|
1. Im Konzernabschluss zum 31.12.2014 werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge
und damit das Jahresergebnis zu hoch ausgewiesen. Bei stetiger Anwendung des Vorjahresplanungshorizonts
hätte sich ein um i.H.v. ca. 11,6 Mio. Euro niedrigeres Jahresergebnis ergeben.
Die Ausweitung des Planungshorizonts für die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge
von drei auf vier Jahre im Vergleich zum Vorjahr durch einfache Übernahme der Planzahlen
2017 in das Planjahr 2018 ist nicht sachgerecht, zumal sich das Unternehmen in einer
Transformationsphase mit erhöhter Unsicherheit befindet.
Dies verstößt gegen IAS 1.15, wonach Abschlüsse die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
eines Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend dazustellen haben
sowie gegen IAS 12.37 i.V.m. IAS 12.34 in Bezug auf den zu hohen Umfang der ausgewiesenen
latenten Steueransprüche.
|