RATIONAL Aktiengesellschaft
Landsberg am Lech
WKN 701 080
ISIN DE0007010803
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am
Mittwoch, den 09. Mai 2018, um 10:00 Uhr,
in der Messe Augsburg (Schwabenhalle),
Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg,
stattfindenden 21. ordentlichen Hauptversammlung der RATIONAL Aktiengesellschaft ein.
TAGESORDNUNG
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TOP 1
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft
und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
(im Bereich ‘Unternehmen’ > ‘Investor Relations’ > ‘Hauptversammlung’) zugänglich. Sie liegen außerdem in den Geschäftsräumen
der RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg am Lech zur Einsicht der Aktionäre aus.
Der Aufsichtsrat der RATIONAL Aktiengesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173
AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt
daher kein Beschluss zu fassen.
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TOP 2
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn der RATIONAL Aktiengesellschaft
von Euro 297.403.809,33 wie folgt zu verwenden:
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a)
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Zahlung einer Dividende von Euro 11,00 je dividendenberechtigter Aktie (Euro 8,80 zuzüglich einer Sonderdividende in Höhe
von Euro 2,20 je dividendenberechtigter Aktie):
Euro 125.070.000,00
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b)
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Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung:
Euro 172.333.809,33
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Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 15. Mai 2018 ausgezahlt werden.
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TOP 3
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Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
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TOP 4
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Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
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TOP 5
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Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
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WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
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I.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der RATIONAL Aktiengesellschaft in 11.370.000 auf
den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es
bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.
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II.
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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei
der Gesellschaft rechtzeitig anmelden und ihren Aktienbesitz durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres
depotführenden Instituts nachweisen.
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den 18. April 2018 (00:00 Uhr) beziehen (Nachweisstichtag). Nachweis und Anmeldung
müssen der Gesellschaft spätestens am 02. Mai 2018 (24:00 Uhr) in deutscher oder englischer Sprache unter folgender Anschrift,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen (Anmeldestelle):
Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
c/o Bayern LB
dwpbank, DSHVG
Landsberger Str. 187
80687 München
Fax-Nummer
069 / 5099 – 1110
E-Mail-Adresse
hv-eintrittskarten@dwpbank.de
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III.
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Bedeutung des Nachweisstichtags
Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gilt als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts keine Auswirkung. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
nicht blockiert; Aktionäre können über ihre Aktien daher auch am oder nach dem Nachweisstichtag frei verfügen. Der Nachweisstichtag
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
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IV.
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Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von
Aktionären, eine andere Person ihrer Wahl oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen.
In allen Fällen der Bevollmächtigung sind auch eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes
zum Nachweisstichtag erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere
von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB). Zur Erteilung der Vollmacht bzw. zum Nachweis der Bevollmächtigung können die Aktionäre das Vollmachtsformular
verwenden, das ihnen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen können abweichende Regelungen bestehen. Wir bitten
die Aktionäre, die Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Aktionäre und / oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung in Textform an die Gesellschaft wie folgt
übermitteln:
Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax-Nummer
089 / 30 90 3 – 746 75
oder E-Mail-Adresse
Rational-hv2018@computershare.de
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V.
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Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
in der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch bei einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind
eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Den von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sind insbesondere Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten zu erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Aktionäre können
dazu das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, das zusammen mit der Eintrittskarte übermittelt wird. Zu Anträgen, zu
denen es keine mit dieser Einladung bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und / oder Aufsichtsrat gibt, nehmen die Stimmrechtsvertreter
keine Weisungen entgegen. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zu Fragen von Aktionären
oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen.
Die Vollmacht und die Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie der Widerruf oder die Änderung
von Weisungen sind in Textform an die in Abschnitt IV genannte Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu senden und müssen
der Gesellschaft bis spätestens zum 04. Mai 2018 (24:00 Uhr) zugehen.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
(im Bereich ‘Unternehmen’ > ‘Investor Relations’ > ‘Hauptversammlung’) einsehbar.
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VI.
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Rechte der Aktionäre
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1.
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Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro des
Grundkapitals erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller
haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass
sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Das Verlangen muss dem Vorstand bis zum 08. April 2018 (24:00 Uhr) schriftlich zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen ausschließlich
an folgende Anschrift zu richten:
RATIONAL Aktiengesellschaft
– Vorstand –
Iglinger Str. 62
D-86899 Landsberg
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2.
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Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Anfragen, Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers, die den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort bzw. Sitz
des Vorgeschlagenen enthalten müssen – Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden -, sind ausschließlich an die nachstehende
Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
Anschrift
RATIONAL Aktiengesellschaft
– Vorstand –
Iglinger Str. 62
D-86899 Landsberg
Fax-Nummer
08191 / 327 272
E-Mail-Adresse
c.weidner@rational-online.com
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Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. Die spätestens bis zum 24. April
2018 (24:00 Uhr) unter dieser Anschrift, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse eingegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden, vorbehaltlich der Regelungen in § 126 Abs. 2 und Abs. 3, § 127 S.1 und S. 3 AktG, einschließlich des Namens des Aktionärs
und ggf. der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
(im Bereich ‘Unternehmen’ > ‘Investor Relations’ > ‘Hauptversammlung’) zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
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3.
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Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
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VII.
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Veröffentlichungen auf der Internetseite, Auslegung in den Geschäftsräumen
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, die weiteren Angaben nach § 124 a AktG sowie
weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG können auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
(im Bereich ‘Unternehmen’ > ‘Investor Relations’ > ‘Hauptversammlung’) eingesehen und heruntergeladen werden. Sie liegen außerdem
in den Geschäftsräumen der RATIONAL Aktiengesellschaft in Landsberg am Lech zur Einsicht der Aktionäre aus. Sämtliche der
Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
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Landsberg am Lech, im März 2018
RATIONAL Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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