![]() REALTECH AGWalldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der folgende Bericht informiert gemäß § 171 Abs. 2 AktG über die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 und das Ergebnis der Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss 2018. Schwerpunkte unserer Sitzungen und Beratungen mit dem Vorstand waren die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells von REALTECH, eine sorgfältige und detaillierte Planung des Geschäftsjahres 2019 sowie der Folgejahre. Der Aufsichtsrat befasste sich intensiv mit den von Vorstand und Geschäftsführung konzipierten Plänen für die Weiterentwicklung der Markt- und Produktausrichtung von REALTECH sowie Maßnahmen zu deren Umsetzung. Ziel der Aktivitäten des Aufsichtsrats war es, die strategischen Weichenstellungen gemeinsam mit Vorstand und Geschäftsführung zu diskutieren und festzulegen, um die Gesellschaft erfolgreich in die Zukunft zu führen. Alle Aufgaben sorgfältig wahrgenommen Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2018 die ihm nach Gesetz, Satzung und seiner Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben sorgfältig wahrgenommen. In den Sitzungen wurden die anstehenden Sachthemen diskutiert und Beschlüsse über zustimmungspflichtige Geschäfte gefasst. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens kontinuierlich beraten und die Geschäftsführung überwacht. Wir konnten uns dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Die Risikosituation und das Risikomanagement waren stets Bestandteil der Beratungen. Abweichungen vom geplanten Geschäftsverlauf erläuterte der Vorstand in regelmäßigen Berichten. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung (Follow-up-Berichterstattung). Zu den Sitzungen erhielt der Aufsichtsrat regelmäßig schriftliche Berichte durch den Vorstand. Nach sorgfältiger Prüfung und Beratung fasste der Aufsichtsrat zu den entscheidungsrelevanten Themen, soweit erforderlich, Beschlüsse. Über die Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat berichtet auch der Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung“ innerhalb des Konzernlageberichts. Sitzungen des Aufsichtsrats Im Geschäftsjahr 2018 fanden vier ordentliche Sitzungen statt, je zwei in jedem Halbjahr. Aufgrund des erwarteten negativen Jahresergebnisses standen die Themen Liquiditätssicherung, Umsatzgenerierung und Kosten in jeder Sitzung im Mittelpunkt der Beratungen. Der Aufsichtsrat hat sich dabei intensiv mit der Budgetplanung, Budgeterreichung und Budget-Abweichungsanalyse beschäftigt. Wie bereits im Vorjahr beschlossen und im Jahresfinanzbericht 2017 erwähnt, beschäftigte sich der Aufsichtsrat in seiner ersten Sitzung im Berichtsjahr, am 15. Februar 2018, erneut und ausschließlich mit dem Businessplan 2018. Dabei wurden in einer umfangreichen und detaillierten Präsentation sämtliche Umsatzquellen dargestellt, analysiert und bewertet. In der daran anschließenden vertiefenden Diskussion wurden verschiedene Schwerpunkte herausgearbeitet, die einer weiteren Vertiefung und genaueren Betrachtung unterzogen werden sollten. Die Diskussion drehte sich sowohl um das Bestandsgeschäft als auch um angestrebte neue Aktivitäten und Kundensegmente. Dabei spielte auch eine Rolle, welche Aktivitäten und Maßnahmen erfolgversprechend sein könnten, um trotz der langen Vertriebszyklen zu kontinuierlichem Neugeschäft kommen zu können. Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat waren sich einig, dass nach wie vor eine strenge Kostenkontrolle und Kostenreduzierung – mit Augenmaß – erforderlich sind. Da das Potenzial zur weiteren Kostenreduktion ohne wesentliche Reduzierung der Aktivitäten des Unternehmens weitgehend ausgereizt ist, betonten alle Teilnehmer, dass die weitere wirtschaftliche Gesundung im Wesentlichen nur noch über einen Umsatzanstieg erfolgen kann. In der Sitzung am 22. März 2018 beschäftigte sich der Aufsichtsrat zunächst ausführlich mit der Jahresabschlussprüfung 2017 von der AG und dem Konzern. Die vorgelegten Unterlagen wurden eingehend erörtert und mit dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS TREUHAND KURPFALZ GmbH, Mannheim, besprochen. Nachdem alle Fragen des Aufsichtsrats von dem Abschlussprüfer äußerst zufriedenstellend beantwortet worden waren, billigte der Aufsichtsrat den Konzernabschluss zum 31.12.2017 nach IFRS und stellte den Jahresabschluss der AG zum 31.12.2017 nach HGB fest. Unter TOP 3 erörterte der Aufsichtsrat die Tagesordnung für die Hauptversammlung am 17. Mai 2018 und – nachdem es keine Einwände gab – verabschiedete diese. Ein weiterer Tagesordnungspunkt drehte sich u. a. um die noch vorhandenen Auslandstöchter. Der Aufsichtsrat stimmte dem Vorschlag des Vorstands zu, dass prinzipiell angestrebt werden soll, die Tochtergesellschaften aufzugeben und Verkaufsgespräche zu beginnen. Die angestrebten Verkäufe sollten sich zunächst und schwerpunktmäßig auf Japan beziehen. Unter „Verschiedenes“ wurden die Bonuszahlungen für Vorstand und Geschäftsführung beschlossen. Anschließend wurde entschieden, dass REALTECH von Walldorf nach Leimen in neue Büroräume umziehen wird. In der dritten Sitzung des Aufsichtsrats am 25. Oktober 2018 trat der Aufsichtsrat erstmals in der neuen Zusammensetzung mit Herrn Winfried Rothermel, Herrn Matthias Blatz sowie Herrn Dr. Martin Bürmann zusammen. In der Sitzung wurde Herr Dr. Martin Bürmann zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herr Winfried Rothermel zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. In der dritten Sitzung stellte der Vorstand die Strategie und die laufenden Projekte des Unternehmens detailliert vor. Auch wurde der Aufsichtsrat über die finanzielle Situation und den Stand der Bemühungen zum Verkauf der Tochtergesellschaften in Japan und Neuseeland informiert. Der Aufsichtsrat erteilte seine Zustimmung zum Verkauf der japanischen Tochtergesellschaft. Die vierte und letzte Sitzung im Geschäftsjahr fand am 13. Dezember 2018 statt. Der Schwerpunkt der Sitzung war die mittelfristige Planung für die Jahre 2019 bis 2021 und die Analyse der Bereiche, in denen das Potenzial für eine Erweiterung des Geschäfts gegeben ist. Das Budget für 2019 wurde erörtert. Der Aufsichtsrat befasste sich insbesondere mit der Cashflow-Entwicklung in 2018 und den Folgejahren. Der Stand der Bemühungen zum Verkauf der Tochtergesellschaft in Neuseeland wurde erörtert. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats wurden regelmäßig in den Sitzungen gefasst – mit Ausnahme von per Umlaufverfahren gefasster Beschlüsse. An der Sitzung vom 22. März 2018 nahm zeitweise ein Wirtschaftsprüfer der in der Hauptversammlung 2017 gewählten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teil. Aufgrund des aus nur drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrats wurde von der Bildung von Ausschüssen abgesehen. Bei den Sitzungen des Gremiums waren stets alle Aufsichtsratsmitglieder anwesend oder entschuldigt. An allen Sitzungen, mit Ausnahme derjenigen, die sich mit Personalthemen des Vorstands befassten, nahmen auch die Mitglieder des Vorstands teil. Corporate Governance Der Aufsichtsrat beschäftigt sich regelmäßig mit den Corporate-Governance-Regelungen im Unternehmen. Ausführliche den Aufsichtsrat betreffende Informationen finden sich im entsprechenden Kapitel des Finanzberichts. Im abgelaufenen Jahr haben Aufsichtsrat und Vorstand die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 bzw., seit deren Geltung, in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit den dort genannten Abweichungen erörtert und am 6. Dezember 2018 die gemeinsame Entsprechenserklärung 2018 verabschiedet. Diese entspricht weiterhin dem Kodex, mit den in 2017 erörterten drei Ausnahmen. Die vollständige Erklärung ist auf der Internetseite von REALTECH unter der Rubrik Corporate Governance sowie im Finanzbericht 2018 nachzulesen. Jahres- und Konzernabschluss 2018 Der Jahresabschluss 2018 der REALTECH AG sowie der zusammengefasste Konzernlagebericht für die REALTECH AG und den Konzern sind unter Einbeziehung der Buchführung von der in der Hauptversammlung am 17. Mai 2018 zum Abschlussprüfer gewählten und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS TREUHAND KURPFALZ GmbH, Mannheim, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Gleiches gilt für den Konzernabschluss 2018 nach IFRS sowie den zusammengefassten Konzernlagebericht. Sämtliche Abschlussunterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer haben dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegen und wurden im Beisein der Prüfer erörtert. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer angeschlossen und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat am 21. März 2019 den Konzernabschluss 2018 und den zusammengefassten Konzernlagebericht 2018 gebilligt, den Jahresabschluss 2018 der REALTECH AG festgestellt sowie dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zugestimmt. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Geschäftsführern der neuseeländischen und ehemaligen japanischen Tochtergesellschaft sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr hohes Engagement und ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2018. Zudem danken wir unseren Kunden und Partnern für ihr Vertrauen.
Leimen, 21. März 2019 REALTECH AG Für den Aufsichtsrat Dr. Martin Bürmann, Aufsichtsratsvorsitzender 1 Zusammengefasster Konzernlagebericht1.1 Geschäfts- und Rahmenbedingungen1.1.1 Konzernstruktur und GeschäftstätigkeitRechtliche Konzernstruktur Die REALTECH AG ist die Holding des REALTECH-Konzerns. Dessen wirtschaftliche Entwicklung wird maßgeblich durch die Tochtergesellschaften im In- und Ausland bestimmt. In den Konzernabschluss sind neben der REALTECH AG als Muttergesellschaft alle Beteiligungsgesellschaften einbezogen, bei denen die REALTECH AG die Mehrheit der Stimmrechte hält. Zum 29. August 2018 wurden, wie bereits im Halbjahres-Bericht erwähnt, die deutschen Tochtergesellschaften auf die REALTECH AG verschmolzen. Ausführliche Informationen dazu sind in der im Bundesanzeiger publizierten Hinweisbekanntmachung vom 19. Juli 2018 einzusehen sowie im aktuellen Handelsregisterauszug abrufbar. Mit der Verschmelzung verfolgt das Unternehmen weiterhin das Ziel, die Konzern-Struktur und somit alle anfallenden Geschäftsprozesse weiter zu vereinfachen sowie langfristig für eine kontinuierliche Effizienz- und Kostenoptimierung zu sorgen. Darüber hinaus stärkt eine schlanke, einheitliche Gesellschaftsform, welcher alle Mitarbeiter auch strukturell angehören, noch stärker das themen- und bereichsübergreifende, agile Zusammenarbeiten. Geschäftssegmente und Organisationsstruktur Seit Anfang 2018 organisieren wir uns in allen operativen Businesseinheiten in agilen, miteinander vernetzten Teams, die in erster Linie an konkreten Kundenlösungen arbeiten. Dies ermöglicht uns, durchgängig noch flexibler und schneller auf die individuellen, durch die Digitalisierung getriebenen Kundenbedürfnisse zu reagieren. Die Berichterstattung der REALTECH besteht ab 2018 somit aus der neu formierten „Operating Business Unit“ (OBU), welche die ehemaligen Bereiche „Digital Business“ (DBU) und „Solution Business“ (SBU) zusammenfasst. Die Serviceeinheiten sowie Holdingfunktionen der REALTECH AG sind innerhalb der OBU angesiedelt. Das Segment „Sonstige“ beinhaltet Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Nutzung des Bürogebäudes in Walldorf und dessen Verkauf sowie mit der Entkonsolidierung der Tochtergesellschaften. Die Segmentberichterstattung wurde an diese Neuformierung entsprechend angepasst. Detaillierte Informationen über die in 2018 vorgenommene Strukturanpassung sind im Abschnitt 6.5 Konzernanhang zum Konzernjahresabschluss im Bereich Segmentinformationen (Ziffer 17) zu finden. 1.1.2 UnternehmenssteuerungDie Geschäftseinheiten innerhalb der REALTECH-Holding arbeiten eng und abgestimmt zusammen. Dabei stehen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zukunftsorientierung im Vordergrund. Das unternehmensinterne Steuerungssystem des REALTECH-Konzerns besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:
Die Steuerung des REALTECH-Konzerns erfolgt über regelmäßige, strategische Erörterungen auf Vorstandsebene sowie mit den Leitern der Geschäftssegmente – unter enger Einbindung des Aufsichtsrats. Die entsprechenden Ergebnisse werden dann sowohl in Form der Jahres- und Mittelfristplanung als auch über Zielvereinbarungen systematisch und zeitnah umgesetzt. Vorstand und Leiter der Geschäftssegmente informieren sich monatlich gegenseitig über die Entwicklung wesentlicher Kenngrößen sowie operativer Frühindikatoren der Unternehmensgruppe und ihrer Geschäftsbereiche. Dabei stehen die strategische Ausrichtung und die Bewertung der Marktchancen sowie die Kommentierungen der Entwicklungen bzw. Zielabweichungen bei Umsatz, Kosten, Ergebnis, Personal, Investitionen und weiteren Kennzahlen im Vordergrund. Eine Vielzahl von operativen Frühindikatoren, wie zum Beispiel die Einschätzung des Marktpotenzials, bildet darüber hinaus die Grundlage für die geschäftspolitischen Entscheidungen, um Chancen zu nutzen und mögliche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Zusätzlich informieren monatlich rollierende Hochrechnungen über die Entwicklung der Ergebnisgrößen des laufenden Jahres. Ziel ist es, die Veränderungen der wichtigsten Erlös- und Kostengrößen der Ergebnisrechnung sowohl gegenüber der Schätzung des Vormonats als auch gegenüber dem Plan zu analysieren und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Auch die Entwicklung der Liquidität wird mittels einer hochgerechneten Kapitalflussrechnung monatlich aufgezeigt. Zudem beschäftigen sich Gremien regelmäßig mit den Themen Personal, Compliance, Informationstechnologie und Marketing. Die permanente Einbindung aller Unternehmensbereiche in das Risikomanagement und das interne Steuerungssystem gewährleistet kurze Reaktionszeiten auf Veränderungen in allen Bereichen und auf allen Entscheidungsebenen des REALTECH-Konzerns. Bei wesentlichen ergebnisrelevanten Veränderungen innerhalb eines Beobachtungsfelds erfolgen unverzüglich entsprechende Meldungen an Vorstand und Geschäftsführung. 1.1.3 MitarbeiterPersonalentwicklung im Jahr 2018 Zum 31. Dezember 2018 beschäftigte der REALTECH-Konzern 92 Mitarbeiter weltweit, 52 weniger als Ende 2017 (144). Hiervon arbeiten 71 Prozent (Vorjahr: 65 Prozent) der Belegschaft im Inland und 29 Prozent (Vorjahr: 35 Prozent) an dem REALTECH-Standort in Neuseeland. Die große Diskrepanz in der numerischen Darstellung im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus der Verschmelzung der deutschen Gesellschaften auf die REALTECH AG. Seit vielen Jahren werden junge Leute in Zusammenarbeit mit der Dualen Hochschule Karlsruhe zum Wirtschaftsinformatiker (Schwerpunkte: Softwareengineering sowie Vertrieb und Consulting) ausgebildet. Im Berichtsjahr haben vier duale Studenten ihr Studium erfolgreich abgeschlossen. Weiterhin ausgebildet werden 3 duale Studenten und 2 Auszubildende. Mitarbeiterbindung vorantreiben und Talente fördern Im Jahr 2018 hat REALTECH weiter daran gearbeitet, interne Abläufe zu optimieren, um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. Dazu zählte auch, das Fachwissen der Mitarbeiter zu sichern und zu erweitern sowie vermehrt Kompetenzen in den Bereichen Führung, Kommunikation und Projektarbeit auf- und auszubauen. Zugleich strebt REALTECH an, das positive Image als Arbeitgeber zu pflegen und zu stärken. 1.1.4 Forschung und EntwicklungAusrichtung 2018 Künstliche Intelligenz (KI) ist die vielleicht folgenschwerste technologische Entwicklung unserer Zeit. Die durch KI-Anwendungen bevorstehenden Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft sind fundamental und unumkehrbar. Ob autonome Fahrzeuge, Chatbots im Call-Center oder innovative Diagnostik beim Arzt: Künstliche Intelligenz prägt immer mehr Bereiche unseres Lebens; für Unternehmen wird Künstliche Intelligenz zu einem der wichtigsten Wachstumstreiber. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Akzeptanz und Verbreitung von KI ist – wie bei allen neuen Technologien und grundlegenden Entwicklungen – das Thema Vertrauen. Entscheidend für den Durchbruch von KI wird es deshalb sein, für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Entwicklung und Implementierung der Anwendungen zu sorgen. Deren diesbezügliche Anforderungen haben wir daher bei unseren Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung in 2018 weiter in den Mittelpunkt gerückt. Für die REALTECH AG liegt die Zukunft der KI im Bereich IT und Enterprise Service Management in deren Einsatz zur automatisierten Steuerung über smaRT Services. Nutzer werden dank KI in der Lage sein, ihre eigenen Fragen und Probleme schneller und effektiver zu beantworten und zu lösen. Künstliche Intelligenz kann ihnen dabei helfen, benötigte Informationen zu finden und auch komplexe Problemlösungen eigenständig anzuwenden – und zwar, ohne dass sie den Grund für ein auftretendes Problem exakt kennen müssen. Gute Beispiele sind die schnelle Recherche von Informationen und Best Practices in einer Wissensdatenbank. Außerdem profitieren sie von einer automatischen Weiterleitung eines Support-Anrufs oder -Chats an die richtige Person. Daher werden wir die Innovationsgeschwindigkeit im Bereich Forschung und Entwicklung auf hohem Niveau halten und neue Lösungen flexibel und schnell dem Markt zur Verfügung stellen, um unseren Kunden eine serviceorientierte Organisation zu ermöglichen. Daran arbeiten wir täglich – sowohl im Bereich Forschung und Entwicklung als auch im Schulterschluss mit unseren Kunden. Oberstes Ziel von REALTECH war und ist es, erstklassige Software und zukunftsweisende Produkte zu entwickeln. Strategische Entwicklungen 2019 Im Jahr 2019 wird REALTECH sein Produkt- und Serviceangebot eng am Bedarf der Kunden ausbauen und mit den Kunden synergetisch weiterdenken. Dabei wird die Ausrichtung auf die Themen Künstliche Intelligenz, Service Management aus der Cloud sowie Change Management für SAP gelegt. Schon heute ist REALTECH mit seiner smaRT Service Cloud-Plattform in der Lage, Informationen aus allen Geräten zu liefern; diese Informationen (smaRT Data) sind die Grundlage für unsere smaRT Services. Durch die Ausweitung dieser Möglichkeit auf Maschinen und Geräte sowie durch die Integration neuer Technologien – zum Teil in Zusammenarbeit mit Partnern – ergeben sich zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten der REALTECH-Software in Handel, Fertigung und anderen Branchen. Zudem investiert REALTECH Entwicklungsarbeit in das Thema Cloud, um Kunden die Nutzung ausgewählter Produkte in der Cloud zu ermöglichen. Für den nachhaltig profitablen Aufbau eines attraktiven Cloud-Angebots, das sich an weitere relevante Marktsegmente richtet, prüft REALTECH die Potenziale und Geschäftschancen neuer Kooperationen, die alle beteiligten Unternehmen stärken. Ebenfalls bestehen bleibt die technische Zusammenarbeit von REALTECH mit starken Partnern in Kundenprojekten, was für neue Impulse bei der Entwicklung der Standard-Software sorgen wird. Um DevOps für SAP den Boden zu bereiten, sind agile Führungsstrategien erforderlich. Auch in diesem Bereich arbeitet REALTECH mit kompetenten Partnern mit langjährigen Erfahrungen zusammen. 1.2 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage1.2.1 Wirtschaftliche RahmenbedingungenDeutsche Wirtschaft ist im Jahr 2018 um 1,5 Prozent gewachsen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2018 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 1,5 Prozent höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit das neunte Jahr in Folge gewachsen, das Wachstum hat aber an Schwung verloren. In den beiden vorangegangenen Jahren war das preisbereinigte BIP jeweils um 2,2 Prozent gestiegen. Eine längerfristige Betrachtung zeigt, dass das deutsche Wirtschaftswachstum im Jahr 2018 über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von +1,2 Prozent liegt. Wachstumsimpulse kamen im Jahr 2018 von Konsum und Investitionen Positive Wachstumsimpulse kamen 2018 vor allem aus dem Inland: Sowohl die privaten Konsumausgaben (+1,0 Prozent) als auch die staatlichen Konsumausgaben (+1,1 Prozent) waren höher als im Vorjahr. Die Zuwächse fielen jedoch deutlich niedriger aus als in den letzten drei Jahren. Die preisbereinigten Bruttoinvestitionen legten insgesamt im Vorjahresvergleich um 4,8 Prozent zu. In Ausrüstungen wurde 4,5 Prozent mehr investiert als im Vorjahr. Die Bauinvestitionen stiegen um 3,0 Prozent; vor allem in den öffentlichen Tiefbau wurde deutlich mehr investiert als ein Jahr zuvor. Die sonstigen Anlagen, zu denen unter anderem die Ausgaben für Forschung und Entwicklung gehören, lagen um 0,4 Prozent über dem Vorjahresniveau. Darüber hinaus haben sich im Jahr 2018 die Vorratsbestände in der Wirtschaft erhöht, was ebenfalls zum Wachstum beigetragen hat. Die deutschen Ausfuhren stiegen im Jahresdurchschnitt 2018 weiter, aber nicht mehr so stark wie in den Vorjahren: Die preisbereinigten Exporte von Waren und Dienstleistungen waren um 2,4 Prozent höher als 2017. Die Importe nahmen im selben Zeitraum mit +3,4 Prozent stärker zu. Somit bremste der Außenbeitrag das deutsche BIP-Wachstum rein rechnerisch leicht (-0,2 Prozentpunkte). Bruttowertschöpfung in nahezu allen Wirtschaftsbereichen gestiegen Auf der Entstehungsseite des Bruttoinlandsprodukts konnten nahezu alle Wirtschaftsbereiche positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2018 beitragen. Erstmals seit fünf Jahren lag dabei die konjunkturelle Dynamik im Produzierenden Gewerbe unter der im Dienstleistungsbereich. Insgesamt stieg die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozent. Überdurchschnittlich stark war der Zuwachs im Bereich Information und Kommunikation mit +3,7 Prozent und im Baugewerbe mit +3,6 Prozent. Im Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe stieg die preisbereinigte Bruttowertschöpfung mit +2,1 Prozent ebenfalls überdurchschnittlich. Dagegen legte 2018 das Produzierende Gewerbe (ohne Baugewerbe), das gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, mit +1,0 Prozent unterdurchschnittlich zu. Erneuer Höchststand bei der Zahl der Erwerbstätigen Die Wirtschaftsleistung in Deutschland wurde im Jahresdurchschnitt 2018 von 44,8 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Nach ersten Berechnungen waren das rund 562.000 Personen mehr als ein Jahr zuvor. Dieser Anstieg von 1,3 Prozent resultiert hauptsächlich aus einer Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Wie schon in den Vorjahren glichen eine höhere Erwerbsbeteiligung sowie die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland altersbedingte, demografische Effekte aus. REALTECH im Geschäftsjahr 2018 Das Jahr 2018 stellte für REALTECH erneut eine Zäsur dar. Es wurde vom Management erkannt, dass die Produktpalette gestrafft und der Marktangang modifiziert werden musste. Diese Erkenntnisse wurden konsequent und zügig sowohl in der Unternehmensstruktur als auch in unserem Marktangang umgesetzt. Die damit einhergehenden Umsatzeinbußen im organischen Geschäft konnten dank konsequenter Fokussierung und durch weitere Kostenreduktionen mehr als kompensiert werden. Hinzu kam ein sehr positiver einzelner Geschäftsabschluss, mit deutlich positiven Umsatz- und Kosteneffekten (Volumen von mehr als 1,0 Mio. EUR). Dieser Abschluss ist allerdings so nicht wiederholbar. Insgesamt jedoch ist es damit gelungen, dass das Ergebnis der REALTECH in Deutschland 2018 deutlich besser als erwartet war. Deutlich schlechtere als prognostizierte bzw. negative Ergebnisse der ausländischen Tochtergesellschaften haben dann aber auf Konzernebene zu einem erneuten deutlichen Verlust geführt, der allerdings geringer ausgefallen ist als ursprünglich erwartet. Das Jahresergebnis ist aber auch durch den Verkauf unseres Anteils an der japanischen Tochtergesellschaft verzerrt, der zum Ende des Berichtsjahres vollzogen werden konnte. Auch im Vorjahr gab es Sondereffekte. Diese kamen aus dem Verkauf der US-Tochter im Oktober 2017 und dem Verkauf des zweiten Bauteils der Büro-Immobilie in Walldorf, was im Jahr 2017 sogar zu einem positiven Konzernergebnis geführt hatte. Von Bedeutung war es auch, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr die deutschen GmbHs auf die REALTECH AG verschmolzen worden sind. Dies hat unsere Fokussierung verstärkt und sinnlose Strukturen eliminiert. Gleichzeitig konnten damit auch wichtige Vereinfachungen vorgenommen werden sowie eine weitere Kostenoptimierung. Nach diesen Bereinigungen besteht der REALTECH-Konzern nur noch aus der deutschen AG und der Tochtergesellschaft in Neuseeland. Positiv stimmen die erfreulichen Reaktionen unserer Kunden und Geschäftspartner auf unsere modifizierte und weiterentwickelte Software-Suite, die wir im letzten Jahr erhalten haben und bis heute verzeichnen können. Dies sowie die Tatsache, dass wir auch substanziell neue Kunden gewinnen konnten, stimmt uns positiv für die Zukunft und bestätigt, dass der eingeschlagene Weg richtig ist. Allerdings erfordert ein solider Geschäftsaufbau viel Zeit und Geld, was wir aber auch bereit sind zu investieren. Daneben ist es für REALTECH auch von großer Bedeutung, wie die Leistung im Unternehmen und gegenüber dem Kunden erbracht wird. Hier konnten wir bereits große Effekte erzielen: durch eine Neuzusammensetzung von Teams, modifizierte und gestraffte Abläufe und eine deutlich verbesserte Zusammenarbeit im Unternehmen. Das Konzernergebnis (EBIT) lag 2018 bei minus 0,8 Mio. EUR, nachdem es im Vorjahr noch plus 1,9 Mio. EUR erreicht hatte. In beiden Jahren waren, wie oben bereits erwähnt, Sondereffekte zu verzeichnen. Die liquiden Mittel zum 31.12.2018 betrugen im Konzern 6,8 Mio. EUR nach 7,5 Mio. EUR im Vorjahr. Sie stellen aus heutiger Sicht eine gesicherte Basis dar, um die operativen Ziele für die Jahre 2019 und 2020 erreichen, den eingeschlagenen Weg weiter gehen und einen soliden Geschäftsaufbau und -ausbau aus eigener Kraft finanzieren zu können. 1.2.2 ErtragslageGeschäftsentwicklung des Konzerns scroll
Das Betriebsergebnis (EBIT) für das Geschäftsjahr 2018 liegt bereinigt um den Sondereffekt aus dem Verkauf der japanischen Tochtergesellschaft zum 30.11.2018, über den ursprünglichen Erwartungen. Wir waren zum Anfang der Berichtsperiode sowie zum Halbjahr noch von einem, um Sondereinflüsse bereinigten, negativen operativen Betriebsergebnis von ca. 1,0 bis 1,5 Mio. EUR im Konzern ausgegangen, konnten im Berichtsjahr dann jedoch auf Konzernebene einen deutlich geringeren, um Sondereffekte bereinigten, operativen Verlust von rund 540 TEUR erzielen. Die Umsatzerlöse des REALTECH-Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 15.597 TEUR und lagen damit um 20 Prozent unter denen des Vorjahres (19.562 TEUR). Die Umsatzkosten setzten sich in erster Linie aus Personalaufwendungen für Berater sowie für Aufwendungen aus zugekauften Beratungs- und Schulungsdienstleistungen externer Anbieter zusammen. Daneben enthalten die Umsatzkosten Aufwendungen für Fremdprodukte, die wir in unsere Software integrieren (Handelswaren). Die Umsatzkosten nahmen im Berichtsjahr um 17 Prozent von 9.521 TEUR auf 7.875 TEUR ab. Bezogen auf den Umsatz erhöht sich der Wert von 49 Prozent auf 50 Prozent. Das Bruttoergebnis vom Umsatz sank absolut um 23 Prozent von 10.040 TEUR auf 7.722 TEUR. Die erzielte Bruttomarge verringerte sich dabei um ca. 1,8 Prozentpunkte von 51,3 Prozent (2017) auf 49,5 Prozent (2018). Die Vertriebs- und Marketingkosten bestehen hauptsächlich aus Personalaufwendungen für den Direktvertrieb, Chief Executive Officer (CEO) und Chief Operating Officer (COO) sowie aus vertriebsbegleitenden Aufwendungen für Marketingaktivitäten. Diese Aufwendungen sanken um 543 TEUR auf 3.497 TEUR (Vorjahr: 4.040 TEUR) und entsprachen 22 Prozent des Umsatzes. Die Kosten für den Vorstand wurden im Vorjahr unter den Verwaltungskosten ausgewiesen. Die Verwaltungskosten umfassen in erster Linie Personalaufwendungen zur Unterstützung unserer Finanz- und Verwaltungsfunktionen, für den Chief Financial Officer (CFO) sowie Aufwendungen für unsere interne Infrastruktur. Sie sanken um 33 Prozent von 5.320 TEUR auf 3.581 TEUR. Der prozentuale Anteil am Gesamtumsatz fiel damit von 27 Prozent auf 23 Prozent. Im Vorjahr beinhaltete diese Position die Geschäftsführer und den Vorstand (CEO); diese Kosten sind im Berichtsjahr unter den Vertriebs- und Marketingkosten ausgewiesen. Die konsequente und fortführende Kostenreduktion in verschiedenen Bereichen ist weiter erkennbar. Eine Kostenumgliederung ist bis auf die Umgliederung der Vorstände nicht erfolgt. Unsere Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten vorwiegend Personalaufwendungen für unsere F&E-Mitarbeiter und Kosten für unabhängige Dienstleister, die wir zur Unterstützung unserer F&E-Aktivitäten beauftragt haben, sowie Aufwendungen für im Rahmen unserer F&E-Aktivitäten genutzte Hard- und Software. Im Berichtsjahr investierte REALTECH 1.543 TEUR in F&E. Dies entspricht einem Rückgang von 28 Prozent im Vergleich zum Vorjahreswert von 2.136 TEUR. Bezogen auf den Umsatz sank der Anteil dieser Aufwendungen von 11 Prozent auf 10 Prozent. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nahmen um 52 Prozent von 666 TEUR auf 320 TEUR ab. Sie umfassten im Wesentlichen die Aufwendungen aus der Entkonsolidierung von REALTECH Japan sowie Währungsverluste. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten u. a. die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 162 TEUR (Vorjahr: 198 TEUR). Sie fielen im Berichtsjahr um 90 Prozent von 3.981 TEUR auf 387 TEUR. Im Vorjahr sind Sondereffekte aus der Entkonsolidierung USA (1.148 TEUR), dem Verkauf des Gebäudes (1.945 TEUR) sowie aus der Vermietung des verkauften Gebäudes (474 TEUR) enthalten. Neben weiteren kleineren Effekten führten die oben beschriebenen Sachverhalte zu einem Betriebsergebnis (EBIT) im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von minus 831 TEUR nach plus 1.860 TEUR im Vorjahr. Das EBITDA fiel von plus 2.264 TEUR auf minus 617 TEUR. Bereinigt man das EBIT um Sondereffekte, so ist das EBIT von minus 1.233 TEUR auf minus 540 TEUR gestiegen. Das Finanzergebnis belief sich auf plus 12 TEUR nach minus 113 TEUR im Vorjahr. Es setzt sich zusammen aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen. Die Zinserträge in Höhe von 14 TEUR (Vorjahr: 75 TEUR) resultierten vorwiegend aus Ausleihungen und sonstigen finanziellen Forderungen (Barmittel und Bankguthaben). Im Vorjahr konnten hier 58 TEUR vom Finanzamt vereinnahmt werden. Die Zinsaufwendungen in Höhe von 2 TEUR (Vorjahr: 188 TEUR) umfassten vorwiegend solche aus finanziellen Verbindlichkeiten. Bedingt durch die Mezzanine-Finanzierung und den Zinsaufwand aus der Gebäudefinanzierung lag der Wert im Vorjahr deutlich über dem Berichtsjahr. Der Ertragsteueraufwand in Höhe von 144 TEUR (Vorjahr 118 TEUR) setzte sich aus dem tatsächlichen Steueraufwand in Höhe von 44 TEUR (Vorjahr: 209 TEUR) und dem latenten Steueraufwand in Höhe von 100 TEUR (Vorjahr: Steuerertrag 91 TEUR) zusammen. Das Jahresergebnis fiel von plus 1.628 TEUR auf minus 964 TEUR und beinhaltet u. a. den negativen Effekt aus der Entkonsolidierung der japanischen Tochtergesellschaft. Das auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallende Jahresergebnis fiel von plus 1.462 TEUR auf minus 751 TEUR. Das auf nicht-beherrschende Gesellschafter entfallende Jahresergebnis fiel von plus 166 TEUR auf minus 213 TEUR. Begründet ist dies in den Verlusten der japanischen Tochtergesellschaft. Basierend auf der Anzahl von 5.385.652 Aktien, errechnet sich für die Gesellschafter des Mutterunternehmens ein Ergebnis je Aktie von minus 0,14 EUR (Vorjahr: plus 0,27 EUR bei unveränderter Aktienanzahl). Geschäftsentwicklung der Regionen Wir gliedern unsere Geschäftstätigkeit nach den zwei Regionen Deutschland und Asia-Pacific, wobei im Vorjahr noch die USA enthalten war. Die Region Asia-Pacific umfasst die Länder Japan und Neuseeland. Die Umsatzaufteilung erfolgt nach dem Geschäftssitz der REALTECH-Gesellschaften. Weitere Informationen zur Geschäftstätigkeit in den einzelnen Regionen enthält Tz. 17 Segmentinformationen des Anhangs zu unserem Konzernabschluss. Die Regionen verzeichneten im Geschäftsjahr 2018 die folgenden Umsatzentwicklungen: Die in Deutschland erzielten Erlöse sanken um 5 Prozent auf 8.512 TEUR (Vorjahr: 8.974 TEUR). Damit wurden 55 Prozent (Vorjahr: 46 Prozent) des Konzernumsatzes im Inland erwirtschaftet. Die im Ausland erzielten Erlöse fielen um 33 Prozent auf 7.085 TEUR (Vorjahr: 10.588 TEUR), wobei im Vorjahr noch die USA bis zum Verkauf enthalten war (1.724 TEUR). Der Anteil am Gesamtumsatz belief sich entsprechend auf 45 Prozent (Vorjahr: 54 Prozent). Die Ertragsentwicklung in den einzelnen Regionen verlief wie folgt: In Deutschland stieg das Bruttoergebnis vom Umsatz um 30 TEUR von 5.887 TEUR auf 5.917 TEUR. Gleichzeitig stieg die Bruttomarge von 66 Prozent auf 70 Prozent. Die Vertriebs- und Marketingkosten sanken um 27 Prozent von 2.687 TEUR auf 1.973 TEUR. Die Forschungs- und Entwicklungskosten sind um 21 Prozent gesunken von 1.965 TEUR auf 1.543 TEUR. Die Verwaltungskosten sanken um 20 Prozent von 4.017 TEUR auf 3.206 TEUR. Insgesamt lag der Beitrag des deutschen REALTECH-Unternehmens zum Konzern-EBIT bei minus 391 TEUR (Vorjahr: minus 484 TEUR). Das Betriebsergebnis der Region Asia-Pacific konnte das EBIT aus dem Jahr 2017 von plus 868 TEUR nicht halten und verzeichnete einen Rückgang auf minus 157 TEUR. Die Region Neuseeland kam auf plus 141 EUR (Vorjahr: plus 276 TEUR) und Japan kam auf ein EBIT von minus 298 TEUR (Vorjahr: plus 592 TEUR). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Konsolidierungseffekte, wie u. a. die Entkonsolidierung REALTECH Japan, keiner Region zugeordnet wurden. Unter Berücksichtigung konsolidierungsbedingter Effekte ergibt sich insgesamt ein Konzernergebnis in Höhe von minus 831 TEUR. 1.2.3 Vermögens- und FinanzlageKonzernbilanzstruktur scroll
Die Summe der Vermögenswerte sank im Stichtagsvergleich um 24 Prozent von 17.705 TEUR auf 13.399 TEUR. Für diese Entwicklung waren insbesondere die Verminderung des Forderungsbestandes sowie die gesunkenen sonstigen finanziellen Vermögenswerte verantwortlich. Die Eigenkapitalquote stieg von 72,4 Prozent auf 83,7 Prozent. Die Eigenkapitalausstattung bildet unvermindert eine gesicherte Basis, um zukünftige Ertrags- und Wachstumsziele zu realisieren. Der REALTECH-Konzern verfügte zum Bilanzstichtag über Barmittel und Bankguthaben sowie über Wertpapiere in Höhe von zusammen 6.790 TEUR (Vorjahr: 7.451 TEUR). Der Rückgang resultiert u. a. aus der Entkonsolidierung REALTECH Japan und dem damit einhergehenden Abgang in Höhe von 463 TEUR sowie einer vorhergehenden Dividendenausschüttung von 258 TEUR an Dritte, die an der Gesellschaft in Japan beteiligt waren. Investition und Finanzierung Die Konzernkapitalflussrechnung stellt sich zusammengefasst wie folgt dar: scroll
Im Berichtsjahr erwirtschaftete der REALTECH-Konzern einen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Höhe von plus 226 TEUR (Vorjahr: minus 3.712 TEUR). Der Effekt war insbesondere bedingt durch den Abbau an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Erhöhung der finanziellen Verbindlichkeiten. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit weist einen Mittelabfluss in Höhe von 676 TEUR (Vorjahr: Mittelzufluss 8.840 TEUR) auf. Der Verkauf der japanischen Tochtergesellschaft für 764 TEUR war gleichzeitig mit einem Abgang an liquiden Mitteln in Höhe von 1.227 TEUR verbunden; per Saldo führte dies zu einem Mittelabfluss von 463 TEUR. Die Höhe des Mittelabflusses wurde des Weiteren bedingt durch Investitionen im Anlagevermögen. Im vorherigen Geschäftsjahr resultierte der Mittelzufluss aus den Einzahlungen aus dem Verkauf des zweiten Bauteils der Büro-Immobilie in Walldorf. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag im Berichtsjahr bei minus 258 TEUR (Vorjahr: Mittelabfluss 4.061 TEUR) und resultiert aus der gezahlten Dividende an Minderheitengesellschafter. Der Mittelabfluss aus dem Vorjahr resultierte u. a. aus der Rückzahlung des Finanzierungsleasings der Walldorfer Büro-Immobilie in Höhe von 3.559 TEUR. Hauptziel des Finanzmanagements ist es, die Liquidität der Gesellschaft sicherzustellen. 1.2.4 REALTECH AG (Kurfassung nach HGB)Die REALTECH AG hat Ihren Handelsregistersitz in 69190 Walldorf und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 351488 registriert. Der Firmensitz der Gesellschaft ist, mit Wirkung ab dem 1. Juli 2018, in der Paul-Ehrlich-Straße 1, 69181 Leimen, angesiedelt. Die REALTECH Deutschland GmbH wurde im laufenden Geschäftsjahr auf die REALTECH Verwaltungs-GmbH verschmolzen. Die REALTECH Verwaltungs-GmbH wurde auf die REALTECH AG verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte mit Wirkung zum 1. Januar 2018. Bei der Verschmelzung wurde die Buchwertmethode angewendet. Hieraus resultierte ein Verschmelzungsverlust in Höhe von 18.999 TEUR, der unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit nach § 265 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB wäre der Verschmelzungsverlust im Vorjahr ebenfalls bei 18.999 TEUR gelegen. Der Jahresabschluss der REALTECH AG wird im Gegensatz zum Konzernabschluss, der im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) steht, nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt. Daraus resultieren Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Diese betreffen im Wesentlichen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Geschäftswert. Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung der REALTECH AG scroll
Ertragslage der REALTECH AG In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 583 TEUR (Vorjahr: 143 TEUR) sind periodenfremde Erträge in Höhe von 246 TEUR (Vorjahr: 128 TEUR) enthalten. Diese betreffen die Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 84 TEUR (Vorjahr: 100 TEUR) und die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 162 TEUR (Vorjahr: 28 TEUR). Im Geschäftsjahr ergab sich ein Ertrag aus dem Beteiligungsabgang der Tochtergesellschaft in Japan von 250 TEUR. In den Personalaufwendungen sind die mitarbeiterbezogenen Aufwendungen in Höhe von 6.138 TEUR (Vorjahr: 639 TEUR) enthalten. Die Veränderung zum Vorjahr resultiert aus der Verschmelzung der deutschen Gesellschaften. Eine detaillierte Darstellung der Gesamtbezüge des Vorstands erfolgt im Rahmen des Vergütungsberichts. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich von 566 TEUR auf 22.009 TEUR. Hierbei ergibt sich im Berichtsjahr eine Belastung durch die Verschmelzung der deutschen Gesellschaften in Höhe von 18.999 TEUR. Erträge aus Beteiligungen ergaben sich in Höhe von 486 TEUR (Vorjahr: 323 TEUR), diese betrafen verbundene Unternehmen. Das Beteiligungsergebnis wurde von 2.141 TEUR auf 486 TEUR gesenkt. Im Vorjahr resultierte der Betrag aus der Ergebnisabführung der deutschen Tochtergesellschaften. Basierend auf der Verschmelzung im Geschäftsjahr sind sämtliche Aufwendungen den jeweiligen GuV-Positionen zugeordnet und nicht mehr im Beteiligungsergebnis ausgewiesen. Es sind wie im Vorjahr, keine Abschreibungen auf Finanzanlagen angefallen. Die REALTECH-Holding erwirtschafte im Geschäftsjahr 2018 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 18.590 TEUR (Vorjahr: Jahresgewinn 1.417 TEUR). Bilanzstruktur der REALTECH AG, Aktiva scroll
Bilanzstruktur der REALTECH AG, Passiva scroll
Vermögens- und Finanzlage der REALTECH AG Die Finanzanlagen beliefen sich auf 585 TEUR (Vorjahr: 20.372 TEUR). Sie umfassen in voller Höhe die Anteile an dem verbundenen Unternehmen in Neuseeland. Die Veränderung in diesem Geschäftsjahr resultiert aus der Verschmelzung der deutschen Tochtergesellschaften sowie aus der Entkonsolidierung Japan. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sanken von 3.618 TEUR auf 0 TEUR, die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von 3.552 TEUR auf 0 TEUR. Die Vorjahreswerte resultierten aus der Konzernfinanzierung und sind mit der Verschmelzung nicht mehr existent. Aufgrund der positiven Entwicklung des operativen Cashflows erhöhten sich die Zahlungsmittel von 5.343 TEUR auf 6.539 TEUR. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen; dadurch verändert sich die Kapitalrücklage gegenüber dem Vorjahr nicht. Die Eigenkapitalquote sank im Stichtagsvergleich von 86,5 Prozent auf 77,1 Prozent. Die Bilanzsumme reduzierte sich um 70 Prozent auf 8.839 TEUR. Die REALTECH AG beschäftigte im Durchschnitt 76 Mitarbeiter. Die Kapitalflussrechnung der REALTECH AG stellt sich zusammengefasst wie folgt dar: scroll
Risikobericht der REALTECH AG Die Geschäftsentwicklung der REALTECH AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die Geschäftsentwicklung des REALTECH-Konzerns. An den Risiken des Tochterunternehmens partizipiert die REALTECH AG aufgrund ihrer Beteiligung. Die Risiken werden im Risikobericht dargestellt. Infolge der Verflechtungen der REALTECH AG mit den Konzerngesellschaften sei zudem auf die Aussagen im Abschnitt Prognosebericht verwiesen, die im Wesentlichen auch die Erwartungen für die Muttergesellschaft widerspiegeln. 1.2.5 ErgebnisverwendungFür das Geschäftsjahr 2018 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 18.590 TEUR; unter Einbeziehung des Verlustvortrags von 318 TEUR errechnet sich ein Bilanzverlust von 18.908 TEUR. Der Bilanzverlust 2018 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 1.3 RisikoberichtDie REALTECH AG ist aufgrund ihrer breit gefächerten Geschäftstätigkeit verschiedenen Risiken ausgesetzt. Die AG definiert Risiken im weitesten Sinne als die Gefahr, ihre finanziellen, operativen oder strategischen Ziele nicht wie geplant zu erreichen. Um den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern, ist es daher unerlässlich, die Risiken effektiv zu identifizieren, zu analysieren und durch geeignete Steuerungsmaßnahmen zu beseitigen oder zu begrenzen. REALTECH verfügt über ein umfassendes Risikomanagementsystem. Hiermit ist die Gesellschaft in der Lage, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu analysieren und kann entsprechende Korrekturmaßnahmen einleiten. Überwacht werden unter anderem die Erfassung, Kontrolle und Steuerung der internen Unternehmensprozesse und Geschäftsrisiken sowie diverse Management- und Kontrollsysteme. Zudem können die Fachabteilungen die Umsetzung der festgelegten Korrekturmaßnahmen überwachen und dem Management sowie dem Vorstand regelmäßig Bericht erstatten. Risikobewertung Im Rahmen der Risikobewertung betrachtet REALTECH die Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die Schadenshöhe der Risiken. Dabei setzt die Gesellschaft sowohl quantitative als auch qualitative Methoden ein. Diese erlauben eine Vergleichbarkeit der Risikobewertungen über verschiedene Geschäftsbereiche hinweg. Entsprechend dem Ergebnis aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe gibt das Unternehmen eine prozentuale Einschätzung des jeweiligen Risikos ab. In anderen Bereichen, die einer quantitativen Beurteilung schwerer zugänglich sind, führt REALTECH qualitative Risikobewertungen durch. Hierbei schätzt das Unternehmen die Einzelrisiken auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit hinein. Mögliche Auswirkungen eines Risikos werden über einen Zeithorizont von drei Jahren geschätzt, sodass sich eine Risiko-Priorisierung ermitteln lässt. Eine Steuerung von Risiken durch den Abschluss von Versicherungen erfolgt nur dann, wenn der Konzern dies im Hinblick auf den wirtschaftlichen Nutzen als sinnvoll erachtet. Risiken erfasst Im Rahmen einer Risikoberichterstattung konsolidieren und aggregieren die Fachabteilungen die Informationen zum Risikomanagement und erstatten dem Vorstand darüber Bericht. Risiken mit einem erwarteten Verlust von mehr als 2 Mio. EUR klassifiziert REALTECH als bestandsgefährdend. Das Unternehmen überprüft die Risikomanagementrichtlinie und passt sie bei Bedarf an. Die durch das Risikomanagementsystem ermittelten signifikanten Unternehmensrisiken sind im Folgenden aufgeführt. Die Aufstellung erfolgt gemäß der Struktur des internen Berichtsystems für das Risikomanagement. Ökonomische Risiken Im Geschäftsjahr 2018 zeigten die gesamtwirtschaftlichen Zahlen weltweit ein eher gemischtes Bild. Während in den USA die Wirtschaft kräftig expandierte, befeuert durch Steuersenkungen und fiskalische Impulse, zeigten unter anderem China und Deutschland deutliche Schwächezeichen. Mit 6,6 Prozent (Vorjahr: 6,8 Prozent) wuchs die chinesische Wirtschaft so schwach wie seit 1990 nicht mehr. Im letzten Quartal 2018 waren es gar nur noch 6,4 Prozent. Das Wachstum für das ganze Jahr 2018 lag zwar noch über der amtlichen Zielvorgabe von 6,5 Prozent, dennoch ist dieser Wert für ein Land wie China ein besorgniserregend niedriger Wert – und die Tendenz geht weiter nach unten. Sogar die amtliche Zielvorgabe für 2019 liegt nur noch bei einer Spanne von 6,0 bis 6,5 Prozent. Außerdem erwartet die chinesische Planungsbehörde inzwischen sogar negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Der Grund für diese eher schwache Entwicklung ist – neben diversen hausgemachten Problemen – der Handelsstreit mit den USA, der zu deutlichen Umsatzrückgängen und einer erheblichen Verunsicherung der Akteure geführt hat und führt. Für Deutschland, mit seiner enormen Exportabhängigkeit, sind das schlechte Nachrichten. Nach den vorliegenden vorläufigen Zahlen schrammte unser Land im Jahr 2018 nur knapp an einer „technischen“ Rezession vorbei. Davon sprechen Ökonomen, wenn das Wirtschaftswachstum in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen negativ ist. Dies war im dritten Quartal 2018 der Fall und im vierten Quartal des letzten Jahres hat nicht viel dazu gefehlt. Während der Arbeitsmarkt noch immer sehr angespannt ist und dies auch noch so bleiben wird, sieht es in anderen Segmenten ganz anders aus. Ausgehend von sich verschlechternden Zukunftserwartungen, hat die sich eintrübende Stimmung auch bereits Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit und die Investitionserwartungen. Dies sind keine guten Vorzeichen für die unmittelbare Zukunft. Allerdings hängen die schwarzen Wolken nicht nur über den großen Exportnationen, für die ein gut funktionierender und offener Welthandel sowie Prosperität in den wichtigsten Importländern von größter Bedeutung sind. Christine Lagarde, die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), hatte auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos eine Botschaft, die dort den wenigsten gefallen haben dürfte: „Das Risiko eines stärkeren Rückgangs des weltweiten Wachstums ist gestiegen“, warnte sie (Handelsblatt, 22.1.19). Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet dann auch folgerichtig in seiner neuesten Prognose mit weiteren weltweiten Wachstumseinbußen. In seinem World Economic Outlook prognostiziert er für 2019 nur noch ein globales Wachstum von 3,5 Prozent, für Deutschland liegt die Vorhersage gar nur noch bei 1,3 Prozent. Dies ist der größte Rückschlag aller entwickelten Volkswirtschaften. Zwar sehen Forschungsinstitute, wie das ifo Institut in München, derzeit keine Rezessionsgefahr für Deutschland. Aber die Lage bleibt sehr angespannt. Weltweit gibt es so viele Krisenherde wie schon lange nicht mehr. Das drückt auf die Stimmung. Zunächst werden die Unternehmen vorsichtiger, dann folgen die privaten Haushalte mit einer rückläufigen Konsumneigung. Neben den weltweiten Sorgen über möglicherweise ausufernde Handelskonflikte mit dem Aufbau neuer Zollschranken, einer rückläufigen Globalisierung mit einer Gefahr für etablierte Lieferketten und der internationalen Arbeitsteilung und politischen Spannungen, um nur einige zu nennen, schwächeln nun auch noch die Finanzmärkte. Und das alles geschieht in einer Zeit, in der die großen Zentralbanken – ausgenommen lediglich die Federal Reserve Bank (Fed) in den USA – kaum mehr Steuerungsmöglichkeiten haben, einer abschwächenden Wirtschaft entgegen zu wirken. Besonders gefährlich könnte für die „schwachen“ Länder in der Eurozone ein Wiederanziehen des Zinsniveaus werden. In den USA ist dies bereits geschehen, sowohl am Geldmarkt als auch am Kapitalmarkt. Die unverändert hohe (und teilweise sogar steigende) Schuldenlast in einer Vielzahl von Ländern wird bei einem höheren Zinsniveau in den Staatshaushalten zu einer äußersten Anspannung führen. Einzelne Rating-Agenturen haben sich bereits skeptisch geäußert, ob die jeweils aktuelle Einstufung gehalten werden kann. Dies betrifft namentlich auch in jüngster Zeit die USA (Ratingagentur Fitch). In dieser Zeit leistet Europa sich den Luxus, Probleme zu verdrängen, nötige Reformen zu unterlassen (Staatsschulden, Bankenrisiken) und an Einigkeit einzubüßen (Risiko eines ungeordneten Brexit, Populismus, Spaltungstendenzen). Hinzu kommt das Wiedererstarken von Autokratien, in denen demokratische Werte, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit leiden beziehungsweise ausgehöhlt werden. Als wäre das nicht schon genug, nehmen auch andere globale Risiken, wie Klimawandel und Datenkriminalität, zu. Aber der globale Wille, dies zu bekämpfen, zeigt eher rückläufige Tendenz. Dagegen nimmt die Spaltung zu, sowohl in vielen Ländern als auch zwischen den Staaten, Kontinenten und langjährigen Partnern. Das World Economic Forum (WEF) in Davos warnt in seinem neuesten Risikobericht vor den Belastungen für viele Menschen, die unter zunehmenden Zukunftssorgen litten. „Für viele Menschen ist dies eine zunehmend ängstliche, unglückliche und einsame Welt“ (FAZ vom 16.1.2019). Besondere Sorgen bereiten die Angst vor wirtschaftlichen Auseinandersetzungen zwischen den Staaten und das Risiko politischer Konfrontationen. Der Präsident des WEF, Brende, warnt: „In vielen Ländern ist die Polarisierung auf dem Vormarsch. In manchen Fällen fasern die sozialen Verträge aus, die die Gesellschaften zusammenhalten“ (FAZ vom 16.1.2019). Gleichzeitig erleben wir eine Phase beispielloser technischer Umwälzungen, die auch die kommenden Generationen prägen werden. Hier sind insbesondere die Biotechnologie zu nennen sowie Fortschritte auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz. Beides wird unsere Art und Weise zu leben und zu arbeiten in Zukunft massiv verändern. Die Vielzahl an neuen Möglichkeiten und Technologien, deren Entwicklung und Entstehung wir gerade beobachten, bietet uns aber auch eine Fülle neuer Möglichkeiten und Chancen. Diese weitsichtig zu nutzen ist nicht nur Aufgabe der Politik, sondern diese Aufgabe betrifft jeden von uns. Wir alle sind daher aufgerufen, die sich bietenden Chancen zu ergreifen und die aktuell enormen Herausforderungen unerschrocken und kreativ zu lösen. REALTECH vermarktet seine Produkte und Dienstleistungen gegenwärtig weltweit in mehreren Ländern. Die Geschäftstätigkeit in diesen Ländern ist mit den für internationale Aktivitäten üblichen Risiken verbunden. Dazu zählen insbesondere, wie bereits oben genannt, die allgemeine wirtschaftliche oder politische Situation der einzelnen Länder, das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Steuersysteme sowie gesetzliche Hürden wie Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, Rechtsvorschriften zur Nutzung des Internets oder Richtlinien über die Entwicklung oder Bereitstellung von Software und Dienstleistungen. Für die Mehrzahl der wesentlichen Zielmärkte, insbesondere die Märkte der EU, schätzt der Konzern diese Risiken aufgrund der fortgeschrittenen Konvergenz der Rechts- und Steuerordnungen als unwahrscheinlich und in ihren Auswirkungen gering ein. Marktrisiken Die Digitalisierung wirkt sich massiv auf Geschäftsmodelle, Marktanteile und Arbeitswelten in der deutschen Wirtschaft aus. Neue, teilweise branchenfremde Wettbewerber treten auf den Plan. Kunden sind informierter und anspruchsvoller denn je, und die Grenzen zwischen einst klar definierten Märkten verschwimmen zusehends. Treiber dieser Entwicklung sind neue Anwendungen und Geschäftsmodelle, die etablierte Strategien fundamental infrage stellen. Vor allem digitale Plattformen verändern die Märkte mitunter radikal. REALTECH entwickelt Lösungen eng an den Anforderungen der Kunden und des Marktes, um eine bestmögliche Marktakzeptanz zu erreichen. Der Konzern kann jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass diese Akzeptanz auch in Zukunft stets gegeben ist. Die Folge sind Fusionen und Übernahmen, die zu einem verschärften Wettbewerb am Markt durch neue oder stärkere Mitbewerber führen können. Dies kann zur Folge haben, dass die REALTECH-Produkte nicht den erwünschten Marktzugang erhalten. Risiken der strategischen Planung Ein wesentlicher Bestandteil der REALTECH-Strategie ist es, Partner der Digitalisierungsstrategie des Mittelstands zu sein. Dies ist ein gänzlich neuer strategischer Ansatz für REALTECH, verbunden mit der Entwicklung neuer Produkte sowie Produkt- und Marktstrategien. Die Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte gehen immer mit Risiken einher, die sich negativ auf die Finanz- und Ertragslage auswirken können. REALTECH ist davon überzeugt, die vielfältigen Anforderungen der Kunden erfüllen zu können. Durch die langjährige Erfahrung ist REALTECH in der Lage, Projektrisiken realitätsnah abzuschätzen und Aufträge gewinnbringend, zu vorhersagbaren Kosten durchzuführen. Aus diesem Grund schätzt der Konzern das Risiko einer signifikanten Beeinträchtigung der Ergebnisentwicklung durch Produktinnovationen und neue Dienstleistungen als unwahrscheinlich ein. Personalwirtschaftliche Risiken Die hoch qualifizierten Mitarbeiter bilden die Basis für die Entwicklung und Vermarktung von Dienstleistungen und Produkten. Sollten die Angestellten in erheblicher Anzahl das Unternehmen verlassen und sollte es nicht möglich sein, über den Arbeitsmarkt neue und qualifizierte Arbeitskräfte zu finden, kann dies die Geschäfte beeinträchtigen. Vor dem Hintergrund eines weiterhin verstärkten Wettbewerbs um hoch qualifizierte Arbeitskräfte in der IT-Branche kann es daher keine Garantie dafür geben, dass REALTECH langfristig in der Lage sein wird, entscheidende Leistungsträger an sich zu binden. Kommunikations- und Informationsrisiken REALTECH hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um dem Risiko entgegenzuwirken, dass interne, vertrauliche Mitteilungen sowie Informationen zu brisanten Themen, beispielsweise über künftige Strategien und Produkte, fälschlicherweise oder verfrüht an die Öffentlichkeit gelangen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem Sicherheitsstandards und Richtlinien zur internen und externen Kommunikation. Alle Mitarbeiter, die regelmäßig mit vertraulichen Informationen arbeiten, arbeiten mit einer zusätzlichen Datenverschlüsselung. Dennoch gibt es keine Garantien dafür, dass diese Schutzmechanismen in jedem Fall greifen. Aufgrund der weitreichenden Maßnahmen, die REALTECH regelmäßig überprüft, schätzt das Unternehmen den Eintritt des genannten Risikos als unwahrscheinlich ein. Finanzrisiken Seit dem 1. Januar 1999 ist der Euro die Bilanz- und Konzernwährung. Da das Unternehmen einen Großteil seiner Geschäfte in Euro abwickelt, stellen Währungsrisiken nur einen unbedeutenden Teil der Gesamtrisiken dar. Trotzdem können sich die periodischen Schwankungen einzelner Währungen auf die Umsatzerlöse und Ergebnisse der REALTECH auswirken. Die Aufwertung des Euro im Verhältnis zu anderen Währungen wirkt sich dabei im Allgemeinen negativ, eine Abwertung des Euro positiv aus. Die Risiken hieraus schätzt das Unternehmen jedoch als gering und gut kalkulierbar ein. REALTECH überwacht potenzielle Währungsschwankungsrisiken auf der Basis von Bilanzpositionen und erwarteten Zahlungsströmen kontinuierlich. Unsere künftige Liquidität sowie das Ausfallrisiko und die Bewertung unserer Finanzanlagen und Forderungen können durch eine negative Entwicklung der weltweiten Konjunktur beeinflusst werden. Wir verfügen über ein zentrales Finanzmanagement. Wichtigstes Ziel ist es, eine Konzernmindestliquidität sicherzustellen, um unsere Zahlungsfähigkeit stets zu gewährleisten. Die Anlage unserer liquiden Mittel erfolgt vor allem bei Finanzinstituten, die über den Einlagensicherungsfonds geschützt sind. Zum 31. Dezember 2018 belief sich unsere Netto-Liquidität auf 6,8 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 7,5 Mio. EUR). Ein stringentes Forderungsmanagement und Bonitätsprüfungen sichern weitere Finanzrisiken ab. Operative Risiken REALTECH hat im Beratungs- und Produktgeschäft zahlreiche potenzielle Risiken zu beachten. Trotz vielfältiger Vorkehrungen kann der Konzern nicht garantieren, grundsätzlich alle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu neutralisieren. Einige dieser Risiken liegen zudem außerhalb des Einflussbereichs von REALTECH. Prinzipiell besteht das Risiko, dass der Markt die angebotenen Produkte und Dienstleistungen nur unzureichend annimmt. So könnte das Unternehmen durch raschen Technologiewechsel oder falsche Entwicklungstätigkeit den Bedarf der Kunden nicht exakt treffen. Zudem können zyklische Schwankungen eingeplante Umsätze und Ergebnisse kurz- bis mittelfristig verschieben. Sämtliche REALTECH-Lösungen wie auch alle neuen Produktversionen unterliegen einer umfassenden Qualitätskontrolle. Dennoch besteht die Gefahr, dass Sachverhalte auftreten, die sich negativ auf das Unternehmensimage auswirken. Identifizierte Fehler können Markteinführungen neuer Produkte verzögern und so zusätzliche Kosten sowie Umsatzausfälle verursachen. Sollte sich die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen nicht wie erwartet entwickeln, würde dies Erlöse und Cashflows reduzieren und möglicherweise zu Wertminderungsaufwendungen in Verbindung mit der Abschreibung dieser Investitionen auf ihre ermittelten Beträge führen. Dies könnte sich negativ auf die künftige Ertragslage auswirken, insbesondere auf die Werthaltigkeit des Geschäftswerts und der Beteiligungen. Treten solche Risiken ein, verlieren ursprüngliche Annahmen über den künftigen Geschäftsverlauf unter Umständen ihre Gültigkeit, ebenso Prognosen zu Umsatz- und Ergebnisentwicklung. REALTECH geht gegenwärtig davon aus, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Geschäftsentwicklung nicht nachhaltig beeinträchtigen. Unerwartete Veränderungen der konjunkturellen Lage können jedoch Umsatz und Ergebnis des Konzerns negativ beeinflussen. Versicherungsrisiken Gegen mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken hat REALTECH konzernweit entsprechende Versicherungen abgeschlossen. So hält das Unternehmen mögliche Folgen verbleibender Risiken in Grenzen beziehungsweise schließt sie aus. REALTECH prüft den Umfang des Versicherungsschutzes laufend und passt ihn bei Bedarf an. Sonstige Risiken Risiken entstehen auch aus steuerlichen, wettbewerbs- und patentrechtlichen Regelungen und Gesetzen. Um diesen Risiken zu begegnen, stützt REALTECH ihre Entscheidungen und die Gestaltung der Geschäftsprozesse auf umfassende rechtliche Beratung. Diese erfolgt durch eigene Experten sowie durch externe Fachleute. Rechte, Software und geistiges Eigentum schützt REALTECH im Wesentlichen durch Copyrights und Warenzeichen. Es lässt sich jedoch nicht vollständig ausschließen, dass Marktteilnehmer REALTECH-Produkte kopieren oder bestehende Rechte missachten. Aufgrund neuer Gesetze oder veränderter Rechtsprechung können sich rechtliche Regelungen ergeben, die auch auf vergangene Sachverhalte zurückwirken. Für solche Risiken bildet REALTECH gegebenenfalls die erforderlichen bilanziellen Rückstellungen. Für die künftige Entwicklung setzt REALTECH vor allem auf organisches Wachstum. Gegenwärtig geht es vor allem darum, die vorhandenen Ressourcen effizient zu nutzen und Prozesse ressourcensparend zu optimieren. In Zukunft ist es allerdings nicht ausgeschlossen, dass die REALTECH AG ihr Leistungsspektrum durch Zukäufe optimiert und sowohl Unternehmen als auch Produkte und Technologien erwirbt. Auch Partnerschaften und Fusionen sind denkbare Entwicklungen. Aktuell bestehen allerding keine Pläne, derartige Szenarien umzusetzen. Im Rahmen der Gesamtplanung sind gegenwärtig Entwicklungen, die bestandsgefährdend sind oder dazu führen könnten, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens nachhaltig wesentlich beeinträchtigt würde, nicht festzustellen. Die Gesamtbeurteilung der Risiken sowie des eingesetzten Risikomanagementsystems ergab, dass derzeit die vorhandenen Risiken begrenzt und überschaubar sind und dass das Risikomanagementsystem effizient arbeitet. Chancenmanagement REALTECH agiert in einem dynamischen Marktumfeld, in dem sich ständig neue Chancen eröffnen. Diese systematisch zu erkennen und zu nutzen und dabei unnötige Risiken zu vermeiden, ist ein wesentlicher Faktor für das nachhaltige Wachstum unseres Unternehmens. Daher sind Chancen- und Risikomanagement bei REALTECH eng miteinander verknüpft. Bei Chancen handelt es sich um interne und externe Potenziale, die sich positiv auf das Unternehmen auswirken können. Unser Chancenmanagement orientiert sich eng an unserer Strategie für nachhaltiges Wachstum. Um ein erfolgreiches Chancenmanagement zu ermöglichen, beschäftigen wir uns umfassend mit Markt- und Wettbewerbsanalysen, der Ausrichtung unseres Produktportfolios, den Kostentreibern sowie den kritischen Erfolgsfaktoren unserer Branche. Daraus werden konkrete Marktchancen abgeleitet, die der Vorstand im Rahmen der Geschäftsplanung und der Zielvereinbarungen mit dem operativen Management abstimmt. Grundsätzlich verfolgt REALTECH einen Ansatz, der Chancen und Risiken in einem angemessenen Verhältnis berücksichtigt. Weiterhin verweisen wir auf Punkt „I. Geschäfts- und Rahmenbedingungen“ und die dort unter den Überschriften „Ausrichtung 2018“ und „Forschung und Entwicklung 2019“ dargelegten Ausführungen. 1.4 PrognoseberichtStellenwert der Digitalisierung in Unternehmen Digitalisierung – jetzt oder später? Lange zögerten deutsche Unternehmen, nun scheint die Zeit des Abwartens vorüber; das zeigt die jährliche Trendstudie, die Tata Consultancy Services und Bitkom Research bereits zum dritten Mal durchgeführt haben. Die Ergebnisse stimmen optimistisch: Deutsche Unternehmen haben den Startknopf gedrückt und sind innovativ unterwegs zur Geschäftswelt der Zukunft. Nahezu alle Indikatoren weisen nach oben; durchschnittlich 4,9 Prozent des Jahresumsatzes fließen in die Digitalisierung der Unternehmen – im Vorjahr waren es noch 4,6 Prozent. Die grundsätzliche Offenheit für den Wandel stieg ebenfalls signifikant um 5 Prozentpunkte auf 75 Prozent. Darüber hinaus haben die meisten Unternehmen ihre Transformation strategisch, organisatorisch und personell fest verankert: Drei von vier Organisationen verfügen über eine Digitalstrategie, jede dritte über eine spezielle Digitaleinheit. Etabliert hat sich auch die Rolle des Chief Digital Officer (CDO), der heute bereits in 17 Prozent der Firmen die Digitalisierungsinitiativen vorantreibt – und damit in fast dreimal so vielen wie noch im Vorjahr. smaRT Service Plattform von REALTECH Digitalisierung verändert Wertschöpfung. Produkte, Bauteile und Maschinen werden mit Sensoren und Aktoren ausgestattet, intelligent miteinander vernetzt und wachsen zusammen. Die digitale Anschlussfähigkeit von Produkten und Maschinen bewirkt, dass auch außerhalb der Fabrik kontinuierlich Daten gesammelt werden (Big Data). Nach entsprechender Speicherung, Analyse und Interpretation (Smart Data) bildet diese Datenbasis den Ausgangspunkt für die Entwicklung von innovativen Dienstleistungen, sogenannten Smart Services. Diese datenbasierten Dienste komplementieren oder ersetzen das Angebot physischer Produkte und ermöglichen so eine individuelle Anpassung an spezifische Kundenerwartungen. Die Bereitstellung von smaRT Services ist REALTECHs Beitrag zur Digitalisierung Auf dieser Informationsbasis sind die Kreation von neuen Services und die Serviceerbringung erst möglich. REALTECH hat in diesem Bereich der automatisierten Datenerfassung bereits 25 Jahre Erfahrung. Mit smaRT Data bieten wir unseren Kunden zentral in der Cloud verfügbare Informationen zur Entscheidungsfindung und die Grundlage für smaRT Services: Durch Auswertung, Interpretation und Verknüpfung der smaRT Data können neuartige smaRT Services entwickelt werden. Bei der Entwicklung von smaRT Services werden innovative und revolutionäre Technologien wie Künstliche Intelligenz und Robot Process Automation eingesetzt. Bei der Umsetzung unserer smaRT Services steht der Kunde als Nutzer im Mittelpunkt der Betrachtung. Unsere Kunden erhalten individualisierte Produkt-Service-Pakete, die sie bedarfsgerecht nutzen können: zur Effizienzsteigerung (Digitalisierung von Routineaufgaben) und zur Abbildung neuer Geschäftsmodelle (Netzwerkeffekte). Ziel ist es, durch die konsequente Weiterentwicklung des Portfolios sowie gezielte Investitionen zu einem aktiven, führenden Gestalter des Enterprise-Service-Management-Marktes in Deutschland zu werden. So helfen wir den Unternehmen Handlungsfreiräume zu schaffen, ihre Effizienz zu erhöhen, Kosten zu senken und den Geschäftsnutzen zu steigern. Die digitale Transformation wird für sie in unseren Produkten, Lösungen und Services, mit denen sie sich – ganz im Sinne von „Empower your Enterprise“ – selbst befähigen können, greifbar. Wir begleiten unsere Kunden dabei und geben ihnen mit unserem zukunftsgerichteten Portfolio Investitionssicherheit. Empower your Enterprise Die Digitalisierung verändert die Welt: neue Trends über Nacht, Wettbewerber auf der ganzen Welt, die Konkurrenz nur einen Klick entfernt. Die digitale Welt fördert und fordert Veränderungen – sowohl bei Konsumenten als auch in Unternehmen. Unternehmen sind dazu gezwungen, sich mit rasantem Tempo zu wandeln, neue Geschäftsmodelle, Strukturen, Prozesse und Arbeitskulturen zu erfinden und umzusetzen. Digital denkende Unternehmen wie Amazon, Google oder Netflix sind direkt am Puls des Kunden. Agil, flexibel und nutzenorientiert erkennen sie Wünsche und Chancen früher als andere, optimieren permanent die Geschäftsprozesse und passen ihre Geschäftsmodelle an – und legen so die Messlatte in Sachen Leistungsfähigkeit, Effizienz und User Experience immer höher. Um die dadurch steigenden Kundenerwartungen zu erfüllen und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, gilt stärker denn je die Maxime: „Empower your Enterprise“. REALTECH steht Unternehmen im fordernden, digitalen Transformationsprozess zur Seite: mit Standardsoftwarelösungen für die Automatisierung von manuellen Change-Management-Prozessen in SAP sowie mit unserer smaRT Service Cloud-Plattform für Service Management, die den Kunden die Bereitstellung kundenindividueller Informationen für datenbasierte Entscheidungen mit Hilfe von neukreierten Geschäftsmodellen und -prozessen ermöglicht. Der Einsatz von Chatbots, KI-Staging, selbstlernenden Controllern und Ratgebern führen zu vollständiger Automatisierung. Ausblick REALTECH geht auf dem neu eingeschlagenen Weg konsequent voran. Neue Lösungen fallen nicht vom Himmel. Vor- und Nachteile müssen abgewogen, Neues ausprobiert – manches wieder verworfen werden: ein ständiges Auf und Ab. Aber, vielleicht das Wichtigste: Wir haben uns als Team gefunden; neue „Achsen“ haben sich entwickelt, woraus auch neue Strukturen entstanden sind. Das ist allerdings ein Prozess, der lebt, der vielleicht niemals abgeschlossen ist – jedenfalls nicht in einem Stadium, in dem REALTECH sich heute befindet. Aber das ist auch spannend und fördert neue Kreativität. Dabei muss man allerdings auch Geduld haben – und Augenmaß. Obwohl wir agil und intelligent auf neue Trends, Herausforderungen und Erkenntnisse reagieren (müssen), darf es für Schnellschüsse keinen Platz geben. Solidität und strategische Weitsicht sind die Ingredienzien des künftigen Erfolges. Gut Ding will Weile haben – und auch Teamfindung braucht Zeit. Manchmal brennt die Ungeduld sehr stark, aber man muss sich disziplinieren und das Ziel nicht aus den Augen lassen. Neben der Betonung von Respekt, Wertigkeit und Effizienz in der Zusammenarbeit miteinander ist der andere Meilenstein die Kundenzentriertheit von REALTECH. Für unsere Kunden und mit unseren Kunden, so entwickeln wir unser Leistungsangebot. Wir hören zu, wir analysieren genau und wir sind kreativ. Neue Softwarelösungen, verbunden mit der Einbindung Künstlicher Intelligenz, sind nur ein Beispiel unserer neu entwickelten Schlagkraft. Das ist jedoch nicht einfach. Das kostet Geld und kostet Zeit. Aber es muss gemacht werden, denn es gilt, die Zukunft jetzt zu schmieden! Denn die Herausforderungen sind groß. Wir gehen sie jedoch aktiv an und nehmen uns die erforderliche Zeit für die erfolgreiche Gestaltung von Lösungsangeboten, die auch morgen noch Bestand haben. Gleichzeitig müssen und werden wir die Lücke schließen, die immer noch zwischen Umsatz und Kosten vorhanden ist: mindestens 100 TEUR pro Monat. Aber das geschieht nicht in Hektik und mit Schnellschüssen, sondern mit der Ruhe, die auf der Überzeugung fußt, das Richtige zu tun. Wir sehen diesen Wandel als Chance, die wir entschlossen und strategisch nutzen. Die neue REALTECH steht für eine langfristige, vertrauensvolle und inspirierende Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Teams als auch mit Kunden und Partnern. Auch im Jahr 2019 bleibt es selbstverständlich das oberste Ziel des Vorstands, das Unternehmen wieder auf positiven Ertragskurs zu bringen und eine nachhaltige, gesicherte Profitabilität zu erreichen. Diesem Ziel kommen wir in kleinen Schritten näher. Auch wenn wir bisher den Break-even noch nicht erreichen konnten, sind wir erkennbar auf gutem Weg. Nach aktuellem Planungsstand wird das operative Ergebnis im Konzern sowie bei der REALTECH AG im Jahr 2019 einen operativen Verlust von ca. 1,5 Mio. EUR ergeben, und auch das Ergebnis 2020 wird aus heutiger Sicht voraussichtlich noch negativ sein. Wie im Jahr 2018 gilt für die ausländische Gesellschaft, dass weiterhin ein Verkauf der Anteile angestrebt wird, um uns voll auf DACH und die modernisierten Leistungsangebote konzentrieren zu können. Auf der neu gefundenen Basis werden wir wieder moderat, aber solide und profitabel wachsen können. Daher ist die Prognose der Umsätze im Konzern derzeit von geringer Aussagekraft und abhängig vom Zeitpunkt einer möglichen Entkonsolidierung der verbliebenen Gesellschaft. Konkrete Pläne oder Beschlüsse für einen Verkauf von Anteilen an einer Tochtergesellschaft bestanden zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2018 und derzeit nicht. Die Prognosen enthalten sämtliche aktuell bekannten Ereignisse, die einen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des REALTECH-Konzerns haben könnten. Liquiditätsziele Wir rechnen damit, dass unsere Liquidität auch im Geschäftsjahr 2019 ausreichen wird, um den operativen Liquiditätsbedarf zu decken. Eine zusätzliche Finanzierung ist 2019 aus heutiger Sicht nicht erforderlich. Es wird darüber hinaus auf Gliederungspunkt 5.2.3 Vermögens- und Finanzlage bzw. auf Gliederungspunkt 5.2.4 REALTECH AG / Vermögens- und Finanzlage der REALTECH AG verwiesen. 1.5 Internes Kontroll- und RisikomanagementsystemWesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Die wesentlichen Merkmale des bei der REALTECH AG bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden: Der REALTECH-Konzern zeichnet sich durch eine klare Organisations-, Unternehmens- sowie Kontroll- und Überwachungsstruktur aus. Zur ganzheitlichen Analyse und Steuerung ertragsrelevanter Risikofaktoren und bestandsgefährdender Risiken existieren konzernweit abgestimmte Planungs-, Reporting-, Controlling- sowie Frühwarnsysteme und -prozesse. Die Funktionstrennung ist auch im Rechnungslegungsprozess ein wichtiges Kontrollprinzip. Die Funktionen in sämtlichen Bereichen des Rechnungslegungsprozesses (z. B. Finanzbuchhaltung, Controlling und interne Revision) sind eindeutig zugeordnet. Ein adäquates internes Richtlinienwesen bestehend unter anderem aus einer konzernweit gültigen Risikomanagement-Richtlinie ist eingerichtet und wird bei Bedarf angepasst. Die im Rechnungswesen eingesetzten EDV-Systeme sind gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird überwiegend auf Standardsoftware zurückgegriffen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen entsprechen den quantitativen und qualitativen Anforderungen. Sie verfügen über eine geeignete Ausstattung, und die beteiligten Personen weisen die erforderliche Qualifikation auf. Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten des Rechnungswesens werden regelmäßig anhand von Stichproben und Plausibilitätsanalysen sowohl durch manuelle Kontrollen als auch durch die eingesetzte Software überprüft. Auf Segmentebene ist jeweils ein Risikocontroller etabliert, der den Risikomanagementprozess begleitet und die Daten plausibilisiert. Wesentliche rechnungslegungsrelevante Prozesse unterliegen regelmäßigen analytischen Prüfungen. Das bestehende konzernweite Risikomanagementsystem wird fortlaufend auf seine Funktionsfähigkeit überprüft und kontinuierlich an aktuelle Entwicklungen angepasst. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet. Der Aufsichtsrat befasst sich u. a. mit wesentlichen Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements, des Prüfungsauftrags und seinen Schwerpunkten. Erläuterung der wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt und so in die externe Rechnungslegung übernommen werden. Insbesondere das konzerneinheitliche Risikomanagementsystem hat die Aufgabe, Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und angemessen zu kommunizieren. Dadurch werden dem Berichtsadressaten zutreffende, relevante und verlässliche Informationen zeitnah zur Verfügung gestellt. Die klare Organisations-, Unternehmens-, Kontroll- und Überwachungsstruktur sowie die hinreichende Ausstattung des Rechnungswesens in personeller und materieller Hinsicht stellen die Grundlage für ein effizientes Arbeiten der an der Rechnungslegung beteiligten Bereiche dar. Klare gesetzliche und unternehmensinterne Vorgaben und Leitlinien sorgen für einen einheitlichen und ordnungsgemäßen Rechnungslegungsprozess. Die klar definierten Überprüfungsmechanismen innerhalb der an der Rechnungslegung selbst beteiligten Bereiche, insbesondere das Vier-Augen-Prinzip sowie die Überprüfung durch das Controlling und eine frühzeitige Risikoerkennung durch das Risikomanagement gewährleisten eine fehlerfreie und kohärente Rechnungslegung. Sowohl das interne Kontrollsystem als auch das Risikomanagementsystem umfassen neben der REALTECH AG alle für den Konzernabschluss relevanten Tochtergesellschaften mit sämtlichen für die Abschlusserstellung relevanten Prozessen. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem gewährleistet damit, dass die Rechnungslegung bei der REALTECH AG sowie bei allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften konzernweit einheitlich und im Einklang mit den rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben sowie internen Leitlinien steht. Steuerungssysteme Die Planung wird im Gegenstromverfahren (bottom-up/top-down) einmal jährlich für das Geschäftsjahr durchgeführt. Der Plan-Ist-Vergleich erfolgt auf monatlicher Basis. Abweichungen werden regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die im Rahmen der Planung getroffenen Annahmen werden regelmäßig überprüft. Als strategisches Steuerungssystem wird ein individuell an das Unternehmen angepasstes Kennzahlensystem verwendet. Die Strategie ist an der Optimierung des Shareholder Value ausgerichtet. In der Betrachtung des Shareholder Value werden als Wertbestandteile auch auf den ersten Blick nichtfinanzielle Indikatoren wie z.B. Kundenzufriedenheit, Corporate Identity oder Umweltbelange einbezogen. 1.6 Übernahmerelevante AngabenDie REALTECH AG hat für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 Angaben gemäß den Katalogen in § 289a Abs. 1 HGB sowie § 315a Abs. 1 HGB und Erläuterungen gemäß § 176 Abs. 1 AktG zu machen. Dem kommt die Gesellschaft im Folgenden nach: Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 5.385.652,00 EUR und ist eingeteilt in 5.385.652 nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Aktien mit Sonderrechten bestehen nicht. Die Kapitalbeteiligungen des Vorstandsvorsitzenden, Herrn Daniele Di Croce, und von Herrn Peter Stier überschreiten zehn Prozent der Stimmrechte. Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß § 84 AktG und § 5 Abs. 2 der Satzung durch den Aufsichtsrat. Jede Satzungsänderung bedarf nach § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, kann die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen. Diese Befugnis steht dem Aufsichtsrat gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung zu. Die Hauptversammlung vom 19. Mai 2015 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 18. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 2.692.826 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; mittelbares Bezugsrecht ist zulässig. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Spitzenbeträgen, bei Ausgabe gegen Bareinlage zu einem den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitenden Ausgabepreis und bei Ausgabe gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen auszuschließen. Die Einzelheiten sind in § 4 Abs. 3 der Satzung näher bestimmt. Als wesentliche Vereinbarung, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots (Change-of-Control) steht, ist der nach wie vor gültige Software-Lizenz- und Vertriebsvertrag zwischen der REALTECH Software Products GmbH und der SAP AG vom 2. Juli 2010 zu nennen, an dem die REALTECH AG aufgrund der Änderungsvereinbarung vom 19. Dezember 2011 beteiligt ist. Der Vertrag regelt den Lizenzerwerb für Software-Produkte der REALTECH Software Products GmbH und deren Vermarktung in Verbindung mit SAP-Software durch die SAP AG und enthält ein Kündigungsrecht der SAP AG, u. a. für den Fall eines Change-of-Control-Ereignisses bei der REALTECH AG. Alle Rechte und Pflichten des Vertrags sind im Rahmen der Verschmelzung auf die REALTECH AG übergegangen. Ein Change-of-Control-Ereignis liegt vor, wenn eine Gesellschaft, die direkt oder indirekt Dienstleistungen und/oder Produkte im Bereich der Informationstechnologie anbietet und deren jährliche Umsätze 100 Mio. EUR übersteigen, oder eine solche Gesellschaft zusammen mit einer Person oder Gruppe von Personen als gemeinsam handelnde Personen i. S. d. § 2 Abs. 5 WpÜG durch das direkte oder indirekte Halten von mehr als 30 Prozent der stimmberechtigten Aktien Kontrolle über die REALTECH AG erwirbt. Im Falle der Kündigung aufgrund eines Change-of-Control-Ereignisses erhält die SAP AG ein Vorkaufsrecht für die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte der REALTECH Software Products GmbH und der REALTECH Verwaltungs-GmbH hinsichtlich des Software-Produkts REALTECH Integration Adapter. Die SAP AG erhält zudem eine nicht-exklusive, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz, um das Software-Produkt REALTECH theGuard! Infrastructure Manager zu benutzen, zu verändern, zu vertreiben und hierfür – gegen Zahlung einer Lizenzgebühr für die Lizenzgewährung an Endverbraucher – Unterlizenzen zu vergeben sowie abgeleitete Werke des Quellcodes zu schaffen. Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen wurden, bestehen nicht. 1.7 Corporate-Governance-BerichtDer Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und transparente Unternehmensführung und -kontrolle, die auf langfristige Wertschaffung ausgerichtet ist. Diese Grundsätze sind seit langem die Basis für unsere Entscheidungs- und Kontrollprozesse. Der Vorstand gibt gemäß §§ 289f, 315d HGB im Lagebericht der REALTECH AG die folgende Erklärung zur Unternehmensführung ab. Mit dieser Erklärung wird gleichzeitig gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance der REALTECH AG berichtet: Siebzehnte Entsprechenserklärung der REALTECH AG, Dezember 2018 Vorstand und Aufsichtsrat der REALTECH AG haben im Dezember 2018 folgende gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben: "Der Vorstand und der Aufsichtsrat erklären, dass die REALTECH AG seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung vom 7. Dezember 2017 den Empfehlungen des "Deutscher Corporate Governance Kodex" (im Folgenden "Kodex") in der Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen hat. In Zukunft wird die REALTECH AG den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der nachstehenden Empfehlungen entsprechen: Die REALTECH AG hat kein Compliance Management System und hat kein Hinweisgebersystem eingerichtet (Kodex Ziffer 4.1.3). Begründung: Aufgrund der Unternehmensgröße ist ein formales Compliance Management System nicht vorhanden und auch nicht sinnvoll, da nur wenige Personen unterschriftsberechtigt und entscheidungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat hat keine fachlich qualifizierten Ausschüsse gebildet und wird keine solchen bilden, insbesondere auch keinen Prüfungs- und keinen Nominierungsausschuss (Kodex Ziffern 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3). Begründung: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht satzungsgemäß nur aus drei Mitgliedern. Eine Ausschussbildung ist angesichts der geringen Größe des Aufsichtsrats nicht sinnvoll. Der Aufsichtsrat wird kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten (Kodex Ziffer 5.4.1). Begründung: Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine umfassende Finanz- und Management-Expertise im Aufsichtsrat vorhanden. Der Aufsichtsrat ist, im Falle von Neuwahlen, darauf bedacht, dass fachlich geeignete Personen gefunden und gewählt werden. Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung keine konkreten Ziele benannt, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Kodex Ziffer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und wird keine solchen Ziele benennen (Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 2). Entsprechende Ziele wurden und werden daher weder bei Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigt noch wurde und wird der Stand der Umsetzung im Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht (Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 4). Begründung: Dem Aufsichtsrat gehört eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Darüber hinaus erachtet der Aufsichtsrat eine Selbstbindung an die vom Kodex genannten Kriterien nicht für sachgerecht, weil für ihn die fachliche und persönliche Qualifikation seiner Mitglieder Vorrang hat. Mangels einer Festlegung entsprechender Ziele wurden und werden solche bei Wahlvorschlägen nicht berücksichtigt und der Stand der Umsetzung nicht im Corporate-Governance-Bericht offengelegt. Eine Altersgrenze für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nach Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 2 wurde vom Aufsichtsrat nicht festgelegt, da der Aufsichtsrat ein so pauschales Kriterium nicht für angemessen hält, um die Qualifikation, Kompetenz und Leistungsfähigkeit eines Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsratsmitglied zu bewerten. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat nach Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 2 wurde nicht festgelegt. Nach Ansicht des Vorstands und Aufsichtsrats ist ein Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat nach einer starren maximalen Verweildauer nicht sinnvoll. Eine flexible, den Bedürfnissen der Gesellschaft folgende Handhabung wird bevorzugt. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wurde und wird nicht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen, ausgewiesen (Kodex Ziffer 5.4.6 Abs. 3). Begründung: Wir sind der Auffassung, dass die Angabe der individuellen Vergütung jedes einzelnen Mitglieds des Aufsichtsrats keine geeignete Beurteilungsgrundlage für die Angemessenheit der Vergütung für die dem Aufsichtsrat als Gesamtorgan obliegende Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands bietet. Die Gesellschaft wird über ihre gesetzlichen und börsenrechtlichen Pflichten hinaus keine weiteren Informationen veröffentlichen (Kodex Ziffer 7.1.1). Begründung: Nach den Regelungen des General Standards ist die Gesellschaft unterjährig nur zu einem Halbjahresfinanzbericht verpflichtet. Im Jahresfinanzbericht sowie im Halbjahresfinanzbericht wird dem Aktionär ein umfassendes und detailliertes Gesamtbild der aktuellen Situation übermittelt. Zusätzliche Informationen über Geschäftsentwicklung, Veränderungen von Geschäftsaussichten sowie Risikosituationen sind somit nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat nicht erforderlich.
Leimen, 6. Dezember 2018 REALTECH AG Für den Aufsichtsrat gez. Dr. Martin Bürmann Für den Vorstand gez. Daniele Di Croce Angaben zu Unternehmensführungspraktiken Die REALTECH AG misst der Corporate Governance einen hohen Stellenwert bei. Vorstand und Aufsichtsrat sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken. Der Vorstand stellt ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen sicher (vgl. dazu den Abschnitt Risikobericht weiter oben) und sorgt für die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nach Maßgabe der jährlichen Entsprechenserklärung. Unternehmensinterne Kontroll-, Berichts- und Compliance-Strukturen werden kontinuierlich überprüft, weiterentwickelt und veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Weitergehender Unternehmensführungsinstrumente, wie eigener Corporate-Governance-Grundsätze oder Compliance-Richtlinien, bedarf es aufgrund der unternehmensspezifischen Gegebenheiten der REALTECH AG gegenwärtig nicht. Sollten zukünftige Entwicklungen die Implementierung zusätzlicher Instrumente erforderlich machen, werden Vorstand und Aufsichtsrat dies berücksichtigen. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat - duale Führungsstruktur Wie im deutschen Aktiengesetz vorgeschrieben, besteht die duale Führungsstruktur der REALTECH AG als börsennotierte Aktiengesellschaft aus Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Gremien sind streng voneinander getrennt und können so ihren unterschiedlichen Aufgaben unabhängig nachkommen. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und beruft sie ab. Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand bei der Leitung und Geschäftsführung des Unternehmens. Enge Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat Im Interesse des Unternehmens arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat miteinander eng zusammen. Dies garantiert die optimale Nutzung der fachlichen Kompetenz der Gremienmitglieder und beschleunigt Abstimmungsprozesse. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über Strategie, Planung, Risikolage und Risikomanagement sowie aktuelle Geschäftsentwicklungen. Der Vorstand entwickelt strategische Vorschläge, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt dann für deren Umsetzung. Bei im Einzelnen definierten Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung, wie beispielsweise umfangreicheren Investitionen, ist nach der Geschäftsordnung für den Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat ebenfalls eine Geschäftsordnung gegeben. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Eine Zusammenfassung von Art und Umfang der Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 liefert der Bericht des Aufsichtsrats. Offenlegung von Interessenkonflikten Jedes Vorstands- und Aufsichtsratsmitglied legt möglicherweise auftretende Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat offen. Soweit der Aufsichtsrat über Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern nach § 114 AktG beschließt, wirkt das betroffene Aufsichtsratsmitglied an der Beschlussfassung nicht mit. Im Berichtsjahr wurden alle Beschlüsse einstimmig gefasst, es gab hierbei keine Stimmenthaltungen. Aufsichtsratsarbeit auf Effizienz geprüft Der Aufsichtsrat stellt seine Effizienz regelmäßig auf den Prüfstand. Die Prüfung erfolgte auf Grund der starken Veränderungen in den Sitzungen selbst und der Aufsichtsrat musste seine Aufgabenstellungen auf Grund der angespannten Lage des Unternehmens permanent auf die jeweils neuen Gegebenheiten anpassen, um den Anforderungen der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats Rechnung tragen zu können. Die Prüfungsergebnisse und die Erkenntnisse wurden stets in die weitere Arbeit integriert. Effizientere Arbeit ohne Ausschüsse Aufgrund der Zusammensetzung aus nur drei Mitgliedern sind im Aufsichtsrat der REALTECH AG keine Ausschüsse eingerichtet. Sämtliche Mitglieder entscheiden daher über alle Gegenstände der Arbeit des Aufsichtsrats. Durch das Entfallen ansonsten notwendiger Berichterstattung im Gesamtgremium, ist damit ein Effizienzgewinn verbunden. Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat Der Vorstand besteht im Berichtsjahr 2018 bis einschließlich 31.5.2018 aus einem Mitglied, Herrn Daniele Di Croce, Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer (CEO) der REALTECH AG. Im Laufe des Jahres wurde das Vorstandsgremium durch Herrn Dr. Bernd Kappesser als Chief Operating Officer (COO), mit Wirkung zum 1.6.2018, sowie Herrn Dr. Wolfgang Erlebach in der Rolle des Chief Financial Officer (CFO), mit Wirkung zum 12.7.2018, erweitert. Dem Aufsichtsrat der REALTECH AG gehören drei Mitglieder an, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Nach Niederlegung der Mandate durch die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Dr. Wolfgang Erlebach, Torsten Steinhaus und Franz-Josef Appel gehören derzeit die Herren Dr. Martin Bürmann, mit Wirkung zum 1.10.2018, Winfried Rothermel, mit Wirkung zum 4.7.2018, und Matthias Blatz, ebenfalls mit Wirkung zum 4.7.2018, dem Aufsichtsrat an. Sie wurden jeweils gerichtlich für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Hautversammlung der Gesellschaft bestellt. Festlegungen zu Zielgrößen für den Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands in der GmbH Die REALTECH AG ist als börsennotiertes Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat, im Vorstand und – soweit vorhanden – in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands in der GmbH festzulegen. Der Aufsichtsrat hatte dementsprechend im September 2015 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand, basierend auf den damals aktuellen Frauenanteilen und unter Berücksichtigung der Größe der betroffenen Gremien, eine Zielquote von 0 Prozent für die erste Zielerreichungsfrist 30. Juni 2017 beschlossen. Ebenso hatte der Vorstand für die einzig vorhandene erste Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielquote von 0 Prozent Frauenanteil beschlossen. Diese Zielgrößen wurden zum Ablauf der Zielerreichungsfrist am 30. Juni 2017 nicht übertroffen. Mit Wirkung zum 1. Juli 2017 haben der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat erneut eine Zielgröße von weiterhin 0 Prozent und im Vorstand von weiterhin 0 Prozent für die nächste Zielerreichungsfrist 30. Juni 2022 beschlossen. Mit Wirkung zum 1. Juli 2017 hat der Vorstand für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 31 Prozent und eine Frist für deren Erreichung bis zum 30. Juni 2022 beschlossen. Hinsichtlich der konkreten personellen Zusammensetzung beider Gremien und der Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB wird auf den Konzernanhang verwiesen. Directors` Dealings im Geschäftsjahr 2018 Gemäß Art. 19 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) haben Führungspersonen des Unternehmens den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der REALTECH AG oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente offenzulegen, wenn sie den Betrag von 5 TEUR im Kalenderjahr mindestens erreichen. Im Geschäftsjahr 2018 lagen der REALTECH AG keine meldepflichtigen Transaktionen vor. 1.7.1 Aktionäre und HauptversammlungAktionäre und Hauptversammlung In der Hauptversammlung nehmen die Aktionäre der REALTECH AG ihre Rechte wahr. Die Hauptversammlung wählt die Aufsichtsratsmitglieder und beschließt über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Vergütung des Aufsichtsrats. Sie entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie über Satzungsänderungen und wichtige Strukturmaßnahmen, die die Grundlagen des Unternehmens berühren. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, mit seinen angemeldeten Aktien abzustimmen und Fragen an den Vorstand zu stellen. Transparente Kommunikation Die REALTECH AG berichtet in jedem Halbjahr über den Geschäftsverlauf sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Zusätzlich wird die Öffentlichkeit über Unternehmensentwicklungen unter Nutzung vielfältiger Medien unterrichtet. Insiderinformationen, die den Kurs erheblich beeinflussen könnten, werden umgehend als Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht. Die Website der REALTECH AG ist ein wichtiges Werkzeug zur Information der Aktionäre, Investoren und der allgemeinen Öffentlichkeit: Hier bietet die Gesellschaft Finanzberichte sowie Ad-hoc- und sonstige Mitteilungen an; der Finanzkalender informiert über wichtige Termine. Rechnungslegung und Abschlussprüfung Die REALTECH AG erstellt ihren Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS), der Einzelabschluss wird gemäß den Regelungen des HGB aufgestellt. Die Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft, wie auch die Halbjahresfinanzberichte. Der Aufsichtsrat schlägt den Abschlussprüfer vor, der von der Hauptversammlung gewählt wird. Zuvor erklärt der Abschlussprüfer gegenüber dem Aufsichtsrat seine Unabhängigkeit. Der Aufsichtsrat erteilt den Prüfungsauftrag und legt die Prüfungsschwerpunkte und das Prüfungshonorar fest. Prüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS TREUHAND KURPFALZ ist ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der REALTECH AG tätig. Herr Stefan Hambsch ist seitdem durchgängig verantwortlicher Prüfungspartner. 1.7.2 VergütungsberichtVergütung der Vorstandsmitglieder Die Vergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat beschlossen und regelmäßig überprüft. Die Gesamtbezüge und die einzelnen Vergütungskomponenten stehen nach Beurteilung des Aufsichtsrats in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistung, der wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den Zukunftsaussichten der REALTECH AG und sind auch unter Berücksichtigung des Vergleichsumfeldes und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt, angemessen. Vergütungsstruktur Die Gesamtvergütung des Vorstands setzt sich aus einem Fixgehalt, einem variablen Anteil sowie Nebenleistungen zusammen. Das Fixgehalt wird monatlich ausgezahlt. Die Nebenleistungen bestehen in der Übernahme von 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge zu den gesetzlichen Höchstgrenzen sowie der Prämien zu einer Gruppen-Unfallversicherung. Vorstand und Aufsichtsrat haben das Vergütungssystem der Hauptversammlung am 21. Mai 2010 gemäß § 120 Abs. 4 AktG vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem der Gesellschaft mit großer Mehrheit von rund 99,98 Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt. Aufgrund der besonderen Lage, in der sich das Unternehmen befindet, kam dieses System 2018 aber nicht zur Anwendung. Beendigung der Vorstandstätigkeit Die Vorstandsverträge enthalten weder für den Fall einer Change-of-Control noch der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund Abfindungszusagen. Vergütung im Geschäftsjahr 2018 Die Gesamtbezüge des Vorstands (ohne mehrjährigen Vergütungsanteil und Versorgungsaufwendungen) beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 488 TEUR (Vorjahr: 233 TEUR). Der fixe Anteil, einschließlich Zuschüssen zur Sozialversicherung und für Miete sowie eines geldwerten Vorteils für PKW-Nutzung, betrug 365 TEUR (Vorjahr: 173 TEUR), der variable Anteil 123 TEUR (Vorjahr: 60 TEUR). Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr beruht auf der Neuausrichtung der deutschen Gesellschaften. Die aktienbasierten Vergütungen betrugen wie im Vorjahr 0 TEUR. Im Geschäftsjahr 2018 wurden wie im Vorjahr keine Optionen gewährt. Die Aufteilung der Bezüge auf die Vorstandsmitglieder ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: scroll
Darüber hinaus belief sich der mehrjährige Vergütungsanteil im Geschäftsjahr 2018 auf insgesamt 5 TEUR. Hiervon sind bislang keine Zahlungen geflossen. Inwieweit sich hieraus Zahlungen in der Zukunft ergeben, wird durch eine erneute Bewertung Ende 2019 bestimmt. In Bezug auf Versorgungsaufwendungen wurde für Herrn Di Croce und Herrn Dr. Kappesser ein Aufwendungsbetrag in Höhe von jeweils 1,7 TEUR gezahlt. Eine detailliertere Ansicht der Vorstandsbezüge gemäß Corporate Governance Kodex finden Sie im veröffentlichten Anhang Jahresabschluss der REALTECH AG zum 31.12.2018 unter https://www.realtech.com/de/unternehmen/investor_relations/hauptversammlung.cfm auf Seite 17. Long Term Incentive 2018 Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine vertragliche Vereinbarung über eine variable Vergütung mit dem Vorstand, Herrn Di Croce, Herrn Dr. Kappesser und Herrn Dr. Erlebach, getroffen, die sich an der Entwicklung des Aktienkurses sowie des Ergebnisses je Aktie (auf Konzernbasis) bemisst. Die Auswirkungen der Änderung des Aktienkurses sowie des Ergebnisses je Aktie auf die Höhe der Vergütung werden über einen Zeitraum von 3 Jahren dokumentiert. Hierbei werden positive wie negative Entwicklungen entsprechend den vertraglichen Regelungen fortlaufend festgehalten. Ende 2019 wird eine abschließende Berechnung vorgenommen. Im Falle eines positiven Saldos erfolgt die Barauszahlung über einen Zeitraum von 3 Jahren, d. h. in den Jahren 2020 bis 2022. Zum Bilanzstichtag betrug der innere Wert bei allen drei Vorstandsmitgliedern 0,00 EUR. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Gemäß § 11 der Satzung der Gesellschaft erhält jedes Aufsichtsratsmitglied seit dem Geschäftsjahr 2012 eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 15 TEUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von 25 TEUR. Der jeweilige Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG erhält darüber hinaus eine Vergütung von 5 TEUR jährlich. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 1,5 TEUR. Zudem erhält jedes Aufsichtsratsmitglied den Ersatz nachgewiesener erforderlicher Auslagen und gegebenenfalls anfallender Mehrwertsteuer. Die gerade erwähnte, bisherige Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde per Beschlussfassung, mit Wirkung ab Eintritt der jeweiligen neuen Aufsichtsratsmitglieder zum 4. Juli 2018 bzw. 1. Oktober 2018, wie folgt angepasst: Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält mit Wirkung zum 4. Juli 2018 bzw. 1. Oktober 2018 eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 10 TEUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von 15 TEUR. Eine zusätzliche Vergütung für den jeweiligen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG ist nicht mehr vorgesehen. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 1,0 TEUR. Zudem erhält jedes Aufsichtsratsmitglied den Ersatz nachgewiesener erforderlicher Auslagen und gegebenenfalls anfallender Mehrwertsteuer. Die Verankerung der neuen Vergütungsstruktur in der Satzung erfolgt im Rahmen der Abstimmung während der nächsten Hauptversammlung am 23.5.2019. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 57 TEUR (Vorjahr: 78 TEUR). Der Anteil an Festvergütung betrug 44 TEUR (Vorjahr: 60 TEUR), der Anteil an Sitzungsgeldern und Reisekosten lag bei 13 TEUR (Vorjahr: 18 TEUR). Des Weiteren erhielt der Aufsichtsrat eine Vergütung zur Kontrolle der Geschäftsführung. Für diese Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat anteilig für das Geschäftsjahr eine pauschale Vergütung in Höhe von 26 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR) sowie für jede Teilnahme an geschäftlichen Terminen in ihrer Eigenschaft als Mitglied des GmbH-Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von je 1,5 TEUR sowie Reisekosten in Höhe von 37 TEUR. Dieser Anteil betrug für 2018 63 TEUR (Vorjahr: 72 TEUR). Eine individualisierte Ansicht der Aufsichtsratsbezüge finden Sie im veröffentlichten Anhang Jahresabschluss der REALTECH AG zum 31.12.2018 unter https://www.realtech.com/de/unternehmen/investor_relations/hauptversammlung.cfm auf Seite 19.
Leimen, den 21. März 2019 Der Vorstand Bilanz zum 31. Dezember 2018scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018scroll
Anhang zum 31. Dezember 2018I. Allgemeine AngabenDie REALTECH AG hat ihren Handelsregistersitz in 69190 Walldorf und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 351488 registriert. Der Firmensitz der Gesellschaft ist, mit Wirkung ab dem 1. Juli 2018, in der Paul-Ehrlich-Str. 1, 69181 Leimen, angesiedelt. Die REALTECH Deutschland GmbH wurde im laufenden Geschäftsjahr auf die REALTECH Verwaltungs-GmbH verschmolzen. Die REALTECH Verwaltungs-GmbH wurde auf die REALTECH AG verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte mit Wirkung zum 1. Januar 2018. Bei der Verschmelzung wurde die Buchwertmethode angewendet. Hieraus resultierte ein Verschmelzungsverlust in Höhe von 18.999 TEUR, der unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit nach § 265 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB wäre der Verschmelzungsverlust im Vorjahr ebenfalls 18.999 TEUR gelegen. A. Rechnungslegungsvorschriften Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Aktiengesetzes beachtet. Die REALTECH AG gilt gem. § 267 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 264d HGB als große Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt. Um auch nach der Verschmelzung einen Vergleich mit Vorjahreszahlen zu ermöglichen, wurde die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung um zusätzliche Vorjahresspalten (Spaltenüberschrift: 2017 angepasst T€) ergänzt, die statistisch ermittelte Werte für die Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2017 unter der Annahme einer Verschmelzung zum 1. Januar 2017 enthalten. Weitere Angaben zu den bilanziellen Auswirkungen der Verschmelzung sind in den Erläuterungen zu den betroffenen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Die im Bericht dargestellten Vorjahreswerte beziehen sich auf die deutschen REALTECH Gesellschaften. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (i. d. R. drei Jahre) vorgenommen. Soweit erforderlich, wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Seit dem Geschäftsjahr 2010 wurden Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert bis 410 EUR sofort vollständig abgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2018 hat sich die GWG-Grenze auf den Netto Anschaffungswert bis 800 EUR erhöht. Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, sofern erforderlich, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bzw. zu Anschaffungskosten angesetzt. Risiken wurden durch ausreichende Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nominalwerten aktiviert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwände für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das Grundkapital ist voll eingezahlt. Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu den jeweiligen Erfüllungsbeträgen. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts, sofern ein aktivischer Überhang vorliegt. Erlöse aus Softwareverkäufen werden realisiert, sofern ein rechtsgültig unterzeichneter Vertrag mit dem Kunden vorliegt und die Software ausgeliefert wurde. Rücktrittsrechte bestehen keine. Wartungserlöse werden über die vertragliche Laufzeit pro rata temporis realisiert. Erlöse aus Consultingaufträgen werden nach erbrachter Leistung als Umsatz erfasst. Bei der Erlösrealisierung im Falle von Mehrkomponentengeschäften wird eine wirtschaftliche Betrachtungsweise vorgenommen. Hierbei wird der Transaktionspreis den einzelnen Vertragskomponenten im Verhältnis ihres beizulegenden Zeitwertes zugeordnet. Im Anschluss daran wird entsprechend den zuvor dargelegten Grundsätzen die Ertragsrealisierung jeder einzelnen Komponente beurteilt. II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und VerlustrechnungAktivposten1. Anlagevermögen a) Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel gesondert dargestellt. Die im Rahmen der Verschmelzung übertragenen Vermögensgegenstände wurden in einer separaten Spalte (siehe „Zugang Verschmelzung“) dargestellt. Diese enthält die kumulierten historischen Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen. b) Anteile an verbundenen Unternehmen Es handelt sich hierbei um die Anteile an folgenden Unternehmen:
Die Anteile an verbundenen Unternehmen haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2017 verändert. REALTECH Japan Co., Ltd., Tokio, Japan (54,1%) wurde zum 30. November 2018 verkauft. Aufgrund der Verschmelzung existieren die REALTECH Deutschland GmbH und die REALTECH Verwaltungs-GmbH zum 31. Dezember 2018 nicht mehr. Beteiligungsverzeichnisscroll
T = Tausend Einheiten 2. Umlaufvermögen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Vorjahr die REALTECH Deutschland GmbH im Rahmen der Konzernfinanzierung. Sämtliche Forderungen aus Lieferung und Leistungen in Höhe von 681 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) sind innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben, mit Ausnahme einer Forderung gegenüber der REALTECH US-LLC in Höhe von 519 TEUR, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen, neben der kurzfristigen Forderung gegenüber der REALTECH US-LLC in Höhe von 346 TEUR, vorwiegend aus Kautionen im Zusammenhang mit Mietverträgen in Höhe von 47 TEUR (Vorjahr: debitorische Kreditoren in Höhe von 35 TEUR) sowie aus dem Umsatzsteuerverrechnungskonto in Höhe von 24 TEUR (antizipative Forderung). 3. Passivposten Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 991 TEUR (Vorjahr: 235 TEUR) setzen sich im Wesentlichen aus Urlaubsrückstellungen in Höhe von 111 TEUR (Vorjahr: 26 TEUR), Rückstellungen für Abschluss und Prüfungskosten in Höhe von 47 TEUR (Vorjahr: 49 TEUR), Boni-Rückstellungen in Höhe von 555 TEUR (Vorjahr: 90 TEUR), Rückstellungen für den Geschäftsbericht in Höhe von 25 TEUR (Vorjahr: 25 TEUR) und Rückstellungen für den Aufsichtsrat in Höhe von 19 TEUR (Vorjahr:36 TEUR) zusammen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Vorjahr die REALTECH Verwaltungs-GmbH und resultierten insbesondere aus der Konzernfinanzierung. Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Für die Verbindlichkeiten wurden keine Sicherheiten gestellt. 4. Gewinn- und Verlustrechnung Im Vorjahr bestand ein Gewinnabführungsvertrag mit der REALTECH Verwaltungs-GmbH. Die REALTECH Verwaltungs-GmbH wurde im Geschäftsjahr auf die REALTECH AG verschmolzen. Die Umsatzerlöse beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 8.629 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) und setzten sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen: scroll
scroll
In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 583 TEUR (Vorjahr: 143 TEUR) sind periodenfremde Erträge in Höhe von 246 TEUR (Vorjahr: 128 TEUR) enthalten. Diese betreffen die Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 84 TEUR (Vorjahr: 100 TEUR) und die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 162 TEUR (Vorjahr: 28 TEUR). Im Geschäftsjahr ergab sich ein Ertrag aus dem Beteiligungsabgang der Tochtergesellschaft in Japan von 250 TEUR. In den Personalaufwendungen sind die mitarbeiterbezogenen Aufwendungen in Höhe von 6.138 TEUR (Vorjahr: 639 TEUR) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist der Verschmelzungsverlust in Höhe von 18.999 TEUR enthalten. Des Weiteren beinhaltet der Posten u. a. Aufwendungen für fremdbezogene Dienste, Raumkosten, Lizenzgebühren und Kfz-Leasing. Der Posten enthält periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 44 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Diese betreffen Restbuchwertabgänge in Höhe von 42 TEUR und Forderungsausbuchungen in Höhe von 1 TEUR. Erträge aus Beteiligungen ergaben sich in Höhe von 486 TEUR (Vorjahr: 323 TEUR); diese betrafen verbundene Unternehmen. Im Geschäftsjahr wurde ein Aufwand in Höhe von 2 TEUR (Vorjahr: 279 TEUR Ertrag) aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gezeigt. Hieraus erfolgte in 2017 die Auflösung der passiven latenten Steuern in Höhe von minus 181 TEUR. III. Sonstige AngabenZusammensetzung des Vorstands
Die Gesamtbezüge des Vorstands (ohne mehrjährigen Vergütungsanteil und Versorgungsaufwendungen) beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 488 TEUR (Vorjahr: 233 TEUR). Der fixe Anteil besteht einschließlich Zuschüssen zur Sozialversicherung und für Miete sowie einen geldwerten Vorteil für PKW Nutzung betrug 365 TEUR (Vorjahr: 173 TEUR), der variable Anteil 123 TEUR (Vorjahr: 60 TEUR). Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr beruht auf der Neuausrichtung der deutschen Gesellschaften. Die aktienbasierten Vergütungen betrugen wie im Vorjahr 0 TEUR. Im Geschäftsjahr 2018 wurden wie im Vorjahr keine Optionen gewährt. Anteilsbasierte Vergütung Long Term Incentive 2018 Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine vertragliche Vereinbarung über eine variable Vergütung mit dem Vorstand, Herrn Di Croce, Herrn Dr. Kappesser und Herrn Dr. Erlebach getroffen, die sich an der Entwicklung des Aktienkurses sowie des Ergebnisses je Aktie (auf Konzernbasis) bemisst. Die Auswirkungen der Änderung des Aktienkurses sowie des Ergebnisses je Aktie auf die Höhe der Vergütung werden über einen Zeitraum von 3 Jahren dokumentiert. Hierbei werden positive wie negative Entwicklungen entsprechend den vertraglichen Regelungen fortlaufend festgehalten. Ende 2019 wird die abschließende Berechnung vorgenommen. Im Falle eines positiven Saldos erfolgt die Bar-Auszahlung über einen Zeitraum von 3 Jahren, d.h. in den Jahren 2020 bis 2022. Zum Bilanzstichtag betrug der innere Wert bei allen drei Vorstandsmitgliedern 0,00 EUR. Die Aufteilung der Bezüge auf die Vorstandsmitglieder ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: scroll
*) Seit Beginn der jeweiligen unterjährigen Vorstandsbestellung. Darüber hinaus belief sich der mehrjährige Vergütungsanteil im Geschäftsjahr 2018 auf insgesamt 5 TEUR. Hiervon sind bislang keine Zahlungen geflossen. Inwieweit sich hieraus Zahlungen in der Zukunft ergeben werden, wird durch eine erneute Bewertung Ende 2019 bestimmt. In Bezug auf Versorgungsaufwendungen wurde für Herrn Di Croce und Herrn Dr. Kappesser ein Aufwendungsbetrag in Höhe von jeweils 1,7 TEUR gezahlt. Seit Beginn der jeweiligen Vorstandstätigkeiten bestanden keine weiteren Mitgliedschaften in Kontrollgremien. Eine detaillierte Darstellung der Vergütungsstruktur des Vorstands erfolgt im Rahmen des Vergütungsberichts als Bestandteil des Konzernlageberichts sowie folgend gemäß Corporate Governance Kodex: scroll
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 57 TEUR (Vorjahr: 78 TEUR). Der Anteil an Festvergütung betrug 44 TEUR (Vorjahr: 60 TEUR), der Anteil an Sitzungsgeldern und Reisekosten lag bei 13 TEUR (Vorjahr: 18 TEUR). Eine individualisierte Ansicht der Aufsichtsratsbezüge gemäß Corporate Governance Kodex ist folgend einzusehen: scroll
Des Weiteren erhielt der Aufsichtsrat eine Vergütung zur Kontrolle der Geschäftsführung. Für diese Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat anteilig für das Geschäftsjahr eine pauschale Vergütung in Höhe von 26 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR) sowie für jede Teilnahme an geschäftlichen Terminen in ihrer Eigenschaft als Mitglied des GmbH-Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von je 1,5 TEUR sowie Reisekosten in Höhe von 37 TEUR. Dieser Anteil betrug für 2018 63 TEUR (Vorjahr: 72 TEUR). Arbeitnehmer Am Ende des Geschäftsjahres waren 65 (Vorjahr: 6) Arbeitnehmer beschäftigt. Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl betrug 76 (Vorjahr: 6). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus der Verschmelzung zum 1. Januar 2018. Konsolidierungskreis gemäß § 285 (14) HGB Das Mutterunternehmen des größten und zugleich kleinsten Konsolidierungskreises ist die REALTECH AG mit Sitz in Walldorf, die ihren Konzernabschluss im elektronischen Bundesanzeiger offenlegt. Haftungsverhältnisse § 251 HGB Zum Bilanzstichtag bestehen keine abgabepflichtigen Haftungsverhältnisse. IV. EigenkapitalGrundkapital Das Grundkapital ist voll eingezahlt. Die Anzahl der per 31. Dezember 2018 ausgegebenen nennwertlosen Stückaktien belief sich auf 5.385.652. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Nennwert von 1,00 EUR. Zum Bilanzstichtag beträgt das Grundkapital 5.385.652,00 EUR. Genehmigtes Kapital Der Vorstand wurde durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 21. Mai 2010 ermächtigt, bis zum 20. Mai 2015 das Grundkapital um insgesamt bis zu 2.647.976,00 EUR gegen Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, über einen Bezugsrechtsausschluss zu entscheiden (Genehmigtes Kapital 2010). Die Ermächtigung ist aufgehoben. Der Vorstand wurde durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 19. Mai 2015 ermächtigt, bis zum 18. Mai 2020 das Grundkapital um insgesamt bis zu 2.692.826,00 EUR gegen Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, über einen Bezugsrechtsausschluss zu entscheiden. Bedingtes Kapital Aufgrund der am 16. Mai 2002 beschlossenen bedingten Erhöhung des gezeichneten Kapitals wurden im Geschäftsjahr 2011 36.500 Bezugsaktien im Nennbetrag von 36.500,00 EUR ausgegeben. Das gezeichnete Kapital wurde damit um 36.500,00 EUR auf 5.385.652,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 27. Februar 2012 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Das am 16. Mai 2002 beschlossene bedingte Kapital besteht nach vollständiger Ausschöpfung nicht mehr. Kapitalrücklage Durch die Umstellung des Grundkapitals in EUR wurde zum 1. April 1999 die Kapitalherabsetzung in Höhe von 64.383,60 DM in die Kapitalrücklage eingestellt. Der das Grundkapital übersteigende Emissionserlös aus dem Börsengang vom 26. April 1999 in Höhe von 52.730.000,00 EUR wurde ebenfalls in die Kapitalrücklage eingestellt. Der Erwerb der DB-Online GmbH erfolgte teilweise gegen Sacheinlage. Der Kapitalrücklage wurde daraus ein Betrag in Höhe von 877.766,40 EUR zugeführt. Der Erwerb der LMC-LAN Management Consulting GmbH erfolgte teilweise gegen Sacheinlage. Der Kapitalrücklage wurde daraus ein Betrag in Höhe von 19.542,48 EUR zugeführt. Der Erwerb der Anteile an der InterClubNet plc. erfolgte gegen Sacheinlage. Der Kapitalrücklage wurde daraus ein Betrag in Höhe von 5.633.558,56 EUR zugeführt. In 2004 wurden der Kapitalrücklage 3.678.818,56 EUR entnommen. Der Betrag diente dem Ausgleich des Jahresfehlbetrags und des Verlustvortrags aus dem Vorjahr. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Mai 2008 wurde beschlossen, aus den Kapitalrücklagen eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 207 ff. AktG) in Höhe von 20.989.203,48 EUR durchzuführen (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender ordentlicher Kapitalherabsetzung). Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 4. Juni 2008. In 2010 wurden der Kapitalrücklage 2.741.795,98 EUR entnommen. Der Betrag diente, unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags, dem Ausgleich des Jahresfehlbetrags 2010. In den Geschäftsjahren 2006 bis 2011 erhöhte sich die Kapitalrücklage um die folgenden Beträge aufgrund der Ausübung von Wandlungsrechten, die im Rahmen der verschiedenen aktienorientierten Vergütungsprogramme gewährt wurden. scroll
In 2013 wurden der Kapitalrücklage 10.087.643,88 EUR entnommen. Der Betrag diente dem Ausgleich des Jahresfehlbetrags und des Verlustvortrags aus dem Vorjahr. In 2014 wurden der Kapitalrücklage 2.810.961,64 EUR entnommen. Der Betrag diente dem Ausgleich des Jahresfehlbetrags und des Verlustvortrags aus dem Vorjahr. Der Jahresfehlbetrag 2015 wurde auf die neue Rechnung vorgetragen; dadurch veränderte sich die Kapitalrücklage gegenüber dem Vorjahr nicht. Der Jahresfehlbetrag 2016 wurde auf die neue Rechnung vorgetragen; dadurch veränderte sich die Kapitalrücklage gegenüber dem Vorjahr nicht. Der Jahresfehlbetrag 2017 wurde auf die neue Rechnung vorgetragen; dadurch veränderte sich die Kapitalrücklage gegenüber dem Vorjahr nicht. Der Jahresfehlbetrag 2018 wird auf neue Rechnung vorgetragen; dadurch verändert sich die Kapitalrücklage gegenüber dem Vorjahr nicht. Vorschlag für die Verwendung des Bilanzverlusts Für das Geschäftsjahr 2018 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 18.590 TEUR; unter Einbeziehung des Verlustvortrags von 318 TEUR errechnet sich ein Bilanzverlust von 18.908 TEUR. Der Bilanzverlust 2018 wird auf neue Rechnung vorgetragen. V. Abschlussprüferhonorar gemäß § 285 Satz 1, Nr. 17 HGBDie Angaben zu dem vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar gemäß § 285 Abs. 17 HGB erfolgen im Rahmen des Konzernabschlusses. VI. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind, setzen sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen: scroll
VII. Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktGAm 6. Dezember 2018 haben Vorstand und Aufsichtsrat die siebzehnte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite www.realtech.com dauerhaft zugänglich gemacht. VIII. NachtragsberichtEs sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten.
Leimen, 21. März 2019 REALTECH AG Der Vorstand Entwicklung des Anlagevermögensscroll
scroll
scroll
Zusammengefasster KonzernlageberichtDer Lagebericht der REALTECH AG ist mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst. Er ist in unserem Geschäftsbericht 2018 veröffentlicht. AnlageAngaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGDer REALTECH AG wurden folgende Mitteilungen über das Bestehen von Beteiligungen gemacht. 23.08.2018 Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Allee 70, 60486 Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 40 Abs. 1 WpHG am 23.8.2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der REALTECH AG, Leimen, Deutschland, am 17.8.2018 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,99% (das entspricht 161.126 Stimmrechten) betragen hat. 18.05.2018 Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Allee 70, 60486 Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 40 Abs. 1 WpHG am 18.5.2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der REALTECH AG, Walldorf, Deutschland, am 16.5.2018 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,11% (das entspricht 167.571 Stimmrechten) betragen hat. 23.01.2018 Herr Rainer Schmidt, Deutschland, hat uns gemäß § 40 Abs. 1 WpHG am 20.01.2018 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der REALTECH AG, Walldorf, Deutschland am 19.01.2018 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,97% (das entspricht 160.000 Stimmrechten) betragen hat. 09.05.2017 Herr Dr. Wolfgang Erlebach, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.05.2017 mitgeteilt, dass ein Stimmrechtsanteil an der REALTECH AG, Walldorf, Deutschland am 08.05.2017 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,11% (das entspricht 275.000 Stimmrechten) betragen hat. 5,11% der Stimmrechte (275.000 Stimmrechte) werden der JACCATOX KG, Deutschland, gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 14.03.2017 Herr Hans-Hermann Schaber, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13.03.2017 mitgeteilt, dass ein Stimmrechtsanteil an der REALTECH AG, Walldorf, Deutschland am 13.03.2017 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,989% (das entspricht 161.000 Stimmrechten) betragen hat. 2,989% der Stimmrechte (161.000 Stimmrechte) werden der HHS Beteiligungsgesellschaft mbH, Pliezhausen, Deutschland gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 21.07.2016 Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Kronenstraße 20, 70173 Stuttgart, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.07.2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der REALTECH AG, Walldorf, Deutschland am 02.07.2016 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,84% (das entspricht 530.000 Stimmrechten) betragen hat. 9,84% der Stimmrechte (das entspricht 530.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG von der Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahn- und Tierärzte zuzurechnen. 26.03.2007 Herr Daniele Di Croce, Deutschland hat uns gemäß § 41 Abs. 4a, Satz 1-4 WpHG am 20.03.2007 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der REALTECH AG, Walldorf, Deutschland am 20.01.2007 17,12% (das entspricht 885.500 Stimmrechten) betragen hat. 26.03.2007 Herr Peter Stier, Deutschland hat uns gemäß § 41 Abs. 4a, Satz 1-4 WpHG am 20.03.2007 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der REALTECH AG, Walldorf, Deutschland am 20.01.2007 14,40% (das entspricht 745.000 Stimmrechten) betragen hat. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die REALTECH AG, Walldorf Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der REALTECH AG, Walldorf – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Konzernlagebericht des REALTECH-Konzerns und Lagebericht der REALTECH AG („Lagebericht“) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. UMSATZERLÖSE Wir verweisen auf die Anhangsangaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (I.B). Das Risiko für den Abschluss Die REALTECH AG hat im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von 8,6 Mio. EUR erzielt. Hiervon entfallen 1,5 Mio. EUR auf den Bereich „Services“ (Software-Consultingleistungen) und 7,1 Mio. EUR auf den Bereich „License & Support (Softwarelizenzen und Softwarewartungen). Die Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Softwarelizenzen, Softwarewartungen und Software-Consultingleistungen ist komplex und birgt daher das inhärente Risiko, dass insbesondere Fehler bei der periodengerechten Erfassung der Erlöse gemacht werden können bzw. dass Ermessensspielräume vorhanden sind wie z.B. bei der Beurteilung von Mehrkomponentengeschäften. Die Umsatzerlöse der REALTECH AG basieren auf unterschiedlichen Umsatzkategorien. Diese umfassen Consultingaufträge (dienstvertraglicher und werkvertragsähnlicher Charakter) sowie Lizenz- und Wartungsverträge. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt in der periodengerechten und ordnungsgemäßen Realisierung der Umsatzerlöse. Prüferisches Vorgehen Wir haben die Übereinstimmung der von der REALTECH AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für die Realisierung von Erlösen aus Softwarelizenzen, Softwarewartungsverträgen und Consultingverträgen nach den Vorschriften des deutschen HGB gewürdigt. In unserem Prüfungsvorgehen haben wir die Umsatzerlöse der REALTECH AG nach ihrer Art (Consultingaufträge, Lizenz- und Wartungsaufträge) und deren dazugehörigen internen Prozessabläufen differenziert und die wesentlichen internen Kontrollen zur korrekten Umsatzrealisierung in Stichproben getestet. Für einzelne, wesentliche Vereinbarungen und in Stichproben aus den verbleibenden Vereinbarungen über Consulting-, Lizenz- und Wartungsleistungen haben wir:
Unsere Schlussfolgerungen Die REALTECH AG hat angemessene Prozesse und manuelle Kontrollen implementiert, um die Richtigkeit der Umsatzerlöse im Jahresabschluss sicherzustellen. Aus unseren durchgeführten Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung der Umsatzerlöse ergeben. Verschmelzung der REALTECH Verwaltungs GmbH auf die REALTECH AG Wir verweisen auf die Anhangsangaben zu den Allgemeinen Angaben (I.), und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (I.B) sowie die damit in Zusammenhang stehende Drei-Spalten-Darstellung in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Im Geschäftsjahr 2018 wurde die REALTECH Deutschland GmbH auf die REALTECH Verwaltungs-GmbH verschmolzen und die REALTECH Verwaltungs-GmbH auf die REALTECH AG. Die Verschmelzung erfolgte mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2018. Die Durchführung der Verschmelzungen erfolgte zum Buchwert. Infolge dessen ergab sich ein Verschmelzungsverlust in Höhe von TEUR 18.999, der unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird. Das Risiko für den Jahresabschluss besteht darin, dass zum einen die rechtlichen Voraussetzungen für die Verschmelzung gegeben sind, die Verschmelzung buchhalterisch richtig abgebildet wird und die Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses mit den Vorjahres-Werten hergestellt wird. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Wir haben insbesondere folgende Handlungen vorgenommen:
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Die rechtlichen Vorausetzungen sowie die rechnungslegungsbezogene Abbildung der Verschmelzung in der Finanzbuchhaltung der REALTECH AG ergab keine Einwendungen. Die Herstellung der Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist aufgrund der Drei-Spalten-Darstellung sowie den ergänzenden Angaben im Anhang unserer Auffassung nach gegeben. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. Juni 2018 vom Aufsichtsratsvorsitzenden der REALTECH AG beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der REALTECH AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht: Neben dem Jahresabschluss der REALTECH AG haben wir Steuerberatungsleistungen für die REALTECH AG und deren deutschen Tochtergesellschaften erbracht. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Stefan Hambsch.
Mannheim, den 21. März 2019 MOORE STEPHENS TREUHAND KURPFALZ GmbH Dr. Matthias Ritzi, Wirtschaftsprüfer Stefan Hambsch, Wirtschaftsprüfer |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||