![]() REALTECH AGWalldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der folgende Bericht informiert gemäß § 171 Abs. 2 AktG über die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 und das Ergebnis der Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss 2019. Schwerpunkte unserer Sitzungen und Beratungen mit dem Vorstand waren die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells von REALTECH, eine sorgfältige, Cashflow-orientierte Planung des Geschäftsjahres 2020 sowie der Folgejahre. Der Aufsichtsrat befasste sich intensiv mit den vom Vorstand konzipierten Plänen für die Weiterentwicklung der Markt- und Produktausrichtung von REALTECH sowie Ideen zu deren Umsetzung. Ziel der Aktivitäten des Aufsichtsrats war und ist es, die finanziellen und inhaltlichen Weichenstellungen gemeinsam mit dem Vorstand zu diskutieren und beratend tätig zu sein, um die Gesellschaft in den kommenden Jahren erfolgreich in die Zukunft zu begleiten. Alle Aufgaben sorgfältig wahrgenommen Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz, Satzung und seiner Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben sorgfältig wahrgenommen. In den Sitzungen wurden die anstehenden Sachthemen diskutiert und Beschlüsse über zustimmungspflichtige Geschäfte gefasst. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens kontinuierlich beraten und überwacht. Wir konnten uns dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Die Risikosituation und das Risikomanagement waren stets Bestandteil der Beratungen. Abweichungen vom geplanten Geschäftsverlauf erläuterte der Vorstand in regelmäßigen Berichten. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der ursprünglichen Planung (Follow-up-Berichterstattung). Zu den Sitzungen erhielt der Aufsichtsrat regelmäßig schriftliche Berichte durch den Vorstand. Nach sorgfältiger Prüfung und Beratung fasste der Aufsichtsrat zu den entscheidungsrelevanten Themen, soweit erforderlich, Beschlüsse. Über die Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat berichtet auch der Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung“ innerhalb des Konzernlageberichts. Sitzungen des Aufsichtsrats Im Geschäftsjahr 2019 fanden vier ordentliche Sitzungen statt, je zwei in jedem Halbjahr. Aufgrund des erwarteten wiederholt negativen Jahresergebnisses standen die Themen Liquiditätssicherung, Umsatzgenerierung und Kosten in jeder Sitzung im Mittelpunkt der Beratungen. In seiner ersten Sitzung im Berichtsjahr, am 21. März 2019, beschäftigte sich der Aufsichtsrat zunächst ausführlich mit der Jahresabschlussprüfung 2018 von AG und Konzern. Die vorgelegten Unterlagen wurden eingehend erörtert und mit dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Moore Treuhand Kurpfalz GmbH, Mannheim, besprochen. Nachdem alle Fragen des Aufsichtsrats durch den Abschlussprüfer beantwortet worden waren, billigte der Aufsichtsrat den Konzernabschluss zum 31.12.2018 nach IFRS und stellte den Jahresabschluss der AG zum 31.12.2018 nach HGB fest. Unter TOP 2 wurde der erstellte Bericht des Aufsichtsrats für 2018 durch den Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert und im Anschluss daran verabschiedet. TOP 3 beinhaltete die Vorstellung der Tagesordnung für die Hauptversammlung am 23. Mai 2019. Des Weiteren wurde über die Short Term Incentives für den Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 sowie die Verlängerung der Vorstandsbestellung von Herrn Daniele Di Croce um weitere drei Jahre Beschluss gefasst. In der zweiten Sitzung, am 27. Juni 2019, fand die Konstituierung des neuen Aufsichtsrats nach Wahl auf der Hauptversammlung statt. Diese wählte alle Mitglieder des Aufsichtsrats mit 99,99 Prozent der Stimmen. Es folgte ein Austausch über die Zahlen des laufenden Geschäftsjahres sowie eine Einschätzung des Vorstands über die zukünftige Geschäftsentwicklung für die folgenden Monate. In der dritten Sitzung des Aufsichtsrats, am 26. September 2019, wurde neben den aktuellen Zahlen des ersten Halbjahres der Forecast für das zweite Halbjahr präsentiert. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat über den Stand des Verkaufs der Geschäftseinheit „SAP Business One“ der neuseeländischen Tochtergesellschaft als Asset Deal: Ziel ist, die neuseeländische Tochter effizienter aufzustellen und somit einen stabilen, positiven Beitrag zum Konzern zu generieren. Des Weiteren erfolgte die Information über mögliche gesetzliche Neuerungen des Deutscher Corporate Governance Kodex sowie der zweiten Aktionärsrichtlinie, ARUG II. Die Vorstellung von REALTECHs Künstlicher Intelligenz rundete die Sitzung ab. Unter TOP 5 „Verschiedenes“ wurden alle Sitzungstermine für 2020 festgelegt. Die vierte und letzte Sitzung im Geschäftsjahr fand am 12. Dezember 2019 statt. Den Schwerpunkt der Sitzung bildete die Budgetplanung 2020, welche detailliert erörtert wurde. Der Aufsichtsrat befasste sich insbesondere mit der zukünftigen Cashflow-Entwicklung und billigte im Anschluss daran die erstellte Budgetplanung für 2020. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats wurden regelmäßig in den Sitzungen gefasst – mit Ausnahme von per Umlaufverfahren gefasster Beschlüsse. An der Sitzung vom 21. März 2019 nahm zeitweise ein Wirtschaftsprüfer der in der Hauptversammlung 2018 gewählten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teil. Aufgrund des aus nur drei Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrats wurde von der Bildung von Ausschüssen abgesehen. Bei den Sitzungen des Gremiums waren stets alle Aufsichtsratsmitglieder anwesend. An allen Sitzungen, mit Ausnahme derjenigen, die sich mit Personalthemen des Vorstands befassten, nahmen auch die Mitglieder des Vorstands teil. Corporate Governance Der Aufsichtsrat beschäftigt sich regelmäßig mit den Corporate-Governance-Regelungen im Unternehmen. Ausführliche, den Aufsichtsrat betreffende, Informationen finden sich im entsprechenden Kapitel des Finanzberichts. Im abgelaufenen Jahr haben Aufsichtsrat und Vorstand die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit den dort genannten Abweichungen erörtert und am 8. Oktober 2019 die gemeinsame Entsprechenserklärung 2019 verabschiedet. Die vollständige Erklärung ist auf der REALTECH-Internetseite im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Corporate Governance sowie in diesem Finanzbericht nachzulesen. Jahres- und Konzernabschluss 2019 Der Jahresabschluss 2019 der REALTECH AG sowie der zusammengefasste Konzernlagebericht für die REALTECH AG und den Konzern sind unter Einbeziehung der Buchführung von der in der Hauptversammlung am 23. Mai 2019 zum Abschlussprüfer gewählten und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Moore Treuhand Kurpfalz GmbH, Mannheim, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Gleiches gilt für den Konzernabschluss 2019 nach IFRS sowie den zusammengefassten Konzernlagebericht. Sämtliche Abschlussunterlagen, der Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer haben dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegen und wurden im Beisein der Prüfer erörtert. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer angeschlossen und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat am 26. März 2020 den Konzernabschluss 2019 und den zusammengefassten Konzernlagebericht 2019 gebilligt, den Jahresabschluss 2019 der REALTECH AG festgestellt sowie dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands zugestimmt. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und dem Geschäftsführer der neuseeländischen Tochtergesellschaft sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2019. Zudem danken wir allen Kunden und Partnern für ihr in REALTECH gesetztes Vertrauen.
Leimen, 26. März 2020 Für den Aufsichtsrat Dr. Martin Bürmann, Aufsichtsratsvorsitzender REALTECH AG 1 Zusammengefasster Konzernlagebericht1.1 Geschäfts- und Rahmenbedingungen1.1.1 Konzernstruktur und GeschäftstätigkeitRechtliche Konzernstruktur Die REALTECH AG ist die Holding des REALTECH-Konzerns. Dessen wirtschaftliche Entwicklung wird anteilig durch die hundertprozentige Tochtergesellschaft in Neuseeland mitbestimmt. Im Konzernabschluss sind neben der REALTECH AG als Mutter- und der neuseeländischen Tochtergesellschaft keine weiteren Beteiligungsgesellschaften vorhanden. Geschäftssegmente und Organisationsstruktur Seit Anfang 2018 organisieren wir uns in allen operativen Businesseinheiten in agilen, miteinander vernetzten Teams, die in erster Linie an konkreten Kundenlösungen arbeiten. Dies ermöglicht uns, durchgängig noch flexibler und schneller auf die individuellen, durch die Digitalisierung getriebenen Kundenbedürfnisse zu reagieren. Die Berichterstattung der REALTECH besteht aus den Segmenten „Operating Business Unit“ (OBU) und „Sonstiges Segment“. In der OBU sind neben allen operativen Einheiten die Serviceeinheiten sowie Holdingfunktionen der REALTECH AG angesiedelt; „Sonstiges Segment“ beinhaltet Aufwände und Erträge, die nicht direkt dem Segment „Operating Business Unit“ zugeordnet werden können (wie zum Beispiel die Entkonsolidierung der japanischen Tochtergesellschaft in 2018). Detaillierte Informationen sind im Abschnitt 6.5 Konzernanhang zum Konzernjahresabschluss im Bereich Segmentinformationen (Ziffer 17) zu finden. 1.1.2 UnternehmenssteuerungDie Geschäftseinheiten innerhalb des Unternehmens arbeiten eng und abgestimmt zusammen. Dabei stehen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zukunftsorientierung im Vordergrund. Das unternehmensinterne Steuerungssystem des REALTECH-Konzerns besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:
Die Steuerung des REALTECH-Konzerns erfolgt über regelmäßige, strategische Erörterungen auf Vorstandsebene sowie mit den Leitern der Geschäftssegmente – unter enger Einbindung des Aufsichtsrats. Die entsprechenden Ergebnisse werden dann sowohl in Form der Jahres- und Mittelfristplanung als auch über Zielvereinbarungen systematisch und zeitnah umgesetzt. Vorstand und Leiter der Geschäftssegmente informieren sich monatlich gegenseitig über die Entwicklung wesentlicher Kenngrößen sowie operativer Frühindikatoren der Unternehmensgruppe und ihrer Geschäftsbereiche. Dabei stehen die strategische Ausrichtung und die Bewertung der Marktchancen sowie die Kommentierungen der Entwicklungen bzw. Zielabweichungen bei Umsatz, Kosten, Ergebnis, Personal, Investitionen und weiteren Kennzahlen im Vordergrund. Eine Vielzahl von operativen Frühindikatoren, wie zum Beispiel die Einschätzung des Marktpotenzials, bildet darüber hinaus die Grundlage für die geschäftspolitischen Entscheidungen, um Chancen zu nutzen und mögliche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Zusätzlich informieren monatlich rollierende Hochrechnungen über die Entwicklung der Ergebnisgrößen des laufenden Jahres. Ziel ist es, die Veränderungen der wichtigsten Erlös- und Kostengrößen der Ergebnisrechnung sowohl gegenüber der Schätzung des Vormonats als auch gegenüber dem Plan zu analysieren und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Auch die Entwicklung der Liquidität wird mittels einer hochgerechneten Kapitalflussrechnung monatlich aufgezeigt. Zudem beschäftigen sich Gremien regelmäßig mit den Themen Personal, Compliance, Informationstechnologie und Marketing. Die permanente Einbindung aller Verantwortlichen in Risiko- und Steuerungsbelange gewährleistet kurze Reaktionszeiten auf Veränderungen in allen Bereichen und auf allen Entscheidungsebenen des REALTECH-Konzerns. Bei wesentlichen, ergebnisrelevanten Veränderungen innerhalb eines Beobachtungsfelds erfolgen unverzüglich entsprechende Meldungen an den Vorstand. 1.1.3 MitarbeiterPersonalentwicklung im Jahr 2019 Zum 31.12.2019 beschäftigte der REALTECH-Konzern 79 Mitarbeiter weltweit, 13 weniger als Ende 2018 (92). Hiervon arbeiten 77 Prozent (Vorjahr: 71 Prozent) der Belegschaft im Inland und 23 Prozent (Vorjahr: 29 Prozent) an dem REALTECH-Standort in Neuseeland. Die Diskrepanz in der numerischen Darstellung im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus dem Teilverkauf der Geschäftseinheit „SAP Business One“ der neuseeländischen Tochtergesellschaft. Mitarbeiterbindung vorantreiben und Talente fördern Im Jahr 2019 hat REALTECH weiter daran gearbeitet, interne Abläufe zu optimieren, um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. Dazu zählte auch, das Fachwissen der Mitarbeiter zu sichern und zu erweitern sowie vermehrt Kompetenzen in den Bereichen Führung, Kommunikation und Projektarbeit auf- und auszubauen. Zugleich strebt REALTECH an, das positive Image als Arbeitgeber zu pflegen und zu stärken. 1.1.4 Forschung und EntwicklungAusrichtung 2019 Im Jahr 2019 hat die REALTECH ihr Produkt- und Serviceangebot noch enger am Bedarf der Kunden ausgebaut und mit den Kunden synergetisch weiterentwickelt. Dabei war die Ausrichtung auf die Themen Künstliche Intelligenz, Service Management aus der Cloud sowie Change Management mit SAP gelegt. Schon heute ist das Unternehmen mit seiner Service-Management-Cloud-Plattform und den SAP-Automatisierungstools in der Lage, effiziente Prozesse und Services zu schaffen. Durch die Integration neuer Technologien – wie z. B. Machine Learning – bietet REALTECH innovative, passgenaue Lösungen für den Mittelstand an. Unsere moderne und permanent weiterentwickelte Service-Management-Cloud-Plattform ist bei namhaften Kunden bereits sehr erfolgreich in Betrieb. Strategische Entwicklungen 2020 Für unsere strategische Weiterentwicklung steht die Kundenzentrierung im Zeitalter der Digitalisierung im Fokus. Wir binden unsere Kunden immer mehr ein, um mit ihnen gemeinsam passgenaue Produkte und Services zu entwickeln. Dabei unterstützen wir sie bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und entdecken gemeinsam neue Business-Potenziale. Im Jahr 2020 werden wir einen Fokus darauf legen, die Integration in kundenindividuelle Lösungen und Standardlösungen, wie Siemens Polarion, ServiceNow oder Jira, sowie in weitere 3rd-Party-Anbieter-Lösungen zu unterstützen. Dabei setzen wir noch stärker als bisher auf IT Service Management mit SAP-Spezialisierung und führen unsere SAP-spezifischen Lösungen noch stärker mit unserer Service-Management-Cloud-Plattform zusammen. Die Service-Management-Cloud-Plattform entwickeln wir weiter, so dass sie sich den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens anpasst und sich nahtlos in bestehende Architekturen einfügt. So liefern wir Lösungen und Tools für nachhaltige Betriebssicherheit und transparente Unternehmensprozesse. Doch um weiter zu expandieren, müssen auch neue Märkte erschlossen werden. Dazu werden wir spezifisches Branchenwissen aufbauen und branchenbezogene Businessprozesse gemeinsam mit dem Kunden entwickeln. So können digitale Services auf Basis unserer eigenen Cloud-Plattform entwickelt werden, die konkrete Probleme einer bestimmten Branche lösen und neue digitale Geschäftsmodelle unterstützen. Die Basis dafür bildet unsere eigene Service-Management-Cloud-Plattform, die wir schrittweise zur Digitalisierungsplattform weiterentwickeln. Sie ermöglicht es Unternehmen, mit hoher Geschwindigkeit und Anpassbarkeit sowie niedrigen Kosten neuartige digitale Services experimentell und iterativ zu entwickeln und bereitzustellen. 1.2 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage1.2.1 Wirtschaftliche RahmenbedingungenDeutsche Wirtschaft ist im Jahr 2019 um 0,6 Prozent gewachsen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2019 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,6 Prozent höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit im zehnten Jahr in Folge gewachsen. Dies ist die längste Wachstumsphase im vereinten Deutschland. Das Wachstum hat 2019 aber an Schwung verloren. In den beiden vorangegangenen Jahren war das preisbereinigte BIP deutlich stärker gestiegen: 2017 um 2,5 Prozent und 2018 um 1,5 Prozent. Verglichen mit dem Durchschnittswert der vergangenen zehn Jahre (2008 – 2018) von plus 1,3 Prozent ist die deutsche Wirtschaft 2019 schwächer gewachsen. Wachstumsimpulse kamen im Jahr 2019 vor allem vom Konsum Gestützt wurde das Wachstum im Jahr 2019 vor allem vom Konsum: Die privaten Konsumausgaben waren preisbereinigt um 1,6 Prozent höher als im Vorjahr, die Konsumausgaben des Staates stiegen um 2,5 Prozent. Die privaten und staatlichen Konsumausgaben wuchsen damit stärker als in den beiden Jahren zuvor (private Konsumausgaben 2017 und 2018 jeweils plus 1,3 Prozent zum Vorjahr, Konsumausgaben des Staates 2017 plus 2,4 Prozent und 2018 plus 1,4 Prozent zum Vorjahr). Auch die Bruttoanlageinvestitionen sind kräftig gestiegen: In Bauten wurde preisbereinigt 3,8 Prozent mehr investiert als ein Jahr zuvor. Besonders stark war der Anstieg im Tiefbau und im Wohnungsbau. Die sonstigen Anlagen, zu denen unter anderem die Investitionen in Forschung und Entwicklung gehören, lagen mit plus 2,7 Prozent ebenfalls weit über dem Vorjahresniveau. Die Ausrüstungsinvestitionen – darunter fallen hauptsächlich Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge – entwickelten sich dagegen weniger dynamisch und stiegen nur um 0,4 Prozent. Die preisbereinigten Bruttoinvestitionen insgesamt, zu denen neben den Bruttoanlageinvestitionen noch die Vorratsveränderungen (einschließlich des Nettozugangs an Wertsachen) zählen, gingen 2019 im Vorjahresvergleich um 1,7 Prozent zurück. Der merkliche Vorratsabbau ist unter anderem die Folge einer schwachen Industrieproduktion und gestiegener Exporte. Die deutschen Exporte nahmen im Jahresdurchschnitt 2019 weiter zu, aber nicht mehr so stark wie in den Vorjahren: Preisbereinigt exportierte die deutsche Wirtschaft 0,9 Prozent mehr Waren und Dienstleistungen als 2018. Die preisbereinigten Importe stiegen mit plus 1,9 Prozent stärker. Wirtschaftsleistung in Dienstleistungsbereichen gestiegen, in der Industrie deutlich zurückgegangen Auf der Entstehungsseite des BIP war die wirtschaftliche Entwicklung 2019 zweigeteilt: Einerseits verzeichneten die Dienstleistungsbereiche und das Baugewerbe überwiegend kräftige Zuwächse, andererseits ist die Wirtschaftsleistung des produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) eingebrochen. Insgesamt stieg die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr dadurch lediglich um 0,5 Prozent. Den stärksten Zuwachs verzeichnete das Baugewerbe mit einem Plus von 4,0 Prozent. Überdurchschnittlich entwickelten sich auch die Dienstleistungsbereiche Information und Kommunikation sowie die Finanz- und Versicherungsdienstleister mit jeweils +2,9 Prozent. Im Gegensatz dazu gab es in weiten Teilen der Industrie starke Rückgänge: Die Wirtschaftsleistung im produzierenden Gewerbe ohne Bau, das gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, ging um 3,6 Prozent zurück. Insbesondere die schwache Produktion in der Automobilindustrie trug zu diesem Rückgang bei. Erneuter Höchststand der Erwerbstätigkeit Die Wirtschaftsleistung in Deutschland wurde im Jahresdurchschnitt 2019 erstmals von mehr als 45 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Nach ersten Berechnungen waren 45,3 Millionen und damit rund 400.000 Personen mehr als 2018 erwerbstätig. Dieser Anstieg von 0,9 Prozent beruht vor allem auf einer Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Wie schon in den Vorjahren überwogen eine höhere Erwerbsbeteiligung sowie die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland altersbedingte demografische Effekte sowie Abwanderungen aus Deutschland. REALTECH im Geschäftsjahr 2019 Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 ist endgültig deutlich geworden, dass REALTECH auf dem richtigen Weg ist. Gemessen an unseren durchaus ambitionierten Zielen haben wir viel erreicht. Es ist uns nicht nur gelungen, das Umsatzziel zu übertreffen, sondern auch erneut die Kosten unter Kontrolle zu halten. Dadurch ist der prognostizierte Verlust deutlich niedriger ausgefallen als ursprünglich erwartet. Dies gilt sowohl auf Konzernebene als auch für die REALTECH AG. Gleichzeitig ist auch der Liquiditätsverbrauch geringer ausgefallen als geplant. Dies gibt uns zusätzliche Spielräume auf dem weiteren Weg in eine erfolgreiche Zukunft. Für REALTECH zahlen sich die gewaltigen Anstrengungen in der jüngeren Vergangenheit zunehmend aus, durch welche die Komplexität – und als eine Folge die Kosten – massiv reduziert sowie die Organisation auf das Wesentliche und zukunftsorientiert ausgerichtet werden konnten. Dass uns dies gelungen ist, erkennen wir auch an den bei den Kunden erzielten Erfolgen und der Entwicklung unserer Organisation sowie der verstärkten – auch interdisziplinären – Zusammenarbeit unseres Teams (onshore und offshore) sehr deutlich. 2019 war außerdem das erste Jahr ohne nennenswerte Sondereffekte und Reorganisationen. Die erwähnten vorhandenen Spielräume, die wir mit aller Kraft versuchen, so gut und lange, wie irgend möglich, zu erhalten, werden wir auch dringend brauchen, denn es ist noch ein langer Weg zu gehen. Wir sehen zunehmend, dass es immer stärker erforderlich wird, neue Akzente zu setzen – und zu investieren. Wir tun dies noch sehr vorsichtig und balanciert, denn wir wollen eine kluge Verwendung unserer vorhandenen Mittel erreichen. Aber die Erfolge bei unseren Kunden und am Markt drängen uns auch dazu, neue Wege einzuschlagen und Akzente nach vorn zu setzen – und dafür eben auch liquide Mittel einzusetzen. Im Berichtsjahr hat unsere verbliebene Konzerntochter in Neuseeland erneut schlechter abgeschlossen als zu Jahresbeginn prognostiziert. Es ist allerdings gelungen, eine wichtige Ursache für die unbefriedigende Performance zu beseitigen: Eine Geschäftseinheit mit negativem Geschäftsbeitrag, „SAP Business One“, eine ERP-Software von SAP für kleinere Unternehmen, wurde zur Jahresmitte 2019 verkauft. Hierdurch konnten ein kleiner Liquiditätszufluss generiert, Kosten reduziert und das Leistungsangebot der Tochtergesellschaft neu fokussiert werden. Damit sollten in den kommenden Jahren bessere Margen erzielbar sein. Positiv stimmen uns erneut die zustimmenden Reaktionen unserer Kunden und Geschäftspartner auf unsere Geschäftsentwicklung sowie Angebote an die Kunden. Diese Bestätigung und die Tatsache, dass wir erneut substanziell Kunden gewinnen konnten, stimmt uns positiv für die Zukunft und bestätigt, dass der eingeschlagene Weg richtig ist. Allerdings erfordert unser Weg zu einem soliden, zukunftsweisenden Angebot an unsere Kunden sowie den Markt insgesamt viel Zeit, Geld und Geduld. All das sind wir aber auch, wie bereits erwähnt, bereit zu investieren. Daneben ist es für REALTECH weiterhin von großer Bedeutung, wie die Leistung im Unternehmen und gegenüber dem Kunden erbracht wird. Hier konnten wir schon im Vorjahr große Effekte erzielen und arbeiten weiter an einer Verbesserung. Es wird in Zukunft immer wichtiger werden, das Team zu befähigen, eigenständig Entwicklungen anzustoßen – auch durch einen selbstverständlichen Austausch über Bereichsgrenzen hinweg. Selbstverständlich gehört auch dazu, das Know-how in unseren Teams kontinuierlich weiterzuentwickeln. In der disruptiven Zeit, in der wir gerade leben und scheinbar viele Erkenntnisse, die als „für die Ewigkeit“ empfunden wurden, nicht mehr gelten, werden geliebte Selbstverständlichkeiten und Gewohnheiten gerade gehörig durcheinandergewirbelt. Hier ist es dringend erforderlich und geboten, (selbst) aktiv zu werden. Denn die Giganten und Gewissheiten der Vergangenheit, dazu gehört z. B. der Automobilsektor, werden „morgen“ eine andere Rolle spielen und/oder vom Markt verschwinden. Dieser Herausforderung müssen wir uns schon heute stellen und die nötigen Maßnahmen ergreifen. Wir müssen schnell und unvoreingenommen versuchen, die Zeichen der Zeit zu erkennen und „zu verstehen“, neue Wege kraftvoll einzuschlagen und die eigenen Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen – durch permanentes Lernen. Hier setzt REALTECH bereits heute Akzente und wird diese in Zukunft noch verstärken. REALTECH versteht sich heute als Learning Company, in der das Lernen ganz selbstverständlich in den Alltag integriert ist. Das Betriebsergebnis (EBIT) lag 2019 bei minus 1,1 Mio. EUR, nachdem es im Vorjahr minus 0,8 Mio. EUR erreicht hatte. Im Jahre 2018 waren allerdings Sondereffekte aus dem Verkauf von Unternehmensteilen sowie aus der Kostenreorganisation zu verzeichnen, die das Ergebnis beeinflusst haben. Die liquiden Mittel zum 31.12.2019 betrugen im Konzern 5,9 Mio. EUR, nach 6,8 Mio. EUR im Vorjahr. Sie stellen aus heutiger Sicht eine gesicherte Basis dar, um die operativen Ziele für die Jahre 2020 und 2021 zu erreichen, den eingeschlagenen Weg weiter gehen sowie einen soliden Geschäftsauf- und -ausbau aus eigener Kraft finanzieren zu können. 1.2.2 ErtragslageGeschäftsentwicklung des Konzerns scroll
Das Betriebsergebnis (EBIT) für das Geschäftsjahr 2019 liegt über den ursprünglichen Erwartungen. Durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019 ergaben sich positive Effekte auf das EBITDA in Höhe von 466 TEUR bzw. auf das EBIT in Höhe von 23 TEUR. Mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 waren darüber hinaus Zinsaufwendungen in Höhe von 38 TEUR im Finanzergebnis zu erfassen. Das Jahresergebnis war infolge von IFRS 16 insgesamt mit minus 14 TEUR belastet. Die Vorjahresvergleichswerte enthalten Erträge und Aufwendungen der ehemaligen japanischen Tochtergesellschaft für 11 Monate. Die Anteile an der Gesellschaft in Japan wurden im November 2018 vollständig verkauft. Hierdurch wird die Vergleichbarkeit der Werte von 2019 im Vergleich zum Vorjahr maßgeblich beeinflusst. Weiterhin sind durch den Verkauf der Anteile an der japanischen Gesellschaft in 2018 sämtliche nicht beherrschende Anteile weggefallen. Die Umsatzerlöse des REALTECH-Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 10.729 TEUR und lagen damit um 31 Prozent unter denen des Vorjahres (15.597 TEUR). Der Rückgang resultiert zu wesentlichen Teilen aus dem Verkauf der Gesellschaft in Japan. Die Umsatzkosten setzten sich in erster Linie aus Personalaufwendungen für Berater sowie für Aufwendungen aus zugekauften Beratungs- und Schulungsdienstleistungen externer Anbieter zusammen. Daneben enthalten die Umsatzkosten Aufwendungen für Fremdprodukte, die wir in unsere Software integrieren (Handelswaren). Die Umsatzkosten nahmen im Berichtsjahr um 40 Prozent ab, von 7.875 TEUR auf 4.750 TEUR. Bezogen auf den Umsatz konnte der Wert von 50 Prozent auf 44 Prozent gesenkt werden und beruht insbesondere auf dem Anteilsverkauf der Gesellschaft in Japan. Das Bruttoergebnis vom Umsatz sank um 23 Prozent, von 7.722 TEUR auf 5.979 TEUR. Die erzielte Bruttomarge erhöhte sich dabei um ca. 6,2 Prozentpunkte, von 49,5 Prozent (2018) auf 55,7 Prozent (2019). Die Vertriebs- und Marketingkosten bestehen hauptsächlich aus Personalaufwendungen für den Direktvertrieb, Chief Executive Officer (CEO) und Chief Operating Officer (COO) sowie aus vertriebsbegleitenden Aufwendungen für Marketingaktivitäten. Diese Aufwendungen sanken um 492 TEUR auf 3.005 TEUR (Vorjahr: 3.497 TEUR) und entsprachen 28 Prozent des Umsatzes. Die Verwaltungskosten umfassen in erster Linie Personalaufwendungen zur Unterstützung unserer Finanz- und Verwaltungsfunktionen, für den Chief Financial Officer (CFO) sowie Aufwendungen für unsere interne Infrastruktur. Sie sanken um 32 Prozent, von 3.581 TEUR auf 2.433 TEUR. Der prozentuale Anteil am Gesamtumsatz bleibt damit unverändert bei 23 Prozent. Die konsequente Kostenreduktion in verschiedenen Bereichen ist weiter erkennbar. Unsere Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten vorwiegend Personalaufwendungen für unsere F&E-Mitarbeiter und Kosten für unabhängige Dienstleister, die wir zur Unterstützung unserer F&E-Aktivitäten beauftragt haben. Im Berichtsjahr investierte REALTECH 1.809 TEUR in F&E. Dies entspricht einem Anstieg von 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahreswert von 1.543 TEUR. Bezogen auf den Umsatz stieg der Anteil dieser Aufwendungen von 10 Prozent auf 17 Prozent. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nahmen um 84 Prozent ab, von 320 TEUR auf 53 TEUR, und betreffen im Wesentlichen gemäß IFRS 9 die erwarteten Forderungsverluste auf Basis von zukünftigen Ausfallwahrscheinlichkeiten. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten u. a. die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 58 TEUR (Vorjahr: 162 TEUR) sowie Erlöse aus dem Verkauf der Geschäftseinheit „SAP Business One“ in Neuseeland in Höhe von 147 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Sie fielen im Berichtsjahr um 34 Prozent, von 387 TEUR auf 257 TEUR. Neben weiteren kleineren Effekten führten die oben beschriebenen Sachverhalte zu einem Betriebsergebnis (EBIT) im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von minus 1.063 TEUR, nach minus 831 TEUR im Vorjahr. Das EBITDA stieg von minus 617 TEUR auf minus 560 TEUR. Das Finanzergebnis belief sich auf minus 36 TEUR, nach plus 12 TEUR im Vorjahr. Es setzt sich zusammen aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen. Die Zinserträge in Höhe von 10 TEUR (Vorjahr: 14 TEUR) resultierten vorwiegend aus Ausleihungen und sonstigen finanziellen Forderungen (Barmittel und Bankguthaben). Die Zinsaufwendungen in Höhe von 46 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR) umfassten vorwiegend finanzielle Verbindlichkeiten. Bedingt durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 wurden 38 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) als Zinsaufwand gebucht. Der Ertragsteueraufwand in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr 144 TEUR) setzte sich aus dem tatsächlichen Steueraufwand in Höhe von 13 TEUR (Vorjahr: 44 TEUR) und dem latenten Steuerertrag in Höhe von 12 TEUR (Vorjahr: Steueraufwand von 100 TEUR) zusammen. Der Konzernjahresfehlbetrag fiel von minus 964 TEUR auf minus 1.100 TEUR. Der auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallende Konzernjahresfehlbetrag fiel von minus 751 TEUR auf minus 1.100 TEUR. Aufgrund des letztjährigen Verkaufs des Mehrheitsanteils unserer ehemaligen Tochtergesellschaft in Japan liegt das auf nicht-beherrschende Gesellschafter entfallende Konzernergebnis bei 0 TEUR (Vorjahr Konzernjahresfehlbetrag: minus 213 TEUR). Basierend auf der Anzahl von 5.385.652 Aktien, errechnet sich für die Gesellschafter des Mutterunternehmens ein Ergebnis je Aktie von minus 0,20 EUR (Vorjahr: minus 0,14 EUR) bei unveränderter Aktienanzahl). Geschäftsentwicklung der Regionen Wir gliedern unsere Geschäftstätigkeit nach den zwei Regionen Deutschland und Asia-Pacific. Die Region Asia-Pacific umfasst nur noch das Land Neuseeland, wobei im Vorjahr für 11 Monate noch Japan enthalten war. Die Umsatzaufteilung erfolgt nach dem Geschäftssitz der REALTECH-Gesellschaften. Weitere Informationen zur Geschäftstätigkeit in den einzelnen Regionen enthält Tz. 17 Segmentinformationen des Anhangs zu unserem Konzernabschluss. Die Regionen verzeichneten im Geschäftsjahr 2019 die folgenden Umsatzentwicklungen: Die in Deutschland erzielten Erlöse sanken um 13 Prozent auf 7.388 TEUR (Vorjahr: 8.512 TEUR). Damit wurden 69 Prozent (Vorjahr: 55 Prozent) des Konzernumsatzes im Inland erwirtschaftet. Die im Ausland erzielten Erlöse fielen um 53 Prozent auf 3.341 TEUR (Vorjahr: 7.085 TEUR), wobei im Vorjahr noch Japan bis zum Verkauf enthalten war. Der Anteil am Gesamtumsatz belief sich entsprechend auf 31 Prozent (Vorjahr: 45 Prozent). Die Ertragsentwicklung in den einzelnen Regionen verlief wie folgt: In Deutschland sank das Bruttoergebnis vom Umsatz um 8 Prozent, von 5.917 TEUR auf 5.459 TEUR. Gleichzeitig stieg die Bruttomarge von 70 Prozent auf 74 Prozent. Die Vertriebs- und Marketingkosten stiegen um 35 Prozent, von 1.973 TEUR auf 2.663 TEUR. Die Forschungs- und Entwicklungskosten sind um 17 Prozent gestiegen, von 1.543 TEUR auf 1.810 TEUR. Die Verwaltungskosten sanken um 29 Prozent, von 3.206 TEUR auf 2.291 TEUR. Insgesamt lag der Beitrag des deutschen REALTECH-Unternehmens zum Konzern-EBIT bei minus 1.225 TEUR (Vorjahr: minus 391 TEUR). Im Vorjahr hatten sich noch Sondereffekte aus dem Verkauf von Unternehmensteilen sowie aus der Kostenreorganisation per Saldo positiv ausgewirkt. Das Betriebsergebnis der Region Asia-Pacific stieg von minus 157 TEUR auf plus 183 TEUR. Neuseeland kam dabei auf plus 183 EUR (Vorjahr: plus 141 TEUR). Im Vorjahr war Japan mit einem EBIT von minus 298 TEUR für 11 Monate noch enthalten. Unter Berücksichtigung konsolidierungsbedingter Effekte ergibt sich insgesamt ein Betriebsergebnis in Höhe von minus 1.063 TEUR. 1.2.3 Vermögens- und FinanzlageKonzernbilanzstruktur scroll
Die Summe der Vermögenswerte stieg im Stichtagsvergleich um 3 Prozent, von 13.399 TEUR auf 13.741 TEUR. Für diese Entwicklung waren insbesondere der Anstieg der sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerte sowie die aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 gestiegenen Sachanlagen verantwortlich, die den Rückgang bei den Barmitteln und Bankguthaben überkompensierten. Die Eigenkapitalquote fiel von 83,7 Prozent auf 73,8 Prozent. Die Eigenkapitalausstattung bildet unvermindert eine gesicherte Basis, um zukünftige Ertrags- und Wachstumsziele zu realisieren. Der REALTECH-Konzern verfügte zum Bilanzstichtag über Barmittel und Bankguthaben sowie über Wertpapiere in Höhe von insgesamt 5.893 TEUR (Vorjahr: 6.790 TEUR). Der Rückgang resultiert v. a. aus dem negativen Jahresergebnis. Investition und Finanzierung Die Konzernkapitalflussrechnung stellt sich zusammengefasst wie folgt dar: scroll
Im Berichtsjahr erwirtschaftete der REALTECH-Konzern einen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von minus 406 TEUR (Vorjahr: plus 226 TEUR). Der Effekt war insbesondere bedingt durch den Konzernjahresfehlbetrag sowie die Erhöhung der sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerte. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit weist einen Mittelabfluss in Höhe von 75 TEUR (Vorjahr: Mittelabfluss 676 TEUR) auf. Die Höhe des Mittelabflusses ist durch Investitionen im Anlagevermögen bedingt. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag im Berichtsjahr bei minus 428 TEUR (Vorjahr: Mittelabfluss 258 TEUR) und ist durch die Auszahlungen aus der Tilgung des Finanzierungsleasings (IFRS 16) verursacht. Im Vorjahr resultierte der Mittelabfluss aus der gezahlten Dividende an Minderheitengesellschafter. Hauptziel des Finanzmanagements ist es, die Liquidität der Gesellschaft sicherzustellen. 1.2.4 REALTECH AG (Kurzfassung nach HGB)Die REALTECH AG hat Ihren Handelsregistersitz in 69190 Walldorf und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 351488 registriert. Der Firmensitz der Gesellschaft befindet sich, mit Wirkung ab dem 1.7.2018, in der Paul-Ehrlich-Straße 1, 69181 Leimen. Die REALTECH Deutschland GmbH wurde im Vorjahr auf die REALTECH Verwaltungs-GmbH verschmolzen. Die REALTECH Verwaltungs-GmbH wiederum wurde auf die REALTECH AG verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte mit Wirkung zum 1.1.2018. Bei der Verschmelzung wurde die Buchwertmethode angewendet. Hieraus resultierte ein Verschmelzungsverlust in Höhe von 18.999 TEUR, der im Vorjahr unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wurde. Der Jahresabschluss der REALTECH AG wird im Gegensatz zum Konzernabschluss, der im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) steht, nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt. Daraus resultieren Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Diese betreffen im Wesentlichen den Geschäftswert und die Leasingbilanzierung. Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung der REALTECH AG scroll
Ertragslage der REALTECH AG In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 95 TEUR (Vorjahr: 583 TEUR) sind periodenfremde Erträge in Höhe von 74 TEUR (Vorjahr: 246 TEUR) enthalten. Diese betreffen unter anderem die Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 8 TEUR (Vorjahr: 84 TEUR), die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 58 TEUR (Vorjahr: 162 TEUR) und einen Erstattungsanspruch aus Vorjahren in Höhe von 13 TEUR (Vorjahr 64 TEUR). Im Vorjahr ergab sich ein Ertrag aus dem Beteiligungsabgang der Tochtergesellschaft in Japan von 250 TEUR. In den Personalaufwendungen sind die mitarbeiterbezogenen Aufwendungen in Höhe von 5.761 TEUR (Vorjahr: 6.138 TEUR) enthalten. Eine detaillierte Darstellung der Gesamtbezüge des Vorstands erfolgt im Rahmen des Vergütungsberichts. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Vorjahr der Verschmelzungsverlust in Höhe von 18.999 TEUR ausgewiesen. Im Geschäftsjahr beinhaltet der Posten u. a. Aufwendungen für fremdbezogene Dienste, Raumkosten, Lizenzgebühren und Kfz-Leasing. Im Geschäftsjahr ergaben sich periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 30 TEUR (Vorjahr: 44 TEUR); diese betreffen in 2019 Einstellungen in die Wertberichtigung auf Forderungen. Erträge aus Beteiligungen ergaben sich in Höhe von 249 TEUR (Vorjahr: 486 TEUR); diese betrafen verbundene Unternehmen. Es sind, wie im Vorjahr, keine Abschreibungen auf Finanzanlagen angefallen. Die REALTECH-Holding erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2019 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 902 TEUR (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 18.590 TEUR). Bilanzstruktur der REALTECH AG, Aktiva scroll
Bilanzstruktur der REALTECH AG, Passiva scroll
Vermögens- und Finanzlage der REALTECH AG Die Finanzanlagen beliefen sich auf 585 TEUR (Vorjahr: 585 TEUR). Sie umfassen in voller Höhe die Anteile an dem verbundenen Unternehmen in Neuseeland. Aufgrund der negativen Entwicklung des operativen Cashflows sanken die Zahlungsmittel von 6.539 TEUR auf 5.297 TEUR. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen; die Kapitalrücklage ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Eigenkapitalquote sank im Stichtagsvergleich von 77,1 Prozent auf 76,9 Prozent. Die Bilanzsumme reduzierte sich um 13 Prozent auf 7.689 TEUR. Die REALTECH AG beschäftigte im Durchschnitt 63 Mitarbeiter (Vorjahr: 76 Mitarbeiter). Die Kapitalflussrechnung der REALTECH AG stellt sich zusammengefasst wie folgt dar: scroll
Risikobericht der REALTECH AG Die Geschäftsentwicklung der REALTECH AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die Geschäftsentwicklung des REALTECH-Konzerns. An den Risiken des neuseeländischen Tochterunternehmens partizipiert die REALTECH AG aufgrund ihrer hundertprozentigen Beteiligung. Die Risiken werden im Risikobericht dargestellt. Infolge der Verflechtungen der REALTECH AG mit der einzigen Tochtergesellschaft in Neuseeland sei zudem auf die Aussagen im Abschnitt Prognosebericht verwiesen, die im Wesentlichen auch die Erwartungen für die Muttergesellschaft widerspiegeln. 1.2.5 ErgebnisverwendungFür das Geschäftsjahr 2019 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 902 TEUR; unter Einbeziehung des Verlustvortrags von 18.908 TEUR errechnet sich ein Bilanzverlust von 19.810 TEUR. Der Bilanzverlust 2019 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 1.3 RisikoberichtDie REALTECH AG ist aufgrund ihrer breit gefächerten Geschäftstätigkeit verschiedenen Risiken ausgesetzt. Die AG definiert Risiken im weitesten Sinne als die Gefahr, ihre finanziellen, operativen oder strategischen Ziele nicht wie geplant zu erreichen. Um den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern, ist es daher unerlässlich, die Risiken effektiv zu identifizieren, zu analysieren und durch geeignete Steuerungsmaßnahmen zu beseitigen oder zu begrenzen. REALTECH verfügt über ein adäquates Risikocontrolling. Hiermit ist die Gesellschaft in der Lage, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und entsprechende Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Sobald ein Risiko als solches identifiziert wurde, findet ein sofortiger Austausch innerhalb des Vorstands statt. Entsprechende Maßnahmen werden daraufhin unverzüglich eingeleitet. Risikobewertung Im Rahmen der Risikobewertung betrachtet REALTECH die Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die Schadenshöhe der Risiken. Dabei werden im Eintrittsfall unterschiedliche Methoden eingesetzt; je nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß des jeweiligen individuellen Event Risks. REALTECH misst der vorausschauenden Risikobewertung einen großen Stellenwert bei. Die Allokation dieses Bereichs direkt auf Vorstandsebene sowie der regelmäßige diesbezügliche Austausch mit den betroffenen Abteilungen stellt eine wichtige Voraussetzung für die hohe Priorisierung dieses Sachverhalts dar. Eine Steuerung von Risiken durch den Abschluss von Versicherungen erfolgt nur dann, wenn der Konzern dies im Hinblick auf den wirtschaftlichen Nutzen als sinnvoll erachtet. Risiken erfasst Im Rahmen unserer Risikobewertung konsolidieren und aggregieren die beauftragten Fachabteilungen die Informationen zum Risikomanagement und erstatten dem Vorstand darüber Bericht. Risiken mit einem erwarteten Verlust von mehr als 2 Mio. EUR klassifiziert REALTECH als bestandsgefährdend. Das Unternehmen überprüft sein Risikomanagementsystem regelmäßig und passt es bei Bedarf an. Die so ermittelten signifikanten Unternehmensrisiken sind im Folgenden aufgeführt. Ökonomische Risiken Die Welt ist in Unruhe geraten. Nichts erscheint mehr verlässlich, nichts mehr, wie es „früher“ einmal war. Wir erleben gerade eine Entwicklung, die nichts weniger bedeutet, als dass die alte Weltordnung, die nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen wurde, schlicht nicht mehr gilt. Amerika, der Treiber der Prosperität in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg, will keine „Hegemonialmacht“ mehr sein und zieht sich mehr und mehr auf die Fokussierung seiner eigenen, unmittelbaren Interessen zurück. Andere Mächte stoßen in das sich bildende Vakuum, namentlich Russland, aber auch z. B. die Türkei. Und China? Es zeigt sich mehr und mehr, dass China seine ganz eigene Sicht der Dinge hat und diese auch bereit ist, rigoros durchzusetzen. Wohin das führen wird, ist aktuell noch ziemlich unklar. Aber wir tun gut daran, mögliche Szenarien vorurteilsfrei und kritisch zu durchdenken – frei von Träumen und Ignoranz –, und uns vorzubereiten auf die Dinge, die auf uns zukommen könnten, und gangbare Wege in die Zukunft gemeinsam zu gehen – mit den USA verbindet uns jedenfalls mehr, jenseits aktueller politischer Verwerfungen und Herausforderungen, als man beim Lesen einiger Kommentare glauben könnte. Die derzeit erkennbaren Tendenzen und Machtspiele lassen jedenfalls nichts Gutes ahnen und lösen auch ganz erhebliches menschliches Leid aus (Migration). Europa wird das eher noch mehr zu spüren bekommen, als das jetzt schon der Fall ist. Wolfgang Ischinger, der Chef der Münchner Sicherheitskonferenz, hat für die Konferenz im Februar 2020 den Leitbegriff „Westlessness“ (sinngemäß „abnehmende West-Bindung“) geprägt. Der Westen ist als Rückgrat der Weltordnung, so wie wir das gewohnt waren, nicht mehr existent. Mehr noch: „Ich bin tief aufgewühlt über das Versagen der europäischen Gemeinschaft. Dass die EU mit ihren fast 500 Millionen Einwohnern in vielen Krisen nicht die Handlungsfähigkeit zeigen kann, die sie zeigen müsste, ist zutiefst beschämend“, sagte Ischinger (zitiert nach „Abschwung des Westens: Das Rückgrat der Weltordnung löst sich auf“; Handelsblatt, 10.2.2020). All das, was wir auf der Weltbühne beobachten können, hat nicht nur Auswirkungen auf das politische Geschehen, spielt sich nicht nur dort ab. Die Tendenzen und Entwicklungen, die wir sehen können und nahezu tagtäglich erleben, haben ganz erhebliche Auswirkungen auch auf die Weltwirtschaft. Die Globalisierung, die wir vor rund 30 Jahren mit dem Fall der Mauer und dem Ende des Kalten Krieges euphorisch gefeiert haben, ist im besten Fall zum Stillstand gekommen. In Wirklichkeit zeichnet sich jedoch ab, dass das, was wir als „Friedensdividende“ bezeichnet haben, nicht mehr existiert. Handelskriege, neue Zollschranken sowie Abschottungstendenzen hier und dort sind nur Auswirkungen dieser neuen, sich noch entwickelnden Doktrin. Das Wiederaufleben unseliger politischer Verwerfungen, wie das Verfolgen andersdenkender, anders aussehender Menschen und solcher mit anderen Religionen, lässt schlimme Befürchtungen aufleben. Für das Jahr 2020 hat der Internationale Währungsfonds (International Monetary Fund; IMF) seine bisherige, gedämpft optimistische Einstellung beibehalten. Der neue „World Economic Outlook“ trägt den Titel: „Tentative Stabilization, Sluggish Recovery?” (siehe World Economic Outlook, 20.1.2020). Das weltweite Wachstum für 2019 wird gemäß IMF mit 2,9 Prozent geschätzt, nach einer ursprünglichen Schätzung von weit über drei Prozent (Referenz: REALTECH Jahresfinanzbericht 2018). Für 2020 und 2021 wird ein wieder anziehendes Wachstum auf 3,3 bzw. 3,4 Prozent erwartet. Die aktuelle Coronavirus-Pandemie (COVID-19) kann allerdings zu einer deutlichen Revision dieser Zahlen nach unten führen. Denn derzeit erleben wir eine Lähmung der Weltwirtschaft und eine Unterbrechung der Lieferketten in einem Ausmaß, wie wir es die letzten 17 Jahre, seit Ausbruch der SARS-Krise 2003, nicht gesehen haben. Die aktuell in Ansätzen erkennbaren Auswirkungen auf Lieferfähigkeiten (technische Geräte, aber auch Vorprodukte, wie pharmazeutische Erzeugnisse) und Lieferketten sollten uns Anlass zum Nachdenken geben, ob isoliert betrachtete Vorteile in den Produktionskosten in der Vergangenheit nicht zu hoch bewertet worden sind. Verlässlichkeit, gerade in Krisenzeiten, könnte in Zukunft einen höheren Stellenwert einnehmen. Für Europa erwartet der IMF für 2019 ein Wachstum von etwa 1,2 Prozent und für die Folgejahre eine leichte Belebung auf 1,3 Prozent im Jahre 2020 sowie 1,4 Prozent 2021. Dies sind allerdings keine besonders ermutigenden Zahlen. Für Deutschland, traditionell die „Lokomotive“ in Europa, erwartet der Fonds ebenfalls ein unbefriedigendes Wachstum von nur 0,5 Prozent für 2019, 1,1 Prozent für 2020 und 1,4 Prozent für 2021. Sorge macht hier insbesondere die deutsche Industrie: Die Industrieproduktion lag bereits im Dezember 2019 um 3,5 Prozent unter dem Vormonatsniveau; das ist der stärkste Rückgang seit Anfang 2009. Insbesondere das verarbeitende Gewerbe ist hiervon betroffen. Die traditionelle Vorzeigebranche in Deutschland, der Maschinenbau, hat speziell im vierten Quartal 2019 einen erheblichen Rückgang verzeichnen müssen. Der Einbruch bei den Bestellungen fiel mit einem Minus von insgesamt 9 Prozent in 2019 ziemlich heftig aus, und für 2020 erwartet der VDMA erneut einen Rückgang der Produktion um besorgniserregende zwei Prozent (Meldung des VDMA in der FAZ vom 6.2.2020). Eine grundlegende Besserung der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ist derzeit nicht in Sicht. Dies liegt auch zum Teil an einem vollständigen Versagen der politischen Institution, mit einer rückwärtsgewandten Verteilungspolitik und fehlenden Visionen beziehungsweise dem fehlenden Setzen kraftvoller strategischer Ziele zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen und Gestaltung der Zukunft. Es gibt allerdings auch eine Fülle hausgemachter Probleme in der Wirtschaft selbst, wie man sie besonders gut in der Automobilindustrie beobachten kann: Viel zu lange hat man sich hier auf den Lorbeeren der Vergangenheit ausgeruht und geglaubt, dass alles nicht so schnell und/oder nicht so schlimm kommen werde. Doch spätestens seit der amerikanische Autobauer Tesla Ende Januar 2020, mit einem Börsenwert von mehr als 100 Milliarden Dollar, den Marktwert von VW übertroffen hat, fingen die Alarmglocken an zu schrillen. Der Vorstandsvorsitzende von VW, Herbert Diess, hat in einer Brandrede (siehe Handelsblatt vom 16.1.2020) seine Führungskräfte auf den dringend notwendigen Wandel eingeschworen, nicht ohne zu erwähnen, dass, wenn die derzeitige Geschwindigkeit beibehalten würde, es zumindest „eng“ werden könnte. Die Veränderungsrisiken für die Weltwirtschaft sieht der Internationale Währungsfonds eher steigend, wenn er auch glaubt, leichte Stabilisierungstendenzen erkennen zu können (IMF: World Economic Outlook, 20.1.2020, S. 5). Der IMF erwähnt in seiner Analyse namentlich den Abschluss des ersten Teilabkommens im Handelsstreit zwischen den USA und China. Unterstützung könnte seiner Meinung nach auch von den Emerging Markets kommen und einer weiteren Flutung der Geld- und Kapitalmärkte durch die Zentralbanken. Dies alles könnte zu einer stärkeren Wiederbelebung der Weltwirtschaft führen als derzeit erwartet (IMF: World Economic Outlook, 20.1.2020, S. 6). Insgesamt bedeutet dies, speziell für Europa, dass für 2020 ein großes Risiko einer deutlichen Wachstumsschwäche oder gar rezessiver Tendenzen besteht. Für den Markt, auf dem REALTECH tätig ist, sind – bei anhaltender Schwäche – auch mittelfristig Einbußen möglich. Darüber hinaus verweisen wir zum aktuellen Stand von COVID-19 auf Kapitel 5.4 Prognosebericht. Marktrisiken Die Digitalisierung wirkt sich massiv auf Geschäftsmodelle, Marktanteile und Arbeitswelten in der deutschen Wirtschaft aus. Neue, teilweise branchenfremde Wettbewerber treten in Erscheinung. Kunden sind informierter und anspruchsvoller denn je, und die Grenzen zwischen einst klar definierten Märkten verschwimmen zusehends. Treiber dieser Entwicklung sind neue Anwendungen und Geschäftsmodelle, die etablierte Strategien fundamental infrage stellen. Vor allem digitale Plattformen verändern die Märkte mitunter radikal. Genau hier setzt REALTECH mit seinem Umbau der ITSM-Cloud-Plattform zu einer Digitalisierungsplattform an. So soll, eng an den Anforderungen der Kunden und des Marktes, eine bestmögliche Marktakzeptanz erreicht werden. Der Konzern kann jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass diese Akzeptanz auch in Zukunft zu jedem Zeitpunkt gegeben sein wird. Fusionen und Übernahmen, die zu einem verschärften Wettbewerb am Markt durch neue oder stärkere Mitbewerber führen, könnten für REALTECH-Produkte ebenso zur Folge haben, dass diese nicht den erwünschten Marktzugang erhalten. Da die entsprechenden Einflussfaktoren in erster Linie exogener Natur sind, ist eine Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit durch REALTECH im Voraus nicht möglich. Risiken der strategischen Planung Ein wesentlicher Bestandteil der REALTECH-Strategie ist, Partner der Digitalisierungsstrategie des Mittelstands zu sein. Dies ist ein gänzlich neuer strategischer Ansatz für REALTECH, verbunden mit der Entwicklung neuer Produkte sowie Produkt- und Marktstrategien. Die Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte gehen immer mit Risiken einher, die sich negativ auf die Finanz- und Ertragslage auswirken können. REALTECH ist davon überzeugt, die vielfältigen Anforderungen der Kunden erfüllen zu können. Durch die langjährige Erfahrung ist REALTECH in der Lage, Projektrisiken realitätsnah abzuschätzen und Aufträge gewinnbringend, zu vorhersagbaren Kosten durchzuführen. Aus diesem Grund schätzt der Konzern das Risiko einer signifikanten Beeinträchtigung der Ergebnisentwicklung durch Produktinnovationen und neue Dienstleistungen als unwahrscheinlich ein. Personalwirtschaftliche Risiken Die hoch qualifizierten Mitarbeiter bilden die Basis für die Entwicklung und Vermarktung von Dienstleistungen und Produkten. Sollten die Angestellten in erheblicher Anzahl das Unternehmen verlassen und sollte es nicht möglich sein, über den Arbeitsmarkt neue und qualifizierte Arbeitskräfte zu finden, kann dies die Geschäfte beeinträchtigen. Vor dem Hintergrund eines weiterhin verstärkten Wettbewerbs um hoch qualifizierte Arbeitskräfte in der IT-Branche kann es daher keine Garantie dafür geben, dass REALTECH langfristig in der Lage sein wird, entscheidende Leistungsträger an sich zu binden. Kommunikations- und Informationsrisiken REALTECH hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um dem Risiko entgegenzuwirken, dass interne, vertrauliche Mitteilungen sowie Informationen zu brisanten Themen, beispielsweise über künftige Strategien und Produkte, fälschlicherweise oder verfrüht an die Öffentlichkeit gelangen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem Sicherheitsstandards und Richtlinien zur internen und externen Kommunikation. Alle Mitarbeiter, die regelmäßig mit vertraulichen Informationen arbeiten, arbeiten mit einer zusätzlichen Datenverschlüsselung. Dennoch gibt es keine Garantien dafür, dass diese Schutzmechanismen in jedem Fall greifen. Aufgrund der weitreichenden Maßnahmen, die REALTECH regelmäßig überprüft, schätzt das Unternehmen den Eintritt des genannten Risikos als unwahrscheinlich ein. Finanzrisiken Seit dem 1. Januar 1999 ist der Euro die Bilanz- und Konzernwährung. Da die REALTECH AG einen Großteil seiner Geschäfte in Euro abwickelt, stellen Währungsrisiken nur einen unbedeutenden Teil der Gesamtrisiken dar. Trotzdem können sich die periodischen Schwankungen einzelner Währungen auf die Umsatzerlöse und Ergebnisse der REALTECH Konzerns auswirken, da die neuseeländische Tochter ihr Geschäft in Landeswährung abwickelt. Die Aufwertung des Euro im Verhältnis zu anderen Währungen wirkt sich dabei im Allgemeinen negativ, eine Abwertung des Euro positiv aus. Die Risiken hieraus schätzt der Konzern jedoch als gering und gut kalkulierbar ein. REALTECH überwacht potenzielle Währungsschwankungsrisiken auf der Basis von Bilanzpositionen und erwarteten Zahlungsströmen kontinuierlich. Unsere künftige Liquidität sowie das Ausfallrisiko und die Bewertung unserer Finanzanlagen und Forderungen können durch eine negative Entwicklung der weltweiten Konjunktur beeinflusst werden. Wir verfügen über ein zentrales Finanzmanagement. Wichtigstes Ziel ist es, eine Konzernmindestliquidität sicherzustellen, um unsere Zahlungsfähigkeit stets zu gewährleisten. Die Anlage unserer liquiden Mittel erfolgt bei Finanzinstituten, die über den Einlagensicherungsfonds geschützt sind. Zum 31.12.2019 belief sich unsere Netto-Liquidität auf 5,9 Mio. EUR im Konzern (31.12.2018: 6,8 Mio. EUR). Ein stringentes Forderungsmanagement und Bonitätsprüfungen sichern weitere Finanzrisiken ab. Operative Risiken REALTECH hat im Beratungs- und Produktgeschäft zahlreiche potenzielle Risiken zu beachten. Trotz vielfältiger Vorkehrungen kann der Konzern nicht garantieren, grundsätzlich alle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu neutralisieren. Einige dieser Risiken liegen zudem außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens. Prinzipiell besteht das Risiko, dass der Markt die angebotenen Produkte und Dienstleistungen nur unzureichend annimmt. So könnte das Unternehmen durch raschen Technologiewechsel oder falsche Entwicklungstätigkeit den Bedarf der Kunden nicht exakt treffen. Zudem können zyklische Schwankungen eingeplante Umsätze und Ergebnisse kurz- bis mittelfristig verschieben. Sämtliche REALTECH-Lösungen wie auch alle neuen Produktversionen unterliegen einer umfassenden Qualitätskontrolle. Dennoch besteht die Gefahr, dass Sachverhalte auftreten, die sich negativ auf das Unternehmensimage auswirken. Identifizierte Fehler können Markteinführungen neuer Produkte verzögern und so zusätzliche Kosten sowie Umsatzausfälle verursachen. Sollte sich die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen nicht wie erwartet entwickeln, würde dies Erlöse und Cashflows reduzieren und möglicherweise zu Wertminderungsaufwendungen in Verbindung mit der Abschreibung dieser Investitionen auf ihre ermittelten Beträge führen. Dies könnte sich negativ auf die künftige Ertragslage auswirken, insbesondere auf die Werthaltigkeit des Geschäftswerts und der Beteiligung an der neuseeländischen Tochtergesellschaft. Treten solche Risiken ein, verlieren ursprüngliche Annahmen über den künftigen Geschäftsverlauf unter Umständen ihre Gültigkeit, ebenso Prognosen zu Umsatz- und Ergebnisentwicklung. REALTECH geht gegenwärtig davon aus, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Geschäftsentwicklung nicht nachhaltig beeinträchtigen. Unerwartete Veränderungen der konjunkturellen Lage können jedoch Umsatz und Ergebnis des Konzerns negativ beeinflussen. Versicherungsrisiken Gegen mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken hat REALTECH konzernweit entsprechende Versicherungen abgeschlossen. So hält das Unternehmen mögliche Folgen verbleibender Risiken in Grenzen beziehungsweise schließt sie aus. REALTECH prüft den Umfang des Versicherungsschutzes laufend und passt ihn bei Bedarf an. Sonstige Risiken Risiken entstehen auch aus steuerlichen, wettbewerbs- und patentrechtlichen Regelungen und Gesetzen. Um diesen Risiken zu begegnen, stützt REALTECH Entscheidungen und die Gestaltung der Geschäftsprozesse auf eine fundierte rechtliche Beratung. Diese erfolgt im Wesentlichen durch externe Fachleute. Rechte, Software und geistiges Eigentum schützt REALTECH im Wesentlichen durch Copyrights und Warenzeichen. Es lässt sich jedoch nicht vollständig ausschließen, dass Marktteilnehmer REALTECH-Produkte kopieren oder bestehende Rechte missachten. Aufgrund neuer Gesetze oder veränderter Rechtsprechung können sich rechtliche Regelungen ergeben, die auch auf vergangene Sachverhalte zurückwirken. Für solche Risiken bildet REALTECH gegebenenfalls die erforderlichen bilanziellen Rückstellungen. Für die künftige Entwicklung setzt REALTECH vor allem auf organisches Wachstum. Gegenwärtig geht es vor allem darum, die vorhandenen Ressourcen effizient zu nutzen und Prozesse ressourcensparend zu optimieren. In Zukunft ist es allerdings nicht ausgeschlossen, dass die REALTECH AG ihr Leistungsspektrum durch Zukäufe optimiert und sowohl Unternehmen als auch Produkte und Technologien erwirbt. Auch Partnerschaften und Fusionen sind denkbare Entwicklungen. Aktuell bestehen allerding keine Pläne, derartige Szenarien umzusetzen. Im Rahmen der Gesamtplanung sind gegenwärtig Entwicklungen, die bestandsgefährdend sind oder dazu führen könnten, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens nachhaltig wesentlich beeinträchtigt würde, nicht festzustellen. Die Gesamtbeurteilung der Risiken sowie des eingesetzten Risikomanagementsystems ergab, dass derzeit die vorhandenen Risiken begrenzt und überschaubar sind und dass das von REALTECH eingesetzte Risikomanagementsystem effizient arbeitet. Chancenmanagement REALTECH agiert in einem dynamischen Marktumfeld, in dem sich ständig neue Chancen eröffnen. Diese systematisch zu erkennen und zu nutzen und dabei unnötige Risiken zu vermeiden, ist ein wesentlicher Faktor für das nachhaltige Wachstum unseres Unternehmens. Daher sind Chancen- und Risikomanagement bei REALTECH eng miteinander verknüpft. Bei Chancen handelt es sich um interne und externe Potenziale, die sich positiv auf das Unternehmen auswirken können. Unser Chancenmanagement orientiert sich eng an unserer Strategie für nachhaltiges Wachstum. Um ein erfolgreiches Chancenmanagement zu ermöglichen, beschäftigen wir uns umfassend mit Markt- und Wettbewerbsanalysen, der Ausrichtung unseres Produktportfolios, den Kostentreibern sowie den kritischen Erfolgsfaktoren unserer Branche. Daraus werden konkrete Marktchancen abgeleitet, die der Vorstand im Rahmen der Geschäftsplanung und der Zielvereinbarungen mit dem operativen Management abstimmt. Grundsätzlich verfolgt REALTECH einen Ansatz, der Chancen und Risiken in einem angemessenen Verhältnis berücksichtigt. 1.4 PrognoseberichtDie Digitalisierung in Unternehmen Deutsche Unternehmen investieren immer höhere Summen in ihre eigene Digitalisierung. Technologien, Prozesse, Geschäftsmodelle, Kulturen – alles ändert sich rasant. Das zeigt die jährliche Trendstudie, die Tata Consultancy Services und Bitkom Research bereits zum vierten Mal durchgeführt haben. Deutsche Unternehmen sind zunehmend innovativ in die Geschäftswelt der Zukunft unterwegs. Nahezu alle Indikatoren weisen nach oben. Durchschnittlich 5,5 Prozent des Jahresumsatzes fließen in die Digitalisierung der Unternehmen – im Vorjahr waren es noch 4,9 Prozent. Die grundsätzliche Offenheit für den Wandel stieg ebenfalls signifikant um 5 Prozentpunkte auf 78 Prozent. Darüber hinaus haben die meisten Unternehmen ihre Transformation strategisch, organisatorisch und personell fest verankert: Drei von vier Organisationen verfügen über eine Digitalstrategie, jede dritte über eine spezielle Digitaleinheit. Etabliert hat sich auch die Rolle des Chief Digital Officer (CDO), der heute bereits in 33 Prozent der Firmen die Digitalisierungsinitiativen vorantreibt – und damit in ca. doppelt so vielen wie noch im Vorjahr. Service-Management-Cloud-Plattform von REALTECH Im Fokus der Unternehmen stehen die Digitalisierung sowie die Automatisierung, und somit die Steigerung der Effizienz, um die Modernisierung insgesamt voranzutreiben. Dabei soll selbstverständlich alles so agil wie möglich sein. Digitalisierung im Kontext eines modernen und ganzheitlichen IT Service Management bedeutet vor allem, sämtliche Geschäftsprozesse eines Unternehmens zu automatisieren und zu digitalisieren. Die Verwendung neuer Technologien, wie zum Beispiel IT-Services aus der Cloud, nimmt hierbei stetig zu. Fast alle Geschäftsprozesse sind inzwischen IT-/softwaregestützt. Und für jegliche Arten von Soft- und Hardware im Unternehmen werden Service-Management-Prozesse benötigt, um die bestmögliche Verfügbarkeit zu gewährleisten. Je mehr das Unternehmen digitalisiert, desto stärker steigt die Notwendigkeit einer professionellen und insbesondere modernen Service-Management-Lösung aus der Cloud als Basis-Plattform. Nur so können die zunehmend komplexen Strukturen und Abhängigkeiten zuverlässig beobachtet und gepflegt werden. Die Bereitstellung einer Service-Management-Cloud-Plattform mit SAP-Know-how ist unser Beitrag zur Digitalisierung REALTCH bietet Kunden eine Plattform, die sich den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens anpasst und nahtlos in bestehende Architekturen einfügt. Wir liefern die nötigen Werkzeuge für ein zentrales Service Management, nachhaltige Betriebssicherheit und transparente Unternehmensprozesse. So wird REALTECH zum Partner für eine einheitliche IT-Organisation, abseits der weitverbreiteten Silo-Strukturen. The Service Management You Need Wir bieten unseren Kunden eine moderne und modular aufgebaute Service-Management-Cloud-Plattform, die sich optimal in die bestehende Architektur der Unternehmen integriert. Mit künstlicher Intelligenz sowie innovativen Daten- und Prozessschnittstellen hebt REALTECH das Service Management auf ein neues Level. So entwickeln wir eine Digitalisierungsplattform, die weit über die schlichte Service-Erbringung hinausgeht. Sie ermöglicht es Unternehmen, mit hoher Geschwindigkeit und Anpassbarkeit sowie niedrigen Kosten neuartige digitale Services experimentell und iterativ zu entwickeln und bereitzustellen. Die Integration von SAP sowie der ganzheitliche Blick auf die System-Landschaft ist uns dabei ein besonderes Anliegen und tief in unserer Unternehmens-DNA verankert. So machen wir Schluss mit dem weitverbreiteten Silodenken und setzen den Grundstein für eine einheitliche IT-Organisation – für mehr Betriebssicherheit, transparentere Prozesse und fortwährendes Innovationsvermögen. So hilft REALTECH den Unternehmen, Handlungsfreiräume zu schaffen, ihre Effizienz zu erhöhen, Kosten zu senken und den Geschäftsnutzen zu steigern. Die digitale Transformation wird für sie in unseren Produkten, Lösungen und Services, mit denen sie sich – ganz im Sinne von „Empower your Enterprise“ – selbst befähigen können, greifbar. Wir begleiten unsere Kunden dabei und geben ihnen mit unserem zukunftsgerichteten Portfolio Investitionssicherheit. Ausblick 2020 REALTECH versteht sich als Learning Company, in der das Lernen ganz selbstverständlich in den Alltag integriert ist. Wie kann man in einer Zeit, in der alles im Umbruch ist, überleben, gedeihen und richtig erfolgreich werden? In einer Zeit, in der scheinbar nichts mehr gilt, was man als „Fels“ verstanden hat, was unverrückbar war? Was ist zu tun, wenn Disruptoren ganze Geschäftsmodelle hinwegfegen und gleichzeitig in atemberaubender Geschwindigkeit neue „Welten“ entstehen? Völlig unbekannte Spieler kommen auf den Plan und verschwinden teilweise schon wieder nach kurzer Zeit. Althergebrachtes wird nicht nur in Frage gestellt, sondern in seinen Grundfesten erschüttert. Neues ist noch nicht vollständig greifbar und ausformuliert, aber es „ist da“. Deshalb gibt es nach unserer Überzeugung nur einen Weg: genau beobachten, Ideen entwickeln, von Disruptoren lernen, neue Wege einschlagen – und auch selbst Akzente setzen. Neues muss ausprobiert werden, es ergibt sich nicht von selbst. Aber, nicht alles, was neu ist, ist auch gut – und gleich ein Erfolgsmodell. Doch ohne unsere Gewohnheiten zu ändern, ohne den eigenen Status kritisch zu hinterfragen, ohne mit Macht die neuen Herausforderungen anzunehmen und bereit zu sein, ganz neue Gedankengebäude zu konstruieren, wird es nicht gehen. Der altbekannte Begriff des „lifelong learning“ (erstmals genannt in der UNESCO-Konferenz 1962 in Hamburg als „lifelong education“) bekommt nun eine neue Überzeugung und Notwendigkeit. War es früher eher eine Ermahnung, dass das, was man in der Schule bzw. im Studium gelernt hat, vielleicht nicht „ewig“ halten könnte, ist es nun die dringende, geradezu lebenswichtige Notwendigkeit, in sehr kurzen Abständen bereit zu sein, sich vollständig neu zu erfinden, neue Herausforderungen anzunehmen und neue Paradigmen zu akzeptieren – mehr noch, selbst Paradigmenwechsel einzuleiten. Das sind die Gründe, warum REALTECH sich heute als Learning Company versteht – und weil es dazu schlicht keine Alternative gibt. Wir befähigen das ganze Team, diese Herausforderungen mit Freude anzunehmen, sich die erforderlichen Kenntnisse schnell und dynamisch anzueignen und das Gelernte mit neuen, selbst entwickelten Anwendungsfällen zu bereichern. Die geschilderten Herausforderungen und Unwägbarkeiten betreffen auch unsere Kunden. Auch sie suchen nach neuen Wegen und Lösungen. Und genau da setzt REALTECH an und kann im Dialog beitragen, ihr Geschäftsmodell um software-definierte Produkte und Services zu erweitern. Diesen Weg, den wir in Grundzügen bereits 2019 konzipiert und eingeschlagen haben, werden wir 2020 energisch fortsetzen – für unsere Kunden und gemeinsam mit dem ganzen Team. Gleichzeitig müssen und werden wir die Lücke weiter schließen, die noch zwischen Umsatz und Kosten vorhanden ist, jedoch ohne unsere Zukunftschance dadurch zu verbauen – schließlich sind weiter hohe Investitionen in die Entwicklung unserer Softwareplattform erforderlich. „Über-Nacht-Erfolg“ ist nicht zu erreichen; er dauert oft 10 Jahre oder länger und erfordert kontinuierlichen Wandel und ständige Lernbereitschaft. Die REALTECH steht für eine langfristige, vertrauensvolle und kreative Zusammenarbeit sowohl innerhalb der Teams als auch mit Kunden und Partnern. Es bleibt selbstverständlich das oberste Ziel des Vorstands, das Unternehmen auf seinem positiven Kurs zu halten und so schnell wie möglich eine nachhaltige, gesicherte Profitabilität zu erreichen. Dieses Ziel werden wir auch im Jahr 2020 weiter hartnäckig und geduldig verfolgen – und sind dabei erkennbar auf einem guten Weg. Nach aktuellem Planungsstand wird sich der operative Verlust in der REALTECH AG weiter reduzieren und im Konzern im Jahr 2020 insgesamt zu einem operativen Ergebnis von weniger als minus 1,0 Mio. EUR führen. Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie, mit ihren erheblichen Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens auf der ganzen Welt, kann dieses Ziel durchaus als ehrgeizig bezeichnet werden. Dies könnte insbesondere Auswirkungen bei unseren Kunden haben und damit mittelbar unseren Auftragseingang beeinflussen. Wir verfolgen die Entwicklung fortlaufend und beurteilen kurzfristig, welche geeigneten Maßnahmen zu treffen sind. Organisatorische Vorkehrungen wurden bereits getroffen, die den laufenden Betrieb sowie die kontinuierliche Abstimmung mit den Kunden jederzeit gewährleisten. Aus heutiger Sicht halten wir unverändert an den oben kommunizierten Zielen fest. Auch das Ergebnis 2021 wird aus heutiger Sicht voraussichtlich weiter negativ sein. Ab 2022 sollte jedoch der Break-even möglich sein. Eine verlässliche Umsatzprognose bleibt in der jetzigen frühen Unternehmensphase jedoch weiter schwierig, daher beschränken wir uns auf die Prognose eines weiter sinkenden Defizits und konzentrieren uns darauf Innovationen und Unternehmenskultur voranzutreiben, um so eine Basis für skalierende Softwareerlöse zu schaffen. Im Jahr 2020 werden wir uns dazu auch vertikal in die Businessprozesse hinein entwickeln und spezifisches Branchenwissen aufbauen. Unsere Service-Management-Suite wollen wir dabei schrittweise zur Digitalisierungsplattform weiterentwickeln, so dass der Kunde die IT zukünftig weniger als Kostenfaktor und eher als Mehrwert im eigenen Geschäftsmodell ansehen kann. Damit die geschickte Nutzung von Technologie zu niedrigeren Kosten führt und gleichzeitig hilft, bestehende Kunden zu begeistern und neue Kunden zu gewinnen. Clevere Business-to-Business Lösungen, die echte Probleme lösen und die zunehmende Komplexität beherrschbar machen, sind unser Unternehmens-Purpose. Unsere Prognosen enthalten sämtliche aktuell bekannten Ereignisse, die einen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des REALTECH-Konzerns haben könnten. Liquiditätsziele Wir rechnen damit, dass unsere Liquidität auch im Geschäftsjahr 2020 ausreichen wird, um den operativen Liquiditätsbedarf zu decken. Eine zusätzliche Finanzierung ist 2020 aus heutiger Sicht nicht erforderlich. Es wird darüber hinaus auf Gliederungspunkt 5.2.3 Vermögens- und Finanzlage bzw. auf Gliederungspunkt 5.2.4 REALTECH AG (Kurzfassung nach HGB) / Vermögens- und Finanzlage der REALTECH AG verwiesen. 1.5 Internes Kontroll- und RisikomanagementsystemWesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Die wesentlichen Merkmale des bei der REALTECH AG bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden: Der REALTECH-Konzern zeichnet sich durch eine dezidierte Organisations-, Unternehmens- sowie Kontroll- und Überwachungsstruktur aus. Zur ganzheitlichen Analyse und Steuerung ertragsrelevanter Risikofaktoren und bestandsgefährdender Risiken existieren konzernweit abgestimmte Planungs-, Reporting-, Controlling- sowie Frühwarnsysteme und -prozesse. Die Funktionstrennung ist auch im Rechnungslegungsprozess ein wichtiges Kontrollprinzip. Die Funktionen in sämtlichen Bereichen des Rechnungslegungsprozesses (z. B. Finanzbuchhaltung, Controlling und interne Revision) sind eindeutig zugeordnet. Ein adäquates internes Richtlinienwesen ist eingerichtet und wird bei Bedarf angepasst. Die im Rechnungswesen eingesetzten EDV-Systeme sind gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird überwiegend auf Standardsoftware zurückgegriffen. Wesentliche rechnungslegungsrelevante Prozesse unterliegen regelmäßigen analytischen Prüfungen. Das bestehende konzernweite Risikomanagementsystem wird fortlaufend auf seine Funktionsfähigkeit überprüft und kontinuierlich an aktuelle Entwicklungen angepasst. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet. Der Aufsichtsrat befasst sich u. a. mit wesentlichen Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements, des Prüfungsauftrags und seinen Schwerpunkten. Erläuterung der wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem hat die Aufgabe, Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und angemessen zu kommunizieren. Dadurch werden dem Berichtsadressaten zutreffende, relevante und verlässliche Informationen zeitnah zur Verfügung gestellt. Die klare Organisations-, Unternehmens-, Kontroll- und Überwachungsstruktur sowie die hinreichende Ausstattung des Rechnungswesens in personeller und materieller Hinsicht stellen die Grundlage für ein effizientes Arbeiten der an der Rechnungslegung beteiligten Bereiche dar. Klare gesetzliche und unternehmensinterne Vorgaben sorgen für einen einheitlichen und ordnungsgemäßen Rechnungslegungsprozess. Die klar definierten Überprüfungsmechanismen innerhalb der an der Rechnungslegung selbst beteiligten Bereiche, insbesondere das Vier-Augen-Prinzip sowie die Überprüfung durch das Controlling und eine frühzeitige Risikoerkennung durch das Risikomanagement, gewährleisten eine fehlerfreie und kohärente Rechnungslegung. Sowohl das interne Kontrollsystem als auch das Risikomanagementsystem umfassen neben der REALTECH AG die für den Konzernabschluss relevante Tochtergesellschaft in Neuseeland mit sämtlichen für die Abschlusserstellung relevanten Prozessen. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem gewährleistet damit, dass die Rechnungslegung bei der REALTECH AG sowie bei allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften konzernweit einheitlich und im Einklang mit den rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben steht. Steuerungssysteme Die Planung wird im Gegenstromverfahren (bottom-up/top-down) einmal jährlich für das Geschäftsjahr durchgeführt. Der Plan-Ist-Vergleich erfolgt auf monatlicher Basis. Abweichungen werden regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die im Rahmen der Planung getroffenen Annahmen werden regelmäßig überprüft. Als strategisches Steuerungssystem wird ein individuell an das Unternehmen angepasstes Kennzahlensystem verwendet. Die Strategie ist an der Optimierung des Shareholder Value ausgerichtet. In der Betrachtung des Shareholder Value werden als Wertbestandteile auch auf den ersten Blick nicht-finanzielle Indikatoren, wie z.B. Kundenzufriedenheit, Corporate Identity oder Umweltbelange, einbezogen. 1.6 Übernahmerelevante AngabenDie REALTECH AG hat für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 Angaben gemäß den Katalogen in § 289a Abs. 1 HGB sowie § 315a Abs. 1 HGB und Erläuterungen gemäß § 176 Abs. 1 AktG zu machen. Dem kommt die Gesellschaft im Folgenden nach: Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 5.385.652,00 EUR und ist eingeteilt in 5.385.652 nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Aktien mit Sonderrechten bestehen nicht. Die Kapitalbeteiligungen des Vorstandsvorsitzenden, Herrn Daniele Di Croce, und von Herrn Peter Stier überschreiten zehn Prozent der Stimmrechte. Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß § 84 AktG und § 5 Abs. 2 der Satzung durch den Aufsichtsrat. Jede Satzungsänderung bedarf nach § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, kann die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen. Diese Befugnis steht dem Aufsichtsrat gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung zu. Die Hauptversammlung vom 19.5.2015 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 18.5.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals, um bis zu insgesamt 2.692.826 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; mittelbares Bezugsrecht ist zulässig. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Spitzenbeträgen, bei Ausgabe gegen Bareinlage zu einem den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitenden Ausgabepreis und bei Ausgabe gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen auszuschließen. Die Einzelheiten sind in § 4 Abs. 3 der Satzung näher bestimmt. Als wesentliche Vereinbarung, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots (Change-of-Control) steht, ist der nach wie vor gültige Software-Lizenz- und Vertriebsvertrag zwischen der REALTECH Software Products GmbH und der SAP AG vom 2.7.2010 zu nennen, an dem die REALTECH AG aufgrund der Änderungsvereinbarung vom 19.12.2011 beteiligt ist. Der Vertrag regelt den Lizenzerwerb für Software-Produkte der REALTECH Software Products GmbH und deren Vermarktung in Verbindung mit SAP-Software durch die SAP AG und enthält ein Kündigungsrecht der SAP AG, u. a. für den Fall eines Change-of-Control-Ereignisses bei der REALTECH AG. Alle Rechte und Pflichten des Vertrags sind im Rahmen der Verschmelzung auf die REALTECH AG übergegangen. Ein Change-of-Control-Ereignis liegt vor, wenn eine Gesellschaft, die direkt oder indirekt Dienstleistungen und/oder Produkte im Bereich der Informationstechnologie anbietet und deren jährliche Umsätze 100 Mio. EUR übersteigen, oder eine solche Gesellschaft zusammen mit einer Person oder Gruppe von Personen als gemeinsam handelnde Personen i. S. d. § 2 Abs. 5 WpÜG durch das direkte oder indirekte Halten von mehr als 30 Prozent der stimmberechtigten Aktien Kontrolle über die REALTECH AG erwirbt. Im Falle der Kündigung aufgrund eines Change-of-Control-Ereignisses erhält die SAP AG ein Vorkaufsrecht für die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte der REALTECH AG hinsichtlich des Software-Produkts REALTECH Integration Adapter. Die SAP AG erhält zudem eine nicht-exklusive, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz, um das Software-Produkt REALTECH theGuard! Infrastructure Manager zu benutzen, zu verändern, zu vertreiben und hierfür – gegen Zahlung einer Lizenzgebühr für die Lizenzgewährung an Endverbraucher – Unterlizenzen zu vergeben sowie abgeleitete Werke des Quellcodes zu schaffen. Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen wurden, bestehen nicht. 1.7 Corporate-Governance-BerichtDer Begriff "Corporate Governance" steht für eine verantwortungsbewusste und transparente Unternehmensführung und -kontrolle, die auf langfristige Wertschaffung ausgerichtet ist. Diese Grundsätze sind seit langem die Basis für unsere Entscheidungs- und Kontrollprozesse. Der Vorstand gibt gemäß §§ 289f, 315d HGB im Lagebericht der REALTECH AG die folgende Erklärung zur Unternehmensführung ab. Mit dieser Erklärung wird gleichzeitig gemäß Ziffer 3.10 des Deutscher Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance der REALTECH AG berichtet: Achtzehnte Entsprechenserklärung der REALTECH AG, Oktober 2019 Vorstand und Aufsichtsrat der REALTECH AG haben im Oktober 2019 folgende gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben: Der Vorstand und der Aufsichtsrat erklären, dass die REALTECH AG seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung vom 6. Dezember 2018 den Empfehlungen des Deutscher Corporate Governance Kodex (im Folgenden "Kodex") in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der nachstehenden Empfehlungen entsprochen hat und in Zukunft entsprechen wird: Die REALTECH AG hat kein Compliance Management System und hat kein Hinweisgebersystem eingerichtet (Kodex Ziffer 4.1.3). Begründung: Aufgrund der Unternehmensgröße ist ein formales Compliance Management System nicht vorhanden und auch nicht sinnvoll, da nur wenige Personen unterschriftsberechtigt und entscheidungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat hat keine fachlich qualifizierten Ausschüsse gebildet und wird keine solchen bilden, insbesondere auch keinen Prüfungs- und keinen Nominierungsausschuss (Kodex Ziffern 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3). Begründung: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht satzungsgemäß nur aus drei Mitgliedern. Eine Ausschussbildung ist angesichts der geringen Größe des Aufsichtsrats nicht sinnvoll. Der Aufsichtsrat wird kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten (Kodex Ziffer 5.4.1). Begründung: Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine umfassende Finanz- und Management-Expertise im Aufsichtsrat vorhanden. Der Aufsichtsrat ist, im Falle von Neuwahlen, darauf bedacht, dass fachlich geeignete Personen gefunden und gewählt werden. Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung keine konkreten Ziele benannt, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Kodex Ziffer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigen und wird keine solchen Ziele benennen (Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 2). Entsprechende Ziele wurden und werden daher weder bei Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigt noch wurde und wird der Stand der Umsetzung im Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht (Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 4) Begründung: Dem Aufsichtsrat gehört eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Darüber hinaus erachtet der Aufsichtsrat eine Selbstbindung an die vom Kodex genannten Kriterien nicht für sachgerecht, weil für ihn die fachliche und persönliche Qualifikation seiner Mitglieder Vorrang hat. Mangels einer Festlegung entsprechender Ziele wurden und werden solche bei Wahlvorschlägen nicht berücksichtigt und der Stand der Umsetzung nicht im Corporate-Governance-Bericht offengelegt. Eine Altersgrenze für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nach Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 2 wurde vom Aufsichtsrat nicht festgelegt, da der Aufsichtsrat ein so pauschales Kriterium nicht für angemessen hält, um die Qualifikation, Kompetenz und Leistungsfähigkeit eines Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsratsmitglied zu bewerten. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat nach Kodex Ziffer 5.4.1 Abs. 2 wurde nicht festgelegt. Nach Ansicht des Vorstands und Aufsichtsrats ist ein Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat nach einer starren maximalen Verweildauer nicht sinnvoll. Eine flexible, den Bedürfnissen der Gesellschaft folgende Handhabung wird bevorzugt. Die Gesellschaft wird über ihre gesetzlichen und börsenrechtlichen Pflichten hinaus keine weiteren Informationen veröffentlichen (Kodex Ziffer 7.1.1). Begründung: Nach den Regelungen des General Standards ist die Gesellschaft unterjährig nur zu einem Halbjahresfinanzbericht verpflichtet. Im Jahresfinanzbericht sowie im Halbjahresfinanzbericht wird dem Aktionär ein umfassendes und detailliertes Gesamtbild der aktuellen Situation übermittelt. Zusätzliche Informationen über Geschäftsentwicklung, Veränderungen von Geschäftsaussichten sowie Risikosituationen sind somit nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat nicht erforderlich. Die Gesellschaft macht den Halbjahresfinanzbericht nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich (Kodex Ziffer 7.1.2). Begründung: Die Gesellschaft berichtet innerhalb der vorgeschriebenen Frist des Wertpapierhandelsgesetzes, die Vorstand und Aufsichtsrat grundsätzlich für angemessen halten.
Leimen, 8. Oktober 2019 Für den Aufsichtsrat der REALTECH AG gez. Dr. Martin Bürmann Für den Vorstand der REALTECH AG gez. Daniele Di Croce Angaben zu Unternehmensführungspraktiken Die REALTECH AG misst der Corporate Governance einen hohen Stellenwert bei. Vorstand und Aufsichtsrat sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken. Der Vorstand stellt ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen sicher und sorgt für die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie der Empfehlungen des Deutscher Corporate Governance Kodex nach Maßgabe der jährlichen Entsprechenserklärung. Unternehmensinterne Kontroll-, Berichts- und Compliance-Strukturen werden kontinuierlich überprüft, weiterentwickelt und veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Weitergehender Unternehmensführungsinstrumente, wie eigener Corporate-Governance-Grundsätze oder Compliance-Richtlinien, bedarf es aufgrund der unternehmensspezifischen Gegebenheiten der REALTECH AG gegenwärtig nicht. Sollten zukünftige Entwicklungen die Implementierung zusätzlicher Instrumente erforderlich machen, werden Vorstand und Aufsichtsrat dies berücksichtigen. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat - duale Führungsstruktur Wie im deutschen Aktiengesetz vorgeschrieben, besteht die duale Führungsstruktur der REALTECH AG als börsennotierte Aktiengesellschaft aus Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Gremien sind streng voneinander getrennt und können so ihren unterschiedlichen Aufgaben unabhängig nachkommen. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und beruft sie ab. Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand bei der Leitung und Geschäftsführung des Unternehmens. Enge Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat Im Interesse des Unternehmens arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat eng miteinander zusammen. Dies garantiert die optimale Nutzung der fachlichen Kompetenz der Gremienmitglieder und beschleunigt Abstimmungsprozesse. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über Strategie, Planung, Risikolage und Risikomanagement sowie aktuelle Geschäftsentwicklungen. Der Vorstand entwickelt strategische Vorschläge, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt dann für deren Umsetzung. Bei im Einzelnen definierten Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung, wie beispielsweise umfangreicheren Investitionen, ist nach der Geschäftsordnung für den Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat ebenfalls eine Geschäftsordnung gegeben. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Eine Zusammenfassung von Art und Umfang der Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 liefert der Bericht des Aufsichtsrats. Offenlegung von Interessenkonflikten Jedes Vorstands- und Aufsichtsratsmitglied legt möglicherweise auftretende Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat offen. Interessenskonflikte sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten. Aufsichtsratsarbeit auf Effizienz geprüft Der Aufsichtsrat stellt seine Effizienz regelmäßig auf den Prüfstand. Die Prüfung erfolgte aufgrund der starken Veränderungen in den Sitzungen selbst und der Aufsichtsrat musste seine Aufgabenstellungen aufgrund der angespannten Lage des Unternehmens permanent auf die jeweils neuen Gegebenheiten anpassen, um den Anforderungen der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats Rechnung tragen zu können. Die Prüfungsergebnisse und die Erkenntnisse wurden stets in die weitere Arbeit integriert. Effizientere Arbeit ohne Ausschüsse Aufgrund der Zusammensetzung aus nur drei Mitgliedern sind im Aufsichtsrat der REALTECH AG keine Ausschüsse eingerichtet. Sämtliche Mitglieder entscheiden daher über alle Gegenstände der Arbeit des Aufsichtsrats. Durch das Entfallen ansonsten notwendiger Berichterstattung im Gesamtgremium ist damit ein Effizienzgewinn verbunden. Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat Der Vorstand der REALTECH AG besteht im Berichtsjahr 2019 aus drei Mitgliedern: Herr Daniele Di Croce, Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer (CEO), Herr Dr. Bernd Kappesser als Chief Operating Officer (COO) sowie Herr Dr. Wolfgang Erlebach in der Rolle des Chief Financial Officer (CFO). Dem Aufsichtsrat der REALTECH AG gehören drei Mitglieder an, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Derzeit gehören die Herren Dr. Martin Bürmann, Winfried Rothermel und Matthias Blatz dem Aufsichtsrat an. Sie wurden auf der vergangenen Hauptversammlung am 23.5.2019 mit je 99,99 Prozent der Stimmen gewählt. Festlegungen zu Zielgrößen für den Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Die REALTECH AG ist als börsennotiertes Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat, im Vorstand und – soweit vorhanden – in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Der Aufsichtsrat hatte dementsprechend im September 2015 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand, basierend auf den damals aktuellen Frauenanteilen und unter Berücksichtigung der Größe der betroffenen Gremien, eine Zielquote von 0 Prozent für die erste Zielerreichungsfrist 30.6.2017 beschlossen. Ebenso hatte der Vorstand für die einzig vorhandene erste Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielquote von 0 Prozent Frauenanteil beschlossen. Diese Zielgrößen wurden zum Ablauf der Zielerreichungsfrist am 30.6.2017 nicht übertroffen. Mit Wirkung zum 1.7.2017 haben der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat erneut eine Zielgröße von weiterhin 0 Prozent und im Vorstand von weiterhin 0 Prozent für die nächste Zielerreichungsfrist 30.6.2022 beschlossen. Mit Wirkung zum 1.7.2017 hat der Vorstand für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 31 Prozent und eine Frist für deren Erreichung bis zum 30.6.2022 beschlossen. Hinsichtlich der konkreten personellen Zusammensetzung beider Gremien und der Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB wird auf den Konzernanhang verwiesen. Directors‘ Dealings im Geschäftsjahr 2019 Gemäß Art. 19 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) haben Führungspersonen des Unternehmens den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der REALTECH AG oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente offenzulegen, wenn sie den Betrag von 5 TEUR bis Ende des Kalenderjahres 2019 mindestens erreichen. Im Geschäftsjahr 2019 lag der REALTECH AG 1eine meldepflichtige Transaktion vor: scroll
1.7.1 Aktionäre und HauptversammlungAktionäre und Hauptversammlung In der Hauptversammlung nehmen die Aktionäre der REALTECH AG ihre Rechte wahr. Die Hauptversammlung wählt die Aufsichtsratsmitglieder und beschließt über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Vergütung des Aufsichtsrats. Sie entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie über Satzungsänderungen und wichtige Strukturmaßnahmen, die die Grundlagen des Unternehmens berühren. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, mit seinen angemeldeten Aktien abzustimmen und Fragen an den Vorstand zu stellen. Transparente Kommunikation Gemäß den Pflichten des General Standards berichtet die REALTECH AG jedes Halbjahr über den Geschäftsverlauf sowie die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Zusätzlich wird die Öffentlichkeit über Unternehmensentwicklungen unter Nutzung vielfältiger Medien unterrichtet. Insiderinformationen, die den Kurs erheblich beeinflussen könnten, werden umgehend als Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht. Die Website der REALTECH AG ist ein wichtiges Werkzeug zur Information der Aktionäre, Investoren und der allgemeinen Öffentlichkeit: Hier bietet die Gesellschaft Finanzberichte sowie Ad-hoc- und sonstige Mitteilungen an; der Finanzkalender informiert über wichtige Termine. Rechnungslegung und Abschlussprüfung Die REALTECH AG erstellt ihren Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS), der Einzelabschluss wird gemäß den Regelungen des HGB aufgestellt. Die Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft, wie auch die Halbjahresfinanzberichte. Der Aufsichtsrat schlägt den Abschlussprüfer vor, der von der Hauptversammlung gewählt wird. Zuvor erklärt der Abschlussprüfer gegenüber dem Aufsichtsrat seine Unabhängigkeit. Der Aufsichtsrat erteilt den Prüfungsauftrag und legt die Prüfungsschwerpunkte und das Prüfungshonorar fest. Prüfungsgesellschaft Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Moore Treuhand Kurpfalz GmbH, Mannheim, ist ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der REALTECH AG tätig. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen Herr Stefan Hambsch und Herr Dr. Matthias Ritzi seit dem Geschäftsjahr 2014 und als für die Prüfung durchgängig verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Herr Stefan Hambsch seit dem Geschäftsjahr 2014. Die Bestelldauer beträgt 1 Jahr. 1.7.2 VergütungsberichtVergütung der Vorstandsmitglieder Die Vergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat beschlossen und regelmäßig überprüft. Die Gesamtbezüge und die einzelnen Vergütungskomponenten stehen nach Beurteilung des Aufsichtsrats in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seiner persönlichen Leistung, der wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den Zukunftsaussichten der REALTECH AG und sind auch unter Berücksichtigung des Vergleichsumfeldes und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt, angemessen. Die Gesamtvergütung des Vorstands setzt sich aus einem Fixgehalt, einem variablen Anteil sowie Nebenleistungen zusammen. Das Fixgehalt wird monatlich ausgezahlt. Die Nebenleistungen bestehen in der Übernahme von 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge zu den gesetzlichen Höchstgrenzen sowie der Prämien zu einer Gruppen-Unfallversicherung. Über den variablen Anteil wird unten gesondert berichtet. Über Parameter zur Anpassung des Vergütungssystems auf die aktuellen Verhältnisse finden derzeit Gespräche statt. Es ist geplant, ein neues Vergütungsmodell, das gegebenenfalls auch wieder aktienbasierte Vergütungsbestandteile enthalten wird, der Hauptversammlung 2021 zur Billigung gemäß § 120a AktG vorzulegen. Beendigung der Vorstandstätigkeit Die Vorstandsverträge enthalten weder für den Fall einer Change-of-Control noch der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund Abfindungszusagen. Vergütung im Geschäftsjahr 2019 Die Gesamtbezüge des Vorstands (ohne mehrjährigen Vergütungsanteil und Versorgungsaufwendungen) beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 735 TEUR (Vorjahr: 488 TEUR). Der fixe Anteil betrug, einschließlich Zuschüssen zur Sozialversicherung und für Miete sowie eines geldwerten Vorteils für PKW Nutzung, 540 TEUR (Vorjahr: 365 TEUR), der variable Anteil 195 TEUR (Vorjahr: 123 TEUR). Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr beruht auf der unterjährigen Vorstandsberufung in 2018. Die aktienbasierten Vergütungen betrugen wie im Vorjahr 0 TEUR. Im Geschäftsjahr 2019 wurden, wie im Vorjahr, keine Optionen gewährt. Die Aufteilung der Bezüge auf die Vorstandsmitglieder ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: scroll
Darüber hinaus belief sich der mehrjährige Vergütungsanteil im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 0 TEUR (Vorjahr: 5 TEUR). In Bezug auf Versorgungsaufwendungen wurde für Herrn Di Croce und Herrn Dr. Kappesser ein Aufwendungsbetrag in Höhe von jeweils 1,7 TEUR gezahlt. Bis zur Vorlage des Vergütungsberichts nach § 162 n.F. AktG wird die REALTECH die Vergütungstabellen aus Transparenzgründen gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 erstellen. Für das Berichtsjahr finden Sie diese im Jahresabschluss der REALTECH AG zum 31.12.2019 unter https://www.realtech.com/unternehmen/investor_relations/hauptversammlung/ auf Seite 18. Long Term Incentive 2019 Ausgangssituation Mit Abschluss der jeweiligen Vorstandsverträge wurde eine vertragliche Vereinbarung über eine variable Vergütung mit dem Vorstand, Herrn Di Croce, Herrn Dr. Kappesser und Herrn Dr. Erlebach, getroffen, die sich an der Entwicklung des Aktienkurses sowie des Ergebnisses je Aktie (auf Konzernbasis) orientiert. Die Auswirkungen der Änderung des Aktienkurses sowie des Ergebnisses je Aktie auf die Höhe der Vergütung werden über einen Zeitraum von 3 Jahren dokumentiert. Hierbei werden positive wie negative Entwicklungen entsprechend den vertraglichen Regelungen fortlaufend festgehalten. Ende des jeweiligen 3-Jahres-Zeitraums wird eine abschließende Berechnung vorgenommen. Im Falle eines positiven Saldos erfolgt die Barauszahlung revolvierend jeweils über einen Zeitraum von 3 Jahren. Zum Bilanzstichtag betrug der innere Wert bei allen drei Vorstandsmitgliedern 0,00 EUR. IST-Situation Im Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat einstimmig beschlossen, dass das bestehende Long-Term-Incentive-Programm als Teil des variablen Vergütungsbestandteils für alle Mitglieder des Vorstands aufgehoben wird. Etwaige negative Salden werden hierbei auf null gesetzt. Weiterhin wurde festgehalten, dass durch die Nullstellung des Long Term Incentive keine gegenseitigen Ansprüche oder Verpflichtungen entstehen. Der Vorstand hat der entsprechenden Änderung der Anstellungsverträge einstimmig zugestimmt. Der Aufsichtsrat orientiert sich hierbei an den aktuellen gesetzlichen Entwicklungen, wie den inhaltlichen Überarbeitungen von ARUG II sowie des Deutscher Corporate Governance Kodex. Ziel des Vorstands und Aufsichtsrats ist es, die Vergütungsparameter einfach und transparent zu gestalten. Vorstandsverträge Mit Umlaufbeschluss des Aufsichtsrats vom 21.2.2020 sind die Vorstände Herr Dr. Bernd Kappesser und Herr Dr. Wolfgang Erlebach für weitere drei Jahre zum Vorstand der REALTECH AG bestellt worden. Somit ist auch für die kommenden Jahre die Stabilität in der Führung des Unternehmens weiter gewährleistet, so dass die strategischen und operativen Ziele aktiv und nachhaltig verfolgt werden können. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Gemäß § 11 der Satzung der Gesellschaft erhält jedes Aufsichtsratsmitglied seit dem Geschäftsjahr 2018, mit Wirkung zum 4.7.2018 bzw. 1.10.2018, eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 10 TEUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von 15 TEUR. Eine zusätzliche Vergütung für den jeweiligen Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG ist nicht mehr vorgesehen. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 1,0 TEUR. Zudem erhält jedes Aufsichtsratsmitglied den Ersatz nachgewiesener erforderlicher Auslagen und gegebenenfalls anfallender Mehrwertsteuer. Die Verankerung der neuen Vergütungsstruktur in der Satzung erfolgte im Rahmen der Abstimmung während der Hauptversammlung am 23.5.2019. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 47 TEUR (Vorjahr: 57 TEUR). Der Anteil an Festvergütung betrug 35 TEUR (Vorjahr: 44 TEUR), der Anteil an Sitzungsgeldern und Reisekosten lag bei 12 TEUR (Vorjahr: 13 TEUR). Bis zur Vorlage des Vergütungsberichts nach § 162 n.F. AktG wird die REALTECH die Vergütungstabellen aus Transparenzgründen gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 erstellen. Für das Berichtsjahr finden Sie diese im Jahresabschluss der REALTECH AG zum 31.12.2019 unter https://www.realtech.com/unternehmen/investor_relations/hauptversammlung/ auf Seite 19.
Leimen, den 26. März 2020 Der Vorstand Bilanz zum 31. Dezember 2019scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019scroll
Anhang zum 31. Dezember 2019I. Allgemeine AngabenDie REALTECH AG hat ihren Handelsregistersitz in 69190 Walldorf und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 351488 registriert. Der Firmensitz der Gesellschaft ist, mit Wirkung ab dem 1. Juli 2018, in der Paul-Ehrlich-Str. 1, 69181 Leimen, angesiedelt. Die REALTECH Deutschland GmbH wurde im laufenden Geschäftsjahr auf die REALTECH Verwaltungs-GmbH verschmolzen. Die REALTECH Verwaltungs-GmbH wurde auf die REALTECH AG verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte mit Wirkung zum 1. Januar 2018. Bei der Verschmelzung wurde die Buchwertmethode angewendet. Hieraus resultierte ein Verschmelzungsverlust in Höhe von 18.999 TEUR, der unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit nach § 265 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB wäre der Verschmelzungsverlust im Vorjahr ebenfalls 18.999 TEUR gelegen. A. Rechnungslegungsvorschriften Die REALTECH AG hat Ihren Handelsregistersitz in 69190 Walldorf und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 351488 registriert. Der Firmensitz der Gesellschaft befindet sich, mit Wirkung ab dem 1.7.2018, in der Paul-Ehrlich-Straße 1, 69181 Leimen. Die REALTECH Deutschland GmbH wurde im Vorjahr auf die REALTECH Verwaltungs-GmbH verschmolzen. Die REALTECH Verwaltungs-GmbH wiederum wurde auf die REALTECH AG verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte mit Wirkung zum 1.1.2018. Bei der Verschmelzung wurde die Buchwertmethode angewendet. Hieraus resultierte ein Verschmelzungsverlust in Höhe von 18.999 TEUR, der im Vorjahr unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wurde. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Aktiengesetzes beachtet. Die REALTECH AG gilt gem. § 267 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 264d HGB als große Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (i. d. R. drei Jahre) vorgenommen. Soweit erforderlich, wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Seit dem Geschäftsjahr 2010 wurden Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert bis 410 EUR sofort vollständig abgeschrieben, ab dem 1. Januar 2018 wurde die GWG-Grenze auf den Netto-Anschaffungswert bis 800 EUR erhöht. Vermögensgegenstände mit einem Netto-Anschaffungswert bis 250 EUR wurden sofort in den Aufwand gebucht (bis 31. Dezember 2017 lag die Grenze bei 150 EUR). Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, sofern erforderlich, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bzw. zu Anschaffungskosten angesetzt. Risiken wurden durch ausreichende Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nominalwerten aktiviert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwände für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das Grundkapital ist voll eingezahlt. Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu den jeweiligen Erfüllungsbeträgen. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts, sofern ein aktivischer Überhang vorliegt. Erlöse aus Softwareverkäufen werden realisiert, sofern ein rechtsgültig zustande gekommener Vertrag mit dem Kunden vorliegt und die Software ausgeliefert wurde. Rücktrittsrechte bestehen keine. Wartungserlöse werden über die vertragliche Laufzeit pro rata temporis realisiert. Erlöse aus Consultingaufträgen werden nach erbrachter Leistung als Umsatz erfasst. Bei der Erlösrealisierung im Falle von Mehrkomponentengeschäften wird eine wirtschaftliche Betrachtungsweise vorgenommen. Hierbei wird der Transaktionspreis den einzelnen Vertragskomponenten im Verhältnis ihres beizulegenden Zeitwertes zugeordnet. Im Anschluss daran wird entsprechend den zuvor dargelegten Grundsätzen die Ertragsrealisierung jeder einzelnen Komponente beurteilt. II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und VerlustrechnungAktivposten1. Anlagevermögen a) Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel gesondert dargestellt. b) Anteile an verbundenem Unternehmen Es handelt sich hierbei um die Anteile an dem olgenden Unternehmen:
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T = Tausend Einheiten 2. Umlaufvermögen Sämtliche Forderungen aus Lieferung und Leistungen in Höhe von 814 TEUR (Vorjahr: 681 TEUR) sind innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben, mit Ausnahme einer Forderung gegenüber der REALTECH US-LLC in Höhe von 539 TEUR (Vorjahr: 519 TEUR), eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen, neben der kurzfristigen Forderung gegenüber der REALTECH US-LLC in Höhe von 257 TEUR (Vorjahr: 346 TEUR), vorwiegend aus einer Kaution im Zusammenhang mit dem Mietvertrag in Höhe von 45 TEUR (Vorjahr: 47 TEUR) sowie aus einer antizipativen Steuerforderung in Höhe von 13 TEUR (Vorjahr: 24 TEUR). 3. Passivposten Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 921 TEUR (Vorjahr: 991 TEUR) setzen sich im Wesentlichen aus Urlaubsrückstellungen in Höhe von 131 TEUR (Vorjahr: 111 TEUR), Rückstellungen für Abschluss und Prüfungskosten in Höhe von 50 TEUR (Vorjahr: 47 TEUR), Boni-Rückstellungen in Höhe von 580 TEUR (Vorjahr: 555 TEUR), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 56 TEUR (Vorjahr: 155 TEUR), Rückstellungen für den Geschäftsbericht in Höhe von 18 TEUR (Vorjahr: 25 TEUR) und Rückstellungen für den Aufsichtsrat in Höhe von 28 TEUR (Vorjahr: 19 TEUR) zusammen. Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Für die Verbindlichkeiten wurden keine Sicherheiten gestellt. 4. Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 7.448 TEUR (Vorjahr: 8.629 TEUR) und setzten sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen: scroll
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Die wesentliche Veränderung der Umsatzerlöse betrifft im Vorjahr einen größeren Verkauf einer Softwarelizenz mit spezifischer Ausprägung, die zur dauerhaften Nutzung und Verwertung überlassen wurde. Aus diesem Verkauf resultierte insgesamt ein einmaliger Effekt in Höhe von 1,1 Mio. EUR. In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 95 TEUR (Vorjahr: 583 TEUR) sind periodenfremde Erträge in Höhe von 74 TEUR (Vorjahr: 246 TEUR) enthalten. Diese betreffen unter anderem die Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 8 TEUR (Vorjahr: 84 TEUR), die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 58 TEUR (Vorjahr: 162 TEUR) und ein Erstattungsanspruch aus Vorjahren in Höhe von 13 TEUR (Vorjahr 64 TEUR). Im Vorjahr ergab sich ein Ertrag aus dem Beteiligungsabgang der Tochtergesellschaft in Japan von 250 TEUR. In den Personalaufwendungen sind die mitarbeiterbezogenen Aufwendungen in Höhe von 5.761 TEUR (Vorjahr: 6.138 TEUR) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Vorjahr der Verschmelzungsverlust in Höhe von 18.999 TEUR ausgewiesen. Im Geschäftsjahr beinhaltet der Posten u. a. Aufwendungen für fremdbezogene Dienste, Raumkosten, Lizenzgebühren und Kfz-Leasing. Im Geschäftsjahr ergaben sich periodenfremden Aufwendungen in Höhe von 30 TEUR (Vorjahr: 44 TEUR), diese betreffen in 2019 Einstellungen in die Wertberichtigung auf Forderungen. Erträge aus Beteiligungen ergaben sich in Höhe von 249 TEUR (Vorjahr: 486 TEUR) von der Tochtergesellschaft. Im Geschäftsjahr wurde ein Aufwand in Höhe von 2 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR Ertrag) aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gezeigt. III. Sonstige AngabenZusammensetzung des Vorstands
Die Gesamtbezüge des Vorstands (ohne mehrjährigen Vergütungsanteil und Versorgungsaufwendungen) beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 735 TEUR (Vorjahr: 488 TEUR). Der fixe Anteil betrug, einschließlich Zuschüssen zur Sozialversicherung und für Miete sowie einen geldwerten Vorteil für PKW Nutzung, 540 TEUR (Vorjahr: 365 TEUR) und der variable Anteil 195 TEUR (Vorjahr: 123 TEUR). Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr beruht auf der unterjährigen Vorstandsberufung in 2018. Die aktienbasierten Vergütungen betrugen wie im Vorjahr 0 TEUR. Im Geschäftsjahr 2019 wurden wie im Vorjahr keine Optionen gewährt. Anteilsbasierte Vergütung Long Term Incentive Ausgangssituation Mit Abschluss der jeweiligen Vorstandsverträge wurde eine vertragliche Vereinbarung über eine variable Vergütung mit dem Vorstand, Herr Di Croce, Herr Dr. Kappesser und Herr Dr. Erlebach, getroffen, die sich an der Entwicklung des Aktienkurses sowie des Ergebnisses je Aktie (auf Konzernbasis) orientiert. Die Auswirkungen der Änderung des Aktienkurses sowie des Ergebnisses je Aktie auf die Höhe der Vergütung werden über einen Zeitraum von 3 Jahren dokumentiert. Hierbei werden positive wie negative Entwicklungen entsprechend den vertraglichen Regelungen fortlaufend festgehalten. Ende des jeweiligen 3-Jahres-Zeitraums wird eine abschließende Berechnung vorgenommen. Im Falle eines positiven Saldos erfolgt die Barauszahlung revolvierend jeweils über einen Zeitraum von 3 Jahren. Zum Bilanzstichtag betrug der innere Wert bei allen drei Vorstandsmitgliedern 0,00 EUR. IST-Situation * Im Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat einstimmig beschlossen, dass das bestehende Long-Term-Incentive-Programm als Teil des variablen Vergütungsbestandteils für alle Mitglieder des Vorstands aufgehoben wird. Etwaige negative Salden werden hierbei auf null gesetzt. Weiterhin wurde festgehalten, dass durch die Nullstellung des Long Term Incentive keine gegenseitigen Ansprüche oder Verpflichtungen entstehen. Der Vorstand hat der entsprechenden Änderung der Anstellungsverträge einstimmig zugestimmt. Der Aufsichtsrat orientiert sich hierbei an den aktuellen gesetzlichen Entwicklungen, wie den inhaltlichen Überarbeitungen von ARUG II sowie des Deutscher Corporate Governance Kodex. Ziel des Vorstands und Aufsichtsrats ist es, die Vergütungsparameter einfach und transparent zu gestalten. Die Aufteilung der Bezüge auf die Vorstandsmitglieder ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: scroll
**) Seit Beginn der jeweiligen unterjährigen Vorstandsbestellung. Darüber hinaus belief sich der mehrjährige Vergütungsanteil im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 0 EUR (Vorjahr: 5 TEUR). In Bezug auf Versorgungsaufwendungen wurde für Herrn Di Croce und Herrn Dr. Kappesser ein Aufwendungsbetrag in Höhe von jeweils analog Vorjahr 1,7 TEUR gezahlt. Seit Beginn der jeweiligen Vorstandstätigkeiten bestanden keine weiteren Mitgliedschaften in Kontrollgremien. Eine detaillierte Darstellung der Vergütungsstruktur des Vorstands erfolgt im Rahmen des Vergütungsberichts als Bestandteil des Konzernlageberichts sowie folgend: scroll
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 47 TEUR (Vorjahr: 57 TEUR). Der Anteil an Festvergütung betrug 35 TEUR (Vorjahr: 44 TEUR), der Anteil an Sitzungsgeldern und Reisekosten lag bei 12 TEUR (Vorjahr: 13 TEUR). Eine individualisierte Ansicht der Aufsichtsratsbezüge ist folgend einzusehen: scroll
Arbeitnehmer Am Ende des Geschäftsjahres waren 61 (Vorjahr: 65) Arbeitnehmer beschäftigt. Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl betrug 63 (Vorjahr: 76). Diese betrifft ausschließlich Angestellte. Konsolidierungskreis gemäß § 285 (14) HGB Das Mutterunternehmen des größten und zugleich kleinsten Konsolidierungskreises ist die REALTECH AG mit Handelsregistersitz in Walldorf, die ihren Konzernabschluss im elektronischen Bundesanzeiger offenlegt. Haftungsverhältnisse § 251 HGB Zum Bilanzstichtag bestehen keine abgabepflichtigen Haftungsverhältnisse. IV. EigenkapitalGezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Die Anzahl der per 31. Dezember 2019 ausgegebenen nennwertlosen Stückaktien belief sich auf 5.385.652,00 analog Vorjahr. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Nennwert von 1,00 EUR. Zum Bilanzstichtag betrug das gezeichnete Kapital 5.385.652,00 EUR. Genehmigtes Kapital Der Vorstand wurde durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 21. Mai 2010 ermächtigt, bis zum 20. Mai 2015 das Grundkapital um insgesamt bis zu 2.647.976,00 EUR gegen Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, über einen Bezugsrechtsausschluss zu entscheiden (Genehmigtes Kapital 2010). Die Ermächtigung ist aufgehoben. Der Vorstand wurde durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 19. Mai 2015 ermächtigt, bis zum 18. Mai 2020 das Grundkapital um insgesamt bis zu 2.692.826,00 EUR gegen Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen. Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, über einen Bezugsrechtsausschluss zu entscheiden. Bedingtes Kapital Aufgrund der am 16. Mai 2002 beschlossenen bedingten Erhöhung des gezeichneten Kapitals wurden im Geschäftsjahr 2011 36.500 Bezugsaktien im Nennbetrag von 36.500,00 EUR ausgegeben. Das gezeichnete Kapital wurde damit um 36.500,00 EUR auf 5.385.652,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 27. Februar 2012 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen Kapitalrücklage Durch die Umstellung des Grundkapitals in EUR wurde zum 1. April 1999 die Kapitalherabsetzung in Höhe von 64.383,60 DM in die Kapitalrücklage eingestellt. Der das Grundkapital übersteigende Emissionserlös aus dem Börsengang vom 26. April 1999 in Höhe von 52.730.000,00 EUR wurde ebenfalls in die Kapitalrücklage eingestellt. Der Erwerb der DB-Online GmbH erfolgte teilweise gegen Sacheinlage. Der Kapitalrücklage wurde daraus ein Betrag in Höhe von 877.766,40 EUR zugeführt. Der Erwerb der LMC-LAN Management Consulting GmbH erfolgte teilweise gegen Sacheinlage. Der Kapitalrücklage wurde daraus ein Betrag in Höhe von 19.542,48 EUR zugeführt. Der Erwerb der Anteile an der InterClubNet plc. erfolgte gegen Sacheinlage. Der Kapitalrücklage wurde daraus ein Betrag in Höhe von 5.633.558,56 EUR zugeführt. In 2004 wurden der Kapitalrücklage 3.678.818,56 EUR entnommen. Der Betrag diente dem Ausgleich des Jahresfehlbetrags und des Verlustvortrags aus dem Vorjahr. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 29. Mai 2008 wurde beschlossen, aus den Kapitalrücklagen eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 207 ff. AktG) in Höhe von 20.989.203,48 EUR durchzuführen (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender ordentlicher Kapitalherabsetzung). Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 4. Juni 2008. In 2010 wurden der Kapitalrücklage 2.741.795,98 EUR entnommen. Der Betrag diente, unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags, dem Ausgleich des Jahresfehlbetrags 2010. In den Geschäftsjahren 2006 bis 2011 erhöhte sich die Kapitalrücklage um die folgenden Beträge aufgrund der Ausübung von Wandlungsrechten, die im Rahmen der verschiedenen aktienorientierten Vergütungsprogramme gewährt wurden. scroll
In 2013 wurden der Kapitalrücklage 10.087.643,88 EUR entnommen. Der Betrag diente dem Ausgleich des Jahresfehlbetrags und des Verlustvortrags aus dem Vorjahr. In 2014 wurden der Kapitalrücklage 2.810.961,64 EUR entnommen. Der Betrag diente dem Ausgleich des Jahresfehlbetrags und des Verlustvortrags aus dem Vorjahr. Der Jahresfehlbetrag 2015 wurde auf die neue Rechnung vorgetragen; dadurch veränderte sich die Kapitalrücklage gegenüber dem Vorjahr nicht. Der Jahresfehlbetrag 2016 wurde auf die neue Rechnung vorgetragen; dadurch veränderte sich die Kapitalrücklage gegenüber dem Vorjahr nicht. Der Jahresfehlbetrag 2017 wurde auf die neue Rechnung vorgetragen; dadurch veränderte sich die Kapitalrücklage gegenüber dem Vorjahr nicht. Der Jahresfehlbetrag 2018 wurde auf neue Rechnung vorgetragen; dadurch verändert sich die Kapitalrücklage gegenüber dem Vorjahr nicht. Der Jahresfehlbetrag 2019 wird auf neue Rechnung vorgetragen; dadurch verändert sich die Kapitalrücklage gegenüber dem Vorjahr nicht. Vorschlag für die Verwendung des Bilanzverlusts Für das Geschäftsjahr 2019 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 902 TEUR; unter Einbeziehung des Verlustvortrags von 18.908 TEUR errechnet sich ein Bilanzverlust von 19.810 TEUR. Der Bilanzverlust 2019 wird auf neue Rechnung vorgetragen. V. Abschlussprüferhonorar gemäß § 285 Satz 1, Nr. 17 HGBDie Angaben zu dem vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorar gemäß § 285 Abs. 17 HGB erfolgen im Rahmen des Konzernabschlusses. VI. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind, setzen sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen: scroll
VII. Abschlussprüferhonorar gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGBscroll
VIII. Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktGAm 8. Oktober 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat die achzehnte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite www.realtech.com dauerhaft zugänglich gemacht. IX. NachtragsberichtAngesichts der aktuellen Corona-Pandemie, mit ihren erheblichen Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens auf der ganzen Welt, kann das Planungsziel der Gesellschaft durchaus als ehrgeizig bezeichnet werden. Dies könnte insbesondere Auswirkungen bei unseren Kunden haben und damit mittelbar unseren Auftragseingang beeinflussen. Wir verfolgen die Entwicklung fortlaufend und beurteilen kurzfristig welche geeigneten Maßnahmen zu treffen sind. Organisatorische Vorkehrungen wurden bereits getroffen, die den laufenden Betrieb sowie die kontinuierliche Abstimmung mit den Kunden jederzeit gewährleisten. Darüber hinaus sind keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben könnten.
Walldorf, 26. März 2020 REALTECH AG Der Vorstand Entwicklung des Anlagevermögensscroll
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Zusammengefasster KonzernlageberichtDer Lagebericht der REALTECH AG ist mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst. Er ist in unserem Geschäftsbericht 2019 veröffentlicht. AnlageAngaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGDer REALTECH AG wurden folgende Mitteilungen über das Bestehen von Beteiligungen gemacht: 24.07.2019 Herr Nils Bartram, Deutschland, hat uns gemäß § 40 Abs. 1 WpHG am 22.07.2019 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der REALTECH AG, Leimen, Deutschland, am 17.7.2019 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,44% (das entspricht 185.000 Stimmrechten) betragen hat. 23.08.2018 Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Allee 70, 60486 Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 40 Abs. 1 WpHG am 23.8.2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der REALTECH AG, Leimen, Deutschland, am 17.8.2018 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,99% (das entspricht 161.126 Stimmrechten) betragen hat. 18.05.2018 Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Theodor-Heuss-Allee 70, 60486 Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 40 Abs. 1 WpHG am 18.5.2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der REALTECH AG, Walldorf, Deutschland, am 16.5.2018 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,11% (das entspricht 167.571 Stimmrechten) betragen hat. 23.01.2018 Herr Rainer Schmidt, Deutschland, hat uns gemäß § 40 Abs. 1 WpHG am 20.11.2018 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der REALTECH AG, Walldorf, Deutschland, am 19.1.2018 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,97% (das entspricht 160.000 Stimmrechten) betragen hat. 09.05.2017 Herr Dr. Wolfgang Erlebach, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 8.5.2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der REALTECH AG, Walldorf, Deutschland, am 8.5.2017 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,11% (das entspricht 275.000 Stimmrechten) betragen hat. 5,11% der Stimmrechte (275.000 Stimmrechte) werden der JACCATOX KG, Deutschland, gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 14.03.2017 Herr Hans-Hermann Schaber, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13.3.2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der REALTECH AG, Walldorf, Deutschland, am 13.3.2017 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,989% (das entspricht 161.000 Stimmrechten) betragen hat. 2,989% der Stimmrechte (161.000 Stimmrechte) werden der HHS Beteiligungsgesellschaft mbH, Pliezhausen, Deutschland gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 21.07.2016 Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Kronenstraße 20, 70173 Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.07.2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der REALTECH AG, Walldorf, Deutschland am 02.07.2016 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,84% (das entspricht 530.000 Stimmrechten) betragen hat. 9,84% der Stimmrechte (das entspricht 530.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG von der Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahn- und Tierärzte zuzurechnen. 26.03.2007 Herr Daniele Di Croce, Deutschland hat uns gemäß § 41 Abs. 4a Satz 1-4 WpHG am 20.3.2007 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der REALTECH AG, Walldorf, Deutschland, am 20.1.2007 17,12% (das entspricht 885.500 Stimmrechten) betragen hat. 26.03.2007 Herr Peter Stier, Deutschland hat uns gemäß § 41 Abs. 4a Satz 1-4 WpHG am 20.3.2007 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der REALTECH AG, Walldorf, Deutschland, am 20.1.2007 14,40% (das entspricht 745.000 Stimmrechten) betragen hat. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die REALTECH AG, Walldorf Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der REALTECH AG, Walldorf – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Konzernlagebericht des REALTECH-Konzerns und Lagebericht der REALTECH AG („Lagebericht“) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. UMSATZERLÖSE Wir verweisen auf die Anhangsangaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (I.B). Das Risiko für den Abschluss Die REALTECH AG hat im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von 7,4 Mio. EUR erzielt. Hiervon entfallen 1,7 Mio. EUR auf den Bereich „Services“ (Software-Consultingleistungen) und 5,7 Mio. EUR auf den Bereich „License & Support (Softwarelizenzen und Softwarewartungen). Die Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Softwarelizenzen, Softwarewartungen und Software-Consultingleistungen ist komplex und birgt daher das inhärente Risiko, dass insbesondere Fehler bei der periodengerechten Erfassung der Erlöse gemacht werden können bzw. dass Ermessensspielräume vorhanden sind wie z.B. bei der Beurteilung von Mehrkomponentengeschäften. Die Umsatzerlöse der REALTECH AG basieren auf unterschiedlichen Umsatzkategorien. Diese umfassen Consultingaufträge (dienstvertraglicher und werkvertragsähnlicher Charakter) sowie Lizenz- und Wartungsverträge. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt in der periodengerechten und ordnungsgemäßen Realisierung der Umsatzerlöse. Prüferisches Vorgehen Wir haben die Übereinstimmung der von der REALTECH AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen für die Realisierung von Erlösen aus Softwarelizenzen, Softwarewartungsverträgen und Consultingverträgen nach den Vorschriften des deutschen HGB gewürdigt. In unserem Prüfungsvorgehen haben wir die Umsatzerlöse der REALTECH AG nach ihrer Art (Consultingaufträge, Lizenz- und Wartungsaufträge) und deren dazugehörigen internen Prozessabläufen differenziert und die wesentlichen internen Kontrollen zur korrekten Umsatzrealisierung in Stichproben getestet. Für einzelne, wesentliche Vereinbarungen und in Stichproben aus den verbleibenden Vereinbarungen über Consulting-, Lizenz- und Wartungsleistungen haben wir:
Unsere Schlussfolgerungen Die REALTECH AG hat angemessene Prozesse und manuelle Kontrollen implementiert, um die Richtigkeit der Umsatzerlöse im Jahresabschluss sicherzustellen. Aus unseren durchgeführten Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung der Umsatzerlöse ergeben. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. Juni 2019 vom Aufsichtsratsvorsitzenden der REALTECH AG beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der REALTECH AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht: Neben dem Jahresabschluss der REALTECH AG haben wir Steuerberatungsleistungen für die REALTECH AG erbracht. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Stefan Hambsch.
Mannheim, den 26. März 2020 Moore Treuhand Kurpfalz GmbH Dr. Matthias Ritzi, Wirtschaftsprüfer Stefan Hambsch, Wirtschaftsprüfer |
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