SimPlan AG
Maintal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, ganzheitliche Prozessanalyse, -optimierung sowie Simulation von
Fertigungs-, Logistiksystemen und Geschäftsprozessen, die EDV-Beratung und –Planung,
die Softwareherstellung mit Schulung und sonstigen Dienstleistungen. Weiterer Gegenstand
der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen
an anderen Unternehmen und Gesellschaften im In- und Ausland. Die SimPlan AG entstand
aus der formwechselnden Umwandlung der SimPlan GmbH.
Die SimPlan GmbH wurde unter der Firma Wortmann EDV-Beratung GmbH mit Gesellschaftsvertrag
von 18.12.1992 gegründet und am 17.03.1993 unter der Nr. HRB 8683 in das Handelsregister
des Amtsgerichts Offenbach a.M. eingetragen. 1993 wurde der Sitz der Gesellschaft
nach Mühlheim verlegt. 1995 erfolgte die Änderung der Firma in SimPlan GmbH. Der Gegenstand
des Unternehmens wurde entsprechend geändert. 1999 erfolgte die Verlegung des Sitzes
der Gesellschaft von Mühlheim nach Maintal. Am 09.12.1999 wurde die Gesellschaft im
Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter der Nr. HRB 6604 eingetragen.
Durch Umwandlungsbeschluß vom 10.07.2000 vor dem Notar Dr. K.-H. Schmiegelt in Frankfurt
am Main erfolgte die Umwandlung zur SimPlan AG mit Wirkung zum 01.01.2000. Die Eintragung
im Handelsregister erfolgte am 25.09.2000 nunmehr unter der Nr. HRB 6845.
Die Gesellschaft hält ein Grundkapital in Höhe von € 129.000,00.
Das Grundkapital ist eingeteilt in 129.000 nennwertlose Stückaktien.
Die Aktien lauten auf den Namen. Sie dürfen nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen
werden. Die Zustimmung erteilt der Vorstand.
Am Grundkapital sind die Gesellschafter wie folgt beteiligt:
Besondere Rechte, wie Anteile ohne Stimmrecht, Vorzugsaktien, Mehrstimmrechtsaktien,
Schuldverschreibungen oder Genussrechte wurden nicht gewährt.
Der Jahresabschluss der SimPlan AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn-
und Verlustrechnung gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern
sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden
im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.
Die in den Jahren 2008 und 2009 gebildeten GWG Sammelposten wurden gemäß den gesetzlichen
Vorschriften beibehalten und weiterhin mit 1/5 abgeschrieben bzw. aufgelöst.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert bewertet.
Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Pauschalwertberichtigungen
ist Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte mit dem
Erfüllungsbetrag, der nach kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Angaben zur Bilanz
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
im Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile
Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
Es wird von der Berichtspflicht für die Darstellung der Vermögen-, Finanz- und Ertragslage
der o.g. Kapitalgesellschaften abgesehen, da sie von untergeordneter Bedeutung sind.
Aktive latente Steuern
Latente Steuern werden ab 2010 für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und
steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
ermittelt.
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entsprach im Vorjahr nicht
dem Ergebnis der Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigte einen höheren Gewinn.
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes
von aktuell 30%.
Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag.
Die passiven latenten Steuern i.H.v. € 478,00 wurden mit den aktiven latenten Steuern
i.H.v. € 38.716,00 saldiert.
Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuererträge zu bilden, wurde
i.H.v. € 38.238,00 Gebrauch gemacht.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
€ 38.238,00 (Vorjahr: € 27.107,00).
Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand
an:
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Weitere Angabepflichten nach dem Aktiengesetz
Angaben über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien
Im Geschäftsjahr wurden keine eigene Aktien erworben.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
1.1.2013 - 31.12.2013
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.775,09 EUR. Der
Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern
beträgt 0,00 EUR.
1.1.2012 - 31.12.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 43,90 EUR. Der
Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern
beträgt 613,70 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2014 festgestellt.
Maintal, den 27. März 2014 gez. Dr. Sven Spieckermann, Dr. Ulrich Burges und Dr. Harry
Kestenbaum
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