![]() RHÖN-KLINIKUM AktiengesellschaftBad Neustadt a.d.SaaleKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Offenlegung Jahresfinanzbericht Konzern Geschäftsjahr 2015TestatsexemplarRHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft Bad Neustadt a.d. SaaleKonzernabschluss zum 31. Dezember 2015 und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersKonzernlagebericht 2015
1 GRUNDLAGEN DES RHÖN-KLINIKUM KONZERNS1.1 ÜberblickDer Konzern ist grundsätzlich einstufig gegliedert. Die einzelnen Klinikgesellschaften sind rechtlich selbstständige Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz an der jeweiligen Betriebsstätte haben und als unmittelbare Tochtergesellschaften der RHÖN-KLINIKUM AG (Konzernobergesellschaft) geführt werden. Die Konzernobergesellschaft hat ihren Sitz in Bad Neustadt a. d. Saale. scroll
Bedingt durch die Neustrukturierung unseres Portfolios als Konsequenz aus der Transaktion mit Fresenius/Helios sind unsere Geschäfts- und Leistungszahlen mit dem Vorjahr nur eingeschränkt vergleichbar. Im Vergleich zum Vorjahr haben wir, bedingt durch den Verkauf von Kliniken, Medizinischen Versorgungszentren und weiteren verbundenen Beteiligungen an Fresenius/Helios (Erfassung im Jahresabschluss 2014 mit überwiegend zwei Monaten Geschäftstätigkeit) - einhergehend mit einem im Vorjahr realisierten Ertrag in Höhe von 1.347,3 Mio. € - einen Rückgang des EBITDA um 1.259,4 Mio. € auf 154,2 Mio. € (Vj. 1.413,6 Mio. €), einen Rückgang des EBIT um 1.237,8 Mio. € auf 93,1 Mio. € (Vj. 1.330,9 Mio. €) und einen Rückgang des Konzerngewinns um 1.140,5 Mio. € auf 87,4 Mio. € (Vj. 1.227,9 Mio. €) zu verzeichnen. Zum 31. Dezember 2015 haben wir zehn Kliniken mit 5.218 Betten/Plätzen an insgesamt fünf Standorten in unseren Konzernabschluss einbezogen. Im Geschäftsjahr 2015 haben wir in unseren Kliniken 765.109 (Vj. 1.222.846) Patienten behandelt. Ursächlich für den Rückgang um 457.737 Patienten bzw. 37,4 % ist im Wesentlichen der Verkauf von Gesellschaften. Zum Bilanzstichtag waren im Konzern 15.654 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (31. Dezember 2014: 15.602) beschäftigt; der Frauenanteil liegt weiter bei rund 75 %. Der operative Cash-Flow, ermittelt aus dem Konzerngewinn zuzüglich Abschreibungen und abzüglich/zuzüglich sonstiger nicht operativer Sachverhalte (Saldo Gewinne und Verluste aus Anlagenabgängen, Aufwendungen aus der Marktbewertung Derivate), ging gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres, hauptsächlich bedingt durch den Verkauf von Gesellschaften in 2014, um 1.162,1 Mio. € auf 148,2 Mio. € (Vj. 1.310,3 Mio. €) zurück. Die Gesamtinvestitionen beliefen sich auf 87,0 Mio. € (Vj. 78,5 Mio. €). Wir weisen am 31. Dezember 2015 ein Eigenkapital in Höhe von 1.108,7 Mio. € (31. Dezember 2014: 1.248,9 Mio. €) aus. Der Rückgang des Eigenkapitals gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 um 140,2 Mio. € resultiert mit 167,0 Mio. € aus dem beschlossenen Aktienrückkauf und der damit einhergehenden Kapitalherabsetzung, mit 60,4 Mio. € aus Ausschüttungen an Aktionäre und nicht beherrschende Anteile sowie mit 0,2 Mio. € aus der Erfassung von Verlusten aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen, denen mit 87,4 Mio. € der Konzerngewinn des Geschäftsjahres 2015 gegenübersteht. Die Eigenkapitalquote ging seit dem letzten Bilanzstichtag von 69,2 % auf 67,8 % zurück. Ursächlich hierfür sind insbesondere der Mittelabfluss aus dem Aktienrückkauf und die damit im Zusammenhang stehende Kapitalherabsetzung im Geschäftsjahr 2015. Die Nettofinanzverschuldung - einschließlich der Verbindlichkeiten aus Finance-Lease - ergibt sich zum 31. Dezember 2015 mit 0,0 Mio. € (31. Dezember 2014: 0,0 Mio. €). Zum 31. Dezember 2015 weisen wir eine Nettoliquidität in Höhe von 356,1 Mio. € (31. Dezember 2014: 536,1 Mio. €) aus. 1.2 Zukunft des KonzernsSeit dem im Geschäftsjahr 2014 abgeschlossenen Verkauf von 43 Kliniken, Medizinischen Versorgungszentren und weiteren verbundenen Beteiligungen konzentrieren wir uns an fünf Standorten auf maximalversorgungsnahe Spitzenmedizin mit direkter Verbindung zu Universitäten und Forschungseinrichtungen. Unsere Einrichtungen sind durch eine enge Verzahnung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre sowie eine hohe ärztliche und pflegerische Qualität geprägt. Die RHÖN-KLINIKUM AG wandelt sich nach dem Verkauf von Gesellschaften an Fresenius/Helios zum Anbieter von Spitzenmedizin, der die Veränderungen im Gesundheitswesen nicht nur antizipiert, sondern aktiv mitgestaltet. Hierzu zählt in erster Linie das Campus-Konzept, das sich bereits am Standort Bad Neustadt in der konkreten Umsetzung befindet und künftig prototypisch auf andere Standorte ausgerollt wird. In den nächsten Jahren werden wir unser Angebot mit dem Ziel einer medizinischen und pflegerischen Vollversorgung in ländlichen Regionen weiter ausbauen und nehmen die wachsenden Anforderungen einer altersgerechten Gesundheitsversorgung als Herausforderung an. Um die strategischen Generalthemen Behandlungsexzellenz, Innovation und Netzwerkmedizin weiter zu forcieren, hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2015 einer Erweiterung des Vorstands zugestimmt. Seit dem 1. Januar 2016 gehört Herr Prof. Dr. med. Bernd Griewing, Sprecher des Medical Board, dem Vorstand als Chief Medical Officer (CMO) an. Zu seinen Schwerpunktaufgaben gehören die Weiterentwicklung des Medical Board, die Belange von Hygiene und Patientensicherheit sowie das medizinische Prozessmanagement. Mit einer starken Konzentration auf spitzenmedizinische Leistungen verbinden sich der Anspruch und die Wirklichkeit, die Patienten auf der Basis neuester, wissenschaftlich fundierter Therapieverfahren und unter Einsatz modernster Medizintechnologie zu diagnostizieren und zu behandeln. Seit 2014 wird die unternehmerische Entwicklung der RHÖN-KLINIKUM AG eng durch das Medical Board begleitet. Es hat die Aufgabe, die medizinische Strategie des Unternehmens zu inspirieren, konkrete Innovationsprojekte umzusetzen und die medizinische Expertise mit den unternehmerischen Zielen zu synchronisieren. Ferner berät und unterstützt das Medical Board den Vorstand und die Geschäftsführungen unserer Kliniken bei der Beurteilung medizinischer Innovationen, neuer Therapieverfahren und der Installation komplexer medizinischer Technik. Einen Leuchtturm innovativer Spitzenmedizin stellt die Realisierung des Partikeltherapiezentrums am Universitätsklinikum Marburg dar. Diese Technologie ermöglicht es, Protonen und Kohlenstoff-Ionen durch hochenergetische Beschleunigung zielgenau gegen bestimmte Tumorarten zu richten und damit eine praktisch nebenwirkungsfreie Bestrahlung bislang inoperabler und teilweise nicht bestrahlbarer Erkrankungsherde durchzuführen. Ende Oktober 2015 wurde die Patientenbehandlung am Marburger Ionenstrahl-Therapiezentrum aufgenommen. Im Übrigen sind die projektierten Baumaßnahmen im Geschäftsjahr 2015 fortgesetzt worden. Zwischenzeitlich sind ebenso die Vorbereitungen zum Geschäftsbeginn unserer RHÖN Innovations GmbH abgeschlossen worden. Die Gesellschaft hat die Aufgabe, sich im stark wachsenden E-Health-Segment an sogenannten Start-ups zu beteiligen, die ausgewählte medizinische und medizintechnische Anwendungen entwickeln. Über diese Beteiligungsgesellschaft möchten wir unsere führende medizintechnologische Marktstellung konsequent ausbauen, die medizinischen Leistungsangebote weiter verbessern und damit einen spürbaren Zusatznutzen für unsere Patienten erzielen. Ferner hat die Umsetzung des angestrebten Netzwerkverbunds unter Beteiligung der Netzwerkpartner Helios und Asklepios weitere deutliche Fortschritte gemacht. Mittelfristig soll das Netzwerk zu einem bundesweit trägeroffenen Zusammenschluss qualifizierter Leistungsanbieter ausgebaut werden, der den versicherten Patienten im Rahmen einer arbeitgeberfinanzierten Zusatzversicherung zusätzliche ambulante und stationäre Leistungen anbietet. Es wird davon ausgegangen, dass die Netzwerkpartnerschaft der wirtschaftlichen Entwicklung der RHÖN-KLINIKUM AG spürbare Zusatzimpulse verleiht. Unser Selbstverständnis bleibt weiter geprägt von der Maxime, bezahlbare, qualitativ hochwertige Medizin für unsere Patienten anzubieten. UnternehmensleitbildAusgangspunkt unseres Handelns ist das Wohl unserer Patienten, die sich unseren Mitarbeitern in unseren Kliniken und Einrichtungen anvertrauen und stets im Mittelpunkt unserer Anstrengungen stehen. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat sich deshalb eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung zum Ziel gesetzt. Um maximalversorgungsnahe Medizin anbieten zu können, ist es notwendig, Mittel für Investitionen zu erwirtschaften. Eine hohe medizinische Qualität einerseits und die Wirtschaftlichkeit unserer Einrichtungen andererseits sind aus unserer Sicht zwei Seiten derselben Medaille. Ohne ein wirtschaftlich zufriedenstellendes Geschäftsergebnis ist die bestmögliche Behandlung unserer Patienten nicht zu gewährleisten. In der Regel schafft auch nur der wirtschaftliche Erfolg die Grundlage für gesicherte Arbeit und Beschäftigung sowie die notwendigen Investitionen in die bauliche und apparative Infrastruktur. Deshalb darf sich das nachhaltige Angebot einer hochwertigen Gesundheitsversorgung nicht nur auf medizinische Aspekte beschränken. Für eine zukunftsfeste und innovative Gesundheitsversorgung sind die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Fokussierung auf die Effizienz der Behandlungsprozesse unabdingbar. Wir sind davon überzeugt, dass sich die Erfüllung hoher Qualitätsmaßstäbe und ökonomischer Erfolg - vor allem im Zeitablauf und für eine nachhaltige Entwicklung - gegenseitig bedingen. Die Bereiche Compliance, Corporate Governance, Chancen- und Risikomanagement sowie Qualitätsmanagement richten sich nach diesem Leitbild und bilden somit die zentralen Instrumente, mit denen wir den Wert der RHÖN-KLINIKUM AG nachhaltig und kontinuierlich steigern und das Vertrauen unserer Anleger festigen. Corporate Social ResponsibilityEine nachhaltige Wertschöpfung und ein langfristiges Engagement sind die Eckpfeiler unseres unternehmerischen Handelns - sowohl als Gesundheitsversorger wie auch als Arbeitgeber und börsennotierte Gesellschaft. Neben kontinuierlichem Wachstum und ökonomischem Fortschritt sind auch ökologische und soziale Verantwortung entscheidend, um nachhaltig Wert zu schaffen. Für uns hängt erfolgreiche Gesundheitsversorgung besonders von förderlichen Umwelt- und Lebensbedingungen ab. Umso mehr Wert legen wir auf die faire und ausgewogene Beziehung zu unseren Mitarbeitern. Die zentralen Themen, die sich aus unserer unternehmerischen Verantwortung und nachhaltigen Entwicklung ergeben, sind deshalb, dem Wohl der Gesellschaft zu nützen, die Umwelt zu schützen und zu schonen sowie unsere Mitarbeiter zu fördern und zu binden. GesellschaftFürsorge für die Gesundheit der Gesellschaft heißt für uns, soziale Verantwortung zu übernehmen. Das höchste Gut jedes Einzelnen ist seine Gesundheit. Sie bestimmt maßgeblich die Lebensqualität. Wir setzen uns deshalb für bezahlbare Spitzenmedizin ein, mit der wir breite Bevölkerungsschichten erreichen. Um dies auch weiterhin tun zu können, tragen wir dazu bei, dass das deutsche Gesundheitssystem auch in Zukunft sozial ausgewogen und leistungsfähig bleibt. Um die Versorgung unserer Patienten weiter zu verbessern und gleichzeitig die Produktivität unserer Kliniken zu erhöhen, legen wir an unseren Standorten großen Wert auf rationale und effiziente Strukturen. Ebenso wichtig wie die Wirtschaftlichkeit sind Innovationen. Diese treiben die RHÖNKLINIKUM AG stetig voran. Von unseren Fortschritten soll eine möglichst große Anzahl von Menschen profitieren und unsere Patienten sollen direkt an den Erfolgen der modernen Medizinforschung teilhaben. Deshalb entwickeln wir spitzenmedizinische Leistungen mit externen Forschungs- und Entwicklungspartnern weiter und finden innovative Lösungen zum Wohl unserer Patienten. Hierfür bauen wir in unseren Kliniken auf den Austausch zwischen den einzelnen Kompetenzzentren. UmweltEin schonender Umgang mit der Umwelt ist für die RHÖN-KLINIKUM AG von großer Bedeutung. Aus unserem unternehmerischen Handeln ergibt sich die Verpflichtung, mit natürlichen Ressourcen verantwortungsvoll umzugehen und die Umwelt zu schützen. Gute Umweltbedingungen sind Voraussetzung für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen. Somit tragen wir mit unserem Umweltengagement zum Wohlergehen unserer Patienten, aber auch unserer Mitarbeiter und Partner bei. Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist ein Energie- und Umweltmanagement, dessen zentrale Aufgaben Effizienz und Ressourcenschonung sind, vernünftig. Für uns steht insbesondere ein nachhaltiges Energiemanagement im Fokus. Sowohl um Energie zu erzeugen als auch um den Energieverbrauch zu reduzieren, investieren wir kontinuierlich in innovative Verfahren. Mit der Reduzierung der Kosten für den Energieverbrauch erfüllen wir auch unsere Mission der ökonomisch verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wenn wir sparsam mit unseren Ressourcen umgehen, stehen uns umso mehr Mittel für eine bezahlbare, hochwertige medizinische Versorgung für möglichst viele Menschen zur Verfügung. Ausführlichere Informationen und Kennzahlen zu unserem Engagement rund um Umwelt und Nachhaltigkeit finden Sie in unserem Geschäftsbericht im Kapitel "Höchste Ansprüche". MitarbeiterDer Erfolg der RHÖN-KLINIKUM AG beruht auf dem Engagement und dem Fachwissen unserer Mitarbeiter. Aus diesem Grund legen wir großen Wert auf die ständige Weiterentwicklung unserer Organisation sowie auf ein professionelles, vorausschauendes Kompetenzmanagement. Neben der fachlichen Qualifikation zählen für uns aber auch die individuelle Entwicklung und Motivation der Menschen, die bei uns beschäftigt sind. Durch den beständigen Fortschritt in der Medizin und der Pflege sowie durch die sich permanent verändernden Rahmenbedingungen sehen wir uns als Unternehmen dazu verpflichtet, auch erfahrenen Beschäftigten immer wieder Möglichkeiten zur Weiterentwicklung zu eröffnen. So ist für uns neben der professionellen Qualifikation auch die persönliche Entwicklung in beruflicher und privater Hinsicht wichtig. Hierzu tragen eine individuelle Karriereförderung, interne Aus- und Weiterbildungsangebote sowie vielfältige Fortbildungen bei. Ein zentraler Baustein unserer Personalstrategie ist der Wissenstransfer zwischen unseren einzelnen Kliniken. Deshalb organisieren wir unsere Fort- und Weiterbildungsangebote dezentral und ermöglichen unseren Mitarbeitern so, sich mit ihren Kollegen an anderen Standorten schneller zu vernetzen. Beim Schwerpunkt Wissensaustausch setzen wir zudem auf eine enge Verzahnung von Medizin und Management. Wir setzen uns für eine Balance von Berufs- und Privatleben ein. Dabei stellen wir die Vereinbarkeit von Karriere und Familie in den Mittelpunkt. Als attraktiver Arbeitgeber möchten wir unsere Mitarbeiter langfristig binden. Deshalb bieten wir unseren Angestellten familienfreundliche Arbeitsbedingungen mit individuellen Regelungen. Bei unserer Nachwuchsförderung setzen wir unter anderem auf den frühen Kontakt zu Hochschulabsolventen und jungen Fachkräften, die sich beruflich noch orientieren. 1.3 Ziele und StrategienAktuell konzentrieren wir uns an fünf Standorten auf maximalversorgungsnahe Spitzenmedizin mit direkter Verbindung zu Universitäten und Forschungseinrichtungen. Für das Geschäftsjahr 2016 rechnen wir mit einem Umsatz zwischen 1,17 Mrd. € und 1,20 Mrd. € sowie mit einem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) zwischen 155 Mio. € und 165 Mio. €. Dies inkludiert die Erstkonsolidierung der Kreisklinik Bad Neustadt ab Jahresbeginn. Zudem kommen im laufenden Geschäftsjahr wiederum ergebnisseitige Einmaleffekte zum Tragen. Diese positiven und negativen Sondereinflüsse bewegen sich im jeweils niedrigen bis mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich; sie werden über das gesamte Geschäftsjahr 2016 wirksam und kompensieren sich teilweise. Wir werden auch in Zukunft zu den großen Klinikbetreibern in Deutschland gehören. Mit einer starken Fokussierung auf spitzenmedizinische Leistungen folgt die RHÖN-KLINIKUM AG einem Weg, der auch in anderen Branchen eingeschlagen wird. Mit der Positionierung im medizinischen Premium-Segment schaffen wir die Grundlage, unseren Patienten auch künftig mit uneingeschränkten Spitzenleistungen helfen zu können. Ein Großteil der Bevölkerung lebt in eher ländlich geprägten Regionen außerhalb großer Ballungszentren; auch viele - in der Regel kleinere - Kliniken haben dort ihren Sitz. Eine zentrale unternehmerische Aufgabe ist daher die erfolgreiche medizinische und wirtschaftliche Weiterentwicklung komplexer Versorgungsangebote unter diesen Rahmenbedingungen. Mit der Campus-Konzeption greifen wir das Erfordernis der Vernetzung bisher sektoral differenzierter Gesundheitsleistungen auf. In den nächsten Jahren werden wir unser Angebot mit dem Ziel einer flächendeckenden medizinischen und pflegerischen Vollversorgung in ländlichen Regionen weiter ausbauen und nehmen die wachsenden Anforderungen einer altersgerechten Gesundheitsversorgung als Herausforderung an. Insbesondere stationäre und ambulante Leistungen werden auf dem Gelände eines Hochleistungsklinikums strukturell, räumlich und logistisch miteinander verzahnt. Vor diesem Hintergrund macht z. B. auch die am 1. Januar 2016 übernommene vormalige Kreisklinik Bad Neustadt Sinn. Die Integration dieser Klinik in den neu entstehenden RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt erzeugt erhebliche zusätzliche medizinische und unternehmerische Impulse. Die projektierten Baumaßnahmen wurden im Jahr 2015 mit dem symbolischen ersten Spatenstich für den geplanten Campus-Neubau in Bad Neustadt umgesetzt. Der faktische Neubau der Psychosomatischen Klinik in Bad Neustadt geht seiner planmäßigen Vollendung entgegen. Am Campus-Standort Frankfurt (Oder) wurde ebenso die weitere Entwicklung des Standorts fortgesetzt. Auch für unser Universitätsklinikum Marburg sehen wir ein enormes Entwicklungspotenzial. Wir arbeiten auch an diesem Standort mit Hochdruck an einer adäquaten Umsetzung unserer Campus-Konzeption. Geplant ist ein modernes Ambulanz- und Diagnostikzentrum, das die Stärkung von Forschung und Lehre insbesondere im ambulanten Bereich, eine nachhaltige Stärkung der Wirtschaftlichkeit und Investitionskraft sowie eine anteilige Steigerung universitärer Spitzenmedizin im Leistungsspektrum des Universitätsklinikums zum Ziel hat. Einhergehend mit bestmöglicher Pflege und Betreuung ist es unser Ziel, unsere Patienten auf der Basis neuester wissenschaftlich fundierter Therapieverfahren und unter Einsatz modernster Medizintechnologie zu diagnostizieren und zu behandeln. Auch vor diesem Hintergrund haben wir im Jahr 2014 unser Medical Board berufen. Es hat die Aufgabe, die medizinische Strategie der RHÖN-KLINIKUM AG zu inspirieren, konkrete Innovationsprojekte umzusetzen und die medizinische Expertise mit den unternehmerischen Zielen zu synchronisieren. Ferner berät und unterstützt das Medical Board den Vorstand und die Geschäftsführungen der Kliniken bei der Beurteilung medizinischer Innovationen, neuer Therapieverfahren und der Installation komplexer medizinischer Technik. Ein Beispiel von Innovation stellt die Realisierung unseres Partikeltherapiezentrums zusammen mit dem Universitätsklinikum Heidelberg am Standort Marburg dar. Diese Technologie ermöglicht es, Protonen und Kohlenstoff-Ionen durch hochenergetische Beschleunigung zielgenau gegen bestimmte Tumorarten zu richten und damit eine praktisch nebenwirkungsfreie Bestrahlung bislang inoperabler und teilweise unbestrahlbarer Erkrankungsherde durchzuführen. Die Patientenbehandlung am Marburger Ionenstrahl-Therapiezentrum wurde Ende Oktober 2015 aufgenommen. Im Übrigen sind mittlerweile auch die Vorbereitungen zum Beginn der RHÖN Innovations GmbH abgeschlossen. Die Gesellschaft hat die Aufgabe, sich im stark wachsenden E-Health-Segment an sogenannten Start-ups zu beteiligen, die ausgewählte medizinische und medizintechnische Anwendungen entwickeln. Über diese Beteiligungsgesellschaft wollen wir unsere führende medizintechnologische Marktstellung konsequent weiter ausbauen. Praktisch geht es um die konkrete Verbesserung der medizinischen Leistungsangebote und damit um Zusatznutzen für die Patienten. Zu unserer strategischen Neuausrichtung gehört auch das Konzept der Netzwerkmedizin. Das Netzwerk hat sich unter dem Namen "Wir für Gesundheit" strukturiert, der vertriebliche Ausbau schreitet weiter voran. Mittelfristig soll das Netzwerk zu einem bundesweiten trägeroffenen Zusammenschluss qualifizierter Leistungsanbieter ausgebaut werden, die den versicherten Patienten im Rahmen einer arbeitgeberfinanzierten Zusatzversicherung zusätzliche ambulante und stationäre Leistungen anbieten. Um die strategischen Generalthemen Behandlungsexzellenz, Innovation und Netzwerkmedizin weiter zu forcieren, hat der Aufsichtsrat einer Erweiterung des Vorstands zugestimmt. Seit dem 1. Januar 2016 gehört Prof. Dr. med. Bernd Griewing, Sprecher des Medical Board, dem Vorstand als Chief Medical Officer (CMO) an. Zu den Schwerpunktaufgaben gehören die Weiterentwicklung des Medical Board, die Belange von Qualität, Hygiene und Patientensicherheit sowie das medizinische Prozessmanagement. Das Wohl des Patienten - die ethische Grundlage unseres Handelns und gleichzeitig die Basis für unseren wirtschaftlichen Erfolg - bleibt auch künftig die Maßgabe. Alle Patienten, die zu uns kommen, können sicher sein, jederzeit die beste Behandlung zu erfahren. 1.4 SteuerungssystemFür unser Unternehmen haben wir ein Zielsystem entwickelt, das es unserer Meinung nach ermöglicht, uns kontinuierlich besser zu entwickeln als der Markt und unsere Wettbewerber. Das Zielsystem definiert steuerungsrelevante Kennzahlen, wie Umsatzerlöse und EBITDA, sowie Kennzahlen für das Wachstum der Leistungen und den Konzerngewinn. Wir sind der Ansicht, dass ein profitables Wachstum unserer Leistungen, unserer Fallzahlen bzw. unserer Bewertungsrelationen sowie unserer Umsatzerlöse ein wichtiger Faktor für die Steigerung unseres Unternehmenswertes ist. Die Bewertungsrelationen sind Kennzahlen zur Abrechnung medizinischer Leistungen in Krankenhäusern. Für jede Gruppe von Patientenfällen (Diagnosis Related Groups, DRG) erhält man in Kombination mit dem Case-Mix-Index (Größe für die durchschnittliche Fallschwere) die Bewertungsrelation. Die Bewertungsrelation ist also ein Maß für den Schweregrad eines medizinischen Falls. Multipliziert man die Bewertungsrelation mit dem Basisfallwert, erhält man den Betrag, den ein Kostenträger (Krankenkasse) an ein Krankenhaus für einen Behandlungsfall zahlen muss. Für uns ist dieser Leistungsindikator sowohl für die Fallzahlen als auch für die Beurteilung der Qualität aussagekräftig. Wir berechnen unser Wachstum der Umsatzerlöse als Wachstumsrate der im Konzernabschluss ausgewiesenen Umsatzerlöse. Für Zwecke der Messung und Steuerung werden die Umsatzerlöse grundsätzlich um Konsolidierungseffekte bereinigt, um so das organische Wachstum zu ermitteln. Das EBITDA beschreibt unsere operative Leistungsfähigkeit vor Abschreibungen und stellt einen wichtigen steuerungsrelevanten finanziellen Leistungsindikator dar. Unser Ziel ist es, über das Geschäftsjahr hinweg EBITDA-Margen zu erzielen, die entsprechend der Ausrichtung der einzelnen Kliniken zu den attraktivsten des Krankenhausmarktes zählen. Diese sind definiert als Quotient aus EBITDA und den Umsatzerlösen. Ferner wird für die Messung und Steuerung der Ertragskraft auf Konzernebene der Konzerngewinn nach Steuern verwendet. Diese Größe hat den bedeutendsten Einfluss auf das für die Kapitalmarktkommunikation verwendete Ergebnis je Aktie. Das Ziel des Managements beim Umgang mit Eigenkapital und Fremdkapital ist die strikte Verfolgung einer Fristenkongruenz (horizontale Bilanzstruktur) von Mittelherkunft und Mittelverwendung. Langfristig gebundenes Vermögen soll langfristig finanziert sein. Zur langfristigen Mittelherkunft zählen die in der Bilanz ausgewiesenen Posten Eigenkapital und langfristige Schulden. Diese Kennzahl soll mindestens 100 % betragen. Obwohl der Konzern bei einer Personalkostenquote von über 50 % häufig der Dienstleistungsbranche zugerechnet wird, ist das Geschäftsmodell langfristig ausgerichtet und initial investitionsgetrieben. Die Investitionskosten wollen wir dabei nachhaltig durch mindestens 35 % Eigenkapital unterlegen. Beim grundsätzlich möglichen Einsatz von Fremdkapital orientieren wir uns zur Risikominimierung an nachfolgenden Steuerungsgrößen. Es wird angestrebt, den Quotienten aus Nettofinanzverschuldung (diese entspricht den Finanzschulden abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten) und EBITDA auf maximal das 3,5-Fache sowie das Verhältnis des EBITDA zum Nettofinanzergebnis auf minimal das 5,0-Fache zu begrenzen. Im Rahmen der Liquiditätssteuerung unserer operativen Geschäftstätigkeit analysieren wir die Umschlagfaktoren des operativen Nettoumlaufvermögens. Darüber hinaus haben wir Mindestanforderungen festgelegt, die generell berücksichtigt werden müssen, bevor eine Akquisition durchgeführt wird. Insbesondere müssen Akquisitionen das Potenzial haben, innerhalb von mindestens drei Jahren nach Integration einen positiven Geschäftswertbeitrag zu leisten und einen positiven Cash-Return in Höhe von 15 % nach den von uns durchgeführten Investitionen und Modernisierungen innerhalb von drei bis fünf Jahren zu erwirtschaften. 1.5 QualitätDas Jahr 2015 war gesundheitspolitisch von der Qualitätsoffensive der Regierungskoalition geprägt. Es ist erklärter politischer Wille, zukünftig die Qualität der stationären medizinischen Leistungserbringung zu honorieren und mangelnde Qualität zu sanktionieren. Das neu geschaffene Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) soll verbindliche Qualitätsindikatoren entwickeln, durch die die Leistungserbringung der deutschen Krankenhäuser mess- und darstellbar werden soll. Teile der Vergütung sollen dann an der erbrachten Qualität bemessen werden (Pay-for-performance) und auch die Zulassung der Kliniken soll zukünftig von deren Qualitätsniveau in der Leistungserbringung abhängen. Bis zur Realisierung im Jahr 2017, gegebenenfalls auch 2018, versuchen sich die Krankenhäuser auf diese neue Rahmenbedingung einzustellen. Die RHÖN-KLINIKUM AG ist dieser Herausforderung unter anderem mit dem Beitritt der Kliniken des Konzerns zur Initiative Qualitätsmedizin (IQM ) nachgekommen. Neben dem Internetportal für Qualitätsinformation Qualitätskliniken.de, dessen Gründungsgesellschafter die RHÖN-KLINIKUM AG ist, stellt IQM die zweite bedeutende Qualitätsinitiative deutscher Kliniken dar. Die RHÖN-KLINIKUM AG ist der erste Klinikkonzern, der an beiden Initiativen aktiv beteiligt ist. Beide Initiativen repräsentieren gemeinsam ca. 500 deutsche Krankenhäuser und haben sich im Frühjahr 2015 zur Stiftung Initiative Qualitätskliniken (SIQ!) zusammengeschlossen. Die SIQ! setzt in der derzeitigen Qualitätsdiskussion maßgebliche Impulse und ist über ihre Geschäftsführung an den wichtigen Konferenzen beteiligt. Im Frühjahr 2016 werden die jährlichen Konferenzen von Qualitätskliniken.de und IQM erstmals als gemeinsames Qualitätsforum veranstaltet. Hierbei sollen zu den Kernpunkten der zukünftigen Entwicklung wichtige Impulse gesetzt werden. Die RHÖN-KLINIKUM AG ist bei Qualitätskliniken.de und bei der SIQ! als Gesellschafter in die Gremienarbeit wie in Entscheidungsprozesse fest eingebunden und gestaltet so die Entwicklung dieses bedeutsamen gesundheitspolitischen Themenfelds dem eigenen Unternehmensanspruch angemessen aktiv mit. Im Konzernbereich Medizin hat die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements einen Schwerpunkt dargestellt. Neben den Vorbereitungen und der Umsetzung der Mitgliedschaft bei IQM galt es, eine abgestimmte Zusammenarbeit der Qualitätsmanagementbeauftragten in den Kliniken des Konzerns und dem Konzernbereich weiterzuentwickeln. Hierzu wurden halbjährliche Treffen aller Beteiligten etabliert, an der auch die Leiter der jeweiligen Abteilung Medizincontrolling teilnahmen. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit war deshalb besonders wichtig, weil Qualitätsindikatoren zunehmend aus Routinedaten generiert werden und daher die Inhalte der Kodierung auch unter dem Aspekt der Qualität eine zunehmende Bedeutung erhalten. Die Qualitätsergebnisse aus den Qualitätsinitiativen IQM und Qualitätskliniken.de sowie der gesetzlichen Qualitätssicherung und der Qualitätserhebung der AOK waren im ständigen Fokus des zentralen Qualitätsmanagements des Konzernbereichs Medizin und wurden in aggregierter Form in den Gremien der RHÖN-KLINIKUM AG kommuniziert. Für das Jahr 2016 ist eine darauf basierende verfeinerte regelmäßige Berichterstattung (Qualitäts-Cockpit) zur Qualität geplant. Ein weiteres Augenmerk des Konzernbereichs Medizin galt in Abstimmung mit dem Medical Board der Weiterentwicklung der Patientensicherheit. Gefördert aus dem Innovationspool der RHÖN-KLINIKUM AG wurde im Universitätsklinikum Marburg an drei exemplarischen Kliniken (Abdominal-Chirurgie, Gynäkologie und Kardiologie) ein Risikoaudit unter Einbeziehung der Gesellschaft für Risikoberatung aus Detmold durchgeführt. Hierbei wurden wichtige Hinweise auf eine weitere Verbesserung der Patientensicherheit gewonnen und in Form von Aktionsplänen in die Umsetzung gebracht. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wird jetzt ein Plan für ein Roll-out innerhalb des UKGM und in den übrigen Kliniken des Konzerns erstellt und umgesetzt. Verabredet ist zudem, das konzernumfassende Critical Incident Reporting System (CIRS), das Meldesystem für Beinahe-Unfälle, zu überarbeiten und weiter zu verbessern. Unter inhaltlicher Führung der Krankenhaushygieniker der RHÖN-KLINIKUM AG und der Koordination des Konzernbereichs Medizin wurde 2015 das Personalkonzept in der Krankenhaushygiene für die Kliniken des Konzerns erarbeitet und im Medical Board verabschiedet. Weiterhin wurden die relevanten Themenfelder der Krankenhaushygiene (Flächendesinfektion, Aufbereitung von Medikalprodukten, Screening, Ausbruchsmanagement und Antibiotic Stewardship) diskutiert und abgestimmt. Für 2016 ist die Verabschiedung eines konzernweiten Standards bei diesen Themen angestrebt. Der Bereich Medizincontrolling ist das ökonomische Gegenstück zum Qualitätsmanagement. Medizincontroller sind interne Berater der Medizin- und Verwaltungsbereiche. Im operativen Medizincontrolling erfassen und dokumentieren Kodierfachkräfte die Leistungen für jeden einzelnen Patienten, andere kontrollieren die Dokumentationen. Damit schaffen sie die Grundlage einer korrekten Leistungsabrechnung und eine solide Informationsbasis für die Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern. Zur Unterstützung der Kliniken wurde in den vergangenen Jahren ein Berichtswesen etabliert, mithilfe dessen Prüfschwerpunkte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) sowie Ursachen von Prüfverlusten ermittelt werden können, um anschließend Maßnahmen zur Verbesserung der Prozess- und Dokumentationsqualität abzuleiten. Für das Jahr 2015 ist mit der Prüfverfahrensvereinbarung für Prüfungen des MDK eine große Herausforderung für die Vertragsparteien entstanden. Grundsätzlich wird weiterhin davon ausgegangen, dass hierdurch die Prüfverfahren beschleunigt, umgekehrt jedoch Nach- und Umkodierungen im Prüfverfahren erheblich beeinträchtigt werden und die Anzahl der Sozialgerichtsverfahren mit einem Teil der Kostenträger ansteigen wird. Ein weiteres Feld des Medizincontrollings ist die Dokumentation und Erfassung hochaufwendiger Pflegeleistungen (Pflegekomplexmaßnahmen-Score, PKMS) bei der Patientenversorgung, die 2015 weiter verbessert und konsolidiert wurde. Die abrechnungsrelevanten Anforderungen zur Pflegedokumentation wurden ohne eine zeitaufwendige Mehrfacherfassung in den Kliniken erfüllt. Hochpflege-aufwendige Patienten zu identifizieren und die Dokumentation der erbrachten Pflegeleistung zu verbessern, ist das Ziel all unserer Kliniken. Dazu tauschen sich die Experten der Kliniken in konzerninternen Workshops regelmäßig aus. Daneben wird die Umstellung auf das pauschalierende Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) in den psychiatrischen und psychosomatischen Akutkliniken Auswirkungen auf die Ertragslage der jeweiligen Klinik haben. Die Umstellung auf PEPP ist ab dem Jahr 2017 verpflichtend, allerdings ist die Umstellung bis zum Jahr 2019 budgetneutral. Derzeit passen die Kliniken ihre internen Prozesse an diese neuen Herausforderungen an. Die kurzfristigen Auswirkungen auf die Ertragslage schätzen wir als gering ein. Die mittelfristige Einschätzung ist von der Entwicklung des PEPP-Systems abhängig. 1.6 Medizinische Forschung und Transfer in die PraxisUnsere Kliniken beteiligen sich am kontinuierlichen Transfer von Wissen aus der Forschung in die Praxis, um wissenschaftliche Erkenntnisse schneller, besser und gezielter in die Praxis der medizinischen Krankenversorgung einzuführen. Denn mit dem demografischen Wandel wächst der Bedarf an medizinischem Fortschritt. Als Folge der stetigen Alterung der Gesellschaft wächst die Zahl der Menschen, die an Volkskrankheiten wie Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-, Infektions-, Lungen- und neurodegenerativen Erkrankungen leiden. Mit einer deutlichen Erhöhung des Forschungsbudgets im Jahr 2015 baute die RHÖN-KLINIKUM AG zielgerichtet ihre Wettbewerbsposition bei Behandlungsinnovation und Hochleistungsmedizin weiter aus. So werden auch in den kommenden Jahren Projekte finanziert, die sich schwerpunktmäßig mit den Themen "Forschung und Innovation" sowie "Behandlungsexzellenz und Netzwerkmedizin" beschäftigen. Das Forschungs- und Innovationsprogramm umfasst Vorhaben über alle fünf Standorte des Konzerns. Wir bieten in unseren Kliniken maximalversorgungsnahe Hochleistungsmedizin mit direkter Anbindung an die Forschung. Der Einsatz modernster Medizintechnologie auf Basis einer effizienten Transformation von aktuellen Forschungsergebnissen in die Klinikpraxis ist dazu unerlässlich, ebenso wie eine effektive Versorgung und Betreuung unserer Patienten. Wir gehen davon aus, dass wir von diesen Forschungsausgaben perspektivisch weitere Wettbewerbsvorteile generieren können und damit auch deutlich auf der Erlös- und Wachstumsseite profitieren werden. An den fünf Standorten der RHÖN-KLINIKUM AG wird in der Schwerpunkt- und Maximalversorgung seit vielen Jahren auf einem hohen Behandlungsniveau gearbeitet. Neben den für Kliniken der Maximalversorgung üblichen Behandlungsangeboten halten wir an einigen der Standorte besondere Therapie- und Diagnostikverfahren vor, von denen wir nachfolgend eine kleine Auswahl darstellen:
Diese Forschungsprojekte sind nur einige von unzähligen Studien- und Forschungsprojekten. Die Maßnahmen und Aktivitäten helfen uns, die moderne medizinische Forschung unseren Patienten schnell verfügbar zu machen und diese damit noch besser behandeln und heilen zu können. Weitere konkrete Beispiele zur medizinischen Forschung und Entwicklung im RHÖN-KLINIKUM Konzern finden Sie in unserem Geschäftsbericht. 1.7 Compliance"Tue nichts, was du nicht willst, dass es dir angetan werde, und unterlasse nichts, was du wünschst, dass es dir getan würde." Dieses Unternehmensprinzip gilt seit jeher für den gesamten RHÖN-KLINIKUM Konzern, sowohl in der Patientenversorgung als auch in der Verwaltung und im Bereich des Managements. An dieser Leitlinie richten wir unser gesamtes Handeln aus. Sie ist Verpflichtung in jeder Phase unserer Entscheidungsprozesse. Nach unseren Vorstellungen sind sowohl die gesetzlichen Vorschriften als auch unsere eigenen, noch strengeren ethischen Maßstäbe und Vorgaben, stets einzuhalten. Diese Regelungen bestehen in Form von Konzernbetriebsvereinbarungen, Richtlinien und Handlungsempfehlungen, die jedermann in die Lage versetzen, unsere Unternehmensziele im Einklang mit unseren Wertvorstellungen zu verfolgen. Um unseren Wahlspruch in der täglichen Praxis umsetzen zu können, haben wir in allen Bereichen eine Vielzahl von Instrumenten und Möglichkeiten geschaffen. Im Bereich Personal wird sichergestellt, dass jeder Arbeitsvertrag, ob individuell oder kollektivrechtlich, auf unseren Leitsatz Bezug nimmt. Das Qualitätsmanagement füllt unser Unternehmensprinzip mit dem notwendigen Leben. Die Interne Revision prüft Vorgänge auch auf ihre Rechtmäßigkeit. Die Stabsstelle Compliance unterstützt alle Abteilungen und Standorte bei der Umsetzung unseres Unternehmensprinzips, unserer internen Regeln und der gesetzlichen Anforderungen. Unser Compliance-Management-System ist nicht statisch ausgerichtet. Daher überprüfen wir regelmäßig anhand interner und externer Vorgänge die Wirksamkeit und Aktualität unseres Systems und passen unsere Regelwerke stetig an die neuesten Gegebenheiten an. Ziel ist die Vermeidung zukünftiger Compliance-Verstöße durch rechtzeitiges Erkennen und Abwenden von Risiken. Hierfür werden mögliche Compliance-Vorfälle untersucht, kritische Arbeitsabläufe auditiert, Workflows geschaffen, die ein regelkonformes Arbeiten sicherstellen; zudem werden Mitarbeiter über einzuhaltende Regeln informiert. Darüber hinaus wurde mit den "Aktuellen Entwicklungen der Stabsstelle Compliance" ein nicht periodisch erscheinendes Mitteilungsblatt installiert, um das Management über aktuelle Compliance-Risiken zu informieren. Im Geschäftsjahr fanden an jedem Standort mindestens zwei Compliance-Schulungen statt; auch in der Zukunft wird die Stabsstelle Compliance ein wesentliches Augenmerk auf die Schulung der Mitarbeiter legen. Die Informationspolitik hat bei der RHÖN-KLINIKUM AG einen sehr hohen Stellenwert, sei es im Rahmen von internen Fortbildungsmaßnahmen oder in der Gremienarbeit, z. B. der Arbeitnehmer- oder Auszubildendenvertretung. Über die gesetzlich geforderten Grundlagen von Compliance hinaus besteht im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG an jedem Standort ein Compliance-Management-System, das vom Management bis zum einzelnen Mitarbeiter jeden integriert. Die konzernweit bindende Geschäftsordnung Compliance besitzt Gültigkeit für jeden Mitarbeiter. Sie betraut verschiedene Stellen aller Hierarchien mit verschiedenen Aufgaben und Funktionen der Compliance, vorwiegend mit internen Beratungs- und Informationsfunktionen, aber auch mit der Umsetzung von Präventions- oder Schutzmaßnahmen. Im Rahmen ihrer compliance-bezogenen Aufgaben werden die Organe der einzelnen Gesellschaften von den Compliance-Beauftragten vor Ort, aber auch von der konzernweiten Stabsstelle Compliance unterstützt. Wegen der hohen Bedeutung von Compliance für die RHÖN-KLINIKUM AG ist die Stabsstelle Compliance beim Vorstandsvorsitzenden angesiedelt. Zudem tagt vierteljährlich ein eigener Ausschuss des Aufsichtsrats für Compliance und Kommunikation, dem die Überwachung des Compliance-Managementsystems obliegt. Um eine Abstimmung zwischen Risikomanagement, Interner Revision und Compliance sicherzustellen, tagt außerdem regelmäßig ein Compliance-Komitee. 1.8 Corporate GovernanceGezeichnetes KapitalNach unserem im abgelaufenen Geschäftsjahr durchgeführten Aktienrückkaufprogramm entfällt das im Konzernabschluss ausgewiesene gezeichnete Kapital der RHÖN-KLINIKUM AG vollständig auf 66.962.470 stimmberechtigte, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 2,50 €. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen - auch wenn sie sich aus Vereinbarungen von Gesellschaftern ergeben können -, bestehen nicht bzw. sind uns nicht bekannt. Keine unserer Aktien ist mit Sonderrechten ausgestattet, die ihrem Inhaber besondere Kontrollbefugnisse verleihen. Mitarbeiter, die Aktien halten, üben ihr Stimmrecht frei aus. Die Aktionäre können ihre Stimmrechte bei der Hauptversammlung selbst ausüben oder Stimmrechtsvertreter bestellen. Die direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital gemäß § 21 ff. WpHG haben wir detailliert in unserem Anhang angegeben. Konzernabschluss, Kommunikation mit Aktionären und AnalystenDer Konzernabschluss wird nach den Grundsätzen der in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und unter Anwendung von § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellt und sowohl nach nationalen als auch nach internationalen Prüfungsstandards geprüft. Der Halbjahresabschluss wird auf freiwilliger Basis nach den gleichen vorgenannten Grundsätzen einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Bei der Auftragsvergabe an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird auf die erforderliche Unabhängigkeit der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geachtet. Den Prüfungsauftrag für den Jahres- sowie für den Halbjahresabschluss des Konzerns und für die Prüfung der Konzernobergesellschaft erteilt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß der Beschlussfassung in der Hauptversammlung. Unseren Konzernabschluss veröffentlichen wir im April des neuen Geschäftsjahres. Die Ordentliche Hauptversammlung findet üblicherweise in den ersten sechs Monaten des folgenden Geschäftsjahres statt. Unsere Prognosen für die Geschäftsjahre geben wir gemäß den Anforderungen bekannt. Eine Vielzahl von Analystengesprächen und Investorenkontaktgesprächen werden durchgeführt. Über die Geschäftsentwicklung berichten wir vier Mal im Jahr im Rahmen von telefonischen Analystenkonferenzen. Über alle sonstigen wesentlichen wiederkehrenden Termine informieren wir unsere Aktionäre, Aktionärsvereinigungen, Analysten und die Medien durch unseren Finanzkalender, der im Geschäftsbericht und im Internet auf unserer Homepage veröffentlicht ist. Organe der GesellschaftVorstand und Aufsichtsrat sind nach deutschem Aktienrecht konstituiert. Danach leitet der Vorstand die Gesellschaft und führt die Geschäfte; der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand entspricht den aktienrechtlichen Bestimmungen (Aufsichtsrat: § 101 ff. AktG; Vorstand: § 84 AktG) und den Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG). Der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG ist nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes paritätisch mit aktuell 16 Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt und trat im Jahr 2015 zu vier ordentlichen Sitzungen sowie einer konstituierenden Sitzung (2014: vier ordentliche Sitzungen) zusammen. In der Hauptversammlung am 10. Juni 2015 wurde turnusgemäß ein neuer Aufsichtsrat gewählt. In diesem Zusammenhang wurde die Anzahl der Mitglieder von 20 Personen auf 16 Personen satzungsgemäß angepasst. Die Amtsperiode eines Mitglieds beträgt fünf Jahre. Die Altersgrenze beträgt 75 Jahre. Der Aufsichtsrat entscheidet regelmäßig im Plenum bzw. in den zuständigen Fachausschüssen, denen ein Beschlussrecht zusteht, in Einzelfällen auch im Umlaufverfahren. Der Aufsichtsrat hat insgesamt sieben Ausschüsse konstituiert. Es bestehen als beschließende Ausschüsse der Vermittlungsausschuss, der Personalausschuss, der Prüfungsausschuss und der Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Compliance und Kommunikation. Mit Beratungs-, Überwachungs- bzw. Vorschlagskompetenz sind der Nominierungsausschuss zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung und der Medizininnovations- und Qualitätsausschuss zur Weiterentwicklung und Absicherung der medizinischen Qualität ausgestattet. Für die Tätigkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie für die Zusammenarbeit beider Organe bestehen Geschäftsordnungen. Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG wurde im Geschäftsjahr 2015 vom Vorsitzenden und bei dessen Abwesenheit vom ständigen Vertreter des Vorsitzenden geleitet. Zur Zusammensetzung des Vorstands wird auf den Konzernanhang verwiesen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt die Geschäfte in gemeinschaftlicher Verantwortung nach Maßgabe einer Geschäftsordnung. Die Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder ergeben sich aus operativen bzw. funktionalen Zuständigkeiten. Dem Vorstandsvorsitzenden obliegen die Unternehmenspolitik und die grundsätzliche strategische Ausrichtung des Konzerns. Für den Vorstand wurde eine Altersgrenze von 65 Jahren beschlossen. OrganvergütungenDie Vergütung für Aufsichtsrat und Vorstand ist in der Satzung der Gesellschaft bzw. durch Beschlussfassung des Aufsichtsrats nach Vorbereitung durch den Personalausschuss festgelegt. Für den Vorstand besteht die Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 aus festen und variablen Bestandteilen, für den Aufsichtsrat nur aus erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist leistungsbezogen und orientiert sich am Zeitaufwand, an den Aufgaben und an der funktional übernommenen Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Den variablen Vergütungsbestandteilen des Geschäftsjahres 2015 für den Vorstand liegt eine vom Konzerngewinn abgeleitete Bemessungsgrundlage zugrunde. Darüber hinaus werden Vorständen Sachbezüge (z. B. Dienstwagen, Versicherungen) und eine bedingte Altersvorsorgeleistung in Höhe von bis zu 1,5 Jahresgehältern gewährt. Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder beinhaltet sowohl kurzfristige als auch langfristige Anreizwirkungen. Im Geschäftsjahr 2014 wurde den in diesem Geschäftsjahr amtierenden Vorständen eine langfristige aktienkursbasierte Vergütung (Aktienoptionen) gewährt, die an eine langfristige Entwicklung der RHÖN-KLINIKUM AG Aktie gekoppelt ist. Erhält ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund eine Abfindung, so darf die Summe dieser Leistung einschließlich der Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Für den Vorstand und Aufsichtsrat bestehen Vergütungssysteme, die Höhe und Struktur der jeweiligen Einkommen festlegen. Den Vorstandsmitgliedern wird im Geschäftsjahr eine Jahresgesamtvergütung (Summe aus Grundgehalt und Tantieme) von mindestens 450 Tsd. € garantiert. Die Obergrenze (Cap) für die Jahresgesamtvergütung ist grundsätzlich auf 900 Tsd. € festgelegt, kann jedoch für den Vorstandsvorsitzenden bis zum 2,5-Fachen und für seinen ständigen Vertreter und den Finanzvorstand bis zum 2-Fachen dieses Betrages festgesetzt werden. Die Gesamtbezüge (ohne Versorgungsaufwand) der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglieder des Vorstands beliefen sich auf 4,2 Mio. € (Vj. 11,1 Mio. €). Von diesem Betrag entfielen 0,8 Mio. € (Vj. 0,8 Mio. €) auf erfolgsunabhängige Komponenten und 3,4 Mio. € (Vj. 10,3 Mio. €) auf variable Bestandteile. Die Rückstellung für Ansprüche auf Altersvorsorgeleistungen der Mitglieder des Vorstands beträgt 1,4 Mio. € (Vj. 0,8 Mio. €). Zum Bilanzstichtag nicht mehr amtierende Vorstände bzw. deren Hinterbliebene erhielten im Geschäftsjahr 2015 keine Vergütung. Die Bezüge der aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen 2,2 Mio. € (Vj. 2,6 Mio. €). Der Gesamtbetrag im Jahr 2015 entfiel vollständig auf fixe Vergütungsbestandteile. Zu weiteren Einzelheiten, insbesondere zu den individualisierten Vergütungen für den Aufsichtsrat und den Vorstand, wird auf den Vergütungsbericht als Teilbericht zum Corporate Governance Bericht sowie auf den Konzernanhang verwiesen. Aktienbesitz von OrganmitgliedernDie Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand und die ihnen nahe stehenden Personen hielten gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zum 31. Dezember 2015 zusammen rund 32 % am Grundkapital. Auf den Aufsichtsrat und die ihm nahe stehenden Personen entfallen hiervon rund 32 % der ausgegebenen Aktien. Die Mitglieder des Vorstands und die ihnen nahe stehenden Personen halten keine Anteile am Grundkapital. Weiterhin legen wir alle meldepflichtigen Transaktionen von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats nach § 15a WpHG offen. Verträge mit KontrollwechselklauselDie Unternehmenskaufverträge der von uns akquirierten Kliniken sowie verschiedene Verträge über Finanzinstrumente sehen Regelungen vor, wonach unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots, z. B. einer Rückübertragung der Gesellschaftsanteile, die Anleihen- und Kreditgeber eine sofortige Rückzahlung verlangen können. Darüber hinaus bestehen keine Vereinbarungen, woraus Vorstand oder Arbeitnehmer im Falle einer Unternehmensübernahme Ansprüche auf Entschädigung ableiten können. 1.9 Erklärung zur Unternehmensführung und Entsprechenserklärung zum Corporate Governance KodexErklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB) enthält neben der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG auch Angaben zu Unternehmensführungspraktiken. Darüber hinaus werden die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die eingerichteten Gremien beschrieben. Im Übrigen enthält die Erklärung zur Unternehmensführung Angaben, ob die Gesellschaft bei der Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern jeweils Mindestanteile eingehalten hat, und wenn nicht, Angaben zu den Gründen. Zu näheren Einzelheiten verweisen wir auf unsere Website, auf der die Erklärung zur Unternehmensführung unter www.rhoen-klinikum-ag.com öffentlich zugänglich ist. Entsprechenserklärung zum Corporate Governance KodexWir verstehen unter Corporate Governance die verantwortungsbewusste, auf langfristige Wertschöpfung und Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle. Gute Corporate Governance ist die Grundlage der Entscheidungs- und Kontrollprozesse von Aufsichtsrat und Vorstand. Zusammen mit einer transparenten, rechtlich einwandfreien und ethisch begründeten Unternehmenskultur bildet die Corporate Governance die Voraussetzung für den Erhalt und die Stärkung des Vertrauens, das uns Patienten, Mitarbeiter, Aktionäre und Geschäftspartner entgegenbringen, sowie für eine beständige Wertschöpfung in unseren Unternehmungen. Aufsichtsrat und Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG haben sich im Geschäftsjahr 2015 turnusgemäß eingehend mit dem Corporate Governance Kodex, seiner Entwicklung und seinen Änderungen sowie seiner Entsprechung bei der RHÖN-KLINIKUM AG und ihren Tochtergesellschaften befasst und ausführlich beraten. Als Ergebnis dieser Beratungen wurde am 5. November 2015 gemäß Ziff. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 eine von Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG gemeinsam getragene, aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, die auf unserer Internetseite veröffentlicht ist. Danach wird dem Deutschen Corporate Governance Kodex mit folgenden Ausnahmen vollumfänglich entsprochen:
Von den nicht obligatorischen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beachten wir die meisten. 2 WIRTSCHAFTSBERICHT2.1 Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenIm Jahr 2015 hat die Entwicklung der Konjunktur ein stetiges und solides Wirtschaftswachstum gezeigt. Laut ersten Zahlen des Statistischen Bundesamts wuchs das reale Bruttoinlandsprodukt um 1,7 % und lag damit im Jahr 2015 über dem durchschnittlichen Wirtschaftswachstum der letzten zehn Jahre (1,3 %). Die deutsche Wirtschaft setzt damit ihr deutliches Wachstum aus dem Jahr 2014 (1,6 %) fort, nachdem im Jahr 2013 nur eine Steigerung von 0,3 % zu verzeichnen war. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland beim Wirtschaftswachstum im Jahr 2015 im Mittelfeld. Zu dem Anstieg haben vor allem der hohe private Konsum und die staatlichen Ausgaben beigetragen. Die privaten Konsumausgaben wuchsen um 1,9 %, die staatlichen sogar um 2,8 %. Gründe für den Anstieg bei den Verbrauchern waren die steigende Beschäftigung sowie niedrige Zinsen und gesunkene Energiepreise. Im Jahr 2015 gab es erstmals mehr als 43 Mio. Beschäftigte. Die Exporte standen mit einem Wachstum von 5,4 % den Importen mit einem Plus von 5,7 % gegenüber. Der daraus resultierende Außenbeitrag leistete einen vergleichsweise geringen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt. Auf der Entstehungsseite nahm die Wirtschaftsleistung sowohl im produzierenden Gewerbe ohne Baugewerbe als auch in nahezu allen Dienstleistungsbereichen zu. Die Prognosen für das Jahr 2016 fallen durchwachsen aus. Einige Experten beurteilen das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2015 als bescheiden, wenn man den Hintergrund der guten konjunkturellen Voraussetzungen betrachtet. Sie rechnen deshalb für das Jahr 2016 nur mit einem Wirtschaftswachstum von knapp über 1 %. Als Risiken gelten im besonderen Maße internationale Krisen, wie etwa im Nahen Osten, und die Konjunkturabkühlung in China. Optimisten gehen hingegen von einem Wachstum von über 2 % aus. Als wichtige Treiber gelten günstige Ölpreise sowie niedrige Zinsen. 2.2 Branchenspezifische RahmenbedingungenIm Jahr 2014 standen in Deutschland laut Statistischem Bundesamt in 1.980 (2013: 1.996) Krankenhäusern rund 500.700 (2013: ca. 500.700) stationäre Betten zur Verfügung. Der Anteil der öffentlichen Krankenhäuser sank seit Einführung der bundeseinheitlichen Krankenhausstatistik im Jahr 1991 von 46,0 % auf 29,7 %. Mit 35,2 % blieb der Anteil der freigemeinnützigen Krankenhäuser im Jahr 2014 fast unverändert. Mit einem Anteil von 35,1 % war im Jahr 2014 jedes dritte Haus in privater Trägerschaft. Die Aufteilung der Betten hat sich im Vergleich zum Jahr 2013 kaum verändert. Nahezu jedes zweite Bett (48 %) stand in einem öffentlichen Krankenhaus. In privaten Häusern befanden sich 18,2 % der Betten, was rund einem Sechstel entspricht. Laut dem Krankenhaus Rating Report 2015 hat sich die Insolvenzwahrscheinlichkeit der Krankenhäuser in Deutschland im Jahr 2013 zum vierten Mal in Folge verschlechtert. Jedes sechste Haus war von der Insolvenz bedroht. Gleichzeitig hatte sich die Ertrags- und Investitionslage leicht verbessert. Fast jedes dritte Krankenhaus schrieb rote Zahlen (30 % der Krankenhäuser wiesen in 2013 einen Jahresverlust auf jeweiliger Konzernebene aus; 2012 waren dies 33 %) und beinahe jedes zweite kann nicht ausreichend investieren (volle Investitionsfähigkeit 2013: 56 %, 2012: 48 %). Dennoch finden nur wenige Marktaustritte statt. Auffällig ist, dass die Lage in ostdeutschen Bundesländern weiterhin besser ist als im Westen Deutschlands. So betrug die Insolvenzwahrscheinlichkeit westdeutscher, öffentlich-rechtlicher Kliniken 35,9 %. Die Wahrscheinlichkeit bei öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern in Ostdeutschland lag hingegen nur bei 1,7 %. Durch den demografischen Wandel ist die Nachfrage nach Krankenhausleistungen auch im Jahr 2015 weiter gestiegen. Diese wurden den Kliniken allerdings nicht vollständig vergütet, da für nachgefragte und erbrachte Mehrleistungen - unabhängig davon, ob vereinbart oder nicht vereinbart - nach den bekannten gesetzlichen Bestimmungen Preisabschläge hinzunehmen waren. Der wachsenden Nachfrage steht eine abnehmende Zahl von Beitragszahlern in der Solidargemeinschaft gegenüber. Dies führt zu einem enormen Kostendruck im Gesundheitswesen, insbesondere im Krankenhaussektor. Vor diesem Hintergrund werden die gestiegenen Krankenhausleistungen immer seltener adäquat vergütet. Durch den demografischen Wandel wird das Krankenhauspersonal immer knapper und teurer. Der Fachkräftemangel wird sich demnach in den nächsten Jahren noch weiter verstärken. Besonders in der Gesundheitsbranche wird ein Engpass erwartet, da der steigende Bedarf an Fachkräften einer steigenden Nachfrage gegenübersteht, die durch die Alterung der Gesellschaft noch hinzukommt. Am 1. Januar 2016 trat das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft, das Ende des Jahres 2015 erlassen wurde. Es soll die Finanzierung der Krankenhäuser wesentlich von deren Qualität abhängig machen. Mit dem KHSG werden maßgebliche Regelungen für die Krankenhausfinanzierung umgesetzt. Die grundlegenden Umstellungen in der Finanzierungssystematik werden ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten. So wird, neben anderen Änderungen, der sogenannte Mehrleistungsabschlag mittelfristig durch einen ähnlich strukturierten Fixkostendegressionsabschlag ersetzt. Von den sich unmittelbar auswirkenden Neuregelungen sind vor allem die Budgetvereinbarungen für das Jahr 2016 betroffen. 2.3 Geschäftsverlauf2.3.1 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageBedingt durch den Verkauf von Gesellschaften im Geschäftsjahr 2014, einhergehend mit einem im Vorjahr erfassten Ergebnis aus der Veräußerung in Höhe von 1.347,3 Mio. €, haben wir im Geschäftsjahr 2015 einen Rückgang des EBITDA um 1.259,4 Mio. €, einen Rückgang des EBIT um 1.237,8 Mio. € und einen Rückgang des Konzerngewinns um 1.140,5 Mio. € zu verzeichnen. Aufgrund der Neustrukturierung des Portfolios als Konsequenz aus der Transaktion mit Fresenius/Helios sind unsere Geschäfts- und Leistungszahlen mit dem Vorjahr nur eingeschränkt vergleichbar. Unsere Kennzahlen haben sich über die einzelnen Quartale des Geschäftsjahres 2015 positiv und planmäßig entwickelt. Im Hinblick auf die Preisentwicklung zeichnet sich der Krankenhaussektor durch sein reguliertes Vergütungssystem aus. Die Schere zwischen Mehrleistungen der Krankenhäuser und steigenden Kosten aufgrund kontinuierlich hoher Material-, Sach- und Personalkosten bei gleichzeitig gedeckelten Entlohnungen auf der Leistungserbringungsseite geht weiter auf. Wir konzentrieren uns an fünf Standorten weiter auf maximalversorgungsnahe Spitzenmedizin mit direkter Verbindung zu Universitäten und Forschungseinrichtungen. Mit der Positionierung im medizinischen Premium-Segment schaffen wir die Grundlage, unseren Patienten auch künftig mit uneingeschränkten Spitzenleistungen helfen zu können. Zugleich haben wir den Anspruch, weiterhin ein maßgeblicher konzeptioneller Impulsgeber der deutschen Gesundheitswirtschaft zu sein. 2.3.2 LeistungsentwicklungGegenüber dem Vorjahr haben sich folgende Veränderungen der Bettenkapazitäten ergeben: scroll
Zum 31. Dezember 2015 haben wir zehn Kliniken mit 5.218 Betten/Plätzen an insgesamt fünf Standorten in vier Bundesländern in unseren Konzernabschluss einbezogen. Seit dem 31. Dezember 2014 ergaben sich mit per Saldo neun Betten/Plätzen lediglich geringfügige Planbettenänderungen bei unseren akutstationären Kapazitäten gemäß den jeweiligen Bedarfsplanungen in den einzelnen Bundesländern. Die Kapazitätsveränderung gegenüber dem 31. Dezember 2014 entfällt mit -21 Betten/Plätzen bzw. -0,4 % auf unsere stationären Kapazitäten und mit +12 Betten/Plätzen bzw. +9,0 % auf unsere teilstationären und tagesklinischen Kapazitäten: scroll
Im Geschäftsjahr 2015 haben wir unsere ambulanten Kapazitäten um 7,00 Facharztsitze erweitert. Zum 31. Dezember 2015 betreiben wir sieben Medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit insgesamt 36,75 Facharztsitzen: scroll
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einschließlich MVZ Bad Neustadt. Die Patientenzahlen in unseren Kliniken und MVZ entwickelten sich wie folgt: scroll
Im Geschäftsjahr 2015 haben wir in unseren Kliniken und MVZ 765.109 (Vj. 1.222.846) Patienten behandelt. Der Rückgang von 457.737 Patienten bzw. 37,4 % gegenüber dem Vorjahr resultiert aus dem Verkauf von Gesellschaften im Geschäftsjahr 2014. Der Rückgang entfällt mit 28,0 % auf stationär und teilstationär behandelte Patienten und mit 72,0 % auf ambulant behandelte Patienten. Die Fallerlöse im stationären und ambulanten Bereich stellen sich wie folgt dar: scroll
2.3.3 ErtragslageAus rechentechnischen Gründen können in den nachstehenden Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten. Soweit nachfolgend Angaben zu einzelnen Gesellschaften gemacht werden, handelt es sich um Werte vor Konsolidierung. Seit dem im Jahr 2014 abgeschlossenen Verkauf eines Großteils unserer Kliniken an Fresenius/Helios und der Neuausrichtung des Portfolios bzw. der Strategie konzentrieren wir uns an fünf Standorten auf maximalversorgungsnahe Spitzenmedizin mit direkter Verbindung zu Universitäten und Forschungseinrichtungen. Durch den demografischen Wandel ist die Nachfrage nach Krankenhausleistungen auch im Geschäftsjahr 2015 weiter gestiegen. Diese wurden den Kliniken allerdings nicht vollständig vergütet, da für nachgefragte und erbrachte Mehrleistungen, unabhängig ob vereinbart oder nicht vereinbart, nach den bekannten gesetzlichen Bestimmungen Preisabschläge hinzunehmen waren. Der wachsenden Nachfrage stand dabei eine abnehmende Zahl von Beitragszahlern in der Solidargemeinschaft gegenüber. Dies führte auch im Geschäftsjahr 2015 zu einem enormen Kostendruck. Die seit einigen Jahren im Krankenhaussektor auseinander gehende Erlös- und Kostenschere wirkt sich dabei weiter operativ belastend aus. Wir als RHÖN-KLINIKUM Konzern sind es jedoch gewohnt, den fortwährenden regulatorischen und marktseitigen Herausforderungen im Gesundheitswesen effektiv zu begegnen. Die wirtschaftliche Entwicklung des Konzerns stellt sich wie folgt dar: scroll
Bedingt durch den Verkauf von Gesellschaften überwiegend Ende Februar 2014 haben wir im Vergleich zum Geschäftsjahr 2014 in unseren Akut- und Rehabilitationskliniken sowie Medizinischen Versorgungszentren bei
einen Rückgang des EBITDA um 1.259,4 Mio. € auf 154,2 Mio. €, einen Rückgang des EBIT um 1.237,8 Mio. € auf 93,1 Mio. € und einen Rückgang des Konzerngewinns um 1.140,5 Mio. € auf 87,4 Mio. € zu verzeichnen. scroll
Unsere Quoten, bezogen auf die Umsatzerlöse, entwickelten sich wie folgt: scroll
Der Materialaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 103,3 Mio. € bzw. 24,3 % auf 321,8 Mio. € (Vj. 425,1 Mio. €) im Wesentlichen bedingt durch den im Vorjahr erfolgten Verkauf von Gesellschaften zurückgegangen. Die Materialquote stieg bedingt durch die Verwendung material- und sachkostenintensiver Artikel in unseren spitzenmedizinischen Einrichtungen von 28,1 % auf 29,0 % an. Die Personalaufwendungen und die sonstigen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr ebenso im Wesentlichen bedingt durch den Verkauf von Gesellschaften rückläufig. Während die Personalaufwendungen um 268,2 Mio. € bzw. 27,8 % zurückgegangen sind, haben wir bei den sonstigen Aufwendungen einen Rückgang um 96,6 Mio. € bzw. 45,4 % zu verzeichnen. Die Personalquote ging von 63,8 % auf 62,8 % und die sonstige Aufwandsquote von 14,1 % auf 10,5 % zurück. Die gesetzlichen Sozialabgaben einschließlich der Aufwendungen für Altersvorsorge betrugen 17,6 % (Vj. 19,3 %) der Löhne und Gehälter. Die gesetzlichen Sozialabgaben einschließlich der Aufwendungen für Altersversorgung beinhalten Erstattungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder für Vorjahre. Aus dem Verkauf von Kliniken, medizinischen Versorgungszentren und weiteren verbundenen Beteiligungen wurde im Geschäftsjahr 2014 ein Ergebnis in Höhe von 1.347,3 Mio. € realisiert. Die Abschreibungen und Wertminderungen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 21,6 Mio. € bzw. 26,1 % auf 61,1 Mio. € zurückgegangen. Ursächlich für den Rückgang ist im Wesentlichen die mit 16,2 Mio. € im zweiten Quartal 2014 erfasste vollständige Wertminderung des Gebäudes der PTZ GmbH. Diese Wertminderung stand im Zusammenhang mit der Realisierung der Partikeltherapieanlage am Universitätsklinikum Marburg und vertraglichen Eckpunkten zum Kauf und Betrieb der Anlage. Das Nettofinanzergebnis hat sich gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 79,6 Mio. € bzw. 96,6 % verbessert. Der Rückgang des negativen Nettofinanzergebnisses resultiert im Wesentlichen aus der Rückführung von Finanzschulden und damit einhergehenden, im Vorjahr erfassten, Vorfälligkeitsentschädigungen. Im Übrigen waren im Finanzergebnis des Vorjahres Aufzinsungsbeträge aus der Kapitalherabsetzung und einem langfristigen Darlehen an die Marburger Ionenstrahl-Therapie-Betriebsgesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg aufwandserhöhend erfasst. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres ist der Ertragsteueraufwand bei einer unveränderten Tarifbesteuerung, bedingt durch den Verkauf von Gesellschaften, um 17,7 Mio. € auf 2,9 Mio. € (Vj. 20,6 Mio. €) zurückgegangen. Der Konzerngewinn ist um 1.140,5 Mio. € auf 87,4 Mio. € (Vj. 1.227,9 Mio. €) gesunken. Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Gewinnanteile sind im Vergleich zur Vorjahresperiode transaktionsbedingt um 0,2 Mio. € auf 2,0 Mio. € zurückgegangen. Die RHÖN-KLINIKUM AG blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2015 - das erste vollständige Geschäftsjahr mit neu strukturiertem Portfolio - zurück. Die im Konzernlagebericht 2014 angegebene Prognose des Umsatzes für das Jahr 2015 in der Größenordnung zwischen 1,08 Mrd. € und 1,12 Mrd. € haben wir im Ist mit 1,11 Mrd. € erreicht. Das im Konzernlagebericht 2014 prognostizierte EBITDA für das Geschäftsjahr 2015 zwischen 145 Mio. € und 155 Mio. € haben wir im Ist mit 154,2 Mio. € ebenso erfüllt. Der auf die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG für das Geschäftsjahr 2015 entfallende Gewinnanteil ist gegenüber dem Vorjahr überwiegend bedingt durch den im Geschäftsjahr 2014 erfassten Ertrag aus dem Verkauf von Gesellschaften auf 85,4 Mio. € (Vj. 1.225,7 Mio. €) zurückgegangen. Dies entspricht einem Ergebnis je Aktie gemäß IAS 33 von 1,19 € (Vj. 9,36 €). Das Gesamtergebnis (Summe Konzerngewinn und sonstiges Ergebnis) des Geschäftsjahres 2015 beträgt 87,3 Mio. € (Vj. 1.248,5 Mio. €). Während im Vorjahr positive Veränderungen der Finanzinstrumente mit 20,9 Mio. € (nach Steuern) unmittelbar im Eigenkapital verrechnet wurden, waren im Geschäftsjahr 2015 keine Veränderungen der Finanzinstrumente unmittelbar beim Eigenkapital zu erfassen, da diese, bedingt durch die Rückführung des jeweiligen Grundgeschäfts im Geschäftsjahr 2014, aufgelöst wurden. Im Übrigen waren Verluste aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von 0,2 Mio. € nach Steuern (Vj. 0,3 Mio. € nach Steuern) ebenfalls unmittelbar beim Eigenkapital zu erfassen. 2.3.4 Vermögens- und Finanzlagescroll
Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um 169,8 Mio. € bzw. 9,4 % auf 1.634,5 Mio. € (Vj. 1.804,3 Mio. €) zurückgegangen. Dieser Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Kapitalherabsetzung im Zusammenhang mit dem Aktienrückkauf im Geschäftsjahr 2015. Die Eigenkapitalquote ging seit dem letzten Bilanzstichtag von 69,2 % auf 67,8 % zurück. Ursächlich hierfür sind der Rückgang der Bilanzsumme bedingt durch den Mittelabfluss aus dem Aktienrückkauf und die damit im Zusammenhang stehende Kapitalherabsetzung im Jahr 2015. Wir weisen nunmehr ein Eigenkapital in Höhe von 1.108,7 Mio. € (Vj. 1.248,9 Mio. €) aus. Der Rückgang des Eigenkapitals gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 um 140,2 Mio. € resultiert mit 167,0 Mio. € aus dem beschlossenen Aktienrückkauf und der damit einhergehenden Kapitalherabsetzung, mit 60,4 Mio. € aus Ausschüttungen an Aktionäre und nicht beherrschende Anteile sowie mit 0,2 Mio. € aus der Erfassung von Verlusten aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen, denen mit 87,4 Mio. € der Konzerngewinn des Geschäftsjahres 2015 gegenübersteht. Das langfristige Vermögen ist rechnerisch zu 128,2 % (Vj. 168,6 %) vollständig fristenkongruent durch Eigenkapital und langfristige Schulden finanziert. Der Rückgang resultiert aus der Kapitalherabsetzung im Jahr 2015. Die Nettofinanzverschuldung - einschließlich der Verbindlichkeiten aus Finance-Lease - beträgt zum 31. Dezember 2015 0,0 Mio. € (31. Dezember 2014: 0,0 Mio. €). Zum 31. Dezember 2015 weisen wir eine Nettoliquidität in Höhe von 356,1 Mio. € (31. Dezember 2014: 536,1 Mio. €) aus. Die Nettoliquidität ermittelt sich wie folgt: scroll
Die Herkunft und Verwendung unserer liquiden Mittel ist nachstehender Übersicht zu entnehmen: scroll
Im Geschäftsjahr 2015 betrug der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 70,2 Mio. € (Vj. 49,2 Mio. €). Der Anstieg resultiert insbesondere aus dem Verkauf von Gesellschaften im Vorjahr, der den Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit negativ beeinflusste. Der Mittelzufluss aus Investitionstätigkeit im Vorjahr ist geprägt durch den Erlös aus dem Verkauf der Gesellschaften an Fresenius/Helios und den Mittelabfluss aus dem Aufbau der Partikeltherapieanlage in Marburg. Im Geschäftsjahr 2015 wurden, bedingt durch das niedrige Zinsumfeld, erstmals Festgeldanlagen in Höhe von 375,0 Mio. € getätigt. Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaften erfolgte im Geschäftsjahr 2014 die Rückführung der Finanzschulden in Höhe von 0,6 Mrd. €, die Ablösezahlungen für Finanzschulden in Höhe von 0,1 Mrd. € und der auf der Hauptversammlung beschlossene Aktienrückkauf in Höhe von 1,6 Mrd. €. Im Jahr 2015 wurde ein weiterer Aktienrückkauf in Höhe von 0,2 Mrd. € getätigt. Das Finanzmanagement des RHÖN-KLINIKUM Konzerns ist im Wesentlichen zentral organisiert und umfasst die Funktionen Kapitalbeschaffung, Kapitalanlage, konzerninternes Liquiditätsmanagement sowie Finanzabwicklung. Die in diesem Zusammenhang implementierten Prozesse tragen den fundamentalen Grundsätzen des Vieraugenprinzips, der Funktionstrennung sowie der Transparenz Rechnung. Wir haben das Finanzmanagement als Dienstleister innerhalb unseres Geschäftsmodells etabliert. Unser Finanzmanagement bewegt sich in dem konkurrierenden Zielsystem von Liquidität, Risikominimierung, Rentabilität und Flexibilität. Oberste Priorität hat dabei die Liquiditätssicherung mit dem Ziel, eine fristenkongruente und auf den Planungs- bzw. Projekthorizont des Unternehmens abgestimmte Laufzeitfixierung zu realisieren. Zur Liquiditätssicherung stehen die internen Cash-Flows zur Verfügung. Geldanlagen werden extrem konservativ disponiert. Der operative Cash-Flow, ermittelt aus dem Konzerngewinn zuzüglich Abschreibungen und abzüglich/zuzüglich sonstiger nicht operativer Sachverhalte (Saldo Gewinne und Verluste aus Anlagenabgängen, Aufwendungen aus der Marktbewertung Derivate), ging gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres hauptsächlich bedingt durch den Verkauf von Gesellschaften um 1.162,1 Mio. € auf 148,2 Mio. € (Vj. 1.310,3 Mio. €) zurück. Zum Bilanzstichtag verfügen wir über kurzfristig verfügbare Geldanlagen sowie über freie Kreditlinien von zusammen rund 517,1 Mio. €. 2.3.5 InvestitionenDie Gesamtinvestitionen im Geschäftsjahr 2015 von 87,0 Mio. € (Vj. 78,5 Mio. €) gliedern sich wie folgt auf: scroll
Im Geschäftsjahr 2015 haben wir in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien insgesamt 87,0 Mio. € (Vj. 78,5 Mio. €) investiert. Von diesen Investitionen betreffen 17,6 Mio. € (Vj. 24,2 Mio. €) nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) geförderte Anlagegüter, wobei die Fördermittel anschaffungskostenmindernd berücksichtigt werden. Im Konzernabschluss weisen wir Nettoinvestitionen in Höhe von 69,4 Mio. € (Vj. 54,3 Mio. €) aus. Von den Nettoinvestitionen entfallen 68,0 Mio. € (Vj. 53,9 Mio. €) auf laufende Investitionen des Geschäftsjahres und 1,4 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €) auf Anlagegüter bzw. Facharztsitze, die im Rahmen von Übernahmen zugingen. Unsere laufenden eigenmittelfinanzierten Investitionen im Geschäftsjahr 2015 verteilen sich auf folgende Standorte: scroll
Aus abgeschlossenen Unternehmenskaufverträgen bestehen zum Bilanzstichtag keine Investitionsverpflichtungen. 2.3.6 MitarbeiterAm 31. Dezember 2015 waren im Konzern 15.654 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (31. Dezember 2014: 15.602) beschäftigt: scroll
Der Anteil ärztlicher Mitarbeiter belief sich stichtagsbezogen auf 15,8 % (Vj. 15,5 %), der Anteil der pflegerischen und medizinischen Fachkräfte auf 55,6 % (Vj. 55,5 %). Im Jahresdurchschnitt haben wir bei den Vollkräften einen Rückgang von 28,2 % zu verzeichnen. Der Frauenanteil liegt wie im Vorjahr bei rund 75 %. 3 NACHTRAGSBERICHTMit Kaufvertrag vom 31. Juli 2015 hat die RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt GmbH im Rahmen eines Asset Deals die Kreisklinik Bad Neustadt unter aufschiebenden Bedingungen zum 1. Januar 2016 erworben. Die Kreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale ist ein Haus der Grund- und Regelversorgung mit insgesamt 225 Betten und acht Palliativplätzen sowie einer Krankenpflegeschule. Die Kreisklinik hat die Fachrichtungen Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie und Geburtshilfe, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde sowie Hämodialyse und beschäftigt rund 420 Vollkräfte. Über den Erwerb wurde in unseren Zwischenberichten 2015 bereits berichtet. Die aufschiebenden Bedingungen sind mittlerweile erfüllt, so dass die Kreisklinik zum 1. Januar 2016 in den Konzernabschluss einbezogen wird. Um die strategischen Generalthemen Behandlungsexzellenz, Innovation und Netzwerkmedizin weiter zu forcieren, hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2015 einer Erweiterung des Vorstands zugestimmt. Seit dem 1. Januar 2016 gehört Herr Prof. Dr. med. Bernd Griewing, Sprecher des Medical Board, dem Vorstand als Chief Medical Officer (CMO) an. Zu seinen Schwerpunktaufgaben gehören die Weiterentwicklung des Medical Board, die Belange von Hygiene und Patientensicherheit sowie das medizinische Prozessmanagement. In diesem Zusammenhang wurde die Aufgabenverteilung im Vorstand neu geregelt. 4 PROGNOSEBERICHT4.1 Strategische ZielsetzungUnsere hohen Investitionen bilden die Basis für eine nachhaltige, effiziente und damit auch bezahlbare klinische spitzenmedizinische Versorgung. Wir sind und bleiben einer der großen Klinikbetreiber in Deutschland, bei denen hohe Investitionen aus den Überschüssen der Kliniken finanziert werden. In den kommenden Jahren werden wir unser Angebot mit dem Ziel einer flächendeckenden medizinischen und pflegerischen Vollversorgung in ländlichen Regionen weiter ausbauen. Mit unserer Campus-Konzeption werden auf dem Gelände eines Hochleistungsklinikums strukturell, räumlich und logistisch stationäre und ambulante Leistungen miteinander verzahnt. Im vergangenen Geschäftsjahr haben wir an unseren Campus-Standorten Bad Neustadt und Frankfurt (Oder) mit den Baumaßnahmen begonnen. An den übrigen Standorten arbeiten wir mit Hochdruck an einer adäquaten Umsetzung unserer Campus-Konzeption. So befindet sich beispielsweise am Standort Marburg ein modernes Ambulanz- und Diagnostikzentrum, das die Stärkung von Forschung und Lehre insbesondere im ambulanten Bereich, eine nachhaltige Stärkung der Wirtschaftlichkeit und Investitionskraft sowie eine Steigerung universitärer Spitzenmedizin im Leistungsspektrum des Universitätsklinikums zum Ziel hat. Mit der Positionierung im medizinischen Premium-Segment schaffen wir die Grundlage, unseren Patienten auch künftig mit uneingeschränkten Spitzenleistungen helfen zu können. Ausgangspunkt unseres Handelns ist das Wohl unserer Patienten, die sich unseren Mitarbeitern in unseren Kliniken und Einrichtungen anvertrauen und stets im Mittelpunkt unserer Anstrengungen stehen. Unsere finanzielle Leistungsfähigkeit ist die Voraussetzung, um künftig durch medizinische Innovationen organisch und - bei entsprechender Opportunität - auch akquisitorisch zu wachsen. Auch künftig wird ein qualifiziertes internes und externes Wachstum der bestimmende Faktor für die Entwicklung des Konzerns sein. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen ist internes Umsatzwachstum nur in Grenzen möglich. Bei der Übernahme von Einrichtungen setzen wir weiter auf unsere Doppelstrategie "Kompetenz und Verlässlichkeit" sowie "Qualität vor Quantität". Wir werden in unserem Konzern konsequent den Wissensaustausch zwischen unseren Einrichtungen und Standorten weiter fördern. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, die Eingang in Diagnose- und Therapieverfahren gefunden haben, sollen schnellstmöglich allen unseren Kliniken zugänglich gemacht werden. 4.2 Konjunktur und rechtliche RahmenbedingungenDie Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland fallen für das Jahr 2016 durchwachsen aus. Experten rechnen mit einem Wirtschaftswachstum von knapp über 1 %. Als Risiken werden im besonderen Maße internationale Krisen und die Konjunkturabkühlung in China gesehen. Optimisten gehen hingegen von einem Wachstum von über 2 % aus. Als wichtige Treiber werden günstige Ölpreise, niedrige Zinsen und der schwache Euro, der deutsche Exporte günstiger macht, genannt. Wir erwarten auch bedingt durch den weiteren demografischen Wandel in der Bevölkerung für das laufende Jahr 2016 und die kommenden Jahre eine steigende Nachfrage nach Krankenhausleistungen. Der wachsenden Nachfrage steht eine abnehmende Zahl von Beitragszahlern in der Solidargemeinschaft gegenüber. Dies wird weiterhin zu einem enormen Kostendruck im Gesundheitswesen, insbesondere im Krankenhaussektor, führen. Diese steigende Nachfrage nach Krankenhausleistungen wird den Kliniken nicht vollständig vergütet, da für nachgefragte und erbrachte Mehrleistungen - unabhängig davon, ob vereinbart oder nicht vereinbart - nach den bekannten gesetzlichen Bestimmungen Preisabschläge hinzunehmen sind. Die Krankenhäuser müssen im Geschäftsjahr 2016 weiter den sogenannten "Mehrleistungsabschlag" von 25 % für die mit den Krankenkassen vereinbarten Mehrleistungen hinnehmen. Für nicht vereinbarte Mehrleistungen sehen die gesetzlichen Regelungen Abschläge von zusätzlich 65 % vor. Bei Preissteigerungen am oberen Ende der ursprünglich angenommenen 2,0 % bis 3,0 % für Personalkosten und einer in den landesweiten Basisfallwerten enthaltenen gekappten Preissteigerungsrate ergeben sich weitere Ergebnisbelastungen, die entsprechend kompensiert werden müssen. Am 1. Januar 2016 trat das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft, das Ende 2015 erlassen wurde. Es soll die Finanzierung der Krankenhäuser wesentlich von deren Qualität abhängig machen. Mit dem KHSG werden maßgebliche Regelungen für die Krankenhausfinanzierung umgesetzt. Die grundlegenden Umstellungen in der Finanzierungssystematik werden ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten. So wird neben anderen Änderungen der sogenannte Mehrleistungsabschlag mittelfristig durch einen ähnlich strukturierten Fixkostendegressionsabschlag ersetzt. Im Übrigen wird der bisherige Versorgungszuschlag ab 2017 durch einen Pflegezuschlag ersetzt. Ab dem Jahr 2018 soll zudem die Qualität der medizinischen Dienstleistung stärker in der Bemessung einer leistungsabhängigen Vergütung berücksichtigt werden. Derzeit lässt sich noch nicht ermessen, welche Auswirkungen dieses Vorhaben auf einzelne Einrichtungen haben wird. Unabhängig von der im Personalbereich vorherrschenden Tarifschere ist die Beschaffung von qualifiziertem Spitzenpersonal im Ärztlichen Dienst sowie in der Pflege aufgrund von Fachkräftemangel und der demografischen Entwicklung weiterhin eine für die Zukunft zu bewältigende Aufgabe. Wir begegnen dieser und dem vermehrt von Arbeitnehmern zum Ausdruck gebrachten Wunsch nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit gezielten Konzepten zur Verbesserung der Attraktivität als Arbeitgeber im Gesundheitswesen. Für die Gesundheitslandschaft in Deutschland und besonders die Krankenhäuser müssen künftig weitere Effizienzpotenziale zur Verfügung stehen bzw. sie müssen in der Lage sein, diese durch geeignete investive Maßnahmen zu heben. Ist dies nicht der Fall, wird der bestehende Ergebnis- und Margendruck weiter anhalten. Damit wird sich die selektive Entwicklung auf der Leistungserbringerseite fortsetzen und verschärfen. Aus unserer Sicht werden nur diejenigen Krankenhäuser nachhaltig und unabhängig am Markt bestehen können, die in der Lage sind, ihr Leistungsportfolio kontinuierlich auszuweiten und gleichzeitig ihre Prozessqualität rund um den Patienten zu verbessern. Wir überprüfen und optimieren kontinuierlich unsere Prozesse und Strategien. Darauf aufbauend werden wir konzernweit auf die gesundheitspolitischen Herausforderungen reagieren. Trotz aller Belastungen sieht sich die RHÖN-KLINIKUM AG durch die fortgeschrittene Neuausrichtung gut positioniert. Wir sind sicher, dass wir unseren stabilen und zukunftssicheren Wachstumskurs fortsetzen werden, und sehen uns auch für die kommenden Jahre sehr gut aufgestellt. 4.3 PrognoseIm Geschäftsjahr 2016 gehen wir für den RHÖN-KLINIKUM Konzern von etwa 5.400 Betten in elf Kliniken an fünf Standorten in vier Bundesländern aus. Unsere Prognose werden wir mit rund 16.000 Mitarbeitern erreichen. Damit gehören wir zu den größten Klinikbetreibern in Deutschland. Wir rechnen für 2016 mit einem Umsatz zwischen 1,17 Mrd. € und 1,20 Mrd. € sowie mit einem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) zwischen 155 Mio. € und 165 Mio. €. Dies inkludiert die Erstkonsolidierung der Kreisklinik Bad Neustadt ab Jahresbeginn. Zudem kommen im laufenden Geschäftsjahr wiederum ergebnisseitige Einmaleffekte zum Tragen. Diese positiven und negativen Sondereinflüsse bewegen sich im jeweils niedrigen bis mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich; sie werden über das gesamte Geschäftsjahr 2016 wirksam und kompensieren sich teilweise. Unser Ausblick steht natürlich unter dem Vorbehalt etwaiger regulatorischer Eingriffe mit Auswirkungen auf die Vergütungsstruktur im kommenden Jahr. 5 CHANCEN- UND RISIKOBERICHTEin gelebtes Chancen- und Risikomanagement prägt eine wertorientierte und nachhaltige Unternehmensführung. Den Umgang mit Chancen und Risiken und deren wirksame Steuerung sehen wir als eine Hauptaufgabe an, die im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG fest in der Führungskultur verankert ist. Die Ziele unserer wertorientierten Unternehmensstrategie sind, die Unternehmensressourcen vor verlustträchtigen Risiken zu schützen und neue Chancen zu identifizieren sowie die Interessen unserer Aktionäre und anderer Kapitalmarktteilnehmer zu wahren. Unser unternehmerisches Handeln steht stets in direktem Zusammenhang mit verschiedenen Chancen und Risiken. Die Herausforderung liegt für uns darin, in angemessener Weise mit diesen umzugehen - denn nur ein Unternehmen, das seine wesentlichen Risiken rechtzeitig erkennt und ihnen systematisch begegnet, ist gleichzeitig in der Lage, sich bietende Chancen zu erkennen und unternehmerisch verantwortlich zu nutzen. Als Gesundheitsdienstleister setzen wir uns zudem mit einer äußerst komplexen Risikolandschaft auseinander. Faktoren wie die ordnungspolitischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, der zunehmende Kosten-, Wettbewerbs- und Konsolidierungsdruck innerhalb der Branche oder die steigenden Ansprüche der Patienten eröffnen nicht nur Chancen, sondern bergen auch Risiken. Wir als Gesundheitsdienstleister betrachten die Gefährdung von Leben und Gesundheit unserer Patienten stets als größtes Risiko, denn im medizinischen und pflegerischen Bereich können selbst kleinste Fehler verheerende Auswirkungen haben. Deshalb genießen Maßnahmen, die diese Risiken vermeiden, bei uns höchste Priorität, und es gilt, Chancen und Risiken permanent gegeneinander abzuwägen; denn insbesondere unsere Patienten sind darauf angewiesen, dass wir Chancen und Risiken adäquat handhaben. 5.1 Risikobericht5.1.1 RisikomanagementsystemDer Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG hat ein konzernweites Risikomanagementsystem implementiert, mit dem das Ziel verfolgt wird, drohende Risiken frühzeitig zu erkennen und ihnen im Rahmen eines systematischen Prozesses zielgerichtet zu begegnen. Unser Risikomanagementsystem trägt der gesetzlich vorgeschriebenen Früherkennung von bestandsgefährdenden Risiken in vollem Umfang Rechnung und übersteigt die Anforderungen nach § 91 Abs. 2 AktG. Dem in der Unternehmenszentrale implementierten Risikomanagement obliegt die Aufgabe, das Risikomanagementsystem kontinuierlich in Richtung Best Practice weiterzuentwickeln und bei Bedarf neuen Erkenntnissen und Anforderungen anzupassen. Gleichzeitig bietet das Risikomanagement die Möglichkeit, Chancen zu melden. Unserem Risikomanagementsystem liegen eine Konzernrisikorichtlinie sowie weitere erläuternde Dokumente zugrunde. In der Konzernrisikorichtlinie sind sowohl die Grundsätze des Risikomanagements als auch die konzernweit einheitlichen verbindlichen Vorgaben für den Risikomanagementprozess und die entsprechenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten beschrieben. Der eigentliche Risikomanagementprozess wird über eine eigene Softwarelösung dokumentiert. Indem wir das Risikomanagementsystem regelmäßig überprüfen, bewerten und den sich permanent ändernden Rahmenbedingungen anpassen, sichern wir seine Akzeptanz im Unternehmen. Die Interne Revision wird anlassbezogen vom Vorstand mit der prozessunabhängigen Prüfung von Sachverhalten beauftragt. In diesem Zusammenhang überwacht sie auch die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements und die korrekte Anwendung der entsprechenden Vorgaben in Teilbereichen oder Gesellschaften der RHÖN-KLINIKUM AG. Grundsätze unseres Risikomanagements
Unser RisikomanagementprozessMit unserem Risikomanagement erfassen, bewerten und steuern wir Risiken, die die Verwirklichung der Ziele und Chancen des Unternehmens gefährden können. Es fasst alle geplanten Aktivitäten und organisatorischen Regelungen im Unternehmen zusammen, die darauf ausgerichtet sind, relevante Risiken zu handhaben. Hierdurch sollen die Risiken beherrschbar gemacht werden. Dabei bezieht sich unser Risikomanagement nicht nur auf finanzielle Risiken, sondern auf Risiken aller Art im Unternehmen. Wir verstehen Risikomanagement als einen kontinuierlichen Prozess, der in die Phasen Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung, Risikosteuerung und -bewältigung, Risikoüberwachung und Risikokommunikation unterteilt ist. Die Risikoidentifikation beinhaltet die systematische und strukturierte Erfassung der relevanten Risiken der RHÖN-KLINIKUM AG und ihrer Tochterunternehmen. Dabei werden die relevanten Risiken identifiziert - eine Aufgabe, für die schon im Vorfeld Verantwortlichkeiten bestimmt werden - und im Risikomanagementsystem erfasst. Die Risikokategorien sind in einem Risikoatlas dargestellt und nach diesem werden die Risiken untersucht. Es ist zu beachten, dass die Kategorien im Risikoatlas zentral festgelegt werden, während die Risikoidentifikation dezentral erfolgt. Letztere ist aufgrund der sich ständig ändernden Verhältnisse und Anforderungen eine kontinuierliche Aufgabe. Risikoidentifikation und Chancenerkennung sind deshalb bei uns in die geschäftsüblichen Arbeitsabläufe integriert, denn nur Chancen und Risiken, die wir kennen, können wir auch steuern. Relevante Risiken werden von den jeweiligen Verantwortlichen analysiert und bewertet. Bei der Risikoanalyse und -bewertung wird die Wahrscheinlichkeit des Auftretens und der möglichen monetären Auswirkung des Risikos (Schadenshöhe) unter Erläuterung der Bewertungsannahmen (Bruttobewertung) hergeleitet. Die Risikosteuerung und -bewältigung umfasst die Aufgabe, zu analysieren, mit welchen Maßnahmen Risiken gesteuert werden können. Hierzu sind für jedes identifizierte Risiko geeignete Maßnahmen mit dem zu erwartenden Maßnahmeneffekt zu hinterlegen. Möglichkeiten der Risikosteuerung und -bewältigung sind die Risikovermeidung, die Risikoverminderung, die Risikoüberwälzung oder die Risikoakzeptanz. Primäres Ziel der Risikosteuerung ist die Risikominimierung und, wenn möglich, die Risikovermeidung, wobei stets auch die damit verbundenen Chancen zu berücksichtigen sind. Aus den zu erwartenden Maßnahmeneffekten können die Wirksamkeit der Maßnahmen und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen bestimmt werden. Dabei sind die in Betracht gezogenen Maßnahmen unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten abzuwägen und so zu wählen, dass hierdurch die zu erwartende Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. Schadenshöhe in die unternehmenseigenen Grenzen der Risikotoleranz gelenkt wird. Im Rahmen der Risikoüberwachung werden die Umsetzung eingeleiteter Maßnahmen und deren Auswirkungen geprüft. Die Ergebnisse des Risikomanagementprozesses werden zu den festgelegten Terminen zur Verfügung gestellt. Durch eine zeitnahe, offene interne und externe Risikokommunikation schaffen wir Vertrauen und die Basis für Selbstkritik und kontinuierliches Lernen. 5.1.2 RisikoauswertungUnter Risiken verstehen wir Ereignisse und mögliche Entwicklungen innerhalb und außerhalb der RHÖN-KLINIKUM AG, die sich negativ auf die Erreichung der gesetzten Unternehmensziele, die künftige Aufgabenerfüllung sowie die Qualität und Reputation der RHÖN-KLINIKUM AG und ihrer Tochtergesellschaften auswirken können. Nicht alle Risiken sind gleich zu gewichten. Um eine effiziente Risikobewältigung zu gewährleisten, wird eine systematische Bewertung der identifizierten Risiken durchgeführt. Im Rahmen der Risikobewertung werden die Eintrittswahrscheinlichkeit und die mögliche monetäre Auswirkung des Risikos ermittelt, wobei auch bereits bestehende und geplante Maßnahmen Berücksichtigung finden. Zur Klassifizierung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung wird eine Risikomatrix eingesetzt, aufgeteilt in die drei Stufen niedrig, mittel und hoch. Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung hoch sind, stufen wir als bestandsgefährdend ein. Eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit klassifizieren wir ab einem Wert von über 30 %, eine hohe ab einem Wert von über 70 %. Generell sind alle Risiken, unabhängig vom Risikobetrag, zu melden. ![]() Konzernweit wurden 33 relevante Risiken identifiziert, dabei wurden 28 Risiken mit einer niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit und fünf Risiken mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft. Der Gesamt-Risikoerwartungswert beträgt rund 4 Mio. €. Dem stehen leistungswirtschaftliche Entwicklungen sowie Kosteneinsparpotenziale gegenüber, so dass diese Risiken ergebnisneutral behandelt werden können und die Planung nicht wesentlich beeinflussen. Die RHÖN-KLINIKUM AG unterliegt dabei wie jedes andere Unternehmen Unsicherheitsfaktoren aus verschiedenen Risikoquellen. Nachstehende Risikofelder wurden kategorisiert und haben Einfluss auf die allgemeine Geschäftsentwicklung sowie auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage: Umfeld- und BranchenrisikenAls Gesundheitsdienstleister waren wir auch im letzten Jahr unter den bekannten, weitgehend unveränderten Rahmenbedingungen tätig. Sie werden durch starke gesundheitspolitische Regulationseinflüsse geprägt. Ende des Jahres 2015 wurde das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) erlassen, das am 1. Januar 2016 in Kraft trat. Mit dem KHSG werden maßgebliche Regelungen für die Krankenhausfinanzierung umgesetzt. Es soll die Finanzierung der Krankenhäuser wesentlich von deren Qualität abhängig machen. Unter anderem wird der sogenannte Mehrleistungsabschlag mittelfristig durch einen ähnlich strukturierten Fixkostendegressionsabschlag ersetzt und der sogenannte Versorgungszuschlag ab 2017 in einen Pflegezuschlag gewandelt. Die grundlegenden Umstellungen in der Finanzierungssystematik werden ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten. Von den sich unmittelbar auswirkenden Neuregelungen sind vor allem die Budgetvereinbarungen für das Jahr 2016 betroffen. Zudem prägen nach wie vor zwei weitere Entwicklungen unsere Branche. So nimmt die Nachfrage nach medizinischen, insbesondere auch spitzenmedizinischen Leistungen weiter zu. Demgegenüber wird die Vergütung der erbrachten Leistungen nicht angemessen angepasst. Mit der Neuregelung des KHSG im Hinblick auf die einschlägigen Qualitäts- und Mindestmengenstandards und der Konzentration auf hochwertige und vergleichsweise ausreichend vergütete medizinische Versorgungsleistungen sehen wir uns für die Zukunft gut aufgestellt. Bei künftigen Unternehmenstransaktionen entstehen generell rechtliche Risiken - insbesondere im kartellrechtlichen Bereich. Entscheidungen des Kartellamts haben damit auch Einfluss auf einen im Gesundheitsbereich tätigen Konzern. Daraus resultierende Risiken werden von uns bei Bedarf überwacht und bewertet. Risiken, die eventuell aus bestehenden Unternehmenskaufverträgen entstehen, werden regelmäßig überwacht und bewertet. Unsere Gesellschaften unterliegen den branchenüblichen steuerlichen Risiken. Von den Entwicklungen der Binnenkonjunktur sind wir nur mittelbar betroffen, da die Gesundheitsausgaben vom Beitragsaufkommen der Versicherten und damit von der Lage am Arbeitsmarkt beeinflusst werden. Da wir ausschließlich auf dem inländischen Gesundheitsmarkt tätig sind, berühren uns außenwirtschaftliche Faktoren kaum. Uns betreffende Umfeld- und Branchenrisiken werden als sehr niedrig eingestuft. Leistungswirtschaftliche RisikenDurch die staatliche Krankenhausbedarfsplanung verfügen alle Plankrankenhäuser in Deutschland faktisch über einen staatlich regulierten Gebietsschutz. Klassische Markt- und Absatzrisiken bestehen nur dort, wo Standortschließungen durch Planfortschreibungen festgelegt werden bzw. die Qualität eines Krankenhauses durch einweisende Ärzte oder durch Patienten deutlich schlechter eingeschätzt wird als für benachbarte Kliniken. In letzterem Fall können Patientenwanderbewegungen ausgelöst werden. Leistungsschwankungen in unseren Einrichtungen, Leistungsverschiebungen vom stationären in den ambulanten Bereich, aber auch in benachbarte Fremdeinrichtungen sowie die regulierte Preissetzung können zu Umsatzeinbußen und Kostensteigerungen und damit zu Ergebnisbeeinträchtigungen führen. Durch regelmäßige Zeit- und Betriebsvergleiche bezüglich Leistung, Umsatz und Ergebnis sowie ausgewählter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen und anderer Indikatoren ist es uns möglich, unerwünschte Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Wo es angebracht und notwendig ist, können wir korrigierend eingreifen und steuern ein überschaubares niedriges Risikopotenzial. BetriebsrisikenDer medizinische Fortschritt und der Anspruch, Patienten als Ganzes und nicht partikulär zu diagnostizieren und zu therapieren, erfordern eine Organisation von immer stärker interdisziplinärarbeitsteiligen Prozessen. Kooperation ist dabei nicht nur im Krankenhaus nötig, sondern auch zwischen der ambulanten und stationären Versorgung. Störungen im Prozessablauf bergen Risiken für den Patienten und die Klinik. Wir legen allerhöchsten Wert darauf, diese Risiken zu minimieren, indem wir Behandlungsqualität mit qualifizierten und geschulten Mitarbeitern durch leitliniengerechtes Vorgehen in betriebssicheren und hygienegerechten Krankenhausgebäuden sicherstellen. Die permanente Überwachung aller Aufbau- und Ablauforganisationen bei der Behandlung von Patienten sowie die konsequente Ausrichtung aller Anstrengungen auf die Bedürfnisse unserer Patienten erzeugen ein Höchstmaß an Behandlungsqualität und begrenzen bestehende Betriebsrisiken. Neben den typischen klinischen Risikobereichen im Umfeld der Patientensicherheit (Hygiene, Pflege und medizinische Versorgung) werden in den Kliniken, wie in den Vorjahren auch, Risiken bei der Benutzung von medizintechnischen Geräten, in der IT-Entwicklung und beim Brandschutz gesehen. Diese Risiken werden weiterhin als niedrig bewertet, was vor allem auf die bestehenden Maßnahmenkataloge zurückzuführen ist. Für nicht abwendbare Risiken besteht ein angemessener und regelmäßig aktualisierter Versicherungsschutz. BeschaffungsrisikenIn Zeiten des wachsenden wirtschaftlichen Drucks auf die Unternehmen der Gesundheitswirtschaft gewinnen - neben dem optimalen Einsatz von Sachmitteln - die Qualifikation und Motivation der Mitarbeiter zunehmend an Bedeutung. Krankenhäuser weisen üblicherweise Personalkostenquoten zwischen 50 % und 70 % aus. Daraus ergibt sich eine beträchtliche Abhängigkeit von tariflichen Entwicklungen. Ferner ist der Erfolg von Einrichtungen im Gesundheitswesen nur gewährleistet, wenn man im erforderlichen Umfang ausreichend qualifiziertes Personal jederzeit rekrutieren kann, um die gesteckten Wachstumsziele zu erreichen. Dabei sind regionale Unterschiede in den einzelnen Häusern zu erkennen, denen wir mit individuellen Maßnahmen begegnen. Deshalb ist es für uns von zentraler Bedeutung, sicherzustellen, dass wir Fachkräfte von uns überzeugen und an unser Unternehmen binden können. Durch den Auf- und Ausbau strukturierter Rekrutierungs- und Qualifizierungskonzepte für den ärztlichen Dienst, die Pflege und die Gesundheitsberufe sowie für unsere Führungskräfte sehen wir aber Möglichkeiten, dem gegenwärtigen Personalmangel effizient entgegenzuwirken, und stufen die Personalrisiken als vergleichsweise niedrig ein. Für die Materialbeschaffung im Bereich medizinischer Einrichtungen und Ausstattungen sowie beim medizinischen Bedarf sind wir auf Fremdanbieter angewiesen. Aus diesen Geschäftsbeziehungen können Risiken, beispielsweise ausgelöst durch Lieferschwierigkeiten und Qualitätsprobleme, entstehen. Konzernweit stellen wir durch kontinuierliche Markt- und Produktbeobachtung sicher, dass sich die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten, Produkten und Dienstleistern in engen Grenzen hält, und stufen Risiken aus diesem Bereich ebenfalls als niedrig ein. Finanzwirtschaftliche RisikenWir sind ausschließlich in Deutschland tätig, unterliegen also keinen Transaktions- und Währungsrisiken. Im Konzern bestehen zum 31. Dezember 2015 Finanzschulden in Höhe von 157,6 Mio. €. Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken sehen wir derzeit keine. Wertpapiere, ausgenommen 24.000 Stück eigene Aktien, werden im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG nicht gehalten. Entsprechende Bonitäts- und Kursrisiken bestehen ebenfalls nicht. GesamteinschätzungIm Rahmen der Risikoinventur für das Geschäftsjahr 2015 wurden uns keine bestandsgefährdenden Risiken gemeldet. Die Grundsätze des gesetzlich vorgeschriebenen Systems zur Früherkennung von bestandsgefährdenden Risiken wurden im Berichtsjahr analog zu den Vorjahren fortgeführt. Die Überprüfung der Risikolage im Konzern und in den Einzelgesellschaften der RHÖN-KLINIKUM AG hat für das Geschäftsjahr 2015 als Gesamteinschätzung ergeben, dass bestandsgefährdende Risiken weder für die Einzelgesellschaften noch für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG bestehen und weiterhin auch keine entwicklungsbeeinträchtigenden Sachverhalte gesehen werden. Die Risikoeinschätzung der einzelnen Gesellschaften sowie die Gesamtrisikolage im Konzern werden weiterhin als niedrig eingestuft. 5.2 ChancenberichtAnalog zum Risikobegriff verstehen wir unter Chancen Ereignisse und mögliche Entwicklungen innerhalb und außerhalb der RHÖN-KLINIKUM AG, die sich positiv auf die Erreichung der gesetzten Unternehmensziele, die künftige Aufgabenerfüllung sowie die Qualität und Reputation der RHÖNKLINIKUM AG auswirken können. Im Rahmen des Risikomanagements besteht die Möglichkeit, auch Chancen zu melden. Um Chancen wahrnehmen zu können, müssen manchmal mögliche Risiken bewusst in Kauf genommen werden. So setzt z. B. jeder medizinische Eingriff den Patienten einer Gefahr aus, verschafft ihm aber gleichzeitig die Chance auf Heilung. Wir sind kontinuierlich bestrebt, unsere Prozesse und Strategien zu kontrollieren und zu optimieren. Unsere Aktivitäten zur Standortoptimierung durch Überprüfung des Leistungsportfolios und Identifizierung von Leistungspotenzialen haben wir im Geschäftsjahr 2015 fortgesetzt. Mit einem Gesamtvolumen des Forschungsbudgets von rund 4 Mio. € im Jahr 2016 wollen wir unsere Wettbewerbsposition bei Behandlungsinnovation und Hochleistungsmedizin weiter ausbauen. Es werden Projekte finanziert, die sich schwerpunktmäßig mit Forschung und Innovation sowie mit Behandlungsexzellenz und Netzwerkmedizin beschäftigen. Gefördert aus dem Innovationspool der RHÖN-KLINIKUM AG wurden im Jahr 2015 Risikoaudits in einzelnen Kliniken durchgeführt. Hierbei wurden wichtige Hinweise auf eine weitere Verbesserung der Patientensicherheit gewonnen und in Form von Aktionsplänen in die konzernweite Umsetzung gebracht. Auf der letzten Hauptversammlung wurde unser Aufsichtsrat für fünf weitere Jahre neu gewählt; ab Januar 2016 arbeiten wir in einem erweiterten Vorstand zusammen. Wir sind somit gut aufgestellt, um auch in Zukunft weiter erfolgreich zu sein. Entscheidend dazu beitragen wird auch das Konzept der Netzwerkmedizin "Wir für Gesundheit". Der Fokus wird dabei auf medizinischen Innovationen liegen, die dem Kerngeschäft der RHÖN-KLINIKUM AG entsprechen und der Weiterentwicklung der ambulant-stationären Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum dienen. Praktisch geht es um die konkrete Verbesserung der medizinischen Leistungsangebote und damit um einen spürbaren Zusatznutzen für unsere Patienten. Mit unserer Campus-Konzeption werden wir in den nächsten Jahren unser Angebot mit dem Ziel einer flächendeckenden medizinischen und pflegerischen Vollversorgung in ländlichen Regionen weiter ausbauen. Damit nehmen wir auch die wachsenden Anforderungen einer altersgerechten Gesundheitsversorgung als Herausforderung, aber auch als Chance an. Als Gesamteinschätzung sehen wir unseren Konzern mit einem Umsatz von rund 1,1 Mrd. €, den wir mit rund 16.000 Mitarbeitern in elf Kliniken an fünf Standorten künftig erzielen wollen, sehr gut aufgestellt. Wir gehören auch in Zukunft zu den großen Klinikbetreibern in Deutschland als ein leistungsstarker, homogener Verbund mit einer konsequenten Ausrichtung auf Spitzen- und Spezialmedizin. 6 Berichterstattung gemäß § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB über interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessIm RHÖN-KLINIKUM Konzern besteht das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem aus dem internen Steuerungs- und dem internen Überwachungssystem, das die Erstellung der Jahresabschlüsse für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG und die RHÖN-KLINIKUM AG selbst und ihre Tochtergesellschaften sicherstellt. Das Risikomanagementsystem als Bestandteil des internen Kontrollsystems ist mit Bezug auf die Rechnungslegung auch auf das Risiko der Falschaussage in der Buchführung sowie in der externen Berichterstattung ausgerichtet. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem in unserem Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Der Konzernrechnungslegungsprozess ist so organisiert, dass für jede der Tochtergesellschaften zu jedem Stichtag - d. h. monatlich, vierteljährlich und jährlich - auf Basis einer konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie und eines konzernweit einheitlichen Buchhaltungsprogramms ein handelsrechtlicher Abschluss in konzerneigenen Rechenzentren erstellt wird. Aus diesen Abschlüssen wird für jedes Quartal ein Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) abgeleitet. Die Abschlussdaten der Tochtergesellschaften werden mittels zertifizierter Konsolidierungssoftware nach der Kapitalkonsolidierung und einer Konsolidierung von Aufwendungen und Erträgen, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Eliminierung etwaiger Zwischengewinne zu einem Konzernabschluss zusammengefasst. IFRS-relevante Umbewertungen bzw. Umgliederungen werden auf Konzernebene nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren durchgeführt. Die Abschlüsse werden zeitnah nach Ablauf des jeweiligen Stichtags an das Konzernrechnungswesen gemeldet, erstellt und veröffentlicht. Zusammen mit der Abteilung Controlling und fallweise auch mit der Abteilung Interne Revision werden die Abschlüsse analysiert, plausibilisiert und bewertet. Sowohl für die Erstellung der Einzelabschlüsse nach HGB als auch für die Erstellung des Konzernabschlusses nach den gültigen IFRS gibt es zur Vereinheitlichung der Bilanzierung entsprechend umfangreiche Bilanzierungsvorgaben und -richtlinien, deren Einhaltung stringent überwacht wird. Sowohl bei den Einzelgesellschaften als auch im Konzern bestehen klare Verantwortlichkeiten für die Erstellung der Jahresabschlüsse. Die dabei zur Anwendung kommenden fallweise präventiven oder nachgelagerten bzw. manuellen oder automatisierten Kontrollen tragen den Grundsätzen der Funktionstrennung Rechnung. Die Quartalsabschlüsse, der Halbjahresfinanzbericht sowie der Jahresabschluss werden dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfungsergebnisse des Prüfungsausschusses werden dokumentiert. Darüber hinaus beauftragt der Prüfungsausschuss regelmäßig auch den Abschlussprüfer mit der Durchführung einer rechnungslegungsbezogenen Schwerpunktprüfung. Soweit sich aus den Prüfungen des Prüfungsausschusses sowie des Abschlussprüfers Verbesserungen des Konzernrechnungslegungsprozesses ableiten lassen, werden diese unverzüglich etabliert.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 19. Februar 2016 Der Vorstand Prof. Dr. Bernd Griewing Martin Menger Jens-Peter Neumann Dr. Dr. Martin Siebert Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015scroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015scroll
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Summe der im Eigenkapital erfolgsneutral erfassten Wertänderungen. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2015Aktiva scroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnungscroll
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Einschließlich des sonstigen Ergebnisses (OCI). Kapitalflussrechnungscroll
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20151 Grundlegende InformationenDie RHÖN-KLINIKUM AG und ihre Tochterunternehmen errichten, erwerben und betreiben Krankenhäuser in allen Versorgungsstufen, vorwiegend im Akutbereich. Seit dem im Geschäftsjahr 2014 abgeschlossenen Verkauf von Gesellschaften erfolgt die Konzentration auf maximal-versorgungsnahe Spitzenmedizin mit direkter Verbindung zu Universitäten und Forschungseinrichtungen. An einigen Standorten für ausgewählte Fachrichtungen werden als Ergänzung zu den akut-stationären Angeboten auch Rehabilitationen angeboten. Ausgebaut werden im Übrigen ambulante Strukturen in Form von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Wir erbringen unsere Dienstleistungen ausschließlich in Deutschland. Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ist seit 1989 börsennotiert (MDAX® ). Sitz der Gesellschaft ist in Bad Neustadt a. d. Saale, Salzburger Leite 1, Deutschland. 2 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Konzernabschluss basiert auf einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die stetig angewendet wurden. Die Aufstellungswährung und die funktionale Währung des Konzerns ist der Euro. Die Zahlen im Anhang sind im Wesentlichen in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Bei der Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten. 2.1 Grundlagen der AbschlusserstellungDer Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG zum 31. Dezember 2015 wurde unter Anwendung von § 315a HGB ("Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards") im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union im Geschäftsjahr 2015 verpflichtend anzuwenden sind. Eine vorzeitige Anwendung neuer Standards ist derzeit nicht vorgesehen. a) Neue Rechnungslegungsvorschriften ab dem Geschäftsjahr 2015Folgender neu veröffentlichter bzw. folgende geänderte Standards und Interpretationen, die bereits von der Europäischen Union verabschiedet wurden, haben aus derzeitiger Sicht ab dem Geschäftsjahr 2015 sowie in den Folgejahren keine Auswirkungen bzw. keine praktische Relevanz/keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG: scroll
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Übernahme der IFRS-Standards bzw. -interpretationen durch die Europäische Union.
Die neu definierten Regelungen betreffen die Bilanzierung von Verpflichtungen zur Zahlung öffentlicher Abgaben, die keine Abgaben im Sinne des IAS 12 "Ertragsteuern" darstellen. Die Anwendung der Interpretation kann dazu führen, dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben zu einem anderen Zeitpunkt als bisher in der Bilanz erfasst wird, insbesondere dann, wenn die Verpflichtung zur Zahlung nur dann entsteht, wenn bestimmte Umstände zu einem bestimmten Zeitpunkt vorliegen. Die Interpretation ist für EU-Unternehmen zwingend erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 17. Juni 2014 beginnen, anzuwenden. Der Standard hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG.
Das IASB hat im Rahmen seines Prozesses zur Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen (Annual-Improvements-Prozess) einen weiteren Änderungsstandard veröffentlicht, der erstmals für am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden ist. Hiervon betroffen sind folgende Standards:
Die Änderung beinhaltet eine Klarstellung der Definition von "Ausübungsbedingungen" (vesting conditions), indem separate Definitionen für Leistungsbedingungen (perfomance conditions) sowie "Dienstbedingungen" (service conditions) in den Standard aufgenommen werden. Die Änderung gilt prospektiv für anteilsbasierte Vergütungen, deren Tag der Gewährung (grant date) am oder nach dem 1. Juli 2014 liegt. Die Änderung dieses Standards hat für die RHÖN-KLINIKUM AG keine praktische Relevanz.
Im Zuge der Änderung dieses Standards wurde der Wortlaut des IFRS 3.40 dergestalt geändert, dass nur noch Bezug auf bedingte Gegenleistungen, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses anfallen und die Definition eines Finanzinstruments erfüllen, genommen wird und darüber hinaus der Verweis auf "andere anwendbare IFRS" gestrichen wird. Zum anderen war die Regelung des IFRS 3.58 zur Folgebewertung bedingter Gegenleistungen missverständlich, da für nicht als Eigenkapital eingestufte bedingte Gegenleistungen eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgeschrieben wird, gleichzeitig aber auf IFRS 9 bzw. IAS 39, IAS 37 oder andere IFRS referenziert wird, die unter Umständen keine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfordern. Durch Änderung dieses Standards wird nunmehr für sämtliche nicht als Eigenkapital eingestufte bedingte Gegenleistungen eine Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Buchung sämtlicher resultierender Effekte im Gewinn oder Verlust festgeschrieben. Die Änderung ist prospektiv auf alle Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, deren Erwerbszeitpunkt am oder nach dem 1. Juli 2014 liegt. Die Änderung dieses Standards hat keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG.
Die Änderung dieses Standards beinhaltet Klarstellungen. Bei der Zusammenfassung von Geschäftssegmenten zu berichtspflichtigen Segmenten sind die von der Geschäftsführung zur Identifizierung der berichtspflichtigen Segmente zugrunde gelegten Überlegungen anzugeben und eine Überleitungsrechnung der Segmentvermögenswerte auf die entsprechenden Beträge in der Bilanz ist nur erforderlich, wenn Angaben zu den Segmentvermögenswerten auch Teil der Finanzinformationen sind, die regelmäßig an die verantwortliche Unternehmensinstanz (chief operating decision maker) berichtet werden. Da die RHÖN-KLINIKUM AG über nur ein berichtspflichtiges Segment verfügt, hat die Änderung dieses Standards keine praktische Relevanz.
Durch die Änderung wird klargestellt, dass der IASB mit den aus IFRS 13 resultierenden Änderungen an IFRS 9 und IAS 39 nicht die Möglichkeit beseitigen wollte, bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten auf eine Abzinsung zu verzichten, wenn der Abzinsungseffekt unwesentlich ist. Die Klarstellung hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG.
Die Änderung stellt klar, wie bei Anwendung des Neubewertungsmodells gemäß IAS 16.35 bzw. IAS 38.80 kumulierte Abschreibungen zum Bewertungszeitpunkt zu ermitteln sind. Die Klarstellung hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG.
Die Änderung dieses Standards erweitert die Definition der "nahestehenden Unternehmen und Personen" um Unternehmen, die selbst oder über eines ihrer Konzernunternehmen Leistungen des Managements in Schlüsselpositionen für das Berichtsunternehmen erbringen, ohne dass auf andere Weise ein Näheverhältnis i. S. d. IAS 24 zwischen den beiden Unternehmen besteht (sogenannte "Management-Entities"). Für die für erbrachte Leistungen der "Management-Entity" beim berichtenden Unternehmen erfassten Aufwendungen werden gesonderte Angaben gemäß einem neu eingefügten Paragrafen 18 A gefordert. Dagegen sind beim Berichtsunternehmen keine Angaben nach IAS 24.17 für die Vergütungen erforderlich, die von der "Management Entity" an die Mitarbeiter geleistet werden, die beim Berichtsunternehmen die Managementaufgaben übernehmen. Die Änderung des Standards hat keine praktische Relevanz für den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG.
Das IASB hat im Rahmen seines Prozesses zur Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen (Annual-Improvements-Prozess) einen weiteren Änderungsstandard veröffentlicht, der erstmals für am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden ist. Hiervon betroffen sind folgende Standards:
Durch eine Änderung der "Basis for Conclusions" wird die Bedeutung von "Zeitpunkt des Inkrafttretens" (effective date) im Zusammenhang mit IFRS 1 klargestellt. Sofern von einem Standard im Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS zwei veröffentlichte Versionen existieren, nämlich eine derzeit geltende und eine, erst künftig zwingend, jedoch bereits jetzt freiwillig frühzeitig anwendbare, soll es demnach IFRS-Erstanwendern freistehen, eine der beiden Versionen anzuwenden. Die RHÖN-KLINIKUM AG ist von der Änderung dieses Standards nicht betroffen.
Die Änderung dieses Standards definiert die bestehende Ausnahme von Gemeinschaftsunternehmen (joint ventures) vom Anwendungsbereich des IFRS 3 neu. Es wird klargestellt, dass die Ausnahme für sämtliche gemeinsame Tätigkeiten (joint arrangements) im Sinne des IFRS 11 gilt und dass sich die Ausnahme nur auf die Abschlüsse des Gemeinschaftsunternehmens oder der gemeinschaftlichen Tätigkeit selbst und nicht auf die Bilanzierung bei den an der gemeinsamen Tätigkeit beteiligten Parteien bezieht. Die Änderung des Standards hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG.
IFRS 13 gestattet es Unternehmen, die eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten auf Basis ihres Nettomarktrisikos oder -ausfallrisikos steuern, den beizulegenden Zeitwert dieser Gruppe in Übereinstimmung damit zu ermitteln, wie Marktteilnehmer die Nettorisikoposition am Bewertungsstichtag bewerten würden (sogenannte Portfolio exception). Durch die Änderung dieses Standards wird klargestellt, dass sich die Ausnahme zur Bestimmung eines beizulegenden Zeitwertes auf sämtliche Verträge im Anwendungsbereich des IAS 39 oder IFRS 9 bezieht, selbst wenn diese nicht die Definition eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit des IAS 32 erfüllen. Die Änderung erfolgt prospektiv von Beginn des Geschäftsjahres, in dem IFRS 13 erstmals angewendet wurde. Die Änderung des Standards hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG.
Der geänderte Standard stellt klar, dass der Anwendungsbereich des IAS 40 und der des IFRS 3 unabhängig voneinander sind und sich in keinem Fall gegenseitig ausschließen. Insofern ist jede Anschaffung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien auf Basis der Kriterien des IFRS 3 daraufhin zu untersuchen, ob es sich um die Anschaffung eines einzelnen Vermögenswerts, einer Gruppe von Vermögenswerten oder einen Geschäftsbetrieb (business) im Anwendungsbereich des IFRS 3 handelt. Darüber hinaus sind die Kriterien des IAS 40.7 ff. anzuwenden, um festzustellen, ob es sich um als Finanzinvestition gehaltene Immobilien oder um vom Eigentümer selbst genutzte Immobilien handelt. Die Änderung erfolgt grundsätzlich prospektiv für sämtliche Anschaffungen, die ab Beginn der ersten Periode, in der die Änderung erstmals angewendet wird, erfolgen, so dass eine Anpassung von Vorjahreszahlen nicht nötig ist. Die Änderungen des Standards haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG. b) Neue Rechnungslegungsvorschriften ab dem Geschäftsjahr 2016 bzw. für folgende GeschäftsjahreFolgende durch den IASB neu veröffentlichte bzw. geänderte Standards und Interpretationen sind - sofern durch die Europäische Union übernommen - ab dem Geschäftsjahr 2016 bzw. für Folgejahre anzuwenden und haben auf den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen, keine praktische Relevanz bzw. unterliegen einer Prüfung durch das Management: scroll
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Übernahme der IFRS-Standards bzw . -Interpretationen durch die Europäische Union. Nachfolgend werden die Standards und Interpretationen erläutert, die bereits von der Europäischen Union übernommen wurden:
Das IASB hat im Mai 2014 Änderungen an IFRS 11 veröffentlicht. Darin wird klargestellt, dass Erwerbe und Hinzuerwerbe von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten, die einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" darstellen, nach den Prinzipien für die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen des IFRS 3 und anderer anwendbarer IFRS zu bilanzieren sind, soweit diese nicht im Konflikt mit Regelungen des IFRS 11 stehen. Dies hat zur Folge, dass in Höhe eines erworbenen Anteils an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit grundsätzlich:
Die Änderungen gelten nicht, sofern das Berichtsunternehmen und die daran beteiligten Parteien unter gemeinsamer Beherrschung (common control) des gleichen obersten beherrschenden Unternehmens stehen. Die neuen Regelungen gelten prospektiv für Anteilserwerbe, die in Berichtsperioden ab dem Erstanwendungszeitpunkt stattfinden. Die Neuregelung von IFRS 11 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die RHÖN-KLINIKUM AG erwartet aus diesen Regelungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Das IASB hat im November 2013 eine Anpassung des IAS 19 R (2011) veröffentlicht. Die Neuregelung befasst sich damit, wie von Unternehmen Beiträge zu leistungsorientierten Plänen, die von Mitarbeitern und Dritten geleistet werden, zu erfassen sind. Die Beiträge müssen dabei bestimmte Eigenschaften erfüllen. Neben der Vorgabe, dass sie in der formalen Regelung des Plans festgelegt sein müssen, müssen sie an die Dienstzeit geknüpft und unabhängig von der Dauer der Dienstzeit sein. Von der Dienstzeitdauer unabhängige Beitragszahlungen ergeben sich beispielsweise, wenn diese einem bestimmten Prozentsatz des Gehalts entsprechen, für sie ein fixer Betrag während der gesamten Dienstzeit festgelegt ist bzw. sie vom Alter des Arbeitnehmers abhängen. Bei Erfüllung dieser Bedingungen besteht für Unternehmen die Möglichkeit, die Beiträge als Minderung des Dienstzeitaufwandes in der Periode zu erfassen, in der die Arbeitsleistung erbracht wird. Die Neuregelung des IAS 19 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Änderungen des Standards haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG.
Im Mai 2014 hat das IASB Änderungen an IAS 16 "Sachanlagen" und IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" veröffentlicht. Ziel dieser Änderungen ist klarzustellen, welche Methoden hinsichtlich der Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten sachgerecht sind. Prinzipiell hat die Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten derart zu erfolgen, dass sie den durch das Unternehmen erwarteten Verbrauch des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens, welcher durch den Vermögenswert generiert wird, widerspiegelt. Diesbezüglich hat das IASB nunmehr klargestellt, dass eine Abschreibung von Sachanlagen auf Basis von Umsatzerlösen der durch sie hergestellten Güter nicht dieser Vorgehensweise entspricht und somit nicht sachgerecht ist. Grundsätzlich wird diese Klarstellung auch in IAS 38 für die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer aufgenommen. Jedoch wird vom IASB in dieser Hinsicht zusätzlich eine widerlegbare Vermutung eingeführt. Demnach ist eine umsatzabhängige Abschreibung immaterieller Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer zulässig, wenn der "Wert" des Vermögenswertes sich direkt durch den erwirtschafteten Umsatz ausdrücken lässt oder es nachgewiesen werden kann, dass zwischen den erzielten Umsatzerlösen und dem Werteverzehr des immateriellen Vermögenswertes eine starke Korrelation besteht. Sowohl für Sachanlagen als auch für immaterielle Vermögenswerte wird weiterhin klargestellt, dass ein Rückgang der Absatzpreise von mit ihnen produzierten Gütern und Dienstleistungen ein Indiz für deren wirtschaftliche Veralterung ist. Die Änderungen von IAS 16 und IAS 38 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die RHÖN-KLINIKUM AG erwartet aus diesen Regelungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Das IASB hat im Juni 2014 Änderungen an IAS 16 "Sachanlagen" und IAS 41 "Landwirtschaft" zur Bilanzierung sogenannter fruchttragender Pflanzen (bearer plants) veröffentlicht. Durch die veröffentlichten Änderungen wird klargestellt, dass derartige Pflanzen bis zum Zeitpunkt ihrer Produktionsreife - analog den selbsterstellten Sachanlagen - zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und danach nach den Vorschriften des IAS 16 wahlweise mittels Anschaffungskosten- oder Neubewertungsmodell zu bilanzieren sind. Eine Bilanzierung nach den Vorschriften des IAS 41 ist künftig nicht mehr zulässig. Die Neuregelung von IAS 16 und IAS 41 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Änderungen dieses Standards sind für die RHÖN-KLINIKUM AG nicht relevant.
Das IASB hat am 25. September 2015 die jährlichen Verbesserungen der IFRS (Zyklus 20122014), die erstmals für am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind, veröffentlicht. Hiervon betroffen sind folgende Standards:
Die Änderung stellt klar, dass eine direkte Umklassifizierung von "als zur Veräußerung gehalten" in "als zur Ausschüttung an Eigentümer vorgesehen" nicht zu einer Beendigung der diesbezüglichen Einstufungs-, Darstellungs- und Bewertungsvorschriften des IFRS 5 führt. Die Änderung hat für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG keine praktische Relevanz.
Das IASB hat nun klargestellt, dass Servicing-Vereinbarungen (Inkasso, Mahnwesen usw.), bei denen das veräußernde Unternehmen noch einen Anteil an den Chancen oder Risiken aus der Performance der verkauften Forderungen behält, ein anhaltendes Engagement (continuing involvement) im Sinne des IFRS 7 begründen. Die Klarstellung dieses Standards hat für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG keine praktische Relevanz.
Der Zinssatz, der zur Abzinsung leistungsorientierter Pensionsverpflichtungen herangezogen wird, ist auf Grundlage der Renditen zu bestimmen, die am Abschlussstichtag für hochwertige Unternehmensanleihen am Markt erzielt werden. In Ländern ohne liquiden Markt sind stattdessen die am Abschlussstichtag geltenden Marktrenditen für Staatsanleihen zu verwenden. Mit der erfolgten Veröffentlichung stellt das IASB klar, dass die Tiefe des Marktes für hochwertige Unternehmensanleihen auf "Währungsbasis" zu beurteilen ist, so dass beispielsweise in der Eurozone Unternehmensanleihen aus der gesamten Eurozone einzubeziehen sind. Die Klarstellung dieses Standards hat für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG keine praktische Relevanz.
Der Standard fordert von Unternehmen bestimmte Angaben im Anhang zum Zwischenbericht, sofern diese nicht bereits an anderer Stelle des Zwischenberichts gemacht werden. Das IASB stellt nun klar, dass es sich bei Informationen "an anderer Stelle des Zwischenberichts" um Informationen handeln kann, die sich entweder direkt an anderer Stelle des Zwischenberichts oder in anderen Dokumenten, auf die im Zwischenbericht verwiesen wird, befinden. Voraussetzung ist jedoch, dass die anderen Dokumente den Adressaten des Zwischenberichts zur gleichen Zeit und zu den gleichen Bedingungen zugänglich sind wie der Zwischenbericht selbst. Die Klarstellung dieses Standards hat für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG keine praktische Relevanz.
Mit dem am 18. Dezember 2014 veröffentlichten Änderungsstandard werden erste, kurzfristig umsetzbare Vorschläge zur Änderung des IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" umgesetzt. Die Änderungen betreffen die Wesentlichkeit und Zusammenfassung von Posten, Zwischensummen in der Bilanz und Gesamtergebnisrechnung, die Struktur des Anhangs, Angaben zu Rechnungslegungsmethoden sowie die Equity-Methode. Die Änderungen an IAS 1 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die RHÖN-KLINIKUM AG überprüft derzeit die genauen Auswirkungen.
Das IASB hat am 12. August 2014 Änderungen an IAS 27 veröffentlicht. Durch die Änderungen können Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierten Unternehmen im IFRS-Einzelabschluss künftig auch nach der Equity-Methode bilanziert werden. Die Änderungen an IAS 27 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die RHÖN-KLINIKUM AG erwartet aus diesen Änderungen keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Die Aufstellung von Konzernabschlüssen nach IFRS erfordert Annahmen und Schätzungen. Des Weiteren macht die Anwendung der konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wertungen des Managements erforderlich. Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität oder Bereiche, bei denen Annahmen und Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind, sind aufgeführt und erläutert. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten, eingeschränkt durch die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam angesetzten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten. Der Konzernabschluss wird am 14. April 2016 durch den Aufsichtsrat zur Veröffentlichung freigegeben. 2.2 KonsolidierungDie Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. 2.2.1 TochterunternehmenTochterunternehmen sind alle Unternehmen (inklusive strukturierte Unternehmen), bei denen der Konzern die Möglichkeit hat, diese Unternehmen gemäß IFRS 10 zu beherrschen. Bei der Beurteilung, ob eine Beherrschung ("control") vorliegt, wird überprüft, ob das Mutterunternehmen Verfügungsgewalt ("power") über das Tochterunternehmen besitzt, daraus positive oder negative variable Rückflüsse erhält und deren Höhe durch die Verfügungsgewalt beeinflussen kann. Der Konzern überprüft auch dann, ob "control" vorliegt, wenn das Mutterunternehmen weniger als 50,0 % der Stimmrechte hält, jedoch die Möglichkeit hat, die relevanten Aktivitäten des Tochterunternehmens aufgrund einer De-facto-Beherrschung zu steuern. De-facto-Beherrschung liegt beispielsweise bei Stimmrechtsvereinbarungen oder erhöhten Minderheitsrechten vor. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem "control" auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem "control" endet. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschbaren Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss wird der zuvor erworbene Eigenkapitalanteil des Unternehmens mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust ist in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwertes einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden im Rahmen von IAS 39 bewertet und ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust wird entweder im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Als Geschäftswert wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum über dem Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Konzerninterne Transaktionen und Salden sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften werden, sofern notwendig, angepasst, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. 2.2.2 Transaktionen mit nicht beherrschenden AnteilenTransaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen werden wie Transaktionen mit Eigenkapitalgebern behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst. Dies gilt nur insoweit, als durch die Veräußerung kein Control-Verlust eintritt. 2.2.3 Assoziierte Unternehmen und gemeinschaftlich geführte UnternehmenAssoziierte Unternehmen sind solche Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, ohne jedoch "control" zu besitzen, da der Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 % beträgt. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen (Joint Ventures) werden unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert und anfangs mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen oder gemeinschaftlich geführten Unternehmen beinhaltet den beim Erwerb entstandenen Geschäftswert (unter Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen). Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures wird ab dem Zeitpunkt des Erwerbs in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und die kumulierten Veränderungen werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen inklusive anderer ungesicherter Forderungen entspricht bzw. diesen übersteigt, werden keine weiteren Verluste erfasst, es sei denn, er ist für das assoziierte Unternehmen oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen eine Verpflichtung eingegangen oder hat für dieses Zahlungen geleistet. Nicht realisierte Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen oder gemeinschaftlich geführten Unternehmen werden anteilig eliminiert, soweit die zugrunde liegenden Sachverhalte wesentlich sind. Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung (Impairmenttest) wird der Buchwert eines nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmens mit dessen erzielbarem Betrag verglichen. Falls der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, ist eine Wertminderung (Impairment) in Höhe des Differenzbetrags vorzunehmen. Sofern die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen sind, erfolgt eine entsprechende erfolgswirksame Zuschreibung. Die Abschlüsse der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die assoziierten Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist bzw. bei denen wir keinen maßgeblichen Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen ausüben können, werden nicht nach der Equity-Methode konsolidiert. Sie werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Zeitwerten im Konzernabschluss berücksichtigt. 2.2.4 Veräußerung von TochterunternehmenWenn der Konzern entweder die Beherrschung oder den maßgeblichen Einfluss auf ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Der beizulegende Zeitwert ist der beim erstmaligen Ansatz eines assoziierten Unternehmens, Gemeinschaftsunternehmens oder eines finanziellen Vermögenswertes ermittelte beizulegende Zeitwert. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht wird. Vermögenswerte und Schulden, die auf zur Veräußerung vorgesehene Gesellschaften entfallen, sind gemäß IFRS 5 als gesonderter Posten in der Bilanz und die Ergebnisse aufgegebener Geschäftsbereiche als gesonderte Posten in der Gesamtergebnisrechnung auszuweisen. Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden, sind mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu bewerten und die Abschreibung dieser Vermögenswerte ist auszusetzen. 2.3 SegmentberichterstattungDie Segmentberichterstattung erfolgt gemäß IFRS 8 auf Basis des Management Approach, d. h. aus der Perspektive des Managements. Die externe Berichterstattung orientiert sich an intern verwendeten Steuerungs- und Berichtsgrößen sowie Berichtsstrukturen, die den Entscheidungsträgern zur Verfügung stehen und von diesen genutzt werden. Als operatives Segment wird ein Unternehmensbestandteil gesehen, der Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Erträge erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen anfallen können, dessen Betriebsergebnisse regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens mit Blick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu diesem Segment und die Bewertung seiner Ertragskraft überprüft werden und für den einschlägige Finanzinformationen vorliegen. Die ermittelten operativen Segmente werden auf die berichtspflichtigen Segmente reduziert. Dies geschieht im Wesentlichen durch Zusammenfassung von homogenen operativen Segmenten, wenn diese vergleichbare wirtschaftliche Merkmale aufweisen. Auslöser der Berichtspflicht ist regelmäßig das Überschreiten segmentbezogener Wesentlichkeitsschwellen. IFRS 8 nennt folgende drei segmentbezogene Wesentlichkeitsschwellen:
Die geforderte Erlössegmentierung besagt, dass so lange berichtspflichtige Segmente gebildet werden müssen, bis die Erlöse der identifizierten berichtspflichtigen Segmente 75 % der gesamten externen Erlöse ausmachen. Die übrigen nicht berichtspflichtigen Segmente sind als "Alle übrigen Segmente" auszuweisen und der Ursprung dieser Erträge ist zu beschreiben. Im Anhang sind im Rahmen der Erläuterung der Segmentabgrenzung grundlegende Informationen über die Ermittlung und Identifizierung der berichtspflichtigen Segmente zu geben. Dies umfasst die Nennung der Bestimmungsfaktoren der Segmentberichterstattung und die Angabe der Produkte und Dienstleistungen, mit denen die einzelnen Segmente ihre Erträge erwirtschaften. Darüber hinaus müssen detaillierte Angaben zu Segmentergebnis, Segmentvermögen und Segmentschulden gemacht werden. Des Weiteren sind Informationen zu Produkten und Dienstleistungen, räumlichen Aktivitäten und den wesentlichen Kunden des Unternehmens anzugeben. IFRS 8 fordert auch ergänzende Angaben zu den intern verwendeten Methoden zur Behandlung von Transaktionen zwischen berichtspflichtigen Segmenten sowie zu Unterschieden zwischen den intern verwendeten Rechnungslegungsmethoden und den Methoden, die im Abschluss Anwendung finden. Ergänzend zu den verbalen Angaben ist eine Überleitungsrechnung von den folgenden Segmentdaten auf den Abschluss zu erstellen: Diese umfasst die Gesamterlöse aller berichtspflichtigen Segmente, das Gesamtergebnis der berichtspflichtigen Segmente vor Steuern und die Aufgabe von Geschäftsbereichen, das Gesamtvermögen der berichtspflichtigen Segmente, die gesamten Schulden der berichtspflichtigen Segmente sowie den Gesamtbetrag der berichtspflichtigen Segmente für jeden anderen wesentlichen Posten, der gesondert berichtet wird. 2.4 Geschäftswerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte2.4.1 GeschäftswertDer Geschäftswert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns an den Nettovermögenswerten des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Ein durch Unternehmenserwerb entstandener Geschäftswert wird den immateriellen Vermögenswerten zugeordnet. Der Geschäftswert wird mindestens einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) unterzogen und mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Eine Überprüfung findet darüber hinaus auch dann statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Wertaufholungsbeträge werden nicht berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung eines Unternehmens umfassen den Buchwert des Geschäftswertes, der dem abgehenden Unternehmen zugeordnet ist. Der Geschäftswert wird zum Zweck des Werthaltigkeitstests auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units) verteilt. Diese entsprechen bei der RHÖN-KLINIKUM AG grundsätzlich den einzelnen Krankenhäusern, soweit der zugehörige Goodwill kooperierender Einheiten nicht auf übergeordneter Ebene überwacht wird. Falls der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet, wird ein Wertminderungsverlust erfasst. Der erzielbare Betrag entspricht dabei dem höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten sowie dem Nutzungswert des Vermögenswertes. 2.4.2 ComputersoftwareErworbene Computersoftwarelizenzen werden zu ihren Anschaffungskosten zuzüglich der Kosten für die Versetzung in einen nutzungsbereiten Zustand aktiviert. Diese Kosten werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben (drei bis sieben Jahre) und unter dem Posten Abschreibungen und Wertminderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Kosten, die mit der Entwicklung von Websites oder Pflege von Computersoftware verbunden sind, werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst, sofern die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht erfüllt sind. 2.4.3 Sonstige immaterielle VermögenswerteSonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu historischen Anschaffungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - entsprechend ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauer (drei bis fünf Jahre) planmäßig linear abgeschrieben und unter dem Posten Abschreibungen und Wertminderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. 2.4.4 Forschungs- und EntwicklungskostenForschungskosten werden gemäß IAS 38 als laufender Aufwand erfasst. Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn die Voraussetzungen des IAS 38 kumulativ erfüllt sind. Aktivierungspflichtige Entwicklungskosten liegen nicht vor. 2.4.5 Öffentliche ZuwendungenZuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn mit großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Zuwendung erfolgen wird und der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen werden als Buchwertminderung von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der geförderten Vermögensgegenstände abgesetzt. Sie werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte aufwandsmindernd verteilt. Derartige Zuwendungen werden im Rahmen der gesetzlich normierten Investitionsförderung von Krankenhäusern gewährt. Noch nicht zweckentsprechend verwendete Fördermittel werden unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag abgegrenzt. 2.5 SachanlagenDie unter den Sachanlagen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude umfassen hauptsächlich Krankenhausbauten. Sie werden ebenso wie die übrigen Sachanlagen zu ihren historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet. Anschaffungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Die Herstellungskosten umfassen darüber hinaus den Herstellungskosten zurechenbare Gemeinkosten. Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungs-/ Herstellungskosten des Vermögenswertes oder - sofern einschlägig - als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig ermittelt werden können. Alle anderen Reparaturen und Wartungen werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind. Sachanlagen werden auf Wertminderungen überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände vermuten lassen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. In einem solchen Fall erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 entsprechend den für immaterielle Vermögenswerte erläuterten Grundsätzen. Sofern eine Wertminderung vorzunehmen ist, wird die Restnutzungsdauer gegebenenfalls entsprechend angepasst. Sind die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen, werden diese Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben, wobei diese Wertaufholung nicht den Buchwert übersteigen darf, der sich ergeben hätte, wenn in den früheren Perioden keine Wertminderung erfasst worden wäre. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Bei allen weiteren Vermögenswerten erfolgt die Abschreibung linear, wobei die Anschaffungskosten über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte wie folgt auf den Restbuchwert abgeschrieben werden: scroll
Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Gewinne und Verluste aus den Abgängen von Vermögenswerten werden als Unterschieds-betrag zwischen den Veräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und erfolgswirksam erfasst. 2.6 Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (ohne Geschäftswert)Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswertes auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Können dem einzelnen Vermögenswert keine eigenständigen Mittelzuflüsse zugeordnet werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu der der Vermögenswert gehört. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cash-Flows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswertes widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. An jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst wurde, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswertes auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser darf allerdings nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen ergeben hätte, wenn in Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswertes abzüglich eines etwaigen Restbuchwertes systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen. 2.7 Finanzielle VermögenswerteDie finanziellen Vermögenswerte setzen sich grundsätzlich zusammen aus den Forderungen, sonstigen finanziellen Vermögenswerten, Eigenkapitaltiteln, derivativen Finanzinstrumenten mit positiven beizulegenden Zeitwerten und den Zahlungsmitteln. Diese finanziellen Vermögenswerte werden grundsätzlich in die folgenden Kategorien unterteilt:
Die Kategorisierung hängt von dem Zweck ab, für den die jeweiligen finanziellen Vermögenswerte erworben wurden. Das Management bestimmt die Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz und überprüft die Kategorisierung zu jedem Stichtag. Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Erfüllungstag angesetzt, dem Tag, an dem der Kauf bzw. Verkauf des Vermögenswertes abgewickelt wird. Derivative Finanzinstrumente werden zum Handelstag angesetzt. Finanzielle Vermögenswerte, die nicht der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" angehören, werden zunächst zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden im Zugangszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten werden aufwandswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und Vermögenswerte der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" werden nach ihrem erstmaligen Ansatz zu ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Darlehen und Forderungen sowie bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Gewinne oder Verluste aus Schwankungen des beizulegenden Zeitwertes von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten einschließlich Dividenden- und Zinszahlungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Finanzierungsaufwendungen und -erträge in der Periode ihres Anfalls ausgewiesen. Wenn für finanzielle Vermögenswerte kein aktiver Markt besteht oder es sich um nicht notierte Vermögenswerte handelt, werden die beizulegenden Zeitwerte mittels geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt. Diese können Bezugnahmen auf kürzlich stattgefundene Transaktionen zwischen unabhängigen Geschäftspartnern, die Verwendung aktueller Marktpreise anderer Vermögenswerte, die im Wesentlichen dem betrachteten Vermögenswert ähnlich sind, Discounted-Cash-Flow-Verfahren sowie Optionspreismodelle umfassen, die so weit wie möglich von Marktdaten und so wenig wie möglich von unternehmensindividuellen Daten Gebrauch machen. Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen. 2.7.1 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete VermögenswerteDiese Kategorie hat zwei Unterkategorien: finanzielle Vermögenswerte, die entweder von Beginn an als "zu Handelszwecken gehalten" eingeordnet wurden (held for trading einschließlich Derivate), und solche, die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch Nutzung der Fair-Value-Option als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" eingestuft wurden. Ein finanzieller Vermögenswert wird dieser Kategorie zugeordnet, wenn er prinzipiell mit kurzfristiger Verkaufsabsicht erworben wurde oder der finanzielle Vermögenswert vom Management entsprechend designiert wurde. Derivate gehören ebenfalls dieser Kategorie an, sofern sie nicht als Hedges qualifiziert sind. Als zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente im Sinne des IAS 39 gelten auch bestimmte Sicherungsinstrumente, die zwar im RHÖN-KLINIKUM Konzern grundsätzlich nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Zinssicherung dienen können, für die jedoch kein IAS 39 für Hedge-Accounting angewendet wird. Dazu kommen grundsätzlich derivative Finanzinstrumente, wie z.B. Zinsswaps und Optionen, zur Anwendung. Vermögenswerte dieser Kategorie werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, soweit diese innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind. 2.7.2 Darlehen und Forderungen, bis zur Endfälligkeit zu haltende FinanzinvestitionenDarlehen und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit nicht zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt. Vermögenswerte, deren Fälligkeit zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt, werden als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Dieser Kategorie werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen finanziellen Vermögenswerte zugeordnet. Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 2.7.3 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteZur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie ausdrücklich zugeordnet wurden oder keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet werden konnten. Sie sind den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern. Soweit der Marktwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte zu Anschaffungskosten bewertet. 2.8 Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienAls Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die eigene Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an vermieteten Gegenständen bei der RHÖN-KLINIKUM AG oder ihrer Tochtergesellschaft als Leasinggeber (Operating-Leasing), werden diese unter entsprechender Kennzeichnung in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Die Leasinggegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und entsprechend den Bilanzierungsgrundsätzen für Sachanlagen abgeschrieben. Mieterlöse werden linear über die Vertragslaufzeit berücksichtigt. 2.9 VorräteVorräte beinhalten im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Diese werden zu Anschaffungskosten (einschließlich Nebenkosten) bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungskosten werden auf Grundlage der Durchschnittsmethode bestimmt. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis im ordentlichen Geschäftsgang abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten dar. 2.10 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich eventueller Transaktionskosten angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Abzug von Wertminderungen bewertet. Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Die Höhe der Wertminderung wird erfolgswirksam auf dem entsprechenden Wertberichtigungskonto in der Position Sonstiger Aufwand erfasst. Wesentliche finanzielle Schwierigkeiten auf Seiten eines Schuldners und eine erhöhte Wahrscheinlichkeit bezüglich einer schuldnerseitigen Insolvenz können Indikatoren für eine Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sein. Die wertminderungsbedingte Abwertung bemisst sich am Unterschiedsbetrag zwischen dem laufenden Buchwert einer Forderung und den Cash-Flows, die mit der Forderung erwartet werden. 2.11 Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten. In der Bilanz werden ausgenutzte Kontokorrentkredite als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter den kurzfristigen Finanzschulden gezeigt. 2.12 Eigenkapital und Hedge-Accounting2.12.1 EigenkapitalStammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital (netto nach Steuern) als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert. Erwirbt ein Unternehmen des Konzerns Eigenkapitalanteile der RHÖN-KLINIKUM AG, wird der Wert der bezahlten Gegenleistung einschließlich direkt zurechenbarer zusätzlicher Kosten (netto nach Steuern) vom Eigenkapital, das den Aktionären des Unternehmens zusteht, abgezogen, bis die Aktien entweder eingezogen, wieder ausgegeben oder weiterverkauft werden. Werden solche Anteile nachträglich wieder ausgegeben oder verkauft, wird die erhaltene Gegenleistung netto nach Abzug direkt zurechenbarer zusätzlicher Transaktionskosten und damit zusammenhängender Ertragsteuern im Eigenkapital, das den Aktionären der RHÖN-KLINIKUM AG zusteht, erfasst. 2.12.2 Hedge-AccountingDer Konzern setzte bis zur Rückführung des jeweiligen Grundgeschäfts im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2014 derivative Finanzinstrumente zur Absicherung der aus Finanztransaktionen resultierenden Zinsänderungsrisiken ein. Dabei wurden die Vorschriften zu Sicherungsmaßnahmen gemäß IAS 39 (Hedge-Accounting) angewendet. Dies minderte die Volatilität der Gewinn- und Verlustrechnung. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 bestehen ebenso wie zum Vorjahresstichtag keine Zinssicherungen. Aus den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Derivaten entstanden im Vorjahr bis zur Auflösung der Zinssicherungsinstrumente Aufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. €. 2.13 Finanzielle VerbindlichkeitenDie finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich grundsätzlich zusammen aus Finanzschulden (einschließlich negativer beizulegender Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. Die originären finanziellen Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten und die derivativen Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für kurzfristige Verbindlichkeiten bedeutet dies, dass sie mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt werden. Finanzielle Verbindlichkeiten sowie Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert (nach Abzug von Transaktionskosten) angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst. Darlehensverbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern der Konzern nicht das unbedingte Recht hat, die Begleichung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. 2.14 Laufende und latente SteuernDer Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Latente Steuern werden, unter Verwendung der Verbindlichkeitenmethode, für alle temporären Differenzen zwischen steuerlichen Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden und den jeweiligen IFRS-Konzernbuchwerten angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Die Ermittlung der latenten Steuern beruht auf einem Körperschaftsteuersatz von 15,0 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer). Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang angesetzt, in dem eine steuerliche Vorteilsnahme aus der Verrechnung mit steuerlichen Gewinnen wahrscheinlich ist. Latente Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit temporären Differenzen bei Beteiligungen an Tochterunternehmen werden grundsätzlich angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern gesteuert werden kann und dass eine Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist. 2.15 Leistungen an Arbeitnehmer2.15.1 Pensionsverpflichtungen und sonstige langfristig fällige Leistungen an ArbeitnehmerIm Konzern existieren unterschiedliche Pensionspläne. Die Pläne werden durch Zahlungen an Versicherungsgesellschaften oder Pensionskassen oder durch Bildung von Rückstellungen (unmittelbare Zusagen), deren Höhe auf versicherungsmathematischen Berechnungen basiert, finanziert. Der Konzern hat sowohl leistungsorientierte als auch beitragsorientierte Pensionspläne. Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, unter dem der Konzern feste Beitragszahlungen an eine eigenständige Gesellschaft (Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse) leistet. Der Konzern könnte lediglich im Rahmen der Subsidiärhaftung in Anspruch genommen werden, zusätzliche Beiträge zu leisten. Da die RHÖN-KLINIKUM AG das Risiko des Ausfalls einer Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse für äußerst gering hält, werden derartige Zusagen wie beitragsorientierte Pläne bilanziert. Bei beitragsorientierten Plänen leistet der Konzern aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung Beiträge an öffentliche oder private Pensionsversicherungspläne. Der Konzern hat über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Ein leistungsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, der nicht unter die Definition eines beitragsorientierten Plans fällt. Er ist typischerweise dadurch charakterisiert, dass er einen Betrag an Pensionsleistungen festschreibt, den ein Mitarbeiter bei Renteneintritt erhalten wird und dessen Höhe üblicherweise von einem oder mehreren Faktoren wie Alter, Dienstzeit und Gehalt abhängig ist. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag. Die DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (projected unit credit method) berechnet. Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen hoher Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden, und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden. Die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die sich aus Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen bzw. aus Abweichungen zwischen früheren versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung ergeben, erfolgt unter Berücksichtigung latenter Steuern direkt im Eigenkapital in der Periode der Entstehung. Dadurch zeigt die Bilanz - nach Abzug gegebenenfalls existierenden Planvermögens - den vollen Umfang der Verpflichtungen unter der Vermeidung von Aufwandsschwankungen, die sich insbesondere bei Änderungen der Berechnungsparameter ergeben können. Die in der jeweiligen Berichtsperiode erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden als "Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen" in der Gesamtergebnisrechnung gesondert dargestellt. Gemäß IAS 19 wird nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand, d. h. alle Leistungsänderungen, die die leistungsorientierte Verpflichtung vermindern, in vollem Umfang im Zeitpunkt der Planänderung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gemeinschaftliche Pläne mehrerer ArbeitgeberAufgrund tarifvertraglicher Regelungen leistet der Konzern für eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern Beiträge an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und an andere Versorgungswerke des öffentlichen Dienstes (Zusatzversorgungskasse für Gemeinden, ZVK). Die Zusatzversorgungskassen sind Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Beiträge werden im Rahmen von Umlageverfahren erhoben. Durch diese Finanzierungsstruktur besteht das Risiko steigender Beiträge durch die Erhebung von Sanierungsbeiträgen, die einseitig oder überproportional den Arbeitgebern auferlegt werden können. Bei den vorliegenden Plänen handelt es sich um gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber (IAS 19.8), da sich die beteiligten Unternehmen sowohl das Risiko der Kapitalanlage als auch das biometrische Risiko teilen. Die VBL-/ZVK-Versorgung ist grundsätzlich als leistungsorientierter Versorgungsplan einzuordnen (IAS 19.38), für eine sachgerechte Abbildung des Konzernanteils der zukünftigen Zahlungsverpflichtung fehlen allerdings aufgrund der vorliegenden Umlagefinanzierung die notwendigen Informationen. Aufgrund dieser Finanzierung nach dem Umlageverfahren, bei dem der Umlagesatz für einen bestimmten Deckungsabschnitt auf Basis des gesamten Versicherungsbestands und nicht auf Basis des einzelnen Versichertenrisikos ermittelt wird, ist der Versorgungsplan gemäß IAS 19.34 als beitragsorientierter Plan zu bilanzieren. Vereinbarungen im Sinne von IAS 19.37 bestehen nicht, so dass der Ansatz eines entsprechenden Vermögenswertes oder einer Schuld entfällt. Der Erfassung eines etwaigen Schuldpostens in der Bilanz gehen vorrangig einzulösende Gewährsträgerverpflichtungen öffentlicher Gebietskörperschaften vor. Die laufenden Beitragszahlungen an die VBL/ZVK wurden als Aufwendungen für Altersversorgung der jeweiligen Jahre als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Personalaufwand ausgewiesen. Neben der Umlage erhebt die VBL Sanierungsgelder von beteiligten Arbeitgebern mit Pflichtversicherten im Abrechnungsverband West. Die pauschalen Sanierungsgelder decken den zusätzlichen Finanzierungsbedarf, der für die bis zur Systemumstellung vom Gesamtversorgungssystem auf das Punktemodell erforderlich ist. Welchen Anteil am Sanierungsgeld die einzelnen Arbeitgeber tragen müssen, hängt davon ab, welche Rentenlasten und versicherten Entgelte auf sie entfallen. Im Durchschnitt betrug das Sanierungsgeld bis zum Jahr 2015 rund 2 % der Entgelte. Ab 2016 ist ein Sanierungsgeld in Höhe von 0,14 % vorgesehen. Im Abrechnungsverband West finanziert die VBL ihre Leistungen über ein modifiziertes Abschnittsdeckungsverfahren (Umlageverfahren). Der aktuelle Deckungsabschnitt umfasst die Jahre 2016 bis 2022. Der Umlagesatz ist so bemessen, dass die für die Dauer des Deckungsabschnitts zu entrichtende Umlage zusammen mit den übrigen zu erwartenden Einnahmen und dem verfügbaren Vermögen ausreicht, die Ausgaben während des Deckungsabschnitts sowie der sechs folgenden Monate zu erfüllen. Seit 1. Januar 2002 beträgt der Umlagesatz 7,86 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Davon tragen die Arbeitgeber einen Anteil von 6,45 % und die Beschäftigten einen Anteil von 1,41 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Seit 1. Juli 2015 kommt ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag von 0,2 % zur Anwendung. Dieser zusätzliche Arbeitnehmerbeitrag steigt in den nächsten zwei Jahren jeweils zum 1. Juli um 0,1 %. Die Finanzierung im Abrechnungsverband Ost wird seit dem 1. Januar 2004 nach und nach vom Umlageverfahren auf ein kapitalgedecktes System umgestellt. Neben einer Umlage in Höhe von 1 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts werden hierfür zusätzliche Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren erhoben, die von Arbeitgebern und Beschäftigten je zur Hälfte getragen werden. Seit dem 1. Januar 2010 entrichten alle Arbeitgeber zusätzlich zur Umlage einheitlich einen Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren in Höhe von 4 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts (2 % Arbeitgeberanteil und 2 % Arbeitnehmeranteil). Neben dem Arbeitnehmerbeitrag in Höhe von 2 % wurde zum 1. Juli 2015 ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag in Höhe von 0,75 % eingeführt. Dieser zusätzliche Arbeitnehmerbeitrag steigt in den nächsten zwei Jahren jeweils zum 1. Juli um 0,75 %. Aufgrund fehlender ausreichender Informationen kann keine Aussage zu der Höhe der Beteiligung an den Versorgungswerken anhand der Beitragszahlung der RHÖN-KLINIKUM AG im Vergleich zu den Gesamtbeitragszahlungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und an andere Versorgungswerke des öffentlichen Dienstes (Zusatzversorgungskasse für Gemeinden, ZVK) getroffen werden. Im Falle der Beendigung einer VBL-Beteiligung sind die daraus entstehenden rechtlichen Folgen in § 23 der VBL-Satzung festgelegt. Mit der Beendigung einer VBL-Beteiligung enden auch die Pflichtversicherungen. Da die VBL auch weiterhin die bis zum Ende der Beteiligung entstandenen Rentenansprüche und Rentenanwartschaften ausgleicht, muss zum Ausgleich dafür der ausscheidende Beteiligte einen Gegenwert zahlen, ausgenommen sind die Teile, die im Kapitaldeckungsverfahren finanziert wurden. Dieser Gegenwert umfasst sowohl die Ausfinanzierung bestehender Anwartschaften und die Deckung der Verwaltungskosten als auch zukünftige Leistungsansprüche. Eine ähnliche Regelung sieht auch die Zusatzversorgungskasse vor. Da bei einem Ausscheiden aus der Umlagefinanzierung auch die Risiken der anderen Systembeteiligten anteilig mit ausgeglichen werden müssen, ist eine nachvollziehbare versicherungsmathematische Berechnung nur durch die Versorgungskasse selbst möglich. Die Mitgliedschaft bei der VBL/ZVK besteht aufgrund der Übernahme von Kliniken aus der öffentlichen Hand. Nach Abschluss der Transaktion mit Fresenius/Helios sind im Geschäftsjahr 2015 nur noch die Kliniken in Gießen und Marburg Mitglied der VBL. 2.15.2 Leistungen aus Anlass der Beendigung des ArbeitsverhältnissesLeistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden erbracht, wenn ein Mitarbeiter vor dem regulären Renteneintritt entlassen wird oder gegen eine Abfindungsleistung freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Der Konzern erfasst Abfindungsleistungen, wenn er nachweislich verpflichtet ist, das Arbeitsverhältnis von gegenwärtigen Mitarbeitern entsprechend einem detaillierten formalen Plan, der nicht rückgängig gemacht werden kann, zu beenden oder nachweislich Abfindungen bei freiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Mitarbeiter zu leisten hat. Leistungen, die nach mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden, werden auf ihren Barwert abgezinst. 2.15.3 Tantiemen und ErgebnisbeteiligungenFür Tantiemen und Ergebnisbeteiligungen wird eine Verbindlichkeit, basierend auf einem am Konzernergebnis bzw. an den Ergebnissen der einbezogenen Tochtergesellschaften orientierten Bewertungsverfahren, passiviert. Der Konzern passiviert eine Verbindlichkeit in den Fällen, in denen eine vertragliche Verpflichtung besteht oder sich aufgrund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine faktische Verpflichtung ergibt. 2.15.4 Aktienbasierte VergütungenAktienbasierte Vergütungen werden nach IFRS 2 bilanziert. Im Geschäftsjahr 2014 wurden Optionsrechte in Form von virtuellen Aktien ausgegeben. Die Bilanzierung erfolgt als Vergütung mit Barausgleich. Die Rückstellung für die Verpflichtung aus den virtuellen Aktien wird in Höhe des zu erwartenden Aufwands gebildet. Der beizulegende Zeitwert der virtuellen Aktien wird unter Anwendung eines Binomialmodells ermittelt. 2.16 RückstellungenRückstellungen für Umstrukturierungen und rechtliche Verpflichtungen werden erfasst, wenn das Unternehmen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung als Folge eines Ereignisses der Vergangenheit hat, wenn es wahrscheinlich ist, dass es im Zuge der Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen kommt, und wenn der Wert des Ressourcenabflusses verlässlich bestimmt werden kann. Umstrukturierungsrückstellungen beinhalten im Wesentlichen Kosten aus der frühzeitigen Beendigung von Anstellungsverträgen mit Mitarbeitern. Rückstellungen werden insbesondere nicht gebildet für künftige operative Verluste. Besteht eine Mehrzahl gleichartiger Verpflichtungen, erfolgt die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme auf Grundlage einer Gesamtbetrachtung der gleichartigen Verpflichtungen. Eine Rückstellungsbildung erfolgt auch dann, wenn die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus einzelnen dieser Verpflichtungen als gering einzuschätzen ist. Rückstellungen werden zum Barwert der mit dem Begleichen der Verpflichtung erwarteten Zahlungen bewertet. Dabei wird mit einem Vorsteuerzinssatz diskontiert, der die aktuellen Markterwartungen bezüglich des Zeitwertes des Geldes und der Risikopotenziale der Verpflichtung reflektiert. Werterhöhungen von Rückstellungen, die auf zeitbedingten Zinseffekten beruhen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwand gezeigt. 2.17 ErtragsrealisierungErträge werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der für die Erbringung von Dienstleistungen und für den Verkauf von Waren erhaltenen Gegenleistung erfasst. Erträge aus konzerninternen Verkäufen und Leistungserbringungen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Erträge werden wie folgt realisiert: 2.17.1 Stationäre und ambulante KrankenhausleistungenKrankenhausleistungen werden entsprechend dem Leistungsfortschritt im Verhältnis von erbrachter zur Gesamtdienstleistung in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Dienstleistungen erfolgen. Die Abrechnung der mit den Kostenträgern vereinbarten Leistungsrechnung erfolgt im Wesentlichen auf Basis verweildauerunabhängiger, pauschalierter Entgelte. In Teilbereichen kommen tagesgleiche Pflegesätze zur Abrechnung. Die Krankenhausleistungen sind im Rahmen eines vereinbarten Budgets der Höhe nach begrenzt. Daraus folgt, dass Mehrleistungen (Budgetüberschreitungen) und Minderleistungen (Budgetunterschreitungen) im Rahmen der gesetzlichen Regelungen wechselseitig auszugleichen sind. 2.17.2 ZinserträgeZinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. 2.17.3 Ausschüttungs- und DividendenerträgeGewinnausschüttungen werden in dem Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. 2.18 LeasingLeasingtransaktionen im Sinne des IAS 17 können aus Miet- und Pachtverhältnissen resultieren und werden entweder als Finanzierungs-Leasing oder als Operating-Leasing klassifiziert. Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt, werden grundsätzlich als Finanzierungs-Leasing, d. h. wie tatsächlich erworbenes Anlagevermögen, behandelt. Die Vermögenswerte werden aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. die Leasingvertragslaufzeit abgeschrieben; die künftigen Leasingzahlungen werden mit ihrem Barwert als Verbindlichkeiten passiviert. Leasingtransaktionen, bei denen ein wesentlicher Anteil der mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbundenen Risiken und Chancen beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating-Leasing klassifiziert. Im Zusammenhang mit einem Operating-Leasing-Verhältnis geleistete Zahlungen werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2.19 FremdkapitalkostenFalls Fremdkapitalaufnahmen erfolgen, werden die Kosten der Fremdkapitalaufnahmen bei den entsprechenden Posten abgesetzt und nach der Effektivzinsmethode verteilt. Im Übrigen werden dann die Zinsen als laufender Aufwand erfasst. Fremdkapitalkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung/Herstellung sogenannter qualifizierter Vermögenswerte entstehen, werden während des gesamten Herstellungsprozesses bis zur Inbetriebnahme aktiviert. Andere Fremdkapitalkosten werden aufwandswirksam gebucht. 2.20 DividendenausschüttungenDie Ansprüche der Anteilseigner auf Dividendenausschüttungen werden in der Periode als Verbindlichkeit erfasst, in der die entsprechende Beschlussfassung erfolgt ist. 2.21 Finanzrisikomanagement2.21.1 FinanzrisikofaktorenDie RHÖN-KLINIKUM AG unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen insbesondere folgenden Risiken:
Ziel des finanziellen Risikomanagements ist die Begrenzung der aufgeführten Risiken durch laufende operative Aktivitäten sowie den Einsatz derivativer und nicht-derivativer (z. B. Festzinsdarlehen) Finanzinstrumente. Derivative Finanzinstrumente dürfen grundsätzlich nur zur Absicherung von Grundgeschäften abgeschlossen werden, d. h. für Handels- oder spekulative Zwecke kommen sie nicht zum Einsatz. Grundsätzlich werden Finanzierungsinstrumente zur Begrenzung des Kontrahentenrisikos nur mit führenden Finanzinstituten abgeschlossen. Das Finanzrisikomanagement erfolgt durch die Abteilung Treasury unter Aufsicht des Finanzvorstands entsprechend den vom Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten Leitlinien. Die Risikoidentifikation und -bewertung erfolgt durch den Vorstand in Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns. Der Finanzvorstand gibt sowohl die Prinzipien für das bereichsübergreifende Risikomanagement vor als auch Richtlinien für bestimmte Bereiche, wie z. B. den Umgang mit dem Zins- und Kreditrisiko, den Einsatz derivativer und nicht-derivativer Finanzinstrumente sowie die Investition von Liquiditätsüberschüssen. 2.21.2 Kredit- und BonitätsrisikoDer Konzern erbringt zu über 90 % Leistungen an Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung und im Übrigen an Selbstzahler, die bei privaten Krankenversicherungen abgesichert sind. Signifikante Konzentrationen bezüglich einzelner Kostenträger bestehen nicht. Die Krankenhausleistungen werden i. d. R. innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist durch die Kostenträger beglichen. Hinsichtlich der Ausfallrisiken im Geschäftsjahr 2015 wird auf die Ausführungen unter dem Punkt 7.9 ff. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte verwiesen. Das maximale Ausfallrisiko entspricht der Summe der in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen. Kontrahentenrisiken aus Abschlüssen von Finanztransaktionen werden durch die Einhaltung von Regeln und Limits minimiert. 2.21.3 LiquiditätsrisikoEin vorsichtiges Liquiditätsmanagement schließt das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung eines adäquaten Betrags im Rahmen zugesagter Kreditlinien und die Fähigkeit zur Emission am Markt ein. Aufgrund der Dynamik des Marktumfelds, in dem der Konzern operiert, ist es das Ziel der RHÖN-KLINIKUM AG, die notwendige Flexibilität in der Finanzierung beizubehalten, indem ausreichend verfügbare Kreditlinien bestehen und ein jederzeitiger Zugang zu den Kapitalmärkten möglich ist. Um jederzeitige Handlungsfähigkeit sicher zu stellen, wird eine strategische Mindestliquidität aus Cash-Positionen und freien, sofort verfügbaren Kreditlinien gehalten. Zur Überwachung des Liquiditätsrisikos wird täglich ein Liquiditätsreport erstellt. Zusätzlich werden kurz- bis mittelfristige Liquiditätsplanungsrechnungen durchgeführt. 2.21.4 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko resultiert aus der Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung des Zinsniveaus und wirkt sich auf alle verzinslichen Positionen sowie auf Zinsderivate aus. Die RHÖN-KLINIKUM AG unterliegt damit grundsätzlich Zinsänderungsrisiken. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat im Geschäftsjahr 2014 alle langfristigen Finanzschulden gegenüber Banken mit Ausnahme eines endfälligen bilateralen Bankdarlehens zurückgeführt. Zum Bilanzstichtag bestand noch ein im Jahr 2017 endfälliges Festzinsdarlehen in Höhe von 10,0 Mio. € und eine im Jahr 2016 fällige festverzinsliche Anleihe mit einem am Markt verbleibenden Nominalbetrag von 143,2 Mio. €. Die unterhaltenen Bankguthaben waren zum Bilanzstichtag zu 21,1 % mit einer Laufzeit unter drei Monaten fest verzinslich und zu 78,9 % variabel verzinslich mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen oder täglich kündbar angelegt. Zum Bilanzstichtag bestanden ausschließlich festverzinsliche Finanzverbindlichkeiten sowie Bankguthaben mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Alle derivativen Finanzinstrumente wurden im Geschäftsjahr 2014 aufgelöst. Wie schon im Vorjahr wurde im Geschäftsjahr 2015 aufgrund des verringerten Risikos auf eine Überwachung der Zinsänderungsrisiken mittels Sensitivitätsanalysen verzichtet. 2.21.5 Management von Eigen- und FremdkapitalDas Ziel des Managements beim Umgang mit dem Eigenkapital und Fremdkapital ist die strikte Verfolgung einer Fristenkongruenz (horizontale Bilanzstruktur) von Mittelherkunft und Mittelverwendung. Langfristig gebundenes Vermögen soll langfristig finanziert sein. Zur langfristigen Mittelherkunft zählen die in der Bilanz ausgewiesenen Positionen Eigenkapital und langfristige Schulden. Diese Kennzahl soll mindestens 100 % betragen und betrug im Berichtsjahr 128,2 % (Vj. 168,6 %). Der Rückgang resultiert aus der mit dem Aktienrückkauf einhergehenden Kapitalherabsetzung und der langfristigen Festgeldanlage im Geschäftsjahr 2015. Langfristige Mittelverwendungen betreffen Finanz- und Sachanlagen. Obwohl der Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG bei einer Personalkostenquote von über 50 % häufig der Dienstleistungsbranche zugerechnet wird, ist das Geschäftsmodell langfristig ausgerichtet und initial investitionsgetrieben. Die Investitionskosten sollen nachhaltig durch mindestens 35,0 % Eigenkapital unterlegt sein. Zum 31. Dezember 2015 waren dies auf Konzernebene 67,8 % (Vj. 69,2 %). Das Konzernwachstum wird im Übrigen durch angemessene Maßnahmen beim Eigenkapital über die Gewinnverwendungsbeschlüsse bei den einbezogenen Gesellschaften gesteuert. Bei Thesaurierung von Teilen der Jahresüberschüsse orientiert sich das Management an einer Eigenkapitalquote von 25 %. Im Falle des Einsatzes von Fremdkapital orientiert sich das Management zur Risikominimierung an nachfolgenden Steuerungsgrößen. Es wird angestrebt, den Quotienten aus Nettofinanzverschuldung (= Finanzschulden abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) und EBITDA auf maximal das 3,5-Fache zu begrenzen. Unter Risikogesichtspunkten ist eine Auswertung der dargestellten Fremdkapital-Kennzahlen (Covenants) aufgrund der zurückgeführten Finanzschulden in 2014 hinfällig. 3 Kritische Schätzungen und Beurteilungen bei der Bilanzierung und BewertungSämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend überprüft und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Der Konzern trifft Einschätzungen und Annahmen, die die Zukunft betreffen. Die hieraus abgeleiteten Schätzungen werden naturgemäß in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Diese Unsicherheiten betreffen in besonderem Maße:
Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Folgenden erörtert. 3.1 Geschätzte Wertminderung der GeschäftswerteZur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten der Geschäftswerte wurden die operativen Cash-Flows der einzelnen Kliniken mit dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC) nach Steuern von 5,32 % (Vj. 5,48 %) diskontiert. Die Nutzungswerte übersteigen die beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten nicht. Auf dieser Berechnungsgrundlage ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Schlüsselannahmen mit wesentlichem Einfluss auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten sind der WACC sowie die durchschnittliche EBIT-Marge. Für das durchschnittliche Umsatzwachstum sowie die durchschnittliche EBIT-Marge wird auf unsere Erläuterungen unter Punkt 7.1 verwiesen. Bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entspricht ab einem unterstellten Kapitalkostensatz von 8,4 % (Vj. 7,6 %) der erzielbare Betrag dem Buchwert. 3.2 UmsatzrealisierungDie Krankenhäuser des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG unterliegen wie alle anderen Krankenhäuser in Deutschland den gesetzlichen Entgeltregelungen. Diese sehen regelmäßig prospektive Entgeltvereinbarungen vor, um Planungs- und Erlössicherheit zu schaffen. In der Praxis jedoch finden diese Verhandlungen erst im Verlauf des Geschäftsjahres oder sogar erst nach dessen Ablauf statt, so dass hinsichtlich der vergüteten Leistungsmenge zum Bilanzstichtag Unsicherheiten bestehen, die durch sachgerechte Schätzungen in der Bilanz als Ansprüche oder Verbindlichkeiten abgebildet werden. Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die mit den Schätzungen verbundenen Ungenauigkeiten deutlich unter 1 % der Umsatzerlöse des Konzerns liegen. Der Konzern tätigt über 90 % seiner Umsätze mit den gesetzlichen Krankenkassen. Grundsätzlich werden zu Jahresbeginn mit den gesetzlichen Krankenkassen die verschiedenen Budgets für die einzelnen Krankenhäuser festgelegt. Die Bewertung der diagnosebezogenen Fallgruppen (Diagnosis Related Groups, DRGs) wird bundesweit einheitlich über den DRG-Katalog vorgenommen. Die Bewertungsrelationen werden jährlich vom "Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK)" (InEK) überprüft und angepasst. Bei einer mengenmäßigen Über- oder Unterschreitung des vereinbarten Gesamtbudgets werden für Mehr- oder Minderleistungen nur die zusätzlich angefallenen bzw. entfallenen variablen Kosten in Höhe pauschalierter Sätze vergütet bzw. abgezogen. Bis zur Erstellung der Konzernbilanz lagen in allen Kliniken genehmigte Entgeltvereinbarungen vor, so dass eventuelle Mehr- oder Mindererlösausgleiche genau kalkuliert werden konnten. 3.3 ErtragsteuernFür die Bildung von Steuerrückstellungen sowie von latenten Steuerposten sind Schätzungen erforderlich. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede und der Nutzbarkeit der Verlustvorträge, die zum Ansatz von aktiven latenten Steuern geführt haben. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Zeiträume, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung komplexer Steuervorschriften und der Höhe und des Zeitpunkts künftiger zu versteuernder Einkünfte, die Änderungen des Steuerergebnisses in künftigen Perioden zur Folge haben. Für mögliche Folgen der Betriebsprüfung durch die Steuerverwaltung bildet der Konzern angemessene Rückstellungen. Berücksichtigt werden dabei insbesondere verschiedene Faktoren wie Erfahrungen aus früheren Betriebsprüfungen sowie unterschiedliche Auslegungen des materiellen Steuerrechts zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltungen im Hinblick auf den jeweiligen Sachverhalt. 4 UnternehmenserwerbeKonsolidierungskreisKonzernobergesellschaft ist die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft mit Sitz in Bad Neustadt a. d. Saale. Der Konsolidierungskreis stellt sich wie folgt dar: scroll
Der Zugang resultiert aus der Beteiligung an der Gesellschaft "Wir für Gesundheit GmbH", an der wir zusammen mit der Helios Kliniken GmbH und der Asklepios Kliniken GmbH beteiligt sind. Von den zwei nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen ist eine Gesellschaft ein Joint Venture. Die übrigen Gesellschaften werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Zeitwerten im Konzernabschluss erfasst. Erwerb von KrankenhäusernMit Kaufvertrag vom 31. Juli 2015 hat die RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt GmbH im Rahmen eines Asset Deals die Kreisklinik Bad Neustadt unter aufschiebenden Bedingungen zum 1. Januar 2016 erworben. Die Kreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale ist ein Haus der Grund- und Regelversorgung mit insgesamt 225 Betten und 8 Palliativplätzen sowie einer Krankenpflegeschule. Die Kreisklinik hat die Fachrichtungen Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie und Geburtshilfe, Hals-, Nasen- Ohrenheilkunde sowie Hämodialyse und beschäftigt rund 420 Vollkräfte. Die Akquisition dient der Verbreiterung der regionalen Versorgungsstrukturen am Standort Bad Neustadt a. d. Saale. Die aufschiebenden Bedingungen sind erfüllt, so dass die Kreisklinik zum 1. Januar 2016 in den Konzernabschluss einbezogen wird. Im Rahmen des Campus-Konzeptes der Kliniken am Standort Bad Neustadt a. d. Saale wird die erworbene Klinik nach dem Abschluss der Neubaumaßnahme im Jahr 2019 räumlich in den Campus integriert. Erwerbsbezogene Kosten in Höhe von 0,4 Mio. € wurden unter den sonstigen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2015 erfasst. Die Kaufpreisallokation erfolgt auf Basis der Werte des Jahresabschlusses 2015. Die vorläufige Kaufpreisallokation hat folgende Auswirkungen auf die Vermögenslage des Konzerns im Jahr 2016: scroll
Wäre der Erwerb der Kreisklinik Bad Neustadt bereits zum 1. Januar 2015 erfolgt, hätte der Konzernumsatz des Geschäftsjahres 2015 1.141,8 Mio. € und der Konzerngewinn 88,2 Mio. € betragen. Die Angaben erfolgen gemäß IFRS 3.59 ff. Der aufgrund der Erstkonsolidierung entstehende Goodwill reflektiert die Erwartungen, dass der Konzern mit dem Erwerb der Kreisklinik am Standort Bad Neustadt a. d. Saale eine vollumfängliche stationäre Versorgung im ländlichen Raum umsetzen kann. Die Kreisklinik als Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung komplettiert das bereits am Standort Bad Neustadt a. d. Saale bestehende Angebot der Spezialkliniken. Mit einem Angebot auf spitzenmedizinischer Ebene wollen wir eine stärkere Präsenz im Markt erhalten und damit auch landkreisübergreifend Patienten ansprechen. Durch die geplante Zusammenführung aller Kliniken auf dem im Bau befindlichen Gesundheitscampus erwarten wir zudem Kosteneinsparungen durch Synergieeffekte. Durch den weiteren Ausbau der ambulanten Strukturen im Umfeld der Kliniken und deren enge Verzahnung in den stationären Bereich wird die Attraktivität des Standortes Bad Neustadt a. d. Saale für die Patienten des Landkreises und darüber hinaus gesteigert. Der Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzt sich aus einem Betrag in Höhe von 3,1 Mio. € abzüglich Einzelwertberichtigungen in Höhe von 0,1 Mio. € zusammen. Es ist davon auszugehen, dass der erfasste Goodwill für steuerliche Zwecke abzugsfähig ist. Erwerb von ArztsitzenIm Geschäftsjahr 2015 wurden sieben kliniknahe Kassenarztsitze erworben, für die die Wirksamkeitsvoraussetzungen vertragsgemäß noch im Berichtszeitraum 2015 eintraten. Die Einbeziehung in den Konzern erfolgte ebenfalls im Geschäftsjahr 2015. Im Rahmen des Erwerbs der Kassenarztsitze sind keine Kosten angefallen. Die seit Einbeziehung in den Konzernabschluss erzielten Umsatzerlöse und Jahresergebnisse sind für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG von untergeordneter Bedeutung. Die endgültige Kaufpreisallokation hat folgende Auswirkungen auf die Vermögenslage des Konzerns im Jahr 2015: scroll
Der Goodwill in Höhe von 1,2 Mio. € beinhaltet im Wesentlichen Synergieeffekte, die aus dem Ausbau der medizinischen Versorgungszentren erwartet werden. Es ist davon auszugehen, dass die erfassten Goodwills für steuerliche Zwecke abzugsfähig sind. 5 SegmentberichterstattungDie Krankenhäuser des Konzerns werden in rechtlich selbstständigen Tochterunternehmen geführt, die ihren Geschäftsbetrieb im regionalen Umfeld nach den Richtlinien und Vorgaben der Muttergesellschaft ausüben. Zu näheren Angaben verweisen wir auf Kapitel 6.1 Umsatzerlöse. Unselbstständige Krankenhausbetriebsstätten oder Niederlassungen bestehen innerhalb des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG nicht. Nach IFRS 8 "Geschäftssegmente" sind die Segmentinformationen entsprechend der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger darzustellen ("Management-Approach"). Hauptentscheidungsträger der RHÖN-KLINIKUM AG ist der Gesamtvorstand, der die strategischen Entscheidungen für die Gruppe trifft und dem auf Basis der Zahlen der einzelnen Krankenhäuser bzw. Gesellschaften berichtet wird. Dementsprechend verfügt die RHÖN-KLINIKUM AG mit ihren Akutkliniken und anderen Einrichtungen unverändert über nur ein berichtspflichtiges Segment, da die anderen Bereiche wie Rehabilitationseinrichtungen, Medizinische Versorgungszentren und Servicegesellschaften einzeln und in Summe nicht die quantitativen Schwellenwerte des IFRS 8 überschreiten. 6 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung6.1 UmsatzerlöseDie Entwicklung der Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern und Regionen stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Umsatzerlöse stellen nach IAS 18 Umsätze aus der Erbringung von Dienstleistungen dar und sind im Geschäftsjahr 2015 um 402,3 Mio. € bzw. 26,6 % auf 1.108,2 Mio. €, bedingt durch den Verkauf von Gesellschaften überwiegend Ende Februar 2014, zurückgegangen. Es entfallen auf Umsätze in den Akut- und Rehabilitationskliniken 1.099,3 Mio. € (Vj. 1.483,9 Mio. €) und auf Umsätze in den Medizinischen Versorgungszentren 8,9 Mio. € (Vj. 26,6 Mio. €). 6.2 Sonstige ErträgeDie sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Als Erträge aus Leistungen werden Erlöse aus Hilfs- und Nebenbetrieben in Höhe von 114,6 Mio. € (Vj. 122,6 Mio. €) sowie Miet- und Pachterlöse in Höhe von 6,2 Mio. € (Vj. 9,3 Mio. €) ausgewiesen. Ursächlich für den Rückgang ist der Verkauf von Gesellschaften überwiegend Ende Februar 2014. Zur Kompensation bestimmter zweckgebundener Aufwendungen, die im Zusammenhang mit mit öffentlichen Mitteln geförderten Maßnahmen stehen (z. B. Personal- und Sachkosten für Forschung und Lehre, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz), erhielt der Konzern Fördermittel und sonstige Zuwendungen. Ursächlich für den Rückgang ist der Verkauf von Gesellschaften überwiegend Ende Februar 2014. Aufgrund der im Jahr 2011 durch das Hauptzollamt Schweinfurt durchgeführten Untersuchungen bei den Reinigungsgesellschaften wurden Sozialversicherungsbeiträge nacherhoben. Im ersten Quartal 2015 konnte mit der Deutschen Rentenversicherung eine Einigung bezüglich der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge erzielt werden. Mit der geschlossenen Vereinbarung erledigen sich sämtliche möglichen Nachforderungen. In diesem Zusammenhang wurde im ersten Quartal 2015 die hierfür gebildete Rückstellung in Höhe von 19,7 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) aufgelöst und der Betrag unter den übrigen sonstigen Erträgen ausgewiesen. Des Weiteren wurden Rückstellungen für potenzielle rechtliche und steuerliche Gewährleistungsrisiken im Zusammenhang mit dem Verkauf der Kliniken an Fresenius/Helios in Höhe von rund 11,0 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) aufgelöst. Aus dem Verkauf einer Grundstücksgesellschaft im Vorjahr und der endgültigen Einigung über den Verkaufspreis im Geschäftsjahr 2015 ergaben sich Erträge in Höhe von 8,3 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €). Ferner enthalten die übrigen sonstigen Erträge u. a. mit 2,3 Mio. € (Vj. 4,2 Mio. €) Erstattungen der Kostenträger für ohne Beanstandungen abgeschlossene Prüfungen von Fällen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sowie mit 3,8 Mio. € (Vj. 4,3 Mio. €) Mittel zur Kompensation von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Studien. 6.3 Materialaufwandscroll
Der Materialaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 103,3 Mio. € bzw. 24,3 % auf 321,8 Mio. € transaktionsbedingt gesunken. Bedingt durch die Verwendung material- und sachkostenintensiver Artikel in den spitzenmedizinischen Einrichtungen stieg die Materialquote von 28,1 % im Vorjahr auf 29,0 %. 6.4 Personalaufwandscroll
Ursächlich für den Rückgang des Personalaufwands um 268,2 Mio. € bzw. 27,8 % auf 695,7 Mio. € ist der Verkauf von Gesellschaften überwiegend Ende Februar 2014. Die Aufwendungen für die beitragsorientierten Pläne betreffen Zahlungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und die Zusatzversorgungskassen (ZVK). Die leistungsorientierten Pläne entfallen auf Versorgungszusagen von Konzerngesellschaften und betreffen Zusagen für Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten sowie für Abfindungsleistungen für Mitglieder des Vorstands nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Personalaufwand sind Abfindungen in Höhe von 0,0 Mio. € (Vj. 2,3 Mio. €) enthalten. Im Übrigen enthalten die Aufwendungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Erstattungen für Vorjahre. 6.5 Abschreibungen und WertminderungenDer Posten enthält planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Die Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum um 21,8 Mio. € bzw. 26,3 % auf 61,0 Mio. € zurückgegangen. Ursächlich für den Rückgang ist im Wesentlichen die mit 16,2 Mio. € im zweiten Quartal 2014 erfasste vollständige Wertminderung des Gebäudes der PTZ GmbH. Diese Wertminderung steht im Zusammenhang mit der Realisierung der Partikeltherapieanlage am Universitätsklinikum Marburg. 6.6 Sonstige AufwendungenDie sonstigen Aufwendungen entfallen auf: scroll
Die sonstigen Aufwendungen sind gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 96,6 Mio. € bzw. 45,4 % auf 116,3 Mio. € zurückgegangen. Ursächlich wirkt sich hier der Verkauf von Gesellschaften überwiegend Ende Februar 2014 aus. Der Rückgang der übrigen sonstigen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus im Vorjahr erfassten Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Partikeltherapiezentrums in Marburg. 6.7 ForschungskostenDie Forschungsaktivitäten erstrecken sich vorrangig auf Prozessoptimierungen bei der stationären Krankenhausversorgung und nicht auf die Herstellung von vermarktungsfähigen Produkten. Die Forschungsergebnisse entstehen daher i. d. R. als Folge von bzw. im sachlichen Zusammenhang mit krankenversorgenden Tätigkeiten und sind daher nur sehr eingeschränkt isoliert abgrenz- und bewertbar. In Abhängigkeit des Umfangs der den Forschungsaktivitäten zuzurechnenden Kosten werden die jährlichen Forschungsaufwendungen mit einem Betrag innerhalb einer Bandbreite von 0,5 % bis 2,0 % der Umsatzerlöse veranschlagt. Sie entfallen insbesondere auf Personalaufwendungen und sonstige betriebliche Aufwendungen. Im Rahmen der Übernahme der beiden Universitäts- und Wissenschaftsstandorte Gießen und Marburg haben wir uns verpflichtet, jährlich einen Betrag von mindestens 2,0 Mio. € den beiden medizinischen Fakultäten zur Verfügung zu stellen. 6.8 Finanzergebnis - nettoDas Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Das negative Finanzergebnis hat sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2014 um 79,6 Mio. € auf 2,8 Mio. € verbessert. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Rückführung von Finanzschulden und damit einhergehenden, im Vorjahr erfassten, Vorfälligkeitsentschädigungen. Im Übrigen waren im Finanzergebnis des Vorjahres Aufzinsungsbeträge aus der Kapitalherabsetzung und einem langfristigen Darlehen an die Marburger Ionenstrahl-Therapie-Betriebsgesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg aufwandserhöhend erfasst. In den Sonstigen Zinserträgen, die im Wesentlichen Zinserträge aus Steuerforderungen betreffen, sind auch Gewinnanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden, in Höhe von 49 Tsd. € (Vj. 28 Tsd. €) enthalten. Aufgrund von IAS 17 (Leasingverhältnisse) werden Vermögenswerte aus Finanzierungs-Leasing-Verträgen unter den Sachanlagen und der in den Leasingraten enthaltene Zinsanteil in Höhe von 115 Tsd. € (Vj. 110 Tsd. €) unter den sonstigen Zinsaufwendungen ausgewiesen. Das negative Gesamtzinsergebnis nach IFRS 7 für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten" angehören, beläuft sich im Geschäftsjahr 2015 auf 3,3 Mio. € (Vj. 83,0 Mio. €) und setzt sich mit 3,4 Mio. € aus Erträgen (Vj. 5,9 Mio. €) sowie mit 6,7 Mio. € aus Aufwendungen (Vj. 88,9 Mio. €) zusammen. Durch die Ablösung der Schulden im Vorjahr und die damit einhergehenden Vorfälligkeitsentschädigungen sind die Aufwendungen im Vergleich zum Geschäftsjahr 2014 entsprechend gesunken. Die geringeren Erträge resultieren aus dem Geldabfluss im Zusammenhang mit dem Aktienrückkauf im Vorjahr. 6.9 ErtragsteuernAls Ertragsteuern werden die Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags und in geringem Umfang die Gewerbeertragsteuer ausgewiesen. Zusätzlich werden in diesem Posten latente Steuern auf unterschiedliche Wertansätze in IFRS- und Steuerbilanz, auf Konsolidierungsvorgänge und auf erwartete realisierbare Verlustvorträge, die i. d. R. zeitlich unbegrenzt vortragsfähig sind, erfasst. Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Ertragsteueraufwand ist gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres bei einer unveränderten Tarifbesteuerung bedingt durch den Verkauf von Gesellschaften um 17,8 Mio. € auf 2,8 Mio. € (Vj. 20,6 Mio. €) zurückgegangen. Die Ertragsteuerbelastung liegt bei 3,1 % (Vj. 1,6 %). Die Überleitung vom rechnerischen Steueraufwand auf das Ergebnis vor Ertragsteuern auf den Ertragsteueraufwand stellt sich wie folgt dar: scroll
Effekte aus dem Verkauf von Gesellschaften/Sonstiges entfallen im Wesentlichen auf Effekte im Zusammenhang mit der Transaktion mit Fresenius/Helios. Hinsichtlich der Zuordnung der Steuerabgrenzungen zu den einzelnen Vermögenswerten und Schulden wird auf die Erläuterungen zur Konzernbilanz verwiesen. 6.10 Auf nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital entfallender GewinnHierbei handelt es sich um Gewinnanteile, die anderen Gesellschaftern zustehen. 6.11 Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie gemäß IAS 33 errechnet sich als Quotient aus dem den Aktionären der RHÖN-KLINIKUM AG zustehenden Konzernergebnis und dem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktienzahl. Die Entwicklung der im Umlauf befindlichen Stammaktien ist aus nachfolgender Übersicht ersichtlich: scroll
Die Reduzierung der Anteile resultiert aus dem auf der Hauptversammlung beschlossenen Aktienrückkauf in Höhe von 6.519.390 Stückaktien. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zum Eigenkapital (Punkt 7.14) verwiesen. Das Ergebnis je Aktie ermittelt sich wie folgt: scroll
Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie, da an den Bilanzstichtagen keine Options- und Wandlungsrechte ausgegeben waren. 7 Erläuterungen zur Konzernbilanz7.1 Geschäftswerte und sonstige immaterielle Vermögenswertescroll
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Unter den sonstigen immateriellen Vermögenswerten wird im Wesentlichen Software ausgewiesen. Eigentums- und Verfügungsbeschränkungen liegen nicht vor. Geschäftswerte unterliegen einem jährlichen Wertminderungstest für ihre jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit (jedes Krankenhaus, soweit der zugehörige Geschäftswert kooperierender Einheiten nicht auf übergeordneter Ebene überwacht wird). Dieser Wertminderungstest wird jährlich zum 1. Oktober durchgeführt. Dabei wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit dem erzielbaren Betrag für die Einheit verglichen, der als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der Einheit ermittelt wurde. Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis eines zahlungsstromorientierten Bewertungsverfahrens (DCF-Verfahren) ermittelt. Dabei wird auf Basis einer Zehn-Jahres-Detailplanung und der anschließenden Berücksichtigung einer ewigen Rente ein entsprechender Barwert errechnet. Zur Berechnung des Barwertes der ewigen Rente wird ein Wachstumsabschlag von -0,5 % (Vj. -0,5 %) berücksichtigt. Diese Planung ist integraler Bestandteil der Unternehmensplanung und beruht insoweit auf den tatsächlichen Erwartungen der Geschäftsführung für die jeweilige Einheit sowie auf den gesetzlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen. Wir sind der Auffassung, dass nur mit dieser längeren Detailbetrachtung die bereits mit dem Unternehmenserwerb geplanten Maßnahmen, wie z. B. Abriss- und Wiederaufbau bzw. Sanierungsmaßnahmen, zutreffend erfasst werden können. Zum Jahresende wird überprüft, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse auch unverändert die Ergebnisse des Wertminderungstests stützen. Dies war zum 31. Dezember 2015 der Fall. Die Werthaltigkeit des Geschäftswertes der erworbenen Gesellschaften zum 31. Dezember 2015 wurde anhand der Daten der aktuellen Unternehmensplanung überprüft. Hierbei ergaben sich keine Hinweise, dass sich die Unternehmenswerte zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Bilanzstichtag negativ verändert haben. Als Abzinsungssatz unter Berücksichtigung eines Steuervorteils aus einer fiktiven Fremdfinanzierung (tax shield) werden die gewichteten Kapitalkosten eines potenziellen Investors aus der Gesundheitsbranche zum Bewertungszeitpunkt herangezogen. Dieser Abzinsungssatz wurde für 2015 mit 5,32 % (Vj. 5,48 %) ermittelt. Wesentliche Geschäftswerte entfallen auf folgende zahlungsmittelgenerierenden Einheiten: scroll
Für die Ermittlung des beilzulegenden Zeitwertes, abzüglich Veräußerungskosten, der entsprechenden geschäftstragenden Gesellschaften wurden Zahlungsströme prognostiziert, die auf Erfahrungen der Vergangenheit, aktuellen operativen Ergebnissen und bestmöglichen Einschätzungen künftiger Entwicklungen durch die Geschäftsführungen sowie auf Marktannahmen basieren. Auf die Nutzungswerte war nicht abzustellen, da die Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten diese übersteigen. Der ermittelte beilzulegende Zeitwert für die geschäftstragenden Gesellschaften wurde der Stufe 3 der Hierarchiestufen von beizulegenden Zeitwerten zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wird hauptsächlich durch den Endwert (Barwert der ewigen Rente) bestimmt, der besonders sensitiv auf Veränderungen der Annahmen zur langfristigen Wachstumsrate des Umsatzes und zum Abzinsungssatz reagiert. Während der Abzinsungssatz einheitlich für alle geschäftstragenden Gesellschaften festgelegt wurde, wird die Wachstumsrate individuell pro Einheit festgelegt. Der Abzinsungssatz spiegelt die gegenwärtige Marktbeurteilung der spezifischen Risiken der Einheiten wider. Die Wachstumsraten berücksichtigen externe makroökonomische Daten und branchenspezifische Trends. Den geschäftswerttragenden Gesellschaften wird eine homogene Struktur während der Planung unterstellt. Die folgende Tabelle zeigt die wichtige Annahme der Wachstumsrate des Umsatzes, die bei der Wertminderungsprüfung der geschäftstragenden Gesellschaften, denen wesentliche Geschäfts- und Firmenwerte zugeordnet worden sind, zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten herangezogen worden sind: scroll
Den Werten der Umsatzerlöse im zehnjährigen Planungszeitraum der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen wesentliche Geschäfts- und Firmenwerte zugeordnet worden sind, liegen durchschnittliche organische Wachstumsraten zwischen 2,5 % und 3,0 % zugrunde. Im Zusammenhang mit dem Impairmenttest wurde zusätzlich eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Innerhalb des Tests wurden folgende Prämissen angewendet:
Als Ergebnis der Sensitivitätsanalyse wurde festgestellt, dass sich bei einem Rückgang des EBIT um 10 % kein Abwertungsbedarf (Vj. kein Abwertungsbedarf) ergibt. Bei einer Erhöhung des WACC um 0,5 % entsteht ebenfalls kein Abwertungsbedarf (Vj. kein Abwertungsbedarf). 7.2 Sachanlagenscroll
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Im Geschäftsjahr sind keine Fremdkapitalkosten (Vj. 0,3 Mio. €) angefallen, die für die Finanzierung der Anschaffung/Herstellung qualifizierter Vermögenswerte entstanden sind und in den Sachanlagenzugängen erfasst wurden. Im Vorjahr wurde ein durchschnittlicher Zinssatz von 4,4 % verwendet, der die allgemeinen Fremdkapitalkosten des Konzerns für die Aufnahme von Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten widerspiegelt. Das Grundvermögen ist analog dem Vorjahr nicht mit Grundpfandrechten zur Sicherung von Bankdarlehen belastet. Fördermittel und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Investitionen werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der geförderten Vermögenswerte abgesetzt und mindern die laufenden Abschreibungen. Der abgesetzte fortgeführte Betrag der zweckentsprechend verwendeten Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz beläuft sich auf 198,6 Mio. € (Vj. 213,2 Mio. €). Zur Absicherung von bedingt rückzahlbaren Einzelfördermaßnahmen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (z. B. für Krankenhausneuerrichtungen bzw. wesentliche Erweiterungen) in Höhe von 2,9 Mio. € (Vj. 3,1 Mio. €) sind Grundpfandrechte in Höhe von 4,1 Mio. € (Vj. 4,1 Mio. €) bestellt. Umstände, die Anlass für eine Rückzahlung dieser Zuwendungen geben, liegen nicht vor. Die Gebäude, technischen Anlagen und Maschinen schließen die folgenden Beträge mit ein, bei denen der Konzern Leasingnehmer in einem Finanzierungs-Leasing-Verhältnis ist: scroll
7.3 ErtragsteueransprücheUnter diesem Posten ausgewiesene Körperschaftsteuer-Anrechnungsguthaben betreffen Ansprüche i. S. v. § 37 KStG, die innerhalb eines Auszahlungszeitraumes von 2016 bis 2017 in jeweils gleichen Jahresbeträgen zur Auszahlung gelangen. Sie sind mit dem Barwert in Höhe von 2,4 Mio. € (Vj. 4,6 Mio. €) angesetzt. Die Bewertung erfolgt auf Basis des historischen laufzeitadäquaten Zinssatzes von 4,0 %. 7.4 Latente SteuerforderungenLatente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, die laufenden Steuerforderungen gegen die laufenden Steuerverbindlichkeiten aufzurechnen, und wenn die latenten Steuern gegen dieselbe Steuerbehörde bestehen. Die folgenden Beträge wurden saldiert: scroll
Latente Steuerforderungen für steuerliche Verlustvorträge werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. Verlustvorträge aus früheren Klinikübernahmen werden dann in die Bemessungsgrundlage zur Abgrenzung aktiver latenter Steuern einbezogen, wenn diese steuerlich hinreichend konkretisierbar sind. Bei einem steuerschädlichen Verkauf von Anteilen an Gesellschaften werden vorhandene latente Steuern auf Verlustvorträge ausgebucht. Dem Ansatz latenter Steuerforderungen aus Verlustvorträgen liegen steuerliche Planungsrechnungen für einen Zeitraum von fünf Jahren zugrunde. Die Steuerbasis, die für die Steuerabgrenzung genutzt wird, beträgt 41,2 Mio. € (Vj. 34,9 Mio. €). Am Bilanzstichtag bestehen bisher nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 63,4 Mio. € (Vj. 91,6 Mio. €), von denen in Höhe von 22,2 Mio. € (Vj. 56,7 Mio. €) keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden. Steuerliche Verlustvorträge können das laufende steuerliche Ergebnis in Deutschland zeitlich unbegrenzt bis zu einem Betrag von 1,0 Mio. € in vollem Umfang mindern. Darüber können jedoch nur noch 60,0 % des verbleibenden laufenden steuerlichen Ergebnisses mit steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet werden. Latente Steuern aus den Sachanlagen resultieren aus den im Steuerrecht vorgeschriebenen Nutzungsdauern und den nach IFRS wirtschaftlich gegebenen Abschreibungsdauern. Zudem wurden steuerliche Sonderabschreibungen in IFRS korrigiert. Latente Steuerverbindlichkeiten auf nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochterunternehmen in Höhe von 105,4 Mio. € (Vj. 105,4 Mio. €), die bei der Muttergesellschaft in Höhe von 5,0 % der Dividendensumme auf die ausgeschütteten Beträge zu steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen führen, wurden im Konzernabschluss berücksichtigt. Die Veränderungen der latenten Steuern stellen sich wie folgt dar: scroll
7.5 Anteile an anderen UnternehmenInformationen zu den Änderungen des Konsolidierungskreises und Zusammensetzung der RHÖN-KLINIKUM AG sind im Kapitel 4 Unternehmenserwerbe sowie Kapitel 9 Anteilsbesitz entsprechend dargestellt. 7.5.1 Nach der Equity-Methode bewertete BeteiligungenDie nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen betreffen ein unwesentliches assoziiertes Unternehmen sowie ein Joint Venture. Anteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, sind mit 0,3 Mio. € (Vj. 0,3 Mio. €) wegen Unwesentlichkeit unter den Sonstigen Vermögenswerten (langfristig) ausgewiesen. Die Voraussetzungen zur Bilanzierung beider Anteile nach der Equity-Methode liegen vor. Anteilig hat der Konzern folgende Anteile an den Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen: scroll
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7.5.2 Assoziierte UnternehmenGegenstand des einzelnen unwesentlichen assoziierten Unternehmens, firmierend als Marburger Ionenstrahl-Therapie Betriebs-Gesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg mit beschränkter Haftung, ist die Herstellung der Betriebsbereitschaft für den Patientenbetrieb der Partikeltherapieanlage am Standort Marburg. An ihr ist neben der RHÖN-KLINIKUM AG, die einen Anteil von 24,9 % hält, das Universitätsklinikum Heidelberg mit 75,1 % beteiligt. Zum Ende des Geschäftsjahres war der Buchwert der Beteiligung an diesem assoziierten Unternehmen 0,0 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €). Die zusammengefassten Finanzinformationen für das unwesentliche assoziierte Unternehmen sind nachfolgend dargestellt: scroll
Es wurden im Geschäftsjahr 2015 Verluste in Höhe von insgesamt 2,0 Mio. € (Vj. 0,3 Mio. €) in Bezug auf Anteile an assoziierten Unternehmen nicht erfasst, da keine Verpflichtung aus Verlustübernahmen besteht. Der Anteil am Gesamtergebnis (OCI) beträgt 0,0 Mio. €. 7.5.3 GemeinschaftsunternehmenGegenstand des Joint Ventures, firmierend unter Energiezentrale Universitätsklinikum Gießen GmbH, ist die zusammen mit den Stadtwerken Gießen durchzuführende Energieversorgung der Universitätsklinik Gießen. An ihr sind neben der RHÖN-KLINIKUM AG, die einen Anteil von 50 % hält, die Stadtwerke Gießen AG mit 50 % beteiligt. Zum Ende des Geschäftsjahres betrug der Buchwert des nicht wesentlichen Joint Ventures 0,3 Mio. € (Vj. 0,3 Mio. €). Die zusammengefassten Finanzinformationen für das unwesentliche Gemeinschaftsunternehmen sind nachfolgend dargestellt: scroll
Der Anteil am Gesamtergebnis (OCI) beträgt 0,0 Mio. €. 7.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig) entfallen mit 30,0 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) auf Festgeldanlagen mit einer Restlaufzeit> 1 Jahr, mit 20,1 Mio. € (Vj. 11,7 Mio. €) auf gewährte Darlehen sowie mit 0,0 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) auf unter diesem Posten erfasste Beteiligungen. Beteiligungen betreffen Unternehmen, an denen wir zwischen 20,0 % und 50,0 % beteiligt sind. Diese werden nicht konsolidiert. Sie werden in der Regel zu Anschaffungskosten angesetzt. 7.7 Sonstige Vermögenswerte (langfristig)Unter den sonstigen Vermögenswerten (langfristig) in Höhe von 0,3 Mio. € (Vj. 0,3 Mio. €) werden in Höhe von 0,3 Mio. € (Vj. 0,3 Mio. €) Anteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, ausgewiesen. 7.8 VorräteRoh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 23,1 Mio. € (Vj. 21,8 Mio. €) betreffen im Wesentlichen den medizinischen Bedarf. Hierbei wurden Wertberichtigungen in Höhe von 2,3 Mio. € (Vj. 2,2 Mio. €) vorgenommen. Sämtliche Vorräte befinden sich im Eigentum der RHÖN-KLINIKUM AG und der mit der RHÖN-KLINIKUM AG verbundenen Unternehmen. Abtretungen und Verpfändungen liegen nicht vor. 7.9 Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) in Höhe von 175,7 Mio. € (Vj. 169,7 Mio. €) sind die erkennbaren Einzelrisiken durch Wertberichtigungen auf einem separaten Wertberichtigungskonto berücksichtigt. Diese werden nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko bemessen. Zuführungen zu Wertberichtigungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, Auflösungen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus nachstehender Tabelle: scroll
Es gibt bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen keine Konzentration von Kreditrisiken, da die Forderungen nahezu ausschließlich gegenüber öffentlichen Kostenträgern bestehen. Der einzelne öffentliche Kostenträger ist zwar grundsätzlich insolvenzfähig, aufgrund der Gesamthaftung der Kostenträger wird das Ausfallrisiko jedoch als gering eingeschätzt. Die Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Forderungen entsprechen aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten im Wesentlichen ihren Buchwerten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen folgende Fälligkeitsstruktur auf: scroll
Hinsichtlich des in Höhe von 143,5 Mio. € (Vj. 141,5 Mio. €) weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Der Konzern schätzt den Anteil der uneinbringlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag auf Basis von Altersstrukturlisten und Erfahrungswerten der Vergangenheit als Prozentsatz in Abhängigkeit von der Außenstandsdauer. Zusätzlich bilanziert der Konzern Einzelwertberichtigungen, wenn aufgrund besonderer Umstände nicht mit der Einbringlichkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu rechnen ist. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 18,9 Mio. € (Vj. 13,0 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2015 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,8 Mio. € (Vj. 1,4 Mio. €) aufwandswirksam ausgebucht. Diese Forderungsausfälle wurden über Ausgleichsmechanismen nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) teilweise kompensiert. Aus bereits ausgebuchten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen konnten noch Zahlungseingänge in Höhe von 0,0 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €) erfolgswirksam vereinnahmt werden. 7.10 Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)scroll
Bedingt durch das niedrige Zinsumfeld für Tagesgelder und kurzfristige Geldanlagen wurden Festgeldanlagen mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr in Höhe von 345,0 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) getätigt. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht betreffen überwiegend Ausgleichsansprüche nach dem Krankenhausentgeltgesetz bzw. nach der Bundespflegesatzverordnung. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht enthalten keine Wertberichtigungen. Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen mit 5,5 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) geleistete Anzahlungen auf den Kaufpreis im Zusammenhang mit dem Erwerb der Kreisklinik Bad Neustadt, mit 3,6 Mio. € (Vj. 4,7 Mio. €) Forderungen aus Leistungserbringungen, die nicht primär mit der Patientenbehandlung im Krankenhaus in Verbindung stehen, sowie mit 1,2 Mio. € (Vj. 1,3 Mio. €) Forderungen gegen Mitarbeiter, insbesondere aus Abrechnungen im Rahmen des Liquidationsrechts der Chefärzte. Im Übrigen sind debitorische Kreditoren in Höhe von 0,6 Mio. € (Vj. 0,6 Mio. €) enthalten. Die übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte (kurzfristig) enthalten Wertberichtigungen in Höhe von 1,2 Mio. € (Vj. 1,1 Mio. €). Im Vorjahr waren unter den übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten mit 55,6 Mio. € restliche Kaufpreisforderungen aus dem Verkauf von Gesellschaften ausgewiesen, die mit 14,4 Mio. € wertberichtigt wurden. Zuschreibungen wurden nicht vorgenommen. Im Konzern werden Ausgleichsforderungen und -verbindlichkeiten gegenüber den Kostenträgern aus Entgelt-/Budgetvereinbarungen des laufenden Jahres und der Vorjahre saldiert ausgewiesen. Analog verhält es sich mit den Fördermittelansprüchen für Investitionen und den noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermitteln. Der Bruttoausweis stellt sich wie folgt dar: scroll
Der Bruttoausweis auf der Passivseite erfolgt im Anhang im Kapitel 7.19 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. 7.11 Sonstige Vermögenswerte (kurzfristig)Sonstige kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 21,1 Mio. € (Vj. 8,9 Mio. €) entfallen im Wesentlichen mit 12,7 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) auf Erstattungen von umlagefinanzierten Altersvorsorgeleistungen der VBL, mit 4,3 Mio. € (Vj. 4,3 Mio. €) auf vorausbezahlte Aufwendungen, insbesondere Versicherungsaufwendungen, sowie mit 3,7 Mio. € (Vj. 4,0 Mio. €) auf Rückforderungsansprüche gegenüber Versicherern aus Haftpflichtfällen. 7.12 Laufende ErtragsteueransprücheLaufende Ertragsteueransprüche umfassen im Wesentlichen Körperschaftsteuererstattungsansprüche gegenüber Finanzbehörden. 7.13 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalentescroll
Ursächlich für den Rückgang gegenüber dem Vorjahr sind, bedingt durch das niedrige Zinsumfeld für Tagesgelder und kurzfristige Geldanlagen, die Anlagen in Festgelder mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr (> 3 Monate) bzw. > 1 Jahr und damit Ausweis unter dem Posten Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) bzw. Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig). Zum Bilanzstichtag belief sich der effektive Zinssatz für Bankeinlagen mit einer Restlaufzeit < 3 Monate auf 0,24 % (Vj. 0,15 %), wobei die Anlagen eine durchschnittliche Restlaufzeit von 69 Tagen (Vj. täglich fällig) hatten. Zahlungsmittel und Kontokorrentkredite werden zum Zweck der Kapitalflussrechnung wie folgt zusammengefasst: scroll
7.14 EigenkapitalDas Grundkapital der RHÖN-KLINIKUM AG wurde im Geschäftsjahr 2015 durch Einziehung von 6.519.390 (Vj. 64.750.140) voll eingezahlten eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von 2,50 € je Aktie um einen Gesamtbetrag von 16.298.475 € (Vj. 161.875.350 €) auf 167.406.175 € (Vj. 183.704.650 €) im Wege der vereinfachten Einziehung gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 und 5 AktG herabgesetzt und ist eingeteilt in 66.962.470 (Vj. 73.481.860) nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 2,50 € je Aktie. Die Entwicklung des Grundkapitals der RHÖN-KLINIKUM AG im Überblick: scroll
In der Kapitalrücklage werden das Agio aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 396,0 Mio. € sowie der auf die im Geschäftsjahr 2015 eingezogenen Aktien entfallende Betrag in Höhe von 16,3 Mio. € (Vj. 161,9 Mio. €) ausgewiesen. Die Sonstigen Rücklagen zum Stichtag in Höhe von 346,5 Mio. € (Vj. 487,0 Mio. €) enthalten mit 346,5 Mio. € (Vj. 487,0 Mio. €) die in den zurückliegenden Jahren erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden, sowie Effekte aus Konsolidierungsmaßnahmen. Im Zusammenhang mit der Kapitalherabsetzung sind Aufwendungen in Höhe von 0,5 Mio. € (Vj. 1,9 Mio. €) angefallen, die ergebnisneutral erfasst wurden. Das Gesamtergebnis (Summe Konzerngewinn und sonstiges Ergebnis) des Geschäftsjahres 2015 beträgt 87,3 Mio. € (Vj. 1.248,5 Mio. €). Im Vorjahr sind Erträge durch die Auflösungen der Finanzinstrumente, bedingt durch die Rückführung des jeweiligen Grundgeschäfts, in Höhe von 20,9 Mio. € (nach Steuern) angefallen sowie Verluste aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von 0,3 Mio. € (nach Steuern). Im Jahr 2015 wurden 0,2 Mio. € (nach Steuern) aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Eigene Anteile werden in Höhe von 0,1 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) vom Eigenkapital abgesetzt. Der Bestand an eigenen Anteilen entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll
Nach dem deutschen Aktiengesetz bemessen sich die an die Aktionäre ausschüttbaren Dividenden nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Die Aktionäre stimmten während der letzten Hauptversammlung dem Vorschlag des Vorstands zu, so dass im Geschäftsjahr 2015 eine tatsächliche Dividendenausschüttung in Höhe von 80 Cent (Vj. 25 Cent) je Aktie erfolgte. Die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital in Höhe von 20,7 Mio. € (Vj. 20,4 Mio. €) betreffen unmittelbar bzw. mittelbar gehaltene Anteile konzernfremder Dritter am Eigenkapital folgender einbezogener Tochterunternehmen: scroll
7.15 Finanzschuldenscroll
Die RHÖN-KLINIKUM AG hat im Geschäftsjahr 2014 alle langfristigen Finanzschulden gegenüber Banken mit Ausnahme eines endfälligen Bankdarlehens zurückgeführt. Zum Bilanzstichtag bestand demnach noch ein im Jahr 2017 endfälliges Festzinsdarlehen in Höhe von 10,0 Mio. €. Darüber hinaus existiert eine Anleihe, die im Geschäftsjahr 2010 im Volumen von 400,0 Mio. € am Markt platziert wurde. Im Jahr 2014 wurden ein Anleiherückkaufprogramm und ein zusätzlicher Anleiherückkauf durchgeführt. Zum Bilanzstichtag verbleibt am Markt ein Nominalbetrag von 143,2 Mio. €. Das Instituts-Rating der RHÖN-KLINIKUM AG durch die Rating-Agentur Moody's mit der Credit Opinion Baa3 (negative outlook) vom 3. Dezember 2012 wurde im Rahmen des erfolgreichen Anleiherückkaufs zum 2. Mai 2014 zurückgenommen. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren Kosten-Nutzen-Überlegungen im Nachgang der Transaktion mit Fresenius/Helios. Basierend auf dem veränderten Finanzprofil, dem stabilen Geschäftsmodell sowie der sehr guten Reputation im Banken- und Kapitalmarkt sieht sich die RHÖN-KLINIKUM AG sehr gut aufgestellt, um etwaige künftige Finanzierungen auch ohne öffentliches Rating zu attraktiven Konditionen erfolgreich umsetzen zu können. Die mit den verzinslichen Verbindlichkeiten verbundenen vertraglichen Zinsanpassungstermine stellen sich wie folgt dar: scroll
Die effektiven Zinssätze zum Bilanzstichtag lauten: scroll
Die Restlaufzeiten der Finanzschulden betragen: scroll
Die ausgewiesenen Finanzschulden sind wie im Vorjahr nicht durch Grundpfandrechte/ Grundschulden besichert. 7.16 Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des ArbeitsverhältnissesFür die Zeit nach der Pensionierung werden einem Teil der Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durch den Konzern laufende Versorgungsleistungen zugesagt. Dabei erfolgt die betriebliche Altersversorgung sowohl leistungs- als auch beitragsorientiert. Die Verpflichtungen des Konzerns umfassen sowohl bereits laufende Pensionen als auch Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen. Die Finanzierung leistungsorientierter Verpflichtungen erfolgt über Rückstellungsbildung. Beiträge im Rahmen beitragsorientierter Pläne werden sofort erfolgswirksam erfasst. Für die Mitglieder des Vorstands besteht ein Plan, der Altersvorsorgeleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht. Die Vorstände erhalten neben ihrer laufenden Vergütung bei Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit eine in Abhängigkeit von der Dauer des Dienstverhältnisses und der Höhe der Bezüge stehende Altersvorsorgeleistung, die auf das 1,5-Fache der letzten Jahresbezüge begrenzt ist. Bei der Berechnung des Verpflichtungsumfangs wurde nicht wie bei den übrigen Pensionsplänen auf ein einheitliches Pensionsalter abgestellt, sondern es wurden die individuellen Vertragsdauern zugrunde gelegt. In diesem Zusammenhang bestehen Risiken bei Änderungen der Bemessungsgrundlage. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die Abhängigkeit vom letzten Gehalt bzw. von den variablen Vergütungsbestandteilen. Soweit diese Bemessungsgrundlage sich anders entwickelt als bei den Rückstellungsberechnungen vorausgesetzt, könnte gegebenenfalls ein Nachfinanzierungsbedarf entstehen. Der Rückstellungsbetrag in der Bilanz betrifft nur einmalige Zahlungen: scroll
Der Berechnung der Pensionsrückstellungen liegen folgende Annahmen zugrunde: scroll
Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden unverändert zum Vorjahr die Richttafeln 2005 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Der Pensionsaufwand wird vollständig unter dem Personalaufwand ausgewiesen. Die Entwicklung des Verpflichtungsumfanges (Defined Benefit Obligation) im Geschäftsjahr 2015 stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: scroll
Es existieren keine Erstattungsansprüche, die aus Rückdeckungsversicherungen bestehen, die aufgrund von Pensionszusagen an Mitarbeiter abgeschlossen wurden. Die gewichtete durchschnittliche Duration der Pensionsverpflichtungen liegt bei etwa sieben Jahren (Vj. acht Jahre). Die Sensitivität der Pensionsverpflichtungen hinsichtlich der Schwankungsbreite aufgrund von Änderungen der verschiedenen versicherungsmathematischen Bewertungsannahmen ergibt sich gemäß nachstehender Tabelle wie folgt: scroll
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Die Effekte der Sensitivität wurden nach der gleichen Methode ermittelt, wie die Verpflichtungen zum Jahresende. Effekte einer gleichzeitigen Änderung von mehreren Annahmen wurden dabei nicht untersucht. Da es sich bei den zum Geschäftsjahresende verbleibenden Zusagen um Kapitalzusagen handelt, ergeben sich keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen aus der Änderung des Rententrends, so dass auf eine diesbezügliche Angabe der Sensitivität verzichtet wurde. Im Geschäftsjahr 2015 wurden Beitragszahlungen an die Versorgungskasse VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) in Höhe von 10,7 Mio. € (Vj. 23,1 Mio. €) geleistet. Der Rückgang resultiert aus geringeren laufenden Beitragszahlungen und aus Erstattungen für Vorjahre. Zum Stichtag waren 8.027 Beschäftigte (Vj. 8.152 Beschäftigte) mit einem Anspruch auf Zusatzversorgung ausschließlich bei der VBL gemeldet. 7.17 Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll
Die Rückstellungen für Haftpflichtrisiken betreffen Schadensersatzansprüche Dritter. Ihnen stehen Rückforderungsansprüche gegenüber Versicherern in Höhe von 3,7 Mio. € (Vj. 4,0 Mio. €) entgegen, die unter den sonstigen Vermögenswerten (kurzfristig) ausgewiesen werden. Nach Einschätzung des Vorstands wird die Abwicklung dieser Haftpflichtfälle über die zurückgestellten Beträge hinaus keine wesentlichen zusätzlichen Aufwendungen mit sich bringen. Der Zeitpunkt von Zahlungsabflüssen aus Haftpflichtrisiken, der grundsätzlich kurzfristig eintreten kann, hängt im Wesentlichen vom Verlauf und Ergebnis einzelner Haftungsfälle ab. Übrige Rückstellungen betreffen die Risikovorsorge für rechtliche und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaften. Die Fristigkeiten der sonstigen Rückstellungen stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: scroll
Im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG bestehen Eventualverbindlichkeiten in einem Volumen von maximal 0,5 Mio. € (Vj. 0,5 Mio. €). Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten im Rahmen des Leistungsprozesses. Zum jetzigen Zeitpunkt geht die RHÖN-KLINIKUM AG von keiner nennenswerten Inanspruchnahme in der Zukunft aus. 7.18 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungenscroll
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber Dritten. Der Gesamtbetrag von 95,3 Mio. € (Vj. 89,6 Mio. €) ist innerhalb eines Jahres fällig. 7.19 Sonstige finanzielle Verbindlichkeitenscroll
Die Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht betreffen noch nicht zweckentsprechend verwendete pauschale Fördermittel nach landesrechtlichen Vorschriften zur Krankenhausfinanzierung sowie Ausgleichsverpflichtungen nach der Bundespflegesatzverordnung bzw. dem Krankenhausentgeltgesetz. Die ausgewiesenen Buchwerte der in diesem Posten erfassten kurzfristigen monetären Verbindlichkeiten entsprechen deren Zeitwerten. Die langfristigen übrigen Verbindlichkeiten wurden nach der Effektivzinsmethode auf Basis der historischen Marktzinsen abgezinst. Von den langfristigen übrigen finanziellen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von 7,4 Mio. € (Vj. 8,7 Mio. €) entfallen 7,4 Mio. € (Vj. 8,7 Mio. €) auf Verpflichtungen aus Forschungszuschüssen gegenüber der Universität Gießen und Marburg. Im Konzern werden Ausgleichsforderungen und -verbindlichkeiten gegenüber Kostenträgern aus Entgelt-/Budgetvereinbarungen des laufenden Jahres und der Vorjahre saldiert ausgewiesen. Analog verhält es sich mit den Fördermittelansprüchen für Investitionen und den noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermitteln. Der Bruttoausweis stellt sich wie folgt dar: scroll
Der Bruttoausweis auf der Aktivseite erfolgt im Anhang im Kapitel 7.10 Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig). 7.20 Sonstige Verbindlichkeitenscroll
Personalverbindlichkeiten entfallen auf ergebnisabhängige Vergütungen, Verpflichtungen aus nicht genommenem Urlaub, Verpflichtungen aus Überstunden sowie Altersteilzeitverpflichtungen. Im Übrigen wurden im Vorjahr unter diesem Posten Abfindungsverpflichtungen erfasst. Die übrigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen noch nicht verwendete Drittmittel aus laufenden Studien. 7.21 Laufende ErtragsteuerverbindlichkeitenDie laufenden Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 1,3 Mio. € (Vj. 2,3 Mio. €) entfallen auf noch nicht veranlagte Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für das abgelaufene Geschäftsjahr und auf Vorjahre. 7.22 Derivative FinanzinstrumenteZum Bilanzstichtag bestehen ausschließlich festverzinsliche Finanzverbindlichkeiten sowie Bankguthaben mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Alle derivativen Finanzinstrumente wurden im Geschäftsjahr 2014 aufgelöst. Zum Bilanzstichtag bestehen somit ebenso wie zum Vorjahresstichtag keine Zinssicherungen. Aus den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Derivaten entstanden im Vorjahr bis zur Auflösung der Zinssicherungsinstrumente Aufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. €. 7.23 Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten7.23.1 Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach BewertungskategorienDie nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten dar und leitet diese auf die entsprechenden Bilanzposten über: scroll
Die beizulegenden Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Schulden werden wie folgt den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet: scroll
Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung auf die Vermögenswerte und Schulden sind im Folgenden beschrieben:
Die beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden, die der Stufe 2 zuzuordnen sind, werden auf Basis direkt am Markt ableitbarer Inputfaktoren, wie z. B. Zinsen, ermittelt. Sie ergeben sich aus der Diskontierung zukünftiger Zahlungsströme mit den entsprechenden Inputfaktoren. Dabei wird auch das eigene Kreditrisiko, abgeleitet aus der am Markt notierten Anleihe, berücksichtigt. Von den sonstigen finanziellen Vermögenswerten (langfristig) entfallen 0,0 Mio. € (31. Dezember 2014: 0,0 Mio. €) auf Beteiligungen, deren Marktwert aufgrund des Fehlens eines aktiven Marktes nicht ermittelt werden kann. Sie werden zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben i. d. R. kurze Restlaufzeiten. Deshalb entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag den Zeitwerten. Die Veränderung im Vergleich zum 31. Dezember 2014 resultiert im Wesentlichen aus dem Ausweis von Festgeldern in Höhe von 30,0 Mio. € unter den Sonstigen finanziellen Vermögenswerten (langfristig) und dem Ausweis in Höhe von 345,0 Mio. € unter den Sonstigen finanziellen Vermögenswerten (kurzfristig). In den Finanzschulden sind ein Darlehen gegenüber einem Kreditinstitut sowie eine Anleihe enthalten. Der Zeitwert des Darlehens gegenüber einem Kreditinstitut sowie der Zeitwert der langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ermitteln sich aus den diskontierten Zahlungsströmen. Zur Diskontierung wurde ein der RHÖN-KLINIKUM AG entsprechender risiko- und laufzeitadäquater Zinssatz verwendet. Die beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten sind aufgrund am Markt beobachtbarer Inputfaktoren der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen. Der Zeitwert der Anleihe ermittelt sich aus dem Nominalwert multipliziert mit dem Kurswert am letzten Handelstag des Berichtsjahres und ist somit der Stufe 1 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten und den Finanzschulden mit kurzen Restlaufzeiten entsprechen die Buchwerte zum Abschlussstichtag den Zeitwerten. Der Zeitwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing wurde mittels Marktzinskurve zum Stichtag ermittelt und entspricht dem aktuellen Buchwert. 7.23.2 Nettoergebnis nach Bewertungskategorienscroll
+ = Aufwand - = Ertrag Das Nettoergebnis aus der Folgebewertung von Krediten und Forderungen setzt sich aus den Erträgen und Aufwendungen aus Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammen. Der Abgang enthält die als uneinbringlich ausgebuchten Forderungen, saldiert mit Erträgen aus Zahlungen aus in der Vergangenheit wertberichtigten Forderungen. Aus Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten ergaben sich im Geschäftsjahr keine Aufwendungen und Erträge. 7.23.3 Finanzielle Verbindlichkeiten (Fälligkeitsanalyse)Aus nachfolgender Tabelle sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungsleistungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente ersichtlich, einschließlich der unter zur Veräußerung gehaltene Schulden ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten: scroll
Die folgende Tabelle stellt die Fälligkeitsanalyse des Vorjahres dar: scroll
Einbezogen wurden alle finanziellen Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Geplante Zahlungen für zukünftige neue Verbindlichkeiten wurden nicht in die Berechnung mit einbezogen. Zinszahlungen wurden unter den Vereinbarungen, die zum Bilanzstichtag gültig waren, in die zukünftigen Cash-Flow-Zahlungen eingerechnet. Kurzfristige Verbindlichkeiten und als jederzeit kündbar vereinbarte Verbindlichkeiten wurden in das jeweils kürzeste Zeitraster eingegliedert. 8 Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des RHÖN-KLINIKUM Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert haben. Die Auswirkungen von Akquisitionen, Desinvestitionen und sonstigen Veränderungen des Konsolidierungskreises sind dabei eliminiert. In Übereinstimmung mit IAS 7 (Cash-Flow-Statements) wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer und investiver Tätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die in der Finanzierungsrechnung ausgewiesene Liquidität umfasst Kassenbestände, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung werden die kurzfristigen Kontokorrentkredite von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten abgesetzt. Eine Überleitung wird bei den Erläuterungen zu den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten gegeben. Der Erfolg aus Entkonsolidierungen von Tochtergesellschaften im Vorjahr in Höhe von 1,3 Mrd. € beinhaltet die im Jahr 2014 übergegangenen Gesellschaften an Fresenius/Helios sowie an Dritte. Auf die Transaktion mit Fresenius/Helios entfiel im Vorjahr ein Betrag von 1,3 Mrd. €. Aus der Transaktion mit Fresenius/Helios sind dem Konzern im Vorjahr 3,0 Mrd. € zugeflossen, die zur Rückführung von Finanzschulden mit 0,6 Mrd. €, zum Aktienrückkauf mit 1,6 Mrd. € und für den Aufbau des Partikeltherapiezentrums in Marburg mit 0,1 Mrd. € verwendet wurden. Im Jahr 2015 erfolgte aus dem Verkauf von Gesellschaften eine Schlusszahlung in Höhe von insgesamt 49,5 Mio. €. Aus dem Erwerb von Arztsitzen sind 1,4 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €) abgeflossen, des Weiteren erfolgte eine Kaufpreiszahlung im Zuge des Erwerbs der Kreisklinik Bad Neustadt zum 1. Januar 2016 in Höhe von 5,5 Mio. €. Der Aktienrückkauf im Jahr 2015 führte zu einem Geldabfluss von 167,0 Mio. € (Vj. 1,6 Mrd. €). In der Kapitalflussrechnung wurden 13,7 Mio. € (Vj. 4,6 Mio. €) ausstehende Baurechnungen sowie im Vorjahr nicht zahlungswirksame Gewinne derivativer Finanzinstrumente in Höhe von 0,1 Mio. € berücksichtigt. Ausschüttungen an nicht beherrschende Anteile betrugen 1,7 Mio. € (Vj. 1,0 Mio. €). Die Kapitalflussrechnung stellt die Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zwischen zwei Stichtagen dar. In diesen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind im RHÖN-KLINIKUM Konzern ausschließlich Zuflüsse aus der fortzuführenden Geschäftstätigkeit enthalten, da keine Geschäfte aufgegeben wurden. 9 Anteilsbesitz9.1 In den Konzernabschluss einbezogene Unternehmenscroll
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9.2 Sonstige Unternehmen gemäß § 313 Abs. 2 Ziff. 2 ff. HGBscroll
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Zahlen gemäß Jahresabschluss 31. Dezember 2013. 10 Sonstige Angaben10.1 Mitarbeiter im Jahresdurchschnittscroll
10.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungenscroll
Vom Bestellobligo entfallen 0,9 Mio. € (Vj. 0,6 Mio. €) auf immaterielle Vermögenswerte sowie 6,3 Mio. € (Vj. 5,2 Mio. €) auf Sachanlagen. Die übrigen finanziellen Verpflichtungen resultieren hauptsächlich aus Darlehensverträgen und Dienstleistungsverträgen (Wartungsverträge, Verträge betreffend den Bezug von Waren, Verträge betreffend Wäschereinigung etc.). Ferner hat sich die RHÖN-KLINIKUM AG im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bildung eines medizinischen Netzwerks als Netzwerkpartner zu Investitionen in Höhe von 10,0 Mio. €, verteilt über fünf Jahre, beginnend ab dem Jahr 2015, verpflichtet. Zum Stichtag bestehen noch Verpflichtungen in Höhe von 9,4 Mio. €. Aus abgeschlossenen Unternehmenskaufverträgen bestehen zum Bilanzstichtag keine Investitionsverpflichtungen. Darüber hinaus bestehen betraglich nicht begrenzte selbstschuldnerische Bürgschaftserklärungen für Forderungen von kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegenüber MVZ-Tochtergesellschaften aus deren vertragsärztlichen Tätigkeiten sowie bei einer MVZ-Tochtergesellschaft eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 0,2 Mio. € als Sicherheit für die Vorauszahlungen der kassenärztlichen Vereinigung. Im Rahmen des Klinikneubaus in Bad Neustadt wurde zur Absicherung der Wiederaufforstungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern eine Bankbürgschaft von 0,1 Mio. € ausgereicht. Im Übrigen besteht bis zum Höchstbetrag in Höhe von 5,1 Mio. € eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung für Fördermittelansprüche des Freistaats Bayern. Es wird nicht mit einer Inanspruchnahme aus den Bürgschaften gerechnet. 10.3 Leasingbeziehungen im KonzernLeasingtransaktionen sind als Finanzierungs-Leasing bzw. als Operating-Leasing klassifiziert. Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt, werden als Finanzierungs-Leasing behandelt. Dies betrifft zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 die Zentralklinik Bad Berka GmbH, die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH sowie die RHÖN-KLINIKUM AG. Dementsprechend hat der Konzern die Leasingobjekte zum Barwert der Mindestleasingraten in Höhe von 5,9 Mio. € (Vj. 2,4 Mio. €) aktiviert und schreibt die Leasinggegenstände in der Folge über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit ab. Zugleich wird eine entsprechende Verbindlichkeit angesetzt, die in der Folgezeit nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben wird. Alle anderen Leasingvereinbarungen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt, werden als Operating-Leasing behandelt. In diesem Fall werden die Leasingzahlungen linear als Aufwand erfasst. 10.3.1 Verpflichtungen als Leasingnehmer im Rahmen von Operating-LeasingDer Konzern mietet medizinische Geräte sowie Wohn- und Büroflächen an, die als kündbare Operating-Leasing-Verhältnisse zu qualifizieren sind. Die Leasingvereinbarungen haben in der Regel eine Laufzeit bis zu fünf Jahren. Der Konzern hat bei diesen Leasingvereinbarungen eine Kündigungsfrist von maximal zwölf Monaten zum Laufzeitende. Die zukünftig zu leistenden Mindestleasingzahlungen bis zu einem Jahr betragen 0,7 Mio. €. Die Mindestleasingzahlungen für den Zeitraum bis zu fünf Jahren betragen 1,0 Mio. €, über fünf Jahre 0,2 Mio. €. 10.3.2 Verpflichtungen als Leasingnehmer im Rahmen von Finanzierungs-LeasingIm Rahmen von Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen werden vor allem Kopier- und Drucksysteme sowie Laborgeräte gemietet. Im Konzern besteht der Grundsatz, Betriebsvermögen stets im Eigentum zu erwerben. scroll
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Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing resultiert aus dem Zugang diverser Laborgeräte. Die Leasingvereinbarungen beinhalten teilweise Kauf- und Verlängerungsoptionen, die nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ausübbar sind. 10.3.3 Als Finanzinvestitionen gehaltene ImmobilienDer Konzern vermietet Wohnflächen an Mitarbeiter, Büro- und Gewerbeflächen an Dritte (z. B. Cafeteria) sowie Praxisräume an mit dem Krankenhaus kooperierende Ärzte und Laborgemeinschaften im Rahmen von kündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen. Die betragsmäßig wesentlichen Operating-Leasing-Verträge resultieren aus der Vermietung von Immobilien an Dritte. Bei dem absolut größten Posten handelt es sich um die Vermietung einer Immobilie an einen Pflegeheimbetreiber. Aufgrund der Bestimmungen des IFRS 13.97 wird der beizulegende Zeitwert für die nach IAS 40 bilanzierten Vermögenswerte ermittelt. Der hierbei bestimmte beizulegende Zeitwert ist nicht auf einem aktiven Markt beobachtbar und auch nicht von einer Marktpreisnotierung ableitbar und somit der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie des IFRS 13 zuzuordnen. Der beizulegende Zeitwert bestimmt sich unter Verwendung einer Ertragswertberechnung. Als Inputfaktoren werden hierbei die entsprechenden Komponenten des Ertragswertverfahrens wie Rohertrag, Bodenwertverzinsung und Bodenrichtwert verwendet. Auf Basis von Ertragswertermittlungen werden keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem Zeitwert dieser Immobilien und ihren nachfolgend dargestellten Buchwerten gesehen. Aus diesem Grund wurde kein externes Zeitwertgutachten eingeholt. scroll
Die Abschreibungen erfolgen linear über eine Nutzungsdauer von 33 1/3 Jahren. Im Jahr 2015 wurden hierfür Mieteinnahmen in Höhe von 0,4 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €) erzielt. Die Betriebsaufwendungen für die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien beliefen sich im Geschäftsjahr auf 0,2 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €). Diese entfallen vollständig auf Objekte, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden. Die zukünftig zu erhaltenden Mindestleasingzahlungen bis zu einem Jahr betragen 0,1 Mio. €. Die Mindestleasingzahlungen für den Zeitraum bis zu fünf Jahren betragen 0,0 Mio. €, über fünf Jahre 0,0 Mio. €. 10.4 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenNach der Definition gemäß IAS 24.9 sind nahestehende Unternehmen und Personen solche, die dem berichtenden Unternehmen nahestehen. Dabei handelt es sich insbesondere um natürliche Personen, die das berichtende Unternehmen beherrschen oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt sind, maßgeblichen Einfluss haben oder im Unternehmensmanagement des berichtenden Unternehmens eine Schlüsselposition einnehmen. Gleiches gilt für nahe Familienangehörige dieser Personen. Weiterhin umfasst sind Unternehmen derselben Unternehmensgruppe und Unternehmen unter bzw. mit maßgeblichem Einfluss. Gesellschaften des RHÖN-KLINIKUM Konzerns unterhalten im Einzelfall wechselseitige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Es handelt sich hierbei insbesondere um Vermietungen von Gebäuden sowie um Leistungen im Zusammenhang mit Telemedizin, Teleradiologie, Pflege sowie Personalgestellungen. Diese Dienstleistungs- und Mietbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt. Als nahestehende Unternehmen werden demnach sämtliche Unternehmen, an denen wir zwischen 20,0 % und 50,0 % beteiligt sind und die wegen Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden, identifiziert (zu den Unternehmen des Konzerns wird auf die Anteilsbesitzliste in diesem Anhang verwiesen). Auch gemeinschaftlich geführte Joint-Ventures gelten als nahestehend. Aus Konzernsicht bestand im Geschäftsjahr 2015 folgendes Leistungsvolumen mit nahestehenden Unternehmen: scroll
Aus Konzernsicht bestand im Geschäftsjahr 2015 folgendes Leistungsvolumen zu nach der Equity-Methode konsolidierten Unternehmen: scroll
Bei den Forderungen handelt es sich im Wesentlichen um unbesicherte Darlehen zu marktüblichen Konditionen. Die Verbindlichkeiten resultieren aus Liefer- und Leistungsbeziehungen. Als nahestehende Personen werden die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie die mit ihnen im Sinne des § 1589 BGB im ersten Grad verwandten Personen und deren Ehegatten behandelt. Zu den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen wurden der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats gezählt. Mitglieder des Aufsichtsrats der RHÖN-KLINIKUM AG bzw. ihnen nahestehende Unternehmen und Einrichtungen haben folgende Leistungen zu marktüblichen Konditionen erbracht: scroll
Die Aufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Materialaufwand bzw. den Sonstigen Aufwendungen erfasst. Wertminderungen waren im Geschäftsjahr 2015 nicht zu erfassen. scroll
Die Erträge sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Sonstigen Erträgen erfasst. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 bestanden nachfolgende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: scroll
Die bei der RHÖN-KLINIKUM AG oder ihren Tochterunternehmen angestellten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erhielten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses die folgenden Bezüge im abgelaufenen Geschäftsjahr: scroll
Die vorstehend genannten Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Personalaufwendungen erfasst. 10.5 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Beiratsscroll
Kreditgewährungen an Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Beirats liegen nicht vor. Die Mitglieder des Aufsichtsrats halten zusammen einen Aktienbesitz an der RHÖNKLINIKUM Aktiengesellschaft von 32,2 % (Vj. 29,3 %) des gesamten Aktienkapitals. Die Familie des Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Eugen Münch, hält 12,4 % (Vj. 11,3 %) der Aktien der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft. Davon entfallen 6,9 % (Vj. 6,3 %) auf Eugen Münch und 5,5 % (Vj. 5,0 %) auf Ingeborg Münch. Prof. Dr. h. c. Ludwig Georg Braun hält mittelbar 19,8 % (Vj. 18,0 %) des Grundkapitals. Die Mitglieder des Vorstands halten zum 31. Dezember 2015 keine Aktien der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft. Die von den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie deren Ehegatten bzw. Verwandten ersten Grades im Jahr 2015 getätigten Transaktionen von Aktien der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft wurden gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) veröffentlicht. Im Berichtszeitraum liegen der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft die nachfolgenden Mitteilungen über Geschäfte nach § 15a WpHG von Mitgliedern des Aufsichtsrats bzw. Vorstands (Directors' Dealings) vor: scroll
Die Aufwendungen (ohne Umsatzsteuer) für Mitglieder des Aufsichtsrats gliedern sich im Einzelnen wie folgt: scroll
Die Gesamtbezüge des Vorstands entfallen im Einzelnen auf: scroll
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Versorgungsaufwand umfasst den Dienstzeitaufwand nach IAS 19. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat im Geschäftsjahr 2014 mit Vereinbarungen vom Mai 2014 den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden drei Vorstandsmitgliedern Optionsrechte in Form von virtuellen Aktien gewährt. Die virtuellen Aktien sind unverfallbar. Die Zusagen haben eine Laufzeit bis Juni 2019. Die Auszahlung der gewährten virtuellen Aktien erfolgt mit dem Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor Laufzeitende, wobei die Auszahlung pro virtueller Aktie auf 40 € beschränkt ist. Gemäß IFRS 2 wird dieser Plan als cash-settled plan behandelt und somit als Vergütung mit Barausgleich bilanziert. Die Rückstellung für die Verpflichtung aus den virtuellen Aktien wurde in Höhe des zu erwartenden Aufwands gebildet. Der beizulegende Zeitwert der virtuellen Aktien wird mit Hilfe eines Binomialmodells ermittelt. Bei der Beendigung des Dienstvertrags erhalten die Vorstände unter bestimmten Voraussetzungen eine Altersvorsorgeleistung. Diese beträgt für jedes volle Jahr (zwölf volle Kalendermonate) der Tätigkeit als Vorstandsmitglied 12,5 % der am Tage der Beendigung des Dienstvertrags geschuldeten Jahresbezüge, insgesamt jedoch höchstens das 1,5-Fache dieser letzten Bezüge. Für diese Leistungen, die den Mitgliedern des Vorstands nach Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, wurden folgende Altersvorsorgeleistungen zurückgestellt: scroll
10.6 Erklärung zum Corporate Governance KodexMit gemeinsamem Beschluss des Aufsichtsrats und des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG vom 5. November 2015 wurde die entsprechende Erklärung gemäß § 161 AktG zur Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Geschäftsjahr 2015 abgegeben. Diese wurde auf der Website der RHÖN-KLINIKUM AG hinterlegt und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 10.7 Angabe des im Geschäftsjahr für den Abschlussprüfer als Aufwand erfassten Honorars (inklusive Auslagenersatz und ohne Umsatzsteuer)Im Geschäftsjahr 2015 wurden konzernweit Honorare für Abschlussprüfer in Höhe von 1,5 Mio. € (Vj. 1,3 Mio. €) aufgewendet. Die Honorare inklusive Auslagen und ohne Umsatzsteuer entfallen auf nachfolgende Leistungen: scroll
Vom Gesamthonorar ohne Umsatzsteuer entfallen 0,1 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) auf andere Abschlussprüfer, die nicht Konzernabschlussprüfer sind. Die Honorare setzen sich wie folgt zusammen: scroll
10.8 Ereignisse nach dem AbschlussstichtagMit Kaufvertrag vom 31. Juli 2015 hat die RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt GmbH im Rahmen eines Asset Deals die Kreisklinik Bad Neustadt unter aufschiebenden Bedingungen zum 1. Januar 2016 erworben. Die Kreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale ist ein Haus der Grund- und Regelversorgung mit insgesamt 225 Betten und 8 Palliativplätzen sowie einer Krankenpflegeschule. Die Kreisklinik hat die Fachrichtungen Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie und Geburtshilfe, Hals-, Nasen- Ohrenheilkunde sowie Hämodialyse und beschäftigt rund 420 Vollkräfte. Über den Erwerb wurde in unseren Zwischenberichten 2015 bereits berichtet. Die aufschiebenden Bedingungen sind mittlerweile erfüllt, so dass die Kreisklinik zum 1. Januar 2016 in den Konzernabschluss einbezogen wird. Um die strategischen Generalthemen Behandlungsexzellenz, Innovation und Netzwerkmedizin weiter zu forcieren, hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2015 einer Erweiterung des Vorstands zugestimmt. Seit dem 1. Januar 2016 gehört Herr Prof. Dr. med. Bernd Griewing, Sprecher des Medical Board, dem Vorstand als Chief Medical Officer (CMO) an. Zu seinen Schwerpunktaufgaben gehören die Weiterentwicklung des Medical Board, die Belange von Hygiene und Patientensicherheit sowie das medizinische Prozessmanagement. In diesem Zusammenhang wurde die Aufgabenverteilung im Vorstand neu geregelt. 11 Organe und Beirat der RHÖN-KLINIKUM AGDer Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus:
Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus:
Der Beirat der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus:
Bad Neustadt a. d. Saale, den 19. Februar 2016 Der Vorstand Prof. Dr. Bernd Griewing Martin Menger Jens-Peter Neumann Dr. Dr. Martin Siebert Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG beschrieben sind.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 19. Februar 2016 Der Vorstand Prof. Dr. Bernd Griewing Martin Menger Jens-Peter Neumann Dr. Dr. Martin Siebert Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale Vermerk zum KonzernabschlussWir haben den beigefügten Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften - bestehend aus Konzernbilanz, Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 -geprüft. Verantwortung des Vorstands für den KonzernabschlussDer Vorstand der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft ist verantwortlich für die Aufstellung dieses Konzernabschlusses. Diese Verantwortung umfasst, dass dieser Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt wird und unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Der Vorstand ist auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Verantwortung des AbschlussprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Konzernabschluss abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine Abschlussprüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Konzernabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung eines Konzernabschlusses, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der von dem Vorstand ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. PrüfungsurteilGemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung des Konzernabschlusses zu keinen Einwendungen geführt hat. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2015 sowie der Ertragslage für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr. Vermerk zum KonzernlageberichtWir haben den beigefügten Konzernlagebericht der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB und unter Beachtung der für die Prüfung des Konzernlageberichts vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach ist die Prüfung des Konzernlageberichts so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Konzernlagebericht mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung des Konzernlageberichts zu keinen Einwendungen geführt hat. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts gewonnenen Erkenntnisse steht der Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Frankfurt am Main, den 22. Februar 2016 PricewaterhouseCoopers Anne Böcker, Wirtschaftsprüferin ppa. Stefan Sigmann, Wirtschaftsprüfer GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAGDer vom Vorstand aufgestellte, vom Aufsichtsrat gebilligte und damit festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft weist einen Bilanzgewinn von 180.815.656,01 € aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn einen Betrag von 53.550.776,00 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,80 € je dividendenberechtigte Stückaktie (DE0007042301) zu verwendenund den verbleibenden Betrag von 127.264.880,01 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Bad Neustadt a. d. Saale, 14. April 2016 RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft Der Aufsichtsrat Der Vorstand BERICHT DES AUFSICHTSRATS über das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015der RHÖN-KLINIKUM AGSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, die RHÖN-KLINIKUM AG wandelt sich nach der erfolgreichen Transaktion mit der Fresenius SE & Co. KGaA und den hieraus resultierenden neuen unternehmerischen Spielräumen konsequent vom nachgelagerten Dienstleister für stationäre Krankenhausleistungen zum Anbieter von Spitzenmedizin, der die gravierenden Veränderungen im Gesundheitswesen nicht nur antizipiert, sondern aktiv mitgestaltet. Hierzu zählt in erster Linie das ganzheitliche Campus-Konzept, das sich bereits am Standort Bad Neustadt in der konkreten Umsetzung befindet und prototypisch an anderen Standorten sukzessive ausgerollt werden soll. Bei aller berechtigten Fokussierung auf die weitere Optimierung des Einsatzes von Technik, Logistik und Medizinkompetenz wird nicht das allseits betonte Mantra für mehr Menschlichkeit, sondern die kompromisslose Ausrichtung von Prozessen und Handlungen auf die Wünsche des kritischen und autonomen Patienten, seinen Nutzen und die von ihm geforderte Leistungsqualität im Mittelpunkt unserer weiteren Bestrebungen stehen. Die Vorstellung »Wer hilft, bestimmt über den Geholfenen« wird immer weniger Gültigkeit haben und dieser Wandel eine fundamentale Neuorientierung der Branche und des Systems sowie die Bereitschaft zur Veränderung aller an diesem Wandlungsprozess Beteiligten. Das Management unseres Unternehmens ist daher gefordert, die Versorgung unserer Patienten fortlaufend auf den Prüfstand zu stellen und in Zukunft noch besser zu steuern, damit diese noch konsequenter an den Bedürfnissen und am Wohlbefinden der Patienten ausgerichtet werden kann. Darüber hinaus setzen sich das Management und die Mitarbeiter des Unternehmens intensiv mit den vielfältigen Chancen und Herausforderungen der rasch voranschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens auseinander. Der 2015 neu gewählte Aufsichtsrat wird diese Veränderungsprozesse weiterhin als Ratgeber und Kontrolleur, also seinen gesetzlichen Aufgaben entsprechend, begleiten. ZUSAMMENARBEIT VON AUFSICHTSRAT UND VORSTANDDer Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2015 fortlaufend und ausführlich mit der Situation und der Entwicklung des Unternehmens befasst und die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen: Hierzu zählen die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsführung und die regelmäßige Beratung des Vorstands bei der Leitung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat hat sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben dabei stets von den ausschlaggebenden Prinzipien der Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit leiten lassen. Die Einhaltung dieser Prinzipien durch den Vorstand wurde durch regelmäßige Nachprüfung der allgemeinen Organisation der Gesellschaft sowie durch Überprüfung der Instrumente zur internen Risikokontrolle überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle grundlegenden und bedeutenden Entscheidungen des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG vollumfänglich und unmittelbar eingebunden. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat uns sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend unterrichtet - entscheidungsrelevante Dokumente und Unterlagen erhielt der Aufsichtsrat rechtzeitig vor den jeweiligen Beratungen und formalen Sitzungen. Der Aufsichtsrat hat die Berichterstattung und die vorgetragenen Informationen des Vorstands zur strategischen und operativen Geschäftsentwicklung, zu Compliance-Themen sowie zu Risiken und dem Risikomanagement auf ihre Plausibilität und Nachvollziehbarkeit hin überprüft, mit dem Vorstand erörtert und bei gegebenem Anlass auch kritisch hinterfragt. Schwerpunkte der Beratungen in den Gremien und mit dem Vorstand waren die strategische Weiterentwicklung des Konzerns, Themen, Projekte und Maßnahmen zur Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit auf die Bereiche Spitzenmedizin und Universitätsmedizin sowie zum Gesundheitsvollversorger. Zu den zentralen Themen in den Gremien gehörten auch die beratende Begleitung und Mitwirkung bei der Auskehrung einer zweiten Tranche des Veräußerungsgewinns aus dem im vorigen Geschäftsjahr erfolgten Verkauf eines Klinikportfolios an den Fresenius-Konzern an unsere Aktionäre im Wege der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren nach Erwerb durch die Gesellschaft (Aktienrückkauf), die Inbetriebnahme des Partikeltherapie-Zentrums am Universitätsklinikum Marburg sowie die Freigabe und der Beginn der umfangreichen Investitionen zur Realisierung des ersten Campusmodells am Standort Bad Neustadt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand mit dem Vorstandsvorsitzenden auch zwischen den Gremiensitzungen in einem intensiven und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch und wurde über wesentliche Entwicklungen laufend und ausführlich informiert. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen. Die Beschlussvorschläge des Vorstands haben wir ausführlich erörtert und dazu, soweit es die Bestimmungen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung erfordern, nach intensiver Prüfung im Aufsichtsrat und in den jeweils zuständigen Aufsichtsratsausschüssen unser Votum abgegeben. In wenigen Fällen haben wir im Interesse der Aktionäre externe Sachverständige und Berater zur Unterstützung hinzugezogen. Bei besonders eilbedürftigen und termingebundenen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat bzw. der zuständige Ausschuss Sitzungen mittels Telefonkonferenzen abgehalten und auch Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. DIE ARBEIT DES AUFSICHTSRATS IN DEN AUSSCHÜSSEN UND IM PLENUMDer Aufsichtsrat hat zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben und Verantwortung insgesamt sieben ständige Ausschüsse eingerichtet, deren Mitglieder für die besonderen Fragestellungen der Ausschüsse über konkrete Kompetenzen und Erfahrungen verfügen. Die Ausschüsse handeln im Rahmen von Gesetz, Satzung und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats - auch an dessen Stelle - als beschließende Ausschüsse, soweit dies dem Gesetz entspricht und vom Aufsichtsrat zuvor festgelegt wurde. Die Ausschüsse tagen generell separat von Plenumssitzungen. Im Bedarfsfall wurden auch Sitzungen in Form von kurzfristig einberufenen Telefonkonferenzen abgehalten. Der Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss ist im Berichtsjahr zu vier ordentlichen Sitzungen (Anwesenheitsquote 97 Prozent) zusammengetreten. Zu den Schwerpunkten der strategischen Beratungen im Ausschuss gehörten im Wesentlichen die Umsetzung des Projekts Campus Bad Neustadt, die Entwicklung eines universitären Campusmodells für den Standort Marburg und - wie bereits in den beiden Vorjahren - die Weiterentwicklung und Umsetzung der Netzwerkmedizin. Dabei geht es um ein Geschäftsmodell zur Schaffung einer bundesweit flächendeckenden Krankenvollversorgung einschließlich Zusatzversicherung für GKV-Mitglieder durch ein Netzwerk mit breiter flächendeckender Präsenz. Zur intensiven Begleitung der Entwicklungen zur Netzwerkmedizin hat der Ausschuss eine Arbeitsgruppe »Netzwerkmedizin« eingerichtet, die aus Mitgliedern des Investitions-, Strategie- und Finanzausschusses, dem Vorstand und wissenschaftlichen Experten besteht. Diese Projektgruppe ist im Geschäftsjahr zu vier Sitzungen zusammengetreten und beschäftigte sich unter anderem mit der Weiterentwicklung der Netzwerkpartnerschaft »Wir für Gesundheit«, deren Umsetzung in Pilotregionen, der Erfüllung von Qualitätskriterien der Netzwerkkliniken und mit IT-Anwendungen für die Netzwerkmedizin. Thema im Bereich der IT waren auch der Einsatz und die Möglichkeiten rechnergestützter Anamneseverfahren. Im Rahmen organisatorischer Änderungen der Aufsichtsratsarbeit wurde die Arbeitsgruppe zum 31. Dezember 2015 aufgelöst. Deren Aufgabenstellungen werden zukünftig in Gemeinschaftssitzungen mit dem Medizininnovations- und Qualitätsausschuss konzentriert auf die projektbezogenen Themen weiterentwickelt und fortgesetzt werden. Der Ausschuss befasste sich selbst und auf der Basis der Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppe »Netzwerkmedizin« mit der Schaffung von regionalen Modellprojekten zur ambulanten und stationären Vollversorgung in ausgewählten Regionen. Die Umsetzung solcher Campusprojekte (Bad Neustadt und Marburg) ist Bestandteil der Unternehmensstrategie im Rahmen der diskutierten Unternehmensplanung bis 2020. Nach vorausgegangener umfassender Präsentation der Planung und Wirtschaftlichkeitsberechnung im Gremium und nach intensiver Diskussion und Abwägung wurde als erstes Projekt dieser Art der Gesundheitscampus am Standort Bad Neustadt mit einem Investitionsvolumen von ca. 180 Millionen Euro von den Ausschussmitgliedern genehmigt. Dem Erwerb der Kreisklinik Bad Neustadt, die in diesen Campus integriert wird, zum 1. Januar 2016 wurde ebenfalls zugestimmt. Ständiger Schwerpunkt der Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Gremiums in allen Sitzungen waren die wirtschaftliche Entwicklung der Tochtergesellschaft Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH und die konzipierten Maßnahmen zur Erreichung einer der Aufgabenstellung gerechten Rentabilität. Für den Standort Marburg hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 4. November 2015 das vorgestellte Konzept eines Gesundheitscampus mit dem Aufbau eines Diagnostik- und Ambulanzzentrums zur Unterstützung und Stärkung der Universitätsmedizin genehmigt und die hierzu erforderlichen Investitionen beschlossen. Eine weitere bedeutende Investition wurde für das Klinikum am Standort Frankfurt (Oder) mit einem Neubau zum Zweck von Rationalisierungsmaßnahmen und der Erweiterung des Portfolios genehmigt. Das Gremium ließ sich fortlaufend über die Vorschläge und Ergebnisse der bei der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH eingerichteten Arbeitsgruppe zur Fortentwicklung der Trennungsrechnung und Umsetzung diesbezüglicher Regelungen des Kooperationsvertrags unterrichten, um die Situation der nicht sachgerechten Kostenerstattung des Landes Hessen für Forschung und Lehre an die Universitätskliniken zu verbessern. Der Vorstandsvorsitzende berichtete in jeder Sitzung zu aktuellen Entwicklungen der Branche und zur Geschäftslage des Konzerns sowie über die Entwicklung der Investitionen und der Finanzierung durch eine fortgeschriebene Investitions- und Finanzplanung. Konkrete Genehmigungsanträge zu Investitionsvorhaben und zu Finanzierungsmaßnahmen wurden im Ausschuss anhand ausführlicher schriftlicher Beschlussvorlagen des Vorstands, wie unter anderem Marktanalysen und Investitionsrechnungen, offen erörtert, kritisch geprüft und beschlossen. Im Rahmen eines regelmäßigen Akquisitionsberichtes gab der Vorstand einen Überblick über den nationalen Krankenhausmarkt, der Ausgangsbasis für Diskussionen über geplante und konkrete Akquisitionsvorhaben war. Dem möglichen Erwerb des Herz-Kreislauf-Zentrums Rotenburg an der Fulda wurde zugestimmt. Der Ausschuss hat auch seine Zustimmung zur Errichtung und Finanzierung einer Beteiligungsgesellschaft für innovative Investitionen in Zukunftstechnologien erteilt. Der Personalausschuss hat im Berichtsjahr zwei Sitzungen (Anwesenheitsquote 100 Prozent) in Form von Telefonkonferenzen abgehalten. Der Ausschuss befasste sich mit der Erweiterung des Vorstands um einen Chief Medical Officer (CMO) durch die Schaffung eines Vorstandsbereichs Medizin zur Zentralisierung der medizinstrategischen Ausrichtung des Konzerns und der damit einhergehenden Neuordnung der personellen Führung des Konzerns und der Tochtergesellschaft Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH. Zu Änderungen der Geschäftsordnung und des Geschäftsverteilungsplans des Vorstands und zur Bestellung von Prof. Dr. Bernd Griewing zum Vorstandsmitglied (CMO) wurden Beschlussempfehlungen an das Plenum gegeben. Die Leitlinien zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wurden der veränderten Unternehmensgröße und wirtschaftlichen Situation durch eine neugestaltete Tantiemeregelung angepasst und dem Plenum zur Beschlussfassung empfohlen. Die Vorstandsdienstverträge wurden diesbezüglich geändert. Die mit der Neuausrichtung der Geschäftspolitik geplanten und begonnenen Projekte erfordern Kontinuität in der Unternehmensleitung und waren Anlass zu Veränderungen der Bestellungsdauer und der Dienstvertragslaufzeiten der Mitglieder des Vorstands. Zu den hierzu erforderlichen Beschlussfassungen wurden vom Ausschuss Empfehlungen an das Plenum gegeben. Zu einer noch zu errichtenden Beteiligungsgesellschaft an Start-up Unternehmen wurde dem Aufsichtsrat nach ausführlicher kritischer Diskussion die Einräumung einer Beteiligungsmöglichkeit für das Management zur Beschlussfassung empfohlen. Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG musste auch im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats tagte im Berichtsjahr fünfmal (Anwesenheitsquote 94 Prozent). Der Vorstand nahm an allen Sitzungen teil. Zwei Sitzungen wurden unter Teilnahme des Abschlussprüfers abgehalten. Für ausgewählte Tagesordnungspunkte wurden vom Vorstand die Leiter der Abteilungen Interne Revision, Compliance sowie Rechnungswesen, Steuern und Controlling hinzugezogen, sie standen dem Ausschuss für ergänzende Berichterstattungen und Befragungen zur Verfügung. Der Ausschuss befasste sich insbesondere mit der Prüfung und Vorberatung des Jahresabschlusses 2014 der RHÖN-KLINIKUM AG und des Konzerns. Gegenstand der Prüfung und der Erörterung waren auch die Einzelabschlüsse und Lageberichte und die jeweiligen Prüfungsberichte der Konzerngesellschaften, die von den Mitgliedern des Ausschusses einer kritischen Durchsicht unterzogen wurden, sowie der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns. Der Prüfungsausschuss hat die Unabhängigkeit des vorgesehenen Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2015 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts begutachtet, die Unabhängigkeitserklärung gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex eingeholt, dem Plenum des Aufsichtsrats einen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung empfohlen und - nach erfolgter Wahl - den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer erteilt und mit ihm eine angemessene Honorarvereinbarung getroffen. Der Abschlussprüfer berichtete dem Ausschuss über Aufträge für Leistungen, die zusätzlich zu den erbrachten Abschlussprüferleistungen erbracht wurden. Die Qualifikation des Abschlussprüfers wurde vom Ausschuss überwacht. Für die Abschlussprüfung 2015 wurde wiederum ein Katalog von Prüfungsschwerpunkten entwickelt und bestimmt. Grundsatzfragen der Rechnungslegung, der Unternehmensplanung, der Kapitalausstattung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems einschließlich spezieller Geschäftsrisiken und des internen Revisionssystems wurden mit dem Vorstand und teilweise auch mit dem Abschlussprüfer erörtert. Die Zwischenberichte wurden regelmäßig vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand, der Halbjahresfinanzbericht wurde unter Berücksichtigung des Berichtes über die prüferische Durchsicht mit dem Vorstand und im Beisein des Abschlussprüfers intensiv besprochen. Der vierteljährlich vorgelegte Konzern-Controlling-Report zum Leistungs- und Finanzcontrolling, ein Bestandteil des Risikomanagementsystems, wurde in jeder Sitzung mit dem Vorstand ausführlich diskutiert. Dabei wird die Leistungs- und Ergebnisentwicklung des Konzerns und der einzelnen Konzernkliniken auch im Hinblick auf Planabweichungen analysiert, hinterfragt und mit dem Vorstand erörtert. Das Gremium hat sich regelmäßig über die Tätigkeit des Bereichs Interne Revision durch das zuständige Vorstandsmitglied und die Leiterin Interne Revision berichten lassen und sich mit dem Prüfungsplan für 2015 und dessen Fortschreibung auseinandergesetzt. Die Prüfungsberichte der Internen Revision sowie der Tätigkeitsbericht 2014 wurden im Ausschuss vorgelegt und mit dem Vorstand erörtert. Über die Umsetzung von Empfehlungen der Internen Revision haben wir uns durch Informationen über die Ergebnisse der Berichtsverfolgung und Nachschau durch den Vorstand unterrichten lassen. Wir konnten uns von der Wirksamkeit des Internen Revisionssystems erneut überzeugen. Nachdem der Vorstand beschlossen hatte, von der Ermächtigung des von der Hauptversammlung 2014 erteilten Beschlusses zur Durchführung des Aktienrückkaufs 2015 Gebrauch zu machen, hat der Prüfungsausschuss aufgrund der erfolgten Delegation durch den Aufsichtsrat anstelle dessen in zwei telefonischen Sitzungen seine Zustimmung zu den Beschlüssen des Vorstands über die Kapitalherabsetzung und Einziehung der im Rahmen des Aktienrückkaufs 2015 zurückerworbenen Aktien erteilt und die Anpassung der Satzung an das reduzierte Grundkapital beschlossen. Bei der Aktualisierung der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde die Fassung vom 05. Mai 2015 hinsichtlich ihrer Anwendung geprüft und berücksichtigt und dem Gesamtaufsichtsrat eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Der Ausschuss für Compliance und Kommunikation kann in Compliance-Angelegenheiten von allen Patienten, Mitarbeitern, Lieferanten und sonstigen Dritten direkt angesprochen werden und widmet sich der Beratung und Überwachung des Compliance-Managements des Konzerns sowie der Kommunikation gegenüber den Medien und dem Kapitalmarkt. Um eine enge Verzahnung mit dem Prüfungsausschuss zu gewährleisten, erhielt der Vorsitzende des Ausschusses für Compliance und Kommunikation einen für ihn eingerichteten Sitz im Prüfungsausschuss. Der Ausschuss hat im Berichtsjahr drei Sitzungen (Anwesenheitsquote 92 Prozent) abgehalten. Der Vorstand nahm an allen Sitzungen teil und wurde bei den Beratungen von den Stabsstellen Compliance und Interne Revision sowie den Leitern der Konzernbereiche Kommunikation und Investor Relations begleitet. Neben der Regelberichterstattung zu aktuellen Compliance-Meldungen standen 2015 die bessere Vernetzung der Compliance-Verantwortlichen an den Standorten, Fragen der Harmonisierung und Synchronisierung von Schulungsinhalten und vor allem die Konzeption und schrittweise Einführung eines themen- und zielgruppenrelevanten eLearning-Programms im Konzern im Mittelpunkt der Beratungen und Diskussionen mit dem Vorstand. In der Konzernkommunikation begleitete der Ausschuss die diversen Internet-, Intranet- und Marketing-Projekte sowie die Kommunikation der Inbetriebnahme des PTZ am Standort Marburg. Die Perzeption bei privaten wie institutionellen Investoren, die aktuelle Equity Story des Unternehmens und Fragen der Zukunftsperspektive standen im Mittelpunkt der Diskussionen rund um die Kapitalmarktkommunikation. Der Medizininnovations- und Qualitätsausschuss berät den Vorstand über medizinische Entwicklungen und Entwicklungstendenzen in fachlicher Hinsicht und überwacht die Situation und Entwicklung der medizinischen Qualität im Unternehmen. Der Ausschuss hielt im Geschäftsjahr eine Sitzung (Anwesenheitsquote 100 Prozent) ab. Beratungs- und Diskussionsgegenstände der Sitzung waren die geplante ambulante und stationäre Campuskonzeption für den Standort Bad Neustadt einschließlich der Landkreisvollversorgung sowie Überlegungen zur Zukunftsausrichtung des Standorts Marburg durch Einrichtung eines Gesundheitscampus analog dem Neustädter Modell. Der Nominierungsausschuss wählt Kandidatinnen und Kandidaten der Anteilseignervertreter für die Übernahme eines Aufsichtsratsamts aus und schlägt diese dem Aufsichtsrat zur Nominierung vor. Der Ausschuss hat im Berichtsjahr zwei Sitzungen (Anwesenheitsquote 100 Prozent) in Form von Telefonkonferenzen abgehalten. Gegenstand der Beratungen war die Vorbereitung zur Neuwahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat in der Hauptversammlung am 10. Juni 2015. Bei der Erstellung der Kandidatenvorschläge hat der Ausschuss neben der Qualifikation der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten die Anforderungen des Aktiengesetzes, des Deutschen Corporate Governance Kodex und der Satzung sowie die vom Aufsichtsrat in einem Anforderungsprofil festgelegten Voraussetzungen und Ziele für seine Zusammensetzung berücksichtigt. Im Berichtsjahr fanden vier ordentliche Sitzungen des Plenums (Anwesenheitsquote 99 Prozent) und die konstituierende Sitzung des neu gewählten Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung statt. Kein Aufsichtsratsmitglied nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungen teil. Die Mitglieder des Vorstands haben an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, ausgenommen jedoch bei den Tagesordnungspunkten, die aufsichtsratsinterne und Vorstandsangelegenheiten betrafen. In den vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen beriet das Plenum regelmäßig anhand der ausführlichen Berichterstattung des Vorstandsvorsitzenden zu aktuellen Entwicklungen und zur Geschäftslage des Konzerns, der schriftlichen Vorstandsberichte und Präsentationen über die Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage, die Entwicklung von Umsatz, Ergebnis, Leistungsdaten, Kennzahlen und Personal der Gesellschaft und des Konzerns sowie der Konzerneinzelgesellschaften zusammen mit dem Vorstand. Die jeweiligen Zwischenberichte für die vorausgegangenen Quartale erläuterte der Vorstand vor ihrer Veröffentlichung ausführlich im Plenum. In der ersten Sitzung des Geschäftsjahres am 26. Februar 2015 hat sich der Aufsichtsrat zunächst intensiv mit dem Bericht des Vorstandsvorsitzenden zur aktuellen Geschäftslage des Konzerns befasst. Die Berichterstattung aus den Ausschüssen gab Anlass, die geplanten Strukturveränderungen bei der Tochtergesellschaft Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM) am Standort Marburg sowie die Forderung der Gewerkschaft ver.di nach einem Gesundheitstarifvertrag am UKGM, verbunden mit einer Mitarbeiterbefragung, nochmals im Plenum ausführlich zu diskutieren. Wir haben den Bericht des Vorstands zum vorläufigen Jahresabschluss 2014 entgegengenommen und haben den Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2014 erörtert. Dabei wurde auch über die Möglichkeit einer weiteren Auskehrung des Bilanzgewinns unter Berücksichtigung der Ermächtigung der Hauptversammlung 2014 an den Vorstand für einen weiteren Aktienrückkauf in 2015 beraten. In der Bilanzsitzung am 16. April 2015 erörterte das Plenum in Anwesenheit der Abschlussprüfer den Jahresabschluss und den Lagebericht der RHÖN-KLINIKUM AG sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2014 zusammen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer PWC. Die Abschlussprüfer berichteten über die wesentlichen Feststellungen und Ergebnisse der Prüfungen und standen dem Aufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Das Plenum billigte die Jahresabschlüsse. Des Weiteren waren Gegenstand dieser Sitzung die Vorbereitungen zur Hauptversammlung am 10. Juni 2015, insbesondere die Verabschiedung der Beschlussempfehlungen des Aufsichtsrats zu den Beschlussanträgen in der Tagesordnung an die Hauptversammlung nach vorausgegangener Diskussion über die Tagesordnungspunkte. Hierzu gehörte auch die Beschlussfassung der Anteilseignervertreter zur Genehmigung der vom Nominierungsausschuss festgelegten Kandidatenliste für die Aufsichtsratswahl in der Hauptversammlung. Genehmigungsbeschlüsse erfolgten zum Aufsichtsratsbericht, zum Corporate Governance Bericht und zur Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 a HGB. Der Aufsichtsrat delegierte per Beschluss an den Prüfungsausschuss als weitere Aufgabe die Behandlung sämtlicher Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem geplanten Aktienrückkauf 2015, insbesondere die Erteilung von Zustimmungen zu den vom Vorstand zu treffenden weiteren Maßnahmen zur Durchführung. In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung am 10. Juni 2015, unmittelbar nach der Hauptversammlung, wählte der neu zusammengesetzte Aufsichtsrat Herrn Eugen Münch erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herrn Georg Schulze-Ziehaus zum ersten Stellvertreter und Herrn Wolfgang Mündel erneut zum zweiten Stellvertreter. Gleichzeitig wurden auch die Ausschüsse gebildet und besetzt sowie die Vorsitzenden der Ausschüsse gewählt. Der Aufsichtsrat fasste einen Grundsatzbeschluss zur Unabhängigkeit seiner Mitglieder und ernannte zwei Financial Experts. In der Sitzung am 9. Juli 2015 waren Gegenstand der Erörterungen im Wesentlichen die Eckpunkte der Berichterstattung des Vorstandsvorsitzenden zu Investitionen und Projekten, die die Neuausrichtung des Konzerns in den nächsten Jahren prägen werden. Dazu zählen die Entwicklung der Campusprojekte Bad Neustadt und Marburg sowie die Weiterentwicklung der Netzwerkpartnerschaft »Wir für Gesundheit«. Diese Entwicklungen werden auf Vorstandsebene durch eine Projektgruppe »Konzernentwicklung« sachverständig unterstützt. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand über den Sachstand informiert und wird das weitere Vorgehen bei diesen Projekten prospektiv und kritisch verfolgen. In der Aufsichtsratssitzung am 5. November 2015 genehmigte das Plenum nach vorheriger Behandlung im Personalausschuss die neugefassten Leitlinien zur Vergütung der Vorstandsmitglieder und beschloss die Erweiterung des Vorstands um einen Chief Medical Officer (CMO) und bestellte Herrn Prof. Dr. Bernd Griewing zum Mitglied des Vorstands ab dem 1. Januar 2016 für die Dauer von fünf Jahren. Gleichzeitig bereitete das Gremium die Aufhebung der bisherigen Bestellungen der Vorstandsmitglieder und deren Neubestellung zur Harmonisierung der Laufzeiten ab dem 1. Januar 2016 auf fünf Jahre und die Anpassung der Vorstandsdienstverträge an die neugefassten Leitlinien vor. Die endgültige Beschlussfassung erfolgte dann zum Geschäftsjahresende im schriftlichen Verfahren. Der Vorstand informierte über die Durchführung und das Ergebnis des Aktienrückkaufs und erstattete einen ausführlichen Bericht zur IT-Ausstattung und IT-Entwicklung im Konzern. Eine grundsätzliche Genehmigung erteilte das Gremium auf Empfehlung des Personalausschusses zu einer Beteiligungsmöglichkeit des Managements an einer noch zu gründenden Beteiligungsgesellschaft zur Beteiligung an innovativen Unternehmen (Start-ups). Weitere Beschlussfassungen erfolgten nach vorausgegangener Diskussion unter anderem zur Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, zur Festlegung der Zielgröße und Frist für den Frauenanteil im Vorstand nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen und zur Genehmigung der Geschäftsordnung des Vorstands ab dem 1. Januar 2016. CORPORATE GOVERNANCE-KODEX UND ENTSPRECHENSERKLÄRUNGDer Aufsichtsrat befasste sich auch im vergangenen Geschäftsjahr mit der Weiterentwicklung und der Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die am 6. November 2014 abgegebene Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde aktualisiert und unter Berücksichtigung der Neufassung des Kodex vom 5. Mai 2015 durch eine am 5. November 2015 vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegebene Entsprechenserklärung ersetzt. Die Erklärungen sind den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich. Über die Corporate Governance berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex ab der Seite 29 dieses Geschäftsberichts. PRÜFUNG UND BILLIGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2015Der Vorstand stellte den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015 gemäß § 315 a HGB nach den Grundsätzen der IFRS (International Financial Reporting Standards) auf. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 und der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015 sind von der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft worden. Die Abschlussprüfer erteilten jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers erhielten alle Mitglieder des Aufsichtsrats zusammen mit dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Diese Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat geprüft und jeweils vom Prüfungsausschuss und vom Aufsichtsrat mit Vertretern des Abschlussprüfers in den jeweiligen Bilanzsitzungen gründlich erörtert. Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat haben sich bei der Prüfung sowohl mit den Ergebnissen der Rechnungslegung als auch mit den Verfahrensabläufen und Prozessen befasst, die mit den Ergebnissen der Rechnungslegung in Verbindung stehen. Als Maßstab ihrer Prüfung haben sie vorrangig das Kriterium der Rechtmäßigkeit angelegt und geprüft, ob die vorgelegten Unterlagen dem geltenden Recht und vor allem den anwendbaren Bilanzregeln entsprechen. Des Weiteren haben sie neben der Rechtmäßigkeitsprüfung auch eine Zweckmäßigkeitsprüfung im Hinblick auf bilanz-, finanz- und geschäftspolitische Aspekte unternommen. Der Aufsichtsrat stimmte nach dem Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und als Ergebnis seiner eigenen Prüfung dem Prüfungsergebnis der Abschlussprüfer zu und stellte im Rahmen seiner eigenen Prüfung fest, dass auch seinerseits keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat billigte in der Sitzung am 14. April 2016 auf Empfehlung des Prüfungsausschusses den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist damit festgestellt. Der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns wurde insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage, die Liquiditätssituation sowie unter Berücksichtigung der für die Neustrukturierung der Gesellschaft erforderlichen Mittel und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Aktionäre geprüft. Der Aufsichtsrat stimmt den Vorschlägen des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zu. VERÄNDERUNGEN UND BESETZUNG DES VORSTANDSDie Zusammensetzung des Vorstands sowie die Personalien, Funktionen und Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder sind im Geschäftsbericht unter der Rubrik »Organe der Gesellschaft« dargestellt. Herr Prof. Dr. Bernd Griewing wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2016 für die Dauer von fünf Jahren zum Mitglied des Vorstands bestellt. Er übernimmt als Chief Medical Officer (CMO) den neugeschaffenen Vorstandsbereich Medizin. Die Bestellungen der übrigen Vorstandsmitglieder wurden durch Aufhebung der bisherigen Bestellung und Neubestellung ab dem 1. Januar 2016 auf jeweils weitere fünf Jahre harmonisiert. VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRATEntsprechend den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes und nach Wirksamwerden der durch die Hauptversammlung 2014 beschlossenen Satzungsänderung in § 10 (Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats) besteht der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG ab dem 10. Juni 2015 aus 16 (vorher 20) Mitgliedern. Acht Aufsichtsratsmitglieder wurden von den Aktionären und acht Aufsichtsratsmitglieder von den Arbeitnehmern gewählt. Im Berichtszeitraum endete mit Ablauf der Hauptversammlung am 10. Juni 2015 die Amtsperiode des bisherigen Aufsichtsrats. Die Hauptversammlung wählte in Einzelwahl als Vertreter der Anteilseigner die Frauen Dr. Brigitte Mohn, Christine Reißner und Dr. Katrin Vernau sowie die Herren Prof. Dr. h. c. Ludwig Georg Braun, Prof. Dr. Gerhard Ehninger, Stephan Holzinger, Eugen Münch und Wolfgang Mündel. Von den Arbeitnehmern wurden folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt: die Frauen Bettina Böttcher, Meike Jäger und Evelin Schiebel sowie die Herren Peter Berghöfer, Björn Borgmann, Stefan Härtel, Klaus Hanschur und Georg Schulze-Ziehaus. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 10. Juni 2015 wurde Herr Eugen Münch erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herr Georg Schulze-Ziehaus zum ersten Stellvertreter und Herr Wolfgang Mündel erneut zum zweiten Stellvertreter gewählt. Der Aufsichtsrat hat in dieser Sitzung Herrn Wolfgang Mündel und Frau Dr. Katrin Vernau zu Financial Experts gemäß § 100 Abs. 5 AktG ernannt. Die Personalien der dem Aufsichtsrat im Jahr 2015 angehörenden Mitglieder sind im Konzernanhang aufgeführt. Die Übersicht weist auch die berufliche Qualifikation der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sowie ihre weiteren Mandate aus. Die Organisationsstruktur des Aufsichtsrats und die Besetzung der Ausschüsse im abgelaufenen Geschäftsjahr und nach derzeitigem Stand ergeben sich aus der diesem Bericht sich anschließenden Aufstellung. Der Aufsichtsrat dankt allen ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit und ihren Einsatz für das Unternehmen in den vergangenen Jahren. Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns sowie den Arbeitnehmervertretungen aller Konzerngesellschaften für ihren Einsatz und die erbrachten Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Bad Neustadt a. d. Saale, 14. April 2016 Der Aufsichtsrat Eugen Münch, Vorsitzender ÜBERSICHT ÜBER DIE ORGANISATIONSSTRUKTUR DES AUFSICHTSRATS UND DIE BESETZUNG DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE(Zeitraum 01.01.-10.06.2015)AUFSICHTSRATSVORSITZVorsitzender Eugen Münch 1. stellv. Vorsitzender Joachim Lüddecke 2. stellv. Vorsitzender Wolfgang Mündel BESETZUNG DER AUSSCHÜSSEINVESTITIONS-, STRATEGIE- UND FINANZAUSSCHUSSEugen Münch* Vorsitzender Peter Berghöfer Stefan Härtel* Klaus Hanschur Dr. Heinz Korte Joachim Lüddecke* Michael Mendel Wolfgang Mündel* PERSONALAUSSCHUSSEugen Münch Vorsitzender Stefan Härtel Joachim Lüddecke Dr. Brigitte Mohn VERMITTLUNGSAUSSCHUSSEugen Münch Vorsitzender Sylvia Bühler Dr. Heinz Korte Joachim Lüddecke PRÜFUNGSAUSSCHUSSWolfgang Mündel Vorsitzender Reinhard Hartl Stephan Holzinger Dr. Heinz Korte Michael Mendel Oliver Salomon Georg Schulze-Ziehaus AUSSCHUSS FÜR COMPLIANCE UND KOMMUNIKATIONStephan Holzinger Vorsitzender Bettina Böttcher Helmut Bühner Dr. Katrin Vernau MEDIZININNOVATIONS- UND QUALITÄTSAUSSCHUSSEugen Münch Vorsitzender Prof. Dr. Gerhard Ehninger Dr. Franz-Josef Schmitz Georg Schulze-Ziehaus NOMINIERUNGSAUSSCHUSSEugen Münch Vorsitzender Dr. Brigitte Mohn Wolfgang Mündel
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Gleichzeitig auch Mitglied der Arbeitsgruppe »Netzwerkmedizin«. ÜBERSICHT ÜBER DIE ORGANISATIONSSTRUKTUR DES AUFSICHTSRATS UND DIE BESETZUNG DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE(Zeitraum 10.06.-31.12.2015)AUFSICHTSRATSVORSITZVorsitzender Eugen Münch 1. stellv. Vorsitzender Georg Schulze-Ziehaus 2. stellv. Vorsitzender Wolfgang Mündel BESETZUNG DER AUSSCHÜSSEINVESTITIONS-, STRATEGIE- UND FINANZAUSSCHUSSEugen Münch* Vorsitzender Björn Borgmann* Prof. Dr. Ludwig Georg Braun Stefan Härtel Klaus Hanschur Stephan Holzinger Wolfgang Mündel* Georg Schulze-Ziehaus* PERSONALAUSSCHUSSEugen Münch Vorsitzender Stefan Härtel Dr. Brigitte Mohn Georg Schulze-Ziehaus VERMITTLUNGSAUSSCHUSSEugen Münch Vorsitzender Prof. Dr. Ludwig Georg Braun Meike Jäger Georg Schulze-Ziehaus PRÜFUNGSAUSSCHUSSWolfgang Mündel Vorsitzender Peter Berghöfer Stephan Holzinger Meike Jäger Christine Reißner Dr. Katrin Vernau AUSSCHUSS FÜR COMPLIANCE UND KOMMUNIKATIONStephan Holzinger Vorsitzender Bettina Böttcher Evelin Schiebel Dr. Katrin Vernau MEDIZININNOVATIONS- UND QUALITÄTSAUSSCHUSSEugen Münch Vorsitzender Prof. Dr. Ludwig Georg Braun Prof. Dr. Gerhard Ehninger Klaus Hanschur Evelin Schiebel NOMINIERUNGSAUSSCHUSSEugen Münch Vorsitzender Dr. Brigitte Mohn Wolfgang Mündel
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Gleichzeitig auch Mitglied der Arbeitsgruppe »Netzwerkmedizin«. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG(Stand: 5. November 2015)"Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 12. Juni 2015 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 5. Mai 2015 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird: Ziff. 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 Relation zwischen Vorstandsvergütung und Vergütung des oberen Führungskreises und der GesamtbelegschaftDer Aufsichtsrat hat bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung das Lohn- und Gehaltsgefüge im Unternehmen herangezogen, jedoch nicht ausdrücklich festgelegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Gesamtbelegschaft abzugrenzen sind. Das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der relevanten Gesamtbelegschaft wird demnach bei den in Ziff. 4.2.2 Abs. 2 Satz 2 genannten Kriterien auch nicht anhand derartiger Festlegungen berücksichtigt. Angesichts der neuen Unternehmensstrategie der Konzentration auf Einrichtungen der spitzenmedizinischen Vollversorgung erscheinen dem Aufsichtsrat derartige Festlegungen bis auf Weiteres nicht sachgerecht. Ziff. 4.2.3 Abs. 3 VersorgungszusagenTypische Versorgungszusagen existieren bei der Gesellschaft nicht. Bei Beendigung des Dienstvertrages oder Tod eines Mitglieds des Vorstands gewährt die Gesellschaft jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine im Vergütungsbericht näher erläuterte sog. ,Altersvorsorgeleistung', die im Wege eines an der Anzahl der absolvierten Dienstjahre orientierten und zusätzlich begrenzten Einmalbetrages ausgezahlt wird. Sofern es sich bei den Altersvorsorgeleistungen, die es bei der Gesellschaft gibt, um Versorgungsleistungen i. S. der Empfehlung gemäß Ziff. 4.2.3 Abs. 3 handelt, ergibt sich das ,Versorgungsniveau' nach Auffassung des Aufsichtsrats aus der voraussichtlichen Amtszeit des jeweiligen Vorstands und der Formel, die in der Altersvorsorgeleistung festgelegt ist. Ebenso leitet sich daraus der jährliche sowie langfristige Aufwand für das Unternehmen ab. Im Hinblick auf die Unklarheit der Empfehlung gemäß Ziff. 4.2.3 Abs. 3 und der speziellen Ausgestaltung der bei der Gesellschaft existierenden Altersvorsorgeleistungen wird vorsorglich gleichwohl die Abweichung von Ziff. 4.2.3 Abs. 3 erklärt. Ziff. 5.4.1 Abs. 2, 3 Benennung konkreter Ziele zur Zusammensetzung des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat benennt keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung und legt weder eine Alters- noch eine Regelzugehörigkeitsdauergrenze fest i. S. v. Ziff. 5.4.1 Abs. 2 Satz 1. Folglich kann auch den hierauf basierenden Empfehlungen gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 3 nicht gefolgt werden. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten sowie dem Gesetz leiten lassen. Dies hat sich nach Überzeugung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat bewährt. Ziff. 5.4.6 Abs. 2 Satz 2 Erfolgsorientierte Vergütung des AufsichtsratsIm Einklang mit der Empfehlung in Ziff. 5.4.6 Abs. 2 Satz 1 in der bis zum 15. Juni 2012 geltenden Kodexfassung, war den Mitgliedern des Aufsichtsrats neben einer festen Grundvergütung (und fixen Sitzungsgeldern) bis einschließlich des Geschäftsjahres 2014 eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt. Die erfolgsorientierte Vergütung knüpfte dabei am Konzerngewinn eines Geschäftsjahres an, eine ausdrückliche Ausrichtung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung i. S. v. Ziff. 5.4.6 Abs. 2 Satz 2 sah die Satzung insoweit nicht vor. Der Empfehlung wurde bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2014 daher nicht entsprochen. Der Aufsichtsrat hat jedoch der Ordentlichen Hauptversammlung 2014 vorgeschlagen, erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile ab dem Geschäftsjahr 2015 abzuschaffen. Die Hauptversammlung vom 12. Juni 2014 hat dem entsprochen und beschlossen, die Regelungen über die Vergütung des Aufsichtsrats in § 14 der Satzung dahingehend zu ändern, dass ab dem Geschäftsjahr 2015 dem Aufsichtsrat keine erfolgsorientierten Vergütungsbestandteile mehr gewährt werden. Ziff. 7.1.2 Satz 4 Frist zur Zugänglichmachung des KonzernabschlussesGeschäftsjahr der Gesellschaft und des Konzerns ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss für die Gesellschaft und den Konzern wird im darauf folgenden April vorgelegt. Der Jahresabschluss für die Gesellschaft und den Konzern wird auf Grund der besonderen konzerninternen Qualitätsanforderungen erst zu dem vorstehend angegebenen Zeitpunkt fertiggestellt. Über die Anwendung der im Kodex enthaltenen Anregungen entscheiden Vorstand und Aufsichtsrat von Fall zu Fall; bei Abweichungen sehen der Kodex und § 161 AktG keine Veröffentlichung vor."
Bad Neustadt a. d. Saale, 5. November 2015 Für den Aufsichtsrat Eugen Münch Für den Vorstand Dr. Dr. Martin Siebert |
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