![]() RHÖN-KLINIKUM AGBad Neustadt a.d.SaaleJahresfinanzbericht Konzern zum 31.12.2013Offenlegung Jahresfinanzbericht Konzern Geschäftsjahr 2013TestatsexemplarRHÖN-KLINIKUM AG Bad Neustadt a.d. SaaleKonzernabschluss zum 31. Dezember 2013 und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersKONZERNLAGEBERICHT 2013
1 GRUNDLAGEN DES RHÖN-KLINIKUM KONZERNS1.1 ÜberblickDer Konzern ist grundsätzlich einstufig gegliedert. Die einzelnen Klinikgesellschaften sind rechtlich selbständige Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz an der jeweiligen Betriebsstätte haben und als unmittelbare Tochtergesellschaften der RHÖN-KLINIKUM AG (Konzernobergesellschaft) geführt werden. Die Konzernobergesellschaft hat ihren Sitz in Bad Neustadt a. d. Saale. Bedeutende Standorte mit einem akutstationären Versorgungsangebot sind die Kliniken am Stammsitz Bad Neustadt, unsere Wissenschaftsstandorte in Gießen, Marburg und Leipzig sowie die Klinikstandorte mit überregionalem Einzugsgebiet in Bad Berka und Frankfurt (Oder). scroll
Bedingt durch einen weiteren leichten Zuwachs an Patienten (+ 98.427 Patienten bzw. + 3,9 %) erzielten wir im Geschäftsjahr 2013 Umsatzerlöse von 3.013,8 Mio. € (+ 148,9 Mio. € bzw. + 5,2 %). Insgesamt verzeichnen wir jedoch einen Rückgang des Konzerngewinns um 2,6 % auf 90,0 Mio. €. Das EBITDA beläuft sich in 2013 auf 275,4 Mio. € und verschlechterte sich damit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,7 %. Dabei hat die Vorbereitung und Umsetzung der Transaktion mit Fresenius spürbar die Ergebnisentwicklung vor Abschreibungen des vierten Quartals 2013 beeinflusst. Unabhängig von diesen Sonderbelastungen beobachten wir seit geraumer Zeit, dass der Wachstumstrend in der gesamten Branche zwar weiterhin positiv verläuft, aber im Vergleich zu den dynamischen Vorjahren etwas an Schwung verliert und sich die seit mehreren Jahren im Krankenhaussektor auseinander gehende Erlös- und Kostenschere weiter operativ belastend auswirkt. Unsere Patienten konnten wir in unseren 54 Kliniken in Deutschland mit insgesamt 17.113 Betten und 39 medizinischen Versorgungszentren mit 179,00 Facharztsitzen behandeln. Zum Bilanzstichtag arbeiteten für uns rund 43.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; der Frauenanteil liegt weiter bei rund 75 %. Der operative Cash-Flow, ermittelt aus dem Konzerngewinn zuzüglich Abschreibungen und sonstiger nicht operativer Sachverhalte (Saldo Gewinne und Verluste aus Anlagenabgängen, Erträge aus der Marktbewertung Derivate) ging gegenüber dem Vorjahr um 21,3 Mio. € bzw. 9,2 % auf 211,0 Mio. € zurück. Wir verwendeten den operativen Cash-Flow auch im Geschäftsjahr 2013 wieder für den Ausbau und zur Modernisierung unserer Standorte und für eine zukunftsweisende Medizintechnik und optimierte betriebliche Abläufe. Insgesamt beliefen sich die Gesamtinvestitionen auf 177,4 Mio. €. Unser Eigenkapital erhöhte sich um 59,8 Mio. € auf 1.666,7 Mio. € (Vj. 1.606,9 Mio. €) und spiegelt eine Eigenkapitalquote von über 50 % wider. Bedingt durch die Rückführung von Finanzschulden ging die Nettofinanzverschuldung seit dem letzten Bilanzstichtag auf rund 731 Mio. € zurück. 1.2 Zukunft des KonzernsFür die RHÖN-KLINIKUM AG beginnt nun eine neue Zeitrechnung. Mit zehn Kliniken an fünf Standorten und rund 15.000 Mitarbeitern werden wir uns auf den Ausbau unserer wissenschaftsmedizinisch orientierten Kompetenzen konzentrieren und bleiben einer der großen Klinikbetreiber in Deutschland. Mit dieser fokussierten Ausrichtung und einem verschlankten Portfolio können wir uns künftig mit aller Kraft darauf konzentrieren, für unsere Patienten erstklassige und gleichermaßen bezahlbare medizinische Dienstleistungen anzubieten. Dies wird in einem überschaubaren Zeitraum auch positive Auswirkungen auf die Ertragskraft besitzen. Unser erklärtes Ziel ist die Schaffung einer breiten Vertrauensbasis unserer Patienten in die Medizin und die Qualität der Behandlung. Basierend darauf definiert sich unser Ansporn, für unsere Patienten auch künftig all unsere Kompetenz, unsere Ausrichtung auf die Patientenbedürfnisse und unsere Investitions- und Finanzkraft einzubringen, um das in uns gesetzte Vertrauen zu erfüllen. UnternehmensleitbildDas Unternehmensleitbild des RHÖN-KLINIKUM Konzerns wird bestimmt von der Idee einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung. Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung sind für uns kein Antagonismus, sondern gehen Hand in Hand. Um eine solche erstklassige Medizin zu erbringen, sind ärztliche Therapiefreiheit, kontinuierliche Investitionen in eine moderne Medizin und die ständige Gestaltung und Optimierung der Abläufe und Strukturen rund um unsere Patienten unverzichtbar. Das Leitbild gibt den Rahmen von Regeln und Richtlinien vor, nach denen der Konzern geführt und kontrolliert wird (Compliance). An ihm orientieren sich auch alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die ein ethisch einwandfreies Unternehmensleitbild (Corporate Governance) sicherstellen. Zusammen mit einem effizienten, offensiven Umgang mit Chancen und Risiken (Chancen- und Risikomanagement) und der wirksamen Sicherung der bestmöglichen Behandlungsqualität (Qualitätsmanagement) ergeben sich aus dem Leitbild vier Eckpunkte unseres Handelns, mit dem wir das Vertrauen unserer Anleger in das Unternehmen festigen und dazu beitragen wollen, den Unternehmenswert kontinuierlich und nachhaltig zu steigern. Corporate Social ResponsibilityLangfristiges Engagement und nachhaltige Wertschöpfung sind zentrale Prinzipien unseres unternehmerischen Handelns. Zu ihnen bekennen wir uns als Gesundheitsversorger genauso wie als Arbeitgeber und als börsennotierte Gesellschaft. Nachhaltige Wertschöpfung verstehen wir nicht nur als ökonomische Konsequenz eines gesunden, kontinuierlichen Unternehmenswachstums. Denn gerade für den Gesundheitsdienstleister RHÖN-KLINIKUM ist ökonomischer Erfolg untrennbar mit ökologischer und sozialer Verantwortung verbunden -dauerhaft erfolgreiche Gesundheitsversorgung bedarf einer gesunden Arbeits- und Lebensumwelt. Ebenfalls dazu gehören ausgewogene und aufrichtige Leistungsbeziehungen mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Unsere Verantwortung gegenüber der GesellschaftDie Aufgabe der Gesundheitsfürsorge ist ganz natürlich mit unserem Grundverständnis von sozialer Verantwortung verknüpft: Gesundheit bedeutet Lebensqualität - sie ist das höchste Gut der Menschen. Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch Anspruch auf eine bezahlbare und hochqualitative medizinische Versorgung hat. Gesundheit darf nicht Luxus sein. Deshalb möchten wir dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit und Sozialverträglichkeit des deutschen Gesundheitssystems auch künftig zu gewährleisten. Um unserem ambitionierten Unternehmensziel gerecht zu werden, setzen wir auf Wirtschaftlichkeit und Innovation in der Gesundheitsversorgung. Rationalisierung verstehen wir als die Schaffung rationaler - vernünftiger - Strukturen, die die Betreuung unserer Patienten verbessern und zugleich die Produktivität des Krankenhauses erhöhen. Von der höheren Qualität der Versorgung mit medizinischen Leistungen profitieren alle Patienten. Zugleich fördern wir die medizinische Innovation - lokal in unseren Kliniken, konzernweit im Austausch zwischen unseren Kompetenzzentren, aber auch in Kooperation mit externen Forschungs- und Entwicklungspartnern. Unser Ziel ist es, unsere Patienten direkt an den Erfolgen moderner Medizinforschung teilhaben zu lassen. Unsere Verantwortung gegenüber der UmweltIm Schutz unserer Umwelt sehen wir eine besondere Verpflichtung und Verantwortung, die mit unserer Geschäftstätigkeit eng verbunden ist. Störungen der Umwelt können die Gesundheit des Menschen bedrohen. Der Schutz des Menschen und die Schonung der Umweltqualität gehen daher Hand in Hand. Wirksames Umweltmanagement ist für uns zugleich ein ökonomischer Imperativ. Ein effizientes Energie- und Umweltmanagement kann auch helfen, steigende Kosten, etwa im Bereich der Energieversorgung, abzufedern. Sparsam mit Ressourcen umzugehen ist auch eine wirtschaftliche Verantwortung, die wir mit Blick auf das Unternehmensziel einer bezahlbaren und qualitätsvollen Medizin für jedermann natürlich annehmen. Einen besonderen Schwerpunkt legen wir auf nachhaltiges Energiemanagement. Dabei setzen wir auf Innovation: Wir investieren kontinuierlich in neue, effiziente Verfahren sowohl der Energieerzeugung als auch der Verbrauchsminderung. Ausführlichere Informationen zu unserem Engagement rund um Umwelt und Gesundheit finden Sie in unserem Geschäftsbericht sowie in unserem Nachhaltigkeitsbericht. Unsere Verantwortung gegenüber Mitarbeiterinnen und MitarbeiternDer Erfolg unseres Unternehmens und jeder unserer Kliniken gründen sich auf das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um ihre kontinuierliche Qualifizierung, individuelle Entwicklung und Motivation zu fördern, setzen wir gezielt auf Kompetenzmanagement und Organisationsentwicklung. Ein Kernpunkt unserer Strategie ist der Wissenstransfer innerhalb unseres Klinikverbunds. Wir fördern ihn insbesondere durch Öffnung unserer dezentralen Fort- und Weiterbildungsangebote in den Kliniken sowie eine enge Verzahnung von Medizin und Management, beispielsweise durch unser Programm "Ärztliches Management". Die rasche Entwicklung in allen Feldern der Gesundheitsversorgung zwingt alle Beteiligten zu lebenslangem Lernen. Für uns ergibt sich daraus die Aufgabe, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt mit immer neuen Kompetenzen für die aktuellen und zukünftigen Anforderungen auszustatten. Diese Verpflichtung geht über den rein professionellen Rahmen hinaus. Sie betrifft ebenso die individuelle Entwicklung, nicht nur in Bezug auf die betriebliche Karriere, sondern auch in puncto Familien- und Sozialplanung. Daher haben Maßnahmen wie die interne Aus- und Weiterbildung von Führungs- und Fachkräften, die individuelle Karriereförderung sowie vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote im RHÖN-KLINIKUM Konzern einen hohen Stellenwert. Geht es um die Attraktivität von Arbeitsplätzen, spielen geeignete Angebote zur Vereinbarung von Beruf und Familie eine immer größere Rolle. Wir wollen unsere Mitarbeiter durch familienfreundliche Arbeitsbedingungen überzeugen und damit auch langfristig an uns binden. Neben dem internen Dialog und Wissensaustausch ist uns auch der Kontakt zu Hochschulabsolventen und jungen Fachkräften sehr wichtig, die sich in der beruflichen Orientierungsphase befinden. Daher suchen wir regelmäßig das Gespräch mit Interessenten auf Messen, Kongressen und Hochschulkontaktbörsen, auf denen wir uns präsentieren. Weitere Details zu unseren Aktivitäten im Bereich Personalentwicklung finden Sie in unserem Geschäftsbericht. 1.3 Ziele und StrategienMit dem Verkauf von insgesamt 40 Kliniken, medizinischen Versorgungszentren und weiteren verbundenen Beteiligungen haben wir unser Portfolio und unsere Strategie neu ausgerichtet. Auch in der neuen Konstellation bleibt der Leitgedanke der RHÖN-KLINIKUM AG bestehen. Wir wollen und werden auch künftig den Markt mitgestalten und an der Spitze der Branche stehen. Dabei werden wir uns auf den Ausbau unserer wissenschaftsmedizinisch orientierten Kompetenzen konzentrieren und den Fokus auf Spitzenmedizin mit universitärwissenschaftlicher Anbindung richten. Mit einem Umsatz von rund einer Milliarde Euro, den wir mit rund 15.000 Mitarbeitern in zehn Kliniken an fünf Standorten künftig erzielen wollen, werden wir auch in Zukunft zu den großen Klinikbetreibern in Deutschland gehören, dann aber nicht mehr mit einem heterogenen Portfolio, sondern einer klar fokussierten Ausrichtung. Die "neue Rhön" wird sich als Zusammenschluss deutscher Spitzenkliniken mit hoher medizinischer Qualität auf bezahlbarem Preisniveau, durch enge Verzahnung von Behandlung, Forschung und Lehre, als Impulsgeber und Treiber der Netzwerkmedizin mit attraktiven Ergebnis- und Wachstumsperspektiven präsentieren. Die Qualität der Leistung hat in den Häusern des RHÖN-KLINIKUM Konzerns auch weiterhin höchste Priorität. Bei ihrer Arbeit am Patienten folgen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter strengen Maßstäben und Regeln. In der engen Zusammenarbeit aller Beteiligten ist es uns im vergangenen Geschäftsjahr einmal mehr gelungen, auf der Grundlage eines ganzheitlichen Qualitätsverständnisses eine Vielzahl von Verbesserungen zu erreichen. Diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen. Im Jahr 2013 hat die RHÖN-KLINIKUM AG eine Fülle von Maßnahmen etabliert und durchgeführt, um die Qualität der klinischen Leistungserbringung zu sichern und zu steigern. Diese Maßnahmen erstrecken sich auf die gesamte Leistungserbringung - von der Aufnahme der Patienten ins Krankenhaus über die klinische Behandlung bis hin zur Entlassung. Im Bereich der Qualitätssicherung orientiert sich die RHÖN-KLINIKUM AG an einem ganzheitlichen Ansatz, der prozess- und ergebnisorientiert alle entscheidenden Dimensionen von Qualität berücksichtigt. Der von uns gewählte Zuschnitt der Transaktion stellt sicher, dass Patienten künftig die bestmögliche Versorgung in Premium-Kliniken sowie die Vorteile eines wissenschafts- und forschungsorientierten Netzwerkverbunds zur Verfügung stehen. Unsere Neuausrichtung von einem heterogen-dezentralen Klinik-Verbund zu einem integrierten Gesundheitskonzern wird jedoch kein Selbstläufer. Nicht nur eine veränderte Strategie, sondern auch eine Neujustierung der Unternehmenskultur ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Erfolg. In der Vergangenheit sind zahlreiche Akquisitionen zwar bilanziell konsolidiert, aber nicht immer mit der erforderlichen Konsequenz auch strukturell integriert worden. Nunmehr bietet sich die Chance, die Unternehmensstrukturen von Grund auf zu erneuern und den Konzern damit straffer, effizienter und einheitlicher zu führen, ohne dabei unseren Kliniken das notwendige Maß an operativer Eigenständigkeit zu nehmen. Der in vier Jahrzehnten historisch entstandene Verbund von Kliniken unterschiedlicher Größe, mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Versorgungskompetenzen und damit zwangsläufig spürbaren Reibungs- und Effizienzverlusten, bekommt ein Gesundheitsdienstleistungsunternehmen mit einem schlüssigen Zukunftskonzept als Nachfolger, das sich im Markt deutlich differenziert durch Konzentration auf universitätsnahe medizinische Spitzenversorgung. Entscheidend zu unserer strategischen Neuausrichtung beitragen wird auch das Konzept der Netzwerkmedizin, das wir nunmehr konkret in die Praxis umsetzen. Es sieht im Kern vor, dass ein bundesweites Netzwerk von Leistungsanbietern entsteht, in dem sämtliche ambulanten, stationären und Rehabilitationsleistungen angeboten werden. Der Patient profitiert von diesem Verbund durch eine bestmögliche Versorgung, den Zugang zu den relevanten ärztlichen Kompetenzen und ein effektives Fallmanagement. Die Einrichtungen des Netzwerks sind so über das ganze Land verteilt, dass kein Patient mehr als eine Stunde Fahrzeit zu einer Einrichtung benötigt. Das Netzwerk ist offen für alle Marktteilnehmer, die über eine entsprechende Leistungsfähigkeit verfügen. Kombiniert ist das Netzwerk mit einem Versicherungsangebot, das allen Patienten über eine Zusatzversicherung zu geringen Beiträgen Zugang zu allen Leistungen anbietet. Dabei bleibt der Patient Mitglied seiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Im Geschäftsjahr 2013 hat sich der Vorstand in Abstimmung mit den Gremien des Unternehmens sowie Spezialisten des Krankenhausmarktes intensiv mit dem Konzept und seiner konkreten Realisierung beschäftigt. Vor diesem Hintergrund ist die im Dezember 2013 erzielte Vereinbarung zur Entwicklung und Bildung eines medizinischen Netzwerks mit den Unternehmen Asklepios Kliniken GmbH sowie Helios Kliniken GmbH ein Meilenstein auf dem Weg, den Patienten eine noch bessere medizinische Versorgungsqualität zu liefern. Das Wohl des Patienten - die ethische Grundlage unseres Handelns und gleichzeitig die Basis für unseren wirtschaftlichen Erfolg - bleibt auch künftig die Maßgabe. Alle Patienten, die zu uns kommen, können sicher sein, jederzeit die beste Behandlung zu erfahren. Unser hausinternes Qualitätsmanagement haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter ausgebaut und vervollkommnet. 1.4 SteuerungssystemFür unser Unternehmen haben wir ein Zielsystem entwickelt, das es unserer Meinung nach ermöglicht, uns kontinuierlich besser zu entwickeln als der Markt und unsere Wettbewerber. Das Zielsystem definiert Kennzahlen für das Wachstum der Leistungen, der Umsatzerlöse, des EBITDA sowie des Konzerngewinns. Wir sind der Ansicht, dass ein profitables Wachstum unserer Leistungen bzw. unserer Fallzahlentwicklung sowie unserer Umsatzerlöse ein wichtiger Faktor für die Steigerung unseres Unternehmenswerts ist. Wir berechnen unser Wachstum der Umsatzerlöse als Wachstumsrate der im Konzernabschluss ausgewiesenen Umsatzerlöse. Für Zwecke der Messung und Steuerung werden die Umsatzerlöse um Konsolidierungseffekte bereinigt, um so das organische Wachstum zu ermitteln. Unser Ziel ist es, über das Geschäftsjahr hinweg EBITDA-Margen zu erzielen, die entsprechend der Ausrichtung der einzelnen Kliniken zu den attraktivsten des Krankenhausmarktes zählen. Diese sind definiert als Quotient aus EBITDA und den Umsatzerlösen. Ferner wird für die Messung und Steuerung der Ertragskraft auf Konzernebene der Konzerngewinn nach Steuern verwendet. Diese Größe hat den bedeutendsten Einfluss auf das für die Kapitalmarktkommunikation verwendete unverwässerte Ergebnis je Aktie. Das Ziel des Managements beim Umgang mit Eigenkapital und Fremdkapital ist die strikte Verfolgung einer Fristenkongruenz (horizontale Bilanzstruktur) von Mittelherkunft und Mittelverwendung. Langfristig gebundenes Vermögen soll langfristig finanziert sein. Zur langfristigen Mittelherkunft zählen die in der Bilanz ausgewiesenen Posten Eigenkapital und langfristige Schulden. Diese Kennzahl soll mindestens 100 % betragen. Obwohl der Konzern bei einer Personalkostenquote von über 50 % häufig der Dienstleistungsbranche zugerechnet wird, ist das Geschäftsmodell langfristig ausgerichtet und initial investitionsgetrieben. Die Investitionskosten wollen wir dabei nachhaltig durch mindestens 35,0 % Eigenkapital unterlegen. Für uns ist von zentraler Bedeutung, die Bedienung unserer Finanzschulden im Zeitablauf sicherzustellen. Beim Einsatz von Fremdkapital orientieren wir uns zur Risikominimierung an nachfolgenden Steuerungsgrößen. Es wird angestrebt, den Quotienten aus Nettofinanzverschuldung (= Finanzschulden abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) und EBITDA auf maximal das 3,5-fache sowie das Verhältnis des EBITDA zum Nettofinanzergebnis auf minimal das 5,0-fache zu begrenzen. Im Rahmen der Liquiditätssteuerung unserer operativen Geschäftstätigkeit analysieren wir die Umschlagfaktoren des operativen Nettoumlaufvermögens. Darüber hinaus haben wir Mindestanforderungen festgelegt, die generell berücksichtigt werden müssen, bevor eine Akquisition durchgeführt wird. Insbesondere müssen Akquisitionen das Potenzial haben, innerhalb von mindestens drei Jahren nach Integration einen positiven Geschäftswertbeitrag zu leisten und einen positiven Cash Return in Höhe von 15 % nach den von uns durchgeführten Investitionen und Modernisierungen innerhalb von drei bis fünf Jahren zu erwirtschaften. 1.5 Medizinische Forschung und Transfer in die PraxisUnsere Kliniken beteiligen sich am kontinuierlichen Transfer von Wissen aus der Forschung in die Praxis, um wissenschaftliche Erkenntnisse schneller, besser und gezielter in die Praxis der medizinischen Krankenversorgung einzuführen. Denn mit dem demographischen Wandel wächst der Bedarf an medizinischem Fortschritt. Als Folge der stetigen Alterung der Gesellschaft wächst die Zahl der Menschen, die an Volkskrankheiten wie Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-, Infektions-, Lungen- und neurodegenerativen Erkrankungen leiden. Mit unseren Universitätskliniken Gießen und Marburg und deren Integration in den Konzernverbund sowie dem langjährigen Betreiben der Herz- und Gefäßklinik in Bad Neustadt beteiligen sich unsere Kliniken am kontinuierlichen Transfer von universitärem Wissen aus der Forschung in die Praxis, um besser und gezielter die medizinische Krankenversorgung durchzuführen. Die unmittelbare Anbindung der Konzernkliniken an die universitäre Maximalversorgung und der damit verbundene direkte Zugang auf die hochschulmedizinischen Forschungsergebnisse führen dazu, wissenschaftliche Erkenntnisse schnell in moderne Medizin zu übersetzen und qualifiziert in die Fläche zu tragen. Mit dieser Anbindung der Konzerneinrichtungen an die universitätsmedizinische Forschung und Lehre bieten wir als verantwortungsbewusster privater Gesundheitsdienstleister - ganz der Logik unserer Unternehmensphilosophie folgend - unseren Patienten über alle Versorgungsstufen hinweg ein breites Spektrum einer qualitätsvollen, unabhängigen und für jedermann bezahlbaren Medizin. Neben unseren universitätsmedizinischen Standorten pflegen zahlreiche weitere Konzernkliniken den offenen wissenschaftlichen Dialog. Das reicht von der Federführung wissenschaftlicher Konferenzen, über die Teilnahme an klinischen Langzeitstudien und vielversprechenden internationalen Forschungsprojekten, bis hin zur Wahrnehmung universitärer Lehraufträge sowie dem Angebot konkreter Fortbildungsmaßnahmen für Krankenhausärzte. Die Klinik für Innere Medizin / Gastroenterologie und Endokrinologie in Bad Berka hat den Best-Abstract-Preis auf der Jahrestagung der Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. erhalten. Die Klinik für Molekulare Radiotherapie/Zentrum für Molekulare Bildgebung (PET/CT) wurde mit einem Poster-Preis auf dem 2. Weltkongress für Ga-68 und PRRT im Februar 2013 ausgezeichnet. Die großen universitären Forschungsschwerpunkte in Gießen sind das Herz-Lungen-System und die Reproduktionsmedizin, in Marburg die Onkologie. Gemeinsam forscht man zu Infektion und Immunität. Um einen Gesamtüberblick über die herausragenden Forschungsaktivitäten in Gießen und Marburg zu bekommen, müssen die Zentren- und Clusterbildung einerseits, die Sonderforschungsbereiche, LOEWE-Projekte (Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-Ökonomischer Exzellenz) und klinische Forschergruppen andererseits, betrachtet werden: Deutsches Zentrum für Infektionsforschung (DZIF)Die Universitäten Gießen und Marburg, die Technische Hochschule Mittelhessen und das Paul-Ehrlich-Institut bilden gemeinsam einen Partnerstandort des DZIF. Deutsches Zentrum für Lungenforschung (DZL)Im Juni 2011 startete das DZL unter Federführung des Universities of Giessen and Marburg Lung Center (UGMLC) mit Gesamtkoordination am Standort Gießen. Excellenzcluster ECCPSDas Excellence Cluster Cardio-Pulmonary System (ECCPS) der Universitäten Gießen und Frankfurt und des Max-Planck-Instituts (MPI) für Herz- und Lungenforschung in Bad Nauheim bildet ein einzigartiges translationales Forschungszentrum mit dem Ziel, die neuesten Erkenntnisse der Basisforschung mit präklinischen und klinischen Studien zum Thema Herz- und Lungenkrankheiten zu kombinieren. Anneliese Pohl Krebszentrum Marburg - Comprehensive Cancer CenterIm Jahr 2005 wurde in Marburg das Comprehensive Cancer Center (CCC) gegründet, das nach US-amerikanischem Vorbild eine stärkere institutionale Zusammenarbeit der verschiedenen onkologischen Einrichtungen anstrebt und die Grundlage bilden soll, klinische Forschung zu fördern und zugleich Forschungsergebnisse aus vorangegangener Grundlagenforschung direkt in die klinische Behandlung zu überführen. Diese Forschungsprojekte sind nur einige von unzähligen Studien- und Forschungsprojekten, die am Universitätsklinikum Gießen und Marburg durchgeführt werden. Diese Maßnahmen und Aktivitäten helfen uns, die moderne medizinische Forschung unseren Patienten schnell verfügbar zu machen und diese damit noch besser behandeln und heilen zu können. Weitere konkrete Beispiele zur medizinischen Forschung und Entwicklung im RHÖN-KLINIKUM Konzern finden Sie in unserem Geschäftsbericht. 1.6 Compliance»Tue nichts, was du nicht willst, dass es dir angetan werde, und unterlasse nichts, was du wünschst, dass es dir getan würde.« Dieses Unternehmensprinzip gilt seit jeher für den gesamten RHÖN-KLINIKUM Konzern, sowohl in der ärztlichen und nichtärztlichen Patientenversorgung, als auch in der Verwaltung und im Bereich des Managements. Diese Leitlinie ist Grundlage jeder Entscheidung und unseres gesamten Handelns. Sie ist eine Verpflichtung in jeder Phase unserer Entscheidungsprozesse. Denn nach unseren Vorstellungen sind sowohl die gesetzlichen Vorschriften als auch unsere eigenen ethischen Maßstäbe und Vorgaben stets einzuhalten, wenn es darum geht, unsere Unternehmensziele zu erreichen. Um diese Forderung in der täglichen Praxis zu erfüllen, haben wir über alle Bereiche hinweg eine Vielzahl von Instrumenten und Möglichkeiten geschaffen. Im Personalbereich wird sichergestellt, dass jeder Arbeitsvertrag, ob individuell oder kollektivrechtlich, auf unseren Leitsatz Bezug nimmt. Der Bereich Qualitätsmanagement füllt unser Unternehmensprinzip mit dem notwendigen Leben, und die Abteilung Compliance unterstützt sämtliche anderen Abteilungen bei seiner Umsetzung und Durchsetzung. Über die gesetzlich geforderten Grundlagen von Compliance hinaus besteht im Verbund der RHÖN-KLINIKUM AG an jedem Standort ein Compliance-Management-System, das vom Management bis hin zum einzelnen Mitarbeiter nicht nur die Einhaltung dieses Prinzips, sondern auch allgemein die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben ebenso wie von ethischen Wertvorstellungen und Verhaltensweisen verfolgt. Hierbei sind wir nicht nur auf die internen Strukturen beschränkt. Unser Compliance-Management-System verlangt auch von unseren Geschäftspartnern, dass sie die gängigen Compliance-Vorschriften einhalten. Die konzernweit bindende Geschäftsordnung Compliance besitzt Gültigkeit für jeden Mitarbeiter. In ihrem Rahmen sind verschiedene Stellen aller Hierarchien mit verschiedenen Aufgaben und Funktionen der Compliance betraut, vorwiegend mit internen Beratungs- und Informationsfunktionen, aber auch mit der Umsetzung von Präventions- oder Schutzmaßnahmen. Im Rahmen ihrer Compliance-bezogenen Aufgaben werden die Organe der einzelnen Gesellschaften von den Compliance-Beauftragten vor Ort, aber auch vom konzernweiten Leiter Compliance und dem Antikorruptions- und dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats unterstützt. Wegen der hohen Bedeutung des Themas wird künftig ein eigener Aufsichtsratsausschuss für Compliance und Kommunikation sowohl den Aufsichtsrat als auch den Vorstand unterstützen. Zum Zweck der Transparenz und der Information aller beteiligten Personen haben wir mit Konzernbetriebsvereinbarungen, Richtlinien und Handlungsempfehlungen klare Vorgaben geschaffen, die jedermann in die Lage versetzen, unser Unternehmensziel im Einklang mit unseren Wertvorstellungen zu verfolgen. Ein Compliance-Management-System kann jedoch nicht statisch ausgerichtet sein. Daher überprüfen wir regelmäßig anhand interner und externer Vorgänge die Wirksamkeit und Aktualität dieses Systems und passen unsere Regelwerke stetig an die neuesten Gegebenheiten an. Wir haben damit begonnen, in den Kliniken Compliance-Boards einzurichten, in denen Vertreter der ärztlichen und nichtärztlichen Mitarbeiter, der Verwaltung, der Geschäftsführung und des Betriebsrats aktuelle Compliance-Themen transparent und interdisziplinär bearbeiten. Regelmäßig erhalten unsere Mitarbeiter Schulungen und Informationen über die Bedeutung und praktische Umsetzung unserer Unternehmensleitlinie sowie über die Compliance-Richtlinien. Diese Informationspolitik hat bei der RHÖN-KLINIKUM AG einen sehr hohen Stellenwert, sei es im Rahmen von internen Fortbildungsmaßnahmen, bei der Ausbildung unserer Nachwuchsführungskräfte oder in der Gremienarbeit, zum Beispiel der Arbeitnehmer- oder Auszubildendenvertretung. 1.7 Corporate Governance Gezeichnetes KapitalDas im Konzernabschluss ausgewiesene gezeichnete Kapital der RHÖN-KLINIKUM AG entfällt vollständig auf 138.232.000 stimmberechtigte, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 2,50 €. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen - auch wenn sie sich aus Vereinbarungen von Gesellschaftern ergeben können - bestehen nicht bzw. sind uns nicht bekannt. Keine unserer Aktien ist mit Sonderrechten ausgestattet, die ihrem Inhaber besondere Kontrollbefugnisse verleihen. Mitarbeiter, die Aktien halten, üben ihr Stimmrecht frei aus. Die Aktionäre können ihre Stimmrechte bei der Hauptversammlung selbst ausüben oder Stimmrechtsvertreter bestellen. Die direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital gemäß § 21 ff. WpHG haben wir detailliert in unserem Anhang angegeben. Konzernabschluss, Kommunikation mit Aktionären und AnalystenDer Konzernabschluss wird nach den Grundsätzen der in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und sowohl nach nationalen als auch nach internationalen Prüfungsstandards geprüft. Der Halbjahresabschluss wird auf freiwilliger Basis nach den gleichen vorgenannten Grundsätzen einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Bei der Auftragsvergabe an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird auf die erforderliche Unabhängigkeit der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geachtet. Den Prüfungsauftrag für den Jahres- sowie für den Halbjahresabschluss des Konzerns und für die Prüfung der Konzernobergesellschaft erteilt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß der Beschlussfassung in der Hauptversammlung. Unseren Konzernabschluss veröffentlichen wir im April des neuen Geschäftsjahres. Die ordentliche Hauptversammlung findet üblicherweise in den ersten sechs Monaten des folgenden Geschäftsjahres statt. Unsere Prognosen für die Geschäftsjahre geben wir gemäß den Anforderungen bekannt. Eine Vielzahl von Analystengesprächen und Investorenkontaktgesprächen werden durchgeführt. Über die Geschäftsentwicklung berichten wir vier Mal im Jahr im Rahmen von telefonischen Analystenkonferenzen. Über alle sonstigen wesentlichen wiederkehrenden Termine informieren wir unsere Aktionäre, Aktionärsvereinigungen, Analysten und Medien durch unseren Finanzkalender, der im Geschäftsbericht und im Internet auf unserer Homepage veröffentlicht ist. Organe der GesellschaftVorstand und Aufsichtsrat sind nach deutschem Aktienrecht konstituiert. Danach leitet der Vorstand die Gesellschaft und führt die Geschäfte; der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand entspricht den aktienrechtlichen Bestimmungen (Aufsichtsrat: § 101 ff. AktG; Vorstand: § 84 AktG) und den Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes. Der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG ist nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes paritätisch mit insgesamt 20 Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt und trat im Jahr 2013 zu vier ordentlichen Sitzungen (2012: vier ordentlichen Sitzungen) und drei außerordentlichen Sitzungen zusammen. Die Amtsperiode eines Mitglieds beträgt fünf Jahre. Die Altersgrenze beträgt 75 Jahre. Der Aufsichtsrat entscheidet regelmäßig im Plenum bzw. in den zuständigen Fachausschüssen, denen ein Beschlussrecht zusteht, bei Einzelfällen auch im Umlaufverfahren. Der Aufsichtsrat hat insgesamt sieben Ausschüsse konstituiert. Es bestehen als beschließende Ausschüsse der Vermittlungsausschuss, der Personalausschuss, der Prüfungsausschuss und der Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Compliance und Kommunikation (ab 6. November 2013). Mit Beratungs-, Überwachungs- bzw. Vorschlagskompetenz sind der Nominierungsausschuss zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung, der Antikorruptionsausschuss zur Bekämpfung und Vermeidung von Korruptionssachverhalten (bis 6. November 2013) und der Medizininnovations- und Qualitätsausschuss zur Weiterentwicklung und Absicherung der medizinischen Qualität ausgestattet. Für die Tätigkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie für die Zusammenarbeit beider Organe bestehen Geschäftsordnungen. Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG wurde im Geschäftsjahr 2013 vom Vorsitzenden und bei dessen Abwesenheit durch den ständigen Vertreter des Vorsitzenden geleitet. Zur Zusammensetzung des Vorstandes wird auf den Konzernanhang verwiesen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt die Geschäfte in gemeinschaftlicher Verantwortung nach Maßgabe einer Geschäftsordnung. Die Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder ergeben sich aus operativen bzw. funktionalen Zuständigkeiten. Dem Vorstandsvorsitzenden obliegen die Unternehmenspolitik und die grundsätzliche strategische Ausrichtung des Konzerns. Für den Vorstand wurde eine Altersgrenze von 65 Jahren beschlossen. OrganvergütungenDie Vergütung für Aufsichtsrat und Vorstand ist in der Satzung der Gesellschaft bzw. durch Beschlussfassung des Aufsichtsrats nach Vorbereitung durch den Personalausschuss festgelegt und besteht aus festen und variablen Bestandteilen. Den variablen Vergütungsbestandteilen bei Vorstand und Aufsichtsrat liegen vom Konzerngewinn abgeleitete Bemessungsgrundlagen zugrunde. Darüber hinaus werden Vorständen Sachbezüge (z.B. Dienstwagen, Versicherungen) und eine bedingte Altersvorsorgeleistung in Höhe von bis zu 1,5 Jahresgehältern gewährt. Erhält ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund eine Abfindung, so darf die Summe dieser Leistung einschließlich der Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Vergütungsbestandteile in Form von Aktienoptionsplänen, aktienbasierte Vergütungsbestandteile oder ähnliche Vergütungen bestehen nicht. Für den Vorstand und Aufsichtsrat bestehen Vergütungssysteme, welche Höhe und Struktur der jeweiligen Einkommen festlegen. Den Vorstandsmitgliedern wird eine Jahresgesamtvergütung (Summe aus Grundgehalt und Tantieme) von mindestens 450 Tsd. € garantiert. Die Obergrenze (Cap) für die Jahresgesamtvergütung ist auf 900 Tsd. € begrenzt. Die Mindestvergütung und die Obergrenze können für den Vorstandsvorsitzenden bis zum 2,5-fachen und für seinen ständigen Vertreter und den Finanzvorstand bis zum 2-fachen dieser Beträge festgesetzt werden. Die Gesamtbezüge der im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2013 auf 2,8 Mio. € (Vj. 10,9 Mio. €). Von diesem Betrag entfielen 1,1 Mio. € (Vj. 1,2 Mio. €) auf erfolgsunabhängige Komponenten und 1,7 Mio. € (Vj. 6,4 Mio. €) auf variable Gehaltsbestandteile. Die Rückstellung für Ansprüche auf Altersvorsorgeleistungen der Mitglieder des Vorstands beträgt 0,6 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €). Zum Bilanzstichtag nicht mehr amtierende Vorstände bzw. deren Hinterbliebene erhielten im Geschäftsjahr 2013 keine Vergütungen für Altersvorsorgeleistungen (Vj. 4,6 Mio. €). Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 14 der Satzung geregelt. Sie ist leistungsbezogen und orientiert sich am Zeitaufwand, an den Aufgaben und an der funktional übernommenen Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie am wirtschaftlichen Erfolg des RHÖN-KLINIKUM Konzerns. Die Aufsichtsratsvergütung setzt sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen. Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats betrug 2,0 Mio. € (Vj. 2,0 Mio. €). Von dem Gesamtbetrag entfielen auf fixe Vergütungen 1,0 Mio. € (Vj. 1,0 Mio. €). Ergebnisabhängig wurden Vergütungen in Höhe von 1,0 Mio. € (Vj. 1,0 Mio. €) berücksichtigt. Zu weiteren Einzelheiten, insbesondere zu den individualisierten Vergütungen für den Aufsichtsrat und den Vorstand, wird auf den Vergütungsbericht als Teilbericht zum Corporate Governance Bericht sowie auf den Konzernanhang verwiesen. Aktienbesitz von OrganmitgliedernDie Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand hielten gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz zum 31. Dezember 2013 zusammen 12,54 % am Grundkapital. Auf den Aufsichtsrat entfallen hiervon 12,53 % der ausgegebenen Aktien. Die Mitglieder des Vorstands halten zusammen 0,01 % des Grundkapitals. Weiterhin legen wir alle meldepflichtigen Transaktionen nach §15a WpHG von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats offen. Verträge mit KontrollwechselklauselDie Unternehmenskaufverträge der von uns akquirierten Kliniken sowie verschiedene Verträge über Finanzinstrumente sehen Regelungen vor, wonach unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots, z. B. eine Rückübertragung der Gesellschaftsanteile, die Anleihen- und Kreditgeber eine sofortige Rückzahlung verlangen können. Darüber hinaus bestehen keine Vereinbarungen, wonach Vorstand oder Arbeitnehmer im Falle einer Unternehmensübernahme Ansprüche auf Entschädigung ableiten können. 1.8 Erklärung zur Unternehmensführung und Entsprechenserklärung zum Corporate Governance KodexErklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB) enthält neben der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG auch Angaben zu Unternehmensführungspraktiken. Darüber hinaus werden die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die eingerichteten Gremien beschrieben. Zu näheren Einzelheiten verweisen wir auf unsere Homepage, auf der die Erklärung zur Unternehmensführung unter www.rhoen-klinikum-ag.com öffentlich zugänglich ist. Entsprechenserklärung zum Corporate Governance KodexGute Corporate Governance ist die Grundlage unserer Entscheidungs- und Kontrollprozesse. Im Mittelpunkt des Handelns von Aufsichtsrat und Vorstand stehen effiziente, verantwortungsbewusste und auf den langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtete Entscheidungs- und Kontrollprozesse. Zusammen mit einer transparenten, rechtlich einwandfreien und ethisch verfassten Unternehmenskultur bildet die Corporate Governance die Voraussetzung für den Erhalt und die Stärkung des Vertrauens, das uns Patienten, Aktionäre, Geschäftspartner und Mitarbeiter entgegenbringen sowie für eine beständige Wertschöpfung in unseren Unternehmungen. Aufsichtsrat und Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG haben sich im Geschäftsjahr 2013 turnusgemäß eingehend mit dem Corporate Governance Kodex, dessen Entwicklung und Änderungen sowie seiner Entsprechung bei der RHÖN-KLINIKUM AG und ihren Tochtergesellschaften befasst. Über entsprechende Neuerungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde ausführlich beraten. Als Ergebnis dieser Beratungen wurde am 6. November 2013 gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 eine von Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG gemeinsam getragene, aktualisierte Entsprechenserklärung nach §161 AktG abgegeben. Danach wird dem Deutschen Corporate Governance Kodex mit folgenden Ausnahmen vollumfänglich entsprochen:
Von den nicht obligatorischen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beachten wir die meisten. 2 WIRTSCHAFTSBERICHT2.1 Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenIm Vergleich zum europäischen Umfeld hat sich die deutsche Wirtschaft im Jahr 2013 einmal mehr als stabil und solide erwiesen. Allerdings blieben die anhaltende Rezession in einigen europäischen Ländern und eine schwächere Entwicklung der Weltwirtschaft auch hier zu Lande nicht ohne Wirkung. Die Exporte stiegen nur noch um 0,6 %. Auch die stärkere Binnennachfrage konnte diese Einflüsse nicht kompensieren. Zwar blieb die deutsche Wirtschaft immer noch auf Wachstumskurs - das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nahm um 0,4 % zu. Damit lag die Steigerung aber deutlich unter den Werten der beiden Vorjahre. Im Jahr 2011 war das BIP um 3,3 % gestiegen, im Jahr 2012 immer noch um 0,7 %. Die Aussichten sind indessen gut. Nach der Schwächephase im vergangenen Winter hat die deutsche Wirtschaft im Laufe des Jahres 2013 wieder Fahrt aufgenommen. Als Lokomotive der neuen Expansion fungiert allerdings nicht mehr alleine die Außenwirtschaft. Deutlich stärkere Impulse kommen jetzt auch von der Binnennachfrage und hier vom Konsum, gestützt auf das anhaltende, wenn auch abgeschwächte Beschäftigungswachstum, die dadurch niedrige Arbeitslosenquote und die spürbaren Einkommenszuwächse. Günstig wirkt sich zudem das niedrige Zinsniveau aus. Angesichts der beginnenden Belebung der Weltwirtschaft und damit der Exporte hält die Deutsche Bundesbank ein weiteres Wachstum um 1,7 % in diesem und um 2 % im kommenden Jahr für möglich. Im vergangenen Jahr waren es einmal mehr die Dienstleistungsbereiche, die ein Gutteil zur insgesamt erfreulichen Entwicklung beitrugen. 2.2 Branchenspezifische Rahmenbedingungen293,8 Mrd. € wurden im Jahr 2011 in Deutschland für Gesundheit ausgegeben, davon 76,8 Mrd. € für den Krankenhaussektor. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Legt man aber die Steigerungsrate der Gesetzlichen Krankenkassen zugrunde, deren Ausgaben für die Versorgung ihrer Versicherten im Jahr 2012 um 9,3 % von 168,5 Mrd. € auf 184,2 Mrd. € stiegen, dann dürfte die Gesamtsumme die 320 Mrd. € zumindest erreicht haben. Bei einem unveränderten Anteil der Krankenhäuser von 26 % wären auf diesen Sektor gut 83 Mrd. € entfallen. Das ist der Kuchen, den sich rund 2.000 deutsche Krankenhäuser - im Jahr 2012 waren es noch 2.017 mit weiter sinkender Tendenz - teilen müssen. Seit Längerem zeichnet sich ab, dass die Finanzausstattung zahlreicher Kliniken nicht ausreichend ist. Nach dem Krankenhaus-Rating-Report 2013 sind 27 % der rund 2.000 Kliniken insolvenzgefährdet. Die Lage hat sich zwar durch die Anfang August 2013 verabschiedete Neuregelung zum Orientierungswert leicht verbessert. Der vom Statistischen Bundesamt (Destatis) aus der Entwicklung verschiedener Kostenkomponenten zu ermittelnde Orientierungswert soll den Spielraum der Preisanpassung für Krankenhausleistungen vorgeben. Ursprünglich sollte er die Grundlohnrate als Bemessungsgrundlage vollständig ablösen. Die Neuregelung sieht nun aber Abgleich von Orientierungswert und Grundlohnrate vor - der höhere Wert kommt zum Tragen. Für das laufende Jahr 2014 wird es die Grundlohnrate sein. Bereits im abgelaufenen Jahr 2013 zeigte das von der Bundesregierung beschlossene Hilfspaket für die Krankenhäuser Wirkung. Um die Belastungen aus den neuen Tarifverträgen zu mildern, wurden für das Jahr 2013 die Fallpauschalenvergütungen um 0,21 % und die Budgets der psychiatrischen Krankenhäuser um 0,26 % angehoben. Die Finanzierungsprobleme der Krankenhäuser sind damit freilich noch längst nicht gelöst. Nach wie vor leiden sie unter dem Druck der Personalkosten. Nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) formuliert der Koalitionsvertrag hinsichtlich Qualitäts- und Personalvorhaltung höchste Anforderungen an die Krankenhäuser. Über die Verbesserung der finanziellen Ressourcen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser hingegen werden keine oder nur rudimentäre Aussagen getroffen. Dass die Bundesländer ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionen nur völlig unzulänglich nachkommen, ist ein dauerhafter Kritikpunkt. Nach Einschätzung der DKG steht einem jährlichen Investitionsbedarf von rund 6 Mrd. € ein Fördervolumen von nur 2,7 Mrd. € gegenüber. Von dem Investitionsprogramm in Höhe von 500 Mio. € halten die Krankenhäuser wenig. Im Rahmen dieses Programms sollen Krankenhäuser unter anderem in Pflege- und Versorgungszentren mit ambulanter Behandlung umgewandelt werden, um Überkapazitäten abzubauen. Sorgen bereitet der Branche nicht nur die Finanzierung. Viele Kliniken rechnen schon in absehbarer Zeit mit Engpässen beim qualifizierten Personal. Laut dem "Krankenhaus-Barometer" des Deutschen Krankenhaus-Instituts sind vom Fachkräftemangel vor allem die OP- und Intensivbereiche betroffen. 40 % der Kliniken haben Probleme, offene Stellen in der Intensivpflege zu besetzen. Beim nicht ärztlichen OP-Personal haben 29 % und beim Anästhesiepersonal 18 % der Krankenhäuser Stellenbesetzungsprobleme. 58 % der Krankenhäuser hatten Probleme, offene Arztstellen zu besetzen. In der Pflege auf den Normalstationen waren es 33 % der Einrichtungen. 2.3 Geschäftsverlauf2.3.1 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageDie Vorbereitung und Umsetzung der Transaktion mit Fresenius/Helios hat unser Ergebnis spürbar beeinflusst. Ein Prozess dieser Größenordnung bindet im Unternehmen erhebliche Management-Ressourcen auf allen Ebenen und führte zu Sonderbelastungen. Bereits die Bekanntmachung löste Spekulationen aller Art aus und führte zu personellen Veränderungen im Management des Konzerns und der Kliniken. Unabhängig von den für das Geschäftsjahr 2013 prägenden Sonderbelastungen müssen wir seit geraumer Zeit beobachten, dass der Wachstumstrend in der gesamten Branche zwar weiterhin positiv verläuft, aber im Vergleich zu den dynamischen Vorjahren etwas an Schwung verliert. Die Gründe dafür sind vielfältig: In Teilen werden bislang rein stationäre Behandlungen durch ambulante Angebote ersetzt. Ebenso bleibt der branchenspezifische Kostendruck allerorten spürbar. Gleichwohl haben uns 2.654.249 (Vj. 2.555.822) Patienten im Geschäftsjahr 2013 ihr Vertrauen geschenkt, also 98.427 Patienten bzw. 3,9 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Konzerngewinn ging leicht um 2,6 % auf 90,0 Mio. € (Vj. 92,4 Mio. €) zurück. Dem Konzernergebnis liegen Steigerungen beim Umsatz von 5,2 % zugrunde. Vor dem Hintergrund der genannten Belastungen ist dieses Ergebnis akzeptabel und insgesamt zufriedenstellend. Bereits jetzt, aber stärker noch mit dem zunehmenden Fortschritt unserer strategischen Neuorientierung, wird die Steigerung der Ertragskraft im Mittelpunkt unserer Anstrengungen stehen. Die demografische Entwicklung zeigt, dass die zentralen Indikatoren langfristig weiter ein Wachstum erwarten lassen. Kurz- und mittelfristig gehen wir für unser Unternehmen von einem stabilen Marktumfeld aus, in dem wir mit niedrigeren, aber weiterhin stetig positiven Wachstumsraten bei unseren Leistungen und Umsätzen rechnen können. Unser Ziel ist es, unsere Kliniken noch enger miteinander zu verzahnen, um Synergien konsequent zu realisieren und insgesamt effizienter zu arbeiten. Unter diesem Aspekt resultieren aus der Verschlankung unseres Unternehmens, die mit der Transaktion einhergeht, zukünftig günstige positive Perspektiven. 2.3.2 LeistungsentwicklungGegenüber dem Vorjahr haben sich folgende Veränderungen der Bettenkapazitäten ergeben: scroll
Zum 31. Dezember 2013 haben wir 54 Kliniken mit 17.113 Betten/Plätzen an insgesamt 43 Standorten in 10 Bundesländern in unseren Konzernabschluss einbezogen. Seit dem 31. Dezember 2012 ergaben sich mit per Saldo 24 Betten/Plätzen lediglich geringfügige Planbettenänderungen bei unseren akutstationären Kapazitäten gemäß den jeweiligen Bedarfsplanungen in den einzelnen Bundesländern. scroll
Bis zum 31. Dezember 2013 haben wir konzernweit 39 MVZ mit insgesamt 179,00 medizinischen Fachrichtungen (Facharztsitzen) überwiegend an oder in der Nähe unserer Klinikstandorte eröffnet oder erworben. Aus dem Abgang von Facharztsitzen resultieren weder planmäßige noch außerplanmäßige Abschreibungen. scroll
Die Patientenzahlen in unseren Kliniken und MVZ entwickelten sich wie folgt: scroll
Im Geschäftsjahr 2013 haben wir in unseren Kliniken und MVZ 2.654.249 Patienten behandelt. Das ist ein Plus von 98.427 Patienten bzw. 3,9 % gegenüber dem Vorjahr. Der Zuwachs entfällt mit 34,0 % auf stationär und teilstationär behandelte Patienten und mit 66,0 % auf die Behandlung ambulanter Patienten. Nach Abzug von Konsolidierungseffekten (HSK-Gruppe und Ersterfassungen bei den MVZ) verbleibt ein internes Wachstum der Patientenzahl von 20.098 Patienten bzw. 0,8 %. Dieses entfällt mit 10.342 Patienten bzw. 1,4 % auf den stationären Bereich sowie mit 9.756 Patienten bzw. 0,5 % auf den ambulanten Bereich. Die Fallerlöse im stationären und ambulanten Bereich stellen sich wie folgt dar: scroll
Die durchschnittlichen Fallerlöse sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum im stationären Bereich insbesondere bedingt durch die Preisentwicklung sowie die Entwicklung beim Fallschweregrad und bei den Mehrleistungsabschlägen um 27 € bzw. 0,7 % gestiegen. Im ambulanten Bereich haben sich die durchschnittlichen Fallerlöse auf dem Vorjahresniveau stabilisiert. 2.3.3 ErtragslageAus rechentechnischen Gründen können in den nachstehenden Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten. Der Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG hat sich auch im Geschäftsjahr 2013 weiter zum integrierten Gesundheitsdienstleistungsanbieter fortentwickelt. Mit dem Verkauf eines Großteils unserer Kliniken an Fresenius und der Neuausrichtung des Portfolios bzw. der Strategie treten wir zugleich in eine neue Zeitrechnung unserer Unternehmensgeschichte ein. Letztlich geht es darum, die RHÖN-KLINIKUM AG von einem heterogen-dezentralen Klinik-Verbund zu einem integrierten Gesundheitsdienstleistungskonzern mit Konzentration auf universitätsnahe medizinische Spitzenversorgung zu transformieren. Bedingt durch den weiteren leichten Zuwachs an Patienten erzielten wir im Geschäftsjahr 2013 Umsatzerlöse von 3.013,8 Mio. €. Der Konzerngewinn ist leicht um 2,6 % auf 90,0 Mio. € zurückgegangen. Dabei hat die Vorbereitung und Umsetzung der Transaktion mit Fresenius spürbar die Ergebnisentwicklung des vierten Quartals 2013 beeinflusst. Unabhängig von diesen Sonderbelastungen beobachten wir seit geraumer Zeit, dass der Wachstumstrend in der gesamten Branche zwar weiterhin positiv verläuft, aber im Vergleich zu den dynamischen Vorjahren etwas an Schwung verliert. Die Gründe sind dabei vielfältig: In Teilen werden bislang rein stationäre Behandlungen durch ambulante Angebote ersetzt. Gesundheitspolitische Diskussionen, wie jene um vermeintlich überflüssige Operationen, Unregelmäßigkeiten bei Transplantationen und andere tatsächliche und vermeintliche Skandalisierungen von Gesundheitseinrichtungen, mögen ebenfalls eine Rolle spielen. Auch der branchenspezifische Kostendruck bleibt allerorten spürbar. Zusammengenommen beeinflussen diese Faktoren das Marktumfeld negativ. Die seit mehreren Jahren im Krankenhaussektor auseinander gehende Erlös- und Kostenschere wirkt sich weiter operativ belastend aus. Wir als RHÖN-KLINIKUM Konzern sind es jedoch gewohnt, den fortwährenden regulatorischen und marktseitigen Herausforderungen im Gesundheitswesen effektiv zu begegnen. Dazu müssen wir unsere Kliniken noch enger miteinander verzahnen, um Synergien konsequent zu realisieren und insgesamt noch effizienter zu arbeiten. Auch unter diesem Aspekt resultieren aus der Verschlankung unseres Unternehmens, die mit der Transaktion einhergeht, günstige positive Perspektiven. Die wirtschaftliche Entwicklung des Konzerns stellt sich gemäß den für Steuerungszwecke verwendeten Kennzahlen wie folgt dar: scroll
Die Umsatzerlöse sind im Geschäftsjahr 2013 um 148,9 Mio. € bzw. 5,2 % auf 3.013,8 Mio. € (Vj. 2.864,9 Mio. €) angestiegen. Davon entfallen auf Umsätze in unseren Akut- und Rehabilitationskliniken 2.955,3 Mio. € (Vj. 2.807,5 Mio. €) und auf Umsätze in unseren medizinischen Versorgungszentren 58,5 Mio. € (Vj. 57,4 Mio. €). Der Anstieg entfällt mit 68,2 Mio. € bzw. 2,4 % auf internes Wachstum. Die sonstigen Erträge sind gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 9,8 Mio. € bzw. 4,7 % auf 216,2 Mio. € angestiegen. Bereinigt um die im Vorjahr erfassten einmaligen buchhalterischen Ertragseffekte aus der Trennungsrechnung in Gießen und Marburg in Höhe von 6,5 Mio. € sowie die im Vorjahr um 1,3 Mio. € gestiegenen einmaligen Gewinne aus Anlagenabgänge, ergibt sich ein Anstieg um 17,6 Mio. €. Ursächlich für diesen Anstieg sind im Wesentlichen gestiegene Erträge aus Leistungen in Höhe von 17,4 Mio. €, die insbesondere aus weiter gestiegenen Arzneimittelverkäufen vor allem im Bereich der Zytostatika sowie aus gestiegenen Miet- und Pachterlösen resultieren. Von den sonstigen Erträgen entfallen 5,6 Mio. € auf Veränderungen des Konsolidierungskreises. Nach einem Ergebnis für das erste Quartal 2013 von 24,3 Mio. € (Vj. 34,3 Mio. €), dem zweiten Quartal von 26,5 Mio. € (Vj. 16,0 Mio. €) und dem dritten Quartal von 17,7 Mio. € (Vj. 20,2 Mio. €) haben wir im vierten Quartal ein Ergebnis von 21,5 Mio. € (Vj. 21,9 Mio. €) erwirtschaftet. scroll
Unsere Quoten, bezogen auf die Umsatzerlöse, entwickelten sich wie folgt: scroll
Der Materialaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr bei einer konstanten Materialquote von 26,3 % um 38,4 Mio. € bzw. 5,1 % auf 791,7 Mio. € (Vj. 753,3 Mio. €) erhöht. Im Materialaufwand sind von Honorarkräften bezogene Leistungen enthalten, die nur teilweise originäre Personalaufwendungen kompensieren. Bereinigt um den Effekt der Honorarkräfte ist die Materialquote gegenüber dem Vorjahr von 24,9 % auf 25,0 % leicht angestiegen. Eliminiert um Konsolidierungseffekte hat sich der Materialaufwand unterproportional zu den ebenfalls bereinigten Umsatzerlösen (+ 68,2 Mio. € bzw. + 2,4 %) um 14,4 Mio. € bzw. 1,9 % erhöht. Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Geschäftsjahr 2012 trotz konzernweiten Neustrukturierungserfolgen sowie Effizienzsteigerungen um 100,0 Mio. € bzw. 5,7 % auf 1.840,4 Mio. € und die Personalquote von 60,7 % auf 61,1 % angestiegen. Der Anstieg bei den im Bestand befindlichen Gesellschaften beläuft sich auf 48,2 Mio. € bzw. 2,8 %. Ursächlich hierfür sind vor allem die relativ hohen Tarifabschlüsse bei Einrichtungen der RHÖNKLINIKUM AG, die in der zweiten Jahreshälfte 2012 stattgefunden haben. Die gesetzlichen Sozialabgaben einschließlich der Aufwendungen für Altersvorsorge betrugen 20,5 % (Vj. 20,5 %) der Löhne und Gehälter. Bei den sonstigen Aufwendungen ist eine Zunahme um 36,9 Mio. € bzw. 12,9 % zu verzeichnen. Die korrespondierende Aufwandsquote stieg von 10,0 % auf 10,7 %. Der Anstieg entfällt mit 25,0 Mio. € bzw. 8,7 % auf im Bestand befindliche Gesellschaften und mit 11,9 Mio. € bzw. 4,2 % auf Konsolidierungseffekte. Die Aufwandsmehrungen bei den Bestandsgesellschaften entfallen u.a. auf Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kliniken, medizinischen Versorgungszentren und weiteren verbundenen Beteiligungen an Fresenius/Helios. Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 21,5 Mio. € bzw. 15,2 % auf 119,7 Mio. € zurückgegangen. Ursächlich für den Rückgang sind mit 20,5 Mio. € Anpassungen im Zusammenhang mit IFRS 5. Gemäß IFRS 5 dürfen langfristige Vermögenswerte, solange sie als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden, nicht planmäßig abgeschrieben werden. Bereinigt um diesen Effekt sind die Abschreibungen um 1,0 Mio. € bzw. 0,7 % rückläufig. Das Nettofinanzergebnis hat sich gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 1,4 Mio. € bzw. 3,8 % verschlechtert. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus weiter rückläufigen Kapitalmarktzinsen, die sich negativ auf unser Anlageportfolio ausgewirkt haben. Ergebniswirksam zu erfassende Marktwertänderungen der Finanzinstrumente wirkten sich im Geschäftsjahr 2013 mit 0,0 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) - jeweils vor Steuern - ergebniserhöhend aus. Weitere aus der Veränderung des Zinsniveaus resultierende Aufwertungen der von uns zur Zinssicherung erworbenen Swaps sind mit insgesamt 10,0 Mio. € (Vj. Abwertungen 0,7 Mio. €) ergebnisneutral beim Eigenkapital erfasst. Der Ertragsteueraufwand ist gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres bei einer unveränderten Tarifbesteuerung um 5,9 Mio. € auf 27,7 Mio. € (Vj. 21,8 Mio. €) angestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Ausbuchung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge bei den Gesellschaften, die zur Veräußerung bestimmt sind und deren Verlustvorträge beim Erwerber steuerlich nicht mehr nutzbar sind. Im Übrigen wirkte sich der Anstieg der steuerlichen Bemessungsgrundlage aufwandserhöhend aus. Der Konzerngewinn ist um 2,4 Mio. € bzw. 2,6 % auf 90,0 Mio. € (Vj. 92,4 Mio. €) leicht zurückgegangen. Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Gewinnanteile sind im Vergleich zur Vorjahresperiode um 1,1 Mio. € auf 3,4 Mio. € angestiegen. Die im Konzernlagebericht 2012 angegebene Prognose für das Jahr 2013 haben wir am 13.09.2013, aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekanntgegebenen Transaktion und der nicht planbaren Auswirkungen, zurückgenommen. Den prognostizierten Umsatz von 3,03 Mrd. € haben wir in der Schwankungsbreite erreicht. Das EBITDA in Höhe von 325 Mio. € wurde aufgrund von ca. 30-40 Mio. € Einmaleffekten insbesondere im Zusammenhang mit der Transaktion stehend sowie ca. 10-15 Mio. € operativen Abweichungen insbesondere im 4. Quartal nicht erreicht. Beim Konzernergebnis in Höhe von 110 Mio. € ergibt sich die Abweichung aufgrund der oben beim EBITDA genannten Gründe und der aufgrund IFRS 5 geringeren Abschreibung sowie Ausbuchung von latenten Steuern aufgrund der Transaktion wie in der Ertragslage beschrieben. Der auf die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG für das Geschäftsjahr 2013 entfallende Gewinnanteil ist gegenüber dem Vorjahr um 3,5 Mio. € bzw. 3,9 % auf 86,6 Mio. € (Vj. 90,1 Mio. €) zurückgegangen. Dies entspricht einem Ergebnis je Aktie gemäß IAS 33 von 0,63 € (Vj. 0,65 €). Das Gesamtergebnis (Summe Konzerngewinn und sonstiges Ergebnis) des Geschäftsjahres 2013 beträgt 100,1 Mio. € (Vj. 91,5 Mio. €). Während im Vorjahr negative Marktwertänderungen unserer Finanzinstrumente mit 0,7 Mio. € (nach Steuern) sowie versicherungsmathematische Verluste mit 0,2 Mio. € (nach Steuern) unmittelbar im Eigenkapital verrechnet wurden, waren im Geschäftsjahr 2013 positive Marktwertänderungen unserer Finanzinstrumente in Höhe von 10,0 Mio. € (nach Steuern) sowie versicherungsmathematische Verlust in Höhe von 0,0 Mio. € (nach Steuern) ebenfalls unmittelbar beim Eigenkapital zu erfassen. 2.3.4 Vermögens- und Finanzlagescroll
Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 % auf 3.098,2 Mio. € (Vj. 3.184,5 Mio. €) zurückgegangen. Dieser Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Rückführung von Finanzschulden. Im Zusammenhang mit dem Anteilskaufvertrag zwischen der RHÖN-KLINIKUM AG, der HELIOS Kliniken GmbH und der Fresenius SE & Co. KGaA und der damit einhergehenden Anwendungen des IFRS 5 wurden die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden innerhalb der Konzernbilanz in separaten kurzfristigen Bilanzposten - sowohl auf der Aktivseite, als auch auf der Passivseite - separat ausgewiesen. Auf der Aktivseite wurden 1.473,5 Mio. € vom langfristigen Vermögen in kurzfristiges Vermögen, auf der Passivseite 77,7 Mio. € vom langfristigen Fremdkapital in kurzfristiges Fremdkapital umgegliedert. Die Eigenkapitalquote stieg seit dem letzten Bilanzstichtag leicht von 50,5 % auf 53,8 %. Wir weisen nunmehr ein Eigenkapital in Höhe von 1.666,7 Mio. € (Vj. 1.606,9 Mio. €) aus. Der Anstieg um 59,8 Mio. € resultiert aus dem Konzerngewinn in Höhe von 90,0 Mio. € sowie mit 10,0 Mio. € aus der Erfassung positiver Marktwertänderungen der als Zinssicherungsinstrumente designierten derivativen Finanzinstrumente, denen mit 37,0 Mio. € Ausschüttungen an Aktionäre und nicht beherrschende Anteile sowie mit 3,2 Mio. € die Aufstockung der Anteile an der Altmühltalklinik-Leasing-GmbH um 43,9 % gegenüberstehen. Weitere Eigenkapitaltransaktionen betreffen mit 0,1 Mio. € die Kapitaleinzahlung einer Servicegesellschaft und mit 0,1 Mio. € die Kapitalauszahlung einer MVZ-Gesellschaft. Die negativen Marktwerte der als Zinssicherungsinstrumente designierten derivativen Finanzinstrumente sind nach Berücksichtigung der latenten Steuern insgesamt mit 20,9 Mio. € (Vj. 30,9 Mio. €) als Abzugsposten erfasst. Das langfristige Vermögen ist rechnerisch zu 271,7 % (Vj. 102,8 %) vollständig fristenkongruent durch Eigenkapital und langfristige Schulden finanziert. Der Anstieg resultiert aus der Umgliederung von langfristigen Vermögens- und Schuldposten in den kurzfristigen Bereich im Zusammenhang mit IFRS 5 und dem separaten Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Schulden. Die Nettofinanzverschuldung gegenüber Kreditinstituten ging seit dem letzten Bilanzstichtag von 801,6 Mio. € um 71,0 Mio. € auf 730,6 Mio. € bedingt durch die Rückführung von Finanzschulden zurück. Die Nettofinanzverschuldung ermittelt sich wie folgt: scroll
Inklusive zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden Die Herkunft und Verwendung unserer liquiden Mittel ist aus nachstehender Übersicht zu entnehmen: scroll
Im Geschäftsjahr 2013 betrug der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 210,4 Mio. € (Vj. 139,1 Mio. €). Der Anstieg resultiert insbesondere aus dem Abbau der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 52,2 Mio. € bedingt durch eingeleitete und umgesetzte Maßnahmen zur Verbesserung des Cash-Managements. Ursächlich für den Rückgang des Mittelabflusses aus Investitionstätigkeit ist der im Vorjahr getätigte Erwerb der HSK-Gruppe, der im vergangenen Geschäftsjahr 2012 zu einem Mittelabfluss in Höhe von 44,1 Mio. € führte. Im Übrigen führten geringere Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände zu einem geringeren Mittelabfluss im Geschäftsjahr 2013. Die Rückführung von Finanzschulden, der geringere Dividendenzahlungen gegenüberstehen, führte zu einem um 33,5 Mio. € gestiegenen Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit und einer entsprechenden Verminderung des Finanzmittelfonds zum Bilanzstichtag. Das Finanzmanagement des RHÖN-KLINIKUM Konzerns ist im Wesentlichen zentral organisiert und umfasst die Funktionen Kapitalbeschaffung, konzerninternes Liquiditätsmanagement sowie Finanzabwicklung. Die in diesem Zusammenhang implementierten Prozesse tragen den fundamentalen Grundsätzen des Vieraugenprinzips, der Funktionstrennung sowie der Transparenz Rechnung. Wir haben das Finanzmanagement als Dienstleister innerhalb unseres Geschäftsmodells etabliert. Unser Finanzmanagement bewegt sich in dem konkurrierenden Zielsystem von Liquidität, Risikominimierung, Rentabilität und Flexibilität. Oberste Priorität hat dabei die Liquiditätssicherung mit dem Ziel, eine fristenkongruente und auf den Planungs- bzw. Projekthorizont des Unternehmens abgestimmte Laufzeitfixierung zu realisieren. Zur Liquiditätssicherung stehen neben den internen Cash-Flows verschiedene voneinander unabhängige Kreditlinien mit mehreren Finanzinstituten in ausreichender Höhe zur Verfügung. Geldanlagen werden extrem konservativ disponiert. Die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken zielt als nachgeordnete Bedingung auf die Steuerung von Anschlussfinanzierungen und Zinsschwankungen. Vor dem Hintergrund des langfristig ausgerichteten Geschäftsmodells der RHÖN-KLINIKUM AG ist unser Finanzbedarf gleichsam langfristig abgesichert. Refinanzierungs- und Zinsschwankungsrisiken wurden durch langfristig rollierend strukturierte Fremdfinanzierungen und Zinssicherungsgeschäfte konsequent begrenzt. Eine positive Folge ist die mittelfristige Kalkulierbarkeit unseres Zinsaufwands. Als weitere Nebenbedingung zollt die Strukturierung unserer Finanzinstrumente den Forderungen eines marktgerechten Rentabilitätsprofils Tribut. Bei Geldanlagen sowie bei Darlehensaufnahmen streben wir eine Aufwands- bzw. Ertragsoptimierung an. Unsere Finanzierungsstrukturen steuern wir nach folgenden finanzwirtschaftlichen Kennzahlen: scroll
Der operative Cash-Flow, ermittelt aus dem Konzerngewinn zuzüglich Abschreibungen und sonstiger nicht operativer Sachverhalte (Saldo Gewinne und Verluste aus Anlagenabgängen, Erträge aus der Marktbewertung Derivate), ging gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 21,3 Mio. € bzw. 9,2 % auf 211,0 Mio. € (Vj. 232,3 Mio. €) zurück. Zum Bilanzstichtag verfügen wir über kurzfristig verfügbare Geldanlagen sowie über freie Kreditlinien von zusammen rund 330,1 Mio. € (ohne Gesellschaften, die zur Veräußerung gehalten werden). Unser mittel- bis langfristiger Finanzbedarf wird laufend überwacht. 2.3.5 InvestitionenDie Gesamtinvestitionen im Geschäftsjahr 2013 von 177,4 Mio. € (Vj. 326,4 Mio. €) gliedern sich wie folgt auf: scroll
Im Geschäftsjahr 2013 haben wir in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien insgesamt 177,4 Mio. € (Vj. 326,4 Mio. €) investiert. Von diesen Investitionen betreffen 58,6 Mio. € (Vj. 52,9 Mio. €) Fördermittel nach KHG, die von uns anschaffungskostenmindernd berücksichtigt werden. Im Konzernabschluss weisen wir Nettoinvestitionen in Höhe von 118,8 Mio. € (Vj. 273,5 Mio. €) aus. Von den Nettoinvestitionen entfallen 0,5 Mio. € (Vj. 148,8 Mio. €) auf Anlagegüter bzw. Facharztsitze, die im Rahmen von Übernahmen zugingen und 118,3 Mio. € (Vj. 124,7 Mio. €) auf laufende Investitionen des Geschäftsjahres. Die Investitionen im Zusammenhang mit Übernahmen entfallen mit 0,5 Mio. € (Vj. 9,6 Mio. €) auf den Erwerb von Kassenarztsitzen und mit 0,0 Mio. € (Vj. 139,2 Mio. €) auf den Erwerb von Anlagengütern im Zusammenhang mit Neuakquisitionen bzw. Übernahmen. Unsere Investitionen im Geschäftsjahr 2013 verteilen sich auf folgende Regionen: scroll
Aus abgeschlossenen Unternehmenskaufverträgen haben wir bis zum Jahr 2022 noch Investitionsverpflichtungen in Höhe von 137,6 Mio. €, die wir in künftige Erweiterungen und Modernisierungen investieren werden. Bei diesen Verpflichtungen handelt es sich im Wesentlichen um Krankenhausneu- oder -umbauten und medizintechnische Ausstattungen, die planmäßig bis zum Jahr 2022 in Betrieb gehen werden. Mit Vollzug des Verkaufs unserer Kliniken, medizinischen Versorgungszentren und weiteren Beteiligungen sowie nach Eintritt aller Wirksamkeitsvoraussetzungen gehen diese Verpflichtungen auf die HELIOS Kliniken GmbH bzw. verbundene Unternehmen über. 2.3.6 MitarbeiterAm 31. Dezember 2013 waren im Konzern 43.363 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (31. Dezember 2012: 43.059) beschäftigt: scroll
Der Anstieg im Vergleich zum Stichtag 31. Dezember 2012 um 304 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter resultiert u.a. mit 271 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Personalaufbau in unseren Bestandskliniken. Der Anteil ärztlicher Mitarbeiter belief sich stichtagsbezogen auf 14,8 % (Vj. 14,6 %), der Anteil der pflegerischen und medizinischen Fachkräfte auf 56,6 % (Vj. 56,3 %). Im Jahresdurchschnitt haben wir bei den Vollkräften einen Anstieg von 2,8 % zu verzeichnen. Der Frauenanteil liegt wie im Vorjahr bei rund 75 %. 3 NACHTRAGSBERICHTDie RHÖN-KLINIKUM AG, die HELIOS Kliniken GmbH und die Fresenius SE & Co. KGaA haben am 13. September 2013 einen Anteilskaufvertrag unterzeichnet, wonach ein Portfolio von 43 Kliniken, medizinischen Versorgungszentren und weiteren verbundenen Beteiligungen verkauft wird. Danach vereint der Konzern einen Umsatz von ca. EUR 1 Milliarde, rund 5.300 Betten und 15.000 Mitarbeiter. Die kartellrechtliche Freigabe wurde im Februar 2014 für den Verkauf von 40 Kliniken, medizinischen Versorgungszentren und weiteren verbundenen Beteiligungen erteilt. Nach Eintritt aller Wirksamkeitsvoraussetzungen gehen die Gesellschaften in die Zuständigkeit von Fresenius/Helios über. Zum Stichtag 31. Dezember 2013 werden die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden in der Konzernbilanz unter den Bilanzposten "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" bzw. "Zur Veräußerung gehaltene Schulden" in Anwendung des IFRS 5 separat ausgewiesen. Wir verweisen hierzu auf die im Konzernanhang gemachten Angaben. Die finanzielle Auswirkung dieses Ereignisses nach dem Bilanzstichtag können wir nicht schätzen. Im Einzelabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG wird ein Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von Mio. € 1.704,5 ausgewiesen. Dieser Bilanzgewinn entsteht durch einen Teil der veräußerten Kliniken bei denen die Voraussetzungen der Gewinnrealisierung zum Stichtag vorlagen. Darüber hinaus sind seit dem 31. Dezember 2013 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG erwartet wird. 4 PROGNOSEBERICHT4.1 Strategische ZielsetzungWir konzentrieren uns auf den Ausbau unserer wissenschaftsmedizinisch orientierten Kompetenzen und bleiben einer der großen Klinikbetreiber in Deutschland. Unsere hohen Investitionen, die aus den Überschüssen unserer Kliniken finanziert wurden, bilden die Basis für eine nachhaltige, effiziente und damit auch bezahlbare klinische Versorgung. Dabei gehen wir bewusst auf die tatsächlichen Patientenbedürfnisse ein und schaffen die Voraussetzungen für eine patientennahe und offene Medizin von morgen. Auch künftig wird ein qualifiziertes internes und externes Wachstum der bestimmende Faktor für die Entwicklung des Konzerns sein. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen ist internes Umsatzwachstum nur in Grenzen möglich. Nicht außer Acht lassen werden wir die qualitative und quantitative Verbreiterung unseres Leistungsangebotes an bereits bestehenden Standorten. Zusammen mit Kooperationspartnern wollen wir in unseren Regionen ein flächendeckendes Versorgungsnetz aufbauen. Wir werden in unserem Konzern konsequent den Wissenstransfer zwischen dem Universitätskliniken Gießen und Marburg sowie unseren anderen Wissenschaftsstandorten weiter fördern. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, die Eingang in Diagnose- und Therapieverfahren gefunden haben, sollen schnellstmöglich allen unseren Kliniken zugänglich gemacht werden. 4.2 Konjunktur und rechtliche RahmenbedingungenDie Aussicht für die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist nach den jüngsten Ereignissen in Europa ungewiss. Der Wirtschaftsausblick im Eurogebiet ist mit seinen Risiken weiterhin abwärtsgerichtet. Führende Wirtschaftsforschungsinstitute gehen davon aus, dass im Eurogebiet das Bruttoinlandsprodukt weiter leicht sinken wird. Eine dauerhafte Stabilisierung sei nur möglich, wenn in den Ländern die geplanten Reformen tatsächlich erfolgreich greifen und sich die politische Lage beruhigt. Die gesetzlichen Krankenkassen und der Gesundheitsfonds erzielen nach Prognosen für das Jahr 2013 weiterhin Rekordüberschüsse. Bedingt durch den demographischen Wandel in der Bevölkerung erwarten wir für das laufende Jahr 2014 und die kommenden Jahre eine weiter steigende Nachfrage von Krankenhausleistungen. Diese wird allerdings den Kliniken nicht vollständig vergütet, da für nachgefragte und erbrachte Mehrleistungen - unabhängig davon, ob vereinbart oder nicht vereinbart - nach den bekannten gesetzlichen Bestimmungen Preisabschläge hinzunehmen sind. Auf der Kostenseite rechnen wir auch im Jahr 2014 mit deutlichen Lohn- und Sachkostensteigerungen von über 2 % bis 3 %, denen auf der Erlösseite kein entsprechender Ausgleich gegenübersteht. Die Vergütung der Krankenhäuser hat sich zwar durch die Anfang August 2013 verabschiedete Neuregelung zum Orientierungswert leicht verbessert. Der vom Statistischen Bundesamt (Destatis) aus der Entwicklung verschiedener Kostenkomponenten zu ermittelnde Orientierungswert soll den Spielraum der Preisanpassung für Krankenhausleistungen vorgeben. Ursprünglich sollte er die Grundlohnrate als Bemessungsgrundlage vollständig ablösen. Die Neuregelung sieht nun aber Abgleich von Orientierungswert und Grundlohnrate vor - der höhere Wert kommt zum Tragen. Für das Jahr 2014 wird es die Grundlohnrate sein. Zusätzlich müssen die Krankenhäuser im Geschäftsjahr 2014 auf sogenannte Mehrleistungen, die mit den Krankenkassen vereinbart wurden, einen Abschlag von 25 % hinnehmen. Für nicht vereinbarte Mehrleistungen sehen die gesetzlichen Regelungen Abschläge von 65,0 % vor. Bei Preissteigerungen am oberen Ende der ursprünglich angenommenen 2,0 % bis 3,0 % für Personalkosten und einer in den landesweiten Basisfallwerten enthaltenen gekappten Preissteigerungsrate ergeben sich weitere Ergebnisbelastungen, die entsprechend kompensiert werden müssen. Unabhängig von der im Personalbereich vorherrschenden Tarifschere ist die Beschaffung von qualifiziertem Spitzenpersonal im Ärztlichen Dienst sowie in der Pflege aufgrund des sich abzeichnenden Fachkräftemangels und der demographischen Entwicklung eine für die Zukunft zu bewältigende Aufgabe. Wir begegnen dieser und der vermehrt gestellten Forderung von Arbeitnehmern nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit gezielten Konzepten zur Verbesserung der Attraktivität als Arbeitgeber im Gesundheitswesen. Für die Gesundheitslandschaft in Deutschland und besonders den Krankenhäusern müssen künftig weitere Effizienzpotenziale zur Verfügung stehen bzw. sie müssen in der Lage sein, diese durch geeignete investive Maßnahmen zu heben. Ist dies nicht der Fall, wird der bestehende Ergebnis- und Margendruck weiter anhalten. Damit wird sich die selektive Entwicklung auf der Leistungserbringerseite fortsetzen und verschärfen. Aus unserer Sicht werden nur diejenigen Krankenhäuser nachhaltig und unabhängig am Markt bestehen können, die in der Lage sind, ihr Leistungsportfolio kontinuierlich auszuweiten und gleichzeitig Ihre Prozessqualität rund um den Patienten zu verbessern. Wir überprüfen und optimieren kontinuierlich unsere Prozesse und Strategien. Darauf aufbauend werden wir konzernweit auf die gesundheitspolitischen Herausforderungen reagieren. Wir sehen uns daher auch für die kommenden Jahre mit Blick auf unsere Wachstumschancen sehr gut aufgestellt. 4.3 PrognoseDer im Geschäftsjahr 2013 eingeleitete Verkauf von insgesamt 40 Kliniken an Fresenius / Helios fügte der langen Erfolgsgeschichte unseres Unternehmens ein weiteres, zukunftweisendes Kapitel hinzu. Die Transaktion bedeutete den Startschuss für die Neuausrichtung unseres Konzerns - mit einem verschlankten Portfolio und einer neuen Strategie. Die Fokussierung auf Spitzenmedizin mit universitär-wissenschaftlicher Anbindung wird dabei unseren Markenkern - hervorragende medizinische Versorgung für jedermann - weiter stärken. Nach der erfolgreichen Transaktion ernten wir jetzt die Früchte unserer Arbeit. Wir werden nicht nur die Aktionäre angemessen am Verkaufserlös beteiligen, sondern verfügen auch über eine mehr als solide finanzielle Basis für die Herausforderungen der Zukunft. In der neuen Konzernkonstellation werden wir einen Schwerpunkt auf die Steigerung unserer Ertragskraft und Effizienz legen, ohne bei der Behandlungsqualität Abstriche zu machen. Für die RHÖN-KLINIKUM AG beginnt nun eine neue Zeitrechnung. Mit zehn Kliniken an fünf Standorten und rund 15.000 Mitarbeitern werden wir uns auf den Ausbau unserer wissenschaftsmedizinisch orientierten Kompetenzen konzentrieren und bleiben einer der großen Klinikbetreiber in Deutschland. Mit dieser fokussierten Ausrichtung und einem verschlankten Portfolio können wir uns künftig mit aller Kraft darauf konzentrieren, für unsere Patienten erstklassige und gleichermaßen bezahlbare medizinische Dienstleistungen anzubieten. Dies wird in einem überschaubaren Zeitraum auch positive Auswirkungen auf die Ertragskraft besitzen. Für das Geschäftsjahr 2014 gehen wir für den RHÖN-KLINIKUM Konzern künftig von etwa 5.300 Betten in zehn Kliniken an fünf Standorten in vier Bundesländern aus. Die Prognose des Umsatzes von rund einer Milliarde Euro werden wir mit rund 15.000 Mitarbeitern erreichen. Wir werden auch mit der "neuen Rhön" zu den großen Klinikbetreibern in Deutschland gehören. Einen Ausblick auf unser Ergebnis 2014 ist aufgrund des Ausweises des Veräußerungsgewinns aus der Transaktion sowie der noch nicht abgeschlossenen strukturellen Neuordnung des Unternehmens und der durch die Transaktion verursachten Sondereffekte, die im Jahr 2014 entstehen werden, nur eingeschränkt möglich. Wir werden ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) inklusive des Veräußerungsgewinns von über einer Mrd. € erzielen. Gründe dafür sind vor allem die noch nicht abgeschlossene strukturelle Neuordnung des Unternehmens sowie durch die Transaktion noch verursachten Sondereffekte. Für das Jahr 2015, dem ersten vollständigen Geschäftsjahr in der neuen Konstellation, rechnen wir für den RHÖN-KLINIKUM Konzern mit einem Umsatz in der Größenordnung von 1,06 Mrd. € bis 1,12 Mrd. € sowie mit einem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) zwischen 145 Mio. € und 155 Mio. €. Unser Ausblick steht natürlich unter dem Vorbehalt etwaiger regulatorischer Eingriffe mit Auswirkungen auf die Vergütungsstruktur im kommenden Jahr. 5 CHANCEN UND RISIKOBERICHTDer Umgang mit Chancen und Risiken und deren nachhaltige Steuerung sehen wir als unternehmerische Kernaufgabe an und diese ist im Verbund der RHÖN-KLINIKUM AG fest in der Führungskultur verankert. Unsere wertorientierte Unternehmensstrategie ist darauf ausgelegt, die Unternehmensressourcen vor verlustträchtigen Risiken zu schützen und neue Chancen zu identifizieren sowie die Interessen unserer Aktionäre und anderer Kapitalmarktteilnehmer zu wahren. Unser implementiertes Risikomanagementsystem trägt der gesetzlich vorgeschriebenen Früherkennung von bestandsgefährdenden Risiken in vollem Umfang Rechnung. Unser unternehmerisches Handeln ist untrennbar mit Chancen und Risiken verbunden - denn nur ein Unternehmen, das seine wesentlichen Risiken rechtzeitig erkennt und ihnen systematisch begegnet, ist in der Lage, sich bietende Chancen unternehmerisch verantwortlich zu nutzen. Insbesondere unsere Patienten sind darauf angewiesen, dass wir Chancen und Risiken adäquat handhaben. Wir als Gesundheitsdienstleister sehen die Gefährdung von Leben und Gesundheit unserer Patienten stets als größtes Risiko, denn in medizinischen und pflegerischen Bereichen können selbst kleinste Fehler verheerende Auswirkungen haben. Deshalb genießen Maßnahmen, die diese Risiken vermeiden, bei uns höchste Priorität. Dabei gilt es, Chancen und Risiken permanent gegeneinander abzuwägen. 5.1 Risikobericht5.1.1 RisikomanagementsystemDer Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG hat ein konzernweites Risikomanagementsystem implementiert, dessen Ziel es ist, drohende Risiken frühzeitig zu erkennen und diesen im Rahmen eines systematischen Prozesses zielgerichtet zu begegnen. Dem innerhalb der Unternehmenszentrale implementierten Risikomanagement obliegt die Aufgabe, das Risikomanagementsystem kontinuierlich in Richtung Best Practice weiterzuentwickeln und bei Bedarf neuen Erkenntnissen und Anforderungen anzupassen. Im Rahmen des Risikomanagements besteht auch die Möglichkeit Chancen zu melden. Unserem Risikomanagementsystem liegen eine Konzernrisikorichtlinie sowie weitere erläuternde Dokumente zugrunde. In der Konzernrisikorichtlinie sind sowohl die Grundsätze des Risikomanagements sowie die konzernweit einheitlich verbindlichen Vorgaben für den Risikomanagementprozess und die entsprechenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten beschrieben. Die Dokumentation des eigentlichen Risikomanagementprozesses erfolgt über eine eigens hierfür angeschaffte Softwarelösung. Indem wir das Risikomanagementsystem regelmäßig überprüfen, bewerten und an sich permanent ändernde Rahmenbedingungen anpassen, sichern wir die Akzeptanz des Systems im Unternehmen. Die Interne Revision wird anlassbezogen vom Vorstand mit der prozessunabhängigen Prüfung von Sachverhalten beauftragt. In diesem Zusammenhang überwacht sie auch die Funktionsfähigkeit und die korrekte Anwendung der Vorgaben zum Risikomanagement in Teilbereichen oder Gesellschaften der RHÖN-KLINIKUM AG. Grundsätze unseres Risikomanagements
Unser RisikomanagementprozessDas Risikomanagement umfasst eine Reihe von Prozessen, mit deren Hilfe Risiken, die die Verwirklichung der Ziele und Chancen des Unternehmens gefährden können, erfasst, bewertet und gesteuert werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst die Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -bewältigung, Risikoüberwachung und Risikokommunikation. Die Risikoidentifikation dient der Identifizierung der relevanten Risiken und der Erfassung dieser im Risikomanagementsystem. Die Identifikation der Risiken erfolgt durch im Vorfeld festgelegte Verantwortlichkeiten. Die Risikoidentifikation ist aufgrund der sich ständig ändernden Verhältnisse und Anforderungen eine kontinuierliche Aufgabe. Risikoidentifikation und Chancenerkennung sind deshalb bei uns in die geschäftsüblichen Arbeitsabläufe integriert, denn nur Chancen und Risiken, die wir kennen, können wir auch steuern. Primäres Ziel der Risikosteuerung ist, unter Abwägung der damit verbundenen Chancen, die Risikominimierung, wenn möglich die Risikovermeidung. Die Bewertung erfolgt nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens und der möglichen monetären Auswirkung des Risikos (Schadenshöhe) unter Erläuterung der Bewertungsannahmen und die Ableitung von Maßnahmen zur Risikosteuerung. Möglichkeiten der Risikosteuerung und -bewältigung sind die Risikovermeidung, die Risikoverminderung, die Risikoüberwälzung oder die Risikoakzeptanz. Dabei sind die in Betracht gezogenen Maßnahmen unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten abzuwägen und so zu wählen, dass hierdurch die zu erwartende Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. Schadenshöhe in die unternehmenseigenen Grenzen der Risikotoleranz gelenkt werden. Im Rahmen der Risikoüberwachung werden die Umsetzung eingeleiteter Maßnahmen und deren Auswirkungen geprüft. Die Ergebnisse des Risikomanagementprozesses werden zu den festgelegten Terminen zur Verfügung gestellt. Durch eine zeitnahe, offene interne und externe Kommunikation schaffen wir Vertrauen und die Basis für Selbstkritik und kontinuierliches Lernen. 5.1.2 RisikenUnter Risiken verstehen wir Ereignisse und mögliche Entwicklungen innerhalb und außerhalb der RHÖN-KLINIKUM AG, die sich negativ auf die Erreichung der gesetzten Unternehmensziele, die künftige Aufgabenerfüllung sowie auf Qualität und Reputation der RHÖN-KLINIKUM AG auswirken können. Nicht alle Risiken sind gleich wichtig. Um eine effiziente Risikobewältigung zu gewährleisten, wird eine systematische Bewertung der identifizierten Risiken durchgeführt. Die Risikobewertung erfolgt durch Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen monetären Auswirkung des Risikos unter Berücksichtigung von bereits bestehenden und geplanten Maßnahmen. Die Klassifizierung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung erfolgt mittels einer Risikomatrix in jeweils drei Stufen: niedrig, mittel, hoch. Risiken mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einer hohen Auswirkung stufen wir als bestandsgefährdend ein. Bei der Eintrittswahrscheinlichkeit klassifizieren wir eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit von größer 30 Prozent sowie eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit von größer 70%. Die Auswirkung ist bei uns klassifiziert indem eine mittlere Auswirkung bei größer 0,5 Mio. € beginnt und eine hohe bei größer 1,5 Mio. €. ![]() Als Gesundheitsdienstleister setzen wir uns mit einer äußerst komplexen Risikolandschaft auseinander. Faktoren, wie die ordnungspolitischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, der zunehmende Kosten-, Wettbewerbs- und Konsolidierungsdruck innerhalb der Branche oder die steigenden Ansprüche der Patienten eröffnen nicht nur Chancen sondern bergen auch Risiken. Betriebswirtschaftliches Potenzial und bestehende Risiken sind im Krankenhaussektor in der Regel durch langfristige Zyklen geprägt. Kurzfristige Änderungen des Marktumfeldes bilden daher eher die Ausnahme. Nachstehende Risikofelder haben maßgeblichen Einfluss auf die allgemeine Geschäftsentwicklung sowie auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage: Leistungswirtschaftliche RisikenAufgrund der staatlichen Krankenhausbedarfsplanung verfügen alle Plankrankenhäuser in Deutschland faktisch über einen staatlich regulierten Gebietsschutz. Klassische Markt- und Absatzrisiken bestehen nur dort, wo Standortschließungen durch Planfortschreibungen festgelegt werden bzw. die Qualitätseinschätzung eines Krankenhauses durch einweisende Ärzte oder Patienten deutlich schlechter ausfällt als für benachbarte Kliniken und dadurch Patientenwanderbewegungen ausgelöst werden. Leistungsschwankungen in unseren Einrichtungen, Leistungsverschiebungen vom stationären in den ambulanten Bereich sowie die regulierte Preissetzung können zu Umsatzeinbußen und Kostensteigerungen und damit zu Ergebnisbeeinträchtigungen führen. Durch regelmäßige Zeit- und Betriebsvergleiche bezüglich Leistung, Umsatz und Ergebnis sowie ausgewählter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen und andere Indikatoren können wir frühzeitig unerwünschte Entwicklungen erkennen und - wo angebracht und notwendig - korrigierend eingreifen und steuern somit ein überschaubares Risikopotential. BetriebsrisikenDer medizinische Fortschritt und der Anspruch, Patienten als Ganzes und nicht partikulär zu diagnostizieren und zu therapieren, erfordern eine Organisation von immer stärker interdisziplinär-arbeitsteiligen Prozessen. Dieser Kooperationsbedarf besteht nicht nur im Krankenhaus, sondern auch zwischen der ambulanten und stationären Versorgung. Störungen im Prozessablauf bergen Risiken für den Patienten und die Klinik. Wir legen allerhöchsten Wert darauf, diese Risiken zu minimieren, indem wir Behandlungsqualität mit qualifizierten und geschulten Mitarbeitern durch leitliniengerechtes Vorgehen in betriebssicheren und hygienegerechten Krankenhausgebäuden sicherstellen. Die permanente Überwachung aller Aufbau- und Ablauforganisationen bei der Behandlung von Patienten sowie die konsequente Ausrichtung aller Anstrengungen auf die Bedürfnisse unserer Patienten erzeugen ein Höchstmaß an Behandlungsqualität und begrenzt bestehende Betriebsrisiken. Neben den typischen klinischen Risikofeldern im Umfeld der Patientensicherheit (Hygiene, Pflege und medizinische Versorgung) werden in den Kliniken auch Risiken aufgrund von Überalterung von Geräten in der Medizintechnik, beim Brandschutz und im EDV-Ausfall gesehen. Die Risiken sind zwar existent, werden aber im Allgemeinen aufgrund von bestehenden Maßnahmenkatalogen als niedrig bewertet. Für nicht abwendbare Risiken besteht ein angemessener und regelmäßig aktualisierter Versicherungsschutz. BeschaffungsrisikenIn Zeiten wachsenden wirtschaftlichen Drucks auf die Unternehmen der Gesundheitswirtschaft gewinnen - neben dem optimalen Einsatz von Sachmitteln - die Qualifikation und Motivation der Mitarbeiter zunehmend an Bedeutung. Krankenhäuser weisen üblicherweise Personalkostenquoten zwischen 50 % und 70 % aus. Daraus ergibt sich nicht nur eine beträchtliche Abhängigkeit von tariflichen Entwicklungen. Ferner ist der Erfolg von Einrichtungen im Gesundheitswesen davon abhängig, dass man im erforderlichen Umfang ausreichend qualifiziertes Personal jederzeit rekrutieren kann, um die gesteckten Wachstumsziele zu erreichen. Deshalb ist es für uns von zentraler Bedeutung sicherzustellen, dass wir Fachkräfte von uns überzeugen und an unser Unternehmen binden können. Durch den Aufbau und Ausbau strukturierter Rekrutierungs- und Qualifizierungskonzepte für den ärztlichen Dienst, die Pflege und die Gesundheitsberufe sowie für unseren Führungskräftenachwuchs sehen wir Möglichkeiten, dem gegenwärtigen Personalmangel effizient zu begegnen und stufen die Personalrisiken als vergleichsweise niedrig ein. In Bezug auf die Materialbeschaffung sind wir im Bereich medizinischer Einrichtungen und Ausstattungen sowie beim medizinischen Bedarf auf Fremdanbieter angewiesen. Aus diesen Geschäftsbeziehungen können Risiken, beispielsweise ausgelöst durch Lieferschwierigkeiten und Qualitätsprobleme, entstehen. Konzernweit stellen wir durch kontinuierliche Markt- und Produktbeobachtung sicher, dass sich Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten, von Produkten und Dienstleistern in engen Grenzen halten und stufen Risiken aus diesem Bereich ebenfalls als niedrig ein. Umfeld- und BranchenrisikenVon den Entwicklungen der Binnenkonjunktur sind wir nur mittelbar betroffen, da die Gesundheitsausgaben vom Beitragsaufkommen der Versicherten und damit von der Lage am Arbeitsmarkt abhängen. Da wir ausschließlich auf dem inländischen Gesundheitsmarkt tätig sind, berühren uns außenwirtschaftliche Faktoren kaum. Aus Anlass von Unternehmenszusammenschlüssen werden regelmäßig kartellrechtliche Prüfungen durchgeführt. Entscheidungen des Kartellamts haben damit Einfluss auf das Wachstum eines im Gesundheitsbereich tätigen Konzerns. Im Rahmen unseres Verkaufs von 40 Kliniken an Fresenius/Helios hat das Kartellamt die Übertragung am 20. Februar 2014 genehmigt. Aus Unternehmenskaufverträgen eventuell entstehenden rechtlichen Risiken werden regelmäßig überwacht und bewertet. Das Ermittlungsverfahren gegen Servicegesellschaften hatte sich bereits im Laufe des Jahres 2012 gegen juristische Personen, die in einem Vertragsverhältnis mit Servicegesellschaften stehen, ausgeweitet. Zwischenzeitlich wurde das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen fünf Kliniken eingestellt. Uns betreffende Umfeld- und Branchenrisiken stufen wir als sehr niedrig ein. Finanzwirtschaftliche RisikenWir sind ausschließlich in Deutschland tätig, unterliegen also keinen Transaktions- und Währungsrisiken. Im Konzern bestehen zum 31.12.2013 Finanzschulden inklusive negativer Marktwerte von Finanzderivaten in Höhe von 836,8 Mio. € (ohne zur Veräußerung gehaltene Gesellschaften). Aus dem Verkaufserlös der Transaktion mit Fresenius/Helios werden wir einen Großteil der Finanzschulden aus dem Liquiditätszufluss tilgen. Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken sehen wir demnach derzeit keine. Wertpapiere, ausgenommen 24.000 Stück eigene Aktien, werden im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG nicht gehalten. Entsprechende Bonitäts- und Kursrisiken bestehen ebenfalls nicht. Ergebnisse der Risikoinventur und GesamteinschätzungIm Rahmen der Risikoinventur für das Geschäftsjahr 2013 wurden uns keine bestandsgefährdenden Risiken gemeldet. Die Grundsätze des gesetzlich vorgeschriebenen Systems zur Früherkennung von bestandsgefährdenden Risiken wurden im Berichtsjahr analog zu den Vorjahren fortgeführt. Die Überprüfung der Risikolage im Konzern und in den Einzelgesellschaften der RHÖN-KLINIKUM AG hat für das Geschäftsjahr 2013 als Gesamteinschätzung ergeben, dass bestandsgefährdende Risiken weder für die Einzelgesellschaften noch für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG bestehen und weiterhin auch keine entwicklungsbeeinträchtigenden Sachverhalte gesehen werden. Die Risikoeinschätzung der einzelnen Gesellschaften sowie die Gesamtrisikolage im Konzern werden weiterhin als niedrig eingestuft. 5.2 ChancenberichtAnalog zu dem Risikobegriff, verstehen wir unter Chancen Ereignisse und mögliche Entwicklungen innerhalb und außerhalb der RHÖN-KLINIKUM AG, die sich positiv auf die Erreichung der gesetzten Unternehmensziele, die künftige Aufgabenerfüllung sowie auf Qualität und Reputation der RHÖN-KLINIKUM AG auswirken können. Im Rahmen des Risikomanagements besteht die Möglichkeit auch Chancen zu melden. Um Chancen wahrnehmen zu können, müssen manchmal mögliche Schäden bewusst in Kauf genommen werden. So zum Beispiel setzt jeder medizinische Eingriff den Patienten einer Gefahr aus, aber er verschafft ihm auch die Chance auf Heilung. Wir sind kontinuierlich bestrebt, unsere Prozesse und Strategien zu überprüfen und zu optimieren. Unsere Aktivitäten zur Standortoptimierung durch Überprüfungen des Leistungsportfolios und Identifizierung von Leistungspotenzialen haben wir im Geschäftsjahr 2013 fortgesetzt und unsere Unternehmensstrategie neu ausgerichtet. Davon ausgehend haben wir am 13. September 2013 den Verkauf eines Großteils unserer Kliniken und damit verbundene Unternehmen an Fresenius/Helios bekanntgegeben. Die "neue Rhön" wird sich nunmehr mit zehn Kliniken an fünf Standorten auf den Ausbau ihrer wissenschaftsmedizinisch orientierten Kompetenzen konzentrieren. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit unserer strategischen Neuausrichtung und dem aktuellen Zuschnitt unseres Unternehmens im Wettbewerb schlagkräftig aufgestellt sind und ein weiteres Erfolgskapitel in der deutschen Klinikgeschichte schreiben können. Wir sehen hierbei als Chance für unseren Konzern das Konzept der Netzwerkmedizin, das wir nunmehr konkret in die Praxis umsetzen. Es sieht im Kern vor, dass ein bundesweites Netzwerk von Leistungsanbietern entsteht, in dem sämtliche ambulanten, stationären und Rehabilitationsleistungen angeboten werden. Die Chancen der "neuen Rhön" liegen im Zusammenschluss unserer Spitzenkliniken, einhergehend mit hoher medizinischer Qualität auf bezahlbarem Preisniveau, durch enge Verzahnung von Behandlung, Forschung und Lehre, als Impulsgeber und Treiber der Netzwerkmedizin mit attraktiven Ergebnis- und Wachstumsperspektiven. Nunmehr bietet sich für uns die Chance, die Unternehmensstrukturen von Grund auf zu erneuern und den Konzern damit straffer, effizienter und einheitlicher zu führen, ohne dabei unseren Kliniken das notwendige Maß an operativer Eigenständigkeit zu nehmen. Als Gesamteinschätzung sehen wir unseren Konzern mit einem Umsatz von rund 1 Mrd. €, den wir mit rund 15.000 Mitarbeitern in zehn Kliniken an fünf Standorten künftig erzielen wollen, sehr gut aufgestellt. Wir werden auch in Zukunft zu den großen Klinikbetreibern in Deutschland gehören, dann aber nicht mehr mit einem heterogenen Portfolio, sondern einer klar fokussierten Ausrichtung. 6 Berichterstattung gemäß § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB über interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessIm RHÖN-KLINIKUM Konzern besteht das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem aus dem internen Steuerungs- und dem internen Überwachungssystem, das die Erstellung der Jahresabschlüsse für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG und die RHÖN-KLINIKUM AG selbst und ihrer Tochtergesellschaften sicherstellt. Das Risikomanagementsystem als Bestandteil des internen Kontrollsystems ist mit Bezug auf die Rechnungslegung auch auf das Risiko der Falschaussage in der Buchführung sowie in der externen Berichterstattung ausgerichtet. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem in unserem Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Der Konzernrechnungslegungsprozess ist so organisiert, dass für jede der Tochtergesellschaften zu jedem Stichtag - d. h. monatlich, vierteljährlich und jährlich - auf Basis einer konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie und eines konzernweit einheitlichen Buchhaltungsprogramms ein handelsrechtlicher Abschluss in konzerneigenen Rechenzentren erstellt wird. Aus diesen Abschlüssen wird für jedes Quartal ein Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) abgeleitet. Die Abschlussdaten der Tochtergesellschaften werden mittels zertifizierter Konsolidierungssoftware nach der Kapitalkonsolidierung und einer Konsolidierung von Aufwendungen und Erträgen, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Eliminierung etwaiger Zwischengewinne zu einem Konzernabschluss zusammengefasst. IFRS-relevante Umbewertungen bzw. Umgliederungen werden auf Konzernebene nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren durchgeführt. Die Abschlüsse werden zeitnah nach Ablauf des jeweiligen Stichtags an das Konzernrechnungswesen gemeldet, erstellt und veröffentlicht. Zusammen mit der Abteilung Controlling und fallweise auch mit der Abteilung Interne Revision werden die Abschlüsse analysiert, plausibilisiert und bewertet. Sowohl für die Erstellung der Einzelabschlüsse nach HGB als auch für die Erstellung des Konzernabschlusses nach den gültigen IFRS gibt es zur Vereinheitlichung der Bilanzierung entsprechend umfangreiche Bilanzierungsvorgaben und -richtlinien, deren Einhaltung stringent überwacht wird. Sowohl bei den Einzelgesellschaften als auch im Konzern bestehen klare Verantwortlichkeiten für die Erstellung der Jahresabschlüsse. Die dabei zur Anwendung kommenden fallweise präventiven oder nachgelagerten bzw. manuellen oder automatisierten Kontrollen tragen den Grundsätzen der Funktionstrennung Rechnung. Die Quartalsabschlüsse, der Halbjahresfinanzbericht sowie der Jahresabschluss werden dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfungsergebnisse des Prüfungsausschusses werden dokumentiert. Darüber hinaus beauftragt der Prüfungsausschuss regelmäßig auch den Abschlussprüfer mit der Durchführung einer rechnungslegungsbezogenen Schwerpunktprüfung. Soweit sich aus den Prüfungen des Prüfungsausschusses sowie des Abschlussprüfers Verbesserungen des Konzernrechnungslegungsprozesses ableiten lassen, werden diese unverzüglich etabliert.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 20. März 2014 Der Vorstand Martin Menger Jens-Peter Neumann Dr. Dr. Martin Siebert Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013scroll
Vorjahreswerte angepasst Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013scroll
Vorjahreswerte angepasst
*
Summe der im Eigenkapital erfolgsneutral erfassten
Wertänderungen Konzernbilanz zum 31. Dezember 2013Aktiva scroll
Vorjahreswerte angepasst Passiva scroll
Vorjahreswerte angepasst Eigenkapitalveränderungsrechnungscroll
scroll
Vorjahreswerte angepasst
1)
Einschließlich des sonstigen Ergebnisses
(OCI) Kapitalflussrechnungscroll
Vorjahreswerte angepasst Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20131 Grundlegende InformationenDie RHÖN-KLINIKUM AG, die HELIOS Kliniken GmbH und die Fresenius SE & Co. KGaA haben am 13. September 2013 einen Anteilskaufvertrag unterzeichnet, wonach ein Portfolio von 43 Kliniken, medizinischen Versorgungszentren und weiteren verbundenen Beteiligungen verkauft wird. Unter Berücksichtigung einer aktualisierten kartellrechtlichen Bewertung im Rahmen der Gesamttransaktion wurden die Kliniken in Cuxhaven, Waltershausen-Friedrichroda sowie Boizenburg aus der Kartellamts-Anmeldung herausgenommen. Diese Einrichtungen werden nicht an Fresenius übergehen, somit verbleibt ein Portfolio von 40 Kliniken zum Verkauf. Die Durchführung der Transaktion steht zum 31.12.2013 noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden sowie hinsichtlich bestimmter Häuser unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Minderheitsgesellschaftern bzw. ehemaliger kommunaler Träger. Von der Transaktion ausgenommen sind die Standorte Bad Neustadt, Bad Berka, Frankfurt (Oder) sowie das Universitätsklinikum Gießen und Marburg. Die RHÖN-KLINIKUM AG bildet weiterhin einen unabhängigen homogenen Unternehmensverbund, der sich auf medizinische Exzellenz und hochwertige Spitzenmedizin fokussiert. Die RHÖN-KLINIKUM AG will auf Basis dessen eine Vorreiterrolle für wissenschaftlich-universitäre Spitzenmedizin werden. Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ist seit 1989 börsennotiert (MDAX® ). Sitz der Gesellschaft ist in Bad Neustadt a. d. Saale, Salzburger Leite 1, Deutschland. 2 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Konzernabschluss basiert auf einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die stetig angewendet wurden. Die Aufstellungswährung und die funktionale Währung des Konzerns ist der EURO. Die Zahlen im Anhang sind im Wesentlichen in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Bei der Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten. 2.1 Grundlagen der AbschlusserstellungDer Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG zum 31. Dezember 2013 wurde unter Anwendung von § 315a HGB ("Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards") im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Standard Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union im Geschäftsjahr 2013 verpflichtend anzuwenden sind. Eine vorzeitige Anwendung neuer Standards ist derzeit nicht vorgesehen. a) Neue Rechnungslegungsvorschriften im Geschäftsjahr 2013Neue Standards und Interpretationen ohne praktische Relevanz im Geschäftsjahr 2013Folgende neu veröffentlichte bzw. geänderte Standards und Interpretationen, die bereits von der Europäischen Union verabschiedet worden sind, haben aus derzeitiger Sicht für das Geschäftsjahr 2013 sowie in den Folgejahren keine praktische Relevanz:
Neue Standards und Interpretationen mit praktischer Relevanz im Geschäftsjahr 2013Folgende neu veröffentlichte bzw. geänderte Standards und Interpretationen, die bereits von der Europäischen Union verabschiedet worden sind, haben aus derzeitiger Sicht ab dem Geschäftsjahr 2013 sowie in den Folgejahren praktischer Relevanz:
Im Dezember 2011 hat das IASB Änderungen an IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben" in Bezug auf die Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten veröffentlicht und am 13. Dezember 2012 verabschiedet. Dieser nennt weitere neue Angabepflichten im Zusammenhang mit bestimmten Aufrechnungsvereinbarungen. Die Offenlegung dieser Angaben ist unabhängig davon, ob die Aufrechnungsvereinbarung tatsächlich zu einer Aufrechnung der betroffenen finanziellen Vermögenswerte und Schulden geführt hat. Qualitative Beschreibungen und quantitative Angaben der Aufrechnungsansprüche sind anzugeben. Die Änderungen sind retrospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat die genauen Auswirkungen geprüft und diese entsprechend berücksichtigt.
Das IASB hat im Juni 2011 Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" veröffentlicht und am 5. Juni 2012 verabschiedet. Die Änderungen betreffen die Erfassung und Bewertung des Aufwands für leistungsorientierte Pensionspläne, Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Angabepflichten zu Leistungen an Arbeitnehmer. Die bedeutendste Änderung des IAS 19 besteht darin, dass versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die nunmehr als "Neubewertungen" (remeasurements) bezeichnet werden, sofort bei Entstehung im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income, OCI) im Eigenkapital zu erfassen sind. Das Wahlrecht zwischen sofortiger Erfassung im Gewinn oder Verlust, im sonstigen Ergebnis (OCI) oder einer zeitlich gestreckten Erfassung nach der Korridormethode, wie sie bisher zulässig war, entfällt. Ein "Recycling" über die Gewinn- und Verlustrechnung der "Neubewertungen" im sonstigen Ergebnis ist nicht zulässig. Die bei der Bewertung des Pensionsaufwands anfallende Verzinsung erfolgt auf das leistungsorientierte Netto-Vermögen bzw. die Netto-Verbindlichkeit. Bei der Verzinsung ist die Rendite auf hochwertige Unternehmensanleihen, falls für diese ein Markt existiert, ansonsten die Rendite für Staatsanleihen heranzuziehen. Bei Planänderungen, die zu Veränderungen der Leistungsverpflichtung führen, die auf Arbeitsleistungen in zurückliegenden Perioden zurückzuführen sind, entsteht ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand. Dieser wird in der Periode erfasst, in der die zugrunde liegende Planänderung stattfindet, es erfolgt keine Verteilung mehr. Zu diesem Aufwand zählen auch Gewinne und Verluste aus Plankürzungen (curtailments). Leistungen an Arbeitnehmer, die noch an eine Verpflichtung zur Erbringung von zukünftigen Arbeitsleistungen geknüpft sind, stellen keine Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. IAS 19 R (2011) fordert umfangreichere Anhangangaben im Zusammenhang mit Pensionszusagen. Insbesondere sind Angaben zu den Charakteristika der Leistungspläne, zu den im Abschluss erfassten Beträgen, sowie zu den Risiken aus Zusagen und deren eventuellen Auswirkungen auf die zukünftigen Zahlungsströme (Cash-Flows) des Unternehmens zu machen. Die Änderungen des IAS 19 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Der überarbeitete Standard ist rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anzuwenden. Ausnahmen hiervon sind die Änderung des Buchwertes von Vermögenswerten, in dem Aufwand für Leistungen an Arbeitnehmer im Zeitraum vor dem ersten Jahr, das im Abschluss der Erstanwendung dargestellt wird, aktiviert worden ist und Vergleichsangaben zur Sensitivitätsanalyse der leistungsorientierten Verpflichtung. Der RHÖN-KLINIKUM Konzern wendet IAS 19 R (2011) rückwirkend an. Die Konzernbilanzwerte zum 1. Januar 2012, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und die Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2012 wurden aufgrund der geänderten Bilanzierung durch den Wegfall des Korridors angepasst. Latente Steuern wurden bei der rückwirkenden Anpassung an IAS 19 R (2011) berücksichtigt. Wir verweisen hierzu auf die im Konzernanhang unter dem Kapitel "Segmentberichterstattung und Bilanzierungsänderungen bedingt durch IAS 19 R (2011)" dargestellten Bilanzierungsänderungen. Aufgrund der geänderten Definitionen dürfen die Aufstockungsbeträge in Altersteilzeitprogrammen zukünftig nicht mehr als Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses klassifiziert werden und müssen daher über den Zeitraum der Erdienung angesammelt werden. Der überwiegende Teil der Mitarbeiter befindet sich bereits in der Freistellungsphase, so dass diese Änderung keine wesentliche Auswirkung auf die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung hat, weswegen keine rückwirkende Anpassung vorgenommen wurde. Die Altersteilzeitverpflichtungen beliefen sich zum 31. Dezember 2013 auf 1,3 Mio. € (Vj. 4,5 Mio. €). Davon sind 0,2 Mio. € unter zur Veräußerung gehaltene Schulden ausgewiesen.
Im Mai 2011 hat das IASB den Standard IFRS 13 "Bewertung zum beizulegenden Zeitwert" veröffentlicht und am 11. Dezember 2012 verabschiedet. IFRS 13 regelt einheitlich, wie zum beizulegenden Zeitwert (fair value) zu bewerten ist und erweitert und vereinheitlicht die Angaben zum beizulegenden Zeitwert, sofern ein anderer Standard die Anwendung von diesem vorschreibt. Per Definition ist der beizulegende Zeitwert der Preis, den unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag im Hauptmarkt oder vorteilhaftesten Markt bei Verkauf eines Vermögenswertes vereinnahmen bzw. bei Übertragung einer Verbindlichkeit zahlen würden. Die Anwendung des beizulegenden Zeitwertes wird durch denjenigen Standard vorgegeben, der diese erfordert oder erlaubt, sofern IFRS 13 keine Ausnahme vorsieht. Ausgeschlossen von der Anwendung werden IAS 17, IFRS 2 sowie andere Bewertungsgrößen, die dem beizulegenden Zeitwert ähnlich, jedoch nicht deckungsgleich sind. Die aus IFRS 7 bekannte dreistufige Fair-Value-Hierarchie basierend auf der Art der Bewertungsparameter wurde für IFRS 13 übernommen. Darüber hinaus sind nach IFRS 13 umfassende Anhangangaben erforderlich, die den Vorschriften des IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben" ähneln, aber für alle zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gelten. Darüber hinaus sind die Verfahren, die für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes angewandt werden, konkret darzustellen. IFRS 13 ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Vergleichszahlen vor der erstmaligen Anwendung von IFRS 13 sind nicht anzupassen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat die genauen Auswirkungen im Hinblick auf Bilanzierung und Bewertung geprüft und diese entsprechend berücksichtigt. b) Neue Rechnungslegungsvorschriften ab dem Geschäftsjahr 2014Neue Standards und Interpretationen ohne praktische Relevanz ab dem Geschäftsjahr 2014Folgende neu veröffentlichte bzw. geänderte Standards und Interpretationen, die bereits von der Europäischen Union verabschiedet wurden, haben aus derzeitiger Sicht ab dem Geschäftsjahr 2014 sowie in den Folgejahren keine praktische Relevanz:
Folgende neu veröffentlichte bzw. geänderte Standards und Interpretationen, die noch nicht von der Europäischen Union verabschiedet wurden, haben aus derzeitiger Sicht ab dem Geschäftsjahr 2014 sowie in den Folgejahren keine praktische Relevanz:
Neue Standards und Interpretationen mit praktischer Relevanz ab dem Geschäftsjahr 2014Folgende neu veröffentlichte bzw. geänderte Standards und Interpretationen, die bereits von der Europäischen Union verabschiedet wurden, haben aus derzeitiger Sicht ab dem Geschäftsjahr 2014 sowie in den Folgejahren praktische Relevanz:
Im Mai 2011 hat das IASB als Teil eines Paketes von fünf neuen Standards IFRS 10 "Konzernabschlüsse" veröffentlicht und am 11. Dezember 2012 verabschiedet. Dieser zielt auf ein einheitliches Konsolidierungsmodell ab und ersetzt die in IAS 27 "Konzern- und Einzelabschlüsse" und SIC-12 "Konsolidierung - Zweckgesellschaften" enthaltenen Leitlinien über Beherrschung und Konsolidierung. IFRS 10 ändert die Definition der Beherrschung dahingehend, dass nun zur Ermittlung eines Beherrschungsverhältnisses auf alle Unternehmen die gleichen Kriterien Anwendung finden. Der geänderten Definition zufolge setzt Beherrschung Verfügungsgewalt und variable Rückflüsse für das Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses voraus. Verfügungsgewalt ist die Möglichkeit, gegenwärtig die Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens maßgeblich zu lenken, die wesentlichen Einfluss auf die variablen Rückflüsse haben. Die Verfügungsgewalt ist basierend auf gegenwärtige Tatsachen und Umstände festzustellen und kontinuierlich zu beurteilen. Wirtschaftliche Erfolge können dabei positiv, negativ oder beides sein. Ein vorübergehendes Beteiligungsverhältnis befreit nicht von der Konsolidierungspflicht. Ausschlaggebend für das Vorliegen einer tatsächlichen Beherrschung ist das Prinzip der "De-Facto-Control". Das Prinzip, den Konzernabschluss des Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen als ein einziges Unternehmen darzustellen, sowie die Konsolidierungsverfahren bleiben unverändert. IFRS 10 ist verpflichtend retrospektiv auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist nur in Verbindung mit einer vorzeitigen Anwendung der Standards IFRS 11 und IFRS 12 und der Neuregelungen zu IAS 27 und IAS 28 sowie durch eine Angabe im Anhang möglich. Gravierende Auswirkungen auf die Bilanzierung von Unternehmen werden im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG nicht erwartet.
Als weiteren Teil des Paketes von fünf neuen Standards hat das IASB im Mai 2011 IFRS 11 "Gemeinschaftliche Vereinbarungen" veröffentlicht und am 11. Dezember 2012 verabschiedet. IFRS 11 definiert eine gemeinschaftliche Vereinbarung als Vereinbarung, bei der zwei oder mehr Partnerunternehmen per Vertrag die gemeinschaftliche Kontrolle über diese Vereinbarung ausüben. Gemeinschaftliche Vereinbarungen können gemeinschaftliche Tätigkeiten oder Gemeinschaftsunternehmen sein. Bei Ersteren handelt es sich um eine gemeinschaftliche Vereinbarung, die den Partnerunternehmen direkte Rechte an den Vermögenswerten und Verpflichtungen aus der Übernahme von Schulden überträgt. Ein Gemeinschaftsunternehmen dagegen räumt den Partnerunternehmen Rechte am Netto-Reinvermögen ein. Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode in Übereinstimmung mit dem geänderten IAS 28 bilanziert. IFRS 11 ersetzt den bisherigen Standard IAS 31, sodass die bisherige Klassifikation "gemeinschaftlich geführte Vermögenswerte" in "gemeinschaftliche Tätigkeiten" übergegangen ist. Eine Einbeziehung nach der Quotenkonsolidierung ist daher nicht mehr gestattet. IFRS 11 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist hier nur in Verbindung mit einer vorzeitigen Anwendung der Standards IFRS 10 und IFRS 12 und der Neuregelungen zu IAS 27 und IAS 28 sowie durch eine Angabe im Anhang möglich. Die RHÖN-KLINIKUM AG bilanziert ihre Gemeinschaftsunternehmen bereits nach der Equity-Methode und ist somit von der Änderung nicht betroffen.
Im Mai 2011 hat das IASB IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen" veröffentlicht und am 11. Dezember 2012 verabschiedet. Dieser Standard schreibt die erforderlichen Angaben für Unternehmen vor, die in Übereinstimmung mit den neuen Standards IFRS 10 und IFRS 11 bilanzieren. Die Angabepflichten für Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie nicht konsolidierten "Zweckgesellschaften", d.h. sogenannte strukturierte Unternehmen, erfolgen gemäß den übergreifenden Standards IAS 27, IAS 28 und IAS 31. Unternehmen müssen gemäß IFRS 12 quantitative und qualitative Angaben machen, die es dem Abschlussadressaten ermöglichen, die Art, Risiken und finanziellen Auswirkungen zu beurteilen, die mit dem Engagement des Unternehmens bei Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen, gemeinschaftlichen Vereinbarungen und nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen (Zweckgesellschaften) verbunden sind. IFRS 12 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine frühere Anwendung ist mit einer Angabe im Anhang unabhängig von der Anwendung von IFRS 10 und IFRS 11 sowie den Neuregelungen zu IAS 27 und IAS 28 zulässig. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat die die genauen Auswirkungen auf die Anhangangaben geprüft und diese im Konzernanhang 2013 dargestellt. Die mit der Änderung des Standards erforderlichen ausführlicheren Angaben im Anhang sind im Kapitel "Unternehmenserwerbe" unter dem Punkt "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden" in diesem Konzernanhang dargestellt. Die Angabe umfasst zum einen die Darstellung und Erläuterung der im Zusammenhang mit dem zwischen der RHÖN-KLINIKUM AG, der HELIOS Kliniken GmbH und der Fresenius SE & Co. KGaA am 13. September 2013 unterzeichneten Anteilskaufvertrag einhergehenden zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden und zum anderen die Darstellung der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen, Chancen und Risiken im Falle eines Verlustes der Kontrolle der betroffenen Tochtergesellschaften.
Im Mai 2011 hat das IASB als Teil eines Paketes von fünf neuen Standards die Neufassung des IAS 27 "Konzern- und Einzelabschlüsse" veröffentlicht und am 11. Dezember 2012 verabschiedet. Dieser wird in IAS 27 "Einzelabschlüsse (revised 2011)" umbenannt und beinhaltet zukünftig nur noch Vorschriften zu Einzelabschlüssen. Die bestehenden Regelungen bleiben unverändert. Die Änderungen zu IAS 27 sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist nur in Verbindung mit einer vorzeitigen Anwendung der Standards IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12 sowie IAS 28 (revised 2011) sowie mit einer Angabe im Anhang möglich. Gravierende Auswirkungen auf die Bilanzierung von Unternehmen werden im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG nicht erwartet.
Im Mai 2011 hat das IASB die Neufassung des IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen" veröffentlicht und am 11. Dezember 2012 verabschiedet. Dieser wird in IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (revised 2011)" umbenannt. IAS 28 beschreibt weiterhin die Bilanzierung von assoziierten Unternehmen sowie die Anwendung der Equity-Methode bei assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen. Die Änderungen ergeben sich aus der Veröffentlichung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12. IAS 28 (revised 2011) ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist nur in Verbindung mit einer vorzeitigen Anwendung der Standards IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12 und IAS 27 (revised 2011) sowie mit einer Angabe im Anhang möglich. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat die genauen Auswirkungen im Hinblick auf Bilanzierung und Bewertung geprüft und diese entsprechend berücksichtigt. Die Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung und die Darstellung im Konzernabschluss der RHÖNKLINIKUM AG wurden als unwesentlich eingestuft, da der Anteil an assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen für die Vermögens- Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist.
Im Dezember 2011 hat das IASB Änderungen an IAS 32 "Finanzinstrumente: Darstellung" in Bezug auf die Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten veröffentlicht und am 13. Dezember 2012 verabschiedet. Die vorgenommenen Erweiterungen führen jedoch nicht zu einer Änderung des gegenwärtigen Saldierungsmodells, sondern haben lediglich den Charakter einer Klarstellung. Demzufolge sind finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten nur dann zu saldieren, wenn am Abschlussstichtag ein Rechtsanspruch auf Verrechnung vorliegt und beabsichtigt ist, entweder einen Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Die Änderungen stellen klar, dass am Abschlussstichtag der rechtlich durchsetzbare Anspruch auf Saldierung bestehen und unabhängig von einem Eintritt eines künftigen Ereignisses sein muss. Der Anspruch muss für alle Vertragsparteien im gewöhnlichen Geschäftsablauf und auch bei Insolvenz einer beteiligten Partei durchsetzbar sein. IAS 32 stellt außerdem klar, dass eine Bruttoabwicklungsmethode unter bestimmten Voraussetzungen effektiv einer Nettoabwicklung entsprechen kann und damit das Kriterium des IAS 32 erfüllt ist. Jedoch muss die Methode dazu führen, dass Ausfall- und Liquiditätsrisiken eliminiert sowie Forderungen und Verbindlichkeiten in einem einzigen Abwicklungsverfahren verarbeitet werden. Generalverrechnungsvereinbarungen, bei denen der rechtliche Anspruch auf Saldierung nur bei dem Eintritt von künftigen Ereignissen durchsetzbar ist, erfüllen die Saldierungskriterien auch in Zukunft nicht. Die Änderungen sind retrospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat die genauen Auswirkungen im Hinblick auf Bilanzierung und Bewertung geprüft und wird diese entsprechend berücksichtigen. Die Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung und der Darstellung im Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG betreffen ausschließlich die Saldierung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden im Rahmen von Altersteilzeitprogrammen und betreffen finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die insolvenzgeschützt sind. Folgende neu veröffentlichte bzw. geänderte Standards und Interpretationen, die noch nicht von der Europäischen Union verabschiedet wurden, haben aus derzeitiger Sicht ab dem Geschäftsjahr 2014 sowie in den Folgejahren praktische Relevanz:
Das IASB hat im November 2013 Änderungen an IAS 19 R (2011) "Leistungen an Arbeitnehmer" veröffentlicht. Die Neuregelung befasst sich damit, wie von Unternehmen Beiträge zu leistungsorientierten Plänen, die von Mitarbeitern und Dritten geleistet werden, zu erfassen sind. Die Beiträge müssen dabei bestimmte Eigenschaften erfüllen. Neben der Vorgabe, dass diese in der formalen Regelung des Plans festgelegt sein müssen, müssen diese an die Dienstzeit geknüpft und unabhängig von der Dauer der Dienstzeit sein. Von der Dienstzeitdauer unabhängige Beitragszahlungen ergeben sich beispielsweise, wenn diese einem bestimmten Prozentsatz des Gehalts entsprechen, für diese ein fixer Betrag während der gesamten Dienstzeit festgelegt ist bzw. diese vom Alter des Arbeitnehmers abhängen. Bei Erfüllung dieser Bedingungen besteht für Unternehmen die Möglichkeit, die Beiträge als Minderung des Dienstzeitaufwandes in der Periode zu erfassen, in der die Arbeitsleistung erbracht wird. Die Neuregelung von IAS 19 R (2011) ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die genauen Auswirkungen im Hinblick auf die Bilanzierung und Bewertung sind in diesem Konzernanhang unter dem Kapitel "Segmentberichterstattung und Bilanzierungsänderungen bedingt durch IAS 19 R (2011)" dargestellt.
Das IASB hat Änderungen an IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" im Dezember 2013 verabschiedet und am 20. Dezember 2013 veröffentlicht. Die Änderungen korrigieren zum einen die durch IFRS 13 "Bemessung des beizulegenden Zeitwerts", in IAS 36 eingeführte Angabevorschrift, den erzielbaren Betrag jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit (oder Gruppe von Einheiten) anzugeben, der ein bedeutender Geschäfts- oder Firmenwert oder bedeutende immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer zugeordnet ist. Zum anderen betreffen die Änderungen Informationsangaben im Hinblick auf die Bemessung des erzielbaren Betrages bei Wertminderungen oder Wertaufholungen von Vermögenswerten oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, falls dieser auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten basiert. Die Änderungen sind retrospektiv, jedoch nur auf Berichtsperioden, in denen bereits IFRS 13 zur Anwendung kommt, für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die RHÖNKLINIKUM AG hat die genauen Auswirkungen im Hinblick auf Bilanzierung und Bewertung geprüft. Gravierende Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung und der Darstellung im Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG sind dabei nicht zu erwarten.
Im Dezember 2013 hat das IASB Änderungen an IAS 39 - Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften - verabschiedet und am 20. Dezember 2013 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen die Umstellung auf zentrale Gegenparteien ("Central Counterparties - CCP") zur Verminderung der Ausfallrisiken und Verbesserung der Transparenz und Regulierungsaufsicht bei außerbörslichen ("over-the-counter-OTC") Derivaten. IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" verpflichtet zu einer Beendigung der Bilanzierung von Derivaten als Sicherheitsinstrument in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung (Hedge-Accounting) im Falle eines Nichtfortbestehens des ursprünglichen Derivates. Eine solche Beendigung des Hedge-Accountings ist nicht erforderlich, wenn die Novation eines Sicherungsinstrumentes mit einer zentralen Gegenpartei bestimmte Kriterien erfüllt. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat die genauen Auswirkungen im Hinblick auf Bilanzierung und Bewertung geprüft und erwartet keine Auswirkungen auf die in einer bilanzierten Sicherungsbeziehung designierten Derivate. c) Neue Rechnungslegungsvorschriften ab dem Geschäftsjahr 2015Neue Standards und Interpretationen ohne praktische Relevanz ab dem Geschäftsjahr 2015Folgende neu veröffentlichte bzw. geänderte Standards und Interpretationen, die bereits von der Europäischen Union verabschiedet wurden, haben aus derzeitiger Sicht ab dem Geschäftsjahr 2015 sowie in den Folgejahren keine praktische Relevanz:
Der IASB hat am 30. Januar 2014 IFRS 14, Regulatorische Abgrenzungsposten, veröffentlicht. Durch die Regelungen des Standards wird es Unternehmen, die erstmals einen IFRS-Abschluss gemäß IFRS 1 aufstellen ermöglicht, sog. regulatorische Abgrenzungsposten, die sie unter Geltung ihrer bisherigen nationalen Rechnungslegungsvorschriften im Zusammenhang mit preisregulierten Tätigkeiten angesetzt haben, im IFRS-Abschluss beizubehalten und weiterhin nach den bisherigen Rechnungslegungsmethoden zu bilanzieren. Neue Standards und Interpretationen mit praktischer Relevanz ab dem Geschäftsjahr 2015Folgende neu veröffentlichte bzw. geänderte Standards, die noch nicht von der Europäischen Union verabschiedet wurden, haben aus derzeitiger Sicht für das Geschäftsjahr 2015 sowie in den Folgejahren praktische Relevanz:
Das IASB hat im November 2009 den Standard IFRS 9 zur Kategorisierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten veröffentlicht, welcher durch das IASB im Herbst 2012 geringfügig geändert wurde. Gemäß IFRS 9 regelt ein neuer, weniger komplexer Ansatz, die Kategorisierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Demnach gibt es nunmehr nur noch zwei anstatt vier Bewertungskategorien für aktivische Finanzinstrumente: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) oder Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten (amortised cost). Eine Bewertung mit den fortgeführten Anschaffungskosten erfordert dabei das planmäßige Halten des finanziellen Vermögenswertes zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme sowie Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes, die zu Zahlungsströmen zu festgelegten Zeitpunkten führen, die ausschließlich Tilgung und Zinszahlungen auf ausstehende Rückzahlungsbeträge darstellen. Finanzinstrumente, die diese beiden Bedingungen nicht erfüllen, sind zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Kategorisierung basiert zum einen auf dem Geschäftsmodell des Unternehmens, zum anderen auf charakteristischen Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des jeweiligen finanziellen Vermögenswertes. Der Standard sieht eine retrospektive Anwendung auf alle bestehenden finanziellen Vermögenswerte vor, wobei zur Kategorisierung nach den neuen Regelungen die Umstände am Tag der Erstanwendung des Standards maßgeblich sind. Im Oktober 2010 hat das IASB IFRS 9 "Finanzinstrumente" um Regelungen zur Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten und zur Ausbuchung von Finanzinstrumenten erweitert. Mit Ausnahme der Regelungen für freiwillig zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (sogenannte Fair-Value-Options) wurden die Vorschriften unverändert aus IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" in IFRS 9 übernommen. Die RHÖN-KLINIKUM AG überprüft derzeit die genauen Auswirkungen im Hinblick auf Bilanzierung und Bewertung.
Das IASB hat im Dezember 2011 Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9 "Verpflichtender Anwendungszeitpunkt und Anhangangaben bei Übergang" veröffentlicht. Durch die Änderung wird die verpflichtende Anwendung des IFRS 9 verschoben. IFRS 9 nennt zudem Ausnahmeregelungen, unter denen ein Unternehmen im Übergang auf den neuen Standard anstatt einer Anpassung von Vorjahreszahlen zusätzliche Angaben im Anhang vornehmen kann. Des Weiteren fordert IFRS 9 zusätzliche Anhangangaben, die als Änderungen in den bestehenden IFRS 7 einfließen. Diese betreffen auf Basis der jeweiligen Bewertungskategorie gemäß IAS 39 die Buchwertänderungen, die sich aus der Umstellung auf IFRS 9 ergeben, sofern diese sich nicht auf Bewertungseffekte zum Zeitpunkt der Umstellung beziehen, und zusätzlich die Buchwertänderungen, die auf solche Effekte zurückzuführen sind. Für finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die aus der Umstellung auf IFRS 9 künftig mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind zusätzliche Angaben erforderlich. Weiterhin muss auf Basis der Anhangangaben eine Überleitung der Bewertungskategorien gemäß IAS 39 und IFRS 9 auf Bilanzpositionen sowie Klassen von Finanzinstrumenten möglich sein. Die RHÖN-KLINIKUM AG prüft derzeit die genauen Auswirkungen im Hinblick auf Bilanzierung und Bewertung. Die Aufstellung von Konzernabschlüssen nach IFRS erfordert Annahmen und Schätzungen. Des Weiteren macht die Anwendung der konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wertungen des Managements erforderlich. Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität oder Bereiche, bei denen Annahmen und Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind, sind aufgeführt und erläutert. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten, eingeschränkt durch die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam angesetzten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten (inklusive derivativer Finanzinstrumente). Der Konzernabschluss wird am 29. April 2014 durch den Aufsichtsrat zur Veröffentlichung freigegeben. 2.2 KonsolidierungDie Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. 2.2.1 TochterunternehmenTochterunternehmen sind alle Unternehmen (inklusive Zweckgesellschaften), bei denen der Konzern "control" über die Finanz- und Geschäftspolitik innehat, regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil von mehr als 50,0 %. Bei der Beurteilung, ob "control" vorliegt, werden Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausüb- oder umwandelbar sind, berücksichtigt. Der Konzern überprüft auch dann, ob "control" vorliegt, wenn das Mutterunternehmen weniger als 50,0 % der Stimmrechte hält, jedoch die Möglichkeit hat, die Geschäfts- und Finanzpolitik aufgrund von einer De-facto-Beherrschung zu steuern. De-facto-Beherrschung liegt beispielsweise bei Stimmrechtsvereinbarungen oder erhöhten Minderheitsrechten vor. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem "control" auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem "control" endet. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschbaren Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss wird der zuvor erworbene Eigenkapitalanteil des Unternehmens mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust ist in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden im Rahmen von IAS 39 bewertet und ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust entweder im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Als Geschäftswert wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegendem Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum über dem Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Konzerninterne Transaktionen und Salden sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften werden, sofern notwendig, angepasst, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. 2.2.2 Transaktionen mit nicht beherrschenden AnteilenTransaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen werden wie Transaktionen mit Eigenkapitalgebern behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst. 2.2.3 Assoziierte Unternehmen und gemeinschaftlich geführte UnternehmenAssoziierte Unternehmen sind solche Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, jedoch kein "control" besitzt, da der Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 % beträgt. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen (Joint Ventures) werden unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert und anfangs mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen oder gemeinschaftlich geführten Unternehmen beinhaltet den beim Erwerb entstandenen Geschäftswert (unter Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen). Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und die kumulierten Veränderungen gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen, inklusive anderer ungesicherter Forderungen, entspricht bzw. diesen übersteigt, werden keine weiteren Verluste erfasst, es sei denn, er ist für das assoziierte Unternehmen oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen eine Verpflichtung eingegangen oder hat für diese Zahlungen geleistet. Nicht realisierte Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen oder gemeinschaftlich geführten Unternehmen werden anteilig eliminiert, soweit die zugrundeliegenden Sachverhalte wesentlich sind. Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung (Impairmenttest) wird der Buchwert eines at-equity bewerteten Unternehmens mit dessen erzielbarem Betrag verglichen. Falls der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, ist eine Wertminderung (Impairment) in Höhe des Differenzbetrags vorzunehmen. Sofern die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen sind, erfolgt eine entsprechende erfolgswirksame Zuschreibung. Die Abschlüsse der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die assoziierten Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht nach der Equity-Methode konsolidiert. Sie werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Zeitwerten im Konzernabschluss berücksichtigt. 2.2.4 Veräußerung von TochterunternehmenWenn der Konzern entweder die Beherrschung oder den maßgeblichen Einfluss über ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Der beizulegende Zeitwert ist der beim erstmaligen Ansatz eines assoziierten Unternehmens, Gemeinschaftsunternehmens oder eines finanziellen Vermögenswertes ermittelte beizulegende Zeitwert. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht wird. Vermögenswerte und Schulden, die auf zur Veräußerung vorgesehene Gesellschaften entfallen, sind gemäß IFRS 5 als gesonderter Posten in der Bilanz und die Ergebnisse aufgegebener Geschäftsbereiche als gesonderte Posten in der Gesamtergebnisrechnung auszuweisen. Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden, sind mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu bewerten und die Abschreibung dieser Vermögenswerte auszusetzen. 2.3 SegmentberichterstattungDie Segmentberichterstattung erfolgt gemäß IFRS 8 auf Basis des Management Approach, d. h. aus der Perspektive des Managements. Die externe Berichterstattung orientiert sich an intern verwendeten Steuerungs- und Berichtsgrößen sowie Berichtsstrukturen, die den Entscheidungsträgern zur Verfügung stehen und von diesen genutzt werden. Als operatives Segment wird ein Unternehmensbestandteil gesehen, der Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Erträge erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen anfallen können, dessen Betriebsergebnisse regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens mit Blick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu diesem Segment und die Bewertung seiner Ertragskraft überprüft werden und für den einschlägige Finanzinformationen vorliegen. Die ermittelten operativen Segmente werden auf die berichtspflichtigen Segmente reduziert. Dies geschieht im Wesentlichen durch Zusammenfassung von homogenen operativen Segmenten, wenn diese vergleichbare wirtschaftliche Merkmale aufweisen. Auslöser der Berichtspflicht ist regelmäßig das Überschreiten segmentbezogener Wesentlichkeitsschwellen. IFRS 8 nennt folgende drei segmentbezogene Wesentlichkeitsschwellen:
Die geforderte Erlössegmentierung besagt, dass so lange berichtspflichtige Segmente gebildet werden müssen, bis die Erlöse der identifizierten berichtspflichtigen Segmente 75 % der gesamten externen Erlöse ausmachen. Die übrigen nicht berichtspflichtigen Segmente sind als "Alle übrigen Segmente" auszuweisen und der Ursprung dieser Erträge ist zu beschreiben. Im Anhang sind im Rahmen der Erläuterung der Segmentabgrenzung grundlegende Informationen über die Ermittlung und Identifizierung der berichtspflichtigen Segmente zu machen. Dies umfasst die Nennung der Bestimmungsfaktoren der Segmentberichterstattung und die Angabe der Produkte und Dienstleistungen mit denen die einzelnen Segmente ihre Erträge erwirtschaften. Darüber hinaus müssen detaillierte Angaben zu Segmentergebnis, Segmentvermögen und Segmentschulden gemacht werden. Des Weiteren sind Informationen zu Produkten und Dienstleistungen, räumlichen Aktivitäten und den wesentlichen Kunden des Unternehmens anzugeben. IFRS 8 fordert auch ergänzende Angaben zu den intern verwendeten Methoden zur Behandlung von Transaktionen zwischen berichtspflichtigen Segmenten sowie zu Unterschieden zwischen den intern verwendeten Rechnungslegungsmethoden und den Methoden, die im Abschluss Anwendung finden. Ergänzend zu den verbalen Angaben ist eine Überleitungsrechnung von den folgenden Segmentdaten auf den Abschluss zu erstellen: Diese umfasst die Gesamterlöse aller berichtspflichtigen Segmente, das Gesamtergebnis der berichtspflichtigen Segmente vor Steuern und die Aufgabe von Geschäftsbereichen, das Gesamtvermögen der berichtspflichtigen Segmente, die gesamten Schulden der berichtspflichtigen Segmente sowie den Gesamtbetrag der berichtpflichtigen Segmente für jeden anderen wesentlichen Posten, der gesondert berichtet wird. Segmentinformationen früherer Jahre, die als Vergleichsinformationen dienen, sind bei erstmaliger Anwendung anzupassen. 2.4 Geschäftswerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte2.4.1 GeschäftswertDer Geschäftswert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns an den Nettovermögenswerten des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Ein durch Unternehmenserwerb entstandener Geschäftswert wird den immateriellen Vermögenswerten zugeordnet. Der Geschäftswert wird mindestens einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) unterzogen und mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Eine Überprüfung findet darüber hinaus auch dann statt, wenn Ereignisse oder Umstände drauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Wertaufholungsbeträge werden nicht berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung eines Unternehmens umfassen den Buchwert des Geschäftswerts, der dem abgehenden Unternehmen zugeordnet ist. Der Geschäftswert wird zum Zweck des Werthaltigkeitstests auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units) verteilt. Diese entsprechen bei der RHÖN-KLINIKUM AG grundsätzlich den einzelnen Krankenhäusern, soweit der zugehörige Goodwill kooperierender Einheiten nicht auf übergeordneter Ebene überwacht wird. Falls der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet, wird ein Wertminderungsverlust erfasst. Der erzielbare Betrag entspricht dabei dem höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten sowie dem Nutzungswert des Vermögenswertes. 2.4.2 ComputersoftwareErworbene Computersoftwarelizenzen werden zu ihren Anschaffungskosten zuzüglich der Kosten für die Versetzung in einen nutzungsbereiten Zustand aktiviert. Diese Kosten werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben (3 bis 7 Jahre) und unter dem Posten Abschreibungen und Wertminderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Kosten, die mit der Entwicklung von Websites oder Pflege von Computersoftware verbunden sind, werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. 2.4.3 Sonstige immaterielle VermögenswerteSonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu historischen Anschaffungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - entsprechend ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre) planmäßig linear abgeschrieben und unter dem Posten Abschreibungen und Wertminderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. 2.4.4 Forschungs- und EntwicklungskostenForschungskosten werden gemäß IAS 38 als laufender Aufwand erfasst. Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn die Voraussetzungen des IAS 38 kumulativ erfüllt sind. Aktivierungspflichtige Entwicklungskosten liegen nicht vor. 2.4.5 Öffentliche ZuwendungenZuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn mit großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Zuwendung erfolgen wird und der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen werden als Buchwertminderung von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der geförderten Vermögensgegenstände abgesetzt. Sie werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte erfolgswirksam aufgelöst. Derartige Zuwendungen werden im Rahmen der gesetzlich normierten Investitionsförderung von Krankenhäusern gewährt. Noch nicht zweckentsprechend verwendete Fördermittel werden unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag abgegrenzt. 2.5 SachanlagenDie unter den Sachanlagen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude umfassen hauptsächlich Krankenhausbauten. Sie werden ebenso wie die übrigen Sachanlagen zu ihren historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet. Anschaffungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Die Herstellungskosten umfassen darüber hinaus den Herstellungskosten zurechenbare Gemeinkosten. Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungs-/ Herstellungskosten des Vermögenswertes oder - sofern einschlägig - als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig ermittelt werden können. Alle anderen Reparaturen und Wartungen werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Bei allen weiteren Vermögenswerten erfolgt die Abschreibung linear, wobei die Anschaffungskosten über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte wie folgt auf den Restbuchwert abgeschrieben werden: scroll
Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Gewinne und Verluste aus den Abgängen von Vermögenswerten werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und erfolgswirksam erfasst. 2.6 Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (ohne Geschäftswert)Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswertes auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrages vor. Können dem einzelnen Vermögenswert keine eigenständigen Mittelzuflüsse zugeordnet werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrages für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu der der Vermögenswert gehört. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cash-Flows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswertes widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der Position Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. An jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst wurde, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwandes eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrages herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswertes auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser darf allerdings nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen ergeben hätte, wenn in Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswertes, abzüglich eines etwaigen Restbuchwertes, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen. 2.7 Finanzielle VermögenswerteDie finanziellen Vermögenswerte setzen sich zusammen aus den Forderungen, Eigenkapitaltiteln, derivativen Finanzinstrumenten mit positiven beizulegenden Zeitwerten und den Zahlungsmitteln. Diese finanziellen Vermögenswerte werden grundsätzlich in die folgenden Kategorien unterteilt:
Die Kategorisierung hängt von dem Zweck ab, für den die jeweiligen finanziellen Vermögenswerte erworben wurden. Das Management bestimmt die Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz und überprüft die Kategorisierung zu jedem Stichtag. Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Erfüllungstag angesetzt, dem Tag, an dem der Kauf bzw. Verkauf des Vermögenswertes abgewickelt wird. Derivative Finanzinstrumente werden zum Handelstag angesetzt. Finanzielle Vermögenswerte, die nicht der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" angehören, werden zunächst zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden im Zugangszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten werden aufwandswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und Vermögenswerte der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" werden nach ihrem erstmaligen Ansatz zu ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Darlehen und Forderungen sowie bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Gewinne oder Verluste aus Schwankungen des beizulegenden Zeitwertes von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten, einschließlich Dividenden- und Zinszahlungen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Finanzierungsaufwendungen und -erträge in der Periode ihres Anfalls ausgewiesen. Wenn für finanzielle Vermögenswerte kein aktiver Markt besteht oder es sich um nicht notierte Vermögenswerte handelt, werden die beizulegenden Zeitwerte mittels geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt. Diese umfassen Bezugnahmen auf kürzlich stattgefundene Transaktionen zwischen unabhängigen Geschäftspartnern, die Verwendung aktueller Marktpreise anderer Vermögenswerte, die im Wesentlichen dem betrachteten Vermögenswert ähnlich sind, Discounted-Cash-Flow-Verfahren sowie Optionspreismodelle, welche soweit wie möglich von Marktdaten und so wenig wie möglich von unternehmensindividuellen Daten Gebrauch machen. Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen. 2.7.1 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete VermögenswerteDiese Kategorie hat 2 Unterkategorien: Finanzielle Vermögenswerte, die entweder von Beginn an als "zu Handelszwecken gehalten" eingeordnet wurden (held for trading einschließlich Derivate), und solche, die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch Nutzung der Fair-Value-Option als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" eingestuft wurden. Ein finanzieller Vermögenswert wird dieser Kategorie zugeordnet, wenn er prinzipiell mit kurzfristiger Verkaufsabsicht erworben wurde oder der finanzielle Vermögenswert vom Management entsprechend designiert wurde. Derivate gehören ebenfalls dieser Kategorie an, sofern sie nicht als Hedges qualifiziert sind. Als zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente im Sinne des IAS 39 gelten auch bestimmte Sicherungsinstrumente, die zwar im RHÖN-KLINIKUM Konzern nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Zinssicherung dienen, für die jedoch kein IAS 39 für Hedge-Accounting angewendet wurde. Es handelt sich dabei um derivative Finanzinstrumente, wie zum Beispiel Zinsswaps und Optionen. Vermögenswerte dieser Kategorie werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, soweit diese innerhalb der nächsten 12 Monate fällig sind. 2.7.2 Darlehen und Forderungen, bis zur Endfälligkeit zu haltende FinanzinvestitionenDarlehen und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit deren Fälligkeit nicht 12 Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt. Vermögenswerte, deren Fälligkeit 12 Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt, werden als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Dieser Kategorie werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen zugeordnet. Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 2.7.3 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteZur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie ausdrücklich zugeordnet wurden oder keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet werden konnten. Sie sind den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern. Soweit der Marktwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte zu Anschaffungskosten bewertet. 2.8 Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienAls Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die eigene Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an vermieteten Gegenständen bei uns als Leasinggeber (Operating-Leasing), werden diese unter entsprechender Kennzeichnung in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Die Leasinggegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und entsprechend den Bilanzierungsgrundsätzen für Sachanlagen abgeschrieben. Mieterlöse werden linear über die Vertragslaufzeit berücksichtigt. 2.9 VorräteVorräte beinhalten im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Diese werden zu Anschaffungskosten (einschließlich Nebenkosten) bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungskosten werden auf Grundlage der Durchschnittsmethode bestimmt. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis im ordentlichen Geschäftsgang abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten dar. 2.10 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich eventueller Transaktionskosten angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Abzug von Wertminderungen bewertet. Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Die Höhe der Wertminderung wird erfolgswirksam in der Position sonstiger Aufwand erfasst. Wesentliche finanzielle Schwierigkeiten auf Seiten eines Schuldners und eine erhöhte Wahrscheinlichkeit bezüglich einer schuldnerseitigen Insolvenz können Indikatoren für eine Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sein. Die wertminderungsbedingte Abwertung bemisst sich am Unterschiedsbetrag zwischen dem laufenden Buchwert einer Forderung und den Cash-Flows, die mit der Forderung erwartet werden. 2.11 Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal 3 Monaten. In der Bilanz werden ausgenutzte Kontokorrentkredite als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter den kurzfristigen Finanzschulden gezeigt. 2.12 Eigenkapital und Hedge-Accounting2.12.1 EigenkapitalStammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital (netto nach Steuern) als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert. Erwirbt ein Unternehmen des Konzerns Eigenkapitalanteile der RHÖN-KLINIKUM AG, wird der Wert der bezahlten Gegenleistung, einschließlich direkt zurechenbarer zusätzlicher Kosten (netto nach Steuern) vom Eigenkapital, das den Aktionären des Unternehmens zusteht, abgezogen, bis die Aktien entweder eingezogen, wieder ausgegeben oder weiterverkauft werden. Werden solche Anteile nachträglich wieder ausgegeben oder verkauft, wird die erhaltene Gegenleistung netto nach Abzug direkt zurechenbarer zusätzlicher Transaktionskosten und damit zusammenhängender Ertragsteuern im Eigenkapital, das den Aktionären der RHÖN-KLINIKUM AG zusteht, erfasst. 2.12.2 Hedge-AccountingDer Konzern setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung der aus Finanztransaktionen resultierenden Zinsänderungsrisiken ein. Dabei werden die Vorschriften zu Sicherungsmaßnahmen gemäß IAS 39 (Hedge-Accounting) angewendet. Dies mindert die Volatilität der Gewinn- und Verlustrechnung. Mittels Cash-Flow-Hedge werden die in der Bilanz angesetzten Verbindlichkeiten gegen künftige Zahlungsstromschwankungen abgesichert. Liegt ein Cash-Flow-Hedge vor, wird der effektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstrumentes bis zur Erfassung des Ergebnisses aus dem gesicherten Grundgeschäft erfolgsneutral als Hedge-Reserve im Eigenkapital erfasst; der ineffektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstrumentes wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die derivativen Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zum am jeweiligen Bilanzstichtag geltenden beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert gehandelter derivativer Finanzinstrumente entspricht dem Marktwert. Dieser kann positiv oder negativ sein. Liegen keine Börsenpreise vor, werden die Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet. Für derivative Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert dem Preis, den unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag im Hauptmarkt oder vorteilhaftesten Markt bei Verkauf vereinnahmen bzw. bei Übertragung zahlen würden. Der Konzern dokumentiert bei Abschluss der Transaktion die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft, das Ziel seines Risikomanagements sowie die zugrunde liegende Strategie beim Abschluss von Sicherungsgeschäften. Darüber hinaus erfolgt zu Beginn der Sicherungsbeziehung und in der Folge eine Dokumentation der Einschätzung, ob die in der Sicherungsbeziehung eingesetzten Derivate die Änderungen der Cash-Flows der Grundgeschäfte effektiv kompensieren. Der volle beizulegende Zeitwert der als Sicherungsinstrumente designierten derivativen Finanzinstrumente wird als langfristiger Vermögenswert bzw. langfristige Verbindlichkeit ausgewiesen, sofern die Restlaufzeit des gesicherten Grundgeschäfts länger als 12 Monate ist, und als kurzfristiger Vermögenswert bzw. kurzfristige Verbindlichkeit, sofern die Restlaufzeit kürzer ist. Für die Erfassung der Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte - erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital - ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge-Accounting vor oder sind Teile der Sicherungsbeziehung ineffektiv, werden die hierauf entfallenden Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung, wird das Sicherungsgeschäft nach den Regeln des IAS 39 als Hedge-Accounting bilanziert. Der Konzern führt auch Sicherungsmaßnahmen durch, die nicht als Hedge-Accounting dargestellt werden, jedoch gemäß den Grundsätzen des Risikomanagements effektiv zur Sicherung des finanziellen Risikos beitragen. 2.13 Finanzielle VerbindlichkeitenDie finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus Finanzschulden (einschließlich negative beizulegende Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für kurzfristige Verbindlichkeiten bedeutet dies, dass sie mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt werden. Finanzielle Verbindlichkeiten sowie Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert, nach Abzug von Transaktionskosten, angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst. Darlehensverbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern der Konzern nicht das unbedingte Recht hat, die Begleichung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. 2.14 Laufende und latente SteuernDer Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Latente Steuern werden, unter Verwendung der Verbindlichkeiten-Methode, für alle temporären Differenzen zwischen steuerlichen Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden und den jeweiligen IFRS-Konzernbuchwerten angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Die Ermittlung der latenten Steuern beruht auf einem Körperschaftsteuersatz von 15,0 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer). Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang angesetzt, in dem eine steuerliche Vorteilsnahme aus der Verrechnung mit steuerlichen Gewinnen wahrscheinlich ist. Latente Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit temporären Differenzen bei Beteiligungen an Tochterunternehmen werden grundsätzlich angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern gesteuert werden kann und dass eine Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist. 2.15 Leistungen an Arbeitnehmer2.15.1 Pensionsverpflichtungen und sonstige langfristig fällige Leistungen an ArbeitnehmerIm Konzern existieren unterschiedliche Pensionspläne. Die Pläne werden durch Zahlungen an Versicherungsgesellschaften oder Pensionskassen oder durch Bildung von Rückstellungen (unmittelbare Zusagen), deren Höhe auf versicherungsmathematischen Berechnungen basiert, finanziert. Der Konzern hat sowohl leistungsorientierte als auch beitragsorientierte Pensionspläne. Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, unter dem der Konzern feste Beitragszahlungen an eine eigenständige Gesellschaft (Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse) leistet. Der Konzern könnte lediglich im Rahmen der Subsidiärhaftung in Anspruch genommen werden, zusätzliche Beiträge zu leisten. Da wir das Risiko des Ausfalls einer Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse für äußerst gering halten, bilanzieren wir derartige Zusagen wie beitragsorientierte Pläne. Bei beitragsorientierten Plänen leistet der Konzern aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung Beiträge an öffentliche oder private Pensionsversicherungspläne. Der Konzern hat über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Ein leistungsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, der nicht unter die Definition eines beitragsorientierten Plans fällt. Er ist typischerweise dadurch charakterisiert, dass er einen Betrag an Pensionsleistungen festschreibt, den ein Mitarbeiter bei Renteneintritt erhalten wird und dessen Höhe üblicherweise von einem oder mehreren Faktoren wie Alter, Dienstzeit und Gehalt abhängig ist. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag. Aufgrund der Änderung des Standards IAS 19 entfällt die bisher angewandte Korridormethode. Die DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (projected unit credit method) berechnet. Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen hoher Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden, und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, wurden in den Vorjahren nach der sogenannten Korridorregelung dann erfolgswirksam erfasst, wenn der Nettobetrag aus beiden 10,0 % des höheren Betrages von DBO und gegebenenfalls existierendem Planvermögen überschreitet. Die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die sich aus Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen beziehungsweise aus Abweichungen zwischen früheren versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung ergeben, erfolgt unter Berücksichtigung latenter Steuern direkt im Eigenkapital in der Periode der Entstehung. Dadurch zeigt die Bilanz - nach Abzug gegebenenfalls existierendem Planvermögens - den vollen Umfang der Verpflichtungen unter der Vermeidung von Aufwandschwankungen, die sich insbesondere bei Änderungen der Berechnungsparameter ergeben können. Die in der jeweiligen Berichtsperiode erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden als "Neubewertungen" in der Gesamtergebnisrechnung gesondert dargestellt. Gemäß IAS 19 (revised 2011) wird nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand, d.h. alle Leistungsänderungen, die die leistungsorientierte Verpflichtung vermindern, in vollem Umfang im Zeitpunkt der Planänderung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gemeinschaftliche Pläne mehrerer ArbeitgeberAufgrund tarifvertraglicher Regelungen leistet der Konzern für eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern Beiträge an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und an andere Versorgungswerke des öffentlichen Dienstes (Zusatzversorgungskasse für Gemeinden, ZVK). Die Zusatzversorgungskassen sind Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Beiträge werden im Rahmen von Umlageverfahren erhoben. Durch diese Finanzierungsstruktur besteht das Risiko steigender Beiträge durch die Erhebung von Sanierungsbeiträgen, die einseitig oder überproportional den Arbeitgebern auferlegt werden können. Bei den vorliegenden Plänen handelt es sich um gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber (IAS 19.8), da sich die beteiligten Unternehmen sowohl das Risiko der Kapitalanlage als auch das biometrische Risiko teilen. Die VBL-/ZVK-Versorgung ist grundsätzlich als leistungsorientierter Versorgungsplan einzuordnen (IAS 19.38, revised 2011), für eine sachgerechte Abbildung des Konzernanteils der zukünftigen Zahlungsverpflichtung fehlen allerdings aufgrund der vorliegenden Umlagefinanzierung die notwendigen Informationen. Aufgrund dieser Finanzierung nach dem Umlageverfahren, bei dem der Umlagesatz für einen bestimmten Deckungsabschnitt auf Basis des gesamten Versicherungsbestandes und nicht auf Basis des einzelnen Versichertenrisikos ermitteln wird ist der Versorgungsplan gem. IAS 19.34 als beitragsorientierter Plan zu bilanzieren. Vereinbarungen im Sinne von IAS 19.37 bestehen nicht, so dass der Ansatz eines entsprechenden Vermögenswertes oder einer Schuld entfällt. Der Erfassung eines etwaigen Schuldpostens in unserer Bilanz gehen vorrangig einzulösende Gewährsträgerverpflichtungen öffentlicher Gebietskörperschaften vor. Die laufenden Beitragszahlungen an die VBL/ZVK haben wir als Aufwendungen für Altersversorgung der jeweiligen Jahre als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Personalaufwand ausgewiesen. Neben der Umlage erhebt die VBL Sanierungsgelder von beteiligten Arbeitgebern mit Pflichtversicherten im Abrechnungsverband West. Die pauschalen Sanierungsgelder decken den zusätzlichen Finanzierungsbedarf, der für die bis zur Schließung des Gesamtversorgungssystems entstandenen Verpflichtungen erforderlich ist. Welchen Anteil am Sanierungsgeld die einzelnen Arbeitgeber tragen müssen, hängt davon ab, welche Rentenlasten und versicherten Entgelte auf sie entfallen. Im Durchschnitt beträgt das Sanierungsgeld derzeit rund 2 % der Entgelte. Im Abrechnungsverband West finanziert die VBL ihre Leistungen über ein modifiziertes Abschnittsdeckungsverfahren (Umlageverfahren). Der aktuelle Deckungsabschnitt umfasst die Jahre 2013 bis 2017. Der Umlagesatz ist so bemessen, dass die für die Dauer des Deckungsabschnitts zu entrichtende Umlage zusammen mit den übrigen zu erwartenden Einnahmen und dem verfügbaren Vermögen ausreicht, die Ausgaben während des Deckungsabschnitts sowie der sechs folgenden Monate zu erfüllen. Seit 1. Januar 2002 beträgt der Umlagesatz 7,86 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Davon tragen die Arbeitgeber einen Anteil von 6,45 % und die Beschäftigten einen Anteil von 1,41 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Die Finanzierung im Abrechnungsverband Ost wird seit dem 1. Januar 2004 nach und nach vom Umlageverfahren auf ein kapitalgedecktes System umgestellt. Neben einer Umlage in Höhe von 1 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts werden hierfür zusätzliche Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren erhoben, die von Arbeitgebern und Beschäftigten je zur Hälfte getragen werden. Seit dem 1. Januar 2010 entrichten alle Arbeitgeber zusätzlich zur Umlage einheitlich einen Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren in Höhe von 4 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts (2 % Arbeitgeberanteil und 2 % Arbeitnehmeranteil). Aufgrund fehlender ausreichender Informationen kann keine Aussage zu der Höhe der Beteiligung an den Versorgungswerken anhand der Beitragszahlung der RHÖN-KLINIKUM AG im Vergleich zu den Gesamtbeitragszahlungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und an andere Versorgungswerke des öffentlichen Dienstes (Zusatzversorgungskasse für Gemeinden, ZVK) getroffen werden. Im Falle der Beendigung einer VBL-Beteiligung sind die daraus entstehenden rechtlichen Folgen in § 23 der VBL-Satzung festgelegt. Mit der Beendigung einer VBL-Beteiligung enden auch die Pflichtversicherungen. Da die VBL auch weiterhin die bis zum Ende der Beteiligung entstandenen Rentenansprüche und -anwartschaften ausgleicht, muss zum Ausgleich dafür der ausscheidende Beteiligte einen Gegenwert- ausgenommen sind die Teile, die im Kapitaldeckungsverfahren finanziert wurden, zahlen. Dieser Gegenwert umfasst sowohl die Ausfinanzierung bestehender Anwartschaften, Deckung der Verwaltungskosten als auch zukünftige Leistungsansprüche. Eine ähnliche Regelung sieht auch die Zusatzversorgungskasse vor. Da bei einem Ausscheiden aus der Umlagefinanzierung auch die Risiken der anderen Systembeteiligten anteilig mit ausgeglichen werden müssen, ist eine nachvollziehbare versicherungsmathematischen Berechnung nur durch die Versorgungskasse selbst möglich. Mitgliedschaft bei VBL/ZVK besteht aufgrund der Übernahme von Kliniken aus der öffentlichen Hand. Nach Abschluss der Transaktion mit Fresenius werden nur noch die Kliniken in Gießen und Marburg Mitglied der VBL sein. 2.15.2 Leistungen aus Anlass der Beendigung des ArbeitsverhältnissesLeistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden erbracht, wenn ein Mitarbeiter vor dem regulären Renteneintritt entlassen wird oder gegen eine Abfindungsleistung freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Der Konzern erfasst Abfindungsleistungen, wenn er nachweislich verpflichtet ist, das Arbeitsverhältnis von gegenwärtigen Mitarbeitern entsprechend einem detaillierten formalen Plan, der nicht rückgängig gemacht werden kann, zu beenden oder nachweislich Abfindungen bei freiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Mitarbeiter zu leisten hat. Leistungen, die nach mehr als 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden, werden auf ihren Barwert abgezinst. 2.15.3 Tantiemen und ErgebnisbeteiligungenFür Tantiemen und Ergebnisbeteiligungen wird eine Verbindlichkeit basierend auf einem am Konzernergebnis bzw. an den Ergebnissen der einbezogenen Tochtergesellschaften orientierten Bewertungsverfahren passiviert. Der Konzern passiviert eine Verbindlichkeit in den Fällen, in denen eine vertragliche Verpflichtung besteht oder sich aufgrund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine faktische Verpflichtung ergibt. 2.16 RückstellungenRückstellungen für Umstrukturierungen und rechtliche Verpflichtungen werden erfasst, wenn das Unternehmen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung als Folge eines Ereignisses der Vergangenheit hat, wenn es wahrscheinlich ist, dass es im Zuge der Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen kommt und wenn der Wert des Ressourcenabflusses verlässlich bestimmt werden kann. Umstrukturierungsrückstellungen beinhalten im Wesentlichen Kosten aus der frühzeitigen Beendigung von Anstellungsverträgen mit Mitarbeitern. Rückstellungen werden insbesondere nicht gebildet für künftige operative Verluste. Besteht eine Mehrzahl gleichartiger Verpflichtungen, erfolgt die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme auf Grundlage einer Gesamtbetrachtung der gleichartigen Verpflichtungen. Eine Rückstellungsbildung erfolgt auch dann, wenn die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus einzelnen dieser Verpflichtungen als gering einzuschätzen ist. Rückstellungen werden zum Barwert der mit dem Begleichen der Verpflichtung erwarteten Zahlungen bewertet. Dabei wird mit einem Vorsteuer-Zinssatz diskontiert, der die aktuellen Markterwartungen bezüglich des Zeitwertes des Geldes und der Risikopotenziale der Verpflichtung reflektiert. Werterhöhungen von Rückstellungen, die auf zeitbedingten Zinseffekten beruhen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwand gezeigt. 2.17 ErtragsrealisierungErträge werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der für die Erbringung von Dienstleistungen und für den Verkauf von Waren erhaltenen Gegenleistung erfasst. Erträge aus konzerninternen Verkäufen und Leistungserbringungen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Erträge werden wie folgt realisiert: 2.17.1 Stationäre und ambulante KrankenhausleistungenKrankenhausleistungen werden entsprechend dem Leistungsfortschritt im Verhältnis von erbrachter zur Gesamtdienstleistung in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Dienstleistungen erfolgen. Die Abrechnung der mit den Kostenträgern vereinbarten Leistungsrechnung erfolgt im Wesentlichen auf Basis verweildauerunabhängiger, pauschalierter Entgelte. In Teilbereichen kommen tagesgleiche Pflegesätze zur Abrechnung. Die Krankenhausleistungen sind im Rahmen eines vereinbarten Budgets der Höhe nach begrenzt. Daraus folgt, dass Mehrleistungen (Budgetüberschreitungen) und Minderleistungen (Budgetunterschreitungen) im Rahmen der gesetzlichen Regelungen wechselseitig auszugleichen sind. 2.17.2 ZinserträgeZinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. 2.17.3 Ausschüttungs- und DividendenerträgeGewinnausschüttungen werden im Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. 2.18 LeasingLeasingtransaktionen im Sinne des IAS 17 können aus Miet- und Pachtverhältnissen resultieren und werden entweder als Finanzierungs-Leasing oder als Operating-Leasing klassifiziert. Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt, werden grundsätzlich als Finanzierungs-Leasing, d. h. wie tatsächlich erworbenes Anlagevermögen, behandelt. Die Vermögenswerte werden aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben; die künftigen Leasingzahlungen werden mit ihrem Barwert als Verbindlichkeiten passiviert. Leasingtransaktionen, bei denen ein wesentlicher Anteil der mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbundenen Risiken und Chancen beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating-Leasing klassifiziert. Im Zusammenhang mit einem Operating-Leasing-Verhältnis geleistete Zahlungen werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2.19 FremdkapitalkostenKosten der Fremdkapitalaufnahmen wurden bei den entsprechenden Posten abgesetzt und nach der Effektivzinsmethode verteilt. Im Übrigen wurden die Zinsen als laufender Aufwand erfasst. Fremdkapitalkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung/Herstellung sogenannter qualifizierter Vermögenswerte entstehen, werden während des gesamten Herstellungsprozesses bis zur Inbetriebnahme aktiviert. Andere Fremdkapitalkosten werden aufwandswirksam gebucht. 2.20 DividendenausschüttungenDie Ansprüche der Anteilseigener auf Dividendenausschüttungen werden in der Periode als Verbindlichkeit erfasst, in der die entsprechende Beschlussfassung erfolgt ist. 2.21 Finanzrisikomanagement2.21.1 FinanzrisikofaktorenDie RHÖN-KLINIKUM AG unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen insbesondere folgenden Risiken:
Ziel des finanziellen Risikomanagements ist die Begrenzung der aufgeführten Risiken durch laufende operative Aktivitäten sowie dem Einsatz derivativer und nicht-derivativer (z. B. Festzinsdarlehen) Finanzinstrumente. Die eingesetzten derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich der Absicherung von Grundgeschäften, d. h. für Handels- oder spekulative Zwecke kommen sie nicht zum Einsatz. Grundsätzlich werden Finanzierungsinstrumente zur Begrenzung des Kontrahentenrisikos nur mit führenden Finanzinstituten abgeschlossen. Das Finanzrisikomanagement erfolgt durch die Abteilung Treasury unter Aufsicht des Finanzvorstandes entsprechend den vom Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten Leitlinien. Die Risikoidentifikation und -bewertung erfolgt durch den Vorstand in Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns. Der Finanzvorstand gibt sowohl die Prinzipien für das bereichsübergreifende Risikomanagement vor als auch Richtlinien für bestimmte Bereiche, wie z. B. den Umgang mit dem Zins- und Kreditrisiko, dem Einsatz derivativer und nicht-derivativer Finanzinstrumente sowie die Investition von Liquiditätsüberschüssen. 2.21.2 Kredit- und BonitätsrisikoDer Konzern erbringt zu über 90 % Leistungen an Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung und im Übrigen an Selbstzahler, die bei privaten Krankenversicherungen abgesichert sind. Signifikante Konzentrationen bezüglich einzelner Kostenträger bestehen nicht. Die Krankenhausleistungen werden in der Regel innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist durch die Kostenträger beglichen. Hinsichtlich der Ausfallrisiken im Geschäftsjahr 2013 wird auf die Ausführungen unter dem Punkt 7.9 ff. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte verwiesen. Das maximale Ausfallrisiko entspricht der Summe der in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigung. Kontrahentenrisiken aus Abschlüssen von Finanztransaktionen werden durch die Einhaltung von Regeln und Limits minimiert. 2.21.3 LiquiditätsrisikoEin vorsichtiges Liquiditätsmanagement schließt das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung eines adäquaten Betrages im Rahmen zugesagter Kreditlinien und die Fähigkeit zur Emission am Markt ein. Aufgrund der Dynamik des Marktumfeldes, in dem der Konzern operiert, ist es unser Ziel, die notwendige Flexibilität in der Finanzierung beizubehalten, indem ausreichend verfügbare Kreditlinien bestehen und ein jederzeitiger Zugang zu den Kapitalmärkten möglich ist. Um jederzeitige Handlungsfähigkeit sicher zu stellen, wird eine strategische Mindestliquidität aus Cash-Positionen und freien, sofort verfügbaren Kreditlinien gehalten. Zur Überwachung des Liquiditätsrisikos wird täglich ein Liquiditätsreport erstellt. Zusätzlich werden kurz- bis mittelfristige Liquiditätsplanungsrechnungen durchgeführt. 2.21.4 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko resultiert aus der Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung des Zinsniveaus und wirkt auf alle verzinslichen Positionen sowie auf Zinsderivate. Die RHÖNKLINIKUM AG unterliegt damit grundsätzlich Zinsänderungsrisiken. Von den konzernweit unter den Finanzschulden ausgewiesenen Finanzverbindlichkeiten waren zum Bilanzstichtag 66,4 % (Vj. 55,0 %) fest verzinslich und 33,6 % (Vj. 45,0 %) variabel verzinslich. Unter Berücksichtigung der gegebenen und geplanten Schuldenstruktur werden im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG Zinsderivate zur Minimierung der Zinsänderungsrisiken eingesetzt. Die unterhaltenen Bankguthaben waren zu 0,0 % (Vj. 19,0 %) fest verzinslich mit einer Zinslaufzeit über 1 Monat, aber unter 3 Monaten oder täglich kündbar angelegt. Zinsänderungsrisiken werden mittels Sensitivitätsanalysen überwacht. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und Zinsaufwendungen, andere Ergebnisteile sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde: Alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung unterliegen keinen Zinsänderungsrisiken. Marktzinsänderungen wirken sich auf das Zinsergebnis von variabel verzinslichen Finanzierungsinstrumenten aus und werden demzufolge in die Sensitivitätsanalyse einbezogen. Derivate unterliegen Zinsänderungsrisiken hinsichtlich ihres Marktwertes und ihrer Cash-Flows. Betrachtet wird eine hypothetische Schwankung des Marktzinsniveaus zum Bilanzstichtag der unter den Zahlungsmitteln und Finanzschulden ausgewiesen Beträge um +/-100 Basispunkte. Bei einem um 100 Basispunkte erhöhten Zinsniveau hätte sich das Finanzergebnis um 0,8 Mio. € vermindert. Bei einem um 100 Basispunkte reduzierten Marktzinsniveau wäre das Finanzergebnis um 0,9 Mio. € höher ausgefallen. Die hypothetische Auswirkung auf das Finanzergebnis bei steigenden Zinsen ergibt sich aus potentiellen Effekten der variabel verzinslichen Verbindlichkeiten von -1,0 Mio. € sowie den Effekten aus den variabel verzinslichen Guthaben bei Kreditinstituten von 0,2 Mio. €. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2013 um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, so hätte sich die Bewertung der Derivate um 6,9 Mio. € erhöht. Die Wertänderung der Derivate hätte sich mit einem Anteil von 6,9 Mio. € erhöhend auf das Eigenkapital ausgewirkt. Die hypothetischen Auswirkungen ad hoc sinkender Zinsen auf das Finanzergebnis resultieren aus den Effekten der variabel verzinslichen Verbindlichkeiten von 1,0 Mio. € sowie den Effekten aus den variabel verzinslichen Guthaben bei Kreditinstituten von -0,04 Mio. €. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2013 um 100 Basispunkte niedriger gewesen wäre, hätte sich die Bewertung der Derivate um 7,3 Mio. € vermindert. Die Wertänderung der Derivate hätte sich mit einem Anteil von 7,3 Mio. € vermindernd auf das Eigenkapital ausgewirkt. 2.21.5 Management von Eigen- und FremdkapitalDas Ziel des Managements bei dem Umgang mit dem Eigenkapital und Fremdkapital ist die strikte Verfolgung einer Fristenkongruenz (horizontale Bilanzstruktur) von Mittelherkunft und Mittelverwendung. Langfristig gebundenes Vermögen soll langfristig finanziert sein. Zur langfristigen Mittelherkunft zählen die in der Bilanz ausgewiesenen Positionen Eigenkapital und langfristige Schulden. Diese Kennzahl soll mindestens 100 % betragen und betrug im Berichtsjahr 271,7 % (Vj. 102,8 %). Der Anstieg resultiert aus der Umgliederung von langfristigen Vermögens- und Schuldposten in den kurzfristigen Bereich im Zusammenhang mit IFRS 5 und dem separaten Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Schulden. Langfristige Mittelverwendungen betreffen Finanz- und Sachanlagen. Obwohl der Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG bei einer Personalkostenquote von über 50 % häufig der Dienstleistungsbranche zugerechnet wird, ist das Geschäftsmodell langfristig ausgerichtet und initial investitionsgetrieben. Die Investitionskosten wollen wir nachhaltig durch mindestens 35,0 % Eigenkapital unterlegen. Zum 31. Dezember 2013 waren dies auf Konzernebene 53,8 % (Vj. 50,5 %). Das Konzernwachstum wird im Übrigen durch angemessene Maßnahmen beim Eigenkapital über die Gewinnverwendungsbeschlüsse bei den einbezogenen Gesellschaften gesteuert. Bei Thesaurierung von Teilen der Jahresüberschüsse orientiert sich das Management an einer Eigenkapitalquote von 25 %. Beim Einsatz von Fremdkapital orientiert sich das Management zur Risikominimierung an nachfolgenden Steuerungsgrößen. Es wird angestrebt, den Quotienten aus Nettokreditverschuldung (= Finanzschulden abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) und EBITDA auf maximal das 3,5-fache sowie das Verhältnis des EBITDA zum Nettofinanzergebnis auf minimal das 5,0-fache zu begrenzen. Die Nettoverschuldung darf gemäß den abgeschlossenen Kreditvereinbarungen maximal das 3,5-fache (Vj. 3,0) des EBITDA von 275,4 Mio. € (Vj. 292,0 Mio. €) betragen. Die Obergrenze würde im Geschäftsjahr 2013 bei 963,9 Mio. € (Vj. 876,0 Mio. €) liegen. Diese Kennzahl wurde im Berichtsjahr mit dem Verhältnis 2,65 (Vj. 2,75) eingehalten. Das Finanzergebnis (ohne Aufzinsung/Abzinsung Finanzinstrumente) aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung multipliziert mit dem Faktor 5,0 (Vj. 6,0) darf den EBITDA-Wert des Geschäftsjahres nicht unterschreiten. Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 lag das EBITDA bei 275,4 Mio. € und das Finanzergebnis (ohne Aufzinsung/Abzinsung Finanzinstrumente) bei 38,1 Mio. €. Diese daraus abgeleitete Kennzahl von 7,23 (Vj. 7,96) wurde im Berichtsjahr ebenso eingehalten. Die Kapitalkosten des Konzerns sind mit sämtlichen oben erwähnten Kennzahlen eng verknüpft, so dass Abweichungen zu einer Verschlechterung der Kreditkondition führen würden. 3 Kritische Schätzungen und Beurteilungen bei der Bilanzierung und BewertungSämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend überprüft und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Der Konzern trifft Einschätzungen und Annahmen, welche die Zukunft betreffen. Die hieraus abgeleiteten Schätzungen werden naturgemäß in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Diese Unsicherheiten betreffen in besonderem Maße:
Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Folgenden erörtert. 3.1 Geschätzte Wertminderung der GeschäftswerteZur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten der Geschäftswerte wurden die operativen Cash-Flows der einzelnen Kliniken mit dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC = Weighted Average Cost of Capital) nach Steuern von 6,13 % (Vj. 5,88 %) diskontiert. Auf dieser Berechnungsgrundlage ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Schlüsselannahmen mit wesentlichem Einfluss auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten sind der WACC sowie die durchschnittliche EBIT-Marge. Für das durchschnittliche Umsatzwachstum sowie die durchschnittliche EBIT-Marge verweisen wir auf unsere Erläuterung unter Punkt 7.1. Bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entspricht ab einem unterstellten Kapitalkostensatz von 6,2 % (Vj. 5,9 %) der erzielbare Betrag dem Buchwert. 3.2 UmsatzrealisierungDie Krankenhäuser des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG unterliegen wie alle anderen Krankenhäuser in Deutschland den gesetzlichen Entgeltregelungen. Diese sehen regelmäßig prospektive Entgeltvereinbarungen vor, um Planungs- und Erlössicherheit zu schaffen. In der Praxis jedoch finden diese Verhandlungen erst im Verlauf des Geschäftsjahres oder sogar erst nach dessen Ablauf statt, so dass hinsichtlich der vergüteten Leistungsmenge zum Bilanzstichtag Unsicherheiten bestehen, die durch sachgerechte Schätzungen in der Bilanz als Ansprüche oder Verbindlichkeiten abgebildet werden. Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die mit den Schätzungen verbundenen Ungenauigkeiten deutlich unter 1 % unserer Umsatzerlöse liegen. Der Konzern tätigt über 90 % seiner Umsätze mit den gesetzlichen Krankenkassen. Grundsätzlich werden zu Jahresbeginn mit den gesetzlichen Krankenkassen die verschiedenen Budgets für die einzelnen Krankenhäuser festgelegt. Die Bewertung der diagnosebezogenen Fallgruppen (Diagnosis Related Groups, DRGs) wird bundesweit einheitlich über den DRG-Katalog vorgenommen. Die Bewertungsrelationen werden jährlich vom "Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH" (InEK) überprüft und angepasst. Bei einer mengenmäßigen Über- oder Unterschreitung des vereinbarten Gesamtbudgets werden für Mehr- oder Minderleistungen nur die zusätzlich angefallenen bzw. entfallenen variablen Kosten in Höhe pauschalierter Sätze vergütet bzw. abgezogen. Bis zur Erstellung der Konzernbilanz lagen in fast allen Kliniken genehmigte Entgeltvereinbarungen vor, so dass eventuelle Mehr- oder Mindererlösausgleiche genau kalkuliert werden konnten. In den Kliniken, in denen für 2013 noch keine Budgetvereinbarungen vorlagen, haben wir uns aus diesem Grund bei der Bilanzierung strikt an die rechtlichen Rahmenbedingungen gehalten. Wir gehen davon aus, dass die Vereinbarungen für 2013 keinen negativen Einfluss auf das Ergebnis 2014 haben werden. 3.3 ErtragsteuernFür die Bildung von Steuerrückstellungen sowie von latenten Steuerposten sind Schätzungen erforderlich. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede und der Nutzbarkeit der Verlustvorträge, die zum Ansatz von aktiven latenten Steuern geführt haben. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Zeiträume, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung komplexer Steuervorschriften und der Höhe und des Zeitpunkts künftiger, zu versteuernder Einkünfte, die Änderungen des Steuerergebnisses in künftigen Perioden zur Folge haben. Für mögliche Folgen der Betriebsprüfung durch die Steuerverwaltung bildet der Konzern angemessene Rückstellungen. Berücksichtigt werden dabei insbesondere verschiedene Faktoren wie Erfahrungen aus früheren Betriebsprüfungen sowie unterschiedliche Auslegungen des materiellen Steuerrechts zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltungen im Hinblick auf den jeweiligen Sachverhalt. 4 UnternehmenserwerbeKonzernobergesellschaft ist die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft mit Sitz in Bad Neustadt a. d. Saale. Der Konsolidierungskreis umfasst neben der RHÖN-KLINIKUM AG als Obergesellschaft 109 inländische Tochterunternehmen, wovon 100 Gesellschaften vollkonsolidiert werden, sowie 2 nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen. Davon ist eine Gesellschaft ein Joint Venture und die andere Gesellschaft ein assoziiertes Unternehmen. Die übrigen Gesellschaften werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Zeitwerten im Konzernabschluss erfasst. In Geschäftsjahr 2013 wurden 6,5 kliniknahe Kassenarztsitze und ein ophthalmologischer Kassenarztsitz erworben, für die die Wirksamkeitsvoraussetzungen vertragsgemäß noch im Berichtszeitraum 2013 eintraten. Die Einbeziehung in den Konzern erfolgte ebenfalls im Geschäftsjahr 2013. Im Rahmen des Erwerbs der Kassenarztsitze sind keine Kosten angefallen. Die seit Einbeziehung in den Konzernabschluss erzielten Umsatzerlöse und Jahresergebnisse sind für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG von untergeordneter Bedeutung. Die endgültige Kaufpreisallokation hat folgende Auswirkungen auf die Vermögenslage des Konzerns in 2013: scroll
Des Weiteren wurde in 2013 ein kliniknaher Kassenarztsitz erworben. Die Wirksamkeitsvoraussetzungen traten vertragsgemäß zum 1. Januar 2014 ein, so dass die Kassenarztsitze im ersten Quartal 2014 übertragen werden. Die Einbeziehung in den Konzern erfolgt ebenfalls im ersten Quartal 2014. Im Rahmen des Erwerbs der Kassenarztsitze sind keine Kosten angefallen. Der Erwerb erfolgte in einer Gesellschaft, die im Zusammenhang mit dem Anteilskaufvertrag mit Fresenius in 2014 veräußert wurde. Die vorläufige Kaufpreisallokation sieht folgende Auswirkungen auf die Vermögenslage des Konzerns im ersten Quartal 2014 vor: scroll
Der Goodwill in Höhe von 0,5 Mio. € und 0,3 Mio. € beinhaltet im Wesentlichen Synergieeffekte, die aus dem Ausbau der medizinischen Versorgungszentren erwartet werden. Es ist davon auszugehen, dass die erfassten Goodwills für steuerliche Zwecke abzugsfähig sind. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und SchuldenDie RHÖN-KLINIKUM AG, die HELIOS Kliniken GmbH und die Fresenius SE & Co. KGaA haben am 13. September 2013 einen Anteilskaufvertrag unterzeichnet, wonach die RHÖNKLINIKUM AG an Helios und verbundene Unternehmen ein Portfolio von 43 Kliniken, medizinischen Versorgungszentren und weiteren verbundenen Beteiligungen verkauft. Von der Transaktion ausgenommen sind die Standorte Bad Neustadt, Bad Berka, Frankfurt (Oder) sowie das Universitätsklinikum Gießen und Marburg. Unter Berücksichtigung einer aktualisierten kartellrechtlichen Bewertung im Rahmen der Gesamttransaktion wurden die Kliniken in Cuxhaven, Waltershausen-Friedrichroda sowie Boizenburg aus der Kartellamts-Anmeldung herausgenommen. Diese Einrichtungen werden nicht an Fresenius übergehen, somit verbleibt ein Portfolio von 40 Kliniken zum Verkauf. Das trifft auch auf einige MVZ-Gesellschaften zu, die mit den betroffenen Kliniken regional bzw. konzeptionell zusammenhängen. Die Durchführung der Transaktion steht zum 31. Dezember 2013 noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die zuständige Kartellbehörde sowie hinsichtlich bestimmter Häuser der Zustimmung von Minderheitsgesellschaftern bzw. ehemaliger kommunaler Träger. Ein teil- bzw. schrittweiser Vollzug der Transaktion ist möglich. Des Weiteren wurden drei MVZ-Gesellschaften an die dort tätigen Ärzte veräußert. Auch hier sind die Wirksamkeitsvoraussetzungen noch nicht eingetreten. Im Rahmen der Anpassung an IFRS 5 wurden die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden, die auf die zur Veräußerung vorgesehenen Gesellschaften entfallen, in der Bilanz entsprechend umgegliedert und in einem separaten Bilanzposten jeweils auf der Aktiv- und Passivseite ausgewiesen. Eine Abwertung auf diese Posten war nicht notwendig. Im Zuge der Anwendung von IFRS 5 wurden latente Steuern auf Verlustvorträge, sofern diese im Zusammenhang mit der Transaktion verfallen, ergebniswirksam ausgebucht. Die Aufteilung auf die originären Bilanzposten ist im Folgenden dargestellt: Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte zum 31. Dezember 2013scroll
Zur Veräußerung gehaltene Schulden zum 31. Dezember 2013scroll
5 Segmentberichterstattung und Bilanzierungsänderungen bedingt durch IAS 19 R (2011)SegmentberichterstattungUnsere Krankenhäuser werden in rechtlich selbständigen Tochterunternehmen geführt, die ihren Geschäftsbetrieb im regionalen Umfeld nach den Richtlinien und Vorgaben der Muttergesellschaft ausüben. Unselbständige Krankenhausbetriebsstätten oder Niederlassungen bestehen innerhalb des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG nicht. Nach IFRS 8 "Geschäftssegmente" sind die Segmentinformationen entsprechend der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger darzustellen ("Management-Approach"). Hauptentscheidungsträger der RHÖN-KLINIKUM AG ist der Gesamtvorstand, der die strategischen Entscheidungen für die Gruppe trifft und dem auf Basis der Zahlen der einzelnen Krankenhäuser bzw. Gesellschaften berichtet wird. Dementsprechend verfügt die RHÖN-KLINIKUM AG mit ihren Akutkliniken und anderen Einrichtungen unverändert über nur ein berichtspflichtiges Segment, da die anderen Bereiche wie Rehabilitationseinrichtungen, Medizinische Versorgungszentren und Servicegesellschaften einzeln und in Summe nicht die quantitativen Schwellenwerte des IFRS 8 überschreiten. Bilanzierungsänderungen bedingt durch IAS 19 R (2011)Die Änderung der Bilanzierung aus der erstmaligen Anwendung des IAS 19 R (2011) betrifft Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und hat rückwirkende Auswirkungen auf die Konzernbilanz, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Kapitalflussrechnung. Bei rückwirkend angewendeten Änderungen der Bilanzierung verlangt IAS 19 R (2011) in Verbindung mit IAS 8 die zusätzliche Angabe der Eröffnungsbilanz der frühesten Vergleichsperiode. Die rückwirkende Änderung der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung Januar bis Dezember 2012, der Konzerngesamtergebnisrechnung Januar bis Dezember 2012, der Konzernbilanz zum 1. Januar 2012 sowie der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2012 stellt sich wie folgt dar: Bilanzierungsänderungen Konzernbilanz zum 01.01.2012scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnungscroll
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Summe der im Eigenkapital erfolgsneutral erfassten
Wertveränderungen Bilanzierungsänderungen Konzernbilanz zum 31. Dezember 2012scroll
Die Beibehaltung der Korridormethode für 2013 würde im Vergleich zur aktuellen Bilanzierung gemäß IAS 19 R (2011) zu keiner wesentlichen Änderung der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung Januar bis Dezember 2013, der Konzerngesamtergebnisrechnung Januar bis Dezember 2013, sowie der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2013 führen. 6 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungDie nachfolgend beschriebenen Vorjahreswerte des Geschäftsjahres 2012 wurden um die Effekte aus den Bilanzierungsänderungen gemäß IAS 19 R (2011) angepasst. Zu den Bilanzierungsänderungen verweisen wir hierzu auf das Kapitel "Segmentberichterstattung und Bilanzierungsänderungen bedingt durch IAS 19 R (2011)". 6.1 UmsatzerlöseDie Entwicklung der Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern und Regionen stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Umsatzerlöse stellen nach IAS 18 Umsätze aus der Erbringung von Dienstleistungen dar und sind im Geschäftsjahr 2013 um 148,9 Mio. € bzw. 5,2 % auf 3.013,8 Mio. € angestiegen. Davon entfallen auf Umsätze in unseren Akut- und Rehabilitationskliniken 2.955,3 Mio. € (Vj. 2.807,5 Mio. €) und auf Umsätze in unseren Medizinischen Versorgungszentren 58,5 Mio. € (Vj. 57,4 Mio. €). Bereinigt um Veränderungen des Konsolidierungskreises (Erstkonsolidierung HSK-Gruppe ab 1. Mai 2012, MVZ Campus Gifhorn GmbH ab 1. Juli 2012, Medizinisches Versorgungszentrum Indersdorf GmbH ab 1. Juli 2013) in Höhe von 80,7 Mio. € verbleibt ein internes Wachstum von 68,2 Mio. € bzw. 2,4 %. 6.2 Sonstige ErträgeDie sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Als Erträge aus Leistungen werden Erlöse aus Hilfs- und Nebenbetrieben in Höhe von 152,1 Mio. € (Vj. 139,4 Mio. €) sowie Miet- und Pachterlöse in Höhe von 18,2 Mio. € (Vj. 13,5 Mio. €) ausgewiesen. Der Anstieg der Erlöse aus Hilfs- und Nebenbetrieben resultiert aus weiter gestiegenen Arzneimittelverkäufen vor allem im Bereich der Zytostatika. Zur Kompensation bestimmter zweckgebundener Aufwendungen, die im Zusammenhang von mit öffentlichen Mitteln geförderten Maßnahmen stehen (z. B. Personal- und Sachkosten für Forschung und Lehre, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz), erhielt der Konzern Fördermittel und sonstige Zuwendungen. Die Erträge aus Schadensersatzleistungen / Sonstige Erstattungen enthielten im Vorjahr buchhalterische Ertragseffekte aus der "Trennungsrechnung" in Gießen und Marburg in Höhe von 6,5 Mio. €. Die übrigen sonstigen Erträge entfallen u.a. mit 9,4 Mio. € (Vj. 7,9 Mio. €) auf Erstattungen der Kostenträger für ohne Beanstandungen abgeschlossene Prüfungen von Fällen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, mit 0,1 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €) auf aktivierte Eigenleistungen sowie mit 6,5 Mio. € (Vj. 7,1 Mio. €) auf Mittel zur Kompensation von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Studien. Vom Anstieg der sonstigen Erträge entfallen 5,6 Mio. € auf erstkonsolidierte Gesellschaften. 6.3 Materialaufwandscroll
Der Materialaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 38,3 Mio. € bzw. 5,1 % auf 791,7 Mio. € angestiegen. Die Materialkostenquote beträgt wie im Vorjahr unverändert 26,3 %. Vom Anstieg der Materialaufwendungen entfallen 24,0 Mio. € bzw. 3,2 % auf erstkonsolidierte Gesellschaften. 6.4 Personalaufwandscroll
Die Aufwendungen für die beitragsorientierten Pläne betreffen Zahlungen an die Zusatzversorgungskassen (ZVK) und die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die leistungsorientierten Pläne entfallen auf Versorgungszusagen von Konzerngesellschaften und betreffen Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten sowie auf Abfindungsleistungen für Mitglieder des Vorstandes nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Personalaufwand sind Abfindungen in Höhe von 2,3 Mio. € (Vj. 4,8 Mio. €) enthalten. Im Vorjahr entfielen davon 4,2 Mio. € auf im Geschäftsjahr 2012 ausgeschiedene Vorstände. Der Anstieg der Personalaufwendungen um 100,0 Mio. € bzw. 5,7 % entfällt mit 51,8 Mio. € auf erstkonsolidierte Gesellschaften. Bereinigt um vorgenannten Effekt ergibt sich ein Anstieg der Personalaufwendungen um 48,2 Mio. € bzw. 2,8 %. 6.5 Abschreibungen und WertminderungenDer Posten enthält planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Der Rückgang der Abschreibungen um 21,5 Mio. € bzw. 15,2 % auf 119,7 Mio. € begründet sich im Wesentlichen mit 20,5 Mio. € aus Anpassungen im Rahmen der nach IFRS 5 als zur Veräußerung gehaltenen Vermögenwerte. Gemäß IFRS 5 dürfen langfristige Vermögenswerte, solange sie als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden, nicht planmäßig abgeschrieben werden. Bereinigt um diesen Effekt sind die Abschreibungen um 1,0 Mio. € bzw. 0,7 % leicht rückläufig. 6.6 Sonstige AufwendungenDie sonstigen Aufwendungen entfallen auf: scroll
Die sonstigen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2013 überproportional um 36,9 Mio. € bzw. 12,9 % auf 322,5 Mio. € angestiegen. Der Anstieg entfällt mit 25,0 Mio. € bzw. 8,7 % auf im Bestand befindliche Gesellschaften und mit 11,9 Mio. € bzw. 4,2 % auf erstkonsolidierte Gesellschaften. Die Aufwendungen für Instandhaltungen und Wartung erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 7,7 Mio. € auf 101,3 Mio. €. Ursächlich für den Anstieg sind die im Geschäftsjahr 2013 erstmalig ganzjährig erfassten Aufwendungen der ab dem 1. Mai 2012 erstkonsolidierten HSK-Gruppe. Der Anstieg der Aufwendungen für Gebühren, Beiträge und Beratungskosten in Höhe von 16,4 Mio. € bzw. 24,3 % auf 83,9 Mio. € entfällt im Wesentlichen auf Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Verkauf der Kliniken, MVZ und weiteren verbundenen Beteiligungen an Fresenius im dritten Quartal 2013. Im Übrigen entfallen auf erstkonsolidierte Gesellschaften Aufwendungen in Höhe von 2,0 Mio. €. Die Aufwendungen für Versicherungen und deren Selbstbehalte erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 Mio. € auf 18,6 Mio. € und betreffen im Wesentlichen, bedingt durch den Ausfall eines Anbieters, Kostensteigerungen bei der Haftpflichtversicherung. Die Miet- und Pachtaufwendungen sind um 3,1 Mio. € insbesondere auf Grund der ab dem 1. Mai 2012 konsolidierten HSK-Gruppe angestiegen. Der Anstieg der übrigen sonstigen Aufwendungen um 5,5 Mio. € entfällt im Wesentlichen auf erstkonsolidierte Gesellschaften. 6.7 ForschungskostenUnsere Forschungsaktivitäten erstrecken sich vorrangig auf Prozessoptimierungen bei der stationären Krankenhausversorgung und nicht auf die Herstellung von vermarktungsfähigen Produkten. Die Forschungsergebnisse entstehen daher in der Regel als Folge von bzw. im sachlichen Zusammenhang mit krankenversorgenden Tätigkeiten und sind daher nur sehr eingeschränkt isoliert abgrenz- und bewertbar. In Abhängigkeit des Umfangs der den Forschungsaktivitäten zuzurechnenden Kosten veranschlagen wir unsere jährlichen Forschungsaufwendungen mit einem Betrag innerhalb einer Bandbreite von 0,5 % bis 2,0 % unserer Umsatzerlöse. Sie entfallen insbesondere auf Personalaufwendungen und sonstige betriebliche Aufwendungen. Im Rahmen der Übernahme der beiden Universitäts- und Wissenschaftsstandorte Gießen und Marburg haben wir uns verpflichtet, jährlich einen Betrag von mindestens 2,0 Mio. € den beiden medizinischen Fakultäten zur Verfügung zu stellen. 6.8 Finanzergebnis - nettoDas Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scroll
In den Sonstigen Zinserträgen, die im Wesentlichen Zinserträge aus Steuerforderungen betreffen, sind auch Gewinnanteile an at-equity-Unternehmen in Höhe von 54 Tsd. € (Vj. 121 Tsd. €) enthalten. Aufgrund von IAS 17 (Leasingverhältnisse) werden Finanzierungs-Leasing-Verträge unter den Sachanlagen und der in den Leasingraten enthaltene Zinsanteil in Höhe von 89 Tsd. € (Vj. 13 Tsd. €) unter den sonstigen Zinsaufwendungen ausgewiesen. Das Gesamtzinsergebnis nach IFRS 7 für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten" angehören, beläuft sich im Geschäftsjahr 2013 auf 40,6 Mio. € (Vj. 38,8 Mio. €) und setzt sich mit 1,7 Mio. € aus Erträgen (Vj. 6,1 Mio. €) sowie mit 42,3 Mio. € aus Aufwendungen (Vj. 44,9 Mio. €) zusammen. 6.9 ErtragsteuernAls Ertragsteuern wird die Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags und in geringem Umfang die Gewerbeertragsteuer ausgewiesen. Zusätzlich werden in diesem Posten latente Steuern auf unterschiedliche Wertansätze in IFRS- und Steuerbilanz, auf Konsolidierungsvorgänge und auf erwartete realisierbare Verlustvorträge, die in der Regel zeitlich unbegrenzt vortragsfähig sind, erfasst. Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Ertragsteueraufwand ist gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres bei einer unveränderten Tarifbesteuerung um 5,9 Mio. € auf 27,7 Mio. € (Vj. 21,8 Mio. €) angestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Ausbuchung der aktiven latenten Steuer auf Verlustvorträge im Zusammenhang mit den zur Veräußerung gehaltenen Gesellschaften. Die Ertragsteuerbelastung liegt bei 23,5 % (Vj. 19,1 %). Die Überleitung vom rechnerischen Steueraufwand auf das Ergebnis vor Ertragsteuern auf den Ertragsteueraufwand stellt sich wie folgt dar: scroll
Hinsichtlich der Zuordnung der Steuerabgrenzungen zu den einzelnen Vermögenswerten und Schulden verweisen wir auf die Erläuterungen zur Konzernbilanz. 6.10 Auf nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital entfallender GewinnHierbei handelt es sich um Gewinnanteile, die anderen Gesellschaftern zustehen. 6.11 Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie gemäß IAS 33 errechnet sich als Quotient des den Aktionären der RHÖN-KLINIKUM AG zustehenden Konzernergebnisses und dem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktienzahl. Die Entwicklung der im Umlauf befindlichen Stammaktien ist aus nachfolgender Übersicht ersichtlich: scroll
Wegen weiterer Einzelheiten verweisen wir auf die Erläuterungen zum Eigenkapital (Punkt 7.14). Das Ergebnis je Aktie ermittelt sich wie folgt: scroll
Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie, da an den Bilanzstichtagen keine Options- und Wandlungsrechte ausgegeben waren. 7 Erläuterungen zur KonzernbilanzDie nachfolgend beschriebenen Vorjahreswerte des Geschäftsjahres 2012 wurden um die Effekte aus den Bilanzierungsänderungen gemäß IAS 19 R (2011) angepasst. Zu den Bilanzierungsänderungen verweisen wir hierzu auf das Kapitel "Segmentberichterstattung und Bilanzierungsänderungen bedingt durch IAS 19 R (2011)". 7.1 Geschäftswerte und sonstige immaterielle Vermögenswertescroll
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Unter den sonstigen immateriellen Vermögenswerten wird im Wesentlichen Software ausgewiesen. Eigentums- und Verfügungsbeschränkungen liegen nicht vor. Geschäftswerte unterliegen einem jährlichen Wertminderungstest für ihre jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit (jedes Krankenhaus, soweit der zugehörige Geschäftswert kooperierender Einheiten nicht auf übergeordneter Ebene überwacht wird). Dieser Wertminderungstest wird jährlich zum 1. Oktober durchgeführt. Dabei wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit dem erzielbaren Betrag für die Einheit verglichen, der als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der Einheit ermittelt wurde. Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis eines zahlungsstromorientierten Bewertungsverfahrens (DCF-Verfahren) ermittelt. Dabei wird auf Basis einer 10-Jahresdetailplanung und der anschließenden Berücksichtigung einer ewigen Rente ein entsprechender Barwert errechnet. Zur Berechnung des Barwerts der ewigen Rente wird ein Wachstumsabschlag von -0,5 % (Vj. -0,5 %) berücksichtigt. Diese Planung ist integraler Bestandteil der Unternehmensplanung und beruht insoweit auf den tatsächlichen Erwartungen der Geschäftsführung für die jeweilige Einheit sowie auf den gesetzlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen. Wir sind der Auffassung, dass nur mit dieser längeren Detailbetrachtung die bereits mit dem Unternehmenserwerb geplanten Maßnahmen wie z.B. Abriss- und Wiederaufbau bzw. Sanierungsmaßnahmen zutreffend erfasst werden können. Zum Jahresende wird überprüft, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse auch unverändert die Ergebnisse des Wertminderungstests stützen. Dies war zum 31. Dezember 2013 der Fall. Wir haben die Werthaltigkeit des Geschäftswerts der erworbenen Gesellschaften zum 31. Dezember 2013 anhand der Daten der aktuellen Unternehmensplanung überprüft. Hierbei ergaben sich keine Hinweise, dass sich die Unternehmenswerte zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Bilanzstichtag negativ verändert haben. Als Abzinsungssatz unter Berücksichtigung eines Steuervorteils aus einer fiktiven Fremdfinanzierung (tax shield) werden die gewichteten Kapitalkosten eines potenziellen Investors aus der Gesundheitsbranche zum Bewertungszeitpunkt herangezogen. Diesen Abzinsungssatz haben wir für 2013 mit 6,13 % (Vj. 5,88 %) ermittelt. Wesentliche Geschäftswerte entfallen auf folgende zahlungsmittelgenerierenden Einheiten: scroll
Das durchschnittliche Umsatzwachstum im Planungszeitraum 2014-2024 (Vj. 2013-2023) der wesentlichen geschäftswerttragenden Gesellschaften liegt in einer Bandbreite von 1,8 % bis 4,6 % (Vj. 2,0 % bis 6,1 %). In einer Bandbreite von 4,6 % bis 13,2 % (Vj. 4,7 % bis 11,3 %) bewegen sich die EBIT-Margen der Gesellschaften während des Planungszeitraums. Im Zusammenhang mit dem Impairmenttest wurde zusätzlich eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Innerhalb des Tests wurden folgende Prämissen angewendet:
Als Ergebnis der Sensitivitätsanalyse konnten wir feststellen, dass sich bei einem Rückgang des EBIT um 10 % ein Abwertungsbedarf in Höhe von 4,7 Mio. € (Vj. 2,5 Mio. €) ergibt. Bei einer Erhöhung des WACC um 0,5 % entsteht ein Abwertungsbedarf in Höhe von 4,1 Mio. € (Vj. 2,5 Mio. €). Der Abwertungsbedarf auf Basis der Sensitivitätsanalyse betrifft Gesellschaften, die zur Veräußerung klassifiziert sind. Den geschäftswerttragenden Gesellschaften wird eine homogene Struktur während der Planung unterstellt. 7.2 Sachanlagenscroll
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Im Geschäftsjahr sind Fremdkapitalkosten in Höhe von 2,6 Mio. € (Vj. 2,1 Mio. €) angefallen, die für die Finanzierung der Anschaffung/Herstellung qualifizierter Vermögenswerte entstanden sind und in den Sachanlagenzugängen erfasst wurden. Es wurde ein durchschnittlicher Zinssatz von 4,5 % (Vj. 4,4 %) verwendet, der die allgemeinen Fremdkapitalkosten des Konzerns für die Aufnahme von Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten widerspiegelt. Das Grundvermögen ist zur Sicherung von Bankdarlehen im Gesamtrestbuchwert von 14,4 Mio. € (Vj. 45,4 Mio. €) mit Grundpfandrechten belastet. Die durch Grundpfandrechte/Grundschulden besicherten Finanzschulden betragen zum Stichtag 0,0 Mio. € (Vj. 37,6 Mio. €). Ursächlich für den Rückgang ist die Umgliederung und der separate Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Schulden im Zusammenhang mit IFRS 5. Fördermittel und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Investitionen werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der geförderten Vermögenswerte abgesetzt und mindern die laufenden Abschreibungen. Der abgesetzte fortgeführte Betrag der zweckentsprechend verwendeten Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz beläuft sich auf 729,6 Mio. € (Vj. 742,2 Mio. €). Zur Absicherung von bedingt rückzahlbaren Einzelfördermaßnahmen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (z. B. für Krankenhausneuerrichtungen bzw. wesentliche Erweiterungen) in Höhe von 225,7 Mio. € (Vj. 230,5 Mio. €), davon zur Veräußerung bestimmt 222,4 Mio. €, sind Grundpfandrechte in Höhe von 461,5 Mio. € (Vj. 461,2 Mio. €), davon zur Veräußerung bestimmt 457,4 Mio. €, bestellt. Umstände, die Anlass für eine Rückzahlung dieser Zuwendungen geben, liegen nicht vor. Die Gebäude, technischen Anlagen und Maschinen schließen die folgenden Beträge mit ein, bei denen der Konzern Leasingnehmer in einem Finanzierungs-Leasing-Verhältnis ist. scroll
Die Leasingverpflichtungen entfallen auf Vermögenswerte und Schulden die zur Veräußerung bestimmt sind. 7.3 ErtragsteueransprücheUnter diesem Posten ausgewiesene Körperschaftsteuer-Anrechnungsguthaben betreffen Ansprüche i. S. v. § 37 KStG, die innerhalb eines Auszahlungszeitraumes von 2015 bis 2017 in jeweils gleichen Jahresbeträgen zur Auszahlung gelangen. Sie sind mit dem Barwert in Höhe von 6,7 Mio. € (Vj. 9,5 Mio. €) angesetzt. Die Bewertung erfolgt auf Basis des historischen laufzeitadäquaten Zinssatzes von 4,0 %. 7.4 Latente SteuerforderungenLatente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, die laufenden Steuerforderungen gegen die laufenden Steuerverbindlichkeiten aufzurechnen, und wenn die latenten Steuern gegen dieselbe Steuerbehörde bestehen. Die folgenden Beträge wurden saldiert: scroll
Latente Steuerforderungen für steuerliche Verlustvorträge werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. Verlustvorträge aus früheren Klinikübernahmen werden dann in die Bemessungsgrundlage zur Abgrenzung aktiver latenter Steuern einbezogen, wenn diese steuerlich hinreichend konkretisierbar sind. Bei einem steuerschädlichen Verkauf von Anteilen an Gesellschaften werden vorhandene latente Steuern auf Verlustvorträge ausgebucht. Dem Ansatz latenter Steuerforderungen aus Verlustvorträgen liegen steuerliche Planungsrechnungen für einen Zeitraum von 5 Jahren zugrunde. Die Steuerbasis, die für die Steuerabgrenzung genutzt wird, beträgt 77,0 Mio. € (Vj. 101,4 Mio. €). Am Bilanzstichtag bestehen bisher nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 111,2 Mio. € (Vj. 168,0 Mio. €), von denen in Höhe von 34,2 Mio. € (Vj. 66,6 Mio. €) keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden. Steuerliche Verlustvorträge können das laufende steuerliche Ergebnis in Deutschland zeitlich unbegrenzt bis zu einem Betrag von 1,0 Mio. € in vollem Umfang mindern. Darüber können jedoch nur noch 60,0 % des verbleibenden laufenden steuerlichen Ergebnisses mit steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet werden. Latente Steuern aus den Sachanlagen resultieren aus den im Steuerrecht vorgeschriebenen Nutzungsdauern und den nach IFRS wirtschaftlich gegebenen Abschreibungsdauern. Zudem wurden steuerliche Sonderabschreibungen in IFRS korrigiert. Bei den verzinslichen Schulden handelt es sich um latente Steuerunterschiede aus der Behandlung von Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über einem Jahr und aus der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Kosten im Zusammenhang mit den Aufnahmen von Finanzschulden. Latente Steuerverbindlichkeiten auf nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochterunternehmen in Höhe von 103,0 Mio. € (Vj. 103,0 Mio. €), die bei der Muttergesellschaft in Höhe von 5,0 % der Dividendensumme auf die ausgeschütteten Beträge zu steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen führen, wurden im Konzernabschluss berücksichtigt. Die Veränderungen der latenten Steuern stellen sich wie folgt dar: scroll
7.5 At-equity bewertete BeteiligungenDie at-equity bewerteten Beteiligungen betreffen ein assoziiertes Unternehmen sowie ein Joint Venture. Gegenstand des assoziierten Unternehmens, firmierend als Medizinisches Versorgungszentrum Nikomedicum Bad Sachsa GmbH, ist die Gründung und der Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums im Sinne von § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation. Gegenstand des Joint Ventures, firmierend unter Energiezentrale Universitätsklinikum Gießen GmbH, ist die - zusammen mit den Stadtwerken Gießen - Energieversorgung der Universitätsklinik Gießen. Die Voraussetzungen zur Bilanzierung beider Anteile nach der Equity-Methode liegen vor. Anteilig hat der Konzern folgende Anteile an den Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen: Daten Bilanz der at-equity bewerteten Beteiligungenscroll
Daten Gewinn- und Verlustrechnung der at-equity bewerteten Beteiligungenscroll
Anteile an Unternehmen, die nach der at-equity-Methode bilanziert werden, sind mit 231 Tsd. € (Vj. 228 Tsd. €) wegen Unwesentlichkeit unter den Sonstigen Vermögensgegenständen (langfristig) ausgewiesen. 52 Tsd. € sind unter den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten ausgewiesen. 7.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig) entfallen mit 0,0 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €) auf Beteiligungen sowie mit 0,1 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €) auf Marktwerte derivativer Finanzinstrumente. Im Übrigen wurden im Vorjahr unter diesem Posten 10,9 Mio. € Ansprüche gegen den Altgesellschafter im Zusammenhang mit dem Erwerb der HSK-Gruppe ausgewiesen, die im Geschäftsjahr 2013 beglichen wurden. Beteiligungen betreffen Unternehmen, an denen wir zwischen 20,0 % und 50,0 % beteiligt sind. Diese werden nicht konsolidiert. Sie werden in der Regel zu Anschaffungskosten angesetzt. 7.7 Sonstige Vermögenswerte (langfristig)Unter den sonstigen Vermögenswerten (langfristig) in Höhe von 0,2 Mio. € (Vj. 2,4 Mio. €) werden in Höhe von 0,2 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €) Anteile an Unternehmen, die nach der at-equity-Methode bilanziert werden, ausgewiesen. Im Vorjahr unter diesem Posten ausgewiesene Ansprüche in Höhe von 2,2 Mio. €, die sich im Wesentlichen aus insolvenzgesicherten Rückdeckungsansprüchen für Pensionsverpflichtungen zusammensetzten, sind zum Bilanzstichtag mit 2,0 Mio. € unter den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten im Zusammenhang mit IFRS 5 ausgewiesen. 7.8 VorräteRoh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 21,1 Mio. € (Vj. 56,9 Mio. €) betreffen im Wesentlichen den medizinischen Bedarf. Hierbei wurden Wertberichtigungen in Höhe von 2,2 Mio. € (Vj. 6,0 Mio. €) abgesetzt. Sämtliche Vorräte befinden sich im Eigentum der RHÖN-KLINIKUM AG und den mit der RHÖN-KLINIKUM AG verbundenen Unternehmen. Abtretungen und Verpfändungen liegen nicht vor. Der Rückgang der Vorräte gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus der Umgliederung und dem separaten Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten im Zusammenhang mit IFRS 5. 7.9 Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) in Höhe von 160,5 Mio. € (Vj. 439,4 Mio. €) sind die erkennbaren Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Diese werden nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko bemessen. Zuführungen zu Wertberichtigungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, Auflösungen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der Umgliederung und dem separaten Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten im Zusammenhang mit IFRS 5. Es gibt bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen keine Konzentration von Kreditrisiken, da die Forderungen nahezu ausschließlich gegenüber öffentlichen Kostenträgern bestehen. Der einzelne öffentliche Kostenträger ist zwar grundsätzlich insolvenzfähig, aufgrund der Gesamthaftung der Kostenträger schätzen wir das Ausfallrisiko als gering ein. Die Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Forderungen entsprechen aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten im Wesentlichen ihren Buchwerten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen folgende Fälligkeitsstruktur auf: scroll
Hinsichtlich des in Höhe von 133,6 Mio. € (Vj. 341,4 Mio. €) weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Der Konzern schätzt den Anteil der uneinbringlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag auf Basis von Altersstrukturlisten und Erfahrungswerten der Vergangenheit als Prozentsatz in Abhängigkeit von der Außenstandsdauer. Zusätzlich bilanziert der Konzern Einzelwertberichtigungen, wenn aufgrund besonderer Umstände nicht mit der Einbringlichkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu rechnen ist. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 8,4 Mio. € (Vj. 22,5 Mio. €). Der deutliche Rückgang ergibt sich auch hier aus der Umgliederung und dem separaten Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten im Zusammenhang mit IFRS 5. Im Geschäftsjahr 2013 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2,4 Mio. € (Vj. 3,2 Mio. €) aufwandswirksam ausgebucht. Diese Forderungsausfälle wurden über Ausgleichsmechanismen nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) teilweise kompensiert. Aus bereits ausgebuchten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen konnten noch Zahlungseingänge in Höhe von 0,2 Mio. € (Vj. 0,6 Mio. €) erfolgswirksam vereinnahmt werden. 7.10 Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)scroll
Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht betreffen überwiegend Ausgleichsansprüche nach dem Krankenhausentgeltgesetz bzw. nach der Bundespflegesatzverordnung. Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte betreffen mit 3,5 Mio. € (Vj. 6,4 Mio. €) Forderungen aus Leistungserbringungen, die nicht primär mit der Patientenbehandlung im Krankenhaus in Verbindung stehen sowie mit 1,3 Mio. € (Vj. 1,5 Mio. €) Forderungen gegen Mitarbeiter insbesondere aus Abrechnungen im Rahmen des Liquidationsrechts der Chefärzte. Im Übrigen sind debitorische Kreditoren in Höhe von 0,4 Mio. € (Vj. 1,4 Mio. €) enthalten. Die Veränderung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte (kurzfristig) gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der Umgliederung und dem separaten Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten im Zusammenhang mit IFRS 5. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte (kurzfristig) enthalten Wertberichtigungen in Höhe von 1,0 Mio. € (Vj. 1,4 Mio. €). Zuschreibungen wurden nicht vorgenommen. Im Konzern werden Ausgleichsforderungen und -verbindlichkeiten gegenüber den Kostenträgern aus Entgelt-/Budgetvereinbarungen des laufenden Jahres und der Vorjahre saldiert ausgewiesen. Analog verhält es sich mit den Fördermittelansprüchen für Investitionen und den noch nicht zweckentsprechenden verwendeten Fördermitteln. Der Bruttoausweis stellt sich wie folgt dar: scroll
Auch hier ist für die Veränderung gegenüber dem Vorjahr die Umgliederung und der separate Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Schulden im Zusammenhang mit IFRS 5 ursächlich. Der Bruttoausweis auf der Passivseite erfolgt im Anhang unter dem Kapitel "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten". 7.11 Sonstige Vermögenswerte (kurzfristig)Sonstige kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 8,7 Mio. € (Vj. 13,5 Mio. €) entfallen im Wesentlichen mit 4,0 Mio. € (Vj. 5,6 Mio. €) auf vorausbezahlte Aufwendungen, insbesondere Versicherungsaufwendungen, sowie mit 3,8 Mio. € (Vj. 6,5 Mio. €) auf Rückforderungsansprüche gegenüber Versicherern aus Haftpflichtfällen. Die Veränderungen ergeben sich im Wesentlichen aus der Umgliederung und dem separaten Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten im Zusammenhang mit IFRS 5. 7.12 Laufende ErtragsteueransprücheLaufende Ertragsteueransprüche umfassen im wesentlichen Körperschaftsteuererstattungsansprüche gegenüber Finanzbehörden. 7.13 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalentescroll
Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der Umgliederung und dem separaten Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten im Zusammenhang mit IFRS 5 sowie aus der Rückführung kurzfristiger Bankeinlagen bei der RHÖN-KLINIKUM AG. Zum Bilanzstichtag belief sich der effektive Zinssatz für Bankeinlagen auf 0,18 % (Vj. 0,33 %), wobei die Anlagen wie im Vorjahr eine durchschnittliche Restlaufzeit von einem Tag hatten. Zahlungsmittel und Kontokorrentkredite werden zum Zweck der Kapitalflussrechnung wie folgt zusammengefasst: scroll
7.14 EigenkapitalDas Grundkapital der RHÖN-KLINIKUM AG beträgt 345.580.000 €. Es ist unterteilt in 138.232.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 2,50 € je Aktie. Die Entwicklung des Grundkapitals der RHÖN-KLINIKUM AG im Überblick: scroll
In der Kapitalrücklage wird unverändert das Agio aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 396,0 Mio. € ausgewiesen. Die Sonstigen Rücklagen zum Stichtag in Höhe von 903,4 Mio. € (Vj. 839,8 Mio. €) enthalten mit 924,3 Mio. € (Vj. 870,7 Mio. €) die in den zurückliegenden Jahren erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden, sowie Effekte aus Konsolidierungsmaßnahmen. Ferner werden Marktwertänderungen der als Zinssicherungsinstrumente designierten derivativen Finanzinstrumente nach Berücksichtigung latenter Steuern ergebnisneutral im Eigenkapital unter den Sonstigen Rücklagen erfasst. Aus Hedge-Beziehungen sind per 31. Dezember 2013 insgesamt 20,9 Mio. € (Vj. 30,9 Mio. €) in die Sonstigen Rücklagen eingestellt, die das Eigenkapital gemindert haben. Die Veränderung aus IAS 19 R (2011) wurde in den Sonstigen Rücklagen (Gewinnrücklagen) erfasst. Das Gesamtergebnis (Summe Konzerngewinn und sonstiges Ergebnis) des Geschäftsjahres 2013 beträgt 100,1 Mio. € (Vj. 91,5 Mio. €). Während im Vorjahr negative Marktwertänderungen unserer Finanzinstrumente mit 0,7 Mio. € (nach Steuern) sowie versicherungsmathematische Verluste mit 0,2 Mio. € (nach Steuern) unmittelbar im Eigenkapital verrechnet wurden, waren im Geschäftsjahr 2013 positive Marktwertänderungen unserer Finanzinstrumente in Höhe von 10,0 Mio. € (nach Steuern) sowie versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 0,0 Mio. € ebenfalls unmittelbar beim Eigenkapital zu erfassen. Eigene Anteile werden in Höhe von 0,1 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) vom Eigenkapital abgesetzt. Der Bestand an eigenen Anteilen entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll
Nach dem deutschen Aktiengesetz bemessen sich die an die Aktionäre ausschüttbaren Dividenden nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Die Aktionäre stimmten während der letzten Hauptversammlung dem Vorschlag des Vorstands zu, so dass im Geschäftsjahr 2013 eine tatsächliche Dividendenausschüttung in Höhe von 25 Cent (Vj. 45 Cent) je Aktie erfolgte. Die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital in Höhe von 21,7 Mio. € (Vj. 25,6 Mio. €) betreffen unmittelbar bzw. mittelbar gehaltene Anteile konzernfremder Dritter am Eigenkapital folgender einbezogener Tochterunternehmen: scroll
Mit Notarvertrag vom 08. Mai 2013 stockte die RHÖN-KLINIKUM AG ihren Anteil an der Altmühltalklinik-Leasing-GmbH um 43,9 % auf 94,9 % auf. Entsprechend verringerte sich der nicht beherrschende Anteil am Eigenkapital um 4,8 Mio. €. Weitere Eigenkapitaltransaktionen betreffen mit 0,1 Mio. € die Kapitaleinzahlung einer Servicegesellschaft und mit 0,1 Mio. € die Kapitalauszahlung einer MVZ-Gesellschaft. 7.15 Finanzschuldenscroll
Die RHÖN-KLINIKUM AG hat im Geschäftsjahr 2006 eine revolvierende syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. € zur Finanzierung von Investitionen aufgenommen. Dieser Vertrag lief im Geschäftsjahr 2013 aus, wobei ein Teilbetrag in Höhe von 200,0 Mio. € vorzeitig im Jahr 2012 und der Rest von 200,0 Mio. € zum Laufzeitende im Juni 2013 abgelöst wurde. Im Geschäftsjahr 2010 wurde eine revolvierende Kreditlinie über 150,0 Mio. € vereinbart. Diese Linie wurde aufgrund der attraktiven Konditionen am Kapitalmarkt im Jahr 2012 vorzeitig refinanziert. Im Geschäftsjahr 2012 hat die RHÖN-KLINIKUM AG eine revolvierende syndizierte Kreditlinie in Höhe von 350,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2017 zur Refinanzierung der abgelösten Kreditlinien aus den Jahren 2006 und 2010 abgeschlossen. Zum Stichtag 31.12.2013 wurden 60,0 Mio. € dieser Kreditlinie in Anspruch genommen. Der laufzeitgebundene Zinssatz lag für die Ziehung im Berichtsjahr bei 1,25 % p. a.. Das nicht ausgeschöpfte Kreditvolumen ist mit 0,3675 % p. a. zu verzinsen. Im Geschäftsjahr 2010 hat die RHÖN-KLINIKUM AG eine Anleihe mit einem Volumen von 400,0 Mio. € und einer Laufzeit von 6 Jahren erfolgreich am Markt platziert (ISIN XS0491047154). Der Kupon der Anleihe beträgt 3,875 %, der Ausgabekurs wurde bei 99,575 % festgelegt. Dies ergibt eine Gesamtrendite von 3,956 %. Der Emissionserlös dient der Refinanzierung bestehender Finanzverbindlichkeiten sowie allgemeinen Unternehmenszwecken. Im Dezember 2012 wurde für die Investition in einen energieeffizienten Neubau am Standort Nordenham mit der KFW IPEX-Bank ein Förderdarlehen im Volumen von 23,7 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020 vereinbart. Der Darlehensbetrag wurde im Januar 2013 ausbezahlt. Von den langfristigen Finanzschulden sind 273,1 Mio. € (Vj. 431,8 Mio. €) nicht fest verzinst. Zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos wurden 59,9 % des nicht fest verzinslichen Volumens durch diverse Zinsderivate gesichert. Die mit den verzinslichen Verbindlichkeiten verbundenen Zinsänderungsrisiken und vertraglichen Zinsanpassungstermine stellen sich wie folgt dar: scroll
Die effektiven Zinssätze zum Bilanzstichtag lauten: scroll
Die Restlaufzeiten der Finanzschulden betragen: scroll
Von den ausgewiesenen Finanzschulden sind 0,0 Mio. € (Vj. 37,6 Mio. €) durch Grundpfandrechte/Grundschulden besichert. Die zum 31. Dezember 2013 im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste aus Zinssicherungsgeschäften werden kontinuierlich bis zur Rückzahlung der Bankverbindlichkeiten ergebniswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 7.16 Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des ArbeitsverhältnissesFür die Zeit nach der Pensionierung werden einem Teil der Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durch den Konzern laufende Versorgungsleistungen zugesagt. Dabei erfolgt die betriebliche Altersversorgung sowohl leistungs- als auch beitragsorientiert. Die Verpflichtungen des Konzerns umfassen sowohl bereits laufende Pensionen als auch Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen. Die Finanzierung leistungsorientierter Verpflichtungen erfolgt über Rückstellungsbildung. Beiträge im Rahmen beitragsorientierter Pläne werden sofort erfolgswirksam erfasst. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen betreffen Versorgungszusagen von vier (Vj. vier) Konzerngesellschaften. Es handelt sich um individuell vertragliche Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten für Ärzte und Vorstände. Die Rückstellungen betreffen aktive Anwärter, ausgeschiedene Mitarbeiter mit unverfallbaren Ansprüchen sowie Rentenempfänger. Die Leistungen hängen von den Dienstjahren und dem pensionsfähigen Gehalt ab. Diese Versorgungszusagen unterliegen neben einem Langlebigkeitsrisiko auch einem Rentenanpassungsrisiko durch Inflation. Neben den allgemeinen Pensionsplänen besteht für die Mitglieder des Vorstandes ein Plan, der Altersvorsorgeleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht. Die Vorstände erhalten neben ihrer laufenden Vergütung bei Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit eine in Abhängigkeit von der Dauer des Dienstverhältnisses und der Höhe der Bezüge stehende Altersvorsorgeleistung, die auf das 1,5-fache der letzten Jahresbezüge begrenzt ist. Bei der Berechnung des Verpflichtungsumfangs wurde nicht wie bei den übrigen Pensionsplänen auf ein einheitliches Pensionsalter abgestellt, sondern die individuellen Vertragsdauern zu Grunde gelegt. In diesem Zusammenhang bestehen Risiken bei Änderungen der Bemessungsgrundlage. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die Abhängigkeit vom letzten Gehalt bzw. den variablen Vergütungsbestandteilen. Soweit diese Bemessungsgrundlage sich anders entwickeln als bei den Rückstellungsberechnungen vorausgesetzt, könnte ggf. ein Nachfinanzierungsbedarf entstehen. Der Rückstellungsbetrag in der Bilanz teilt sich in lebenslange und einmalige Zahlungen wie folgt auf: scroll
Die Verpflichtungen für lebenslange Zahlungen bestehen aus vertraglich fest zugesagten Entgelten sowie aus vertraglich zugesagten Entgelten, angepasst um laufende Gehaltserhöhungen. Die Veränderung der Gesamtverpflichtung gegenüber dem Vorjahr ergibt aus der Umgliederung und dem separaten Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen Schulden im Zusammenhang mit IFRS 5. Der Berechnung liegen folgende Annahmen zu Grunde: scroll
Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden unverändert zum Vorjahr die Richttafeln 2005 G nach Professor Dr. Klaus Heubeck verwendet. Der Pensionsaufwand wird vollständig unter dem Personalaufwand ausgewiesen. Die Entwicklung des Verpflichtungsumfanges (Defined Benefit Obligation) im Geschäftsjahr 2013 stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: scroll
In den Rentenzahlungen sind im Vorjahr mit 3,3 Mio. € vorzeitige Abgeltungen der Altersversorgung für zwei ehemalige Vorstandsmitglieder enthalten. Es existieren Erstattungsansprüche, welche aus Rückdeckungsversicherungen bestehen, die auf Grund von Pensionszusagen an Mitarbeiter geschlossen wurden. Für das Folgejahr werden keine Leistungszahlungen erwartet. Dies resultiert aus dem geplanten Verkauf von Vermögenswerten und Schulden an Fresenius. Die gewichtete durchschnittliche Duration der Pensionsverpflichtungen liegt bei etwa 6 Jahren. Die Sensitivität der Pensionsverpflichtungen hinsichtlich der Schwankungsbreite aufgrund von Änderungen der verschiedenen versicherungsmathematischen Bewertungsannahmen ergibt sich gemäß nachstehender Tabelle wie folgt: scroll
Die Effekte der Sensitivität wurden nach der gleichen Methode ermittelt, wie die Verpflichtungen zum Jahresende. Effekte einer gleichzeitigen Änderung von mehreren Annahmen wurden dabei nicht untersucht. Da es sich bei den zum Geschäftsjahresende verbleibenden Zusagen um Kapitalzusagen handelt, ergeben sich keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen aus der Änderung des Rententrends bzw. der Sterblichkeit, so dass auf eine diesbezügliche Angabe der Sensitivität verzichtet wurde. Im Geschäftsjahr 2013 wurden Beitragszahlungen an die Zusatzversorgungskassen (VBL und ZVK) in Höhe von 50,3 Mio. € (Vj. 50,7 Mio. €) geleistet. Bedingt durch den Verkauf von Vermögenswerten und Schulden an Fresenius werden im Geschäftsjahr 2014 Zahlungen in Höhe von 22,7 Mio. € an die VBL erwartet. Zum Stichtag waren 17.933 Beschäftigte (Vj. 17.822 Beschäftigte) mit einem Anspruch auf Zusatzversorgung bei VBL und ZVK gemeldet. Bedingt durch den Verkauf von Vermögenswerten und Schulden an Fresenius wird sich im Geschäftsjahr 2014 der Anspruch der Beschäftigten, die bei einer Zusatzversorgungskasse gemeldet sind, auf erwartet rd. 8 Tsd. € vermindern. Diese Beschäftigten sind dann ausnahmslos bei der VBL gemeldet. 7.17 Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll
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Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene
Schulden Die Rückstellungen für Haftpflichtrisiken betreffen Schadensersatzansprüche Dritter. Ihnen stehen Rückforderungsansprüche gegenüber Versicherern in Höhe von 3,8 Mio. € (Vj. 6,5 Mio. €) gegenüber, die unter den sonstigen Vermögenswerten (kurzfristig) ausgewiesen werden. Nach Einschätzung des Vorstands wird die Abwicklung dieser Haftpflichtfälle über die zurückgestellten Beträge hinaus keine wesentlichen zusätzlichen Aufwendungen mit sich bringen. Der Zeitpunkt von Zahlungsabflüssen aus Haftpflichtrisiken, der grundsätzlich kurzfristig eintreten kann, hängt im Wesentlichen vom Verlauf und Ergebnis einzelner Haftungsfälle ab. Der Rückgang der Rückstellungen für Abrissverpflichtungen und Haftpflichtrisiken resultiert im Wesentlichen aus der Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene Schulden im Zusammenhang mit IFRS 5. Übrige Rückstellungen, die im Geschäftsjahr 2013 größtenteils verbraucht wurden, betreffen Risiken aus der Endabrechnung von Fördermitteln. Die Fristigkeiten der sonstigen Rückstellungen stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: scroll
Im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG bestehen Eventualverbindlichkeiten in einem Volumen von maximal 0,8 Mio. € (Vj. 1,5 Mio. €). Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten im Rahmen des Leistungsprozesses. Zum jetzigen Zeitpunkt geht die RHÖN-KLINIKUM AG in der Zukunft von keiner nennenswerten Inanspruchnahme aus. Die Eventualverbindlichkeiten betreffen mit 0,2 Mio. € Gesellschaften, die an Fresenius verkauft wurden. 7.18 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungenscroll
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber Dritten. Der Gesamtbetrag von 73,4 Mio. € (Vj. 137,3 Mio. €) ist innerhalb eines Jahres fällig. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der Umgliederung und dem separaten Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen Schulden im Zusammenhang mit IFRS 5. 7.19 Sonstige finanzielle Verbindlichkeitenscroll
Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der Umgliederung und dem separaten Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen Schulden im Zusammenhang mit IFRS 5. Die Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht betreffen noch nicht zweckentsprechend verwendete pauschale Fördermittel nach landesrechtlichen Vorschriften zur Krankenhausfinanzierung sowie Ausgleichsverpflichtungen nach der Bundespflegesatzverordnung bzw. dem Krankenhausentgeltgesetz. Die Kaufpreise betreffen vertraglich festgelegte Verpflichtungen. Die ausgewiesenen Buchwerte der in diesem Posten erfassten kurzfristigen monetären Verbindlichkeiten entsprechen deren Zeitwerten. Die langfristigen übrigen Verbindlichkeiten wurden nach der Effektivzinsmethode auf Basis der historischen Marktzinsen abgezinst. Auf die langfristigen übrigen finanziellen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von 14,1 Mio. € (Vj. 15,4 Mio. €) entfallen 9,9 Mio. € (Vj. 11,1 Mio. €) auf Verpflichtungen aus Forschungszuschüssen gegenüber der Universität Gießen und Marburg. Im Konzern werden Ausgleichsforderungen und -verbindlichkeiten gegenüber Kostenträger aus Entgelt-/Budgetvereinbarungen des laufenden Jahres und der Vorjahre saldiert ausgewiesen. Analog verhält es sich mit den Fördermittelansprüchen für Investitionen und den noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermitteln. Der Bruttoausweis stellt sich wie folgt dar: scroll
Auch hier ist für die Veränderung gegenüber dem Vorjahr die Umgliederung und der separate Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Schulden im Zusammenhang mit IFRS 5 ursächlich. Der Bruttoausweis auf der Aktivseite erfolgt im Anhang unter dem Kapitel "Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)". 7.20 Sonstige Verbindlichkeitenscroll
Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der Umgliederung und dem separaten Ausweis von zur Veräußerung gehaltenen Schulden im Zusammenhang mit IFRS 5. Personalverbindlichkeiten entfallen auf ergebnisabhängige Vergütungen, Verpflichtungen aus nicht genommenem Urlaub, Altersteilzeitverpflichtungen sowie Abfindungsverpflichtungen. Die übrigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen noch nicht verwendete Drittmittel aus laufenden Studien. 7.21 Laufende ErtragsteuerverbindlichkeitenDie laufenden Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 0,6 Mio. € (Vj. 7,0 Mio. €) entfallen auf noch nicht veranlagte Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für das abgelaufene Geschäftsjahr und auf Vorjahre. Der Rückgang der laufenden Ertragsteuerverbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus der Umgliederung in die zur Veräußerung gehaltenen Schulden im Zusammenhang mit dem Verkauf der Kliniken, MVZ und weiteren verbundenen Beteiligungen an Fresenius. 7.22 Derivative FinanzinstrumenteDer Konzern ist mit seinen Finanzschulden und zinstragenden Anlagen Schwankungen des Marktzinses ausgesetzt. Von unseren langfristigen Finanzschulden (Anleihe und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) in Höhe von 771,7 Mio. € (Vj. 980,3 Mio. €) waren 538,7 Mio. € (Vj. 548,5 Mio. €) mit festen Zinskonditionen und Laufzeiten bis 2020 ausgestattet. Für die übrigen langfristigen Finanzschulden, die variabel verzinslich sind, bestehen Zinssicherungen in einem Volumen von 163,4 Mio. € (Vj. 373,1 Mio. €). Aus den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Derivaten entstanden Erträge in Höhe von 0,0 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €). Die derivativen Finanzinstrumente sind zu Marktwerten (Stichtagsbewertung auf der Basis anerkannter Bewertungsmodelle, die auf aktuellen Marktdaten beruhen) angesetzt. Ein Großteil der Sicherungsinstrumente wird im Rahmen des Hedge-Accounting als Einheit mit dem Grundgeschäft gesehen. Bei diesen Hedge-Beziehungen werden Veränderungen der Marktwerte der Derivate abzüglich latenter Steuern in einer Hedge-Rücklage im Eigenkapital in Höhe von 20,9 Mio. € (Vj. 30,9 Mio. €) vorgemerkt. Die Überwachung und Steuerung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt durch den Vorstand in Zusammenarbeit mit der unter dem Vorstand angesiedelten Fachabteilung. scroll
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Zur Veräußerung i.S.v. IFRS 5 gehalten. scroll
7.23 Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten7.23.1 Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach BewertungskategorienDie nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten dar und leitet diese auf die entsprechenden Bilanzposten über: scroll
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Die nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten dar und leitet diese auf die im Anhang unter dem Punkt "Unternehmenserwerbe" dargestellten zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden über: scroll
Die folgende Tabelle zeigt eine Zuordnung unserer zum Marktwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Schulden zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie: scroll
Die folgende Tabelle zeigt eine Zuordnung der zur Veräußerung gehaltenen, zum Marktwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Schulden zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie: scroll
Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung auf unsere Vermögenswerte und Schulden sind im Folgenden beschrieben:
Die beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden, die der Stufe 2 zuzuordnen sind, werden auf Basis direkt am Markt ableitbarer Inputfaktoren, wie z.B. Zinsen, ermittelt. Sie ergeben sich aus der Diskontierung zukünftiger Zahlungsströme mit den entsprechenden Inputfaktoren. Dabei wird auch das eigene Kreditrisiko, abgeleitet aus der am Markt notierten Anleihe, berücksichtigt. Von den sonstigen finanziellen Vermögenswerten (langfristig) entfallen 0,0 Mio. € (31. Dezember 2012: 0,2 Mio. €) auf Beteiligungen, deren Marktwert auf Grund des Fehlens eines aktiven Marktes nicht ermittelt werden kann. Sie werden zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben in der Regel überwiegend kurze Restlaufzeiten. Deshalb entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag den Zeitwerten. In den Finanzschulden sind Darlehen gegenüber Kreditinstituten sowie eine Anleihe enthalten. Der Zeitwert der Darlehen gegenüber Kreditinstituten sowie der Zeitwert der langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten ermitteln sich aus den diskontierten Zahlungsströmen. Zur Diskontierung wurde ein der RHÖN-KLINIKUM AG entsprechender risiko- und laufzeitadäquater Zinssatz verwendet. Die beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten sind aufgrund am Markt beobachtbarer Inputfaktoren der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen. Der Zeitwert der Anleihe ermittelt sich aus dem Nominalwert multipliziert mit dem Kurswert am letzten Handelstag des Berichtsjahres und ist somit der Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten mit kurzen Restlaufzeiten entsprechen die Buchwerte zum Abschlussstichtag den Zeitwerten. Der Zeitwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing wurde mittels Marktzinskurve zum Stichtag ermittelt und entspricht dem aktuellen Buchwert. 7.23.2 Nettoergebnis nach Bewertungskategorienscroll
Das Nettoergebnis aus der Folgebewertung von Krediten und Forderungen setzt sich aus den Erträgen und Aufwendungen aus Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammen. Der Abgang enthält die als uneinbringlich ausgebuchten Forderungen saldiert mit Erträgen aus Zahlungen aus in der Vergangenheit wertberichtigten Forderungen. Aus Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten ergaben sich im Geschäftsjahr keine Aufwendungen und Erträge. Bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten handelt es sich um die erfolgswirksame Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten. 7.23.3 Finanzielle Verbindlichkeiten (Fälligkeitsanalyse)Aus nachfolgender Tabelle sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungsleistungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente ersichtlich, einschließlich der unter zur Veräußerung gehaltene Schulden ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten: scroll
Die folgende Tabelle stellt die Fälligkeitsanalyse des Vorjahres dar: scroll
Einbezogen wurden alle finanziellen Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Geplante Zahlungen für zukünftige neue Verbindlichkeiten wurden nicht in die Berechnung mit einbezogen. Zinszahlungen wurden unter den Vereinbarungen, die zum Bilanzstichtag gültig waren, in die zukünftigen Cash-Flow-Zahlungen eingerechnet. Kurzfristige Verbindlichkeiten und jederzeit kündbar vereinbarte Verbindlichkeiten wurden in das jeweils kürzeste Zeitraster eingegliedert. 8 Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des RHÖN-KLINIKUM Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Die Auswirkungen von Akquisitionen, Desinvestitionen und sonstigen Veränderungen des Konsolidierungskreises sind dabei eliminiert. In Übereinstimmung mit IAS 7 (Cash-Flow- Statements) wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer und investiver Tätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die in der Finanzierungsrechnung ausgewiesene Liquidität umfasst Kassenbestände, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung werden die kurzfristigen Kontokorrentkredite von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten abgesetzt. Eine Überleitung wird bei den Erläuterungen zu den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten gegeben. In der Kapitalflussrechnung wurden 24,0 Mio. € (Vj. 12,3 Mio. €) ausstehende Baurechnungen sowie nicht zahlungswirksame Gewinne derivativer Finanzinstrumente in Höhe von 0,0 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) berücksichtigt. Ferner wurden Kaufpreiszahlungen aus in 2011 abgeschlossenen Arztsitzkäufen in Höhe von 1,0 Mio. € (Vj. 2,2 Mio. €) getätigt. Der Verkauf eines ehemaligen Klinikgebäudes führte im Vorjahr zu einem Zahlungseingang in Höhe von 2,9 Mio. €. Ausschüttungen an nicht beherrschende Anteile betrugen 2,4 Mio. € (Vj. 3,1 Mio. €). Weitere Eigenkapitaltransaktionen in Höhe von 0,8 Mio. € (Vj. 0,3 Mio. €) mit nicht beherrschenden Anteilen betreffen die Aufstockung der Anteile an der Altmühlklinik-Leasing-GmbH in Höhe von 0,8 Mio. €, eine MVZ-Gesellschaft und eine Servicegesellschaft. Die Kapitalflussrechnung stellt die Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zwischen zwei Stichtagen dar. In diesen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind im RHÖN-KLINIKUM Konzern ausschließlich Zuflüsse aus der fortzuführenden Geschäftstätigkeit enthalten, da wir keine Geschäfte aufgegeben haben. 9 Anteilsbesitz9.1 In den Konzernabschluss einbezogene Unternehmenscroll
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Die Gesellschaft nimmt die Befreiung von der
Offenlegungspflicht gemäß § 264 Abs. 3 HGB In Anspruch. scroll
1
Vollkonsolidierung auf Grund vertraglicher
Regelungen. scroll
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Vollkonsolidierung auf Grund vertraglicher
Regelungen. scroll
9.2 Sonstige Unternehmen gemäß § 313 Abs. 2 Ziff. 2 ff. HGBscroll
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Zahlen gem. Jahresabschluss 31.12.2012. 10 Sonstige Angaben10.1 Mitarbeiter im Jahresdurchschnittscroll
10.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungenscroll
Vom Bestellobligo entfallen 1,5 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) auf immaterielle Vermögenswerte sowie 26,3 Mio. € (Vj. 28,2 Mio. €) auf Sachanlagen. Die übrigen finanziellen Verpflichtungen resultieren hauptsächlich aus Dienstleistungsverträgen (Wartungsverträge, Verträge betreffend den Bezug von Waren, Verträge betreffend Wäschereinigung etc.). Des Weiteren resultieren aus Unternehmenskaufverträgen Investitionsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 137,6 Mio. € (Vj. 155,2 Mio. €), die im Wesentlichen in einem Zeitraum von bis zu 60 Monaten zu tätigen sind. Ferner hat sich die RHÖN-KLINIKUM AG im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bildung eines medizinischen Netzwerks als Netzwerkpartner zu Investitionen in Höhe von 10,0 Mio. €, verteilt über fünf Jahre beginnend ab dem Jahr 2015, verpflichtet. Darüber hinaus bestehen betraglich nicht begrenzte selbstschuldnerische Bürgschaftserklärungen für Forderungen von kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegenüber MVZ-Tochtergesellschaften aus deren vertragsärztlichen Tätigkeit. 10.3 Leasingbeziehungen im KonzernLeasingtransaktionen sind als Finanzierungs-Leasing bzw. als Operating-Leasing klassifiziert. Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt, werden als Finanzierungs-Leasing behandelt. Dies betrifft die HSK-Gruppe. Dementsprechend hat der Konzern die Leasingobjekte zum Barwert der Mindestleasingraten in Höhe von 50,5 Mio. € (Vj. 51,4 Mio. €) aktiviert und schreibt die Leasinggegenstände in der Folge über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit ab. Zugleich wird eine entsprechende Verbindlichkeit angesetzt, die in der Folgezeit nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben wird. Alle anderen Leasingvereinbarungen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt, werden als Operating-Leasing behandelt. In diesem Fall werden die Leasingzahlungen linear als Aufwand erfasst. Der Ausweis der Barwerte und Leasingverbindlichkeiten erfolgt unter zur Veräußerung gehaltene Vermögenwerte und Schulden. 10.3.1 Verpflichtungen als Leasingnehmer im Rahmen von Operating-LeasingDer Konzern mietet medizinische Geräte sowie Wohn- und Büroflächen an, die als kündbare Operating-Leasing-Verhältnisse zu qualifizieren sind. Die Leasingvereinbarungen haben in der Regel eine Laufzeit von 2 bis 15 Jahren. Der Konzern hat bei diesen Leasingvereinbarungen eine Kündigungsfrist von maximal 12 Monaten zum Laufzeitende. Die zukünftig zu leistenden Mindestleasingzahlungen bis zu 1 Jahr betragen 6,1 Mio. €. Die Mindestleasingzahlungen für den Zeitraum bis zu fünf Jahren betragen 7,2 Mio. €, über 5 Jahre 1,7 Mio. €. 10.3.2 Verpflichtungen als Leasingnehmer im Rahmen von Finanzierungs-LeasingIm Rahmen von Finanzierung-Leasing-Verhältnissen werden vor allem Klinikgebäude und medizinische Geräte gemietet. Im Konzern besteht der Grundsatz, Betriebsvermögen stets im Eigentum zu erwerben. Das Finanzierungs-Leasing entfällt im Wesentlichen auf Klinikgebäude. Die Verpflichtungen im Rahmen von Finanzierungs-Leasing in Höhe von 41,1 Mio. € entfallen auf die ab dem 1. Mai 2012 erstkonsolidierte HSK-Gruppe und betreffen das Klinikgebäude Wilhelm-Fresenius-Klinik, Wiesbaden, in Höhe von 39,6 Mio. € (Vj. 41,1 Mio. €) sowie medizinische Geräte. Der Mietvertrag für die Wilhelm-Fresenius-Klinik hat eine Restlaufzeit bis zum 30. Juni 2036. Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing - Mindestleasingzahlungen:scroll
Barwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing:scroll
Die Leasingvereinbarungen beinhalten teilweise Kauf- und Verlängerungsoptionen, die nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ausübbar sind. 10.3.3 Als Finanzinvestitionen gehaltene ImmobilienDer Konzern vermietet Wohnflächen an Mitarbeiter, Büro- und Gewerbeflächen an Dritte (z. B. Cafeteria) sowie Praxisräume an mit dem Krankenhaus kooperierende Ärzte und Laborgemeinschaften im Rahmen von kündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen. Die betragsmäßig wesentlichen Operating-Leasing-Verträge resultieren aus der Vermietung von Immobilien an Dritte. Bei dem absolut größten Posten handelt es sich um die Vermietung einer Immobilie an einen Pflegeheimbetreiber. Auf Grund der Bestimmungen des IFRS 13.97 ermitteln wir den beizulegenden Zeitwert für die nach IAS 40 bilanzierten Vermögenswerte. Der hierbei bestimmte beizulegende Zeitwert ist nicht auf einem aktiven Markt beobachtbar und auch nicht von einer Marktpreisnotierung ableitbar und somit der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie des IFRS 13 zuzuordnen. Der beizulegende Zeitwert bestimmt sich unter Verwendung einer Ertragswertberechnung. Als Inputfaktoren werden hierbei die entsprechenden Komponenten des Ertragswertverfahrens wie Rohertrag, Bodenwertverzinsung und Bodenrichtwert verwendet. Auf Basis von Ertragswertermittlungen sehen wir keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem Zeitwert dieser Immobilien und ihren nachfolgend dargestellten Buchwerten. Aus diesem Grund haben wir kein externes Zeitwert-Gutachten eingeholt. scroll
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Die Abschreibungen erfolgen linear über eine Nutzungsdauer von 33 1/3 Jahren. Im Jahr 2013 wurden hierfür Mieteinnahmen in Höhe von 0,4 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €) erzielt. Die Betriebsaufwendungen für diese als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beliefen sich im Geschäftsjahr auf 0,2 Mio. € (Vj. 0,3 Mio. €). Diese entfallen vollständig auf Objekte, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden. Bei den sonstigen im Rahmen von Operating-Leasing vermieteten Flächen handelt es sich um unwesentliche und unselbständige Teilflächen von Gebäudebestandteilen, so dass wir von einer gesonderten Darstellung abgesehen haben. Die zukünftig zu erhaltenden Mindestleasingzahlungen bis zu 1 Jahr betragen 4,5 Mio. €. Die Mindestleasingzahlungen für den Zeitraum bis zu 5 Jahren betragen 12,5 Mio. €, über 5 Jahre 7,6 Mio. €. 10.4 Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenAls nahe stehende Personen gelten natürliche sowie juristische Personen und Unternehmen, die das berichtende Unternehmen oder eines seiner Tochterunternehmen beherrschen können oder die auf das berichtende Unternehmen oder auf seine Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar wesentlich einwirken können, sowie diejenigen natürlichen sowie juristischen Personen und Unternehmen, die das berichtende Unternehmen beherrschen oder auf die es wesentlich einwirken kann. Gesellschaften des RHÖN-KLINIKUM Konzerns unterhalten im Einzelfall wechselseitige Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen. Es handelt sich hierbei insbesondere um Vermietungen von Gebäuden sowie um Leistungen im Zusammenhang mit Telemedizin, Teleradiologie, Pflege sowie Personalgestellungen. Diese Dienstleistungs- und Mietbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt. Als nahe stehende Unternehmen werden demnach sämtliche Unternehmen, an denen wir zwischen 20,0 % und 50,0 % beteiligt sind und die wir wegen Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen haben, identifiziert (zu den Unternehmen des Konzerns wird auf die Anteilsbesitzliste in diesem Anhang verwiesen). Aus Konzernsicht bestand im Geschäftsjahr 2013 folgendes Leistungsvolumen zu nahe stehenden Unternehmen: scroll
Aus Konzernsicht bestand im Geschäftsjahr 2013 folgendes Leistungsvolumen zu at-equity konsolidierten Unternehmen: scroll
Bei den Forderungen handelt es sich im Wesentlichen um unbesicherte Darlehen zu marktüblichen Konditionen. Die Verbindlichkeiten resultieren aus Liefer- und Leistungsbeziehungen. Als nahe stehende Personen behandeln wir die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie die mit ihnen im Sinne des § 1589 BGB im ersten Grad verwandten Personen und deren Ehegatten. Unter den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen haben wir den Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG, die zweite Führungsebene sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates subsumiert. Mitglieder des Aufsichtsrats der RHÖN-KLINIKUM AG bzw. ihnen nahe stehende Unternehmen und Einrichtungen haben folgende Leistungen zu marktüblichen Konditionen erbracht: scroll
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 bestanden per Saldo Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt 2 Tsd. € gegenüber der AgenDix - Applied Genetic Diagnostics - Gesellschaft für angewandte molekulare Diagnostik. Die Aufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen Aufwendungen erfasst. Wertminderungen waren im Geschäftsjahr 2013 nicht zu erfassen. Die bei der RHÖN-KLINIKUM AG oder ihren Tochterunternehmen angestellten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erhielten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses die folgenden Bezüge im abgelaufenen Geschäftsjahr: scroll
Die vorstehend genannten Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Personalaufwendungen erfasst. 10.5 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Beiratsscroll
Kreditgewährungen an Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Beirats liegen nicht vor. Die Mitglieder des Vorstands und die Mitglieder des Aufsichtsrats halten zusammen einen Aktienbesitz an der RHÖN-KLINIKUM AG von 12,54 % des gesamten Aktienkapitals. Auf den Aufsichtsrat entfallen hiervon 12,53 % der ausgegebenen Aktien. Die Mitglieder des Vorstands halten zusammen 0,01 % des Grundkapitals. Im Berichtszeitraum liegen der RHÖN-KLINIKUM AG keine Mitteilungen über Geschäfte nach § 15a WpHG von Mitgliedern des Vorstands bzw. Aufsichtsrats (Directors' Dealings) vor. Die Aufwendungen (ohne Umsatzsteuer) für Mitglieder des Aufsichtsrats gliedern sich im Einzelnen wie folgt: scroll
Die Gesamtbezüge des Vorstands entfallen im Einzelnen auf: scroll
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Bei der Beendigung des Dienstvertrages erhalten die Vorstände unter bestimmten Voraussetzungen eine Altersvorsorgeleistung als Einmalbetrag. Dieser beträgt für jedes volle Jahr (12 volle Kalendermonate) der Tätigkeit als Vorstandsmitglied 12,5 % der am Tage der Beendigung des Dienstvertrages geschuldeten Jahresbezüge, insgesamt jedoch höchstens das 1,5-fache dieser letzten Bezüge. Für diese Leistungen, die den Mitgliedern des Vorstands nach Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, wurden folgende Altersvorsorgeleistungen zurückgestellt: scroll
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ab 1. November 2012. Vergütungen mit langfristiger Anreizwirkung (z. B. Optionen) sind nicht vereinbart. Die Mitglieder des Vorstands halten zusammen 0,01 % des Grundkapitals der RHÖN-KLINIKUM AG. Der entsprechende Gesamtbesitz aller Aufsichtsratsmitglieder liegt bei 12,53 % der ausgegebenen Aktien. Optionen und sonstige Derivate bestehen nicht. 10.6 Erklärung zum Corporate Governance KodexMit gemeinsamem Beschluss des Aufsichtsrats und des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG vom 6. November 2013 wurde die entsprechende Erklärung gemäß § 161 AktG zur Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Geschäftsjahr 2013 abgegeben. Diese wurde auf der Homepage der RHÖN-KLINIKUM AG hinterlegt und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 10.7 Angabe des im Geschäftsjahr für den Abschlussprüfer als Aufwand erfassten Honorars (inklusive Auslagenersatz und ohne Umsatzsteuer)Im Geschäftsjahr 2013 wurden konzernweit Honorare für Abschlussprüfer in Höhe von 3,9 Mio. € (Vj. 3,8 Mio. €) aufgewendet. Die Honorare inklusive Auslagen und ohne Umsatzsteuer entfallen auf nachfolgende Leistungen: scroll
Vom Gesamthonorar ohne Umsatzsteuer entfallen 1,1 Mio. € (Vj. 1,1 Mio. €) auf andere Abschlussprüfer, die nicht Konzernabschlussprüfer sind. Die Honorare setzen sich wie folgt zusammen: scroll
10.8 Ereignisse nach dem AbschlussstichtagDie RHÖN-KLINIKUM AG, die HELIOS Kliniken GmbH und die Fresenius SE & Co. KGaA haben am 13. September 2013 einen Anteilskaufvertrag unterzeichnet, wonach ein Portfolio von 43 Kliniken, medizinischen Versorgungszentren und weiteren verbundenen Beteiligungen verkauft wird. Danach vereint der Konzern einen Umsatz von ca. 1 Mrd. €, rund 5.300 Betten und 15.000 Mitarbeiter. Die kartellrechtliche Freigabe wurde im Februar 2014 für den Verkauf von 40 Kliniken, medizinischen Versorgungszentren und weiteren verbundenen Beteiligungen erteilt. Nach Eintritt aller Wirksamkeitsvoraussetzungen gehen die Gesellschaften in die Zuständigkeit von Fresenius/Helios über. Zum Stichtag 31. Dezember 2013 werden die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden in der Konzernbilanz unter den Bilanzposten "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" bzw. "Zur Veräußerung gehaltene Schulden" in Anwendung des IFRS 5 separat ausgewiesen. Wir verweisen hierzu auf die in diesem Konzernanhang gemachten Angaben. Die finanzielle Auswirkung dieses Ereignisses nach dem Bilanzstichtag können wir nicht schätzen. Im Einzelabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG wird ein Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 1.704,5 Mio. € ausgewiesen. Dieser Bilanzgewinn entsteht durch einen Teil der veräußerten Kliniken, bei denen die Voraussetzungen der Gewinnrealisierung zum Stichtag vorlagen. Darüber hinaus sind seit dem 31. Dezember 2013 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG erwartet wird. 11 Organe und Beirat der RHÖN-KLINIKUM AGDer Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus:
Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus:
Der Beirat der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus:
Bad Neustadt a. d. Saale, den 20. März 2014 Der Vorstand Martin Menger Jens-Peter Neumann Dr. Dr. Martin Siebert Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG beschrieben sind.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 20. März 2014 Der Vorstand Martin Menger Jens-Peter Neumann Dr. Dr. Martin Siebert Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale Vermerk zum KonzernabschlussWir haben den beigefügten Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften - bestehend aus Konzernbilanz, Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 - geprüft. Verantwortung des Vorstands für den KonzernabschlussDer Vorstand der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft ist verantwortlich für die Aufstellung dieses Konzernabschlusses. Diese Verantwortung umfasst, dass dieser Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt wird und unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Der Vorstand ist auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Verantwortung des AbschlussprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Konzernabschluss abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine Abschlussprüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Konzernabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Konzernabschluss ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung eines Konzernabschlusses, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der von dem Vorstand ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. PrüfungsurteilGemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung des Konzernabschlusses zu keinen Einwendungen geführt hat. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2013 sowie der Ertragslage für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr. Vermerk zum KonzernlageberichtWir haben den beigefügten Konzernlagebericht der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB und unter Beachtung der für die Prüfung des Konzernlageberichts vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach ist die Prüfung des Konzernlageberichts so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung des Konzernlageberichts zu keinen Einwendungen geführt hat. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts gewonnenen Erkenntnisse steht der Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Frankfurt am Main, den 24. März 2014 PricewaterhouseCoopers Anne Böcker Wirtschaftsprüferin ppa. Stefan Sigmann, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES AUFSICHTSRATS ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR DER RHÖN-KLINIKUM AG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2013SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,das Jahr 2013 markiert in der mehr als 40-jährigen Geschichte der RHÖN-KLINIKUM AG einen Meilenstein und eine Weggabelung zugleich. Meilenstein deshalb, weil im Herbst des Jahres 2013 der Beschluss gefasst wurde, einen Großteil des Unternehmens in den Fresenius-Konzern einzubringen (»Projekt Scala«). Weggabelung deshalb, weil damit eben nicht das Ende der bisherigen RHÖN-KLINIKUM AG, sondern der Beginn eines neuen Weges verbunden ist: Durch das Einbringen der meisten unserer bisherigen Kliniken und Standorte in die Fresenius-Tochter Helios Kliniken ist das Fundament für den Auf- und Ausbau der Netzwerkmedizin und damit für eine selbstbestimmte Gestaltung der Branche und des Markts geschaffen worden. Dieser Schritt war und ist für die Zukunft des Unternehmens unverzichtbar. Er ist der demografischen Entwicklung, dem medizinischen Fortschritt und der aus der mangelnden Reformkraft entstehenden Kostenschere im bestehenden System geschuldet. Der steigende Leistungsdruck auf Patientenseite und die legislativen und preislichen Restriktionen sind anderweitig nicht zu lösen. Wie immer sind Phasen der Veränderung und des Umbruchs von Widerstand, Veränderungsangst und Verunsicherung begleitet und trotzdem unverzichtbar. Davon unbeeindruckt haben Aufsichtsrat und Vorstand in einem schwierigen Umfeld gut und erfolgreich zusammengearbeitet. ZUSAMMENARBEIT VON VORSTAND UND AUFSICHTSRATDer Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2013 fortlaufend und ausführlich mit der Situation und der Entwicklung unseres Unternehmens befasst und die ihm vom Gesetz und der Satzung vorgegebenen Aufgaben wahrgenommen: Hierzu zählen besonders die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands und die Beratung des Vorstands bei der operativen Führung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat hat sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben dabei stets von den ausschlaggebenden Prinzipien der Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit leiten lassen. Die Einhaltung dieser Prinzipien durch den Vorstand wurde durch regelmäßige Nachprüfung der allgemeinen Organisation der Gesellschaft sowie durch Überprüfung der Instrumente zur internen Risikokontrolle überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle grundlegenden und bedeutenden Entscheidungen des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG vollumfänglich und unmittelbar eingebunden. Der Vorstand hat uns sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend unterrichtet - entscheidungsrelevante Dokumente und Unterlagen erhielt der Aufsichtsrat rechtzeitig vor den jeweiligen Beratungen und formalen Sitzungen. Der Aufsichtsrat hat die vorgetragenen Informationen des Vorstands zur operativen Geschäftsentwicklung, zu Compliance-Themen sowie zu Risiken und dem Risikomanagement auf ihre Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit hin überprüft und bei gegebenem Anlass auch kritisch hinterfragt. Schwerpunkt der Beratungen waren die Implikationen und Lehren aus den bis dato nicht erfolgreichen Versuchen eines Zusammenschlusses mit Helios Kliniken, ebenso wie die Umstrukturierung und nachhaltige wirtschaftliche Gesundung des ersten privaten Universitätsklinikums in Deutschland, der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH. Auch die Integration der im Geschäftsjahr 2012 erworbenen Wiesbadener Dr. Horst Schmidt Kliniken GmbH und deren Tochtergesellschaften und die personellen Veränderungen im Vorstand zählten zu den Schwerpunkten des Austauschs mit dem Vorstand. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wurde vom Vorstandsvorsitzenden auch zwischen den Sitzungsterminen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse fortwährend und ausführlich informiert. Verstöße des Vorstands gegen seine Informationspflichten haben wir nicht festgestellt. Die Beschlussvorschläge des Vorstands haben wir ausführlich erörtert und dazu, soweit es die Bestimmungen nach Gesetz und Satzung erfordern, nach intensiver Prüfung unser Votum abgegeben - in vereinzelten Fällen haben wir uns auch veranlasst gesehen, im Interesse der Aktionäre externe Sachverständige und Berater hinzuzuziehen. Bei besonders eilbedürftigen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat bzw. der zuständige Ausschuss Telefonkonferenzen abgehalten und Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. ARBEIT DES AUFSICHTSRATS IN DEN AUSSCHÜSSEN UND IM PLENUMDer Aufsichtsrat hat zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben und Verantwortung insgesamt sieben ständige Ausschüsse eingerichtet, deren Mitglieder für die besonderen Fragestellungen der Ausschüsse über konkrete Kompetenzen und Erfahrungen verfügen. Die Ausschüsse handeln im Rahmen von Gesetz, Satzung und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats - auch anstelle desselben - als beschließende Ausschüsse, soweit dies dem Gesetz entspricht und vom Aufsichtsrat zuvor festgelegt wurde. Die Ausschüsse tagen generell separat von Plenumssitzungen. Soweit es jedoch die zu verhandelnden Themen erforderten, wurden aus gegebenem Anlass unter Einbezug der Fachkompetenz der jeweiligen Ausschüsse auch gemeinsame Sitzungen von Ausschüssen abgehalten. Im Bedarfsfalle gab es zudem kurzfristig Telefonkonferenzen. Der Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss ist im Berichtsjahr zu sechs ordentlichen Sitzungen (Anwesenheitsquote 96 Prozent) zusammengetreten, davon war eine Sitzung eine Gemeinschaftssitzung mit dem Prüfungsausschuss. Einer der Schwerpunkte der strategischen Beratungen im Ausschuss war die Weiterentwicklung und Umsetzung eines Geschäftsmodells zur Schaffung einer bundesweit flächendeckenden Krankenvollversorgung einschließlich Zusatzversicherung für GKV-Mitglieder durch ein zu schaffendes Netzwerk mit breiter flächendeckender Präsenz. Die Realisierung dieses Konzepts ist vergleichbar mit der Wandlung eines sehr abhängigen Zulieferers zum markenbezogenen Endkundenversorger. Zur weiteren beratenden Begleitung dieses Vorhabens haben wir aus Mitgliedern des Investitions-, Strategie- und Finanzausschusses, dem Vorstand und wissenschaftlichen Beratern eine Arbeitsgruppe »Netzwerkmedizin« gebildet, die im Geschäftsjahr zu fünf Sitzungen zusammengetreten ist. Der Ausschuss befasste sich in allen Sitzungen mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaft Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, insbesondere mit Maßnahmen und Handlungsoptionen zur Ergebnisverbesserung als Folge der Ergebnisse der von der Unternehmensberatung McKinsey durchgeführten Analyse sowie mit der Umsetzung der zwischen dem Land Hessen, der RHÖN-KLINIKUM AG, der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg abgeschlossenen »Gemeinsamen Vereinbarung über die medizinische Versorgung Mittelhessens, die Sicherstellung von Forschung und Lehre an den Universitätskliniken Gießen und Marburg und die Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit«. Hierzu gehörte auch die Beratung zur Entwicklung einer Konzeption für den Betrieb des Partikeltherapiezentrums in Marburg. Eingehend befasste sich der Ausschuss mit der Abwicklung und den Konsequenzen des am 13. September 2013 mit Fresenius / Helios abgeschlossenen Anteilskauf- und Abtretungsvertrags über den Verkauf von 43 Klinikgesellschaften und 15 Medizinischen Versorgungszentren und den sich hieraus voraussichtlich ergebenden Auswirkungen auf die Struktur und weitere Entwicklung des Unternehmens. Neben dem Bericht des Vorstandsvorsitzenden zu aktuellen Entwicklungen erstattete der Vorstand routinemäßig in jeder Sitzung einen Akquisitionsbericht, der - neben einem Überblick über den nationalen Krankenhausmarkt - auch Ausgangsbasis für Diskussionen über geplante und konkrete Akquisitionsvorhaben war. Die Investitionsplanung für das Geschäftsjahr 2013 wurde nach inhaltlicher und kritischer Diskussion genehmigt. Vom Vorstand entwickelte Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung, wie zum Beispiel das Ergebnisverbesserungsprogramm »ImPULS«, wurden im Ausschuss vorgestellt und detailliert erörtert. Der Vorstand berichtete zudem in allen Sitzungen über die Entwicklung der Investitionen und Finanzierung durch eine fortgeschriebene Investitions- und Finanzplanung. Konkrete Genehmigungsanträge zu Investitionsvorhaben und zu Fremdkapitalmaßnahmen im Rahmen der Refinanzierung wurden im Ausschuss anhand ausführlicher schriftlicher Beschlussvorlagen des Vorstands, wie unter anderem Marktanalysen, Investitionsrechnungen und Finanzierungsangeboten, offen erörtert, kritisch geprüft und beschlossen. Gegenstand der gemeinsamen Sitzung mit dem Prüfungsausschuss gegen Ende des Geschäftsjahrs waren die eingehende Erörterung des Entwicklungsstands des Zusammenschlusses vieler RHÖN-Kliniken mit Helios Kliniken, mögliche Auswirkungen durch eine verzögerte Genehmigung des Bundeskartellamts wegen der Einleitung des Hauptprüfverfahrens und die Diskussion über Möglichkeiten der Verwendung des Verkaufserlöses und der Auskehrung der nicht erforderlichen Liquidität an die Aktionäre. In dieser Sitzung wurde auch über das weitere Vorgehen zur Umsetzung der »Gemeinsamen Vereinbarung« mit dem Land Hessen beraten - dies unter Berücksichtigung der durch die Wahlen in Hessen und die Neuaufstellung des RHÖN-KLINIKUM Konzerns eingetretenen Situation. Der Personalausschuss hat im Berichtsjahr eine Sitzung (Anwesenheitsquote 75 Prozent) abgehalten. Der Ausschuss befasste sich mit der aktuellen Vergütungssituation der Vorstandsmitglieder und den Auswirkungen der rückläufigen Ergebnisse auf die ergebnisabhängigen Vergütungsbestandteile. Als Ergebnis der Beratungen wurde Einvernehmen erzielt, dass eine Beschlussempfehlung an das Aufsichtsratsplenum zur Abänderung der Vergütungsleitlinien gegeben werden soll, die die Einführung einer Mindestvergütung (garantierte Jahresgesamtvergütung) und gleichzeitig die Einführung einer Obergrenze für diese Gesamtvergütung (Cap) zum Gegenstand hat. Weitere Beschlussempfehlungen ergingen zur Abänderung der bestehenden Vorstandsdienstverträge zum Zweck der Aufnahme der Mindestgrenze für die Gesamtvergütung und der Obergrenze (Cap) entsprechend der Regelung in den Vergütungsleitlinien sowie zu Änderungen von Dienstwagenvereinbarungen. Der Ausschuss beschäftigte sich zudem mit der Beurteilung der Leistung und Entwicklung der einzelnen Vorstandsmitglieder und des Vorstands im Gesamten. Dabei wurde sowohl über die Erwartungen der Vorstandsmitglieder als auch über deren Perspektiven bei der weiteren Entwicklung im Unternehmen diskutiert. Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) musste auch im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht tätig werden. Der Prüfungsausschuss (Audit-Committee) des Aufsichtsrats tagte im Berichtsjahr sechsmal (Anwesenheitsquote 100 Prozent). Der Vorstand nahm an allen Sitzungen vollzählig teil. Zwei Sitzungen wurden unter Teilnahme des Abschlussprüfers abgehalten. Für ausgewählte Tagesordnungspunkte wurden vom Vorstand die Leiter der Abteilungen Interne Revision und Compliance hinzugezogen, sie standen dem Ausschuss für ergänzende Berichterstattungen und Befragungen zur Verfügung. In einer Sitzung zu Ende des Geschäftsjahrs wurden fachübergreifende Themen im Zusammenhang mit dem »Projekt Scala« und der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH gemeinsam mit dem Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss erörtert. Der Ausschuss befasste sich insbesondere mit der Prüfung und Vorberatung des Jahresabschlusses 2012 der RHÖN-KLINIKUM AG und des Konzerns. Gegenstand der Prüfung und der Erörterung waren auch die Einzelabschlüsse und Lageberichte und die jeweiligen Prüfungsberichte der Konzerngesellschaften, hier mit besonderem Schwerpunkt der Jahresabschluss der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, die von den Mitgliedern des Ausschusses einer kritischen Durchsicht unterzogen wurden, sowie der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns. Der Prüfungsausschuss hat die Unabhängigkeit des vorgesehenen Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2013 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes begutachtet, die Unabhängigkeitserklärung gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex eingeholt, dem Plenum des Aufsichtsrats einen Wahlvorschlag für die Hauptversammlung empfohlen und - nach erfolgter Wahl - den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer erteilt und mit ihm eine angemessene Honorarvereinbarung getroffen. Der Abschlussprüfer berichtete dem Ausschuss über Aufträge für Leistungen, die zusätzlich zu den erbrachten Abschlussprüferleistungen erbracht wurden. Die Qualifikation des Abschlussprüfers wurde vom Ausschuss überwacht. Für die Abschlussprüfung 2013 wurde ein Katalog von Prüfungsschwerpunkten entwickelt und festgelegt. Grundsatzfragen der Rechnungslegung, der Unternehmensplanung, der Kapitalausstattung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems einschließlich spezieller Geschäftsrisiken, des internen Revisionssystems und des Compliance-Systems wurden mit dem Vorstand und teilweise auch mit dem Abschlussprüfer erörtert. Die Zwischenberichte wurden regelmäßig vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand, der Halbjahresfinanzbericht mit Vorstand und Abschlussprüfer intensiv besprochen. Dabei wurde auf die präzise Analyse der Ursachen für die rückläufige Ergebnisentwicklung des laufenden Geschäftsjahrs besonderer Wert gelegt. Der vierteljährlich vorgelegte Konzern-Controlling-Report zum Leistungs- und Finanzcontrolling, ein Bestandteil des Risikomanagement-Systems, wurde mit dem Vorstand intensiv besprochen. Dabei wird die Leistungsentwicklung der einzelnen Konzernkliniken sowohl auf Klinikebene als auch auf Fachabteilungsebene vom Vorstand dargestellt und vom Ausschuss diskutiert und hinterfragt. Das Gremium hat sich regelmäßig über die Tätigkeit des Bereichs Interne Revision durch das zuständige Vorstandsmitglied und die Leiterin Interne Revision, die an vier Sitzungen teilgenommen hat, berichten lassen und mit dem Prüfungsplan für das Geschäftsjahr 2013 und dessen Fortschreibung auseinandergesetzt. Die Prüfungsberichte der Internen Revision sowie der Tätigkeitsbericht 2012 wurden im Ausschuss vorgelegt und mit dem Vorstand erörtert. Über die Umsetzung von Empfehlungen der Internen Revision haben wir uns durch Informationen über die Ergebnisse der Berichtsverfolgung und Nachschau durch den Vorstand unterrichten lassen. Über Organisation und Arbeit der Compliance-Abteilung hat uns der Vorstand regelmäßig berichtet, so dass wir uns von der Wirksamkeit unseres Compliance-Management-Systems erneut überzeugen konnten. Der Leiter der Compliance-Abteilung hat an vier Sitzungen des Prüfungsausschusses teilgenommen. Die Prüfungsberichte der Compliance-Abteilung sowie der Tätigkeitsbericht 2012 wurden im Ausschuss vorgelegt und mit dem Vorstand erörtert. Der Prüfungsausschuss billigte das Compliance-Programm für das Jahr 2013. Zur diesbezüglichen Regelberichterstattung des Vorstands gehört auch ein vierteljährlicher Bericht über gemeldete Verstöße, deren Überprüfung und Abarbeitung. Der Vorstand informierte darüber hinaus in jeder Sitzung über den Sachstand eines bereits Ende 2011 eingeleiteten, jedoch noch nicht abgeschlossenen Zoll-Ermittlungsverfahrens die Reinigungsgesellschaften des Konzerns betreffend wegen des Verdachts der Vorenthaltung von Arbeitsentgelt. Bei der Aktualisierung der Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz (AktG) zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde die Fassung vom 13. Mai 2013 hinsichtlich ihrer Anwendung geprüft und berücksichtigt und dem Gesamtaufsichtsrat eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Der Antikorruptionsausschuss ist in Verdachtsfällen von Korruption Ansprechpartner für Mitarbeiter, Lieferanten und Patienten. Es hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr kein Mitarbeiter, Lieferant oder Patient an den Ausschuss mit einer Verdachtsanzeige auf Korruption gewandt. Ausschusssitzungen waren daher nicht erforderlich. Die Berichte der Revisions- und Compliance-Abteilung an den Prüfungsausschuss bestätigen den Eindruck, dass die Parteien sich weiterhin vor allem an die Compliance-Beauftragten der Kliniken wenden. Das ist ein gutes Zeichen für ein funktionierendes Compliance-Management-System. Der bisherige Antikorruptionsausschuss wurde in der Sitzung vom 6. November 2013 aufgelöst. In derselben Sitzung wurde mit dem Ausschuss für compliance und Kommunikation ein neuer Ausschuss gegründet, der sich dem Compliance-Management des Konzerns, der Kommunikation gegenüber den Medien und dem Kapitalmarkt widmen soll. In diesem Zusammenhang wurde die bisher im Prüfungsausschuss residierende Compliance-Kontrolle in diesen neuen Ausschuss transferiert. Um eine enge Verzahnung mit dem Prüfungsausschuss zu gewährleisten, erhielt der Vorsitzende des Ausschusses für Compliance und Kommunikation einen für ihn eingerichteten Sitz im Prüfungsausschuss. Der Medizininnovations- und Qualitätsausschuss überwacht die Situation und Entwicklung der medizinischen Qualität im Unternehmen. Der Ausschuss hielt im Geschäftsjahr eine Sitzung (Anwesenheitsquote 100 Prozent) ab. Beratungsgegenstände der Sitzung waren die Erörterung der Voraussetzungen für die Inbetriebnahme der Partikeltherapieanlage in Marburg sowie Themen der Qualitätsentwicklung im Konzern. Der Nominierungsausschuss wählt Kandidaten und Kandidatinnen der Anteilseignervertreter für die Übernahme eines Aufsichtsratsamts aus und schlägt diese dem Aufsichtsrat zur Nominierung vor. In seiner Sitzung am 24. April 2013 hat der Ausschuss der Nominierung von Herrn Dr. Heinz Korte für die in der Hauptversammlung am 12. Juni 2013 durchzuführende Aufsichtsratswahl zugestimmt. Dem Antrag des Aufsichtsratsvorsitzenden auf gerichtliche Bestellung von Herrn Stephan Holzinger als Ersatzmitglied für die Nachfolge des zurückgetretenen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Professor Dr. Dr. Karl Lauterbach hat der Ausschuss im schriftlichen Verfahren zugestimmt. Die Zustimmung zum Antrag des Vorstands auf gerichtliche Bestellung von Frau Dr. Katrin Vernau und Herrn Reinhard Hartl als Ersatzmitglieder für die Nachfolge der zurückgetretenen Aufsichtsratsmitglieder Herrn Caspar von Hauenschild und Herrn Dr. Rüdiger Merz erfolgte durch einstimmigen Beschluss der acht Anteilseignervertreter. Im Berichtsjahr fanden sieben Sitzungen des Plenums statt, davon vier ordentliche (Anwesenheitsquote 92 Prozent) und drei außerordentliche (Anwesenheitsquote 90 Prozent). Ein Mitglied konnte krankheitsbedingt an keiner der Plenumssitzungen teilnehmen. Von den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern nahm kein Mitglied an weniger als der Hälfte der Sitzungen teil. In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 25. März 2013 befasste sich das Gremium schwerpunktmäßig mit den Bedingungen und eventuellen Folgen der Umsetzung der mit dem Land Hessen abgeschlossenen »Gemeinsamen Vereinbarung« zur Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH. In zwei weiteren außerordentlichen Sitzungen am 6. September 2013 und am 12. September 2013 waren der Verkauf eines Beteiligungsportfolios von Krankenhäusern, Service-Gesellschaften und Medizinischen Versorgungszentren an die Fresenius / Helios-Gruppe (»Projekt Scala«) sowie der Abschluss eines Netzwerkvertrages mit Helios Gegenstand der Erörterungen. Anhand von umfassenden Unterlagen (Vertragsentwürfe, Expertisen, Gutachten, Businessplan) wurde die vorgesehene Transaktion in Anwesenheit des Rechtsberaters des Aufsichtsrats ausführlich und kritisch diskutiert. Nach Auseinandersetzung mit den von den Mitgliedern vorgebrachten Argumenten und nach sorgfältiger Abwägung hat der Aufsichtsrat am 12. September 2013 dem Verkauf des Beteiligungsportfolios an die Fresenius / Helios-Gruppe und dem Abschluss des Netzwerkvertrages zugestimmt. In den vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen beriet das Plenum regelmäßig anhand der ausführlichen schriftlichen Vorstandsberichte und Präsentationen die Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage, die Entwicklung von Umsatz, Ergebnis, Leistungsdaten, Kennzahlen und Personal der Gesellschaft und des Konzerns sowie der Konzerneinzelgesellschaften zusammen mit dem Vorstand. Die jeweiligen Zwischenberichte für die vorausgegangenen Quartale erläuterte der Vorstand vor ihrer Veröffentlichung ausführlich im Plenum. Regelmäßige Informationen erfolgten in jeder Sitzung zum Sachstand der Umsetzung der »Gemeinsamen Vereinbarung« mit dem Land Hessen bezüglich der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH sowie zum jeweiligen Sachstand im Ermittlungsverfahren gegen die Servicegesellschaften. In der Sitzung am 20. Februar 2013 hat der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Personalausschusses Beschlüsse zur Änderung der Vergütungsleitlinien der Vorstandsmitglieder und zum Abschluss von Änderungsverträgen zu Vorstandsdienstverträgen gefasst. Der Bericht des Vorstands zum vorläufigen Jahresabschluss 2012 wurde entgegengenommen und dem Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2012 wurde zugestimmt. In der Bilanzsitzung am 24. April 2013 erörterte das Plenum in Anwesenheit der Abschlussprüfer den Jahresabschluss und den Lagebericht der RHÖN-KLINIKUM AG sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 zusammen mit Vorstand und Abschlussprüfer. Die Abschlussprüfer berichteten über die wesentlichen Feststellungen und Ergebnisse der Prüfungen und standen dem Aufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Das Plenum billigte die Jahresabschlüsse. Des Weiteren waren Gegenstand dieser Sitzung die Vorbereitungen zur Hauptversammlung 2013, insbesondere die Verabschiedung der Beschlussempfehlungen des Aufsichtsrats zu den Beschlussanträgen in der Tagesordnung an die Hauptversammlung nach vorausgegangener Diskussion über die Tagesordnungspunkte. Genehmigungsbeschlüsse erfolgten auch zum Aufsichtsratsbericht, Corporate Governance Bericht und zur Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a Handelsgesetzbuch (HGB). In der Sitzung am 3. Juli 2013 erfolgte neben der Abhandlung der Routinethemen eine Berichterstattung und ausführliche Aussprache zu dem vom Vorstand entwickelten Ergebnisverbesserungsprogramm »ImPULS«, welches u. a. aus den Elementen Medizin- und Netzwerkstrategie und Optimierungskonzepten im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich besteht. Für die in Folge der Hauptversammlung angekündigten Anfechtungsklagen bezüglich der dort erfolgten Beschlussfassungen wurden Abwehrmaßnahmen diskutiert und Vorbereitungsmaßnahmen getroffen. In der Aufsichtsratssitzung am 6. November 2013 befasste sich das Plenum anlässlich der Berichterstattung aus dem Personalausschuss mit Vergütungsangelegenheiten und fasste die hierzu erforderlichen Beschlüsse. Der Antikorruptionsausschuss wurde per Beschluss aufgelöst, da sich dessen Aufgabenbereich durch das funktionierende Compliance-Management-System verlagert hatte. Neu gebildet wurde der Ausschuss für Compliance und Kommunikation, der als beschließender Ausschuss paritätisch besetzt werden soll. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats wurde aktualisiert und die geänderte Fassung beschlossen. Ein weiterer Beschluss erfolgte zur Durchführung einer externen Effizienzprüfung der Aufsichtsratstätigkeit und die Bestimmung des Moderators. Vorschläge zur Verwendung des Bilanzgewinns 2013 und Möglichkeiten einer Auskehrung für einen Kaufpreisanteil aus der Transaktion Fresenius / Helios wurden aufgezeigt und kritisch diskutiert. Einigkeit bestand darüber, dass ein Aktienrückkauf mit Einziehung der Aktien für einen Teil des Grundkapitals im vereinfachten Einziehungsverfahren erfolgen soll, eine Ausschüttung ausschließlich über eine Sonderdividende wurde abgelehnt. CORPORATE GOVERNANCE KODEX UND ENTSPRECHENSERKLÄRUNGDer Aufsichtsrat befasste sich auch im vergangenen Geschäftsjahr mit der Weiterentwicklung und der Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die am 7. November 2012 abgegebene Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde am 24. April 2013 aktualisiert und unter Berücksichtigung der Neufassung des Kodex vom 13. Mai 2013 durch eine am 6. November 2013 von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebene Entsprechenserklärung ersetzt. Die Erklärungen sind den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich. Über die Corporate Governance berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex auf den Seiten 26 bis 39 dieses Geschäftsberichtes. PRÜFUNG UND BILLIGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013Der Vorstand stellte den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2013 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 nach den Bestimmungen des HGB sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013 gemäß § 315a HGB nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) auf. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013 sind von der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft worden. Die Abschlussprüfer erteilten jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers erhielten alle Mitglieder des Aufsichtsrats zusammen mit dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Diese Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat geprüft und jeweils vom Prüfungsausschuss und vom Aufsichtsrat mit Vertretern des Abschlussprüfers in den jeweiligen Bilanzsitzungen gründlich erörtert. Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat haben sich bei der Prüfung sowohl mit den Ergebnissen der Rechnungslegung als auch mit den Verfahrensabläufen und Prozessen befasst, die mit den Ergebnissen der Rechnungslegung in Verbindung stehen. Als Maßstab ihrer Prüfung haben sie vorrangig das Kriterium der Rechtmäßigkeit angelegt und geprüft, ob die vorgelegten Unterlagen dem geltenden Recht und vor allem den anwendbaren Bilanzregeln entsprechen. Des Weiteren haben sie neben der Rechtmäßigkeitsprüfung auch eine Zweckmäßigkeitsprüfung im Hinblick auf bilanz-, finanz- und geschäftspolitische Aspekte unternommen. Der Aufsichtsrat stimmte nach dem Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und als Ergebnis seiner eigenen Prüfung dem Prüfungsergebnis der Abschlussprüfer zu und stellte im Rahmen seiner eigenen Prüfung fest, dass auch seinerseits keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat billigte in der Sitzung am 29. April 2014 auf Empfehlung des Prüfungsausschusses den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist damit festgestellt. Der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des in Folge der erfolgreichen Transaktion Fresenius / Helios erhöhten Bilanzgewinns wurde insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage, die Liquiditätssituation sowie unter Berücksichtigung der für die Neustrukturierung der Gesellschaft erforderlichen Mittel und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Aktionäre geprüft. Der Aufsichtsrat stimmt den Vorschlägen des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zu. VERÄNDERUNG UND BESETZUNG DES VORSTANDSDie Zusammensetzung des Vorstands sowie die Personalien, Funktionen und Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder sind im Geschäftsbericht in der Rubrik »Organe der Gesellschaft« dargestellt. Der Vorstand bestand zu Beginn des Geschäftsjahrs aus vier Mitgliedern. Herr Dr. Dr. Martin Siebert wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2013 zum Vorstandsvorsitzenden und Herr Jens-Peter Neumann zu seinem ständigen Vertreter ernannt. Herr Volker Feldkamp hat sein Amt zum 9. August 2013 aus persönlichen Gründen niedergelegt und ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die operativen und fachlichen Aufgabengebiete werden von den übrigen Vorstandsmitgliedern wahrgenommen. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Feldkamp für die erfolgreiche Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. VERÄNDERUNG IM AUFSICHTSRATHerr Dr. Heinz Korte, Notar a. D. und Rechtsanwalt, Ammerland, ist nach Ablauf der Dauer seiner gerichtlichen Bestellung durch die Hauptversammlung am 12. Juni 2013 zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt worden. Herr Professor Dr. Dr. Karl Lauterbach ist zum 4. Juni 2013 von seinem Amt zurückgetreten. Als Nachfolger wurde Herr Stephan Holzinger, Unternehmensberater, Lenggries, mit Bekanntgabe des Beschlusses des Amtsgerichts Schweinfurt vom 3. Juli 2013 bis zur nächsten Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Mit Wirkung zum 12. September 2013 haben die Herren Caspar von Hauenschild und Dr. Rüdiger Merz ihr Mandat niedergelegt. Mit Bekanntgabe des Beschlusses des Amtsgerichts Schweinfurt vom 19. und 20. Dezember 2013 wurden als Nachfolger Herr Reinhard Hartl, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Icking/Irschenhausen, und Frau Dr. Katrin Vernau, Leiterin der Roland Berger School of Strategy and Economics, Hamburg, auf Antrag des Vorstands bis zur nächsten Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt. Die Organisationsstruktur des Aufsichtsrats und die Besetzung der Ausschüsse im abgelaufenen Geschäftsjahr und nach derzeitigem Stand ergeben sich aus der sich diesem Bericht anschließenden Aufstellung.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 29. April 2014 Der Aufsichtsrat Eugen Münch, Vorsitzender ÜBERSICHT ÜBER DIE ORGANISATIONSSTRUKTUR DES AUFSICHTSRATS UND DIE BESETZUNG DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSEAUFSICHTSRATSVORSITZVorsitzender Eugen Münch 1. stv. Vorsitzender Joachim Lüddecke 2. stv. Vorsitzender Wolfgang Mündel BESETZUNG DER AUSSCHÜSSEINVESTITIONS-, STRATEGIE - UND FINANZAUSSCHUSSEugen Münch Vorsitzender Peter Berghöfer Stefan Härtel Klaus Hanschur (ab 17. April 2014) Detlef Klimpe Dr. Heinz Korte Joachim Lüddecke Michael Mendel Wolfgang Mündel Werner Prange (bis 27. Februar 2014) PERSONALAUSSCHUSSEugen Münch Vorsitzender Stefan Härtel (ab 12. März 2014) Joachim Lüddecke Dr. Brigitte Mohn Annett Müller (bis 27. Februar 2014) VERMITTLUNGSAUSSCHUSSEugen Münch Vorsitzender Sylvia Bühler Detlef Klimpe Joachim Lüddecke PRÜFUNGSAUSSCHUSSWolfgang Mündel Vorsitzender Sylvia Bühler (bis 3. Juli 2013) Reinhard Hartl (ab 12. März 2014) Caspar von Hauenschild (bis 12. September 2013) Stephan Holzinger (ab 20. November 2013) Detlef Klimpe Dr. Heinz Korte Michael Mendel Georg Schulze-Ziehaus (ab 3. Juli 2013) ANTIKORRUPTIONSAUSSCHUSS(aufgelöst zum 6. November 2013) Caspar von Hauenschild Vorsitzender (bis 12. September 2013) Bettina Böttcher Helmut Bühner Werner Prange AUSSCHUSS FÜR COMPLIANCE UND KOMMUNIKATIONStephan Holzinger Vorsitzender (ab 6. November 2013) Bettina Böttcher (ab 6. November 2013) Helmut Bühner (ab 6. November 2013) Dr. Katrin Vernau (ab 12. März 2014) MEDIZININNOVATIONS- UND QUALITÄTSAUSSCHUSSEugen Münch Vorsitzender Professor Dr. Gerhard Ehninger Professor Dr. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach (bis 4. Juni 2013) Professor Dr. Jan Schmitt Georg Schulze-Ziehaus NOMINIERUNGSAUSSCHUSSEugen Münch Vorsitzender Dr. Brigitte Mohn Wolfgang Mündel ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG (Stand: 6. November 2013)"Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 10. Juni 2013 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 13. Mai 2013 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird: Ziff. 4.2.2 Abs. 2 S. 3 Relation zwischen Vorstandsvergütung und Vergütung des oberen Führungskreises und der GesamtbelegschaftDer Aufsichtsrat hat nicht ausdrücklich festgelegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Gesamtbelegschaft abzugrenzen sind. Das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der relevanten Gesamtbelegschaft wird demnach bei den in Ziff. 4.2.2 Abs. 2 Satz 2 genannten Kriterien auch nicht anhand deratiger Festlegungen berücksichtigt. Angesichts der neuen Unternehmensstrategie der Konzentration auf Einrichtungen der spitzenmedizinischen Vollversorgung erscheinen dem Aufsichtsrat deratige Festlegungen bis auf Weiteres nicht sachgerecht. Ziff. 4.2.3 Abs. 3 VersorgungszusagenTypische Versorgungszusagen existieren bei der Gesellschaft nicht. Bei Beendigung des Dienstvertrages oder Tod eines Mitglied des Vorstands gewährt die Gesellschaft jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine im Vergütungsbericht näher erläuterte sog. "Altersvorsorgeleistung", die im Wege eines an der Anzahl der absolvierten Dienstjahre orientierten und zusätzlich begrenzten Einmalbetrages ausgezahlt wird. Sofern es sich bei den Altersvorsorgeleistungen, die es bei der Gesellschaft gibt, um Versorgungsleistungen i.S. der seit dem 10. Juni 2013 geltenden Empfehlung gemäß Ziff. 4.2.3 Abs. 3 handelt, ergibt sich das "Versorgungsniveau" nach Auffassung des Aufsichtsrats aus der voraussichtlichen Amtszeit des jeweiligen Vorstands und der Formel, die in der Altersvorsorgeleistung festgelegt ist. Ebenso leitet sich daraus der jährliche sowie langfristige Aufwand für das Unternehmen ab. Im Hinblick auf die Unklarheit der seit dem 10. Juni 2013 geltenden Empfehlung gemäß Ziff. 4.2.3 Abs. 3 und der speziellen Ausgestaltung der bei der Gesellschaft existierenden Altersvorsorgeleistungen, wird vorsorglich gleichwohl die Abweichung von Ziff. 4.2.3 Abs. 3 in der seit dem 10. Juni 2013 geltenden Fassung erklärt. Ziff. 5.4.1 Abs. 2, 3 Benennung konkreter Ziele zur Zusammensetzung des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat benennt keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 2. Folglich kann auch den hierauf basierenden Empfehlungen gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 3 nicht gefolgt werden. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen. Dies hat sich nach Überzeugung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat bewährt. Deshalb wird keine Notwendigkeit gesehen, diese Praxis zu ändern. Ziff. 5.4.3 Satz 2 Antrag auf gerichtliche Bestellung eines AufsichtsratsmitgliedsNach Ziff. 5.4.3 Satz 2 soll ein Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds bis zur nächsten Hauptversammlung befristet sein. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Prof. Dr. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Erklärung vom 4. Juni 2013 mit Wirkung zum 4. Juni 2013 niedergelegt. Die Hauptversammlung 2013 fand bereits am 12. Juni 2013 statt. Infolgedessen konnte auf dieser Hauptversammlung keine Nachwahl für Herrn Prof. Dr. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach erfolgen. Daher wurde der Antrag auf gerichtliche Bestellung von Herrn Stephan Holzinger als Nachfolger von Herrn Prof. Dr. Dr. sc. (Harvard) Karl W. Lauterbach nicht bis zur nächsten Hauptversammlung (also der Hauptversammlung 2013), sondern bis zur darauffolgenden Hauptversammlung (also der Hauptversammlung 2014) befristet. Ziff. 5.4.6 Abs. 2 S. 2 Erfolgsorientierte Vergütung des AufsichtsratsIm Einklang mit der Empfehlung in Ziff. 5.4.6 Abs. 2 Satz 1 in der bis zum 15. Juni 2012 geltenden Kodexfassung, ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats neben einer festen Grundvergütung (und fixen Sitzungsgeldern) gem. § 14 Ziffer 3.3 Abs. 4 der Satzung eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt. Die erfolgsorientierte Vergütung knüpft dabei am Konzerngewinn eines Geschäftsjahres an, eine ausdrückliche Ausrichtung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung i.S. von Ziff. 5.4.6 Abs. 2 Satz 2 sieht die Satzung insoweit nicht vor. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2012 der Gesellschaft war die ab dem 15. Juni 2012 geltende Empfehlung in Ziff. 5.4.6 Abs. 2 Satz 2 noch nicht in Kraft, so dass die einschlägige Satzungsbestimmung nicht angepasst werden konnte. Im Vorfeld der Hauptversammlung 2013 hatte sich der Aufsichtsrat aufgrund der kontrovers geführten Diskussion zur Vergütungsstruktur bezüglich des Anteils fixer und variabler Anteile und der Berücksichtigung einer auf den nachhaltigen Unternehmenserfolg abgestimmten variablen Vergütung noch keine abschließende Meinung dahingehend gebildet, ob und ggf. inwieweit die erfolgsorientierte Komponente der Vergütung modifiziert und z.B. auf eine mehrjährige Bemessungsgrundlage umgestellt und der Hauptversammlung ein entsprechender Beschlussvorschlag unterbreitet werden soll; der Empfehlung wurde und wird daher nicht entsprochen. Der Aufsichtsrat verfolgt die Diskussion zur Aufsichtsratsvergütung weiterhin aufmerksam und beabsichtigt, rechtzeitig vor der ordentlichen Hauptversammlung 2014 zu prüfen, ob und ggf. inwieweit die erfolgsorientierte Komponente der Vergütung modifiziert werden soll. Abhängig vom Ergebnis dieser Prüfung wird der Aufsichtsrat der ordentlichen Hauptversammlung 2014 ggf. einen entsprechenden Beschlussvorschlag unterbreiten. Ziff. 7.1.2 Satz 4 Frist zur Zugänglichmachung des KonzernabschlussesGeschäftsjahr der Gesellschaft und des Konzerns ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss für die Gesellschaft und den Konzern wird im darauf folgenden April vorgelegt. Der Jahresabschluss für die Gesellschaft und den Konzern wird auf Grund der besonderen konzerninternen Qualitätsanforderungen erst zu dem vorstehend angegebenen Zeitpunkt fertiggestellt. Über die Anwendung der im Kodex enthaltenen Anregungen entscheiden Vorstand und Aufsichtsrat von Fall zu Fall; bei Abweichungen sehen der Kodex und § 161 AktG keine Veröffentlichung vor."
Bad Neustadt a. d. Saale, den 6. November 2013
Für den Aufsichtsrat Eugen Münch Für den Vorstand Dr. Dr. Martin Siebert GewinnverwendungsvorschlagA. VorbemerkungDer ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Juni 2014 wird als Punkt 2 der Tagesordnung die nachfolgend unter B. dargestellte Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 vorgeschlagen werden ("Gewinnverwendungsvorschlag 2013"). Die zu Punkt 2.2 des Gewinnverwendungsvorschlags 2013 zur Beschlussfassung vorgeschlagene Ausschüttung einer "Weiteren Dividende" soll nur im Falle des Eintritts der aufschiebenden Bedingung erfolgen, dass
Aus Gründen der Verständlichkeit und Erläuterung wird diesem Gewinnverwendungsvorschlag 2013 daher ergänzend der Vorschlag zu Punkt 3 der Tagesordnung betreffend die Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien und Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien beigefügt. B. Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013Der Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 (Punkt 2 der Tagesordnung) sowie der Vorschlag betreffend die Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien und Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien (Punkt 3 der Tagesordnung) lauten im Volltext wie folgt: "2. Beschlussfassung über die Verwendung des BilanzgewinnsDer vom Vorstand aufgestellte, vom Aufsichtsrat gebilligte und damit festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der Gesellschaft weist einen Bilanzgewinn von EUR 1.704.524.834,19 aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 2.1 Von dem Bilanzgewinn wird (a) ein Betrag von EUR 34.552.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je dividendenberechtigter Stückaktie (DE0007042301) verwendet und (b) der verbleibende Betrag von EUR 1.669.972.834,19 auf neue Rechnung vorgetragen. Sofern die Hauptversammlung den Beschluss gemäß Ziffer 3 über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien nach Erwerb fasst, steht der auf neue Rechnung vorgetragene Betrag zur Einziehung von Aktien zu Lasten des Bilanzgewinns zur Verfügung. Im Falle der Ausschüttung einer Weiteren Dividende (Ziffer 2.2) reduziert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag gemäß Ziffer 2.2(d). 2.2 Von dem gemäß Ziffer 2.1(b) auf neue Rechnung vorgetragenen Teil des Bilanzgewinns wird im Falle des Eintritts einer der Dividendenbedingungen (Ziffer 2.2(a)) ein Betrag von EUR 1.669.552.640,00 zur Ausschüttung einer weiteren Dividende von EUR 12,08 je dividendenberechtigter Stückaktie (DE0007042301) ("Weitere Dividende") verwendet. (a) Der Beschluss gemäß dieser Ziffer 2.2 wird nur wirksam und der Anspruch auf Auszahlung der Weiteren Dividende entsteht nur, wenn eine der beiden folgenden aufschiebenden Bedingungen eingetreten ist: scroll
oder scroll
(Die Dividendenbedingung A und die Dividendenbedingung B einzeln jeweils eine "Dividendenbedingung" und zusammen die "Dividendenbedingungen".) (b) Im Falle des Eintritts der Dividendenbedingung A entsteht der Anspruch auf Auszahlung der Weiteren Dividende mit Beendigung der Hauptversammlung. Im Falle des Eintritts der Dividendenbedingung B entsteht der Anspruch auf Auszahlung der Weiteren Dividende mit Beginn des fünften Kalendertages nach Ablauf des maßgeblichen Spätesten Annahmezeitpunkts (Ziffer 3.2(e)). (c) Der Anspruch auf Auszahlung der Weiteren Dividende entsteht endgültig nicht, wenn die Hauptversammlung den Beschluss gemäß Ziffer 3 gefasst hat und der Gesellschaft vor Ablauf des maßgeblichen Spätesten Annahmezeitpunkts (Ziffer 3.2(e)) im Rahmen eines Öffentlichen Erwerbsangebots 2014 eigene Aktien angedient worden sind. (d) Im Falle des Eintritts einer Dividendenbedingung wird abweichend von Ziffer 2.1(b) ein Betrag von EUR 420.194,19 auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren nach Erwerb durch die Gesellschaft, Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien ("Aktienrückkauf 2014")Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 3.1 Kapitalherabsetzung durch Einziehung zu erwerbender Aktien im vereinfachten Verfahren (a) Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 345.580.000,00, eingeteilt in 138.232.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um einen Gesamtbetrag von bis zu EUR 177.354.802,50 auf bis zu EUR 168.225.197,50 durch Einziehung voll eingezahlter noch zu erwerbender Aktien im Wege der vereinfachten Einziehung gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 und 5 AktG herabgesetzt. Die genaue Höhe des Herabsetzungsbetrages entspricht dem anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf diejenigen Aktien entfällt, die von der Gesellschaft im Rahmen eines Öffentlichen Erwerbsangebots 2014 (Ziffer 3.2(b)) erworben werden. (b) Die einzuziehenden Aktien sollen von der Gesellschaft innerhalb der Zeit bis Ablauf des 12. Dezember 2014 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG erworben und eingezogen werden ("Durchführungsfrist"). Im Falle der Erhebung einer Klage gegen den gemäß dieser Ziffer 3 gefassten Beschluss verlängert sich die Durchführungsfrist automatisch bis Ablauf des 12. Januar 2015. (c) Die Kapitalherabsetzung erfolgt jeweils insgesamt zum Zwecke der Anpassung des Grundkapitals an die infolge der Transaktion mit Fresenius/HELIOS verringerte Unternehmensgröße, der Ermöglichung eines kursschonenden Ausstiegs von Aktionären aus der Gesellschaft und der teilweisen Rückzahlung des Grundkapitals an die Aktionäre. (d) Der Erwerb der Aktien wird gemäß den Bestimmungen der nachfolgenden Ziffer 3.2 durchgeführt. Die erworbenen Aktien sind unverzüglich einzuziehen. Die Einziehung erfolgt zu Lasten des Bilanzgewinns oder einer anderen Gewinnrücklage. Der Betrag, der dem auf die eingezogenen Aktien entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital gleichkommt, ist in die Kapitalrücklage einzustellen. (e) Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung ist unverzüglich nach Beendigung der Hauptversammlung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (f) Die weiteren Einzelheiten regelt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. 3.2 Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG (a) Der Vorstand wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb der - ggf. verlängerten -Durchführungsfrist (Ziffer 3.1(b)) Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 177.354.802,50 zum Zwecke der Einziehung nach Maßgabe des Kapitalherabsetzungsbeschlusses zu Ziffer 3.1 durch Kauf zu erwerben. (b) Der Erwerb erfolgt nach Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) außerhalb der Börse mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots ("Öffentliches Erwerbsangebot 2014"). (c) Das für den Erwerb eigener Aktien insgesamt zur Verfügung stehenden Auszahlungsvolumen (einschließlich Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 1.669.972.834,19 ("Auszahlungsvolumen"). Das Öffentliche Erwerbsangebot 2014 umfasst das Maximale Rückerwerbsvolumen. Das "Maximale Rückerwerbsvolumen" ist die maximale Anzahl von ganzen Aktien, die mit dem Auszahlungsvolumen (abzüglich Erwerbsnebenkosten) zu dem festgelegten Angebotspreis je Aktie erworben werden können. (d) Der von der Gesellschaft gebotene Angebotspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs an der Frankfurter Wertpapierbörse, ermittelt auf der Basis des arithmetischen Mittels der Schlussauktionspreise der RHÖNKLINIKUM-Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem), an den letzten drei Handelstagen vor dem Tag der erstmaligen öffentlichen Ankündigung des Öffentlichen Erwerbsangebots 2014, also vor dem 29. April 2014, ("Angebotskurs") nicht unterschreiten und um nicht mehr als 7 % überschreiten. Ergeben sich nach der erstmaligen öffentlichen Ankündigung des Öffentlichen Erwerbsangebots 2014 erhebliche Kursabweichungen von dem Angebotskurs, so kann der Angebotskurs angepasst werden. In diesem Fall bestimmt sich der maßgebliche Betrag nach dem entsprechenden Kurs an den letzten drei Handelstagen vor der öffentlichen Ankündigung einer Anpassung; die 7 %-Grenze für das Überschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Eine Anpassung des Angebotskurses während der laufenden Annahmefrist (Ziffer 3.2(e)) ist ausgeschlossen. (e) In dem Öffentlichen Erwerbsangebot 2014 ist eine Frist für die Annahme des Öffentlichen Erwerbsangebots 2014 ("Annahmefrist") vorzusehen. Die Annahmefrist muss spätestens mit Ablauf des 30. November 2014 und im Falle einer Verlängerung der Durchführungsfrist spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2014 enden (jeweils "Spätester Annahmezeitpunkt"). (f) Die Berücksichtigung der Annahmeerklärungen der Aktionäre erfolgt nach Beteiligungsquoten durch Anmeldung der auf die Beteiligung entfallenden Andienungsrechte sowie etwaigen darüber hinaus von anderen Aktionären hinzuerworbenen Andienungsrechten. (g) Die nähere Ausgestaltung des Öffentlichen Erwerbsangebots 2014, insbesondere die Einrichtung und Ausgestaltung eines Andienungsrechtehandels, bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. 3.3 Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 Ziffer 1 der Satzung (Grundkapital) entsprechend dem Umfang der Durchführung der Kapitalherabsetzung anzupassen. 3.4 Der Beschluss gemäß dieser Ziffer 3 wird ungültig, wenn (i) die Dividendenbedingung B eingetreten ist oder (ii) der Erwerb der einzuziehenden Aktien und die Einziehung nicht spätestens bis Ablauf der - ggf. verlängerten -Durchführungsfrist (Ziffer 3.1(b)) durchgeführt sind.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 29. April 2014 RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft Der Aufsichtsrat Der Vorstand RHÖN-KLINIKUM AG
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