![]() RHÖN-KLINIKUM AGBad Neustadt a.d.SaaleKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012RHÖN-KLINIKUM AGOffenlegung Jahresfinanzbericht Konzern Geschäftsjahr 2012KONZERNLAGEBERICHT 2012
1 ERGEBNISSE UND PROGNOSEscroll
Die Patienten des RHÖN-KLINIKUM Konzerns zeigten sich 2012 unbeeindruckt von den zeitweiligen Turbulenzen des Geschäftsjahrs, denn mit 2.555.822 Patienten haben sich mehr Menschen in den Einrichtungen des Unternehmens behandeln lassen, als je zuvor. Die von uns angebotene und erbrachte, erstklassige Qualität der pflegerischen und medizinischen Leistungen hat dafür gesorgt, dass uns gegenüber dem Vorjahr 12,2 % mehr Patienten ihr Vertrauen schenkten. Infolge des starken Zuwachses an Patienten erzielten wir einen Umsatzrekord von rund 2.865 Mio. €. Die Bindung unserer Managementkapazitäten mit nachteiligen Auswirkungen für das operative Geschäft infolge der Übernahmeversuche der Fresenius SE führten zusammen mit einmaligen Aufwendungen, wie etwa substanziellen Beratungskosten und Personalwechsel im Vorstand, zu einem Rückgang des Konzerngewinns um 42,9 % auf 92,0 Mio. €. Das EBITDA beläuft sich in 2012 auf 291,5 Mio. € und verschlechterte sich damit im Vergleich zu den Vorjahrszahlen um 17,8 %. Zum 1. Mai 2012 wurden die Wiesbadener Dr. Horst Schmidt Kliniken (HSK) erstmals konsolidiert. Unsere Patienten konnten wir in unseren 54 Kliniken in Deutschland mit insgesamt 17.089 Betten und 41 Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) mit 199,5 Facharztsitzen behandeln. Um das Wohl unserer Patienten haben sich die aktuell 43.059 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesorgt; der Frauenanteil liegt weiter bei rund 75 %. Den operativen Cash-Flow in Höhe von 231,8 Mio. € verwendeten wir auch im Geschäftsjahr 2012 wieder für den Ausbau und zur Modernisierung unserer Standorte und für eine zukunftsweisende Medizintechnik und optimierte betriebliche Abläufe. Insgesamt beliefen sich die Gesamtinvestitionen auf 326,4 Mio. €. Das erwirtschaftete EBITDA des abgelaufenen Geschäftsjahrs beträgt 291,5 Mio. €. Das EBITDA im Konzern ist gegenüber dem Vorjahr um 17,8 % gesunken (adjustiert um die Effekte PTZ im Vorjahr um 13,7 %, vgl. Kapitel 6.2). Die EBITDA-Marge im abgelaufenen Geschäftsjahr beträgt 10,2 %. Unser Eigenkapital erhöhte sich auf 1.607,5 Mio. € (Vj. 1.598,7 Mio. €) und spiegelt eine Eigenkapitalquote von über 50 % wider. Die Nettofinanzverschuldung stieg akquisitions- und investitionsbedingt auf rund 802 Mio. € an. Prognose 2013Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2013 erstmals den Durchbruch der 3-Mrd. €-Schwelle bei den Umsatzerlösen (3,03 Mrd. € mit einer Schwankungsbreite von 2,5 %). Diese Zielsetzung geht einher mit einer Prognose für das EBITDA in Höhe von 325 Mio. € und für den Konzerngewinn von 110 Mio. €, die sich beide innerhalb einer Bandbreite von 5 % nach oben und unten bewegen können. 2 WIRTSCHAFTLICHES UND RECHTLICHES UMFELD2.1 Gesamtwirtschaftliche EntwicklungDas Wirtschaftswachstum in Deutschland entwickelte sich im Jahr 2012 positiv, wenn auch mit weniger Dynamik als im Vorjahr. Hauptgrund für die Abschwächung des Wachstums war neben der Schuldenkrise im Euroraum die weltweit insgesamt schwächere Wirtschaftsentwicklung in den Industriestaaten. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2012 um 0,7 Prozent gegenüber 3,0 Prozent im Vorjahr gestiegen. Die Dienstleistungsbranchen erwiesen sich dabei gegenüber den anderen Wirtschaftszweigen als besonders wachstumsstark. Die gute wirtschaftliche Konjunktur führte im Jahr 2012 zu erheblichen Steuereinnahmen, wodurch nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes ein Überschuss bei Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro erzielt wurde. Mit dem Mitte Januar 2013 vorgelegten Jahreswirtschaftsbericht rechnet die Bundesregierung mit einem durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von 0,4 Prozent und damit mit einem weniger wachstumsstarken Jahr. Durch Ausgabenentlastung der privaten Haushalte unter anderem durch Senkung des Beitrags zur Rentenversicherung sowie Abschaffung der Praxisgebühr wird in 2013 eine positive Entwicklung der privaten Konsumausgaben mit Wirkung auf die Binnennachfrage erwartet. 2.2 Entwicklung der BrancheDie Sozialkassen profitierten auch 2012 von der anhaltend guten Beschäftigungslage und einem kräftigen Anstieg der Löhne. Die gesetzlichen Krankenkassen und der Gesundheitsfonds verzeichneten erneut Überschüsse in Milliardenhöhe, dies führte innerhalb der Branche zu kontroversen Verteilungsdebatten. Die Rahmenbedingungen für den Krankenhausbereich gestalteten sich im Jahr 2012 weiterhin schwierig. Gesetzlich verordnete Kürzungen sowie hohe Personal-, Energie- und Sachkostensteigerungen belasteten die Ergebnisentwicklung. Die mit dem GKV-Finanzierungsgesetz festgelegten Rahmenbedingungen sahen für 2012 Einsparungen im Krankenhausbereich von weiteren 600 Millionen Euro vor. Gesetzlich vorgegeben war dabei die Absenkung der Veränderungsrate um 0,5 Prozentpunkte. Damit wurde die Preiszuwachsrate von 1,98 Prozent auf 1,48 Prozent gekappt. Darüber hinaus waren auch in 2012 Mehrleistungsabschläge von den Krankenhäusern mit den Krankenkassen zu vereinbaren. Anders als im Vorjahr war die Abschlagshöhe nicht gesetzlich vorgegeben, sondern krankenhausindividuell zu vereinbaren. Die Mitte des Jahres verabschiedeten Regelungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser führten zu keiner nennenswerten Entspannung. Die Finanzierungslücke im Personalkostenbereich konnte durch eine anteilige Finanzierung der Tarifkostensteigerungen 2012 mit einem Volumen von 300 Millionen Euro nur teilweise geschlossen. Der vereinbarte Zuschuss entspricht einer Anhebung der Fallpauschalenvergütungen um 0,51 Prozent für das gesamte Jahr 2012. Mitte 2012 sind mit dem Psychiatrie-Entgeltgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung des Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen beschlossen worden, das im Jahr 2013 optional in den entsprechenden Kliniken und Abteilungen eingeführt werden kann. Ab dem Jahr 2013 wird die bislang für die Entwicklung der Krankenhausbudgets maßgebliche Veränderung der Grundlohnrate nach SGB V durch einen anteiligen Orientierungswert ergänzt. Der vom Statistischen Bundesamt im Herbst 2012 ermittelte Orientierungswert für Krankenhäuser beträgt 2,0 Prozent und liegt unterhalb der vom Bundesministerium für Gesundheit bekannt gegebenen Veränderungsrate von 2,03 Prozent. Nach den gesetzlichen Vorgaben gilt in diesem Fall der amtliche Orientierungswert als Obergrenze des Preiszuwachses. Folglich steigen die Landesbasisfallwerte auch im Jahr 2013 nur gering. Die Diskrepanz zwischen der Erlös- und Kostenentwicklung wird sich im Jahr 2013 fortsetzen. Hinzu kommen Abschläge auf Mehrleistungen in Höhe von 25 Prozent sowie zusätzliche finanzielle Belastungen infolge neuer gesetzlicher Regelungen. Das Problem der Vergütung von Fallzahl- und Case-Mix-Steigerungen in den Krankenhäusern blieb auch zum Ende des Geschäftsjahres ungelöst. Aufschluss über die Einflussfaktoren und mögliche Lösungsvorschläge soll ein im Jahr 2013 vorzulegender gesetzlicher Forschungsauftrag zur Leistungsentwicklung im Krankenhaus geben. 2.3 Entwicklungen im KonzernDer RHÖN-KLINIKUM Konzern auf dem Weg zum integrierten Gesundheitsversorger zeigt, dass wir als wesentliches Element belastbare und integrierte Versorgungsstrukturen in einer Region in den Vordergrund stellen. Wir lösen bewusst mit Blick auf die tatsächlichen Patientenbedürfnisse die Grenzen zwischen Krankenhäusern und ambulanten Versorgungszentren auf und schaffen die Voraussetzungen für eine patientennahe und offene Medizin von morgen. Im Geschäftsjahr 2012 haben wir weiter auf den quantitativen und qualitativen Ausbau der akutstationären Strukturen gesetzt. Durch die Überwindung der sektoralen Trennung werden wir die medizinische Qualität verbessern können. Für die Erweiterung unseres medizinischen Angebots stehen bei uns insbesondere die sogenannten klinik-assoziierten Medizinischen Versorgungs-Zentren (MVZ) und die sogenannten Facharzt-MVZ, die wir in den medizinischen Fachbereichen entwickeln wollen, die perspektivisch aus der stationären Behandlung herausfallen, im Vordergrund. Wir haben im Jahr 2012 mit unserer erfolgreichen Akquisition der Dr. Horst Schmidt Kliniken HSK und unserem Patientenwachstum bewiesen, dass unser Weg des weiteren Konzernwachstums über originäres und akquiriertes Wachstum erfolgreich möglich ist. Wesentliche Meilensteine des Wachstums waren in 2012:
Unser erklärtes Ziel ist die Schaffung einer breiten Vertrauensbasis unserer Patienten in die Medizin und die Qualität der Behandlung. Basierend darauf definiert sich unser Ansporn, für unsere Patienten auch künftig all unsere Kompetenz, unsere Ausrichtung auf die Patientenbedürfnisse und unsere Investitions- und Finanzkraft einzubringen, um das in uns gesetzte Vertrauen zu erfüllen. 3 UNTERNEHMENSLEITBILDUnser Ziel ist, eine wohnortnahe, hochwertige und bezahlbare Spitzenmedizin für Jedermann anzubieten. Die Basis für erstklassige Medizin ist für uns der Dreiklang aus ärztlicher Therapiefreiheit, kontinuierlichen Investitionen in eine moderne Medizin und Gestaltung von Abläufen und Strukturen rund um unsere Patienten. Qualität und Wirtschaftlichkeit gehen für uns in der Gesundheitsversorgung Hand in Hand, damit gute Medizin für alle gleichermaßen verfügbar ist und bleibt. Das Unternehmensleitbild der RHÖN-KLINIKUM AG und ihres Konzerns basiert auf einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung. Unser Unternehmensleitbild bildet den Gesamtrahmen von Regeln und Richtlinien, nach denen der Konzern geführt und kontrolliert wird (Compliance) sowie alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die ein ethisch einwandfreies Unternehmensleitbild (Corporate Governance) sicherstellen. Zusammen mit einem effizienten und offensiven Umgang mit Chancen und Risiken (Chancen- und Risikomanagement) und einer wirksamen Absicherung der bestmöglichen Behandlungsqualität (Qualitätsmanagement) sollen diese Eckpunkte unseres Unternehmensleitbilds das Vertrauen der Anleger in das Unternehmen festigen und dazu beitragen, den Unternehmenswert kontinuierlich und nachhaltig zu steigern. 3.1 Corporate Social ResponsibilityLangfristiges Engagement und nachhaltige Wertschöpfung sind die zentralen Prinzipien unseres unternehmerischen Handelns, zu denen wir uns als Gesundheitsversorger genauso bekennen wie als Arbeitgeber und als börsennotierte Gesellschaft. Nachhaltige Wertschöpfung verstehen wir daher nicht nur als ökonomische Konsequenz eines gesunden, kontinuierlichen Unternehmenswachstums. Gerade für uns als Gesundheitsdienstleister ist ökonomischer Erfolg untrennbar mit ökologischer und sozialer Verantwortung verbunden: denn dauerhaft erfolgreiche Gesundheitsversorgung bedarf einer gesunden Arbeits- und Lebensumwelt. Mit Blick auf das Vertrauen unserer Patienten, Mitarbeiter und Anleger haben wir uns ethisch dazu verpflichtet, dass Sein und Scheinen langfristig übereinstimmen. Neben ausgewogenen und aufrichtigen Leistungsbeziehungen mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gründet unsere Wertschöpfung in wesentlichem Maße auf einem umsichtigen und verantwortungsbewussten Umgang mit unserer Umwelt. Unsere Verantwortung gegenüber der GesellschaftUnsere Aufgabe der Gesundheitsfürsorge ist ganz natürlich mit unserem Grundverständnis von sozialer Verantwortung verknüpft: Gesundheit bedeutet Lebensqualität - sie ist das höchste Gut der Menschen. Wir sind der Überzeugung, dass jeder Mensch Anspruch auf eine bezahlbare und hochqualitative medizinische Versorgung hat. Gesundheit darf nicht Luxus sein. Deshalb wollen wir dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit und Sozialverträglichkeit des deutschen Gesundheitssystems auch künftig zu gewährleisten. Um unserem ambitionierten Unternehmensziel gerecht zu werden, setzen wir auf Wirtschaftlichkeit und Innovation in der Gesundheitsversorgung. Rationalisierung verstehen wir als die Schaffung rationaler - vernünftiger - Strukturen, die die Betreuung unserer Patienten verbessern und zugleich die Produktivität des Krankenhauses erhöhen. Das Ergebnis: die Qualität der Behandlung steigt. Alle Patienten profitieren von einer hochwertigen Versorgung mit medizinischen Leistungen. Zugleich fördern wir Innovation lokal in unseren Kliniken, in medizinischen Leistungsallianzen mit den Medizinischen Versorgungszentren, konzernweit sowie in Kooperation mit externen Forschungs- und Entwicklungspartnern. Unserem Kliniknetzwerk und damit den Patienten unserer Kliniken kommt darüber hinaus das hohe Innovationspotenzial der Forschungsaktivitäten an den Universitäten in Gießen, Marburg und Leipzig zugute. Unser Ziel ist, unsere Patienten so früh wie möglich an den Erfolgen moderner Medizinforschung teilhaben zu lassen und diese damit noch besser behandeln und heilen zu können. Unsere Verantwortung gegenüber der UmweltAls einer der größten Gesundheitsdienstleister in Deutschland sehen wir im Schutz unserer Umwelt eine besondere Verpflichtung und Verantwortung, die mit unserer Geschäftstätigkeit eng verbunden ist. Umwelteinflüsse können gesundheitliche Risiken für den Menschen bedeuten. Der Schutz der menschlichen Gesundheit und die Schonung der Umweltqualität gehen daher Hand in Hand. Effektives Umweltmanagement ist für uns zugleich ein ökonomischer Imperativ: um steigende Kosten etwa im Bereich der Energieversorgung abzufedern, ist effizientes Energie- und Umweltmanagement auch eine wirtschaftliche Verantwortung, die wir mit Blick auf unser Unternehmensziel einer bezahlbaren und qualitätsvollen Medizin für jedermann natürlich annehmen. Einen besonderen Fokus legen wir auf nachhaltiges Energiemanagement: Hierzu setzen wir auf Innovation und investieren kontinuierlich in Forschung und Entwicklung energieeffizienter Verfahren - etwa im Rahmen unserer Feldversuche zum Einsatz von Brennstoffzellen. Ausführlichere Informationen zu unserem Engagement rund um Umwelt und Gesundheit finden Sie in unserem Geschäftsbericht sowie in unserem Nachhaltigkeitsbericht 2012. Unsere Verantwortung gegenüber Mitarbeiterinnen und MitarbeiternDer Erfolg unseres Unternehmens und jeder unserer Kliniken gründen sich auf dem Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um die kontinuierliche Qualifizierung, individuelle Entwicklung und die Motivation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich zu fördern, setzen wir gezielt auf Kompetenzmanagement und Organisationsentwicklung. Ein Kernpunkt unserer Strategie ist der Wissenstransfer innerhalb unseres Klinikverbunds. Diesen fördern wir insbesondere durch Öffnung unserer dezentralen Fort- und Weiterbildungsangebote in den Kliniken sowie eine enge Verzahnung von Medizin und Management (z. B. durch unser Ärztliches Management Programm). In Zeiten des lebenslangen Lernens gilt es für uns, durch gezielte Maßnahmen die Kompetenzen unserer Mitarbeiter auf alle aktuellen und zukünftigen Anforderungen hin optimal vorzubereiten und die individuelle Entwicklung in Bezug auf die betriebliche Karriere, aber auch in punkto Familien- und Sozialplanung zu unterstützen. Daher nehmen Maßnahmen wie die interne Aus- und Weiterbildung von Führungs- und Fachkräften, individuelle Karriereförderung sowie vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote einen hohen Stellenwert ein. Die Attraktivität eines Arbeitsplatzes wird zunehmend auch durch geeignete Angebote zur Vereinbarung von Beruf und Familie mitbestimmt. Es ist unsere klare Zielsetzung, unsere Mitarbeiter durch familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu überzeugen und damit auch langfristig an uns zu binden. Neben dem "internen" Dialog und Wissensaustausch ist uns auch der Kontakt zu Hochschulabsolventen und jungen Fachkräften sehr wichtig, die sich in der beruflichen Orientierung befinden. Daher präsentieren wir uns regelmäßig gegenüber Interessenten auf Messen, Kongressen und Hochschulkontaktbörsen und suchen das Gespräch mit ihnen. Weitere Details zu unseren Aktivitäten im Bereich Personalentwicklung finden Sie in unserem Geschäftsbericht. 3.2 Erklärung zur Unternehmensführung und Entsprechenserklärung zum Corporate Governance KodexErklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB) enthält neben der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG auch Angaben zu Unternehmensführungspraktiken. Darüber hinaus werden die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die eingerichteten Gremien beschrieben. Zu näheren Einzelheiten verweisen wir auf unsere Homepage, auf der die Erklärung zur Unternehmensführung unter www.rhoen-klinikum-ag.com öffentlich zugänglich ist. Entsprechenserklärung zum Corporate Governance KodexFür den Aufsichtsrat und den Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG ist eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Unternehmensführung -Corporate Governance- von besonderer Bedeutung. Im Mittelpunkt des Handelns von Aufsichtsrat und Vorstand stehen effiziente, verantwortungsvolle und auf den langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtete Entscheidungs- und Kontrollprozesse. Zusammen mit einer transparenten, rechtlich einwandfreien und ethisch verfassten Unternehmenskultur bildet die Corporate Governance die Voraussetzung für den Erhalt und die Stärkung des Vertrauens, das uns Patienten, Aktionäre, Geschäftspartner und Mitarbeiter entgegenbringen sowie für eine beständige Wertschöpfung in unseren Unternehmungen. Aufsichtsrat und Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG haben sich turnusgemäß eingehend mit dem Corporate Governance Kodex, dessen Entwicklung und Änderungen sowie seiner Entsprechung bei der RHÖN-KLINIKUM AG und ihren Tochtergesellschaften befasst. Über entsprechende Neuerungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde ausführlich beraten. Als Ergebnis dieser Beratungen wurde am 7. November 2012 gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 eine von Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG gemeinsam getragene, aktualisierte Entsprechenserklärung nach §161 AktG abgegeben. Danach wird dem Deutschen Corporate Governance Kodex mit folgenden Ausnahmen vollumfänglich entsprochen:
Von den nicht obligatorischen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beachten wir die meisten. Wie bisher auch, räumen wir einer konzernweiten sorgfältigen Rechnungslegung sowie deren Überprüfung durch Abschlussprüfer und Prüfungsausschuss eine angemessene Zeit ein und veröffentlichen unseren Konzernabschluss erst im April. Der Aufsichtsrat sieht von der Benennung konkreter Ziele hinsichtlich seiner Zusammensetzung in zeitlicher Hinsicht oder in Form von Quoten ab und wird sich bei Wahlvorschlägen - unter Wahrung der Kriterien Internationalität, Interessenskonflikte, Vielfalt und angemessene Beteiligung von Frauen - ausschließlich von der Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen. Dies hat sich nach Überzeugung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat bewährt und deshalb wird keine Notwendigkeit gesehen, von dieser Praxis abzuweichen. 3.3 Corporate GovernanceGezeichnetes KapitalDas im Konzernabschluss ausgewiesene gezeichnete Kapital der RHÖN-KLINIKUM AG entfällt vollständig auf 138.232.000 stimmberechtigte, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 2,50 €. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen - auch wenn sie sich aus Vereinbarungen von Gesellschaftern ergeben können - bestehen nicht bzw. sind uns nicht bekannt. Keine unserer Aktien ist mit Sonderrechten ausgestattet, die ihrem Inhaber besondere Kontrollbefugnisse verleihen. Mitarbeiter, die Aktien halten, üben ihr Stimmrecht frei aus. Die Aktionäre können ihre Stimmrechte bei der Hauptversammlung selbst ausüben oder Stimmrechtsvertreter bestellen. Die direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital gemäß § 21 ff. WpHG haben wir detailliert in unserem Anhang angegeben. Die Hauptversammlung vom 13. Juni 2012 hat die Gesellschaft ermächtigt, in einem Zeitraum bis zum 31. Dezember 2013 eigene Aktien mit einem auf sie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu 10 Prozent zu erwerben und diese Aktien unter bestimmten Voraussetzungen in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern. Konzernabschluss, Kommunikation mit Aktionären und AnalystenDer Konzernabschluss wird nach den Grundsätzen der in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und sowohl nach nationalen als auch nach internationalen Prüfungsstandards geprüft. Der Halbjahresabschluss wird auf freiwilliger Basis nach den gleichen vorgenannten Grundsätzen einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Bei der Auftragsvergabe an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird auf die erforderliche Unabhängigkeit der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geachtet. Den Prüfungsauftrag für den Jahres- sowie für den Halbjahresabschluss des Konzerns und für die Prüfung der Konzernobergesellschaft erteilt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß der Beschlussfassung in der Hauptversammlung. In jedem Jahr geben wir Anfang Februar die vorläufigen Geschäftszahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres bekannt. Unseren Konzernabschluss veröffentlichen wir im April des neuen Geschäftsjahres. Die ordentliche Hauptversammlung findet üblicherweise in den ersten sechs Monaten des folgenden Geschäftsjahres statt. Unsere Prognose für das aktuelle Geschäftsjahr geben wir im Februar bekannt. Eine Vielzahl von Analystengesprächen und Investorenkontaktgesprächen werden durchgeführt. Über die Geschäftsentwicklung berichten wir vier Mal im Jahr im Rahmen von telefonischen Analystenkonferenzen. Über alle sonstigen wesentlichen wiederkehrenden Termine informieren wir unsere Aktionäre, Aktionärsvereinigungen, Analysten und Medien durch unseren Finanzkalender, der im Geschäftsbericht und im Internet auf unserer Homepage veröffentlicht ist. Organe der GesellschaftVorstand und Aufsichtsrat sind nach deutschem Aktienrecht konstituiert. Danach leitet der Vorstand die Gesellschaft und führt die Geschäfte; der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand entspricht den aktienrechtlichen Bestimmungen (Aufsichtsrat: § 101 ff. AktG; Vorstand: § 84 AktG) und den Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes. Die Hauptversammlung als beschließendes Organ benötigt für Satzungsänderungen (§§ 179 ff. AktG) und die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern eine Mehrheit von 90 % des bei der Hauptversammlung vertretenen Kapitals. Der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG ist nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes paritätisch mit insgesamt 20 Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt und trat im Jahr 2012 zu vier ordentlichen Sitzungen (2011: vier ordentlichen Sitzungen) und drei außerordentlichen Sitzungen zusammen. Die Amtsperiode eines Mitglieds beträgt fünf Jahre. Die Altersgrenze beträgt 75 Jahre. Der Aufsichtsrat entscheidet regelmäßig im Plenum bzw. in den zuständigen Fachausschüssen, denen ein Beschlussrecht zusteht, bei Einzelfällen auch im Umlaufverfahren. Der Aufsichtsrat hat insgesamt sieben Ausschüsse konstituiert. Es bestehen als beschließende Ausschüsse der Vermittlungsausschuss, der Personalausschuss, der Prüfungsausschuss und der Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss. Mit Beratungs-, Überwachungs- bzw. Vorschlagskompetenz sind der Nominierungsausschuss zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung, der Antikorruptionsausschuss zur Bekämpfung und Vermeidung von Korruptionssachverhalten und der Medizininnovations- und Qualitätsausschuss zur Weiterentwicklung und Absicherung der medizinischen Qualität ausgestattet. Im Geschäftsjahr wurde vom Aufsichtsrat ein zeitlich auf die Dauer des Übernahmeangebots durch Fresenius begrenzter Sonderausschuss zur Vorbereitung der Stellungnahme des Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG gebildet. Für die Tätigkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie für die Zusammenarbeit beider Organe bestehen Geschäftsordnungen. Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG wurde in 2012 vom Vorsitzenden und bei dessen Abwesenheit durch den vom Aufsichtsrat ernannten ständigen Vertreter geleitet. Zur Zusammensetzung des Vorstandes wird auf den Konzernanhang verwiesen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt die Geschäfte in gemeinschaftlicher Verantwortung nach Maßgabe einer Geschäftsordnung. Die Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder ergeben sich aus operativen bzw. funktionalen Zuständigkeiten. Dem Vorstandsvorsitzenden obliegen die Unternehmenspolitik und die grundsätzliche strategische Ausrichtung des Konzerns. Für den Vorstand wurde eine Altersgrenze von 65 Jahren beschlossen. OrganvergütungenDie Vergütung für Aufsichtsrat und Vorstand sind in der Satzung der Gesellschaft bzw. durch Beschlussfassung des Aufsichtsrats nach Vorbereitung durch den Personalausschuss festgelegt und bestehen aus festen und variablen Bestandteilen. Den variablen Vergütungsbestandteilen bei Vorstand und Aufsichtsrat liegen vom Konzerngewinn abgeleitete Bemessungsgrundlagen zugrunde. Darüber hinaus werden Vorständen Sachbezüge (Dienstwagen, Versicherungen) und eine bedingte Altersvorsorgeleistung in Höhe von bis zu 1,5 Jahresgehältern gewährt. Erhält ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund eine Abfindung, so darf die Summe dieser Leistung einschließlich der Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Vergütungsbestandteile in Form von Aktienoptionsplänen, aktienbasierte Vergütungsbestandteile oder ähnliche Vergütungen bestehen nicht. Für den Vorstand und Aufsichtsrat bestehen Vergütungssysteme, welche Höhe und Struktur der jeweiligen Einkommen festlegen. Den Vorstandsmitgliedern wird eine Jahresgesamtvergütung (Summe aus Grundgehalt und Tantieme) von mindestens 450 Tsd. € garantiert. Die Obergrenze (Cap) für die Jahresgesamtvergütung ist auf 900 Tsd. € begrenzt. Die Mindestvergütung und die Obergrenze können für den Vorstandsvorsitzenden bis zum 2,5-fachen und für seinen ständigen Vertreter und den Finanzvorstand bis zum 2-fachen dieser Beträge festgesetzt werden. Die Vergütung der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands belief sich im Geschäftsjahr 2012 auf 10,9 Mio. € (Vj. 6,5 Mio. €). Von diesem Betrag entfielen 1,2 Mio. € (Vj. 1,4 Mio. €) auf erfolgsunabhängige Komponenten und 6,4 Mio. € (Vj. 5,1 Mio. €) auf variable Gehaltsbestandteile. Die Rückstellung für Ansprüche auf Altersvorsorgeleistungen der Mitglieder des Vorstands betragen 0,2 Mio. € (Vj. 3,5 Mio. €). Zum Bilanzstichtag nicht mehr amtierende Vorstände bzw. deren Hinterbliebene erhielten im Geschäftsjahr 2012 Vergütungen für Altersvorsorgeleistungen in Höhe von 4,6 Mio. € (Vj. 5,4 Mio. €). Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 14 der Satzung geregelt. Sie ist leistungsbezogen und orientiert sich am Zeitaufwand, an den Aufgaben und an der funktional übernommenen Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie am wirtschaftlichen Erfolg des RHÖN-KLINIKUM Konzerns. Die Aufsichtsratsvergütung setzt sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen. Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats betrug 2,0 Mio. € (Vj. 2,7 Mio. €). Von dem Gesamtbetrag entfielen auf fixe Vergütungen 1,0 Mio. € (Vj. 0,8 Mio. €). Ergebnisabhängig wurden Vergütungen in Höhe von 1,0 Mio. € (Vj. 1,9 Mio. €) berücksichtigt. Zu weiteren Einzelheiten, insbesondere zu den individualisierten Vergütungen für den Aufsichtsrat und den Vorstand, wird auf den Vergütungsbericht als Teilbericht zum Corporate Governance Bericht sowie auf den Konzernanhang verwiesen. Aktienbesitz von OrganmitgliedernDie Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand hielten zum 31. Dezember 2012 zusammen 12,54 % am Grundkapital. Auf den Aufsichtsrat entfallen hiervon 12,53 % der ausgegebenen Aktien. Herr Eugen Münch und seine Ehefrau Ingeborg Münch halten zusammen 12,45 % des Grundkapitals und die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats 0,08 % der ausgegebenen Aktien. Die Mitglieder des Vorstands halten zusammen 0,01 % des Grundkapitals. Weiterhin legen wir alle meldepflichtigen Transaktionen nach §15a WpHG von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats offen. Uns wurden im Geschäftsjahr 2012 die auf unserer Homepage und im Konzernanhang aufgeführten Transaktionen gemeldet. Verträge mit KontrollwechselklauselDie Unternehmenskaufverträge der von uns akquirierten Kliniken sowie verschiedene Verträge über Finanzinstrumente sehen Regelungen vor, wonach unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots, z. B. eine Rückübertragung der Gesellschaftsanteile, die Anleihen- und Kreditgeber eine sofortige Rückzahlung verlangen können. Darüber hinaus bestehen keine Vereinbarungen, wonach Vorstand oder Arbeitnehmer im Falle einer Unternehmensübernahme Ansprüche auf Entschädigung ableiten können. 3.4 Compliance»Tue nichts, was du nicht willst, dass es dir angetan werde, und unterlasse nichts, was du wünschst, dass es dir getan würde.« Dieses Unternehmensprinzip gilt seit jeher sowohl für die RHÖN-KLINIKUM AG als auch für jede einzelne Konzerngesellschaft, sowohl in der ärztlichen und nichtärztlichen Patientenversorgung als auch in der Verwaltung und im Bereich des Managements. Diese Leitlinie ist Grundlage für jede unserer Entscheidungen und für unser gesamtes Handeln, in jeder Lage des Entscheidungsfindungsprozesses, denn die Erreichung unserer Unternehmensziele erfordert laut unseren Vorstellungen stets auch die Einhaltung sowohl der gesetzlichen als auch unserer eigenen ethischen Maßstäbe und Vorschriften. In der Umsetzung und Erfüllung dieser Aufgabe haben wir abteilungsübergreifend eine Vielzahl von Instrumenten und Möglichkeiten geschaffen. Im Personalbereich wird sichergestellt, dass jeder Arbeitsvertrag, sei es individuell oder kollektivrechtlich, auf dieses Prinzip Bezug nimmt. Der Bereich des Qualitätsmanagements füllt dieses Grundprinzip mit dem notwendigen Leben, und Compliance unterstützt sämtliche anderen Abteilungen bei der Umsetzung und auch Durchsetzung dieses obersten Leitsatzes. Über die gesetzlich geforderten Grundlagen von Compliance hinaus besteht im Verbund der RHÖNKLINIKUM AG an jedem Standort ein Compliance-Management-System, das vom Management bis hin zum einzelnen Mitarbeiter nicht nur die Einhaltung dieses Prinzips, sondern auch allgemein die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, aber auch von ethischen Wertvorstellungen und Verhaltensweisen beachtet. Hierbei sind wir nicht nur auf die internen Strukturen beschränkt, unser Compliance-Management-System verlangt auch die Einhaltung gängiger Compliance-Vorschriften bei unseren Geschäftspartnern. Auf Grundlage der konzernweit gültigen Geschäftsordnung Compliance, die für jeden Mitarbeiter Gültigkeit besitzt, sind verschiedene Stellen aller Hierarchien mit verschiedenen Aufgaben und Funktionen betraut, vorwiegend mit der internen Beratungs- und Informationsfunktion, jedoch auch im Bereich von Präventions- oder Schutzmaßnahmen oder mit Implementierungsaufgaben. Die jeweiligen Organe der Gesellschaften werden hierdurch durch die Compliance-Beauftragten vor Ort, aber auch durch den konzernweiten Leiter Compliance und den Antikorruptions- und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben unterstützt. Zum Zweck der Transparenz und der Information aller beteiligten Personen haben wir im Rahmen von Konzernbetriebsvereinbarungen, Richtlinien und Handlungsempfehlungen Vorgaben geschaffen, die jedermann die Möglichkeit geben, unser Unternehmensziel im Einklang mit unseren Wertvorstellungen zu erreichen. Ein Compliance-Management-System kann jedoch nicht statisch ausgerichtet sein, daher überprüfen wir regelmäßig anhand interner, aber auch externer Vorgänge die Wirksamkeit und Aktualität dieses Systems und passen unsere Regelwerke stetig an die neuesten Gegebenheiten an. Schulung und Information der Mitarbeiter über die Bedeutung und Umsetzung unserer Unternehmensleitlinie und über Compliance hat hierbei ebenfalls einen sehr hohen Stellenwert, sei es im Rahmen von internen Fortbildungsmaßnahmen oder der Gremienarbeit, zum Beispiel bei der Arbeitnehmer- oder Auszubildendenvertretung bzw. bei der Ausbildung unserer Nachwuchsführungskräfte. Nur durch die enge Verzahnung von regelhafter Kontrolle und Anpassung des Systems, verbunden mit Information und Aufklärung aller Ebenen des Konzerns und seiner Gesellschaften kann das erreicht werden, wofür die RHÖN-KLINIKUM AG bürgt: Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen optimalen Versorgung für jedermann auf der Basis einer sozialen und ethischen Verantwortung für unsere Patienten und Mitarbeiter. 3.5 Medizinische QualitätDie Qualität der Leistung hat in den Häusern des RHÖN-KLINIKUM Konzerns höchste Priorität. Bei ihrer Arbeit am Patienten folgen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter strengen Maßstäben und Regeln. In der engen Zusammenarbeit aller Beteiligten ist es uns im vergangenen Geschäftsjahr einmal mehr gelungen, auf der Grundlage eines ganzheitlichen Qualitätsverständnisses eine Vielzahl von Verbesserungen zu erreichen. Diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen. Im Jahr 2012 hat die RHÖN-KLINIKUM AG eine Fülle von Maßnahmen etabliert und durchgeführt, um die Qualität der klinischen Leistungserbringung zu sichern und zu steigern. Diese Maßnahmen erstrecken sich auf die gesamte Leistungserbringung - von der Aufnahme der Patienten ins Krankenhaus über die klinische Behandlung bis hin zur Entlassung. Im Bereich der Qualitätssicherung orientiert sich die RHÖN-KLINIKUM AG an einem ganzheitlichen Ansatz, der prozess- und ergebnisorientiert alle entscheidenden Dimensionen von Qualität berücksichtigt. Mit der flächendeckenden Verwendung des Critical Incident Reporting Systems (CIRS), also der Berichterstattung über "Beinahe-Zwischenfälle", leisten wir einen wichtigen Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der Patientensicherheit. Das fachliche Konzept zum systematischen Fehlermanagement lehnt sich eng an die Empfehlungen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit an. Dazu gehören unter anderem anonyme Meldungen von Mitarbeitern. Um sie abzugeben, stehen Formulare und eine elektronische Erfassungsmaske im Intranet zur Verfügung. Erst wenn die Vertrauensperson der Klinik die Nicht-Rückverfolgbarkeit der Meldung gesichert hat, geht diese zur Bearbeitung an die CIRS-Bearbeitungsgruppe, die in allen Krankenhäusern aus Mitarbeitern unterschiedlicher Fachdisziplinen gebildet wurde. Die Bearbeitung der Fälle wird durch ein Softwaretool unterstützt, das den Belangen des Konzerns angepasst wurde. Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur konsequenten Erhöhung der Patientensicherheit ist die sogenannte »elektronische Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (eAMTS)«. Seit 2011 hat die RHÖN-KLINIKUM AG unter Beteiligung aller relevanten Berufsgruppen des Konzerns wie Medizin, Pflege, Apotheke, Controlling und Qualitätsmanagement die Anforderungen an ein solches System erarbeitet. Im Vordergrund steht dabei das Ziel, Übermedikamentierungen und unerwünschte Wechselwirkungen auszuschließen. Unter Wahrung der Verordnungsfreiheit wollen wir unsere Ärztinnen und Ärzte bei der Medikamentenvergabe dadurch unterstützen, dass medizinische und pharmazeutische Kompetenz mit Hilfe des Systems zusammengeführt werden. »Ihre Meinung ist uns wichtig!« Unter diesem Motto befragen wir regelmäßig und strukturiert Patienten und Einweiser unserer Einrichtungen, um weitere Informationen für eine nachhaltige Qualitätsverbesserung zu gewinnen. Denn daran führt kein Weg vorbei: Ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem muss die Erfahrungen von Patienten und einweisenden Ärzten berücksichtigen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir Qualität nicht bloß behaupten, sondern sie auch tatsächlich bieten. Nachdem der Gesetzgeber im Juli 2011 eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erließ, wurden 2012 die durch alle Bundesländer erstellten Landeshygieneverordnungen verabschiedet. Für viele Krankenhäuser ist es schwierig, den neuen Regelungen nachzukommen. Besonders die Akquirierung von qualifiziertem Hygienepersonal stellt sie vor erhebliche Probleme. Die Kliniken der RHÖNKLINIKUM AG dagegen waren durch das seit Jahren etablierte, konzernweit vereinheitlichte Hygienemanagement auf diese Veränderungen eingestellt und erfüllten bereits weitgehend die gesetzlichen Anforderungen. Die seit 2008 für alle Kliniken des RHÖN-KLINIKUM Konzerns verbindlich eingeführten Monatsberichte an den leitenden Konzernhygieniker zu meldepflichtigen und hygienekritischen Erregern und Infektionen haben sich als zentrales Steuerungsinstrument als unverzichtbar erwiesen. Sie sind Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung der Hygienesituation in den Kliniken - auch durch Vergleiche der Kliniken untereinander. Ein Beispiel hierfür ist der seit einigen Jahren steigende Verbrauch an Händedesinfektionsmittel. Angestoßen durch die bundesweite »Aktion Saubere Hände", haben wir diese Entwicklung in unseren Konzernkliniken konsequent durch Schulungsmaßnahmen, Aktionstage und Compliance-Messungen gefördert. Dass wir den Anspruch an hohe Qualität und Transparenz erfüllen, belegt die Beteiligung unserer Kliniken am Internetportal Qualitätskliniken.de. In diesem Portal stellen Kliniken unterschiedlicher Zugehörigkeit der Öffentlichkeit die hohe Qualität ihrer Einrichtungen im Vergleich zu anderen Kliniken dar. Als einer der drei Gründungsgesellschafter von Qualitätskliniken.de hat die RHÖN-KLINIKUM AG das erklärte Ziel, die eigene Qualitäts-Entwicklung Patienten wie Fachleuten transparent zu machen. Zu diesem Zweck veröffentlichen unsere Krankenhäuser seit 2010 in dem gemeinsamen Portal einen Überblick über nahezu 400 Qualitätsindikatoren. Damit eröffnen wir Patienten, Angehörigen und Einweisern eine ebenso valide wie nutzerfreundliche Möglichkeit, das für sie richtige Krankenhaus in unserem Konzern zu finden. 3.6 Berichterstattung gemäß § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB über interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessIm RHÖN-KLINIKUM Konzern besteht das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem aus dem internen Steuerungs- und dem internen Überwachungssystem, das die Erstellung der Jahresabschlüsse für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG und die RHÖN-KLINIKUM AG selbst und ihrer Tochtergesellschaften sicherstellt. Das Risikomanagementsystem als Bestandteil des internen Kontrollsystems ist mit Bezug auf die Rechnungslegung auch auf das Risiko der Falschaussage in der Buchführung sowie in der externen Berichterstattung ausgerichtet. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem in unserem Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Der Konzernrechnungslegungsprozess ist so organisiert, dass für jede der Tochtergesellschaften zu jedem Stichtag - d. h. monatlich, vierteljährlich und jährlich - auf Basis einer konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie und eines konzernweit einheitlichen Buchhaltungsprogramms ein handelsrechtlicher Abschluss in konzerneigenen Rechenzentren erstellt wird. Aus diesen Abschlüssen wird für jedes Quartal ein Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) abgeleitet. Die Abschlussdaten der Tochtergesellschaften werden mittels zertifizierter Konsolidierungssoftware nach der Kapitalkonsolidierung und einer Konsolidierung von Aufwendungen und Erträgen, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Eliminierung etwaiger Zwischengewinne zu einem Konzernabschluss zusammengefasst. IFRS-relevante Umbewertungen bzw. Umgliederungen werden auf Konzernebene nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren durchgeführt. Die Abschlüsse werden zeitnah nach Ablauf des jeweiligen Stichtags an das Konzernrechnungswesen gemeldet, erstellt und veröffentlicht. Zusammen mit der Abteilung Controlling und fallweise auch mit der Abteilung Interne Revision werden die Abschlüsse analysiert, plausibilisiert und bewertet. Sowohl für die Erstellung der Einzelabschlüsse nach HGB als auch für die Erstellung des Konzernabschlusses nach den gültigen IFRS gibt es zur Vereinheitlichung der Bilanzierung entsprechend umfangreiche Bilanzierungsvorgaben und -richtlinien, deren Einhaltung stringent überwacht wird. Sowohl bei den Einzelgesellschaften als auch im Konzern bestehen klare Verantwortlichkeiten für die Erstellung der Jahresabschlüsse. Die dabei zur Anwendung kommenden fallweise präventiven oder nachgelagerten bzw. manuellen oder automatisierten Kontrollen tragen den Grundsätzen der Funktionstrennung Rechnung. Die Quartalsabschlüsse, der Halbjahresfinanzbericht sowie der Jahresabschluss werden dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfungsergebnisse des Prüfungsausschusses werden dokumentiert. Darüber hinaus beauftragt der Prüfungsausschuss regelmäßig auch den Abschlussprüfer mit der Durchführung einer rechnungslegungsbezogenen Schwerpunktprüfung. Soweit sich aus den Prüfungen des Prüfungsausschusses sowie des Abschlussprüfers Verbesserungen des Konzernrechnungslegungsprozesses ableiten lassen, werden diese unverzüglich etabliert. 4 UMGANG MIT CHANCEN UND RISIKENUnser unternehmerisches Handeln ist untrennbar mit Chancen und Risiken verbunden - denn nur ein Unternehmen, das seine wesentlichen Risiken rechtzeitig erkennt und ihnen systematisch begegnet, ist in der Lage, sich bietende Chancen unternehmerisch verantwortlich zu nutzen. Der Umgang mit Chancen und Risiken und deren nachhaltige Steuerung sehen wir als unternehmerische Kernaufgabe und ist im Verbund der RHÖN-KLINIKUM AG fest in der Führungskultur verankert. Unsere wertorientierte Unternehmensstrategie berücksichtigt dabei Chancen und Risiken, schützt die Interessen unserer Aktionäre und anderer Kapitalmarktteilnehmer und trägt der gesetzlich vorgeschriebenen Früherkennung von bestandsgefährdenden Risiken in vollem Umfang Rechnung. Insbesondere unsere Patienten sind darauf angewiesen, dass wir Chancen und Risiken adäquat handhaben. Wir als Gesundheitsdienstleister sehen die Gefährdung von Leben und Gesundheit unserer Patienten stets als größtes Risiko, denn in medizinischen und pflegerischen Bereichen können selbst kleinste Fehler verheerende Auswirkungen haben. Deshalb genießen Maßnahmen, die diese Risiken vermeiden, bei uns höchste Priorität. Dabei gilt es, Chancen und Risiken permanent gegeneinander abzuwägen. 4.1 Elemente unseres Chancen- und RisikomanagementsUnser Chancen- und Risikomanagementsystem basiert auf folgenden Elementen:
4.2 Schwerpunkte 2012Innovation, Verlässlichkeit und nachhaltiges Wirtschaften sind die Grundlagen für die Erfolgsgeschichte der RHÖN-KLINIKUM AG. Wir sind kontinuierlich bestrebt, unsere Prozesse und Strategien zu überprüfen und zu optimieren. Unsere Aktivitäten zur Standortoptimierung durch Überprüfungen des Leistungsportfolios und Identifizierung von Leistungspotenzialen haben wir in 2012 weiter fortgesetzt. Davon ausgehend werden über Portfolioanalysen bestehende Chancen als Potenziale in Umsatz und Ergebnis umgesetzt. Stringente monatlich durchgeführte Abweichungsanalysen von Leistung, Umsatz und Ergebnis tragen maßgeblich dazu bei, dass wir unsere Prognosen einhalten. Auf die aktuellen gesundheitspolitischen Herausforderungen werden wir mit einem konzernweiten Wirtschaftlichkeitsprogramm reagieren, um gute Medizin zukunftsfest zu gestalten. Im Geschäftsjahr 2012 haben wir uns in den Klinikgesellschaften u. a. mit den Schwerpunktfeldern Brandschutz sowie Patientensicherheit beschäftigt. Daraus identifizierte Risiken wurde mit bereits konzernweit vorhandenen Maßnahmenkatalogen bzw. mit individuellen Vermeidungs-/Minimierungsstrategien entgegengewirkt. Auf Konzernebene lagen unsere Schwerpunkte im Aufbau eines externen qualifizierten Bewerberpools sowie in der Entwicklung und Umsetzung klinikübergreifender Qualifizierungsprogramme für unsere vier Berufsgruppen Pflege, Ärztlicher Dienst, Gesundheitsberufe und Verwaltung. Zudem wurde im Jahr 2012 die Erfassung und Abrechnung der hochaufwändigen Pflegeleistungen (PKMS) konzernweit umgesetzt. Auf medizinischer Ebene haben wir des Weiteren die telemedizinische Vernetzung im Verbund weiter ausgebaut. Das Ermittlungsverfahren gegen Servicegesellschaften hat sich im Laufe des Jahres 2012 gegen juristische Personen, die in einem Vertragsverhältnis mit Servicegesellschaften stehen, ausgeweitet. Wir sehen den Ermittlungsergebnissen weiterhin gelassen entgegen, da wir davon überzeugt sind, jederzeit rechtskonform gehandelt zu haben. 4.3 RisikofelderAls Gesundheitsdienstleister setzen wir uns mit einer äußerst komplexen Risikolandschaft auseinander. Faktoren, wie die ordnungspolitischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, der zunehmende Kosten-, Wettbewerbs- und Konsolidierungsdruck innerhalb der Branche oder die steigenden Ansprüche der Patienten, eröffnen nicht nur Chancen, sondern bergen auch Risiken. Betriebswirtschaftliches Potenzial und bestehende Risiken sind im Krankenhaussektor in der Regel durch langfristige Zyklen geprägt. Kurzfristige Änderungen des Marktumfeldes bilden daher eher die Ausnahme. Nachstehende Risikofelder haben maßgeblichen Einfluss auf die allgemeine Geschäftsentwicklung sowie auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage: Gesamtwirtschaftliche und gesetzgeberische RisikenDa wir ausschließlich auf dem inländischen Gesundheitsmarkt tätig sind, berühren uns außenwirtschaftliche Faktoren kaum. Von den Entwicklungen der Binnenkonjunktur sind wir mittelbar betroffen, da die Gesundheitsausgaben vom Beitragsaufkommen der Versicherten und damit von der Lage am Arbeitsmarkt abhängen. Aus Anlass von Unternehmenszusammenschlüssen werden regelmäßig kartellrechtliche Prüfungen durchgeführt. Entscheidungen des Kartellamts haben damit Einfluss auf das Wachstum eines im Gesundheitsbereich tätigen Konzerns. Per Gesetz sind in Deutschland u. a. die Entgelthöhe für Gesundheitsdienstleistung, die Förderung von Investitionen sowie die Versorgungsstrukturen geregelt. Unterschiedliche politische Zielsetzungen, sich verändernde finanzielle Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten und Veränderungen der staatlichen Bedarfsplanung können daher direkt und indirekt den gesetzgeberischen Rahmen und damit auch die wirtschaftlichen Bedingungen der Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen positiv oder negativ berühren. Der Gesetzgeber hat in 2012 die Finanzierung des Krankenhausbereichs durch verschiedene Maßnahmen neu geregelt. Die darin vorgesehene zusätzliche Finanzierung aufgrund der hohen Tarifabschlüsse kommt den Krankenhäusern noch in 2012 zugute. Es zeigt sich aber, dass die Finanzierung nur partiell wirkt und die entstandenen Mehrkosten nicht vollständig deckt. Die Einführung eines anteiligen Orientierungswertes für den Preiszuwachs ab dem Jahr 2013 ist zudem ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz der tatsächlichen Kostenentwicklung in den Krankenhäusern. Allerdings ermöglicht der im September 2012 erstmals veröffentlichte Orientierungswert mit 2 % nicht die Kompensation der Preissteigerung für unsere Krankenhäuser. Markt- oder AbsatzrisikenAufgrund der staatlichen Krankenhausbedarfsplanung verfügen alle Plankrankenhäuser in Deutschland faktisch über einen staatlich regulierten Gebietsschutz. Klassische Markt- und Absatzrisiken bestehen nur dort, wo Standortschließungen durch Planfortschreibungen festgelegt werden bzw. die Qualitätseinschätzung eines Krankenhauses durch einweisende Ärzte oder Patienten deutlich schlechter ausfällt als für benachbarte Kliniken und dadurch Patientenwanderbewegungen ausgelöst werden. FinanzmarktrisikenWir sind ausschließlich in Deutschland tätig, unterliegen also keinen Transaktions- und Währungsrisiken. Aufgrund des neuen Kreditrahmens wurde die Liquidität zukunftsgerichtet sichergestellt. Im Konzern bestehen Finanzschulden inklusive negativer Marktwerte von Finanzderivaten in Höhe von 1.034,7 Mio. € und zinstragende Anlagen in Höhe von 237,0 Mio. €. Damit unterliegen wir grundsätzlich Zinsrisiken. Diesen Zinsrisiken begegnen wir mit Zinssicherungsgeschäften und sind somit kurz- und mittelfristig hiervon weitgehend unabhängig. Andere als zu Sicherungszwecken dienende derivative Finanzinstrumente werden von uns nicht eingesetzt. Wertpapiere, ausgenommen 24.000 Stück eigene Aktien, werden im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG nicht gehalten. Entsprechende Bonitäts- und Kursrisiken bestehen ebenfalls nicht. Betriebs- und ProduktionsrisikenDer medizinische Fortschritt und der Anspruch, Patienten als Ganzes und nicht partikulär zu diagnostizieren und zu therapieren, erfordern eine Organisation von immer stärker interdisziplinärarbeitsteiligen Prozessen. Dieser Kooperationsbedarf besteht nicht nur im Krankenhaus, sondern auch zwischen der ambulanten und stationären Versorgung. Störungen im Prozessablauf bergen Risiken für den Patienten und die Klinik. Wir legen allerhöchsten Wert darauf, diese Risiken zu minimieren, indem wir Behandlungsqualität mit qualifizierten und geschulten Mitarbeitern durch leitliniengerechtes Vorgehen in betriebssicheren und hygienegerechten Krankenhausgebäuden sicher stellen. Die permanente Überwachung aller Aufbau- und Ablauforganisationen bei der Behandlung von Patienten sowie die konsequente Ausrichtung aller Anstrengungen auf die Bedürfnisse unserer Patienten erzeugen ein Höchstmaß an Behandlungsqualität und begrenzen bestehende Betriebs- und Produktionsrisiken. Für nicht abwendbare Risiken besteht ein angemessener und regelmäßig aktualisierter Versicherungsschutz. BeschaffungsrisikenIn Zeiten wachsenden wirtschaftlichen Drucks auf die Unternehmen der Gesundheitswirtschaft gewinnen - neben dem optimalen Einsatz von Sachmitteln - die Qualifikation und Motivation der Mitarbeiter zunehmend an Bedeutung. Krankenhäuser weisen üblicherweise Personalkostenquoten zwischen 50 % und 70 % aus. Daraus ergibt sich nicht nur eine beträchtliche Abhängigkeit von tariflichen Entwicklungen. Ferner ist der Erfolg von Einrichtungen im Gesundheitswesen davon abhängig, dass man im erforderlichen Umfang ausreichend qualifiziertes Personal jederzeit rekrutieren kann, um die gesteckten Wachstumsziele zu erreichen. Deshalb ist es für uns von zentraler Bedeutung sicherzustellen, dass wir Fachkräfte von uns überzeugen und an unser Unternehmen binden können. Unsere Unternehmensgröße ermöglicht uns, eigene, qualitativ hochwertige Kompetenzstandards für die einzelnen Berufsgruppen zu schaffen und anzuwenden. Durch den Aufbau und Ausbau strukturierter Rekrutierungs- und Qualifizierungskonzepte für den ärztlichen Dienst, die Pflege und die Gesundheitsberufe sowie für unseren Führungskräftenachwuchs sehen wir Möglichkeiten, dem gegenwärtigen Personalmangel effizient zu begegnen. Soweit es nicht dauerhaft gelingt, qualifizierte Mitarbeiter in ausreichendem Umfang für uns zu gewinnen, können daraus entwicklungsbeeinträchtigende Sachverhalte und damit Risiken für einzelne Standorte entstehen. In Bezug auf die Materialbeschaffung sind wir im Bereich medizinischer Einrichtungen und Ausstattungen sowie beim medizinischen Bedarf auf Fremdanbieter angewiesen. Aus diesen Geschäftsbeziehungen können Risiken, beispielsweise ausgelöst durch Lieferschwierigkeiten und Qualitätsprobleme, entstehen. Konzernweit stellen wir durch kontinuierliche Markt- und Produktbeobachtung sicher, dass sich Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten, von Produkten und Dienstleistern in engen Grenzen halten. Erfolgs- und LiquiditätsrisikenLeistungsschwankungen in unseren Einrichtungen können zu Umsatz- und damit zu Ergebnisbeeinträchtigungen führen. Durch regelmäßige Zeit- und Betriebsvergleiche bezüglich Leistung, Umsatz und Ergebnis sowie ausgewählter betriebswirtschaftliche Kennzahlen und andere Indikatoren ist es möglich, frühzeitig unerwünschte Entwicklungen zu erkennen und - wo angebracht und notwendig -korrigierend einzugreifen. Monatliche Erfolgs- und Liquiditätskontrollen sichern unsere veröffentlichten Prognosen sowie unseren Liquiditätsstatus ab. 4.4 Ergebnisse der Risikoinventur 2012 und GesamteinschätzungIm Rahmen der Risikoinventur für das Geschäftsjahr 2012 wurden uns keine bestandsgefährdenden Risiken bekannt. Die Grundsätze des gesetzlich vorgeschriebenen Systems zur Früherkennung von bestandsgefährdenden Risiken wurden im Berichtsjahr analog zu den Vorjahren fortgeführt. Entsprechend wurde auch der Risikokatalog überprüft und aktualisiert. Die Überprüfung der Risikolage im Konzern und in den Einzelgesellschaften der RHÖN-KLINIKUM AG hat für das Geschäftsjahr 2012 als Gesamteinschätzung ergeben, dass bestandsgefährdende Risiken weder für die Einzelgesellschaften noch für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG bestehen und weiterhin auch keine entwicklungsbeeinträchtigenden Sachverhalte gesehen werden. 5 MEDIZINISCHE FORSCHUNG UND TRANSFER IN DIE PRAXISUnsere Kliniken beteiligen sich am kontinuierlichen Transfer von Wissen aus der Forschung in die Praxis, um wissenschaftliche Erkenntnisse schneller, besser und gezielter in die Praxis der medizinischen Krankenversorgung einzuführen. Denn mit dem demographischen Wandel wächst der Bedarf an medizinischem Fortschritt. Als Folge der stetigen Alterung der Gesellschaft wächst die Zahl der Menschen, die an Volkskrankheiten wie Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-, Infektions-, Lungen- und neurodegenerativen Erkrankungen leiden. Mit unseren Universitätskliniken Gießen und Marburg und deren Integration in den Konzernverbund sowie dem langjährigen Betreiben des Herzzentrums Leipzig beteiligen sich unsere Kliniken am kontinuierlichen Transfer von universitärem Wissen aus der Forschung in die Praxis, um besser und gezielter die medizinische Krankenversorgung durchzuführen. Die unmittelbare Anbindung der Konzernkliniken an die universitäre Maximalversorgung und der damit verbundene direkte Zugang auf die hochschulmedizinischen Forschungsergebnisse führen dazu, wissenschaftliche Erkenntnisse schnell in moderne Medizin zu übersetzen und qualifiziert in die Fläche zu tragen. Mit dieser Anbindung der Konzerneinrichtungen an die universitätsmedizinische Forschung und Lehre bieten wir als verantwortungsbewusster privater Gesundheitsdienstleister - ganz der Logik unserer Unternehmensphilosophie folgend - unseren Patienten über alle Versorgungsstufen hinweg ein breites Spektrum einer qualitätsvollen, unabhängigen und für jedermann bezahlbaren Medizin. Neben unseren universitätsmedizinischen Standorten pflegen zahlreiche weitere Konzernkliniken den offenen wissenschaftlichen Dialog. Das reicht von der Federführung wissenschaftlicher Konferenzen, über die Teilnahme an klinischen Langzeitstudien und vielversprechenden internationalen Forschungsprojekten, bis hin zur Wahrnehmung universitärer Lehraufträge sowie dem Angebot konkreter Fortbildungsmaßnahmen für Krankenhausärzte. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg und weiteren Partnern des Forschungsnetzwerks den Zuschlag als neue Standorte des Deutschen Zentrums für Lungenforschung (DZL) und des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung (DZIF) erteilt. Im Jahr 2012 sind nun beide Zentren erfolgreich gestartet. Die Universities of Gießen & Marburg Lung Center (UGMLC) übernimmt dabei die Koordination im gesamten Deutschen Zentrum für Lungenforschung. In der Klinik der Herz und thorakalen Gefäßchirurgie wird der ebenfalls im UKGM angesiedelte LOEWE-Forschungsschwerpunkt "Präventive Biomechanik - PräBionik" durch Computersimulationen die Struktur und Funktion des menschlichen Körpers in einzelnen Bereichen mathematisch erfasst und in Form von Computersimulierungen nachgebildet. Damit soll rechtzeitig eine Krankheit diagnostiziert und eine Therapie eingeleitet werden. Mit der vertraglichen Kooperation des Universitätsklinikums Gießen und Marburg, Standort Gießen und der Kerckhoff-Klinik Bad Nauheim entstand im letzten Jahr ein neues Kompetenzzentrum mit einem Herzforschungsinstitut, welches das Ziel hat, Exzellenz und höchste Qualität in Forschung und Krankenversorgung in Mittelhessen weiter auszubauen. Diese Forschungsprojekte sind nur einige von unzähligen Studien- und Forschungsprojekten, die am Universitätsklinikum Gießen und Marburg durchgeführt werden. Diese Maßnahmen und Aktivitäten helfen uns, die moderne medizinische Forschung unseren Patienten schnell verfügbar zu machen und diese damit noch besser behandeln und heilen zu können. Weitere konkrete Beispiele zur medizinischen Forschung und Entwicklung im RHÖN-KLINIKUM Konzern finden Sie in unserem Geschäftsbericht. 6 KONZERNENTWICKLUNG6.1 Unsere Kliniken und ihre LeistungsfähigkeitDer RHÖN-KLINIKUM Konzern ist mit seinen 54 Kliniken und 41 MVZ ein führender Gesundheitsversorger in Deutschland. Wir stellen damit einen Marktanteil von knapp 4 %. Der akutstationäre Bereich umfasst rund 96 % des Konzernumsatzes und wird an einigen Standorten ergänzt durch die Angebote unserer Rehabilitationskliniken. Der Konzern ist grundsätzlich einstufig gegliedert. Die einzelnen Klinikgesellschaften sind rechtlich selbständige Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz an der jeweiligen Betriebsstätte haben und als unmittelbare Tochtergesellschaften der RHÖN-KLINIKUM AG (Konzernobergesellschaft) geführt werden. Die Konzernobergesellschaft hat ihren Sitz in Bad Neustadt a. d. Saale. Bedeutende Standorte mit einem akutstationären Versorgungsangebot sind die Kliniken am Stammsitz Bad Neustadt, unsere Wissenschaftsstandorte in Gießen, Marburg und Leipzig sowie die Klinikstandorte mit überregionalem Einzugsgebiet in Bad Berka, Frankfurt (Oder), Hildesheim, Karlsruhe, München, Pforzheim und Wiesbaden. Gegenüber dem Vorjahr haben sich folgende Veränderungen der Bettenkapazitäten ergeben: scroll
Nach Eintritt der kaufvertraglichen Wirksamkeitsvoraussetzungen haben wir mit Wirkung zum 1. Mai 2012 die HSK-Gruppe, bestehend aus einem Krankenhaus der Maximalversorgung mit insgesamt 1.027 Planbetten, einer MVZ-Gesellschaft sowie jeweils einer Service- und Immobiliengesellschaft, in den Konzernabschluss einbezogen. Zum 31. Dezember 2012 haben wir 54 Kliniken mit 17.089 Betten/Plätzen an insgesamt 43 Standorten in 10 Bundesländern in unseren Konzernabschluss einbezogen. Seit dem 31. Dezember 2011 ergaben sich mit per Saldo 89 Betten/Plätzen lediglich geringfügige Planbettenänderungen bei unseren akutstationären Kapazitäten gemäß den jeweiligen Bedarfsplanungen in den einzelnen Bundesländern. Für das Geschäftsjahr 2013 erwarten wir bei unseren Planbetten und Plätzen ohne Akquisitionen keine großen Veränderungen. scroll
Bis zum 31. Dezember 2012 haben wir konzernweit 41 MVZ mit insgesamt 199,5 medizinischen Fachrichtungen (Facharztsitzen) überwiegend an oder in der Nähe unserer Klinikstandorte eröffnet oder erworben. Aus dem Abgang von Facharztsitzen resultieren weder planmäßige noch außerplanmäßige Abschreibungen. scroll
Auch im Geschäftsjahr 2012 haben wir unsere ambulanten Kapazitäten weiter ausgebaut und 25,5 kliniknahe und 7,0 ophthalmologische Facharztsitze erworben. Des Weiteren wurden 3,0 Kassenarztsitze, die auf die mit Wirkung zum 1. Mai 2012 erstkonsolidierte HSK-Gruppe entfallen, erworben. Zusätzlich wurde ein kliniknaher Facharztsitz beantragt. Im Übrigen wurden in 2012 ein halber kliniknaher und ein ophthalmologischer Facharztsitz erworben. Die Wirksamkeitsvoraussetzungen hierfür traten vertragsgemäß zum 1. Januar 2013 bzw. 1. Februar 2013 ein, so dass die Kassenarztsitze im ersten Quartal 2013 übertragen wurden und eine Einbeziehung in den Konzern im ersten Quartal 2013 erfolgt. Die Patientenzahlen in unseren Kliniken und MVZ entwickelten sich wie folgt: scroll
Im Geschäftsjahr 2012 haben wir in unseren Kliniken und MVZ 2.555.822 Patienten behandelt. Das ist ein Plus von 278.669 Patienten bzw. 12,2 % gegenüber dem Vorjahr. Der Zuwachs entfällt mit 21,0 % auf stationär und teilstationär behandelte Patienten und mit 79,0 % auf die Behandlung ambulanter Patienten. Nach Abzug von Konsolidierungseffekten (HSK-Gruppe und Ersterfassungen bei den MVZ) verbleibt ein internes Wachstum der Patientenzahl von 96.293 Patienten bzw. 4,2 %. Dieses entfällt mit 17.272 Patienten bzw. 2,6 % auf den stationären Bereich sowie mit 79.021 Patienten bzw. 4,9 % auf den ambulanten Bereich. Im kommenden Jahr gehen wir von einem moderaten Anstieg der Patientenzahlen aus. Die Fallerlöse im stationären und ambulanten Bereich stellen sich wie folgt dar: scroll
Die durchschnittlichen Fallerlöse sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum im stationären Bereich u.a. bedingt durch Mehrerlös- und Mengenabschläge um 16 € bzw. 0,4 % zurückgegangen. Im ambulanten Bereich hat sich unser erweitertes Leistungsportfolio durch Integration übernommener Facharztpraxen, insbesondere der im Laufe des Geschäftsjahres 2011 übernommenen augenchirurgischen Diagnostik- und Therapie-Centren, mit vergleichsweise höheren Fallerlösen umsatzerhöhend ausgewirkt. Am 31. Dezember 2012 waren im Konzern 43.059 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (31. Dezember 2011: 39.325) beschäftigt: scroll
Der Anstieg im Vergleich zum Stichtag 31. Dezember 2011 um 3.734 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter resultiert u.a. mit 3.272 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Personalübernahmen im Zusammenhang mit dem Erwerb der HSK-Gruppe. Der Anteil ärztlicher Mitarbeiter belief sich stichtagsbezogen auf 14,6 % (Vj. 14,1 %), der Anteil der pflegerischen und medizinischen Fachkräfte auf 56,3 % (Vj. 56,2 %). Im Jahresdurchschnitt haben wir bei den Vollkräften einen Anstieg von 8,5 % zu verzeichnen. Der Frauenanteil liegt weiter bei rund 75 %. 6.2 GeschäftsentwicklungAus rechentechnischen Gründen können in den nachstehenden Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten. Der Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG hat sich im Geschäftsjahr 2012 weiter zum integrierten Gesundheitsanbieter fortentwickelt. Dabei setzen wir auf den quantitativen und qualitativen Ausbau der akutstationären Strukturen und lösen bewusst die Grenzen zwischen Krankenhäusern und ambulanten Versorgungszentren auf, um eine patientennahe und offene Medizin von morgen zu schaffen. Bedingt durch den starken Zuwachs an Patienten erzielten wir einen Umsatzrekord von 2.864,9 Mio. €. Der Konzerngewinn ist um rund 43 % auf 92,0 Mio. € gesunken, auch als Folge der Übernahmeversuche der Fresenius SE und damit Bindung unserer Managementkapazitäten mit Auswirkungen auf das operative Geschäft sowie einmaligen Aufwendungen, wie etwa substanzielle Beratungskosten und Personalwechsel im Vorstand. Umsatz und ErgebniszahlenDie RHÖN-KLINIKUM AG und die Siemens AG haben im dritten Quartal 2011 eine Vereinbarung getroffen, welche die finanziellen Nachteile bei der RHÖN-KLINIKUM AG für die Einstellung des Entwicklungsprojektes "Partikeltherapie Marburg" kompensiert. Die Einstellung des Projektes führte in 2011 zu außerordentlichen Abschreibungen in Höhe von 17,0 Mio. €, die durch Ausgleichszahlungen der Siemens AG kompensiert wurden. Die Maßnahmen führten im Geschäftsjahr 2011 zu einer Erhöhung des EBITDA bei entsprechend gestiegenen Abschreibungen. Insgesamt ergaben sich in 2011 keine Auswirkungen auf das EBIT und das Konzernergebnis. Die nachfolgend beschriebenen Effekte im Geschäftsjahr 2011 sind um die Effekte der Ausgleichszahlung Siemens AG für die Einstellung des Entwicklungsprojektes "Partikeltherapie Marburg" adjustiert. Die wirtschaftliche Entwicklung des Konzerns stellt sich gemäß den für Steuerungszwecke verwendeten Kennzahlen wie folgt dar: scroll
Die Umsatzerlöse sind im Geschäftsjahr 2012 um 235,8 Mio. € bzw. 9,0 % auf 2.864,9 Mio. € (Vj. 2.629,1 Mio. €) angestiegen. Davon entfallen auf Umsätze in unseren Akut- und Rehabilitationskliniken 2.807,5 Mio. € (Vj. 2.588,9 Mio. €) und auf Umsätze in unseren Medizinischen Versorgungszentren 57,4 Mio. € (Vj. 40,2 Mio. €). Der Anstieg entfällt mit 75,3 Mio. € bzw. 2,9 % auf internes Wachstum. Dabei ist zu berücksichtigen, dass den Personal- und Sachkosten teilweise nur anteilig refinanzierte Umsatzerlöse auf Grund gesetzlicher Mehrleistungsabschläge von bis zu 65 % gegenüberstehen. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011 sind die sonstigen Erträge im Geschäftsjahr 2012 von 199,2 Mio. € um 7,2 Mio. € bzw. 3,6 % auf 206,4 Mio. € angestiegen. Ursächlich für den Anstieg sind insbesondere mit 6,5 Mio. € ertragserhöhend wirkende Effekte aus der "Trennungsrechnung" in Gießen und Marburg. Nach einem Ergebnis für das erste Quartal 2012 von 34,1 Mio. € (Vj. 38,0 Mio. €), dem zweiten Quartal von 15,9 Mio. € (Vj. 46,2 Mio. €) und dem dritten Quartal von 20,1 Mio. € (Vj. 36,1 Mio. €) haben wir im vierten Quartal ein Ergebnis von 21,8 Mio. € (Vj. 40,8 Mio. €) erwirtschaftet. scroll
Durch verschiedene Maßnahmen hat der Gesetzgeber die Finanzierung des Krankenhausbereiches neu geregelt. Insbesondere die zusätzliche Finanzierung hoher Tarifabschlüsse reicht jedoch in Summe nicht aus, die gestiegenen Personal- und Sachkosten zu decken. Unter Einbeziehung der erstmals seit dem 1. Mai 2012 konsolidierten HSK-Gruppe ist die Entwicklung vorgenannter Kennzahlen durch in der jüngeren Vergangenheit realisierte hohe Tarifabschlüsse bei unseren Gesellschaften belastet. Ebenso spiegelt sich die Bindung unserer Managementkapazitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf das operative Geschäft in Folge der Übernahmeversuche der Fresenius SE mit einmaligen Aufwendungen wie etwa substanziellen Beratungskosten und Personalwechsel im Vorstand in unseren Margen und Kennzahlen wider. Die nach wie vor anspruchsvolle Situation am Universitätsklinikum Gießen und Marburg mit entsprechender Kostenentwicklung sowie der durch generelle Erlösabschläge auf Volumensteigerungen erzeugte Preisverfall belasteten zudem unsere Margen. Diese Faktoren führten dazu, dass wir die im Vorjahr für das Geschäftsjahr 2012 abgegebene Ergebnisprognose für den Konzerngewinn von ca. 145 Mio. € um ca. 53 Mio. € nicht erreicht haben. Die unterjährige Anpassung der Ergebnisprognose haben wir durch unsere Mitteilungen auf unserer Hompage nach § 15 WpHG bekannt gemacht. Unsere Quoten, bezogen auf die Umsatzerlöse, entwickelten sich wie folgt: scroll
Der Materialaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um 74,7 Mio. € bzw. 11,0 % auf 753,3 Mio. € (Vj. 678,6 Mio. €) überproportional erhöht. Auch die Materialquote erhöhte sich von 25,8 % auf 26,3%. Im Materialaufwand sind von Honorarkräften bezogene Leistungen enthalten, die nur teilweise originäre Personalaufwendungen kompensieren. Bereinigt um den Effekt der Honorarkräfte ist die Materialquote gegenüber dem Vorjahr von 24,3 % auf 24,9 % angestiegen. Eliminiert um Konsolidierungseffekte hat sich der Materialaufwand überproportional zu den ebenfalls bereinigten Umsatzerlösen (+75,3 Mio. € bzw. +2,9 %) um 26,7 Mio. € bzw. 3,9 % erhöht. Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011 um 178,8 Mio. € bzw. 11,4 % auf 1.740,9 Mio. € und die Personalquote von 59,4 % auf 60,8 % angestiegen. Der Anstieg bei den im Bestand befindlichen Gesellschaften beläuft sich auf 71,2 Mio. € bzw. 4,6 %. Ursächlich hierfür sind insbesondere in der jüngeren Vergangenheit vereinbarte, relativ hohe Tarifabschlüsse bei Einrichtungen der RHÖN-KLINIKUM AG sowie Verzögerungen beim Universitätsklinikum Gießen und Marburg. Im Übrigen sind einmalige Aufwendungen aus der Veränderung unseres Vorstands erfasst. In der gestiegenen Personalaufwandsquote spiegelt sich ferner eine Tarifentwicklung wider, deren Anstieg überproportional zur gestiegenen Vergütung durch den Gesetzgeber liegt. Die gesetzlichen Sozialabgaben einschließlich der Aufwendungen für Altersvorsorge betrugen 20,5 % (Vj. 20,5 %) der Löhne und Gehälter. Der sonstige Aufwand hat sich im Geschäftsjahr 2012 überproportional um 35,7 Mio. € bzw. 14,3 % auf 285,6 Mio. € (Vj. 249,9 Mio. €) erhöht. Die korrespondierende Aufwandsquote stieg von 9,5 % auf 10,0 %. Der Anstieg entfällt mit 18,1 Mio. € bzw. 7,2 % auf im Bestand befindliche Gesellschaften und mit 17,6 Mio. € bzw. 7,1 % auf Konsolidierungseffekte. Die Aufwandsmehrungen bei den Bestandsgesellschaften entfallen im Wesentlichen auf Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Fresenius sowie weiteren Beratungskosten. Die überproportionale Erhöhung der Abschreibungen im Vergleich zum Vorjahr um 16,7 Mio. € bzw. 13,4% auf 141,2 Mio. € (Vj. 124,5 Mio. €) und damit auch der Anstieg der Abschreibungsquote von 4,7 % auf 4,9 % ist im Wesentlichen bedingt durch die Inbetriebnahmen unserer Neu- und Erweiterungsbauten im Geschäftsjahr 2011 (insbesondere Klinikum Hildesheim im Oktober 2011, Universitätsklinikum Gießen und Marburg - Standort Gießen im Mai 2011, Standort Marburg im März 2011) sowie im Geschäftsjahr 2012 (Klinikum Gifhorn im Februar 2012). Im Übrigen entfällt der Anstieg der Abschreibungen mit 5,2 Mio. € auf die erstkonsolidierte HSK-Gruppe und MVZ-Inbetriebnahmen. Das Nettofinanzergebnis hat sich gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 9,9 Mio. € bzw. 37,1 % verschlechtert. Der Anstieg resultiert einerseits aus rückläufigen aktivierten Fremdkapitalzinsen während der Bauphase von Kliniken und andererseits aus dem deutlichen Anstieg der Nettofinanzverschuldung, insbesondere im Zuge des Erwerbs der HSK-Gruppe. Ergebniswirksam zu erfassende Marktwertänderungen der Finanzinstrumente wirkten sich im Geschäftsjahr 2012 mit 0,1 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) - jeweils vor Steuern - ergebniserhöhend aus. Weitere aus der Veränderung des Zinsniveaus resultierende Abwertungen der von uns zur Zinssicherung erworbenen Caps und Swaps sind mit insgesamt 0,7 Mio. € (Vj. 8,9 Mio. €) ergebnisneutral beim Eigenkapital erfasst. Der Ertragsteueraufwand ist gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres bei einer unveränderten Tarifbesteuerung um 3,7 Mio. € auf 21,7 Mio. € (Vj. 25,4 Mio. €) zurückgegangen. Bereinigt um den im Vorjahreszeitraum ergebniserhöhend wirkenden steuerlichen Einmaleffekt in Höhe von 9,0 Mio. € aus dem Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen der RHÖN-KLINIKUM AG mit den Kliniken in Leipzig, Meiningen, Karlsruhe und Kipfenberg ist der Ertragsteueraufwand um 12,7 Mio. € auf Grund einer entsprechend geringeren steuerlichen Bemessungsgrundlage rückläufig. Die Ertragsteuerbelastung liegt bei 19,1 % (Vj. 13,6 %). Der Konzerngewinn ist um 69,1 Mio. € bzw. 42,9 % auf 92,0 Mio. € (Vj. 161,1 Mio. €) zurückgegangen. Bereinigt um den steuerlichen Einmaleffekt des Vorjahres aus dem Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 9,0 Mio. € hat sich der Konzerngewinn, im Wesentlichen bedingt durch die Effekte am Universitätsklinikum Gießen und Marburg sowie ergebnisbelastenden Sondereffekten im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Fresenius und weiteren Beratungskosten, von 152,1 Mio. € um 60,1 Mio. € bzw. 39,5 % auf 92,0 Mio. € verschlechtert. Der Ergebnisanteil der nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital ist um 2,7 Mio. € auf 2,3 Mio. € zurückgegangen. Der auf die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG für 2012 entfallende Gewinnanteil ist gegenüber dem Vorjahr um 66,4 Mio. € bzw. 42,5 % auf 89,7 Mio. € (Vj. 156,1 Mio. €) zurückgegangen. Dies entspricht einem Ergebnis je Aktie gemäß IAS 33 von 0,65 € (Vj. 1,13 €). Die Summe aus dem Konzerngewinn und dem Nettoergebnis, das direkt im Eigenkapital erfasst wird, betrug im Geschäftsjahr 2012 91,3 Mio. € (Vj. 152,2 Mio. €). Während im Vorjahr negative Marktwertänderungen unserer Finanzinstrumente mit 8,9 Mio. € (nach Steuern) unmittelbar im Eigenkapital verrechnet wurden, waren im Geschäftsjahr 2012 entsprechende negative Marktwertänderungen in Höhe von 0,7 Mio. € (nach Steuern) ebenfalls unmittelbar beim Eigenkapital zu erfassen. Vermögens-, Finanz- und Kapitalstrukturscroll
Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 % auf 3.184,4 Mio. € (Vj. 3.175,3 Mio. €) angestiegen. Unsere langfristigen Vermögenswerte nahmen insbesondere aus der planmäßigen Abarbeitung unserer Investitions- und Akquisitionsprogramme seit dem letzten Bilanzstichtag um 135,4 Mio. € bzw. 6,0 % zu. Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich auf Grund von Finanzierungsumschichtungen und des investitions- und akquisitionsbedingten Mittelabflusses um 126,3 Mio. € bzw. 13,6 % vermindert. Die Eigenkapitalquote stieg seit dem letzten Bilanzstichtag leicht von 50,3 % auf 50,5 %. Wir weisen nunmehr ein Eigenkapital in Höhe von 1.607,5 Mio. € (Vj. 1.598,7 Mio. €) aus. Der Anstieg um 8,8 Mio. € resultiert aus dem Konzerngewinn in Höhe von 92,0 Mio. € abzüglich der an Aktionäre und nicht beherrschende Anteile vorgenommenen Ausschüttungen in Höhe von 65,3 Mio. €, abzüglich der Veränderungen des Konsolidierungskreises im Zusammenhang mit dem Erwerb der HSK-Gruppe in Höhe von 16,9 Mio. € sowie abzüglich des mit 0,7 Mio. € ergebnisneutral beim Eigenkapital erfassten Abwertungsbedarfs des effektiven Teils der Zinssicherungsinstrumente (Cash-Flow-Hedge). Im Übrigen fanden im Geschäftsjahr 2012 mit per Saldo 0,3 Mio. € Kapitalauszahlungen an nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital statt. Die negativen Marktwerte der als Zinssicherungsinstrumente designierten derivativen Finanzinstrumente sind nach Berücksichtigung der latenten Steuern insgesamt mit 30,9 Mio. € (Vj. 30,2 Mio. €) als Abzugsposten erfasst. Das langfristige Vermögen ist rechnerisch zu 102,8 % (Vj. 117,7 %) durch Eigenkapital und langfristige Verbindlichkeiten finanziert. Die Nettofinanzverschuldung gegenüber Kreditinstituten stieg seit dem letzten Bilanzstichtag von 551,9 Mio. € um 249,7 Mio. € auf 801,6 Mio. € an. Die Nettofinanzverschuldung ermittelt sich wie folgt: scroll
Die Herkunft und Verwendung unserer liquiden Mittel ist aus nachstehender Übersicht zu entnehmen: scroll
Im Geschäftsjahr 2012 betrug der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 139,1 Mio. € (Vj. 236,2 Mio. €). Der Rückgang resultiert insbesondere aus dem um 69,1 Mio. € geringeren Konzerngewinn. Um per Saldo mit 114,3 Mio. € geringeren Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände, insbesondere wegen Fertigstellung der Baumaßnahmen in Gießen und Marburg im Geschäftsjahr 2011, stehen gestiegene Mittelabflüsse aus dem Erwerb der HSK-Gruppe im Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 44,1 Mio. € gegenüber. Die Einstellung bzw. Rückabwicklung des Entwicklungsprojekts "Partikeltherapie Marburg" im Geschäftsjahr 2011 führte zu einem Abgang von Anlagen im Bau in Höhe von 62,8 Mio. € in 2011, verbunden mit einem entsprechenden Zahlungseingang in gleicher Höhe, der den Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit des Vorjahres verringerte. Per Saldo führte dies zu einem gesunkenen Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit in Höhe von 7,7 Mio. €. Finanzierungsumschichtungen führten zu einem um 177,3 Mio. € gestiegenen Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit und einer entsprechenden Verminderung des Finanzmittelfonds zum Bilanzstichtag. Das Finanzmanagement des RHÖN-KLINIKUM Konzerns ist im Wesentlichen zentral organisiert und umfasst die Funktionen Kapitalbeschaffung, konzerninternes Liquiditätsmanagement sowie Finanzabwicklung. Die in diesem Zusammenhang implementierten Prozesse tragen den fundamentalen Grundsätzen des Vieraugenprinzips, der Funktionstrennung sowie der Transparenz Rechnung. Wir haben das Finanzmanagement als Dienstleister innerhalb unseres Geschäftsmodells etabliert. Unser Finanzmanagement bewegt sich in dem konkurrierenden Zielsystem von Liquidität, Risikominimierung, Rentabilität und Flexibilität. Oberste Priorität hat dabei die Liquiditätssicherung mit dem Ziel, eine fristenkongruente und auf den Planungs- bzw. Projekthorizont des Unternehmens abgestimmte Laufzeitfixierung zu realisieren. Zur Liquiditätssicherung stehen neben den internen Cash-Flows verschiedene voneinander unabhängige Kreditlinien mit mehreren Finanzinstituten in ausreichender Höhe zur Verfügung. Geldanlagen werden extrem konservativ disponiert. An zweiter Stelle der Zielrangliste steht für uns die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Diese treten gegebenenfalls als Anschlussfinanzierungen und Zinsschwankungen auf. Das Geschäftsmodell der RHÖN-KLINIKUM AG ist langfristig ausgerichtet. Deshalb decken wir unseren Finanzbedarf regelmäßig langfristig gesichert ab, um das Refinanzierungsrisiko zu minimieren. Das Risiko aus Zinsschwankungen begrenzen wir durch Zinssicherungsgeschäfte. Dadurch erreichen wir eine mittelfristige Kalkulierbarkeit unseres Zinsaufwands. Nicht außer Acht lassen wir natürlich auch Rentabilitätsaspekte bei unseren Finanzinstrumenten. Bei Geldanlagen sowie bei Darlehensaufnahmen streben wir eine Aufwands- bzw. Ertragsoptimierung an. Unsere Finanzierungsstrukturen steuern wir nach folgenden finanzwirtschaftlichen Kennzahlen: scroll
Der operative Cash-Flow, ermittelt aus dem Konzerngewinn zuzüglich Abschreibungen und sonstiger nicht operativer Sachverhalte (Saldo Gewinne und Verluste aus Anlagenabgängen, Erträge aus der Markbewertung Derivate), ging gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 72,1 Mio. € bzw. 23,7 % auf 231,8 Mio. € (Vj. 303,9 Mio. €) zurück. Zum Bilanzstichtag verfügen wir über kurzfristig verfügbare Geldanlagen sowie über freie Kreditlinien von zusammen rund 565 Mio. €. Unser mittel- bis langfristiger Finanzbedarf wird laufend überwacht. InvestitionenDie Gesamtinvestitionen im Geschäftsjahr 2012 von 326,4 Mio. € (Vj. 317,4 Mio. €) gliedern sich wie folgt auf: scroll
In 2012 haben wir in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien insgesamt 326,4 Mio. € (Vj. 317,4 Mio. €) investiert. Von diesen Investitionen betreffen 52,9 Mio. € (Vj. 46,5 Mio. €) Fördermittel nach KHG, die von uns anschaffungskostenmindernd berücksichtigt werden. Im Konzernabschluss weisen wir Nettoinvestitionen in Höhe von 273,5 Mio. € (Vj. 270,9 Mio. €) aus. Von den Nettoinvestitionen entfallen 148,8 Mio. € (Vj. 25,5 Mio. €) auf Anlagegüter, die im Rahmen von Übernahmen zugingen und 124,7 Mio. € (Vj. 245,4 Mio. €) auf laufende Investitionen des Geschäftsjahres. Die Investitionen im Zusammenhang mit Übernahmen entfallen mit 139,2 Mio. € auf den Erwerb der HSK-Gruppe und mit 9,6 Mio. € auf den Erwerb von Kassenarztsitzen. Zum Bilanzstichtag stehen noch 3,8 Mio. € Kaufpreiszahlungen aus. Unsere Investitionen in 2012 verteilen sich auf folgende Regionen: scroll
Aus Unternehmenskaufverträgen haben wir bis 2022 noch Investitionsverpflichtungen in Höhe von 155,2 Mio. €, die wir in künftige Erweiterungen und Modernisierungen investieren werden. Bei diesen Verpflichtungen handelt es sich im Wesentlichen um Krankenhausneu- oder -umbauten und medizintechnische Ausstattungen, die planmäßig bis 2022 in Betrieb gehen werden. 6.3 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageUnter den erschwerten Umfeldbedingungen auf Grund der Übernahmeversuche, der Gesetzgebung und des weiterhin erheblichen Preisdrucks haben wir im Jahr 2012 bewiesen, dass sich eine qualitativ hochwertige Medizin für unsere Patienten erreichen lässt. Wir rechnen wiederum mit einer steigenden Nachfrage in unseren Krankenhäusern und einem entsprechenden Ergebnisbeitrag im Geschäftsjahr 2013. Das Ergebnis des RHÖN-KLINIKUM Konzerns im Geschäftsjahr 2012 war durch einmalige Aufwendungen wie etwa substanziellen Beratungskosten und Personalwechsel im Vorstand geprägt. Dies führte zu einem Rückgang des Konzerngewinns um rund 43 % auf 92,0 Mio. €. Das EBITDA verschlechterte sich damit im Vergleich zu den Vorjahrszahlen um 13,7 % (adjustiert) und beläuft sich in 2012 auf 291,5 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2012 haben wir zum 1. Mai 2012 die Wiesbadener Dr. Horst Schmidt Kliniken (HSK) erstmals konsolidiert. Dem Konzernergebnis liegen Steigerungen bei Patientenzahlen von 12,2 %, und beim Umsatz von 9,0 % zugrunde. Damit haben wir unsere Marktposition im Geschäftsjahr mit Hilfe unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter ausgebaut. Der RHÖN-KLINIKUM Konzern hat seine für das Geschäftsjahr 2012 prognostizierten Ziele nicht erreicht. Die sich in den kommenden Jahren für uns bietenden internen und externen Wachstumschancen können wir aufgrund des soliden Geschäftsmodells und der Stärke des Konzerns in vollem Umfang nutzen. Die wirtschaftliche Lage des Konzerns ist mit den Ende 2012 eingeleiteten Maßnahmen und deren konsequenter Umsetzung im Geschäftsjahr 2013 nach einer Konsolidierungsphase gut ausgerichtet für weiteres Wachstum. Der Vorstand bekennt sich weiterhin zu einem qualifizierten Wachstumskurs auf Basis einer konservativen und liquiditätsstarken Kapitalstruktur bei angemessener Berücksichtigung der Anteilseignerinteressen. 7 NACHTRAG 2012Seit dem 31. Dezember 2012 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG erwartet wird. Zusätzlich informieren wir, dass wir uns am 28. Januar 2013 mit dem Land Hessen auf ein Zukunftskonzept für das Universitätsklinikum Gießen und Marburg geeinigt haben. Ziel ist im Wesentlichen eine Weiterentwicklung der medizinischen Spitzenversorgung in Mittelhessen, die Sicherstellung von erstklassiger Forschung und Lehre und eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Land, den Universitäten, dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg und seinem Träger, der RHÖN-KLINIKUM AG. 8 AUSBLICK8.1 Strategische ZielsetzungUnsere hohen Investitionen, die aus den Überschüssen unserer Kliniken finanziert wurden, bilden die Basis für eine nachhaltige, effiziente und damit auch bezahlbare klinische Versorgung. Im vergangenen Geschäftsjahr haben wir Neu- und Erweiterungsbauten in Gifhorn, Köthen, Leipzig und Pforzheim eröffnet. Dies ist zugleich Ausgangspunkt unseres gesunden Wachstumskurses, der als wesentliches Element belastbare und integrierte Versorgungsstrukturen in einer Region in den Vordergrund stellt. Dabei gehen wir bewusst auf die tatsächlichen Patientenbedürfnisse ein und schaffen die Voraussetzungen für eine patientennahe und offene Medizin von morgen. Auch künftig wird ein qualifiziertes internes und externes Wachstum der bestimmende Faktor für die Entwicklung des Konzerns sein. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen ist internes Umsatzwachstum nur in Grenzen - in der Regel um 3 % bis zu 5 % - möglich. Wir entwickeln unser Geschäftsmodell vom klassischen Klinikbetreiber zum integrierten Gesundheitsversorger konsequent weiter. Dies bedeutet auch, dass wir die enge Verzahnung mit der ambulanten Leistungserstellung durch die Überwindung der sektoralen Trennung weiter umsetzen. Vorrangig sind wir bestrebt, unsere Kapazitäten im akutstationären und ambulanten Bereich durch Akquisitionen auszubauen, um ein gesundes Wachstum zu generieren. Nicht außer Acht lassen werden wir die qualitative und quantitative Verbreiterung unseres Leistungsangebotes an bereits bestehenden Standorten. Zusammen mit Kooperationspartnern wollen wir in unseren Regionen ein flächendeckendes Versorgungsnetz mit verzahnten ambulanten und stationären Strukturen aufbauen. Wir bieten deutschlandweit qualitativ hochwertige Medizin, indem wir mit den geeigneten größeren Kliniken sowie Fachkliniken Netzwerke bilden, die telemedizinisch unterstützt werden. Bei der Übernahme von Einrichtungen setzen wir unverändert auf unsere Doppelstrategie "Kompetenz und Verlässlichkeit" sowie "Qualität vor Quantität". Wir werden daher jede medizinisch und zugleich wirtschaftlich sinnvolle Gelegenheit zum Ausbau unseres Versorgungsnetzes nutzen. Im stationären Bereich streben wir perspektivisch weiteres Wachstum durch Übernahmen von Krankenhäusern an. Im ambulanten Bereich setzen wir primär auf die Verzahnung von klinik-assoziierten MVZ mit unseren Standorten. Wir werden in unserem Konzern konsequent den Wissenstransfer von den Universitätskliniken Gießen und Marburg, dem Herzzentrum Leipzig sowie den weiteren Wissenschaftsstandorten weiter fördern. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, die Eingang in Diagnose- und Therapieverfahren gefunden haben, sollen schnellstmöglich allen unseren Kliniken zugänglich gemacht werden. 8.2 Konjunktur und rechtliche RahmenbedingungenDie Aussicht für die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat sich nach dem Rückgang der Wirtschaftsleistung im letzten Quartal des Jahres 2012 zu Jahresbeginn 2013 wieder ins Positive gewendet. Der Wirtschaftsausblick im Eurogebiet ist mit seinen Risiken weiterhin abwärtsgerichtet. Führende Wirtschaftsforschungsinstitute gehen davon aus, dass im Eurogebiet das Bruttoinlandsprodukt weiter leicht sinken wird. Die Rezession in sechs Euro-Ländern, darunter auch Italien und Spanien, sowie die angespannte Lage in den übrigen Ländern stellt für die wirtschaftliche Lage weiterhin ein großes Abwärtsrisiko dar. Die im Euroraum existierende Schulden- und Vertrauenskrise ist im Kern noch nicht gelöst, wird von den Instituten resümiert. Eine dauerhafte Stabilisierung sei nur möglich, wenn in den Ländern die geplanten Reformen tatsächlich erfolgreich greifen. Der öffentliche Sektor rechnet weiterhin mit deutlichen Mehreinnahmen, die entweder zum Schuldenabbau oder für öffentliche Investitionen eingesetzt werden können. Die gesetzlichen Krankenkassen und der Gesundheitsfonds erzielen nach Prognosen für das Jahr 2012 einen Rekordüberschuss. Bedingt durch den demographischen Wandel in der Bevölkerung erwarten wir für 2013 und die kommenden Jahre eine weiter steigende Nachfrage von Krankenhausleistungen. Diese wird allerdings den Kliniken nicht vollständig vergütet, da für nachgefragte und erbrachte Mehrleistungen - unabhängig davon, ob vereinbart oder nicht vereinbart - nach den bekannten gesetzlichen Bestimmungen Preisabschläge hinzunehmen sind. Auf der Kostenseite rechnen wir auch im Jahr 2013 mit deutlichen Lohn- und Sachkostensteigerungen von über 2 % bis 3 %, denen auf der Erlösseite kein entsprechender Ausgleich gegenübersteht. Die gesetzlichen Entgeltregelungen auf der Umsatzseite sehen für das Jahr 2013 von der Veränderungsrate ab und ergänzen diese durch einen sogenannten Orientierungswert. Dieser für das Jahr 2013 festgelegte Orientierungswert für Krankenhäuser beträgt 2,0 %. Zusätzlich müssen die Krankenhäuser im Geschäftsjahr 2013 auf sogenannte Mehrleistungen, die mit den Krankenkassen vereinbart wurden, einen Abschlag von 25 % hinnehmen. Für nicht vereinbarte Mehrleistungen sehen die gesetzlichen Regelungen Abschläge von 65,0 % vor. Bei Preissteigerungen am oberen Ende der ursprünglich angenommenen 2,0 % bis 3,0 % für Personalkosten und einer in den landesweiten Basisfallwerten enthaltenen gekappten Preissteigerungsrate ergeben sich weitere Ergebnisbelastungen, die über Restrukturierungserfolge und Mehrleistungen kompensiert werden müssen. Die verschiedenen in 2012 durch den Gesetzgeber eingeleiteten Maßnahmen zur Finanzierung der höheren Tarifabschlüsse wirken dem Trend nur partiell entgegen und sind in Summe nicht ausreichend. Die Landesbasisfallwerte für die Häuser des RHÖN-KLINIKUM Konzern steigen wahrscheinlich effektiv auch aufgrund der Fehlschätzungskorrekturen nur geringfügig. Die Preiskomponente auf der Erlösseite deckt nur ansatzweise die zusätzlichen Kosten und muss durch Effizienzsteigerungen und Umstrukturierungen ausgeglichen werden, was wir Ende 2012 begonnen und in 2013 konsequent weiterverfolgen werden. Unabhängig von der im Personalbereich vorherrschenden Tarifschere ist die Beschaffung von qualifiziertem Spitzenpersonal im Ärztlichen Dienst sowie in der Pflege aufgrund des sich abzeichnenden Fachkräftemangels und der demographischen Entwicklung eine für die Zukunft zu bewältigende Aufgabe. Wir begegnen dieser und der vermehrt gestellten Forderung von Arbeitnehmern nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit gezielten Konzepten zur Verbesserung der Attraktivität als Arbeitgeber im Gesundheitswesen. Für die Gesundheitslandschaft in Deutschland und besonders den Krankenhäusern müssen künftig weitere Effizienzpotenziale zur Verfügung stehen bzw. sie müssen in der Lage sein, diese durch geeignete investive Maßnahmen zu heben. Ist dies nicht der Fall, wird der bestehende Ergebnis- und Margendruck weiter anhalten. Damit wird sich die selektive Entwicklung auf der Leistungserbringerseite fortsetzen und verschärfen. Aus unserer Sicht werden nur diejenigen Krankenhäuser nachhaltig und unabhängig am Markt bestehen können, die in der Lage sind, ihr Leistungsportfolio kontinuierlich auszuweiten und gleichzeitig Ihre Prozessqualität rund um den Patienten zu verbessern. Damit sind Kostenvorteile aber auch die Qualität der Arbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessert und zeigen dabei sehr deutlich auf, welche Vorteile im Rahmen eines Verbundsystems wie dem RHÖN-KLINIKUM Konzern vorhanden sind. Wir nehmen für uns in Anspruch, Kliniken sehr wirtschaftlich und erfolgreich zu betreiben sowie bei Klinikübernahmen diese schnell und qualifiziert integrieren zu können. Wir überprüfen und optimieren kontinuierlich unsere Prozesse und Strategien. Darauf aufbauend werden wir mit einem konzernweiten Wirtschaftlichkeitsprogramm auf die gesundheitspolitischen Herausforderungen reagieren. Das langfristige Ziel eines bundesweiten Versorgungsangebotes ist weiterhin vorhanden und wir sehen uns daher auch für die kommenden Jahre mit Blick auf unsere internen und externen Wachstumschancen sehr gut aufgestellt. 8.3 PrognoseEinige der sich dem RHÖN-KLINIKUM Konzern in 2013 stellenden Herausforderungen sind branchencharakteristisch, andere hingegen hausgemacht. Es wird die gemeinsame Aufgabe des Vorstands sein, das Unternehmen rasch entsprechend aufzustellen. Viele hierzu erforderliche Maßnahmen sind bereits in den letzten Monaten 2012 und Anfang 2013 konsequent aufgesetzt worden, so dass sich in einem überschaubaren Zeitraum eine positivere Entwicklung insbesondere bei der Ergebnislage zeigen wird. Für das Geschäftsjahr 2013 erwarten wir erstmals den Durchbruch der 3-Mrd. €-Schwelle bei den Umsatzerlösen (3,03 Mrd. € mit einer Schwankungsbreite von 2,5 %). Mit diesem Umsatzziel geht eine Prognose für das EBITDA in Höhe von 325 Mio. € und für den Konzerngewinn von 110 Mio. € einher, die sich beide innerhalb einer Bandbreite von 5 % nach oben und unten bewegen können.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 6. März 2013 Der Vorstand Volker Feldkamp Martin Menger Jens-Peter Neumann Dr. Dr. Martin Siebert Konzernbilanz zum 31. Dezember 2012RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. SaaleAktiva scroll
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. SaaleKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012scroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012scroll
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. SaaleEigenkapitalveränderungsrechnungscroll
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Einschließlich des sonstigen Ergebnisses (OCI) KapitalflussrechnungRHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saalescroll
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2012RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale1 Grundlegende InformationenDie RHÖN-KLINIKUM AG entwickelt sich weiter von einem Krankenhausbetreiber zu einem Gesundheitsversorger. Unverändert liegt der Schwerpunkt aller Aktivitäten bei der Errichtung, dem Erwerb und dem Betreiben von Krankenhäusern in allen Versorgungsstufen, vorwiegend im Akutbereich. An einigen Standorten werden als Ergänzung zu den akut-stationären Angeboten auch Rehabilitationen angeboten. Konsequent ausgebaut werden ambulante Strukturen in Form von medizinischen Versorgungszentren sowie Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten. Wir erbringen unsere Dienstleistungen ausschließlich in Deutschland. Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ist seit 1989 börsennotiert (MDAX®). Sitz der Gesellschaft ist in Bad Neustadt a. d. Saale, Salzburger Leite 1, Deutschland. 2 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Konzernabschluss basiert auf einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die stetig angewendet wurden. Die Aufstellungswährung und die funktionale Währung des Konzerns ist der EURO. Die Zahlen im Anhang sind im Wesentlichen in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Bei der Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten. 2.1 Grundlagen der AbschlusserstellungDer Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG zum 31. Dezember 2012 wurde unter Anwendung von § 315a HGB ("Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards") im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Standard Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union im Geschäftsjahr 2012 verpflichtend anzuwenden sind. a) Neue Rechnungslegungsvorschriften im Geschäftsjahr 2012Neue Standards und Interpretationen ohne praktische Relevanz im Geschäftsjahr 2012Folgende geänderte Standards, die bereits von der Europäischen Union verabschiedet worden sind, haben aus derzeitiger Sicht für das Geschäftsjahr 2012 sowie in den Folgejahren keine praktische Relevanz:
b) Neue Rechnungslegungsvorschriften ab dem Geschäftsjahr 2013Neue Standards und Interpretationen mit praktischer Relevanz im Geschäftsjahr 2013Folgende geänderte bzw. neu veröffentlichte Standards, die bereits von der Europäischen Union verabschiedet worden sind, werden ab dem Geschäftsjahr 2013 sowie in den Folgejahren von der RHÖN-KLINIKUM AG beachtet und im Falle praktischer Relevanz angewendet:
Im Juni 2011 hat das IASB eine Änderung an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" veröffentlicht und am 5. Juni 2012 verabschiedet. Diese betrifft den Ausweis der im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Posten. Die Posten des sonstigen Ergebnisses (other comprehensive income, OCI) sollen danach gruppiert werden, ob diese zukünftig noch einmal in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden (sogenanntes Recycling) oder nicht. Die Änderung betrifft ausschließlich die Darstellung der Posten in der Gesamtergebnisrechnung, nicht die Erfassung, Bewertung der Posten oder Erfordernisse, die sich durch das Recycling ergeben. Das Wahlrecht, die Posten vor oder nach Steuern darzustellen, bleibt bestehen. Des Weiteren wurde der in IAS 1 verwendete Begriff Gesamtergebnisrechnung in Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis geändert. Der geänderte Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Auswirkungen ergeben sich auf die Darstellung im Abschluss, jedoch nicht auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage. Die Anwendung betrifft alle Unternehmen, die Erfolgskomponenten im sonstigen Ergebnis darstellen.
Das IASB hat im Juni 2011 Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" veröffentlicht und am 5. Juni 2012 verabschiedet. Die bedeutendste Änderung des IAS 19 besteht darin, dass versicherungsmathematische Gewinne und Verluste in Umbewertungen umbenannt werden und sofort bei Entstehung im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income, OCI) zu erfassen sind. Das Wahlrecht zwischen sofortiger Erfassung im Gewinn oder Verlust, im sonstigen Ergebnis (OCI) oder nach der Korridormethode entfällt. Bei Planänderungen, die zu Veränderungen der Leistungsverpflichtung führen, die auf Arbeitsleistungen in zurückliegenden Perioden zurückzuführen sind, entsteht ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand. Dieser wird in der Periode erfasst, in der die zugrunde liegende Planänderung stattfindet, es erfolgt keine Verteilung mehr. Leistungen an Arbeitnehmer, die noch an eine Verpflichtung zur Erbringung von zukünftigen Arbeitsleistungen geknüpft sind, stellen keine Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. IAS 19 fordert umfangreichere Anhangangaben im Zusammenhang mit leistungsorientierten Plänen, insbesondere sind zusätzliche Angaben zu Merkmalen und Risiken der Leistungspläne erforderlich. Die Änderungen des IAS 19 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Der überarbeitete Standard ist rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anzuwenden. Ausnahmen hiervon sind die Änderung des Buchwertes von Vermögenswerten, in dem Aufwand für Leistungen an Arbeitnehmer aktiviert worden ist und Vergleichsangaben zur Sensitivitätsanalyse der leistungsorientierten Verpflichtung. Die RHÖN-KLINIKUM AG geht derzeit von einer Erhöhung der DBO um noch nicht verrechnete versicherungsmathematische Verluste von 0,9 Mio. € für das Jahr 2013 aus. Entsprechend wird sich das Eigenkapital verringern. Weitere wesentliche Auswirkungen werden derzeit nicht erwartet.
Im Dezember 2011 hat das IASB Änderungen an IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben" in Bezug auf die Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten veröffentlicht und am 13. Dezember 2012 verabschiedet. Dieser nennt weitere neue Angabepflichten im Zusammenhang mit bestimmten Aufrechnungsvereinbarungen. Die Offenlegung dieser Angaben ist unabhängig davon, ob die Aufrechnungsvereinbarung tatsächlich zu einer Aufrechnung der betroffenen finanziellen Vermögenswerte und Schulden geführt hat. Qualitative Beschreibungen und quantitative Angaben der Aufrechnungsansprüche sind anzugeben. Die Änderungen sind retrospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die RHÖN-KLINIKUM AG prüft derzeit die genauen Auswirkungen im Hinblick auf Bilanzierung und Bewertung.
Im Mai 2011 hat das IASB den Standard IFRS 13 "Bewertung zum beizulegenden Zeitwert" veröffentlicht und am 11. Dezember 2012 verabschiedet. IFRS 13 regelt wie zum beizulegenden Zeitwert (fair value) zu bewerten ist und erweitert die Angaben zum beizulegenden Zeitwert, sofern ein anderer Standard die Anwendung von diesem vorschreibt. Per Definition ist der beizulegende Zeitwert der Preis, den unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag bei Verkauf eines Vermögenswertes vereinnahmen bzw. bei Übertragung einer Verbindlichkeit zahlen würden. Der beizulegende Zeitwert einer Verbindlichkeit bildet folglich das Ausfallrisiko ab. IFRS 13 enthält keine Angabe, auf welche Sachverhalte der beizulegende Zeitwert anzuwenden ist und schließt lediglich IAS 17, IFRS 2 sowie andere Bewertungsgrößen, die dem beizulegenden Zeitwert ähnlich, jedoch nicht deckungsgleich sind, von der Anwendung aus. Die bekannte dreistufige Fair Value-Hierarchie ist weiterhin anzuwenden. Darüber hinaus sind nach IFRS 13 umfassende Anhangangaben erforderlich, die den Vorschriften des IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben" ähneln, aber für alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gelten. IFRS 13 ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Vergleichszahlen vor der erstmaligen Anwendung von IFRS 13 sind nicht anzupassen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die RHÖN-KLINIKUM AG prüft derzeit die genauen Auswirkungen im Hinblick auf Bilanzierung und Bewertung. Es ist mit erweiterten Angabepflichten zu rechnen. Folgende geänderte Standards, die noch nicht von der Europäischen Union verabschiedet wurden, haben aus derzeitiger Sicht ab dem Geschäftsjahr 2013 praktische Relevanz:
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat im Mai 2012 Änderungen von Standards sowie Änderungsvorschläge im Zuge des jährlichen Verbesserungsprojekts (annual improvement project, AIP) veröffentlicht. Am 17. Mai 2012 wurde im Zuge des vierten AIP-Zyklus 2009-2011 ein Änderungsstandard veröffentlicht, der mit insgesamt sechs Änderungen die fünf Standards IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards", IAS 1 "Darstellung des Abschlusses", IAS 16 "Sachanlagen", IAS 32 "Finanzanlagen: Darstellung" sowie IAS 34 "Zwischenberichtserstattung" betreffen. Diese Änderungen sind retrospektiv verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die RHÖN-KLINIKUM AG prüft derzeit die genauen Auswirkungen im Hinblick auf Bilanzierung und Bewertung. Neue Standards und Interpretationen ohne praktische Relevanz ab dem Geschäftsjahr 2013Folgende neu veröffentlichte Interpretation, die bereits von der Europäischen Union verabschiedet wurde, hat aus derzeitiger Sicht für 2013 sowie folgende Geschäftsjahre keine praktische Relevanz für die RHÖN-KLINIKUM AG:
Folgender geänderter Standard, der noch nicht von der Europäischen Union verabschiedet wurde, hat aus derzeitiger Sicht für 2013 sowie folgende Geschäftsjahre keine praktische Relevanz für die RHÖN-KLINIKUM AG:
c) Neue Rechnungslegungsvorschriften ab dem Geschäftsjahr 2014Neue Standards und Interpretationen mit praktischer Relevanz ab dem Geschäftsjahr 2014Folgender geänderter Standard, der bereits von der Europäischen Union verabschiedet wurde, hat aus derzeitiger Sicht ab dem Geschäftsjahr 2014 praktische Relevanz:
Im Mai 2011 hat das IASB als Teil eines Paketes von fünf neuen Standards IFRS 10 "Konzernabschlüsse" veröffentlicht und am 11. Dezember 2012 verabschiedet. Dieser ersetzt die in IAS 27 "Konzern- und Einzelabschlüsse" und SIC-12 "Konsolidierung - Zweckgesellschaften" enthaltenen Leitlinien über Beherrschung und Konsolidierung. IFRS 10 ändert die Definition der Beherrschung dahingehend, dass nun zur Ermittlung eines Beherrschungsverhältnisses auf alle Unternehmen die gleichen Kriterien Anwendung finden. Der geänderten Definition zufolge setzt Beherrschung Verfügungsgewalt und variable Rückflüsse für das Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses voraus. Verfügungsgewalt ist die Möglichkeit, gegenwärtig die Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu lenken, die wesentlichen Einfluss auf die variablen Rückflüsse haben. Die Verfügungsgewalt ist basierend auf gegenwärtigen Tatsachen und Umständen festzustellen und kontinuierlich zu beurteilen. Ein vorübergehendes Beteiligungsverhältnis befreit nicht von der Konsolidierungspflicht. Die Anwendungsrichtlinien in IFRS 10 enthalten Beispiele, die zeigen, dass ebenfalls eine Beherrschung mit weniger als 50 % der Stimmrechte vorliegen kann. Das Prinzip, den Konzernabschluss des Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen als ein einziges Unternehmen darzustellen, sowie die Konsolidierungsverfahren bleiben unverändert. IFRS 10 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist nur in Verbindung mit einer vorzeitigen Anwendung der Standards IFRS 11 und IFRS 12 und der Neuregelungen zu IAS 27 und IAS 28 sowie durch eine Angabe im Anhang möglich. Gravierende Auswirkungen auf die Bilanzierung von Unternehmen werden im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG nicht erwartet.
Als weiteren Teil des Paketes von fünf neuen Standards hat das IASB im Mai 2011 IFRS 11 "Gemeinschaftliche Vereinbarungen" veröffentlicht und am 11. Dezember 2012 verabschiedet. IFRS 11 definiert eine gemeinschaftliche Vereinbarung als Vereinbarung, bei der zwei oder mehr Partnerunternehmen per Vertrag die gemeinschaftliche Kontrolle über diese Vereinbarung ausüben. Gemeinschaftliche Vereinbarungen können gemeinschaftliche Tätigkeiten oder Gemeinschaftsunternehmen sein. Bei Ersteren handelt es sich um eine gemeinschaftliche Vereinbarung, die den Partnerunternehmen dieser gemeinschaftlichen Vereinbarung direkte Rechte an den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten überträgt. Ein Gemeinschaftsunternehmen dagegen räumt den Partnerunternehmen Rechte am Netto-Reinvermögen oder Ergebnis der Vereinbarung ein. Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode in Übereinstimmung mit dem geänderten IAS 28 bilanziert. Eine Einbeziehung nach der Quotenkonsolidierung ist nicht mehr gestattet. IFRS 11 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist hier nur in Verbindung mit einer vorzeitigen Anwendung der Standards IFRS 10 und IFRS 12 und der Neuregelungen zu IAS 27 und IAS 28 sowie durch eine Angabe im Anhang möglich. Die RHÖN-KLINIKUM AG bilanziert ihre Gemeinschaftsunternehmen bereits nach der Equity-Methode und ist somit von der Änderung nicht betroffen.
Im Mai 2011 hat das IASB IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen" veröffentlicht und am 11. Dezember 2012 verabschiedet. Dieser schreibt die erforderlichen Angaben für Unternehmen vor, die in Übereinstimmung mit den neuen Standards IFRS 10 und IFRS 11 bilanzieren. IFRS 12 ersetzt die in IAS 28 enthaltenen Angabepflichten. Unternehmen müssen gemäß IFRS 12 Angaben machen, die es dem Abschlussadressaten ermöglichen, die Art, Risiken und finanziellen Auswirkungen zu beurteilen, die mit dem Engagement des Unternehmens bei Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen, gemeinschaftlichen Vereinbarungen und nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen (Zweckgesellschaften) verbunden sind. Es sind Angaben in den folgenden Bereichen erforderlich: Wesentliche Ermessensentscheidungen und Annahmen, um festzustellen, ob ein Unternehmen ein anderes beherrscht, gemeinschaftlich beherrscht, einen wesentlichen Einfluss ausübt oder ein sonstiges Engagement bei anderen Unternehmen hat, Angaben zu Anteilen an Tochterunternehmen, Anteilen an gemeinschaftlichen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen sowie Anteile an nicht konsolidierten Zweckgesellschaften. IFRS 12 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine frühere Anwendung ist mit einer Angabe im Anhang unabhängig von der Anwendung von IFRS 10 und IFRS 11 sowie den Neuregelungen zu IAS 27 und IAS 28 zulässig. Die RHÖN-KLINIKUM AG überprüft derzeit die genauen Auswirkungen auf die Angaben im Konzernanhang. Von ausführlicheren Angaben im Anhang ist auszugehen.
Im Mai 2011 hat das IASB als Teil eines Paketes von fünf neuen Standards die Neufassung des IAS 27 "Konzern- und Einzelabschlüsse" veröffentlicht und am 11. Dezember 2012 verabschiedet. Dieser wird in IAS 27 "Einzelabschlüsse" umbenannt und beinhaltet zukünftig nur noch Vorschriften zu Einzelabschlüssen. Die bestehenden Regelungen bleiben unverändert. Die Änderungen zu IAS 27 sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist nur in Verbindung mit einer vorzeitigen Anwendung der Standards IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12 sowie IAS 28 sowie mit einer Angabe im Anhang möglich. Gravierende Auswirkungen auf die Bilanzierung von Unternehmen werden im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG nicht erwartet.
Im Mai 2011 hat das IASB die Neufassung des IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen" veröffentlicht und am 11. Dezember 2012 verabschiedet. Dieser wird in IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" umbenannt. IAS 28 beschreibt weiterhin die Bilanzierung von assoziierten Unternehmen sowie die Anwendung der Equity-Methode bei assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen. Die Änderungen ergeben sich aus der Veröffentlichung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12. Der neue IAS 28 ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist nur in Verbindung mit einer vorzeitigen Anwendung der Standards IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12 und IAS 27 sowie mit einer Angabe im Anhang möglich. Die RHÖN-KLINIKUM AG prüft derzeit die genauen Auswirkungen im Hinblick auf Bilanzierung und Bewertung.
Im Dezember 2011 hat das IASB Änderungen an IAS 32 "Finanzinstrumente: Darstellung" in Bezug auf die Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten veröffentlicht und am 13. Dezember 2012 verabschiedet. Das gegenwärtige Saldierungsmodell nach IAS 32 ist von den Änderungen nicht betroffen. Demzufolge sind finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten nur dann zu saldieren, wenn am Abschlussstichtag ein Rechtsanspruch auf Verrechnung vorliegt und beabsichtigt ist, entweder einen Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Die Änderungen stellen klar, dass am Abschlussstichtag der Anspruch auf Saldierung bestehen muss, also unabhängig von einem künftigen Ereignis ist. Der Anspruch muss für alle Vertragsparteien im gewöhnlichen Geschäftsablauf und auch bei Insolvenz einer beteiligten Partei durchsetzbar sein. IAS 32 stellt außerdem klar, dass eine Bruttoabwicklungsmethode unter bestimmten Voraussetzungen effektiv einer Nettoabwicklung entsprechen kann und damit das Kriterium des IAS 32 erfüllt ist. Jedoch muss die Methode dazu führen, dass Ausfall- und Liquiditätsrisiken eliminiert sowie Forderungen und Verbindlichkeiten in einem einzigen Abwicklungsverfahren verarbeitet werden. Generalverrechnungsvereinbarungen, bei denen der rechtliche Anspruch auf Saldierung nur bei dem Eintritt von künftigen Ereignissen durchsetzbar ist, erfüllen die Saldierungskriterien auch in Zukunft nicht. Die Änderungen sind retrospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Die RHÖN-KLINIKUM AG prüft derzeit die genauen Auswirkungen im Hinblick auf Bilanzierung und Bewertung. d) Neue Rechnungslegungsvorschriften ab dem Geschäftsjahr 2015Neue Standards und Interpretationen mit praktischer Relevanz ab dem Geschäftsjahr 2015Folgende neu veröffentlichte bzw. geänderte Standards, die noch nicht von der Europäischen Union verabschiedet wurden, haben aus derzeitiger Sicht ab dem Geschäftsjahr 2015 praktische Relevanz:
Das IASB hat im November 2009 den Standard IFRS 9 zur Kategorisierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten veröffentlicht, welcher durch das IASB im Herbst 2012 geringfügig geändert wurde. Gemäß IFRS 9 regelt ein neuer, weniger komplexer Ansatz die Kategorisierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Demnach gibt es nunmehr nur noch zwei anstatt vier Bewertungskategorien für aktivische Finanzinstrumente: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (fair value) oder Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten (amortised cost). Eine Bewertung mit den fortgeführten Anschaffungskosten erfordert dabei das planmäßige Halten des finanziellen Vermögenswertes zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme sowie Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes, die zu Zahlungsströmen zu festgelegten Zeitpunkten führen, die ausschließlich Tilgung und Zinszahlungen auf ausstehende Rückzahlungsbeträge darstellen. Finanzinstrumente, die diese beiden Bedingungen nicht erfüllen, sind zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Kategorisierung basiert zum einen auf dem Geschäftsmodell des Unternehmens, zum anderen auf charakteristischen Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des jeweiligen finanziellen Vermögenswertes. Der Standard sieht eine retrospektive Anwendung auf alle bestehenden finanziellen Vermögenswerte vor, wobei zur Kategorisierung nach den neuen Regelungen die Umstände am Tag der Erstanwendung des Standards maßgeblich sind. Im Oktober 2010 hat das IASB IFRS 9 "Finanzinstrumente" um Regelungen zur Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten und zur Ausbuchung von Finanzinstrumenten erweitert. Mit Ausnahme der Regelungen für freiwillig zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (sogenannte Fair-Value-Options) wurden die Vorschriften unverändert aus IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" in IFRS 9 übernommen. IFRS 9 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Eine frühere Anwendung für finanzielle Verbindlichkeiten ist zulässig, erfordert jedoch eine vorzeitige Anwendung der Regelungen für finanzielle Vermögenswerte. Eine vorzeitige Anwendung für finanzielle Vermögenswerte kann auch ohne frühere Anwendung der Neuregelungen zu finanziellen Verbindlichkeiten erfolgen. Die RHÖN-KLINIKUM AG überprüft derzeit die genauen Auswirkungen im Hinblick auf Bilanzierung und Bewertung.
Das IASB hat im Dezember 2011 Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9 "Verpflichtender Anwendungszeitpunkt und Anhangangaben bei Übergang" veröffentlicht. Durch die Änderung wird die verpflichtende Anwendung des IFRS 9 auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, verschoben. IFRS 9 nennt zudem Ausnahmeregelungen, unter denen ein Unternehmen im Übergang auf den neuen Standard anstatt einer Anpassung von Vorjahreszahlen zusätzliche Angaben im Anhang vornehmen kann. Des Weiteren fordert IFRS 9 zusätzliche Anhangangaben, die als Änderungen in den bestehenden IFRS 7 einfließen. Diese betreffen auf Basis der jeweiligen Bewertungskategorie gemäß IAS 39 die Buchwertänderungen, die sich aus der Umstellung auf IFRS 9 ergeben, sofern diese sich nicht auf Bewertungseffekte zum Zeitpunkt der Umstellung beziehen, und zusätzlich die Buchwertänderungen, die auf solche Effekte zurückzuführen sind. Für finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die aus der Umstellung auf IFRS 9 künftig mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind zusätzliche Angaben erforderlich. Weiterhin muss auf Basis der Anhangangaben eine Überleitung der Bewertungskategorien gemäß IAS 39 und IFRS 9 auf Bilanzpositionen sowie Klassen von Finanzinstrumenten möglich sein. Die RHÖN-KLINIKUM AG prüft derzeit die genauen Auswirkungen im Hinblick auf Bilanzierung und Bewertung. Die Aufstellung von Konzernabschlüssen nach IFRS erfordert Annahmen und Schätzungen. Des Weiteren macht die Anwendung der konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wertungen des Managements erforderlich. Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität oder Bereiche, bei denen Annahmen und Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind, sind aufgeführt und erläutert. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten, eingeschränkt durch die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam angesetzten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten (inklusive derivativer Finanzinstrumente). Der Konzernabschluss wird am 24. April 2013 durch den Aufsichtsrat zur Veröffentlichung freigegeben. 2.2 KonsolidierungDie Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. 2.2.1 TochterunternehmenTochterunternehmen sind alle Unternehmen (inklusive Zweckgesellschaften), bei denen der Konzern "control" über die Finanz- und Geschäftspolitik innehat, regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil von mehr als 50,0 %. Bei der Beurteilung, ob "control" vorliegt, werden Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausüb- oder umwandelbar sind, berücksichtigt. Der Konzern überprüft auch dann, ob "control" vorliegt, wenn das Mutterunternehmen weniger als 50,0 % der Stimmrechte hält, jedoch die Möglichkeit hat, die Geschäfts- und Finanzpolitik aufgrund von einer De-facto-Beherrschung zu steuern. De-facto-Beherrschung liegt beispielsweise bei Stimmrechtsvereinbarungen oder erhöhten Minderheitsrechten vor. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem "control" auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem "control" endet. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschbaren Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss wird der zuvor erworbene Eigenkapitalanteil des Unternehmens mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust ist in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden im Rahmen von IAS 39 bewertet und ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust entweder im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Als Geschäftswert wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegendem Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum über dem Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Konzerninterne Transaktionen und Salden sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften werden sofern notwendig angepasst, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. 2.2.2 Transaktionen mit nicht beherrschenden AnteilenTransaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen werden wie Transaktionen mit Eigenkapitalgebern behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst. 2.2.3 Assoziierte Unternehmen und gemeinschaftlich geführte UnternehmenAssoziierte Unternehmen sind solche Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, jedoch kein "control" besitzt, da der Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 % beträgt. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen (Joint Ventures) werden unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert und anfangs mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen oder gemeinschaftlich geführten Unternehmen beinhaltet den beim Erwerb entstandenen Geschäftswert (unter Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen). Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und die kumulierten Veränderungen gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen, inklusive anderer ungesicherter Forderungen, entspricht bzw. diesen übersteigt, werden keine weiteren Verluste erfasst, es sei denn, er ist für das assoziierte Unternehmen oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen eine Verpflichtung eingegangen oder hat für diese Zahlungen geleistet. Nicht realisierte Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen oder gemeinschaftlich geführten Unternehmen werden anteilig eliminiert, soweit die zugrundeliegenden Sachverhalte wesentlich sind. Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung (Impairmenttest) wird der Buchwert eines at-equity bewerteten Unternehmens mit dessen erzielbarem Betrag verglichen. Falls der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, ist eine Wertminderung (Impairment) in Höhe des Differenzbetrags vorzunehmen. Sofern die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen sind, erfolgt eine entsprechende erfolgswirksame Zuschreibung. Die Abschlüsse der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die assoziierten Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht nach der Equity-Methode konsolidiert. Sie werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Zeitwerten im Konzernabschluss berücksichtigt. 2.2.4 Veräußerung von TochterunternehmenWenn der Konzern entweder die Beherrschung oder den maßgeblichen Einfluss über ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Der beizulegende Zeitwert ist der beim erstmaligen Ansatz eines assoziierten Unternehmens, Gemeinschaftsunternehmens oder eines finanziellen Vermögenswertes ermittelte beizulegende Zeitwert. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht wird. 2.3 SegmentberichterstattungDie Segmentberichterstattung erfolgt gemäß IFRS 8 auf Basis des Management Approach, d. h. aus der Perspektive des Managements. Die externe Berichterstattung orientiert sich an intern verwendeten Steuerungs- und Berichtsgrößen sowie Berichtsstrukturen, die den Entscheidungsträgern zur Verfügung stehen und von diesen genutzt werden. Als operatives Segment wird ein Unternehmensbestandteil gesehen, der Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Erträge erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen anfallen können, dessen Betriebsergebnisse regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens mit Blick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu diesem Segment und die Bewertung seiner Ertragskraft überprüft werden und für den einschlägige Finanzinformationen vorliegen. Die ermittelten operativen Segmente werden auf die berichtspflichtigen Segmente reduziert. Dies geschieht im Wesentlichen durch Zusammenfassung von homogenen operativen Segmenten, wenn diese vergleichbare wirtschaftliche Merkmale aufweisen. Auslöser der Berichtspflicht ist regelmäßig das Überschreiten segmentbezogener Wesentlichkeitsschwellen. IFRS 8 nennt folgende drei segmentbezogene Wesentlichkeitsschwellen:
Die geforderte Erlössegmentierung besagt, dass so lange berichtspflichtige Segmente gebildet werden müssen, bis die Erlöse der identifizierten berichtspflichtigen Segmente 75 % der gesamten externen Erlöse ausmachen. Die übrigen nicht berichtspflichtigen Segmente sind als "Alle übrigen Segmente" auszuweisen und der Ursprung dieser Erträge ist zu beschreiben. Im Anhang sind im Rahmen der Erläuterung der Segmentabgrenzung grundlegende Informationen über die Ermittlung und Identifizierung der berichtspflichtigen Segmente zu machen. Dies umfasst die Nennung der Bestimmungsfaktoren der Segmentberichterstattung und die Angabe der Produkte und Dienstleistungen mit denen die einzelnen Segmente ihre Erträge erwirtschaften. Darüber hinaus müssen detaillierte Angaben zu Segmentergebnis, Segmentvermögen und Segmentschulden gemacht werden. Des Weiteren sind Informationen zu Produkten und Dienstleistungen, räumlichen Aktivitäten und den wesentlichen Kunden des Unternehmens anzugeben. IFRS 8 fordert auch ergänzende Angaben zu den intern verwendeten Methoden zur Behandlung von Transaktionen zwischen berichtspflichtigen Segmenten sowie zu Unterschieden zwischen den intern verwendeten Rechnungslegungsmethoden und den Methoden, die im Abschluss Anwendung finden. Ergänzend zu den verbalen Angaben ist eine Überleitungsrechnung von den folgenden Segmentdaten auf den Abschluss zu erstellen: Diese umfasst die Gesamterlöse aller berichtspflichtigen Segmente, das Gesamtergebnis der berichtspflichtigen Segmente vor Steuern und die Aufgabe von Geschäftsbereichen, das Gesamtvermögen der berichtspflichtigen Segmente, die gesamten Schulden der berichtspflichtigen Segmente sowie den Gesamtbetrag der berichtpflichtigen Segmente für jeden anderen wesentlichen Posten, der gesondert berichtet wird. Segmentinformationen früherer Jahre, die als Vergleichsinformationen dienen, sind bei erstmaliger Anwendung anzupassen. 2.4 Geschäftswerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte2.4.1 GeschäftswertDer Geschäftswert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns an den Nettovermögenswerten des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Ein durch Unternehmenserwerb entstandener Geschäftswert wird den immateriellen Vermögenswerten zugeordnet. Der Geschäftswert wird mindestens einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) unterzogen und mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Eine Überprüfung findet darüber hinaus auch dann statt, wenn Ereignisse oder Umstände drauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Wertaufholungsbeträge werden nicht berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung eines Unternehmens umfassen den Buchwert des Geschäftswerts, der dem abgehenden Unternehmen zugeordnet ist. Der Geschäftswert wird zum Zweck des Werthaltigkeitstests auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units) verteilt. Diese entsprechen bei der RHÖN-KLINIKUM AG grundsätzlich den einzelnen Krankenhäusern, soweit der zugehörige Goodwill kooperierender Einheiten nicht auf übergeordneter Ebene überwacht wird. Falls der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet, wird ein Wertminderungsverlust erfasst. Der erzielbare Betrag entspricht dabei dem höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten sowie dem Nutzungswert des Vermögenswertes. 2.4.2 ComputersoftwareErworbene Computersoftwarelizenzen werden zu ihren Anschaffungskosten zuzüglich der Kosten für die Versetzung in einen nutzungsbereiten Zustand aktiviert. Diese Kosten werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben (3 bis 7 Jahre) und unter dem Posten Abschreibungen und Wertminderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Kosten, die mit der Entwicklung von Websites oder Pflege von Computersoftware verbunden sind, werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. 2.4.3 Sonstige immaterielle VermögenswerteSonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu historischen Anschaffungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - entsprechend ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre) planmäßig linear abgeschrieben und unter dem Posten Abschreibungen und Wertminderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. 2.4.4 Forschungs- und EntwicklungskostenForschungskosten werden gemäß IAS 38 als laufender Aufwand erfasst. Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn die Voraussetzungen des IAS 38 kumulativ erfüllt sind. Aktivierungspflichtige Entwicklungskosten liegen nicht vor. 2.4.5 Öffentliche ZuwendungenZuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn mit großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Zuwendung erfolgen wird und der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen werden als Buchwertminderung von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der geförderten Vermögensgegenstände abgesetzt. Sie werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst. Derartige Zuwendungen werden im Rahmen der gesetzlich normierten Investitionsförderung von Krankenhäusern gewährt. Noch nicht zweckentsprechend verwendete Fördermittel werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag abgegrenzt. 2.5 SachanlagenDie unter den Sachanlagen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude umfassen hauptsächlich Krankenhausbauten. Sie werden ebenso wie die übrigen Sachanlagen zu ihren historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet. Anschaffungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Die Herstellungskosten umfassen darüber hinaus den Herstellungskosten zurechenbare Gemeinkosten. Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungs-/ Herstellungskosten des Vermögenswertes oder - sofern einschlägig - als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig ermittelt werden können. Alle anderen Reparaturen und Wartungen werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Bei allen weiteren Vermögenswerten erfolgt die Abschreibung linear, wobei die Anschaffungskosten über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte wie folgt auf den Restbuchwert abgeschrieben werden: scroll
Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Gewinne und Verluste aus den Abgängen von Vermögenswerten werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und erfolgswirksam erfasst. 2.6 Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (ohne Geschäftswert)Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswertes auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrages vor. Können dem einzelnen Vermögenswert keine eigenständigen Mittelzuflüsse zugeordnet werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrages für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu der der Vermögenswert gehört. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cash-Flows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswertes widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der Position Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. An jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst wurde, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwandes eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrages herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswertes auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser darf allerdings nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen ergeben hätte, wenn in Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswertes, abzüglich eines etwaigen Restbuchwertes, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen. 2.7 Finanzielle VermögenswerteDie finanziellen Vermögenswerte setzen sich zusammen aus den Forderungen, Eigenkapitaltiteln, derivativen Finanzinstrumenten mit positiven beizulegenden Zeitwerten und den Zahlungsmitteln. Diese finanziellen Vermögenswerte werden grundsätzlich in die folgenden Kategorien unterteilt:
Die Kategorisierung hängt von dem Zweck ab, für den die jeweiligen finanziellen Vermögenswerte erworben wurden. Das Management bestimmt die Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz und überprüft die Kategorisierung zu jedem Stichtag. Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Erfüllungstag angesetzt, dem Tag, an dem der Kauf bzw. Verkauf des Vermögenswertes abgewickelt wird. Finanzielle Vermögenswerte, die nicht der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" angehören, werden zunächst zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden im Zugangszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten werden aufwandswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und Vermögenswerte der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" werden nach ihrem erstmaligen Ansatz zu ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Darlehen und Forderungen sowie bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Gewinne oder Verluste aus Schwankungen des beizulegenden Zeitwertes von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten, einschließlich Dividenden- und Zinszahlungen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Finanzierungsaufwendungen und -erträge in der Periode ihres Anfalls ausgewiesen. Wenn für finanzielle Vermögenswerte kein aktiver Markt besteht oder es sich um nicht notierte Vermögenswerte handelt, werden die beizulegenden Zeitwerte mittels geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt. Diese umfassen Bezugnahmen auf kürzlich stattgefundene Transaktionen zwischen unabhängigen Geschäftspartnern, die Verwendung aktueller Marktpreise anderer Vermögenswerte, die im Wesentlichen dem betrachteten Vermögenswert ähnlich sind, Discounted-Cash-Flow-Verfahren sowie Optionspreismodelle, welche soweit wie möglich von Marktdaten und so wenig wie möglich von unternehmensindividuellen Daten Gebrauch machen. Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen. 2.7.1 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete VermögenswerteDiese Kategorie hat 2 Unterkategorien: Finanzielle Vermögenswerte, die entweder von Beginn an als "zu Handelszwecken gehalten" eingeordnet wurden (held for trading einschließlich Derivate), und solche, die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch Nutzung der Fair-Value-Option als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" eingestuft wurden. Ein finanzieller Vermögenswert wird dieser Kategorie zugeordnet, wenn er prinzipiell mit kurzfristiger Verkaufsabsicht erworben wurde oder der finanzielle Vermögenswert vom Management entsprechend designiert wurde. Derivate gehören ebenfalls dieser Kategorie an, sofern sie nicht als Hedges qualifiziert sind. Als zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente im Sinne des IAS 39 gelten auch bestimmte Sicherungsinstrumente, die zwar im RHÖN-KLINIKUM Konzern nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Zinssicherung dienen, für die jedoch kein IAS 39 für Hedge-Accounting angewendet wurde. Es handelt sich dabei um derivative Finanzinstrumente, wie zum Beispiel Zinsswaps und Optionen. Vermögenswerte dieser Kategorie werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, soweit diese innerhalb der nächsten 12 Monate fällig sind. 2.7.2 Darlehen und Forderungen, bis zur Endfälligkeit zu haltende FinanzinvestitionenDarlehen und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit deren Fälligkeit nicht 12 Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt. Vermögenswerte, deren Fälligkeit 12 Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt, werden als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Dieser Kategorie werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen zugeordnet. Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 2.7.3 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteZur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie ausdrücklich zugeordnet wurden oder keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet werden konnten. Sie sind den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern. Soweit der Marktwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte zu Anschaffungskosten bewertet. 2.8 Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienAls Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die eigene Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an vermieteten Gegenständen bei uns als Leasinggeber (Operating-Leasing), werden diese unter entsprechender Kennzeichnung in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Die Leasinggegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und entsprechend den Bilanzierungsgrundsätzen für Sachanlagen abgeschrieben. Mieterlöse werden linear über die Vertragslaufzeit berücksichtigt. 2.9 VorräteVorräte beinhalten im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Diese werden zu Anschaffungskosten (einschließlich Nebenkosten) bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungskosten werden auf Grundlage der Durchschnittsmethode bestimmt. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis im ordentlichen Geschäftsgang abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten dar. 2.10 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Abzug von Wertminderungen bewertet. Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Die Höhe der Wertminderung wird erfolgswirksam in der Position sonstiger Aufwand erfasst. Wesentliche finanzielle Schwierigkeiten auf Seiten eines Schuldners und eine erhöhte Wahrscheinlichkeit bezüglich einer schuldnerseitigen Insolvenz können Indikatoren für eine Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sein. Die wertminderungsbedingte Abwertung bemisst sich am Unterschiedsbetrag zwischen dem laufenden Buchwert einer Forderung und den Cash-Flows, die mit der Forderung erwartet werden. 2.11 Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal 3 Monaten. In der Bilanz werden ausgenutzte Kontokorrentkredite als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter den kurzfristigen Finanzschulden gezeigt. 2.12 EigenkapitalStammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital (netto nach Steuern) als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert. Erwirbt ein Unternehmen des Konzerns Eigenkapitalanteile der RHÖN-KLINIKUM AG, wird der Wert der bezahlten Gegenleistung, einschließlich direkt zurechenbarer zusätzlicher Kosten (netto nach Steuern) vom Eigenkapital, das den Aktionären des Unternehmens zusteht, abgezogen, bis die Aktien entweder eingezogen, wieder ausgegeben oder weiterverkauft werden. Werden solche Anteile nachträglich wieder ausgegeben oder verkauft, wird die erhaltene Gegenleistung netto nach Abzug direkt zurechenbarer zusätzlicher Transaktionskosten und damit zusammenhängender Ertragsteuern im Eigenkapital, das den Aktionären der RHÖN-KLINIKUM AG zusteht, erfasst. Der Konzern setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung der aus Finanztransaktionen resultierenden Zinsänderungsrisiken ein. Dabei werden die Vorschriften zu Sicherungsmaßnahmen gemäß IAS 39 (Hedge-Accounting) angewendet. Dies mindert die Volatilität der Gewinn- und Verlustrechnung. Mittels Cash-Flow-Hedge werden die in der Bilanz angesetzten Verbindlichkeiten gegen künftige Zahlungsstromschwankungen abgesichert. Liegt ein Cash-Flow-Hedge vor, wird der effektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstrumentes bis zur Erfassung des Ergebnisses aus dem gesicherten Grundgeschäft erfolgsneutral als Hedge-Reserve im Eigenkapital erfasst; der ineffektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstrumentes wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die derivativen Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zum am jeweiligen Bilanzstichtag geltenden beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert gehandelter derivativer Finanzinstrumente entspricht dem Marktwert. Dieser kann positiv oder negativ sein. Liegen keine Börsenpreise vor, werden die Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet. Für derivative Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert dem Betrag, den der Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG bei Beendigung des Finanzinstrumentes zum Abschlussstichtag entweder erhalten würde oder zahlen müsste. Der Konzern dokumentiert bei Abschluss der Transaktion die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft, das Ziel seines Risikomanagements sowie die zugrunde liegende Strategie beim Abschluss von Sicherungsgeschäften. Darüber hinaus erfolgt zu Beginn der Sicherungsbeziehung und in der Folge eine Dokumentation der Einschätzung, ob die in der Sicherungsbeziehung eingesetzten Derivate die Änderungen der Cash-Flows der Grundgeschäfte effektiv kompensieren. Der volle beizulegende Zeitwert der als Sicherungsinstrumente designierten derivativen Finanzinstrumente wird als langfristiger Vermögenswert bzw. langfristige Verbindlichkeit ausgewiesen, sofern die Restlaufzeit des gesicherten Grundgeschäfts länger als 12 Monate ist, und als kurzfristiger Vermögenswert bzw. kurzfristige Verbindlichkeit, sofern die Restlaufzeit kürzer ist. Für die Erfassung der Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte - erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital - ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge-Accounting vor oder sind Teile der Sicherungsbeziehung ineffektiv, werden die hierauf entfallenden Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung, wird das Sicherungsgeschäft nach den Regeln des IAS 39 als Hedge-Accounting bilanziert. Der Konzern führt auch Sicherungsmaßnahmen durch, die nicht als Hedge-Accounting dargestellt werden, jedoch gemäß den Grundsätzen des Risikomanagements effektiv zur Sicherung des finanziellen Risikos beitragen. 2.13 Finanzielle VerbindlichkeitenDie finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus Verbindlichkeiten und den negativen beizulegenden Zeitwerten derivativer Finanzinstrumente. Die Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für kurzfristige Verbindlichkeiten bedeutet dies, dass sie mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt werden. Langfristige Verbindlichkeiten sowie Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert, nach Abzug von Transaktionskosten, angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst. Darlehensverbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern der Konzern nicht das unbedingte Recht hat, die Begleichung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. 2.14 Laufende und latente SteuernDer Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Latente Steuern werden, unter Verwendung der Verbindlichkeiten-Methode, für alle temporären Differenzen zwischen steuerlichen Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden und den jeweiligen IFRS-Konzernbuchwerten angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Die Ermittlung der latenten Steuern beruht auf einem Körperschaftsteuersatz von 15,0 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer). Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang angesetzt, in dem eine steuerliche Vorteilsnahme aus der Verrechnung mit steuerlichen Gewinnen wahrscheinlich ist. Latente Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit temporären Differenzen bei Beteiligungen an Tochterunternehmen werden grundsätzlich angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern gesteuert werden kann und dass eine Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist. 2.15 Leistungen an Arbeitnehmer2.15.1 Pensionsverpflichtungen und sonstige langfristig fällige Leistungen an ArbeitnehmerIm Konzern existieren unterschiedliche Pensionspläne. Die Pläne werden durch Zahlungen an Versicherungsgesellschaften oder Pensionskassen oder durch Bildung von Rückstellungen (unmittelbare Zusagen) finanziert, deren Höhe auf versicherungsmathematischen Berechnungen basiert. Der Konzern hat sowohl leistungsorientierte als auch beitragsorientierte Pensionspläne. Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, unter dem der Konzern feste Beitragszahlungen an eine eigenständige Gesellschaft (Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse) leistet. Der Konzern könnte lediglich im Rahmen der Subsidiärhaftung in Anspruch genommen werden, zusätzliche Beiträge zu leisten. Da wir das Risiko des Ausfalls einer Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse für äußerst gering halten, bilanzieren wir derartige Zusagen wie beitragsorientierte Pläne. Ein leistungsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, der nicht unter die Definition eines beitragsorientierten Plans fällt. Er ist typischerweise dadurch charakterisiert, dass er einen Betrag an Pensionsleistungen festschreibt, den ein Mitarbeiter bei Renteneintritt erhalten wird und dessen Höhe üblicherweise von einem oder mehreren Faktoren wie Alter, Dienstzeit und Gehalt abhängig ist. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag, angepasst um kumulierte nicht erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste und nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand. Die DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (projected unit credit method) berechnet. Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen hoher Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden, und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden dann erfolgswirksam erfasst, wenn der Nettobetrag aus beiden 10,0 % des höheren Betrages von DBO und gegebenenfalls existierendem Planvermögen überschreitet (Korridorregelung). Die anteilig zu erfassenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste entsprechen dem wie zuvor beschriebenen Betrag, geteilt durch die erwartete durchschnittliche Restdienstzeit der am Plan teilnehmenden Arbeitnehmer. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst, es sei denn, die Änderungen des Pensionsplans hängen vom Verbleib des Mitarbeiters im Unternehmen für einen festgelegten Zeitraum ab (Zeitraum bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit). In diesem Fall wird der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand linear über den Zeitraum bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit erfolgswirksam erfasst. Bei beitragsorientierten Plänen leistet der Konzern aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung Beiträge an öffentliche oder private Pensionsversicherungspläne. Der Konzern hat über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Aufgrund tarifvertraglicher Regelungen leistet der Konzern für eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern Beiträge an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und an andere Versorgungswerke des öffentlichen Dienstes (Zusatzversorgungskasse für Gemeinden, ZVK). Die Beiträge werden im Rahmen von Umlageverfahren erhoben. Bei den vorliegenden Plänen handelt es sich um gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber (IAS 19.7), da sich die beteiligten Unternehmen sowohl das Risiko der Kapitalanlage als auch das biometrische Risiko teilen. Die VBL-/ZVK-Versorgung ist grundsätzlich als leistungsorientierter Versorgungsplan einzuordnen (IAS 19.27), auf den die Voraussetzungen des IAS 19.30 zutreffen und der daher als beitragsorientierter Plan zu bilanzieren ist. Vereinbarungen im Sinne von IAS 19.32A bestehen nicht, so dass der Ansatz eines entsprechenden Vermögenswertes oder einer Schuld entfällt. Der Erfassung eines etwaigen Schuldpostens in unserer Bilanz gehen vorrangig einzulösende Gewährsträgerverpflichtungen öffentlicher Gebietskörperschaften vor. Die laufenden Beitragszahlungen an die VBL/ZVK haben wir als Aufwendungen für Altersversorgung der jeweiligen Jahre als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Personalaufwand ausgewiesen. Die sonstigen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer betreffen Verpflichtungen aus Erfüllungsrückständen aufgrund von Altersteilzeit. Die Bewertung im Sinne von IAS 19 erfolgt durch einen unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter. Die Altersteilzeitleistungen werden mit dem Barwert der Verpflichtungen bewertet. Während der Arbeitsphase wird bei dem Unternehmen ein Erfüllungsrückstand aufgebaut, da den Mitarbeitern in der Arbeitsphase nicht die vollen Bezüge für die erbrachte Arbeitsleistung ausgezahlt werden (Blockmodell). Als Rechnungsgrundlagen für die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen werden die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 0,6 % (Vj. 2,6 %) verwendet. Ferner wird ein Gehaltstrend in Höhe von 2,5 % angenommen. 2.15.2 Leistungen aus Anlass der Beendigung des ArbeitsverhältnissesLeistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden erbracht, wenn ein Mitarbeiter vor dem regulären Renteneintritt entlassen wird oder gegen eine Abfindungsleistung freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Darunter fallen auch die Aufstockungsbeträge aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen von Altersteilzeitvereinbarungen. Der Konzern erfasst Abfindungsleistungen, wenn er nachweislich verpflichtet ist, das Arbeitsverhältnis von gegenwärtigen Mitarbeitern entsprechend einem detaillierten formalen Plan, der nicht rückgängig gemacht werden kann, zu beenden oder nachweislich Abfindungen bei freiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Mitarbeiter zu leisten hat. Leistungen, die nach mehr als 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden, werden auf ihren Barwert abgezinst. 2.15.3 Tantiemen und ErgebnisbeteiligungenFür Tantiemen und Ergebnisbeteiligungen wird eine Verbindlichkeit basierend auf einem am Konzernergebnis bzw. an den Ergebnissen der einbezogenen Tochtergesellschaften orientierten Bewertungsverfahren passiviert. Der Konzern passiviert eine Verbindlichkeit in den Fällen, in denen eine vertragliche Verpflichtung besteht oder sich aufgrund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine faktische Verpflichtung ergibt. 2.16 RückstellungenRückstellungen für Umstrukturierungen und rechtliche Verpflichtungen werden erfasst, wenn das Unternehmen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung als Folge eines Ereignisses der Vergangenheit hat, wenn es wahrscheinlich ist, dass es im Zuge der Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen kommt und wenn der Wert des Ressourcenabflusses verlässlich bestimmt werden kann. Umstrukturierungsrückstellungen beinhalten im Wesentlichen Kosten aus der frühzeitigen Beendigung von Anstellungsverträgen mit Mitarbeitern. Rückstellungen werden insbesondere nicht gebildet für künftige operative Verluste. Besteht eine Mehrzahl gleichartiger Verpflichtungen, erfolgt die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme auf Grundlage einer Gesamtbetrachtung der gleichartigen Verpflichtungen. Eine Rückstellungsbildung erfolgt auch dann, wenn die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus einzelnen dieser Verpflichtungen als gering einzuschätzen ist. Rückstellungen werden zum Barwert der mit dem Begleichen der Verpflichtung erwarteten Zahlungen bewertet. Dabei wird mit einem Vorsteuer-Zinssatz diskontiert, der die aktuellen Markterwartungen bezüglich des Zeitwertes des Geldes und der Risikopotenziale der Verpflichtung reflektiert. Werterhöhungen von Rückstellungen, die auf zeitbedingten Zinseffekten beruhen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwand gezeigt. 2.17 ErtragsrealisierungErträge werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der für die Erbringung von Dienstleistungen und für den Verkauf von Waren erhaltenen Gegenleistung erfasst. Erträge aus konzerninternen Verkäufen und Leistungserbringungen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Erträge werden wie folgt realisiert: 2.17.1 Stationäre und ambulante KrankenhausleistungenKrankenhausleistungen werden entsprechend dem Leistungsfortschritt im Verhältnis von erbrachter zur Gesamtdienstleistung in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Dienstleistungen erfolgen. Die Abrechnung der mit den Kostenträgern vereinbarten Leistungsrechnung erfolgt im Wesentlichen auf Basis verweildauerunabhängiger, pauschalierter Entgelte. In Teilbereichen kommen tagesgleiche Pflegesätze zur Abrechnung. Die Krankenhausleistungen sind im Rahmen eines vereinbarten Budgets der Höhe nach begrenzt. Daraus folgt, dass Mehrleistungen (Budgetüberschreitungen) und Minderleistungen (Budgetunterschreitungen) im Rahmen der gesetzlichen Regelungen wechselseitig auszugleichen sind. 2.17.2 ZinserträgeZinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. 2.17.3 Ausschüttungs- und DividendenerträgeGewinnausschüttungen werden im Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. 2.18 LeasingLeasingtransaktionen im Sinne des IAS 17 können aus Miet- und Pachtverhältnissen resultieren und werden entweder als Finanzierungs-Leasing oder als Operating-Leasing klassifiziert. Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt, werden grundsätzlich als Finanzierungs-Leasing, d. h. wie tatsächlich erworbenes Anlagevermögen, behandelt. Die Vermögenswerte werden aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben; die künftigen Leasingzahlungen werden mit ihrem Barwert als Verbindlichkeiten passiviert. Leasingtransaktionen, bei denen ein wesentlicher Anteil der mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbundenen Risiken und Chancen beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating-Leasing klassifiziert. Im Zusammenhang mit einem Operating-Leasing-Verhältnis geleistete Zahlungen werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2.19 FremdkapitalkostenKosten der Fremdkapitalaufnahmen wurden bei den entsprechenden Posten abgesetzt und nach der Effektivzinsmethode verteilt. Im Übrigen wurden die Zinsen als laufender Aufwand erfasst. Fremdkapitalkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung/Herstellung sogenannter qualifizierter Vermögenswerte entstehen, werden während des gesamten Herstellungsprozesses bis zur Inbetriebnahme aktiviert. Andere Fremdkapitalkosten werden aufwandswirksam gebucht. 2.20 DividendenausschüttungenDie Ansprüche der Anteilseigener auf Dividendenausschüttungen werden in der Periode als Verbindlichkeit erfasst, in der die entsprechende Beschlussfassung erfolgt ist. 2.21 Finanzrisikomanagement2.21.1 FinanzrisikofaktorenDie RHÖN-KLINIKUM AG unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen insbesondere folgenden Risiken:
Ziel des finanziellen Risikomanagements ist die Begrenzung der aufgeführten Risiken durch laufende operative Aktivitäten sowie dem Einsatz derivativer und nicht-derivativer (z. B. Festzinsdarlehen) Finanzinstrumente. Die eingesetzten derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich der Absicherung von Grundgeschäften, d. h. für Handels- oder spekulative Zwecke kommen sie nicht zum Einsatz. Grundsätzlich werden Finanzierungsinstrumente zur Begrenzung des Kontrahentenrisikos nur mit führenden Finanzinstituten abgeschlossen. Das Finanzrisikomanagement erfolgt durch die Abteilung Treasury unter Aufsicht des Finanzvorstandes entsprechend den vom Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten Leitlinien. Die Risikoidentifikation und -bewertung erfolgt durch den Vorstand in Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns. Der Finanzvorstand gibt sowohl die Prinzipien für das bereichsübergreifende Risikomanagement vor als auch Richtlinien für bestimmte Bereiche, wie z. B. den Umgang mit dem Zins- und Kreditrisiko, dem Einsatz derivativer und nicht-derivativer Finanzinstrumente sowie die Investition von Liquiditätsüberschüssen. 2.21.2 Kredit- und BonitätsrisikoDer Konzern erbringt zu über 90 % Leistungen an Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung und im Übrigen an Selbstzahler, die bei privaten Krankenversicherungen abgesichert sind. Signifikante Konzentrationen bezüglich einzelner Kostenträger bestehen nicht. Die Krankenhausleistungen werden in der Regel innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist durch die Kostenträger beglichen. Hinsichtlich der Ausfallrisiken im Geschäftsjahr 2012 wird auf die Ausführungen unter dem Punkt 7.9 ff. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte verwiesen. Das maximale Ausfallrisiko entspricht der Summe der in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigung. Kontrahentenrisiken aus Abschlüssen von Finanztransaktionen werden durch die Einhaltung von Regeln und Limits minimiert. 2.21.3 LiquiditätsrisikoEin vorsichtiges Liquiditätsmanagement schließt das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung eines adäquaten Betrages im Rahmen zugesagter Kreditlinien und die Fähigkeit zur Emission am Markt ein. Aufgrund der Dynamik des Marktumfeldes, in dem der Konzern operiert, ist es unser Ziel, die notwendige Flexibilität in der Finanzierung beizubehalten, indem ausreichend verfügbare Kreditlinien bestehen und ein jederzeitiger Zugang zu den Kapitalmärkten möglich ist. Um jederzeitige Handlungsfähigkeit sicher zu stellen, wird eine strategische Mindestliquidität aus Cash-Positionen und freien, sofort verfügbaren Kreditlinien gehalten. Zur Überwachung des Liquiditätsrisikos wird täglich ein Liquiditätsreport erstellt. Zusätzlich werden kurz- bis mittelfristige Liquiditätsplanungsrechnungen durchgeführt. 2.21.4 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko resultiert aus der Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung des Zinsniveaus und wirkt auf alle verzinslichen Positionen sowie auf Zinsderivate. Die RHÖN-KLINIKUM AG unterliegt damit grundsätzlich Zinsänderungsrisiken. Von den konzernweit bestehenden Finanzverbindlichkeiten waren zum Bilanzstichtag 55,0 % (Vj. 50,9 %) fest verzinslich und 45,0 % (Vj. 49,1 %) variabel verzinslich. Unter Berücksichtigung der gegebenen und geplanten Schuldenstruktur werden im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG Zinsderivate zur Minimierung der Zinsänderungsrisiken eingesetzt. Die unterhaltenen Bankguthaben waren zu 19,0 % (Vj. 60,0 %) fest verzinslich mit einer Zinslaufzeit über 1 Monat, aber unter 3 Monaten oder täglich kündbar angelegt. Zinsänderungsrisiken werden mittels Sensitivitätsanalysen überwacht. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und Zinsaufwendungen, andere Ergebnisteile sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde: Alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung unterliegen keinen Zinsänderungsrisiken. Marktzinsänderungen wirken sich auf das Zinsergebnis von variabel verzinslichen Finanzierungsinstrumenten aus und werden demzufolge in die Sensitivitätsanalyse einbezogen. Derivate unterliegen Zinsänderungsrisiken hinsichtlich ihres Marktwertes und ihrer Cash-Flows. Betrachtet wird eine hypothetische Schwankung des Marktzinsniveaus zum Bilanzstichtag um +/- 100 Basispunkte. Bei einem um 100 Basispunkte erhöhten Zinsniveau hätte sich das Finanzergebnis um 0,8 Mio. € erhöht. Bei einem um 100 Basispunkte reduzierten Marktzinsniveau wäre das Finanzergebnis um 0,1 Mio. € niedriger ausgefallen. Die hypothetische Auswirkung auf das Finanzergebnis bei steigenden Zinsen ergibt sich aus potentiellen Effekten der variabel verzinslichen Verbindlichkeiten von -0,7 Mio. € sowie den Effekten aus den variabel verzinslichen Guthaben bei Kreditinstituten von 1,4 Mio. €. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2012 um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, so hätte sich die Bewertung der Derivate um 9,8 Mio. € erhöht. Die Wertänderung der Derivate hätte sich mit einem Anteil von 9,8 Mio. € erhöhend auf das Eigenkapital ausgewirkt. Die hypothetischen Auswirkungen ad hoc sinkender Zinsen auf das Finanzergebnis resultieren aus den Effekten der variabel verzinslichen Verbindlichkeiten von 0,6 Mio. € sowie den Effekten aus den variabel verzinslichen Guthaben bei Kreditinstituten von -0,5 Mio. €. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2012 um 100 Basispunkte niedriger gewesen wäre, hätte sich die Bewertung der Derivate um 6,8 Mio. € vermindert. Die Wertänderung der Derivate hätte sich mit einem Anteil von 6,8 Mio. € vermindernd auf das Eigenkapital ausgewirkt. 2.21.5 Management von Eigen- und FremdkapitalDas Ziel des Managements bei dem Umgang mit dem Eigenkapital und Fremdkapital ist die strikte Verfolgung einer Fristenkongruenz (horizontale Bilanzstruktur) von Mittelherkunft und Mittelverwendung. Langfristig gebundenes Vermögen soll langfristig finanziert sein. Zur langfristigen Mittelherkunft zählen die in der Bilanz ausgewiesenen Positionen Eigenkapital und langfristige Schulden. Diese Kennzahl soll mindestens 100 % betragen und betrug im Berichtsjahr 102,8 % (Vj. 117,7 %). Langfristige Mittelverwendungen betreffen Finanz- und Sachanlagen. Obwohl der Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG bei einer Personalkostenquote von über 50 % häufig der Dienstleistungsbranche zugerechnet wird, ist das Geschäftsmodell langfristig ausgerichtet und initial investitionsgetrieben. Die Investitionskosten wollen wir nachhaltig durch mindestens 35,0 % Eigenkapital unterlegen. Zum 31. Dezember 2012 waren dies auf Konzernebene 50,5 % (Vj. 50,3 %). Das Konzernwachstum wird im Übrigen durch angemessene Maßnahmen beim Eigenkapital über die Gewinnverwendungsbeschlüsse bei den einbezogenen Gesellschaften gesteuert. Bei Thesaurierung von Teilen der Jahresüberschüsse orientiert sich das Management an einer Eigenkapitalquote von 25 %. Beim Einsatz von Fremdkapital orientiert sich das Management zur Risikominimierung an nachfolgenden Steuerungsgrößen. Es wird angestrebt, den Quotienten aus Nettokreditverschuldung (= Finanzschulden abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) und EBITDA auf maximal das 3-fache sowie das Verhältnis des EBITDA zum Nettofinanzergebnis auf minimal das 6-fache zu begrenzen. Die Nettoverschuldung darf gemäß den abgeschlossenen Kreditvereinbarungen maximal das 3fache (3,0) des EBITDA von 291,5 Mio. € (Vj. 354,7 Mio. €) betragen. Die Obergrenze würde im Geschäftsjahr 2012 bei 874,5 Mio. € (Vj. 1.064,1 Mio. €) liegen. Diese Kennzahl wurde im Berichtsjahr mit dem Verhältnis 2,75 (Vj. 1,56) eingehalten. Das Finanzergebnis (ohne Aufzinsung/Abzinsung Finanzinstrumente) aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung multipliziert mit dem Faktor 6 darf den EBITDA-Wert des Geschäftsjahres nicht unterschreiten. Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012 lag das EBITDA bei 291,5 Mio. € und das Finanzergebnis (ohne Aufzinsung/Abzinsung Finanzinstrumente) bei 36,5 Mio. €. Diese daraus abgeleitete Kennzahl von 7,99 (Vj. 13,28) wurde im Berichtsjahr ebenso eingehalten. Die Kapitalkosten des Konzerns sind mit sämtlichen oben erwähnten Kennzahlen eng verknüpft, so dass Abweichungen zu einer Verschlechterung der Kreditkondition führen würden. 3 Kritische Schätzungen und Beurteilungen bei der Bilanzierung und BewertungSämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend überprüft und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Der Konzern trifft Einschätzungen und Annahmen, welche die Zukunft betreffen. Die hieraus abgeleiteten Schätzungen werden naturgemäß in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Diese Unsicherheiten betreffen in besonderem Maße:
Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Folgenden erörtert. 3.1 Geschätzte Wertminderung der GeschäftswerteZur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten der Geschäftswerte wurden die operativen Cash-Flows der einzelnen Kliniken mit dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC = Weighted Average Cost of Capital) nach Steuern von 5,88 % (Vj. 5,94 %) diskontiert. Auf dieser Berechnungsgrundlage ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Schlüsselannahmen mit wesentlichem Einfluss auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten sind der WACC sowie die durchschnittliche EBIT-Marge. Für das durchschnittliche Umsatzwachstum sowie die durchschnittliche EBIT-Marge verweisen wir auf unsere Erläuterung unter Punkt 7.1. Bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entspricht ab einem unterstellten Kapitalkostensatz von 5,9 % (Vj. 6,0 %) der erzielbare Betrag dem Buchwert. 3.2 UmsatzrealisierungDie Krankenhäuser des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG unterliegen wie alle anderen Krankenhäuser in Deutschland den gesetzlichen Entgeltregelungen. Diese sehen regelmäßig prospektive Entgeltvereinbarungen vor, um Planungs- und Erlössicherheit zu schaffen. In der Praxis jedoch finden diese Verhandlungen erst im Verlauf des Geschäftsjahres oder sogar erst nach dessen Ablauf statt, so dass hinsichtlich der vergüteten Leistungsmenge zum Bilanzstichtag Unsicherheiten bestehen, die durch sachgerechte Schätzungen in der Bilanz als Ansprüche oder Verbindlichkeiten abgebildet werden. Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die mit den Schätzungen verbundenen Ungenauigkeiten deutlich unter 1 % unserer Umsatzerlöse liegen. Der Konzern tätigt über 90 % seiner Umsätze mit den gesetzlichen Krankenkassen. Grundsätzlich werden zu Jahresbeginn mit den gesetzlichen Krankenkassen die verschiedenen Budgets für die einzelnen Krankenhäuser festgelegt. Die Bewertung der diagnosebezogenen Fallgruppen (Diagnosis Related Groups, DRGs) wird bundesweit einheitlich über den DRG-Katalog vorgenommen. Die Bewertungsrelationen werden jährlich vom "Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH" (InEK) überprüft und angepasst. Bei einer mengenmäßigen Über- oder Unterschreitung des vereinbarten Gesamtbudgets werden für Mehr- oder Minderleistungen nur die zusätzlich angefallenen bzw. entfallenen variablen Kosten in Höhe pauschalierter Sätze vergütet bzw. abgezogen. Bis zur Erstellung der Konzernbilanz lagen in fast allen Kliniken genehmigte Entgeltvereinbarungen vor, so dass eventuelle Mehr- oder Mindererlösausgleiche genau kalkuliert werden konnten. In den Kliniken, in denen für 2012 noch keine Budgetvereinbarungen vorlagen, haben wir uns aus diesem Grund bei der Bilanzierung strikt an die rechtlichen Rahmenbedingungen gehalten. Wir gehen davon aus, dass die Vereinbarungen für 2012 keinen negativen Einfluss auf das Ergebnis 2013 haben werden. 3.3 ErtragsteuernFür die Bildung von Steuerrückstellungen sowie von latenten Steuerposten sind Schätzungen erforderlich. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede und der Nutzbarkeit der Verlustvorträge, die zum Ansatz von aktiven latenten Steuern geführt haben. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Zeiträume, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung komplexer Steuervorschriften und der Höhe und des Zeitpunkts künftiger, zu versteuernder Einkünfte, die Änderungen des Steuerergebnisses in künftigen Perioden zur Folge haben. Für mögliche Folgen der Betriebsprüfung durch die Steuerverwaltung bildet der Konzern angemessene Rückstellungen. Berücksichtigt werden dabei insbesondere verschiedene Faktoren wie Erfahrungen aus früheren Betriebsprüfungen sowie unterschiedliche Auslegungen des materiellen Steuerrechts zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltungen im Hinblick auf den jeweiligen Sachverhalt. 4 UnternehmenserwerbeKonzernobergesellschaft ist die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft mit Sitz in Bad Neustadt a. d. Saale. Der Konsolidierungskreis umfasst neben der RHÖN-KLINIKUM AG als Obergesellschaft 105 inländische Tochterunternehmen, wovon 98 Gesellschaften vollkonsolidiert werden, sowie 2 nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen. Davon ist eine Gesellschaft ein Joint Venture und die andere Gesellschaft ein assoziiertes Unternehmen. Die übrigen Gesellschaften werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Zeitwerten im Konzernabschluss erfasst. Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung der HSK, Dr. Horst Schmidt Kliniken GmbH Klinikum der Landeshauptstadt Wiesbaden (im folgenden HSK Kliniken GmbH genannt) und ihrer Tochtergesellschaften hat die RHÖN-KLINIKUM AG ein notarielles Angebot am 29./30. Dezember 2011 abgegeben. Dieses Angebot für eine strategische Partnerschaft wurde von der HSK Rhein-Main GmbH bzw. der Stadt Wiesbaden am 28. März 2012 angenommen. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat damit 49 % der Anteile an der HSK Kliniken GmbH erworben. Der Unternehmenszusammenschluss wurde im Wege eines Share deals vorgenommen. Erwerbsbezogene Kosten in Höhe von 1,1 Mio. € wurden unter den sonstigen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung für 2012 erfasst. Die HSK-Gruppe, bestehend aus einem Krankenhaus der Maximalversorgung mit insgesamt 1.027 Planbetten, einer MVZ Gesellschaft mit drei kliniknahen Facharztsitzen, sowie jeweils einer Service- und Immobiliengesellschaft, wird ab 1. Mai 2012 in den Konzernabschluss einbezogen. Die Erstkonsolidierung der erworbenen Gesellschaften erfolgte zum Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung. Zu diesem Zeitpunkt waren alle Voraussetzungen zur Umsetzung der im Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen erfüllt. Die Kaufpreisallokation ist vorläufig, weil die endgültige Kaufpreisfindung noch nicht abgeschlossen ist. Aus der vorläufigen Kaufpreisallokation ergeben sich aus der Einbeziehung der HSK-Gruppe folgende Auswirkungen auf die Vermögenslage des Konzerns: scroll
Wäre der Erwerb der HSK-Gruppe bereits zum 1. Januar 2012 erfolgt, hätte der Konzernumsatz des Geschäftsjahres 2012 2.935,2 Mio. € und der Konzerngewinn 77,3 Mio. € betragen. Seit Einbeziehung in den Konzern hat die HSK-Gruppe Umsatzerlöse in Höhe von 152,1 Mio. € erwirtschaftet. Der Verlust ab Erstkonsolidierungszeitpunkt beträgt 7,6 Mio. €. Wir haben die HSK-Gruppe kurzfristig an unseren Standard herangeführt und planen in diesem Zusammenhang auch einen Klinikneubau innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre. Die Angaben erfolgen gemäß IFRS 3.59 ff. Der aufgrund der Erstkonsolidierung entstehende Goodwill reflektiert die Erwartungen, dass der Konzern mit dem Erwerb der HSK-Gruppe eine stärkere Präsenz im Markt erhält und sich durch Synergieeffekte Kosteneinsparungen realisieren lassen. Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzt sich zusammen aus einem Betrag von 36,9 Mio. € abzgl. Einzelwertberichtigungen von 2,3 Mio. €. Der aus der Erstkonsolidierung resultierende Goodwill ist nicht steuerlich absetzbar. Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter werden mit dem anteiligen beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens bewertet. Im Geschäftsjahr 2012 wurden 25,5 kliniknahe und 7 ophthalmologische Kassenarztsitze erworben, für die die Wirksamkeitsvoraussetzungen vertragsgemäß noch im Berichtszeitraum 2012 eintraten. Des Weiteren wurden drei Kassenarztsitze, die auf die mit Wirkung zum 1. Mai 2012 erstkonsolidierte HSK-Gruppe entfallen, erworben. Die Einbeziehung in den Konzern erfolgte ebenfalls im Geschäftsjahr 2012. Im Rahmen des Erwerbs der Kassenarztsitze sind keine Kosten angefallen. Die seit Einbeziehung in den Konzernabschluss erzielten Umsatzerlöse und Jahresergebnisse sind für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG von untergeordneter Bedeutung. Die endgültige Kaufpreisallokation hat folgende Auswirkungen auf die Vermögenslage des Konzerns in 2012: scroll
Des Weiteren wurden in 2012 ein halber kliniknaher und 1 ophthalmologischer Kassenarztsitz erworben. Die Wirksamkeitsvoraussetzungen traten vertragsgemäß zum 1. Januar 2013 bzw. 1. Februar 2013 ein, so dass die Kassenarztsitze im ersten Quartal 2013 übertragen werden. Die Einbeziehung in den Konzern erfolgt ebenfalls im ersten Quartal 2013. Im Rahmen des Erwerbs der Kassenarztsitze sind keine Kosten angefallen. Die vorläufige Kaufpreisallokation sieht folgende Auswirkungen auf die Vermögenslage des Konzerns im ersten Quartal 2013 vor: scroll
Der Goodwill in Höhe von 8,6 Mio. € und 0,1 Mio. € beinhaltet im Wesentlichen Synergieeffekte, die aus dem Ausbau der medizinischen Versorgungszentren erwartet werden. Es ist davon auszugehen, dass die erfassten Goodwills für steuerliche Zwecke abzugsfähig sind. 5 SegmentberichterstattungUnsere Krankenhäuser werden in rechtlich selbständigen Tochterunternehmen geführt, die ihren Geschäftsbetrieb im regionalen Umfeld nach den Richtlinien und Vorgaben der Muttergesellschaft ausüben. Unselbständige Krankenhausbetriebsstätten oder Niederlassungen bestehen innerhalb des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG nicht. Nach IFRS 8 "Geschäftssegmente" sind die Segmentinformationen entsprechend der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger darzustellen ("Management-Approach"). Hauptentscheidungsträger der RHÖN-KLINIKUM AG ist der Gesamtvorstand, der die strategischen Entscheidungen für die Gruppe trifft und dem auf Basis der Zahlen der einzelnen Krankenhäuser bzw. Gesellschaften berichtet wird. Dementsprechend verfügt die RHÖN-KLINIKUM AG mit ihren Akutkliniken und anderen Einrichtungen unverändert über nur ein berichtspflichtiges Segment, da die anderen Bereiche wie Rehabilitationseinrichtungen, Medizinische Versorgungszentren und Servicegesellschaften einzeln und in Summe nicht die quantitativen Schwellenwerte des IFRS 8 überschreiten. 6 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung6.1 UmsatzerlöseDie Entwicklung der Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern und Regionen stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Umsatzerlöse stellen nach IAS 18 Umsätze aus der Erbringung von Dienstleistungen dar und sind im Geschäftsjahr 2012 um 235,8 Mio. € bzw. 9,0 % auf 2.864,9 Mio. € angestiegen. Davon entfallen auf Umsätze in unseren Akut- und Rehabilitationskliniken 2.807,5 Mio. € (Vj. 2.588,9 Mio. €) und auf Umsätze in unseren Medizinischen Versorgungszentren 57,4 Mio. € (Vj. 40,2 Mio. €). Bereinigt um Veränderungen des Konsolidierungskreises (Erstkonsolidierung HSK-Gruppe ab 1. Mai 2012, MVZ Campus Gifhorn GmbH ab 1. Juli 2012, MVZ Augenärztliches Diagnostik- und Therapiecentrum Mönchengladbach/Erkelenz GmbH ab 1. Oktober 2011 sowie MVZ Augenärztliches Diagnostik- und Therapiecentrum Siegburg GmbH ab 1. Juli 2011) in Höhe von 160,5 Mio. € verbleibt ein internes Wachstum von 75,3 Mio. € bzw. 2,9 %. 6.2 Sonstige ErträgeDie sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Als Erträge aus Leistungen werden Erlöse aus Hilfs- und Nebenbetrieben in Höhe von 139,4 Mio. € (Vj. 136,7 Mio. €) sowie Miet- und Pachterlöse in Höhe von 13,5 Mio. € (Vj. 13,1 Mio. €) ausgewiesen. Der Anstieg der Erlöse aus Hilfs- und Nebenbetrieben resultiert aus weiter gestiegenen Arzneimittelverkäufen vor allem im Bereich der Zytostatika. Zur Kompensation bestimmter zweckgebundener Aufwendungen, die im Zusammenhang von mit öffentlichen Mitteln geförderten Maßnahmen stehen (z. B. Personal- und Sachkosten für Forschung und Lehre, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz), erhielt der Konzern Fördermittel und sonstige Zuwendungen. Die Erträge aus Schadensersatzleistungen / Sonstigen Erträgen enthalten in Höhe von 6,5 Mio. € buchhalterische Ertragseffekte aus der "Trennungsrechnung" in Gießen und Marburg. Zu berücksichtigen ist ferner, dass im Vorjahreswert in Höhe von 17,0 Mio. € Erstattungsansprüche für Ausgleichszahlungen seitens der Siemens AG für finanzielle Nachteile bei der RHÖNKLINIKUM AG im Zusammenhang mit der Einstellung des Entwicklungsprojektes "Partikeltherapie Marburg" enthalten waren. Die Ausgleichszahlungen führten im Vorjahreszeitraum zu einem Anstieg der Erträge aus Schadensersatzleistungen / Sonstige Erstattungen sowie zu unter Abschreibungen und Wertminderungen erfassten außerordentlichen Abschreibungen in gleicher Höhe. Die übrigen sonstigen Erträge entfallen u.a. mit 7,9 Mio. € (Vj. 6,6 Mio. €) auf Erstattungen der Kostenträger für ohne Beanstandungen abgeschlossene Prüfungen von Fällen durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung, mit 0,2 Mio. € (Vj. 1,1 Mio. €) auf aktivierte Eigenleistungen sowie mit 7,1 Mio. € (Vj. 6,9 Mio. €) auf Mittel zur Kompensation von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Studien. Vom Anstieg der sonstigen Erträge entfallen 10,1 Mio. € auf Konsolidierungseffekte. 6.3 Materialaufwandscroll
Der Materialaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 74,8 Mio. € bzw. 11,0 % auf 753,4 Mio. € angestiegen. Die Materialkostenquote erhöhte sich von 25,8 % auf 26,3 %. Vom Anstieg der Materialaufwendungen entfallen 48,1 Mio. € bzw. 7,1 % auf Konsolidierungseffekte. 6.4 Personalaufwandscroll
Die Aufwendungen für die beitragsorientierten Pläne betreffen Zahlungen an die Zusatzversorgungskassen (ZVK) und die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die leistungsorientierten Pläne entfallen auf Versorgungszusagen von Konzerngesellschaften und betreffen Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten sowie auf Abfindungsleistungen für Mitglieder des Vorstandes nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Personalaufwand sind Abfindungen in Höhe von 4,8 Mio. € (Vj. 0,7 Mio. €) enthalten. Davon entfallen 4,2 Mio. € auf im Geschäftsjahr 2012 ausgeschiedene Vorstände. Der Anstieg der Personalaufwendungen entfällt mit 107,6 Mio. € auf die erstkonsolidierte HSK-Gruppe und Inbetriebnahmen von MVZ-Gesellschaften. Bereinigt um vorgenannte Konsolidierungseffekte ergibt sich ein Anstieg der Personalaufwendungen um 71,2 Mio. € bzw. 4,6 %. 6.5 Abschreibungen und WertminderungenDer Posten enthält planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Vorjahr außerordentliche Abschreibungen in Höhe von 17,0 Mio. € im Rahmen der Einstellung des Entwicklungsprojektes "Partikeltherapie Marburg" enthalten sind, denen in gleicher Höhe unter den sonstigen Erträgen erfasste Ausgleichszahlungen gegenüberstehen. Bereinigt um vorgenannten Effekt sind die Abschreibungen und Wertminderungen von 124,5 Mio. € um 16,7 Mio. € bzw. 13,4 % auf 141,2 Mio. € angestiegen. Dieser überproportionale Anstieg im Vergleich zum Vorjahr entfällt u.a. auf die Inbetriebnahmen unserer Neu- und Erweiterungsbauten im Geschäftsjahr 2011 (insbesondere Klinikum Hildesheim im Oktober 2011, Universitätsklinikum Gießen und Marburg - Standort Gießen im Mai 2011, Standort Marburg im März 2011) sowie im Geschäftsjahr 2012 (Klinikum Gifhorn im Februar 2012). Im Übrigen entfällt der Anstieg der Abschreibungen mit 5,2 Mio. € auf die erstkonsolidierte HSK-Gruppe und MVZ-Inbetriebnahmen. 6.6 Sonstige AufwendungenDie sonstigen Aufwendungen entfallen auf: scroll
Die sonstigen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2012 überproportional um 35,7 Mio. € bzw. 14,3 % auf 285,6 Mio. € angestiegen. Der Anstieg entfällt mit 18,1 Mio. € bzw. 7,2 % auf im Bestand befindliche Gesellschaften und mit 17,6 Mio. € bzw. 7,1 % auf erstkonsolidierte Gesellschaften. Der Anstieg der Aufwendungen für Gebühren, Beiträge und Beratungskosten in Höhe von 8,7 Mio. € bzw. 14,8 % auf 67,5 Mio. € entfällt im Wesentlichen auf Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem von Fresenius im ersten Halbjahr 2012 abgegebenen freiwilligen Übernahmeangebot und auf weitere Beratungskosten. Im Übrigen sind erstmals Aufwendungen für erstkonsolidierte Gesellschaften in Höhe von 1,5 Mio. € unter diesem Posten erfasst. Der Anstieg der Abwertungen auf Forderungen von 2,6 Mio. € auf 12,8 Mio. € entfällt im Wesentlichen auf Wertberichtigungen und begründet sich vor allem im gestiegenen Forderungsbestand im Vergleich zum Vorjahr. Im Übrigen sind erstkonsolidierte Gesellschaften in Höhe von 1,4 Mio. € enthalten. Die Aufwendungen für Versicherungen und deren Selbstbehalte erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,3 Mio. € auf 15,2 Mio. € und betreffen im Wesentlichen Elektronik-, Feuer-, Haftpflicht- und sonstige Versicherungen. Davon entfallen auf erstkonsolidierte Gesellschaften 1,0 Mio. €. Die Miet- und Pachtaufwendungen sind um 4,8 Mio. € insbesondere auf Grund der ab dem 1. Mai 2012 konsolidierten HSK-Gruppe angestiegen. Der Anstieg der übrigen sonstigen Aufwendungen um 3,4 Mio. € entfällt vollständig auf erstkonsolidierte Gesellschaften. 6.7 ForschungskostenUnsere Forschungsaktivitäten erstrecken sich vorrangig auf Prozessoptimierungen bei der stationären Krankenhausversorgung und nicht auf die Herstellung von vermarktungsfähigen Produkten. Die Forschungsergebnisse entstehen daher in der Regel als Folge von bzw. im sachlichen Zusammenhang mit krankenversorgenden Tätigkeiten und sind daher nur sehr eingeschränkt isoliert abgrenz- und bewertbar. In Abhängigkeit des Umfangs der den Forschungsaktivitäten zuzurechnenden Kosten veranschlagen wir unsere jährlichen Forschungsaufwendungen mit einem Betrag innerhalb einer Bandbreite von 0,5 % bis 2,0 % unserer Umsatzerlöse. Sie entfallen insbesondere auf Personalaufwendungen und sonstige betriebliche Aufwendungen. Im Rahmen der Übernahme der beiden Universitäts- und Wissenschaftsstandorte Gießen und Marburg haben wir uns verpflichtet, jährlich einen Betrag von mindestens 2,0 Mio. € den beiden medizinischen Fakultäten zur Verfügung zu stellen. 6.8 Finanzergebnis - nettoDas Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scroll
In den Sonstigen Zinserträgen, die im Wesentlichen Zinserträge aus Steuerforderungen betreffen, sind auch Gewinnanteile an at-equity-Unternehmen in Höhe von 121 Tsd. € (Vj. 45 Tsd. €) enthalten. Aufgrund von IAS 17 (Leasingverhältnisse) werden Finanzierungs-Leasing-Verträge unter den Sachanlagen und der in den Leasingraten enthaltene Zinsanteil in Höhe von 13 Tsd. € (Vj. 21 Tsd. €) unter den sonstigen Zinsaufwendungen ausgewiesen. Das Gesamtzinsergebnis nach IFRS 7 für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten" angehören, beläuft sich im Geschäftsjahr 2012 auf 38,8 Mio. € (Vj. 31,3 Mio. €) und setzt sich mit 6,1 Mio. € aus Erträgen (Vj. 8,2 Mio. €) sowie mit 44,9 Mio. € aus Aufwendungen (Vj. 39,5 Mio. €) zusammen. 6.9 ErtragsteuernAls Ertragsteuern wird die Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags und in geringem Umfang die Gewerbeertragsteuer ausgewiesen. Zusätzlich werden in diesem Posten latente Steuern auf unterschiedliche Wertansätze in IFRS- und Steuerbilanz, auf Konsolidierungsvorgänge und auf erwartete realisierbare Verlustvorträge, die in der Regel zeitlich unbegrenzt vortragsfähig sind, erfasst. Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Ertragsteueraufwand ist gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres bei einer unveränderten Tarifbesteuerung um 3,7 Mio. € auf 21,7 Mio. € (Vj. 25,4 Mio. €) zurückgegangen. Bereinigt um den im Vorjahreszeitraum ergebniserhöhend wirkenden steuerlichen Einmaleffekt in Höhe von 9,0 Mio. € aus dem Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen der RHÖN-KLINIKUM AG mit den Kliniken in Leipzig, Meiningen, Karlsruhe und Kipfenberg ist der Ertragsteueraufwand um 12,7 Mio. € auf Grund einer entsprechend geringeren steuerlichen Bemessungsgrundlage rückläufig. Die Ertragsteuerbelastung liegt bei 19,1 % (Vj. 13,6 %). Die Überleitung vom rechnerischen Steueraufwand auf das Ergebnis vor Ertragsteuern auf den Ertragsteueraufwand stellt sich wie folgt dar: scroll
Hinsichtlich der Zuordnung der Steuerabgrenzungen zu den einzelnen Vermögenswerten und Schulden verweisen wir auf die Erläuterungen zur Konzernbilanz. 6.10 Auf nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital entfallender GewinnHierbei handelt es sich um Gewinnanteile, die anderen Gesellschaftern zustehen. 6.11 Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie gemäß IAS 33 errechnet sich als Quotient des den Aktionären der RHÖNKLINIKUM AG zustehenden Konzernergebnisses und dem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktienzahl. Die Entwicklung der im Umlauf befindlichen Stammaktien ist aus nachfolgender Übersicht ersichtlich: scroll
Wegen weiterer Einzelheiten verweisen wir auf die Erläuterungen zum Eigenkapital (Punkt 7.14). Das Ergebnis je Aktie ermittelt sich wie folgt: scroll
Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie, da an den Bilanzstichtagen keine Options- und Wandlungsrechte ausgegeben waren. 7 Erläuterungen zur Konzernbilanz7.1 Geschäftswerte und sonstige immaterielle Vermögenswertescroll
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Unter den sonstigen immateriellen Vermögenswerten wird im Wesentlichen Software ausgewiesen. Eigentums- und Verfügungsbeschränkungen liegen nicht vor. Geschäftswerte unterliegen einem jährlichen Wertminderungstest für ihre jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit (jedes Krankenhaus, soweit der zugehörige Geschäftswert kooperierender Einheiten nicht auf übergeordneter Ebene überwacht wird). Dieser Wertminderungstest wird jährlich zum 1. Oktober durchgeführt. Dabei wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit dem erzielbaren Betrag für die Einheit verglichen, der als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der Einheit ermittelt wurde. Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis eines zahlungsstromorientierten Bewertungsverfahrens (DCF-Verfahren) ermittelt. Dabei wird auf Basis einer 10-Jahresdetailplanung und der anschließenden Berücksichtigung einer ewigen Rente ein entsprechender Barwert errechnet. Zur Berechnung des Barwerts der ewigen Rente wird ein Wachstumsabschlag von -0,5 % (Vj. -0,5 %) berücksichtigt. Diese Planung ist integraler Bestandteil der Unternehmensplanung und beruht insoweit auf den tatsächlichen Erwartungen der Geschäftsführung für die jeweilige Einheit sowie auf den gesetzlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen. Wir sind der Auffassung, dass nur mit dieser längeren Detailbetrachtung die bereits mit dem Unternehmenserwerb geplanten Maßnahmen wie z.B. Abriss- und Wiederaufbau bzw. Sanierungsmaßnahmen zutreffend erfasst werden können. Zum Jahresende wird überprüft, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse auch unverändert die Ergebnisse des Wertminderungstests stützen. Dies war zum 31. Dezember 2012 der Fall. Wir haben die Werthaltigkeit des Geschäftswerts der erworbenen Gesellschaften zum 31. Dezember 2012 anhand der Daten der aktuellen Unternehmensplanung überprüft. Hierbei ergaben sich keine Hinweise, dass sich die Unternehmenswerte zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Bilanzstichtag negativ verändert haben. Als Abzinsungssatz unter Berücksichtigung eines Steuervorteils aus einer fiktiven Fremdfinanzierung (tax shield) werden die gewichteten Kapitalkosten eines potenziellen Investors aus der Gesundheitsbranche zum Bewertungszeitpunkt herangezogen. Diesen Abzinsungssatz haben wir für 2012 mit 5,88 % (Vj. 5,94 %) ermittelt. Wesentliche Geschäftswerte entfallen auf folgende zahlungsmittelgenerierenden Einheiten: scroll
Das durchschnittliche Umsatzwachstum im Planungszeitraum 2013-2023 (Vj. 2012-2022) der wesentlichen geschäftswerttragenden Gesellschaften liegt in einer Bandbreite von 2,0 % bis 6,1 % (Vj. 1,3 % bis 3,9 %). In einer Bandbreite von 4,7 % bis 11,3 % (Vj. 6,7 % bis 17,3 %) bewegen sich die EBIT-Margen der Gesellschaften während des Planungszeitraums. Im Zusammenhang mit dem Impairmenttest wurde zusätzlich eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Innerhalb des Tests wurden folgende Prämissen angewendet:
Als Ergebnis der Sensitivitätsanalyse konnten wir feststellen, dass sich bei einem Rückgang des EBIT um 10 % ein Abwertungsbedarf in Höhe von 2,5 Mio. € (Vj. 0,9 Mio. €) ergibt. Bei einer Erhöhung des WACC um 0,5 % entsteht ein Abwertungsbedarf in Höhe von 2,5 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €). Den geschäftswerttragenden Gesellschaften wird eine homogene Struktur während der Planung unterstellt. 7.2 Sachanlagenscroll
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Im Geschäftsjahr sind Fremdkapitalkosten in Höhe von 2,1 Mio. € (Vj. 5,6 Mio. €) angefallen, die für die Finanzierung der Anschaffung/Herstellung qualifizierter Vermögenswerte entstanden sind und in den Sachanlagenzugängen erfasst wurden. Es wurde ein durchschnittlicher Zinssatz von 4,4 % (Vj. 4,0 %) verwendet, der die allgemeinen Fremdkapitalkosten des Konzerns für die Aufnahme von Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten widerspiegelt. Das Grundvermögen ist zur Sicherung von Bankdarlehen im Gesamtrestbuchwert von 45,4 Mio. € (Vj. 15,6 Mio. €) mit Grundpfandrechten belastet. Davon entfällt auf die im Geschäftsjahr 2012 erstmalig konsolidierte HSK-Gruppe 29,8 Mio. €. Die durch Grundpfandrechte/Grundschulden besicherten Finanzschulden betragen zum Stichtag 37,6 Mio. € (Vj. 5,9 Mio. €). Davon entfällt auf die im Geschäftsjahr 2012 erstmalig konsolidierte HSK-Gruppe 32,9 Mio. €. Fördermittel und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Investitionen werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der geförderten Vermögenswerte abgesetzt und mindern die laufenden Abschreibungen. Der abgesetzte fortgeführte Betrag der zweckentsprechend verwendeten Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz beläuft sich auf 742,2 Mio. € (Vj. 735,1 Mio. €). Zur Absicherung von bedingt rückzahlbaren Einzelfördermaßnahmen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (z. B. für Krankenhausneuerrichtungen bzw. wesentliche Erweiterungen) in Höhe von 230,5 Mio. € (Vj. 246,1 Mio. €) sind Grundpfandrechte in Höhe von 461,2 Mio. € (Vj. 460,0 Mio. €) bestellt. Umstände, die Anlass für eine Rückzahlung dieser Zuwendungen geben, liegen nicht vor. Die Gebäude, technischen Anlagen und Maschinen schließen die folgenden Beträge mit ein, bei denen der Konzern Leasingnehmer in einem Finanzierungs-Leasing-Verhältnis ist. scroll
7.3 ErtragsteueransprücheUnter diesem Posten ausgewiesene Körperschaftsteuer-Anrechnungsguthaben betreffen Ansprüche i. S. v. § 37 KStG, die innerhalb eines Auszahlungszeitraumes von 2014 bis 2017 in jeweils gleichen Jahresbeträgen zur Auszahlung gelangen. Sie sind mit dem Barwert in Höhe von 9,5 Mio. € (Vj. 11,6 Mio. €) angesetzt. Die Bewertung erfolgt auf Basis des historischen laufzeitadäquaten Zinssatzes von 4,0 %. 7.4 Latente SteuerforderungenLatente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, die laufenden Steuerforderungen gegen die laufenden Steuerverbindlichkeiten aufzurechnen, und wenn die latenten Steuern gegen dieselbe Steuerbehörde bestehen. Die folgenden Beträge wurden saldiert: scroll
Latente Steuerforderungen für steuerliche Verlustvorträge werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. Verlustvorträge aus früheren Klinikübernahmen werden dann in die Bemessungsgrundlage zur Abgrenzung aktiver latenter Steuern einbezogen, wenn diese steuerlich hinreichend konkretisierbar sind. Dem Ansatz latenter Steuerforderungen aus Verlustvorträgen liegen steuerliche Planungsrechnungen für einen Zeitraum von 5 Jahren zugrunde. Die Steuerbasis, die für die Steuerabgrenzung genutzt wird, beträgt 101,4 Mio. € (Vj. 87,2 Mio. €). Am Bilanzstichtag bestehen bisher nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 168,0 Mio. € (Vj. 136,7 Mio. €), von denen in Höhe von 66,6 Mio. € (Vj. 49,5 Mio. €) keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden. Steuerliche Verlustvorträge können das laufende steuerliche Ergebnis in Deutschland zeitlich unbegrenzt bis zu einem Betrag von 1,0 Mio. € in vollem Umfang mindern. Darüber können jedoch nur noch 60,0 % des verbleibenden laufenden steuerlichen Ergebnisses mit steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet werden. Latente Steuern aus den Sachanlagen resultieren aus den im Steuerrecht vorgeschriebenen Nutzungsdauern und den nach IFRS wirtschaftlich gegebenen Abschreibungsdauern. Zudem wurden steuerliche Sonderabschreibungen in IFRS korrigiert. Bei den verzinslichen Schulden handelt es sich um latente Steuerunterschiede aus der Behandlung von Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über einem Jahr und aus der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Kosten im Zusammenhang mit den Aufnahmen von Finanzschulden. Latente Steuerverbindlichkeiten auf nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochterunternehmen in Höhe von 103,0 Mio. € (Vj. 115,0 Mio. €), die bei der Muttergesellschaft in Höhe von 5,0 % der Dividendensumme auf die ausgeschütteten Beträge zu steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen führen, wurden im Konzernabschluss berücksichtigt. Die Veränderungen der latenten Steuern stellen sich wie folgt dar: scroll
7.5 At-equity bewertete BeteiligungenDie at-equity bewerteten Beteiligungen betreffen ein assoziiertes Unternehmen sowie ein Joint Venture. Gegenstand des assoziierten Unternehmens, firmierend als Medizinisches Versorgungszentrum Nikomedicum Bad Sachsa GmbH, ist die Gründung und der Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne von § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation. Gegenstand des Joint Ventures, firmierend unter Energiezentrale Universitätsklinikum Gießen GmbH, ist die -zusammen mit den Stadtwerken Gießen - Energieversorgung der Universitätsklinik Gießen. Die Voraussetzungen zur Bilanzierung beider Anteile nach der Equity-Methode liegen vor. Anteilig hat der Konzern folgende Anteile an den Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen: scroll
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Anteile an Unternehmen, die nach der at-equity-Methode bilanziert werden, sind mit 228 Tsd. € (Vj. 107 Tsd. €) wegen Unwesentlichkeit unter den Sonstigen Vermögenswerten (langfristig) ausgewiesen. 7.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig) entfallen mit 10,9 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) auf Ansprüche gegen den Altgesellschafter im Zusammenhang mit dem Erwerb der HSK-Gruppe, mit 0,2 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €) auf Beteiligungen sowie mit 0,2 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) auf Marktwerte derivativer Finanzinstrumente. Beteiligungen betreffen Unternehmen, an denen wir zwischen 20,0 % und 50,0 % beteiligt sind. Diese werden nicht konsolidiert. Sie werden in der Regel zu Anschaffungskosten angesetzt. 7.7 Sonstige Vermögenswerte (langfristig)Unter den sonstigen Vermögenswerten (langfristig) in Höhe von 2,4 Mio. € (Vj. 1,8 Mio. €) werden in Höhe von 2,2 Mio. € (Vj. 1,7 Mio. €) im Wesentlichen nicht insolvenzgesicherte Rückdeckungsansprüche für Pensionsverpflichtungen sowie in Höhe von 0,2 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) Anteile an Unternehmen, die nach der at-equity-Methode bilanziert werden, ausgewiesen. 7.8 VorräteRoh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 56,9 Mio. € (Vj. 50,3 Mio. €) betreffen im Wesentlichen den medizinischen Bedarf. Hierbei wurden Wertberichtigungen in Höhe von 6,0 Mio. € (Vj. 5,5 Mio. €) abgesetzt. Sämtliche Vorräte befinden sich im Eigentum der RHÖN-KLINIKUM AG und den mit der RHÖN-KLINIKUM AG verbundenen Unternehmen. Abtretungen und Verpfändungen liegen nicht vor. 7.9 Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) in Höhe von 439,4 Mio. € (Vj. 352,0 Mio. €) sind die erkennbaren Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Diese werden nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko bemessen. Zuführungen zu Wertberichtigungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, Auflösungen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Es gibt bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen keine Konzentration von Kreditrisiken, da die Forderungen nahezu ausschließlich gegenüber öffentlichen Kostenträgern bestehen. Der einzelne öffentliche Kostenträger ist zwar grundsätzlich insolvenzfähig, aufgrund der Gesamthaftung der Kostenträger schätzen wir das Ausfallrisiko als gering ein. Die Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Forderungen entsprechen aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten im Wesentlichen ihren Buchwerten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen folgende Fälligkeitsstruktur auf: scroll
Hinsichtlich des in Höhe von 341,4 Mio. € (Vj. 279,9 Mio. €) weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Der Konzern schätzt den Anteil der uneinbringlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag auf Basis von Altersstrukturlisten und Erfahrungswerten der Vergangenheit als Prozentsatz in Abhängigkeit von der Außenstandsdauer. Zusätzlich bilanziert der Konzern Einzelwertberichtigungen, wenn aufgrund besonderer Umstände nicht mit der Einbringlichkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu rechnen ist. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 22,5 Mio. € (Vj. 14,0 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2012 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3,2 Mio. € (Vj. 3,7 Mio. €) aufwandswirksam ausgebucht. Diese Forderungsausfälle wurden über Ausgleichsmechanismen nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) teilweise kompensiert. Aus bereits ausgebuchten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen konnten noch Zahlungseingänge in Höhe von 0,6 Mio. € (Vj. 0,5 Mio. €) erfolgswirksam vereinnahmt werden. 7.10 Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)scroll
Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht betreffen überwiegend Ausgleichsansprüche nach dem Krankenhausentgeltgesetz bzw. nach der Bundespflegesatzverordnung. Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte betreffen insbesondere mit 11,3 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) Ansprüche gegen den Altgesellschafter im Zusammenhang mit dem Erwerb der HSK-Gruppe, mit 6,4 Mio. € (Vj. 8,5 Mio. €) Forderungen aus Leistungserbringungen, die nicht primär mit der Patientenbehandlung im Krankenhaus in Verbindung stehen sowie mit 1,5 Mio. € (Vj. 1,5 Mio. €) Forderungen gegen Mitarbeiter insbesondere aus Abrechnungen im Rahmen des Liquidationsrechts der Chefärzte. Im Übrigen sind debitorische Kreditoren in Höhe von 1,4 Mio. € (Vj. 1,7 Mio. €) enthalten. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten Wertberichtigungen in Höhe von 1,4 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €). Zuschreibungen wurden nicht vorgenommen. 7.11 Sonstige VermögenswerteSonstige Vermögenswerte in Höhe von 13,5 Mio. € (Vj. 11,5 Mio. €) entfallen im Wesentlichen mit 5,6 Mio. € (Vj. 6,5 Mio. €) auf vorausbezahlte Aufwendungen, insbesondere Versicherungsaufwendungen, sowie mit 6,5 Mio. € (Vj. 5,0 Mio. €) auf Rückforderungsansprüche gegenüber Versicherern aus Haftpflichtfällen. 7.12 Laufende ErtragsteueransprücheLaufende Ertragsteueransprüche umfassen Körperschaftsteuererstattungsansprüche gegenüber Finanzbehörden. 7.13 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalentescroll
Zum Bilanzstichtag belief sich der effektive Zinssatz für Bankeinlagen auf 0,33 % (Vj. 1,8 %), wobei die Anlagen eine durchschnittliche Restlaufzeit von einem Tag (Vj. 15 Tage) hatten. Zahlungsmittel und Kontokorrentkredite werden zum Zweck der Kapitalflussrechnung wie folgt zusammengefasst: scroll
7.14 EigenkapitalDas Grundkapital der RHÖN-KLINIKUM AG beträgt 345.580.000 €. Es ist unterteilt in 138.232.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 2,50 € je Aktie. Die Entwicklung des Grundkapitals der RHÖN-KLINIKUM AG im Überblick: scroll
In der Kapitalrücklage wird unverändert das Agio aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 396,0 Mio. € ausgewiesen. Die Sonstigen Rücklagen zum Stichtag in Höhe von 840,4 Mio. € (Vj. 813,5 Mio. €) enthalten mit 871,3 Mio. € (Vj. 843,8 Mio. €) die in den zurückliegenden Jahren erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden, sowie Effekte aus Konsolidierungsmaßnahmen. Ferner werden Marktwertänderungen der als Zinssicherungsinstrumente designierten derivativen Finanzinstrumente nach Berücksichtigung latenter Steuern ergebnisneutral im Eigenkapital unter den Sonstigen Rücklagen erfasst. Aus Hedge-Beziehungen sind per 31. Dezember 2012 insgesamt 30,9 Mio. € (Vj. 30,3 Mio. €) in die Sonstigen Rücklagen eingestellt, die das Eigenkapital gemindert haben. Die Summe aus Konzerngewinn und Nettoergebnis, das direkt im Eigenkapital erfasst wird, enthält neben dem Konzerngewinn in Höhe von 92,0 Mio. € (Vj. 161,1 Mio. €) die Veränderung des beizulegenden Zeitwertes von zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivaten in Höhe von 0,8 Mio. € (Vj. 10,5 Mio. €) abzüglich latenter Ertragsteuern in Höhe von 0,1 Mio. € (Vj. 1,7 Mio. €), die kumuliert in den Sonstigen Rücklagen enthalten sind. Eigene Anteile werden in Höhe von 0,1 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) vom Eigenkapital abgesetzt. Der Bestand an eigenen Anteilen entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll
Nach dem deutschen Aktiengesetz bemessen sich die an die Aktionäre ausschüttbaren Dividenden nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Die Aktionäre stimmten während der letzten Hauptversammlung dem Vorschlag des Vorstands zu, so dass im Geschäftsjahr 2012 eine tatsächliche Dividendenausschüttung in Höhe von 45 Cent (Vj. 37 Cent) je Aktie erfolgte. Die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital in Höhe von 25,6 Mio. € (Vj. 43,7 Mio. €) betreffen unmittelbar bzw. mittelbar gehaltene Anteile konzernfremder Dritter am Eigenkapital folgender einbezogener Tochterunternehmen: scroll
Mit Wirkung zum 21. Dezember 2012 wurde der Anteil, den die Amper Kliniken AG an der Kliniken München Pasing und Perlach GmbH hält, um 20 %-Punkte auf 5,1 % durch Veräußerung an die RHÖN-KLINIKUM AG vermindert. Entsprechend verringerte sich der nicht beherrschende Anteil am Eigenkapital um 0,1 Mio. €. Weitere Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilseignern betreffen nicht beherrschende Anteile von zwei MVZ-Gesellschaften und zwei Servicegesellschaften. 7.15 Finanzschuldenscroll
Die RHÖN-KLINIKUM AG hat im Geschäftsjahr 2006 eine revolvierende syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. € zur Finanzierung von Investitionen aufgenommen. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit bis 2013, wobei ein Teilbetrag in Höhe von 200,0 Mio. € bereits im Jahr 2012 vorzeitig abgelöst wurde. Zum Stichtag 31. Dezember 2012 wurde das verfügbare Volumen in Höhe von 200,0 Mio. € beansprucht. Der laufzeitgebundene Zinssatz liegt im Berichtsjahr zwischen 0,69 % p. a. und 1,825 % p. a. Das nicht ausgeschöpfte Kreditvolumen ist mit 0,28 % p. a. zu verzinsen. Im Geschäftsjahr 2010 hat die RHÖN-KLINIKUM AG eine Anleihe mit einem Volumen von 400,0 Mio. € und einer Laufzeit von 6 Jahren erfolgreich am Markt platziert (ISIN XS0491047154). Der Kupon der Anleihe beträgt 3,875 %, der Ausgabekurs wurde bei 99,575 % festgelegt. Dies ergibt eine Gesamtrendite von 3,956 %. Der Emissionserlös dient der Refinanzierung bestehender Finanzverbindlichkeiten sowie allgemeinen Unternehmenszwecken. Weiterhin wurde im Geschäftsjahr 2010 eine revolvierende Kreditlinie über 150,0 Mio. € vereinbart. Die Linie wurde im Berichtsjahr auf Grund der attraktiven Konditionen am Kapitalmarkt vorzeitig refinanziert. Im Geschäftsjahr 2012 hat die RHÖN-KLINIKUM AG eine revolvierende syndizierte Kreditlinie in Höhe von 350 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2017 zur Refinanzierung der abgelösten Kreditlinien aus den Jahren 2006 und 2010 abgeschlossen. Zum Stichtag 31. Dezember 2012 wurden 50,0 Mio. € dieser Kreditlinie in Anspruch genommen. Der laufzeitgebundene Zinssatz lag für die Ziehung im Berichtsjahr bei 1,36 % p.a. Das nicht ausgeschöpfte Kreditvolumen ist mit 0,4375 % p.a. zu verzinsen. Zudem wurde für die Investition in einen energieeffizienten Neubau am Standort Nordenham mit der KFW IPEX-Bank ein Förderdarlehen im Volumen von 23,7 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020 vereinbart. Der Darlehensbetrag wurde im Januar 2013 ausbezahlt. Von den langfristigen Finanzschulden sind 431,8 Mio. € (Vj. 468,0 Mio. €) nicht fest verzinst. Zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos wurden 83,2 % des nicht fest verzinslichen Volumens durch diverse Zinsderivate gesichert. Die mit den verzinslichen Verbindlichkeiten verbundenen Zinsänderungsrisiken und vertraglichen Zinsanpassungstermine stellen sich wie folgt dar: scroll
Die effektiven Zinssätze zum Bilanzstichtag lauten: scroll
Die Restlaufzeiten der Finanzschulden betragen: scroll
Von den ausgewiesenen Finanzschulden sind 37,6 Mio. € (Vj. 5,9 Mio. €) durch Grundpfandrechte/Grundschulden besichert. Die zum 31. Dezember 2012 im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste aus Zinssicherungsgeschäften werden kontinuierlich bis zur Rückzahlung der Bankverbindlichkeiten ergebniswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 7.16 Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des ArbeitsverhältnissesFür die Zeit nach der Pensionierung werden einem Teil der Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durch den Konzern laufende Versorgungsleistungen zugesagt. Dabei erfolgt die betriebliche Altersversorgung sowohl leistungs- als auch beitragsorientiert. Die Verpflichtungen des Konzerns umfassen sowohl bereits laufende Pensionen als auch Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen. Die Finanzierung leistungsorientierter Verpflichtungen erfolgt über Rückstellungsbildung. Beiträge im Rahmen beitragsorientierter Pläne werden sofort erfolgswirksam erfasst. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen betreffen Versorgungszusagen von vier (Vj. vier) Konzerngesellschaften. Es handelt sich um Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. Die Rückstellungen betreffen aktive Anwärter, ausgeschiedene Mitarbeiter mit unverfallbaren Ansprüchen sowie Rentenempfänger. Die Leistungen hängen von den Dienstjahren und dem pensionsfähigen Gehalt ab. Neben den allgemeinen Pensionsplänen besteht für die Mitglieder des Vorstandes ein Plan, der Altersvorsorgeleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht. Die Vorstände erhalten neben ihrer laufenden Vergütung bei Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit eine in Abhängigkeit von der Dauer des Dienstverhältnisses und der Höhe der Bezüge stehende Altersvorsorgeleistung, die auf das 1,5-fache der letzten Jahresbezüge begrenzt ist. Bei der Berechnung des Verpflichtungsumfangs wurde nicht wie bei den übrigen Pensionsplänen auf ein einheitliches Pensionsalter abgestellt, sondern die individuellen Vertragsdauern zu Grunde gelegt. Der im Ergebnis erfasste Aufwand für leistungsorientierte Pläne ermittelt sich wie folgt: scroll
Der Pensionsaufwand wird vollständig unter dem Personalaufwand ausgewiesen. Der bilanzierte Rückstellungsbetrag zeigt folgende Zusammensetzung und Entwicklung in der Bilanz und ermittelt sich wie folgt: scroll
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Der Berechnung liegen folgende Annahmen zugrunde: scroll
Der Verpflichtungsumfang (Defined Benefit Obligation) sowie der versicherungsmathematische Gewinn/Verlust aufgrund von erfahrungsbedingten Anpassungen bei Planschulden (Experience Adjustment) hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Die Entwicklung des Verpflichtungsumfanges (Defined Benefit Obligation) im Geschäftsjahr 2012 stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: scroll
In den Rentenzahlungen sind mit 3,3 Mio. € vorzeitige Abgeltungen der Altersversorgung für zwei ehemalige Vorstandsmitglieder enthalten. Die im Jahr 2012 erwarteten zu zahlenden Pensionen in 2013 belaufen sich auf 0,5 Mio. € (Vj. 1,8 Mio. €). Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden unverändert zum Vorjahr die Richttafeln 2005 G nach Professor Dr. Klaus Heubeck verwendet. 7.17 Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll
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Die Rückstellungen für Abrissverpflichtungen entfallen auf vertraglich vereinbarte Leistungen zur Räumung von bebauten Grundstücken. Es wird erwartet, dass die Rückstellungen im Geschäftsjahr 2013 in Anspruch genommen werden. Die Rückstellungen für Haftpflichtrisiken betreffen Schadensersatzansprüche Dritter. Ihnen stehen Rückforderungsansprüche gegenüber Versicherern in Höhe von 6,5 Mio. € (Vj. 5,0 Mio. €) gegenüber, die unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen werden. Nach Einschätzung des Vorstands wird die Abwicklung dieser Haftpflichtfälle über die zurückgestellten Beträge hinaus keine wesentlichen zusätzlichen Aufwendungen mit sich bringen. Der Zeitpunkt von Zahlungsabflüssen aus Haftpflichtrisiken, der grundsätzlich kurzfristig eintreten kann, hängt im Wesentlichen vom Verlauf und Ergebnis einzelner Haftungsfälle ab. Übrige Rückstellungen betreffen Risiken aus der Endabrechnung von Fördermitteln. Die Fristigkeiten der sonstigen Rückstellungen stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: scroll
Im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG bestehen Eventualverbindlichkeiten in einem Volumen von maximal 1,5 Mio. € (Vj. 1,5 Mio. €). Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten im Rahmen des Leistungsprozesses. Zum jetzigen Zeitpunkt geht die RHÖN-KLINIKUM AG in der Zukunft von keiner nennenswerten Inanspruchnahme aus. 7.18 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungenscroll
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber Dritten. Der Gesamtbetrag von 137,3 Mio. € (Vj. 129,0 Mio. €) ist innerhalb eines Jahres fällig. 7.19 Sonstige finanzielle Verbindlichkeitenscroll
Die Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht betreffen noch nicht zweckentsprechend verwendete pauschale Fördermittel nach landesrechtlichen Vorschriften zur Krankenhausfinanzierung sowie Ausgleichsverpflichtungen nach der Bundespflegesatzverordnung bzw. dem Krankenhausentgeltgesetz. Die Kaufpreise betreffen vertraglich festgelegte Verpflichtungen. Die ausgewiesenen Buchwerte der in diesem Posten erfassten kurzfristigen monetären Verbindlichkeiten entsprechen deren Zeitwerten. Die langfristigen übrigen Verbindlichkeiten wurden nach der Effektivzinsmethode auf Basis der historischen Marktzinsen abgezinst. Auf die langfristigen übrigen finanziellen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von 15,4 Mio. € (Vj. 12,4 Mio. €) entfallen 11,1 Mio. € (Vj. 12,2 Mio. €) auf Verpflichtungen aus Forschungszuschüssen gegenüber der Universität Gießen und Marburg sowie 4,2 Mio. € auf Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der HSK-Gruppe. 7.20 Sonstige Verbindlichkeitenscroll
Personalverbindlichkeiten entfallen auf ergebnisabhängige Vergütungen, Verpflichtungen aus nicht genommenem Urlaub, Altersteilzeitverpflichtungen sowie Abfindungsverpflichtungen. Die übrigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen noch nicht verwendete Drittmittel aus laufenden Studien sowie den Nutzungs- und Überlassungsvertrag der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH mit dem Carreras-Leukämie-Centrum. Für die Nutzung der Räume durch Forschung und Lehre leistete die Universität pauschale Nutzungsentgeltvorauszahlungen in Höhe von 1,6 Mio. €. 7.21 Laufende ErtragsteuerverbindlichkeitenDie laufenden Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 7,0 Mio. € (Vj. 8,7 Mio. €) entfallen auf noch nicht veranlagte Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für das abgelaufene Geschäftsjahr und auf Vorjahre. 7.22 Derivative FinanzinstrumenteDer Konzern ist mit seinen Finanzschulden und zinstragenden Anlagen Schwankungen des Marktzinses ausgesetzt. Von unseren langfristigen Finanzschulden (Anleihe und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) in Höhe von 980,3 Mio. € (Vj. 991,5 Mio. €) waren 548,5 Mio. € (Vj. 523,5 Mio. €) mit festen Zinskonditionen und Laufzeiten bis 2027 ausgestattet. Für die übrigen langfristigen Finanzschulden, die variabel verzinslich sind, bestehen Zinssicherungen in einem Volumen von 373,1 Mio. € (Vj. 473,0 Mio. €). Aus den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Derivaten entstanden Erträge in Höhe von 0,1 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €). Die derivativen Finanzinstrumente sind zu Marktwerten (Stichtagsbewertung auf der Basis anerkannter Bewertungsmodelle, die auf aktuellen Marktdaten beruhen) angesetzt. Ein Großteil der Sicherungsinstrumente wird im Rahmen des Hedge-Accounting als Einheit mit dem Grundgeschäft gesehen. Bei diesen Hedge-Beziehungen werden Veränderungen der Marktwerte der Derivate abzüglich latenter Steuern in einer Hedge-Rücklage im Eigenkapital in Höhe von 30,9 Mio. € (Vj. 30,3 Mio. €) vorgemerkt. Die Überwachung und Steuerung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt durch den Vorstand in Zusammenarbeit mit der unter dem Vorstand angesiedelten Fachabteilung. scroll
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7.23 Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten7.23.1 Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorienscroll
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Aggregiert nach Bewertungkategorien stellen sich die oben dargestellten Werte wie folgt dar: scroll
Die folgende Tabelle zeigt eine Zuordnung unserer zum Marktwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Schulden zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie: scroll
Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung auf unsere Vermögenswerte und Schulden sind im Folgenden beschrieben:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben in der Regel überwiegend kurze Restlaufzeiten. Deshalb entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag den Zeitwerten. In den Finanzschulden sind Darlehen gegenüber Kreditinstituten sowie eine Anleihe enthalten. Der Zeitwert der Darlehen gegenüber Kreditinstituten sowie der Zeitwert der sonstigen Verbindlichkeiten ermitteln sich aus den diskontierten Zahlungsströmen. Zur Diskontierung wurde ein der RHÖN-KLINIKUM AG entsprechender risiko- und laufzeitadäquater Zinssatz verwendet. Der Zeitwert der Anleihe ermittelt sich aus dem Nominalwert multipliziert mit dem Kurswert am letzten Handelstag des Berichtsjahres. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten mit kurzen Restlaufzeiten entsprechen die Buchwerte zum Abschlussstichtag den Zeitwerten. Der Zeitwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing wurde mittels Marktzinskurve zum Stichtag ermittelt und entspricht dem aktuellen Buchwert. 7.23.2 Nettoergebnis nach Bewertungskategorienscroll
Das Nettoergebnis aus der Folgebewertung von Krediten und Forderungen setzt sich aus den Erträgen und Aufwendungen aus Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammen. Der Abgang enthält die als uneinbringlich ausgebuchten Forderungen saldiert mit Erträgen aus Zahlungen aus in der Vergangenheit wertberichtigten Forderungen. Aus Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten ergaben sich im Geschäftsjahr keine Aufwendungen und Erträge. Bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um die erfolgswirksame Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten. 7.23.3 Finanzielle Verbindlichkeiten (Fälligkeitsanalyse)Aus nachfolgender Tabelle sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungsleistungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente ersichtlich: scroll
Die folgende Tabelle stellt die Fälligkeitsanalyse des Vorjahres dar: scroll
Einbezogen wurden alle finanziellen Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Geplante Zahlungen für zukünftige neue Verbindlichkeiten wurden nicht in die Berechnung mit einbezogen. Zinszahlungen wurden unter den Vereinbarungen, die zum Bilanzstichtag gültig waren, in die zukünftigen Cash-Flow-Zahlungen eingerechnet. Kurzfristige Verbindlichkeiten und jederzeit kündbar vereinbarte Verbindlichkeiten wurden in das jeweils kürzeste Zeitraster eingegliedert. 8 Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des RHÖN-KLINIKUM Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Auswirkungen von Akquisitionen, Desinvestitionen und sonstigen Veränderungen des Konsolidierungskreises sind dabei eliminiert. In Übereinstimmung mit IAS 7 (Cash-Flow-Statements) wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer und investiver Tätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die in der Finanzierungsrechnung ausgewiesene Liquidität umfasst Kassenbestände, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung werden die kurzfristigen Kontokorrentkredite von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten abgesetzt. Eine Überleitung wird bei den Erläuterungen zu den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten gegeben. In der Kapitalflussrechnung wurden 12,3 Mio. € (Vj. 27,2 Mio. €) ausstehende Baurechnungen sowie nicht zahlungswirksame Gewinne derivativer Finanzinstrumente in Höhe von 0,1 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) berücksichtigt. Des Weiteren wurden Kaufpreiszahlungen aus in 2011 geschlossenen Arztsitzkäufen in Höhe von 2,2 Mio. € getätigt. Der Verkauf eines ehemaligen Klinikgebäudes führte zu einem Zahlungseingang in Höhe von 2,9 Mio. €. Im Vorjahr führte die Einstellung bzw. Rückabwicklung des Entwicklungsprojekts "Partikeltherapie Marburg" zu einem Abgang von Anlagen im Bau, verbunden mit einem entsprechenden Zahlungseingang in Höhe von 62,8 Mio. €. Ausschüttungen an nicht beherrschende Anteile betrugen 3,1 Mio. € (Vj. 3,1 Mio. €). Weitere Eigenkapitaltransaktionen in Höhe von 0,3 Mio. € mit nicht beherrschenden Anteilen betreffen zwei MVZ-Gesellschaften und zwei Servicegesellschaften. Im Vorjahr fanden Eigenkapitaltransaktionen in Höhe 5,1 Mio. € im Zusammenhang mit der mehrheitlichen Übernahme des ophthalmologischen Zentrums in Düsseldorf, weitere Transaktionen in Höhe von insgesamt 0,4 Mio. € im Zusammenhang mit der Übernahme der ophthalmologischen Zentren in Mönchengladbach, Siegburg und Wuppertal sowie eine Transaktion mit einer Servicegesellschaft in Höhe von 0,1 Mio. € aus 2010, die erst im Geschäftsjahr 2011 zahlungswirksam wurde, statt. Die Kapitalflussrechnung stellt die Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zwischen zwei Stichtagen dar. In diesen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind im RHÖN-KLINIKUM Konzern ausschließlich Zuflüsse aus der fortzuführenden Geschäftstätigkeit enthalten, da wir keine Geschäfte aufgegeben haben. 9 Anteilsbesitz9.1 In den Konzernabschluss einbezogene Unternehmenscroll
1
Die Gesellschaft nimmt die Befreiung von der
Offenlegungspflicht gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch. scroll
1
Vollkonsolidierung auf Grund vertraglicher
Regelungen. scroll
scroll
scroll
1
Vollkonsolidierung auf Grund vertraglicher
Regelungen. scroll
9.2 Sonstige Unternehmen gemäß § 313 Abs. 2 Ziff. 2 ff. HGBscroll
1
Zahlen gem. Jahresabschluss 31.12.2011. 10 Sonstige Angaben10.1 Mitarbeiter im Jahresdurchschnittscroll
10.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungenscroll
Vom Bestellobligo entfallen 0,1 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €) auf immaterielle Vermögenswerte sowie 28,2 Mio. € (Vj. 32,6 Mio. €) auf Sachanlagen. Die übrigen finanziellen Verpflichtungen resultieren hauptsächlich aus Dienstleistungsverträgen (Wartungsverträge, Verträge betreffend den Bezug von Waren, Verträge betreffend Wäschereinigung etc.). Des Weiteren resultieren aus Unternehmenskaufverträgen Investitionsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 155,2 Mio. € (Vj. 42,0 Mio. €), die im Wesentlichen in einem Zeitraum von bis zu 72 Monaten zu tätigen sind. Darüber hinaus bestehen betraglich nicht begrenzte selbstschuldnerische Bürgschaftserklärungen für Forderungen von kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegenüber MVZ-Tochtergesellschaften aus deren vertragsärztlichen Tätigkeit. 10.3 Leasingbeziehungen im KonzernLeasingtransaktionen sind als Finanzierungs-Leasing bzw. als Operating-Leasing klassifiziert. Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt, werden als Finanzierungs-Leasing behandelt. Dies betrifft die MEDIGREIF-Gruppe und die HSK-Gruppe. Dementsprechend hat der Konzern die Leasingobjekte zum Barwert der Mindestleasingraten in Höhe von 9,3 Mio. € (Vj. 9,3 Mio. €) aktiviert und schreibt die Leasinggegenstände in der Folge über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit ab. Zugleich wird eine entsprechende Verbindlichkeit angesetzt, die in der Folgezeit nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben wird. Alle anderen Leasingvereinbarungen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt, werden als Operating-Leasing behandelt. In diesem Fall werden die Leasingzahlungen linear als Aufwand erfasst. 10.3.1 Verpflichtungen als Leasingnehmer im Rahmen von Operating-LeasingDer Konzern mietet medizinische Geräte sowie Wohn- und Büroflächen an, die als kündbare Operating-Leasing-Verhältnisse zu qualifizieren sind. Die Leasingvereinbarungen haben in der Regel eine Laufzeit von 2 bis 15 Jahren. Der Konzern hat bei diesen Leasingvereinbarungen eine Kündigungsfrist von maximal 12 Monaten zum Laufzeitende. 10.3.2 Verpflichtungen als Leasingnehmer im Rahmen von Finanzierungs-LeasingIm Rahmen von Finanzierung-Leasing-Verhältnissen werden vor allem Klinikgebäude und medizinische Geräte gemietet. Im Konzern besteht der Grundsatz, Betriebsvermögen stets im Eigentum zu erwerben. Die im Rahmen von Klinikübernahmen ebenfalls zu übernehmenden Leasingverträge in Höhe von 41,2 Mio. € (Vj. 0,3 Mio. €) werden planmäßig bedient, jedoch nach Auslaufen durch Investitionen ersetzt. Das Finanzierungs-Leasing entfällt im Wesentlichen auf Klinikgebäude. Die Verpflichtungen im Rahmen von Finanzierungs-Leasing in Höhe von 41,2 Mio. € entfallen mit 41,1 Mio. € auf die ab dem 1. Mai 2012 erstkonsolidierte HSK-Gruppe und betreffen das Klinikgebäude Wilhelm-Fresenius-Klinik, Wiesbaden. Der Mietvertrag hat eine Restlaufzeit bis zum 30. Juni 2036. scroll
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Die Leasingvereinbarungen beinhalten teilweise Kauf- und Verlängerungsoptionen. 10.3.3 Als Finanzinvestitionen gehaltene ImmobilienDer Konzern vermietet Wohnflächen an Mitarbeiter, Büro- und Gewerbeflächen an Dritte (z. B. Cafeteria) sowie Praxisräume an mit dem Krankenhaus kooperierende Ärzte und Laborgemeinschaften im Rahmen von kündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen. Die betragsmäßig wesentlichen Operating-Leasing-Verträge resultieren aus der Vermietung von Immobilien an Dritte. Bei dem absolut größten Posten handelt es sich um die Vermietung einer Immobilie an einen Pflegeheimbetreiber. Auf Basis von Ertragswertermittlungen sehen wir keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem Zeitwert dieser Immobilien und ihren nachfolgend dargestellten Buchwerten. Aus diesem Grund haben wir kein externes Zeitwert-Gutachten eingeholt. scroll
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Die Abschreibungen erfolgen linear über eine Nutzungsdauer von 33 1/3 Jahren. Im Jahr 2012 wurden hierfür Mieteinnahmen in Höhe von 0,4 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €) erzielt. Die Betriebsaufwendungen für diese als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beliefen sich im Geschäftsjahr auf 0,3 Mio. € (Vj. 0,3 Mio. €). Diese entfallen vollständig auf Objekte, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden. Bei den sonstigen im Rahmen von Operating-Leasing vermieteten Flächen handelt es sich um unwesentliche und unselbständige Teilflächen von Gebäudebestandteilen, so dass wir von einer gesonderten Darstellung abgesehen haben. Die zukünftig zu erhaltenden Mindestleasingzahlungen bis zu 1 Jahr betragen 3,1 Mio. €. Die Mindestleasingzahlungen für den Zeitraum bis zu 5 Jahren betragen 7,2 Mio. €, über 5 Jahre 5,2 Mio. €. 10.4 Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenAls nahe stehende Personen gelten natürliche sowie juristische Personen und Unternehmen, die das berichtende Unternehmen oder eines seiner Tochterunternehmen beherrschen können oder die auf das berichtende Unternehmen oder auf seine Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar wesentlich einwirken können, sowie diejenigen natürlichen sowie juristischen Personen und Unternehmen, die das berichtende Unternehmen beherrschen oder auf die es wesentlich einwirken kann. Gesellschaften des RHÖN-KLINIKUM Konzerns unterhalten im Einzelfall wechselseitige Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen. Es handelt sich hierbei insbesondere um Vermietungen von Gebäuden sowie um Leistungen im Zusammenhang mit Telemedizin, Teleradiologie, Pflege sowie Personalgestellungen. Diese Dienstleistungs- und Mietbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt. Als nahe stehende Unternehmen werden demnach sämtliche Unternehmen, an denen wir zwischen 20,0 % und 50,0 % beteiligt sind und die wir wegen Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen haben, identifiziert (zu den Unternehmen des Konzerns wird auf die Anteilsbesitzliste in diesem Anhang verwiesen). Aus Konzernsicht bestand im Geschäftsjahr 2012 folgendes Leistungsvolumen zu nahe stehenden Unternehmen: scroll
Aus Konzernsicht bestand im Geschäftsjahr 2012 folgendes Leistungsvolumen zu at-equity konsolidierten Unternehmen: scroll
Bei den Forderungen handelt es sich im Wesentlichen um unbesicherte Darlehen zu marktüblichen Konditionen. Die Verbindlichkeiten resultieren aus Liefer- und Leistungsbeziehungen. Als nahe stehende Personen behandeln wir die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie die mit ihnen im Sinne des § 1589 BGB im ersten Grad verwandten Personen und deren Ehegatten. Unter den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen haben wir den Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG, die zweite Führungsebene sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates subsumiert. Mitglieder des Aufsichtsrats der RHÖN-KLINIKUM AG bzw. ihnen nahe stehende Unternehmen und Einrichtungen haben folgende Leistungen zu marktüblichen Konditionen erbracht: scroll
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2012 bestanden per Saldo Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt 21 Tsd. € gegenüber der AgenDix - Applied Genetic Diagnostics - Gesellschaft für angewandte molekulare Diagnostik mbH sowie der DKMS -Deutsche Knochenmarkspenderdatei gemeinnützige Gesellschaft mbH. Die Aufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen Aufwendungen erfasst. Wertminderungen waren im Geschäftsjahr 2012 nicht zu erfassen. Die bei der RHÖN-KLINIKUM AG oder ihren Tochterunternehmen angestellten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erhielten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses die folgenden Bezüge im abgelaufenen Geschäftsjahr: scroll
Die vorstehend genannten Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Personalaufwendungen erfasst. 10.5 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Beiratsscroll
Kreditgewährungen an Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Beirats liegen nicht vor. Die Mitglieder des Vorstands und die Mitglieder des Aufsichtsrats - ohne den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Eugen Münch - halten zusammen einen Aktienbesitz an der RHÖN-KLINIKUM AG, der 1,0 % des gesamten Aktienkapitals nicht überschreitet. Die Familie des Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Eugen Münch, hält 12,45 % der Aktien der RHÖN-KLINIKUM AG. Die von den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie deren Ehegatten bzw. Verwandten ersten Grades im Jahr 2012 getätigten Transaktionen von Aktien der RHÖN-KLINIKUM AG wurden gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) veröffentlicht. Im Berichtszeitraum liegen der RHÖN-KLINIKUM AG drei Mitteilungen über Geschäfte nach § 15a WpHG von Mitgliedern des Vorstands bzw. Aufsichtsrats (Directors' Dealings) vor. Diese betreffen das Aufsichtsratsmitglied Frau Dr. Brigitte Mohn mit dem Verkauf von 10.000 Stammaktien über XETRA am 2. Mai 2012 zum Kurs von 21,21 € mit einem Gesamtvolumen von 212.134,00 €, das Aufsichtsratsmitglied Herrn Dr. Rüdiger Merz mit dem Verkauf von 16.820 Stammaktien über Börse am 9. Mai 2012 zum Kurs von 21,16 € mit einem Gesamtvolumen von 355.911,00 € sowie das Aufsichtsratsmitglied Herrn Detlef Klimpe mit dem Kauf von 1.065 Stammaktien über XETRA am 5. Oktober 2012 zum Kurs von 15,35 € mit einem Gesamtvolumen von 16.347,75 €. Die Aufwendungen (ohne Umsatzsteuer) für Mitglieder des Aufsichtsrats gliedern sich im Einzelnen wie folgt: scroll
Die Gesamtbezüge des Vorstands entfallen im Einzelnen auf: scroll
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ab 1. November 2012. Die Gesellschaft hat die Darstellung der Bezüge für ausgeschiedene Vorstände in 2012 insofern geändert, dass die in der Tabelle angegebenen Beträge unter Abfindung und vorzeitige Abgeltung der Altersversorgung im Berichtsjahr vollständig in einem Einmalbetrag ausgezahlt wurden. Bei der Beendigung des Dienstvertrages erhalten die Vorstände unter bestimmten Voraussetzungen eine Altersvorsorgeleistung. Diese beträgt für jedes volle Jahr (12 volle Kalendermonate) der Tätigkeit als Vorstandsmitglied 12,5 % der am Tage der Beendigung des Dienstvertrages geschuldeten Jahresbezüge, insgesamt jedoch höchstens das 1,5-fache dieser letzten Bezüge (abweichend davon Jens-Peter Neumann, 12,5 % der Bezüge des Jahres 2013). Für diese Leistungen, die den Mitgliedern des Vorstands nach Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, wurden folgende Altersvorsorgeleistungen zurückgestellt: scroll
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ab 1. November 2012. Vergütungen mit langfristiger Anreizwirkung (z. B. Optionen) sind nicht vereinbart. Die Mitglieder des Vorstands halten jeweils weniger als 1,0 % der Aktien der RHÖN-KLINIKUM AG. Der Gesamtbesitz dieser Vorstandsmitglieder an den von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien liegt ebenfalls unter 1,0 %. Der entsprechende Gesamtbesitz aller Aufsichtsratsmitglieder - ohne Herrn Eugen Münch - liegt unter 1,0 % der ausgegebenen Aktien. Optionen und sonstige Derivate bestehen nicht. Die Familie des Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Eugen Münch, hält zusammen 12,45 % der Aktien der RHÖN-KLINIKUM AG. 10.6 Erklärung zum Corporate Governance KodexMit gemeinsamem Beschluss des Aufsichtsrats und des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG vom 7. November 2012 wurde die entsprechende Erklärung gemäß § 161 AktG zur Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Geschäftsjahr 2012 abgegeben. Diese wurde auf der Homepage der RHÖN-KLINIKUM AG hinterlegt und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 10.7 Angabe des im Geschäftsjahr für den Abschlussprüfer als Aufwand erfassten Honorars (inklusive Auslagenersatz und ohne Umsatzsteuer)Im Geschäftsjahr 2012 wurden konzernweit Honorare für Abschlussprüfer in Höhe von 3,8 Mio. € (Vj. 3,9 Mio. €) aufgewendet. Die Honorare inklusive Auslagen und ohne Umsatzsteuer entfallen auf nachfolgende Leistungen: scroll
Vom Gesamthonorar ohne Umsatzsteuer entfallen 1,1 Mio. € (Vj. 1,2 Mio. €) auf andere Abschlussprüfer, die nicht Konzernabschlussprüfer sind. Die Honorare setzen sich wie folgt zusammen: scroll
11 Organe und Beirat der RHÖN-KLINIKUM AGDer Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus:
Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus:
Der Beirat der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus:
Bad Neustadt a. d. Saale, den 6. März 2013 Der Vorstand Volker Feldkamp Martin Menger Jens-Peter Neumann Dr. Dr. Martin Siebert Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG beschrieben sind.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 6. März 2013 Der Vorstand Volker Feldkamp Martin Menger Jens-Peter Neumann Dr. Dr. Martin Siebert Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale Vermerk zum KonzernabschlussWir haben den beigefügten Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften - bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 - geprüft. Verantwortung des Vorstands für den KonzernabschlussDer Vorstand der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft ist verantwortlich für die Aufstellung dieses Konzernabschlusses. Diese Verantwortung umfasst, dass dieser Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt wird und unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Der Vorstand ist auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Verantwortung des AbschlussprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Konzernabschluss abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine Abschlussprüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Konzernabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung eines Konzernabschlusses, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der von dem Vorstand ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. PrüfungsurteilGemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung des Konzernabschlusses zu keinen Einwendungen geführt hat. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2012 sowie der Ertragslage für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr. Vermerk zum KonzernlageberichtWir haben den beigefügten Konzernlagebericht der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Der Vorstand der RHÖNKLINIKUM Aktiengesellschaft ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB und unter Beachtung der für die Prüfung des Konzernlageberichts vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach ist die Prüfung des Konzernlageberichts so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung des Konzernlageberichts zu keinen Einwendungen geführt hat. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts gewonnenen Erkenntnisse steht der Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Frankfurt am Main, den 6. März 2013 PricewaterhouseCoopers Ernst-Wilhelm Frings, Wirtschaftsprüfer ppa. Andreas Heinrich, Wirtschaftsprüfer GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, vom Bilanzgewinn in Höhe von 66.979.250,13 € der RHÖN-KLINIKUM AG des abgelaufenen Geschäftsjahres einen Teilbetrag in Höhe von 34.552.000,00 € zur Ausschüttung einer Dividende von 25 Cent je dividendenberechtigter Stückaktie (DE0007042301) zu verwenden und den auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallenden Betrag von 6.000,00 € auf neue Rechnung vorzutragen. Ferner wird vorgeschlagen, den verbleibenden Teilbetrag des Bilanzgewinns von 32.421.250,13 € in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Der Gewinnverwendungsvorschlag steht unter dem Vorbehalt der Billigung durch den Aufsichtsrat.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 6. März 2013 Volker Feldkamp Martin Menger Jens-Peter Neumann Dr. Dr. Martin Siebert BERICHT DES AUFSICHTSRATS ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR DER
RHÖN-KLINIKUM AG
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| Ziff. 7.1.2 Satz 4 | Frist zur Zugänglichmachung des Konzernabschlusses Geschäftsjahr der Gesellschaft und des Konzerns ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss für die Gesellschaft und den Konzern wird im darauf folgenden April vorgelegt. Der Jahresabschluss für die Gesellschaft und den Konzern wird auf Grund der besonderen konzerninternen Qualitätsanforderungen erst zu dem vorstehend angegebenen Zeitpunkt fertiggestellt. |
| Ziff. 5.4.1 Abs. 2, 3 | Benennung konkreter Ziele zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat benennt keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 2. Folglich kann auch den hierauf basierenden Empfehlungen gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 3 nicht gefolgt werden. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen. Dies hat sich nach Überzeugung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat bewährt. Deshalb wird keine Notwendigkeit gesehen, diese Praxis zu ändern. |
| Ziff. 5.4.6 Abs. 2 S. 2 | Erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrats Im Einklang mit der Empfehlung in Ziff. 5.4.6 Abs. 2 Satz 1 in der bis zum 15. Juni 2012 geltenden Kodexfassung, ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats neben einer festen Grundvergütung (und fixen Sitzungsgeldern) gem. § 14 Ziffer 3.3 Abs. 4 der Satzung eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt. Die erfolgsorientierte Vergütung knüpft dabei am Konzerngewinn eines Geschäftsjahres an, eine ausdrückliche Ausrichtung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung i.S. der neuen Kodexfassung in Ziff. 5.4.6 Abs. 2 Satz 2 sieht die Satzung insoweit nicht vor. Zum Zeitpunkt der Einberufung der letzten Hauptversammlung der Gesellschaft war die neue Empfehlung in Ziff. 5.4.6 Abs. 2 Satz 2 noch nicht in Kraft. Seit Geltung der neuen Empfehlung konnte die einschlägige Satzungsbestimmung demnach nicht angepasst werden; der Empfehlung wurde und wird daher nicht entsprochen. Der Aufsichtsrat verfolgt die Diskussion zur Aufsichtsratsvergütung aufmerksam und beabsichtigt, rechtzeitig vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu prüfen, ob und ggf. inwieweit die erfolgsorientierte Komponente der Vergütung modifiziert und z.B. auf eine mehrjährige Bemessungsgrundlage umgestellt werden soll. Abhängig vom Ergebnis dieser Prüfung, wird der Aufsichtsrat der nächsten ordentlichen Hauptversammlung ggf. einen entsprechenden Beschlussvorschlag unterbreiten. |
Über die Anwendung der im Kodex enthaltenen Anregungen entscheiden Vorstand und Aufsichtsrat von Fall zu Fall; bei Abweichungen sehen der Kodex und § 161 AktG keine Veröffentlichungspflicht vor."
Bad Neustadt a. d. Saale, den 7. November 2012
Für den Aufsichtsrat
Eugen Münch
Für den Vorstand
Wolfgang Pföhler