QSC AG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Einzelabschluss 2018

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 und Lagebericht

SICHER. INNOVATIV. AN IHRER SEITE.

Bilanz zum 31. Dezember 2018

AKTIVA

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31.12.18 31.12.17
EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte 13.643.280,00 21.387.390,00
2. EDV Software und entgeltlich erworbene Nutzungsrechte 1.895.375,55 3.163.843,25
3. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00
15.538.655,55 24.551.233,25
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 19.684.326,00 20.855.075,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 25.854.479,00 42.246.920,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.296.945,00 7.889.279,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 380.569,45 168.803,09
52.216.319,45 71.160.077,09
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 188.558.668,98 150.111.394,57
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.435.659,72 2.609.048,64
191.994.328,70 152.720.443,21
259.749.303,70 248.431.753,55
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 22.840,04 26.614,28
2. Unfertige Leistungen 0,00 999.873,48
3. Waren 0,00 292.567,26
22.840,04 1.319.055,02
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 29.470.719,29 56.219.573,64
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.797.828,91 13.478.688,05
3. Sonstige Vermögensgegenstände 723.477,38 379.192,12
31.992.025,58 70.077.453,81
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 25.872.321,89 46.525.732,94
57.887.187,51 117.922.241,77
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 6.608.025,68 7.808.242,49
D. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNG 316.350,00 268.457,00
324.560.866,89 374.430.694,81

PASSIVA

31.12.18 31.12.17
EUR EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 124.172.487,00 124.172.487,00
Bedingtes Kapital TEUR 46.490 (Vorjahr: TEUR 46.490)
II. Kapitalrücklage 14.246.139,38 14.246.139,38
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 10.763.746,28 10.763.746,28
IV. Bilanzgewinn 3.953.783,64 4.282.294,95
153.136.156,30 153.464.667,61
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen 4.407.357,12 4.198.544,00
2. Steuerrückstellungen 1.482.178,80 1.551.147,51
3. Sonstige Rückstellungen 12.306.182,79 26.645.952,98
18.195.718,71 32.395.644,49
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Konvertible Anleihen 35.643,29 37.982,29
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 130.272.932,94 146.507.502,97
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 40.146,39 1.817.897,56
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.070.177,05 15.956.241,69
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8.611.743,03 18.100.177,53
6. Sonstige Verbindlichkeiten 3.123.628,11 4.130.585,67
153.154.270,81 186.550.387,71
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 74.721,07 2.019.995,00
324.560.866,89 374.430.694,81

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018

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2018 2017
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 141.509.107,21 343.257.350,28
2. Erhöhung / Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen -129.810,98 769.470,73
3. Sonstige betriebliche Erträge 2.938.264,01 6.542.480,97
4. Gesamtleistung 144.317.560,24 350.569.301,98
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren 5.781.754,97 5.307.784,31
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 46.315.311,83 180.445.094,98
52.097.066,80 185.752.879,29
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 61.199.368,20 84.951.094,81
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 10.098.092,52 13.775.093,38
davon für Altersversorgung EUR 829.888,20 (Vj. EUR 483.662,97)
71.297.460,72 98.726.188,19
7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 14.182.388,77 38.444.362,95
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Aufwendungen überschreiten 0,00 0,00
14.182.388,77 38.444.362,95
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 23.546.930,93 31.332.818,41
9. Erträge aus Beteiligungen 0,00 50.367,73
davon aus verbunden Unternehmen EUR 0,00 (Vj. EUR 50.367,73)
10. Erträge aufgrund Ergebnisabführungsverträgen 25.947.546,95 6.100.871,48
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 184.078,23 357.130,05
davon aus verbunden Unternehmen EUR 180.345,81 (Vj. EUR 349.654,84)
12. Aufwendungen aufgrund Ergebnisabführungsverträgen 0,00 0,00
13. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.529.465,07 5.005.803,18
davon aus verbunden Unternehmen EUR 0,00 (Vj. EUR 492.629,72)
21.602.160,11 1.502.566,08
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.351.674,87 250.326,74
16. Ergebnis nach Steuern 3.444.198,26 -2.434.707,52
17. Sonstige Steuern 47.534,96 47.179,96
18. Jahresüberschuss 3.396.663,30 -2.481.887,48
19. Gewinnvortrag 4.282.294,95 4.489.357,04
20. Dividendenausschüttung 3.725.174,61 3.725.174,61
21. Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen 0,00 6.000.000,00
22. Bilanzgewinn 3.953.783,64 4.282.294,95

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

der QSC AG, Köln

Informationen zum Unternehmen

Die QSC AG ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Cloud, Internet of Things, Consulting, Telekommunikation und Colocation begleitet QSC ihre Kunden sicher in das digitale Zeitalter. Eine cloudbasierte Bereitstellung sämtlicher Services bietet erhöhte Schnelligkeit, Flexibilität und Verfügbarkeit. Eigene TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland sowie das bundesweite All-IP-Netz der QSC AG bilden dabei die Grundlage für höchste Ende-zu-Ende-Qualität und Sicherheit. Die Kunden profitieren von innovativen Produkten und Dienstleistungen aus einer Hand, die sowohl im Direktvertrieb als auch über Partner vermarktet werden.

QSC ist eine in der Bundesrepublik Deutschland eingetragene Aktiengesellschaft. Der Sitz befindet sich in 50829 Köln, Mathias-Brüggen-Straße 55. Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln wird die Gesellschaft unter der Nummer HRB 28281 geführt. Seit dem 19. April 2000 ist QSC an der Deutschen Börse und seit Anfang 2003, nach der Neuordnung des Aktienmarktes, im Prime Standard notiert.

1) Grundlagen der Abschlusserstellung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 3 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Gesellschaft erstellt ihren Jahresabschluss in Euro. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden hierbei sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) auf- oder abgerundet.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 enthält keine Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit oder der Gliederung zum Vorjahr.

Gesetzlich geforderte Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden teilweise dort und teilweise im Anhang gemacht.

2) Ausgliederung des Geschäftsbereichs Telekommunikation

Die QSC AG hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15. Mai 2018 (inklusive der Bezugsurkunden vom 08., 09., 11., 14. und 15. Mai 2018) sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 12. Juli 2018 und der Gesellschafterversammlung der Plusnet GmbH vom 12. Juli 2018 einen Teil ihres Vermögens (den Geschäftsbereich Telekommunikation) als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß §123 Abs. 3 Nr. 1 des Umwandlungsgesetzes unter Fortbestand des übertragenden Rechtsträgers gegen Gewährung von 1.000 neuen Geschäftsanteilen im Nennbetrag von je EUR 1,00 an der Plusnet GmbH auf die Plusnet GmbH als übernehmender Rechtsträger übertragen.

Die Übertragung des auszugliedernden Vermögens erfolgt im Verhältnis zwischen dem übertragenden Rechtsträger und dem übernehmenden Rechtsträger mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2018, 0:00 Uhr (Ausgliederungsstichtag). Von diesem Zeitpunkt an gelten im Verhältnis zwischen der QSC AG und der Plusnet GmbH die Handlungen und Geschäfte, die das auszugliedernde Vermögen betreffen, als für Rechnung der Plusnet GmbH vorgenommen.

Die Eintragung der Ausgliederung erfolgte am 31. August 2018 in das Handelsregister.

Mit der Ausgliederung gingen die dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten zum handelsbilanziellen Buchwert von der QSC AG auf die Plusnet GmbH über. An die Stelle der übertragenen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten trat eine Erhöhung des Buchwerts der Anteile an der Plusnet GmbH in Höhe von TEUR 185.931. Die Ausgliederung des Geschäftsbereichs Telekommunikation führte zu einem Aktivtausch. Dem Abgang von Vermögensgegenständen steht ein Zugang unter dem Posten Finanzanlagen gegenüber, der sich aus dem Differenzbetrag zwischen den auf die Plusnet GmbH übertragenen Aktiva und Passiva ergibt. Die Übertragung der Passivposten auf Plusnet GmbH führt bei der QSC AG zu einer Verminderung der Bilanzsumme.

Die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsbereichs Telekommunikation fallen ab dem 01. Januar 2018 bei der Plusnet GmbH an.

Zwischen der Plusnet GmbH als beherrschter Gesellschaft und der QSC AG besteht seit dem 14. Mai 2018 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 19. Juli 2018.

AKTIVA

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Bilanz QSC AG zum 31.12.2017 vor Ausgliederung
TEUR
Zu- und Abgänge aus der Ausgliederung
TEUR
Bilanz QSC AG 01.01.2018 nach Ausgliederung
TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte 21.387 -5.846 15.541
2. EDV Software und entgeltlich erworbene Nutzungsrechte 3.164 -698 2.466
24.551 -6.544 18.007
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 20.855 - 20.855
2. Technische Anlagen und Maschinen 42.247 -12.294 29.953
3. Andere Anlagen, Betriebs - und Geschäftsausstattung 7.889 -83 7.807
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 169 -90 79
71.160 -12.467 58.693
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 150.111 38.447 188.559
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.609 - 2.609
152.720 38.447 191.168
248.432 19.436 267.868
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfe - und Betriebsstoffe 27 - 27
2. Unfertige Leistungen 1.000 -870 130
3. Waren 293 -293 0
1.319 -1.163 156
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 56.220 -31.455 24.765
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 13.479 -6.044 7.435
3. Sonstige Vermögensgegenstände 379 -20 359
70.077 -37.519 32.559
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 46.526 -14.700 31.826
117.922 -53.382 64.540
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 7.808 -1.594 6.214
D. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNG 268 - 268
374.431 -35.540 338.891

Passiva

Bilanz QSC AG zum 31.12.2017 vor Ausgliederung
TEUR
Zu- und Abgänge aus der Ausgliederung
TEUR
Bilanz QSC AG 01.01.2018 nach Ausgliederung
TEUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 124.172 - 124.172
II. Kapitalrücklage 14.246 - 14.246
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 10.764 - 10.764
IV. Bilanzgewinn 4.282 - 4.282
153.464 - 153.464
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen 4.199 -1 4.198
2. Steuerrückstellungen 1.551 - 1.551
3. Sonstige Rückstellungen 26.646 -9.885 16.761
32.396 -9.886 22.510
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Konvertible Anleihen 38 - 38
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 146.508 - 146.508
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.818 -1.653 165
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15.956 -10.186 5.770
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 18.100 -11.082 7.018
6. Sonstige Verbindlichkeiten 4.131 -749 3.382
186.551 -23.670 162.881
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.020 -1.984 36
374.431 -35.540 338.891

3) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich von Dritten erworbenes immaterielles Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 S. 5 HGB werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800 werden im Geschäftsjahr nach ihrem Zugang unmittelbar in voller Höhe abgeschrieben und im Anlagespiegel auch wieder als Abgang erfasst. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 S. 5 HGB werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die Berechnung der planmäßigen Abschreibungen basiert auf folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern:

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Nutzungsdauer in Jahren
Software 2 bis 5
Kundenstämme 10 bis 15
Gebäude 8 bis 33
Technische Anlagen und Maschinen 2 bis 27
Einbauten auf fremden Grundstücken 4 bis 20
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 15

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Unfertige Leistungen werden gemäß den noch nicht abgerechneten geleisteten Stunden mit den Herstellungskosten angesetzt und verlustfrei bewertet. Dabei werden angemessene Teile der Gemeinkosten berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.

Waren werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.

Forderungen aus dem regulären Produktgeschäft werden nach Fälligkeiten zusammengefasst. Sämtliche Forderungen die mehr als 90 Tage überfällig sind, werden in voller Höhe wertberichtigt.

Zusätzlich zu bestehenden Einzelwertberichtigungen wird für die Forderungen aus dem Projektgeschäft bei der QSC AG eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5% (i. Vj. 1,0%) auf das nicht wertberichtigte Volumen gebildet. Die Senkungen des Prozentsatzes basiert auf Erfahrungswerten und führt zu einer Reduktion der Pauschalwertberichtigung auf TEUR 121 zum Abschlussstichtag.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum danach stellen.

Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung resultiert aus dem positiven Unterschiedsbetrag des Zeitwerts des auf einen Pensionsanwärter entfallenden Deckungsvermögens und den korrelierenden passivischen Wert des Erfüllungsbetrags.

Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlusten wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist.

Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, wird das Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB in der Weise ausgeübt, dass kein Ansatz von aktiven latenten Steuern vorgenommen wird. Verlustvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten drei Jahre realisierbar ist.

Des Weiteren werden Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Organgesellschaften insoweit einbezogen, als von künftigen Steuerbe- und -entlastungen aus der Umkehrung von temporären Differenzen bei der QSC AG als Organträgerin auszugehen ist.

Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf Basis der im späteren Geschäftsjahr der Umkehrung der zeitlichen Bewertungsunterschiede gültigen Steuersätze, vorausgesetzt, die künftigen Steuersätze sind bereits bekannt. Die Ertragsteuerquote beläuft sich auf 32,52% (i. Vj. 32,40%) und betrifft Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie Solidaritätszuschlag.

Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) berechnet. Die Pensionsverpflichtungen sind teilweise über Rückdeckungsversicherungen abgesichert, die als Planvermögen gemäß § 246 Abs.2 Satz 2 HGB zu klassifizieren sind.

Die Steuerrückstellungen umfassen alle ungewissen Steuerschulden, die bis zum Bilanzstichtag wirtschaftlich oder rechtlich entstanden sind.

Die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Sie berücksichtigen sämtliche erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Langfristige Rückstellungen werden mit dem von der Bundesbank ermittelten und bekanntgegebenen Durchschnittszinssatz der letzten 7 Jahre abgezinst. Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen werden in der Weise erfasst, dass die zukünftig zu erwartenden Beseitigungs- und Wiederherstellungsaufwendungen von Vertragsbeginn an über die Laufzeit des Vertrags verteilt werden.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt.

Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB werden für Sicherungsgeschäfte gebildet, soweit die Risikokompensation entsprechend dokumentiert ist, die Kongruenz zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft in Bezug auf das abgesicherte Risiko (z.B. Zinsänderungsrisiko) und die Durchhalteabsicht über den Stichtag hinaus für den abzusichernden Zeitraum gegeben ist. Soweit sich die Wert- bzw. Zahlungsstromänderungen während des Absicherungszeitraums ausgleichen, werden Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft als Einheit betrachtet und Wertänderungen weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (Einfrierungsmethode).

Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach stellen. Einmalige Einnahmen aus der Installation von Kundenleitungen werden anteilig über einen Zeitraum von 24 Monaten periodisch abgegrenzt.

Als Umsatzerlöse werden alle Erlöse ausgewiesen, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und Warenlieferungen anfallen. Entsprechend dem Realisationsprinzip erfolgt eine periodengerechte Erfassung.

4) Erläuterungen zur Bilanz

Immaterielles Anlagevermögen

Die Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 1.068 (i. Vj. TEUR 5.948) betreffen im Wesentlichen den Erwerb von Softwareprodukten in Höhe von TEUR 968 (i. Vj. TEUR 1.278). Auf die Plusnet GmbH wurden entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte in Höhe von TEUR 5.846 sowie EDV Software und entgeltlich erworbene Nutzungsrechte in Höhe von TEUR 698 übertragen.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände fanden im Geschäftsjahr 2018 nicht statt. Im Geschäftsjahr 2017 wurden auf aktivierte Kundenstämme außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 3.227 vorgenommen.

Sachanlagen

Die Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und planmäßig linear abgeschrieben. In den Zugängen von TEUR 4.586 (i. Vj. TEUR 15.927) sind Anschaffungen von technischem Equipment in Höhe von TEUR 4.020 (i. Vj. TEUR 13.816) enthalten. Auf die Plusnet GmbH wurden technische Anlagen und Maschinen in Höhe von TEUR 12.294, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von TEUR 83 und geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau in Höhe von TEUR 90 übertragen.

Finanzanlagen

Ausgegliedert wurden auf die Plusnet GmbH Aktiv- und Passivvermögen in Höhe von TEUR 185.931, welche zu einem Zugang der Beteiligung an der Plusnet GmbH führen. Demgegenüber wurden Finanzanlagen in die Plusnet GmbH in Höhe von TEUR 147.484 übertragen.

Zum Dezember 31. Dezember 2018 bestanden Beteiligungen an folgenden Unternehmen:

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Anteil
in %
Sitz Land Eigenkapital in TEUR 31.12.2018 Jahresergebnis in TEUR 2018
Angaben gemäß handelsrechtlichem Jahresabschluss
Plusnet GmbH 100,00 Köln Deutschland 186.930 51
Ventelo GmbH 100,00 Köln Deutschland 142.238 -2, 5,7
Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG 100,00 Köln Deutschland 3.780 -3, 6
Plusnet Verwaltungs GmbH 100,00 Köln Deutschland 27 14
BroadNet Deutschland GmbH 100,00 Köln Deutschland 3.757 152,7,8
IP Colocation GmbH 100,00 Köln Deutschland 2.922 304
Q-DSL home GmbH 100,00 Köln Deutschland 1.293 -2, 7
010090 GmbH 100,00 Köln Deutschland 156 -2, 7
01012 Telecom GmbH 100,00 Köln Deutschland 27 - 2, 7
Broadnet Services GmbH 100,00 Köln Deutschland 25 - 2, 7
01098 Telecom GmbH 100,00 Köln Deutschland 25 - 2, 7
010052 Telecom GmbH 100,00 Köln Deutschland 25 - 2, 7
010088 Telecom GmbH 100,00 Köln Deutschland 25 - 2, 7
01052 Communication GmbH 100,00 Köln Deutschland 25 -2, 7
Q-loud GmbH 100,00 Köln Deutschland 399 -1.391
T&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG 100,00 Köln Deutschland 25 502
T&Q Verwaltungs GmbH 100,00 Köln Deutschland 43 29
F&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG 100,00 Köln Deutschland -14 -152
F&Q Netzbetriebs Verwaltungs GmbH 100,00 Köln Deutschland 36 210
fonial GmbH 74,90 Köln Deutschland -3.108 -9622
T&Q Netz GmbH & Co. KG 50,00 Düsseldorf Deutschland -9

1 Ergebnisabführungsvertrag mit der QSC AG seit 01.01.2018 - für die Gesellschaft wird § 264 Abs.3 HGB in Anspruch genommen.
2 Die Anteile werden von der Plusnet GmbH gehalten
3 Die Anteile werden von der Ventelo GmbH gehalten.
4 Die Anteile werden von der Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG gehalten.
5 Für die Gesellschaft wird § 264 Abs.3 HGB in Anspruch genommen.
6 Für die Gesellschaft wird § 264b HGB in Anspruch genommen.
7 Ergebnisabführungsvertrag mit der Plusnet GmbH
8 Der Gewinnabführungsvertrag wird aufgrund § 301 AktG nicht durchgeführt.
9 Die Anteile werden von der T&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG gehalten.
10 Die Anteile werden von der F&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG gehalten.

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Anschaffungs- und Herstellkosten
in TEUR
Anfangsbestand 01.01.2018 Zugänge Abgänge Ausgliederung Abgänge Umbuchungen Endbestand 31.12.2018
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte 60.594 100 -20.336 - - 40.358
2. EDV Software und entgeltlich erworbene Nutzungsrechte 37.154 968 -5.543 -4 - 32.575
3. Geschäfts- oder Firmenwert 34.598 - - - - 34.598
132.345 1.068 -25.879 -4 - 107.531
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 32.106 - - -417 - 31.690
2. Technische Anlagen und Maschinen 207.054 3.922 -113.099 -140 36 97.774
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 27.140 301 -1.678 -78 24 25.709
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 169 362 -90 - -60 381
266.469 4.586 -114.867 -635 - 155.553
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 150.111 185.931 -147.484 - - 188.559
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.609 827 - - - 3.436
152.720 186.758 -147.484 - - 191.994
551.535 192.411 -288.229 -639 - 455.078
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Kumulierte Abschreibungen
in TEUR
Anfangsbestand 01.01.2018 Zugänge Abgänge Ausgliederung Abgänge Endbestand 31.12.2018
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte 39.206 1.998 -14.490 - 26.714
2. EDV Software und entgeltlich erworbene Nutzungsrechte 33.990 1.539 -4.845 -4 30.680
3. Geschäfts- oder Firmenwert 34.598 - - - 34.598
107.794 3.537 -19.335 -4 91.992
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 11.251 754 - - 12.005
2. Technische Anlagen und Maschinen 164.807 8.057 -100.805 -140 71.919
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.251 1.835 -1.595 -78 19.413
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - - - - -
195.309 10.646 -102.399 -218 103.338
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen - - - - -
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen - - - - -
- - - - -
303.103 14.182 -121.734 -221 195.330
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Buchwerte
in TEUR
31.12.2018 31.12.2017
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte 13.643 21.387
2. EDV Software und entgeltlich erworbene Nutzungsrechte 1.895 3.164
3. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0
15.539 24.551
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 19.684 20.855
2. Technische Anlagen und Maschinen 25.855 42.247
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.296 7.889
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 381 169
52.216 71.160
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 188.559 150.111
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.436 2.609
191.994 152.720
259.749 248.432

Vorräte

Die Vorräte beinhalten ausschließlich Verbrauchsmaterial in Höhe von TEUR 23 (i.Vj TEUR 27).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der Großteil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 29.471 (i. Vj. TEUR 56.220) haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen TEUR 313 (i. Vj. TEUR 0).

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 148 (i. Vj. TEUR 792) und aus sonstigen Forderungen in Höhe von TEUR 1.650 (i. Vj. TEUR 12.687). Die sonstigen Forderungen bestehen im Wesentlichen aus Darlehensforderungen sowie Umsatzsteuerforderungen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen TEUR 510 (i. Vj. TEUR 5.986).

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 723 (i. Vj. TEUR 379) beinhalten Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe TEUR 368 (i.Vj. TEUR 82), und Sicherheitsleistungen im Rahmen des Factoring-Vertrages in Höhe von TEUR 236 (i. Vj. TEUR 158). Darüber hinaus sind in den sonstigen Vermögensgegenständen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 80 (i. Vj. TEUR 106) enthalten, davon Kautionen in Höhe von TEUR 8 (i. Vj. TEUR 34).

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen abgegrenzte Aufwendungen für Service- und Wartungsverträge. Darüber hinaus sind hier Arrangierungsprovisionen für das in 2014 aufgenommene Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 50 (i. Vj. TEUR 170) enthalten.

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug wie im Vorjahr EUR 124.172.487. Es setzte sich aus 124.172.487 nennwertlosen Stückaktien zusammen.

Genehmigtes und bedingtes Kapital

Genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 26. Mai 2020 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 50.000.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in vier Fällen ausgeschlossen werden: Erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sacheinlage ausgegeben werden; drittens nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten Aktie zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, soweit erforderlich, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zum Verwässerungsausgleich zu gewähren.

Das genehmigte Kapital soll es QSC ermöglichen, schnell und flexibel auf Möglichkeiten am Kapitalmarkt zu reagieren und sich bei Bedarf Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde es nicht genutzt.

Bedingtes Kapital. Das bedingte Kapital beträgt zum Stichtag insgesamt EUR 46.490.365 und teilt sich auf in das bedingte Kapital IV in Höhe von EUR 40.000.000, das bedingte Kapital VII in Höhe von EUR 740.365, das bedingte Kapital VIII in Höhe von EUR 5.000.000 und das bedingte Kapital IX in Höhe von EUR 750.000.

Die bedingten Kapitalien VII, VIII und IX dienen der Absicherung von Wandlungsrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die QSC im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne an Vorstandsmitglieder (bedingtes Kapital IX) bzw. an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer verbundener Unternehmen, Mitarbeiter von QSC und verbundener Unternehmen (bedingte Kapitalien VII und VIII) und sonstige Träger des Unternehmenserfolgs (bedingtes Kapital VII) ausgegeben hat bzw. ausgeben kann.

Das bedingte Kapital IV kann der Vorstand zur Schaffung von handelbaren Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, zu deren Ausgabe er durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt ist, um für die Gesellschaft bei günstigen Kapitalmarktbedingungen eine zusätzliche, zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist in vier Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, nämlich erstens, um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; zweitens, wenn die Schuldverschreibungen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sachleistung ausgegeben werden; drittens bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen bar nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Anleihen nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, um den Inhabern bzw. Gläubigern bereits zuvor ausgegebener Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Von der Ermächtigung zur Ausgabe handelbarer Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht.

Der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 10 Prozent des Grundkapitals betreffen. Im Übrigen darf der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären, gleich auf welcher Rechtsgrundlage, für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen (auch solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 20 Prozent des Grundkapitals betreffen.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage der Gesellschaft betrug wie im Vorjahr EUR 14.246.139.

Andere Gewinnrücklagen

Die anderen Gewinnrücklagen betrugen wie im Vorjahr unverändert EUR 10.763.746.

Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn entwickelte sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt:

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in EUR
Stand zum 1. Januar 2018 4.282.295
Ausschüttung Dividende -3.725.175
Jahresüberschuss 2018 3.396.663
Stand zum 31. Dezember 2018 3.953.783

Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) berechnet. Dabei ist die jährliche Rentenanpassung mit 1,0 % (i. Vj. 1,0 %) sowie der Gehaltstrend mit 2,0 % (i. Vj. 2,0 %) entsprechend berücksichtigt. Als Rechnungszins wird der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Er beträgt 3,21 %. Es werden erstmals die 2018 neu veröffentlichten Richttafeln 2018 G (i. Vj. 2005 G) von Klaus Heubeck - Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln zugrunde gelegt, aus dieser Umstellung resultiert gegenüber den Heubeck Richttafeln 2005 G eine ergebniswirksame Zuführung zu der Pensionsrückstellung von TEUR 61.

Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beträgt zum 31. Dezember 2018 TEUR 5.878 (i. Vj. TEUR 5.505). Mit diesem verrechnet wurde die zur Erfüllung der Schulden aus der Pensionszusage abgeschlossene Rückdeckungsversicherung. Der Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung ist dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen. Die von der Versicherung mitgeteilten beizulegenden Zeitwerte der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen betragen TEUR 1.787 (i. Vj. TEUR 1.574). Unter Berücksichtigung des aktiven Unterschiedsbetrags aus der Vermögensverrechnung in Höhe von TEUR 316 (i. Vj. TEUR 268) beträgt die bilanzierte Pensionsrückstellung TEUR 4.407 (i. Vj. TEUR 4.199).

Im Personalaufwand wurden im Zusammenhang mit der Pensionsrückstellung Zinsaufwand von TEUR 180 (i. Vj. TEUR 192) erfasst. Der Zinsaufwand teilt sich hierbei auf Zinsaufwand aus der Verpflichtung gem. § 253 HGB in Höhe von TEUR 151 (i. Vj. TEUR 165) und Wertänderungen des Deckungsvermögens gem. § 246 Abs. 2 HGB in Höhe von TEUR 29 (i. Vj. TEUR 27) auf.

Der gemäß § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnde Unterschiedsbetrag in Form der Differenz zwischen dem Erfüllungsbetrag mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7 Jahresdurchschnittszinssatz ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

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Erfüllungsbetrag 10-Jahresdurchschnittszinssatz
EUR
Erfüllungsbetrag 7-Jahresdurchschnittszinssatz
EUR
Unterschiedsbetrag (§253 Abs. 6 HGB)
EUR
Aktive Anwärter 50.853 52.312 1.459
Ausgeschiedene Anwärter 1.745.477 2.078.427 332.950
Rentner 4.082.089 4.505.170 423.081
Insgesamt 5.878.419 6.635.909 757.490
Rechnungszinssatz (p.a.) 3,21% 2,32%

Für diesen Unterschiedsbetrag ergibt sich eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten Gewerbe- und Körperschaftsteuer des Geschäftsjahres sowie der Vorjahre und betragen zum Bilanzstichtag TEUR 1.482 (i. Vj. TEUR 1.551).

Die sonstigen Rückstellungen wurden insbesondere für Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 7.782 (i. Vj. TEUR 13.972), für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von TEUR 3.310 (i. Vj. TEUR 10.523), für Abschluss,-Prüfungs- und Steuerberatungskosten in Höhe von TEUR 469 (i.Vj. TEUR 309), für Drohverlustrückstellungen in Höhe von TEUR 318 (i. Vj. TEUR 0) sowie für Rückbauverpflichtungen in Höhe von TEUR 307 (i. Vj. TEUR 516) gebildet.

Konvertible Anleihen

Zum 31. Dezember 2018 waren 3.564.329 Wandelschuldverschreibungen aus den Aktienoptionsprogrammen ausstehend. Die Wandelschuldverschreibungen haben jeweils einen Nennwert in Höhe von EUR 0,01. Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von acht Jahren und unterliegen einer gestaffelten Sperrfrist von bis zu vier Jahren.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Im Geschäftsjahr 2014 nahm die QSC AG ein Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 150.000 auf, dass unter anderem zur Ablösung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 73.000 aus dem im September 2011 abgeschlossenen Konsortialdarlehensvertrag verwendet wurde. In den Geschäftsjahren 2016, 2017 und 2018 erfolgten bereits vor Fälligkeit Tilgungen in Höhe von TEUR 5.000 (in 2016), TEUR 10.000 (in 2017) und TEUR 81.000 (in 2018).

Die Restlaufzeiten des aus ehemals fünf Tranchen zusammengesetzten Schuldscheindarlehns betragen zum Bilanzstichtag für eine Tranche im Gesamtwert von TEUR 19.000 noch fünf Monate (Fälligkeit am 20. Mai 2019) und für zwei Tranchen im Gesamtwert von TEUR 35.000 (Fälligkeit am 20. Mai 2021) zwei Jahre und fünf Monate.

Gleichzeitig besteht zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos aus der variabel verzinsten Tranche ein Zinsswap mit einem Nominalvolumen von insgesamt TEUR 11.000 und einer identischen Laufzeit bis zum 20. Mai 2021.

Gem. § 254 Satz 1 HGB liegt eine Bewertungseinheit in Form eines Absicherungsgeschäfts (micro hedge) vor, da bereits zum Abschluss des Grundgeschäfts das Zinsänderungsrisiko aufgrund der eindeutigen Zuordnung von Grund- und Sicherungsgeschäft gegeben war. Durch den Zinsswap wird der Zahlungsstrom aus der variabel verzinsten Tranche des Grundgeschäfts in voller Höhe und über die gesamte Laufzeit im Hinblick auf das Zinsänderungsrisiko abgesichert.

Der negativ beizulegende Zeitwert des Sicherungsgeschäfts beträgt zum Bilanzstichtag (exkl. aufgelaufener Zinsen) TEUR 313 (i. Vj. TEUR 1.376).

Die Inanspruchnahme der Darlehensbeträge unterliegt bestimmten Voraussetzungen insbesondere der Erfüllung bestimmter Finanzkennzahlen.

Als Grundlage für die Einräumung der Kreditlinien hat sich die QSC verpflichtet, bestimmte Finanzrelationen einzuhalten, die die Entwicklung des Eigenkapitals sowie die Fähigkeit zur Bedienung der Verbindlichkeiten abbilden. Die Grenzwerte wurden in 2018 eingehalten.

Im Rahmen eines Factoring-Abkommens mit der NORD/LB Luxembourg S.A. Covered Bond Bank verkauft QSC fortlaufend bestimmte kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem Gesamtvolumen von TEUR 18.500 an die Bank. Zum Stichtag wurden Forderungen mit einem Nominalbetrag von TEUR 10.335 (i. Vj. TEUR 10.507) abgetreten.

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr in Höhe von TEUR 30.273 (i. Vj. TEUR 11.508) enthalten.

Am 11. März 2016 hat die QSC AG einen Konsortialkreditvertrag in Höhe von TEUR 70.000 mit einer Laufzeit bis zum 11. März 2021 abgeschlossen. Am 5. Juli 2018 wurde die Kreditzusage dieses Vertrags bei gleicher Restlaufzeit um TEUR 30.000 erhöht. Bis zum Bilanzstichtag sind zwei Ziehungen in Gesamthöhe von TEUR 65.000.000 erfolgt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1 Jahr bis 5 Jahre in Höhe von TEUR 100 (i. Vj. TEUR 1.030) enthalten. Die übrigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 10.970 (i.Vj. TEUR 14.926) haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen in Höhe von TEUR 8.327 (i. Vj. TEUR 10.998) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und TEUR 285 i. Vj. TEUR 7.102) auf sonstige Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Darin erhalten sind Rückvergütungsansprüche eines Kunden von TEUR 1.725 (i. Vj. TEUR 0), Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 1.122 (i. Vj. TEUR 3.430), kreditorische Debitoren in Höhe von TEUR 132 (i. Vj. TEUR 234) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von TEUR 2 (i. Vj. TEUR 0).

Latente Steuern

Aktive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen von Bauten auf fremden Grundstücken, Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen und Urlaubsrückstellungen. Zudem bestehen latente Steuerforderungen aufgrund bislang nicht genutzter steuerlicher Verlustvorträge. Passive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus dem handelsrechtlichen Ansatz von Kundenstämmen.

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Grundlage eines kombinierten Ertragsteuersatzes von 32,52 % für die QSC AG und deren Organgesellschaften. Insgesamt werden die passiven latenten Steuern durch aktive Steuerlatenzen überkompensiert. In Ausübung des Wahlrechts aus § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde für den Überhang aktiver Steuerlatenzen eine aktive latente Steuer nicht bilanziert.

Haftungsverhältnisse

Die QSC AG hat dem verbundenen Unternehmen fonial GmbH (nachfolgend "fonial") eine Liquiditätsgarantie für das Jahr 2019, beschränkt auf TEUR 200, erteilt. QSC ist dieser Verpflichtung durch die Gewährung eines im Januar 2019 ausbezahlten Darlehens bereits vollumfänglich nachgekommen.

Am Bilanzstichtag liegen ansonsten keine weiteren Haftungsverhältnisse vor.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Miet-, Leasing- und sonstigen langfristigen Verträgen erwachsen der Gesellschaft in den nächsten Jahren die folgenden finanziellen Verpflichtungen:

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in TEUR 2018
in TEUR
2017
in TEUR
bis 1 Jahr 20.650 39.212
1 bis 5 Jahre 40.115 27.122
über 5 Jahre 2.775 3.395
63.540 69.729

Das Bestellobligo für zukünftige Investitionen betrug zum Bilanzstichtag TEUR 2.262 (2017 TEUR 1.914) und betrifft im Wesentlichen Bestellungen für das Sachanlagevermögen.

Außerbilanzielle Geschäfte

Mit Ausnahme der im Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" dargestellten Miet-und Leasingverträgen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte.

5) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

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in TEUR 2018 2017
Telekommunikation 30.489 183.360
Outsourcing 50.722 100.630
Consulting 37.839 39.591
Cloud 22.459 19.676
Gesamtumsatz 141.509 343.257

Die Umsätze des Bereichs Telekommunikation betreffen im Geschäftsjahr 2018 für Kunden der QSC AG erbrachte Telekommunikationsleistungen, die von der Tochtergesellschaft Plusnet GmbH bezogen wurden sowie an die Plusnet GmbH und ihren Töchtern erbrachte Leistungen.

In den Erlösen sind TEUR 4.327 (i. Vj. TEUR 11.271) mit Kunden in der EU und TEUR 586 (i. Vj. TEUR 1.789) mit Kunden außerhalb der EU enthalten, alle anderen Umsätze betreffen das Inland.

Bestandsveränderungen

Die Bestandsveränderungen zeigen die Veränderung in den unfertigen Leistungen.

Sonstige betriebliche Erträge

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2018 2017
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1.647 3.735
Erlöse aus Sachbezügen 492 891
Zuwendungen für Forschungen 403 721
Erträge aus Herabsetzung Wertberichtigung und abgeschriebenen Forderungen aus L&L 188 228
Erträge gegenüber verbundenen Unternehmen 0 466
Sonstige 208 501
2.938 6.542

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

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in TEUR 2018 2017
Rechts-, Steuer-,Beratungs- und Personalrekrutierungskosten 6.037 6.315
Raumkosten 5.228 5.339
Reisekosten 1.450 1.538
Kosten der Auftragsgewinnung und Werbekosten 1.371 7.756
sbA verbundene Unternehmen 1.297 14
Personalentwicklung und Personalleasingkosten 920 1.181
Kraftfahrzeugkosten 791 1.497
Freiwillige soziale Aufwendungen 757 824
Versicherungen und Mitgliedsbeiträge 738 872
Lizenzkosten- und Wartungskosten 486 889
Forderungsverluste/ Einstellung in Einzelwertberichtigung 71 298
Sonstige 4.401 4.810
23.547 31.333

Periodenfremdes Ergebnis

Das periodenfremde Ergebnis beträgt TEUR 1.890 (i. Vj. TEUR 5.224) und umfasst periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 2.194 (i.Vj. TEUR 5.538) sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 304 (i. Vj. TEUR 314). Die periodenfremden Erträge resultieren überwiegend aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.647 (i. Vj. TEUR 3.735) sowie aus mit Kunden geschlossenen Vergleichen in Höhe von TEUR 228 (i. Vj. TEUR 1.125). Die periodenfremden Aufwendungen sind im Wesentlichen den variablen Gehältern und Provisionen für das Vorjahr in Höhe von TEUR 168 (i.Vj TEUR 16) als auch der Wertberichtigung und den Forderungsabschreibungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 71 (i. Vj TEUR 271) geschuldet.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge resultieren im Wesentlichen aus Zinserträgen im Verbundbereich in Höhe von TEUR 180 (i. Vj. TEUR 350).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen für Darlehen und Avalprovisionen in Höhe von TEUR 2.844 (i. Vj. TEUR 3.015); Zinsen aus Zinssicherungsgeschäften in Höhe von TEUR 1.298 (i. Vj. TEUR 1.100) sowie Zinsen im Zusammenhang mit Factoring in Höhe von TEUR 182 (i. Vj. TEUR 178). Der Zinsanteil aus der Zuführung zur Pensionsverpflichtung beträgt TEUR 180 (i. Vj. TEUR 192).

Erläuterungen zu den Ertragsteuern

Der laufende Ertragsteueraufwand für das Geschäftsjahr 2018 beträgt TEUR 811 (i. Vj. TEUR 745), die periodenfremden Ertragssteuern TEUR 541 (i. Vj. TEUR -495).

6) Angabe zur Entsprechungserklärung

Die Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 bzw. ab deren Geltung vom 7. Februar 2017 wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegeben und ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich. Zukünftige Änderungen der Regeln im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird die Gesellschaft auf ihrer Website unverzüglich veröffentlichen.

7) Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2018 waren durchschnittlich 1.052 Arbeitnehmer (i. Vj. 1.275) beschäftigt.

Anzahl der Mitarbeiter nach Bereichen

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Marketing und Vertrieb 141
Technik, Outsourcing, Consulting 793
Verwaltung 109
Vorstand und Stabsstellen 9
1.052

Vorstand

Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 waren:

Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender

Stefan A. Baustert, Vorstand Finanzen

Gesamtbezüge des Vorstands

Die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 beläuft sich auf TEUR 1.132 im Vergleich zu TEUR 2.412 im Vorjahr. Diese verteilt sich auf eine Festvergütung von TEUR 600 (2017: TEUR 1.100), Nebenleistungen von TEUR 68 (2017: TEUR 140) sowie variable Vergütungen von TEUR 464 (2017: TEUR 1.172).

Die Aufteilung der Gesamtvergütung auf die einzelnen Vorstandsmitglieder kann den Vergütungstabellen, die im Vergütungsbericht als Bestandteil des Lageberichts enthalten sind, entnommen werden. Dort sind auch Erläuterungen zum Vergütungssystem sowie über Leistungen, die aktiven Vorstandsmitgliedern für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit zugesagt sind, ausführlich dargestellt.

Die Gesamtbezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2018 TEUR 4 (2017: TEUR 942).

Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schlobohm wurde im Jahr 1997 eine unmittelbare Versorgungszusage auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Witwenrente erteilt. Die Verpflichtung zum Bilanzstichtag beträgt TEUR 1.378 (i. Vj. TEUR 1.217) vor Verrechnung mit dem Anspruch aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von TEUR 1.694 (i. Vj. TEUR 1.485); hieraus resultiert der bilanzierte aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von TEUR 316 (i. Vj. TEUR 268). Der versicherungsmathematische Barwert der Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen für andere ehemalige Mitglieder des Vorstands beträgt TEUR 58 (i. Vj. TEUR 51).

Jürgen Hermann hat im Kalenderjahr 2018 Aktienkäufe über die Börse getätigt (siehe auch die Mitteilungen über die Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung auf der QSC-Website).

Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Vergütungsbericht im Lagebericht mit den dort ausgewiesenen Vergütungstabellen und weiteren Erläuterungen verwiesen.

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 waren:

Dr. Bernd Schlobohm, Unternehmer, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Dr. Frank Zurlino, Geschäftsführender Partner bei Horn & Company, stellvertretender Vorsitzender

Ina Schlie, SVP Digital Government - Government Relations MEE, SAP SE, Walldorf. Gerd Eickers, Kaufmann

Anne-Dore Ahlers (bis 12. Juli 2018), Vorsitzende des Betriebsrats, Arbeitnehmervertretung

Matthias Galler (ab 12. Juli 2018), Senior IT-Consultant, Vorsitzender des Betriebsrat IT der QSC AG, Arbeitnehmervertretung

Cora Hödl, Abteilungsleiterin Technik/Infrastruktur & Voice bei der Plusnet GmbH, Arbeitnehmervertretung

Herr Gerd Eickers ist darüber hinaus als Aufsichtsratsvorsitzender bei der Contentteam AG, Köln, Deutschland tätig.

Frau Ina Schlie ist darüber hinaus im Beirat der Adolf Würth GmbH & Co. KG , Künzelsau, Deutschland tätig.

Herr Dr. Frank Zurlino ist darüber hinaus im Beirat der M2Beaute Cosmetics GmbH, Köln, Deutschland tätig.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Für seine Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018 wie im Vorjahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt TEUR 315. Bezüglich der Vergütungsstruktur und der Aufteilung der Gesamtvergütung auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats wird auf den Vergütungsbericht als Bestandteil des Lageberichts verwiesen. Dort sind auch Erläuterungen über die Anzahl der Aktien und der Wandlungsrechte der Mitglieder des Aufsichtsrats aufgeführt.

Beteiligungen an der Gesellschaft

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 werden folgende wesentliche Beteiligungen über 10% an der Gesellschaft gehalten:

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Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG 12,55 %
Dr. Bernd Schlobohm 12,50 %

Honorare des Abschlussprüfers

Die Angaben zu den Abschlussprüferhonoraren sind im Konzernabschluss der QSC AG enthalten. Auf die Veröffentlichung an dieser Stelle wird aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet.

Ereignisse nach dem Stichtag

Es sind keine nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre.

Konzernverhältnisse

Die QSC AG stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen der QSC AG auf. Der Jahresabschluss der QSC AG ist in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss ist in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie nach § 315a HGB aufgestellt worden. Er wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und anschließend im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Meldungen nach WpHG

Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses haben wir die nachstehenden und zu diesem Zeitpunkt noch gültigen Mitteilungen nach § 33 Absatz 1 WpHG über Beteiligungen an der QSC AG erhalten.

Die Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland, hat uns am 10. Juni 2013 gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 10. Juni 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25,09 % (das entspricht 31.045.856 Stimmrechten) betrug. Von diesen Stimmrechten sind der Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG 25,09 % (das entspricht 31.045.856 Stimmrechten) nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen.

Von den folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der QSC AG 3 % oder mehr beträgt, werden der Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG dabei Stimmrechte zugerechnet: Herrn Gerd Eickers, Deutschland; Herrn Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland.

Herr Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 2 WpHG am 4. März 2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 4. März 2013 die Schwellen von 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25,09 % (das entspricht 31.045.856 Stimmrechten) betrug.

Von diesen Stimmrechten sind ihm 12,57 % (das entspricht 15.552.484 Stimmrechten) nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der QSC AG 3 % oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugrechnet: Herr Gerd Eickers, Deutschland.

Herr Gerd Eickers, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 2 WpHG am 4. März 2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 4. März 2013 die Schwellen von 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25,09 % (das entspricht 31.045.856 Stimmrechten) betrug. Von diesen Stimmrechten sind ihm 12,52 % (das entspricht 15.493.372 Stimmrechten) nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der QSC AG 3 % oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugrechnet: Herr Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland.

Die Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 16. September 2016 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,001 % (3.725.605 Stimmrechte) beträgt.

Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand hat beschlossen, der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,03 EUR pro Aktie vorzuschlagen.

 

Köln, den 20.03.2019

QSC AG

Der Vorstand

Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender

Stefan A. Baustert

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

1. Das Unternehmen

GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

QSC ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Cloud, Internet of Things, Consulting, Telekommunikation und Colocation begleitet QSC, zum Teil über Tochtergesellschaften, ihre Kunden sicher in das digitale Zeitalter. Die cloudbasierte Bereitstellung sämtlicher Services bietet erhöhte Schnelligkeit, Flexibilität und Verfügbarkeit. Eigene TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland bilden dabei die Grundlage für höchste Ende-zu-Ende-Qualität und Sicherheit. Die Kunden profitieren von innovativen Produkten und Dienstleistungen aus einer Hand, die sowohl im Direktvertrieb als auch über Partner vermarktet werden.

Das operative Geschäft der QSC AG unterteilt sich in die Bereiche Cloud, Outsourcing, Consulting und Colocation. Das Telekommunikationsgeschäft verantwortet seit dem Jahr 2018 die 100-prozentige Tochtergesellschaft Plusnet GmbH (vgl. Ziffer 2, Anhang). Mit ihren Cloud-Services unterstützt QSC Unternehmen beim schrittweisen Übergang in das digitale Zeitalter. Die Kunden können alle wesentlichen IT-Funktionen als schlüsselfertige Cloud-Module beziehen: von virtuellen IT-Arbeitsplätzen und anspruchsvollen Business-Applikationen über flexible IT-Ressourcen bis hin zu umfassenden Kommunikations- und Netzwerkdiensten. Der Kunde entscheidet, welche Infrastruktur er dabei nutzen möchte, da bereits alle Services auf die Abbildung moderner Multi-Cloud-Einsatzszenarien ausgerichtet sind. So kann QSC auch die intelligente Zusammenführung und Orchestrierung ganz unterschiedlicher Cloud-Welten für ihre Kunden übernehmen.

Das Outsourcing-Geschäft umfasst in erster Linie IT-Dienstleistungen sowie Angebote zur Datenspeicherung für Unternehmen. Bei der Ausgestaltung der IT-Prozesse haben die Kunden die volle Wahlfreiheit und bestimmen selbst über Richtung und Geschwindigkeit der Transformation ihrer IT in die digitale Welt. Zu den Outsourcing-Diensten zählen das Management von Basis-IT- und Querschnittsdiensten, geschäftskritischer Applikationen, stationärer und mobiler Endgeräte sowie moderne Collaboration-Lösungen und ein professionelles IT-Service-Management mit 24/7-Service. Auf Wunsch übernimmt QSC auch die Betriebsverantwortung für die gesamte Infrastruktur.

Im Consulting berät QSC Unternehmen bei der Optimierung von Geschäftsprozessen, schwerpunktmäßig auf der Basis von SAP-Technologien. Als SAP-Full-Service-Dienstleister und langjähriger zertifizierter SAP-Partner verfügt WDV über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Basisbetrieb, Application-Management, Implementierung, Anwendersupport und Wartung sowie bei der Verwaltung von Softwarelizenzen. Zudem hat das Unternehmen früh auf die Integration cloudbasierter Anwendungen gesetzt, insbesondere auf die neue Business-Suite S/4HANA. Ergänzt wird das Consulting-Angebot durch Beratung für Microsoft-Anwendungen wie SharePoint, Skype for Business und Azure sowie ein eigenes Multi-Cloud-Consulting.

Das Colocation-Geschäft eröffnet Mittelständlern den Zugang zu einer sicheren und flexiblen IT-Infrastruktur. Das Angebot besteht aus klassischen Produkten wie Racks und Cages und reicht bis zu virtualisierten Lösungen über Virtual Datacenter. Abgerundet wird das Portfolio durch Management-Pakete und Security-Konzepte.

Alle Geschäftsfelder nutzen die QSC-eigene IT-Infrastruktur im Bundesgebiet. Im Mittelpunkt stehen TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren im Bundesgebiet. QSC verfügt an 6 Standorten über Rechenzentren mit einer Gesamtfläche von rund 20.000 Quadratmetern. Alle Rechenzentren unterliegen den hiesigen, im internationalen Vergleich sehr strengen Datensicherheitsbestimmungen. Sie bilden über ein hochperformantes Backbone einen georedundanten Verbund und erfüllen damit höchste Ansprüche an Skalierbarkeit, Verfügbarkeit und Sicherheit.

WESENTLICHE ABSATZMÄRKTE UND WETTBEWERBSPOSITION

QSC konzentriert sich auf mittelständische Unternehmenskunden mit Sitz in Deutschland. Bei dieser Zielgruppe verfügt QSC dank der eigenen mittelständischen Prägung, der flächendeckenden Präsenz im Bundesgebiet und der ausschließlich inländischen Rechenzentren über eine hohe Akzeptanz. QSC bietet dieser Zielgruppe ein solch breites Leistungsspektrum, wie es in der Regel nur Konzerne offerieren. Zahlreiche Auszeichnungen unterstreichen die gute Positionierung von QSC insbesondere bei Cloud-Technologien. So zählt das Marktforschungs- und Beratungshaus ISG das Unternehmen zu den marktführenden Anbietern von Infrastrukturdiensten aus der Cloud und bezeichnet es als "Rising Star", wenn es darum geht, Mittelständler beim Einstieg in die Cloud beratend und mit Migrationsdiensten zu unterstützen.

Um die Bedürfnisse von Mittelständlern optimal erfüllen zu können, nutzt QSC zwei Vertriebskanäle: Im Direkten Vertrieb adressiert ein Key-Account-Team Mittelständler mit mehr als 200 IT-Arbeitsplätzen. Der Indirekte Vertrieb konzentriert sich auf Unternehmen mit 50 bis 200 Arbeitsplätzen.

STRATEGIE

Die Strategie von QSC ist auf die nachhaltige Schaffung von Werten ausgelegt. Sie orientiert sich an den Bedürfnissen des deutschen Mittelstands. Hier markiert die Digitalisierung einen fundamentalen Umbruch; sie lässt neue Geschäftsmodelle entstehen, beschleunigt Innovationszyklen und macht interne Prozesse effizienter. Zugleich steigen die Ansprüche von Kunden und Beschäftigten an Produkte und Services: Sie erwarten, immer schneller und zu jeder Zeit an jedem Ort bedient zu werden. Nur mit der sukzessiven Einführung digitaler Prozesse können Unternehmen diesen Anforderungen genügen und dabei effizient und ressourcenschonend agieren. Die IT übernimmt hier eine neue Rolle: Sie ist nicht länger Dienstleister, sondern strategischer Treiber für Innovationen.

Um diesen Wandel bewältigen zu können, benötigen vor allem mittelständische Unternehmen erfahrene Dienstleister an ihrer Seite. Im Markt hebt sich QSC mit ihrem konsequent auf mittelständische Bedürfnisse ausgerichteten Portfolio ab. QSC berät, konzipiert, implementiert und betreibt sämtliche Digitalisierungsprozesse für und mit ihren Kunden. Im Mittelpunkt stehen oft Cloud-Technologien, denn die Cloud ist die IT-Architektur des digitalen Zeitalters. Nur sehr große Unternehmen können entsprechende Lösungen im eigenen Haus betreiben; der Mittelstand vertraut auf die Leistungskraft und technische Kompetenz von Dienstleistern als Integratoren - und genau hierfür ist QSC bestens aufgestellt.

Auch das Consulting spielt bei der Digitalisierung mittelständischer Unternehmen eine wichtige Rolle. Denn zu den Schwerpunkten der Services zählen die Integration cloudbasierter Anwendungen und die Transformation kompletter IT-Systeme. Frühzeitig hat sich das Consulting auf den Technologiesprung bei SAP hin zur Business-Suite S/4HANA vorbereitet und unterstützt nun vor allem größere Mittelständler bei der intelligenten Erfassung und Nutzung großer Datenmengen. Auf dem Weg in das digitale Zeitalter ist zudem eine sichere und flexible IT-Infrastruktur unabdingbar. Genau diese stellt QSC mit ihren Colocation-Services bereit, deren Basis die hochperformanten und sicheren Rechenzentren in Deutschland sind.

Mit Blick auf die hohe Dynamik der Märkte entwickelt QSC ihre Strategie ständig weiter. Durch die Vertikalisierung ihrer Organisation schärfte QSC Ende 2017 das Profil in ihren Kernkompetenzfeldern. Schon im ersten Jahr verhalf die neue Organisation dem Unternehmen zu mehr Agilität, Geschwindigkeit und Flexibilität stiegen spürbar an. Dies schafft eine gute Grundlage für die angestrebte nachhaltige Wertsteigerung in den kommenden Jahren.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

QSC ist in hochdynamischen Märkten aktiv; schon deshalb sind Innovationen ein integraler Bestandteil des operativen Geschäfts. Im Mittelpunkt stehen Qualitäts- und Prozessinnovationen, die beispielsweise die reibungslose Migration der komplexen IT-Systeme von Kunden in das Diensteportfolio von QSC sowie deren kontinuierliche Optimierung gewährleisten. Solche Innovationen entstehen im Dialog mit Kunden. Aus diesem Austausch ergeben sich auch Impulse für neue Produkte und Dienste. Vor diesem Hintergrund versteht QSC Forschung und Entwicklung (FuE) als Querschnittsaufgabe und ordnet ihr keine gesonderten Ressourcen zu; deshalb unterbleibt der Ausweis einer FuE-Mitarbeiterzahl.

ORGANISATION

Die QSC AG hat ihren Sitz in Köln und verfügt mit Hamburg über einen zweiten großen Standort. Hinzu kommen 10 Vertriebsniederlassungen im Bundesgebiet. Es gibt vier wesentliche unmittelbare bzw. mittelbare Beteiligungen:

Am 12. Juli 2018 genehmigte die ordentliche Hauptversammlung die Ausgliederung des TK-Geschäfts in eine eigene Gesellschaft, die 100-prozentige QSC-Tochter Plusnet GmbH. Der entsprechende Handelsregistereintrag erfolgte am 31. August 2018.

Plusnet hält 100% der Anteile an der Ventelo GmbH, die bestehende Kunden mit TK-Diensten versorgt.

Ventelo wiederum hält 100% der Anteile der Netzgesellschaft Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG.

In der Q-loud GmbH bündelt QSC bereits seit November 2016 sämtliche IoT-Aktivitäten.

STEUERUNG

Die Steuerung erfolgt auf Basis der nach IFRS ermittelten Größen Umsatz, EBITDA sowie Free Cashflow. Bei der QSC AG wird auf die Steuerungsgrößen Umsatz und Jahresergebnis nach Steuern zurückgegriffen. Anders als im Vorjahr betrachtet QSC Investitionen nicht mehr als wesentlichen Leistungsindikator. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren werden zur Steuerung nicht herangezogen.

Das zentrale Steuerungsinstrument sind die Monatsberichte. Sie enthalten alle relevanten Kennzahlen und Soll-Ist-Vergleiche. Diese stellen eine wichtige Diskussionsgrundlage für die 14-tägigen Vorstandssitzungen und die Monatsberichte an den Aufsichtsrat dar. Darüber hinaus erfolgt auf der Basis aktueller Soll-Ist-Vergleiche eine regelmäßige Aktualisierung der rollierenden Planung; diese dient als Frühwarnsystem für eventuelle Abweichungen und ermöglicht eine frühzeitige Korrektur. Ein integraler Bestandteil des Berichtswesens ist das Risikomanagementsystem. Es stellt die direkte Einbindung eventueller Veränderungen bei den Chancen und Risiken in das Steuerungssystem sicher.

2. Unternehmensführung und Corporate Governance1

Der nachhaltige Erfolg von Unternehmen erfordert gute Corporate Governance. Vorstand und Aufsichtsrat von QSC legen schon daher größten Wert auf eine transparente Führung und Kontrolle. Sie orientieren sich am Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") und setzen dessen Vorgaben bis auf wenige begründete Ausnahmen vollständig um. Nachfolgend berichtet der Vorstand, auch im Namen des Aufsichtsrats, über die Corporate Governance gemäß Ziffer 3.10 des Kodex. Die Ausführungen enthalten auch den gesetzlich geforderten Vergütungsbericht sowie in einem gesonderten Abschnitt die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB.

LEITUNG UND KONTROLLE*

Die QSC AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit einer dualen Führungsstruktur. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät ihn. Die Mitglieder beider Gremien sind allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine Interessenkonflikte.

Der Vorstand sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien. Seit Dezember 2017 ist mit einem elektronischen Hinweisgebersystem sichergestellt, dass Beschäftigte und Dritte geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen geben können. Darüber hinaus sorgt der Vorstand für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling.

1* Die mit einem Sternzeichen gekennzeichneten Abschnitte wurden durch den Abschlussprüfer nicht inhaltlich geprüft.

Entscheidungen im Vorstand bedürfen gemäß der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des Vorsitzenden. Dies gilt nicht bei einem zweiköpfigen Vorstand, hier ist Einstimmigkeit gefordert. Alle Entscheidungen zu Maßnahmen und Geschäften, die für das Unternehmen von großer Bedeutung sind oder mit denen ein größeres wirtschaftliches Risiko verbunden ist, bedürfen der Entscheidung des Gesamtvorstands. Ein Geschäftsverteilungsplan regelt die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder. Jeder Vorstand führt diese Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung.

Im Geschäftsjahr 2018 bestand der Vorstand aus zwei Mitgliedern: Jürgen Hermann (Vorsitz) und Stefan A. Baustert (Finanzen). Anfang 2018 hatte der Aufsichtsrat - neuen gesetzlichen Bestimmungen folgend - für das Gremium ein Diversitätskonzept verabschiedet. Es legt die Kriterien für die künftige Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten für eine Vorstandsposition fest. Im Mittelpunkt stehen die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, die Führungsqualitäten, die bisherigen Leistungen und erworbenen Fähigkeiten sowie Kenntnisse über das Unternehmen. Zudem soll bei der Suche nach qualifizierten Persönlichkeiten für den Vorstand künftig auf Diversität geachtet werden; zu würdigen ist dabei, inwiefern unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Berufs- und Lebenserfahrungen sowie eine angemessene Vertretung beider Geschlechter der Vorstandsarbeit zu Gute kommen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über unternehmensrelevante Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Laut Geschäftsordnung des Vorstands ist vor Abschluss bedeutender Geschäftsvorgänge wie der Festlegung der Jahresplanung, großen Investitionen, Akquisitionen und Finanzierungsmaßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich. Solche Entscheidungen berät der Aufsichtsrat intensiv in seinen Ausschüssen und im Gesamtgremium.

Laut Satzung besteht der QSC-Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Zwei Drittel der Aufsichtsratsmitglieder werden den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes folgend von den Anteilseignern und ein Drittel von den Arbeitnehmern gewählt. Im Juli 2018 bestätigte die Hauptversammlung die bisherigen vier Vertreter der Anteilseigner in dem Gremium mit großer Mehrheit; bereits im Vorfeld hatten die Arbeitnehmer ihre Vertreter bestimmt. Die Amtszeit dieses Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet.

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse entscheiden mit einfacher Mehrheit, sofern Gesetz oder Satzung nichts anderes vorschreiben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden mit dem Nominierungs-, dem Personal-, dem Prüfungs- und dem Strategieausschuss durchgängig vier Ausschüsse. Alle Ausschüsse berichten regelmäßig dem Plenum und bereiten gegebenenfalls dessen Beschlussfassungen vor.

Für sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats schließt QSC eine D&O-Versicherung ab, die, wie vom Kodex gefordert, einen Selbstbehalt von 10% der Schadenssumme vorsieht. QSC begrenzt die Haftung pro Jahr jedoch auf 100% der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsräte, da das Unternehmen eine darüber hinausgehende Selbstbeteiligung für nicht angemessen hält.

Im Mai 2017 hatte der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil verabschiedet. Danach soll das Gremium insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. Neben einem detaillierten Kompetenzprofil legt das Dokument auch Grundsätze für die Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats, die angemessene Beteiligung von Frauen, die Mitgliedschaft ehemaliger Vorstandsmitglieder sowie eine Altersgrenze fest. Die Ziele entsprechen den Empfehlungen des Kodex in Ziffer 5.4.1 - mit zwei Ausnahmen: Es gibt keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer, da der Aufsichtsrat der Auffassung ist, dass es nicht im Interesse der Gesellschaft liegt, im Vorhinein festzulegen, wie lange ihm die einzelnen Mitglieder angehören sollen. Im Interesse der Rechtssicherheit künftiger Wahlen zum Aufsichtsrat haben Vorstand und Aufsichtsrat zudem entschieden, eine Abweichung von der Empfehlung des Kodex zu erklären, die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen von Aufsichtsratskandidaten zum Unternehmen, seinen Organen und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bei Wahlvorschlägen offenzulegen. Nach Auffassung von QSC regelt diese Empfehlung nicht konkret genug, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe tatsächlich offenzulegen sind. Die selbst gesetzten Ziele erfüllten im abgelaufenen Geschäftsjahr sowohl der bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Juli 2018 amtierende als auch der seitdem tätige Aufsichtsrat. Dem Gremium gehörten bzw. gehören mit Ina Schlie und Dr. Frank Zurlino zwei unabhängige Mitglieder an. Ina Schlie, die langjährige Leiterin der Konzernsteuerabteilung von SAP, verfügt zudem über den geforderten Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung; ihre Mitgliedschaft gewährleistet zugleich den selbst gesetzten Mindestanteil von Frauen in dem Gremium von 16,6 %. Mit Dr. Bernd Schlobohm und Gerd Eickers gehören dem Gremium höchstens zwei ehemalige Vorstandsmitglieder an. Bei der Wahl im Sommer 2018 waren alle Kandidaten jünger als 75 Jahre.

Im Vorfeld hatte sich der Aufsichtsrat bei den jeweiligen Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Er veröffentlichte darüber hinaus, wie vom Kodex vorgesehen, vor der Wahl Lebensläufe der Kandidaten, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gaben. Diese Lebensläufe sind auf der Website einsehbar und werden jährlich aktualisiert.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG *

Die nachfolgenden Ausführungen nach § 289f HGB sind Bestandteil des Lageberichts. Dazu zählt die am 22. November 2018 von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichte Erklärung nach § 161 AktG.

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der QSC AG nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017

Die QSC AG ("QSC") legt seit ihrer Gründung größten Wert auf gute Corporate Governance und erachtet Transparenz sowie eine wertorientierte Unternehmensführung als Selbstverständlichkeit. Folgerichtig setzt das Unternehmen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in nahezu allen Punkten um und lebt sie in der täglichen Arbeit. Die Gesellschaft hat den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird ihnen mit folgenden Ausnahmen entsprechen:

Keine Vereinbarung eines den Vorgaben des § 93 Abs. 2 AktG entsprechenden Selbstbehalts in der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat (Kodex Ziffer 3.8, Absatz 2 und Absatz 3).

QSC folgt der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex insofern, als die D&O-Versicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats einen Selbstbehalt von 10 % der Schadenssumme vorsieht. Abweichend von der Empfehlung ist die Haftung pro Jahr jedoch auf 100 % der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsräte beschränkt, da QSC eine über die Jahresvergütung hinausgehende Selbstbeteiligung für nicht angemessen hält.

Keine betragsmäßige Höchstgrenze für einzelne variable Vergütungsteile und die Vergütung eines Vorstandsmitglieds insgesamt und hierauf bezogen keine Darstellung der erreichbaren Maximalvergütung im Vergütungsbericht (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 2, Satz 6 und Ziffer 4.2.5, Absatz 3 [erster Spiegelstrich] und Absatz 4).

Lediglich ein Vorstandsmitglied hält als variablen Bestandteil seiner Vorstandsvergütung u. a. noch Wandelschuldverschreibungen aus dem AOP 2006, die vor Inkrafttreten der Empfehlung zugeteilt wurden. Der bestehende Vorstandsvertrag sieht zwar eine Begrenzungsmöglichkeit für den Fall außerordentlicher Entwicklungen vor; eine feste betragsmäßige Höchstgrenze ist für etwaige Kursgewinne aus der Ausübung von Wandlungsrechten aus dem AOP 2006 und damit die Vergütung des Vorstandsmitglieds insgesamt jedoch nicht festgelegt. QSC wird insoweit auch in den Mustertabellen im Vergütungsbericht keine Maximalbeträge angeben können, soweit dies nach den Mustertabellen gefordert wird. Hiervon abgesehen entspricht QSC den Empfehlungen im Hinblick auf die bestehende Vorstandsvergütung vollumfänglich und wird den Empfehlungen auch künftig bei einer etwaigen Neufestlegung der Vorstandsvergütung entsprechen.

Keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt (Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 2, Satz 2).

Der Aufsichtsrat von QSC hat ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet und konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benannt, die den Empfehlungen in Ziffer 5.4.1 des Kodex mit Ausnahme der Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat entsprechen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass es nicht im Interesse der Gesellschaft liegt, im Vorhinein festzulegen, wie lange die einzelnen Mitglieder dem Gremium angehören sollen. Zwar ist es grundsätzlich wünschenswert, dass sich der Aufsichtsrat in gewissen Abständen verändert, andererseits soll der Gesellschaft auch die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen.

Keine Offenlegung der persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung (Kodex Ziffer 5.4.1, Absätze 6 bis 8).

Die Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex regelt nach Auffassung von QSC nicht konkret genug, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung offenzulegen sind, um der Empfehlung zu genügen. Im Interesse der Rechtssicherheit künftiger Wahlen zum Aufsichtsrat haben Vorstand und Aufsichtsrat sich entschieden, eine Abweichung von dieser Empfehlung zu erklären. QSC ist der Auffassung, dass bereits die gesetzlichen Angabepflichten in § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG dem Informationsbedürfnis der Aktionäre Rechnung tragen, und wird zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden, ob anlässlich von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung freiwillig und ohne Bindung an die Empfehlung des Kodex zusätzliche Informationen über die Kandidaten zugänglich gemacht werden.

 

Köln, 22. November 2018

Für den Vorstand

Jürgen Hermann

Für den Aufsichtsrat

Dr. Bernd Schlobohm

Wichtige Themen im Rahmen der Unternehmensführung sind darüber hinaus:

Relevante Unternehmensführungspraktiken. QSC erachtet Corporate Governance als Rahmen für die transparente Führung und Kontrolle des gesamten Unternehmens; schon daher stehen die internen Richtlinien im Einklang mit dem Kodex. Darüber hinaus basiert die Führung des Unternehmens auf einem gemeinsamen Wertesystem. Dessen wesentliche Inhalte fassen die QSC-Compliance-Grundsätze im "Code of Conduct" zusammen. Sie sind für den Vorstand sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich und sollen auch das geschäftliche Miteinander mit Dritten prägen. Selbstverständlich erfordert Compliance darüber hinaus die ständige Aufmerksamkeit der Führungsgremien. Regelmäßig befassen sich Vorstand und Aufsichtsrat sowie dessen Prüfungsausschuss mit diesem Thema; sie stützen sich unter anderem auf die quartalsweise erstellten Risikoberichte, das interne Controlling und die Berichterstattung der Internen Revision. Aus diesen Diskussionen ergeben sich wichtige Anstöße für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems.

Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat beschreibt das Kapitel Leitung und Kontrolle.

Diversität nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG. Der Aufsichtsrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass der Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat mindestens 16,6 % betragen soll. Grundsätzlich sieht er die Beteiligung von Frauen als gemeinsame Verantwortung von Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite. Da der Aufsichtsrat keinen Einfluss auf die Wahl der Arbeitnehmervertreter hat, übernimmt die Seite der Vertreter der Anteilseigner die Aufgabe, dieses Ziel zu erreichen. Mit Ina Schlie gehört dem Aufsichtsrat auch nach der Neuwahl im Juli 2018 eine Vertreterin an; hinzu kommt eine Vertreterin der Arbeitnehmerseite. Mit einer Frauenquote von 33 % erfüllt auch der neue Aufsichtsrat die selbst gesetzten sowie die gesetzlichen Vorgaben. Für den Vorstand liegt die selbst gesetzte Zielgröße bei 0 %. Der Aufsichtsrat hatte diese Größe im Geschäftsjahr 2017 angesichts der hohen IT- und Techniklastigkeit von QSC bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr bildeten zwei männliche Vertreter den Vorstand. Bei den obersten beiden Führungsebenen wird eine Zielgröße für Managerinnen von 15 % angestrebt. Zum Jahresende 2018 waren jeweils 12 % der Führungskräfte der ersten und zweiten Führungsebene weiblich.

VERGÜTUNG DER ORGANE

Zu einer guten Corporate Governance zählt die transparente Darstellung der Gesamtvergütung der Organe Vorstand und Aufsichtsrat. Das Vergütungssystem der Vorstände wurde zuletzt durch die ordentliche Hauptversammlung am 27. Mai 2015 gebilligt. Danach legt der Aufsichtsrat die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Bei der Beurteilung von deren Angemessenheit orientiert er sich an den Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistung, der wirtschaftlichen Lage und der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens. Er berücksichtigt zudem die Üblichkeit der Vergütung mit Blick auf das Vergleichsumfeld und die Vergütungsstruktur im eigenen und in vergleichbaren Unternehmen. Die Gesamtvergütung wird so bemessen, dass sie am Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist.

Das Vergütungssystem für den QSC-Vorstand setzt sich aus fixen und variablen Vergütungsbestandteilen, Versorgungsleistungen sowie anderen Nebenleistungen zusammen.

Die jährliche, erfolgsunabhängige Fixvergütung soll einen Anteil von maximal 50 % der gesamten Jahreszielvergütung (bestehend aus fixer und variabler Vergütung bei 100 % Zielerreichung) ausmachen. Sie berücksichtigt die Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie die ihm übertragene Funktion und Verantwortung. Die Fixvergütung wird in 12 gleichen Monatsraten am Ende eines jeden Kalendermonats durch Banküberweisung gezahlt. Für die Übernahme weiterer konzerninterner Mandate erhalten die Vorstandsmitglieder keine gesonderte Vergütung.

Außerdem erhalten die Vorstandsmitglieder eine variable Vergütung ("Tantieme"). Ihre Höhe richtet sich nach dem Erreichen der in einer gesonderten Zielvereinbarung zu vereinbarenden (Ein-)Jahresziele ("Short-Term Incentives") und Mehrjahresziele ("Long-Term Incentives"). Diese Ziele können sich an unternehmensbezogenen Kennzahlen orientieren und/oder individuell ausgestaltet sein. Für unternehmensbezogene Kennzahlen können sie ehrgeizigere Mindestziele beinhalten, als der extern kommunizierte Ausblick vorgibt.

Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst drei Geschäftsjahre. Die Mehrjahresziele werden zu Beginn des Bemessungszeitraums vereinbart und sind zu dessen Ende zu erfüllen. Der Aufsichtsrat kann für die Zielerreichung über die einzelnen Geschäftsjahre des Bemessungszeitraums Zwischenziele und/oder weitere Bedingungen vereinbaren.

Die variable Vergütung ist in bar zu leisten und soll insgesamt einen Anteil von mindestens 50 % der gesamten Jahreszielvergütung (bei 100 % Zielerreichung) ausmachen. Die Zielerreichung wird grundsätzlich ermittelt, nachdem der jeweilige Konzernabschluss festgestellt wurde, der für die in der Zielvereinbarung definierten Ziele relevant ist. Eine sich hieraus ergebende Tantieme wird, soweit sie auf Jahresziele entfällt, am Ende des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung nach Ablauf des Geschäftsjahres stattfindet, und, soweit sie auf Mehrjahresziele entfällt, am Ende des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung nach Ablauf des Bemessungszeitraums stattfindet, ausgezahlt.

Außerdem gewährt das Unternehmen den Vorstandsmitgliedern Versorgungsleistungen. Dabei handelt es sich um Beitragszusagen für Versorgungsleistungen durch Versicherungen und Unterstützungskassen und/oder um Zusagen eines Fixbetrags zur eigenen Sicherstellung einer angemessenen Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Die den Vorstandsmitgliedern gewährten anderen Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die Bereitstellung eines Dienstwagens bzw. die Zahlung einer Car-Allowance und marktübliche Versicherungsleistungen.

Aufsichtsrat vereinbart Untergrenzen und Obergrenzen für das Erreichen jedes einzelnen Jahres- und Mehrjahresziels. Das Unterschreiten von Untergrenzen oder der Nichteintritt einer Bedingung für ein Jahresziel und/oder ein Mehrjahresziel führt zum vollständigen Ausfall der auf das betreffende Ziel entfallenden variablen Vergütung; beim Mehrjahresziel ist die auf das betreffende Ziel entfallende variable Vergütung für den gesamten Bemessungszeitraum von einem Ausfall betroffen. Das Nichterreichen eines Zwischenziels führt zu einem teilweisen oder vollständigen Ausfall der von dem Erreichen des Zwischenziels abhängigen Vergütung. Die Obergrenze dient der Begrenzung der variablen Vergütung für außerordentliche Entwicklungen auf maximal das 1,5-Fache der auf die variable Vergütung entfallenden Zielvergütung, die für 100 % Zielerreichung ausgelobt ist.

Beim Abschluss der Zielvereinbarungen achtet der Aufsichtsrat darauf, dass der auf die Erreichung der Mehrjahresziele entfallende Anteil der variablen Zielvergütung grundsätzlich mindestens den auf die Erreichung der Jahresziele entfallenden Anteil erreicht. Der auf Jahresziele entfallende Anteil der variablen Vergütung kann jedoch insofern stärker gewichtet werden, als die Vergütungsstruktur durch andere Elemente (wie z. B. eine zusätzliche Tantieme in Form von Aktien und Aktienoptionen) insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und einen langfristigen Leistungsanreiz ausgerichtet bleibt.

Der Aufsichtsrat kann den Vorstandsmitgliedern für die Erreichung von Mehrjahreszielen und zur Förderung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung eine angemessene zusätzliche Tantieme in Form von Aktien oder Aktienoptionen von QSC zusagen und insoweit Warte-, Halte- bzw. Ausübungsfristen vereinbaren. Hierdurch kann sich der Anteil der variablen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung an der gesamten variablen Vergütung, aber auch der Anteil der variablen Vergütung an der gesamten Zielvergütung, weiter erhöhen. Der Aufsichtsrat kann schließlich den Vorstandsmitgliedern nach Ermessen in Anerkennung außergewöhnlicher Leistungen eine angemessene zusätzliche Tantieme in bar oder in Form von Aktien oder Aktienoptionen des Unternehmens gewähren. Auch hierfür können Halte- bzw. Ausübungsfristen vereinbart werden.

Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 belief sich auf T € 1.132 im Vergleich zu T € 2.412 im Geschäftsjahr 2017. Dieser deutliche Rückgang der Gesamtvergütung war wesentlich bedingt durch das Ausscheiden von zwei Vorstandsmitgliedern zum Ende des Geschäftsjahres 2017; im Geschäftsjahr 2018 waren nur noch zwei Vorstandsmitglieder im Amt. Außerdem berücksichtigte die Gesamtvergütung des Vorjahres die variable Vergütung für die Mehrjahresziele 2015 bis 2017.

Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder zeigt die nachfolgende Tabelle. Im Zusammenhang mit der Verlängerung des Anstellungsvertrags des Vorstandsmitglieds Stefan A. Baustert hat der Aufsichtsrat auf Empfehlung seines Personalausschusses beschlossen, ausnahmsweise von dem durch die Hauptversammlung gebilligten Vergütungssystem abzuweichen. Die fixe Vergütung von Stefan A. Baustert wurde ab dem 1. Januar 2018 erhöht und beträgt für die Laufzeit des Anstellungsvertrags zukünftig 54,5 % der Jahreszielvergütung (bei 100 % Zielerreichung), und damit mehr als 50 %.

Diese Ausnahmeregelung wurde beschlossen, da die Erhöhung der Fixvergütung ein wesentlicher Aspekt für die Zustimmung von Stefan A. Baustert zur Verlängerung seines Dienstvertrags war und der Aufsichtsrat wie der Personalausschuss der Auffassung sind, dass die Fortführung der Vorstandstätigkeit von Stefan A. Baustert im Interesse der Gesellschaft ist.

In den für das Geschäftsjahr 2018 geschlossenen Zielvereinbarungen sind für alle im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstandsmitglieder deckungsgleich ein Jahresziel und zwei voneinander unabhängige, gleichgewichtete Mehrjahresziele vereinbart. Das Jahresziel 2018 knüpfte an den Free Cashflow des Konzerns im Geschäftsjahr 2018 an und wurde vollständig erreicht.

Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst die Geschäftsjahre 2018 bis 2020. Die Mehrjahresziele knüpfen an die Konzern-EBITDA-Marge zum Ende des Bemessungszeitraums im Jahr 2020 sowie an den im Segment Cloud im Geschäftsjahr 2020 erzielten Umsatz an. Zum Jahresende 2018 lagen keine Erkenntnisse vor, dass die für das Geschäftsjahr 2020 vereinbarten Zielwerte nicht vollständig erreicht werden können. Der auf die Mehrjahresziele entfallende Teil der variablen Vergütung wird erst nach Ablauf des Bemessungszeitraums als Bestandteil der Gesamtvergütung berücksichtigt, wenn die vereinbarten Mehrjahresziele erreicht wurden. Kredite an Vorstandsmitglieder wurden nicht gewährt.

Vorstandsmitgliedern ist für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund eines wirksamen Widerrufs der Bestellung durch das Unternehmen innerhalb der ersten beiden Dienstvertragsjahre jeweils eine Abfindung zugesagt worden. Diese Abfindung beträgt beim Vorstandsvorsitzenden Jürgen Hermann wie im Vorjahr T € 600 und beim Vorstandsmitglied Stefan A. Baustert T € 550 (2017: T € 500). Der Abfindungsbetrag reduziert sich im letzten Dienstvertragsjahr um jeweils ein Zwölftel je Monat, in dem das Dienstverhältnis im letzten Vertragsjahr noch bestanden hat. Im Fall der außerordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes (§ 626 BGB) oder im Fall einer Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund einer berechtigten Amtsniederlegung des betreffenden Vorstandsmitglieds besteht kein Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Bei einer einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund soll der Gesamtwert der vom Unternehmen im Rahmen einer solchen Vereinbarung zugesagten Leistungen den Betrag von T € 600 bzw. T € 550 nicht überschreiten.

Die Gesamtbezüge für ehemalige Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2018 T € 4 (2017: T € 942). Es handelte sich hierbei um eine nachträglich geleistete Versicherungsprämie. Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schlobohm wurde im Jahr 1997 eine unmittelbare Versorgungszusage auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Witwenrente erteilt. Die Verpflichtung zum Bilanzstichtag betrug T € 1.378 vor Verrechnung mit dem Anspruch aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T € 1.695. Der versicherungsmathematische Barwert der Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen für andere ehemalige Mitglieder des Vorstands betrug T € 58.

Die folgende Tabelle informiert in individualisierter Form über die Anzahl der Aktien und Wandelschuldverschreibungen der Vorstandsmitglieder:

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Aktien Wandelschuldverschreibungen
31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
Jürgen Hermann 600.000 400.000 350.000 350.000
Stefan A. Baustert 40.000 40.000 200.000 200.000
Udo Faulhaber (bis 31. Dezember 2017) - -1 - 150.0001
Felix Höger (bis 31. Dezember 2017) - -1 - 150.0001

1 Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Vorstand.

Jürgen Hermann hat im Kalenderjahr 2018 Aktienkäufe über die Börse getätigt. (Siehe auch die Mitteilungen über die Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung auf der QSC-Website).

Gewährte Zuwendungen

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in T€ Jürgen Hermann
Vorstandsvorsitzender seit 30. Mai 2013
Gewährte Zuwendungen 2017 2018 2018 (Min.) 2018 (Max.)
Festvergütung 300 300 300 300
Nebenleistungen 33 32 32 32
Summe 333 332 332 332
Sondertantieme1 20 - - -
Einjährige variable Vergütung 150 150 0 225
Mehrjährige variable Vergütung
Long-Term Incentive (2015-2017)2 150 - - -
Long-Term Incentive (2018- 2020)1 - 150 0 225
Gesamtvergütung gemäß DCGK 653 632 332 782
Überleitung zu der Gesamtvergütung nach § 285 Nr. 9a HGB in Verbindung mit DRS 17
abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung -150 -150
abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 -150 -
abzüglich Long-Term Incentive (2018 - 2020)4 - -150
zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung 189 168
zuzüglich zugeflossenem Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 146 85
Gesamtbezüge 688 585
In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen 38 22
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in T€ Stefan A. Baustert
Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2015
Gewährte Zuwendungen 2017 2018 2018 (Min.) 2018 (Max.)
Festvergütung 250 300 300 300
Nebenleistungen 35 36 35 35
Summe 285 336 335 335
Sondertantieme1 20 - - -
Einjährige variable Vergütung 125 125 0 187
Mehrjährige variable Vergütung
Long-Term Incentive (2015-2017)2 125 - - -
Long-Term Incentive (2018- 2020)1 - 125 0 187
Gesamtvergütung gemäß DCGK nach § 285 Nr. 9a HGB in Verbindung mit DRS 17 555 586 335 709
Überleitung zu der Gesamtvergütung abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung -125 -125
abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 -125 -
abzüglich Long-Term Incentive (2018 - 2020)4 - -125
zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung 208 140
zuzüglich zugeflossenem Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 122 71
Gesamtbezüge 635 547
In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen 39 39
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in T€ Udo Faulhaber
Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2017
Gewährte Zuwendungen 2017 2018 2018 (Min.) 2018 (Max.)
Festvergütung 250 - - -
Nebenleistungen 31 - - -
Summe 281 - - -
Sondertantieme1 20 - - -
Einjährige variable Vergütung 125 - - -
Mehrjährige variable Vergütung
Long-Term Incentive (2015-2017)2 125 - - -
Long-Term Incentive (2018- 2020)1 - - - -
Gesamtvergütung gemäß DCGK nach § 285 Nr. 9a HGB in Verbindung mit DRS 17 551 - - -
Überleitung zu der Gesamtvergütung abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung -125 -
abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 -125 -
abzüglich Long-Term Incentive (2018 - 2020)4 - -
zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung 125 -
zuzüglich zugeflossenem Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 76 -
Gesamtbezüge 502 -
In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen 59 -
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in T€ Felix Höger
Mitglied des Vorstands bis 31 Dezember 2017
Gewährte Zuwendungen 2017 2018 2018 (Min.) 2018 (Max.)
Festvergütung 300 - - -
Nebenleistungen 42 - - -
Summe 342 - - -
Sondertantieme1 20 - - -
Einjährige variable Vergütung 150 - - -
Mehrjährige variable Vergütung
Long-Term Incentive (2015-2017)2 150 - - -
Long-Term Incentive (2018- 2020)1 - - - -
Gesamtvergütung gemäß DCGK nach § 285 Nr. 9a HGB in Verbindung mit DRS 17 662 - - -
Überleitung zu der Gesamtvergütung abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung -150
abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 -150 -
abzüglich Long-Term Incentive (2018 - 2020)4 - -
zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung 150 -
zuzüglich zugeflossenem Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 75
Gesamtbezüge 587 -
In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen 63 -

Zufluss

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in T€ Jürgen Hermann Stefan A. Baustert Udo Faulhaber
Vorstandsvorsitzender seit 30. Mai 2013 Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2015 Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2017
2017 2018 2017 2018 2017 2018
Zufluss
Festvergütung 300 300 250 300 250
Nebenleistungen 33 32 35 36 31 -
Summe 333 332 285 336 281 -
Sondertantieme1 20 - 70 - 20
Einjährige variable Vergütung 189 168 158 140 125 -
Mehrjährige variable Vergütung
Long-Term Incentive (2015-2017)2 146 85 122 71 76 -
Gesamtvergütung gemäß DCGK 688 585 635 547 502 -
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in T€ Felix Höger
Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2017
2017 2018
Zufluss
Festvergütung 300 -
Nebenleistungen 42 -
Summe 342 -
Sondertantieme1 20
Einjährige variable Vergütung 150 -
Mehrjährige variable Vergütung
Long-Term Incentive (2015-2017)2 75 -
Gesamtvergütung gemäß DCGK 587 -

1 Gemäß den mit den Vorstandsmitgliedern geschlossenen Dienstverträgen kann der Aufsichtsrat einzelnen Mitgliedern des Vorstands in Anerkennung außergewöhnlicher Leistungen über die jeweils vereinbarte fixe und variable Vergütung hinaus eine angemessene Tantieme in bar gewähren.
2 Die variable Vergütung für das Long-Term Incentive (2015 - 2017) wurde auf der Basis von zwei voneinander unabhängigen, gleichgewichteten Mehrjahreszielen vereinbart. Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasste die Geschäftsjahre 2015 bis 2017. Die Mehrjahresziele knüpften an das Konzern-EBITDA im Geschäftsjahr 2017 sowie an den im neuen Wachstumssegment Cloud erzielten Umsatz im Geschäftsjahr 2017 an. Während die vertraglich vereinbarte Untergrenze für das Teilziel Konzern-EBITDA erreicht wurde, konnte die Untergrenze für das Teilziel Cloud-Umsatz nicht erreicht werden, was zu einem vollständigen Ausfall der auf letztgenanntes Teilziel entfallenden variablen Vergütung führte. Die Zielvereinbarung für das Long-Term Incentive (2015 - 2017) regelt, dass bei Eintreten wesentlicher Sondereffekte für die Geschäftsjahre des Bemessungszeitraums, die für die Feststellung der Zielerreichung maßgeblich sind, sich der Aufsichtsrat und die Vorstandsmitglieder darüber verständigen, ob und wie diese Sondereffekte für Zwecke der Zielerreichnung neutralisiert werden. Auf Vorschlag des Personalausschusses hat der Aufsichtsrat im März 2018 beschlossen, wesentliche Sonderbelastungen bei der Berechnung des Konzern-EBITDA 2017 zu neutralisieren. Hierdurch erhöhte sich der Grad der Zielerreichung und die daraus resultierende variable Vergütung für das Teilziel Konzern-EBITDA.
3 Die variable Vergütung für das Long-Term Incentive (2018 - 2020) wurde auf der Basis von zwei voneinander unabhängigen, gleichgewichteten Mehrjahreszielen vereinbart. Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst die Geschäftsjahre 2018 bis 2020. Die Mehrjahresziele knüpfen an die Konzern-EBITDA-Marge im Geschäftsjahr 2020 sowie an den im Segment Cloud erzielten Umsatz im Geschäftsjahr 2020 an. Zum Jahresende 2018 lagen keine Erkenntnisse vor, dass die für das Geschäftsjahr 2020 vereinbarten Zielwerte nicht vollständig erreicht werden können.
4 Diese Vergütungen gelten nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB erst zum Ende des jeweiligen dreijährigen Bemessungszeitraums als gewährt, da die aufschiebenden Bedingungen der Zielerreichung erst zu diesem Zeitpunkt als erfüllt gelten.

Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Die Mitglieder des QSC-Aufsichtsrats erhalten entsprechend der Satzung eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung in Höhe von T € 35; der Vorsitzende und sein Stellvertreter erhalten T € 70 bzw. T € 50. Neben der Vergütung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat erhält ein Aufsichtsratsmitglied eine gesonderte Vergütung für die Arbeit in einem Aufsichtsratsausschuss (außer für die Tätigkeit im Nominierungsausschuss) von T € 5, der jeweilige Ausschussvorsitzende erhält T € 10. Mitglieder, die in mehreren Ausschüssen tätig sind, erhalten für ihre Ausschusstätigkeit allerdings insgesamt höchstens T € 25. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig.

Für seine Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018 wie im Vorjahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt T € 315. Die folgende Tabelle informiert in individualisierter Form über die Vergütung sowie die Anzahl der Aktien und der Wandlungsrechte der Mitglieder des Aufsichtsrats:

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Vergütung gemäß § 15a der Satzung (in T €)1 Aktien
2018 2017 31.12.2018 31.12.2017
Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender 95 (25) 95 (25) 15.519.910 15.519.910
Dr. Frank Zurlino, Stellv. Vorsitzender 60 (10) 60 (10) 10.000 10.000
Gerd Eickers 40 (5) 40 (5) 15.577.484 15.577.484
Ina Schlie 45 (10) 45 (10) - -
Cora Hödl2 40 (5) 40 (5) - -
Anne-Dore Ahlers2(bis 12. Juli 2018) 18 - 35 - - -
Matthias Galler2(ab 12. Juli 2018) 17 - - - - -
Insgesamt 315 (55) 315 (55)
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Wandelschuldverschreibungen
31.12.2018 31.12.2017
Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender 132.000 132.000
Dr. Frank Zurlino, Stellv. Vorsitzender - -
Gerd Eickers - -
Ina Schlie - -
Cora Hödl2 4.100 4.100
Anne-Dore Ahlers2(bis 12. Juli 2018) 2.7003 2.700
Matthias Galler2(ab 12. Juli 2018) 2.700 2.700
Insgesamt

1 Angaben in Klammern betreffen die im Gesamtbetrag enthaltene Vergütung aus Ausschusstätigkeit.
2 Arbeitnehmervertreter.
3 Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat.

Mit Ausnahme der erstatteten Reisekosten und sonstigen Auslagen erhielt kein Mitglied über die hier genannten Bezüge hinaus eine weitere Vergütung oder andere Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen als Aufsichtsratsmitglied. Es wurden keine Kredite an Aufsichtsratsmitglieder gewährt. QSC unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, in die die Mitglieder des Aufsichtsrats einbezogen sind.

ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN NACH § 289a HGB

Die folgende Übersicht erläutert die Situation hinsichtlich der verpflichtenden Angaben nach § 289a HGB. Es handelt sich insgesamt um Regelungen, die bei börsennotierten Unternehmen üblich sind. Die nachfolgenden Angaben geben die Verhältnisse wider, wie sie zum Bilanzstichtag bestanden.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals. Das gezeichnete Kapital per 31. Dezember 2018 betrug € 124.172.487 und war eingeteilt in 124.172.487 auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien). Es verteilte sich laut Aktienregister auf 27.333 Aktionäre.

Beschränkungen der Stimmrechte oder Übertragung von Aktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zwischen den direkt und indirekt an QSC beteiligten Aktionären Dr. Bernd Schlobohm, Gerd Eickers und Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG besteht ein Stimmbindungs- und Poolvertrag, der eine einheitliche Ausübung der Stimmrechte und Beschränkungen der Verfügung aus den bzw. über die poolgebundenen Aktien vorsieht. Darüber hinaus sind dem Vorstand keine weiteren Beschränkungen der Stimmrechte oder Beschränkungen bei der Übertragung von Aktien bekannt.

Direkte oder indirekte Beteiligungen von mehr als 10% am Kapital. Es bestehen folgende direkte und (gemäß § 22 WpHG bzw. § 34 WpHG in der seit 3. Januar 2018 gültigen Fassung) indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:

Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland, 25,05 % der Stimmrechte (davon 12,50 % direkt und 12,55 % indirekt);

Gerd Eickers, Deutschland, 25,05 % der Stimmrechte (indirekt);

Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland, 25,05 % der Stimmrechte (davon 12,55 % direkt und 12,50 % indirekt).

Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Es bestehen keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Stimmrechtskontrolle bei der Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital. Es existieren keine Stimmrechtskontrollen.

Ernennung und Abberufung von Vorständen. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84, 85 AktG sowie § 7 der Satzung in der Fassung vom 30. Januar 2017. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Auch wenn das Grundkapital mehr als 3 Mio. € beträgt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand aus nur einer Person besteht. Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig.

Änderungen der Satzung. Satzungsänderungen bedürfen nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Gemäß § 15 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur formaler Art sind und selbst keine inhaltlichen Änderungen mit sich bringen.

Erwerb und Rückkauf eigener Aktien. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2018 ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 11. Juli 2023 QSC-Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Vorstand hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

Genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 26. Mai 2020 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 50.000.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in vier Fällen ausgeschlossen werden: erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sacheinlage ausgegeben werden; drittens nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten Aktie zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, soweit erforderlich, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Das genehmigte Kapital soll es QSC ermöglichen, schnell und flexibel auf Möglichkeiten am Kapitalmarkt zu reagieren und sich bei Bedarf Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde es nicht genutzt.

Bedingtes Kapital. Das bedingte Kapital beträgt zum Stichtag insgesamt € 46.490.365 und teilt sich auf in das bedingte Kapital IV in Höhe von € 40.000.000, das bedingte Kapital VII in Höhe von € 740.365, das bedingte Kapital VIII in Höhe von € 5.000.000 und das bedingte Kapital IX in Höhe von € 750.000.

Die bedingten Kapitale VII, VIII und IX dienen der Absicherung von Wandlungsrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die QSC im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne an Vorstandsmitglieder (bedingtes Kapital IX) bzw. an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer verbundener Unternehmen, Mitarbeiter von QSC und verbundenen Unternehmen (bedingte Kapitale VII und VIII) und sonstige Träger des Unternehmenserfolgs (bedingtes Kapital VII) ausgegeben hat bzw. ausgeben kann. Das bedingte Kapital IV kann der Vorstand zur Schaffung von handelbaren Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, zu deren Ausgabe er durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt ist, um für die Gesellschaft bei günstigen Kapitalmarktbedingungen eine zusätzliche, zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist in vier Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, nämlich erstens, um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; zweitens, wenn die Schuldverschreibungen,insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sachleistung ausgegeben werden; drittens bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen bar nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Anleihen nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, um den Inhabern bzw. Gläubigern bereits zuvor ausgegebener Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Von der Ermächtigung zur Ausgabe handelbarer Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht.

Kapitalgrenzen für den Ausschluss des Bezugsrechts. Der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 10 % des Grundkapitals betreffen. Im Übrigen darf der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen (auch solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 20 % des Grundkapitals betreffen. Unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerte eigene Aktien würden auf die Kapitalgrenze von 20 % des Grundkapitals angerechnet, soweit sie während der Laufzeit der anderen Ermächtigungen veräußert werden.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils zugrunde liegenden Beschlüssen der Hauptversammlung.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. QSC hat im Geschäftsjahr 2014 mit einem Kreditinstitut 5 Schuldscheindarlehensverträge über insgesamt 150 Mio. € (Stand 31. Dezember 2018: 54 Mio. €) abgeschlossen; diese ermöglichen es dem Darlehensgeber, die Verträge außerordentlich zu kündigen, wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe gemeinschaftlich handelnder Personen direkt oder indirekt mehr als 50 % der Aktien oder der Stimmrechte an QSC erwirbt.

QSC hat im Geschäftsjahr 2018 mit 6 Finanzinstituten einen Konsortialkreditvertrag abgeschlossen, dessen Kreditrahmen 100 Mio. € beträgt. Dieser sieht für die Kreditinstitute die Möglichkeit vor, den Kreditrahmen außerordentlich zu kündigen, wenn eine natürliche oder juristische Person allein oder mit anderen Personen gemeinsam handelnd die Kontrolle über QSC erlangt, wobei Kontrolle das Recht oder die faktische Möglichkeit bedeutet, einen beherrschenden Einfluss im Sinne des § 17 AktG auszuüben, und "gemeinsam handelnd" die diesem Begriff in § 2 Abs. 5 des WpÜG zugewiesene Bedeutung hat. Weitere wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht.

Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots. Es bestehen weder mit dem Vorstand noch mit Arbeitnehmern Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen wurden.

3. Nichtfinanzielle Erklärung*

GRUNDLAGEN

Langfristiger unternehmerischer Erfolg setzt nachhaltiges Denken und Handeln voraus. Dieses beschränkt sich nicht nur auf die wirtschaftliche Nachhaltigkeit. Bei QSC genießen daher seit Gründung Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange einen hohen Stellenwert; die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind eine Selbstverständlichkeit. Nachfolgend berichtet QSC gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach §§ 289 b-e HGB über diese und weitere aus Unternehmenssicht wichtige nicht-finanzielle Themen. Die Ausführungen nutzen den Deutschen Nachhaltigkeits-Kodex (DNK) als Rahmenwerk.

Da die Schaffung nachhaltiger Werte im Mittelpunkt der Strategie steht, sieht QSC allerdings keine Veranlassung, eine gesonderte Nachhaltigkeitsstrategie vorzulegen und in vollem Umfang den gesetzlichen, auf global tätige Unternehmen zugeschnittenen Vorgaben zu entsprechen. QSC verfügt zwar über vielfältige Prozesse, Programme und Ansätze, um Nachhaltigkeit sicherzustellen. Die aufwendige Erarbeitung dedizierter Konzepte im Sinne von. § 289c Abs. 3 Ziff. 1 und 2 HGB zu jedem einzelnen der in § 289c Abs. 2 HGB genannten Aspekte wäre jedoch mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Zudem spielt das Thema bei den Stakeholdern, wenn überhaupt, nur eine untergeordnete Rolle. Darüber hinaus steuert QSC ausschließlich über finanzielle Leistungsindikatoren.

Inhaltlich geht QSC dagegen zum Teil deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus; das zeigen insbesondere die nachfolgenden Ausführungen zu Arbeitnehmerbelangen, Compliance, Datenschutz und Informationssicherheit. Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt liegt sogar bereits in der Natur des Geschäftsmodells begründet. QSC ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand und erleichtert ihm den Übergang in das neue, in vielerlei Hinsicht ressourcenschonende Zeitalter.

Angesichts der vielfältigen Anknüpfungspunkte sieht QSC dieses Thema als Querschnittsaufgabe und verzichtet darauf, eine eigene Stelle einzurichten. Nachhaltigkeit berührt vielmehr den Alltag nahezu jedes Beschäftigten und wird in der täglichen Arbeit gelebt. Entsprechende Regeln enthält bereits der "Code of Conduct" -das sind die allgemeingültigen Verhaltensgrundsätze von QSC -, zum Beispiel: "Wir tragen Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt" und "Wir verurteilen jede Form von Bestechung und Korruption".

Die Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit wird durch dessen Zuordnung zu den Aufgabengebieten des Vorstandsvorsitzenden unterstrichen. Ihm arbeitet eine Arbeitsgruppe aus Vertretern aller relevanten Bereiche zu. Die Beteiligten achten darauf, dass die wesentlichen Aspekte der Nachhaltigkeit in das Chancen- und Risikomanagement des Unternehmens einfließen. So ist gewährleistet, dass neu auftretende Chancen und Risiken, die sich durch die Beschäftigung mit Nachhaltigkeit ergeben, frühzeitig identifiziert, erfasst und bewertet werden.

Eine wichtige Aufgabe der oben beschriebenen Arbeitsgruppe ist es, auf der Basis des DNK-Kriterienkatalogs festzulegen, welche Nachhaltigkeitsaspekte für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens wesentlich sind. In diese Überlegungen fließen sowohl die Perspektive von QSC als auch die der wichtigsten Stakeholder ein. Das Unternehmen tauscht sich mit wichtigen Stakeholdern wie Kunden, Vertriebspartnern und Beschäftigten regelmäßig aus. Neben der direkten Ansprache durch den Vertrieb gibt es zahlreiche Dialogforen für Kunden auf allen Ebenen - das Spektrum reicht vom fachlichen Austausch bis hin zu Treffen auf Vorstands- und Geschäftsführerebene. Der Partnervertrieb veranstaltet regelmäßig Roadshows sowie Konferenzen. Die zentrale Kommunikationsplattform für die Beschäftigten ist das Intranet; hinzukommen Präsenzveranstaltungen in Form von Mitarbeiterversammlungen und Networking-Events. Alle Aspekte, die aus Sicht der Stakeholder und QSCs wesentlich sind, fasst die nebenstehend abgebildete Wesentlichkeitsmatrix zusammen. Diese Matrix hat vier Schwerpunkte: Arbeitnehmerbelange, Datenschutz und Informationssicherheit, Kundenmanagement sowie der ressourcenschonende Einsatz von Energie. Andere Themenfelder sind dagegen trotz ihrer unbestrittenen Bedeutung nicht wesentlich für QSC, insbesondere weil hiermit keine wesentlichen Risiken für die Geschäftstätigkeit bzw. die Geschäftsbeziehungen, Produkte oder Dienstleistungen verbunden sind.

Die Wesentlichkeitsmatrix von QSC

ARBEITNEHMER- UND SOZIALE BELANGE

Der Erfolg von QSC beruht auf dem Engagement und Leistungswillen aller Beschäftigten. Schon daher genießen Arbeitnehmer- und soziale Belange im Unternehmen einen hohen Stellenwert. Die Personalstrategie zielt darauf ab, bestehende Fach- und Führungskräfte zu binden und weiterzuentwickeln sowie genügend Nachwuchskräfte und Spezialisten zu rekrutieren. Sie bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen immer neuen Anforderungen von Kunden im digitalen Zeitalter und dem Anspruch, vor allem die eigenen Beschäftigten für diese Herausforderungen zu qualifizieren. Denn der Fachkräftemangel zählt zu den wesentlichen Risiken für QSC. Zum 31. Dezember 2018 beschäftigte das Unternehmen im Konzern 1.282 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vergleich zu 1.342 ein Jahr zuvor.

QSC bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an attraktiven Standorten in ganz Deutschland einen Arbeitsplatz mit Zukunft, charakterisiert durch ein angenehmes Arbeitsklima, flache Hierarchien sowie moderne und flexible Arbeitsbedingungen. Das Unternehmen legt größten Wert auf den Dialog mit und eine faire Beziehung zu allen Beschäftigten.

Es hat zahlreiche Networking-Formate etabliert, um den Zusammenhalt zu stärken: Das Spektrum reicht von Teambuilding-Maßnahmen über Vorstandsfrühstücke bis hin zu einem Sommerfest. Alles zusammengenommen bildet eine gute Grundlage für die Bindung von Fach- und Führungskräften und deren Zufriedenheit.

QSC legt Wert auf transparente, agile Prozesse und eine lebendige Kommunikation. Daher gestaltet das Unternehmen das Miteinander interaktiv und fördert bzw. fordert Eigeninitiative und neues Denken. Dies spiegeln auch die Unternehmensleitsätze wider, die "High 5". Sie sind die Basis der Unternehmenskultur und der Leitfaden für das Handeln nach innen und außen:

1. Wir wollen gewinnen! Wir arbeiten in einem wettbewerbsintensiven Umfeld. Für unsere Kunden sind wir die bessere Entscheidung.

2. Wir gestalten Wandel! Wir arbeiten in der spannendsten Branche der Welt. Die Arbeit mit neuen Technologien und Allianzen ist der Motor unseres Geschäfts.

3. Wir achten aufeinander! Wir arbeiten in einer dynamischen Zeit und in einer komplexen Welt. Bei aller Mobilität, Flexibilität und Intensität achten wir auf unsere persönliche Gesundheit sowie die unserer Kolleginnen und Kollegen.

4. Wir arbeiten ergebnisorientiert! Wir arbeiten mit dem Ziel, dauerhaft Gewinne zu erwirtschaften. Unsere Prozesse sind effizient.

5. Wir begegnen uns mit Respekt und Wertschätzung! Jeder tickt anders. Gegenseitiges Verständnis ist für uns der Kitt, mit dem wir unsere Unterschiedlichkeit als Kraftquelle nutzen.

Nachhaltiges Handeln im Personalbereich ist nach Überzeugung von QSC unabdingbar mit einem hohen Engagement in der Ausbildung verbunden. Die Unterstützung junger Menschen beim Einstieg in das Berufsleben dient zugleich der Nachwuchssicherung in Zeiten des Fachkräftemangels. QSC eröffnet zwei Wege in den Berufseinstieg: Auf der einen Seite bietet das Unternehmen eine Berufsausbildung zum Fachinformatiker in den Fachrichtungen Systemintegration und Anwendungsentwicklung sowie für Informatikkaufleute, IT-Systemelektroniker/innen und Kaufleute für das Büromanagement. Auf der anderen Seite ermöglicht es ein duales Studium in den Bereichen Angewandte Informatik, Wirtschaftsinformatik oder Betriebswirtschaftslehre.

Dabei arbeitet QSC mit der Nordakademie in Elmshorn und der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in Köln zusammen. Ende 2018 beschäftigte das Unternehmen samt seiner Tochtergesellschaften 60 Auszubildende und 17 duale Studenten. Hinzu kamen 34 Studenten, die bei QSC arbeiten und zusätzlich ein Fachstudium absolvieren. Im abgelaufenen Geschäftsjahr übernahm QSC im Konzern 20 junge Menschen (4 duale Studenten und 16 Auszubildende) nach Ende ihres Studiums bzw. ihrer Ausbildung. Für 2019 ist die Einstellung von 30 Berufseinsteigern (davon 6 duale Studenten und 24 Auszubildende) geplant. Das Unternehmen vermarktet die Chancen einer betrieblichen Ausbildung aktiv. Der frühzeitigen Ansprache dienen Schülerpraktika, Schulkooperationen und die Beteiligung an bundesweiten Zukunftstagen für Mädchen und Jungen ("Girls' Day" und "Boys' Day").

Die eigene Ausbildung und duale Studiengänge decken nur einen Teil des Fachkräftebedarfs. Zusätzlich rekrutiert das Unternehmen daher Hochschulabsolventen sowie erfahrene Fach- und Führungskräfte. Im Wettbewerb um die besten Köpfe profitiert das Unternehmen von seiner flächendeckenden Präsenz mit attraktiven Standorten, vielfältigen Maßnahmen zur Schärfung des Profils als Arbeitgeber sowie Kooperationen mit Hochschulen und anderen Institutionen wie Umschulungsträgern und Arbeitsämtern. Das bei Arbeitgeberbewertungen führende Portal Kununu führt QSC als "Open Company" und als "Top Company". QSC-Beschäftigte erhalten eine Prämie, wenn sie neue Kollegen gewinnen.

Für das Consulting hat QSC ein eigenes SAP-Juniorenprogramm für Hochschulabsolventen aufgesetzt. Mit seinem umfassenden Schulungs- und Coachingkonzept erleichtert es den derzeit 24 Teilnehmern den Berufseinstieg und bereitet sie optimal auf die herausfordernden Tätigkeiten im SAP-Consulting vor. Mit diesem gut angenommenen Juniorprogramm erhöht QSC ihre Attraktivität als Arbeitgeber in Zeiten grassierenden Fachkräftemangels.

Im digitalen Zeitalter endet das Lernen nicht mit der Ausbildung; erst die kontinuierliche Weiterbildung hilft Beschäftigten, ihr Potenzial voll zu entfalten. Als verantwortungsvoller Arbeitgeber bietet QSC ein breites Trainingsspektrum. Das Herzstück ist die QSC-Academy mit ihrem breit gefächerten Seminarangebot. Es umfasst eine Vielzahl von hochwertigen Lernlösungen zur Entwicklung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz jedes Beschäftigten. Durch einen modernen Mix aus Präsenzveranstaltungen, Webinaren und Onlinetrainings wird den unterschiedlichen Möglichkeiten und Vorlieben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechnung getragen. Im Rahmen regelmäßiger Mitarbeitergespräche werden Kompetenzen beurteilt, Potenziale erfasst und ein möglicher Entwicklungsbedarf festgehalten. Daraus ergeben sich gezielte Trainingsmaßnahmen, die die Beschäftigten persönlich oder fachlich weiterbringen. Im schnelllebigen digitalen Umfeld sind vor allem gezielte Trainings und Zertifizierungen für neue Themen gefragt, um auf schnelle Veränderungen am Markt zügig reagieren zu können.

Vor diesem Hintergrund begrüßt und fördert QSC auch Erst- und Masterstudiengänge ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im abgelaufenen Geschäftsjahr begannen Fachkräfte ein Bachelor- oder Masterstudium in den Fächern "Wirtschaftsinformatik/IT-Management", "Software-System-Entwicklung" und "Business Administration". Ihre Führungskräfte begleitet QSC kontinuierlich, fördert so ein einheitliches Führungsverständnis und unterstützt sie beim Umgang mit Herausforderungen. Über alle Standorte hinweg gibt es eine Plattform, auf der Impulse zu Themen wie Führung und "Arbeit 4.0" gegeben sowie die Vernetzung und kollegiale Beratung gefördert werden. Darüber hinaus befassen sich Führungskräfte auch bereichsintern sehr intensiv mit der Frage, welchen Einfluss Führungskultur und -verhalten auf Arbeitsatmosphäre und Produktivität haben und wie diese den Erfolg des Unternehmens nachhaltig beeinflussen können. Unabhängig davon bringen sich alle Führungskräfte durch den Besuch von Seminaren regelmäßig auf den neuesten Stand bei Themen wie Arbeitsrecht oder Compliance.

Das Engagement der Beschäftigten hängt nicht allein von ihrer fachlichen Qualifikation ab. Seit Jahren unterstützt QSC daher ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Lösung beruflicher, persönlicher und gesundheitlicher Fragen. Das Unternehmen arbeitet dabei mit dem Fürstenberg-Institut zusammen. Die persönliche oder telefonische Beratung durch die Spezialisten ist für QSC-Beschäftigte und deren Familienangehörige kostenfrei; das Institut ist zur absoluten Vertraulichkeit verpflichtet. Führungskräfte können das Fürstenberg-Institut auch für ein persönliches Coaching nutzen. Die Beratung durch das Fürstenberg-Institut ist nur ein Baustein des Gesundheitsschutzes bei QSC. Regelmäßig veranstaltet das Unternehmen Gesundheitstage und arbeitet hier mit externen Partnern zusammen. Zu den weiterhin gut angenommenen Angeboten zählen eine kostenlose Grippeschutzimpfung sowie Augenuntersuchungen; QSC fördert in Kooperation mit einer großen Optikerkette den Erwerb von Bildschirmarbeitsplatzbrillen. Schließlich unterstützt das Unternehmen seine Beschäftigten durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und leistet Hilfestellung bei der Wiederherstellung und beim Erhalt der Arbeitsfähigkeit.

Als verantwortungsvoller Arbeitgeber respektiert QSC die persönliche Situation aller Beschäftigten und berücksichtigt ihre Wünsche im Rahmen der Möglichkeiten eines Mittelständlers. Die durchgängig flexible Arbeitszeit erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es gibt keine Kernarbeitszeiten, es steht den Mitarbeitern frei, einen Teil der Arbeit in Absprache mit den Vorgesetzten von zu Hause aus zu erledigen. Insbesondere junge Eltern nutzen die Homeoffice-Regelungen. QSC begrüßt jeden neuen Erdenbürger mit einem einmaligen Bruttozuschuss von € 1.000 sowie dem QSC-Bobbycar. Am Standort Hamburg stehen zudem einige Kitaplätze zur Verfügung. Das Fürstenberg-Institut berät Eltern bei Fragen rund um die Kinderbetreuung. Falls die reguläre Betreuung für Kinder zwischen 4 Monaten und 6 Jahren ausfällt, besorgen die Experten beispielsweise eine Notbetreuung; selbst Ad-hoc-Einsätze für ein krankes Kind daheim lassen sich organisieren.

Ein verantwortungsvolles Handeln als Arbeitgeber schließt selbstverständlich die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorgaben sowie grundlegender Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) voraus. Die ILO nennt vier Kernarbeitsnormen: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit und Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Alle vier Normen sind in Deutschland gesetzlich klar geregelt und werden von QSC ohne Einschränkung befolgt.

In Deutschland ist das Thema Diskriminierung jüngst im Zuge der Diversity-Debatte in den Vordergrund gerückt. QSC lehnt jede Form von Diskriminierung entschieden ab und erklärt schon in ihren fünf Leitsätzen: "Wir begegnen uns mit Respekt und Wertschätzung!" Die Vielfalt der QSC-Belegschaft spricht für sich: Zwar haben nur wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen ausländischen Pass, doch der Anteil derer mit ausländischen Wurzeln ist um ein Vielfaches höher. Der Frauenanteil an der Belegschaft bleibt vergleichsweise niedrig. Dies liegt nach wie vor überwiegend an den unterschiedlichen Vorlieben beider Geschlechter bei der Berufswahl. In technischen Ausbildungs- und Studiengängen finden sich in der Regel erheblich weniger Frauen als Männer.

QSC stellt sich dieser Herausforderung und beteiligt sich an mehreren Initiativen, um Frauen für technische Berufe zu interessieren. Dazu zählen der "Girls' Day", der Schülerinnen einen ersten Einblick in die Berufswelt in einem technisch orientierten Unternehmen bieten, sowie Schüler- und Studentenpraktika.

QSC verfügt seit der Wahlperiode 2018 über einen 13-köpfigen Betriebsrat sowie über einen 9-köpfigen Betriebsrat bei der TK-Tochter Plusnet und bezieht diese Gremien bei allen Personal- und sozialen Themen frühzeitig ein. Die Zusammenarbeit ist vertrauensvoll; so stehen die Vorstände regelmäßig auf Einladung der Betriebsräte bei Betriebsversammlungen Rede und Antwort. QSC achtet über Gesetze und Betriebsvereinbarungen hinaus auf das Wohlergehen und die Gesundheit der Arbeitnehmer. Dies erfolgt in regelmäßigem Austausch und Abstimmung mit den Betriebsräten. Bei angedachten Organisationsänderungen werden die Betriebsräte ebenso zeitnah eingebunden wie bei Sonderprojekten - so geschehen bei der Einrichtung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und bei den Aktivitäten rund um die Ausgliederung von Plusnet.

In Abstimmung mit dem Betriebsrat schafft das Unternehmen aus eigener Kraft eine attraktive Arbeitsumgebung und ein marktorientiertes Vergütungssystem. Letzteres orientiert sich bei Vergütung und Sozialleistungen an individuellen und unternehmensspezifischen Bedürfnissen sowie an Marktstandards. Neben einem festen Gehalt erhalten alle Beschäftigten eine variable Vergütung, die sich nach dem Erreichen unternehmensbezogener Ziele richtet. Der Anteil der variablen Vergütung am Gesamtgehalt steigt mit zunehmender Verantwortung.

Das gesellschaftliche Engagement von QSC konzentriert sich traditionell auf das regionale Umfeld. Das Unternehmen leistet beispielsweise Sach- und Geldspenden an Organisationen in der näheren Umgebung, zum Beispiel die Kita Nord in Hamburg. In der Hansestadt zählt QSC auch zu den Partnern des "Hamburger Wegs"; dieser entwickelt und fördert Talente in der Stadt mit Schwerpunkt auf den Bereichen Bildung, Soziales und Sport.

Als Mittelständler kann QSC nur sehr bedingt Einfluss auf politische Themen nehmen. Das Unternehmen beschäftigt eine eigene Regulierungsexpertin für den Dialog mit Entscheidern vor allem in Berlin und Brüssel.

COMPLIANCE

Unternehmenserfolg erfordert Rechtschaffenheit, Ethik und persönliche Verantwortung. Alle Mitarbeiter sind daher ethischen Geschäftspraktiken verpflichtet. QSC achtet strikt darauf, dass alle Mitarbeiter und Organe zu jeder Zeit geltende Gesetze, interne Richtlinien und Verhaltensgrundsätze einhalten. Compliance definiert das Verhalten aller Beschäftigten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Kollegen, Investoren, Führungskräften sowie dem gesellschaftlichen Umfeld. Das Unternehmen untersagt jederzeit und überall alle Handlungen, die Gesetze, interne Richtlinien oder die eigenen Verhaltensregeln missachten. Dazu gehört selbstverständlich auch die Bekämpfung von Bestechung und Korruption. Da Compliance darauf abzielt, unrechtmäßige und nicht integre Geschäftsentscheidungen zu verhindern, werden entsprechende Überlegungen bereits im Vorfeld in Geschäftsprozesse integriert. Dies reduziert Haftungsrisiken und verbessert die Wahrnehmung von QSC als verlässlichem Partner insbesondere bei mittelständischen Kunden.

Der Vorstand hat in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat ein Compliance-Management-System (CMS) implementiert, um Integrität und rechtskonformes Verhalten im gesamten Unternehmen sowie bei Geschäftspartnern sicherzustellen. Zu den Grundelementen gehören

die Etablierung einer Compliance-Kultur,

klar definierte Compliance-Ziele,

die kontinuierliche Identifizierung und Bewertung der Compliance-Risiken,

ein Compliance-Programm, das auf die Begrenzung der Compliance-Risiken und damit auf die Vermeidung von Compliance-Verstößen ausgerichtet ist,

eine in die Unternehmensorganisation integrierte, der Unternehmensgröße der QSC-Gruppe angemessene Compliance-Organisation,

eine adressatengerechte Compliance-Kommunikation sowie

die ständige Überwachung und Verbesserung des CMS.

Das CMS wird kontinuierlich weiterentwickelt. Es reagiert genauso auf Veränderungen im Geschäftsumfeld wie auf Impulse aus den Compliance-Prozessen. Feststellungen aus den Wirksamkeitsprüfungen der Internen Revision werden ebenso berücksichtigt wie Verbesserungsvorschläge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Wirksamkeit des CMS wird auch im Rahmen der Prüfungen der Internen Revision regelmäßig überwacht. Mindestens jährlich werden die Risiken identifiziert und bewertet, die das Erreichen der Compliance-Ziele gefährden können. Die regelmäßige Risikoinventur hilft auch beim Priorisieren von geeigneten Maßnahmen zur Prävention von unrechtmäßigem Handeln. Diese Maßnahmen sind Grundlage für das Compliance-Programm. Es enthält unter anderem unternehmenseinheitliche oder geschäftsbereichs- bzw. abteilungsbezogene Vorgaben und Handlungsempfehlungen in Form von Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen. Die Compliance-Grundsätze schreiben klare Anforderungen an das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest. Dem dienen interne Regelungen zum Beispiel zum Risiko- und Notfallmanagement, zu Datenschutz und Informationssicherheit, zum Insiderhandelsverbot, zu Geschenken, Einladungen und Events sowie zum Umgang mit Beratern. Alle internen Vorgaben sind für die Beschäftigten jederzeit im Intranet des Unternehmens einsehbar.

Die Verantwortung für das CMS ist unmittelbar beim Vorstandsvorsitzenden angesiedelt. Der Vorstand hat die Rollen und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung eines CMS in der Aufbau- und Ablauforganisation eindeutig zugewiesen. Bei der Gestaltung der Compliance-Aufbauorganisation wurde vor dem Hintergrund einer nach wie vor eher mittelständischen Unternehmensgröße, einer nicht besonders hoch ausgeprägten Risikoneigung in der Geschäftstätigkeit sowie einer derzeit eher nationalen Kundenzielgruppe ein zentraler Ansatz gewählt.

Als Compliance-Beauftragter fungiert der Leiter des Zentralbereichs Interne Revision und Compliance ("Leiter Compliance"), der organisatorisch unmittelbar an den Vorstandsvorsitzenden angebunden ist; hierdurch wird insbesondere die Unabhängigkeit des Compliance-Beauftragten sichergestellt. Der Leiter Compliance ist für die konzernweite Ausgestaltung, Weiterentwicklung und Umsetzung des CMS verantwortlich und berichtet unmittelbar an den Vorstandsvorsitzenden bzw., nach Abstimmung mit dem Vorstand, regelmäßig auch an den Aufsichtsrat bzw. dessen Prüfungsausschuss. Bei wesentlichen Compliance-Problematiken, in die der Vorstand unmittelbar involviert ist, ist der Compliance-Beauftragte berechtigt und verpflichtet, unmittelbar den Aufsichtsratsvorsitzenden oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu informieren. Der Leiter Compliance wird in seiner Arbeit unterstützt durch andere Mitarbeiter des Bereichs Interne Revision und Compliance und befindet sich in enger und regelmäßiger Abstimmung mit den Leitern der Bereiche Recht, Personal und IT-Security. Intern informiert der Bereich Interne Revision und Compliance grundsätzlich über das Intranet über Compliance-Themen, jeweils in enger Abstimmung mit der Unternehmenskommunikation. Es gibt hierfür eine eigenständige Bereichsseite. Auf dieser werden für die Mitarbeiter neben fachrelevanten Inhalten insbesondere auch Berichtspflichten sowie Berichtswege für Compliance-Angelegenheiten erläutert. In bedeutenden Fällen wird die standardmäßige Intranet-Kommunikation durch gesonderte Informations-E-Mails an alle Mitarbeiter ergänzt. Ein Schulungsprogramm ergänzt die Kommunikation und sensibilisiert alle Beschäftigten für das Thema. Trotz sämtlicher Präventionsmaßnahmen lassen sich Gesetzesverstöße und schwerwiegende Pflichtverletzungen im Unternehmen nicht vollständig ausschließen. Alle erkannten Verstöße sind durch die Führungskraft des Beschäftigten und den Bereichsleiter in der Regel an den Leiter Personal zu melden, bei schwerwiegenden Verstößen auch an die Geschäftsbereichsleiter. Bei wesentlichen compliancerelevanten Verstößen erfolgt darüber hinaus eine Information des Leiters Compliance. Regelmäßig wird dieser beispielsweise über den Umfang und den Grund arbeitsrechtlicher Maßnahmen informiert, die die Personalabteilung auslöste.

Im Dezember 2017 hat QSC das institutionalisierte elektronische Hinweisgebersystem "Safe Channel" implementiert. Hierüber können neben Mitarbeitern auch Externe, zum Beispiel Geschäftspartner oder Kunden, Hinweise auf regelwidriges Verhalten geben. Vertraulichkeit ist garantiert; die Hinweise können auch anonym gegeben werden. Speziell geschulte und zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen gehen jedem seriösen und ausreichend konkreten Hinweis konsequent nach.

Die Compliance-Richtlinien von QSC enthalten interne Verhaltensregeln und Leitlinien für das geschäftliche Handeln. Sie gelten für jedes Unternehmensmitglied. Rechtmäßiges Verhalten genießt dabei höchste Priorität. Es ist Teil der Unternehmenskultur von QSC und eine Selbstverständlichkeit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insbesondere wird jede Form der Bestechung und Korruption verurteilt. Geschäfte werden ausschließlich auf rechtmäßige Weise abgeschlossen. Bestechung oder Bestechlichkeit werden weder bei den Mitarbeitern noch bei Vertriebs- oder Kooperationspartnern geduldet, und bereits der bloße Anschein einer Einflussnahme auf oder durch Geschäftspartner soll vermieden werden.

Bei der Sanktionierung von Compliance-Verstößen verfolgt QSC den Grundsatz der Zero Tolerance: Kein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und unternehmensinterne Richtlinien wird geduldet und deshalb jeder Verstoß unverzüglich und in angemessener, nachvollziehbarer Art und Weise ohne Ansehen von Person und Position sanktioniert. Bei der Festlegung von Art und Umfang der Sanktion werden die tatsächlichen Umstände, die zum Verstoß geführt haben, sowie die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Verstoßes berücksichtigt. Für die Sanktionierung ist ausschließlich der Vorstand zuständig;

er kann aber die Bestimmung von Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen mit als eher gering vermuteter Auswirkung an Bereichs- oder Abteilungsleiter delegieren. Eine gute Compliance geht an Hand mit funktionierenden Managementsystemen. Auch daher lässt QSC ihre nach international anerkannten Normen aufgestellten Managementsysteme regelmäßig extern zertifizieren. Die beiden folgenden Zertifikate sind von zentraler Bedeutung:

ISO 9001. QSC betreibt ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach ISO 9001:2015, dessen Wirksamkeit sie jährlich durch eine externe Zertifizierungsgesellschaft überprüfen lässt. Der Geltungsbereich des Zertifikats umfasst alle Geschäftsfelder. Es stellt die beständige Erfüllung der Kundenanforderungen sowie der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen an die Produkte und Dienstleistungen von QSC sicher. So eröffnet es Chancen, auf möglichst effiziente Weise die Kundenzufriedenheit kontinuierlich zu erhöhen und Wettbewerbsvorteile zu sichern.

ISO 27001. Die Rechenzentren in Hamburg, Köln, München und Nürnberg sind seit vielen Jahren nach ISO 27001:2013 zertifiziert und belegen damit, dass ihre Informationssicherheitssysteme der in diesem Bereich international führenden Norm entsprechen. Eine externe Zertifizierungsgesellschaft prüft dies jährlich.

DATENSCHUTZ

Datenschutz besitzt für QSC schon standortbedingt oberste Priorität. Denn als deutsche Firma unterliegt das Unternehmen den europäischen Datenschutzanforderungen, den wohl strengsten weltweit. Zudem sind die Daten das Wertvollste, was Kunden QSC anvertrauen. Schon daher setzt das Unternehmen alles daran, die Erwartungen der Kunden nicht nur zu erfüllen, sondern ihr Vertrauen weiter auszubauen. QSC hat in einer Datenschutzrichtlinie die anzuwendenden Regeln bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen festgeschrieben. Das gilt im Besonderen für Daten von Kunden, Aktionären und sonstigen Dritten sowie Vertrags- oder Geschäftspartnern, insbesondere im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Systemen, die eine Überwachung des Verhaltens oder der Leistung von QSC-Beschäftigten ermöglichen oder personenbezogene Daten von Beschäftigten erfassen, speichern, verarbeiten oder nutzen, gilt die "Rahmenbetriebsvereinbarung zu Einführung und Betrieb von Informations- und Kommunikationssystemen".

Alle personenbezogenen Daten sind gegen Gefährdungen eines unzulässigen Zugriffs geschützt. Hierzu hat QSC geeignete technische, organisatorische und mitarbeiterbezogene Maßnahmen implementiert, die auch den Schutz personenbezogener Daten vor unberechtigtem Zugriff, unrechtmäßiger Verarbeitung oder Weitergabe sowie den Schutz vor versehentlichem Verlust bzw. versehentlicher Veränderung oder Zerstörung sicherstellen. Sie beziehen sich auf die Sicherheit schutzwürdiger Daten sowohl bei elektronischer Verarbeitung als auch in Papierform. Diese technischorganisatorischen und mitarbeiterbezogenen Maßnahmen sind Teil eines integrierten Informationssicherheitsmanagements und werden kontinuierlich an die technischen Entwicklungen und an organisatorische Änderungen angepasst.

Ein Konzernbeauftragter für den Datenschutz, der vom Vorstand bestellt wird, überwacht als internes, fachlich weisungsunabhängiges Organ die Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Er koordiniert die Zusammenarbeit und Abstimmung bei allen wichtigen Fragen des Datenschutzes. Zudem werden von ihm Datenschutzkontrollen und -audits initiiert bzw. die externen Audits der QSC-Kunden fachlich begleitet. Der Konzernbeauftragte für den Datenschutz wird durch Datenschutzkoordinatoren in den Konzerngesellschaften unterstützt. Die Datenschutzkoordinatoren sind vor Ort Ansprechpartner der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Thema Datenschutz. Die Fachbereiche sind verpflichtet, die Datenschutzkoordinatoren über neue Verarbeitungen personenbezogener Daten zu informieren. Der Konzernbeauftragte für den Datenschutz wird an der Entwicklung neuer Produkte und Dienste frühzeitig beteiligt, um sicherzustellen, dass diese mit den datenschutzrechtlichen Grundsätzen im Einklang sind. Durch diese Vorabprüfung werden aufwendige Nachbesserungen nahezu vermieden. Die Einhaltung der Datenschutzrichtlinie und der geltenden Datenschutzgesetze wird durch regelmäßige Datenschutzaudits überprüft. Auch Kunden führen regelmäßig Audits durch, um die Einhaltung des hohen Datenschutzniveaus bei QSC zu überprüfen. Darüber hinaus finden in regelmäßigen Abständen auch externe Datenschutzprüfungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) statt. Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses erfolgt eine datenschutzrechtliche Schulung. Danach erfolgen regelmäßig Hinweise auf spezielle Datenschutzthemen im Kunden- und Personalbereich. Im Zusammenhang mit der im Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde das Datenschutz-Know-how aller Beschäftigten durch eine intensive Schulung noch einmal aufgefrischt.

INFORMATIONSSICHERHEIT

Informations- und Datensicherheit ist für IT-Unternehmen wie QSC das Nachhaltigkeitsthema schlechthin. Nur wer zu jeder Zeit und an jedem Ort die Sicherheit der Daten gewährleisten kann, verdient das Vertrauen der Kunden und schafft sich erst damit eine Basis für nachhaltiges Handeln und Wirtschaften. Die Daten- und Informationssicherheit ist daher eine ganzheitliche, dauerhafte und strategische Aufgabe der gesamten QSC-Organisation und wird als integraler Bestandteil der Geschäftspolitik verstanden und gelebt.

QSC verfügt über ein integriertes Informationsschutzkonzept. Es gewährleistet, dass alle schützenswerten Informationen - die von Kunden genauso wie die eigenen - mit allen angemessenen, technisch und organisatorisch verfügbaren Mitteln gesichert und vor unzulässiger Verarbeitung, Unvollständigkeit, Verfälschung, Preisgabe, Zerstörung, Verlust und Missbrauch sowie Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt sind. Dank des Informationsschutzkonzepts kann jederzeit nachvollzogen werden, welche Aktion mit welcher Person verbunden ist. Es schützt die Informations- und Übertragungsanlagen vor unzulässigem Gebrauch und stellt die geforderte Einsatzbereitschaft jederzeit sicher. Die Gesamtverantwortung für die Bereiche Informationssicherheit und Datenschutz obliegt dem Vorstand. Generell gibt er Prävention und Eigenverantwortung Vorrang gegenüber Kontrolle und Überwachung. Da technische Maßnahmen allein die Sicherheit niemals gewährleisten können, werden alle Mitarbeiter regelmäßig und stufengerecht informiert und geschult. Die Verantwortung für die Kontrolle der Umsetzung der Vorgaben liegt bei den Führungskräften der jeweiligen Geschäftsbereiche. Alle Mitarbeiter haben durch Unterschrift in separaten Verpflichtungserklärungen zugesichert, die Regeln zur Wahrung der Informationssicherheit, zum Datengeheimnis und zum Datenschutz, insbesondere das Post- und Fernmelde- sowie das Sozialgeheimnis, einzuhalten. Externe Mitarbeiter werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zusätzlich schriftlich verpflichtet, ausschließlich Systeme, Dienste und Applikationen zu nutzen, die zur Erfüllung ihres Auftrags bei QSC zwingend notwendig sind.

Für die IT-Sicherheit ist operativ die dem Vorstandsvorsitzenden direkt unterstellte Stabsabteilung Informationssicherheit unter der Leitung des Chief Information Security Officers (CISO) verantwortlich. Sie stellt die Entwicklung der Informationssicherheitsrichtlinie und der damit verbundenen Standards, ihre ständige Fortschreibung und eine kontinuierliche Kommunikation in das Unternehmen hinein sicher. Sie verantwortet sowohl die Einführung von Sicherheitsprogrammen entsprechend den geschäftlichen Bedürfnissen als auch die Bereitstellung von Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz des Unternehmens.

QSC erfüllt die vom Bundesamt für Datensicherheit in der Informationstechnik (BSI) im IT-Sicherheitsgesetz geforderten und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWg) übernommenen Maßnahmen und Verfahren für Betreiber kritischer Infrastrukturen. Es werden die notwendigen Maßnahmen zum Schutz gegen Störungen umgesetzt, die zu erheblichen Beeinträchtigungen von Telekommunikationsnetzen und -diensten führen oder durch äußere Angriffe und Auswirkungen von Katastrophen bedingt sein können (Business-Continuity-Management). Darüber hinaus unterliegt QSC im Konzern als Telekommunikationsdienstleister dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und trifft alle erforderlichen technischen Maßnahmen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses sowie gegen die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Die Telekommunikations- und Datennetze sind gegen unerlaubte Zugriffe gesichert. Hierzu verfügt QSC über ein von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen genehmigtes Sicherheitskonzept, das den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) entspricht.

Alle relevanten Server und alle Clients sind stets mit aktuell gehaltenen Virenschutzprogrammen ausgestattet. Für alle System- und Anwendungsdaten gibt es Datensicherungskonzepte. Eine Kommunikation von außen (WAN, Internet) über das interne Netz bzw. innerhalb des internen Netzes (LAN) ist nur über Netzzugänge möglich, die durch Firewalls abgesichert sind. Zugriffe von Remote-Access-Terminals werden nur mittels spezieller Sicherheitsverfahren (Call-back-Verfahren, Einsatz von Token und/oder Einwahl über VPN) für den Netzzugang und für die Systeme der Unternehmensgruppe autorisiert. Alle Mitarbeiter, die einen berechtigten Remote-Zugriff haben, müssen sich mit einer Benutzerkennung und einem Kennwort authentifizieren. Die zur Verfügung gestellte QSC-eigene Hardware darf ohne weitere Schutzmaßnahmen nur in den dafür vorgesehenen Netzwerken eingesetzt werden. Die Verwendung in anderen, fremden Netzwerken (Homeoffice, Kundennetze, Hotels, Hotspots, Mobilfunk etc.) ist nur unter Nutzung der voreingestellten Sicherheitsmaßnahmen zulässig.

Die Infrastruktur von QSC unterliegt sehr hohen Sicherheitsansprüchen. Gebäude werden permanent überwacht, das Gelände, das Äußere der Gebäude und einige sensible Bereiche im Innern werden durch eine Videoüberwachungsanlage kontrolliert. Der Zutritt zum Gebäude wird durch ein Zutrittskontrollsystem überwacht. In einzelnen Bereichen sind zusätzlich Personenvereinzelungsanlagen installiert. Zutrittsberechtigungen werden über einen Workflow beantragt und müssen von den Gebäudebereichsverantwortlichen genehmigt werden. Brand-, Wasser- und Einbruchmeldeanlagen sind in den Rechenzentren installiert und werden rund um die Uhr vom Wachdienst kontrolliert. Löschanlagen zur Brandbekämpfung sind ebenfalls installiert. Zur Gewährleistung der Stromversorgung verfügen die Rechenzentren über separate Hauseinführungen durch zwei getrennte Netze, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung je Stromkreis sowie Dieselmotoren für spezielle Bereiche als unabhängige Notstromaggregate. Der Zustand der IT-Sicherheit insgesamt, die Sicherheitskonzepte und die Realisierung von Schutzmaßnahmen werden regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, von einer kompetenten und unabhängigen Stelle durch interne Audits überprüft. Dazu kann auch eine externe Revisionsstelle verpflichtet werden. Ebenso wird alle zwei Jahre die Notfallvorsorge geprüft.

KUNDEN- UND QUALITÄTSMANGEMENT

Auf die Produkte und Dienste von QSC setzen im Konzern insgesamt rund 30.000 Unternehmen mittlerer Größe. Ihre Zufriedenheit bildet die Basis für den nachhaltigen Erfolg von QSC; ein exzellenter Service und anhaltend hohe Qualität sind die Grundlage der täglichen Zusammenarbeit. Dabei spricht QSC Unternehmen, die über mehr als 200 IT-Arbeitsplätzen verfügen, mit eigenen Mitarbeitern an, kleinere Firmen werden in der Regel durch Vertriebspartner betreut.

Thematisch gliedert sich das Portfolio in einzelne Geschäftsbereiche; mit flachen Hierarchien erreicht QSC eine größere Markt- und Kundennähe und gewährleistet eine mit den spezifischen Anforderungen der Teilmärkte vertraute Kundenansprache. Jeder Geschäftsbereich bildet eigene, speziell geschulte Vertriebs- und Kundenberater aus, die in engem Kontakt mit den Kunden stehen und in enger Absprache flexibel auf ihre Bedürfnisse reagieren. Genau diese Nähe und der unkomplizierte Umgang miteinander werden von den Kunden besonders geschätzt und heben aus ihrer Sicht QSC von den größeren Wettbewerbern positiv ab. Weitere Wettbewerbsvorteile aus Sicht der Kunden sind das umfassende Leistungsspektrum rund um die Digitalisierung, die hohe Beratungskompetenz, eine konstant hohe Service- und Betriebsqualität sowie die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards.

Vor diesem Hintergrund legt QSC besonders großen Wert auf eine kompetente Beratung und einen schnellen und hochwertigen Kundensupport. Das Unternehmen kommuniziert mit seinen Kunden über vielerlei Kontaktstellen - vom Vertrieb und Vertriebspartner über das Servicemanagement und den Support bis hin zum Beschwerde- und Produktmanagement. Darüber hinaus hält QSC eine breite Palette von Kontaktkanälen bereit, über die Kunden und andere Interessierte laufend Informationen und Unterstützung erhalten: Das Spektrum für den direkten Dialog reicht von der Website, zielgruppengerechten Extranets, Blogs und Mailings über verschiedene Kundenevents und Messeauftritte bis hin zu telefonischen Hotlines und allen relevanten Social-Media-Kanälen.

Regelmäßige, durch ein unabhängiges Institut durchgeführte Kundenumfragen flankieren den täglichen Kontakt mit Kunden und anderen Interessierten. Die Ermittlung der Kundenzufriedenheit erfolgt anhand telefonisch durchgeführter Interviews. Anhand eines fest definierten Fragebogens werden alle Stationen innerhalb der "Customer Journey" thematisiert, von der Akquisition und dem Angebot über die Bereitstellung bis hin zum Kundensupport sowie Beschwerde- und Reklamationsmanagement inklusive Weiterempfehlungsbereitschaft.

Die Umfragen werden vom Qualitätsmanagement in Auftrag gegeben. Ziel ist es, das aktuelle Verhältnis von Kundenerwartung zu Bedürfniserfüllung durch QSC zu erkennen, Stärken und Schwächen sichtbar zu machen, Potenziale für Leistungs- und Prozessverbesserungen zu ermitteln und Trends bei den Kundenerwartungen zu erkennen. Befragt werden Schlüsselkunden und Partner aus allen Geschäftsbereichen. Die Ergebnisse werden vom internen Qualitäts- und Prozessmanagement und vom Vorstand evaluiert. Die ermittelten zentralen Handlungsfelder zur Verbesserung im Kundenkontakt, Erleben der Marke QSC und Förderung der Kundenbindung werden in neue Qualitätsziele übersetzt und münden somit in verschiedene Maßnahmen für die Organisation - von der Produktentwicklung bis zur Unternehmenskommunikation. Ziel ist eine stetige Steigerung der Kundenzufriedenheit. Insofern sind die Kundenumfragen neben internen Maßnahmen ein wesentlicher Bestandteil des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses bei QSC. Das Ziel von QSC ist, Kunden vollständig zufriedenzustellen. Als agiler Dienstleister begegnet das Unternehmen seinen Kunden auf Augenhöhe, versteht sie durch den fortlaufenden Dialog und geht individuell auf ihre Bedürfnisse ein. Eine eigene Qualitätspolitik schafft den dafür erforderlichen Rahmen; sie ist für alle Beschäftigten verpflichtend und wird regelmäßig überprüft.

QSC ist sich bewusst, dass sie als Digitalisierer für den Mittelstand die Qualität der Leistung und Geschäftsprozesse der Kunden unmittelbar beeinflusst. Daher sind Informationssicherheit sowie die Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen integrale Bestandteile des Qualitätsanspruchs und des Kundenversprechens. Das Unternehmen entwickelt und schult kontinuierlich die Fähigkeit aller Beschäftigten, kunden- und qualitätsorientiert zu denken und zu handeln, und sichert auch so seinen Qualitätsanspruch.

Leistung und Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems werden regelmäßig im Rahmen der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 überprüft. Wichtige Beiträge leisten auch die Ergebnisse der regelmäßigen Kundenbefragungen.

Einmal jährlich legt der Vorstand Qualitätsziele im Einklang mit der Qualitätspolitik und der Unternehmensstrategie fest. Sie berücksichtigen auch die Erkenntnisse des jährlichen Managementreviews, der Kundenzufriedenheitsstudie und des Risikoberichts. Die unternehmensweiten Qualitätsziele werden von den Geschäftsbereichen in operative Qualitätsziele übersetzt. 2018 standen drei Ziele im Fokus:

Eine höhere Kundenorientierung und schnellere Problemlösung,

Ein verbindliches und verlässliches Handeln sowie eine proaktivere Kommunikation mit Kunden,

Eine höhere Kundenwahrnehmung von QSC als innovativem, auf Augenhöhe agierendem Dienstleister.

UMWELT

Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung beinhaltet einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen. Die Digitalisierung kann hierzu wesentliche Beiträge leisten; als Digitalisierer für den deutschen Mittelstand trägt QSC erheblich zu einem umweltschonenden Betrieb bei Kunden bei. Denn mit der Digitalisierung entfällt die Notwendigkeit für die Herstellung und den Transport vieler Güter, gleichzeitig reduziert sie die Reisetätigkeit. Ressourcenschonende Digitalisierung reicht beispielsweise von digitalen (statt auf Papier gedruckten) Medien über Fernwartung und -steuerung bis hin zum Ersetzen von Geschäftsreisen durch Videokonferenzen. Natürlich setzt sich QSC auch selbst intensiv mit den Möglichkeiten eines ressourcenschonenden Handelns und Wirtschaftens auseinander. Zahlreiche Angebote ermuntern Beschäftigte hierzu, das Spektrum reicht von Dienstfahrrädern, Fahrausweisen für den Nahverkehr und Carsharing-Angeboten über Videokonferenzräume bis hin zu einer das papierlose Büro fördernden Arbeitsumgebung. Darüber hinaus sensibilisiert QSC ihre Mitarbeiter regelmäßig für dieses Thema und fördert entsprechende Fortbildungen. Den Schwerpunkt legt QSC auf umfassende Maßnahmen zur kontinuierlichen Optimierung des Energieeinsatzes. Andere natürliche Ressourcen haben dagegen für das operative Geschäft kaum eine Bedeutung.

Beim Thema Energie arbeitet QSC ständig daran, den Verbrauch vor allem in den Rechenzentren zu reduzieren. Dort setzt das Unternehmen nur Hardwaresysteme ein, die den neuesten Standard bei der Energieeffizienz erfüllen. Die Infrastrukturanlagen (Klimaanlagen, unterbrechungsfreie Stromversorgungen) verwenden eine intelligente, prozessorgestützte Regelungstechnik, die laufend Energieaufwände überprüft. Ein wichtiger Stellhebel ist zudem die zunehmende Verwendung einer "shared cloud" - an die Stelle dezidierter Rechnerkapazitäten für jeden Kunden treten gemeinsam genutzte Computer.

Hinzu kamen auch 2018 zahlreiche Projekte zur Reduzierung des Stromverbrauchs. So wurden in Hamburg zwei Rechenzentrumsräume mit drehzahlgeregelten Umluftkühlgeräten umgerüstet. Dies führte zu einem sinkenden Stromverbrauch. Nach und nach wird nun die Drehzahleinstellung aller Umluftkühlgeräte gesenkt. Hinzu kommt ein laufendes Programm zur Betriebsoptimierung der Kältemaschinen. Das Ziel: ein um 3 bis 5 % verringerter Stromverbrauch.

Selbstverständlich durchlaufen alle größeren Gesellschaften regelmäßig Energieaudits durch zertifizierte externe Energieberater gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247-1. Diese Audits bilden eine gute Grundlage für das frühzeitige Erkennen möglicher Optimierungspotenziale und die Priorisierung entsprechender Maßnahmen. Der Betrieb von Rechenzentren bleibt auch bei fortlaufender Optimierung energieintensiv. Der entsprechende Strom stammt seit 2018 ausschließlich aus regenerativen Quellen. Lieferant sind die Stadtwerke Neumünster: Sie bieten zu 100 % Strom aus kohlendioxidfreier und umweltfreundlicher Wasserkraft sowie aus KraftWärme-Kopplungs-Kraftwerken, die ausschließlich mit biogenen Brennstoffen arbeiten. Der Bezug von Strom aus regenerativen Quellen ist nur ein Baustein des nachhaltigen Einkaufs. Die zentrale Einkaufsrichtlinie schreibt vor, dass bei allen Beschaffungsvorgängen auf den weitsichtigen und rücksichtsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen zu achten ist. Der Grundgedanke nachhaltigen Wirtschaftens und steigender Energieeffizienz soll im Beschaffungsprozess stets berücksichtigt werden.

Umgesetzt werden diese Vorgaben unter anderem durch den Erwerb von Hardware nach den neuesten Energieeffizienzstandards sowie eine moderne Firmenwagenflotte. Sämtliche Lieferanten werden regelmäßig bewertet und müssen die unternehmensweit geltenden allgemeinen Einkaufsbedingungen beachten. So kann QSC eine gleichbleibend hohe Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen gewährleisten - ein weiterer wichtiger Baustein des nachhaltigen und ressourcenschonenden Geschäftsmodells.

4. Wirtschaftsbericht

GESAMT- UND BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

QSC konzentriert sich auf den deutschen Markt. Dort schwächte sich der über viele Jahre anhaltende Aufschwung 2018 ab. Das Bruttoinlandsprodukt stieg nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr um 1,5 % nach 2,2 % im Vorjahr. Wachstumsimpulse kamen vor allem aus dem Inland: Die privaten und staatlichen Konsumausgaben stiegen erneut, wenn auch schwächer als in den Vorjahren. Erheblich stärker legten die Bruttoinvestitionen zu - sie erhöhten sich um 4,8 %. Analog zur Gesamtwirtschaft schwächte sich 2018 auch im deutschen ITK-Markt das Wachstum ab. Nach Berechnungen des Branchenverbands Bitkom stiegen die Umsätze um 2,0 % auf 166,0 Mrd. €. Wachstumstreiber blieb das IT-Geschäft; die IT-Umsätze in Deutschland erhöhten sich im vergangenen Jahr um 3,1 % auf 89,9 Mrd. €. Dabei verzeichnete das für QSC besonders relevante Geschäft mit IT-Services ein Wachstum von 2,3 %.

Ein entscheidender Wachstumstreiber im deutschen IT-Markt ist unverändert die Cloud; Cloud-Technologien kommen dem jüngsten Cloud Monitor von KPMG zufolge mittlerweile in zwei von drei Unternehmen zum Einsatz. Zunehmend diversifizieren die Firmen ihre Cloud-Strategie und setzen unterschiedliche Modelle ein. QSC hat sich auf diesen Trend frühzeitig vorbereitet - mit ihrem Multi-Cloud-Consulting sowie der Fähigkeit, verschiedene Cloud-Welten in die eigenen Cloud-Services zu integrieren.

GESCHÄFTSVERLAUF

Das operative Geschäft von QSC entwickelte sich 2018 weitgehend wie erwartet. Besonders dynamisch entwickelte sich das Cloud-Geschäft. Die Outsourcing-Umsätze gaben demgegenüber deutlich und die Consulting-Umsätze leicht nach. Das Colocation-Geschäft entwickelte sich im Rahmen der Erwartungen.

Die anhaltend hohe Wachstumsdynamik im Cloud-Geschäft beruht auf Erfolgen mit Cloud-Services. QSC unterstützt hier zum einen bestehende Outsourcing-Kunden dabei, ihre IT-Lösungen aus dem klassischen On-Premise-Umfeld in die Cloud zu übertragen. Zum anderen entscheiden sich neue Kunden für einige oder sämtliche Bausteine der QSC-eigenen Cloud-Lösung. Anfang Juni 2018 beauftragte beispielsweise PEAC Germany, die frühere IKB Leasing, QSC mit der Überführung ihrer bestehenden IT-Landschaft in eine Multi-Cloud-Umgebung. Das Unternehmen bezieht künftig klassische IT-Applikationen sowie branchenspezifische Anwendungen zentral aus der QSC-eigenen Cloud. Microsoft-Anwendungen werden dagegen aus der globalen Microsoft-Office-365-Cloud bereitgestellt. Deren Integration und Management übernimmt ebenfalls QSC als zertifizierter Cloud-Solution-Partner von Microsoft. Damit orchestriert und verantwortet QSC künftig das Multi-Cloud-IT-Betriebsmodell von PEAC Germany. Die erwartungsgemäß rückläufigen Outsourcing-Umsätze resultieren zum einen aus Veränderungen im Kundenkreis; 2017 hatte sich ein großer Kunde entschieden, künftig mit einem weltweit operierenden IT-Dienstleister zusammenzuarbeiten. Hinzu kommt die laufende Migration bestehender Kunden in die Cloud. In welchem Maße traditionelles Outsourcing und Cloud-Services zusammenwachsen, unterstreicht die erneute Verlängerung des Vertrags mit Imperial Tobacco im Juni 2018. Auch in den kommenden fünf Jahren übernimmt QSC danach große Teile des IT-Betriebs und IT-Supports. Dies schließt die Vernetzung aller deutschen Standorte, die Bereitstellung von Applikationen sowie SAP-Services mit ein. Darüber hinaus unterstützt QSC Imperial Tobacco künftig bei der Umsetzung der globalen Digitalisierungsstrategie. Hierfür werden schrittweise Cloud-und Multi-Cloud-Services eingeführt und die konzerneigenen IT-Ressourcen im Datacenter- und Hosting-Umfeld optimiert.

Im Consulting liegt der Schwerpunkt lag unverändert auf Beratungsleistungen rund um SAP-Software, insbesondere auf der Einführung der neuen Softwaregeneration S/4HANA. Derzeit gibt es allerdings für dieses Thema nicht genügend Experten im Markt; die jüngste Entwicklung des Umsatzes ist auch eine Folge des spürbaren Fachkräftemangels. QSC setzte daher im abgelaufenen Geschäftsjahr verstärkt auf die eigene Aus- und Fortbildung und qualifizierte eine steigende Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die S/4HANA-Beratung.

Die bestehende S/4HANA-Kompetenz überzeugte 2018 verschiedene Unternehmen. So erweiterte der langjährige Kunde SportScheck im ersten Quartal 2018 seinen Vertrag. QSC stellt dem Sportartikelhändler künftig auch diverse SAP-Systeme auf der Basis von SAP HANA über die QSC-eigene Cloud-Plattform zur Verfügung und begleitet die Migration der bestehenden Datenbanksysteme.

Am 12. Juli 2018 genehmigte die ordentliche Hauptversammlung die Ausgliederung des TK-Geschäfts in eine eigene Gesellschaft, die 100-prozentige QSC-Tochter Plusnet. Der entsprechende Handelsregistereintrag erfolgte zum 31. August 2018. Die Übertragung des auszugliedernden Vermögens erfolgte im Verhältnis zwischen dem übertragenden Rechtsträger und dem übernehmenden Rechtsträger mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2018. Der vorliegende Jahresabschluss 2018 ist daher nur bedingt mit dem Jahresabschluss 2017 vergleichbar, der noch das TK-Geschäft umfasste. Nähere Angaben hierzu bietet Ziffer 2 des Anhangs.

Angesichts von Interessenbekundungen verschiedener Unternehmen an einem Erwerb von Plusnet beschloss der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 18. September 2018, mit geeigneten Interessenten Gespräche über diese strategische Option aufzunehmen. Eine Voraussetzung für einen möglichen mehrheitlichen oder vollständigen Verkauf ist, dass dieser zu sehr attraktiven Bedingungen erfolgen kann. Unverändert bleiben auch alle anderen strategischen Optionen offen, dazu zählen die eigenständige Weiterentwicklung des Geschäfts sowie das Eingehen von Kooperationen.

ERTRAGSLAGE

QSC erwirtschaftete 2018 bedingt durch die Ausgliederung des TK-Geschäfts in die Plusnet zum 1. Januar 2018 einen Umsatz von 141,5 Mio. € nach 343,3 Mio. € im Vorjahr. Rechnet man die Umsätze des TK-Geschäfts für das Vorjahr heraus, beläuft sich der Vergleichswert auf 146,9 Mio. €; die deutlich höheren Cloud-Umsätze reichten 2018 noch nicht aus, um den Rückgang vor allem im Outsourcing auszugleichen.

Infolge der geringeren Umsätze reduzierte sich der Materialaufwand 2018 auf 52,1 Mio. € nach 185,8 Mio. € im Vorjahr. Der Personalaufwand sank auf 71,3 Mio. € im Vergleich zu 98,7 Mio. € im Vorjahr. Auch die Abschreibungen gingen nach Ausgliederung des TK-Geschäfts deutlich zurück: Sie summierten sich 2018 auf 14,2 Mio. € nach 38,4 Mio. € im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich auf 23,5 Mio. € gegenüber 31,3 Mio. € im Jahr 2017. Traditionell erfasst QSC in dieser Position unter anderem die Zahlungen an Vertriebspartner, Verwaltungs- und Beratungskosten sowie Weiterberechnungen der anderen Konzerngesellschaften. Damit erreichte das Ergebnis vor Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen -16,8 Mio. € im Vergleich zu -3,7 Mio. € im Vorjahr. Rechnet man den darin enthaltenen Ergebnisbeitrag des TK-Geschäfts auch für das Jahr 2017 heraus, ergibt sich ein Vergleichswert von -27,5 Mio. €. Ohne die Berücksichtigung von Plusnet verbesserte QSC damit ihr Ergebnis vor Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen um 10,7 Mio. €. Diese um die Effekte aus der TK-Ausgliederung bereinigte Ergebnisverbesserung resultierte im Wesentlichen aus im Vorjahr höheren Abschreibungen (u.a. wurde in 2017 der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 5,7 Mio. € letztmalig planmäßig abgeschrieben, zudem wurde in 2017 eine außerplanmäßige Abschreibung auf Kundenstämme in Höhe von 3,2 Mio. € vorgenommen) sowie im Vorjahr höheren Personalaufwendungen.

Die Erträge aufgrund Ergebnisabführungsverträgen selbst erhöhten sich 2018 deutlich auf 25,9 Mio. € nach 6,1 Mio. € im Vorjahr; diese Position enthält nun in erster Linie den Ergebnisbeitrag der 100-prozentigen Tochter Plusnet, der entsprechende Ergebnisbeitrag war im Vorjahr Bestandteil des Ergebnisses vor Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen blieben mit 4,5 Mio. € unter der Vorjahresgröße von 5,0 Mio. €. Dagegen stiegen die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf 1,4 Mio. € gegenüber 0,3 Mio. € ein Jahr zuvor. Der Jahresüberschuss erhöhte sich auf 3,4 Mio. € im Vergleich zu -2,4 Mio. € im Jahr 2017; die QSC AG schrieb damit wieder schwarze Zahlen.

FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

Das Finanzmanagement dient einer reibungslosen Finanzierung des operativen Geschäfts und anstehender Investitionen. Es verfolgt zwei zentrale Ziele: die Erhaltung und Optimierung der Finanzierungsfähigkeit sowie die Reduzierung finanzieller Risiken. Überschüssige Liquidität legt QSC ausschließlich in Tagesgeld und risikoarmen Anlagen an. QSC verfügte auch 2018 über derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps, die der Absicherung des Zinsänderungsrisikos der variabel verzinslichen Tranchen des Schuldscheindarlehens dienen, und zwei infolge der vorzeitigen Rückzahlung des Schuldscheindarlehens freistehende Derivate mit einer Laufzeit bis Mai 2019. Da QSC nahezu ausschließlich im Euroraum tätig ist, gibt es keine Währungsrisiken.

Die Finanzierung von QSC basiert auf drei Säulen: Erstens generiert das Unternehmen Mittelzuflüsse aus betrieblicher Tätigkeit. Zweitens nutzt das Unternehmen die Mittel eines im Jahr 2014 aufgenommenen Schuldscheindarlehens und drittens bestand zum 31. Dezember 2018 ein Konsortialdarlehen in Höhe von 100,0 Mio. €. Im ersten Halbjahr 2018 hatte QSC mit ihren kreditgebenden Banken erfolgreich über eine Aufstockung des entsprechenden Konsortialdarlehens aus dem Jahr 2016 von ursprünglich 70,0 Mio. € auf nunmehr 100,0 Mio. € verhandelt und damit frühzeitig die Rückzahlung der im kommenden Jahr fälligen Tranchen des Schuldscheindarlehens sichergestellt. Im vierten Quartal 2018 löste QSC dann alle im kommenden Jahr fälligen variabel verzinslichen Tranchen in Höhe von insgesamt 75,5 Mio. € vorzeitig ab und beanspruchte hierfür das Konsortialdarlehen mit 65,0 Mio. €.

Die Bilanzsumme verringerte sich zum 31. Dezember 2018 auf 324,6 Mio. € gegenüber 374,4 Mio. € zum Vorjahressstichtag. Der Wert der immateriellen Vermögensgegenstände sank nach Ausgliederung des TK-Geschäfts und infolge planmäßiger Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert sowie entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte zum 31. Dezember 2018 auf 15,5 Mio. € nach 24,6 Mio. € zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Aus den gleichen Gründen reduzierte sich der Wert der Sachanlagen auf 52,2 Mio. € im Vergleich zu 71,2 Mio. € zum 31. Dezember 2017. Er enthält im Wesentlichen Grundstücke und Gebäude am Standort Hamburg sowie Technische Anlagen und Maschinen. Insgesamt kam es in 2018 zu deutlich niedrigeren Investitionen infolge der Ausgliederung von Plusnet. Die Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen beliefen sich auf 1,1 Mio. € (i. Vj. 5,9 Mio. €) und betrafen im Wesentlichen den Erwerb von Softwareprodukten. Die Zugänge bei den Sachanlagen in Höhe von 4,6 Mio. € (i. Vj. 15,9 Mio. €) entfielen im Wesentlichen auf technisches Equipment. Das Bestellobligo für zukünftige Investitionen betrug zum Bilanzstichtag 2,3 Mio. € (i. Vj. 1,9 Mio. €). Der Wert der Finanzanlagen stieg durch die Ausgliederung des TK-Geschäfts in die Plusnet auf 192,0 Mio. € im Vergleich zu 152,7 Mio. € zum Vorjahressstichtag. Im Umlaufvermögen reduzierte sich der Wert der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zum 31. Dezember 2018 auf 32,0 Mio. gegenüber 70,1 Mio. € zum Bilanzstichtag des Vorjahres; dieser Rückgang spiegelt den niedrigeren Umsatz von QSC im Jahr 2018 wider. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten reduzierte sich infolge der Ausgliederung des TK-Geschäfts auf 25,9 Mio. € nach 46,5 Mio. € zum 31. Dezember 2017.

Auf der Passivseite blieb das Eigenkapital zum 31. Dezember 2018 mit 153,1 Mio. € im Vergleich zu 153,5 Mio. € zum 31. Dezember 2017 nahezu unverändert. Die Rückstellungen sanken zum 31. Dezember 2018 auf 18,2 Mio. € im Vergleich zu 32,4 Mio. € zum Vorjahresstichtag. Die Verbindlichkeiten gingen deutlich auf 153,2 Mio. € gegenüber 186,6 Mio. € zum 31. Dezember 2017 zurück. Mit 130,3 Mio. € (Vj: 146,5 Mio. €) machen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach wie vor den größten Teil dieser Bilanzposition aus.

TATSÄCHLICHER VS. PROGNOSTIZIERTER GESCHÄFTSVERLAUF

Das Geschäftsjahr 2018 entwickelte sich vom Ergebnis her besser als erwartet: QSC hatte zu Beginn des Jahres 2018 mit einem stabilen Ergebnis nach Steuern gerechnet, am Ende stand ein Jahresüberschuss. Beim Umsatz entwickelten sich die einzelnen Geschäftsfelder unterschiedlich: Das Cloud-Geschäft legte wie erwartet deutlich zu. Im Consulting kam es dagegen vor allem durch den anhaltenden Fachkräftemangel zu einem Umsatzrückgang. Wie geplant blieben die Outsourcing-Umsätze deutlich unter dem Vorjahresniveau.

GESAMTAUSSAGE

Die Ausgliederung des TK-Geschäfts in eine eigene Gesellschaft prägt den Jahresabschluss 2018. Dank hoher Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen vor allem von Plusnet gelang dem Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr die Rückkehr in die schwarzen Zahlen. Positiv machte sich auch das deutliche Wachstum des skalierbaren Cloud-Geschäfts bemerkbar.

5. Prognosebericht

GESAMTAUSSAGE ZUR WEITEREN ENTWICKLUNG

Auch 2019 wird sich die hohe Wachstumsdynamik des Cloud-Geschäfts fortsetzen. Diese Zuwächse reichen indes noch nicht aus, um die Rückgänge im traditionellen Outsourcing, bedingt durch den bereits angekündigten Verlust zweier großer Kunden, auszugleichen. Trotz eines leicht rückläufigen Gesamtumsatzes wird das Ergebnis vor Ergebnisabführungsverträgen des Jahres 2019 voraussichtlich auf dem Niveau des Vorjahres liegen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses prüft QSC zudem mehrere strategische Optionen für ihre TK-Tochter Plusnet. Dazu zählen ein möglicher mehrheitlicher oder vollständiger Verkauf, die eigenständige Weiterentwicklung des Geschäfts sowie das Eingehen von Kooperationen Das Unternehmen strebt eine Entscheidung hierzu bis spätestens Ende Mai 2019 an. Je nach gewählter Option ergeben sich daraus Auswirkungen auf die prognostizierte Entwicklung des Ergebnisses.

KÜNFTIGE RAHMENBEDINGUNGEN

Für 2019 prognostiziert die Bundesregierung einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um nur noch 1,0 % nach 1,5 % im Jahr 2018. Die Gefahren für die deutsche Wirtschaft verdeutlicht ein sinkender ifo-Geschäftsklimaindex. Insbesondere die Erwartungen der beteiligten Unternehmen verschlechterten sich zu Jahresbeginn 2019 erheblich. Diesem Abschwung kann sich auch die ITK-Branche nicht entziehen. Nach dem 2%igen Umsatzplus im vergangenen Jahr erwartet der Branchenverband Bitkom für das laufende Jahr einen Anstieg der ITK-Umsätze um nur noch 1,5 % auf 168,5 Mrd. €. Mit 2,5 % dürfte dabei das Wachstum im IT-Geschäft erneut höher ausfallen. Innerhalb des IT-Marktes bleiben Cloud-Technologien unverändert Wachstumstreiber. Dies zeigte unter anderem eine Befragung von eco - Verband der Internetwirtschaft Ende 2018. Zu den wichtigsten Digitalisierungstrends im deutschen Mittelstand zählen danach IT-as-a-Service und hier allen voran Multi-Cloud-Ansätze und Cloud-Security.

ERWARTETE ERTRAGSLAGE

Eine vertikale Organisation stärkt seit Anfang 2018 die Autonomie der Geschäftsfelder; sie sind seitdem für Vertrieb und Technik selbst verantwortlich. Diese höhere Flexibilität und Agilität gibt den Geschäftsfeldern den erforderlichen Freiraum, um bestehende Kunden weiterzuentwickeln und neue Kunden zu gewinnen. Im Wesentlichen verhindert die Entscheidung zweier großer Outsourcing-Kunden, künftig mit einem anderen Anbieter zusammenzuarbeiten, dass sich daraus 2019 ein höherer Gesamtumsatz ergibt.

Die höchsten Umsatzzuwächse erwartet QSC erneut im Cloud-Geschäft. Hier wird sich zum einen die Migration bestehender Outsourcing-Kunden fortsetzen. Zum anderen wird QSC in diesem zukunftsträchtigen Geschäftsfeld neue mittelständische Kunden gewinnen. Wie in den vergangenen Jahren werden auch 2019 cloudbasierte Bezugsmodelle bei bestehenden Kunden das traditionelle Outsourcing Schritt für Schritt ersetzen. Zudem enden - wie angekündigt - gleich zwei große Verträge. Die Outsourcing-Umsätze werden daher auch 2019 deutlich zurückgehen. Vor diesem Hintergrund setzt QSC den Umbau der Organisation fort und verstärkt zugleich ihre Anstrengungen, neue mittelständische Kunden in diesem Geschäftsfeld zu gewinnen. Im Consulting erwartet QSC wieder deutlich steigende Umsätze. Das Segment hat die vorübergehende Schwächephase genutzt, um die Auslastung der eigenen Beschäftigten zu optimieren und die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften zu intensivieren. So ist das Consulting nun gut aufgestellt, um an der wachsenden Nachfrage nach SAP-Beratungsleistungen, insbesondere rund um den Einsatz der HANA-Technologie, zu partizipieren. Auch im Colocation-Geschäft geht QSC von einem leichten Wachstum aus.

ERWARTETE FINANZLAGE

2019 plant QSC mit weiterhin erheblichen Mittelzuflüssen aus dem operativen Geschäft. Dem gegenüber stehen moderate Investitionen. Mit Blick auf die operativen Mittelzuflüsse und die bestehende Liquidität ist QSC für die anstehenden Vorhaben im laufenden Geschäftsjahr solide finanziert.

6. Chancenbericht

CHANCENMANAGEMENT

QSC ist der Digitalisierer für den Mittelstand und zählt zu den wenigen Anbietern in Deutschland, die dieser Zielgruppe sämtliche Leistungen zur Weiterentwicklung ihrer IT für das digitale Zeitalter aus einer Hand anbieten. Das dynamische Marktumfeld eröffnet immer wieder neue Chancen. Die Verantwortung für deren Identifikation und Wahrnehmung liegt bei den Geschäftsfeldern. Sie kennen ihr spezifisches Marktumfeld und mögliche Potenziale. Zusätzlich nutzen sie die Expertise des Vertriebs, Markt- und Wettbewerbsanalysen sowie interne Erhebungen. Die Verantwortlichen berichten dem Vorstand regelmäßig über die bestehenden Chancen und Maßnahmen zu deren Wahrnehmung; auch der Strategieausschuss des Aufsichtsrats beschäftigt sich regelmäßig damit.

Konkrete Chancen fließen in die rollierende Planung ein, wobei frühzeitig geprüft wird, mit welchen Risiken deren Verfolgung und Realisierung verbunden ist. Die Verzahnung von Risiko- und Chancenmanagement zahlt sich an dieser Stelle besonders aus. Nachfolgend berichtet QSC über die künftigen Entwicklungen und Ereignisse, die zu einer positiven Abweichung von der vorliegenden Prognose für das Gesamtjahr 2019 führen könnten. Das Unternehmen klassifiziert diese analog zu den Risiken als "große" Chancen mit einer vergleichsweise hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem erheblichen positiven Beitrag zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage.

EINZELCHANCEN

Zusätzliche Kunden für Cloud- und Outsourcing-Services. QSC baut ihr cloudbasiertes Portfolio kontinuierlich aus und befindet sich im Gespräch mit zahlreichen potenziellen Firmenkunden. Erfahrungsgemäß vergeht zwischen der Ansprache und ersten Umsätzen erhebliche Zeit; daher plant QSC bei Neukunden im Cloud-Geschäft generell nur mit moderaten Zuwächsen. Da die IT vieler Mittelständler angesichts des enormen technischen Fortschritts und der Anforderungen digitaler Geschäftsmodelle immer häufiger an Grenzen stößt, könnte die tatsächliche Nachfrage diese Erwartung übertreffen.

Chancen ergeben sich in diesem Zusammenhang auch für das konventionelle Outsourcing-Geschäft. Denn viele Mittelständler sehen sich angesichts des technischen Fortschritts zwar gezwungen, beim Betrieb ihrer IT vermehrt mit Dienstleistern zusammenzuarbeiten, scheuen jedoch den vollständigen Übergang in eine Cloud-Infrastruktur. QSC hat in jüngster Zeit den Outsourcing-Vertrieb neu aufgestellt und könnte auf dieser Basis mehr Kunden gewinnen, als aktuell geplant.

Schnelle Implementierung neuer SAP-Lösungen. Der laufende Technologiesprung von der ERP-Produktfamilie R/3 auf S/4HANA bei SAP wird auch 2019 das Geschäft im Segment Consulting antreiben. Da die neue Produktfamilie ein Schlüssel zur Digitalisierung von Geschäftsmodellen ist, könnte die Nachfrage nach entsprechenden Beratungsleistungen die Erwartungen eventuell übersteigen. Gleiches gilt für die Unterstützung von Firmenkunden beim Einsatz der neuen Entwicklungsumgebung SAP Leonardo. QSC verfügt bei dieser und weiteren SAP-Lösungen über gewachsene Kompetenz im eigenen Haus und kann insbesondere durch eine Verknüpfung ihres IoT- und SAP-Know-hows Mittelständlern einen Mehrwert liefern, wie es sonst nur wenige Anbieter am Markt können.

Weiterentwicklung von Plusnet. Nach der Ausgliederung des TK-Geschäfts in eine eigenständige Gesellschaft verfolgt QSC mehrere strategische Optionen. Eine Option ist ein möglicher mehrheitlicher oder vollständiger Verkauf von Plusnet. Würde diese Option Realität, stünden QSC erheblich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung, um ihre anderen Geschäftsbereiche und insbesondere das Cloud-Geschäft zu stärken. Vermehrte Innovationen und verstärkte Vertriebsaktivitäten könnten in diesem Fall den Umsatz stärker ansteigen lassen, als bislang geplant. Eine andere Option besteht im Eingehen von Kooperationen. Auch mit geeigneten Kooperationspartnern bestünde die Chance, dass sich die Umsätze von Plusnet im laufenden Jahr besser entwickeln als erwartet. Die eigenständige Weiterentwicklung des Geschäfts birgt ebenfalls Chancen. Das gilt beispielsweise für eine vertiefte Zusammenarbeit mit Stadtwerken und Citycarriern sowie die Gewinnung weiterer Firmenkunden.

7. Risikobericht

Wie jedes Unternehmen ist QSC ständig einer Vielzahl potenzieller Risiken ausgesetzt. Die bewusste Auseinandersetzung mit diesen Risiken stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und bildet eine wichtige Grundlage für den nachhaltigen geschäftlichen Erfolg. Ein fachgerechtes Risikomanagement sorgt dafür, dass alle Ereignisse, Handlungen oder Versäumnisse, die eine potenzielle Gefährdung des Erfolgs oder sogar der Existenz von QSC darstellen können, bereits in der Entwicklung frühestmöglich identifiziert, analysiert, bewertet, gesteuert und überwacht werden. Dieses Risikomanagement umfasst aufeinander abgestimmte Verfahren, Maßnahmen und die erforderlichen Regelungen zum Umgang mit Risiken und unterstützt bei QSC sowie allen Tochtergesellschaften vielfach den Entscheidungsprozess.

ORGANISATION UND VERFAHREN

QSC hat ein unternehmensweit einheitliches, integriertes Risikomanagementsystem (RMS) implementiert, um die Effektivität des Risikomanagements sicherzustellen sowie die Aggregation von Risiken und eine transparente Berichterstattung zu ermöglichen. Eine bewährte Risikomanagementsoftware erlaubt eine genaue Klassifizierung von Risiken und in der Folge eine Fokussierung auf die wesentlichen Risiken.

Das RMS ist ein integraler Bestandteil der Entscheidungsprozesse. Es gewährleistet, dass Risikoabschätzungen bei allen Entscheidungen Berücksichtigung finden und Maßnahmen zur Verringerung frühzeitig ergriffen werden. Quartalsweise erstellte Berichte schärfen das Risikobewusstsein aller Verantwortlichen. Richtlinien, Verfahrensanleitungen und Arbeitsanweisungen flankieren das RMS und gewährleisten dessen Umsetzung im betrieblichen Alltag. Die Risikoanalysen, wie sie beispielsweise die Managementsysteme nach ISO 27001 (Informationssicherheit) oder die ISO 9001 (Qualitätsmanagement) erfordern, stellen eine einheitliche und effiziente Berichterstattung sicher. Das RMS bezieht alle Unternehmensbereiche ein. Unmittelbar an den Vorstand berichtende Führungskräfte (Bereichsleiter) beobachten und bewerten kontinuierlich die auftretenden Risiken; im Rahmen des RMS sind sie als Risikoverantwortliche für die ständige Aktualisierung von Risiken verantwortlich. Die Bereichsleiter berichten zumindest quartalsweise an das zentrale Risikomanagement. Sie prüfen zudem regelmäßig, ob in ihrem Bereich neue, bisher nicht erkannte Risiken mit wesentlicher Auswirkung entstanden sind und ob die Einschätzung zu bereits früher erkannten Risiken verändert werden muss. Dieser Prozess stellt eine frühzeitige Erkennung potenzieller Risiken im operativen Geschäft sicher.

Das zentrale Risikomanagement ist für die Risikoberichterstattung an die Konzernleitung zuständig. Zudem dient es als Schnittstelle zu anderen Prüfungs- und/oder Zertifizierungsverfahren und stellt sicher, dass auch dort eine einheitliche Erfassung der für das Unternehmen relevanten Risiken erfolgt. Die Beobachtung der Risiken anhand von operativen und finanziellen Kennzahlen übernimmt der Bereich Finanzen. Das zentrale Risikomanagement überwacht kontinuierlich die Einleitung und Einhaltung der Maßnahmen zur Risikovermeidung und -verringerung. Außerdem dient es allen Unternehmensbereichen als ständiger Ansprechpartner. Das zentrale Risikomanagement übernimmt die Konsolidierung und Dokumentation der von den Risikoverantwortlichen bewerteten Risiken, erstellt auf der Basis der Risikoberichte für die Unternehmensbereiche (unter Nutzung der Risikomanagementsoftware "R2C_RISK TO CHANCE") einen Kompaktbericht und leitet diesen quartalsweise an den Vorstand weiter. Bei neu zu beobachtenden hohen Risiken wird der Vorstand unmittelbar informiert. Mindestens einmal pro Jahr unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat mit einem ausführlichen Risikobericht.

Eine vom Vorstand erlassene Risikomanagementrichtlinie regelt den Umgang mit Risiken und definiert Prozesse und die Organisation im Risikomanagement. Diese Vorgaben werden regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft und bei Bedarf angepasst. Jährlich prüft der Abschlussprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung, ob das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen.

BEWERTUNGSMETHODIK

Die Risikomanagementsoftware unterstützt unternehmensweit den gesamten Risikomanagementprozess. Dort wird ein Risiko zunächst entsprechend der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkungen in einer Bruttobetrachtung klassifiziert, das heißt, Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß werden ohne Berücksichtigung von getroffenen Maßnahmen zur Risikominimierung bewertet. Bei der höchsten Stufe der Auswirkung "bestandsgefährdend" muss zu einem schwerwiegenden finanziellen Schaden ein tatsächlicher oder rechtlicher Umstand hinzutreten, der den Bestand von QSC gefährdet. Die Klassifizierung eines Risikos als geringes, mittleres oder hohes Risiko ergibt sich aus der Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensklasse. Das nachfolgende Schaubild gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Systematik bei der Klassifizierung von Risiken.

Klassifizierung von Risiken

Allgemeine Gefahren werden dahin gehend analysiert, ob und wie sie QSC konkret schädigen können. Ergibt die Analyse, dass ein relevanter Schaden durch diese Gefahren tatsächlich im Bereich des Möglichen liegt, so werden sie als konkrete Risiken ausgestaltet. Im Übrigen werden allgemeine Gefahren ohne konkreten Bezug nicht im RMS erfasst. Allgemeine Gefahrenlagen sind unter anderem globale Katastrophen, ein Zusammenbruch des Finanzsystems, Krieg sowie terroristische Angriffe. Auf die Risikoanalyse und -einordnung folgen Maßnahmen zur Risikobehandlung und -überwachung. Diese dienen der Verringerung bestehender Risiken, der Absicherung der Risiken durch Rückstellungen und Versicherungen, soweit wirtschaftlich sinnvoll, sowie der Schärfung des Bewusstseins für bestehende Restrisiken bzw. Akzeptanz der Risiken. Im Anschluss wird das Risiko nochmals unter Berücksichtigung der vorgenannten Maßnahmen im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß bewertet (Nettobewertung). Inhalt des externen Risikoberichts sind nur solche Risiken, die auch nach Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Risikoreduzierung bzw. -vermeidung, und damit nach Durchführung der Nettobewertung, noch als wesentlich für die zukünftige Geschäftsentwicklung betrachtet werden müssen. Solche Risiken werden nach der vorstehenden Klassifizierung als "hohe Risiken" eingestuft. So ist beispielsweise ein Risiko, dem die Schadensklasse "bestandsgefährdend" zugewiesen ist, in der Gesamteinschätzung nur dann als "hohes Risiko" bewertet, wenn mindestens die Eintrittswahrscheinlichkeit "mittel" hinzutritt. Bestandsgefährdende Risiken mit einer geringeren Eintrittswahrscheinlichkeit (gering oder unwesentlich) werden somit im Rahmen der ständigen Beobachtung nicht als "hohe Risiken" geführt und nicht als insgesamt unmittelbar bestandsgefährdend angesehen.

Als Ergebnis der Risikobewertung weist QSC im externen Risikobericht entweder einzeln bedeutsame Risiken aus oder fasst einzeln unbedeutende Risiken zu geeigneten Risikokategorien (z. B. regulatorische Risiken) zusammen. Die Bewertung und die dazugehörigen Erläuterungen und Vorgaben erfolgen dabei nur dann quantitativ, wenn eine konkrete quantitative Bewertung des Schadensausmaßes möglich ist. Da eine Quantifizierbarkeit in aller Regel aber nicht vorgenommen werden kann, erfolgt die Einordnung der betreffenden Risiken üblicherweise nach Schadensklassen.

ERGÄNZENDE ANGABEN NACH § 289 ABSATZ 4 HGB

Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil des RMS. Die Risiken der Rechnungslegung stehen ständig unter Beobachtung und fließen in die konzernweite Berichterstattung ein. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung prüft der Abschlussprüfer auch den Rechnungslegungsprozess. Auf der Grundlage seiner Beobachtungen beschäftigen sich sowohl der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats als auch der gesamte Aufsichtsrat mit dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem.

Bei QSC ist dieses RMS durch folgende wesentliche Merkmale gekennzeichnet:

QSC verfügt über eine eindeutige Führungs- und Unternehmensstruktur. Die Rechnungslegung für Tochtergesellschaften übernimmt entweder die QSC AG selbst auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen oder sie findet in enger Abstimmung mit den Tochtergesellschaften statt. Bei allen Tochtergesellschaften sind die Verantwortlichkeiten für die einzelnen Prozesse klar zugeordnet.

QSC gewährleistet die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) unter anderem durch die Beschäftigung von qualifiziertem Fachpersonal, die gezielte und ständige Fort- und Weiterbildung dieser Fachkräfte, die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips durch die organisatorische Trennung von Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen sowie die Funktionstrennung bei der Erstellung und Buchung von Belegen und im Controlling.

QSC setzt unternehmensweit eine einheitliche Standardsoftware von SAP ein.

Die Rechnungslegungssoftware ist umfassend vor dem Zugriff Unbefugter geschützt. Sie gewährleistet eine einheitliche, ordnungsgemäße und zeitnahe Erfassung aller wesentlichen Geschäftsvorfälle in allen Gesellschaften.

Die Einzelabschlüsse werden nach Erstellung in ein einheitliches Konsolidierungssystem überführt, in dem die Eliminierung konzerninterner Transaktionen stattfindet. Dieses System liefert dann die Grundlage für den Konzernabschluss und die wesentlichen Angaben im Konzernanhang und Konzernlagebericht.

Das konzernweite monatliche Reporting gewährleistet unterjährig eine frühzeitige Erkennung möglicher Risiken.

Mit diesen Maßnahmen schafft QSC die notwendige Transparenz bei der Rechnungslegung und verhindert weitestgehend, trotz der enormen Komplexität von IFRS, das Auftreten möglicher Risiken in diesem Prozess.

EINZELRISIKEN

Das Risikomonitoring konzentriert sich nicht auf die Risiken nach der Bruttobewertung, sondern auf die tatsächliche Risikolage; vorhandene risikovermeidende Maßnahmen werden hierbei berücksichtigt. Im Rahmen dieser Nettobetrachtung ergeben sich die folgenden relevanten Risiken mit der Bewertung "hoch".

Sicherheit. Die Gewährleistung der IT-Sicherheit gehört zu den unabdingbaren Erfolgsfaktoren für die Geschäftstätigkeit von QSC. Im Mittelpunkt der IT-Sicherheitsstrategie von QSC steht daher der Schutz von Unternehmensdaten sowie personenbezogener Kunden- und Mitarbeiterdaten mit allen Mitteln, die technisch und organisatorisch zur Verfügung stehen. In jüngster Zeit hat sich die Gefahr von außen, beispielsweise in Form von DDoS-, Viren- oder Trojanerattacken, erhöht. QSC begegnet diesen Angriffen durch den Einsatz intelligenter und zugleich wirtschaftlicher Abwehrkonzepte.

Abhängigkeit von Geschäftspartnern. Im Segment Outsourcing werden wesentliche Umsätze mit einigen wenigen Großkunden erzielt. Ein Wegfall eines dieser Kunden hätte spürbaren Einfluss auf Umsatz und Profitabilität. QSC begegnet diesem Risiko vor allem mit einer sorgfältigen Pflege der seit Jahren gewachsenen und erfolgreichen Geschäftsbeziehungen.

Fachkräftemangel und Know-how. Wie alle ITK-Anbieter benötigt QSC qualifizierte Fachkräfte, um das eigene Produktportfolio zu betreiben und weiterzuentwickeln. Angesichts des Mangels insbesondere an IT-Spezialisten am deutschen Arbeitsmarkt fällt es zum Teil schwer, die entsprechenden Positionen schnell und adäquat zu besetzen. Verschärft wird dieses Risiko noch durch Eigenkündigungen von Mitarbeitern, wenn danach die erforderliche Personalstärke für die Erhaltung einer unveränderten Leistungsfähigkeit nicht mehr besteht oder diese Mitarbeiter über spezielles Know-how verfügten, das sich nicht sofort ersetzen lässt. Infolge des Fachkräftemangels kann es zu Engpässen beim Betrieb und bei der Weiterentwicklung sowohl bestehender als auch neuer -Applikationen kommen. QSC begegnet diesem Risiko vor allem durch die kontinuierliche Ausbildung junger Fachkräfte, die Zusammenarbeit mit ausgewählten Hochschulen sowie die gezielte Bindung von für den Betrieb besonders wichtigen Fach- und Führungskräften.

GESAMTAUSSAGE

QSC kann mögliche Risiken frühzeitig erkennen und entsprechend handeln. Unter Berücksichtigung möglicher Schadensausmaße und Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser und weiterer potenzieller Risiken sind derzeit keine Risiken erkennbar, die im laufenden Geschäftsjahr zu einer dauerhaften, wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage führen könnten. Organisatorisch wurden alle sinnvollen und vertretbaren Voraussetzungen dafür geschaffen, mögliche Risikosituationen frühzeitig zu erkennen und entsprechend handeln zu können.

Dennoch können die künftigen Ergebnisse von QSC aufgrund dieser oder anderer Risiken sowie fehlerhafter Annahmen erheblich von den Erwartungen des Unternehmens und seines Managements abweichen. Sämtliche Angaben in diesem Konzernlagebericht sind, soweit sie keine historischen Tatsachen darstellen, sogenannte zukunftsbezogene Angaben. Sie basieren auf aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung im Rahmen des Risikomanagements.

 

Köln, 20. März 2019

QSC AG

Der Vorstand

Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender

Stefan A. Baustert

Schlusserklärung aus dem Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Die QSC AG hat nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt der Vornahme aller Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen bekannt waren, bei jedem dieser Geschäfte eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere berichtspflichtige Vorgänge haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Köln, 20. März 2019

QSC AG

Der Vorstand

Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender

Stefan A. Baustert

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Köln, 20. März 2019

QSC AG

Der Vorstand

Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender

Stefan A. Baustert

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die QSC AG, Köln

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der QSC AG, Köln - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der QSC AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die nichtfinanzielle Erklärung und die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die als ungeprüft gekennzeichneten Angaben des Corporate-Governance-Berichts, die im Lagebericht in den Abschnitten "Nichtfinanzielle Erklärung" und "Unternehmensführung und Corporate Governance" enthalten sind, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der oben genannten nichtfinanziellen Erklärung und Erklärung zur Unternehmensführung sowie die als ungeprüft gekennzeichneten Angaben des Corporate-Governance-Berichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Plusnet GmbH

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Anhang unter der Anhang-Nr. 2. Die der Bewertung zugrunde gelegten Angaben sind im Anhang unter der Anhang-Nr. 3 dargestellt.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Die QSC hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15. Mai 2018 einen Teil ihres Vermögens, nämlich den Geschäftsbereich Telekommunikation als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH als übernehmender Rechtsträger übertragen. Die Plusnet GmbH ist eine 100%-Beteiligung der QSC.

Im Rahmen der Ausgliederung wurde auch die bis zum Vorjahr innerhalb der Finanzanlagen der QSC ausgewiesene 100%-Beteiligung an der Ventelo GmbH zum Buchwert auf die Plusnet GmbH übertragen. Neben ihrem operativen Geschäft hält die Ventelo GmbH die Kommanditbeteiligung an der Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG (Plusnet Infrastruktur). Sowohl die Beteiligung der Plusnet GmbH an der Ventelo GmbH als auch die Beteiligung der QSC an der Plusnet GmbH haben einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der jeweiligen Gesellschaft.

Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Die Werthaltigkeitsbeurteilung der Beteiligung ist komplex und in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf die Beteiligungen haben die Gesellschaften im Geschäftsjahr 2018 nicht vorgenommen. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Beteiligungen nicht werthaltig sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Zunächst haben wir uns durch Erläuterungen von Mitarbeitern aus dem Finanz- und Rechnungswesen sowie einer Würdigung des verwendeten Bewertungsmodells ein Verständnis für das Vorgehen der QSC zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Beteiligung verschafft.

Die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Ventelo GmbH - die wiederum einen wesentlichen Einfluss auf die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Plusnet GmbH bei der QSC AG hat - ist im Wesentlichen von der Wertentwicklung der Kommanditbeteiligung an der Plusnet Infrastruktur abhängig. Der Schwerpunkt unserer Prüfungshandlungen lag daher auf der Werthaltigkeitsbeurteilung der Kommanditbeteiligung an der Plusnet Infrastruktur.

QSC hat das im Vorjahr genutzte Bewertungsmodell zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Kommanditbeteiligung an der Plusnet Infrastruktur im aktuellen Geschäftsjahr überprüft und sofern erforderlich aktualisiert.

Wir haben unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt und eine Plausibilisierung der Annahmen und Planungsprämissen vorgenommen. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen, z. B. dem vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen.

Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft nachvollzogen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Das der Werthaltigkeitsbeurteilung der Beteiligung zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen und Einschätzungen der Gesellschaft sind sachgerecht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die nichtfinanzielle Erklärung und die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die als ungeprüft gekennzeichneten Angaben des Corporate-Governance-Berichts.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Juli 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 15. Januar 2019 von der Vorsitzenden des Bilanz- und Prüfungsausschusses beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2008 als Abschlussprüfer der QSC AG, Köln, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Charlotte Salzmann.

 

Köln, den 20. März 2019

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Salzmann, Wirtschaftsprüferin

Gall, Wirtschaftsprüfer

Weitere Informationen unter www.qsc.de