![]() RHÖN-KLINIKUM AGBad Neustadt a.d.SaaleJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Offenlegung Jahresfinanzbericht AG Geschäftsjahr 2012Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012der RHÖN-KLINIKUM AG1. Ergebnisse des GeschäftsjahresDie RHÖN-KLINIKUM AG ist eine im MDAX® notierte Gesellschaft. Die Aktiengesellschaft ist zum einen Obergesellschaft des Klinikkonzerns und führt in diesem Rahmen alle zum Konzern gehörenden Klinik-, MVZ-, Service-, Grundbesitz- und Vorratsgesellschaften. Neben der Verwaltung der einzelnen über 100 Beteiligungen übernimmt die RHÖN-KLINIKUM AG die zentrale Finanzierungsfunktion für alle Konzerntöchter sowie die Beratung in zentralen Sachfragen, insbesondere auf den Gebieten der Datenverarbeitung, des Tarifwesens und des Entgeltrechts. Zum anderen obliegt der RHÖN-KLINIKUM AG auch die operative Betriebsführung der in Bad Neustadt angesiedelten Herz- und Gefäß-Klinik, der Klinik für Handchirurgie und der Psychosomatischen Klinik. Im Geschäftsjahr 2012 hat die RHÖN-KLINIKUM AG einen Jahresüberschuss von 133,9 Mio. € (Vj. 330,9 Mio. €) und ein Ergebnis vor Steuern von 140,8 Mio. € (Vj. 331,7 Mio. €) erzielt. Das Vorsteuerergebnis entfällt mit 117,5 Mio. € (Vj. 308,7 Mio. €) auf den Bereich "Konzernführung" und mit insgesamt 23,3 Mio. € (Vj. 23,0 Mio. €) auf den Bereich "Betrieb von Kliniken". Der Rückgang des Vorsteuerergebnisses um 190,9 Mio. € resultiert mit 191,2 Mio. € aus dem Bereich der "Konzernführung". Im Bereich "Betrieb der Kliniken" konnten wir eine Steigerung von 0,3 Mio. € erreichen. Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich im Bereich der "Konzernführung" folgende wesentliche Abweichungen:
Im Bereich "Betrieb von Kliniken" konnten wir einen Anstieg der stationären Fallzahlen um 1,6 % erreichen. Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zu den betrieblichen Aufwendungen überproportional um 3,0 Mio. € bzw. 2,0 % auf 150,6 Mio. € (Vj. 147,6 Mio. €) gestiegen. Wir haben in den von der RHÖN-KLINIKUM AG in Bad Neustadt geführten Kliniken im Geschäftsjahr 2012 insgesamt 38.286 Patienten (Vj. 38.265 Patienten) behandelt. Während im stationären Bereich 432 Patienten mehr als im Vorjahr behandelt wurden, ist die Zahl der behandelten Patienten im ambulanten Bereich um 411 gesunken. Im stationären Bereich ist eine Steigerung der Patientenzahlen sowohl im vollstationären Bereich (90 Patienten) als auch im vor-, nach- und teilstationären Bereich (342 Patienten) festzustellen. Der Anstieg im vollstationären Bereich ist auf Patientenzahlen in der Herz- und Gefäß-Klinik (90 Patienten) und der Psychosomatischen Klinik (210 Patienten) zurückzuführen. In der Klinik für Handchirurgie ist ein Rückgang der Fallzahlen im vollstationären Bereich (-210 Patienten) festzustellen. Im Geschäftsjahr 2012 sind in Neugründungen, in Kapitalerhöhungen von Tochtergesellschaften und in den Erwerb von Beteiligungen 123,4 Mio. € (Vj. 23,1 Mio. €) investiert worden. Weitere 6,4 Mio. € (Vj. 5,1 Mio. €) betreffen Zugänge bei immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgte vollständig aus dem Cash-Flow. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich von 51,7 % auf 54,4 %. Insgesamt weisen wir gesunde finanzielle Strukturen auf. 2. Wirtschaftliches und Rechtliches Umfeld2.1 Gesamtwirtschaftliche EntwicklungDas Wirtschaftswachstum in Deutschland entwickelte sich im Jahr 2012 positiv, wenn auch mit weniger Dynamik als im Vorjahr. Hauptgrund für die Abschwächung des Wachstums war neben der Schuldenkrise im Euroraum die weltweit insgesamt schwächere Wirtschaftsentwicklung in den Industriestaaten. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2012 um 0,7 Prozent gegenüber 3,0 Prozent im Vorjahr gestiegen. Die Dienstleistungsbranchen erwiesen sich dabei gegenüber den anderen Wirtschaftszweigen als besonders wachstumsstark. Die gute wirtschaftliche Konjunktur führte im Jahr 2012 zu erheblichen Steuereinnahmen, wodurch nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes ein Überschuss bei Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro erzielt wurde. Mit dem Mitte Januar 2013 vorgelegten Jahreswirtschaftsbericht rechnet die Bundesregierung mit einem durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von 0,4 Prozent und damit mit einem weniger wachstumsstarken Jahr. Durch Ausgabenentlastung der privaten Haushalte unter anderem durch Senkung des Beitrags zur Rentenversicherung sowie Abschaffung der Praxisgebühr wird in 2013 eine positive Entwicklung der privaten Konsumausgaben mit Wirkung auf die Binnennachfrage erwartet. 2.2 Entwicklungen in der BrancheDie Sozialkassen profitierten auch 2012 von der anhaltend guten Beschäftigungslage und einem kräftigen Anstieg der Löhne. Die gesetzlichen Krankenkassen und der Gesundheitsfonds verzeichneten erneut Überschüsse in Milliardenhöhe, dies führte innerhalb der Branche zu kontroversen Verteilungsdebatten. Die Rahmenbedingungen für den Krankenhausbereich gestalteten sich im Jahr 2012 weiterhin schwierig. Gesetzlich verordnete Kürzungen sowie hohe Personal-, Energie- und Sachkostensteigerungen belasteten die Ergebnisentwicklung. Die mit dem GKV-Finanzierungsgesetz festgelegten Rahmenbedingungen sahen für 2012 Einsparungen im Krankenhausbereich von weiteren 600 Millionen Euro vor. Gesetzlich vorgegeben war dabei die Absenkung der Veränderungsrate um 0,5 Prozentpunkte. Damit wurde die Preiszuwachsrate von 1,98 Prozent auf 1,48 Prozent gekappt. Darüber hinaus waren auch in 2012 Mehrleistungsabschläge von den Krankenhäusern mit den Krankenkassen zu vereinbaren. Anders als im Vorjahr war die Abschlagshöhe nicht gesetzlich vorgegeben, sondern krankenhausindividuell zu vereinbaren. Die Mitte des Jahres verabschiedeten Regelungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser führten zu keiner nennenswerten Entspannung. Die Finanzierungslücke im Personalkostenbereich konnte durch eine anteilige Finanzierung der Tarifkostensteigerungen 2012 mit einem Volumen von 300 Millionen Euro nur teilweise geschlossen. Der vereinbarte Zuschuss entspricht einer Anhebung der Fallpauschalenvergütungen um 0,51 Prozent für das gesamte Jahr 2012. Mitte 2012 sind mit dem Psychiatrie-Entgeltgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung des Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen beschlossen worden, das im Jahr 2013 optional in den entsprechenden Kliniken und Abteilungen eingeführt werden kann. Ab dem Jahr 2013 wird die bislang für die Entwicklung der Krankenhausbudgets maßgebliche Veränderung der Grundlohnrate nach SGB V durch einen anteiligen Orientierungswert ergänzt. Der vom Statistischen Bundesamt im Herbst 2012 ermittelte Orientierungswert für Krankenhäuser beträgt 2,0 Prozent und liegt unterhalb der vom Bundesministerium für Gesundheit bekannt gegebenen Veränderungsrate von 2,03 Prozent. Nach den gesetzlichen Vorgaben gilt in diesem Fall der amtliche Orientierungswert als Obergrenze des Preiszuwachses. Folglich steigen die Landesbasisfallwerte auch im Jahr 2013 nur gering. Die Diskrepanz zwischen der Erlös- und Kostenentwicklung wird sich im Jahr 2013 fortsetzen. Hinzu kommen Abschläge auf Mehrleistungen in Höhe von 25 Prozent sowie zusätzliche finanzielle Belastungen infolge neuer gesetzlicher Regelungen. Das Problem der Vergütung von Fallzahl- und Case-Mix-Steigerungen in den Krankenhäusern blieb auch zum Ende des Geschäftsjahres ungelöst. Aufschluss über die Einflussfaktoren und mögliche Lösungsvorschläge soll ein im Jahr 2013 vorzulegender gesetzlicher Forschungsauftrag zur Leistungsentwicklung im Krankenhaus geben. 2.3 Entwicklung der RHÖN-KLINIKUM AGDie RHÖN-KLINIKUM AG und Ihre Tochtergesellschaften auf dem Weg zum integrierten Gesundheitsversorger zeigen, dass wir als wesentliches Element belastbare und integrierte Versorgungsstrukturen in einer Region in den Vordergrund stellen. Wir lösen bewusst mit Blick auf die tatsächlichen Patientenbedürfnisse die Grenzen zwischen Krankenhäusern und ambulanten Versorgungszentren auf und schaffen die Voraussetzungen für eine patientennahe und offene Medizin von morgen. Im Geschäftsjahr 2012 haben wir weiter auf den quantitativen und qualitativen Ausbau der akutstationären Strukturen gesetzt. Durch die Überwindung der sektoralen Trennung werden wir die medizinische Qualität verbessern können. Für die Erweiterung unseres medizinischen Angebots stehen bei uns insbesondere die sogenannten klinik-assoziierten Medizinischen Versorgungs Zentren (MVZ) und die sogenannten Facharzt-MVZ, die wir in den medizinischen Fachbereichen entwickeln wollen, die perspektivisch aus der stationären Behandlung herausfallen, im Vordergrund. Wir haben im Jahr 2012 mit unserer erfolgreichen Akquisition der Dr. Horst Schmidt Kliniken HSK und unserem Patientenwachstum bewiesen, dass unser Weg des weiteren Wachstums über originäres und akquiriertes Wachstum erfolgreich möglich ist. Wesentliche Meilensteine des Wachstums waren in 2012:
Unser erklärtes Ziel ist die Schaffung einer breiten Vertrauensbasis unserer Patienten in die Medizin und die Qualität der Behandlung. Basierend darauf definiert sich unser Ansporn, für unsere Patienten auch künftig all unsere Kompetenz, unsere Ausrichtung auf die Patientenbedürfnisse und unsere Investitions- und Finanzkraft einzubringen, um das in uns gesetzte Vertrauen zu erfüllen. Die Klinik für Handchirurgie Bad Neustadt hat im Februar 2012 ihr 20 jähriges Bestehen gefeiert. Anlässlich ihres Jubiläums veranstaltete die Klinik ein internationales Fachsymposium. Seit ihrer Gründung hat sich die Klinik für Handchirurgie inhaltlich und strukturell ständig weiterentwickelt und zählt heute mit weit über 6.000 operativen Eingriffen jährlich zu den großen handchirurgischen Spezialkliniken in Europa. Im Februar 2012 wurden am Standort Bad Neustadt der RHÖN-KLINIKUM AG drei neue Blockheizkraftwerke eingeweiht. Diese besonders umweltschonende Technik der Energiegewinnung zeichnet sich durch einen geringeren Verbrauch und Schadstoffausstoß gegenüber dem Betrieb von herkömmlichen Heizungen und der konventionellen Stromerzeugung aus. Die Blockheizkraftwerke sind die jüngsten von inzwischen 21 Anlagen im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG. 3. UnternehmensleitbildUnser Ziel ist, eine wohnortnahe, hochwertige und bezahlbare Spitzenmedizin für Jedermann anzubieten. Die Basis für erstklassige Medizin ist für uns der Dreiklang aus ärztlicher Therapiefreiheit, kontinuierlichen Investitionen in eine moderne Medizin und Gestaltung von Abläufen und Strukturen rund um unsere Patienten. Qualität und Wirtschaftlichkeit gehen für uns in der Gesundheitsversorgung Hand in Hand, damit gute Medizin für alle gleichermaßen verfügbar ist und bleibt. Das Unternehmensleitbild der RHÖN-KLINIKUM AG und ihres Konzerns basiert auf einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung. Unser Unternehmensleitbild bildet den Gesamtrahmen von Regeln und Richtlinien, nach denen der Konzern geführt und kontrolliert wird (Compliance) sowie alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die ein ethisch einwandfreies Unternehmensleitbild (Corporate Governance) sicherstellen. Zusammen mit einem effizienten und offensiven Umgang mit Chancen und Risiken (Chancen- und Risikomanagement) und einer wirksamen Absicherung der bestmöglichen Behandlungsqualität (Qualitätsmanagement) sollen diese Eckpunkte unseres Unternehmensleitbilds das Vertrauen der Anleger in das Unternehmen festigen und dazu beitragen, den Unternehmenswert kontinuierlich und nachhaltig zu steigern. 3.1. Corporate Social ResponsibilityLangfristiges Engagement und nachhaltige Wertschöpfung sind die zentralen Prinzipien unseres unternehmerischen Handelns, zu denen wir uns als Gesundheitsversorger genauso bekennen wie als Arbeitgeber und als börsennotierte Gesellschaft. Nachhaltige Wertschöpfung verstehen wir daher nicht nur als ökonomische Konsequenz eines gesunden, kontinuierlichen Unternehmenswachstums. Gerade für uns als Gesundheitsdienstleister ist ökonomischer Erfolg untrennbar mit ökologischer und sozialer Verantwortung verbunden: denn dauerhaft erfolgreiche Gesundheitsversorgung bedarf einer gesunden Arbeits- und Lebensumwelt. Mit Blick auf das Vertrauen unserer Patienten, Mitarbeiter und Anleger haben wir uns ethisch dazu verpflichtet, dass Sein und Scheinen langfristig übereinstimmen. Neben ausgewogenen und aufrichtigen Leistungsbeziehungen mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gründet unsere Wertschöpfung in wesentlichem Maße auf einem umsichtigen und verantwortungsbewussten Umgang mit unserer Umwelt. Unsere Verantwortung gegenüber der GesellschaftUnsere Aufgabe der Gesundheitsfürsorge ist ganz natürlich mit unserem Grundverständnis von sozialer Verantwortung verknüpft: Gesundheit bedeutet Lebensqualität - sie ist das höchste Gut der Menschen. Wir sind der Überzeugung, dass jeder Mensch Anspruch auf eine bezahlbare und hochqualitative medizinische Versorgung hat. Gesundheit darf nicht Luxus sein. Deshalb möchten wir dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit und Sozialverträglichkeit des deutschen Gesundheitssystems auch künftig zu gewährleisten. Um unserem ambitionierten Unternehmensziel gerecht zu werden, setzen wir auf Wirtschaftlichkeit und Innovation in der Gesundheitsversorgung. Rationalisierung verstehen wir als die Schaffung rationaler - vernünftiger - Strukturen, die die Betreuung unserer Patienten verbessern und zugleich die Produktivität des Krankenhauses erhöhen. Das Ergebnis: die Qualität der Behandlung steigt. Alle Patienten profitieren von einer hochwertigen Versorgung mit medizinischen Leistungen. Zugleich fördern wir Innovation lokal in unseren Kliniken, in medizinischen Leistungsallianzen mit den Medizinischen Versorgungszentren, konzernweit sowie in Kooperation mit externen Forschungs- und Entwicklungspartnern. Unserem Kliniknetzwerk und damit den Patienten unserer Kliniken kommt darüber hinaus das hohe Innovationspotenzial der Forschungsaktivitäten an den Universitäten in Gießen, Marburg und Leipzig zugute. Unser Ziel ist, unsere Patienten so früh wie möglich an den Erfolgen moderner Medizinforschung teilhaben zu lassen und diese damit noch besser behandeln und heilen zu können. Unsere Verantwortung gegenüber der UmweltAls einer der größten Gesundheitsdienstleister in Deutschland sehen wir im Schutz unserer Umwelt eine besondere Verpflichtung und Verantwortung, die mit unserer Geschäftstätigkeit eng verbunden ist. Umwelteinflüsse können gesundheitliche Risiken für den Menschen bedeuten. Der Schutz der menschlichen Gesundheit und die Schonung der Umweltqualität gehen daher Hand in Hand. Effektives Umweltmanagement ist für uns zugleich ein ökonomischer Imperativ: um steigende Kosten etwa im Bereich der Energieversorgung abzufedern, ist effizientes Energie- und Umweltmanagement auch eine wirtschaftliche Verantwortung, die wir mit Blick auf unser Unternehmensziel einer bezahlbaren und qualitätsvollen Medizin für jedermann natürlich annehmen. Einen besonderen Fokus legen wir auf nachhaltiges Energiemanagement: Hierzu setzen wir auf Innovation und investieren kontinuierlich in Forschung und Entwicklung energieeffizienter Verfahren - etwa im Rahmen unserer Feldversuche zum Einsatz von Brennstoffzellen. Ausführlichere Informationen zu unserem Engagement rund um Umwelt und Gesundheit finden Sie in unserem Geschäftsbericht sowie in unserem Nachhaltigkeitsbericht 2012. Unsere Verantwortung gegenüber Mitarbeiterinnen und MitarbeiternDer Erfolg unseres Unternehmens und jeder unserer Kliniken gründet sich auf dem Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um die kontinuierliche Qualifizierung, individuelle Entwicklung und die Motivation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich zu fördern, setzen wir gezielt auf Kompetenzmanagement und Organisationsentwicklung. Ein Kernpunkt unserer Strategie ist der Wissenstransfer innerhalb unseres Klinikverbunds. Diesen fördern wir insbesondere durch Öffnung unserer dezentralen Fort- und Weiterbildungsangebote in den Kliniken sowie eine enge Verzahnung von Medizin und Management (z. B. durch unser Ärztliches Management Programm). In Zeiten des lebenslangen Lernens gilt es für uns, durch gezielte Maßnahmen die Kompetenzen unserer Mitarbeiter auf alle aktuellen und zukünftigen Anforderungen hin optimal vorzubereiten und die individuelle Entwicklung in Bezug auf die betriebliche Karriere, aber auch in punkto Familien- und Sozialplanung zu unterstützen. Daher nehmen Maßnahmen wie die interne Aus- und Weiterbildung von Führungs- und Fachkräften, individuelle Karriereförderung sowie vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote einen hohen Stellenwert ein. Die Attraktivität eines Arbeitsplatzes wird zunehmend auch durch geeignete Angebote zur Vereinbarung von Beruf und Familie mitbestimmt. Es ist unsere klare Zielsetzung, unsere Mitarbeiter durch familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu überzeugen und damit auch langfristig an uns zu binden. Neben dem "internen" Dialog und Wissensaustausch ist uns auch der Kontakt zu Hochschulabsolventen und jungen Fachkräften sehr wichtig, die sich in der beruflichen Orientierung befinden. Daher präsentieren wir uns regelmäßig gegenüber Interessenten auf Messen, Kongressen und Hochschulkontaktbörsen und suchen das Gespräch mit ihnen. Weitere Details zu unseren Aktivitäten im Bereich Personalentwicklung finden Sie in unserem Geschäftsbericht. 3.2 Erklärung zur Unternehmensführung und EntsprechenserklärungErklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB) enthält neben der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG auch Angaben zu Unternehmensführungspraktiken. Darüber hinaus werden die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die eingerichteten Gremien beschrieben. Zu näheren Einzelheiten verweisen wir auf unsere Homepage, auf der die Erklärung zur Unternehmensführung unter www.rhoen-klinikum-ag.com öffentlich zugänglich ist. Entsprechenserklärung zum Corporate Governance KodexFür den Aufsichtsrat und den Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG ist eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Unternehmensführung -Corporate Governance- von besonderer Bedeutung. Im Mittelpunkt des Handelns von Aufsichtsrat und Vorstand stehen effiziente, verantwortungsvolle und auf den langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtete Entscheidungs- und Kontrollprozesse. Zusammen mit einer transparenten, rechtlich einwandfreien und ethisch verfassten Unternehmenskultur bildet die Corporate Governance die Voraussetzung für den Erhalt und die Stärkung des Vertrauens, das uns Patienten, Aktionäre, Geschäftspartner und Mitarbeiter entgegenbringen sowie für eine beständige Wertschöpfung in unseren Unternehmungen. Aufsichtsrat und Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG haben sich turnusgemäß eingehend mit dem Corporate Governance Kodex, dessen Entwicklung und Änderungen sowie seiner Entsprechung bei der RHÖN-KLINIKUM AG und ihren Tochtergesellschaften befasst. Über entsprechende Neuerungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde ausführlich beraten. Als Ergebnis dieser Beratungen wurde am 7. November 2012 gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 eine von Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG gemeinsam getragene, aktualisierte Entsprechenserklärung nach §161 AktG abgegeben. Danach wird dem Deutschen Corporate Governance Kodex mit folgenden Ausnahmen vollumfänglich entsprochen: Ziffer 7.1.2 (Frist zur Zugänglichmachung des Konzernabschlusses) und der Ziffer 5.4.1 (Benennung konkreter Ziele zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats) Ziffer 5.4.6 (Erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrats) Von den nicht obligatorischen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beachten wir die meisten. Wie bisher auch, räumen wir einer konzernweiten sorgfältigen Rechnungslegung sowie deren Überprüfung durch Abschlussprüfer und Prüfungsausschuss eine angemessene Zeit ein und veröffentlichen unseren Konzernabschluss erst im April. Der Aufsichtsrat sieht von der Benennung konkreter Ziele hinsichtlich seiner Zusammensetzung in zeitlicher Hinsicht oder in Form von Quoten ab und wird sich bei Wahlvorschlägen - unter Wahrung der Kriterien Internationalität, Interessenskonflikte, Vielfalt und angemessene Beteiligung von Frauen -ausschließlich von der Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen. Dies hat sich nach Überzeugung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat bewährt und deshalb wird keine Notwendigkeit gesehen, von dieser Praxis abzuweichen. 3.3 Corporate GovernanceGezeichnetes KapitalDas im Jahresabschluss ausgewiesene gezeichnete Kapital der RHÖN-KLINIKUM AG entfällt vollständig auf 138.232.000 stimmberechtigte, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 2,50 €. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen - auch wenn sie sich aus Vereinbarungen von Gesellschaftern ergeben können - bestehen nicht bzw. sind uns nicht bekannt. Keine unserer Aktien ist mit Sonderrechten ausgestattet, die ihrem Inhaber besondere Kontrollbefugnisse verleihen. Mitarbeiter, die Aktien halten, üben ihr Stimmrecht frei aus. Die Aktionäre können ihre Stimmrechte bei der Hauptversammlung selbst ausüben oder Stimmrechtsvertreter bestellen. Die direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital gemäß § 21 ff. WpHG haben wir detailliert in unserem Anhang angegeben. Die Hauptversammlung vom 13. Juni 2012 hat die Gesellschaft ermächtigt, in einem Zeitraum bis zum 31. Dezember 2013 eigene Aktien mit einem auf sie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu 10 Prozent zu erwerben und diese Aktien unter bestimmten Voraussetzungen in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern. Jahresabschluss, Kommunikation mit Aktionären und AnalystenDer Jahresabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG wird nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wird nach den Grundsätzen der in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und sowohl nach nationalen als auch nach internationalen Prüfungsstandards geprüft. Der Halbjahresabschluss wird auf freiwilliger Basis nach den gleichen vorgenannten Grundsätzen einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Bei der Auftragsvergabe an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird auf die erforderliche Unabhängigkeit der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geachtet. Den Prüfungsauftrag für den Jahres- sowie für den Halbjahresabschluss des Konzerns und für die Prüfung der Konzernobergesellschaft erteilt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß der Beschlussfassung in der Hauptversammlung. In jedem Jahr geben wir Anfang Februar die vorläufigen Geschäftszahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres bekannt. Unseren Konzernabschluss veröffentlichen wir im April des neuen Geschäftsjahres. Die ordentliche Hauptversammlung findet üblicherweise in den ersten sechs Monaten des folgenden Geschäftsjahres statt. Unsere Prognose für das aktuelle Geschäftsjahr geben wir im Februar bekannt. Es finden eine Vielzahl von Analystengesprächen und Investorenkontaktgesprächen statt. Über die Geschäftsentwicklung berichten wir vier Mal im Jahr im Rahmen von telefonischen Analystenkonferenzen. Über alle sonstigen wesentlichen wiederkehrenden Termine informieren wir unsere Aktionäre, Aktionärsvereinigungen, Analysten und Medien durch unseren Finanzkalender, der im Geschäftsbericht und im Internet auf unserer Homepage veröffentlicht ist. Organe der GesellschaftVorstand und Aufsichtsrat sind nach deutschem Aktienrecht konstituiert. Danach leitet der Vorstand die Gesellschaft und führt die Geschäfte; der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand entspricht den aktienrechtlichen Bestimmungen (Aufsichtsrat: § 101 ff. AktG; Vorstand: § 84 AktG) und den Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes. Die Hauptversammlung als beschließendes Organ benötigt für Satzungsänderungen (§§ 179 ff. AktG) und die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern eine Mehrheit von 90 % des bei der Hauptversammlung vertretenen Kapitals. Der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG ist nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes paritätisch mit insgesamt 20 Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt und trat im Jahr 2012 zu vier ordentlichen Sitzungen (2011: vier ordentlichen Sitzungen) und drei außerordentlichen Sitzungen zusammen. Die Amtsperiode eines Mitglieds beträgt fünf Jahre. Die Altersgrenze beträgt 75 Jahre. Der Aufsichtsrat entscheidet regelmäßig im Plenum bzw. in den zuständigen Fachausschüssen, denen ein Beschlussrecht zusteht, bei Einzelfällen auch im Umlaufverfahren. Der Aufsichtsrat hat insgesamt sieben Ausschüsse konstituiert. Es bestehen als beschließende Ausschüsse der Vermittlungsausschuss, der Personalausschuss, der Prüfungsausschuss und der Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss. Mit Beratungs-, Überwachungs- bzw. Vorschlagskompetenz sind der Nominierungsausschuss zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung, der Antikorruptionsausschuss zur Bekämpfung und Vermeidung von Korruptionssachverhalten und der Medizininnovations- und Qualitätsausschuss zur Weiterentwicklung und Absicherung der medizinischen Qualität ausgestattet. Im Geschäftsjahr wurde vom Aufsichtsrat ein zeitlich auf die Dauer des Übernahmeangebots durch Fresenius begrenzter Sonderausschuss zur Vorbereitung der Stellungnahme des Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG gebildet. Für die Tätigkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie für die Zusammenarbeit beider Organe bestehen Geschäftsordnungen. Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG wurde in 2012 vom Vorsitzenden und bei dessen Abwesenheit durch den vom Aufsichtsrat ernannten ständigen Vertreter geleitet. Zur Zusammensetzung des Vorstandes wird auf den Anhang verwiesen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt die Geschäfte in gemeinschaftlicher Verantwortung nach Maßgabe einer Geschäftsordnung. Die Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder ergeben sich aus operativen bzw. funktionalen Zuständigkeiten. Dem Vorstandsvorsitzenden obliegen die Unternehmenspolitik und die grundsätzliche strategische Ausrichtung des Konzerns. Für den Vorstand wurde eine Altersgrenze von 65 Jahren beschlossen. OrganvergütungenDie Vergütung für Aufsichtsrat und Vorstand sind in der Satzung der Gesellschaft bzw. durch Beschlussfassung des Aufsichtsrats nach Vorbereitung durch den Personalausschuss festgelegt und bestehen aus festen und variablen Bestandteilen. Den variablen Vergütungsbestandteilen bei Vorstand und Aufsichtsrat liegen vom Konzerngewinn abgeleitete Bemessungsgrundlagen zugrunde. Darüber hinaus werden Vorständen Sachbezüge (Dienstwagen, Versicherungen) und eine bedingte Altersvorsorgeleistung in Höhe von bis zu 1,5 Jahresgehältern gewährt. Erhält ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund eine Abfindung, so darf die Summe dieser Leistung einschließlich der Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Vergütungsbestandteile in Form von Aktienoptionsplänen, aktienbasierte Vergütungsbestandteile oder ähnliche Vergütungen bestehen nicht. Für den Vorstand und Aufsichtsrat bestehen Vergütungssysteme, welche Höhe und Struktur der jeweiligen Einkommen festlegen. Den Vorstandsmitgliedern wird eine Jahresgesamtvergütung (Summe aus Grundgehalt und Tantieme) von mindestens 450 Tsd. € garantiert. Die Obergrenze (Cap) für die Jahresgesamtvergütung ist auf 900 Tsd. € begrenzt. Die Mindestvergütung und die Obergrenze können für den Vorstandsvorsitzenden bis zum 2,5-fachen und für seinen ständigen Vertreter und den Finanzvorstand bis zum 2-fachen dieser Beträge festgesetzt werden. Die Vergütung der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands belief sich im Geschäftsjahr 2012 auf 10,9 Mio. € (Vj. 6,5 Mio. €). Von diesem Betrag entfielen 1,2 Mio. € (Vj. 1,4 Mio. €) auf erfolgsunabhängige Komponenten und 6,4 Mio. € (Vj. 5,1 Mio. €) auf variable Gehaltsbestandteile. Die Rückstellung für Ansprüche auf Altersvorsorgeleistungen der Mitglieder des Vorstands betragen 0,2 Mio. € (Vj. 3,8 Mio. €). Zum Bilanzstichtag nicht mehr amtierende Vorstände bzw. deren Hinterbliebene erhielten im Geschäftsjahr 2012 Vergütungen für Altersvorsorgeleistungen in Höhe von 4,6 Mio. € (Vj. 5,4 Mio. €). Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 14 der Satzung geregelt. Sie ist leistungsbezogen und orientiert sich am Zeitaufwand, an den Aufgaben und an der funktional übernommenen Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie am wirtschaftlichen Erfolg des RHÖN-KLINIKUM Konzerns. Die Aufsichtsratsvergütung setzt sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen. Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats betrug 2,0 Mio. € (Vj. 2,7 Mio. €). Von dem Gesamtbetrag entfielen auf fixe Vergütungen 1,0 Mio. € (Vj. 0,8 Mio. €). Ergebnisabhängig wurden Vergütungen in Höhe von 1,0 Mio. € (Vj. 1,9 Mio. €) berücksichtigt. Zu weiteren Einzelheiten, insbesondere zu den individualisierten Vergütungen für den Aufsichtsrat und den Vorstand, wird auf den Vergütungsbericht als Teilbericht zum Corporate Governance Bericht sowie auf den Anhang verwiesen. Aktienbesitz von OrganmitgliedernDie Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand hielten zum 31. Dezember 2012 zusammen 12,54 % am Grundkapital. Auf den Aufsichtsrat entfallen hiervon 12,53 % der ausgegebenen Aktien. Herr Eugen Münch und seine Ehefrau Ingeborg Münch halten zusammen 12,45 % des Grundkapitals und die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats 0,08 % der ausgegebenen Aktien. Die Mitglieder des Vorstands halten zusammen 0,01 % des Grundkapitals. Weiterhin legen wir alle meldepflichtigen Transaktionen nach §15a WpHG von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats offen. Uns wurden im Geschäftsjahr 2012 die auf unserer Homepage aufgeführten Transaktionen gemeldet. Verträge mit KontrollwechselklauselDie Unternehmenskaufverträge der von uns akquirierten Kliniken sowie verschiedene Verträge über Finanzinstrumente sehen Regelungen vor, wonach unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots, z. B. eine Rückübertragung der Gesellschaftsanteile bzw. die Anleihen- und Kreditgeber eine sofortige Rückzahlung verlangen können. Darüber hinaus bestehen keine Vereinbarungen, wonach Vorstand oder Arbeitnehmer im Falle einer Unternehmensübernahme Ansprüche auf Entschädigung ableiten können. 3.4 Compliance»Tue nichts, was du nicht willst, dass es dir angetan werde, und unterlasse nichts, was du wünschst, dass es dir getan würde.« Dieses Unternehmensprinzip gilt seit jeher sowohl für die RHÖN-KLINIKUM AG als auch für jede einzelne Konzerngesellschaft, sowohl in der ärztlichen und nichtärztlichen Patientenversorgung als auch in der Verwaltung und im Bereich des Managements. Diese Leitlinie ist Grundlage für jede unserer Entscheidungen und für unser gesamtes Handeln, in jeder Lage des Entscheidungsfindungsprozesses, denn die Erreichung unserer Unternehmensziele erfordert laut unseren Vorstellungen stets auch die Einhaltung sowohl der gesetzlichen als auch unserer eigenen ethischen Maßstäbe und Vorschriften. In der Umsetzung und Erfüllung dieser Aufgabe haben wir abteilungsübergreifend eine Vielzahl von Instrumenten und Möglichkeiten geschaffen. Im Personalbereich wird sichergestellt, dass jeder Arbeitsvertrag, sei es individuell oder kollektivrechtlich, auf dieses Prinzip Bezug nimmt. Der Bereich des Qualitätsmanagements füllt dieses Grundprinzip mit dem notwendigen Leben, und Compliance unterstützt sämtliche anderen Abteilungen bei der Umsetzung und auch Durchsetzung dieses obersten Leitsatzes. Über die gesetzlich geforderten Grundlagen von Compliance hinaus besteht im Verbund der RHÖNKLINIKUM AG an jedem Standort ein Compliance-Management-System, das vom Management bis hin zum einzelnen Mitarbeiter nicht nur die Einhaltung dieses Prinzips, sondern auch allgemein die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, aber auch von ethischen Wertvorstellungen und Verhaltensweisen beachtet. Hierbei sind wir nicht nur auf die internen Strukturen beschränkt, unser Compliance-Management-System verlangt auch die Einhaltung gängiger Compliance-Vorschriften bei unseren Geschäftspartnern. Auf Grundlage der konzernweit gültigen Geschäftsordnung Compliance, die für jeden Mitarbeiter Gültigkeit besitzt, sind verschiedene Stellen aller Hierarchien mit verschiedenen Aufgaben und Funktionen betraut, vorwiegend mit der internen Beratungs- und Informationsfunktion, jedoch auch im Bereich von Präventions- oder Schutzmaßnahmen oder mit Implementierungsaufgaben. Die jeweiligen Organe der Gesellschaften werden hierdurch durch die Compliance-Beauftragten vor Ort, aber auch durch den konzernweiten Leiter Compliance und den Antikorruptions- und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben unterstützt. Zum Zweck der Transparenz und der Information aller beteiligten Personen haben wir im Rahmen von Konzernbetriebsvereinbarungen, Richtlinien und Handlungsempfehlungen Vorgaben geschaffen, die jedermann die Möglichkeit geben, unser Unternehmensziel im Einklang mit unseren Wertvorstellungen zu erreichen. Ein Compliance-Management-System kann jedoch nicht statisch ausgerichtet sein, daher überprüfen wir regelmäßig anhand interner, aber auch externer Vorgänge die Wirksamkeit und Aktualität dieses Systems und passen unsere Regelwerke stetig an die neuesten Gegebenheiten an. Schulung und Information der Mitarbeiter über die Bedeutung und Umsetzung unserer Unternehmensleitlinie und über Compliance hat hierbei ebenfalls einen sehr hohen Stellenwert, sei es im Rahmen von internen Fortbildungsmaßnahmen oder der Gremienarbeit, zum Beispiel bei der Arbeitnehmer- oder Auszubildendenvertretung bzw. bei der Ausbildung unserer Nachwuchsführungskräfte. Nur durch die enge Verzahnung von regelhafter Kontrolle und Anpassung des Systems, verbunden mit Information und Aufklärung aller Ebenen des Konzerns und seiner Gesellschaften kann das erreicht werden, wofür die RHÖN-KLINIKUM AG bürgt: Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen optimalen Versorgung für jedermann auf der Basis einer sozialen und ethischen Verantwortung für unsere Patienten und Mitarbeiter. 3.5 Medizinische QualitätDie Qualität der Leistung hat in den Häusern des RHÖN-KLINIKUM Konzerns höchste Priorität. Bei ihrer Arbeit am Patienten folgen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter strengen Maßstäben und Regeln. In der engen Zusammenarbeit aller Beteiligten ist es uns im vergangenen Geschäftsjahr einmal mehr gelungen, auf der Grundlage eines ganzheitlichen Qualitätsverständnisses eine Vielzahl von Verbesserungen zu erreichen. Diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen. Im Jahr 2012 hat die RHÖN-KLINIKUM AG eine Fülle von Maßnahmen etabliert und durchgeführt, um die Qualität der klinischen Leistungserbringung zu sichern und zu steigern. Diese Maßnahmen erstrecken sich auf die gesamte Leistungserbringung - von der Aufnahme der Patienten ins Krankenhaus über die klinische Behandlung bis hin zur Entlassung. Im Bereich der Qualitätssicherung orientiert sich die RHÖN-KLINIKUM AG an einem ganzheitlichen Ansatz, der prozess- und ergebnisorientiert alle entscheidenden Dimensionen von Qualität berücksichtigt. Mit der flächendeckenden Verwendung des Critical Incident Reporting Systems (CIRS), also der Berichterstattung über "Beinahe-Zwischenfälle", leisten wir einen wichtigen Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der Patientensicherheit. Das fachliche Konzept zum systematischen Fehlermanagement lehnt sich eng an die Empfehlungen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit an. Dazu gehören unter anderem anonyme Meldungen von Mitarbeitern. Um sie abzugeben, stehen Formulare und eine elektronische Erfassungsmaske im Intranet zur Verfügung. Erst wenn die Vertrauensperson der Klinik die Nicht-Rückverfolgbarkeit der Meldung gesichert hat, geht diese zur Bearbeitung an die CIRS-Bearbeitungsgruppe, die in allen Krankenhäusern aus Mitarbeitern unterschiedlicher Fachdisziplinen gebildet wurde. Die Bearbeitung der Fälle wird durch ein Softwaretool unterstützt, das den Belangen des Konzerns angepasst wurde. Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur konsequenten Erhöhung der Patientensicherheit ist die sogenannte »elektronische Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (eAMTS)«. Seit 2011 hat die RHÖNKLINIKUM AG unter Beteiligung aller relevanten Berufsgruppen des Konzerns wie Medizin, Pflege, Apotheke, Controlling und Qualitätsmanagement die Anforderungen an ein solches System erarbeitet. Im Vordergrund steht dabei das Ziel, Übermedikamentierungen und unerwünschte Wechselwirkungen auszuschließen. Unter Wahrung der Verordnungsfreiheit wollen wir unsere Ärztinnen und Ärzte bei der Medikamentenvergabe dadurch unterstützen, dass medizinische und pharmazeutische Kompetenz mit Hilfe des Systems zusammengeführt werden. »Ihre Meinung ist uns wichtig!« Unter diesem Motto befragen wir regelmäßig und strukturiert Patienten und Einweiser unserer Einrichtungen, um weitere Informationen für eine nachhaltige Qualitätsverbesserung zu gewinnen. Denn daran führt kein Weg vorbei: Ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem muss die Erfahrungen von Patienten und einweisenden Ärzten berücksichtigen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir Qualität nicht bloß behaupten, sondern sie auch tatsächlich bieten. Nachdem der Gesetzgeber im Juli 2011 eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erließ, wurden 2012 die durch alle Bundesländer erstellten Landeshygieneverordnungen verabschiedet. Für viele Krankenhäuser ist es schwierig, den neuen Regelungen nachzukommen. Besonders die Akquirierung von qualifiziertem Hygienepersonal stellt sie vor erhebliche Probleme. Die Kliniken der RHÖNKLINIKUM AG dagegen waren durch das seit Jahren etablierte, konzernweit vereinheitlichte Hygienemanagement auf diese Veränderungen eingestellt und erfüllten bereits weitgehend die gesetzlichen Anforderungen. Die seit 2008 für alle Kliniken des RHÖN-KLINIKUM Konzerns verbindlich eingeführten Monatsberichte an den leitenden Konzernhygieniker zu meldepflichtigen und hygienekritischen Erregern und Infektionen haben sich als zentrales Steuerungsinstrument als unverzichtbar erwiesen. Sie sind Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung der Hygienesituation in den Kliniken - auch durch Vergleiche der Kliniken untereinander. Ein Beispiel hierfür ist der seit einigen Jahren steigende Verbrauch an Händedesinfektionsmittel. Angestoßen durch die bundesweite »Aktion Saubere Hände", haben wir diese Entwicklung in unseren Konzernkliniken konsequent durch Schulungsmaßnahmen, Aktionstage und Compliance-Messungen gefördert. Dass wir den Anspruch an hohe Qualität und Transparenz erfüllen, belegt die Beteiligung unserer Kliniken am Internetportal Qualitätskliniken.de. In diesem Portal stellen Kliniken unterschiedlicher Zugehörigkeit der Öffentlichkeit die hohe Qualität ihrer Einrichtungen im Vergleich zu anderen Kliniken dar. Als einer der drei Gründungsgesellschafter von Qualitätskliniken.de hat die RHÖN-KLINIKUM AG das erklärte Ziel, die eigene Qualitäts-Entwicklung Patienten wie Fachleuten transparent zu machen. Zu diesem Zweck veröffentlichen unsere Krankenhäuser seit 2010 in dem gemeinsamen Portal einen Überblick über nahezu 400 Qualitätsindikatoren. Damit eröffnen wir Patienten, Angehörigen und Einweisern eine ebenso valide wie nutzerfreundliche Möglichkeit, das für sie richtige Krankenhaus in unserem Konzern zu finden. 3.6 Berichterstattung gemäß § 289 Abs. 5 HGB über das rechnungslegungsbezogene Kontroll- und RisikomanagementsystemIm RHÖN-KLINIKUM Konzern besteht das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem aus dem internen Steuerungs- und dem internen Überwachungssystem, das die Erstellung der Jahresabschlüsse für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG und die RHÖN-KLINIKUM AG selbst und ihrer Tochtergesellschaften sicherstellt. Das Risikomanagementsystem als Bestandteil des internen Kontrollsystems ist mit Bezug auf die Rechnungslegung auch auf das Risiko der Falschaussage in der Buchführung sowie in der externen Berichterstattung ausgerichtet. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem in unserer AG und unserem Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Der Konzernrechnungslegungsprozess ist so organisiert, dass für jede der Tochtergesellschaften zu jedem Stichtag - d. h. monatlich, vierteljährlich und jährlich - auf Basis einer konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie und eines konzernweit einheitlichen Buchhaltungsprogramms ein handelsrechtlicher Abschluss in konzerneigenen Rechenzentren erstellt wird. Aus diesen Abschlüssen wird für jedes Quartal ein Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) abgeleitet. Die Abschlussdaten der Tochtergesellschaften werden mittels zertifizierter Konsolidierungssoftware nach der Kapitalkonsolidierung und einer Konsolidierung von Aufwendungen und Erträgen, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Eliminierung etwaiger Zwischengewinne zu einem Konzernabschluss zusammengefasst. IFRS-relevante Umbewertungen bzw. Umgliederungen werden auf Konzernebene nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren durchgeführt. Die Abschlüsse werden zeitnah nach Ablauf des jeweiligen Stichtags an das Konzernrechnungswesen gemeldet, erstellt und veröffentlicht. Zusammen mit der Abteilung Controlling und fallweise auch mit der Abteilung Interne Revision werden die Abschlüsse analysiert, plausibilisiert und bewertet. Sowohl für die Erstellung der Einzelabschlüsse nach HGB als auch für die Erstellung des Konzernabschlusses nach den gültigen IFRS gibt es zur Vereinheitlichung der Bilanzierung entsprechend umfangreiche Bilanzierungsvorgaben und -richtlinien, deren Einhaltung stringent überwacht wird. Sowohl bei den Einzelgesellschaften als auch im Konzern bestehen klare Verantwortlichkeiten für die Erstellung der Jahresabschlüsse. Die dabei zur Anwendung kommenden fallweise präventiven oder nachgelagerten bzw. manuellen oder automatisierten Kontrollen tragen den Grundsätzen der Funktionstrennung Rechnung. Die Quartalsabschlüsse, der Halbjahresfinanzbericht sowie der Jahresabschluss werden dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfungsergebnisse des Prüfungsausschusses werden dokumentiert. Darüber hinaus beauftragt der Prüfungsausschuss regelmäßig auch den Abschlussprüfer mit der Durchführung einer rechnungslegungsbezogenen Schwerpunktprüfung. Soweit sich aus den Prüfungen des Prüfungsausschusses sowie des Abschlussprüfers Verbesserungen des Konzernrechnungslegungsprozesses ableiten lassen, werden diese unverzüglich etabliert. 4. Umgang mit Chancen und RisikenUnser unternehmerisches Handeln ist untrennbar mit Chancen und Risiken verbunden - denn nur ein Unternehmen, das seine wesentlichen Risiken rechtzeitig erkennt und ihnen systematisch begegnet, ist in der Lage, sich bietende Chancen unternehmerisch verantwortlich zu nutzen. Der Umgang mit Chancen und Risiken und deren nachhaltige Steuerung sehen wir als unternehmerische Kernaufgabe und ist im Verbund der RHÖN-KLINIKUM AG fest in der Führungskultur verankert. Unsere wertorientierte Unternehmensstrategie berücksichtigt dabei Chancen und Risiken, schützt die Interessen unserer Aktionäre und anderer Kapitalmarktteilnehmer und trägt der gesetzlich vorgeschriebenen Früherkennung von bestandsgefährdenden Risiken in vollem Umfang Rechnung. Insbesondere unsere Patienten sind darauf angewiesen, dass wir Chancen und Risiken adäquat handhaben. Wir als Gesundheitsdienstleister sehen die Gefährdung von Leben und Gesundheit unserer Patienten stets als größtes Risiko, denn in medizinischen und pflegerischen Bereichen können selbst kleinste Fehler verheerende Auswirkungen haben. Deshalb genießen Maßnahmen, die diese Risiken vermeiden, bei uns höchste Priorität. Dabei gilt es, Chancen und Risiken permanent gegeneinander abzuwägen. 4.1 Elemente unseres Chancen- und RisikomanagementsUnser Chancen- und Risikomanagementsystem basiert auf folgenden Elementen:
4.2 Schwerpunkte 2012Innovation, Verlässlichkeit und nachhaltiges Wirtschaften sind die Grundlagen für die Erfolgsgeschichte der RHÖN-KLINIKUM AG. Wir sind kontinuierlich bestrebt, unsere Prozesse und Strategien zu überprüfen und zu optimieren. Unsere Aktivitäten zur Standortoptimierung durch Überprüfungen des Leistungsportfolios und Identifizierung von Leistungspotenzialen haben wir in 2012 weiter fortgesetzt. Davon ausgehend werden über Portfolioanalysen bestehende Chancen als Potenziale in Umsatz und Ergebnis umgesetzt. Stringente monatlich durchgeführte Abweichungsanalysen von Leistung, Umsatz und Ergebnis tragen maßgeblich dazu bei, dass wir unsere Prognosen einhalten. Auf die aktuellen gesundheitspolitischen Herausforderungen werden wir mit einem konzernweiten Wirtschaftlichkeitsprogramm reagieren, um gute Medizin zukunftsfest zu gestalten. Im Geschäftsjahr 2012 haben wir uns in den Klinikgesellschaften u. a. mit den Schwerpunktfeldern Brandschutz sowie Patientensicherheit beschäftigt. Daraus identifizierte Risiken wurden mit bereits konzernweit vorhandenen Maßnahmenkatalogen bzw. mit individuellen Vermeidungs-/ Minimierungsstrategien entgegengewirkt. Auf Konzernebene lagen unsere Schwerpunkte im Aufbau eines externen qualifizierten Bewerberpools sowie in der Entwicklung und Umsetzung klinikübergreifender Qualifizierungsprogramme für unsere vier Berufsgruppen Pflege, Ärztlicher Dienst, Gesundheitsberufe und Verwaltung. Zudem wurde im Jahr 2012 die Erfassung und Abrechnung der hochaufwändigen Pflegeleistungen (PKMS) konzernweit umgesetzt. Auf medizinischer Ebene haben wir des Weiteren die telemedizinische Vernetzung im Verbund weiter ausgebaut. Das Ermittlungsverfahren gegen Servicegesellschaften hat sich im Laufe des Jahres 2012 gegen juristische Personen, die in einem Vertragsverhältnis mit Servicegesellschaften stehen, ausgeweitet. Wir sehen den Ermittlungsergebnissen weiterhin gelassen entgegen, da wir davon überzeugt sind, jederzeit rechtskonform gehandelt zu haben. 4.3 RisikofelderAls Gesundheitsdienstleister setzen wir uns mit einer äußerst komplexen Risikolandschaft auseinander. Faktoren wie die ordnungspolitischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, der zunehmende Kosten-, Wettbewerbs- und Konsolidierungsdruck innerhalb der Branche oder die steigenden Ansprüche der Patienten eröffnen nicht nur Chancen sondern bergen auch Risiken. Betriebswirtschaftliches Potenzial und bestehende Risiken sind im Krankenhaussektor in der Regel durch langfristige Zyklen geprägt. Kurzfristige Änderungen des Marktumfeldes bilden daher eher die Ausnahme. Nachstehende Risikofelder haben maßgeblichen Einfluss auf die allgemeine Geschäftsentwicklung sowie auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage: Gesamtwirtschaftliche und gesetzgeberische RisikenDa wir ausschließlich auf dem inländischen Gesundheitsmarkt tätig sind, berühren uns außenwirtschaftliche Faktoren kaum. Von den Entwicklungen der Binnenkonjunktur sind wir mittelbar betroffen, da die Gesundheitsausgaben vom Beitragsaufkommen der Versicherten und damit von der Lage am Arbeitsmarkt abhängen. Aus Anlass von Unternehmenszusammenschlüssen werden regelmäßig kartellrechtliche Prüfungen durchgeführt. Entscheidungen des Kartellamts haben damit Einfluss auf das Wachstum eines im Gesundheitsbereich tätigen Konzerns. Per Gesetz sind in Deutschland u. a. die Entgelthöhe für Gesundheitsdienstleistung, die Förderung von Investitionen sowie die Versorgungsstrukturen geregelt. Unterschiedliche politische Zielsetzungen, sich verändernde finanzielle Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten und Veränderungen der staatlichen Bedarfsplanung können daher direkt und indirekt den gesetzgeberischen Rahmen und damit auch die wirtschaftlichen Bedingungen der Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen positiv oder negativ berühren. Der Gesetzgeber hat in 2012 die Finanzierung des Krankenhausbereichs durch verschiedene Maßnahmen neu geregelt. Die darin vorgesehene zusätzliche Finanzierung aufgrund der hohen Tarifabschlüsse kommt den Krankenhäusern noch in 2012 zugute. Es zeigt sich aber, dass die Finanzierung nur partiell wirkt und die entstandenen Mehrkosten nicht vollständig deckt. Die Einführung eines anteiligen Orientierungswertes für den Preiszuwachs ab dem Jahr 2013 ist zudem ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz der tatsächlichen Kostenentwicklung in den Krankenhäusern. Allerdings ermöglicht der im September 2012 erstmals veröffentlichte Orientierungswert mit 2 % nicht die Kompensation der Preissteigerung für unsere Krankenhäuser. Markt- oder AbsatzrisikenAufgrund der staatlichen Krankenhausbedarfsplanung verfügen alle Plankrankenhäuser in Deutschland faktisch über einen staatlich regulierten Gebietsschutz. Klassische Markt- und Absatzrisiken bestehen nur dort, wo Standortschließungen durch Planfortschreibungen festgelegt werden bzw. die Qualitätseinschätzung eines Krankenhauses durch einweisende Ärzte oder Patienten deutlich schlechter ausfällt als für benachbarte Kliniken und dadurch Patientenwanderbewegungen ausgelöst werden. FinanzmarktrisikenWir sind ausschließlich in Deutschland tätig, unterliegen also keinen Transaktions- und Währungsrisiken. Aufgrund des neuen Kreditrahmens wurde die Liquidität zukunftsgerichtet sichergestellt. Bei der RHÖN-KLINIKUM AG bestehen Finanzschulden von 1.039,3 Mio. € und zinstragende Anlagen von 1.060,6 Mio. €. Damit unterliegen wir grundsätzlich Zinsrisiken. Diesen Zinsrisiken begegnen wir mit Zinssicherungsgeschäften und sind somit kurz- und mittelfristig hiervon weitgehend unabhängig. Andere als zu Sicherungszwecken dienende derivative Finanzinstrumente werden von uns nicht eingesetzt. Wertpapiere, ausgenommen 24.000 Stück eigene Aktien, werden von der RHÖN-KLINIKUM AG nicht gehalten. Entsprechende Bonitäts- und Kursrisiken bestehen ebenfalls nicht. Betriebs- und ProduktionsrisikenDer medizinische Fortschritt und der Anspruch, Patienten als Ganzes und nicht partikulär zu diagnostizieren und zu therapieren, erfordern eine Organisation von immer stärker interdisziplinärarbeitsteiligen Prozessen. Dieser Kooperationsbedarf besteht nicht nur im Krankenhaus, sondern auch zwischen der ambulanten und stationären Versorgung. Störungen im Prozessablauf bergen Risiken für den Patienten und die Klinik. Wir legen allerhöchsten Wert darauf, diese Risiken zu minimieren, indem wir Behandlungsqualität mit qualifizierten und geschulten Mitarbeitern durch leitliniengerechtes Vorgehen in betriebssicheren und hygienegerechten Krankenhausgebäuden sicher stellen. Die permanente Überwachung aller Aufbau- und Ablauforganisationen bei der Behandlung von Patienten sowie die konsequente Ausrichtung aller Anstrengungen auf die Bedürfnisse unserer Patienten erzeugen ein Höchstmaß an Behandlungsqualität und begrenzt bestehende Betriebs- und Produktionsrisiken. Für nicht abwendbare Risiken besteht ein angemessener und regelmäßig aktualisierter Versicherungsschutz. BeschaffungsrisikenIn Zeiten wachsenden wirtschaftlichen Drucks auf die Unternehmen der Gesundheitswirtschaft gewinnen - neben dem optimalen Einsatz von Sachmitteln - die Qualifikation und Motivation der Mitarbeiter zunehmend an Bedeutung. Krankenhäuser weisen üblicherweise Personalkostenquoten zwischen 50 % und 70 % aus. Daraus ergibt sich nicht nur eine beträchtliche Abhängigkeit von tariflichen Entwicklungen. Ferner ist der Erfolg von Einrichtungen im Gesundheitswesen davon abhängig, dass man im erforderlichen Umfang ausreichend qualifiziertes Personal jederzeit rekrutieren kann, um die gesteckten Wachstumsziele zu erreichen. Deshalb ist es für uns von zentraler Bedeutung sicherzustellen, dass wir Fachkräfte von uns überzeugen und an unser Unternehmen binden können. Unsere Unternehmensgröße ermöglicht uns, eigene, qualitativ hochwertige Kompetenzstandards für die einzelnen Berufsgruppen zu schaffen und anzuwenden. Durch den Aufbau und Ausbau strukturierter Rekrutierungs- und Qualifizierungskonzepte für den ärztlichen Dienst, die Pflege und die Gesundheitsberufe sowie für unseren Führungskräftenachwuchs sehen wir Möglichkeiten, dem gegenwärtigen Personalmangel effizient zu begegnen. Soweit es nicht dauerhaft gelingt, qualifizierte Mitarbeiter in ausreichendem Umfang für uns zu gewinnen, können daraus entwicklungsbeeinträchtigende Sachverhalte und damit Risiken für einzelne Standorte entstehen. In Bezug auf die Materialbeschaffung sind wir im Bereich medizinischer Einrichtungen und Ausstattungen sowie beim medizinischen Bedarf auf Fremdanbieter angewiesen. Aus diesen Geschäftsbeziehungen können Risiken, beispielsweise ausgelöst durch Lieferschwierigkeiten und Qualitätsprobleme, entstehen. Konzernweit stellen wir durch kontinuierliche Markt- und Produktbeobachtung sicher, dass sich Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten, von Produkten und Dienstleistern in engen Grenzen halten. Erfolgs- und LiquiditätsrisikenLeistungsschwankungen in unseren Einrichtungen können zu Umsatz- und damit zu Ergebnisbeeinträchtigungen führen. Durch regelmäßige Zeit- und Betriebsvergleiche bezüglich Leistung, Umsatz und Ergebnis sowie ausgewählter betriebswirtschaftliche Kennzahlen und andere Indikatoren ist es möglich, frühzeitig unerwünschte Entwicklungen zu erkennen und - wo angebracht und notwendig - korrigierend einzugreifen. Monatliche Erfolgs- und Liquiditätskontrollen sichern unsere veröffentlichten Prognosen sowie unseren Liquiditätsstatus ab. 4.4 Ergebnisse der Risikoinventur 2012 und GesamteinschätzungIm Rahmen der Risikoinventur für das Geschäftsjahr 2012 wurden uns keine bestandsgefährdenden Risiken bekannt. Die Grundsätze des gesetzlich vorgeschriebenen Systems zur Früherkennung von bestandsgefährdenden Risiken wurden im Berichtsjahr analog zu den Vorjahren fortgeführt. Entsprechend wurde auch der Risikokatalog überprüft und aktualisiert. Die Überprüfung der Risikolage der RHÖN-KLINIKUM AG sowie der Einzelgesellschaften des Konzerns hat für das Geschäftsjahr 2012 als Gesamteinschätzung ergeben, dass bestandsgefährdende Risiken weder für die Einzelgesellschaften des Konzern noch der RHÖN-KLINIKUM AG bestehen und weiterhin auch keine entwicklungsbeeinträchtigenden Sachverhalte gesehen werden. 5. Medizinische Forschung und wissenschaftlicher DialogUnsere Kliniken beteiligen sich am kontinuierlichen Transfer von Wissen aus der Forschung in die Praxis, um wissenschaftliche Erkenntnisse schneller, besser und gezielter in die Praxis der medizinischen Krankenversorgung einzuführen. Denn mit dem demographischen Wandel wächst der Bedarf an medizinischem Fortschritt. Als Folge der stetigen Alterung der Gesellschaft wächst die Zahl der Menschen, die an Volkskrankheiten wie Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-, Infektions-, Lungen- und neurodegenerativen Erkrankungen leiden. Mit unseren Universitätskliniken Gießen und Marburg und deren Integration in den Konzernverbund sowie dem langjährigen Betreiben des Herzzentrums Leipzig beteiligen sich unsere Kliniken am kontinuierlichen Transfer von universitärem Wissen aus der Forschung in die Praxis, um besser und gezielter die medizinische Krankenversorgung durchzuführen. Die unmittelbare Anbindung der Konzernkliniken an die universitäre Maximalversorgung und der damit verbundene direkte Zugang auf die hochschulmedizinischen Forschungsergebnisse führen dazu, wissenschaftliche Erkenntnisse schnell in moderne Medizin zu übersetzen und qualifiziert in die Fläche zu tragen. Mit dieser Anbindung der Konzerneinrichtungen an die universitätsmedizinische Forschung und Lehre bieten wir als verantwortungsbewusster privater Gesundheitsdienstleister - ganz der Logik unserer Unternehmensphilosophie folgend - unseren Patienten über alle Versorgungsstufen hinweg ein breites Spektrum einer qualitätsvollen, unabhängigen und für jedermann bezahlbaren Medizin. Neben unseren universitätsmedizinischen Standorten pflegen zahlreiche weitere Konzernkliniken den offenen wissenschaftlichen Dialog. Das reicht von der Federführung wissenschaftlicher Konferenzen, über die Teilnahme an klinischen Langzeitstudien und vielversprechenden internationalen Forschungsprojekten, bis hin zur Wahrnehmung universitärer Lehraufträge sowie dem Angebot konkreter Fortbildungsmaßnahmen für Krankenhausärzte. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg und weiteren Partnern des Forschungsnetzwerks den Zuschlag als neue Standorte des Deutschen Zentrums für Lungenforschung (DZL) und des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung (DZIF) erteilt. Im Jahr 2012 sind nun beide Zentren erfolgreich gestartet. Die Universities of Gießen & Marburg Lung Center (UGMLC) übernimmt dabei die Koordination im gesamten Deutschen Zentrum für Lungenforschung. In der Klinik der Herz und thorakalen Gefäßchirurgie wird der ebenfalls im UKGM angesiedelte LOEWE-Forschungsschwerpunkt "Präventive Biomechanik - PräBionik" durch Computersimulationen die Struktur und Funktion des menschlichen Körpers in einzelnen Bereichen mathematisch erfasst und in Form von Computersimulierungen nachgebildet. Damit soll rechtzeitig eine Krankheit diagnostiziert und eine Therapie eingeleitet werden. Mit der vertraglichen Kooperation des Universitätsklinikums Gießen und Marburg, Standort Gießen und der Kerckhoff-Klinik Bad Nauheim entstand im letzten Jahr ein neues Kompetenzzentrum mit einem Herzforschungsinstitut, welches das Ziel hat, Exzellenz und höchste Qualität in Forschung und Krankenversorgung in Mittelhessen weiter auszubauen. Diese Forschungsprojekte sind nur einige von unzähligen Studien- und Forschungsprojekten, die am Universitätsklinikum Gießen und Marburg durchgeführt werden. Diese Maßnahmen und Aktivitäten helfen uns, die moderne medizinische Forschung unseren Patienten schnell verfügbar zu machen und diese damit noch besser behandeln und heilen zu können. Weitere konkrete Beispiele zur medizinischen Forschung und Entwicklung im RHÖN-KLINIKUM Konzern finden Sie in unserem Geschäftsbericht. 6. Geschäftsentwicklung6.1 Entwicklung der von der RHÖN-KLINIKUM AG geführten Kliniken am Standort Bad NeustadtDie Herz- und Gefäß-Klinik in Bad Neustadt a. d. Saale ist eines der größten Zentren für Herz- und Gefäßerkrankungen. Ein Team von Spezialisten und modernste Voraussetzungen für Diagnostik und Therapie bieten Gewähr für eine bestmögliche medizinische Versorgung. Die Auslastung der Klinik sank in 2012 im Wesentlichen verweildauerbedingt auf 73,9 % (Vj. 78,0 %). Der Rückgang um 91 Patienten auf 14.632 Patienten (Vj. 14.723 Patienten) bzw. 0,6 % resultiert aus einem Rückgang von 201 Patienten auf 1.912 Patienten (Vj. 2.113 Patienten) im ambulanten Bereich, sowie einer Steigerung von 110 Patienten auf 12.720 Patienten (Vj. 12.610 Patienten) im stationären Bereich. Die Steigerung im stationären Bereich betraf mit 20 Patienten den vor-, nach- und teilstationären Bereich, während im vollstationären Bereich eine Steigerung von 90 Patienten festzustellen ist, die ursächlich auf die Bereiche Kardiologie (183 Patienten) und Kardiochirurgie (20 Patienten) zurückzuführen ist, während die Gefäßchirurgie einen Rückgang der Patientenzahlen um 113 Patienten verzeichnet. Die operativen Leistungen sanken um 0,6 % bei einem Belegungsrückgang im vollstationären Bereich um 5,0 %. Die durchschnittliche Verweildauer sank von 8,9 Tagen auf 8,4 Tage. Die Klinik für Handchirurgie in Bad Neustadt a. d. Saale hat im Jahr 2012 insgesamt 20.096 Patienten (Vj. 20.206 Patienten) stationär oder durch eine ambulante Behandlung versorgt. Der Rückgang um 110 Patienten (0,5 %) auf 20.096 Patienten betrifft mit 136 Patienten den akut-vollstationären Hauptleistungsbereich der Klinik. Die sinkenden Patientenzahlen sind auf die Bereiche Schulterchirurgie (69 Patienten), Handchirurgie (60 Patienten) und Fußchirurgie (7 Patienten) zurückzuführen. In der Anschlussheilbehandlung der Klinik sind 74 Patienten weniger als im Vorjahr behandelt worden. Einen Anstieg (310 Patienten) verzeichnete mit 6.564 (Vj. 6.254) behandelten Patienten der vor- und nachstationäre Akutbereich. In diesem Bereich konnten in größerem Umfang bestimmte, einen stationären Aufenthalt ersetzende, Leistungen hauptsächlich als vorstationäre Leistungen (5.399 Patienten) abgerechnet werden. Im ambulanten Bereich sind 8.420 (Vj. 8.630) Patienten behandelt worden. Die Psychosomatische Klinik in Bad Neustadt a. d. Saale verfügt über durchschnittlich 207 Betten (218 Betten ab 22.08.2012; Vj. 200 Betten) im Akutbereich. Im Rehabilitationsbereich werden durchschnittlich 133 Betten (122 Betten ab 22.08.2012; Vj. 140 Betten) vorgehalten. Die Gesamtzahl der behandelten Patienten ist um 6,7 % bzw. 222 Fälle in der Klinik auf 3.558 (Vj. 3.336) gestiegen. Davon wurden im Akutbereich 2.304 (Vj. 2.056) und im Rehabilitationsbereich 1.254 (Vj. 1.280) Patienten behandelt. Für das Geschäftsjahr 2013 erwarten wir bei unseren Planbetten keine Veränderungen und gehen von einem moderaten Anstieg der Patientenzahlen aus. 6.2 Umsatz und ErgebnisDas Ergebnis vor Steuern setzt sich bei der RHÖN-KLINIKUM AG zusammen aus dem Bereichsergebnis "Betrieb von Kliniken" (Herz- und Gefäß-Klinik, Klinik für Handchirurgie und Psychosomatische Klinik) und dem Bereichsergebnis "Konzernführung". Die beiden Teilergebnisse haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt: scroll
Im Bereich "Betrieb von Kliniken" hat sich der Anstieg der betrieblichen Leistungen bei gleichzeitigem Anstieg der betrieblichen Aufwendungen leicht überproportional entwickelt. Er weist gegenüber dem Vorjahr insgesamt eine Erhöhung des EBT von 0,3 Mio. € auf 23,3 Mio. € aus. Das Vorsteuerergebnis von 23,3 Mio. € (Vj. 23,0 Mio. €) wurde mit 20,0 Mio. € (Vj. 19,7 Mio. €) von der Herz- und Gefäß-Klinik, mit 0,9 Mio. € (Vj. 0,9 Mio. €), von der Klinik für Handchirurgie und mit 2,4 Mio. € (Vj. 2,4 Mio. €) von der Psychosomatischen Klinik erwirtschaftet. Die Umsatzerlöse der RHÖN-KLINIKUM AG verbesserten sich im Geschäftsjahr 2012 um 2,0 % (Vj. 2,1 %) auf 150,6 Mio. € (Vj. 147,6 Mio. €). Das Ergebnis aus Gewinnabführungen und Beteiligungen verminderte sich um 175,0 Mio. € auf 162,4 Mio. €. Der Rückgang der Erträge aus Beteiligungen i. H. v. 172,4 Mio. € ist im Wesentlichen auf die Sonderausschüttung im Vorjahr zurückzuführen. Die Erträge aus Gewinn- und Teilgewinnabführungsverträgen inkl. Aufwendungen aus Verlustübernahmen sind um 2,6 Mio. € gesunken. Der Zinsaufwandssaldos erhöhte sich im Geschäftsjahr um 1,3 Mio. €. Darin sind Zinsaufwendungen von 2,1 Mio. € aus dem Abschluss einer neuen syndizierten Kreditlinie i H. v. 350 Mio. € enthalten. Der Materialaufwand und die betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 7,6 Mio. € bzw. 9,5 %. Die Sachkostenquote hat sich dementsprechend von 54,5 % auf 58,5 % erhöht. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot von Fresenius und auf weitere Rechts- und Beratungskosten zurückzuführen. Der Personalaufwand stieg um 2,0 Mio. € bzw. 2,4 % auf 86,3 Mio. € (Vj. 84,3 Mio. €) an. Die Personalquote hat sich von 57,1 % auf 57,3 % erhöht. Die Anlagenabschreibungen in Höhe von 5,7 Mio. € (Vj. 6,4 Mio. €) verminderten sich um 0,7 Mio. €. Die Abschreibungsquote beträgt 3,8 % (Vj. 4,3 %). Das Finanzergebnis verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr um 176,3 Mio. € auf 147,1 Mio. €. Davon entfallen 172,4 Mio. € auf niedrigere Beteiligungserträge, 2,6 Mio. € auf gesunkene Erträgen aus Gewinn- und Teilgewinnabführungsverträgen sowie der Aufwendungen aus Verlustübernahme und 1,3 Mio. € auf eine Erhöhung des Saldos aus Zinsaufwendungen, Zinserträgen und Erträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens. Aus der Anlage der Liquidität aus der Kapitalerhöhung wurde 2012 ein Zinsertrag von 4,0 Mio. € erwirtschaftet. Insgesamt hat sich das Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag um 190,9 Mio. € (Vj. Erhöhung 274,3 Mio. €) auf 140,8 Mio. € (Vj. 331,7 Mio. €) vermindert und beträgt 93,5 % (Vj. 224,7 %) der Umsatzerlöse. Der Ertragsteueraufwand von 6,8 Mio. € ergibt sich aus einer Belastung aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag von 5,6 Mio. € sowie aus latentem Steueraufwand aus der Veränderung von Bewertungsunterschieden zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz i. H. v. 1,2 Mio. €. Der Jahresüberschuss verminderte sich um 197,0 Mio. € auf 133,9 Mio. € (Vj. 330,9 Mio. €). Von dem Jahresüberschuss wurden 66,9 Mio. € in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Die im Vorjahr für das Geschäftsjahr 2012 abgegebene Ergebnisprognose von ca. 158 Mio. € wurde aufgrund von tatsächlich geringeren Erträgen aus Beteiligungen und Gewinnabführungsverträgen sowie von einmaligen Aufwendungen für Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot von Fresenius und für den Personalwechsel im Vorstand um ca. 24 Mio. € nicht erreicht. 6.3 Vermögens- und KapitalstrukturDie Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr um 13,8 Mio. € (Vj. 275,1 Mio. €) bzw. 0,6 % (Vj. 13,0 %) auf 2.401,0 Mio. € (Vj. 2.387,2 Mio. €) angestiegen. Auf der Passivseite nahm das Eigenkapital um 71,7 Mio. € (Vj. 279,7 Mio. €) bzw. 5,8 % (Vj. 29,3 %) zu. Das Fremdkapital ohne Sonderposten nach dem KHG verminderte sich um 58,0 Mio. € (Vj. 4,7 Mio. €) bzw. 5,0 % (Vj. 0,41 %). Die Eigenkapitalquote von 51,7 % im Vorjahr hat sich auf 54,4 % erhöht. Das langfristige Vermögen von 1.810,0 Mio. € (Vj. 1.573,4 Mio. €) wird - wie im Vorjahr - in voller Höhe durch Eigenkapital und langfristige Verbindlichkeiten von zusammen 2.011,3 Mio. € (Vj. 2.206,6 Mio. €) finanziert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten steigen um 116,2 % und betragen 16,2 % (Vj. 7,5 %) des Gesamtvermögens. 6.4 Investitionen und FinanzierungIm Geschäftsjahr 2012 haben wir in das Anlagevermögen - ohne konzerninterne Ausleihungen in Höhe von 141,5 Mio. € - insgesamt 129,8 Mio. € (Vj. 28,2 Mio. €) investiert. Davon betrafen 6,4 Mio. € (Vj. 5,1 Mio. €) immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen und 123,4 Mio. € (Vj. 23,1 Mio. €) Unternehmenserwerbe, Neugründungen und Kapitalerhöhungen an verbundene Unternehmen. Der operative Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit verminderte sich im Geschäftsjahr 2012 um 186,2 Mio. € (Vj. Erhöhung um 263,4 Mio. €) auf 140,2 Mio. € (Vj. 326,4 Mio. €). 6.5 MitarbeiterZum 31. Dezember 2012 waren in der RHÖN-KLINIKUM AG 1.545 (Vj. 1.556) Mitarbeiter, d. h. 0,7 % weniger als im Vorjahr (Vj. Anstieg um 1,4 %), beschäftigt. Die Reduzierung betrifft vor allem Mitarbeiter der Konzernführung. Der Anteil ärztlicher Mitarbeiter steigt stichtagsbezogen auf 11,8 % (Vj. 11,2 %) und der Anteil der pflegerischen und medizinischen Fachkräfte auf 59,0 % (Vj. 58,0 %). Die gesetzlichen Sozialabgaben einschließlich der Aufwendungen für Altersvorsorge betrugen 14,0 % (Vj. 14,2 %) der Lohn- und Gehaltsaufwendungen. 6.6 Die RHÖN-KLINIKUM AktieDas Börsenjahr 2012Das Börsenjahr 2012 stand im Zeichen wirtschaftspolitischer Stabilisierungsmaßnahmen. Angesichts der anhaltenden Haushaltsprobleme verschiedener Mitgliedsstaaten bestimmten im Euroraum wiederholt öffentliche Umschuldungsprojekte, Garantiezusagen und das gemeinsame Eintreten für den Erhalt der Gemeinschaftswährung das Bild. Zentralen Einfluss auf die Entwicklung an den Börsen hatten in diesem Umfeld vor allem die Notenbanken der Eurozone mit ihren umfangreichen geldpolitischen Unterstützungsmaßnahmen, die die EZB mit einem klaren Bekenntnis zur Gemeinschaftswährung untermauerte. Dagegen rückten fundamentale konjunkturelle Aspekte an den Börsen eher in den Hintergrund. Nach starkem Jahresauftakt, zwischenzeitlichen Rückschlägen zur Jahresmitte und einem starken zweiten Börsenhalbjahr stieg der DAX® in dieser Gemengelage im Jahresverlauf um insgesamt 29,1 Prozent. Der deutsche Nebenwerte-Index MDAX® gewann sogar 33,9 Prozent und der DJ EURO STOXX® legte 15,5 Prozent zu. Aktienkurs nach Übernahmeangebot von Marktentwicklung abgekoppeltAm 26. April 2012 hatte Fresenius seine Absicht mitgeteilt, den Aktionären der RHÖN-KLINIKUM AG ein öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche ausstehenden Aktien der Gesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 22,50 Euro je Aktie zu unterbreiten. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen folgte am 18. Mai 2012. Mit der Ankündigung des Übernahmeangebots löste sich die Kursentwicklung der RHÖN-KLINIKUM Aktie im Verlauf des zweiten Quartals völlig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und vom allgemeinen Börsenumfeld. Bis kurz vor Ende der Annahmefrist am 27. Juni 2012 bewegte sich der Kurs bei sehr hohen Handelsvolumen zumeist in einer Bandbreite zwischen 21,10 und 22,10 Euro und damit knapp unterhalb des Angebotspreises von 22,50 Euro. Nach Ablauf der Annahmefrist erklärte Fresenius zum Ende des zweiten Quartals, dass die als Bedingung für den Vollzug des Übernahmeangebotes vereinbarte Annahmeschwelle von mindestens 90 Prozent der RHÖN-KLINIKUM Aktien nicht erreicht wurde. Daraufhin fiel der Kurs der RHÖNKLINIKUM Aktie deutlich und notierte zur Jahresmitte zeitweise unter 16 Euro. Nachdem Fresenius ankündigt hatte, bis Ende August über ein mögliches zweites Übernahmeangebot unter gegebenenfalls abweichenden Bedingungen entscheiden zu wollen, stieg der Kurs im weiteren Verlauf zunächst erneut auf über 20 Euro. Anfang September teilte die Fresenius SE & Co. KGaA jedoch mit, dass sie den Aktionären der RHÖN-KLINIKUM AG bis auf Weiteres kein neues Übernahmeangebot unterbreiten werde. Daraufhin fiel der Kurs abermals deutlich und die Aktie beendete das dritte Quartal mit einem Schlusskurs von 15,32 Euro. Im vierten Quartal bewegte sich die Aktie eher seitwärts. Sie beendete das Börsenjahr mit einem Schlusskurs von ebenfalls 15,32 Euro. Ausgehend vom Schlusskurs des Vorjahres von 14,72 Euro entsprach dies einem Kursgewinn im Jahresverlauf von plus 4,1 Prozent. Einschließlich der Dividendenzahlung betrug die Jahresperformance also plus 7,1 Prozent. Die Marktkapitalisierung der ausgegebenen 138,2 Mio. Stückaktien lag zum Jahresende bei 2,1 Mrd. Euro (Vj. 2,0 Mrd. Euro). In der Rangliste des MDAX® belegte die RHÖN-KLINIKUM Aktie zum 31. Dezember 2012 damit Position 19 (Vj. Position 11) nach Marktkapitalisierung. Das tagesdurchschnittliche Handelsvolumen an den deutschen Börsen einschließlich des XETRA®-Handels lag 2012 bei rund 1,035 Mio. Stück. Damit war es - bedingt durch das Übernahmeangebot - mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 2011 (Vj. 0,487 Mio. Stück). Investor-Relations-AktivitätenDie RHÖN-KLINIKUM AG hat sich zu transparenter und fairer Kommunikation verpflichtet. Investor Relations, die Beziehungen zu unseren Aktionären und Bondinvestoren, haben für uns einen hohen Stellenwert. Unser Ziel und unser Anspruch ist es, im Rahmen der Finanzmarktkommunikation ein realistisches Bild unseres Unternehmens zu vermitteln. Auf diese Weise wollen wir den Marktteilnehmern eine treffende Einschätzung und Bewertung unserer Aktie und unserer Anleihen ermöglichen. Investoren, Analysten und allen weiteren interessierten Marktteilnehmern stellen wir eine Internet-Plattform mit umfassenden und zeitnahen Informationen über die RHÖN-KLINIKUM Gruppe bereit. Überdies pflegen wir den direkten, kontinuierlichen und persönlichen Dialog mit unseren Investoren und Analysten, etwa im Rahmen internationaler Investorenkonferenzen oder auf Investoren-Roadshows. Der Bereich Investor Relations ist direkt dem Finanzvorstand unterstellt. Im Rahmen unserer Finanzberichterstattung geben wir quartalsweise Auskunft über den operativen Geschäftsverlauf. Aktuelle und kursrelevante Informationen über unser Unternehmen stellen wir Investoren, Analysten und der Presse zeitgleich und unmittelbar zur Verfügung: Wir veröffentlichen sie zeitnah als Investor News auf unserer Webseite. Weitere Informationsquellen sind die jährlich feststehenden Termine unseres Finanzkalenders wie die Bilanzpressekonferenz im Frühjahr und die Hauptversammlung zur Jahresmitte. Die nächste Ordentliche Hauptversammlung findet am Mittwoch, 12. Juni 2013, um 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) in der Jahrhunderthalle Frankfurt am Main statt. 7. Nachtrag 2012Seit dem 31. Dezember 2012 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für die RHÖN-KLINIKUM AG erwartet wird. Zusätzlich informieren wir, dass wir uns am 28. Januar 2013 mit dem Land Hessen auf ein Zukunftskonzept für das Universitätsklinikum Gießen und Marburg geeinigt haben. Ziel ist im Wesentlichen eine Weiterentwicklung der medizinischen Spitzenversorgung in Mittelhessen, die Sicherstellung von erstklassiger Forschung und Lehre und eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Land, den Universitäten, dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg und seinem Träger, der RHÖN-KLINIKUM AG. 8. Ausblick 20138.1 Strategische ZielsetzungUnsere hohen Investitionen, die aus den Überschüssen unserer Kliniken finanziert wurden, bilden die Basis für eine nachhaltige, effiziente und damit auch bezahlbare klinische Versorgung. Im vergangenen Geschäftsjahr haben wir Neu- und Erweiterungsbauten in Gifhorn, Köthen, Leipzig und Pforzheim eröffnet. Dies ist zugleich Ausgangspunkt unseres gesunden Wachstumskurses, der als wesentliches Element belastbare und integrierte Versorgungsstrukturen in einer Region in den Vordergrund stellt. Dabei gehen wir bewusst auf die tatsächlichen Patientenbedürfnisse ein und schaffen die Voraussetzungen für eine patientennahe und offene Medizin von morgen. Auch künftig wird ein qualifiziertes internes und externes Wachstum der bestimmende Faktor für die Entwicklung des Konzerns sein. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen ist internes Umsatzwachstum nur in Grenzen - in der Regel um 3 % bis zu 5 % - möglich. Wir entwickeln unser Geschäftsmodell vom klassischen Klinikbetreiber zum integrierten Gesundheitsversorger konsequent weiter. Dies bedeutet auch, dass wir die enge Verzahnung mit der ambulanten Leistungserstellung durch die Überwindung der sektoralen Trennung weiter umsetzen. Vorrangig werden wir versuchen, unsere Kapazitäten im akutstationären und ambulanten Bereich durch Akquisitionen auszubauen, um ein gesundes Wachstum zu generieren. Nicht außer Acht lassen werden wir die qualitative und quantitative Verbreiterung unseres Leistungsangebotes an bereits bestehenden Standorten. Zusammen mit Kooperationspartnern streben wir in unseren Regionen ein flächendeckendes Versorgungsnetz mit verzahnten ambulanten und stationären Strukturen an. Wir bieten deutschlandweit qualitativ hochwertige Medizin, indem wir mit den geeigneten größeren Kliniken sowie Fachkliniken Netzwerke bilden, die telemedizinisch unterstützt werden. Bei der Übernahme von Einrichtungen setzen wir unverändert auf unsere Doppelstrategie "Kompetenz und Verlässlichkeit" sowie "Qualität vor Quantität". Wir werden daher jede medizinisch und zugleich wirtschaftlich sinnvolle Gelegenheit zum Ausbau unseres Versorgungsnetzes nutzen. Im stationären Bereich streben wir perspektivisch weiteres Wachstum durch Übernahmen von Krankenhäusern an. Im ambulanten Bereich setzen wir primär auf die Verzahnung von klinik-assoziierten MVZ mit unseren Standorten und Stand-Alone MVZ. Durch die Fach-MVZ zusammen mit unseren Kliniken können wir eine optimierte Versorgungskette vom Erstkontakt bis zur spezialisierten Diagnostik und Therapie im ambulanten und stationären Bereich abbilden. Parallel dazu werden wir unsere klinik-assoziierten MVZ weiterentwickeln, um die jeweiligen Klinikstandorte neben anderen Kooperationen in der Versorgung zu vernetzen. Wir werden in unserem Konzern konsequent den Wissenstransfer von den Universitätskliniken Gießen und Marburg, dem Herzzentrum Leipzig sowie den weiteren Wissenschaftsstandorten weiter fördern. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, die Eingang in Diagnose- und Therapieverfahren gefunden haben, sollen schnellstmöglich allen unseren Kliniken zugänglich gemacht werden. 8.2 Konjunktur und rechtliche RahmenbedingungenDie Aussicht für die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat sich nach dem Rückgang der Wirtschaftsleistung im letzten Quartal des Jahres 2012 zu Jahresbeginn 2013 wieder ins Positive gewendet. Der Wirtschaftsausblick im Eurogebiet ist mit seinen Risiken weiterhin abwärtsgerichtet. Führende Wirtschaftsforschungsinstitute gehen davon aus, dass im Eurogebiet das Bruttoinlandsprodukt weiter leicht sinken wird. Die Rezession in sechs Euro-Ländern, darunter auch Italien und Spanien, sowie die angespannte Lage in den übrigen Ländern stellt für die wirtschaftliche Lage weiterhin ein großes Abwärtsrisiko dar. Die im Euroraum existierende Schulden- und Vertrauenskrise ist im Kern noch nicht gelöst, wird von den Instituten resümiert. Eine dauerhafte Stabilisierung sei nur möglich, wenn in den Ländern die geplanten Reformen tatsächlich erfolgreich greifen. Der öffentliche Sektor rechnet weiterhin mit deutlichen Mehreinnahmen, die entweder zum Schuldenabbau oder für öffentliche Investitionen eingesetzt werden können. Die gesetzlichen Krankenkassen und der Gesundheitsfonds erzielen nach Prognosen für das Jahr 2012 einen Rekordüberschuss. Bedingt durch den demographischen Wandel in der Bevölkerung erwarten wir für 2013 und die kommenden Jahre eine weiter steigende Nachfrage von Krankenhausleistungen. Diese wird allerdings den Kliniken nicht vollständig vergütet, da für nachgefragte und erbrachte Mehrleistungen - unabhängig davon, ob vereinbart oder nicht vereinbart - nach den bekannten gesetzlichen Bestimmungen Preisabschläge hinzunehmen sind. Auf der Kostenseite rechnen wir auch im Jahr 2013 mit deutlichen Lohn- und Sachkostensteigerungen von über 2 % bis 3 %, denen auf der Erlösseite kein entsprechender Ausgleich gegenübersteht. Die gesetzlichen Entgeltregelungen auf der Umsatzseite sehen für das Jahr 2013 von der Veränderungsrate ab und ergänzen diese durch einen sogenannten Orientierungswert. Dieser für das Jahr 2013 festgelegte Orientierungswert für Krankenhäuser beträgt 2,0 %. Zusätzlich müssen die Krankenhäuser im Geschäftsjahr 2013 auf sogenannte Mehrleistungen, die mit den Krankenkassen vereinbart wurden, einen Abschlag von 25 % hinnehmen. Für nicht vereinbarte Mehrleistungen sehen die gesetzlichen Regelungen Abschläge von 65,0 % vor. Bei Preissteigerungen am oberen Ende der ursprünglich angenommenen 2,0 % bis 3,0 % für Personalkosten und einer in den landesweiten Basisfallwerten enthaltenen gekappten Preissteigerungsrate ergeben sich weitere Ergebnisbelastungen, die über Restrukturierungserfolge und Mehrleistungen kompensiert werden müssen. Die verschiedenen in 2012 durch den Gesetzgeber eingeleiteten Maßnahmen zur Finanzierung der höheren Tarifabschlüsse wirken dem Trend nur partiell entgegen und sind in Summe nicht ausreichend. Die Landesbasisfallwerte für die Häuser des RHÖN-KLINIKUM Konzern steigen wahrscheinlich effektiv auch aufgrund der Fehlschätzungskorrekturen nur geringfügig. Die Preiskomponente auf der Erlösseite deckt nur ansatzweise die zusätzlichen Kosten und muss durch Effizienzsteigerungen und Umstrukturierungen ausgeglichen werden, was wir Ende 2012 begonnen und in 2013 konsequent weiterverfolgen werden. Unabhängig von der im Personalbereich vorherrschenden Tarifschere ist die Beschaffung von qualifiziertem Spitzenpersonal im Ärztlichen Dienst sowie in der Pflege aufgrund des sich abzeichnenden Fachkräftemangels und der demographischen Entwicklung eine für die Zukunft zu bewältigende Aufgabe. Wir begegnen dieser und der vermehrt gestellten Forderung von Arbeitnehmern nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit gezielten Konzepten zur Verbesserung der Attraktivität als Arbeitgeber im Gesundheitswesen. Für die Gesundheitslandschaft in Deutschland und besonders den Krankenhäusern müssen künftig weitere Effizienzpotenziale zur Verfügung stehen bzw. sie müssen in der Lage sein, diese durch geeignete investive Maßnahmen zu heben. Ist dies nicht der Fall, wird der bestehende Ergebnis- und Margendruck weiter anhalten. Damit wird sich die selektive Entwicklung auf der Leistungserbringerseite fortsetzen und verschärfen. Aus unserer Sicht werden nur diejenigen Krankenhäuser nachhaltig und unabhängig am Markt bestehen können, die in der Lage sind, ihr Leistungsportfolio kontinuierlich auszuweiten und gleichzeitig Ihre Prozessqualität rund um den Patienten zu verbessern. Damit sind Kostenvorteile aber auch die Qualität der Arbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessert und zeigen dabei sehr deutlich auf, welche Vorteile im Rahmen eines Verbundsystems wie dem RHÖN-KLINIKUM Konzern vorhanden sind. Wir nehmen für uns in Anspruch, Kliniken sehr wirtschaftlich und erfolgreich zu betreiben sowie bei Klinikübernahmen diese schnell und qualifiziert integrieren zu können. Wir überprüfen und optimieren kontinuierlich unsere Prozesse und Strategien. Darauf aufbauend werden wir mit einem konzernweiten Wirtschaftlichkeitsprogramm auf die gesundheitspolitischen Herausforderungen reagieren. Das langfristige Ziel eines bundesweiten Versorgungsangebotes ist weiterhin vorhanden und wir sehen uns daher auch für die kommenden Jahre mit Blick auf unsere internen und externen Wachstumschancen sehr gut aufgestellt. 8.3 PrognoseEinige der sich der RHÖN-KLINIKUM AG und Ihre Tochtergesellschaften in 2013 stellenden Herausforderungen sind branchencharakteristisch, andere hingegen hausgemacht. Es wird die gemeinsame Aufgabe des Vorstands sein, das Unternehmen rasch entsprechend aufzustellen. Viele hierzu erforderliche Maßnahmen sind bereits in den letzten Monaten 2012 und Anfang 2013 konsequent aufgesetzt worden, so dass sich in einem überschaubaren Zeitraum eine positivere Entwicklung insbesondere bei der Ergebnislage zeigen wird. Für das Geschäftsjahr 2013 erwarten wir für die RHÖN-KLINIKUM AG bei einem Umsatzvolumen von ca. 155 Mio. €, einen Jahresüberschuss von ca. 121 Mio. €.
Bad Neustadt a. d. Saale, 06. März 2013 Der Vorstand Volker Feldkamp Martin Menger Jens-Peter Neumann Dr. Dr. Martin Siebert Bilanz zum 31. Dezember 2012Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2012Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des Aktiengesetzes unter Berücksichtigung einer teilweisen Ergebnisverwendung aufgestellt. 1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAnlagevermögenImmaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über eins bis 15 Jahren abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden, soweit erforderlich, vorgenommen. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das mit BilMoG neu geschaffene Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten werden daher sofort in voller Höhe als Aufwand gebucht. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 € im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für Zugänge, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 €, aber nicht 1.000 € (zzgl. USt) übersteigen, werden in einem Jahressammelposten erfasst und über fünf Jahre abgeschrieben. Im Zugangsjahr wird stets der volle Abschreibungssatz verwendet. Gebäude werden über eine Nutzungsdauer bis 33 1/3 Jahren abgeschrieben. Das bewegliche Sachanlagevermögen wird in längstens zehn Jahren abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei nachhaltiger Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. UmlaufvermögenVorräte werden zu durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten beziehungsweise zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Abwertungen werden für Bestandsrisiken vorgenommen, die sich aus geminderter Verwertbarkeit und technischer Veralterung ergeben, sowie im Rahmen der verlustfreien Bewertung von Unfertigen Leistungen im Klinikbetrieb in angemessenem und ausreichendem Umfang. Unfertige Leistungen sind mit an Herstellungskosten orientierten Wertansätzen auf Basis der vom InEK ermittelten repräsentativen Standardkosten für standardisierte Leistungen durch Krankenhäuser in Deutschland bewertet. Die Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt; alle erkennbaren Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch einen pauschalen Abschlag von 2 % ausreichend Rechnung getragen. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden auf den Barwert abgezinst. Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt. Aktive RechnungsabgrenzungspostenAls aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Latente SteuernAuf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen werden latente Steuern gebildet. Wenn aufgrund dieser Bewertungsunterschiede von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist, werden Passive latente Steuern angesetzt. Sofern eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von Aktiven latenten Steuern. Verlust- und Zinsvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar ist. Des Weiteren werden Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Organgesellschaften insoweit einbezogen, als von künftigen Steuerbe- und -entlastungen aus der Umkehrung von temporären Differenzen bei der RHÖN-KLINIKUM AG als steuerlichem Organträger auszugehen ist. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des individuellen Steuersatzes im Umkehrzeitpunkt. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kam im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von 15,825 % zur Anwendung. Vermögens- sowie Ertrags- und Aufwandsverrechnung von DeckungsvermögenFür Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeit dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtungen saldiert und im Zinsaufwand ausgewiesen. Weiterhin werden diese Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Altersvorsorgeleistungen und ähnliche VerpflichtungenDie RHÖN-KLINIKUM AG bewertet die Altervorsorgeverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem anhand des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Methode) ermittelten Erfüllungsbetrag. Zukünftig erwartete Gehaltssteigerungen werden bei der Ermittlung des Barwerts der erdienten Anwartschaft berücksichtigt. Für die Abzinsung der Altersvorsorgeverpflichtungen wird der jeweilige von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte Zinssatz (Dezember 2012: 5,04 %; Dezember 2011: 5,14 %) verwendet. Für die Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeit wurde entsprechend ein laufzeitadäquater Zinssatz von 3,79 % (Vj. 4,09 %) zu Grunde gelegt. Übrige RückstellungenIn den Übrigen Rückstellungen sind in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen gebildet. Die Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Vor dem 1. Januar 2010 gebildete Aufwandsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 3, Absatz 2 HGB (alt) wurden in Anwendung des Übergangswahlrechts beibehalten. VerbindlichkeitenFinanzschulden und andere Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag, Leibrentenverpflichtungen werden mit ihrem Barwert am Bilanzstichtag ausgewiesen. AbschlussgliederungDie RHÖN-KLINIKUM AG fasst einzelne Posten der Bilanz zusammen, sofern sie einen Betrag enthalten, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes nicht erheblich ist, und durch eine Zusammenfassung die Klarheit der Darstellung vergrößert wird. Diese Posten weist die RHÖN-KLINIKUM AG im Anhang gesondert aus. Gewinn- und VerlustrechnungDie RHÖN-KLINIKUM AG erstellt die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren. 2. Erläuterung zur Bilanz2.01 Entwicklung des AnlagevermögensZu der Zusammensetzung des Anlagevermögens verweisen wir auf das Anlagengitter. 2.02 Forderungen und sonstige VermögensgegenständeZusammensetzung: scroll
1
Davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
0 Tsd. € Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen 417.415 Tsd. € (Vj. 413.571 Tsd. €) auf Finanzforderungen, sowie 12.567 Tsd. € (Vj. 7.745 Tsd. €) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuererstattungsansprüche von 30.036 Tsd. € (Vj. 74.240 Tsd. €) enthalten. Davon betreffen 10.096 Tsd. € (Vj. 11.888 Tsd. €) Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 KStG n.F., die innerhalb des verbleibenden Auszahlungszeitraums von 2013 bis 2017 zur Auszahlung gelangen und mit dem Barwert in Höhe von 10.096 Tsd. € (Vj. 11.888 Tsd. €) angesetzt sind. Die Bewertung erfolgte auf Basis eines laufzeitadäquaten Zinssatzes von 4,0 %. 2. Erläuterungen zur Bilanz2.01 Entwicklung des Anlagevermögensscroll
scroll
scroll
2.03 Aktive RechnungsabgrenzungspostenUnter den Rechnungsabgrenzungsposten werden u.a. die Differenzbeträge zwischen Darlehenssumme und Auszahlungsbetrag für vier Darlehen bzw. Anleihen gemäß § 250 Abs. 3 HGB mit einem Restbuchwert von 1.376 Tsd. € (Vj. 1.839 Tsd. €) ausgewiesen. Diese Posten werden entsprechend der Laufzeit der zugrunde liegenden Verträge aufgelöst. 2.04 Aktive latente SteuernDie aktiven latenten Steuern in Höhe von 5.948 Tsd. € (Vj. 7.119 Tsd. €) resultieren aus Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden und der berücksichtigungsfähigen Zinsvorträge. Die sich ergebenden aktiven latenten Steuern betreffen steuerlich abziehbare Zinsaufwendungen (Zinsschranke), Bewertungsdifferenzen beim Sachanlagevermögen, Vorräten, Forderungen, Altersversorgungsrückstellungen und übrigen Rückstellungen. Bei der Bewertung der latenten Steuern wird ein Steuersatz von 15,825 % zugrunde gelegt. Der Rückgang des Postens entfällt im Wesentlichen mit 1.363 Tsd. € auf steuerlich abziehbare Zinsaufwendungen (Zinsschranke). 2.05 Gezeichnetes KapitalDas Gezeichnete Kapital der RHÖN-KLINIKUM AG beträgt unverändert 345.580.000 € und ist in 138.232.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert am Grundkapital in Höhe von 2,50 € je Aktie unterteilt. 2.06 Eigene AktienUnverändert hält die RHÖN-KLINIKUM AG 24.000 Stück eigene Aktien in ihrem Bestand. Die am Bilanzstichtag im Bestand befindlichen Aktien entsprechen rechnerisch 60 Tsd. € oder 0,02 % des Gezeichneten Kapitals. 2.07 KapitalrücklageIn der Kapitalrücklage wird unverändert das Agio aus Kapitalerhöhungen in Höhe von 410.869 Tsd. € ausgewiesen. 2.08 GewinnrücklagenDie gesetzliche Rücklage beträgt unverändert 131 Tsd. €. Die anderen (freien) Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt: scroll
Nach dem deutschen Aktiengesetz bemessen sich die an die Aktionäre ausschüttbaren Dividenden nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Vorstand hat im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses bereits im Rahmen seiner Zuständigkeiten Einstellungen aus dem Jahresüberschuss in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 66.968 Tsd. € vorgenommen. 2.09 BilanzgewinnIn den Bilanzgewinn von 66.979 Tsd. € wurde ein Gewinnvortrag von 11 Tsd. € einbezogen, der aus Gewinnanteilen für eigene Anteile stammt. 2.10 Angaben zu ausschüttungsgesperrten BeträgenDen ausschüttungsgesperrten Beträgen von insgesamt 5.948 Tsd. € (Vj. 7.119 Tsd. €), die im Wesentlichen aus dem Ansatz der aktiven latenten Steuern resultieren, stehen frei verfügbare Rücklagen von 893.441 Tsd. € (Vj. 583.629 Tsd. €) gegenüber. Eine Ausschüttungssperre in Bezug auf den Bilanzgewinn von 66.979 Tsd. € besteht daher nicht. 2.11 Sonderposten zur Finanzierung des AnlagevermögensEs handelt sich um Fördermittel nach Krankenhausfinanzierungsrecht, die nach bestimmungsgemäßer Verwendung in einen Sonderposten nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) eingestellt werden, und entsprechend der Abschreibung der geförderten Wirtschaftsgüter ertragswirksam aufgelöst werden. 2.12 RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen entfallen auf: scroll
Die sonstigen Rückstellungen decken die erkennbaren Risiken in ausreichendem Maß ab. Für die Mitglieder des Vorstandes besteht ein Versorgungsplan, der Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht. Die Vorstände erhalten neben ihrer laufenden Vergütung bei Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit eine in Abhängigkeit von der Dauer des Dienstverhältnisses und der Höhe der Bezüge stehende Altersvorsorgeleistung, die auf das 1,5-fache der letzten Jahresbezüge begrenzt ist. Bei der Berechnung des Verpflichtungsumfangs wurden die individuellen Vertragsdauern zu Grunde gelegt. Der Erfüllungsbetrag der Altersvorsorgerückstellungen beträgt zum Bilanzstichtag 192 Tsd. € (Vj. 3.848 Tsd. €). Die versicherungsmathematische Bewertung des Erfüllungsbetrags basiert unter anderem auf einem Abzinsungssatz von 5,04 % (Vj. 5,14 %) und einem Anwartschaftstrend von 2,5 % (Vj. 2,5 %) per annum. Die Sterbewahrscheinlichkeiten basieren auf den Heubeck'schen Sterbetafeln (2005G). Die Altersteilzeitrückstellungen mit einem Erfüllungsbetrag von 266 Tsd. € wurden gemäß § 246 Abs. 2 S.2 HGB mit Vermögensgegenständen i.H. von 178 Tsd. €, die ausschließlich der Erfüllung dieser Schulden dienen und dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind, verrechnet. Die Anschaffungskosten betrugen 151 Tsd. €. 2.13 VerbindlichkeitenVon den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 78.337 Tsd. € (Vj. 78.916 Tsd. €) auf Finanzverbindlichkeiten und 17.562 Tsd. € (Vj. 8.141 Tsd. €) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Zu der Zusammensetzung der Verbindlichkeiten verweisen wir auf den Verbindlichkeitenspiegel. 2.14 Treuhandvermögen/TreuhandverbindlichkeitenDas Treuhandvermögen besteht aus einem treuhänderisch verwalteten Wertpapierdepot; ihm stehen gleich hohe Herausgabeverpflichtungen gegenüber. 2.14 Verbindlichkeitenscroll
scroll
3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung3.01 UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse werden ausschließlich am Standort Bad Neustadt a. d. Saale (Freistaat Bayern) erzielt und gliedern sich nach Tätigkeiten wie folgt auf: scroll
3.02 Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Umlagen und Weiterbelastungen im Konzern (18,5 Mio. €, Vj. 18,4 Mio. €), Miet- und Pachteinnahmen (2,4 Mio. €, Vj. 2,0 Mio. €) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (0,8 Mio. €, Vj. 1,0 Mio. €) enthalten. 3.03 AbschreibungenIm abgelaufenen Geschäftsjahr wurden ausschließlich planmäßige Abschreibungen vorgenommen. 3.04 Zinsertrag, ZinsaufwandDer Zinsaufwand der Altersvorsorgerückstellungen belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 7 Tsd. € (Vj. 146 Tsd. €). Die ebenfalls im Zinsaufwand erfassten sonstigen Finanzaufwendungen aus Altersteilzeitrückstellungen betrugen 6 Tsd. €. Nach Verrechnung mit Erträgen aus zu verrechnendem Vermögen i.H.v. 4 Tsd. € verblieben insgesamt 2 Tsd. € (Vj. 6 Tsd. €). 3.05 Periodenfremde Erträge und AufwendungenIn der Gewinn- und Verlustrechnung der RHÖN-KLINIKUM AG sind Periodenfremde Erträge von 1,8 Mio. € (Vj. 11,0 Mio. €) enthalten. Die Periodenfremden Erträge stammen im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen und aus dem Zahlungseingang von abgeschriebenen Forderungen. Die periodenfremden Aufwendungen belaufen sich auf 1,3 Mio. € (Vj. 0,7 Mio. €) und entfallen im Wesentlichen auf Recht- und Beratungskosten und auf ausgebuchte Forderungen. 3.06 Ertragsteuernscroll
Die Ertragsteuern entfallen ausschließlich auf das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Als laufende Ertragssteueraufwendungen werden die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag ausgewiesen. Außerdem sind in diesem Posten latente Steueraufwendungen beziehungsweise -erträge erfasst, die aus der Umkehrung von temporären Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen sowie der Inanspruchnahme von Verlustvorträgen resultieren. Der Aufwand aus latenten Steuern resultiert aus der Verrechnung von Zinsvorträgen (Zinsschranke). Gegenläufig wirkt sich die Berücksichtigung von Bewertungsunterschieden im Anlage- und Umlaufvermögen sowie den Rückstellungen im laufenden Geschäftsjahr aus. 4. Anteilsbesitzscroll
1
Die Gesellschaft nimmt die Befreiung von der
Offenlegungspflicht gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch. scroll
1
Vollkonsolidierung auf Grund vertraglicher
Regelungen. scroll
scroll
scroll
1
Vollkonsolidierung auf Grund vertraglicher
Regelungen. scroll
5. Sonstige Angaben5.01 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Art, Zweck und Risiken und Vorteile außerbilanzieller GeschäfteDer Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt 26,5 Mio. € (Vj. 27,9 Mio. €) (davon gegenüber verbundene Unternehmen 21,0 Mio. €; Vj. 23,6 Mio. €). Innerhalb eines Jahres fällige Verpflichtungen aus Wartungs- und sonstigen Dienstleistungsverträgen belaufen sich auf 7,0 Mio. € (Vj. 6,4 Mio. €) (davon gegenüber verbundenen Unternehmen 2,9 Mio. €; Vj. 2,8 Mio. €). Aus abgeschlossenen Miet- und Pachtverträgen bestehen innerhalb des nächsten Jahres Verpflichtungen in Höhe von 6,4 Mio. € (Vj. 6,4 Mio. €) (davon gegenüber verbundenen Unternehmen 6,1 Mio. €; Vj. 6,2 Mio. €). Die finanziellen Verpflichtungen aus getätigten Bestellungen (Bestellobligo) belaufen sich auf 0,2 Mio. € (Vj. 1,8 Mio. €). 5.02 Derivative Finanzinstrumente und BewertungseinheitenDie RHÖN-KLINIKUM AG ist im Rahmen ihrer Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit insbesondere Risiken aus Zinssatzänderungen ausgesetzt, die durch den Abschluss derivativer Finanzinstrumente begrenzt beziehungsweise eliminiert werden. Das Management dieser Risiken wird durch konzernweit gültige Richtlinien geregelt. Unter anderem ist es nicht gestattet, derivative Finanzinstrumente zu spekulativen Zwecken einzusetzen. Die RHÖN-KLINIKUM AG steuert Finanzmarktrisiken im Rahmen eines Risikomanagementsystems. Als Mutterunternehmen des RHÖN-KLINIKUM-Konzerns übernimmt die RHÖNKLINIKUM AG zugleich die zentrale Aufgabe des konzernweiten Managements von Finanzmarktrisiken. Tochtergesellschaften der RHÖN-KLINIKUM AG ist es grundsätzlich nicht gestattet, Verträge über derivative Finanzinstrumente abzuschließen. Im Rahmen der konzernweiten Steuerung von Zinsrisiken setzt die RHÖN-KLINIKUM AG Zinssicherungsgeschäfte wie Zinsswaps und Zinscaps ein. Diese dienen überwiegend dazu, die Finanzschulden der RHÖN-KLINIKUM AG als zentrale Finanzierungsstelle des RHÖN-KLINIKUM-Konzerns gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern und das Zinsergebnis im Rahmen des Zinsrisikomanagements zu optimieren. Die Vertragspartner des Unternehmens bei derivativen Finanzinstrumenten sind ausschließlich Banken. Die Bonität der Vertragspartner unterliegt einer ständigen Überwachung. Die im Bestand befindlichen derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich Sicherungszwecken. Die nachfolgende Tabelle zeigt die bestehenden derivativen Finanzinstrumente: scroll
scroll
Der Teil der Finanzschulden der RHÖN-KLINIKUM AG, der Zinsänderungsrisiken ausgesetzt ist, wird, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, mit den Zinsderivaten in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Zur Absicherung dieser Finanzschulden gegen Zinsänderungsrisiken hat die RHÖN-KLINIKUM AG Zinsswaps mit externen Vertragspartnern abgeschlossen und mit den jeweiligen Grundgeschäften zu Mikro-Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die Wirksamkeit der Bewertungseinheiten wird sowohl prospektiv als auch retrospektiv auf Basis der einschlägigen Methoden zur Effektivitätsmessung nachgewiesen. Ist die Bildung einer Bewertungseinheit nicht möglich, werden die Derivate imparitätisch bewertet. Die Bewertung von Derivaten beziehungsweise die Ermittlung der Zeitwerte erfolgt in Abhängigkeit von der Instrumentenart. Die Ermittlung der Marktwerte der Zinsswaps erfolgt durch Abzinsung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme über die Restlaufzeit des Kontrakts auf Basis aktueller Marktzinsen und der Zinsstrukturkurve. Die derivativen Finanzinstrumente sind Bestandteile von Bewertungseinheiten. 5.03 Im Jahresdurchschnitt beschäftigte Arbeitnehmer(Durchschnitt zum Quartalsende nach Köpfen, ohne Vorstände und Auszubildende): scroll
5.04 Beteiligungen an der GesellschaftDer Gesellschaft wurden folgende, gemäß § 21 Abs. 1, § 22 , § 25, § 25a WpHG mitteilungspflichtige mittelbare und unmittelbare Beteiligungen gemeldet. Stimmrechtsanteil gemäß §§ 21, 22 WpHG am Tag der Schwellenüber-/-unterschreitungscroll
scroll
Stimmrechtsanteil gemäß §§ 21, 22 WpHG am Tag der Schwellenüber-/-unterschreitungscroll
scroll
Stimmrechtsanteil gemäß §§ 21, 22 WpHG am Tag der Schwellenüber-/-unterschreitung*scroll
scroll
*
Bei Beteiligungen, deren Schwellenüber- oder
-unterschreitung vor dem Stichtag 06.08.2009 erfolgten, ist die Kapitalerhöhung
vom 06.08.2009 nicht berücksichtigt. Stimmrechtsanteil gemäß § 25 WpHG am Tag der Schwellenüber-/-unterschreitungscroll
Stimmrechtsanteil gemäß § 25a WpHG am Tag der Schwellenüber-/-unterschreitungscroll
5.05 Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenGemäß § 285 Nr. 21 HGB sind wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen anzugeben, soweit sie nicht zu marktüblichen Konditionen zustande gekommen sind. Von der Angabepflicht ausgenommen sind Transaktionen innerhalb eines Konzerns, so dass die Geschäfte mit konsolidierten Unternehmen des RHÖN-KLINIKUM-Konzerns nicht erläutert werden müssen. Als nahe stehende Personen gelten natürliche sowie juristische Personen und Unternehmen, die die RHÖN-KLINIKUM AG beherrschen können oder die auf die RHÖN-KLINIKUM AG unmittelbar oder mittelbar wesentlich einwirken können oder die an einer gemeinschaftlichen Führung beteiligt sind sowie diejenigen natürlichen sowie juristischen Personen und Unternehmen, die die RHÖN-KLINIKUM AG beherrschen kann oder auf die die RHÖN-KLINIKUM AG wesentlich einwirken kann oder an deren gemeinschaftliche Führung sie beteiligt ist. Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM AG hält oder kraft Satzungsbestimmung oder vertraglicher Vereinbarung die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik der RHÖN-KLINIKUM AG zu steuern. Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik kann hierbei auf einem Anteilsbesitz von 20 % oder mehr oder auf einem Sitz im Vorstand oder Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG beruhen. Als nahe stehende Unternehmen werden demnach sämtliche Unternehmen, an denen die RHÖN-KLINIKUM AG zwischen 20,0 % und 50,0 % beteiligt ist und die als assoziiertes Unternehmen oder wegen Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, identifiziert (zu den Unternehmen des Konzerns wird auf die Anteilsbesitzliste in diesem Anhang verwiesen). Als nahe stehende Personen behandeln wir die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie die mit ihnen im Sinne des § 1589 BGB im ersten Grad verwandten Personen und deren Ehegatten. Unter den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen haben wir den Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG, die zweite Führungsebene sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates subsumiert. Die RHÖN-KLINIKUM AG unterhält im Einzelfall wechselseitige Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen. Es handelt sich hierbei insbesondere um Vermietungen von Gebäuden sowie um Leistungen im Zusammenhang mit Telemedizin, Teleradiologie, Pflege sowie Personalgestellungen. Diese Dienstleistungs- und Mietbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt. Zu den Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf den gesonderten Berichtsabschnitt im Anhang. Berichtspflichtige Geschäfte i. S. d. § 285 Nr. 21 HGB lagen im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht vor. 5.06 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Beiratsscroll
Kreditgewährungen an Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Beirats liegen nicht vor. Die Mitglieder des Vorstands und die Mitglieder des Aufsichtsrats - ohne den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Eugen Münch - halten zusammen einen Aktienbesitz an der RHÖNKLINIKUM AG, der 1,0 % des gesamten Aktienkapitals nicht überschreitet. Die Familie des Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Eugen Münch, hält 12,45 % der Aktien der RHÖN-KLINIKUM AG. Die von den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie deren Ehegatten bzw. Verwandten ersten Grades im Jahr 2012 getätigten Transaktionen von Aktien der RHÖNKLINIKUM AG wurden gemäß § 15a WpHG veröffentlicht. Im Berichtszeitraum liegen der RHÖN-KLINIKUM AG drei Mitteilungen über Geschäfte nach § 15a WpHG von Mitgliedern des Vorstands bzw. Aufsichtsrats (Directors' Dealings) vor. Diese betrifft die Aufsichtsratsmitglieder Frau Dr. Brigitte Mohn mit Verkauf von 10.000 Stammaktien über XETRA am 2. Mai 2012 zum Kurs von 21,21 € mit einem Gesamtvolumen von 212.134,00 € und Herrn Rüdiger Merz mit Verkauf von 16.820 Stammaktien über XETRA am 9. Mai 2012 zum Kurs von 21,16 € mit einem Gesamtvolumen von 355.911,00 € und Herrn Detlef Klimpe mit dem Erwerb von 1.065 Stammaktien über XETRA am 5. Oktober 2012 zum Kurs von 15,35 € mit einem Gesamtvolumen von 16.347,75 €. Die Aufwendungen für Mitglieder des Aufsichtsrats (ohne Umsatzsteuer) gliedern sich im Einzelnen wie folgt: scroll
Für die einzelnen Mitglieder des Vorstands wurde folgende Vergütung für das Geschäftsjahr 2012 festgesetzt: scroll
1
ab 1. November 2012. Die Gesellschaft hat die Darstellung der Bezüge für ausgeschiedene Vorstände in 2012 insofern geändert, dass die in der Tabelle angegebenen Beträge unter Abfindung und vorzeitige Abgeltung der Altersvorsorgung im Berichtsjahr vollständig in einem Einmalbetrag ausgezahlt wurden. Bei der Beendigung des Dienstvertrages erhalten die Vorstände unter bestimmten Voraussetzungen eine Altersvorsorgeleistung. Diese beträgt für jedes volle Jahr (zwölf volle Kalendermonate) der Tätigkeit als Vorstandsmitglied 12,5 % der am Tage der Beendigung des Dienstvertrags geschuldeten Jahresbezüge, insgesamt jedoch höchstens das 1,5-fache dieser letzten Bezüge (abweichend davon Jens-Peter Neumann, 12,5 % der Bezüge des Jahres 2013). Für diese Leistungen, die den Mitgliedern des Vorstands nach Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, wurden folgende Altersvorsorgeleistungen zurückgestellt: scroll
1
ab 1. November 2012. Vergütungen mit langfristiger Anreizwirkung (z. B. Optionen) sind nicht vereinbart. Die Mitglieder des Vorstands halten jeweils weniger als 1 % der Aktien der RHÖN-KLINIKUM AG. Der Gesamtbesitz dieser Vorstandsmitglieder an den von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien liegt ebenfalls unter 1 %. Der entsprechende Gesamtbesitz aller Aufsichtsratsmitglieder -ohne Herrn Eugen Münch - liegt unter 1 % der ausgegebenen Aktien. Optionen und sonstige Derivate bestehen nicht. Die Familie des Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Eugen Münch, hält 12,45 % der Aktien der RHÖN-KLINIKUM AG. 5.07 Erklärung zum Corporate Governance KodexMit gemeinsamem Beschluss des Aufsichtsrats und des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG vom 7. November 2012 wurde die entsprechende Erklärung gemäß § 161 AktG zur Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Geschäftsjahr 2012 abgegeben. Diese wurde auf der Homepage der RHÖN-KLINIKUM AG hinterlegt und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 5.08 Honorare des AbschlussprüfersDas von dem Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar ist in der entsprechenden Anhangsangabe im Konzernabschluss enthalten. 5.09 Organe und Beirat der RHÖN-KLINIKUM AG1. Der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus:
2. Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus:
3. Der Beirat der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus:
Bad Neustadt a. d. Saale, den 6. März 2013 Volker Feldkamp Martin Menger Jens-Peter Neumann Dr. Dr. Martin Siebert Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RHÖN-KLINIKUM AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der RHÖN-KLINIKUM AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der RHÖN-KLINIKUM AG beschrieben sind.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 6. März 2013 Volker Feldkamp Martin Menger Jens-Peter Neumann Dr. Dr. Martin Siebert Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale Vermerk zum JahresabschlussWir haben den beigefügten Jahresabschluss der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Verantwortung des Vorstands für den JahresabschlussDer Vorstand der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale ist verantwortlich für die Buchführung und die Aufstellung dieses Jahresabschlusses. Diese Verantwortung umfasst, dass dieser Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung aufgestellt wird und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Der Vorstand ist auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Verantwortung des AbschlussprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine Abschlussprüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung eines Jahresabschlusses, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der von dem Vorstand ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. PrüfungsurteilGemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung des Jahresabschlusses zu keinen Einwendungen geführt hat. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2012 sowie der Ertragslage für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr. Vermerk zum LageberichtWir haben den beigefügten Lagebericht der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB und unter Beachtung der für die Prüfung des Lageberichts vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach ist die Prüfung des Lageberichts so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung des Lageberichts zu keinen Einwendungen geführt hat. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts gewonnenen Erkenntnisse steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Frankfurt am Main, den 6. März 2013 PricewaterhouseCoopers Ernst-Wilhelm Frings, Wirtschaftsprüfer ppa. Andreas Heinrich, Wirtschaftsprüfer GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, vom Bilanzgewinn in Höhe von 66.979.250,13 € der RHÖN-KLINIKUM AG des abgelaufenen Geschäftsjahres einen Teilbetrag in Höhe von 34.552.000,00 € zur Ausschüttung einer Dividende von 25 Cent je dividendenberechtigter Stückaktie (DE0007042301) zu verwenden und den auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallenden Betrag von 6.000,00 € auf neue Rechnung vorzutragen. Ferner wird vorgeschlagen, den verbleibenden Teilbetrag des Bilanzgewinns von 32.421.250,13 € in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Der Gewinnverwendungsvorschlag steht unter dem Vorbehalt der Billigung durch den Aufsichtsrat.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 6. März 2013 Volker Feldkamp Martin Menger Jens-Peter Neumann Dr. Dr. Martin Siebert BERICHT DES AUFSICHTSRATS ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2012 BIS 31. DEZEMBER 2012DER RHÖN-KLINIKUM AGSEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,2012 war in der langen Historie unseres Unternehmens ohne Zweifel ein besonderes Jahr, welches maßgeblich im Zeichen der vergeblichen Anläufe für einen Zusammenschluss der privaten Klinikbetreiber Helios und RHÖN-KLINIKUM stand. Es ist dem Aufsichtsrat deshalb vorab ein ganz besonderes Anliegen, den Mitarbeitern unseres Unternehmens einen Dank für ihr Engagement und ihre Treue zum Unternehmen in einem turbulenten Geschäftsjahr auszusprechen, zugleich aber auch an sie zu appellieren, weiterhin mit ihrem persönlichen Einsatz die RHÖN-KLINIKUM AG als Pionier auf dem Markt für private Klinikbetreiber wieder und weiter zu stärken - im besten Sinne und zum Wohle unserer Patienten sowie unseres unverändert hohen Anspruchs, ein verlässlicher Anbieter medizinischer Spitzenleistungen zu sein. Ebenso danken wir für die konstruktive Mitarbeit der Arbeitnehmervertretungen. Gerade in einem anhaltend wirtschaftlich herausfordernden Umfeld und einer beständigen Dynamik bei der Neuordnung des Marktes ist ein intensiver Austausch zwischen Aufsichtsrat und dem Vorstand des Unternehmens Grundlage für eine wirksame Wahrnehmung der vom Gesetzgeber definierten Aufgaben und Tätigkeiten des Aufsichtsrats. Hierauf werden wir in diesem Bericht ebenso eingehen wie auf die wesentlichen Schwerpunkte der Beratung des Vorstands, Corporate-Governance-Themen und die Jahres- und Konzernabschlussprüfung. ZUSAMMENARBEIT VON VORSTAND UND AUFSICHTSRATDer Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2012 fortlaufend und ausführlich mit der Situation und der Entwicklung unseres Unternehmens befasst. Dabei hat der Aufsichtsrat die ihm vom Gesetz und der Satzung vorgegebenen Aufgaben wahrgenommen: Hierzu zählen besonders die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands und die Beratung des Vorstands bei der operativen Führung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat hat sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben dabei stets von den ausschlaggebenden Prinzipien der Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit leiten lassen. Die Einhaltung dieser Prinzipien durch den Vorstand wurde durch regelmäßige Nachprüfung der allgemeinen Organisation der Gesellschaft sowie durch Überprüfung der Instrumente zur internen Risikokontrolle überwacht. Nach dem Scheitern des zweiten Anlaufs einer Fusion mit der Helios-Klinikgruppe haben sich Vorstand und Aufsichtsrat in völliger Übereinstimmung dafür entschieden, sich unter Leitung und Verantwortung des Vorstands in einem gesteigerten Maße bedeutenden strategischen Fragestellungen zu widmen. Infolgedessen gab es bezüglich der künftigen Konzernstrategie einen besonders intensiven Austausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat war jenseits dieses intensivierten Strategieprozesses in alle grundlegenden und bedeutenden Entscheidungen des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG vollumfänglich und unmittelbar eingebunden. Der Vorstand hat uns sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend unterrichtet - entscheidungsrelevante Dokumente und Unterlagen erhielt der Aufsichtsrat rechtzeitig vor den Konsultationen und Sitzungen. Der Aufsichtsrat hat die vorgetragenen Informationen des Vorstands zur operativen Geschäftsentwicklung, zu Compliance-Themen sowie Risiken und Risikomanagement auf ihre Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit hin überprüft und bei gegebenem Anlass auch kritisch hinterfragt. Inhaltlich standen die strategischen wie operativen Konsequenzen aus dem gescheiterten Versuch des Zusammenschlusses von Helios und RHÖN-KLINIKUM im Mittelpunkt der vielen Beratungen, ebenso wie die Restrukturierung und nachhaltige wirtschaftliche Gesundung des ersten privaten Universitätsklinikums in Deutschland, der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH. Auch die Integration der 2012 erworbenen Wiesbadener Dr. Horst Schmidt Kliniken GmbH und deren Tochtergesellschaften und die personellen Veränderungen im Vorstand zählten zu den Schwerpunkten der Beratungen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wurde vom Vorstandsvorsitzenden auch zwischen den Sitzungsterminen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse fortwährend und ausführlich informiert. So führte der Vorsitzende des Aufsichtsrats regelmäßige Gespräche mit dem Vorstandsvorsitzenden und anderen Vorstandsmitgliedern, um die Strategie, die aktuelle Geschäftsentwicklung und -lage, das Risikomanagement sowie wesentliche Einzelthemen und Entscheidungen zu erörtern. Verstöße des Vorstands gegen seine Informationspflichten haben wir nicht festgestellt. Die Beschlussvorschläge des Vorstands haben wir ausführlich erörtert und dazu, soweit es die Bestimmungen nach Gesetz und Satzung erfordern, nach intensiver Prüfung unser Votum abgegeben - in bestimmten Fällen haben wir uns auch veranlasst gesehen, im Interesse der Aktionäre externe Sachverständige und Berater hinzuzuziehen. Bei besonders eilbedürftigen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat bzw. der zuständige Ausschuss Telefonkonferenzen abgehalten und Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. ARBEIT DES AUFSICHTSRATS IN DEN AUSSCHÜSSEN UND IM PLENUMDer Aufsichtsrat hat zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben und Verantwortung insgesamt sieben ständige Ausschüsse eingerichtet, deren Mitglieder für die besonderen Fragestellungen der Ausschüsse über konkrete Kompetenzen und Erfahrungen verfügen. Unmittelbar nach Bekanntgabe der Ankündigung der Abgabe eines Übernahmeangebots durch Fresenius hat der Aufsichtsrat zusätzlich einen aus vier Mitgliedern bestehenden Sonderausschuss zur Vorbereitung der Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) gebildet. Die Ausschüsse handeln im Rahmen von Gesetz, Satzung und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats - auch anstelle desselben - als beschließende Ausschüsse, soweit dies dem Gesetz entspricht und vom Aufsichtsrat zuvor festgelegt wurde. Die Ausschüsse tagen generell separat von Plenumssitzungen. Soweit es jedoch die zu verhandelnden Themen erforderten, wurden aus gegebenem Anlass unter Einbezug der Fachkompetenz der jeweiligen Ausschüsse auch gemeinsame Sitzungen von Ausschüssen abgehalten. Im Bedarfsfalle wurden zudem kurzfristig Telefonkonferenzen durchgeführt. Der Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss ist im Berichtsjahr zu sieben ordentlichen Sitzungen (Anwesenheitsquote 98 Prozent) zusammengetreten, davon war eine Sitzung eine Gemeinschaftssitzung mit dem Personalausschuss und dem Medizininnovations- und Qualitätsausschuss. Schwerpunkt der strategischen Beratungen im Ausschuss war zu Beginn des Geschäftsjahres die Weiterentwicklung und Umsetzung eines Geschäftsmodells zur Schaffung einer bundesweit flächendeckenden Krankenvollversorgung einschließlich Zusatzversicherung für GKV-Mitglieder durch den Konzern als Gesamtleistungsanbieter. Da die hierzu erforderliche breite flächendeckende Präsenz letztlich nur durch die Zusammenführung von mindestens zwei der »großen« privaten Klinikketten erreicht werden kann, wurden sich anbietende Wege zur Zielerreichung diskutiert und geprüft. Der Ausschuss befasste sich in allen Sitzungen mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaft Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, insbesondere mit der Strukturierungs- und Konsolidierungsstrategie und den Maßnahmen zur Verbesserung der Geschäftsabläufe an den Standorten Gießen und Marburg. In einer Sitzung hat die von der dortigen Geschäftsführung beauftragte Unternehmensberatung McKinsey dem Ausschuss über das Ergebnis der von ihr durchgeführten Analyse und die sich daraus ergebenden Handlungsoptionen zur Ergebnisverbesserung berichtet und diese Feststellungen gemeinsam mit den Ausschussmitgliedern und dem Vorstand diskutiert. Ein weiterer wesentlicher Gegenstand der Beratungen war das vom Vorstand erarbeitete künftige Konzept für das Partikeltherapiezentrum in Marburg. Der Ausschuss hat sich zeitnah und eingehend mit dem Übernahmeangebot von Fresenius und den sich daraus voraussichtlich ergebenden Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des Unternehmens befasst. Er hat dem Aufsichtsrat empfohlen, eine eigenständige Stellungnahme zum Übernahmeangebot abzugeben und hierfür einen Sonderausschuss zu bilden. Neben dem Bericht des Vorstandsvorsitzenden zu aktuellen Entwicklungen erstattete der Vorstand routinemäßig in jeder Sitzung einen Akquisitionsbericht, der, neben einem Überblick über den nationalen Krankenhausmarkt, auch Ausgangsbasis für Diskussionen über geplante und konkrete Akquisitionsvorhaben war. Die Investitionsplanung 2012 wurde nach inhaltlicher und kritischer Diskussion genehmigt. Der Vorstand berichtete in jeder Sitzung über die Entwicklung der Investitionen und Finanzierung durch eine fortgeschriebene Investitions- und Finanzplanung. Konkrete Genehmigungsanträge zu Investitionsvorhaben wurden im Ausschuss anhand ausführlicher schriftlicher Beschlussvorlagen des Vorstands, wie unter anderem Marktanalysen und Investitionsrechnungen, offen erörtert, kritisch geprüft und beschlossen. Die zu ziehenden Konsequenzen und unerlässlichen Maßnahmen nach dem Scheitern des erwarteten zweiten Übernahmeangebots des Fresenius-Konzerns standen im Mittelpunkt einer Gemeinschaftssitzung mit dem Personalausschuss und dem Medizininnovations- und Qualitätsausschuss. Diese wurde ohne Beteiligung des Vorstands abgehalten. Dabei kam die künftige Strategieentwicklung des Konzerns ebenso zur Sprache wie mögliche personelle Wechsel im Vorstand. Beide Themen wurden durch entsprechende Beschlüsse und Beschlussempfehlungen an das Plenum auf den Weg gebracht - ebenso wie der schon zuvor erwähnte gemeinsame Strategieprozess von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Sonderausschuss zur Vorbereitung der Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG wurde sofort nach Ankündigung der Absicht von Fresenius, ein Übernahmeangebot abzugeben, gebildet und nahm seine Tätigkeit unmittelbar auf. Dieser Ausschuss wurde von Jens-Peter Neumann geleitet, ihm gehörten darüber hinaus die Mitglieder Michael Mendel, Joachim Lüddecke und Stefan Härtel an. Der Ausschuss hat unter der gebotenen Hinzuziehung einer fachlichen Beratung durch eine Investmentbank zur sogenannten »Fairness Opinion« und einer hochspezialisierten Anwaltskanzlei zur Bewertung der komplexen rechtlichen Fragestellungen die nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz obligatorische Stellungnahme des Aufsichtsrats zum Übernahmeangebot zur Beschlussfassung durch das Plenum vorbereitet. Unmittelbar nach Erfüllung seiner Aufgabenstellungen hat sich dieser Ausschuss wieder aufgelöst. Der Personalausschuss trat im Berichtsjahr zu drei Sitzungen (Anwesenheitsquote 83 Prozent) zusammen, davon war eine Sitzung eine Gemeinschaftssitzung mit dem Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss und dem Medizininnovations- und Qualitätsausschuss. Der Ausschuss befasste sich mit personellen Veränderungen im Vorstand und der Neuordnung der Funktionen und Vorstandsbereiche. Diese Aufgabenstellungen resultierten einerseits aus dem Ausscheiden von Frau Dr. Stippler (Amtsniederlegung zum 23. Mai 2012) und dem Eintritt von Herrn Menger in die Geschäftsführung der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, andererseits aus dem Ausscheiden der Vorstandsmitglieder Dr. Hamann (Amtsniederlegung zum 30. September 2012) und Herrn Pföhler (Amtsniederlegung zum 30. Dezember 2012). Die Herren Dr. Dr. Siebert und Neumann traten zum 1. Oktober 2012 bzw. 1. November 2012 in den Vorstand des Unternehmens ein. Der Personalausschuss beriet dabei die Aufhebung bestehender Dienstverträge und den Abschluss neuer Dienstverträge und gab entsprechende Beschlussempfehlungen an das Plenum. Die routinemäßige Überprüfung der Leitlinien zur Vergütung der Vorstandsmitglieder durch den Ausschuss führte zu einer Anpassung des von der Hauptversammlung bereits gebilligten Vergütungssystems im Sinne einer Vermeidung verzerrter Vergütungsentwicklungen. Der Ausschuss befasste sich zudem in allen Sitzungen mit der Beurteilung der Leistung und Entwicklung einzelner Vorstandsmitglieder und des Vorstands im Gesamten und einer diesen Beurteilungen angemessenen Vergütung. Entsprechende Beschlussvorschläge zur Anpassung von Bezügen in den Vorstandsdienstverträgen wurden unter Berücksichtigung des neuen Vergütungssystems dem Aufsichtsratsplenum vorgelegt. Sämtliche Vorstandsverträge der zum 31. Dezember 2012 tätigen Vorstandsmitglieder entsprechen nunmehr dem modifizierten Vergütungssystem. Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) musste auch im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht tätig werden. Der Prüfungsausschuss (Audit-Committee) des Aufsichtsrats tagte im Berichtsjahr fünfmal (Anwesenheitsquote 97 Prozent). Der Vorstand nahm an vier Sitzungen vollzählig teil, bei einer Sitzung war der Vorstand durch den Vorsitzenden und den Finanzvorstand vertreten. Zwei Sitzungen wurden unter Teilnahme des Abschlussprüfers abgehalten. Für ausgewählte Tagesordnungspunkte wurden vom Vorstand die Leiter der Abteilungen Interne Revision und Compliance hinzugezogen, sie standen dem Ausschuss für ergänzende Berichterstattungen und Befragungen zur Verfügung. In einer Sitzung wurden fachübergreifende Themen im Zusammenhang mit der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH gemeinsam mit dem Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss erörtert. Der Ausschuss befasste sich insbesondere mit der Prüfung und Vorberatung des Jahresabschlusses 2011 der RHÖN-KLINIKUM AG und des Konzerns. Gegenstand der Prüfung und der Erörterung waren auch die Einzelabschlüsse und Lageberichte und die jeweiligen Prüfungsberichte der Konzerngesellschaften, hier mit besonderem Schwerpunkt der Jahresabschluss der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, die von den Mitgliedern des Ausschusses einer kritischen Durchsicht unterzogen wurden, sowie der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns. Der Prüfungsausschuss hat die Unabhängigkeit des vorgesehenen Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2012 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes begutachtet, die Unabhängigkeitserklärung gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex eingeholt, dem Plenum des Aufsichtsrats einen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung empfohlen und - nach erfolgter Wahl - den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer erteilt und mit ihm eine angemessene Honorarvereinbarung getroffen. Der Abschlussprüfer berichtete dem Ausschuss über Aufträge für Leistungen, die zusätzlich zu den Abschlussprüferleistungen erbracht wurden. Die Qualifikation des Abschlussprüfers wurde vom Ausschuss überwacht. Für die Abschlussprüfung 2012 wurde ein Katalog von Prüfungsschwerpunkten entwickelt und festgelegt. Grundsatzfragen der Rechnungslegung, der Unternehmensplanung, der Kapitalausstattung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems einschließlich spezieller Geschäftsrisiken, des internen Revisionssystems und des Compliance-Systems wurden mit dem Vorstand und teilweise auch mit dem Abschlussprüfer erörtert. Die Zwischenberichte wurden regelmäßig vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand, der Halbjahresfinanzbericht mit Vorstand und Abschlussprüfer, intensiv besprochen. Dabei wurden die Ursachen für die sich abzeichnende rückläufige Ergebnisentwicklung des laufenden Geschäftsjahres präzise analysiert und geeignete Maßnahmen der erforderlichen Gegensteuerung erörtert. Der Ausschuss wurde über den Ablauf und den Inhalt einer erneuten Prüfung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung - DPR - (reguläre Stichprobenprüfung ohne besonderen Anlass), die ohne Beanstandung beendet wurde, fortlaufend vom Vorstand unterrichtet. Der vierteljährlich vorgelegte Konzern-Controlling-Report zum Leistungs- und Finanzcontrolling, ein Bestandteil des Risikomanagementsystems, wurde mit dem Vorstand intensiv besprochen. Dabei wird die Leistungsentwicklung der einzelnen Konzernkliniken sowohl auf Klinikebene als auch auf Fachabteilungsebene vom Vorstand dargestellt und vom Ausschuss diskutiert und hinterfragt. Das Gremium hat sich regelmäßig über die Tätigkeit des Bereichs Interne Revision durch das zuständige Vorstandsmitglied und den Leiter Interne Revision, der an vier Sitzungen teilgenommen hat, berichten lassen und mit dem Prüfungsplan für 2012 und dessen Fortschreibung auseinandergesetzt. Die Prüfungsberichte der Internen Revision sowie der Tätigkeitsbericht 2011 wurden im Ausschuss vorgelegt und mit dem Vorstand erörtert. Über die Umsetzung von Empfehlungen der Internen Revision haben wir uns durch Informationen über die Ergebnisse der Berichtsverfolgung und Nachschau durch den Vorstand unterrichten lassen. Über Organisation und Arbeit der Compliance-Abteilung hat uns der Vorstand regelmäßig berichtet, so dass wir uns von der Wirksamkeit unseres Compliance-Management-Systems erneut überzeugen konnten. Der Leiter der Compliance-Abteilung hat an vier Sitzungen des Prüfungsausschusses teilgenommen. Die Prüfungsberichte der Compliance-Abteilung sowie der Tätigkeitsbericht 2011 wurden im Ausschuss vorgelegt und mit dem Vorstand erörtert. Der Prüfungsausschuss billigte das Compliance-Programm 2012 und stimmte den vom Vorstand vorgelegten Compliance-Richtlinien nach ausgiebiger und kritischer Diskussion zu. Zur diesbezüglichen Regelberichterstattung des Vorstands gehört auch ein vierteljährlicher Bericht über gemeldete Verstöße, deren Überprüfung und Abarbeitung. Der Vorstand informierte so zum Beispiel in jeder Sitzung über den Sachstand eines bereits Ende 2011 eingeleiteten, jedoch noch nicht abgeschlossenen Zoll-Ermittlungsverfahrens, die Reinigungsgesellschaften des Konzerns betreffend wegen des Verdachts der Vorenthaltung von Arbeitsentgelt. Bei der Aktualisierung der Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz (AktG) zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde die Fassung vom 15. Mai 2012 hinsichtlich ihrer Anwendung geprüft und berücksichtigt und dem Gesamtaufsichtsrat eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Der Antikorruptionsausschuss (Anwesenheitsquote 100 Prozent) beschäftigte sich in einer abgehaltenen Sitzung mit einem Fall des Verdachts auf Bestechlichkeit eines Chefarztes einer Konzernklinik. Nach dem Ergebnis umfangreicher Ermittlungen der Compliance-Abteilung hat sich dieser Verdacht jedoch nicht bestätigt. Weitere Verdachtsanzeigen auf Korruption hat es nicht gegeben. Die Berichte der Revisions- und Compliance-Abteilung an den Prüfungsausschuss bestätigen die Erfahrung, dass Mitarbeiter, Lieferanten oder Patienten sich bei Verdachtsfällen vor allem an die Compliance-Beauftragten der Kliniken vor Ort wenden. Das empfindet der Ausschuss als ein gutes Zeichen für ein wirksames und sich weiter in die Tagesabläufe und die Kultur des Konzerns integrierendes Compliance-Management-System. Der Medizininnovations- und Qualitätsausschuss überwacht die Situation und Entwicklung der medizinischen Qualität im Unternehmen. Der Ausschuss hielt im Geschäftsjahr eine Sitzung (Anwesenheitsquote 80 Prozent) im Rahmen der Gemeinschaftssitzung mit dem Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss und dem Personalausschuss ab. Der Nominierungsausschuss wählt Kandidaten und Kandidatinnen der Anteilseignervertreter für die Übernahme eines Aufsichtsratsamts aus und schlägt diese dem Aufsichtsrat zur Nominierung vor. Dem Antrag auf gerichtliche Bestellung von Herrn Dr. Korte als Ersatzmitglied für die Nachfolge des in den Vorstand delegierten Aufsichtsratsmitglieds Herrn Neumann hat der Ausschuss im schriftlichen Verfahren zugestimmt. Im Plenum tagte der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr in vier ordentlichen Sitzungen (vollständige Anwesenheitsquote) und drei außerordentlichen Sitzungen (Anwesenheitsquote 93 Prozent). Kein Mitglied nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungen teil. Die drei außerordentlichen Sitzungen resultierten aus dem Übernahmeangebot des Fresenius-Konzerns: In der Sitzung am 28. Mai 2012 wurde über die vom Sonderausschuss vorbereitete Stellungnahme des Aufsichtsrats zum Übernahmeangebot der FPS Beteiligungs AG (Beteiligungsgesellschaft der Fresenius SE & Co. KGaA) beraten und nach ausführlicher Erörterung einstimmig die Genehmigung per Beschluss erteilt. Die Sitzung am 14. August 2012 diente schwerpunktmäßig der Information und Vorbereitung eines erwarteten erneuten Übernahmeangebots von Fresenius zu teilweise veränderten Übernahmekonditionen. Der Aufsichtsrat fasste mehrheitlich einen Beschluss zur Akzeptanz eines erneuten Angebots bei Einhaltung bestimmter Eckdaten. Gegenstand der Sitzung am 27. September 2012 waren nach dem Scheitern des erwarteten erneuten Übernahmeangebots durch Fresenius die Beurteilung der Konsequenzen für den Konzern und strategische Überlegungen und Maßnahmen zur Neuorientierung und Umstrukturierung des Konzerns. Zu den aus der Gemeinschaftssitzung des Investitions-, Strategie- und Finanzausschusses, des Personalausschusses und des Medizininnovations- und Qualitätsausschusses an das Plenum gegebenen Beschlussempfehlungen zu den personellen Veränderungen des Vorstands -Genehmigung der Aufhebungsverträge mit dem Vorstand Herrn Dr. Hamann und dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Pföhler sowie die Entsendung des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Neumann in den Vorstand und seine Bestellung - fasste das Plenum die erforderlichen Beschlüsse. Die Beschlussfassung zur Bestellung von Herrn Dr. Dr. Siebert zum Vorstandsmitglied erfolgte bereits vorab im schriftlichen Verfahren. In den vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen beriet das Plenum regelmäßig anhand der ausführlichen schriftlichen Vorstandsberichte und Präsentationen die Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage, die Entwicklung von Umsatz, Ergebnis, Leistungsdaten, Kennzahlen und Personal der Gesellschaft und des Konzerns sowie der Konzerneinzelgesellschaften zusammen mit dem Vorstand. Die jeweiligen Zwischenberichte für die vorausgegangenen Quartale erläuterte der Vorstand vor ihrer Veröffentlichung ausführlich im Plenum. In der Sitzung am 8. Februar 2012 beschäftigte sich der Aufsichtsrat - aufbauend auf dem detaillierten Bericht des Vorsitzenden des Investitions-, Strategie- und Finanzausschusses über die in diesem Ausschuss vorausgegangenen Beratungen - mit den Grundsatzthemen »Perspektiven des Unternehmens« und »Wirtschaftliche Situation und Stand der Umstrukturierungen am Universitätsklinikum Gießen und Marburg«. Hinsichtlich der 2012 zugespitzten Entwicklung am Universitätsklinikum Gießen und Marburg wies der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit Nachdruck auf die Notwendigkeit zum sofortigen Handeln der Führungsverantwortlichen hin, um die sichtbar gewordene negative Entwicklung rechtzeitig aufzuhalten und die aufgrund der getätigten hohen Investitionen in das Universitätsklinikum Gießen und Marburg bestehenden Rentabilitätserwartungen - unter Beibehaltung der unverändert hohen Qualität aller Versorgungsbereiche - zu forcieren. Im Rahmen der Selbstevaluierung der Aufsichtsratstätigkeit wurden die Themen Informationsversorgung und Sitzungsdurchführung verhandelt. Dies führte im Ergebnis zu einer Anpassung der Regelungen der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. In der Bilanzsitzung am 25. April 2012 beriet das Plenum zunächst aus aktuellem Anlass über die aus der sich unmittelbar abzeichnenden Ankündigung der Abgabe eines Übernahmeangebots durch Fresenius entstandene Situation. Der Vorstandsvorsitzende und der Aufsichtsratsvorsitzende informierten das Plenum über den Sachstand, den weiteren Ablauf und die gesetzlichen Pflichten der Organe bei der Abwicklung. Der Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss hatte sich bereits in einer vorausgegangenen Sitzung mit dem Thema befasst und eine Beschlussempfehlung zur Einrichtung eines Sonderausschusses zur Vorbereitung der Stellungnahme des Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG abgegeben, die das Plenum in dieser Sitzung annahm. In Anwesenheit der Abschlussprüfer erörterte das Plenum den Jahresabschluss und den Lagebericht der RHÖN-KLINIKUM AG sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011 zusammen mit dem Vorstand und Abschlussprüfer. Die Abschlussprüfer berichteten über die wesentlichen Feststellungen und Ergebnisse der Prüfungen, gaben aufgrund ihrer Erkenntnisse bei der Prüfung Empfehlungen zu betrieblichen Prozessen ab und standen dem Aufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Das Plenum billigte die Jahresabschlüsse. Des Weiteren waren Gegenstand dieser Sitzung die Vorbereitungen zur Hauptversammlung 2012, insbesondere die Verabschiedung der Beschlussempfehlungen des Aufsichtsrats zu den Beschlussanträgen in der Tagesordnung an die Hauptversammlung nach vorausgegangener Diskussion über die Tagesordnungspunkte. Im Rahmen der Erörterung von Vorstandsangelegenheiten wurden Beschlüsse zur Beendigung des Vorstandsdienstvertrages von Frau Dr. Stippler und zur Änderung der Vergütungsvereinbarung mit Herrn Menger gefasst. Die vorgelegte fortgeschriebene Allgemeine Geschäftsordnung des Vorstands inklusive Geschäftsverteilungsplan wurde ebenfalls genehmigt. Genehmigungsbeschlüsse erfolgten auch zum Aufsichtsratsbericht, Corporate Governance Bericht und zur Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a Handelsgesetzbuch (HGB). In der Sitzung am 4. Juli 2012, die kurz nach Ablauf der Annahmefrist des Übernahmeangebots von Fresenius stattfand, analysierte das Aufsichtsratsplenum die Ursachen des Scheiterns des Angebots. Der Vorstandsvorsitzende von Fresenius, Herr Dr. Ulf Schneider, der zu diesem Tagesordnungspunkt als Gast eingeladen war, beurteilte die Situation aus seiner Sicht und stand den Aufsichtsratsmitgliedern für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Im Anschluss daran beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit den Erfolgsaussichten eines weiteren möglichen Übernahmeangebots zu veränderten Konditionen und der weiteren Unternehmensstrategie. Nachdem sich die Situation um das Universitätsklinikum Gießen und Marburg zwischenzeitlich weiter zuspitzte, wurden im Plenum verstärkt die Ursachen des dort eingetretenen Leistungs- und Ergebniseinbruchs diskutiert. Da Informationen aus der Sitzung am 4. Juli 2012 offenbar in die Medien gelangt sind, hat der Vorstandsvorsitzende eine Untersuchung des Compliance-Beauftragten auf Verlangen des Aufsichtsratsvorsitzenden eingeleitet, deren Ergebnisse ausstehen. In der Aufsichtsratssitzung am 7. November 2012 befasste sich das Plenum anlässlich der Berichterstattung aus dem Personalausschuss zunächst mit dem Vergütungssystem des Vorstands und der Angemessenheit der Vorstandsvergütungen. Aufgrund der vorausgegangenen Ad-hoc-Meldung zur Absenkung der Prognose zum Konzerngewinn 2012 erörterte das Plenum in dieser Sitzung schwerpunktmäßig die wesentlichen Gründe, die zu der Ergebnisverschlechterung führten. Die vom Vorstand vorgelegte Ergebnisplanung für das Geschäftsjahr 2013 wurde hinsichtlich der Prämissen und der Planvorgaben an die Konzernunternehmen kritisch vom Plenum diskutiert. In dieser Sitzung ernannte der Aufsichtsrat Herrn Dr. Dr. Martin Siebert zum Vorstandsvorsitzenden und Herrn Jens-Peter Neumann zu seinem ständigen Vertreter, jeweils mit Wirkung ab 1. Januar 2013. CORPORATE GOVERNANCE KODEX UND ENTSPRECHENSERKLÄRUNGDer Aufsichtsrat befasste sich auch im vergangenen Geschäftsjahr mit der Weiterentwicklung und der Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex sind insgesamt auf ein Minimum reduziert. Die am 26. Oktober 2011 abgegebene Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde unter Berücksichtigung der Neufassung des Kodex vom 15. Mai 2012 durch eine am 7. November 2012 vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegebene aktualisierte Entsprechenserklärung ersetzt. Eine weitere Aktualisierung durch Vorstand und Aufsichtsrat erfolgte am 24. April 2013. Die Erklärungen wurden den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Über die Corporate Governance berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex auf den Seiten 28 ff. dieses Geschäftsberichtes. PRÜFUNG UND BILLIGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2012Der Vorstand stellte den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2012 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 315a HGB nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) auf. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 und der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 sind von der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft worden. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen, woraufhin der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erfolgte. Den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers erhielten alle Mitglieder des Aufsichtsrats zusammen mit dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Diese Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat geprüft und jeweils vom Prüfungsausschuss und vom Aufsichtsrat mit Vertretern des Abschlussprüfers in den jeweiligen Bilanzsitzungen gründlich erörtert. Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat haben sich bei der Prüfung sowohl mit den Ergebnissen der Rechnungslegung als auch mit den Verfahrensabläufen und Prozessen befasst, die mit den Ergebnissen der Rechnungslegung in Verbindung stehen. Als Maßstab ihrer Prüfung haben sie vorrangig das Kriterium der Rechtmäßigkeit angelegt und geprüft, ob die vorgelegten Unterlagen dem geltenden Recht und vor allem den anwendbaren Bilanzregeln entsprechen. Des Weiteren haben sie neben der Rechtmäßigkeitsprüfung auch eine Zweckmäßigkeitsprüfung im Hinblick auf bilanz-, finanz- und geschäftspolitische Aspekte unternommen. Der Aufsichtsrat stimmte nach dem Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und als Ergebnis seiner eigenen Prüfung dem Prüfungsergebnis der Abschlussprüfer zu und stellte im Rahmen seiner eigenen Prüfung fest, dass auch seinerseits keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat billigte in der Sitzung am 24. April 2013 auf Empfehlung des Prüfungsausschusses den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist damit festgestellt. Der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns wurde insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage, die Liquiditätssituation sowie die Bilanz- und Ausschüttungspolitik der Gesellschaft unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Aktionäre geprüft. Der Aufsichtsrat stimmt den Vorschlägen des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zu. VERÄNDERUNGEN UND BESETZUNG DES VORSTANDSAuf die diversen personellen Veränderungen im Vorstand des Unternehmens sind wir im vorliegenden Bericht bereits eingegangen. Zur Vermeidung von Redundanzen und für weitere Informationen über die Zusammensetzung des Vorstands sowie Funktionen und Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder verweisen wir auf den Schluss des Konzernanhangs, dort auf die Rubrik »Organe und Beirat der RHÖN-KLINIKUM AG«. Der Aufsichtsrat dankt allen ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern für die Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. VERÄNDERUNG IM AUFSICHTSRATHerr Dr. Heinz Korte, Notar a. D. und Rechtsanwalt, Ammerland, ist durch Beschluss des Registergerichts beim Amtsgericht Schweinfurt vom 2. November 2012 neues Mitglied im Aufsichtsrat des Unternehmens. Herr Dr. Korte wurde im Wege der Ersatzwahl für Herrn Neumann zum Mitglied des Prüfungsausschusses und zum Mitglied des Investitions-, Strategie- und Finanzausschusses gewählt, da der Aufsichtsrat Herrn Neumann in Übereinstimmung mit dem Aktiengesetz in den Vorstand des Unternehmens delegierte. Die Organisationsstruktur des Aufsichtsrats und die Besetzung der Ausschüsse im abgelaufenen Geschäftsjahr und nach derzeitigem Stand ergeben sich aus der diesem Bericht anschließenden Aufstellung.
Bad Neustadt a. d. Saale, 24. April 2013 Der Aufsichtsrat Eugen Münch, Vorsitzender ÜBERSICHT ÜBER DIE ORGANISATIONSSTRUKTUR DES AUFSICHTSRATS UND DIE BESETZUNG DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSEAUFSICHTSRATSVORSITZVorsitzender Eugen Münch 1. stv. Vorsitzender Joachim Lüddecke 2. stv. Vorsitzender Wolfgang Mündel BESETZUNG DER AUSSCHÜSSEINVESTITIONS-, STRATEGIE- UND FINANZAUSSCHUSSEugen Münch Vorsitzender Peter Berghöfer Stefan Härtel Detlef Klimpe Dr. Heinz Korte (ab 7. November 2012) Joachim Lüddecke Michael Mendel Wolfgang Mündel Jens-Peter Neumann (bis 31. Oktober 2012) Werner Prange PERSONALAUSSCHUSSEugen Münch Vorsitzender Joachim Lüddecke Dr. Brigitte Mohn Annett Müller VERMITTLUNGSAUSSCHUSSEugen Münch Vorsitzender Joachim Lüddecke Sylvia Bühler Detlef Klimpe PRÜFUNGSAUSSCHUSSWolfgang Mündel Vorsitzender Sylvia Bühler Caspar von Hauenschild Detlef Klimpe Dr. Heinz Korte (ab 7. November 2012) Michael Mendel Jens-Peter Neumann (bis 31. Oktober 2012) ANTIKORRUPTIONSAUSSCHUSSCaspar von Hauenschild Vorsitzender Bettina Böttcher Helmut Bühner Werner Prange MEDIZININNOVATIONS- UND QUALITÄTSAUSSCHUSSEugen Münch Vorsitzender Professor Dr. Gerhard Ehninger Professor Dr. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach Professor Dr. Jan Schmitt Georg Schulze-Ziehaus NOMINIERUNGSAUSSCHUSSEugen Münch Vorsitzender Dr. Brigitte Mohn Wolfgang Mündel ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG(Stand: 7. November 2012)"Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010, bzw. der am am 15. Juni 2012 bekannt gemachten Empfehlungen in der Fassung vom 15. Mai 2012, seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 26. Oktober 2011 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird: scroll
Über die Anwendung der im Kodex enthaltenen Anregungen entscheiden Vorstand und Aufsichtsrat von Fall zu Fall; bei Abweichungen sehen der Kodex und § 161 AktG keine Veröffentlichungspflicht vor."
Bad Neustadt a. d. Saale, den 7. November 2012 Für den Aufsichtsrat Eugen Münch Für den Vorstand Wolfgang Pföhler BESCHLUSS ÜBER DIE ERGEBNISVERWENDUNGISIN DE0007042301 WKN 704230Die ordentliche Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG hat am 12. Juni 2013 beschlossen, vom Bilanzgewinn einen Betrag von 34.552.000,00 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,25 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden, einen Betrag von 32.421.250,13 € in andere Gewinnrücklagen einzustellen und den verbleibenden Betrag von 6.000,00 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Bad Neustadt a.d. Saale, im Juni 2013 Der Vorstand |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||