die Auswahl entsprechender Kandidaten so weit wie möglich berücksichtigt. Maßgeblich für die Entscheidung des Aufsichtsrats über den Wahlvorschlag an die Hauptversammlung ist dabei stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Mit der aktuellen Besetzung des Aufsichtsrats sind die festgelegten Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfüllt und das damit verbundene Diversitätskonzept umgesetzt. Der Aufsichtsrat wird die Aspekte der Diversität, die ihm wichtig sind, bei etwaigen entwicklungsbedingten Anpassungen seines Anforderungsprofils für das Gesamtgremium angemessen berücksichtigen. Der Aufsichtsrat achtet bei Berufungen von Vorstandsmitgliedern ebenfalls angemessen auf Diversität. Ein gesondertes förmliches Diversitätskonzept für den Vorstand hat der Aufsichtsrat nicht aufgestellt, da er dies aufgrund der Anzahl von drei Vorstandsmitgliedern für nicht sachgerecht erachtet. CODE OF CONDUCT UND GESCHÄFTSPARTNERKODEXDie Sicherstellung rechtskonformen und ethisch einwandfreien Handelns unserer Mitarbeiter ist uns ein zentrales Anliegen. Hierzu haben wir Compliance-Verhaltensrichtlinien in einem Code of Conduct zusammengefasst, dessen Inhalt jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden kann. Die wesentlichen Inhalte sind zudem in einer Kurzfassung auf unserer Internetseite verfügbar. Darüber hinaus legen wir Wert auf die Einhaltung von Mindeststandards insbesondere hinsichtlich Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Daher binden wir unsere Geschäftspartner direkt in unsere Nachhaltigkeitsstrategie ein. Seit dem Geschäftsjahr 2016 sind unsere Anforderungen an ihre Verhaltensweisen in einem konzernweit geltenden Geschäftspartnerkodex zusammengefasst, der auf unserer Internetseite verfügbar ist. Darin ist auch die Erwartung niedergelegt, dass unsere Geschäftspartner unsere Grundsätze und Anforderungen bei der Auswahl ihrer Subunternehmer berücksichtigen sowie an diese kommunizieren. Im gesamten Konzern haben unsere jeweiligen Lieferanten darüber hinaus Einkaufsbedingungen zu akzeptieren und einzuhalten, die unter anderem auch regional und international gültige Regelungen hinsichtlich Qualitäts-, Umwelt-, Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten adressieren. Zusätzlich gelten relevante Vorschriften hinsichtlich umweltschonender Verpackung und eines die jeweiligen Sicherheitsbestimmungen beachtenden Transports der gelieferten Produkte sowie die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften. ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRATDie PWO AG unterliegt als Aktiengesellschaft deutschen Rechts den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zu deren Leitung und Überwachung. Ihre zweigeteilte Führungs- und Kontrollstruktur setzt sich zusammen aus einem Vorstand und einem Aufsichtsrat. Vorstand und Aufsichtsrat orientieren die Führung und Überwachung der Gesellschaft am Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung. VORSTANDDer Vorstand der PWO AG führt die operativen Geschäfte der Gesellschaft und betreibt ihre strategische Weiterentwicklung eigenverantwortlich. Er besteht zurzeit aus drei Mitgliedern. Die Grundsätze seiner Zusammenarbeit sind in seiner Geschäftsordnung zusammengefasst, die Aufgabenverteilung innerhalb des Gremiums ist im Geschäftsverteilungsplan niedergelegt. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft gesamtverantwortlich nach einheitlichen Zielsetzungen, Plänen und Richtlinien. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands handelt jedes seiner Mitglieder in seinem Bereich eigenverantwortlich, ist aber gehalten, die ressortbezogenen Interessen stets dem Gesamtinteresse des Unternehmens unterzuordnen. Soweit Maßnahmen und Geschäfte eines Vorstandsbereichs zugleich einen oder mehrere andere Vorstandsbereiche betreffen, hat sich das zuständige Vorstandsmitglied zuvor mit den anderen beteiligten Vorstandsmitgliedern abzustimmen. Wenn eine Einigung nicht zustande kommt, ist jedes beteiligte Vorstandsmitglied verpflichtet, eine Beschlussfassung des Gesamtvorstands herbeizuführen. Jedes Vorstandsmitglied ist ferner verpflichtet, bei Bedenken gegen Maßnahmen aus einem anderen Vorstandsbereich eine Beschlussfassung des Gesamtvorstands herbeizuführen, wenn die Bedenken nicht durch eine Aussprache mit dem anderen Vorstandsmitglied behoben werden können. Unbeschadet dieser Grundsätze bedürfen Maßnahmen und Geschäfte, die für die Gesellschaft oder den von der Gesellschaft geleiteten Konzern von besonderer Bedeutung sind oder mit denen ein außergewöhnliches wirtschaftliches Risiko verbunden ist, der Zustimmung des Gesamtvorstands. Der Sprecher des Vorstands koordiniert die Führung des Unternehmens durch den Gesamtvorstand. Die Vorstandsmitglieder haben den Sprecher des Vorstands laufend über alle wesentlichen Vorgänge und den Gang der Geschäfte in ihren Ressorts zu unterrichten. Vorstandssitzungen sollen in regelmäßigen Abständen, nach Möglichkeit mindestens alle zwei Wochen und an vorher langfristig festgelegten bestimmten Tagen, stattfinden. Der Vorstand beschließt, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen Einstimmigkeit vorschreiben, in Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, außerhalb von Sitzungen mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder Dabei gilt Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sprechers des Vorstands den Ausschlag. Der Vorstand wird seine Beschlüsse aber nach Möglichkeit einstimmig fassen. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen des Geschäftsgangs und der Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und des Konzerns, insbesondere die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, bedeutende Geschäftsvorfälle, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft oder des Konzerns von erheblicher Bedeutung sein können, sowie die aktuelle Rentabilität und Ertragssituation einschließlich Risikolage und Risikomanagement. Außerdem berichtet der Vorstand über die Investitionstätigkeit, die laufenden Entwicklungsprojekte und die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft und des Konzerns. Die Geschäftsordnung des Vorstands legt einen Katalog von Geschäften und Maßnahmen fest, die der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. AUFSICHTSRATDer Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. Aufgaben und Verantwortung ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht im Gesetz andere Mehrheiten vorgeschrieben sind. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat der PWO AG besteht aus sechs Mitgliedern. Er ist zu zwei Dritteln mit Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel mit Vertretern der Arbeitnehmer besetzt. Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG ist derzeit Carsten Claus. Die Ziele für die Zusammensetzung und die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium werden bei Vorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern berücksichtigt. Die derzeitige Besetzung des Aufsichtsrats entspricht diesen gesetzten Ziel- und Profilvorgaben: Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihrer Gesamtheit mit der für die Tätigkeit der Gesellschaft und den Konzern relevanten Automobil- und Elektroindustrie vertraut, wobei mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nehmen die Mitglieder des Vorstands in der Regel teil, sofern der Aufsichtsrat im Einzelfall keine abweichende Anordnung trifft. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht unter anderem die Bildung von Ausschüssen vor und regelt deren Kompetenzen. Derzeit bestehen zwei Ausschüsse: der Personalausschuss und der Prüfungsausschuss. Der Personalausschuss bereitet insbesondere die Personal- und Vergütungsentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Bei der Vorbereitung von Vergütungsentscheidungen zieht er bei Bedarf externe Berater hinzu. Ihm gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats, sein Stellvertreter sowie ein weiteres, auf Vorschlag der Vertreter der Anteilseigner des Aufsichtsrats gewähltes Aufsichtsratsmitglied an. Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Der Prüfungsausschuss übernimmt insbesondere anstelle des Aufsichtsrats die Vorprüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers. Er übernimmt ebenfalls die Vorprüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Hinzu kommen die weiteren dem Prüfungsausschuss vom Deutschen Corporate Governance Kodex zugewiesenen Aufgaben. Ihm gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats, ein Vertreter der Anteilseigner und ein Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats an. Der Aufsichtsrat kann weitere seiner Mitglieder für den Prüfungsausschuss bestimmen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Den Vorsitz soll nicht der Vorsitzende des Aufsichtsrats und kein ehemaliges Vorstandsmitglied, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete, führen. Der Prüfungsausschuss handelt entsprechend seiner eigenen Geschäftsordnung. Die Ausschussvorsitzenden berichten über die Beratungen und Beschlüsse der jeweiligen Ausschüsse an den Aufsichtsrat. Weitere Einzelheiten zu der Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, insbesondere zu Anzahl und Themen der Sitzungen im Geschäftsjahr 2018, können dem Bericht des Aufsichtsrats entnommen werden. WEITERE ANGABEN ZUR CORPORATE GOVERNANCEAKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNGDer Vorstand fühlt sich den Aktionären der PWO AG in besonderer Weise verpflichtet, denn als deren Eigentümer stellen sie das Kapital für den Erhalt und den Ausbau der internationalen Marktposition ihrer Gesellschaft zur Verfügung. Als wichtigste Verpflichtung des Vorstands ergibt sich daraus, den Bestand der PWO AG zu sichern, ihre Wettbewerbsfähigkeit und die ihrer Tochtergesellschaften permanent zu stärken und gleichzeitig langfristig und nachhaltig eine möglichst attraktive Rendite auf das bereitgestellte Kapital zu erwirtschaften. Die Interessen der Aktionäre werden geachtet und ihre Rechte in vollem Umfang beachtet. Alle Anteilseigner werden gleichbehandelt. Die Aktionäre der PWO AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr, die mindestens einmal im Jahr stattfindet. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der sich rechtzeitig anmeldet und seinen Aktienbesitz nachweist. Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen. Die Gesellschaft stellt hierfür auch Stimmrechtsvertreter bereit, die an die Weisungen des jeweiligen Aktionärs gebunden sind. Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung werden auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellt. MANDATE DES VORSTANDSAußerhalb des Konzerns fungiert Bernd Bartmann als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der avenit AG, Offenburg, als Mitglied des Beirats des Wirtschaftsverbands Industrieller Unternehmen Baden e. V. und als Mitglied des Beirats der Sparkasse Offenburg/Ortenau. Dr. Volker Simon und Johannes Obrecht nehmen an der Hochschule Offenburg Ämter als Mitglied des Kuratoriums bzw. Mitglied des Stifterrats wahr. Interessenkonflikte von Vorstandsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind, traten im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht ein. ANTEILSBESITZ DER ORGANEDr. Georg Hengstberger, der dem Aufsichtsrat der Gesellschaft angehört, ist Mitgesellschafter und Geschäftsführer der Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH, Böblingen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 hielt diese 46,62 Prozent der ausstehenden Aktien der PWO AG. Im vergangenen Geschäftsjahr sind der Gesellschaft keine Transaktionen bekannt geworden, die nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) meldepflichtig sind. Die Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen sowie in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen nach Art. 19 MMVO sind auf der Website https://www. progress-werk.de/de/investoren-und-presse/pwo-aktie/managers-transactions/ veröffentlicht. AKTIENOPTIONSPROGRAMMEIn der Gesellschaft existierten im Geschäftsjahr 2018 und existieren auch derzeit keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme. RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNGDie Abschlüsse für Halbjahr und Geschäftsjahr des Konzerns werden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Auch in den Quartalsmitteilungen des Konzerns werden diese Rechnungslegungsgrundsätze in vollem Umfang angewendet. Der Jahresabschluss der PWO AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss wurden von dem durch die Hauptversammlung 2018 gewählten Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft. Der Aufsichtsrat hat mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass dieser den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unverzüglich über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unterrichtet, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll ebenso über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichten. VERGÜTUNGSBERICHTDer Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Gesellschaft und legt die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 offen. Er ist Bestandteil des Lageberichts und als solcher im Geschäftsbericht 2018 veröffentlicht. Zusammengefasster Konzernlagebericht und LageberichtFÜR DIE PWO AGDer zusammengefasste Lagebericht über das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 beinhaltet den Bericht für die Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft, Oberkirch (im Folgenden auch "PWO" oder "PWO AG") sowie für den PWO-Konzern (im Folgenden auch "Konzern"). Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie sie in der Europäischen Union zur Anwendung kommen sowie den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Die PWO AG bilanziert nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) in seiner aktuellen Fassung sowie nach den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG). Die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises wird detailliert im Anhang zum Konzernjahresabschluss dargestellt. Der Konsolidierungskreis wurde im Berichtsjahr nicht verändert. GRUNDLAGEN DES KONZERNSGESCHÄFTSMODELLORGANISATORISCHE STRUKTUR DES KONZERNSIm Sinne größtmöglicher Effizienz ist der PWO-Konzern einfach und transparent strukturiert. An fünf Produktionsstandorten fertigen wir Komponenten aus Stahlblech für die internationale Automobilindustrie. Mit vier Montagestandorten nutzen wir flexibel und projektbezogen zusätzliche Flächen. Die PWO AG mit Sitz in Oberkirch, Deutschland, bildet den Hauptsitz des Konzerns und übernimmt Aufgaben der Konzernleitung. Die internationalen Produktionsstandorte sind in der Regel ihre direkten Tochtergesellschaften. Lediglich für das Geschäft in China wurde eine Zwischenholding mit Sitz in Hongkong, China, etabliert. Sie übt jedoch derzeit keine operativen Funktionen aus. Die PWO AG wird von einem Vorstand geführt, der aus drei Personen besteht. Ein sechsköpfiger Aufsichtsrat bildet das Kontrollgremium. Er hat seine Aufgaben teilweise an Ausschüsse übertragen. Diese werden im Bericht des Aufsichtsrats im Einzelnen erläutert. ABSATZMÄRKTE, STANDORTE UND SEGMENTEWir streben an, bei all unseren Kunden zum kleinen Kreis ihrer führenden Zulieferer zu gehören. Wiederholte Auszeichnungen seitens unserer Kunden unterstreichen diese Positionierung, die auch umfasst, dass wir unsere Kunden an allen ihren Standorten weltweit beliefern können. Hierzu setzen wir auf eine Kombination aus Produktions- und Montagestandorten. Mit Produktionsstandorten ist der Konzern wie folgt vertreten: in Europa mit zwei Standorten in Oberkirch, Deutschland, sowie in Valasské Mezirící, Tschechien, in Nordamerika mit zwei Standorten in Kitchener, Kanada, sowie in Puebla, Mexiko und in Asien mit einem Standort in Suzhou, China. In Deutschland, Mexiko und Tschechien betreiben wir zudem zusätzliche Montagestandorte nahe unseren Produktionsflächen. In China verkürzen wir mit dem Montagestandort in Shenyang zudem den Weg zum Kunden für die großvolumigen Instrumententafelträger. Bei Montagestandorten handelt es sich jeweils um separate Betriebsstätten unserer Tochtergesellschaften in den entsprechenden Ländern. In den kapitalintensiven Produktionsstandorten konzentrieren wir die Umformkapazitäten und führen die große Expertise unserer Mitarbeiter zusammen, die für fortwährende Prozessinnovationen notwendig ist. In den Montagestandorten werden einzelne Bauteile zu komplexen Subsystemen zusammengefügt. Innovationskraft und Prozesseffizienz werden in unserem Geschäft insbesondere vom Werkzeugbau getrieben. Jede innovative Produktlösung erfordert Komponenten, die mit einem materialgerechten Umformprozess gefertigt werden müssen. Erst die Entwicklung der hierfür notwendigen Werkzeuge ermöglicht die bestmögliche Kombination aus höchster Teilequalität und Produktionsgeschwindigkeit. Dies bildet den Kern unserer Wettbewerbsstärke. Im Werkzeugbau sind die größten Kapazitäten des Konzerns in Deutschland und in Tschechien angesiedelt. Über unsere chinesische Tochtergesellschaft beziehen zudem alle Standorte signifikante Volumina. Aufgrund der hohen Kapitalintensität der Produktionsstandorte gehört die Entscheidung über deren Positionierung und Entwicklung zu den zentralen Elementen der Konzernsteuerung. Aus dem lokalen Markt muss eine dauerhafte Auslastung mit hohen Stückzahlen absehbar sein. In Märkten, die unsere Kriterien nicht erfüllen, arbeiten wir regelmäßig projektbezogen mit lokalen Kooperationspartnern zusammen. Auf diese Weise gewährleisten wir die weltweite Belieferung unserer Kunden und schonen zugleich unsere internen Ressourcen. Alle fünf Produktionsstandorte des Konzerns verantworten ihre Auftragsakquisition und operative Steuerung im Rahmen der übergeordneten Konzernziele selbst. Entscheidungen über ihr jeweiliges langfristiges Wachstumspotenzial und die Allokation der hierfür notwendigen finanziellen Mittel werden jedoch vom Vorstand der PWO AG getroffen. Die Definition der vier Geschäftssegmente erfolgt entlang dieser dominierenden internen Organisationsstruktur: Deutschland, Übriges Europa, Nordamerika und Asien. Sie spiegeln die Absatzmärkte, in denen unsere Standorte operativ tätig sind, wider. POSITIONIERUNG, KOMPETENZEN UND PROZESSEPWO IM INTERNATIONALEN AUTOMOBILMARKTDer PWO-Konzern hat sich im weltweiten Automobilmarkt erfolgreich als einer der führenden Entwickler und Hersteller anspruchsvoller Metallkomponenten und Subsysteme in Leichtbauweise etabliert. Sicherheit und Komfort im Automobil stehen hierbei klar im Fokus, die Art des Antriebs hingegen spielt kaum eine Rolle. Wir positionieren uns als strategischer Outsourcing-Partner unserer Kunden und fertigen individuelle Lösungen in Großserie - zum Teil in Millionen Stückzahlen. Dabei decken wir die gesamte Wertschöpfungskette ab, von der Entwicklung über den Werkzeugbau bis hin zu Serienfertigung. Im vergangenen Geschäftsjahr gliederte sich der Umsatz gemäß den drei strategischen Produktbereichen wie folgt auf: Die Bauteile der ersten beiden Bereiche - mechanische Komponenten für Elektrik/Elektronik sowie Sicherheitskomponenten für Airbag, Sitz und Lenkung - werden überwiegend an internationale Tier-1 -Zulieferer geliefert, die diese wiederum als Teile ihrer eigenen Systeme für zahlreiche Fahrzeugmodelle an verschiedene Automobilhersteller liefern. Auf diese beiden Produktbereiche entfielen im Berichtsjahr 21 Prozent sowie 32 Prozent der Umsatzerlöse. Die Bauteile des dritten Bereichs - Strukturkomponenten und Subsysteme für Karosserie und Fahrwerk - werden hingegen meist modellgebunden direkt im Auftrag der Fahrzeughersteller gefertigt. Die Anwendungsbreite erhöht sich aber auch hier kontinuierlich durch die zunehmenden Plattformkonzepte, auf denen verschiedene Pkw-Modelle eines Herstellers basieren. Im Geschäftsjahr 2018 haben wir 47 Prozent der Umsatzerlöse in diesem Produktbereich erzielt. IMMER DIE IDEALE LÖSUNGBezüglich des Verhaltens von Stählen, insbesondere hochfesten Leichtbaustählen, Edelstahl oder Aluminium verfügen wir in den Prozessen der Kaltumformung sowie bei der Anwendung anspruchsvoller Verbindungstechnologien über umfassendes Know-how. Des Weiteren gehören die Auslegung und Fertigung leistungsfähiger und dennoch kostengünstiger Werkzeuge - und damit die Fähigkeit, verlässliche Prozesse auch bei hohen Umsetzungsgeschwindigkeiten zu erzielen - zu unseren Kernkompetenzen. Neben Funktionalität und Qualität eines Produkts sowie globaler Lieferfähigkeit als die nach wie vor entscheidenden Kriterien stellt heute sein Gewicht das vierte wesentliche Kriterium bei Auftragsvergaben dar. Wir haben uns im Markt schon frühzeitig mit Leichtbaulösungen positioniert und verfügen heute über eine ausgezeichnete Reputation in diesem Bereich. Leichtbaulösungen können allerdings nicht losgelöst von ihrer Wirtschaftlichkeit betrachtet werden. Deshalb haben wir das Prinzip des kostenoptimierten Leichtbaus entwickelt. Damit baut unsere Wettbewerbsstärke auf einem großen Fundus zahlreicher Einzelkompetenzen auf. Aus ihnen entwickeln wir die für jeden Kundenauftrag individuell sinnvolle Kombination. Dies ergibt die PWO-Gesamtkompetenz: vollumfängliche Problemlösungen über alle relevanten Leistungen hinweg - mit einem klaren Fokus auf zukunftsorientierten Anforderungen. In der Summe führt sie zu einem hochkarätigen Angebot: Erfüllen höchster Qualitätsansprüche, wirtschaftliches Umsetzen auch komplexer Produktfunktionen, verlässliches Beliefern sowohl hinsichtlich Lieferzeitpunkt als auch -menge. Oder anders: Wir verfügen über das Know-how, einen für den Kunden idealen Prozess entwickeln und beschreiben zu können. Unsere Methoden- und Prozesskompetenzen über den gesamten Lebenszyklus einer Produktlösung hinweg von der Entwicklung bis hin zur Serienproduktion zählen für unsere Kunden zu unseren zentralen Alleinstellungsmerkmalen. Wir denken, planen und produzieren ganzheitlich: So werden die notwendigen Werkzeuge und der gesamte Produktionsprozess von Anfang an umfassend konzipiert. Unabdingbar ist hierbei nicht nur ein tiefes Verstehen der jeweiligen spezifischen Anforderungen des Kunden, sondern - weit darüber hinaus - seiner Systeme und Prozesse bis hin zu seiner gesamten Produktphilosophie. Unser Versprechen und unsere Hingabe, immer die für ihn ideale Lösung zu finden und ihm höchste Effizienz und Verlässlichkeit in der Serienfertigung zu garantieren, kurz allzeit verlässlich die gewünschte Qualität zu liefern, lässt sich ganz einfach zusammenfassen: Wir schaffen Vertrauen. Wir sind stolz darauf, dass wir bei unseren Kunden bei den Kriterien Qualität, Verlässlichkeit und Vertrauen die höchsten Zustimmungsraten erzielen. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGWir entwickeln und produzieren unsere Komponenten und Subsysteme ausschließlich individuell im Kundenauftrag. Entsprechend entsteht das überwiegende Volumen der Aufwendungen für Produktentwicklung im Rahmen von Kundenprojekten. Produktentwicklungsaktivitäten für eigene Zwecke des Konzerns sind von untergeordneter Bedeutung. Auch die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter für diese Zwecke ist unwesentlich. Forschung betreiben wir nicht. UNSERE ZENTRALEN ALLEINSTELLUNGSMERKMALE![]() EXTERNE EINFLUSSFAKTOREN AUF DAS GESCHÄFTZu den wesentlichen externen Einflussfaktoren, die kurzfristig auf unser Geschäft einwirken können, gehören die Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen sowie der branchenspezifischen Konjunktur. Diese werden im Folgenden in den Kapiteln "Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen" sowie "Rahmenbedingungen in der internationalen Automobilindustrie" erläutert. Weitere externe Einflussfaktoren und deren Auswirkungen wie unter anderem der für unsere Industrie typische fortwährende Preisdruck, Schwankungen im Abrufverhalten unserer Kunden sowie Veränderungen von Materialpreisen und Wechselkursen und nicht zuletzt Veränderungen von langfristigen Nachfragetrends aufgrund regulatorischer Änderungen werden im Risikobericht dargestellt. STEUERUNGSSYSTEMWir setzen auf nachhaltiges Wachstum des Konzerns, das Stärken seiner Ertrags- und Finanzkraft sowie das Begrenzen auftragsbezogener und zyklischer Risiken. Dabei kann das Wahrnehmen überdurchschnittlicher Marktchancen vorübergehend erhöhte Investitionen erfordern. Auch Weichenstellungen zugunsten langfristiger regionaler Wachstumsperspektiven können die Bilanz kurzfristig in Anspruch nehmen. Diese Chancen und Perspektiven haben wir laufend im Fokus und bewerten sie kontinuierlich im Hinblick auf die derzeitige und die künftige Marktposition des Konzerns. Im Hinblick auf das aktuell volatile Marktumfeld hat in der Steuerung gegenwärtig jedoch klar die Sicherung der kurzfristigen Ertragskraft und Bilanzqualität Vorrang. Als übergeordnete Steuerungsgrößen des Konzerns wurden im Steuerungssystem ausschließlich finanzielle Größen definiert. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden intern zwar unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit überwacht, jenseits des vollumfänglichen Einhaltens von gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen ist die Entwicklung dieser Indikatoren der finanziellen Steuerung des Konzerns jedoch untergeordnet. Sie sind daher für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns nicht von Bedeutung. Als finanzielle Steuerungsgrößen nutzen wir in erster Linie das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) vor Währungseffekten, den Free Cashflow, die Eigenkapitalquote sowie den dynamischen Verschuldungsgrad. Die Definition dieser Kennzahlen ist in den Kapiteln Ertrags-, Vermögens- bzw. Finanzlage dargestellt. Wir wollen die Umsatzerlöse stetig steigern und parallel hierzu die EBIT-Marge kontinuierlich verbessern. Darüber hinaus soll ein positiver Free Cashflow erzielt werden, sodass durch das Zusammenwirken dieser verschiedenen Steuerungsgrößen der dynamische Verschuldungsgrad reduziert und die Bilanzqualität verbessert wird. Die mittelfristige Planung basiert auf unserem Neugeschäft. Dies ist das über die gesamte Laufzeit der neu gewonnenen Aufträge erwartete Lifetime-Volumen, welches wir auf der Basis der vertraglichen Rahmendaten aller Aufträge sowie aus Erfahrungswerten ermitteln. Das Neugeschäft soll ein ausreichendes Volumen erreichen, um die jährlichen Ausläufe von Serienproduktionen auszugleichen und darüber hinaus ein Wachstum der Umsatzerlöse zu ermöglichen. Allerdings kann es von Jahr zu Jahr deutlich schwanken. Dies ergibt sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten, zu denen Kunden über neue Aufträge entscheiden, und daraus, dass in unserem Marktsegment nicht in jedem Jahr Großaufträge vergeben werden. WIRTSCHAFTSBERICHTGESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGENDie Weltwirtschaft hat sich im Laufe des Geschäftsjahres 2018 abgekühlt. Dies trifft insbesondere auf das zweite Halbjahr zu, wo vor allem politische Einflüsse wie der im Zuge einer restriktiveren US-amerikanischen Handelspolitik ausgelöste Zollstreit mit China oder die bis zuletzt ungeklärten Modalitäten des bevorstehenden Austritts Großbritanniens aus der EU zu wachsender Verunsicherung führten. Hinzu kamen länderspezifische Faktoren wie zum Beispiel der deutliche Produktionsrückgang in der deutschen Automobilindustrie im Zuge der verzögerten Umstellung auf den neuen WLTP-Prüfzyklus. Aufgrund weiterer Probleme wie der anhaltenden Dieselthematik hat die für die deutsche Wirtschaft so bedeutende Branche wesentlich zu deren Wachstumsverlangsamung beigetragen. NEUZULASSUNGEN/VERKÄUFE VON PERSONENKRAFTWAGEN IN STÜCKQUELLEN: VERBAND DER AUTOMOBILINDUSTRIE, KRAFTFAHRT-BUNDESAMT scroll
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Ohne Malta. Hatte der Internationale Währungsfonds (IWF) zu Beginn des Jahres noch recht optimistisch auf 2018 geblickt, so sah er sich im weiteren Verlauf zu mehreren Revisionen seiner Erwartungen veranlasst. Diese betrafen insbesondere die großen Länder der Eurozone, Großbritannien sowie ausgewählte Entwicklungsländer. Für die USA hat der IWF hingegen an seinen ursprünglichen Prognosen festgehalten, wenn auch aus wechselnden Gründen. Im Wesentlichen stimuliert hier zumindest kurzfristig die 2018 verabschiedete Steuerreform, die insbesondere die Unternehmen begünstigt. Die ursprünglich für 2018 erwartete Wachstumsbelebung der Weltwirtschaft von 3,7 Prozent in 2017 auf 3,9 Prozent ist damit ausgeblieben. In seinem Update vom Januar 2019 geht der IWF für 2018 inzwischen sogar von einer leichten Abschwächung um 0,1 Prozentpunkte gegenüber dem in 2017 erreichten Wachstum von 3,8 Prozent aus. Unabhängig von den vornehmlich die Exportwirtschaft tangierenden Handelskonflikten befand sich die deutsche Wirtschaft zum Ende des Jahre 2018 aufgrund ihrer robusten Binnenkonjunktur im neunten Jahr in Folge auf einem soliden Wachstumspfad. Die Beschäftigung, die Einkommen und damit die Konsummöglichkeiten der privaten Haushalte nahmen ebenso spürbar zu wie die Investitionen der Unternehmen. Insgesamt ergibt sich laut Statistischem Bundesamt für 2018 eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 1,5 Prozent nach 2,2 Prozent im Vorjahr, die Arbeitslosenquote ging von 5,7 Prozent auf 5,2 Prozent zurück. Während der Beitrag der Außenwirtschaft zur Zuwachsrate des BIP 2018 mit -0,2 Prozentpunkten ins Minus drehte, stieg die Inlandsnachfrage, wesentlich getragen von der kräftigen Belebung der Ausrüstungsinvestitionen, um 1,8 Prozent nach 2,0 Prozent im Vorjahr. RAHMENBEDINGUNGEN IN DER INTERNATIONALEN AUTOMOBILINDUSTRIEWeltweit hat sich das Automobilgeschäft auch im Jahr 2018 unterschiedlich entwickelt. Der europäische Pkw-Markt (EU28+EFTA) konnte sein hohes Vorjahresniveau halten, die USA verzeichneten ein leichtes Plus. Die Märkte in Brasilien und Russland erzielten nach den gravierenden Einbrüchen in 2016 ähnlich wie im Vorjahr auch 2018 wieder kräftige Wachstumsraten. Im weltweit größten Automarkt China gab es hingegen erstmals einen Rückgang. Insgesamt wurden 2018 weltweit 98,9 Mio. Automobile abgesetzt, das entspricht einem leichten Abschlag um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresvolumen. In Europa wurde das Vorjahresniveau mit 15,6 Mio. Einheiten zwar ganz knapp um wenige Tausend Autos unterschritten. Da der Automobilabsatz 2017 aber das höchste Niveau seit 2007 erreicht hatte, fand die Stagnation auf hohem Niveau statt. In Großbritannien setzte sich angesichts der anhaltenden Unsicherheiten durch die Brexit-Diskussion der starke Negativtrend des Vorjahres fort: Nach einem Minus von 5,7 Prozent in 2017 sanken die Neuzulassungen 2018 um weitere 6,8 Prozent. In Deutschland wurden im Gesamtjahr 2018 5,1 Mio. Pkw hergestellt. Dies entspricht einem Rückgang um neun Prozent. Einen der wesentlichen Gründe für diese Entwicklung stellt der weiter unten näher erläuterte Sonderfaktor WLTP dar. Insgesamt exportierten die deutschen Hersteller 4,0 Mio. Pkw (-9 Prozent) an Kunden in aller Welt. Wurden auf dem japanischen Pkw-Markt 2017 mit +6 Prozent noch deutlich mehr Fahrzeuge abgesetzt als im Vorjahr, konnte 2018 das damit erreichte Niveau lediglich gehalten werden. In Russland wurden 2018 insgesamt 1,8 Mio. Neufahrzeuge (Light Vehicles) verkauft. Dies entspricht einem Zuwachs von 12,8 Prozent. Die gute Entwicklung des Vorjahres (+11,9 Prozent) wurde damit sogar noch übertroffen. Die Verkäufe in den USA lagen 2018 mit +0,5 Prozent auf gut 17,2 Mio. Einheiten leicht über Vorjahr, nachdem 2017 noch ein Minus von 1,9 Prozent zu verzeichnen war. Damit tendierte der US-Markt zum wiederholten Male seitwärts. 2018 haben die deutschen Hersteller in den USA 1,3 Mio. Light Vehicles verkauft und damit, entsprechend dem Verlauf des Gesamtmarktes, ihr Vorjahresniveau gehalten. Der Marktanteil der deutschen Pkw-Marken lag unverändert bei knapp 8 Prozent. DEUTSCHER AUTOMOBILMARKT: SONDERFAKTOR WLTPSeit dem 1. September 2018 ist in der Europäischen Union das neue Messverfahren WLTP ("Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure") verbindlich für die Erstzulassung von Pkws mit Otto- und Dieselmotoren vorgeschrieben. Mit dem neuen Verfahren sollen realitätsnähere Angaben für die Abgasemissionen und den Kraftstoffverbrauch ermittelt werden. Im Vergleich zum vorherigen Testverfahren beruht es auf empirisch erhobenen Daten im Straßenverkehr. Dadurch sind die Ergebnisse zwar repräsentativer, aber das Verfahren ist auch wesentlich aufwendiger. Im Sommer 2018 zeichnete sich bereits ab, dass aufgrund der begrenzten Kapazitäten auf den Prüfständen nicht alle Modelle der deutschen Automobilproduzenten rechtzeitig zum 1. September 2018 nach dem neuen Verfahren zugelassen sein würden. Hierauf reagierten einige Hersteller mit Produktionsdrosselungen. Entsprechend nahm die Erzeugung im Wirtschaftsbereich "Kraftwagen und Kraftwagenteile" im dritten Quartal um 8,0 Prozent gegenüber dem Vorquartal ab. Im Vorfeld der Umstellung vom alten auf das neue Prüfverfahren stiegen die Erstzulassungen von Pkw bis August 2018 zwar noch kräftig an, um dann im September mit einem Minus von mehr als 40 Prozent gegenüber dem Vormonat umso stärker einzubrechen. Diese extrem hohe Volatilität in der deutschen Automobilproduktion hat insbesondere die Zulieferindustrie und damit auch den PWO-Konzern spürbar belastet. Die Ereignisse in der Automobilindustrie waren auf gesamtwirtschaftlicher Ebene deutlich spürbar. Das Bundeswirtschaftsministerium schätzt, dass der Produktionseinbruch das Bruttoinlandsprodukt im dritten Quartal um bis zu 0,4 Prozentpunkte reduziert haben dürfte und es nicht zuletzt deshalb zum Gesamtrückgang des Bruttoinlandsprodukts im dritten Quartal 2018 um 0,2 Prozent gegenüber dem zweiten Quartal gekommen ist. Im Jahresschlussquartal haben sich die Auftragseingänge in der Kfz-Industrie wieder merklich erholt, und bei der Produktion war eine Bodenbildung zu beobachten. Auch das Geschäftsklima hat sich zum Jahresende 2018 bei den Herstellern von Kraftwagen aufgehellt. GESCHÄFTSVERLAUFAUFTRAGSLAGEIm abgelaufenen Geschäftsjahr haben alle unsere Standorte über die gesamte Produktpalette des Konzerns hinweg erfolgreich akquiriert. Einzelne Aufträge entfielen unter anderem auf ein großes Volumen an Komponenten für elektronische Steuergeräte in Mexiko sowie auf Instrumententafelträger in Kanada. Besonders freuen wir uns zudem über einen neuen großen Auftrag für die Fertigung von Sitzkomponenten in Tschechien. Ab 2020 sollen dort während der 10-jährigen Auftragslaufzeit verschiedene Sitzkomponenten für das Plattformkonzept eines Kunden gefertigt werden. Aufgrund der besonderen Anforderungen dieser Bauteile sind viele Umformschritte erforderlich. Mitentscheidend für die Auftragsvergabe waren daher unsere Erfahrung und unsere hohe Reputation bezüglich der Entwicklung und Fertigung komplexer Werkzeuge sowie bezüglich höchster Liefertreue und -qualität während der Serienlaufzeit. Zur Gewichtseinsparung werden die Komponenten aus hochfestem Stahl gefertigt. Zur Gewährleistung höchstmöglicher Produktionsgeschwindigkeit werden wir zudem teilweise zwei Bauteile parallel fertigen. Dies erfordert aufgrund des hochfesten Stahls für zwei Werkzeuge eine Presse mit einer Presskraft von 2.500 Tonnen. Damit stärken wir die Marktposition unseres tschechischen Standorts, der unser Leistungszentrum für Sitzkomponenten bildet. Insgesamt haben wir im Berichtsjahr ein Neugeschäft mit einem Lifetime-Volumen von rund 304 Mio. EUR, davon rund 24 Mio. EUR damit verbundene Werkzeugvolumina, gewonnen. Der Produktionsstart des aktuellen Neugeschäfts ist weiterhin überwiegend für 2019 und 2020 vorgesehen. Wir blicken jedoch inzwischen auch bereits zunehmend über diese Jahre hinaus. So wird der neue Auftrag in Mexiko im Geschäftsjahr 2021 starten. Die Laufzeit der aktuell gewonnenen Serien übertrifft tendenziell die für unser Geschäft typischen durchschnittlichen Laufzeiten von fünf bis acht Jahren. VERGLEICH DES TATSÄCHLICHEN MIT DEM PROGNOSTIZIERTEN GESCHÄFTSVERLAUFscroll
LAGEGESAMTAUSSAGE ZUM GESCHÄFTSVERLAUF UND ZUR LAGE DES KONZERNSNach einer hohen Kapazitätsauslastung im Geschäftsjahr 2017 waren wir für 2018 ganz auf Wachstum eingestellt und hatten unsere Kapazitäten entsprechend ausgerichtet. Der kurzfristige und aus der Veränderung der Kundenabrufe daher nicht frühzeitig ablesbare Rückgang der Absatzzahlen der Hersteller hat uns deshalb erheblich belastet. Dies gilt umso mehr, als sich eine ganze Reihe großer Serienproduktionen derzeit im An- und Hochlauf befinden und damit die Prozesse noch nicht optimiert sind. Die damit notwendig gewordene Umsteuerung hat den Konzern in allen Bereichen erheblich in Anspruch genommen und ist noch nicht abgeschlossen. Allerdings handelt es sich dabei um intern zu lösende und lösbare Aufgaben, die wir bereits mit Nachdruck in Angriff genommen haben. Alle Beteiligten im PWO-Konzern sind hochmotiviert, in kurzer Zeit sichtbare Verbesserungen zu erzielen. Mit unseren langjährigen Finanzierungspartnern befinden wir uns im laufenden, konstruktiven Austausch. Unsere grundsätzliche Marktpositionierung im Hinblick auf unser Leistungsangebot, unsere Materialexpertise, Kunden- und Länderaufstellung ist hingegen unverändert richtig und zukunftsweisend. Davon waren wir immer überzeugt und unabhängiger externer Sachverstand hat uns dies im vergangenen Geschäftsjahr erneut bestätigt. Aufgrund der Absatzschwäche der Automobilindustrie konnten wir unsere Ziele für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 nicht erreichen. Die Prognosen aus dem Geschäftsbericht 2017 wurden mit einer Ad-hoc-Mitteilung am 19. Oktober 2018 zurückgenommen, die neuen Erwartungen wurden dann in der Mitteilung zum dritten Quartal konkretisiert. In den letzten Wochen des Berichtsjahres lag der Geschäftsverlauf jedoch über unseren Erwartungen, sodass die revidierten Prognosen für Umsatzerlöse und EBIT vor Währungseffekten leicht übertroffen werden konnten. Aufgrund des substanziellen Verschiebens von Investitionen nach 2019 haben wir zudem trotz des schwächeren EBIT einen deutlich positiven - und damit höher als zuletzt erwarteten - Free Cashflow erzielt. Eigenkapitalquote und dynamischer Verschuldungsgrad konnten hingegen nicht ganz auf dem Vorjahresniveau gehalten werden. Das Lifetime-Volumen des Neugeschäfts hat wie im Jahresverlauf kommuniziert die mit dem Geschäftsbericht 2017 veröffentlichte Spanne leicht übertroffen. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGAUSGEWÄHLTE INFORMATIONENTEUR scroll
ERTRAGSLAGEIm Berichtsjahr konnten wir die Umsatzerlöse deutlich steigern. Allerdings resultierte dies ausschließlich aus der Fakturierung von Werkzeugvorleistungen, die zu einem großen Teil bereits im Vorjahr erbracht, jedoch 2017 nicht mehr abgerechnet worden waren. 2018 konnten die Werkzeugbestände hingegen wieder reduziert werden. Entsprechend lag die Gesamtleistung sogar knapp unter dem Vorjahreswert. Daraus lässt sich die im Berichtsjahr rückläufige Entwicklung der margenträchtigeren Serienumsätze ablesen. Bezüglich der Entwicklung des EBIT sind Währungseffekte zu berücksichtigen. Sie schlagen sich in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen nieder und sind dort als separate Position im Anhang dieses Geschäftsberichts ausgewiesen. Die Währungseffekte resultieren in der Regel maßgeblich aus der umrechnungsbedingten Abwertung von Konzerndarlehen zur Finanzierung unserer chinesischen Aktivitäten. Da mit diesen Translationseffekten keine wirtschaftlichen Risiken einhergehen, sichern wir innerbetriebliche Darlehen nur teilweise ab. Wir stellen in den folgenden Erläuterungen auf das EBIT vor Währungseffekten ab, da diese Größe die operative Entwicklung am klarsten widerspiegelt. Während wir im ersten Halbjahr 2018 noch ein planmäßiges Umsatzwachstum - mit in Teilbereichen sehr hohen Kapazitätsauslastungen - verzeichnet hatten, blieb im September zunächst die übliche saisonale Belebung nach der Sommerpause aus. Zusätzlich reduzierten die Kunden dann ihre Abrufe für die Folgemonate - sowohl für laufende Produktionen als auch für die aktuellen An- und Hochläufe. Kurz vor Ende eines Geschäftsjahres werden Kostenanpassungsmaßnahmen nur noch teilweise wirksam. Dennoch konnten wir im vierten Quartal bereits sichtbare Reduzierungen umsetzen. So blieben im Berichtsjahr insgesamt vor allem die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ohne die Währungsaufwendungen knapp unter dem Vorjahresniveau. Ohne die zu Beginn des Geschäftsjahres 2018 durchgeführte externe Strategieberatung wäre der Rückgang sogar noch stärker gewesen. Darüber hinaus ergab sich im Geschäftsjahr 2018 eine deutliche Entlastung der Profitabilität aus der rückläufigen Materialaufwandsquote, da die Werkzeugvorleistungen, wie erwähnt, ein geringeres Volumen als im Vorjahr erreichten. Im Personalbereich konnten wir hingegen erst begrenzte Anpassungen vornehmen. Dies resultierte zum einen aus der aktuell hohen Anzahl an An- und Hochläufen im Konzern, die zusätzliche personelle Ressourcen erfordern. Zum anderen sind wir aufgrund des bestehenden Ergänzungstarifvertrags am Standort Oberkirch ohnehin weniger flexibel. Die Personalaufwandsquote übertraf daher 2018 den Vorjahreswert. AUSGEWÄHLTE INFORMATIONENTEUR scroll
GESAMTE UMSATZERLÖSE NACH SEGMENTENIN MIO. EUR ![]() Positiv auf die Ertragslage wirkte sich hingegen neben einem Sondereffekt aus dem Abschluss von Kundenverhandlungen auch eine Anpassung der Bilanzierung der Werkzeugbestände aus. In Summe blieb das EBIT vor Währungseffekten im Geschäftsjahr 2018 mit 19,6 Mio. EUR (i. V. 23,4 Mio. EUR) deutlich unter dem Vorjahreswert. Inklusive Währungseffekten belief es sich auf 18,5 Mio. EUR (i. V. 20,5 Mio. EUR). Das Periodenergebnis wurde zudem neben einem leicht gestiegenen Aufwand aus dem Finanzergebnis insbesondere durch eine deutlich höhere Steuerquote belastet. Dies resultierte aus einer Betriebsprüfung bei der Progress-Werk Oberkirch AG, die im Berichtsjahr abgeschlossen wurde. Daher ermäßigten sich das Periodenergebnis auf 6,7 Mio. EUR (i. V. 10,1 Mio. EUR) und das Ergebnis je Aktie auf 2,13 EUR (i. V. 3,22 EUR). SEGMENTEEntsprechend der internen Steuerung im Konzern stellen unsere Produktionsstandorte die Basis für die Segmentberichterstattung, gegliedert nach Absatzmärkten, dar. Die Segmente werden nach den Standorten der Vermögenswerte des Konzerns bestimmt. Analog dazu werden auch die Umsatzerlöse zugeordnet. Die beiden Werke in Mexiko und Kanada werden zu dem berichtspflichtigen Segment Nordamerika (bisher: NAFTA-Raum) zusammengefasst. Innenumsätze zwischen den einzelnen Standorten betreffen vor allem Lieferungen von Serienteilen und Werkzeugen. Insbesondere für die aktuell an- und hochlaufenden großen Serienproduktionen von Instrumententafelträgern werden seitens Deutschlands, Tschechiens sowie Chinas Werkzeuge für andere Standorte gefertigt und berechnet. An unserem Heimatstandort Oberkirch, der das Segment Deutschland bildet, zeigte sich die Marktentwicklung des Jahres 2018 besonders deutlich. Mit 281,9 Mio. EUR blieb die Gesamtleistung unter dem Vorjahreswert - um gut 3 Prozent oder gut 10 Mio. EUR. Dies stellt den Standort, der zuletzt ohnehin eine nicht zufriedenstellende Profitabilität aufwies, vor erhebliche Herausforderungen. Zusätzlich zu den bereits seit Längerem eingeleiteten Kostensenkungsmaßnahmen haben wir daher im Geschäftsjahr 2018 noch weitere Prozessveränderungen eingeleitet. Aufgrund des erwähnten Ergänzungstarifvertrags konzentrieren wir uns dabei - neben der Reduzierung verschiedener Aufwendungen, dem verstärkten Insourcing, dem Abbau von Überstunden und ähnlichen Maßnahmen - insbesondere auf die Effizienzsteigerung der Organisation. Ziel ist es, durch die Optimierung von Abläufen ein höheres Geschäftsvolumen als bisher mit der vorhandenen Belegschaft zu realisieren. Ein erster zentraler Zwischenschritt hierzu besteht darin, bestehende Ineffizienzen in den Produktionsprozessen, die sich vor allem aus den aktuellen, komplexen An- und Hochläufen ergeben, zu beseitigen. Aber auch in allen anderen Einheiten des Konzerns werden die Abläufe geprüft. Die Profitabilität des Standorts wie angestrebt zu steigern, ist anspruchsvoll, da die im vorangegangenen Kapitel erwähnten, nicht wiederkehrenden Sondereffekte, die Ertragslage in Oberkirch entlastet haben. Das Finanzergebnis betrug im Berichtsjahr 6,0 Mio. EUR (i. V. 1,5 Mio. EUR). Es beinhaltet neben den Finanzierungsaufwendungen Zinserträge aus Ausleihungen an Tochtergesellschaften sowie Ausschüttungen von Tochtergesellschaften an die deutsche Muttergesellschaft in Höhe von 7,0 Mio. EUR (i. V. 2,3 Mio. EUR). Insgesamt belief sich das Periodenergebnis auf 8,8 Mio. EUR (i. V. 6,7 Mio. EUR). Unser Standort in Tschechien, der das Segment Übriges Europa bildet, konnte seine Umsatzerlöse und seine Gesamtleistung auch im vergangenen Jahr erfreulich steigern und war nur in geringerem Maße von niedrigeren Abrufen tangiert. Entsprechend bildete sich die EBIT-Marge zwar zurück, blieb aber weiterhin auf einem hohen und sehr guten Niveau. Im Geschäftsjahr 2018 standen weiterhin die Reduzierung von Engpässen und die Absicherung der Prozesse im Vordergrund. Zusätzlich haben wir aber auch bereits das nächste umfangreiche Investitionsprogramm für eine neue Umformpresse mit deutlich höherer Presskraft als bisher im PWO-Konzern üblich und die zugehörige Infrastruktur angestoßen. Mit dieser Presse werden wir erstmals anspruchsvolle Komponenten für Sitze aus hochfestem Stahl in Doppelfertigung herstellen können. Nach im Wesentlichen unveränderten Finanzierungsaufwendungen von 1,1 Mio. EUR und Steueraufwendungen in Höhe von 1,5 Mio. EUR (i. V. Steuergutschrift von 1,0 Mio. EUR) betrug das Periodenergebnis 4,6 Mio. EUR (i. V. 7,3 Mio. EUR). Im Segment Nordamerika sind unsere beiden Standorte in Kanada und in Mexiko zusammengefasst. Beide Standorte waren im Berichtsjahr von einer schwächer als erwarteten Umsatzentwicklung tangiert, was sich entsprechend in den jeweiligen EBITs widerspiegelt. Allerdings unterscheiden sich die Situationen an den beiden Standorten voneinander. In Kanada laufen Serienproduktionen planmäßig aus und der Anlauf neuer Fertigungen verzögert sich kundenseitig. Im Berichtsjahr wurde dieser Trend in der Gesamtleistung noch durch einen Bestandsaufbau bei den Werkzeugen kompensiert. Der Standort muss seine Kosten daher dem vorübergehend geringeren Geschäftsvolumen anpassen. Auf Basis der umfangreichen Erfahrung sowie der hohen Effizienz der Prozesse des Standorts wird dies in der bestmöglichen Weise umgesetzt werden. Mexiko hat seine technologische Leistungsfähigkeit und die Stabilität seiner Prozesse kontinuierlich verbessert und inzwischen ein deutlich besseres Niveau erreicht. Wir sind daher inzwischen mit der Entwicklung des Standorts zufrieden und bezüglich der weiteren Steigerung seiner Ertragskraft optimistisch. Inklusive Finanzierungsaufwendungen von 2,5 Mio. EUR (i. V. 2,2 Mio. EUR) sowie einem auf 0,3 Mio. EUR (i. V. 1,0 Mio. EUR) reduzierten Steueraufwand wies das Segment im Berichtsjahr ein Periodenergebnis von 0,5 Mio. EUR (i. V. 1,8 Mio. EUR) aus. Das Segment Asien umfasst den Produktionsstandort in Suzhou und den Montagestandort in Shenyang (beide China). Nach dem kräftigen Wachstumssprung im Vorjahr entwickelten sich die Umsatzerlöse und die Gesamtleistung im Berichtsjahr erwartungsgemäß verhaltener. Allerdings zahlen sich die Anstrengungen der letzten Jahre zur Steigerung der Profitabilität unserer Standorte in China inzwischen aus. So konnte nun mit 2,7 Mio. EUR (i. V. -0,8 Mio. EUR) ein sichtbar positives EBIT vor Währungseffekten erzielt werden. Hierzu hat unsere erfolgreiche Werkzeug-Sourcing-Strategie maßgeblich beigetragen. Die Finanzierungsaufwendungen betrugen im Berichtsjahr 2,0 Mio. EUR (i. V. 1,4 Mio. EUR). Steuern fielen keine an, sodass sich das Periodenergebnis auf 0,2 Mio. EUR (i. V. -3,2 Mio. EUR) verbesserte. BILANZSTRUKTUR PER 31.12.2018BILANZSUMME: 405,6 MIO. EUR IN MIO. EUR ![]() VERMÖGENSLAGEZum 1. Januar 2018 traten Änderungen in Form neu anzuwendender IFRS-Standards in Kraft. Die bilanziellen Änderungen aus der Umstellung wurden zum 1. Januar 2018 im Eigenkapital erfasst. Gemäß IFRS 15 wurden Bestände in die sogenannten Vertragsvermögenswerte (Contract Assets) umgegliedert. Insgesamt nahm die Bilanzsumme im Geschäftsjahr 2018 auf 405,6 Mio. EUR (i. V. 393,7 Mio. EUR) zu. Dabei ergab sich aufgrund der erwähnten Umgliederungen im Zusammenhang mit IFRS 15 sowie der laufenden Investitionen zum Ausbau unserer Standorte ein Anstieg der langfristigen Vermögenswerte. Wesentliche Investitionen betrafen unsere Standorte in Deutschland, Tschechien und Nordamerika. Die Investitionsschwerpunkte werden im Kapitel "Finanzlage" im Detail erläutert. Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen hingegen deutlich unter Vorjahr Hierzu haben die aufgrund des Abbaus von Werkzeugvorleistungen niedrigeren Vorräte beigetragen. Allerdings ist deren ausgewiesener Rückgang durch die Umgliederungen nach IFRS 15 überzeichnet. Darüber hinaus waren auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen niedriger als im Vorjahr Mit dieser Bilanzsteuerung ist es gelungen, die Finanzierungsstruktur im Wesentlichen fortzuführen. So bildet sich die bilanzielle Eigenkapitalquote nur begrenzt auf 28,1 Prozent (i. V. 28,7 Prozent) zurück. Der Verschuldungsgrad lag bei 3,1 Jahren (i. V. 2,8 Jahre). Die Nettoverschuldung nahm auf 131,4 Mio. EUR (i. V. 125,9 Mio. EUR) zu. Pensionsrückstellungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die beiden weiteren signifikanten Refinanzierungsquellen, veränderten sich nur wenig. Erfreulich ist, dass - trotz des Abbaus von Werkzeugbeständen bzw. -forderungen - die Anzahlungen auf Werkzeugbestellungen das Vorjahresniveau übertrafen. Die Struktur der Finanzschulden, die zu Zinssätzen zwischen 0,88 Prozent und 7,75 Prozent gewährt wurden, hat sich im vergangenen Jahr nicht substanziell verändert. Es handelt sich im Wesentlichen um einen Konsortialkredit und ein aus mehreren Tranchen bestehendes Schuldscheindarlehen. Darüber hinaus bestehen noch einige höherverzinsliche bilaterale Darlehen, deren Zinsfestschreibung erst in den nächsten Jahren auslaufen wird. Die höheren Zinssätze der oben angegebenen Spanne entfallen vorrangig auf untergeordnete lokale Finanzierungen einzelner Tochtergesellschaften. ENTWICKLUNG DER EIGENKAPITALQUOTE UND DES DYNAMISCHEN VERSCHULDUNGSGRADSTEUR scroll
Wir sind auf der Refinanzierungsseite unverändert befriedigend aufgestellt. Verlängerungen bestehender Vereinbarungen prüfen wir regelmäßig. Die mittelfristige Finanzierungsplanung des Konzerns entwickeln wir regelmäßig in enger Abstimmung mit unseren Finanzierungspartnern weiter. FINANZLAGEObwohl das Periodenergebnis im Geschäftsjahr 2018 deutlich unter dem Vorjahreswert blieb, konnte durch eine enge Steuerung der Zahlungsströme ein im Wesentlichen unveränderter Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von 38,5 Mio. EUR (i. V. 38,3 Mio. EUR) erzielt werden. Hierzu hat der erwähnte Abbau der Werkzeugvorleistungen wesentlich beigetragen: Während im Vorjahr noch die Zunahme des kurzfristigen Vermögens mit 23,6 Mio. EUR belastet hatte, ermäßigte sich der Anstieg der Mittelbindung im kurz- und langfristigen Vermögen 2018 (aufgrund der Umgliederungen werden diese beiden Positionen hier zusammengefasst betrachtet) auf 2,6 Mio. EUR. Gegenläufig wirkte die Veränderung der kurzfristigen Schulden (ohne Finanzkredite), die im Berichtsjahr -2,9 Mio. EUR (i. V. 17,8 Mio. EUR) betrug. 2017 hatten die mit Kunden neu vereinbarten Anzahlungen zu erheblichen Mittelzuflüssen geführt. Insbesondere Investitionen in neue Umformpressen wurden soweit möglich nach 2019 verschoben, sodass sich der Cashflow aus diesem Bereich auf 25,6 Mio. EUR (i. V. 29,3 Mio. EUR) belief. Nach gezahlten und erhaltenen Zinsen von -4,8 Mio. EUR (i. V. -4,7 Mio. EUR) betrug der Free Cashflow 8,1 Mio. EUR (i. V. 4,3 Mio. EUR). Inklusive Auszahlungen für Dividenden von 5,2 Mio. EUR (i. V. 5,0 Mio. EUR) sowie Kreditaufnahmen von per Saldo 1,7 Mio. EUR (i. V. 13,5 Mio. EUR) belief sich die zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf 4,7 Mio. EUR (i V. 12,8 Mio. EUR). 2018 haben keine wesentlichen Finanzierungsmaßnahmen stattgefunden. Die Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität des PWO-Konzerns steht jederzeit im Mittelpunkt unserer finanziellen Steuerung. Wir verfügen über ein effizientes Liquiditätsmanagement. Wesentliche Salden von Bankkonten werden täglich disponiert, um einerseits über die laufenden Zahlungsverpflichtungen hinaus eine Liquiditätsreserve vorzuhalten. Andererseits streben wir an, die Ausnutzung kurzfristiger Kreditlinien möglichst zu begrenzen und diese daher mit überschüssiger Liquidität zu saldieren. Für die weitere Erläuterung der Grundsätze und Ziele des Finanz- und Cash-Managements wird auf den Anhang verwiesen. INVESTITIONEN 2018 NACH SEGMENTEN100 % = 35,3 MIO. EUR ![]() Das Bestellobligo aus Investitionen in Sachanlagen betrug zum Berichtsstichtag 17,5 Mio. EUR (i. V.10,9 Mio. EUR). Die Verpflichtungen werden innerhalb des Jahres 2019 fällig. Sie sollen aus dem laufenden betrieblichen Cashflow sowie bestehenden Kreditlinien finanziert werden. Im Geschäftsjahr 2018 wurden, wie im Segmentbericht ausgewiesen, 35,3 Mio. EUR (i. V. 32,8 Mio. EUR) investiert. Die Differenz zum zuvor genannten Cashflow aus der Investitionstätigkeit ergibt sich aus den Leasingfinanzierungen. Sie fällt im Geschäftsjahr 2018 höher aus als in anderen Jahren, da im Berichtsjahr ein hoher Anteil der Investitionen auf neue Umformpressen entfiel. Für diese stellen Leasingfinanzierungen oft eine attraktive Alternative dar. An unserem deutschen Standort blieben die Investitionen mit 11,6 Mio. EUR (i. V. 12,1 Mio. EUR) leicht unter Vorjahr. Sie betrafen im Wesentlichen Anzahlungen für eine neue Umformpresse und eine neue Entfettungsanlage sowie erneut Fertigungseinrichtungen für verschiedene Serienproduktionen von Instrumententafelträgern. Tschechien bildete im Berichtsjahr mit 8,5 Mio. EUR (i. V. 7,4 Mio. EUR) einen weiteren Investitionsschwerpunkt. Mit der Erweiterung der Umformkapazitäten reduzieren wir Kapazitätsengpässe an diesem weiterhin hoch ausgelasteten Standort. In Nordamerika stiegen die Investitionen auf 10,1 Mio. EUR (i. V. 9,3 Mio. EUR). Weiterhin war für den kanadischen Standort nur ein begrenztes Volumen erforderlich, während der größere Teil auf Mexiko entfiel. Unter anderem mit einer neuen Umformpresse sowie notwendigen projektbezogenen Investitionen bereiten wir diesen Standort auf sein weiteres Wachstum vor. Auch an unseren beiden chinesischen Standorten stiegen die Investitionen mit 5,1 Mio. EUR (i. V. 4,0 Mio. EUR) an. Sie betrafen insbesondere den hoch ausgelasteten Produktionsstandort in Suzhou, an dem wir den Pressenbereich mit zwei neuen Umformpressen zügig erweitern. MITARBEITERDie Anzahl der Mitarbeiter im Konzern hat sich zum Ende des Geschäftsjahres 2018 gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich verändert. Bezogen auf die einzelnen Standorte gilt dies insbesondere für Tschechien. In Kanada haben wir nur ausgewählte Stellen zusätzlich besetzt, in Mexiko hingegen die Anzahl der Mitarbeiter im Hinblick auf das erwartete künftige Wachstum leicht erhöht. Die beiden chinesischen Standorte konnten ihr Leistungsvolumen mit einer etwas niedrigeren Beschäftigtenzahl realisieren. Dies unterstreicht die dort inzwischen erreichten Prozessverbesserungen und hat zu dem deutlichen Anstieg der Profitabilität unserer Aktivitäten in China beigetragen. In Deutschland hat zwar die Gesamtzahl der Mitarbeiter im Jahresvergleich leicht zugenommen. Hier ergaben sich jedoch im Zuge der Abschwächung der Abrufzahlen unterjährig deutliche Veränderungen. So hatten wir angesichts der hohen Auslastung des Standorts zu Jahresbeginn und der Notwendigkeit, die ausländischen Tochtergesellschaften bei ihren Anläufen zu unterstützen, in den ersten Quartalen 2018 zunächst noch Personal aufgebaut. Ende September 2018 war die Mitarbeiterzahl daher auf 1.680 angestiegen. ANZAHL MITARBEITERNACH STANDORTEN PER 31.12.(INKL. ZEITARBEITNEHMERN UND AUSZUBILDENDEN) ![]() In den letzten drei Monaten des Geschäftsjahres haben wir dann deutlich umgesteuert und die Anzahl der Mitarbeiter auf 1.656 zum Ende des Geschäftsjahres reduziert. Dies betraf sowohl Beschäftigte, die den Standort verlassen haben und nicht ersetzt wurden, als auch Mitarbeiter, deren befristete Verträge nicht verlängert wurden sowie nicht zuletzt die Anzahl der beschäftigten Zeitarbeitnehmer Die Anzahl der Auszubildenden hat sich entsprechend den üblichen saisonalen Schwankungen im vierten Quartal hingegen erhöht. Angesichts der Ertragsabschwächung im vergangenen Geschäftsjahr haben wir auch die Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung kurzfristig zurückgenommen. Sie beliefen sich auf 3,2 Mio. EUR (i. V. 3,7 Mio. EUR]. Dies wird jedoch nur eine vorübergehende Entwicklung sein. Unverändert investieren wir erheblich in unsere Beschäftigten und fächern in diesem Zusammenhang auch das Führungsinstrumentarium kontinuierlich weiter auf, damit unsere Mitarbeiter im Alltag Wertschätzung erleben und spüren, dass sie der Schlüssel zu unserem Erfolg sind. Jenseits von vielfältigen Angeboten, die auf ihr persönliches Wohlergehen zielen, eröffnen wir ihnen systematisch und strukturiert berufliche Perspektiven und begleiten sie bei ihrer professionellen Weiterentwicklung. Die Fluktuationsquote im PWO-Konzern hat sich im vergangenen Jahr auf 1,4 Prozent (i. V. 1,7 Prozent] weiter zurückgebildet, weil wir insbesondere an unseren beiden Standorten in Kanada und Mexiko eine höhere Stabilität in der Belegschaft erreichen konnten. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHTRISIKOBERICHTRISIKOPHILOSOPHIE UND RISIKOPOLITIKDas PWO-Risikomanagement ist unverändert auf die Optimierung des Chancen- und Risikoprofils des Konzerns sowie nach Möglichkeit auf die Reduzierung der Risikokosten ausgerichtet. Dazu gehören vor allem das Vermeiden bestandsgefährdender sowie die Begrenzung und Bewältigung strategischer und operativer Risiken. Operative Budgetrisiken werden regelmäßig abgesichert. Die Absicherungen beziehen sich immer auf ein Grundgeschäft. Spekulative Absicherungen werden nicht vorgenommen. Zins- und Währungsprognosen sind grundsätzlich kein Bestandteil der Planung oder Steuerung, da wir aus der Marktlage, den entsprechenden Prognosen der Banken und unseren eigenen Einschätzungen frühzeitig die notwendigen Maßnahmen ableiten sowie die geeigneten Instrumente zur Absicherung einsetzen. DAS PWO-RISIKOMANAGEMENT-SYSTEMORGANISATION DES RISIKOMANAGEMENT-SYSTEMS IM PWO-KONZERNDie Organisation und die Berichtslinien des PWO-Risikomanagement-Systems entsprechen dem international anerkannten und für Aktiengesellschaften empfohlenen "Three Lines of Defense"-Modell, welches vom Dachverband der europäischen Revisionsinstitute (ECIIA) als Grundelement gefordert wird. Es umfasst die operativen Kontrollen durch die Risikoverantwortlichen, die Steuerung und Überwachung der Kontrollstandards durch eigenständige Instanzen wie u.a. das Risikomanagement sowie die Risikoabsicherung durch die Interne Revision. Diese drei Überwachungs- und Kontrollinstanzen berichten an den Vorstand und dieser an den Aufsichtsrat bzw. an dessen Prüfungsausschuss. Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsbehörden und Zertifizierungsstellen prüfen das System aus externer Sicht. STATUS UND WEITERE ENTWICKLUNG DES RISIKOMANAGEMENT-SYSTEMSRisiken sind generell als potenzielle Ereignisse definiert, die sowohl zu einer positiven als auch zu einer negativen Planabweichung führen können. Sämtliche Risiken sind eindeutig Eignern zugeordnet und werden mit Szenario-Verteilungen hinsichtlich Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Sie werden im Rahmen der Planungs- und Hochrechnungsprozesse von allen jeweils Verantwortlichen konzernweit überprüft bzw. aktualisiert. Auf diese Weise wird die Stabilität der Planung nachhaltig verbessert. Das PWO-Risikomanagement wird kontinuierlich weiterentwickelt und verfeinert. Im Dreijahreszeitraum 2017 bis 2019 konzentrieren wir uns dabei auf die immer engere Verzahnung des Risikomanagements mit der Planung, den Ausbau des Projektrisikomanagements, eine detailliertere Visualisierung des internen Kontroll-Systems inklusive der Überprüfung der bestehenden Prozesse sowie auf den weiteren Ausbau des Business-Continuity-Managements. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2018 die Überwachung nichtfinanzieller Risiken in das Risikomanagement-System aufgenommen. COMPLIANCE-MANAGEMENT UND INTERNE REVISIONCompliance nimmt bei PWO einen hohen Stellenwert ein. Der global operierende Konzern hat daher ein konzernweites Compliance-Management-System (CMS) etabliert und eigene verbindliche Verhaltensrichtlinien (Code of Conduct) aufgestellt. Das CMS ist eng mit dem Risikomanagement-System verknüpft. Im Geschäftsjahr 2018 wurden insbesondere Strukturen eingeführt, um die Anforderungen der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung umzusetzen. Zudem wurden ein anonymes Whistleblower-System implementiert und nichtfinanzielle Compliance-Risiken im Wege qualitativer Managementbefragungen erfasst. Ferner überwacht die Interne Revision die ordnungsgemäße Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien gemäß einem risikoorientierten Prüfungsplan. Sie ist entsprechend den Regeln und Standards des Deutschen Instituts für Interne Revision e. V. aufgestellt. Mit dem Ziel, internes Prozesswissen um Benchmark-Erfahrung zu ergänzen, wird zudem regelmäßig mit externen Beratern zusammengearbeitet. KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENT IM RECHNUNGSLEGUNGSPROZESSDas Kontroll- und Risikomanagement des Rechnungslegungsprozesses stellt einen integralen Bestandteil des Konzern-Risikomanagements dar, in das alle operativen Einheiten über eine exakt definierte Führungs- und Berichtsorganisation eingebunden sind. Dabei werden eine klare Aufgabenabgrenzung und das Vier-Augen-Prinzip umgesetzt. Das Kontroll- und Risikomanagement basiert auf speziell hierfür eingeführten schriftlich dokumentierten Grundsätzen, Verfahren, Regelungen und Maßnahmen. Deren Einhaltung und ordnungsgemäße Umsetzung wird von der Internen Revision im Rahmen ihres risikoorientierten Prüfungsplans geprüft. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:
Der Konzernabschluss wird in einem mehrstufigen Prozess von qualifizierten Mitarbeitern erstellt. Auf allen Ebenen sind automatisierte oder manuelle Kontrollen verankert. Die IFRS-Bilanzierungsvorschriften im PWO-Konzern stellen die einheitliche Bilanzierung und Bewertung der einbezogenen Gesellschaften sicher. Den Richtlinien liegt unter anderem ein konzernweiter Kontenrahmen zugrunde. Die Erfassung der Geschäftsvorfälle erfolgt bei den operativen Einheiten in einem konzerneinheitlichen, auf SAP basierenden Buchungssystem. Dabei sind die Zugriffsberechtigungen eindeutig geregelt. Zur Sicherung der Wirksamkeit der gesamten Organisation sowie der Korrektheit der Bilanzierung und der Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich des Lageberichts werden folgende Maßnahmen und Kontrollen in einem strukturierten Prozess regelmäßig umgesetzt, evaluiert und fortentwickelt:
ENTWICKLUNG DER GESAMTRISIKOLAGEDie Gesamtrisikolage des PWO-Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2018 und auch im Hinblick auf die Planung für 2019 erhöht. Dabei sind keine wesentlichen neuen Risiken hinzugekommen. Vielmehr musste sich die Automobilindustrie im abgelaufenen Geschäftsjahr auf eine deutlich schwächere Absatzsituation einstellen, die sich nach unserer Einschätzung auch noch 2019 auswirken wird. Sie resultierte aus der Summe ganz unterschiedlicher Einflussfaktoren. Dazu gehören vor allem die Dieselthematik sowie in deren Folge Fahrverbote in Städten, die Diskussion über einen möglichen beschleunigten Wechsel zum E-Antrieb für Kraftfahrzeuge, die Umstellung auf den WLTP-Prüfzyklus, politische Risiken aus möglichen Handelskriegen und nicht zuletzt eine schwächere Nachfrage im chinesischen Absatzmarkt. In Summe führen diese Themen bei den Endkunden zu Verunsicherung und damit zu einem Verschieben bzw. Verändern von Kaufentscheidungen. Entsprechend sind bei den Automobilherstellern deutlich volatilere Dispositionen der Abrufe von Bauteilen und Komponenten festzustellen. In der Folge bewerten wir derzeit bei den überwiegend kurzfristigen Risiken und Chancen insbesondere die Marktrisiken höher als die Leistungsrisiken. Die Veränderung des Rankings der einzelnen Risikokategorien stellen wir übersichtlich und schnell zugänglich in der nachfolgenden Tabelle dar. Insgesamt ist der Vorstand davon überzeugt, dass alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet worden sind, sodass auch die gestiegenen Risiken für den Konzern beherrschbar sind. Sein Fortbestand ist daher unseres Erachtens nicht gefährdet. Zu den mittelfristigen Risiken und Chancen nehmen wir im Einzelnen im folgenden Bericht Stellung. DARSTELLUNG DER ÜBERWIEGEND KURZFRISTIG WIRKENDEN RISIKEN UND CHANCENIm Folgenden stellen wir die wesentlichen Risiken und Chancen für die operative Planung 2019 auf Basis der Szenario-Bewertungen unter Berücksichtigung der risikobegrenzenden Maßnahmen dar. Dabei verwenden wir unverändert die folgenden Risikokategorien: Finanz - , Leistungs - , Markt -, Regulatorische und Sonstige Risiken. Die dargestellte Reihenfolge der Kategorien sowie die Reihenfolge der jeweils zugehörigen höchsten Einzel -risiken spiegelt unsere gegenwärtige Einschätzung des relativen Risikomaßes in absteigender Darstellung wider. ÜBERSICHT ÜBER DIE RISIKOBEDEUTUNG DER RISIKOKATEGORIENscroll
Unser Geschäft ist durch langfristige Aufträge geprägt. Neuaufträge erfordern eine zum Teil mehrjährige Vorlaufzeit; während der Serienlaufzeit von 5 bis 8 Jahren wechseln Kunden in der Praxis ihren Lieferanten nicht. Dieser Charakter unseres Geschäfts trägt einerseits zu Planungssicherheit bei, bedeutet jedoch andererseits, dass die kurzfristigen Chancen limitiert sind. Bezüglich der operativen Planung 2019 überwiegen daher in der folgenden Darstellung die Risiken gegenüber den Chancen. Sämtliche Einzelrisiken werden nach ihrer Auswirkung (Schadenshöhe in Bezug auf das EBIT) sowie nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit in der Planperiode bewertet. Die Summe der Nettoerwartungswerte der Einzelrisiken einer Kategorie ergibt deren Nettoerwartungswert. Portfolio - und Korrelationseffekte bleiben dabei unberücksichtigt. Die Risikobedeutung der einzelnen Kategorien definieren wir gemäß der nachfolgenden Tabelle. MARKTRISIKENSchwankungen der Abrufzahlen (Absatzmengenschwankungen)Durch Absatzschwankungen können Auslastungsrisiken entstehen. Bei bestehenden Aufträgen können sie sich - so wie derzeit verstärkt zu beobachten - aus Nachfragerückgängen seitens der Endkunden ergeben. Bei Neuaufträgen ist in unserem Geschäft zudem immer wieder mit Anlaufverschiebungen seitens der Fahrzeughersteller zu rechnen. Im Geschäftsjahr 2019 wird dies beispielsweise unseren kanadischen Standort betreffen. Zuletzt waren darüber hinaus auch kurzfristige Rücknahmen der Abrufzahlen aufgrund eines sich verändernden und zunehmend kurzfristiger agierenden Dispositionsverhaltens der Kunden zu beobachten. Dies kann zu zwischenzeitlicher Unterauslastung führen. Daraus ergeben sich aktuell zusätzliche Anforderungen an die Planung und auch an die Elastizität der betrieblichen Prozesse. Wegen der Langfristigkeit unseres Geschäfts können wir Auslastungsreduzierungen nur durch Anpassungen auf der Kostenseite kompensieren. Am deutschen Standort ist dies aufgrund des bestehenden Ergänzungstarifvertrags, der auch eine Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung enthält, anspruchsvoller. Entsprechend haben wir dort in vielen Bereichen umfangreiche Maßnahmen eingeleitet, um dennoch die Profitabilität des Standorts auch im gegenwärtigen Marktumfeld zu sichern. Dazu gehören insbesondere feste Zielvereinbarungen über Kosteneinsparungen, deren Erreichen eng überwacht wird. Komplexer ist es zudem für alle Standorte, sich auf kurzfristige Auslastungsspitzen einzustellen. Zwar haben wir oberhalb einer vertraglich vereinbarten Spanne keine Lieferverpflichtung, als renommierter Partner der Automobilindustrie richten wir jedoch alle unsere Anstrengungen darauf, unsere Kunden möglichst immer gewohnt verlässlich zu beliefern. PreissenkungsrisikenDie permanente Zunahme des Wettbewerbs - und Preis -drucks gehört zu den typischen Risiken der Automobilzulieferindustrie. Dies belastet grundsätzlich die Ertragskraft des PWO-Konzerns. Derzeit können wir noch keine Zunahme der Preissenkungsrisiken über das geschäftsüblich hohe Niveau hinaus erkennen. Dennoch ist in Perioden einer schwächeren Profitabilität der Automobilhersteller immer damit zu rechnen, dass diese versuchen, einen Teil ihres Margendrucks entlang der Lieferkette weiterzugeben. DEFINITION DER RISIKOBEDEUTUNGscroll
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Bezogen auf die Mitte der Prognosespanne von 18,5 Mio. EUR. Mit unserer Innovationskraft und globalen Lieferfähigkeit haben wir in den regelmäßigen Verhandlungen mit unseren Kunden eine gute Ausgangsposition. Dennoch müssen wir an allen Standorten permanent die Effizienz aller betrieblichen Prozesse steigern und darüber hinaus in jedem Jahr ein sichtbares Umsatzwachstum realisieren, um unsere Ertragskraft zu sichern. RohstoffeZu den für unsere Produktionsprozesse notwendigen Rohstoffen gehören insbesondere Stahl sowie in sehr viel geringerem Umfang Aluminium. Versorgungsrisiken bestanden hier bisher nicht, diese erwarten wir auch für die Zukunft nicht. Auch bezüglich der Weitergabe steigender Rohstoffpreise sehen wir derzeit keine besonders ausgeprägten Risiken. Bisher konnten wir Preisanstiege der Rohstoffe entweder über Gleitklauseln direkt an unsere Kunden weitergeben oder wir sind auf dem Verhandlungsweg gemeinsam mit ihnen zu akzeptablen Lösungen gekommen. Wir sind zuversichtlich, dies auch in der Zukunft erreichen zu können. Hierzu soll auch eine noch engere Verzahnung zwischen Vertrieb und Einkauf beitragen. LEISTUNGSRISIKENBetriebsunterbrechung der ProduktionBetriebsunterbrechungsrisiken können vor allem aus einer Beschädigung oder dem Ausfall einer Fertigungsanlage oder eines Werkzeugs resultieren. Je nach Schadensausmaß und Dauer des Ausfalls kann hierdurch die fristgerechte Belieferung der Kunden beeinträchtigt werden. Auch kurzfristig notwendig werdende Verlagerungen aufgrund von Engpässen sind hier erfasst. Das Risiko des Ausfalls eines kompletten Standorts kann hingegen nahezu ausgeschlossen werden. Die Bedeutung dieser Risiken hat sich zuletzt aufgrund der volatileren Abrufdispositionen der Kunden grundsätzlich erhöht. Dies gilt in besonderem Maße für Produktionsbereiche, in denen unsere Prozesse noch nicht die notwendige Stabilität erreicht haben. Zur Risikobegrenzung verfügen wir im PWO-Konzern über ein wirksames Business-Continuity-Management (BCM) bei Betriebsunterbrechungen, welches eine sehr große Bandbreite an Einzelmaßnahmen umfasst. Für 2019 sind zudem weitere Maßnahmen geplant, um das BCM im Hinblick auf die veränderten Anforderungen weiterzuentwickeln. Nicht zuletzt haben diese Risiken auf Management-Ebene aktuell eine hohe Priorität, weshalb wir bei Bedarf schnell reagieren können. Anlauf- und HochlaufrisikenDer An- und Hochlauf neuer Serienproduktionen birgt eine Reihe von Risiken. So müssen wir zunächst Vorleistungen erbringen, zum Beispiel durch die Bereitstellung geeigneter Kapazitäten. Daraus resultieren Auslastungsrisiken. Zudem müssen die für die Produktion notwendigen Werkzeuge entwickelt, gefertigt und eingefahren werden. Daraus resultieren Kostenrisiken. Nicht zuletzt durchläuft die Produktion beim An- und Hochlauf eine sogenannte Lernkurve, bis die erwartete Profitabilität erreicht wird. Aktuell befinden sich an all unseren Standorten mit Ausnahme Kanadas große Serienproduktionen mit einem zum Teil sehr hohen Komplexitätsgrad im An- oder Hochlauf. Weitere Anläufe werden in 2019 stattfinden. Dies beansprucht nicht nur die technologisch noch weniger ausgereiften Standorte in China und Mexiko, sondern auch den deutschen Standort, der die Unterstützungsleistungen für die Tochterunternehmen bereitstellt. Ein wesentlicher Teil der Neuanläufe betrifft zudem Instrumententafelträger, die aus überdurchschnittlich vielen Einzelteilen bestehen. Der Anlauf der Serienproduktion all dieser Komponenten mit dem entsprechenden Einfahren der zahlreichen Werkzeugsätze nimmt unsere personellen Ressourcen weiterhin stark in Anspruch. Zur Begrenzung der sich hieraus ergebenden zeitlichen und wirtschaftlichen Risiken haben wir dedizierte Anlaufteams aus erfahrenen Fachkräften gebildet. Sie begleiten die An- und Hochläufe über die ohnehin üblichen Abstimmungen der Standorte hinaus. Ferner weiten wir kontinuierlich die Feinsteuerung unseres Projektmanagements aus. Daraus können mittelfristig auch sichtbare Ertragschancen entstehen, die in dem entsprechenden nachfolgenden Kapitel erläutert werden. Qualitätsrisiken/Produkthaftungs- und RückrufrisikenDie ohnehin hohen Qualitätsanforderungen in der Automobilindustrie steigen weiter deutlich an. Zusätzlich erhöhen sich Qualitätsrisiken bei zunehmender Kapazitätsauslastung bzw. kurzfristig veränderten Kundenabrufen tendenziell. Darüber hinaus haben auch Produkthaftungsrisiken und aus Rückrufaktionen resultierende Risiken in der Automobilbranche in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Wir begrenzen diese Risiken mit unserem seit vielen Jahren etablierten und zertifizierten Qualitätsmanagementsystem. Die Wirksamkeit unseres Systems wurde 2018 - und für Oberkirch noch einmal Anfang 2019 - mit dem erfolgreichen Durchlaufen der neuen Zertifizierung gemäß der neuen Norm IATF 16949, die grundlegende Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für die Serien- und Ersatzteilproduktion in der Automobilindustrie definiert, erneut bestätigt. Zudem erweitern wir - nicht zuletzt im Rahmen verschiedener Digitalisierungsprojekte - kontinuierlich den Prüfungsumfang für unsere Bauteile und dokumentieren deren einwandfreie Qualität, bevor sie unser Haus verlassen. Damit wollen wir zum einen sicherstellen, dass fehlerhafte Bauteile noch frühzeitiger als bisher im Produktionsprozess erkannt werden. Zum anderen wollen wir eine lückenlose Rückverfolgbarkeit jedes einzelnen Bauteils erreichen, sodass eventuelle Fehler nicht nur auf Ebene einzelner Chargen, sondern auch auf Gebindeebene zugeordnet werden können. Zudem haben wir Versicherungen für Haftungsrisiken aus Rückrufaktionen abgeschlossen. FINANZRISIKENWertberichtigungenDas Risiko eines Wertberichtigungsbedarfs langfristiger Vermögenswerte besteht vor allem dann, wenn Planungsziele nicht erreicht werden bzw. sich Ertragsaussichten verschlechtern oder sich der Abzinsungsfaktor für die erwarteten zukünftigen Cashflows erhöht. Diese Risiken betreffen insbesondere unsere Tochtergesellschaften in Mexiko und China. Beide Gesellschaften haben aufgrund der aktuell an- und hochlaufenden Serienproduktionen sowie des hohen Volumens der vorliegenden Neuaufträge für die Folgejahre sehr positive Umsatz- und Ergebnisperspektiven. Allerdings müssen sie diese Möglichkeiten auch umsetzen und entsprechende Gewinne tatsächlich realisieren. Während die mexikanische Gesellschaft hier inzwischen auf einem guten Weg ist, bestehen am chinesischen Produktionsstandort noch Risiken. Zu diesen tragen seine geringere Größe sowie die noch nicht ausreichend stabilen Produktionsprozesse bei. Wir sehen jedoch alle Risiken durch eingeleitete Maßnahmen als gesteuert an. Unsere internen Planungen bestätigen daher die Buchwerte unserer Vermögenswerte. Finanzierungs- und ZinsrisikenZur Finanzierung des laufenden Geschäfts und der geplanten Investitionen stehen ausreichende Mittel zur Verfügung. Zinsveränderungsrisiken begegnen wir durch eine ausgewogene Mischung unserer lang- und kurzfristigen Finanzierungsmittel. Im Rahmen des Konsortialkredits und des Schuldscheindarlehens haben wir marktübliche Finanzkennzahlen (sog. Financial Covenants) vereinbart. Im Falle des Konsortialkredits sehen diese eine Reduzierung des dynamischen Verschuldungsgrades im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Berichtsjahr vor. Dies stellt eine anspruchsvolle Anforderung an die Bilanzsteuerung des Konzerns sowie an die Überwachung der eingeleiteten Maßnahmen zur Profitabilitätssteigerung dar. Entsprechend stark stehen diese im Fokus des Managements. Wir sind jedoch überzeugt davon, den Konzern in enger Abstimmung mit unseren Finanzierungspartnern auch durch die derzeit volatile Marktphase gut und sicher führen zu können. Risiken, die daraus entstehen könnten, dass Finanzinstitute ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Anlage liquider Mittel sowie als Kontrahenten derivativer finanzieller Vermögenswerte nicht erfüllen, sehen wir derzeit nicht. WährungsrisikenDer PWO-Konzern ist an all seinen Standorten bei Fremdwährungen sowohl Translations- (Umrechnung der Abschlüsse der jeweiligen Tochtergesellschaften in Euro) als auch Transaktionsrisiken (Absatz und Beschaffung) ausgesetzt. Die wesentlichen Währungen im Konzern sind neben dem Euro der kanadische Dollar, der US-Dollar, die Tschechische Krone, der mexikanische Peso und der chinesische Renminbi. Zur Vermeidung dieser Risiken schließen wir entsprechende Sicherungsgeschäfte ab. Ziel ist es, die bei Eingang eines Auftrags unterstellten Währungsparitäten und damit die erwarteten Deckungsbeiträge abzusichern. Dabei sichern wir Translationsrisiken aus den Darlehen der Muttergesellschaft an die ausländischen Standorte nur teilweise ab, da aus den mit ihnen verbundenen Währungsschwankungen keine wirtschaftlichen Risiken entstehen. Allerdings wirken sich die Schwankungen auf das ausgewiesene EBIT sowie den Gewinn vor und nach Steuern aus. Damit tangieren sie die Bewertung des Konzerns. Wir haben daher begonnen, die derzeit bestehenden konzerninternen Darlehen an den chinesischen Standort - aus denen regelmäßig der größte Effekt resultiert -durch Finanzierungen in Renminbi abzulösen und aus Deutschland abzusichern. Dies werden wir künftig soweit wirtschaftlich sinnvoll kontinuierlich fortsetzen. Für die weitere Erläuterung der Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten wird auf den Anhang verwiesen. SONSTIGE RISIKENBeiträge an SozialversicherungsträgerDie Unternehmen der Privatwirtschaft werden von den gewerblichen Berufsgenossenschaften in Tarifklassen eingestuft, die für die jährlichen Beiträge mitbestimmend sind. Diese Einstufungen richten sich unter anderem nach der durchschnittlichen Unfallgefahr, also dem Versicherungsrisiko. Für 2019 haben wir einen neuen Veranlagungsbescheid mit einer höheren Eingruppierung erhalten. Da sich weder die Gefahrensituation noch die Anzahl der tatsächlichen Unfälle bei PWO in den vergangenen Jahren erhöht haben, haben wir der Veranlagung widersprochen und sind zuversichtlich, eine günstigere Einstufung erzielen zu können. Verfügbarkeit von FachkräftenDie zeitgerechte Verfügbarkeit von Fachkräften in ausreichender Anzahl und Qualifikation stellt ein besonderes Risiko dar. Aktuell bestehen im Umfeld all unserer Standorte Engpässe. In Deutschland und in Tschechien ist es zudem teilweise bereits schwierig, unqualifizierte Mitarbeiter zu rekrutieren. Daraus entstehende Kapazitätsengpässe wirken sich im Risikoumfang der Leistungsrisiken aus. Dieses Risiko hat sich grundsätzlich durch die zusätzlichen Anforderungen an die Beschäftigten, die sich aus der aktuellen Absatzschwäche der Automobilindustrie sowie der gestiegenen Volatilität ihrer Entwicklung ergeben, weiter erhöht. Aufgrund des weitgehenden Einstellungsstopps am Standort Oberkirch hat sich dieses Risiko jedoch derzeit vorübergehend reduziert. Zur Risikoreduzierung setzen wir unter anderem auf eine möglichst frühzeitige sowie langfristige Planung und Steuerung des Fachkräftebedarfs, z.B. durch Ausbildung sowie umfangreiche Weiterbildungen und Qualifizierungen unserer Mitarbeiter. Zudem steuern wir das Risiko konzernweit durch breit angelegte Personalrekrutierungs- und Mitarbeiterbindungskonzepte, die wir fortwährend ausbauen. Wir setzen darauf, unseren Beschäftigten attraktive Perspektiven zu ihrer persönlichen und professionellen Weiterentwicklung zu bieten und sie unsere Wertschätzung jederzeit spüren zu lassen. So wollen wir uns im Wettbewerb um Fachkräfte differenzieren. IT-RisikenOffene IT-Strukturen, die Prozesse weltweit verfügbar machen, aber gleichzeitig jederzeit Vertraulichkeit von Informationen und Datensicherheit gewährleisten, gehören heute zu den Grundvoraussetzungen für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Wir setzen hierfür seit Jahren auf die Konsolidierung aller IT-Services in einer PWO Private Cloud. Zudem wird das zertifizierte Informationssicherheitsmanagement-System (IMS) des Standorts Oberkirch laufend weiterentwickelt und die in diesem Zusammenhang aufgebauten Prozesse und Strukturen werden bedarfsgerecht in den Tochtergesellschaften implementiert. REGULATORISCHE RISIKENCompliance-RisikenCompliance-Risiken begegnen wir mit unserem zu Beginn dieses Risikoberichts bereits dargestellten Compliance-Management-System. Das Risiko möglicher Patentverletzungen steuern wir eng durch die langjährige Produkt- und Branchenexpertise unserer Mitarbeiter sowie durch die Zusammenarbeit mit einem externen Patentanwalt. Zurzeit gibt es unverändert keine Streitfälle. Am 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Wir haben uns auf die daraus resultierenden zusätzlichen Anforderungen sorgfältig und umfassend eingestellt. Entsprechend sind die Risiken in diesem Bereich zurückgegangen. Risiken aus steuerlichen und politischen RahmenbedingungenDas deutsche Steuerrecht gehört ohnehin zu den besonders komplexen Rechtsgebieten. Dies gilt umso mehr, je stärker ein Konzern international verflochten ist. Deshalb nehmen die steuerlichen Risiken des Konzerns - inklusive des Risikos von Nachzahlungen als Ergebnis der regelmäßig wiederkehrenden Betriebsprüfungen - grundsätzlich zu. Mit dem Abschluss der jüngsten Betriebsprüfung der PWO AG im Berichtsjahr konnten die aktuell bestehenden Risiken jedoch zurückgeführt werden. Verschiedene Maßnahmen in diesem Bereich sollen die Risikosteuerung künftig noch weiter verbessern. Mit dem Abschluss des neuen USMCA-Abkommens auf Regierungsebene zwischen den USA, Mexiko und Kanada sind auch die bisherigen regulatorischen Risiken aus einem Scheitern dieser Verhandlungen zurückgegangen. Ungeachtet dessen haben die politischen Risiken für die Weltwirtschaft jedoch zugenommen, da vermeintliche oder tatsächliche kurzfristige Vorteile das politische Handeln einzelner Regierungen immer stärker beeinflussen. Im Zuge dessen gerät sogar die bisherige Welthandelsordnung unter Druck. Daraus resultieren nicht nur konkrete wirtschaftliche Risiken - etwa aus einem möglichen Handelskrieg zwischen den USA und China oder aus den derzeit von der US-Regierung erwogenen Importzöllen für Autos -, sondern es entsteht eine insgesamt erhöhte Unsicherheit, die die globale wirtschaftliche Entwicklung lähmt. Nicht zuletzt ist derzeit noch völlig unklar, wie sich der Austrittsprozess Großbritanniens aus der Europäischen Union gestalten wird. Sowohl ein ungeregelter Austritt als auch ein Verschieben des Zeitpunkts und dann sogar ein zweites Referendum sind derzeit denkbar. Wir unterhalten nur in begrenztem Umfang direkte und indirekte Kundenbeziehungen in diesem Land. Für die deutsche Automobilindustrie ist Großbritannien jedoch der größte Exportmarkt, sodass mit Auswirkungen auf die Branche insgesamt zu rechnen ist, die durchaus gravierend sein können. Der Rückgang des Neuwagenverkaufs in Großbritannien um fast sieben Prozent im vergangenen Geschäftsjahr zeigt deutlich die Verunsicherung der dortigen Konsumenten. Dies stellt den stärksten Rückgang seit der Finanzkrise 2008 dar und bereits den zweiten in Folge. Darüber hinaus ist von einer Belastung der gesamtwirtschaftlichen Warenströme zwischen der Europäischen Union und Großbritannien auszugehen. Mit Mexiko und China befinden sich zudem zwei unserer Standorte, an denen wir hohe Volumina investiert haben, in Ländern mit weniger stabilen politischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen als zum Beispiel in Europa. Wir begrenzen diese Risiken durch besonders sorgfältige Prüfung aller gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen, bevor wesentliche Entscheidungen getroffen werden. Nicht zuletzt arbeiten wir eng mit erfahrenen Beratern zusammen, um uns auf mögliche Entwicklungen vorzubereiten. DARSTELLUNG DER ÜBERWIEGEND MITTEL- UND LANGFRISTIG WIRKENDEN RISIKEN UND CHANCENIm Folgenden geben wir einen Überblick über die überwiegend mittelfristig, das heißt innerhalb eines Zeitraums von mindestens drei Jahren, wirkenden strategischen Risiken und Chancen für den Konzern. Auch in diesem Kapitel spiegelt die Reihenfolge der Darstellung unsere momentane Einschätzung ihrer relativen Bedeutung für den PWO-Konzern wider. STEIGERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DURCH ANPASSUNG DER INTERNEN PROZESSEDie Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Automobilzulieferer sowie der Preisdruck erhöhen sich kontinuierlich. Wir müssen daher fortwährend unsere internen Prozesse und Strukturen anpassen, um die Profitabilität laufender Aufträge zu sichern und in Ausschreibungen wettbewerbsfähig anbieten zu können. Dies umfasst sowohl die organisatorische Aufstellung des Konzerns als auch die Stabilität und Effizienz der Produktionsprozesse. Die jüngste Marktschwäche hat zudem den Handlungsdruck noch zusätzlich erhöht. Sollten sich die Absatzzahlen der Automobilindustrie nicht wieder deutlich verbessern, bestehen erhebliche Risiken für die Ertragskraft des Konzerns. Wir haben daher unsere Anstrengungen zur Steigerung der Profitabilität im vergangenen Geschäftsjahr erheblich erhöht. Inzwischen verfügt die gesamte Organisation über ein neues und deutlich verbessertes Kostenbewusstsein. Der Erfolg bereits eingeleiteter Maßnahmen wird systematisch und zeitnah überwacht. Zusätzliche Maßnahmen werden fortwährend von den jeweiligen Abteilungen und insbesondere auch abteilungsübergreifend entlang der Prozesskette eingefordert. Wir sind daher zuversichtlich, die Profitabilität des PWO-Konzerns in den nächsten Jahren trotz der steigenden Herausforderungen nicht nur sichern, sondern auch deutlich steigern zu können REGIONALE EXPANSIONMit unseren fünf Produktionsstandorten sind wir in allen für uns relevanten Märkten positioniert. Gemessen an der Marktgröße, haben wir aber unser Wachstumspotenzial in Mexiko und vor allem in China bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Wir prüfen daher fortwährend Optionen, wie wir unsere Präsenz ausbauen und uns damit weiteres substanzielles Marktpotenzial erschließen können. Hierzu setzen wir in allen Ländern weiterhin auf den Aufbau von Montagestandorten. In China werden wir zudem mittelfristig voraussichtlich einen neuen Produktionsstandort aufbauen. Dies vor dem Hintergrund, dass an unserem aktuellen Standort kein Wachstumspotenzial mehr besteht. Unser Ziel ist es, zunächst aktuelle Aufträge am derzeitigen Standort zu erfüllen und für das künftige Wachstum einen neuen Standort aufzubauen. In einem weiteren Schritt ist darüber hinaus auch eine zusätzliche Produktion in einer weiteren Region in China denkbar. Mit der fortgesetzten regionalen Expansion sind einerseits Kosten und Risiken verbunden, andererseits werden wir noch mehr von dem Trend profitieren, dass sich die Automobilhersteller immer stärker auf global lieferfähige Lieferanten konzentrieren. ENTWICKLUNG HÖCHST EFFIZIENTER FERTIGUNGSPROZESSEPermanente Produkt- und Prozessinnovationen stellen zentrale Erfolgsfaktoren für die Sicherung und den Ausbau der Wettbewerbsposition in unserer Industrie dar. Unsere Kunden müssen mit technisch überzeugenden Produktlösungen die stetig zunehmenden regulatorischen Anforderungen an geringere Umweltbelastungen der Fahrzeuge erfüllen. Wir sind in der Lage, diese Lösungen in innovativen und effizienten Prozessen wirtschaftlich zu fertigen. Und wir sprechen die individuelle Sprache unserer Kunden und können daher Zusagen machen, die über einen ganzen Entwicklungs- und Fertigungszyklus hinweg Bestand haben. Dies ist die Basis für unseren langfristigen Erfolg. LANGFRISTIGE NACHFRAGEENTWICKLUNGMit unserem Produkt- und Leistungsspektrum sowie unserer Innovationskraft und unserer globalen Präsenz sehen wir uns gut positioniert, um von mehreren Nachfragetrends in der Automobilindustrie gleichzeitig profitieren zu können. Energiesparende Mobilität und ElektromobilitätEine der wesentlichen Anforderungen in der heutigen Automobilindustrie stellt die Einsparung von Gewicht bei allen Komponenten eines Fahrzeugs dar, um den Kraftstoffverbrauch zu reduzieren. Auf diesem Gebiet werden wir auch zukünftig die Chancen nutzen, die sich aus unserer führenden Kompetenz in der Leichtbauweise ergeben. Dabei sind wir insbesondere mit unserem Konzept des kostenoptimierten Leichtbaus sehr erfolgreich. Wir erwarten, dass der Anteil gewichtsreduzierter Bauteile und Komponenten am Gesamtvolumen in den nächsten Jahren weiter deutlich zunehmen wird und dies Chancen für den Ausbau unseres Marktanteils bietet. Aus der Zunahme der Elektromobilität bzw. aus der diskutierten vollständigen Umstellung auf diese Antriebsart in der Zukunft resultieren für unser Produktionsspektrum gegenwärtig keine Risiken, da wir nur in sehr geringem Umfang Lösungen anbieten, die ausschließlich bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren eingesetzt werden können. Im Gegenteil ergeben sich daraus gerade für die nahe Zukunft zusätzliche Chancen, da für die sukzessive Umstellung auf Elektromobilität hybride Antriebe als Brückentechnologie notwendig sein werden. Für diese sind nicht nur die bisher verbauten Komponenten zusätzlich zu denjenigen für den E-Antrieb notwendig. Die nötige Abstimmung zwischen den beiden Antriebsarten macht zudem neue, deutlich komplexere Lösungen erforderlich, die für uns zu zusätzlichen Aufträgen führen können. Wir gehen davon aus, dass die Umstellungsphase auf Elektromobilität allein schon deshalb einen längeren Zeitraum erfordern wird, weil der Aufbau der Ladeinfrastruktur und die Diskussion aller damit verbundenen Fragen in vielen Ländern Europas noch so gut wie gar nicht begonnen wurden. Gegenläufig würde wirken, wenn sich im Zuge der zunehmenden Elektromobilität sehr viele kleine Anbieter im Markt etablieren und die Position der heutigen Massenhersteller gefährden würden. Denn unsere Stärke liegt in der Großserienproduktion. Von einer derartigen Marktverschiebung gehen wir derzeit jedoch nicht aus. Mehr Komfort und Sicherheit im AutomobilSteigender Komfort und höhere Sicherheit im Automobil sind weiterhin zentrale Anforderungen der Käufer von Fahrzeugen. Wir konzentrieren uns mit unseren Produktlösungen im Wesentlichen auf diese beiden Bereiche. Zum Beispiel, wenn es um Vibrationsreduzierung durch Instrumententafelträger geht und um Komponenten für die steigende Anzahl elektrisch angetriebener Funktionalitäten oder um sicherheitsrelevante Leistungsmerkmale wie die höhere Aufnahme von Energie im Falle eines Aufpralls. Der Trend hin zu teil- oder vollständig autonomem Fahren bedeutet zudem zusätzliche Freiheitsgrade für Fahrer und Passagiere. Damit werden die Ansprüche an die Ausstattung der Fahrzeuge weiter steigen und es werden neue Konzepte für die Innenräume der Zukunft entwickelt werden. Daraus werden sich noch komplexere Anforderungen an die hierfür notwendigen Komponenten und Subsysteme ergeben. Mit unserer umfassenden Expertise in der Umformung hochfester Stähle sind wir hierfür heute schon erstklassig aufgestellt. Entwicklung des Kunden- und WettbewerbsumfeldsDie hohe Kapitalintensität der Automobilbranche bei gleichzeitig zunehmender Wettbewerbsintensität auf den globalen Märkten sowie kontinuierlich steigenden Anforderungen an die CO2-Reduzierung zwingen die global agierenden Automobilhersteller, mehr und mehr auf externe Kompetenz zurückzugreifen und damit weitere wesentliche Abschnitte ihrer Wertschöpfungskette von Zulieferern zu beziehen. Wir sind überzeugt davon, mit unserer Innovationskraft, anerkannten Lieferqualität und -treue sowie unserer weltweiten Lieferfähigkeit von diesem Trend überdurchschnittlich profitieren zu können. Dem entgegenstehen könnte ein stärkerer Trend zum Insourcing, sollten durch die Digitalisierung in den Produktionsstätten der Hersteller oder durch eine schneller als erwartete Umstellung auf elektrische Fahrzeugantriebe in ihren Motorenwerken in größerem Umfang Arbeitsplätze verloren gehen. Allerdings würde dies in hohem Umfang zusätzliche Investitionen in Umformkapazitäten und in die fachspezifischen Fähigkeiten der Mitarbeiter erfordern. Derzeit sind keine Anzeichen für eine solche Entwicklung zu erkennen. Werkzeugbezug aus ChinaIm Zuge der Vorbereitung des Anlaufs der neuen großen Aufträge für Instrumententafelträger konnten wir jüngst bereits in erheblichem Umfang Werkzeuge in China einkaufen und von dem dortigen niedrigeren Preisniveau profitieren. Diese Strategie werden wir fortsetzen und ausbauen. Die bisherige Entwicklung stimmt uns zuversichtlich, dass wir unsere mittelfristigen Erwartungen übertreffen können. Wir sehen daher aus diesem Bereich in den nächsten Jahren größere Chancen als Risiken für die Ergebnisentwicklung. Entwicklung der WährungsrelationenAbsicherungsinstrumente gegen Währungsschwankungen sind grundsätzlich nicht für den gesamten Zeitraum einer Serienproduktion verfügbar. Die Wirkung von Hedging-Geschäften lässt sich durch rollierende Abschlüsse über die Laufzeit eines Einzelgeschäfts hinaus verlängern. Mittelfristig können sich jedoch grundsätzliche Veränderungen in den Relationen der für den PWO-Konzern wesentlichen Währungen ergeben. Daraus können sowohl Risiken als auch Chancen für die Ergebnisentwicklung entstehen. PROGNOSEBERICHTERWARTETE ALLGEMEINE WIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENENTWICKLUNGDer Aufschwung der Weltwirtschaft wird sich laut IWF 2019 abgeschwächt fortsetzen - und damit mit geringeren als den bisher angenommenen Wachstumsraten, die noch von einer gegenüber 2018 (3,7 Prozent) kontinuierlichen Entwicklung ausgegangen waren. Des Weiteren wird ausführlich auf die bestehenden politischen Risiken für den Welthandel, die ungelösten Fragen rund um den Brexit sowie eine Reihe weiterer finanzpolitischer Risiken verwiesen. In seiner Aktualisierung vom Januar 2019 hat der IWF insbesondere die Erwartungen für die Eurozone, und hier im Besonderen für Deutschland, für das laufende Jahr zum Teil deutlich reduziert. Danach werden für das globale Realwachstum in 2018 3,7 Prozent und in 2019 bei 3,5 Prozent veranschlagt. Zu den Wachstumstreibern der Weltwirtschaft sollen auch 2019 wieder im Wesentlichen die Entwicklungsländer sowie die USA gehören. Insbesondere die positiven Effekte der US-Steuerreform 2018 werden noch ins Jahr 2019 hinüberreichen bevor sie im weiteren Jahresverlauf dann aber an Einfluss verlieren. Das US-BIP wird, so der IWF, im laufenden Jahr daher mit einem Plus von 2,5 Prozent nach 2,9 Prozent im Vorjahr noch einmal deutlich stärker als zwei Prozent wachsen, bevor sich das Wachstumstempo dann abschwächen soll. In den Emerging Markets wird die Entwicklung 2019 weitgehend kontinuierlich an das Vorjahr anschließen. Das chinesische Wirtschaftswachstum pendelt sich hingegen auf einem vergleichsweise moderaten Niveau von 6,2 Prozent ein. In Europa geht der IWF insbesondere in Deutschland (1,3 in 2019 nach 1,5 Prozent in 2018), Italien (0,6 nach 1,0 Prozent) und Spanien (2,2 nach 2,5 Prozent) von geringeren Zuwachsraten aus. Hinsichtlich der deutschen Wirtschaft hat auch das Bundeswirtschaftsministerium seine Erwartungen Ende Januar 2019 nach unten angepasst: Die Jahresprojektion des Jahreswirtschaftsberichts 2019 geht nur noch von einem Realwachstum von 1,0 Prozent aus. Zwar bleibt die Inlandsnachfrage tragende Säule im elften Jahr des deutschen Konjunkturaufschwungs. Aufgrund der nachlassenden Dynamik bei den Ausrüstungsinvestitionen werden die Binnenkonjunktur aber etwas an Fahrt verlieren und der negative Einflussfaktor der Außenwirtschaft 2019 noch stärker als im Vorjahr wirken. Die Entwicklung in Deutschland bleibt derzeit jedoch insgesamt uneinheitlich und damit schwer einschätzbar: Während die Zahlen des ifo Geschäftsklimaindex für Januar sogar einen allgemeinen Wirtschaftsabschwung in Deutschland signalisierten, stieg angesichts des anhaltend robusten Arbeitsmarktes, des anhaltenden Fachkräftemangels sowie der damit einhergehenden Erwartung weiter steigender Löhne zuletzt wieder das Verbrauchervertrauen. In Frankreich wird laut IWF dieses Jahr kontinuierlich an die jüngste Entwicklung anschließen (1,5 Prozent in 2019 nach 1,5 Prozent in 2018). Insgesamt wird sich das Wachstum 2019 in der Eurozone weiter auf 2,0 Prozent verlangsamen. Die durch den Brexit hervorgerufene allgemeine wirtschaftliche Verunsicherung bleibt für die britische Wirtschaft auch 2019 bestimmender Faktor. Das mit 1,4 Prozent schon im letzten Jahr unterdurchschnittliche Wachstum soll sich dieses Jahr mit einer Zuwachsrate von 1,5 Prozent kaum beleben. Der Verband der Automobilwirtschaft (kurz: VDA) erwartet 2019 ein Wachstum des Pkw-Weltmarktes von einem Prozent auf 85,9 Millionen Einheiten. Der gesamteuropäische Pkw-Markt soll in gleichem Maße auf 15,8 Mio. Einheiten zulegen, für Großbritannien wird allerdings von anhaltend schwierigen Marktkonditionen ausgegangen. Für den US-Markt wird im laufenden Jahr mit 17,2 Mio. Light Vehicles ein ähnlich hohes Niveau wie im Vorjahr prognostiziert. Die Wachstumspause in China soll sich nicht fortsetzen. Nach dem Rückgang um ein Prozent auf 23,9 Mio. Pkw in 2018 erwartet der VDA im laufenden Jahr wieder ein leichtes Wachstum um zwei Prozent auf 24,4 Mio. Einheiten. Für Deutschland erwartet der VDA nach den 2018 nahezu unveränderten Neuzulassungen in 2019 einen Rückgang um ein Prozent auf ein Volumen von knapp 3,4 Mio Einheiten. Danach soll die Pkw-Inlandsproduktion - nach dem Neunprozent-Rückgang auf gut 5,1 Mio. Einheiten in 2018 - 2019 wieder um 2 Prozent auf gut 5,2 Mio. Einheiten gesteigert werden. Der Pkw-Export wird nach einem Rückgang um acht Prozent auf vier Mio. Einheiten in 2018 im laufenden Jahr ebenfalls wieder leicht um zwei Prozent auf 4,1 Mio. zunehmen. Die Pkw-Auslandsproduktion der deutschen Hersteller war 2018 hingegen um fünf Prozent auf ein Volumen von rund 11,4 Mio. Einheiten gestiegen. Für 2019 wird von dieser Basis aus ein weiterer Zuwachs um drei Prozent auf 11,7 Mio. Einheiten erwartet. Damit bestünde die Möglichkeit, dass die Pkw-Weltproduktion der deutschen Konzernmarken nach 16,5 Mio. Einheiten in 2018 im laufenden Jahr erstmals die 17-Millionen-Marke erreichen wird. Wie die Prognostiker des IWF stellt auch der VDA seine Vorausschau unter den Vorbehalt keiner weiteren Eskalation der aktuellen weltweiten handelspolitischen Risiken. GESCHÄFTSVERLAUF UND KÜNFTIGE AUSRICHTUNGENTWICKLUNG DES PWO-KONZERNSIn unserer Planung für 2019 gehen wir von einem unveränderten Konsolidierungskreis des Konzerns aus. Sie basiert weiterhin auf der detaillierten Einzelabschätzung der Volumina der derzeit laufenden Serienproduktionen sowie der anstehenden An- und Hochläufe und der Ausläufe. Aufgrund des aktuell volatilen Abrufverhaltens der Kunden ist die Prognose für das gerade begonnene Geschäftsjahr mit erhöhten Unsicherheiten behaftet. Wir gehen zudem derzeit davon aus, dass sich die insgesamt verhaltene Marktentwicklung des zweiten Halbjahres 2018 auch in 2019 fortsetzt. Verschiedene Neuanläufe und Hochläufe werden jedoch zu einer Stabilisierung von Umsatz und EBIT beitragen. Daher rechnen wir für 2019 mit einem Umsatz von 480 - 490 Mio. EUR und einem EBIT vor Währungseffekten von 18 - 19 Mio. EUR. Bezogen auf die Standorte erwarten wir in Kanada aufgrund später als ursprünglich geplanter Anläufe neuer Serienproduktionen sowie des Abbaus von Werkzeugvorleistungen eine deutlich rückläufige Gesamtleistung. Die übrigen Standorte sollten dies in Summe kompensieren und im Wesentlichen an das derzeitige Niveau ihrer Leistung anknüpfen oder dieses leicht übertreffen. Das EBIT vor Währungseffekten soll 2019 in der Spanne von 18 bis 19 Mio. EUR liegen. Am deutschen Standort sollen die eingeleiteten Kostensenkungsmaßnahmen sukzessive wirksam werden. Durch die nur begrenzt mögliche Anpassung der Mitarbeiterzahl sowie die im Kapitel "Ertragslage" dargestellten und 2019 nicht wiederkehrenden positiven Sondereffekte aus 2018 wird sich der Aufwärtstrend jedoch nur langsam entwickeln können. In China erwarten wir eine weitere Verbesserung des EBIT. Und Mexiko hat inzwischen eine derart erfreuliche Leistungsfähigkeit erreicht, dass wir hier mit einem deutlichen Zuwachs beim EBIT rechnen. Dem wird eine sichtbare Abschwächung des EBIT in Kanada gegenüberstehen. Auch der tschechische Standort könnte das EBIT des Geschäftsjahres 2018 leicht unterschreiten. INVESTITIONENUm die Bilanzsumme konstant zu halten, werden wir die Investitionen insbesondere in neue Umformpressen kurzfristig soweit wie möglich begrenzen. So planen wir im Konzern für 2019 mit einem nur knapp über dem Vorjahr liegenden Volumen. Während in Deutschland - nach dem zuletzt niedrigem Niveau - wieder ein höheres Volumen geplant ist, können die Investitionen insbesondere in China und Mexiko vorübergehend zurückgenommen werden. Neben den Anforderungen aus den aktuell geplanten Serienanläufen haben wir dabei auch immer die mittelfristige Marktpositionierung des PWO-Konzerns im Blick. Grundsätzlich budgetieren wir Investitionen daher weiterhin über einen Dreijahreszeitraum und veranschlagen für unser langfristiges Wachstum in einer solchen Periode derzeit rund 110 Mio. EUR. FINANZ- UND VERMÖGENSLAGEVor dem Hintergrund des erwarteten verhaltenen Wachstums der Umsatzerlöse und der Gesamtleistung sowie der nur moderaten Verbesserung des EBIT setzen wir zusätzlich zu der Begrenzung der Investitionen auf eine enge Steuerung aller Bilanzpositionen. So wollen wir dennoch einen positiven Free Cashflow erzielen und auf diese Weise die Eigenkapitalquote und den dynamischen Verschuldungsgrad gegenüber 2018 leicht verbessern. AUFTRAGSLAGEDie Entwicklung des Neugeschäfts ist abhängig vom Zeitpunkt der Auftragsvergabe durch unsere Kunden und schwankt daher von Jahr zu Jahr typischerweise deutlich. Auf die beiden sehr starken Jahre 2015 und 2016, in denen wir alle ausgeschriebenen und für uns wichtigen Aufträge für die Fertigung von Instrumententafelträgern gewonnen hatten, folgten 2017 und 2018 zwei Jahre mit niedrigeren Volumina. 2019 sehen wir nun wieder mehr Potenzial für neue Aufträge im Markt. Wir wollen daher ein Neugeschäft von rund 400 Mio. EUR gewinnen. Die Entwicklung der letzten Jahre sowie unsere Ziele für 2019 untermauern unsere mittelfristige Wachstumsplanung. DIVIDENDENPOLITIKUnsere aktionärsfreundliche Dividendenpolitik wollen wir fortsetzen. Grundsätzlich streben wir an, Anhebungen nur dann vorzuschlagen, wenn wir diese Ausschüttungssumme auch in den Folgejahren aller Voraussicht nach beibehalten können. Dabei sollen unsere Aktionäre von steigenden Jahresüberschüssen auch in Form höherer Dividenden profitieren. Zur Sicherung der künftigen Expansion des PWO-Konzerns wollen wir die Ausschüttungsquote jedoch in der Zukunft sukzessive zurückführen. GESAMTAUSSAGE ZUR KÜNFTIGEN ENTWICKLUNGAngesichts der derzeit schwachen und für die nächsten Quartale weiter unsicheren Entwicklung der Automobilindustrie konzentrieren wir uns noch stärker darauf, durch interne Maßnahmen die Ertragskraft zu stärken. Wir sind überzeugt davon, den Konzern auf diese Weise gemeinsam mit unseren hochqualifizierten Mitarbeitern sicher durch die aktuelle Marktphase steuern zu können. Die gesamte Organisation hat dazu im vergangenen Geschäftsjahr vielfältige und weitreichende Kostensenkungen sowie umfassende Prozessoptimierungen auf den Weg gebracht. Weitere Potenziale werden mit Engagement identifiziert und umgesetzt. Unterstützt wird dieser Weg durch die bereits erreichten und weiter absehbaren Steigerungen der Leistungsfähigkeit unserer Standorte in China und Mexiko sowie durch den Hochlauf der großen Aufträge für Instrumententafelträger an allen unseren Standorten, die nach den komplexen Anläufen sukzessive in ihre Periode der Ertragskraft gelangen. ABHÄNGIGKEITSBERICHTUnsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden. ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN NACH §§ 289 A ABS. 1, 315 A HGB ABS. 1Im Folgenden werden die nach den §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 HGB erforderlichen Angaben dargestellt und erläutert. Das Grundkapital der PWO AG beträgt 9.375.000,00 EUR. Es ist eingeteilt in 3.125.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Sie sind mit identischen Rechten ausgestattet und gewähren in der Hauptversammlung jeweils eine Stimme. Auf die Regelungen des Aktiengesetzes über die mit dem Aktienbesitz verbundenen Rechte und Pflichten wird verwiesen. Es bestehen keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Ferner sind dem Vorstand keine diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt. Eine Beteiligung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern, die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, besteht nicht. Die Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH, Böblingen, Deutschland, hat uns eine Beteiligung von mehr als 10 Prozent der Stimmrechte an PWO angezeigt. Zum 31. Dezember 2018 hält sie 46,62 Prozent (i. V. 46,62 Prozent) der Stimmrechte und ist Hauptgesellschafterin. Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands orientiert sich an den §§ 84 und 85 AktG in Verbindung mit dem § 6 der Satzung von PWO. Jede Satzungsänderung bedarf gemäß § 179 Absatz 1 und § 119 Absatz 1 Nr. 5 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Abweichend von § 179 Absatz 2 Satz 1 AktG sieht § 15 der Satzung vor, dass Beschlüsse zur Satzungsänderung mit einfacher Mehrheit der Stimmen des bei der Beschlussfassung stimmberechtigten Grundkapitals gefasst werden können, soweit nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine größere Mehrheit erforderlich ist. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Mai 2020 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.687.500,00 EUR (Genehmigtes Kapital 2015) zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Die näheren Einzelheiten der Ermächtigung ergeben sich aus dem Hauptversammlungsbeschluss vom 19. Mai 2015. Für den Fall eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots wurden, außer den in Kreditverträgen und Verträgen mit Kunden enthaltenen üblichen Sonderkündigungsrechten, keine weiteren Vereinbarungen getroffen. Auch gegenüber dem Vorstand und den Arbeitnehmern bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH §§ 289 F, 315 D HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung der PWO AG ist Bestandteil des Corporate-Governance-Berichts, der auf der Website des Unternehmens unter https://www. progress-werk.de/de/konzern/corporate-governance/ veröffentlicht wurde. NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG NACH §§ 289 B, 315 B-C HGBDie nichtfinanzielle Konzernerklärung wurde in Form eines gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts unter https://www.progress-werk.de/de/konzern/corpo-rate-governance/ veröffentlicht. VERGÜTUNGSBERICHTDer Vergütungsbericht stellt die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS 17) sowie nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der gültigen Fassung vom 7. Februar 2017 dar. VERGÜTUNGSSYSTEM FÜR DEN VORSTANDDer Aufsichtsrat legt auf Vorschlag des Personalausschusses das Vergütungssystem für den Vorstand und die Höhe der jeweiligen Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Kriterien für die Festlegung sind sowohl die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten der Gesellschaft und des Konzerns als auch die Aufgaben und persönlichen Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds sowie die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur in der Gesellschaft. Hierbei berücksichtigt der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt, auch in der zeitlichen Entwicklung. Die Vergütungsstruktur ist insgesamt auf eine nachhaltige Entwicklung des Konzerns ausgerichtet. Die Gesamtvergütung setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Erfolgsunabhängige Bestandteile sind das Jahresgrundgehalt, das in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt wird, Sachbezüge und Pensionszusagen sowie Zuschüsse zum Aufbau einer privaten Altersversorgung. Im Geschäftsjahr 2018 wurde das System der erfolgsabhängigen Vergütung für die Mitglieder des Vorstands neu gestaltet. Die bisherige einjährige variable und mehrjährige variable Komponente wurde zu einem Vergütungsbestandteil zusammengefasst und bemisst sich unverändert am Konzern-Jahresüberschuss, der nach Meinung des Aufsichtsrats, als gemeinsam erbrachte Leistung von Vorstand und Belegschaft, für die Sicherung der Arbeitsplätze und die Dividendenfähigkeit des Unternehmens ausschlaggebend ist. Die Berechnungsgrundlage ergibt sich aus 10 Prozent des Konzern-Jahresüberschusses des vorletzten, 20 Prozent des letzten und 70 Prozent des neuen Geschäftsjahres und ist damit zu 70 Prozent zukunftsbezogen. Der Anteil der variablen Vergütung am Konzern-Jahresüberschuss bzw. der maximal erreichbare Betrag variiert bei den einzelnen Vorstandsmitgliedern und wird mit Feststellung des Jahresabschlusses des jeweils auf dieser Berechnungsgrundlage neuen Geschäftsjahres zur Zahlung fällig. Die neue Regelung gilt für die Vorstandsmitglieder Dr. Volker Simon und Bernd Bartmann ab 1. Januar 2018 bzw. für Johannes Obrecht ab 1. Januar 2019. Das bisherige System der erfolgsabhängigen Vergütung teilte sich auf in eine einjährige variable und in eine mehrjährige variable Komponente. Die einjährige variable Komponente basierte auf dem Konzern-Jahresüberschuss des abgelaufenen Geschäftsjahres und die mehrjährige variable Komponente auf dem durchschnittlichen Konzern-Jahresüberschuss über einen Zeitraum von drei Jahren. Die erfolgsabhängige Vergütung war in ihrer absoluten Höhe begrenzt und so ausgestaltet, dass die mehrjährige Komponente überwog. Die Gestaltung der erfolgsabhängigen Vergütung gewährleistete außerdem, dass sowohl positiven als auch negativen Unternehmensentwicklungen Rechnung getragen wurde. Die bestehenden Vorstandsverträge sehen außerdem eine Ermessenstantieme vor, wonach der Aufsichtsrat außergewöhnlich positive und negative Entwicklungen bis zu einem limitierten jährlichen Höchstbetrag nach freiem Ermessen berücksichtigen kann. Der Höchstbetrag variiert zwischen dem Vorstandssprecher und den anderen Vorstandsmitgliedern. Als mehrjährige Bemessungskomponente gelten hierfür beginnend mit dem Geschäftsjahr 2018 die Entwicklung des Free-Cashflow, des Dynamischen Verschuldungsgrades sowie der Nettoverschuldung über einen Zeitraum von 3 Jahren auf Grundlage der Planung ab Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres als vereinbart. Für ihre Tätigkeit als Organmitglieder von Tochtergesellschaften erhalten die Vorstandsmitglieder keine gesonderte Vergütung. VORSTANDSVERGÜTUNG NACH DRS 17TEUR scroll
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Das Vorstandsmitglied Bernd Bartmann hat Anspruch auf Alters-, Invaliden- und Witwenrente. Altersrente wird gezahlt entweder bei Erreichen der Pensionsgrenze von derzeit 65 Jahren oder vorzeitig nach Ausscheiden aus der Gesellschaft ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, sofern gleichzeitig eine Altersrente als Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird. Die Höhe der monatlichen Altersrente von Herrn Bartmann ist im Pensionsvertrag festgelegt. Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme wird dieser Betrag für die Dauer des Rentenbezugs um 0,25 Prozent pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns vor vollendetem 65. Lebensjahr gekürzt. Künftige Altersbezüge werden entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten für 4-Personen-Haushalte von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen gemäß Angaben des Statistischen Bundesamts angepasst. Des Weiteren bezieht Herr Bartmann eine feste jährliche Zahlung in Höhe von 20 TEUR als Zuschuss zum Aufbau einer privaten Altersversorgung, welche die Gesellschaft, auf Wunsch von Herrn Bartmann, direkt an eine Unterstützungskasse leistet. Für die Vorstandsmitglieder Dr. Volker Simon und Johannes Obrecht bestehen keine Pensionszusagen. Stattdessen ist in deren Vorstandsverträgen festgelegt, dass sie einen festen jährlichen Zuschuss zum Aufbau einer privaten Altersversorgung erhalten, der von der Gesellschaft, auf Wunsch beider Herren, ebenfalls direkt in eine Unterstützungskasse einbezahlt wird. Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Vorstands eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Ver-sicherung) mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der jährlichen festen Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds abgeschlossen. Die bestehenden Vorstandsverträge sehen vor, dass bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit etwaige Zahlungen an die Vorstandsmitglieder einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Vergütung für die Restlaufzeit des Vorstandsvertrags betragen (Abfindungs-Cap). Für die Berechnung des Abfindungs-Caps stellen die Vorstandsverträge auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr ab. Wird der Vorstandsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB beendet, erfolgen keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied. VORSTANDSVERGÜTUNG NACH DRS 17: AUFWAND FÜR PENSIONENTEUR scroll
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Bei Eintritt des Pensionsfalls im Alter von 65 Jahren auf Basis der bis zum 31.12.2018
erworbenen Ansprüche. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats überprüft in vorbereitender Funktion für die Beschlussfassung im Plenum regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand, wie vorerwähnt zuletzt im Geschäftsjahr 2018. VERGÜTUNG DES VORSTANDS NACH RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARD DRS 17Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2018 1.327 TEUR (i. V. 1.447 TEUR). Darin enthalten ist eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 571 TEUR (i. V. 675 TEUR). Hinzukommen Sachbezüge, im Wesentlichen bestehend aus Dienstwagennutzung, Telefonkosten, Versicherungsprämien und geldwerten Vorteilen, in Höhe von 78 TEUR (i. V. 68 TEUR). Die Tabelle "VORSTANDSVERGÜTUNG NACH DRS 17" auf Seite 60 zeigt die individualisierten Vergütungen der Mitglieder des Vorstands. Für die künftigen Pensionsansprüche von Bernd Bartmann hat die Gesellschaft Pensionsrückstellungen gebildet. Im Berichtsjahr betrug die Zuführung zur Pensionsrückstellung insgesamt 107 TEUR (i. V. 105 TEUR). Im Zuführungsbetrag berücksichtigt ist der sogenannte Dienstzeitaufwand (service cost) ohne Zinsaufwand (interest cost). Zugunsten von Dr. Volker Simon und Johannes Obrecht bestehen keine Pensionszusagen. Zum Aufbau einer privaten Altersversorgung erhalten Herr Dr. Simon und Herr Obrecht stattdessen feste jährliche Zahlungen in Höhe von 50 TEUR bzw. 40 TEUR, die von der Gesellschaft auf Wunsch der Vorstände direkt in eine Unterstützungskasse für die Altersvorsorge einbezahlt werden. Für Bernd Bartmann wurde zusätzlich zur Pensionszusage eine feste jährliche Zuwendung von 20 TEUR vereinbart; die Einzahlung erfolgt ebenfalls auf Wunsch von Bernd Bartmann direkt in eine Unterstützungskasse. Die Tabelle "VORSTANDSVERGÜTUNG NACH DRS 17: AUFWAND FÜR PENSIONEN" auf Seite 61 zeigt den individuellen Aufwand für Pensionen. Für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden im Berichtsjahr Pensionszahlungen in Höhe von 233 TEUR (i. V. 228 TEUR) geleistet. Die entsprechende Pensionsrückstellung betrug am 31. Dezember 2018 4.107 TEUR (i. V. 4.386 TEUR). Für laufende Pensionen und Anwartschaften früherer Vorstandsmitglieder wurde im Geschäftsjahr 2018 ein Rückstellungsbetrag von 884 TEUR (i. V. 929 TEUR) passiviert. Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit wurden keinem Vorstandsmitglied zugesagt. Auch hat im Geschäftsjahr 2018 kein Mitglied des Vorstands Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten. VORSTANDSVERGÜTUNG NACH DEM DCGK: GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN FÜR DAS BERICHTSJAHRTEUR scroll
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Die Festvergütung von Herrn Dr. Simon beinhaltet im Geschäftsjahr 2018 keine Zahlung
zum Aufbau einer privaten Altersversorgung (i. V. 50 TEUR). VERGÜTUNG DES VORSTANDS NACH DEM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXGemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 werden unter Anwendung der Mustertabellen sowohl die gewährten Zuwendungen als auch der Zufluss dargestellt. In der Tabelle "VORSTANDSVERGÜTUNG NACH DEM DCGK: GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN FÜR DAS BERICHTSJAHR" auf Seite 62 sind im Vergleich zu DRS 17 die Planwerte der ein- und mehrjährigen variablen Vergütung ausgewiesen. Zusätzlich werden auch die Werte, die im Minimum bzw. Maximum erreicht werden können, angegeben. Des Weiteren wird der Versorgungsaufwand, der in der Tabelle "VORSTANDSVERGÜTUNG NACH DRS 17: AUFWAND FÜR PENSIONEN" auf Seite 61 als Zuführung zur Pensionsrückstellung dargestellt ist, in die Gesamtvergütung eingerechnet. Hinzukommen die neben den Pensionszusagen vereinbarten festen jährlichen Zahlungen in eine Unterstützungskasse. VORSTANDSVERGÜTUNG NACH DEM DCGK: ZUFLUSS FÜR DAS BERICHTSJAHRTEUR scroll
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Die Festvergütung von Herrn Dr. Simon beinhaltet im Geschäftsjahr 2018 keine Zahlung
zum Aufbau einer privaten Altersversorgung (i. V. 50 TEUR). Die gewährte Gesamtvergütung des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex belief sich für das Geschäftsjahr 2018 auf 2.069 TEUR (i. V. 1.950 TEUR). Die zugeflossene Gesamtvergütung des Vorstands nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex belief sich für das Geschäftsjahr 2018 auf 1.544 TEUR (i. V. 1.612 TEUR). VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATSDie Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 11 der Satzung der Gesellschaft im Wesentlichen wie folgt beschrieben: Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 25 TEUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieser Vergütung. Für die Mitgliedschaft in Ausschüssen erhält jedes Aufsichtsratsmitglied einen Zuschlag von 25 Prozent auf die feste Vergütung, der Vorsitzende des Ausschusses einen Zuschlag von 50 Prozent. Die jährliche Gesamtvergütung eines Aufsichtsratsmitglieds darf das Zweifache, die des Aufsichtsratsvorsitzenden das Dreifache der gewährten festen Vergütung nicht übersteigen. Außerdem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 500 EUR. Dies gilt auch für die Teilnahme an Telefon- oder Videokonferenzen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse und die visuelle und/oder akustische Zuschaltung zu einer Präsenzsitzung. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. TEUR scroll
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung. Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern ferner ihre Auslagen und die für ihre Aufsichtsratstätigkeit bei ihnen anfallende Umsatzsteuer. Die Vergütung wird mit Ablauf des Geschäftsjahres zur Zahlung fällig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in die bestehende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) der Gesellschaft einbezogen. Die Prämien hierfür übernimmt die Gesellschaft. Dabei ist ein Selbstbehalt in Höhe der Hälfte der festen jährlichen Vergütung des Aufsichtsratsmitglieds vereinbart. Die Gesellschaft hat auch im Berichtsjahr keine Vergütungen an Aufsichtsratsmitglieder für von diesen außerhalb ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat persönlich erbrachte Leistungen gezahlt. Die individualisierten Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats sind in obenstehender Tabelle dargestellt. GESCHÄFTSENTWICKLUNG FÜR DIE PROGRESS-WERK OBERKIRCH AGDie PWO AG hat ihren Sitz in Oberkirch, Baden-Württemberg. Sie bildet den Stammsitz des Konzerns und seinen größten Produktionsstandort. Zudem überwacht sie eng die internationalen Standorte des Konzerns zur Risikobegrenzung insbesondere in den Bereichen Finanzen, Controlling und Recht. Für die Auftragsakquisition und die operative Steuerung sind die internationalen Standorte hingegen grundsätzlich selbst verantwortlich. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des HGB erstellt. Die grundsätzlichen Aussagen des zusammengefassten Lageberichts, vor allem zu Markt, Strategie und Steuerung sowie zu den Chancen und Risiken der Geschäftstätigkeit, gelten auch für die PWO AG. Im Vergleich zum Konzern ist sie jedoch in geringerem Maße Währungsrisiken ausgesetzt. Das Risiko von Wertberichtigungen betrifft bei ihr insbesondere die Finanzanlagen. Zum Berichtsstichtag erhöhte sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft inklusive Zeitarbeitnehmern auf 1.656 (i. V. 1.645). Darin enthalten sind 152 (i. V. 133) junge Menschen, die bei uns derzeit eine Ausbildung absolvieren. Der Anstieg der Umsatzerlöse der PWO AG im Berichtsjahr resultierte aus der Fakturierung von Werkzeugvorleistungen des Vorjahres. Entsprechend reduzierte sich der Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen um 9,3 Mio. EUR (i. V. Zunahme um 14,7 Mio. EUR) und die Gesamtleistung blieb unter dem Vorjahrswert. Daraus lässt sich der Rückgang der margenträchtigeren Serienumsätze im Geschäftsjahr 2018 ablesen. Dieser hat die Ertragskraft der Gesellschaft belastet. Aufgrund des niedrigeren Volumens an Vorleistungen reduzierte sich die Materialaufwandsquote deutlich. Allerdings legte der Personalaufwand trotz der rückläufigen Gesamtleistung sichtbar zu. Letzteres resultierte aus zwei Faktoren: Zum einen ist zur Absicherung der aktuellen, großvolumigen An- und Hochläufe ein höherer Personaleinsatz erforderlich als während der späteren Laufzeit der Serienproduktionen. Zum anderen können wir wegen des bestehenden Ergänzungstarifvertrags die personellen Ressourcen nur begrenzt an ein verändertes Produktionsvolumen anpassen. Im Zuge der verhaltenen Investitionstätigkeit in der PWO AG blieben die Abschreibungen im Berichtsjahr auf Vorjahresniveau. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge ergab sich im Wesentlichen aus niedrigeren positiven Währungseffekten. Diesen standen in ähnlicher Größenordnung niedrigere negative Währungseffekte gegenüber, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen werden. Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen erhöhte sich dennoch im Berichtsjahr, da in der zweiten Jahreshälfte eingeleitete zusätzliche Kostensenkungsmaßnahmen bis zum Ende des Geschäftsjahres erst teilweise wirksam werden konnten. Das Finanzergebnis verbesserte sich auf 6,1 Mio. EUR (i. V. 1,2 Mio. EUR), da die Erträge aus Beteiligungen mit 7,0 Mio. EUR (i. V. 2,3 Mio. EUR) deutlich über Vorjahr lagen. In der Summe ermäßigte sich das Ergebnis der Geschäftstätigkeit auf 8,7 Mio. EUR (i. V. 10,2 Mio. EUR). Inklusive Steuern belief sich der Jahresüberschuss auf 5,9 Mio. EUR (i. V. 5,2 Mio. EUR). GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGAUSGEWÄHLTE INFORMATIONENTEUR scroll
Die Bilanzsumme stieg im Berichtsjahr auf 313,8 Mio. EUR (i. V. 306,0 Mio. EUR). Die Zunahme resultierte im Wesentlichen aus zum Bilanzstichtag noch nicht ausgeglichenen höheren Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Zudem lagen die Guthaben bei Kreditinstituten über dem Stand zum Ende des Geschäftsjahres 2017. Das Anlagevermögen bildete sich hingegen aufgrund der bereits erwähnten niedrigen Investitionen leicht zurück. Und die Vorräte konnten durch die Fakturierung von Werkzeugvorleistungen sichtbar abgebaut werden. Bei einem im Wesentlichen unveränderten Eigenkapital von 119,8 Mio. EUR (i. V. 119,1 Mio. EUR) betrug die Eigenkapitalquote am Bilanzstichtag 38,2 Prozent (i. V. 38,9 Prozent). Im Hinblick auf die künftige Geschäftsentwicklung gelten die Aussagen zu den Chancen und Risiken des Konzerns grundsätzlich auch für die PWO AG. So erwarten wir, dass die Gesamtleistung im Wesentlichen an das derzeitige Niveau anknüpft. Zudem sollen die eingeleiteten Kostensenkungen und Prozessverbesserungen sukzessive wirksam werden. Allerdings wird sich der Aufwärtstrend nur langsam und über mehrere Jahre hinweg entwickeln können. Darüber hinaus wird das Ergebnis der Geschäftstätigkeit maßgeblich durch die Dividendenzahlungen der Tochtergesellschaften beeinflusst, die unregelmäßig anfallen. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
Oberkirch, 28. März 2019 Der Vorstand Dr. Volker Simon, Sprecher Bernd Bartmann Johannes Obrecht Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungscroll
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Das Periodenergebnis entfällt in voller Höhe auf die Anteilseigner der PWO AG. KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNGscroll
Konzern-BilanzTEUR AKTIVA scroll
TEUR KONZERN-EIGENKAPITAL-VERÄNDERUNGSRECHNUNGscroll
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davon entfallen 177 TEUR auf die Anwendung von IFRS 15 und 16 TEUR auf die Anwendung
von IFRS 9. KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNGscroll
Anhang zum KonzernabschlussALLGEMEINE ANGABENDie Progress-Werk Oberkirch AG ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in 77704 Oberkirch, Industriestraße 8, Deutschland. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Registernummer HRB 490007 angemeldet und eingetragen. Die aktuell gültige Satzung ist die in der Fassung vom 26. Mai 2015. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr Der Konzernabschluss der Progress-Werk Oberkirch AG (PWO) und ihrer Tochterunternehmen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 wurde mit Beschluss des Vorstands vom 28. März 2019 freigegeben und anschließend dem Prüfungsausschuss bzw. dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Die Hauptaktivitäten des PWO-Konzerns sind im Konzernlagebericht, Kapitel "Grundlagen des Konzerns", beschrieben. RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN1 GRUNDLAGEN DER ERSTELLUNG DES ABSCHLUSSESDer Konzernabschluss der Progress-Werk Oberkirch AG und ihrer Tochterunternehmen wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden und in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Aus der Satzung ergeben sich Regelungen zur Gewinnverteilung. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente und Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten. Derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des aktuellen Stichtagskurses zum Bilanzstichtag. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Der Konzernabschluss ist in Tausend Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend Euro (TEUR) auf- oder abgerundet. 2 ÄNDERUNGEN DER RECHNUNGSLEGUNGSMETHODENNEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS UND INTERPRETATIONENDie angewandten Rechnungslegungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert mit Ausnahme der nachfolgend aufgelisteten Änderungen der Standards, die ab dem 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwenden sind. Eine vorzeitige Anwendung der bereits endorsten, aber noch nicht verpflichtend anwendbaren Standards wird nicht beabsichtigt. Die nachfolgenden Übersichten enthalten alle für den Konzern relevanten Standards. Neue und geänderte Standards und Interpretationen - in der EU verpflichtend anzuwendenscroll
AUSWIRKUNGEN AUS DER ANWENDUNG VON IFRS 9: FINANZINSTRUMENTEKlassifizierung und Bewertung: Im Konzern ergeben sich aus der Erstanwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften nach IFRS 9 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanz oder das Eigenkapital. Die bestehenden Bewertungsmethoden für Finanzinstrumente werden nach dem jeweils zugrunde liegenden Geschäftsmodell gemäß den Klassifizierungsvorschriften des IFRS 9 im Wesentlichen beibehalten. Bisher als "Financial Assets" oder "Liabilities Held for Trading" eingeordnete Finanzinstrumente werden als "Fair Value through Profit and Loss" ausgewiesen und weiterhin mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Klassische Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gehalten, um die vertraglichen Cashflows aus Zins- und Tilgungszahlungen zu vereinnahmen. Somit werden die bisher unter "Loans and Receivables" und "Financial Liabilities Measured at Amortized Cost" zugeordneten Finanzinstrumente als "Amortized Cost" klassifiziert und weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Wertminderung: IFRS 9 verlangt, dass erwartete Kreditausfälle für alle Schuldtitel, Ausleihungen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entweder auf einer 12-Monatsbasis oder auf Basis der Gesamtlaufzeit bemessen werden. Wertminderungen nach IFRS 9 wurden im Konzern auf Basis der Gesamtlaufzeit anhand des vereinfachten Ansatzes ermittelt und bilanziell berücksichtigt. Aus der Neubewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach dem "Expected Credit Loss Model" ergaben sich zum 1. Januar 2018 im Eigenkapital Anpassungen in Höhe von 16 TEUR. Bilanzierung von Sicherungsgeschäften: Durch IFRS 9 wurden die bisherigen allgemeinen Prinzipien zur Bilanzierung effektiver Hedge-Beziehungen nicht verändert. Alle bisher in einer effektiven Hedge-Beziehung dargestellten Sicherungsbeziehungen sind weiterhin für Hedge Accounting nach IFRS 9 qualifiziert. Für das Geschäftsjahr 2018 hat der Konzern eine Bilanzierungsoption zur Fortführung der Vorschriften des IAS 39 in Anspruch genommen, sodass vorerst keine Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder das Eigenkapital berücksichtigt sind. Der Konzern wird mögliche Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung des Zeitwerts von Optionen, von Terminkomponenten und von Cross Currency Basis Spreads in weiteren Einzelheiten in der Zukunft auswerten. AUSWIRKUNGEN AUS DER ANWENDUNG VON IFRS 15: ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDENIFRS 15 ersetzt IAS 11: Fertigungsaufträge, IAS 18: Umsatzerlöse sowie die damit zusammenhängenden Interpretationen und gilt, bis auf wenige Ausnahmen, für alle Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Der Standard führt ein fünfstufiges Modell für die Bilanzierung von Erlösen aus Erträgen mit Kunden ein. Dabei sind Erlöse in Höhe der Gegenleistung zu erfassen, die ein Unternehmen im Austausch für die Übertragung zugesagter Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden voraussichtlich erhalten wird. IFRS 15 verlangt von Unternehmen, bei der Anwendung jeder Stufe des Modells auf Verträge mit ihren Kunden Ermessensentscheidungen zu treffen und alle relevanten Fakten und Umstände zu berücksichtigen. Der Standard regelt darüber hinaus die Bilanzierung der zusätzlichen Kosten für die Anbahnung des Vertrags und der Kosten, die direkt mit der Erfüllung eines Vertrags im Zusammenhang stehen. Schließlich enthält der Standard umfangreiche Angabevorschriften. Der PWO-Konzern hat bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 die modifiziert retrospektive Übergangsmethode gewählt. Die Vorjahresvergleichszahlen werden in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des Standards nicht angepasst. Außerdem nimmt der Konzern die Erleichterungsregelungen in Anspruch, und beurteilt Verträge, die vor dem Datum der erstmaligen Anwendung, dem 1. Januar 2018 erfüllt bzw. geändert wurden, nicht neu. Umsatzerlöse erzielt der PWO-Konzern überwiegend durch Serienbelieferungen und Werkzeugverkäufe an Kunden, die im Vorfeld einer Serienbelieferung getätigt werden. Darüber hinaus erbringt der Konzern in geringerem Umfang auch auftragsbezogene Entwicklungsleistungen und Dienstleistungen. NEUBEWERTUNGEN UND REKLASSIFIZIERUNGEN AUS DER ERSTANSWENDUNG DES IFRS 15:Einen wesentlichen Umstellungseffekt aus der Erstanwendung des IFRS 15 ergibt sich bei der Erbringung von Serienbelieferungen, deren Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen auf zeitraumbezogen wird. Dies führt gegenüber dem bisherigen Modell zu einer früheren Umsatzerfassung. Da nunmehr bereits Teile der fertigen Erzeugnisse in die Umsatzerlöse einbezogen werden, wurden zum 1. Januar 2018 Vorratsbestände in Höhe von 26.055 TEUR in die Vertragsvermögenswerte umgegliedert. Im Eigenkapital ergab sich, unter Berücksichtigung latenter Steuern, ein Umstellungseffekt von -177 TEUR. In der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018 ergaben sich aus der Anwendung von IFRS 15 eine Erhöhung des Umsatzes um 12.177 TEUR und eine Ergebnisverbesserung um 895 TEUR. Damit stieg auch das Ergebnis je Aktie. Eine weitere Ausweisänderung ergab sich für Zahlungen an Kunden, welche nach IFRS 15 bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als sonstiger Vermögenswert aktiviert werden. Bisher wurden diese Zahlungen i.H.v. 1.172 TEUR betragsgleich in den immateriellen Vermögenswerten erfasst. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die aufgelösten Beträge nunmehr nicht mehr als Abschreibungen, sondern als Umsatzminderungen gebucht. Nachstehende Tabelle fasst die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15 auf die Konzernbilanz zusammen: TEUR scroll
Von der EU übernommene, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationenscroll
AUSWIRKUNGEN AUS DER ANWENDUNG VON IFRS 16: LEASINGIm Januar 2016 hat das IASB den neuen Standard IFRS 16 "Leases" veröffentlicht, der den bisherigen Leasing-Standard IAS 17 ersetzt. IFRS 16 legt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabepflichten von Leasingverhältnissen fest und verpflichtet Leasingnehmer, alle Leasingverhältnisse nach einem einzigen Modell ähnlich der Bilanzierung von Finanzierungsleasingverhältnissen nach IAS 17 zu erfassen. Kerngedanke des neuen Standards ist, dass beim Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz ausgewiesen werden. Die bislang nach IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finance-Lease- und Operating-Lease-Verträgen entfällt damit zukünftig beim Leasingnehmer. Nach IFRS 16 weist der Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen aus und aktiviert gleichzeitig ein entsprechendes Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen des bisherigen IAS 17 für Finance Lease finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig abgeschrieben wird. Für Verträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten sowie für selbstständig nutzbare Vermögenswerte, die nur einen geringen Wert haben, sieht IFRS 16 Erleichterungen dahingehend vor, dass diese Verträge auch weiterhin analog der bisherigen Bilanzierung von Operating-Lease-Verträgen bilanzunwirksam bleiben können. Der PWO-Konzern wird diese Erleichterungen anwenden. Der neue Standard ist verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern IFRS 15 ebenfalls angewendet wird. Der PWO-Konzern wird den Standard für das Geschäftsjahr, beginnend am 1. Januar 2019, nach der modifiziert retrospektiven Übergangsmethode anwenden. Erwartet werden Erhöhungen des Anlagevermögens und der Finanzschulden im einstelligen Millionenbereich sowie eine leichte Erhöhung der Abschreibungen und des Zinsaufwandes einerseits und eine Reduzierung des sonstigen betrieblichen Aufwands andererseits. Dies wird voraussichtlich zu einer Zunahme des EBITDA und des EBIT führen. In der Kapitalflussrechnung erwarten wir ebenfalls eine leicht positive Auswirkung auf den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, da Leasingzahlungen (Zins- und Tilgungsanteil) für bilanzierte Nutzungsrechte künftig unter dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit auszuweisen sind. Ergänzend wird auf die unter der Anhangangabe 22, Abschnitt "Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen", ausgewiesenen Verpflichtungen aus unkündbaren Operating-Leasing- und Mietverträgen verwiesen. Vom lASB veröffentlichte Standards und Interpretationen - noch nicht in EU-Recht übernommenscroll
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3 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZEDer Konzernabschluss (IFRS 10) umfasst den Abschluss der Progress-Werk Oberkirch AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen, zu dem die Beherrschung auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode (IFRS 3). Die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses werden auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Eine verbleibende Differenz wird, soweit sie positiv ist, als Goodwill ausgewiesen bzw. soweit sie negativ ist, nach erneuter Prüfung ergebniswirksam vereinnahmt. Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Schulden zwischen konsolidierten Unternehmen werden gegeneinander aufgerechnet. Für Konsolidierungsmaßnahmen mit ertragsteuerlichen Auswirkungen werden latente Steuern angesetzt. 4 KONSOLIDIERUNGSKREISIn den Konzernabschluss sind 5 ausländische mittelbare und unmittelbare Unternehmen einbezogen. Die folgende Tabelle zeigt den Anteilsbesitz, das Eigenkapital und den Gewinn der konsolidierten Unternehmen: TEUR scroll
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Mittelbare Beteiligung über PWO Holding Co., Ltd., in Höhe von 100 %. Im Berichtsjahr ergaben sich keine Veränderungen im Konsolidierungskreis. 5 ZUSAMMENFASSUNG WESENTLICHER RECHNUNGSLEGUNGSMETHODENFREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNGDer Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Die in Fremdwährung aufgestellten Abschlüsse der in den Konzern einbezogenen Unternehmen werden nach dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet (IAS 21). Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Dabei wurden alle Bilanzposten des einbezogenen ausländischen Konzernunternehmens mit dem jeweiligen Devisenmittelkurs des Bilanzstichtags in Euro umgerechnet. Die Umrechnung der Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfolgte mit unterjährigen Durchschnittskursen. Das Jahresergebnis der umgerechneten Gewinn- und Verlustrechnung wurde in die Bilanz übernommen. Differenzen werden erfolgsneutral in die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung eingestellt. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war. Durch den Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Geschäfts- oder Firmenwerte und am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs bilanziert und zum Stichtagskurs umgerechnet. Für den Konzernabschluss wurden folgende Wechselkurse für die Währungsumrechnung verwendet: scroll
PWO de México verwendet den US-Dollar als funktionale Währung, weil die wesentlichen Geschäftsbeziehungen in US-Dollar abgerechnet werden. ERTRAGS- UND AUFWANDSREALISIERUNGEine Umsatzrealisierung erfolgt, wenn abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergehen, das heißt, wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zu ziehen. Voraussetzung ist dabei, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und unter anderem der Erhalt der Gegenleistung - unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden - wahrscheinlich ist. Die Höhe des Umsatzerlöses entspricht dem Transaktionspreis, zu dem PWO voraussichtlich berechtigt ist. Dieser entspricht im Regelfall dem vereinbarten Preis. An wenige Kunden werden Zahlungen geleistet, die als sonstiger Vermögenswert erfasst und entsprechend der Leistungserbringung als Umsatzminderung erfasst werden. Wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der Güter oder Dienstleistungen und dem Zahlungszeitpunkt zwölf Monate übersteigt und ein signifikanter Nutzen aus der Finanzierung für den Kunden oder PWO resultiert, wird die Gegenleistung um den Zeitwert des Geldes angepasst. Im PWO-Konzern werden aus Verträgen mit Kunden Umsatzerlöse überwiegend aus Serienbelieferungen und Werkzeugverkäufen an Kunden, die im Vorfeld einer Serienbelieferung getätigt werden, erzielt. Darüber hinaus erbringt der Konzern in geringerem Umfang auch auftragsbezogene Entwicklungsleistungen und Dienstleistungen. Umsätze aus Serienbelieferungen werden zeitraumbezogen realisiert, Umsätze aus Werkzeugverkäufen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Verfügungsgewalt auf den Erwerber übergeht, im Regelfall bei Lieferung der Werkzeuge. Umsätze aus auftragsbezogenen Entwicklungsleistungen werden entsprechend der Erbringung von Dienstleistungen realisiert. Rechnungen werden gemäß der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr geltenden Zahlungsbedingungen ausgestellt. Andere Erträge als solche aus Verträgen mit Kunden, werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung vertraglich festgelegter Zahlungsbedingungen bewertet, wobei Steuern oder andere Abgaben unberücksichtigt bleiben. Zinserträge werden bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten anhand des Effektivzinssatzes erfasst. Dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Zinserträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen. Betriebliche Aufwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die Leistung in Anspruch genommen wird bzw. zum Zeitpunkt der Verursachung. ERTRAGSTEUERN UND LATENTE STEUERNDie tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt. Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf zum Abschlussstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert. Latente Steuern werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme eines steuerlich nicht abzugsfähigen Geschäftswerts und temporärer Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das IFRS-Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden unter Berücksichtigung der länderspezifischen Steuervorschriften aktiviert, sofern damit gerechnet wird, dass diese genutzt werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden bemessen sich anhand der in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich gültigen Steuersätze. Zugrunde gelegt werden die zum Abschlussstichtag geltenden Steuersätze (und Steuergesetze). Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. LEASINGVERHÄLTNISSEDie Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt ihres Abschlusses getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt, selbst wenn dieses Recht in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist. Finance-Lease-Verhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem fixen und einem variablen Zinssatz verzinst wird. Leasinggegenstände werden über die Nutzungsdauer des Gegenstands abgeschrieben. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses jedoch nicht hinreichend sicher, wird der Leasinggegenstand über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst. FREMDKAPITALKOSTENFremdkapitalkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten stehen, werden bis zum Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereitstehen, zu den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Qualifizierte Vermögenswerte sind Vermögenswerte, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Alle anderen Fremdkapitalkosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Im Berichtsjahr und im Vorjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert. EVENTUALSCHULDEN UND EVENTUALFORDERUNGENEventualschulden werden bilanziell nicht berücksichtigt. Sie werden im Anhang angegeben, es sei denn, die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist sehr unwahrscheinlich oder nicht zuverlässig bewertbar Eventualforderungen werden im Abschluss bilanziell nicht berücksichtigt, sondern im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich und zuverlässig bewertbar ist. SACHANLAGENDie Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Abschreibungen sind grundsätzlich nach der linearen Methode ermittelt worden. Bestimmte Maschinen sowie auftragsbezogene Werkzeuge wurden in Abhängigkeit der im Berichtsjahr erzeugten Stückzahl, bezogen auf die in Auftrag gegebene bzw. geplante Gesamtstückzahl, leistungsbezogen abgeschrieben. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet. Immaterielle Vermögenswerte sind Geschäfts- und Firmenwerte (Goodwill), Patente, kundenbezogene Entwicklungsleistungen, Software, Kundenbeziehungen, Wettbewerbsverbote, Lizenzen und ähnliche Rechte. Der Konzern schreibt immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den geschätzten Restbuchwert ab. Davon ausgenommen sind kundenbezogene Entwicklungsleistungen, die stückzahlbezogen abgeschrieben werden. Geschäfts- und Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf eine Wertminderung überprüft. Der Konzern hat mit Ausnahme von Geschäfts- und Firmenwerten keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer identifiziert. Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn die Ansatzkriterien von IAS 38 erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere das Vorliegen konkreter Kundenaufträge für Entwicklungsleistungen. Nach der erstmaligen Aktivierung wird der Vermögenswert zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen geführt. Aktivierte Entwicklungskosten beinhalten alle direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie anteilige Gemeinkosten und werden über die geplante Produktlebensdauer (5 bis 7 Jahre) abgeschrieben. Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten sind Bestandteil der Herstellungskosten. Ein Werthaltigkeitstest wird bei Geschäfts- oder Firmenwerten jährlich, bei sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte durchgeführt. Eine Wertminderung wird ergebniswirksam im Aufwandsposten "Abschreibungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Cashflows, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag von Nettoveräußerungswert und Nutzungswert. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbaren Betrag abzüglich Veräußerungskosten. Der Nutzungswert wird auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung und dem Abgang eines Vermögenswerts mithilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Die Cashflows werden aus der langfristigen Unternehmensplanung abgeleitet, die historische Entwicklungen sowie makroökonomische Trends berücksichtigt. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird grundsätzlich der Nutzungswert der betreffenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit herangezogen. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit repräsentiert jeweils einen Standort. Die vom Vorstand genehmigte und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommene langfristige Unternehmensplanung geht bis zum Ende des Detailplanungszeitraums 2023. Wesentliche Annahmen, auf die die langfristige Unternehmensplanung sensibel reagiert, sind neben der Entwicklung des Neugeschäfts und der Rohstoffpreise die Steigerung der Produktivität. Diese Entwicklungen wurden aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit, auf Basis von öffentlich verfügbaren Daten sowie anhand bestehender Projektvereinbarungen, aber auch anhand beschlossener interner Maßnahmen bewertet und bestimmt. Die Zahlungsströme werden unter Anwendung risikoäquivalenter Kapitalisierungszinssätze (vor Steuern) auf den Bilanzstichtag abgezinst. Für die Ermittlung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts von PWO Canada Inc. und PWO Czech Republic a.s. liegen die in nachfolgender Tabelle dargestellten Prämissen zugrunde: scroll
Die zur Diskontierung verwendeten Gesamtkapitalkostensätze basieren auf dem risikofreien Zinssatz sowie auf einer Marktrisikoprämie. Darüber hinaus werden der Beta-Faktor, die Fremdkapitalkosten sowie die Kapitalstruktur berücksichtigt, die jeweils individuell für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit auf Basis einer entsprechenden Peer-Group abgeleitet wurden. Zusätzlich werden spezifische Steuersätze und Länderrisikoprämien angesetzt. Für die Ermittlung der Zahlungsströme werden grundsätzlich die Umsatzwachstumsraten der betreffenden lokalen Automobilmärkte zugrunde gelegt. Die getroffenen Annahmen unterliegen einer gewissen Sensitivität. Dass eine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des Nutzungswerts der für PWO Canada und PWO Czech Republic getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte dieser Unternehmenseinheiten ihren erzielbaren Betrag wesentlich übersteigen könnten, halten wir für nicht wahrscheinlich. Die tatsächlich erzielbaren Beträge übersteigen die Buchwerte von PWO Canada um 17.615 TEUR (i. V. 8.517 TEUR) und von PWO Czech Republic um 11.972 TEUR (i. V. 35.207 TEUR). Sollte sich für PWO Czech Republic bei gleichbleibendem Kapitalisierungszinssatz (nach Steuern) eine nachhaltige Planverfehlung des Free Cashflows um mehr als 20,40 % ergeben, wäre eine Wertminderung notwendig. Umgekehrt würde bei gleichbleibendem Plan-Free-Cashflow eine Wertminderung notwendig, wenn der Kapitalisierungszinssatz auf über 8,71 % steigen würde. Sollte sich für PWO Canada bei gleichbleibendem Kapitalisierungszinssatz (nach Steuern) eine nachhaltige Planverfehlung des Free Cashflows um mehr als 45,00 % ergeben, wäre eine Wertminderung notwendig. Umgekehrt würde bei gleichbleibendem Free Cashflow eine Wertminderung notwendig, wenn der Kapitalisierungszinssatz auf über 9,33 % steigen würde. VERTRAGSVERMÖGENSWERTE UND FORDERUNGENHat eine der Parteien des Vertrags mit dem Kunden ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird - abhängig vom Verhältnis zwischen der Leistungserbringung von PWO und der Zahlung des Kunden - ein Vertragsvermögenswert, eine Vertragsverbindlichkeit oder eine Forderung ausgewiesen. Vertragsvermögenswerte werden für bedingte Ansprüche auf Gegenleistung im Austausch bereits gelieferter Güter oder Dienstleistungen gebildet. Forderungen (siehe Finanzinstrumente) werden ausgewiesen, wenn der Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung keiner Bedingung mehr unterliegt. Vertragsverbindlichkeiten werden für erhaltene Anzahlungen von Kunden vor vertraglich vereinbarter Leistungserfüllung gebildet. Bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen werden diese Vertragsverbindlichkeiten als Umsatzerlöse erfasst. Wertberichtigungen für Bonitätsrisiken werden seit 1. Januar 2018 gemäß IFRS 9 gebildet. FINANZINSTRUMENTEFinanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Sofern bei finanziellen Vermögenswerten Handels- und Erfüllungstag zeitlich auseinanderfallen können, ist für die erstmalige Bilanzierung der Erfüllungstag maßgeblich. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments erfolgt zu Anschaffungskosten, Transaktionskosten werden grundsätzlich einbezogen. In der Folge werden Finanzinstrumente nach dem jeweils zugrunde liegenden Geschäftsmodell je nach Zuordnung zu den in IFRS 9 vorgesehenen Kategorien entweder zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value through Profit or Loss) oder zu fortgeführten Anschaffungskosten (Amortized Cost) bilanziert. IFRS 9 unterscheidet zwischen originären und derivativen Finanzinstrumenten. Bei den originären Finanzinstrumenten handelt es sich insbesondere um Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte, liquide Mittel, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Deren Bewertung erfolgt mit fortgeführten Anschaffungskosten. Bei den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, übrigen Verbindlichkeiten sowie Zahlungsmitteln entspricht der Buchwert im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert. Zur Zins- und Währungsabsicherung werden devisenbezogene Derivate in Form von Zinsswaps, Währungsswaps, Optionen und Devisentermingeschäften eingesetzt. Diese werden bei Zugang und im Rahmen der Folgebewertung mit ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Bei derivativen Finanzinstrumenten, die nicht die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen, werden Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes sofort erfolgswirksam erfasst. Marktwertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten, die der Absicherung zukünftiger Zahlungsströme dienen (Cashflow Hedges), werden in Höhe des effektiven Teils im Eigenkapital erfolgsneutral abgegrenzt, während der ineffektive Teil sofort erfolgswirksam erfasst wird. Mit Eintritt des gesicherten Grundgeschäfts erfolgt die ergebniswirksame Umbuchung aus dem Eigenkapital. Der beizulegende Zeitwert börsennotierter Derivate entspricht dem positiven oder negativen Marktwert. Liegen keine Marktwerte vor, werden diese mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet, wie z. B. Discounted-Cashflow-Modell oder Optionspreismodell. Der im Geschäftsjahr 2016 abgeschlossene Konsortialkreditvertrag mit einer Laufzeit bis 2023 enthält einen Zinsfloor von 0,00 %. Dieses eingebettete Zinsderivat wird bei der Zugangs- und im Rahmen der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes wurden sofort erfolgswirksam erfasst. Bei kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten stellt der Buchwert eine vernünftige Annäherung des beizulegenden Zeitwerts dar. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Hinweise darauf bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Der beizulegende Zeitwert von festverzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Leasinggesellschaften wird auf Basis des Discounted-Cashflow-Modells unter Anwendung von fristadäquaten und bonitätsadäquaten Zinssätzen ermittelt. Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss) zu designieren, hat der Konzern bislang keinen Gebrauch gemacht. BEMESSUNG DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTSDerivative Finanzinstrumente werden zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die beizulegenden Zeitwerte von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sind in der Anhangangabe 25 aufgeführt. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld stattfindet, oder auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist. Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten. Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft. VORRÄTEDie Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren realisierbaren Werten angesetzt. Hierbei wurden Abwertungen auf schwer verwertbare bzw. unbrauchbare Materialien vorgenommen. Unfertige und fertige Erzeugnisse sind auf Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen und produktionsbezogene Verwaltungskosten. Kosten der allgemeinen Verwaltung und Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Werkzeug- und Entwicklungsaufträge werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Hierbei wird eine verlustfreie Bewertung dergestalt vorgenommen, dass die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten maximal in Höhe des Verkaufspreises zuzüglich der über die Serienproduktion erzielbaren Erlöse angesetzt werden. ZAHLUNGSMITTELZahlungsmittel enthalten Kassenbestände und kurzfristige Guthaben bei Kreditinstituten mit einer ursprünglichen Restlaufzeit von unter 90 Tagen. RÜCKSTELLUNGENBei leistungsorientierten Versorgungsplänen erfolgt die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gemäß IAS 19 nach der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected-Unit-Credit-Methode). Dieses Verfahren berücksichtigt neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und Anwartschaften auch künftig zu erwartende Gehalts- und Rentensteigerungen. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden vollumfänglich im Jahr ihrer Entstehung über das sonstige Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort ergebniswirksam erfasst und zusammen mit dem laufenden Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen. Der Zinsanteil aus der Rückstellungszuführung wird im Finanzergebnis erfasst. Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen werden die Zahlungen bei Fälligkeit als Aufwand erfasst und im Personalaufwand ausgewiesen. Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und dieser verlässlich geschätzt werden kann. Ist der Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen abgezinst. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung wahrscheinlich ist. 6 WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMENBei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Ende der Berichtsperiode ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten bzw. Eventualforderungen auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundenen Unsicherheiten könnten Ergebnisse entstehen, die in künftigen Berichtsperioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen. ERMESSENSENTSCHEIDUNGENBei Anwendung der Rechnungslegungsmethoden des Konzerns hat der Vorstand folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die den Konzernabschluss wesentlich beeinflussen: ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDENPWO traf die folgenden Ermessensentscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Bestimmung der Höhe und des Zeitpunkts von Erlösen aus Verträgen mit Kunden haben:
ENTWICKLUNGSKOSTENEntwicklungskosten werden entsprechend der dargestellten Rechnungslegungsmethode aktiviert. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Einschätzung des Konzerns, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge trifft der Konzern Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Zahlungsströme aus dem Projekt, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses des erwarteten zukünftigen Nutzens. Zum 31. Dezember 2018 betrug der Buchwert der aktivierten Entwicklungskosten 4.262 TEUR (i. V. 3.426 TEUR). Bei diesen Entwicklungskosten handelt es sich insbesondere um Investitionen in die Entwicklung von Instrumententafelträgern und Lenkungskomponenten. Für diese Projekte liegen Serienaufträge vor. ZUSAMMENFASSUNG VON GESCHÄFTSSEGMENTENDie Konzernstruktur mit fünf weltweiten Produktionsstandorten als wesentliche Konzerneinheiten stellt kurze Entscheidungswege und damit eine effiziente Konzernsteuerung sicher. Auch innerhalb der einzelnen Standorte sind die Hierarchien flach. Die Standorte verteilen sich auf Europa mit dem deutschen Standort und Hauptsitz in Oberkirch und dem tschechischen in Valasské Mezirící, Nordamerika mit dem kanadischen Standort in Kitchener und dem mexikanischen in Puebla sowie Asien mit dem chinesischen Standort in Suzhou. Daraus ergibt sich die Gliederung des operativen Geschäfts und der Geschäftssegmente in Deutschland, Übriges Europa, Nordamerika und Asien. Die Standorte Kanada und Mexiko wurden als berichtspflichtiges Segment "Nordamerika" zusammengefasst. Weitere Einzelheiten sind in der Anhangangabe 31 erläutert. SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMENDie wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachfolgend erläutert: WERTBERICHTIGUNG AUF FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENDie Wertberichtigung zweifelhafter Forderungen umfasst in erheblichem Maß Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Forderungen, die auf der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden, den aktuellen Konjunkturentwicklungen und der Analyse historischer Forderungen beruhen. Soweit das Unternehmen die Wertberichtigung aus historischen Ausfallraten ableitet, vermindert ein Rückgang des Forderungsvolumens solche Vorsorgen entsprechend und umgekehrt. Die Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen betrug im Berichtsjahr 63 TEUR (i. V. 292 TEUR). Das Ausfallrisiko ist daher grundsätzlich als niedrig einzustufen. WERTMINDERUNG VON GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTENDer Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten sind die Produktionsstandorte gemäß der Segmentberichterstattung definiert. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Zum 31. Dezember 2018 betrug der Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte 5.301 TEUR (i. V. 5.337 TEUR). Bezüglich der Sensitivitäten wird auf die Anhangangabe 5, Abschnitt "Immaterielle Vermögenswerte", verwiesen. STEUERNAktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuerguthaben in dem Maße erfasst, in dem es aufgrund der Steuerplanung wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge und Steuerguthaben tatsächlich genutzt werden können. Insgesamt waren zum 31. Dezember 2018 aktive latente Steuern auf noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 631 TEUR (i. V. 0 TEUR) und auf Steuerguthaben in Höhe von 6.520 TEUR (i. V. 7.310 TEUR) gebildet. Die Verlustvorträge betreffen PWO de México und die Steuerguthaben PWO Czech Republic. Könnte der Konzern sämtliche nicht berücksichtigten latenten Steueransprüche aktivieren, würden das Periodenergebnis und das Eigenkapital um 5.692 TEUR (i. V. 7.845 TEUR) ansteigen. Aufgrund der geplanten Geschäftsentwicklung der Folgejahre wird von einer Werthaltigkeit der latenten Steueransprüche ausgegangen. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Schätzentscheidung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Zum 31. Dezember 2018 belief sich der zum Stichtagskurs in Euro umgerechnete Wert der steuerlichen Verlustvorträge, auf die latente Steueransprüche angesetzt wurden, auf 2.105 TEUR (i. V. 0 TEUR) und der nicht berücksichtigten, zeitlich begrenzt nutzungsfähigen Verlustvorträge auf 19.997 TEUR (i. V. 27.872 TEUR). Weitere Einzelheiten sind in der Anhangangabe 13 dargestellt. Die Verfallbarkeit steuerlich nicht berücksichtigter, zeitlich begrenzt nutzungsfähiger Verlustvorträge stellt sich wie folgt dar: TEUR scroll
LEISTUNGSORIENTIERTE PENSIONSPLÄNEDer Aufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird anhand versicherungsmathematischer Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, zur Fluktuation, den künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen (Einkommens- und Karrieretrend), den künftigen Rentensteigerungen und zur Sterblichkeit. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Weitere Details werden in Anhangangabe 22, Abschnitt "Pensionsrückstellungen" erläutert. Nach IAS 19 wird der Rechnungszins auf Basis hochwertiger Unternehmensanleihen zum Bilanzstichtag ermittelt. Zu diesem Zweck wird eine Zinsstrukturkurve aus den Renditen der am Markt verfügbaren Anleihen mit einem Rating von AA berechnet. Der durchschnittliche Rechnungszins wird hergeleitet, indem die Zinsstrukturkurve auf die künftigen Zahlungsströme von PWO angewendet wird. FINANZDERIVATEDer im Geschäftsjahr 2016 abgeschlossene Konsortialkreditvertrag mit einer Laufzeit bis 2023 enthält einen EURIBOR-Zinsfloor von 0,0 %. Das Nominalvolumen für dieses eingebettete Zinsderivat beruht auf einer sachgerechten Schätzung auf Grundlage der Finanzplanung. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG7 UMSATZERLÖSEDie Aufteilung des Konzernumsatzes aus dem Verkauf von Gütern nach Standorten und Produktbereichen ist in der Segmentberichterstattung dargestellt (siehe Anhangangabe 31). 8 AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGENVon den aktivierten Eigenleistungen entfallen 1.719 TEUR (i. V. 1.141 TEUR) auf aktivierungspflichtige Entwicklungskosten nach IAS 38. Bei diesen Entwicklungskosten handelt es sich insbesondere um Investitionen in die Entwicklung von Instrumententafelträgern. Für diese Projekte liegen Serienaufträge vor. 9 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie sonstigen betrieblichen Erträge stellen sich wie folgt dar: TEUR scroll
Im Berichtsjahr wurden aperiodische Erträge in Höhe von 696 TEUR verbucht (i. V. 862 TEUR). 10 PERSONALAUFWAND UND MITARBEITERPERSONALAUFWANDTEUR scroll
MITARBEITER IM JAHRESDURCHSCHNITT NACH BESCHÄFTIGUNGSBEREICHENscroll
11 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: TEUR scroll
Die höheren Aufwendungen für Zeitarbeitnehmer begründen sich durch Lohnerhöhungen und einen Mehrbedarf an höher qualifizierten Zeitarbeitnehmern zur temporären Unterstützung von auftrags- und kundenbezogenen Entwicklungsprojekten. Der Anstieg der Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten ist auf eine Strategieberatung zu Beginn des Geschäftsjahres 2018 zurückzuführen. Aperiodische Aufwendungen fielen in Höhe von 129 TEUR (i. V. 41 TEUR) an. 12 FINANZIERUNGSAUFWENDUNGENTEUR scroll
13 ERTRAGSTEUERNIm sonstigen Ergebnis erfasste Steuern sind in Höhe von -324 TEUR (i. V. -1.068 TEUR) angefallen. Die im Periodenergebnis erfassten Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen: TEUR scroll
Aufgrund der im Geschäftsjahr 2017 bei der Progress-Werk Oberkirch AG durchgeführten und im Berichtsjahr abgeschlossenen Betriebsprüfung für die Jahre 2012 bis 2015 belaufen sich aperiodische Steuern insgesamt auf 626 TEUR (i. V. 1.257 TEUR). Die periodenfremden tatsächlichen Ertragsteuern betragen 975 TEUR. Gegenläufig wurde ein latenter Steuerertrag von 349 TEUR erfasst. Die latenten Steuern ergeben sich vollständig aufgrund temporärer Differenzen. Für temporäre Differenzen auf einbehaltene Gewinne bei Tochtergesellschaften in Höhe von 24.586 TEUR (i. V. 25.015 TEUR) wurden keine latenten Steuern angesetzt, da diese Gewinne für den weiteren Ausbau der Geschäftstätigkeit an den einzelnen Standorten eingesetzt werden sollen. Die Unterschiede zwischen dem aufgrund des rechnerischen Steuersatzes erwarteten Ertragsteueraufwand und dem tatsächlichen Ertragsteueraufwand können der nachfolgenden Überleitungsrechnung entnommen werden. Dem angewandten Steuersatz liegt der inländische Ertragsteuersatz zugrunde. TEUR scroll
Der inländische Ertragsteuersatz setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 % (i. V. 15 %) zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % (i. V. 5,5 %) und einem Gewerbesteuersatz von 12,60 % (i. V. 12,60 %). Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 360 % (i. V. 360 %). Die aktiven und passiven latenten Steuern auf Ebene der einzelnen Bilanzposten sind in der folgenden Übersicht dargestellt: TEUR scroll
Für weitere Erläuterungen wird auf die Anhangangabe 6 verwiesen. 14 ERGEBNIS JE AKTIEBei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie wird das auf die Anteilseigner der PWO AG zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr insgesamt ausgegebenen Aktien geteilt. Verwässerungseffekte aus Aktienoptionen bzw. wandelbaren Vorzugsaktien haben sich nicht ergeben. scroll
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ15 SACHANLAGENTEUR scroll
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Bauten beträgt 25 bis 50 Jahre, für technische Anlagen und Maschinen 2 bis 10 Jahre, für Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 14 Jahre und für EDV-Hardware 3 bis 5 Jahre. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögenswerte des Sachanlagevermögens wurden sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht vorgenommen. 16 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTETEUR scroll
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Software beträgt 3 bis 5 Jahre. Die nach IAS 38 aktivierten Entwicklungsleistungen in Höhe von 4.262 TEUR (i. V. 3.426 TEUR) werden stückzahlbezogen abgeschrieben, sobald die Entwicklung abgeschlossen ist und die Produktion der Serienteile anläuft. Am 31. Dezember 2018 beläuft sich der Geschäfts- oder Firmenwert von PWO Canada im Segment "Nordamerika" auf 970 TEUR (i. V. 1.007 TEUR) und von der PWO Czech Republic im Segment "Übriges Europa" auf 4.331 TEUR (i. V. 4.331 TEUR). Die Reduzierung bei PWO Canada ergibt sich aus geänderten Fremdwährungskursen. 17 VERTRAGSSALDENIm Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Standards IFRS 15 wurden erstmalig Vertragsvermögenswerte aktiviert. TEUR scroll
Vertragsvermögenswerte resultieren aus kundenspezifischen Werkzeugverkäufen im Vorfeld einer Serienbelieferung, die ab der Serienbelieferung vergütet werden. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Werkzeuge werden die Umsatzerlöse in voller Höhe erfasst und als Vertragsvermögenswerte über den Zeitraum der Serienbelieferung abgegrenzt. Wertberichtigungen waren für die Vertragsvermögenswerte im Berichtsjahr und im Vorjahr keine erforderlich. Bei den Vertragsverbindlichkeiten handelt es sich um erhaltene Anzahlungen für kundengebundene Fertigerzeugnisse, die noch nicht an den Kunden ausgeliefert wurden. 18 VORRÄTEDer Rückgang bei den Vorräten von 117.343 TEUR im Vorjahr auf 87.282 TEUR im Berichtsjahr ist auf die erstmalige Anwendung des IFRS 15 zurückzuführen. Aufgrund der Umstellung wurden in 2018 Fertigbestände in Höhe von 39.588 TEUR als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen. Dieser Wert war, gemindert um Zuschläge für Verwaltungs- und Vertriebsleistungen sowie Gewinn, bis 2017 im Vorratsvermögen berücksichtigt. ÄNDERUNG VON SCHÄTZUNGEN GEMÄSS IAS 8.32In den Vorräten sind OEM-gebundene Werkzeugersatzteile in Höhe von 10.546 TEUR (i. V. 7.677 TEUR) enthalten. Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine ertragswirksame Zuschreibung in Höhe von 1.166 TEUR (i. V. Abwertung in Höhe von 830 TEUR) sowie eine Wertaufholung aufgrund der Wiederverwendung von bereits abgewerteten Werkzeugersatzteilen in Höhe von 250 TEUR (i. V. 250 TEUR) vorgenommen. Die Zuschreibung basiert im Wesentlichen auf einer Änderung der Schätzungsannahmen bei der Beurteilung des erwarteten Nettoveräußerungswerts. Die Gesellschaft führte im Geschäftsjahr 2018 eine interne Analyse durch, die auf Basis von zunehmenden Erfahrungswerten zeigte, dass eine einzelwertbezogene Abwertung der Werkzeugersatzteile nach effektiver Verschrottung den für die Werkzeugersatzteile voraussichtlich erzielbaren Betrag sachgerechter widerspiegelt als die bislang vorgenommene Abwertung auf Basis der geschätzten Gängigkeit. Die Auswirkungen der geänderten Schätzungsannahmen auf künftige Geschäftsjahre können nicht bewertet werden, da die Verschrottung der Werkzeugersatzteile von der Freigabe durch den Kunden abhängt. 19 FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTEZum 31. Dezember 2018 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen um 63 TEUR (i. V. 292 TEUR) wertberichtigt. Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen vor den Wertberichtigungen beläuft sich auf 42.140 TEUR (i. V. 48.553 TEUR). Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Wertberichtigungskontos: TEUR scroll
Bei signifikanten Einzelforderungen werden nach einheitlichen Maßstäben Einzelwertberichtigungen in Höhe des bereits eingetretenen Ausfalls gebildet. Ein potenzieller Wertminderungsbedarf wird bei Vorliegen verschiedener Tatsachen wie Zahlungsverzug über einen bestimmten Zeitraum, Einleitung von Zwangsmaßnahmen, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Scheitern von Sanierungsmaßnahmen angenommen. Wertberichtigungen auf Forderungen werden regelmäßig auf separaten Wertberichtigungskonten erfasst und führen zu einem erfolgswirksamen Wertminderungsverlust, der in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird. Die Zuführung und damit Erhöhung der Wertberichtigungen betraf im Berichtsjahr nur wenige Einzelfälle. Konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderung. Aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 wurde im Berichtsjahr eine portfoliobasierte Wertberichtigung auf Basis erwarteter Ausfallquoten gebucht, welche aus einem kundenbezogenen Bonitätsmodell abgeleitet wurde. 20 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTEGuthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für kurzfristig kündbare Guthaben verzinst. Zum 31. Dezember 2018 verfügte der Konzern über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien, die alle für die Inanspruchnahme notwendigen Bedingungen bereits erfüllen. Für Zwecke der Konzern-Kapitalflussrechnung setzt sich der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 10.382 TEUR (i. V. 9.195 TEUR) aus dem Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten abzüglich jederzeit fälliger Bankschulden, die zum Cash Management des Konzerns gehören, zusammen. Der Buchwert dieser Vermögenswerte entspricht dem beizulegenden Zeitwert. 21 EIGENKAPITALGEZEICHNETES KAPITALPer 31. Dezember 2018 beträgt das voll eingezahlte gezeichnete Kapital 9.375 TEUR (i. V. 9.375 TEUR). Es ist eingeteilt in 3.125.000 (i. V. 3.125.000) Stückaktien. GENEHMIGTES KAPITALDer Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Mai 2020 (einschließlich) durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.687.500,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). KAPITALRÜCKLAGEDie Kapitalrücklage enthält Einstellungen aus dem Aufgeld. GEWINNRÜCKLAGEN UND SONSTIGE RÜCKLAGENIn die Gewinnrücklagen wurden die laufenden und die in Vorjahren von der PWO AG und einbezogenen Tochterunternehmen erwirtschafteten, noch nicht ausgeschütteten Gewinne eingestellt. Differenzen aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen in Höhe von 1.066 TEUR (i. V. 2.206 TEUR) werden in der Eigenkapitalveränderungsrechnung gesondert ausgewiesen. Darüber hinaus wird der Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsinstrument zur Absicherung des Cashflows erfasst, der als effektive Absicherung ermittelt wird sowie die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen. VORGESCHLAGENE UND AUSGESCHÜTTETE DIVIDENDENZum 31. Dezember 2018 weist die PWO AG einen Bilanzgewinn in Höhe von 4.251 TEUR aus. Die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns erfolgt nach den handelsrechtlichen Vorschriften. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn der PWO AG wie folgt zu verwenden: scroll
Im Geschäftsjahr 2018 wurde für das Geschäftsjahr 2017 eine Dividende von insgesamt 5.156 TEUR gezahlt (1,65 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie). Die Dividendenzahlung im Geschäftsjahr 2017 für das Geschäftsjahr 2016 betrug 5.000 TEUR (1,60 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie). MITTEILUNGEN NACH § 33 WPHG (BIS 2. JANUAR 2018: § 21 WPHG)Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 liegen nachstehende Mitteilungen über Beteiligungen an der Progress-Werk Oberkirch AG vor Im Falle eines mehrfachen Über- oder Unterschreitens der Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen ist nur die zeitlich jeweils letzte Mitteilung aufgeführt. Bei den genannten Stimmrechtsanteilen können sich nach den angegebenen Zeitpunkten Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Die Delta Lloyd N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns am 1. August 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 27. Juli 2016 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,88 % (89.877 Stimmrechte) beträgt. Die Delta Lloyd Europees Deelnemingen, Amsterdam, Niederlande, hat uns am 8. Juli 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 5. Juli 2016 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,96 % (92.444 Stimmrechte) beträgt. Die Delta Lloyd N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns am 2. Juni 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 30. Mai 2016 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und an diesem Tag 4,97 % (155.337 Stimmrechte) beträgt. Die Delta Lloyd Europees Deelnemingen, Amsterdam, Niederlande, hat uns am 19. Februar 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 17. Februar 2016 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und an diesem Tag 4,97 % (155.452 Stimmrechte) beträgt. Die Delta Lloyd L SICAV, Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, hat uns am 4. Februar 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 2. Februar 2016 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,99 % (93.525 Stimmrechte) beträgt. Die Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH, Böblingen, Deutschland, hat uns am 23. Mai 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 18. Mai 2012 die Schwelle von 50 % unterschritten hat und an diesem Tag 46,65 % (1.458.048 Stimmrechte) beträgt. Die Sparkasse Offenburg/Ortenau, Offenburg, Deutschland, hat uns am 21. Mai 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 18. Mai 2012 die Schwelle von 5 % überschritten hat und nunmehr 5,88 % (183.667 Stimmrechte) beträgt. 22 SCHULDENPENSIONSRÜCKSTELLUNGENBEITRAGSORIENTIERTE PLÄNEIm Konzern bestehen beitragsorientierte Versorgungspläne. Hieraus ergibt sich für PWO Canada ein im Personalaufwand erfasster Betrag in Höhe von 157 TEUR (i. V. 158 TEUR) und für PWO Czech Republic ein Betrag von 255 TEUR (i. V. 228 TEUR). Darüber hinaus zahlt der Konzern Beiträge an die gesetzlichen Rentenversicherungsanstalten in Höhe des derzeit gültigen prozentualen Arbeitgeberanteils der rentenpflichtigen Vergütungen von insgesamt 9.989 TEUR (i. V. 9.315 TEUR), die ebenfalls im Personalaufwand erfasst wurden. Das gesetzliche Rentenversicherungssystem stellt ebenfalls einen beitragsorientierten Versorgungsplan dar. LEISTUNGSORIENTIERTE PLÄNEDer Konzern unterhält leistungsorientierte Pläne, wobei der überwiegende Anteil der Verpflichtungen die PWO AG betrifft. Auf PWO de México entfällt ein Rückstellungsbetrag in Höhe von 95 TEUR (i. V. 74 TEUR). Die nach mexikanischem Gesetz zu bildende Rückstellung umfasst Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer in Abhängigkeit von ihrer Dienstzeit und den während ihrer Dienstzeit erzielten Bezügen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Versorgungsleistungen richten sich nach Entgelt und Beschäftigungsdauer der Mitarbeiter. Die Verpflichtungen umfassen solche aus bereits laufenden Pensionen sowie Anwartschaften für zukünftig zu zahlende Pensionen und Altersruhegelder. Ein Planvermögen zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen existiert nicht. In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Bilanz angesetzten Beträge dargestellt. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Beträge setzen sich wie folgt zusammen: TEUR scroll
Nachfolgende Tabelle zeigt die im sonstigen Ergebnis erfassten Anpassungen: TEUR scroll
Die Veränderung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen stellt sich wie folgt dar: TEUR scroll
Von den bilanzierten Pensionsrückstellungen sind 52.509 TEUR (i. V. 54.954 TEUR) langfristig und 1.602 TEUR (i. V. 1.541 TEUR) kurzfristig. Die Anpassungen aufgrund der Änderung von demografischen Annahmen resultieren aus der erstmaligen Anwendung der neuen Sterbetafeln RT Heubeck 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck für das Geschäftsjahr 2018. Die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen basiert auf folgenden versicherungsmathematischen Annahmen: scroll
Die leistungsorientierten Verpflichtungen haben im Berichtsjahr eine durchschnittliche Restlaufzeit von 19 Jahren (i. V. 19 Jahre). Nachfolgende Tabelle zeigt eine Sensitivitätsanalyse mit den wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember 2018: TEUR scroll
Die Sensitivitätsanalysen der DBO für die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden mit demselben Bewertungsverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode), mit dem die in der Konzern-Bilanz ausgewiesenen Verpflichtungen aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ermittelt wurden, durchgeführt. Die Auswirkung der Annahmenänderungen wurde jeweils separat ermittelt; mögliche Korrelationseffekte wurden somit nicht analysiert. Folgende Beträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der leistungsorientierten Verpflichtung als laufende Renten ausgezahlt: TEUR scroll
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENSonstige Rückstellungen berücksichtigen die notwendigen Beträge für Aufwendungen im Personalbereich und sonstige erkennbare Verpflichtungen und Risiken. Die in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Personalrückstellungen (Verpflichtungen für Altersteilzeit und Jubiläumszuwendungen) und Drohverlustrückstellungen. Bei den Altersteilzeitverpflichtungen wird erwartet, dass der gesamte passivierte Betrag der Verpflichtungen für Altersteilzeit innerhalb von 5 Jahren nach dem Berichtsstichtag anfallen wird. Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar: TEUR scroll
FINANZSCHULDENTEUR scroll
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VERÄNDERUNGEN DER VERBINDLICHKEITEN AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEITENTEUR scroll
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Bei den kurzfristigen Kreditverbindlichkeiten sind kurzfristige Bankverbindlichkeiten i.H.v. 4.322 TEUR (i. V. 7.755 TEUR) dem Zahlungsmittelfonds zugeordnet. Die finanzielle Steuerung des PWO-Konzerns wird durch die Einhaltung von internen Finanzierungsrichtlinien gewährleistet. Die Finanzierung ist durch ausreichend freie Kreditlinien langfristig gesichert. Sie erfolgt im Wesentlichen über einen Konsortialkredit und Schuldscheindarlehen mit marktgerechter Verzinsung sowie bankenüblichen Finanzkennzahlen (Financial Covenants). Diese wurden per 31. Dezember 2018 erfüllt. Die Finanzschulden wurden allgemein in der Spanne zu Zinssätzen zwischen 0,88 % und 7,75 % (i. V. 0,89 % bis 7,90 %) verzinst. Die höheren Zinssätze entfallen dabei vorrangig auf untergeordnete, lokale Finanzierungen einzelner Tochtergesellschaften. Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten bestehen in Höhe von 4.322 TEUR (i. V. 7.755 TEUR). Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 5.984 TEUR (i. V. 6.744 TEUR) durch Grundschulden und Hypotheken und 11.613 TEUR (i. V. 8.491 TEUR) durch Sicherungsübereignung von Sachanlagen gesichert. Darüber hinaus bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren. FINANZIERUNGSLEASINGVERTRÄGE UND MIETKAUFVERTRÄGEFür verschiedene technische Anlagen und Maschinen bestehen Finance-Lease-Verträge, die zum Teil Kaufoptionen des Leasingnehmers enthalten. Die Vermögenswerte haben zum 31. Dezember 2018 einen Buchwert von 10.846 TEUR (i. V. 5.132 TEUR). Aufgrund der Ausgestaltung der Leasingvereinbarungen werden die Vermögenswerte gemäß IAS 17.28 abweichend von der Laufzeit des Leasingverhältnisses über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Finanzierungsleasing- und Mietkaufverträgen können auf deren Barwert wie folgt übergeleitet werden: TEUR scroll
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENEine Avalbürgschaft zur Sicherung von Altersteilzeitguthaben beläuft sich zum Berichtsstichtag auf 1.400 TEUR (i. V. 1.400 TEUR). Zum 31. Dezember 2018 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen inklusive des Bestellobligos in Höhe von 30.169 TEUR (i. V. 17.330 TEUR). Davon entfallen nach der Fristigkeit auf die nächsten Geschäftsjahre: TEUR scroll
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Die bestehenden Operating-Leasingverhältnisse enthalten teilweise Verlängerungs- und Kaufoptionen. 23 AUSSERBILANZIELLE GESCHÄFTEZur Beschaffung liquider Mittel für die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit werden laufend Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft und damit eine verbesserte Liquiditätsplanung ermöglicht. Alle wesentlichen Risiken sind an den Factor übergegangen. Zum 31. Dezember 2018 war ein Forderungsbestand im Nominalwert von 19.538 TEUR (i. V. 19.324 TEUR) verkauft. Die übertragenen Forderungen betreffen kurzfristige Forderungen, bei denen der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Vermögenswerte entspricht. 24 FINANZRISIKOMANAGEMENTDas Finanzrisikomanagement-System des Konzerns ist auf die Unsicherheiten aus der künftigen Entwicklung der Finanzmärkte ausgerichtet und hat die Minimierung nachteiliger Folgen für die finanzielle Leistungskraft des Konzerns zum Ziel. Das Risikomanagement-System wird federführend durch den Vorstand verantwortet, der die allgemeinen Grundsätze für das Risikomanagement vorgibt und die Vorgehensweise festlegt. Es liegen keine wesentlichen Risikokonzentrationen vor, die nicht aus dem Anhang und dem Lagebericht ersichtlich sind. Nachfolgend werden die wesentlichen Risiken erläutert: KREDITRISIKOKreditrisiken entstehen, wenn Vertragspartner bei der Fälligkeit von Finanzinstrumenten ihren Verpflichtungen nicht vollständig nachkommen. Das Ausfallrisiko aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen wird von der PWO AG und ihren Tochterunternehmen basierend auf einheitlichen Richtlinien, Verfahren und Kontrollen gesteuert. Die Bonität der Kunden wird regelmäßig durch Kreditauskünfte und historische Daten überprüft. Basierend auf diesen Erkenntnissen werden für die Kunden einzelne Kreditrahmen festgelegt. Ausstehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen werden durch ein intensives Forderungsmanagement regelmäßig überwacht. Darüber hinaus wurde als zusätzliche Absicherung wesentlicher Teile der Forderungen eine Warenkreditversicherung abgeschlossen. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag analysiert, ihm wird mit angemessenen Wertberichtigungen Rechnung getragen. Mit der Einführung von IFRS 9 wird zusätzlich eine portfoliobasierte Wertberichtigung gebucht. Im Zusammenhang mit der Anlage liquider Mittel sowie dem Bestand an derivativen finanziellen Vermögenswerten ist der Konzern Verlusten aus Kreditrisiken ausgesetzt, sofern Finanzinstitute ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. PWO steuert die daraus entstehende Risikoposition durch Richtlinien und Vorgaben des Konzern-Treasury sowie Diversifikation und sorgfältige Auswahl der Finanzinstitute. Des Weiteren werden alle Finanzinstitute in regelmäßigen Abständen gerade im Hinblick auf ein Ausfallrisiko analysiert und quantifiziert. Gegenwärtig sind keine liquiden Mittel oder derivativen finanziellen Vermögenswerte aufgrund von Ausfällen überfällig oder wertberichtigt. Zum 31. Dezember 2018 entspricht das maximale Kreditrisiko der finanziellen Vermögenswerte bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen wird zusätzlich eine Warenkreditversicherung in Abzug gebracht. TEUR scroll
Die Analyse der überfälligen, nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen zum 31. Dezember 2018 stellt sich wie folgt dar: TEUR scroll
Für die überfälligen und nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen, die nicht einer Warenkreditversicherung unterliegen, wurden zum Bilanzstichtag portfoliobasierte Wertberichtigungen auf Basis erwarteter Ausfallquoten nach IFRS 9 gebildet. LIQUIDITÄTSRISIKOLiquiditätsrisiken entstehen, wenn Konzerngesellschaften ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können. Für das laufende Geschäft stehen ausreichende Linien mehrerer Kreditinstitute zur Verfügung. Eine angemessene Kombination von kurz- und langfristigen Krediten begrenzt Finanzierungsrisiken. Mit langfristigen Kundenaufträgen verbundene Investitionen und Vorfinanzierungen von Leistungen werden grundsätzlich projektbezogen langfristig finanziert. Der Konzern hat über die Hälfte seiner Finanzierungen mit langfristigem Zeithorizont und zu festen Zinssätzen abgesichert. Soweit notwendig, werden zusätzlich derivative Zinssicherungen abgeschlossen. Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeiten der undiskontierten Cashflows aus den finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns zum Bilanzstichtag: TEUR scroll
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Die in der Fälligkeitsübersicht enthaltenen Beträge der derivativen Finanzinstrumente entsprechen den undiskontierten Cashflows auf Bruttobasis. Nachfolgende Tabelle zeigt die undiskontierten Zahlungsmittelzuflüsse und Zahlungsmittelabflüsse der Fremdwährungsderivate mit und ohne Hedge-Beziehung: TEUR Fremdwährungsderivate mit Hedge-Beziehungscroll
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Fremdwährungsderivate ohne Hedge-Beziehungscroll
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ZINSRISIKOZinsrisiken entstehen, wenn aufgrund von Veränderungen des Marktzinssatzes der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten schwankt. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos sind die Finanzinstrumente gemäß IAS 32 grundsätzlich in solche mit fester und solche mit variabler Zinsbindung zu unterteilen. Zinsänderungsrisiken bestehen bei variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Diesen Risiken wird mit Zinsswaps begegnet. Zinsänderungsrisiken werden anhand von Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde: Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7. Währungsderivate bleiben aufgrund von Wesentlichkeitsüberlegungen in den Zinssensitivitätsanalysen unberücksichtigt. PWO unterliegt an allen Standorten Zinsrisiken. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2018 um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Steuern (EBT) um 208 TEUR höher (i. V. 16 TEUR) gewesen. Wenn das Marktzinsniveau um 100 Basispunkte geringer ausgefallen wäre, wäre das Ergebnis vor Steuern (EBT) zum 31. Dezember 2018 um 689 TEUR niedriger (i. V. 399 TEUR) ausgefallen. WÄHRUNGSRISIKOAufgrund der weltweiten Ausrichtung entstehen für den PWO-Konzern eine Reihe von Währungsrisiken. Hierbei wird zwischen Transaktions- und Translationsrisiken unterschieden. TRANSAKTIONSRISIKOTransaktionsrisiken entstehen für alle PWO-Gesellschaften durch wechselkursinduzierte Wertänderungen von originären Finanzinstrumenten und den Abschluss von Geschäften mit internationalen Vertragspartnern, soweit sich daraus in der Zukunft Zahlungsströme in Fremdwährungen ergeben, die nicht auf die funktionale Währung der jeweiligen Gesellschaft lauten. Im Rahmen der Finanzrisiko-Managementprozesse innerhalb der Konzernsteuerung werden Währungsrisiken gemäß der globalen Fremdwährungsrichtlinie überwacht und mit entsprechenden Gegenmaßnahmen durch das Group-Treasury gesteuert. Die Zielsetzung des Risikomanagements ist es, Auswirkungen von Währungsrisiken auf zukünftige Zahlungsströme auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Das Währungsrisiko wird teilweise dadurch gemindert, dass Waren, Rohstoffe und Dienstleistungen in den entsprechenden Fremdwährungen beschafft werden und dass in den lokalen Märkten produziert wird. Zur Reduktion der verbleibenden Risiken werden entsprechende Sicherungsgeschäfte abgeschlossen. Innerhalb des PWO-Konzerns ist der Einsatz von Sicherungsgeschäften nur in dem Umfang zulässig, wie zum Zeitpunkt der Absicherungsentscheidung entsprechende Grundgeschäfte gegeben und als hochwahrscheinliche Bedarfsprognose nachweisbar sind. Die PWO-Gesellschaften sind verantwortlich für Identifizierung, Bewertung und Überwachung ihrer transaktionsbezogenen Fremdwährungsrisiken. Die Netto-Fremdwährungsposition der jeweiligen PWO-Gesellschaft wird je nach Laufzeit in definierten Bandbreiten jedoch nie mehr als 100 % abgesichert. Konzerninterne Finanzierungen der PWO-Gesellschaften werden bevorzugt in der jeweiligen funktionalen Währung ausgereicht und auf Konzernebene zu 100 % abgesichert. In Bezug auf derivative Sicherungsinstrumente für Grundgeschäfte mit in der Zukunft erwarteten, jedoch noch nicht bilanzwirksamen Zahlungsströmen in Fremdwährung wird Hedge Accounting gemäß IAS 39 (Cashflow Hedges) angewendet. TRANSLATIONSRISIKOEinige PWO-Gesellschaften befinden sich außerhalb der Eurozone. Da der Konzernabschluss in Euro aufgestellt wird, rechnet das Unternehmen die Abschlüsse dieser Gesellschaften in Euro um, woraus wechselkursbedingte Differenzen entstehen können. Die Absicherung dieser stellt nicht die primäre Zielsetzung im Währungsrisiko-Management dar. Für jede Währung, die ein signifikantes Risiko für das Unternehmen darstellt, wird eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt, die auf folgenden Annahmen basiert: Für die Sensitivitätsanalyse kommen alle monetären Finanzinstrumente des Konzerns infrage, die nicht auf die funktionale Währung der jeweiligen Einzelgesellschaften lauten. Damit bleiben Translationsrisiken unberücksichtigt. Die hypothetischen Effekte in der Gewinn- und Verlustrechnung und beim Eigenkapital für jeden originären Einzelposten, der in die Sensitivitätsanalyse eingeht, bestimmen sich durch Vergleich des Buchwerts (ermittelt anhand des Stichtagskurses) mit dem Umrechnungswert, der sich unter Heranziehung eines hypothetischen Wechselkurses ergibt. Wechselkurseffekte aus der Absicherung von konzerninternen Finanzierungen durch Währungsswaps oder Cross-Currency-Swaps werden nicht einbezogen, da diese durch die Währungsschwankungen aus den zugrunde liegenden Ausleihungen an verbundene Unternehmen direkt ausgeglichen werden Die nachfolgenden Tabellen zeigen das Währungsrisiko gegenüber den wichtigsten Konzernwährungen. SENSITIVITÄT DES ERGEBNISSES VOR STEUERN GEGENÜBER EINER VERÄNDERUNG DER WECHSELKURSETEUR scroll
SENSITIVITÄT DER IM EIGENKAPITAL ERFASSTEN NETTOGEWINNE/-VERLUSTE AUS DER ABSICHERUNG VON CASHFLOW HEDGES GEGENÜBER EINER VERÄNDERUNG DER WECHSELKURSETEUR scroll
ROHSTOFFPREISRISIKOFür unsere Produktionsprozesse notwendige Rohstoffe sind insbesondere Stahl sowie in sehr viel geringerem Umfang Aluminium. Diese Metalle werden auf dem Weltmarkt bei langjährigen Lieferanten eingekauft. Die Verfügbarkeit der Rohstoffe ist generell gegeben, sodass in der Vergangenheit keine Lieferengpässe zu verzeichnen waren. Für die Zukunft gehen wir davon aus, durch entsprechende Dispositionen die notwendige Versorgung sicherstellen zu können, wenngleich die diesbezüglichen Anforderungen gestiegen sind. Bisher konnten wir Preisanstiege der Rohstoffe über die in unseren Kundenverträgen vereinbarten Schwankungen hinaus entweder über kundenspezifische Preisgleitklauseln direkt weitergeben oder wir sind auf dem Verhandlungswege mit den Kunden zu akzeptablen Lösungen gekommen. Der überwiegende Anteil der Rahmenverträge für Rohmaterial wurde für einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen. Nur ca. 25 % des Bedarfs wurden über 6-Monats-Verträge abgesichert. Hierbei orientieren wir uns an der Laufzeit der Verträge mit den Kunden. KAPITALSTEUERUNGZu den wichtigsten Zielen unseres Finanzmanagements zählen die Sicherstellung der Liquidität und Kreditwürdigkeit des Konzerns einschließlich des jederzeitigen Zugangs zu den Finanzierungsmärkten sowie die Steigerung des Wertes des Konzerns. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind die Optimierung der Kapitalstruktur, die Dividendenpolitik, Eigenkapitalmaßnahmen sowie die Reduzierung von Schulden. Die Kapitalüberwachung bei PWO erfolgt über den dynamischen Verschuldungsgrad (Finanzschulden abzüglich Zahlungsmittel im Verhältnis zum EBITDA) und die Eigenkapitalquote (Eigenkapital in Prozent der Bilanzsumme). Gemäß unserer Finanzstrategie werden ein dynamischer Verschuldungsgrad von unter 3 Jahren und eine Eigenkapitalquote von 30 % angestrebt. DYNAMISCHER VERSCHULDUNGSGRADTEUR scroll
EIGENKAPITALQUOTETEUR scroll
25 FINANZINSTRUMENTEZum 31. Dezember 2018 sind folgende derivative Finanzinstrumente offen: TEUR scroll
Offene derivative Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2017: TEUR scroll
Der im Geschäftsjahr 2016 von der PWO AG abgeschlossene Konsortialkreditvertrag mit einer Laufzeit bis 2023 enthält einen EURIBOR-Zinsfloor von 0,0 %. Dieses eingebettete Zinsderivat hat zum 31. Dezember 2018 ein Nominalvolumen von 28.500 TEUR (i. V. 26.000 TEUR) und einen Marktwert von -274 TEUR (i. V. -173 TEUR). Das im Geschäftsjahr 2017 von der PWO AG abgeschlossene Schuldscheindarlehen mit einer Laufzeit bis 2024 enthält einen EURIBOR-Zinsfloor von 0,0 %. Dieses eingebettete Zinsderivat hat zum 31. Dezember 2018 ein Nominalvolumen von 3.000 TEUR (i. V. 3.000 TEUR) und einen Marktwert von -32 TEUR (i. V. -28 TEUR). Zur Absicherung langfristiger Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden im Geschäftsjahr 2018 Cross Currency Swaps abgeschlossen. Die Marktwertänderungen derivativer Finanzinstrumente, die der Absicherung zukünftiger Zahlungsströme dienen, wurden unter Berücksichtigung von Steuereffekten in Höhe von -1.652 TEUR (i. V. 4.275 TEUR) direkt im Eigenkapital erfasst. Im Rahmen des Hedge Accounting wurden Derivate in Höhe von -447 TEUR (i. V. 350 TEUR) dem Eigenkapital entnommen und erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Zum Bilanzstichtag wird davon ausgegangen, dass alle geplanten Transaktionen eintreten werden. Weiter wird erwartet, dass die abgesicherten Cashflows innerhalb der in vorstehender Tabelle angegebenen Laufzeit eintreffen und sich auf die Gewinne und Verluste auswirken. Sollten Transaktionen nicht wie geplant eintreten, könnte es zu Ineffektivitäten kommen. Um dies zu vermeiden, werden Sicherungsinstrumente im Rahmen einer rollierenden Sicherungsstrategie entsprechend angepasst. Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien und Klassen: TEUR scroll
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AC: Amortized Cost | FVtPL: Fair Value through Profit & Loss Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente wurden nachfolgend in die Fair-Value-Hierarchie eingeordnet: TEUR scroll
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Stufe 3 beinhaltet den Marktwert des eingebetteten Zinsfloors aus dem Konsortialkreditvertrag. Im Berichtszeitraum wurden 101 TEUR (i. V. 303 TEUR) aus Veränderungen im beizulegenden Zeitwert als Zinsertrag erfolgswirksam erfasst. Umbuchungen zwischen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert der Stufe 1 und Stufe 2 und Umbuchungen in oder aus Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert der Stufe 3 wurden nicht vorgenommen. Aus der Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert für die im Bestand gehaltenen Finanzinstrumente ergaben sich folgende Gesamterträge und -aufwendungen: TEUR scroll
Erträge und Aufwendungen aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Derivaten ohne Hedge-Beziehung werden im sonstigen betrieblichen Ertrag beziehungsweise im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Nachfolgende Tabelle zeigt die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettogewinne oder -verluste von Finanzinstrumenten (ohne in das Hedge Accounting einbezogene derivative Finanzinstrumente): TEUR scroll
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AC: Amortized Cost | FVtPL: Fair Value through Profit & Loss Nachfolgende Tabelle zeigt einen Überblick über die in der Bilanz vorgenommenen Saldierungen finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Des Weiteren ist dargestellt, inwieweit Aufrechnungsvereinbarungen aufgrund von Rahmenverträgen bestehen, die nicht zu einem saldierten Ausweis in der Bilanz führen. Aufrechnungsvereinbarungen betreffen im PWO-Konzern ausschließlich derivative Finanzinstrumente, bei denen die Rahmenverträge mit den Banken im Verzugsfall eine Aufrechnung der zu diesem Zeitpunkt bestehenden gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten vorsehen. TEUR scroll
Die in den finanziellen Vermögenswerten saldierten Passiva in Höhe von 644 TEUR (i. V. 655 TEUR) stellen zum Bilanzstichtag offene Gutschriften an Kunden dar. Die saldierten Aktiva innerhalb der finanziellen Verbindlichkeiten sind Forderungen in Form von Gutschriften an Lieferanten in Höhe von 195 TEUR (i. V. 173 TEUR). SONSTIGE ANGABEN26 FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTENForschungskosten sind nicht angefallen. Von den auftrags- und kundenbezogenen Entwicklungskosten in Höhe von 9.370 TEUR (i. V. 9.128 TEUR) wurden 1.719 TEUR (i. V. 1.141 TEUR) in den immateriellen Vermögenswerten aktiviert. 27 HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERSDas als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer gem. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB setzt sich wie folgt zusammen: TEUR scroll
Im Honorar für den Abschlussprüfer sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 27 TEUR (i. V. 26 TEUR) enthalten. Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen das Honorar für die EMIR-Prüfung sowie Bestätigungsleistungen in Zusammenhang mit dem Konsortialkredit. Die Honorare für sonstige Leistungen umfassen überwiegend die fachliche Unterstützung in Zusammenhang mit regulatorischen Anforderungen. Weitere Bestätigungs- und Bewertungsleistungen wurden nicht in Anspruch genommen. 28 GESAMTBEZÜGE DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATSNachfolgende Tabelle zeigt die Gesamtbezüge des Vorstands: TEUR scroll
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In dieser Position sind das Jahresgrundgehalt, die Sachbezüge sowie die einjährige
variable Vergütung nach dem bisherigen Vergütungssystem ausgewiesen. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats (kurzfristig fällige Bezüge) beliefen sich auf 279 TEUR (i. V. 271 TEUR). Vorschüsse und Kredite wurden den Organmitgliedern nicht gewährt. Der Vergütungsbericht mit den individualisierten Bezügen von Vorstand und Aufsichtsrat ist Bestandteil des Konzernlageberichts. Für ehemalige Mitglieder des Vorstands der PWO AG und ihre Hinterbliebenen wurden Pensionszahlungen in Höhe von 233 TEUR (i. V. 228 TEUR) geleistet. Die entsprechende Pensionsrückstellung nach IFRS beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 4.107 TEUR (i. V. 4.386 TEUR). 29 BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENNahestehende Unternehmen und Personen des Konzerns sind die Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH, Böblingen, als Hauptgesellschafterin sowie der Vorstand und der Aufsichtsrat. Im Berichtszeitraum gab es mit Ausnahme der Dividendenzahlung keine Geschäftsbeziehungen zwischen dem Konzern und der Hauptgesellschafterin Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH. Liefer- und Leistungsbeziehungen zu nahestehenden Personen bestanden nicht. Auf die Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht im zusammengefassten Lagebericht wird verwiesen. Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung der nahestehenden Personen des Konzerns umfasst die Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat. Der zusammengefasste Konzernlagebericht enthält den Vergütungsbericht mit den individualisierten Bezügen von Vorstand und Aufsichtsrat. 30 ZUSATZINFORMATION ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNGDer in der Kapitalflussrechnung betrachtete Zahlungsmittelfonds beinhaltet die Zahlungsmittel und die jederzeit fälligen Bankschulden. Die jederzeit fälligen Bankschulden in Höhe von 4.322 TEUR (i. V. 7.755 TEUR) sind in der Bilanzposition "Kurzfristige Finanzschulden" enthalten. 31 SEGMENTBERICHTERSTATTUNGEntsprechend der internen Steuerung des Konzerns stellen die Produktionsstandorte die Basis für die Segmentberichterstattung dar. Der Hauptentscheidungsträger des Konzerns ist definiert als der Vorstand der PWO AG. Die Segmente werden nach dem Standort der Vermögenswerte des Konzerns bestimmt. Entsprechend werden auch die Umsätze dieser Segmente nach dem Standort des Vermögens zugeordnet. Die Aufteilung erfolgt in die Regionen Deutschland, Übriges Europa, Nordamerika und Asien. Die Zusammenfassung der Standorte Kanada und Mexiko in das Segment "Nordamerika" begründet sich einerseits durch die gemeinsame Teilnahme am neuen USA-Mexiko-Kanada-Abkommen (USMCA; ehemals NAFTA-Abkommen) und andererseits aufgrund der Ähnlichkeit und langfristigen Vergleichbarkeit der wirtschaftlichen Merkmale des Geschäfts, der Art der Produkte und Produktionsprozesse, der Art der Kundenbeziehung sowie der Methoden der Vertriebsorganisation. Ergebnis, Vermögen, Schulden und Abschreibungen zwischen den einzelnen Segmenten werden in der Spalte "Konsolidierung" eliminiert. Die Segmentdaten werden in Übereinstimmung mit den im Konzernabschluss angewandten Rechnungslegungsmethoden ermittelt. Das Segmentvermögen und die Segmentschulden entsprechen den Werten aus den Abschlüssen der einzelnen Konzernunternehmen. Von den ausgewiesenen Umsatzerlösen entfallen zum 31. Dezember 2018 auf vier Kunden über 10 % liegende Umsatzanteile von 61.132 TEUR, 57.922 TEUR, 55.452 TEUR und 52.518 TEUR, die aus allen Segmenten resultieren. Im Vorjahr wurden in allen Segmenten mit drei Kunden über 10 % liegende Umsatzanteile von 55.767 TEUR, 54.529 TEUR und 46.696 TEUR identifiziert. SEGMENTINFORMATIONEN NACH REGIONEN (GESCHÄFTSJAHR 2018)TEUR scroll
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Die langfristigen Vermögenswerte enthalten keine latenten Steuern. SEGMENTINFORMATIONEN NACH REGIONEN (GESCHÄFTSJAHR 2017)TEUR scroll
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Die langfristigen Vermögenswerte enthalten keine latenten Steuern. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufteilung der Außenumsätze in die drei strategischen Produktbereiche. Die Produktbereiche sind im Konzernlagebericht, Kapitel "Grundlagen des Konzerns", erläutert. SEGMENTINFORMATIONEN NACH PRODUKTBEREICHENUMSATZERLÖSETEUR scroll
32 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXDie im Dezember 2018 von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.progress-werk.de/de/konzern/corporate-governance/ dauerhaft zugänglich gemacht. 33 NACHTRAGSBERICHTNach Ende des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten, über die zu berichten wäre. 34 ZUSAMMENSETZUNG UND MANDATE DES AUFSICHTSRATS UND DES VORSTANDSAUFSICHTSRATKarl M. Schmidhuber, Alzenau | Vorsitzender des Aufsichtsrats ehem. Vorsitzender des Vorstands der Progress-Werk Oberkirch AG Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Dr. Georg Hengstberger, Tübingen | stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 23.05.2018) Dipl.-Mathematiker, Geschäftsführer der Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH, Böblingen Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Dr. Gerhard Wirth, Stuttgart | stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 23.05.2018) Rechtsanwalt, Of Counsel der Sozietät Gleiss Lutz Hootz Hirsch Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Carsten Claus, Aidlingen (seit 23.05.2018) ehem. Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Böblingen Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Herbert König, Renchen | Arbeitnehmervertreter Industriekaufmann und Vorsitzender des Betriebsrats der Progress-Werk Oberkirch AG Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Dr. Jochen Ruetz, Stuttgart (seit 23.05.2018) Geschäftsführender Direktor/CFO und Mitglied des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE, Stuttgart Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Ulrich Ruetz, Ludwigsburg (bis 23.05.2018) ehem. Vorsitzender des Vorstands der BERU AG, Ludwigsburg Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Gerhard Schrempp, Renchen | Arbeitnehmervertreter Einkäufer für Stanz- und Umformwerkzeuge und Mitglied des Betriebsrats der Progress-Werk Oberkirch AG Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Dieter Maier, Stuttgart | Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats ehem. Mitglied des Vorstands der Baden-Württembergischen Bank AG, Stuttgart (von 1989 bis 2016 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Progress-Werk Oberkirch AG) VORSTANDDr. Volker Simon, Offenburg | Sprecher, Markt und Technologie Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Bernd Bartmann, Schutterwald | Kaufmännischer Bereich Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Johannes Obrecht, Oberkirch | Produktion und Materialwirtschaft Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERN-ABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPRÜFUNGSURTEILEWir haben den Konzernabschluss der Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft, Oberkirch, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Lagebericht enthaltene "Versicherung der gesetzlichen Vertreter" haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: REALISIERUNG VON UMSATZERLÖSEN UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER AUSWIRKUNGEN DER ERSTANWENDUNG DES NEUEN STANDARDS IFRS 15Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Konzerns besteht in der Herstellung von Serienteilen, in der Entwicklung und Herstellung von Werkzeugen sowie von auftragsbezogenen Entwicklungsleistungen. Im Geschäftsjahr 2018 ergaben sich aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards zur Umsatzrealisierung "International Financial Reporting Standard 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)" wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der einzelnen Umsatzströme im Konzernabschluss. Die erstmalige Anwendung des neuen Standards IFRS 15 erforderte eine neue Beurteilung bestehender Kundenverträge im gesamten Konzern. Insbesondere waren auf Basis der von der Muttergesellschaft identifizierten Umsatzströme das Vorliegen der Voraussetzungen für eine zeitraum- bzw. zeitpunktbezogenen Umsatzrealisierung die Behandlung von Zahlungen an Kunden sowie die damit verbundenen Änderungen im Bilanzausweis durch die Muttergesellschaft zu beurteilen. Angesichts der Vielfalt unterschiedlicher vertraglicher Kundenbeziehungen der kontinuierlich sich verändernden Preismodelle und der damit verbundenen Komplexität unterlag dies einem höheren Risiko. Darüber hinaus führte die Erstanwendung von IFRS 15 zu einer Ausweitung der Angabeverpflichtungen im Konzernanhang. In diesem Zusammenhang ist die Umsatzrealisierung aufgrund der Wesentlichkeit der Umsatzerlöse und des damit verbundenen Ergebniseffektes sowie dem Umstand, dass die Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) wichtige finanzielle Leistungsindikatoren für die Konzernsteuerung und Konzernplanung darstellen, ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfung haben wir auf Grundlage unseres Geschäfts- und Prozessverständnisses die mit den unterschiedlichen Kunden vereinbarten vertraglichen Grundlagen, insbesondere die vertraglichen Regelungen zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, sowie die Regelungen zum Abrechnungsverfahren nachvollzogen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns auch mit den von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozessen zur Implementierung des neuen Standards hinsichtlich der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 befasst. Im Rahmen der Beurteilung der Erstanwendung von IFRS 15 haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommene Vertragsanalyse gewürdigt. Bei der Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen konzernweiten Vertragsanalyse haben wir auf Regelungen geachtet, für die wir in Anbetracht des Geschäftsmodells des Konzerns bilanzielle Auswirkungen erwartet haben. Wir haben die von der Muttergesellschaft durchgeführte Beurteilung zu den Auswirkungen des neuen Standards IFRS 15 auf die einzelnen Umsatzströme und die daraus folgenden Implikationen für den Konzernabschluss gewürdigt. Dabei haben wir insbesondere die Verträge der Konzerngesellschaften - in Stichproben - daraufhin gewürdigt, ob Anforderungen zur zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung bei Verträgen vorliegen. Wir haben die Voraussetzungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung bei der Erbringung von Serienbelieferungen nachvollzogen, indem wir insbesondere beurteilt haben, inwieweit für Serienteile keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten bestehen und ein Anspruch auf eine Bezahlung besteht. Anhand der vertraglichen Grundlagen sowie der damit zusammenhängenden vereinbarten Serienbelieferung haben wir nachvollzogen, inwieweit Zahlungen an Kunden als sonstige Vermögenswerte zu aktivieren und entsprechend den realisierten Umsatzerlösen, für die diese Zahlungen geleistet wurden, umsatzmindernd zu erfassen waren. Für den Umsatzstrom der Werkzeuge haben wir auf Basis von internen Kalkulationen über den Produktlebenszyklus der Serienbelieferung den Ansatz und die Höhe der Vertragsvermögenswerte beurteilt. Ergänzend haben wir die Angaben zu den Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15 im Konzernanhang nachvollzogen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Erlösrealisierung, insbesondere unter Berücksichtigung der erstmaligen Anwendung des neuen Standards IFRS 15, ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den bzgl. der Umsatzrealisierung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Erstanwendung des neuen Standards IFRS 15 verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss. WERTHALTIGKEIT DER GESCHÄFTS- UND FIRMENWERTEGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Nach den IFRS Standards unterliegen Geschäfts- und Firmenwerte keiner planmäßigen Abschreibung, allerdings besteht die Verpflichtung, die Werthaltigkeit jährlich zu überprüfen. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert zukünftiger Zahlungsströme der jeweiligen zu bewertenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen ein Goodwill zugeordnet wurde. Den Bewertungen liegen Planungsrechnungen der verbundenen Unternehmen zugrunde, die auf den vom Vorstand verabschiedeten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Finanzplänen beruhen. Das Ergebnis der Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Zahlungsströme der jeweiligen Unternehmen durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und ist daher ermessensbehaftet. Das Berichtsjahr war zudem durch eine allgemeine Abschwächung des wirtschaftlichen Umfeldes im Automobilbereich gekennzeichnet, die in den geographisch tätigen Regionen der Gesellschaft unterschiedlich stark ausgeprägt war. Auch vor diesem Hintergrund war die Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen: Hinsichtlich der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten beizulegenden Zeitwerte haben wir uns mit den zugrunde liegenden Prozessen im Zusammenhang mit der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte befasst. Unter Einbezug von internen Bewertungsspezialisten wurden die zugrunde liegenden Bewertungsmodelle für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sowohl methodisch als auch arithmetisch nachvollzogen. Ferner haben wir untersucht, ob die zugrundeliegende Planung allgemeine und branchenspezifische Markterwartungen widerspiegelt. Zur Beurteilung der Planungstreue erfolgte stichprobenweise ein Soll- Ist-Abgleich von historischen Plandaten mit den tatsächlichen Ergebnissen. Die im Rahmen der Schätzung der beizulegenden Werte verwendeten Bewertungsparameter wie beispielsweise die geschätzten Wachstumsraten sowie die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensätze wurden mit öffentlich verfügbaren Marktdaten abgeglichen und im Hinblick auf die Veränderung bedeutender Annahmen einschließlich künftiger Marktbedingungen beurteilt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Werthaltigkeit von Finanzanlagen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Konzernabschluss unter dem Punkt Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen. SONSTIGE INFORMATIONENDer Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im zusammengefassten Konzernlagebericht enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter und übrige Bestandteile des Geschäftsberichts, die uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt werden, insbesondere den Bericht des Aufsichtsrats, den Brief des Vorstands und das Sonderkapitel "100 Jahre PWO". Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. Juni 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1990 als Konzernabschlussprüfer der Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft, Oberkirch, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Frank Göhner.
Stuttgart, 28. März 2019 Ernst & Young GmbH Göhner, Wirtschaftsprüfer Scheppank, Wirtschaftsprüfer EINZELABSCHLUSS DER PWO AG 2018Der Lagebericht der PWO AG und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2018 veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der PWO AG für das Geschäftsjahr 2018 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss der PWO AG sowie der Geschäftsbericht 2018 stehen auch im Internet unter -und-presse/news-publikationen/berichte/">www.progress-werk.de/de/investoren-und-presse/news-publikationen/berichte/ und ab Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 unter www.progress-werk.de/de/investoren-und-presse/hauptversammlung/ zur Verfügung. BilanzPWO AGAKTIVA TEUR scroll
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AnhangPWO AGALLGEMEINE ANGABENDie Progress-Werk Oberkirch AG ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in 77704 Oberkirch, Industriestraße 8, Deutschland. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Registernummer HRB 490007 angemeldet und eingetragen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) für große Kapitalgesellschaften und des Aktiengesetzes (AktG). Aus der Satzung ergeben sich Regelungen zur Gewinnverteilung. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Der Abschluss ist in Tausend Euro aufgestellt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN1 ZUSAMMENFASSUNG WESENTLICHER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. ANLAGEVERMÖGENDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Dabei wurden bei der Ermittlung der Herstellungskosten der aktivierten Eigenleistungen sowohl die direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten als auch die notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie im angemessenen Umfang Abschreibungen zugrunde gelegt. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen. Bei den Sachanlagen sind die Abschreibungen teils nach der linearen, teils nach der degressiven Methode ermittelt worden. Bestimmte Maschinen sowie auftragsbezogene Werkzeuge wurden in Abhängigkeit von der im Berichtsjahr erzeugten Stückzahl, bezogen auf die in Auftrag gegebene bzw. geplante Gesamtstückzahl, leistungsbezogen abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Geringwertige Vermögensgegenstände bis zu einem Netto-Einzelwert von 250,00 EUR sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Vermögensgegenstände mit einem Netto-Einzelwert von mehr als 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurde ein Sammelposten gebildet. Von den jährlichen Sammelposten, deren gesamte Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden pauschalierend jeweils 20 Prozent im Jahr, für dessen Zugänge er gebildet wurde, und den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Ausleihungen werden zum Nennwert bilanziert. Soweit erforderlich bzw. zulässig, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen beruht die Ermittlung der erforderlichen Abschreibungen auf jährlichen Werthaltigkeitsüberprüfungen. Diesen liegen Ertragswertberechnungen zugrunde, die auf der Mittelfristplanung der jeweiligen Gesellschaft aufbauen und nach der letzten Planungsperiode ein nachhaltig erzielbares Ergebnis ("ewige Rente") unterstellen. Abschreibungen erfolgen, wenn der sich hieraus ergebende Ertragswert unter dem Buchwert liegt. Soweit die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr vorliegen, werden Zuschreibungen maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen. UMLAUFVERMÖGENDie Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abwertungen auf schwer verwertbare bzw. unbrauchbare Materialien wurden vorgenommen. Unfertige und fertige Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Kosten der allgemeinen Verwaltung und Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Es wurde verlustfrei bewertet. Werkzeug- und Entwicklungsaufträge werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Hierbei wird eine verlustfreie Bewertung dergestalt vorgenommen, dass die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten maximal in Höhe des Verkaufspreises zuzüglich der über die Serienproduktion erzielbaren Erlöse angesetzt werden. In der Mehrzahl der Fälle erwerben die Kunden das wirtschaftliche Eigentum von Werkzeugen. Bis zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums werden die Werkzeuge unter den Vorräten bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Fremdwährungspositionen sind verlustfrei bewertet. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch einen pauschalen Abschlag berücksichtigt. Zahlungsmittel sind zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Stichtag darstellen. EIGENKAPITALDas gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. RÜCKSTELLUNGEN UND VERBINDLICHKEITENDie Pensionsverpflichtungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels des sogenannten Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode) bewertet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden erstmals die neuen Sterbetafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck RT 2018 G verwendet. Als Rechnungszinssatz wird der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Darüber hinaus werden Gehalts- bzw. Rententrends sowie Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Rechnungszinssatzes, eines Einkommenstrends sowie erstmals auf der Grundlage der Heubeck-Richttafeln RT 2018 G nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene und zukünftige potenzielle Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Die Berechnung der Jubiläumsrückstellung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis der Projected-Unit-Credit-Methode unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Rechnungszinses sowie auf der Grundlage der Heubeck-Richttafeln. Daneben wurden ein Gehaltstrend, ein Karrieretrend, eine Inflationsrate, eine Fluktuationsrate sowie eine Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen umfassen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. LATENTE STEUERNLatente Steuern auf temporäre und quasipermanente Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden sowie Rechnungsabgrenzungsposten werden auf Basis eines Steuersatzes von 28,43 % (i. V. 28,43 %) ermittelt. Dabei werden gegebenenfalls auch steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Soweit sich insgesamt ein Überhang aktiver latenter Steuern ergibt, wird dieser in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 28,43 % (i. V. 28,43 %) zugrunde. Dieser setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag von 15,83 % (i. V. 15,83 %) und einem Gewerbesteuersatz von 12,60 % (i. V. 12,60 %), der sich voraussichtlich zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer basiert auf dem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 360 % (i. V. 360 %). FREMDWÄHRUNGSPOSTEN UND WÄHRUNGSUMRECHNUNGAuf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die "Einfrierungsmethode", bei der sich ausgleichende Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die "Durchbuchungsmethode", wonach sich ausgleichende Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko - sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments - bilanziert werden, genutzt werden können, wird die Durchbuchungsmethode angewandt. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung brutto erfolgswirksam erfasst. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ2 ANLAGEVERMÖGENDie Entwicklung des Anlagevermögens ist nachfolgend dargestellt: TEUR scroll
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Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Software beträgt 3 bis 5 Jahre, für Bauten 25 bis 50 Jahre, für technische Anlagen und Maschinen 2 bis 10 Jahre, für Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 14 Jahre und für EDV-Hardware 3 bis 5 Jahre. Außerplanmäßige Abschreibungen im Sinne des § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB wegen außerplanmäßiger Wertminderungen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens wurden nicht vorgenommen (i. V. 0 TEUR). 3 VORRÄTEDer Vorratsbestand wurde größtenteils durch Stichprobeninventur sowie systemgestützte Inventur ermittelt. Daneben erfolgte die Erfassung durch körperliche Aufnahme zum Bilanzstichtag. TEUR scroll
In den Vorräten sind OEM-gebundene Werkzeugersatzteile in Höhe von 6.793 TEUR (i. V. 4.188 TEUR) enthalten. Im Geschäftsjahr 2018 wurden eine ertragswirksame Zuschreibung in Höhe von 1.304 TEUR (i. V. Abwertung in Höhe von 530 TEUR) sowie eine Wertaufholung aufgrund der Wiederverwendung von bereits abgewerteten Werkzeugersatzteilen in Höhe von 250 TEUR (i. V. 250 TEUR) vorgenommen. Die Zuschreibung basiert im Wesentlichen auf einer Änderung der Schätzungsannahmen bei der Beurteilung des erwarteten Nettoveräußerungswerts. Die Gesellschaft führte im Geschäftsjahr 2018 eine interne Analyse durch, die auf Basis von zunehmenden Erfahrungswerten zeigte, dass eine einzelwertbezogene Abwertung der Werkzeugersatzteile nach effektiver Verschrottung den für die Werkzeugersatzteile voraussichtlich erzielbaren Betrag sachgerechter widerspiegeln als die bislang vorgenommene Abwertung auf Basis der geschätzten Gängigkeit. Die Auswirkungen der geänderten Schätzungsannahmen auf künftige Geschäftsjahre können nicht bewertet werden, da die Verschrottung der Werkzeugersatzteile von der Freigabe durch den Kunden abhängt. 4 FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 5.154 TEUR (i. V. 7.178 TEUR), kurzfristige Ausleihungen von 42.761 TEUR (i. V. 31.005 TEUR) und eine noch offene Dividendenzahlung der PWO Czech Republic in Höhe von 7.000 TEUR. Im Vorjahr war eine Ausschüttung von PWO Canada in Höhe von 2.211 TEUR enthalten. TEUR scroll
5 RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENDieser Posten umfasst die aktive Abgrenzung des Zinsfloors aus dem Konsortialkredit und Schuldscheindarlehen in Höhe von 427 TEUR (i. V. 586 TEUR). 6 EIGENKAPITALTEUR scroll
GEZEICHNETES KAPITALDas Grundkapital der Progress-Werk Oberkirch AG beträgt zum 31. Dezember 2018 9.375.000,00 EUR (i. V. 9.375.000,00 EUR) und ist unverändert eingeteilt in 3.125.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die je eine Stimme gewähren. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Es ergibt sich ein rechnerischer Anteil von 3,00 EUR des Grundkapitals je Stückaktie. Die Gewinnverteilung erfolgt nach § 60 AktG in Verbindung mit § 18 der Satzung. GENEHMIGTES KAPITALDer Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Mai 2020 (einschließlich) durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.687.500,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht. GEWINNRÜCKLAGEN UND ÜBRIGES EIGENKAPITALAus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 5.872 TEUR wurden 1.700 EUR (i. V. 0 TEUR) in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 4.251 TEUR enthält den Gewinnvortrag von 79 TEUR aus dem Vorjahr. MITTEILUNGEN NACH § 33 WPHG (BIS 2. JANUAR 2018: § 21 WPHG)Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 liegen nachstehende Mitteilungen über Beteiligungen an der Progress-Werk Oberkirch AG vor. Im Falle eines mehrfachen Über- oder Unterschreitens der Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen ist nur die zeitlich jeweils letzte Mitteilung aufgeführt. Bei den genannten Stimmrechtsanteilen können sich nach den angegebenen Zeitpunkten Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Die Delta Lloyd N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns am 1. August 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 27. Juli 2016 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,88 % (89.877 Stimmrechte) beträgt. Die Delta Lloyd Europees Deelnemingen, Amsterdam, Niederlande, hat uns am 8. Juli 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 5. Juli 2016 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,96 % (92.444 Stimmrechte) beträgt. Die Delta Lloyd N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns am 2. Juni 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 30. Mai 2016 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und an diesem Tag 4,97 % (155.337 Stimmrechte) beträgt. Die Delta Lloyd Europees Deelnemingen, Amsterdam, Niederlande, hat uns am 19. Februar 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 17. Februar 2016 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und an diesem Tag 4,97 % (155.452 Stimmrechte) beträgt. Die Delta Lloyd L SICAV, Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, hat uns am 4. Februar 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 2. Februar 2016 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,99 % (93.525 Stimmrechte) beträgt. Die Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH, Böblingen, Deutschland, hat uns am 23. Mai 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 18. Mai 2012 die Schwelle von 50 % unterschritten hat und an diesem Tag 46,65 % (1.458.048 Stimmrechte) beträgt. Die Sparkasse Offenburg/Ortenau, Offenburg, Deutschland, hat uns am 21. Mai 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, Deutschland, am 18. Mai 2012 die Schwelle von 5 % überschritten hat und nunmehr 5,88 % (183.667 Stimmrechte) beträgt. 7 RÜCKSTELLUNGENPENSIONSRÜCKSTELLUNGENDie Rückstellungen für leistungsorientierte Versorgungspläne wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter der erstmaligen Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln RT 2018 G errechnet. Der Bewertungseffekt aus der Anwendung der neuen Sterbetafeln beträgt 217 TEUR. Der BilMoG-Übergangsbetrag in Höhe von 6.669 TEUR wird auf 15 Jahre verteilt. Davon sind 2.668 TEUR (i. V. 3.112 TEUR) bisher nicht gebucht. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung verwendet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des 7-jährigen und des 10-jährigen Durchschnittszinssatzes beläuft sich auf 7.642 TEUR. Dieser Betrag unterliegt gem. § 253 (6) HGB einer Ausschüttungssperre. Die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen erfolgt unter folgenden versicherungsmathematischen Annahmen: scroll
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENDie sonstigen Rückstellungen enthalten die notwendigen Beträge für Aufwendungen im Personalbereich in Höhe von 7.099 TEUR (i. V. 8.113 TEUR) und sonstige erkennbare Verpflichtungen und Risiken, für die handelsrechtlich Rückstellungen gebildet werden müssen. Im Wesentlichen handelt es sich um Rückstellungen für Drohverluste, Erfolgsbeteiligungen, Altersteilzeit, Urlaubs- und Gleitzeitrückstellungen sowie Jubiläumszuwendungen. 8 VERBINDLICHKEITENVon den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 5.436 TEUR (i. V. 7.581 TEUR) durch Grundschulden und 0 TEUR (i. V. 361 TEUR) durch Sicherungsübereignung gesichert. Darüber hinaus bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 948 TEUR (i. V. 1.271 TEUR). TEUR scroll
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9 LATENTE STEUERNBei der Berechnung der latenten Steuern wurde der inländische Ertragsteuersatz von 28,43 % (i. V. 28,43 %) zugrunde gelegt. Die aktiven und passiven latenten Steuern auf Ebene der einzelnen Bilanzposten sind in der folgenden Übersicht dargestellt: TEUR scroll
Aus der Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern verbleibt ein Aktivüberhang. 10 HAFTUNGSVERHÄLTNISSEFür Kreditverbindlichkeiten der PWO Canada, PWO Czech Republic, PWO High-Tech Metal Components (Suzhou) und PWO de México bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften in Höhe von 28.812 TEUR (i. V. 27.764 TEUR). Aufgrund der derzeitigen Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie der Planungsrechnungen der Tochtergesellschaften ist derzeit kein Risiko der Inanspruchnahme erkennbar. Eine Avalbürgschaft zur Sicherung von Altersteilzeitguthaben beläuft sich zum Berichtsstichtag auf 1.400 TEUR (i. V. 1.400 TEUR). 11 AUSSERBILANZIELLE GESCHÄFTEZur Beschaffung liquider Mittel für die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit werden laufend Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft und damit eine verbesserte Liquiditätsplanung ermöglicht. Alle wesentlichen Risiken sind an den Factor übergegangen. Zum 31. Dezember 2018 war ein Forderungsbestand im Nominalwert von 19.538 TEUR (i. V. 19.324 TEUR) verkauft. 12 BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENNahestehende Unternehmen und Personen des Konzerns sind die Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH, Böblingen, als Hauptgesellschafterin sowie der Vorstand und der Aufsichtsrat. Im Berichtszeitraum gab es mit Ausnahme der Dividendenzahlung keine Geschäftsbeziehungen zwischen dem Konzern und der Hauptgesellschafterin Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH. Liefer- und Leistungsbeziehungen zu nahestehenden Personen bestanden nicht. 13 SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENZum 31. Dezember 2018 betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen inklusive des Bestellobligos 20.584 TEUR (i. V. 11.402 TEUR). Die Fristigkeit der sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist in folgender Tabelle dargestellt: TEUR scroll
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Die zur Nutzung von Liquiditätsvorteilen im Rahmen erforderlicher Investitionen abgeschlossenen Leasingverträge beinhalten die für Leasinggeschäfte üblichen Risiken. 14 DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE -BEWERTUNGSEINHEITENDerivate werden zur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken eingesetzt und nicht für Spekulationszwecke. Das heißt, der Erwerb von Derivaten erfolgt nur in Verbindung mit einem Grundgeschäft. Die Risikomanagement- und Absicherungsstrategie ist in einer einheitlichen Treasury-Richtlinie und anderen internen Richtlinien geregelt; sie unterliegt regelmäßigen internen Risikoanalysen. WECHSELKURSRISIKENZur Absicherung von Wechselkursrisiken aus monetären Vermögensgegenständen in Fremdwährung, die sich aus der laufenden Geschäftstätigkeit ergeben, werden Währungssicherungskontrakte abgeschlossen. Die Bewertung dieser Währungssicherungsinstrumente erfolgt einzeln mit ihrem Marktwert zum Stichtag. Negative Bewertungsergebnisse werden erfolgswirksam erfasst und führen zur Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste, dagegen bleiben positive Bewertungsergebnisse unberücksichtigt. Bei den währungsbezogenen Geschäften handelt es sich in Höhe von 219 TUSD (Nominalvolumen) um Währungssicherungsinstrumente in USD mit einem beizulegenden Zeitwert von -18 TEUR. Für folgende Absicherungen von Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden Bewertungseinheiten gebildet. Die Absicherungen haben eine Laufzeit bis 2021. scroll
Für die aus geplanten Verkäufen in Fremdwährung eingesetzten Währungssicherungsinstrumente wurden angesichts des zuverlässig planbaren Umfangs und zeitlichen Anfalls antizipative Bewertungseinheiten gebildet. Diese Sicherungen decken den festgelegten Anteil des erwarteten Risikos ab und haben einen zeitlichen Horizont bis 2022. scroll
Die prospektive Beurteilung der Währungssicherungen erfolgt mittels der Critical - Terms -Match -Methode. Da Währungen, Laufzeiten und Beträge für die geplanten Geschäftsvorfälle oder für die Kassakomponente des Währungssicherungsinstruments identisch sind, wird ein vollumfänglicher Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen erwartet. Retrospektiv werden bestehende Unwirksamkeiten unter Anwendung der Dollar - Offset -Methode in Form der hypothetischen Derivate -Methode quantifiziert. Die Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente spiegeln die geschätzten Beträge wider, die das Unternehmen zahlen müsste oder erhalten würde, um die laufenden Verträge am Bilanz -stichtag glattzustellen. Für die Marktwert -Berechnung wird der beizulegende Zeitwert von Währungssicherungsinstrumenten durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme über die jeweiligen Restlaufzeiten der Verträge mit den jeweiligen Marktzinssätzen und Kassakursen ermittelt. ZINSRISIKENZur Absicherung langfristiger Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden Zins- und Währungsswaps abgeschlossen. Aus dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument wurden Bewertungseinheiten gebildet: TEUR scroll
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Der beizulegende Zeitwert der derivativen Zinskontrakte errechnet sich durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows auf Basis der geltenden Marktzinsen und Futures für die Restlaufzeit des Vertrags. Der im Geschäftsjahr 2016 von der PWO AG abgeschlossene Konsortialkreditvertrag mit einer Laufzeit bis 2023 enthält einen EURIBOR-Zinsfloor von 0,0 %. Dieses eingebettete Zinsderivat hat zum 31. Dezember 2018 ein Nominalvolumen von 28.500 TEUR (i. V. 26.000 TEUR) und einen Marktwert von -274 TEUR (i. V. -173 TEUR). Das im Geschäftsjahr 2017 von der PWO AG abgeschlossene variable Schuldscheindarlehen mit einer Laufzeit bis 2024 enthält einen EURIBOR-Zinsfloor von 0,0 %. Dieses eingebettete Zinsderivat hat zum 31. Dezember 2018 ein Nominalvolumen von 3.000 TEUR (i. V. 3.000 TEUR) und einen Marktwert von -32 TEUR (i. V. 28 TEUR). ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG15 UMSATZERLÖSEDie Umsatzerlöse wurden nach § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst und gliedern sich wie folgt: UMSATZERLÖSE NACH REGIONENTEUR scroll
UMSATZERLÖSE NACH PRODUKTBEREICHENTEUR scroll
16 ANDERE AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGENBei den aktivierten Eigenleistungen handelt es sich überwiegend um Entwicklungsleistungen und Investitionen in Maschinen. 17 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Währungserträge in Höhe von 4.331 TEUR (i. V. 6.657 TEUR) und periodenfremde Erträge in Höhe von 701 TEUR (i. V. 812 TEUR) aus der Auflösung von Rückstellungen und Erstattungen für Vorjahre. 18 PERSONALAUFWAND UND MITARBEITERPERSONALAUFWANDTEUR scroll
MITARBEITER IM JAHRESDURCHSCHNITT NACH BESCHÄFTIGUNGSBEREICHENscroll
19 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Ausgangsfrachten, Kosten für Zeitarbeitnehmer, Miet- und Leasinggebühren, Instandhaltungsaufwendungen, Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten, Fort- und Weiterbildungskosten sowie Reisekosten, außerdem Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 5.136 TEUR (i. V. 7.700 TEUR). Darüber hinaus enthält dieser Posten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 181 TEUR (i. V. 38 TEUR) sowie außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 445 TEUR (i. V. 445 TEUR) aus der Anwendung der Art. 66 und 67 Abs. 1 bis 5 EGHGB (Übergangsvorschriften zum BilMoG). 20 ERTRÄGE AUS BETEILIGUNGENDie Erträge aus Beteiligungen sind auf eine Dividendenzahlung der PWO Czech Republic an die PWO AG zurückzuführen. 21 ERTRÄGE AUS AUSLEIHUNGEN DES FINANZANLAGEVERMÖGENSDiese Position umfasst die Erträge aus den im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Ausleihungen an verbundene Unternehmen. 22 SONSTIGE ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGEVon den Zinsen und ähnlichen Erträgen betreffen 1.873 TEUR (i. V. 1.630 TEUR) verbundene Unternehmen. 23 ABSCHREIBUNGEN AUF FINANZANLAGENIm Berichtsjahr erfolgten keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen. 24 ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGENIn diese Position einbezogen sind auch die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von 1.486 TEUR (i. V. 1.532 TEUR). 25 STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAGAufgrund der im Geschäftsjahr 2017 bei der Progress-Werk Oberkirch AG durchgeführten und im Berichtsjahr abgeschlossenen Betriebsprüfung für die Jahre 2012 bis 2015 enthalten die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag aperiodische Aufwendungen in Höhe von 622 TEUR (i. V. 1.258 TEUR). Darüber hinaus sind in dieser Position außerordentliche Erträge aus der Bildung latenter Steuern in Höhe von 125 TEUR (i. V. 125 TEUR) ausgewiesen. SONSTIGE ANGABEN26 AUSSCHÜTTUNGSSPERREDer Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB beträgt 14.987 TEUR (i. V. 11.884 TEUR). Ausschüttungsgesperrt sind aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von 4.262 TEUR (i. V. 3.426 TEUR), aktivierte latente Steuern in Höhe von 3.083 TEUR (i. V. 2.156 TEUR) sowie der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von 7.642 TEUR (i. V. 6.302 TEUR). 27 FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTENForschungskosten sind nicht angefallen. Von den kundenbezogenen Entwicklungskosten in Höhe von 8.460 TEUR (i. V. 8.630 TEUR) wurden 1.719 TEUR (i. V. 1.141 TEUR) in den immateriellen Vermögensgegenständen aktiviert. 28 HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERSDas als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer gem. § 285 Abs. 1 Nr. 17 HGB setzt sich wie folgt zusammen: TEUR scroll
Im Honorar für den Abschlussprüfer sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 27 TEUR (i. V. 26 TEUR) enthalten. Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen das Honorar für die EMIR-Prüfung sowie Bestätigungsleistungen in Zusammenhang mit dem Konsortialkredit. Die Honorare für sonstige Leistungen umfassen überwiegend die fachliche Unterstützung in Zusammenhang mit regulatorischen Anforderungen. Weitere Bestätigungs- und Bewertungsleistungen wurden nicht in Anspruch genommen. 29 GESAMTBEZÜGE DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATSIm Geschäftsjahr 2018 betragen die Gesamtbezüge des Vorstands 1.327 TEUR (i. V. 1.447 TEUR); darin enthalten sind erfolgsbezogene Komponenten in Höhe von 571 TEUR (i. V. 675 TEUR). Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich auf 279 TEUR (i. V. 271 TEUR). Vorschüsse und Kredite wurden den Organmitgliedern nicht gewährt. Der Vergütungsbericht mit den individualisierten Bezügen von Vorstand und Aufsichtsrat ist Bestandteil des zusammengefassten Konzernlageberichts. Für ehemalige Vorstandsmitglieder der PWO AG und deren Hinterbliebene wurden Pensionszahlungen in Höhe von 233 TEUR (i. V. 228 TEUR) geleistet. Die entsprechende Pensionsrückstellung nach HGB betrug am Bilanzstichtag 3.357 TEUR (i. V. 3.166 TEUR). Der zum 31. Dezember 2018 nicht gebuchte BilMoG-Übergangsbetrag liegt bei 296 TEUR. 30 ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMENDie PWO AG ist zum 31. Dezember 2018 an folgenden Unternehmen beteiligt: TEUR scroll
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Mittelbare Beteiligung über PWO Holding Co., Ltd., in Höhe von 100 % 31 KONZERNABSCHLUSSDer Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch, einbezogen, der den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis der Unternehmen darstellt. 32 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXDie im Dezember 2018 von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.progress-werk.de/de/konzern/corporate-governance/ dauerhaft zugänglich gemacht. 33 NACHTRAGSBERICHTNach Ende des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten, über die zu berichten wäre. 34 ZUSAMMENSETZUNG UND MANDATE DES AUFSICHTSRATS UND DES VORSTANDSAUFSICHTSRATKarl M. Schmidhuber, Alzenau | Vorsitzender des Aufsichtsrats ehem. Vorsitzender des Vorstands der Progress-Werk Oberkirch AG Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Dr. Georg Hengstberger, Tübingen | stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit 23.05.2018) Dipl.-Mathematiker, Geschäftsführer der Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH, Böblingen Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Dr. Gerhard Wirth, Stuttgart | stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 23.05.2018) Rechtsanwalt, Of Counsel der Sozietät Gleiss Lutz Hootz Hirsch Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Carsten Claus, Aidlingen (seit 23.05.2018) ehem. Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Böblingen Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Herbert König, Renchen | Arbeitnehmervertreter Industriekaufmann und Vorsitzender des Betriebsrats der Progress-Werk Oberkirch AG Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Dr. Jochen Ruetz, Stuttgart (seit 23.05.2018) Geschäftsführender Direktor/CFO und Mitglied des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE, Stuttgart Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Ulrich Ruetz, Ludwigsburg (bis 23.05.2018) ehem. Vorsitzender des Vorstands der BERU AG, Ludwigsburg Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Gerhard Schrempp, Renchen | Arbeitnehmervertreter Einkäufer für Stanz- und Umformwerkzeuge und Mitglied des Betriebsrats der Progress-Werk Oberkirch AG Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Dieter Maier, Stuttgart | Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats ehem. Mitglied des Vorstands der Baden-Württembergischen Bank AG, Stuttgart (von 1989 bis 2016 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Progress-Werk Oberkirch AG) VORSTANDDr. Volker Simon, Offenburg | Sprecher, Markt und Technologie Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Bernd Bartmann, Schutterwald | Kaufmännischer Bereich Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Johannes Obrecht, Oberkirch | Produktion und Materialwirtschaft Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 35 GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAGDer Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn der PWO AG von 4.251 TEUR wie folgt zu verwenden: scroll
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, etwa durch den Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft (vgl. § 71b AktG). In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von insgesamt 1,35 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
Oberkirch, 28. März 2019 Der Vorstand Dr. Volker Simon, Sprecher Bernd Bartmann Johannes Obrecht Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPRÜFUNGSURTEILEWir haben den Jahresabschluss der Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Progress-Werk Oberkirch AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Lagebericht enthaltene "Versicherung der gesetzlichen Vertreter" haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILEWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSESBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: WERTHALTIGKEIT VON FINANZANLAGENGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Die Anteile an verbundenen Unternehmen unterliegen einer jährlichen Werthaltigkeitsüberprüfung. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert zukünftiger Zahlungsströme des jeweiligen zu bewertenden Unternehmens. Den Bewertungen liegen Planungsrechnungen der verbundenen Unternehmen zugrunde, die auf den vom Vorstand verabschiedeten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Finanzplänen beruhen. Das Ergebnis der Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Erträge der jeweiligen Unternehmen durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und ist daher ermessensbehaftet. Das Berichtsjahr war zudem durch eine allgemeine Abschwächung des wirtschaftlichen Umfeldes in Automobilbereich gekennzeichnet, die in den geographisch tätigen Regionen der Gesellschaft unterschiedlich stark ausgeprägt war. Auch vor diesem Hintergrund war die Werthaltigkeit von Finanzanlagen ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen: Hinsichtlich des von den gesetzlichen Vertretern ermittelten beizulegenden Zeitwerts haben wir uns mit den zugrunde liegenden Prozessen im Zusammenhang mit der Ermittlung der beizulegenden Werte befasst. Unter Einbezug von internen Bewertungsspezialisten wurden die zugrunde liegenden Bewertungsmodelle für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sowohl methodisch als auch arithmetisch nachvollzogen. Ferner haben wir untersucht, ob die zugrunde liegenden Planungen allgemeine und branchenspezifische Markterwartungen widerspiegeln. Zur Beurteilung der Planungstreue erfolgte stichprobenweise ein Soll-Ist-Abgleich von historischen Plandaten mit den tatsächlichen Ergebnissen. Die im Rahmen der Schätzung der beizulegenden Werte verwendeten Bewertungsparameter wie beispielsweise die geschätzten Wachstumsraten sowie die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensätze wurden mit öffentlich verfügbaren Marktdaten abgeglichen und gegenüber der Veränderung bedeutender Annahmen einschließlich künftiger Marktbedingungen beurteilt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzanlagen ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den im Rahmen der Werthaltigkeit von Finanzanlagen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss. REALISIERUNG VON UMSATZERLÖSENGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt: Die Geschäftstätigkeit des Konzerns besteht im Wesentlichen in der Herstellung von Serienteilen, in der Entwicklung und Herstellung von Werkzeugen sowie von auftragsbezogenen Entwicklungsleistungen. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt dabei grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, zu dem die zugrunde liegende Leistung erbracht bzw. die Erzeugnisse geliefert worden sind, d. h. der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt ist. Hierbei unterliegt die Umsatzrealisierung insbesondere im Bereich der Werkzeuge aufgrund der manuellen Erfassung dem Risiko, dass diese Vereinnahmung zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt und somit zu einer fehlerhaften Periodenabgrenzung führt. In diesem Zusammenhang ist die Umsatzrealisierung aufgrund der Wesentlichkeit der Umsatzerlöse und des damit verbundenen Ergebniseffektes sowie dem Umstand, dass die Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) wichtige finanzielle Leistungsindikatoren für die Konzernsteuerung und Konzernplanung darstellen, ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Prüfung haben wir auf Grundlage unseres Geschäfts- und Prozessverständnisses die mit den unterschiedlichen Kunden vereinbarten vertraglichen Grundlagen insbesondere die vertraglichen Regelungen zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, sowie die Regelungen zum Abrechnungsverfahren nachvollzogen. Wir haben in Stichproben nachvollzogen, ob für die Umsatzerlöse im Bereich der Werkzeuge im Dezember entsprechende Kundenabnahmen vorlagen und die korrespondierenden Umsatzerlöse periodengerecht abgebildet wurden. Saldenbestätigungen haben wir für am Stichtag bestehende Forderungen aus Werkzeugverkäufen in Stichproben erbeten. Im Weiteren haben wir für die gesamten im Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Umsatzerlöse im Rahmen von Datenanalysen die buchungssystematische Erfassung nachvollzogen und vor dem Hintergrund der bestehenden Prozesse deren Buchungslogik beurteilt. Zudem haben wir die im Jahresverlauf in den gesamten Umsatzerlösen erfassten Buchungen, die keine Faktura darstellen, z. B. Gutschriften, auf ungewöhnliche Aktivitäten hin analysiert. Die beinhaltete auch Analysen in Hinblick auf ungewöhnliche Margenschwankungen im Zeitablauf. Abweichungen von unserer Erwartungshaltung haben wir auf Grundlage von zusätzlichen aussagebezogenen Prüfungshandlungen unter Berücksichtigung von weiteren Prüfungsnachweisen beurteilt. Ferner haben wir die Umsatzerlöse untersucht, ob die entsprechenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im geschäftsüblichen Rahmen durch Zahlungen des Rechnungsbetrages beglichen wurden. Wir haben dabei in Stichproben Zahlungseingänge zu den entsprechenden Kontenauszügen abgeglichen. Um Auffälligkeiten hinsichtlich des im Zusammenhang mit den umsatzerlösen realisierten Ergebnisses zu erkennen, haben wir durch eine Gegenüberstellung der in den jeweiligen Monaten des Geschäftsjahres 2018 erfassten Umsatzerlösen mit den korrespondierenden Herstellungskosten daraufhin analysiert, ob nicht erwartete Schwankungen in der ausgewiesenen Bruttomarge erkennbar sind. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Erlösrealisierung ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben: Zu den bzgl. der Umsatzrealisierung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Erfassung von Umsatzerlösen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss der Gesellschaft. SONSTIGE INFORMATIONENDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im zusammengefassten Konzernlagebericht enthaltene "Versicherung der gesetzlichen Vertreter". Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHTDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVOWir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. Juni 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1990 als Abschlussprüfer der Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft, Oberkirch, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Frank Göhner.
Stuttgart, 28. März 2019 Ernst & Young GmbH Göhner, Wirtschaftsprüfer Scheppank, Wirtschaftsprüfer |
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