REALTECH Services GmbH
Walldorf
Gesellschafterbeschluss der REALTECH Services GmbH, Walldorf
Die Gesellschaft als Tochterunternehmen der REALTECH AG macht für das Geschäftsjahr 2010 von der Befreiung durch § 264 Abs. 3 HGB insoweit Gebrauch, als auf die Offenlegung
des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger gemäß § 325 HGB verzichtet
wird. Die restlichen Vorschriften des § 264 ff. sollen weiterhin Anwendung finden.
Walldorf, den 29.09.2010
REALTECH AG
Nicola Glowinski, CEO
Dr. Rudolf Caspary, CTO
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