REALTECH Services GmbH

Walldorf

Gesellschafterbeschluss
der
REALTECH Services GmbH, Walldorf

Die Gesellschaft als Tochterunternehmen der REALTECH AG macht für das Geschäftsjahr 2010 von der Befreiung durch § 264 Abs. 3 HGB insoweit Gebrauch, als auf die Offenlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger gemäß § 325 HGB verzichtet wird. Die restlichen Vorschriften des § 264 ff. sollen weiterhin Anwendung finden.

 

Walldorf, den 29.09.2010

REALTECH AG

Nicola Glowinski, CEO

Dr. Rudolf Caspary, CTO