REALTECH AG

Walldorf

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

1 Das Geschäftsjahr 2018

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Umsatzerlöse 15,6 Mio. EUR Vorjahr 19,6 Mio. EUR
EBITDA (0,6) Mio. EUR Vorjahr 2,3 Mio. EUR
Investitionen 0,21 Mio. EUR Vorjahr 0,09 Mio. EUR
Operativer Cashflow 0,2 Mio. EUR Vorjahr (3,7) Mio. EUR
Betriebsergebnis (0,8) Mio. EUR Vorjahr 1,9 Mio. EUR
Jahresergebnis (1,0) Mio. EUR Vorjahr 1,6 Mio. EUR
Ergebnis pro Aktie (0,14) EUR Vorjahr 0,27 EUR
Mitarbeiter 92 Vorjahr 144

2 Brief des Vorstands

"Seid neugierig! Gebt nie auf, das ist am wichtigsten! Gestaltet die Zukunft!"

Stephen Hawking [1942-2018]

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, verehrte Geschäftsfreunde,

liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

die REALTECH AG kann auf eine grundsätzlich positive Unternehmensentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 blicken. Viele wichtige Vorhaben konnten umgesetzt werden und somit können wir erstmals wieder im neuen Geschäftsjahr nahtlos auf eine solide und vielversprechende Grundlage aufsetzen.

Die schwierige strategische Neuausrichtung vom ehemaligen SAP-Beratungsunternehmen zum innovativen Softwareunternehmen ist erfolgt. Ab 2019 können wir uns nun nahezu zu 100 Prozent auf das neue Geschäftsmodell mit selbstentwickelten Softwarelösungen fokussieren.

Hier setzen wir einerseits auf schon bestehende Standardlösungen von REALTECH, z. B. für das SAP Change Management, und entwickeln diese eng am Kundenbedarf weiter, um auch neue Anforderungen in der Automatisierung, Flexibilisierung und Beschleunigung der SAP Change-Prozesse in zukünftigen S/4 Hana- oder auch hybriden bzw. Multicloud-Landschaften abbilden zu können.

Eine offizielle Zertifizierung der REALTECH-Lösung SmartChange für S/4 Hana ist zudem im Januar 2019 erfolgt. So können wir allen Kunden und Interessenten, die sich mit der Migration Ihrer SAP ERP-Systeme auf S/4 Hana befassen, auch weiterhin garantieren, die bereits über Jahre bewährten und eingespielten Prozesse im SAP Change Management künftig weiterhin mit der beliebten REALTECH-Software unterstützen und stark automatisiert sowie kosteneffizient erledigen zu können. Dies hilft Unternehmen, sowohl dem wachsenden Fachkräftemangel zu begegnen, da Software statt Menschen tägliche Routinetätigkeiten übernehmen, als auch den wachsenden Anforderungen an deutlich kürzere Entwicklungszyklen und schnellere bzw. kontinuierliche Deployments von Neuerungen und Anpassungen in die Produktion gerecht zu werden, ohne an Stabilität und Servicequalität der Produktionssysteme einbüßen zu müssen.

Zum anderen bieten wir im Bereich Agile Service Management unsere neue smaRT Service Cloud-Plattform am Markt an, die es Kunden erlaubt, ohne großen Einführungsaufwand mehr Transparenz und Effizienz in ihre IT-Systemlandschaft zu bringen. Aus einer Vielzahl von verschiedenen Datenlieferanten werden mehrwertbringende Informationen erzeugt und den Services bereitgestellt. Zusätzlich werden die Services unter anderem durch Einsatz von KI smarter und effizienter, was unseren Kunden erhebliche Kosten- und Zeitersparnisse bringt und sie zu Vorreitern in der Digitalisierung und Automatisierung macht. Das Besondere an unserer Plattform ist, dass wir wichtige Basisdienste aus über 25-jähriger Erfahrung im Bereich Autodiscovery, Inventarisierung und Monitoring kombinieren mit einer flexiblen und anpassbaren Service Cloud, deren Intelligenz von individuellen Add-ons kommt, die der Kunde ganz speziell für den eigenen Bedarf und Use Case selbst designen und entwickeln kann.

Denn wie ein Jack Ma, Gründer von Alibaba, zugeschriebenes Zitat besagt: "There are no experts for tomorrow, only for yesterday". Das heißt, nur der Kunde selbst weiß, wie sich sein eigenes Geschäftsmodell und die zukünftigen Anforderungen an seine Services sowohl unternehmensintern als auch zum eigenen Kunden hin verändern werden. Um jedoch jederzeit für den erforderlichen Bedarf gerüstet zu sein, benötigt er ein intelligent und flexibel anpassbares System, welches leicht aufzusetzen bzw. zu nutzen ist und jederzeit mit den Anforderungen wachsen und ausgebaut werden kann. Daher bieten wir zunehmend auch den flexiblen Bezug unserer Software in Pay-per-Use- und Cloud-Abo-Modellen an. Speziell auf unsere deutschen Kunden können wir von unserem Standort in Leimen aus sehr individuell eingehen und die Software nicht nur für den Kunden, sondern mit dem Kunden weiterentwickeln. Das ist mit großen amerikanischen oder chinesischen Herstellern wesentlich schwieriger, wenn nicht gänzlich unmöglich.

Unsere Kunden sind getrieben von Innovationen und der Neugier auf zukünftige digitale Möglichkeiten im Aufbau effizienter Services und neuer Geschäftsmodelle und von einer immer schnelllebigeren Entwicklung bei digitalen Technologien. Die Nutzung von Produkten muss immer mehr an die Benutzererfahrung, die man bei den digitalen Leadern, wie z. B. Amazon, Netflix oder Apple, gewohnt ist, angelehnt werden. Daher muss auch REALTECH als Softwarepartner diesen wachsenden Anforderungen im Markt durch die eigene Leistungsfähigkeit und die Leistungsfähigkeit unserer modernen Softwarelösungen entsprechen können, um somit einen Beitrag bei der Digitalisierung und Servicierung der Unternehmen leisten zu können.

Das Interesse im Markt für unsere Lösungen wächst kontinuierlich und auch das Feedback von Kunden und Interessenten ist sehr positiv. Individuelle Anpassbarkeit sowie die unkomplizierte Nutzung sind wesentlich wichtiger als mächtige und komplexe Software-Monolithen, die mehrere Monate dauernde oder gar mehrjährige Einführungsprojekte erfordern. Diesem Umstand tragen wir bei REALTECH mit unseren Lösungen und unserer experimentierfreudigen, neugierigen und agilen Unternehmenskultur Rechnung und sehen dies als eine unserer größten Unique Selling Propositions.

Wie bei jedem Neustart bedarf es jedoch einiger Zeit, um im Markt Fuß zu fassen bzw. sich durchzusetzen und zu wachsen. Obwohl 2019 für REALTECH das Jahr des 25-jährigen Bestehens darstellt, sehen wir es doch eher als Jahr Eins als innovatives, agiles und motiviertes Start-up-Softwareunternehmen. Wir können dabei auch nunmehr auf eine effiziente und schlanke Kostenstruktur und eine solide Kapitalausstattung setzen, die es uns erlauben sollte, die Unternehmensziele in den nächsten Jahren konsequent zu verfolgen. Das Unternehmensziel ist es, innovative Softwarelösungen für unsere und mit unseren Kunden zu entwickeln und dies in einer sehr kurzzyklischen, feedback-orientierten und experimentierfreudigen sowie täglich lernenden Weise zu organisieren. Konsequent stellen wir dabei neben dem Kunden und der Innovation auch die Kosten und die Liquidität in den Mittelpunkt der täglichen Entscheidungen und achten weiterhin auf effiziente und schlanke Kostenstrukturen sowie auf eine ausreichende Liquidität und Handlungsfähigkeit, um die Gewinnschwelle sobald wie möglich auch zu erreichen.

Darauf hatten sich auch im Geschäftsjahr 2018 schon eine Vielzahl von Aktivitäten konzentriert, um den Spagat zwischen Innovation und Erneuerung einerseits und zielführenden und effizienten Organisations- und Kostenstrukturen andererseits zu schaffen.

So haben wir, neben der Neuorganisation des Supports und der Weiterentwicklung der Software für bestehende und zukünftige Kunden, auch die Kostenbasis in Deutschland von ca. 11,7 Mio. EUR in 2017 auf ca. 9,3 Mio. EUR in 2018 um sage und schreibe 2,4 Mio. EUR reduziert. Ins Jahr 2019 starten wir mit einer Kostenbasis von ca. 8,5 Mio. EUR, also nochmals mit ca. 0,8 Mio. EUR niedrigeren Kosten. Mit der erreichten Kostenbasis können wir unsere unternehmerischen Ziele nachhaltig verfolgen.

Der Verkauf der an REALTECH Japan gehaltenen 54-prozentigen Beteiligung aufgrund der sehr schlechten wirtschaftlichen Entwicklung der japanischen Tochter im Jahr 2018 konnte trotz einer langwierigen und zähen Verhandlung noch vor Jahresende abgeschlossen und zufriedenstellend umgesetzt werden. Damit verbleibt international nur noch die neuseeländische Tochtergesellschaft als 100-Prozent-Tochter der REALTECH AG bestehen. Diese Tochter verfolgt als Geschäftsmodell weiterhin die Beratung im Umfeld der SAP. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung in 2018 nicht zufriedenstellend und die Margen rückläufig waren, sollten die getroffenen Maßnahmen in 2019 zu einer besseren Entwicklung der Margen führen. Ein Verkauf steht allerdings weiter auf der Agenda.

Die liquiden Mittel der zentralen deutschen AG konnten wir von ca. 5,3 Mio. EUR Ende 2017 auf ca. 6,5 Mio. EUR Ende 2018 verbessern, im Wesentlichen allerdings bedingt durch Einmaleffekte. Sie stellen auf Basis der aktuellen Umsatzerwartungen und Kostenrate eine ausreichend gesicherte Basis dar, um die weiteren Unternehmensziele konsequent weiterverfolgen und die operative Gewinnschwelle anpeilen zu können. Nach den derzeitigen Erwartungen sollte allerdings im Jahr 2019 ein weiterer Liquiditätsbedarf von mehr als einer Million EUR notwendig sein. Somit stehen wir Ende 2019 voraussichtlich in etwa auf dem Stand von Ende 2017, haben aber ca. zwei Jahre gewonnen, in denen wir die Software- und Unternehmensentwicklung weiter vorantreiben konnten.

Wie schon erwähnt, müssen wir konsequent wie ein Start-up agieren, welches noch nicht profitabel wirtschaftet und sich am Markt erst noch behaupten muss. Daher sind wir trotz der wichtigen Aufbauarbeit und notwendigen Investitionen sehr darauf bedacht, die Liquidität zu schonen und einen langen Atem zu haben. Dies ist uns derzeit wesentlich wichtiger, als allein Umsatz und EBIT zu betrachten. Der Weg zum Erfolg ist für jeden neuen und auch disruptiven Geschäftsansatz ganz klar ein Dauerlauf und kein Sprint und erfordert sehr viel Beharrlichkeit und Geduld sowie auch Klarheit und Konsequenz im täglichen Handeln.

Ob nun unsere Softwarelösungen die erforderliche Marktakzeptanz in 2019 nachhaltig erreichen werden und ab wann die REALTECH AG auch die Gewinnschwelle nachhaltig erreichen kann, ist aus heutiger Sicht sehr schwer zu prognostizieren. Ohne größeren Lizenzdeal liegt die Lücke zwischen dem durchschnittlichen Monatsumsatz und den monatlichen Kosten noch bei mindestens 100.000 EUR jeden Monat. Diese Lücke gilt es weiter konsequent und so schnell wie irgend möglich zu schließen.

Da sich aber auch die Erlösmodelle von einer klassischen Lizenz-/Wartungsstruktur in zukünftig flexiblere Cloud-Abo-Modelle und Pay-per-Use-Modelle weiterentwickeln, sind etliche Varianten im Spiel, die es uns sehr schwer machen, eine sinnvolle Prognose aufzustellen. Wir gehen heute davon aus, dass wir erst ab 2021 eine belastbare Prognose der Schlüsselgrößen sowie einen konkreten Ausblick zu den weiteren Wachstumsaussichten machen können. Jedoch ist heute schon deutlich erkennbar, dass wir uns konsequent und in allen Unternehmensbereichen in die richtige Richtung entwickeln. Die Perspektiven sind aus heutiger Sicht sehr vielversprechend und das Interesse für unsere Lösungen nimmt sichtbar zu. Das Gleiche gilt für die Kreativität, die große Einsatzbereitschaft und die hohe Motivation unserer Mitarbeiter.

Daher werden wir auch 2019 unbeirrt weiter daran arbeiten, die REALTECH AG als innovativen Softwareanbieter im deutschen Markt zu etablieren und einen Beitrag zur Digitalisierung der Unternehmen in Deutschland zu leisten. Im nachfolgenden Finanzbericht können Sie nun die Ergebnisse sowie weitere Erläuterungen zum Geschäftsjahr 2018 lesen.

 

Für den Vorstand

Ihr

Daniele Di Croce, Vorstandsvorsitzender und CEO REALTECH AG

3 Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der folgende Bericht informiert gemäß § 171 Abs. 2 AktG über die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 und das Ergebnis der Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss 2018.

Schwerpunkte unserer Sitzungen und Beratungen mit dem Vorstand waren die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells von REALTECH, eine sorgfältige und detaillierte Planung des Geschäftsjahres 2019 sowie der Folgejahre. Der Aufsichtsrat befasste sich intensiv mit den von Vorstand und Geschäftsführung konzipierten Plänen für die Weiterentwicklung der Markt- und Produktausrichtung von REALTECH sowie Maßnahmen zu deren Umsetzung. Ziel der Aktivitäten des Aufsichtsrats war es, die strategischen Weichenstellungen gemeinsam mit Vorstand und Geschäftsführung zu diskutieren und festzulegen, um die Gesellschaft erfolgreich in die Zukunft zu führen.

Alle Aufgaben sorgfältig wahrgenommen

Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2018 die ihm nach Gesetz, Satzung und seiner Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben sorgfältig wahrgenommen. In den Sitzungen wurden die anstehenden Sachthemen diskutiert und Beschlüsse über zustimmungspflichtige Geschäfte gefasst. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens kontinuierlich beraten und die Geschäftsführung überwacht. Wir konnten uns dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Die Risikosituation und das Risikomanagement waren stets Bestandteil der Beratungen. Abweichungen vom geplanten Geschäftsverlauf erläuterte der Vorstand in regelmäßigen Berichten. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung (Follow-up-Berichterstattung).

Zu den Sitzungen erhielt der Aufsichtsrat regelmäßig schriftliche Berichte durch den Vorstand. Nach sorgfältiger Prüfung und Beratung fasste der Aufsichtsrat zu den entscheidungsrelevanten Themen, soweit erforderlich, Beschlüsse. Über die Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat berichtet auch der Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" innerhalb des Konzernlageberichts.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2018 fanden vier ordentliche Sitzungen statt, je zwei in jedem Halbjahr. Aufgrund des erwarteten negativen Jahresergebnisses standen die Themen Liquiditätssicherung, Umsatzgenerierung und Kosten in jeder Sitzung im Mittelpunkt der Beratungen.

Der Aufsichtsrat hat sich dabei intensiv mit der Budgetplanung, Budgeterreichung und Budget-Abweichungsanalyse beschäftigt.

Wie bereits im Vorjahr beschlossen und im Jahresfinanzbericht 2017 erwähnt, beschäftigte sich der Aufsichtsrat in seiner ersten Sitzung im Berichtsjahr, am 15. Februar 2018, erneut und ausschließlich mit dem Businessplan 2018. Dabei wurden in einer umfangreichen und detaillierten Präsentation sämtliche Umsatzquellen dargestellt, analysiert und bewertet. In der daran anschließenden vertiefenden Diskussion wurden verschiedene Schwerpunkte herausgearbeitet, die einer weiteren Vertiefung und genaueren Betrachtung unterzogen werden sollten. Die Diskussion drehte sich sowohl um das Bestandsgeschäft als auch um angestrebte neue Aktivitäten und Kundensegmente. Dabei spielte auch eine Rolle, welche Aktivitäten und Maßnahmen erfolgversprechend sein könnten, um trotz der langen Vertriebszyklen zu kontinuierlichem Neugeschäft kommen zu können. Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat waren sich einig, dass nach wie vor eine strenge Kostenkontrolle und Kostenreduzierung - mit Augenmaß - erforderlich sind. Da das Potenzial zur weiteren Kostenreduktion ohne wesentliche Reduzierung der Aktivitäten des Unternehmens weitgehend ausgereizt ist, betonten alle Teilnehmer, dass die weitere wirtschaftliche Gesundung im Wesentlichen nur noch über einen Umsatzanstieg erfolgen kann.

In der Sitzung am 22. März 2018 beschäftigte sich der Aufsichtsrat zunächst ausführlich mit der Jahresabschlussprüfung 2017 von der AG und dem Konzern. Die vorgelegten Unterlagen wurden eingehend erörtert und mit dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS TREUHAND KURPFALZ GmbH, Mannheim, besprochen. Nachdem alle Fragen des Aufsichtsrats von dem Abschlussprüfer äußerst zufriedenstellend beantwortet worden waren, billigte der Aufsichtsrat den Konzernabschluss zum 31.12.2017 nach IFRS und stellte den Jahresabschluss der AG zum 31.12.2017 nach HGB fest.

Unter TOP 3 erörterte der Aufsichtsrat die Tagesordnung für die Hauptversammlung am 17. Mai 2018 und - nachdem es keine Einwände gab - verabschiedete diese.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt drehte sich u. a. um die noch vorhandenen Auslandstöchter. Der Aufsichtsrat stimmte dem Vorschlag des Vorstands zu, dass prinzipiell angestrebt werden soll, die Tochtergesellschaften aufzugeben und Verkaufsgespräche zu beginnen. Die angestrebten Verkäufe sollten sich zunächst und schwerpunktmäßig auf Japan beziehen.

Unter "Verschiedenes" wurden die Bonuszahlungen für Vorstand und Geschäftsführung beschlossen. Anschließend wurde entschieden, dass REALTECH von Walldorf nach Leimen in neue Büroräume umziehen wird.

In der dritten Sitzung des Aufsichtsrats am 25. Oktober 2018 trat der Aufsichtsrat erstmals in der neuen Zusammensetzung mit Herrn Winfried Rothermel, Herrn Matthias Blatz sowie Herrn Dr. Martin Bürmann zusammen. In der Sitzung wurde Herr Dr. Martin Bürmann zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herr Winfried Rothermel zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

In der dritten Sitzung stellte der Vorstand die Strategie und die laufenden Projekte des Unternehmens detailliert vor. Auch wurde der Aufsichtsrat über die finanzielle Situation und den Stand der Bemühungen zum Verkauf der Tochtergesellschaften in Japan und Neuseeland informiert. Der Aufsichtsrat erteilte seine Zustimmung zum Verkauf der japanischen Tochtergesellschaft.

Die vierte und letzte Sitzung im Geschäftsjahr fand am 13. Dezember 2018 statt. Der Schwerpunkt der Sitzung war die mittelfristige Planung für die Jahre 2019 bis 2021 und die Analyse der Bereiche, in denen das Potenzial für eine Erweiterung des Geschäfts gegeben ist. Das Budget für 2019 wurde erörtert. Der Aufsichtsrat befasste sich insbesondere mit der Cashflow-Entwicklung in 2018 und den Folgejahren. Der Stand der Bemühungen zum Verkauf der Tochtergesellschaft in Neuseeland wurde erörtert.

Die Beschlüsse des Aufsichtsrats wurden regelmäßig in den Sitzungen gefasst - mit Ausnahme von per Umlaufverfahren gefasster Beschlüsse. An der Sitzung vom 22. März 2018 nahm zeitweise ein Wirtschaftsprüfer der in der Hauptversammlung 2017 gewählten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teil. Aufgrund des aus nur drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrats wurde von der Bildung von Ausschüssen abgesehen. Bei den Sitzungen des Gremiums waren stets alle Aufsichtsratsmitglieder anwesend oder entschuldigt. An allen Sitzungen, mit Ausnahme derjenigen, die sich mit Personalthemen des Vorstands befassten, nahmen auch die Mitglieder des Vorstands teil.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat beschäftigt sich regelmäßig mit den Corporate-Governance-Regelungen im Unternehmen. Ausführliche den Aufsichtsrat betreffende Informationen finden sich im entsprechenden Kapitel des Finanzberichts. Im abgelaufenen Jahr haben Aufsichtsrat und Vorstand die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 bzw., seit deren Geltung, in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit den dort genannten Abweichungen erörtert und am 6. Dezember 2018 die gemeinsame Entsprechenserklärung 2018 verabschiedet. Diese entspricht weiterhin dem Kodex, mit den in 2017 erörterten drei Ausnahmen. Die vollständige Erklärung ist auf der Internetseite von REALTECH unter der Rubrik Corporate Governance sowie im Finanzbericht 2018 nachzulesen.

Jahres- und Konzernabschluss 20178

Der Jahresabschluss 2018 der REALTECH AG sowie der zusammengefasste Konzernlagebericht für die REALTECH AG und den Konzern sind unter Einbeziehung der Buchführung von der in der Hauptversammlung am 17. Mai 2018 zum Abschlussprüfer gewählten und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS TREUHAND KURPFALZ GmbH, Mannheim, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Gleiches gilt für den Konzernabschluss 2018 nach IFRS sowie den zusammengefassten Konzernlagebericht.

Sämtliche Abschlussunterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer haben dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegen und wurden im Beisein der Prüfer erörtert. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer angeschlossen und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind.

Der Aufsichtsrat hat am 21. März 2019 den Konzernabschluss 2018 und den zusammengefassten Konzernlagebericht 2018 gebilligt, den Jahresabschluss 2018 der REALTECH AG festgestellt sowie dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zugestimmt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Geschäftsführern der neuseeländischen und ehemaligen japanischen Tochtergesellschaft sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr hohes Engagement und ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2018. Zudem danken wir unseren Kunden und Partnern für ihr Vertrauen.

 

Leimen, 21. März 2019

Für den Aufsichtsrat

Dr. Martin Bürmann, Aufsichtsratsvorsitzender REALTECH AG

4 Aktie

Aktienmärkte 2018: Annus horribilis

Das ironisch gemeinte Wortspiel aus dem Jahre 1992 von Königin Elisabeth II mag auf den ersten Blick in der Bewertung des Aktienjahres 2018 etwas drastisch sein, aber wenn man sich die relevanten Themen vor Augen führt, muss man ebenfalls konstatieren, dass sämtliche Faktoren, die für Unsicherheit an den Märkten sorgten, weiterhin relevant und mitnichten gelöst sind. Natürlich fällt es leicht, die Wurzel allen Übels im Oval Office des Weißen Hauses zu verorten, denn der Handelskonflikt der USA mit China und Europa ist einer der Hauptfaktoren, die gleich zu Beginn des Jahres im Februar und März für neue Verlaufstiefs an den Aktienmärkten sorgten. Die daraufhin einsetzende Erholung an den Märkten bis in den August und September hinein verlief aber nicht gleichmäßig für alle Indizes. Die bereits in 2017 zu beobachtende unterdurchschnittliche Entwicklung europäischer Indizes gegenüber ihren amerikanischen Pendants setzte sich fort. Die Gründe hierfür lieferte Europa dabei selber: Italiens Schuldenlast und der Streit um den Haushalt mit der EU ist als ein Faktor zu nennen, der BREXIT oder vielmehr die verbleibende Ungewissheit über das Ergebnis, die zurückgefahrenen Anleihekäufe der EZB und später der Gelbwestenstreit in Frankreich seien hier genannt, gepaart mit einigen deutlichen und heftigen Gewinnwarnungen von Unternehmensseite jeder Couleur, die wiederum Rezessionsängste schürten. Zu letzterem sei noch folgende Beobachtung hinzuzufügen: Selbst wenn ein Unternehmen die Erwartungen des Marktes traf, dabei jedoch nicht den Ausblick erhöhte, wurden auch diese Firmen an der Börse rigoros abgestraft - ein Phänomen, das sektorübergreifend auf der ganzen Breite des Marktes zu sehen war. Alle oben angeführten Themen traten übrigens nicht singulär auf, sondern waren latent immer spürbar und wechselten sich mit schöner Regelmäßigkeit und Heftigkeit mit ständig neuen negativen Nachrichten ab. Eine weitere Auffälligkeit in 2018 war die relativ bessere Entwicklung der Tech-Indizes gegenüber ihren klassischen Geschwistern, wenngleich Skeptiker hier zu Recht auf die spürbar höhere Volatilität der Tech-Werte hinweisen werden. In der Endabrechnung bleibt festzuhalten: Der DAX schloss bei 10.559 Punkten mit einem Minus von 18 Prozent, der MDAX verabschiedete sich ebenfalls mit einem Minus von 18 Prozent bei 21.588 Punkten, minus 20 Prozent standen im SDAX bei 9.509 Punkten zu Buche. Besser, aber auch negativ, endete das Jahr für den TecDax bei 2.450 Punkten, einem Minus von drei Prozent.

Kursentwicklung und Marktkapitalisierung

Die REALTECH-Aktie ging mit einem Jahresschlusskurs von 1,275 EUR am 29.12.2017 aus dem Handel. Sie startete mit einem Kurs von 1,22 EUR am 2.1.2018 in das neue Jahr und lief dann im Januar auf ihr Jahreshoch von 1,79 EUR. Anschließend ging es bis auf die Marke von 1,23 EUR im April nach unten. Es folgte eine lange Seitwärtsbewegung bei der die Aktie in einer Range von 1,24 EUR bis 1,36 EUR handelte; dies ging bis Anfang Oktober 2017. Danach ging es mit einer Seitwärtsbewegung um die Marke von 1,10 EUR weiter. Zum Jahresende ging die Aktie mit 1,09 EUR aus dem Handel.

Aktionärsstruktur und Handelsvolumen

Das Handelsvolumen der REALTECH-Aktie stieg in 2018 auf einen durchschnittlichen Tagesumsatz von 6.071 Stück in 2018, gegenüber 4.763 Stück im Jahr 2017.

Mit 41,63 Prozent wurde im Jahr 2018 der Großteil der REALTECH-Aktien über die elektronische Handelsplattform Xetra gehandelt. Es folgten Tradegate mit 22,45 Prozent sowie der Frankfurter Handelsplatz mit 7,51 Prozent.

Hauptversammlung 2018

Zu der neunzehnten ordentlichen Hauptversammlung der REALTECH AG am 17. Mai 2018 in Wiesloch kamen ca. 30 Teilnehmer, um sich über die Entwicklung des Unternehmens und den Stand der Neuausrichtung zu informieren. Vom Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 5.385.862 EUR waren 2.733.632,00 EUR anwesend, was 50,75 Prozent entsprach (Vorjahr: 53,63 Prozent). Die Aktionäre entlasteten Vorstand und Aufsichtsrat und wählten die MOORE STEPHENS TREUHAND KURPFALZ GmbH, Mannheim, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018. Sämtliche Beschlüsse wurden bei wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen im Sinne der Verwaltung gefasst.

5 Zusammengefasster Konzernlagebericht

5.1 Geschäfts- und Rahmenbedingungen

5.1.1 Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit

Rechtliche Konzernstruktur

Die REALTECH AG ist die Holding des REALTECH-Konzerns. Dessen wirtschaftliche Entwicklung wird maßgeblich durch die Tochtergesellschaften im In- und Ausland bestimmt. In den Konzernabschluss sind neben der REALTECH AG als Muttergesellschaft alle Beteiligungsgesellschaften einbezogen, bei denen die REALTECH AG die Mehrheit der Stimmrechte hält.

Zum 29. August 2018 wurden, wie bereits im Halbjahres-Bericht erwähnt, die deutschen Tochtergesellschaften auf die REALTECH AG verschmolzen. Ausführliche Informationen dazu sind in der im Bundesanzeiger publizierten Hinweisbekanntmachung vom 19. Juli 2018 einzusehen sowie im aktuellen Handelsregisterauszug abrufbar.

Mit der Verschmelzung verfolgt das Unternehmen weiterhin das Ziel, die Konzern-Struktur und somit alle anfallenden Geschäftsprozesse weiter zu vereinfachen sowie langfristig für eine kontinuierliche Effizienz- und Kostenoptimierung zu sorgen.

Darüber hinaus stärkt eine schlanke, einheitliche Gesellschaftsform, welcher alle Mitarbeiter auch strukturell angehören, noch stärker das themen- und bereichsübergreifende, agile Zusammenarbeiten.

Geschäftssegmente und Organisationsstruktur

Seit Anfang 2018 organisieren wir uns in allen operativen Businesseinheiten in agilen, miteinander vernetzten Teams, die in erster Linie an konkreten Kundenlösungen arbeiten. Dies ermöglicht uns, durchgängig noch flexibler und schneller auf die individuellen, durch die Digitalisierung getriebenen Kundenbedürfnisse zu reagieren.

Die Berichterstattung der REALTECH besteht ab 2018 somit aus der neu formierten "Operating Business Unit" (OBU), welche die ehemaligen Bereiche "Digital Business" (DBU) und "Solution Business" (SBU) zusammenfasst. Die Serviceeinheiten sowie Holdingfunktionen der REALTECH AG sind innerhalb der OBU angesiedelt. Das Segment "Sonstige" beinhaltet Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Nutzung des Bürogebäudes in Walldorf und dessen Verkauf sowie mit der Entkonsolidierung der Tochtergesellschaften.

Die Segmentberichterstattung wurde an diese Neuformierung entsprechend angepasst. Detaillierte Informationen über die in 2018 vorgenommene Strukturanpassung sind im Abschnitt 6.5 Konzernanhang zum Konzernjahresabschluss im Bereich Segmentinformationen (Ziffer 17) zu finden.

5.1.2 Unternehmenssteuerung

Die Geschäftseinheiten innerhalb der REALTECH-Holding arbeiten eng und abgestimmt zusammen. Dabei stehen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zukunftsorientierung im Vordergrund.

Das unternehmensinterne Steuerungssystem des REALTECH-Konzerns besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:

regelmäßige Abstimmungen zwischen Vorstand und Geschäftsführung,

monatlich rollierende Ergebnis- und Liquiditätsplanung,

Monatsberichte der Geschäftssegmente,

Monatsberichte der Tochtergesellschaften,

Risiko- und Chancenmanagement,

regelmäßige Berichterstattung an den Aufsichtsrat.

Die Steuerung des REALTECH-Konzerns erfolgt über regelmäßige, strategische Erörterungen auf Vorstandsebene sowie mit den Leitern der Geschäftssegmente - unter enger Einbindung des Aufsichtsrats. Die entsprechenden Ergebnisse werden dann sowohl in Form der Jahres- und Mittelfristplanung als auch über Zielvereinbarungen systematisch und zeitnah umgesetzt. Vorstand und Leiter der Geschäftssegmente informieren sich monatlich gegenseitig über die Entwicklung wesentlicher Kenngrößen sowie operativer Frühindikatoren der Unternehmensgruppe und ihrer Geschäftsbereiche. Dabei stehen die strategische Ausrichtung und die Bewertung der Marktchancen sowie die Kommentierungen der Entwicklungen bzw. Zielabweichungen bei Umsatz, Kosten, Ergebnis, Personal, Investitionen und weiteren Kennzahlen im Vordergrund.

Eine Vielzahl von operativen Frühindikatoren, wie zum Beispiel die Einschätzung des Marktpotenzials, bildet darüber hinaus die Grundlage für die geschäftspolitischen Entscheidungen, um Chancen zu nutzen und mögliche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Zusätzlich informieren monatlich rollierende Hochrechnungen über die Entwicklung der Ergebnisgrößen des laufenden Jahres. Ziel ist es, die Veränderungen der wichtigsten Erlös- und Kostengrößen der Ergebnisrechnung sowohl gegenüber der Schätzung des Vormonats als auch gegenüber dem Plan zu analysieren und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen einzuleiten.

Auch die Entwicklung der Liquidität wird mittels einer hochgerechneten Kapitalflussrechnung monatlich aufgezeigt. Zudem beschäftigen sich Gremien regelmäßig mit den Themen Personal, Compliance, Informationstechnologie und Marketing.

Die permanente Einbindung aller Unternehmensbereiche in das Risikomanagement und das interne Steuerungssystem gewährleistet kurze Reaktionszeiten auf Veränderungen in allen Bereichen und auf allen Entscheidungsebenen des REALTECH-Konzerns. Bei wesentlichen ergebnisrelevanten Veränderungen innerhalb eines Beobachtungsfelds erfolgen unverzüglich entsprechende Meldungen an Vorstand und Geschäftsführung.

5.1.3 Mitarbeiter

Personalentwicklung im Jahr 2018

Zum 31. Dezember 2018 beschäftigte der REALTECH-Konzern 92 Mitarbeiter weltweit, 52 weniger als Ende 2017 (144). Hiervon arbeiten 71 Prozent (Vorjahr: 65 Prozent) der Belegschaft im Inland und 29 Prozent (Vorjahr: 35 Prozent) an dem REALTECH-Standort in Neuseeland. Die große Diskrepanz in der numerischen Darstellung im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus der Verschmelzung der deutschen Gesellschaften auf die REALTECH AG.

Seit vielen Jahren werden junge Leute in Zusammenarbeit mit der Dualen Hochschule Karlsruhe zum Wirtschaftsinformatiker (Schwerpunkte: Softwareengineering sowie Vertrieb und Consulting) ausgebildet. Im Berichtsjahr haben vier duale Studenten ihr Studium erfolgreich abgeschlossen. Weiterhin ausgebildet werden 3 duale Studenten und 2 Auszubildende.

Mitarbeiterbindung vorantreiben und Talente fördern

Im Jahr 2018 hat REALTECH weiter daran gearbeitet, interne Abläufe zu optimieren, um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. Dazu zählte auch, das Fachwissen der Mitarbeiter zu sichern und zu erweitern sowie vermehrt Kompetenzen in den Bereichen Führung, Kommunikation und Projektarbeit auf- und auszubauen. Zugleich strebt REALTECH an, das positive Image als Arbeitgeber zu pflegen und zu stärken.

5.1.4 Forschung und Entwicklung

Ausrichtung 2018

Künstliche Intelligenz (KI) ist die vielleicht folgenschwerste technologische Entwicklung unserer Zeit.

Die durch KI-Anwendungen bevorstehenden Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft sind fundamental und unumkehrbar. Ob autonome Fahrzeuge, Chatbots im Call-Center oder innovative Diagnostik beim Arzt: Künstliche Intelligenz prägt immer mehr Bereiche unseres Lebens; für Unternehmen wird Künstliche Intelligenz zu einem der wichtigsten Wachstumstreiber.

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Akzeptanz und Verbreitung von KI ist - wie bei allen neuen Technologien und grundlegenden Entwicklungen - das Thema Vertrauen. Entscheidend für den Durchbruch von KI wird es deshalb sein, für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Entwicklung und Implementierung der Anwendungen zu sorgen. Deren diesbezügliche Anforderungen haben wir daher bei unseren Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung in 2018 weiter in den Mittelpunkt gerückt.

Für die REALTECH AG liegt die Zukunft der KI im Bereich IT und Enterprise Service Management in deren Einsatz zur automatisierten Steuerung über smaRT Services.

Nutzer werden dank KI in der Lage sein, ihre eigenen Fragen und Probleme schneller und effektiver zu beantworten und zu lösen. Künstliche Intelligenz kann ihnen dabei helfen, benötigte Informationen zu finden und auch komplexe Problemlösungen eigenständig anzuwenden - und zwar, ohne dass sie den Grund für ein auftretendes Problem exakt kennen müssen. Gute Beispiele sind die schnelle Recherche von Informationen und Best Practices in einer Wissensdatenbank. Außerdem profitieren sie von einer automatischen Weiterleitung eines Support-Anrufs oder -Chats an die richtige Person.

Daher werden wir die Innovationsgeschwindigkeit im Bereich Forschung und Entwicklung auf hohem Niveau halten und neue Lösungen flexibel und schnell dem Markt zur Verfügung stellen, um unseren Kunden eine serviceorientierte Organisation zu ermöglichen. Daran arbeiten wir täglich - sowohl im Bereich Forschung und Entwicklung als auch im Schulterschluss mit unseren Kunden. Oberstes Ziel von REALTECH war und ist es, erstklassige Software und zukunftsweisende Produkte zu entwickeln.

Strategische Entwicklungen 2019

Im Jahr 2019 wird REALTECH sein Produkt- und Serviceangebot eng am Bedarf der Kunden ausbauen und mit den Kunden synergetisch weiterdenken. Dabei wird die Ausrichtung auf die Themen Künstliche Intelligenz, Service Management aus der Cloud sowie Change Management für SAP gelegt.

Schon heute ist REALTECH mit seiner smaRT Service Cloud-Plattform in der Lage, Informationen aus allen Geräten zu liefern; diese Informationen (smaRT Data) sind die Grundlage für unsere smaRT Services. Durch die Ausweitung dieser Möglichkeit auf Maschinen und Geräte sowie durch die Integration neuer Technologien - zum Teil in Zusammenarbeit mit Partnern - ergeben sich zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten der REALTECH-Software in Handel, Fertigung und anderen Branchen.

Zudem investiert REALTECH Entwicklungsarbeit in das Thema Cloud, um Kunden die Nutzung ausgewählter Produkte in der Cloud zu ermöglichen. Für den nachhaltig profitablen Aufbau eines attraktiven Cloud-Angebots, das sich an weitere relevante Marktsegmente richtet, prüft REALTECH die Potenziale und Geschäftschancen neuer Kooperationen, die alle beteiligten Unternehmen stärken.

Ebenfalls bestehen bleibt die technische Zusammenarbeit von REALTECH mit starken Partnern in Kundenprojekten, was für neue Impulse bei der Entwicklung der Standard-Software sorgen wird. Um DevOps für SAP den Boden zu bereiten, sind agile Führungsstrategien erforderlich. Auch in diesem Bereich arbeitet REALTECH mit kompetenten Partnern mit langjährigen Erfahrungen zusammen.

5.2 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

5.2.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2018 um 1,5 Prozent gewachsen

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2018 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 1,5 Prozent höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit das neunte Jahr in Folge gewachsen, das Wachstum hat aber an Schwung verloren. In den beiden vorangegangenen Jahren war das preisbereinigte BIP jeweils um 2,2 Prozent gestiegen. Eine längerfristige Betrachtung zeigt, dass das deutsche Wirtschaftswachstum im Jahr 2018 über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von +1,2 Prozent liegt.

Wachstumsimpulse kamen im Jahr 2018 von Konsum und Investitionen

Positive Wachstumsimpulse kamen 2018 vor allem aus dem Inland: Sowohl die privaten Konsumausgaben (+1,0 Prozent) als auch die staatlichen Konsumausgaben (+1,1 Prozent) waren höher als im Vorjahr. Die Zuwächse fielen jedoch deutlich niedriger aus als in den letzten drei Jahren.

Die preisbereinigten Bruttoinvestitionen legten insgesamt im Vorjahresvergleich um 4,8 Prozent zu. In Ausrüstungen wurde 4,5 Prozent mehr investiert als im Vorjahr. Die Bauinvestitionen stiegen um 3,0 Prozent; vor allem in den öffentlichen Tiefbau wurde deutlich mehr investiert als ein Jahr zuvor. Die sonstigen Anlagen, zu denen unter anderem die Ausgaben für Forschung und Entwicklung gehören, lagen um 0,4 Prozent über dem Vorjahresniveau. Darüber hinaus haben sich im Jahr 2018 die Vorratsbestände in der Wirtschaft erhöht, was ebenfalls zum Wachstum beigetragen hat.

Die deutschen Ausfuhren stiegen im Jahresdurchschnitt 2018 weiter, aber nicht mehr so stark wie in den Vorjahren: Die preisbereinigten Exporte von Waren und Dienstleistungen waren um 2,4 Prozent höher als 2017. Die Importe nahmen im selben Zeitraum mit +3,4 Prozent stärker zu. Somit bremste der Außenbeitrag das deutsche BIP-Wachstum rein rechnerisch leicht (-0,2 Prozentpunkte).

Bruttowertschöpfung in nahezu allen Wirtschaftsbereichen gestiegen

Auf der Entstehungsseite des Bruttoinlandsprodukts konnten nahezu alle Wirtschaftsbereiche positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2018 beitragen. Erstmals seit fünf Jahren lag dabei die konjunkturelle Dynamik im Produzierenden Gewerbe unter der im Dienstleistungsbereich. Insgesamt stieg die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozent.

Überdurchschnittlich stark war der Zuwachs im Bereich Information und Kommunikation mit +3,7 Prozent und im Baugewerbe mit +3,6 Prozent. Im Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe stieg die preisbereinigte Bruttowertschöpfung mit +2,1 Prozent ebenfalls überdurchschnittlich. Dagegen legte 2018 das Produzierende Gewerbe (ohne Baugewerbe), das gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, mit +1,0 Prozent unterdurchschnittlich zu.

Erneuer Höchststand bei der Zahl der Erwerbstätigen

Die Wirtschaftsleistung in Deutschland wurde im Jahresdurchschnitt 2018 von 44,8 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Nach ersten Berechnungen waren das rund 562.000 Personen mehr als ein Jahr zuvor. Dieser Anstieg von 1,3 Prozent resultiert hauptsächlich aus einer Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Wie schon in den Vorjahren glichen eine höhere Erwerbsbeteiligung sowie die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland altersbedingte, demografische Effekte aus.

REALTECH im Geschäftsjahr 2018

Das Jahr 2018 stellte für REALTECH erneut eine Zäsur dar. Es wurde vom Management erkannt, dass die Produktpalette gestrafft und der Marktangang modifiziert werden musste. Diese Erkenntnisse wurden konsequent und zügig sowohl in der Unternehmensstruktur als auch in unserem Marktangang umgesetzt. Die damit einhergehenden Umsatzeinbußen im organischen Geschäft konnten dank konsequenter Fokussierung und durch weitere Kostenreduktionen mehr als kompensiert werden. Hinzu kam ein sehr positiver einzelner Geschäftsabschluss, mit deutlich positiven Umsatz- und Kosteneffekten (Volumen von mehr als 1,0 Mio. EUR). Dieser Abschluss ist allerdings so nicht wiederholbar. Insgesamt jedoch ist es damit gelungen, dass das Ergebnis der REALTECH in Deutschland 2018 deutlich besser als erwartet war. Deutlich schlechtere als prognostizierte bzw. negative Ergebnisse der ausländischen Tochtergesellschaften haben dann aber auf Konzernebene zu einem erneuten deutlichen Verlust geführt, der allerdings geringer ausgefallen ist als ursprünglich erwartet. Das Jahresergebnis ist aber auch durch den Verkauf unseres Anteils an der japanischen Tochtergesellschaft verzerrt, der zum Ende des Berichtsjahres vollzogen werden konnte.

Auch im Vorjahr gab es Sondereffekte. Diese kamen aus dem Verkauf der US-Tochter im Oktober 2017 und dem Verkauf des zweiten Bauteils der Büro-Immobilie in Walldorf, was im Jahr 2017 sogar zu einem positiven Konzernergebnis geführt hatte.

Von Bedeutung war es auch, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr die deutschen GmbHs auf die REALTECH AG verschmolzen worden sind. Dies hat unsere Fokussierung verstärkt und sinnlose Strukturen eliminiert. Gleichzeitig konnten damit auch wichtige Vereinfachungen vorgenommen werden sowie eine weitere Kostenoptimierung. Nach diesen Bereinigungen besteht der REALTECH-Konzern nur noch aus der deutschen AG und der Tochtergesellschaft in Neuseeland.

Positiv stimmen die erfreulichen Reaktionen unserer Kunden und Geschäftspartner auf unsere modifizierte und weiterentwickelte Software-Suite, die wir im letzten Jahr erhalten haben und bis heute verzeichnen können. Dies sowie die Tatsache, dass wir auch substanziell neue Kunden gewinnen konnten, stimmt uns positiv für die Zukunft und bestätigt, dass der eingeschlagene Weg richtig ist.

Allerdings erfordert ein solider Geschäftsaufbau viel Zeit und Geld, was wir aber auch bereit sind zu investieren. Daneben ist es für REALTECH auch von großer Bedeutung, wie die Leistung im Unternehmen und gegenüber dem Kunden erbracht wird. Hier konnten wir bereits große Effekte erzielen: durch eine Neuzusammensetzung von Teams, modifizierte und gestraffte Abläufe und eine deutlich verbesserte Zusammenarbeit im Unternehmen.

Das Konzernergebnis (EBIT) lag 2018 bei minus 0,8 Mio. EUR, nachdem es im Vorjahr noch plus 1,9 Mio. EUR erreicht hatte. In beiden Jahren waren, wie oben bereits erwähnt, Sondereffekte zu verzeichnen.

Die liquiden Mittel zum 31.12.2018 betrugen im Konzern 6,8 Mio. EUR nach 7,5 Mio. EUR im Vorjahr. Sie stellen aus heutiger Sicht eine gesicherte Basis dar, um die operativen Ziele für die Jahre 2019 und 2020 erreichen, den eingeschlagenen Weg weiter gehen und einen soliden Geschäftsaufbau und -ausbau aus eigener Kraft finanzieren zu können.

5.2.2 Ertragslage

Geschäftsentwicklung des Konzerns

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In TEUR 2018 2017
Umsatzerlöse 15.597 19.562
Bruttoergebnis vom Umsatz 7.722 10.040
Vertriebs- und Marketingkosten (3.497) (4.040)
Verwaltungskosten (3.581) (5.320
davon Restrukturierungskosten - -
Forschungs- und Entwicklungskosten (1.543) (2.136)
Sonstige betriebliche Aufwendungen (320) (666)
Sonstige betriebliche Erträge 387 3.981
Betriebsergebnis (831) 1.860
Finanzergebnis 12 (113)
Ergebnis vor Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen (820) 1.746
Ertragsteueraufwand (144) (118)
Jahresergebnis (964) 1.628

Das Betriebsergebnis (EBIT) für das Geschäftsjahr 2018 liegt bereinigt um den Sondereffekt aus dem Verkauf der japanischen Tochtergesellschaft zum 30.11.2018, über den ursprünglichen Erwartungen. Wir waren zum Anfang der Berichtsperiode sowie zum Halbjahr noch von einem, um Sondereinflüsse bereinigten, negativen operativen Betriebsergebnis von ca. 1,0 bis 1,5 Mio. EUR im Konzern ausgegangen, konnten im Berichtsjahr dann jedoch auf Konzernebene einen deutlich geringeren, um Sondereffekte bereinigten, operativen Verlust von rund 540 TEUR erzielen.

Die Umsatzerlöse des REALTECH-Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 15.597 TEUR und lagen damit um 20 Prozent unter denen des Vorjahres (19.562 TEUR).

Die Umsatzkosten setzten sich in erster Linie aus Personalaufwendungen für Berater sowie für Aufwendungen aus zugekauften Beratungs- und Schulungsdienstleistungen externer Anbieter zusammen. Daneben enthalten die Umsatzkosten Aufwendungen für Fremdprodukte, die wir in unsere Software integrieren (Handelswaren). Die Umsatzkosten nahmen im Berichtsjahr um 17 Prozent von 9.521 TEUR auf 7.875 TEUR ab. Bezogen auf den Umsatz erhöht sich der Wert von 49 Prozent auf 50 Prozent.

Das Bruttoergebnis vom Umsatz sank absolut um 23 Prozent von 10.040 TEUR auf 7.722 TEUR. Die erzielte Bruttomarge verringerte sich dabei um ca. 1,8 Prozentpunkte von 51,3 Prozent (2017) auf 49,5 Prozent (2018).

Die Vertriebs- und Marketingkosten bestehen hauptsächlich aus Personalaufwendungen für den Direktvertrieb, Chief Executive Officer (CEO) und Chief Operating Officer (COO) sowie aus vertriebsbegleitenden Aufwendungen für Marketingaktivitäten. Diese Aufwendungen sanken um 543 TEUR auf 3.497 TEUR (Vorjahr: 4.040 TEUR) und entsprachen 22 Prozent des Umsatzes. Die Kosten für den Vorstand wurden im Vorjahr unter den Verwaltungskosten ausgewiesen.

Die Verwaltungskosten umfassen in erster Linie Personalaufwendungen zur Unterstützung unserer Finanz- und Verwaltungsfunktionen, für den Chief Financial Officer (CFO) sowie Aufwendungen für unsere interne Infrastruktur. Sie sanken um 33 Prozent von 5.320 TEUR auf 3.581 TEUR. Der prozentuale Anteil am Gesamtumsatz fiel damit von 27 Prozent auf 23 Prozent. Im Vorjahr beinhaltete diese Position die Geschäftsführer und den Vorstand (CEO); diese Kosten sind im Berichtsjahr unter den Vertriebs- und Marketingkosten ausgewiesen. Die konsequente und fortführende Kostenreduktion in verschiedenen Bereichen ist weiter erkennbar. Eine Kostenumgliederung ist bis auf die Umgliederung der Vorstände nicht erfolgt.

Unsere Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten vorwiegend Personalaufwendungen für unsere F&E-Mitarbeiter und Kosten für unabhängige Dienstleister, die wir zur Unterstützung unserer F&E-Aktivitäten beauftragt haben, sowie Aufwendungen für im Rahmen unserer F&E-Aktivitäten genutzte Hard- und Software. Im Berichtsjahr investierte REALTECH 1.543 TEUR in F&E. Dies entspricht einem Rückgang von 28 Prozent im Vergleich zum Vorjahreswert von 2.136 TEUR. Bezogen auf den Umsatz sank der Anteil dieser Aufwendungen von 11 Prozent auf 10 Prozent.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nahmen um 52 Prozent von 666 TEUR auf 320 TEUR ab. Sie umfassten im Wesentlichen die Aufwendungen aus der Entkonsolidierung von REALTECH Japan sowie Währungsverluste.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten u. a. die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 162 TEUR (Vorjahr: 198 TEUR). Sie fielen im Berichtsjahr um 90 Prozent von 3.981 TEUR auf 387 TEUR. Im Vorjahr sind Sondereffekte aus der Entkonsolidierung USA (1.148 TEUR), dem Verkauf des Gebäudes (1.945 TEUR) sowie aus der Vermietung des verkauften Gebäudes (474 TEUR) enthalten.

Neben weiteren kleineren Effekten führten die oben beschriebenen Sachverhalte zu einem Betriebsergebnis (EBIT) im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von minus 831 TEUR nach plus 1.860 TEUR im Vorjahr. Das EBITDA fiel von plus 2.264 TEUR auf minus 617 TEUR. Bereinigt man das EBIT um Sondereffekte, so ist das EBIT von minus 1.233 TEUR auf minus 540 TEUR gestiegen.

Das Finanzergebnis belief sich auf plus 12 TEUR nach minus 113 TEUR im Vorjahr. Es setzt sich zusammen aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen. Die Zinserträge in Höhe von 14 TEUR (Vorjahr: 75 TEUR) resultierten vorwiegend aus Ausleihungen und sonstigen finanziellen Forderungen (Barmittel und Bankguthaben). Im Vorjahr konnten hier 58 TEUR vom Finanzamt vereinnahmt werden. Die Zinsaufwendungen in Höhe von 2 TEUR (Vorjahr: 188 TEUR) umfassten vorwiegend solche aus finanziellen Verbindlichkeiten. Bedingt durch die Mezzanine-Finanzierung und den Zinsaufwand aus der Gebäudefinanzierung lag der Wert im Vorjahr deutlich über dem Berichtsjahr.

Der Ertragsteueraufwand in Höhe von 144 TEUR (Vorjahr 118 TEUR) setzte sich aus dem tatsächlichen Steueraufwand in Höhe von 44 TEUR (Vorjahr: 209 TEUR) und dem latenten Steueraufwand in Höhe von 100 TEUR (Vorjahr: Steuerertrag 91 TEUR) zusammen.

Das Jahresergebnis fiel von plus 1.628 TEUR auf minus 964 TEUR und beinhaltet u. a. den negativen Effekt aus der Entkonsolidierung der japanischen Tochtergesellschaft.

Das auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallende Jahresergebnis fiel von plus 1.462 TEUR auf minus 751 TEUR. Das auf nicht-beherrschende Gesellschafter entfallende Jahresergebnis fiel von plus 166 TEUR auf minus 213 TEUR. Begründet ist dies in den Verlusten der japanischen Tochtergesellschaft.

Basierend auf der Anzahl von 5.385.652 Aktien, errechnet sich für die Gesellschafter des Mutterunternehmens ein Ergebnis je Aktie von minus 0,14 EUR (Vorjahr: plus 0,27 EUR bei unveränderter Aktienanzahl).

Geschäftsentwicklung der Regionen

Wir gliedern unsere Geschäftstätigkeit nach den zwei Regionen Deutschland und Asia-Pacific, wobei im Vorjahr noch die USA enthalten war. Die Region Asia-Pacific umfasst die Länder Japan und Neuseeland. Die Umsatzaufteilung erfolgt nach dem Geschäftssitz der REALTECH-Gesellschaften. Weitere Informationen zur Geschäftstätigkeit in den einzelnen Regionen enthält Tz. 17 Segmentinformationen des Anhangs zu unserem Konzernabschluss. Die Regionen verzeichneten im Geschäftsjahr 2018 die folgenden Umsatzentwicklungen: Die in Deutschland erzielten Erlöse sanken um 5 Prozent auf 8.512 TEUR (Vorjahr: 8.974 TEUR). Damit wurden 55 Prozent (Vorjahr: 46 Prozent) des Konzernumsatzes im Inland erwirtschaftet. Die im Ausland erzielten Erlöse fielen um 33 Prozent auf 7.085 TEUR (Vorjahr: 10.588 TEUR), wobei im Vorjahr noch die USA bis zum Verkauf enthalten war (1.724 TEUR). Der Anteil am Gesamtumsatz belief sich entsprechend auf 45 Prozent (Vorjahr: 54 Prozent).

Die Ertragsentwicklung in den einzelnen Regionen verlief wie folgt: In Deutschland stieg das Bruttoergebnis vom Umsatz um 30 TEUR von 5.887 TEUR auf 5.917 TEUR. Gleichzeitig stieg die Bruttomarge von 66 Prozent auf 70 Prozent. Die Vertriebs- und Marketingkosten sanken um 27 Prozent von 2.687 TEUR auf 1.973 TEUR. Die Forschungs- und Entwicklungskosten sind um 21 Prozent gesunken von 1.965 TEUR auf 1.543 TEUR. Die Verwaltungskosten sanken um 20 Prozent von 4.017 TEUR auf 3.206 TEUR. Insgesamt lag der Beitrag des deutschen REALTECH-Unternehmens zum Konzern-EBIT bei minus 391 TEUR (Vorjahr: minus 484 TEUR).

Das Betriebsergebnis der Region Asia-Pacific konnte das EBIT aus dem Jahr 2017 von plus 868 TEUR nicht halten und verzeichnete einen Rückgang auf minus 157 TEUR. Die Region Neuseeland kam auf plus 141 EUR (Vorjahr: plus 276 TEUR) und Japan kam auf ein EBIT von minus 298 TEUR (Vorjahr: plus 592 TEUR). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Konsolidierungseffekte, wie u. a. die Entkonsolidierung REALTECH Japan, keiner Region zugeordnet wurden.

Unter Berücksichtigung konsolidierungsbedingter Effekte ergibt sich insgesamt ein Konzernergebnis in Höhe von minus 831 TEUR.

5.2.3 Vermögens- und Finanzlage

Konzernbilanzstruktur

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Aktiva
Summe kurzfristiger Vermögenswerte 8.663 11.584
Summe langfristiger Vermögenswerte 4.736 6.121
Summe Vermögenswerte 13.399 17.705
PASSIVA
Summe kurzfristiger Schulden 2.152 4.709
Summe langfristiger Schulden 27 169
Summe Schulden 2.179 4.878
Summe Eigenkapital 11.220 12.827
Summe Schulden und Eigenkapital 13.399 17.705

Die Summe der Vermögenswerte sank im Stichtagsvergleich um 24 Prozent von 17.705 TEUR auf 13.399 TEUR. Für diese Entwicklung waren insbesondere die Verminderung des Forderungsbestandes sowie die gesunkenen sonstigen finanziellen Vermögenswerte verantwortlich. Die Eigenkapitalquote stieg von 72,4 Prozent auf 83,7 Prozent. Die Eigenkapitalausstattung bildet unvermindert eine gesicherte Basis, um zukünftige Ertrags- und Wachstumsziele zu realisieren. Der REALTECH-Konzern verfügte zum Bilanzstichtag über Barmittel und Bankguthaben sowie über Wertpapiere in Höhe von zusammen 6.790 TEUR (Vorjahr: 7.451 TEUR). Der Rückgang resultiert u. a. aus der Entkonsolidierung REALTECH Japan und dem damit einhergehenden Abgang in Höhe von 463 TEUR sowie einer vorhergehenden Dividendenausschüttung von 258 TEUR an Dritte, die an der Gesellschaft in Japan beteiligt waren.

Investition und Finanzierung

Die Konzernkapitalflussrechnung stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:

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In TEUR 2018 2017
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 226 (3.712)
Cashflow aus Investitionstätigkeit (676) 8.840
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (258) (4.062)
Wechselkursänderungen 48 (192)
Nettoveränderung der Barmittel und Bankguthaben (661) 874
Barmittel und Bankguthaben zu Beginn des Geschäftsjahres 7.451 6.577
Reklassifizierung liquider Mittel IFRS 5 - -
Barmittel und Bankguthaben am Ende des Geschäftsjahres 6.790 7.451

Im Berichtsjahr erwirtschaftete der REALTECH-Konzern einen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Höhe von plus 226 TEUR (Vorjahr: minus 3.712 TEUR). Der Effekt war insbesondere bedingt durch den Abbau an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Erhöhung der finanziellen Verbindlichkeiten.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit weist einen Mittelabfluss in Höhe von 676 TEUR (Vorjahr: Mittelzufluss 8.840 TEUR) auf. Der Verkauf der japanischen Tochtergesellschaft für 764 TEUR war gleichzeitig mit einem Abgang an liquiden Mitteln in Höhe von 1.227 TEUR verbunden; per Saldo führte dies zu einem Mittelabfluss von 463 TEUR. Die Höhe des Mittelabflusses wurde des Weiteren bedingt durch Investitionen im Anlagevermögen. Im vorherigen Geschäftsjahr resultierte der Mittelzufluss aus den Einzahlungen aus dem Verkauf des zweiten Bauteils der Büro-Immobilie in Walldorf.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag im Berichtsjahr bei minus 258 TEUR (Vorjahr: Mittelabfluss 4.061 TEUR) und resultiert aus der gezahlten Dividende an Minderheitengesellschafter. Der Mittelabfluss aus dem Vorjahr resultierte u. a. aus der Rückzahlung des Finanzierungsleasings der Walldorfer Büro-Immobilie in Höhe von 3.559 TEUR.

Hauptziel des Finanzmanagements ist es, die Liquidität der Gesellschaft sicherzustellen.

5.2.4 REALTECH AG (Kurfassung nach HGB)

Die REALTECH AG hat Ihren Handelsregistersitz in 69190 Walldorf und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 351488 registriert. Der Firmensitz der Gesellschaft ist, mit Wirkung ab dem 1. Juli 2018, in der Paul-Ehrlich-Straße 1, 69181 Leimen, angesiedelt.

Die REALTECH Deutschland GmbH wurde im laufenden Geschäftsjahr auf die REALTECH Verwaltungs-GmbH verschmolzen. Die REALTECH Verwaltungs-GmbH wurde auf die REALTECH AG verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte mit Wirkung zum 1. Januar 2018. Bei der Verschmelzung wurde die Buchwertmethode angewendet. Hieraus resultierte ein Verschmelzungsverlust in Höhe von 18.999 TEUR, der unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit nach § 265 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB wäre der Verschmelzungsverlust im Vorjahr ebenfalls bei 18.999 TEUR gelegen.

Der Jahresabschluss der REALTECH AG wird im Gegensatz zum Konzernabschluss, der im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) steht, nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt. Daraus resultieren Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Diese betreffen im Wesentlichen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Geschäftswert.

Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung der REALTECH AG

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Umsatzerlöse 8.629 -
Materialaufwand (58) -
Sonstige betriebliche Erträge 583 143
Personalaufwand (6.138) (639)
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (82) (7)
Sonstige betriebliche Aufwendungen (22.009) (566)
Beteiligungsergebnis 486 2.141
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6 66
Abschreibungen auf Finanzanlagen - -
Zinsen und ähnliche Aufwendungen - -
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (2) 279
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (18.586) 1.417
Sonstige Steuern (4) -
Jahresergebnis (18.590) 1.417
Verlustvortrag (318) (1.735)
Bilanzverlust (18.908) (318)

Ertragslage der REALTECH AG

In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 583 TEUR (Vorjahr: 143 TEUR) sind periodenfremde Erträge in Höhe von 246 TEUR (Vorjahr: 128 TEUR) enthalten. Diese betreffen die Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 84 TEUR (Vorjahr: 100 TEUR) und die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 162 TEUR (Vorjahr: 28 TEUR).

Im Geschäftsjahr ergab sich ein Ertrag aus dem Beteiligungsabgang der Tochtergesellschaft in Japan von 250 TEUR.

In den Personalaufwendungen sind die mitarbeiterbezogenen Aufwendungen in Höhe von 6.138 TEUR (Vorjahr: 639 TEUR) enthalten. Die Veränderung zum Vorjahr resultiert aus der Verschmelzung der deutschen Gesellschaften. Eine detaillierte Darstellung der Gesamtbezüge des Vorstands erfolgt im Rahmen des Vergütungsberichts.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich von 566 TEUR auf 22.009 TEUR. Hierbei ergibt sich im Berichtsjahr eine Belastung durch die Verschmelzung der deutschen Gesellschaften in Höhe von 18.999 TEUR.

Erträge aus Beteiligungen ergaben sich in Höhe von 486 TEUR (Vorjahr: 323 TEUR), diese betrafen verbundene Unternehmen.

Das Beteiligungsergebnis wurde von 2.141 TEUR auf 486 TEUR gesenkt. Im Vorjahr resultierte der Betrag aus der Ergebnisabführung der deutschen Tochtergesellschaften. Basierend auf der Verschmelzung im Geschäftsjahr sind sämtliche Aufwendungen den jeweiligen GuV-Positionen zugeordnet und nicht mehr im Beteiligungsergebnis ausgewiesen.

Es sind wie im Vorjahr, keine Abschreibungen auf Finanzanlagen angefallen.

Die REALTECH-Holding erwirtschafte im Geschäftsjahr 2018 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 18.590 TEUR (Vorjahr: Jahresgewinn 1.417 TEUR).

Bilanzstruktur der REALTECH AG, Aktiva

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 4 7
Sachanlagen 30 -
Finanzanlagen 585 20.372
Umlaufvermögen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 681 -
Forderungen gegen verbundene Unternehmen - 3.618
Sonstige Vermögensgegenstände 939 37
Zahlungsmittel 6.539 5.343
Rechnungsabgrenzungsposten 59 6
Aktiva 8.839 29.382

Bilanzstruktur der REALTECH AG, Passiva

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 5.386 5.386
Kapitalrücklage 20.334 20.334
Jahresfehlbetrag (18.908) (318)
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 991 235
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 276 67
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen - 3.552
Sonstige Verbindlichkeiten 175 127
Rechnungsabgrenzungsposten 585 -
Passiva 8.839 29.382

Vermögens- und Finanzlage der REALTECH AG

Die Finanzanlagen beliefen sich auf 585 TEUR (Vorjahr: 20.372 TEUR). Sie umfassen in voller Höhe die Anteile an dem verbundenen Unternehmen in Neuseeland. Die Veränderung in diesem Geschäftsjahr resultiert aus der Verschmelzung der deutschen Tochtergesellschaften sowie aus der Entkonsolidierung Japan.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sanken von 3.618 TEUR auf 0 TEUR, die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von 3.552 TEUR auf 0 TEUR. Die Vorjahreswerte resultierten aus der Konzernfinanzierung und sind mit der Verschmelzung nicht mehr existent.

Aufgrund der positiven Entwicklung des operativen Cashflows erhöhten sich die Zahlungsmittel von 5.343 TEUR auf 6.539 TEUR.

Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen; dadurch verändert sich die Kapitalrücklage gegenüber dem Vorjahr nicht. Die Eigenkapitalquote sank im Stichtagsvergleich von 86,5 Prozent auf 77,1 Prozent.

Die Bilanzsumme reduzierte sich um 70 Prozent auf 8.839 TEUR.

Die REALTECH AG beschäftigte im Durchschnitt 76 Mitarbeiter.

Die Kapitalflussrechnung der REALTECH AG stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (60) 520
Cashflow aus Investitionstätigkeit 744 495
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 492 (150)
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 1.176 865
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 5.343 4.478
Zugang im Rahmen der Verschmelzung 20 0
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 6.539 5.343

Risikobericht der REALTECH AG

Die Geschäftsentwicklung der REALTECH AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die Geschäftsentwicklung des REALTECH-Konzerns. An den Risiken des Tochterunternehmens partizipiert die REALTECH AG aufgrund ihrer Beteiligung. Die Risiken werden im Risikobericht dargestellt.

Infolge der Verflechtungen der REALTECH AG mit den Konzerngesellschaften sei zudem auf die Aussagen im Abschnitt Prognosebericht verwiesen, die im Wesentlichen auch die Erwartungen für die Muttergesellschaft widerspiegeln.

5.2.5 Ergebnisverwendung

Für das Geschäftsjahr 2018 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 18.590 TEUR; unter Einbeziehung des Verlustvortrags von 318 TEUR errechnet sich ein Bilanzverlust von 18.908 TEUR.

Der Bilanzverlust 2018 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

5.3 Risikobericht

Die REALTECH AG ist aufgrund ihrer breit gefächerten Geschäftstätigkeit verschiedenen Risiken ausgesetzt. Die AG definiert Risiken im weitesten Sinne als die Gefahr, ihre finanziellen, operativen oder strategischen Ziele nicht wie geplant zu erreichen. Um den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern, ist es daher unerlässlich, die Risiken effektiv zu identifizieren, zu analysieren und durch geeignete Steuerungsmaßnahmen zu beseitigen oder zu begrenzen.

REALTECH verfügt über ein umfassendes Risikomanagementsystem. Hiermit ist die Gesellschaft in der Lage, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu analysieren und kann entsprechende Korrekturmaßnahmen einleiten. Überwacht werden unter anderem die Erfassung, Kontrolle und Steuerung der internen Unternehmensprozesse und Geschäftsrisiken sowie diverse Management- und Kontrollsysteme. Zudem können die Fachabteilungen die Umsetzung der festgelegten Korrekturmaßnahmen überwachen und dem Management sowie dem Vorstand regelmäßig Bericht erstatten.

Risikobewertung

Im Rahmen der Risikobewertung betrachtet REALTECH die Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die Schadenshöhe der Risiken. Dabei setzt die Gesellschaft sowohl quantitative als auch qualitative Methoden ein. Diese erlauben eine Vergleichbarkeit der Risikobewertungen über verschiedene Geschäftsbereiche hinweg. Entsprechend dem Ergebnis aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe gibt das Unternehmen eine prozentuale Einschätzung des jeweiligen Risikos ab.

In anderen Bereichen, die einer quantitativen Beurteilung schwerer zugänglich sind, führt REALTECH qualitative Risikobewertungen durch. Hierbei schätzt das Unternehmen die Einzelrisiken auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit hinein. Mögliche Auswirkungen eines Risikos werden über einen Zeithorizont von drei Jahren geschätzt, sodass sich eine Risiko-Priorisierung ermitteln lässt. Eine Steuerung von Risiken durch den Abschluss von Versicherungen erfolgt nur dann, wenn der Konzern dies im Hinblick auf den wirtschaftlichen Nutzen als sinnvoll erachtet.

Risiken erfasst

Im Rahmen einer Risikoberichterstattung konsolidieren und aggregieren die Fachabteilungen die Informationen zum Risikomanagement und erstatten dem Vorstand darüber Bericht. Risiken mit einem erwarteten Verlust von mehr als 2 Mio. EUR klassifiziert REALTECH als bestandsgefährdend.

Das Unternehmen überprüft die Risikomanagementrichtlinie und passt sie bei Bedarf an. Die durch das Risikomanagementsystem ermittelten signifikanten Unternehmensrisiken sind im Folgenden aufgeführt. Die Aufstellung erfolgt gemäß der Struktur des internen Berichtsystems für das Risikomanagement.

Ökonomische Risiken

Im Geschäftsjahr 2018 zeigten die gesamtwirtschaftlichen Zahlen weltweit ein eher gemischtes Bild. Während in den USA die Wirtschaft kräftig expandierte, befeuert durch Steuersenkungen und fiskalische Impulse, zeigten unter anderem China und Deutschland deutliche Schwächezeichen. Mit 6,6 Prozent (Vorjahr: 6,8 Prozent) wuchs die chinesische Wirtschaft so schwach wie seit 1990 nicht mehr. Im letzten Quartal 2018 waren es gar nur noch 6,4 Prozent. Das Wachstum für das ganze Jahr 2018 lag zwar noch über der amtlichen Zielvorgabe von 6,5 Prozent, dennoch ist dieser Wert für ein Land wie China ein besorgniserregend niedriger Wert - und die Tendenz geht weiter nach unten. Sogar die amtliche Zielvorgabe für 2019 liegt nur noch bei einer Spanne von 6,0 bis 6,5 Prozent. Außerdem erwartet die chinesische Planungsbehörde inzwischen sogar negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Der Grund für diese eher schwache Entwicklung ist - neben diversen hausgemachten Problemen - der Handelsstreit mit den USA, der zu deutlichen Umsatzrückgängen und einer erheblichen Verunsicherung der Akteure geführt hat und führt.

Für Deutschland, mit seiner enormen Exportabhängigkeit, sind das schlechte Nachrichten. Nach den vorliegenden vorläufigen Zahlen schrammte unser Land im Jahr 2018 nur knapp an einer "technischen" Rezession vorbei. Davon sprechen Ökonomen, wenn das Wirtschaftswachstum in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen negativ ist. Dies war im dritten Quartal 2018 der Fall und im vierten Quartal des letzten Jahres hat nicht viel dazu gefehlt. Während der Arbeitsmarkt noch immer sehr angespannt ist und dies auch noch so bleiben wird, sieht es in anderen Segmenten ganz anders aus. Ausgehend von sich verschlechternden Zukunftserwartungen, hat die sich eintrübende Stimmung auch bereits Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit und die Investitionserwartungen. Dies sind keine guten Vorzeichen für die unmittelbare Zukunft.

Allerdings hängen die schwarzen Wolken nicht nur über den großen Exportnationen, für die ein gut funktionierender und offener Welthandel sowie Prosperität in den wichtigsten Importländern von größter Bedeutung sind. Christine Lagarde, die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), hatte auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos eine Botschaft, die dort den wenigsten gefallen haben dürfte: "Das Risiko eines stärkeren Rückgangs des weltweiten Wachstums ist gestiegen", warnte sie (Handelsblatt, 22.1.19).

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet dann auch folgerichtig in seiner neuesten Prognose mit weiteren weltweiten Wachstumseinbußen. In seinem World Economic Outlook prognostiziert er für 2019 nur noch ein globales Wachstum von 3,5 Prozent, für Deutschland liegt die Vorhersage gar nur noch bei 1,3 Prozent. Dies ist der größte Rückschlag aller entwickelten Volkswirtschaften.

Zwar sehen Forschungsinstitute, wie das ifo Institut in München, derzeit keine Rezessionsgefahr für Deutschland. Aber die Lage bleibt sehr angespannt. Weltweit gibt es so viele Krisenherde wie schon lange nicht mehr. Das drückt auf die Stimmung. Zunächst werden die Unternehmen vorsichtiger, dann folgen die privaten Haushalte mit einer rückläufigen Konsumneigung. Neben den weltweiten Sorgen über möglicherweise ausufernde Handelskonflikte mit dem Aufbau neuer Zollschranken, einer rückläufigen Globalisierung mit einer Gefahr für etablierte Lieferketten und der internationalen Arbeitsteilung und politischen Spannungen, um nur einige zu nennen, schwächeln nun auch noch die Finanzmärkte. Und das alles geschieht in einer Zeit, in der die großen Zentralbanken - ausgenommen lediglich die Federal Reserve Bank (Fed) in den USA - kaum mehr Steuerungsmöglichkeiten haben, einer abschwächenden Wirtschaft entgegen zu wirken.

Besonders gefährlich könnte für die "schwachen" Länder in der Eurozone ein Wiederanziehen des Zinsniveaus werden. In den USA ist dies bereits geschehen, sowohl am Geldmarkt als auch am Kapitalmarkt. Die unverändert hohe (und teilweise sogar steigende) Schuldenlast in einer Vielzahl von Ländern wird bei einem höheren Zinsniveau in den Staatshaushalten zu einer äußersten Anspannung führen. Einzelne Rating-Agenturen haben sich bereits skeptisch geäußert, ob die jeweils aktuelle Einstufung gehalten werden kann. Dies betrifft namentlich auch in jüngster Zeit die USA (Ratingagentur Fitch).

In dieser Zeit leistet Europa sich den Luxus, Probleme zu verdrängen, nötige Reformen zu unterlassen (Staatsschulden, Bankenrisiken) und an Einigkeit einzubüßen (Risiko eines ungeordneten Brexit, Populismus, Spaltungstendenzen). Hinzu kommt das Wiedererstarken von Autokratien, in denen demokratische Werte, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit leiden beziehungsweise ausgehöhlt werden.

Als wäre das nicht schon genug, nehmen auch andere globale Risiken, wie Klimawandel und Datenkriminalität, zu. Aber der globale Wille, dies zu bekämpfen, zeigt eher rückläufige Tendenz. Dagegen nimmt die Spaltung zu, sowohl in vielen Ländern als auch zwischen den Staaten, Kontinenten und langjährigen Partnern.

Das World Economic Forum (WEF) in Davos warnt in seinem neuesten Risikobericht vor den Belastungen für viele Menschen, die unter zunehmenden Zukunftssorgen litten. "Für viele Menschen ist dies eine zunehmend ängstliche, unglückliche und einsame Welt" (FAZ vom 16.1.2019). Besondere Sorgen bereiten die Angst vor wirtschaftlichen Auseinandersetzungen zwischen den Staaten und das Risiko politischer Konfrontationen. Der Präsident des WEF, Brende, warnt: "In vielen Ländern ist die Polarisierung auf dem Vormarsch. In manchen Fällen fasern die sozialen Verträge aus, die die Gesellschaften zusammenhalten" (FAZ vom 16.1.2019).

Gleichzeitig erleben wir eine Phase beispielloser technischer Umwälzungen, die auch die kommenden Generationen prägen werden. Hier sind insbesondere die Biotechnologie zu nennen sowie Fortschritte auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz. Beides wird unsere Art und Weise zu leben und zu arbeiten in Zukunft massiv verändern.

Die Vielzahl an neuen Möglichkeiten und Technologien, deren Entwicklung und Entstehung wir gerade beobachten, bietet uns aber auch eine Fülle neuer Möglichkeiten und Chancen. Diese weitsichtig zu nutzen ist nicht nur Aufgabe der Politik, sondern diese Aufgabe betrifft jeden von uns. Wir alle sind daher aufgerufen, die sich bietenden Chancen zu ergreifen und die aktuell enormen Herausforderungen unerschrocken und kreativ zu lösen.

REALTECH vermarktet seine Produkte und Dienstleistungen gegenwärtig weltweit in mehreren Ländern. Die Geschäftstätigkeit in diesen Ländern ist mit den für internationale Aktivitäten üblichen Risiken verbunden. Dazu zählen insbesondere, wie bereits oben genannt, die allgemeine wirtschaftliche oder politische Situation der einzelnen Länder, das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Steuersysteme sowie gesetzliche Hürden wie Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, Rechtsvorschriften zur Nutzung des Internets oder Richtlinien über die Entwicklung oder Bereitstellung von Software und Dienstleistungen.

Für die Mehrzahl der wesentlichen Zielmärkte, insbesondere die Märkte der EU, schätzt der Konzern diese Risiken aufgrund der fortgeschrittenen Konvergenz der Rechts- und Steuerordnungen als unwahrscheinlich und in ihren Auswirkungen gering ein.

Marktrisiken

Die Digitalisierung wirkt sich massiv auf Geschäftsmodelle, Marktanteile und Arbeitswelten in der deutschen Wirtschaft aus. Neue, teilweise branchenfremde Wettbewerber treten auf den Plan. Kunden sind informierter und anspruchsvoller denn je, und die Grenzen zwischen einst klar definierten Märkten verschwimmen zusehends.

Treiber dieser Entwicklung sind neue Anwendungen und Geschäftsmodelle, die etablierte Strategien fundamental infrage stellen. Vor allem digitale Plattformen verändern die Märkte mitunter radikal.

REALTECH entwickelt Lösungen eng an den Anforderungen der Kunden und des Marktes, um eine bestmögliche Marktakzeptanz zu erreichen. Der Konzern kann jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass diese Akzeptanz auch in Zukunft stets gegeben ist. Die Folge sind Fusionen und Übernahmen, die zu einem verschärften Wettbewerb am Markt durch neue oder stärkere Mitbewerber führen können. Dies kann zur Folge haben, dass die REALTECH-Produkte nicht den erwünschten Marktzugang erhalten.

Risiken der strategischen Planung

Ein wesentlicher Bestandteil der REALTECH-Strategie ist es, Partner der Digitalisierungsstrategie des Mittelstands zu sein. Dies ist ein gänzlich neuer strategischer Ansatz für REALTECH, verbunden mit der Entwicklung neuer Produkte sowie Produkt- und Marktstrategien. Die Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte gehen immer mit Risiken einher, die sich negativ auf die Finanz- und Ertragslage auswirken können. REALTECH ist davon überzeugt, die vielfältigen Anforderungen der Kunden erfüllen zu können. Durch die langjährige Erfahrung ist REALTECH in der Lage, Projektrisiken realitätsnah abzuschätzen und Aufträge gewinnbringend, zu vorhersagbaren Kosten durchzuführen. Aus diesem Grund schätzt der Konzern das Risiko einer signifikanten Beeinträchtigung der Ergebnisentwicklung durch Produktinnovationen und neue Dienstleistungen als unwahrscheinlich ein.

Personalwirtschaftliche Risiken

Die hoch qualifizierten Mitarbeiter bilden die Basis für die Entwicklung und Vermarktung von Dienstleistungen und Produkten. Sollten die Angestellten in erheblicher Anzahl das Unternehmen verlassen und sollte es nicht möglich sein, über den Arbeitsmarkt neue und qualifizierte Arbeitskräfte zu finden, kann dies die Geschäfte beeinträchtigen. Vor dem Hintergrund eines weiterhin verstärkten Wettbewerbs um hoch qualifizierte Arbeitskräfte in der IT-Branche kann es daher keine Garantie dafür geben, dass REALTECH langfristig in der Lage sein wird, entscheidende Leistungsträger an sich zu binden.

Kommunikations- und Informationsrisiken

REALTECH hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um dem Risiko entgegenzuwirken, dass interne, vertrauliche Mitteilungen sowie Informationen zu brisanten Themen, beispielsweise über künftige Strategien und Produkte, fälschlicherweise oder verfrüht an die Öffentlichkeit gelangen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem Sicherheitsstandards und Richtlinien zur internen und externen Kommunikation. Alle Mitarbeiter, die regelmäßig mit vertraulichen Informationen arbeiten, arbeiten mit einer zusätzlichen Datenverschlüsselung. Dennoch gibt es keine Garantien dafür, dass diese Schutzmechanismen in jedem Fall greifen. Aufgrund der weitreichenden Maßnahmen, die REALTECH regelmäßig überprüft, schätzt das Unternehmen den Eintritt des genannten Risikos als unwahrscheinlich ein.

Finanzrisiken

Seit dem 1. Januar 1999 ist der Euro die Bilanz- und Konzernwährung. Da das Unternehmen einen Großteil seiner Geschäfte in Euro abwickelt, stellen Währungsrisiken nur einen unbedeutenden Teil der Gesamtrisiken dar. Trotzdem können sich die periodischen Schwankungen einzelner Währungen auf die Umsatzerlöse und Ergebnisse der REALTECH auswirken. Die Aufwertung des Euro im Verhältnis zu anderen Währungen wirkt sich dabei im Allgemeinen negativ, eine Abwertung des Euro positiv aus.

Die Risiken hieraus schätzt das Unternehmen jedoch als gering und gut kalkulierbar ein. REALTECH überwacht potenzielle Währungsschwankungsrisiken auf der Basis von Bilanzpositionen und erwarteten Zahlungsströmen kontinuierlich.

Unsere künftige Liquidität sowie das Ausfallrisiko und die Bewertung unserer Finanzanlagen und Forderungen können durch eine negative Entwicklung der weltweiten Konjunktur beeinflusst werden. Wir verfügen über ein zentrales Finanzmanagement. Wichtigstes Ziel ist es, eine Konzernmindestliquidität sicherzustellen, um unsere Zahlungsfähigkeit stets zu gewährleisten. Die Anlage unserer liquiden Mittel erfolgt vor allem bei Finanzinstituten, die über den Einlagensicherungsfonds geschützt sind. Zum 31. Dezember 2018 belief sich unsere Netto-Liquidität auf 6,8 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 7,5 Mio. EUR).

Ein stringentes Forderungsmanagement und Bonitätsprüfungen sichern weitere Finanzrisiken ab.

Operative Risiken

REALTECH hat im Beratungs- und Produktgeschäft zahlreiche potenzielle Risiken zu beachten. Trotz vielfältiger Vorkehrungen kann der Konzern nicht garantieren, grundsätzlich alle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu neutralisieren. Einige dieser Risiken liegen zudem außerhalb des Einflussbereichs von REALTECH.

Prinzipiell besteht das Risiko, dass der Markt die angebotenen Produkte und Dienstleistungen nur unzureichend annimmt. So könnte das Unternehmen durch raschen Technologiewechsel oder falsche Entwicklungstätigkeit den Bedarf der Kunden nicht exakt treffen. Zudem können zyklische Schwankungen eingeplante Umsätze und Ergebnisse kurz- bis mittelfristig verschieben.

Sämtliche REALTECH-Lösungen wie auch alle neuen Produktversionen unterliegen einer umfassenden Qualitätskontrolle. Dennoch besteht die Gefahr, dass Sachverhalte auftreten, die sich negativ auf das Unternehmensimage auswirken. Identifizierte Fehler können Markteinführungen neuer Produkte verzögern und so zusätzliche Kosten sowie Umsatzausfälle verursachen.

Sollte sich die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen nicht wie erwartet entwickeln, würde dies Erlöse und Cashflows reduzieren und möglicherweise zu Wertminderungsaufwendungen in Verbindung mit der Abschreibung dieser Investitionen auf ihre ermittelten Beträge führen. Dies könnte sich negativ auf die künftige Ertragslage auswirken, insbesondere auf die Werthaltigkeit des Geschäftswerts und der Beteiligungen.

Treten solche Risiken ein, verlieren ursprüngliche Annahmen über den künftigen Geschäftsverlauf unter Umständen ihre Gültigkeit, ebenso Prognosen zu Umsatz- und Ergebnisentwicklung. REALTECH geht gegenwärtig davon aus, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Geschäftsentwicklung nicht nachhaltig beeinträchtigen. Unerwartete Veränderungen der konjunkturellen Lage können jedoch Umsatz und Ergebnis des Konzerns negativ beeinflussen.

Versicherungsrisiken

Gegen mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken hat REALTECH konzernweit entsprechende Versicherungen abgeschlossen. So hält das Unternehmen mögliche Folgen verbleibender Risiken in Grenzen beziehungsweise schließt sie aus. REALTECH prüft den Umfang des Versicherungsschutzes laufend und passt ihn bei Bedarf an.

Sonstige Risiken

Risiken entstehen auch aus steuerlichen, wettbewerbs- und patentrechtlichen Regelungen und Gesetzen. Um diesen Risiken zu begegnen, stützt REALTECH ihre Entscheidungen und die Gestaltung der Geschäftsprozesse auf umfassende rechtliche Beratung. Diese erfolgt durch eigene Experten sowie durch externe Fachleute. Rechte, Software und geistiges Eigentum schützt REALTECH im Wesentlichen durch Copyrights und Warenzeichen. Es lässt sich jedoch nicht vollständig ausschließen, dass Marktteilnehmer REALTECH-Produkte kopieren oder bestehende Rechte missachten.

Aufgrund neuer Gesetze oder veränderter Rechtsprechung können sich rechtliche Regelungen ergeben, die auch auf vergangene Sachverhalte zurückwirken. Für solche Risiken bildet REALTECH gegebenenfalls die erforderlichen bilanziellen Rückstellungen.

Für die künftige Entwicklung setzt REALTECH vor allem auf organisches Wachstum. Gegenwärtig geht es vor allem darum, die vorhandenen Ressourcen effizient zu nutzen und Prozesse ressourcensparend zu optimieren. In Zukunft ist es allerdings nicht ausgeschlossen, dass die REALTECH AG ihr Leistungsspektrum durch Zukäufe optimiert und sowohl Unternehmen als auch Produkte und Technologien erwirbt. Auch Partnerschaften und Fusionen sind denkbare Entwicklungen. Aktuell bestehen allerding keine Pläne, derartige Szenarien umzusetzen.

Im Rahmen der Gesamtplanung sind gegenwärtig Entwicklungen, die bestandsgefährdend sind oder dazu führen könnten, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens nachhaltig wesentlich beeinträchtigt würde, nicht festzustellen. Die Gesamtbeurteilung der Risiken sowie des eingesetzten Risikomanagementsystems ergab, dass derzeit die vorhandenen Risiken begrenzt und überschaubar sind und dass das Risikomanagementsystem effizient arbeitet.

Chancenmanagement

REALTECH agiert in einem dynamischen Marktumfeld, in dem sich ständig neue Chancen eröffnen. Diese systematisch zu erkennen und zu nutzen und dabei unnötige Risiken zu vermeiden, ist ein wesentlicher Faktor für das nachhaltige Wachstum unseres Unternehmens. Daher sind Chancen- und Risikomanagement bei REALTECH eng miteinander verknüpft. Bei Chancen handelt es sich um interne und externe Potenziale, die sich positiv auf das Unternehmen auswirken können. Unser Chancenmanagement orientiert sich eng an unserer Strategie für nachhaltiges Wachstum.

Um ein erfolgreiches Chancenmanagement zu ermöglichen, beschäftigen wir uns umfassend mit Markt- und Wettbewerbsanalysen, der Ausrichtung unseres Produktportfolios, den Kostentreibern sowie den kritischen Erfolgsfaktoren unserer Branche. Daraus werden konkrete Marktchancen abgeleitet, die der Vorstand im Rahmen der Geschäftsplanung und der Zielvereinbarungen mit dem operativen Management abstimmt. Grundsätzlich verfolgt REALTECH einen Ansatz, der Chancen und Risiken in einem angemessenen Verhältnis berücksichtigt.

Weiterhin verweisen wir auf Punkt "I. Geschäfts- und Rahmenbedingungen" und die dort unter den Überschriften "Ausrichtung 2018" und "Forschung und Entwicklung 2019" dargelegten Ausführungen.

5.4 Prognosebericht

Stellenwert der Digitalisierung in Unternehmen

Digitalisierung - jetzt oder später? Lange zögerten deutsche Unternehmen, nun scheint die Zeit des Abwartens vorüber; das zeigt die jährliche Trendstudie, die Tata Consultancy Services und Bitkom Research bereits zum dritten Mal durchgeführt haben.

Die Ergebnisse stimmen optimistisch: Deutsche Unternehmen haben den Startknopf gedrückt und sind innovativ unterwegs zur Geschäftswelt der Zukunft. Nahezu alle Indikatoren weisen nach oben; durchschnittlich 4,9 Prozent des Jahresumsatzes fließen in die Digitalisierung der Unternehmen - im Vorjahr waren es noch 4,6 Prozent. Die grundsätzliche Offenheit für den Wandel stieg ebenfalls signifikant um 5 Prozentpunkte auf 75 Prozent. Darüber hinaus haben die meisten Unternehmen ihre Transformation strategisch, organisatorisch und personell fest verankert: Drei von vier Organisationen verfügen über eine Digitalstrategie, jede dritte über eine spezielle Digitaleinheit. Etabliert hat sich auch die Rolle des Chief Digital Officer (CDO), der heute bereits in 17 Prozent der Firmen die Digitalisierungsinitiativen vorantreibt - und damit in fast dreimal so vielen wie noch im Vorjahr.

smaRT Service Plattform von REALTECH

Digitalisierung verändert Wertschöpfung. Produkte, Bauteile und Maschinen werden mit Sensoren und Aktoren ausgestattet, intelligent miteinander vernetzt und wachsen zusammen. Die digitale Anschlussfähigkeit von Produkten und Maschinen bewirkt, dass auch außerhalb der Fabrik kontinuierlich Daten gesammelt werden (Big Data). Nach entsprechender Speicherung, Analyse und Interpretation (Smart Data) bildet diese Datenbasis den Ausgangspunkt für die Entwicklung von innovativen Dienstleistungen, sogenannten Smart Services. Diese datenbasierten Dienste komplementieren oder ersetzen das Angebot physischer Produkte und ermöglichen so eine individuelle Anpassung an spezifische Kundenerwartungen.

Die Bereitstellung von smaRT Services ist REALTECHs Beitrag zur Digitalisierung

Auf dieser Informationsbasis sind die Kreation von neuen Services und die Serviceerbringung erst möglich. REALTECH hat in diesem Bereich der automatisierten Datenerfassung bereits 25 Jahre Erfahrung. Mit smaRT Data bieten wir unseren Kunden zentral in der Cloud verfügbare Informationen zur Entscheidungsfindung und die Grundlage für smaRT Services: Durch Auswertung, Interpretation und Verknüpfung der smaRT Data können neuartige smaRT Services entwickelt werden.

Bei der Entwicklung von smaRT Services werden innovative und revolutionäre Technologien wie Künstliche Intelligenz und Robot Process Automation eingesetzt. Bei der Umsetzung unserer smaRT Services steht der Kunde als Nutzer im Mittelpunkt der Betrachtung. Unsere Kunden erhalten individualisierte Produkt-Service-Pakete, die sie bedarfsgerecht nutzen können: zur Effizienzsteigerung (Digitalisierung von Routineaufgaben) und zur Abbildung neuer Geschäftsmodelle (Netzwerkeffekte).

Ziel ist es, durch die konsequente Weiterentwicklung des Portfolios sowie gezielte Investitionen zu einem aktiven, führenden Gestalter des Enterprise-Service-Management-Marktes in Deutschland zu werden.

So helfen wir den Unternehmen Handlungsfreiräume zu schaffen, ihre Effizienz zu erhöhen, Kosten zu senken und den Geschäftsnutzen zu steigern. Die digitale Transformation wird für sie in unseren Produkten, Lösungen und Services, mit denen sie sich - ganz im Sinne von "Empower your Enterprise" - selbst befähigen können, greifbar. Wir begleiten unsere Kunden dabei und geben ihnen mit unserem zukunftsgerichteten Portfolio Investitionssicherheit.

Empower your Enterprise

Die Digitalisierung verändert die Welt: neue Trends über Nacht, Wettbewerber auf der ganzen Welt, die Konkurrenz nur einen Klick entfernt. Die digitale Welt fördert und fordert Veränderungen - sowohl bei Konsumenten als auch in Unternehmen. Unternehmen sind dazu gezwungen, sich mit rasantem Tempo zu wandeln, neue Geschäftsmodelle, Strukturen, Prozesse und Arbeitskulturen zu erfinden und umzusetzen. Digital denkende Unternehmen wie Amazon, Google oder Netflix sind direkt am Puls des Kunden. Agil, flexibel und nutzenorientiert erkennen sie Wünsche und Chancen früher als andere, optimieren permanent die Geschäftsprozesse und passen ihre Geschäftsmodelle an - und legen so die Messlatte in Sachen Leistungsfähigkeit, Effizienz und User Experience immer höher. Um die dadurch steigenden Kundenerwartungen zu erfüllen und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, gilt stärker denn je die Maxime: "Empower your Enterprise".

REALTECH steht Unternehmen im fordernden, digitalen Transformationsprozess zur Seite: mit Standardsoftwarelösungen für die Automatisierung von manuellen Change-Management-Prozessen in SAP sowie mit unserer smaRT Service Cloud-Plattform für Service Management, die den Kunden die Bereitstellung kundenindividueller Informationen für datenbasierte Entscheidungen mit Hilfe von neukreierten Geschäftsmodellen und -prozessen ermöglicht. Der Einsatz von Chatbots, KI-Staging, selbstlernenden Controllern und Ratgebern führen zu vollständiger Automatisierung.

Ausblick

REALTECH geht auf dem neu eingeschlagenen Weg konsequent voran. Neue Lösungen fallen nicht vom Himmel. Vor- und Nachteile müssen abgewogen, Neues ausprobiert - manches wieder verworfen werden: ein ständiges Auf und Ab. Aber, vielleicht das Wichtigste: Wir haben uns als Team gefunden; neue "Achsen" haben sich entwickelt, woraus auch neue Strukturen entstanden sind. Das ist allerdings ein Prozess, der lebt, der vielleicht niemals abgeschlossen ist - jedenfalls nicht in einem Stadium, in dem REALTECH sich heute befindet. Aber das ist auch spannend und fördert neue Kreativität. Dabei muss man allerdings auch Geduld haben - und Augenmaß. Obwohl wir agil und intelligent auf neue Trends, Herausforderungen und Erkenntnisse reagieren (müssen), darf es für Schnellschüsse keinen Platz geben. Solidität und strategische Weitsicht sind die Ingredienzien des künftigen Erfolges. Gut Ding will Weile haben - und auch Teamfindung braucht Zeit. Manchmal brennt die Ungeduld sehr stark, aber man muss sich disziplinieren und das Ziel nicht aus den Augen lassen.

Neben der Betonung von Respekt, Wertigkeit und Effizienz in der Zusammenarbeit miteinander ist der andere Meilenstein die Kundenzentriertheit von REALTECH. Für unsere Kunden und mit unseren Kunden, so entwickeln wir unser Leistungsangebot. Wir hören zu, wir analysieren genau und wir sind kreativ. Neue Softwarelösungen, verbunden mit der Einbindung Künstlicher Intelligenz, sind nur ein Beispiel unserer neu entwickelten Schlagkraft. Das ist jedoch nicht einfach. Das kostet Geld und kostet Zeit. Aber es muss gemacht werden, denn es gilt, die Zukunft jetzt zu schmieden! Denn die Herausforderungen sind groß. Wir gehen sie jedoch aktiv an und nehmen uns die erforderliche Zeit für die erfolgreiche Gestaltung von Lösungsangeboten, die auch morgen noch Bestand haben.

Gleichzeitig müssen und werden wir die Lücke schließen, die immer noch zwischen Umsatz und Kosten vorhanden ist: mindestens 100 TEUR pro Monat. Aber das geschieht nicht in Hektik und mit Schnellschüssen, sondern mit der Ruhe, die auf der Überzeugung fußt, das Richtige zu tun.

Wir sehen diesen Wandel als Chance, die wir entschlossen und strategisch nutzen. Die neue REALTECH steht für eine langfristige, vertrauensvolle und inspirierende Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Teams als auch mit Kunden und Partnern.

Auch im Jahr 2019 bleibt es selbstverständlich das oberste Ziel des Vorstands, das Unternehmen wieder auf positiven Ertragskurs zu bringen und eine nachhaltige, gesicherte Profitabilität zu erreichen. Diesem Ziel kommen wir in kleinen Schritten näher. Auch wenn wir bisher den Break-even noch nicht erreichen konnten, sind wir erkennbar auf gutem Weg.

Nach aktuellem Planungsstand wird das operative Ergebnis im Konzern sowie bei der REALTECH AG im Jahr 2019 einen operativen Verlust von ca. 1,5 Mio. EUR ergeben, und auch das Ergebnis 2020 wird aus heutiger Sicht voraussichtlich noch negativ sein.

Wie im Jahr 2018 gilt für die ausländische Gesellschaft, dass weiterhin ein Verkauf der Anteile angestrebt wird, um uns voll auf DACH und die modernisierten Leistungsangebote konzentrieren zu können. Auf der neu gefundenen Basis werden wir wieder moderat, aber solide und profitabel wachsen können. Daher ist die Prognose der Umsätze im Konzern derzeit von geringer Aussagekraft und abhängig vom Zeitpunkt einer möglichen Entkonsolidierung der verbliebenen Gesellschaft. Konkrete Pläne oder Beschlüsse für einen Verkauf von Anteilen an einer Tochtergesellschaft bestanden zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2018 und derzeit nicht.

Die Prognosen enthalten sämtliche aktuell bekannten Ereignisse, die einen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des REALTECH-Konzerns haben könnten.

Liquiditätsziele

Wir rechnen damit, dass unsere Liquidität auch im Geschäftsjahr 2019 ausreichen wird, um den operativen Liquiditätsbedarf zu decken. Eine zusätzliche Finanzierung ist 2019 aus heutiger Sicht nicht erforderlich. Es wird darüber hinaus auf Gliederungspunkt 5.2.3 Vermögens- und Finanzlage bzw. auf Gliederungspunkt 5.2.4 REALTECH AG / Vermögens- und Finanzlage der REALTECH AG verwiesen.

5.5 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Die wesentlichen Merkmale des bei der REALTECH AG bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:

Der REALTECH-Konzern zeichnet sich durch eine klare Organisations-, Unternehmens- sowie Kontroll- und Überwachungsstruktur aus. Zur ganzheitlichen Analyse und Steuerung ertragsrelevanter Risikofaktoren und bestandsgefährdender Risiken existieren konzernweit abgestimmte Planungs-, Reporting-, Controlling- sowie Frühwarnsysteme und -prozesse.

Die Funktionstrennung ist auch im Rechnungslegungsprozess ein wichtiges Kontrollprinzip. Die Funktionen in sämtlichen Bereichen des Rechnungslegungsprozesses (z. B. Finanzbuchhaltung, Controlling und interne Revision) sind eindeutig zugeordnet. Ein adäquates internes Richtlinienwesen bestehend unter anderem aus einer konzernweit gültigen Risikomanagement-Richtlinie ist eingerichtet und wird bei Bedarf angepasst.

Die im Rechnungswesen eingesetzten EDV-Systeme sind gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird überwiegend auf Standardsoftware zurückgegriffen.

Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen entsprechen den quantitativen und qualitativen Anforderungen. Sie verfügen über eine geeignete Ausstattung, und die beteiligten Personen weisen die erforderliche Qualifikation auf. Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten des Rechnungswesens werden regelmäßig anhand von Stichproben und Plausibilitätsanalysen sowohl durch manuelle Kontrollen als auch durch die eingesetzte Software überprüft. Auf Segmentebene ist jeweils ein Risikocontroller etabliert, der den Risikomanagementprozess begleitet und die Daten plausibilisiert.

Wesentliche rechnungslegungsrelevante Prozesse unterliegen regelmäßigen analytischen Prüfungen. Das bestehende konzernweite Risikomanagementsystem wird fortlaufend auf seine Funktionsfähigkeit überprüft und kontinuierlich an aktuelle Entwicklungen angepasst. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet.

Der Aufsichtsrat befasst sich u. a. mit wesentlichen Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements, des Prüfungsauftrags und seinen Schwerpunkten.

Erläuterung der wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt und so in die externe Rechnungslegung übernommen werden.

Insbesondere das konzerneinheitliche Risikomanagementsystem hat die Aufgabe, Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und angemessen zu kommunizieren. Dadurch werden dem Berichtsadressaten zutreffende, relevante und verlässliche Informationen zeitnah zur Verfügung gestellt. Die klare Organisations-, Unternehmens-, Kontroll- und Überwachungsstruktur sowie die hinreichende Ausstattung des Rechnungswesens in personeller und materieller Hinsicht stellen die Grundlage für ein effizientes Arbeiten der an der Rechnungslegung beteiligten Bereiche dar. Klare gesetzliche und unternehmensinterne Vorgaben und Leitlinien sorgen für einen einheitlichen und ordnungsgemäßen Rechnungslegungsprozess. Die klar definierten Überprüfungsmechanismen innerhalb der an der Rechnungslegung selbst beteiligten Bereiche, insbesondere das Vier-Augen-Prinzip sowie die Überprüfung durch das Controlling und eine frühzeitige Risikoerkennung durch das Risikomanagement gewährleisten eine fehlerfreie und kohärente Rechnungslegung.

Sowohl das interne Kontrollsystem als auch das Risikomanagementsystem umfassen neben der REALTECH AG alle für den Konzernabschluss relevanten Tochtergesellschaften mit sämtlichen für die Abschlusserstellung relevanten Prozessen.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem gewährleistet damit, dass die Rechnungslegung bei der REALTECH AG sowie bei allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften konzernweit einheitlich und im Einklang mit den rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben sowie internen Leitlinien steht.

Steuerungssysteme

Die Planung wird im Gegenstromverfahren (bottom-up/top-down) einmal jährlich für das Geschäftsjahr durchgeführt. Der Plan-Ist-Vergleich erfolgt auf monatlicher Basis. Abweichungen werden regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die im Rahmen der Planung getroffenen Annahmen werden regelmäßig überprüft. Als strategisches Steuerungssystem wird ein individuell an das Unternehmen angepasstes Kennzahlensystem verwendet.

Die Strategie ist an der Optimierung des Shareholder Value ausgerichtet. In der Betrachtung des Shareholder Value werden als Wertbestandteile auch auf den ersten Blick nichtfinanzielle Indikatoren wie z.B. Kundenzufriedenheit, Corporate Identity oder Umweltbelange einbezogen.

5.6 Übernahmerelevante Angaben

Die REALTECH AG hat für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 Angaben gemäß den Katalogen in § 289a Abs. 1 HGB sowie § 315a Abs. 1 HGB und Erläuterungen gemäß § 176 Abs. 1 AktG zu machen. Dem kommt die Gesellschaft im Folgenden nach:

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 5.385.652,00 EUR und ist eingeteilt in 5.385.652 nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Aktien mit Sonderrechten bestehen nicht.

Die Kapitalbeteiligungen des Vorstandsvorsitzenden, Herrn Daniele Di Croce, und von Herrn Peter Stier überschreiten zehn Prozent der Stimmrechte.

Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß § 84 AktG und § 5 Abs. 2 der Satzung durch den Aufsichtsrat. Jede Satzungsänderung bedarf nach § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, kann die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen. Diese Befugnis steht dem Aufsichtsrat gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung zu. Die Hauptversammlung vom 19. Mai 2015 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 18. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 2.692.826 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; mittelbares Bezugsrecht ist zulässig. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Spitzenbeträgen, bei Ausgabe gegen Bareinlage zu einem den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitenden Ausgabepreis und bei Ausgabe gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen auszuschließen. Die Einzelheiten sind in § 4 Abs. 3 der Satzung näher bestimmt.

Als wesentliche Vereinbarung, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots (Change-of-Control) steht, ist der nach wie vor gültige Software-Lizenz- und Vertriebsvertrag zwischen der REALTECH Software Products GmbH und der SAP AG vom 2. Juli 2010 zu nennen, an dem die REALTECH AG aufgrund der Änderungsvereinbarung vom 19. Dezember 2011 beteiligt ist. Der Vertrag regelt den Lizenzerwerb für Software-Produkte der REALTECH Software Products GmbH und deren Vermarktung in Verbindung mit SAP-Software durch die SAP AG und enthält ein Kündigungsrecht der SAP AG, u. a. für den Fall eines Change-of-Control-Ereignisses bei der REALTECH AG. Alle Rechte und Pflichten des Vertrags sind im Rahmen der Verschmelzung auf die REALTECH AG übergegangen.

Ein Change-of-Control-Ereignis liegt vor, wenn eine Gesellschaft, die direkt oder indirekt Dienstleistungen und/oder Produkte im Bereich der Informationstechnologie anbietet und deren jährliche Umsätze 100 Mio. EUR übersteigen, oder eine solche Gesellschaft zusammen mit einer Person oder Gruppe von Personen als gemeinsam handelnde Personen i. S. d. § 2 Abs. 5 WpÜG durch das direkte oder indirekte Halten von mehr als 30 Prozent der stimmberechtigten Aktien Kontrolle über die REALTECH AG erwirbt.

Im Falle der Kündigung aufgrund eines Change-of-Control-Ereignisses erhält die SAP AG ein Vorkaufsrecht für die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte der REALTECH Software Products GmbH und der REALTECH Verwaltungs-GmbH hinsichtlich des Software-Produkts REALTECH Integration Adapter. Die SAP AG erhält zudem eine nicht-exklusive, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz, um das Software-Produkt REALTECH theGuard! Infrastructure Manager zu benutzen, zu verändern, zu vertreiben und hierfür - gegen Zahlung einer Lizenzgebühr für die Lizenzgewährung an Endverbraucher - Unterlizenzen zu vergeben sowie abgeleitete Werke des Quellcodes zu schaffen.

Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen wurden, bestehen nicht.

5.7 Corporate-Governance-Bericht

Der Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und transparente Unternehmensführung und -kontrolle, die auf langfristige Wertschaffung ausgerichtet ist. Diese Grundsätze sind seit langem die Basis für unsere Entscheidungs- und Kontrollprozesse.

Der Vorstand gibt gemäß §§ 289f, 315d HGB im Lagebericht der REALTECH AG die folgende Erklärung zur Unternehmensführung ab. Mit dieser Erklärung wird gleichzeitig gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance der REALTECH AG berichtet:

Siebzehnte Entsprechenserklärung der REALTECH AG, Dezember 2018

Vorstand und Aufsichtsrat der REALTECH AG haben im Dezember 2018 folgende gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben:

"Der Vorstand und der Aufsichtsrat erklären, dass die REALTECH AG seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung vom 7. Dezember 2017 den Empfehlungen des "Deutscher Corporate Governance Kodex" (im Folgenden "Kodex") in der Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen hat. In Zukunft wird die REALTECH AG den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der nachstehenden Empfehlungen entsprechen:

Die REALTECH AG hat kein Compliance Management System und hat kein Hinweisgebersystem eingerichtet (Kodex Ziffer 4.1.3).

Begründung: Aufgrund der Unternehmensgröße ist ein formales Compliance Management System nicht vorhanden und auch nicht sinnvoll, da nur wenige Personen unterschriftsberechtigt und entscheidungsbefugt sind.

Der Aufsichtsrat hat keine fachlich qualifizierten Ausschüsse gebildet und wird keine solchen bilden, insbesondere auch keinen Prüfungs- und keinen Nominierungsausschuss (Kodex Ziffern 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3).

Begründung: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht satzungsgemäß nur aus drei Mitgliedern. Eine Ausschussbildung ist angesichts der geringen Größe des Aufsichtsrats nicht sinnvoll.

Der Aufsichtsrat wird kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten (Kodex Ziffer 5.4.1).

Begründung: Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine umfassende Finanz- und Management-Expertise im Aufsichtsrat vorhanden. Der Aufsichtsrat ist, im Falle von Neuwahlen, darauf bedacht, dass fachlich geeignete Personen gefunden und gewählt werden.

Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung keine konkreten Ziele benannt, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Kodex Ziffer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und wird keine solchen Ziele benennen (Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 2). Entsprechende Ziele wurden und werden daher weder bei Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigt noch wurde und wird der Stand der Umsetzung im Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht (Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 4).

Begründung: Dem Aufsichtsrat gehört eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Darüber hinaus erachtet der Aufsichtsrat eine Selbstbindung an die vom Kodex genannten Kriterien nicht für sachgerecht, weil für ihn die fachliche und persönliche Qualifikation seiner Mitglieder Vorrang hat. Mangels einer Festlegung entsprechender Ziele wurden und werden solche bei Wahlvorschlägen nicht berücksichtigt und der Stand der Umsetzung nicht im Corporate-Governance-Bericht offengelegt.

Eine Altersgrenze für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nach Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 2 wurde vom Aufsichtsrat nicht festgelegt, da der Aufsichtsrat ein so pauschales Kriterium nicht für angemessen hält, um die Qualifikation, Kompetenz und Leistungsfähigkeit eines Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsratsmitglied zu bewerten.

Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat nach Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 2 wurde nicht festgelegt. Nach Ansicht des Vorstands und Aufsichtsrats ist ein Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat nach einer starren maximalen Verweildauer nicht sinnvoll. Eine flexible, den Bedürfnissen der Gesellschaft folgende Handhabung wird bevorzugt.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wurde und wird nicht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen, ausgewiesen (Kodex Ziffer 5.4.6 Abs. 3).

Begründung: Wir sind der Auffassung, dass die Angabe der individuellen Vergütung jedes einzelnen Mitglieds des Aufsichtsrats keine geeignete Beurteilungsgrundlage für die Angemessenheit der Vergütung für die dem Aufsichtsrat als Gesamtorgan obliegende Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands bietet.

Die Gesellschaft wird über ihre gesetzlichen und börsenrechtlichen Pflichten hinaus keine weiteren Informationen veröffentlichen (Kodex Ziffer 7.1.1).

Begründung: Nach den Regelungen des General Standards ist die Gesellschaft unterjährig nur zu einem Halbjahresfinanzbericht verpflichtet. Im Jahresfinanzbericht sowie im Halbjahresfinanzbericht wird dem Aktionär ein umfassendes und detailliertes Gesamtbild der aktuellen Situation übermittelt. Zusätzliche Informationen über Geschäftsentwicklung, Veränderungen von Geschäftsaussichten sowie Risikosituationen sind somit nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat nicht erforderlich.

 

Leimen, 6. Dezember 2018

Für den Aufsichtsrat der REALTECH AG

gez. Dr. Martin Bürmann

Für den Vorstand der REALTECH AG

gez. Daniele Di Croce

Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die REALTECH AG misst der Corporate Governance einen hohen Stellenwert bei. Vorstand und Aufsichtsrat sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken. Der Vorstand stellt ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen sicher (vgl. dazu den Abschnitt Risikobericht weiter oben) und sorgt für die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nach Maßgabe der jährlichen Entsprechenserklärung. Unternehmensinterne Kontroll-, Berichts- und Compliance-Strukturen werden kontinuierlich überprüft, weiterentwickelt und veränderten Rahmenbedingungen angepasst.

Weitergehender Unternehmensführungsinstrumente, wie eigener Corporate-Governance-Grundsätze oder Compliance-Richtlinien, bedarf es aufgrund der unternehmensspezifischen Gegebenheiten der REALTECH AG gegenwärtig nicht. Sollten zukünftige Entwicklungen die Implementierung zusätzlicher Instrumente erforderlich machen, werden Vorstand und Aufsichtsrat dies berücksichtigen.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat - duale Führungsstruktur

Wie im deutschen Aktiengesetz vorgeschrieben, besteht die duale Führungsstruktur der REALTECH AG als börsennotierte Aktiengesellschaft aus Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Gremien sind streng voneinander getrennt und können so ihren unterschiedlichen Aufgaben unabhängig nachkommen. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und beruft sie ab. Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand bei der Leitung und Geschäftsführung des Unternehmens.

Enge Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Im Interesse des Unternehmens arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat miteinander eng zusammen. Dies garantiert die optimale Nutzung der fachlichen Kompetenz der Gremienmitglieder und beschleunigt Abstimmungsprozesse. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über Strategie, Planung, Risikolage und Risikomanagement sowie aktuelle Geschäftsentwicklungen.

Der Vorstand entwickelt strategische Vorschläge, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt dann für deren Umsetzung. Bei im Einzelnen definierten Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung, wie beispielsweise umfangreicheren Investitionen, ist nach der Geschäftsordnung für den Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat ebenfalls eine Geschäftsordnung gegeben. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Eine Zusammenfassung von Art und Umfang der Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 liefert der Bericht des Aufsichtsrats.

Offenlegung von Interessenkonflikten

Jedes Vorstands- und Aufsichtsratsmitglied legt möglicherweise auftretende Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat offen. Soweit der Aufsichtsrat über Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern nach § 114 AktG beschließt, wirkt das betroffene Aufsichtsratsmitglied an der Beschlussfassung nicht mit. Im Berichtsjahr wurden alle Beschlüsse einstimmig gefasst, es gab hierbei keine Stimmenthaltungen.

Aufsichtsratsarbeit auf Effizienz geprüft

Der Aufsichtsrat stellt seine Effizienz regelmäßig auf den Prüfstand. Die Prüfung erfolgte auf Grund der starken Veränderungen in den Sitzungen selbst und der Aufsichtsrat musste seine Aufgabenstellungen auf Grund der angespannten Lage des Unternehmens permanent auf die jeweils neuen Gegebenheiten anpassen, um den Anforderungen der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats Rechnung tragen zu können. Die Prüfungsergebnisse und die Erkenntnisse wurden stets in die weitere Arbeit integriert.

Effizientere Arbeit ohne Ausschüsse

Aufgrund der Zusammensetzung aus nur drei Mitgliedern sind im Aufsichtsrat der REALTECH AG keine Ausschüsse eingerichtet. Sämtliche Mitglieder entscheiden daher über alle Gegenstände der Arbeit des Aufsichtsrats. Durch das Entfallen ansonsten notwendiger Berichterstattung im Gesamtgremium, ist damit ein Effizienzgewinn verbunden.

Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand besteht im Berichtsjahr 2018 bis einschließlich 31.5.2018 aus einem Mitglied, Herrn Daniele Di Croce, Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer (CEO) der REALTECH AG. Im Laufe des Jahres wurde das Vorstandsgremium durch Herrn Dr. Bernd Kappesser als Chief Operating Officer (COO), mit Wirkung zum 1.6.2018, sowie Herrn Dr. Wolfgang Erlebach in der Rolle des Chief Financial Officer (CFO), mit Wirkung zum 12.7.2018, erweitert.

Dem Aufsichtsrat der REALTECH AG gehören drei Mitglieder an, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Nach Niederlegung der Mandate durch die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Dr. Wolfgang Erlebach, Torsten Steinhaus und Franz-Josef Appel gehören derzeit die Herren Dr. Martin Bürmann, mit Wirkung zum 1.10.2018, Winfried Rothermel, mit Wirkung zum 4.7.2018, und Matthias Blatz, ebenfalls mit Wirkung zum 4.7.2018, dem Aufsichtsrat an. Sie wurden jeweils gerichtlich für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Hautversammlung der Gesellschaft bestellt.

Festlegungen zu Zielgrößen für den Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands in der GmbH

Die REALTECH AG ist als börsennotiertes Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat, im Vorstand und - soweit vorhanden - in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands in der GmbH festzulegen.

Der Aufsichtsrat hatte dementsprechend im September 2015 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand, basierend auf den damals aktuellen Frauenanteilen und unter Berücksichtigung der Größe der betroffenen Gremien, eine Zielquote von 0 Prozent für die erste Zielerreichungsfrist 30. Juni 2017 beschlossen.

Ebenso hatte der Vorstand für die einzig vorhandene erste Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielquote von 0 Prozent Frauenanteil beschlossen. Diese Zielgrößen wurden zum Ablauf der Zielerreichungsfrist am 30. Juni 2017 nicht übertroffen.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2017 haben der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat erneut eine Zielgröße von weiterhin 0 Prozent und im Vorstand von weiterhin 0 Prozent für die nächste Zielerreichungsfrist 30. Juni 2022 beschlossen.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2017 hat der Vorstand für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 31 Prozent und eine Frist für deren Erreichung bis zum 30. Juni 2022 beschlossen.

Hinsichtlich der konkreten personellen Zusammensetzung beider Gremien und der Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB wird auf den Konzernanhang verwiesen.

Directors` Dealings im Geschäftsjahr 2018

Gemäß Art. 19 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) haben Führungspersonen des Unternehmens den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der REALTECH AG oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente offenzulegen, wenn sie den Betrag von 5 TEUR im Kalenderjahr mindestens erreichen. Im Geschäftsjahr 2018 lagen der REALTECH AG keine meldepflichtigen Transaktionen vor.

5.7.1 Aktionäre und Hauptversammlung

Aktionäre und Hauptversammlung

In der Hauptversammlung nehmen die Aktionäre der REALTECH AG ihre Rechte wahr. Die Hauptversammlung wählt die Aufsichtsratsmitglieder und beschließt über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Vergütung des Aufsichtsrats. Sie entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie über Satzungsänderungen und wichtige Strukturmaßnahmen, die die Grundlagen des Unternehmens berühren. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, mit seinen angemeldeten Aktien abzustimmen und Fragen an den Vorstand zu stellen.

Transparente Kommunikation

Die REALTECH AG berichtet in jedem Halbjahr über den Geschäftsverlauf sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Zusätzlich wird die Öffentlichkeit über Unternehmensentwicklungen unter Nutzung vielfältiger Medien unterrichtet. Insiderinformationen, die den Kurs erheblich beeinflussen könnten, werden umgehend als Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht. Die Website der REALTECH AG ist ein wichtiges Werkzeug zur Information der Aktionäre, Investoren und der allgemeinen Öffentlichkeit: Hier bietet die Gesellschaft Finanzberichte sowie Ad-hoc- und sonstige Mitteilungen an; der Finanzkalender informiert über wichtige Termine.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die REALTECH AG erstellt ihren Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS), der Einzelabschluss wird gemäß den Regelungen des HGB aufgestellt. Die Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft, wie auch die Halbjahresfinanzberichte. Der Aufsichtsrat schlägt den Abschlussprüfer vor, der von der Hauptversammlung gewählt wird. Zuvor erklärt der Abschlussprüfer gegenüber dem Aufsichtsrat seine Unabhängigkeit. Der Aufsichtsrat erteilt den Prüfungsauftrag und legt die Prüfungsschwerpunkte und das Prüfungshonorar fest.

Prüfungsgesellschaft

MOORE STEPHENS TREUHAND KURPFALZ ist ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der REALTECH AG tätig. Herr Stefan Hambsch ist seitdem durchgängig verantwortlicher Prüfungspartner.

5.7.2 Vergütungsbericht

Vergütung der Vorstandsmitglieder

Die Vergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat beschlossen und regelmäßig überprüft. Die Gesamtbezüge und die einzelnen Vergütungskomponenten stehen nach Beurteilung des Aufsichtsrats in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistung, der wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den Zukunftsaussichten der REALTECH AG und sind auch unter Berücksichtigung des Vergleichsumfeldes und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt, angemessen.

Vergütungsstruktur

Die Gesamtvergütung des Vorstands setzt sich aus einem Fixgehalt, einem variablen Anteil sowie Nebenleistungen zusammen. Das Fixgehalt wird monatlich ausgezahlt. Die Nebenleistungen bestehen in der Übernahme von 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge zu den gesetzlichen Höchstgrenzen sowie der Prämien zu einer Gruppen-Unfallversicherung.

Vorstand und Aufsichtsrat haben das Vergütungssystem der Hauptversammlung am 21. Mai 2010 gemäß § 120 Abs. 4 AktG vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem der Gesellschaft mit großer Mehrheit von rund 99,98 Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt. Aufgrund der besonderen Lage, in der sich das Unternehmen befindet, kam dieses System 2018 aber nicht zur Anwendung.

Beendigung der Vorstandstätigkeit

Die Vorstandsverträge enthalten weder für den Fall einer Change-of-Control noch der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund Abfindungszusagen.

Vergütung im Geschäftsjahr 2018

Die Gesamtbezüge des Vorstands (ohne mehrjährigen Vergütungsanteil und Versorgungsaufwendungen) beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 488 TEUR (Vorjahr: 233 TEUR). Der fixe Anteil, einschließlich Zuschüssen zur Sozialversicherung und für Miete sowie eines geldwerten Vorteils für PKW-Nutzung, betrug 365 TEUR (Vorjahr: 173 TEUR), der variable Anteil 123 TEUR (Vorjahr: 60 TEUR). Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr beruht auf der Neuausrichtung der deutschen Gesellschaften. Die aktienbasierten Vergütungen betrugen wie im Vorjahr 0 TEUR. Im Geschäftsjahr 2018 wurden wie im Vorjahr keine Optionen gewährt.

Die Aufteilung der Bezüge auf die Vorstandsmitglieder ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:

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Name 31.12.2018 Fix
TEUR
31.12.2018 Variabel
TEUR
31.12.2017 Fix
TEUR
31.12.2017 Variabel
TEUR
Daniele Di Croce 173 60 173 60
Dr. Bernd Kappesser (seit 1.6.2018) 105 35 - -
Dr. Wolfgang Erlebach (seit 12.7.2018) 87 28 - -
Gesamt 365 123 173 60

Darüber hinaus belief sich der mehrjährige Vergütungsanteil im Geschäftsjahr 2018 auf insgesamt 5 TEUR. Hiervon sind bislang keine Zahlungen geflossen. Inwieweit sich hieraus Zahlungen in der Zukunft ergeben, wird durch eine erneute Bewertung Ende 2019 bestimmt.

In Bezug auf Versorgungsaufwendungen wurde für Herrn Di Croce und Herrn Dr. Kappesser ein Aufwendungsbetrag in Höhe von jeweils 1,7 TEUR gezahlt.

Eine detailliertere Ansicht der Vorstandsbezüge gemäß Corporate Governance Kodex finden Sie im veröffentlichten Anhang Jahresabschluss der REALTECH AG zum 31.12.2018 unter https://www.realtech.com/de/unternehmen/investor_relations/hauptversammlung.cfm auf Seite 17.

Long Term Incentive 2018

Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine vertragliche Vereinbarung über eine variable Vergütung mit dem Vorstand, Herrn Di Croce, Herrn Dr. Kappesser und Herrn Dr. Erlebach, getroffen, die sich an der Entwicklung des Aktienkurses sowie des Ergebnisses je Aktie (auf Konzernbasis) bemisst. Die Auswirkungen der Änderung des Aktienkurses sowie des Ergebnisses je Aktie auf die Höhe der Vergütung werden über einen Zeitraum von 3 Jahren dokumentiert. Hierbei werden positive wie negative Entwicklungen entsprechend den vertraglichen Regelungen fortlaufend festgehalten. Ende 2019 wird eine abschließende Berechnung vorgenommen. Im Falle eines positiven Saldos erfolgt die Barauszahlung über einen Zeitraum von 3 Jahren, d. h. in den Jahren 2020 bis 2022. Zum Bilanzstichtag betrug der innere Wert bei allen drei Vorstandsmitgliedern 0,00 EUR.

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß § 11 der Satzung der Gesellschaft erhält jedes Aufsichtsratsmitglied seit dem Geschäftsjahr 2012 eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 15 TEUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von 25 TEUR. Der jeweilige Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG erhält darüber hinaus eine Vergütung von 5 TEUR jährlich.

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 1,5 TEUR. Zudem erhält jedes Aufsichtsratsmitglied den Ersatz nachgewiesener erforderlicher Auslagen und gegebenenfalls anfallender Mehrwertsteuer.

Die gerade erwähnte, bisherige Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde per Beschlussfassung, mit Wirkung ab Eintritt der jeweiligen neuen Aufsichtsratsmitglieder zum 4. Juli 2018 bzw. 1. Oktober 2018, wie folgt angepasst:

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält mit Wirkung zum 4. Juli 2018 bzw. 1. Oktober 2018 eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 10 TEUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von 15 TEUR. Eine zusätzliche Vergütung für den jeweiligen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG ist nicht mehr vorgesehen. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 1,0 TEUR. Zudem erhält jedes Aufsichtsratsmitglied den Ersatz nachgewiesener erforderlicher Auslagen und gegebenenfalls anfallender Mehrwertsteuer.

Die Verankerung der neuen Vergütungsstruktur in der Satzung erfolgt im Rahmen der Abstimmung während der nächsten Hauptversammlung am 23.5.2019.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 57 TEUR (Vorjahr: 78 TEUR). Der Anteil an Festvergütung betrug 44 TEUR (Vorjahr: 60 TEUR), der Anteil an Sitzungsgeldern und Reisekosten lag bei 13 TEUR (Vorjahr: 18 TEUR).

Des Weiteren erhielt der Aufsichtsrat eine Vergütung zur Kontrolle der Geschäftsführung. Für diese Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat anteilig für das Geschäftsjahr eine pauschale Vergütung in Höhe von 26 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR) sowie für jede Teilnahme an geschäftlichen Terminen in ihrer Eigenschaft als Mitglied des GmbH-Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von je 1,5 TEUR sowie Reisekosten in Höhe von 37 TEUR. Dieser Anteil betrug für 2018 63 TEUR (Vorjahr: 72 TEUR).

Eine individualisierte Ansicht der Aufsichtsratsbezüge finden Sie im veröffentlichten Anhang Jahresabschluss der REALTECH AG zum 31.12.2018 unter https://www.realtech.com/de/unternehmen/investor_relations/hauptversammlung.cfm auf Seite 19.

 

Leimen, den 21. März 2019

Der Vorstand

6 Konzernabschluss

6.1 Konzernbilanz

Aktiva

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In EUR Anhang 31.12.2018 31.12.2017
Kurzfristige Vermögenswerte
Barmittel und Bankguthaben 6.789.502 7.450.993
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (5) 587.562 804.218
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (6) 1.090.230 3.083.785
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte (7) 175.541 243.202
Tatsächliche Steuererstattungsansprüche (8) 20.454 2.059
Summe kurzfristiger Vermögenswerte 8.663.289 11.584.257
Langfristige Vermögenswerte
Geschäftswert (23) 4.091.276 4.331.514
Sonstige immaterielle Vermögenswerte (9) 4.336 41.529
Sachanlagen (9) 98.158 500.830
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (11) 519.066 1.041.162
Latente Steueransprüche (8) 22.754 205.703
Summe kurzfristiger Vermögenswerte 4.735.590 6.120.738
Summe Vermögenswerte 13.398.879 17.704.995

Passiva

in EUR Anhang 31.12.2018 31.12.2017
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (12) 393.250 857.709
Finanzielle Verbindlichkeiten (12) 398.165 694.179
Tatsächliche Steuerschulden (8) 0 227.135
Rückstellungen (13) 9.979 49.000
Sonstige Verbindlichkeiten (12) 920.889 1.906.203
Vertragsverbindlichkeiten / Passivische Abgrenzungen (12) 429.442 975.051
Summe kurzfristiger Schulden 2.151.724 4.709.277
Langfristige Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten (14) 0 141.396
Latente Steuerschulden (8) 26.978 27.557
Summe langfristiger Schulden 26.978 168.953
Summe Schulden 2.178.702 4.878.230
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (15) 5.385.652 5.385.652
Kapitalrücklage (15) 2.941.347 2.941.347
Gewinnrücklagen (15) 2.689.414 3.455.719
Sonstige Eigenkapitalbestandteile (15) 203.765 114.161
Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbarer Anteil am Eigenkapital 11.220.177 11.896.879
Nicht-beherrschende Gesellschafter (16) 0 929.886
Summe Eigenkapital 11.220.177 12.826.765
Summe Eigenkapital und Schulden 13.398.879 17.704.995

Der nachfolgende Anhang ist ein integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.

6.2 Konzerngesamtergebnisrechnung

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In EUR Anhang 01.01.2018 31.12.2018 01.01.2017 31.12.2017
Fortgeführte Geschäftsbereiche
Umsatzerlöse (18) 15.596.926 19.561.819
Umsatzkosten (7.874.720) (9.521.445)
Bruttoergebnis vom Umsatz 7.722.206 10.040.374
Vertriebs- und Marketingkosten (3.497.062) (4.039.528)
Verwaltungskosten (3.581.323) (5.319.835)
Forschungs- und Entwicklungskosten (1.542.691) (2.136.052)
Sonstige betriebliche Aufwendungen (19) (319.588) (666.250)
Sonstige betriebliche Erträge (20) 386.978 3.980.835
Betriebsergebnis (831.480) 1.859.544
Finanzerträge 13.889 74.939
Finanzaufwendungen (2.015) (187.818)
Finanzergebnis (21) 11.874 (112.879)
Ergebnis vor Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen (819.606) 1.746.665
Ertragssteueraufwand (-) / Steuerertrag (+) (8) (143.897) (118.393)
Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen (963.503) 1.628.272
Jahresergebnis (22) (963.503) 1.628.272
Davon entfallen auf
- Gesellschafter des Mutterunternehmens (22) (750.652) 1.461.859
- Nicht-beherrschende Gesellschafter (22) (212.851) 166.413
Sonstiges Ergebnis
Posten, die möglicherweise zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden*
Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 56.407 (199.764)
Gesamtergebnis (907.096) 1.428.508
Davon entfallen auf
- Gesellschafter des Mutterunternehmens (661.048) 1.353.988
- Nicht-beherrschende Gesellschafter (246.048) 74.520
Ergebnis je Aktie
Aus fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen
- Unverwässert (22) (0,14) 0,27
- Verwässert (22) (0,14) 0,27
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien
- Unverwässert (21) 5.385.652 5.385.652
- Verwässert (21) 5.385.652 5.385.652

Der nachfolgende Anhang ist ein integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.

* Hierauf entfallen keine latenten Steuern.

6.3 Konzernkapitalflussrechnung

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In EUR 01.01.2018 31.12.2018 01.01.2017 31.12.2017
Jahresergebnis (963.503) 1.628.272
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 214.314 404.068
Ertragsteueraufwand (+) / Ertragsteuerertrag (-) 143.897 118.393
Finanzergebnis, netto (11.874) 112.879
Gewinne /(Verluste) aus der Veräußerung von langfristigen Vermögenswerten 0 (1.945.403)
(Gewinne) / Verluste in Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit 322.139 (1.148.000)
Andere Anpassungen für zahlungsunwirksame Posten 36.060 147.210
Minderung /(Erhöhung) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.317.521 102.881
Minderung /(Erhöhung) der sonstigen finanziellen Vermögenswerte 32.676 (1.183.309)
Minderung /(Erhöhung) der sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerte (5.807) 9.574
Erhöhung /(Minderung) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (201.431) (177.862)
Erhöhung /(Minderung) der finanziellen Verbindlichkeiten 1.078.720 935.075
Erhöhung /(Minderung) der Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten (975.484) (1.709.837)
Erhöhung /(Minderung) der passivischen Abgrenzungen (494.718) (917.244)
Gezahlte Zinsen (2.015) (187.818)
Erhaltene Zinsen 13.889 74.939
Gezahlte Ertragsteuern, abzüglich zurückerstatteter Beträge (278.732) 24.008
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 225.650 (3.712.174)
Auszahlungen aus dem Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen (213.000) (86.946)
Abgang von Geschäftseinheiten abzüglich abgegangener Zahlungsmittel (463.273) (181.076)
Einzahlungen aus dem Verkauf Gebäude 0 9.107.703
Cashflow aus Investitionstätigkeit (676.273) 8.839.681
Gezahlte Dividenden an Minderheitengesellschafter (258.413) -
Auszahlungen aus Finanzierungsleasing 0 (3.558.973)
Auszahlungen für Darlehenstilgung 0 (502.500)
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (258.413) (4.061.473)
Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Barmittel und Bankguthaben 47.545 (192.295)
Nettoveränderung der Barmittel und Bankguthaben (661.491) 873.739
Barmittel und Bankguthaben zu Beginn des Geschäftsjahres 7.450.993 6.577.254
Barmittel und Bankguthaben am Ende des Geschäftsjahres 6.789.502 7.450.993

Der nachfolgende Anhang ist ein integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.

6.4 Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung

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In EUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Sonstige Eigenkapital-Bestandsteile
Stand zum 31.12.2016 5.385.652 2.941.347 1.993.860 222.032
Jahresergebnis - - 1.461.859 -
Währungsumrechnungsdifferenzen wirtschaftlich selbstständiger Einheiten - - (107.871)
Gesamtergebnis - - 1.461.859 (107.871)
Stand zum 31.12.2017 5.385.652 2.941.347 3.455.719 114.161
Jahresergebnis - - (750.652) -
Währungsumrechnungsdifferenzen wirtschaftlich selbstständiger Einheiten - - - 89.604
Gesamtergebnis 0 0 (750.652) 89.604
Anpassung EB-Wert zum 1.1.2018 aufgrund IFRS 9 - - (15.654) -
Veränderung im Konsolidierungskreis - - - -
Dividendenzahlung - - - -
Entnahme aus der Kapitalrücklage - - - -
Stand zum 31.12.2018 5.385.652 2.941.347 2.689.414 203.765
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In EUR Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbarer Anteil am Eigenkapital Nicht- beherrschende Gesellschafter Summe Eigenkapital
Stand zum 31.12.2016 10.542.891 855.366 11.398.257
Jahresergebnis 1.461.859 166.413 1.628.272
Währungsumrechnungsdifferenzen wirtschaftlich selbstständiger Einheiten (107.871) (91.893) (199.764)
Gesamtergebnis 1.353.988 74.520 1.428.508
Stand zum 31.12.2017 11.896.879 929.886 12.826.765
Jahresergebnis (750.652) (212.851) (963.503
Währungsumrechnungsdifferenzen wirtschaftlich selbstständiger Einheiten 89.604 (33.197) 56.407
Gesamtergebnis (661.048) (246.048) (907.096)
Anpassung EB-Wert zum 1.1.2018 aufgrund IFRS 9 (15.654) - (15.654)
Veränderung im Konsolidierungskreis - (425.425) (425.425)
Dividendenzahlung - (258.413) (258.413)
Entnahme aus der Kapitalrücklage - - -
Stand zum 31.12.2018 11.220.177 0 11.220.177

Der nachfolgende Anhang ist ein integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.

6.5 Konzernanhang

Grundlagen und Methoden

1. Grundlagen für den Konzernabschluss

Der Konzernabschluss der REALTECH AG wird seit dem Geschäftsjahr 2005 in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards Board (IASB) - den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind - aufgestellt. Es wurden die zum 31. Dezember 2018 anzuwendenden IAS, IFRS und entsprechenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) beachtet. Die Vorjahreszahlen wurden nach denselben Standards ermittelt.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Der Konzernabschluss vermittelt unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Die REALTECH AG ist eine eingetragene Aktiengesellschaft des deutschen Rechts mit Handelsregister-Sitz in Walldorf/Baden, Deutschland. Die Gesellschaft ist mit ihrem Produkt- und Dienstleistungsangebot in Deutschland und Neuseeland vertreten. Sie steuert und unterstützt ihre Tochtergesellschaften, die sich auf das Technologie-Consulting, auf das Hosting von SAP- und E-Business-Lösungen sowie auf die Software-Entwicklung für das Applikations- und System-Management spezialisiert haben.

Neu anzuwendende Standards und Interpretationen

Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standards Board (IASB) neu erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS) sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee und des Standing Interpretations Committee (SIC), wie sie von der EU übernommen wurden. Zugleich erfüllt der Konzernabschluss die handelsrechtlichen Anforderungen nach § 315e Abs. 1 HGB.

Nachfolgend sind die durch die EU übernommenen und in 2018 verbindlich anzuwendenden, wesentlichen Standards, Interpretationen sowie Änderungen dargestellt:

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Standard/Interpretation/Änderungen Bezeichnung
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
IFRS 9 Finanzinstrumente
Änderungen zum IFRS 15 / Klarstellung Erlöse aus Verträgen mit Kunden
IFRIC 22 Vorauszahlungen in Zusammenhang mit Fremdwährungstransaktionen
Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung - Einstufung und Bewertung anteilsbasierter Vergütungen
Änderungen an IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien - Übertragungen in den und aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge - Anwendung von IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 4
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2014-2016)

Im Zuge der Übernahme der neuen Regelungen von IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) und von IFRS 9 (Finanzinstrumente) hat die REALTECH AG zum 1. Januar 2018 einige ihrer Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geändert.

IFRS 15 ist seit dem 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwenden. IFRS 15 sieht zwei mögliche Übergangsmethoden zur Umsetzung der neuen Regelungen vor:

1.

retrospektive Anwendung auf jede gemäß IAS 8 (Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern) dargestellte vergangene Berichtsperiode oder

2.

retrospektive Anwendung mit einer Erfassung des kumulierten Effekts der erstmaligen Anwendung als Anpassung des Eröffnungsbestandes der Gewinnrücklage.

Wir wenden den neuen Standard retrospektiv, mit Wirkung zum 1. Januar 2018 an. Ferner machen wir von der Ausnahmeregelung Gebrauch, den neuen Standard nur auf Verträge anzuwenden, die zum 1. Januar 2018 noch nicht erfüllt waren.

Nach IFRS 15 sollen die Übertragung von zugesagten Gütern oder Dienstleistungen auf den Kunden mit dem Betrag als Umsatzerlös abgebildet werden, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Dies sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen, die sich abhängig vom Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Nutzer des Konzernabschlusses in die Lage zu versetzen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen.

Aus unserer Analyse ergab sich, dass die neuen Regelungen des IFRS 15 Einfluss im Bereich des Verkaufs von Lizenzen einschließlich Implementierungsleistung (Mehrkomponentengeschäft) haben könnten, sofern zum Geschäftsjahresende 2017 bzw. zum Jahresende 2018 derartige Projekte vorhanden und noch nicht abgeschlossen sind. Die Implementierung von verkauften Lizenzen der REALTECH AG nimmt in der Regel einen kurzfristigen Zeitraum in Anspruch. Zum Geschäftsjahresende 2017 bzw. zum Ende des Geschäftsjahres 2018 waren jeweils keine Aufträge über den Verkauf von Lizenzen einschließlich Implementierung offen. Aufträge, auf die IFRS 15 Einfluss haben könnte, waren zum jeweiligen Stichtag bereits abgeschlossen. Zum 1. Januar 2018 waren keine Anpassungen im Eigenkapital vorzunehmen.

Änderungen ergeben sich aus IFRS 15 in Bezug auf den Aufweis in der Bilanz sowie die Angaben im Anhang. Bisher wurden die Forderungen aus Kundenverträgen im Zusammenhang mit der Percentage of Completion-Bilanzierung (zeitraumbezogene Ertragsrealisierung) unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, dort separat vermerkt und waren von untergeordneter Bedeutung. Ab 2018 erfolgt (sofern vorhanden) ein Ausweis in der Bilanz unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und wird separat als Vertragsvermögenswert (Percentage of Completion (PoC)/ zeitraumbezogene Erlösrealisierung) im Anhang erläutert. Übersteigen die Kundenzahlungen die erbrachten Leistungen, so erfolgte der Ausweis als passivische Abgrenzung.

Kosten der Auftragserlangung (Vertriebsprovisionen an die Mitarbeiter) werden aktiviert, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Erlangung des Kundenauftrages gegeben ist.

Sowohl in 2017 als auch in 2018 wurden keine Vertriebsprovisionen auf konkrete Auftragserlangungen gewährt; die Zielvorgaben wurden entweder nicht erreicht oder betrafen Aufträge mit kurzfristigem Charakter. Im Geschäftsjahr 2017 und 2018 waren keine Auftragskosten zu aktivieren.

IFRS 9 enthält neue Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten sowie neue Regelungen zu Wertminderungen. Darüber hinaus enthält der neue Standard neue, umfangreichere Anhangsangaben sowie Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. IFRS 9 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. In einem IFRS 9-Projekt hat die REALTECH AG die Auswirkungen auf den Konzernabschluss erfasst und gewürdigt.

Die Gesellschaft hat IFRS 9 (Finanzinstrumente) mit Wirkung zum 1. Januar 2018 angewendet. Von einer vollständigen retrospektiven Anwendung wurde abgesehen. IFRS 9 ersetzt IAS 39 und die dort enthaltenen Bestimmungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.

Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten beruhen auf der konkreten Ausgestaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme.

Die Auswirkungen aus der unterschiedlichen Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten, den neuen Wertminderungsregelungen und der unterschiedlichen Behandlung von Absicherungskosten werden in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 in den Gewinnrücklagen erfasst. Die Vergleichszahlen wurden nicht angepasst, sondern spiegeln die in IAS 39 enthaltenen Anforderungen wider.

Die Erfassung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte richtet sich nach IFRS 9 nach den erwarteten Verlusten, statt wie bislang unter IAS 39 nach den eingetretenen Verlusten. Hierzu wurde unter anderem ein Modell zur Ermittlung zukünftig erwarteter Kreditausfälle für Forderungen aus Lieferungen entwickelt, welches in die bestehenden Kreditrisikomanagementprozesse integriert wurde. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten werden aufgrund historischer Daten ermittelt und am Bilanzstichtag anhand von aktuellen Informationen und Erwartungen angepasst.

Bezüglich der bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich für die REALTECH AG keine Änderungen. Aus Änderungen in den Klassifizierungs- und Bewertungskategorien zum 1. Januar 2018 ergibt sich bei der REALTECH AG kein Umstellungseffekt. Durch die Anwendung von IFRS 9 ergibt sich bei der REALTECH AG keine Erhöhung der Wertberichtigungen auf Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Finanzinvestments.

Ein Unternehmen hat nach IFRS 9.3.1.1 einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit einzubuchen, wenn es Vertragspartei eines Finanzinstrumentes wird. Die Kategorisierung des entsprechenden finanziellen Vermögenswertes oder der finanziellen Verbindlichkeit und die entsprechende Bewertung haben zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zu erfolgen.

Ein finanzieller Vermögenswert ist nach IFRS 9.4.1.2 zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Vermögenswert dazu gehalten werden soll, um vertragliche Cashflows zu vereinnahmen, und die zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen zu Cashflows zu festgelegten Zeitpunkten (Tilgungs- und Zinszahlungen) führen. Erfüllt ein finanzieller Vermögenswert diese Merkmale nicht, so ist er gemäß IFRS 9.4.1.4 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Finanzielle Verbindlichkeiten sind gemäß IFRS 9.4.2.1 unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, wenn die entsprechenden Positionen zu Handelszwecken gehalten werden. Darüber hinaus besteht für ein Unternehmen nach IFRS 9.4.2.2 eine Fair-Value-Option für die Bewertung von Verbindlichkeiten.

Die Bankguthaben, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen finanziellen Forderungen erfüllen nach den neuen Regelungen die Kriterien für eine Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Finanzielle Verbindlichkeiten, als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert, bestehen nicht; dies soll auch für die Zukunft beibehalten werden. REALTECH hat das vereinfachte Wertminderungsmodell von IFRS 9 angewandt, wodurch die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste aus allen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten erfasst werden. Für die Beurteilung des Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat das Unternehmen die Kundenbonität, die Einhaltung von Zahlungsplänen sowie die eigenen Erfahrungen aus der Vergangenheit herangezogen.

In finanzielle Vermögenswerte eingebettete Derivative werden grundsätzlich nicht separat von einem zu Grunde liegenden Basisvertrag bilanziert, sondern als gesamter Vertrag erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (IFRS 9.4.3.2).

Die REALTECH AG macht von dem Hedge Accounting in 2017 und 2018 keinen Gebrauch.

Die Übernahme von IFRS 9 führte zu einem Rückgang des Eröffnungsbestands der Gewinnrücklagen von 16 TEUR (nach Steuern) zum 1. Januar 2018. Zurückzuführen ist dies auf die Umsetzung des Modells, das auf erwartete Kreditverluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten sowie Anlagen in Termingeldern und Schuldtiteln abstellt.

Überleitung der Buchwerte und Bewertungskategorien beim Übergang auf IFRS 9:

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Buchwert nach IAS 39, 31.12.2017 Übergang auf IFRS 9/ Neubewertung Buchwert nach IFRS 9
Kredite und Forderungen Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Vermögenswerte
Bankeinlagen 7.451 - 0 7.451
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.084 - (22) 3.062
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.845 - 0 1.845
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 858 0 858
Finanzielle Verbindlichkeiten - 836 0 836

Die Anwendung des vereinfachten Ansatzes zur Erfassung der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen führte zu einer Zunahme der Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 22 (vor Steuer) mit einem entsprechenden Effekt auf die Gewinnrücklagen zum 1.1.2018 (TEUR 16 nach Steuer).

Die REALTECH AG verfügt über Bankeinlagen und Termingelder bei bonitätsmäßig erstrangigen Kreditinstituten. In andere Schuldtitel wurden keine Investitionen getätigt. Unter Wesentlichkeitsaspekten wurden hierauf keine Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste angesetzt.

Überleitung der Wertberichtigung für Wertminderungen auf die Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste beim Übergang auf IFRS 9:

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Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Wertberichtigung zum 31.12.2017 nach IAS 39 Neubewertung Wertberichtigung zum 1.1.2018 nach IFRS 9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Vertragsvermögenswerte 146 22 168
Bankeinlagen, Termingelder 0 0 0

Die Anwendung der übrigen, neuen Standards, Interpretationen sowie Änderungen an Standards führten zu keinen wesentlichen Änderungen der Finanz-, Vermögens und Ertragslage des Konzerns.

Nachfolgende Tabelle informiert über den aktuellen Status der Entwicklungen zu wesentlichen Standards/ Interpretationen:

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Bezeichnung Übernahme durch die EU Geplante erstmalige verbindliche Anwendung in
Neue Standards/Interpretationen
IFRS 16 Leasing Ja 2019
IFRS 17 Versicherungsverträge Nein 2021
IFRIC 23 Bilanzierung von Steuerrisikopositionen Ja 2019
Änderung der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung Nein 2020
Änderungen an bestehenden Standards
Änderungen an IFRS 9, Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung Ja 2019
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015-2017) Nein 2019/2020

Die neuen Regelungen des IFRS 16 werden wir ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens (1. Januar 2019) unter Anwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes anwenden. Nach IFRS 16 sind grundsätzlich alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen, vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen. Ausnahmeregelungen bestehen z. B. für kurzfristige Leasingverhältnisse oder für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte; wir beabsichtigen, von diesen Ausnahmeregelungen Gebrauch zu machen. Hiernach wird es (isoliert betrachtet) in der Bilanz zu einer Erhöhung der Bilanzsumme und damit zu einer Verringerung der Eigenkapitalquote kommen, während in der Gewinn- und Verlustrechnung tendenziell das EBIT positiv beeinflusst wird.

Zur Übernahme von IFRS 16 haben wir eine umfangreiche Analyse bestehender Miet- und Leasingverträge durchgeführt. Die umfassendsten Auswirkungen von IFRS 16 ergeben sich bei unseren gemieteten Immobilien und Fahrzeugen.

Wir schätzen den Betrag der hierfür nach IFRS 16 anzusetzenden Vermögenswerte und Schulden zum 1. Januar 2019 (dem Tag der erstmaligen Anwendung von IFRS 16) auf ca. 920 TEUR. Auf der Grundlage unserer Analyse wird sich in 2019 das EBIT um ca. 145 TEUR und das EBITDA voraussichtlich um ca. 400 TEUR verbessern. Der operative Cashflow wird sich gleichfalls verbessern; wir erwarten eine Verbesserung um ca. 255 TEUR.

Die REALTECH AG prüft, welche Auswirkungen die übrigen aufgelisteten Standards, Änderungen und Interpretationen zukünftig auf den Konzernabschluss haben werden. Es wird derzeit von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Konzerns ausgegangen.

Segmentinformationen

Die "Operating Business Unit" (OBU) wird gemäß IFRS 8 für 2018 als das einzige berichtspflichtige Geschäftssegment definiert. Im Jahr 2017 hießen die Segmente "Solution Business Unit" (SBU) und "Digital Business Unit" (DBU). Beide gehen ab 2018 in der Operating Business Unit auf, wie im Abschnitt Geschäftssegmente und Organisationsstruktur bereits erläutert. Im Zuge der regelmäßigen Überwachung wurde die interne Berichterstattung somit entsprechend angepasst.

Die Serviceeinheiten sowie Holdingfunktionen der REALTECH AG sind innerhalb der OBU angesiedelt. Das Segment "Sonstige" beinhaltet Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Nutzung des Bürogebäudes in Walldorf und dessen Verkauf sowie mit der Entkonsolidierung der Tochtergesellschaften.

Die unter Ziffer 17 gezeigten Segmentinformationen beschränken sich auf das Betriebsergebnis und werden im Management regelmäßig diskutiert.

2. Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis der REALTECH AG, Leimen, enthält die verbleibende Tochtergesellschaft, an denen die Muttergesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte hält:

REALTECH Ltd., Auckland, Neuseeland: 100 Prozent.

Die Tochtergesellschaft REALTECH Inc., Malvern, PA, USA wurde zum 31.10.2017 veräußert und entkonsolidiert.

Die anteilige Tochtergesellschaft REALTECH Japan Co., Ltd., Tokio, Japan wurde zum 30.11.2018 veräußert und entkonsolidiert.

Die REALTECH Verwaltungs-GmbH, Walldorf/Baden, Deutschland und die REALTECH Deutschland GmbH, Walldorf/Baden, Deutschland wurden zum 1.1.2018 mit der REALTECH AG verschmolzen.

Die REALTECH AG hat in 2018 ihren Firmensitz nach Leimen verlegt.

3. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Grundlagen

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.

Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.

Der Konzernabschluss enthält den Abschluss des Mutterunternehmens und der von ihm kontrollierten Unternehmen. Kontrolle liegt vor, wenn die Gesellschaft die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeit Nutzen zu ziehen.

Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden entsprechend vom tatsächlichen Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst. Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden anzugleichen.

Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle, Salden und Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Das Gesamtergebnis des Tochterunternehmens wird den Eigentümern und den nicht-beherrschenden Gesellschaftern zugeordnet und zwar selbst dann, wenn dies dazu führt, dass die nicht-beherrschenden Anteile einen Negativsaldo aufweisen.

Alle Beträge im Konzernabschluss werden - sofern im Einzelfall nicht anders vermerkt - in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Aufgrund von Rundungen können sich bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Unternehmenszusammenschlüsse

Der Erwerb von Geschäftsbetrieben wurde nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten bestimmten sich aus der Summe der zum Tauschzeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten sind ergebniswirksam zu erfassen. Die identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt erfasst, wenn die entsprechenden Ansatzvoraussetzungen erfüllt waren.

Der aus dem Erwerb resultierende Geschäftswert wurde als Vermögenswert erfasst und mit seinen Anschaffungskosten bewertet, welche sich als Überschuss der Anschaffungskosten für den Anteilserwerb über die bilanzierten Beträge der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten bestimmen. Falls nach erfolgter nochmaliger Beurteilung der dem Konzern zuzurechnende Anteil am beizulegenden Zeitwert der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten die Anschaffungskosten für den Anteilserwerb überstieg, wurde der übersteigende Betrag unmittelbar als Gewinn erfasst.

Die Minderheitenanteile wurden bei Zugang mit ihrem proportionalen Anteil an den bilanzierten Beträgen der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten bewertet. Bei sukzessiven Anteilserwerben werden die bereits gehaltenen Anteile im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Unterschied zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert wird erfolgswirksam erfasst.

Geschäftswert

Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäftswert wird zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen - sofern erforderlich - bilanziert und ist gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen.

Für Zwecke der Prüfung auf Wertminderung ist der Geschäftswert auf jede der Zahlungsmittel generierenden Einheiten (oder Gruppen davon) des Konzerns aufzuteilen, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können. Zahlungsmittel generierende Einheiten, welchen ein Teil des Geschäftswerts zugeteilt wurde, sind jährlich auf Wertminderung zu prüfen. Liegen Hinweise für eine Wertminderung einer Einheit vor, wird diese häufiger evaluiert. Wenn der erzielbare Betrag einer Zahlungsmittel generierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, ist der Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten Geschäftswerts und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswertes innerhalb der Einheit zuzuordnen. Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäftswerts wird direkt im Gewinn oder Verlust der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst. Ein für den Geschäftswert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden. Bei der Veräußerung einer Zahlungsmittel generierenden Einheit wird der darauf entfallende Betrag des Geschäftswerts im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolgs berücksichtigt.

Währungsumrechnung

Bei der Aufstellung der Abschlüsse jedes einzelnen Konzernunternehmens werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. An jedem Abschlussstichtag sind monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umzurechnen. Nicht-monetäre Posten, deren beizulegender Zeitwert in Fremdwährung ermittelt wird, sind mit den Kursen umzurechnen, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet.

Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses sind die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe des Konzerns in Euro (EUR) umzurechnen, wobei die am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag wird ergebnisneutral mit dem Eigenkapital verrechnet und dort separat ausgewiesen (sonstiges Ergebnis).

Die Währungskurse haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt:

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Land Währung Stichtagskurse Durchschnittskurse
2018 2017 2018 2017
Japan JPY 1 EUR 128,99* 135,01 130,63971* 126,65
Neuseeland NZD 1 EUR 1,7056 1,685 1,70585 1,5895

*Kurse zum 31.10.2018 (Datum der Entkonsolidierung)

Umsatzerlöse

Mit der Einführung von IFRS 15 stellen sich die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Umsatzerlöserfassung wie folgt dar:

Die Umsatzerlöse der REALTECH AG beruhen im Wesentlichen auf:

Consultingaufträgen

Lizenz- und Wartungsverträgen

1. Consultingaufträge:

a)

Der überwiegende Teil unserer Leistungen hat dienstvertraglichen Charakter. Diese Leistungen werden nach Zeitanfall entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

b)

Darüber hinaus bestehen in geringerem Umfang Aufträge mit werksvertragsähnlichem Charakter, die kundenspezifisch ausgerichtet sind. Diese Leistungen werden entsprechend dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode / zeitraumbezogene Umsatzrealisierung) im Abschluss erfasst.

c)

Consultingaufträge in Verbindung mit der Auslieferung von Lizenzen (z. B. Lizenz und Implementierung) betreffen Leistungen, die auf die Bedürfnisse des Kunden ausgerichtet sind. In diesen Fällen erlangt der Kunde die Verfügungsmacht über den Vermögenswert erst mit Abschluss der Implementierungsleistungen. Eine Ertragsrealisierung der Consultingleistung und der Lizenz findet entsprechend dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) statt. Zum Geschäftsjahresende 2017 und 2018 waren keine derartigen Verträge offen; ursächlich hierfür ist u. a., dass die Implementierungsleistungen gewöhnlich einen Zeitraum von wenigen Tagen in Anspruch nehmen.

2. Lizenz- und Wartungsverträge:

a)

Lizenzen werden grundsätzlich mit der Auslieferung des Software Keys entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen in Rechnung gestellt. Verträge mit Optionen zum Erwerb zusätzlicher Softwarelizenzkopien bestanden in 2017 und 2018 nicht. Sofern mit der Auslieferung der Lizenz Implementierungsleistungen verbunden sind, erfolgt die Ertragsrealisierung entsprechend dem Leistungsfortschritt.

b)

Wartungsverträge werden entsprechend den Preislisten angeboten und stehen in einem festen prozentualen Verhältnis zu den Lizenzpreisen. Sofern der Verkauf von Lizenz- und Wartungsleistungen in wirtschaftlichem Zusammenhang steht, wird der Gesamtkaufpreis entsprechend dem beizulegenden Zeitwert der einzelnen Leistungen auf die einzelnen Komponenten aufgeteilt (Mehrkomponentengeschäfte / Aufteilung des Transaktionspreises). Die Wartungsleistungen werden zeitraumbezogen als Umsatz erfasst.

Umsatzkosten

Die Umsatzkosten umfassen produktionsbezogene Vollkosten auf der Grundlage einer normalen Kapazitätsauslastung. Im Einzelnen enthalten die Umsatzkosten den Aufträgen direkt zurechenbare Einzelkosten - im Wesentlichen für Personal - sowie fixe und variable Gemeinkosten, zum Beispiel Abschreibungen.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungs- und Entwicklungskosten werden bei Anfall aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Zuge der Erstellung und der Weiterentwicklung von Software werden eng vernetzte Prozesse zwischen Forschungs- und Entwicklungsphasen angewandt. Dadurch ist eine genaue Abgrenzung der Aufwendungen beider Phasen nicht möglich. Die Abgrenzungskriterien für die Aktivierung von eigenen Entwicklungsaufwendungen gemäß IAS 38.57 in Verbindung mit IAS 38.53 sind somit nicht erfüllt.

Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten

Ist das Ergebnis eines Beratungsprojektes mit werkvertragsähnlichem verlässlich zu schätzen, so sind die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Auftrag entsprechend dem Leistungsfortschritt am Abschlussstichtag jeweils als Teil der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Auftragskosten zu erfassen, es sei denn, dies würde den Leistungsfortschritt nicht wiedergeben. Veränderungen in der vertraglichen Arbeit, den Ansprüchen und den Leistungsprämien sind in dem Ausmaß enthalten, wie deren Höhe verlässlich bestimmt werden kann und deren Erhalt als wahrscheinlich angesehen wird.

Wenn das Ergebnis eines Auftrages nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringlich sind. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie entstehen als Aufwand erfasst. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst.

Wenn die bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zuzüglich ausgewiesener Gewinne und abzüglich ausgewiesener Verluste die Teilabrechnungen übersteigen, ist der Überhang mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden zu zeigen (Vertragsvermögenswert). Bei Verträgen, in denen die Teilabrechnungen die angefallenen Auftragskosten zuzüglich ausgewiesener Gewinne und abzüglich ausgewiesener Verluste übersteigen, ist der Überhang mit passivischem Saldo gegenüber Kunden auszuweisen (Vertragsverbindlichkeit, Ausweis zusammen mit den passivischen Abgrenzungen). Erhaltene Beträge vor Erbringung der Leistungen sind in der Konzernbilanz als Schulden bei den erhaltenen Anzahlungen erfasst. Abgerechnete Beträge für bereits erbrachte Leistungen, die noch nicht vom Kunden bezahlt wurden, sind in der Konzernbilanz im Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten.

Leasing

Im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen wird dem Leasingnehmer das wirtschaftliche Eigentum in den Fällen zugerechnet, in denen er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt (IAS 17). Sofern das wirtschaftliche Eigentum dem REALTECH-Konzern zuzurechnen ist, erfolgt für diese Fälle die Aktivierung zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert oder zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. Die Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder über die kürzere Vertragslaufzeit. Die abgezinsten Zahlungsverpflichtungen aus den Leasingraten werden als Verbindlichkeiten passiviert und unter den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Leasingzahlungen werden so in Zinsaufwendungen und Tilgung der Leasingverpflichtung aufgeteilt, dass eine konstante Verzinsung der verbleibenden Verbindlichkeit erzielt wird. Zinsaufwendungen werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Soweit im REALTECH-Konzern Operating-Lease-Verhältnisse auftreten, werden Leasingraten bzw. Mietzahlungen direkt als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Laufende Steuern

Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzerngesamtergebnisrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. aus Sicht des Abschlussstichtags in Kürze geltenden Steuersätze berechnet.

Latente Steuern

Latente Steuern werden gemäß IAS 12 auf alle temporären Differenzen zwischen den Buchwerten in der Konzernbilanz und den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden sowie für steuerliche Verlustvorträge gebildet.

Aktive latente Steuern für Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede sowie für steuerliche Verlustvorträge werden nur insoweit angesetzt, als mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass diese Unterschiede in der Zukunft zur Realisierung des entsprechenden Vorteils führen. Eine Aufrechnung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt, soweit eine Identität der Steuergläubiger und Fristenkongruenz besteht.

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Für das bewegliche Sachanlagevermögen und Leasingobjekte wird eine Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahren angesetzt. Gebäude werden über 40 Jahre linear abgeschrieben. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden gemäß IAS 36 vorgenommen, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswertes den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ist dabei der höhere Betrag aus Netto-Veräußerungswert und Nutzungswert des betroffenen Vermögenswerts. Sind die Gründe für eine in den Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung maximal bis auf den fortgeführten Buchwert. Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst, da keine qualifizierten Vermögenswerte im Sinne des IAS 23 vorliegen.

Vermögenswerte, die im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen gehalten werden, werden über ihre erwartete Nutzungsdauer auf die gleiche Art und Weise wie im Eigentum des Konzerns stehende Vermögenswerte abgeschrieben. Besteht jedoch keine hinreichende Sicherheit, dass das Eigentum am Ende des Leasingverhältnisses auf den Leasingnehmer übergeht, sind die Vermögenswerte über die kürzere Dauer aus Laufzeit des Leasingverhältnisses und erwarteter Nutzungsdauer abzuschreiben.

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst. Die Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer aufwandswirksam erfasst. Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und sämtliche Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Separat erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen erfasst. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer existieren nicht.

Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

(mit Ausnahme von Geschäftswerten)

Zu jedem Abschlussstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittel generierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Wenn eine angemessene und stetige Grundlage zur Verteilung ermittelt werden kann, werden die Vermögenswerte auf die einzelnen Zahlungsmittel generierenden Einheiten verteilt. Andernfalls erfolgt eine Verteilung auf die kleinste Gruppe von Zahlungsmittel generierenden Einheiten, für die eine angemessene und stetige Grundlage der Verteilung ermittelt werden kann.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlicher oder faktischer Natur) aus einem vergangenen Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass der Konzern verpflichtet sein wird, diese Verpflichtung zu erfüllen, die Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich mit dem Abfluss von Ressourcen einhergeht und eine verlässliche Schätzung des Betrags möglich ist.

Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen, unter Berücksichtigung der der Verpflichtung inhärenten Risiken und Unsicherheiten. Wenn eine Rückstellung mithilfe der geschätzten Zahlungsströme für die Erfüllung der Verpflichtung bewertet wird, ist der Buchwert der Rückstellung der Barwert dieser Zahlungsströme (wenn der Zinseffekt wesentlich ist).

Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, wird dieser Anspruch als Vermögenswert aktiviert, wenn diese Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann.

Finanzielle Vermögenswerte / Finanzielle Schulden

Bilanzierung und Bewertung nach IFRS 9

Ein Unternehmen hat nach IFRS 9.3.1.1 einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit einzubuchen, wenn es Vertragspartei eines Finanzinstrumentes wird. Die Kategorisierung des entsprechenden finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit und die entsprechende Bewertung haben zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zu erfolgen.

Ein finanzieller Vermögenswert ist nach IFRS 9.4.1.2 zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Vermögenswert dazu gehalten werden soll, um vertragliche Cashflows zu vereinnahmen, und die zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen zu Cashflows zu festgelegten Zeitpunkten (Tilgungs- und Zinszahlungen) führen. Erfüllt ein finanzieller Vermögenswert diese Merkmale nicht, so ist er gemäß IFRS 9.4.1.4 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Finanzielle Verbindlichkeiten sind gemäß IFRS 9.4.2.1 unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, wenn die entsprechenden Positionen zu Handelszwecken gehalten werden. Darüber hinaus besteht für ein Unternehmen nach IFRS 9.4.2.2 eine Fair-Value-Option für die Bewertung von Verbindlichkeiten.

In finanzielle Vermögenswerte eingebettete Derivative werden grundsätzlich nicht separat von einem zu Grunde liegenden Basisvertrag bilanziert, sondern als gesamter Vertrag erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (IFRS 9.4.3.2).

Die REALTECH AG macht von dem Hedge Accounting in 2017 und 2018 keinen Gebrauch.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern ermittelt wie bisher an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt.

Darüber hinaus wird nach IFRS 9 das sogenannte Expected-Loss-Modell zur Erfassung von erwarteten Verlusten angewendet. Hiernach wird bei Erfassung von Forderungen die zukünftige Ausfallwahrscheinlichkeit anhand historischer Daten und erwarteter künftiger Ereignisse ermittelt.

Vermögenswerte, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden

Zu jedem Abschlussstichtag werden die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, daraufhin untersucht, ob objektive substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung hindeuten. Der Konzern wendet dabei den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen; demzufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst. Die Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte beruhen auf Annahmen zum Ausfallrisiko und den zu erwartenden Verlustquoten. Gemäß IFRS 9 besteht dabei die widerlegbare Vermutung, dass ein Ausfall spätestens vorliegt, wenn ein finanzieller Vermögenswert mehr als 90 Tage überfällig ist. Besteht ein objektiver Hinweis, dass eine Wertminderung bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Krediten und Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Verlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter, künftiger oder noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts (d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Effektivzinssatz).

Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst.

Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Die Wertaufholung ist der Höhe nach auf die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung beschränkt. Die Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst.

Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen objektive Hinweise (wie z. B. die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners) dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden, wird eine Wertminderung unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. Wertminderungsbeträge werden ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab.

Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Schulden

Zur Ermittlung der Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Schulden werden folgende Stufen unterschieden:

1.

die auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten (unverändert übernommenen) Preise (Stufe 1)

2.

Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die auf Stufe 1 berücksichtigten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen (Stufe 2)

3.

nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit (nicht beobachtbare Inputfaktoren) (Stufe 3)

Der Buchwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen, kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen entspricht wegen der kurzfristigen Fälligkeiten dieser Instrumente in etwa dem Zeitwert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden geschuldete Beträge für im gewöhnlichen Geschäftsverlauf verkaufte Güter und erbrachte Dienstleistungen. Sie sind im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen und werden daher als kurzfristig eingestuft. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung zu erfassen. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Expected-Loss-Modells nach IFRS 9 bewertet. Das Ausfallrisiko wird auf Einzelgesellschaftsebene mit Hilfe von Ratingagenturen und Forderungsausfallversicherungen gesteuert. Die Gesellschaft hat in der Vergangenheit Ausfälle seitens Einzelkunden oder Kundengruppen hinnehmen müssen, die für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage jedoch von untergeordneter Bedeutung waren.

Effektivzinsmethode

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit und der Allokation von Zinserträgen und Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden.

Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- bzw. Auszahlungen (einschließlich aller Gebühren, welche Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agien und Disagien) über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus erstmaliger Erfassung abgezinst werden.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Gesellschaft vollständig als sonstige Verbindlichkeiten kategorisiert.

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Verbindlichkeiten) werden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

4. Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten

Im Konzernabschluss müssen, bis zu einem gewissen Grad, Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen in der Berichtsperiode beeinflussen. Die sich tatsächlich einstellenden Beträge können von den Schätzungen und Annahmen abweichen.

Die Schätzungen betreffen im Wesentlichen den in der Konzernbilanz ausgewiesenen Geschäftswert (4.091 TEUR, Vorjahr: 4.332 TEUR), sonstige immaterielle Vermögenswerte (4 TEUR, Vorjahr: 42 TEUR), Sachanlagen (98 TEUR, Vorjahr: 501 TEUR), latente Steueransprüche (23 TEUR, Vorjahr: 206 TEUR), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (1.090 TEUR, Vorjahr: 3.084 TEUR), tatsächliche Steuererstattungsansprüche (20 TEUR, Vorjahr: 2 TEUR) sowie Rückstellungen (10 TEUR, Vorjahr: 49 TEUR). Weiterhin können sich Ermessensspielräume bei der Beurteilung von Verträgen mit Kunden (z. B. Mehrkomponentengeschäfte, zeitraumbezogene Erlösrealisierung b ei Werkverträgen) ergeben.

Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer Zahlungsmittel generierenden Einheit ist mit Schätzungen durch das Management verbunden. Zur Ermittlung des Nutzungswerts wird die Discounted-Cashflow-Methode angewandt. Die Schätzungen können auf die Ermittlung des Nutzungswerts sowie letztlich auf die Höhe der Abschreibungen auf den Geschäftswert wesentliche Auswirkungen haben.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte ist mit Schätzungen der erwarteten Nutzungsdauer der Vermögenswerte verbunden. Die Ermittlung des Nutzungswerts von Vermögenswerten basiert auf Beurteilungen des Managements.

Im Rahmen der Ermittlung der Wertminderung von Sachanlagen und von immateriellen Vermögenswerten werden Schätzungen vorgenommen, die sich u. a. auf Ursache, Zeitpunkt und Höhe der Wertminderung beziehen. Eine Wertminderung beruht auf einer Vielzahl von Faktoren. Grundsätzlich werden Änderungen der gegenwärtigen Wettbewerbsbedingungen, Erwartungen bezüglich des Wachstums der IT-Branche, Erhöhung der Kapitalkosten, Änderung der künftigen Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln, technologische Überalterung, Einstellung von Dienstleistungen, aktuelle Wiederbeschaffungskosten, in vergleichbaren Transaktionen gezahlte Kaufpreise und sonstige das Umfeld betreffende Änderungen, die auf eine Wertminderung hindeuten, berücksichtigt. Der Nutzungswert und der erzielbare Betrag (der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit) wird in der Regel unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt und in die angemessenen Annahmen von Marktteilnehmern einfließen. Die Identifizierung von Anhaltspunkten, die auf eine Wertminderung hindeuten, die Schätzung von künftigen Cashflows sowie die Ermittlung des Nutzungswerts von Vermögenswerten sind mit wesentlichen Einschätzungen verbunden, die das Management hinsichtlich der Identifizierung und Überprüfung von Anzeichen für eine Wertminderung, der erwarteten Cashflows, der zutreffenden Abzinsungssätze, der jeweiligen Nutzungsdauern sowie der Restwerte zu treffen hat.

Wenn sich die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen nicht entwickelt wie erwartet, würde dies Erlöse und Cashflows reduzieren und möglicherweise zu Wertminderungsaufwendungen in Verbindung mit der Abschreibung dieser Investitionen auf ihre ermittelten Beträge führen. Dies könnte sich negativ auf die künftige Ertragslage auswirken.

Das Management bildet Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Die vom Management verwendeten Grundlagen für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen sind die Fälligkeitsstruktur der Forderungssalden und Erfahrungen in Bezug auf Ausbuchungen von Forderungen in der Vergangenheit, die Bonität der Kunden sowie Veränderungen der Zahlungsbedingungen. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage der Kunden kann der Umfang der tatsächlich vorzunehmenden Ausbuchungen den Umfang der erwarteten Ausbuchungen übersteigen.

Die Ermittlung der Fertigungsaufträge unterliegt Schätzungen bei der Ermittlung des Fortschrittgrades sowie bei den erwarteten, noch anfallenden Kosten.

Soweit temporäre Differenzen vorliegen, führen diese grundsätzlich zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern im Konzernabschluss. Das Management muss bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern Beurteilungen treffen. Aktive latente Steuern werden in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass sie genutzt werden können. Die Nutzung aktiver latenter Steuern hängt von der Möglichkeit ab, im Rahmen der jeweiligen Steuerart und Steuerjurisdiktion ausreichend zu versteuerndes Einkommen zu erzielen, wobei ggf. gesetzliche Beschränkungen hinsichtlich der maximalen Verlustvortragsperiode zu berücksichtigen sind.

Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern sind verschiedenen Faktoren heranzuziehen, wie z. B. Ertragslage der Vergangenheit, operative Planungen, Verlustvortragsperioden, Steuerplanungsstrategien. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies eine nachteilige Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Kommt es zu einer Änderung der Werthaltigkeitsbeurteilung bei aktiven latenten Steuern, sind die angesetzten aktiven latenten Steuern erfolgswirksam abzuwerten.

Das Management bildet Rückstellungen, wenn mehr dafür als dagegen spricht, dass eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten aus einem vergangenen Ereignis besteht, die voraussichtliche Höhe des notwendigen Betrags zuverlässig schätzbar ist und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung dieser Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führen wird, wenngleich Unsicherheiten hinsichtlich des Zeitpunkts oder der Höhe der künftig erforderlichen Ausgaben bestehen. Die Höhe der Rückstellungen passt das Management regelmäßig an, wenn neue Erkenntnisse vorliegen oder veränderte Rahmenbedingungen bestehen. Langfristige Rückstellungen werden mit dem Barwert der erwarteten Erfüllungsbeträge zum Bilanzstichtag angesetzt. Die Abzinsungssätze werden regelmäßig den vorherrschenden Marktzinssätzen angepasst.

Verkauf von Geschäftseinheiten

Die REALTECH AG hat ihre Anteile an der REALTECH Inc. USA im Rahmen eines Management-Buy-outs mit Wirkung zum 31.10.2017 veräußert. Der Verkauf erfolgte zu einem symbolischen Wert in Höhe von 1,0 US$.

Im Gegenzug wurde vereinbart, dass die Ansprüche der REALTECH AG gegenüber der REALTECH Inc. USA in Höhe von rd. 1,34 Mio. US$ gemäß einer vertraglichen Regelung getilgt werden. Zum Entkonsolidierungszeitpunkt überstiegen die in der Bilanz der REALTECH Inc. USA ausgewiesenen Schulden deren Vermögenswerte. Hieraus resultierte ein Ertrag aus der Entkonsolidierung in Höhe von 1.148 TEUR, der unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird. Die REALTECH Inc. USA verfügte im Zeitpunkt der Entkonsolidierung über einen Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von TEUR 181, die in der Kapitalflussrechnung als Zahlungsmittelabfluss aus Investitionstätigkeit ausgewiesen sind.

Mit dem Verkauf verbunden war der Abgang von:

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TEUR
Kurzfristige Vermögenswerte (ohne Zahlungsmittel) 496
Langfristige Vermögenswerte 12
Kurzfristige Schulden (970)
Langfristige Schulden (779)

Die REALTECH AG hat ihre Anteile an der REALTECH Japan Co., Ltd., Tokio, Japan, im Rahmen eines Stock-Purchase-Agreements mit Wirkung zum 30.11.2018 veräußert. Der Verkauf erfolgte zu einem Kaufpreis in Höhe von 99,7 Mio. Yen bzw. 764 TEUR.

Zum Entkonsolidierungszeitpunkt überstiegen die in der Bilanz der REALTECH Japan ausgewiesenen Vermögenswerte deren Schulden. Hieraus resultierte ein Aufwand aus der Entkonsolidierung in Höhe von 291 TEUR, der unter dem sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen wird. Die REALTECH Japan Co., Ltd., Tokio, Japan, verfügte im Zeitpunkt der Entkonsolidierung über einen Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von 1.227 TEUR. In der Kapitalflussrechnung wird als Zahlungsmittelabfluss aus Investitionstätigkeit ein Betrag in Höhe von 463 TEUR ausgewiesen. Dieser setzt sich aus dem Kaufpreis abzüglich der liquiden Mittel zusammen.

Mit dem Verkauf verbunden war der Abgang von:

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TEUR
Kurzfristige Vermögenswerte (ohne Zahlungsmittel) 1.018
Langfristige Vermögenswerte 939
Kurzfristige Schulden (974)
Langfristige Schulden (926)

Angaben zur Konzernbilanz und zur Konzerngesamtergebnisrechnung

5. Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Forderung REALTECH Inc. USA (ehemalige Tochtergesellschaft 346 497
Termingelder verfügungsbeschränkt 194 212
Übrige 48 95
Gesamt 588 804

Aufgrund der Entkonsolidierung der REALTECH Inc. USA in 2017 wird die zum Geschäftsjahresende bestehende Forderung der REALTECH AG gegen die REALTECH Inc. USA unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Forderung wird gemäß vertraglicher Vereinbarung planmäßig getilgt. Die Gesamtforderung in Höhe von 865 TEUR (Vorjahr: 1.209 TEUR) teilt sich in einen kurzfristigen Anteil in Höhe von 346 TEUR (Vorjahr: 497 TEUR) und einen langfristigen Anteil in Höhe von 519 TEUR (Vorjahr: 712 TEUR) auf.

6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.139 3.141
Vertragsvermögenswerte (PoC-Methode) 0 89
Wertminderungen 49 146
1.090 3.084

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind kurzfristig fällig (siehe auch Abschnitt Kreditrisiken unter Tz. 28). Die zum Bilanzstichtag nach der PoC-Methode, aber noch nicht schlussabgerechneten Festpreisprojekte sind wie folgt ausgewiesen:

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Angefallene Kosten zuzüglich Ergebnis nicht abgerechneter Projekte 276 342
Abzüglich gestellter Abschlagsrechnungen (364) (285)
(88) 57
davon Vertragsvermögenswerte 0 89
davon Vertragsverbindlichkeiten 88 32

Die Vertragssalden stellen sich wie folgt dar:

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Vertragsvermögenswerte 0 89
Vertragsverbindlichkeiten / Passivische Abgrenzung 88 32

Der zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesene Betrag in Höhe von TEUR 32 wurde im Geschäftsjahr 2018 als Umsatzerlös erfasst. Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen Consultingaufträge mit Werkvertragscharakter und werden mit Projektfortschritt als Umsatzerlöse realisiert.

Es bestehen keine im Geschäftsjahr 2018 erfasste Umsatzerlöse aus den in früheren Perioden erfüllten Leistungsverpflichtungen.

Die ausstehenden Leistungsverpflichtungen haben eine Laufzeit von maximal einem Jahr.

Die Vermögenswerte werden bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Die Vertragsverbindlichkeiten werden unter dem Posten "passivische Abgrenzungen" ausgewiesen.

Die Wertminderungen wurden aufgrund von Vergangenheitserfahrungen mit Zahlungsausfällen unter Berücksichtigung eines Faktors für zukünftige Entwicklungen (Verbraucherindex) berechnet. Die REALTECH-Kunden zeichnen sich seit Jahren durch eine hohe Bonität aus, was durch eine niedrige Quote an Forderungsausfällen dokumentiert wird.

Veränderung der Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste aus Forderungen aus Leistungen und Vertragsvermögenswerte

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Stand zu Beginn des Jahres (IAS 39) 146 133
Expected Losses (Anpassung IFRS 9) 22 0
Stand zu Beginn des Jahres (Nach Anpassung IFRS 9) 168 133
Wertminderungen von Forderungen 0 53
Wertaufholungen von Forderungen 119 40
Stand zum Ende des Jahres 49 146

7. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerte umfassen aktivische Abgrenzungen in Höhe von 176 TEUR (Vorjahr: 243 TEUR). Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um geleistete Vorauszahlungen im Rahmen von Miet-, Pacht-, Support- und Lizenzverträgen. Die Auflösung und Erfassung als Aufwand erfolgen in zukünftigen Perioden.

8. Ertragsteuern

Die in der Bilanz ausgewiesene Position "Tatsächliche Steuererstattungsansprüche" betrifft:

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Ertragsteuerforderung Deutschland 26 2
Übrige (6) 0
Tatsächliche Steuererstattungsansprüche 20 2

Die in der Bilanz ausgewiesene Position "Tatsächliche Steuerschulden" betrifft:

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Ertragsteuerverbindlichkeit Deutschland 0 0
Übrige 0 227
Tatsächliche Steuerschulden 0 227

Die in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesene Position "Ertragsteueraufwand" betrifft:

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In TEUR 2018 2017
Tatsächlicher Steueraufwand (-) / Steuerertrag (+) (44) (209)
Latenter Steueraufwand (-) / Steuerertrag (+) (100) 91
Ertragsteueraufwand (-) / Steuerertrag (+) (144) (118)

Die Abstimmung der Ertragsteuern des Konzerns zeigt die nachfolgende Tabelle. Der anzuwendende Körperschaftsteuersatz beträgt 15,0 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent. Darüber hinaus fallen Gewerbesteuerzahlungen in Höhe von 13,3 Prozent an. Dies führt zu einer erwarteten Ertragsteuerbelastung von 29,0 Prozent (Vorjahr: 25,0 Prozent). Die Änderung des Ertragsteuersatzes resultiert aus dem Umzug der Gesellschaft in 2018 von Walldorf nach Leimen.

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In TEUR 2018 2017
Erwarteter Steueraufwand (-) / Steuerertrag (+) 238 (437)
Steuereffekt aus Vorjahren 0 98
Nicht berücksichtigte aktive latente Steuern auf steuerliche Verluste des laufenden Geschäftsjahres 0 0
Steuereffekt aus steuerfreien Erträgen (+) / Aufwand (-) (85) 264
Berücksichtigung steuerlicher Verlustvorträge, für die bisher keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden 0 101
Verluste auf die keine aktiven latenten Steuern gebildet werden (285) 0
Wertberichtigung aktiver latenter Steueransprüche 0 0
Ausländische Steuersatzdifferenz/Bewertungsunterschiede 9 (62)
Sonstiges (21) (83)
Aufwand aus Ertragsteuern (144) (118)

Zum Geschäftsjahresende bestehen inländische steuerliche Verlustvorträge in der Größenordnung von ca. 14 Mio. EUR (Vorjahr: ca. 13,4 Mio. EUR), die unbeschränkt vortragsfähig sind.

Die sonstigen Steuereffekte betreffen im Wesentlichen nicht abzugsfähige Betriebsausgaben sowie Effekte aus geändertem Steuersatz in Deutschland.

Die latenten Steuerabgrenzungen sind den einzelnen Bilanzpositionen wie folgt zuzuordnen:

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Finance-Leasing 13 0
Steuerliche Verlustvorträge 31 4
Anlagevermögen 0 21
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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Wertberichtigungen 0 0
Rückstellungen 23 204
Übrige 0 0
Latente Steueransprüche 57 229

Die aktiven latenten Steuern im Berichtsjahr entfallen auf anteilige steuerliche Verlustvorträge in Deutschland sowie Urlaubsrückstellungen aus REALTECH Neuseeland.

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Finance-Leasing 0 -
Anlagevermögen 0 -
Geschäftswert 37 32
Fertigungsaufträge 20 19
Übrige 4 -
Latente Steuerschulden 61 51

Bilanzausweis nach Saldierung:

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Aktive latente Steuern 23 206
Passive latente Steuern 27 28

Zum 31.12.2018 verfügen die Tochtergesellschaften über thesaurierte Gewinne in Höhe von 224 TEUR (Vorjahr: 1.614 TEUR), auf die keine passiven latenten Steuern gebildet wurden, da wir in der Lage sind, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenz zu steuern, und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird.

9. Anlagevermögen

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2018
TEUR
Zugänge
TEUR
Abgänge
TEUR
Kursdifferenzen aus Umrechnung
TEUR
Veränderungen K-Kreis 31.12.2018
TEUR
Geschäftswert 7.075 - - (1) (240) 6.834
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 3.102 7 2.582 0 (24) 503
Grundstücke und Gebäude, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 415 31 62 12 (379) 17
Technische Anlagen und Maschinen 317 145 - 11 (473) 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.254 30 1.607 (2) (20) 655
Sachanlagen 2.986 206 1.670 21 (872) 672
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilie - - - - - 0
13.162 213 4.251 20 (1.136) 8.009
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Aufgelaufene Abschreibungen
01.01.2018
TEUR
Zugänge
TEUR
Abgänge
TEUR
Veränderungen K-Kreis
TEUR
Kursdifferenzen aus Umrechnung 31.12.2018
TEUR
Geschäftswert 2.743 - - - (1) 2.742
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 3.060 37 2.582 (16) - 499
Grundstücke und Gebäude, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 179 44 40 (179) (4) 0
Technische Anlagen und Maschinen 233 43 - (284) 8 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.073 90 1.585 (6) 1 573
Sachanlagen 2.484 177 1.625 (469) 5 573
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilie - - - - - 0
8.288 214 4.207 (485) 4 3.815
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Nettobuchwerte
31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Geschäftswert 4.092 4.332
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 4 42
Grundstücke und Gebäude, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 17 236
Technische Anlagen und Maschinen 0 84
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 82 181
Sachanlagen 98 501
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilie - -
4.194 4.874

Die Entwicklung des Anlagevermögens stellt sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt dar:

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2017
TEUR
Zugänge
TEUR
Abgänge
TEUR
Kursdifferenzen aus Umrechnung
TEUR
Veränderungen K-Kreis 31.12.2017
TEUR
Geschäftswert 7.083 - - (8) - 7.075
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 3.110 4 - (2) (10) 3.102
Grundstücke und Gebäude, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 1.448 - 994 (33) (6) 415
Technische Anlagen und Maschinen 354 5 11 (30) - 317
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.742 78 3.397 (34) (135) 2.254
Sachanlagen 7.544 82 4.402 (97) (141) 2.986
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilie - - - - - -
17.736 87 4.402 (107) (151) 13.162
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Aufgelaufene Abschreibungen
01.01.2017
TEUR
Zugänge
TEUR
Abgänge
TEUR
Veränderungen K-Kreis
TEUR
Kursdifferenzen aus Umrechnung 31.12.2017
TEUR
Geschäftswert 2.750 - - - (8) 2.743
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 3.001 72 - (10) (2) 3.060
Grundstücke und Gebäude, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 462 180 446 (6) (13) 179
Technische Anlagen und Maschinen 230 35 11 - (21) 233
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.503 117 3.389 (133) (24) 2.073
Sachanlagen 6.196 332 3.846 (139) (58) 2.484
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilie - - - - - -
11.947 404 3.845 (149) (68) 8.288
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Nettobuchwerte
31.12.2017
TEUR
31.12.2016
TEUR
Geschäftswert 4.332 4.332
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 42 109
Grundstücke und Gebäude, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 236 986
Technische Anlagen und Maschinen 84 123
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 181 240
Sachanlagen 501 1.349
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilie - -
4.874 5.790

Der Geschäftswert resultiert aus Unternehmenszusammenschlüssen vor allem aus dem Jahr 1999. Weitere Erläuterungen zu den Unternehmenszusammenschlüssen ergeben sich aus Tz. 3 und Tz. 23. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen Software- und Datenbanklizenzen. Sie dienen überwiegend dem internen Gebrauch. Die Abschreibungen auf die sonstigen immateriellen Vermögenswerte erfolgen linear bei einer Restnutzungsdauer zwischen drei und fünf Jahren. Die Abschreibungen werden der Nutzung entsprechend in den Forschungs- und Entwicklungskosten, Vertriebs- und Marketingkosten sowie Verwaltungskosten erfasst.

10. Anteilsbesitz

Die REALTECH AG hielt zum 31. Dezember 2017 unmittelbar und mittelbar Anteile von mindestens 20 Prozent an den folgenden Unternehmen:

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Anteil am Kapital
Prozent
Eigenkapital 31.12.2018
TNZD
Jahresergebnis 2018
TNZD
REALTECH Ltd., Auckland, Neuseeland 100,0 1.741 180

Zwischen den verbundenen Unternehmen bestehen Liefer- und Leistungsbeziehungen.

11. Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Kautionen 0 329
Forderung REALTECH Inc. USA 519 712
Gesamt 519 1.041

In Bezug auf die Forderung REALTECH Inc. USA wird auf die Ausführungen unter Gliederungspunkt Nr. 5 verwiesen.

12. Schulden (kurzfristig)

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 393 858
Finanzielle Verbindlichkeiten 398 694
Sonstige Verbindlichkeiten 921 1.906
Vertragsverbindlichkeiten / Passivische Abgrenzungen 429 975
Gesamt 2.142 4.433

Die finanziellen Verbindlichkeiten enthalten u. a. ausstehende Lieferantenrechnungen von rund 288 TEUR (Vorjahr: 317 TEUR), Verbindlichkeiten für die Abschlusserstellung und Prüfung in Höhe von 56 TEUR (Vorjahr: 92 TEUR), personalbezogene Verbindlichkeiten in Höhe von 35 TEUR (Vorjahr: 76 TEUR) und Verbindlichkeiten gegenüber dem Aufsichtsrat in Höhe von 19 TEUR (Vorjahr: 74 TEUR).

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 921 TEUR (Vorjahr: 1.906 TEUR) enthalten u. a. personalbedingte Verpflichtungen; diese umfassen insbesondere Verpflichtungen aus Jahresurlaub sowie aus Tantiemen und individuellen Zielerreichungen.

Die passivischen Abgrenzungen stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit Wartungsverträgen. Weiterhin enthält der Posten Verbindlichkeiten aus Festpreisprojekten (Vertragsverbindlichkeiten) in Höhe von 88 TEUR (Vorjahr: 32 TEUR).

13. Rückstellungen

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Sonstige Rückstellungen (siehe unten) 10 49

Sonstige Rückstellungen

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In TEUR Garantieleistungen
Stand zum 1.1.2018 49
Ansatz zusätzlicher Rückstellungen -
Verminderung infolge von Zahlungen oder sonstigen Leistungen, die künftige wirtschaftliche Vorteile verkörpern (39)
Stand zum 31.12.2018 10

Sämtliche sonstige Rückstellungen sind kurzfristig innerhalb eines Jahres fällig und betreffen den Fuhrpark.

14. Finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig)

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Leasingverbindlichkeit Bürogebäude - -
Übrige - 141
Gesamt - 141

In der Position "Übrige" stecken im Vorjahr (2017) u. a. langfristige Verpflichtungen aus Rückbauverpflichtungen aus Japan.

15. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Die Anzahl der per 31. Dezember 2018 ausgegebenen nennwertlosen Stückaktien belief sich auf 5.385.652,00 (31. Dezember 2017: 5.385.652). Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Nennwert von 1,00 EUR. Zum Bilanzstichtag betrug das gezeichnete Kapital 5.385.652,00 EUR.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand wurde durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 21. Mai 2010 ermächtigt, bis zum 20. Mai 2015 das gezeichnete Kapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 2.647.976,00 EUR zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, über einen Bezugsrechtsausschluss zu entscheiden.

Der Vorstand wurde durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 19. Mai 2015 ermächtigt, bis zum 18. Mai 2020 das gezeichnete Kapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 2.692.826,00 EUR zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, über einen Bezugsrechtsausschluss zu entscheiden.

Bedingtes Kapital

Aufgrund der am 16. Mai 2002 beschlossenen bedingten Erhöhung des gezeichneten Kapitals wurden im Geschäftsjahr 2011 36.500 Bezugsaktien im Nennbetrag von 36.500,00 EUR ausgegeben.

Das gezeichnete Kapital wurde damit um 36.500,00 EUR auf 5.385.652,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 27. Februar 2012 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage resultiert insbesondere aus Zuzahlungen im Rahmen des Börsengangs sowie aus Zuzahlungen bei der Wandlung von Wandelschuldverschreibungen.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Entnahmen aus der Kapitalrücklage getätigt.

Gewinnrücklagen

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In TEUR 2018 2017
Stand zu Beginn des Jahres 3.456 1.994
Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zustehendes Jahresergebnis (751) 1.462
Anpassungen IFRS 9 (16) -
Stand zum 31.12.2018 2.689 3.456

Sonstige Eigenkapitalbestandteile

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In TEUR 2018 2017
Stand zu Beginn des Jahres 114 222
Währungsumrechnungsdifferenzen wirtschaftlich selbstständiger Einheiten 90 (108)
Stand zum 31.12.2018 204 114

16. Nicht-beherrschende Gesellschafter

Die Position betrifft 45,9 Prozent Fremdanteile an der im Jahr 2002 gemeinsam mit Nihon Unisys und Microsoft Japan gegründeten REALTECH Japan Co., Ltd., Tokio, Japan, die seit dem 1. Januar 2005 voll konsolidiert und zum 30.11.2018 entkonsolidiert wurde.

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In TEUR 2018 2017
Kumulierter Saldo der wesentlichen Anteile ohne beherrschenden Einfluss 0 930
Zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse 3.755 4.898
Umsatzkosten (2.826) (3.048)
Operative Aufwendungen (im Wesentlichen Verwaltungs- und Vertriebskosten) (1.317) (1.315)
Finanzergebnis (2) -
Ertragsteueraufwand (76) (185)
Ergebnis auf fortzuführender Geschäftstätigkeit (466) 349
davon Anteilseigner Mutterunternehmen (253) 183
davon ohne beherrschenden Einfluss (213) 166
Zusammengefasste Bilanz
Kurzfristige Vermögenswerte 0 2.381
Langfristige Vermögenswerte 0 796
Kurzfristige Schulden 0 (766)
Langfristige Schulden 0 (385)
Summe Eigenkapital 0 2.026
davon Anteilseigner Mutterunternehmen 0 1.096
davon ohne beherrschenden Einfluss 0 930
Zusammengefasste Kapitalflussrechnung
Betriebliche Tätigkeit (523) 331
Investitionstätigkeit (153) (9)
Finanzierungstätigkeit 276 -
Nettozunahme/(-abnahme) von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (403) 322

Aufgrund der Entkonsolidierung REALTECH Japan sind die Bilanzwerte Null.

17. Segmentinformationen

Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung über Konzernbereiche abzugrenzen, die regelmäßige vom Hauptentscheidungsträger der Gesellschaft im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesen Segmenten und die Bewertung ihrer Ertragskraft überprüft wird. An die Geschäftsleitung als verantwortliche Unternehmensinstanz berichtete Informationen zum Zwecke der Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente eines Unternehmens sowie der Bewertung ihrer Ertragskraft beziehen sich zumeist auf die Arten von Gütern oder Dienstleistungen, die hergestellt oder erbracht werden. Die Geschäftssegmente werden gemäß IFRS 8 für 2018 als die berichtspflichtigen Segmente "Operating Business" und "Sonstiges Segment" definiert. Die Serviceeinheiten sowie Holdingfunktionen der REALTECH AG sind innerhalb der Operating Business Unit angesiedelt. "Sonstiges Segment" beinhaltet Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Nutzung des Bürogebäudes in Walldorf und dessen Verkauf sowie die Entkonsolidierung der Tochtergesellschaften.

Bei den unten dargestellten Segmentumsatzerlösen handelt es sich ausschließlich um Umsatzerlöse aus Geschäften mit externen Kunden. Mit einem Kunden beliefen sich die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2018 auf 7 Prozent oder 1.165 TEUR (im Vorjahr auf 4 Prozent oder 814 TEUR). Aufgrund der Tatsache, dass ein REALTECH-Kunde, dessen Bonität unzweifelhaft ist, 7 Prozent (Vorjahr: 4 Prozent) zum Umsatz beiträgt, ist das Kreditrisiko für den Konzern von untergeordneter Bedeutung.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den in Tz. 3 beschriebenen Konzernbilanzierungsregeln. Das Segmentergebnis wurde ohne Berücksichtigung insbesondere von zentralen Verwaltungskosten und Ertragsteueraufwand ermittelt. Das so berechnete Segmentergebnis wird dem Hauptentscheidungsträger des Unternehmens im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu dem jeweiligen Segment und die Bewertung seiner Ertragskraft berichtet.

Das Segmentergebnis des sonstigen Segments betrug minus 291 TEUR (Vorjahr: plus 1.995 TEUR) und resultiert aus dem Entkonsolidierungsverlust der REALTECH Japan. Das Vorjahr resultierte aus dem Verkauf des zweiten Bauteils der Büro-Immobilie in Walldorf sowie dem Entkonsolidierungsgewinn der REALTECH USA.

Segmentberichterstattung 1.1.2018 bis 31.12.2018

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Operating Business Unit 01.01.2018 bis 31.12.2018
TEUR
Sonstiges Segment 01.01.2018 bis 31.12.2018
TEUR
Konzern 01.01.2018 bis 31.12.2018
TEUR
Umsatzerlöse Services 8.293 - 8.293
Umsatzerlöse License & Support 7.304 - 7.304
Umsatzerlöse 15.597 0 15.597
Umsatzkosten (7.875) - (7.875)
Vertriebs- und Marketingkosten (3.497) - (3.497)
Verwaltungskosten (3.581) - (3.581)
Forschungs- und Entwicklungskosten (1.543) - (1.543)
Sonstige betriebliche Aufwendungen (28) (291) (320)
Sonstige betriebliche Erträge 387 - 387
Segmentergebnis (540) (291) (831)
Finanzergebnis 12
Ergebnis vor Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen - - (820)
Ertragsteueraufwand - - (144)
Jahresergebnis - - (964)

Segmentberichterstattung 1.1.2017 bis 31.12.2017

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Operating Business Unit 01.01.2017 bis 31.12.2017
TEUR
Sonstiges Segment 01.01.2017 bis 31.12.2017
TEUR
Konzern 01.01.2017 bis 31.12.2017
TEUR
Umsatzerlöse Services 12.259 - 12.259
Umsatzerlöse License & Support 7.303 - 7.303
Umsatzerlöse 19.562 - 19.562
Umsatzkosten (9.521) - (9.521)
Vertriebs- und Marketingkosten (4.040) - (4.040)
Verwaltungskosten (5.245) (75) (5.320)
Forschungs- und Entwicklungskosten (2.136) - (2.136)
Sonstige betriebliche Aufwendungen (259) (407) (666)
Sonstige betriebliche Erträge 1.504 2.477 (3.981)
Segmentergebnis (135) 1.995 1.860
Finanzergebnis - - (113)
Ergebnis vor Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen - - 1.747
Ertragsteueraufwand - - (118)
Jahresergebnis - - 1.628

Segmentberichterstattung 2017: Neue Struktur

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Operating Business Unit 01.01.2017 bis 31.12.2017
TEUR
Sonstiges Segment 01.01.2017 bis 31.12.2017
TEUR
Konzern 01.01.2017 bis 31.12.2017
TEUR
Umsatzerlöse Services 12.259 12.259
Umsatzerlöse License & Support 7.303 7.303
Umsatzerlöse 19.562 0 19.562
Umsatzkosten (9.521) 0 (9.521)
Vertriebs- und Marketingkosten (4.040) 0 (4.040)
Verwaltungskosten (5.245) (75) (5.320)
Forschungs- und Entwicklungskosten (2.136) 0 (2.136)
Sonstige betriebliche Aufwendungen (259) (407) (666)
Sonstige betriebliche Erträge 1.504 2.477 (3.981)
Segmentergebnis (135) 1.995 1.860
Finanzergebnis (113)
Ergebnis vor Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 1.747
Ertragsteueraufwand (118)
Jahresergebnis 1.628

Segmentberichterstattung 2017: Alte Struktur

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Operating Business Unit 01.01.2017 bis 31.12.2017
TEUR
Digital Business Unit 01.01.2017 bis 31.12.2017
TEUR
Sonstiges Segment 01.01.2017 bis 31.12.2017
TEUR
Konzern 01.01.2017 bis 31.12.2017
TEUR
Umsatzerlöse Services 12.259 0 0 12.259
Umsatzerlöse License & Support 7.303 0 0 7.303
Umsatzerlöse 19.562 0 0 19.562
Umsatzkosten (9.521) 0 0 (9.521)
Vertriebs- und Marketingkosten (2.572) (1.467) 0 (4.040)
Verwaltungskosten (1.809) (364) (3.147) (5.320)
Forschungs- und Entwicklungskosten (171) (1.965) 0 (2.136)
Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 0 (666) (666)
Sonstige betriebliche Erträge 206 0 3.775 3.981
Segmentergebnis 5.693 (3.795) (38) 1.860
Finanzergebnis 0 (113)
Ergebnis vor Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 0 1.747
Ertragsteueraufwand 0 (118)
Jahresergebnis 0 1.628

Geografische Informationen

Der Konzern war im Wesentlichen in zwei geografischen Regionen mit dort ansässigen Gesellschaften tätig: Deutschland sowie Asia-Pacific. Die Umsatzerlöse aus fortgeführten Geschäftsbereichen des Konzerns, aus Geschäften mit externen Kunden nach dem geografischen Ort des Geschäftsbetriebs sowie Informationen über das Segmentvermögen nach dem geografischen Ort der Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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Außenumsatz
In EUR 2018 2017
Deutschland 8.512 8.974
USA 0 1.724
Asia-Pacific 7.085 8.864
Summe 15.597 19.562

18. Umsatzerlöse

Die Aufgliederung der Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden des Konzerns in Bezug auf die Geschäftsbereiche in 2017 und 2018 stellt sich wie folgt dar

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Nach Geschäftsbereichen 2018 In TEUR
Operating Business Unit 15.597
GESAMT 15.597
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Nach Geschäftsbereichen 2017 In TEUR
Solution Business Unit 19.562
Digital Business Unit 0
GESAMT 19.562

Die in den Umsatzerlösen enthaltenen Umsätze aus Aufträgen mit werkvertragsähnlichem Charakter, die entsprechend dem Leistungsfortschritt (PoC /zeitraumbezogene Erlösrealisierung) abgegrenzt wurden, betragen 635 TEUR (Vorjahr: 780 TEUR).

Umsätze nach Tätigkeitsbereich

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In TEUR 2018 2017
Services 8.293 12.259
License & Support 7.304 7.303
GESAMT 15.597 19.562

Umsätze nach Regionen

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In TEUR 2018 2017
Deutschland 7.645 7.991
EU 431 307
Drittland 7.521 11.264
GESAMT 15.597 19.562

Die Umsätze nach Regionen sind dem Sitz des Kunden zugeordnet.

Zeitpunkt der Erlöserfassung

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In TEUR 2018 2017
Zu einem bestimmten Zeitpunkt übertragene Güter 2.278 1.921
Zu einem bestimmten Zeitraum übertragene Leistungen 13.319 17.641
GESAMT 15.597 19.562

19. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 320 TEUR (Vorjahr: 666 TEUR) enthalten im Wesentlichen die Entkonsolidierung REALTECH Japan in Höhe von 291 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) und Währungsverluste in Höhe von 38 TEUR (Vorjahr: 242 TEUR). Im Vorjahr waren noch Aufwendungen aus Operating-Leasingverträgen in Höhe von 351 TEUR enthalten.

20. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 387 TEUR (Vorjahr: 3.981 TEUR) enthalten unter anderem Erträge aus Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 162 TEUR (Vorjahr: 198 TEUR) und Währungsgewinne in Höhe von 3 TEUR (Vorjahr: 139 TEUR). Im Vorjahr waren noch Erlöse aus "Anlagen-Abgang Gebäude" in Höhe von 1.945 TEUR, Mieterträge aus der Nutzung des Bürogebäudes in Walldorf durch Dritte in Höhe von 474 TEUR sowie Erträge aus der Entkonsolidierung REALTECH USA in Höhe von 1.148 TEUR enthalten.

21. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis in Höhe von plus 12 TEUR (Vorjahr: minus 113 TEUR) wird bestimmt durch Zinserträge in Höhe von 14 TEUR (Vorjahr: 75 TEUR) aus Ausleihungen und sonstigen finanziellen Forderungen (Barmittel und Bankguthaben) sowie durch Zinsaufwendungen in Höhe von 2 TEUR (Vorjahr: 188 TEUR).

22. Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie ist gemäß IAS 33 aus dem Jahresergebnis nach Steuern und der Stückzahl der im Jahresdurchschnitt im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt:

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In EUR 2018 2017
Jahresergebnis (963.503) 1.628.272
Davon entfallen auf
- Gesellschafter des Mutterunternehmens (750.652) 1.461.859
- Nicht beherrschende Gesellschafter (212.851) 166.413
Ergebnis je Aktie
Aus fortgeführten Geschäftsbereichen
- Unverwässert (0,14) 0,27
- Verwässert (0,14) 0,27
Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (Stück)
- Unverwässert 5.385.652 5.385.652
- Verwässert 5.385.652 5.385.652

Aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung, das gezeichnete Kapital bis zum 18. Mai 2020 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 2.692.826,00 EUR zu erhöhen, ist eine entsprechende Verwässerung des Ergebnisses je Aktie möglich.

Sonstige Angaben

23. Goodwill-Impairment-Test

Nach IAS 36 muss zum Zwecke der Überprüfung auf eine Wertminderung ein Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom Übernahmetag an jeder der Zahlungsmittel generierenden Einheiten (Cash Generating Units (CGU)) bzw. Gruppen von Zahlungsmittel generierenden Einheiten des erwerbenden Unternehmens, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, zugeordnet werden; unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erwerbenden Unternehmens diesen Einheiten oder Gruppen von Einheiten bereits zugewiesen worden sind.

Im Geschäftsjahr 2018 unterhielt die REALTECH AG ein Geschäftssegment, die Operating Business Unit. Sie wird durch die Serviceeinheiten und Holdingfunktionen der REALTECH AG unterstützt.

Transaktionen

Deutschland

Die Transaktionen, aus denen die verschiedenen Goodwills hervorgingen, fanden im Wesentlichen im Jahr 1999 statt. Hier wurden zum einen 100 Prozent der Anteile an der LMC LAN Management Consulting GmbH, Schweitenkirchen (heute REALTECH AG, Leimen), erworben. Aus dieser Akquisition resultierte ein Goodwill in Höhe von 1.702 TEUR. Diese Gesellschaft war ausschließlich dem Segment Operating Business Unit zuzuordnen. Es wurde die Software eigenständig entwickelt und unter dem eigenen Markennamen theGuard! vertrieben.

Darüber hinaus wurden jeweils 100 Prozent der Anteile an der DB-Online GmbH, Mannheim (heute REALTECH AG, Leimen), sowie an der GloBE technology GmbH, Walldorf (heute REALTECH AG, Leimen), erworben.

Hieraus ergab sich ein Goodwill für die DB-Online GmbH in Höhe von 3.969 TEUR und für die GloBE technology GmbH in Höhe von 229 TEUR. In den Folgejahren wurde der Goodwill wertgemindert bis auf einen Wert von 2.390 TEUR. Beide Geschäftswerte waren in voller Höhe dem Segment Operating Business Unit zuzuordnen.

Aufgrund der zuvor dargestellten Änderungen in der Zahlungsmittel generierenden Einheit werden die Goodwills wie folgt neu zugeordnet:

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Zahlungsmittel generierende Einheit TEUR
Operating Business Unit 4.091

Der Geschäftswert setzt sich zum Stichtag wie folgt zusammen:

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Zahlungsmittel generierende Einheit 31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
CGU Operating Business Unit 4.091 4.091
CGU REALTECH Japan (Consulting) 0 240
Gesamt 4.091 4.091

Im Vorjahr wurde im Gesamtbetrag "Firmenwert" ein Firmenwert für die CGU REALTECH Japan (Consulting) in Höhe von 240 TEUR ausgewiesen. Durch die Entkonsolidierung im Geschäftsjahr 2018 wurde der Firmenwert ausgebucht.

Eine Zahlungsmittel generierende Einheit, der ein Geschäftswert zugeordnet worden ist, ist jährlich und bei gegebenem Anhaltspunkt auf eine Wertminderung der Einheit zu prüfen, indem der Buchwert der Einheit - einschließlich des Geschäftswerts - mit dem erzielbaren Betrag verglichen wird:

Wenn der erzielbare Betrag der Einheit höher ist als ihr Buchwert, so sind die Einheit und der dieser zugeordnete Geschäftswert als nicht wertgemindert anzusehen.

Wenn der Buchwert der Einheit höher ist als ihr erzielbarer Betrag, so hat das Unternehmen den Wertminderungsaufwand zu erfassen.

Ableitung des Nettobuchwerts (Carrying Amount)

Basierend auf der Bilanz der REALTECH-Gruppe wird der Nettobuchwert bzw. Carrying Amount wie nachfolgend dargestellt abgeleitet. Da der Goodwill-Impairment-Test auf das operative Geschäft abstellt und damit von Finanzierungs- und Steuereinflüssen absieht, sind bei der Ableitung des Nettobuchwerts diverse Bilanzpositionen abzugrenzen.

Bestimmung des erzielbaren Betrags (Recoverable Amount)

Der erzielbare Betrag bzw. Recoverable Amount für die CGU Operating Business Unit (im Vorjahr CGU Solution Business Unit) bestimmt sich nachfolgend jeweils aus dem höheren Wert der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten (Fair Value less Cost to sell) und Nutzungswert (Value in Use) der Zahlungsmittel generierenden Einheit.

Zur rechnerischen Bestimmung des Recoverable Amount wurde das DCF-Verfahren auf Basis des Total-Free-Cash-Flow-Ansatzes angewandt. Dies trägt dem Sachverhalt Rechnung, dass die Höhe der Zinsaufwendungen nicht vollständig steuerlich abzugsfähig ist, was durch den Standard-WACC-Ansatz zum Teil vereinfachend impliziert wird.

Die Berechnung des erzielbaren Betrags erfolgte auf Basis des geplanten Betriebsergebnisses (EBIT) der REALTECH AG sowie der ewigen Rente (Terminal Value). Der Detailplanungszeitraum beträgt 3 Jahre. Infolge bestehender steuerlicher Verlustvorträge wurde der Planungszeitraum bis zur vollständigen Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge fortgeschrieben. Für die REALTECH AG wurde kein Wachstumsabschlag angenommen; ursächlich hierfür ist, dass mit den bestehenden Ressourcen die planmäßige Betreuung und technische Aufrechterhaltung des bestehenden Geschäftsbereichs gesichert ist sowie die Chancen genutzt werden können, neuen Kundenanfragen vollumfänglich gerecht zu werden. Es wurde davon ausgegangen, dass sich Abschreibungen und Investitionen in der ewigen Rente (soweit angesetzt) entsprechen. Der so ermittelte Wert wurde durch die Veränderung des Working Capital korrigiert.

Auf das Ergebnis wurde der ermittelte gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensatz (WACC) angewandt. Die dabei zu berücksichtigenden Eigenkapitalkosten wurden mit Hilfe des Capital Asset Pricing Model (CAPM) abgeleitet. Die rechnerische Ableitung des WACC erfolgte auf Basis von Daten des Finanzdienstleisters Bloomberg. Hiernach ergeben sich folgende WACCs:

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WACC 2018 WACC Ewige Rente WACC 2017 WACC Ewige Rente
CGU Operating Business Unit 7,52 Prozent 7,52 Prozent 7,02 Prozent 7,02 Prozent

Die Summe der für jedes relevante Jahr ermittelten diskontierten Cashflows bildet den erzielbaren Betrag. Dieser wurde dem ermittelten Nettobuchwert gegenübergestellt, um den potenziellen Wertminderungsbedarf zu ermitteln:

CGU Operating Business Unit

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In TEUR 31.12.2018
Geschäftswert Solutions Business Unit 4.091
Working Capital 541
Langfristige Vermögenswerte REALTECH Deutschland GmbH 31
Nettobuchwert 4.663
Erzielbarer Betrag 8.722

Im Vorjahr noch: CGU Operating Business Unit

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In TEUR 31.12.2017
Geschäftswert Operating Business Unit 4.092
Working Capital 430
Langfristige Vermögenswerte REALTECH AG 40
Nettobuchwert 4.562
Erzielbarer Betrag 19.200

Da der erzielbare Betrag im Fall der CGU Solution Business Unit größer als der zugehörige Nettobuchwert ist, ergab der Goodwill-Impairment-Test keine Wertminderung des Geschäftswerts zum 31. Dezember 2018.

24. Konzernkapitalflussrechnung

Die Konzernkapitalflussrechnung zeigt entsprechend IAS 7 getrennt nach Mittelzu und -abflüssen die Entwicklung der Zahlungsmittelströme aus der betrieblichen Tätigkeit sowie aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die Ermittlung des Cashflows erfolgt nach der indirekten Methode aus dem Konzernabschluss der REALTECH AG.

Die Zahlungsmittel der Konzernkapitalflussrechnung umfassen alle in der Bilanz ausgewiesenen Barmittel und Bankguthaben. Es handelt sich hierbei wie im Vorjahr ausschließlich um Tagesgelder. Die Zahlungsmittel unterliegen keinen Verfügungsbeschränkungen.

Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit

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31.12.2018 31.12.2017
Finanzschulden (Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit) 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 398 835
Summe 398 835
- davon kurzfristig 398 694
- davon langfristig 0 141

Überleitung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten 2018

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Bezeichnung Stand 31.12.2017 Zahlungswirksame Veränderung Unternemenszusammenschlüsse
Finanzschulden - - -
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Bezeichnung Währungseffekte Veränderung beizulegender Zeitwert Sonstige Veränderungen
Finanzschulden - - -
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Bezeichnung Stand 31.12.2018
Finanzschulden -

Überleitung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten 2017

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Bezeichnung Stand 31.12.2016 Zahlungswirksame Veränderung Unternemenszusammenschlüsse
Finanzschulden 4.215 (4.215) -
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Bezeichnung Währungseffekte Veränderung beizulegender Zeitwert Sonstige Veränderungen
Finanzschulden - - -
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Bezeichnung Stand 31.12.2017
Finanzschulden -

Aus dem Verkauf der REALTECH Inc. USA ergab sich per Saldo ein Mittelabfluss in Höhe von 181 TEUR (im Wesentlichen bedingt durch abgegangene Zahlungsmittel infolge der Entkonsolidierung zum 31.10.2017).

Aus dem Verkauf der REALTECH Japan Co., Ltd. ergab sich per Saldo ein Mittelabfluss in Höhe von 463°TEUR (im Wesentlichen bedingt durch abgegangene Zahlungsmittel infolge der Entkonsolidierung und dem enthaltenen Kaufpreis zum 30.11.2018).

25. Personalaufwand und Abschreibungen

Der Personalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf 8.721 TEUR nach 12.642 TEUR im Vorjahr. Er betraf die Positionen Umsatzkosten, Vertriebs- und Marketingkosten, Verwaltungskosten sowie Forschungs- und Entwicklungskosten. Der Rückgang war im Wesentlichen bedingt durch reguläre Fluktuation, den Verkauf der Tochtergesellschaft REALTECH Japan sowie, im Vorjahr, den Verkauf der Tochtergesellschaft REALTECH USA.

Der Aufwand für beitragsorientierte Versorgungspläne (wie z. B. Rentenversicherung) belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf 1.123 TEUR (Vorjahr: 1.476 TEUR).

Die planmäßigen Abschreibungen betrugen insgesamt 214 TEUR (Vorjahr: 404 TEUR). Davon entfielen 37 TEUR (Vorjahr: 72 TEUR) auf sonstige immaterielle Vermögenswerte und 177 TEUR (Vorjahr: 332 TEUR) auf Sachanlagen. Sie betrafen wie im Vorjahr insbesondere die Positionen Umsatzkosten und Verwaltungskosten.

26. Leasingverhältnisse

Sonstige Miet- und Leasingverhältnisse

Als Leasingnehmer

Die zum 31. Dezember 2018 bestehenden Verpflichtungen aus Operating-Leasingverträgen gliedern sich wie folgt:

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Jahr 31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
2018 - 907
2019 476 544
2020 311 222
2021 215 76
2022 217 80
2023 und folgende 73 -
GESAMT 1.292 1.829

Die in der Tabelle gezeigten Werte resultieren im Wesentlichen aus Mietverträgen sowie Kfz-Leasing- und Kfz-Mietverträgen.

Als Leasinggeber

Aufgrund des Gebäudeverkaufs zum 26.6.2017 tritt der REALTECH-Konzern nicht mehr als Leasinggeber auf.

27. Finanzinstrumente und Angaben zum Kapitalmanagement

Die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente stellen sich zum 31. Dezember wie folgt dar:

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31.12.2018 31.12.2017
Vermögenswerte
in TEUR
Buchwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert Buchwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert
Barmittel und Bankguthaben 6.790 6.790 6.790 7.451 7.451 7.451
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (inkl. Wertminderungen 1.090 1.090 1.090 3.084 3.084 3.084
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.107 1.107 1.107 1.845 1.845 1.845
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31.12.2018 31.12.2017
Verbindlichkeiten
in TEUR
Buchwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert Buchwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 393 393 393 858 858 858
Finanzielle Verbindlichkeiten 398 398 398 835 835 835
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31.12.2018 31.12.2017
In TEUR Buchwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert Buchwert Zu fortgeführten Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert
Finanzielle Vermögenswerte 8.987 8.987 8.987 12.380 12.380 12.380
Finanzielle Verbindlichkeiten 791 791 791 1.693 1.693 1.693

Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte

In IFRS 13 ist der beizulegende Zeitwert definiert als der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartners unter marktüblichen Bedingungen ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte. Dementsprechend liefern notierte Preise an einem aktiven Markt den besten Anhaltspunkt für den beizulegenden Zeitwert.

Hierarchiestufen der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten:

Die folgenden Hierarchiestufen werden zugrunde gelegt:

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Hierarchiestufe 1: notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Hierarchiestufe 2: andere Inputparameter als die in Stufe 1 enthaltenen, notierten Preise, für die, entweder direkt (z. B. Preise) oder indirekt (z. B. von Preisen abgeleitet) bezogen auf den entsprechenden Vermögenswert oder die entsprechende Verbindlichkeit, beobachtbare Marktdaten zur Verfügung stehen
Hierarchiestufe 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, welche nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren

Aufgrund der kurzfristigen Fälligkeit von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert annähernd dem beizulegenden Zeitwert am Ende der Berichtsperiode (Stufe 2).

Derivate, Sicherungsbeziehungen oder zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte, bei denen der beizulegende Zeitwert vom Buchwert abweicht, sind zum Geschäftsjahresende 2018, wie zum Geschäftsjahresende 2017, nicht vorhanden.

Zu Anschaffungskosten / fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente

Die beizulegenden Zeitwerte dieser Finanzinstrumente werden wie folgt ermittelt.

Barmittel und Bankguthaben, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, andere nicht derivative finanzielle Vermögenswerte: Da die finanziellen Vermögenswerte hauptsächlich kurzfristigen Charakter haben, wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte näherungsweise ihren Buchwerten entsprechen.

Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen an Dritte werden auf den Barwert des erwarteten künftigen Cashflows abgezinst. Es findet der ursprüngliche Effektivzins Anwendung, den ein Darlehensnehmer bei einem Finanzinstitut für ein ähnliches Darlehen zahlen müsste.

Am Bilanzstichtag bestanden keine wesentlichen Konzentrationen von Ausfallrisiken bei in der "Kredite und Forderungen" ausgewiesenen sonstigen finanziellen Vermögenswerten. Der Buchwert spiegelt das maximale Ausfallrisiko für solche Kredite und Forderungen wider.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und nicht derivative Verbindlichkeiten: Unsere nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Finanzschulden und andere nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten. Da die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten vor allem kurzfristigen Charakter haben, gehen wir davon aus, dass die beizulegenden Zeitwerte näherungsweise ihren Buchwerten entsprechen. Der beizulegende Zeitwert von verzinslichen Finanzschulden wird auf Basis verfügbarer Marktpreise oder durch Abzinsung der Cashflows mit denen am 31. Dezember geltenden Marktzinssätzen ermittelt.

Nettogewinne und -verluste

Die folgende Tabelle stellt die in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigten Nettogewinne und -verluste von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten dar:

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In TEUR 2018 2017
Zinserträge 14 75
Wertminderungen 0 (53)
Wertaufholungen 119 40

Die in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigten Nettogewinne und -verluste von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten lauten:

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In TEUR 2018 2017
Zinsaufwendungen (2) (188)

Finanzielle Risiken

Die wesentlichen Risiken des Konzerns liegen im Kreditrisiko aufgrund des möglichen Forderungsausfalls, im Liquiditätsrisiko sowie im Marktrisiko, welches im Wesentlichen aus Währungs- und Zinsrisiken besteht.

Währungs- und Zinsrisiken

Seit dem 1. Januar 1999 ist der Euro die Bilanz- und Konzernwährung. Das Unternehmen wickelt einen vergleichsweise geringen Teil seiner Geschäfte in anderen Währungen ab. Daher können sich die periodischen Schwankungen einzelner Währungen auf die Umsatzerlöse und Ergebnisse der REALTECH auswirken. Die Aufwertung des Euro im Verhältnis zu anderen Währungen wirkt sich dabei im Allgemeinen negativ, eine Abwertung des Euro positiv aus. Zur Darstellung des Marktrisikos sind gemäß IFRS 7 Sensitivitätsanalysen erforderlich, aus denen hervorgeht, wie sich hypothetische Änderungen der relevanten Risikovariablen auf unser Jahresergebnis oder andere im Eigenkapital erfassten Wertänderungen ausgewirkt hätten.

Die Risiken hieraus schätzt das Unternehmen jedoch als gering und gut kalkulierbar ein. REALTECH überwacht potenzielle Währungsschwankungsrisiken auf der Basis von Bilanzpositionen und erwarteten Zahlungsströmen kontinuierlich und begegnet ihnen durch gezieltes Devisenmanagement. Ein Kreditmanagementsystem sowie ein stringentes Forderungsmanagement und Bonitätsprüfungen sichern weitere Finanzrisiken ab.

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns findet bezogen auf den Umsatz zu 52 Prozent (Vorjahr: 46 Prozent) im Euro-Raum statt. Wechselkursänderungen bei einer der übrigen Konzernwährungen (NZD und JPY) hätten demnach keine wesentlichen Auswirkungen auf die finanzwirtschaftliche Situation des Konzerns.

Der REALTECH-Konzern verfügte während des Geschäftsjahres 2018, wie auch während des Vorjahres, über keine wesentlichen Netto-Finanzverbindlichkeiten. Aus diesem Grund wurde auf die Darstellung potenzieller Zinsänderungsrisiken gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalyse verzichtet.

Kreditrisiken

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben folgenden Altersaufbau:

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Nicht fällig, nicht einzeln wertberichtigt 110 1.661
0 bis 29 Tage überfällig 441 819
30 bis 59 Tage überfällig 208 168
60 bis 89 Tage überfällig 115 202
90 bis 120 Tage überfällig 52 16
über 120 Tage überfällig 213 248
Summe der überfälligen Forderungen 1.029 1.454
Einzelwertberichtigung (49) (31)
Nettobuchwert 1.090 3.084

Der Wert der Einzelberichtigung auf Forderungen wird aufgrund der Beurteilung des Einzelrisikos jeder einzelnen Forderung ermittelt. Aufgrund der Tatsache, dass kein REALTECH-Kunde mehr als 7 Prozent (Vorjahr: 5 Prozent) zum Umsatz beiträgt, ist das Haftungs- bzw. Kreditrisiko für den Konzern von untergeordneter Bedeutung. Der Umsatz mit dem größten Einzelkunden betrug 1.165 TEUR (Vorjahr: 814 TEUR).

Zum 31. Dezember 2017 und zum 31. Dezember 2018 lagen keine Hinweise für Wertminderungen auf Termingelder oder sonstige finanzielle Forderungen vor.

Erwartete Kreditverluste wurden mit einer durchschnittlichen Verlustquote von 0,6898% (01.01.2018: 0,6213%) auf sämtliche, nicht einzelwertberichtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen/ Vertragsvermögenswerte berücksichtigt. Die Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / Vertragsvermögenswerte betragen zum 31.12.2018 TEUR 9 (zum 01.01.2018: TEUR 22).

Liquiditätsrisiken

Darstellung durch Angabe der Fälligkeit (Liquiditätswirksamkeit) der einzelnen Finanzverbindlichkeitspositionen:

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31.12.2018 31.12.2017
Restlaufzeit
Bis zu 1 Jahr Mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren Mehr als 5 Jahre Bis zu 1 Jahr Mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren Mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 393 858 - -
Finanzielle Verbindlichkeiten 398 - 694 141 -
791 0 0 1.552 141 -

Der Konzern überwacht die Zahlungsfähigkeit durch einen täglich ermittelten Liquiditätsstatus ergänzt durch die tägliche Fortschreibung der Liquiditätsplanung.

Derivate Finanzinstrumente

Derivate Finanzinstrumente bestehen nicht.

Kapitalmanagement

Der Bereich Kapitalmanagement des Konzerns erbringt Dienstleistungen an die Geschäftsbereiche. Daneben überwacht und steuert er die mit den Geschäftsbereichen des Konzerns verbundenen Finanzrisiken durch die interne Risikoberichterstattung, die Risiken nach Grad und Ausmaß des Risikos analysiert. Diese Risiken umfassen das Marktrisiko (einschließlich Wechselkursrisiken, zinsinduzierten Zeitwertrisiken und Preisrisiken), das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements des Konzerns ist es, sicherzustellen, dass auch in Zukunft die Schuldentilgungsfähigkeit und die finanzielle Substanz des Konzerns erhalten bleiben.

Eine wichtige Kennzahl des Kapitalmanagements ist das Gearing, welches die Netto-Finanzverbindlichkeiten ins Verhältnis zum Eigenkapital gemäß Konzernbilanz setzt. Die Netto-Finanzverbindlichkeiten werden von REALTECH als eine Kenngröße gegenüber Investoren und Analysten verwendet. Diese Kenngröße ist nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS und kann in der Definition und Berechnung dieser Größe bei anderen Unternehmen abweichend sein. Das Gearing lag zum 31. Dezember 2018 bei 0,61 (Vorjahr: 0,59).

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In TEUR 31.12.2018 31.12.2017
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 393 858
Tatsächliche Steuerschulden 0 227
Finanzielle Verbindlichkeiten 398 836
Rückstellungen 10 49
Sonstige Verbindlichkeiten 921 1.906
Passive Abgrenzungen 429 975
Brutto-Finanzverbindlichkeiten 2.152 4.851
Barmittel und Bankguthaben 6.790 7.451
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.107 1.845
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.090 3.084
Tatsächliche Steuererstattungsansprüche 20 2
Netto-Finanzvermögen 6.855 7.531
Eigenkapital gemäß Konzernbilanz 11.220 12.827

Ausfallrisikomanagement

Unter dem Ausfallrisiko versteht man das Risiko eines Verlustes für den Konzern, wenn eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Konzernrichtlinien sehen vor, dass Geschäftsverbindungen lediglich mit kreditwürdigen Vertragsparteien und, falls angemessen, unter Gestellung von Sicherheiten eingegangen werden, um die Risiken eines Verlustes aus der Nichterfüllung von Verpflichtungen zu mindern. Der Konzern geht nur Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen ein, die gleichermaßen oder besser als Investitionsgrade bewertet sind. Diese Informationen werden von unabhängigen Ratingagenturen zur Verfügung gestellt. Sind solche Informationen nicht verfügbar, verwendet der Konzern andere verfügbare Finanzinformationen sowie seine eigenen Handelsaufzeichnungen, um seine Großkunden zu bewerten. Das Risiko-Exposure des Konzerns und die Kreditratings der Vertragsparteien werden fortlaufend überwacht und der aggregierte Betrag der abgeschlossenen Transaktionen wird zwischen den betreffenden Vertragsparteien aufgeteilt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber einer großen Anzahl von über unterschiedliche Branchen und geografische Gebiete verteilten Kunden. Ständige Kreditbeurteilungen werden hinsichtlich des finanziellen Zustands der Forderungen durchgeführt. Wo es angemessen ist, werden Ausfallversicherungen kontrahiert.

Abgesehen von dem größten Abnehmer des Konzerns (siehe oben unter Kreditrisiken sowie unter Tz. 17) ist der Konzern keinen wesentlichen Ausfallrisiken einer Vertragspartei oder einer Gruppe von Vertragsparteien mit ähnlichen Merkmalen ausgesetzt. Die Konzentration der Ausfallrisiken in Bezug auf den größten Kunden überschritt im Berichtsjahr zu keinem Zeitpunkt 20 Prozent der monetären Bruttovermögenswerte. Das Ausfallrisiko gegenüber jeder anderen Vertragspartei überschritt in diesem Jahr zu keinem Zeitpunkt 5 Prozent der monetären Bruttovermögenswerte.

28. Organe der Gesellschaft

Aufsichtsrat

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Dr. Wolfgang Erlebach

Seit 29.1.2016 Vorsitzender und Finanzexperte i. S. d. § 100 Abs. 5 AktG

Aufsichtsratsvorsitz bis inklusive 11.7.2018

Torsten Steinhaus

Rechtsanwalt und Steuerberater, seit 29.1.2016 stellv. Vorsitzender

Stellvertretung Aufsichtsratsvorsitz bis inklusive 30.6.2018

Mitgliedschaften in Kontrollgremien:

Aufsichtsratsmitglied der COGNOS AG, Hamburg

Member of Board of Director der Silva International Inc., Momence, US>

Franz-Josef Appel

Wirtschaftsprüfer, seit 29.1.2016 Aufsichtsratsmitglied

Aufsichtsratsmitglied bis inklusive 30.6.2018

Dr. Martin Bürmann

Rechtsanwalt und Partner, Vorsitzender mit Wirkung zum 1.10.2018

Aufsichtsratsvorsitz und Finanzexperte

Mitgliedschaften in Kontrollgremien:

- Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitz, MAS Consult AG, Eppelheim

- Mitglied des Aufsichtsrats, APOGENIX AG, Heidelberg; davor Beiratstätigkeit

Winfried Rothermel

Geschäftsführer und Unternehmer, stellv. Vorsitzender mit Wirkung zum 4.7.2018

Stellvertretung Aufsichtsratsvorsitz

Mitgliedschaften in Kontrollgremien:

- Mitglied des Aufsichtsrats, MAS Consult AG, Eppelheim

- Mitglied des Aufsichtsrats, Go7 AG, Mannheim

Matthias Blatz

Geschäftsführer und Unternehmer, Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum 4.7.2018

Vorstand

Zusammensetzung des Vorstands

Daniele Di Croce

Diplom-Ingenieur (FH), Chief Executive Officer/Vorstandsvorsitzender mit Wirkung zum 15.1.2016

Dr. Bernd Kappesser

Diplom-Physiker, Chief Operating Officer und Mitglied des Vorstands mit Wirkung zum 1.6.2018

Dr. Wolfgang Erlebach

Dr. rer. pol., Chief Financial Officer und Mitglied des Vorstands mit Wirkung zum 12.7.2018

29. Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Gesamtbezüge des Vorstands (ohne mehrjährigen Vergütungsanteil und Versorgungsaufwendungen) beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 488 TEUR (Vorjahr: 233 TEUR). Der fixe Anteil, einschließlich Zuschüssen zur Sozialversicherung und für Miete sowie eines geldwerten Vorteils für PKW-Nutzung, betrug 365 TEUR (Vorjahr: 173 TEUR), der variable Anteil 123 TEUR (Vorjahr: 60 TEUR). Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr beruht auf der Neuausrichtung der deutschen Gesellschaften. Die aktienbasierten Vergütungen betrugen wie im Vorjahr 0 TEUR. Im Geschäftsjahr 2018 wurden wie im Vorjahr keine Optionen gewährt.

Die Aufteilung der Bezüge auf die Vorstandsmitglieder ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:

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Name 31.12.2018 Fix
TEUR
31.12.2018 Variabel
TEUR
31.12.2017 Fix
TEUR
31.12.2017 Variabel
TEUR
Daniele Di Croce 173 60 173 60
Dr. Bernd Kappesser (seit 1.6.2018) 105 35
Dr. Wolfgang Erlebach (seit 12.7.2018) 87 28
Gesamt 365 123 173 60

Hiervon sind in 2018 488 TEUR zahlungswirksam. In 2018 sind Zahlungen in Höhe von 365 TEUR angefallen. Darüber hinaus belief sich der mehrjährige Vergütungsanteil im Geschäftsjahr 2018 auf insgesamt 5 TEUR. Hiervon sind bislang keine Zahlungen geflossen. Inwieweit sich hieraus Zahlungen in der Zukunft ergeben werden, wird durch eine erneute Bewertung Ende 2019 bestimmt.

In Bezug auf Versorgungsaufwendungen wurde für Herrn Di Croce und Herrn Kappesser ein Aufwendungsbetrag in Höhe von jeweils 1,7 TEUR gezahlt.

Eine detailliertere Ansicht der Vorstandsbezüge gemäß Corporate Governance Kodex finden Sie im veröffentlichten Anhang Jahresabschluss der REALTECH AG zum 31.12.2018 unter https://www.realtech.com/de/unternehmen/investor_relations/hauptversammlung.cfm auf Seite 17.

Anteilsbasierte Vergütung

Long Term Incentive 2018

Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine vertragliche Vereinbarung über eine variable Vergütung mit dem Vorstand, Herrn Di Croce, Herrn Dr. Kappesser und Herrn Dr. Erlebach getroffen, die sich an der Entwicklung des Aktienkurses sowie des Ergebnisses je Aktie (auf Konzernbasis) bemisst.

Die Auswirkungen der Änderung des Aktienkurses sowie des Ergebnisses je Aktie auf die Höhe der Vergütung werden über den Zeitraum des Bestehens der Vorstandsverträge dokumentiert. Hierbei werden positive wie negative Entwicklungen entsprechend den vertraglichen Regelungen fortlaufend festgehalten. Ende 2019 wird der Saldo ermittelt. Im Falle eines positiven Saldos erfolgt die Bar-Auszahlung über einen Zeitraum von 3 Jahren, d. h. in den Jahren 2020 bis 2022. Zum Bilanzstichtag betrug der innere Wert bei allen drei Vorstandsmitgliedern 0,00 EUR.

Beizulegende Zeitwerte und Annahmen am Jahresende 2018 sowie Veränderungen im Geschäftsjahr 2018 stellen sich wie folgt dar:

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Angaben zur Ermittlung des Zeitwertes zum Bewertungsstichtag Daniele Di Croce Dr. Bernd Kappesser Dr. Wolfgang Erlebach
-Optionsmodell Binomial Binomial Binomial
-Aktienkurs (Basis) 1,72 EUR 1,72 EUR 1,28 EUR
-Aktienkurs zum 31.12.2018 1,09 1,09 1,09
-Risikofreier Zinssatz -0,5 -0,5 -0,5
-Erwartete Volatilität 67,83 Prozent 67,83 Prozent 67,83 Prozent
-Erwartete Dividendenrendite 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR
-gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit 1,4 Jahre 2,4 Jahre 2,5 Jahre
Veränderungen in 2018
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2018 2 TEUR 0 TEUR 11 TEUR
Innerer Wert zum 31.12.2018 0 TEUR 0 TEUR 0 TEUR
Erfasste Aufwendungen in 2018 1 TEUR 0 TEUR 4 TEUR

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß § 11 der Satzung der Gesellschaft erhält jedes Aufsichtsratsmitglied seit dem Geschäftsjahr 2012 eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 15 TEUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von 25 TEUR. Der jeweilige Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG erhält darüber hinaus eine Vergütung von 5 TEUR jährlich. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 1,5 TEUR. Zudem erhält jedes Aufsichtsratsmitglied den Ersatz nachgewiesener erforderlicher Auslagen und gegebenenfalls anfallender Mehrwertsteuer.

Die gerade erwähnte, bisherige Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde per Beschlussfassung, mit Wirkung ab Eintritt der jeweiligen neuen Aufsichtsratsmitglieder zum 4. Juli 2018 bzw. 1. Oktober 2018, wie folgt angepasst:

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält mit Wirkung zum 4. Juli 2018 bzw. 1. Oktober 2018 eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 10 TEUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von 15 TEUR.

Eine zusätzliche Vergütung für den jeweiligen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG ist nicht mehr vorgesehen. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 1,0 TEUR. Zudem erhält jedes Aufsichtsratsmitglied den Ersatz nachgewiesener erforderlicher Auslagen und gegebenenfalls anfallender Mehrwertsteuer.

Die Verankerung der neuen Vergütungsstruktur in der Satzung erfolgt im Rahmen der Abstimmung während der nächsten Hauptversammlung am 23.5.2019.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 57 TEUR (Vorjahr: 78 TEUR). Der Anteil an Festvergütung betrug 44 TEUR (Vorjahr: 60 TEUR), der Anteil an Sitzungsgeldern und Reisekosten lag bei 13 TEUR (Vorjahr: 18 TEUR).

Des Weiteren erhielt der Aufsichtsrat eine Vergütung zur Kontrolle der Geschäftsführung. Für diese Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat anteilig für das Geschäftsjahr eine pauschale Vergütung in Höhe von 26 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR) sowie für jede Teilnahme an geschäftlichen Terminen in ihrer Eigenschaft als Mitglied des GmbH-Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von je 1,5 TEUR sowie Reisekosten in Höhe von 37 TEUR. Dieser Anteil betrug für 2018 63 TEUR (Vorjahr: 72 TEUR).

Eine individualisierte Ansicht der Aufsichtsratsbezüge finden Sie im veröffentlichten Anhang Jahresabschluss der REALTECH AG zum 31.12.2018 unter https://www.realtech.com/de/unternehmen/investor_relations/hauptversammlung.cfm auf Seite 19.

30. Wertpapiergeschäfte der Organe (Directors` Dealings)

Die Entwicklung der Bestände an REALTECH-Aktien in Stück, welche die Mitglieder des Vorstands der REALTECH AG im Geschäftsjahr 2018 innehatten, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

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Daniele Di Croce (direkt/indirekt) Dr. Bernd Kappesser (direkt/indirekt) Dr. Wolfgang Erlebach (direkt/indirekt)
Stand zum 1.1.2018 926.300 5.000 275.000
Zugänge - - -
Abgänge - - -
Stand zum 31.12.2018 926.300 5.000 275.000

Direkt und indirekt hält der Vorstand insgesamt 1.206.300 Aktien.

Die Entwicklung der Bestände an REALTECH-Aktien in Stück, welche die Mitglieder des Aufsichtsrats der REALTECH AG im Geschäftsjahr 2018 innehatten, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

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Dr. Wolfgang Erlebach (direkt/indirekt) Torsten Steinhaus (direkt/indirekt) Franz-Josef Appel (direkt/indirekt)
Stand zum 1.1.2018 275.000 - -
Zugänge - - -
Abgänge - - -
Stand zum 31.12.2018 275.000 - -
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Dr. Martin Bürmann (direkt/indirekt) Winfried Rothermel (direkt/indirekt) Matthias Blatz (direkt/indirekt)
Stand zum 1.1.2018 - - -
Zugänge - - -
Abgänge - - -
Stand zum 31.12.2018 - - -

Wandelschuldverschreibungen bestehen keine.

31. Beziehungen zu nahestehenden Personen

Nach IAS 24 sind Personen oder Unternehmen anzugeben, welche den REALTECH-Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der REALTECH AG einbezogen werden. Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der REALTECH AG hält oder kraft Satzungsbestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements der REALTECH AG zu steuern.

Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit assoziierten Unternehmen sowie Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des REALTECH-Konzerns ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen.

Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des REALTECH-Konzerns kann hierbei auf einen Anteilsbesitz an der REALTECH AG von 20 Prozent oder mehr, einem Sitz im Aufsichtsrat oder Vorstand der REALTECH AG oder einer anderen Schlüsselposition im Management beruhen.

Im Geschäftsjahr 2018 hat die REALTECH AG Serviceleistungen im Bereich Rechnungslegung von der PKF Riedel Appel Hornig Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft GmbH (kurz PKF GmbH) in Höhe von 25 TEUR (Vorjahr: 23 TEUR) in Anspruch genommen. Herr Franz-Josef Appel ist bei der PKF GmbH als geschäftsführender Partner tätig.

Im Geschäftsjahr 2018 haben Unternehmen des REALTECH-Konzerns mit Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands (siehe Tz. 29) der REALTECH AG sowie mit anderen Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen bzw. mit Gesellschaften, in deren Geschäftsführungs- oder Aufsichtsgremien diese Personen vertreten sind, keinerlei berichtspflichtige Geschäfte (mit Ausnahme der unter Tz. 30 und 31 angegebenen) vorgenommen. Dies gilt auch für nahe Familienangehörige dieses Personenkreises.

32. Mitarbeiter

Im Jahr 2018 waren im REALTECH-Konzern durchschnittlich 129 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 167 Mitarbeiter). Die Mitarbeiter aus Japan sind bis einschließlich 30.11.2018 berücksichtigt. In nachfolgenden Tabellen ist die Zahl der Mitarbeiter nach Bereichen und Regionen gegliedert dargestellt:

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Nach Bereichen Durchschnitt 2018 Durchschnitt 2017
Service Delivery 58 76
Vertrieb und Marketing 27 28
Entwicklung 20 32
Verwaltung 24 31
Gesamt 129 167
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Nach Regionen Durchschnitt 2018 Durchschnitt 2017
Deutschland 76 109
USA 0 3
Asia-Pacific 53 55
Gesamt 129 167

33. Abschlussprüferhonorar gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB

Im Geschäftsjahr 2018 betrugen die Aufwendungen für den Konzernprüfer MOORE STEPHENS TREUHAND KURPFALZ GmbH, Mannheim, für die Abschlussprüfung 32 TEUR (Vorjahr: 32 TEUR). Des Weiteren fallen Honorare für Steuerberatungsleistungen in Höhe von 8 TEUR (Vorjahr 17 TEUR) an und sonstige Beratungsleistungen in Höhe von 6 TEUR (Vorjahr 0 TEUR).

34. Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

In Bezug auf Mitteilungen über das Bestehen von Beteiligungen, die der REALTECH AG im Geschäftsjahr 2018 gemacht wurden, verweisen wir auf die Anhangsangaben im Jahresabschluss der REALTECH AG zum 31. Dezember 2018.

35. Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Am 6. Dezember 2018 haben Vorstand und Aufsichtsrat die siebzehnte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite www.realtech.com dauerhaft zugänglich gemacht.

36. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Es sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben könnten.

37. Genehmigung des Abschlusses

Der Abschluss wurde am 21. März 2019 vom Vorstand genehmigt und an den Aufsichtsrat zur Veröffentlichung frei gegeben.

 

Leimen, 21. März 2019

REALTECH AG

Der Vorstand

7 Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Leimen, 21. März 2019

REALTECH AG

Der Vorstand

Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der REALTECH AG, Walldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung und der Konzerngesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht (Konzernlagebericht) der REALTECH AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

UMSATZERLÖSE

Wir verweisen auf die Abschnitte im Konzernanhang zu den Grundlagen für den Konzernabschluss (1.) und den Wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (3.) sowie auf den Abschnitt Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten (4.).

Das Risiko für den Abschluss

Die REALTECH AG hat im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von 15,6 Mio. EUR erzielt. Hiervon entfallen 8,3 Mio. EUR auf den Bereich "Services" (Software-Consultingleistungen) und 7,3 Mio. EUR auf den Bereich "License & Support (Softwarelizenzen und Softwarewartungen).

Die Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Softwarelizenzen, Softwarewartungen und Software-Consultingleistungen nach den neuen Bestimmungen des IFRS 15 ist komplex und birgt daher das inhärente Risiko, dass insbesondere Fehler bei der periodengerechten Erfassung der Erlöse gemacht werden können bzw. dass Ermessensspielräume vorhanden sind wie z.B. bei der Beurteilung von Mehrkomponentengeschäften.

Die Umsatzerlöse der REALTECH AG basieren auf unterschiedlichen Umsatzkategorien. Diese umfassen Consultingaufträge (dienstvertraglicher und werkvertragsähnlicher Charakter) sowie Lizenz- und Wartungsverträge. Die Realisierung der Umsatzerlöse ist in 2018 nach den Kriterien des IFRS 15 zu beurteilen; hierbei ist insbesondere von Bedeutung, ob die Verfügungsgewalt zeitpunktbezogen oder zeitraumbezogen auf den Käufer übergegangen ist und ob die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bestimmt werden kann.

Das Risiko für den Konzernabschluss liegt in der periodengerechten und ordnungsgemäßen Realisierung der Umsatzerlöse.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben die Übereinstimmung der von der REALTECH AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für die Realisierung von Software-Umsatzerlösen mit dem IFRS-Rahmenkonzept und den einschlägigen IFRS gewürdigt.

In unserem Prüfungsvorgehen haben wir die Umsatzerlöse der REALTECH AG nach ihrer Art (Consultingaufträge, Lizenz- und Wartungsaufträge) und deren dazugehörigen internen Prozessabläufen differenziert und die wesentlichen internen Kontrollen zur korrekten Umsatzrealisierung in Stichproben getestet.

Für einzelne, wesentliche Vereinbarungen und in Stichproben aus den verbleibenden Vereinbarungen über Consulting-, Lizenz- und Wartungsleistungen haben wir:

ein Update der einzelnen Prozessabläufe durchgeführt,

Nachweise in Form von Kundenverträgen, andere, damit in Zusammenhang stehender Dokumente erlangt,

Erläuterungen von Mitarbeitern der REALTECH AG erhalten,

beurteilt ob die einzelnen Leistungen ordnungsgemäß identifiziert und die Transaktionspreise ordnungsgemäß zugeordnet wurde sowie die zugrundeliegenden Berechnungen auf mathematische Richtigkeit geprüft (Mehrkomponentengeschäfte) sowie

bei zeitraumbezogener Leistungserbringung (Consulting-Leistungen bei Vorliegen von Verträgen mit werksvertragsähnlichem Charakter) der Leistungsfortschritt ordnungsgemäß abgeleitet wurde.

Unsere Schlussfolgerungen

Die REALTECH AG hat angemessene Prozesse und manuelle Kontrollen implementiert, um die Richtigkeit der Umsatzerlöse im Konzernabschluss sicherzustellen. Aus unseren durchgeführten Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung der Umsatzerlöse ergeben.

BILANZIERUNG UND BEWERTUNG DES GESCHÄFTS- UND FIRMENWERTS

Wir verweisen auf den Abschnitt im Konzernanhang zu den wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (3.) sowie zu den Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten (4.) und den detaillierten Angaben zum Goodwill-Impairment-Test (23.).

Das Risiko für den Abschluss

Der im Konzernabschluss der REALTECH AG ausgewiesene Geschäfts- und Firmenwert resultiert im Wesentlichen aus dem Erwerb von Tochtergesellschaften und stellt einen wesentlichen Bilanzposten dar. Im Geschäftsjahr 2018 wurde infolge des Verkaufs sämtlicher Anteile an der Tochtergesellschaft in Japan der damit in Zusammenhang stehende Firmenwert in Höhe von TEUR 240 im Rahmen der Entkonsolidierung ergebniswirksam ausgebucht. Zum Geschäftsjahresende 2018 verbleibt ein Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von TEUR 4.091.

Das Management der REALTECH AG testet jährlich entsprechend IAS 36 den aktivierten Geschäfts- oder Firmenwert auf seine Werthaltigkeit für die Zahlungsmittel generierende Einheit (cash generating units) "Solution Business Unit/ Deutschland".

Der entsprechende Werthaltigkeitstest ist komplex und beinhaltet erhebliches Ermessen. Die wesentlichen Annahmen betreffen den Eintritt der prognostizierten Cashflows, das geplante Umsatzwachstum, die geplanten operativen Margen sowie den Abzinsungssatz vor Steuern einschließlich der Bestimmung der Peer Group und die Endwachstumsrate.

Das Risiko für den Konzernabschluss liegt in der Angemessenheit der Ermittlung und Erfassung von Wertminderungen.

Prüferisches Vorgehen

Grundlage unserer Prüfung waren Erläuterungen des Managements, um ein Verständnis über die Vorgehensweise bei der Beurteilung der Durchführung des Wertminderungstests durch das Management zu erhalten.

Dem Wertminderungstest liegen Planungen für die Zahlungsmittel generierenden Einheiten über die künftigen Cashflows zugrunde. Wir haben die erwarteten Zahlungsströme sowie die angenommenen langfristigen Wachstumsraten mit den für den Planungsprozess Verantwortlichen besprochen. Zudem haben wir die Planungsgenauigkeit des Managements anhand eines Abgleichs in der Vergangenheit vorgenommener Prognosen mit der eingetretenen wirtschaftlichen Entwicklung der verbundenen Unternehmen untersucht.

Die den Abzinsungssätzen zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor sowie die Bestimmung der Peer Group, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Wir haben untersucht, inwieweit mögliche Änderungen in den Bewertungsannahmen zu einer Wertminderung führen würden.

Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der REALTECH AG nachvollzogen.

Unsere Schlussfolgerung:

Die dem Werthaltigkeitstest des Geschäfts- oder Firmenwerts zugrunde liegenden Bewertungsmethoden sind sachgerecht und stehen in Einklang mit den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG verantwortlich. Im Übrigen ist der Vorstand für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG sowie den "Bilanzeid" gemäß § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB, von denen wir jeweils eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERN-LAGEBERICHT

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat der Vorstand die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist der Vorstand dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315 e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO.

Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. Juni 2018 vom Aufsichtsratsvorsitzenden der REALTECH AG beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der REALTECH AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Stefan Hambsch.

 

Mannheim, den 21. März 2019

MOORE STEPHENS TREUHAND KURPFALZ GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Matthias Ritzi, Wirtschaftsprüfer

Stefan Hambsch, Wirtschaftsprüfer