Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft

Oberkirch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat der Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft (im Folgenden auch die "Gesellschaft") nahm im Geschäftsjahr 2019 die ihm gemäß Gesetz, der Satzung der Gesellschaft und seiner Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahr. Hierzu pflegte er einen intensiven Dialog mit dem Vorstand und arbeitete kontinuierlich mit ihm zusammen. Der Aufsichtsrat beriet den Vorstand regelmäßig und überwachte die Führung der Geschäfte hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Aufsichtsrat und Vorstand erörterten alle wesentlichen Fragen zur strategischen Weiterentwicklung von Gesellschaft und Konzern und stimmten diese eng miteinander ab. Insbesondere bei Vorstandsentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gesellschaft bzw. den Konzern war der Aufsichtsrat stets unmittelbar eingebunden. Anhand detaillierter schriftlicher und mündlicher Berichte des Vorstands wurde er zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen zu den für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Märkten, zum aktuellen Gang der Geschäfte sowie zur Lage von Gesellschaft und Konzern informiert. Ebenso wurden laufende Entwicklungsprojekte und Investitionen sowie die kurz- und langfristige Unternehmensplanung eingehend erörtert.

Darüber hinaus informierte der Vorstand über die Liquiditäts- und Risikolage, über Lage und Weiterentwicklung der konzernweiten Risiko- und Compliance-Management-Systeme sowie der IT-Sicherheit und des Datenschutzes.

Plan- und Zielabweichungen des Geschäftsverlaufs sowie geeignete Maßnahmen, diesen zu begegnen, wurden vom Vorstand im Einzelnen erläutert und vom Aufsichtsrat geprüft.

Der Aufsichtsrat prüfte alle Berichte des Vorstands kritisch auf ihre Plausibilität sowie die Risiko- und Compliance-Management-Systeme auf ihre Angemessenheit und Effektivität. Er stellte fest, dass Gegenstand und Umfang der Berichterstattung des Vorstands den Anforderungen des Aufsichtsrats in vollem Umfang gerecht wurden. Zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands erteilte der Aufsichtsrat, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen erforderlich war, nach Prüfung und Beratung seine Zustimmung. Zustimmungspflichtige Angelegenheiten legte der Vorstand rechtzeitig zur Beschlussfassung vor.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand im Geschäftsjahr 2019 auch zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig in engem persönlichem Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Sprecher des Vorstands, und beriet ihn hinsichtlich Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung, Risikolage, Risikomanagement sowie Compliance-Themen. Er informierte sich darüber hinaus ständig über den Geschäftsgang und die wesentlichen Geschäftsvorfälle. Auch außerhalb von Sitzungen informierte er die übrigen Aufsichtsratsmitglieder und erörterte aktuelle Entwicklungen mit ihnen.

Die kontinuierliche Information des Aufsichtsratsvorsitzenden über besondere Geschäftsvorgänge, die für die Beurteilung von Lage und Entwicklung sowie für die Leitung der Gesellschaft bzw. des Konzerns von wesentlicher Bedeutung waren, war gewährleistet. Er wurde diesbezüglich durch den Vorstand unverzüglich mündlich oder durch schriftliche Berichte umfassend in Kenntnis gesetzt.

Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen waren und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten auch im Geschäftsjahr 2019 nicht auf.

ARBEIT DES PLENUMS

Im Berichtsjahr 2019 tagte das Plenum am 21. März, 28. März, 12. April, 21. und 22. Mai, 29. und 30. Juli, 25. September, 31. Oktober und am 11. und 12. Dezember. Alle Sitzungen des Aufsichtsrats fanden am Sitz der Gesellschaft statt. Mit einer Ausnahme tagte der Aufsichtsrat jeweils vollzählig.

Die Sitzung am 21. März wurde außerordentlich als Telefonkonferenz einberufen und behandelte als einzigen Tagesordnungspunkt die Information des Vorstands an den Aufsichtsrat zum aktuellen Stand der Planung einer Jubiläumsfeier "100 Jahre PWO". Die Sitzungen im April und im Oktober wurden ebenfalls außerordentlich einberufen.

Der Aufsichtsrat befasste sich in seinen Sitzungen regelmäßig eingehend mit der Unternehmensstrategie, der aktuellen Marktlage, den laufenden Entwicklungsprojekten, dem Status der Investitionen sowie mit den jeweiligen Situations- und Ergebnisberichten des Vorstands zur wirtschaftlichen und operativen Lage. Einen Schwerpunkt stellten in diesem Zusammenhang die laufenden und geplanten zusätzlichen Maßnahmen zu Kostensenkungen und Ergebnisverbesserungen an verschiedenen Konzernstandorten, darunter insbesondere am Standort Oberkirch, dar.

Der Aufsichtsratsvorsitzende nahm auf Grundlage der entsprechenden Beschlüsse des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses die Beauftragung des Abschlussprüfers und die Vereinbarung seines Honorars vor. Ferner holte er die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ein. Im Berichtsjahr wurden keine die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers infrage stellende Erkenntnisse gewonnen.

Ferner standen im Jahresverlauf die folgenden Einzelthemen auf den jeweiligen Tagesordnungen:

In der Sitzung vom 28. März 2019 befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit den Berichten der Prüfungs- und Personalausschüsse, dem Bericht des Abschlussprüfers, den Abschlüssen des Geschäftsjahres 2018 einschließlich des Abhängigkeitsberichts des Vorstands, dem Bericht des Aufsichtsrats, dem Geschäftsbericht 2018, dem Corporate-Governance-Bericht sowie der inhaltlichen Prüfung der Nichtfinanziellen Erklärung 2018. Des Weiteren wurden die Tagesordnung der 96. ordentlichen Hauptversammlung am 22. Mai 2019 sowie der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns an die Aktionäre erörtert. Letzterem stimmte der Aufsichtsrat zu.

Am 12. April 2019 standen die laufenden und geplanten Maßnahmen zur nachhaltigen Ergebnisverbesserung am Standort Oberkirch im Vordergrund der Erörterungen.

In der zweitägigen Sitzung am 21. und 22. Mai 2019 befasste sich der Aufsichtsrat neben regelmäßig aufgerufenen Themen mit der vom Vorstand vorgetragenen ersten Hochrechnung zur Ergebnisentwicklung 2019, dem Verlauf der Hauptversammlung, Berichten des Prüfungsausschusses und Compliance sowie mit den Themenbereichen IT-Sicherheit und Digitalisierung im Konzern.

In seiner ebenfalls zweitägigen Sitzung am 29. und 30. Juli 2019 erörterte der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig Strategiethemen, unter anderem die Weiterentwicklung der Aktivitäten in China. Des Weiteren standen der aktuelle Stand und die weitere Planung der Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung an mehreren Standorten des Konzerns auf der Agenda. Darüber hinaus wurden die Berichte des Prüfungsausschusses und zum Datenschutz entgegengenommen und eingehend erörtert.

In der Sitzung vom 25. September 2019 wurden über die regelmäßig erörterten Themen hinaus die zweite Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Bericht des Prüfungsausschusses und der Bericht des Personalausschusses erörtert. Der Vorstand informierte über seine Überlegungen, in Zusammenhang mit den Anstrengungen zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Oberkirch gegebenenfalls aus dem Arbeitgeberverband Südwestmetall und damit aus dem Flächentarifvertrag mit der IG Metall austreten zu wollen.

In der Sitzung vom 31. Oktober 2019 befasste sich der Aufsichtsrat neben dem Bericht des Prüfungsausschusses im Wesentlichen mit dem Ergebnisbericht des Vorstands zum 30. September 2019. Auch in dieser Sitzung wurden intensiv der aktuelle Stand zur Umsetzung der Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung sowie weitere diesbezügliche Vorhaben insbesondere an den deutschen und chinesischen Standorten erörtert. Auf der Grundlage einer externen Analyse wurden hierbei auch die Anstrengungen in der deutschen Automobilzulieferindustrie zur Performance-Steigerung vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen erörtert. Der Vorstand informierte über den zwischenzeitlich erfolgten Austritt aus dem Arbeitgeberverband Südwestmetall mit Wirkung ab 1. Januar 2020 und seine Absicht, einen Haustarifvertrag abschließen zu wollen.

In der Sitzung vom 11. und 12. Dezember 2019 bildeten die in die Vorlage der dritten Hochrechnung 2019 eingeflossene aktuelle Geschäftsentwicklung sowie die Jahresplanungen 2020 bis 2024 die Schwerpunkte. Diesbezüglich erörterte der Aufsichtsrat im Einzelnen die Ergebnis-, Bilanz- und Finanzierungsplanung inklusive der Entwicklung wesentlicher Finanzkennzahlen, die Planungen für die weitere Konzernentwicklung, die Investitionen, die Personalentwicklung sowie die Risikolage. Darüber hinaus erörterte der Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang erneut den aktuellen Stand der Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung an den Standorten in Oberkirch und China. Dabei fand eine ausführliche Debatte statt, wie der aktuelle Tarifkonflikt am Standort Oberkirch gelöst werden könnte.

Der Aufsichtsrat hat zudem auf Empfehlung des Prüfungsausschusses den Beschluss gefasst, der Hauptversammlung 2020 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Zweigniederlassung Stuttgart, als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 vorzuschlagen.

Des Weiteren wurden der Bericht des Prüfungsausschusses sowie Themen der Corporate Governance erörtert. Zum letzten Punkt gehörten insbesondere die Verabschiedung der Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 sowie die Abweichungen von diesen Empfehlungen, die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats sowie die Jahresberichte zu Compliance, Risikomanagement und Interner Revision.

Weitere Ausführungen zur Corporate Governance finden sich im Corporate-Governance-Bericht und in der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d Handelsgesetzbuch der Gesellschaft. Beide sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.progress-werk.de/de/konzern/corporate-governance/ abrufbar.

In einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 14. Februar 2020 erörterte der Aufsichtsrat den Bericht des Prüfungsausschusses, den vorläufigen Jahresabschluss 2019, die Geschäftsentwicklung 2020 sowie den Stand der Verhandlungen zum Ergänzungstarifvertrag für den Standort Oberkirch.

In einer Telefonkonferenz am 6. März 2020 erörterte der Aufsichtsrat den neuen Stand der Verhandlungen zum Ergänzungstarifvertrag für den Standort Oberkirch, die Auswirkungen der Verbreitung des Corona-Virus in China auf die Geschäftsentwicklung der dortigen PWO-Standorte sowie Themen der Hauptversammlung 2020 und die aktuelle Entwicklung des PWO-Aktienkurses.

In seiner Sitzung am 26. März 2020, die kurzfristig aufgrund der Corona-Pandemie als Telefonkonferenz anberaumt wurde, behandelte der Aufsichtsrat umfassend den Jahres- und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019 einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Abhängigkeitsbericht des Vorstands gemäß § 312 Aktiengesetz.

Einen weiteren Tagesordnungspunkt stellten die Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie auf den PWO-Konzern dar. Der Aufsichtsrat nahm zunächst den Bericht des Vorstands zu dessen kurzfristig anberaumten konzernweiten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aller Beschäftigten und Geschäftspartner entgegen. Vorstand und Aufsichtsrat sind sich einig, dass deren Gesundheit für PWO vor allen wirtschaftlichen Überlegungen höchste Priorität genießt.

Des Weiteren wurden eingehend die durch die Pandemie entstehenden wirtschaftlichen Herausforderungen, die schon umgesetzten diesbezüglichen Maßnahmen (u. a. Produktionsanpassungen, Kurzarbeit, Home-Office-Lösungen) sowie mögliche Szenarien der zukünftigen Entwicklung erörtert. Der Vorstand beobachtet die Lage ständig und umfassend. Er informiert den Aufsichtsrat, insbesondere den Aufsichtsratsvorsitzenden, fortlaufend über alle im Zusammenhang mit der Krise eingeleiteten Maßnahmen zur Zukunftssicherung des Konzerns.

Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie gemäß den nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch anzuwendenden Vorschriften. Die Buchführung, der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern sowie der Abhängigkeitsbericht wurden von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abhängigkeitsbericht lautet: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind."

Der Jahres- und der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern, der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns, der Abhängigkeitsbericht und die vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsberichte wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Vorfeld der Sitzung am 26. März 2020 ausgehändigt. Der Prüfungsausschuss prüfte diese Unterlagen in seiner Sitzung am 13. März 2020. Der vom Vorstand am 20. März 2020 gefasste Beschluss zur Verwendung des Bilanzgewinns 2019 konnte in dieser Sitzung des Prüfungsausschusses naturgemäß nicht erörtert werden. Der Abschlussprüfer war bei der Sitzung des Prüfungsausschusses am 13. März 2020 anwesend und bei der Aufsichtsratssitzung am 26. März 2020 telefonisch zugeschaltet und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung.

Der Aufsichtsrat unterzog den Jahres- und den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern sowie den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns einer eigenen Prüfung und stimmte auf Empfehlung des Prüfungsausschusses dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer in der Sitzung am 26. März 2020 zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats waren keine Einwendungen zu erheben.

Der Aufsichtsrat billigte den Konzern- sowie den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 war damit festgestellt. Des Weiteren billigte der Aufsichtsrat den Bericht des Aufsichtsrats, den Corporate-Governance-Bericht sowie den Vergütungsbericht. Der Aufsichtsrat unterzog auch den Abhängigkeitsbericht einer eigenen Prüfung und stimmte dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer in der Sitzung am 26. März 2020 zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats waren keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts zu erheben.

Der Aufsichtsrat nahm darüber hinaus die Entscheidung des Vorstands vom 20. März 2020, aufgrund der Corona-Pandemie die bisher für den 27. Mai 2020 geplante ordentliche Hauptversammlung zu verschieben, zustimmend zur Kenntnis. Die Gesellschaft strebt an, in Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Infektionswelle sowie den angeordneten Maßnahmen der zuständigen Behörden, die Hauptversammlung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Achtmonatsfrist bis Ende August 2020 durchzuführen.

Ausführlich erörtert hat der Aufsichtsrat auch den am 20. März 2020 vom Vorstand beschlossenen Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns 2019. Aufsichtsrat und Vorstand stimmten überein, dass es sich bei diesem Vorschlag des Vorstands nicht um eine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Dividendenpolitik der Gesellschaft handelt, sondern um eine außergewöhnliche Vorsorgemaßnahme in einer in ihrer gesamten Tragweite noch nicht absehbaren Krise, verursacht durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Im Rahmen der umfassenden Maßnahmen zur Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität im laufenden Geschäftsjahr, soll - abweichend von früheren Überlegungen - der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 zunächst in vollem Umfang auf neue Rechnung vorgetragen werden. Einen Beschluss über einen möglichen neuen Gewinnverwendungsvorschlag mit Ausschüttung einer Dividende 2019 werden Vorstand und Aufsichtsrat, auf Grundlage der weiteren Geschäftsentwicklung, rechtzeitig vor dem neuen Hauptversammlungstermin 2020 fassen. Dieser Vorgehensweise haben Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt.

Auch führte der Aufsichtsrat eine inhaltliche Prüfung der Nichtfinanziellen Erklärung 2019 gemäß §§ 289c, 315c HGB durch. Die Erklärung wurde vom Vorstand detailliert erläutert. Die Prüfung führte zu keiner Beanstandung durch den Aufsichtsrat.

ARBEIT DER AUSSCHÜSSE

Der Aufsichtsrat hat zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben und gemäß seiner Geschäftsordnung einen Personal- und einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Er hat diesen Ausschüssen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen gewisse Entscheidungsbefugnisse übertragen. Im Übrigen bereiten die Ausschüsse die sie betreffenden Themen für deren Erörterung im Plenum vor. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Plenum regelmäßig über die Beratungen und Beschlüsse des jeweiligen Ausschusses.

Der Aufsichtsratsvorsitzende leitet den Personalausschuss. Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor und beschließt anstelle des Aufsichtsrats über die Vertretung der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern, die Einwilligung zu Neben- und Konkurrenztätigkeiten eines Vorstandsmitglieds und die Gewährung von Darlehen an Vorstandsoder Aufsichtsratsmitglieder. Außerdem unterbreitet er dem Aufsichtsrat Vorschläge für das Vergütungssystem für den Vorstand und für die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands. Der Personalausschuss tagte im Berichtsjahr 2019 fünfmal. Seine Mitglieder waren mit einer Ausnahme vollzählig anwesend. Die wesentlichen Themen seiner Erörterungen betrafen Vorstandsangelegenheiten und Nachfolgeplanung.

Carsten Claus ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Er verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Der Prüfungsausschuss übernimmt anstelle des Aufsichtsrats die Vorprüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses, des Lage- und des Konzernlageberichts sowie des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers. Des Weiteren bereitet er den gemäß § 171 Aktiengesetz zu erstattenden Bericht des Aufsichtsrats vor. Neben der Überwachung der Rechnungslegung befasst sich der Prüfungsausschuss außerdem mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit der internen Kontroll- und Revisionssysteme, des Risikomanagement-Systems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance und des Compliance-Management-Systems.

Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr 2019 zehnmal, alle Mitglieder des Ausschusses nahmen an den einzelnen Sitzungen teil. Die wesentlichen Themen seiner Erörterungen waren die Abschlüsse des Geschäftsjahres 2019, der Zwischenfinanzbericht sowie die Quartalsmitteilungen des Geschäftsjahres 2019 und die Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020.

Außerdem setzte sich der Ausschuss mit den Jahresberichten 2019 zu Compliance, Risikomanagement und Interner Revision, den Neuerungen der internationalen Finanzberichterstattung und deren Auswirkungen auf PWO, der Zustimmung zu und Vergütung von Nichtprüfungsleistungen durch die Abschlussprüfungsgesellschaft sowie mit der Ausschreibung für das Mandat des Abschlussprüfers ab dem Geschäftsjahr 2020 auseinander (Rotation des Abschlussprüfers nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014). Des Weiteren befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Prüfung von Systemen nach § 32 WpHG bei nichtfinanziellen Gegenparteien (EMIR).

Er diskutierte intensiv die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Hierzu nahm er Berichte des Vorstands entgegen, insbesondere zur aktuellen Entwicklung der Rentabilität der Gesellschaft und des Konzerns. Darüber hinaus erörterte der Ausschuss Fragestellungen unter anderem zu der Unternehmensfinanzierung, der Bewertung von Beteiligungen, der Unternehmenssteuerung und der Rechnungslegung. Der Prüfungsausschuss nahm regelmäßig einen Abgleich der aktuellen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns mit der laufenden Planung vor und prüfte entsprechenden Handlungsbedarf.

Im Berichtsjahr waren die Ausschüsse folgendermaßen besetzt:

PERSONALAUSSCHUSS

Karl M. Schmidhuber (Vorsitzender)

Dr. Jochen Ruetz

Dr. Georg Hengstberger

PRÜFUNGSAUSSCHUSS

Carsten Claus (Vorsitzender; Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG)

Dr. Georg Hengstberger

Herbert König

Karl M. Schmidhuber

VERÄNDERUNGEN IN DEN ORGANEN

Im Berichtsjahr 2019 gab es keine Veränderung in den Organen.

AUFGETRETENE INTERESSENKONFLIKTE

Der Aufsichtsrat hat das Vorliegen von Interessenkonflikten im Berichtsjahr laufend überwacht. Interessenkonflikte sind vom Aufsichtsrat während des Berichtsjahrs weder festgestellt worden noch wurden ihm solche von Vorstandsoder Aufsichtsratsmitgliedern zur Kenntnis gebracht.

DANK

Die Automobilindustrie sieht sich weiterhin erheblichen branchenspezifischen Problemen und Belastungen ausgesetzt. Neben der traditionell hohen Wettbewerbsintensität in der Branche betrifft dies insbesondere die kontinuierlich steigenden Anforderungen an die Umweltfreundlichkeit ihrer Produkte und Prozesse, die von den Herstellern und Zulieferern enorme Kraftanstrengungen und Investitionen abfordert.

Zusätzlich zu diesen branchentypischen Herausforderungen sehen wir uns aktuell mit einer globalen Krise bisher noch nicht einschätzbaren Ausmaßes konfrontiert. Die schon im Vorfeld festzustellende Kaufzurückhaltung einer durch die Klimadiskussion verunsicherten Käuferschaft hat angesichts der Corona-Pandemie zuletzt dramatische Ausmaße angenommen. Der Absatz von Neuwagen ist, ausgehend von China, im Verlauf des ersten Quartals 2020 weltweit fast zum Erliegen gekommen. Umfassende Produktionskürzungen der internationalen Automobilhersteller waren die Folge. Die weitere Entwicklung ist, trotz einer inzwischen teilweise wieder anlaufenden Produktion in China sowie weltweiter staatlicher Hilfsprogramme historischen Ausmaßes, nicht abzusehen. Die Weltwirtschaft wird aus Sicht aller Beobachter von der Pandemie insgesamt in schwere Mitleidenschaft gezogen werden.

PWO ist bezüglich der CO2-Diskussion zwar gut aufgestellt, weil unsere Produktpalette nahezu unabhängig vom Antriebsstrang ist. Die durch die Pandemie ausgelöste allgemeine wirtschaftliche Krise betrifft uns jedoch ebenso unmittelbar wie alle anderen Unternehmen in unserer Branche. Wir haben schon im vergangenen Geschäftsjahr unsere Anstrengungen zur Wiederherstellung der für eine nachhaltige Beschäftigung notwendigen Profitabilität noch einmal erheblich erhöht und werden darin auch in der derzeitigen Phase beispielloser Herausforderungen nicht nachlassen.

Unabhängig davon versichern Vorstand und Aufsichtsrat allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des PWO-Konzerns sowie denen seiner Geschäftspartner die uneingeschränkte Priorität ihrer gesundheitlichen Unversehrtheit bei allen Maßnahmen, die von PWO getroffen werden.

Die weitreichenden Kostensenkungsmaßnahmen am Standort Oberkirch, welche schon in 2019 begonnen wurden, können nur in engem Einvernehmen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. deren gewerkschaftlichen Vertretern vereinbart werden. Gemeinsames Ziel ist die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes und seiner Arbeitsplätze. Dazu werden Verhandlungen zu ergänzenden tarifvertraglichen Vereinbarungen geführt. Wohl wissend, dass den Mitarbeitenden erhebliche Zugeständnisse abverlangt werden und eingedenk der damit verbundenen Verantwortung, dankt der Aufsichtsrat allen beteiligten Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, dem Vorstand sowie dem Betriebsrat für ihre Bereitschaft, tragfähige Lösungen finden zu wollen.

Der Aufsichtsrat ist zuversichtlich, dass die Summe der eingeleiteten und geplanten Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit des PWO-Konzerns stärken und uns in die Lage versetzen wird, die derzeit sehr schwierige wirtschaftliche Phase zu überwinden. Dabei muss uns allen bewusst sein, dass die bisherigen Maßnahmen, abhängig von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie, jederzeit eine flexible und kurzfristige Anpassung oder Ergänzung erfordern können.

Für ihr erneut außerordentliches Engagement während des gesamten Geschäftsjahres 2019 und ihre weiteren Anstrengungen, die aktuellen Herausforderungen zu meistern, bedankt sich der Aufsichtsrat bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im PWO-Konzern herzlich.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute in einer schwierigen Zeit.

Bleiben Sie gesund!

Dieser Bericht wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 26. März 2020 eingehend erörtert und festgestellt.

 

Oberkirch, den 26. März 2020

Karl M. Schmidhuber, Vorsitzender des Aufsichtsrats