Ad-hoc | 22 December 2003 13:39
CNV Vermögensverwaltungs AG
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
——————————————————————————–
Die Hauptversammlung der CNV Vermögensverwaltungs AG, Stuttgart, vom 23.06.2003
hat die Gesellschaft ermächtigt, gem. §71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien der
Gesellschaft bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben, um sie einzuziehen. Der
Vorstand wurde zur Einziehung der aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien
ermächtigt, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines
weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung sollte nach dem
Verkauf des wesentlichen Teils des operativen Geschäftes an die Panini Verlags
GmbH Aktionären kurzfristig die Möglichkeit geben, aus der Gesellschaft
auszuscheiden. Aufgrund dieser Ermächtigung hat die Gesellschaft bis 31.10.2003
361.950 voll einbezahlte nennwertlose Stückaktien erworben, also im
Gesamtnennbetrag von 361.950. Der Erwerb erfolgte zu einem Kaufpreis von 5,80
je Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten), somit zu einem Gesamtkaufpreis von
2.099.310 (ohne Erwerbsnebenkosten). Der Vorstand hat die Einziehung dieser
361,950 nennwertlosen Stückaktien am 31.10.2003 beschlossen. Der Beschluss ist
am 19.12.2003 in das Handelsregister eingetragen worden. Das Grundkapital der
CNV Vermögensverwaltungs AG ist dadurch von 4.493.900,00 auf 4.131.950,00
herabgesetzt und die Zahl der nennwertlosen Stückaktien, in die das Grundkapital
der Gesellschaft eingeteilt ist, auf 4.131.950 nennwertlose Stückaktien durch
Einziehung von 361.950 nennwertlosen Stückaktien verringert. Aufgrund der
Einziehung und der Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister
hält die CNV Vermögensverwaltungs AG keine eigenen Aktien mehr.
Die vereinfachte Kapitalherabsetzung durch Einziehung der eigenen Aktien
erfolgte zu Lasten des Bilanzgewinns. In diesem Zusammenhang hat der
Mehrheitsaktionär Christian Neuber einen ertragswirksamen Forderungsverzicht auf
ein von ihm der Gesellschaft gewährtes Darlehen mit Besserungsabrede erklärt,
so dass zum 31.12.2003 ein ausgeglichenes Ergebnis besteht. Die Rückzahlung des
Darlehens einschließlich der Zinsen kann nur aus künftigen handelsrechtlichen
Jahresüberschüssen verlangt werden, im Falle der Liquidation, der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens oder der Beendigung der Gesellschaft aus sonstigem
Rechtsgrund kommt die Besserungsklausel nur zum Zuge, wenn alle anderen
Gläubiger der Gesellschaft befriedigt sind.
Stuttgart, den 22.12.2003
CNV Vermögensverwaltungs AG
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 22.12.2003
——————————————————————————–
WKN: 525040; ISIN: DE0005250401; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
221339 Dez 03