R. Stahl Aktiengesellschaft

Waldenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

2018 war für R. STAHL sehr ereignisreich. Der hohe Jahresverlust 2017 führte zu Beginn des Berichtsjahres dazu, dass Themen auf die Agenda des Aufsichtsrats rückten, die in der langen und erfolgreichen Historie der Gesellschaft bislang einmalig waren. Höchste Priorität hatte zunächst die Wiederherstellung der Finanzierungssicherheit. Hier hat der Aufsichtsrat den Vorstand intensiv begleitet und unterstützt. Mit Erfolg: Bereits nach den ersten neun Monaten des Berichtsjahres verfügte die Gesellschaft wieder über eine solide Bilanz und eine komfortable Liquiditätsposition. Die entscheidenden Beiträge hierzu lieferte das zu Jahresbeginn gestartete Effizienzprogramm R. STAHL 2020, das der Vorstand konsequent vorantreibt. Die darin zusammengefassten Maßnahmen stellen den Konzern organisatorisch, prozessual und technisch neu und deutlich moderner auf.

Veränderungen im Aufsichtsrat und Vorstand

Turnusgemäß fanden im Berichtsjahr Neuwahlen zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung statt. Seit dem 30. August 2018 gehören dem Gremium als Vertreter der Anteilseigner erneut die Mitglieder Heike Dannenbauer, Rudolf Meier, Peter Leischner und Jürgen Wild sowie erstmals Andreas Müller und Dr. Renate Neumann-Schäfer an. Die drei Vertreter der Arbeitnehmerseite Klaus Erker, Heinz Grund und Nikolaus Simeonidis waren bereits im Mai 2018 von der in Deutschland tätigen Belegschaft als Mitglieder des Aufsichtsrats wiedergewählt worden. In seiner konstituierenden Sitzung am 30. August 2018 hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft Peter Leischner zu seinem neuen Vorsitzenden gewählt und die bisherige stellvertretende Vorsitzende Heike Dannenbauer in ihrem Amt bestätigt. Die Amtsperiode der neu gewählten Aufsichtsräte dauert bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu beschließen hat. Nicht mehr zur Wahl des Aufsichtsrats angetreten waren der ehemalige Vorsitzende Heiko Stallbörger sowie Waltraud Hertreiter. Der Aufsichtsrat spricht beiden ausgeschiedenen Aufsichtsräten, deren Amtszeit von enormen Herausforderungen der Gesellschaft gekennzeichnet war, großen Dank und höchste Anerkennung für die geleistete Arbeit aus.

Zum 1. Januar 2018 wurde der bereits im Jahr zuvor auf den Weg gebrachte Wechsel im Vorstand vollzogen. Dr. Mathias Hallmann, seit dem 1. Oktober 2017 Vorstandsmitglied, übernahm den Vorsitz von Martin Schomaker, der zum 31. Dezember 2017 aus dem Vorstand ausgeschieden war. Ein weiterer Wechsel erfolgte am 9. Februar 2018 mit der Niederlegung des Vorstandsmandats durch Bernd Marx, der zuvor das Ressort Finanzen verantwortet hat. Mit der Berufung von Volker Walprecht zum 1. Juli 2018 als neuem Finanzvorstand wurde der Umbau im Vorstand abgeschlossen. Die Verträge beider amtierender Vorstandsmitglieder haben eine Laufzeit von drei Jahren.

Arbeit des Aufsichtsrats

Im Berichtsjahr stand der Aufsichtsrat dem Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beratend zur Seite und überwachte die Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben. Der Erfolg des R. STAHL-Konzerns basiert auf der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Im ständigen Dialog informiert der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend und zeitnah über alle bedeutenden Vorgänge im Unternehmen. Der Aufsichtsrat überwacht die Arbeit des Vorstands auf der Grundlage regelmäßiger mündlicher und schriftlicher Berichte, und seine Mitglieder wurden mindestens einmal im Monat über die wichtigsten Kennzahlen des Konzerns informiert. Zudem erläuterte der Vorstand die außergewöhnlichen Ereignisse, die für den Konzern von Bedeutung waren. Im Rahmen persönlicher Treffen sowie mündlicher oder schriftlicher Ausführungen informierte der Vorstand den Vorsitzenden des Aufsichtsrats regelmäßig über die Entwicklung des Unternehmens und erörterte mit diesem aktuelle Fragestellungen.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat tagte im Berichtsjahr elfmal, davon (inkl. der konstituierenden Sitzung) siebenmal im Rahmen von ordentlichen und viermal im Rahmen von außerordentlichen Sitzungen. Die Teilnehmerquote der Mitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats lag mit Ausnahme von zwei entschuldigten Abwesenheiten bei einer ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung von Jürgen Wild bei 100 %.

Fünf der sieben ordentlichen Aufsichtsratssitzungen fanden, wie jedes Jahr, turnusgemäß statt. In diesen Sitzungen wurden die wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektiven des R. STAHL-Konzerns sowie wichtige Geschäftsereignisse eingehend erörtert und diskutiert. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Umsatz-, Ergebnis-und Finanzentwicklung des Unternehmens. Auch war die Strategie des Konzerns und seiner Geschäftseinheiten Gegenstand der Aufsichtsratssitzungen. Insbesondere ging es um folgende Themen:

In der Sitzung am 6. März 2018 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem vorläufigen Jahresabschluss sowie dem Corporate-Governance-Bericht und dem Risikomanagement der Gesellschaft. Zudem wurden die notwendigen organisatorischen Veränderungen aus dem gestarteten Effizienzprogramm erläutert.

Aufgrund der Veränderungen im Vorstand und der im Februar 2018 bekanntgewordenen erforderlichen Anpassungen bei der Werthaltigkeit von latenten Steuern auf Verlustvorträge für das Berichtsjahr 2017 hatte sich die Gesellschaft veranlasst gesehen, die Termine für die Vorlage des Jahresabschlusses 2017 gegenüber der Hauptversammlung und damit die Hauptversammlung 2018 zu verschieben, um alle abschlussrelevanten Sachverhalte nochmals zu prüfen. Demzufolge konnte sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 26. April 2018 vom Vorstand und vom Abschlussprüfer zum aktuellen Stand des Jahresabschlusses und seiner Prüfung lediglich ausführlich berichten lassen sowie den Stand und den vom Vorstand vorgelegten neuen Zeitplan diskutieren und zustimmend zur Kenntnis nehmen. Hinsichtlich der Feststellung/Billigung des Jahresabschlusses hat der Aufsichtsrat seine Prüfung und Beschlussfassung auf die nächste Sitzung am 7. Juni 2018 vertagt und den Vorstand gebeten, ihn über unerwartete Abweichungen vom Zeitplan unverzüglich zu informieren. In diesem Zusammenhang stimmte der Aufsichtsrat der erforderlichen Aktualisierung der Entsprechenserklärung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) 2018 zu. Schließlich hat das Gremium nach der Entgegennahme des Berichts der aufsichtsratsinternen Prüfung hierzu den CSR-Bericht für das Geschäftsjahr 2017 freigegeben.

In der darauffolgenden Sitzung am 7. Juni 2018 billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden vom Vorstand und von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erläutert. Während dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat zudem mit den einzelnen Tagesordnungspunkten und der Tagesordnung insgesamt für die Hauptversammlung 2018. Die Beschlussfassung hierzu erfolgte zeitnah im Nachgang zur Sitzung im Umlaufverfahren.

Die Sitzung am 29. August 2018 diente der finalen Vorbereitung der Hauptversammlung am folgenden Tag. In der konstituierenden Sitzung im unmittelbaren Anschluss an die Hauptversammlung am 30. August 2018 wurden der Aufsichtsratsvorsitzende, seine Stellvertreterin sowie die Besetzung der Ausschüsse gewählt.

Schwerpunkt der Sitzung am 27. September 2018 war die Analyse der operativen Geschäftsentwicklung. Der Aufsichtsrat diskutierte mit dem Vorstand über die Schritte und den Zeitplan der Vorlage einer überarbeiteten Unternehmensstrategie. Darüber hinaus ließ sich der Aufsichtsrat über die Entwicklung und den Stand der neuen Gehäusetechnik EXpressure® informieren.

In der letzten Sitzung am 11. Dezember 2018 hat sich das Gremium turnusgemäß ausführlich mit der Unternehmensplanung für die nächsten Jahre und dem Budget für das Jahr 2019 befasst und beides unmittelbar im Nachgang zur Sitzung im Umlaufverfahren genehmigt. Vor der Sitzung fand eine Schulung für den Aufsichtsrat zu aktuellen Entwicklungen im Aktienrecht statt. Ferner wurde die nach dem DCGK empfohlene Effizienzprüfung des Aufsichtsrats besprochen.

Themenschwerpunkte der außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats

In den telefonisch abgehaltenen außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats am 29. und 31. Januar 2018 sowie am 9. Februar 2018 ging es um die Zukunft von Bernd Marx als Finanzvorstand der Gesellschaft und die am Ende vollzogene Amtsniederlegung von Bernd Marx sowie die Beschlussfassung über die Konditionen seines Ausscheidens aus den Diensten der Gesellschaft.

In der weiteren ebenfalls telefonisch abgehaltenen außerordentlichen Sitzung am 27. Juni 2018 befasste sich das Gremium insbesondere mit der Bestellung von Volker Walprecht zum neuen Finanzvorstand und den Konditionen seines Dienstvertrages mit der Gesellschaft.

Sitzungen der Ausschüsse

Der Prüfungsausschuss hat sich im Berichtsjahr zu drei turnusmäßigen Sitzungen getroffen, an denen alle Mitglieder teilnahmen. Der Ausschuss beschäftigte sich hierbei mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung.

Der Verwaltungsausschuss hielt im Jahr 2018 sieben Sitzungen ab, bei denen alle Mitglieder anwesend waren. Zusätzlich hat sich der Ausschuss im Zuge der Regelung von Vorstandsangelegenheiten mehrmals außerhalb von Sitzungen getroffen bzw. telefonisch abgestimmt. Im Berichtsjahr hat sich der Verwaltungsausschuss maßgeblich mit dem Ausscheiden von Bernd Marx und der Suche nach einem passenden Kandidaten für seine Nachfolge befasst. Die rechtlich notwendigen Schritte zum Verfahren wurden beschlossen und die Beschlussempfehlungen vom Gesamtgremium verabschiedet. Soweit daneben noch relevant hat der Ausschuss die Vergütungsentscheidungen des Aufsichtsratsplenums vorbereitet und Vorschläge für die jeweilige Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder vorgelegt. Auch wurde die vom Aufsichtsrat durchzuführende Beurteilung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung vorbereitet.

Der Strategieausschuss hat im Berichtsjahr keine Sitzung abgehalten, da seine Tätigkeit derzeit ruht (vgl. hierzu Bericht des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2016). Die Unternehmensstrategie wird momentan im Gesamtgremium beraten.

Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse informiert.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der R. STAHL AG zum 31. Dezember 2018 sowie der Konzernabschluss der R. STAHL AG sind von dem durch die Hauptversammlung gewählten und vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragten Abschlussprüfer, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers lag vor.

Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden, nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht. Jahres- und Konzernabschluss, die Lageberichte sowie die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen.

Der Prüfungsausschuss hat die Abschlüsse und Prüfberichte intensiv mit dem Abschlussprüfer diskutiert und ist hierbei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) eingegangen. Anschließend hat sich der Aufsichtsrat in seiner Bilanzsitzung am 25. April 2019 eingehend mit der Prüfung der Abschlussunterlagen befasst. Dazu hat der Prüfungsausschuss allen Mitgliedern des Aufsichtsrats über seine Erkenntnisse berichtet. Der Wirtschaftsprüfer war während der Sitzung anwesend und stand für Diskussionen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Abschlussprüfung zugestimmt und keine Einwände gegen den Jahres- und Konzernabschluss sowie die Lageberichte erhoben. Der Aufsichtsrat billigte daher gemäß §§ 170, 171 AktG den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der R. STAHL AG und den Konzernabschluss einschließlich der Lageberichte. Ersterer ist damit festgestellt.

Ferner hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 12. März 2019 die rechtmäßige, ordnungsgemäße und zweckmäßige Erstattung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts außerhalb des Lageberichts („CSR-Bericht") geprüft und sich kritisch mit den vom Vorstand in Ansatz gebrachten Methoden, Verfahren und Prozessen der Informations- und Datenerhebung auseinandergesetzt. Hiergegen wurden keine Einwände erhoben. Der Aufsichtsrat billigte daher den CSR-Bericht im Rahmen eines Umlaufbeschlusses. Der CSR-Bericht ist seit dem 5. April 2019 auf der Website www.r-stahl.com unter der Rubrik UNTERNEHMENNERANTWORTUNG verfügbar.

Dank an Vorstand und Mitarbeiter

Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen von R. STAHL im In- und Ausland für die geleistete Arbeit, den tatkräftigen Einsatz und die konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit im vergangenen Geschäftsjahr. Der Aufsichtsrat wird dem Vorstand bei seinen herausfordernden Aufgaben in den kommenden Quartalen weiter beratend zur Seite stehen und seine Vorschläge und Entscheidungen im Interesse der Gesellschaft eingehend prüfen.

 

Peter Leischner, Vorsitzender des Aufsichtsrats der R. STAHL AG

Bilanz der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg zum 31. Dezember 2018

Aktiva

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31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 761.187,00 778.708,00
2. Geleistete Anzahlungen 1.440.435,25 1.236.347,51
  2.201.622,25 2.015.055,51
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.747.787,02 1.890.086,02
2. Technische Anlagen und Maschinen 8.532,00 11.376,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 39.416,00 38.996,00
  1.795.735,02 1.940.458,02
III. Finanzanlagen    
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 67.230.562,88 67.050.226,70
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.557.270,67 6.030.438,28
3. Beteiligungen 7.085.758,25 7.085.758,25
  80.873.591,80 80.166.423,23
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 34.699,17 34.323,56
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.026.498,20 12.899.193,96
3. Sonstige Vermögensgegenstände 44.530,75 1.273.262,95
4. Geleistete Anzahlungen 139.150,00 24.200,00
  9.244.878,12 14.230.980,47
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.837.064,68 300.367,27
C. Rechnungsabgrenzungsposten 148.657,20 187.166,00
  97.101.549,07 98.840.450,50

Passiva

   
  31.12.2018 31.12.2017
  EUR EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 16.500.000,00 16.500.000,00
II. Kapitalrücklage 18.666.389,00 18.666.389,00
III. Gewinnrücklagen    
Andere Gewinnrücklagen 18.447.314,63 18.447.314,63
IV. Bilanzverlust -14.715.543,31 -3.961.797,86
  38.898.160,32 49.651.905,77
B. Rückstellungen    
1. Rückstellungen für Pensionen 15.861.697,00 15.569.597,00
2. Steuerrückstellungen 145.000,00 0,00
3. Sonstige Rückstellungen 2.335.812,02 993.982,29
  18.342.509,02 16.563.579,29
C. Verbindlichkeiten    
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.000.000,00 21.441.945,16
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 974.625,30 822.899,52
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 28.315.531,15 9.993.469,16
4. Sonstige Verbindlichkeiten 570.723,28 366.651,60
  39.860.879,73 32.624.965,44
  97.101.549,07 98.840.450,50

Gewinn- und Verlustrechnung der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg, für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018

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2018 2017
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 9.644.784,79 9.326.492,54
2. Sonstige betriebliche Erträge 2.896.487,26 1.340.557,71
  12.541.272,05 10.667.050,25
3. Materialaufwand    
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.853,33 294,21
4. Personalaufwand    
a) Löhne und Gehälter 6.348.927,87 5.224.561,60
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1.653.439,30 1.528.566,22
  8.002.367,17 6.753.127,82
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 398.179,55 306.219,85
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 16.304.588,57 13.828.791,71
  -12.165.716,57 -10.221.383,34
7. Erträge aus Beteiligungen 3.320.163,56 9.713.709,03
8. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 5.102.770,45 0,00
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.292.453,33 384.393,45
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen 3.516.939,82 3.247.933,59
11. Aufwendungen aus Verlustübernahme 2.322.263,75 4.181.179,83
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.198.516,40 1.363.220,02
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -769.680,89 78.985,94
  1.447.348,26 1.226.783,10
14. Ergebnis nach Steuern -10.718.368,31 -8.994.600,24
15. Sonstige Steuern 35.377,14 35.124,36
16. Jahresfehlbetrag -10.753.745,45 -9.029.724,60
17. Verlustvortrag aus dem Vorjahr (i. V. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr) -3.961.797,86 5.067.926,74
18. Bilanzverlust -14.715.543,31 -3.961.797,86

Anhang der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg, für das Geschäftsjahr 2018

Allgemeine Hinweise

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg (Amtsgericht Stuttgart, HRB 581087), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften sowie die einschlägigen Vorschriften des AktG angewandt worden.

Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums zu Anschaffungskosten aktiviert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen über die zu erwartende Nutzungsdauer vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen 3 und 10 Jahren.

Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 und 3 HGB enthalten die Einzelkosten für Material und Fertigung und angemessene Teile der Gemeinkosten. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und 15 Jahren.

Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode (in Vorjahren zum Teil degressiv) abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, werden gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt.

Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G in der Fassung von Oktober 2018 von Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 3,0 % bei den Entgelten und von 1,75 % bei den Renten ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt eine alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationsrate. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Entsprechend der Neuregelung in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB wird für die Abzinsung ab dem Geschäftsjahr 2016 der durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre verwendet, wie er von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird.

Der Rechnungszinssatz beträgt für die Bewertung der Verpflichtungen zum 31. Dezember 2018 3,21 % (zum 31.12.2017: 3,68 %). Der Unterschiedsbetrag bei einer Bewertung der Pensionsverpflichtungen auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 10 Jahre zu einer Bewertung auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 7 Jahre beträgt TEUR 1.708 (i. V. TEUR 1.675).

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden mit dem Deckungsvermögen der Rückdeckungsversicherung in Höhe von TEUR 64 verrechnet.

Die Rückstellung für Jubiläumszuwendung wird versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck) nach dem zeitratierlichen Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Basis eines Zinssatzes von 2,32 % und eines Gehaltstrends von 3,0 % angesetzt. Die Bewertung berücksichtigt eine alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationsrate.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Zu- bzw. Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel, der integraler Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten in Höhe von EUR 974.979,04 (i. V. EUR 827.354,73) Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr und in Höhe von EUR 46.692,03 (i. V. EUR 0,00) Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Beträge von EUR 4.030,00 (i. V. EUR 4.030,00) für Anteile an der Kreisbau Künzelsau eG und EUR 0,00 (i. V. EUR 3.721,10) für Mitarbeiterdarlehen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. Die restlichen sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Der Posten enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt unverändert EUR 16.500.000,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 6.440.000 Stückaktien. Die ordentliche Hauptversammlung der R. Stahl Aktiengesellschaft hat am 25. Mai 2012 die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Verhältnis 1 : 1 in auf den Namen lautende Stückaktien beschlossen. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 27. Juni 2012 im Handelsregister eingetragen.

Die Anteile sind voll eingezahlt.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage der R. Stahl Aktiengesellschaft resultiert überwiegend aus Einstellungen von Aktienaufgeldern aus dem Börsengang im Jahr 1997 sowie dem Verkauf der eigenen Anteile in 2015.

Gewinnrücklagen

Die anderen Gewinnrücklagen belaufen sich unverändert auf EUR 18.447.314,63.

Aus dem Unterschiedsbetrag bei einer Bewertung der Pensionsverpflichtungen auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 10 Jahre zu einer Bewertung auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 7 Jahre ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von TEUR 1.708 (i. V. TEUR 1.675).

Gewinnverwendungsvorschlag

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 der R. STAHL AG weist einen Bilanzverlust aus. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher kein Beschluss über die Ergebnisverwendung zu fassen.

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten die zu erwartenden Steuernachzahlungen für Vorjahre aufgrund der im Berichtsjahr weitgehend abgeschlossenen finanzamtlichen Außenprüfung für die Jahre 2011 bis 2014.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen noch abzugeltende Verpflichtungen aus dem Personalbereich in Höhe von TEUR 1.502 (i. V. TEUR 607), externe und interne Jahresabschlusskosten von TEUR 427 (i. V. TEUR 236) sowie Kosten für Drohverluste aus den derivativen Finanzgeschäften in Höhe von TEUR 243 (i. V. TEUR 61).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 5.000 (i. V. 16.442) durch eine persönliche Mitverpflichtung der R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg, gesichert. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 5.000 (i. V. TEUR 16.442) eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. In Höhe von TEUR 5.000 (i. V. TEUR 5.000) beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr.

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in Höhe von EUR 70.760,19 (i. V. EUR 3.242,91) sonstige Forderungen sowie in Höhe von EUR 345.849,06 (i. V. EUR 394.565,12) Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR
Verbindlichkeiten aus Steuern 450.670,27 297.451,20
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 9.021,66 9.592,40
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 111.031,35 59.608,00
  570.723,28 366.651,60

Sämtliche sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Latente Steuern

Latente Steuern ergeben sich insbesondere aus temporären Abweichungen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen von Forderungen, Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen. Die latenten Steuern wurden mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz für Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von 29,5 % ermittelt. Im Jahr 2018 ergab sich ein Überhang an aktiven latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert wurde.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

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2018 2017
TEUR % TEUR %
Vermietung 3.508 36,4 3.495 37,5
Dienstleistungen 6.137 63,6 5.831 62,5
  9.645 100,0 9.326 100,0

Die Vermietungsleistungen werden im Inland erbracht. Die Dienstleistungen werden im In- und Ausland erbracht.

Sonstige betriebliche Erträge

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 370.002,39 (i. V. EUR 816.870,56) aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Kursgewinne aus Währungsdifferenzen in Höhe von EUR 274.623,31 (i. V. EUR 16.182,49) ausgewiesen.

Darüber hinaus beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge Zuschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 1.072.747,33 (i. V. EUR 0,00) Die Zuschreibungen betreffen in voller Höhe verbundene Unternehmen.

Personalaufwand

Von den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung entfallen EUR 1.188.186,52 (i. V. EUR 1.132.798,32) auf Aufwendungen für Altersversorgung.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Kursverluste aus Währungsdifferenzen in Höhe von EUR 949,80 (i. V. EUR 795.949,27).

Die Erträge aus Beteiligungen betreffen in Höhe von EUR 3.317.423,73 (i. V. EUR 9.710.969,20) verbundene Unternehmen.

Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von EUR 5.102.770,45 (i. V. EUR 0,00) sowie die Aufwendungen aus Verlustübernahme in Höhe von EUR 2.322.263,75 (i. V. EUR 4.181.179,83) betreffen verbundene Unternehmen.

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betreffen mit EUR 348.345,07 (i. V. EUR 380.576,45) verbundene Unternehmen. Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen sind im Berichtsjahr in Höhe von EUR 358.547,93 (i. V. EUR 85.790,32) angefallen.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 3.516.939,82 (i. V. EUR 3.247.933,59) betreffen in voller Höhe verbundene Unternehmen.

Aufzinsung von Rückstellungen

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von EUR 547.209,00 (i. V. EUR 595.417,00) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Es bestehen gesamtschuldnerische Haftungen für Kreditlinien, die wechselseitig von der Gesellschaft und der R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg, in Anspruch genommen werden können. Zum Bilanzstichtag ergab sich keine Inanspruchnahme.

Darüber hinaus bestehen folgende Haftungsverhältnisse:

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TEUR TEUR
Aus Bürgschaften zugunsten verbundener Unternehmen 18.846 6.625
Aus Bürgschaften zugunsten Dritter 0 20
Aus Anteilen an einer Genossenschaft 4 4
Aus Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen 7.802 9.327

Das Risiko einer Inanspruchnahme wird aufgrund der ausreichenden Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation der betroffenen Schuldnergesellschaften bzw. Tochtergesellschaften als gering eingestuft.

Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Immobilienleasing- und Mietverträgen in Höhe von TEUR 15.700 (i. V. TEUR 18.825). Hierunter sind unter anderem die nachfolgend beschriebenen Leasingverträge, die gem. § 285 Nr. 3 HGB notwendig für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens sind, enthalten.

Über die Produktions- und Verwaltungsgebäude in Waldenburg besteht ein Leasingvertrag mit einem Unternehmen, mit dem ein Beteiligungsverhältnis besteht. Im Berichtsjahr sind im Rahmen dieses Vertrages Leasingaufwendungen in Höhe von TEUR 3.517 (i. V. TEUR 3.482) entstanden. Dieser Vertrag wurde zum Zweck der Entlastung des Refinanzierungsvolumens abgeschlossen, wodurch Spielräume für weitere Investitionsmöglichkeiten realisiert werden konnten.

Die zukünftig anfallenden Leasingaufwendungen während der Vertragslaufzeit stellen sich wie folgt dar:

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Leasingverpflichtungen Stand
bis zu 1 Jahr > 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre 31.12.2018
TEUR TEUR TEUR TEUR
Leasingverträge im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB 3.294 12.021 0 15.315
Übrige Leasingverträge 164 221 0 385
  3.458 12.242 0 15.700

Zwischen der R. Stahl Aktiengesellschaft und folgenden Tochtergesellschaften besteht jeweils ein Gewinnabführungsvertrag:

R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg

R. Stahl HMI Systems GmbH, Köln

GGF — Gesellschaft für Grundstücksvermietung und Finanzierungsvermittlung GmbH, Waldenburg (ab 2018)

R. STAHL LECTIO GmbH, Waldenburg (ab 2018)

R. STAHL SUPERA GmbH, Waldenburg (ab 2018)

Derivative Finanzinstrumente

Die Gesellschaft hat zur Ausnutzung von Währungsvorteilen zehn Devisentermingeschäfte mit einer Laufzeit von Mitte Januar bis Ende September 2019 abgeschlossen. Die Bewertung erfolgte mittels der Mark-to-Market-Methode.

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Nominalbetrag 31.12.2018 Marktwerte 31.12.2018 Rückstellung 31.12.2018
TEUR TEUR
Positive Markwerte      
TAUD 200 1  
TCHF 200 8  
Negative Marktwerte      
TAUD 900 -5 5
TCHF 398 -9 9
TUSD 7.030 -229 229

Honorare für Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 HGB

Die Angaben zu den Honoraren der Abschlussprüfer nach § 285 Nr. 17 HGB sind im Anhang zum Konzernabschluss enthalten.

Mitglieder des Vorstands

Dr. Mathias Hallmann, Karlsruhe
Vorsitzender (ab 1. Januar 2018)
verantwortlich für die Bereiche Einkauf, Marketing, Produktion, Qualitätssicherung, Revision, Strategie und Vertrieb

Volker Walprecht, Essen (ab 1. Juli 2018)
verantwortlich für die Bereiche Controlling, Accounting, Treasury, Tax, Investor Relations und Unternehmenskommunikation, M & A, Personal, Recht und Compliance und IT

Bernd Marx, Brühl (bis 9. Februar 2018)
verantwortlich für die Bereiche Controlling, Finanzen, IT, Recht und Compliance, Investor Relations sowie M & A

Mitglieder des Aufsichtsrats:

Dipl.-Kfm. Peter Leischner, Frankfurt

Vorsitzender (ab 30. August 2018)

• Freier Unternehmensberater, Frankfurt

• ehemals Prokurist, Direktor, Leiter Treasury Management bei der Gutmark, Radtke & Company AG, Frankfurt am Main (bis Juli 2018)

Dipl.-Ing. Heiko Stallbörger, Stuttgart (bis 30. August 2018)

Vorsitzender

• selbständig beratender Ingenieur

Magistra Artium (M.A.) Heike Dannenbauer, Empfingen

stellvertretende Vorsitzende

• Stage Managerin der Apollo Theater Produktionsgesellschaft mbH, Stuttgart

Klaus Erker, Dörzbach 1)

• Vorsitzender des Standortbetriebsrats Waldenburg

• Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der R. STAHL Schaltgeräte GmbH, Waldenburg

Heinz Grund, Braunsbach 1)

• Disponent / Fertigungssteuerung der R. STAHL Schaltgeräte GmbH, Waldenburg

Waltraud Hertreiter, Neubeuern (bis 30. August 2018)

• Unabhängige Finanzexpertin (im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG)/freie Unternehmensberaterin

• Vorsitzende des Aufsichtsrats der Hoftex Group AG, Hof (bis 6. Juli 2018)

• Vorsitzende des Beirats der Südbayerischen Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH, Rohrdorf

• Mitglied des Aufsichtsrats der ERWO Holding AG, Schwaig (bis 6. Juli 2018)

Dipl.-Ing. Rudolf Meier, Nürnberg

• ehemals Leiter Produktionsmaschinen, Factory Automation der Siemens AG, München

Andreas Müller, Rösrath (ab 30. August 2018)

• Global Head of Controlling, KHD Humboldt Wedag International AG, Köln

Dr. Renate Neumann-Schäfer, Überlingen (ab 30. August 2018)

• Freie Unternehmensberaterin, Überlingen

• Mitglied des Aufsichtsrats, Vorsitzende des Prüfungsausschusses und Mitglied des Finanzausschusses der Sto SE und Sto SE & Co. KGaA, Stühlingen

• Mitglied des Verwaltungsrats und Mitglied des Finanzausschusses der Samariterstiftung, Nürtingen

• Mitglied des Stiftungsrats ZEIT FÜR MENSCHEN, Nürtingen

Nikolaus Simeonidis, Bretzfeld 1)

• Stellvertretender Vorsitzender des Standortbetriebsrats Waldenburg

• Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der R. STAHL Schaltgeräte GmbH

Jürgen Wild, Vaucresson (Frankreich)

• Vorsitzender der Geschäftsführung der RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen

1) Arbeitnehmervertreter(in)

Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

Gesamtbezüge des Vorstands

Das Vergütungssystem der im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Vorstands ist vertraglich geregelt. Danach erhalten bzw. erhielten die Mitglieder des Vorstands neben einer Festvergütung eine ertragsabhängige variable Vergütung, die sich aus einer kurzfristigen und einer langfristigen Komponente zusammensetzt. Die kurzfristige Komponente ist auf jährlich maximal 312 T€ bei Herrn Dr. Hallmann und bei Herrn Walprecht auf 257,4 T€ begrenzt (bei Herrn Marx waren es 165 T€). Bemessungsgrundlage ist ein Prozentsatz aus einem bereinigten Jahresergebnis. Nach Abschluss des Geschäftsjahres bewertet der Aufsichtsrat die Leistung des einzelnen Vorstandsmitglieds und setzt im Rahmen einer definierten Bandbreite einen Faktor für jedes Mitglied des Vorstands fest. Mit diesem Faktor wird die Bemessungsgrundlage multipliziert und kann sich so nach oben oder unten verändern. Die langfristige Komponente ist bei den Herren Dr. Mathias Hallmann auf 185,9 T€ und Herrn Volker Walprecht auf 160,6 T€ begrenzt (bei Herrn Marx waren es 143 T€). Bei den Herren Dr. Hallmann und Walprecht setzt der Aufsichtsrat hinsichtlich der langfristigen Komponente zusätzliche nicht ertragsabhängige (langfristige) Ziele fest. Je nach Erreichungsgrad kann der Aufsichtsrat auch hier den sich rechnerisch ergebenden Betrag durch Festlegung eines Faktors nach oben oder nach unten verändern.

Vertragsumstellung in 2019 mit einmaliger Anpassungszahlung

Nach der Analyse der Situation der Gesellschaft im Berichtjahr sind Aufsichtsrat und Vorstände gemeinsam zu der Überzeugung gelangt, dass das bisheriger variable Vergütungssystem für die Vorstände im Hinblick auf eine nachhaltige und unternehmensleitende Zielsetzung einer Anpassung bedarf. Beide Seiten haben daher im März 2019 mit Rückwirkung ab dem Jahresanfang 2019 einer entsprechend überarbeiteten Fassung der Dienstverträge zugestimmt. Einzelheiten werden im Vergütungsbericht für das laufende Jahr dargestellt. Zusammenfassend ist jedoch schon jetzt festzustellen, dass damit die Gewichtung der langfristigen Komponente verstärkt und daran ein verpflichtendes Eigeninvestment in R. Stahl Aktien während der Vertragslaufzeit eingeführt wurde. Das kurzfristige Element wurde von einer rein gewinnabhängigen Komponente auf ein Zielbonussystem umgestellt. Da ab dem laufenden Jahr bei der Bilanzierung die Grundsätze von IFRS 16 (Leasingverhältnisse) im Konzernabschluss zwingend anzuwenden und damit die ROCE Zielgrößen der Geschäftsjahre vor dem 1. Januar 2019 nicht mehr mit denen ab dem 1. Januar 2019 vergleichbar sind, haben sich Aufsichtsrat und Vorstände im Zuge der Überarbeitung der Dienstverträge darauf verständigt, das System der langfristigen variablen Vergütung ab Jahresbeginn 2019 neu aufzusetzen und das für 2018 ermittelte Ergebnis der langfristigen Komponente einmalig auszuzahlen. Neben Festvergütung und variabler Vergütung erhalten bzw. erhielten die Mitglieder des Vorstands Sachbezüge. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen für Firmenfahrzeuge und befristeten Aufwendungsersatz für Unterkunftskosten.

Vorstandsbezüge Dr. Mathias Hallmann

Herr Dr. Hallmann erhielt für das Geschäftsjahr 2018 folgende Bezüge:

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in Tausend € 2018 ab 1. Okt 2017
Festvergütung 400,0 100,0
Langfristige variable Vergütung*) 110,0 0,0
Kurzfristige variable Vergütung*) (garantiert) 120,0 0,0
Sonderbonus 140,0 0,0
Zuschuss KV/PV/RV**) 11,4 2,8
Sachbezüge 16,9 6,3
Summe 798,3 109,1

*) Zufluss erfolgt bei der kurzfristigen variablen Vergütung erst im folgenden Geschäftsjahr, bei der langfristigen variablen Vergütung erst nach drei Jahren, für 2018 erfolgte eine einmalige Auszahlung (siehe Erläuterung im Text)

**) Zuschuss zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Höhe, wie er seitens des Arbeitgebers bei einem Status von Herrn Dr. Hallmann als Arbeitnehmer anfallen würde

Herr Dr. Hallmann wurde durch Aufsichtsratsbeschluss vom 25. August 2017 mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 zunächst zum Mitglied des Vorstands und mit Wirkung zum 1. Januar 2018 dann zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt. Der gleichzeitig mit Herrn Dr. Hallmann abgeschlossene Dienstvertrag sieht eine jährliche Festvergütung von 400 T€ vor. Die variable Vergütung setzt sich aus einem Kurzfrist- und einem Langfristelement nach der oben beschriebenen Systematik zusammen.

Für das Geschäftsjahr 2018 wurde Herrn Dr. Hallmann bezüglich der kurzfristigen variablen Vergütung in 2017 ein Mindestbetrag in Höhe von 120 T€ garantiert. Der einmalig ausgezahlte Betrag für die langfristige variable Vergütung beläuft sich auf 110 T€. Dieser rechnerisch ermittelte Wert entspricht 100% der Zielerreichung.

Ferner hat der Aufsichtsrat von der im Anstellungsvertrag mit Herrn Dr. Hallmann vorgesehenen Möglichkeit, einen Sonderbonus zu gewähren, Gebrauch gemacht und Herrn Dr. Hallmann für das abgelaufene Geschäftsjahr einen Sonderbonus in Höhe von 140 T€ gewährt. Der Sonderbonus wurde gewährt, weil Herr Dr. Hallmann nach der Amtsniederlegung des Finanzvorstands Bernd Marx die Gesellschaft fünf Monate lang alleine geführt und in diesem Zeitraum eine neue Konzernstruktur mit globaler Matrixverantwortung entworfen und implementiert hat.

Die Gesellschaft gewährt Herrn Dr. Hallmann einen Zuschuss für seine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Höhe, wie er seitens des Arbeitgebers bei einem Status von Herrn Dr. Hallmann als Arbeitnehmer anfallen würde. Dieser Zuschuss belief sich im Berichtsjahr auf 11,4 T€. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Zusagen der Gesellschaft für eine Alters- und/oder Dienstunfähigkeitsversorgung von Herrn Dr. Hallmann.

Herr Dr. Hallmann erhielt Sachbezüge im Wert von 16,9 T€. Hierbei handelt es sich um die Kosten des ihm zur Verfügung gestellten Leasingfahrzeuges.

Vorstandsbezüge Volker Walprecht

Herr Walprecht erhielt für das Geschäftsjahr 2018 ab dem 1. Juli 2018 folgende Bezüge:

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ab 1. Juli 2018
Festvergütung 165,0
Fixbonus (nur für 2018 vorgesehen) 130,0
Langfristige variable Vergütung*) 47,5
Kurzfristige variable Vergütung*) 0,0
Zuschuss KV/PV/RV**) 5,9
Sachbezüge 10,9
Summe 359,3

*) Zufluss der kurzfristigen variablen Vergütung erfolgt erst im folgenden Geschäftsjahr, Zufluss der langfristigen variablen Vergütung erfolgt erst nach drei Jahren, für 2018 erfolgte eine einmalige Auszahlung (siehe Erläuterung im Text)

**) Zuschuss zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Höhe, wie er seitens des Arbeitgebers bei einem Status von Herrn Walprecht als Arbeitnehmer anfallen würde

Herr Walprecht wurde durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27. Juni 2018 mit Wirkung ab dem 1. Juli 2018 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Der gleichzeitig geschlossene Dienstvertrag sieht eine jährliche Festvergütung von 330T€ vor. Die variable Vergütung setzt sich aus einem Kurzfrist- und einem Langfristelement nach der oben beschriebenen Systematik zusammen.

Für das (anteilige) Jahr 2018 wurde mit Herrn Walprecht als Ausgleich für das entfallende Kurzfristelement der variablen Vergütung ein einmaliger Fixbonus in Höhe von T€ 130 vereinbart. Der einmalig ausgezahlte Betrag für die langfristige variable Vergütung beläuft sich auf 47,5 T€. Dieser rechnerisch ermittelte Wert entspricht 100% der Zielerreichung.

Die Gesellschaft gewährt Herrn Walprecht einen Zuschuss für seine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Höhe, wie er seitens des Arbeitgebers bei einem Status von Herrn Walprecht als Arbeitnehmer anfallen würde. Dieser Zuschuss belief sich im Berichtsjahr (anteilig ab dem 1. Juli 2018) auf 5,9 T€. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Zusagen der Gesellschaft für eine Alters- und/oder Dienstunfähigkeitsversorgung von Herrn Walprecht.

Herr Walprecht erhielt Sachbezüge im Wert von 10,9 T€. Hierbei handelt es sich um die Kosten des ihm zur Verfügung gestellten Leasingfahrzeuges sowie um Kosten für die Übernachtung in einem Hotel bzw. die Mietkosten einer Zweitwohnung, die die Gesellschaft in angemessener Höhe für einen Zeitraum bis zum 30. Juni 2019 zu übernehmen hat.

Vorstandsbezüge Bernd Marx

Herr Marx erhielt für das Geschäftsjahr 2018 bis zum 30. Juni 2018 folgende Bezüge:

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in Tausend € bis 30. Juni 2018 2017 2016
Festvergütung 125,0 250,0 250,0
Langfristige variable Vergütung*) 0,0 0,0 39,0
Kurzfristige variable Vergütung*) 0,0 0,0 14,8
Abfindung 500,0 0,0 0,0
Beitragsorientierte Leistungszusage**) 45,5 91,0 91,0
Sachbezüge 5,9 14,6 14,6
Summe 676,4 355,6 409,4

*) gemäß Aufhebungsvertrag vom 09. Februar 2018 bestehen für das Berichtsjahr keine Ansprüche auf variable Vergütung

**) Versorgungszusage, bei der nicht das spätere Leistungsniveau, sondern die Höhe der zuzuführenden Beiträge garantiert ist

Nach dem mit Herrn Marx am 9. Februar 2018 geschlossenen Aufhebungsvertrag war das Dienstverhältnis vertragsgemäß bis zum 30. Juni 2018 abzurechnen. Es wurde darüber hinaus eine Abfindungszahlung in Höhe von 500 T€ zum Ausscheidenstermin vereinbart. Ebenso ist geregelt, dass für 2018 keine Ansprüche auf Zahlung einer variablen Vergütung bestehen. Der Jahresbeitrag zur beitragsorientierten Leistungszusage einer Unterstützungskasse zu Gunsten von Herrn Marx betrug 91,0 T€ (zusätzlicher Bestandteil des Gehalts) und wurde von der Gesellschaft bis zum Ende des Dienstverhältnisses am 30. Juni 2018 anteilig getragen. Im Rahmen der darüber hinaus bestehenden Einzelzusage hätte Herr Marx bei Ausscheiden aus dem Vorstand der Gesellschaft mit Vollendung des 65. Lebensjahres eine Altersrente in Höhe von 3,3 T€ brutto pro Monat erhalten. Nach dem Ausscheiden von Herrn Marx am 30. Juni 2018 bemisst sich die Höhe der monatlichen Altersrente vereinbarungsgemäß nach der bis zum 31. Dezember 2018 erdienten festen Anwartschaft. Zum Bilanzstichtag belief sich der Barwert der Pensionsverpflichtungen nach HGB für Herrn Marx auf TEUR 258 (2017: TEUR 330). Im Berichtsjahr wurden regulär - 86 T€ (2017: 40 T€) als Personalaufwand und 14,4 T€ (2017: 11 T€) als Zinsaufwand ergebniswirksam berücksichtigt. Der zugrundeliegende Zinssatz für das Geschäftsjahr 2018 beträgt 3,21 %. Des Weiteren erhielt Herr Marx Sachbezüge im Wert von 5,9 T€.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Durch Beschluss der Hauptversammlung am 22. Juni 2007 wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2007 die feste jährliche Vergütung jedes Mitglieds des Aufsichtsrats auf 18.000,00 € und die Vergütung für die Tätigkeit in einem Ausschuss auf 3.650,00 € erhöht. Seit dem 1. Juli 2007 erhalten die Vorsitzenden der Ausschüsse das Doppelte der Vergütung für die Tätigkeit in einem Ausschuss, der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte der sich hiernach ergebenden Bezüge.

Der variable Anteil der Aufsichtsratsvergütung ist abhängig von der im Berichtsjahr ausgeschütteten Dividende. Für jedes volle ausgeschüttete Prozent Dividende, das über 20% vom Grundkapital je Aktie hinausgeht, werden 800,00 € bezahlt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2008 wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2008 festgelegt, dass diese zusätzliche Vergütung maximal das Doppelte der festen jährlichen Vergütung des Mitglieds des Aufsichtsrats bzw. der festen jährlichen Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie für Ausschussmitglieder ferner das Doppelte der zusätzlichen Vergütung für eine Tätigkeit in einem Ausschuss bzw. für eine Vorsitzendentätigkeit in einem Ausschuss beträgt.

Die Festvergütung für den Aufsichtsrat betrug im Berichtsjahr insgesamt 227,5 T€ (2017: 227,5 T€). Eine variable Vergütung wurde im Berichtsjahr nicht bezahlt (2017: 24,0 T€).

in Tausend €

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in Tausend € Aufsichtsrat Festvergütung Vergütung für Ausschusstätigkeit Variable Vergütung Summe
Peter Leischner 24,0 9,7 0,0 33,7
Heiko Stallbörger 24,0 14,6 0,0 38,6
Heike Dannenbauer 18,0 3,7 0,0 21,7
Klaus Erker 18,0 3,7 0,0 21,7
Heinz Grund 18,0 3,7 0,0 21,7
Waltraud Hertreiter 12,0 4,8 0,0 16,8
Rudolf Meier 18,0 3,7 0,0 21,7
Andreas Müller 6,0 1,2 0,0 7,2
Dr. Renate Neumann-Schäfer 6,0 2,4 0,0 8,4
Nikolaus Simeonidis 18,0 0,0 0,0 18,0
Jürgen Wild 18,0 0,0 0,0 18,0
Summe 180,0 47,5 0,0 227,5

Die R. STAHL AG hat für den Vorstand und den Aufsichtsrat keine Aktienoptionspläne oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme aufgelegt.

Gesamtbezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands und ehemaliger Geschäftsführer

Für ehemalige Mitglieder des Vorstands, ehemalige Geschäftsführer und ihre Hinterbliebenen betrugen die Bezüge im Geschäftsjahr 2018 TEUR 412,3 (2017: TEUR 287,5).

Der Barwert der Pensionsverpflichtungen nach HGB für ehemalige Mitglieder des Vorstands, ehemalige Geschäftsführer und ihre Hinterbliebenen beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 6.752 (2017: TEUR 3.742).

Beteiligungsverhältnisse

Die gesondert dargestellte Entwicklung der Unternehmen, an denen die R. STAHL AG mindestens den fünften Teil der Anteile und alle Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, bei denen die R. STAHL AG mindestens fünf Prozent der Stimmrechte hält (Anteilsbesitz), ist integraler Bestandteil des Anhangs und wird in der Anlage II aufgeführt.

Corporate Governance

Den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde im vergangenen Geschäftsjahr bis auf Abweichungen in einzelnen Punkten entsprochen. Auch künftig soll der Großteil der Empfehlungen eingehalten werden. Eine Entsprechenserklärung hierzu ist vorhanden und auf der Website des Unternehmens (www.r-stahl.com) unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/Corporate Governance/Erklärung zur Unternehmensführung jederzeit öffentlich zugänglich.

Mitarbeiter

Im Durchschnitt wurden während des Geschäftsjahres 37 Angestellte beschäftigt.

Konzernverhältnisse

Die R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg, ist Obergesellschaft eines Konzerns, der unter ihrer einheitlichen Leitung zusammengefasst ist. Zum 31. Dezember wurde ein Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und ein Konzernlagebericht aufgestellt. Die Offenlegung des Jahres- und Konzernabschlusses der R. STAHL AG erfolgt im Bundesanzeiger.

Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Aus den der R. Stahl Aktiengesellschaft zugegangenen Stimmrechtsmitteilungen ergeben sich folgende Beteiligungen am Kapital der R. Stahl Aktiengesellschaft, die die genannten Anteile der Stimmrechte erreichen, überschreiten oder unterschreiten (Inhalt der Meldungen):

Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, Deutschland hat uns am 22. November 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Am Bahnhof 30, 74638 Waldenburg, Deutschland am 21. November 2012 die Schwelle von 5 % überschritten hat und 5,02 % (323.000 der insgesamt 6.440.000 Stimmrechte) an diesem Tag betrug.

Davon sind der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH 5,00 % (322.000 Stück der insgesamt 6.440.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteile an der R. STAHL AG 3 % oder mehr betragen, werden der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH Stimmrechte zugerechnet:

Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte.

Die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn (Deutschland), hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. Mai 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland am 29. Mai 2014 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 4,96 % (das entspricht 319.577 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Norman Rentrop, Deutschland, hat uns am 21. August 2014 als Korrektur der Meldung vom 15. August 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, am 29. Mai 2014 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,96 % (das entspricht 319.577 Stimmrechten) betragen hat. 4,96 % der Stimmrechte (das entspricht 319.577 Stimmrechten) sind Herrn Rentrop gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV.

Darüber hinaus sind Herrn Rentrop von diesen 4,96 % der Stimmrechte (das entspricht 319.577 Stimmrechten) 4,65 % der Stimmrechte (das entspricht 299.238 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV.

Die RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18. August 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. Stahl AG, Waldenburg, Deutschland am 17. August 2015 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,08 % (das entspricht 648.979 Stimmrechten) betragen hat.

Die RAG-Stiftung, Essen, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18. August 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. Stahl AG, Waldenburg, Deutschland am 17. August 2015 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,08 % (das entspricht 648.979 Stimmrechten) betragen hat. 10,08 % der Stimmrechte (das entspricht 648.979 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der R.Stahl AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH.

Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 14. Oktober 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. Stahl AG, Waldenburg, Deutschland am 9. Oktober 2015 die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,21 % (das entspricht 335.267 Stimmrechten) betragen hat. 4,63 % der Stimmrechte (das entspricht 298.046 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Tübingen, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18. Januar 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. Stahl AG, Waldenburg, Deutschland am 26. November 2015 die Schwelle von 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Tübingen, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22. Juli 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. Stahl AG, Waldenburg, Deutschland am 2. Juli 2016 die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,79 % (das entspricht 630.289 Stimmrechten) betragen hat. Aufgrund der erneuten Gesetzesänderung durch das 1. FiMalloG ist die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte nach § 1 Abs. 3 und 41 Abs. 4g WpHG als Anleger eines offenen Spezialinvestmentvermögens verpflichtet, ihren zum Stichtag 2. Juli 2016 gehaltenen Stimmrechtsanteil wieder offenzulegen.

R. Stahl AG

03.04.2018

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

R. Stahl AG

Am Bahnhof 30

74638 Waldenburg

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

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X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
  Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
  Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
  Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll
Name: Registrierter Sitz und Staat:
Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Frankfurt am Main
Deutschland

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung:

27.03.2018

6. Gesamtstimmrechtsanteile

scroll
Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
neu 4,81 % 0,00 % 4,81 % 6440000
letzte Mitteilung 5,21 % n/a % 5,21 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

scroll
ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
DE000A1PHBB5 0 309638 0 % 4,81 %
Summe 309638 4,81 %

b.1 Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll
Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
        %
    Summe   %

b.2 Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

scroll
Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
          %
      Summe   %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

scroll
X Unternehmen Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
  Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
scroll
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
       

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

scroll
Datum der Hauptversammlung:  
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

R. Stahl AG

10.04.2018

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

R. Stahl AG

Am Bahnhof 30

74638 Waldenburg

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

scroll
X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
  Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
  Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
  Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll
Name: Registrierter Sitz und Staat:
Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Frankfurt am Main
Deutschland

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung:

05.04.2018

6. Gesamtstimmrechtsanteile

scroll
Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
neu 2,79 % 0,00 % 2,79 % 6440000
letzte Mitteilung 4,81 % 0,00 % 4,81 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

scroll
ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
DE000A1PHBB5   179638 % 2,79 %
Summe 179638 2,79 %

b.1 Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll
Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
        %
    Summe   %

b.2 Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

scroll
Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
          %
      Summe   %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

scroll
X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
  Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
scroll
Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
       

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

scroll
Datum der Hauptversammlung:  
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

Das Aktionärskonsortium der R. STAHL AG, bestehend aus den nachstehend aufgeführten Konsorten, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG freiwillig mitgeteilt, dass jeder der nachfolgend genannten Konsorten am 10. Juli 2006 weiterhin mehr als 25 % der Stimmrechte an der R. STAHL AG hielt, und dass ihnen am 10. Juli 2006 jeweils folgende Stimmrechte zustanden:

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Name des Konsorten Staat Individueller Stimmrechtsanteil Nach § 22 Abs. 2 S. 1 WpHG zuzurechnende Stimmrechte Gesamtzahl der Stimmrechte nach §§ 21, 22 WpHG
Ina Isabelle Stallbörger BRD 4,10% 32,91% 37,01%
Barbara Stahl BRD 2,35% 34,22% 36,57%
Gabriele Swedan USA 3,28% 32,74% 36,02%
Dr. Nadya Swedan USA 0,16% 35,88% 36,04%
Mark Swedan USA 0,14% 35,88% 36,02%
Hansjörg Stahl BRD 3,63% 32,48% 36,11%
Rolf-Dieter Zaiser BRD 2,03% 36,01% 38,04%
Axel Zaiser BRD 2,03% 36,01% 38,04%
Inge Schmid BRD 1,18% 35,64% 36,82%
Katja Dörr-Zaiser*) BRD 1,10% 35,19% 36,29%
Valentina Zaiser BRD 0,28% 35,82% 36,09%
Hansjörg Zaiser BRD 0,55% 36,00% 36,55%
Andrea Griebler BRD 0,35% 36,00% 36,35%
Steffen-Hans Zaiser BRD 0,42% 35,69% 36,11%
Rosemarie Heufer BRD 1,55% 35,25% 36,80%
Corinna Heufer BRD 0,25% 35,78% 36,03%
Isabel Speck BRD 0,47% 35,78% 36,25%
Reinhard Stahl BRD 0,41% 35,63% 36,04%
Ute Müller BRD 3,97% 32,92% 36,89%
Achim Müller BRD 0,01% 36,01% 36,02%
Ingrid Ebert BRD 1,06% 35,46% 36,52%
Dr. Susan Honerla BRD 0,61% 35,64% 36,25%
Martin Ebert BRD 0,68% 35,34% 36,02%
Anja Somogyi BRD 0,57% 35,46% 36,03%
Peter Zinser BRD 2,98% 33,85% 36,83%
Heike Dannenbauer BRD 0,31% 35,71% 36,02%
Kristin Schwarz BRD 0,34% 35,71% 36,06%
Maren Zinser BRD 0,34% 35,68% 36,02%
Klaus Zinser BRD 3,28% 33,53% 36,81%
Dr. Frank Linnartz BRD 1,89% 34,13% 36,02%
Erika Marwitz BRD 2,44% 33,93% 36,37%
Christa Leischner BRD 0,69% 35,55% 36,24%
Dr. Eckart Leischner BRD 0,02% 36,02% 36,03%
Peter Leischner BRD 0,54% 35,86% 36,40%
Lutz Leischner BRD 0,50% 35,88% 36,37%
Karen Halank BRD 0,15% 35,88% 36,02%
Hildegard Stahl BRD 0,04% 35,98% 36,02%
Helgard Hahn BRD 0,97% 35,06% 36,02%
Sibylle Wegmann BRD 0,12% 35,91% 36,02%
Oliver Stahl BRD 0,12% 35,91% 36,02%
Raphael Stahl BRD 0,12% 35,91% 36,02%
Phillip Stahl BRD 0,12% 35,91% 36,02%
Kilian Stahl USA 0,12% 35,91% 36,02%
Yvonne Stahl USA 0,12% 35,91% 36,02%
Hans-Volker Stahl BRD 5,17% 33,18% 38,35%
Prof. Dr. Hans-Werner Stahl BRD 0,08% 35,96% 36,04%

*) Von den nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechneten Stimmrechten werden 0,28% auch nach § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.

Im Aktionärskonsortium haben sich seit 10. Juli 2006 folgende Veränderungen ergeben:

Frau Helgard Hahn, München, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 5. Mai 2008 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) beträgt. Die Unterschreitung der vorgenannten Schwellen folgt daraus, dass der bisherige Zurechnungstatbestand nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG entfallen ist.

Herr Axel Zaiser, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. Januar 2009 die Schwelle(n) von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,03 % (131.005 Stimmrechte) beträgt. Dazu hat die Gesellschaft folgenden Hinweis veröffentlicht: Die Meldepflicht besteht, weil zum Stichtag die Zurechnung von Stimmrechten entfällt. Die tatsächlich von Herrn Axel Zaiser gehaltene Zahl der Aktien bleibt dagegen unverändert.

Herr Pablo Zinser, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Am Bahnhof 30, 74638 Waldenburg, Deutschland, am 10. August 2009 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 % 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und seit diesem Tag durchgehend bis heute 47,40 % beträgt. Hiervon werden ihm 47,40 % (dies entspricht 3.052.684 Stück) Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet.

Herr Rolf-Dieter Zaiser, Deutschland, hat uns am 7. Januar 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. Januar 2010 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,03 % (131.005 Stimmrechte) beträgt.

Frau Inge Schmid, Deutschland, hat uns am 7. Januar 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. Januar 2010 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 1,18 % (75.755 Stimmrechte) beträgt.

Frau Katja Dörr-Zaiser, Deutschland, hat uns am 7. Januar 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. Januar 2010 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 1,10 % (70.875 Stimmrechte) beträgt.

Frau Valentina Zaiser, Deutschland, hat uns am 7. Januar 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. Januar 2010 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,28 % (17.720 Stimmrechte) beträgt.

Herr Jochen Stahl, Deutschland, hat uns am 6. Juni 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 30. Mai 2011 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 % 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und seit diesem Tag durchgehend bis heute 42,43 % (dies entspricht 2.732.737 Stück) beträgt.

Davon sind Herrn Jochen Stahl 42,42 % (2.732.137 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl.

Frau Anke Linnartz, Deutschland, hat uns am 7. Februar 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 27. Januar 2012 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,84 % (dies entspricht 2.694.434 Stück) beträgt.

Davon sind Frau Anke Linnartz 41,83 % (2.693.934 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl.

Herr Andreas Müller, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 1. Februar 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,52 % (dies entspricht 2.673.797 Stück) beträgt.

Davon sind Herrn Andreas Müller 41,51 % (2.673.017 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl.

Frau Christine Müller-Edwards, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 1. Februar 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,52 % (dies entspricht 2.673.797 Stück) beträgt.

Davon sind Frau Christine Müller-Edwards 41,50 % (2.672.617 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl.

Frau Michaela Pertz, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 1. Februar 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,52 % (dies entspricht 2.673.797 Stück) beträgt.

Davon sind Frau Michaela Pertz 41,51 % (2.673.017 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl.

Herr Stefan Müller, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 1. Februar 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,52 % (dies entspricht 2.673.797 Stück) beträgt.

Davon sind Herrn Stefan Müller 41,51 % (2.672.957 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl.

Frau Anita Stahl, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 15. April 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,61 % (dies entspricht 2.679.897 Stück) beträgt.

Davon sind Frau Anita Stahl 41,60 % (2.678.747 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet. Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl.

Herr Kilian Stahl, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, am 1. April 2014 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % unterschritten hat und 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.

Frau Yvonne Stahl, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, am 9. Juli 2014 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % unterschritten hat und 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt.

Herr Arwed J. Ebert, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15. April 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 15. April 2015 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,64 % (dies entspricht 2.681.387 Stück) beträgt.

Davon sind Herrn Arwed J. Ebert 41,63 % (2.680.977 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet. Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Hans-Volker Stahl.

Herr Sebastian Stahl, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15. Juli 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland am 15. Juli 2015 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 41,69 % (dies entspricht 2.684.909 Stimmrechten) betragen hat.

41,69 % der Stimmrechte (das entspricht 2.684.709 Stimmrechten) sind Herrn Stahl gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der R. Stahl AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Hans-Volker Stahl.

Frau Gabriele Swedan, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 6. Juli 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG am 01. Juli 2016 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,35 % (151.460 Stimmrechte) betragen hat.

- Frau Dr. Nadya Swedan, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 6. Juli 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG am 1. Juli 2016 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,47 % (30.000 Stimmrechte) betragen hat.

Herr Mark Swedan, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 6. Juli 2016 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG am 1. Juli 2016 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,02 % (1.000 Stimmrechte) betragen hat.

Frau Petra Schmid, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 6. November 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland am 1. November 2017 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 38,58 % (dies entspricht 2.484.801 Stimmrechten) betragen hat.

38,58 % der Stimmrechte (das entspricht 2.484.301 Stimmrechten) sind Frau Schmid gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der R. Stahl AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Hans-Volker Stahl.

Herr Jens-Holger Stahl, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 6. November 2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland am 1. November 2017 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 38,58 % (dies entspricht 2.484.801 Stimmrechten) betragen hat.

38,57 % der Stimmrechte (das entspricht 2.483.801 Stimmrechten) sind Herrn Stahl gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der R. Stahl AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Hans-Volker Stahl.

Herr Raban Ebert, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 6. November 2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland am 1. November 2017 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 38,58 % (dies entspricht 2.484.801 Stimmrechten) betragen hat.

38,58 % der Stimmrechte (das entspricht 2.484.391 Stimmrechten) sind Herrn Ebert gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der R. Stahl AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Hans-Volker Stahl.

R. Stahl AG

07.01.2019

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

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Name: R. Stahl AG
Straße, Hausnr.: Am Bahnhof 30
PLZ: 74638
Ort: Waldenburg Deutschland
Legal Entity Identifier (LEI): 5299001GNOTPZ0J9QN67

2. Grund der Mitteilung

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X Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
  Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
  Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
X Sonstiger Grund: Beitritt zum Konsortium der Familienaktionäre und dadurch Zurechnung von Stimmrechten der Konsorten

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Natürliche Person (Vorname, Nachname): Dennis Stahl

Geburtsdatum: 30.04.1989

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

Ina Isabelle Stallbörger

Hansjörg Stahl

Ute Müller

Hans-Volker Stahl

5. Datum der Schwellenberührung:

01.01.2019

6. Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimm- rechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7. b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7. b.) -Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
neu 39,11 % 0 % 39,11 % 6440000
letzte Mitteilung n/a % n/a % n/a % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33 34 WpHG)

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ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
DE000A1PHBB5 16210 2502505 0,25 % 38,86 %
Summe 2518715 39,11 %

b.1 Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

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Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
        %
    Summe   %

b.2 Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

scroll
Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
          %
      Summe   %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

scroll
X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.
  Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
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Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
       

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:

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Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

10. Sonstige Erläuterungen:

Datum

03.01.2019

R. Stahl AG

07.01.2019

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

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Name: R. Stahl AG
Straße, Hausnr.: Am Bahnhof 30
PLZ: 74638
Ort: Waldenburg Deutschland
Legal Entity Identifier (LEI): 5299001GNOTPZ0J9QN67

2. Grund der Mitteilung

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X Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
  Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten
  Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
X Sonstiger Grund: Beitritt zum Konsortium der Familienaktionäre und dadurch Zurechnung von Stimmrechten der Konsorten

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Natürliche Person (Vorname, Nachname): Patrick Stahl

Geburtsdatum: 30.04.1989

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

Ina Isabelle Stallbörger

Hansjörg Stahl

Ute Müller

Hans-Volker Stahl

5. Datum der Schwellenberührung:

01.01.2019

6. Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
neu 39,11 % 0% 39,11 % 6440000
letzte Mitteilung n/a % n/a % n/a % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

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ISIN absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
DE000A1PHBB5 16200 2502515 0,25 % 38,86 %
Summe 2518715 39,11 %

b.1. Instrumente i.S d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

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Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
        %
    Summe   %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

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Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
          %
      Summe   %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

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X die Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.
  Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:
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Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
       

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:

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Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
% % %

10. Sonstige Erläuterungen:

Datum

03.01.2019

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.

 

Waldenburg, 28. März 2019

R. Stahl Aktiengesellschaft
Vorstand

Dr. Mathias Hallmann

Volker Walprecht

Entwicklung des Anlagevermögens
der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg
im Geschäftsjahr 2018

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Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 31.12.2017 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 1.257.032,60 216.695,55 0,00 1.473.728,15
2. Geleistete Anzahlungen 1.236.347,51 204.087,74 0,00 1.440.435,25
  2.493.380,11 420.783,29 0,00 2.914.163,40
II. Sachanlagen        
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.314.248,07 2.830,00 525.573,70 8.791.504,37
2. Technische Anlagen und Maschinen 62.000,00 0,00 0,00 62.000,00
3. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 121.113,19 16.410,00 3.377,85 134.145,34
  9.497.361,26 19.240,00 528.951,55 8.987.649,71
III. Finanzanlagen        
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 91.666.097,02 244.528,67 0,00 91.910.625,69
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.030.438,28 6.006.832,39 3.100.000,00 8.937.270,67
3. Beteiligungen 7.139.341,13 0,00 0,00 7.139.341,13
  104.835.876,43 6.251.361,06 3.100.000,00 107.987.237,49
  116.826.617,80 6.691.384,35 3.628.951,55 119.889.050,60
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Abschreibungen
Stand am 31.12.2017 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 478.324,60 234.216,55 0,00 712.541,15
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
  478.324,60 234.216,55 0,00 712.541,15
II. Sachanlagen        
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 7.424.162,05 145.129,00 525.573,70 7.043.717,35
2. Technische Anlagen und Maschinen 50.624,00 2.844,00 0,00 53.468,00
3. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 82.117,19 15.990,00 3.377,85 94.729,34
  7.556.903,24 163.963,00 528.951,55 7.191.914,69
III. Finanzanlagen        
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 24.615.870,32 1.136.939,82 1.072.747,33 24.680.062,81
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 2.380.000,00 0,00 2.380.000,00
3. Beteiligungen 53.582,88 0,00 0,00 53.582,88
  24.669.453,20 3.516.939,82 1.072.747,33 27.113.645,69
  32.704.681,04 3.915.119,37 1.601.698,88 35.018.101,53
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Buchwert
Stand am 31.12.2018 Stand am 31.12.2017
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 761.187,00 778.708,00
2. Geleistete Anzahlungen 1.440.435,25 1.236.347,51
  2.201.622,25 2.015.055,51
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.747.787,02 1.890.086,02
2. Technische Anlagen und Maschinen 8.532,00 11.376,00
3. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 39.416,00 38.996,00
  1.795.735,02 1.940.458,02
III. Finanzanlagen    
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 67.230.562,88 67.050.226,70
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.557.270,67 6.030.438,28
3. Beteiligungen 7.085.758,25 7.085.758,25
  80.873.591,80 80.166.423,23
  84.870.949,07 84.121.936,76

Angaben zum Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2018

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Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital Eigenkapital Jahresergebnis
in % in TEUR 3) in TEUR 4)
Inländische Unternehmen      
R. Stahl Beteiligungsgesellschaft mbH, Waldenburg 100,00 66 1
R. STAHL Camera Systems GmbH, Köln 100,00 -749 -191
GGF - Gesellschaft für Grundstücksvermietung und Finanzierungsvermittlung mbH, Waldenburg 100,00 382 0 1)
R. STAHL HMI Systems GmbH, Köln 100,00 4.235 0 1)
R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg 100,00 10.419 0 1)
R. Stahl Services GmbH, Waldenburg 100,00 1.132 223
Abraxas Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Mainz 49,58 -2.138 165
R. STAHL LECTIO GmbH, Waldenburg 100,00 336 0 1)
R. STAHL SUPERA GmbH, Waldenburg 100,00 660 0 1)
Ausländische Unternehmen      
R. STAHL Gulf FZCO, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) 100,00 245 0
R. STAHL MIDDLE EAST FZE, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) 100,00 11 -683
R. STAHL Nissl GmbH, Wien (Österreich) 100,00 0 -450
R. STAHL Australia Pty Ltd, Sutherland (Australien) 100,00 -396 -136
STAHL N.V., Dendermonde (Belgien) 100,00 516 8
STAHL EQUIPAMENTOS INDUSTRIAIS LTDA - ME, Sao Paulo (Brasilien) 100,00 0 2) 0 2)
R. STAHL DO BRASIL COMERCIO E IMPORTACAO DE EQUIPAMENTOS ELETRICO-ELETRONICOS LTDA., Sao Caetano (Brasilien) 100,00 290 -112
R. STAHL, LTD., Edmonton (Kanada) 100,00 1.688 -187
R. STAHL Schweiz AG, Magden (Schweiz) 100,00 1.164 13
R. STAHL (HONGKONG) CO., LIMITED, Hongkong (China) 100,00 498 294
R. STAHL EX-PROOF (SHANGHAI) CO., LTD., Shanghai (China) 100,00 409 -160
R. STAHL France SAS, Avignon (Frankreich) 100,00 1.011 393
R. STAHL LIMITED, Birmingham (Großbritannien) 100,00 1.734 356
R. STAHL PRIVATE LIMITED, Chennai (Indien) 100,00 12.882 -437
R. STAHL SRL., Peschiera Borromea (Italien) 100,00 1.524 544
R. STAHL K.K., Kawasaki (Japan) 100,00 652 -89
R. STAHL LLP, Atyrau (Kasachstan) 100,00 107 84
R. STAHL.CO., LTD, Seoul (Korea) 100,00 279 4
R. STAHL ENGINEERING & MANUFACTURING SDN. BHD., Selangor (Malaysia) 100,00 572 339
E. M.-Stahl B.V., Hengelo (Niederlande) 100,00 0 2) 0 2)
Electromach B.V., Hengelo (Niederlande) 100,00 15.117 131
R. STAHL NORGE AS, Stavanger (Norwegen) 100,00 14.582 17
R. STAHL TRANBERG AS, Stavanger (Norwegen) 100,00 5.495 -161
ZAVOD Goreltex, Sankt Petersburg (Russische Föderation) 25,00 22.695 3.829
000 R. Stahl, Moskau (Russische Föderation) 60,00 368 182
R. Stahl Svenska Aktiebolag, Järfälla (Schweden) 100,00 982 222
R. Stahl PTE LTD., Singapur (Singapur) 100,00 -1.719 85
INDUSTRIAS STAHL, S.A., Madrid (Spanien) 100,00 1.137 307
ESACO (PTV) LTD, Edenvale (Südafrika) 35,00 870 -4
R. STAHL, INC., Houston/Texas (USA) 100,00 -3.349 -1.363

1) nach Ergebnisabführung bzw. Verlustübernahme

2) inaktive Gesellschaft

3) Umrechnung zu Stichtagskursen

4) Umrechnung zu Jahresdurchschnittskursen

Zusammengefasster Lagebericht der

R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. STAHL-Konzerns

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

GESCHÄFTSMODELL

Normen und Regulierungen im Explosionsschutz

In vielen unserer Lebens- und Arbeitsbereiche treffen wir auf brennbare Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe: als Treibstoff für Kraftfahrzeuge, als Energieträger zur Erzeugung von Strom und Heizwärme, als Rohstoffe in der chemischen Industrie. Um Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren, erfordern diese Stoffe eine sorgsame Handhabung. Ein besonders großes Gefahrenpotenzial entsteht, wenn sich brennbare Stoffe mit Sauerstoff aus der Umgebungsluft innerhalb spezifischer Mengenverhältnisse, den sogenannten Explosionsgrenzen, mischen. Entzünden sich solche Mischungen, löst dies eine sofortige Explosion aus — oft mit erheblichen Personen- und Sachschäden. Lange unterschätzt wurde insbesondere die von brennbaren Stäuben ausgehende Gefahr— kaum jemand erwartet, dass beispielsweise in der Nahrungsmittelindustrie verwendetes Speisemehl oder in holzverarbeitenden Betrieben anfallendes Sägemehl tatsächlich explodieren kann. Bei der Vermischung mit Sauerstoff steht die von solchen Stäuben ausgehende Gefahr jedoch derjenigen aus flüssigen Brennstoffen wie Benzin oder brennbaren Gasen wie Erdgas oder Wasserstoff in nichts nach. Wie beeindruckend das Ausmaß von Staubexplosionen sein kann, zeigt die Filmindustrie, die sie kontrolliert für pyrotechnische Effekte nutzt.

Aufgrund der gravierenden Folgen, die unzureichender Explosionsschutz haben kann, unterliegen die technischen Anforderungen beim gewerbsmäßigen Umgang mit brennbaren Stoffen hohen regulatorischen Auflagen, die sich regional stark unterscheiden. So werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Richtlinien 2014/34/EU sowie 1999/92/EG (ATEX-Richtlinien) angewendet, während in den USA der National Electrical Code (NEC) und in Kanada der Canadian Electrical Code (CEC) die Errichtung elektrischer — auch explosionsgeschützter — Anlagen dominiert. Beide Standards differieren in ihren technischen Ausführungen erheblich; ein Grund dafür ist, dass das NEC-System in seinen Ursprüngen an den Aufbau verrohrter Wasser- und Gasleitungen angelehnt war. Weitere nationale Regelungen erhöhen die Normen- und Richtlinienvielfalt zusätzlich. Mit dem Ziel, einen freien globalen Warenverkehr zu ermöglichen, arbeitet die für die weltweite Normierung auf dem Gebiet der Elektrotechnik zuständige International Electrotechnical Commission (IEC) daher an international gültigen Zulassungsbedingungen für elektrische Geräte im Bereich Explosionsschutz. Und dies sehr erfolgreich: Die aus ihrer Arbeit abgeleiteten Normen der Reihe IEC 60079 sowie das dazugehörige Konformitätsbewertungssystem IECEx, die sich technisch sehr nah an den europäischen ATEX-Richtlinien bewegen, haben sich zum weltweit gültigen und zunehmend anerkannten Standard entwickelt. Seit einigen Jahren erkennt auch die für die US-amerikanischen Offshore-Installationen zuständige US Coastguard IECEx-zertifizierte Produkte für Offshore-Anlagen an.

R. STAHL zählt zu den weltweit führenden Anbietern von Produkten und Lösungen für den Explosionsschutz auf Basis der relevanten IEC- und europäischen Standards. Als Technologieführer gestalten wir deren Weiterentwicklung aktiv mit und tragen so zur weltweiten Harmonisierung und Verbesserung von Sicherheitsstandards bei. Eine unserer Kernkompetenzen ist dabei insbesondere auch die Bereitstellung der im Explosionsschutz so wichtigen Zertifizierungen von Komponenten und Systemen.

Markt mit hohen Eintrittsbarrieren

Wie wichtig höchste Sicherheitsmaßstäbe und kompromisslose Zuverlässigkeit im Explosionsschutz sind, zeigt sich leider ganz besonders dann, wenn sie fehlen. Ein einziger Funke auf einer Ölbohrinsel oder in einer chemischen Industrieanlage reicht aus, um Explosionen mit fatalen Folgen auszulösen. Das gesellschaftliche Verlangen nach sicheren, umweltverträglichen und nachhaltigen industriellen Prozessen ist daher groß und führt in allen Bereichen der Sicherheitstechnik zu weltweit steigenden Anforderungen, auch und insbesondere im Bereich des Explosionsschutzes.

Das eröffnet einerseits — neben der weltweit wachsenden Bedeutung des IECEx-Zertifizierungssystems — weitere Wachstumspotenziale für R. STAHL. Andererseits stellen diese zunehmenden Anforderungen erhebliche Markteintrittsbarrieren für potenzielle neue Wettbewerber dar, denn Kompetenz und Reputation von Anbietern sicherheitskritischer Explosionsschutzprodukte und -systeme spielen bei den Kunden eine große Rolle: Wer sich in diesem Markt etablieren will, muss das Vertrauen in die Kompetenz und Verlässlichkeit seiner Produkte über Jahre aufbauen. Bei großen Projekten mit im Verhältnis zu den Gesamtkosten in der Regel geringen Kosten für den Explosionsschutz favorisieren Auftraggeber daher international renommierte und erfahrene Anbieter mit aussagefähiger Historie ihrer Gesamtsystemkompetenz. Analog dazu sind anspruchsvolle Zertifizierungsvorschriften eine weitere Hürde für neue Anbieter. Der hohe bürokratische Aufwand, den der Nachweis der Einhaltung verschiedener Normen und Standards im Explosionsschutz erfordert, unterstützt so eine hohe Kundenloyalität und -bindung.

R. STAHL — Produkte und Lösungen von höchster Qualität und Sicherheit für den Explosionsschutz

Unsere elektrotechnischen Produkte und komplexen Systeme sind darauf ausgerichtet, Mensch, Anlagen und Umwelt vor den Gefahren, die sich aus ungewollten Explosionen ergeben, mit höchster Zuverlässigkeit zu schützen. Sie werden vor allem in der Öl- und Gasindustrie sowie der Chemie- und Pharmaindustrie eingesetzt. Auf Basis der von uns angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind wir weltweit einer der drei größten Anbieter von Explosionsschutz-Lösungen, im Systemgeschäft sind wir die Nummer 1. Unsere Lösungen decken dabei alle Wertschöpfungstiefen im Explosionsschutz ab: Einzelkomponenten wie Schalter und Signalgeräte für einfache Anwendungen, Steuerkästen und Anlagensteuerungen zur Verteilung elektrischer Energie, komplexe Systeme für Großprojekte, beispielsweise in den Bereichen der Öl- und Gasförderung oder der (Petro-) Chemie. Bei Lichtlösungen für explosionsgeschützte Bereiche auf Basis der energieeffizienten LED-Technologie sind wir weltweiter Marktführer — vom Handscheinwerfer bis hin zu spezifischen Beleuchtungssystemen für Hubschrauberlandeplätze auf Bohrinseln (Helideck). Darüber hinaus haben wir ein leistungsstarkes Portfolio für Automatisierungslösungen zur Steuerung und Überwachung von technischen Anlagen im Angebot, darunter das marktführende Remote-I/O-System IS1+ sowie Bedieneinheiten und Kamerasysteme. Deren Nachfrage wird getrieben von der weiter zunehmenden Digitalisierung und Automatisierung industrieller Prozesse: der „Industrie 4.0". Auch unsere Kompetenz im Systemgeschäft, bei dem es um Lösungen für komplexe individuelle Problemstellungen und Kundenanforderungen aus einer Hand geht, ist weltweit einmalig. Eine wesentliche Säule ist dabei unsere Engineering- und Beratungskompetenz, die wir durch Serviceleistungen laufend ergänzen. Alle unsere Produkte und Leistungen erfüllen die höchsten Sicherheitsmaßstäbe, die das Ergebnis unserer nahezu 100-jährigen Erfahrung im Explosionsschutz widerspiegeln.

Sieben Produktionsstandorte und weltweites Vertriebsnetz im R. STAHL-Konzern

Muttergesellschaft des R. STAHL-Konzerns ist die R. Stahl Aktiengesellschaft in Waldenburg (im Folgenden R. STAHL AG); sie gibt die strategische Ausrichtung der Tochtergesellschaften vor und nimmt die Steuerungsfunktion im Konzern wahr. Darüber hinaus ist sie konzerninterner Dienstleister und steht den Tochtergesellschaften beratend zur Seite. Eine Übersicht der zum Konzern gehörenden Standorte findet sich in der Aufstellung des Anteilsbesitzes.

Die R. STAHL AG unterliegt deutschem Recht und wird nach dem dualistischen System mit Vorstand und Aufsichtsrat geführt. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden Dr. Mathias Hallmann und Volker Walprecht. Der Aufsichtsrat der R. STAHL AG, dem gemäß Drittelbeteiligungsgesetz drei Arbeitnehmervertreter angehören, besteht aus neun Mitgliedern. Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand zu bestellen und ihn abzuberufen, ihn zu kontrollieren und zu beraten sowie den Jahresabschluss festzustellen. Detaillierte Informationen zur Corporate Governance und zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sind im vorliegenden Geschäftsbericht im Bericht des Aufsichtsrats sowie auf unserer Website www.r-stahl.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/ Corporate Governance verfügbar.

Zum Ende des Jahres 2018 gehörten 34 Gesellschaften in allen wichtigen Regionen in Europa, im asiatisch-pazifischen Raum und in Nord- und Südamerika zum R. STAHL-Konzern. Zusätzlich sind wir mit weltweit ca. 50 Vertriebsrepräsentanzen im Markt vertreten. Unsere Produktionskapazitäten haben wir an sieben Standorten mit unterschiedlichen Kernkompetenzen gebündelt: Leuchten und Signalgeräte werden vor allem in Weimar und im indischen Chennai gefertigt, während die Automatisierungstechnik-Produkte in Köln und am Stammsitz in Waldenburg entwickelt und hergestellt werden. In Waldenburg befindet sich außerdem der größte Teil der Komponentenfertigung für den Installationsbedarf wie beispielsweise Schalter, Klemmenkästen und Steckverbinder. Die Produktion kundenspezifischer Anlagen und komplexerer Explosionsschutzsysteme erfolgt außer in Waldenburg auch in den Tochtergesellschaften Electromach B. V. (Hengelo, Niederlande), R. STAHL TRANBERG AS (Stavanger, Norwegen) und R. STAHL Inc. (Houston, USA). Besonderer Kompetenzschwerpunkt des Standorts Hengelo ist dabei vor allem die Herstellung von Großcontainerlösungen, während in Stavanger der Fokus in erster Linie auf Produkten für den Schiffbau sowie die Öl- und Gasindustrie liegt.

Qualifiziertes und motiviertes Personal

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind für R. STAHL als weltweit operierendes, führendes Technikunternehmen ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Im Wettbewerb um leistungsfähige Fachkräfte bieten wir attraktive Konditionen, um für unsere Beschäftigten ein begehrter Arbeitgeber zu sein und um neue Mitarbeiter zu gewinnen. Das beginnt damit, Schülern und angehenden Schulabsolventen eine erste Orientierungshilfe bei der Berufswahl zu geben. Hierzu haben wir am Standort Waldenburg 2018 zusammen mit 15 weiteren ausbildenden Arbeitgebern der Region federführend einen Berufsinformationstag organisiert, den mehr als 200 Interessierte besuchten. Und auch unser Ausbildungsangebot kommt gut an: 2017 wurde unsere betriebliche Ausbildung am Standort Waldenburg erneut durch die IHK Heilbronn-Franken mit dem DUALIS-Siegel für besondere Exzellenz ausgezeichnet. Einer der Gründe: Wir legen größten Wert auf profunde, umfassende und den besten Standards entsprechende Qualität unserer Ausbildung. Zu unserem Angebot zählen unter anderem Arbeitsaufenthalte in unseren weltweiten Niederlassungen. Wir unterstützen besonders auch interessierte Frauen, sich für einen technikorientierten Berufsweg zu entscheiden. Um unseren Mitarbeitern beste Rahmenbedingungen zur Erreichung ihrer persönlichen beruflichen Ziele zu geben, bieten wir umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sportliche und medizinische Programme zum Erhalt der Gesundheit runden das Angebot ab.

Zum 31. Dezember 2018 waren im R. STAHL-Konzern 1.690 Mitarbeiter tätig (31. Dezember 2017: 1.763). Weitere 89 befanden sich in Ausbildung (31. Dezember 2017: 80), und 23 Mitarbeiter schlossen im Berichtsjahr eine Ausbildung oder ein Duales Studium ab (2017: 30). Die Anpassung unserer Belegschaft erfolgte vor allem im Rahmen unseres zu Jahresbeginn 2018 gestarteten Effizienzprogramms R. STAHL 2020, das wir auf den kommenden Seiten näher vorstellen.

ZIELE UND STRATEGIEN

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, nachhaltig und profitabel zu wachsen und so unseren Unternehmenswert kontinuierlich zu steigern. Hierzu entwickeln wir unser bestehendes Produkt- und Leistungsportfolio entlang der Bedürfnisse unserer Kunden durch Innovationen stetig weiter. Jüngstes Beispiel hierfür ist die Gehäuseserie EXpressure®, die auf einem revolutionären technologischen Funktionsprinzip beruht und Einsatzbereiche für Explosionsschutzprodukte erschließt, die bislang nur mit erheblichem höherem Aufwand zu bedienen waren. 2018 haben wir mit der Vermarktung von EXpressure® begonnen. Darüber hinaus bauen wir unsere Präsenz in Wachstumsmärkten aus und ziehen auch anorganisches Wachstum in Betracht. Ein wichtiges Ziel ist ferner die weitere Diversifizierung unserer Kundenbasis sowie die Etablierung wettbewerbsfähigerer Kostenstrukturen.

R. STAHL 2020

Besonders in schwierigeren Marktphasen hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass unsere Konzernstrukturen und -abläufe nicht tragfähig genug waren, um eine angemessene Profitabilität erwirtschaften zu können. Daher haben wir zu Beginn des Jahres 2018 das Effizienzprogramm „R. STAHL 2020" auf den Weg gebracht. Mit diesem Maßnahmenpaket stellen wir den Konzern in allen Bereichen moderner und schlanker auf. Ziel ist, die hohe Komplexität im Unternehmen abzubauen, die globale Konzernorganisation nach zentral gesteuerten Bereichsfunktionen auszurichten und die Effizienz unserer Prozesse und Systeme zu steigern. Wir schaffen damit die notwendigen Voraussetzungen und Handlungsspielräume, um die sich aus unseren Märkten ergebenden Chancen für nachhaltiges und profitables Wachstum künftig deutlich besser nutzen zu können.

Kernelemente von R. STAHL 2020 sind dabei:

• Die Schaffung einer globalen Konzernorganisation mit zentraler funktionaler Führung

Die zu Jahresbeginn 2018 entwickelte neue Organisationsstruktur haben wir zum 1. April eingeführt und im Berichtsjahr die Führungspositionen der ersten und zweiten Leitungsebene vollständig besetzt. Damit ist der Umbau der Organisation abgeschlossen. Alle Unternehmensbereiche werden von den Bereichsverantwortlichen aus der Konzernzentrale in Waldenburg heraus mit globaler funktionaler Gesamtverantwortung gesteuert.

• Die Optimierung des Produktportfolios

Ein schlankes und leistungsfähiges Produktportfolio bringt sowohl für Kunden als auch Lieferanten deutliche Vorteile. Während Lieferanten Kostenvorteile durch Skaleneffekte und geringere Komplexität entlang der gesamten Wertschöpfungskette erzielen, profitieren Kunden beispielsweise von höherer Verfügbarkeit und besserem Service.

Bei Anpassungen eines bestehenden Portfolios sind sowohl das Interesse des Lieferanten an einem gestrafften Angebot als auch der Kundenwunsch nach großer Lösungsvielfalt angemessen zu berücksichtigen. In der ersten Phase haben wir Produkte mit schwacher Verkaufshistorie identifiziert und aus dem Portfolio genommen. Dadurch konnten wir rund ein Drittel der Ende 2017 noch in unseren Systemen verfügbaren Produkte aus unseren Vertriebssystemen entfernen — und gleichzeitig den Umsatz steigern. Von den bereits begonnenen weiteren Maßnahmen, die wir bis Ende 2019 abschließen wollen, versprechen wir uns eine nochmalige Straffung in ähnlicher Größenordnung.

• Die Professionalisierung des Projekt- und Vertragsmanagements

Insbesondere bei Aufträgen mit hohem Volumen läuft die Vergabe durch den Kunden häufig im Rahmen von Ausschreibungen im Bieterverfahren. In den Entscheidungsprozess des Lieferanten, ob und wie Angebote zu Kundenanfragen abgegeben werden, fließen dabei neben Margenanforderungen auch strategische Überlegungen ein. Im Zuge von R. STAHL 2020 haben wir einen neuen systematischen und konzernweit gültigen Angebotsprozess eingeführt, der einerseits den Interessen unserer Kunden nach attraktiven Angeboten und andererseits unseren unterschiedlichen operativen und strategischen Zielsetzungen Rechnung trägt. In die gleiche Richtung entwickeln wir unser Vertragsmanagement weiter. Kernelement des Angebotsprozesses ist eine spezifische Risikobewertung unter Einbeziehung verschiedener Bewertungskriterien wie beispielsweise Preisanforderung, Historie der Kundenbeziehung oder auch Abgleich von gewünschter Lieferzeit und verfügbarer Produktionskapazität.

• Die Modernisierung der Beschaffungs- und Produktionsabläufe

Unsere sieben auf Kernkompetenzen fokussierten Produktionsstandorte bilden die Basis des weltweiten Produktionsnetzwerks. Im Zuge der zentralen Ausrichtung der Konzernfunktionen haben wir die weltweite Verantwortung und Steuerung dieses Netzwerks Anfang 2018 in der neu geschaffenen Funktion „Global Operations" gebündelt. Von dort aus treiben wir die Vereinheitlichung und Verschlankung unserer produktionsrelevanten Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette voran —von der Beschaffung, die wir in der ebenfalls neuen Funktion „Global Procurement" gebündelt haben, über die einzelnen Produktionsschritte bis hin zur Logistik. Dafür greifen wir auf leistungsfähige und etablierte Methoden des Lean Management zurück. Positiv wirkt sich darauf die Straffung unseres Produktportfolios, die zusätzlich Komplexität reduziert, aus.

• Die Steigerung der Effizienz in unseren Vertriebsstrukturen und -prozessen

Grundlegend neu gestaltet haben wir auch die Konzernfunktion „Global Sales" mit nun zentraler Verantwortung für den weltweiten Vertrieb. Mit den hier in der Umsetzung befindlichen Effizienzmaßnahmen verfolgen wir mehrere Zielrichtungen: Durch die konzernweite Vereinheitlichung von Vertriebsprozessen und der Kompetenzen unserer Vertriebseinheiten wollen wir uns enger an unseren Kunden ausrichten. So stellen wir sicher, dass wir die Anforderungen unserer Kunden überall auf der Welt künftig noch besser mit derselben hohen Zuverlässigkeit erfüllen können. Daneben treiben wir den strategischen Ausbau unserer Kundenbasis voran und qualifizieren uns vorausschauend als Lieferant bei Kunden mit hohem Bedarf an Explosionsschutzlösungen. Zudem wollen wir die Durchlaufzeiten der Aufträge reduzieren. Das setzt voraus, dass bereits zum Zeitpunkt der Auftragsannahme die erforderliche technische Klärung abgeschlossen ist. Auch hier wirkt ein gestrafftes Portfolio effizienzsteigernd.

• Die Harmonisierung unserer IT-Systeme

Für die auch im industriellen Umfeld weiter fortschreitende Digitalisierung spielen leistungsfähige Datenverarbeitungssysteme eine Schlüsselrolle, denn erst durch einen standardisierten und durchgängigen Datenfluss lassen sich Prozesse robust aufsetzen und zuverlässig automatisieren. Aus diesem Grund haben wir damit begonnen, die zu hohe Vielfalt und Komplexität unserer IT-Strukturen abzubauen und unsere Systemlandschaft zu harmonisieren. Neben der Einführung einer uniformen Hardwareumgebung steht dabei die konzernweite Implementierung einheitlicher Systeme zur Steuerung der Geschäftsprozesse (Enterprise Resource Planning, ERP) und der computergestützten Entwicklung (Computer Aided Engineering, CAE) im Mittelpunkt. Die Optimierung unserer IT-Strukturen wird voraussichtlich 2022 abgeschlossen sein. An der Schnittstelle zu unseren Kunden treiben wir die Digitalisierung weiter voran, indem wir leistungsfähige Konfigurationswerkzeuge bereitstellen. Das beschleunigt den gesamten Auftragsprozess — von der technischen Klärung über die Produktion bis zum Versand. Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden wie gewohnt höchste Beratungs- und Problemlösungskompetenz für komplexere Fragestellungen.

Die erfolgreiche Umsetzung von R. STAHL 2020 wird durch das an die Konzernfunktion Corporate Strategy angehängte Project Management Office (PMO) überwacht und sichergestellt. Dabei treiben wir auch einen kulturellen Wandel voran: Das kontinuierliche Streben nach Verbesserung und Veränderung — der zentrale Grundgedanke des Lean Managements — wird neue und dauerhafte Normalität unseres Handelns.

STEUERUNGSSYSTEM

Wir führen den R. STAHL-Konzern sowie die R. Stahl Aktiengesellschaft anhand ausgewählter Steuerungsgrößen. Der Vorstand stützt seine Entscheidungen und Maßnahmen dabei sowohl auf Finanz- als auch auf nicht-finanzielle Kennzahlen. Anhand von Planzahlen sowie daraus ggf. resultierenden Soll-Ist-Abweichungen werden Zielerreichung und daraus abzuleitende Maßnahmen ermittelt.

Finanzielle und nicht-finanzielle Kennzahlen für den R. STAHL-Konzern und die R. Stahl Aktiengesellschaft

Unser finanzieller unternehmerischer Erfolg spiegelt sich im Wesentlichen in der Ertragskraft und im Generieren zusätzlicher Liquidität wider — daher ist unser finanzielles Steuerungssystem auf das EBITDA vor Sondereinflüssen ausgerichtet. Ergänzend beziehen wir weitere finanzielle Kennzahlen mit ein, die als Indikatoren für die voraussichtliche finanzielle Entwicklung dienen, darunter Umsatz und die Entwicklung des Auftragsbestands sowie des Nettoumlaufvermögens (Net Working Capital).

Die Ergebnisgröße EBITDA vor Sondereinflüssen berechnet sich aus dem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) ohne Berücksichtigung von Sondereinflüssen. Sondereinflüsse sind dabei ergebnisrelevante Effekte, die nicht genereller regelmäßiger Bestandteil unseres Geschäftsmodells sind, insbesondere Restrukturierungsaufwand, Aufwendungen für die Konzeption und Umsetzung von IT-Projekten, M & A-Aufwand sowie Erträge und Verluste aus der Veräußerung nicht-betriebsnotwendigen Anlagevermögens. Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses definieren wir Zielvorgaben für die vorgenannten Zielgrößen. Diese werden anhand monatlicher Plan-Ist-Abgleiche kontinuierlich überwacht und bilden als integraler Bestandteil der monatlichen Berichterstattung die Basis zur zeitnahen Steuerung der Gesamtentwicklung des Konzerns.

Nachhaltiges profitables Wachstum erfordert aus unserer Sicht auch die Berücksichtigung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren. Als produzierendes Unternehmen elektromechanischer Komponenten spielen dabei insbesondere die Themenfelder Arbeitssicherheit und Ressourceneffizienz eine sehr wichtige Rolle, die wir beispielsweise über die Anzahl von Arbeitsunfällen, Umsatz im Verhältnis zu eingesetzter Energie oder auch Recyclingquoten erfassen. In der Nichtfinanziellen Konzernerklärung, die wir zusammen mit dem vorliegenden Bericht auf unserer Website www.r-stahl.com unter der Rubrik Unternehmen/Verantwortung veröffentlicht haben, stellen wir im Konzern verwendete Indikatoren näher vor.

Planungsprozess für den R. STAHL-Konzern und die R. Stahl Aktiengesellschaft

Jeweils im Schlussquartal des laufenden Berichtsjahres erstellen wir eine Planung auf der Basis der strategischen Zielsetzungen des Konzerns für die kommenden drei Jahre, die anschließend dem Aufsichtsrat vorgelegt wird. Kernbestandteil der Planung ist die Abschätzung der voraussichtlichen Entwicklung unserer einzelnen Tochtergesellschaften, in die auch allgemeine konjunkturelle sowie die für uns wesentlichen branchenspezifischen Prognosen eingehen. Der Konzernplanungsprozess einschließlich der R. Stahl Aktiengesellschaft wird dabei durch das zentrale Controlling gesteuert. Die Planzahlen werden im Konzern konsolidiert und monatliche Abweichungsanalysen durchgeführt, die mit dem Vorstand erörtert werden. Für die Bewertung der Analysen und der daraus abzuleitenden Maßnahmen bezieht der Vorstand auch die aktuelle sowie die künftige Entwicklung des Auftragseingangs mit ein.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Unsere technologische Kompetenz ist ein wesentlicher Eckpfeiler unserer marktführenden Position im Explosionsschutz — und die Basis sowohl unserer kontinuierlichen Produktverbesserungen als auch der Entwicklung neuer Sicherheitslösungen. Um neueste technologische Erkenntnisse möglichst rasch in marktfähige Produkte umsetzen zu können, arbeiten wir mit spezialisierten Hochschulen in den Kerntechnologiefeldern unseres Geschäfts zusammen, insbesondere in den Bereichen Elektrotechnik und Materialforschung.

Aufgrund der zentralen Bedeutung von Innovationen für unsere strategische Positionierung haben wir auch 2018 neue und wertschöpfende Lösungen für den Explosionsschutz entwickelt. Schwerpunkte unserer F & E-Arbeit waren der weitere Ausbau unseres Angebots in den Bereichen LED-Leuchten, Automatisierung und Gehäusesysteme. Unsere bedeutendste Neuentwicklung der letzten Jahre, die revolutionäre Gehäusetechnologie EXpressure®, haben wir im Berichtsjahr im Markt vorgestellt und auch bereits erste Bestellungen erhalten. Parallel dazu weiten wir unser Produktangebot auf der Basis der EXpressure®-Technologie weiter aus.

Unsere Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Konzern im Berichtsjahr 2018 auf 19,3 Mio. € (2017: 17,5 Mio. €) und damit auf 6,9 % des Umsatzes (2017: 6,5 % des Umsatzes).

WIRTSCHAFTSBERICHT

RAHMENBEDINGUNGEN

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Weltweites Wirtschaftswachstum stagniert

Nach einem guten Start Anfang 2018 hat die weltweite Konjunktur im weiteren Jahresverlauf leicht an Dynamik verloren. In seiner Einschätzung vom Januar 2019 hat der Internationale Währungsfonds (IWF) seine Prognose vom April für das weltweite Wachstum des Bruttoinlandsprodukt 2018 von 3,9 % auf 3,7 % zurückgenommen. Als Gründe für die Veränderung sieht der IWF vor allem eine Zunahme weltweiter Handelsbeschränkungen sowie steigende Kapitalabflüsse aus Schwellenländern aufgrund schwacher Fundamentaldaten und höherer politischer Risiken.

Aus regionaler Sicht überdurchschnittlich gewachsen sind erneut die Schwellenländer, die mit 4,6 % (2017: 4,7 Prozent) doppelt so stark zulegten wie die Gruppe der Industrieländer mit voraussichtlich plus 2,3 % (2017: 2,4 %).

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Veränderung des Bruttoinlandsprodukts ggü. Vorjahr (in %) 2018 2017
Welt +3,7 +3,8
Industrieländer +2,3 +2,4
USA +2,9 +2,2
Euroraum +1,8 +2,4
Deutschland +1,5 +2,5
Frankreich +1,5 +2,3
Italien +1,0 +1,6
Spanien +2,5 +3,0
Japan +0,9 +1,9
Vereinigtes Königreich +1,4 +1,8
Kanada +2,1 +3,0
Schwellenländer +4,6 +4,7
Asien +6,5 +6,5
China +6,6 +6,9
Indien +7,3 +6,7
Russland +1,7 +1,5
Lateinamerika +1,1 +1,3

Quelle: World Economic Outlook Update, International Monetary Fund, January 2019

Auch die Wachstumsraten innerhalb dieser beiden Gruppen unterscheiden sich erheblich. Mit einem Plus von 2,9 % und damit einer Steigerung von 0,7 % gegenüber dem Vorjahr (2017: 2,2 %) legten die USA deutlich zu und verzeichneten damit den höchsten Zuwachs unter den Industrieländern. Einen wesentlichen Anteil daran hatte nach Einschätzung des IWF das zu Jahresbeginn wirksam gewordene, breit angelegte Steuersenkungsprogramm der US-Regierung. Vor allem aufgrund geringerer Exporte der großen Mitgliedsländer Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien war die Entwicklung im Euroraum mit 1,8 % rückläufig (2017: 2,4 %). Am stärksten betroffen waren Frankreich und Deutschland, wo das Wachstum um 1,0 % auf 1,5 % (Deutschland) bzw. um 0,8 % auf 1,5 % (Frankreich) zurückging. Ebenso rückläufig waren die Entwicklungen in Japan mit 0,9 % (2017: 1,9 %), im Vereinigten Königreich mit 1,4 % (2017: 1,8 %) und Kanada mit 2,1 % (2017: 3,0 %).

Vor allem Asien, das um 6,5 % zulegte, prägte die hohen Wachstumsraten der Schwellenländer: Chinas Volkswirtschaft wuchs mit einem Plus von 6,6 % erneut etwas weniger stark als noch im Vorjahr, während Indien das Wachstum auf 7,3 % steigern konnte. Auch Russland konnte im Vergleich zum Vorjahr zulegen, mit einem Zuwachs auf 1,7 % jedoch auf wesentlich niedrigerem Niveau. Leicht rückläufig entwickelte sich Lateinamerika mit einem Wachstum von 1,1 %.

Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Öl- und Gassektor erholt sich weiter

2018 hat sich der Öl- und Gassektor weiter von der Schwäche der Vorjahre erholt. Wie die Organisation der erdölexportierenden Länder (OPEC) in ihrem monatlichen Bericht zum Ölmarkt vom Januar 2019 mitgeteilt hat, ist die weltweite Nachfrage nach Rohöl im abgelaufenen Jahr um täglich 1,5 Mio. Barrel gestiegen. Dabei weiteten die nicht zur OPEC gehörenden Erdölförderer ihre Mengen um 2,6 Mio. Barrel/Tag deutlich aus, während die OPEC-Staaten ihren bereits im letzten Jahr begonnenen Kurs der Stabilisierung des Ölmarkts durch gegenläufige Förderkürzungen von 0,2 Mio. Barrel/Tag fortsetzten. Vor diesem Hintergrund stieg der Preis der Ölsorte Brent von zu Jahresbeginn etwa 66 US$/Barrel bis September um rund ein Drittel auf über 85 US$/Barrel. Zunehmende Sorgen um eine Abkühlung der Weltkonjunktur aufgrund der Ausweitung des Handelskonflikts zwischen den USA und China setzten den Ölpreis im Schlussquartal jedoch wieder spürbar unter Druck. Dies hatte zur Folge, dass der Preiszuwachs der ersten neun Monate wieder mehr als aufgezehrt wurde und sich ein Barrel Brent zum Jahresende auf etwa 54 US$ verbilligte — auf Jahressicht ein Rückgang von rund 20 %.

Beschleunigtes Wachstum der Chemie- und Pharmaindustrie

Wie der Verband der chemischen Industrie (VCI) im Dezember 2018 veröffentlicht hat, knüpfte die deutsche chemisch-pharmazeutische Industrie im Berichtsjahr an das gute Vorjahr an und steigerte den Umsatz um voraussichtlich 4,5 % auf 204 Mrd. € (2017: 3,8 Prozent). Dabei ließ die wirtschaftliche Dynamik in der zweiten Jahreshälfte nach. Zu dem gestiegenen Umsatz haben höhere Verkaufsmengen etwa mit 2,5 % und Preissteigerungen mit 2,0 % beigetragen, wobei das Mengenwachstum vor allem von einem sehr starken Pharmageschäft getrieben war. Auch weltweit dürfte die Chemie-Industrie 2018 in ähnlicher Größenordnung zugelegt haben.

Deutlich nachlassende Dynamik in der deutschen Elektroindustrie

Ein für R. STAHL wichtiger Branchenindikator ist neben den bereits beschriebenen die Entwicklung der Elektroindustrie. Gemäß des vom Zentralverband Elektrotechnik und

Elektroindustrie e. V. (ZVEI) veröffentlichten Konjunkturbarometers vom Februar 2019 lagen die Auftragseingänge der Branche 2018 in Deutschland mit einem Minus von 0,3 % etwa auf Vorjahresniveau — ein deutlicher Rückgang gegenüber der sehr starken Entwicklung im Vorjahr, in dem die Auftragseingänge noch um 11,0 % zugelegt hatten. Auch beim Umsatz ließ die Dynamik 2018 gegenüber dem Vorjahr nach, mit einem Wachstum von 1,9 % (2017: 7,3 %) fiel die Abkühlung jedoch nicht ganz so deutlich aus.

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Wirtschaftswachstum nach Branchen ggü. Vorjahr (in %) 2018 2017
Chemie und Pharma, Deutschland +4,5 +3,8
Elektro, Deutschland +1,9 +7,3

ZUSAMMENGEFASSTER GESCHÄFTSVERLAUF

2018 geprägt von Wachstum und Effizienzmaßnahmen

Das Geschäftsjahr 2018 verlief für R. STAHL nach einem moderaten Start zunehmend besser — wir konnten den seit 2015 bestehenden Trend rückläufiger Umsätze brechen und erzielten ein Wachstum von 4,3 % auf 280,1 Mio. € (2017: 268,5 Mio. €). Damit haben wir das weltweite Wachstum leicht übertroffen. Analog zu den gesamtwirtschaftlichen regionalen Entwicklungen erzielten wir mit jeweils rund 8 % robustes Umsatzwachstum in Amerika und Asien, während sich die Zentralregion schwächer entwickelte. In Deutschland konnten wir im Berichtsjahr gegen den gesamtwirtschaftlichen Trend mit 15 % die höchste Wachstumsrate erzielen.

Wie im Kapitel GESCHÄFTSMODELL beschrieben gehören zu unseren wichtigsten Abnehmerbranchen der Öl- und Gassektor sowie die Chemie- und Pharma-Industrie, und die zuvor beschriebenen freundlichen Rahmenbedingungen in diesen Branchen haben sich 2018 auch in unserer Umsatzentwicklung niedergeschlagen. Für die quantitative Erfassung nach Einzelbranchen haben wir im Berichtsjahr die systemseitigen und prozessualen Voraussetzungen geschaffen. Damit können wir ab dem Geschäftsjahr 2019 auch die Umsatzentwicklung nach Einzelbranchen darstellen.

Gut entwickelte sich im Berichtsjahr ebenfalls der Auftragseingang mit 270,0 Mio. € (2017: 284,1 Mio. €), auch wenn dies gegenüber dem Vorjahr einen erwarteten Rückgang um 5,0 % darstellt. Der hohe Vorjahreswert war vor allem auf — teilweise margenschwache —Großaufträge zurückzuführen, während 2018 der Fokus auf einer angemessenen Profitabilität auch bei Großaufträgen lag.

Die Erfolge unseres zu Jahresbeginn gestarteten Effizienzprogramms R. STAHL 2020 wurden im Jahresverlauf immer deutlicher sichtbar. Mit 15,2 Mio. € haben wir das EBITDA vor Sondereinflüssen 2018 gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt (2017: 5,8 Mio. €). Negativen Sondereinflüssen von 8,2 Mio. € in Form von Restrukturierungsaufwendungen (2017: 3,5 Mio. €) standen dabei positive Sondereinflüsse von 2,5 Mio. € aus Verkäufen nicht-betriebsnotwendiger Liegenschaften gegenüber. Das Jahresergebnis verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr signifikant um mehr als 14 Mio. €, blieb aber aufgrund der begonnenen Effizienzmaßnahmen und der dadurch bedingten Sondereinflüsse mit -7,0 Mio. € im angekündigten Rahmen.

Sehr erfolgreich verliefen auch die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Finanzierungssicherung. Seit Jahresmitte 2018 wird der 2015 geschlossene Konsortialkreditvertrag auf der Basis geänderter Vertragskonditionen wieder regulär fortgeführt. Das zu Vertragsbeginn vereinbarte Gesamtvolumen von 95 Mio. € haben wir durch Kündigung eines Teilvolumens von 30 Mio. € im August 2018 auf 65 Mio. € reduziert.

Zielerreichung 2018 für den R. STAHL-Konzern

Vor dem Hintergrund der schwachen Geschäftsentwicklung der letzten Jahre und dem anstehenden Effizienzprogramm waren wir mit vorsichtigen Erwartungen in das neue Jahr gestartet. Hierbei galt es, eine Reihe teilweise gegenläufiger Aspekte in die Prognose einzubeziehen. Grundsätzlich deuteten makro- und industriespezifische Wirtschaftsindikatoren zwar auf eine Erholung unserer Absatzmärkte hin. Aufgrund des anstehenden tiefgreifenden Umbaus des Konzerns mussten wir jedoch auch angemessen berücksichtigen, dass grundlegende strukturelle Änderungen in der Übergangsphase generell das Risiko temporärer Verlangsamungen in den betrieblichen Abläufen und damit in der Geschäftsentwicklung bergen. Demgegenüber sollten sich im Jahresverlauf die fortlaufend erzielten Effizienzsteigerungen zunehmend kostensenkend in unserem Zahlenwerk bemerkbar machen. In unserer Erstprognose für das Jahr 2018 waren wir daher für den R. STAHL-Konzern von einem steigenden Umsatz ausgegangen, für das EBITDA vor Sondereinflüssen hatten wir — ausgehend von 5,8 Mio. € im Jahr 2017 — einen Anstieg im mittleren bis hohen zweistelligen Prozentbereich erwartet, entsprechend einem Korridor zwischen 8,1 Mio. € und 11,6 Mio. €.

Die gute Entwicklung des ersten Halbjahres gewann in der zweiten Jahreshälfte weiter an Dynamik. In den ersten neun Monaten 2018 legte der Umsatz um 3,9 % zu, das EBITDA vor Sondereinflüssen verbesserte sich nochmals deutlich auf 12,8 Mio. €. Dies veranlasste uns im Zuge der Vorlage der Zwischenmitteilung zum 3. Quartal im November dazu, die Prognose für das EBITDA vor Sondereinflüssen 2018 auf mehr als 15 Mio. € anzuheben.

Das Geschäftsjahr 2018 haben wir mit einer Umsatzsteigerung um 4,3 % und einem EBITDA vor Sondereinflüssen von 15,2 Mio. € abgeschlossen und damit unser Umsatzziel und das zuletzt angehobene Ertragsziel erreicht.

Für die R. STAHL AG hatten wir für 2018 — ausgehend von -8,4 Mio. € im Jahr 2017 — einen Rückgang des EBITDA vor Sondereinflüssen im hohen einstelligen bis niedrigen zweistelligen Prozentbereich prognostiziert. Demgegenüber konnten wir auch hier das Berichtsjahr mit einem EBITDA vor Sondereinflüssen in Höhe von -7,3 Mio. € deutlich oberhalb dieser Prognose abschließen.

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in Mio. € Gesamtjahr 2017 Prognose 2018 Juni Prognose 2018 November Gesamtjahr 2018
Auftragseingang 284,1 steigend - 270,0
Umsatz 268,5 steigend steigend +4,3
EBITDA vor Sondereinflüssen*) 5,8 8,1 bis 11,6 >15 15,2

*) Sondereinflüsse: Restrukturierungsaufwand, außerplanmäßige Abschreibungen, Aufwendungen für die Konzeption und Umsetzung von IT-Projekten, M & A-Aufwand sowie Erträge und Verluste aus der Veräußerung nicht-betriebsnotwendigen Anlagevermögens

ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE EINZELABSCHLUSS UND KONZERN

R. STAHL-KONZERN

ERTRAGSLAGE

Gute Umsatzentwicklung getragen von Deutschland, Amerika und Asien

Im Berichtsjahr steigerten wir den Umsatz auf 280,1 Mio. €, ein Plus von 4,3 % gegenüber dem Vorjahr (2017: 268,5 Mio. €). Während unser Geschäft in Deutschland zweistellig wuchs, legten die Regionen Asien und Amerika im hohen einstelligen Bereich zu, und die Zentralregion entwickelte sich leicht rückläufig. Die insgesamt gute Umsatzentwicklung profitierte einerseits vom zu Jahresbeginn vergleichsweise hohen Auftragsbestand aus Großaufträgen, den wir im Berichtsjahr konsequent abgearbeitet haben. Darüber hinaus trugen unsere strategischen Maßnahmen zum Ausbau der Kundenbasis, mit der wir die Abhängigkeit unseres Geschäfts von einzelnen Großaufträgen dämpfen wollen, vor allem in den Wachstumsmärkten Asien und Amerika Früchte. In allen Quartalen lag das Umsatzniveau im Berichtsjahr über den entsprechenden Vorjahreswerten.

In Deutschland stieg der Umsatz um 15,4 % auf 70,3 Mio. € (2017: 60,9 Mio. €), vor allem aufgrund weiterer Auslieferungen zu einem Großauftrag für eine Flüssiggasanlage in Osteuropa.

In der Zentralregion erzielten wir einen Umsatz in Höhe von 116,1 Mio. € (2017: 120,7 Mio. €). Während wir den vertrieblichen Fokus bei Großaufträgen 2017 vor allem auf die Umsatzsicherung ausgerichtet und dabei teilweise niedrigere Margen in Kauf genommen hatten, führten 2018 höhere Margenanforderungen zu dem Umsatzrückgang um 3,8 %.

Erstmals seit 2014 erzielten wir wieder Wachstum in der Region Amerika und steigerten den Umsatz um 7,7 % auf 31,2 Mio. € (2017: 29,0 Mio. €). Getrieben wurde diese erfreuliche Entwicklung insbesondere von einem großen Auftrag zur Ausrüstung einer im Bau befindlichen neuen Chemieanlage in den USA.

Ebenfalls solides Wachstum erzielte die Region Asien mit einem Plus von 7,9 % auf 62,5 Mio. € (2017: 57,9 Mio. €). Hier erweiterten wir unsere Kundenbasis im Anlagen- und Maschinenbau erfolgreich. Besonders gut entwickelte sich unser Geschäft in Indien und im Nahen Osten.

Umsatzwachstum und Effizienzsteigerungen verbessern Ertragslage deutlich

Dank der guten Umsatzentwicklung und der erfolgreichen Umsetzung unseres Effizienzprogramms hat sich R. STAHLs Ertragslage deutlich verbessert. Das EBITDA vor Sondereinflüssen lag um mehr als 9 Mio. € über dem Vorjahreswert, während das Jahresergebnis um mehr als 14 Mio. € zulegte, aber noch negativ blieb.

2018 erwirtschaftete der Konzern eine Gesamtleistung von 277,0 Mio. €, ein Plus von 2,8 % gegenüber dem Vorjahr (2017: 269,5 Mio. €). Im gegenüber der Umsatzentwicklung geringeren Anstieg spiegelt sich der deutliche Abbau von fertigen und unfertigen Erzeugnissen um 6,7 Mio. € im Berichtsjahr wider. Um 72,5 % auf 13,8 Mio. € wuchsen die sonstigen betrieblichen Erträge (2017: 8,0 Mio. €), vor allem bedingt durch Sondereinflüsse aus dem Verkauf von zwei nicht-betriebsnotwendigen Immobilien, die einen Ertrag in Höhe von 2,5 Mio. € generierten.

Positive Veränderungen im Produktmix führten zu einem Rückgang der Materialaufwandsquote auf 35,9 % (2017: 37,2 %). Auch die Personalaufwandsquote verbesserte sich und ging aufgrund des zum Jahresende auf 1.690 Mitarbeiter verringerten Personalbestands (31. Dezember 2017: 1.763) auf 43,1 % zurück (2017: 44,9 %). Bei den Abschreibungen auf immaterielle und materielle Vermögenswerte war ein Anstieg um 5,0 % auf 13,6 Mio. € zu verzeichnen (2017: 13,0 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 15,9 % auf 62,6 Mio. € (2017: 54,0 Mio. €), auch bedingt durch restrukturierungsbedingte Sondereinflüsse in Höhe von 4,7 Mio. € (2017: 0,8 Mio. €). Insgesamt erwirtschaftete R. STAHL 2018 ein EBIT von -4,2 Mio. € (2017: -10,7 Mio. €) und ein EBIT vor Sondereinflüssen in Höhe von 2,0 Mio. € (2017: -6,7 Mio. €). Das EBITDA belief sich auf 9,5 Mio. € (2017: 2,3 Mio. €) und das EBITDA vor Sondereinflüssen auf 15,2 Mio. € (2017: 5,8 Mio. €).

Die Sondereinflüsse sowie eine Überleitung von EBIT zu EBIT vor Sondereinflüssen und EBITDA zu EBITDA vor Sondereinflüssen für das Berichtsjahr und die Vorperiode sind nachfolgend dargestellt:

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in Mio. € 2018 2017 Veränd. in Gewinn- und Verlustrechnung enthalten in:
EBIT -4,2 -10,7 +6,5  
Sondereinflüsse*) -6,2 -4,0 -2,2  
Restrukturierungsaufwand -8,6 -3,0 -5,6  
Abwertung und Verschrottung von Vorräten -0,5 0 -0,5 Bestandsveränderung/
Materialaufwand
Abfindungen -3,0 -2,2 -0,8 Personalaufwand
Abschreibung Goodwill**) -0,4 -0,5 +0,1 Abschreibungen
Rechts- und Beratungskosten -4,1 -0,7 -3,4 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstiges -0,5 -0,1 -0,4 Sonstige betriebliche Aufwendungen
M&A-Kosten 0 -0,5 +0,5 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Veräußerung nicht-betriebsnotwendigen Anlagevermögens 2,5 0 +2,5 Sonstige betriebliche Erträge
EBIT vor Sondereinflüssen 2,0 -6,7 +8,7  
EBITDA 9,5 2,3 +7,2  
Sondereinflüsse**) -5,7 -3,5 -2,3  
EBITDA vor Sondereinflüssen**) 15,2 5,8 +9,4  

*) Sondereinflüsse: Restrukturierungsaufwand, außerplanmäßige Abschreibungen, Aufwendungen für die Konzeption und Umsetzung von IT-Projekten, M & A-Aufwand sowie Erträge und Verluste aus der Veräußerung nicht-betriebsnotwendigen Anlagevermögens

**) Die als Sondereinflüsse ausgewiesenen Abschreibungen Goodwill sind bei der Überleitung von EBITDA zu EBITDA vor Sondereinflüssen nicht zu berücksichtigen.

Finanzergebnis belastet von höheren Zinsaufwendungen, Jahresergebnis dennoch signifikant verbessert

Vor allem als Folge der angepassten Konditionen aus dem Konsortialkreditvertrag erhöhte sich im Berichtsjahr der Zinsaufwand, was zu einem Finanzergebnis in Höhe von -2,8 Mio. € führte (2017: -1,9 Mio. €). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) belief sich auf -7,0 Mio. € (2017: -12,6 Mio. €). Ertragsteuern fielen im Berichtsjahr im Konzern saldiert nahezu keine an (2017: 8,5 Mio. €). In Summe ergab sich ein Jahresergebnis von -7,0 Mio. € (2017: -21,2 Mio. €) und ein Ergebnis je Aktie von -1,10 € (2017: -3,28 €).

FINANZLAGE

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Grundsätzliches Ziel des Finanzmanagements ist die Sicherstellung der finanziellen Unabhängigkeit des R. STAHL-Konzerns. Hierzu wird die Liquidität des gesamten Konzerns zentral durch die R. STAHL AG überwacht und gesteuert. Neben der Optimierung der vorhandenen internen Liquidität wird durch externe Kreditlinien mit Banken sichergestellt, dass jederzeit ausreichend Liquidität zur Durchführung des operativen Geschäfts vorhanden ist. Zusätzlich hat das Finanzmanagement das Ziel, einen positiven Beitrag für die Ertragskraft des Konzerns zu leisten. Kredit-, Zins- und Währungsrisiken werden zentral überwacht und durch Inanspruchnahme geeigneter derivativer Finanzinstrumente reduziert. Mittels der effizienten Steuerung der internen Liquidität, der Kapitalstruktur und der Vertragskonditionen werden die Finanzierungskosten soweit als möglich reduziert.

Finanzierungsanalyse

Den Finanzmittelbedarf des Konzerns steuern wir zentral vom Unternehmenshauptsitz in Waldenburg aus. Für die R. STAHL AG und die deutschen Tochtergesellschaften besteht ein konzerninterner Finanzausgleich im Rahmen eines Cash-Poolings, welches 2019 auf den gesamten Euro-Raum ausgeweitet wird. Überschussliquidität bei Gesellschaften außerhalb des Cash-Pools wird mittels einer gezielten gruppeninternen Ausschüttungspolitik sowie über konzerninterne Kreditvergaben für Finanzierungsaufgaben herangezogen.

Unseren Finanzmittelbedarf haben wir über einen Konsortialkreditvertrag sowie über bilateral vereinbarte Kredite gesichert. Im September 2015 hat die R. STAHL AG einen Konsortialkreditvertrag zur Finanzierung des Konzerns abgeschlossen, der eine Laufzeit von fünf Jahren hat und eine anfängliche Barlinie von 95 Mio. € (im August 2018 von R. STAHL durch Kündigung eines Teilvolumens von 30 Mio. € angepasst auf 65 Mio. €) mit einer Erweiterungsoption von 25 Mio. € für Akquisitionen vorsieht. Zu diesem Vertrag wurden 2017 und 2018 zusätzliche Vereinbarungen mit den beteiligten Banken getroffen, in deren Rahmen auch die Zins- und Avalkonditionen angepasst wurden. Detaillierte Angaben hierzu finden sich im Risikobericht des Geschäftsberichts 2017. Bilateral vereinbarte Kreditvereinbarungen existieren in Form von Barlinien in Höhe von zusammen 12,1 Mio. € und Avallinien in Höhe von zusammen 1,9 Mio. €, die zum Bilanzstichtag auf insgesamt 8,5 Mio. € valutierten. Der bestehende Kreditrahmen des Konsortialkreditvertrags in Höhe von 65 Mio. € war mit 10,8 Mio. € zum Bilanzstichtag nur zu einem geringen Teil und ausschließlich für Avale ausgeschöpft. Von den insgesamt vorhandenen verzinslichen Finanzschulden in Höhe von 20,1 Mio. € entfielen keine nennenswerten Beträge auf Darlehen in fremden Währungen.

Kapitalflussrechnung

Aufgrund der verbesserten Ertragslage stieg der Cashflow 2018 deutlich um rund 6 Mio. € auf 6,8 Mio. € (2017: 0,9 Mio. €). Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ging im Berichtsjahr um 7,7 % auf 18,2 Mio. € zurück (2017: 19,7 Mio. €). Das hohe Niveau des Vorjahres war in wesentlichem Maße beeinflusst von einem Aufbau von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Demgegenüber waren 2018 die Verbesserungen des Working Capital um 11,4 Mio. € (2017: 18,9 Mio. €) vor allem auf einen Vorratsabbau im Zuge der umgesetzten Lean-Maßnahmen und Portfoliooptimierung sowie auf Veränderungen der kurzfristigen Rückstellungen zurückzuführen. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte blieben im Berichtszeitraum mit -10,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr unverändert (2017: -10,4 Mio. €). Aus den Verkäufen von zwei nicht betriebsnotwendigen Immobilien wurden 2018 insgesamt 4,6 Mio. € vereinnahmt, wodurch sich der Cashflow aus Investitionstätigkeit auf -5,7 Mio. € (2017: -11,5 Mio. €) und der Free Cashflow auf 12,6 Mio. € verbesserte (2017: 8,2 Mio. €).

Aufgrund des negativen Jahresergebnisses 2017 war ein Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung gegenüber der Hauptversammlung 2018 entbehrlich. Im Berichtsjahr wurde daher keine Dividende ausgeschüttet. Der 2018 erzielte Free Cashflow wurde vollständig zum Abbau von Finanzschulden verwendet. Zum Ende des Berichtsjahres verfügte R. STAHL über Finanzmittel in Höhe von 14,6 Mio. € (31. Dezember 2017: 16,1 Mio. €).

Rating

Wie bereits in den Jahren zuvor haben wir auch im Berichtsjahr keine Bonitätsanalyse bei externen Ratingagenturen beauftragt.

VERMÖGENSLAGE

Zum 31. Dezember 2018 belief sich die Bilanzsumme von R. STAHL auf 227,9 Mio. € (31. Dezember 2017: 249,6 Mio. €). In der Bilanzverkürzung in Höhe von 21,7 Mio. € spiegelt sich der Abbau des Working Capital sowie die deutliche Rückführung der Finanzverbindlichkeiten um 14,0 Mio. € wider, was die Nettoverschuldung (ohne Pensionsverpflichtungen) zum Bilanzstichtag auf 5,5 Mio. € reduzierte (31. Dezember 2017: 18,1 Mio. €)

Entwicklung Aktiva

Die langfristigen Vermögenswerte gingen vor allem aufgrund der erfolgten Grundstücksverkäufe sowie der 2018 über den Investitionen liegenden Abschreibungen auf 121,5 Mio. € zum Bilanzstichtag zurück (31. Dezember 2017: 127,3 Mio. €). Aufgrund der insgesamt verkürzten Bilanz erhöhte sich damit deren Anteil an der Bilanzsumme zum Ende des Berichtszeitraums im Vergleich zum Vorjahr dennoch auf 53,3 % (31. Dezember 2017: 51,0 %).

Rückläufig waren auch die kurzfristigen Vermögenswerte, die um 15,8 Mio. € auf 106,5 Mio. € zurückgingen (31. Dezember 2017: 122,3 Mio. €). Hierfür war insbesondere der Abbau von Vorräten in Höhe von 10,5 Mio. € sowie eine Verringerung bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2,3 Mio. € verantwortlich. Zum Ende des Berichtsjahres sank der Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte an der Bilanzsumme auf 46,7 % (31. Dezember 2017: 49,0 %).

Entwicklung Passiva

Das Eigenkapital des R. STAHL-Konzerns verringerte sich aufgrund des negativen Jahresergebnisses zum Bilanzstichtag auf 62,3 Mio. € (31. Dezember 2017: 69,1 Mio. €). Die Eigenkapitalquote hielt mit 27,3 % zum Jahresende etwa das Niveau des Vorjahres (31. Dezember 2017: 27,7 %).

Bei den langfristigen Schulden war ein Rückgang auf 107,7 Mio. € zu verzeichnen (31. Dezember 2017: 112,2 Mio. €). Neben dem Abbau von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 1,6 Mio. € trugen um 2,5 Mio. € rückläufige Pensionsrückstellungen als Folge eines gestiegenen Rechnungszinssatzes und der Umstellung von leistungsorientierten Zusagen auf beitragsorientierte Zusagen hierzu bei. Der Anteil der langfristigen Schulden an der Bilanzsumme erhöhte sich zum Bilanzstichtag auf 47,3 % (31. Dezember 2017: 45,0 %).

Auch die kurzfristigen Schulden nahmen mit 57,9 Mio. € zum Bilanzstichtag ab (31. Dezember 2017: 68,3 Mio. €), vor allem bedingt durch die Rückführung verzinslicher Finanzschulden in Höhe von 12,4 Mio. €. Einem Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 4,7 Mio. € stand ein Anstieg bei den kurzfristigen Rückstellungen in etwa gleicher Höhe gegenüber. Der Anteil der kurzfristigen Schulden an der Bilanzsumme fiel mit 25,4 % im Vergleich zum Vorjahr etwas niedriger aus (31. Dezember 2017: 27,4 %).

R. Stahl Aktiengesellschaft

Die R. STAHL AG hat vor allem die Funktion einer strategischen Holding für den R. STAHL-Konzern. Die wesentlichen Leitungsfunktionen des Gesamtunternehmens liegen in der Verantwortung des Vorstands. Der Vorstand legt die Konzernstrategie fest und steuert die Organisation und die Ressourcenverteilung des Konzerns. Ferner bestimmt die Konzernführungsgesellschaft die Finanzierung und die Kommunikation mit den wichtigsten Zielgruppen des Unternehmensumfelds. Die wirtschaftliche Entwicklung der R. STAHL AG wird im Wesentlichen von den operativen Geschäftseinheiten des R. STAHL-Konzerns bestimmt. Das aus den Ergebnisabführungen und Gewinnausschüttungen der Beteiligungen resultierende Beteiligungsergebnis ist von zentraler Bedeutung für das künftige Ausschüttungspotential der R. STAHL AG. Daher gelten insbesondere die Aussagen im vorliegenden Chancen- und Risikobericht im Wesentlichen auch für die R. STAHL AG.

Der Jahresabschluss der R. STAHL AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

ERTRAGSLAGE

Die R. STAHL AG erzielt Umsatz aus Vermietung sowie aus Leistungsverrechnung der erbrachten kaufmännischen und organisatorischen Dienstleistungen für ihre Tochtergesellschaften. 2018 belief sich der Umsatz der R. STAHL AG auf 9,6 Mio. € (2017: 9,3 Mio. €). Der Anstieg ist auf die Erweiterung der erbrachten Zentralfunktionsdienst-leistungen zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich vor allem aufgrund einer Zuschreibung auf Beteiligungsbuchwerte sowie eines Ertrags aus dem Verkauf einer Immobilie auf 2,9 Mio. € (2017: 1,3 Mio. €). Bedingt durch Rückstellungen für Bonuszahlungen war beim Personalaufwand ein Anstieg auf 8,0 Mio. € zu verzeichnen (2017: 6,8 Mio. €). Höhere Rechts- und Beratungskosten führten im Berichtsjahr zu einer Zunahme der sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf 16,3 Mio. € (2017: 13,8 Mio. €). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich entsprechend auf -11,8 Mio. € (2017: -9,9 Mio. €).

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen stiegen leicht auf 0,4 Mio. € (2017: 0,3 Mio. €) im Zusammenhang mit der planmäßigen Abschreibung der neuen Unternehmenswebseite. Das Beteiligungsergebnis ging 2018 auf 3,3 Mio. € zurück (2017: 9,7 Mio. €). Im Berichtsjahr wurden Erträge aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 5,1 Mio. € (2017: 0 €) erzielt, in denen erstmals auch Erträge der GGF - Gesellschaft für Grundstücksvermietung und Finanzierungsvermittlung mbH, Waldenburg, der R. STAHL SUPERA GmbH, Waldenburg, und der R. STAHL LECTIO GmbH, Waldenburg, enthalten sind. Die Hauptversammlung hatte am 30.08.2018 die Zustimmung zum Abschluss entsprechender Gewinnabführungsverträge mit Wirkung zum 1. Januar 2018 erteilt. Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge erhöhten sich auf 1,3 Mio. € (2017: 0,4 Mio. €) vor allem aufgrund von erhaltenen Zinsen im Rahmen einer Steuererstattung. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 3,5 Mio. € (2017: 3,2 Mio. €) betreffen im Wesentlichen Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Mit 3,2 Mio. € (2017:1,4 Mio. €) war auch beim Zinsaufwand eine Zunahme zu verzeichnen. Hierzu trugen neben den angepassten Zinskonditionen des Konsortialkreditvertrags auch ein Zinsaufwand im Zusammenhang mit einer Steuernachzahlung bei.

Aufgrund abgeschlossener Einspruchsverfahren ergaben sich positive Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 0,8 Mio. €. Insgesamt resultierte daraus im Berichtsjahr ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von -10,7 Mio. € (2017: -9,0 Mio. €) und ein Jahresfehlbetrag von -10,8 Mio. € (2017: -9,0 Mio. €). Zum 31. Dezember 2018 ergab sich damit ein Bilanzverlust in Höhe von -14,7 Mio. € (31. Dezember 2017: -4,0 Mio.).

FINANZLAGE

In der R. STAHL AG wird über ein Cash-Pooling der Finanzmittelbestand der deutschen Tochtergesellschaften zusammengeführt. Die Mittelzuflüsse kommen insbesondere von der R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg, und der R. STAHL HMI Systems GmbH, Köln. Die flüssigen Mittel beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 2,8 Mio. € (31. Dezember 2017: 0,3 Mio. €). Eine Dividendenzahlung an die Aktionäre erfolgte im Berichtsjahr nicht (2017: 3,9 Mio. €).

VERMÖGENSLAGE

Zum 31. Dezember 2018 belief sich die Bilanzsumme der R. STAHL AG auf 97,1 Mio. € (31. Dezember 2017: 98,8 Mio. €).

Entwicklung Aktiva

Das Anlagevermögen lag zum Bilanzstichtag mit 80,9 Mio. € etwa auf dem Niveau des Vorjahres (31. Dezember 2017: 80,2 Mio. €). Das Umlaufvermögen verringerte sich aufgrund des beschriebenen Abbaus von Forderungen gegen verbundene Unternehmen auf 9,0 Mio. € (31. Dezember 2017: 12,9 Mio. €). Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden auf 0,0 Mio. € zurückgeführt (31. Dezember 2017: 1,3 Mio. €). Der Kassenbestand erhöhte sich zum Ende des Berichtszeitraums auf 2,8 Mio. € (31. Dezember 2017: 0,3 Mio. €).

Entwicklung Passiva

Aufgrund des Jahresfehlbetrags ging das Eigenkapital der R. STAHL AG zum Bilanzstichtag auf 38,9 Mio. € zurück (31. Dezember 2017: 49,7 Mio. €). Die Eigenkapitalquote gab entsprechend auf 40,1 % zum Jahresende nach (31. Dezember 2017: 50,2 %).

Bei den Rückstellungen war ein Anstieg auf 18,3 Mio. € zu verzeichnen (31. Dezember 2017: 16,6 Mio. €), insbesondere im Zusammenhang mit Bonuszahlungen und gestiegenen Pensionsverpflichtungen. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich auf 39,9 Mio. € (31. Dezember 2017: 32,6 Mio. €). Während diejenigen gegenüber Kreditinstituten auf 10,0 Mio. € mehr als halbiert wurden (31. Dezember 2017: 21,4 Mio. €), war bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ein deutlicher Aufbau auf 28,3 Mio. € zu verzeichnen (31. Dezember 2017: 10,0 Mio. €).

NACHHALTIGKEIT

Verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung erfordert im Sinne einer guten und transparenten Corporate Governance das integre und rechtskonforme Verhalten aller unserer Mitarbeiter. Es bildet die essentielle Grundlage eines langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolgs.

Wir bei R. STAHL verstehen unternehmerische Verantwortung (Corporate Responsibility) als langfristiges Engagement zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen weltweit. Unser Ziel ist es, nachhaltig Werte für unsere Stakeholder zu schaffen und materielle Beiträge für die ökologische und soziale Entwicklung der Gesellschaft zu leisten. Dazu gehört die laufende Auseinandersetzung mit unserem Tun und dessen Auswirkungen auf die Gesellschaft. Der einzuhaltende hohe Standard nachhaltigen Handelns für in Deutschland ansässige börsennotierte Gesellschaften ergibt sich dabei aus der geltenden Rechtsordnung und insbesondere dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Darüber hinaus haben wir weitere konzernweit gültige Richtlinien implementiert, wie z. B. den für alle Mitarbeiter verbindlichen Code of Conduct, deren Einhaltung wir durch ein konzernweit wirksames Compliance-Management-System sicherstellen.

Die Steuerung des R. STAHL-Konzerns erfolgt im Sinne eines gewinnorientierten Unternehmens in erster Linie nach finanziellen Zielen. Daneben können auch nichtfinanzielle Ziele einfließen. So tragen wir unserer unternehmerischen Verantwortung Rechnung, die wir im gemeinsamen Kontext ökonomischen, ökologischen und sozialen Handelns verstehen (CSR — Corporate Social Responsibility). Die verantwortungsvolle Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern — allen voran unseren Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Kapitalgebern — und der verantwortungsbewusste Umgang mit der Umwelt nehmen dabei einen hohen Stellenwert in unserer Organisation und unseren Prozessen ein. Da unternehmerischer Erfolg untrennbar mit dem Engagement kreativer und motivierter Mitarbeiter verbunden ist, legen wir als Teil unserer Personalstrategie großen Wert auf attraktive und gute Beschäftigungsbedingungen unter gesunden und sicheren Arbeitsbedingungen, eine faire Vergütung, gezielte Weiterbildungsangebote sowie eine gelebte Chancengleichheit. Unsere Kunden vertrauen auf die ausgezeichnete Qualität unserer Produkte, die sich durch kompromisslose Sicherheit und Zuverlässigkeit sowie hohe Wertigkeit und Langlebigkeit auszeichnen. Mit technisch herausragenden Produkten und einer nachhaltigen Wertschöpfung wollen wir dieses Vertrauen auch in Zukunft sichern. Daher stellen wir nicht nur hohe Anforderungen an uns selbst, sondern auch an unsere Lieferanten. Neben der Einhaltung von Recht und Gesetz sowie Arbeits- und Umweltstandards setzen wir uns dabei auch zum Ziel, den hohen Qualitätsanspruch unserer Produkte durch einen effizienten Einsatz von Ressourcen zu erreichen.

Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 11. April 2017 ist R. STAHL gemäß § 315b HGB erstmals ab dem Geschäftsjahr 2017 verpflichtet, eine „nichtfinanzielle Konzernerklärung" in den Konzernlagebericht aufzunehmen. Berichtspflichtig im Sinne des § 315c i. V. m. § 289c HGB sind dabei unternehmensbezogene Angaben zu den fünf Aspekten Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Diese Aspekte sind elementare Teile unserer nachhaltigkeitsrelevanten Aktivitäten, über die wir im Rahmen unserer zurückliegenden Konzernlageberichte schon länger berichten. Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung macht R. STAHL für 2018 wie bereits im Vorjahr von dem Wahlrecht gemäß § 315b Abs. 3 HGB Gebrauch, alternativ einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht außerhalb des Konzernlageberichts zu erstellen. Der nichtfinanzielle Konzernbericht für das Berichtsjahr 2018 wurde im April 2019 auf der Website www.r-stahl.com unter der Rubrik Unternehmen/Verantwortung veröffentlicht.

GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE DES KONZERNS DURCH DEN VORSTAND

Der Verlauf des Jahres 2018 stimmt uns zuversichtlich. Erstmals seit 2015 konnten wir wieder Wachstum erzielen und den Umsatz um 4,3 % auf 280,1 Mio. € steigern — inmitten der begonnenen tiefgreifenden strukturellen Änderungen, die wir seit Jahresbeginn 2018 im Rahmen unseres Effizienzprogramm R. STAHL 2020 umsetzen. Sehr gut entwickelte sich unser Geschäft in Deutschland mit einem Plus von 15,4 %. Auch in den Regionen Asien und Amerika haben wir mit einem Anstieg um jeweils 7,7 % bzw. 7,9 % gegenüber dem Vorjahr nach zuletzt schwachen Jahren wieder zugelegt.

Vielversprechend verlief auch die Umsetzung unserer Effizienzmaßnahmen im Berichtsjahr. Im Zuge der Implementierung der neuen zentralen Konzernorganisation wurden globale Bereichsverantwortlichkeiten geschaffen und Doppelfunktionen in den Einzelgesellschaften abgebaut. Vor allem die dadurch bedingte Entlastung bei den Personalkosten führte in Verbindung mit dem Umsatzwachstum zu einer im Jahresvergleich deutlichen Steigerung des EBITDA vor Sondereinflüssen, das sich mit 15,2 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelte und damit unsere zuletzt gegebene Prognose erfüllte. Darin enthalten waren Sondereinflüsse in Höhe von 5,7 Mio. €, wobei Restrukturierungsaufwendungen im Zusammenhang mit R. STAHL 2020 in Höhe von 8,2 Mio. € einmaligen Erträgen aus Grundstücksverkäufen in Höhe 2,5 Mio. € gegenüberstanden. Aufgrund der Sondereinflüsse fiel das Konzernergebnis im Berichtsjahr mit -7,0 Mio. € wie erwartet noch negativ aus.

Erfreulich entwickelte sich der Free Cashflow mit 12,6 Mio. €. Hierin spiegeln sich die Ergebnisverbesserung sowie erste Erfolge der begonnenen Portfoliooptimierung wider, die in einem deutlichen Abbau von Vorräten resultierte und signifikant zur positiven Veränderung des Working Capital beitrug. Durch den Mittelzufluss verringerte sich die Nettoverschuldung im Jahresverlauf kontinuierlich und belief sich zum Ende des Berichtszeitraums auf 5,5 Mio. €. Die Eigenkapitalquote blieb zum Bilanzstichtag mit 27,3 % auf dem soliden Niveau des Vorjahres. Ebenfalls erfolgreich verliefen die Maßnahmen zur Wiederherstellung der langfristigen Finanzierungssicherung. Seit Jahresmitte 2018 wird der 2015 geschlossene Konsortialkreditvertrag auf der Basis geänderter Vertragskonditionen wieder regulär fortgeführt. Das zu Vertragsbeginn vereinbarte Gesamtvolumen von 95 Mio. € haben wir durch Kündigung eines Teilvolumens von 30 Mio. € im August 2018 auf 65 Mio. € reduziert.

R. STAHL befindet sich mit Blick auf die Vermögens- und Finanzlage, darunter insbesondere die stabile Eigenkapitalquote und die geringe Nettoverschuldung, in einer soliden Verfassung. Im laufenden Jahr liegt der Fokus unserer Arbeit vor allem auf der weiteren Steigerung der Profitabilität, die wir durch die konsequente Umsetzung unserer Effizienzmaßnahmen erreichen wollen. Voraussetzung dafür ist, dass eine in 2019 anhaltend robuste Nachfrage in unseren Hauptabsatzmärkten in einer mindestens stabilen Umsatzentwicklung resultiert.

GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE DER R. STAHL AKTIENGESELLSCHAFT

Die R. STAHL AG hat vor allem die Funktion einer strategischen Holding für den R. STAHL-Konzern. Die wesentlichen Leitungsfunktionen des Gesamtunternehmens liegen in der Verantwortung des Vorstands. Der Vorstand legt die Konzernstrategie fest und steuert die Ressourcenverteilung sowie die Infrastruktur und Organisation des Konzerns. Ferner bestimmt die Konzernführungsgesellschaft die Finanzierung und die Kommunikation mit den wichtigsten Zielgruppen des Unternehmensumfelds. Die wirtschaftliche Entwicklung der R. STAHL AG wird im Wesentlichen von den operativen Geschäftseinheiten des R. STAHL-Konzerns und der Entwicklung der relevanten Märkte bestimmt. Das aus den Ergebnisabführungen und Gewinnausschüttungen der Beteiligungen resultierende Beteiligungsergebnis ist von zentraler Bedeutung für das künftige Ausschüttungspotential der R. STAHL AG. Demnach gelten insbesondere die Aussagen im Abschnitt Chancen- und Risikobericht im Wesentlichen auch für die R. STAHL AG.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Seit dem Geschäftsjahr 2009 sind alle deutschen Aktiengesellschaften nach § 289a HGB verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben. Unsere Entsprechenserklärung ist auf unserer Website www.r-stahl.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/Corporate Governance öffentlich zugänglich.

ERGÄNZENDE ANGABEN

Aktionärsrechte und -pflichten

Dem Aktionär stehen Vermögens- und Verwaltungsrechte zu.

Zu den Vermögensrechten gehören nach § 58 Abs. 4 AktG das Recht auf Teilhabe am Gewinn und nach § 271 AktG am Liquidationserlös sowie nach § 186 AktG das Bezugsrecht auf Aktien bei Kapitalerhöhung.

Zu den Verwaltungsrechten gehören das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen, und das Recht, auf dieser zu reden, Fragen und Anträge zu stellen sowie die Stimmrechte auszuüben.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Hauptversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats der Kapitalseite und den Abschlussprüfer; sie entscheidet über die Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, über Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, über Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien sowie gegebenenfalls über die Durchführung von Sonderprüfungen, über vorzeitige Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats und über eine Auflösung der Gesellschaft.

Besetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, von denen sechs von der Hauptversammlung und drei nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen sind. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht gesetzlich zwingend andere Mehrheiten vorgeschrieben sind. Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, so findet eine neue Aussprache nur statt, wenn die Mehrheit des Aufsichtsrats dies beschließt. Anderenfalls muss unverzüglich neu abgestimmt werden. Bei dieser erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand hat nach § 12 Abs. 6 der Satzung der Vorsitzende des Aufsichtsrats, wenn auch sie Stimmengleichheit ergibt, zwei Stimmen.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung jeweils für höchstens fünf Jahre ist zulässig.

Ergänzend bestimmt die Satzung in § 6, dass der Vorstand aus einer oder mehreren Personen besteht. Über die Zahl der Vorstandsmitglieder, die Bestellung und den Widerruf der Bestellung sowie die Anstellungsverträge mit ihnen entscheidet der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen.

Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 29. August 2021 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu 3.300.000,00 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Dieses gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien ganz oder teilweise von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut oder Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Weiterhin wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen

für Spitzenbeträge,

bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen,

wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt, der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht überschreitet. Auf die vorgenannte Begrenzung von 10 % sind anzurechnen:
a)

eigene Aktien, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden,

b)

Aktien, die aufgrund einer eventuell künftig erteilten Ermächtigung zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

Ferner wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, einschließlich einer von § 60 Abs. 2 AktG abweichenden Gewinnbeteiligung, festzulegen.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Die R. STAHL AG hat keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Auch wurden den Mitgliedern des Vorstands und Arbeitnehmern keine Entschädigungen im Falle eines Übernahmeangebots zugestanden.

Vergütungssystematik für Aufsichtsrat und Vorstand

Die Grundzüge des Vergütungssystems für Aufsichtsrat und Vorstand sind im Konzernanhang unter dem Punkt „Verwaltungsorgane der R. STAHL AG" angegeben, sie sind Bestandteil des Konzernlageberichts.

NACHTRAGSBERICHT

Die nach dem 31. Dezember 2018 eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des R. STAHL-Konzerns oder der R. STAHL AG zu erwarten ist, sind unter dem Punkt SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN / EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG im Anhang und Konzernanhang beschrieben.

RISIKOBERICHT

Im vorliegenden Bericht werden Risiken als interne und externe Ereignisse oder Entwicklungen betrachtet, die sich auf das Erreichen von Zielen und Planwerten des R. STAHL-Konzerns und der R. Stahl AG negativ auswirken können.

Beschreibung des Risikomanagement-Systems

Das in die Aufbau- und Ablauforganisation der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. STAHL-Konzerns eingebettete Risikomanagementsystem (RMS) ist integraler Bestandteil unserer Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen für alle Gesellschaften und Zentralfunktionen. Es umfasst die Gesamtheit der installierten IT-Systeme, Prozesse, Abläufe, Anweisungen und Verhaltensregeln, die in allen unseren Gesellschaften weltweit als gültige Standards implementiert sind, und es unterliegt einem laufenden Verbesserungs- und Weiterentwicklungsprozess. Zu seinen Bestandteilen zählen insbesondere die konzernweite Risikoberichterstattung auf Basis des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), ein einheitlicher Planungs- und Controlling-Prozess sowie das interne Überwachungssystem, bestehend aus dem internen Kontrollsystem mit konzerneinheitlichen Richtlinien und der internen Revision.

Darüber hinaus ergänzt ein Compliance-Management- das Risikomanagement-System. Die Gesamtheit der implementierten Systeme ermöglicht es der Konzernleitung, für erkannte Risiken frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Das Risikomanagementsystem wird hinsichtlich seiner Effektivität und Effizienz kontinuierlich kontrolliert und weiterentwickelt sowie entsprechend den gesetzlichen Anforderungen durch den Abschlussprüfer geprüft.

Risikoberichterstattung/Frühwarnsystem

Die bestehende Risikoberichterstattung basiert auf einem Risikokatalog, der in acht Risikobereiche unterteilt ist: Makroumwelt/Länderrisiken, Markt/Wettbewerb, Strategie, unterstützende Prozesse/IT, Leistungswirtschaft, Personal, Finanzwirtschaft und Compliance.

Die Risikoverantwortlichen („risk owner") in den Tochtergesellschaften und die Bereichsleiter der Zentralabteilungen sind in dieses Frühwarnsystem eingebunden und melden quartalsweise neu erkannte, bestehende sowie beseitigte Risiken. Der Risikomanagementprozess wird durch ein IT-Tool unterstützt.

Der Risikomanagement-Beauftragte erstellt basierend auf den bereitgestellten Informationen der Risikoverantwortlichen einen Risikobericht, der neben der Beschreibung der Risiken auch potenzielle Risikowerte, deren Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie den Maßnahmenplan zur Vermeidung beziehungsweise Reduzierung der Risiken beinhaltet.

Der Zeitraum der Risikoeinschätzung ist identisch mit dem Berichtszeitraum des Lageberichts.

Risikobewertung

Im Rahmen der Risikoberichterstattung werden sowohl das Brutto- als auch das Nettorisiko von den jeweiligen Berichtseinheiten angegeben. Das Bruttorisiko beschreibt das maximale Verlustpotenzial ohne Berücksichtigung von Sicherungs- und Risikominderungsmaßnahmen. Nach Gegensteuerungsmaßnahmen ergibt sich das residuale Risiko in Form des Nettorisikos. Um zu ermitteln, welche Risiken einen bestandsgefährdenden Charakter haben, werden sie gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihres Schadensausmaßes klassifiziert. Die Skalen zur Messung dieser beiden Indikatoren auf Bereichs- wie auch Einzelgesellschaftsebene sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.

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Eintrittswahrscheinlichkeit Beschreibung
0 bis 10 % sehr unwahrscheinlich
11 bis 20 % unwahrscheinlich
21 bis 50 % möglich
51 bis 90 % wahrscheinlich
91 bis 100 % sehr wahrscheinlich

Gemäß dieser Einteilung wird ein sehr unwahrscheinliches Risiko als ein Ereignis definiert, das nur unter außergewöhnlichen Umständen eintritt. Ein sehr wahrscheinliches Risiko ist ein Ereignis, mit dessen Eintritt innerhalb eines bestimmten Zeitraums fast sicher zu rechnen ist.

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Schadensausmaß Definition der Auswirkungen
unbedeutend unbedeutende negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und den Cashflow
gering geringe negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und den Cashflow
mittel negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und den Cashflow
hoch erhebliche/bedeutende negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und den Cashflow

Gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und den Cashflow werden die Risiken aggregiert auf Konzernebene als „hoch", „mittel" oder „gering" klassifiziert. Dieser Klassifizierung liegen nachfolgende Wertintervalle für den Nettoschadenserwartungswert (Nettorisiko x Eintrittswahrscheinlichkeit) zugrunde:

gering < 1,5 Mio. €

mittel 1,5 Mio. € bis 5,0 Mio. €

hoch > 5,0 Mio. €

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Einstufung bezogen auf die einzelnen Risikobereiche:

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Risikobereich Eintrittswahrscheinlichkeit Nettoschadenserwartungswert
Makroumwelt/Länderrisiken möglich gering
Markt/Wettbewerb möglich gering
Unterstützende Prozesse möglich gering
Strategie unwahrscheinlich gering
Leistungswirtschaft unwahrscheinlich mittel
Personal wahrscheinlich gering
Finanzwirtschaft möglich gering
Compliance unwahrscheinlich gering

Bedeutende und insbesondere bestandsgefährdende Risiken werden umgehend dem Vorstand bzw. der Konzernleitung mitgeteilt. Die Risikoverantwortlichen der Berichtseinheiten sind verpflichtet, den Vorstand unverzüglich über zeitkritische oder wesentliche Risiken in Kenntnis zu setzen. Die quartalsweise Auswertung aller Risiken dient der Unternehmensleitung als Grundlage, um frühzeitig auf kritische Situationen reagieren und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Regelmäßig wird eine Zusammenfassung aller Risiken der Konzerngesellschaften erstellt, in der alle gemeldeten und bewerteten Risiken aggregiert sind, um das Gesamtrisiko für den Konzern ermitteln zu können. Durch die regelmäßige Berichterstattung wird der Aufsichtsrat bzw. dessen Prüfungsausschuss ebenfalls kontinuierlich über die aktuelle Risikosituation der R. STAHL-Gruppe und deren Entwicklung im Zeitablauf informiert. Der Aufsichtsrat beschäftigt sich im Rahmen der Überwachung des Vorstands mit der Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems.

Controlling

Die Mitarbeiter im Zentralbereich Konzerncontrolling sind die Ansprechpartner für unsere Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Das Konzerncontrolling stellt die notwendigen IT-Systeme zur Erfassung und Auswertung betriebswirtschaftlicher Daten zur Verfügung. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen der Gesellschaften werden im Rahmen einer monatlichen Berichterstattung analysiert, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Soll-Ist-Vergleichen liegt. Monatlich wird hierzu im Konzerncontrolling eine Forecast-Betrachtung erstellt und damit eine kontinuierliche Information des Vorstands über bestehende und voraussichtliche Planabweichungen und daraus eventuell resultierenden Risiken gewährleistet.

Internes Überwachungssystem

Ein weiterer Bestandteil unseres Risikomanagement-Systems ist das interne Kontrollsystem, das im R. STAHL-Konzern die vom Vorstand eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen beinhaltet, deren Ziele

die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit,

die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Berichterstattung sowie

die Einhaltung der konzernweiten Richtlinien und Standards sowie der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften (Compliance)

sind. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmäßig von der internen Revision überprüft.

Internes Kontrollsystem bezogen auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess

Wesentliches Element des internen Kontrollsystems in Bezug auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess ist die konzernweit gültige IFRS-Bilanzierungsrichtlinie, die einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen vorgibt. Die Konzernabschlusserstellung wird unterstützt durch eine einheitliche, standardisierte Berichterstattungs- und Konsolidierungssoftware. Sämtliche in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen berichten in einheitlicher Form an die Muttergesellschaft.

Weitere wesentliche Instrumentarien zur Sicherstellung des Rechnungslegungsprozesses sind:

die konzernweit gültigen Standards für den Finanz- und Verwaltungsbereich,

die eindeutige Aufgabentrennung und Zuordnung von Verantwortlichkeiten,

die Nutzung einheitlicher ERP-Systeme und Standardsoftware sowie

detaillierte Berechtigungskonzepte.

Diese Maßnahmen und Prozesse unterliegen der ständigen Überprüfung durch die verantwortlichen Mitarbeiter der Konzerngesellschaften sowie der Konzernrevision.

Interne Revision

Die interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, Mehrwert zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie dient den Zielen der Organisation, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität und Effizienz der internen Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und dabei hilft, diese ständig weiter zu verbessern. Die interne Revision berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden der R. STAHL AG. Prüfungen erfolgen auf Basis eines jährlichen risikoorientierten Prüfungsplans.

Compliance-Management, Code of Conduct

Zur Vermeidung von Verstößen gegen Antikorruptions-, Kartell- oder auch Datenschutzgesetze und um wirtschaftskriminelle Handlungen zu verhindern, haben wir im Rahmen des bestehenden Compliance-Managements entsprechende Regelungen installiert. Unsere Compliance-Organisation ist direkt dem Vorstand zugeordnet, und der Compliance-Beauftragte ist in die Geschäftsprozesse sowie in das Berichts- und Kontrollwesen eingebunden. Compliance ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur und im täglichen Handeln selbstverständlich.

RISIKOSITUATION IM KONZERN

Makroumwelt und Länderrisiken

Aufgrund unserer internationalen Geschäftsaktivitäten können sich Risiken aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Instabilität in einzelnen Regionen oder Ländern ergeben, was Einfluss auf die Umsatz- und Ertragslage der R. STAHL-Gruppe nehmen kann.

Insbesondere durch die Lage im Mittleren Osten, in Russland und in der Ukraine sowie aus den laufenden wirtschaftspolitischen Umstrukturierungen und Neuausrichtungen in den USA und Großbritannien oder auch aus der Verschärfung des Handelskonflikts zwischen China und den USA können sich Risiken für einzelne Tochtergesellschaften ergeben. Dank unserer internationalen Diversifikation können wir auf regionale Marktentwicklungen flexibel vor Ort reagieren und so ungünstige Entwicklungen kompensieren. Vor dem Hintergrund der herausfordernden wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen achten wir zudem auf unsere Kostenstrukturen, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der R. STAHL-Gruppe zu sichern.

Schließlich birgt unsere internationale Ausrichtung in unterschiedlichen Jurisdiktionen auch ein Rechtsrisiko. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit sind die R. STAHL AG sowie ihre Tochtergesellschaften in wenigen anhängigen Gerichtsverfahren als Beklagte beziehungsweise Antragsgegner involviert. Hier können negative Entscheidungen zu Lasten der jeweils betroffenen Gesellschaft im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden. Die Gesellschaften von R. STAHL verteidigen sich in diesen Verfahren in der tatsächlich und rechtlich gebotenen Weise. Eine sichere Prognose des Ergebnisses solcher Verfahren ist nicht möglich, im Bedarfsfall tragen wir einem drohenden Kostenrisiko durch entsprechende Rückstellungen Rechnung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwarten wir keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des R. STAHL-Konzerns.

Markt und Wettbewerb

R. STAHL ist mit attraktiven Produkten und Lösungen in dynamischen Märkten aktiv. Dabei hängt unser Geschäft stark vom Investitionsklima in unseren Kundenbranchen ab. Um dem zunehmenden Wettbewerbsdruck auch durch neue Anbieter im Komponentengeschäft zu begegnen, festigen wir unsere Marktposition durch den kontinuierlichen Ausbau unserer Technologieführerschaft, durch die Entwicklung von Produkten, die aufgrund ihrer effizienzsteigernden und kostensenkenden Eigenschaften von unseren Kunden geschätzt werden, sowie durch eine regionale Diversifikation.

Auch im Systemgeschäft, in dem dank höherer Markteintrittsbarrieren das Konkurrenzrisiko geringer ist, ist nicht generell auszuschließen, dass neue Wettbewerber auftreten. Daneben können sich bestehende Wettbewerber durch Allianzen oder andere Maßnahmen Marktvorteile verschaffen. Den Herausforderungen des Marktes begegnen wir mit unserem exzellenten Know-how und unserer langjährigen Erfahrung.

Wir verfügen über eine exzellente Position im weltweiten Markt für Explosionsschutzlösungen, in dem vor allem die Sicherheit der eingesetzten Produkte höchste Priorität besitzt. Bezogen auf die gesamten Investitionskosten explosionsgeschützter Anlagen liegt dabei der Kostenbeitrag für den Explosionsschutz oft nur im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Vor dem Hintergrund der hohen Wertschöpfung, den unsere Lösungen unseren Kunden bieten, ist daher unser Geschäft vergleichsweise wenig preisgetrieben. Abhängig von der wirtschaftlichen Situation unserer Abnehmerbranchen und dem Marktauftritt unserer Wettbewerber besteht grundsätzlich dennoch das Risiko von Preisdruck, der sich negativ auf unsere Umsatz- und Ertragsentwicklung auswirken kann. Diesem Risiko begegnen wir einerseits durch die fortlaufende Entwicklung technisch differenzierter Lösungen, die unseren Kunden einzigartigen Zusatznutzen bieten. Darüber hinaus arbeiten wir im Rahmen unseres laufenden Effizienzprogramms R. STAHL 2020 an der nachhaltigen Schaffung marktführender Kostenstrukturen, die uns auch in konjunkturellen Schwächephasen eine ausreichende Profitabilität sichern.

Nicht zuletzt birgt R. STAHLs internationale Aufstellung das Risiko, dass Kunden regionale Anbieter bevorzugen, weil sie deren Produkte besser kennen, ein höheres Vertrauen in deren Produkteigenschaften haben oder aus politischen Gründen hierzu angehalten sind. Da R. STAHL als Teil seiner Geschäftsstrategie auch eine Verbreiterung der Kundenbasis anstrebt, ist der Aufbau von Bekanntheit und Reputation entscheidend. Dazu beschäftigen wir eine angemessene Anzahl hochqualifizierter Vertriebsexperten, sind international auf Messen vertreten und bieten eigene Seminare an, um Kunden die für den Explosionsschutz relevanten Informationen zu vermitteln und im Umgang mit unseren Produkten zu schulen. Auf diese Weise bauen wir auch unsere Position gegenüber lokalen Wettbewerbern aus.

Strategische Risiken

Bei der Erschließung neuer Märkte und Branchen sowie beim Ausbau bestehender Vertriebsgebiete — auch durch Akquisitionen — können sich neue Risiken ergeben, die im Vorfeld nicht vollständig einschätzbar sind. Wir analysieren das Risikopotenzial einzelner Märkte und Branchen in den unterschiedlichsten Regionen und berücksichtigen dieses bei der Risikobeurteilung. Die Risiken im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Unternehmens behandeln wir mit der entsprechenden Sorgfalt.

Darüber hinaus bestehen Beschaffungsrisiken. So können die Einkaufspreise je nach Marktsituation Schwankungen unterliegen und unsere Kostenstrukturen beeinflussen. Auch besteht grundsätzlich das Risiko einer zeitweisen Nichtverfügbarkeit wichtiger Ausgangsmaterialien. Wir beugen diesen Risiken durch konsequentes Kostenmanagement und internationale Beschaffung vor. Dennoch sehen wir derzeit Engpässe in der Verfügbarkeit bei einigen von uns verwendeten Elektronik-Komponenten und Kunststoffen. Unabhängig davon kann auch umgekehrt eine rückläufige Nachfrage bei unseren Lieferanten deren Insolvenzrisiko und damit unser Beschaffungsrisiko prinzipiell erhöhen. Wir minimieren dieses Risiko durch aktives Monitoring von Finanzdaten der wichtigsten Zulieferer und indem wir Preisverhalten und Lieferleistung beobachten. Ferner verringern wir durch Second-Source-Freigaben die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten. Als nach wie vor eher gering stufen wir das Risiko von Produkt- und Markenpiraterie ein. Ständige Verbesserungen unserer Kernprodukte und Produktionstechnologien sowie unser Spezialwissen und unsere Erfahrung verringern das Risiko, dass R. STAHL-Produkte in vergleichbarer Qualität kopiert werden. Im Bereich Explosionsschutz zählen Qualität sowie Funktions- und Zertifizierungssicherheit zu den wesentlichen Kaufkriterien.

Risiken aus unterstützenden Prozessen

Im Bereich Explosionsschutz geht es in erster Linie um die Sicherheit von Menschen, Anlagen und Umwelt — daher hat die Qualität unserer Produkte oberste Priorität. Produktfehler führen zwar nicht zwangsläufig zu lebensgefährlichen Situationen, können jedoch unseren Ruf in hohem Maße schädigen. Eine zentrale Rolle hinsichtlich der Risikominimierung im Bereich der Produktqualität spielt daher ein konsequentes Qualitätsmanagement mit kontinuierlichem Verbesserungsprozess. Die Qualitätskontrolle jeder gefertigten Komponente und jeder Systemlösung ist für die meisten unserer Produkte unerlässlich. Darüber hinaus unterliegen auch zugelieferte Bestandteile sowie deren Lieferanten strengen Qualitätsanforderungen und werden sorgfältig kontrolliert. Auch wenn diese Kontrollen und Qualitätsprüfungen zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand verursachen, verschaffen unsere hohen Qualitätsstandards sowie unsere Explosionsschutz-Expertise R. STAHL Wettbewerbsvorteile, die Absatz und Image unseres Angebots positiv beeinflussen.

Im Zuge des wachsenden Konkurrenzdrucks in nahezu allen Branchen der Elektronikindustrie gewinnen Lieferzeit und Liefertreue fortwährend an Bedeutung für die Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Zu lange Lieferzeiten oder nicht eingehaltene Liefertermine stellen prinzipiell Risiken für die Kundenbindung und damit für die weitere Geschäftsentwicklung dar. Unsere Wettbewerbsfähigkeit sowie unsere Logistik-, Fertigungs- und Abwicklungsprozesse weiter auszubauen, um eine marktführende Liefertreue zu erreichen, ist wesentlicher Bestandteil unserer Lean-Management-Maßnahmen im Rahmen von R. STAHL 2020.

Die in R. STAHL 2020 zusammengefassten Effizienzmaßnahmen sind strukturell und prozessual tiefgreifend und beziehen alle wesentlichen Funktionsbereiche des Konzerns mit ein. Derartig umfangreiche Veränderungen bergen grundsätzlich das Risiko temporärer Störungen in den betrieblichen Abläufen mit der Folge negativer Auswirkungen auf Umsatz und Ertrag. Diesem Risiko begegnen wir durch eine enge Überwachung und Steuerung der Einzelmaßnahmen und den regelmäßigen Abgleich der Soll- mit den Ist-Zuständen im Rahmen einer dafür eigens geschaffenen Funktion (Project Management Office). Über den Fortgang der Maßnahmen wird dem Vorstand quartalsweise sowie darüber hinaus anlassbezogen Bericht erstattet. Bei Bedarf werden entsprechende Handlungen abgeleitet.

Risiken im Zusammenhang mit Informationstechnologien

Im internationalen Handel und der industriellen Produktion nimmt die Digitalisierung von Prozessen stetig zu. Damit steigen die für die Abwicklung unserer Geschäftsprozesse essenziellen Datenmengen, die digital erfasst, verarbeitet und gespeichert werden. Zur Gewährleistung ihrer jederzeitigen Verfügbarkeit müssen geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen das Risiko des technischen Ausfalls von Datenspeichern und -netzen sowohl aufgrund technischer Ermüdung als auch externer Einwirkung (z. B. Brand, Hochwasser, Diebstahl) getroffen werden. Diesem Risiko begegnen wir durch die zentrale Datenablage auf redundanten Datenspeichern an räumlich voneinander getrennten Orten.

Mit der zunehmenden Digitalisierung wächst das Risiko von Cyberkriminalität-Attacken. Wir arbeiten intensiv an unserer IT-Sicherheit, um das Risiko entsprechender externer und interner Bedrohungen zu minimieren. Zu unseren Maßnahmen gehört unter anderem die Verkürzung von Restore-Zeiten, um im Falle eines solchen Angriffs schnell wieder einsatzfähig zu sein. Darüber hinaus überprüfen wir laufend das Berechtigungskonzept unserer IT-Systeme und passen administrative Rechte nach dem „need-to-know"-Prinzip an.

Trotz des weltweit weiter gestiegenen Risikos von Cyberkriminalitäts-Attacken ist es R. STAHL bisher gelungen, schädigende Sicherheitsvorfälle zu vermeiden. Dank unseres umfassenden IT-Sicherheits- und „Business Continuity"-Konzepts und unterstützt durch klare Vorgaben im Bereich der Zahlungs- und Finanzprozesse konnten alle bisherigen Angriffsversuche aufgedeckt oder abgewehrt werden. Sicherheitsupdates können zeitnah und weitgehend automatisiert auf die betroffenen Systeme verteilt werden, ohne die IT-unterstützten Geschäftsprozesse zu beeinträchtigen.

Neben der Datensicherheit hat Datenschutz bei R. STAHL einen hohen Stellenwert. Entsprechend schulen wir unsere Mitarbeiter bei der Einstellung sowie anlassbezogen, z. B. bei Änderung regulatorischer Vorgaben. Personenbezogene Daten aus der EU werden ausschließlich auf Servern in der EU gespeichert. Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind bisher nicht aufgetreten.

Das Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 hat die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten europaweit vereinheitlicht. R. STAHL hat die erweiterten Anforderungen der DSGVO analysiert, bewertet und die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen abgeleitet. Der Schutz von personenbezogenen Daten gehört seit jeher zu den Grundsätzen unserer Geschäftspolitik.

Leistungswirtschaftliche Risiken

Mit internationalen Produktionsstandorten stellt sich R. STAHL der wachsenden Anforderung der Kunden weltweit an die Verfügbarkeit von Ansprechpartnern vor Ort und kurzen Lieferzeiten. Dem durch die Dezentralisierung der Produktion vorhandenen Risiko von Schwankungen lokaler Auslastung und Kosten begegnen wir mit einer zentralen Produktionssteuerung (Global Operations) mit globaler Verantwortung zur effizienten Ressourcensteuerung über alle Fertigungsstandorte. Die Einheit Global Operations hat im Berichtsjahr mit der Einführung von Lean-Management-Methoden in allen Produktionsstandorten zur Verbesserung unserer Prozesse und Kosten begonnen.

Personalrisiken

Expertenwissen und Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter sind eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg. Durch den zunehmenden Fachkräftemangel sowie den aktuell starken Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt können sich Risiken bei der Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter sowie der langfristigen Bindung unserer Belegschaft an das Unternehmen ergeben.

Um diesen Risiken entgegenzuwirken legen wir zur nachhaltigen Steuerung unserer Personalressourcen einen besonderen Schwerpunkt auf Ausbildung. Mit der Fokussierung auf technische Kompetenzen bildet R. STAHL zwölf Berufsbilder aus, die die durch den Fachkräftemangel entstehenden Lücken schließen.

Darüber hinaus können sich Risiken durch die Fluktuation von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen ergeben. Diese Risiken mindern wir durch Personalentwicklungsmaßnahmen, die das Ziel haben, Leistungsträger an das Unternehmen zu binden.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Im Rahmen unserer Geschäftsaktivitäten können sich Währungs-, Zinsänderungs-, Kredit-, und Liquiditätsrisiken ergeben, die wir durch Einsatz marktüblicher Finanzinstrumente begrenzen.

Da Wechselkursentwicklungen aufgrund der Vielzahl der beeinflussenden Faktoren oft durch hohe Volatilität gekennzeichnet sind, ist eine sichere Währungsprognose generell schwierig. Den sich aus der unvorhersehbaren Änderung von Wechselkursen wichtiger Währungen ergebenden Risiken begegnen wir daher mit einer Reihe von Maßnahmen: Langfristige und strategische Maßnahmen sind hierbei vor allem Produktionskapazitäten in den für uns wichtigen Währungsräumen wie beispielsweise den USA. Nachteilige währungsgetriebene Veränderungen bei der Umsatzentwicklung werden so durch entsprechende lokale Kostenvorteile gedämpft („natural hedge"), was R. STAHLs Währungsanfälligkeit verringert. Darüber hinaus sichern wir opportunistisch die vorhandenen und geplanten Fremdwährungsvolumen durch Devisentermingeschäfte ab. Insbesondere die Entwicklung des US-Dollars, der den Großteil unseres Fremdwährungsvolumens einnimmt und darüber hinaus auch die Entwicklung anderer Währungen beeinflusst, ist für uns relevant.

Zur Finanzierung unserer geschäftlichen Aktivitäten nehmen wir grundsätzlich fristenkongruent Fremdkapital auf. Ein sich aus variierenden Zinssätzen ergebendes Risiko sichern wir bei Bedarf über derivative Finanzinstrumente ab. Die Finanzierung unserer Immobilien erfolgt regelmäßig zu Festzinssätzen. Grundsätzlich sind die Laufzeiten der Währungs- und Zinssicherungsgeschäfte an den Grundgeschäften ausgerichtet. Der Handlungsrahmen, die Verantwortlichen, die finanzwirtschaftliche Berichterstattung sowie die Kontrollmechanismen für Finanzinstrumente sind konzerneinheitlich festgelegt.

Im September 2015 hat die R. STAHL AG einen Konsortialkreditvertrag zur Finanzierung des Konzerns abgeschlossen, der eine Laufzeit von fünf Jahren hat und eine Barlinie von anfänglich 95 Mio. € (im August 2018 von R. STAHL durch Kündigung eines Teilvolumens von 30 Mio. € angepasst auf 65 Mio. €) mit einer Erweiterungsoption von 25 Mio. € für Akquisitionen vorsieht. Der Vertrag enthält marktübliche Vereinbarungen zur Einhaltung der Finanzierungsstärke (Financial Covenants), die bei Verletzung zu einer Anpassung der Vertragskonditionen oder auch zu einer Vertragskündigung durch die beteiligten Banken führen können.

Dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit einzelner Kunden begegnen wir mit gezieltem Monitoring deren Zahlungsverhaltens. Im Bedarfsfall nehmen wir Wertberichtigungen vor.

Eine detaillierte Beschreibung der zum Bilanzstichtag gehaltenen Sicherungsinstrumente sowie weitere Angaben zu den Währungs-, Zins-, Kredit- und Liquiditätsrisiken sind im Konzernanhang unter den Punkten „Derivative Finanzinstrumente" und „Management von Finanzrisiken" zu finden.

Compliance-Risiken

Als börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland unterliegt R. STAHL den deutschen Rechtsvorschriften zur Unternehmensführung sowie den Anforderungen weiterer Rechtssysteme. Das regulatorische Umfeld hat sich in den letzten Jahren signifikant verschärft, insbesondere durch die striktere Anwendung bestehender Gesetze sowie die Erweiterung und Verschärfung von Straftatbeständen. Beispielhaft sind hier die Antikorruptionsgesetze in Deutschland, in den USA („Foreign Corrupt Practices Act") und in Großbritannien („Bribery Act") zu nennen. Alle diese Regelungen sind sehr komplex. Jede Nichteinhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften oder jede gegen unser Unternehmen vorgebrachte Beschuldigung eines Gesetzesverstoßes, ob gerechtfertigt oder nicht, könnte sich in erheblichem Maße negativ auf unser Ansehen und damit auch auf R. STAHLs Aktienkursentwicklung und Geschäftstätigkeit auswirken.

Eine exakte Bewertung dieser Risiken ist aufgrund der Vielzahl von relevanten gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen sowie der großen Anzahl möglicher Verstöße schwierig. Wir prüfen laufend die aktuellen gesetzlichen Anforderungen sowie neue Entwicklungen im Compliance-Umfeld, die in unserer Branche oder in der Wirtschaft allgemein auftreten. Im internationalen Kontext unterstützen uns teils spezialisierte Kanzleien vor Ort, teils lokale Kooperationspartner renommierter deutscher oder Niederlassungen internationaler Kanzleien. Auf Basis dieser Informationen und anderer verfügbarer Quellen bringen wir unsere Compliance-Regeln kontinuierlich auf den neuesten Stand. Um möglichst effektiv dafür zu sorgen, dass unsere Beschäftigten unsere Verhaltensrichtlinie („Code of Conduct") kennen und sie einhalten, weisen wir unsere Führungskräfte einmal jährlich auf unsere Antikorruptionsrichtlinien hin wie auch auf deren Pflicht, ihre Mitarbeiter darin zu schulen. Bei neuen Mitarbeitern gehört die Kenntnisnahme der Verhaltensrichtlinie zum Einstellungsprozess. Der Konzern-Compliance-Beauftragte koordiniert alle Maßnahmen in diesem Bereich. Trotz der bestehenden Compliance-Regeln und vorhandener interner Kontrollsysteme kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Personen unsere Kontrollmechanismen vorsätzlich umgehen, um sich persönlich einen Vorteil zu verschaffen. Obwohl wir den Eintritt dieses Risikos als unwahrscheinlich einschätzen, wären damit negative Auswirkungen auf das Ansehen unseres Unternehmens, unsere Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage verbunden.

GESAMTAUSSAGE ZUR RISIKOSITUATION DER R. STAHL AKTIENGESELLSCHAFT UND DES R. STAHL KONZERNS

Vorstand und Aufsichtsrat von R. STAHL halten das Risikomanagement-System für geeignet, die vorhandenen Risiken zu erkennen, zu quantifizieren und zu analysieren, um sie adäquat zu steuern. Nach sorgfältiger Würdigung der Gesamtrisikolage sind die Verantwortlichen zu dem Ergebnis gekommen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Konzernlageberichts die bestehenden Risiken sowohl im Rahmen von Einzelbetrachtungen als auch kumuliert begrenzt sind.

RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN IM EINZELABSCHLUSS UND IM KONZERN

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, Währungs-, Kredit- und Zinsrisiken. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit Währungs-, Liquiditäts- sowie Kredit- und Zinsrisiken wurde bereits im Risikobericht unter Finanzwirtschaftliche Risiken ausführlich behandelt. Darüber hinaus verwendet das Unternehmen derivative Finanzinstrumente, deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Währungsrisiken besteht. Zu Beginn der Absicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehungen als auch die Risikomanagementzielsetzungen des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss und Einzelabschluss unter dem Punkt Derivative Finanzinstrumente zu finden.

CHANCEN- UND PROGNOSEBERICHT

CHANCEN

Zur Identifizierung und Wahrnehmung der sich uns eröffnenden Chancen beobachten wir fortlaufend die Entwicklungen in unseren Märkten. Darüber hinaus erhalten wir aus dem Dialog mit unseren Kunden, Lieferanten und Partnern frühzeitig wertvolle Informationen zu Branchentrends und den steigenden Anforderungen, die Kunden an unsere Produkte stellen. Die sich daraus ergebenden Chancen und Potenziale fließen in die strategische Ausrichtung der R. STAHL-Gruppe sowie in die Allokation der unternehmensweiten Ressourcen ein. Die Chancen werden getrennt vom Risikomanagement-Prozess erhoben.

Langfristige Chancen

Die wachsende Weltbevölkerung und der sich daraus ergebende stetig steigende Energiebedarf bieten langfristige Wachstumschancen für R. STAHL. Neben der voranschreitenden industriellen Entwicklung, insbesondere in den Schwellenländern, führt dabei vor allem die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Entwicklungsländern zu einem kontinuierlichen Anstieg der Energienachfrage. Mit in den westlichen Industrienationen zunehmender gesellschaftlicher Ablehnung des Energieträgers Kohle wird die Energieversorgung dabei zunehmend durch Erdgaskraftwerke oder die Verbrennung von Erdöl sichergestellt. Aber auch den klimapolitisch geforderten Ausbau der erneuerbaren Energien betrachten wir als Chance: Um mit diesen volatilen Energieträgern eine stabile Versorgung sicherzustellen, müssen effiziente technische Möglichkeiten geschaffen werden, die die wetter- und tageszeitabhängige elektrische Energie aus Wind- und Sonnenkraft zeitlich längerfristiger speichern können. Zu den künftig aussichtsreichsten Möglichkeiten gehört hierbei die Umwandlung und Speicherung elektrischer Energie in Form von Wasserstoff, Methan oder Methanol und deren bedarfsmäßige Wiederverstromung. Da alle diese Trägerstoffe in hohem Mäße explosionsfähig sind, kann sich daraus langfristig ein entsprechender Bedarf für Explosionsschutzlösungen nicht nur für deren Produktion, sondern auch für Transport und Rückverstromung ergeben. Zur Vermeidung von Abhängigkeiten eines pipelinegebundenen Transports auf dem Landweg gewinnt dabei zunehmend der Schiffstransport mittels LNG-Tankern an Bedeutung, für die R. STAHL ein breites Spektrum explosionsgeschützter Ausrüstung anbietet.

Neben einem steigenden Bedarf an Energie bringt das Wachstum der Weltbevölkerung auch eine höhere Nachfrage nach Produkten aus allen anderen Bereichen des Lebens wie beispielsweise Nahrungsmittel, Wohnraum, Bekleidung oder Mobilität mit sich. Davon profitieren sowohl die Nahrungsmittel- als auch die chemische Industrie, denen R. STAHL maßgeschneiderte Explosionsschutzlösungen für ihre Produktionsanlagen bietet. Wir gehen von einem noch stärkeren Anstieg des Bedarfs an Pharma-Produkten aus, da nicht nur die Zahl der Menschen auf der Erde wächst, sondern auch deren Lebenserwartung und Gesundheitsbewusstsein.

Schließlich führt auch der politische und gesellschaftliche Wille nach einer Etablierung und Durchsetzung ausreichend hoher Sicherheitsstandards in der Prozessindustrie zu wachsender Nachfrage nach Explosionsschutzlösungen weltweit.

Mittelfristige Chancen

Mittelfristig ergeben sich für R. STAHL Chancen aus dem Ausbau der Marktposition und der Erschließung neuer Märkte. Dabei spielt für uns auch eine kontinuierliche, zielgerichtete Forschungs- und Entwicklungsarbeit, mit der wir uns in der Vergangenheit marktführende Positionen in zahlreichen Produktbereichen erarbeitet haben, eine Schlüsselrolle.

Aufgrund der steigenden Sicherheitsanforderungen an die Betreiber technischer Anlagen sehen wir zudem die Chance, über unser Angebot an ganzheitlichen individuellen Systemlösungen Wachstum zu generieren. Auf diesem Gebiet ist R. STAHL schon heute weltweit führend. In eine ähnliche Richtung zielt die Ausweitung unseres Produktangebots um Dienstleistungen, die unsere Kunden aufgrund zunehmender Regulierung und limitierten eigenen Kapazitäten bei uns nachfragen. Darüber hinaus ergeben sich Chancen aus der Fokussierung unserer Kunden auf das eigene Kerngeschäft und die damit einhergehende Auslagerung von Engineering- und Maintenance-Funktionen. Ebenso stellen Schulungsangebote und Services, die das Sicherheitsmanagement der Prozessanlagen erleichtern, attraktive Wachstumschancen für uns dar.

Aus regionaler Sicht bietet uns die fortschreitende Öffnung weiterer Märkte für nach IECEx zertifizierte Produkte und Lösungen, die sich auch in internationalen Projekten immer mehr durchsetzen, weiteres Wachstumspotenzial. Wichtige regionale Zielmärkte sind für uns Osteuropa und die afrikanischen Länder südlich der Sahara, zu denen wir mit den 2016 getätigten dortigen Beteiligungen verbesserte Zugangswege etabliert haben.

Signifikante mittelfristige Chancen zur Erhöhung unserer Produktivität und Profitabilität sehen wir in der Optimierung der betrieblichen Strukturen und Prozesse im Rahmen unseres Effizienzprogramms R. STAHL 2020.

Kurzfristige Chancen

Kurzfristig ergeben sich für uns Chancen aus einer weltweit steigenden Investitionstätigkeit in Anlagen zur Förderung und Verarbeitung von Erdöl und Erdgas sowie deren Nachfolgeprodukte. Als kurz- bis mittelfristige Chance betrachten wir das enorme Nachfragepotenzial für Automatisierungslösungen, das sich unseres Erachtens weitgehend unabhängig von konjunkturellen Einflüssen etablieren wird.

Bei der Verfolgung unserer Chancen berücksichtigen wir grundsätzlich unsere finanziellen Handlungsmöglichkeiten. Ungünstige konjunkturelle Rahmenbedingungen könnten dazu führen, dass wir bestehende Chancen nur verzögert oder nicht in vollem Umfang nutzen können. Ausführliche Informationen dazu und zu anderen Risiken sind dem Risikobericht zu entnehmen.

PROGNOSE

Als international aufgestellter Spezialanbieter im Bereich der Elektronikindustrie produzieren und vermarkten wir unsere Produkte und Lösungen weltweit. Unser Geschäft hängt daher von den Entwicklungen der Weltkonjunktur sowie einiger wesentlicher Fremdwährungen ab, insbesondere vom US-Dollar. Branchenseitig haben neben der Öl- und Gasindustrie die Chemie- und Pharmaindustrie die für unser Geschäft größte Bedeutung.

Ausblick zur Entwicklung der Weltkonjunktur leicht eingetrübt

In seiner Einschätzung vom Januar 2019 erwartet der Internationale Währungsfonds (IWF) für das laufende Jahr einen Rückgang des weltweiten Wirtschaftswachstums auf 3,5 %. Darin enthalten sind allerdings unterschiedliche Annahmen hinsichtlich der regionalen Entwicklungen: Für die Industrieländer wird mit einer Abschwächung des Wachstums auf 2,0 % gerechnet — mit Ausnahme von Großbritannien, für das der IWF ein leichtes Wachstumsplus auf 1,5 % erwartet. Am stärksten fällt der Rückgang in den USA auf 2,5 % aus. Die Ökonomen schreiben dem dort erst Ende 2017 in Kraft getretenen Steuersenkungsprogramm demnach keinen anhaltenden konjunkturstimulierenden Einfluss zu. Das Wachstum in der Eurozone soll auf 1,6 % zurückgehen, wobei sich nach Einschätzung des IWF alle Volkswirtschaften rückläufig entwickeln werden — mit Ausnahme von Frankreich mit unverändert 1,5 %. Für Deutschland wird ein Rückgang auf 1,3 % angenommen. Ein leichter Wachstumsanstieg auf 1,1 % wird für Japan prognostiziert.

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Welt +3,5
Industrieländer +2,0
USA +2,5
Euroraum +1,6
Deutschland +1,3
Frankreich +1,5
Italien +0.6
Spanien +2,2
Japan +1,1
Vereinigtes Königreich +1,5
Kanada +1,9
Schwellenländer +4,5
Asien +6,3
China +6,2
Indien +7,5
Russland +1,6
Lateinamerika +2,0

Für die Schwellenländer insgesamt geht der IWF von einem leichten Wachstumsrückgang auf 4,5 % aus — für China bedeutet das eine Verringerung auf 6,2 %, für Indien einen ungebrochenen Trend steigender Wachstumsraten mit einem Plus auf 7,5 %. Ein leichter Rückgang auf 1,6 % wird für Russland erwartet, und in Lateinamerika sollte das Wachstum deutlich auf 2,0 % steigen, getrieben vor allem von guten Entwicklungen in Brasilien mit einer Zunahme auf 2,5 %.

Weiterer Anstieg der Investitionen im Öl- und Gassektor erwartet

In ihrem monatlichen Bericht zur Entwicklung des Ölmarkts vom Januar 2019 sieht die OPEC für das laufende Jahr eine weiter zunehmende Nachfrage nach Rohöl um 1,3 Mio. Barrel/Tag. Der weltweite Bedarf wird damit erstmals die Grenze von 100 Mio. Barrel/Tag überschreiten. Auch die Investitionen in neue Großprojekte im Öl- und Gassektor sollten 2019 laut einer Studie von GlobalData vom November 2018 weiter steigen. Dies lässt auch eine zunehmende Nachfrage nach Lösungen für den Explosionsschutz erwarten.

Nachlassendes Wachstum in den Branchen Chemie, Pharma und Elektronik

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) geht in seiner Einschätzung vom Dezember 2018 für das laufende Jahr von einem Wachstum der Chemie- und Pharmaproduktion auf 3,6 % aus. Gegenüber dem Berichtsjahr entspricht dies einem Rückgang um 0,4 %. Neben einem ungewissen Ausgang der Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und China und den handelspolitischen Spannungen zwischen den USA und der EU werden hierfür zahlreiche weitere regionale Unsicherheiten als Ursachen gesehen. Beispielhaft seien die Krisen in den Schwellenländern Türkei und Argentinien genannt, aber auch die derzeit noch völlig unklare Entwicklung der Austrittsverhandlungen Großbritanniens mit der EU. Steigendes Wachstum erwartet der VCI mit 3,5 % lediglich für Brasilien, während China mit einem Plus von 5,0 % zwar überdurchschnittlich, aber nicht mehr so stark wie im Vorjahr wachsen soll. Indien wird nach Einschätzung des VCI mit 4,0 % das Niveau des Vorjahres halten, während für die USA und Deutschland eine Verlangsamung um jeweils 1,0 % auf 2,5 % bzw. 1,5 % erwartet wird.

In seinem Ausblick für den Welt-Elektromarkt vom Juli 2018 geht der ZVEI für 2019 von einem Umsatzwachstum in Höhe von 4 % unter der Annahme konstanter Wechselkurse aus. In Deutschland wird ein Zuwachs um 3 % erwartet. Zu Jahresbeginn lag die Kapazitätsauslastung der deutschen Elektroindustrie im Durchschnitt mit 87,6 % auf einem unverändert hohen Niveau, und die Reichweite des Auftragsbestands erhöhte sich nach der rückläufigen Entwicklung in den letzten drei Quartalen von 3,3 auf 3,8 Produktionsmonate.

R. STAHL-Konzern 2019 mit stabilem Umsatz bei weiterer spürbarer Ergebnissteigerung

Die gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Prognosen für das laufende Jahr deuten auf konjunkturelles Wachstum hin, wenn auch mit im Vergleich zum Vorjahr rückläufiger Dynamik. Vor diesem Hintergrund gehen wir für den Konzern 2019 von einer anhaltenden Nachfrage auch nach unseren Produkten und Lösungen und einer Umsatzentwicklung auf Vorjahresniveau aus. Deutliche Verbesserungen wollen wir erneut bei unseren Kostenstrukturen erzielen, vor allem im Zusammenhang mit der Optimierung unserer Geschäftsprozesse und des Produktportfolios. Für das EBITDA vor Sondereinflüssen 2019 sollte dies gegenüber dem Vorjahr mit einem Anstieg im mittleren einstelligen Millionenbereich einhergehen.

Mit Beginn des Geschäftsjahres 2019 trat der neue Bilanzierungsstandard IFRS 16 in Kraft, der die Bilanzierung von Leasingverhältnissen vereinheitlicht. Demnach sind die Nutzwerte von Leasingverhältnissen seit dem 1. Januar 2019 in voller Höhe zu aktivieren und über den Zeitraum der Leasingdauer abzuschreiben. Die quantitativen Auswirkungen auf Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Eigenkapitalveränderungsrechnung werden erstmals mit dem Zwischenabschluss zum 1. Quartal 2019 am 9. Mai 2019 veröffentlicht.

Während wir den R. STAHL-Konzern insbesondere zur Erfolgsmessung der laufenden Effizienzmaßnahmen im Wesentlichen anhand des EBITDA vor Sondereinflüssen steuern, wird die Fähigkeit der R. STAHL AG zur Ausschüttung von Dividenden maßgeblich vom Jahresergebnis bestimmt. Für 2019 gehen wir für die R. STAHL AG von einem Jahresfehlbetrag im niedrigen bis mittleren einstelligen Millionenbereich aus. Dies vorausgesetzt ist für 2019 keine Dividendenausschüttung zu erwarten.

Stabile Finanz- und Vermögenslage

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 belief sich die Eigenkapitalquote des R. STAHL-Konzerns auf 27,3 %. Die sich aus IFRS 16 ergebenden zuvor beschriebenen Auswirkungen werden sich im laufenden Jahr unter anderem in einer Bilanzverlängerung niederschlagen. Die quantitativen Auswirkungen auf Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Eigenkapitalveränderungsrechnung werden erstmals mit dem Zwischenabschluss zum 1. Quartal 2019 am 9. Mai 2019 veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund ist eine genaue Prognose zur Entwicklung der Eigenkapitalquote derzeit noch nicht möglich. Starke Schwankungen des Rechnungszinses, die in der Vergangenheit zu erhöhter Volatilität bei der Bewertung der Höhe unserer Pensionsverpflichtungen geführt und so Einfluss auf das Eigenkapital genommen haben, erwarten wir für das laufende Jahr nicht.

Im Berichtsjahr wirkten sich die gestiegene Ertragskraft und ein fokussiertes Management des Working Capital positiv auf die Entwicklung des Free Cashflow aus. Wir erwarten, dass sich dies 2019 weiter fortsetzt.

Investitionen 2019 auf Höhe der Abschreibungen erwartet, Nettofinanzverbindlichkeiten weiter rückläufig

Das Investitionsvolumen wird sich 2019 etwa auf dem Niveau der planmäßigen Abschreibung bewegen. Da für das laufende Jahr derzeit weder Dividendenzahlungen noch Eigenkapitalmaßnahmen geplant sind, gehen wir aufgrund des erwarteten positiven Free Cashflow von einer weiteren Verringerung der Nettofinanzverbindlichkeiten im Jahresverlauf aus.

GESAMTEINSCHÄTZUNG: ANHALTEND SOLIDE FINANZLAGE, WEITERE VERBESSERUNG DER PROFITABILITÄT

Unsere Hauptabsatzmärkte sollten sich 2019 weiterhin stabil entwickeln, auch wenn makroökonomische Indikatoren eine gegenüber dem Vorjahr verringerte Dynamik erwarten lassen. Für unser Geschäft erwarten wir 2019 einen Umsatz auf Vorjahresniveau. Dabei sollte sich der weitere planmäßige Fortschritt bei der Umsetzung unseres Effizienzprogramms R. STAHL 2020 im Jahresverlauf ertragsverbessernd auswirken. Für 2019 rechnen wir daher gegenüber dem Vorjahr mit einer Steigerung des EBITDA vor Sondereinflüssen im mittleren einstelligen Millionenbereich und einer anhaltend soliden Finanzlage.

Dieser Prognose liegt die aus heutiger Sicht absehbare Entwicklung unserer Märkte zugrunde. Änderungen der Rahmenbedingungen durch geopolitische Entwicklungen, beispielsweise die Verschärfung des Handelskonflikts zwischen China und den USA, können sich negativ auf unsere Märkte und somit auf unsere Geschäftsentwicklung auswirken.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS DER R. STAHL AKTIENGESELLSCHAFT UND DES R. STAHL KONZERNS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg, — bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die unter „Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter „Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß S 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns in Übereinstimmung mit S 317 HGB und der EU -Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben den folgenden Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert:

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

Sachverhalt

Im Jahresabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft werden unter dem Bilanzposten „Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 67 Mio. (69,2 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurden aufgrund verschlechterter Ertragsaussichten bei einzelnen Tochtergesellschaften Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 3,5 Mio. vorgenommen. Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen verlangt eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter. Grundlage der Beurteilung der Werthaltigkeit dieser Posten sind die künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen für die jeweiligen Unternehmen ergeben. Diesen Planungsrechnungen liegen Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung sowie über Umsatzsteigerungen und Kostenentwicklungen zugrunde. Die beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen sind nicht nur von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse abhängig, sondern auch von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen.

Aufgrund der mit den Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter verbundenen Unsicherheit und der betragsmäßigen Höhe des Bilanzpostens, waren die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Sachverhalt.

Die Angaben der R. Stahl Aktiengesellschaft zu den Finanzanlagen sind in Abschnitt „Bilanzie-rungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs enthalten.

Prüferische Reaktion

Wir haben die im Rahmen der Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen getroffenen Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen. Zunächst haben wir ein Verständnis über die Planungssystematik und den Planungsprozess erlangt, die Planungstreue beurteilt und die vorliegenden Planungen unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Marktumfeldes auf Konsistenz hin überprüft. Dabei haben wir auch die Angemessenheit der für die Werthaltigkeitstests der Anteile an verbundenen Unternehmen angewendeten Bewertungsverfahren beurteilt. Anschließend haben wir die den Planungen zugrunde liegenden Annahmen kritisch hinterfragt und plausibilisiert. Bei wesentlichen Beteiligungen, die eine geringe Planungstreue aufwiesen, wurden insbesondere das unterstellte Umsatzwachstum und die erwartete Kostenstruktur kritisch auf Belastbarkeit geprüft. Da bereits geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen haben können, haben wir zur Beurteilung des Diskontierungszinssatzes unsere Bewertungsspezialisten hinzugezogen, die die verwendeten Parameter, u. a. Marktrisikoprämie und Betafaktor, anhand von Marktdaten nachvollzogen haben.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

auf die in Abschnitt „Finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen" des zusammengefassten Lageberichts verwiesene, gesondert veröffentlichte nichtfinanzielle Erklärung

auf die in Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts verwiesene, gesondert veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns sowie unseres Bestätigungsvermerks

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zusammengefassten Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit S 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. August 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. Dezember 2018 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der R. Stahl Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Markus Will.

 

Stuttgart, 5. April 2019

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Andreas Müller, Wirtschaftsprüfer

gez. Markus Will, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Waldenburg, 28. März 2019

R. Stahl Aktiengesellschaft

Dr. Mathias Hallmann, Vorstandsvorsitzender

Volker Walprecht, Finanzvorstand

Entsprechenserklärung

zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Waldenburg, im Dezember 2018

Vorstand und Aufsichtsrat der R. STAHL AG haben am 11. Dezember 2018 gemäß § 161 AktG folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 7. Februar 2017) abgegeben:

Seit Abgabe der letztjährigen, im April 2018 aktualisierten Entsprechenserklärung wurde und wird den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der folgenden Punkte entsprochen:

3.8 Absatz 3

In einer D & O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt (Anmerkung: d.h. von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung) vereinbart werden.

Die D & O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats sieht einen Selbstbehalt in Form eines Fixbetrages vor. Eine Ungleichbehandlung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat im Hinblick auf die Höhe der Selbstbehalte ist aus Sicht der Gesellschaft aufgrund der unterschiedlichen Funktionen sachlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat eine solche Differenzierung akzeptiert, da er zum Selbstbehalt bei Vorstandsmitgliedern vergleichbare Regelungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht vorgesehen hat.

4.1.3 Satz 3

Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden.

Bereits bei Einführung der Verhaltensrichtlinie von R. STAHL im Jahr 2009 haben sich Vorstand und Aufsichtsrat gegen die Schaffung eines anonymen Hinweisgebersystems entschieden, weil dies nicht zur Unternehmenskultur passen würde. Hieran wird nach nochmaliger Überprüfung festgehalten. Hinweise zu Regelverstößen sind erwünscht und willkommen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auch ausdrücklich dazu aufgefordert. In der Verhaltensrichtlinie selbst ist klargestellt, dass niemandem diesbezüglich Nachteile entstehen dürfen. Deshalb ist nicht ersichtlich, warum die- oder derjenige sich nicht namentlich zu einer Meldung bekennen sollte.

4.2.3 Absatz 2 Satz 6

Die Vergütung soll insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen.

Die Festvergütung der Mitglieder des Vorstands ist definitionsgemäß betragsmäßig begrenzt. Soweit der Höchstbetrag der erfolgsabhängigen Tantieme durch einen Prozentsatz der Festvergütung gedeckelt ist, steht diese prozentuale Begrenzung einer betragsmäßigen Höchstgrenze gleich. Ferner sind der Umfang der Leistungen, die den im Vergütungsbericht ausgewiesenen Sachbezügen zugrunde liegen sowie die Ansprüche und Beiträge im Rahmen der Versorgungszusagen vertraglich festgeschrieben. Der Aufsichtsrat sieht keinen Anlass, darüber hinaus auch für diese Bestandteile der Vorstandsvergütung betragsmäßige Höchstgrenzen mit den Mitgliedern des Vorstands zu vereinbaren.

4.2.3 Absatz 3

Bei Versorgungszusagen soll der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau — auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit — festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen.

Soweit es sich bei den Versorgungszusagen zugunsten einzelner Mitglieder des Vorstands um beitragsorientierte Zusagen handelt, gibt es kein „angestrebtes Versorgungsniveau", da nur das Beitragsvolumen garantiert wird und nicht die Höhe der späteren Leistung im Versorgungsfall.

4.2.5 Absatz 3

Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden:

die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung,

der Zufluss für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren.

bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr.

Für diese Informationen sollen die als Anlage beigefügten Mustertabellen verwandt werden.

Soweit die an dieser Stelle im Kodex erwähnten Elemente des Vergütungssystems für den Vorstand vertraglich vereinbart und somit vorhanden sind, werden sie tabellarisch sowie im Text des Vergütungsberichts der Gesellschaft dargestellt. Die Zahlungsbeträge — auch die der Vergangenheit — werden genannt. Ebenso werden die Bestandteile der jeweiligen Versorgungszusagen einschließlich der Höhe der Rückstellungen und ihrer Zuführung im Berichtsjahr, des Personal- und Zinsaufwands unter Angabe der Beträge beschrieben.

Das Vergütungssystem für den Vorstand besteht nur aus wenigen, einfach nachzuvollziehenden Leistungen. Deshalb sind die dem Kodex in der Anlage beigefügten Tabellen nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat hier kein geeignetes Mittel, dieses Vergütungssystem einfacher, verständlicher und transparenter darzustellen. Die Gesellschaft wird daher auch weiterhin an der bisher bewährten Form des Vergütungsberichts festhalten und die empfohlenen Mustertabellen nicht anwenden.

5.1.2 Absatz 2, Satz 3

Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden.

Eine Altersgrenze für Vorstände war und ist nicht festgeschrieben. Bei der Besetzung von Führungspositionen steht bei R. STAHL die Qualifikation, Fachkompetenz und Erfahrung der betreffenden Vorstände im Vordergrund.

5.3.3

Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt.

Einen Nominierungsausschuss im obengenannten Sinne gibt es bei R. STAHL nicht. Wir sind der Meinung, dass die Größe unseres Aufsichtsrats (sechs Mitglieder von der Kapitalseite) keinen separaten Ausschuss zum Vorschlag von Aufsichtsratskandidaten rechtfertigt.

5.4.1 Absatz 2, Satz 1 und 2

Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen.

Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wurde und wird keine Altersgrenze berücksichtigt. Nicht das Alter, sondern die Kompetenz und Gesundheit sind maßgeblich. Darüber hinaus hält der Aufsichtsrat eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat für nicht erforderlich, da er auch so, wie in der Vergangenheit gezeigt, rechtzeitig für einen Generationswechsel Sorge tragen wird. Im Übrigen hält es der Aufsichtsrat nicht für sinnvoll, sich abstrakt ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium und konkrete Ziele im Hinblick auf die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Zahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt zu geben. Vielmehr werden diese durchaus auch aus Sicht des Gremiums wichtigen Kriterien — nach Festlegung der gewünschten Kompetenzen im Einzelfall — bei der intensiven und abwägenden Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten berücksichtigt.

5.4.3 Satz 3

Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz sollen den Aktionären bekannt gegeben werden.

Die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden obliegt dem Aufsichtsrat in eigener Verantwortung, da er die Eignung der Kandidaten am besten einschätzen kann. Eine vorherige Bekanntgabe der Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz ist nach Ansicht der Gesellschaft insbesondere vor diesem Hintergrund nicht sachgerecht.

5.4.6 Absatz 2, Satz 2

Wird den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein.

Die derzeitige, zuletzt von der Hauptversammlung am 27. Juni 2008 geänderte variable Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder orientiert sich an der Höhe der ausgezahlten Dividende, soweit sie 20 % vom Grundkapital je Aktie übersteigt. Sie ist begrenzt auf das Doppelte der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Damit erfüllt die geltende variable Vergütung nicht das Kriterium der „Nachhaltigkeit" im Sinne dieser Empfehlung. Aufgrund des Gleichlaufs der variablen Vergütung mit den Interessen der Aktionäre hält der Aufsichtsrat die variable Vergütung in der bestehenden Form jedoch weiterhin für angemessen.

7.1.2 Satz 3

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein.

Konzernabschlüsse und -lageberichte werden gemäß der gesetzlichen Fristen binnen vier Monaten nach Geschäftsjahresende veröffentlicht. Die wesentlichen finanziellen Eckdaten eines Geschäftsjahres veröffentlichen wir vorab in Anlehnung an den zeitlichen Rahmen der vom DCGK formulierten Empfehlung binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende.

Verpflichtende unterjährige Finanzinformationen werden — wenn nicht durch gesetzliche Fristen anders bestimmt — im zeitlichen Rahmen der vom DCGK formulierten Empfehlungen veröffentlicht.

Angabe gemäß § 328 HGB

Der Jahresabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg, für das Geschäftsjahr 2018 ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 25. April 2019 festgestellt worden.