R. Stahl Aktiengesellschaft

Waldenburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

KONZERN

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

2018 war für R. STAHL sehr ereignisreich. Der hohe Jahresverlust 2017 führte zu Beginn des Berichtsjahres dazu, dass Themen auf die Agenda des Aufsichtsrats rückten, die in der langen und erfolgreichen Historie der Gesellschaft bislang einmalig waren. Höchste Priorität hatte zunächst die Wiederherstellung der Finanzierungssicherheit. Hier hat der Aufsichtsrat den Vorstand intensiv begleitet und unterstützt. Mit Erfolg: Bereits nach den ersten neun Monaten des Berichtsjahres verfügte die Gesellschaft wieder über eine solide Bilanz und eine komfortable Liquiditätsposition. Die entscheidenden Beiträge hierzu lieferte das zu Jahresbeginn gestartete Effizienzprogramm R. STAHL 2020, das der Vorstand konsequent vorantreibt. Die darin zusammengefassten Maßnahmen stellen den Konzern organisatorisch, prozessual und technisch neu und deutlich moderner auf.

Veränderungen im Aufsichtsrat und Vorstand

Turnusgemäß fanden im Berichtsjahr Neuwahlen zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung statt. Seit dem 30. August 2018 gehören dem Gremium als Vertreter der Anteilseigner erneut die Mitglieder Heike Dannenbauer, Rudolf Meier, Peter Leischner und Jürgen Wild sowie erstmals Andreas Müller und Dr. Renate Neumann-Schäfer an. Die drei Vertreter der Arbeitnehmerseite Klaus Erker, Heinz Grund und Nikolaus Simeonidis waren bereits im Mai 2018 von der in Deutschland tätigen Belegschaft als Mitglieder des Aufsichtsrats wiedergewählt worden. In seiner konstituierenden Sitzung am 30. August 2018 hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft Peter Leischner zu seinem neuen Vorsitzenden gewählt und die bisherige stellvertretende Vorsitzende Heike Dannenbauer in ihrem Amt bestätigt. Die Amtsperiode der neu gewählten Aufsichtsräte dauert bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu beschließen hat. Nicht mehr zur Wahl des Aufsichtsrats angetreten waren der ehemalige Vorsitzende Heiko Stallbörger sowie Waltraud Hertreiter. Der Aufsichtsrat spricht beiden ausgeschiedenen Aufsichtsräten, deren Amtszeit von enormen Herausforderungen der Gesellschaft gekennzeichnet war, großen Dank und höchste Anerkennung für die geleistete Arbeit aus.

Zum 1. Januar 2018 wurde der bereits im Jahr zuvor auf den Weg gebrachte Wechsel im Vorstand vollzogen. Dr. Mathias Hallmann, seit dem 1. Oktober 2017 Vorstandsmitglied, übernahm den Vorsitz von Martin Schomaker, der zum 31. Dezember 2017 aus dem Vorstand ausgeschieden war. Ein weiterer Wechsel erfolgte am 9. Februar 2018 mit der Niederlegung des Vorstandsmandats durch Bernd Marx, der zuvor das Ressort Finanzen verantwortet hat. Mit der Berufung von Volker Walprecht zum 1. Juli 2018 als neuem Finanzvorstand wurde der Umbau im Vorstand abgeschlossen. Die Verträge beider amtierender Vorstandsmitglieder haben eine Laufzeit von drei Jahren.

Arbeit des Aufsichtsrats

Im Berichtsjahr stand der Aufsichtsrat dem Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beratend zur Seite und überwachte die Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben. Der Erfolg des R. STAHL-Konzerns basiert auf der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Im ständigen Dialog informiert der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend und zeitnah über alle bedeutenden Vorgänge im Unternehmen. Der Aufsichtsrat überwacht die Arbeit des Vorstands auf der Grundlage regelmäßiger mündlicher und schriftlicher Berichte, und seine Mitglieder wurden mindestens einmal im Monat über die wichtigsten Kennzahlen des Konzerns informiert. Zudem erläuterte der Vorstand die außergewöhnlichen Ereignisse, die für den Konzern von Bedeutung waren. Im Rahmen persönlicher Treffen sowie mündlicher oder schriftlicher Ausführungen informierte der Vorstand den Vorsitzenden des Aufsichtsrats regelmäßig über die Entwicklung des Unternehmens und erörterte mit diesem aktuelle Fragestellungen.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat tagte im Berichtsjahr elfmal, davon (inkl. der konstituierenden Sitzung) siebenmal im Rahmen von ordentlichen und viermal im Rahmen von außerordentlichen Sitzungen. Die Teilnehmerquote der Mitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats lag mit Ausnahme von zwei entschuldigten Abwesenheiten bei einer ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung von Jürgen Wild bei 100 %.

Fünf der sieben ordentlichen Aufsichtsratssitzungen fanden, wie jedes Jahr, turnusgemäß statt. In diesen Sitzungen wurden die wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektiven des R. STAHL-Konzerns sowie wichtige Geschäftsereignisse eingehend erörtert und diskutiert. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Umsatz-, Ergebnis- und Finanzentwicklung des Unternehmens. Auch war die Strategie des Konzerns und seiner Geschäftseinheiten Gegenstand der Aufsichtsratssitzungen. Insbesondere ging es um folgende Themen:

In der Sitzung am 6. März 2018 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem vorläufigen Jahresabschluss sowie dem Corporate-Governance-Bericht und dem Risikomanagement der Gesellschaft. Zudem wurden die notwendigen organisatorischen Veränderungen aus dem gestarteten Effizienzprogramm erläutert.

Aufgrund der Veränderungen im Vorstand und der im Februar 2018 bekanntgewordenen erforderlichen Anpassungen bei der Werthaltigkeit von latenten Steuern auf Verlustvorträge für das Berichtsjahr 2017 hatte sich die Gesellschaft veranlasst gesehen, die Termine für die Vorlage des Jahresabschlusses 2017 gegenüber der Hauptversammlung und damit die Hauptversammlung 2018 zu verschieben, um alle abschlussrelevanten Sachverhalte nochmals zu prüfen. Demzufolge konnte sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 26. April 2018 vom Vorstand und vom Abschlussprüfer zum aktuellen Stand des Jahresabschlusses und seiner Prüfung lediglich ausführlich berichten lassen sowie den Stand und den vom Vorstand vorgelegten neuen Zeitplan diskutieren und zustimmend zur Kenntnis nehmen. Hinsichtlich der Feststellung/Billigung des Jahresabschlusses hat der Aufsichtsrat seine Prüfung und Beschlussfassung auf die nächste Sitzung am 7. Juni 2018 vertagt und den Vorstand gebeten, ihn über unerwartete Abweichungen vom Zeitplan unverzüglich zu informieren. In diesem Zusammenhang stimmte der Aufsichtsrat der erforderlichen Aktualisierung der Entsprechenserklärung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) 2018 zu. Schließlich hat das Gremium nach der Entgegennahme des Berichts der aufsichtsratsinternen Prüfung hierzu den CSR-Bericht für das Geschäftsjahr 2017 freigegeben.

In der darauffolgenden Sitzung am 7. Juni 2018 billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden vom Vorstand und von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erläutert. Während dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat zudem mit den einzelnen Tagesordnungspunkten und der Tagesordnung insgesamt für die Hauptversammlung 2018. Die Beschlussfassung hierzu erfolgte zeitnah im Nachgang zur Sitzung im Umlaufverfahren.

Die Sitzung am 29. August 2018 diente der finalen Vorbereitung der Hauptversammlung am folgenden Tag. In der konstituierenden Sitzung im unmittelbaren Anschluss an die Hauptversammlung am 30. August 2018 wurden der Aufsichtsratsvorsitzende, seine Stellvertreterin sowie die Besetzung der Ausschüsse gewählt.

Schwerpunkt der Sitzung am 27. September 2018 war die Analyse der operativen Geschäftsentwicklung. Der Aufsichtsrat diskutierte mit dem Vorstand über die Schritte und den Zeitplan der Vorlage einer überarbeiteten Unternehmensstrategie. Darüber hinaus ließ sich der Aufsichtsrat über die Entwicklung und den Stand der neuen Gehäusetechnik EXpressure® informieren.

In der letzten Sitzung am 11. Dezember 2018 hat sich das Gremium turnusgemäß ausführlich mit der Unternehmensplanung für die nächsten Jahre und dem Budget für das Jahr 2019 befasst und beides unmittelbar im Nachgang zur Sitzung im Umlaufverfahren genehmigt. Vor der Sitzung fand eine Schulung für den Aufsichtsrat zu aktuellen Entwicklungen im Aktienrecht statt. Ferner wurde die nach dem DCGK empfohlene Effizienzprüfung des Aufsichtsrats besprochen.

Themenschwerpunkte der außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats

In den telefonisch abgehaltenen außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats am 29. und 31. Januar 2018 sowie am 9. Februar 2018 ging es um die Zukunft von Bernd Marx als Finanzvorstand der Gesellschaft und die am Ende vollzogene Amtsniederlegung von Bernd Marx sowie die Beschlussfassung über die Konditionen seines Ausscheidens aus den Diensten der Gesellschaft.

In der weiteren ebenfalls telefonisch abgehaltenen außerordentlichen Sitzung am 27. Juni 2018 befasste sich das Gremium insbesondere mit der Bestellung von Volker Walprecht zum neuen Finanzvorstand und den Konditionen seines Dienstvertrages mit der Gesellschaft.

Sitzungen der Ausschüsse

Der Prüfungsausschuss hat sich im Berichtsjahr zu drei turnusmäßigen Sitzungen getroffen, an denen alle Mitglieder teilnahmen. Der Ausschuss beschäftigte sich hierbei mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung.

Der Verwaltungsausschuss hielt im Jahr 2018 sieben Sitzungen ab, bei denen alle Mitglieder anwesend waren. Zusätzlich hat sich der Ausschuss im Zuge der Regelung von Vorstandsangelegenheiten mehrmals außerhalb von Sitzungen getroffen bzw. telefonisch abgestimmt. Im Berichtsjahr hat sich der Verwaltungsausschuss maßgeblich mit dem Ausscheiden von Bernd Marx und der Suche nach einem passenden Kandidaten für seine Nachfolge befasst. Die rechtlich notwendigen Schritte zum Verfahren wurden beschlossen und die Beschlussempfehlungen vom Gesamtgremium verabschiedet. Soweit daneben noch relevant hat der Ausschuss die Vergütungsentscheidungen des Aufsichtsratsplenums vorbereitet und Vorschläge für die jeweilige Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder vorgelegt. Auch wurde die vom Aufsichtsrat durchzuführende Beurteilung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung vorbereitet.

Der Strategieausschuss hat im Berichtsjahr keine Sitzung abgehalten, da seine Tätigkeit derzeit ruht (vgl. hierzu Bericht des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2016). Die Unternehmensstrategie wird momentan im Gesamtgremium beraten.

Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse informiert.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der R. STAHL AG zum 31. Dezember 2018 sowie der Konzernabschluss der R. STAHL AG sind von dem durch die Hauptversammlung gewählten und vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragten Abschlussprüfer, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers lag vor.

Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden, nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht. Jahres- und Konzernabschluss, die Lageberichte sowie die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen.

Der Prüfungsausschuss hat die Abschlüsse und Prüfberichte intensiv mit dem Abschlussprüfer diskutiert und ist hierbei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) eingegangen. Anschließend hat sich der Aufsichtsrat in seiner Bilanzsitzung am 25. April 2019 eingehend mit der Prüfung der Abschlussunterlagen befasst. Dazu hat der Prüfungsausschuss allen Mitgliedern des Aufsichtsrats über seine Erkenntnisse berichtet. Der Wirtschaftsprüfer war während der Sitzung anwesend und stand für Diskussionen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Abschlussprüfung zugestimmt und keine Einwände gegen den Jahres- und Konzernabschluss sowie die Lageberichte erhoben. Der Aufsichtsrat billigte daher gemäß §§ 170, 171 AktG den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der R. STAHL AG und den Konzernabschluss einschließlich der Lageberichte. Ersterer ist damit festgestellt.

Ferner hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 12. März 2019 die rechtmäßige, ordnungsgemäße und zweckmäßige Erstattung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts außerhalb des Lageberichts („CSR-Bericht“) geprüft und sich kritisch mit den vom Vorstand in Ansatz gebrachten Methoden, Verfahren und Prozessen der Informations- und Datenerhebung auseinandergesetzt. Hiergegen wurden keine Einwände erhoben. Der Aufsichtsrat billigte daher den CSR-Bericht im Rahmen eines Umlaufbeschlusses. Der CSR-Bericht ist seit dem 5. April 2019 auf der Website www.r-stahl.com unter der Rubrik UNTERNEHMEN/VERANTWORTUNG verfügbar.

Dank an Vorstand und Mitarbeiter

Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen von R. STAHL im In- und Ausland für die geleistete Arbeit, den tatkräftigen Einsatz und die konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit im vergangenen Geschäftsjahr. Der Aufsichtsrat wird dem Vorstand bei seinen herausfordernden Aufgaben in den kommenden Quartalen weiter beratend zur Seite stehen und seine Vorschläge und Entscheidungen im Interesse der Gesellschaft eingehend prüfen.

 

R. STAHL AG

Peter Leischner, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Konzernabschluss, zusammengefasster Lageberichts
der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl-Konzerns
und Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018
der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg

Bilanz zum 31. Dezember

R. STAHL-Konzern

AKTIVA

scroll
in Tausend € Anhang 31.12.2018 31.12.2017
Immaterielle Vermögenswerte [20] 40.905 41.796
Sachanlagen [21] 54.520 57.203
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen [4] ; [22] 8.284 7.750
Übrige Finanzanlagen [22] 32 50
Sonstige Vermögenswerte [22] 1.012 1.206
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien [22] 5.122 7.383
Latente Steuern [17] 11.587 11.905
Langfristige Vermögenswerte   121.462 127.293
Vorräte und geleistete Anzahlungen [23] 35.043 45.501
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [24] 47.636 49.961
Vertragsforderungen [24] 1.052 0
Ertragsteuerforderungen [24] 1.133 3.166
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte [24] ; [25] 6.977 7.568
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente [26] 14.629 16.085
Kurzfristige Vermögenswerte   106.470 122.281
Summe Aktiva   227.932 249.574

PASSIVA

     
Gezeichnetes Kapital [27] 16.500 16.500
Kapitalrücklage [27] 13.457 13.457
Gewinnrücklagen [27] 62.216 69.449
Kumuliertes übriges Eigenkapital [27] -30.048 -30.440
Auf die Aktionäre der R. STAHL AG entfallendes Eigenkapital   62.125 68.966
Anteile anderer Gesellschafter [27] 133 86
Eigenkapital   62.258 69.052
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen [28] 91.222 93.736
Sonstige Rückstellungen [29] 1.748 1.850
Verzinsliche Darlehen [30] 11.451 13.095
Sonstige Verbindlichkeiten [31] 233 353
Latente Steuern [17] 3.094 3.208
Langfristiges Fremdkapital   107.748 112.242
Rückstellungen [28] ; [29] 11.235 6.061
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen [31] 13.470 18.212
Verzinsliche Darlehen [30] 8.680 21.073
Abgegrenzte Schulden [31] 13.386 11.135
Ertragsteuerverbindlichkeiten [31] 1.117 609
Sonstige Verbindlichkeiten [31] 10.038 11.190
Kurzfristiges Fremdkapital   57.926 68.280
Summe Passiva   227.932 249.574

Gewinn- und Verlustrechnung 1. Januar bis 31. Dezember

R. STAHL-Konzern

scroll
in Tausend € Anhang 2018 2017
Umsatzerlöse [6] 280.114 268.462
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen   -6.727 -3.498
Andere aktivierte Eigenleistungen [7] 3.621 4.501
Gesamtleistung   277.008 269.465
Sonstige betriebliche Erträge [8] 13.764 8.026
Materialaufwand [9] -99.408 -100.116
Personalaufwand [10] -119.334 -121.112
Abschreibungen [12] -13.617 -12.972
Sonstige betriebliche Aufwendungen [13] -62.575 -53.979
Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT)   -4.162 -10.688
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen [4] ; [14] 956 977
Beteiligungsergebnis [15] 0 17
Zinsen und ähnliche Erträge [16] 1.150 238
Zinsen und ähnliche Aufwendungen [16] -4.922 -3.179
Finanzergebnis   -2.816 -1.947
Ergebnis vor Ertragsteuern   -6.978 -12.635
Ertragsteuern [17] -18 -8.542
Ergebnis nach Ertragsteuern   -6.996 -21.177
davon auf andere Gesellschafter entfallend   63 -41
davon auf die Aktionäre der R. STAHL AG entfallend   -7.059 -21.136
Ergebnis je Aktie in € [18] -1,10 -3,28

Gesamtergebnisrechnung 1. Januar bis 31. Dezember

R. STAHL-Konzern

scroll
in Tausend € 2018 2017
Ergebnis nach Ertragsteuern -6.996 -21.177
Im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften -833 -2.406
Latente Steuern auf Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung 0 0
Währungsumrechnungsdifferenzen nach Steuern -833 -2.406
Im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste aus der Folgebewertung von Cashflow-Hedges 0 59
In die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen 8 -20
Latente Steuern auf Cashflow-Hedges -2 -12
Cashflow-Hedges nach Steuern 6 27
Sonstiges Ergebnis mit Umgliederungen in das Ergebnis nach Ertragsteuern -827 -2.379
Im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste aus der Folgebewertung von Pensionsverpflichtungen 1.401 2.741
Latente Steuern aus Pensionsverpflichtungen -410 -930
Sonstiges Ergebnis ohne Umgliederungen in das Ergebnis nach Ertragsteuern 991 1.811
Sonstiges Ergebnis (direkt im Eigenkapital erfasste Wertänderungen) 164 -568
davon auf andere Gesellschafter entfallend -16 -3
davon auf die Aktionäre der R. STAHL AG entfallend 180 -565
Gesamtergebnis nach Steuern -6.832 -21.745
davon auf andere Gesellschafter entfallend 47 -44
davon auf die Aktionäre der R. STAHL AG entfallend -6.879 -21.701

Eigenkapitalveränderungsrechnung 1. Januar bis 31. Dezember

R. STAHL-Konzern

scroll
Auf Anteilseigner entfallendes Eigenkapital
Kumuliertes übriges Eigenkapital
in Tausend € Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Währungsumrechnung Unrealisierte Gewinne/Verluste aus Cashflow Hedges
1. Januar 2017 16.500 13.457 94.449 -338 -33
Ergebnis nach Ertragsteuern     -21.136    
Kumuliertes übriges Eigenkapital     0 -2.403 27
Gesamtergebnis     -21.136 -2.403 27
Ausschüttung an Gesellschafter     -3.864    
Veränderung der Besitzverhältnisse Minderheiten     0    
31. Dezember 2017 16.500 13.457 69.449 -2.741 -6
1. Januar 2018 16.500 13.457 69.449 -2.741 -6
Ergebnis nach Ertragsteuern     -7.059    
Kumuliertes übriges Eigenkapital     -212 -817 6
Gesamtergebnis     -7.271 -817 6
Ausschüttung an Gesellschafter     0    
Erstanwendung IFRS 9 und IFRS 15     38    
31. Dezember 2018 16.500 13.457 62.216 -3.558 0
scroll
Auf Anteilseigner entfallendes Eigenkapital
Kumuliertes übriges Eigenkapital Summe
in Tausend € Unrealisierte Gewinne/Verluste aus Pensionen Summe kumuliertes übriges Eigenkapital
1. Januar 2017 -29.504 -29.875 94.531
Ergebnis nach Ertragsteuern     -21.136
Kumuliertes übriges Eigenkapital 1.811 -565 -565
Gesamtergebnis 1.811 -565 -21.701
Ausschüttung an Gesellschafter     -3.864
Veränderung der Besitzverhältnisse Minderheiten     0
31. Dezember 2017 -27.693 -30.440 68.966
1. Januar 2018 -27.693 -30.440 68.966
Ergebnis nach Ertragsteuern     -7.059
Kumuliertes übriges Eigenkapital 1.203 392 180
Gesamtergebnis 1.203 392 -6.879
Ausschüttung an Gesellschafter     0
Erstanwendung IFRS 9 und IFRS 15     38
31. Dezember 2018 -26.490 -30.048 62.125
scroll
Anteile anderer Gesellschafter Eigenkapital
in Tausend €
1. Januar 2017 234 94.765
Ergebnis nach Ertragsteuern -41 -21.177
Kumuliertes übriges Eigenkapital -3 -568
Gesamtergebnis -44 -21.745
Ausschüttung an Gesellschafter -104 -3.968
Veränderung der Besitzverhältnisse Minderheiten 0 0
31. Dezember 2017 86 69.052
1. Januar 2018 86 69.052
Ergebnis nach Ertragsteuern 63 -6.996
Kumuliertes übriges Eigenkapital -16 164
Gesamtergebnis 47 -6.832
Ausschüttung an Gesellschafter 0 0
Erstanwendung IFRS 9 und IFRS 15 0 38
31. Dezember 2018 133 62.258

Kapitalflussrechnung 1. Januar bis 31. Dezember

R. STAHL-Konzern

scroll
in Tausend € 2018 2017
Ergebnis nach Ertragsteuern -6.996 -21.177
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 13.620 12.972
Veränderung der langfristigen Rückstellungen -1.267 13
Veränderung der latenten Steuern -230 7.510
Equity Bewertung -535 -586
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen 4.618 1.996
Ergebnis aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -2.441 139
Cashflow 6.769 867
Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen 5.203 -221
Veränderung der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Vermögenswerte, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 9.597 12.173
Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Schulden, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -3.352 6.927
Veränderung des Working Capital 11.448 18.879
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 18.217 19.746
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -5.827 -7.117
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Gegenständen des Anlagevermögens 0 0
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -4.602 -3.308
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 4.772 94
Auszahlungen für Investitionen in langfristige finanzielle Vermögenswerte 0 0
Einzahlungen aus Abgängen von langfristigen finanziellen Vermögenswerten 0 58
Auszahlungen für den Erwerb von Anteilen an assoziierten Unternehmen 0 -1.274
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -5.657 -11.547
Free Cashflow 12.560 8.199
Auszahlungen an Gesellschafter (Dividende) 0 -3.864
Einzahlungen/Auszahlungen Minderheitsgesellschafter 0 -104
Einzahlungen aus der Aufnahme verzinslicher Finanzschulden 147 4.704
Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Finanzschulden -14.166 -8.495
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -14.019 -7.759
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -1.459 440
Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 3 -523
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 16.085 16.168
Zahlungsmittel und -äquivalente am Ende der Periode 14.629 16.085

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2018

der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg

GRUNDLAGEN UND METHODEN DER KONZERNRECHNUNGSLEGUNG

[1] Grundlagen der Aufstellung

Der Konzernabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft (Amtsgericht Stuttgart, HRB 581087) (im Folgenden: R. STAHL AG) zum 31. Dezember 2018 ist nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die für das laufende Jahr verbindlichen Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRS IC) wurden beachtet.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Bilanzausweis von Vermögenswerten und Schulden erfolgt nach ihrer Fristigkeit. Der Konzern klassifiziert Vermögenswerte und Schulden als kurzfristig, wenn diese voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder erfüllt werden. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Konzernabschlusses haben wir einzelne Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzernbilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Konzernanhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die für einzelne Posten geforderten Zusatzangaben haben wir ebenfalls in den Konzernanhang aufgenommen.

Die funktionale Währung des Konzerns ist der Euro. Alle Beträge werden, soweit nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (T€) angegeben.

Der Konzernabschluss der R. STAHL AG wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht.

Unternehmensfortführung

Im September 2015 hat die R. STAHL AG einen Konsortialkreditvertrag zur Finanzierung des Konzerns abgeschlossen, der eine Laufzeit von fünf Jahren hat und eine Barlinie von anfänglich 95 Mio. € (im August 2018 von R. Stahl durch Kündigung eines Teilvolumens von 30 Mio. € angepasst auf 65 Mio.€) mit einer Erweiterungsoption von 25 Mio. € für Akquisitionen vorsieht. Der Vertrag enthält marktübliche Vereinbarungen zur Einhaltung der Finanzierungsstärke (Financial Covenants), die bei Verletzung zu einer Anpassung der Vertragskonditionen oder auch zu einer Vertragskündigung durch die beteiligten Banken führen können. Weitere Anhaben hierzu finden sich im Risikobericht des Geschäftsberichts 2017.

Aufgrund der guten Entwicklung aller wesentlichen Finanzkennzahlen im Berichtszeitraum lagen bereits zur Jahresmitte die Financial Covenants des Konsortialkreditvertrags wieder innerhalb der bei Vertragsschluss vereinbarten Bereiche. Mit Ablauf des 31. Juli 2018 waren die Voraussetzungen für eine Vertragskündigung nicht mehr gegeben, und der Konsortialkreditvertrag wird fortgeführt. Dadurch ist die weitere Finanzierung des R. STAHL-Konzerns und der Einzelgesellschaft R. STAHL AG gewährleistet und das zuvor bestehende - wenn auch unwahrscheinliche - Risiko des Fortbestands der Gesellschaft („going concern“) entfallen.

Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter Standards

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit folgenden Ausnahmen, die aus neuen beziehungsweise überarbeiteten Standards resultieren.

Im Geschäftsjahr 2018 waren erstmalig folgende Neuregelungen verpflichtend anzuwenden:

scroll
Standard/Interpretation Anwendungspflicht Status
IFRS 9 Finanzinstrumente 1. Januar 2018 neu
IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden 1. Januar 2018 neu
Änderungen zu IAS 40 Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien 1. Januar 2018 geändert
Änderungen zu IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von aktienbasierten Vergütungstransaktionen 1. Januar 2018 geändert
Änderungen zu IFRS 4 Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente mit IFRS 4 Versicherungsverträge 1. Januar 2018 geändert
Klarstellungen zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 1. Januar 2018 neu
AIP (2014-2016) Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 1. Januar 2018 geändert
IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und Vorauszahlungen 1. Januar 2018 neu

IFRS 9, Finanzinstrumente

Das IASB schloss im Juli 2014 sein Projekt zur Ersetzung des IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ durch die Veröffentlichung der finalen Version des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ ab. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein.

Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten richtet sich nach drei Kategorien mit unterschiedlichen Wertmaßstäben und einer unterschiedlichen Erfassung von Wertänderungen. Die Kategorisierung ergibt sich dabei sowohl in Abhängigkeit der vertraglichen Zahlungsströme des Instruments als auch des Geschäftsmodells, in dem das Instrument gehalten wird. Für finanzielle Verbindlichkeiten wurden die nach IAS 39 bestehenden Kategorisierungsvorschriften hingegen weitgehend in IFRS 9 übernommen.

Die Erfassung von Wertminderungen ist für nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte in Höhe der erwarteten Verluste vorzunehmen. Der Wertminderungsansatz sieht grundsätzlich ein dreistufiges Modell zur Ermittlung der Wertminderungen vor. Für bestimmte Finanzinstrumente, wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, gilt ein vereinfachter Ansatz mit einem zweistufigen Modell zur Ermittlung von Wertminderungen. R. STAHL wendet bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie bei Vertragsforderungen den vereinfachten Ansatz an.

IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens abzubilden, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht-finanziellen Risiken. Bei der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nimmt R. STAHL das Wahlrecht des IFRS 9.7.2.21 in Anspruch und behält die vorherigen Vorschriften zu Sicherungsgeschäften nach IAS 39 bei.

Ferner sind durch IFRS 9 zusätzliche Anhangangaben erforderlich. Neuerungen im Vergleich zu IFRS 7 „Finanzinstrumente: Anhangangaben“ ergeben sich vor allem aus den Regelungen zu Wertminderungen.

R. STAHL wendet eine Wertminderungsmatrix für die Bewertung erwarteter Kreditausfälle bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie bei Vertragsforderungen (Risikovorsorge) an.

In Einklang mit den Übergangsvorschriften verzichtet R. STAHL auf die Anpassung der Vorjahreszahlen. Der kumulative Effekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 wird als Anpassung der Gewinnrücklagen zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung erfasst. Die Umstellung führte zu keinen nennenswerten Auswirkungen.

IFRS 15, Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden

Der neue Standard zur Umsatzrealisierung ersetzt IAS 18 „Umsatzerlöse“ und IAS 11 „Fertigungsaufträge“ sowie die dazugehörigen Interpretationen. IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. IFRS 15 ist grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden.

Das Kernprinzip von IFRS 15 besteht darin, dass ein Unternehmen Erlöse erfassen soll, wenn die Lieferung von Gütern erfolgt ist bzw. die Dienstleistung erbracht wurde. Dieses Kernprinzip wird im Rahmen des Standards in einem Fünf-Schritte-Modell umgesetzt. Hierzu sind zunächst die relevanten Verträge mit dem Kunden und die darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren. Die Erlösrealisierung erfolgt dann in Höhe der erwarteten Gegenleistung für jede separate Leistungsverpflichtung zeitpunkt- oder zeitraumbezogen. Darüber hinaus enthält IFRS 15 detaillierte Anwendungsleitlinien zu einer Vielzahl von Einzelthemen (z. B. Vertragsänderungen, Veräußerungen mit Rückgaberecht, Behandlung von Vertragskosten, Verlängerungsoptionen, Lizenzerlöse, Prinzipal-Agent-Beziehungen, Bill-und-Hold- Vereinbarungen, Konsignationsvereinbarungen etc.). Zudem wird der Umfang der Anhangangaben erweitert. Die Zielsetzung der neuen Angabevorschriften besteht darin, Informationen über die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden einschließlich der hieraus resultierenden Zahlungsströme offenzulegen. Weiterhin hat das IASB am 12. April 2016 Klarstellungen an IFRS 15 veröffentlicht. Die Änderungen adressieren die Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, Prinzipal/Agent- Erwägungen und Lizenzen und zielen auf Übergangsregelungen für modifizierte und abgeschlossene Verträge ab.

R. STAHL wendet für IFRS 15 den modifizierten Ansatz an, wobei die Vorjahreszahlen nicht angepasst werden, sondern der kumulative Effekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 als Anpassung der Gewinnrücklagen zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung erfasst wird.

Die anderen erstmals zum 1. Januar 2018 verpflichtend in der EU anzuwendenden Standards hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Nicht angewendete neue beziehungsweise geänderte Standards

Das IASB und das IFRS Interpretations Committee haben die nachfolgend aufgeführten Standards, Interpretationen und Änderungen verabschiedet, die am 31. Dezember 2018 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren und teilweise von der EU auch noch nicht anerkannt waren. Eine vorzeitige Anwendung dieser Neuregelungen ist nicht vorgesehen. Voraussichtlich werden diese Änderungen mit Ausnahme des IFRS 16 keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss der R. STAHL AG haben.

scroll
Standard/Interpretation Anwendungspflicht*) Übernahme durch EU- Kommission**) Voraussichtliche Auswirkungen
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 1. Januar 2019 ja wird noch geprüft
Änderungen zu IFRS 9 Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung 1. Januar 2019 ja keine
IFRS 16 Leasingverhältnisse 1. Januar 2019 ja Siehe Erläuterungen
IFRS 17 Versicherungsverträge 1. Januar 2021 nein keine
Änderungen zu IAS 28 Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 1. Januar 2019 ja keine
AIP (2015- 2017) Jährliche Verbesserungen der IFRS 1. Januar 2019 ja keine
Änderungen zu IAS 19 Planänderung, -kürzung oder -abgeltung 1. Januar 2019 ja keine
  Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards 1. Januar 2020 nein keine
Änderung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Definition eines Geschäftsbetriebs 1. Januar 2020 nein keine
Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 Definition von Wesentlichkeit im Abschluss 1. Januar 2020 nein keine

*) Pflicht zur erstmaligen Anwendung aus Sicht der R. STAHL AG
**) bis zum 31. Dezember 2018

IFRS 16, Leasing

Nach IFRS 16 entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Operating- und Finanzierungsleasingverhältnissen beim Leasingnehmer. Stattdessen führt IFRS 16 ein einheitliches Bilanzierungsmodell ein, nach dem Leasingnehmer verpflichtet sind, für Leasingverträge ein Nutzungsrecht an einem Vermögenswert sowie eine Leasingverbindlichkeit anzusetzen. Dies führt dazu, dass bisher nicht bilanzierte Leasingverhältnisse künftig - weitgehend vergleichbar mit der heutigen Bilanzierung von Finanzierungsleasingverhältnissen - bilanziell zu erfassen sind. Bei allen Leasingverhältnissen bilanziert der Leasingnehmer in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, in Zukunft Leasingzahlungen zu leisten. Gleichzeitig aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am Basiswert, das dem Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. Während der Laufzeit des Leasingvertrages wird die Leasingverbindlichkeit aktualisiert, während das Nutzungsrecht abgeschrieben wird, was grundsätzlich zu Beginn der Laufzeit zu höheren Aufwendungen führt als die laufenden Leasingaufwendungen eines Leasingvertrages. Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung wird gesondert als Abschreibungen auf den Vermögenswert und Zinsen aus der Verbindlichkeit vorgenommen. Für kurzfristige Leasingverhältnisse von bis zu zwölf Monaten und Leasinggegenstände von geringem Wert gibt es Erleichterungen bei der Bilanzierung.

Der neue Standard ist anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. R. STAHL wendet IFRS 16 in 2018 nicht vorzeitig an.

R. STAHL wird die Erleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse von bis zu zwölf Monaten sowie für die Abbildung von Leasinggegenständen von geringem Wert in Anspruch zu nehmen und die Anpassungen, die sich aus dem Übergang durch Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode ergeben, als kumulativen Effekt in den übrigen Gewinnrücklagen zu erfassen.

Im Jahr 2018 führte R. STAHL eine Folgeabschätzung zu IFRS 16 durch. Zusammenfassend ergeben sich folgende Auswirkungen:

Auswirkungen auf die Bilanz zum 31. Dezember 2018:

scroll
in Tausend €
Sachanlagen (Nutzungsrechte am Leasinggegenstand) +42.814
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten -465
Leasingverbindlichkeiten +42.349
Nettoauswirkung auf das Eigenkapital 0

Auswirkungen auf die Gewinn- und verlustrechnung für 2019:

scroll
Sonstige betriebliche Aufwendungen Rückgang
Abschreibungen Anstieg
Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) Rückgang
Zinsen und ähnliche Aufwendungen Anstieg
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) Rückgang
Ertragsteuern Gleichbleibend
Jahresergebnis Rückgang

[2] Unternehmensdaten

scroll
Firma und Rechtsform: R. Stahl Aktiengesellschaft (Mutterunternehmen, gleichzeitig oberstes Mutterunternehmen des Konzerns)
Sitz: Waldenburg (Deutschland)
Adresse: Am Bahnhof 30, 74638 Waldenburg
Geschäftstätigkeit und Hauptaktivitäten: Anbieter von explosionsgeschützten Geräten und Systemen zum Messen, Steuern und Regeln

[3] Zeitpunkt der Freigabe zur Veröffentlichung des Abschlusses

Der Vorstand der R. STAHL AG hat den Konzernabschluss 2018 und Konzernlagebericht 2018 am 12. April 2019 zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben. Er wird dem Aufsichtsrat für die Sitzung am 25. April 2019 vorgelegt.

[4] Grundlagen der Konzernrechnungslegung Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst neben der R. STAHL AG 33 (2017: 33) in- und ausländische Tochterunternehmen, bei denen die R. STAHL AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann. Beherrschung liegt vor, wenn die R. STAHL AG die Entscheidungsgewalt aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten über das Tochterunternehmen hat, sie an positiven oder negativen variablen Rückflüssen aus dem Tochterunternehmen partizipiert und diese Rückflüsse durch ihre Entscheidungen beeinflussen kann.

Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Als assoziiert gelten Unternehmen, bei denen ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausgeübt werden kann und bei denen es sich nicht um Tochterunternehmen handelt. In der Regel liegt ein Kapitalanteil zwischen 20% und 50% vor. Das At-Equity-Ergebnis wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen.

Seit 2016 werden die ZAVOD Goreltex Company Limited, Sankt Petersburg, Russische Föderation, und die ESACO Proprietary Ltd., Edenvale, Südafrika als assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Die ZAVOD Goreltex Company Limited ist ein Anbieter von Ex-Produkten in Russland. Neben eigenen Produkten vertreibt die Gesellschaft die R. STAHL Produkte im russischen Markt. Die ESACO Proprietary Ltd. vertreibt die R. STAHL Produkte im südafrikanischen Raum.

Finanzinformationen der ZAVOD Goreltex, Sankt Petersburg, Russland:

scroll
in Tausend € 2018 2017
Langfristige Vermögenswerte 9.566 9.409
Kurzfristige Vermögenswerte 18.155 18.556
Bilanzsumme 27.721 27.965
Eigenkapital 22.695 23.624
Langfristige Schulden 503 157
Kurzfristige Schulden 4.523 4.184
Umsatzerlöse 37.630 33.758
Jahresergebnis 3.829 3.860

Finanzinformationen der ESACO Pty. Ltd., Edenvale, Südafrika:

scroll
in Tausend € 2018 2017
Langfristige Vermögenswerte 23 41
Kurzfristige Vermögenswerte 1.032 1.081
Bilanzsumme 1.055 1.122
Eigenkapital 870 971
Langfristige Schulden 0 5
Kurzfristige Schulden 185 146
Umsatzerlöse 1.604 2.060
Jahresergebnis -4 34

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (inkl. R. STAHL AG) verteilen sich wie folgt auf In- und Ausland:

scroll
Inland 31. Dez. 2018 Ausland 31. Dez. 2018 Gesamt 31. Dez. 2018 Gesamt 31. Dez. 2017
Anzahl der vollkonsolidierten Gesellschaften 9 25 34 34
Anzahl der nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaften 0 2 2 2
Anzahl der nicht konsolidierten Unternehmen 1 1 2 3

Die Zusammensetzung der vollkonsolidierten Gesellschaften hat sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt verändert: Die STAHL EQUIPAMENTOS INDUSTRIAIS LTDA, Sao Paulo (Brasilien) wurde im April 2018 geschlossen. Weiter wurde im Geschäftsjahr 2018 die R. STAHL Gulf FZCO, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), an der die R. STAHL AG mit 100% beteiligt ist, gegründet.

Die nicht konsolidierte Gesellschaft E.M. Stahl B.V., Hengelo (Niederlande) wurde im Dezember 2018 geschlossen.

Die R. Stahl LLP., Atyrau, Kasachstan, wurde aufgrund ihrer geringen Konzernrelevanz nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes ist integraler Bestandteil des Konzernanhangs.

Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen

Die R. STAHL AG ist als Kommanditistin mit einem Kapitalanteil von 49,58% (nominal 25.564,59 €) an der Abraxas Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Mainz, (im Folgenden: Abraxas) beteiligt. Als weitere Kommanditistin hält die DAL Beteiligungsgesellschaft mbH, Mainz, einen Kapitalanteil von 50,42% (nominal 26.000,00 €). Die Geschäftsführung und Vertretung der Abraxas obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin Abraxas Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mainz, die keine Anteile am Kapital hält. Die R. STAHL AG ist am Gewinn und Verlust der Abraxas entsprechend ihrem Kapitalanteil beteiligt. Ihre Haftung ist auf die geleistete Hafteinlage beschränkt.

Die R. STAHL AG und die Abraxas haben mit notarieller Urkunde vom 5. Dezember 2000 ein Immobilien-Leasinggeschäft bestehend aus Erbbaurechtsvertrag, Immobilien-Leasingvertrag und Ankaufsrechtsvertrag über das im Erbbaugrundbuch von Waldenburg, Amtsgericht Heilbronn, Blatt 2025 eingetragene Erbbaurecht an dem Grundstück Gemarkung Waldenburg, Flurstück 2006/14 geschlossen. Darauf folgten diverse vertragliche Vereinbarungen notarieller und privatschriftlicher Natur, die in der letzten notariellen Gesamturkunde vom 27. März 2015 dokumentiert sind. Eigentümerin des Erbbaugrundstücks ist die R. STAHL AG. Das Erbbaurecht hat eine Laufzeit von 60 Jahren, die Erbbauzinsen betragen rd. 112 T€ p.a. und werden als Mietnebenkosten an die R. STAHL AG weiterberechnet. Auf dem Erbbaugrundstück hat der Leasinggeber die Planung und Errichtung des Verwaltungsgebäudes und des Logistikgebäudes mit einem ursprünglichen Investitionsvolumen von 28,4 Mio. € übernommen. Im Geschäftsjahr 2013 erfolgte durch die R. STAHL AG als Generalübernehmer eine Erweiterung des Logistikgebäudes mit einem Investitionsvolumen von rd. 3,1 Mio. € und im Geschäftsjahr 2014 eine Erweiterung des Verwaltungsgebäudes mit Betriebsrestaurant und Neubau eines Entwicklungscenters mit einem Investitionsvolumen von rd. 10,7 Mio. €.

Das Verwaltungs- und Logistikgebäude wird seitens Abraxas der R. STAHL AG als Leasingnehmer zur Nutzung überlassen. Das Leasingverhältnis ist als Operating Leasing zu klassifizieren. Der Leasingvertrag verpflichtet die R. STAHL AG zur Wartung, räumt ihr aber auch ein Recht zur Weitervermietung ein. Die R. STAHL AG hat zum Ende der Mietzeit (30. September 2023) grundsätzlich eine Kaufoption zum Fair Value.

Die Abraxas hat die zukünftigen Leasingforderungen forfaitiert und lediglich die Höhe der verbleibenden Restwerte, die durch Grundpfandrechte besichert sind, fremdfinanziert.

Zum 31. Dezember beziehen sich die nachstehenden Salden auf das Engagement des R. STAHL-Konzerns bei Abraxas.

scroll
Buchwerte
in Tausend €
2018 2017
Übrige Finanzanlagen    
Anteile der R. STAHL AG an Abraxas 26 26
Maximales Verlustrisiko 26 26

Insgesamt hat die R. STAHL AG keine Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten der Leasingobjektgesellschaft. Es besteht keine Konsolidierungspflicht nach IFRS 10.

Umrechnung von Fremdwährungsposten

Die Anschaffungskosten von Vermögenswerten aus Bezügen in fremder Währung und die Erlöse aus Verkäufen in fremder Währung werden zu Kursen zum Zeitpunkt der Buchung der Geschäftsvorfälle bestimmt. Monetäre Positionen (flüssige Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten) in fremder Währung werden zu Kursen am Abschlussstichtag bewertet. Die umrechnungsbedingten Änderungen von Vermögensposten und Fremdkapital werden ergebniswirksam erfasst und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder Erträgen, im übrigen Finanzergebnis sowie für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte in den sonstigen Eigenkapitalposten ausgewiesen.

Umrechnung von Abschlüssen in fremder Währung

Die Währungsumrechnung richtet sich nach der funktionalen Währung der einbezogenen Gesellschaften. Für Gesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro, sondern die Landeswährung ist, erfolgt die Umrechnung in die Berichtswährung gemäß der „modifizierten Stichtagskursmethode“: Bilanzposten werden zu Stichtagskursen am Abschlussstichtag, das Eigenkapital zu historischen Kursen und die Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittskurs in Euro umgerechnet. Die Differenz zwischen dem zu historischen Kursen bei Einzahlung oder Einbehalt und dem zu Stichtagskursen am Abschlussstichtag umgerechneten Eigenkapital der Gesellschaften wird im Posten „Währungsumrechnung“ im kumulierten übrigen Eigenkapital ausgewiesen.

Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse mit wesentlichem Einfluss auf den Konzernabschluss haben sich im Verhältnis zu einem Euro wie folgt verändert:

scroll
Stichtagskurs Durchschnittskurs
in € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2017 2018 2017
US-Dollar 1,14500 1,19930 1,18096 1,12968
Britisches Pfund 0,89453 0,88723 0,88471 0,87668
Norwegische Kronen 9,94830 9,84030 9,59749 9,32704
Indische Rupie 79,72980 76,60550 80,73324 73,53242
Russischer Rubel 79,71530 69,39200 74,04160 65,93825

Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt zum Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode (IFRS 3). Dabei werden zunächst alle Vermögenswerte, Schulden und zusätzlich zu aktivierenden immateriellen Vermögenswerte mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Anschließend werden die Anschaffungskosten der Beteiligungen mit dem anteilig erworbenen, neu bewerteten Eigenkapital aufgerechnet. Hierbei entstehende positive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert. Negative Unterschiedsbeträge werden nach nochmaliger Überprüfung sofort ergebniswirksam erfasst.

Änderungen der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, sind als Eigenkapitaltransaktion zu bilanzieren. Unterschiedsbeträge aus derartigen Transaktionen sind mit dem Eigenkapital zu verrechnen. Ein Tochterunternehmen wird zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, zu dem das Mutterunternehmen die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert.

Die nicht dem Mutterunternehmen zustehenden Anteile am Eigenkapital der Tochtergesellschaften werden als „Anteile anderer Gesellschafter“ ausgewiesen.

Innenbeziehungen sowie Zwischenergebnisse aus Lieferungen und Leistungen unter den einbezogenen Gesellschaften werden im Rahmen der Konsolidierung voll eliminiert.

Die Konsolidierungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

[5] Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Konzerneinheitliche Methoden

Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.

Hierzu werden die nach landesspezifischen Vorschriften erstellten Abschlüsse an die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der R. STAHL AG angepasst, soweit sie nicht den IFRS entsprechen.

Bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen deckt sich der Stichtag des Einzelabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember mit Ausnahme von R. STAHL PRIVATE LIMITED, Chennai (Indien). Der Bilanzstichtag des Einzelabschlusses in Indien ist der 31. März, insoweit wurde ein Zwischenabschluss auf den Stichtag des Konzernabschlusses erstellt.

Schätzungen und Annahmen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirken. Den jeweiligen Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die den aktuellsten Erkenntnissen entsprechen. Die Schätzungen und die zugrundeliegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die tatsächlichen Entwicklungen können dazu führen, dass die Beträge von diesen Schätzungen abweichen. Anpassungen bzgl. der für die Rechnungslegung relevanten Schätzungen werden in der Periode der Änderung berücksichtigt, sofern die Änderung nur diese Periode betrifft. Beeinflussen Schätzungsänderungen sowohl die aktuelle Periode als auch zukünftige Perioden, werden diese in den betreffenden Perioden entsprechend erfasst. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Vermögenswerte und Schulden:

Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Der R. STAHL-Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung der Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Dazu muss das Management die voraussichtlichen künftigen Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte betragen zum 31. Dezember 2018 10,6 Mio. € (2017: 11,1 Mio. €). Für weitere Informationen wird auf Abschnitt 20 verwiesen.

Aktivierte Entwicklungskosten

Entwicklungskosten werden entsprechend der in diesem Abschnitt dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Zur Ermittlung der zu aktivierenden Beträge hat das Management Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, über die anzuwendenden Zinssätze und über den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten zukünftigen Cashflows, die die Vermögenswerte generieren, vorzunehmen. Der Buchwert der aktivierten Entwicklungskosten beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 26,0 Mio. € (2017: 26,2 Mio. €).

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen wird anhand versicherungsmathematischer Berechnungen ermittelt. Diese erfolgen auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf Abzinsungssätze, erwartete Erträge aus Planvermögen, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeit und künftige Rentensteigerungen. Die angesetzten Abzinsungssätze basieren auf den Renditen für erstrangige festverzinsliche Unternehmensanleihen. Die erwartete langfristige Verzinsung des Fondsvermögens wird auf der Grundlage historischer langfristiger Renditen und der Struktur des Portfolios festgelegt. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Annahmen wesentlichen Unsicherheiten. Die Auswirkungen aus den Veränderungen der zum Bilanzstichtag angesetzten Parameter auf den Anwartschaftsbarwert sind in Abschnitt 28 dargestellt. Eine Abweichung der angenommenen Parameter zu den tatsächlichen am Bilanzstichtag eingetretenen Bedingungen hat keine Auswirkung auf das Konzernergebnis, da die aus den Abweichungen resultierenden Gewinne und Verluste aus der Neubewertung der Nettoschuld direkt im Eigenkapital erfasst werden. Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2018 94,5 Mio. € (2017: 96,9 Mio. €). Für weitere Informationen wird auf Abschnitt 28 verwiesen.

Latente Steuern

Der Buchwert der aktiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2018 beläuft sich auf 11,6 Mio. € (2017: 11,9 Mio. €). Die Ermittlung der zukünftigen Steuervorteile, die sich im Bilanzansatz widerspiegeln, basiert auf Annahmen und Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung der steuerlichen Einkommen und steuerlichen Gesetzgebung in den Ländern der ansässigen Konzerngesellschaften.

Weitere Schätzungen

Weiterhin kommen Schätzungen und Annahmen bei Kaufpreisallokationen, der Festlegung von wirtschaftlichen Nutzungsdauern bei immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, der Bilanzierung und Bewertung von Vorräten, Forderungen und Rückstellungen sowie der Einschätzung rechtlicher Risiken zur Anwendung. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden nach IAS 8 zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Realisierung von Umsatzerlösen

IFRS 15 legt fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. IFRS 15 ist grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden.

Das Konzept des IFRS 15 sieht ein sogenanntes 5-Stufenmodell vor. Das Kernprinzip des IFRS 15 ist, dass die Umsatzlegung den Übergang (Transfer) von in Verträgen versprochenen Gütern und Dienstleistungen (Leistungsversprechen) an Kunden zu einem Betrag darzustellen ist, den das Unternehmen vom Kunden im Austausch der Leistungsversprechen erwartet.

Bei der Identifizierung von Verträgen besteht in aller Regel keine abweichende Behandlung zur Vorgängerregelung.

Der Unternehmensgegenstand von R. STAHL besteht im ganz Wesentlichen in der Herstellung von Produkten im Geschäftsfeld des Explosionsschutzes. Die Kundenverträge beinhalten in ganz überwiegendem Umfang die Übertragung (Transfer) von Produkten.

Neben den Produktlieferungen, die nach demselben Muster übertragen werden, werden u.a. optional Schulungen, Inbetriebnahmen Factory Acceptance Tests (FAT), Bereitstellung von Lagerraum sowie erweiterte Garantien angeboten. Die Nachfrage nach der Bereitstellung von Lagerraum und erweiterten Garantien ist - nach interner Erhebung - zum Stichtag von untergeordneter Bedeutung. R. Stahl prüft jedoch zu jedem Stichtag, ob hier separate Leistungsverpflichtungen zu identifizieren sind.

Bei den mit der Bereitstellung des jeweiligen Produkts verbundenen finalen Dokumentationen handelt es sich im Regelfall nicht um Leistungsverpflichtungen, da diese ein Leistungsbündel darstellen.

Für jede identifizierte Leistungsverpflichtung wird beurteilt, ob die Leistungserbringung zeitraumbezogen oder zeitpunktbezogen erfolgt. Umsatz wird realisiert, wenn die Kontrolle über das Gut oder die Dienstleistung an den Kunden übergegangen ist. Produktumsätze werden mit dem Gefahrenübergang und die dargestellten Serviceleistungen nach Erbringung als Umsatz vereinnahmt. Eine Bilanzierung der Serviceleistungen über einen Zeitraum scheidet aufgrund der Kurzfristigkeit der Leistungserbringung aus. Für Leistungen an Kunden, bei denen der kundenspezifische Designgrad so hoch ist, dass eine alternative Nutzungsmöglichkeit i.S. des IFRS 15.35 (c) ausscheidet, wird eine zeitraumbezogene Erlösrealisierung vorgenommen. Zur Ermittlung des Leistungsfortschritts wendet R. STAHL das inputorientierte Verfahren an, das dem Wert der erbrachten Leistung aus den Verträgen entspricht.

Die Vorschriften zur Bestimmung des Transaktionspreises sowie der Aufteilung des Transaktionspreises führen bei R. STAHL zu keiner wesentlichen Änderung der Rechnungslegungspraxis im Vergleich zur vorherigen Rechtslage unter IAS 18, da bereits für die zu identifizierenden Leistungsverpflichtungen Einzelveräußerungspreise angesetzt werden. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises sind in der Praxis lediglich Vertragstrafen bzw. vertragliche Anreize (zur früheren Produktlieferung) festzustellen. Übrige variable Bestandteile von Transaktionspreisen sind von untergeordneter Bedeutung. Spezielle Verkäufe mit Rückgaberecht, Rückkaufvereinbarungen, Optionen zum Erwerb zusätzlicher Güter oder Dienstleistungen, wesentliche Finanzierungskomponenten und dergleichen lagen zum Stichtag nicht vor. R. STAHL ist hauptsächlich als Prinzipal tätig, da sie die Dienstleistung bzw. das Produkt vor der Übergabe an den Kunden kontrolliert.

Wesentliche Sachverhalte mit einem Zahlungsziel von über 12 Monaten waren in 2018 nicht festzustellen.

Vertragskosten fallen nach Auswertung einer internen Analyse nur in untergeordneter Größenordnung an. Bei Anfall wendet R. STAHL die Vereinfachungsregel an, Vertragskosten für Verträge mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr, nicht zu aktivieren.

R. STAHL hat beim Übergang auf IFRS 15 die modifiziert retrospektive Methode angewendet, nach der die kumulierten Anpassungsbeträge zum 1. Januar 2018 erfasst werden.

Infolgedessen wurden die Vergleichsinformationen für 2017 nicht angepasst, d.h. die Vorjahresbeträge werden nach den Vorschriften des IAS 18 dargestellt.

Die nachstehende Tabelle stellt die Auswirkungen des Übergangs auf IFRS 15 auf die Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2018 nach Steuern dar.

scroll
in Tausend € Effekt aus der Anwendung des IFRS 15 zum 01. Januar 2018
Wechsel von Zeitpunkt- auf Zeitraumbezogene Erfassung +147
Steuereffekt -48
Gesamteffekt zum 01. Januar 2018 +99

Nachfolgende Übersicht zeigt die Auswirkungen der Anwendung des IFRS 15 auf die betroffenen Posten der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 sowie der Konzerngewinn- und verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018.

Auswirkungen auf die Konzernbilanz:

scroll
31. Dezember 2018
in Tausend €
Wie berichtet Anpassung nach IFRS 15 Beträge ohne Anwendung IFRS 15
Langfristige Vermögenswerte 121.462 0 121.462
Vorräte und geleistete Anzahlungen 35.043 -254 35.297
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 47.636 -76 47.712
Vertragsforderungen 1.052 1.052 0
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 6.977 -629 7.606
Kurzfristige Vermögenswerte 106.470 93 106.377
Gewinnrücklagen 62.216 63 62.153
Eigenkapital 62.258 63 62.195
Latente Steuern 3.094 30 3.064
Langfristige Schulden 107.748 30 107.718
Kurzfristige Schulden 57.926 0 57.926
Bilanzsumme 227.932 93 227.839

Auswirkungen auf die Konzerngewinn- und verlustrechnung:

scroll
1. Januar 2018 - 31. Dezember 2018
in Tausend €
Wie berichtet Anpassung nach IFRS 15 Beträge ohne Anwendung IFRS 15
Umsatzerlöse 280.114 -158 280.272
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -6.727 104 -6.831
Gesamtleistung 277.008 -54 277.062
Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern -4.162 -54 -4.108
Finanzergebnis -2.816 0 -2.816
Ergebnis vor Ertragsteuern -6.978 -54 -6.924
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -18 18 -36
Jahresergebnis -6.996 -36 -6.960

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung

Forschungskosten sind gemäß IAS 38.42ff. nicht aktivierungsfähig und werden unmittelbar als Aufwand erfasst. Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien nach IAS 38 erfüllt sind. Die Entwicklungsaufwendungen werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode.

Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 (earnings per share) ermittelt.

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus der Division des Konzernergebnisses nach Steuern, das den Stammaktionären der R. STAHL AG zugerechnet werden kann, durch die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Stammaktien.

Da keine potentiellen Stammaktien und keine Optionsrechte oder Bezugsrechte ausstehen, war ein verwässertes Ergebnis je Aktie weder für 2017 noch für 2018 zu ermitteln.

Geschäfts- oder Firmenwerte

Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden einmal jährlich durch einen Impairment-Test auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung erfolgt auch, wenn Ereignisse oder Umstände eintreten, die darauf hindeuten, dass der Buchwert möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter Wertminderungen, angesetzt.

Entwicklungskosten

Entwicklungskosten werden unter den Voraussetzungen des IAS 38 zu Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich und sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung sichergestellt sind. Die Entwicklungstätigkeit muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzeugen. Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen alle direkt dem Entwicklungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab dem Produktionsstart planmäßig linear über den erwarteten Produktlebenszyklus von in der Regel 5 bis 7 Jahren abgeschrieben. Die aktivierten Entwicklungsprojekte werden jährlich auf Werthaltigkeit überprüft.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen über die vertragliche oder geschätzte Nutzungsdauer, angesetzt. Die Nutzungsdauern liegen zwischen 3 und 10 Jahren.

Sachanlagen

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage werden als Vermögenswert angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein mit einer Sachanlage verbundener künftiger wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und diese der Sachanlage verlässlich bewertet werden können. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten enthalten nur direkt zuordenbare Kosten.

Finanzierungskosten werden aus Wesentlichkeitsgründen nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.

Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen erfolgen nach der linearen Methode.

Den Wertansätzen liegen konzerneinheitlich folgende unterstellte Nutzungsdauern zugrunde:

scroll
in Jahren  
Gebäude 15 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 8 bis 20 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre

Wertminderungen auf Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte

Das Unternehmen überprüft Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (inklusive aktivierten Entwicklungskosten und Geschäfts- oder Firmenwerte) auf Wertminderung, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann (Impairment-Test). Dabei wird der Buchwert des Vermögenswertes mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus dem Verkaufspreis abzüglich der noch anstehenden Abgangskosten und dem Nutzungswert des Vermögenswertes. Der Nutzungswert ist der Kapitalwert der geschätzten künftigen Cashflows, welche aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswertes und seiner Veräußerung am Ende der Nutzungsdauer zu erwarten sind. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert einzeln oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelt, der er zugeordnet ist. Zur Ermittlung der erwarteten Cashflows jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit müssen Grundannahmen getroffen werden. Diese beinhalten Annahmen hinsichtlich der Finanzpläne sowie der zur Abzinsung herangezogenen Zinssätze.

Leasing

Der R. STAHL-Konzern nutzt als Leasingnehmer insbesondere Gebäude und Grundstücke. IAS 17 (leases) enthält Vorschriften, nach denen auf Basis von Chancen und Risiken der Leasingpartner beurteilt wird, ob das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggegenstand dem Leasingnehmer (finance leases) oder dem Leasinggeber (operating leases) zuzurechnen ist. Im R. STAHL-Konzern liegen hauptsächlich „operating leases“-Verhältnisse vor, die bestehenden „finance leases“ sind von untergeordneter Bedeutung. Die mit den „operating leases“ verbundenen Zahlungen werden linear über die Vertragslaufzeit verteilt.

Finanzinstrumente

Einem Finanzinstrument liegt ein Vertrag zugrunde, der bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Anschaffungsnebenkosten sind hierbei einzubeziehen, es sei denn, das Finanzinstrument wird in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Marktübliche Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden erstmalig grundsätzlich zum Erfüllungstag (settlement date) erfasst.

Im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes müssen finanzielle Vermögenswerte in die für die Folgebewertung maßgeblichen Kategorien fortgeführte Anschaffungskosten (at amortised cost) bzw. beizulegender Zeitwert (fair value) klassifiziert werden.

Ungeachtet dessen, kann ein finanzieller Vermögenswert beim Zugang wahlweise in die Kategorie „fair value through profit or loss“ designiert werden (fair value option). Diese wurde von R. STAHL nicht ausgeübt.

In IFRS 9 sind drei Kategorien zur Klassifizierung und Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten vorgesehen. Infrage kommen:

eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten (at amortised costs),

eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen (Gesamt-) Ergebnis (fair value through OCI) und

eine Bewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (fair value through profit or loss).

Die Zuordnung eines finanziellen Vermögenswerts zu der (Bewertungs-) Kategorie fortgeführte Anschaffungskosten (at amortised costs) erfolgt, sofern er kumulativ das Geschäftsmodell- und das Zahlungsstromkriterium erfüllt und kein Wahlrecht für eine fair-value-Bewertung in Anspruch genommen wurde. Die Folgebewertung erfolgt at amortised costs unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bei R. STAHL fallen hierunter primär alle Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie Vertragsforderungen.

Die Ziele des Geschäftsmodells können sowohl die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme aus den finanziellen Vermögenswerten als auch die Generierung von Erträgen aus deren Veräußerung vorsehen. Sofern die finanziellen Vermögenswerte auch das Zahlungsstromkriterium erfüllen, erfolgt die Bilanzierung innerhalb der Kategorie fair value through OCI. Die Folgebewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Zinsen werden erfolgswirksam anhand der Effektivzinsmethode vereinnahmt. Über die Anschaffungskosten hinausgehende Änderungen des fair value werden erfolgsneutral im OCI erfasst. Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist ein ergebniswirksames recycling der im OCI erfassten und fortentwickelten fair-value-Schwankungen in die GuV vorzunehmen. Aktuell sind bei R. STAHL hierunter keine Anwendungsfälle festzustellen.

Besteht das Ziel des jeweiligen Geschäftsmodells nicht darin, die finanziellen Vermögenswerte zu halten oder zu halten und zu veräußern, sind die finanziellen Vermögenswerte in der Kategorie fair value through profit or loss zu erfassen. Dies gilt unabhängig von der Einhaltung des Zahlungsstromkriteriums. Zu diesen finanziellen Vermögenswerten gehören solche, die zu Handelszwecken gehalten werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu Handelszwecken gehalten, sofern dieser

primär mit dem Ziel des kurzfristigen Verkaufs/Zurückkaufs erworben wurde,

bei Erstansatz Bestandteil eines gemeinsam verwalteten Portfolios ist und es innerhalb dieses Portfolios in der näheren Vergangenheit kurzfristige Gewinnentnahmen gab oder

die Merkmale eines Derivats erfüllt.

Allerdings sind Derivate auszunehmen, die entweder als finanzielle Garantie oder wirksames Sicherungsinstrument klassifiziert werden.

Sofern bei Eigenkapitaltiteln kein vertraglicher Zinsanspruch, sondern lediglich ein Residualanspruch besteht, ist das Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt und die Zuordnung zur Kategorie financial assets through profit or loss die Folge. Sofern ein Eigenkapitaltitel jedoch nicht im Handelsbestand gehalten wird, darf er durch Ausübung der fair-value-Option innerhalb der Kategorie fair value through OCI bilanziert werden. Nur Dividenden werden nach wie vor erfolgswirksam erfasst. R. STAHL übt die fair value through OCI-Option nicht aus.

Das allgemeine Wertminderungsmodell von IFRS 9 sieht drei Stufen der Risikovorsorge vor. Es besteht jedoch ein Wahlrecht, für bestimmte Vermögenswerte statt dem allgemeinen ein vereinfachtes Modell anzuwenden. Dieses Wahlrecht nimmt R. STAHL in Anspruch.

Bei Ausübung des Wahlrechts sind die betroffenen finanziellen Vermögenswerte ausschließlich den (Wertberichtigungs-) Stufen 2 und 3 zuzuordnen sowie eine Risikovorsorge i. H. d. lifetime expected loss zu erfassen.

Die Bildung einer Risikovorsorge i. H. d. expected credit loss zielt auf die Vorwegnahme erwarteter Verluste, die auf einen Ausfall des Schuldners zurückzuführen sind, ab. Bei der Schätzung der zu erwartenden Verluste sind die diskontierten Erwartungswerte zu berechnen. Dem Unternehmen zugängliche Informationen sind dabei zu würdigen. Darunter fallen Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, Informationen zum derzeitigen wirtschaftlichen Stand und erwartete wirtschaftliche Entwicklungen.

Finanzielle Vermögenswerte sind grundsätzlich bei Erledigung oder Übertragung auszubuchen. Im Falle der Übertragung eines finanziellen Vermögenswertes gilt, dass sofern alle wesentlichen Chancen und Risiken übertragen wurden, der Vermögenswert ausgebucht wird. Wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken beim Übertragenden verbleiben, schließt das die Ausbuchung des Vermögenswertes aus. Werden weder alle wesentlichen Chancen und Risiken eines Vermögenswertes übertragen, noch alle wesentlichen Risiken zurückbehalten, muss festgestellt werden, ob der Bilanzierende die Verfügungsmacht über den Vermögenswert aufgegeben hat oder nicht. Wenn das Unternehmen über den Vermögenswert nicht mehr verfügt, ist eine Ausbuchung vorzunehmen. Wenn das Unternehmen jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert zurückbehalten hat, muss es den Vermögenswert weiterhin ansetzen.

Die Erstanwendung von IFRS 9 ergab keinen wesentlichen Effekt auf die Klassifizierung der Finanzinstrumente:

Bewertungskategorien gemäß IAS 39/in Tausend €/1. Januar 2018

scroll
Kredite und Forderungen 68.727
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertet 514
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schulden 53.430
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Schulden 100

Bewertungskategorien gemäß IFRS 9/in Tausend €/1. Januar 2018

scroll
Finanzielle Vermögenswerte (Hold to collect) - Fortgeführte Anschaffungskosten 68.727
Finanzielle Vermögenswerte (Hold to collect) - Fair Value through profit and loss 514
Finanzverbindlichkeiten - Fortgeführte Anschaffungskosten 53.430
Finanzverbindlichkeiten - Fair Value through profit and loss 100

Effekte entstanden aus der Erstanwendung des Expected Credit Loss Modell. Im Jahr der Erstanwendung von IFRS 9 sind einmalig die Wertberichtigungen für Kreditverluste gem. IAS 39 auf die Beträge nach IFRS 9 überzuleiten. Diese werden nachfolgend gezeigt:

scroll
in Tausend € Forderungen aus Lieferung und Leistung Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15
2018 2017 2018 2017
31. Dezember gem. IAS 39 3.029 2.911 0 -
Rückwirkend über Gewinnrücklagen angepasste Beträge 85 0 0 -
Eröffnungsbilanzwert zum 1. Januar gem. IFRS 9 3.114 2.911 0 -
Währungsdifferenz -48 -115 0 -
Erfolgswirksam erfasste Erhöhung der Kreditverluste +1.732 +1.867 0 -
Abgeschriebene Beträge -332 -436 0 -
Aufgelöste Beträge -1.444 -1.198 0 -
31. Dezember 3.022 3.029 0 -

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind als Vermögenswerte anzusetzen, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der künftige wirtschaftliche Nutzen, der mit den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien verbunden ist, zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können. Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden grundsätzlich nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet.

Aktive und passive latente Steuern

Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 (income taxes) gemäß dem Konzept der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode (liability method) grundsätzlich für sämtliche temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und den bilanziellen Wertansätzen sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Weiterhin sind aktive latente Steuern für künftige Vermögensvorteile aus steuerlichen Verlustvorträgen bilanziert worden. Aktive latente Steuern für alle abzugsfähigen temporären Differenzen sowie für steuerliche Verlustvorträge wurden jedoch nur in dem Umfang berücksichtigt, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen bzw. noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verrechnet werden können. Die latenten Steuern wurden auf Basis der Ertragsteuersätze ermittelt, die gemäß IAS 12 in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt nach der derzeitigen Rechtslage gelten bzw. schon beschlossen wurden.

Aktive latente Steuern werden mit passiven latenten Steuern dann saldiert, wenn ein einklagbares Recht vorliegt, die bilanzierten Beträge gegeneinander aufzurechnen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn gleiches Steuersubjekt, gleiche Steuerart und gleiche Fristigkeit vorliegen. Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 nicht abgezinst.

Vorräte

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren werden grundsätzlich mit ihren durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung niedrigerer Nettoveräußerungswerte (lower of cost or net realizable value) bewertet.

Unfertige und Fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten unter Beachtung niedrigerer Nettoveräußerungswerte angesetzt. Sie enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu gehören die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten sowie anteilige Kosten des sozialen Bereiches (produktionsbezogener Vollkostenansatz). Die Herstellungskosten werden auf der Grundlage einer normalen Kapazitätsauslastung ermittelt.

Die Finanzierungskosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.

Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Vorräte geführt haben, nicht länger bestehen, und folglich die Nettoveräußerungswerte gestiegen sind, wird die sich daraus ergebende Wertaufholung vorgenommen und als Minderung des Materialaufwandes erfasst.

Forderungen und Sonstige Vermögenswerte

Bei den Forderungen und Sonstigen Vermögenswerten, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente und Wertpapiere des Umlaufvermögens, handelt es sich um vom Konzern ausgereichte Kredite und Forderungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Diese werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden abgezinst.

Allen erkennbaren Risiken wird durch Wertminderungen durch die Anwendung des Expected Credit Loss Modell Rechnung getragen.

Sämtliche Fremdwährungsforderungen werden zu jedem Abschlussstichtag mit dem Stichtagskurs bewertet. Wertänderungen werden in der GuV unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen oder Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting

Bei der Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente nimmt R. STAHL das Wahlrecht des IFRS 9.7.2.21 in Anspruch und behält die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IAS 39 bei.

Derivative Finanzinstrumente werden im R. STAHL-Konzern nur zu Sicherungszwecken eingesetzt, um Währungs-, Zins- und Marktwertrisiken aus dem operativen Geschäft bzw. den daraus resultierenden Finanzierungsrisiken zu reduzieren. Alle derivativen Finanzinstrumente, die den IAS 39.88 erfüllen, sind zum Marktwert zu bilanzieren, und zwar unabhängig davon, zu welchem Zweck oder in welcher Absicht sie abgeschlossen wurden.

Voraussetzung für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) ist, dass der eindeutige Sicherungszusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument dokumentiert und deren Effektivität nachgewiesen ist. Der Konzern dokumentiert grundsätzlich unter Beachtung von IAS 39 alle Beziehungen zwischen Sicherungsgeschäften und den zugeordneten Basisgeschäften. Dabei werden die Basisgeschäfte mit den Sicherungsgeschäften verknüpft.

Beim R. STAHL-Konzern kommen derivative Finanzinstrumente zur Sicherung von geplanten Fremdwährungszahlungen und zur Begrenzung von Zinsaufwendungen aus vorhandenen Fremdkapitalaufnahmen zum Einsatz (Cashflow-Hedge).

Bei einem Cashflow-Hedge werden die Marktwertveränderungen des als effektiv eingestuften Teils des Sicherungsinstruments zunächst im Eigenkapital unter Berücksichtigung latenter Steuern als ergebnisneutraler Bestandteil des Gesamtergebnisses ausgewiesen bis der künftig gesicherte Zahlungsstrom eintritt. Eine Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zeitgleich mit der Ergebniswirkung des abgesicherten Grundgeschäftes. Der nicht durch das Grundgeschäft gedeckte Teil der Marktwertveränderungen wird unmittelbar im Ergebnis berücksichtigt.

Bei der Absicherung eines beizulegenden Zeitwertes eines bilanzierten Vermögenswertes oder einer bilanzierten Schuld handelt es sich um einen Fair Value-Hedge. Fair Value-Hedges gab es im R. STAHL-Konzern im Berichtszeitraum nicht.

Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von derivativen Finanzinstrumenten, welche nicht die Voraussetzungen für eine Bilanzierung als Sicherungsgeschäft gemäß IAS 39 erfüllen, werden nach IFRS 9 direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Die Marktwerte derivativer Finanzinstrumente werden unter den „Sonstigen finanziellen Vermögenswerten“ respektive unter den „Sonstigen finanziellen Schulden“ ausgewiesen. Entsprechend des Fälligkeitstages (settlement date) werden die kurz- und langfristigen Derivate als kurz- oder langfristig klassifiziert.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die Versorgungsverpflichtungen des R. STAHL-Konzerns aus leistungsorientierten Altersversorgungssystemen.

Bei leistungsorientierten Altersversorgungssystemen (beispielsweise Direktzusagen (unmittelbare Pensionsverpflichtungen als Pensionsrückstellung), Unterstützungskassen (mittelbare Pensionsverpflichtungen)) basiert die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen auf dem in IAS 19 (employee benefits) vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung (projected unit credit method). Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch die künftig zu erwartenden Steigerungen von Renten und Gehältern berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen.

Als Finanzierungsendalter wurde im Inland für Altersteilzeitbeschäftigte das Alter zum vereinbarten Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses angesetzt. Für den übrigen Personenkreis ohne einzelvertragliche Regelungen des Renteneintrittsalters wurde das frühestmögliche Rentenbeginnalter mit 64 Jahre angesetzt. Dies entspricht dem durchschnittlichen Renteneintrittsalter in den letzten bzw. kommenden Jahren bei der Gesellschaft.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die sich aus Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen bzw. aus Abweichungen zwischen früheren versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung ergeben, werden bei ihrer Entstehung unter Berücksichtigung von latenten Steuern unmittelbar erfolgsneutral im Eigenkapital (Kumuliertes übriges Eigenkapital) erfasst. Die in dem Eigenkapitalposten „Kumuliertes übriges Eigenkapital“ erfassten versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste sowie die darauf entfallenden latenten Steuern werden in den Folgeperioden nicht ergebniswirksam aufgelöst. Die in der jeweiligen Berichtsperiode erfassten versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste sowie die darauf entfallenden latenten Steuern werden gesondert in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.

Der Aufwand aus der Dotierung der Pensionsverpflichtungen wird unter den Personalaufwendungen ausgewiesen, der Zinsanteil von Pensionsverpflichtungen wird im Zinsergebnis gezeigt.

Der als Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betrag ist um den am Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert von Planvermögen zu kürzen.

Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen geht das jeweilige Unternehmen über die Entrichtung von Beitragszahlungen an zweckgebundene Fonds hinaus keine weiteren Verpflichtungen ein.

Die Abzinsungsfaktoren für die Ermittlung der Barwerte der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen werden auf der Grundlage von Renditen bestimmt, die am Abschlussstichtag für hochwertige, festverzinsliche Unternehmensanleihen am jeweiligen Markt erzielt werden.

Übrige Rückstellungen

Übrige Rückstellungen sind nach IAS 37 (provisions, contingent liabilities and contingent assets) insoweit berücksichtigt, als sich aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung ergibt, die Höhe der Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und diese zuverlässig geschätzt werden kann. Die Eintrittswahrscheinlichkeit muss über 50% liegen. Rückstellungen werden nur für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet. Die bilanzierte Rückstellung ist der beste Schätzwert, der sich am Stichtag für die hinzugebende Leistung ergibt, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Ferner fließen bei der Bewertung der übrigen Rückstellungen - insbesondere bei Gewährleistungen sowie erwarteten Verlusten aus schwebenden Geschäften - alle Kostenbestandteile ein, die auch im Vorratsvermögen aktiviert werden („Produktionsbezogene Vollkosten“).

Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst, sofern der Zinseffekt wesentlich ist.

Verbindlichkeiten

Die Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt im Zeitpunkt des Zugangs zum Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Nebenkosten. Im Regelfall handelt es sich bei dem Zeitwert um die Anschaffungskosten.

In der Folge werden die Verbindlichkeiten mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Im R. STAHL-Konzern bestehen grundsätzlich keine Verbindlichkeiten, die Handelszwecken dienen. Hiervon ausgenommen sind Derivate, die nicht in ein Hedge Accounting einbezogen werden.

Sämtliche Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zu jedem Abschlussstichtag mit dem Stichtagskurs bewertet. Wertänderungen werden in der GuV unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen oder Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereiches des R. STAHL-Konzerns liegen. Ferner können gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualverbindlichkeiten darstellen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen nicht hinreichend wahrscheinlich für die Bildung einer Rückstellung ist und/oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Die angegebenen Werte der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.

Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des R. STAHL-Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben.

In Übereinstimmung mit IAS 7 (statement of cash flows) wird zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Die Auswirkungen von Akquisitionen, Desinvestitionen und sonstigen Veränderungen des Konsolidierungskreises sind dabei nach IAS 7.39 gesondert darzustellen und als Investitionstätigkeit zu klassifizieren.

Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelfonds umfasst Kassenbestände, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Ebenfalls enthalten sind Finanztitel mit einer ursprünglichen Fälligkeit von bis zu drei Monaten. Die Zahlungsmittel unterliegen keinen Verfügungsbeschränkungen. Die in der Bilanz ausgewiesenen „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ entsprechen dem Finanzmittelfonds. Hinsichtlich der Zusammensetzung der „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ verweisen wir auf die Erläuterungen zu den „Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten“.

Segmentberichterstattung

Nach den Regeln des IFRS 8 sind einzelne Informationen über Geschäftssegmente eines Unternehmens anzugeben. IFRS 8 folgt dem sogenannten „management approach“, wonach sich die Segmentberichterstattung allein nach Finanzinformationen richtet, die von den Entscheidungsträgern des Unternehmens zur internen Steuerung des Unternehmens verwendet werden. Bestimmend dabei sind die interne Berichts- und Organisationsstruktur sowie solche Finanzgrößen, die zur Entscheidungsfindung über die Allokation von Ressourcen und die Bewertung der Ertragskraft herangezogen werden.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

[6] Umsatzerlöse

Unterteilt nach Regionen ergibt sich folgende Zusammensetzung:

scroll
in Tausend € 2018 2017
Aufgliederung nach Regionen    
Deutschland 70.335 60.928
Zentralregion ohne Deutschland 116.132 120.676
Amerika 31.194 28.973
Asien/Pazifik 62.453 57.885
Gesamt 280.114 268.462

Unterteilt nach der Erlöserfassung ergibt sich folgende Zusammensetzung:

scroll
in Tausend € 2018 2017
Erlöserfassung    
Zu einem bestimmten Zeitpunkt 269.884 259.960
Über einen bestimmten Zeitraum 10.230 8.502
Gesamt 280.114 268.462

Die Realisierung der Umsatzerlöse „Über einen bestimmten Zeitraum“ erfolgt mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit in einem Zeitraum von ein bis zwei Monaten.

[7] Andere aktivierte Eigenleistungen

Die anderen aktivierten Eigenleistungen ergeben sich insbesondere aus der Aktivierung von Entwicklungskosten nach IAS 38. Im Berichtsjahr betrugen diese 3.284 T€ (2017: 3.840 T€).

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 19.268 T€ (2017: 17.525 T€) Ausgaben für Forschung und Entwicklung als Aufwand erfasst.

[8] Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

scroll
in Tausend € 2018 2017
Erträge aus Anlageabgängen 2.556 11
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2.455 627
Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen 1.444 1.198
Erträge aus der Marktbewertung von Derivaten 13 876
Kursgewinne aus der Währungsumrechnung 4.694 3.786
Übrige Erträge 2.602 1.528
Gesamt 13.764 8.026

[9] Materialaufwand

Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

scroll
in Tausend € 2018 2017
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe - 94.201 - 94.443
Bezogene Leistungen - 5.207 - 5.673
Gesamt - 99.408 - 100.116

[10] Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

scroll
in Tausend € 2018 2017
Löhne und Gehälter - 98.908 - 100.678
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - 20.426 - 20.434
davon für Altersversorgung -3.567 -3.092
Gesamt - 119.334 - 121.112

[11] Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Auszubildenden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen während des Geschäftsjahres stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:

scroll
Anzahl 2018 2017
Beschäftigte 1.724 1.776
Auszubildende 73 73
Gesamt 1.797 1.849

Die Mitarbeiter der assoziierten Unternehmen, die im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert werden, sind in der durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiter nicht enthalten.

[12] Abschreibungen

Der Aufwand für Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen beträgt 13.617 T€ (2017: 12.972 T€).

[13] Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere folgende Posten:

scroll
in Tausend € 2018 2017
Dienstleistungen - 8.769 - 8.173
Raummieten - 6.920 - 6.750
Mieten für Betriebs- und Geschäftsausstattung -2.947 -3.008
Rechts-, Beratungs-, Lizenzkosten und Erfindervergütungen - 8.298 - 5.069
Büro-, Post- und Kommunikationskosten -2.053 -2.105
Freiwillige Sozialaufwendungen und Personalnebenkosten -2.790 -2.776
Instandhaltungskosten - 4.457 - 4.239
Reise- und Bewirtungskosten - 3.156 - 4.047
Allgemeine Transportkosten - 2.928 - 3.073
Kursverluste aus der Währungsumrechnung - 4.236 - 4.963
Sonstige Steuern - 690 - 715
Aufwendungen aus der Marktbewertung von Derivaten -673 0
Übrige -14.658 -9.061
Gesamt - 62.575 - 53.979

[14] Ergebnis aus Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

Das Ergebnis aus Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden entfällt mit 957 T€ auf die ZAVOD Goreltex, Sankt Petersburg, Russland und mit -1 T€ auf die ESACO Pty. Ltd., Edenvale, Südafrika.

[15] Beteiligungsergebnis

Das Beteiligungsergebnis beträgt 0 T€ (2017: 17 T€).

[16] Zinsergebnis

Das Zinsergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

scroll
in Tausend € 2018 2017
Zinsen und ähnliche Erträge 1.150 238
Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 4.922 - 3.179
Gesamt - 3.772 - 2.941

Im Zinsergebnis ist in Höhe von -1.837 T€ (2017: -1.700 T€) der Nettozinsanteil aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen enthalten.

[17] Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In dieser Position werden laufende und latente Steueraufwendungen und -erträge ausgewiesen, die sich wie folgt zusammensetzen:

scroll
in Tausend € 2018 2017
Laufende Steuern - 248 - 1.032
Latente Steuern 230 - 7.510
Gesamt - 18 - 8.542

Unter den laufenden Steuern werden bei den Inlandsgesellschaften Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer und bei den Auslandsgesellschaften vergleichbare ertragsabhängige Steuern ausgewiesen. Die Ermittlung erfolgte nach den für die einzelnen Gesellschaften maßgeblichen Steuervorschriften.

Im Berichtsjahr sind Erträge aus der Geltendmachung von bisher nicht berücksichtigten steuerlichen Verlusten in Höhe von 306 T€ (2017: 0 T€) angefallen.

Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. In Deutschland wird eine Körperschaftsteuer von 15,0% und darauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5% erhoben. Neben der Körperschaftsteuer ist für die in Deutschland erzielten Gewinne eine Gewerbeertragsteuer zu zahlen. Diese variiert in Abhängigkeit von den Kommunen, in denen das Unternehmen vertreten ist. Unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatzes der Kommunen in Höhe von 392,7% (2017: 390,5%) ermittelt sich für die inländischen Gruppengesellschaften ein Gesamtsteuersatz von 29,5% (2017: 29,5%). Die von den ausländischen Gruppengesellschaften erzielten Gewinne werden mit den im jeweiligen Sitzland geltenden Steuersätzen versteuert. Diese werden grundsätzlich auch für die Ermittlung latenter Steuern herangezogen, sofern zukünftige Steuersatzanpassungen noch nicht beschlossen wurden. Die Steuersätze im Ausland liegen zwischen 0,0% und 34,0% (2017: 0,0% und 34,0%).

Die aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 16.371 T€ (2017: 15.073 T€) wurden in Höhe von 15.943 T€ (2017: 14.627 T€) wertberichtigt, da aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationen Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe ihrer Realisierbarkeit bestehen. Von den Wertberichtigungen betreffen 10.207 T€ Körperschaftsteuer (2017: 9.964 T€) und 5.736 T€ Gewerbesteuer (2017: 4.663 T€). Darüber hinaus wurden aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von 635 T€ wertberichtigt, deren Realisierbarkeit unsicher ist.

Der Bestand an noch nicht genutzten körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen beträgt 57.561 T€ (2017: 55.271 T€), der Bestand an noch nicht genutzten gewerbesteuerlichen Verlustbeträgen beträgt 41.525 T€ (2017: 33.979 T€). Die Verlustvorträge sind im Wesentlichen unbegrenzt vortragsfähig. Die steuerlichen Verluste können nicht mit zu versteuernden Ergebnissen anderer Unternehmen des Konzerns verrechnet werden.

Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr waren aktive oder passive latente Steuern aus Unternehmensakquisitionen erfolgsneutral zu berücksichtigen.

Die einbehaltenen Gewinne bei Tochtergesellschaften sollen aus heutiger Sicht überwiegend auf unbestimmte Zeit investiert bleiben. In Übereinstimmung mit IAS 12 werden keine latenten Steuerverbindlichkeiten für einbehaltene Gewinne von Tochtergesellschaften bilanziert.

Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2018 ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr aus der nachfolgenden Aufstellung:

scroll
in Tausend € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2017
Aktive latente Steuern, brutto    
Steuerliche Verlustvorträge 16.371 15.073
Immaterielle Vermögenswerte 8 47
Sachanlagen 62 159
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1 1
Vorräte 2.422 2.753
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 415 447
Rechnungsabgrenzungsposten 28 0
Zahlungsmittel 1 1
Eigenkapital 165 165
Langfristige Rückstellungen 13.571 14.401
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten und Schulden 336 359
Kurzfristige Rückstellungen 2.438 1.376
Abzüglich Wertberichtigungen - 16.578 - 14.627
Summe aktive latente Steuern, brutto 19.240 20.155
Abzüglich Saldierung - 7.653 - 8.250
Summe aktive latente Steuern laut Bilanz 11.587 11.905
in Tausend € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2017
Passive latente Steuern, brutto    
Immaterielle Vermögenswerte 7.289 7.352
Sachanlagen 2.325 2.391
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 157 205
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 81 406
Vorräte 4 187
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 252 525
Rechnungsabgrenzungsposten 0 4
Langfristige Rückstellungen 168 173
Kurzfristige verzinsliche Finanzschulden 74 114
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten und Schulden 397 101
Summe passive latente Steuern, brutto 10.747 11.458
Abzüglich Saldierung - 7.653 - 8.250
Summe passive latente Steuern laut Bilanz 3.094 3.208
Nettosaldo der latenten Steuern 8.493 8.697

Von den aktiven latenten Steuern in Höhe von 11.587 T€ (2017: 11.905 T€) entfallen 2.537 T€ (2017: 8.904 T€) auf Gesellschaften, die im Berichtsjahr oder im Vorjahr ein negatives Periodenergebnis hatten. Der Ansatz der jeweiligen aktiven latenten Steuern basiert auf den positiven zukünftigen Ergebnissen der Planung und dem Umkehreffekt der temporären Differenzen.

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom im jeweiligen Geschäftsjahr erwarteten zum jeweils ausgewiesenen Steueraufwand. Die Berechnung des erwarteten Steueraufwands erfolgt durch Multiplikation des Ergebnisses vor Ertragsteuern mit dem anzuwendenden Gesamtsteuersatz von 29,0% (2017: 29,0%). Das Ergebnis vor Ertragsteuern beträgt - 6.978 T€ (2017: - 12.635 T€).

scroll
in Tausend € 2018 2017
Erwarteter Steueraufwand 2.024 3.664
Besteuerungsunterschiede In- und Ausland +218 - 361
Steuerlich nicht abzugsfähige Ausgaben - 1.205 - 441
Steuerfreies Einkommen 108 423
Veränderung der Wertberichtigung auf aktive latente Steuern - 1.951 - 10.961
Nutzung steuerlicher Verlustvorträge 306 0
Steuern für Vorjahre 895 121
Sonstiges -413 - 987
Effektive Ertragsteuern - 18 - 8.542
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Steueraufwand - 18 - 8.542

Der Abschluss eines Einspruchsverfahrens führte im Berichtsjahr im Inland zu einem Steuerertrag für Vorjahre in Höhe von 971 T€.

Eine steuerliche Betriebsprüfung bei inländischen Gruppengesellschaften wurde im Berichtszeitraum im Wesentlichen abgeschlossen. Für zu erwartende Steuernachzahlungen wurden Steuerrückstellungen in Höhe von 188 T€ sowie Zinsrückstellungen in Höhe von 55 T€ gebildet. Darüber hinaus führen die Anpassungen durch die Betriebsprüfung zum Verbrauch von Verlustvorträgen in Höhe von 930 T€ bei der Körperschaftsteuer und in Höhe von 683 T€ bei der Gewerbesteuer und damit zu einem Verbrauch aktiver latenter Steuern, die in voller Höhe wertberichtigt waren, von rd. 240 T€. Aus Gegenkorrekturen sind Steuerentlastungen in Höhe von rd. 165 T€ zu erwarten.

Von den in der Bilanz erfassten latenten Steuern wurden insgesamt -412 T€ eigenkapitalmindernd (2017: -942 T€ eigenkapitalmindernd) erfasst, ohne die Gewinn- und Verlustrechnung zu beeinflussen.

Die Steuereffekte für im sonstigen Ergebnis erfasste Erträge und Aufwendungen ergeben sich aus folgender Aufstellung:

scroll
2018 2017
in Tausend € Ergebnis vor Ertragsteuern Ertragsteuern Ergebnis nach Ertragsteuern Ergebnis vor Ertragsteuern Ertragsteuern Ergebnis nach Ertragsteuern
Währungsumrechnungsdifferenzen -833 0 -833 -2.406 0 -2.406
Cashflow Hedges 8 -2 6 39 -12 27
Pensionsverpflichtungen 1.401 -410 991 2.741 -930 1.811
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 576 -412 164 374 -942 -568

[18] Ergebnis je Aktie

scroll
in Tausend € 2018 2017
Jahresergebnis, ohne Ergebnisanteil anderer Gesellschafter - 7.059 - 21.136
Aktienzahl in Stück (gewichteter Durchschnitt) 6.440.000 6.440.000
Ergebnis je Aktie in € -1,10 -3,28

Das oben dargestellte unverwässerte Ergebnis je Aktie (basic earnings per share) ermittelt sich nach IAS 33 aus der Division des Konzernergebnisses nach Steuern, das den Stammaktionären der R. STAHL AG zugerechnet werden kann, durch die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres ausgegebenen Stammaktien.

Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie kann aus so genannten potenziellen Aktien resultieren. Da keine potentiellen Stammaktien und keine Optionsrechte oder Bezugsrechte ausstehen, war ein verwässertes Ergebnis je Aktie weder für 2017 noch für 2018 zu ermitteln.

[19] Ergebnisverwendung/Eigenkapital

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der R. STAHL AG weist einen Bilanzverlust aus. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher kein Beschluss über die Ergebnisverwendung zu fassen.

Im Geschäftsjahr 2018 wurde keine Dividende (2017: 0,60 € je dividendenberechtigter Aktie) an die Aktionäre ausgeschüttet.

Die Dividendenausschüttung im Geschäftsjahr 2016 erfolgte auf der Grundlage des unter Tagesordnungspunkt 2 der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juni 2016 gefassten Gewinnverwendungsbeschlusses.

Wie mit Veröffentlichung vom 4. August 2016 im Bundesanzeiger bekanntgegeben, hatten zu den in der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juni 2016 gefassten Beschlüssen der R. STAHL AG die Aktionäre Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, Karl-Walter Freitag, Riebeck-Brauerei von 1862 AG und Caterina Steeg Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben. Das Landgericht Stuttgart hatte die Klagen mit Urteil vom 20. Juni 2017 vollständig abgewiesen. Die gegen dieses Urteil eingelegten Berufungen einiger der Kläger hatte das Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 20 U 5/17) mit Beschluss vom 4. Mai 2018 zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Revision nicht zugelassen. Die von diesen Klägern eingelegten Nichtzulassungsbeschwerden haben diese mit Schriftsatz vom 18. Oktober 2018 zurückgenommen. Das Verfahren war zuletzt beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen Az. II ZR 180/18 anhängig. Der Rechtsstreit ist damit rechtskräftig beendet. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der R. STAHL AG sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von den Klägern zu tragen. Es wurden keine Vereinbarungen zwischen den Parteien des Rechtsstreits getroffen. Leistungen der R. STAHL AG wurden weder erbracht noch zugesagt. Das Ende des Rechtsstreits ist gemäß der gesetzlichen Bestimmungen am 31. Oktober 2018 im Bundesanzeiger bekanntgegeben worden.

Auf der ordentlichen Hauptversammlung der R. STAHL AG vom 3. Juni 2016 hatten außerdem einige Aktionäre unter TOP 6 einen „Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers zum Zwecke der Prüfung von Vorgängen bei der Geschäftsführung im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der Weidmüller Beteiligungsgesellschaft mbH sowie dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien“ gestellt, der von der Hauptversammlung mehrheitlich abgelehnt wurde. Wie im Geschäftsbericht 2016 bekanntgegeben, hatten daraufhin einige Aktionäre dieses Begehren weiterverfolgt und beim Landgericht Stuttgart einen Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers gestellt. Mit Beschluss vom 29. September 2017 hatte die zuständige Kammer diesen Antrag vollständig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss hatten die Antragsteller am 30. Oktober 2017 Beschwerde eingelegt, dem die Kammer mit Beschluss vom 27. Februar 2018 nicht abgeholfen und dem Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 20 W 6/18) zur Entscheidung vorgelegt hat. Mit Beschluss vom 25. Oktober 2018 hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart zurückgewiesen und eine weitere Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Der Rechtsstreit ist damit rechtskräftig beendet. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der R. STAHL AG sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von den Antragstellern zu tragen. Es wurden keine Vereinbarungen zwischen den Beteiligten des Verfahrens getroffen. Leistungen der R. STAHL AG wurden weder erbracht noch zugesagt.

Mit dem Abschluss der beiden vorgenannten Verfahren sind alle Rechtsstreitigkeiten von für die R. STAHL AG wesentlicher Bedeutung mit bestmöglichem gerichtlichen Ausgang für die Gesellschaft beendet.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

Langfristige Vermögenswerte

[20] Immaterielle Vermögenswerte

Zum 31. Dezember 2018 ergibt sich folgende Entwicklung:

scroll
in Tausend € Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte Geschäfts- oder Firmenwerte Entwicklungskosten Sonstige Gesamt
Anschaffungskosten          
1. Januar 2018 26.105 11.317 43.876 10.721 92.019
Währungsänderungen -46 -108 -13 -141 -308
Zugänge 631 0 4.826 370 5.827
Abgänge -109 -430 -390 -38 -967
Umbuchungen 33 0 0 -33 0
31. Dezember 2018 26.614 10.779 48.299 10.879 96.571
kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen          
1. Januar 2018 23.669 213 17.631 8.710 50.223
Währungsänderungen -48 -2 -9 -140 -199
Zugänge 1.010 430 5.054 111 6.605
Abgänge -105 -430 -390 -38 -963
Umbuchungen 0 0 0 0 0
31. Dezember 2018 24.526 211 22.286 8.643 55.666
Nettobuchwerte          
31. Dezember 2018 2.088 10.568 26.013 2.236 40.905

Zum 31. Dezember 2017 ergibt sich folgende Entwicklung:

scroll
in Tausend € Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte Geschäfts- oder Firmenwerte Entwicklungskosten Sonstige Gesamt
Anschaffungskosten          
1. Januar 2017 24.298 12.287 39.025 11.153 86.763
Währungsänderungen -159 -444 -67 -571 -1.241
Zugänge 1.010 0 5.438 669 7.117
Abgänge -48 -526 0 -46 -620
Umbuchungen 1.004 0 -520 -484 0
31. Dezember 2017 26.105 11.317 43.876 10.721 92.019
kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen          
1. Januar 2017 22.731 231 14.418 8.986 46.366
Währungsänderungen -145 -18 -49 -550 -762
Zugänge 1.131 526 3.262 320 5.239
Abgänge -48 -526 0 -46 -620
Umbuchungen 0 0 0 0 0
31. Dezember 2017 23.669 213 17.631 8.710 50.223
Nettobuchwerte          
31. Dezember 2017 2.436 11.104 26.245 2.011 41.796

In der Position Sonstige immaterielle Vermögenswerte sind geleistete Anzahlungen in Höhe von 1,9 Mio. € (2017: 1,6 Mio. €) enthalten.

Unter den immateriellen Vermögenswerten werden hauptsächlich EDV-Software, die aktivierten Entwicklungskosten verschiedener Entwicklungsprojekte sowie Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen. Bei den immateriellen Vermögenswerten waren in 2018 Wertminderungen in Höhe von 1.199 T€ (2017: 0 T€) zu verzeichnen.

Zur Ermittlung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wurde der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf Basis der Berechnung eines Nutzungswertes ermittelt. Diese Berechnung wird auf der Grundlage von Cashflow-Prognosen erstellt, die auf von der Geschäftsführung für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigten Finanzplänen basieren. Die Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt zur jeweiligen legalen Einheit.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 10,6 Mio. € (2017: 11,1 Mio. €) sind folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet:

scroll
31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
in Mio. € Buchwerte Abzinsungssätze vor Steuern Buchwerte Abzinsungssätze vor Steuern
R. STAHL HMI Systems GmbH (Deutschland) 4,6 10,1% 4,6 10,2%
R. Stahl Schaltgeräte GmbH (Deutschland) 1,1 9,7% 1,1 9,6%
Teilkonzern (Norwegen) 4,0 8,9% 4,0 9,4%
OOO R. Stahl (Russische Föderation) 0,0 15,7% 0,5 15,7%
R. STAHL LTD. (Kanada) 0,9 9,1% 0,9 9,4%
Summe 10,6   11,1  

Die erzielbaren Beträge sind größer als die Buchwerte. Die Veränderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben sich insbesondere aus der Abschreibung des Goodwills der OOO R. Stahl (Russische Föderation) in Höhe von 0,5 Mio. € aufgrund der verringerten Ertragsaussichten.

Die Impairment-Tests nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten führten zu über den Buchwerten liegenden Zeitwerten. Eine Abschreibung war mit Ausnahme des Goodwills der Gesellschaft in der Russischen Föderation dementsprechend nicht erforderlich.

Cashflows nach einem Zeitraum von drei Jahren werden für zwei weitere Jahre fortgeschrieben. Danach werden Cashflows unverändert mit einer Wachstumsrate von 1% extrapoliert.

Das durchschnittliche jährliche Wachstum der externen Umsätze (Compound Annual Growth Rate) im Detailplanungszeitraum beträgt für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten je nach Marktstellung und Region zwischen - 12,3% und 28,9%. Die Bruttogewinnmargen werden im Rahmen der Bottom-up-Planung der Konzerngesellschaften anhand der durchschnittlichen Bruttogewinnspannen, die im unmittelbar vorhergehenden Geschäftsjahr erzielt wurden, ermittelt und gegebenenfalls unter Berücksichtigung der erwarteten Effizienzsteigerung erhöht.

Preissteigerung von Material- und Personalkosten - Zur Bestimmung der Preissteigerung von Material- und Personalkosten werden die prognostizierten Preisindizes zugrunde gelegt. Gehaltssteigerungen werden für die jeweilige Planungsperiode länderspezifisch berücksichtigt.

Kapitalkosten: Die Kapitalkosten ermitteln sich aus dem gewogenen Mittel der Eigen- und Fremdkapitalkosten vor Steuern. Der Betafaktor für die Berechnung der Eigenkapitalkosten wird aus Kapitalmarktdaten und der Kapitalstruktur vergleichbarer Unternehmen von R. STAHL ermittelt. Die Fremdkapitalkosten werden anhand von quasisicheren Staatsanleihen und einem Aufschlag, der aus dem Rating vergleichbarer Unternehmen abgeleitet wird, berechnet.

Sensitivitätsanalysen haben gezeigt, dass aus heutiger Sicht auch dann kein Wertminderungsbedarf bei den Geschäfts- oder Firmenwerten besteht, wenn unterstellt würde, dass die geplanten Ergebnisse vor Zinsen und Steuern (EBIT) in den Planjahren ab 2019 um 10% sinken bzw. die Kapitalkosten um weitere 0,5%-Punkte steigen. Änderungen außerhalb dieser Bandbreite werden als unwahrscheinlich eingeschätzt.

Bei der R. STAHL HMI Systems GmbH (Deutschland) tritt ein Wertminderungsbedarf ein, wenn das EBIT in einer Bandbreite von 0% bis 10% sinkt oder der Zinssatz in einer Bandbreite von 0% bis 1% p.a. steigt.

Bei der R. STAHL LTD. (Kanada) tritt ein Wertminderungsbedarf ein, wenn das EBIT in einer Bandbreite von 0% bis 20% sinkt oder der Zinssatz in einer Bandbreite von 0% bis 2% p.a. steigt.

[21] Sachanlagen

Zum 31. Dezember 2018 ergibt sich folgende Entwicklung:

scroll
in Tausend € Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt
Anschaffungskosten 1. Januar 2018 48.535 34.005 52.707 591 135.838
Währungsänderungen -101 -103 -60 0 -264
Zugänge 92 550 3.255 705 4.602
Abgänge -578 -560 -2.218 -2 -3.358
Umbuchungen 2 35 480 -517 0
31. Dezember 2018 47.950 33.927 54.164 777 136.818
kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen          
1. Januar 2018 12.360 25.220 41.055 0 78.635
Währungsänderungen 10 -27 -27 0 -44
Zugänge 1.185 2.020 3.550 0 6.755
Abgänge -459 -484 -2.105 0 -3.048
Umbuchungen 0 0 0 0 0
31. Dezember 2018 13.096 26.729 42.473 0 82.298
Nettobuchwerte          
31. Dezember 2018 34.854 7.198 11.691 777 54.520

Zum 31. Dezember 2017 ergibt sich folgende Entwicklung:

scroll
in Tausend € Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt
Anschaffungskosten          
1. Januar 2017 48.981 34.451 52.328 432 136.192
Währungsänderungen -505 -644 -357 -1 -1.507
Zugänge 57 749 2.182 316 3.304
Abgänge -5 -572 -1.574 0 -2.151
Umbuchungen 7 21 128 -156 0
31. Dezember 2017 48.535 34.005 52.707 591 135.838
kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen          
1. Januar 2017 11.235 23.995 38.591 0 73.821
Währungsänderungen -57 -390 -268 0 -715
Zugänge 1.186 2.191 4.069 0 7.446
Abgänge -4 -576 -1.337 0 -1.917
Umbuchungen 0 0 0 0 0
31. Dezember 2017 12.360 25.220 41.055 0 78.635
Nettobuchwerte          
31. Dezember 2017 36.175 8.785 11.652 591 57.203

Neubewertungen wurden im Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht vorgenommen.

Hinsichtlich der Sachanlagen bestehen Sicherheiten für Verbindlichkeiten in Höhe von 11.489 T€ (2017: 11.814 T€). Das Bestellobligo für Sachanlagevermögen beträgt zum Bilanzstichtag 2.052 T€ (2017: 1.271 T€).

[22] Übrige langfristige Vermögenswerte

Anteile an assoziierten Unternehmen

Die R. STAHL AG beteiligte sich in 2016 mit 25% an dem russischen Unternehmen ZAVOD Goreltex Co. Ltd., Sankt Petersburg, Russland und mit 35% an dem südafrikanischen Unternehmen ESACO (Pty.) LTD, Edenvale, Südafrika. Die Buchwerterhöhungen der Anteile an assoziierten Unternehmen in Höhe von 534 T€ entfallen mit 956 T€ auf das Jahresergebnis abzüglich der Abschreibungen (422 T€).

Übrige Finanzanlagen

Die übrigen Finanzanlagen in Höhe von insgesamt 32 T€ (2017: 50 T€) setzen sich aus sonstigen Beteiligungen und Wertpapieren zusammen.

Sonstige langfristige Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte beinhalten Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1.012 T€ (2017: 1.206 T€). Von den sonstigen langfristigen Vermögenswerten unterliegen 880 T€ (2017: 1.050 T€) als Sicherheit für Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen einer Verfügungsbeschränkung.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Im Berichtszeitraum wurde die nicht-betriebsnotwendige Liegenschaft in Ettlingen zu einem Kaufpreis in Höhe von 4.050 T€ verkauft. Durch die Veräußerung der Liegenschaft entstand ein Ertrag in Höhe von 2.046 T€.

Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie betrifft ein Grundstück mit Gebäuden. Zum 31. Dezember 2018 ergibt sich folgende Entwicklung:

scroll
in Tausend € Gesamt
Anschaffungskosten  
1. Januar 2018 13.932
Zugänge 0
Abgänge -5.248
Umbuchungen 0
31. Dezember 2018 8.684
kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen  
1. Januar 2018 6.549
Zugänge 257
Abgänge -3.244
Zuschreibungen 0
31. Dezember 2018 3.562
Nettobuchwerte  
31. Dezember 2018 5.122

Zum 31. Dezember 2017 ergibt sich folgende Entwicklung:

scroll
in Tausend € Gesamt
Anschaffungskosten  
1. Januar 2017 13.928
Zugänge 4
Abgänge 0
Umbuchungen 0
31. Dezember 2017 13.932
kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen  
1. Januar 2017 6.262
Zugänge 287
Abgänge 0
Zuschreibungen 0
31. Dezember 2017 6.549
Nettobuchwerte  
31. Dezember 2017 7.383

Der R. STAHL-Konzern unterscheidet grundsätzlich zwischen überwiegend fremd- und überwiegend selbstgenutzten Immobilien. Eine überwiegende Fremdnutzung liegt vor, wenn Immobilien zu mehr als 90% von konzernfremden Unternehmen gemietet werden.

Nach Veräußerung des Unternehmensbereichs Fördertechnik in 2005 wurden die betreffenden Immobilien an den Käufer vermietet. Da nach dem Verkauf des Unternehmensbereiches Fördertechnik das Ende der Selbstnutzung vorliegt, erfolgte die Übertragung aus den langfristigen Vermögenswerten in den Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.

Der R. STAHL-Konzern bewertet diese als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien nach dem Anschaffungskostenmodell.

Die Gebäude werden planmäßig linear über gebäudespezifische Nutzungsdauern von 33 und 50 Jahren abgeschrieben.

Der beizulegende Zeitwert der Immobilien beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 8,0 Mio. € (2017: 11,1 Mio. € inkl. der Liegenschaft in Ettlingen) und wird der Fair-Value-Hierarchie Stufe 3 zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert der Liegenschaft in Ettlingen belief sich auf 3,1 Mio. €. Zur Bestimmung der Werte wurde ein Gutachter herangezogen. Die Wertermittlung erfolgte im Oktober 2014 durch Ertragswertberechnungen. Die Zeitwerte wurden anhand der kapitalisierten Erträge der Immobilien ermittelt. Basis hierfür bildeten die marktüblichen Mieten. Weiterhin wurden angemessene Bewirtschaftungskosten (Mietausfallwagnis, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten) sowie sonstige wertbeeinflussende Umstände berücksichtigt. Für die Ermittlung wurden Liegenschaftszinsen von 7,0% und 7,5% sowie eine angemessene Restnutzungsdauer zugrunde gelegt. Anhaltspunkte für Wertveränderungen des Grundstückes liegen nicht vor.

Die im Ergebnis erfassten, im Geschäftsjahr erzielten Mieteinnahmen aus „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ betragen 1.214 T€ (2017: 1.298 T€). Direkt zurechenbare Aufwendungen sind in Höhe von 432 T€ (2017: 558 T€) angefallen. Für 2019 wird mit Mieteinnahmen von 1.014 T€ gerechnet.

Kurzfristige Vermögenswerte

[23] Vorräte und geleistete Anzahlungen

Der ausgewiesene Vorratsbestand setzt sich wie folgt zusammen:

scroll
in Tausend € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2017
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 16.907 19.543
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 6.538 8.574
Fertige Erzeugnisse und Waren 11.005 17.196
Geleistete Anzahlungen 593 188
Gesamt 35.043 45.501

Im Berichtsjahr wurden bei den Vorräten planmäßige Wertminderungen für Gängigkeit in Höhe von 12.486 T€ (2017: 12.429 T€) vorgenommen, davon wurden in der aktuellen Periode 3.900 T€ ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Hinsichtlich der Vorräte bestehen Sicherheiten für Verbindlichkeiten in Höhe von 3.652 T€ (2017: 5.287 T€).

[24] Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

scroll
31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
in Tausend € Gesamt Davon fällig innerhalb eines Jahres Gesamt Davon fällig innerhalb eines Jahres
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 47.636 47.636 49.961 49.961
Vertragsforderungen 1.052 1.052 0 0
Ertragsteuerforderungen 1.133 1.133 3.166 3.166
Sonstige Forderungen 5.412 4.413 5.736 4.542
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 205 205 649 649
Gesamt 55.438 54.439 59.512 58.318

Vom aktivierten Betrag sind 54.439 T€ (2017: 58.318 T€) innerhalb eines Jahres fällig, die Restgröße in Höhe von 999 T€ (2017: 1.194 T€) wird in den sonstigen langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit 3.022 T€ (2017: 3.029 T€) wertberichtigt.

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten in Höhe von 75 T€ (2017: 514 T€) derivative Finanzinstrumente.

Ende 2016 mit Ergänzung im Juni 2018 haben zwei Konzerngesellschaften einen Factoring-Vertrag abgeschlossen, wonach die Factoring-Gesellschaft zum Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über ein monatlich revolvierendes Nominalvolumen von 14 Mio. € für Forderungen, die auf Euro lauten und 5 Mio. € für Forderungen, die auf USD lauten verpflichtet ist. Die Vereinbarung kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von sechs Monaten erstmals zum 30. November 2019 gekündigt werden. Danach ist eine Kündigung jeweils nur zum 30. November eines jeden Jahres mit einer Frist von sechs Monaten möglich. Das für die Risikobeurteilung relevante Risiko hinsichtlich der verkauften Forderungen ist hauptsächlich das Kreditrisiko. Der Maximalverlust ist auf den variablen Kaufpreisabschlag bzw. Sicherheitseinbehalt begrenzt, der bei Verkauf der Forderungen von der Factoring-Gesellschaft einbehalten und in Höhe des nichtverbrauchten Teils zurückerstattet wird. Die übrigen kreditrisikobedingten Ausfälle stellen weitgehend alle mit den Forderungen verbundenen Risiken und Chancen dar und werden von der Factoring-Gesellschaft getragen. Das aus dem Kreditrisiko resultierende maximale Verlustrisiko für R. STAHL aus den zum 31. Dezember 2018 verkauften Forderungen (Nominalvolumen 11.156 T€) beträgt 1.513 T€. Im Ausbuchungszeitraum wurde der beizulegende Zeitwert der erwarteten Erstattung des variablen Kaufpreisabschlags in übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten aktiviert. Zum 31. Dezember 2018 betragen der Buch- sowie der Zeitwert des gesamten anhaltenden Engagements der Gesellschaft aus dem Factoring 1.513 T€. Die Restlaufzeit der entsprechenden übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten beträgt weniger als ein Jahr.

[25] Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Von den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind 2.359 T€ (2017: 2.377 T€) innerhalb eines Jahres fällig; 12 T€ (2017: 12 T€) sind als langfristig zu kategorisieren und in den sonstigen langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.

[26] Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt zusammen:

scroll
in Tausend € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2017
Kassenbestände 39 32
Schecks 135 81
Guthaben bei Kreditinstituten, täglich fällig 14.183 15.721
Guthaben bei Kreditinstituten, fällig innerhalb von drei Monaten 272 251
Gesamt 14.629 16.085

[27] Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals des R. STAHL-Konzerns ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Gezeichnetes Kapital

Das Gezeichnete Kapital der R. Stahl Aktiengesellschaft in Höhe von 16.500.000,00 € ist in 6.440.000 auf den Namen lautende Stückaktien unterteilt, auf die ein anteiliges rechnerisches Grundkapital in Höhe von 2,56 € entfällt. Die Anteile sind voll eingezahlt.

Kapitalrücklage

Der Posten enthält im Wesentlichen das von Aktionären gezahlte Aufgeld abzüglich angefallener Transaktionskosten. Im Konzernabschluss der R. STAHL AG nach HGB wurden die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung bis zum 31. Dezember 2003 offen mit der Kapitalrücklage verrechnet. Soweit aufgrund einer späteren Auflösung der Kapitalrücklagen die Verrechenbarkeit entfallen war, wurden sie mit dem Gewinnvortrag verrechnet. Bei allen Unterschiedsbeträgen, die aus Unternehmenszusammenschlüssen vor dem 1. Januar 2004 (Stichtag für die IFRS-Eröffnungsbilanz) resultieren, wurde die HGB-Bilanzierung beibehalten. In Zusammenhang mit der Veräußerung sämtlicher eigener Anteile wurde im Geschäftsjahr 2015 ein Betrag von 12.963 T€ der Kapitalrücklage gutgeschrieben. Die 12.963 T€ sind per Saldo bereits um die direkt im Eigenkapital verrechneten Transaktionskosten von 440 T€ sowie latente Steuern in Höhe von 128 T€ gekürzt.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen enthalten die vor dem 1. Januar 2004 erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Des Weiteren erfolgten in den Gewinnrücklagen die Verrechnungen von Wertänderungen, resultierend aus allen Unternehmenszusammenschlüssen, die vor dem 1. Januar 2004 vollzogen wurden. Aus der Erstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz sind hier weiter die passivischen Unterschiedsbeträge aus Unternehmenszusammenschlüssen, welche nach HGB bis zum 31. Dezember 2003 als separater Posten im Eigenkapital ausgewiesen wurden, sowie die zum 1. Januar 2004 umgebuchten Währungsumrechnungsdifferenzen enthalten. Ferner werden hier alle restlichen erfolgsneutralen Anpassungen im Rahmen der erstmaligen Anwendung der IFRS resultierend aus der Erstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2004 sowie das erwirtschaftete Eigenkapital seit dem 1. Januar 2004 abzüglich erfolgter Ausschüttungen an Aktionäre ausgewiesen.

Die Anteilseigner haben Anspruch auf den Bilanzgewinn der R. STAHL AG, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch Beschluss der Hauptversammlung oder aufgrund der Einstellung in die Gewinnrücklagen von der Verteilung an die Anteilseigner ausgeschlossen ist.

Kumuliertes übriges Eigenkapital

In der Position sind die Differenzen aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen ab dem 1. Januar 2004, die Veränderungen der unrealisierten Gewinne bzw. Verluste aus Cashflow-Hedges sowie aus den versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten aus Pensionsverpflichtungen ausgewiesen. Im Einzelnen verweisen wir auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Anteile anderer Gesellschafter (Minderheiten)

Die Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital entfallen auf außenstehende Gesellschafter der OOO R. Stahl, Moskau (Russische Föderation).

Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement

Die Ziele des Kapitalmanagements des R. STAHL-Konzerns liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, in der Gewährleistung einer adäquaten Verzinsung des Eigenkapitals, der Sicherstellung der Bedienung der Finanzschulden und in der Aufrechterhaltung einer akzeptablen Kapitalstruktur.

Die Kapitalstruktur wird je nach Erfordernis durch Dividendenausschüttungen an die Anteilseigner, Rückkauf eigener Anteile, Ausgabe neuer Anteile und die Aufnahme oder die Tilgung von Fremdkapital beeinflusst.

Die Überwachung dieser Ziele wird durch Kennzahlen wie Umsatzrendite und Eigenkapitalquote vorgenommen.

Die Umsatzrendite vor Ertragsteuern liegt bei -2,5% (2017: -4,7%).

Das Eigenkapital ohne Anteile anderer Gesellschafter und das verzinsliche Fremdkapital zeigen im Vergleich zum Vorjahr die folgende Zusammensetzung:

scroll
in Tausend € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2017
Eigenkapital ohne Anteile anderer Gesellschafter 62.125 68.966
Langfristige verzinsliche Darlehen 11.451 13.095
Kurzfristige verzinsliche Darlehen 8.680 21.073
Verzinsliches Fremdkapital 20.131 34.168
Gesamtkapital 82.256 103.134
Eigenkapitalquote zum Kapitalmanagement (%) 75,5 66,9

Zum Bilanzstichtag 2018 erhöhte sich die Eigenkapitalquote zum Kapitalmanagement auf 75,5%. Die Eigenkapitalverringerung um 6.841 T€ ist maßgeblich auf das negative Jahresergebnis zurückzuführen. Das verzinsliche Fremdkapital ist um 14.037 T€ gesunken.

Rückstellungen

[28] Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:

scroll
in Tausend € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2017
Langfristige Pensionsrückstellungen 91.222 93.736
Kurzfristige Pensionsrückstellungen 3.244 3.201
Gesamt 94.466 96.937

Die Pensionsrückstellungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter von Gesellschaften des R. STAHL-Konzerns sowie deren Hinterbliebene gebildet. Je nach rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes bestehen unterschiedliche Formen der Alterssicherung, die in der Regel auf Beschäftigungsdauer und Höhe des Entgelts der Mitarbeiter basieren.

Bei der betrieblichen Altersversorgung ist zwischen beitrags- und leistungsorientierten Versorgungssystemen zu differenzieren.

Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen geht das jeweilige Unternehmen über die Entrichtung von Beitragszahlungen an zweckgebundene Fonds keine weiteren Verpflichtungen ein. Im Berichtsjahr wurden im Inland Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung in Höhe von rund 4,9 Mio. € (2017: 5,0 Mio. €) gezahlt. Zudem bestanden beitragsorientierte Einzelzusagen. Der Jahresbeitrag belief sich 2018 auf 46 T€ (2017: 261 T€).

Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen besteht die Verpflichtung des Unternehmens darin, die zugesagten Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen, wobei zwischen rückstellungs- und fondsfinanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird.

Im R. STAHL-Konzern sind die Versorgungszusagen im Wesentlichen durch die Dotierung von Rückstellungen finanziert. Die leistungsorientierten Regelungen im Rahmen der Altersversorgung im Inland bestehen für Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter. Für (ehemalige) Vorstände und (ehemalige) Führungskräfte bestehen einzelvertragliche Regelungen über Altersrente, Invalidität sowie Witwen-, Witwer- und Waisenrente. Ruhegeldordnungen sehen für versorgungsberechtigte Mitarbeiter nach einer Wartezeit die Gewährung von Alters- und Invalidenrente sowie Witwen-, Witwer- und Waisenrente vor. Die Höhe der Altersrente bestimmt sich nach dem anrechnungsfähigen Entgelt sowie den anrechnungsfähigen Dienstjahren.

In der Schweiz bestehen leistungsorientierte Zusagen für Mitarbeiter und Führungskräfte, die durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeträge an Pensionsfonds finanziert werden. Die Beiträge variieren in Abhängigkeit von Gehalt und Alter. Zur Durchführung der Personalvorsorge muss der Arbeitgeber eine eigene Vorsorgeeinrichtung haben oder sich einer Vorsorgeeinrichtung (Stiftung/Sammelstiftung/Gemeinschaftsstiftung/Genossenschaft/Einrichtung des öffentlichen Rechts) anschließen. Die R. STAHL Schweiz AG hat sich für die Durchführung der beruflichen Vorsorge der Sammelstiftung Swiss Life angeschlossen.

Grundlage für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen waren in 2018 die Richttafeln 2018 G (2017: Richttafeln 2005 G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Höhe der Pensionsverpflichtung (Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen bzw. defined benefit obligation (DBO)) wurde nach versicherungsmathematischen Methoden unter Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berechnet. Dabei wurden neben den Annahmen zur Lebenserwartung die folgenden Prämissen bezüglich der anzusetzenden Parameter für die versicherungsmathematischen Berechnungen in den Gutachten getroffen:

scroll
Deutschland Übrige Länder
in% 2018 2017 2018 2017
Rechnungszinsfuß 2,07 1,93 1,00 - 2,60 0,60 - 2,40
Gehaltstrend 3,00 3,00 1,50 - 2,75 1,50 - 2,50
Rententrend 1,75 1,75 0,00 0,00

Der Gehaltstrend umfasst erwartete zukünftige Gehaltssteigerungen, die unter anderem in Abhängigkeit von der Inflation und der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen jährlich geschätzt werden.

Aus Erhöhungen und Verminderungen des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtungen können versicherungsmathematische Gewinne und Verluste entstehen, deren Ursachen unter anderem Änderungen der Berechnungsparameter und Schätzungsänderungen bezüglich des Risikoverlaufs der Pensionsverpflichtungen sein können. Diese werden in der Periode ihrer Entstehung unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Sensitivitätsanalysen

Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2018 verwendeten Annahmen um jeweils 0,25-Prozentpunkte würde die DBO wie folgt erhöhen beziehungsweise vermindern:

scroll
in Tausend € Anstieg Rückgang
Rechnungszinsfuß -3.872 +4.125
Gehaltstrend +804 -785
Rententrend +3.090 -2.952

Um die Sensitivität der Langlebigkeit zu bestimmen, wurde angenommen, dass sich die Lebenserwartung für alle Begünstigten um ein Jahr erhöht. Die DBO zum 31. Dezember 2018 würde sich bei einer um einem Jahr höheren Lebenserwartung um 4.225 T€ erhöhen.

Für das Vorjahr ergeben sich folgende Auswirkungen. Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2017 verwendeten Annahmen um jeweils 0,25- Prozentpunkte würde die DBO wie folgt erhöhen beziehungsweise vermindern:

scroll
in Tausend € Anstieg Rückgang
Rechnungszinsfuß -4.345 +4.639
Gehaltstrend +1.169 -1.113
Rententrend +3.369 -3.144

Um die Sensitivität der Langlebigkeit zu bestimmen, wurde angenommen, dass sich die Lebenserwartung für alle Begünstigten um ein Jahr erhöht. Die DBO zum 31. Dezember 2017 würde sich bei einer um einem Jahr höheren Lebenserwartung um 4.474 T€ erhöhen.

Die dargestellten Sensitivitätsanalysen berücksichtigen jeweils die Änderung einer Annahme, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben.

In der Bilanz sind folgende Beträge aus leistungsorientierten Versorgungsplänen erfasst:

scroll
in Tausend € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2017
Barwerte der fondsfinanzierten Versorgungsansprüche 3.979 10.466
Fondsvermögen zu Marktwerten - 3.509 - 8.882
Finanzierungsstatus (Saldo) 470 1.584
Barwerte der rückstellungsfinanzierten Versorgungsansprüche 93.996 95.354
Bilanzwert zum 31. Dezember 94.466 96.938

Von den Pensionsrückstellungen in Höhe von 94.466 T€ (2017: 96.938 T€) entfallen 93.996 T€ (2017: 95.354 T€) auf inländische Konzerngesellschaften. Fondsvermögen in Höhe von 3.509 T€ (2017: 8.882 T€) entfallen auf ausländische Gesellschaften.

Die Anwartschaftsbarwerte haben sich wie folgt entwickelt:

scroll
in Tausend € 2018 2017
Anwartschaftsbarwerte zum 1. Januar 105.820 107.484
+ Laufender Dienstzeitaufwand +1.762 +1.947
+ Zinsaufwand +1.979 +1.851
+/- Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) durch Änderung demographischer Annahmen +756 -15
+/- Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) durch Änderung finanzieller Annahmen -2.075 -2.844
+/- Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) durch erfahrungsbedingte Anpassungen -452 -691
- Geleistete Versorgungsleistungen -3.141 -2.926
+/- Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand -7 0
+/- Währungsänderungen +311 -807
+/- Sonstiges -6.978 +1.821
= Anwartschaftsbarwerte zum 31. Dezember 97.975 105.820

In Norwegen wurden im Geschäftsjahr 2018 die leistungsorientierten Zusagen auf beitragsorientierte Zusagen umgestellt. Die Auswirkungen sind in der Position „Sonstiges“ enthalten.

Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung ist auf folgende Mitglieder des Plans aufgeteilt:

scroll
in Tausend € 2018 2017
Aktiv begünstigte Arbeitnehmer 41.309 51.861
Ausgeschiedene begünstigte Arbeitnehmer 7.549 6.846
Pensionäre 49.117 47.113
= Anwartschaftsbarwerte zum 31. Dezember 97.975 105.820

Die leistungsorientierte Pensionsverpflichtung zeigt folgendes Fälligkeitsprofil:

scroll
in Tausend €
Fällig im Geschäftsjahr 2019 3.244
Fällig in Geschäftsjahren 2020 - 2023 13.867
Fällig in Geschäftsjahren 2024 - 2028 19.555

Die durchschnittliche gewichtete Laufzeit, in der aus heutiger Sicht die leistungsorientierte Pensionsverpflichtung bestehen wird, beträgt im R. STAHL-Konzern 17 Jahre.

Die leistungsorientierte Pensionsverpflichtung zeigte im Vorjahr folgendes Fälligkeitsprofil:

scroll
in Tausend €
Fällig im Geschäftsjahr 2018 3.202
Fällig in Geschäftsjahren 2019 - 2022 13.669
Fällig in Geschäftsjahren 2023 - 2027 19.017

Die Überleitung für den beizulegenden Zeitwert des Fondsvermögens stellt sich wie folgt dar:

scroll
in Tausend € 2018 2017
Fondsvermögen zum 1. Januar 8.882 7.687
+ Erwartete Erträge des Fondsvermögens 142 151
+ Zuwendungen durch den Arbeitgeber 370 631
+ Zuwendungen durch den Arbeitnehmer 50 52
- Verwaltungskosten -21 0
+/- Geleistete Versorgungsleistungen und Erstattungen -278 1.764
- Erträge des Fondsvermögens ohne Zinsertrag -200 -35
+/- Sonstiges -5.703 -675
+/- Währungsänderungen +267 -693
= Fondsvermögen zum 31. Dezember 3.509 8.882

In Norwegen wurden im Geschäftsjahr 2018 die leistungsorientierten Zusagen auf beitragsorientierte Zusagen umgestellt. Die Auswirkungen sind in der Position „Sonstiges“ enthalten.

In die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts des Fondsvermögens zum Bilanzstichtag fließen die erwarteten Erträge des Fondsvermögens ein. Grundlage des erwarteten Ertrags sind historische sowie künftig erwartete durchschnittliche Erträge der betrachteten Anlagekategorien. Für das folgende Geschäftsjahr werden Arbeitgeberbeiträge für das Fondsvermögen in Höhe von 52 T€ (2017: 627 T€) erwartet.

Das Fondsvermögen setzt sich aus folgenden Beträgen nach Kategorien zusammen:

scroll
in Tausend € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2017
Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt    
Aktien 0 0
Festverzinsliche Wertpapiere 0 0
Immobilien 0 0
Investmentfonds 0 0
Sonstiges 0 5.307
Summe Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt 0 5.307
Keine Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt    
Aktien 0 0
Festverzinsliche Wertpapiere 0 0
Immobilien 0 0
Investmentfonds 0 0
Sonstiges 3.509 3.575
Summe keine Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt 3.509 3.575
Gesamt 3.509 8.882

Unter der Position „Sonstiges - keine Marktpreisnotierung in einem aktiven Mark“ wird die Vermögensanlage der R. STAHL Schweiz AG bei einer Sammelstiftung ausgewiesen.

Im Berichtsjahr ergab sich folgender Saldo der erfolgswirksam erfassten Beträge aus Leistungszusagen:

scroll
in Tausend € 2018 2017
Laufender Dienstzeitaufwand 1.762 1.947
+/- Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand -7 74
+ Nettozinsaufwand 1.837 1.681
+/- Sonstiges -1.196 20
= Saldo der erfolgswirksam erfassten Beträge aus Leistungszusagen 2.396 3.722

Der Nettozinsaufwand beinhaltet den Zinsaufwand aus der leistungsorientierten Verpflichtung sowie den erwarteten Ertrag aus dem Planvermögen.

Im Berichtsjahr ergab sich folgender Saldo der erfolgsneutral erfassten Beträge aus Leistungszusagen:

scroll
in Tausend € 2018 2017
+/- Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) durch Änderung demographischer Annahmen 756 -15
+/- Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) durch Änderung finanzieller Annahmen -2.075 -2.845
+/- Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) durch erfahrungsbedingte Anpassungen -451 -691
+ Erträge des Fondsvermögens ohne Zinsertrag 369 600
+/- Sonstiges 0 +41
= Saldo der erfolgsneutral erfassten Beträge aus Leistungszusagen -1.401 -2.910

Die Pensionsrückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

scroll
in Tausend € 2018 2017
Pensionsrückstellungen zum 1. Januar 96.938 99.797
+/- Erfolgswirksam erfasste Beträge aus Leistungszusagen +2.396 +3.722
+/- Erfolgsneutral erfasste Beträge aus Leistungszusagen -1.401 -2.910
- geleistete Versorgungsleistungen -3.141 -2.927
- Arbeitgeberbeiträge -370 -630
+/- Währungsänderungen +44 -113
= Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 94.466 96.938

Die mit den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen verbundenen Risiken betreffen zum einen die versicherungsmathematischen Risiken wie Langlebigkeit sowie zum anderen auch finanzielle Risiken wie Marktpreisrisiken, durch welche der Rechnungszinsfuß beeinflusst werden kann. Ebenfalls bestehen Inflationsrisiken, die Auswirkungen auf den Entgelt- oder Rententrend haben können. Eine Absicherung dieser Risiken wird nicht angestrebt.

[29] Übrige Rückstellungen

Im Einzelnen bestehen folgende übrige Rückstellungen:

scroll
31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
in Tausend € Gesamt Davon fällig innerhalb eines Jahres Gesamt Davon fällig innerhalb eines Jahres
Personalrückstellungen 2.461 713 2.645 990
Garantieverpflichtungen 2.102 2.102 1.248 1.248
Drohverluste 2.694 2.694 622 622
Sonstige Rückstellungen 2.483 2.483 195 0
Gesamt 9.740 7.992 4.710 2.860

Vom passivierten Betrag sind 7.992 T€ (2017: 2.860 T€) innerhalb eines Jahres fällig, die Restgröße in Höhe von 1.748 T€ (2017: 1.850 T€) betrifft insbesondere Personalrückstellungen (Altersteilzeit-, Jubiläumsverpflichtungen) und wird in den Sonstigen langfristigen Rückstellungen unter den Langfristigen Schulden ausgewiesen.

Garantieverpflichtungen beziehen sich im Wesentlichen auf veräußerte Produkte. Rückstellungen für Drohverluste werden für erwartete Verluste und Risiken aus Verpflichtungen, die aus abgegebenen Angeboten resultieren sowie für nicht beendete Fertigungsaufträge gebildet.

Die in der Bilanz ausgewiesenen kurzfristigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

scroll
in Tausend € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2017
Kurzfristige Pensionsrückstellungen 3.243 3.201
Kurzfristige übrige Rückstellungen 7.992 2.860
Gesamt 11.235 6.061

Die kurz- und langfristigen übrigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

scroll
in Tausend € 1. Jan. 2018 Währungsänderung Zuführung Zinsaufwand Inanspruchnahme Auflösung 31. Dez. 2018
Personalrückstellungen 2.645 +8 +777 +23 -987 -5 2.461
Garantieverpflichtungen 1.248 0 +1.719 0 -818 -47 2.102
Drohverluste 622 0 +2.719 0 0 -647 2.694
Sonstige Rückstellungen 195 -31 +2.465 0 -117 -29 2.483
Gesamt 4.710 -23 +7.680 +23 -1.922 -728 9.740

scroll
1. Jan. 2017 Währungsänderung Zuführung Zinsaufwand Inanspruchnahme Auflösung 31. Dez. 2017
Personalrückstellungen 2.728 -12 +784 +24 -879 0 2.645
Garantieverpflichtungen 1.364 0 +813 0 -639 -290 1.248
Drohverluste 504 0 +649 0 -452 -79 622
Sonstige Rückstellungen 514 -15 +195 0 -241 -258 195
Gesamt 5.110 -27 + 2.441 + 24 - 2.211 - 627 4.710

Verbindlichkeiten

[30] Verzinsliche Darlehen

Die verzinslichen Finanzschulden beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 20.131 T€ (2017: 34.168 T€).

Vom passivierten Betrag sind 8.680 T€ (2017: 21.073 T€) innerhalb eines Jahres fällig, die Restgröße in Höhe von 11.451 T€ (2017: 13.095 T€) wird in den „Verzinslichen Darlehen“ unter den langfristigen Schulden ausgewiesen.

Die verzinslichen Darlehen zeigten am 31. Dezember 2018 insgesamt die folgenden Fälligkeiten:

scroll
in Tausend € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2017
Verzinsliche Darlehen    
- Fällig innerhalb eines Jahres 8.680 21.073
- Fällig zwischen einem und fünf Jahren 10.285 10.675
- Fällig nach mehr als fünf Jahren 1.166 2.420
= kurz- und langfristige verzinsliche Darlehen 20.131 34.168

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 11.451 T€ (2017: 13.095 T€) setzen sich aus folgenden Darlehen zusammen:

scroll
31. Dez. 2018 31. Dez. 2017 Zinssatz
in Tausend € in Tausend € Fälligkeit %
1. Darlehen 5.000 5.000 30. Oktober 2022 1,90
2. Darlehen 621 800 30. Juni 2023 2,00
3. Darlehen 2.915 3.498 30. Dezember 2024 1,25
4. Darlehen 2.915 3.498 30. Dezember 2024 1,25
5. Darlehen 0 300 1. Juli 2019 1,90
Gesamt 11.451 13.095    

[31] Übrige Verbindlichkeiten

Die übrigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

scroll
31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
in Tausend € Gesamt Davon fällig innerhalb eines Jahres Gesamt Davon fällig innerhalb eines Jahres
Erhaltene Anzahlungen 3.936 3.936 4.411 4.411
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.470 13.470 18.212 18.212
Ertragsteuerverbindlichkeiten 1.117 1.117 609 609
Sonstige Verbindlichkeiten 6.003 5.770 7.003 6.650
Abgegrenzte Schulden 13.386 13.386 11.135 11.135
Sonstige finanzielle Schulden 332 332 129 129
Gesamt 38.244 38.011 41.499 41.146

Vom passivierten Betrag sind 38.011 T€ (2017: 41.146 T€) innerhalb eines Jahres fällig, die Restgröße in Höhe von 233 T€ (2017: 353 T€) wird in den „Sonstigen langfristigen Schulden“ ausgewiesen.

Die kurzfristigen „Sonstigen finanziellen Schulden“ enthalten zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 315 T€ (2017: 100 T€) Marktwerte derivativer Finanzinstrumente.

Die abgegrenzten Schulden zeigen folgende Zusammensetzung:

scroll
31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
in Tausend € Gesamt Davon fällig innerhalb eines Jahres Gesamt Davon fällig innerhalb eines Jahres
Berufsgenossenschaftsbeiträge 558 558 512 512
Sondervergütungen 5.886 5.886 4.351 4.351
Urlaubsansprüche 1.321 1.321 1.468 1.468
Zeitguthaben 1.868 1.868 1.768 1.768
Fehlende Lieferantenrechnungen 1.180 1.180 805 805
Sonstige abgegrenzte Schulden 2.573 2.573 2.231 2.231
Gesamt 13.386 13.386 11.135 11.135

[32] Haftungsverhältnisse und Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse

Für die nachfolgenden, zu Nominalwerten ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten wurden keine Rückstellungen gebildet, weil der Eintritt des Risikos als wenig wahrscheinlich eingeschätzt wird:

scroll
in Tausend € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2017
Bürgschaften 504 380
Gewährleistungen 8.304 606
Sonstige Verpflichtungen 1.146 1.353
Gesamt 9.954 2.339

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Haftungsverhältnissen bestehen Sonstige finanzielle Verpflichtungen, insbesondere aus Miet- und Leasingverträgen für Grundstücke, Gebäude und andere Sachanlagen. Die Verträge hinsichtlich der Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen haben folgende Laufzeiten:

scroll
in Tausend € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2017
Bis zu einem Jahr 7.222 7.216
Länger als ein und bis zu fünf Jahren 17.142 17.005
Länger als fünf Jahre 0 2.455
Gesamt 24.364 26.676

Im Berichtsjahr sind in der Gewinn- und Verlustrechnung Raummieten sowie Mieten für Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 9.867 T€ (2017: 9.758 T€) enthalten.

Eventualmietzahlungen sowie Untermietverhältnisse bestehen zum 31. Dezember 2018 nicht.

[33] Derivative Finanzinstrumente

Der R. STAHL-Konzern schließt als weltweit tätiger Konzern Geschäfte in verschiedenen Währungen ab. Zielsetzung des R. STAHL-Konzerns ist die Begrenzung der in den Grundgeschäften enthaltenen Wechselkursrisiken. Zur Absicherung der Risiken, die aus Schwankungen der in Fremdwährung lautenden Banksalden, Forderungen, Verbindlichkeiten und Schulden sowie aus schwebenden Geschäften und antizipierten Transaktionen resultieren, werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt ausschließlich zur Absicherung bestehender Grundgeschäfte, schwebender Geschäfte oder geplanter Transaktionen.

Die Währungsrisiken ergeben sich insbesondere aus Kursschwankungen des Australischen Dollar, des Britischen Pfundes, des Kanadischen Dollar, des Russischen Rubel, der Schwedischen Krone, des Schweizer Franken und des US-Dollar bei den Banksalden, Forderungen, Verbindlichkeiten und Schulden sowie aus schwebenden Geschäften und antizipierten Zahlungsströmen.

Zur Absicherung der Währungsrisiken bestanden am 31. Dezember 2018 derivative Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften für die Währungen Australischer Dollar, Britisches Pfund, Schweizer Franken und US-Dollar.

Die Laufzeiten der Währungsderivate beziehen sich in der Regel auf Zahlungsströme, die sich auf das laufende und das folgende Geschäftsjahr erstrecken. Sie werden erforderlichenfalls entsprechend prolongiert, um eine möglichst optimale Deckung der zu erwartenden Zahlungsströme bis zum Zahlungseingang oder Zahlungsausgang zu gewährleisten.

Zur Finanzierung von Investitionen und zur Deckung von kurzfristigen Liquiditätsbedarfen nimmt der R. STAHL-Konzern Fremdkapital auf. Ziel des Konzerns ist die Begrenzung der Zinsaufwendungen aus diesen Krediten. Zur Begrenzung und Absicherung der Risiken, die sich aus Schwankungen des allgemeinen Marktzinsniveaus ergeben, schließt der Konzern grundsätzlich derivative Finanzinstrumente ab. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt ausschließlich zur Absicherung von bestehenden Fremdkapitalaufnahmen. Die Zinsrisiken ergeben sich insbesondere aus variierenden Marktzinssätzen.

Der Handlungsrahmen, die Verantwortlichen, die finanzwirtschaftliche Berichterstattung und die Kontrollmechanismen für Finanzinstrumente sind konzerneinheitlich festgelegt. Insbesondere gehört hierzu eine klare Funktionstrennung zwischen Handel und Abwicklung.

Der Abschluss der entsprechenden Kontrakte erfolgt hauptsächlich durch die R. STAHL AG und R. Stahl Schaltgeräte GmbH mit Banken erstklassiger Bonität.

Wenn die Voraussetzungen für eine Bilanzierung als Sicherungsgeschäft gemäß IAS 39.88 erfüllt sind, werden Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von derivativen Finanzinstrumenten mit dem als effektiv eingestuften Teil zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital unter Berücksichtigung latenter Steuern ausgewiesen. Andernfalls werden die Marktwertveränderungen der derivativen Finanzinstrumente im Berichtszeitraum ergebniswirksam erfasst.

Die Sicherungsgeschäfte gemäß IAS 39.88 werden als Vermögenswerte oder Schulden unter den Sonstigen finanziellen Vermögenswerten respektive unter den Sonstigen finanziellen Schulden mit den entsprechenden Marktwerten bilanziert.

Am Bilanzstichtag bestanden folgende Sicherungsgeschäfte nach IAS 39.88:

scroll
Nominalvolumen Marktwerte
in Tausend € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2017 31. Dez. 2018 31. Dez. 2017
Positive Marktwerte        
Währungsderivate, als Cashflow-Hedges qualifiziert 0 2.436 0 9
Währungsderivate ohne Hedge-Beziehung 8.608 15.604 75 505
Gesamt 8.608 18.040 75 514
Negative Marktwerte        
Währungsderivate, als Cashflow-Hedges qualifiziert 418 2.142 - 1 - 16
Währungsderivate ohne Hedge-Beziehung 8.187 2.861 - 314 - 84
Zinsderivate, als Cashflow-Hedges qualifiziert 0 250 0 0
Gesamt 8.605 5.254 - 315 - 100

Die Marktwerte entsprechen den Gewinnen und Verlusten bei einer fiktiven Glattstellung der derivativen Finanzinstrumente am Bilanzstichtag. Die Ermittlung der Marktwerte erfolgt mit Hilfe standardisierter Bewertungsverfahren.

Die R. STAHL AG schließt Derivategeschäfte gemäß dem deutschen Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte ab. Diese Vereinbarung erfüllt jedoch nicht die Kriterien für eine Saldierung in der Konzernbilanz gemäß IAS 32.42, da sie das Recht zur Saldierung nur im Falle künftiger Ereignisse wie dem Ausfall oder der Insolvenz der R. STAHL AG oder der Kontrahenten gewährt.

Die nachstehende Tabelle legt die Buchwerte der erfassten derivativen Finanzinstrumente dar, die der dargestellten Vereinbarung unterliegen und zeigt die möglichen finanziellen Auswirkungen einer Saldierung gemäß der bestehenden Globalnettingvereinbarungen.

scroll
in Tausend € Brutto- und Nettobeiträge von Finanzinstrumenten in der Konzernbilanz Beträge aus Globalnettingvereinbarungen Nettobeträge
31. Dezember 2018      
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Derivate) 75 - 11 64
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (Derivate) 315 - 11 304
31. Dezember 2017      
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Derivate) 514 - 30 484
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (Derivate) 100 - 30 70

[34] Management von Finanzrisiken

Grundsätze des Risikomanagements

Der R. STAHL-Konzern unterliegt hinsichtlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen neben Adressenausfallrisiken und Liquiditätsrisiken unter anderem Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen und Zinssätzen.

Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen.

Bezüglich der Marktpreisrisiken werden je nach Einschätzung des Risikos ausgewählte derivative Sicherungsinstrumente zur Absicherung bestehender Grundgeschäfte, schwebender Geschäfte oder geplanter Transaktionen eingesetzt.

Risikokategorien des IFRS 7

Ausfallrisiko (Kreditrisiko)

Der R. STAHL-Konzern ist aus seinem operativen Geschäft einem Adressenausfallrisiko ausgesetzt.

Im operativen Geschäft werden die Außenstände dezentral und fortlaufend überwacht. Ausfallrisiken wird mittels Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Das maximale Ausfallrisiko wird im Wesentlichen durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit positivem Marktwert bestimmt.

Zum Abschlussstichtag liegen neben den Factoring-Vereinbarungen, die unter Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände beschrieben sind, keine wesentlichen, das maximale Ausfallrisiko mindernde Vereinbarungen (beispielsweise Aufrechnungsvereinbarungen) vor.

Die Kreditqualität finanzieller Vermögenswerte zeigt folgende Tabelle:

scroll
in Tausend € Bruttobuchwert 31. Dez. 2018 Nicht fällig Überfällig bis 30 Tage Überfällig 31 bis 90 Tage Überfällig 91 bis 180 Tage Überfällig mehr als 180 Tage
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 50.659 32.135 8.756 4.488 2.501 2.779
Vertragsforderungen 1.052 1.052 0 0 0 0
Gesamt 51.711 33.187 8.756 4.488 2.501 2.779
in Tausend € Bruttobuchwert 31. Dez. 2017 Nicht fällig Überfällig bis 30 Tage Überfällig 31 bis 90 Tage Überfällig 91 bis 180 Tage Überfällig mehr als 180 Tage
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 52.990 33.319 6.669 5.961 1.334 5.707
Vertragsforderungen - - - - - -
Gesamt 52.990 33.319 6.669 5.961 1.334 5.707

Der überwiegende Umfang der überfälligen und nicht wertberichtigten finanziellen Vermögenswerte ist kurzfristig überfällig - vorwiegend bedingt durch Rechnungseingangs- und Zahlungsprozesse beim Kunden. Vertragsänderungen zur Vermeidung der Überfälligkeit von Finanzinstrumenten waren nicht vorzunehmen.

R. STAHL hat eine Wertminderungsmatrix für die Bewertung erwarteter Kreditausfälle bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Risikovorsorge) angewendet. Die Risikovorsorge berücksichtigt die historischen Wertberichtigungen, die aktuelle Situation sowie die zukünftige Einschätzung. Für die Risikovorsorge wurde eine durchschnittliche Ausfallquote ermittelt. Einzelwertberichtigungen werden gebildet, wenn der Kunde sich in Insolvenz oder in einem Liquiditätsengpass befindet oder nicht auf die Mahnung reagiert.

Die Wertminderungsmatrix zur Bestimmung der Risikovorsorge setzt sich wie folgt zusammen:

scroll
in Tausend € Bruttobuchwert 31. Dez. 2018 Nicht fällig Überfällig bis 30 Tage Überfällig 31 bis 90 Tage Überfällig 91 bis 180 Tage Überfällig mehr als 180 Tage
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Brutto) 50.659 32.135 8.756 4.488 2.501 2.779
Vertragsforderungen (Brutto) 1.052 1.052 0 0 0 0
Enthaltene Umsatzsteuer oder andere Steuern und Abgaben 3.441 2.359 738 166 114 64
Saldierte erhaltene Anzahlungen 5.438 5.438 0 0 0 0
Kalkulationsbasis (I) 53.708 36.266 8.018 4.322 2.387 2.715
Einzelwertberichtigung 2.886 19 9 280 353 2.225
Kalkulationsbasis (II) 50.822 36.247 8.009 4.042 2.034 490
Durchschnittliche Ausfallrate in % 0,3 0,3 0,2 0,0 0,0 0,0
Risikovorsorge 136 119 17 0 0 0

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:

scroll
in Tausend € Gesamt Einzelwertberichtigung Risikovorsorge
Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 (IFRS 9) 3.114 3.028 86
Währungsdifferenz -48 -48 0
Abgeschriebene Beträge -332 -332 0
Aufgelöste Beträge - 1.444 - 1.444 0
Erfolgswirksam erfasste Erhöhung der Kreditverluste + 1.732 + 1.682 + 50
Schlussbilanz zum 31. Dezember 2018 (IFRS 9) 3.022 2.886 136

Im Vorjahr haben sich die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt entwickelt:

scroll
in Tausend € Gesamt Einzelwertberichtigung Risikovorsorge
Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2017 (IAS 39) 2.911 2.911 -
Währungsdifferenz -115 -115 -
Abgeschriebene Beträge -436 -436 -
Aufgelöste Beträge - 1.198 - 1.198 -
Erfolgswirksam erfasste Erhöhung der Kreditverluste + 1.867 + 1.867 -
Schlussbilanz zum 31. Dezember 2017 (IAS 39) 3.029 3.029 -

Liquiditätsrisiko

Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des R. STAHL-Konzerns sicherzustellen, wird die Liquiditätsentwicklung regelmäßig überwacht.

Die Fälligkeitsanalyse (undiskontierte Cashflows) der finanziellen Verbindlichkeiten mit vertraglichen Restlaufzeiten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

scroll
in Tausend € Buchwert 31. Dez. 2018 Cashflows 2019 Cashflows 2020-2023 Cashflows ab 2024
(Vorjahreswerte) (31.12.2017) (2018) (2019-2022) (ab 2023)
Verzinsliche Darlehen 20.131 8.943 10.776 1.175
  (34.168) (21.483) (11.334) (2.454)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.470 13.470 0 0
  (18.212) (18.212) (0) (0)
Derivative Finanzinstrumente        
Devisentermingeschäfte        
- ohne Hedge-Beziehung 314 314 0 0
  (84) (84) (0) (0)
- mit Hedge-Beziehung 1 1 0 0
  (16) (16) (0) (0)
Zinsderivate        
- mit Hedge-Beziehung 0 0 0 0
  (0) (0) (0) (0)
  33.916 22.728 10.776 1.175
  (52.480) (39.795) (11.334) (2.454)

Die Vorjahreswerte zum 31. Dezember 2017 sind in Klammern angegeben.

Das Liquiditätsrisiko ist eher als gering einzuschätzen. Im September 2015 hat die R. STAHL AG einen Konsortialkreditvertrag zur Finanzierung des Konzerns abgeschlossen, der eine Laufzeit von fünf Jahren hat und eine Barlinie von anfänglich 95 Mio. € (im August 2018 von R. STAHL durch Kündigung eines Teilvolumens von 30 Mio. € angepasst auf 65 Mio. €) mit einer Erweiterungsoption von 25 Mio. € für Akquisitionen vorsieht. Der Vertrag enthält marktübliche Vereinbarungen zur Einhaltung der Finanzierungsstärke (Financial Covenants), die bei Verletzung zu einer Anpassung der Vertragskonditionen oder auch zu einer Vertragskündigung durch die beteiligten Banken führen können.

Marktpreisrisiken

Im Bereich Marktpreisrisiken ist der R. STAHL-Konzern Währungsrisiken, Zinsrisiken und sonstigen Preisrisiken ausgesetzt.

Währungsrisiken

Die Währungsrisiken des R. STAHL-Konzerns resultieren primär aus der operativen Tätigkeit. Risiken aus Fremdwährungen werden gesichert, soweit sie die Cashflows des Konzerns wesentlich beeinflussen.

Im operativen Bereich resultieren die Fremdwährungsrisiken primär daraus, dass geplante Transaktionen in einer anderen Währung als der funktionalen Währung abgewickelt werden. Diese geplanten Transaktionen betreffen insbesondere Umsätze, die in Australischer Dollar, Britisches Pfund, Kanadischer Dollar, Russischer Rubel, Schwedische Krone, Schweizer Franken und US-Dollar fakturiert werden.

Zur Sicherung gegen Fremdwährungsrisiken setzt der R. STAHL-Konzern grundsätzlich Devisentermingeschäfte ein.

Zinsrisiken

Der R. STAHL-Konzern unterliegt den marktüblichen Zinsrisiken. Negative Auswirkungen aus variierenden Zinssätzen stellen dabei Risiken geringer Bedeutung dar. Im Bedarfsfall wird im Konzern auf Sicherungsinstrumente wie beispielsweise Zinssatzswaps zurückgegriffen.

Preisrisiken

IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung zu Marktpreisrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von sonstigen Preisrisikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Als Risikovariablen kommen insbesondere Börsenkurse oder Indizes in Frage.

Zum 31. Dezember 2018 und 31. Dezember 2017 hatte der R. STAHL-Konzern keine wesentlichen, sonstigen Preisrisiken unterliegenden Finanzinstrumente im Bestand.

Sensitivitätsanalysen

Gemäß IFRS 7 erstellt der R. STAHL-Konzern Sensitivitätsanalysen in Bezug auf die Marktpreisrisiken, mittels derer die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf das Ergebnis und Eigenkapital ermittelt werden. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen

auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.

Den Währungssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:

Wesentliche originäre Finanzinstrumente (Wertpapiere, Forderungen, flüssige Mittel und Schulden) sind entweder unmittelbar in funktionaler Währung denominiert oder werden durch den Einsatz von Derivaten in funktionale Währung transferiert. Währungskursänderungen haben daher keine Auswirkungen auf Ergebnis oder Eigenkapital.

Zinserträge und -aufwendungen aus Finanzinstrumenten werden ebenfalls entweder direkt in funktionaler Währung erfasst oder mittels Derivateeinsatz in die funktionale Währung überführt. Daher können auch diesbezüglich keine Auswirkungen auf die betrachteten Größen entstehen.

Währungskursbedingte Veränderungen der Marktwerte von Devisenderivaten, die weder in eine Sicherungsbeziehung nach IAS 39 noch in eine Sicherungsbeziehung mit bilanzwirksamen Grundgeschäften (natural hedge) eingebunden sind, wirken sich auf das Währungsergebnis aus und werden daher in die ergebnisbezogene Sensitivitätsanalyse einbezogen.

Währungskursbedingte Veränderungen der Marktwerte von Devisenderivaten, die in eine wirksame Cashflow-Hedge Beziehung zur Absicherung wechselkursbedingter Zahlungsschwankungen nach IAS 39 eingebunden sind, wirken sich auf das Eigenkapital aus. Sie werden daher in die eigenkapitalbezogene Sensitivitätsanalyse einbezogen.

Wenn der Euro gegenüber sämtlichen, für das Unternehmen relevanten Währungen zum 31. Dezember 2018 um 10% aufgewertet gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um 1.551 T€ (31. Dezember 2017: 1.639 T€) höher und die erfolgsneutralen unrealisierten Gewinne aus Finanzinstrumenten um 38 T€ (31. Dezember 2017: 417 T€) höher ausgefallen.

Wenn der Euro gegenüber sämtlichen, für das Unternehmen relevanten Währungen zum 31. Dezember 2018 um 10% abgewertet gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um 1.892 T€ (31. Dezember 2017: 2.006 T€) niedriger und die erfolgsneutralen unrealisierten Gewinne aus Finanzinstrumenten um 47 T€ (31. Dezember 2017: 509 T€) niedriger ausgefallen.

Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:

Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.

Marktzinssatzänderungen wirken sich auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäfte im Rahmen von Cashflow-Hedges gegen Zinsänderungen designiert sind, aus und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt.

Marktzinssatzänderungen von Zinsderivaten, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen eines Cashflow-Hedges zur Absicherung zinsbedingter Zahlungsschwankungen designiert wurden, haben Auswirkungen auf das Eigenkapital und werden daher bei der eigenkapitalbezogenen Sensitivitätsanalyse berücksichtigt.

Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2018 um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um 76 T€ (31. Dezember 2017: 117 T€) niedriger und die erfolgsneutralen unrealisierten Gewinne aus Finanzinstrumenten um 0 T€ (31. Dezember 2017: 1 T€) höher gewesen.

Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2018 um 100 Basispunkte niedriger gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um 138 T€ (31. Dezember 2017: 193 T€) höher und die erfolgsneutralen unrealisierten Gewinne aus Finanzinstrumenten unverändert (31. Dezember 2017: unverändert) gewesen.

Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten in der Bilanz

Buch- und Zeitwerte der Finanzinstrumente

Eine Überleitungsrechnung für die Buch- und Zeitwerte der Bilanzposten auf die einzelnen Klassen zeigt die folgende Tabelle:

scroll
Buchwerte Finanzinstrumente
in Tausend € Bilanzposition 31. Dez. 2018 Zum Fair Value bewertet Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7 Buchwerte Übrige Fair Value
Langfristige Vermögenswerte            
Anteile an assoziierten            
Unternehmen 8.284 0 0 8.284 0 8.284
Übrige Finanzanlagen 33 0 5 27 0 33
Sonstige langfristige Vermögenswerte 1.012 0 79 0 933 1.012
Kurzfristige Vermögenswerte            
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 47.636 0 47.636 0 0 47.636
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 8.029 75 3.544 0 4.410 8.029
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 14.629 0 14.629 0 0 14.629
Langfristige Schulden            
Verzinsliche Darlehen 11.451 0 11.451 0 0 11.451
Sonstige Verbindlichkeiten 233 0 0 0 233 233
Kurzfristige Schulden            
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.470 0 13.470 0 0 13.470
Verzinsliche Darlehen 8.680 0 8.680 0 0 8.680
Sonstige Verbindlichkeiten 10.038 315 1.110 0 8.613 10.038
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9            
Finanzielle Vermögenswerte (Hold to collect) - Fortgeführte Anschaffungskosten 68.864 0 65.893 0 2.971 68.864
Finanzielle Vermögenswerte (Hold to collect) - Fair Value 75 75 0 0 0 75
Finanzverbindlichkeiten - Fortgeführte Anschaffungskosten 39.604 0 34.711 0 4.893 39.604
Finanzverbindlichkeiten - Fair Value 315 315 0 0 0 315

Im Vorjahr zeigte die Überleitungsrechnung für die Buch- und Zeitwerte der Bilanzposten auf die einzelnen Klassen folgende Werte:

scroll
Buchwerte Finanzinstrumente
in Tausend € Bilanzposition 31. Dez. 2017 Zum Fair Value bewertet Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7 Buchwerte Übrige Fair Value
Langfristige Vermögenswerte            
Anteile an assoziierten Unternehmen 7.750 0 0 7.750 0 7.750
Übrige Finanzanlagen 50 0 5 45 0 5
Sonstige langfristige Vermögenswerte 1.206 0 0 152 1.054 1.206
Kurzfristige Vermögenswerte            
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 49.961 0 49.961 0 0 49.961
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 7.569 514 2.676 0 4.379 7.569
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 16.085 0 16.085 0 0 16.085
Langfristige Schulden            
Verzinsliche Darlehen 13.095 0 13.095 0 0 13.095
Sonstige Verbindlichkeiten 353 0 0 0 353 353
Kurzfristige Schulden            
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 18.212 0 18.212 0 0 18.212
Verzinsliche Darlehen 21.073 0 21.073 0 0 21.073
Sonstige Verbindlichkeiten 11.190 100 1.050 0 10.040 11.190
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39            
Kredite und Forderungen 68.727 0 68.727 0 0 68.727
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertet 514 514 0 0 0 514
Zur Veräußerung verfügbar 0 0 0 0 0 0
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schulden 53.430 0 53.430 0 0 53.430
Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Schulden 100 100 0 0 0 100

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses wird grundsätzlich das Anschaffungskostenprinzip angewandt. Eine Ausnahme hiervon bildet die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Die positiven Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag betragen 75 T€ (2017: 514 T€). Negative Marktwerte werden mit -315 T€ (2017: -100 T€) ausgewiesen.

Der Buchwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie der Kontokorrentkredite kommt ihrem Zeitwert aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Finanzinstrumente sehr nahe. Bei Forderungen und Schulden, denen normale Handelskreditbedingungen zugrunde liegen, kommt der auf historischen Anschaffungskosten beruhende Buchwert dem Zeitwert ebenfalls sehr nahe.

Der Zeitwert der langfristigen Schulden beruht auf den derzeit verfügbaren Zinssätzen für Fremdkapitalaufnahmen mit dem gleichen Fälligkeits- und Bonitätsprofil. Der Zeitwert des Fremdkapitals weicht derzeit kaum vom Buchwert ab.

Um die Verlässlichkeit der Bewertungen von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Zeitwert vergleichbar darzustellen, wurde in den IFRS eine Fair-Value-Hierarchie mit folgenden drei Stufen eingeführt:

Bewertung anhand von Börsen- oder Marktpreisen für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (Stufe 1)

Bewertung anhand von Börsen- oder Marktpreisen für ähnliche Instrumente oder anhand von Bewertungsmodellen, die auf am Markt beobachtbaren Input-Parametern basieren (Stufe 2)

Bewertung anhand von Bewertungsmodellen mit signifikanten, nicht am Markt beobachtbaren Input-Parametern (Stufe 3)

Die im R. STAHL-Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten derivativen Finanzinstrumente werden ausschließlich nach der Fair-Value-Hierarchiestufe 2 bewertet.

Im Geschäftsjahr 2018 fanden keine Umgliederungen zwischen den einzelnen Fair-Value-Hierarchien statt.

Aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für die zum 31. Dezember 2018 im Bestand befindlichen derivativen Finanzinstrumente der Stufe 2 sind folgende Gesamterträge und -aufwendungen entstanden:

scroll
in Tausend € 2018 2017
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst    
Derivate -660 +876
Im Eigenkapital erfasst    
Derivate in Sicherungsbeziehung +8 +39

Erfolgswirksam zu erfassende Ineffektivitäten bestanden nicht.

SONSTIGE ANGABEN

[35] Verwaltungsorgane der R. STAHL AG

Mitglieder des Aufsichtsrats

Dipl.-Kfm. Peter Leischner, Frankfurt

Vorsitzender (ab 30. August 2018)

Freier Unternehmensberater, Frankfurt

ehemals Prokurist, Direktor, Leiter Treasury Management bei der Gutmark, Radtke & Company AG, Frankfurt am Main (bis Juli 2018)

Dipl.-Ing. Heiko Stallbörger, Stuttgart (bis 30. August 2018)

Vorsitzender

selbständig beratender Ingenieur

Magistra Artium (M.A.) Heike Dannenbauer, Empfingen

stellvertretende Vorsitzende

Stage Managerin der Apollo Theater Produktionsgesellschaft mbH, Stuttgart

Klaus Erker, Dörzbach *)

Vorsitzender des Standortbetriebsrats Waldenburg

Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der R. STAHL Schaltgeräte GmbH, Waldenburg

Heinz Grund, Braunsbach *)

Disponent/Fertigungssteuerung der R. STAHL Schaltgeräte GmbH, Waldenburg

Waltraud Hertreiter, Neubeuern (bis 30. August 2018)

Unabhängige Finanzexpertin (im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG)/

freie Unternehmensberaterin

Vorsitzende des Aufsichtsrats der Hoftex Group AG, Hof (bis 6. Juli 2018)

Vorsitzende des Beirats der Südbayerischen Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH, Rohrdorf

Mitglied des Aufsichtsrats der ERWO Holding AG, Schwaig (bis 6. Juli 2018)

Dipl.-Ing. Rudolf Meier, Nürnberg

ehemals Leiter Produktionsmaschinen, Factory Automation der Siemens AG, München

Andreas Müller, Rösrath (ab 30. August 2018)

Global Head of Controlling, KHD Humboldt Wedag International AG, Köln

Dr. Renate Neumann-Schäfer, Überlingen (ab 30. August 2018)

Freie Unternehmensberaterin, Überlingen

Mitglied des Aufsichtsrats, Vorsitzende des Prüfungsausschusses und Mitglied des Finanzausschusses der Sto SE und Sto SE & Co. KGaA, Stühlingen

Mitglied des Verwaltungsrats und Mitglied des Finanzausschusses der Samariterstiftung, Nürtingen

Mitglied des Stiftungsrats ZEIT FÜR MENSCHEN, Nürtingen

Nikolaus Simeonidis, Bretzfeld *)

Stellvertretender Vorsitzender des Standortbetriebsrats Waldenburg

Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der R. STAHL Schaltgeräte GmbH

Jürgen Wild, Vaucresson (Frankreich)

Vorsitzender der Geschäftsführung der RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen

*) Arbeitnehmervertreter(in)

Mitglieder des Vorstands

Dr. Mathias Hallmann, Karlsruhe

Vorsitzender (ab 1. Januar 2018)

verantwortlich für die Bereiche Einkauf, Marketing, Produktion, Qualitätssicherung, Revision, Strategie und Vertrieb

Volker Walprecht, Essen (ab 1. Juli 2018)

verantwortlich für die Bereiche Controlling, Accounting, Treasury, Tax, Investor Relations und Unternehmenskommunikation, M&A, Personal, Recht und Compliance und IT

Bernd Marx, Brühl (bis 9. Februar 2018)

verantwortlich für die Bereiche Controlling, Finanzen, IT, Recht und Compliance, Investor Relations sowie M&A

Vergütungsbericht

Gesamtbezüge des Vorstands

Das Vergütungssystem der im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Vorstands ist vertraglich geregelt. Danach erhalten bzw. erhielten die Mitglieder des Vorstands neben einer Festvergütung eine ertragsabhängige variable Vergütung, die sich aus einer kurzfristigen und einer langfristigen Komponente zusammensetzt. Die kurzfristige Komponente ist auf jährlich maximal 312 T€ bei Herrn Dr. Hallmann und bei Herrn Walprecht auf 257,4 T€ begrenzt (bei Herrn Marx waren es 165 T€). Bemessungsgrundlage ist ein Prozentsatz aus einem bereinigten Jahresergebnis. Nach Abschluss des Geschäftsjahres bewertet der Aufsichtsrat die Leistung des einzelnen Vorstandsmitglieds und setzt im Rahmen einer definierten Bandbreite einen Faktor für jedes Mitglied des Vorstands fest. Mit diesem Faktor wird die Bemessungsgrundlage multipliziert und kann sich so nach oben oder unten verändern. Die langfristige Komponente ist bei den Herren Dr. Mathias Hallmann auf 185,9 T€ und Herrn Volker Walprecht auf 160,6 T€ begrenzt (bei Herrn Marx waren es 143 T€). Bei den Herren Dr. Hallmann und Walprecht setzt der Aufsichtsrat hinsichtlich der langfristigen Komponente zusätzliche nicht ertragsabhängige (langfristige) Ziele fest. Je nach Erreichungsgrad kann der Aufsichtsrat auch hier den sich rechnerisch ergebenden Betrag durch Festlegung eines Faktors nach oben oder nach unten verändern.

Vertragsumstellung in 2019 mit einmaliger Anpassungszahlung

Nach der Analyse der Situation der Gesellschaft im Berichtjahr sind Aufsichtsrat und Vorstände gemeinsam zu der Überzeugung gelangt, dass das bisheriger variable Vergütungssystem für die Vorstände im Hinblick auf eine nachhaltige und unternehmensleitenden Zielsetzung einer Anpassung bedarf. Beide Seiten haben daher im März 2019 mit Rückwirkung ab dem Jahresanfang 2019 einer entsprechend überarbeiteten Fassung der Dienstverträge zugestimmt. Einzelheiten werden im Vergütungsbericht für das laufende Jahr dargestellt. Zusammenfassend ist jedoch schon jetzt festzustellen, dass damit die Gewichtung der langfristigen Komponente verstärkt und daran ein verpflichtendes Eigeninvestment in R. Stahl Aktien während der Vertragslaufzeit eingeführt wurde. Das kurzfristige Element wurde von einer rein gewinnabhängigen Komponente auf ein Zielbonussystem umgestellt. Da ab dem laufenden Jahr bei der Bilanzierung die Grundsätze von IFRS 16 (Leasingverhältnisse) zwingend anzuwenden und damit die ROCE Zielgrößen der Geschäftsjahre vor dem 1. Januar 2019 nicht mehr mit denen ab dem 1. Januar 2019 vergleichbar sind, haben sich Aufsichtsrat und Vorstände im Zuge der Überarbeitung der Dienstverträge darauf verständigt, das System der langfristigen variablen Vergütung ab Jahresbeginn 2019 neu aufzusetzen und das für 2018 ermittelte Ergebnis der langfristigen Komponente einmalig auszuzahlen. Neben Festvergütung und variabler Vergütung erhalten bzw. erhielten die Mitglieder des Vorstands Sachbezüge. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen für Firmenfahrzeuge und befristeten Aufwendungsersatz für Unterkunftskosten.

Vorstandsbezüge Dr. Mathias Hallmann

Herr Dr. Hallmann erhielt für das Geschäftsjahr 2018 folgende Bezüge:

scroll
in Tausend € 2018 ab 1. Okt 2017
Festvergütung 400,0 100,0
Langfristige variable Vergütung*) 110,0 0,0
Kurzfristige variable Vergütung*) 120,0 (garantiert) 0,0
Sonderbonus 140,0 0,0
Zuschuss KV/PV/RV**) 11,4 2,8
Sachbezüge 16,9 6,3
Summe 798,3 109,1

*) Zufluss erfolgt erst bei der kurzfristigen variablen Vergütung erst im folgenden Geschäftsjahr, bei der langfristigen variablen Vergütung erst nach drei Jahren, für 2018 erfolgte eine einmalige Auszahlung (siehe Erläuterung im Text)
**) Zuschuss zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Höhe, wie er seitens des Arbeitgebers bei einem Status von Herrn Dr. Hallmann als Arbeitnehmer anfallen würde Herr Dr. Hallmann wurde durch Aufsichtsratsbeschluss vom 25. August 2017 mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 zunächst zum Mitglied des Vorstands und mit Wirkung zum 1. Januar 2018 dann zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt.

Der gleichzeitig mit Herrn Dr. Hallmann abgeschlossene Dienstvertrag sieht eine jährliche Festvergütung von 400 T€ vor. Die variable Vergütung setzt sich aus einem Kurzfrist- und einem Langfristelement nach der oben beschriebenen Systematik zusammen.

Für das Geschäftsjahr 2018 wurde Herrn Dr. Hallmann bezüglich der kurzfristigen variablen Vergütung in 2017 ein Mindestbetrag in Höhe von 120 T€ garantiert. Der einmalig ausgezahlte Betrag für die langfristige variable Vergütung beläuft sich auf 110 T€. Dieser rechnerisch ermittelte Wert entspricht 100% der Zielerreichung.

Ferner hat der Aufsichtsrat von der im Anstellungsvertrag mit Herrn Dr. Hallmann vorgesehenen Möglichkeit, einen Sonderbonus zu gewähren, Gebrauch gemacht und Herrn Dr. Hallmann für das abgelaufene Geschäftsjahr einen Sonderbonus in Höhe von 140 T€ gewährt. Der Sonderbonus wurde gewährt, weil Herr Dr. Hallmann nach der Amtsniederlegung des Finanzvorstands Bernd Marx die Gesellschaft fünf Monate lang alleine geführt hat und in diesem Zeitraum eine neue Konzernstruktur mit globaler Matrixverantwortung entworfen und implementiert hat.

Die Gesellschaft gewährt Herrn Dr. Hallmann einen Zuschuss für seine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Höhe, wie er seitens des Arbeitgebers bei einem Status von Herrn Dr. Hallmann als Arbeitnehmer anfallen würde. Dieser Zuschuss belief sich im Berichtsjahr auf 11,4 T€. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Zusagen der Gesellschaft für eine Alters- und/oder Dienstunfähigkeitsversorgung von Herrn Dr. Hallmann.

Herr Dr. Hallmann erhielt Sachbezüge im Wert von 16,9 T€. Hierbei handelt es sich um die Kosten des ihm zur Verfügung gestellten Leasingfahrzeuges.

Vorstandsbezüge Volker Walprecht

Herr Walprecht erhielt für das Geschäftsjahr 2018 ab dem 1. Juli 2018 folgende Bezüge:

scroll
in Tausend € ab 1. Juli 2018
Festvergütung 165,0
Fixbonus (nur für 2018 vorgesehen) 130,0
Langfristige variable Vergütung*) 47,5
Kurzfristige variable Vergütung*) 0,0
Zuschuss KV/PV/RV**) 5,9
Sachbezüge 10,9
Summe 359,3

*) Zufluss der kurzfristigen variablen Vergütung erfolgt erst im folgenden Geschäftsjahr, Zufluss der langfristigen variablen Vergütung erfolgt erst nach drei Jahren, für 2018 erfolgte eine einmalige Auszahlung (siehe Erläuterung im Text)
**) Zuschuss zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Höhe, wie er seitens des Arbeitgebers bei einem Status von Herrn Walprecht als Arbeitnehmer anfallen würde

Herr Walprecht wurde durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27. Juni 2018 mit Wirkung ab dem 1. Juli 2018 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Der gleichzeitig geschlossene Dienstvertrag sieht eine jährliche Festvergütung von 330 T€ vor. Die variable Vergütung setzt sich aus einem Kurzfrist- und einem Langfristelement nach der oben beschriebenen Systematik zusammen.

Für das (anteilige) Jahr 2018 wurde mit Herrn Walprecht als Ausgleich für das entfallende Kurzfristelement der variablen Vergütung ein einmaliger Fixbonus in Höhe von 130 T€ vereinbart. Der einmalig ausgezahlte Betrag für die langfristige variable Vergütung beläuft sich auf 47,5 T€. Dieser rechnerisch ermittelte Wert entspricht 100% der Zielerreichung.

Die Gesellschaft gewährt Herrn Walprecht einen Zuschuss für seine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Höhe, wie er seitens des Arbeitgebers bei einem Status von Herrn Walprecht als Arbeitnehmer anfallen würde. Dieser Zuschuss belief sich im Berichtsjahr (anteilig ab dem 1. Juli 2018) auf 5,9 T€. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Zusagen der Gesellschaft für eine Alters- und/oder Dienstunfähigkeitsversorgung von Herrn Walprecht.

Herr Walprecht erhielt Sachbezüge im Wert von 10,9 T€. Hierbei handelt es sich um die Kosten des ihm zur Verfügung gestellten Leasingfahrzeuges sowie um Kosten für die Übernachtung in einem Hotel bzw. die Mietkosten einer Zweitwohnung, die die Gesellschaft in angemessener Höhe für einen Zeitraum bis zum 30. Juni 2019 zu übernehmen hat.

Vorstandsbezüge Bernd Marx

Herr Marx erhielt für das Geschäftsjahr 2018 bis zum 30. Juni 2018 folgende Bezüge:

scroll
in Tausend € bis 30. Juni 2018 2017 2016
Festvergütung 125,0 250,0 250,0
Langfristige variable Vergütung*) 0,0 0,0 39,0
Kurzfristige variable Vergütung*) 0,0 0,0 14,8
Abfindung 500,0 0,0 0,0
Beitragsorientierte Leistungszusage**) 45,5 91,0 91,0
Sachbezüge 5,9 14,6 14,6
Summe 676,4 355,6 409,4

*) gemäß Aufhebungsvertrag vom 09. Februar 2018 bestehen für das Berichtsjahr keine Ansprüche auf variable Vergütung
**) Versorgungszusage, bei der nicht das spätere Leistungsniveau, sondern die Höhe der zuzuführenden Beiträge garantiert ist

Nach dem mit Herrn Marx am 9. Februar 2018 geschlossenen Aufhebungsvertrag war das Dienstverhältnis vertragsgemäß bis zum 30. Juni 2018 abzurechnen. Es wurde darüber hinaus eine Abfindungszahlung in Höhe von 500 T€ zum Ausscheidenstermin vereinbart. Ebenso ist geregelt, dass für 2018 keine Ansprüche auf Zahlung einer variablen Vergütung bestehen. Der Jahresbeitrag zur beitragsorientierten Leistungszusage einer Unterstützungskasse zu Gunsten von Herrn Marx betrug 91,0 T€ (zusätzlicher Bestandteil des Gehalts) und wurde von der Gesellschaft bis zum Ende des Dienstverhältnisses am 30. Juni 2018 anteilig getragen. Im Rahmen der darüber hinaus bestehenden Einzelzusage hätte Herr Marx bei Ausscheiden aus dem Vorstand der Gesellschaft mit Vollendung des 65. Lebensjahres eine Altersrente in Höhe von 3,3 T€ brutto pro Monat erhalten. Nach dem Ausscheiden von Herrn Marx zum 30. Juni 2018 bemisst sich die Höhe der monatlichen Altersrente vereinbarungsgemäß nach der bis zum 31. Dezember 2018 erdienten festen Anwartschaft. Zum Bilanzstichtag belief sich der Barwert der Pensionsverpflichtungen nach IFRS für Herrn Marx auf 338 T€ (2017: 495 T€). Im Berichtsjahr wurden regulär 31 T€ (2017: 32 T€) als Personalaufwand und 9,5 T€ (2017: 8,3 T€) als Zinsaufwand ergebniswirksam berücksichtigt. Der zugrunde liegende Zinssatz für das Geschäftsjahr 2018 beträgt 2,07 %. Des Weiteren erhielt Herr Marx Sachbezüge im Wert von 5,9 T€.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Durch Beschluss der Hauptversammlung am 22. Juni 2007 wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2007 die feste jährliche Vergütung jedes Mitglieds des Aufsichtsrats auf 18.000,00 € und die Vergütung für die Tätigkeit in einem Ausschuss auf 3.650,00 € erhöht. Seit dem 1. Juli 2007 erhalten die Vorsitzenden der Ausschüsse das Doppelte der Vergütung für die Tätigkeit in einem Ausschuss, der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte der sich hiernach ergebenden Bezüge.

Der variable Anteil der Aufsichtsratsvergütung ist abhängig von der im Berichtsjahr ausgeschütteten Dividende. Für jedes volle ausgeschüttete Prozent Dividende, das über 20% vom Grundkapital je Aktie hinausgeht, werden 800,00 € bezahlt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2008 wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2008 festgelegt, dass diese zusätzliche Vergütung maximal das Doppelte der festen jährlichen Vergütung des Mitglieds des Aufsichtsrats bzw. der festen jährlichen Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie für Ausschussmitglieder ferner das Doppelte der zusätzlichen Vergütung für eine Tätigkeit in einem Ausschuss bzw. für eine Vorsitzendentätigkeit in einem Ausschuss beträgt.

Die Festvergütung für den Aufsichtsrat betrug im Berichtsjahr insgesamt 227,5 T€ (2017: 227,5 T€). 0 T€ (2017: 24,0 T€) wurden als variable Vergütung bezahlt.

scroll
in Tausend €
Aufsichtsrat Festvergütung Vergütung für Ausschusstätigkeit Variable Vergütung Summe
Peter Leischner 24,0 9,7 0,0 33,7
Heiko Stallbörger 24,0 14,6 0,0 38,6
Heike Dannenbauer 18,0 3,7 0,0 21,7
Klaus Erker 18,0 3,7 0,0 21,7
Heinz Grund 18,0 3,7 0,0 21,7
Waltraud Hertreiter 12,0 4,8 0,0 16,8
Rudolf Meier 18,0 3,7 0,0 21,7
Andreas Müller 6,0 1,2 0,0 7,2
Dr. Renate Neumann-Schäfer 6,0 2,4 0,0 8,4
Nikolaus Simeonidis 18,0 0,0 0,0 18,0
Jürgen Wild 18,0 0,0 0,0 18,0
Summe 180,0 47,5 0,0 227,5

Die R. STAHL AG hat für den Vorstand und den Aufsichtsrat keine Aktienoptionspläne oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme aufgelegt.

Gesamtbezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands und ehemaliger Geschäftsführer

Für ehemalige Mitglieder des Vorstands, ehemalige Geschäftsführer und ihre Hinterbliebenen betrugen die Bezüge im Geschäftsjahr 2018 412,3 T€ (2017: 287,5 T€).

Der Barwert der Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitglieder des Vorstands, ehemalige Geschäftsführer und ihre Hinterbliebenen beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 7.725 T€ (2017: 4.422 T€)

Aktienbesitz des Vorstands und des Aufsichtsrats an der R. STAHL AG

Zum Bilanzstichtag belief sich die Zahl der von den Mitgliedern des Vorstands gehaltenen Aktien der Gesellschaft auf 6.400. 150.408 Aktien der Gesellschaft befanden sich im Besitz der Mitglieder des Aufsichtsrats.

[36] Beziehungen zu nahestehenden Personen

Nach IAS 24 (related party disclosures) müssen Personen oder Unternehmen, welche die R. STAHL-Gruppe beherrschen oder von ihr beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss des R. STAHL-Konzerns einbezogen werden. Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der R. STAHL AG hält oder kraft Satzungsbestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements der R. STAHL-Gruppe zu steuern.

Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit assoziierten Unternehmen sowie auf Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der R. STAHL-Gruppe ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen. Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der R. STAHL-Gruppe kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an der R. STAHL AG von 20% oder mehr, einem Sitz im Vorstand oder Aufsichtsrat der R. STAHL AG oder einer anderen Schlüsselposition im Management beruhen.

Die R. STAHL-Gruppe wird im Geschäftsjahr 2018 von den Angabepflichten des IAS 24 ausschließlich in Bezug auf die Geschäftsbeziehungen zu Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats berührt. Die Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat belief sich im Berichtsjahr auf 227,5 T€ (2017: 251,5 T€). In diesen Beträgen sind die arbeitsvertraglichen Vergütungen der Arbeitnehmervertreter nicht enthalten. Wir verweisen hierzu auf Abschnitt 35. „Verwaltungsorgane der R. STAHL AG, Teilabschnitt Vergütungsbericht“.

Mit den Unternehmen ZAVOD Goreltex, Sankt Petersburg (Russische Föderation), und ESACO Pty. Ltd., Edenvale (Südafrika) wurden in 2018 keine wesentlichen berichtspflichtigen Geschäfte abgewickelt.

ERKLÄRUNG GEMÄß § 161 AKTG ZUM CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde im vergangenen Geschäftsjahr bis auf Abweichungen in einzelnen Punkten entsprochen. Auch künftig soll der Großteil der Empfehlungen eingehalten werden. Eine Entsprechenserklärung hierzu ist vorhanden und auf unserer Website www.r-stahl.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/Corporate Governance/Erklärung zur Unternehmensführung öffentlich zugänglich.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des R. STAHL-Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben.

Dabei sind die Zahlungsströme nach laufender Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert.

Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzpositionen um Effekte aus Konsolidierungskreisänderungen bereinigt. Daher bestehen Unterschiede bezogen auf die Veränderungen der betreffenden Bilanzpositionen in der veröffentlichten Konzernbilanz.

Im Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit sind die folgenden Ein- und Auszahlungen enthalten:

scroll
in Tausend € 2018 2017
Erhaltene Zinsen 1.010 239
Gezahlte Zinsen -2.921 -812
Erhaltene Dividenden 424 407
Erhaltene Ertragsteuern 3.068 3.084
Gezahlte Ertragsteuern -1.862 -4.914

ERLÄUTERUNGEN ZUR SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Nach IFRS 8 erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der konzerninternen Organisations- und Managementstrukturen sowie der internen Finanzberichterstattung an die Hauptentscheidungsträger. Im R. STAHL-Konzern ist der Vorstand verantwortlich für die Bewertung und Steuerung des Geschäftserfolges und gilt als oberstes Führungsgremium im Sinne von IFRS 8.

Der Konzern entwickelt, fertigt, montiert und vertreibt Geräte und Systeme zum Messen, Steuern, Regeln, Energieverteilen, Sichern und Beleuchten in explosionsgefährdeten Bereichen.

R. STAHL bedient die Nachfrage für elektrischen Explosionsschutz. Der Vertrieb ist dabei auf den ganzheitlichen Kundenbedarf ausgerichtet; ob Komponenten, Produkte oder kundenspezifische Lösungen. Die Angebots- und Auftragsabwicklungsprozesse sind standardisiert.

R. STAHL hat den Produktentstehungsprozess (PEP) als Kernprozess definiert. Dieser Kernprozess ist grundsätzlich für alle Produktarten gleich. Weiter ist der Entwicklungsprozess als Standardprozess (Meilensteinprozess) implementiert und es finden bereichsübergreifende Entwicklungskonferenzen statt. Die Kernkompetenzen von R. STAHL sind übergreifend in den Produktarten vorhanden und die Ideen als auch die Entwicklungsergebnisse werden über alle Produktarten ausgetauscht.

Organisatorisch fungiert die R. STAHL AG als Holding der einzelnen Tochtergesellschaften. Die Tochtergesellschaften liefern monatlich eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Bilanz. Auf Konzernebene wird daraus monatlich ein Konzernabschluss erstellt, mit welchem die Gesamtentwicklung des Konzerns gesteuert wird.

Die zentrale Steuerungsgröße für den R. STAHL-Konzern ist das Ergebnis vor Finanzergebnis, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) vor Sondereinflüssen. Die interne Berichterstattung entspricht der externen IFRS-Berichterstattung. Folglich ist eine Überleitungsrechnung nicht notwendig. Darüber hinaus überwacht der Vorstand regelmäßig die finanziellen und wirtschaftlichen Kenngrößen Umsatzerlöse, Auftragseingang und Auftragsbestand sowie Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT).

Die Aufteilung nach Regionen zeigt folgende Darstellung:

scroll
in Tausend € Deutschland Zentralregion ohne Deutschland Amerika Asien/Pazifik Summe
Umsatzerlöse aus Verkäufen an externe Kunden 70.335 116.132 31.194 62.453 280.114
  (60.928) (120.676) (28.973) (57.885) (268.462)
Buchwerte der langfristigen Vermögenswerte 75.030 13.074 6.008 6.435 100.547
  (78.893) (17.974) (2.505) (7.009) (106.381)
Zugänge zu den langfristigen Vermögenswerten 9.433 671 0 324 10.428
  (9.775) (334) (0) (316) (10.425)

Die Vorjahreswerte 2017 sind in Klammern angegeben. In der regionalen Betrachtung werden die Umsatzerlöse auf der Grundlage des Standortes des Kunden aufgeteilt. Die Vermögenswerte des R. STAHL-Konzerns werden auf der Grundlage des Standortes der jeweiligen Tochtergesellschaft zugeordnet, die die Vermögenswerte bilanziert. Die Vermögenswerte beinhalten gemäß IFRS 8.33 alle langfristigen Vermögenswerte des Konzerns mit Ausnahme der Finanzinstrumente, latenten Steueransprüche, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Rechten aus Versicherungsverträgen.

Das Segmentvermögen entspricht dem Gesamtvermögen abzüglich der aktiven latenten Steuern und den Ertragsteuerforderungen. Die Segmentschulden entsprechenden Gesamtschulden abzüglich der passiven latenten Steuern, den Ertragsteuerverbindlichkeiten und den Steuerrückstellungen.

Die Aufteilung nach Produktbereichen zeigt folgende Darstellung:

scroll
2018/in Tausend € Komponenten Systeme Dienstleistungen und Mieten Summe
Umsatzerlöse aus Verkäufen an externe Kunden 108.029 169.072 3.013 280.114
  (38,6%) (60,3%) (1,1%) (100,0%)

scroll
2017/in Tausend € Komponenten Systeme Dienstleistungen und Mieten Summe
Umsatzerlöse aus Verkäufen an externe Kunden 94.891 170.371 3.200 268.462
  (35,3%) (63,5%) (1,2%) (100,0%)

Mit keinem einzelnen externen Kunden wurden im Berichtsjahr bzw. im Vorjahr Umsatzerlöse realisiert, die mehr als 10% der gesamten Umsatzerlöse betragen.

In keinem einzelnen Land (Ausnahme Deutschland) wurden im Berichtsjahr bzw. im Vorjahr Umsatzerlöse realisiert, die mehr als 10% der gesamten Umsatzerlöse betragen.

BESONDERE ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEPFLICHTEN

Folgende Aufstellung zeigt die Honorare, die der Konzernabschlussprüfer für Leistungen an das Mutterunternehmen sowie deren Tochterunternehmen erhalten hat.

scroll
in Tausend € 2018 2017
Abschlussprüfungen 404 305
davon periodenfremd 144 45
Sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen 0 0
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 0 0
Gesamt 404 305

Die R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg, und die R. STAHL HMI Systems GmbH, Köln, haben die gemäß § 264 Absatz 3 HGB erforderlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift erfüllt und verzichten deshalb auf die Erstellung von Anhang und Lagebericht sowie auf die Offenlegung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2018. Unter Bezugnahme auf § 264 Absatz 3 HGB wird weiterhin auf die Erstellung eines Anhangs und die Offenlegung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2018 der GGF - Gesellschaft für Grundstücksvermietung und Finanzierungsvermittlung mbH, Waldenburg, R. Stahl Services GmbH, Waldenburg, R. STAHL LECTIO GmbH, Waldenburg, R. STAHL SUPERA GmbH, Waldenburg, R. Stahl Beteiligungsgesellschaft mbH, Waldenburg, und R. STAHL Camera Systems GmbH, Köln verzichtet. Die erforderlichen Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 HGB sind erfüllt.

SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nachfolgende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag lagen vor ohne Auswirkung auf die Finanzlage:

Im Geschäftsjahr 2018 wurde die R. STAHL Gulf FZCO, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), an der die R. STAHL AG mit 100% beteiligt ist, gegründet. Die Gesellschaft hat ab 1. Januar 2019 die Geschäftsaktivitäten der R. STAHL MIDDLE EAST FZE, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), übernommen.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wurde die R. STAHL HMI Systems GmbH, Köln auf die R. STAHL Camera Systems GmbH, Köln verschmolzen. Die verbleibende Gesellschaft wird unter dem Namen R. STAHL HMI Systems GmbH, Köln, fortgeführt.

 

Waldenburg, 4. April 2019

R. Stahl Aktiengesellschaft

Dr. Mathias Hallmann, Vorstandsvorsitzender

Volker Walprecht, Finanzvorstand

AUFSTELLUNG DES ANTEILSBESITZES

scroll
Name und Sitz der Gesellschaft Konzernrelevante Qualifikation Anteil am Kapital
in %
Inländische Unternehmen    
R. Stahl Beteiligungsgesellschaft mbH, Waldenburg V; e 100,00
R. STAHL Camera Systems GmbH, Köln V; e 100,00
GGF - Gesellschaft für Grundstücksvermietung und Finanzierungsvermittlung mbH, Waldenburg V; e 100,00
R. STAHL HMI Systems GmbH, Köln V; e 100,00
R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg V; e 100,00
R. Stahl Services GmbH, Waldenburg V; e 100,00
Abraxas Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Mainz B; n. e. 49,58
R. STAHL LECTIO GmbH, Waldenburg V; e 100,00
R. STAHL SUPERA GmbH, Waldenburg V; e 100,00
Ausländische Unternehmen    
R. STAHL MIDDLE EAST FZE, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) V; e 100,00
R. STAHL Gulf FZCO, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) V; e 100,00
R. STAHL Nissl GmbH, Wien (Österreich) V; e 100,00
R. STAHL AUSTRALIA PTY LTD, Sutherland (Australien) V; e 100,00
Stahl N.V., Dendermonde (Belgien) V; e 100,00
R. STAHL do Brasil Ltda, Sao Caetano (Brasilien) V; e 100,00
R. STAHL, LTD., Edmonton (Kanada) V; e 100,00
R. STAHL Schweiz AG, Magden (Schweiz) V; e 100,00
R. STAHL (HONGKONG) CO., LIMTED, Hongkong (China) V; e 100,00
R. STAHL EX-PROOF (SHANGHAI) CO., LTD., Shanghai (China) V; e 100,00
R. STAHL France S.A.S., Avignon (Frankreich) V; e 100,00
R. STAHL Limited, Birmingham (Großbritannien) V; e 100,00
R. STAHL PRIVATE LIMITED, Chennai (Indien) V; e 100,00
R. STAHL S.r.l., Peschiera Borromea (Italien) V; e 100,00
R. STAHL Kabushiki Kaisha, Kawasaki (Japan) V; e 100,00
R. Stahl LLP., Atyrau (Kasachstan) B; n. e 100,00
R. STAHL CO., LTD, Seoul (Korea) V; e 100,00
R. STAHL ENGINEERING & MANUFACTURING SDN. BHD., Selangor (Malaysia) V; e 100,00
Electromach B.V. Hengelo (Niederlande) V; e 100,00
R. STAHL NORGE AS, Stavanger (Norwegen) V; e 100,00
TRANBERG AS, Stavanger (Norwegen) V; e 100,00
OOO R. Stahl, Moskau (Russland) V; e 60,00
ZAVOD Goreltex Co. Ltd., Sankt Petersburg (Russland) A; e 25,00
R. Stahl Svenska Aktiebolag, Järfälla (Schweden) V; e 100,00
R. STAHL PTE LTD, Singapur (Singapur) V; e 100,00
INDUSTRIAS STAHL, S.A., Madrid (Spanien) V; e 100,00
ESACO (Pty.) LTD, Edenvale (Südafrika) A; e 35,00
R. STAHL, INC., Houston/Texas (USA) V; e 100,00

Die Gesellschaften sind entsprechend ihrer konzernrelevanten Qualifikation als vollkonsolidiertes Unternehmen (V), assoziiertes Unternehmen (A) oder sonstige Beteiligung (B) unter Angabe ihrer Einbeziehung (e) oder Nichteinbeziehung (n. e.) gekennzeichnet.

Zusammengefasster Lagebericht

der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. STAHL-Konzerns

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

GESCHÄFTSMODELL

Normen und Regulierungen im Explosionsschutz

In vielen unserer Lebens- und Arbeitsbereiche treffen wir auf brennbare Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe: als Treibstoff für Kraftfahrzeuge, als Energieträger zur Erzeugung von Strom und Heizwärme, als Rohstoffe in der chemischen Industrie. Um Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren, erfordern diese Stoffe eine sorgsame Handhabung. Ein besonders großes Gefahrenpotenzial entsteht, wenn sich brennbare Stoffe mit Sauerstoff aus der Umgebungsluft innerhalb spezifischer Mengenverhältnisse, den sogenannten Explosionsgrenzen, mischen. Entzünden sich solche Mischungen, löst dies eine sofortige Explosion aus - oft mit erheblichen Personen- und Sachschäden. Lange unterschätzt wurde insbesondere die von brennbaren Stäuben ausgehende Gefahr - kaum jemand erwartet, dass beispielsweise in der Nahrungsmittelindustrie verwendetes Speisemehl oder in holzverarbeitenden Betrieben anfallendes Sägemehl tatsächlich explodieren kann. Bei der Vermischung mit Sauerstoff steht die von solchen Stäuben ausgehende Gefahr jedoch derjenigen aus flüssigen Brennstoffen wie Benzin oder brennbaren Gasen wie Erdgas oder Wasserstoff in nichts nach. Wie beeindruckend das Ausmaß von Staubexplosionen sein kann, zeigt die Filmindustrie, die sie kontrolliert für pyrotechnische Effekte nutzt.

Aufgrund der gravierenden Folgen, die unzureichender Explosionsschutz haben kann, unterliegen die technischen Anforderungen beim gewerbsmäßigen Umgang mit brennbaren Stoffen hohen regulatorischen Auflagen, die sich regional stark unterscheiden. So werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Richtlinien 2014/34/EU sowie 1999/92/EG (ATEX-Richtlinien) angewendet, während in den USA der National Electrical Code (NEC) und in Kanada der Canadian Electrical Code (CEC) die Errichtung elektrischer - auch explosionsgeschützter - Anlagen dominiert. Beide Standards differieren in ihren technischen Ausführungen erheblich; ein Grund dafür ist, dass das NEC-System in seinen Ursprüngen an den Aufbau verrohrter Wasser- und Gasleitungen angelehnt war. Weitere nationale Regelungen erhöhen die Normen- und Richtlinienvielfalt zusätzlich. Mit dem Ziel, einen freien globalen Warenverkehr zu ermöglichen, arbeitet die für die weltweite Normierung auf dem Gebiet der Elektrotechnik zuständige International Electrotechnical Commission (IEC) daher an international gültigen Zulassungsbedingungen für elektrische Geräte im Bereich Explosionsschutz. Und dies sehr erfolgreich: Die aus ihrer Arbeit abgeleiteten Normen der Reihe IEC 60079 sowie das dazugehörige Konformitätsbewertungssystem IECEx, die sich technisch sehr nah an den europäischen ATEX-Richtlinien bewegen, haben sich zum weltweit gültigen und zunehmend anerkannten Standard entwickelt. Seit einigen Jahren erkennt auch die für die US-amerikanischen Offshore-Installationen zuständige US Coastguard IECEx-zertifizierte Produkte für Offshore-Anlagen an.

R. STAHL zählt zu den weltweit führenden Anbietern von Produkten und Lösungen für den Explosionsschutz auf Basis der relevanten IEC- und europäischen Standards. Als Technologieführer gestalten wir deren Weiterentwicklung aktiv mit und tragen so zur weltweiten Harmonisierung und Verbesserung von Sicherheitsstandards bei. Eine unserer Kernkompetenzen ist dabei insbesondere auch die Bereitstellung der im Explosionsschutz so wichtigen Zertifizierungen von Komponenten und Systemen.

Markt mit hohen Eintrittsbarrieren

Wie wichtig höchste Sicherheitsmaßstäbe und kompromisslose Zuverlässigkeit im Explosionsschutz sind, zeigt sich leider ganz besonders dann, wenn sie fehlen. Ein einziger Funke auf einer Ölbohrinsel oder in einer chemischen Industrieanlage reicht aus, um Explosionen mit fatalen Folgen auszulösen. Das gesellschaftliche Verlangen nach sicheren, umweltverträglichen und nachhaltigen industriellen Prozessen ist daher groß und führt in allen Bereichen der Sicherheitstechnik zu weltweit steigenden Anforderungen, auch und insbesondere im Bereich des Explosionsschutzes.

Das eröffnet einerseits - neben der weltweit wachsenden Bedeutung des IECEx-Zertifizierungssystems - weitere Wachstumspotenziale für R. STAHL. Andererseits stellen diese zunehmenden Anforderungen erhebliche Markteintrittsbarrieren für potenzielle neue Wettbewerber dar, denn Kompetenz und Reputation von Anbietern sicherheitskritischer Explosionsschutzprodukte und -systeme spielen bei den Kunden eine große Rolle: Wer sich in diesem Markt etablieren will, muss das Vertrauen in die Kompetenz und Verlässlichkeit seiner Produkte über Jahre aufbauen. Bei großen Projekten mit im Verhältnis zu den Gesamtkosten in der Regel geringen Kosten für den Explosionsschutz favorisieren Auftraggeber daher international renommierte und erfahrene Anbieter mit aussagefähiger Historie ihrer Gesamtsystemkompetenz. Analog dazu sind anspruchsvolle Zertifizierungsvorschriften eine weitere Hürde für neue Anbieter. Der hohe bürokratische Aufwand, den der Nachweis der Einhaltung verschiedener Normen und Standards im Explosionsschutz erfordert, unterstützt so eine hohe Kundenloyalität und -bindung.

R. STAHL - Produkte und Lösungen von höchster Qualität und Sicherheit für den Explosionsschutz

Unsere elektrotechnischen Produkte und komplexen Systeme sind darauf ausgerichtet, Mensch, Anlagen und Umwelt vor den Gefahren, die sich aus ungewollten Explosionen ergeben, mit höchster Zuverlässigkeit zu schützen. Sie werden vor allem in der Öl- und Gasindustrie sowie der Chemie- und Pharmaindustrie eingesetzt. Auf Basis der von uns angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind wir weltweit einer der drei größten Anbieter von Explosionsschutz-Lösungen, im Systemgeschäft sind wir die Nummer 1. Unsere Lösungen decken dabei alle Wertschöpfungstiefen im Explosionsschutz ab: Einzelkomponenten wie Schalter und Signalgeräte für einfache Anwendungen, Steuerkästen und Anlagensteuerungen zur Verteilung elektrischer Energie, komplexe Systeme für Großprojekte, beispielsweise in den Bereichen der Öl- und Gasförderung oder der (Petro-) Chemie. Bei Lichtlösungen für explosionsgeschützte Bereiche auf Basis der energieeffizienten LED-Technologie sind wir weltweiter Marktführer - vom Handscheinwerfer bis hin zu spezifischen Beleuchtungssystemen für Hubschrauberlandeplätze auf Bohrinseln (Helideck). Darüber hinaus haben wir ein leistungsstarkes Portfolio für Automatisierungslösungen zur Steuerung und Überwachung von technischen Anlagen im Angebot, darunter das marktführende Remote-I/O-System IS1+ sowie Bedieneinheiten und Kamerasysteme. Deren Nachfrage wird getrieben von der weiter zunehmenden Digitalisierung und Automatisierung industrieller Prozesse: der „Industrie 4.0“. Auch unsere Kompetenz im Systemgeschäft, bei dem es um Lösungen für komplexe individuelle Problemstellungen und Kundenanforderungen aus einer Hand geht, ist weltweit einmalig. Eine wesentliche Säule ist dabei unsere Engineering- und Beratungskompetenz, die wir durch Serviceleistungen laufend ergänzen. Alle unsere Produkte und Leistungen erfüllen die höchsten Sicherheitsmaßstäbe, die das Ergebnis unserer nahezu 100-jährigen Erfahrung im Explosionsschutz widerspiegeln.

Sieben Produktionsstandorte und weltweites Vertriebsnetz im R. STAHL-Konzern

Muttergesellschaft des R. STAHL-Konzerns ist die R. Stahl Aktiengesellschaft in Waldenburg (im Folgenden R. STAHL AG); sie gibt die strategische Ausrichtung der Tochtergesellschaften vor und nimmt die Steuerungsfunktion im Konzern wahr. Darüber hinaus ist sie konzerninterner Dienstleister und steht den Tochtergesellschaften beratend zur Seite. Eine Übersicht der zum Konzern gehörenden Standorte findet sich in der Aufstellung des Anteilsbesitzes.

Die R. STAHL AG unterliegt deutschem Recht und wird nach dem dualistischen System mit Vorstand und Aufsichtsrat geführt. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden Dr. Mathias Hallmann und Volker Walprecht. Der Aufsichtsrat der R. STAHL AG, dem gemäß Drittelbeteiligungsgesetz drei Arbeitnehmervertreter angehören, besteht aus neun Mitgliedern. Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand zu bestellen und ihn abzuberufen, ihn zu kontrollieren und zu beraten sowie den Jahresabschluss festzustellen. Detaillierte Informationen zur Corporate Governance und zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sind im vorliegenden Geschäftsbericht im Bericht des Aufsichtsrats sowie auf unserer Website www.r-stahl.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/Corporate Governance verfügbar.

Zum Ende des Jahres 2018 gehörten 34 Gesellschaften in allen wichtigen Regionen in Europa, im asiatisch-pazifischen Raum und in Nord- und Südamerika zum R. STAHL-Konzern. Zusätzlich sind wir mit weltweit ca. 50 Vertriebsrepräsentanzen im Markt vertreten. Unsere Produktionskapazitäten haben wir an sieben Standorten mit unterschiedlichen Kernkompetenzen gebündelt: Leuchten und Signalgeräte werden vor allem in Weimar und im indischen Chennai gefertigt, während die Automatisierungstechnik-Produkte in Köln und am Stammsitz in Waldenburg entwickelt und hergestellt werden. In Waldenburg befindet sich außerdem der größte Teil der Komponentenfertigung für den Installationsbedarf wie beispielsweise Schalter, Klemmenkästen und Steckverbinder. Die Produktion kundenspezifischer Anlagen und komplexerer Explosionsschutzsysteme erfolgt außer in Waldenburg auch in den Tochtergesellschaften Electromach B. V. (Hengelo, Niederlande), R. STAHL TRANBERG AS (Stavanger, Norwegen) und R. STAHL Inc. (Houston, USA). Besonderer Kompetenzschwerpunkt des Standorts Hengelo ist dabei vor allem die Herstellung von Großcontainerlösungen, während in Stavanger der Fokus in erster Linie auf Produkten für den Schiffbau sowie die Öl- und Gasindustrie liegt.

Qualifiziertes und motiviertes Personal

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind für R. STAHL als weltweit operierendes, führendes Technikunternehmen ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Im Wettbewerb um leistungsfähige Fachkräfte bieten wir attraktive Konditionen, um für unsere Beschäftigten ein begehrter Arbeitgeber zu sein und um neue Mitarbeiter zu gewinnen. Das beginnt damit, Schülern und angehenden Schulabsolventen eine erste Orientierungshilfe bei der Berufswahl zu geben. Hierzu haben wir am Standort Waldenburg 2018 zusammen mit 15 weiteren ausbildenden Arbeitgebern der Region federführend einen Berufsinformationstag organisiert, den mehr als 200 Interessierte besuchten. Und auch unser Ausbildungsangebot kommt gut an: 2017 wurde unsere betriebliche Ausbildung am Standort Waldenburg erneut durch die IHK Heilbronn-Franken mit dem DUALIS-Siegel für besondere Exzellenz ausgezeichnet. Einer der Gründe: Wir legen größten Wert auf profunde, umfassende und den besten Standards entsprechende Qualität unserer Ausbildung. Zu unserem Angebot zählen unter anderem Arbeitsaufenthalte in unseren weltweiten Niederlassungen. Wir unterstützen besonders auch interessierte Frauen, sich für einen technikorientierten Berufsweg zu entscheiden. Um unseren Mitarbeitern beste Rahmenbedingungen zur Erreichung ihrer persönlichen beruflichen Ziele zu geben, bieten wir umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sportliche und medizinische Programme zum Erhalt der Gesundheit runden das Angebot ab.

Zum 31. Dezember 2018 waren im R. STAHL-Konzern 1.690 Mitarbeiter tätig (31. Dezember 2017: 1.763). Weitere 89 befanden sich in Ausbildung (31. Dezember 2017: 80), und 23 Mitarbeiter schlossen im Berichtsjahr eine Ausbildung oder ein Duales Studium ab (2017: 30). Die Anpassung unserer Belegschaft erfolgte vor allem im Rahmen unseres zu Jahresbeginn 2018 gestarteten Effizienzprogramms R. STAHL 2020, das wir auf den kommenden Seiten näher vorstellen.

ZIELE UND STRATEGIEN

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, nachhaltig und profitabel zu wachsen und so unseren Unternehmenswert kontinuierlich zu steigern. Hierzu entwickeln wir unser bestehendes Produkt- und Leistungsportfolio entlang der Bedürfnisse unserer Kunden durch Innovationen stetig weiter. Jüngstes Beispiel hierfür ist die Gehäuseserie EXpressure®, die auf einem revolutionären technologischen Funktionsprinzip beruht und Einsatzbereiche für Explosionsschutzprodukte erschließt, die bislang nur mit erheblichem höherem Aufwand zu bedienen waren. 2018 haben wir mit der Vermarktung von EXpressure® begonnen. Darüber hinaus bauen wir unsere Präsenz in Wachstumsmärkten aus und ziehen auch anorganisches Wachstum in Betracht. Ein wichtiges Ziel ist ferner die weitere Diversifizierung unserer Kundenbasis sowie die Etablierung wettbewerbsfähigerer Kostenstrukturen.

R. STAHL 2020

Besonders in schwierigeren Marktphasen hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass unsere Konzernstrukturen und -abläufe nicht tragfähig genug waren, um eine angemessene Profitabilität erwirtschaften zu können. Daher haben wir zu Beginn des Jahres 2018 das Effizienzprogramm „R. STAHL 2020“ auf den Weg gebracht. Mit diesem Maßnahmenpaket stellen wir den Konzern in allen Bereichen moderner und schlanker auf. Ziel ist, die hohe Komplexität im Unternehmen abzubauen, die globale Konzernorganisation nach zentral gesteuerten Bereichsfunktionen auszurichten und die Effizienz unserer Prozesse und Systeme zu steigern. Wir schaffen damit die notwendigen Voraussetzungen und Handlungsspielräume, um die sich aus unseren Märkten ergebenden Chancen für nachhaltiges und profitables Wachstum künftig deutlich besser nutzen zu können.

Kernelemente von R. STAHL 2020 sind dabei:

Die Schaffung einer globalen Konzernorganisation mit zentraler funktionaler Führung

Die zu Jahresbeginn 2018 entwickelte neue Organisationsstruktur haben wir zum 1. April eingeführt und im Berichtsjahr die Führungspositionen der ersten und zweiten Leitungsebene vollständig besetzt. Damit ist der Umbau der Organisation abgeschlossen. Alle Unternehmensbereiche werden von den Bereichsverantwortlichen aus der Konzernzentrale in Waldenburg heraus mit globaler funktionaler Gesamtverantwortung gesteuert.

Die Optimierung des Produktportfolios

Ein schlankes und leistungsfähiges Produktportfolio bringt sowohl für Kunden als auch Lieferanten deutliche Vorteile. Während Lieferanten Kostenvorteile durch Skaleneffekte und geringere Komplexität entlang der gesamten Wertschöpfungskette erzielen, profitieren Kunden beispielsweise von höherer Verfügbarkeit und besserem Service.

Bei Anpassungen eines bestehenden Portfolios sind sowohl das Interesse des Lieferanten an einem gestrafften Angebot als auch der Kundenwunsch nach großer Lösungsvielfalt angemessen zu berücksichtigen. In der ersten Phase haben wir Produkte mit schwacher Verkaufshistorie identifiziert und aus dem Portfolio genommen. Dadurch konnten wir rund ein Drittel der Ende 2017 noch in unseren Systemen verfügbaren Produkte aus unseren Vertriebssystemen entfernen - und gleichzeitig den Umsatz steigern. Von den bereits begonnenen weiteren Maßnahmen, die wir bis Ende 2019 abschließen wollen, versprechen wir uns eine nochmalige Straffung in ähnlicher Größenordnung.

Die Professionalisierung des Projekt- und Vertragsmanagements

Insbesondere bei Aufträgen mit hohem Volumen läuft die Vergabe durch den Kunden häufig im Rahmen von Ausschreibungen im Bieterverfahren. In den Entscheidungsprozess des Lieferanten, ob und wie Angebote zu Kundenanfragen abgegeben werden, fließen dabei neben Margenanforderungen auch strategische Überlegungen ein. Im Zuge von R. STAHL 2020 haben wir einen neuen systematischen und konzernweit gültigen Angebotsprozess eingeführt, der einerseits den Interessen unserer Kunden nach attraktiven Angeboten und andererseits unseren unterschiedlichen operativen und strategischen Zielsetzungen Rechnung trägt. In die gleiche Richtung entwickeln wir unser Vertragsmanagement weiter. Kernelement des Angebotsprozesses ist eine spezifische Risikobewertung unter Einbeziehung verschiedener Bewertungskriterien wie beispielsweise Preisanforderung, Historie der Kundenbeziehung oder auch Abgleich von gewünschter Lieferzeit und verfügbarer Produktionskapazität.

Die Modernisierung der Beschaffungs- und Produktionsabläufe

Unsere sieben auf Kernkompetenzen fokussierten Produktionsstandorte bilden die Basis des weltweiten Produktionsnetzwerks. Im Zuge der zentralen Ausrichtung der Konzernfunktionen haben wir die weltweite Verantwortung und Steuerung dieses Netzwerks Anfang 2018 in der neu geschaffenen Funktion „Global Operations“ gebündelt. Von dort aus treiben wir die Vereinheitlichung und Verschlankung unserer produktionsrelevanten Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette voran - von der Beschaffung, die wir in der ebenfalls neuen Funktion „Global Procurement“ gebündelt haben, über die einzelnen Produktionsschritte bis hin zur Logistik. Dafür greifen wir auf leistungsfähige und etablierte Methoden des Lean Management zurück. Positiv wirkt sich darauf die Straffung unseres Produktportfolios, die zusätzlich Komplexität reduziert, aus.

Die Steigerung der Effizienz in unseren Vertriebsstrukturen und -prozessen

Grundlegend neu gestaltet haben wir auch die Konzernfunktion „Global Sales“ mit nun zentraler Verantwortung für den weltweiten Vertrieb. Mit den hier in der Umsetzung befindlichen Effizienzmaßnahmen verfolgen wir mehrere Zielrichtungen: Durch die konzernweite Vereinheitlichung von Vertriebsprozessen und der Kompetenzen unserer Vertriebseinheiten wollen wir uns enger an unseren Kunden ausrichten. So stellen wir sicher, dass wir die Anforderungen unserer Kunden überall auf der Welt künftig noch besser mit derselben hohen Zuverlässigkeit erfüllen können. Daneben treiben wir den strategischen Ausbau unserer Kundenbasis voran und qualifizieren uns vorausschauend als Lieferant bei Kunden mit hohem Bedarf an Explosionsschutzlösungen. Zudem wollen wir die Durchlaufzeiten der Aufträge reduzieren. Das setzt voraus, dass bereits zum Zeitpunkt der Auftragsannahme die erforderliche technische Klärung abgeschlossen ist. Auch hier wirkt ein gestrafftes Portfolio effizienzsteigernd.

Die Harmonisierung unserer IT-Systeme

Für die auch im industriellen Umfeld weiter fortschreitende Digitalisierung spielen leistungsfähige Datenverarbeitungssysteme eine Schlüsselrolle, denn erst durch einen standardisierten und durchgängigen Datenfluss lassen sich Prozesse robust aufsetzen und zuverlässig automatisieren. Aus diesem Grund haben wir damit begonnen, die zu hohe Vielfalt und Komplexität unserer IT-Strukturen abzubauen und unsere Systemlandschaft zu harmonisieren. Neben der Einführung einer uniformen Hardwareumgebung steht dabei die konzernweite Implementierung einheitlicher Systeme zur Steuerung der Geschäftsprozesse (Enterprise Resource Planning, ERP) und der computergestützten Entwicklung (Computer Aided Engineering, CAE) im Mittelpunkt. Die Optimierung unserer IT-Strukturen wird voraussichtlich 2022 abgeschlossen sein. An der Schnittstelle zu unseren Kunden treiben wir die Digitalisierung weiter voran, indem wir leistungsfähige Konfigurationswerkzeuge bereitstellen. Das beschleunigt den gesamten Auftragsprozess - von der technischen Klärung über die Produktion bis zum Versand. Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden wie gewohnt höchste Beratungs- und Problemlösungskompetenz für komplexere Fragestellungen.

Die erfolgreiche Umsetzung von R. STAHL 2020 wird durch das an die Konzernfunktion Corporate Strategy angehängte Project Management Office (PMO) überwacht und sichergestellt. Dabei treiben wir auch einen kulturellen Wandel voran: Das kontinuierliche Streben nach Verbesserung und Veränderung - der zentrale Grundgedanke des Lean Managements - wird neue und dauerhafte Normalität unseres Handelns.

STEUERUNGSSYSTEM

Wir führen den R. STAHL-Konzern sowie die R. Stahl Aktiengesellschaft anhand ausgewählter Steuerungsgrößen. Der Vorstand stützt seine Entscheidungen und Maßnahmen dabei sowohl auf Finanz- als auch auf nicht-finanzielle Kennzahlen. Anhand von Planzahlen sowie daraus ggf. resultierenden Soll-Ist-Abweichungen werden Zielerreichung und daraus abzuleitende Maßnahmen ermittelt.

Finanzielle und nicht-finanzielle Kennzahlen für den R. STAHL-Konzern und die R. Stahl Aktiengesellschaft

Unser finanzieller unternehmerischer Erfolg spiegelt sich im Wesentlichen in der Ertragskraft und im Generieren zusätzlicher Liquidität wider - daher ist unser finanzielles Steuerungssystem auf das EBITDA vor Sondereinflüssen ausgerichtet. Ergänzend beziehen wir weitere finanzielle Kennzahlen mit ein, die als Indikatoren für die voraussichtliche finanzielle Entwicklung dienen, darunter Umsatz und die Entwicklung des Auftragsbestands sowie des Nettoumlaufvermögens (Net Working Capital).

Die Ergebnisgröße EBITDA vor Sondereinflüssen berechnet sich aus dem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) ohne Berücksichtigung von Sondereinflüssen. Sondereinflüsse sind dabei ergebnisrelevante Effekte, die nicht genereller regelmäßiger Bestandteil unseres Geschäftsmodells sind, insbesondere Restrukturierungsaufwand, Aufwendungen für die Konzeption und Umsetzung von IT-Projekten, M&A-Aufwand sowie Erträge und Verluste aus der Veräußerung nicht-betriebsnotwendigen Anlagevermögens. Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses definieren wir Zielvorgaben für die vorgenannten Zielgrößen. Diese werden anhand monatlicher Plan-Ist-Abgleiche kontinuierlich überwacht und bilden als integraler Bestandteil der monatlichen Berichterstattung die Basis zur zeitnahen Steuerung der Gesamtentwicklung des Konzerns.

Nachhaltiges profitables Wachstum erfordert aus unserer Sicht auch die Berücksichtigung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren. Als produzierendes Unternehmen elektromechanischer Komponenten spielen dabei insbesondere die Themenfelder Arbeitssicherheit und Ressourceneffizienz eine sehr wichtige Rolle, die wir beispielsweise über die Anzahl von Arbeitsunfällen, Umsatz im Verhältnis zu eingesetzter Energie oder auch Recyclingquoten erfassen. In der Nichtfinanziellen Konzernerklärung, die wir zusammen mit dem vorliegenden Bericht auf unserer Website www.r-stahl.com unter der Rubrik Unternehmen/Verantwortung veröffentlicht haben, stellen wir im Konzern verwendete Indikatoren näher vor.

Planungsprozess für den R. STAHL-Konzern und die R. Stahl Aktiengesellschaft

Jeweils im Schlussquartal des laufenden Berichtsjahres erstellen wir eine Planung auf der Basis der strategischen Zielsetzungen des Konzerns für die kommenden drei Jahre, die anschließend dem Aufsichtsrat vorgelegt wird. Kernbestandteil der Planung ist die Abschätzung der voraussichtlichen Entwicklung unserer einzelnen Tochtergesellschaften, in die auch allgemeine konjunkturelle sowie die für uns wesentlichen branchenspezifischen Prognosen eingehen. Der Konzernplanungsprozess einschließlich der R. Stahl Aktiengesellschaft wird dabei durch das zentrale Controlling gesteuert. Die Planzahlen werden im Konzern konsolidiert und monatliche Abweichungsanalysen durchgeführt, die mit dem Vorstand erörtert werden. Für die Bewertung der Analysen und der daraus abzuleitenden Maßnahmen bezieht der Vorstand auch die aktuelle sowie die künftige Entwicklung des Auftragseingangs mit ein.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Unsere technologische Kompetenz ist ein wesentlicher Eckpfeiler unserer marktführenden Position im Explosionsschutz - und die Basis sowohl unserer kontinuierlichen Produktverbesserungen als auch der Entwicklung neuer Sicherheitslösungen. Um neueste technologische Erkenntnisse möglichst rasch in marktfähige Produkte umsetzen zu können, arbeiten wir mit spezialisierten Hochschulen in den Kerntechnologiefeldern unseres Geschäfts zusammen, insbesondere in den Bereichen Elektrotechnik und Materialforschung.

Aufgrund der zentralen Bedeutung von Innovationen für unsere strategische Positionierung haben wir auch 2018 neue und wertschöpfende Lösungen für den Explosionsschutz entwickelt. Schwerpunkte unserer F&E-Arbeit waren der weitere Ausbau unseres Angebots in den Bereichen LED-Leuchten, Automatisierung und Gehäusesysteme. Unsere bedeutendste Neuentwicklung der letzten Jahre, die revolutionäre Gehäusetechnologie EXpressure®, haben wir im Berichtsjahr im Markt vorgestellt und auch bereits erste Bestellungen erhalten. Parallel dazu weiten wir unser Produktangebot auf der Basis der EXpressure®-Technologie weiter aus.

Unsere Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Konzern im Berichtsjahr 2018 auf 19,3 Mio. € (2017: 17,5 Mio. €) und damit auf 6,9 % des Umsatzes (2017: 6,5 % des Umsatzes).

WIRTSCHAFTSBERICHT

RAHMENBEDINGUNGEN

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Weltweites Wirtschaftswachstum stagniert

Nach einem guten Start Anfang 2018 hat die weltweite Konjunktur im weiteren Jahresverlauf leicht an Dynamik verloren. In seiner Einschätzung vom Januar 2019 hat der Internationale Währungsfonds (IWF) seine Prognose vom April für das weltweite Wachstum des Bruttoinlandsprodukt 2018 von 3,9 % auf 3,7 % zurückgenommen. Als Gründe für die Veränderung sieht der IWF vor allem eine Zunahme weltweiter Handelsbeschränkungen sowie steigende Kapitalabflüsse aus Schwellenländern aufgrund schwacher Fundamentaldaten und höherer politischer Risiken.

Aus regionaler Sicht überdurchschnittlich gewachsen sind erneut die Schwellenländer, die mit 4,6 % (2017: 4,7 Prozent) doppelt so stark zulegten wie die Gruppe der Industrieländer mit voraussichtlich plus 2,3 % (2017: 2,4 %).

scroll
Veränderung des Bruttoinlandsprodukts ggü. Vorjahr
(in %)
2018 2017
Welt +3,7 +3,8
Industrieländer +2,3 +2,4
USA +2,9 +2,2
Euroraum +1,8 +2,4
Deutschland +1,5 +2,5
Frankreich +1,5 +2,3
Italien +1,0 +1,6
Spanien +2,5 +3,0
Japan +0,9 +1,9
Vereinigtes Königreich +1,4 +1,8
Kanada +2,1 +3,0
Schwellenländer +4,6 +4,7
Asien +6,5 +6,5
China +6,6 +6,9
Indien +7,3 +6,7
Russland +1,7 +1,5
Lateinamerika +1,1 +1,3

Quelle: World Economic Outlook Update, International Monetary Fund, January 2019

Auch die Wachstumsraten innerhalb dieser beiden Gruppen unterscheiden sich erheblich. Mit einem Plus von 2,9 % und damit einer Steigerung von 0,7 % gegenüber dem Vorjahr (2017: 2,2 %) legten die USA deutlich zu und verzeichneten damit den höchsten Zuwachs unter den Industrieländern. Einen wesentlichen Anteil daran hatte nach Einschätzung des IWF das zu Jahresbeginn wirksam gewordene, breit angelegte Steuersenkungsprogramm der US-Regierung. Vor allem aufgrund geringerer Exporte der großen Mitgliedsländer Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien war die Entwicklung im Euroraum mit 1,8 % rückläufig (2017: 2,4 %). Am stärksten betroffen waren Frankreich und Deutschland, wo das Wachstum um 1,0 % auf 1,5 % (Deutschland) bzw. um 0,8 % auf 1,5 % (Frankreich) zurückging. Ebenso rückläufig waren die Entwicklungen in Japan mit 0,9 % (2017: 1,9 %), im Vereinigten Königreich mit 1,4 % (2017: 1,8 %) und Kanada mit 2,1 % (2017: 3,0 %).

Vor allem Asien, das um 6,5 % zulegte, prägte die hohen Wachstumsraten der Schwellenländer: Chinas Volkswirtschaft wuchs mit einem Plus von 6,6 % erneut etwas weniger stark als noch im Vorjahr, während Indien das Wachstum auf 7,3 % steigern konnte. Auch Russland konnte im Vergleich zum Vorjahr zulegen, mit einem Zuwachs auf 1,7 % jedoch auf wesentlich niedrigerem Niveau. Leicht rückläufig entwickelte sich Lateinamerika mit einem Wachstum von 1,1 %.

Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Öl- und Gassektor erholt sich weiter

2018 hat sich der Öl- und Gassektor weiter von der Schwäche der Vorjahre erholt. Wie die Organisation der erdölexportierenden Länder (OPEC) in ihrem monatlichen Bericht zum Ölmarkt vom Januar 2019 mitgeteilt hat, ist die weltweite Nachfrage nach Rohöl im abgelaufenen Jahr um täglich 1,5 Mio. Barrel gestiegen. Dabei weiteten die nicht zur OPEC gehörenden Erdölförderer ihre Mengen um 2,6 Mio. Barrel/Tag deutlich aus, während die OPEC-Staaten ihren bereits im letzten Jahr begonnenen Kurs der Stabilisierung des Ölmarkts durch gegenläufige Förderkürzungen von 0,2 Mio. Barrel/Tag fortsetzten. Vor diesem Hintergrund stieg der Preis der Ölsorte Brent von zu Jahresbeginn etwa 66 US$/Barrel bis September um rund ein Drittel auf über 85 US$/Barrel. Zunehmende Sorgen um eine Abkühlung der Weltkonjunktur aufgrund der Ausweitung des Handelskonflikts zwischen den USA und China setzten den Ölpreis im Schlussquartal jedoch wieder spürbar unter Druck. Dies hatte zur Folge, dass der Preiszuwachs der ersten neun Monate wieder mehr als aufgezehrt wurde und sich ein Barrel Brent zum Jahresende auf etwa 54 US$ verbilligte - auf Jahressicht ein Rückgang von rund 20 %.

Beschleunigtes Wachstum der Chemie- und Pharmaindustrie

Wie der Verband der chemischen Industrie (VCI) im Dezember 2018 veröffentlicht hat, knüpfte die deutsche chemisch-pharmazeutische Industrie im Berichtsjahr an das gute Vorjahr an und steigerte den Umsatz um voraussichtlich 4,5 % auf 204 Mrd. € (2017: 3,8 Prozent). Dabei ließ die wirtschaftliche Dynamik in der zweiten Jahreshälfte nach. Zu dem gestiegenen Umsatz haben höhere Verkaufsmengen etwa mit 2,5 % und Preissteigerungen mit 2,0 % beigetragen, wobei das Mengenwachstum vor allem von einem sehr starken Pharmageschäft getrieben war. Auch weltweit dürfte die Chemie-Industrie 2018 in ähnlicher Größenordnung zugelegt haben.

Deutlich nachlassende Dynamik in der deutschen Elektroindustrie

Ein für R. STAHL wichtiger Branchenindikator ist neben den bereits beschriebenen die Entwicklung der Elektroindustrie. Gemäß des vom Zentralverband Elektrotechnik und Elektroindustrie e. V. (ZVEI) veröffentlichten Konjunkturbarometers vom Februar 2019 lagen die Auftragseingänge der Branche 2018 in Deutschland mit einem Minus von 0,3 % etwa auf Vorjahresniveau - ein deutlicher Rückgang gegenüber der sehr starken Entwicklung im Vorjahr, in dem die Auftragseingänge noch um 11,0 % zugelegt hatten. Auch beim Umsatz ließ die Dynamik 2018 gegenüber dem Vorjahr nach, mit einem Wachstum von 1,9 % (2017: 7,3 %) fiel die Abkühlung jedoch nicht ganz so deutlich aus.

scroll
Wirtschaftswachstum nach Branchen ggü. Vorjahr
(in %)
2018 2017
Chemie und Pharma, Deutschland +4,5 +3,8
Elektro, Deutschland +1,9 +7,3

ZUSAMMENGEFASSTER GESCHÄFTSVERLAUF

2018 geprägt von Wachstum und Effizienzmaßnahmen

Das Geschäftsjahr 2018 verlief für R. STAHL nach einem moderaten Start zunehmend besser - wir konnten den seit 2015 bestehenden Trend rückläufiger Umsätze brechen und erzielten ein Wachstum von 4,3 % auf 280,1 Mio. € (2017: 268,5 Mio. €). Damit haben wir das weltweite Wachstum leicht übertroffen. Analog zu den gesamtwirtschaftlichen regionalen Entwicklungen erzielten wir mit jeweils rund 8 % robustes Umsatzwachstum in Amerika und Asien, während sich die Zentralregion schwächer entwickelte. In Deutschland konnten wir im Berichtsjahr gegen den gesamtwirtschaftlichen Trend mit 15 % die höchste Wachstumsrate erzielen.

Wie im Kapitel GESCHÄFTSMODELL beschrieben gehören zu unseren wichtigsten Abnehmerbranchen der Öl- und Gassektor sowie die Chemie- und Pharma-Industrie, und die zuvor beschriebenen freundlichen Rahmenbedingungen in diesen Branchen haben sich 2018 auch in unserer Umsatzentwicklung niedergeschlagen. Für die quantitative Erfassung nach Einzelbranchen haben wir im Berichtsjahr die systemseitigen und prozessualen Voraussetzungen geschaffen. Damit können wir ab dem Geschäftsjahr 2019 auch die Umsatzentwicklung nach Einzelbranchen darstellen.

Gut entwickelte sich im Berichtsjahr ebenfalls der Auftragseingang mit 270,0 Mio. € (2017: 284,1 Mio. €), auch wenn dies gegenüber dem Vorjahr einen erwarteten Rückgang um 5,0 % darstellt. Der hohe Vorjahreswert war vor allem auf - teilweise margenschwache - Großaufträge zurückzuführen, während 2018 der Fokus auf einer angemessenen Profitabilität auch bei Großaufträgen lag.

Die Erfolge unseres zu Jahresbeginn gestarteten Effizienzprogramms R. STAHL 2020 wurden im Jahresverlauf immer deutlicher sichtbar. Mit 15,2 Mio. € haben wir das EBITDA vor Sondereinflüssen 2018 gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt (2017: 5,8 Mio. €). Negativen Sondereinflüssen von 8,2 Mio. € in Form von Restrukturierungsaufwendungen (2017: 3,5 Mio. €) standen dabei positive Sondereinflüsse von 2,5 Mio. € aus Verkäufen nicht-betriebsnotwendiger Liegenschaften gegenüber. Das Jahresergebnis verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr signifikant um mehr als 14 Mio. €, blieb aber aufgrund der begonnenen Effizienzmaßnahmen und der dadurch bedingten Sondereinflüsse mit -7,0 Mio. € im angekündigten Rahmen.

Sehr erfolgreich verliefen auch die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Finanzierungssicherung. Seit Jahresmitte 2018 wird der 2015 geschlossene Konsortialkreditvertrag auf der Basis geänderter Vertragskonditionen wieder regulär fortgeführt. Das zu Vertragsbeginn vereinbarte Gesamtvolumen von 95 Mio. € haben wir durch Kündigung eines Teilvolumens von 30 Mio. € im August 2018 auf 65 Mio. € reduziert.

Zielerreichung 2018 für den R. STAHL-Konzern

Vor dem Hintergrund der schwachen Geschäftsentwicklung der letzten Jahre und dem anstehenden Effizienzprogramm waren wir mit vorsichtigen Erwartungen in das neue Jahr gestartet. Hierbei galt es, eine Reihe teilweise gegenläufiger Aspekte in die Prognose einzubeziehen. Grundsätzlich deuteten makro- und industriespezifische Wirtschaftsindikatoren zwar auf eine Erholung unserer Absatzmärkte hin. Aufgrund des anstehenden tiefgreifenden Umbaus des Konzerns mussten wir jedoch auch angemessen berücksichtigen, dass grundlegende strukturelle Änderungen in der Übergangsphase generell das Risiko temporärer Verlangsamungen in den betrieblichen Abläufen und damit in der Geschäftsentwicklung bergen. Demgegenüber sollten sich im Jahresverlauf die fortlaufend erzielten Effizienzsteigerungen zunehmend kostensenkend in unserem Zahlenwerk bemerkbar machen. In unserer Erstprognose für das Jahr 2018 waren wir daher für den R. STAHL-Konzern von einem steigenden Umsatz ausgegangen, für das EBITDA vor Sondereinflüssen hatten wir - ausgehend von 5,8 Mio. € im Jahr 2017 - einen Anstieg im mittleren bis hohen zweistelligen Prozentbereich erwartet, entsprechend einem Korridor zwischen 8,1 Mio. € und 11,6 Mio. €.

Die gute Entwicklung des ersten Halbjahres gewann in der zweiten Jahreshälfte weiter an Dynamik. In den ersten neun Monaten 2018 legte der Umsatz um 3,9 % zu, das EBITDA vor Sondereinflüssen verbesserte sich nochmals deutlich auf 12,8 Mio. €. Dies veranlasste uns im Zuge der Vorlage der Zwischenmitteilung zum 3. Quartal im November dazu, die Prognose für das EBITDA vor Sondereinflüssen 2018 auf mehr als 15 Mio. € anzuheben.

Das Geschäftsjahr 2018 haben wir mit einer Umsatzsteigerung um 4,3 % und einem EBITDA vor Sondereinflüssen von 15,2 Mio. € abgeschlossen und damit unser Umsatzziel und das zuletzt angehobene Ertragsziel erreicht.

Für die R. STAHL AG hatten wir für 2018 - ausgehend von -8,4 Mio. € im Jahr 2017 - einen Rückgang des EBITDA vor Sondereinflüssen im hohen einstelligen bis niedrigen zweistelligen Prozentbereich prognostiziert. Demgegenüber konnten wir auch hier das Berichtsjahr mit einem EBITDA vor Sondereinflüssen in Höhe von -7,3 Mio. € deutlich oberhalb dieser Prognose abschließen.

scroll
in Mio. € Gesamtjahr 2017 Prognose 2018 Juni Prognose 2018 November Gesamtjahr 2018
Auftragseingang 284,1 steigend - 270,0
Umsatz 268,5 steigend steigend +4,3 %
EBITDA vor Sondereinflüssen*) 5,8 8,1 bis 11,6 >15 15,2

*) Sondereinflüsse: Restrukturierungsaufwand, außerplanmäßige Abschreibungen, Aufwendungen für die Konzeption und Umsetzung von IT-Projekten, M&A-Aufwand sowie Erträge und Verluste aus der Veräußerung nicht-betriebsnotwendigen Anlagevermögens

ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE EINZELABSCHLUSS UND KONZERN

R. STAHL-KONZERN

ERTRAGSLAGE

Gute Umsatzentwicklung getragen von Deutschland, Amerika und Asien

Im Berichtsjahr steigerten wir den Umsatz auf 280,1 Mio. €, ein Plus von 4,3 % gegenüber dem Vorjahr (2017: 268,5 Mio. €). Während unser Geschäft in Deutschland zweistellig wuchs, legten die Regionen Asien und Amerika im hohen einstelligen Bereich zu, und die Zentralregion entwickelte sich leicht rückläufig. Die insgesamt gute Umsatzentwicklung profitierte einerseits vom zu Jahresbeginn vergleichsweise hohen Auftragsbestand aus Großaufträgen, den wir im Berichtsjahr konsequent abgearbeitet haben. Darüber hinaus trugen unsere strategischen Maßnahmen zum Ausbau der Kundenbasis, mit der wir die Abhängigkeit unseres Geschäfts von einzelnen Großaufträgen dämpfen wollen, vor allem in den Wachstumsmärkten Asien und Amerika Früchte. In allen Quartalen lag das Umsatzniveau im Berichtsjahr über den entsprechenden Vorjahreswerten.

In Deutschland stieg der Umsatz um 15,4 % auf 70,3 Mio. € (2017: 60,9 Mio. €), vor allem aufgrund weiterer Auslieferungen zu einem Großauftrag für eine Flüssiggasanlage in Osteuropa.

In der Zentralregion erzielten wir einen Umsatz in Höhe von 116,1 Mio. € (2017: 120,7 Mio. €).

Während wir den vertrieblichen Fokus bei Großaufträgen 2017 vor allem auf die Umsatzsicherung ausgerichtet und dabei teilweise niedrigere Margen in Kauf genommen hatten, führten 2018 höhere Margenanforderungen zu dem Umsatzrückgang um 3,8 %.

Erstmals seit 2014 erzielten wir wieder Wachstum in der Region Amerika und steigerten den Umsatz um 7,7 % auf 31,2 Mio. € (2017: 29,0 Mio. €). Getrieben wurde diese erfreuliche Entwicklung insbesondere von einem großen Auftrag zur Ausrüstung einer im Bau befindlichen neuen Chemieanlage in den USA.

Ebenfalls solides Wachstum erzielte die Region Asien mit einem Plus von 7,9 % auf 62,5 Mio. € (2017: 57,9 Mio. €). Hier erweiterten wir unsere Kundenbasis im Anlagen- und Maschinenbau erfolgreich. Besonders gut entwickelte sich unser Geschäft in Indien und im Nahen Osten.

Umsatzwachstum und Effizienzsteigerungen verbessern Ertragslage deutlich

Dank der guten Umsatzentwicklung und der erfolgreichen Umsetzung unseres Effizienzprogramms hat sich R. STAHLs Ertragslage deutlich verbessert. Das EBITDA vor Sondereinflüssen lag um mehr als 9 Mio. € über dem Vorjahreswert, während das Jahresergebnis um mehr als 14 Mio. € zulegte, aber noch negativ blieb.

2018 erwirtschaftete der Konzern eine Gesamtleistung von 277,0 Mio. €, ein Plus von 2,8 % gegenüber dem Vorjahr (2017: 269,5 Mio. €). Im gegenüber der Umsatzentwicklung geringeren Anstieg spiegelt sich der deutliche Abbau von fertigen und unfertigen Erzeugnissen um 6,7 Mio. € im Berichtsjahr wider. Um 72,5 % auf 13,8 Mio. € wuchsen die sonstigen betrieblichen Erträge (2017: 8,0 Mio. €), vor allem bedingt durch Sondereinflüsse aus dem Verkauf von zwei nicht-betriebsnotwendigen Immobilien, die einen Ertrag in Höhe von 2,5 Mio. € generierten.

Positive Veränderungen im Produktmix führten zu einem Rückgang der Materialaufwandsquote auf 35,9 % (2017: 37,2 %). Auch die Personalaufwandsquote verbesserte sich und ging aufgrund des zum Jahresende auf 1.690 Mitarbeiter verringerten Personalbestands (31. Dezember 2017: 1.763) auf 43,1 % zurück (2017: 44,9 %). Bei den Abschreibungen auf immaterielle und materielle Vermögenswerte war ein Anstieg um 5,0 % auf 13,6 Mio. € zu verzeichnen (2017: 13,0 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 15,9 % auf 62,6 Mio. € (2017: 54,0 Mio. €), auch bedingt durch restrukturierungsbedingte Sondereinflüsse in Höhe von 4,7 Mio. € (2017: 0,8 Mio. €). Insgesamt erwirtschaftete R. STAHL 2018 ein EBIT von -4,2 Mio. € (2017: -10,7 Mio. €) und ein EBIT vor Sondereinflüssen in Höhe von 2,0 Mio. € (2017: -6,7 Mio. €). Das EBITDA belief sich auf 9,5 Mio. € (2017: 2,3 Mio. €) und das EBITDA vor Sondereinflüssen auf 15,2 Mio. € (2017: 5,8 Mio. €).

Die Sondereinflüsse sowie eine Überleitung von EBIT zu EBIT vor Sondereinflüssen und EBITDA zu EBITDA vor Sondereinflüssen für das Berichtsjahr und die Vorperiode sind nachfolgend dargestellt:

scroll
in Mio. € 2018 2017 Veränd. in Gewinn- und Verlustrechnung enthalten in:
EBIT -4,2 -10,7 +6,5  
Sondereinflüsse*) -6,2 -4,0 -2,2  
Restrukturierungsaufwand -8,6 -3,0 -5,6  
Abwertung und Verschrottung von Vorräten -0,5 0 -0,5 Bestandsveränderung/Materialaufwand
Abfindungen -3,0 -2,2 -0,8 Personalaufwand
Abschreibung Goodwill**) -0,4 -0,5 +0,1 Abschreibungen
Rechts- und Beratungskosten -4,1 -0,7 -3,4 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstiges -0,5 -0,1 -0,4 Sonstige betriebliche Aufwendungen
M&A-Kosten 0 -0,5 +0,5 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Veräußerung nichtbetriebsnotwendigen Anlagevermögens 2,5 0 +2,5 Sonstige betriebliche Erträge
EBIT vor Sondereinflüssen 2,0 -6,7 +8,7  
EBITDA 9,5 2,3 +7,2  
Sondereinflüsse**) -5,7 -3,5 -2,3  
EBITDA vor Sondereinflüssen**) 15,2 5,8 +9,4  

*) Sondereinflüsse: Restrukturierungsaufwand, außerplanmäßige Abschreibungen, Aufwendungen für die Konzeption und Umsetzung von IT-Projekten, M&A-Aufwand sowie Erträge und Verluste aus der Veräußerung nicht-betriebsnotwendigen Anlagevermögens
**) Die als Sondereinflüsse ausgewiesenen Abschreibungen Goodwill sind bei der Überleitung von EBITDA zu EBITDA vor Sondereinflüssen nicht zu berücksichtigen.

Finanzergebnis belastet von höheren Zinsaufwendungen, Jahresergebnis dennoch signifikant verbessert

Vor allem als Folge der angepassten Konditionen aus dem Konsortialkreditvertrag erhöhte sich im Berichtsjahr der Zinsaufwand, was zu einem Finanzergebnis in Höhe von -2,8 Mio. € führte (2017: -1,9 Mio. €). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) belief sich auf -7,0 Mio. € (2017: -12,6 Mio. €). Ertragsteuern fielen im Berichtsjahr im Konzern saldiert nahezu keine an (2017: 8,5 Mio. €). In Summe ergab sich ein Jahresergebnis von -7,0 Mio. € (2017: -21,2 Mio. €) und ein Ergebnis je Aktie von -1,10 € (2017: -3,28 €).

FINANZLAGE

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Grundsätzliches Ziel des Finanzmanagements ist die Sicherstellung der finanziellen Unabhängigkeit des R. STAHL-Konzerns. Hierzu wird die Liquidität des gesamten Konzerns zentral durch die R. STAHL AG überwacht und gesteuert. Neben der Optimierung der vorhandenen internen Liquidität wird durch externe Kreditlinien mit Banken sichergestellt, dass jederzeit ausreichend Liquidität zur Durchführung des operativen Geschäfts vorhanden ist. Zusätzlich hat das Finanzmanagement das Ziel, einen positiven Beitrag für die Ertragskraft des Konzerns zu leisten. Kredit-, Zins- und Währungsrisiken werden zentral überwacht und durch Inanspruchnahme geeigneter derivativer Finanzinstrumente reduziert. Mittels der effizienten Steuerung der internen Liquidität, der Kapitalstruktur und der Vertragskonditionen werden die Finanzierungskosten soweit als möglich reduziert.

Finanzierungsanalyse

Den Finanzmittelbedarf des Konzerns steuern wir zentral vom Unternehmenshauptsitz in Waldenburg aus. Für die R. STAHL AG und die deutschen Tochtergesellschaften besteht ein konzerninterner Finanzausgleich im Rahmen eines Cash-Poolings, welches 2019 auf den gesamten Euro-Raum ausgeweitet wird. Überschussliquidität bei Gesellschaften außerhalb des Cash-Pools wird mittels einer gezielten gruppeninternen Ausschüttungspolitik sowie über konzerninterne Kreditvergaben für Finanzierungsaufgaben herangezogen.

Unseren Finanzmittelbedarf haben wir über einen Konsortialkreditvertrag sowie über bilateral vereinbarte Kredite gesichert. Im September 2015 hat die R. STAHL AG einen Konsortialkreditvertrag zur Finanzierung des Konzerns abgeschlossen, der eine Laufzeit von fünf Jahren hat und eine anfängliche Barlinie von 95 Mio. € (im August 2018 von R. STAHL durch Kündigung eines Teilvolumens von 30 Mio. € angepasst auf 65 Mio. €) mit einer Erweiterungsoption von 25 Mio. € für Akquisitionen vorsieht. Zu diesem Vertrag wurden 2017 und 2018 zusätzliche Vereinbarungen mit den beteiligten Banken getroffen, in deren Rahmen auch die Zins- und Avalkonditionen angepasst wurden. Detaillierte Angaben hierzu finden sich im Risikobericht des Geschäftsberichts 2017. Bilateral vereinbarte Kreditvereinbarungen existieren in Form von Barlinien in Höhe von zusammen 12,1 Mio. € und Avallinien in Höhe von zusammen 1,9 Mio. €, die zum Bilanzstichtag auf insgesamt 8,5 Mio. € valutierten. Der bestehende Kreditrahmen des Konsortialkreditvertrags in Höhe von 65 Mio. € war mit 10,8 Mio. € zum Bilanzstichtag nur zu einem geringen Teil und ausschließlich für Avale ausgeschöpft. Von den insgesamt vorhandenen verzinslichen Finanzschulden in Höhe von 20,1 Mio. € entfielen keine nennenswerten Beträge auf Darlehen in fremden Währungen.

Kapitalflussrechnung

Aufgrund der verbesserten Ertragslage stieg der Cashflow 2018 deutlich um rund 6 Mio. € auf 6,8 Mio. € (2017: 0,9 Mio. €). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ging im Berichtsjahr um 7,7 % auf 18,2 Mio. € zurück (2017: 19,7 Mio. €). Das hohe Niveau des Vorjahres war in wesentlichem Maße beeinflusst von einem Aufbau von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Demgegenüber waren 2018 die Verbesserungen des Working Capital um 11,4 Mio. € (2017: 18,9 Mio. €) vor allem auf einen Vorratsabbau im Zuge der umgesetzten Lean-Maßnahmen und Portfoliooptimierung sowie auf Veränderungen der kurzfristigen Rückstellungen zurückzuführen. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte blieben im Berichtszeitraum mit -10,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr unverändert (2017: -10,4 Mio. €). Aus den Verkäufen von zwei nicht betriebsnotwendigen Immobilien wurden 2018 insgesamt 4,6 Mio. € vereinnahmt, wodurch sich der Cashflow aus Investitionstätigkeit auf -5,7 Mio. € (2017: -11,5 Mio. €) und der Free Cashflow auf 12,6 Mio. € verbesserte (2017: 8,2 Mio. €).

Aufgrund des negativen Jahresergebnisses 2017 war ein Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung gegenüber der Hauptversammlung 2018 entbehrlich. Im Berichtsjahr wurde daher keine Dividende ausgeschüttet. Der 2018 erzielte Free Cashflow wurde vollständig zum Abbau von Finanzschulden verwendet. Zum Ende des Berichtsjahres verfügte R. STAHL über Finanzmittel in Höhe von 14,6 Mio. € (31. Dezember 2017: 16,1 Mio. €).

Rating

Wie bereits in den Jahren zuvor haben wir auch im Berichtsjahr keine Bonitätsanalyse bei externen Ratingagenturen beauftragt.

VERMÖGENSLAGE

Zum 31. Dezember 2018 belief sich die Bilanzsumme von R. STAHL auf 227,9 Mio. € (31. Dezember 2017: 249,6 Mio. €). In der Bilanzverkürzung in Höhe von 21,7 Mio. € spiegelt sich der Abbau des Working Capital sowie die deutliche Rückführung der Finanzverbindlichkeiten um 14,0 Mio. € wider, was die Nettoverschuldung (ohne Pensionsverpflichtungen) zum Bilanzstichtag auf 5,5 Mio. € reduzierte (31. Dezember 2017: 18,1 Mio. €)

Entwicklung Aktiva

Die langfristigen Vermögenswerte gingen vor allem aufgrund der erfolgten Grundstücksverkäufe sowie der 2018 über den Investitionen liegenden Abschreibungen auf 121,5 Mio. € zum Bilanzstichtag zurück (31. Dezember 2017: 127,3 Mio. €). Aufgrund der insgesamt verkürzten Bilanz erhöhte sich damit deren Anteil an der Bilanzsumme zum Ende des Berichtszeitraums im Vergleich zum Vorjahr dennoch auf 53,3 % (31. Dezember 2017: 51,0 %).

Rückläufig waren auch die kurzfristigen Vermögenswerte, die um 15,8 Mio. € auf 106,5 Mio. € zurückgingen (31. Dezember 2017: 122,3 Mio. €). Hierfür war insbesondere der Abbau von Vorräten in Höhe von 10,5 Mio. € sowie eine Verringerung bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2,3 Mio. € verantwortlich. Zum Ende des Berichtsjahres sank der Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte an der Bilanzsumme auf 46,7 % (31. Dezember 2017: 49,0 %).

Entwicklung Passiva

Das Eigenkapital des R. STAHL-Konzerns verringerte sich aufgrund des negativen Jahresergebnisses zum Bilanzstichtag auf 62,3 Mio. € (31. Dezember 2017: 69,1 Mio. €). Die Eigenkapitalquote hielt mit 27,3 % zum Jahresende etwa das Niveau des Vorjahres (31. Dezember 2017: 27,7 %).

Bei den langfristigen Schulden war ein Rückgang auf 107,7 Mio. € zu verzeichnen (31. Dezember 2017: 112,2 Mio. €). Neben dem Abbau von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 1,6 Mio. € trugen um 2,5 Mio. € rückläufige Pensionsrückstellungen als Folge eines gestiegenen Rechnungszinssatzes und der Umstellung von leistungsorientierten Zusagen auf beitragsorientierte Zusagen hierzu bei. Der Anteil der langfristigen Schulden an der Bilanzsumme erhöhte sich zum Bilanzstichtag auf 47,3 % (31. Dezember 2017: 45,0 %).

Auch die kurzfristigen Schulden nahmen mit 57,9 Mio. € zum Bilanzstichtag ab (31. Dezember 2017: 68,3 Mio. €), vor allem bedingt durch die Rückführung verzinslicher Finanzschulden in Höhe von 12,4 Mio. €. Einem Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 4,7 Mio. € stand ein Anstieg bei den kurzfristigen Rückstellungen in etwa gleicher Höhe gegenüber. Der Anteil der kurzfristigen Schulden an der Bilanzsumme fiel mit 25,4 % im Vergleich zum Vorjahr etwas niedriger aus (31. Dezember 2017: 27,4 %).

R. Stahl Aktiengesellschaft

Die R. STAHL AG hat vor allem die Funktion einer strategischen Holding für den R. STAHL-Konzern. Die wesentlichen Leitungsfunktionen des Gesamtunternehmens liegen in der Verantwortung des Vorstands. Der Vorstand legt die Konzernstrategie fest und steuert die Organisation und die Ressourcenverteilung des Konzerns. Ferner bestimmt die Konzernführungsgesellschaft die Finanzierung und die Kommunikation mit den wichtigsten Zielgruppen des Unternehmensumfelds. Die wirtschaftliche Entwicklung der R. STAHL AG wird im Wesentlichen von den operativen Geschäftseinheiten des R. STAHL-Konzerns bestimmt. Das aus den Ergebnisabführungen und Gewinnausschüttungen der Beteiligungen resultierende Beteiligungsergebnis ist von zentraler Bedeutung für das künftige Ausschüttungspotential der R. STAHL AG. Daher gelten insbesondere die Aussagen im vorliegenden Chancen- und Risikobericht im Wesentlichen auch für die R. STAHL AG.

Der Jahresabschluss der R. STAHL AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

ERTRAGSLAGE

Die R. STAHL AG erzielt Umsatz aus Vermietung sowie aus Leistungsverrechnung der erbrachten kaufmännischen und organisatorischen Dienstleistungen für ihre Tochtergesellschaften. 2018 belief sich der Umsatz der R. STAHL AG auf 9,6 Mio. € (2017: 9,3 Mio. €). Der Anstieg ist auf die Erweiterung der erbrachten Zentralfunktionsdienstleistungen zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich vor allem aufgrund einer Zuschreibung auf Beteiligungsbuchwerte sowie eines Ertrags aus dem Verkauf einer Immobilie auf 2,9 Mio. € (2017: 1,3 Mio. €). Bedingt durch Rückstellungen für Bonuszahlungen war beim Personalaufwand ein Anstieg auf 8,0 Mio. € zu verzeichnen (2017: 6,8 Mio. €). Höhere Rechts- und Beratungskosten führten im Berichtsjahr zu einer Zunahme der sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf 16,3 Mio. € (2017: 13,8 Mio. €). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich entsprechend auf -11,8 Mio. € (2017: -9,9 Mio. €).

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen stiegen leicht auf 0,4 Mio. € (2017: 0,3 Mio. €) im Zusammenhang mit der planmäßigen Abschreibung der neuen Unternehmenswebseite. Das Beteiligungsergebnis ging 2018 auf 3,3 Mio. € zurück (2017: 9,7 Mio. €). Im Berichtsjahr wurden Erträge aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 5,1 Mio. € (2017: 0 €) erzielt, in denen erstmals auch Erträge der GGF - Gesellschaft für Grundstücksvermietung und Finanzierungsvermittlung mbH, Waldenburg, der R. STAHL SUPERA GmbH, Waldenburg, und der R. STAHL LECTIO GmbH, Waldenburg, enthalten sind. Die Hauptversammlung hatte am 30.08.2018 die Zustimmung zum Abschluss entsprechender Gewinnabführungsverträge mit Wirkung zum 1. Januar 2018 erteilt. Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge erhöhten sich auf 1,3 Mio. € (2017: 0,4 Mio. €) vor allem aufgrund von erhaltenen Zinsen im Rahmen einer Steuererstattung. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 3,5 Mio. € (2017: 3,2 Mio. €) betreffen im Wesentlichen Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Mit 3,2 Mio. € (2017:1,4 Mio. €) war auch beim Zinsaufwand eine Zunahme zu verzeichnen. Hierzu trugen neben den angepassten Zinskonditionen des Konsortialkreditvertrags auch ein Zinsaufwand im Zusammenhang mit einer Steuernachzahlung bei.

Aufgrund abgeschlossener Einspruchsverfahren ergaben sich positive Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 0,8 Mio. €. Insgesamt resultierte daraus im Berichtsjahr ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von -10,7 Mio. € (2017: -9,0 Mio. €) und ein Jahresfehlbetrag von -10,8 Mio. € (2017: -9,0 Mio. €). Zum 31. Dezember 2018 ergab sich damit ein Bilanzverlust in Höhe von -14,7 Mio. € (31. Dezember 2017: -4,0 Mio.).

FINANZLAGE

In der R. STAHL AG wird über ein Cash-Pooling der Finanzmittelbestand der deutschen Tochtergesellschaften zusammengeführt. Die Mittelzuflüsse kommen insbesondere von der R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg, und der R. STAHL HMI Systems GmbH, Köln. Die flüssigen Mittel beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 2,8 Mio. € (31. Dezember 2017: 0,3 Mio. €). Eine Dividendenzahlung an die Aktionäre erfolgte im Berichtsjahr nicht (2017: 3,9 Mio. €).

VERMÖGENSLAGE

Zum 31. Dezember 2018 belief sich die Bilanzsumme der R. STAHL AG auf 97,1 Mio. € (31. Dezember 2017: 98,8 Mio. €).

Entwicklung Aktiva

Das Anlagevermögen lag zum Bilanzstichtag mit 80,9 Mio. € etwa auf dem Niveau des Vorjahres (31. Dezember 2017: 80,2 Mio. €). Das Umlaufvermögen verringerte sich aufgrund des beschriebenen Abbaus von Forderungen gegen verbundene Unternehmen auf 9,0 Mio. € (31. Dezember 2017: 12,9 Mio. €). Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden auf 0,0 Mio. € zurückgeführt (31. Dezember 2017: 1,3 Mio. €). Der Kassenbestand erhöhte sich zum Ende des Berichtszeitraums auf 2,8 Mio. € (31. Dezember 2017: 0,3 Mio. €).

Entwicklung Passiva

Aufgrund des Jahresfehlbetrags ging das Eigenkapital der R. STAHL AG zum Bilanzstichtag auf 38,9 Mio. € zurück (31. Dezember 2017: 49,7 Mio. €). Die Eigenkapitalquote gab entsprechend auf 40,1 % zum Jahresende nach (31. Dezember 2017: 50,2 %).

Bei den Rückstellungen war ein Anstieg auf 18,3 Mio. € zu verzeichnen (31. Dezember 2017: 16,6 Mio. €), insbesondere im Zusammenhang mit Bonuszahlungen und gestiegenen Pensionsverpflichtungen. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich auf 39,9 Mio. € (31. Dezember 2017: 32,6 Mio. €). Während diejenigen gegenüber Kreditinstituten auf 10,0 Mio. € mehr als halbiert wurden (31. Dezember 2017: 21,4 Mio. €), war bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ein deutlicher Aufbau auf 28,3 Mio. € zu verzeichnen (31. Dezember 2017: 10,0 Mio. €).

NACHHALTIGKEIT

Verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung erfordert im Sinne einer guten und transparenten Corporate Governance das integre und rechtskonforme Verhalten aller unserer Mitarbeiter. Es bildet die essentielle Grundlage eines langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolgs.

Wir bei R. STAHL verstehen unternehmerische Verantwortung (Corporate Responsibility) als langfristiges Engagement zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen weltweit. Unser Ziel ist es, nachhaltig Werte für unsere Stakeholder zu schaffen und materielle Beiträge für die ökologische und soziale Entwicklung der Gesellschaft zu leisten. Dazu gehört die laufende Auseinandersetzung mit unserem Tun und dessen Auswirkungen auf die Gesellschaft. Der einzuhaltende hohe Standard nachhaltigen Handelns für in Deutschland ansässige börsennotierte Gesellschaften ergibt sich dabei aus der geltenden Rechtsordnung und insbesondere dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Darüber hinaus haben wir weitere konzernweit gültige Richtlinien implementiert, wie z. B. den für alle Mitarbeiter verbindlichen Code of Conduct, deren Einhaltung wir durch ein konzernweit wirksames Compliance-Management-System sicherstellen.

Die Steuerung des R. STAHL-Konzerns erfolgt im Sinne eines gewinnorientierten Unternehmens in erster Linie nach finanziellen Zielen. Daneben können auch nichtfinanzielle Ziele einfließen. So tragen wir unserer unternehmerischen Verantwortung Rechnung, die wir im gemeinsamen Kontext ökonomischen, ökologischen und sozialen Handelns verstehen (CSR - Corporate Social Responsibility). Die verantwortungsvolle Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern - allen voran unseren Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Kapitalgebern - und der verantwortungsbewusste Umgang mit der Umwelt nehmen dabei einen hohen Stellenwert in unserer Organisation und unseren Prozessen ein. Da unternehmerischer Erfolg untrennbar mit dem Engagement kreativer und motivierter Mitarbeiter verbunden ist, legen wir als Teil unserer Personalstrategie großen Wert auf attraktive und gute Beschäftigungsbedingungen unter gesunden und sicheren Arbeitsbedingungen, eine faire Vergütung, gezielte Weiterbildungsangebote sowie eine gelebte Chancengleichheit. Unsere Kunden vertrauen auf die ausgezeichnete Qualität unserer Produkte, die sich durch kompromisslose Sicherheit und Zuverlässigkeit sowie hohe Wertigkeit und Langlebigkeit auszeichnen. Mit technisch herausragenden Produkten und einer nachhaltigen Wertschöpfung wollen wir dieses Vertrauen auch in Zukunft sichern. Daher stellen wir nicht nur hohe Anforderungen an uns selbst, sondern auch an unsere Lieferanten. Neben der Einhaltung von Recht und Gesetz sowie Arbeits- und Umweltstandards setzen wir uns dabei auch zum Ziel, den hohen Qualitätsanspruch unserer Produkte durch einen effizienten Einsatz von Ressourcen zu erreichen.

Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 11. April 2017 ist R. STAHL gemäß § 315b HGB erstmals ab dem Geschäftsjahr 2017 verpflichtet, eine „nichtfinanzielle Konzernerklärung“ in den Konzernlagebericht aufzunehmen. Berichtspflichtig im Sinne des § 315c i. V. m. § 289c HGB sind dabei unternehmensbezogene Angaben zu den fünf Aspekten Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Diese Aspekte sind elementare Teile unserer nachhaltigkeitsrelevanten Aktivitäten, über die wir im Rahmen unserer zurückliegenden Konzernlageberichte schon länger berichten. Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung macht R. STAHL für 2018 wie bereits im Vorjahr von dem Wahlrecht gemäß § 315b Abs. 3 HGB Gebrauch, alternativ einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht außerhalb des Konzernlageberichts zu erstellen. Der nichtfinanzielle Konzernbericht für das Berichtsjahr 2018 wurde im April 2019 auf der Website www.r-stahl.com unter der Rubrik Unternehmen/Verantwortung veröffentlicht.

GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE DES KONZERNS DURCH DEN VORSTAND

Der Verlauf des Jahres 2018 stimmt uns zuversichtlich. Erstmals seit 2015 konnten wir wieder Wachstum erzielen und den Umsatz um 4,3 % auf 280,1 Mio. € steigern - inmitten der begonnenen tiefgreifenden strukturellen Änderungen, die wir seit Jahresbeginn 2018 im Rahmen unseres Effizienzprogramm R. STAHL 2020 umsetzen. Sehr gut entwickelte sich unser Geschäft in Deutschland mit einem Plus von 15,4 %. Auch in den Regionen Asien und Amerika haben wir mit einem Anstieg um jeweils 7,7 % bzw. 7,9 % gegenüber dem Vorjahr nach zuletzt schwachen Jahren wieder zugelegt.

Vielversprechend verlief auch die Umsetzung unserer Effizienzmaßnahmen im Berichtsjahr. Im Zuge der Implementierung der neuen zentralen Konzernorganisation wurden globale Bereichsverantwortlichkeiten geschaffen und Doppelfunktionen in den Einzelgesellschaften abgebaut. Vor allem die dadurch bedingte Entlastung bei den Personalkosten führte in Verbindung mit dem Umsatzwachstum zu einer im Jahresvergleich deutlichen Steigerung des EBITDA vor Sondereinflüssen, das sich mit 15,2 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelte und damit unsere zuletzt gegebene Prognose erfüllte. Darin enthalten waren Sondereinflüsse in Höhe von 5,7 Mio. €, wobei Restrukturierungsaufwendungen im Zusammenhang mit R. STAHL 2020 in Höhe von 8,2 Mio. € einmaligen Erträgen aus Grundstücksverkäufen in Höhe 2,5 Mio. € gegenüberstanden. Aufgrund der Sondereinflüsse fiel das Konzernergebnis im Berichtsjahr mit -7,0 Mio. € wie erwartet noch negativ aus.

Erfreulich entwickelte sich der Free Cashflow mit 12,6 Mio. €. Hierin spiegeln sich die Ergebnisverbesserung sowie erste Erfolge der begonnenen Portfoliooptimierung wider, die in einem deutlichen Abbau von Vorräten resultierte und signifikant zur positiven Veränderung des Working Capital beitrug. Durch den Mittelzufluss verringerte sich die Nettoverschuldung im Jahresverlauf kontinuierlich und belief sich zum Ende des Berichtszeitraums auf 5,5 Mio. €. Die Eigenkapitalquote blieb zum Bilanzstichtag mit 27,3 % auf dem soliden Niveau des Vorjahres. Ebenfalls erfolgreich verliefen die Maßnahmen zur Wiederherstellung der langfristigen Finanzierungssicherung. Seit Jahresmitte 2018 wird der 2015 geschlossene Konsortialkreditvertrag auf der Basis geänderter Vertragskonditionen wieder regulär fortgeführt. Das zu Vertragsbeginn vereinbarte Gesamtvolumen von 95 Mio. € haben wir durch Kündigung eines Teilvolumens von 30 Mio. € im August 2018 auf 65 Mio. € reduziert.

R. STAHL befindet sich mit Blick auf die Vermögens- und Finanzlage, darunter insbesondere die stabile Eigenkapitalquote und die geringe Nettoverschuldung, in einer soliden Verfassung. Im laufenden Jahr liegt der Fokus unserer Arbeit vor allem auf der weiteren Steigerung der Profitabilität, die wir durch die konsequente Umsetzung unserer Effizienzmaßnahmen erreichen wollen. Voraussetzung dafür ist, dass eine in 2019 anhaltend robuste Nachfrage in unseren Hauptabsatzmärkten in einer mindestens stabilen Umsatzentwicklung resultiert.

GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE DER R. STAHL AKTIENGESELLSCHAFT

Die R. STAHL AG hat vor allem die Funktion einer strategischen Holding für den R. STAHL-Konzern. Die wesentlichen Leitungsfunktionen des Gesamtunternehmens liegen in der Verantwortung des Vorstands. Der Vorstand legt die Konzernstrategie fest und steuert die Ressourcenverteilung sowie die Infrastruktur und Organisation des Konzerns. Ferner bestimmt die Konzernführungsgesellschaft die Finanzierung und die Kommunikation mit den wichtigsten Zielgruppen des Unternehmensumfelds. Die wirtschaftliche Entwicklung der R. STAHL AG wird im Wesentlichen von den operativen Geschäftseinheiten des R. STAHL- Konzerns und der Entwicklung der relevanten Märkte bestimmt. Das aus den Ergebnisabführungen und Gewinnausschüttungen der Beteiligungen resultierende Beteiligungsergebnis ist von zentraler Bedeutung für das künftige Ausschüttungspotential der R. STAHL AG. Demnach gelten insbesondere die Aussagen im Abschnitt Chancen- und Risikobericht im Wesentlichen auch für die R. STAHL AG.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Seit dem Geschäftsjahr 2009 sind alle deutschen Aktiengesellschaften nach § 289a HGB verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben. Unsere Entsprechenserklärung ist auf unserer Website www.r-stahl.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/Corporate Governance öffentlich zugänglich.

ERGÄNZENDE ANGABEN

Aktionärsrechte und -pflichten

Dem Aktionär stehen Vermögens- und Verwaltungsrechte zu.

Zu den Vermögensrechten gehören nach § 58 Abs. 4 AktG das Recht auf Teilhabe am Gewinn und nach § 271 AktG am Liquidationserlös sowie nach § 186 AktG das Bezugsrecht auf Aktien bei Kapitalerhöhung.

Zu den Verwaltungsrechten gehören das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen, und das Recht, auf dieser zu reden, Fragen und Anträge zu stellen sowie die Stimmrechte auszuüben.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Hauptversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats der Kapitalseite und den Abschlussprüfer; sie entscheidet über die Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, über Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, über Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien sowie gegebenenfalls über die Durchführung von Sonderprüfungen, über vorzeitige Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats und über eine Auflösung der Gesellschaft.

Besetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, von denen sechs von der Hauptversammlung und drei nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen sind. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht gesetzlich zwingend andere Mehrheiten vorgeschrieben sind. Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, so findet eine neue Aussprache nur statt, wenn die Mehrheit des Aufsichtsrats dies beschließt. Anderenfalls muss unverzüglich neu abgestimmt werden. Bei dieser erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand hat nach § 12 Abs. 6 der Satzung der Vorsitzende des Aufsichtsrats, wenn auch sie Stimmengleichheit ergibt, zwei Stimmen.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung jeweils für höchstens fünf Jahre ist zulässig.

Ergänzend bestimmt die Satzung in § 6, dass der Vorstand aus einer oder mehreren Personen besteht. Über die Zahl der Vorstandsmitglieder, die Bestellung und den Widerruf der Bestellung sowie die Anstellungsverträge mit ihnen entscheidet der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen.

Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 29. August 2021 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu 3.300.000,00 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Dieses gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien ganz oder teilweise von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut oder Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Weiterhin wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen

für Spitzenbeträge,

bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen,

wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt, der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht überschreitet. Auf die vorgenannte Begrenzung von 10 % sind anzurechnen:

a)

eigene Aktien, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden,

b)

Aktien, die aufgrund einer eventuell künftig erteilten Ermächtigung zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

Ferner wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, einschließlich einer von § 60 Abs. 2 AktG abweichenden Gewinnbeteiligung, festzulegen.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Die R. STAHL AG hat keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Auch wurden den Mitgliedern des Vorstands und Arbeitnehmern keine Entschädigungen im Falle eines Übernahmeangebots zugestanden.

Vergütungssystematik für Aufsichtsrat und Vorstand

Die Grundzüge des Vergütungssystems für Aufsichtsrat und Vorstand sind im Konzernanhang unter dem Punkt „Verwaltungsorgane der R. STAHL AG“ angegeben, sie sind Bestandteil des Konzernlageberichts.

NACHTRAGSBERICHT

Die nach dem 31. Dezember 2018 eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des R. STAHL-Konzerns oder der R. STAHL AG zu erwarten ist, sind unter dem Punkt SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN/EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG im Anhang und Konzernanhang beschrieben.

RISIKOBERICHT

Im vorliegenden Bericht werden Risiken als interne und externe Ereignisse oder Entwicklungen betrachtet, die sich auf das Erreichen von Zielen und Planwerten des R. STAHL-Konzerns und der R. Stahl AG negativ auswirken können.

Beschreibung des Risikomanagement-Systems

Das in die Aufbau- und Ablauforganisation der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. STAHL-Konzerns eingebettete Risikomanagementsystem (RMS) ist integraler Bestandteil unserer Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen für alle Gesellschaften und Zentralfunktionen. Es umfasst die Gesamtheit der installierten IT-Systeme, Prozesse, Abläufe, Anweisungen und Verhaltensregeln, die in allen unseren Gesellschaften weltweit als gültige Standards implementiert sind, und es unterliegt einem laufenden Verbesserungs- und Weiterentwicklungsprozess. Zu seinen Bestandteilen zählen insbesondere die konzernweite Risikoberichterstattung auf Basis des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), ein einheitlicher Planungs- und Controlling-Prozess sowie das interne Überwachungssystem, bestehend aus dem internen Kontrollsystem mit konzerneinheitlichen Richtlinien und der internen Revision.

Darüber hinaus ergänzt ein Compliance-Management- das Risikomanagement-System. Die Gesamtheit der implementierten Systeme ermöglicht es der Konzernleitung, für erkannte Risiken frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Das Risikomanagementsystem wird hinsichtlich seiner Effektivität und Effizienz kontinuierlich kontrolliert und weiterentwickelt sowie entsprechend den gesetzlichen Anforderungen durch den Abschlussprüfer geprüft.

Risikoberichterstattung/Frühwarnsystem

Die bestehende Risikoberichterstattung basiert auf einem Risikokatalog, der in acht Risikobereiche unterteilt ist: Makroumwelt/Länderrisiken, Markt/Wettbewerb, Strategie, unterstützende Prozesse/IT, Leistungswirtschaft, Personal, Finanzwirtschaft und Compliance.

Die Risikoverantwortlichen („risk owner“) in den Tochtergesellschaften und die Bereichsleiter der Zentralabteilungen sind in dieses Frühwarnsystem eingebunden und melden quartalsweise neu erkannte, bestehende sowie beseitigte Risiken. Der Risikomanagementprozess wird durch ein IT-Tool unterstützt.

Der Risikomanagement-Beauftragte erstellt basierend auf den bereitgestellten Informationen der Risikoverantwortlichen einen Risikobericht, der neben der Beschreibung der Risiken auch potenzielle Risikowerte, deren Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie den Maßnahmenplan zur Vermeidung beziehungsweise Reduzierung der Risiken beinhaltet.

Der Zeitraum der Risikoeinschätzung ist identisch mit dem Berichtszeitraum des Lageberichts.

Risikobewertung

Im Rahmen der Risikoberichterstattung werden sowohl das Brutto- als auch das Nettorisiko von den jeweiligen Berichtseinheiten angegeben. Das Bruttorisiko beschreibt das maximale Verlustpotenzial ohne Berücksichtigung von Sicherungs- und Risikominderungsmaßnahmen. Nach Gegensteuerungsmaßnahmen ergibt sich das residuale Risiko in Form des Nettorisikos. Um zu ermitteln, welche Risiken einen bestandsgefährdenden Charakter haben, werden sie gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihres Schadensausmaßes klassifiziert. Die Skalen zur Messung dieser beiden Indikatoren auf Bereichs- wie auch Einzelgesellschaftsebene sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

scroll
Eintrittswahrscheinlichkeit Beschreibung
0 bis 10 % sehr unwahrscheinlich
11 bis 20 % unwahrscheinlich
21 bis 50 % möglich
51 bis 90 % wahrscheinlich
91 bis 100 % sehr wahrscheinlich

Gemäß dieser Einteilung wird ein sehr unwahrscheinliches Risiko als ein Ereignis definiert, das nur unter außergewöhnlichen Umständen eintritt. Ein sehr wahrscheinliches Risiko ist ein Ereignis, mit dessen Eintritt innerhalb eines bestimmten Zeitraums fast sicher zu rechnen ist.

scroll
Schadensausmaß Definition der Auswirkungen
unbedeutend unbedeutende negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und den Cashflow
gering geringe negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und den Cashflow
mittel negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und den Cashflow
hoch erhebliche/bedeutende negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und den Cashflow

Gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und den Cashflow werden die Risiken aggregiert auf Konzernebene als „hoch“, „mittel“ oder „gering“ klassifiziert. Dieser Klassifizierung liegen nachfolgende Wertintervalle für den Nettoschadenserwartungswert (Nettorisiko x Eintrittswahrscheinlichkeit) zugrunde:

gering < 1,5 Mio. €

mittel 1,5 Mio. € bis 5,0 Mio. €

hoch > 5,0 Mio. €

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Einstufung bezogen auf die einzelnen Risikobereiche:

scroll
Risikobereich Eintrittswahrscheinlichkeit Nettoschadenserwartungswert
Makroumwelt/Länderrisiken möglich gering
Markt/Wettbewerb möglich gering
Unterstützende Prozesse möglich gering
Strategie unwahrscheinlich gering
Leistungswirtschaft unwahrscheinlich mittel
Personal wahrscheinlich gering
Finanzwirtschaft möglich gering
Compliance unwahrscheinlich gering

Bedeutende und insbesondere bestandsgefährdende Risiken werden umgehend dem Vorstand bzw. der Konzernleitung mitgeteilt. Die Risikoverantwortlichen der Berichtseinheiten sind verpflichtet, den Vorstand unverzüglich über zeitkritische oder wesentliche Risiken in Kenntnis zu setzen. Die quartalsweise Auswertung aller Risiken dient der Unternehmensleitung als Grundlage, um frühzeitig auf kritische Situationen reagieren und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Regelmäßig wird eine Zusammenfassung aller Risiken der Konzerngesellschaften erstellt, in der alle gemeldeten und bewerteten Risiken aggregiert sind, um das Gesamtrisiko für den Konzern ermitteln zu können. Durch die regelmäßige Berichterstattung wird der Aufsichtsrat bzw. dessen Prüfungsausschuss ebenfalls kontinuierlich über die aktuelle Risikosituation der R. STAHL-Gruppe und deren Entwicklung im Zeitablauf informiert. Der Aufsichtsrat beschäftigt sich im Rahmen der Überwachung des Vorstands mit der Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems.

Controlling

Die Mitarbeiter im Zentralbereich Konzerncontrolling sind die Ansprechpartner für unsere Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Das Konzerncontrolling stellt die notwendigen IT-Systeme zur Erfassung und Auswertung betriebswirtschaftlicher Daten zur Verfügung. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen der Gesellschaften werden im Rahmen einer monatlichen Berichterstattung analysiert, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Soll-Ist-Vergleichen liegt. Monatlich wird hierzu im Konzerncontrolling eine Forecast-Betrachtung erstellt und damit eine kontinuierliche Information des Vorstands über bestehende und voraussichtliche Planabweichungen und daraus eventuell resultierenden Risiken gewährleistet.

Internes Überwachungssystem

Ein weiterer Bestandteil unseres Risikomanagement-Systems ist das interne Kontrollsystem, das im R. STAHL-Konzern die vom Vorstand eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen beinhaltet, deren Ziele

die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit,

die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Berichterstattung sowie

die Einhaltung der konzernweiten Richtlinien und Standards sowie der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften (Compliance)

sind. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmäßig von der internen Revision überprüft.

Internes Kontrollsystem bezogen auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess

Wesentliches Element des internen Kontrollsystems in Bezug auf den Konzern- Rechnungslegungsprozess ist die konzernweit gültige IFRS-Bilanzierungsrichtlinie, die einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen vorgibt. Die Konzernabschlusserstellung wird unterstützt durch eine einheitliche, standardisierte Berichterstattungs- und Konsolidierungssoftware. Sämtliche in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen berichten in einheitlicher Form an die Muttergesellschaft.

Weitere wesentliche Instrumentarien zur Sicherstellung des Rechnungslegungsprozesses sind:

die konzernweit gültigen Standards für den Finanz- und Verwaltungsbereich,

die eindeutige Aufgabentrennung und Zuordnung von Verantwortlichkeiten,

die Nutzung einheitlicher ERP-Systeme und Standardsoftware sowie

detaillierte Berechtigungskonzepte.

Diese Maßnahmen und Prozesse unterliegen der ständigen Überprüfung durch die verantwortlichen Mitarbeiter der Konzerngesellschaften sowie der Konzernrevision.

Interne Revision

Die interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, Mehrwert zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie dient den Zielen der Organisation, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität und Effizienz der internen Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und dabei hilft, diese ständig weiter zu verbessern. Die interne Revision berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden der R. STAHL AG. Prüfungen erfolgen auf Basis eines jährlichen risikoorientierten Prüfungsplans.

Compliance-Management, Code of Conduct

Zur Vermeidung von Verstößen gegen Antikorruptions-, Kartell- oder auch Datenschutzgesetze und um wirtschaftskriminelle Handlungen zu verhindern, haben wir im Rahmen des bestehenden Compliance-Managements entsprechende Regelungen installiert. Unsere Compliance-Organisation ist direkt dem Vorstand zugeordnet, und der Compliance-Beauftragte ist in die Geschäftsprozesse sowie in das Berichts- und Kontrollwesen eingebunden. Compliance ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur und im täglichen Handeln selbstverständlich.

RISIKOSITUATION IM KONZERN

Makroumwelt und Länderrisiken

Aufgrund unserer internationalen Geschäftsaktivitäten können sich Risiken aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Instabilität in einzelnen Regionen oder Ländern ergeben, was Einfluss auf die Umsatz- und Ertragslage der R. STAHL-Gruppe nehmen kann.

Insbesondere durch die Lage im Mittleren Osten, in Russland und in der Ukraine sowie aus den laufenden wirtschaftspolitischen Umstrukturierungen und Neuausrichtungen in den USA und Großbritannien oder auch aus der Verschärfung des Handelskonflikts zwischen China und den USA können sich Risiken für einzelne Tochtergesellschaften ergeben. Dank unserer internationalen Diversifikation können wir auf regionale Marktentwicklungen flexibel vor Ort reagieren und so ungünstige Entwicklungen kompensieren. Vor dem Hintergrund der herausfordernden wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen achten wir zudem auf unsere Kostenstrukturen, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der R. STAHL-Gruppe zu sichern.

Schließlich birgt unsere internationale Ausrichtung in unterschiedlichen Jurisdiktionen auch ein Rechtsrisiko. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit sind die R. STAHL AG sowie ihre Tochtergesellschaften in wenigen anhängigen Gerichtsverfahren als Beklagte beziehungsweise Antragsgegner involviert. Hier können negative Entscheidungen zu Lasten der jeweils betroffenen Gesellschaft im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden. Die Gesellschaften von R. STAHL verteidigen sich in diesen Verfahren in der tatsächlich und rechtlich gebotenen Weise. Eine sichere Prognose des Ergebnisses solcher Verfahren ist nicht möglich, im Bedarfsfall tragen wir einem drohenden Kostenrisiko durch entsprechende Rückstellungen Rechnung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwarten wir keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des R. STAHL-Konzerns.

Markt und Wettbewerb

R. STAHL ist mit attraktiven Produkten und Lösungen in dynamischen Märkten aktiv. Dabei hängt unser Geschäft stark vom Investitionsklima in unseren Kundenbranchen ab. Um dem zunehmenden Wettbewerbsdruck auch durch neue Anbieter im Komponentengeschäft zu begegnen, festigen wir unsere Marktposition durch den kontinuierlichen Ausbau unserer Technologieführerschaft, durch die Entwicklung von Produkten, die aufgrund ihrer effizienzsteigernden und kostensenkenden Eigenschaften von unseren Kunden geschätzt werden, sowie durch eine regionale Diversifikation.

Auch im Systemgeschäft, in dem dank höherer Markteintrittsbarrieren das Konkurrenzrisiko geringer ist, ist nicht generell auszuschließen, dass neue Wettbewerber auftreten. Daneben können sich bestehende Wettbewerber durch Allianzen oder andere Maßnahmen Marktvorteile verschaffen. Den Herausforderungen des Marktes begegnen wir mit unserem exzellenten Know-how und unserer langjährigen Erfahrung.

Wir verfügen über eine exzellente Position im weltweiten Markt für Explosionsschutzlösungen, in dem vor allem die Sicherheit der eingesetzten Produkte höchste Priorität besitzt. Bezogen auf die gesamten Investitionskosten explosionsgeschützter Anlagen liegt dabei der Kostenbeitrag für den Explosionsschutz oft nur im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Vor dem Hintergrund der hohen Wertschöpfung, den unsere Lösungen unseren Kunden bieten, ist daher unser Geschäft vergleichsweise wenig preisgetrieben. Abhängig von der wirtschaftlichen Situation unserer Abnehmerbranchen und dem Marktauftritt unserer Wettbewerber besteht grundsätzlich dennoch das Risiko von Preisdruck, der sich negativ auf unsere Umsatz- und Ertragsentwicklung auswirken kann. Diesem Risiko begegnen wir einerseits durch die fortlaufende Entwicklung technisch differenzierter Lösungen, die unseren Kunden einzigartigen Zusatznutzen bieten. Darüber hinaus arbeiten wir im Rahmen unseres laufenden Effizienzprogramms R. STAHL 2020 an der nachhaltigen Schaffung marktführender Kostenstrukturen, die uns auch in konjunkturellen Schwächephasen eine ausreichende Profitabilität sichern.

Nicht zuletzt birgt R. STAHLs internationale Aufstellung das Risiko, dass Kunden regionale Anbieter bevorzugen, weil sie deren Produkte besser kennen, ein höheres Vertrauen in deren Produkteigenschaften haben oder aus politischen Gründen hierzu angehalten sind. Da R. STAHL als Teil seiner Geschäftsstrategie auch eine Verbreiterung der Kundenbasis anstrebt, ist der Aufbau von Bekanntheit und Reputation entscheidend. Dazu beschäftigen wir eine angemessene Anzahl hochqualifizierter Vertriebsexperten, sind international auf Messen vertreten und bieten eigene Seminare an, um Kunden die für den Explosionsschutz relevanten Informationen zu vermitteln und im Umgang mit unseren Produkten zu schulen. Auf diese Weise bauen wir auch unsere Position gegenüber lokalen Wettbewerbern aus.

Strategische Risiken

Bei der Erschließung neuer Märkte und Branchen sowie beim Ausbau bestehender Vertriebsgebiete - auch durch Akquisitionen - können sich neue Risiken ergeben, die im Vorfeld nicht vollständig einschätzbar sind. Wir analysieren das Risikopotenzial einzelner Märkte und Branchen in den unterschiedlichsten Regionen und berücksichtigen dieses bei der Risikobeurteilung. Die Risiken im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Unternehmens behandeln wir mit der entsprechenden Sorgfalt.

Darüber hinaus bestehen Beschaffungsrisiken. So können die Einkaufspreise je nach Marktsituation Schwankungen unterliegen und unsere Kostenstrukturen beeinflussen. Auch besteht grundsätzlich das Risiko einer zeitweisen Nichtverfügbarkeit wichtiger Ausgangsmaterialien. Wir beugen diesen Risiken durch konsequentes Kostenmanagement und internationale Beschaffung vor. Dennoch sehen wir derzeit Engpässe in der Verfügbarkeit bei einigen von uns verwendeten Elektronik-Komponenten und Kunststoffen. Unabhängig davon kann auch umgekehrt eine rückläufige Nachfrage bei unseren Lieferanten deren Insolvenzrisiko und damit unser Beschaffungsrisiko prinzipiell erhöhen. Wir minimieren dieses Risiko durch aktives Monitoring von Finanzdaten der wichtigsten Zulieferer und indem wir Preisverhalten und Lieferleistung beobachten. Ferner verringern wir durch Second-Source-Freigaben die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten. Als nach wie vor eher gering stufen wir das Risiko von Produkt- und Markenpiraterie ein. Ständige Verbesserungen unserer Kernprodukte und Produktionstechnologien sowie unser Spezialwissen und unsere Erfahrung verringern das Risiko, dass R. STAHL-Produkte in vergleichbarer Qualität kopiert werden. Im Bereich Explosionsschutz zählen Qualität sowie Funktions- und Zertifizierungssicherheit zu den wesentlichen Kaufkriterien.

Risiken aus unterstützenden Prozessen

Im Bereich Explosionsschutz geht es in erster Linie um die Sicherheit von Menschen, Anlagen und Umwelt - daher hat die Qualität unserer Produkte oberste Priorität. Produktfehler führen zwar nicht zwangsläufig zu lebensgefährlichen Situationen, können jedoch unseren Ruf in hohem Maße schädigen. Eine zentrale Rolle hinsichtlich der Risikominimierung im Bereich der Produktqualität spielt daher ein konsequentes Qualitätsmanagement mit kontinuierlichem Verbesserungsprozess. Die Qualitätskontrolle jeder gefertigten Komponente und jeder Systemlösung ist für die meisten unserer Produkte unerlässlich. Darüber hinaus unterliegen auch zugelieferte Bestandteile sowie deren Lieferanten strengen Qualitätsanforderungen und werden sorgfältig kontrolliert. Auch wenn diese Kontrollen und Qualitätsprüfungen zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand verursachen, verschaffen unsere hohen Qualitätsstandards sowie unsere Explosionsschutz-Expertise R. STAHL Wettbewerbsvorteile, die Absatz und Image unseres Angebots positiv beeinflussen.

Im Zuge des wachsenden Konkurrenzdrucks in nahezu allen Branchen der Elektronikindustrie gewinnen Lieferzeit und Liefertreue fortwährend an Bedeutung für die Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Zu lange Lieferzeiten oder nicht eingehaltene Liefertermine stellen prinzipiell Risiken für die Kundenbindung und damit für die weitere Geschäftsentwicklung dar. Unsere Wettbewerbsfähigkeit sowie unsere Logistik-, Fertigungs- und Abwicklungsprozesse weiter auszubauen, um eine marktführende Liefertreue zu erreichen, ist wesentlicher Bestandteil unserer Lean-Management-Maßnahmen im Rahmen von R. STAHL 2020.

Die in R. STAHL 2020 zusammengefassten Effizienzmaßnahmen sind strukturell und prozessual tiefgreifend und beziehen alle wesentlichen Funktionsbereiche des Konzerns mit ein. Derartig umfangreiche Veränderungen bergen grundsätzlich das Risiko temporärer Störungen in den betrieblichen Abläufen mit der Folge negativer Auswirkungen auf Umsatz und Ertrag. Diesem Risiko begegnen wir durch eine enge Überwachung und Steuerung der Einzelmaßnahmen und den regelmäßigen Abgleich der Soll- mit den Ist-Zuständen im Rahmen einer dafür eigens geschaffenen Funktion (Project Management Office). Über den Fortgang der Maßnahmen wird dem Vorstand quartalsweise sowie darüber hinaus anlassbezogen Bericht erstattet. Bei Bedarf werden entsprechende Handlungen abgeleitet.

Risiken im Zusammenhang mit Informationstechnologien

Im internationalen Handel und der industriellen Produktion nimmt die Digitalisierung von Prozessen stetig zu. Damit steigen die für die Abwicklung unserer Geschäftsprozesse essenziellen Datenmengen, die digital erfasst, verarbeitet und gespeichert werden. Zur Gewährleistung ihrer jederzeitigen Verfügbarkeit müssen geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen das Risiko des technischen Ausfalls von Datenspeichern und -netzen sowohl aufgrund technischer Ermüdung als auch externer Einwirkung (z. B. Brand, Hochwasser, Diebstahl) getroffen werden. Diesem Risiko begegnen wir durch die zentrale Datenablage auf redundanten Datenspeichern an räumlich voneinander getrennten Orten.

Mit der zunehmenden Digitalisierung wächst das Risiko von Cyberkriminalität-Attacken. Wir arbeiten intensiv an unserer IT-Sicherheit, um das Risiko entsprechender externer und interner Bedrohungen zu minimieren. Zu unseren Maßnahmen gehört unter anderem die Verkürzung von Restore-Zeiten, um im Falle eines solchen Angriffs schnell wieder einsatzfähig zu sein. Darüber hinaus überprüfen wir laufend das Berechtigungskonzept unserer IT-Systeme und passen administrative Rechte nach dem „need-to-know“-Prinzip an.

Trotz des weltweit weiter gestiegenen Risikos von Cyberkriminalitäts-Attacken ist es R. STAHL bisher gelungen, schädigende Sicherheitsvorfälle zu vermeiden. Dank unseres umfassenden IT-Sicherheits- und „Business Continuity“-Konzepts und unterstützt durch klare Vorgaben im Bereich der Zahlungs- und Finanzprozesse konnten alle bisherigen Angriffsversuche aufgedeckt oder abgewehrt werden. Sicherheitsupdates können zeitnah und weitgehend automatisiert auf die betroffenen Systeme verteilt werden, ohne die IT-unterstützten Geschäftsprozesse zu beeinträchtigen.

Neben der Datensicherheit hat Datenschutz bei R. STAHL einen hohen Stellenwert. Entsprechend schulen wir unsere Mitarbeiter bei der Einstellung sowie anlassbezogen, z. B. bei Änderung regulatorischer Vorgaben. Personenbezogene Daten aus der EU werden ausschließlich auf Servern in der EU gespeichert. Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind bisher nicht aufgetreten.

Das Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 hat die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten europaweit vereinheitlicht. R. STAHL hat die erweiterten Anforderungen der DSGVO analysiert, bewertet und die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen abgeleitet. Der Schutz von personenbezogenen Daten gehört seit jeher zu den Grundsätzen unserer Geschäftspolitik.

Leistungswirtschaftliche Risiken

Mit internationalen Produktionsstandorten stellt sich R. STAHL der wachsenden Anforderung der Kunden weltweit an die Verfügbarkeit von Ansprechpartnern vor Ort und kurzen Lieferzeiten. Dem durch die Dezentralisierung der Produktion vorhandenen Risiko von Schwankungen lokaler Auslastung und Kosten begegnen wir mit einer zentralen Produktionssteuerung (Global Operations) mit globaler Verantwortung zur effizienten Ressourcensteuerung über alle Fertigungsstandorte. Die Einheit Global Operations hat im Berichtsjahr mit der Einführung von Lean-Management-Methoden in allen Produktionsstandorten zur Verbesserung unserer Prozesse und Kosten begonnen.

Personalrisiken

Expertenwissen und Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter sind eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg. Durch den zunehmenden Fachkräftemangel sowie den aktuell starken Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt können sich Risiken bei der Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter sowie der langfristigen Bindung unserer Belegschaft an das Unternehmen ergeben.

Um diesen Risiken entgegenzuwirken legen wir zur nachhaltigen Steuerung unserer Personalressourcen einen besonderen Schwerpunkt auf Ausbildung. Mit der Fokussierung auf technische Kompetenzen bildet R. STAHL zwölf Berufsbilder aus, die die durch den Fachkräftemangel entstehenden Lücken schließen.

Darüber hinaus können sich Risiken durch die Fluktuation von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen ergeben. Diese Risiken mindern wir durch Personalentwicklungsmaßnahmen, die das Ziel haben, Leistungsträger an das Unternehmen zu binden.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Im Rahmen unserer Geschäftsaktivitäten können sich Währungs-, Zinsänderungs-, Kredit-, und Liquiditätsrisiken ergeben, die wir durch Einsatz marktüblicher Finanzinstrumente begrenzen.

Da Wechselkursentwicklungen aufgrund der Vielzahl der beeinflussenden Faktoren oft durch hohe Volatilität gekennzeichnet sind, ist eine sichere Währungsprognose generell schwierig. Den sich aus der unvorhersehbaren Änderung von Wechselkursen wichtiger Währungen ergebenden Risiken begegnen wir daher mit einer Reihe von Maßnahmen: Langfristige und strategische Maßnahmen sind hierbei vor allem Produktionskapazitäten in den für uns wichtigen Währungsräumen wie beispielsweise den USA. Nachteilige währungsgetriebene Veränderungen bei der Umsatzentwicklung werden so durch entsprechende lokale Kostenvorteile gedämpft („natural hedge“), was R. STAHLs Währungsanfälligkeit verringert. Darüber hinaus sichern wir opportunistisch die vorhandenen und geplanten Fremdwährungsvolumen durch Devisentermingeschäfte ab. Insbesondere die Entwicklung des US-Dollars, der den Großteil unseres Fremdwährungsvolumens einnimmt und darüber hinaus auch die Entwicklung anderer Währungen beeinflusst, ist für uns relevant.

Zur Finanzierung unserer geschäftlichen Aktivitäten nehmen wir grundsätzlich fristenkongruent Fremdkapital auf. Ein sich aus variierenden Zinssätzen ergebendes Risiko sichern wir bei Bedarf über derivative Finanzinstrumente ab. Die Finanzierung unserer Immobilien erfolgt regelmäßig zu Festzinssätzen. Grundsätzlich sind die Laufzeiten der Währungs- und Zinssicherungsgeschäfte an den Grundgeschäften ausgerichtet. Der Handlungsrahmen, die Verantwortlichen, die finanzwirtschaftliche Berichterstattung sowie die Kontrollmechanismen für Finanzinstrumente sind konzerneinheitlich festgelegt.

Im September 2015 hat die R. STAHL AG einen Konsortialkreditvertrag zur Finanzierung des Konzerns abgeschlossen, der eine Laufzeit von fünf Jahren hat und eine Barlinie von anfänglich 95 Mio. € (im August 2018 von R. STAHL durch Kündigung eines Teilvolumens von 30 Mio. € angepasst auf 65 Mio. €) mit einer Erweiterungsoption von 25 Mio. € für Akquisitionen vorsieht. Der Vertrag enthält marktübliche Vereinbarungen zur Einhaltung der Finanzierungsstärke (Financial Covenants), die bei Verletzung zu einer Anpassung der Vertragskonditionen oder auch zu einer Vertragskündigung durch die beteiligten Banken führen können.

Dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit einzelner Kunden begegnen wir mit gezieltem Monitoring deren Zahlungsverhaltens. Im Bedarfsfall nehmen wir Wertberichtigungen vor.

Eine detaillierte Beschreibung der zum Bilanzstichtag gehaltenen Sicherungsinstrumente sowie weitere Angaben zu den Währungs-, Zins-, Kredit- und Liquiditätsrisiken sind im Konzernanhang unter den Punkten „Derivative Finanzinstrumente“ und „Management von Finanzrisiken“ zu finden.

Compliance-Risiken

Als börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland unterliegt R. STAHL den deutschen Rechtsvorschriften zur Unternehmensführung sowie den Anforderungen weiterer Rechtssysteme. Das regulatorische Umfeld hat sich in den letzten Jahren signifikant verschärft, insbesondere durch die striktere Anwendung bestehender Gesetze sowie die Erweiterung und Verschärfung von Straftatbeständen. Beispielhaft sind hier die Antikorruptionsgesetze in Deutschland, in den USA („Foreign Corrupt Practices Act“) und in Großbritannien („Bribery Act“) zu nennen. Alle diese Regelungen sind sehr komplex. Jede Nichteinhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften oder jede gegen unser Unternehmen vorgebrachte Beschuldigung eines Gesetzesverstoßes, ob gerechtfertigt oder nicht, könnte sich in erheblichem Maße negativ auf unser Ansehen und damit auch auf R. STAHLs Aktienkursentwicklung und Geschäftstätigkeit auswirken.

Eine exakte Bewertung dieser Risiken ist aufgrund der Vielzahl von relevanten gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen sowie der großen Anzahl möglicher Verstöße schwierig. Wir prüfen laufend die aktuellen gesetzlichen Anforderungen sowie neue Entwicklungen im Compliance-Umfeld, die in unserer Branche oder in der Wirtschaft allgemein auftreten. Im internationalen Kontext unterstützen uns teils spezialisierte Kanzleien vor Ort, teils lokale Kooperationspartner renommierter deutscher oder Niederlassungen internationaler Kanzleien. Auf Basis dieser Informationen und anderer verfügbarer Quellen bringen wir unsere Compliance-Regeln kontinuierlich auf den neuesten Stand. Um möglichst effektiv dafür zu sorgen, dass unsere Beschäftigten unsere Verhaltensrichtlinie („Code of Conduct“) kennen und sie einhalten, weisen wir unsere Führungskräfte einmal jährlich auf unsere Antikorruptionsrichtlinien hin wie auch auf deren Pflicht, ihre Mitarbeiter darin zu schulen. Bei neuen Mitarbeitern gehört die Kenntnisnahme der Verhaltensrichtlinie zum Einstellungsprozess. Der Konzern-Compliance-Beauftragte koordiniert alle Maßnahmen in diesem Bereich. Trotz der bestehenden Compliance-Regeln und vorhandener interner Kontrollsysteme kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Personen unsere Kontrollmechanismen vorsätzlich umgehen, um sich persönlich einen Vorteil zu verschaffen. Obwohl wir den Eintritt dieses Risikos als unwahrscheinlich einschätzen, wären damit negative Auswirkungen auf das Ansehen unseres Unternehmens, unsere Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage verbunden.

GESAMTAUSSAGE ZUR RISIKOSITUATION DER R. STAHL AKTIENGESELLSCHAFT UND DES R. STAHL KONZERNS

Vorstand und Aufsichtsrat von R. STAHL halten das Risikomanagement-System für geeignet, die vorhandenen Risiken zu erkennen, zu quantifizieren und zu analysieren, um sie adäquat zu steuern. Nach sorgfältiger Würdigung der Gesamtrisikolage sind die Verantwortlichen zu dem Ergebnis gekommen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Konzernlageberichts die bestehenden Risiken sowohl im Rahmen von Einzelbetrachtungen als auch kumuliert begrenzt sind.

RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN IM EINZELABSCHLUSS UND IM KONZERN

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, Währungs-, Kredit- und Zinsrisiken. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit Währungs-, Liquiditäts- sowie Kredit- und Zinsrisiken wurde bereits im Risikobericht unter Finanzwirtschaftliche Risiken ausführlich behandelt. Darüber hinaus verwendet das Unternehmen derivative Finanzinstrumente, deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Währungsrisiken besteht. Zu Beginn der Absicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehungen als auch die Risikomanagementzielsetzungen des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss und Einzelabschluss unter dem Punkt Derivative Finanzinstrumente zu finden.

CHANCEN- UND PROGNOSEBERICHT

CHANCEN

Zur Identifizierung und Wahrnehmung der sich uns eröffnenden Chancen beobachten wir fortlaufend die Entwicklungen in unseren Märkten. Darüber hinaus erhalten wir aus dem Dialog mit unseren Kunden, Lieferanten und Partnern frühzeitig wertvolle Informationen zu Branchentrends und den steigenden Anforderungen, die Kunden an unsere Produkte stellen. Die sich daraus ergebenden Chancen und Potenziale fließen in die strategische Ausrichtung der R. STAHL-Gruppe sowie in die Allokation der unternehmensweiten Ressourcen ein. Die Chancen werden getrennt vom Risikomanagement-Prozess erhoben.

Langfristige Chancen

Die wachsende Weltbevölkerung und der sich daraus ergebende stetig steigende Energiebedarf bieten langfristige Wachstumschancen für R. STAHL. Neben der voranschreitenden industriellen Entwicklung, insbesondere in den Schwellenländern, führt dabei vor allem die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Entwicklungsländern zu einem kontinuierlichen Anstieg der Energienachfrage. Mit in den westlichen Industrienationen zunehmender gesellschaftlicher Ablehnung des Energieträgers Kohle wird die Energieversorgung dabei zunehmend durch Erdgaskraftwerke oder die Verbrennung von Erdöl sichergestellt. Aber auch den klimapolitisch geforderten Ausbau der erneuerbaren Energien betrachten wir als Chance: Um mit diesen volatilen Energieträgern eine stabile Versorgung sicherzustellen, müssen effiziente technische Möglichkeiten geschaffen werden, die die wetter- und tageszeitabhängige elektrische Energie aus Wind- und Sonnenkraft zeitlich längerfristiger speichern können. Zu den künftig aussichtsreichsten Möglichkeiten gehört hierbei die Umwandlung und Speicherung elektrischer Energie in Form von Wasserstoff, Methan oder Methanol und deren bedarfsmäßige Wiederverstromung. Da alle diese Trägerstoffe in hohem Mäße explosionsfähig sind, kann sich daraus langfristig ein entsprechender Bedarf für Explosionsschutzlösungen nicht nur für deren Produktion, sondern auch für Transport und Rückverstromung ergeben. Zur Vermeidung von Abhängigkeiten eines pipelinegebundenen Transports auf dem Landweg gewinnt dabei zunehmend der Schiffstransport mittels LNG-Tankern an Bedeutung, für die R. STAHL ein breites Spektrum explosionsgeschützter Ausrüstung anbietet.

Neben einem steigenden Bedarf an Energie bringt das Wachstum der Weltbevölkerung auch eine höhere Nachfrage nach Produkten aus allen anderen Bereichen des Lebens wie beispielsweise Nahrungsmittel, Wohnraum, Bekleidung oder Mobilität mit sich. Davon profitieren sowohl die Nahrungsmittel- als auch die chemische Industrie, denen R. STAHL maßgeschneiderte Explosionsschutzlösungen für ihre Produktionsanlagen bietet. Wir gehen von einem noch stärkeren Anstieg des Bedarfs an Pharma-Produkten aus, da nicht nur die Zahl der Menschen auf der Erde wächst, sondern auch deren Lebenserwartung und Gesundheitsbewusstsein.

Schließlich führt auch der politische und gesellschaftliche Wille nach einer Etablierung und Durchsetzung ausreichend hoher Sicherheitsstandards in der Prozessindustrie zu wachsender Nachfrage nach Explosionsschutzlösungen weltweit.

Mittelfristige Chancen

Mittelfristig ergeben sich für R. STAHL Chancen aus dem Ausbau der Marktposition und der Erschließung neuer Märkte. Dabei spielt für uns auch eine kontinuierliche, zielgerichtete Forschungs- und Entwicklungsarbeit, mit der wir uns in der Vergangenheit marktführende Positionen in zahlreichen Produktbereichen erarbeitet haben, eine Schlüsselrolle.

Aufgrund der steigenden Sicherheitsanforderungen an die Betreiber technischer Anlagen sehen wir zudem die Chance, über unser Angebot an ganzheitlichen individuellen Systemlösungen Wachstum zu generieren. Auf diesem Gebiet ist R. STAHL schon heute weltweit führend. In eine ähnliche Richtung zielt die Ausweitung unseres Produktangebots um Dienstleistungen, die unsere Kunden aufgrund zunehmender Regulierung und limitierten eigenen Kapazitäten bei uns nachfragen. Darüber hinaus ergeben sich Chancen aus der Fokussierung unserer Kunden auf das eigene Kerngeschäft und die damit einhergehende Auslagerung von Engineering- und Maintenance-Funktionen. Ebenso stellen Schulungsangebote und Services, die das Sicherheitsmanagement der Prozessanlagen erleichtern, attraktive Wachstumschancen für uns dar.

Aus regionaler Sicht bietet uns die fortschreitende Öffnung weiterer Märkte für nach IECEx zertifizierte Produkte und Lösungen, die sich auch in internationalen Projekten immer mehr durchsetzen, weiteres Wachstumspotenzial. Wichtige regionale Zielmärkte sind für uns Osteuropa und die afrikanischen Länder südlich der Sahara, zu denen wir mit den 2016 getätigten dortigen Beteiligungen verbesserte Zugangswege etabliert haben.

Signifikante mittelfristige Chancen zur Erhöhung unserer Produktivität und Profitabilität sehen wir in der Optimierung der betrieblichen Strukturen und Prozesse im Rahmen unseres Effizienzprogramms R. STAHL 2020.

Kurzfristige Chancen

Kurzfristig ergeben sich für uns Chancen aus einer weltweit steigenden Investitionstätigkeit in Anlagen zur Förderung und Verarbeitung von Erdöl und Erdgas sowie deren Nachfolgeprodukte. Als kurz- bis mittelfristige Chance betrachten wir das enorme Nachfragepotenzial für Automatisierungslösungen, das sich unseres Erachtens weitgehend unabhängig von konjunkturellen Einflüssen etablieren wird.

Bei der Verfolgung unserer Chancen berücksichtigen wir grundsätzlich unsere finanziellen Handlungsmöglichkeiten. Ungünstige konjunkturelle Rahmenbedingungen könnten dazu führen, dass wir bestehende Chancen nur verzögert oder nicht in vollem Umfang nutzen können. Ausführliche Informationen dazu und zu anderen Risiken sind dem Risikobericht zu entnehmen.

PROGNOSE

Als international aufgestellter Spezialanbieter im Bereich der Elektronikindustrie produzieren und vermarkten wir unsere Produkte und Lösungen weltweit. Unser Geschäft hängt daher von den Entwicklungen der Weltkonjunktur sowie einiger wesentlicher Fremdwährungen ab, insbesondere vom US-Dollar. Branchenseitig haben neben der Öl- und Gasindustrie die Chemie- und Pharmaindustrie die für unser Geschäft größte Bedeutung.

Ausblick zur Entwicklung der Weltkonjunktur leicht eingetrübt

In seiner Einschätzung vom Januar 2019 erwartet der Internationale Währungsfonds (IWF) für das laufende Jahr einen Rückgang des weltweiten Wirtschaftswachstums auf 3,5 %. Darin enthalten sind allerdings unterschiedliche Annahmen hinsichtlich der regionalen Entwicklungen: Für die Industrieländer wird mit einer Abschwächung des Wachstums auf 2,0 % gerechnet - mit Ausnahme von Großbritannien, für das der IWF ein leichtes Wachstumsplus auf 1,5 % erwartet. Am stärksten fällt der Rückgang in den USA auf 2,5 % aus. Die Ökonomen schreiben dem dort erst Ende 2017 in Kraft getretenen Steuersenkungsprogramm demnach keinen anhaltenden konjunkturstimulierenden Einfluss zu. Das Wachstum in der Eurozone soll auf 1,6 % zurückgehen, wobei sich nach Einschätzung des IWF alle Volkswirtschaften rückläufig entwickeln werden - mit Ausnahme von Frankreich mit unverändert 1,5 %. Für Deutschland wird ein Rückgang auf 1,3 % angenommen. Ein leichter Wachstumsanstieg auf 1,1 % wird für Japan prognostiziert.

Prognose zum Wachstum des Bruttoinlandsprodukts 2019 ggü. Vorjahr (in %)

scroll
Welt +3,5
Industrieländer +2,0
USA +2,5
Euroraum +1,6
Deutschland +1,3
Frankreich +1,5
Italien +0.6
Spanien +2,2
Japan +1,1
Vereinigtes Königreich +1,5
Kanada +1,9
Schwellenländer +4,5
Asien +6,3
China +6,2
Indien +7,5
Russland +1,6
Lateinamerika +2,0

Quelle: World Economic Outlook, International Monetary Fund, January 2019

Für die Schwellenländer insgesamt geht der IWF von einem leichten Wachstumsrückgang auf 4,5 % aus - für China bedeutet das eine Verringerung auf 6,2 %, für Indien einen ungebrochenen Trend steigender Wachstumsraten mit einem Plus auf 7,5 %. Ein leichter Rückgang auf 1,6 % wird für Russland erwartet, und in Lateinamerika sollte das Wachstum deutlich auf 2,0 % steigen, getrieben vor allem von guten Entwicklungen in Brasilien mit einer Zunahme auf 2,5 %.

Weiterer Anstieg der Investitionen im Öl- und Gassektor erwartet

In ihrem monatlichen Bericht zur Entwicklung des Ölmarkts vom Januar 2019 sieht die OPEC für das laufende Jahr eine weiter zunehmende Nachfrage nach Rohöl um 1,3 Mio. Barrel/Tag. Der weltweite Bedarf wird damit erstmals die Grenze von 100 Mio. Barrel/Tag überschreiten. Auch die Investitionen in neue Großprojekte im Öl- und Gassektor sollten 2019 laut einer Studie von GlobalData vom November 2018 weiter steigen. Dies lässt auch eine zunehmende Nachfrage nach Lösungen für den Explosionsschutz erwarten.

Nachlassendes Wachstum in den Branchen Chemie, Pharma und Elektronik

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) geht in seiner Einschätzung vom Dezember 2018 für das laufende Jahr von einem Wachstum der Chemie- und Pharmaproduktion auf 3,6 % aus. Gegenüber dem Berichtsjahr entspricht dies einem Rückgang um 0,4 %. Neben einem ungewissen Ausgang der Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und China und den handelspolitischen Spannungen zwischen den USA und der EU werden hierfür zahlreiche weitere regionale Unsicherheiten als Ursachen gesehen. Beispielhaft seien die Krisen in den Schwellenländern Türkei und Argentinien genannt, aber auch die derzeit noch völlig unklare Entwicklung der Austrittsverhandlungen Großbritanniens mit der EU. Steigendes Wachstum erwartet der VCI mit 3,5 % lediglich für Brasilien, während China mit einem Plus von 5,0 % zwar überdurchschnittlich, aber nicht mehr so stark wie im Vorjahr wachsen soll. Indien wird nach Einschätzung des VCI mit 4,0 % das Niveau des Vorjahres halten, während für die USA und Deutschland eine Verlangsamung um jeweils 1,0 % auf 2,5 % bzw. 1,5 % erwartet wird.

In seinem Ausblick für den Welt-Elektromarkt vom Juli 2018 geht der ZVEI für 2019 von einem Umsatzwachstum in Höhe von 4 % unter der Annahme konstanter Wechselkurse aus. In Deutschland wird ein Zuwachs um 3 % erwartet. Zu Jahresbeginn lag die Kapazitätsauslastung der deutschen Elektroindustrie im Durchschnitt mit 87,6 % auf einem unverändert hohen Niveau, und die Reichweite des Auftragsbestands erhöhte sich nach der rückläufigen Entwicklung in den letzten drei Quartalen von 3,3 auf 3,8 Produktionsmonate.

R. STAHL-Konzern 2019 mit stabilem Umsatz bei weiterer spürbarer Ergebnissteigerung

Die gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Prognosen für das laufende Jahr deuten auf konjunkturelles Wachstum hin, wenn auch mit im Vergleich zum Vorjahr rückläufiger Dynamik. Vor diesem Hintergrund gehen wir für den Konzern 2019 von einer anhaltenden Nachfrage auch nach unseren Produkten und Lösungen und einer Umsatzentwicklung auf Vorjahresniveau aus. Deutliche Verbesserungen wollen wir erneut bei unseren Kostenstrukturen erzielen, vor allem im Zusammenhang mit der Optimierung unserer Geschäftsprozesse und des Produktportfolios. Für das EBITDA vor Sondereinflüssen 2019 sollte dies gegenüber dem Vorjahr mit einem Anstieg im mittleren einstelligen Millionenbereich einhergehen.

Mit Beginn des Geschäftsjahres 2019 trat der neue Bilanzierungsstandard IFRS 16 in Kraft, der die Bilanzierung von Leasingverhältnissen vereinheitlicht. Demnach sind die Nutzwerte von Leasingverhältnissen seit dem 1. Januar 2019 in voller Höhe zu aktivieren und über den Zeitraum der Leasingdauer abzuschreiben. Die quantitativen Auswirkungen auf Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Eigenkapitalveränderungsrechnung werden erstmals mit dem Zwischenabschluss zum 1. Quartal 2019 am 9. Mai 2019 veröffentlicht.

Während wir den R. STAHL-Konzern insbesondere zur Erfolgsmessung der laufenden Effizienzmaßnahmen im Wesentlichen anhand des EBITDA vor Sondereinflüssen steuern, wird die Fähigkeit der R. STAHL AG zur Ausschüttung von Dividenden maßgeblich vom Jahresergebnis bestimmt. Für 2019 gehen wir für die R. STAHL AG von einem Jahresfehlbetrag im niedrigen bis mittleren einstelligen Millionenbereich aus. Dies vorausgesetzt ist für 2019 keine Dividendenausschüttung zu erwarten.

Stabile Finanz- und Vermögenslage

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 belief sich die Eigenkapitalquote des R. STAHL- Konzerns auf 27,3 %. Die sich aus IFRS 16 ergebenden zuvor beschriebenen Auswirkungen werden sich im laufenden Jahr unter anderem in einer Bilanzverlängerung niederschlagen. Die quantitativen Auswirkungen auf Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Eigenkapitalveränderungsrechnung werden erstmals mit dem Zwischenabschluss zum 1. Quartal 2019 am 9. Mai 2019 veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund ist eine genaue Prognose zur Entwicklung der Eigenkapitalquote derzeit noch nicht möglich. Starke Schwankungen des Rechnungszinses, die in der Vergangenheit zu erhöhter Volatilität bei der Bewertung der Höhe unserer Pensionsverpflichtungen geführt und so Einfluss auf das Eigenkapital genommen haben, erwarten wir für das laufende Jahr nicht.

Im Berichtsjahr wirkten sich die gestiegene Ertragskraft und ein fokussiertes Management des Working Capital positiv auf die Entwicklung des Free Cashflow aus. Wir erwarten, dass sich dies 2019 weiter fortsetzt.

Investitionen 2019 auf Höhe der Abschreibungen erwartet, Nettofinanzverbindlichkeiten weiter rückläufig

Das Investitionsvolumen wird sich 2019 etwa auf dem Niveau der planmäßigen Abschreibung bewegen. Da für das laufende Jahr derzeit weder Dividendenzahlungen noch Eigenkapitalmaßnahmen geplant sind, gehen wir aufgrund des erwarteten positiven Free Cashflow von einer weiteren Verringerung der Nettofinanzverbindlichkeiten im Jahresverlauf aus.

GESAMTEINSCHÄTZUNG: ANHALTEND SOLIDE FINANZLAGE, WEITERE VERBESSERUNG DER PROFITABILITÄT

Unsere Hauptabsatzmärkte sollten sich 2019 weiterhin stabil entwickeln, auch wenn makroökonomische Indikatoren eine gegenüber dem Vorjahr verringerte Dynamik erwarten lassen. Für unser Geschäft erwarten wir 2019 einen Umsatz auf Vorjahresniveau. Dabei sollte sich der weitere planmäßige Fortschritt bei der Umsetzung unseres Effizienzprogramms R. STAHL 2020 im Jahresverlauf ertragsverbessernd auswirken. Für 2019 rechnen wir daher gegenüber dem Vorjahr mit einer Steigerung des EBITDA vor Sondereinflüssen im mittleren einstelligen Millionenbereich und einer anhaltend soliden Finanzlage.

Dieser Prognose liegt die aus heutiger Sicht absehbare Entwicklung unserer Märkte zugrunde. Änderungen der Rahmenbedingungen durch geopolitische Entwicklungen, beispielsweise die Verschärfung des Handelskonflikts zwischen China und den USA, können sich negativ auf unsere Märkte und somit auf unsere Geschäftsentwicklung auswirken.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl-Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die unter „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben folgende Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:

1.

Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

2.

Ansatz und Werthaltigkeit Aktive latente Steuern

WERTHALTIGKEIT DER GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE

Sachverhalt

Im Konzernabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft werden unter dem Bilanzposten „Immaterielle Vermögenswerte“ Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 10,6 Mio. ausgewiesen, die 4,6 % der Konzernbilanzsumme ausmachen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet.

Zahlungsmittelgenerierende Einheiten (CGU) mit Geschäfts- oder Firmenwerten werden mindestens einmal jährlich sowie ergänzend bei Anhaltspunkten für eine Wertminderung von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen. Die Bewertung erfolgt dabei mittels eines Bewertungsmodells nach dem sog. Discounted-Cash-Flow-Verfahren. Liegt der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit über dem erzielbaren Betrag, wird in Höhe des Unterschiedsbetrags eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte ist komplex und erfordert zahlreiche Schätzungen und Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter, vor allem hinsichtlich der Höhe der zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse, der Wachstumsrate für die Prognose der über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Cashflows und des zu verwendenden Diskontierungszinssatzes. Aufgrund der mit der Bewertung verbundenen erheblichen Unsicherheiten bedurfte die Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte unserer besonderen Aufmerksamkeit und stellte deshalb einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

Die Angaben der R. Stahl Aktiengesellschaft zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sind in den Abschnitten (5) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und (20) Immaterielle Vermögenswerte des Konzernanhangs enthalten.

Prüferische Reaktion

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen und ermessensbehafteten Parameter sowie der Berechnungsmethode der Werthaltigkeitstests beurteilt. Wir haben ein Verständnis der Planungssystematik und des Planungsprozesses sowie der wesentlichen von den gesetzlichen Vertretern in der Planung getroffenen Annahmen erlangt. Die Prognose der zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse im Detailplanungszeitraum haben wir mit der vom Aufsichtsrat genehmigten Planung abgestimmt und anhand einer Analyse von Plan-Ist-Abweichungen in der Vergangenheit und im laufenden Geschäftsjahr die Planungstreue der Gesellschaften überprüft. Wir haben die der Planung zugrunde liegenden Annahmen und die bei der Prognose der über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Cashflows unterstellten Wachstumsraten durch Abgleich mit vergangenen Entwicklungen und aktuellen branchenspezifischen Markterwartungen nachvollzogen. Bei wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerten, deren CGU eine geringe Planungstreue aufwiesen, wurden insbesondere das unterstellte Umsatzwachstum und die erwartete Kostenstruktur kritisch auf Belastbarkeit geprüft. Da bereits geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten erzielbaren Betrags der jeweiligen CGU haben können, haben wir zur Beurteilung des Diskontierungszinssatzes unsere Bewertungsspezialisten hinzugezogen, die die Angemessenheit der verwendeten Parameter, u. a. Marktrisikoprämien und Betafaktoren, anhand von Marktdaten überprüft haben. Unsere Prüfung umfasste auch die von der R. Stahl Aktiengesellschaft vorgenommenen Sensitivitätsanalysen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen möglicher Veränderungen der Kapitalkosten, der unterstellten Umsatzwachstumsraten und der erwarteten Kostenstruktur.

ANSATZ UND WERTHALTIGKEIT AKTIVER LATENTER STEUERN

Sachverhalt

Im Konzernabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft werden aktive latente Steuern in Höhe von EUR 11,6 Mio. ausgewiesen, wovon EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.) auf Verlustvorträge entfallen. Entsprechend IAS 12.34 darf ein latenter Steueranspruch nur in dem Umfang bilanziert werden, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird. Diese Beurteilung setzt grundsätzlich eine steuerliche Ergebnisplanung für zukünftige Besteuerungsperioden voraus, die ihrerseits auf belastbaren Unternehmensplanungen beruht. Die Einschätzung, ob trotz Vorliegen einer Verlusthistorie ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis erwirtschaftet werden kann, ist stark ermessensbehaftet. Aus diesem Grund war die Prüfung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge von besonderer Bedeutung und stellte für uns einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

Die Angaben der R. Stahl Aktiengesellschaft zu den latenten Steuern sind in den Abschnitten [5] Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und [17] Steuern vom Einkommen und vom Ertrag des Konzernanhangs enthalten.

Prüferische Reaktion

Den Ansatz und die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern haben wir auf Basis der Unternehmensplanungen und der darauf aufbauenden steuerlichen Ergebnisplanungen der jeweiligen Gesellschaften bzw. des inländischen ertragsteuerlichen Organkreises beurteilt. Dabei haben wir die Angemessenheit der Annahmen der gesetzlichen Vertreter und die Planungssystematik - insbesondere bei Gesellschaften mit Verlusthistorie - kritisch gewürdigt und die Unternehmensplanungen mit der vom Aufsichtsrat genehmigten Konzernplanung abgestimmt. Unter Einbeziehung unserer Steuerspezialisten haben wir die Ableitung der steuerlichen Ergebnisplanung aus der Unternehmensplanung nachvollzogen und die der Planung zugrunde liegenden steuerlichen Sachverhalte beurteilt.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die in Abschnitt „Finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen“ des zusammengefassten Lageberichts verwiesene, gesondert veröffentlichte nichtfinanzielle Konzernerklärung

auf die in Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung“ des zusammengefassten Lageberichts verwiesene, gesondert veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. August 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. Dezember 2018 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der R. Stahl Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Markus Will.

 

Stuttgart, 5. April 2019

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Andreas Müller, Wirtschaftsprüfer

gez. Markus Will, Wirtschaftsprüfer

Angabe gemäß § 328 HGB

Der Konzernabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg, für das Geschäftsjahr 2018 ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 25. April 2019 gebilligt worden.

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Waldenburg, im Dezember 2018

Vorstand und Aufsichtsrat der R. STAHL AG haben am 11. Dezember 2018 gemäß § 161 AktG folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 7. Februar 2017) abgegeben:

Seit Abgabe der letztjährigen, im April 2018 aktualisierten Entsprechenserklärung wurde und wird den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der folgenden Punkte entsprochen:

3.8 Absatz 3

In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt (Anmerkung: d.h. von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung) vereinbart werden.

Die D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats sieht einen Selbstbehalt in Form eines Fixbetrages vor. Eine Ungleichbehandlung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat im Hinblick auf die Höhe der Selbstbehalte ist aus Sicht der Gesellschaft aufgrund der unterschiedlichen Funktionen sachlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat eine solche Differenzierung akzeptiert, da er zum Selbstbehalt bei Vorstandsmitgliedern vergleichbare Regelungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht vorgesehen hat.

4.1.3 Satz 3

Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden.

Bereits bei Einführung der Verhaltensrichtlinie von R. STAHL im Jahr 2009 haben sich Vorstand und Aufsichtsrat gegen die Schaffung eines anonymen Hinweisgebersystems entschieden, weil dies nicht zur Unternehmenskultur passen würde. Hieran wird nach nochmaliger Überprüfung festgehalten. Hinweise zu Regelverstößen sind erwünscht und willkommen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auch ausdrücklich dazu aufgefordert. In der Verhaltensrichtlinie selbst ist klargestellt, dass niemandem diesbezüglich Nachteile entstehen dürfen. Deshalb ist nicht ersichtlich, warum die- oder derjenige sich nicht namentlich zu einer Meldung bekennen sollte.

4.2.3 Absatz 2 Satz 6

Die Vergütung soll insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen.

Die Festvergütung der Mitglieder des Vorstands ist definitionsgemäß betragsmäßig begrenzt. Soweit der Höchstbetrag der erfolgsabhängigen Tantieme durch einen Prozentsatz der Festvergütung gedeckelt ist, steht diese prozentuale Begrenzung einer betragsmäßigen Höchstgrenze gleich. Ferner sind der Umfang der Leistungen, die den im Vergütungsbericht ausgewiesenen Sachbezügen zugrunde liegen sowie die Ansprüche und Beiträge im Rahmen der Versorgungszusagen vertraglich festgeschrieben. Der Aufsichtsrat sieht keinen Anlass, darüber hinaus auch für diese Bestandteile der Vorstandsvergütung betragsmäßige Höchstgrenzen mit den Mitgliedern des Vorstands zu vereinbaren.

4.2.3 Absatz 3

Bei Versorgungszusagen soll der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau - auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit - festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen.

Soweit es sich bei den Versorgungszusagen zugunsten einzelner Mitglieder des Vorstands um beitragsorientierte Zusagen handelt, gibt es kein „angestrebtes Versorgungsniveau“, da nur das Beitragsvolumen garantiert wird und nicht die Höhe der späteren Leistung im Versorgungsfall.

4.2.5 Absatz 3

Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden:

die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung,

der Zufluss für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren.

bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr.

Für diese Informationen sollen die als Anlage beigefügten Mustertabellen verwandt werden.

Soweit die an dieser Stelle im Kodex erwähnten Elemente des Vergütungssystems für den Vorstand vertraglich vereinbart und somit vorhanden sind, werden sie tabellarisch sowie im Text des Vergütungsberichts der Gesellschaft dargestellt. Die Zahlungsbeträge - auch die der Vergangenheit - werden genannt. Ebenso werden die Bestandteile der jeweiligen Versorgungszusagen einschließlich der Höhe der Rückstellungen und ihrer Zuführung im Berichtsjahr, des Personal- und Zinsaufwands unter Angabe der Beträge beschrieben.

Das Vergütungssystem für den Vorstand besteht nur aus wenigen, einfach nachzuvollziehenden Leistungen. Deshalb sind die dem Kodex in der Anlage beigefügten Tabellen nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat hier kein geeignetes Mittel, dieses Vergütungssystem einfacher, verständlicher und transparenter darzustellen. Die Gesellschaft wird daher auch weiterhin an der bisher bewährten Form des Vergütungsberichts festhalten und die empfohlenen Mustertabellen nicht anwenden.

5.1.2 Absatz 2, Satz 3

Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden.

Eine Altersgrenze für Vorstände war und ist nicht festgeschrieben. Bei der Besetzung von Führungspositionen steht bei R. STAHL die Qualifikation, Fachkompetenz und Erfahrung der betreffenden Vorstände im Vordergrund.

5.3.3

Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt.

Einen Nominierungsausschuss im obengenannten Sinne gibt es bei R. STAHL nicht. Wir sind der Meinung, dass die Größe unseres Aufsichtsrats (sechs Mitglieder von der Kapitalseite) keinen separaten Ausschuss zum Vorschlag von Aufsichtsratskandidaten rechtfertigt.

5.4.1 Absatz 2, Satz 1 und 2

Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen.

Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wurde und wird keine Altersgrenze berücksichtigt. Nicht das Alter, sondern die Kompetenz und Gesundheit sind maßgeblich. Darüber hinaus hält der Aufsichtsrat eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat für nicht erforderlich, da er auch so, wie in der Vergangenheit gezeigt, rechtzeitig für einen Generationswechsel Sorge tragen wird. Im Übrigen hält es der Aufsichtsrat nicht für sinnvoll, sich abstrakt ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium und konkrete Ziele im Hinblick auf die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Zahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt zu geben. Vielmehr werden diese durchaus auch aus Sicht des Gremiums wichtigen Kriterien - nach Festlegung der gewünschten Kompetenzen im Einzelfall - bei der intensiven und abwägenden Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten berücksichtigt.

5.4.3 Satz 3

Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz sollen den Aktionären bekannt gegeben werden.

Die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden obliegt dem Aufsichtsrat in eigener Verantwortung, da er die Eignung der Kandidaten am besten einschätzen kann. Eine vorherige Bekanntgabe der Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz ist nach Ansicht der Gesellschaft insbesondere vor diesem Hintergrund nicht sachgerecht.

5.4.6 Absatz 2, Satz 2

Wird den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein.

Die derzeitige, zuletzt von der Hauptversammlung am 27. Juni 2008 geänderte variable Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder orientiert sich an der Höhe der ausgezahlten Dividende, soweit sie 20 % vom Grundkapital je Aktie übersteigt. Sie ist begrenzt auf das Doppelte der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Damit erfüllt die geltende variable Vergütung nicht das Kriterium der „Nachhaltigkeit“ im Sinne dieser Empfehlung. Aufgrund des Gleichlaufs der variablen Vergütung mit den Interessen der Aktionäre hält der Aufsichtsrat die variable Vergütung in der bestehenden Form jedoch weiterhin für angemessen.

7.1.2 Satz 3

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein.

Konzernabschlüsse und -lageberichte werden gemäß der gesetzlichen Fristen binnen vier Monaten nach Geschäftsjahresende veröffentlicht. Die wesentlichen finanziellen Eckdaten eines Geschäftsjahres veröffentlichen wir vorab in Anlehnung an den zeitlichen Rahmen der vom DCGK formulierten Empfehlung binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende.

Verpflichtende unterjährige Finanzinformationen werden - wenn nicht durch gesetzliche Fristen anders bestimmt - im zeitlichen Rahmen der vom DCGK formulierten Empfehlungen veröffentlicht.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der R. Stahl Akiengesellschaft zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Waldenburg, 4. April 2019

R. Stahl Aktiengesellschaft

Dr. Mathias Hallmann, Vorstandsvorsitzender

Volker Walprecht, Finanzvorstand