![]() QSC AGKölnJahresfinanzbericht zum 31.12.2019Einzelabschluss 2019JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2019 UND LAGEBERICHTBilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva scroll
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Anhang für das Geschäftsjahr 2019der QSC AG, KölnInformationen zum UnternehmenQSC ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand. Unser Unternehmen ermöglicht seinen Kunden, Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle hochflexibel und effizient zu digitalisieren. Dafür verfügen wir über langjährige Technologie- und Anwendungserfahrung in den Bereichen Cloud, Colocation und SAP. Unser Leistungsportfolio entspricht den Bedürfnissen des Mittelstands im Zeitalter der Digitalisierung: von standardisierten Pay-as-you-use-Services bis zu individualisierten Komplettlösungen für die Branchen Handel, produzierendes Gewerbe und Energie. Alle Angebote zeichnen sich durch Ende-zu-Ende-Qualität und hohe Sicherheit aus; die Kundenbeziehungen sind geprägt von Unternehmertum, Serviceorientierung und einem Umgang auf Augenhöhe. QSC ist eine in der Bundesrepublik Deutschland eingetragene Aktiengesellschaft. Der Sitz befindet sich in 50829 Köln, Mathias-Brüggen-Straße 55. Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln wird die Gesellschaft unter der Nummer HRB 28281 geführt. Seit dem 19. April 2000 ist QSC an der Deutschen Börse und seit Anfang 2003 im Prime Standard notiert. 1) Grundlagen der AbschlusserstellungDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Gesellschaft erstellt ihren Jahresabschluss in Euro. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden hierbei sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) auf- oder abgerundet. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 enthält keine Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit oder der Gliederung zum Vorjahr. Gesetzlich geforderte Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden teilweise dort und teilweise im Anhang gemacht. 2) Verkauf der Plusnet GmbHDie QSC AG hat am 06. Mai 2019 mit der EnBW Telekommunikation GmbH einen Vertrag über den vollständigen Verkauf ihrer Tochtergesellschaft Plusnet GmbH geschlossen. Nach Freigabe der Transaktion durch das Bundeskartellamt wurde die Transaktion am 30. Juni 2019 vollzogen. Der Kaufpreis betrug 229 Mio. EUR. Der zwischen der Plusnet GmbH als beherrschter Gesellschaft und der QSC AG bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde zum 30. Juni 2019 gekündigt. Die wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss der QSC AG stellen sich wie folgt dar:
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3) Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich von Dritten erworbenes immaterielles Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 S. 5 HGB werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 S. 5 HGB werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800 werden im Geschäftsjahr nach ihrem Zugang unmittelbar in voller Höhe abgeschrieben und im Anlagespiegel auch wieder als Abgang erfasst. Die Berechnung der planmäßigen Abschreibungen basiert auf folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern: scroll
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Unfertige Leistungen werden gemäß den noch nicht abgerechneten geleisteten Stunden mit den Herstellungskosten angesetzt und verlustfrei bewertet. Dabei werden angemessene Teile der Gemeinkosten berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Forderungen werden nach Fälligkeiten zusammengefasst. Sämtliche Forderungen die mehr als 180 Tage überfällig sind, werden in voller Höhe wertberichtigt. Zusätzlich zu bestehenden Einzelwertberichtigungen wird für die Forderungen aus dem Projektgeschäft bei der QSC AG eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5% auf das nicht wertberichtigte Volumen gebildet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum danach stellen. Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung resultiert aus dem positiven Unterschiedsbetrag des Zeitwerts des auf einen Pensionsanwärter entfallenden Deckungsvermögens und den korrelierenden passivischen Wert des Erfüllungsbetrags. Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlusten wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, wird das Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB in der Weise ausgeübt, dass kein Ansatz von aktiven latenten Steuern vorgenommen wird. Verlustvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten drei Jahre realisierbar ist. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf Basis der im späteren Geschäftsjahr der Umkehrung der zeitlichen Bewertungsunterschiede gültigen Steuersätze, vorausgesetzt, die künftigen Steuersätze sind bereits bekannt. Die Ertragsteuerquote beläuft sich auf 32,61% (i.Vj. 32,52%) und betrifft Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie Solidaritätszuschlag. Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) berechnet. Die Pensionsverpflichtungen sind teilweise über Rückdeckungsversicherungen abgesichert, die als Planvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu klassifizieren sind. Die Steuerrückstellungen umfassen alle ungewissen Steuerschulden, die bis zum Bilanzstichtag wirtschaftlich oder rechtlich entstanden sind. Die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Sie berücksichtigen sämtliche erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Langfristige Rückstellungen werden mit dem von der Bundesbank ermittelten und bekanntgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 7 Jahre abgezinst. Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen werden in der Weise erfasst, dass die zukünftig zu erwartenden Beseitigungs- und Wiederherstellungsaufwendungen von Vertragsbeginn an über die Laufzeit des Vertrags verteilt werden. Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach stellen. Als Umsatzerlöse werden alle Erlöse ausgewiesen, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und Warenlieferungen anfallen. Entsprechend dem Realisationsprinzip erfolgt eine periodengerechte Erfassung. 4) Erläuterungen zur BilanzImmaterielle VermögensgegenständeDie Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 1.443 (i.Vj. TEUR 1.068) betreffen ausschließlich den Erwerb von Softwareprodukten (i.Vj. TEUR 968). SachanlagenDie Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und planmäßig linear abgeschrieben. In den Zugängen von TEUR 5.928 (i.Vj. TEUR 4.586) sind Anschaffungen von technischem Equipment in Höhe von TEUR 5.376 (i.Vj. TEUR 4.020) enthalten. FinanzanlagenDie Anteile an der Plusnet GmbH in Höhe von TEUR 186.930 sind aufgrund des Verkaufs der Gesellschaft abgegangen. Am 13. August 2019 nahm die QSC AG eine Zuzahlung in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von TEUR 5.000 bei der Q-loud GmbH vor. Der Buchwert der Beteiligung an der Q-Loud beträgt damit zum 31. Dezember 2019 TEUR 6.379. Am 07. November hat die QSC AG für TEUR 218 insgesamt 25,15 % der Anteile an der am 07. Juni 2019 gegründeten aiXbrain GmbH erworben. Gegenstand der aiXbrain GmbH ist die Erbringung von auf Methoden der künstlichen Intelligenz basierenden IT-Dienstleistungen jedweder Art sowie von Entwicklungs- und Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit oder in Bezug auf IT-Dienstleistungen. Zum 31. Dezember 2019 bestanden Beteiligungen an folgenden Unternehmen: scroll
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VorräteDie unfertigen Leistungen in Höhe von TEUR 487 (i.Vj. TEUR 0) betreffen zum Bilanzstichtag noch nicht vollständig erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit Festpreisprojekten. Die Vorräte umfassen ferner noch Verbrauchsmaterial in Höhe von TEUR 22 (i.Vj TEUR 23). Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen TEUR 172 (i.Vj. TEUR 313). Forderungen gegen verbundene UnternehmenDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 61 (i.Vj. TEUR 148) und aus sonstigen Forderungen in Höhe von TEUR 2.645 (i.Vj. TEUR 1.650). Die sonstigen Forderungen bestehen im Wesentlichen aus Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 2.611(i.Vj. TEUR 1.160). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen TEUR 1.032 (i.Vj. TEUR 510). Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 12.979 (i.Vj. TEUR 723) beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Plusnet GmbH aus dem Ergebnisabführungsvertrag für das Rumpfgeschäftsjahr 01. Januar 2019 bis 30. Juni 2019 in Höhe von TEUR 8.795, geleistete Barkautionen in Höhe von TEUR 3.015 (i.Vj. TEUR 8) sowie Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe TEUR 995 (i.Vj. TEUR 386). Die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen TEUR 499 (i.Vj. TEUR 80). Aktive RechnungsabgrenzungspostenDie aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen abgegrenzte Aufwendungen für Service- und Wartungsverträge. Eigenkapital Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug wie im Vorjahr EUR 124.172.487. Es setzte sich aus 124.172.487 nennwertlosen Namens-Stammaktien zusammen. Genehmigtes und bedingtes KapitalGenehmigtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 26. Mai 2020 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 50.000.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in vier Fällen ausgeschlossen werden: Erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sacheinlage ausgegeben werden; drittens nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten Aktie zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, soweit erforderlich, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Das genehmigte Kapital soll es QSC ermöglichen, schnell und flexibel auf Möglichkeiten am Kapitalmarkt zu reagieren und sich bei Bedarf Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde es nicht genutzt. Bedingtes Kapital. Das bedingte Kapital beträgt zum Stichtag insgesamt EUR 42.751.500 und teilt sich auf in das bedingte Kapital IV in Höhe von EUR 40.000.000, das bedingte Kapital VIII in Höhe von EUR 2.001.500 und das bedingte Kapital IX in Höhe von EUR 750.000. Die bedingten Kapitalien VIII und IX dienen der Absicherung von Wandlungsrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die QSC im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne an Vorstandsmitglieder (bedingtes Kapital IX) bzw. an Geschäftsführer verbundener Unternehmen, Mitarbeiter von QSC und verbundener Unternehmen (bedingtes Kapital VIII) ausgegeben hat bzw. ausgeben kann. Das bedingte Kapital IV kann der Vorstand zur Schaffung von handelbaren Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, zu deren Ausgabe er durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt ist, um für die Gesellschaft bei günstigen Kapitalmarktbedingungen eine zusätzliche, zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist in vier Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, nämlich erstens, um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; zweitens, wenn die Schuldverschreibungen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sachleistung ausgegeben werden; drittens bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen bar nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Anleihen nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, um den Inhabern bzw. Gläubigern bereits zuvor ausgegebener Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Von der Ermächtigung zur Ausgabe handelbarer Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht. Der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 10 % des Grundkapitals betreffen. Im Übrigen darf der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären, gleich auf welcher Rechtsgrundlage, für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen (auch solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 20 % des Grundkapitals betreffen. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage der Gesellschaft betrug wie im Vorjahr EUR 14.246.139. Andere GewinnrücklagenDie anderen Gewinnrücklagen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
BilanzgewinnDer Bilanzgewinn entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt: scroll
PensionsrückstellungenDie Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) berechnet. Dabei ist die jährliche Rentenanpassung mit 1,0 % (i.Vj. 1,0 %) sowie der Gehaltstrend mit 2,0 % (i.Vj. 2,0 %) entsprechend berücksichtigt. Als Rechnungszins wird der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Er beträgt 2,71 % (i.Vj. 3,21 %). Es werden die 2018 veröffentlichten Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck - Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln zugrunde gelegt. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 6.186 (i.Vj. TEUR 5.878). Mit diesem verrechnet wurde die zur Erfüllung der Schulden aus der Pensionszusage abgeschlossene Rückdeckungsversicherung. Der Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung ist dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen. Die von der Versicherung mitgeteilten beizulegenden Zeitwerte der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen betragen TEUR 1.988 (i.Vj. TEUR 1.787). Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen den Anschaffungskosten. Unter Berücksichtigung des aktiven Unterschiedsbetrags aus der Vermögensverrechnung in Höhe von TEUR 347 (i.Vj. TEUR 316) beträgt die bilanzierte Pensionsrückstellung TEUR 4.545 (i.Vj. TEUR 4.407). Als Zinsaufwand wurden im Zusammenhang mit der Pensionsrückstellung Aufwände in Höhe von TEUR 161 (i.Vj. TEUR 180) erfasst. Der Zinsaufwand teilt sich hierbei auf Zinsaufwand aus der Verpflichtung gem. § 253 HGB in Höhe von TEUR 152 (i.Vj. TEUR 151) und Wertänderungen des Deckungsvermögens gem. § 246 Abs. 2 HGB in Höhe von TEUR 9 (i.Vj. TEUR 29) auf. Der gemäß § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnde Unterschiedsbetrag in Form der Differenz zwischen dem Erfüllungsbetrag mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: scroll
Für den Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 664 (i.Vj. TEUR 757) ergibt sich eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen wurden insbesondere für Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 14.267 (i.Vj. TEUR 7.782), für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von TEUR 3.356 (i.Vj. TEUR 3.310), für Drohverlustrückstellungen in Höhe von TEUR 758 (i.Vj. TEUR 318), für Rückbauverpflichtungen in Höhe von TEUR 341 (i.Vj. TEUR 307) sowie für Abschluss,-Prüfungs- und Steuerberatungskosten in Höhe von TEUR 327 (i.Vj. TEUR 469) gebildet. Konvertible AnleihenZum 31. Dezember 2019 waren 2.501.500 Wandelschuldverschreibungen aus den Aktienoptionsprogrammen ausstehend. Die Wandelschuldverschreibungen haben jeweils einen Nennwert in Höhe von EUR 0,01. Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von acht Jahren und unterliegen ab Zeichnung einer Sperrfrist von vier Jahren. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie vormals unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesenen Darlehensverbindlichkeiten wurden im Zuge des Verkaufs der Plusnet GmbH in voller Höhe getilgt. Im Rahmen eines Factoring-Abkommens mit der NORD/LB Luxembourg S.A. Covered Bond Bank verkaufte QSC bis zum Juni 2019 fortlaufend bestimmte kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem Gesamtvolumen von TEUR 18.500 an die Bank. Zum 31. Dezember 2018 wurden Forderungen mit einem Nominalbetrag von TEUR 10.335 abgetreten, die im Vorjahr als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen wurden. Das Factoring-Abkommen wurde mit Wirkung zum 28. Juni 2019 aufgehoben. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen UnternehmenVerbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen in Höhe von TEUR 36 (i.Vj. TEUR 8.327) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und TEUR 9 (i.Vj. TEUR 285) auf sonstige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Darin enthalten sind im Wesentlichen die an die Gesellschafterin der Plusnet GmbH bei Vereinnahmung abzuführenden Ergebnisabführungsansprüche der QSC gegenüber der Plusnet GmbH für dessen Rumpfwirtschaftsjahr vom 01. Januar 2019 bis 30. Juni 2019 in Höhe von TEUR 8.795 sowie Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 1.325 (i.Vj. TEUR 1.122) und kreditorische Debitoren in Höhe von TEUR 79 (i.Vj. TEUR 132). Latente SteuernAktive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen von Bauten auf fremden Grundstücken, Pensionsrückstellungen, Drohverlustrückstellungen, Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen und Urlaubsrückstellungen. Zudem bestehen latente Steuerforderungen aufgrund bislang nicht genutzter steuerlicher Verlustvorträge. Passive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus dem handelsrechtlichen Ansatz von Kundenstämmen. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Grundlage eines Ertragsteuersatzes von 32,61 % für die QSC AG. Insgesamt werden die passiven latenten Steuern durch aktive Steuerlatenzen kompensiert; das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Ansatz aktiver latenter Steuern wird nicht wahrgenommen. HaftungsverhältnisseAm Bilanzstichtag liegen keine Haftungsverhältnisse vor. Sonstige finanzielle VerpflichtungenAus Miet-, Leasing- und sonstigen langfristigen Verträgen erwachsen der Gesellschaft in den nächsten Jahren die folgenden finanziellen Verpflichtungen: scroll
Das in den sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthaltene Bestellobligo für zukünftige Investitionen betrug zum Bilanzstichtag TEUR 658 (i.Vj. TEUR 2.262) und betrifft im Wesentlichen Bestellungen für das Sachanlagevermögen. Außerbilanzielle GeschäfteMit Ausnahme der im Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" dargestellten Miet- und Leasingverträgen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte. 5) Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöseDie Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt: scroll
In den Erlösen sind TEUR 5.113 (i.Vj. TEUR 4.327) mit Kunden in der EU (ohne Deutschland) und TEUR 782 (i.Vj. TEUR 586) mit Kunden außerhalb der EU enthalten; alle anderen Umsätze betreffen das Inland. Die Umsätze des Bereichs Telekommunikation umfassen neben Telekommunikationsleistungen auch Erlöse aus Untermietverträgen und Erlöse aus administrativen Dienstleistungen. Sonstige betriebliche Erträgescroll
Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt: scroll
Periodenfremdes ErgebnisDas periodenfremde Ergebnis beträgt TEUR 1.253 (i.Vj. TEUR 1.890) und umfasst periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 1.979 (i.Vj. TEUR 2.194) sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 726 (i.Vj. TEUR 304). Die periodenfremden Erträge resultieren überwiegend aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.024 (i.Vj. TEUR 1.647), aus dem Vorjahr stammende Steuererträge in Höhe von TEUR 665 (i.Vj. TEUR 0) sowie Versicherungserstattungen in Höhe von TEUR 125 (i.Vj. TEUR 0). Die periodenfremden Aufwendungen sind im Wesentlichen den variablen Gehältern und Provisionen für das Vorjahr in Höhe von TEUR 374 (i.Vj TEUR 168) als auch der Wertberichtigung und den Forderungsabschreibungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 214 (i.Vj TEUR 71) geschuldet. Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeDie sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge resultieren im Wesentlichen aus Zinserträgen im Verbundbereich in Höhe von TEUR 219 (i.Vj. TEUR 180). Zinsen und ähnliche AufwendungenDie Zinsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen für Darlehen und Avalprovisionen in Höhe von TEUR 2.829 (i.Vj. TEUR 2.844); Zinsen aus Zinssicherungsgeschäften in Höhe von TEUR 409 (i.Vj. TEUR 1.298) sowie Zinsen im Zusammenhang mit Factoring in Höhe von TEUR 53 (i.Vj. TEUR 182). Der Zinsanteil aus der Zuführung zur Pensionsverpflichtung beträgt TEUR 161 (i.Vj. TEUR 180). Erläuterungen zu den ErtragsteuernDer Ertragsteuerertrag in Höhe von TEUR 665 setzt sich in voller Höhe aus periodenfremden Ertragsteuern zusammen (i.Vj. laufender Ertragssteueraufwand in Höhe von TEUR 811 sowie periodenfremde Ertragsteuern in Höhe von TEUR 541). 6) Angabe zur EntsprechungserklärungDie Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegeben und ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich. Zukünftige Änderungen der Regeln im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird die Gesellschaft auf ihrer Website unverzüglich veröffentlichen. 7) Sonstige AngabenArbeitnehmerIm Geschäftsjahr 2019 waren durchschnittlich 857 Arbeitnehmer (i.Vj. 1.052) beschäftigt. Anzahl der Mitarbeiter nach Bereichenscroll
VorstandMitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 waren: Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender Stefan A. Baustert, Vorstand Finanzen (bis zum 31. Dezember 2019) Gesamtbezüge des VorstandsDie Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 beläuft sich auf TEUR 929 im Vergleich zu TEUR 1.132 im Vorjahr. Diese verteilt sich auf eine Festvergütung von TEUR 600 (i. Vj. TEUR 600), Nebenleistungen von TEUR 68 (2018: TEUR 68) sowie variable Vergütungen von TEUR 261 (i. Vj. TEUR 464). Die Aufteilung der Gesamtvergütung auf die einzelnen Vorstandsmitglieder kann den Vergütungstabellen, die im Vergütungsbericht als Bestandteil des Lageberichts enthalten sind, entnommen werden. Dort sind auch Erläuterungen zum Vergütungssystem sowie über Leistungen, die aktiven Vorstandsmitgliedern für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit zugesagt sind, ausführlich dargestellt. Die Gesamtbezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 550 (i. Vj. TEUR 4). Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schlobohm wurde im Jahr 1997 eine unmittelbare Versorgungszusage auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Witwenrente erteilt. Die Verpflichtung zum Bilanzstichtag beträgt TEUR 1.563 vor Verrechnung mit dem Anspruch aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von TEUR 1.910. Der versicherungsmathematische Barwert der Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen für andere ehemalige Mitglieder des Vorstands beträgt TEUR 67. Jürgen Hermann hat im Kalenderjahr 2019 Aktienkäufe über die Börse getätigt (siehe auch die Mitteilungen über die Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung auf der QSC-Website). Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Vergütungsbericht im Lagebericht mit den dort ausgewiesenen Vergütungstabellen und weiteren Erläuterungen verwiesen. Dort sind auch Erläuterungen zum Vergütungssystem und Übersichten zu der Anzahl der Aktien und der Wandelschuldverschreibungen der Mitglieder des Vorstands aufgeführt. AufsichtsratMitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 waren: Dr. Bernd Schlobohm, Unternehmer, Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Frank Zurlino, Geschäftsführer bei Horn & Company Performance & Restructuring GmbH, Düsseldorf, Deutschland sowie Geschäftsführer bei der neuland.digital GmbH, Düsseldorf, Deutschland, stellvertretender Vorsitzender Ina Schlie, Dipl.-Volkswirtin Gerd Eickers, Selbständiger Telekommunikationsberater Matthias Galler, Senior IT-Consultant, Vorsitzender des Betriebsrat IT der QSC AG, Arbeitnehmervertretung Cora Hödl (bis 30. Juni 2019), Abteilungsleiterin Technik/Infrastruktur & Voice bei der Plusnet GmbH, Arbeitnehmervertretung Martina Altheim (ab 01. Juli 2019), Leiterin Corporate Social Responsibility bei der QSC AG, Arbeitnehmervertretung Herr Dr. Frank Zurlino ist darüber hinaus im Beirat der M2Beauté Cosmetics GmbH, Köln, Deutschland tätig. Herr Gerd Eickers ist darüber hinaus als Aufsichtsratsvorsitzender bei der Contentteam AG, Köln, Deutschland tätig. Frau Ina Schlie ist darüber hinaus im Beirat der Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau, Deutschland tätig. Gesamtbezüge des AufsichtsratsFür seine Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt TEUR 315. Die Aufteilung der Gesamtvergütung auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie weitergehende Erläuterungen können dem Vergütungsbericht als Bestandteil des Lageberichts entnommen werden. Dort sind auch Erläuterungen zum Vergütungssystem und Übersichten zu der Anzahl der Aktien und der Wandelschuldverschreibungen der Mitglieder des Aufsichtsrats aufgeführt. Beteiligungen an der GesellschaftZum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 werden folgende wesentliche Beteiligungen über 10 % an der Gesellschaft gehalten: scroll
Honorare des AbschlussprüfersDie Angaben zu den Abschlussprüferhonoraren sind im Konzernabschluss der QSC AG enthalten. Auf die Veröffentlichung an dieser Stelle wird aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet. Ereignisse nach dem StichtagAm 30. Januar 2020 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO den internationalen Gesundheitsnotstand wegen der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus ausgerufen. Seit dem 11. März 2020 stuft die WHO diese Ausbreitung nunmehr als Pandemie ein. Der weitere Verlauf der Pandemie und ihre Folgen auf den Geschäftsverlauf der QSC AG werden laufend überwacht. Die QSC AG sieht auf der Grundlage der jüngsten Entwicklungen das Risiko, dass in der aktuellen Ausnahmesituation Kunden IT- und Digitalisierungsprojekte, die keine unbedingte Priorität haben, zeitlich verschieben, verschlanken oder sogar stoppen könnten. Diese reduzierte Nachfrage sowie die temporären Auswirkungen von Quarantänemaßnahmen könnte die Umsatz- und Ergebnisentwicklung negativ beeinflussen. Zudem könnten wirtschaftliche Schwierigkeiten aufseiten unserer Kunden das Risiko von Forderungsausfällen erhöhen. Die der QSC AG bekannten Abschätzungen und Annahmen für das Geschäftsjahr sind im Prognosebericht berücksichtigt und beschrieben. Darüber hinaus sind zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentlichen weiteren Belastungen bekannt oder abschätzbar. Im Jahresverlauf sind jedoch weitere Belastungen möglich. Darüber hinaus sind keine nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre. KonzernverhältnisseDie QSC AG stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen der QSC AG auf. Der Jahresabschluss der QSC AG ist in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss ist in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie nach § 315a HGB aufgestellt worden. Er wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und anschließend im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Meldungen nach WpHGBis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses haben wir die nachstehenden und zu diesem Zeitpunkt noch gültigen Mitteilungen nach § 33 Abs. 1 WpHG über Beteiligungen an der QSC AG erhalten. Die Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland, hat uns am 10. Juni 2013 gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 10. Juni 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25,09 % (das entspricht 31.045.856 Stimmrechten) betrug. Von diesen Stimmrechten sind der Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG 25,09 % (das entspricht 31.045.856 Stimmrechten) nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von den folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der QSC AG 3 % oder mehr beträgt, werden der Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG dabei Stimmrechte zugerechnet: Herrn Gerd Eickers, Deutschland; Herrn Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland. Herr Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 2 WpHG am 4. März 2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 4. März 2013 die Schwellen von 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25,09 % (das entspricht 31.045.856 Stimmrechten) betrug. Von diesen Stimmrechten sind ihm 12,57 % (das entspricht 15.552.484 Stimmrechten) nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der QSC AG 3 % oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugrechnet: Herr Gerd Eickers, Deutschland. Herr Gerd Eickers, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 2 WpHG am 4. März 2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 4. März 2013 die Schwellen von 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25,09 % (das entspricht 31.045.856 Stimmrechten) betrug. Von diesen Stimmrechten sind ihm 12,52 % (das entspricht 15.493.372 Stimmrechten) nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der QSC AG 3 % oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugrechnet: Herr Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland. ErgebnisverwendungDer Vorstand hat beschlossen, der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,03 EUR pro Aktie vorzuschlagen
Köln, 25. März 2020 QSC AG Der Vorstand Jürgen Hermann Lagebericht für das Geschäftsjahr 20191. Das UnternehmenGESCHÄFTSTÄTIGKEITQSC ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand. Unser Unternehmen ermöglicht seinen Kunden, Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle hochflexibel und effizient zu digitalisieren. Dafür verfügen wir über langjährige Technologie- und Anwendungserfahrung in den Bereichen Cloud, Colocation, SAP und über eine Tochter im Internet of Things (IoT). Unser Leistungsportfolio entspricht den Bedürfnissen des Mittelstands im Zeitalter der Digitalisierung: von standardisierten Pay-as-you-use-Services bis zu individualisierten Komplettlösungen für die Branchen Handel, produzierendes Gewerbe und Energie. Alle Angebote zeichnen sich durch Ende-zu-Ende-Qualität und hohe Sicherheit aus; die Kundenbeziehungen sind geprägt von Unternehmertum, Serviceorientierung und einem Umgang auf Augenhöhe. So zeigt QSC dem Mittelstand Wege zu integrierten digitalen Lösungen, setzt sie um und betreibt sie. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Realisierung neuer Arbeits-, Fertigungs- und Vertriebsformen für das digitale Zeitalter; unser Unternehmen bietet beispielsweise seit Jahren das komplette Leistungsspektrum rund um den digitalen Arbeitsplatz. Traditionell gehörten auch Telekommunikations(TK)-Dienste zu unserem Leistungsspektrum. Mit dem Verkauf der dafür verantwortlichen Tochtergesellschaft Plusnet GmbH verabschiedete sich QSC aus diesem Geschäftsbereich. Der entsprechende Vertrag mit der EnBW Telekommunikation GmbH, einer Tochter der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, wurde am 6. Mai 2019 geschlossen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr unterteilte sich das operative Geschäft in die Geschäftsbereiche Cloud, Outsourcing, Consulting und Colocation. Unsere Cloud-Services helfen Unternehmen beim schrittweisen Übergang in das digitale Zeitalter. Die Kunden können wesentliche IT-Funktionen als schlüsselfertige Cloud-Module beziehen: von virtuellen IT-Arbeitsplätzen über anspruchsvolle Business-Applikationen bis hin zu flexiblen IT-Ressourcen. Der Kunde kann entscheiden, welche Infrastruktur er dabei nutzen möchte, denn die Services sind bereits auf die Abbildung moderner Multi-Cloud-Einsatzszenarien ausgerichtet. Im Outsourcing bieten wir Services im Rahmen einer klassischen Unternehmens-IT. Bei der Ausgestaltung ihrer IT-Prozesse haben die Kunden die Wahlfreiheit und bestimmen selbst Richtung und Geschwindigkeit der Transformation ihrer Prozesse in die digitale Welt. Zu den Outsourcing-Diensten zählen das Management von Basis-IT- und Querschnittsdiensten, geschäftskritischer Applikationen und stationärer wie mobiler Endgeräte sowie moderne Collaboration-Lösungen und ein professionelles IT-Service-Management mit 24/7-Service. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Betriebsverantwortung für die gesamte Infrastruktur. Im Consulting beraten unsere Experten Unternehmen bei der Digitalisierung sowie Optimierung von Geschäftsprozessen, schwerpunktmäßig auf der Basis von SAP-Technologien. Wir sind SAP-Gold-Partner sowie SAP-Recognized-Expertise-Partner für SAP HANA und Retail und verfügen über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Basisbetrieb, Application-Management, Implementierung, Anwendersupport und Wartung sowie bei Lizenz- und Mietmodellen. QSC unterstützt Kunden beispielsweise beim Einsatz innovativer SAP-Lösungen wie SAP Customer Activity Repository, SAP Leonoardo SAP, Analytics Cloud und allen voran bei der Migration zu SAP S/4HANA. Ergänzt wird das Consulting-Angebot durch Beratung für Microsoft-Anwendungen wie Sharepoint, Skype for Business und Azure sowie ein eigenes Multi-Cloud-Consulting. Das Colocation-Geschäft auf der Basis eigener Rechenzentren eröffnet Mittelständlern den Zugang zu einer sicheren und flexiblen IT-Infrastruktur. Das Angebot reicht von klassischen Produkten wie Vermietung von Rechenzentrumsfläche über das Management von Racks und Cages bis hin zu virtualisierten Lösungen über Virtual Datacenter. Abgerundet wird dieses Portfolio durch Managementpakete und Securitykonzepte. Alle Geschäftsbereiche nutzen die firmeneigene Infrastruktur in Deutschland, allen voran die TÜV- und ISO-zertifizierten Rechenzentren im Bundesgebiet. Wir betreiben Rechenzentren an 4 Standorten mit einer Gesamtfläche von rund 20.000 Quadratmetern. Alle Rechenzentren unterliegen den hiesigen, im internationalen Vergleich sehr strengen Datensicherheitsbestimmungen. Sie bilden über ein hochperformantes Backbone einen georedundanten Verbund und erfüllen damit höchste Ansprüche an Skalierbarkeit, Verfügbarkeit und Sicherheit. WESENTLICHE ABSATZMÄRKTE UND WETTBEWERBSPOSITIONWir konzentrieren uns auf mittelständische Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Bei dieser Zielgruppe verfügen wir dank unserer mittelständischen Prägung, der flächendeckenden Präsenz im Bundesgebiet und der ausschließlich inländischen Rechenzentren über hohe Akzeptanz. Um noch besser als bisher auf die spezifischen Bedürfnisse unserer Kunden eingehen zu können, konzentrieren wir uns bei der Entwicklung des Portfolios und im Vertrieb nun auf drei Schlüsselbranchen: Handel, produzierendes Gewerbe und Energie. Hier verfügen wir bereits heute über einen guten Kundenstamm und entsprechendes Branchen-Know-how. Hinzu kommt eine enge Zusammenarbeit mit strategischen Partnern wie SAP und Microsoft. Zahlreiche Auszeichnungen belegen unsere branchenübergreifend gute Positionierung insbesondere bei Cloud-Technologien. Gleich dreimal zeichnete beispielsweise das Beratungshaus ISG 1 im Sommer 2019 unser Unternehmen als "Leader" im Bereich "Private & Hybrid Cloud" aus. Bei Diensten in den Kategorien "Managed Services", "Managed Hosting" sowie "Colocation" zählen wir laut ISG zu den Anbietern mit dem attraktivsten Angebot und der größten Wettbewerbsfähigkeit. Die QSC-eigene Cloud trägt zudem das Gütesiegel "Trusted Cloud" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Bei der Vergabe des Siegels werden strenge Kriterien unter anderem an die Sicherheit, Qualität und Rechtskonformität der Cloud-Lösungen angelegt. Im Consulting unterstreichen zahlreiche SAP-Zertifizierungen unsere Leistungsstärke.
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ISG Provider Lens, Private/Hybrid Cloud - Data Center Services & Solutions, Germany
2019. STRATEGIEWachstumsstrategie mit klaren Zielen. Die im Mai 2019 vorgestellte Wachstumsstrategie "2020plus" läutet eine neue Ära für unser Unternehmen ein. Mit stetigem Wachstum und einem ganz auf Digitalisierung ausgerichteten Geschäftsmodell schafft QSC eine überzeugende Basis für eine kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswertes. Kernelemente unseres Geschäftsmodells sind:
Die neue Wachstumsstrategie entspricht den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen des deutschen Mittelstands (ungeprüft *). Dieser erkennt die Digitalisierung zunehmend als Chance für neue Geschäftsmodelle, höhere Kundenbindung sowie höhere Effizienz der Prozesse. QSC beherrscht sämtliche hierfür erforderlichen Technologien: Jede Digitalisierung beginnt mit dem Erfassen von Daten; dafür braucht es Sensor-Technologien, Hard- und Software für Devices und Edge Computing. Das beherrscht unsere IoT-Tochter Q-loud. Diese Datenmengen gilt es im zweiten Schritt betriebswirtschaftlich zu nutzen - ein Thema für unsere Experten für SAP-, Microsoft- und Spezial-Software. Drittens müssen sämtliche Daten dauerhaft und sicher gespeichert werden und gleichzeitig immer und überall verfügbar sein - das erledigen unsere Cloud-Spezialisten. Mit diesen drei Schritten lässt sich im Prinzip jeder Geschäftsprozess digital abbilden. Unser Unternehmen bietet damit die komplette digitale Wertschöpfungskette, von Edge-Computing bis Cloud-Computing, und sorgt gleichzeitig dafür, dass die einzelnen Glieder reibungslos ineinandergreifen. Unser wachsendes Know-how rund um künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen erleichtert die technologieübergreifende Integration und beschleunigt die Digitalisierung im Mittelstand. Wir verfügen damit über die Mittel, um in den kommenden Jahren den Umsatz deutlich zu steigern. Unsere steigende Entwicklungs- und Softwarekompetenz wird nach unserer Planung über die Zeit den Anteil skalierbarer Produkte am Umsatz vergrößern und die Margen stetig erhöhen. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGWir sind in hochdynamischen Märkten aktiv und setzen modernste Technologien ein; daher sind Innovationen ein integraler Bestandteil des operativen Geschäfts. Zumeist handelt es sich um Qualitäts- und Prozessinnovationen, um beispielsweise die reibungslose Migration der komplexen Systeme von Kunden in unser Portfolio sowie deren kontinuierliche Optimierung zu gewährleisten. Hinzu kommt die Einbindung neuer Technologien in bestehende oder neue Lösungen. Solche Innovationen entstehen im Dialog mit Kunden und setzen Impulse für neue Produkte und Dienste. Aus diesem Austausch ergeben sich auch Impulse für neue Produkte und Dienste. Vor diesem Hintergrund verstehen wir Forschung und Entwicklung (FuE) als Querschnittsaufgabe und ordnet ihr keine gesonderten Ressourcen zu; deshalb unterbleibt der Ausweis einer FuE-Mitarbeiterzahl. Unabhängig davon arbeitet in unseren Geschäftsbereichen eine wachsende Zahl von Entwicklern. Sie entwerfen Cloud-Architekturen, programmieren Anwendungen und binden Apps auch von Dritten in Systeme unserer Kunden ein. Über die Zeit wächst mit ihrer Arbeit unser geistiges Eigentum, das IP (Intellectual Property). ORGANISATIONUnser Unternehmen hat seinen Sitz in Köln und verfügt mit Hamburg über einen zweiten großen Standort. Hinzu kommen 8 Niederlassungen im Bundesgebiet. Nach dem Verkauf des TK-Geschäfts mit den drei wesentlichen Tochtergesellschaften Plusnet GmbH, Ventelo GmbH und Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG gibt es nur noch eine wesentliche Beteiligung: die Q-loud GmbH. Sie bündelt seit November 2016 sämtliche IoT-Aktivitäten. STEUERUNGDie Steuerung erfolgt auf Basis der nach IFRS ermittelten Größen Umsatz, EBITDA sowie Free Cashflow. Bei der QSC AG wird auf die Steuerungsgrößen Umsatz und Jahresergebnis nach Steuern zurückgegriffen. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren werden zur Steuerung nicht herangezogen. Die Monatsberichte sind zentrales Steuerungsinstrument. Sie enthalten alle relevanten Kennzahlen und Soll-Ist-Vergleiche. Diese stellen eine wichtige Diskussionsgrundlage für Vorstand und Aufsichtsrat dar. Darüber hinaus erfolgt auf der Basis aktueller Soll-Ist-Vergleiche eine regelmäßige Aktualisierung der rollierenden Planung; diese dient als Frühwarnsystem für eventuelle Abweichungen und ermöglicht eine frühzeitige Korrektur. Ein integraler Bestandteil des Berichtswesens ist das Risikomanagementsystem. Es stellt die direkte Einbindung eventueller Veränderungen bei den Chancen und Risiken in das Steuerungssystem sicher. 2. Unternehmensführung und Corporate Governance (ungeprüft *)CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT (ungeprüft *)Der nachhaltige Erfolg von Unternehmen setzt gute Corporate Governance voraus. Vorstand und Aufsichtsrat legen auch daher größten Wert auf eine transparente Führung und Kontrolle. Sie orientieren sich am Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") und setzen dessen Vorgaben bis auf wenige begründete Ausnahmen vollständig um. Nachfolgend berichtet der Vorstand, auch im Namen des Aufsichtsrats, über die Corporate Governance gemäß Ziffer 3.10 des Kodex. Die Ausführungen enthalten auch den gesetzlich geforderten Vergütungsbericht sowie in einem gesonderten Abschnitt die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §289f HGB. LEITUNG UND KONTROLLE (ungeprüft *)Die QSC AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit einer dualen Führungsstruktur. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät ihn. Die Mitglieder beider Gremien sind allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine Interessenkonflikte. Der Vorstand sorgt im gesamten Konzern für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien. Es besteht ein umfassendes Compliance-Management-System. Ein elektronisches Hinweisgebersystem stellt sicher, dass Beschäftigte und Dritte geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen geben können. Darüber hinaus sorgt der Vorstand für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling. Im Geschäftsjahr 2019 gab es zwei Vorstandsmitglieder: Jürgen Hermann (Vorsitz) und Stefan A. Baustert (Finanzen). Nach dem Ausscheiden von Stefan A. Baustert zum 31. Dezember 2019 besteht der Vorstand ab dem 1. Januar 2020 aus einer Person, Jürgen Hermann. Die derzeitige Organisation der Gesellschaft erlaubt eine effiziente Unternehmensführung durch lediglich ein Vorstandsmitglied. Der Vorstand wird durch einen erweiterten Führungskreis unterstützt. Eine Bestellung weiterer Vorstandsmitglieder ist daher aus Sicht des Aufsichtsrats derzeit nicht erforderlich. Den gesetzlichen Bestimmungen folgend hatte der Aufsichtsrat Anfang 2018 für das Gremium ein Diversitätskonzept verabschiedet. Es legt die Kriterien für die künftige Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten für eine Vorstandsposition fest. Im Mittelpunkt stehen die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, die Führungsqualitäten, die bisherigen Leistungen und erworbenen Fähigkeiten sowie Kenntnisse über das Unternehmen. Zudem soll bei der Suche nach qualifizierten Persönlichkeiten für den Vorstand künftig auf Diversität geachtet werden; zu würdigen ist dabei, inwiefern unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Berufs- und Lebenserfahrungen sowie eine angemessene Vertretung beider Geschlechter der Vorstandsarbeit zugutekommen. Der Aufsichtsrat hat auch eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Sie regelt unter anderem die Mehrheitsverhältnisse bei Abstimmungen; im Geschäftsjahr 2019 war im zweiköpfigen Vorstand Einstimmigkeit gefordert. Alle Entscheidungen zu Maßnahmen und Geschäften, die für das Unternehmen von großer Bedeutung sind oder mit denen ein größeres wirtschaftliches Risiko verbunden ist, bedürfen der Entscheidung des Vorstands. Bei mehreren Mitgliedern regelt ein Geschäftsverteilungsplan die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder. Jeder Vorstand führt diese Bereiche dann im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über unternehmensrelevante Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Laut Geschäftsordnung des Vorstands ist vor Abschluss bedeutender Geschäftsvorgänge wie der Festlegung der Jahresplanung, großen Investitionen, Akquisitionen und Finanzierungsmaßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich. Solche Entscheidungen berät der Aufsichtsrat intensiv in seinen Ausschüssen und im Gesamtgremium. Laut Satzung besteht der QSC-Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Zwei Drittel der Aufsichtsratsmitglieder werden den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes folgend von den Anteilseignern und ein Drittel von den Arbeitnehmern gewählt. Im Juli 2018 bestätigte die Hauptversammlung die bisherigen vier Vertreter der Anteilseigner im Gremium mit großer Mehrheit; bereits im Vorfeld hatten die Arbeitnehmer ihre Vertreter bestimmt: Da einer der Arbeitnehmervertreter mit dem Plusnet-Verkauf aus dem Unternehmen ausschied, rückte zum 1. Juli 2019 die von den Arbeitnehmern bereits im Geschäftsjahr 2018 als Ersatzmitglied gewählte Martina Altheim nach. Die Amtszeit des gesamten Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse entscheiden mit einfacher Mehrheit, sofern Gesetz oder Satzung nichts anderes vorschreiben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden mit dem Nominierungs-, dem Personal-, dem Prüfungs- und dem Strategieausschuss durchgängig vier Ausschüsse. Alle Ausschüsse berichten regelmäßig dem Plenum und bereiten gegebenenfalls dessen Beschlussfassungen vor. scroll
Für sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats wird eine D&O-Versicherung abgeschlossen, die, wie vom Kodex gefordert, einen Selbstbehalt von 10% der Schadenssumme vorsieht. Die Haftung pro Jahr ist jedoch auf 100% der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsräte begrenzt, da QSC eine darüber hinausgehende Selbstbeteiligung für nicht angemessen hält. Im Mai 2017 verabschiedete der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil. Demnach soll das Gremium insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. Neben einem detaillierten Kompetenzprofil legt das Dokument auch Grundsätze für die Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats, die angemessene Beteiligung von Frauen, die Mitgliedschaft ehemaliger Vorstandsmitglieder sowie eine Altersgrenze fest. Die Ziele entsprechen den Empfehlungen des Kodex in Ziffer 5.4.1 - mit zwei Ausnahmen: Es gibt keine Regelgrenze für die Dauer der Zugehörigkeit, da der Aufsichtsrat der Auffassung ist, dass es nicht im Interesse der Gesellschaft liegt, im Vorhinein festzulegen, wie lange ihm die einzelnen Mitglieder angehören sollen. Im Interesse der Rechtssicherheit künftiger Wahlen zum Aufsichtsrat haben Vorstand und Aufsichtsrat zudem entschieden, bei Wahlvorschlägen von der Empfehlung des Kodex abzuweichen, die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen von Aufsichtsratskandidaten zum Unternehmen, seinen Organen und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenzulegen. Nach unserer Auffassung regelt diese Empfehlung nicht konkret genug, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe tatsächlich offenzulegen sind. Die selbst gesetzten Ziele erfüllte der Aufsichtsrat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr. Dem Gremium gehören mit Ina Schlie und Dr. Frank Zurlino zwei unabhängige Mitglieder an. Ina Schlie, die langjährige Leiterin der Konzernsteuerabteilung von SAP, verfügt zudem über den geforderten Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung; ihre Mitgliedschaft gewährleistet zugleich den selbst gesetzten Mindestanteil von Frauen im Aufsichtsrat (16,6%). Mit Dr. Bernd Schlobohm und Gerd Eickers gehören dem Gremium höchstens zwei ehemalige Vorstandsmitglieder an. Bei der Wahl im Mai 2019 waren alle Kandidaten jünger als 75 Jahre. Im Vorfeld hatte sich der Aufsichtsrat bei den jeweiligen Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand bewältigen können. Er veröffentlichte darüber hinaus, wie vom Kodex vorgesehen, vor der Wahl Lebensläufe der Kandidaten, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gaben. Diese Lebensläufe sind auf der Unternehmenswebsite einsehbar und werden jährlich aktualisiert. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (ungeprüft *)Die nachfolgenden Ausführungen nach § 289f HGB sind Bestandteil des Lageberichts. Dazu zählt die am 22. November 2018 von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichte Erklärung nach § 161 AktG. Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der QSC AG nach §161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017Die QSC AG ("QSC") legt seit ihrer Gründung größten Wert auf gute Corporate Governance und erachtet Transparenz sowie eine wertorientierte Unternehmensführung als Selbstverständlichkeit. Folgerichtig setzt das Unternehmen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in nahezu allen Punkten um und lebt sie in der täglichen Arbeit. Die Gesellschaft hat den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird ihnen mit folgenden Ausnahmen entsprechen: Keine Vereinbarung eines den Vorgaben des § 93 Abs. 2 AktG entsprechenden Selbstbehalts in der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat (Kodex Ziffer 3.8, Absatz 2 und Absatz 3). QSC folgt der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex insofern, als die D&O-Versicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats einen Selbstbehalt von 10 Prozent der Schadenssumme vorsieht. Abweichend von der Empfehlung ist die Haftung pro Jahr jedoch auf 100 Prozent der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsräte beschränkt, da QSC eine über die Jahresvergütung hinausgehende Selbstbeteiligung für nicht angemessen hält. Vorstand besteht zukünftig nicht mehr aus mehreren Personen (Kodex Ziffer 4.2.1). Nach dem Ausscheiden von Stefan Baustert aus dem Vorstand zum 31. Dezember 2019 wird der Vorstand ab dem 1. Januar 2020 aus einer Person, dem Vorstandsmitglied und derzeitigen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Hermann, bestehen. Die derzeitige Organisation der Gesellschaft erlaubt eine effiziente Unternehmensführung durch lediglich ein Vorstandsmitglied. Der Vorstand wird durch einen erweiterten Führungskreis unterstützt. Eine Bestellung weiterer Vorstandsmitglieder ist aus Sicht des Aufsichtsrats derzeit nicht erforderlich. Kein Ausschluss einer nachträglichen Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 2, Satz 8). Die Vorstandsdienstverträge sehen eine variable Vergütung vor, deren Höhe sich nach dem Erreichen der in einer gesonderten Zielvereinbarung zu vereinbarenden (Ein-)Jahresziele ("Short-Term Incentives") und auf einen dreijährigen Performancezeitraum bezogenen Mehrjahresziele ("Long-Term Incentives") richtet. Die im März 2018 für einen Performancezeitraum bis zum Ablauf das Geschäftsjahres 2020 festgelegten Mehrjahresziele und das im März 2019 festgelegte (Ein-)Jahresziel knüpften jeweils maßgeblich an Konzernkennzahlen an, die durch den Vollzug des Verkaufs der Plusnet GmbH im Juni 2019 und deren Ausscheiden aus dem Konsolidierungskreis jeweils erheblich beeinflusst wurden. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass aus diesem Grund eine nachträgliche Anpassung des (Ein-)Jahresziels für das Geschäftsjahr 2019 sowie der festgelegten Mehrjahresziele erforderlich war, um sowohl die kurzfristige als auch die langfristige variable Vergütung für den Vorstand weiterhin an sachgerechten anspruchsvollen Erfolgszielen auszurichten. Vor diesem Hintergrund wurde der Empfehlung in Ziffer 4.2.3, Absatz 2, Satz 8 des Kodex nicht gefolgt; künftig soll ihr indes grundsätzlich weiter entsprochen werden. Keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt (Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 2, Satz 2). Der Aufsichtsrat von QSC hat ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet und konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benannt, die den Empfehlungen in Ziffer 5.4.1 des Kodex mit Ausnahme der Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat entsprechen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass es nicht im Interesse der Gesellschaft liegt, im Vorhinein festzulegen, wie lange die einzelnen Mitglieder dem Gremium angehören sollen. Zwar ist es grundsätzlich wünschenswert, dass sich der Aufsichtsrat in gewissen Abständen verändert, andererseits soll der Gesellschaft auch die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen. Keine Offenlegung der persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung (Kodex Ziffer 5.4.1, Absätze 6 bis 8). Die Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex regelt nach Auffassung von QSC nicht konkret genug, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung offenzulegen sind, um der Empfehlung zu genügen. Im Interesse der Rechtssicherheit künftiger Wahlen zum Aufsichtsrat haben Vorstand und Aufsichtsrat sich entschieden, eine Abweichung von dieser Empfehlung zu erklären. QSC ist der Auffassung, dass bereits die gesetzlichen Angabepflichten in § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG dem Informationsbedürfnis der Aktionäre Rechnung tragen, und wird zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden, ob anlässlich von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung freiwillig und ohne Bindung an die Empfehlung des Kodex zusätzliche Informationen über die Kandidaten zugänglich gemacht werden.
Köln, 21. November 2019 Für den Vorstand Jürgen Hermann Für den Aufsichtsrat Dr. Bernd Schlobohm Wichtige Themen im Rahmen der Unternehmensführung sind darüber hinaus:
GESONDERTER NICHTFINANZIELLE Bericht (ungeprüft *)QSC erstellt gemäß §§ 289b Abs. 3, 315b Abs. 3 HGB einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht außerhalb des Lageberichts. Dieser gesonderte Bericht wird bis Ende April 2020 auf unserer Website www.qsc.de/ir-publikationen veröffentlicht und dort dauerhaft zugänglich gemacht. Dieser enthält die Ausführungen zur nichtfinanziellen Erklärung nach § 315c HGB i.V. § 289c HGB und wird vom Aufsichtsrat geprüft. Da jeder langfristige unternehmerische Erfolg auf nachhaltigem Denken und Handeln beruht, räumt unser Unternehmen seit Gründung Arbeitnehmern- und Umweltbelangen einen hohen Stellenwert ein; der Schutz der Umwelt, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Bestechung und Korruption sind eine Selbstverständlichkeit. Dennoch haben wir bisher darauf verzichtet, Konzepte im Sinne von §289c Abs. 3 Ziff. 1 und 2 HGB zu entwerfen. Während des tiefgreifenden Umbaus unseres Unternehmens waren andere Aufgaben vorrangig und banden die erforderlichen Ressourcen. Zugleich stand bereits zum damaligen Zeitpunkt die Schaffung nachhaltiger Werte im Mittelpunkt unserer Strategie, und es gab viele Prozesse, Programme und Ansätze zur Förderung und Gewährleistung nachhaltigen Denkens und Handelns. Nach Abschluss der Umbauphase bauen wir nun unsere CSR-Aktivitäten aus. Zum 1. Januar 2020 wurde eine neue Stelle für CSR geschaffen, um sämtliche Aktivitäten zu koordinieren und neue Impulse zu setzen. Die CSR-Managerin wird zum einen alle Geschäftsbereiche fachlich unterstützen und zum anderen im laufenden Jahr gemeinsam mit dem Vorstand eine Nachhaltigkeitsstrategie und ein entsprechendes Programm erarbeiten. Sie wird dazu mit der bereits bestehenden Arbeitsgruppe zusammenarbeiten, der Vertreter aller relevanten Unternehmensbereiche angehören (Corporate Social Responsibility, Qualitätsund Prozessmanagement, Investor Relations, Personal, Zentraleinkauf, Interne Revision & Compliance, Unternehmenskommunikation, Marketing, Datacenter-Services und Colocation). Die Arbeitsgruppe übt eine Multiplikatoren-Funktion aus und hat bereits bisher eine hohe Aufmerksamkeit für das Thema im gesamten Unternehmen sichergestellt. In einem ersten Schritt hat das interdisziplinäre Team die vorhandene Wesentlichkeitsanalyse überarbeitet und erweitert. Danach stehen die folgenden Themen im Fokus unserer CSR-Aktivitäten: Datenschutz und Informationssicherheit, Kundenzufriedenheit und -bindung, Servicequalität, Energieeffizienz der Rechenzentren, Mitarbeiterbindung und -entwicklung, Ausbildung und Nachwuchssicherung, ethische Geschäftspraktiken und Compliance. VERGÜTUNG DER ORGANEZu einer guten Corporate Governance zählt die transparente Darstellung der Gesamtvergütung der Organe Vorstand und Aufsichtsrat. Das Vergütungssystem der Vorstände wurde zuletzt durch die ordentliche Hauptversammlung am 27. Mai 2015 gebilligt. Danach legt der Aufsichtsrat die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Bei der Beurteilung von deren Angemessenheit orientiert er sich an den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistung, der wirtschaftlichen Lage und der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens. Er berücksichtigt zudem die Üblichkeit der Vergütung mit Blick auf das Vergleichsumfeld sowie die Vergütungsstruktur im eigenen und in vergleichbaren Unternehmen. Die Gesamtvergütung wird so bemessen, dass sie am Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist. Ein hoher Anteil der Jahreszielvergütung der Vorstände ist leistungsbezogen. Das Vergütungssystem für den Vorstand setzt sich zusammen aus fixen und variablen Vergütungsbestandteilen, Versorgungsleistungen sowie anderen Nebenleistungen. Die jährliche, erfolgsunabhängige Fixvergütung soll einen Anteil von maximal 50 % der gesamten Jahreszielvergütung (bestehend aus fixer und variabler Vergütung bei 100% Zielerreichung) ausmachen. Die Fixvergütung berücksichtigt die Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie die ihm übertragene Funktion und Verantwortung. Sie wird in 12 gleichen Monatsraten am Ende eines jeden Kalendermonats durch Banküberweisung gezahlt. Für die Übernahme weiterer konzerninterner Mandate erhalten die Vorstandsmitglieder keine gesonderte Vergütung. Außerdem erhalten die Vorstandsmitglieder eine variable Vergütung ("Tantieme"). Ihre Höhe richtet sich nach dem Erreichen der in einer gesonderten Zielvereinbarung zu vereinbarenden Einjahresziele ("Short-Term Incentives") und Mehrjahresziele ("Long-Term Incentives"). Diese Ziele können sich an unternehmensbezogenen Kennzahlen orientieren und/oder individuell ausgestaltet sein. Für unternehmensbezogene Kennzahlen können sie ehrgeizigere Mindestziele beinhalten, als der extern kommunizierte Ausblick vorgibt. Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst drei Geschäftsjahre. Die Mehrjahresziele werden zu Beginn des Bemessungszeitraums vereinbart und sind zu dessen Ende zu erfüllen. Der Aufsichtsrat kann für die Zielerreichung über die einzelnen Geschäftsjahre des Bemessungszeitraums Zwischenziele und/oder weitere Bedingungen vereinbaren. Die variable Vergütung ist in bar zu leisten und soll insgesamt einen Anteil von mindestens 50 % der gesamten Jahreszielvergütung (bei 100 % Zielerreichung) ausmachen. Die Zielerreichung wird grundsätzlich jeweils nach Feststellung des Konzernabschlusses ermittelt, der für die in der Zielvereinbarung definierten Ziele relevant ist. Eine sich hieraus ergebende Tantieme wird, soweit sie auf Jahresziele entfällt, am Ende des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung nach Ablauf des Geschäftsjahres stattfindet, und, soweit sie auf Mehrjahresziele entfällt, am Ende des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung nach Ablauf des Bemessungszeitraums stattfindet, ausgezahlt. Außerdem gewährt das Unternehmen den Vorstandsmitgliedern Versorgungsleistungen. Dabei handelt es sich um Beitragszusagen für Versorgungsleistungen durch Versicherungen und Unterstützungskassen und/oder um Zusagen eines Fixbetrags zur eigenen Sicherstellung einer angemessenen Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Die den Vorstandsmitgliedern gewährten anderen Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die Bereitstellung eines Dienstwagens bzw. die Zahlung einer Car-Allowance und marktübliche Versicherungsleistungen. Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2017 auf Vorschlag seines Personalausschusses ausnahmsweise von dem durch die Hauptversammlung gebilligten Vergütungssystem abgewichen. Im Zuge der Vertragsverlängerung mit Stefan A. Baustert wurde vereinbart, dass seine fixe Vergütung ab dem 1. Januar 2018 für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags 54,5 % der Jahreszielvergütung (bei 100 % Zielerreichung) und damit mehr als 50 % beträgt. Die Ausnahmeregelung wurde beschlossen, da die Erhöhung der Fixvergütung ein wesentlicher Aspekt für die Zustimmung von Stefan A. Baustert zur Verlängerung seines Dienstvertrags war, und Aufsichtsrat wie Personalausschuss zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung der Auffassung waren, dass die Fortführung der Vorstandstätigkeit von Stefan A. Baustert im Interesse der Gesellschaft liegt. Der Aufsichtsrat vereinbart Untergrenzen und Obergrenzen für die Erreichung jedes einzelnen Jahres- und Mehrjahresziels. Das Unterschreiten von Untergrenzen oder der Nichteintritt einer Bedingung für ein Jahresziel und/oder ein Mehrjahresziel führt zum vollständigen Ausfall der auf das betreffende Ziel entfallenden variablen Vergütung; beim Mehrjahresziel ist die auf das betreffende Ziel entfallende variable Vergütung für den gesamten Bemessungszeitraum von einem Ausfall betroffen. Das Nichterreichen eines Zwischenziels führt zu einem teilweisen oder vollständigen Ausfall der von dem Erreichen des Zwischenziels abhängigen Vergütung. Die Obergrenze dient der Begrenzung der variablen Vergütung für außerordentliche Entwicklungen auf maximal das 1,5-Fache der auf die variable Vergütung entfallenden Zielvergütung, die für 100 % Zielerreichung ausgelobt ist. Beim Abschluss der Zielvereinbarungen achtet der Aufsichtsrat darauf, dass der auf die Erreichung der Mehrjahresziele entfallende Anteil der variablen Zielvergütung grundsätzlich mindestens den auf die Erreichung der Jahresziele entfallenden Anteil erreicht. Der auf Jahresziele entfallende Anteil der variablen Vergütung kann jedoch insofern stärker gewichtet werden, als die Vergütungsstruktur durch andere Elemente (wie z. B. eine zusätzliche Tantieme in Form von Aktien und Aktienoptionen) insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und einen langfristigen Leistungsanreiz ausgerichtet bleibt. Der Aufsichtsrat kann den Vorstandsmitgliedern für die Erreichung von Mehrjahreszielen und zur Förderung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung eine angemessene zusätzliche Tantieme in Form von Aktien oder Aktienoptionen von QSC zusagen und insoweit Warte-, Halte- bzw. Ausübungsfristen vereinbaren. Hierdurch kann sich sowohl der Anteil der variablen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung an der gesamten variablen Vergütung als auch der Anteil der variablen Vergütung an der gesamten Zielvergütung weiter erhöhen. Der Aufsichtsrat kann schließlich den Vorstandsmitgliedern nach Ermessen in Anerkennung außergewöhnlicher Leistungen eine angemessene zusätzliche Tantieme in bar oder in Form von Aktien oder Aktienoptionen des Unternehmens gewähren. Auch hierfür können Halte- bzw. Ausübungsfristen vereinbart werden. Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019Die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 beläuft sich auf T € 929 im Vergleich zu T € 1.132 im Vorjahr. Der Rückgang der Gesamtvergütung gegenüber dem Vorjahr ist wesentlich bedingt durch die geringere auf das Jahresziel des Vorstands bezogene variable Vergütung. Außerdem enthielt die variable Gesamtvergütung des Vorjahres eine Nachzahlung in Höhe von insgesamt T € 156 für die Mehrjahresziele 2015 bis 2017. In den für das Geschäftsjahr 2019 geschlossenen Zielvereinbarungen waren für alle im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Vorstandsmitglieder deckungsgleich ein Jahresziel und zwei voneinander unabhängige, gleichgewichtete Mehrjahresziele vereinbart. Das Jahresziel wurde im August 2019 nachträglich angepasst, um die Auswirkungen des zum 30. Juni 2019 erfolgten Verkaufs der Beteiligung an der Plusnet angemessen zu berücksichtigen. Das ursprüngliche sowie das geänderte Jahresziel 2019 knüpfte jeweils an die Höhe der Umsatzerlöse des Konzerns im Geschäftsjahr 2019 an; dieses im August 2019 angepasste Ziel wurde zu 90 % erreicht. Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst die Geschäftsjahre 2018 bis 2020. Die Mehrjahresziele knüpfen an die Konzern-EBITDA-Marge zum Ende des Bemessungszeitraums im Jahr 2020 sowie an den im Segment Cloud im Geschäftsjahr 2020 erzielten Umsatz an. Die Ansprüche auf den Teil der variablen Vergütung, der auf die Mehrjahresziele entfällt, entstehen für jedes Jahr des dreijährigen Bemessungszeitraums. Der auf die Mehrjahresziele entfallende Teil der variablen Vergütung wird aber erst nach Ablauf des Bemessungszeitraums als Bestandteil der Gesamtvergütung berücksichtigt, wenn die vereinbarten Mehrjahresziele erreicht wurden. Zum Jahresende 2019 liegen keine Erkenntnisse vor, dass die vereinbarten Mindestzielwerte, die zum vollständigen Ausfall der variablen Vergütung auf die Mehrjahresziele führen würde, unterschritten werden. Falls die Bestellung zum Vorstandsmitglied während des dreijährigen Bemessungszeitraums für die Mehrjahresziele vorzeitig endet, wird ein etwaiger auf das Geschäftsjahr, in dem das Vorstandsmitglied ausscheidet, entfallender variabler Vergütungsanteil pro rata temporis berechnet, wobei die Zieltantieme entsprechend zeitanteilig gekürzt wird. Die Abrechnung kann in diesem Fall nach freier Wahl der Gesellschaft im Wege einer vorzeitigen Abrechnung erfolgen, wobei sich der Aufsichtsrat und das Vorstandsmitglied auf eine fiktive Zielerreichung verständigen. Kredite an Vorstandsmitglieder wurden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht gewährt. Gewährte Zuwendungenscroll
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Erläuterungen zu den Fußnotenziffern:
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Die variable Vergütung für das Long Term Incentive (2018 - 2020) wurde auf der Basis
von zwei voneinander unabhängigen, gleichgewichteten Mehrjahreszielen vereinbart.
Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst die Geschäftsjahre 2018 bis
2020. Die Mehrjahresziele knüpfen an die Konzern-EBITDA-Marge im Geschäftsjahr 2020
sowie an den im Segment Cloud erzielten Umsatz im Geschäftsjahr 2020 an. Zum Jahresende
2019 lagen keine Erkenntnisse vor. dass die für das Geschäftsjahr 2020 vereinbarten
Mindestzielwerte unterschritten werden. Dem Vorstand Jürgen Hermann ist für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund eines wirksamen Widerrufs der Bestellung durch das Unternehmen eine Abfindung zugesagt worden. Diese Abfindung beträgt innerhalb der ersten beiden Dienstvertragsjahre unverändert T € 600. Der Abfindungsbetrag reduziert sich im letzten Dienstvertragsjahr um jeweils ein Zwölftel je Monat, in dem das Dienstverhältnis im letzten Vertragsjahr noch bestanden hat. Im Fall der außerordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes (§ 626 BGB) oder im Fall einer Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund einer berechtigten Amtsniederlegung des betreffenden Vorstandsmitglieds besteht kein Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Bei einer einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund soll der Gesamtwert der vom Unternehmen im Rahmen einer solchen Vereinbarung zugesagten Leistungen den Betrag von T € 600 nicht überschreiten. Die Gesamtbezüge für ehemalige Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2019 T € 550 (2018: T € 4). Das Vorstandsmitglied Stefan A. Baustert hat sein Mandat zum 31. Dezember 2019 niedergelegt; sein Anstellungsverhältnis wurde mit Ablauf des 31. Dezember 2019 einvernehmlich aufgehoben. Im Zusammenhang mit der Beendigung seiner Vorstandstätigkeit ist ihm eine Abfindung von T € 550 zugesagt worden. Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schlobohm wurde im Jahr 1997 eine unmittelbare Versorgungszusage auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Witwenrente erteilt. Die Verpflichtung zum Bilanzstichtag beträgt T € 1.563 vor Verrechnung mit dem Anspruch aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T € 1.910. Der versicherungsmathematische Barwert der Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen für andere ehemalige Mitglieder des Vorstands beträgt T € 67. Die folgende Tabelle informiert in individualisierter Form über die Anzahl der Aktien und Wandelschuldverschreibungen der Vorstandsmitglieder: scroll
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Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Vorstand. Jürgen Hermann hat in den beiden vergangenen Kalenderjahren folgende Aktienkäufe über die Börse getätigt: scroll
Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Mitteilungen über die Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung auf der Unternehmenswebsite verwiesen. Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019Satzung legt Vergütungssystem des Aufsichtsrats fest. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten entsprechend der Satzung eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung in Höhe von T € 35; der Vorsitzende und sein Stellvertreter erhalten T € 70 bzw. T € 50. Neben der Vergütung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat erhält ein Aufsichtsratsmitglied eine gesonderte Vergütung für die Arbeit in einem Aufsichtsratsausschuss (außer für die Tätigkeit im Nominierungsausschuss) von T € 5, der jeweilige Ausschussvorsitzende erhält T € 10. Mitglieder, die in mehreren Ausschüssen tätig sind, erhalten für ihre Ausschusstätigkeit allerdings insgesamt höchstens T € 25. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig. Für seine Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt T € 315. Die folgende Tabelle informiert in individualisierter Form über die Vergütung sowie die Anzahl der Aktien und Wandlungsrechte der Mitglieder des Aufsichtsrats: scroll
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Angaben in Klammern betreffen die im Gesamtbetrag enthaltene Vergütung aus Ausschusstätigkeit. Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Schlobohm und Eickers haben im Kalenderjahr 2019 folgende Aktienkäufe über die Börse getätigt: scroll
Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Mitteilungen über die Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung auf der Unternehmenswebsite unter www.qsc.de/directors-dealings verwiesen. Mit Ausnahme der erstatteten Reisekosten und sonstigen Auslagen erhielt kein Mitglied über die hier genannten Bezüge hinaus eine weitere Vergütung oder andere Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen als Aufsichtsratsmitglied. Es wurden keine Kredite an Aufsichtsratsmitglieder gewährt. Darüber hinaus gibt es eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, in die die Mitglieder des Aufsichtsrats einbezogen sind. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN NACH § 289a HGBDie folgende Übersicht erläutert die Situation hinsichtlich der verpflichtenden Angaben nach § 289a HGB. Es handelt sich insgesamt um Regelungen, die bei börsennotierten Unternehmen üblich sind. Die nachfolgenden Angaben geben die Verhältnisse wieder, wie sie zum Bilanzstichtag bestanden. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals. Das gezeichnete Kapital per 31. Dezember 2019 betrug € 124.172.487 und war eingeteilt in 124.172.487 auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien). Es verteilte sich laut Aktienregister auf 25.872 Aktionäre. Beschränkungen der Stimmrechte oder Übertragung von Aktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zwischen den direkt und indirekt an QSC beteiligten Aktionären Dr. Bernd Schlobohm, Gerd Eickers und Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG besteht ein Stimmbindungs- und Poolvertrag, der eine einheitliche Ausübung der Stimmrechte und Beschränkungen der Verfügung aus den bzw. über die poolgebundenen Aktien vorsieht. Darüber hinaus sind dem Vorstand keine weiteren Beschränkungen der Stimmrechte oder Beschränkungen bei der Übertragung von Aktien bekannt. Direkte oder indirekte Beteiligungen von mehr als 10% am Kapital. Es bestehen folgende direkte und (gemäß §34 WpHG) indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10% der Stimmrechte überschreiten:
Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Es bestehen keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen. Stimmrechtskontrolle bei der Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital. Es existieren keine Stimmrechtskontrollen. Ernennung und Abberufung von Vorständen. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84, 85 AktG sowie §7 der Satzung in der Fassung vom 12. März 2020. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Auch wenn das Grundkapital mehr als 3 Mio. € beträgt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand aus nur einer Person besteht. Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig. Änderungen der Satzung. Satzungsänderungen bedürfen nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Gemäß § 15 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur formaler Art sind und selbst keine inhaltlichen Änderungen mit sich bringen. Erwerb und Rückkauf eigener Aktien. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2018 ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 11. Juli 2023 QSC-Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Vorstand hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 26. Mai 2020 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 50.000.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in vier Fällen ausgeschlossen werden: erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sacheinlage ausgegeben werden; drittens nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten Aktie zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, soweit erforderlich, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Das genehmigte Kapital soll es QSC ermöglichen, schnell und flexibel auf Möglichkeiten am Kapitalmarkt zu reagieren und sich bei Bedarf Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde es nicht genutzt. Bedingtes Kapital. Das bedingte Kapital beträgt zum Stichtag insgesamt € 42.751.500 und teilt sich auf in das bedingte Kapital IV in Höhe von € 40.000.000, das bedingte Kapital VIII in Höhe von € 2.001.500 und das bedingte Kapital IX in Höhe von € 750.000. Die bedingten Kapitalien VIII und IX dienen der Absicherung von Wandlungsrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die QSC im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne an Vorstandsmitglieder (bedingtes Kapital IX) bzw. an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer verbundener Unternehmen, Mitarbeiter von QSC oder verbundener Unternehmen (bedingtes Kapital VIII) ausgegeben hat bzw. ausgeben kann. Das bedingte Kapital IV kann der Vorstand zur Schaffung von handelbaren Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, zu deren Ausgabe er durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt ist, um für die Gesellschaft bei günstigen Kapitalmarktbedingungen eine zusätzliche, zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist in vier Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, nämlich erstens, um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; zweitens, wenn die Schuldverschreibungen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sachleistung ausgegeben werden; drittens bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen bar nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Anleihen nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, um den Inhabern bzw. Gläubigern bereits zuvor ausgegebener Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Von der Ermächtigung zur Ausgabe handelbarer Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht. Kapitalgrenzen für den Ausschluss des Bezugsrechts. Der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 10 % des Grundkapitals betreffen. Im Übrigen darf der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen (auch solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 20 % des Grundkapitals betreffen. Unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerte eigene Aktien würden auf die Kapitalgrenze von 20 % des Grundkapitals angerechnet, soweit sie während der Laufzeit der anderen Ermächtigungen veräußert werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils zugrunde liegenden Beschlüssen der Hauptversammlung. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots. Es bestehen weder mit dem Vorstand noch mit Arbeitnehmern Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen wurden. 3. WirtschaftsberichtGESAMT- UND BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGENUnser Unternehmen fokussiert sich auf den deutschen Markt. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wird hier maßgeblich von den Außenhandelsaktivitäten beeinflusst. Rückläufige Wachstumsraten in wichtigen Absatzmärkten, Unsicherheiten über den Brexit sowie drohende Handelskriege dämpften im vergangenen Jahr den Anstieg des deutschen Bruttoinlandsprodukts: Es stieg um 0,6 % nach 1,5 % im Vorjahr 2 . Wachstumsimpulse kamen in erster Linie aus dem Inland. Zu den Wachstumstreibern im Inland zählte der für unser Unternehmen allein relevante IT-Markt. Nach Berechnungen des Branchenverbands Bitkom 3 stiegen die IT-Umsätze im Jahr 2019 um 2,9 % auf 92,9 Mrd. €. Vorrangig ist unser Unternehmen im Cloud- und SAP-Markt aktiv. Dem KPMG-Cloud-Monitor 4 zufolge nutzen mittlerweile 73 % der Unternehmen Cloud-Lösungen; vor vier Jahren waren es erst 54 %. Dabei wächst sowohl die Popularität von Private- als auch Public-Cloud-Lösungen. Unsere Multi-Cloud-Kompetenz entspricht diesen Anforderungen des Marktes. Im SAP-Umfeld nehmen Unternehmen nach anfänglichem Zögern die Einführung von S/4HANA in Angriff. Nach Angaben der deutschsprachigen Anwendergruppe 5 von SAP hat bislang erst jedes zehnte Unternehmen den Wechsel vollzogen. 9 % wollen das Thema jedoch dieses Jahr in Angriff nehmen und weitere 40 % planen den Umstieg in den kommenden Jahren. Wir haben uns frühzeitig auf diese Umstellung vorbereitet und können nun Unternehmen umfassend begleiten. GESCHÄFTSVERLAUFDer vollständige Verkauf der Telekommunikationstochter Plusnet GmbH markiert einen Meilenstein auf dem Weg in eine neue Ära für unser Unternehmen. Am 6. Mai 2019 schlossen wir mit der EnBW Telekommunikation GmbH, einer Tochter der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, einen entsprechenden Vertrag. Der Kaufpreis belief sich auf 229 Mio. € . Der Plusnet-Verkaufserlös dient dazu, die Wachstumsstrategie "2020plus" beschleunigt umzusetzen. Sie beruht auf fünf Säulen: einem attraktiven Portfolio, Innovationen und neuen Technologien, einem effizienten Go-to-Market, einem erfahrenen Managementteam und einer soliden Bilanz. So haben wir den Verkaufserlös genutzt, um die noch Ende 2018 bestehende externe Verschuldung vollständig zurückzuführen. Neben der Entwicklung innovativer Services sind Investitionen in Technologie-Unternehmen ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung unserer Wachstumsstrategie. Bereits im November 2019 gelang ein erster Erfolg - der Erwerb von 25,1 % der Anteile an der aiXbrain GmbH, einem Spezialisten für künstliche Intelligenz (KI) im produzierenden Gewerbe. Operativ entwickelte sich das Geschäft weitgehend wie erwartet. Die hohen Umsatzzuwächse im Cloud-Geschäft reichten wie prognostiziert noch nicht aus, um die Rückgänge im Outsourcing vollständig auszugleichen. Insgesamt belief sich der Umsatz auf 132,4 Mio. € im Vergleich zu 141,5 Mio. € im Vorjahr. Vor allem das Geschäft mit Cloud Services entwickelte sich 2019 sehr positiv; das Team konnte neue Kunden gewinnen, die Beziehungen mit bestehenden Kunden ausbauen und weitere Outsourcing-Kunden bei der Migration ihrer IT in die Cloud unterstützen. Im Mai 2019 beauftragte uns beispielsweise der Schweizer Stahlkonzern Schmolz + Bickenbach mit dem Aufbau einer Multi-Cloud. In einem ersten Schritt wurden dazu für mehr als die Hälfte der Business-Units verschiedene IT-Systeme in unsere Pure Enterprise Cloud migriert. Im Dezember 2019 erhielten wir einen Auftrag des Modeaccessoire-Anbieters beeline für den Betrieb sämtlicher SAP-Anwendungen in der Cloud. Dazu verlagert das Handelshaus mit 23.000 Verkaufsflächen in 47 Ländern seine betriebswirtschaftlichen Kernsysteme aus der SAP HANA Enterprise Cloud (HEC) sowie von verschiedenen Dienstleistern und eigenen Ressourcen in die QSC Enterprise Cloud. Die Fressnapf-Gruppe, Europas führende Fachhandelskette für Tiernahrung und -zubehör erweiterte und verlängerte ihren Vertrag bis 2023. Zentrales Thema ist hierbei die Migration der SAP-Systeme sowie weiterer IT-Lösungen in die Cloud. Künftig wird die SAP-Umgebung in der SAP HANA Enterprise Cloud betrieben. Wir sind Generalunternehmer für den SAP-Betrieb sowie das Application-Management.
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Bundesminister für Wirtschaft und Energie, 29.01.2019, www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200129-altmaier-legt-jahreswirtschaftsbericht-vor.html. Das Outsourcing-Geschäft litt 2019 neben dem Vertragsende zweier großer Kunden auch unter der fortlaufenden Migration bestehender Kunden in die Cloud. Der Umsatzrückgang verdeckt die Erfolge im Vertrieb. Unsere Outsourcing-Experten konnten seit 2018 ansonsten alle auslaufenden Outsourcing-Verträge verlängern und zum Teil sogar erweitern. Die Umsätze im Segment Consulting stiegen dagegen 2019. Der Großteil der Umsätze stammt aus Betriebs- und Beratungsleistungen rund um SAP-Software. Seit Mitte 2019 führen wir beispielsweise bei der schnell wachsenden Baumarktkette Fishbull die neue Softwaregeneration S/4HANA ein. Den neuen Kunden überzeugte unter anderem das über Jahre aufgebaute Know-how im Handel mit Kunden wie Fressnapf und SportScheck. Seit August 2019 setzt auch der Wärmemessdienstspezialist Brunata-Metrona Hürth auf unsere SAP-Kompetenz und beauftragte uns mit dem Application-Management sämtlicher SAP-Anwendungen. Hierbei kommen modernste, cloudbasierte Application-Services zum Einsatz. In einem ersten Schritt haben wir die benötigten SAP-Systeme aus der QSC Enterprise Cloud zur Verfügung gestellt. Das Colocation-Geschäft rund um Rechenzentrumsdienstleistungen entwickelte sich 2019 wie erwartet. Die Stabilität dieses Geschäftsfelds unterstreicht die im Juli 2019 erfolgte Verlängerung des Colocation-Vertrags mit DATEV um zehn Jahre. Bereits seit 2011 stellen wir dem Spezialisten für Softwarelösungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte ein eigenes Rechenzentrum bereit. ERTRAGSLAGEZu den Umsätzen in Höhe von 132,4 Mio. € im Jahr 2019 kamen sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 39,8 Mio. € hinzu. Diese stammen größtenteils aus Erträgen infolge der Veräußerung von Plusnet in Höhe von 37,5 Mio. €. Der Materialaufwand stieg 2019 leicht auf 54,1 Mio. € nach 52,1 Mio. € im Vorjahr. In dieser Position spiegeln sich ebenso wie im Personalaufwand Investitionen in künftiges Wachstum wider. Unser Unternehmen forcierte 2019 die Entwicklung innovativer Services, rekrutierte zusätzliche Cloud- und Consulting-Spezialisten und arbeitete insbesondere im SAP-Consulting verstärkt mit externen Experten zusammen. Der Personalaufwand von 79,4 Mio. € nach 71,3 Mio. € im Jahr 2018 enthält Sondereffekte in Höhe von 5,5 Mio. € aus Provisionszahlungen und Anpassung der Verwaltungsstrukturen infolge des Plusnet-Verkaufs sowie darüber hinaus einmalige Aufwendungen für die Anpassung der Outsourcing-Organisation an ihre neue Umsatzgröße. Die Abschreibungen sanken 2019 auf 11,7 Mio. € nach 14,2 Mio. € im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich dagegen auf 40,1 Mio. € nach 23,5 Mio. € im Jahr 2018. Traditionell erfasst QSC in dieser Position unter anderem die Zahlungen an Vertriebspartner, Verwaltungs- und Beratungskosten sowie Weiterberechnungen der anderen Konzerngesellschaften. Der Anstieg 2019 resultiert unter anderem aus Transaktionskosten von 9,2 Mio. € im Umfeld des Plusnet-Verkaufs. Das um transaktionsbedingte Erträge und Aufwendungen bereinigte Ergebnis vor Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen, Zinsen und Steuern lag bei -26,2 Mio. € im Vergleich zu -16,8 Mio. € im Vorjahr. Die Erträge aufgrund Ergebnisabführungsverträgen reduzierten sich 2019 auf 8,8 Mio. € nach 25,9 Mio. € im Vorjahr, da der Ergebnisbeitrag der 100prozentigen Tochter Plusnet nur bis zum 30. Juni 2019 im Abschluss berücksichtigt wurde. Zur Weiterleitung des Ergebnisses an den Erwerber der Plusnet wurde in gleicher Höhe ein sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen sanken auf 3,5 Mio. € nach 4,5 Mio. € im Jahr 2018, da unser Unternehmen zum 30. Juni 2019 seine Bankschulden komplett zurückführte. Unter Berücksichtigung des Steuerergebnisses ergibt sich daraus ein Jahresfehlbetrag von -6,2 Mio. € im Vergleich zu einem Jahresüberschuss von 3,4 Mio. € ein Jahr zuvor. FINANZ- UND VERMÖGENSLAGEDas Finanzmanagement diente einer reibungslosen Finanzierung des operativen Geschäfts und anstehender Investitionen. Es verfolgt zwei zentrale Ziele: die Erhaltung und Optimierung der Finanzierungsfähigkeit sowie die Reduzierung finanzieller Risiken. Überschüssige Liquidität wird ausschließlich in Tagesgeld und risikoarmen Anlagen angelegt. Da QSC nahezu ausschließlich im Euroraum tätig ist, gibt es keine Währungsrisiken. Traditionell nutzte unser Unternehmen neben dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit auch Bankdarlehen sowie ein Schuldscheindarlehen. Der Plusnet-Kaufpreis ermöglichte im abgelaufenen Geschäftsjahr eine vollständige Rückführung der zinstragenden Bankverbindlichkeiten. Die Finanzierung erfolgt nun vorrangig aus der bestehenden Liquidität. Die Bilanzsumme verringerte sich zum 31. Dezember 2019 auf 183,2 Mio. € gegenüber 324,6 Mio. € zum Vorjahresstichtag. Der Wert der immateriellen Vermögensgegenstände sank infolge planmäßiger Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert sowie entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte zum 31. Dezember 2019 auf 14,3 Mio. € nach 15,5 Mio. € zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Abschreibungsbedingt reduzierte sich der Wert der Sachanlagen auf 49,2 Mio. € im Vergleich zu 52,2 Mio. € zum 31. Dezember 2018. Er enthält im Wesentlichen Grundstücke und Gebäude am Standort Hamburg sowie Technische Anlagen und Maschinen. Die Investitionen bzw. Zugänge zum Anlagevermögen lagen 2019 über dem Vorjahresniveau. Die Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen beliefen sich hierbei auf 1,4 Mio. € (i. Vj. 1,1 Mio. €) und betrafen im Wesentlichen den Erwerb von Softwareprodukten. Die Zugänge bei den Sachanlagen in Höhe von 5,9 Mio. € (i. Vj. 4,6 Mio. €) entfielen im Wesentlichen auf technisches Equipment. Der Wert der Finanzanlagen sank aufgrund des Plusnet-Verkaufs auf 7,1 Mio. € im Vergleich zu 192,0 Mio. € zum Vorjahressstichtag. Im Umlaufvermögen stieg der Wert der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zum 31. Dezember 2019 auf 44,9 Mio. gegenüber 32,0 Mio. € zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Der Anstieg beruht im Wesentlichen auf Forderungen gegenüber Plusnet aus dem Ergebnisabführungsvertrag bis zum 30. Juni 2019. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten stiegen aufgrund des Plusnet-Verkaufs auf 62,2 Mio. € nach 25,9 Mio. € am 31. Dezember 2018. Auf der Passivseite reduzierte sich das Eigenkapital zum 31. Dezember 2019 auf 143,2 Mio. € im Vergleich zu 153,1 Mio. € zum 31. Dezember 2018. Der Rückgang resultiert aus der Auflösung der noch bestehenden Gewinnrücklagen. Die Rückstellungen stiegen zum 31. Dezember 2019 auf 23,7 Mio. € im Vergleich zu 18,2 Mio. € zum Vorjahresstichtag. Die Verbindlichkeiten sanken auf 16,1 Mio. € nach 153,2 Mio. € am 31. Dezember 2018. QSC hatte den Kaufpreis für Plusnet genutzt, um sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu tilgen. TATSÄCHLICHER VS. PROGNOSTIZIERTER GESCHÄFTSVERLAUFDas Geschäftsjahr 2019 entwickelte sich beim Umsatz wie erwartet. Unser Unternehmen war bereits zu Jahresbeginn davon ausgegangen, dass die hohe Wachstumsdynamik im Cloud-Geschäft noch nicht ausreichen werde, die Rückgänge des Umsatzes im traditionellen Outsourcing auszugleichen. Die Ergebnisentwicklung vor Erträgen aus Ergebnisabführung, Zinsen und Steuern blieb im abgelaufenen Geschäftsjahr unter den Erwartungen eines Ergebnisses auf Vorjahresniveau und lag bereinigt um die Auswirkungen der Veräußerung von Plusnet um 9,4 Mio. € unter dem Niveau des Vorjahres. GESAMTAUSSAGEDer Plusnet-Verkauf prägt den Jahresabschluss 2019. Unser Unternehmen nutzte den Verkaufserlös, um seine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten vollständig zu tilgen und in künftiges Wachstum zu investieren. Vor allem die hohe Wachstumsdynamik im Cloud-Geschäft zeigt, welche Potenziale eine konsequente Umsetzung der Wachstumsstrategie "2020plus" in den kommenden Jahren birgt. 4. Prognose- und ChancenberichtGESAMTAUSSAGE ZUR WEITEREN ENTWICKLUNGDas laufende Geschäftsjahr steht ganz im Zeichen der konsequenten Umsetzung der Wachstumsstrategie "2020plus". Wir planen unser attraktives Geschäftsportfolio auszubauen und um weitere Innovationen sowie neue Technologien zu erweitern. Der klare Branchenfokus, die enge Zusammenarbeit mit starken Partnern sowie eine wertschöpfende Investitions- und Akquisitionspolitik schaffen eine gute Basis für hohe Umsatzzuwächse über das Jahr 2020 hinaus. Für das laufende Geschäftsjahr planen wir im Vergleich zum Vorjahr mit einem deutlichen Umsatzwachstum sowie einem deutlich besseren - um die Auswirkungen des Plusnet-Verkaufs bereinigten - Ergebnis vor und nach Steuern. Diese Prognose berücksichtigt nicht die eventuellen Auswirkungen eines wirtschaftlichen Abschwungs infolge der Corona-Pandemie. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts ist es noch zu früh, die wirtschaftlichen Konsequenzen für unser Unternehmen abzuschätzen. Weitere Informationen zu den Risiken einer Corona-Pandemie finden sich im Risikobericht KÜNFTIGE RAHMENBEDINGUNGENIT-Branche wächst schneller als Gesamtwirtschaft. Die Bundesregierung erwartete zu Jahresbeginn 2020, und damit vor Ausbruch der Corona-Pandemie, für das laufende Geschäftsjahr eine Erholung der Konjunktur und prognostizierte in ihrem Jahreswirtschaftsbericht einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 1,1 % nach 0,6 % im Jahr 201 9 6 . Die IT-Branche wird einer Prognose des Branchenverbands Bitkom 7 zufolge mehr als doppelt so schnell wachsen, die Umsätze dürften 2020 um 2,7 % auf 95,4 Mrd. € steigen. Innerhalb des IT-Marktes konzentrieren wir uns vor allem auf die zukunftsträchtigen Teilmärkte Cloud und SAP. Die laufende Digitalisierung bei deutschen Unternehmen wird voraussichtlich 2020 zu einer weiterhin steigenden Nachfrage nach Cloud-Services führen. Im SAP-Consulting nimmt die Migration auf die neue Softwaregeneration S/4HANA Fahrt auf 8 , und im IoT-Markt gehen immer mehr Pilotprojekte in den Regelbetrieb über. ERWARTETE ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGEDie dynamische Entwicklung des operativen Geschäfts erfordert im laufenden Geschäftsjahr kontinuierliche Investitionen in innovative Services sowie bestehende und neue Beschäftigte. Dessen ungeachtet erwarten wir im Jahresverlauf eine Verbesserung der operativen Ertragskraft Der entscheidende Grund hierfür liegt in der Skalierbarkeit unseres Geschäftsmodells: Höhere Umsätze gehen nicht mit entsprechenden steigenden Kosten einher. Zu der positiven Entwicklung wird sowohl unser Cloud- als auch unser SAP-Geschäft wesentliche Beiträge leisten: Wir erwarten steigende Cloud- und SAP-Umsätze sowie jeweils höhere Ergebnisbeiträge. Das geplante Wachstum für 2020 und darüber hinaus will unser Unternehmen aus eigener Kraft finanzieren. Neben der Entwicklung innovativer Services sind Investitionen in Technologie-Unternehmen die Basis für die Umsetzung der Wachstumsstrategie "2020plus". Hierbei sind sowohl Beteiligungen an innovativen Startups als auch Übernahmen etablierter Spezialisten denkbar. Entscheidend ist dabei immer, unsere Digitalisierungs- und Branchenkompetenz zu stärken sowie neue Wachstumsimpulse zu erzeugen.
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Bundesminister für Wirtschaft und Energie, 29.01.2019, www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200129-altmaier-legt-jahreswirtschaftsbericht-vor.html. CHANCENMANAGEMENTUnser Unternehmen konzentriert sich auf die zukunftsträchtigen Märkte Cloud und SAP. Deren Wachstumsdynamik eröffnet uns immer wieder neue Chancen. Die Verantwortung für deren Identifikation und Wahrnehmung liegt bei den Geschäftsfeldern. Sie kennen ihr spezifisches Marktumfeld und mögliche Potenziale. Zusätzlich nutzen sie die Expertise des Vertriebs, Markt- und Wettbewerbsanalysen sowie interne Erhebungen. Die Verantwortlichen berichten dem Vorstand regelmäßig über die bestehenden Chancen; auch der Strategieausschuss des Aufsichtsrats beschäftigt sich regelmäßig damit. Konkrete Chancen fließen in die rollierende Planung ein, wobei frühzeitig geprüft wird, mit welchen Risiken deren Verfolgung und Realisierung verbunden ist. Die Verzahnung von Risiko- und Chancenmanagement zahlt sich an dieser Stelle besonders aus. Nachfolgend berichten wir über die künftigen Entwicklungen und Ereignisse, die zu einer positiven Abweichung von der vorliegenden Prognose für das Gesamtjahr 2020 führen könnten. Das Unternehmen klassifiziert diese analog zu den Risiken als "große" Chancen mit einer vergleichsweise hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem erheblichen positiven Beitrag zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Nachfolgend sind die Einzelchancen in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für unser Unternehmen dargestellt. EINZELCHANCENZusätzliche Kunden für Cloud-Services. Da im Geschäft mit Cloud-Services zwischen der ersten Ansprache der Kunden und ersten Umsätzen erfahrungsgemäß erhebliche Zeit vergeht, planen wir im Neukundengeschäft traditionell nur mit moderaten Zuwächsen. Doch die IT vieler Mittelständler stößt angesichts des enormen technischen Fortschritts und der Anforderungen digitaler Geschäftsmodelle immer häufiger an ihre Grenzen. Daher könnte die tatsächliche Nachfrage die Erwartungen übertreffen. Schnelle Implementierung neuer SAP-Lösungen. Der laufende Technologiesprung von der ERP-Produktfamilie R/3 auf S/4HANA bei SAP wird auch 2020 das Geschäft im Segment "SAP" antreiben. Da die neue Produktfamilie ein Schlüssel zur Digitalisierung von Geschäftsmodellen ist, könnte die Nachfrage nach entsprechenden Beratungs- und Implementierungsleistungen die Erwartungen eventuell übersteigen. Integrierte Cloud- und SAP- und Kompetenz. Wir decken als einer von wenigen mittelständischen Anbietern in Deutschland die digitale Wertschöpfungskette im industriellen Umfeld ab. Mit einem neuen Vertriebsansatz werden wir diese integrierte Kompetenz im laufenden Geschäftsjahr verstärkt vermarkten. Die Umsätze könnten schneller als erwartet steigen, wenn daraus bereits im laufenden Geschäftsjahr mehrere große Aufträge erwachsen. Neue Softwareprodukte. Systematisch bauen wir unsere Softwarekompetenz entlang der digitalen Wertschöpfungskette aus. Unsere Entwickler arbeiten zum einen an maßgeschneiderten Lösungen für unsere Kunden, zum anderen nutzen sie dieses Know-how, um eigene Produkte voranzutreiben. Falls solche Produkte früher zur Marktreife gelangen und auf rasches Interesse am Markt stoßen, könnten sich daraus zusätzliche Chancen für Umsatz- und Ergebnisbeiträge ergeben. 5. RisikoberichtWie jedes Unternehmen ist QSC ständig einer Vielzahl potenzieller Risiken ausgesetzt. Die bewusste Auseinandersetzung mit diesen Risiken stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und bildet eine wichtige Grundlage für den nachhaltigen geschäftlichen Erfolg. Ein fachgerechtes Risikomanagement sorgt dafür, dass alle Ereignisse, Handlungen oder Versäumnisse, die eine potenzielle Gefährdung des Erfolgs oder sogar der Existenz unseres Unternehmens darstellen können, bereits in der Entwicklung frühestmöglich identifiziert, analysiert, bewertet, gesteuert und überwacht werden. Dieses Risikomanagement umfasst aufeinander abgestimmte Verfahren, Maßnahmen und die erforderlichen Regelungen zum Umgang mit Risiken und unterstützt in der AG sowie allen Tochtergesellschaften vielfach den Entscheidungsprozess. ORGANISATION UND VERFAHRENWir haben ein unternehmensweit einheitliches, integriertes Risikomanagementsystem (RMS) implementiert, um die Effektivität des Risikomanagements sicherzustellen sowie die Aggregation von Risiken und eine transparente Berichterstattung zu ermöglichen. Eine bewährte Risikomanagementsoftware erlaubt eine genaue Klassifizierung von Risiken und in der Folge eine Fokussierung auf die wesentlichen Risiken. Das RMS ist ein integraler Bestandteil der Entscheidungsprozesse. Es gewährleistet, dass Risikoabschätzungen bei allen Entscheidungen Berücksichtigung finden und Maßnahmen zur Risikoverringerung frühzeitig ergriffen werden. Quartalsweise erstellte Berichte schärfen das Risikobewusstsein aller Verantwortlichen. Richtlinien, Verfahrensanleitungen und Arbeitsanweisungen flankieren das RMS und gewährleisten dessen Umsetzung im betrieblichen Alltag. Die Risikoanalysen, wie sie beispielsweise die Managementsysteme nach ISO 27001 (Informationssicherheit) oder die ISO 9001 (Qualitätsmanagement) erfordern, stellen eine einheitliche und effiziente Berichterstattung sicher. Das RMS bezieht alle Unternehmensbereiche ein. Unmittelbar an den Vorstand berichtende Führungskräfte (Bereichsleiter) beobachten und bewerten kontinuierlich die auftretenden Risiken; im Rahmen des RMS sind sie als Risikoverantwortliche für die ständige Aktualisierung von Risiken verantwortlich. Die Bereichsleiter berichten zumindest quartalsweise an das zentrale Risikomanagement. Sie prüfen zudem regelmäßig, ob in ihrem Bereich neue, bisher nicht erkannte Risiken mit wesentlicher Auswirkung entstanden sind und ob die Einschätzung zu bereits früher erkannten Risiken verändert werden muss. Dieser Prozess stellt eine frühzeitige Erkennung potenzieller Risiken im operativen Geschäft sicher. Das zentrale Risikomanagement ist für die Risikoberichterstattung an die Konzernleitung zuständig. Es übernimmt die Konsolidierung und Dokumentation der von den Risikoverantwortlichen bewerteten Risiken, erstellt auf der Basis der Risikoberichte für die Unternehmensbereiche einen Kompaktbericht (unter Nutzung der Risikomanagementsoftware "R2C_RISK TO CHANCE") und leitet diesen quartalsweise an den Vorstand weiter. Bei neu zu beobachtenden hohen Risiken wird der Vorstand unmittelbar informiert. Mindestens einmal pro Jahr unterrichtet der Vorstand den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats mit einem ausführlichen Risikobericht. Zudem dient das zentrale Risikomanagement als Schnittstelle zu anderen Prüfungs- und/oder Zertifizierungsverfahren und stellt sicher, dass auch dort eine einheitliche Erfassung der für das Unternehmen relevanten Risiken erfolgt. Die Beobachtung der Risiken anhand von operativen und finanziellen Kennzahlen übernimmt der Bereich Finanzen. Eine vom Vorstand erlassene Risikomanagementrichtlinie regelt den Umgang mit Risiken und definiert Prozesse und die Organisation im Risikomanagement. Diese Vorgaben werden regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft und bei Bedarf angepasst. Jährlich prüft der Abschlussprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung, ob das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen. BEWERTUNGSMETHODIKDie Risikomanagementsoftware unterstützt unternehmensweit den gesamten Risikomanagementprozess. Dort wird ein Risiko zunächst entsprechend der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und den möglichen Auswirkungen in einer Bruttobetrachtung klassifiziert, das heißt, Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß werden ohne Berücksichtigung von getroffenen Maßnahmen zur Risikominimierung bewertet. Bei der höchsten Stufe der Auswirkung "bestandsgefährdend" muss zu einem schwerwiegenden finanziellen Schaden ein tatsächlicher oder rechtlicher Umstand hinzutreten, der den Bestand unseres Unternehmens gefährdet. Die Klassifizierung eines Risikos als geringes, mittleres oder hohes Risiko ergibt sich aus der Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensklasse. Das nachfolgende Schaubild gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Systematik bei der Klassifizierung von Risiken. Klassifizierung von Risiken![]() Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeitscroll
Schadensklasse (geschätzter Schaden im Fall des Risikoeintritts)scroll
Allgemeine Gefahren werden dahin gehend analysiert, ob und wie sie unser Unternehmen konkret schädigen können. Ergibt die Analyse, dass ein relevanter Schaden durch diese Gefahren tatsächlich im Bereich des Möglichen liegt, so werden sie als konkrete Risiken ausgestaltet. Im Übrigen werden allgemeine Gefahren ohne konkreten Bezug nicht im RMS erfasst. Allgemeine Gefahrenlagen sind unter anderem globale Katastrophen, ein Zusammenbruch des Finanzsystems, Krieg und terroristische Angriffe. Auf die Risikoanalyse und -einordnung folgen Maßnahmen zur Risikobehandlung und -überwachung. Sie dienen der Verringerung bestehender Risiken, der Absicherung der Risiken durch Versicherungen, soweit wirtschaftlich sinnvoll, sowie der Schärfung des Bewusstseins für bestehende Restrisiken bzw. Akzeptanz der Risiken. Im Anschluss wird das Risiko nochmals unter Berücksichtigung der vorgenannten Maßnahmen im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß bewertet (Nettobewertung). Inhalt des externen Risikoberichts sind nur solche Risiken, die auch nach Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Risikoreduzierung bzw. -vermeidung, und damit nach Durchführung der Nettobewertung, noch als wesentlich für die zukünftige Geschäftsentwicklung betrachtet werden müssen. Solche Risiken werden nach der vorstehenden Klassifizierung als "hohe Risiken" eingestuft. So ist beispielsweise ein Risiko, dem die Schadensklasse "bestandsgefährdend" zugewiesen ist, in der Gesamteinschätzung nur dann als "hohes Risiko" bewertet, wenn mindestens die Eintrittswahrscheinlichkeit "mittel" hinzutritt. Bestandsgefährdende Risiken mit einer geringeren Eintrittswahrscheinlichkeit ("sehr gering" oder "gering") werden somit im Rahmen der ständigen Beobachtung nicht als "hohe Risiken" geführt und nicht als insgesamt unmittelbar bestandsgefährdend angesehen. Als Ergebnis der Risikobewertung weisen wir im externen Risikobericht entweder einzeln bedeutsame Risiken aus oder fassen einzeln unbedeutende Risiken zu geeigneten Risikokategorien (z. B. "regulatorische Risiken") zusammen. Die Bewertung und die dazugehörigen Erläuterungen und Vorgaben erfolgen dabei nur dann quantitativ, wenn eine konkrete quantitative Bewertung des Schadensausmaßes möglich ist. Da eine Quantifizierbarkeit in aller Regel aber nicht vorgenommen werden kann, erfolgt die Einordnung der betreffenden Risiken üblicherweise nach Schadensklassen. ERGÄNZENDE ANGABEN NACH § 289 ABSATZ 4 HGBDas rechnungslegungsbezogene Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil des RMS. Die Risiken der Rechnungslegung stehen ständig unter Beobachtung und fließen in die konzernweite Berichterstattung ein. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung prüft der Abschlussprüfer auch den Rechnungslegungsprozess. Auf der Grundlage seiner Beobachtungen beschäftigen sich sowohl der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats als auch der gesamte Aufsichtsrat mit dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem. Dieses RMS ist durch folgende wesentliche Merkmale gekennzeichnet:
Mit diesen Maßnahmen schaffen wir die notwendige Transparenz bei der Rechnungslegung und verhindern weitestgehend das Auftreten möglicher Risiken in diesem Prozess. EINZELRISIKENDas Risikomonitoring konzentriert sich nicht auf die Risiken nach der Bruttobewertung, sondern auf die tatsächliche Risikolage; vorhandene risikovermeidende Maßnahmen werden hierbei berücksichtigt. Im Rahmen dieser Nettobetrachtung ergeben sich die folgenden relevanten Risiken mit der Bewertung "hoch", die in der Reihenfolge ihrer Bedeutung dargestellt sind. Fachkräftemangel und Know-how. Unser Unternehmen benötigt qualifizierte Fachkräfte, um das eigene Produktportfolio betreiben und weiterentwickeln zu können. Angesichts des Mangels insbesondere an IT-Spezialisten am deutschen Arbeitsmarkt fällt es zum Teil schwer, die entsprechenden Positionen schnell und adäquat zu besetzen; das gilt für das Cloud- und Outsourcing-Geschäft genauso wie für das SAP-Consulting. Verschärft wird dieses Risiko durch Eigenkündigungen von Mitarbeitern, wenn danach die erforderliche Personalstärke für die Erhaltung einer unveränderten Leistungsfähigkeit nicht mehr besteht oder diese Mitarbeiter über spezielles Know-how verfügten, das sich nicht sofort ersetzen lässt. Infolge des Fachkräftemangels kann es zu Engpässen beim Betrieb und bei der Weiterentwicklung sowohl bestehender als auch neuer Applikationen kommen. Zudem lassen sich nicht alle Wachstumschancen realisieren. Unser Unternehmen begegnet diesem Risiko vor allem durch die kontinuierliche Ausbildung junger Fachkräfte, die Zusammenarbeit mit ausgewählten Hochschulen sowie die gezielte Bindung von für den Betrieb besonders wichtigen Fach- und Führungskräften. Mangelnder Erfolg in neuen Geschäftsfeldern. Die laufende Digitalisierung ist mit einer hohen Innovationsgeschwindigkeit verbunden. Wir entwickeln neue digitale Services und konzentrieren uns hierbei auf unsere drei Schlüsselbranchen Handel, produzierendes Gewerbe und Energie. Solche Innovationen eröffnen unserem Unternehmen vielfältige Chancen, können sich aber auch als Risiko erweisen, wenn es zu Verzögerungen im Entwicklungsprozess und bei der Markteinführung kommt. Solche Verzögerungen können sich unter anderem aus langwierigen Abstimmungsprozessen mit Entwicklungspartnern und Pilotkunden, aber auch aus fehlenden internen Ressourcen ergeben. Wir begrenzen dieses Risiko, das aktuell besonders das Energiegeschäft betrifft, durch die fokussierte Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnern, den Einsatz externer Experten sowie, soweit möglich, die Rekrutierung zusätzlicher Spezialisten für die Entwicklung neuer Produkte und Geschäftsmodelle. Auswirkungen der Corona-Pandemie. Nachdem im Dezember 2019 in China erste Krankheitsfälle infolge des Coronavirus (SARS-CoV-2) bekannt geworden waren, breitete sich der Virus in den ersten Monaten des laufenden Geschäftsjahres weltweit aus. In Europa beschränken insbesondere seit März 2020 die durch die Regierungen eingeleiteten Schutzmaßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung das öffentliche Leben massiv und beginnen, die wirtschaftlichen Aktivitäten von Unternehmen stark zu beeinflussen. Es ist derzeit nicht möglich, zu prognostizieren, wie lange die Corona-Pandemie das öffentliche und wirtschaftliche Leben lähmen wird. Doch der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet bereits mit einem sinkenden Wachstum der Weltwirtschaft durch die Auswirkungen von COVID-19. Für unser Unternehmen besteht das Risiko, dass in der aktuellen Ausnahmesituation Kunden IT- und Digitalisierungsprojekte, die keine unbedingte Priorität haben, zeitlich verschieben, verschlanken oder sogar stoppen könnten. Diese reduzierte Nachfrage sowie die temporären Auswirkungen von Quarantänemaßnahmen könnte die Umsatz- und Ergebnisentwicklung negativ beeinflussen. Zudem könnten wirtschaftliche Schwierigkeiten aufseiten unserer Kunden das Risiko von Forderungsausfällen erhöhen. Wir begegnen diesem Risiko mit einem unverändert strikten Forderungsmanagement und einem sehr engen Kontakt mit unseren Kunden. Die in der Regel langfristigen Kundenbeziehungen und ein hoher Anteil wiederkehrender Umsätze dürften unser Geschäftsmodell in den kommenden Monaten stabilisieren. Zugleich wird sich nach Überwindung der Pandemie die Digitalisierung im Mittelstand beschleunigen. Die Nachfrage insbesondere nach virtuellen Arbeitsplätzen könnte deutlich steigen und unserem Unternehmen neue Umsatz- und Ergebnispotenziale eröffnen. GESAMTAUSSAGEUnter Berücksichtigung möglicher Schadensausmaße und Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser und weiterer potenzieller Risiken sind derzeit keine Risiken erkennbar, die im laufenden Geschäftsjahr zu einer dauerhaften, wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage führen könnten. Organisatorisch wurden alle sinnvollen und vertretbaren Voraussetzungen dafür geschaffen, mögliche Risikosituationen frühzeitig erkennen und entsprechend handeln zu können. Dennoch können die künftigen Ergebnisse aufgrund dieser oder anderer Risiken sowie fehlerhafter Annahmen erheblich von den Erwartungen unseres Unternehmens und Managements abweichen. Sämtliche Angaben in diesem Konzernlagebericht sind, soweit sie keine historischen Tatsachen darstellen, sogenannte zukunftsbezogene Angaben. Sie basieren auf aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung im Rahmen des Risikomanagements.
Köln, 25. März 2020 QSC AG Der Vorstand Jürgen Hermann Schlusserklärung aus dem Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen UnternehmenDie QSC AG hat nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt der Vornahme aller Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen bekannt waren, bei jedem dieser Geschäfte eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere berichtspflichtige Vorgänge haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Köln, 25. März 2020 QSC AG Der Vorstand Jürgen Hermann Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Köln, 25. März 2020 QSC AG Der Vorstand Jürgen Hermann Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die QSC AG, Köln Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der QSC AG, Köln - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der QSC AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Der Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Die periodengerechte UmsatzrealisierungZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Anhang unter der Anhang-Nr. 3. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 der QSC AG weist Umsatzerlöse in Höhe von EUR 132 Mio aus. Zu den Umsatzerlösen trägt insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen bei, die sowohl im Rahmen von Dienst- als auch im Rahmen von Werkverträgen erbracht werden. Die QSC AG erfasst Umsätze aus der Erbringung von Dienstverträgen im Wesentlichen auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden oder entsprechend dem vereinbarten Servicezeitraum. Bei Werkverträgen ist das Realisationskriterium die Abnahme durch den Kunden. Es werden unterschiedliche vertragliche Vereinbarungen mit den Kunden getroffen, die zum Teil komplexe vertragliche Regelungen enthalten. Aufgrund dieser komplexen Regelungen und den Ermessensspielräumen bei der Beurteilung des Zeitpunktes der Leistungserbringung an den Kunden besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse zum Stichtag nicht in richtiger Höhe abgegrenzt werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGWir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses die Ausgestaltung, Einrichtung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere bezüglich der korrekten Periodenabgrenzung beurteilt. Für risikoorientiert ausgewählte Verträge haben wir zunächst untersucht, ob es sich um Dienst- oder Werkverträge handelt und im Anschluss die periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse durch den Abgleich der Rechnungen mit den zugehörigen Verträgen, Abnahmeprotokollen bzw. Stundennachweisen beurteilt. Darüber hinaus wurden für die zum Bilanzstichtag noch nicht ausgeglichenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Saldenbestätigungen eingeholt, die auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens ausgewählt wurden. Für ausgebliebene Rückmeldungen der Saldenbestätigungsaktion wurden alternative Prüfungshandlungen vorgenommen, indem die Umsatzerlöse unter anderem mit den zugrunde liegenden Rechnungen sowie den eingegangenen Zahlungen abgestimmt wurden. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie Vorgehensweise der QSC AG bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse ist sachgerecht. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. November 2019 von der Vorsitzenden des Bilanz- und Prüfungsausschusses beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2008 als Abschlussprüfer der QSC AG, Köln, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDie für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Charlotte Salzmann.
Köln, den 25. März 2020 KPMG AG Salzmann, Wirtschaftsprüferin Gall, Wirtschaftsprüfer Weitere Informationen unter www.qsc.de |
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