RATIONAL Aktiengesellschaft
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
RATIONAL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.04.2010 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
11.03.2010 15:10
Rational Aktiengesellschaft
Landsberg am Lech
WKN 701 080
ISIN DE0007010803
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am
Mittwoch, den 21. April 2010, um 10:30 Uhr
in der Kongresshalle
Augsburg,
Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg
stattfindenden 13. ordentlichen Hauptversammlung der RATIONAL Aktiengesellschaft
ein.
TAGESORDNUNG
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL
Aktiengesellschaft mit Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft
und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht, jeweils
zum 31. Dezember 2009, mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs.
4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs.
Die genannten Unterlagen
sind im Internet unter www.rational-online.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Sie liegen außerdem in den Geschäftsräumen der RATIONAL
Aktiengesellschaft in Landsberg a. Lech zur Einsicht der Aktionäre
aus.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist kein Beschluss zu fassen.
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr
2009 ausgewiesenen Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft von
Euro 134.178.438,95 wie folgt zu verwenden:
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Zahlung einer Dividende von Euro 3,50 je dividendenberechtigter
Aktie,
Euro 39.795.000,00
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Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung:
Euro 94.383.438,95
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Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2009
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen
vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
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Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
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Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung
der Mitglieder des Vorstands
Das Gesetz zur Angemessenheit
der Vorstandsvergütung (VorstAG) ermöglicht es der Hauptversammlung,
über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
zu beschließen (§ 120 Absatz 4 AktG). Das Vergütungssystem für die
Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist im Vergütungsbericht dargestellt,
der im Geschäftsbericht 2009 als Teil des Corporate Governance Berichts
veröffentlicht ist. Der Corporate Governance Bericht ist Bestandteil
der Unterlagen, die im Internet unter www.rational-online.de/investor-relations/corporate-governance
und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft eingesehen werden
können.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur Vergütung
der Vorstandsmitglieder der RATIONAL Aktiengesellschaft zu billigen.
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Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2010 zu wählen.
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Beschlussfassung über die Änderung von § 4 der Satzung
(Aufhebung des genehmigten Kapitals)
§ 4 Abs. 2 und Abs.
3 der Satzung enthalten das Genehmigte Kapital I und das Genehmigte
Kapital II. Die zeitlich befristeten Ermächtigungen zur Ausnutzung
des Genehmigten Kapitals I und II sind abgelaufen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
‘§ 4 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 der Satzung werden ersatzlos gestrichen.
Der bisherige § 4 Abs. 4 der Satzung wird zu § 4 Abs. 2.’
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Beschlussfassung über die Änderung von § 13 der Satzung
(Hauptversammlung)
Durch das Gesetz zur Umsetzung der
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) sind die aktienrechtlichen Fristen
für die Anmeldung zur Hauptversammlung und für den Nachweis der Teilnahmeberechtigung
sowie die Regelungen zur Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten
geändert worden. Die Satzung der Gesellschaft soll an den neuen Stand
angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
§ 13 Abs. 2 bis Abs. 6 der Satzung werden geändert und wie folgt
neu gefasst:
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Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage
der Versammlung einzuberufen. Die Einberufungsfrist verlängert sich
um die Tage der Anmeldefrist nach Absatz 3.
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Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das
Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden
und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der
Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung
hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung
(Anmeldefrist) zugehen. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Einberufung
der Hauptversammlung eine auf bis zu drei Tage vor der Hauptversammlung
verkürzte Anmelde- und Nachweisfrist zu bestimmen. Gleiches gilt für
den Aufsichtsrat, falls die Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat
einberufen wird. Der Tag des Zugangs der Anmeldung ist jeweils nicht
mitzurechnen.
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Für den Nachweis der Berechtigung nach Absatz (3) reicht ein
in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen. Die Gesellschaft
ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen.
Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung
des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung
des Stimmrechts zurückweisen.
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Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen.
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Das Stimmrecht kann auch durch Bevollmächtigte ausgeübt werden.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Die Einzelheiten für die Erteilung
der Vollmachten, ihren Widerruf und ihren Nachweis gegenüber der Gesellschaft
werden in der Einberufung der Hauptversammlung bestimmt. § 135 Aktiengesetz
bleibt unberührt.
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital
der RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft
hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher
Gattung.
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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz
durch einen in Textform erstellten Nachweis ihres depotführenden Instituts
nachweisen.
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den 31. März 2010,
00:00 Uhr beziehen (Nachweisstichtag). Nachweis und Anmeldung müssen
der Gesellschaft spätestens am 14. April 2010 (24:00 Uhr) in deutscher
oder englischer Sprache unter folgender Adresse zugehen (Anmeldestelle):
RATIONAL AG
c/o Bayern
LB
dwpbank WASHO
Einsteinring 9
85609 Aschheim-Dornach
Fax: 089 / 588 00 – 5014
E-Mail: hauptversammlungen@dwpbank.de
|
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes
werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Teilnahme an der Hauptversammlung sowie Vollmachts- und Weisungsformulare
mit weiteren Erläuterungen übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.
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Bedeutung des Nachweisstichtags
Die Aktien
werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert;
Aktionäre können über ihre Aktien auch nach Anmeldung weiterhin frei
verfügen. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts gilt als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand
nach dem Nachweisstichtag haben für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts keine Auswirkung.
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Verfahren für die Stimmabgabe und Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen,
haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten,
z.B. das depotführende Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären,
eine andere Person ihrer Wahl oder die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. In allen Fällen der Bevollmächtigung
sind eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Bevollmächtigt
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126 b BGB). Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen
können Ausnahmen bestehen. Wir bitten die Aktionäre die Besonderheiten
bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der
Bevollmächtigung in Textform an die Gesellschaft unter einer der folgenden
Adressen übermitteln:
RATIONAL AG
c/o Computershare HV-Services
AG
Prannerstraße 8
80333 München
Fax: 089 / 30 90 37 –
46 75
oder per E-Mail an: rational-hv2010@computershare.de
|
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch
von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
in der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern sind besondere Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu erteilen.
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Die Aktionäre können dazu das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden,
das zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt wird. Zu Anträgen,
zu denen es keine mit dieser Einladung bekannt gemachten Vorschläge
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt, nehmen die Stimmrechtsvertreter
keine Weisungen entgegen.
Die Vollmacht und die Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sowie der Widerruf oder die Änderung von Weisungen
sind in Textform an die oben für die Übermittlung des Nachweises der
Bevollmächtigung genannten Anschriften zu senden und müssen der Gesellschaft
bis spätestens zum Ablauf des 19. April 2010 (24:00 Uhr) zugehen.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie
zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen
mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind
auch im Internet unter www.rational-online.de/investor-relations/hauptversammlung
einsehbar.
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Rechte der Aktionäre
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Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer
Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren
Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von 500.000 Euro des Grundkapitals erreichen, das entspricht
500.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der
Gesellschaft bis zum 21. März 2010 (24:00 Uhr) zugehen.
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Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126
Absatz 1 und 127 AktG
Anfragen, Gegenanträge mit Begründung
gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des
Abschlussprüfers, die nicht begründet werden, aber den Namen, den
ausgeübten Beruf und den Wohnort bzw. Sitz des Vorgeschlagenen enthalten
müssen, sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:
RATIONAL Aktiengesellschaft
– Vorstand
–
Iglinger Str. 62
D-86899 Landsberg
Telefax-Nr. 08191/327
272
oder per E-Mail an: c.weidner@rational-online.com
|
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden
nicht zugänglich gemacht. Die mindestens bis zum 6. April 2010 (24:00
Uhr) unter dieser Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse eingegangenen
ordnungsgemäßen Gegenanträge werden, vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und
Abs. 3 AktG, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter
‘www.rational-online.de/investor-relations/hauptversammlung/gegenantraege’
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
nach dem 6. April 2010 ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
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Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem
Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen
Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist.
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Veröffentlichungen auf der Internetseite
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
Unterlagen, die weiteren Angaben nach § 124 a AktG sowie weitere Erläuterungen
zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127,
§ 131 Abs. 1 Aktiengesetz können im Internet unter
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www.rational-online.de/investor-relations/hauptversammlung
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eingesehen und heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung
gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung
zur Einsichtnahme aus.
Landsberg am Lech, im März 2010
RATIONAL Aktiengesellschaft
Der Vorstand
11.03.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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