R. Stahl Aktiengesellschaft

Waldenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

beim Rückblick auf die Entwicklungen der letzten drei Jahre wird klar, dass sich die Rahmenbedingungen in unseren wichtigsten Abnehmerindustrien grundlegend verändert haben. Konnte R. STAHL in Boomphasen und in Zeiten dreistelliger Rohölpreisnotierungen teils zweistelliges Wachstum bei Umsatz und Ertrag erzielen, so schlägt sich umgekehrt auch das nachhaltig niedrigere Preisniveau seither erheblich im Zahlenwerk von R. STAHL nieder: Nach bereits rückläufigem Geschäft ein Jahr zuvor war 2017 ein weiterer Umsatz- und Ergebnisrückgang zu verzeichnen. Auch das 2016 erfolgreich abgeschlossene umfangreiche Kostensenkungsprogramm konnte den deutlichen Ergebniseinbruch nicht verhindern. Die geänderten Marktbedingungen erfordern daher grundlegende Anpassungen unserer Organisation und Prozesse hin zu Verschlankung und höherer Effizienz. Die hierzu vom Vorstand bereits eingeleiteten Maßnahmen und Anpassungen trägt der Aufsichtsrat mit.

In der zweiten Hälfte des zurückliegenden Geschäftsjahres hat R. STAHL einen Wechsel im Vorstandsvorsitz auf den Weg gebracht. In seiner außerordentlichen Sitzung vom 25. August 2017 hat der Aufsichtsrat beschlossen, im Einvernehmen mit Martin Schomaker seinen Vertrag vor Ablauf der im Jahr 2016 abgeschlossenen dreijährigen Vertragsverlängerung zum 31. Dezember 2017 zu beenden. Zu seinem Nachfolger wurde Dr. Mathias Hallmann bestellt, der zum 1. Oktober 2017 zum Mitglied des Vorstands berufen wurde und am 1. Januar 2018 den Vorstandsvorsitz übernommen hat. Seit der Niederlegung des Vorstandsmandats durch Bernd Marx am 9. Februar 2018 mit sofortiger Wirkung führt Dr. Mathias Hallmann den Vorstand bis auf weiteres als Alleinvorstand. Der Aufsichtsrat dankt beiden ausgeschiedenen Vorständen für ihren langjährigen Einsatz im Unternehmen.

Im Berichtsjahr stand der Aufsichtsrat dem Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beratend zur Seite und überwachte die Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben. Der Erfolg des R. STAHL-Konzerns basiert essenziell auf der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Im ständigen Dialog informiert der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend und zeitnah über alle bedeutenden Vorgänge im Unternehmen. Der Aufsichtsrat überwacht die Arbeit des Vorstands auf der Grundlage regelmäßiger mündlicher und schriftlicher Berichte, und seine Mitglieder wurden mindestens einmal im Monat über die wichtigsten Kennzahlen des Konzerns informiert. Im Rahmen persönlicher Treffen sowie mündlicher oder schriftlicher Ausführungen informierte der Vorstand den Vorsitzenden des Aufsichtsrats regelmäßig über die Entwicklung des Unternehmens und erörterte mit diesem aktuelle Fragestellungen. Zudem erläuterte der Vorstand die außergewöhnlichen Ereignisse, die für den Konzern von Bedeutung waren.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat tagte im Berichtsjahr neunmal, davon fünfmal im Rahmen von ordentlichen und viermal im Rahmen von außerordentlichen Sitzungen. Die Teilnehmerquote der Mitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats lag bei 100 %.

Die fünf ordentlichen Aufsichtsratssitzungen fanden, wie jedes Jahr, turnusgemäß statt. In diesen Sitzungen wurden die wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektiven des R. STAHL-Konzerns sowie wichtige Geschäftsereignisse eingehend erörtert und diskutiert. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Umsatz-, Ergebnis- und Finanzentwicklung des Unternehmens. Auch war die Strategie des Konzerns und seiner Geschäftseinheiten Gegenstand der Aufsichtsratssitzungen. Insbesondere ging es um folgende Themen:

In der Sitzung am 20. Februar 2017 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem vorläufigen Jahresabschluss sowie dem Corporate-Governance-Bericht und dem Risikomanagement der Gesellschaft. Entsprechend den Empfehlungen des Prüfungsausschusses in Folge des durchgeführten Ausschreibungsverfahrens verabschiedete das Gremium den Vorschlag an die Hauptversammlung für die Wahl des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2017. Ferner wurden die Ergebnisse der zuvor durchgeführten Effizienzprüfung vorgestellt und ausführlich diskutiert. In der darauffolgenden Sitzung am 20. April 2017 billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden vom Vorstand und von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG erläutert. Während dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat zudem mit den einzelnen Tagesordnungspunkten und der Tagesordnung insgesamt für die Hauptversammlung 2017.

Die Sitzung am 1. Juni 2017 diente der finalen Vorbereitung der Hauptversammlung am folgenden Tag.

Schwerpunkte der September-Sitzung waren die Analyse der operativen Geschäftsentwicklung und die zukünftige strategische Entwicklung des Konzerns. Auch ließ sich der Aufsichtsrat über den Zwischenstand der Umsetzung der CSR-Richtlinie bei R. STAHL berichten.

In der letzten Sitzung am 12. Dezember 2017 hat sich das Gremium turnusgemäß ausführlich mit der Unternehmensplanung für die nächsten Jahre und dem Budget für das Jahr 2018 befasst und beides genehmigt. Vor der Sitzung fand eine gemeinsame Schulung für Vorstand und Aufsichtsrat zu aktuellen Compliance-Anforderungen an die Organe statt.

Themenschwerpunkte der außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats

In der am 7. Februar 2017 telefonisch abgehaltenen außerordentlichen Sitzung verabschiedete der Aufsichtsrat nach nochmaliger intensiver Beratung die Planung und das Budget für das laufende Geschäftsjahr.

In der zweiten, ebenfalls telefonisch abgehaltenen außerordentlichen Sitzung am 28. Juli 2017 analysierte der Aufsichtsrat angesichts des weiterhin angespannten Marktumfeldes erneut intensiv die geschäftliche Lage nach Abschluss des ersten Halbjahres und ließ sich vom Vorstand über die Maßnahmen zur Kosteneinsparung und Ergebnissicherung informieren.

In der dritten außerordentlichen Sitzung am 15. August 2017 befasste sich das Gremium mit den Empfehlungen und Beschlüssen des Verwaltungsausschusses zur möglichen Nachfolge von Martin Schomaker im Vorstand und traf die notwendigen rechtlichen Entscheidungen zum Verfahren. Nach den finalen Verhandlungen des Aufsichtsratsvorsitzenden mit Martin Schomaker und Dr. Mathias Hallmann konnte der Aufsichtsrat am 25. August 2017 in einer weiteren außerordentlichen Sitzung die endgültigen Beschlüsse zur Vorstandsnachfolge fassen.

Sitzungen der Ausschüsse

Der Prüfungsausschuss hat sich im Berichtsjahr zu vier Sitzungen getroffen, an denen alle Mitglieder teilnahmen. In der ersten (telefonisch abgehaltenen) Sitzung zu Beginn des Jahres hat der Ausschuss die Ergebnisse des zuvor durchgeführten Ausschreibungsverfahrens intensiv diskutiert und bewertet sowie die Empfehlung an das Gesamtgremium für den Vorschlag an die Hauptversammlung für die Wahl des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2017 erarbeitet und verabschiedet. In den weiteren drei (turnusmäßigen) Sitzungen beschäftigte sich der Ausschuss mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung.

Der Verwaltungsausschuss hielt im Jahr 2017 vier Sitzungen ab, bei denen alle Mitglieder anwesend waren. Im Berichtsjahr hat sich der Verwaltungsausschuss maßgeblich mit der Kandidatensuche für die Nachfolge von Martin Schomaker befasst. Hierzu hat er sich zusätzlich auch noch zweimal außerhalb von Sitzungen getroffen, um Gespräche zu führen. Hieraus wurden die rechtlich notwendigen Schritte zum Verfahren beschlossen und die Beschlussempfehlungen an das Gesamtgremium verabschiedet. Soweit daneben noch relevant, hat der Ausschuss die Vergütungsentscheidungen des Aufsichtsratsplenums vorbereitet und Vorschläge für die jeweilige Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder vorgelegt. Auch wurde die vom Aufsichtsrat durchzuführende Beurteilung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung vorbereitet.

Der Strategieausschuss hat im Berichtsjahr keine Sitzung abgehalten, da seine Tätigkeit derzeit ruht (vgl. hierzu Bericht des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2016).

Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse informiert.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der R. STAHL AG zum 31. Dezember 2017 sowie der Konzernabschluss der R. STAHL AG sind von dem durch die Hauptversammlung gewählten und vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragten Abschlussprüfer, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Hinweis versehen worden. Der Hinweis bezieht sich auf die im Lagebericht und im Anhang vom Vorstand abgegebene Risikoeinschätzung zur Finanzierung der Gesellschaft.

Die Gesellschaft hatte mit Veröffentlichung vom 7. März 2018 bekannt gegeben, dass sie sich durch die Veränderungen im Vorstand und die im Februar 2018 bekanntgewordenen erforderlichen Anpassungen bei der Werthaltigkeit von latenten Steuern auf Verlustvorträge für das Berichtsjahr 2017 veranlasst gesehen hat, die Termine für die Vorlage des Jahresabschlusses 2017 und die Hauptversammlung 2018 zu verschieben, um alle abschlussrelevanten Sachverhalte nochmals zu prüfen. Demzufolge konnte sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 26. April 2018 vom Vorstand und vom Abschlussprüfer zum aktuellen Stand des Jahresabschlusses und seiner Prüfung lediglich ausführlich berichten lassen sowie den Stand und den vom Vorstand vorgelegten neuen Zeitplan diskutieren und zustimmend zur Kenntnis nehmen. Hinsichtlich der Feststellung/Billigung des Jahresabschlusses hat der Aufsichtsrat seine Prüfung und Beschlussfassung auf die nächste Sitzung am 7. Juni 2018 vertagt und den Vorstand gebeten, ihn über unerwartete Abweichungen vom Zeitplan unverzüglich zu informieren. Ferner hat der Aufsichtsrat in der Sitzung am 26. April 2018 die rechtmäßige, ordnungsgemäße und zweckmäßige Erstattung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts außerhalb des Lageberichts („CSR-Bericht") geprüft und sich kritisch mit den vom Vorstand in Ansatz gebrachten Methoden, Verfahren und Prozessen der Informations- und Datenerhebung auseinandergesetzt. Hiergegen wurden keine Einwände erhoben. Der Aufsichtsrat billigte daher den CSR-Bericht. Der CSR-Bericht ist seit dem 28. April 2018 auf der Website www.r-stahl.com unter der Rubrik Unternehmen/Verantwortung verfügbar (vgl. auch den entsprechenden Hinweis im Lagebericht).

Nachdem innerhalb des erwähnten Zeitplans die Jahresabschlussprüfung abgeschlossen werden konnte, hat der Abschlussprüfer bestätigt, dass der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden, nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht. Jahres- und Konzernabschluss, die Lageberichte sowie die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen.

Der Prüfungsausschuss hat die Abschlüsse und Prüfberichte intensiv mit dem Abschlussprüfer diskutiert und ist hierbei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) eingegangen. Anschließend hat sich der Aufsichtsrat in seiner Bilanzsitzung am 7. Juni 2018 eingehend mit der Prüfung der Abschlussunterlagen befasst. Dazu hat der Prüfungsausschuss allen Mitgliedern des Aufsichtsrats über seine Erkenntnisse berichtet. Der Wirtschaftsprüfer war während der Sitzung anwesend und stand für Diskussionen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Abschlussprüfung zugestimmt und keine Einwände gegen den Jahres- und Konzernabschluss sowie die Lageberichte erhoben. Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat haben sich auch intensiv mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt, der den Vorstand zu seiner Einschätzung im Lagebericht und im Anhang zur Risikosituation hinsichtlich der Finanzierung der Gesellschaft veranlasst hat. Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat sind angesichts des ebenfalls dort beschriebenen und bereits in der Umsetzung befindlichen Maßnahmenpakets äußerst zuversichtlich, dass es sich bei dem beschriebenen Sachverhalt um ein nur theoretisches Risiko handelt, das sich nicht realisiert. Der Aufsichtsrat billigte daher gemäß §§ 170, 171 AktG den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der R. STAHL AG und den Konzernabschluss einschließlich der Lageberichte. Ersterer ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der R. STAHL-Gruppe im In- und Ausland herzlich für die geleistete Arbeit und das gezeigte Engagement. Wir werden dem Vorstand bei seiner herausfordernden Aufgabe in den kommenden Quartalen weiter beratend zur Seite stehen und seine Vorschläge und Entscheidungen im Interesse der Gesellschaft eingehend prüfen. Ein besonderer Dank gilt den Aktionären der R. STAHL AG für das gezeigte Vertrauen.

 

Heiko Stallbörger, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Bilanz der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg zum 31. Dezember 2017

Aktiva

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Stand am 31.12.2017 Stand am 31.12.2016
EUR EUR
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 778.708,00 0,00
2. Geleistete Anzahlungen 1.236.347,51 1.438.437,11
  2.015.055,51 1.438.437,11
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.890.086,02 2.040.019,02
2. Technische Anlagen und Maschinen 11.376,00 14.220,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 38.996,00 29.869,00
  1.940.458,02 2.084.108,02
III. Finanzanlagen    
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 67.050.226,70 71.573.924,02
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 6.030.438,28 3.842.441,33
3. Beteiligungen 7.085.758,25 5.811.486,47
  80.166.423,23 81.227.851,82
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 34.323,56 62.409,91
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 12.899.193,96 19.494.844,97
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.273.262,95 535.788,78
4. Geleistete Anzahlungen 24.200,00 0,00
  14.230.980,47 20.093.043,66
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 300.367,27 303.379,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten 187.166,00 351.162,34
  98.840.450,50 105.497.982,04

Passiva

   
  Stand am 31.12.2017 Stand am 31.12.2016
  EUR EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 16.500.000,00 16.500.000,00
II. Kapitalrücklage 18.666.389,00 18.666.389,00
III. Gewinnrücklagen    
Andere Gewinnrücklagen 18.447.314,63 18.447.314,63
IV. Bilanzverlust (i. V. Bilanzgewinn) -3.961.797,86 8.931.926,74
  49.651.905,77 62.545.630,37
B. Rückstellungen    
1. Rückstellungen für Pensionen 15.569.597,00 15.314.827,00
2. Sonstige Rückstellungen 993.982,29 1.323.395,07
  16.563.579,29 16.638.222,07
C. Verbindlichkeiten    
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 21.441.945,16 21.269.214,63
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 822.899,52 402.997,69
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.993.469,16 3.903.077,78
4. Sonstige Verbindlichkeiten 366.651,60 738.839,50
  32.624.965,44 26.314.129,60
  98.840.450,50 105.497.982,04

Gewinn- und Verlustrechnung der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg, für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017

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2017 2016
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 9.326.492,54 13.311.443,34
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.340.557,71 3.655.769,29
  10.667.050,25 16.967.212,63
3. Materialaufwand    
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 294,21 5.607,01
4. Personalaufwand    
a) Löhne und Gehälter 5.224.561,60 5.349.076,18
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1.528.566,22 570.925,24
  6.753.127,82 5.920.001,42
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und    
Sachanlagen 306.219,85 741.097,74
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 13.828.791,71 15.583.567,11
  -10.221.383,34 -5.283.060,65
7. Erträge aus Beteiligungen 9.713.709,03 9.156.933,59
8. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 0,00 5.887.959,51
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 384.393,45 594.122,28
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen 3.247.933,59 0,00
11. Aufwendungen aus Verlustübernahme 4.181.179,83 0,00
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.363.220,02 1.290.682,32
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 78.985,94 93.348,43
  1.226.783,10 14.254.984,63
14. Ergebnis nach Steuern -8.994.600,24 8.971.923,98
15. Sonstige Steuern 35.124,36 39.997,24
16. Jahresfehlbetrag (i. V. Jahresüberschuss) -9.029.724,60 8.931.926,74
17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 5.067.926,74 0,00
18. Bilanzverlust (i. V. Bilanzgewinn) -3.961.797,86 8.931.926,74

Anhang der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg, für das Geschäftsjahr 2017

Allgemeine Hinweise

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg (Amtsgericht Stuttgart, HRB 581087), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften sowie die einschlägigen Vorschriften des AktG angewandt worden.

Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Unternehmensfortführung

Bei der Aufstellung des Abschlusses geht der Vorstand der R. STAHL AG vor dem im Folgenden beschriebenen Hintergrund von der Unternehmensfortführung aus.

Die R. STAHL AG und ihre Tochtergesellschaften verfügten zu jedem Zeitpunkt im Berichtsjahr 2017 über ausreichende Liquidität. Im September 2015 hat die R. STAHL AG einen Konsortialkreditvertrag zur Finanzierung des Konzerns abgeschlossen, der eine Laufzeit von fünf Jahren hat und eine Barlinie von 95 Mio. € mit einer Erweiterungsoption von 25 Mio. € für Akquisitionen vorsieht. Der Vertrag enthält marktübliche Vereinbarungen zur Einhaltung der Finanzierung-stärke (Financial Covenants), die bei Verletzung zu einer Anpassung der Vertragskonditionen oder auch zu einer Vertragskündigung durch die beteiligten Banken führen können. Nachdem sich abzeichnete, dass R. STAHL zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 aufgrund des erwarteten Jahresergebnisses die Financial Covenants dieses Vertrags nicht wird einhalten können, stimmten die beteiligten Banken auf Antrag von R. STAHL im Dezember 2017 einer temporären Neufestsetzung der Financial Covenants zu. Die temporär für den 31. Dezember 2017 neu festgesetzten Financial Covenants wurden seitens der Gesellschaft eingehalten.

Die beteiligten Banken stimmten darüber hinaus im März 2018 einem Vertragskündigungsverzicht bis zum 31. Juli 2018 zu. In dieser Ergänzungsvereinbarung zum Konsortialkreditvertrag vom März 2018 wurde eine Selbstverpflichtung der R. STAHL AG, 30 Mio. € der zur Verfügung stehenden Linien bis zum 30. September 2018 nicht in Anspruch zu nehmen, festgeschrieben. Ferner verpflichtete sich die R. STAHL AG, bis zum 31. Mai 2018 einen detaillierten Maßnahmenplan hinsichtlich der angestrebten Ergebnisverbesserungen zu erstellen. Diese Maßnahmen zielen im Wesentlichen auf die Optimierung der Supply Chain (Bereinigung des Produkt-portfolios, Optimierung der Fertigungsabläufe (lean), Einkauf) sowie der Vertriebsstrukturen und -prozesse (u.a. Standardisierung). Zusätzlich dazu wurde, wie mit den Konsortialbanken vereinbart, bei R. STAHL ein Independent Business Review (IBR) durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Dieser umfasst neben der Erläuterung des detaillierten Maßnahmenplans eine Beurteilung der zukünftigen Ertragslage unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen. Die Ergebnisse des IBR, der inhaltlich den Anforderungen der Konsortialbanken entspricht, wurde diesen fristgerecht zum 31. Mai 2018 zur Verfügung gestellt. Im Rahmen neu aufzunehmender Vertragsverhandlungen wird der IBR als Grundlage herangezogen werden. Im Ergebnis bescheinigt der IBR R. STAHL bei einer konsequenten Umsetzung der definierten und bereits eingeleiteten Maßnahmen die objektive Restrukturierungsfähigkeit. Im Fall einer Nichtfortführung des Konsortialkreditvertrags besteht ein hohes Risiko im Sinne unserer Risikoklassifizierung, was eine Gefährdung des Fortbestands der Gesellschaft („going concern") darstellen kann.

Der Vorstand hält es für sicher, dass auf der Basis der aktuellen Faktenlage und der bislang geführten Gespräche der Konsortialkreditvertrag fortgeführt wird, dadurch die Finanzierung des R. STAHL Konzerns und der Einzelgesellschaft R. STAHL AG auch über den 31. Juli 2018 hinaus gewährleistet wird und somit der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufzustellen ist.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums zu Anschaffungskosten aktiviert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen über die zu erwartende Nutzungsdauer vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen 3 und 10 Jahren.

Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 und 3 HGB enthalten die Einzelkosten für Material und Fertigung und angemessene Teile der Gemeinkosten. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und 15 Jahren.

Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode (in Vorjahren zum Teil degressiv) abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, werden gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Im Berichtsjahr wurde die Stahl-Syberg A/S, Norwegen auf die R. STAHL TRANBERG AS (vormals TRAN-BERG AS), Norwegen verschmolzen.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt.

Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 3,0 % bei den Entgelten und von 1,75 % bei den Renten ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt eine alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationsrate. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Entsprechend der Neuregelung in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB wird für die Abzinsung ab dem Geschäftsjahr 2016 der durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre verwendet, wie er von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird.

Der Rechnungszinssatz beträgt für die Bewertung der Verpflichtungen zum 31. Dezember 2017 3,68 % (zum 31.12.2016: 4,01 %). Der Unterschiedsbetrag bei einer Bewertung der Pensionsverpflichtungen auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 10 Jahre zu einer Bewertung auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 7 Jahre beträgt TEUR 1.675 (i. V. TEUR 1.394).

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden mit dem Deckungsvermögen der Rückdeckungsversicherung in Höhe von TEUR 18 verrechnet.

Die Rückstellung für Jubiläumszuwendung wird versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem zeitratierlichen Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Basis eines Zinssatzes von 2,80 % und eines Gehaltstrends von 3,0 % angesetzt. Die Bewertung berücksichtigt eine alters-und geschlechtsabhängige Fluktuationsrate.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Zu- bzw. Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel, der integraler Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten in Höhe von EUR 827.354,73 (i. V. EUR 1.656.095,24) Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr und in Höhe von EUR 0,00 (i. V. EUR 49.362,96) Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Beträge von EUR 4.030,00 (i. V. EUR 4.030,00) für Anteile an der Kreisbau Künzelsau eG und EUR 3.721,10 (i. V. EUR 11.415,58) für Mitarbeiterdarlehen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. Die restlichen sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Der Posten enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten. Die Bewertung erfolgt zum Nennwert.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt unverändert EUR 16.500.000,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 6.440.000 Stückaktien. Die ordentliche Hauptversammlung der R. Stahl Aktiengesellschaft hat am 25. Mai 2012 die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Verhältnis 1 : 1 in auf den Namen lautende Stückaktien beschlossen. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 27. Juni 2012 im Handelsregister eingetragen.

Die Anteile sind voll eingezahlt.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage der R. Stahl Aktiengesellschaft resultiert überwiegend aus Einstellungen von Aktienaufgeldern aus dem Börsengang im Jahr 1997 sowie dem Verkauf der eigenen Anteile in 2015.

Gewinnrücklagen

Die anderen Gewinnrücklagen belaufen sich unverändert auf EUR 18.447.314,63.

Aus dem Unterschiedsbetrag bei einer Bewertung der Pensionsverpflichtungen auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 10 Jahre zu einer Bewertung auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 7 Jahre ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von TEUR 1.675 (i. V. TEUR 1.394).

Gewinnverwendungsvorschlag

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 der R. STAHL AG weist einen Bilanzverlust aus. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher kein Beschluss über die Ergebnisverwendung zu fassen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen noch abzugeltende Verpflichtungen aus dem Personalbereich in Höhe von TEUR 607 (i. V. TEUR 541), externe und interne Jahresabschlusskosten von TEUR 236 (i. V. TEUR 277) sowie Kosten für Drohverluste aus den derivativen Finanzgeschäften in Höhe von TEUR 61 (i. V. TEUR 253).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 16.442 (i. V. 21.269) durch eine persönliche Mitverpflichtung der R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg, gesichert. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 11.442 (i. V. TEUR 21.269) eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. In Höhe von TEUR 5.000 (i. V. TEUR 0) beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr (über fünf Jahre: TEUR 0; i. V. TEUR 0).

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in Höhe von EUR 3.242,91 (i. V. EUR 7.707,16) sonstige Forderungen sowie in Höhe von EUR 394.565,12 (i. V. EUR 292.892,15) Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR
Verbindlichkeiten aus Steuern 297.451,20 662.664,31
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 9.592,40 8.722,99
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 59.608,00 67.452,20
  366.651,60 738.839,50

Sämtliche sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Latente Steuern

Latente Steuern ergeben sich insbesondere aus temporären Abweichungen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen von Forderungen, Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen. Die latenten Steuern wurden mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz für Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von 29,5 % ermittelt. Im Jahr 2017 ergab sich ein Überhang an aktiven latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert wurde.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

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2017 2016
TEUR % TEUR %
Vermietung 3.495 37,5 3.461 26,0
Dienstleistungen 5.831 62,5 9.850 74,0
  9.326 100,0 13.311 100,0

Die Vermietungsleistungen werden im Inland erbracht. Die Dienstleistungen werden im In- und Ausland erbracht.

Periodenfremde Erträge

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 817 (i. V. TEUR 2.580) ausgewiesen. Es handelt sich um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Bei den Zinsen und ähnlichen Erträgen sind in Höhe von TEUR 4 (i. V. TEUR 20) periodenfremde Zinszahlungen erfasst.

Kursgewinne

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Kursgewinne aus Währungsdifferenzen in Höhe von EUR 16.182,49 (i. V. EUR 318.514,99).

Aufzinsung von Rückstellungen

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von EUR 595.417,00 (i. V. EUR 598.637,00) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen.

Kursverluste

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Kursverluste aus Währungsdifferenzen in Höhe von EUR 795.949,27 (i. V. EUR 30.377,92).

Personalaufwand

Von den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung entfallen EUR 1.132.798,32 (i. V. EUR 43.809,39) auf Aufwendungen für Altersversorgung.

Die Erträge aus Beteiligungen betreffen in Höhe von EUR 9.710.969,20 (i. V. EUR 9.154.193,76) verbundene Unternehmen.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 3.247.933,59 (i. V. EUR 0,00) sowie die Aufwendungen aus Verlustübernahme in Höhe von EUR 4.181.179,83 (i. V. Erträge aus Ergebnisabführung von EUR 5.887.959,51) betreffen in voller Höhe verbundene Unternehmen.

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betreffen mit EUR 380.576,45 (i. V. EUR 574.527,28) verbundene Unternehmen. Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen sind im Berichtsjahr in Höhe von EUR 85.790,32 (i. V. EUR 179.004,26) angefallen.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Es bestehen gesamtschuldnerische Haftungen für Kreditlinien, die wechselseitig von der Gesellschaft und der R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg, in Anspruch genommen werden können. Zum Bilanzstichtag ergab sich keine Inanspruchnahme.

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31.12.2017 31.12.2016
TEUR TEUR
Aus Bürgschaften zugunsten verbundener Unternehmen 6.625 4.013
Aus Bürgschaften zugunsten Dritter 20 125
Aus Anteilen an einer Genossenschaft 4 4
Aus Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen 9.327 9.327

Im Zusammenhang mit der Einräumung von Kreditlinien (Bankavale) bestehen gemäß der jeweiligen Inanspruchnahme gesamtschuldnerische Mithaftungen zugunsten verbundener Unternehmen in Höhe von TEUR 8.234 (i. V TEUR 6.033).

Das Risiko einer Inanspruchnahme wird aufgrund der ausreichenden Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation der betroffenen Schuldnergesellschaften bzw. Tochtergesellschaften als gering eingestuft.

Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Immobilienleasing-und Mietverträgen in Höhe von TEUR 18.825 (i. V. TEUR 22.637). Hierunter sind unter anderem die nachfolgend beschriebenen Leasingverträge, die gem. § 285 Nr. 3 HGB notwendig für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens sind, enthalten.

Über die Produktions- und Verwaltungsgebäude in Waldenburg besteht ein Leasingvertrag mit einem Unternehmen, mit dem ein Beteiligungsverhältnis besteht. Im Berichtsjahr sind im Rahmen dieses Vertrages Leasingaufwendungen in Höhe von TEUR 3.482 (i. V. TEUR 3.487) entstanden. Dieser Vertrag wurde zum Zweck der Entlastung des Refinanzierungsvolumens abgeschlossen, wodurch Spielräume für weitere Investitionsmöglichkeiten realisiert werden konnten.

Die zukünftig anfallenden Leasingaufwendungen während der Vertragslaufzeit stellen sich wie folgt dar:

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bis zu 1 Jahr > 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre 31.12.2017
TEUR TEUR TEUR TEUR
Leasingverträge im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB 3.324 12.911 2.404 18.639
Übrige Leasingverträge 135 51 0 186
  3.459 12.962 2.404 18.825

Zwischen der R. Stahl Aktiengesellschaft und der Tochtergesellschaft R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg, sowie der R. Stahl HMI Systems GmbH, Köln, besteht jeweils ein Gewinn-abführungsvertrag.

Derivative Finanzinstrumente

Die Gesellschaft hat zur Ausnutzung von Währungsvorteilen fünfzehn Devisentermingeschäfte mit einer Laufzeit von Anfang Januar bis Mitte November 2018 abgeschlossen. Die Bewertung erfolgte mittels der Mark-to-Market-Methode.

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Nominalbetrag 31.12.2017 Marktwerte 31.12.2017 Rückstellung 31.12.2017
TEUR TEUR
Positive Markwerte      
TAUD 100 1 -
TCAD 300 8 -
TUSD 6.860 409 -
Negative Marktwerte      
TAUD 1.200 -6 6
TCAD 742 -41 41
TCHF 400 -14 14

Honorare für Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 HGB

Die Angaben zu den Honoraren der Abschlussprüfer nach § 285 Nr. 17 HGB sind im Anhang zum Konzernabschluss enthalten.

Mitglieder des Vorstands

Dr. Mathias Hallmann, Karlsruhe (seit 01.10.2017),

Vorsitzender (seit 01.01.2018),

verantwortlich für die Bereiche Vertrieb/Marketing, Technik/Produktion, Qualitätsmanagement, Produktmanagement, Personalwesen sowie Interne Revision und Risikomanagement

Martin Schomaker, Murr (bis 31.12.2017),

Vorsitzender

verantwortlich für die Bereiche Vertrieb/Marketing, Technik/Produktion, Qualitätsmanagement, Produktmanagement, Personalwesen sowie Interne Revision und Risikomanagement

Bernd Marx, Brühl (bis 09.02.2018),

verantwortlich für die Bereiche Controlling, Finanzen, IT, Recht und Compliance, Investor Relations sowie M & A

Mitglieder des Aufsichtsrats

Dipl.- Ing. Heiko Stallbörger, Stuttgart

Vorsitzender

Selbstständig beratender Ingenieur

Magister Artium (M.A.) Heike Dannenbauer, Empfingen

stellvertretende Vorsitzende

Stage Managerin der Apollo Theater Produktionsgesellschaft mbH, Stuttgart

Klaus Erker, Dörzbach*)

Vorsitzender des Standortbetriebsrats

stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg

Heinz Grund, Braunsbach*)

Disponent / Fertigungssteuerung

R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg

Waltraud Hertreiter, Neubeuern

unabhängige Finanzexpertin (im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG) / freie Unternehmensberaterin

- Vorsitzende des Aufsichtsrats der Hoftex Group AG, Hof

- Vorsitzende des Beirats der Südbayerischen Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH, Rohrdorf

- Mitglied des Aufsichtsrats der ERWO Holding AG, Schwaig

Dipl.-Kfm. Peter Leischner, Frankfurt am Main

Prokurist, Direktor, Leiter Treasury Management der Gutmark, Radtke & Company AG, Frankfurt am Main

Dipl.-Ing. Rudolf Meier, Nürnberg

ehemals Leiter Produktionsmaschinen, Factory Automation der Siemens AG, München

Nikolaus Simeonidis, Bretzfeld*)

stellvertretender Vorsitzender des Standortbetriebsrats

Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg

Jürgen Wild, Vaucresson, Frankreich

Vorsitzender der Geschäftsführung der RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen

- Mitglied des Aufsichtsrats der SAG Group GmbH, Langen (bis März 2017)

- Mitglied des Aufsichtsrats der Solar World AG, Bonn (bis September 2017)

*) Arbeitnehmervertreter(in)

Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

Gesamtbezüge des Vorstands

Das Vergütungssystem der im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des Vorstands ist vertraglich geregelt. Die Mitglieder des Vorstands erhalten bzw. erhielten neben einer Festvergütung eine ertragsabhängige variable Vergütung, die sich aus einer kurzfristigen und einer langfristigen Komponente zusammensetzt.

Die kurzfristige Komponente ist auf jährlich maximal TEUR 231 bei Herrn Schomaker, auf TEUR 312 bei Herrn Dr. Hallmann und auf TEUR 165 bei Herrn Marx begrenzt. Bemessungsgrundlage ist ein Prozentsatz aus einem bereinigten Jahresergebnis. Nach Abschluss des Geschäftsjahres bewertet der Aufsichtsrat die Leistung des einzelnen Vorstandsmitglieds und setzt im Rahmen einer definierten Bandbreite einen Faktor für jedes Mitglied des Vorstands fest. Mit diesem Faktor wird die Bemessungsgrundlage multipliziert und kann sich so nach oben oder unten verändern.

Die langfristige Komponente ist bei den Herren Martin Schomaker und Bernd Marx auf jährlich maximal TEUR 143 und bei Herrn Dr. Mathias Hallmann auf TEUR 186 begrenzt. Bei Herrn Dr. Hallmann setzt der Aufsichtsrat hinsichtlich der langfristigen Komponente zusätzliche nicht ertragsabhängige (langfristige) Ziele fest. Je nach Erreichungsgrad kann der Aufsichtsrat bei

Herrn Dr. Hallmann auch hier den sich rechnerisch ergebenden Betrag durch Festlegung eines Faktors nach oben oder nach unten verändern.

Darüber hinaus erhalten bzw. erhielten die Mitglieder des Vorstands Sachbezüge. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen für Firmenfahrzeuge.

Für das Geschäftsjahr 2017 erhielten die Mitglieder des Vorstands folgende Gesamtbezüge:

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in TEUR Martin Schomaker Dr. Mathias Hallmann Bernd Marx
Festvergütung 350,0 100,0 250,0
Abfindung 350,0 0,0 0,0
Langfristige variable Vergütung*) 0,0 0,0 0,0
Kurzfristige variable Vergütung*) 0,0 0,0 0,0
Beitragsorientierte Leistungszusage**) 170,0 0,0 91,0
Sachbezüge 43,4 6,3 14,6
Zuschuss KV/PV/RV***) 0,0 2,8 0,0
Summe 913,4 109,1 355,6

*) Zufluss erfolgt erst im folgenden Geschäftsjahr

**) Versorgungszusage, bei der nicht das spätere Leistungsniveau, sondern die Höhe der zuzuführenden Beiträge garantiert ist.

***) Zuschuss zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Höhe, wie er seitens des Arbeitgebers bei einem Status von Herrn Dr. Hallmann als Arbeitnehmer anfallen würde.

Gesamtbezüge Martin Schomaker

In seiner Sitzung vom 25. Februar 2016 hatte der Aufsichtsrat Herrn Schomaker mit Wirkung zum 1. Januar 2017 für weitere drei Jahre zum Mitglied und Vorsitzenden des Vorstands bestellt. Der in diesem Zusammenhang verlängerte Dienstvertrag von Herrn Schomaker sah eine Anhebung der jährlichen Festvergütung von TEUR 340 auf TEUR 350 vor. Außerdem wurde das Modell der variablen Vergütung in der Struktur an das bereits mit Herrn Marx vereinbarte Modell angepasst. Im Geschäftsjahr 2017 ist weder ein Anspruch auf Zahlung der langfristigen noch der kurzfristigen variablen Vergütung entstanden. Der Anspruch auf variable Vergütung aus 2016 i.H.v. TEUR 52,4 wurde in 2017 ausbezahlt.

Im Rahmen der Verlängerung des Dienstvertrags wurde die Höhe der Zielrente aus der bestehenden Einzelzusage auf TEUR 9,93 pro Monat fixiert. Diese Altersrente nimmt Herr Schomaker seit seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft am 1. Januar 2018 in Anspruch. Die Pensionsrückstellung für Herrn Schomaker beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 2.475 (i. V. TEUR 2.350). Im Berichtsjahr wurde Personalaufwand in Höhe von TEUR 31 (i. V. TEUR -180) und Zinsaufwand in Höhe von TEUR 94 (i. V. TEUR 88) ergebniswirksam berücksichtigt. Der zugrunde liegende Zinssatz für das Geschäftsjahr 2017 beträgt 3,68 %.

Im Rahmen der Verlängerung des Dienstvertrages von Herrn Schomaker mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde ferner die beitragsorientierte Leistungszusage, die aufgrund eines Beschlusses des Aufsichtsrats vom 21. Mai 2015 seit 1. Januar 2015 zugunsten von Herrn Schomaker bestand, im bisherigen Umfang zu einem jährlichen Beitrag von TEUR 170 fortgeführt. Dieser Jahresbeitrag war zusätzlicher Gehaltsbestandteil. Er ist aufgrund des Ausscheidens von Herrn Schomaker aus der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 letztmalig im Berichtsjahr angefallen.

Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Herrn Schomaker aus der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 hat die Gesellschaft mit ihm am 25. August 2017 einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass die bisherigen gegenseitigen Rechte und Pflichten grundsätzlich bis zum Ausscheidenszeitpunkt fortgelten sollten. Dies bedeutete, dass Herr Schomaker im Geschäftsjahr 2017 die ihm vertraglich zustehenden Bezüge noch in voller Höhe erhielt. Als Entschädigung für das vorzeitige Ausscheiden von Herrn Schomaker als Mitglied des Vorstands und als Ersatz für deshalb entgangene zukünftige Einnahmen sieht der Aufhebungsvertrag die Zahlung einer zum 31. Dezember 2017 fälligen Abfindung in Höhe von TEUR 350,0 vor.

Herr Schomaker erhielt im Geschäftsjahr 2017 Sachbezüge im Wert von TEUR 43,4.

Gesamtbezüge Dr. Mathias Hallmann

Herr Dr. Hallmann wurde durch Aufsichtsratsbeschluss vom 25. August 2017 mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 zunächst zum Mitglied des Vorstands und mit Wirkung zum 1. Januar 2018 dann zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt.

Der gleichzeitig mit Herrn Dr. Hallmann abgeschlossene Dienstvertrag sieht eine jährliche Festvergütung von TEUR 400 vor, die im Geschäftsjahr 2017 anteilig ab Oktober 2017 gezahlt wurde. Die variable Vergütung setzt sich aus einem Kurzfrist- und einem Langfristelement zusammen nach der Systematik, wie sie zuletzt schon mit den anderen Mitgliedern des Vorstands vereinbart worden war. Für die Zeit vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. Dezember 2017 hat Herr Dr. Hallmann nach den vertraglichen Regelungen keinen Anspruch auf variable Vergütung.

Die Gesellschaft gewährt Herrn Dr. Hallmann einen Zuschuss für seine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Höhe, wie er seitens des Arbeitgebers bei einem Status von Herrn Dr. Hallmann als Arbeitnehmer anfallen würde. Dieser Zuschuss belief sich im Berichtsjahr auf monatlich TEUR 0,93. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Zusagen der Gesellschaft für eine Alters- und/oder Dienstunfähigkeitsversorgung von Herrn Dr. Hallmann.

Herr Dr. Hallmann erhielt Sachbezüge im Wert von TEUR 6,3. Hierin sind neben den Kosten für einen Mietwagen Kosten für die Übernachtung am Standort Waldenburg enthalten, deren Übernahme die Gesellschaft für die ersten drei Monate seiner Tätigkeit zugesagt hatte.

Gesamtbezüge Bernd Marx

In seiner Sitzung vom 21. Mai 2015 hatte der Aufsichtsrat eine Verlängerung des Dienstvertrags von Herrn Marx um weitere fünf Jahre für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 beschlossen. Bestandteil dieser Vertragsverlängerung waren eine Anhebung der jährlichen Festvergütung auf TEUR 250,0 sowie eine Anpassung der beitragsorientierten Leistungszusage, jeweils mit Wirkung zum 1. Januar 2016. Weiterhin wurde die langfristige variable Vergütung, die bislang lediglich die langfristige Entwicklung des Konzerns zum Gegenstand hatte, um einen Teil für die kurzfristige Entwicklung des Konzerns, die sich aus der Entwicklung des Konzerns im Berichtszeitraum ergibt, ergänzt. Im Geschäftsjahr 2017 ist weder ein Anspruch auf Zahlung der langfristigen noch der kurzfristigen variablen Vergütung entstanden. Der Anspruch auf variable Vergütung aus 2016 i.H.v. TEUR 53,8 wurde in 2017 ausbezahlt.

Für die beitragsorientierte Leistungszusage schloss die Gesellschaft zugunsten von Herrn Marx eine Rückdeckungsversicherung in Form einer beitragsorientierten Zusage bei einer Unterstützungskasse ab. Der Jahresbeitrag beträgt TEUR 91,0 und ist zusätzlicher Bestandteil des Gehalts von Herrn Marx. Im Rahmen der darüber hinaus bestehenden Einzelzusage hätte Herr Marx bei Ausscheiden aus dem Vorstand der Gesellschaft mit Vollendung des 65. Lebensjahres eine Altersrente in Höhe von TEUR 3,3 brutto pro Monat erhalten. Nachdem Herr Marx am 9. Februar 2018 sein Vorstandsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt hat und der Dienstvertrag mit Wirkung zum 30. Juni 2018 beendet wird, bemisst sich die Höhe der monatlichen Altersrente nach der bis zum 31. Dezember 2018 erdienten festen Anwartschaft. Zum Bilanzstichtag belief sich die Pensionsrückstellung für Herrn Marx auf TEUR 330 (i.V. TEUR 279). Im Berichtsjahr wurden TEUR 40 (i. V. TEUR 11) als Personalaufwand und TEUR 11 (i. V. TEUR 9) als Zinsaufwand ergebniswirksam berücksichtigt Der zugrunde liegende Zinssatz für das Geschäftsjahr 2017 beträgt 3,68 %.

Des Weiteren erhielt Herr Marx Sachbezüge im Wert von TEUR 14,6.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Durch Beschluss der Hauptversammlung am 22. Juni 2007 wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2007 die feste jährliche Vergütung jedes Mitglieds des Aufsichtsrats auf EUR 18.000,00 und die Vergütung für die Tätigkeit in einem Ausschuss auf EUR 3.650,00 erhöht. Seit dem 1. Juli 2007 erhalten die Vorsitzenden der Ausschüsse das Doppelte der Vergütung für die Tätigkeit in einem Ausschuss, der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhalt das Doppelte der sich hiernach ergebenden Bezüge.

Der variable Anteil der Aufsichtsratsvergütung ist abhängig von der im Berichtsjahr ausgeschütteten Dividende. Für jedes volle ausgeschüttete Prozent Dividende, das über 20 % vom Grundkapital je Aktie hinausgeht, werden EUR 800,00 bezahlt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2008 wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2008 festgelegt, dass diese zusätzliche Vergütung maximal das Doppelte der festen jährlichen Vergütung des Mitglieds des Aufsichtsrats bzw. der festen jährlichen Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie für Ausschussmitglieder ferner das Doppelte der zusätzlichen Vergütung für eine Tätigkeit m einem Ausschuss bzw. für eine Vorsitzendentätigkeit in einem Ausschuss beträgt.

Die Festvergütung für den Aufsichtsrat betrug im Berichtsjahr insgesamt TEUR 227,5 (2016: TEUR 253). TEUR 24 (2016: TEUR 24) wurden als variable Vergütung bezahlt.

Die R. STAHL AG hat für den Vorstand und den Aufsichtsrat keine Aktienoptionspläne oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme aufgelegt.

Gesamtbezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands und ehemaliger Geschäftsführer

Für ehemalige Mitglieder des Vorstands, ehemalige Geschäftsführer und ihre Hinterbliebenen betrugen die Bezüge im Geschäftsjahr 2017 TEUR 287,5 (2016: TEUR 280).

Der Barwert der Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitglieder des Vorstands, ehemalige Geschäftsführer und ihre Hinterbliebenen beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 3.742 (i. V. TEUR 3.656).

Beteiligungsverhältnisse

Die gesondert dargestellte Entwicklung der Unternehmen, an denen die R. STAHL AG mindestens den fünften Teil der Anteile und alle Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, bei denen die R. STAHL AG mindestens fünf Prozent der Stimmrechte hält (Anteilsbesitz), ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Corporate Governance

Den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde im vergangenen Geschäftsjahr bis auf Abweichungen in einzelnen Punkten entsprochen. Auch künftig soll der Großteil der Empfehlungen eingehalten werden. Eine Entsprechenserklärung hierzu ist vorhanden und auf der Website des Unternehmens (www.r-stahl.com) unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/Corporate Governance/Erklärung zur Unternehmensführung jederzeit öffentlich zugänglich.

Mitarbeiter

Im Durchschnitt wurden während des Geschäftsjahres 37 Angestellte beschäftigt.

Konzernverhältnisse

Die R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg, ist Obergesellschaft eines Konzerns, der unter ihrer einheitlichen Leitung zusammengefasst ist. Zum 31. Dezember wurde ein Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und ein Konzernlagebericht aufgestellt. Die Offenlegung des Jahres- und Konzernabschlusses der R. STAHL AG erfolgt beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

• Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, Deutschland hat uns am 22. November 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Am Bahnhof 30, 74638 Waldenburg, Deutschland am 21. November 2012 die Schwelle von 5 % überschritten hat und 5,02 % (323.000 der insgesamt 6.440.000 Stimmrechte) an diesem Tag betrug.

Davon sind der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH 5,00 % (322.000 Stück der insgesamt 6.440.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteile an der R. STAHL AG 3 % oder mehr betragen, werden der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH Stimmrechte zugerechnet:

Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte.

• Die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn (Deutschland), hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. Mai 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland am 29. Mai 2014 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 4,96 % (das entspricht 319.577 Stimmrechten) betragen hat.

• Herr Norman Rentrop, Deutschland, hat uns am 21. August 2014 als Korrektur der Meldung vom 15. August 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, am 29. Mai 2014 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,96 % (das entspricht 319.577 Stimmrechten) betragen hat. 4,96 % der Stimmrechte (das entspricht 319.577 Stimmrechten) sind Herrn Rentrop gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV.

Darüber hinaus sind Herrn Rentrop von diesen 4,96 % der Stimmrechte (das entspricht 319.577 Stimmrechten) 4,65 % der Stimmrechte (das entspricht 299.238 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV.

• Die RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18. August 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. Stahl AG, Waldenburg, Deutschland am 17. August 2015 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,08 % (das entspricht 648.979 Stimmrechten) betragen hat.

• Die RAG-Stiftung, Essen, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18. August 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. Stahl AG, Waldenburg, Deutschland am 17. August 2015 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,08 % (das entspricht 648.979 Stimmrechten) betragen hat. 10,08 % der Stimmrechte (das entspricht 648.979 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der R.Stahl AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH.

• Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 14. Oktober 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. Stahl AG, Waldenburg, Deutschland am 9. Oktober 2015 die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,21 % (das entspricht 335.267 Stimmrechten) betragen hat. 4,63 % der Stimmrechte (das entspricht 298.046 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

• Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Tübingen, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18. Januar 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. Stahl AG, Waldenburg, Deutschland am 26. November 2015 die Schwelle von 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

• Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Tübingen, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22. Juli 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. Stahl AG, Waldenburg, Deutschland am 2. Juli 2016 die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,79 % (das entspricht 630.289 Stimmrechten) betragen hat. Aufgrund der erneuten Gesetzesänderung durch das 1. FiMalloG ist die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte nach § 1 Abs. 3 und 41 Abs. 4g WpHG als Anleger eines offenen Spezialinvestmentvermögens verpflichtet, ihren zum Stichtag 2. Juli 2016 gehaltenen Stimmrechtsanteil wieder offenzulegen.

R. Stahl AG

03.04.2018

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

R. Stahl AG

Am Bahnhof 30

74638 Waldenburg

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

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Name: Registrierter Sitz und Staat:
Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Frankfurt am Main Deutschland

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung:

27.03.2018

6. Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
neu 4,81 % 0,00 % 4,81 % 6440000
letzte Mitteilung 5,21 % ▪/a % 5,21 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

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ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
DE000A1PHBB5 0 309638 0% 4,81 %
Summe 309638 4,81 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll
Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
        %
    Summe   %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

scroll
Art des Fälligkeit / Instruments Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
%
    Summe   %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

scroll
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

scroll
Datum der Hauptversammlung:  
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

R. Stahl AG

10.04.2018

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

R. Stahl AG

Am Bahnhof 30

74638 Waldenburg

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll
Name: Registrierter Sitz und Staat:
Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Frankfurt am Main Deutschland

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung:

05.04.2018

Registrierter Sitz und Staat: Frankfurt am Main Deutschland

6. Gesamtstimmrechtsanteile

scroll
Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
neu 2,79 % 0,00 % 2,79 % 6440000
letzte Mitteilung 4,81 % 0,00 % 4,81 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

scroll
ISIN absolut direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) in % direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
DE000A1PHBB5 0 179638 0,00 % 2,79 %
Summe 179638 2,79 %

b.1 Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll
Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
        %
    Summe   %

b.2 Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

scroll
Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
          %
      Summe   %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

scroll
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
       

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

scroll
Datum der Hauptversammlung:  
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

• Das Aktionärskonsortium der R. STAHL AG, bestehend aus den nachstehend aufgeführten Konsorten, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG freiwillig mitgeteilt, dass jeder der nachfolgend genannten Konsorten am 10. Juli 2006 weiterhin mehr als 25 % der Stimmrechte an der R. STAHL AG hielt, und dass ihnen am 10. Juli 2006 jeweils folgende Stimmrechte zustanden:

scroll
Name des Konsorten Staat Individueller Stimmrechtsanteil Nach § 22 Abs. 2 S. 1 WpHG zuzurechnende Stimmrechte Gesamtzahl der Stimmrechte nach §§ 21, 22 WpHG
Ina Isabelle Stallbörger BRD 4,10% 32,91% 37,01%
Barbara Stahl BRD 2,35% 34,22% 36,57%
Gabriele Swedan USA 3,28% 32,74% 36,02%
Dr. Nadya Swedan USA 0,16% 35,88% 36,04%
Mark Swedan USA 0,14% 35,88% 36,02%
Hansjörg Stahl BRD 3,63% 32,48% 36,11%
Rolf-Dieter Zaiser BRD 2,03% 36,01% 38,04%
Axel Zaiser BRD 2,03% 36,01% 38,04%
Inge Schmid BRD 1,18% 35,64% 36,82%
Katja Dörr-Zaiser*) BRD 1,10% 35,19% 36,29%
Valentina Zaiser BRD 0,28% 35,82% 36,09%
Hansjörg Zaiser BRD 0,55% 36,00% 36,55%
Andrea Griebler BRD 0,35% 36,00% 36,35%
Steffen-Hans Zaiser BRD 0,42% 35,69% 36,11%
Rosemarie Heufer BRD 1,55% 35,25% 36,80%
Corinna Heufer BRD 0,25% 35,78% 36,03%
Isabel Speck BRD 0,47% 35,78% 36,25%
Reinhard Stahl BRD 0,41% 35,63% 36,04%
Ute Müller BRD 3,97% 32,92% 36,89%
Achim Müller BRD 0,01% 36,01% 36,02%
Ingrid Ebert BRD 1,06% 35,46% 36,52%
Dr. Susan Honerla BRD 0,61% 35,64% 36,25%
Martin Ebert BRD 0,68% 35,34% 36,02%
Anja Somogyi BRD 0,57% 35,46% 36,03%
Peter Zinser BRD 2,98% 33,85% 36,83%
Heike Dannenbauer BRD 0,31% 35,71% 36,02%
Kristin Schwarz BRD 0,34% 35,71% 36,06%
Maren Zinser BRD 0,34% 35,68% 36,02%
Klaus Zinser BRD 3,28% 33,53% 36,81%
Dr. Frank Linnartz BRD 1,89% 34,13% 36,02%
Erika Marwitz BRD 2,44% 33,93% 36,37%
Christa Leischner BRD 0,69% 35,55% 36,24%
Dr. Eckart Leischner BRD 0,02% 36,02% 36,03%
Peter Leischner BRD 0,54% 35,86% 36,40%
Lutz Leischner BRD 0,50% 35,88% 36,37%
Karen Halank BRD 0,15% 35,88% 36,02%
Hildegard Stahl BRD 0,04% 35,98% 36,02%
Helgard Hahn BRD 0,97% 35,06% 36,02%
Sibylle Wegmann BRD 0,12% 35,91% 36,02%
Oliver Stahl BRD 0,12% 35,91% 36,02%
Raphael Stahl BRD 0,12% 35,91% 36,02%
Phillip Stahl BRD 0,12% 35,91% 36,02%
Kilian Stahl USA 0,12% 35,91% 36,02%
Yvonne Stahl USA 0,12% 35,91% 36,02%
Hans-Volker Stahl BRD 5,17% 33,18% 38,35%
Prof. Dr. Hans-Werner Stahl BRD 0,08% 35,96% 36,04%

*) Von den nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechneten Stimmrechten werden 0,28% auch nach § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.

Im Aktionärskonsortium haben sich seit 10. Juli 2006 folgende Veränderungen ergeben:

— Frau Helgard Hahn, München, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 5. Mai 2008 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) beträgt. Die Unterschreitung der vorgenannten Schwellen folgt daraus, dass der bisherige Zurechnungstatbestand nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG entfallen ist.

— Herr Axel Zaiser, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. Januar 2009 die Schwelle(▪) von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,03 % (131.005 Stimmrechte) beträgt. Dazu hat die Gesellschaft folgenden Hinweis veröffentlicht: Die Meldepflicht besteht, weil zum Stichtag die Zurechnung von Stimmrechten entfällt. Die tatsächlich von Herrn Axel Zaiser gehaltene Zahl der Aktien bleibt dagegen unverändert.

— Herr Pablo Zinser, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Am Bahnhof 30, 74638 Waldenburg, Deutschland, am 10. August 2009 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 % 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und seit diesem Tag durchgehend bis heute 47,40 % beträgt. Hiervon werden ihm 47,40 % (dies entspricht 3.052.684 Stück) Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet.

— Herr Rolf-Dieter Zaiser, Deutschland, hat uns am 7. Januar 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. Januar 2010 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,03 % (131.005 Stimmrechte) beträgt.

— Frau Inge Schmid, Deutschland, hat uns am 7. Januar 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. Januar 2010 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 1,18 % (75.755 Stimmrechte) beträgt.

— Frau Katja Dörr-Zaiser, Deutschland, hat uns am 7. Januar 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. Januar 2010 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 1,10 % (70.875 Stimmrechte) beträgt.

— Frau Valentina Zaiser, Deutschland, hat uns am 7. Januar 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. Januar 2010 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,28 % (17.720 Stimmrechte) beträgt.

— Herr Jochen Stahl, Deutschland, hat uns am 6. Juni 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 30. Mai 2011 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 % 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und seit diesem Tag durchgehend bis heute 42,43 % (dies entspricht 2.732.737 Stück) beträgt.

Davon sind Herrn Jochen Stahl 42,42 % (2.732.137 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl.

— Frau Anke Linnartz, Deutschland, hat uns am 7. Februar 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 27. Januar 2012 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,84 % (dies entspricht 2.694.434 Stück) beträgt.

Davon sind Frau Anke Linnartz 41,83 % (2.693.934 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl.

— Herr Andreas Müller, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 1. Februar 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,52 % (dies entspricht 2.673.797 Stück) beträgt.

Davon sind Herrn Andreas Müller 41,51 % (2.673.017 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl.

— Frau Christine Müller-Edwards, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 1. Februar 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,52 % (dies entspricht 2.673.797 Stück) beträgt.

Davon sind Frau Christine Müller-Edwards 41,50 % (2.672.617 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl.

— Frau Michaela Pertz, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 1. Februar 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,52 % (dies entspricht 2.673.797 Stück) beträgt.

Davon sind Frau Michaela Pertz 41,51 % (2.673.017 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl.

— Herr Stefan Müller, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 1. Februar 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,52 % (dies entspricht 2.673.797 Stück) beträgt.

Davon sind Herrn Stefan Müller 41,51 % (2.672.957 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl.

— Frau Anita Stahl, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 15. April 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,61 % (dies entspricht 2.679.897 Stück) beträgt.

Davon sind Frau Anita Stahl 41,60 % (2.678.747 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet. Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl.

— Herr Kilian Stahl, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, am 1. April 2014 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % unterschritten hat und 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.

— Frau Yvonne Stahl, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, am 9. Juli 2014 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % unterschritten hat und 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.

— Herr Arwed J. Ebert, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15. April 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 15. April 2015 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,64 % (dies entspricht 2.681.387 Stück) beträgt.

Davon sind Herrn Arwed J. Ebert 41,63 % (2.680.977 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet. Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Hans-Volker Stahl.

— Herr Sebastian Stahl, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15. Juli 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland am 15. Juli 2015 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 41,69 % (dies entspricht 2.684.909 Stimmrechten) betragen hat.

41,69 % der Stimmrechte (das entspricht 2.684.709 Stimmrechten) sind Herrn Stahl gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der R. Stahl AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Hans-Volker Stahl.

— Frau Gabriele Swedan, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 6. Juli 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG am 01. Juli 2016 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,35 % (151.460 Stimmrechte) betragen hat.

— Frau Dr. Nadya Swedan, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 6. Juli 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG am 1. Juli 2016 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,47 % (30.000 Stimmrechte) betragen hat.

Herr Mark Swedan, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 6. Juli 2016 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG am 1. Juli 2016 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,02 % (1.000 Stimmrechte) betragen hat.

R. Stahl AG

06.11.2017

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

R. Stahl AG

Am Bahnhof 30

74638 Waldenburg

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

Sonstiger Grund:

X Beitritt zum Konsortium der Familienaktionäre und dadurch Zurechnung von Stimmrechten der Konsorten

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll
Name: Registrierter Sitz und Staat:
Frau Petra Schmid, Geburtsdatum: 30.09.1968  

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung:

01.11.2017

6. Gesamtstimmrechtsanteile

scroll
Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
neu 38,58 % 0% 38,58 % 6440000
letzte Mitteilung % % % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

scroll
ISIN absolut in %
direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG)
DE000A1PHBB5 500 2484301 0,01 % 38,58 %
Summe 2484801 38,58 %

b.1 Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll
Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
        %
    Summe   %

b.2 Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

scroll
Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
          %
      Summe   %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

scroll
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
       

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

scroll
Datum der Hauptversammlung:  
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

R. Stahl AG

06.11.2017

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

R. Stahl AG

Am Bahnhof 30

74638 Waldenburg

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

Sonstiger Grund:

X Beitritt zum Konsortium der Familienaktionäre und dadurch Zurechnung von Stimmrechten der Konsorten

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll
Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr Jens-Holger Stahl, Geburtsdatum: 01.04.1971  

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung:

01.11.2017

6. Gesamtstimmrechtsanteile

scroll
Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
neu 38,58 % 0% 38,58 % 6440000
letzte Mitteilung % % % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

scroll
ISIN absolut in %
direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG)
DE000A1PHBB5 1000 2483801 0,02 % 38,57 %
Summe 2484801 38,58 %

b.1 Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll
Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
        %
    Summe   %

b.2 Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

scroll
Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
          %
      Summe   %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

scroll
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

scroll
Datum der Hauptversammlung:  
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

R. Stahl AG

06.11.2017

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

R. Stahl AG

Am Bahnhof 30

74638 Waldenburg

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

Sonstiger Grund:

X Beitritt zum Konsortium der Familienaktionäre und dadurch Zurechnung von Stimmrechten der Konsorten

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

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Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr Raban Ebert, Geburtsdatum: 11.08.1999  

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung:

01.11.2017

6. Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
neu 38,58 % 0% 38,58 % 6440000
letzte Mitteilung % % % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

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ISIN absolut in %
direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG)
DE000A1PHBB5 410 2484391 0,01 % 38,58 %
Summe 2484801 38,58 %

b.1 Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

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Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
        %
    Summe   %

b.2 Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

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Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
          %
      Summe   %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

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Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
       

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

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Datum der Hauptversammlung:  
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 9. Februar 2018 haben Bernd Marx, Mitglied des Vorstands der R. STAHL AG und verantwortlich für das Ressort Finanzen, und der Aufsichtsrat die Beendigung des Dienstverhältnisses zum 30. Juni 2018 vereinbart. Einhergehend hiermit hat Bernd Marx am selben Tag sein Vorstandsmandat niedergelegt. Bis zur Berufung eines Nachfolgers nimmt bis auf Weiteres Dr. Mathias Hallmann, Vorstand der R. STAHL AG, die Aufgaben des bisherigen Finanzvorstands wahr.

Im März 2018 wurden zu dem im September 2015 geschlossenen Konsortialkreditvertrag zusätzliche Vereinbarungen mit den beteiligten Banken getroffen. Detaillierte Angaben hierzu finden sich im Risikobericht des Lageberichts. Im Rahmen dieser Vereinbarungen wurden die Zins- und Aval-konditionen angepasst.

Am 26. April 2018 wurde die Schließung der R. STAHL Nissel GmbH, Wien, beschlossen.

 

Waldenburg, 31. Mai 2018

R. Stahl Aktiengesellschaft
Vorstand

Dr. Mathias Hallmann

Entwicklung des Anlagevermögens der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg im Geschäftsjahr 2017

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Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 31.12.2016 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12.2017
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 343.901,76 423.614,69 0,00 489.516,15 1.257.032,60
2. Geleistete Anzahlungen 1.438.437,11 287.426,55 0,00 -489.516,15 1.236.347,51
  1.782.338,87 711.041,24 0,00 0,00 2.493.380,11
II. Sachanlagen          
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.307.587,99 6.660,08 0,00 0,00 9.314.248,07
2. Technische Anlagen und Maschinen 62.000,00 0,00 0,00 0,00 62.000,00
3. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 102.274,74 21.486,93 2.648,48 0,00 121.113,19
  9.471.862,73 28.147,01 2.648,48 0,00 9.497.361,26
III. Finanzanlagen          
1. Anteilen an verbundenen Unternehmen 92.941.860,75 0,00 1.275.763,73 0,00 91.666.097,02
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.842.441,33 3.239.500,00 1.051.503,05 0,00 6.030.438,28
3. Beteiligungen 5.865.069,35 1.274.271,78 0,00 0,00 7.139.341,13
  102.649.371,43 4.513.771,78 2.327.266,78 0,00 104.835.876,43
  113.903.573,03 5.252.960,03 2.329.915,26 0,00 116.826.617,80
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Abschreibungen
Stand am 31.12.2016 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2017
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 343.901,76 134.422,84 0,00 478.324,60
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
  343.901,76 134.422,84 0,00 478.324,60
II. Sachanlagen        
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 7.267.568,97 156.593,08 0,00 7.424.162,05
2. Technische Anlagen und Maschinen 47.780,00 2.844,00 0,00 50.624,00
3. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 72.405,74 12.359,93 2.648,48 82.117,19
  7.387.754,71 171.797,01 2.648,48 7.556.903,24
III. Finanzanlagen        
1. Anteilen an verbundenen Unternehmen 21.367.936,73 3.247.933,59 0,00 24.615.870,32
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 53.582,88 0,00 0,00 53.582,88
  21.421.519,61 3.247.933,59 0,00 24.669.453,20
  29.153.176,08 3.554.153,44 2.648,48 32.704.681,04
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Buchwert
Stand am 31.12.2017 Stand am 31.12.2016
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 778.708,00 0,00
2. Geleistete Anzahlungen 1.236.347,51 1.438.437,11
  2.015.055,51 1.438.437,11
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.890.086,02 2.040.019,02
2. Technische Anlagen und Maschinen 11.376,00 14.220,00
3. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 38.996,00 29.869,00
  1.940.458,02 2.084.108,02
III. Finanzanlagen    
1. Anteilen an verbundenen Unternehmen 67.050.226,70 71.573.924,02
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.030.438,28 3.842.441,33
3. Beteiligungen 7.085.758,25 5.811.486,47
  80.166.423,23 81.227.851,82
  84.121.936,76 84.750.396,95

Angaben zum Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2017

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Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital Eigenkapital Jahresergebnis
in % in TEUR 3) in TEUR 4)
Inländische Unternehmen      
R. Stahl Beteiligungsgesellschaft mbH, Waldenburg 100,00 65 0
R. STAHL Camera Systems GmbH, Köln 100,00 -558 -574
GGF - Gesellschaft für Grundstücksvermietung und Finanzierungsvermittlung mbH, Waldenburg 100,00 382 298
R. STAHL HMI Systems GmbH, Köln 100,00 4.235 0 1)
R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg 100,00 10.419 0 1)
R. Stahl Services GmbH, Waldenburg 100,00 909 197
Abraxas Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Mainz 49,58 -2.300 152
R. STAHL LECTIO GmbH, Waldenburg 100,00 336 133
R. STAHL SUPERA GmbH, Waldenburg 100,00 660 613
Ausländische Unternehmen      
R. STAHL MIDDLE EAST FZE, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) 100,00 844 155
R. STAHL Nissl GmbH, Wien (Österreich) 100,00 450 -383
R. STAHL Australia Pty Ltd, Wollongong (Australien) 100,00 47 -423
STAHL N.V., Dendermonde (Belgien) 100,00 508 3
STAHL EQUIPAMENTOS INDUSTRIAIS LTDA - ME, Sao Paulo (Brasilien) 100,00 0 2) -1 2)
R. STAHL DO BRASIL COMERCIO E IMPORTACAO DE EQUIPAMENTOS ELETRICO-ELETRONICOS LTDA., Sao Paulo (Brasilien) 100,00 516 14
R. STAHL, LTD., Edmonton (Kanada) 100,00 2.058 -311
R. STAHL Schweiz AG, Magden (Schweiz) 100,00 1.301 110
R. STAHL (HONGKONG) CO., LIMITED, Hongkong (China) 100,00 366 145
R. STAHL EX-PROOF (SHANGHAI) CO., LTD., Shanghai (China) 100,00 611 -110
R. STAHL France SAS, Avignon (Frankreich) 100,00 919 304
R. STAHL LIMITED, Birmingham (Großbritannien) 100,00 1.863 444
R. STAHL PRIVATE LIMITED, Chennai (Indien) 100,00 14.838 557
R. STAHL SRL., Mailand (Italien) 100,00 1.260 298
R. STAHL K.K., Kawasaki (Japan) 100,00 759 50
R. STAHL LLP, Atyrau (Kasachstan) 100,00 43 47
R. STAHL.CO., LTD, Seoul (Korea) 100,00 276 -475
R. STAHL ENGINEERING & MANUFACTURING SDN. BHD., Selangor (Malaysia) 100,00 231 -165
E. M.-Stahl B.V., Hengelo (Niederlande) 100,00 15 2) 0 2)
Electromach B.V., Hengelo (Niederlande) 100,00 14.986 604
R. STAHL NORGE AS, Oslo (Norwegen) 100,00 17.130 593
R. STAHL TRANBERG AS, Stavanger (Norwegen) 100,00 7.624 530
OOO R. Stahl, Moskau (Russische Föderation) 60,00 246 -76
ZAVOD Goreltex, Sankt Petersburg (Russische Föderation) 25,00 25.495 3.415
R. Stahl Svenska Aktiebolag, Järfälla (Schweden) 100,00 1.046 235
R. Stahl PTE LTD., Singapur (Singapur) 100,00 -1.804 -1.367
INDUSTRIAS STAHL, S.A., Madrid (Spanien) 100,00 830 -53
ESACO (PTY) LTD, Edenvale (Südafrika) 35,00 971 34
R. STAHL, INC., Houston/Texas (USA) 100,00 -2.110 -4.477

1) nach Ergebnisabführung bzw. Verlustübernahme

2) inaktive Gesellschaft

3) Umrechnung zu Stichtagskursen

4) Umrechnung zu Jahresdurchschnittskursen

Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg, für das Geschäftsjahr 2017

Die R. Stahl Aktiengesellschaft (im Folgenden: R. STAHL AG) erfüllt eine Holding-Funktion für den R. STAHL-Konzern. Die Führungsfunktionen in den Bereichen Personalwesen, Finanz-und Rechnungswesen, Vertrieb und Marketing sowie Technik und Produktion sind in der R. STAHL AG organisiert und agieren für alle Konzerngesellschaften. Daher wird im Wesentlichen in diesem Lagebericht auf den Konzern eingegangen, insbesondere eine für die R. STAHL AG isolierte Risikoberichterstattung ist in diesem Zusammenhang nicht aussagekräftig. Ausnahme davon sind Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, auf die gesondert eingegangen wird.

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

GESCHÄFTSMODELL

Normen und Regulierungen im Explosionsschutz

In vielen unserer Lebens- und Arbeitsbereiche treffen wir auf brennbare Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe: als Treibstoff für Kraftfahrzeuge, als Energieträger zur Erzeugung von Strom und Heizwärme, als Rohstoffe in der chemischen Industrie. Um Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren, erfordern diese Stoffe eine sorgsame Handhabung. Ein besonders großes Gefahrenpotenzial entsteht, wenn sich brennbare Stoffe mit Sauerstoff aus der Umgebungsluft innerhalb spezifischer Mengenverhältnisse, den sogenannten Explosionsgrenzen, mischen. Entzünden sich solche Mischungen, löst dies keine Verbrennung, sondern eine sofortige Explosion aus — mit möglichen erheblichen Personen-und Sachschäden. Lange unterschätzt wurde insbesondere die von brennbaren Stäuben ausgehende Gefahr — kaum jemand geht davon aus, dass beispielsweise in der Nahrungsmittelindustrie verwendetes Speisemehl oder in holzverarbeitenden Betrieben anfallendes Sägemehl tatsächlich explodieren kann. Bei einer geeigneten Vermischung mit Sauerstoff steht die von solchen Stäuben ausgehende Gefahr jedoch derjenigen aus flüssigen Brennstoffen wie Benzin oder brennbaren Gasen wie Erdgas in nichts nach. Wie beeindruckend das Ausmaß von Staubexplosionen sein kann, zeigt die Filmindustrie, die sie kontrolliert für pyrotechnische Effekte nutzt.

Aufgrund der gravierenden Folgen, die unzureichender Explosionsschutz haben kann, unterliegen die technischen Anforderungen beim Umgang mit brennbaren Stoffen hohen regulatorischen Auflagen, die sich regional stark unterscheiden. So werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Richtlinien 2014/34/EU sowie 1999/92/EG (ATEX-Richtlinien) angewendet, während in Nordamerika der National Electrical Code (NEC) für die Errichtung elektrischer — auch explosionsgeschützter — Anlagen dominiert. Beide Standards differieren in ihren technischen Ausführungen erheblich; ein Grund dafür ist, dass das NEC-System in seinen Ursprüngen an den Aufbau verrohrter Wasser- und Gasleitungen angelehnt war. Weitere nationale Regelungen erhöhen die Normen- und Richtlinienvielfalt zusätzlich. Mit dem Ziel, einen freien globalen Warenverkehr zu ermöglichen, arbeitet die für die weltweite Normierung auf dem Gebiet der Elektrotechnik zuständige International Electrotechnical Commission (IEC) daher an international gültigen Zulassungsbedingungen für elektrische Geräte im Bereich Explosionsschutz. Und dies sehr erfolgreich: Die aus ihrer Arbeit abgeleiteten Normen der Reihe IEC 60079 sowie das dazugehörige Konformitätsbewertungssystem IECEx, die sich technisch sehr nah an den europäischen ATEX-Richtlinien bewegen, haben sich zum weltweit gültigen und zunehmend anerkannten Standard entwickelt. Seit einigen Jahren erkennt die für die US-amerikanischen Offshore-Installationen zuständige US Coastguard IECEx-zertifizierte Produkte auch für Offshore-Anlagen an.

R. STAHL zählt zu den weltweit führenden Anbietern von Produkten und Lösungen für den Explosionsschutz auf Basis der relevanten IEC- und europäischen Standards. Als Technologieführer gestalten wir deren Weiterentwicklung aktiv mit und tragen so zur weltweiten Harmonisierung und Verbesserung von Sicherheitsstandards bei. Eine unserer Kernkompetenzen ist dabei insbesondere auch die Bereitstellung der im Explosionsschutz so wichtigen Zertifizierungen von Komponenten und Systemen.

Markt mit hohen Eintrittsbarrieren

Wie wichtig höchste Sicherheitsmaßstäbe und kompromisslose Zuverlässigkeit im Explosionsschutz sind, zeigt sich leider ganz besonders dann, wenn sie fehlen. Ein einziger Funke auf einer Ölbohrinsel oder in einer petrochemischen Industrieanlage reicht aus, um Explosionen mit fatalen Folgen auszulösen. Das gesellschaftliche Verlangen nach sicheren, umweltverträglichen und nachhaltigen industriellen Prozessen ist daher groß und führt in allen Bereichen der Sicherheitstechnik zu weltweit steigenden Anforderungen, auch und insbesondere im Bereich des Explosionsschutzes.

Das eröffnet einerseits — neben der weltweit wachsenden Bedeutung des IECEx-Zertifizierungssystems — weitere Wachstumspotenziale für R. STAHL. Andererseits stellen diese zunehmenden Anforderungen auch erhebliche Markteintrittsbarrieren für potenziell neue Anbieter dar, denn Kompetenz und Reputation von Anbietern sicherheitskritischer Explosionsschutzprodukte und -systeme spielen bei bestehenden und potenziellen Kunden eine große Rolle: Wer sich in diesem Markt etablieren will, muss das Vertrauen in die Kompetenz und Verlässlichkeit seiner Produkte über Jahre aufbauen. Bei großen Projekten, bei denen die Kosten für den Explosionsschutz im Verhältnis zu den Gesamtkosten in der Regel nur einen kleinen Teil beitragen, favorisieren Auftraggeber daher international renommierte und erfahrene Anbieter, die über eine aussagefähige Historie ihrer Gesamtsystemkompetenz verfügen. Analog dazu sind anspruchsvolle Zertifizierungsvorschriften eine weitere Hürde für neue Anbieter. Der hohe bürokratische Aufwand, den der Nachweis der Einhaltung verschiedener Normen und Standards im Explosionsschutz erfordert, unterstützt so eine hohe Kundenloyalität und -bindung.

R. STAHL — Produkte und Lösungen von höchster Qualität und Sicherheit für den Explosionsschutz

Unsere elektrotechnischen Produkte und komplexen Systeme sind darauf ausgerichtet, Mensch, Maschine und die Umwelt vor den Gefahren, die sich aus ungewollten Explosionsereignissen ergeben, mit höchster Zuverlässigkeit zu schützen. Sie finden vor allem in der Öl- und Gasindustrie sowie der Chemie- und Pharmaindustrie Einsatz. Auf Basis der von uns angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind wir in Europa klarer Marktführer, weltweit stehen wir auf Platz zwei. Unsere Lösungen decken dabei alle Wertschöpfungstiefen im Explosionsschutz ab: Einzelkomponenten wie Schalter und Signalgeräte für einfache Anwendungen, Steuerkästen und Anlagensteuerungen zur Verteilung elektrischer Energie, komplexe Systeme für Großprojekte, beispielsweise in den Bereichen der Öl- und Gasförderung oder der (Petro-) Chemie. Bei Beleuchtungslösungen für explosionsgefährdete Bereiche sind wir weltweiter Marktführer — vom Handscheinwerfer bis hin zu spezifischen Helideck-Beleuchtungssystemen für den Hubschrauberlandeplatz auf Bohrinseln. Darüber hinaus haben wir ein leistungsstarkes Portfolio für Automatisierungslösungen zur Steuerung und Überwachung von technischen Anlagen im Angebot, darunter das marktführende Fern-Ein-/Ausgabesystem IS1+ sowie Bedieneinheiten und Kamerasysteme. Auch unsere Kompetenz im Systemgeschäft, bei dem es um Lösungen für komplexe individuelle Problemstellungen und Kundenanforderungen aus einer Hand geht, ist weltweit einmalig. Eine wesentliche Säule ist dabei unsere Engineering- und Beratungskompetenz, die wir durch Serviceleistungen laufend ergänzen. Alle unsere Produkte und Leistungen erfüllen die höchsten Sicherheitsmaßstäbe, die das Ergebnis unserer nahezu 100-jährigen Erfahrung im Explosionsschutz widerspiegeln.

Weltweite Vertriebsorganisation und Produktionsstandorte im R. STAHL-Konzern

Muttergesellschaft des R. STAHL-Konzerns ist die R. Stahl Aktiengesellschaft in Waldenburg (im Folgenden R. STAHL AG), die die strategische Ausrichtung der Tochtergesellschaften vorgibt und die Steuerungsfunktion im Konzern wahrnimmt. Darüber hinaus ist sie konzerninterner Dienstleister und steht den Tochtergesellschaften beratend zur Seite. Eine Übersicht der zum Konzern gehörenden Tochtergesellschaften findet sich in der Aufstellung des Anteilsbesitzes.

Die R. STAHL AG unterliegt deutschem Recht und wird nach dem dualistischen System mit Vorstand und Aufsichtsrat geführt. Vorstand ist Dr. Mathias Hallmann. Der Aufsichtsrat der R. STAHL AG, dem gemäß des Drittelbeteiligungsgesetzes drei Arbeitnehmervertreter angehören, besteht aus neun Mitgliedern. Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand zu bestellen und ihn abzuberufen, ihn zu kontrollieren und zu beraten sowie den Jahresabschluss festzustellen. Detaillierte Informationen zur Corporate Governance und zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Jahresabschluss und Lagebericht des Aufsichtsrats sowie auf unserer Website www.r-stahl.com unter der Rubrik Unternehmen/ Investor Relations/Corporate Governance verfügbar.

Zum Ende des Jahres 2017 war R. STAHL mit 29 eigenen Tochtergesellschaften in 24 Ländern auf allen Kontinenten aktiv und unterhielt zusätzlich weltweit mehr als 50 Vertretungen sowie sieben Fertigungsstandorte mit unterschiedlichen Kernkompetenzen. Leuchten und Signalgeräte werden vor allem in Weimar und im indischen Chennai gefertigt, während die Automatisierungstechnik-Produkte in Köln und am Stammsitz in Waldenburg entwickelt und hergestellt werden. In Waldenburg befindet sich außerdem der größte Teil der Komponentenfertigung für den Installationsbedarf wie beispielsweise Schalter, Klemmenkästen und Steckverbinder. Die Produktion kundenspezifischer Anlagen und komplexerer Explosionsschutzsysteme erfolgt außer in Waldenburg auch in den Tochtergesellschaften Electromach B. V. (Hengelo, Niederlande), R. STAHL TRANBERG AS (Stavanger, Norwegen) und R. STAHL Inc. (Houston, USA). Besonderer Kompetenzschwerpunkt des Standorts Hengelo ist dabei vor allem die Herstellung von Großcontainerlösungen, während in Stavanger der Fokus in erster Linie auf Produkten für den Schiffbau sowie die Öl- und Gasindustrie liegt.

Qualifiziertes und motiviertes Personal

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind für R. STAHL als weltweit operierendes, führendes Technikunternehmen ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Im Wettbewerb um leistungsfähige Fachkräfte gehen wir vielfältige Wege, um für unsere bestehenden Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und neue Mitarbeiter zu gewinnen. Das beginnt damit, Schülern und angehenden Schulabsolventen eine erste Orientierungshilfe bei der Berufswahl zu geben. Hierzu haben wir am Standort Waldenburg im abgelaufenen Geschäftsjahr zusammen mit 15 weiteren ausbildenden Arbeitgebern der Region federführend einen Berufsinformationstag organisiert, den mehr als 200 Interessierte besuchten. Und auch unser Ausbildungsangebot kommt gut an: Unser Standort Waldenburg wurde 2016 für weitere fünf Jahre als zertifizierter Ausbildungsbetrieb durch die IHK Heilbronn-Franken mit dem DUALIS-Siegel für besondere Exzellenz ausgezeichnet. Einer der Gründe: Wir legen größten Wert auf profunde, umfassende und den besten Standards entsprechende Qualität unserer Ausbildung. Zu unserem Angebot zählen beispielsweise auch Arbeitsaufenthalte in unseren weltweiten Niederlassungen. Besonders unterstützen wir auch interessierte Frauen, sich für einen technikorientierten Berufsweg zu entscheiden. Um unseren Mitarbeitern beste Rahmenbedingungen zur Erreichung ihrer persönlichen beruflichen Ziele zu geben, bieten wir umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf an. Sportliche und medizinische Programme zum Erhalt der Gesundheit runden das Angebot ab.

Zum 31. Dezember 2017 waren im R. STAHL-Konzern 1.763 Mitarbeiter tätig (31. Dezember 2016: 1.788). Weitere 80 befanden sich in Ausbildung (31. Dezember 2016: 89), und 30 Mitarbeiter schlossen im Berichtsjahr eine Ausbildung oder ein Duales Studium ab. Der Rückgang bei den unbefristet angestellten Mitarbeitern erfolgte vor allem in unseren amerikanischen und asiatischen Standorten aufgrund des schwierigen Marktumfelds.

ZIELE UND STRATEGIEN

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, nachhaltig und profitabel zu wachsen und so unseren Unternehmenswert kontinuierlich zu steigern. Hierzu entwickeln wir unser bestehendes Produkt- und Leistungsportfolio entlang der Bedürfnisse unserer Kunden stetig weiter. In allen Geschäften und Kundenbranchen wollen wir mit starken Produkten und Dienstleistungen Erträge erzielen, unabhängig von der Entwicklung einzelner Märkte. Unser Fokus liegt dabei auf einem attraktiven Produktportfolio, einer diversifizierten Kundenbasis und wettbewerbsfähigen Kostenstrukturen.

Die zurückliegenden Jahre haben gezeigt, dass sich unsere bestehenden Konzernstrukturen und -prozesse als nicht ausreichend tragfähig erwiesen haben, um auch unter schwierigen Marktbedingungen profitabel arbeiten zu können. Mit höchster Priorität verfolgen wir daher gegenwärtig das Ziel der Wiederherstellung unserer Profitabilität, die wir mit einem auf drei Kernbereiche fokussierten Bündel an Maßnahmen zur weltweiten Neuausrichtung des Konzerns erreichen wollen:

1. Schaffung einer globalen Konzernorganisation mit konzernweit einheitlichen Prozessen

2. Optimierung des R. STAHL-Produktportfolios

3. Harmonisierung unserer globalen IT-Systeme

Diese Maßnahmen, die auf einen deutlichen Abbau von Komplexität bei gleichzeitiger Steigerung der Effizienz unserer Abläufe und Prozesse abzielen, sollen bis Ende 2019 weitestgehend abgeschlossen sein. Wir schaffen uns damit die notwendigen Voraussetzungen und Handlungsspielräume, um die sich aus unseren Märkten ergebenden Chancen für nachhaltiges und profitables Wachstum künftig bestmöglich nutzen zu können:

Starke Marktposition im Öl- und Gassektor hebeln

Für die Anbieter von Explosionsschutzprodukten ist der Öl- und Gassektor der mit Abstand größte und wichtigste Markt. Der Bedarf an fossilen Brenn- und Rohstoffen wird auch künftig weiter zunehmen. Unsere starke Marktstellung in diesem Sektor, insbesondere im Systemgeschäft und bei der Abwicklung von Großprojekten, wollen wir hebeln, um überdurchschnittlich an der sich abzeichnenden Erholung in dieser Branche partizipieren zu können. Regionale Schwerpunkte liegen dabei auf Russland, dem Mittleren Osten und Afrika.

Diversifizierung der Kundenbasis vorantreiben

Die große Bedeutung des Öl- und Gassektors für den Explosionsschutz birgt neben Chancen auch Risiken. Veränderungen der Angebots- und Nachfragesituation können auch die Preisentwicklung in beide Richtungen erheblich beeinflussen. Die daraus resultierende Umsatz- und Ertragsvolatilität stellt die Zulieferer — auch R. STAHL — vor Herausforderungen. Um den Einfluss des Öl- und Gassektors auf die wirtschaftliche Entwicklung von R. STAHL zu dämpfen, wollen wir unser Geschäft in Industriesektoren außerhalb des Öl- und Gassektors ausweiten. Unser Fokus liegt dabei insbesondere auf der Chemie- und Pharmaindustrie, der Nahrungsmittelproduktion und dem allgemeinen Anlagenbau.

Produktportfolio entlang der Kundenbedürfnisse weiterentwickeln

Mit dem technischen Fortschritt ändern sich auch die regulatorischen Anforderungen im Explosionsschutz. Als führender Anbieter in diesem Bereich gestalten wir die Weiterentwicklung unserer Märkte mit und stellen modernste Produkte und Lösungen hierfür bereit. Unserem strategischen Ziel der Innovationsführerschaft im Explosionsschutz folgend bündeln wir einen signifikanten Teil unserer Ressourcen auf die Entwicklung neuer Produkte mit hoher Wertschöpfung für unsere Kunden.

Parallel dazu haben wir uns zum Ziel gesetzt, unser Angebot an Schulungen und Inbetriebnahmeunterstützungen durch sicherheitsrelevante Dienst- und Planungsleistungen weiter auszubauen. Damit stellen wir unseren Kunden Lösungen für den systematischen Erhalt der Betriebssicherheit sowie dem Sicherheitsmanagement ihrer Anlagen und Prozesse zur Verfügung.

STEUERUNGSSYSTEM

Wir führen den R. STAHL-Konzern anhand ausgewählter Steuerungsgrößen. Der Vorstand stützt seine Entscheidungen und Maßnahmen dabei sowohl auf Finanz- als auch auf nichtfinanzielle Kennzahlen. Anhand von Vergangenheitswerten und Planzahlen sowie daraus gegebenenfalls resultierender Soll-Ist-Abweichungen ermitteln wir die Zielerreichung und daraus abzuleitende Maßnahmen.

Finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen

Unser finanzieller unternehmerischer Erfolg spiegelt sich im Wesentlichen in der Ertragskraft wider — daher ist unser finanzielles Steuerungssystem auf das EBITDA vor Sondereinflüssen ausgerichtet. Ergänzend beziehen wir weitere finanzielle Leistungsindikatoren mit ein, die als Indikatoren für die zu erwartende Auslastung sowie die voraussichtliche finanzielle Entwicklung dienen, darunter Umsatz, Auftragseingang und -bestand sowie die Entwicklung des Working Capital.

Die zentrale Ergebnisgröße EBITDA vor Sondereinflüssen berechnet sich aus dem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) ohne Berücksichtigung von Sondereinflüssen. Sondereinflüsse sind dabei ergebnisrelevante Effekte, die nicht genereller regelmäßiger Bestandteil unseres Geschäftsmodells sind, insbesondere Restrukturierungsaufwand, außerplanmäßige Abschreibungen, Aufwendungen für die Konzeption und Umsetzung von IT-Projekten, M & A-Aufwand sowie Erträge und Verluste aus der Veräußerung nicht-betriebsnotwendigen Anlagevermögens. Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses ermitteln wir Zielvorgaben für das EBITDA vor Sondereinflüssen, die auch die wesentliche Grundlage für die Bemessung variabler Einkommenskomponenten unserer Mitarbeiter darstellt. Alle unsere Konzernunternehmen liefern monatlich eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Bilanz, auf deren Basis wir auf Konzernebene die Konsolidierung vornehmen und die Gesamtentwicklung des Konzerns steuern.

Nachhaltiges profitables Wachstum erfordert aus unserer Sicht auch die Berücksichtigung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren. In der nichtfinanziellen Konzernerklärung, die wir im April 2018 auf unserer Website unter https://r-stahl.com/global/unternehmen/verantwortung/ veröffentlicht haben, stellen wir im Konzern verwendete Indikatoren vor.

Planungsprozess

Jeweils im Schlussquartal des laufenden Berichtsjahres erstellen wir eine Planung auf der Basis der strategischen Zielsetzungen des Konzerns für die kommenden drei Jahre, die anschließend dem Aufsichtsrat vorgelegt wird. Kernbestandteil der Planung ist die Abschätzung der voraussichtlichen Entwicklung unserer einzelnen Tochtergesellschaften, in die auch allgemeine konjunkturelle sowie die für uns wesentlichen branchenspezifischen Prognosen eingehen. Die Steuerung des Konzernplanungsprozesses erfolgt dabei durch das zentrale Beteiligungscontrolling, das die Planzahlen im Konzern konsolidiert und auf deren Basis monatlich Abweichungsanalysen durchführt, die mit dem Vorstand erörtert werden. Für die Bewertung der Analysen und der daraus abzuleitenden Maßnahmen bezieht der Vorstand auch die aktuelle sowie die künftige Entwicklung des Auftragseingangs mit ein.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Unsere technologische Kompetenz ist ein wesentlicher Eckpfeiler unserer marktführenden Position im Explosionsschutz — und die Basis sowohl unserer kontinuierlichen Produktverbesserungen als auch der Entwicklung neuer Sicherheitslösungen. Um neueste technologische Erkenntnisse möglichst rasch in marktfähige Produkte umsetzen zu können, arbeiten wir mit führenden Hochschulen in den Kerntechnologiefeldern unseres Geschäfts zusammen, insbesondere in den Bereichen Elektrotechnik und Materialforschung.

Im Hinblick auf die zentrale Bedeutung von Innovationen für unsere strategische Ausrichtung haben wir auch 2017 konsequent die Weiterentwicklung unseres Produktportfolios um neue und wertschöpfende Lösungen vorangetrieben — trotz der anhaltend schwierigen Marktsituation. Schwerpunkte unserer F & E-Arbeit waren dabei der weitere Ausbau unseres Angebots in den Bereichen Gehäusesysteme, LED-Leuchten und Automatisierung:

Bei der Entwicklung einer völlig neuartigen Gehäusetechnologie für den Explosionsschutz, EXpressure®, ist uns ein Durchbruch gelungen. Nach bestandenen Zulassungsprüfungen bei der PTB und der DEKRA EXAM GmbH liegen mit den Zertifikaten für die ersten Modellgrößen sowohl die Nachweise des uneingeschränkten Explosionsschutzes als auch die für das Inverkehrbringen notwendigen Dokumente vor. Erste Feldtests von EXpressure®-Gehäusen mit ausgewählten Kunden haben wir im Berichtsjahr gestartet, die Markteinführung und Vorstellung gegenüber dem Fachpublikum ist für die erste Jahreshälfte 2018 im Rahmen von Fachmessen geplant. Bereits während der Entwicklung von EXpressure® haben wir die gewonnenen Erkenntnisse fortlaufend über Patentschriften kommerziell abgesichert.

Unser Angebot an LED-Langfeldleuchten haben wir um solche mit innovativen Notlichtfunktionen ergänzt und damit eine wichtige Lücke in unserem Portfolio geschlossen. Nun bieten wir Leuchten für sämtliche Einsatzbereiche in explosionsgefährdeten Umgebungen an.

Mit neuen und verbesserten Produkten im Bereich der Automatisierung treiben wir aktiv das Thema „Industrie 4.0" und die Einbindung elektronischer Komponenten in vernetzte Strukturen voran. Hierfür haben wir im Berichtsjahr neue Fern-Ein-/Ausgabe-Systeme („Remote I/O)" entwickelt, darunter neue Prozessoreinheiten und Stromversorgungen für die Explosionsschutzzone 2, die überdies nun auch in einem erweiterten Temperaturbereich zwischen -40 Grad Celsius und +75 Grad Celsius eingesetzt werden können. Für die Verbindung der einzelnen Systembausteine untereinander brachten wir darüber hinaus kabel-und glasfaserbasierte sowie kabellose Netzwerktechnikkomponenten auf den Markt. Ferner haben wir unser Portfolio um neue Trennstufen erweitert, die mit einer Baubreite von lediglich 12,5 mm gegenüber den bisherigen Produkten 30 % weniger Platz benötigen, dabei aber wie gewohnt zu den bisherigen Systemen voll kompatibel sind.

Unsere Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Berichtsjahr auf 17,5 Mio. € (2016: 16,6 Mio. €) und damit auf 6,5 % des Umsatzes (2016: 5,8 % des Umsatzes). 31,0 % der Entwicklungskosten wurden im Berichtsjahr aktiviert (2016: 28,3 %), und Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten wurden in Höhe von 3,3 Mio. € vorgenommen (2016: 3,3 Mio. €).

WIRTSCHAFTSBERICHT

RAHMENBEDINGUNGEN

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Weltweite Konjunktur wächst zunehmend robust, US-Dollar gibt deutlich nach

Nach dem leicht rückläufigen Trend des Vorjahres hat die Weltwirtschaft 2017 wieder an Wachstumstempo zugelegt. In seiner Einschätzung vom Januar 2018 geht der Internationale Währungsfonds (IWF) für das weltweite Bruttoinlandsprodukt von einer Zunahme um 3,7 % gegenüber dem Vorjahr aus (2016: 3,2 %). Die Gruppe der Schwellenländer wuchs 2017 mit 4,7 % gegenüber dem Vorjahr am stärksten, angeführt von denjenigen in Asien mit 6,5 %. Während die Wachstumsrate der größten asiatischen Volkswirtschaft China mit 6,8 % im Vorjahresvergleich wieder leicht zulegte (2016: 6,7 %), ging sie in Indien mit 6,7 % weiter zurück (2016: 7,1 %). Für die im Vorjahr noch schrumpfenden Wirtschaften in Russland und Brasilien sieht der IWF mit Steigerungen von 1,8 % und 1,1 % im Berichtsjahr indes wieder positive Entwicklungen voraus.

Für die USA wird — wie auch für die gesamte Gruppe der Industrieländer — von einem deutlichen Zuwachs um 2,3 % ausgegangen. Innerhalb der Eurozone, die der Einschätzung des IWF zufolge insgesamt um 2,4 % zulegte (2016: 1,8 %), gibt es bei den großen Volkswirtschaften deutliche Unterschiede. Während die italienische Wirtschaft mit einem Wachstum von 1,6 % das Schlusslicht bildete, erwirtschaftete Spanien ein Plus von 3,1 %. Für Deutschland wird mit einer Steigerung von 2,5 % gerechnet (2016: 1,9 %). Großbritannien leidet nach Einschätzung des IWF zunehmend unter den ungelösten Problemen im Zusammenhang mit dem Austritt aus der Europäischen Union, was zu einer weiteren Abschwächung des Wirtschaftswachstums auf 1,7 % geführt hat (2016: 1,9 %). Mit einer Steigerungsrate von 1,0 % ist die Wirtschaft in der Schweiz so langsam gewachsen wie zuletzt vor fünf Jahren (2016: 1,4 %).

Die Kursentwicklung des Euro gegenüber dem US-Dollar, der weltweit wichtigsten Leitwährung, verlief aus Sicht der anfänglichen Prognosen zu Jahresbeginn überraschend: Während die Erwartung steigender Leitzinsen in den USA die amerikanische Währung gegenüber dem Euro bis zum 3. Januar auf 1,0341 US$/€ verteuerte und Marktbeobachter bereits eine baldige Währungsparität, also einen Wechselkurs von einem Euro für einen US-Dollar, vermuteten, trat ab März eine gegenteilige Entwicklung ein. So verbilligte sich der US-Dollar zum Euro bis zum 8. September auf 1,2093 US$/€ und erreichte damit wieder den Stand vom Januar 2015. Als Hauptursachen für diese unerwartete Richtungsänderung wurde einerseits die unklare Wirtschaftspolitik der USA gesehen, die die dortige Währung geschwächt hat. Andererseits hatten sich die zu Jahresbeginn noch vorhandenen Sorgen um einen möglichen Zerfall des Euroraums im weiteren Verlauf des Jahres gelegt, was eine politische Stabilisierung der Eurozone und so eine Aufwertung des Euro nach sich zog.

Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Ölpreis von Tiefstständen des Vorjahres erholt, aber noch immer vergleichsweise niedrig

War die Entwicklung des Preises für Rohöl zu Beginn des Vorjahres noch von den tiefsten Ständen seit September 2003 geprägt, setzte sich die im ersten Quartal 2016 begonnene Erholung im Jahresverlauf 2017 auf niedrigem Niveau fort. Der Seitwärtsbewegung der Ölsorte Brent im Bereich um 55 US$ je Barrel bis März folgte bis zur Jahresmitte zwar zunächst ein Rückgang auf rund 45 US$ je Barrel, doch war anschließend ein kontinuierlicher Anstieg in den Bereich um 65 US$ je Barrel bis zum Jahresende zu beobachten. Im Jahresdurchschnitt 2017 lag der Ölpreis mit 54,74 US$ je Barrel um 21 % über dem des Vorjahres (2016: 45,26 US$ je Barrel).

In ihrem monatlichen Bericht zum Ölmarkt vom November 2017 weist die Organisation der erdölexportierenden Länder (OPEC) darauf hin, dass sich der weltweite Lagerbestand von Rohöl seit 2014 bis Februar 2016 rapide erhöht und innerhalb der OPEC-Staaten ein Fünfjahreshoch erreicht hatte. Ende 2016 hatten daher die OPEC sowie weitere nicht zur OPEC gehörende Erdölförderstaaten eine „Erklärung zur Zusammenarbeit" geschlossen mit dem Ziel, die hohen Lagerbestände abzubauen und so zu einer nachhaltigen Stabilität am Ölmarkt zurückzukehren. Wie die OPEC in ihrem monatlichen Bericht zum Ölmarkt vom Februar 2018 feststellt, lag der Anstieg der weltweiten Nachfrage 2017 um täglich 1,6 Mio. Barrel deutlich über der Ausweitung der weltweiten Produktion von lediglich 0,8 Mio. Barrel pro Tag. Zwar hatten die Länder außerhalb der OPEC ihre täglichen Fördermengen um 1,0 Mio. Barrel erhöht, doch steuerten die OPEC-Staaten mit Förderkürzungen von rund 0,2 Mio. Barrel pro Tag entgegen. Der resultierende deutliche Abbau der dortigen Lagerbestände hatte auf dem Weltmarkt einen steigenden Ölpreis zur Folge. Die OPEC hat erklärt, den Kurs einer Stabilisierung des Ölmarkts auch im laufenden Jahr weiter fortsetzen zu wollen.

Herstellkosten für Rohöl sinken weiter— Zulieferindustrie bleibt unter Druck

Als Reaktion auf den nochmals beschleunigten Preisverfall Anfang 2016 hatte die erdölfördernde und -verarbeitende Industrie die Anpassung ihrer Geschäfts- und Produktionsprozesse an die veränderte Preissituation für Rohöl auch im Berichtsjahr fortgesetzt. Gemäß einer Analyse des Beratungsunternehmens Rystad Energy vom Februar 2017 konnten so beispielsweise die Herstellkosten für die Gewinnung von Rohöl aus Schiefergestein in den USA zwischen 2012 und 2016 auf teilweise unter 30 US$ je Barrel mehr als halbiert werden.

In ähnlicher Weise haben Ölproduzenten im Europäischen Nordmeer ihre Herstellkosten zwischen 2013 bis 2017 von ursprünglich mehr als 80 US$ je Barrel auf weniger als 35 US$ je Barrel verringert. Neben Effizienzsteigerungen trugen hierzu insbesondere auch zeitliche Streckungen bei Instandhaltungsintervallen und Neuinvestitionen bei, was bei den Zulieferern dieses Sektors seither zu erheblichen Umsatzeinbußen als Folge von Mengenrückgängen und höherem Preisdruck führt. Zwar erwartet Rystad Energy in einer Einschätzung vom September 2017 nach den zweistelligen Kürzungen der letzten beiden Jahre für 2017 erstmals wieder eine Steigerung der Investitionen in der Ölförderung im niedrigen einstelligen Bereich. Weite Teile der Zulieferindustrie konnten davon im Berichtsjahr allerdings noch nicht profitieren, da sich diese Belebung erst zeitlich nachlaufend in einer steigenden Auftrags- und Umsatzentwicklung niederschlägt. Da Erdöl und Erdgas als fossile Energieträger und

Rohstoffe teilweise in engem Wettbewerb stehen, verlief die Entwicklung in der gasfördernden und -verarbeitenden Industrie in etwa identisch.

Chemie- und Pharmaindustrie mit robustem Umsatzplus

Nach den vom Verband der chemischen Industrie (VCI) im Februar 2018 für 2017 herausgegebenen Daten legte die Produktion der deutschen chemisch-pharmazeutischen Industrie im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 % zu. Mit einem Plus von 6,2 % war das Wachstum bei pharmazeutischen Produkten dabei mehr als doppelt so hoch wie in der Chemie, die ihre Produktion um 2,5 % steigerte. Den größten Beitrag zum starken Wachstum bei chemischen Produkten lieferten die Umsätze mit Wasch- und Körperpflegemitteln mit einem Plus von 4,7 %. Weltweit wuchs die Produktion in der chemisch-pharmazeutischen Industrie nach Einschätzung des VCI im Jahr 2017 voraussichtlich um 3,9 %. Der weltweite Umsatz von explosionsgeschützten Betriebsmitteln in der chemischen Industrie belief sich 2017 eigenen Schätzungen zufolge auf etwa 0,9 Mrd. US$, in der Pharmaindustrie auf etwa 0,7 Mrd. US$.

Auftragseingang in der deutschen Elektroindustrie wächst teils zweistellig

Für R. STAHL als Anbieter elektrischer und elektronischer Sicherheitstechnik für explosionsgefährdete Bereiche sind die vom Zentralverband Elektrotechnik und Elektroindustrie e. V. (ZVEI) erhobenen Konjunkturdaten der wichtigste Branchenindikator. Wie aus dem ZVEI-Bericht vom Februar 2018 hervorgeht, haben die Auftragseingänge in Deutschland 2017 um 9,7 % zugelegt. Die um 8,5 % deutlich gestiegene Binnennachfrage wurde vom Auslandsauftragseingang mit 10,6 % noch übertroffen. Der Zuwachs an Bestellungen von Kunden aus der Eurozone entsprach dabei mit einem Plus von 10,5 % etwa demjenigen aus Drittländern, die um 10,7 % zulegten. Etwas geringer fiel das Wachstum bei der Entwicklung des Umsatzes aus, der 2017 um 7,2 % dennoch auf einen Rekordwert von 191,2 Mrd. € kletterte. Auch hier entwickelte sich der Auslandsanteil mit einem Plus von 8,8 % auf 99,7 Mrd. € besser als der Binnenumsatz, der um 5,3 % auf 91,5 Mrd. € zulegte. Preisbereinigt stieg die Produktion der Elektroindustrie in Deutschland um 4,7 %.

GESCHÄFTSVERLAUF

Geschäftsentwicklung trotz Anzeichen einer Nachfrageerholung enttäuschend

Das Geschäftsjahr 2017 verlief für R. STAHL enttäuschend: Sowohl Umsatz als auch Ertrag entwickelten sich rückläufig. Zwar deutete sich im Jahresverlauf eine leichte Erholung mit einem Anstieg beim Auftragseingang um 0,4 % auf 284,1 Mio. € (2016: 282,9 Mio. €) und einer deutlichen Zunahme des Auftragsbestands um 14,5 % auf 92,3 Mio. € zum Jahresende an (2016: 80,7 Mio. €). Dennoch fiel der Umsatz mit 268,5 Mio. € um 6,3 % geringer aus als im Vorjahr (2016: 286,6 Mio. €). Im Wesentlichen gibt es dafür zwei Ursachen: Einerseits lag der vorhandene Auftragsbestand zu Jahresbeginn mit 80,7 Mio. € auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Andererseits ist die asymmetrische Entwicklung von Auftragseingang und Umsatz im Investitionsgüterbereich beim Wechsel konjunktureller Phasen grundsätzlich nicht unüblich, da insbesondere große Aufträge im Anlagenbau naturgemäß lange vor der Auftragsauslieferung und Umsatzrealisierung erteilt werden. Erschwerend kam im Berichtsjahr allerdings hinzu, dass sich der durchschnittliche Zeitraum zwischen Erteilung und Auslieferung der Aufträge gegenüber früheren Jahren deutlich verlängert hat. Ein wesentlicher Treiber

hierfür waren Verzögerungen bei den für den Produktionsbeginn notwendigen finalen technischen Klärungen, insbesondere im Systemgeschäft. Der rückläufige Umsatz schlug sich deutlich im Ergebnis nieder: Mit -6,7 Mio. € ging auch das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) vor Sondereinflüssen zurück (2016: 7,4 Mio. €).

Zielerreichung 2017

Nach dem deutlichen Einbruch unseres Geschäfts im Vorjahr waren wir zu Beginn des Jahres 2017 zunächst von einer wieder leicht steigenden Nachfrage- und Umsatzentwicklung ausgegangen, da sowohl die gesamtwirtschaftlichen als auch die branchenspezifischen Prognosen konjunkturelles Wachstum erwarten ließen. Vor diesem Hintergrund hatten wir im April unseren Auftragseingang für das Berichtsjahr im Bereich zwischen 295 Mio. € bis 305 Mio. € prognostiziert. Für die Umsatzentwicklung hatten wir aufgrund unseres niedrigen Auftragsbestands zunächst ein schwaches erstes Halbjahr erwartet, dem durch einen im Jahresverlauf steigenden Auftragseingang eine stärkere zweite Jahreshälfte folgen sollte. Dementsprechend lag unsere Umsatz-Prognose für 2017 im April im Bereich zwischen 285 Mio. € und 295 Mio. € bei einem EBIT vor Sondereinflüssen zwischen 3,5 Mio. € und 7,5 Mio. €.

In den folgenden Monaten bestätigte sich zwar unsere Einschätzung zu Nachfrageerholung und steigenden Aufträgen, doch die Umsatzrealisierung verzögerte sich zunehmend. Vor diesem Hintergrund konnten wir unsere Jahresprognose hinsichtlich des Auftragseingangs mit der Vorlage unseres Halbjahresfinanzberichts im August zwar bestätigen, mussten den Ausblick für den Umsatz aber auf einen Bereich zwischen 270 Mio. € und 280 Mio. € sowie für das EBIT vor Sondereinflüssen auf einen Bereich zwischen -4 Mio. € und 0 Mio. € anpassen. Neben der schwachen Nachfrage wirkten sich auch ungünstige Wechselkursveränderungen bei wesentlichen Fremdwährungen auf die Umsatzentwicklung aus.

Mit Veröffentlichung unseres Zwischenberichts zum 3. Quartal im November wurde eine geringfügige Prognoseanpassung beim Auftragseingang auf den Bereich zwischen 290 Mio. € und 300 Mio. € notwendig, nachdem sich abzeichnete, dass sich ein Teil der für das Berichtsjahr erwarteten Aufträge in das Folgejahr verschieben würde. Eine deutlichere Prognosesenkung war beim Umsatz erforderlich. In wesentlichen Projekten hatten sich die technischen Klärungen weiter verzögert und die Produktionsplanungen daher ebenfalls in das Folgejahr verschoben. Vor diesem Hintergrund passten wir im November unsere Erwartung für den Umsatz auf einen Bereich zwischen 262 Mio. € und 267 Mio. € bei einem EBIT vor Sondereinflüssen zwischen -8 Mio. € und -4 Mio. € für das Berichtsjahr an. Mit einem erzielten Auftragseingang von 284,1 Mio. € lagen wir zum Jahresende zwar etwas unter unseren Erwartungen, konnten dafür aber mit 268,5 Mio. € einen etwas über unserem Erwartungskorridor liegenden Umsatz erzielen. Das EBIT vor Sondereinflüssen lag mit -6,7 Mio. € in der erwarteten Spanne.

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Gesamtjahr Prognose April Prognose August Prognose November Gesamtjahr
in Mio. € 2016 2017 2017 2017 2017
Auftragseingang 282,9 295 bis 305 295 bis 305 290 bis 300 284,1
Umsatz 286,6 285 bis 295 270 bis 280 262 bis 267 268,5
EBIT vor Sondereinflüssen 7,4 3,5 bis 7,5 -4 bis 0 -8 bis -4 -6,7
ROCE (in %) 4,1 leichte bis spürbare Abschwächung -5,8

1) Sondereinflüsse: Restrukturierungsaufwand, außerplanmäßige Abschreibungen, Aufwendungen für die Konzeption und Umsetzung von IT-Projekten, M & A-Aufwand sowie Erträge und Verluste aus der Veräußerung nicht-betriebsnotwendigen Anlagevermögens

HIGHLIGHTS 2017

Im Berichtsjahr haben wir eine Reihe wichtiger strategischer Ziele erreicht. Im Mittelpunkt stand der Ausbau unseres Angebots wertschaffender Lösungen für unsere Kunden.

Kooperation mit AGU zum Ausbau des Geschäfts mit Serviceleistungen geschlossen

Ganzheitliche Lösungsangebote sind seit langem schon eine Stärke von R. STAHL — und einer der wesentlichen Gründe, die uns in kurzer Zeit zur Marktführerschaft im Systemgeschäft verholfen haben. Künftig wollen wir unseren Kunden vermehrt nicht nur mit marktführenden Geräten und Anlagen, sondern darüber hinaus verstärkt auch mit Dienstleistungen zur Verfügung stehen.

2017 haben wir einen wichtigen strategischen Schritt zum Ausbau unseres Service- und Dienstleistungsgeschäfts getan. Funktionale und rechtliche Anforderungen, Kostendruck und die Gefährdungsabwehr in explosionsgeschützten Anlagen („EX-Anlagen") stellen Anlagenbetreiber vor steigende organisatorische und fachliche Herausforderungen. Gleichzeitig verlangen neue technologische Konzepte schnell verfügbare Informationen über technische Anlagen und Anlagenteile am Einsatzort durch mobile Geräte wie Tablets und Smartphones. Über unsere im Juni geschlossene Kooperation mit der AGU Planungsgesellschaft für Automatisierungs-, Gebäude- und Umwelttechnik mbH, Leverkusen, haben wir unser Dienstleistungsangebot um innovative industrielle Softwarelösungen für die ganzheitliche Prüfung und Wartungsunterstützung explosionsgeschützter Anlagen sowie der Anlagensicherheit erweitert. Damit bündeln wir die Software- und Lösungskompetenz von AGU mit der führenden Marktposition von R. STAHL bei Anlagensicherheit und Explosionsschutz.

Die weltweit einzigartige, von AGU entwickelte Softwarelösung PEC bietet Betreibern technischer Anlagen völlig neuartige Möglichkeiten zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen in den drei zentralen Prüfbereichen Explosionsschutz, funktionale Sicherheit sowie betriebliche Sicherheit und Qualität. Mit PEC können die in Betrieben oftmals heterogenen Datenablagen abgelöst und damit Qualität und Zuverlässigkeit der Daten sichergestellt werden. PEC vereint alle hierfür relevanten Anforderungen in einem System, das Daten- und Prozess-Schnittstellen zu den industrieüblichen ERP-, Dokumenten-, CAE-und Engineering-Systemen bereitstellt. PEC verbindet so die bislang isolierte und heterogene Welt der Anlagenprüfungen mit der vernetzten Unternehmensumgebung — ein wesentlicher Beitrag zur Erfüllung und Sicherstellung der Anforderungen an Anlagen, bei denen die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards oberste Priorität hat. Durch die aufeinander abgestimmten Module PEC-EX, PEC-FS und PEC-SQ lassen sich alle relevanten Prüfungen, zum Beispiel nach BetrSichV, IEC 60079-17, IEC 61508, IEC 61511 oder VDE planvoll, papierlos und ressourcenschonend abbilden. Bereits bei der Entwicklung des Systems wurde größter Wert auf ein einfaches, praxisnahes und leicht zu erlernendes Bedienkonzept gelegt. Mit PEC stehen damit Anlagenbetreibern nun einzigartige Möglichkeiten zur betrieblichen Statusüberwachung und für die erfolgreiche Gestaltung von Audits zur Verfügung.

Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit AGU vermarkten wir die Softwarelösung PEC über R. STAHLs Vertriebsorganisation und bauen so ihre Marktdurchdringung zügig aus. Wir übernehmen auch verschiedene mit der Implementierung und Nutzung der Datenbank verbundene Dienstleistungen, z. B. bei der Migration vorhandener Anlagen-Daten des Kunden in die PEC-Datenbank. Darüber hinaus sehen wir die Chance, unsere Kunden noch schneller und individueller mit wartungsrelevanten Produkten versorgen und so die Betriebssicherheit ihrer Anlagen weiter verbessern zu können. 2017 haben wir die für den Ausbau des Dienstleistungsgeschäfts und die Vermarktung von PEC notwendigen organisatorischen Strukturen geschaffen.

Neue Produkte zum Ausbau unserer Technologieführerschaft im Explosionsschutz

Innovationen spielen eine Schlüsselrolle in R. STAHLs strategischer Ausrichtung: Mit neuen Produkten unterstützen wir unsere Kunden dabei, ihre Prozesse und Anlagen noch sicherer und effizienter zu betreiben. Gleichzeitig bauen wir so unseren technologischen Vorsprung aus und stärken damit nachhaltig unsere Marktposition, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumschancen. Im Berichtsjahr haben wir wieder zahlreiche innovative Neuprodukte entwickelt, von denen wir die wichtigsten im vorderen Teil des vorliegenden Berichts im Abschnitt „Grundlagen des Konzerns" unter dem Kapitel „Forschung und Entwicklung" näher beschreiben.

ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

ERTRAGSLAGE

Zum 31. Dezember 2017 weist die R. STAHL AG einen handelsrechtlichen Bilanzverlust von EUR - 4,0 Mio. aus nach einem Bilanzgewinn von EUR 8,9 Mio. im Vorjahr.

Die Umsatzerlöse verringerten sich infolge der organisatorischen Neuordnung zentraler Funktionsbereiche zum 01.01.2017 gegenüber dem Vorjahr um 29,9 % auf EUR 9,3 Mio. (2016: EUR 13,3 Mio.). Der Umsatz der R. STAHL AG entsteht aus Vermietung und Leistungsverrechnung gegenüber den Tochtergesellschaften. Es werden Dienstleistungen im Bereich kaufmännischer Funktionen und Organisation erbracht. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge um 63,3 % auf EUR 1,3 Mio. (2016: EUR 3,7 Mio.) betrifft im Wesentlichen die im Vorjahr ausgewiesenen Erträge aus dem Verkauf eines Grundstücks. Die Personalaufwendungen sind im Vorjahresvergleich um 14,1 % auf EUR 6,8 Mio. (2016: EUR 5,9 Mio.) als Folge der Auflösung von Pensionsrückstellungen im Vorjahr aufgrund der Auslagerung von IT-Leistungen in eine Tochtergesellschaft, der Neuorganisation der Holdingstruktur sowie aufgrund von Bewertungsänderungen der Pensionsrückstellungen infolge einer gesetzlichen Neuregelung gestiegen. Die Auslagerung der IT-Leistungen ab dem 01.06.2016 führte auch zu einer deutlichen Verringerung der Abschreibungen.

Das Beteiligungsergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 0,6 Mio. auf EUR 9,7 Mio. erhöht. Im Berichtsjahr wurden Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 3,2 Mio. vorgenommen (2016: EUR 0 Mio.). Die Erträge aus Ergebnisabführungen sind im Vergleich zum Vorjahr um rd. EUR 10,1 Mio. auf EUR - 4,2 Mio. (2016: EUR 5,9 Mio.) zurückgegangen.

Das Jahresergebnis ging von EUR 8,9 Mio. im Vorjahr auf EUR - 9,0 Mio. zurück. Das EBITDA vor Sondereinflüssen beträgt EUR - 8,4 Mio. (2016: EUR - 6,1 Mio.).

FINANZLAGE

In der R. STAHL AG wird über ein Cash-Pooling der Finanzmittelbestand der deutschen operativen Tochtergesellschaften zusammengeführt. Die Mittelzuflüsse resultieren insbesondere von der R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg, und der R. STAHL HMI Systems GmbH, Köln. Die flüssigen Mittel belaufen sich zum Zeitpunkt des Bilanzstichtages unverändert auf EUR 0,3 Mio.

Im Berichtsjahr erfolgte eine Dividendenzahlung an Aktionäre in Höhe von EUR 3,9 Mio.

VERMÖGENSLAGE

Zum 31. Dezember 2017 zeigt sich die Bilanzsumme mit EUR 98,8 Mio. um EUR 6,7 Mio. verringert im Vergleich zum Vorjahr (2016: EUR 105,5 Mio.), was im Wesentlichen dem Bilanzverlust - und damit einer Verringerung des Eigenkapitals auf EUR 49,7 Mio. (2016: EUR 62,6 Mio.) - geschuldet ist. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen sind um EUR 6,1 Mio. auf EUR 10,0 Mio. (2016: EUR 3,9 Mio.) angestiegen. Daraus resultiert entsprechend eine Verringerung der Eigenkapitalquote um 9,1 %-Punkte auf 50,2 %.

Bei der Entwicklung der Aktiva haben sich die Finanzanlagen um EUR 1,1 Mio. verringert. Der Rückgang der Anteile an verbundenen Unternehmen um EUR 4,5 Mio. wurde durch einen Anstieg der Ausleihungen an verbunden Unternehmen um EUR 2,2 Mio. und Zugänge bei den Beteiligungen in Höhe von EUR 1,3 Mio. weitgehend ausgeglichen. Die Verringerung der Aktiva ist daher vor allem durch einen Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um EUR 6,6 Mio. auf EUR 12,9 Mio. (2016: EUR 19,5 Mio.) geprägt.

NACHHALTIGKEIT

Verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung erfordert im Sinne einer guten und transparenten Corporate Governance das integre und rechtskonforme Verhalten aller unserer Mitarbeiter. Erst dadurch ist ein langfristiger und nachhaltiger Unternehmenserfolg in der Realität möglich.

R. STAHL setzt die unternehmerische Verantwortung (Corporate Responsibility) als langfristiges Engagement zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen weltweit um. Unser Ziel ist es, nachhaltig Werte für alle unsere Stakeholder zu schaffen und aktive Beiträge für die ökologische und soziale Entwicklung der Gesellschaft zu leisten. Dazu gehört für uns auch die laufende Auseinandersetzung mit unserem Tun und dessen Auswirkungen auf die Gesellschaft. Der einzuhaltende hohe Standard nachhaltigen Handelns für in Deutschland ansässige börsennotierte Gesellschaften ergibt sich dabei bereits aus der geltenden Rechtsordnung und insbesondere dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Darüber hinaus haben wir weitere konzernweit gültige Richtlinien erarbeitet, darunter unser für alle Mitarbeiter verbindlicher Code of Conduct, deren Einhaltung wir durch ein konzernweit wirksames Compliance-Management sicherstellen.

Die Steuerung des R. STAHL-Konzerns erfolgt im Sinne einer gewinnorientierten unternehmerischen Tätigkeit in erster Linie nach finanziellen Zielen, in die auch nichtfinanzielle einfließen können. So tragen wir unserer unternehmerischen Verantwortung Rechnung, die wir im gemeinsamen Kontext ökonomischen, ökologischen und sozialen Handelns verstehen (CSR — Corporate Social Responsibility). Die verantwortungsvolle Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern — allen voran unseren Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Kapitalgebern — und der verantwortungsbewusste Umgang mit der Umwelt nehmen dabei einen hohen Stellenwert in unserer Organisation und unseren Prozessen ein. Da unternehmerischer Erfolg untrennbar mit dem Engagement kreativer und motivierter Mitarbeiter verbunden ist, legen wir als Teil unserer Personalstrategie großen Wert auf attraktive und gute Beschäftigungsbedingungen unter gesunden und sicheren Arbeitsbedingungen, eine faire Vergütung, gezielte Weiterbildungsangebote sowie eine gelebte Chancengleichheit. Unsere Kunden vertrauen auf die ausgezeichnete und die beste Qualität unserer Produkte, die sich durch kompromisslose Sicherheit und Zuverlässigkeit sowie hohe Wertigkeit und Langlebigkeit auszeichnen. Mit technisch herausragenden Produkten und einer nachhaltigen Wertschöpfung wollen wir uns dieses Vertrauen auch in Zukunft verdienen. Daher stellen wir nicht nur hohe Anforderungen an uns selbst, sondern auch an unsere Lieferanten. Neben der Einhaltung von Recht und Gesetz sowie Arbeits- und Umweltstandards setzen wir uns dabei auch zum Ziel, den hohen Qualitätsanspruch unserer Produkte durch einen effizienten Einsatz von Ressourcen zu erreichen.

Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 11. April 2017 ist R. STAHL gemäß § 315b HGB erstmals ab dem Geschäftsjahr 2017 verpflichtet, eine „nichtfinanzielle Konzernerklärung" in den Konzernlagebericht aufzunehmen. Berichtspflichtig im Sinne des § 315c i. V. m. § 289c HGB sind dabei unternehmensbezogene Angaben zu den fünf Aspekten Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Diese Aspekte sind elementare Teile unserer nachhaltigkeitsrelevanten Aktivitäten, über die wir im Rahmen unserer zurückliegenden Konzernlageberichte schon länger berichten. Bei der Erstellung der nichtfinanziellen

Konzernerklärung macht R. STAHL für das Geschäftsjahr 2017 von dem Wahlrecht gemäß § 315b Abs. 3 HGB Gebrauch, alternativ einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht außerhalb des Konzernlageberichts zu erstellen. Der nichtfinanzielle Konzernbericht für das Berichtsjahr 2017 ist seit April 2018 auf der Website www.r-stahl.com unter https://r-stahl.com/ global/unternehmen/verantwortung/ veröffentlicht.

GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE DURCH DEN VORSTAND

2017 war ein sehr schwieriges Jahr für R. STAHL. Umsatz und Ertrag gingen erneut zurück, wobei die schwache erste Jahreshälfte vor allem aus dem geringen Auftragsbestand zu Jahresbeginn resultierte. Zwar deutete eine Zunahme des Auftragseingangs in den ersten sechs Monaten auf eine Umsatzsteigerung in der zweiten Jahreshälfte hin, doch führten Verzögerungen in der technischen Klärung dazu, dass sich ein Teil des für 2017 erwarteten Umsatzes in das Folgejahr verschob. Im Berichtsjahr mussten wir unsere Zielvorgaben daher dreimal nach unten korrigieren. Mit 268,5 Mio. € lagen wir 2017 beim Umsatz leicht oberhalb, beim Auftragseingang mit 284,1 Mio. unterhalb unserer zuletzt veröffentlichten Zielvorgaben.

Die Entwicklung von Auftragseingang und Umsatz fiel 2017 sowohl dem Volumen nach als auch regional sehr unterschiedlich aus: Während die Bestellungen in Deutschland aufgrund hoher Nachfrage aus der Chemie-Industrie zweistellige Wachstumsraten verzeichneten, war insbesondere die Entwicklung in Asien und der Zentralregion aufgrund eines schwachen Projektgeschäfts rückläufig. Beim Umsatz machte sich der schwache Auftragsbestand zu Jahresbeginn vor allem in der Region Amerika bemerkbar, die zweistellige Einbußen hinnehmen musste. In der Zentralregion konnte an das hohe Niveau des Vorjahres, in dem wir von Auslieferungen eines großen Projektauftrags profitiert hatten, nicht angeknüpft werden: Hier ging der Umsatz im hohen einstelligen Bereich zurück. Die Regionen Deutschland und Asien bewegten sich auf Vorjahresniveau.

Mit -6,7 Mio. € erzielten wir ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) vor Sondereinflüssen innerhalb unseres zuletzt angepassten Zielkorridors. Durch ein fokussiertes Management des Working Capital wirkten wir der negativen Ergebnisentwicklung entgegen und erreichten so eine deutliche Verbesserung unseres Free Cashflow auf 8,2 Mio. €.

Kurz- und mittelfristig gehen wir von einer weiteren langsamen Erholung unserer Hauptabsatzmärkte aus. Unabhängig davon hat uns die rückläufige Umsatz- und Ertragsentwicklung der letzten Jahre aber gezeigt, dass wir grundsätzliche strukturelle Anpassungen an Prozessen und Organisation vornehmen müssen, um die Profitabilität von R. STAHL nachhaltig und deutlich zu steigern. Hierzu haben wir ein Maßnahmenpaket entwickelt, mit dessen Umsetzung wir 2018 bereits begonnen haben und das wir in den kommenden zwei Jahren weitgehend abschließen wollen.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die nach §§ 289f und 315d HGB für börsennotierte Aktiengesellschaften geforderte Erklärung zur Unternehmensführung wurde abgegeben und ist auf unserer Website www.r-stahl.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/Corporate Governance öffentlich zugänglich.

BERICHTERSTATTUNG NACH §§ 289A ABS. 1 UND 315A ABS. 1 HGB

Kapitalverhältnisse

Am 31. Dezember 2017 belief sich das gezeichnete Kapital der R. STAHL AG auf 16.500.000,00 €. Es setzte sich aus 6.440.000 auf den Namen lautende Stückaktien zusammen. Eine Aktie gewährt einen rechnerischen Anteil von 2,56 € am Gesellschaftskapital.

Mitglieder der Familien Stahl und Zaiser haben wesentliche Teile des stimmberechtigten Kapitals in einem Konsortialvertrag gepoolt, durch den sie sich verpflichten, ihre Stimmen entsprechend den Beschlüssen des Konsortiums auszuüben bzw. ausüben zu lassen. Mit der Meldung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 10. Juli 2006 haben die Konsorten mitgeteilt, dass sie mehr als 25 % der Stimmrechte an der R. STAHL AG halten. Die Gesamtzahl der Stimmrechte, die dem einzelnen Konsorten nach den §§ 21, 22 WpHG zuzurechnen sind, beträgt nach dieser Meldung individuell zwischen 36,02 und 38,35 % der stimmberechtigten Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte, die dem Konsortium zuzurechnen sind, kann sich seitdem verändert haben, ohne dass sich eine erneute Meldepflicht nach WpHG ergeben hat.

Mit Meldung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 18. August 2015 hat uns die RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG die Schwelle von 10 % der Stimmrechte am 17. August 2015 überschritten hat.

Aktionärsrechte und -pflichten

Dem Aktionär stehen Vermögens- und Verwaltungsrechte zu.

Zu den Vermögensrechten gehören nach § 58 Abs. 4 AktG das Recht auf Teilhabe am Gewinn und nach § 271 AktG am Liquidationserlös sowie nach § 186 AktG das Bezugsrecht auf Aktien bei Kapitalerhöhung.

Zu den Verwaltungsrechten gehören das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen, und das Recht, auf dieser zu reden, Fragen und Anträge zu stellen sowie die Stimmrechte auszuüben.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Hauptversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats der Kapitalseite und den Abschlussprüfer; sie entscheidet über die Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, über Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, über Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien sowie gegebenenfalls über die Durchführung von Sonderprüfungen, über eine vorzeitige Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats und über eine Auflösung der Gesellschaft.

Besetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, von denen sechs von der Hauptversammlung und drei nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen sind. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht gesetzlich zwingend andere Mehrheiten vorgeschrieben sind. Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, so findet eine neue Aussprache nur statt, wenn die Mehrheit des Aufsichtsrats dies beschließt. Andernfalls muss unverzüglich neu abgestimmt werden. Bei dieser erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand hat nach § 12 Abs. 6 der Satzung der Vorsitzende des Aufsichtsrats, wenn auch sie Stimmengleichheit ergibt, zwei Stimmen.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung jeweils für höchstens fünf Jahre ist zulässig.

Ergänzend bestimmt die Satzung in § 6, dass der Vorstand aus einer oder mehreren Personen besteht. Über die Zahl der Vorstandsmitglieder, die Bestellung und den Widerruf der Bestellung sowie die Anstellungsverträge mit ihnen entscheidet der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen.

Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Eine Ermächtigung zum genehmigten Kapital — und damit zum Erwerb oder Verkauf eigener Aktien — lag im Berichtszeitraum nicht vor.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Die R. STAHL AG hat keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Auch wurden den Mitgliedern des Vorstands und Arbeitnehmern keine Entschädigungen im Falle eines Übernahmeangebots zugestanden.

Vergütungssystematik für Aufsichtsrat und Vorstand

Die Grundzüge des Vergütungssystems für Aufsichtsrat und Vorstand sind im Anhang unter dem Punkt „Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats" angegeben, sie sind Bestandteil des Lageberichts.

NACHTRAGSBERICHT

Am 9. Februar 2018 haben Bernd Marx, Mitglied des Vorstands der R. STAHL AG und verantwortlich für das Ressort Finanzen, und der Aufsichtsrat die Beendigung des Dienstverhältnisses zum 30. Juni 2018 vereinbart. Einhergehend hiermit hat Bernd Marx am selben Tag sein Vorstandsmandat niedergelegt. Bis zur Berufung eines Nachfolgers nimmt bis auf Weiteres Dr. Mathias Hallmann, Vorstand der R. STAHL AG, die Aufgaben des bisherigen Finanzvorstands wahr.

Im März 2018 wurden zu dem im September 2015 geschlossenen Konsortialkreditvertrag zusätzliche Vereinbarungen mit den beteiligten Banken getroffen. Detaillierte Angaben hierzu finden sich im Risikobericht des Lageberichts. Im Rahmen dieser Vereinbarungen wurden die Zins- und Avalkonditionen angepasst.

Am 26. April 2018 wurde die Schließung der R. STAHL Nissel GmbH, Wien beschlossen.

RISIKOBERICHT

Im vorliegenden Bericht werden Risiken als interne und externe Ereignisse oder Entwicklungen betrachtet, die sich auf das Erreichen von Zielen und Planwerten negativ auswirken können.

Beschreibung des Risikomanagement-Systems

Das in die Aufbau- und Ablauforganisation des R. STAHL-Konzerns eingebettete Risikomanagement-System (RMS) ist integraler Bestandteil unserer Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen für alle Gesellschaften und Zentralfunktionen. Es umfasst die Gesamtheit der installierten IT-Systeme, Prozesse, Abläufe, Anweisungen und Verhaltensregeln, die in allen unseren Gesellschaften weltweit als gültige Standards implementiert sind, und unterliegt einem laufenden Verbesserungs- und Weiterentwicklungsprozess. Zu seinen Bestandteilen zählen insbesondere die konzernweite Risikoberichterstattung auf Basis des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), ein einheitlicher Planungs- und Controlling-Prozess sowie das interne Überwachungssystem, bestehend aus dem internen Kontrollsystem mit konzerneinheitlichen Richtlinien und der internen Revision.

Darüber hinaus ergänzt ein Compliance-Management das Risikomanagement-System. Die Gesamtheit der implementierten Systeme ermöglicht es der Konzernleitung, Risiken früh zu erkennen, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Das Risikomanagement-System wird auch hinsichtlich seiner Effektivität und Effizienz kontinuierlich kontrolliert und weiterentwickelt sowie entsprechend den gesetzlichen Anforderungen durch den Abschlussprüfer geprüft.

Risikoberichterstattung/Frühwarnsystem

Die bestehende Risikoberichterstattung basiert auf einem Risikokatalog, der in acht Risikobereiche unterteilt ist: Makroumwelt/Länderrisiken, Markt/Wettbewerb, Strategie, unterstützende Prozesse/IT, Leistungswirtschaft, Personal, Finanzwirtschaft und Compliance.

Die Risikoverantwortlichen („risk owner") in den Tochtergesellschaften und die Bereichsleiter der Zentralabteilungen sind in dieses Frühwarnsystem eingebunden und melden quartalsweise die Risiken. Der Risikomanagement-Prozess wird durch ein IT-Tool unterstützt.

Der Risikomanagement-Beauftragte erstellt für jede Gesellschaft einen Risikobericht, der neben der Beschreibung des Risikos auch den potenziellen Risikowert, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit sowie den Maßnahmenplan zur Vermeidung bzw. Reduzierung des Risikos beinhaltet.

Die Risikoeinschätzung erfolgt für einen einjährigen Planungszeitraum. Die Berichterstattung im Lagebericht bezieht sich ebenfalls auf ein Jahr.

Risikobewertung

Im Rahmen der Risikoberichterstattung werden sowohl das Brutto- als auch das Nettorisiko von den jeweiligen Berichtseinheiten angegeben. Das Bruttorisiko beschreibt das maximale Verlustpotenzial ohne Berücksichtigung von Sicherungs- und Risikominderungsmaßnahmen. Nach Gegensteuerungsmaßnahmen ergibt sich das residuale Risiko in Form des Nettorisikos. Um zu ermitteln, welche Risiken einen bestandsgefährdenden Charakter haben, werden sie gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihres Schadensausmaßes klassifiziert. Die Skalen zur Messung dieser beiden Indikatoren auf Bereichs- wie auch Einzelgesellschaftsebene sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

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Eintrittswahrscheinlichkeit Beschreibung
0 bis 10 % sehr unwahrscheinlich
11 bis 20 % unwahrscheinlich
21 bis 50 % möglich
51 bis 90 % wahrscheinlich
91 bis 100 % sehr wahrscheinlich

Gemäß dieser Einteilung wird ein sehr unwahrscheinliches Risiko als ein Ereignis definiert, das nur unter außergewöhnlichen Umständen eintritt. Ein sehr wahrscheinliches Risiko ist ein Ereignis, mit dessen Eintritt innerhalb eines bestimmten Zeitraums fast sicher zu rechnen ist.

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Schadensausmaß Definition der Auswirkungen
unbedeutend unbedeutende negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und Cashflow
gering geringe negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und den Cashflow
mittel einige negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und den Cashflow
hoch erhebliche/bedeutende negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und den Cashflow

Gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren möglichen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und Cashflow werden die Nettorisiken aggregiert auf Konzernebene als „hoch", „mittel" oder „gering" klassifiziert.

Dieser Klassifizierung liegen nachfolgende Wertintervalle für den Nettoschadenserwartungswert (Nettorisiko x Eintrittswahrscheinlichkeit) zugrunde:

• Gering < 1,5 Mio. €

• Mittel 1,5 Mio. € — 5,0 Mio. €

• Hoch > 5,0 Mio. €

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Einstufung bezogen auf die einzelnen Risikobereiche:

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Risikobereich Eintrittswahrscheinlichkeit Nettoschadenserwartungswert
Makroumwelt/Länderrisiken möglich hoch
Markt/Wettbewerb möglich mittel
Unterstützende Prozesse möglich mittel
Strategie unwahrscheinlich mittel
Leistungswirtschaft unwahrscheinlich mittel
Personal wahrscheinlich mittel
Finanzwirtschaft möglich hoch
Compliance unwahrscheinlich mittel

Bedeutende und insbesondere bestandsgefährdende Risiken werden umgehend dem Vorstand bzw. der Konzernleitung mitgeteilt. Die Berichtseinheiten sind verpflichtet, den Vorstand über zeitkritische oder wesentliche Risiken unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die quartalsweise Auswertung aller Risiken dient der Unternehmensleitung als Grundlage, um frühzeitig auf kritische Situationen reagieren und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Regelmäßig wird eine Zusammenfassung aller Risiken der Konzerngesellschaften erstellt, in der alle gemeldeten und bewerteten Risiken aggregiert werden, um das Gesamtrisiko für den Konzern ermitteln zu können. Durch die regelmäßige Berichterstattung erfolgt ebenfalls eine kontinuierliche Information an den Aufsichtsrat bzw. dessen Prüfungsausschuss über die aktuelle Risikosituation der R. STAHL-Gruppe und deren Entwicklung im Zeitablauf. Der Aufsichtsrat beschäftigt sich im Rahmen der Überwachung des Vorstands mit der Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems.

Controlling

Die Mitarbeiter im Beteiligungscontrolling sind die Ansprechpartner für unsere Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Das Beteiligungscontrolling stellt die notwendigen IT-Systeme zur Erfassung und Auswertung betriebswirtschaftlicher Daten zur Verfügung. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows der Gesellschaften werden im Rahmen einer monatlichen Berichterstattung analysiert, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Soll-Ist-Vergleichen liegt. Monatlich wird hierzu im Bereich Controlling eine Forecast-Betrachtung erstellt. Hierdurch wird eine kontinuierliche Information des Vorstands über bestehende Planabweichungen und daraus eventuell resultierende Risiken gewährleistet.

Internes Überwachungssystem

Ein weiterer Bestandteil unseres Risikomanagement-Systems ist das interne Kontrollsystem, das im R. STAHL-Konzern die vom Vorstand eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen beinhaltet, die auf

▪ die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit,

▪ die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Berichterstattung sowie

▪ die Einhaltung der konzernweiten Richtlinien und Standards sowie der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften (Compliance)

gerichtet sind. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmäßig von der internen Revision überprüft.

Internes Kontrollsystem bezogen auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess

Wesentliches Element des internen Kontrollsystems in Bezug auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess ist die konzernweit gültige IFRS-Bilanzierungsrichtlinie, die einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen vorgibt. Die Konzernabschlusserstellung wird unterstützt durch eine einheitliche, standardisierte Berichterstattungs- und Konsolidierungssoftware. Sämtliche in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen berichten in einheitlicher Form an die Muttergesellschaft.

Weitere wesentliche Instrumentarien zur Sicherstellung des Rechnungslegungsprozesses sind:

▪ die konzernweit gültigen Standards für den Finanz- und Verwaltungsbereich,

▪ die eindeutige Aufgabentrennung und Zuordnung von Verantwortlichkeiten,

▪ die Nutzung einheitlicher ERP-Systeme und Standardsoftware sowie

▪ detaillierte Berechtigungskonzepte.

Diese Maßnahmen und Prozesse unterliegen der ständigen Überprüfung durch die verantwortlichen Mitarbeiter der Konzerngesellschaften sowie der Konzernrevision.

Interne Revision

Die interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, Mehrwert zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie dient den Zielen der Organisation, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität und Effizienz der internen Führungs-und Überwachungsprozesse bewertet und dabei hilft, diese ständig weiter zu verbessern. Die Abteilung berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden der R. STAHL AG. Prüfungen erfolgen auf Basis eines jährlichen risikoorientierten Prüfungsplans.

Compliance-Management, Code of Conduct (CoC)

Zur Vermeidung von Verstößen gegen Antikorruptions-, Kartell- oder auch Datenschutzgesetze und um wirtschaftskriminelle Handlungen zu verhindern, haben wir im Rahmen des bestehenden Compliance-Managements entsprechende Regelungen installiert. Unsere Compliance-Organisation ist direkt dem Vorstand zugeordnet, und der Compliance-Beauftragte ist in die Geschäftsprozesse sowie in das Berichts- und Kontrollwesen eingebunden. Compliance ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur und im täglichen Handeln selbstverständlich.

RISIKOSITUATION DER GESELLSCHAFT UND IM KONZERN

Makroumwelt und Länderrisiken

Bedingt durch die internationale Ausrichtung unserer Geschäftsaktivitäten können sich Risiken aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Instabilität in einzelnen Regionen oder Ländern ergeben. Dies kann die Umsatz- und Ertragslage der R. STAHL-Gruppe beeinflussen.

Insbesondere durch die Lage im Mittleren Osten, in Russland und in der Ukraine sowie aus den geplanten wirtschaftspolitischen Umstrukturierungen und Neuausrichtungen in den USA und Großbritannien können sich Risiken für einzelne Tochtergesellschaften ergeben. Dank unserer internationalen Diversifikation können wir auf regionale Marktentwicklungen flexibel und vor Ort reagieren und so ungünstige Entwicklungen kompensieren. Vor dem Hintergrund der herausfordernden wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen achten wir zudem auf unsere Kostenstrukturen, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der R. STAHL-Gruppe zu sichern.

Schließlich birgt die internationale Ausrichtung unserer Geschäftsaktivitäten in unterschiedlichen Jurisdiktionen auch ein Rechtsrisiko. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit sind die R. STAHL AG sowie ihre Tochtergesellschaften in wenigen anhängigen Gerichtsverfahren als Beklagte bzw. Antragsgegner involviert. Hier können negative Entscheidungen zu Lasten der jeweils betroffenen Gesellschaft im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden. Die Gesellschaften von R. STAHL verteidigen sich in diesen Verfahren in der tatsächlich und rechtlich gebotenen Weise. Eine sichere Prognose des Ergebnisses solcher Verfahren ist nicht möglich. Jedoch erwarten wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und den Cashflow.

Markt und Wettbewerb

R. STAHL ist mit attraktiven Produkten und Lösungen in dynamischen Märkten aktiv. Dabei hängt unser Geschäft stark vom Investitionsklima in unseren Kundenbranchen ab. Um dem zunehmenden Wettbewerbsdruck auch durch neue Anbieter im Komponentengeschäft zu begegnen, festigen wir unsere Marktposition durch den kontinuierlichen Ausbau unserer Technologieführerschaft, durch die horizontale und regionale Diversifikation sowie durch die Entwicklung von Produkten, die aufgrund ihrer effizienzsteigernden und kostensenkenden Eigenschaften von unseren Kunden geschätzt werden.

Auch im Systemgeschäft, in dem die Markteintrittsbarrieren zwar höher sind und damit das Konkurrenzrisiko geringer ist, ist das Auftreten neuer Wettbewerber nicht generell auszuschließen. Daneben können sich bestehende Wettbewerber durch Allianzen oder andere Maßnahmen Marktvorteile verschaffen. Den Herausforderungen des Marktes begegnen wir mit unserem exzellenten Know-how und unserer langjährigen Erfahrung.

Um Kosten einsparen und so die Folgen des gesunkenen Preisniveaus für Rohöl zumindest teilweise abfedern zu können, erhöhen zahlreiche Energiekonzerne den Preisdruck auf ihre Lieferanten. Diese verschärfte Preispolitik stellt ein Risiko für unser Geschäft vor allem mit Blick auf das Erreichen unserer Ergebnisziele dar.

Die internationale Aufstellung von R. STAHL birgt ferner das Risiko, dass Kunden regionale Anbieter bevorzugen, weil sie zum einen deren Produkte besser kennen, ein höheres Vertrauen in deren Produkteigenschaften haben oder aus politischen Gründen hierzu angehalten sind. Da R. STAHL als Teil seiner Geschäftsstrategie auch eine Verbreiterung der Kundenbasis anstrebt, ist der Aufbau von Bekanntheit und Reputation entscheidend. Dazu beschäftigen wir eine angemessene Anzahl an hochqualifizierten Vertriebsexperten, sind international auf Messen vertreten und bieten eigene Seminare an, um Kunden im Umgang mit unseren Produkten zu schulen.

Strategische Risiken

Bei der Erschließung neuer Märkte und Branchen sowie beim Ausbau bestehender Vertriebsgebiete — auch durch Akquisitionen — können sich neue Risiken ergeben, die im Vorfeld nicht vollständig einschätzbar sind. Wir analysieren das Risikopotenzial einzelner Märkte und Branchen in den unterschiedlichsten Regionen und berücksichtigen dieses bei der Risikobeurteilung. Die Risiken im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Unternehmens behandeln wir mit der entsprechenden Sorgfalt.

Darüber hinaus bestehen Beschaffungsrisiken. So können die Einkaufspreise je nach Marktsituation Schwankungen unterliegen und unsere Kostenstrukturen beeinflussen. Auch besteht grundsätzlich das Risiko einer zeitweisen Nichtverfügbarkeit wichtiger Ausgangsmaterialien. Wir beugen diesen Risiken durch konsequentes Kostenmanagement und internationale Beschaffung vor. Dennoch sehen wir derzeit Engpässe in der Verfügbarkeit bei einigen der in unseren Produktionsprozessen verwendeten Elektronik-Komponenten und Kunststoffen. Unabhängig davon kann auch umgekehrt eine rückläufige Nachfrage bei unseren Lieferanten deren Insolvenzrisiko und dadurch unser Beschaffungsrisiko prinzipiell erhöhen. Wir minimieren dieses Risiko durch aktives Monitoring von Finanzdaten der wichtigsten Zulieferer sowie durch die Beobachtung von Preisverhalten und Lieferleistung.

Ferner verringern wir durch Second-Source-Freigaben die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten. Als nach wie vor eher gering stufen wir das Risiko von Produkt- und Markenpiraterie ein. Ständige Verbesserungen unserer Kernprodukte und Produktionstechnologien, unser Spezialwissen sowie unsere Erfahrung verringern das Risiko, dass R. STAHL-Produkte in vergleichbarer Qualität kopiert werden. Im Bereich Explosionsschutz zählen Qualität und Zertifizierungssicherheit zu den wesentlichen Kaufkriterien.

Risiken aus unterstützenden Prozessen

Im Bereich Explosionsschutz geht es in erster Linie um die Sicherheit von Menschen, Maschinen und der Umwelt - deshalb hat die Qualität unserer Produkte oberste Priorität. Produktfehler führen zwar nicht zwangsläufig zu lebensgefährlichen Situationen, können jedoch unseren Ruf in hohem Maße schädigen. Eine zentrale Rolle hinsichtlich der Risikominimierung im Bereich der Produktqualität spielt daher ein konsequentes Qualitätsmanagement mit kontinuierlichem Verbesserungsprozess. Die vollständige Qualitätskontrolle jeder gefertigten Komponente und jeder Systemlösung ist für die meisten unserer Produkte unerlässlich. Zudem unterliegen auch zugelieferte Bestandteile sowie deren Lieferanten strengen Qualitätsanforderungen und werden sorgfältig kontrolliert. Auch wenn diese Kontrollen und Qualitätsprüfungen einerseits zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand verursachen, verschaffen uns diese hohen Qualitätsstandards sowie unsere Explosionsschutz-Expertise Wettbewerbsvorteile, die sich positiv auf Absatz und Image unserer Produkte und Dienstleistungen auswirken.

Im Zuge des wachsenden Konkurrenzdrucks in allen Branchen der Elektronikindustrie gewinnen Lieferzeit und Liefertreue fortwährend an Bedeutung für die Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Zu lange Lieferzeiten oder nicht eingehaltene Liefertermine stellen prinzipiell Risiken für die Kundenbindung und damit für die weitere Geschäftsentwicklung dar. Nach verschiedenen Maßnahmen zur Optimierung unserer Logistik, Fertigung und Abwicklungsprozesse in den vergangenen Jahren haben wir 2017 konsequent weitere Verbesserungen bei der Liefertreue umgesetzt.

Risiken im Zusammenhang mit Informationstechnologien

Im internationalen Handel wie auch in der industriellen Produktion nimmt die Digitalisierung von Prozessen stetig zu. Damit einhergehend wächst das Risiko, Attacken aus dem Bereich der Cyberkriminalität ausgesetzt zu sein. Wir arbeiten intensiv an unserer IT-Sicherheit, um das Risiko von externen sowie internen Bedrohungen zu minimieren. Zu den entsprechenden Maßnahmen gehört unter anderem die Verkürzung von Restore-Zeiten, um im Falle eines solchen Angriffs schnell wieder einsatzfähig zu sein. Darüber hinaus überprüfen wir laufend die Rollenkonzepte unserer ERP-Software und passen administrative Berechtigungen nach dem „need-to-know"-Prinzip an.

Trotz des weltweit weiter gestiegenen Risikos, Cyberkriminalitäts-Attacken ausgesetzt zu sein, ist es R. STAHL bisher gelungen, schädigende Sicherheitsvorfälle zu vermeiden. Durch unser umfassendes IT-Sicherheits- und „Business Continuity"-Konzept und unterstützt durch klare Vorgaben im Bereich der Zahlungs- und Finanzprozesse konnten alle bisherigen Angriffsversuche aufgedeckt oder abgewehrt werden. Die Auswirkungen durch die zu Beginn des Jahres 2018 bekannt gewordenen Sicherheitslücken im Bereich von Mikroprozessoren sind durch unser aktives IT-Security-Management beherrschbar. Sicherheitsupdates können zeitnah und weitgehend automatisiert auf die betroffenen Systeme verteilt werden, ohne die IT-unterstützten Geschäftsprozesse zu beeinträchtigen. Auch 2017 haben uns externe Auditoren einen hohen Sicherheitsstandard attestiert.

Neben der Datensicherheit hat Datenschutz bei R. STAHL einen hohen Stellenwert. Entsprechende Schulungen unserer Mitarbeiter führen wir bei Einstellung sowie anlassbezogen, z. B. bei Änderung regulatorischer Vorgaben, durch. Personenbezogene Daten aus der EU werden ausschließlich auf Servern in der EU gespeichert. Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind bisher nicht aufgetreten.

Das Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum 25. Mai 2018 vereinheitlicht europaweit die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. R. STAHL hat bereits frühzeitig ein Projektteam installiert, das die erweiterten Anforderungen der DSGVO analysiert, bewertet und die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen ableitet. Der Schutz von personenbezogenen Daten gehört seit jeher zu den Grundsätzen der Geschäftspolitik von R. STAHL, sodass wir zuversichtlich dem Inkrafttreten der DSGVO entgegensehen.

Leistungswirtschaftliche Risiken

Mit internationalen Produktionsstandorten stellt sich R. STAHL der wachsenden Anforderung internationaler Kunden an die Verfügbarkeit von Ansprechpartnern vor Ort und entsprechend verkürzter Lieferzeiten. Zwar geht mit dieser teilweisen Dezentralisierung unserer Produktion ein erhöhtes Risiko schwankender Auslastung am Stammsitz in Waldenburg einher, doch erwarten wir, dass uns diese internationale Aufstellung mittelfristig stärkeres Wachstum ermöglicht und damit in Summe unser Geschäft positiv beeinflussen wird. Um dem Risiko geringer Kapazitätsauslastungen — und daraus entstehendem Margendruck — zu begegnen, setzen wir darüber hinaus auf schlanke und flexible Abwicklungs- sowie Produktionsprozesse.

Personalrisiken

Expertenwissen und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter von R. STAHL sind eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg. Durch den zunehmenden Fachkräftemangel sowie den starken Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt können sich Risiken bei der Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter sowie der langfristigen Bindung unserer Belegschaft an das Unternehmen ergeben.

Um diesen Risiken entgegenzuwirken legen wir zur nachhaltigen Steuerung unserer Personalressourcen einen besonderen Schwerpunkt auf den Ausbildungsbereich. Mit der Fokussierung auf technische Kompetenzen bildet R. STAHL elf Berufsbilder aus, die die Lücken schließen, die durch den Mangel an Fachkräften und den Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt entstehen.

Darüber hinaus können sich Risiken durch die Fluktuation von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen ergeben. Diese Risiken mindern wir durch unsere Personalentwicklungsmaßnahmen, die das Ziel haben, Leistungsträger an das Unternehmen zu binden.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Im Rahmen unserer Geschäftsaktivitäten können sich Währungs-, Zinsänderungs-, Kredit-, und Liquiditätsrisiken ergeben, die wir durch Einsatz marktüblicher Finanzinstrumente begrenzen.

Da Wechselkursentwicklungen aufgrund der Vielzahl von beeinflussenden Faktoren in der Regel durch hohe Volatilität gekennzeichnet sind, ist eine sichere Währungsprognose generell schwierig. Den sich aus der unvorhersehbaren Änderung von Wechselkursen wichtiger Währungen ergebenden Risiken begegnen wir daher mit einer Reihe von Maßnahmen. Langfristiger, strategischer Natur ist hierbei vor allem das Unterhalten von Produktionskapazitäten in den für uns wichtigen Währungsräumen wie beispielsweise den USA. Nachteilige währungsgetriebene Veränderungen bei der Umsatzentwicklung werden so durch entsprechende Kostenvorteile gedämpft („natural hedge"), was zu verringerter Währungsanfälligkeit der Ergebnisentwicklung führt. Darüber hinaus sichern wir opportunistisch die vorhandenen und geplanten Fremdwährungsvolumen durch Devisentermingeschäfte ab. Insbesondere die Entwicklung des US-Dollars, der den Großteil unseres Fremdwährungsvolumens einnimmt und darüber hinaus auch die Entwicklung anderer Währungen beeinflusst, ist für uns ausschlaggebend.

Zur Finanzierung unserer geschäftlichen Aktivitäten nehmen wir grundsätzlich fristenkongruent Fremdkapital auf. Ein sich aus variierenden Zinssätzen ergebendes Risiko sichern wir bei Bedarf über derivative Finanzinstrumente ab. Die Finanzierung unserer Immobilien erfolgt regelmäßig zu Festzinssätzen. Grundsätzlich sind die Laufzeiten der Währungs- und Zinssicherungsgeschäfte an den Grundgeschäften ausgerichtet. Der Handlungsrahmen, die Verantwortlichen, die finanzwirtschaftliche Berichterstattung sowie die Kontrollmechanismen für Finanzinstrumente sind konzerneinheitlich festgelegt.

Die R. STAHL AG und ihre Tochtergesellschaften verfügten zu jedem Zeitpunkt im Berichtsjahr 2017 über ausreichende Liquidität. Im September 2015 hat die R. STAHL AG einen Konsortialkreditvertrag zur Finanzierung des Konzerns abgeschlossen, der eine Laufzeit von fünf Jahren hat und eine Barlinie von 95 Mio. € mit einer Erweiterungsoption von 25 Mio. € für Akquisitionen vorsieht. Der Vertrag enthält marktübliche Vereinbarungen zur Einhaltung der Finanzierungsstärke (Financial Covenants), die bei Verletzung zu einer Anpassung der Vertragskonditionen oder auch zu einer Vertragskündigung durch die beteiligten Banken führen können. Nachdem sich abzeichnete, dass R. STAHL zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 aufgrund des erwarteten Jahresergebnisses die Financial Covenants dieses Vertrags nicht wird einhalten können, stimmten die beteiligten Banken auf Antrag von R. STAHL im Dezember 2017 einer temporären Neufestsetzung der Financial Covenants zu. Die temporär für den 31. Dezember 2017 neu festgesetzten Financial Covenants wurden seitens der Gesellschaft eingehalten. Die beteiligten Banken stimmten darüber hinaus im März 2018 einem Vertragskündigungsverzicht bis zum 31. Juli 2018 zu. In dieser Ergänzungsvereinbarung zum Konsortialkreditvertrag vom März 2018 wurde eine Selbstverpflichtung der R. STAHL AG, 30 Mio. € der zur Verfügung stehenden Linien bis zum 30. September 2018 nicht in Anspruch zu nehmen, festgeschrieben. Ferner verpflichtete sich die R. STAHL AG, bis zum 31. Mai 2018 einen detaillierten Maßnahmenplan hinsichtlich der angestrebten Ergebnisverbesserungen zu erstellen. Diese Maßnahmen zielen im Wesentlichen auf die Optimierung der Supply Chain (Bereinigung des Produktportfolios, Optimierung der Fertigungsabläufe (lean), Einkauf) sowie der Vertriebsstrukturen und -prozesse (u.a. Standardisierung). Zusätzlich dazu wurde, wie mit den Konsortialbanken vereinbart, bei R. STAHL ein Independent Business Review (IBR) durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Dieser umfasst neben der Erläuterung des detaillierten Maßnahmenplans eine Beurteilung der zukünftigen Ertragslage unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen. Die Ergebnisse des IBR, der inhaltlich den Anforderungen der Konsortialbanken entspricht, wurde diesen fristgerecht zum 31. Mai 2018 zur Verfügung gestellt. Im Rahmen neu aufzunehmender Vertragsverhandlungen wird der IBR als Grundlage herangezogen werden. Im Ergebnis bescheinigt der IBR R. STAHL bei einer konsequenten Umsetzung der definierten und bereits eingeleiteten Maßnahmen die objektive Restrukturierungsfähigkeit. Im Fall einer Nichtfortführung des Konsortialkreditvertrags besteht ein hohes Risiko im Sinne unserer Risikoklassifizierung, was eine Gefährdung des Fortbestands der Gesellschaft („going concern") darstellen kann.

Dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit einzelner Kunden begegnen wir mit gezieltem Monitoring der Außenstände und des Zahlungsverhaltens. Im Bedarfsfall nehmen wir Wertberichtigungen vor.

Eine detaillierte Beschreibung der zum Bilanzstichtag gehaltenen Sicherungsinstrumente sowie weitere Angaben zu den Währungs-, Zins-, Kredit- und Liquiditätsrisiken sind im Konzernanhang unter den Punkten „Derivative Finanzinstrumente" und „Management von Finanzrisiken" zu finden.

Compliance-Risiken

Als börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland unterliegt R. STAHL den deutschen Rechtsvorschriften zur Unternehmensführung sowie den Anforderungen weiterer Rechtssysteme. Das regulatorische Umfeld hat sich in den letzten Jahren signifikant verschärft, insbesondere durch die striktere Anwendung bestehender Gesetze sowie die Erweiterung und Verschärfung von Straftatbeständen. Beispielhaft sind hier die Antikorruptionsgesetze in Deutschland, in den USA („Foreign Corrupt Practices Act") und in Großbritannien („Bribery Act") zu nennen. Alle diese Regelungen sind sehr komplex. Jede Nichteinhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften oder jede gegen unser Unternehmen vorgebrachte Beschuldigung eines Gesetzesverstoßes, ob gerechtfertigt oder nicht, könnte sich in erheblichem Maße negativ auf das Ansehen und damit auch auf R. STAHLs Börsenkurs und Geschäftstätigkeit auswirken.

Eine exakte Bewertung dieser Risiken ist aufgrund der Vielzahl von relevanten gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen sowie der großen Anzahl möglicher Verstöße schwierig. Wir prüfen laufend die aktuellen gesetzlichen Anforderungen sowie neue Entwicklungen im Compliance-Umfeld, die in unserer Branche oder in der Wirtschaft allgemein auftreten. Im internationalen Kontext unterstützen uns teils spezialisierte Kanzleien vor Ort, teils lokale Kooperationspartner renommierter deutscher oder Niederlassungen internationaler Kanzleien. Auf Basis dieser Informationen und anderer verfügbarer Quellen bringen wir unsere Compliance-Regeln kontinuierlich auf den neuesten Stand. Um möglichst effektiv dafür zu sorgen, dass unsere Beschäftigten unsere Verhaltensrichtlinie („Code of Conduct") kennen und sie einhalten, weisen wir unsere Führungskräfte einmal jährlich auf unsere Antikorruptionsrichtlinien hin wie auch auf deren Pflicht, ihre Mitarbeiter darin zu schulen. Bei Neueinstellungen gehört die Kenntnisnahme der Verhaltensrichtlinie zum Einstellungsprozess. Der Konzern-Compliance-Beauftragte koordiniert alle Maßnahmen in

diesem Bereich. Trotz der bestehenden Compliance-Regeln und vorhandener interner Kontrollsysteme kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Personen unsere Kontrollmechanismen vorsätzlich umgehen, um sich persönlich einen Vorteil zu verschaffen. Obwohl wir den Eintritt dieses Risikos als unwahrscheinlich einschätzen, wären damit negative Auswirkungen auf das Ansehen unseres Unternehmens, unsere Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage verbunden.

GESAMTAUSSAGE ZUR RISIKOSITUATION

Vorstand und Aufsichtsrat von R. STAHL halten das Risikomanagement-System für geeignet, die vorhandenen Risiken zu erkennen, zu quantifizieren und zu analysieren, um sie adäquat zu steuern. Nach sorgfältiger Würdigung der Gesamtrisikolage sind die Verantwortlichen zu dem Ergebnis gekommen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Konzernlageberichts die bestehenden Risiken sowohl im Rahmen von Einzelbetrachtungen als auch kumuliert mit Ausnahme des unter den finanzwirtschaftlichen Risiken beschriebenen Sachverhalts begrenzt sind.

CHANCEN- UND PROGNOSEBERICHT

CHANCEN

Zur Identifizierung und Wahrnehmung der sich uns eröffnenden Chancen beobachten wir fortlaufend die Entwicklungen in unseren Märkten. Darüber hinaus erhalten wir aus dem Dialog mit unseren Kunden, Lieferanten und Partnern frühzeitig wertvolle Informationen zu Branchentrends und den steigenden Anforderungen, die Kunden an unsere Produkte stellen. Die sich daraus ergebenden Chancen und Potenziale fließen in die strategische Ausrichtung der R. STAHL-Gruppe sowie in die Allokation der unternehmensweiten Ressourcen ein. Die Chancen werden getrennt vom Risikomanagement-Prozess erhoben.

Langfristige Chancen

Die wachsende Weltbevölkerung und der sich daraus ergebende stetig steigende Energiebedarf der Menschheit bieten langfristige Wachstumschancen für R. STAHL. Neben der voranschreitenden industriellen Entwicklung, insbesondere in den Schwellenländern, sorgt dabei vor allem die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Entwicklungsländern für einen kontinuierlichen Anstieg der Energienachfrage. Mit in den westlichen Industrienationen zunehmender gesellschaftlicher Ablehnung des Energieträgers Kohle wird die Energieversorgung dabei zunehmend durch Erdgaskraftwerke oder die Verbrennung von Erdöl sichergestellt. Aber auch den klimapolitisch geforderten Ausbau der erneuerbaren Energien betrachten wir als Chance. Um mit diesen volatilen Energieträgern eine stabile Versorgung sicherzustellen, müssen effiziente technische Möglichkeiten geschaffen werden, die die wetter- und tageszeitabhängige elektrische Energie aus Wind- und Sonnenkraft in zeitlich längerfristiger Form speichern können. Zu den künftig aussichtsreichsten Möglichkeiten gehört hierbei die Umwandlung und Speicherung elektrischer Energie in Form von Wasserstoff, Methan oder Methanol und deren bedarfsmäßige Wiederverstromung. Da alle diese Trägerstoffe in hohem Maße explosionsfähig sind, kann sich daraus langfristig ein

entsprechender Bedarf für Explosionsschutzlösungen nicht nur für deren Produktion, sondern auch für Transport und Rückverstromung ergeben. Zur Vermeidung von Abhängigkeiten eines pipelinegebundenen Transports auf dem Landweg gewinnt dabei zunehmend der Schiffstransport mittels LNG-Tankern an Bedeutung, für die R. STAHL ein breites Spektrum explosionsgeschützter Ausrüstung anbietet.

Neben einem steigenden Bedarf an Energie bringt das Wachstum der Weltbevölkerung auch eine höhere Nachfrage nach Produkten aus allen anderen Bereichen des Lebens wie beispielsweise Nahrungsmittel, Wohnraum, Bekleidung oder Mobilität mit sich. Davon profitieren sowohl die Nahrungsmittelindustrie als auch die chemische Industrie, denen R. STAHL mit maßgeschneiderten Explosionsschutzlösungen für ihre Produktionsanlagen zur Verfügung steht. In noch höherem Maße ist mit einem Anstieg des Bedarfs an Pharma-Produkten zu rechnen, da nicht nur die Zahl der Menschen auf der Erde wächst, sondern auch deren Lebenserwartung und Gesundheitsbewusstsein.

Schließlich führt auch der politische und gesellschaftliche Wille nach einer Etablierung und Durchsetzung ausreichend hoher Sicherheitsstandards in der Prozessindustrie zu wachsender Nachfrage nach Explosionsschutzlösungen weltweit.

Mittelfristige Chancen

Mittelfristig ergeben sich für R. STAHL Chancen aus dem Ausbau der Marktposition und der Erschließung neuer Märkte. Dabei spielt für uns auch eine kontinuierliche, zielgerichtete Forschungs- und Entwicklungsarbeit, mit der wir uns in der Vergangenheit marktführende Positionen in zahlreichen Produktbereichen erarbeitet haben, eine Schlüsselrolle.

Aufgrund der steigenden Sicherheitsanforderungen an die Betreiber technischer Anlagen sehen wir zudem die Chance, über unser Angebot an ganzheitlichen individuellen Systemlösungen Wachstum generieren zu können. Auf diesem Gebiet ist R. STAHL schon heute weltweit führend. In eine ähnliche Richtung zielen wir mit der Ausweitung unseres Produktangebots um Dienstleistungen, die unsere Kunden aufgrund zunehmender Regulierung und limitierten eigenen Kapazitäten bei uns nachfragen. Darüber hinaus ergeben sich Chancen aus der Fokussierung unserer Kunden auf das eigene Kerngeschäft und die damit einhergehende Auslagerung von Engineering- und Maintenance-Funktionen. Ebenso stellen Schulungsangebote und Services, die das Sicherheitsmanagement der Prozessanlagen erleichtern, attraktive Wachstumschancen für uns dar.

Aus regionaler Sicht bietet uns die fortschreitende Öffnung weiterer Märkte für den Explosionsschutz-Standard IECEx, der sich auch in internationalen Projekten immer mehr durchsetzt, weiteres Wachstumspotenzial. Wichtige regionale Zielmärkte sind für uns Osteuropa und die afrikanischen Länder südlich der Sahara, zu denen wir mit den 2016 getätigten Beteiligungen in diesen Ländern verbesserte Zugangswege etabliert haben.

Mittelfristige Chancen zur Erhöhung unserer Produktivität und Profitabilität sehen wir in der Optimierung unserer internen Strukturen und Prozesse. Hierzu zählen insbesondere die im vorderen Teil dieses Geschäftsberichts beschriebenen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung.

Kurzfristige Chancen

Kurzfristig ergeben sich für uns Chancen aus einer weltweit steigenden Investitionstätigkeit in Anlagen zur Förderung und Verarbeitung von Erdöl und Erdgas sowie deren Nachfolgeprodukte. Als kurz- bis mittelfristiger Natur betrachten wir das enorme Nachfragepotenzial für Automatisierungslösungen, das sich unseres Erachtens weitgehend unabhängig von konjunkturellen Einflüssen etablieren wird.

Bei der Verfolgung unserer Chancen berücksichtigen wir grundsätzlich unsere finanziellen Handlungsmöglichkeiten. Ungünstige konjunkturelle Rahmenbedingungen könnten dazu führen, dass wir bestehende Chancen nur verzögert oder nicht in vollem Umfang nutzen können. Ausführliche Informationen dazu und zu anderen Risiken sind dem Risikobericht zu entnehmen.

PROGNOSE FÜR 2018

Als international aufgestellter Spezialanbieter im Bereich der Elektronikindustrie produzieren und vermarkten wir unsere Produkte und Lösungen weltweit. Unser Geschäft hängt daher von den Entwicklungen der Weltkonjunktur sowie einiger wesentlicher Fremdwährungen ab, insbesondere vom US-Dollar. Branchenseitig haben neben der Öl- und Gasindustrie die Chemie- und Pharmaindustrie die für unser Geschäft größte Bedeutung.

Weiter zunehmendes Wachstum der Weltkonjunktur prognostiziert

In seiner Einschätzung vom Januar 2018 geht der Internationale Währungsfonds (IWF) für das laufende Jahr von einem weiteren Anstieg des weltweiten Wirtschaftswachstums auf 3,9 % aus. Darin spiegeln sich sowohl die derzeitige gute globale Wachstumsdynamik als auch die zu Jahresbeginn deutlich gesenkte Unternehmenssteuer in den USA wider, woraus sich dort nach Ansicht des IWF ein weiterer Anstieg des Wirtschaftswachstums auf 2,7 % entwickeln sollte. Für den Euro-Raum wird mit einem leichten Rückgang auf 2,2 % gerechnet, u. a. auch aufgrund einer leicht auf 2,3 % nachlassenden Wachstumsdynamik in Deutschland. Die größten Wachstumsraten erwartet der IWF für die Schwellenländer mit einem Plus von 4,9 %, allen voran Indien (+7,4 %) und China (+6,6 %).

US-Dollar-Wechselkurs und Ölpreis für 2018 auf aktuellem Niveau erwartet

Hinsichtlich der Entwicklung des US-Dollars gehen Marktexperten trotz mehrerer im Berichtsjahr erwarteter Zinserhöhungsschritte der US-amerikanischen Zentralbank überwiegend von einem anhaltend niedrigen Wechselkurs im Bereich zwischen 1,15 und 1,25 US$/€ aus. Als Grund wird neben solidem Wirtschaftswachstum in der Euro-Zone auch deren weitere Stärkung hin zu einer politischen Gemeinschaft gesehen.

Mit Blick auf die Entwicklungen auf dem Ölmarkt geht die OPEC für das laufende Jahr in ihrem monatlichen Marktbericht vom Februar 2018 von einer weltweit anhaltend steigenden Nachfrage aus. Mit einem erwarteten Plus von täglich 1,6 Mio. Barrel liegt die Steigerungsrate dabei auf dem Niveau des Vorjahres. Dem Bericht zufolge zielt die OPEC darauf ab, ihren bereits im Jahr 2017 verfolgten Kurs einer Preiserholung und -stabilisierung durch Vermeidung eines Überangebots fortzusetzen und ihre eigenen Fördermengen an die der Nicht-OPEC-Staaten anzupassen. Vor diesem Hintergrund scheint die Annahme eines Rohölpreises — auch nach Ansicht des IWF — von im Jahresdurchschnitt etwa 60 US$ je Barrel für 2018 plausibel. Eine solche Entwicklung ließe eine Fortsetzung der bereits im Berichtsjahr begonnenen Erholung der Investitionen in vorhandene und neue Anlagen zur Förderung und Verarbeitung von Öl und Gas und damit auch eine zunehmende Nachfrage nach Lösungen für den Explosionsschutz erwarten.

Anhaltende Wachstumsdynamik in den Branchen Chemie, Pharma und Elektronik

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) geht in seiner Einschätzung vom Dezember 2017 für das laufende Jahr von einem Wachstum der Chemie- und Pharmaproduktion auf 3,3 % aus. Haupttreiber sind dabei insbesondere Indien mit einem Plus von 7,0% und China mit einem Zuwachs von 5,5 %. Für Deutschland wird — ebenso wie für die USA — mit einem Anstieg von 2,0 % gerechnet.

Für die Elektroindustrie in Deutschland erwartet der Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) in seinem Konjunkturbarometer vom Februar 2018 auf Jahressicht einen Anstieg der preisbereinigten Produktion um 3 %. Zu Jahresbeginn hat sich die Kapazitätsauslastung im Durchschnitt weiter auf 89,0 % erhöht, beim Auftragsbestand war ein Reichweitenanstieg von 2,7 auf 3,1 Produktionsmonate zu verzeichnen.

Für 2018 Steigerungen bei Auftragseingang und Umsatz erwartet

Vor dem Hintergrund der robusten gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Wachstumsprognosen gehen wir für 2018 von einer steigenden Nachfrage auch nach unseren Produkten und Lösungen aus. Zuwächse im Auftragseingang erwarten wir dabei sowohl aus der Öl- und Gas- als auch der Chemie- und Pharmaindustrie. Steigende Produktionsmengen in diesen Branchen sollten dabei sowohl die Wartungs- als auch die Investitionen im Neuanlagenbau stimulieren. Wir gehen davon aus, dass sich dies in wachsender Nachfrage nach unseren Komponenten und Systemen sowie in zunehmenden Projektabschlüssen niederschlagen wird.

Mit wachsendem Anteil von Projekten an unserer Geschäftsentwicklung nimmt prinzipiell auch die Volatilität unserer Auftrags- und Umsatzentwicklung zu. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Nachfrage nach Produkten für den Explosionsschutz erst zeitverzögert zur Nachfragebelebung in den Abnehmerbranchen ansteigt. Dennoch gehen wir davon aus, dass von dem für 2018 erwarteten steigenden Auftragseingang auch die Umsatzentwicklung profitieren wird. Eine gute Basis dafür ist mit dem soliden Auftragsbestand in Höhe von 92,3 Mio. € zum 31. Dezember 2017 gelegt, der deutlich über demjenigen zu Jahresbeginn 2017 liegt (1. Januar 2017: 80,7 Mio. €).

Erste Beiträge zu einer positiven Umsatzentwicklung im Jahr 2018 sollten ferner von unserer im April neu aufgestellten Vertriebsorganisation kommen. Durch die geschaffenen klaren regionalen Verantwortlichkeiten in unserer neuen globalen Konzernvertriebssteuerung wollen wir die sich uns in unseren Märkten bietenden spezifischen Chancen besser nutzen. In die gleiche Richtung zielen wir mit der Neuaufstellung unserer Marketingorganisation, die künftig nach Produktklassen organisiert und ebenso mit globaler Verantwortung arbeiten wird. Steigende Aufträge und Umsätze erwarten wir dabei vor allem aus unseren Automatisierungslösungen und aus dem weiteren Ausbau unseres LED-Leuchten-Geschäfts. Spätestens ab dem Jahr 2019 sollten auch unsere neuen Gehäusetypen EXpressure® zum Umsatzwachstum beitragen.

Ertragssituation wird von Nachfragebelebung profitieren

Wir rechnen damit, dass das bei Auftragseingang und Umsatz erwartete Wachstum positive Effekte auf unsere Ertragslage haben wird. Für das EBITDA vor Sondereinflüssen erwarten wir daher — ausgehend von 5,8 Mio. € im Jahr 2017 — für 2018 eine Steigerung im mittleren bis hohen zweistelligen Prozentbereich. Die im laufenden Jahr geplanten Sondereinflüsse stehen dabei insbesondere im Zusammenhang mit den bereits begonnenen und künftigen Effizienzsteigerungsmaßnahmen.

Weiterhin stabile Finanz- und Vermögenslage

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 belief sich die Eigenkapitalquote des R. STAHL-Konzerns auf 27,7 %. Auf der Basis der erwarteten Ertragsentwicklung gehen wir für 2018 von einer leicht rückläufigen, aber weiterhin soliden Eigenkapitalbasis aus. Starke Schwankungen des Rechnungszinses, die in der Vergangenheit zu erhöhter Volatilität bei der Bewertung der Höhe unserer Pensionsverpflichtungen geführt und so Einfluss auf das Eigenkapital genommen haben, erwarten wir für das laufende Jahr nicht.

Die Entwicklung unseres Free Cashflow wird 2018 einerseits von der erwarteten Erholung unserer Ertragslage, andererseits von der Zahlungswirksamkeit der geplanten Sondereinflüsse geprägt sein. Davon unabhängig werden wir unsere bereits im Vorjahr begonnenen Maßnahmen zur Verbesserung des Working Capital weiter vorantreiben, bei denen wir allerdings mit teils gegenläufigen Effekten aus der Ausweitung unseres Geschäfts und des damit verbundenen Aufbaus bei Vorräten sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen rechnen. Das hohe Niveau des Vorjahres werden wir daher nicht erreichen. Aus diesem Grund rechnen wir gegenüber 2017 im laufenden Jahr mit einem Rückgang des Cashflows aus operativer Tätigkeit.

Investitionen auf Vorjahresniveau, keine signifikanten Effekte aus Finanzierungstätigkeit

Unser Investitionsvolumen wird sich 2018 etwa auf dem Niveau des Vorjahres bewegen. Da für das laufende Jahr weder auf der Eigenkapital- noch auf der Fremdkapitalseite signifikante Mittelzu- oder -abflüsse geplant sind, gehen wir von einer gegenüber dem Vorjahr etwa unveränderten Nettoverschuldung zum Jahresende aus.

GESAMTEINSCHÄTZUNG: DEUTLICHE ERHOLUNG DER ERTRAGSLAGE

Wir sind mit einem soliden Auftragsbestand in das Jahr 2018 gestartet. Die guten konjunkturellen Aussichten der Weltwirtschaft sowie in unseren Hauptabsatzmärkten und -branchen stimmen uns zuversichtlich, dass 2018 auch die Nachfrage nach Explosionsschutzprodukten zunehmen wird. Hinsichtlich der für unser Geschäft mittelbar oder unmittelbar wesentlichen externen Einflussfaktoren, insbesondere dem Preis für Rohöl und Wechselkursen, erwarten wir keine Entwicklungen, die signifikanten Einfluss auf unsere Ertragslage haben.

2017 haben wir — wie im Risikobericht zu den finanziellen Risiken dargestellt — ein konzernweites Maßnahmenpaket ausgearbeitet, das deutliche Effizienzsteigerungen in unserer Organisation und unseren Abläufen bringen wird. Diese Maßnahmen wollen wir bis Ende 2019 umsetzen. Die daraus resultierenden Effizienzgewinne wirken sich auch in einer Verringerung unserer Kostenbasis aus, die ab dem Jahr 2019 zu einer weiter verbesserten Ertragsentwicklung führen wird.

Für die R. Stahl AG erwarten wir für 2018 einen Rückgang des EBITDA vor Sondereinflüssen gegenüber 2017 im hohen einstelligen bis niedrigen zweistelligen Prozentbereich.

 

Waldenburg, 31. Mai 2018

R. Stahl Aktiengesellschaft
Vorstand

Dr. Mathias Hallmann

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg, — bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß S 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit S 317 HGB und der EU-Abschluss-prüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

WESENTLICHE UNSICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT

Wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", Unterabschnitt „Unternehmensfortführung" des Anhangs und Abschnitt „Risikobericht — Risikosituation der Gesellschaft und im Konzern", Unterabschnitt „Finanzwirtschaftliche Risiken" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter Ereignisse und Gegebenheiten erläutern, die auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hinweisen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des S 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben den folgenden Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert:

WERTHALTIGKEIT DER ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Sachverhalt

Im Jahresabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft werden unter dem Bilanzposten „Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 67 Mio. (67,8 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurden aufgrund verschlechterter Ertragsaussichten bei einzelnen Tochtergesellschaften Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 3,2 Mio. vorgenommen. Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen verlangt eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter. Grundlage der Beurteilung der Werthaltigkeit dieser Posten sind die künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen für die jeweiligen Unternehmen ergeben. Diesen Planungsrechnungen liegen Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung sowie über Umsatzsteigerungen und Kostenentwicklungen zugrunde. Die beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen sind nicht nur von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse abhängig, sondern auch von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen.

Aufgrund der mit den Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter verbundenen Unsicherheit und der betragsmäßigen Höhe des Bilanzpostens, waren die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Sachverhalt.

Die Angaben der R. Stahl Aktiengesellschaft zu den Finanzanlagen sind in Abschnitt „Bilanzie-rungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs enthalten.

Prüferische Reaktion

Wir haben die im Rahmen der Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen getroffenen Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen. Zunächst haben wir ein Verständnis über die Planungssystematik und den Planungsprozess erlangt, die Planungstreue beurteilt und die vorliegenden Planungen unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Marktumfeldes auf Konsistenz hin überprüft. Dabei haben wir auch die Angemessenheit der für die Werthaltigkeitstests der Anteile an verbundenen Unternehmen angewendeten Bewertungsverfahren beurteilt. Anschließend haben wir die den Planungen zugrunde liegenden Annahmen kritisch hinterfragt und plausibilisiert. Bei wesentlichen Beteiligungen, die eine geringe Planungstreue aufwiesen, wurden insbesondere das unterstellte Umsatzwachstum und die erwartete Kostenstruktur kritisch auf Belastbarkeit geprüft. Da bereits geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen haben können, haben wir zur Beurteilung des Diskontierungszinssatzes unsere Bewertungsspezialisten hinzugezogen, die die verwendeten Parameter, u. a. Marktrisikoprämie und Betafaktor, anhand von Marktdaten nachvollzogen haben.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

• die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

• wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit S 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 2. Juni 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. Oktober 2017 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der R. Stahl Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Markus Will.

 

Stuttgart, 4. Juni 2018

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Andreas Müller, Wirtschaftsprüfer

gez. Markus Will, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für den Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Waldenburg, 31. Mai 2018

R. STAHL Aktiengesellschaft

Dr. Mathias Hallmann, Vorstand

Entsprechenserklärung

zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Waldenburg, im April 2018

Vorstand und Aufsichtsrat der R. STAHL AG haben am 26. April 2018 gemäß § 161 AktG folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 7. Februar 2017) abgegeben:

Seit Abgabe der letztjährigen Entsprechenserklärung wurde und wird den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der folgenden Punkte entsprochen:

3.8 Absatz 3

In einer D & O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt (Anmerkung: d.h. von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung) vereinbart werden.

Die D & O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats sieht einen Selbstbehalt in Form eines Fixbetrages vor. Eine Ungleichbehandlung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat im Hinblick auf die Höhe der Selbstbehalte ist aus Sicht der Gesellschaft aufgrund der unterschiedlichen Funktionen sachlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat eine solche Differenzierung akzeptiert, da er zum Selbstbehalt bei Vorstandsmitgliedern vergleichbare Regelungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht vorgesehen hat.

4.1.3 Satz 3

Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden.

Bereits bei Einführung der Verhaltensrichtlinie von R. STAHL im Jahr 2009 haben sich Vorstand und Aufsichtsrat gegen die Schaffung eines anonymen Hinweisgebersystems entschieden, weil dies nicht zur Unternehmenskultur passen würde. Hieran wird nach nochmaliger Überprüfung festgehalten. Hinweise zu Regelverstößen sind erwünscht und willkommen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auch ausdrücklich dazu aufgefordert. In der Verhaltensrichtlinie selbst ist klargestellt, dass niemandem diesbezüglich Nachteile entstehen dürfen. Deshalb ist nicht ersichtlich, warum die- oder derjenige sich nicht namentlich zu einer Meldung bekennen sollte.

4.2.3 Absatz 2 Satz 6

Die Vergütung soll insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen.

Die Festvergütung der Mitglieder des Vorstands ist definitionsgemäß betragsmäßig begrenzt. Soweit der Höchstbetrag der erfolgsabhängigen Tantieme durch einen Prozentsatz der Festvergütung gedeckelt ist, steht diese prozentuale Begrenzung einer betragsmäßigen Höchstgrenze gleich. Ferner sind der Umfang der Leistungen, die den im Vergütungsbericht ausgewiesenen Sachbezügen zugrunde liegen, sowie die Ansprüche und Beiträge im Rahmen der Versorgungszusagen vertraglich festgeschrieben. Der Aufsichtsrat sieht keinen Anlass, darüber hinaus auch für diese Bestandteile der Vorstandsvergütung betragsmäßige Höchstgrenzen mit den Mitgliedern des Vorstands zu vereinbaren.

4.2.3 Absatz 3

Bei Versorgungszusagen soll der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau — auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit — festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen.

Soweit es sich bei den Versorgungszusagen zugunsten einzelner Mitglieder des Vorstands um beitragsorientierte Zusagen handelt, gibt es kein „angestrebtes Versorgungsniveau", da nur das Beitragsvolumen garantiert wird und nicht die Höhe der späteren Leistung im Versorgungsfall.

4.2.5 Absatz 3

Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden:

— die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung,

— der Zufluss für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren.

— bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr.

Für diese Informationen sollen die als Anlage beigefügten Mustertabellen verwandt werden.

Soweit die an dieser Stelle im Kodex erwähnten Elemente des Vergütungssystems für den Vorstand vertraglich vereinbart und somit vorhanden sind, werden sie tabellarisch sowie im Text des Vergütungsberichts der Gesellschaft dargestellt. Die Zahlungsbeträge — auch die der Vergangenheit — werden genannt. Ebenso werden die Bestandteile der jeweiligen Versorgungszusagen einschließlich der Höhe der Rückstellungen und ihrer Zuführung im Berichtsjahr, des Personal- und Zinsaufwands unter Angabe der Beträge beschrieben.

Das Vergütungssystem für den Vorstand besteht nur aus wenigen, einfach nachzuvollziehenden Leistungen. Deshalb sind die dem Kodex in der Anlage beigefügten Tabellen nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat hier kein geeignetes Mittel, dieses Vergütungssystem einfacher, verständlicher und transparenter darzustellen. Die Gesellschaft wird daher auch weiterhin an der bisher bewährten Form des Vergütungsberichts festhalten und die empfohlenen Mustertabellen nicht anwenden.

5.1.2 Absatz 2, Satz 3

Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden.

Eine Altersgrenze für Vorstände war und ist nicht festgeschrieben. Bei der Besetzung von Führungspositionen steht bei R. STAHL die Qualifikation, Fachkompetenz und Erfahrung der betreffenden Vorstände im Vordergrund.

5.3.3

Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt.

Einen Nominierungsausschuss im obengenannten Sinne gibt es bei R. STAHL nicht. Wir sind der Meinung, dass die Größe unseres Aufsichtsrats (sechs Mitglieder von der Kapitalseite) keinen separaten Ausschuss zum Vorschlag von Aufsichtsratskandidaten rechtfertigt.

5.4.1 Absatz 2, Satz 1 und 2

Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen.

Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wurde und wird keine Altersgrenze berücksichtigt. Nicht das Alter, sondern die Kompetenz und Gesundheit sind maßgeblich. Darüber hinaus hält der Aufsichtsrat eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat für nicht erforderlich, da er auch so, wie in der Vergangenheit gezeigt, rechtzeitig für einen Generationswechsel Sorge tragen wird. Im Übrigen hält es der Aufsichtsrat nicht für sinnvoll, sich abstrakt ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium und konkrete Ziele im Hinblick auf die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Zahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt zu geben. Vielmehr werden diese durchaus auch aus Sicht des Gremiums wichtigen Kriterien — nach Festlegung der gewünschten Kompetenzen im Einzelfall — bei der intensiven und abwägenden Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten berücksichtigt.

5.4.3 Satz 3

Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz sollen den Aktionären bekannt gegeben werden.

Die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden obliegt dem Aufsichtsrat in eigener Verantwortung, da er die Eignung der Kandidaten am besten einschätzen kann. Eine vorherige Bekanntgabe der Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz ist nach Ansicht der Gesellschaft insbesondere vor diesem Hintergrund nicht sachgerecht.

5.4.6 Absatz 2, Satz 2

Wird den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein.

Die derzeitige, zuletzt von der Hauptversammlung am 27. Juni 2008 geänderte variable Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder orientiert sich an der Höhe der ausgezahlten Dividende, soweit sie 20 % vom Grundkapital je Aktie übersteigt. Sie ist begrenzt auf das Doppelte der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Damit erfüllt die geltende variable Vergütung nicht das Kriterium der „Nachhaltigkeit" im Sinne dieser Empfehlung. Aufgrund des Gleichlaufs der variablen Vergütung mit den Interessen der Aktionäre hält der Aufsichtsrat die variable Vergütung in der bestehenden Form jedoch weiterhin für angemessen.

7.1.2 Satz 3

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein.

Der Jahresabschluss 2016 wurde im Rahmen der gesetzlichen Fristen veröffentlicht. Der Jahresabschluss 2017 wird voraussichtlich bis zum 15. Juni 2018 veröffentlicht werden. Wichtige Eckdaten zum Geschäftsjahr 2017 wurden bereits am 7. März 2018 zugänglich gemacht. Den Jahresabschluss 2018 werden wir innerhalb der gesetzlichen Fristen veröffentlichen.

Verpflichtende unterjährige Finanzinformationen veröffentlichen wir in der Regel — wenn nicht durch gesetzliche Fristen bestimmt — im zeitlichen Rahmen der vom DCGK formulierten Empfehlungen.

Angabe gemäß § 328 HGB

Der Jahresabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg, für das Geschäftsjahr 2017 ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 7. Juni 2018 festgestellt worden.