![]() R. Stahl AktiengesellschaftWaldenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BERICHT DES AUFSICHTSRATSSehr geehrte Damen und Herren, 2019 kam R. STAHL bei der Neuausrichtung weiter gut voran. Die im Vorjahr begonnenen Maßnahmen zur Verschlankung interner Strukturen und Prozesse legten den Grundstein für die rasche finanzielle Gesundung des Konzerns und führten im Berichtsjahr zur Rückkehr in die Gewinnzone. Zusammen mit der langfristigen Sicherung der Finanzierung zu marktgerechten Konditionen über den neu geschlossenen Konsortialkreditvertrag hat R. STAHL damit wieder gute Voraussetzungen für profitables Wachstum geschaffen. Die hierzu vom Vorstand im Berichtsjahr vorgelegte Strategie adressiert die zentralen heutigen und künftigen Entwicklungen in unseren Märkten und erschließt nachhaltig die sich daraus ergebenden Chancen für unser Unternehmen. Der Aufsichtsrat wird den Vorstand auf diesem Weg weiterhin nach Kräften unterstützen, ihm beratend zur Seite stehen und seine Vorschläge und Entscheidungen im Interesse der Gesellschaft eingehend prüfen. Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat Zum 30. Juni 2019 ist das Vorstandsmitglied Volker Walprecht, der zuvor das Ressort Finanzen verantwortet hat, aus den Diensten der Gesellschaft ausgeschieden. Bis zur Bestellung eines Nachfolgers hat der Vorstandsvorsitzende der R. STAHL AG, Dr. Mathias Hallmann, die Aufgaben des Finanzvorstands interimistisch übernommen. Ferner hat das Aufsichtsratsmitglied Jürgen Wild sein Amt zum 31. Dezember 2019 niedergelegt. Ein neues Aufsichtsratsmitglied wird der diesjährigen Hauptversammlung vorgeschlagen. Arbeit des Aufsichtsrats Im Berichtsjahr stand der Aufsichtsrat dem Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beratend zur Seite und überwachte die Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben. Der Erfolg des R. STAHL-Konzerns basiert auf der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Im ständigen Dialog informiert der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend und zeitnah über alle bedeutenden Vorgänge im Unternehmen. Der Aufsichtsrat überwacht die Arbeit des Vorstands auf der Grundlage regelmäßiger mündlicher und schriftlicher Berichte, und seine Mitglieder wurden mindestens einmal im Monat über die wichtigsten Kennzahlen des Konzerns informiert. Zudem erläuterte der Vorstand die außergewöhnlichen Ereignisse, die für den Konzern von Bedeutung waren. Im Rahmen persönlicher Treffen sowie mündlicher oder schriftlicher Ausführungen informierte der Vorstand den Vorsitzenden des Aufsichtsrats regelmäßig über die Entwicklung des Unternehmens und erörterte mit diesem aktuelle Fragestellungen. Sitzungen des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat tagte im Berichtsjahr sechsmal, davon fünfmal im Rahmen von ordentlichen Sitzungen, einmal in einer außerordentlichen Sitzung. Herr Erker, Frau Dr. Neumann-Schäfer und Herr Wild fehlten jeweils in einer Sitzung entschuldigt. Ansonsten haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats an allen Sitzungen teilgenommen. Die fünf der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen fanden turnusgemäß statt. In diesen Sitzungen wurden die wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektiven des R. STAHL-Konzerns sowie wichtige Geschäftsereignisse eingehend erörtert und diskutiert. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Umsatz-, Ergebnis- und Finanzentwicklung des Unternehmens. Auch war die Strategie des Konzerns Gegenstand der Aufsichtsratssitzungen. Insbesondere ging es um folgende Themen: In der Sitzung am 12. März 2019 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem vorläufigen Jahresabschluss, dem Corporate-Governance-Bericht, den Prüfungsergebnissen zum CSR-Bericht und dem Risikomanagement der Gesellschaft. In der Bilanzsitzung am 25. April 2019 hat der Aufsichtsrat nach ausführlicher Berichterstattung durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Diskussion der Prüfungsergebnisse den Jahresabschluss 2018 der Gesellschaft festgestellt und den Konzernabschluss 2018 gebilligt. Während dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat zudem mit den einzelnen Tagesordnungspunkten und der Tagesordnung insgesamt für die Hauptversammlung 2019. Die darauffolgende Sitzung am 6. Juni 2019 diente in erster Linie der finalen Vorbereitung der Hauptversammlung 2019 am Folgetag. In der telefonisch abgehaltenen außerordentlichen Sitzung am 17. Juni 2019 befasste sich das Gremium mit der Amtsniederlegung von Herrn Volker Walprecht als Finanzvorstand zum 30. Juni 2019 und den Konditionen seines Ausscheidens. Schwerpunkt der ordentlichen September-Sitzung war die Analyse der operativen Geschäftsentwicklung. Teilaspekte (IT und Vertrieb) der Unternehmensstrategie wurden vertieft diskutiert. Auch ließ sich das Gremium über den aktuellen Stand der Gespräche über den neuen Konsortialkreditvertrag und den Stand der Planung des Budgets für das neue Geschäftsjahr ausführlich informieren. In der letzten Sitzung am 10. Dezember 2019 hat sich das Gremium turnusgemäß ausführlich mit der Unternehmensplanung für die nächsten Jahre und dem Budget für das Jahr 2020 befasst und beides genehmigt. Ferner wurden die Ergebnisse der im Herbst 2019 konzernweit durchgeführten Mitarbeiterzufriedenheitsumfrage ausführlich vorgestellt, mit dem Vorstand diskutiert und die weiteren Schritte hieraus besprochen. Vor der Sitzung fand eine Schulung für den Aufsichtsrat zu relevanten Aufgabenfeldern des Prüfungsausschusses sowie Haftungs- und Effizienzaspekten aus der Perspektive des Aufsichtsrates statt. Sitzungen der Ausschüsse Der Prüfungsausschuss hat sich im Berichtsjahr zu drei turnusmäßigen Sitzungen getroffen, Frau Dr. Neumann-Schäfer konnte entschuldigt an einer Sitzung nicht teilnehmen, im Übrigen betrug die Präsenz 100 %. Der Ausschuss beschäftigte sich hierbei mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Daneben standen im Berichtsjahr auch die inhaltliche Begleitung der Vorbereitung des neuen Konsortialkreditvertrages für die Unternehmensfinanzierung und des neuen Leasingvertrages für die Immobilie in Waldenburg im Fokus des Ausschusses. Der Verwaltungsausschuss hielt im Jahr 2019 acht Sitzungen ab, bei denen alle Mitglieder anwesend waren. Zusätzlich hat sich der Ausschuss im Zuge der Regelung von Vorstandsangelegenheiten mehrmals außerhalb von Sitzungen getroffen bzw. telefonisch abgestimmt. Im Berichtsjahr hat sich der Verwaltungsausschuss maßgeblich mit dem Ausscheiden von Herrn Walprecht und der Kandidatensuche für seinen Nachfolger befasst. Daneben hat der Ausschuss die Vergütungsentscheidungen des Aufsichtsratsplenums vorbereitet und die Vorschläge für die überarbeiteten Dienstverträge mit den Vorständen gestaltet und dem Gesamtgremium vorgelegt. Auch wurde die vom Aufsichtsrat durchzuführende Beurteilung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung vorbereitet. Der bereits ruhende Strategieausschuss wurde zum Ende des Berichtsjahrs aufgelöst, da die Unternehmensstrategie weiterhin regelmäßig im Gesamtgremium beraten wird. Die Vorsitzenden der Ausschüsse informierten den Aufsichtsrat in der nachfolgenden Sitzung regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse. Jahres- und Konzernabschlussprüfung Der Jahresabschluss der R. STAHL AG zum 31. Dezember 2019 sowie der Konzernabschluss der R. STAHL AG sind von dem durch die Hauptversammlung gewählten und vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragten Abschlussprüfer, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers lag vor. Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden, nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht. Jahres- und Konzernabschluss, die Lageberichte sowie die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Der Prüfungsausschuss hat die Abschlüsse und Prüfberichte intensiv mit dem Abschlussprüfer diskutiert und ist hierbei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) eingegangen. Anschließend hat sich der Aufsichtsrat in seiner Bilanzsitzung am 20. April 2020 eingehend mit der Prüfung der Abschlussunterlagen befasst. Dazu hat der Prüfungsausschuss allen Mitgliedern des Aufsichtsrats über seine Erkenntnisse berichtet. Der Wirtschaftsprüfer war während der Sitzung anwesend und stand für Diskussionen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat sich dem Urteil der Abschlussprüfung angeschlossen und keine Einwände gegen den Jahres- und Konzernabschluss sowie die Lageberichte erhoben. Der Aufsichtsrat billigte daher gemäß §§ 170, 171 AktG den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der R. STAHL AG und den Konzernabschluss einschließlich der Lageberichte. Ersterer ist damit festgestellt. Trotz der deutlichen Ergebnisverbesserung lässt die Verlustsituation der Gesellschaft in den vergangenen Jahren eine Dividendenausschüttung für das Berichtsjahr noch nicht zu. Ferner hat der Aufsichtsrat bereits in der Sitzung am 5. März 2020 die rechtmäßige, ordnungsgemäße und zweckmäßige Erstattung des gesonderten nicht finanziellen Berichts außerhalb des Lageberichts ("CSR-Bericht") geprüft und sich kritisch mit den vom Vorstand in Ansatz gebrachten Methoden, Verfahren und Prozessen der Informations- und Datenerhebung auseinandergesetzt. Hiergegen wurden keine Einwände erhoben. Der Aufsichtsrat billigte unmittelbar im Nachgang zu der Sitzung den CSR-Bericht. Der CSR-Bericht ist seit dem 13. März 2020 auf der Website www.r-stahl.com unter der Rubrik Unternehmen/ Verantwortung verfügbar. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen von R. STAHL im In- und Ausland für die geleistete Arbeit und ihren tatkräftigen Einsatz.
Peter Leischner, Vorsitzender des Aufsichtsrats Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg, für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2019Allgemeine Hinweise Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg (Amtsgericht Stuttgart, HRB 581087), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften sowie die einschlägigen Vorschriften des AktG angewandt worden. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Im Berichtsjahr wurde die Darstellungswährung von EUR auf TEUR geändert und die Vorjahresangaben angepasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums zu Anschaffungskosten aktiviert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen über die zu erwartende Nutzungsdauer vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen 3 und 10 Jahren. Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 und 3 HGB enthalten die Einzelkosten für Material und Fertigung und angemessene Teile der Gemeinkosten. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und 15 Jahren. Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode (in Vorjahren zum Teil degressiv) abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über 250,00 € bis 1.000,00 €, werden gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 2,75 % bei den Entgelten und von 1,67 % bei den Renten ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt eine alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationsrate. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Entsprechend der Neuregelung in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB wird für die Abzinsung ab dem Geschäftsjahr 2016 der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre verwendet, wie er von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Der Rechnungszinssatz beträgt für die Bewertung der Verpflichtungen zum 31. Dezember 2019 2,71 % (zum 31.12.2018: 3,21 %). Der Unterschiedsbetrag bei einer Bewertung der Pensionsverpflichtungen auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 10 Jahre zu einer Bewertung auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 7 Jahre beträgt 1.417 T€ (i. V. 1.708 T€). Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden mit dem Deckungsvermögen der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 129 T€ verrechnet. Die Rückstellung für Jubiläumszuwendung wird versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck) nach dem zeitratierlichen Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Basis eines Zinssatzes von 1,97 % und eines Gehaltstrends von 3,0 % angesetzt. Die Bewertung berücksichtigt eine alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationsrate. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Zu- bzw. Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel, der integraler Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten in Höhe von 989 T€ (i. V. 975 T€) Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr und in Höhe von 33 T€ (i. V. 47 T€) Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Beträge von 4 T€ (i. V. 4 T€) für Anteile an der Kreisbau Künzelsau eG mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. Die restlichen sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Der Posten enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital beträgt unverändert 16.500.000,00 €. Das Grundkapital ist eingeteilt in 6.440.000 Stückaktien. Die ordentliche Hauptversammlung der R. Stahl Aktiengesellschaft hat am 25. Mai 2012 die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Verhältnis 1 : 1 in auf den Namen lautende Stückaktien beschlossen. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 27. Juni 2012 im Handelsregister eingetragen. Die Anteile sind voll eingezahlt. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage der R. Stahl Aktiengesellschaft resultiert überwiegend aus Einstellungen von Aktienaufgeldern aus dem Börsengang im Jahr 1997 sowie dem Verkauf der eigenen Anteile in 2015. Gewinnrücklagen Die anderen Gewinnrücklagen belaufen sich unverändert auf 18.447 T€. Aus dem Unterschiedsbetrag bei einer Bewertung der Pensionsverpflichtungen auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 10 Jahre zu einer Bewertung auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 7 Jahre ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von 1.417 T€ (i. V. 1.708 T€). GewinnverwendungsvorschlagDer Jahresabschluss zum 31.12.2019 der R. STAHL AG weist einen Bilanzverlust aus. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher kein Beschluss über die Ergebnisverwendung zu fassen. Steuerrückstellungen Die im Vorjahr 2018 ausgewiesenen Steuerrückstellungen beinhalteten die zu erwartenden Steuernachzahlungen für Vorjahre aufgrund der weitgehend abgeschlossenen finanzamtlichen Außenprüfung für die Jahre 2011 bis 2014. Die entsprechenden Steuerrückstellungen wurden im Berichtsjahr verbraucht. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen noch abzugeltende Verpflichtungen aus dem Personalbereich in Höhe von 1.402 T€ (i. V. 1.502 T€), externe und interne Jahresabschlusskosten von 253 T€ (i. V. 427 T€) sowie Kosten für Drohverluste aus den derivativen Finanzgeschäften in Höhe von 4 T€ (i. V. 243 T€). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von 5.000 T€ (i. V. 5.000 T€) durch eine persönliche Mitverpflichtung der R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg, gesichert. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von 4.984 T€ (i. V. 5.000 T€) eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. In Höhe von 5.000 T€ (i. V. 5.000 T€) beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in Höhe von 184 T€ (i. V. 71 T€) sonstige Forderungen sowie in Höhe von 805 T€ (i. V. 346 T€) Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Sämtliche sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Latente Steuern Latente Steuern ergeben sich insbesondere aus temporären Abweichungen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen von Forderungen, Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen. Die latenten Steuern wurden mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz für Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von 29,2 % ermittelt. Im Jahr 2019 ergab sich ein Überhang an aktiven latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert wurde. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung scroll
Die Vermietungsleistungen werden im Inland erbracht. Die Dienstleistungen werden im In- und Ausland erbracht. Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 515 T€ (i. V. 370 T€) aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Kursgewinne aus Währungsdifferenzen in Höhe von 225 T€ (i. V. 275 T€) ausgewiesen. Darüber hinaus beinhalten die sonstigen betrieblichen Erträge Zuschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 0 T€ (i. V. 1.073 T€). Die Zuschreibungen betrafen in voller Höhe verbundene Unternehmen. Personalaufwand Von den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung entfallen 1.153 T€ (i. V. 1.188 T€) auf Aufwendungen für Altersversorgung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Kursverluste aus Währungsdifferenzen in Höhe von 464 T€ (i.V. 1 T€). Die Erträge aus Beteiligungen betreffen in Höhe von 2.540 T€ (i. V. 3.317 T€) verbundene Unternehmen. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 8.160 T€ (i. V. 5.103 T€) sowie die Aufwendungen aus Verlustübernahme in Höhe von 0 T€ (i. V. 2.322 T€) betreffen verbundene Unternehmen. Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betreffen mit 198 T€ (i. V. 348 T€) verbundene Unternehmen. Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen sind im Berichtsjahr in Höhe von 1.103 T€ (i. V. 359 T€) angefallen. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 1.433 T€ (i. V. 3.517 T€) betreffen in voller Höhe verbundene Unternehmen. Aufzinsung von Rückstellungen Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von 490 T€ (i. V. 547 T€) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Es bestehen gesamtschuldnerische Haftungen für Kreditlinien, die wechselseitig von der Gesellschaft und der R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg, in Anspruch genommen werden können. Zum Bilanzstichtag ergab sich keine Inanspruchnahme. Darüber hinaus bestehen folgende Haftungsverhältnisse: scroll
Das Risiko einer Inanspruchnahme wird aufgrund der ausreichenden Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation der betroffenen Schuldnergesellschaften bzw. Tochtergesellschaften als gering eingestuft. Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Immobilienleasing- und Mietverträgen in Höhe von 30.726 T€ (i. V. 15.700 T€). Hierunter sind unter anderem die nachfolgend beschriebenen Leasingverträge, die gem. § 285 Nr. 3 HGB notwendig für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens sind, enthalten. Über die Produktions- und Verwaltungsgebäude in Waldenburg besteht ein Leasingvertrag mit einem Unternehmen, mit dem ein Beteiligungsverhältnis besteht. Im Berichtsjahr sind im Rahmen dieses Vertrages Leasingaufwendungen in Höhe von 3.643 T€ (i. V. 3.517 T€) entstanden. Dieser Vertrag wurde zum Zweck der Entlastung des Refinanzierungsvolumens abgeschlossen, wodurch Spielräume für weitere Investitionsmöglichkeiten realisiert werden konnten. Die zukünftig anfallenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Immobilienleasing- und Mietverträgen während der Vertragslaufzeit stellen sich wie folgt dar: scroll
Zwischen der R. Stahl Aktiengesellschaft und folgenden Tochtergesellschaften besteht jeweils ein Gewinnabführungsvertrag:
Derivative Finanzinstrumente Die Gesellschaft hat zur Ausnutzung von Währungsvorteilen ein Devisentermingeschäft mit einer Laufzeit bis Ende März 2020 abgeschlossen. Die Bewertung erfolgte mittels der Mark-to-Market-Methode. scroll
Honorare für Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 HGB Die Angaben zu den Honoraren der Abschlussprüfer nach § 285 Nr. 17 HGB sind im Anhang zum Konzernabschluss enthalten. Mitglieder des Vorstands Dr. Mathias Hallmann, Karlsruhe Vorsitzender verantwortlich für die Bereiche Einkauf, Marketing, Produktion, Qualitätssicherung, Revision, Strategie und Vertrieb Volker Walprecht, Essen (bis 30.06.2019) verantwortlich für die Bereiche Controlling, Accounting, Treasury, Tax, Investor Relations und Unternehmenskommunikation, M&A, Personal, Recht und Compliance und IT Mit Wirkung ab 1. Juli 2019 hat Herr Dr. Mathias Hallmann als Alleinvorstand die Aufgabenbereiche von Herrn Volker Walprecht mit übernommen. Mitglieder des Aufsichtsrats Dipl.-Kfm. Peter Leischner, Frankfurt Vorsitzender Freier Unternehmensberater, Frankfurt Magistra Artium (M.A.) Heike Dannenbauer, Empfingen Stellvertretende Vorsitzende Stage Managerin der Apollo Theater Produktionsgesellschaft mbH, Stuttgart Klaus Erker, Dörzbach *) Vorsitzender des Standortbetriebsrats Waldenburg Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der R. STAHL Schaltgeräte GmbH, Waldenburg Heinz Grund, Braunsbach *) Ehemals Disponent / Fertigungssteuerung der R. STAHL Schaltgeräte GmbH, Waldenburg Dipl.-Ing. Rudolf Meier, Nürnberg Ehemals Leiter Produktionsmaschinen, Factory Automation der Siemens AG, München Dipl.-Betriebswirt Andreas Müller, Rösrath Global Head of Controlling, KHD Humboldt Wedag International AG, Köln Mitglied des Vorstands, KHD Humboldt Wedag Vermögensverwaltungs-AG, Köln Dr. Renate Neumann-Schäfer, Überlingen Freie Unternehmensberaterin, Überlingen Mitglied des Aufsichtsrats, Vorsitzende des Prüfungsausschusses und Mitglied des Finanzausschusses der Sto SE und Sto SE & Co. KGaA, Stühlingen Mitglied des Verwaltungsrats und Mitglied des Finanzausschusses der Samariterstiftung, Nürtingen Mitglied des Stiftungsrats ZEIT FÜR MENSCHEN, Nürtingen Nikolaus Simeonidis, Bretzfeld *) Stellvertretender Vorsitzender des Standortbetriebsrats Waldenburg Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der R. STAHL Schaltgeräte GmbH, Waldenburg Jürgen Wild, Vaucresson / Frankreich (bis 31.12.2019) Geschäftsführender Direktor der RSBG SE (bisher RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH), Essen Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats Gesamtbezüge des Vorstands Das Vergütungssystem der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Vorstands (Herr Volker Walprecht bis zum 30. Juni 2019) ist vertraglich geregelt. Danach erhalten bzw. erhielten die Mitglieder des Vorstands neben einer Festvergütung eine ertragsabhängige variable Vergütung, die sich aus einer kurzfristigen und einer langfristigen Komponente zusammensetzt. Wie bereits im letztjährigen Vergütungsbericht vorgestellt, waren nach der Analyse der Situation der Gesellschaft im Jahr 2018 Aufsichtsrat und Vorstände gemeinsam zu der Überzeugung gelangt, dass das bisherige variable Vergütungssystem für die Vorstände im Hinblick auf eine nachhaltige und unternehmensleitende Zielsetzung einer Anpassung bedurfte. Beide Seiten haben daher im März 2019 mit Rückwirkung ab dem Jahresanfang 2019 einer entsprechend überarbeiteten Fassung der Dienstverträge zugestimmt. Im Zuge dieser Vertragsumstellung wurde die Komponente der langfristigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 vorfällig ausgezahlt. Grund hierfür war, dass die ROCE Zielgröße aufgrund des ab 1. Januar 2019 zwingend anzuwendenden Bilanzierungsstandards IFRS 16 (Leasingverhältnisse) nicht mehr mit der vor dem 1. Januar 2019 vergleichbar war und hierfür eine Überleitungsrechnung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand notwendig gewesen wäre. Vergütungssystem Die Vorstandsvergütung setzt sich zusammen aus einem jährlichen Grundgehalt, einer kurzfristigen und einer langfristigen variablen Vergütung, einem Sonderbonus (optional ohne Rechtsanspruch) und einem Zuschuss zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung in der Höhe, wie er seitens des Arbeitgebers bei einem Status des Vorstandsmitglieds als Arbeitnehmer anfallen würde. Der Betrag ist naturgemäß abhängig von den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und den aktuellen Beitragssätzen. Daneben sind Sachbezüge vorgesehen. Hierbei handelt es sich um vertraglich definierte Leasingraten für ein Fahrzeug (1.750,00 € netto monatlich) und ggfs. zeitlich befristete Zuschüsse für Hotel- oder Mietkosten zu Beginn der Dienstzeit (im Berichtsjahr nur noch bei Herrn Walprecht). Zusagen der Gesellschaft für eine Alters- und/oder Dienstunfähigkeitsversorgung bestehen nur noch für ehemalige Vorstände, die bis zum Jahr 2018 ausgeschieden sind. Mit der eingangs erwähnten Vertragsänderung wurde die Gewichtung der langfristigen Komponente verstärkt und daran ein verpflichtendes Eigeninvestment in R. Stahl Aktien während der Vertragslaufzeit geknüpft. Im Zeitpunkt der Auszahlung muss das Vorstandsmitglied nachweisen, Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 50% eines jährlichen Grundgehalts (brutto) zu halten. Diese sind mindestens bis zur Fälligkeit der letzten langfristigen variablen Vergütung, auf die nach dem Dienstvertrag Anspruch besteht, in seinem Eigentum zu halten. Bis zum Erreichen des Ziels sind 30% der langfristigen variablen Vergütung für den Erwerb der Aktien zu verwenden. Das kurzfristige Element wurde von einer rein gewinnabhängigen Komponente auf ein Zielbonussystem umgestellt. Es setzt sich aus zwei finanziellen Teilkomponenten und der individuellen Leistung des Vorstandsmitglieds zusammen. Für die finanziellen Teilkomponenten wurden grundsätzlich EBIT und Free Cash Flow vereinbart, für das Jahr 2019 aufgrund der Unternehmenssituation hiervon abweichend, anstelle von EBIT das EBITDA pre. Beide finanziellen Teilkomponenten gehen jeweils gleichgewichtet in die Bonusberechnung ein. 100% der Zielerfüllung entsprechen den Werten der verabschiedeten Planung. Der sich rechnerisch ergebende Betrag wird abhängig von der individuellen Leistung des Vorstandsmitglieds im jeweiligen Geschäftsjahr mit einem Faktor zwischen 0,8 und 1,2 multipliziert. Die Bewertung nimmt der Aufsichtsrat nach billigem Ermessen vor, legt aber hierfür individuelle Einzelziele fest, anhand derer beurteilt wird. Bei vollständiger Zielerreichung beträgt der Faktor 1,0. Die kurzfristige Komponente ist durch einen Cap von 150% der Zielerfüllung begrenzt. Diese Begrenzung beinhaltet auch den Faktor für die individuelle Leistung des Vorstandsmitglieds. Dadurch ist die kurzfristige Vergütung bei Herrn Dr. Hallmann auf jährlich maximal 240,0 T€ (nach altem Vertrag 312,0 T€) begrenzt. Bei Herrn Walprecht lag die Begrenzung bei 195,0 T€ (nach altem Vertrag 257,4 T€). Bei einem Zielerreichungsgrad von 70% oder weniger je Einzelziel besteht kein Anspruch auf eine kurzfristige variable Vergütung. Die langfristige Komponente richtet sich nach dem Grad der Unternehmenszielerreichung. Der Grad der Zielerreichung wird über einen Zeitraum von drei Geschäftsjahren gemessen. Die Zielfeststellung, die aus der verabschiedeten Planung abgeleitet wird, erfolgt durch den Aufsichtsrat zu Beginn des auf den Ablauf des jeweiligen Dreijahreszeitraums folgenden Geschäftsjahres. Der Aufsichtsrat legt am Ende eines jeden Geschäftsjahres ein Dreijahresziel für das jeweilige Vorstandsmitglied fest, das sich auf die drei folgenden Geschäftsjahre bezieht. Maßgebliche Zielgrößen sind dabei - jeweils gleichgewichtet - das über den jeweiligen Dreijahreszeitraum zu erreichende durchschnittliche ROCE und EBT. Die langfristige Komponente ist durch einen Cap von 150% der Zielerfüllung begrenzt. Dadurch ist die langfristige variable Vergütung unter Berücksichtigung beider Ziele bei Herrn Dr. Hallmann auf maximal 285,0 T€ (nach altem Vertrag 185,9 T€) begrenzt. Bei Herrn Walprecht lag die Begrenzung bei 240,0 T€ (zuvor 160,6 T€). Bei einem Zielerreichungsgrad von 70% je Einzelziel oder weniger besteht kein Anspruch auf eine langfristige variable Vergütung. Neben den genannten Vergütungskomponenten kann der Aufsichtsrat nach Abschluss eines Geschäftsjahres nach billigem Ermessen unter Beachtung der Anforderungen gem. § 87 Abs. 1 AktG einen Sonderbonus für besondere Leistungen des Vorstands bis zur Höhe eines jährlichen Grundgehalts festsetzen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Sonderbonus besteht nicht. Zusammengefasst ergibt sich bei Herrn Dr. Hallmann die folgende mögliche Maximalvergütung: scroll
Aus heutiger Sicht ist zu erwarten, dass der Aufsichtsrat zur Vergütungssystematik des Vorstands und zur Maximalvergütung nach ARUG II Beschlüsse fassen wird, die sich eng an den vorstehenden Ausführungen orientieren werden. Vorstandsbezüge Dr. Mathias Hallmann Herr Dr. Hallmann erhielt für das Geschäftsjahr 2019 folgende Bezüge: scroll
*)
Zufluss erfolgt erst bei der kurzfristigen variablen Vergütung im folgenden Geschäftsjahr,
bei der langfristigen variablen Vergütung erst nach drei Jahren. Für 2018 erfolgte
eine einmalige Auszahlung (siehe Erläuterung im Text). Herr Dr. Hallmann wurde durch Aufsichtsratsbeschluss vom 25. August 2017 mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 zunächst zum Mitglied des Vorstands und mit Wirkung zum 1. Januar 2018 dann zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt. Der gleichzeitig mit Herrn Dr. Hallmann abgeschlossene Dienstvertrag in der aktuellen Fassung vom 12. März 2019 sieht eine jährliche Festvergütung von 400,0 T€ vor. Für das EBITDA pre lag der Zielerreichungsgrad bei 137,5%. Dies entspricht einem Wert von 110,0 T€. Beim Free Cash-Flow lag der Zielerreichungsgrad bei 150%. Dies entspricht einem Betrag von 120,0 T€. Auf Basis des Zielerreichungsgrads der mit Herrn Dr. Hallmann zusätzlich vereinbarten individuellen Ziele hat der Aufsichtsrat den Faktor für die rechnerisch sich ergebenden Beträge auf 1,1 festgelegt. Daraus folgt der Gesamtbetrag für die kurzfristige variable Vergütung für 2019 in Höhe von 240,0 T€ unter Berücksichtigung des vereinbarten Cap. Die Zielerreichung für die langfristige variable Vergütung liegt bei 121% (entspricht 229,0 T€). Da es sich hierbei um ein Dreijahresziel handelt, beläuft sich der bislang erworbene Anspruch auf 76,0 T€. Die Gesellschaft gewährt Herrn Dr. Hallmann einen Zuschuss für seine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Höhe, wie er seitens des Arbeitgebers bei einem Status von Herrn Dr. Hallmann als Arbeitnehmer anfallen würde. Dieser Zuschuss belief sich im Berichtsjahr auf 12,0 T€. Herr Dr. Hallmann erhielt Sachbezüge im Wert von 18,0 T€. Hierbei handelt es sich um die Kosten des ihm zur Verfügung gestellten Leasingfahrzeuges. Die vertraglich vereinbarte Leasingrate darf höchstens 1.750,00 € netto für einen Vollleasingvertrag betragen. Vorstandsbezüge Volker Walprecht Herr Walprecht erhielt für das Geschäftsjahr 2019 anteilig bis zu seinem Ausscheiden am 30. Juni 2019 folgende Bezüge (auch die Vergleichszahlen aus dem Vorjahr betreffen nur sechs Monate, da Herr Walprecht erst zum 1. Juli 2018 zum Vorstand berufen wurde): scroll
*)
Die Systematik der Vorstandsvergütung sieht vor, dass der Zufluss der kurzfristigen
variablen Vergütung erst im folgenden Geschäftsjahr und der Zufluss der langfristigen
variablen Vergütung erst nach drei Jahren erfolgt. Für 2018 erfolgte eine einmalige
Auszahlung (siehe Erläuterung im Text), die Aufhebungsvereinbarung sah eine anteilige
Auszahlung beider Komponenten zum 30. Juni 2019 auf Basis einer 100 %igen Zielerfüllung
und Faktor 1,0 beim Kurzfristelement vor. Herr Walprecht wurde durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27. Juni 2018 mit Wirkung ab dem 1. Juli 2018 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Der gleichzeitig geschlossene Dienstvertrag in der Fassung vom 12. März 2019 sah eine jährliche Festvergütung von 330,0 T€ vor. Die variable Vergütung setzt sich aus einem Kurzfrist- und einem Langfristelement nach der oben beschriebenen Systematik zusammen. Herr Walprecht hat sein Mandat zum 30. Juni 2019 niedergelegt. Der mit ihm vereinbarte Aufhebungsvertrag sah eine Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung bis zu diesem Stichtag vor. Dies umfasste auch die anteiligen Beträge für die kurz- und langfristige variable Vergütung auf Basis einer Zielerfüllung von 100%. Darüber hinaus gehende Zahlungsansprüche bestanden nicht. Die Gesellschaft gewährte Herrn Walprecht einen Zuschuss für seine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Höhe, wie er seitens des Arbeitgebers bei einem Status von Herrn Walprecht als Arbeitnehmer angefallen wäre. Dieser Zuschuss belief sich im Berichtsjahr (anteilig bis zum 30. Juni 2019) auf 6,0 T€. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Zusagen der Gesellschaft für eine Alters- und/oder Dienstunfähigkeitsversorgung von Herrn Walprecht. Herr Walprecht erhielt Sachbezüge im Wert von 12,8 T€. Hierbei handelt es sich um die Kosten des ihm zur Verfügung gestellten Leasingfahrzeuges sowie um Kosten für die Übernachtung in einem Hotel bzw. die Mietkosten einer Zweitwohnung, die die Gesellschaft in angemessener Höhe für einen Zeitraum bis zum 30. Juni 2019 zu übernehmen hatte. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats Durch Beschluss der Hauptversammlung am 22. Juni 2007 wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2007 die feste jährliche Vergütung jedes Mitglieds des Aufsichtsrats auf 18.000,00 € und die Vergütung für die Tätigkeit in einem Ausschuss auf 3.650,00 € erhöht. Seit dem 1. Juli 2007 erhalten die Vorsitzenden der Ausschüsse das Doppelte der Vergütung für die Tätigkeit in einem Ausschuss, der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte der sich hiernach ergebenden Bezüge. Der variable Anteil der Aufsichtsratsvergütung ist abhängig von der im Berichtsjahr ausgeschütteten Dividende. Für jedes volle ausgeschüttete Prozent Dividende, das über 20% vom Grundkapital je Aktie hinausgeht, werden 800,00 € bezahlt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2008 wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2008 festgelegt, dass diese zusätzliche Vergütung maximal das Doppelte der festen jährlichen Vergütung des Mitglieds des Aufsichtsrats bzw. der festen jährlichen Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie für Ausschussmitglieder ferner das Doppelte der zusätzlichen Vergütung für eine Tätigkeit in einem Ausschuss bzw. für eine Vorsitzendentätigkeit in einem Ausschuss beträgt. Die Festvergütung für den Aufsichtsrat betrug im Berichtsjahr insgesamt 227,5 T€ (2018: 227,5 T€). 0 T€ (2018: 0,0 T€) wurden als variable Vergütung bezahlt. scroll
Die R. STAHL AG hat für den Vorstand und den Aufsichtsrat keine Aktienoptionspläne oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme aufgelegt. Gesamtbezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands und ehemaliger Geschäftsführer Für ehemalige Mitglieder des Vorstands, ehemalige Geschäftsführer und ihre Hinterbliebenen betrugen die Bezüge im Geschäftsjahr 2019 421,0 T€ (2018: 412,3 T€). Der Barwert der Pensionsverpflichtungen nach HGB für ehemalige Mitglieder des Vorstands, ehemalige Geschäftsführer und ihre Hinterbliebenen beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 6.956 T€ (2018: 6.752 T€). Beteiligungsverhältnisse Die gesondert dargestellte Entwicklung der Unternehmen, an denen die R. STAHL AG mindestens den fünften Teil der Anteile und alle Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, bei denen die R. STAHL AG mindestens fünf Prozent der Stimmrechte hält (Anteilsbesitz), ist integraler Bestandteil des Anhangs und wird in der Anlage II aufgeführt. Corporate Governance Den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde im vergangenen Geschäftsjahr bis auf Abweichungen in einzelnen Punkten entsprochen. Auch künftig soll der Großteil der Empfehlungen eingehalten werden. Eine Entsprechenserklärung hierzu ist vorhanden und auf der Website des Unternehmens (www.r-stahl.com) unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/Corporate Governance/Erklärung zur Unternehmensführung jederzeit öffentlich zugänglich. Mitarbeiter Im Durchschnitt wurden während des Geschäftsjahres 37 Angestellte beschäftigt. Konzernverhältnisse Die R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg, ist Obergesellschaft eines Konzerns, der unter ihrer einheitlichen Leitung zusammengefasst ist. Zum 31. Dezember wurde ein Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und ein Konzernlagebericht aufgestellt. Die Offenlegung des Jahres- und Konzernabschlusses der R. STAHL AG erfolgt im Bundesanzeiger. Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Aus den der R. Stahl Aktiengesellschaft zugegangenen Stimmrechtsmitteilungen ergeben sich folgende Beteiligungen am Kapital der R. Stahl Aktiengesellschaft, die die genannten Anteile der Stimmrechte erreichen, überschreiten oder unterschreiten (Inhalt der Meldungen):
03.04.2018 R. Stahl AG Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Stimmrechtsmitteilung 1. Angaben zum Emittenten R. Stahl AG Am Bahnhof 30 74638 Waldenburg Deutschland 2. Grund der Mitteilung [X] Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten [ ] Erwerb/Veräußerung von Instrumenten [ ] Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte [ ] Sonstiger Grund: 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen scroll
4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. 5. Datum der Schwellenberührung: 127.03.2018 6. Gesamtstimmrechtsanteile scroll
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG) scroll
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG scroll
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG scroll
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen [X]Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). [ ]Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: scroll
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG (nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) scroll
10. Sonstige Erläuterungen:
10.04.2018 R. Stahl AG Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Stimmrechtsmitteilung 1. Angaben zum Emittenten R. Stahl AG Am Bahnhof 30 74638 Waldenburg Deutschland 2. Grund der Mitteilung [X] Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten [ ] Erwerb/Veräußerung von Instrumenten [ ] Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte [ ] Sonstiger Grund: 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen scroll
4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. 5. Datum der Schwellenberührung: 05.04.2018 6. Gesamtstimmrechtsanteile scroll
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG) scroll
b.1. Instrumente i,S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG scroll
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG scroll
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen [X] Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). [ ] Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: scroll
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG (nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) scroll
10. Sonstige Erläuterungen:
03.07.2019 R. Stahl AG Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Stimmrechtsmitteilung 1. Angaben zum Emittenten scroll
2. Grund der Mitteilung [X] Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten [ ] Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten [ ] Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte [ ] Sonstiger Grund: 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen Natürliche Person (Vorname, Nachname): Norman Rentrop Geburtsdatum: 26.10.1957 4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV 5. Datum der Schwellenberührung: 28.06.2019 6. Gesamtstimmrechtsanteile scroll
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG) scroll
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG scroll
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG scroll
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen [ ] Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden. [X] Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: scroll
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG (nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) Datum der Hauptversammlung: Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung: scroll
10. Sonstige Informationen:
29.08.2019 R. Stahl AG Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Stimmrechtsmitteilung 1. Angaben zum Emittenten scroll
2. Grund der Mitteilung [ ] Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten [ ] Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten [ ] Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte [X] Sonstiger Grund: Freiwillige Konzernmeldung mit Schwellenberührung auf Ebene Tochterunternehmen 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen Juristische Person: RAG-Stiftung Registrierter Sitz, Staat: Essen, Deutschland 4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. RSBG SE 5. Datum der Schwellenberührung: 27.08.2019 6. Gesamtstimmrechtsanteile scroll
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG) scroll
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr 1 WpHG scroll
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8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen [ ] Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden. [x] Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: scroll
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG (nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) Datum der Hauptversammlung: Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung: scroll
10. Sonstige Informationen: Die Aktien wurden von der RAG-Stiftung Beteiligungsgesellschaft mbH gehalten. Diese Gesellschaft wurde auf die RSBG SE zur Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde im Handelsregister der RSBG SE am 27.08.2019 eingetragen.
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Im Aktionärskonsortium haben sich seit 10. Juli 2006 folgende Veränderungen ergeben: - Frau Helgard Hahn, München, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 5. Mai 2008 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) beträgt. Die Unterschreitung der vorgenannten Schwellen folgt daraus, dass der bisherige Zurechnungstatbestand nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG entfallen ist. - Herr Axel Zaiser, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. Januar 2009 die Schwelle(n) von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,03 % (131.005 Stimmrechte) beträgt. Dazu hat die Gesellschaft folgenden Hinweis veröffentlicht: Die Meldepflicht besteht, weil zum Stichtag die Zurechnung von Stimmrechten entfällt. Die tatsächlich von Herrn Axel Zaiser gehaltene Zahl der Aktien bleibt dagegen unverändert. - Herr Pablo Zinser, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Am Bahnhof 30, 74638 Waldenburg, Deutschland, am 10. August 2009 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 % 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und seit diesem Tag durchgehend bis heute 47,40 % beträgt. Hiervon werden ihm 47,40 % (dies entspricht 3.052.684 Stück) Stimmrechte nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet. - Herr Rolf-Dieter Zaiser, Deutschland, hat uns am 7. Januar 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. Januar 2010 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,03 % (131.005 Stimmrechte) beträgt. - Frau Inge Schmid, Deutschland, hat uns am 7. Januar 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. Januar 2010 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 1,18 % (75.755 Stimmrechte) beträgt. - Frau Katja Dörr-Zaiser, Deutschland, hat uns am 7. Januar 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. Januar 2010 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 1,10 % (70.875 Stimmrechte) beträgt. - Frau Valentina Zaiser, Deutschland, hat uns am 7. Januar 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. Januar 2010 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,28 % (17.720 Stimmrechte) beträgt. - Herr Jochen Stahl, Deutschland, hat uns am 6. Juni 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 30. Mai 2011 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 % 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und seit diesem Tag durchgehend bis heute 42,43 % (dies entspricht 2.732.737 Stück) beträgt. Davon sind Herrn Jochen Stahl 42,42 % (2.732.137 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl. - Frau Anke Linnartz, Deutschland, hat uns am 7. Februar 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 27. Januar 2012 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,84 % (dies entspricht 2.694.434 Stück) beträgt. - Davon sind Frau Anke Linnartz 41,83 % (2.693.934 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl. - Herr Andreas Müller, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 1. Februar 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,52 % (dies entspricht 2.673.797 Stück) beträgt. Davon sind Herrn Andreas Müller 41,51 % (2.673.017 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl. - Frau Christine Müller-Edwards, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 1. Februar 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,52 % (dies entspricht 2.673.797 Stück) beträgt. Davon sind Frau Christine Müller-Edwards 41,50 % (2.672.617 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl. - Frau Michaela Pertz, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 1. Februar 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,52 % (dies entspricht 2.673.797 Stück) beträgt. Davon sind Frau Michaela Pertz 41,51 % (2.673.017 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl. - Herr Stefan Müller, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 1. Februar 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,52 % (dies entspricht 2.673.797 Stück) beträgt. Davon sind Herrn Stefan Müller 41,51 % (2.672.957 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl. - Frau Anita Stahl, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 15. April 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,61 % (dies entspricht 2.679.897 Stück) beträgt. Davon sind Frau Anita Stahl 41,60 % (2.678.747 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet. Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Klaus Zinser, Hans-Volker Stahl. - Herr Kilian Stahl, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, am 1. April 2014 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % unterschritten hat und 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt. - Frau Yvonne Stahl, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, am 9. Juli 2014 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % unterschritten hat und 0,00 % (0 Stimmrechte) beträgt. - Herr Arwed J. Ebert, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15. April 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland, aufgrund des Erwerbs von Aktien mit Stimmrechten am 15. April 2015 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und 41,64 % (dies entspricht 2.681.387 Stück) beträgt. Davon sind Herrn Arwed J. Ebert 41,63 % (2.680.977 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden hierbei Stimmrechte zugerechnet. Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Hans-Volker Stahl. - Herr Sebastian Stahl, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15. Juli 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland am 15. Juli 2015 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 41,69 % (dies entspricht 2.684.909 Stimmrechten) betragen hat. 41,69 % der Stimmrechte (das entspricht 2.684.709 Stimmrechten) sind Herrn Stahl gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der R. Stahl AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Hans-Volker Stahl. - Frau Gabriele Swedan, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 6. Juli 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG am 01. Juli 2016 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,35 % (151.460 Stimmrechte) betragen hat. - Frau Dr. Nadya Swedan, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 6. Juli 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG am 1. Juli 2016 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,47 % (30.000 Stimmrechte) betragen hat. - Herr Mark Swedan, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 6. Juli 2016 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG am 1. Juli 2016 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,02 % (1.000 Stimmrechte) betragen hat. - Frau Petra Schmid, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 6. November 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland am 1. November 2017 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 38,58 % (dies entspricht 2.484.801 Stimmrechten) betragen hat. 38,58 % der Stimmrechte (das entspricht 2.484.301 Stimmrechten) sind Frau Schmid gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der R. Stahl AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Hans- Volker Stahl. - Herr Jens-Holger Stahl, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 6. November 2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland am 1. November 2017 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 38,58 % (dies entspricht 2.484.801 Stimmrechten) betragen hat. 38,57 % der Stimmrechte (das entspricht 2.483.801 Stimmrechten) sind Herrn Stahl gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der R. Stahl AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Hans- Volker Stahl. - Herr Raban Ebert, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 6. November 2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der R. STAHL AG, Waldenburg, Deutschland am 1. November 2017 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 38,58 % (dies entspricht 2.484.801 Stimmrechten) betragen hat. 38,58 % der Stimmrechte (das entspricht 2.484.391 Stimmrechten) sind Herrn Ebert gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der R. Stahl AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Ina Isabelle Stallbörger, Hansjörg Stahl, Ute Müller, Hans-Volker Stahl.
07.01.2019 R. Stahl AG Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Stimmrechtsmitteilung 1. Angaben zum Emittenten scroll
2. Grund der Mitteilung [X] Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten [ ] Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten [ ] Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte [X] Sonstiger Grund: Beitritt zum Konsortium der Familienaktionäre und dadurch Zurechnung von Stimmrechten der Konsorten 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen Natürliche Person (Vorname. Nachname): Dennis Stahl Geburtsdatum: 30.04.1989 4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. Ina Isabelle Stallbörger Hansjörg Stahl Ute Müller Hans-Volker Stahl 5. Datum der Schwellenberührung: 01.01.2019 6. Gesamtstimmrechtsanteile scroll
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG) scroll
b.1. Instrumente i.S d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG scroll
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG scroll
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen [X] Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden. [ ] Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: scroll
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG (nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) Datum der Hauptversammlung: Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung: scroll
10. Sonstige Erläuterungen: Datum 03.01.2019
07.01.2019 R. Stahl AG Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Stimmrechtsmitteilung 1. Angaben zum Emittenten scroll
2. Grund der Mitteilung [X] Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten [ ] Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten [ ] Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte [ ] Sonstiger Grund Beitritt zum Konsortium der Familienaktionäre und dadurch Zurechnung von Stimmrechten der Konsorten 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen scroll
4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. Ina Isabelle Stallbörger Hansjörg Stahl Ute Müller Hans-Volker Stahl 5. Datum der Schwellenberührung: 01.01.2019 6. Gesamtstimmrechtsanteile 7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG) scroll
b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG scroll
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs, 1 Nr. 2 WpHG scroll
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen [X] Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden. [ ] Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: scroll
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG (nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) Datum der Hauptversammlung: Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung: scroll
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10. Sonstige Erläuterungen: Datum 03.01.2019
07.01.2019 R. Stahl AG Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Stimmrechtsmitteilung 1. Angaben zum Emittenten scroll
2. Grund der Mitteilung [ ] Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten [ ] Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten [ ] Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte [X] Sonstiger Grund: Beendigung der Zurechnung zum Konsortium der Familienaktionäre der R. STAHL AG 3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen Natürliche Person (Vorname, Nachname): Raphael Stahl Geburtsdatum: 03.04.1979 4. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. 5. Datum der Schwellenberührung: 01.01.2020 6. Gesamtstimmrechtsanteile scroll
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG) scroll
b.1. Instrumente i.S d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG scroll
b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG scroll
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen [x] Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden. Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: scroll
9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG (nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG) Datum der Hauptversammlung: Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung: scroll
10. Sonstige Informationen: Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.
Waldenburg, 3. April 2020 R. Stahl Aktiengesellschaft Vorstand Dr. Mathias Hallmann Entwicklung des Anlagevermögens der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg im Geschäftsjahr 2019scroll
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Angaben zum Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2019scroll
1)
nach Ergebnisabführung bzw. Verlustübernahme ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHTDER R. STAHL AKTIENGESELLSCHAFT UND DES R. STAHLKONZERNSGrundlagen des Konzerns GESCHÄFTSMODELL Normen und Regulierungen im elektrischen Explosionsschutz Der elektrische Explosionsschutz ist ein zentraler Bereich der Sicherheitstechnik, der durch geeignete technische Lösungen den jederzeit sicheren Betrieb elektrischer Anlagen überall dort garantiert, wo brennbare Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe industriell produziert, transportiert, gelagert und verarbeitet werden. Da es für das Entstehen von Explosionen neben einem brennbaren Stoff und Sauerstoff (z. B. aus der Umgebungsluft) auch immer einer Zündquelle bedarf, ist die Aufgabe des elektrischen Explosionsschutzes vor allem, die von elektrischen und elektronischen Teilen ausgehende Möglichkeit der Funkenbildung entweder zu vermeiden oder elektrische Funken von dem explosionsfähigen Gemisch aus Brennstoff und Sauerstoff fernzuhalten. In vielen unserer Lebens- und Arbeitsbereiche treffen wir auf solche brennbaren Stoffe: als Treibstoff für Kraftfahrzeuge, als Energieträger zur Erzeugung von Strom und Heizwärme, als Rohstoffe in der chemischen Industrie. Um Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren, ist eine sorgsame Handhabung nötig. Ein besonders großes Gefahrenpotential entsteht, wenn sich brennbare Stoffe mit Sauerstoff aus der Umgebungsluft innerhalb spezifischer Mengenverhältnisse, den so genannten Explosionsgrenzen, mischen. Entzünden sich solche Mischungen, löst dies eine sofortige Explosion aus - oft mit erheblichen Personen- und Sachschäden. Lange unterschätzt wurde insbesondere die von brennbaren Stäuben ausgehende Gefahr - kaum jemand erwartet, dass beispielsweise in der Nahrungsmittelindustrie verwendetes Speisemehl oder in holzverarbeitenden Betrieben anfallendes Sägemehl tatsächlich explodieren kann. Bei der Vermischung mit Sauerstoff steht die von solchen Stäuben ausgehende Gefahr jedoch derjenigen aus flüssigen Brennstoffen wie Benzin oder brennbaren Gasen wie Erdgas oder Wasserstoff in nichts nach. Wie beeindruckend das Ausmaß von Staubexplosionen sein kann, zeigt die Filmindustrie, die sie kontrolliert für pyrotechnische Effekte nutzt. Aufgrund der gravierenden Folgen, die unzureichender Explosionsschutz haben kann, unterliegen die technischen Anforderungen beim gewerbsmäßigen Umgang mit brennbaren Stoffen hohen regulatorischen Auflagen, die sich regional stark unterscheiden. So werden im Bereich des elektrischen Explosionsschutzes in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Richtlinien 2014/34/EU sowie 1999/92/EG (ATEX-Richtlinien) angewendet, während in den USA der National Electrical Code (NEC) und in Kanada der Canadian Electrical Code (CEC) bei der Errichtung elektrischer - auch explosionsgeschützter - Anlagen dominiert. Beide Standards differieren in ihren technischen Ausführungen erheblich; ein Grund dafür ist, dass das NEC-System in seinen Ursprüngen an den Aufbau verrohrter Wasser- und Gasleitungen angelehnt war. Weitere nationale Regelungen erhöhen die Normen- und Richtlinienvielfalt zusätzlich. Mit dem Ziel, einen freien globalen Warenverkehr zu ermöglichen, arbeitet die für die weltweite Normierung auf dem Gebiet der Elektrotechnik zuständige International Electrotechnical Commission (IEC) daher an international gültigen Zulassungsbedingungen für elektrische Geräte im Bereich Explosionsschutz. Und dies sehr erfolgreich: Die aus ihrer Arbeit abgeleiteten Normen der Reihe IEC 60079 sowie das dazugehörige Konformitätsbewertungssystem lECEx, die sich technisch sehr nah an den europäischen ATEX-Richtlinien bewegen, haben sich zum weltweit gültigen und zunehmend anerkannten Standard entwickelt. Seit einigen Jahren erkennt auch die für die US-amerikanischen Offshore-Installationen zuständige US Coastguard IECEx-zertifizierte Produkte für Offshore-Anlagen an. R. STAHL zählt zu den weltweit führenden Anbietern von Produkten und Lösungen für den elektrischen Explosionsschutz auf Basis der relevanten IEC- und europäischen Standards. Als Technologieführer gestalten wir deren Weiterentwicklung aktiv mit und tragen so zur weltweiten Harmonisierung und Verbesserung von Sicherheitsstandards bei. Eine unserer Kernkompetenzen ist dabei insbesondere auch die Bereitstellung der im Explosionsschutz so wichtigen Zertifizierungen von Komponenten und Systemen. Markt mit hohen Eintrittsbarrieren Wie wichtig höchste Sicherheitsmaßstäbe und kompromisslose Zuverlässigkeit im Explosionsschutz sind, zeigt sich leider ganz besonders dann, wenn sie fehlen. Ein einziger Funke auf einer Ölbohrinsel oder in einer chemischen Industrieanlage reicht aus, um Explosionen mit fatalen Folgen auszulösen. Das gesellschaftliche Verlangen nach sicheren, umweltverträglichen und nachhaltigen industriellen Prozessen ist daher groß und führt in allen Bereichen der Sicherheitstechnik zu weltweit steigenden Anforderungen, auch und insbesondere im Bereich des Explosionsschutzes. Das eröffnet einerseits - neben der weltweit wachsenden Bedeutung des I EC Ex-Zertifizierungssystems - weitere Wachstumspotentiale für R. STAHL. Andererseits stellen diese zunehmenden Anforderungen erhebliche Markteintrittsbarrieren für potentielle neue Wettbewerber dar, denn Kompetenz und Reputation von Anbietern sicherheitskritischer Explosionsschutz-Produkte und -systeme spielen bei den Kunden eine große Rolle: Wer sich in diesem Markt etablieren will, muss das Vertrauen in die Kompetenz und Verlässlichkeit seiner Produkte über Jahre aufbauen. Bei großen Projekten - mit im Verhältnis zu den Gesamtkosten in der Regel geringen Kosten für den Explosionsschutz - favorisieren Auftraggeber daher international renommierte und erfahrene Anbieter mit aussagefähiger Historie ihrer Gesamtsystemkompetenz. Analog dazu sind anspruchsvolle Zertifizierungsvorschriften eine weitere Hürde für neue Anbieter. Der hohe bürokratische Aufwand, den der Nachweis der Einhaltung verschiedener Normen und Standards im Explosionsschutz erfordert, unterstützt so eine hohe Kundenloyalität und -bindung. R. STAHL - Produkte und Lösungen von höchster Qualität und Sicherheit für den Explosionsschutz Unsere elektrotechnischen Produkte und Systemlösungen sind darauf ausgerichtet, Mensch, Anlagen und Umwelt vor den Gefahren, die sich aus ungewollten Explosionen ergeben, mit höchster Zuverlässigkeit zu schützen. Sie werden vor allem in der Öl- und Gasindustrie sowie der Chemie- und Pharmaindustrie eingesetzt. Auf Basis der von uns angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind wir weltweit einer der drei größten Anbieter von Explosionsschutz-Lösungen, im Systemgeschäft sind wir die Nummer 1. Unsere Lösungen decken dabei alle Wertschöpfungstiefen im Explosionsschutz ab: Von Einzelkomponenten wie Schalter und Signalgeräte für einfache Anwendungen, über Steuerkästen und Anlagensteuerungen zur Verteilung elektrischer Energie bis hin zu komplexen Systemen für Großprojekte, beispielsweise in den Bereichen der Öl- und Gasförderung oder der (Petro-) Chemie. Auch bei Lichtlösungen für explosionsgeschützte Bereiche auf Basis der energieeffizienten LED-Technologie bieten wir ein leistungsstarkes Portfolio - vom Handscheinwerfer bis hin zu spezifischen Beleuchtungssystemen für Hubschrauberlandeplätze auf Bohrinseln (Helidecks). Darüber hinaus haben wir ein leistungsstarkes Portfolio für Automatisierungslösungen zur Steuerung und Überwachung von technischen Anlagen im Angebot, darunter das marktführende Remote-I/O-System IS1+ sowie Bedieneinheiten und Kamerasysteme. Deren Nachfrage wird getrieben von der weiter zunehmenden Digitalisierung und Automatisierung industrieller Prozesse: der „Industrie 4.0“. Auch unsere Kompetenz im Systemgeschäft, bei dem es um Lösungen für komplexe individuelle Problemstellungen und Kundenanforderungen aus einer Hand geht, ist weltweit einmalig. Eine wesentliche Säule ist dabei unsere Engineering- und Beratungskompetenz, die wir durch Serviceleistungen laufend ergänzen. Alle unsere Produkte und Leistungen erfüllen die höchsten Sicherheitsmaßstäbe, die das Ergebnis unserer nahezu 100-jährigen Erfahrung im Explosionsschutz widerspiegeln. Sieben Produktionsstandorte und weltweites Vertriebsnetz im R. STAHL-Konzern Muttergesellschaft des R. STAHL-Konzerns ist die R. Stahl Aktiengesellschaft in Waldenburg (im Folgenden R. STAHL AG). Sie hat im Wesentlichen die Funktion einer strategischen Holding, der die in- und ausländischen Beteiligungen unterstehen. Als Führungsgesellschaft übernimmt sie die Finanzierung sowie die Kommunikation mit den Zielgruppen des Konzerns. Der Vorstand der R. STAHL AG legt die Strategie des Konzerns fest und steuert dessen Organisation, Infrastruktur und Ressourcenverteilung. Eine Übersicht der zum Konzern gehörenden Standorte findet sich in der Aufstellung des Anteilsbesitzes. Die R. STAHL AG unterliegt deutschem Recht und wird nach dem dualistischen System mit Vorstand und Aufsichtsrat geführt. Der Vorstand besteht seit dem Ausscheiden von Volker Walprecht zum 30. Juni 2019 vorübergehend nur aus einem Mitglied, dem Vorsitzenden Dr. Mathias Hallmann. Der Aufsichtsrat der R. STAHL AG, dem gemäß Drittelbeteiligungsgesetz drei Arbeitnehmervertreter angehören, besteht satzungsgemäß aus neun Mitgliedern. Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand zu bestellen und ihn abzuberufen, ihn zu kontrollieren und zu beraten sowie den Jahresabschluss festzustellen. Detaillierte Informationen zur Corporate Governance, zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sind im vorliegenden Geschäftsbericht im Bericht des Aufsichtsrats sowie auf unserer Website www.r-stahl.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/Corporate Governance verfügbar. Zum Ende des Jahres 2019 gehörten 33 Gesellschaften in allen wichtigen Regionen in Europa, im asiatisch-pazifischen Raum und in Nord- und Südamerika zum R. STAHL-Konzern. Zusätzlich sind wir mit weltweit ca. 50 Vertriebsrepräsentanzen im Markt vertreten. Unsere Produktionskapazitäten haben wir an sieben Standorten mit unterschiedlichen Kernkompetenzen gebündelt: Leuchten und Signalgeräte werden vor allem in Weimar und im indischen Chennai gefertigt, während die Automatisierungstechnik-Produkte in Köln und am Stammsitz in Waldenburg entwickelt und hergestellt werden. In Waldenburg befindet sich außerdem der größte Teil der Komponentenfertigung für den Installationsbedarf wie beispielsweise Schalter, Klemmenkästen und Steckverbinder. Die Produktion kundenspezifischer Anlagen und komplexerer Explosionsschutzsysteme erfolgt außer in Waldenburg auch in den Tochtergesellschaften Electromach B. V., Hengelo (Niederlande), R. STAHL TRANBERG AS (Stavanger, Norwegen) und R. STAHL Inc., Houston (USA). Besonderer Kompetenzschwerpunkt des Standorts Hengelo ist dabei vor allem die Herstellung von Großcontainerlösungen, während in Stavanger der Fokus in erster Linie auf Produkten für den Schiffbau sowie die Öl- und Gasindustrie liegt. Qualifiziertes und motiviertes Personal Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind für R. STAHL als weltweit operierendes, führendes Technikunternehmen ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Im Wettbewerb um leistungsfähige Fachkräfte bieten wir attraktive Konditionen, umfür unsere Beschäftigten ein begehrter Arbeitgeber zu sein und um neue Mitarbeiter zu gewinnen. Das beginnt damit, Schülern und angehenden Schulabsolventen eine erste Orientierungshilfe bei der Berufswahl zu geben. An unserem größten Produktions- und Ausbildungsstandort Waldenburg haben wir im Berichtsjahr unser neues Ausbildungszentrum in Betrieb genommen. Eine deutlich größere Fläche ermöglicht es nun, die in Ausbildung und Studium anfallenden Aufgaben in moderner Umgebung und mit leistungsfähiger Infrastruktur umzusetzen. Mit der Kooperation und Unterstützung der Fußball-Akademie Ilshofen gehen wir auch neue Wege in der frühen Ansprache künftiger Fachkräfte, um dem allgemein spürbaren Rückgang in den Bewerberzahlen zu begegnen. Auch tragen bewährte Programme wie der Berufsinformationstag und die Entsendung unseres Nachwuchses in ausländische Tochtergesellschaften zu unserem hohen Standard im Bereich unserer Ausbildungsaktivitäten am Standort in Waldenburg bei. Um unseren Mitarbeitern beste Rahmenbedingungen zur Erreichung ihrer persönlichen beruflichen Ziele zu geben, bieten wir umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sportliche und medizinische Programme zum Erhalt der Gesundheit runden das Angebot ab. Zum 31. Dezember 2019 waren im R. STAHL-Konzern 1.669 Mitarbeiter tätig (31. Dezember 2018: 1.690). Weitere 94 befanden sich in Ausbildung (31. Dezember 2018: 89), und 17 Mitarbeiter schlossen im Berichtsjahr eine Ausbildung oder ein Duales Studium ab (2018: 23). Die Anpassung unserer Belegschaft erfolgte vor allem im Rahmen unseres zu Jahresbeginn 2018 gestarteten Effizienzprogramms R. STAHL 2020, das wir auf den kommenden Seiten näher vorstellen. ZIELE UND STRATEGIEN Wir haben uns zum Ziel gesetzt, nachhaltig und profitabel zu wachsen und so unseren Unternehmenswert kontinuierlich zu steigern. Hierzu entwickeln wir unser bestehendes Produkt- und Leistungsportfolio entlang der Bedürfnisse unserer Kunden durch Innovationen stetig weiter. Darüber hinaus bauen wir unsere Präsenz in Wachstumsmärkten aus und ziehen auch anorganisches Wachstum in Betracht. Ein wichtiges mittel- bis langfristiges Ziel ist ferner die Etablierung marktführender Kostenstrukturen. R. STAHL 2020 Marktführende Kostenstrukturen setzen effiziente Abläufe voraus. 2018 haben wir damit begonnen, unser Operating Model an die heutigen und künftigen Anforderungen unserer Kunden und Märkte grundlegend neu anzupassen. Unter dem Namen R. STAHL 2020 treiben wir ein Effizienzprogramm zur Neuausrichtung des Konzerns voran, in dessen Mittelpunkt die nachhaltige Verschlankung von Strukturen sowie der Abbau von Komplexität und die Einführung standardisierter Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette und Verwaltungsbereiche steht. Mit der erfolgreichen Umstellung unserer ehemals dezentralen Aufbauorganisation hin zu einer zentralen Konzernmatrixorganisation mit globalen funktionalen Bereichsverantwortlichkeiten haben wir die strukturellen Voraussetzungen für die weltweite Konzernsteuerung auf der Basis einheitlicher Kennzahlen geschaffen. Bis 2021 werden alle Konzerngesellschaften nach einem uniformen Kennzahlensystem steuerbar sein. Das Gleiche gilt für unsere Vertriebsprozesse, die wir weiter in Richtung Vertriebsexzellenz und einer aktiven Vertriebssteuerung entwickeln. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Harmonisierung unserer IT-Systeme zu - mit der wir unsere IT-Umgebung bis 2023 auf ein marktführendes Exzellenz-Niveau bringen wollen. Dies betrifft neben dem ERP-System auch die konzernweite Planungssoftware sowie die Konfigurator-Lösung. Für 2020 ist die Anbindung aller Produktionsgesellschaften an den ERP-Konzernstandard SAP geplant. An die Stelle der 2018 begonnenen Reduktion der Komplexität in unserem Produktportfolio tritt zunehmend die intelligente Portfoliosteuerung mit einem an die Markterfordernisse angepassten Bevorratungsmanagement. Die in den vergangenen beiden Jahren in unseren Produktionsabläufen erfolgreich eingeführten „Lean“-Grundlagen, also Konzepte zur systematischen Verschlankung von Strukturen und Optimierung von Prozessen, bauen wir zu „Lean“-Arbeitsabläufen auch in allen anderen Konzernfunktionen aus. Damit schaffen wir die Grundlage zur Verankerung von Lean Management als Führungsphilosophie und als Kernelement einer Unternehmenskultur des ständigen Lernens. Die beschriebenen Maßnahmen verbessern nicht nur unsere Kostenstrukturen und Wettbewerbsfähigkeit, sondern bieten auch zusätzlichen Mehrwert für unsere Kunden. Denn effiziente, standardisierte Abläufe und eine intelligente Fertigungs- und Portfoliosteuerung ermöglichen kürzere Lieferzeiten unserer Produkte. Unsere Kunden profitieren davon durch höhere Verfügbarkeiten und geringere Betriebskosten ihrer Anlagen. Nach der erfolgreichen Umsetzung der strukturellen Maßnahmen im Jahr 2018 lag der Fokus 2019 insbesondere auf der Einführung standardisierter Prozesse. Strategische Wachstumsfelder Mit einer zunehmenden Prozesseffizienz und unserer starken Technologieposition stellen wir die Weichen für nachhaltiges profitables Wachstum. Darauf aufbauend haben wir im Berichtsjahr weitere strategische Wachstumsfelder und -maßnahmen definiert, die auf die Weiterentwicklung bestehender und die Erschließung neuer Märkte abzielen: Wachstum aus neuen Geschäftsaktivitäten Vor dem Hintergrund der zunehmenden öffentlichen Diskussion um die Folgen eines weltweiten Klimawandels sehen wir kurz- und mittelfristig Potential entlang der Wertschöpfungskette von verflüssigtem Erdgas (LNG). Hier wollen wir unsere bereits starke Marktposition im Bereich der LNG-Tankschiffe zum Ausbau unseres Geschäfts in der Erdgas-Förderung und -Verflüssigung sowie in den nachgelagerten Prozessschritten der Entladung und Wiedervergasung nutzen. Mittel- bis langfristig sehen wir großes Potential in den Bereichen der Wasserstofftechnologie und der synthetischen Kraftstoffe. Über Technologien zur Ausrüstung der hierfür erforderlichen großindustriellen Infrastrukturen verfügen wir schon heute. Darüber hinaus haben wir strategische Maßnahmen definiert, mit denen wir die sich aus der Digitalisierung ergebenden Chancen nutzen wollen. Neben der marktseitigen Weiterentwicklung unseres Produktportfolios im Bereich der Automatisierung und der Erschließung digitaler Geschäftsmodelle treiben wir dabei auch digitale Prozesse in den Verwaltungs- und Produktionsbereichen voran. Wachstumsfördernde unterstützende Maßnahmen Neben neuen Geschäftsaktivitäten ergeben sich für uns Wachstumschancen auch in bestehenden Märkten durch eine gezieltere Allokation vorhandener Ressourcen. Im Berichtsjahr haben wir die Voraussetzungen für die nachhaltige Erfassung der hierfür notwendigen entscheidungsrelevanten Daten und den Ausbau unserer Marktintelligenz geschaffen. Zusätzlich zu externen Industrieberichten, Marktstudien und Wettbewerbsinformationen fließen darin regelmäßig interne Daten ein, darunter Informationen aus dem Vertrieb und der Produktentwicklung, Analysen aus dem Controlling und marktrelevante Informationen aus Kundeninterviews. Die uns heute vorliegenden Daten belegen unsere sehr gute Marktposition in Europa, zeigen aber auch deutlich unsere heute noch unterdurchschnittliche Marktposition in allen anderen Teilen der Welt und damit das Potential zum Ausbau regionaler Marktanteile. Zwingende Voraussetzung hierfür ist in dem durch Zertifikate regulierten Markt des Explosionsschutzes die Qualifizierung als Lieferant bei unseren Kunden, die wir daher im Rahmen der strategischen Marktbearbeitung ebenso vorantreiben wie die Mitgestaltung und Weiterentwicklung der relevanten technischen Normen und Standards. Zudem legen wir durch die Umsetzung einer globalen Personalstrategie die Grundlage für eine nachhaltige wettbewerbsfähige Positionierung als attraktiver Arbeitgeber, um so unsere Effizienz- und Wachstumsziele mit den hierfür erforderlichen Fach- und Führungskräften erreichen und unsere Technologieführerschaft sichern zu können. STEUERUNGSSYSTEM Wir führen den R. STAHL-Konzern anhand ausgewählter Steuerungsgrößen. Der Vorstand stützt seine Entscheidungen und Maßnahmen dabei sowohl auf Finanz- als auch auf nichtfinanzielle Kennzahlen. Anhand von Planzahlen sowie daraus gegebenenfalls resultierenden Soll-Ist-Abweichungen werden Zielerreichung und notwendige Maßnahmen definiert und eingeleitet. Finanzielle und nicht-finanzielle Kennzahlen Unser finanzieller unternehmerischer Erfolg spiegelt sich im Wesentlichen in der Ertragskraft und im Generieren zusätzlicher Liquidität wider - daher ist unser finanzielles Steuerungssystem auf das EBITDA vor Sondereinflüssen ausgerichtet. Weitere finanzielle Kennzahlen dienen als Indikatoren für die voraussichtliche finanzielle Entwicklung, darunter Umsatz und Entwicklung des Auftragsbestands und des Nettoumlaufvermögens (Net Working Capital). Die Ergebnisgröße EBITDA vor Sondereinflüssen berechnet sich aus dem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) ohne Berücksichtigung von Sondereinflüssen. Sondereinflüsse sind dabei ergebnisrelevante Effekte, die nicht immanenter regelmäßiger Bestandteil unseres Geschäftsmodells sind, insbesondere Restrukturierungsaufwand, Aufwendungen für die Konzeption und Umsetzung von IT-Projekten, M&A-Aufwand sowie Erträge und Verluste aus der Veräußerung nicht-betriebsnotwendigen Anlagevermögens. Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses definieren wir Zielvorgaben für die vorgenannten Zielgrößen. Diese werden anhand monatlicher Plan-Ist-Abgleiche kontinuierlich überwacht und bilden als integraler Bestandteil der monatlichen Berichterstattung zusammen mit geeigneten Maßnahmen die Basis zur zeitnahen Steuerung der Gesamtentwicklung des Konzerns. Nachhaltiges profitables Wachstum erfordert aus unserer Sicht auch die Berücksichtigung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren. Als produzierendes Unternehmen elektromechanischer und elektronischer Produkte spielen dabei insbesondere die Themenfelder Arbeitssicherheit und Ressourceneffizienz eine sehr wichtige Rolle, die wir beispielsweise über die Anzahl von Arbeitsunfällen, Umsatz im Verhältnis zu eingesetzter Energie oder auch Recyclingquoten erfassen. In der Nichtfinanziellen Konzernerklärung, die wir zusammen mit dem vorliegenden Bericht auf unserer Website www.r-stahl.com unter der Rubrik UNTERNEHMEN/VERANTWORTUNG veröffentlicht haben, stellen wir im Konzern verwendete Indikatoren näher vor. Planungsprozess Auf der Basis der strategischen Zielsetzungen des Konzerns erstellen wir im Schlussquartal des laufenden Berichtsjahres eine Planung für die kommenden drei Jahre, die anschließend dem Aufsichtsrat vorgelegt wird. Kernbestandteil der Planung ist die Abschätzung der voraussichtlichen Entwicklung unserer einzelnen Tochtergesellschaften, in die auch allgemeine konjunkturelle sowie die für uns wesentlichen branchenspezifischen Prognosen eingehen. Der Konzernplanungsprozess wird dabei durch das zentrale Controlling gesteuert. Die Planzahlen werden im Konzern konsolidiert und monatliche Abweichungsanalysen durchgeführt, die mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat erörtert werden. Für die Bewertung der Analysen und der daraus abzuleitenden Maßnahmen bezieht der Vorstand auch die aktuelle sowie die künftige Entwicklung des Auftragseingangs mit ein. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Unsere technologische Kompetenz ist ein wesentlicher Eckpfeiler unserer marktführenden Position im Explosionsschutz - und die Basis sowohl unserer kontinuierlichen Produktverbesserungen als auch der Entwicklung neuer Sicherheitslösungen. Um neueste technologische Erkenntnisse möglichst rasch in marktfähige Produkte umsetzen zu können, arbeiten wir mit spezialisierten Hochschulen, darunter die Ernst-Abbe-Hochschule Jena, die Technische Universität Dresden und die Hochschule Heilbronn, in den Kerntechnologiefeldern unseres Geschäfts zusammen, insbesondere in den Bereichen Elektrotechnik und Materialforschung. Auch 2019 haben wir an der technologischen Weiterentwicklung unseres Produktportfolios gearbeitet. Dabei lag der Schwerpunkt auf der fortschreitenden Digitalisierung, dem Industrial Internet of Things (lloT). R. STAHL wirkt in zahlreichen internationalen Gremien aktiv und teilweise federführend mit - beispielsweise in der Arbeitsgruppe IEEE 802.3cg, die einen neuen Standard in der Prozessindustrie für die digitale Kommunikation via Ethernet bis ins Feld entwickelt, und dem Open Automation Forum, das dezentrale Lösungsansätze im Bereich der Automation sucht. Auf diese Weise bringen wir unser Knowhow ein, sind direkt bei der Gestaltung neuer Entwicklungen in der Branche beteiligt und können so zu einem frühen Zeitpunkt Markttrends aufgreifen und mitgestalten. Unser Leuchten-Programm haben wir 2019 um intelligente Varianten ergänzt, die mittels DALI-Schnittstelle (einem Protokoll zur Steuerung von lichttechnischen Betriebsgeräten) angesteuert und überwacht werden können. Damit erreichen wir eine signifikant bessere Energieeffizienz gegenüber herkömmlichen Beleuchtungssystemen. Darüber hinaus haben wir uns im Berichtsjahr auf der Basis der von uns 2018 im Markt eingeführten neuen Gehäusetechnologie EXpressure ® insbesondere mit der Entwicklung weiterer Gehäuseformate sowie der Designoptimierung eines industriellen Herstellprozesses beschäftigt. Unsere Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Berichtsjahr 2019 auf 18,8 Mio. € (2018: 19,3 Mio. €) und damit auf 6,8 % des Umsatzes (2018: 6,9 % des Umsatzes). Dazu trugen aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 3,7 Mio. € (2018: 3,3 Mio. €) bei, was einem Anteil von 19,6 % (2018: 17,0 %) entspricht. Wirtschaftsbericht RAHMENBEDINGUNGEN Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Weltweites Wirtschaftswachstum weiter auf niedrigem Niveau Die schon 2018 begonnene Abschwächung des weltweiten Wirtschaftswachstums setzte sich im Berichtsjahr fort. Im April 2019 hatte der Internationale Währungsfonds (IWF) nach 3,6 % im Jahr 2018 für 2019 lediglich einen Zuwachs um 3,3 % prognostiziert (IWF, April 2019, Executive Summary), sechs Monate später waren es noch 3,0 % (IWF, World Economic Outlook, October 2019). Nach vorläufigen Zahlen des IWF vom Januar 2020 lag das erzielte Wachstum mit 2,9 % noch leicht darunter. Als Ursachen werden neben anhaltenden geopolitischen Spannungen insbesondere internationale Handelskonflikte gesehen, die sich im Berichtsjahr weiter verschärft haben. Die dadurch bedingte Abschwächung der weltweiten Industrieproduktion hat nach Ansicht des IWF 2019 ein Niveau erreicht wie zuletzt während der Finanzkrise 2009. In den Industriestaaten lag das Wachstum 2019 bei niedrigen 1,7 % (2018: 2,2 %), im Euroraum bei lediglich 1,2 % (2018: 1,9 %). Bei der Länderbetrachtung gibt es deutliche Unterschiede: Während Italiens Wirtschaft mit einem Plus von 0,2 % fast stagnierte (2018: 0,8 %), erzielten die USA ein Wachstum von 2,3 % (2018: 2,9 %). Deutschland hatte mit einem Rückgang des Wachstums um 1,0 % auf 0,5 % (2018: 1,5 %) die deutlichste Abschwächung innerhalb der großen europäischen Volkswirtschaften zu verkraften. Dies führt der IWF insbesondere auf den Rückgang der weltweiten Automobilproduktion zurück, der besonders auch Deutschland traf (IWF, World Economic Outlook, October 2019) scroll
Quelle: International Monetary Fund, World Economic Outlook Update, January 2020 In der insgesamt weltweit rückläufigen Entwicklung machte sich die Abschwächung in den Schwellenländern noch deutlicher bemerkbar. Zwar lag das Wachstum auch 2019 mit 3,7 % (2018: 4,5 %) wieder über dem weltweiten Durchschnitt, doch fiel der Rückgang mit 0,8 % stärker aus. Dabei verringerte sich das Bruttoinlandsprodukt in Indien mit 2,0 % und in Russland mit 1,2 % am stärksten. In Indien lasteten regulatorische Unsicherheiten bei Unternehmens- und Umweltthemen sowie die Sorge um die Stabilität des Nichtbanken-Finanzsektors auf der Nachfrage. Auch in China führt der IWF die deutliche Abschwächung der Nachfrage auf die anhaltenden Handelskonflikte zurück. Branchenspezifische Rahmenbedingungen Öl- und Gassektor erzielt erneut leichtes Wachstum Der Öl- und Gassektor setzte 2019 seine Erholung auf niedrigem Niveau fort. Laut Monthly Report der OPEC (Organisation der erdölexportierenden Länder) vom Januar 2020 stieg die globale Nachfrage nach Rohöl im Berichtsjahr um 0,9 Mio. Barrel/Tag auf 99,8 Mio. Barrel/Tag. Während die nicht zur OPEC gehörenden Länder - insbesondere die USA, Brasilien, Kanada und Australien - im Berichtsjahr ihre Fördermenge um insgesamt 1,9 Mio. Barrel/Tag auf 64,3 Mio. Barrel/Tag ausweiteten, nahm die OPEC Förderkürzungen in etwa gleicher Höhe vor. Mit rund 64 US$/Barrel lag der durchschnittliche Preis für Rohöl der Sorte Brent 2019 trotz höherer Nachfrage um rund 10 % unter dem Vorjahr. Enttäuschendes Jahr für die Chemie- und Pharmaindustrie Vom weltweiten Konjunkturabschwung und dem schwelenden Handelskonflikt zwischen China und den USA war auch das Auslandsgeschäft der deutschen Chemie- und Pharmaindustrie vor allem in Europa und Übersee betroffen. Der Branchenumsatz verringerte sich laut Einschätzung des Verbands der chemischen Industrie (VCI) vom Dezember 2019 um 5 % auf 193 Mrd. € (2018: 204 Mrd. €). Die zusätzlich sinkende Nachfrage nach chemischen Erzeugnissen in Deutschland führte so insgesamt zu einem Volumenrückgang um 7,5 %, wobei sich die Produktion in der Chemieindustrie ohne den Pharmabereich um 2,5 % verringerte. Wie der VCI weiter ausführt, machten hohe Kosten am Standort Deutschland und ein steigender Importdruck den deutschen Unternehmen zu schaffen. Die Erzeugerpreise hingegen haben sich 2019 erstmals seit langem wieder gegenläufig zum Rohölpreis entwickelt und lagen durchschnittlich 1 % höher als im Vorjahr. Dabei folgten die rohölnahen Chemiebereiche dem Ölpreis mit Preisrückgängen, während die weiterveredelnden Unternehmen Preiserhöhungen umsetzen konnten - die den deutlichen Volumenrückgang aber nicht zu kompensieren vermochten. Auch international dürfte die Chemie- und Pharmabranche 2019 mit ähnlichen Problemen konfrontiert gewesen sein. Schwächelnde Deutsche Elektroindustrie Neben den zuvor beschriebenen Branchenindikatoren ist für R. STAHL auch die Entwicklung in der Elektroindustrie eine wichtige wirtschaftliche Kenn- und Bezugsgröße. Für die weltweite Marktentwicklung hatte der Zentralverband der Elektrotechnik und Elektroindustrie (ZVEI) im Juli 2019 noch ein Wachstum von 4 % für das Gesamtjahr in Aussicht gestellt. Laut Konjunkturbarometer des ZVEI vom Januar 2020 war die Umsatzentwicklung der Branche in Deutschland in den ersten elf Monaten 2019 mit 175,2 Mrd. € allerdings um 1,4 % rückläufig (2018: +1,9 %). Noch deutlicher fiel der Rückgang bei den Auftragseingängen mit einem Minus von 3,4 % aus (2018: -0,3 %). Nach einer starken Eintrübung der Erwartungen vor allem im zweiten Halbjahr hatte sich zum Jahresende 2019 das Branchenklima in der deutschen Elektroindustrie wieder etwas erholt, blieb aber noch unter der Null-Linie. scroll
ZUSAMMENGEFASSTER GESCHÄFTSVERLAUF Für den Geschäftsverlauf wesentliche Ereignisse Der insgesamt erfreuliche Geschäftsverlauf 2019 war geprägt von den anhaltend guten Fortschritten bei der Umsetzung unserer Effizienzmaßnahmen und der daraus resultierenden deutlichen Margenverbesserung. Erwartungsgemäß hat sich der Restrukturierungsaufwand im Vergleich zum Vorjahr verringert. Auch wirkten sich gesunkene Fremdkapitalkosten positiv auf die Ergebnisentwicklung aus. Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf In unserer erstmals im April 2019 veröffentlichten Jahresprognose waren wir für das Berichtsjahr von einem Umsatz auf Vorjahresniveau ausgegangen. Makroökonomische Daten deuteten zu Beginn des Berichtszeitraums zwar auf ein Wachstum der Weltwirtschaft hin, gegenüber dem Vorjahr aber mit rückläufiger Dynamik. Auch hatten wir uns für 2019 die weitere Umsetzung des im Jahr zuvor begonnenen tiefgreifenden strukturellen Umbaus des Konzerns vorgenommen. In der Jahresprognose angemessen zu berücksichtigen war dabei, dass Veränderungsprozesse in der Übergangsphase generell das Risiko temporärer Verlangsamungen in den betrieblichen Abläufen und damit in der Geschäftsentwicklung bergen. Für das EBITDA vor Sondereinflüssen hatten wir aufgrund der erwarteten Effizienzgewinne und Kostensenkungen - ohne die Effekte aus der neuen Leasingbilanzierung nach IFRS 16 - eine Steigerung im mittleren einstelligen Millionenbereich erwartet. Im Zuge der im Mai vorgelegten Zwischenmitteilung für das erste Quartal 2019 bestätigten wir die im April gegebene Umsatzprognose. Den Jahresausblick für das EBITDA vor Sondereinflüssen passten wir auf eine Steigerung im mittleren zweistelligen Prozentbereich unter erstmaliger quantitativer Berücksichtigung des erwarteten Effekts aus der neuen Leasingbilanzierung an. Mit Vorlage der Halbjahreszahlen 2019 im August zeichnete sich ab, dass durch die konsequent im Berichtsjahr verfolgten höheren Margenanforderungen an die von uns angenommenen Aufträge das im April genannte Umsatzziel voraussichtlich nicht ganz erreicht werden kann. Die Umsatzprognose wurde daher auf einen Bereich zwischen 275 Mio. € und 280 Mio. € festgelegt. Gleichzeitig erhöhten wir den Ausblick für das EBITDA vor Sondereinflüssen auf einen Bereich zwischen 28 Mio. € und 30 Mio. € von zuvor 26 Mio. € bis 29 Mio. €, wie er sich quantitativ aus der Prognose vom April in Verbindung mit dem erwarteten Effekt aus IFRS 16 ergeben hatte. Im Rahmen der Veröffentlichung der Zwischenmitteilung zum dritten Quartal 2019 präzisierten wir die Jahresprognose. Für den Umsatz wurde mit rund 275 Mio. € das untere Ende des bisherigen Korridors bestätigt. Der Ausblick für das EBITDA vor Sondereinflüssen wurde auf größer 30 Mio. € angehoben. Im Geschäftsjahr 2019 haben wir einen Umsatz von 274,8 Mio. € und ein EBITDA vor Sondereinflüssen in Höhe von 30,4 Mio. € erwirtschaftet und so unser Prognoseziel vom November 2019 erreicht. scroll
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Sondereinflüsse: Restrukturierungsaufwand, außerplanmäßige Abschreibungen, Aufwendungen
für die Konzeption und Umsetzung von IT-Projekten, M&A-Aufwand sowie Erträge und Verluste
aus der Veräußerung nicht-betriebsnotwendigen Anlagevermögens Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Einzelabschluss und Konzern GESCHÄFTSENTWICKLUNG DES R. STAHL-KONZERNS Ertragslage UMSATZ Solide Nachfrage nach Komponenten kann schwächeres Projektgeschäft nicht ganz ausgleichen 2019 hat R. STAHL einen Umsatz von 274,8 Mio. € (2018: 280,1 Mio. €) erzielt. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem leichten Rückgang um 1,9 %. Hauptgrund ist insbesondere der hohe Vergleichswert des Vorjahres, der unter anderem noch Auslieferungen in Höhe von rund 9 Mio. € zu zwei petrochemischen Großprojekten im Mittleren Osten enthielt. Eine solide Nachfrage nach Komponenten konnte den Umsatzrückgang bei Großprojekten im Berichtsjahr teilweise ausgleichen. Während der Umsatz in Deutschland und Asien geringer ausfiel, bauten die Zentralregion und die Region Amerika ihre Geschäfte aus. ![]() Die quartalsweise Umsatzentwicklung 2019 war geprägt von einem guten Jahresstart. In den ersten drei Monaten wurde ein Wachstum von 2,8 % im Vergleich zum Vorjahr erzielt. Das anschließende zweite Quartal brachte einen im Jahresvergleich deutlichen Umsatzrückgang um 7,1 %. Hier wirkte sich ein temporärer Lieferengpass am Standort Waldenburg aus, der im Zusammenhang mit der planmäßigen Einführung einer neuen Lagerhaltungssoftware stand. Diese ist Teil der im Rahmen von R. STAHL 2020 vorangetriebenen Harmonisierung der konzernweiten IT-Systeme. Gegenüber der bisherigen eigenständigen Lagerhaltungssoftware ist die neue Softwarelösung integraler Bestandteil des konzernweiten Standard-ERP-Systems und garantiert höhere Systemstabilität bei gleichzeitig verringertem Schnittstellen- und Wartungsaufwand sowie geringerer Systemkomplexität. Die durch die Einführung der neuen Software erforderlichen Systemanpassungen wurden zum Quartalsende erfolgreich abgeschlossen, was sich positiv auf die Umsatzentwicklung im anschließenden dritten Quartal auswirkte und zu einem Umsatzplus von 2,2 % gegenüber dem Vorjahr auswirkte. Auch das Schlussquartal zeigte eine solide Umsatzentwicklung, kam aber mit einem Rückgang von 4,9 % an das starke Niveau des Vorjahres nicht heran. Aus regionaler Sicht ging der Umsatz in Deutschland um 11,1 % auf 62,5 Mio. € zurück (2018: 70,3 Mio. €). Im Gegensatz zum Vorjahr wurden hier im Berichtszeitraum keine nennenswerten Umsätze im Zusammenhang mit internationalen Großprojekten verbucht. Mit einem Plus von 4,1 % baute die Zentralregion den Umsatz auf 120,9 Mio. € aus (2018: 116,1 Mio. €). Erste Vertriebserfolge in Afrika sowie eine anhaltend gute Nachfrage aus Nordeuropa trugen hierzu bei. Die Region Amerika setzte die gute Entwicklung des Vorjahres fort und steigerte den Umsatz im Berichtszeitraum ein weiteres Mal. Mit 34,5 Mio. € wurde ein Plus von 10,6 % erzielt (2018: 31,2 Mio. €). Treiber für diese nachhaltig positive Entwicklung sind insbesondere die im vergangenen Jahr neu organisierten Vertriebs- und Produktionsprozesse an unserem US-amerikanischen Standort, die darauf abzielen, Marktpotentiale systematischer auszuschöpfen und Lieferzeiten zu verkürzen. In Asien/Pazifik ging der Umsatz im Vorjahresvergleich um 9,1 % auf 56,8 Mio. € zurück (2018: 62,5 Mio. €). Hier machte sich insbesondere die Konzentration auf neue Aufträge mit ausreichender Profitabilität bemerkbar. ![]() Der Auftragseingang lag im Berichtsjahr mit einem Zuwachs um 0,5 % auf 271,4 Mio. € leicht über dem Vorjahr (2018: 270,0 Mio. €). EBITDA UND EBIT Effizienzsteigerungen und ein vorteilhafter Produktmix verbessern Materialaufwand - Ertragslage profitiert zusätzlich von neuen Bilanzierungsregeln Trotz leichten Umsatzrückgangs konnte das EBITDA vor Sondereinflüssen 2019 auf 30,4 Mio. € verdoppelt werden (2018: 15,2 Mio. €). Die EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen verbesserte sich auf 11,0 % (2018: 5,4 %). Neben Effizienzsteigerungen in den betrieblichen Abläufen wirkte sich auch der nachhaltige Fokus auf Aufträge mit für unser Geschäft angemessener Ertragsqualität aus. Zwar verringerte sich hierdurch der Umsatzanteil für Lieferungen in Großprojekte, doch konnte dieser teilweise durch kleinere, aber margenstärkere Aufträge kompensiert werden. Einen positiven Einfluss auf das EBITDA vor Sondereinflüssen hatte mit 7,6 Mio. € außerdem der neue Bilanzierungsstandard nach IFRS 16. Die Sondereinflüsse bewegten sich im Berichtszeitraum mit 6,0 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres (2018: 6,2 Mio. €). Zu berücksichtigen ist dabei, dass 2018 Erträge in Höhe von 2,5 Mio. € aus dem Verkauf nicht-betriebsnotwendiger Grundstücke enthalten waren. Der Restrukturierungsaufwand ging 2019 auf 6,1 Mio. € (2018: 8,6 Mio. €) vor allem aufgrund von um 1,7 Mio. € rückläufigen Rechts- und Beratungskosten sowie um 0,5 Mio. € geringeren Abfindungen erwartungsgemäß zurück. Mit 278,2 Mio. € erhöhte sich die erwirtschaftete Gesamtleistung um 0,4 % (2018: 277,0 Mio. €). Während im Berichtsjahr mit 0,6 Mio. € ein moderater Abbau von fertigen und unfertigen Erzeugnissen erfolgte, hatten im Vorjahr die gezielten Maßnahmen zur Freisetzung gebundener Mittel noch eine deutliche Verringerung um 6,7 Mio. € zur Folge. Sonstige betriebliche Erträge wurden in Höhe von 13,7 Mio. € erzielt, sie lagen damit etwa auf Vorjahreshöhe (2018: 13,8 Mio. €). 2019 wirkten sich vor allem Rückstellungsauflösungen im 2. Quartal aus, 2018 waren Erträge aus dem Verkauf nicht-betriebsnotwendiger Grundstücke enthalten. Der Materialaufwand ging trotz gestiegener Gesamtleistung um 5,5 % auf 94,0 Mio. € zurück (2018: 99,4 Mio. €), wodurch sich die Materialaufwandsquote auf 33,8 % verbesserte (2018: 35,9 %). Darin macht sich insbesondere der vorteilhaftere Produktmix bemerkbar. Beim Personalaufwand führten im Wesentlichen branchenübliche jährliche Gehaltsanpassungen zu einem Anstieg um 2,2 % auf 122,0 Mio. € (2018: 119,3 Mio. €). Die Personalaufwandsquote erhöhte sich dadurch auf 43,9 % (2018: 43,1 %). Leicht rückläufig waren die abfindungsbedingten Sondereinflüsse in Höhe von 2,5 Mio. € (2018: 3,0 Mio. €). Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 19,0 % auf 50,7 Mio. € (2018: 62,6 Mio. €) spiegelt den gesunkenen Restrukturierungsaufwand wider. Eine deutliche Verringerung um 7,6 Mio. € ergab sich überdies durch die Anwendung der neuen Leasingbilanzierung. In gegenläufiger Weise führte dies zu einem Anstieg der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen auf 18,9 Mio. € (2018: 13,6 Mio. €), in denen außerdem Sondereinflüsse in Höhe von 0,9 Mio. € aus der Abschreibung des Goodwills der Tochtergesellschaft in Kanada aufgrund verringerter Ertragsaussichten enthalten waren (2018: Sondereinflüsse in Höhe von 0,4 Mio. € im Zusammenhang mit der Schließung der Tochtergesellschaft in Österreich). Für das EBIT ergab sich im Berichtszeitraum eine deutliche Steigerung auf 6,3 Mio. € (2018: -4,2 Mio. €). Eine Überleitung von EBITDA vor Sondereinflüssen zu EBIT für das Berichtsjahr und die Vorperiode sind nachfolgend dargestellt: Überleitung von EBITDA vor Sondereinflüssen zu EBIT scroll
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Sondereinflüsse: Restrukturierungsaufwand, außerplanmäßige Abschreibungen, Aufwendungen
für die Konzeption und Umsetzung von IT-Projekten, M&A-Aufwand sowie Erträge und Verluste
aus der Veräußerung nicht-betriebsnotwendigen Anlagevermögens FINANZERGEBNIS Geringere Inanspruchnahme von Darlehen gleicht gestiegenen Zinsaufwand aus Leasingbilanzierung mehr als aus Das Finanzergebnis war 2019 im Jahresvergleich mit -2,9 Mio. € nahezu unverändert (2018: -2,8 Mio. €). Während sich im Vorjahr ein einmaliger Zinsertrag aus einer Steuernachzahlung mit 1,0 Mio. € positiv auswirkte, steuerte im Berichtszeitraum die 25%ige Beteiligung an ZAVOD Goreltex ein um 0,7 Mio. € höheres Ergebnis bei. Der 2019 aufgrund der neuen Leasingbilanzierung um 1,0 Mio. € gestiegene Zinsaufwand konnte durch die geringere Inanspruchnahme von Darlehen mehr als ausgeglichen werden. Insgesamt fiel das Zinsergebnis mit -4,6 Mio. € um 0,8 Mio. € niedriger aus als im Vorjahr (2018: -3,8 Mio. €). ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN Das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) belief sich im Berichtszeitraum auf 3,4 Mio. € (2018: -7,0 Mio. €), ein Plus von 10,4 Mio. €. Ertragsteuern fielen in Höhe von 2,1 Mio. € an (2018: 0,0 Mio. €), insbesondere in Tochtergesellschaften in Europa und Indien. JAHRESERGEBNIS Positives Jahresergebnis trotz hoher Ertragsteuerlast Mit 1,3 Mio. € wurde erstmals seit 2017 wieder ein positives Jahresergebnis erzielt (2018: -7,0 Mio. €). Dies entspricht einem Ergebnis je Aktie von 0,21 € (2018: -1,10 €). Überleitung von EBIT zu Ergebnis je Aktie scroll
Vermögenslage BILANZSTRUKTUR Zum Stichtag 31. Dezember 2019 erhöhte sich die Bilanzsumme von R. STAHL im Vergleich zum Ende des Vorjahres auf 259,4 Mio. € (31. Dezember 2018: 227,9 Mio. €). Zu der Bilanzverlängerung trug vor allem die neue Leasingbilanzierung nach IFRS 16 mit 32,5 Mio. € bei. Die Nettoverschuldung (ohne Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und ohne Leasingverbindlichkeiten) ging zum Ende des Berichtszeitraums weiter auf 4,2 Mio. € zurück (31. Dezember 2018: 5,5 Mio. €). ![]() Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich zum Bilanzstichtag auf 157,5 Mio. € (31. Dezember 2018: 121,5 Mio. €) vor allem aufgrund der erstmals im Berichtsjahr nach IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechte an Sachanlagen sowie höherer sonstiger Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Besicherung von Avalen. Rückläufig waren die kurzfristigen Vermögenswerte, die sich auf 101,9 Mio. € verringerten (31. Dezember 2018: 106,5 Mio.€). Hier machten sich im Wesentlichen der Abbau von Vorräten sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von zusammen 6,0 Mio. € bemerkbar. Die Entwicklung des Eigenkapitals im R. STAHL-Konzern war im Berichtsjahr getrieben von einem deutlichen Wiederanstieg der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, die das positive Jahresergebnis deutlich überlagerten. Mit 58,4 Mio. € ging das Eigenkapital gegenüber dem Ende des Vorjahres um 3,9 Mio. € zurück (31. Dezember 2018: 62,3 Mio. €). Die durch die beschriebene Bilanzverlängerung aus IFRS 16 zusätzlich nachteilig beeinflusste Eigenkapitalquote verringerte sich dadurch auf 22,5 % (31. Dezember 2018: 27,3 %). Bei den langfristigen Schulden führte vor allem die erstmalige Passivierung der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 25,1 Mio. € zu einem deutlichen Anstieg auf 138,8 Mio. € zum Ende des Berichtszeitraums (31. Dezember 2018: 107,7 Mio. €). Daneben trugen um 7,5 Mio. € gestiegene Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen als Folge eines zum 31. Dezember 2019 auf 1,37 % gesunkenen Rechnungszinsfußes bei (31. Dezember 2018: 2,07 %). Auch bei den kurzfristigen Schulden trug die Passivierung der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 6,7 Mio. € maßgeblich zu dem Anstieg auf 62,2 Mio. € bei (31. Dezember 2018: 57,9 Mio. €). Die zum Bilanzstichtag um 1,6 Mio. € leicht erhöhten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden durch die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 3,1 Mio. € mehr als ausgeglichen. Finanzlage GRUNDSÄTZE UND ZIELE DES FINANZMANAGEMENTS Grundsätzliches Ziel des Finanzmanagements ist die Sicherstellung der finanziellen Unabhängigkeit des R. STAHL-Konzerns. Hierzu wird die Liquidität des Konzerns zentral durch die R. STAHL AG überwacht und gesteuert. Neben der Optimierung der vorhandenen internen Liquidität wird durch externe Kreditlinien mit Banken sichergestellt, dass jederzeit ausreichend Liquidität zur Durchführung des operativen Geschäfts vorhanden ist. Zusätzlich hat das Finanzmanagement das Ziel, einen positiven Beitrag für die Ertragskraft des Konzerns zu leisten. Kredit-, Zins- und Währungsrisiken werden zentral überwacht und durch Inanspruchnahme geeigneter derivativer Finanzinstrumente reduziert. Mittels der effizienten Steuerung der internen Liquidität, der Kapitalstruktur und der Vertragskonditionen werden die Finanzierungskosten optimiert. FINANZIERUNGSANALYSE Den Finanzmittelbedarf des Konzerns steuern wir zentral vom Unternehmenshauptsitz in Waldenburg aus. Für die R. STAHL AG und ihre deutschen Tochtergesellschaften besteht ein konzerninterner Finanzausgleich im Rahmen eines Cash Poolings, der im laufenden Jahr auf den Euro-Raum ausgeweitet werden soll. Überschussliquidität bei Gesellschaften außerhalb des Cash-Pools wird mittels einer gezielten gruppeninternen Ausschüttungspolitik sowie über konzerninterne Kreditvergaben für Finanzierungsaufgaben herangezogen. Unseren Finanzmittelbedarf stellen wir über einen Konsortialkreditvertrag sowie über bilateral vereinbarte Kredite dar. Mit dem Abschluss eines neuen Konsortialkreditvertrags wurde im Dezember 2019 die langfristige Finanzierung des Konzerns gesichert. Der neue Vertrag umfasst ein Volumen von 70 Mio. € mit einer Erhöhungsmöglichkeit um weitere 25 Mio. € und hat eine Laufzeit von zunächst drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre. Mit den vereinbarten Konditionen reduzieren sich die Fremdkapitalkosten für R. STAHL auf ein wieder marktübliches, aktuell niedriges Niveau. Die Ablösung des im September 2015 geschlossenen zuvor bestehenden Konsortialkreditvertrags erfolgte zum Ende des Berichtszeitraums. Bilateral vereinbarte Kreditvereinbarungen existieren in Form von Barlinien in Höhe von 11,5 Mio. € und Avallinien in Höhe von 2,4 Mio. €, die zum Bilanzstichtag auf insgesamt 3,5 Mio. € valutierten. Der bestehende Kreditrahmen des Konsortialkreditvertrags in Höhe von 70 Mio. € war mit 13,3 Mio. € zum Bilanzstichtag nur zu einem geringen Teil und ausschließlich für Avale ausgeschöpft. Von den insgesamt vorhandenen verzinslichen Finanzschulden in Höhe von 19,2 Mio. € entfielen keine nennenswerten Beträge auf Darlehen in fremden Währungen. KAPITALFLUSSRECHNUNG Die positive Ergebnisentwicklung führte im Berichtszeitraum zu einem deutlichen Anstieg des Cashflow auf 20,8 Mio. € (2018: 6,8 Mio. €). Die darin enthaltenen Effekte aus der neuen Leasingbilanzierung trugen mit 7,1 Mio. € erhöhend bei. Während im Vorjahr vor allem die Bildung kurzfristiger Rückstellungen und der deutliche Vorratsabbau im Zuge der umgesetzten Lean-Maßnahmen und Portfoliooptimierung das Working Capital um 11,4 Mio. € verbesserten, wurde im Berichtsjahr die Verringerung der Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von der Auflösung kurzfristiger Rückstellungen überlagert. Dies führte zu einer höheren Kapitalbindung im Working Capital um insgesamt 1,1 Mio. €. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erhöhte sich dennoch leicht um 7,7 % auf 19,6 Mio. € (2018: 18,2 Mio. €). Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte stiegen im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr um 12,7 % auf -11,3 Mio. € (2018: -10,4 Mio. €). Darin ist auch die im Berichtsjahr erfolgte Zahlung des Kaufpreises für den Ausbau der Beteiligung an unserem südafrikanischen Partner R. STAHL SOUTH AFRICA (PTY) LTD (ehemals: ESACO (Pty.) Ltd) enthalten. Mit -11,1 Mio. € war der Cashflow aus der Investitionstätigkeit etwa doppelt so hoch wie im Vorjahr (2018: -5,7 Mio. €). 2018 führte der Verkauf zweier nichtbetriebsnotwendiger Grundstücke zu einem einmaligen Mittelzufluss in Höhe von 4,8 Mio. €. Insgesamt wurde ein Free Cashflow in Höhe von 8,5 Mio. € erzielt (2018: 12,6 Mio. €). Aufgrund des negativen Jahresergebnisses 2018 war ein Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung gegenüber der Hauptversammlung 2019 entbehrlich. Im Berichtsjahr wurde daher keine Dividende ausgeschüttet. Korrespondierend zum höheren Cashflow wirkte sich die neue Leasingbilanzierung nach IFRS 16 als Mittelabfluss mit-7,1 Mio. € im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit aus, der sich dennoch auf -8,3 Mio. € verringerte (2018: -14,0 Mio. €). Die verbliebenen im Berichtsjahr generierten liquiden Mittel wurden zur Verringerung der Finanzschulden genutzt. Zum 31. Dezember 2019 verfügte R. STAHL über Finanzmittel in Höhe von 15,0 Mio. € (31. Dezember 2018: 14,6 Mio. €). ![]() Rating Wie bereits in den Jahren zuvor haben wir auch im Berichtsjahr keine Bonitätsanalyse bei externen Ratingagenturen beauftragt. Gesamtaussage des Vorstands zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage 2019 mit deutlicher verbesserter Profitabilität und wieder zweistelliger Marge Im Berichtsjahr kamen wir mit den aus unserem Effizienzprogramm R. STAHL 2020 abgeleiteten strategischen Maßnahmen weiter sehr gut voran. Strukturelle Verbesserungen und ein konsequentes Angebots- und Auftragsmanagement hatten im Berichtsjahr 2019 eine deutlich gestiegene Ertragslage zur Folge. Neben Effizienzsteigerungen in den betrieblichen Abläufen wirkte sich vor allem der nachhaltige Fokus auf Aufträge mit für unser Geschäft angemessener Profitabilität aus. Zwar verringerte sich hierdurch der Umsatzanteil für Lieferungen in Großprojekte, doch konnte dieser teilweise durch kleinere, aber margenstärkere Aufträge kompensiert werden. Mit 274,8 Mio. € blieb der Umsatz um 1,9 % hinter dem Vorjahr (2018: 280,1 Mio. €). Aus regionaler Sicht verzeichneten dabei Deutschland und Asien Rückgänge um 11,1 % bzw. 9,1 %, während die Zentralregion um 4,1 % und die Region Amerika um 10,6 % zulegen konnte. Leicht über dem Vorjahr lag 2019 der Auftragseingang, der sich um 0,5 % auf 271,3 Mio. € erhöhte (2018: 270,0 Mio. €). Durch den vorteilhaften Produktmix und Kosteneinsparungen konnte der leichte Umsatzrückgang ergebnisseitig mehr als ausgeglichen werden. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das EBITDA vor Sondereinflüssen auf 30,4 Mio. € verdoppelt (2018: 15,2 Mio. €). Darin enthalten ist auch ein positiver Beitrag in Höhe von 7,6 Mio. € aus der erstmals im Berichtsjahr anzuwendenden neuen Leasingbilanzierung nach IFRS 16. Auch die EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen legte deutlich zu und wurde 2019 mit 11,0 % wieder zweistellig (2018: 5,4 %). Mit 6,0 Mio. € bewegten sich die Sondereinflüsse im Berichtszeitraum auf dem Niveau des Vorjahres (2018: 6,2 Mio. €). Zu berücksichtigen ist dabei, dass 2018 Erträge in Höhe von 2,5 Mio. € aus dem Verkauf nicht-betriebsnotwendiger Grundstücke enthalten waren. Der Restrukturierungsaufwand ging 2019 auf 6,1 Mio. € (2018: 8,6 Mio. €) vor allem aufgrund von um 1,7 Mio. € rückläufigen Rechts- und Beratungskosten sowie um 0,5 Mio. € geringeren Abfindungen erwartungsgemäß zurück. Das Konzernergebnis verbesserte sich signifikant auf 1,3 Mio. €, ein Plus von 8,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (2018: -7,0 Mio. €). Mit 8,5 Mio. € wurde im Berichtsjahr ein solider Free Cashflow erzielt (2018: 12,6 Mio. €) - trotz eines nahezu verdoppelten Cashflows aus der Investitionstätigkeit. Während die Entwicklung im Vorjahr im Wesentlichen von der Freisetzung gebundener Mittel aus dem Working Capital und der Veräußerung zweier nicht-betriebsnotwendiger Grundstücke profitierte, wirkten sich 2019 vor allem die weitere Margenverbesserung sowie Effekte aus der neuen Leasingbilanzierung nach IFRS 16 positiv auf den Free Cashflow aus. Durch den Netto-Mittelzufluss 2019 ging die Nettoverschuldung zum Ende des Berichtszeitraums weiter auf 4,2 Mio. € zurück (31. Dezember 2018: 5,5 Mio. €). Die Verringerung der Eigenkapitalquote auf 22,5 % zum Bilanzstichtag (31. Dezember 2018: 27,3 %) war im Wesentlichen getrieben von der Bilanzverlängerung im Zusammenhang mit der neuen Leasingbilanzierung und einem Wiederanstieg der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen. Mit dem Abschluss eines neuen Konsortialkreditvertrags wurde im Dezember 2019 die langfristige Finanzierung des Konzerns gesichert. Der neue Vertrag umfasst ein Volumen von 70 Mio. € mit einer Erhöhungsmöglichkeit um weitere 25 Mio. € und hat eine Laufzeit von zunächst drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre. Mit den vereinbarten Konditionen reduzieren sich die Fremdkapitalkosten für R. STAHL auf ein wieder marktübliches, aktuell niedriges Niveau. Die Ablösung des im September 2015 geschlossenen zuvor bestehenden Konsortialkreditvertrags erfolgte zum Ende des Berichtszeitraums. R. STAHL verfügt über eine sehr solide Vermögens- und Finanzlage. Im Berichtsjahr haben wir unsere Margenstruktur deutlich verbessert. Zusammen mit der anhaltend niedrigen Nettoverschuldung und der langfristig gesicherten Finanzierung zu attraktiven Fremdkapitalkosten haben wir uns damit für das laufende Jahr eine gute Basis zur Umsetzung weiterer Effizienzmaßnahmen geschaffen. Gleichzeitig sehen wir in unserem Geschäft sowohl kurz- als auch mittel- und langfristig attraktive Wachstumsfelder. Unser operatives Ziel zur Etablierung marktführender Kostenstrukturen haben wir im Berichtsjahr durch ein Bündel an strategischen Initiativen für künftiges Wachstum ergänzt. GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER R. STAHL AG Die R. STAHL AG hat vor allem die Funktion einer strategischen Holding für den R. STAHL-Konzern. Die wesentlichen Leitungsfunktionen des Gesamtunternehmens liegen in der Verantwortung des Vorstands. Der Vorstand legt die Konzernstrategie fest und steuert die Organisation und die Ressourcenverteilung des Konzerns. Ferner bestimmt die Konzernführungsgesellschaft die Finanzierung und die Kommunikation mit den wichtigsten Zielgruppen des Unternehmensumfelds. Die wirtschaftliche Entwicklung der R. STAHL AG wird im Wesentlichen von den operativen Geschäftseinheiten des R. STAHL-Konzerns bestimmt. Das aus den Ergebnisabführungen und Gewinnausschüttungen der Beteiligungen resultierende Beteiligungsergebnis ist von zentraler Bedeutung für das künftige Ausschüttungspotential der R. STAHL AG. Daher gelten insbesondere die Aussagen im vorliegenden Chancen- und Risikobericht im Wesentlichen auch für die R. STAHL AG. Der Jahresabschluss der R. STAHL AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Ertragslage Die R. STAHL AG erzielt Umsatz aus Vermietung sowie aus Leistungsverrechnung der erbrachten kaufmännischen und organisatorischen Dienstleistungen für ihre Tochtergesellschaften. 2019 belief sich der Umsatz der R. STAHL AG auf 9,2 Mio. € (2018: 9,6 Mio. €). Der Rückgang ist auf geringere Mieteinnahmen aufgrund des im Vorjahr erfolgten Verkaufs eines Grundstücks zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich aus gleichem Grund auf 2,0 Mio. € (2018: 2,9 Mio. €), da im hohen Vorjahreswert der einmalige Ertrag aus dem Grundstücksverkauf enthalten war. Vor allem ein geringerer Rechts- und Beratungsaufwand hatte im Berichtsjahr einen Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf 13,7 Mio. € zur Folge (2018:16,3 Mio. €). Das Ergebnis verzinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verbesserte sich leicht auf -10,3 Mio. € (2018: -11,8 Mio. €). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen gingen 2019 leicht auf 0,3 Mio. € zurück (2018: 0,4 Mio. €). Insgesamt niedrigere Ausschüttungen von Beteiligungen führten im Berichtszeitraum zu einer Verringerung des Beteiligungsergebnisses auf 2,5 Mio. € (2018: 3,3 Mio. €). Erträge aus Gewinnabführungsverträgen wurden in Höhe von 8,2 Mio. € erzielt (2018: 5,1 Mio. €). Der Anstieg liegt in der verbesserten Ergebnissituation der R. STAHL Schaltgeräte GmbH begründet. Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge verringerten sich auf 0,2 Mio. € (2018: 1,3 Mio. €). Der hohe Vorjahreswert war vor allem durch erhaltene Zinsen im Rahmen einer Steuererstattung beeinflusst. Deutlich rückläufig waren die Abschreibungen auf Finanzanlagen mit 1,4 Mio. € (2018: 3,5 Mio. €). Aufwendungen aus Verlustübernahmen fielen nicht an (2018: 2,3 Mio. €). Mit 2,8 Mio. € ging der Zinsaufwand gegenüber dem Vorjahr leicht zurück (2018: 3,2 Mio. €). Die verbesserte Ertragslage hatte eine Steuerlast in Höhe von 0,1 Mio. € zur Folge. Im Vorjahr führte eine Gutschrift bei den Steuern vom Einkommen zu einem Ertrag in Höhe von 0,8 Mio. €. Insgesamt ergab sich im Berichtsjahr ein Ergebnis nach Steuern von -4,1 Mio. € (2018: -10,7 Mio. €) und ein Jahresfehlbetrag von -4,1 Mio. € (2018: -10,8 Mio. €). Zum 31. Dezember 2019 resultierte daraus ein Bilanzverlust in Höhe von -18,8 Mio. € (31. Dezember 2018: -14,7 Mio. €). Finanzlage In der R. STAHL AG wird über ein Cash-Pooling der Finanzmittelbestand der deutschen Tochtergesellschaften zusammengeführt. Die Mittelzuflüsse kommen insbesondere von der R. Stahl Schaltgeräte GmbH, Waldenburg, und der R. STAHL HMI Systems GmbH, Köln. Die flüssigen Mittel beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 0,9 Mio. € (31. Dezember 2018: 2,8 Mio. €). Dividendenzahlung an die Aktionäre erfolgte weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr. Vermögenslage Zum 31. Dezember 2019 belief sich die Bilanzsumme der R. STAHL AG auf 97,0 Mio. € (31. Dezember 2018: 97,1 Mio. €). Das Anlagevermögen verringerte sich zum Bilanzstichtag gegenüber dem Ende des Vorjahres leicht auf 82,7 Mio. € (31. Dezember 2018: 84,9 Mio. €), im Wesentlichen aufgrund rückläufiger Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie einem Rückgang der Beteiligungen. Einen deutlichen Anstieg verzeichnete das Umlaufvermögen auf 14,0 Mio. € (31. Dezember 2018: 12,1 Mio. €). Bedingt durch eine Pfandleistung zur Besicherung der Inanspruchnahme für Avale erhöhten sich die sonstigen Vermögensgegenstände auf 3,6 Mio. € (31. Dezember 2018: 0,0 Mio. €). Der Kassenbestand ging zum Ende des Berichtszeitraums auf 0,9 Mio. € zurück (31. Dezember 2018: 2,8 Mio. €). Aufgrund des Jahresfehlbetrags verringerte sich das Eigenkapital der R. STAHL AG zum Bilanzstichtag auf 34,8 Mio. € (31. Dezember 2018: 38,9 Mio. €). Daraus ergab sich ein Rückgang der Eigenkapitalquote auf 35,8 % zum Jahresende (31. Dezember 2018: 40,0 %). Die Rückstellungen lagen mit 17,8 Mio. € leicht unter dem Niveau zum Ende des Vorjahres (31. Dezember 2018: 18,3 Mio. €). Während bei den Pensionsrückstellungen ein Anstieg um 0,3 Mio. € zu verzeichnen war, konnten die übrigen Rückstellungen um 0,8 Mio. € zurückgeführt werden. Vor allem höhere Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen führten zu einem Anstieg der Verbindlichkeiten auf 44,4 Mio. € (31. Dezember 2018: 39,9 Mio. €). Nachhaltigkeit Verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung erfordert im Sinne einer guten und transparenten Corporate Governance das integre und rechtskonforme Verhalten aller Stakeholder. Es bildet die essentielle Grundlage eines langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Wir bei R. STAHL verstehen unternehmerische Verantwortung (Corporate Responsibility) als langfristiges Engagement zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen weltweit und zum nachhaltigen Umgang mit der Umwelt-ein Anspruch, den unsere sicherheitstechnischen Produkte und Lösungen bereits von Hause aus erfüllen. Unser Ziel ist es, nachhaltig Werte für unsere Stakeholder zu schaffen und materielle Beiträge für die ökologische und soziale Entwicklung der Gesellschaft zu leisten. Dazu gehört die laufende Auseinandersetzung mit unserem Tun und dessen Auswirkungen auf die Gesellschaft. Der einzuhaltende hohe Standard nachhaltigen Handelns für in Deutschland ansässige börsennotierte Gesellschaften ergibt sich dabei aus der geltenden Rechtsordnung und insbesondere dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Darüber hinaus haben wir weitere konzernweit gültige Richtlinien implementiert, wie z. B. die für alle Mitarbeiter verbindliche Verhaltensrichtlinie (Code of Conduct), deren Einhaltung wir durch ein konzernweit wirksames Compliance-Management-System sicherstellen. Durch die in unserer Organisation verankerte Autoritätsmatrix und das Vier-Augen-Prinzip, nach dem rechtsverbindliche und finanziell wirksame Entscheidungen nicht von einem Einzelnen, sondern nur von zwei autorisierten befugten Personen getroffen werden dürfen, tragen wir zur Einhaltung unserer Verhaltensrichtlinien bei. Die Steuerung des R. STAHL-Konzerns erfolgt im Sinne eines gewinnorientierten Unternehmens in erster Linie nach finanziellen Zielen. Daneben können auch nichtfinanzielle Ziele einfließen. So tragen wir unserer unternehmerischen Verantwortung Rechnung, die wir im gemeinsamen Kontext ökonomischen, ökologischen und sozialen Handelns verstehen (CSR - Corporate Social Responsibility). Die verantwortungsvolle Zusammenarbeit mit unseren Sta- keholdern - allen voran unseren Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern, Aktionären, Finanzinstituten und der interessierten Öffentlichkeit - nimmt dabei einen hohen Stellenwert in unserer Organisation und unseren Prozessen ein. Da unternehmerischer Erfolg untrennbar mit dem Engagement kreativer und motivierter Mitarbeiter verbunden ist, legen wir als Teil unserer Personalstrategie großen Wert auf attraktive und gute Beschäftigungsbedingungen unter gesunden und sicheren Arbeitsbedingungen, eine faire Vergütung, gezielte Weiterbildungsangebote sowie eine gelebte Chancengleichheit. Unsere Kunden vertrauen auf die ausgezeichnete Qualität unserer Produkte, die sich durch kompromisslose Sicherheit und Zuverlässigkeit sowie hohe Wertigkeit und Langlebigkeit auszeichnen. Als führendes Technologieunternehmen in unserer Branche wollen wir auch künftig die Entwicklung des technischen Fortschritts vorantreiben und dieses Vertrauen mit herausragenden, innovativen Produkten und einer nachhaltigen Wertschöpfung auch in Zukunft sichern. Neben der Einhaltung von Recht und Gesetz sowie Arbeits- und Umweltstandards setzen wir uns dabei auch zum Ziel, den hohen Qualitätsanspruch unserer Produkte durch einen effizienten Einsatz von Ressourcen zu erreichen. Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 11. April 2017 ist R. STAHL gemäß § 315b HGB erstmals ab dem Geschäftsjahr 2017 verpflichtet, eine „nichtfinanzielle Konzernerklärung“ in den Konzernlagebericht aufzunehmen. Berichtspflichtig im Sinne des § 315c i. V. m. § 289c HGB sind dabei unternehmensbezogene Angaben zu den fünf Aspekten Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Diese Aspekte sind elementare Teile unserer nachhaltigkeitsrelevanten Aktivitäten, über die wir im Rahmen unserer zurückliegenden Konzernlageberichte schon länger berichten. Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung macht R. STAHL für 2019 wie bereits im Vorjahr von dem Wahlrecht gemäß § 315b Abs. 3 HGB Gebrauch, alternativ einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht außerhalb des Konzernlageberichts zu erstellen. Der nichtfinanzielle Konzernbericht für das Berichtsjahr 2019 wurde am 13. März 2020 auf der Website www.r-stahl.com unter der Rubrik UNTERNEHMEN/VERANTWORTUNG veröffentlicht. Erklärung zur Unternehmensführung Seit dem Geschäftsjahr 2009 sind alle deutschen Aktiengesellschaften nach § 289f HGB verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben. Unsere Entsprechenserklärung ist auf unserer Website www.r-stahl.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/Corporate Governance öffentlich zugänglich. Ergänzende Angaben AKTIONÄRSRECHTE UND -PFLICHTEN Dem Aktionär stehen Vermögens- und Verwaltungsrechte zu. Zu den Vermögensrechten gehören nach § 58 Abs. 4 AktG das Recht auf Teilhabe am Gewinn und nach § 271 AktG am Liquidationserlös sowie nach § 186 AktG das Bezugsrecht auf Aktien bei Kapitalerhöhung. Zu den Verwaltungsrechten gehören das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen, und das Recht, auf dieser zu reden, Fragen und Anträge zu stellen sowie die Stimmrechte auszuüben. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Hauptversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats der Kapitalseite und den Abschlussprüfer; sie entscheidet über die Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, über Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, über Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien sowie gegebenenfalls über die Durchführung von Sonderprüfungen, über vorzeitige Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats und über eine Auflösung der Gesellschaft. BESETZUNG DES AUFSICHTSRATS Der Aufsichtsrat setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, von denen sechs von der Hauptversammlung und drei nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen sind. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht gesetzlich zwingend andere Mehrheiten vorgeschrieben sind. Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, so findet eine neue Aussprache nur statt, wenn die Mehrheit des Aufsichtsrats dies beschließt. Anderenfalls muss unverzüglich neu abgestimmt werden. Bei dieser erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand hat nach § 12 Abs. 6 der Satzung der Vorsitzende des Aufsichtsrats, wenn auch sie Stimmengleichheit ergibt, zwei Stimmen. GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS UND ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in den §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung jeweils für höchstens fünf Jahre ist zulässig. Ergänzend bestimmt die Satzung in § 6, dass der Vorstand aus einer oder mehreren Personen besteht. Über die Zahl der Vorstandsmitglieder, die Bestellung und den Widerruf der Bestellung sowie die Anstellungsverträge mit ihnen entscheidet der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen sowie stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. BEFUGNISSE DES VORSTANDS INSBESONDERE HINSICHTLICH DER MÖGLICHKEIT, AKTIEN AUSZUGEBEN ODER ZURÜCKZUKAUFEN Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 29. August 2021 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu 3.300.000,00 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Dieses gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien ganz oder teilweise von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut oder Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Weiterhin wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
Ferner wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, einschließlich einer von § 60 Abs. 2 AktG abweichenden Gewinnbeteiligung, festzulegen. WESENTLICHE VEREINBARUNGEN, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHEN Die R. STAHL AG hat keine wesentlichen Vereinbarungen getroffen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Auch wurden den Mitgliedern des Vorstands und Arbeitnehmern keine Entschädigungen im Falle eines Übernahmeangebots zugestanden. VERGÜTUNGSSYSTEMATIK FÜR AUFSICHTSRAT UND VORSTAND Die Grundzüge des Vergütungssystems für Aufsichtsrat und Vorstand sind im Konzernanhang unter dem Punkt Verwaltungsorgane der R. STAHL AG angegeben, sie sind Bestandteil des Konzernlageberichts. Nachtragsbericht Die nach dem 31. Dezember 2019 eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des R. STAHL- Konzerns oder der R. STAHL AG zu erwarten ist, sind unter dem Punkt SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN / EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG im Konzernanhang beschrieben. Risikobericht Im vorliegenden Bericht werden Risiken als interne und externe Ereignisse oder Entwicklungen betrachtet, die sich auf das Erreichen von Zielen und Planwerten des R. STAHL-Konzerns negativ auswirken können. Beschreibung des Risikomanagement-Systems Das in die Aufbau- und Ablauforganisation des R. STAHL-Konzerns eingebettete Risikomanagement-System (RMS) ist integraler Bestandteil unserer Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen für alle Gesellschaften und Zentralfunktionen. Es umfasst die Gesamtheit der installierten IT-Systeme, Prozesse, Abläufe, Anweisungen und Verhaltensregeln, die in allen unseren Gesellschaften weltweit als gültige Standards implementiert sind, und es unterliegt einem laufenden Verbesserungs- und Weiterentwicklungsprozess. Zu seinen Bestandteilen zählen insbesondere die konzernweite Risikoberichterstattung auf Basis des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), ein einheitlicher Pla- nungs- und Controlling-Prozess sowie das interne Überwachungssystem, bestehend aus dem internen Kontrollsystem mit konzerneinheitlichen Richtlinien und der internen Revision. Darüber hinaus ergänzt ein Compliance-Management- das Risiko-Management-System. Die Gesamtheit der implementierten Systeme ermöglicht es der Konzernleitung, für erkannte Risiken frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Das Risiko-Management-System wird hinsichtlich seiner Effektivität und Effizienz kontinuierlich kontrolliert und weiterentwickelt sowie entsprechend den gesetzlichen Anforderungen durch den Abschlussprüfer geprüft. Risikoberichterstattung/Frühwarnsystem Die bestehende Risikoberichterstattung basiert auf einem Risikokatalog, der in acht Risikobereiche unterteilt ist: Makroumwelt/Länderrisiken, Markt/Wettbewerb, Strategie, unterstützende Prozesse/IT, Leistungswirtschaft, Personal, Finanzwirtschaft und Compliance. Die Risikoverantwortlichen (risk owner) in den Tochtergesellschaften und die Bereichsleiter der Zentralabteilungen sind in dieses Frühwarnsystem eingebunden und melden quartalsweise neu erkannte, bestehende sowie beseitigte Risiken. Des Weiteren erfolgt eine Ad-hoc-Berichterstattung an den Risikomanagement-Beauftragten und die Unternehmensleitung bei Identifizierung wesentlicher bzw. kritischer Risiken oder bei wesentlichen Veränderungen bereits identifizierter Risiken. Der Risikomanagement-Prozess wird durch eine IT-Applikation unterstützt. Der Risikomanagement-Beauftragte erstellt basierend auf den bereitgestellten Informationen der Risikoverantwortlichen einen Risikobericht, der neben der Beschreibung der Risiken auch potentielle Risikowerte, deren Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie den Maßnahmenplan zur Vermeidung beziehungsweise Reduzierung der Risiken beinhaltet. Der Zeitraum der Risikoeinschätzung ist identisch mit dem Berichtszeitraum des Lageberichts. Risikobewertung Im Rahmen der Risikoberichterstattung werden sowohl das Brutto- als auch das Nettorisiko von den jeweiligen Berichtseinheiten angegeben. Das Bruttorisiko beschreibt das maximale Verlustpotential ohne Berücksichtigung von Sicherungs- und Risikominderungsmaßnahmen. Nach Gegensteuerungsmaßnahmen ergibt sich das residuale Risiko in Form des Nettorisikos. Um zu ermitteln, welche Risiken einen bestandsgefährdenden Charakter haben, werden sie gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihres Schadensausmaßes klassifiziert. Die Skalen zur Messung dieser beiden Indikatoren auf Bereichs- wie auch Einzelgesellschaftsebene sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. scroll
Gemäß dieser Einteilung wird ein sehr unwahrscheinliches Risiko als ein Ereignis definiert, das nur unter außergewöhnlichen Umständen eintritt. Ein sehr wahrscheinliches Risiko ist ein Ereignis, mit dessen Eintritt innerhalb eines bestimmten Zeitraums fast sicher zu rechnen ist. scroll
Gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und den Cashflow werden die Risiken aggregiert auf Konzernebene als „hoch“, „mittel“ oder „gering“ klassifiziert. Dieser Klassifizierung liegen nachfolgende Wertintervalle für den Nettoschadenserwartungswert (Nettorisiko x Eintrittswahrscheinlichkeit) zugrunde:
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Einstufung bezogen auf die einzelnen Risikobereiche: scroll
Bedeutende und insbesondere bestandsgefährdende Risiken werden umgehend dem Vorstand bzw. der Konzernleitung mitgeteilt. Die Risikoverantwortlichen der Berichtseinheiten sind verpflichtet, den Vorstand und den Risikomanagement-Beauftragten unverzüglich über zeitkritische oder wesentliche Risiken in Kenntnis zu setzen. Die quartalsweise Auswertung aller Risiken dient der Unternehmensleitung als Grundlage, um frühzeitig auf kritische Situationen reagieren und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Regelmäßig wird eine Zusammenfassung aller Risiken der Konzerngesellschaften erstellt, in der alle gemeldeten und bewerteten Risiken aggregiert sind, um das Gesamtrisiko für den Konzern ermitteln zu können. Durch die regelmäßige Berichterstattung wird der Aufsichtsrat bzw. dessen Prüfungsausschuss ebenfalls kontinuierlich über die aktuelle Risikosituation der R. STAHL-Gruppe und deren Entwicklung im Zeitablauf informiert. Der Aufsichtsrat beschäftigt sich im Rahmen der Überwachung des Vorstands mit der Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems. Controlling Die Mitarbeiter im Zentralbereich Konzerncontrolling sind die Ansprechpartner für unsere Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Das Konzerncontrolling stellt die notwendigen IT-Systeme zur Erfassung und Auswertung betriebswirtschaftlicher Daten zur Verfügung. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen der Gesellschaften werden im Rahmen einer monatlichen Berichterstattung analysiert, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Soll-Ist-Vergleichen liegt. Monatlich wird hierzu im Konzerncontrolling eine Forecast-Betrachtung erstellt und damit eine kontinuierliche Information des Vorstands über bestehende und voraussichtliche Planabweichungen und daraus eventuell resultierenden Risiken gewährleistet. Internes Überwachungssystem Ein weiterer Bestandteil unseres Risikomanagement-Systems ist das interne Kontrollsystem, das im R. STAHL-Konzern die vom Vorstand eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen beinhaltet, deren Ziele sind:
Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmäßig von der internen Revision überprüft. Internes Kontrollsystem bezogen auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess Wesentliches Element des internen Kontrollsystems in Bezug auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess ist die konzernweit gültige IFRS-Bilanzierungsrichtlinie, die einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen vorgibt. Die Konzernabschlusserstellung wird unterstützt durch eine einheitliche, standardisierte Berichterstattungs- und Konsolidierungssoftware. Sämtliche in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen berichten in einheitlicher Form an die Muttergesellschaft. Weitere wesentliche Instrumentarien zur Sicherstellung des Rechnungslegungsprozesses sind:
Diese Maßnahmen und Prozesse unterliegen der ständigen Überprüfung durch die verantwortlichen Mitarbeiter der Konzerngesellschaften sowie der Konzernrevision. Interne Revision Die interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, die Geschäftsprozesse zu verbessern und damit Mehrwert zu schaffen. Sie dient den Zielen der Organisation, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität und Effizienz der internen Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und dabei hilft, diese ständig weiter zu verbessern. Die interne Revision berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden der R. STAHL AG. Prüfungen erfolgen auf Basis eines jährlichen risikoorientierten Prüfungsplans. Die Neubesetzung der seit Beginn des laufenden Jahres vakanten Position wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2020 erfolgen. Compliance-Management, Code of Conduct Zur Vermeidung von Verstößen gegen Antikorruptions-, Kartell- oder auch Datenschutzgesetze und um wirtschaftskriminelle Handlungen zu verhindern, haben wir im Rahmen des bestehenden Compliance-Managements entsprechende Regelungen installiert. Unsere Compliance-Organisation ist direkt dem Vorstand zugeordnet, und der Compliance-Beauftragte ist in die Geschäftsprozesse sowie in das Berichts- und Kontrollwesen eingebunden. Compliance ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur und im täglichen Handeln selbstverständlich. RISIKOSITUATION IM KONZERN Makroumwelt und Länderrisiken Aufgrund unserer internationalen Geschäftsaktivitäten können sich Risiken aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Instabilität in einzelnen Regionen oder Ländern ergeben, was Einfluss auf die Umsatz- und Ertragslage der R. STAHL-Gruppe nehmen kann. Insbesondere durch die Lage im Mittleren Osten, in Russland und in der Ukraine sowie aus den laufenden wirtschaftspolitischen Umstrukturierungen und Neuausrichtungen in den USA und Großbritannien oder auch aus einer weiteren Eskalation des Handelskonflikts zwischen China und den USA können sich Risiken für einzelne Tochtergesellschaften ergeben. Dank unserer internationalen Diversifikation können wir auf regionale Marktentwicklungen flexibel vor Ort reagieren und so ungünstige Entwicklungen kompensieren. Vor dem Hintergrund der herausfordernden wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen achten wir zudem auf unsere Kostenstrukturen, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der R. STAHL-Gruppe zu sichern. Schließlich birgt unsere internationale Ausrichtung in unterschiedlichen Jurisdiktionen auch ein Rechtsrisiko. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit ist es grundsätzlich nicht auszuschließen, dass die R. STAHL AG und ihre Tochtergesellschaften Partei eines Gerichtsverfahrens werden. Hier können negative Entscheidungen zu Lasten der jeweils betroffenen Gesellschaft im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit gab es nur wenige solche Fälle. Die Gesellschaften von R. STAHL verteidigen sich in solchen Verfahren jedoch in der tatsächlich und rechtlich gebotenen Weise, im Bedarfsfall tragen wir einem drohenden Kostenrisiko durch entsprechende Rückstellungen Rechnung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwarten wir hieraus jedoch keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des R. STAHL-Konzerns. Markt und Wettbewerb R. STAHL ist mit attraktiven Produkten und Lösungen in dynamischen Märkten aktiv. Dabei hängt unser Geschäft stark vom Investitionsklima in unseren Kundenbranchen ab, zu denen insbesondere der Öl- und Gassektor, die Chemie- und Pharmaindustrie sowie die Nahrungsmittelbranche und der Schiffsbau gehören. Da die Umsatz- und Ertragsentwicklung der Unternehmen im Öl- und Gassektor naturgemäß im hohen Maße von den mitunter volatilen Preisentwicklungen von Erdöl und Erdgas abhängt, können sich Preisveränderungen dieser Rohstoffe grundsätzlich auch in den Investitionsentscheidungen der Unternehmen auswirken. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einerseits fließen in die Investitionsbereitschaft der Unternehmen im Öl- und Gassektor neben der Preisentwicklung von Erdöl und Erdgas auch deren Herstellkosten ein. Im Zuge des Rückgangs des Ölpreises in den Jahren 2015 bis 2017 gelang es vielen Unternehmen mit vergleichsweise aufwendigen Herstellmethoden (insbesondere Extraktion aus Schiefergestein („Fracking“) und (Tief-)Seebohrungen), ihre Herstellkosten deutlich zu senken und so ihr Geschäftsmodell robuster gegenüber Preisrückgängen aufzustellen. Andererseits ist bei Investitionsausgaben zwischen Wartungsinvestitionen und dem Neuanlagenbau zu unterscheiden. Da anstehende Wartungsinvestitionen aufgrund der hohen Bedeutung für die Anlagensicherheit nur in begrenztem Umfang zeitlich verschoben werden können und auch Baustopps von bereits im Bau befindlichen Neuanlagen wirtschaftlich nur in Ausnahmefällen sinnvoll sind, entfalten kurzfristige Preisveränderungen von Erdöl und Erdgas hierauf in der Regel keine unmittelbare Wirkung. Demgegenüber sind bei längeren Perioden niedriger Preisniveaus zeitliche Verschiebungen bei der Realisierung geplanter Neuanlagen denkbar, was sich mit zeitlichem Verzug auf die Auftragsentwicklung bei R. STAHL auswirken kann. Um dem zunehmenden Wettbewerbsdruck auch durch neue Anbieter im Komponentengeschäft zu begegnen, festigen wir unsere Marktposition durch den kontinuierlichen Ausbau unserer Technologien, durch die Entwicklung von Produkten, die aufgrund ihrer effizienzsteigernden und kostensenkenden Eigenschaften von unseren Kunden geschätzt werden, sowie durch eine regionale Diversifikation. Auch im Systemgeschäft, in dem dank höherer Markteintrittsbarrieren das Konkurrenzrisiko geringer ist, ist nicht generell auszuschließen, dass neue Wettbewerber auftreten. Daneben können sich bestehende Wettbewerber durch Allianzen oder andere Maßnahmen Marktvorteile verschaffen. Den Herausforderungen des Marktes begegnen wir mit unserem exzellenten Know-how und unserer langjährigen Erfahrung. Wir verfügen über eine exzellente Position im weltweiten Markt für Explosionsschutzlösungen, in dem vor allem die Sicherheit der eingesetzten Produkte höchste Priorität besitzt. Bezogen auf die gesamten Investitionskosten explosionsgeschützter Anlagen liegt dabei der Kostenbeitrag für den Explosionsschutz oft nur im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Vor dem Hintergrund der hohen Wertschöpfung, den unsere Lösungen unseren Kunden bieten, ist daher unser Geschäft vergleichsweise wenig preisgetrieben. Abhängig von der wirtschaftlichen Situation unserer Abnehmerbranchen und dem Marktauftritt unserer Wettbewerber besteht grundsätzlich dennoch das Risiko von Preisdruck, der sich negativ auf unsere Umsatz- und Ertragsentwicklung auswirken kann. Diesem Risiko begegnen wir einerseits durch die fortlaufende Entwicklung technisch differenzierter Lösungen, die unseren Kunden einzigartigen Zusatznutzen bieten. Darüber hinaus arbeiten wir im Rahmen unseres laufenden Effizienzprogramms R. STAHL 2020 an der nachhaltigen Schaffung marktführender Kostenstrukturen, die uns auch in konjunkturellen Schwächephasen eine ausreichende Profitabilität sichern. Nicht zuletzt birgt R. STAHLs internationale Aufstellung das Risiko, dass Kunden regionale Anbieter bevorzugen, weil sie deren Produkte besser kennen, ein höheres Vertrauen in deren Produkteigenschaften haben oder aus politischen Gründen wie geltender Marktembargos oder der Marktabschottung bestimmter Länder hierzu angehalten sind. Da R. STAHL als Teil seiner Geschäftsstrategie auch eine Verbreiterung der Kundenbasis anstrebt, ist der Aufbau von Bekanntheit und Reputation entscheidend. Dazu beschäftigen wir eine angemessene Anzahl hochqualifizierter Vertriebsexperten, sind international auf Messen vertreten und bieten eigene Seminare an, um Kunden die für den Explosionsschutz relevanten Informationen zu vermitteln und im Umgang mit unseren Produkten zu schulen. Auf diese Weise bauen wir auch unsere Position gegenüber lokalen Wettbewerbern aus. Strategische Risiken Bei der Erschließung neuer Märkte und Branchen sowie beim Ausbau bestehender Vertriebsgebiete - auch durch Akquisitionen - können sich neue Risiken ergeben, die im Vorfeld nicht vollständig einschätzbar sind. Wir analysieren das Risikopotential einzelner Märkte und Branchen in den unterschiedlichsten Regionen und berücksichtigen dieses bei der Risikobeurteilung. Die Risiken im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Unternehmens behandeln wir mit der entsprechenden Sorgfalt. Darüber hinaus bestehen Beschaffungsrisiken. So können die Einkaufspreise je nach Marktsituation Schwankungen unterliegen und unsere Kostenstrukturen beeinflussen. Auch besteht grundsätzlich das Risiko einer zeitweisen Nichtverfügbarkeit wichtiger Ausgangsmaterialien. Wir beugen diesen Risiken durch konsequentes Kostenmanagement und internationale Beschaffung vor. Unabhängig davon kann auch umgekehrt eine rückläufige Nachfrage bei unseren Lieferanten deren Insolvenzrisiko und damit unser Beschaffungsrisiko prinzipiell erhöhen. Wir minimieren dieses Risiko durch aktives Monitoring von Finanzdaten der wichtigsten Zulieferer und indem wir Preisverhalten und Lieferleistung beobachten. Ferner verringern wir durch Second-Source-Freigaben die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten. Des Weiteren stellt eine zunehmende technologische Akzeptanz von Produkten aus China und anderen asiatischen Ländern auch im europäischen Umfeld eine Wettbewerbssituation dar, die wir beobachten, um keine Marktverluste zu riskieren. Als nach wie vor eher gering stufen wir das Risiko von Produkt- und Markenpiraterie ein. Ständige Verbesserungen unserer Kernprodukte und Produktionstechnologien sowie unser Spezialwissen und unsere Erfahrung verringern das Risiko, dass R. STAHL-Produkte in vergleichbarer Qualität kopiert werden. Im Bereich Explosionsschutz zählen Qualität sowie Funktions- und Zertifizierungssicherheit zu den wesentlichen Kaufkriterien. Risiken aus unterstützenden Prozessen Im Bereich Explosionsschutz geht es in erster Linie um die Sicherheit von Menschen, Anlagen und Umwelt - daher hat die Qualität unserer Produkte oberste Priorität. Produktfehler führen zwar nicht zwangsläufig zu lebensgefährlichen Situationen, können jedoch unseren Ruf in hohem Maße schädigen. Eine zentrale Rolle hinsichtlich der Risikominimierung im Bereich der Produktqualität spielt daher ein konsequentes Qualitätsmanagement mit kontinuierlichem Verbesserungsprozess. Die Qualitätskontrolle jeder gefertigten Komponente und jeder Systemlösung ist für die meisten unserer Produkte unerlässlich. Darüber hinaus unterliegen auch zugelieferte Bestandteile sowie deren Lieferanten strengen Qualitätsanforderungen und werden sorgfältig kontrolliert. Auch wenn diese Kontrollen und Qualitätsprüfungen zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand verursachen, verschaffen unsere hohen Qualitätsstandards sowie unsere Explosionsschutz-Expertise R. STAHL Wettbewerbsvorteile, die Absatz und Image unseres Angebots positiv beeinflussen. Im Zuge des wachsenden Konkurrenzdrucks in allen Branchen der Elektronikindustrie gewinnen Lieferzeit und Liefertreue fortwährend an Bedeutung für die Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Zu lange Lieferzeiten oder nicht eingehaltene Liefertermine stellen prinzipiell Risiken für die Kundenbindung und damit für die weitere Geschäftsentwicklung dar. Unsere Wettbewerbsfähigkeit sowie unsere Logistik-, Fertigungs- und Abwicklungsprozesse weiter auszubauen, um eine marktführende Liefertreue zu erreichen, ist wesentlicher Bestandteil unserer Lean-Management-Maßnahmen im Rahmen von R. STAHL 2020. Die in R. STAHL 2020 zusammengefassten Effizienzmaßnahmen sind strukturell und prozessual tiefgreifend und beziehen alle wesentlichen Funktionsbereiche des Konzerns mit ein. Derartig umfangreiche Veränderungen bergen grundsätzlich das Risiko temporärer Störungen in den betrieblichen Abläufen mit der Folge negativer Auswirkungen auf Umsatz und Ertrag. Diesem Risiko begegnen wir durch eine enge Überwachung und Steuerung der Einzelmaßnahmen und den regelmäßigen Abgleich der Soll- mit den Ist-Zuständen. Bei Bedarf werden entsprechende Handlungen abgeleitet. Risiken im Zusammenhang mit Informationstechnologien Im internationalen Handel und der industriellen Produktion nimmt die Digitalisierung von Prozessen stetig zu. Damit steigen die für die Abwicklung unserer Geschäftsprozesse essenziellen Datenmengen, die digital erfasst, verarbeitet und gespeichert werden. Zur Gewährleistung der notwendigen Verfügbarkeit müssen geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen das Risiko des technischen Ausfalls von IT-Systemen und Datennetzen sowohl aufgrund technischer Fehler als auch externer Einwirkung (z. B. Brand, Hochwasser, Diebstahl) getroffen werden. Diesem Risiko begegnen wir durch die zentrale Datenverarbeitung auf redundanten Serversystemen und Datenspeichern an räumlich voneinander getrennten Orten sowie Datensicherungs- und Wiederherstellungsprozessen, die schnelle Datenwiederherstellungen ermöglichen. Trotz des weltweit gestiegenen Risikos von Cyber-Attacken ist es R. STAHL bisher gelungen, schädigende Sicherheitsvorfälle zu vermeiden. Um den Konzern auch weiterhin von Risiken wie dem Verlust oder der Verfälschung von Daten sowie daraus resultierender Betriebsunterbrechungen zu schützen, arbeiten wir intensiv an unseren IT-Sicherheitsprozessen sowie Vorbeuge- und Abwehrmaßnahmen und passen diese regelmäßig an die sich verändernden Anforderungen und Gefahren an. Dabei arbeiten wir eng mit externen IT-Sicherheitsspezialisten zusammen, um unsere Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu prüfen und deren Erkenntnisse aus anderen Sicherheitsvorfällen in unseren Prozessen und Maßnahmen zu berücksichtigen. Neben der Datensicherheit hat Datenschutz bei R. STAHL einen hohen Stellenwert. Der Schutz von personenbezogenen Daten gehört dabei seit jeher zu den Grundsätzen unserer Geschäftspolitik und wir arbeiten kontinuierlich an der Umsetzung und Überwachung der Vorgaben aus der DSGVO sowie weiteren länderspezifischen Gesetzen zum Datenschutz. Personenbezogene Daten aus der EU werden ausschließlich auf Servern in der EU gespeichert. Neben Prozessen und technisch-, organisatorischen Maßnahmen kommt beim Thema Datensicherheit und Datenschutz den Mitarbeitern eine große Bedeutung zu. Entsprechend schulen wir unsere Mitarbeiter bei der Einstellung sowie anlassbezogen bei Veränderungen zu Datensicherheits- und Datenschutzaspekten um sie im Umgang mit Daten, IT Systemen und Risiken zu sensibilisieren und eine angemessene Achtsamkeit zu erreichen. Leistungswirtschaftliche Risiken Mit internationalen Produktionsstandorten stellt sich R. STAHL der wachsenden Anforderung der Kunden weltweit an die Verfügbarkeit von Ansprechpartnern vor Ort und kurzen Lieferzeiten. Dem durch die Dezentralisierung der Produktion vorhandenen Risiko von Schwankungen lokaler Auslastung und Kosten begegnen wir mit einer zentralen Produktionssteuerung (Global Operations) mit globaler Verantwortung zur effizienten Ressourcensteuerung über alle Fertigungsstandorte. Darüber hinaus hat die Konzernfunktion Global Operations 2018 mit der Einführung von Lean-Management-Methoden in allen Produktionsstandorten zur Verbesserung unserer Prozesse und Kosten begonnen. Personalrisiken Expertenwissen und Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter sind eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg. Durch den zunehmenden Fachkräftemangel sowie den aktuell starken Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt können sich Risiken bei der Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter sowie der langfristigen Bindung unserer Belegschaft an das Unternehmen ergeben. Um diesen Risiken entgegenzuwirken legen wir zur nachhaltigen Steuerung unserer Personalressourcen einen besonderen Schwerpunkt auf Ausbildung. Mit der Fokussierung auf technische Kompetenzen bildet R. STAHL fünfzehn Berufsbilder aus, die die durch den Fachkräftemangel entstehenden Lücken schließen. Darüber hinaus können sich Risiken durch die Fluktuation von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen ergeben. Diese Risiken mindern wir durch Personalentwicklungsmaßnahmen, die das Ziel haben, Leistungsträger an das Unternehmen zu binden. Finanzwirtschaftliche Risiken und Steuerrisiken Im Rahmen unserer Geschäftsaktivitäten können sich Währungs-, Zinsänderungs-, Kredit-, und Liquiditätsrisiken ergeben, die wir durch Einsatz marktüblicher Finanzinstrumente begrenzen. Da Wechselkursentwicklungen aufgrund der Vielzahl der beeinflussenden Faktoren oft durch hohe Volatilität gekennzeichnet sind, ist eine sichere Währungsprognose generell schwierig. Den sich aus der unvorhersehbaren Änderung von Wechselkursen wichtiger Währungen ergebenden Risiken begegnen wir daher mit einer Reihe von Maßnahmen: Langfristige und strategische Maßnahmen sind hierbei vor allem Produktionskapazitäten in den für uns wichtigen Währungsräumen wie beispielsweise den USA. Nachteilige währungsgetriebene Veränderungen bei der Umsatzentwicklung werden so durch entsprechende lokale Kostenvorteile gedämpft (natural hedge). Darüber hinaus sichern wir opportunistisch die vorhandenen und geplanten Fremdwährungspositionen durch Devisentermingeschäfte ab. Insbesondere die Entwicklung des US-Dollars, der den Großteil unseres Fremdwährungsvolumens einnimmt und darüber hinaus auch die Entwicklung anderer Währungen beeinflusst, ist für uns relevant. Zur Finanzierung unserer geschäftlichen Aktivitäten nehmen wir grundsätzlich fristenkongruent Fremdkapital auf. Ein sich aus variierenden Zinssätzen ergebendes Risiko sichern wir bei Bedarf über derivative Finanzinstrumente ab. Die Finanzierung unserer Immobilien erfolgt regelmäßig zu Festzinssätzen. Grundsätzlich sind die Laufzeiten der Währungs- und Zinssicherungsgeschäfte an den Grundgeschäften ausgerichtet. Der Handlungsrahmen, die Verantwortlichen, die finanzwirtschaftliche Berichterstattung sowie die Kontrollmechanismen für Finanzinstrumente sind konzerneinheitlich festgelegt. Im Dezember 2019 hat die R. STAHL AG vorzeitig einen neuen Konsortialkreditvertrag zur Finanzierung des Konzerns abgeschlossen. Dieser umfasst ein Volumen von 70 Mio. € mit einer Erhöhungsmöglichkeit um weitere 25 Mio. € und hat eine Laufzeit von zunächst drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre. Der Vertrag enthält marktübliche Vereinbarungen zur Einhaltung der Finanzierungsstärke (Financial Covenants), die bei Verletzung zu einer Anpassung der Vertragskonditionen oder auch zu einer Vertragskündigung durch die beteiligten Banken führen können. Dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit unserer Kunden begegnen wir mit einem gezielten Monitoring der Zahlungsverhalten. Im Bedarfsfall nehmen wir Wertberichtigungen vor. Eine detaillierte Beschreibung der zum Bilanzstichtag gehaltenen Sicherungsinstrumente sowie weitere Angaben zu den Währungs-, Zins-, Kredit- und Liquiditätsrisiken sind im Konzernanhang unter den Punkten Derivative Finanzinstrumente und Management von Finanzrisiken zu finden. Aufgrund unserer weltweiten Geschäftstätigkeit unterliegt der R. STAHL Konzern einer Vielzahl von länderspezifischen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Änderungen der einschlägigen Steuerrechtslage sowie gegebenenfalls abweichenden Auslegungen gesetzlicher Vorschriften durch die Finanzverwaltung können die Besteuerung der Konzerngesellschaften negativ beeinflussen. Darüber hinaus kann fehlende oder unzureichende Transparenz in Folge hoher Komplexität interner Prozesse dazu führen, dass steuerlich relevante Informationen nicht entsprechend weitergeleitet und gewürdigt werden, sodass es zu Unstimmigkeiten in der Steuererklärung kommt. Derartiges Fehlverhalten innerhalb der steuerlichen Behandlung kann neben nachteiligen Anpassungen der Steuerbemessungsgrundlage und daraus resultierende Steuernachzahlungen auch die strafrechtliche Verfolgung des Managements zur Folge haben. Um die sich ergebenden Risiken zu minimieren werden steuerlich relevante Sachverhalte durch die zentrale Konzernsteuerabteilung analysiert und beurteilt, falls notwendig auch in Zusammenarbeit mit externen Beratern. Darüber hinaus arbeitet R. STAHL an der Implementierung eines funktionsfähigen Tax-Compliance-Management-Systems um sicherzustellen, dass auch zukünftig alle relevanten Steuergesetze eingehalten und alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden. Compliance-Risiken Als börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland unterliegt R. STAHL den deutschen Rechtsvorschriften zur Unternehmensführung sowie den Anforderungen weiterer Rechtssysteme. Das regulatorische Umfeld hat sich in den letzten Jahren signifikant verschärft, insbesondere durch die striktere Anwendung bestehender Gesetze sowie die Erweiterung und Verschärfung von Straftatbeständen. Beispielhaft sind hier die Antikorruptionsge- setze in Deutschland, in den USA (Foreign Corrupt Practices Act) und in Großbritannien (Bribery Act) zu nennen. Alle diese Regelungen sind sehr komplex. Jede Nichteinhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften oder jede gegen unser Unternehmen vorgebrachte Beschuldigung eines Gesetzesverstoßes, ob gerechtfertigt oder nicht, könnte sich in erheblichem Maße negativ auf unser Ansehen und auf unseren Geschäftserfolg auswirken. Eine exakte Bewertung dieser Risiken ist aufgrund der Vielzahl von relevanten gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen sowie der großen Anzahl möglicher Verstöße schwierig. Wir prüfen laufend die aktuellen gesetzlichen Anforderungen sowie neue Entwicklungen im Com- pliance-Umfeld, die in unserer Branche oder in der Wirtschaft allgemein auftreten. Im internationalen Kontext unterstützen uns teils spezialisierte Kanzleien vor Ort, teils lokale Kooperationspartner renommierter deutscher oder Niederlassungen internationaler Kanzleien. Auf Basis dieser Informationen und anderer verfügbarer Quellen bringen wir unsere Compliance-Re- geln kontinuierlich auf den neuesten Stand. Um möglichst effektiv dafür zu sorgen, dass unsere Beschäftigten unsere Verhaltensrichtlinie („Code of Conduct“) kennen und sie einhalten, weisen wir unsere Führungskräfte einmal jährlich auf unsere Antikorruptionsrichtlinien hin wie auch auf deren Pflicht, ihre Mitarbeiter darin zu schulen. Bei neuen Mitarbeitern gehört die Kenntnisnahme der Verhaltensrichtlinie zum Einstellungsprozess. Der Konzern-Compliance-Beauftragte koordiniert alle Maßnahmen in diesem Bereich. Trotz der bestehenden Compliance-Regeln und vorhandener interner Kontrollsysteme kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Personen unsere Kontrollmechanismen vorsätzlich umgehen, um sich persönlich einen Vorteil zu verschaffen. Obwohl wir den Eintritt dieses Risikos als relativ gering einschätzen, wären damit negative Auswirkungen auf das Ansehen unseres Unternehmens, unsere Geschäftstätigkeit sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage verbunden. Externe Risiken Bedingt durch unser weltweites Netzwerk an Produktions- und Vertriebsstandorten ist R. STAHL in unterschiedlichem Maße externen Risiken ausgesetzt, die sich sowohl regional als auch global entwickeln können. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, Bürgerkriege und Pandemien wie die zurzeit bestehende schnelle und nur schwer zu bremsende Ausbreitung des erstmals im Dezember 2019 in China aufgetretenen Corona-Virus (SARS-CoV-2). Diese Risiken können unsere unternehmerische Handlungsfähigkeit beeinträchtigen, zu Versorgungsengpässen, Produktionsausfällen, Störungen in der Lieferkette und einem Ausfall von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen führen und so die Umsatz- und Ergebnisentwicklung negativ beeinflussen. Zur Eindämmung der sich aus diesen Risiken ergebenden Folgen haben wir für unsere Standorte Pläne und Maßnahmen erarbeitet und kommuniziert. Um die Auswirkungen einer Pandemie auf die Gesundheit unserer Mitarbeiter und auf unsere Geschäftsprozesse zu minimieren, haben wir an unserem Verwaltungsstandort in Waldenburg die Arbeitsgruppe Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz installiert, die im Bedarfsfall ein einheitliches und koordiniertes Vorgehen sicherstellt. Ziel ist dabei insbesondere eine Unterbrechung von Übertragungswegen durch Regelungen zur Kontaktminimierung, erhöhte Hygiene, Reisebeschränkungen und definierte Prozesse im Umgang mit Verdachtsfällen. Die finanziellen Auswirkungen von Schäden an unseren Produktionsstandorten durch Naturkatastrophen sind zum Teil durch Versicherungen abgedeckt. Da R. STAHL über Produktionsstandorte auf verschiedenen Kontinenten verfügt, ist unsere Produktions- und Lieferfähigkeit in Abhängigkeit der Schwere des eintretenden Risikos auch dann zumindest teilweise gewährleistet, wenn einzelne Standorte ausfallen sollten. Allerdings lassen sich naturgemäß Risiken, die sich aus Naturkatastrophen, Kriegshandlungen oder Pandemien ergeben können, nie vollständig ausschließen. Welche Auswirkungen das Corona-Virus auf die wirtschaftliche Entwicklung und die globalen Lieferketten im laufenden Jahr und darüber hinaus haben wird, ob und in welcher Höhe es Aufholeffekte zu der sich seit Jahresbeginn verlangsamenden weltwirtschaftlichen Entwicklung gibt, lässt sich zurzeit nicht Vorhersagen. Seit Ende Februar 2020 hat sich die anfänglich auf Asien beschränkte Verbreitung des Corona-Virus international beschleunigt und neben weiten Teilen von Europa auch Amerika erfasst. An den weltweiten Kapitalmärkten hat diese Entwicklung bereits zu erheblichen Kursrückgängen geführt. Sollte sich die aktuelle Lage hin zu einer länger anhaltenden Pandemie entwickeln, so könnte sich dadurch das weltweite Wirtschaftswachstum deutlich abschwächen, gegebenenfalls bis hin zu einer Rezession. Sofern Behörden zum Gesundheitsschutz Quarantänemaßnahmen verhängen oder den Personen- und Güterverkehr einschränken, kann es zu Versorgungsengpässen bei Rohstoffen, Produktionsausfällen sowie zu Störungen in den Logistikketten kommen. Die Situation entwickelt sich derzeit sehr dynamisch. Wir können deshalb den weiteren Fortgang aktuell nicht verlässlich abschätzen. Die Wahrscheinlichkeit, dass R. STAHL von solchen Risiken betroffen sein könnte, erachten wir derzeit als hoch. Unsere Vorsorgepläne sowie unsere weltweit verteilten Produktionsstandorte und Vertriebsniederlassungen tragen dazu bei, die Auswirkungen lokaler oder regionaler Schäden auf unsere Geschäftsabläufe zu begrenzen. Wir gehen aber davon aus, dass die Verbreitung des Corona-Virus große Auswirkung auf die Ergebnisentwicklung des R. STAHL-Konzerns haben könnte. GESAMTAUSSAGE ZUR RISIKOSITUATION DER R. STAHL AKTIENGESELLSCHAFT UND DES R. STAHL-KONZERNS Vorstand und Aufsichtsrat von R. STAHL halten das Risikomanagement-System für geeignet, die vorhandenen Risiken zu erkennen, zu quantifizieren und zu analysieren, um sie adäquat zu steuern. Nach sorgfältiger Würdigung der Gesamtrisikolage sind die Verantwortlichen zu dem Ergebnis gekommen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Konzernlageberichts die bestehenden Risiken sowohl im Rahmen von Einzelbetrachtungen als auch kumuliert begrenzt sind. Aus heutiger Sicht sieht der Vorstand keine Risiken, denen R. STAHL nicht in angemessener Weise entgegenwirken kann, die sich bestandsgefährdend auf die Ertrags-, Vermögens- und/oder Finanzlage des Konzerns auswirken könnten. Zwar hat sich wie oben beschrieben die Unsicherheit mit Blick auf eine prognostizierbare gesamtwirtschaftliche Entwicklung gegenüber dem Vorjahr nicht unerheblich erhöht. Darüber hinaus haben auch die Absatzmarktrisiken zugenommen. Damit ist nach unserer Einschätzung auch das Gesamtrisiko im Vergleich zum Jahr 2020 gestiegen. Dank unseres umfassenden Produktportfolios und unserer guten regionalen Aufstellung sehen wir aber Chancen, unsere führende Marktposition auszubauen. Wir bleiben zuversichtlich, dass R. STAHL strategisch und finanziell so gut aufgestellt ist, um die Chancen, die sich uns bieten, nutzen zu können. RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN IM EINZELABSCHLUSS UND IM KONZERN Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, Währungs-, Kredit- und Zinsrisiken. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit Währungs-, Liquiditäts- sowie Kredit- und Zinsrisiken wurde bereits im Risikobericht unter Finanzwirtschaftliche Risiken ausführlich behandelt. Darüber hinaus verwendet das Unternehmen derivative Finanzinstrumente, deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Währungsrisiken besteht. Zu Beginn der Absicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehungen als auch die Risikomanagementzielsetzungen des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss unter dem Punkt Derivative Finanzinstrumente zu finden. Chancen- und Prognosebericht CHANCEN Zur Identifizierung und Wahrnehmung der sich uns eröffnenden Chancen beobachten wir fortlaufend die Entwicklungen in unseren Märkten. Darüber hinaus erhalten wir aus dem Dialog mit unseren Kunden, Lieferanten und Partnern frühzeitig wertvolle Informationen zu Branchentrends und den steigenden Anforderungen, die Kunden an unsere Produkte stellen. Die sich daraus ergebenden Chancen und Potentiale fließen in die strategische Ausrichtung von R. STAHL sowie in die Allokation der unternehmensweiten Ressourcen ein. Die Chancen werden getrennt vom Risikomanagement-Prozess erhoben. Langfristige Chancen Die wachsende Weltbevölkerung und der sich daraus ergebende stetig steigende Energiebedarf bieten langfristige Wachstumschancen für R. STAHL. Neben der voranschreitenden industriellen Entwicklung, insbesondere in den Schwellenländern, führt dabei vor allem die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Entwicklungsländern zu einem kontinuierlichen Anstieg der Energienachfrage. Mit in den westlichen Industrienationen zunehmender gesellschaftlicher Ablehnung des Energieträgers Kohle wird die Energieversorgung dabei zunehmend durch Erdgaskraftwerke oder die Verbrennung von Erdöl sichergestellt. Aber auch den klimapolitisch geforderten Ausbau der erneuerbaren Energien betrachten wir als Chance: Um mit diesen volatilen Energieträgern eine stabile Versorgung sicherzustellen, müssen effiziente technische Möglichkeiten geschaffen werden, die die wetter- und tageszeitabhängige elektrische Energie aus Wind- und Sonnenkraft zeitlich längerfristiger speichern können. Zu den künftig aussichtsreichsten Möglichkeiten gehört hierbei die Umwandlung und Speicherung elektrischer Energie in Form von Wasserstoff, Methan oder Methanol und deren bedarfsmäßige Wiederverstromung. Da alle diese Trägerstoffe in hohem Mäße explosionsfähig sind, kann sich daraus langfristig ein entsprechender Bedarf für Explosionsschutzlösungen nicht nur für deren Produktion, sondern auch für Transport und Rückverstromung ergeben. Zur Vermeidung von Abhängigkeiten eines pipelinegebundenen Transports auf dem Landweg gewinnt dabei zunehmend der Schiffstransport mittels LNG-Tankern an Bedeutung, für die R. STAHL ein breites Spektrum explosionsgeschützter Ausrüstung anbietet. In diesem Zusammenhang bieten sich auch gleichsam Chancen in den vor- und nachgelagerten Prozessen der Flüssiggaswertschöpfungskette (Gasverflüssigung und Wiedervergasung). Neben einem steigenden Bedarf an Energie bringt das Wachstum der Weltbevölkerung auch eine höhere Nachfrage nach Produkten aus allen anderen Bereichen des Lebens wie beispielsweise Nahrungsmittel, Wohnraum, Bekleidung oder Mobilität mit sich. Davon profitieren sowohl die Nahrungsmittel- als auch die chemische Industrie, denen R. STAHL maßgeschneiderte Explosionsschutzlösungen für ihre Produktionsanlagen bietet. Wir gehen von einem noch stärkeren Anstieg des Bedarfs an Pharma-Produkten aus, da nicht nur die Zahl der Menschen auf der Erde wächst, sondern auch deren Lebenserwartung und Gesundheitsbewusstsein. Schließlich führt auch der politische und gesellschaftliche Wille nach einer Etablierung und Durchsetzung ausreichend hoher Sicherheitsstandards in der Prozessindustrie sowie die zunehmende Bedeutung des Klimaschutzes zu wachsender Nachfrage nach Explosionsschutzlösungen weltweit. Mittelfristige Chancen Mittelfristig ergeben sich für R. STAHL Chancen aus dem Ausbau der Marktposition und der Erschließung neuer Märkte. Hierzu haben wir im Berichtszeitraum eine Reihe von Maßnahmen zur strategischen Marktbearbeitung definiert, die darauf abzielen, regionale Marktpotentiale quantifizieren und darauf aufbauend Ressourcen zielgerichtet allokieren zu können. In diesem Zusammenhang treiben wir auch unsere Zulassungen als qualifizierter Lieferant bei neuen Kunden voran und schaffen so mittelfristig Möglichkeiten für den Ausbau regionaler Marktanteile. Daneben spielt für uns auch eine kontinuierliche, zielgerichtete Forschungs- und Entwicklungsarbeit, mit der wir uns in der Vergangenheit starke Positionen in zahlreichen Produktbereichen erarbeitet haben, eine Schlüsselrolle. Aufgrund der steigenden Sicherheitsanforderungen an die Betreiber technischer Anlagen sehen wir zudem die Chance, über unser Angebot an ganzheitlichen individuellen Systemlösungen Wachstum zu generieren. Auf diesem Gebiet ist R. STAHL schon heute weltweit führend. In eine ähnliche Richtung zielt die Ausweitung unseres Produktangebots um Dienstleistungen, die unsere Kunden aufgrund zunehmender Regulierung und limitierten eigenen Kapazitäten bei uns nachfragen. Darüber hinaus ergeben sich Chancen aus der Fokussierung unserer Kunden auf das eigene Kerngeschäft und die damit einhergehende Auslagerung von Engineering-und Maintenance-Funktionen. Ebenso stellen Schulungsangebote und Services, die das Sicherheitsmanagement der Prozessanlagen erleichtern, attraktive Wachstumschancen für uns dar. Aus regionaler Sicht bietet uns die fortschreitende Öffnung weiterer Märkte für nach lECEx zertifizierte Produkte und Lösungen, die sich auch in internationalen Projekten immer mehr durchsetzen, weiteres Wachstumspotential. Ein wichtiger regionaler Zielmarkt ist für uns Osteuropa, wo wir uns durch die 2016 getätigte dortige Beteiligung an ZAVOD Goreltex einen verbesserten Zugangsweg etabliert haben. Ferner sehen wir mittelfristige Chancen in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara. Über die Übernahme unseres südafrikanischen Partner ESACO (Pty.) Ltd durch Erhöhung unserer Beteiligung auf 70 % haben wir hierzu im Berichtsjahr die Weichen gestellt. Signifikante mittelfristige Chancen zur Erhöhung unserer Produktivität und Profitabilität sehen wir in der Optimierung der betrieblichen Strukturen und Prozesse im Rahmen unseres Effizienzprogramms R. STAHL 2020. Über die in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen zur Schaffung konzernweit einheitlicher Standards und der Digitalisierung und Verschlankung interner Abläufe stellen wir weltweit kurze Lieferzeiten sicher und adressieren so zentrale Bedürfnisse unserer Kunden. In die gleiche Richtung zielen wir mit dem Ausbau der Automatisierung in unserer Produktion in Richtung „Industrie 4.0“. Kurzfristige Chancen Unter der Voraussetzung einer wachsenden Weltwirtschaft ergeben sich für uns kurzfristige Chancen aus einer steigenden Investitionstätigkeit in Anlagen zur Förderung und Verarbeitung von Erdöl und Erdgas sowie deren Nachfolgeprodukte. Als kurz- bis mittelfristige Chance betrachten wir im Zusammenhang mit der fortschreitenden industriellen Digitalisierung das enorme Nachfragepotential für unsere Automatisierungslösungen, das sich unseres Erachtens weitgehend unabhängig von konjunkturellen Einflüssen etablieren wird. Bei der Verfolgung unserer Chancen berücksichtigen wir grundsätzlich unsere finanziellen Handlungsmöglichkeiten. Ungünstige konjunkturelle Rahmenbedingungen könnten dazu führen, dass wir bestehende Chancen nur verzögert oder nicht in vollem Umfang nutzen können. Ausführliche Informationen dazu und zu anderen Risiken sind dem Risikobericht zu entnehmen. PROGNOSE Als international aufgestellter Spezialanbieter im Bereich der Elektronikindustrie produzieren und vermarkten wir unsere Produkte und Lösungen weltweit. Unser Geschäft hängt daher von den Entwicklungen der Weltkonjunktur sowie einiger wesentlicher Fremdwährungen ab, insbesondere vom US-Dollar. Branchenseitig haben neben der Öl- und Gasindustrie die Chemie- und Pharmaindustrie die für unser Geschäft größte Bedeutung. Weltwirtschaft: Prognose für 2020 zu Jahresanfang noch optimistisch, ab März deutliche Eintrübung aufgrund zunehmender Ausbreitung des Corona-Virus Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet in seiner Einschätzung vom Januar 2020 für das laufende Jahr mit einem leichten Anstieg des Wachstums der Weltwirtschaft auf 3,3 %, getragen von einer Wiederzunahme des globalen Handels und der Produktionsaktivitäten. Als Gründe sah der IWF neben der anhaltend lockeren Geldpolitik der Notenbanken vor allem eine Abkühlung des Handelskonflikts zwischen Amerika und China sowie den - nach Jahren des politischen Stillstands - nunmehr vollzogenen Austritt des Vereinten Königreichs aus der Europäischen Union. Prognose zum Wachstum des Bruttoinlandsprodukts 2020 ggü. Vorjahr (in %) scroll
Quelle: World Economic Outlook, International Monetary Fund, January 2020 Für die Industrieländer erwartete der IWF noch im Januar 2020 für das laufende Jahr einen weiteren - wenn auch sich verlangsamenden - Rückgang des Wachstums auf 1,6 %. Eine stärkere Abkühlung sah der IWF für die USA voraus, deren Wachstum des Bruttoinlandsprodukts sich auf 2,0 % verringern sollte. Demgegenüber wurde für die Wirtschaft im Euroraum ein leichtes Plus auf 1,3 % prognostiziert, getragen von einem stabilen Wachstum in Frankreich sowie einer Belebung in Deutschland und Italien. Für die Schwellenländer ging der IWF im Januar 2020 mit 4,4 % von einem wieder steigenden Wachstum aus (2018: 3,7 %). Während sich China mit einer Steigerung um voraussichtlich 6,0 % leicht unter dem Vorjahr entwickeln sollte, wurde für Indien mit einer Belebung auf 5,8 % gerechnet. Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts lag seitens des IWF noch keine aktualisierte quantitative Einschätzung für die Entwicklung der Weltwirtschaft 2020 vor. Fest steht indes schon heute, dass die Ausbreitung des Corona-Virus zu einem deutlichen Rückgang führen wird. Für die Entwicklung in Deutschland hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 30. März 2020 in einem Sondergutachten ausgeführt, dass eine Rezession im ersten Halbjahr 2020 nicht mehr vermeidbar sei. Ferner werden drei Szenarien für die Jahre 2020 und 2021 entworfen, die sich im Wesentlichen in Dauer, Ausmaß und Wirkung der zur Eindämmung des Corona-Virus getroffenen gesundheitspolitischen Maßnahmen unterscheiden. Im derzeit wahrscheinlichsten Basisszenario würde das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im laufenden Jahr um 2,8 % schrumpfen und im Folgejahr um 3,7 % zulegen. Dem liegt die Annahme einer Normalisierung der wirtschaftlichen Lage im Verlauf des kommenden Sommers zugrunde. Das zweite Risikoszenario geht von einem Rückgang des BIP um 5,4 % im Jahr 2020 und einem Wachstum von 4,9 % im Folgejahr aus. Im ungünstigsten der drei Szenarien reduziert sich das BIP im laufenden Jahr um 4,5 % mit einem nur geringen Wiederanstieg um 1 % im kommenden Jahr. Nachfrage nach Öl im ersten Quartal rückläufig, Preis unter Druck In ihrem monatlichen Bericht zur Entwicklung des Ölmarktes vom Januar 2020 sah die OPEC für das laufende Jahr noch eine weiter zunehmende Nachfrage nach Rohöl um 1,2 Mio. Barrel/Tag. Damit hätte der weltweite Bedarf erstmals die Grenze von 100 Mio. Barrel/Tag überschritten - eine Nachfragemenge, die die OPEC 2019 eigentlich schon für das Berichtsjahr erwartet hatte, mit 99,8 Mio. Barrel/Tag aber auch nur knapp verfehlt wurde. Gemäß ihrem monatlichen Bericht zur Entwicklung des Ölmarktes vom Februar 2020 hat die OPEC das Mengenwachstum im laufenden Jahr auf rund 1,0 Mio. Barrel/Tag zurückgenommen. Jüngere Aussagen der OPEC lagen zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts nicht vor. Die durch die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus bedingte rückläufige Nachfrage nach Erdöl wirkt sich seit März 2020 erheblich auf die Preisentwicklung aus und führte seit Jahresbeginn 2020 zu einem Rückgang von 65 US$/Barrel für Rohöl der Sorte Brent auf unter 25 US$/Barrel bis Mitte März. Den am 1. April 2020 von Rystad Energy veröffentlichten Schätzungen zufolge wird die weltweite Nachfrage nach Rohöl - in Abhängigkeit vom Umfang behördlich veranlasster Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus - im laufenden Jahr zwischen 6,4 % und 8,5 % unter derjenigen des Vorjahres liegen. Eine Rückkehr zum letztjährigen durchschnittlichen Nachfrageniveau von 100 Mio. Barrel/Tag wird unter günstigsten Umständen frühestens ab September 2020 erwartet. Wie sich diese Szenarien auf die Preisentwicklung im laufenden Jahr auswirken werden, ist derzeit nicht absehbar, zumal der Ölpreis in hohem Maße auch von politischen Entwicklungen beeinflusst ist. Zwar haben die vorgenannten Ereignisse bis zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts noch keine signifikante Auswirkung auf unser Geschäft gezeigt. Sollte der Ölpreis jedoch über einen längeren Zeitraum auf dem derzeit sehr niedrigen Niveau bleiben oder weiter sinken, wird sich dies mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in einer gebremsten Umsatz- und Ertragsentwicklung in unserem Geschäft niederschlagen. Gedämpfter Ausblick auch für die Branchen Chemie, Pharma und Elektronik Der Verband der chemischen Industrie (VCI) ging in seiner Einschätzung vom Dezember 2019 für das laufende Jahr mit 0,5 % von einem sehr moderaten Zuwachs der deutschen Chemie- und Pharmaproduktion aus. Bei konstantem Preisniveau wurde dabei für die Chemische Industrie ein leichter Volumenrückgang um 0,5 % erwartet, während die Pharmazie um 2,0 % zulegen sollte, vor allem durch eine stärkere Auslandsnachfrage. Risiken für den konjunkturellen Ausblick sah der Verband in seiner Einschätzung vom Dezember 2019 insbesondere in einer erneuten Eskalation internationaler Handelskonflikte, der weiteren Abschwächung im Investitionsgüterbereich, zunehmenden Auswirkungen einer rückläufigen Industrieproduktion auf die Gesamtwirtschaft etwa auf den Arbeitsmarkt, der Finanzmarktstabilität und in geopolitischen Risiken. Im März 2020 hat der VCI die Erwartungen für das laufende Jahr insbesondere mit Blick auf die zu diesem Zeitpunkt nicht abschätzbaren Auswirkungen der Verbreitung des Corona-Virus gedämpft und einen Rückgang der Chemie-Produktion um 1,5 % prognostiziert unter Verweis darauf, dass auch diese Prognose unter einem erheblichen Vorbehalt stehe. Im Juli 2019 hatte der ZVEI für den weltweiten Elektronik-Markt 2020 einen Zuwachs von 3 % prognostiziert. Dabei wurde für die Schwellenländer - bislang Wachstumstreiber - ein Rückgang auf rund 5 % erwartet, den Industrieländern traute der ZVEI im laufenden Jahr ein Wachstum von 2 % auf dem Niveau des Vorjahres zu. Für Deutschland wurde 2020 nach der rückläufigen Entwicklung im Berichtsjahr wieder mit einer Rückkehr in die Wachstumszone und einem Plus von 1 % gerechnet. In seiner im März 2020 veröffentlichten Meldung hat der ZVEI darüber berichtet, dass die deutsche Elektronikindustrie mit rückläufigem Auftragseingang in das neue Jahr gestartet ist. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass in dieser Entwicklung noch keine Effekte des Coronavirus enthalten seien. Eine quantitative Anpassung der Prognose des ZVEI für die Elektronikbranche für das Jahr 2020 erfolgte bis zum Zeitpunkt des vorliegenden Berichts noch nicht. Prognose für 2020 vor dem Hintergrund der aktuellen weltwirtschaftlichen Lage mit erheblichen Unsicherheiten behaftet Noch zu Jahresbeginn sind wir davon ausgegangen, dass nach der rückläufigen Entwicklung 2019 für das laufende Jahr von einer insgesamt wieder stärkeren konjunkturellen Belebung ausgegangen werden kann. Dieser Einschätzung lag insbesondere ein Wachstum der Weltwirtschaft zugrunde. Auch wenn die sektoralen Ausblicke noch uneinheitlich waren, hatten wir insgesamt eine steigende Nachfrage nach unseren Produkten und Lösungen erwartet. Wachstumschancen sahen wir überdies im Zusammenhang mit weiteren Fortschritten bei der Verbesserung unserer Vertriebs- und Produktionsprozesse und sich daraus ergebenden Marktanteilsgewinnen und kürzeren Lieferzeiten. Daher gingen wir davon aus, durch Umsatzwachstum und fortgesetzte Effizienzsteigerungen auch unsere Ertragsmarge weiter ausbauen zu können. Dies hätte sich 2020 im Vergleich zum Vorjahr beim EBITDA vor Sondereinflüssen in einem Anstieg im mittleren einstelligen Millionenbereich niederschlagen sollen. Dabei waren wir von einer schwächeren ersten Jahreshälfte ausgegangen, der eine stärkere zweite hätte folgen sollen. Die zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts weltweit von Behörden und Zentralbanken getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus und dessen wirtschaftlicher Folgen, darunter weltweite Grenzschließungen, nationale Einreiseverbote, Ausgangssperren, deutliche Zinssenkungen und die Bereitstellung von Hilfsprogrammen im Umfang dreistelliger Milliardenbeträge, vermitteln einen Eindruck über das hohe Maß der dadurch bedingten aktuellen politischen und wirtschaftlichen Unsicherheit. Eine zuverlässige Prognose der Entwicklung von R. STAHL für das laufende Jahr ist vor diesem Hintergrund kaum möglich. Zwar lässt der gute Auftragseingang der zurückliegenden Monate derzeit noch keine unmittelbaren, gravierenden Auswirkungen auf unser Geschäft erkennen, doch wird der Gesamtverlauf des Geschäftsjahres 2020 maßgeblich auch von dem Erfolg aller Bemühungen geprägt sein, die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus unter Kontrolle zu bekommen und so das öffentliche Leben und das Wirtschaftsgeschehen zu normalisieren. Wie, wann und in welchem Umfang dies gelingen wird, ist derzeit allerdings nicht prognostizierbar. Zwar sehen wir derzeit keine kurzfristigen Auswirkungen des in den vergangenen Wochen deutlich rückläufigen Ölpreises auf unser Geschäft. Sollte sich der Ölpreis jedoch über einen längeren Zeitraum auf dem derzeit sehr niedrigen Niveau oder darunter bewegen, halten wir in der zweiten Jahreshälfte einen Rückgang der Nachfrage auch nach unseren Produkten für wahrscheinlich. Mit Blick auf die Jahresprognose 2020 lässt sich der derzeit eingeschränkten Visibilität in die Entwicklungen unserer Märkte nur mit Szenario-Betrachtungen begegnen. Unter Berücksichtigung der gegenwärtig von uns für möglich erachteten Szenarien erwarten wir für das laufende Jahr einen Umsatz zwischen 260 Mio. € und 275 Mio. € bei einem EBITDA vor Sondereinflüssen im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Während wir den R. STAHL-Konzern insbesondere zur Erfolgsmessung der laufenden Effizienzmaßnahmen im Wesentlichen anhand des EBITDA vor Sondereinflüssen steuern, wird die Fähigkeit der R. STAHL AG zur Ausschüttung von Dividenden maßgeblich vom Jahresergebnis bestimmt. Für 2020 gehen wir für die R. STAHL AG von einem Jahresfehlbetrag im einstelligen Millionenbereich aus. Dies vorausgesetzt, ist für 2020 keine Dividendenausschüttung zu erwarten. Stabile Finanz- und Vermögenslage, voraussichtlich wieder zunehmende Investitionen Die Eigenkapitalquote des R. STAHL-Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 22,5 %. Unter der Voraussetzung, dass sich hinsichtlich der Bewertung unserer Pensionsverpflichtungen keine gegenläufigen Effekte ergeben, rechnen wir mit einer im laufenden Jahr zumindest stabilen Eigenkapitalquote. Auf dem Weg zur weiteren Digitalisierung unserer Abläufe hatten wir zu Jahresbeginn den Ausbau der Automatisierung in der Produktion geplant, was mit einer Erhöhung der Investitionsausgaben 2020 verbunden gewesen wäre. Abhängig von der Geschäftsentwicklung im laufenden Jahr werden wir mit Blick auf den Erhalt unserer finanziellen Stabilität unsere geplanten Investitionsausgaben falls erforderlich im gebotenen Umfang adjustieren. Wir gehen 2020 von einem positiven Free Cashflow aus. Leichte Zunahme der Nettofinanzverbindlichkeiten erwartet Da für das laufende Jahr weder Dividendenzahlungen noch derzeit Eigenkapitalmaßnahmen geplant sind, rechnen wir mit einem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit auf Vorjahresniveau. Zusammen mit der für 2020 erwarteten Entwicklung des Free Cashflow wird dies im laufenden Jahr zu einer geringen Zunahme der Nettofinanzverbindlichkeiten führen. GESAMTEINSCHÄTZUNG Prognosefähigkeit in aktueller weltwirtschaftlicher Lage stark eingeschränkt, Umsatz und Ertrag unter Vorjahr erwartet Auf der Basis des guten Auftragseingangs in den ersten Monaten des laufenden Jahres und trotz der aktuell sehr hohen Unsicherheit der weltwirtschaftlichen Entwicklung rechnen wir derzeit für das laufende Jahr mit einem Umsatz zwischen 260 Mio. € und 275 Mio. € und einem EBITDA vor Sondereinflüssen im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Vor diesem Hintergrund erwarten wir für das laufende Jahr eine stabile Eigenkapitalquote und einen positiven Free Cashflow. Von einer leichten Zunahme gehen wir bei den Nettofinanzverbindlichkeiten aus. Dieser Prognose liegen die heute aus unserer Sicht wahrscheinlichsten Entwicklungen unserer Märkte zugrunde. Änderungen der Rahmenbedingungen durch wirtschaftliche oder geopolitische Entwicklungen, beispielsweise eine weitere Abkühlung der Weltkonjunktur im Zusammenhang mit der weiteren Verbreitung des Corona-Virus, einem über einen längeren Zeitraum sehr niedrigen Ölpreis, eine Verschärfung von Handelskonflikten oder die Entstehung regionaler Krisenherde, können sich negativ auf unsere Märkte und somit auf unsere Geschäftsentwicklung auswirken. Eine umfassende Beschreibung der möglichen Risiken, die die vorliegende Prognose beeinflussen können, befindet sich im Risikobericht.
Waldenburg, 3. April 2020 R. Stahl Aktiengesellschaft Dr. Mathias Hallmann Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS DER R. STAHL AKTIENGESELLSCHAFT UND DES R. STAHL KONZERNS PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg, — bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die unter „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben den folgenden Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert: WERTHALTIGKEIT DER ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN Sachverhalt Im Jahresabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft werden unter dem Bilanzposten „Finanzanlagen“ Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 67,4 Mio. (69,5 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurden aufgrund veränderter Ertragsaussichten bei einer Tochtergesellschaft Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 1,4 Mio. vorgenommen. Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen verlangt eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter. Grundlage der Beurteilung der Werthaltigkeit dieser Posten sind die künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen für die jeweiligen Unternehmen ergeben. Diesen Planungsrechnungen liegen Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung sowie über Umsatzsteigerungen und Kostenentwicklungen zugrunde. Die beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen sind nicht nur von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse abhängig, sondern auch von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Aufgrund der mit den Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter verbundenen Unsicherheit und der betragsmäßigen Höhe des Bilanzpostens, waren die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Sachverhalt. Die Angaben der R. Stahl Aktiengesellschaft zu den Finanzanlagen sind in Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs enthalten. Prüferische Reaktion Wir haben die im Rahmen der Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen getroffenen Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen. Zunächst haben wir ein Verständnis über die Planungssystematik und den Planungsprozess erlangt, die Planungstreue beurteilt und die vorliegenden Planungen unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Marktumfeldes auf Konsistenz hin überprüft. Dabei haben wir auch die Angemessenheit der für die Werthaltigkeitstests der Anteile an verbundenen Unternehmen angewendeten Bewertungsverfahren beurteilt. Anschließend haben wir die den Planungen zugrunde liegenden Annahmen kritisch hinterfragt und plausibilisiert. Bei wesentlichen Beteiligungen, die eine geringe Planungstreue aufwiesen, wurden insbesondere das unterstellte Umsatzwachstum und die erwartete Kostenstruktur kritisch auf Belastbarkeit geprüft. Da bereits geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen haben können, haben wir zur Beurteilung des Diskontierungszinssatzes unsere Bewertungsspezialisten hinzugezogen, die die verwendeten Parameter, u. a. Marktrisikoprämie und Betafaktor, anhand von Marktdaten nachvollzogen haben. SONSTIGE INFORMATIONEN Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts der R. Stahl Aktiengesellschaft und des R. Stahl Konzerns getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. Oktober 2019 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der R. Stahl Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Markus Will.
Stuttgart, 3. April 2020 BDO AG gez. Andreas Müller, Wirtschaftsprüfer gez. Markus Will, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht der R. Stahl Aktiengesellschaft zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Waldenburg, 3. April 2020 R. Stahl Aktiengesellschaft Dr. Mathias Hallmann Vorstand Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexWaldenburg, im Dezember 2019 Vorstand und Aufsichtsrat der R. STAHL AG haben am 10. Dezember 2019 gemäß § 161 AktG folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 7. Februar 2017) abgegeben: Seit Abgabe der letztjährigen, im Dezember 2018 aktualisierten Entsprechenserklärung wurde und wird den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der folgenden Punkte entsprochen: 3.8 Absatz 3 In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt (Anmerkung: d.h. von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung) vereinbart werden. Die D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats sieht einen Selbstbehalt in Form eines Fixbetrages vor. Eine Ungleichbehandlung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat im Hinblick auf die Höhe der Selbstbehalte ist aus Sicht der Gesellschaft aufgrund der unterschiedlichen Funktionen sachlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat eine solche Differenzierung akzeptiert, da er zum Selbstbehalt bei Vorstandsmitgliedern vergleichbare Regelungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht vorgesehen hat. 4.1.3 Satz 3 Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden. Bereits bei Einführung der Verhaltensrichtlinie von R. STAHL im Jahr 2009 haben sich Vorstand und Aufsichtsrat gegen die Schaffung eines anonymen Hinweisgebersystems entschieden, weil dies nicht zur Unternehmenskultur passen würde. Hieran wird nach nochmaliger Überprüfung festgehalten. Hinweise zu Regelverstößen sind erwünscht und willkommen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auch ausdrücklich dazu aufgefordert. In der Verhaltensrichtlinie selbst ist klargestellt, dass niemandem diesbezüglich Nachteile entstehen dürfen. Deshalb ist nicht ersichtlich, warum die- oder derjenige sich nicht namentlich zu einer Meldung bekennen sollte. 4.2.3 Absatz 3 Bei Versorgungszusagen soll der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau - auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit - festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen. Soweit es sich bei den Versorgungszusagen zugunsten einzelner (früherer) Mitglieder des Vorstands um beitragsorientierte Zusagen handelt, gibt es kein „angestrebtes Versorgungsniveau“, da nur das Beitragsvolumen garantiert wird und nicht die Höhe der späteren Leistung im Versorgungsfall. Im Zusammenhang mit aktuellen Vorstandsverträgen werden (wie aus dem Vergütungsbericht ersichtlich) keine Versorgungszusagen mehr gemacht. 4.2.5 Absatz 3 Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden:
Für diese Informationen sollen die als Anlage beigefügten Mustertabellen verwandt werden. Soweit die an dieser Stelle im Kodex erwähnten Elemente des Vergütungssystems für den Vorstand vertraglich vereinbart und somit vorhanden sind, werden sie tabellarisch sowie im Text des Vergütungsberichts der Gesellschaft dargestellt. Die Zahlungsbeträge - auch die der Vergangenheit - werden genannt. Ebenso werden die Bestandteile der jeweiligen Versorgungszusagen einschließlich der Höhe der Rückstellungen und ihrer Zuführung im Berichtsjahr, des Personal- und Zinsaufwands unter Angabe der Beträge beschrieben. Das Vergütungssystem für den Vorstand besteht nur aus wenigen, einfach nachzuvollziehenden Leistungen. Deshalb sind die dem Kodex in der Anlage beigefügten Tabellen nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat hier kein geeignetes Mittel, dieses Vergütungssystem einfacher, verständlicher und transparenter darzustellen. Die Gesellschaft wird daher auch weiterhin an der bisher bewährten Form des Vergütungsberichts festhalten und die empfohlenen Mustertabellen nicht anwenden. 5.1.2 Absatz 2, Satz 3 Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden. Eine Altersgrenze für Vorstände war und ist nicht festgeschrieben. Bei der Besetzung von Führungspositionen steht bei R. STAHL die Qualifikation, Fachkompetenz und Erfahrung der betreffenden Vorstände im Vordergrund. 5.3.3 Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt. Einen Nominierungsausschuss im obengenannten Sinne gibt es bei R. STAHL nicht. Wir sind der Meinung, dass die Größe unseres Aufsichtsrats (sechs Mitglieder von der Kapitalseite) keinen separaten Ausschuss zum Vorschlag von Aufsichtsratskandidaten rechtfertigt. 5.4.1 Absatz 2, Satz 1 und 2 Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wurde und wird keine Altersgrenze berücksichtigt. Nicht das Alter, sondern die Kompetenz und Gesundheit sind maßgeblich. Darüber hinaus hält der Aufsichtsrat eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat für nicht erforderlich, da er auch so, wie in der Vergangenheit gezeigt, rechtzeitig für einen Generationswechsel Sorge tragen wird. Im Übrigen hält es der Aufsichtsrat nicht für sinnvoll, sich abstrakt ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium und konkrete Ziele im Hinblick auf die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Zahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt zu geben. Vielmehr werden diese durchaus auch aus Sicht des Gremiums wichtigen Kriterien - nach Festlegung der gewünschten Kompetenzen im Einzelfall - bei der intensiven und abwägenden Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten berücksichtigt. 5.4.3 Satz 3 Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz sollen den Aktionären bekannt gegeben werden. Die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden obliegt dem Aufsichtsrat in eigener Verantwortung, da er die Eignung der Kandidaten am besten einschätzen kann. Eine vorherige Bekanntgabe der Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz ist nach Ansicht der Gesellschaft insbesondere vor diesem Hintergrund nicht sachgerecht. 5.4.6 Absatz 2, Satz 2 Wird den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein. Die derzeitige, zuletzt von der Hauptversammlung am 27. Juni 2008 geänderte variable Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder orientiert sich an der Höhe der ausgezahlten Dividende, soweit sie 20 % vom Grundkapital je Aktie übersteigt. Sie ist begrenzt auf das Doppelte der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Damit erfüllt die geltende variable Vergütung nicht das Kriterium der „Nachhaltigkeit“ im Sinne dieser Empfehlung. Aufgrund des Gleichlaufs der variablen Vergütung mit den Interessen der Aktionäre hält der Aufsichtsrat die variable Vergütung in der bestehenden Form jedoch weiterhin für angemessen. 7.1.2 Satz 3 Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein. Konzernabschlüsse und -lageberichte werden gemäß der gesetzlichen Fristen binnen vier Monaten nach Geschäftsjahresende veröffentlicht. Die wesentlichen finanziellen Eckdaten eines Geschäftsjahres veröffentlichen wir vorab in Anlehnung an den zeitlichen Rahmen der vom DCGK formulierten Empfehlung binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende. Verpflichtende unterjährige Finanzinformationen werden - wenn nicht durch gesetzliche Fristen anders bestimmt - im zeitlichen Rahmen der vom DCGK formulierten Empfehlungen veröffentlicht. Angabe gemäß § 328 HGB Der Jahresabschluss der R. Stahl Aktiengesellschaft, Waldenburg, für das Geschäftsjahr 2019 ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 20. April 2020 festgestellt worden. |
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