SimPlan AG
Maintal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Firma SimPlan AG ist unter der Registernummer HRB 6845 beim Amtsgericht Hanau
mit Sitz in 63452 Hanau registriert.
Gegenstand ist die Beratung, ganzheitliche Prozessanalyse, Prozessoptimierung sowie
Simulation von Fertigungssystemen, Logistiksystemen und Geschäftsprozessen, die EDV-Beratung
und EDV-Planung, die Softwareherstellung mit Schulung und sonstigen Dienstleistungen.
Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung
von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften im In- und Ausland.
Die Gesellschaft hält ein Grundkapital in Höhe von € 129.000,00.
Die Grundkapital ist eingeteilt in 129.000 nennwertlose Stückaktien.
Davon sind 8.665 Stück erworbene eigene Anteile.
Die Aktien lauten auf den Namen. Sie dürfen nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen
werden. Die Zustimmung erteilt der Vorstand.
Besondere Rechte, wie Anteile ohne Stimmrecht, Vorzugsaktein, Mehrstimmrechtsaktien,
Schuldverschreinbúng oder Genussrechte wurden nicht gewährt.
Der Jahresabschluss der SimPlan AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Auf Grund der erstmaligen Anwendung der Schwellenwerte nach dem Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz
(BilRUG) wurden auch die Vorjahreswerte angepasst, ein Vergleich mit dem Jahresabschluss
des Vorjahres ist damit nicht möglich.
Werden die rechtlichen Bestimmungen des BilRUG nicht auf die Umsatzerlöse des Vorjahres
angewandt, so betragen diese Euro 7.392.881,68.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
gemacht werden können, sind grundsätzlich insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr geändert. Grund hierfür sind
die Änderungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern
sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden
im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Pauschalwertberichtigungen
wurde Rechnung getragen.
Flüssige Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Für die nach dem Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 19.08.2002 (BStBl II 2003 S.131)
i.V.m. den Anweisungen der Finanzverwaltung gem. § 249 HGB zu bildende Rückstellung
für Archivierungskosten wurde als Schätzung angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte
mit dem Erfüllungsbetrag, der nach kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren bestehen nicht.
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
im Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro
umgerechnet wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs
am Bilanzstichtag bewertet. § 256a HGB wurde entsprechend angewendet.
Aktive latente Steuern
Latente Steuern werden ab 2016 für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und
steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
ermittelt.
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis
der Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen höheren Gewinn.
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes
von aktuell 30%.
Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag
und Gewerbesteuer.
Die passiven latenten Steuern i.H.v. EUR 121,00 wurdenmit den aktiven latenten Steuern
i.H.v. EUR 7.904,00 saldiert.
Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuererträge zu bilden, wurde
Gebrauch gemacht.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
Euro 7.783,00.
Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Sonstige Pflichtangaben
Nach § 285 Nr. 9 HGB betragen die Vorstandsvergütungen im Geschäftsjahr EUR 412.434,00.
Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand
an:
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Weitere Angabepflichten nach dem Aktiengesetz
Im Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien veräußert oder erworben.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
1.1.2016 - 31.12.2016
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 167,46 EUR. Der
Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern
beträgt 122.400,00 EUR.
1.1.2015 - 31.12.2015
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 154,12 EUR. Der
Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern
beträgt 120.326,67 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Hanau, den 13. April 2017
gez. Dr. Sven Spieckermann Vorstand
gez. Dr. Ulrich Burges Vorstand
gez. Dr. Harry Kestenbaum Vorstand
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.04.2017 festgestellt.
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