![]() RHÖN-KLINIKUM AktiengesellschaftBad Neustadt a.d.SaaleKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Offenlegung Jahresfinanzbericht Konzern Geschäftsjahr 2017RHÖN-KLINIKUM RHÖN-KLINIKUM AktiengesellschaftTestatsexemplarRHÖN-KLINIKUM AktiengesellschaftBad Neustadt a. d. Saale Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS Konzernlagebericht 2017
1 GRUNDLAGEN DES RHÖN-KLINIKUM KONZERNS1.1 ÜberblickDie RHÖN-KLINIKUM AG erbringt sektorenübergreifende, also stationäre und ambulante, Gesundheitsdienstleistungen. Der Konzern ist grundsätzlich einstufig gegliedert. Die einzelnen Klinikgesellschaften sind rechtlich selbstständige Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz an der jeweiligen Betriebsstätte haben und als unmittelbare Tochtergesellschaften der RHÖN-KLINIKUM AG (Konzernobergesellschaft) geführt werden. Unselbstständige Krankenhausbetriebsstätten oder Niederlassungen bestehen innerhalb des Konzerns nicht. Die Konzernobergesellschaft hat ihren Sitz in Bad Neustadt a. d. Saale. Mit elf Kliniken und 5.370 Betten/Plätzen an insgesamt fünf Standorten in vier Bundesländern zählen wir zu den großen Klinikbetreibern in Deutschland. Im Geschäftsjahr 2017 haben wir in unseren Einrichtungen 836.387 Patienten (Vj. 813.747) behandelt. Zum Bilanzstichtag waren im Konzern 16.688 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (31. Dezember 2016: 16.486) beschäftigt; der Frauenanteil liegt bei nahezu rund 73 % (Vj. rund 75 %). Unsere finanzwirtschaftlichen Kennzahlen entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt: scroll
1.2 Zukunft des KonzernsDie RHÖN-KLINIKUM AG hat im Geschäftsjahr 2017 gleichermaßen an der erforderlichen Verbesserung ihrer operativen Leistungsfähigkeit und an wichtigen strategischen Zukunftsprojekten, z. B. dem bevorstehenden Anlauf des neuen RHÖN-Campus Bad Neustadt a. d. Saale oder dem Umbau des Klinikums Frankfurt (Oder), gearbeitet. Zudem wurde die regionale Vernetzung der Standorte mit anderen Kliniken und niedergelassenen Ärzten vor Ort im Sinne der Netzwerkmedizin forciert: Das ist die Basis, um unsere unternehmerische und gesundheitspolitische Vision einer überregionalen netzwerkmedizinischen Flächenversorgung Wirklichkeit werden zu lassen und unser RHÖN-Campus-Konzept zum Erfolg zu führen. Den seit rund einem Jahrzehnt anhaltenden Disput mit der hessischen Landesregierung und den beiden Universitäten Gießen und Marburg um die sogenannte Trennungsrechnung konnten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr lösen. Dabei ging es im Kern um die Frage einer angemessenen Vergütung von Leistungen für Forschung und Lehre für die zur RHÖN-KLINIKUM AG gehörenden, privatisierten Universitätsklinika Gießen und Marburg (UKGM). Seit 2006 erfüllt das UKGM umfangreiche Aufgaben für diesen hoheitlichen Bereich. Dafür erhält es von den beiden Universitäten Abschlagszahlungen, deren Höhe und Rahmenbedingungen nunmehr neu vertraglich fixiert und unterzeichnet wurden. Mit dieser Regelung ist nun der Weg frei, das bis dato durchaus belastete Verhältnis zur hessischen Landesregierung und den beiden Universitäten im besten Sinne einer dauerhaft tragfähigen, erstklassigen Patientenversorgung in Mittelhessen positiv weiter zu entwickeln. Dies ist auch für die vielen tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKGM von großer Bedeutung. Wir sind zuversichtlich, dass nach der Verabschiedung des hessischen Landeshaushalts 2018/2019 auch die letzte Bedingung zum Inkrafttreten der Vereinbarung, die Plausibilisierung der vertraglichen Vereinbarung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, im Geschäftsjahr 2018 erfüllt wird. Das UKGM - das drittgrößte und einzige privatisierte Uniklinikum bundesweit - ist ein Alleinstellungsmerkmal der RHÖN-KLINIKUM AG im Wettbewerb. Als einziger privater Klinikbetreiber verfügen wir über hervorragende universitäre Forschung und Lehre und haben damit die Möglichkeit, dieses wertvolle Know-how sowohl in unsere anderen Kliniken als auch darüber hinaus in die nationale und internationale Forschungslandschaft zu transferieren. Mit der Einigung zur Trennungsrechnung versprechen wir uns neue Chancen und Impulse für das UKGM, die Kliniken und den Konzern. Mit dem Maßnahmenprogramm zur Verbesserung der operativen Leistungsfähigkeit haben wir in 2017 mehrere Schwerpunktprojekte identifiziert und konsequent vorangetrieben: Die gegenwärtigen Defizite bei der Erlösoptimierung und -sicherung gehen wir dabei ebenso gezielt an wie die standort- und geräteübergreifende Überprüfung sämtlicher Instandhaltungs- und Wartungsverträge, um Beispiele zu nennen. Mit dem Projekt "Personalcontrolling/-benchmarking" erkennen wir die nicht mehr von medizinischen Leistungen gedeckten Personalallokationen und passen unsere Personalbestände an, wo dies aufgrund der Leistungsentwicklung erforderlich ist. Zudem haben wir eine extern durchgeführte IT-Bestandsaufnahme veranlasst und dabei Bereiche identifiziert, in denen Handlungsbedarf besteht. Darauf basierend wird seitdem zum Beispiel die klassische IT unternehmensweit modernisiert. Die Materialwirtschaft arbeitet zudem intensiv und systematisch an der Bereinigung und Vereinfachung des medizinischen Sortiments und optimiert die internen Beschaffungsprozesse - in enger Abstimmung mit dem Medical Board, so dass die Ärzteschaft dabei eng eingebunden ist. Neben diesen vielfältigen operativen Aufgaben widmen wir uns selbstverständlich auch strategischen Themen. Bis Ende 2018 entsteht am Standort Bad Neustadt ein Campus, an dem wir ambulante und stationäre Angebote sowie eine Vielzahl medizinischer Service- und Vorsorgeleistungen eng miteinander vernetzen. Unser Ziel ist es, alle bislang nebeneinander existierenden medizinischen Leistungen so miteinander zu verzahnen, dass für den Patienten der Behandlungsprozess optimiert und er sicher in einem integrierten System behandelt und begleitet wir. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Einsatz neuartiger, digitaler Instrumente. Mit diesem innovativen und zukunftsweisenden Campus-Konzept steht die RHÖN-KLINIKUM AG für eine exzellente medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Wir haben damit eine Lösung für die weitere Verschärfung der Probleme, die sich aus der prognostizierten demografischen Entwicklung verstärkt ab 2022 ergeben - denn das Modell des RHÖN-Campus Bad Neustadt mit seinem neuartigen, sektorenübergreifenden Ansatz kann auf andere Regionen in Deutschland übertragen werden. Diese Chance werden wir ergreifen. Damit sehen wir uns am Markt gut aufgestellt und verfolgen ein organisches, moderates Wachstumsmodell. Die RHÖN-KLINIKUM AG übernimmt mit der Digitalisierungsstrategie und dem Einstieg in die schrittweise digitale Transformation des Unternehmens eine Vorreiterrolle und gestaltet aktiv die Zukunft der Gesundheitsbranche. Dabei richten wir uns strikt sowohl am Nutzen für Patienten als auch für unsere Mitarbeiter aus. Mit unserem "Medical Cockpit", welches im neuen Campus Bad Neustadt Ende 2018 starten soll, erleichtern wir - erstmals durch den konkreten Einsatz künstlicher Intelligenz - den Ärzten und allen anderen am Behandlungsprozess Beteiligten die Arbeit und machen zugleich den Behandlungsprozess schneller und sicherer für die Patienten. Wir werden diese neuen digitalen Instrumente zügig konzernweit zum Einsatz bringen. Mit unserer elektronischen Patientenakte und weiteren intelligenten Softwarelösungen, wie zum Beispiel auf dem Gebiet der Kodierung unserer Leistungen, erweitern wir unser inzwischen recht breites Spektrum an digitalen Lösungen auch über die Unternehmensgrenzen hinaus. Unternehmensleitbild"Tue nichts, was du nicht willst, dass es dir getan werde, und unterlasse nichts, was du wünschst, dass es dir getan würde." Diesem ethischen Prinzip sind alle unsere Mitarbeiter verpflichtet. Es gilt seit jeher für die RHÖN-KLINIKUM AG - sowohl in der Patientenversorgung, als auch in der Verwaltung und im Management. An dieser Leitlinie richten wir unser gesamtes Tun und Handeln aus. Sie gibt den Rahmen für Regeln und Richtlinien vor und gewährleistet so das ethisch einwandfreie Handeln im Unternehmen. Chancen- und Risikomanagement, Compliance, Corporate Governance sowie Qualitätsmanagement richten sich danach: Sie gewährleisten den Erfolg des Unternehmens, um dessen Wert nachhaltig und kontinuierlich zu steigern und das Vertrauen unserer Anleger zu festigen. Corporate Social ResponsibilityDer Erfolg der RHÖN-KLINIKUM AG ist für uns untrennbar mit medizinischer, ökologischer und sozialer Verantwortung verbunden. Denn dauerhaft erfolgreiche Gesundheitsversorgung bedarf neben Qualitätsmedizin auch einer gesunden Arbeits- und Lebensumwelt. Lebensqualität verbessernGesundheit ist das höchste Gut der Menschen. Sie bestimmt maßgeblich die Lebensqualität. Und so ist unsere Aufgabe der Gesundheitsfürsorge eng mit unserem Grundverständnis von sozialer Verantwortung und dem Zugang aller zu einer bestmöglichen medizinischen Versorgung verknüpft. Deshalb setzen wir uns für eine bezahlbare Spitzenmedizin ein, mit der wir als Maximalversorger breite Bevölkerungsschichten erreichen. Ebenso wichtig ist es uns, medizinische Innovationen voranzutreiben. Wir wollen, dass möglichst viele Menschen von unseren Fortschritten profitieren und an den Erfolgen der modernen Medizinforschung teilhaben. Deshalb entwickeln wir spitzenmedizinische Leistungen mit Forschungs- und Entwicklungspartnern weiter und finden innovative Lösungen zum Wohl unserer Patienten. Hierfür bauen wir in unseren Kliniken auf den Austausch zwischen den einzelnen Kompetenzzentren. Umwelt schützenFür die RHÖN-KLINIKUM AG gehören Umweltschutz und Gesundheitsfürsorge im Rahmen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung untrennbar zusammen. Daher gehört es zu unserem Selbstverständnis, dass wir die Umwelt des Menschen schützen wollen. Für uns steht vor allem der sparsame Umgang mit Energie im Mittelpunkt. Durch die zunehmende Digitalisierung und den Einsatz immer leistungsfähigerer Technik steigt unser Energiebedarf perspektivisch an. Wir wollen dieser Entwicklung aber durch Energieeffizienz-Maßnahmen begegnen und sensibilisieren unsere Mitarbeiter im Hinblick auf den optimalen Energieeinsatz. Mitarbeiter fördern und bindenMit rund 16.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die RHÖN-KLINIKUM AG einer der größten privaten Gesundheitsversorger in Deutschland. Der Unternehmenserfolg beruht dabei maßgeblich auf dem Engagement, dem Fachwissen und dem Können unserer Mitarbeiter. Ziel unserer langfristigen Personalstrategie ist es, die besten Mitarbeiter für unser Team zu gewinnen, sie zu fördern und an unser Unternehmen zu binden. Für unsere Ärzte und Pflegekräfte, Therapeuten und medizinisch-technischen Assistenten (MTA) steht das Wohl der Patienten täglich im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Um einen attraktiven Arbeitsplatz zu bieten, zeichnen sich unsere Kliniken durch modernste medizintechnische Ausstattung aus. Vor allem aber bieten wir variable Arbeitszeitmodelle sowie zahlreiche Angebote hinsichtlich Vergütung, Vorsorge oder Kinderbetreuung. Damit machen wir uns auch überregional zu einem attraktiven Arbeitgeber und behaupten uns im Wettbewerb um Talente und Fachkräfte, der spürbar zugenommen hat. Hinsichtlich weiterführender Informationen zu den Punkten Corporate Social Responsibility sowie Umwelt und Mitarbeiter wird auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB im auf unserer Website veröffentlichten Geschäftsbericht verwiesen. 1.3 Ziele und StrategienDie RHÖN-KLINIKUM AG hat das Ziel, die Patienten auf der Basis neuester wissenschaftlich fundierter Therapieverfahren und unter Einsatz modernster Medizintechnologie zu diagnostizieren und zu behandeln und Ihnen dabei beste Pflege und Betreuung zukommen zu lassen. Die ethische Grundlage und die Basis unseres Handelns ist das Wohl unserer Patienten, die sich unseren Mitarbeitern in unseren Kliniken und Einrichtungen anvertrauen und täglich im Mittelpunkt unserer Anstrengungen stehen. Um optimale Rahmenbedingungen für die Entwicklung innovativer Lösungen in der Patientenversorgung zu schaffen, wird mittels unseres Medical Boards, ein Expertengremium von Spitzenmedizinern aller Standorte unseres Konzerns, die universitäre mit der nichtuniversitären Medizin verbunden und der Wissensaustausch und Behandlungsexzellenz innerhalb unseres Konzerns gefördert und sichergestellt. Unsere unternehmerischen Aktivitäten zielen im Kern darauf ab, den Wissens- und Erfahrungsaustausch zu fördern und neue Erkenntnisse und Verfahren fortlaufend in den medizinischen Alltag zu integrieren, damit unsere Patientinnen und Patienten bestmöglich behandelt werden können. Wir stehen zwar nicht für absolute Größe, aber für den Mut, auf Grund des zunehmend schwierigeren regulatorischen Umfelds und des zunehmenden budgetären Drucks für medizinische Leistungen neu zu denken und neue, teilweise auch noch unbeschrittene Wege zu gehen. Dabei stehen die weitere Stärkung der Behandlungsexzellenz und Patientenversorgung durch die Umsetzung des nachfolgend erläuterten RHÖN-Campus-Konzepts und die Fokussierung auf Digitalisierung und Netzwerkmedizin im Vordergrund unseres Engagements. Mit dem RHÖN-Campus-Konzept stehen wir für eine neue, höchst effiziente und moderne Form der Gesundheitsversorgung vor allem in der ländlichen Region. Insbesondere ländliche Regionen sind von der Alterung der Bevölkerung und dem damit einhergehenden Anstieg der Morbidität sowie der zu versorgenden Krankheitsfälle und von zunehmendem Ärztemangel besonders betroffen. Bei unserem RHÖN-Campus-Konzept geht es im Wesentlichen um die logistische und räumliche Verzahnung ambulanter und stationärer Leistungen in Verbindung mit dem Angebot an niedergelassene Ärzte, in Gemeinschaft mit dem jeweiligen Klinikum zu agieren - Patienten können so an einem Ort rasch diagnostiziert und behandelt werden, statt oft tagelang mühsam durch das Gesundheitssystem navigiert zu werden. Dieses Modell wird derzeit an unserem Standort in Bad Neustadt a. d. Saale im Rahmen eines großen Neubauvorhabens umgesetzt, das wir Ende 2018 fertigstellen und in Betrieb nehmen werden. In Frankfurt (Oder) haben wir 2017 mit dem Umbau des dortigen Klinikums gemäß der Campus-Strategie begonnen. Wir gehen davon aus, dass sich das RHÖN-Campus-Modell unter Berücksichtigung der individuellen regionalen Strukturen an anderen bestehenden Standorten unserer Kliniken umsetzen lässt. Mit der Positionierung im medizinischen Premium-Segment schaffen wir die Grundlage, unseren Patienten auch künftig mit uneingeschränkten Spitzenleistungen helfen zu können. Um Anamnese, Diagnose und Behandlung schnell und in allerbester Qualität anbieten zu können, gehen wir auch in der IT neue Wege. Modernste klinische Informationssysteme, elektronische Patientenakten und neue Instrumente wie das auf intelligenten Algorithmen basierende Medical Cockpit, das Ende 2018 an unserem Campus Bad Neustadt a. d. Saale starten soll und mit dem wir Ärzten und Pflegekräften ein schnelles Orientierungs- und Analyse-Instrument bezüglich Patientendaten an die Hand geben, sind entscheidende Voraussetzungen dafür, dass diese neuen Wege in der besten und raschen Versorgung der Patienten auch wirtschaftlich betrieben werden können. Unsere Aktivitäten bei der Digitalisierung werden wir schrittweise vorantreiben, uns dabei aber an dem heute Machbaren orientieren und uns nicht von einer überschwänglichen Euphorie anstecken lassen. Dabei bedeutet Digitalisierung nicht nur die Sammlung, Auswertung und Interpretation großer Datenmengen. Vielmehr ist sie die Grundlage für eine signifikant optimierte Patientensteuerung, die Verzahnung und Harmonisierung von ambulanter und stationärer Versorgung, die Anbindung von verwandten Leistungen sowie von vielen Anwendungen im Bereich der Telemedizin. 1.4 SteuerungssystemFür unser Unternehmen haben wir ein Zielsystem entwickelt, das es unserer Meinung nach ermöglicht, uns kontinuierlich besser zu entwickeln als der Markt und als unsere Wettbewerber. Dieses definiert steuerungsrelevante Kennzahlen wie Umsatzerlöse und EBITDA sowie Kennzahlen für das Wachstum der Leistungen und den Konzerngewinn. Diese Kennzahlen werden durch den Vorstand überwacht. Das monatliche Berichtswesen an den Vorstand umfasst die Kliniken. Die Konzernführungskosten werden vollständig auf die operativen Segmente verteilt. Der monatliche Plan-Ist-Vergleich im Bericht an den Vorstand dient durch die Zusammenfassung der operativen Segmente zu einem Berichtssegment der Steuerung der in der Unternehmensprognose veröffentlichten Zielgrößen. Ein profitables Wachstum unserer Leistungen, unserer Fallzahlen bzw. unserer Bewertungsrelationen sowie unserer Umsatzerlöse sind wichtige Faktoren für die Steigerung unseres Unternehmenswertes. Die Bewertungsrelationen sind Kennzahlen zur Abrechnung medizinischer Leistungen in Krankenhäusern. Für jede Gruppe von Patientenfällen (Diagnosis Related Groups, DRG) erhält man in Kombination mit dem Case-Mix-Index (Größe für die durchschnittliche Fallschwere) die Bewertungsrelation. Die Bewertungsrelation ist also ein Maß für den Schweregrad eines medizinischen Falls. Multipliziert man die Bewertungsrelation mit dem Basisfallwert, erhält man den Betrag, den ein Kostenträger (Krankenkasse) an ein Krankenhaus für einen Behandlungsfall zahlen muss. Für uns ist dieser Leistungsindikator sowohl für die Fallzahlen als auch für die Beurteilung der Qualität aussagekräftig. Wir sehen die Umsatzerlöse als wichtigen steuerungsrelevanten finanziellen Leistungsindikator. Für Zwecke der Messung und Steuerung werden die Umsatzerlöse grundsätzlich um Konsolidierungseffekte bereinigt, um so das organische Wachstum zu ermitteln. Das EBITDA beschreibt unsere operative Leistungsfähigkeit vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern und stellt einen weiteren wichtigen steuerungsrelevanten finanziellen Leistungsindikator dar. Unser Ziel ist es, über das Geschäftsjahr hinweg EBITDA-Margen zu erzielen, die entsprechend der Ausrichtung der einzelnen Kliniken zu den attraktivsten des Krankenhausmarkts zählen. Diese sind definiert als Quotient aus EBITDA und den Umsatzerlösen. Für die Messung und Steuerung der Ertragskraft auf Konzernebene wird der Konzerngewinn nach Steuern verwendet. Diese Größe hat den bedeutendsten Einfluss auf das für die Kapitalmarktkommunikation verwendete Ergebnis je Aktie. Das Ziel des Managements beim Umgang mit Eigenkapital und Fremdkapital ist die strikte Verfolgung einer Fristenkongruenz (horizontale Bilanzstruktur) von Mittelherkunft und Mittelverwendung. Langfristig gebundenes Vermögen soll langfristig finanziert sein. Zur langfristigen Mittelherkunft zählen die in der Bilanz ausgewiesenen Posten Eigenkapital und langfristige Schulden. Diese Kennzahl soll mindestens 100 % betragen. Obwohl der Konzern bei einer Personalkostenquote von über 50 % häufig der Dienstleistungsbranche zugerechnet wird, ist das Geschäftsmodell langfristig ausgerichtet und initial investitionsgetrieben. Die Investitionskosten wollen wir dabei nachhaltig durch mindestens 35 % Eigenkapital unterlegen. Beim grundsätzlich möglichen Einsatz von Fremdkapital orientieren wir uns zur Risikominimierung an nachfolgender Steuerungsgröße. Es wird angestrebt, den Quotienten aus Nettofinanzverschuldung (diese entspricht den Finanzschulden abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten) und EBITDA auf maximal das 3,5-Fache zu begrenzen. Im Rahmen der Liquiditätssteuerung unserer operativen Geschäftstätigkeit analysieren wir die Umschlagfaktoren des operativen Nettoumlaufvermögens. Darüber hinaus haben wir Mindestanforderungen festgelegt, die generell berücksichtigt werden müssen, bevor eine Akquisition durchgeführt wird. Insbesondere müssen Akquisitionen das Potenzial haben, spätestens nach drei Jahren nach Integration einen positiven Geschäftswertbeitrag zu leisten und einen positiven Cash-Return in Höhe von 15 % nach den von uns durchgeführten Investitionen und Modernisierungen innerhalb von drei bis fünf Jahren zu erwirtschaften. Neben den finanziellen Kennzahlen für das Wachstum der Leistungen nutzen wir weitere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, um das Unternehmen nachhaltig weiterzuentwickeln. Zu den weiteren nichtfinanziellen Leistungsindikatoren gehören Qualitätssicherung, Arbeitsschutz, Patientenbefragungen, Mitarbeiterförderung und Themen der Energie und Umwelt. 1.5 QualitätHohe medizinische Qualität darf kein Zufall sein. Jeder Patient hat Anspruch auf die bestmögliche medizinische Versorgung - an jedem Tag, rund um die Uhr. Das ist die zentrale Leitlinie unseres medizinischen Qualitätsmanagements, dessen kontinuierliche Weiterentwicklung im Konzernbereich Patientensicherheit, Qualitätsmanagement und Hygiene höchste Priorität hat. Dabei folgen wir strikt einem ganzheitlichen Ansatz: Klinisches Risikomanagement, Medizincontrolling und Krankenhaushygiene sind hierbei die wichtigsten Elemente. Aufgrund des regelmäßigen Austauschs der thematisch verwandten Disziplinen mit dem "klassischen" Qualitätsmanagement entsteht ein stabiles und tragfähiges System - das Qualitätskonzept der RHÖN-KLINIKUM AG. Zu weiterführenden Informationen wird auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB im auf unserer Website veröffentlichten Geschäftsbericht verwiesen. 1.6 Medizinische Forschung und Transfer in die PraxisExzellente medizinische Versorgung für jeden und zu jeder Zeit - das ist das erklärte Ziel der RHÖN-KLINIKUM AG. Deshalb untersuchen und behandeln wir unsere Patienten stets auf Basis neuester, wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse und unter Einsatz modernster Medizintechnologie. Selbstverständlich erhalten alle unsere Patienten auch die bestmögliche Pflege und Betreuung, denn ein nachhaltiger Behandlungserfolg entsteht nicht allein durch apparative Medizin. Neben der angestrebten Behandlungsexzellenz sorgen wir aber auch für ganz praktischen medizinischen Fortschritt. Neueste Forschungsergebnisse werden immer so schnell wie möglich für Patienten nutzbar gemacht. Mit ihrem Forschungs- und Innovationsprogramm fördert die RHÖN-KLINIKUM AG an allen Standorten zukunftsweisende medizinische und pflegerische Konzepte. Zu weiterführenden Informationen wird auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB im auf unserer Website veröffentlichten Geschäftsbericht verwiesen. 1.7 ComplianceDas ethische Unternehmensprinzip der RHÖN-KLINIKUM AG "Tue nichts, was du nicht willst, dass es dir angetan werde, und unterlasse nichts, was du wünschst, dass es dir getan würde" ist zusammen mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen die Verpflichtung, die allen unseren Entscheidungsprozessen zu Grunde liegt. Auch das Handeln zum Wohle unserer Patienten ist im Sinne der Compliance an diesem Leitsatz ausgerichtet. Jeder Patient muss das absolute Vertrauen haben, dass die individuelle Behandlungsentscheidung eines Arztes allein auf medizinischen Überlegungen beruht. Für die RHÖN-KLINIKUM AG steht das Vertrauen ihrer Patienten im Mittelpunkt. Gesetzeswidriges und unethisches Verhalten verursacht nicht nur wirtschaftlichen Schaden, sondern zerstört in erster Linie dieses Vertrauen. Neben den gesetzlichen Vorschriften halten wir uns an unsere internen Vorgaben, denen noch strengere ethische Maßstäbe zugrunde liegen. Formuliert sind diese als Konzernbetriebsvereinbarungen, Geschäftsordnung Compliance sowie als Richtlinien und Handlungsempfehlungen (z. B. Verhaltenskodex), die jeden Mitarbeiter in die Lage versetzen, unsere Unternehmensziele im Einklang mit unseren Wertvorstellungen zu verfolgen. Es geht jedoch nicht darum, möglichst viele Vorgaben und Richtlinien zu erstellen, sondern darum, dass diese gelebt werden in der täglichen Praxis. Deshalb richten wir unser Augenmerk auf die intensive und regelmäßige Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern - auch mittels elektronisch durchgeführter Schulungen (eLearning). Zu weiterführenden Informationen wird auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB im auf unserer Website veröffentlichten Geschäftsbericht verwiesen. 1.8 Corporate GovernanceGezeichnetes KapitalDas im Konzernabschluss ausgewiesene gezeichnete Kapital der RHÖN-KLINIKUM AG entfällt vollständig auf 66.962.470 stimmberechtigte, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 2,50 €. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen - auch wenn sie sich aus Vereinbarungen von Gesellschaftern ergeben können -, bestehen nicht bzw. sind uns nicht bekannt. Keine unserer Aktien ist mit Sonderrechten ausgestattet, die ihrem Inhaber besondere Kontrollbefugnisse verleihen. Mitarbeiter, die Aktien halten, üben ihr Stimmrecht frei aus. Die Aktionäre können ihre Stimmrechte bei der Hauptversammlung selbst ausüben oder Stimmrechtsvertreter bestellen. Die direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital gemäß § 21 ff. WpHG haben wir detailliert im Anhang der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben. Konzernabschluss, Kommunikation mit Aktionären und AnalystenDer Konzernabschluss wird nach den Grundsätzen der in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und unter Anwendung von § 315e Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellt und sowohl nach nationalen als auch nach internationalen Prüfungsstandards geprüft. Der Halbjahresabschluss wird auf freiwilliger Basis nach den gleichen vorgenannten Grundsätzen einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Bei der Auftragsvergabe an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird auf die erforderliche Unabhängigkeit der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geachtet. Den Prüfungsauftrag für den Jahres- sowie für den Halbjahresabschluss des Konzerns und für die Prüfung der Konzernobergesellschaft erteilt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß der Beschlussfassung in der Hauptversammlung. Unseren Konzernabschluss veröffentlichen wir im März des folgenden Geschäftsjahres. Die Ordentliche Hauptversammlung findet üblicherweise in den ersten sechs Monaten des neuen Geschäftsjahres statt. Unsere Prognosen für die Geschäftsjahre geben wir gemäß den Anforderungen bekannt. Wir führen Analysten- und Investorengespräche und berichten zudem im Rahmen von telefonischen Analystenkonferenzen über die Geschäftsentwicklung. Über alle sonstigen wesentlichen wiederkehrenden Termine informieren wir unsere Aktionäre, Aktionärsvereinigungen, Analysten und die Medien durch unseren Finanzkalender, der im Geschäftsbericht und im Internet auf unserer Homepage veröffentlicht ist. Organe der GesellschaftVorstand und Aufsichtsrat sind nach deutschem Aktienrecht konstituiert. Danach leitet der Vorstand die Gesellschaft und führt die Geschäfte; der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand entspricht den aktienrechtlichen Bestimmungen (Aufsichtsrat: § 101 ff. AktG; Vorstand: § 84 AktG) und den Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG). Der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG ist nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes paritätisch mit 16 Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt und trat im Jahr 2017 zu vier ordentlichen Sitzungen (2016: vier ordentliche Sitzungen) zusammen. Die letzte Wahl der Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat fand turnusgemäß im Rahmen der Ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2015 statt. Die fünfjährige Amtsperiode des Aufsichtsrats endet mit Schluss der Hauptversammlung, in der über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen wird. Die Satzung sieht für Mitglieder eine Altersgrenze von 75 Jahren vor. Das Aufsichtsratsmitglied Stephan Holzinger legte vor Amtsantritt als Vorstandsvorsitzender am 31. Januar 2017 sein Aufsichtsratsmandat nieder. Holzinger gehörte seit 2013 dem Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG an. Der Nominierungsausschuss hat für die Nachfolge im Aufsichtsrat Dr. Annette Beller, Mitglied des Vorstands der B. Braun Melsungen AG, nominiert. Dr. Beller wurde zunächst gerichtlich bestellt und auf der Hauptversammlung am 7. Juni 2017 gewählt. Zum 31. Dezember 2017 ist Bettina Böttcher aus dem Aufsichtsrat als Mitglied der Arbeitsnehmervertreter ausgeschieden. Als Ersatzmitglied ist seit 1. Januar 2018 Natascha Weihs neues Mitglied im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat setzt sich somit aktuell zu 43,8 % aus Frauen und zu 56,2 % aus Männern zusammen. In der Geschäftsordnung ist die Bildung von Ausschüssen vorgesehen. Im Jahr 2017 bestanden sieben Ausschüsse: der Vermittlungsausschuss, der Personalausschuss, der Prüfungsausschuss, der Investitions-, Strategie- und Finanz-ausschuss und der Ausschuss für Compliance und Kommunikation als beschließende Ausschüsse i. S. v. § 107 Abs. 3 AktG und der Nominierungs- sowie der Medizininnovations- und Qualitätsausschuss. Die jeweiligen Ausschüsse berichten in regelmäßigen Abständen an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. Für die Tätigkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie für die Zusammenarbeit beider Organe bestehen Geschäftsordnungen. Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG ist für die Leitung der Gesellschaft zuständig. Gemäß der Geschäftsordnung werden die Geschäfte in gemeinschaftlicher Verantwortung geführt. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle bedeutenden Fragen betreffend Geschäftsentwicklung und Lage des Konzerns und seiner Gesellschaften. Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aktuell aus drei Mitgliedern: Stephan Holzinger (Vorstandsvorsitzender), Dr. Dr. Martin Siebert (ständiger Vertreter des Vorstandsvorsitzenden) und Prof. Dr. Bernd Griewing. Stephan Holzinger wurde ab 1. Februar 2017 für fünf Jahre als neues Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt und löste Dr. Dr. Martin Siebert als bisherigen Vorstandsvorsitzenden ab, der das Amt des ständigen Vertreters des Vorstandsvorsitzenden übernahm. Zudem hat der Aufsichtsrat am 23. Februar 2017 beschlossen, die Vorstandsmitglieder Martin Menger und Jens-Peter Neumann mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands wurden entsprechend angepasst und die Geschäftsordnung zu den jeweiligen Zeitpunkten aktualisiert. OrganvergütungenIm Vergütungsbericht sind die Grundsätze, die für die Festlegung der Vergütung des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG angewendet werden, zusammengefasst. Außerdem werden Struktur und Höhe der Vorstandsbezüge sowie Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats und des Beirats erläutert. Im Jahr 2017 setzt sich die Vergütung des Vorstands aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht ausschließlich aus fixen Komponenten. Die Bezüge von Aufsichtsrat und Vorstand werden aufgeteilt in ihre Bestandteile im Konzernanhang individualisiert tabellarisch aufgeführt. Für den Vorstand besteht die Vergütung für das Geschäftsjahr 2017 aus dem Grundgehalt, der Tantieme, Nebenleistungen (Sachbezüge) sowie teilweise aus einer langfristigen, aktienbasierten Vergütung und einer bedingten Altersvorsorgeleistung. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist leistungsbezogen und berücksichtigt den Zeitaufwand, die Aufgaben und die funktional übernommene Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Die Aufsichtsratsvergütung setzt sich zusammen aus einer fixen Grundvergütung, einem fixen Sitzungsgeld sowie einem Anteil an der jährlichen fixen Gesamtvergütung. Das Grundgehalt der Vorstände beträgt in der Regel 192 Tsd. € p. a. und wird als leistungsunabhängige Vergütung in zwölf gleichen Monatsraten ausbezahlt. Dem Vorstandsvorsitzenden steht für gewöhnlich das 1,5-Fache bis das Doppelte des Regelgehalts oder aktuell ein festes Jahresgrundgehalt zu. Der ständige Vertreter des Vorstandsvorsitzenden erhält ein um 10 % erhöhtes Grundgehalt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, wobei diese im Wesentlichen aus dem nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert für private Dienstwagennutzung, den Versicherungsprämien für eine Unfallversicherung, Umzugskosten sowie der D&O-Versicherung bestehen. Die Dienstwagennutzung und die Versicherungsprämien zur Unfallversicherung sind vom einzelnen Vorstandsmitglied als Vergütungsbestandteil zu versteuern. Grundsätzlich stehen sie allen Vorstandsmitgliedern in gleicher Weise zu; die Höhe variiert je nach der persönlichen Situation. Die Tantieme stellt die erfolgsbezogene Komponente der Vergütung dar. Als mehrjährige oder einjährige Bemessungsgrundlage für ihre Höhe dient die Entwicklung des Konzernergebnisses nach Minderheitenanteilen gemäß den jeweils geltenden IFRS als Bezugsgröße. Sollte das Konzernergebnis durch außerordentliche Entwicklungen beeinflusst worden sein, wird deren einmalige Auswirkung eliminiert. Grundsätzlich werden die Leitlinien auf alle Vorstandsdienstverträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen oder geändert werden, angewendet. Dies erfolgte für alle im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstände. Die Berechnung der Tantieme passt sich an die geänderten Gegebenheiten des Konzerns an. Die Vorstandsmitglieder erhalten ab dem Geschäftsjahr 2016 eine Jahresgesamtvergütung (Summe aus Grundgehalt und Tantieme) von mindestens 600 Tsd. €. Die Obergrenzen (Cap) sind jeweils individuell und im Konzernanhang dargestellt. Die garantierte Jahresgesamtvergütung wird in zwölf gleichen Monatsraten als Vorschuss ausbezahlt. Es gilt grundsätzlich, dass Mindestvergütung und Obergrenze für den Vorstandsvorsitzenden bis zum 2,5-Fachen und für seinen ständigen Vertreter und den Finanzvorstand bis zum Doppelten dieser Beträge festgesetzt werden können. Der Vorstandsvorsitzende hat bei einem Kontrollwechsel auf Ebene der RHÖN-KLINIKUM AG das Recht binnen vier Monaten mit einer definierten Abfindung, die Vorstandstätigkeit niederzulegen und den Dienstvertrag zu kündigen. Im Geschäftsjahr 2017 beliefen sich die Bezüge der amtierenden Mitglieder des Vorstands auf insgesamt 4,8 Mio. € (Vj. 4,9 Mio. €). Davon entfielen 2,3 Mio. € (Vj. 1,0 Mio. €) auf erfolgsunabhängige Komponenten und 2,5 Mio. € (Vj. 3,9 Mio. €) auf variable Bestandteile. Die Rückstellung für Ansprüche auf Altersvorsorgeleistungen des amtierenden Vorstands nach IFRS zum 31. Dezember 2017 belief sich auf 1,5 Mio. € (Vj. 2,2 Mio. €). Die Vergütungen der Vorstandsmitglieder, die zum Bilanzstichtag nicht mehr im Amt waren, bzw. ihrer Hinterbliebenen betrugen im Geschäftsjahr 2017 2,8 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €). Die Bezüge der aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen 2,0 Mio. € (Vj. 2,0 Mio. €). Der Gesamtbetrag im Jahr 2017 entfiel vollständig auf fixe Vergütungsbestandteile. Zu weiteren Einzelheiten, insbesondere zu den individualisierten Vergütungen für den Aufsichtsrat und den Vorstand, wird auf den Vergütungsbericht als Teilbericht zum Corporate Governance-Bericht sowie auf den Konzernanhang verwiesen. Aktienbesitz von OrganmitgliedernDie Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand und die ihnen nahestehenden Personen hielten gemäß Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) zum 31. Dezember 2017 zusammen rund 45 % am Grundkapital. Auf den Aufsichtsrat und die ihm nahestehenden Personen entfallen hiervon rund 45 % der ausgegebenen Aktien. Die Mitglieder des Vorstands und die ihnen nahestehenden Personen halten keine Anteile am Grundkapital. Weiterhin legen wir alle meldepflichtigen Transaktionen von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats nach Art. 19 MAR offen. Verträge mit KontrollwechselklauselDie Unternehmenskaufverträge der von uns akquirierten Kliniken sehen Regelungen vor, wonach unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots für die RHÖN-KLINIKUM AG eine Rückübertragung der Gesellschaftsanteile gefordert werden kann. Dies trifft insbesondere für die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH bis zum Ablauf des Jahres 2019 zu. Ebenso liegen verschiedene Verträge über Finanzinstrumente vor, bei denen die Kreditgeber bei Vorliegen eines Kontrollwechsels eine sofortige Rückzahlung verlangen können. Ferner hat der Vorstandsvorsitzende der RHÖN-KLINIKUM AG bei einem Kontrollwechsel auf Ebene der RHÖN-KLINIKUM AG das Recht, binnen vier Monaten mit einer definierten Abfindung die Vorstandstätigkeit niederzulegen und den Dienstvertrag zu kündigen. Darüber hinaus bestehen keine Vereinbarungen, woraus Vorstand oder Arbeitnehmer im Falle einer Unternehmensübernahme Ansprüche auf Entschädigung ableiten können. 1.9 Erklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung enthält neben der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG auch weitergehende Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der von ihnen eingerichteten Gremien und die Berichterstattung über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsebenen und das Diversitätskonzept. Zu näheren Einzelheiten verweisen wir auf unsere Website, auf der die Erklärung zur Unternehmensführung unter www.rhoen-klinikum-ag.com unter der Rubrik Corporate Governance öffentlich zugänglich ist. 2 WIRTSCHAFTSBERICHT2.1 Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDie deutsche Wirtschaft befindet sich in einem kräftigen konjunkturellen Aufschwung. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) im Jahr 2017 preisbereinigt um 2,2 % gestiegen. Die Wachstumsimpulse kamen 2017 primär aus dem Inland. Die deutsche Wirtschaft ist damit das achte Jahr in Folge gewachsen. Im Vergleich zu den Vorjahren konnte das Tempo nochmals erhöht werden. Im Jahr 2016 war das BIP bereits deutlich um 1,9 % und 2015 um 1,7 % gestiegen. Eine längerfristige Betrachtung zeigt, dass das deutsche Wirtschaftswachstum im Jahr 2017 fast einen Prozentpunkt über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von + 1,3 % lag. Die staatlichen Haushalte erzielten einen Rekordüberschuss. Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen erreichten 2017 einen Finanzierungsüberschuss von 38,4 Mrd. €. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen errechnet sich daraus für den Staat eine Überschussquote von 1,2%. Die Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland hat wiederum deutlich zugenommen und erreichte 2017 mit 44,6 Millionen einen erneuten Höchststand. Nach ersten Berechnungen waren im Jahr 2017 rund 647.000 Personen oder 1,5 % mehr erwerbstätig als ein Jahr zuvor. Das entspricht der höchsten Zunahme seit dem Jahr 2007. Dieser Anstieg resultiert aus einer Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Eine höhere Erwerbsbeteiligung sowie die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland glichen altersbedingte demografische Effekte aus. 2.2 Branchenspezifische RahmenbedingungenIm Jahr 2016 wurden laut Statistischem Bundesamt (Destatis) rund 19,5 Millionen Patienten stationär im Krankenhaus behandelt, 293.205 Behandlungsfälle mehr als im Jahr zuvor. In 1.951 (2015: 1.956) Krankenhäusern standen insgesamt 498.718 (2015: 499.351) Betten für die stationäre Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung. Während die Zahl der Häuser um 0,3 % sank, blieb das Bettenangebot gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert (- 0,1 %). Der Anteil der Krankenhäuser in privater Trägerschaft, der bei Einführung der bundeseinheitlichen Krankenhausstatistik 1991 noch bei 14,8 % lag, steigt seit Jahren kontinuierlich an. 2016 war jedes dritte Krankenhaus (36,2 %) in privater Trägerschaft. Der Anteil öffentlicher Krankenhäuser sank im gleichen Zeitraum von 46,0 % auf 29,2 %. Demgegenüber hat sich mit 34,5 % der Anteil der freigemeinnützigen Krankenhäuser nur geringfügig verändert (1991: 39,1 %). Die Gesamtkosten der Krankenhäuser stiegen auch im Jahr 2016 an und beliefen sich auf 101,7 Mrd. € (2015: 97,3 Mrd. €). Die Kosten der stationären Krankenhausversorgung betrugen rund 87,8 Mrd. €, 4,3% mehr als im Vorjahr (84,2 Mrd. €). Nach wie vor ist die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in Deutschland angespannt. Obwohl immer mehr Krankenhäuser ihre Umsätze steigern können, erwarten immer weniger, einen Überschuss zu erzielen. Für das Geschäftsjahr 2017 gehen sie deshalb von einer Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation aus. Mittelfristig sehen mehr als 60 % der Krankenhausmanager eine Eintrübung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Krankenhaussektor. Zu diesem Ergebnis kommt die "Krankenhausstudie 2017", für die die Unternehmensberatung Roland Berger eigenen Angaben zufolge Vorstände und Geschäftsführer der 500 größten deutschen Krankenhäuser befragt hat. Als größte Herausforderungen sehen die Krankenhäuser den zunehmenden Fachkräftemangel sowie den anhaltend hohen Investitionsbedarf. Sowohl der steigende Qualitätswettbewerb als auch die zunehmende Digitalisierung werden als Chancen gesehen. Die Krankenhäuser wollen besonders in Fachbereiche mit einem hohen Anteil an älteren Patienten investieren. Knapp 60 % von ihnen verfügen jedoch nicht über ausreichende Investitionsmittel - 90 % begründen dies mit nicht ausreichenden Fördermitteln der Bundesländer. 2.3 Geschäftsverlauf2.3.1 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageDas Geschäftsjahr 2017 der RHÖN-KLINIKUM AG war das Jahr, in dem die Aktie mit über 30 € ein neues, vorläufiges Allzeithoch erreicht hat. Das Jahr 2017 war geprägt durch die aktive Weiterentwicklung eines zukunftsfähigen Systems mit innovativen und wegweisenden Projekten. Eine zentrale Bedeutung kommt dabei unserem Campus-Konzept zu, das an einem Standort ambulante und stationäre Leistungen miteinander verzahnt sowie nachgelagerte altersorientierte Angebote wie Rehabilitation oder Pflege umfasst. Die Fortsetzung unserer Aktivitäten bei der Digitalisierung stand weiter im Vordergrund. Wir konzentrieren uns weiterhin darauf, die Profitabilität des Unternehmens spürbar zu verbessern. Durch die Vereinbarung zur Trennungsrechnung von Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Land Hessen und den beiden beteiligten Universitäten in 2017 haben wir eine hervorragende Basis geschaffen, auf der wir unser Alleinstellungsmerkmal mit Deutschlands einziger privatisierter Universitätsklinik ausbauen können. Im Geschäftsjahr 2017 suchten insgesamt 836.387 Patienten unsere Kliniken und MVZ auf. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahreszeitraum um insgesamt 22.640 Patienten bzw. 2,8 %. Der deutschlandweite Trend weg von der stationären hin zur ambulanten Versorgung setzt sich jedoch auch in unseren Einrichtungen fort. Ergebnishemmend auf unsere organische Entwicklung wirkten sich die im Zuge des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) erfolgten regulatorischen Eingriffe des Gesetzgebers wie eine verminderte Vergütung für kardiologische und spezialorthopädische Leistungen sowie der seit dem 1. Januar 2017 geltende Fixkostendegressionsabschlag, der den Mehrleistungsabschlag abgelöst hat, aus. Auch der Anstieg der Prüfquote und die restriktivere Prüfung des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) belasteten das Ergebnis. Im Übrigen prägen nach wie vor zwei Entwicklungen die Krankenhausbranche: die Nachfrage nach medizinischen Leistungen steigt an, doch demgegenüber wird die Vergütung nicht angemessen angepasst. Das bedeutet, dass die Erlös- und Kostenschere im Krankenhaussektor weiter auseinandergeht und sich dieser Trend der letzten Jahre weiter operativ belastend auswirkt. Die Herausforderungen aufgrund dieser regulatorischen Rahmenbedingungen haben wir angenommen. Unser Know-how im Umgang damit, unsere organische Flexibilität sowie unsere Vorreiterrolle bei Innovation und Digitalisierung sind die besten Mittel, sich in diesem herausfordernden Marktumfeld zu behaupten. 2.3.2 LeistungsentwicklungZum 31. Dezember 2017 haben wir elf Kliniken mit 5.370 Betten/Plätzen an insgesamt fünf Standorten in vier Bundesländern in unseren Konzernabschluss einbezogen. scroll
Die Kapazitätsveränderung gegenüber dem 31. Dezember 2016 entfällt mit + 22 Betten/Plätzen bzw. + 0,4 % vollständig auf unsere teilstationären und tagesklinischen Kapazitäten: scroll
Zum 31. Dezember 2017 betreiben wir sieben Medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit insgesamt 40,00 Facharztsitzen: scroll
Die Patientenzahlen in unseren Kliniken und MVZ entwickelten sich wie folgt: scroll
Im Geschäftsjahr 2017 versorgten wir in unseren Kliniken und MVZ 836.387 (Vj. 813.747) Patienten. Der Anstieg um 22.640 Patienten bzw. 2,8 % entfällt mit 25.799 Patienten bzw. 114,0 % auf den ambulanten Bereich und mit - 3.159 Patienten bzw. - 14,0 % auf den stationären und teilstationären Bereich. Der Trend zur ambulanten Versorgung setzt sich wie in der gesamten deutschen Krankenhauslandschaft auch in unseren Einrichtungen fort. Die Fallerlöse im stationären und ambulanten Bereich stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Fallerlöse sind im Geschäftsjahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr im stationären Bereich um 3,7 % und im ambulanten Bereich um 7,2 % angestiegen. 2.3.3 ErtragslageAus rechentechnischen Gründen können in den nachstehenden Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten. Soweit nachfolgend Angaben zu einzelnen Gesellschaften gemacht werden, handelt es sich um Werte vor Konsolidierung. Die wirtschaftliche Entwicklung des Konzerns stellt sich wie folgt dar: scroll
Im Vergleich zum Vorjahr haben wir im Geschäftsjahr 2017 einen Rückgang des EBITDA um 59,1 Mio. € bzw. 37,7 % auf 97,8 Mio. € und einen Rückgang des EBIT um 58,3 Mio. € bzw. 60,1 % auf 38,7 Mio. € zu verzeichnen. Ursächlich hierfür sind u. a. im Vorjahr erfasste positive nachlaufende Einmaleffekte aus der Transaktion mit Fresenius/Helios sowie im Geschäftsjahr 2017 erfasste Einmalaufwendungen im Zuge der Veränderungen unseres Vorstands. Ferner führte das weitere Auseinandergehen der Erlös- und Kostenschere aufgrund nicht adäquater Vergütung unserer Leistungen zu einem Rückgang unserer Kennzahlen. Gegenläufig hat sich eine im Vorjahr im Finanzergebnis erfasste Wertberichtigung im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der Marburger Ionenstrahl-Therapie Betriebs-Gesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg mit beschränkter Haftung auf den Konzerngewinn des Geschäftsjahres 2017 ausgewirkt. Der Konzerngewinn ist um 21,9 Mio. € bzw. 37,4 % auf 36,7 Mio. € zurückgegangen. Unsere Kennzahlen haben sich u. a. bedingt durch vorgenannte Sachverhalte wie folgt entwickelt: scroll
Unsere Quoten, bezogen auf die Umsatzerlöse, entwickelten sich wie folgt: scroll
Gegenüber dem Vorjahreszeitraum stiegen die Umsatzerlöse um 34,7 Mio. € bzw. 2,9 % an. Zu beachten ist dabei, dass der seit Jahren anhaltende Trend einer auseinandergehenden Schere zwischen Erlösen und Kosten weiter anhält bzw. sich im Vergleich zu Vorjahren weiter verschärft hat, den Personal- und Sachkosten teilweise nur anteilig refinanzierte Umsatzerlöse gegenüberstehen und die Leistungen nicht angemessen vergütet werden. Der Rückgang der sonstigen Erträge um 34,5 Mio. € bzw. 18,5 % resultiert aus im Vorjahr erfassten Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen für potenzielle rechtliche und steuerliche Gewährleistungsrisiken in Höhe von 42,0 Mio. €. Gegenläufig wirkte sich im Geschäftsjahr 2017 der Anstieg der unter diesem Posten erfassten Erträge aus Hilfs- und Nebengeschäften resultierend u. a. aus dem Verkauf von Zytostatika und Arzneimittel aus. Der Materialaufwand stieg überproportional zum Umsatz um 18,1 Mio. € bzw. 5,5 % von 329,5 Mio. € auf 347,6 Mio. €. Ursächlich hierfür ist die Erbringung sachkostenintensiver Leistungen, die nicht adäquat vergütet werden. Die Materialquote stieg von 28,0 % auf 28,7 % an. Die Personalaufwendungen und die sonstigen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Während die Personalaufwendungen, in denen im Geschäftsjahr 2017 neben Effekten aus Tariferhöhungen Einmalaufwendungen im Zuge der Veränderungen des Vorstands im mittleren einstelligen Millionenbereich enthalten sind, um 30,3 Mio. € bzw. 4,0 % angestiegen sind, erhöhten sich die sonstigen Aufwendungen um 10,9 Mio. € bzw. 9,2 %. In den sonstigen Aufwendungen sind zusätzliche Aufwendungen für Digitalisierung und IT-Systeme mit kognitiver Intelligenz enthalten. Die Personalquote stieg von 64,4 % auf 65,0 % und die sonstige Aufwandsquote von 10,1 % auf 10,7 % an. Die Abschreibungen und Wertminderungen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht um 0,8 Mio. € bzw. 1,3 % auf 59,1 Mio. € und die Abschreibungsquote von 5,1 % auf 4,9 % zurückgegangen. Das negative Finanzergebnis hat sich um 34,5 Mio. € auf 1,6 Mio. € verbessert. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen eine im Vorjahr im Finanzergebnis erfasste Wertberichtigung im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der Marburger Ionenstrahl-Therapie Betriebs-Gesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg mit beschränkter Haftung in Höhe von 35,5 Mio. €. Im Übrigen belasteten um 1,0 Mio. € gestiegene Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden, das Finanzergebnis. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres ist der Ertragsteueraufwand bei einer unveränderten Tarifbesteuerung bedingt durch ein niedrigeres steuerliches Ergebnis um 1,9 Mio. € auf 0,4 Mio. € (Vj. 2,3 Mio. €) zurückgegangen. Der Konzerngewinn ist um 21,9 Mio. € auf 36,7 Mio. € (Vj. 58,6 Mio. €) rückläufig. Der auf nicht beherrschende Anteile entfallende Gewinn ging im Vergleich zur Vorjahresperiode um 0,6 Mio. € auf 1,6 Mio. € zurück. Die im Konzernlagebericht 2016 angegebene Prognose des Umsatzes für das Jahr 2017 in der Größenordnung zwischen 1,20 Mrd. € und 1,23 Mrd. € haben wir im Ist mit 1,21 Mrd. € erreicht. Das im Konzernlagebericht 2016 prognostizierte bzw. im ersten Quartal 2017 konkretisierte EBITDA für das Geschäftsjahr 2017 zwischen 85 Mio. € und 105 Mio. € haben wir im Ist mit 97,8 Mio. € ebenso erfüllt. Der auf die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG für das Geschäftsjahr 2017 entfallende Gewinnanteil ist gegenüber dem Vorjahr auf 35,2 Mio. € (Vj. 56,4 Mio. €) zurückgegangen. Dies entspricht einem Ergebnis je Aktie gemäß IAS 33 von 0,53 € (Vj. 0,84 €). Das Gesamtergebnis (Summe Konzerngewinn und sonstiges Ergebnis) des Geschäftsjahres 2017 beträgt 36,8 Mio. € (Vj. 58,3 Mio. €). Dabei waren Gewinne aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von 0,1 Mio. € nach Steuern (Vj. Verluste in Höhe von 0,3 Mio. € nach Steuern) unmittelbar beim Eigenkapital zu erfassen. 2.3.4 Vermögens- und Finanzlagescroll
Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 um 15,2 Mio. € bzw. 1,0 % auf 1.471,4 Mio. € (Vj. 1.456,2 Mio. €) angestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Konzerngewinn 2017 in Höhe von 36,7 Mio. €, dem Ausschüttungen an Aktionäre und nicht beherrschende Anteile in Höhe von 24,9 Mio. € gegenüberstehen. Die Eigenkapitalquote liegt seit dem letzten Bilanzstichtag unverändert bei 76,5 %. Wir weisen nunmehr ein Eigenkapital in Höhe von 1.125,3 Mio. € (Vj. 1.113,4 Mio. €) aus. Der Anstieg des Eigenkapitals gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 um 11,9 Mio. € resultiert mit 36,7 Mio. € aus dem Konzerngewinn des Geschäftsjahres 2017 sowie mit 0,1 Mio. € aus Gewinnen aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen. Gegenläufig wirken sich mit 24,9 Mio. € Ausschüttungen an Aktionäre und nicht beherrschende Anteile aus. Das langfristige Vermögen ist rechnerisch zu 118,8 % (Vj. 121,7 %) vollständig fristenkongruent durch Eigenkapital und langfristige Schulden finanziert. Zum 31. Dezember 2017 weisen wir eine Nettoliquidität in Höhe von 253,7 Mio. € (31. Dezember 2016: 302,0 Mio. €) aus. Die Nettoliquidität ermittelt sich wie folgt: scroll
Die Herkunft und Verwendung unserer liquiden Mittel ist nachstehender Übersicht zu entnehmen: scroll
Der Finanzmittelfonds erhöhte sich im Geschäftsjahr 2017 um 41,7 Mio. € (Veränderung im Geschäftsjahr 2016 um -62,5 Mio. €). Ursächlich für die Veränderung gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist im Wesentlichen die Abweichung des Mittelabflusses aus Finanzierungstätigkeit. Hier wirkt sich die im ersten Quartal 2016 erfolgte Rückzahlung unserer börsennotierten Anleihe aus, die zu einem Mittelabfluss in Höhe von 143,2 Mio. € führte. Die Veränderung des Mittelabflusses/-zuflusses aus Investitionstätigkeit ist insbesondere durch den Mittelzufluss aus Festgeldauflösungen geprägt. Während im Vorjahr Mittelzuflüsse aus Festgeldauflösungen in Höhe von 139,8 Mio. € erfolgten, waren im Geschäftsjahr 2017 Mittelzuflüsse von 100,1 Mio. € zu verzeichnen. Das Finanzmanagement des RHÖN-KLINIKUM Konzerns ist im Wesentlichen zentral organisiert und umfasst die Funktionen Kapitalbeschaffung, Kapitalanlage, konzerninternes Liquiditätsmanagement sowie Finanzabwicklung. Die in diesem Zusammenhang implementierten Prozesse tragen den fundamentalen Grundsätzen des Vieraugenprinzips, der Funktionstrennung sowie der Transparenz Rechnung. Wir haben das Finanzmanagement als Dienstleister innerhalb unseres Geschäftsmodells etabliert. Unser Finanzmanagement bewegt sich in dem konkurrierenden Zielsystem von Liquidität, Risikominimierung, Rentabilität und Flexibilität. Oberste Priorität hat dabei die Liquiditätssicherung mit dem Ziel, eine fristenkongruente und auf den Planungs- bzw. Projekthorizont des Unternehmens abgestimmte Laufzeitfixierung zu realisieren. Zur Liquiditätssicherung stehen die internen Cash-Flows zur Verfügung. Geldanlagen werden extrem konservativ disponiert. Zum Bilanzstichtag verfügen wir über kurzfristig verfügbare Geldanlagen sowie über freie Kreditlinien von zusammen rund 356,2 Mio. €. 2.3.5 InvestitionenDie Gesamtinvestitionen im Geschäftsjahr 2017 von 122,4 Mio. € (Vj. 115,9 Mio. €) gliedern sich wie folgt auf: scroll
Im Geschäftsjahr 2017 haben wir in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien insgesamt 122,4 Mio. € (Vj. 115,9 Mio. €) investiert. Von diesen Investitionen betreffen 15,5 Mio. € (Vj. 16,9 Mio. €) nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) geförderte Anlagegüter, wobei die Fördermittel anschaffungskostenmindernd berücksichtigt werden. Im Konzernabschluss weisen wir Nettoinvestitionen in Höhe von 106,9 Mio. € (Vj. 99,0 Mio. €) aus. Von den Nettoinvestitionen entfallen 105,7 Mio. € (Vj. 92,9 Mio. €) auf laufende Investitionen des Geschäftsjahres und 1,2 Mio. € (Vj. 6,1 Mio. €) auf Anlagegüter bzw. Facharztsitze, die im Rahmen von Übernahmen zugingen. Unsere eigenmittelfinanzierten Investitionen im Geschäftsjahr 2017 verteilen sich auf folgende Standorte: scroll
Von den eigenmittelfinanzierten Investitionen entfallen 60,0 Mio. € auf Investitionen in unser Campus-Projekt in Bad Neustadt a. d. Saale. Aus abgeschlossenen Unternehmenskaufverträgen bestehen zum Bilanzstichtag keine Investitionsverpflichtungen. 2.3.6 MitarbeiterAm 31. Dezember 2017 waren im Konzern 16.688 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (31. Dezember 2016: 16.486) beschäftigt: scroll
Der Anstieg im Vergleich zum Stichtag 31. Dezember 2016 um 202 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter resultiert mit 137 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Personalaufbau in unseren Bestandskliniken, mit 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Personalveränderungen in unseren MVZ-Gesellschaften sowie mit 29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Aufstockungen des Personals bei unseren Servicegesellschaften. Der Anteil ärztlicher Mitarbeiter belief sich stichtagsbezogen auf 15,6 % (Vj. 15,5 %), der Anteil der pflegerischen und medizinischen Fachkräfte auf 55,5 % (Vj. 55,6 %). Im Jahresdurchschnitt haben wir bei den Vollkräften einen Anstieg von 1,8 % zu verzeichnen. Der Frauenanteil liegt bei rund 73 % (Vj. rund 75 %). 3 PROGNOSEBERICHT3.1 Strategische ZielsetzungDie RHÖN-KLINIKUM AG hat das Ziel, die Patienten auf der Basis neuester wissenschaftlich fundierter Therapieverfahren und unter Einsatz modernster Medizintechnologie zu diagnostizieren und zu behandeln. Dabei erhalten sie bestmögliche Pflege und Betreuung durch unsere Mitarbeiter. Unsere unternehmerischen Aktivitäten zielen im Kern darauf ab, das Unternehmen schlank und agil zu halten, den Wissens- und Erfahrungsaustausch zu fördern und marktgerechte Leistungen in hoher Qualität anzubieten. Auch künftig ist es unser Ziel, weiter zu den großen Klinikbetreibern in Deutschland zu gehören. Dabei stehen die Stärkung der Behandlungsexzellenz und Patientenversorgung durch die Umsetzung des Campus-Konzepts und die Fokussierung auf Digitalisierung und Netzwerkmedizin im Vordergrund. Unseren Patienten werden wir mit der Positionierung im medizinischen Premium-Segment auch künftig mit uneingeschränkten Spitzenleistungen helfen können. Um Anamnese, Diagnose und Behandlung schnell und in allerbester Qualität anbieten zu können, werden wir auch in der IT neue Wege gehen. Modernste klinische Informationssysteme, elektronische Patientenakten und neue Instrumente wie das Medical Cockpit, das Ende 2018 an unserem Campus Bad Neustadt a. d. Saale starten soll und mit dem wir Ärzten und Pflegekräften ein schnelles Orientierungs- und Analyse-Instrument bezüglich Patientendaten an die Hand geben, sind entscheidende Voraussetzungen dafür, dass diese neuen Wege in der besten und raschen Versorgung der Patienten auch wirtschaftlich betrieben werden können. Unsere Aktivitäten bei der Digitalisierung werden wir weiter mit Hochdruck vorantreiben. Dabei bedeutet Digitalisierung nicht nur die Sammlung, Auswertung und Interpretation großer Datenmengen. Vielmehr ist sie die Grundlage für eine signifikant optimierte Patientensteuerung, die Verzahnung und Harmonisierung von ambulanter und stationärer Versorgung, die Anbindung von verwandten Leistungen sowie von vielen Anwendungen im Bereich der Telemedizin. 3.2 Konjunktur und rechtliche RahmenbedingungenDas Jahr 2018 wird laut renommierten Forschungsinstituten für die deutsche Wirtschaft das Jahr des stärksten Wachstums seit 2011. Das ifo-Institut hob die Prognose für das Wachstum des Bruttoinlandprodukts für das Jahr 2018 von 2,0 % auf 2,6 % an, die Bundesregierung geht von einem Wachstum von 2,4 % aus. Der private Konsum wird voraussichtlich aufgrund einer guten Arbeitsmarktlage deutlich zulegen. Bei bereits deutlich ausgelasteten Kapazitäten nähert sich die deutsche Wirtschaft in großen Schritten einer Hochkonjunktur. Auf die Krankenhausbranche werden sich weiter die im Zuge des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) erfolgten regulatorischen Eingriffe des Gesetzgebers wie eine verminderte Vergütung für kardiologische und spezialorthopädische Leistungen sowie der seit dem 1. Januar 2017 geltende Fixkostendegressionsabschlag auswirken. Die Nachfrage nach medizinischen Leistungen wird weiter ansteigen, demgegenüber wird die Vergütung nicht angemessen angepasst. Das bedeutet, dass die Erlös- und Kostenschere im Krankenhaussektor weiter auseinandergeht und sich dieser Trend der letzten Jahre weiter operativ belastend auswirken wird. Die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der stationären Versorgung stellen die Krankenhäuser weiter vor große Herausforderungen mit Blick auf die Marktpositionierung und die Zukunftsplanung. Damit die Krankenhäuser wirtschaftlich und leistungsfähig bleiben können, müssen sie ihre strategischen Ziele auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen - wie den sozialen und demografischen Wandel, den medizinischen und technischen Fortschritt oder auch die Digitalisierung - ausrichten. Letztere eröffnet der Medizin die Chance, Patienten künftig individuell und noch präziser diagnostizieren und behandeln zu können. 3.3 PrognoseDas wirtschaftliche Fundament des RHÖN-KLINIKUM Konzerns bilden auch im kommenden Geschäftsjahr seine fünf Großstandorte in vier Bundesländern mit rund 5.400 Betten und über 16.000 Mitarbeitern. Damit gehören wir zu den größten Klinikbetreibern in Deutschland. Für das laufende Geschäftsjahr 2018 gehen wir von einem Umsatz in Höhe von 1,24 Mrd. € in einer Bandbreite von jeweils 5 % nach oben bzw. unten aus. Besonders belastend wirken sich hierbei anhaltende regulatorische Eingriffe des Gesetzgebers wie etwa eine geringere Vergütung für sachkostenintensive Leistungen, insbesondere der herzmedizinischen Leistungen, oder der Fixkostendegressionsabschlag für Mehrleistungen aus. Für das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) rechnen wir in 2018 mit einem Wert zwischen 117,5 Mio. € und 127,5 Mio. €. Das EBITDA ist neben anderen Effekten beeinflusst durch die Einigung über die Trennungsrechnung am Universitätsklinikum Gießen und Marburg. Unser Ausblick steht natürlich unter dem Vorbehalt etwaiger regulatorischer Eingriffe mit Auswirkungen auf die Vergütungsstruktur im kommenden Jahr. 4 CHANCEN- UND RISIKOBERICHTEine wertorientierte und nachhaltige Unternehmensführung wird maßgebend durch ein gelebtes Chancen- und Risikomanagement geprägt. Die Fähigkeit, Chancen und Risiken adäquat abzuwägen, ist ein zentraler Faktor des unternehmerischen Erfolgs, der wesentlich von der Qualität der Entscheidungen der Unternehmensführung abhängt. Der Umgang mit Chancen und Risiken und deren wirksame und nachhaltige Steuerung sehen wir deshalb als eine unternehmerische Kernaufgabe an, die im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG fest in der Führungskultur verankert ist. Ziele unserer wertorientierten Unternehmensstrategie sind die Unternehmensressourcen vor verlustträchtigen Risiken zu schützen, neue Chancen zu identifizieren sowie die Interessen unserer Aktionäre und anderer Kapitalmarktteilnehmer zu wahren. Unser unternehmerisches Handeln ist untrennbar mit Chancen und Risiken verbunden. Als Dienstleister im Gesundheitssektor setzen wir uns mit einer äußerst komplexen Risikolandschaft auseinander. Die Herausforderung für uns liegt darin, in angemessener Weise mit diesen Risiken umzugehen -denn nur ein Unternehmen, das seine wesentlichen Risiken rechtzeitig erkennt und ihnen systematisch begegnet, ist gleichzeitig in der Lage, sich bietende Chancen zu erkennen und unternehmerisch verantwortlich zu nutzen. Als Gesundheitsdienstleister sehen wir die Gefährdung von Leben und Gesundheit unserer Patienten stets als größtes Risiko. Dabei gilt es, Chancen und Risiken permanent gegeneinander abzuwägen. Maßnahmen, die selbst kleinste Fehler im medizinischen und pflegerischen Bereich vermeiden, genießen bei uns höchste Priorität. Weitere Faktoren wie die ordnungspolitischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, der weiter zunehmende Kosten-, Wettbewerbs- und Konsolidierungsdruck innerhalb der Branche, die steigenden Ansprüche an die stationäre Versorgungsqualität und die der Patienten bieten Chancen, bergen aber auch Risiken. 4.1 Risikobericht4.1.1 RisikomanagementsystemDer Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG hat ein konzernweites Risikomanagementsystem implementiert, um drohende Risiken frühzeitig zu erkennen und ihnen im Rahmen eines systematischen Prozesses zielgerichtet zu begegnen. Unser Risikomanagementsystem trägt der gesetzlich vorgeschriebenen Früherkennung von bestandsgefährdenden Risiken in vollem Umfang Rechnung und entspricht den Anforderungen nach § 91 Abs. 2 AktG. Das zentral gesteuerte Risikomanagement hat die Aufgabe, das System kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu optimieren. Es bietet die Möglichkeit, sowohl Chancen als auch Risiken zu melden. Grundlage unseres Risikomanagementsystems ist die Konzernrisikorichtlinie, in der sowohl die Definition des Risikobegriffs und Grundsätze des Risikomanagements hinterlegt sind als auch die konzernweit einheitlichen verbindlichen Vorgaben für den Risikomanagementprozess sowie die entsprechenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten beschrieben sind. Der eigentliche Risikomanagementprozess wird in einer Risikomanagementsoftware dokumentiert. Mit einer offenen Risikokultur, regelmäßigen Schulungen und Feedbackrunden sichern wir die Akzeptanz des Risikomanagements im Unternehmen. Anlassbezogen wird vom Vorstand die Interne Revision mit der prozessunabhängigen Prüfung von Sachverhalten beauftragt. In diesem Zusammenhang überwacht sie auch die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements und die korrekte Anwendung der entsprechenden Vorgaben in Teilbereichen oder Gesellschaften der RHÖN-KLINIKUM AG. DefinitionUnter Risiken verstehen wir Ereignisse und mögliche Entwicklungen innerhalb und außerhalb der RHÖN-KLINIKUM AG, die sich negativ auf die Erreichung der gesetzten Unternehmensziele, die künftige Aufgabenerfüllung sowie die Qualität und Reputation der RHÖN-KLINIKUM AG und ihrer Tochtergesellschaften auswirken können. Analog zum Risikobegriff verstehen wir unter Chancen Ereignisse und mögliche Entwicklungen, die sich positiv auswirken können. RisikomanagementprozessWir verstehen Risikomanagement als einen kontinuierlichen Prozess, der unterteilt ist in die Phasen:
Durch diesen Prozessablauf sollen mögliche Risiken beherrschbar gemacht und Chancen erkannt werden. Dabei bezieht sich unser Risikomanagement nicht nur auf finanzielle Risiken, sondern auf Risiken aller Art im Unternehmen. Als unser größtes Risiko sehen wir die Gefährdung von Leben und Gesundheit unserer Patienten, den ein medizinischer Eingriff grundsätzlich mit sich bringen kann. Risikoidentifikation und Chancenerkennung sind bei uns in die geschäftsüblichen Arbeitsabläufe integriert, denn nur Chancen und Risiken, die wir kennen, können wir auch steuern. Die Risikoidentifikation umfasst die systematische und strukturierte Erfassung aller relevanten Risiken im Unternehmen. Die Risikoidentifikation ist aufgrund der sich ständig ändernden Verhältnisse und Anforderungen eine kontinuierliche Aufgabe und erfolgt dezentral durch im Vorfeld festgelegte Verantwortlichkeiten in den einzelnen Unternehmensbereichen. Relevante identifizierte Risiken werden kategorisiert in einem zentral vorgegebenen Risikoatlas im Risikomanagementsystem erfasst. Die Analyse und Bewertung der relevanten Risiken obliegt den jeweiligen Verantwortlichen. Bei der Risikoanalyse und -bewertung wird die Wahrscheinlichkeit des Auftretens und der möglichen monetären Auswirkung des Risikos (Schadenshöhe) unter Erläuterung der Bewertungsannahmen (Bruttobewertung) hergeleitet. Es ist der Fall zu bewerten, der am realistischsten ist, die mögliche Schadenshöhe berechnet sich dabei als Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern zukunftsbezogen auf das Geschäftsjahr. Bei der Risikosteuerung und -bewältigung wird analysiert, mit welchen Maßnahmen Risiken gesteuert werden können. Hierzu sind für jedes identifizierte Risiko geeignete Maßnahmen mit dem zu erwartenden Maßnahmeneffekt zu hinterlegen. Primäres Ziel der Risikosteuerung ist die Risikominimierung und, wenn möglich, die Risikovermeidung, wobei stets auch die damit verbundenen Chancen zu berücksichtigen sind. Aus den zu erwartenden Maßnahmeneffekten können die Wirksamkeit der Maßnahmen und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen bestimmt werden. Dabei sind die in Betracht gezogenen Maßnahmen unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten abzuwägen und so zu wählen, dass hierdurch die zu erwartende Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. Schadenshöhe in die unternehmenseigenen Grenzen der Risikotoleranz gelenkt wird. Im Rahmen der Risikoüberwachung werden die Umsetzung eingeleiteter Maßnahmen und deren Auswirkungen geprüft. Die Ergebnisse des Risikomanagementprozesses werden zu den festgelegten Terminen zur Verfügung gestellt. Durch eine zeitnahe, offene interne und externe Risikokommunikation schaffen wir Vertrauen und die Basis für Selbstkritik und kontinuierliches Lernen. 4.1.2 RisikoauswertungNicht alle Risiken sind gleich zu gewichten. Um eine effiziente Risikobewältigung zu gewährleisten, führen wir eine systematische Bewertung der identifizierten Risiken durch. Im Rahmen der Risikobewertung werden die Eintrittswahrscheinlichkeit und die mögliche monetäre Auswirkung des Risikos ermittelt, wobei auch bereits bestehende und geplante Maßnahmen Berücksichtigung finden. Zur Klassifizierung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung wird eine Risikomatrix eingesetzt, aufgeteilt in die drei Stufen niedrig, mittel und hoch. Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung hoch sind, stufen wir als bestandsgefährdend ein. Eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit klassifizieren wir ab einem Wert von über 30 %, eine hohe ab einem Wert von über 70 %. Generell sind alle Risiken, die den Definitionen der Konzernrisikorichtlinie entsprechen, unabhängig vom Risikobetrag zu melden. Als hoch werden bestandsgefährdende Risiken bewertet. ![]() Konzernweit wurden zwölf relevante Risiken aus verschiedenen Risikofeldern identifiziert. Es ergeben sich dabei zwei Risiken mit der Eintrittswahrscheinlichkeit mittel und ein Risiko mit der Auswirkung mittel. Auf Basis der Risikobewertung und unter Berücksichtigung der eingeleiteten Maßnahmen werden ungeachtet dessen alle Risiken als vergleichsweise gering eingestuft. Die Gesamtrisikolage stufen wir weiterhin als niedrig ein. Wir rechnen mit einem Risikoerwartungswert für das Gesamtjahr von rund 1,7 Mio. €. Aufgrund von leistungswirtschaftlichen Entwicklungen sowie weiteren Kosteneinsparpotentialen können diese Risiken ergebnisneutral behandelt werden und sollten die Planung 2018 nicht wesentlich beeinflussen. Neben der Risikoklassifizierung werden Risiken zudem in nachstehende Risikofelder kategorisiert, die Einfluss auf die allgemeine Geschäftsentwicklung sowie auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben: Umfeld- und BranchenrisikenVon den Entwicklungen der Binnenkonjunktur sind wir nur mittelbar betroffen, da die Gesundheitsausgaben vom Beitragsaufkommen der Versicherten und damit von der Lage am Arbeitsmarkt beeinflusst werden. Da wir ausschließlich auf dem inländischen Gesundheitsmarkt tätig sind, berühren uns außenwirtschaftliche Faktoren kaum. Bei künftigen möglichen Unternehmenstransaktionen setzen wir weiter auf unsere Doppelstrategie "Kompetenz und Verlässlichkeit" sowie "Qualität vor Quantität". Bei Übernahmen entstehende rechtliche Risiken, insbesondere im kartellrechtlichen Bereich, werden von uns bei Bedarf geprüft, überwacht und bewertet. Auch Risiken, die eventuell aus bestehenden Unternehmenskaufverträgen entstehen, werden ebenfalls regelmäßig überprüft. Als Gesundheitsdienstleister waren wir auch im letzten Jahr unter den bekannten Rahmenbedingungen tätig. Sie werden durch starke gesundheitspolitische Regulationseinflüsse geprägt. Um die Dynamik und Komplexität der Digitalisierung erfolgreich umzusetzen, müssen politische Rahmenbedingungen geschaffen werden, wobei die Patienten im Mittelpunkt stehen müssen. Für uns ist die Digitalisierung eine der Voraussetzungen für Innovationen und für eine bessere Gesundheitsversorgung. Die Regelungen zum dreijährigen Mehrleistungsabschlag, der ab dem Jahr 2017 im Zuge des KHSG durch einen Fixkostendegressionsabschlag abgelöst wurde, führten und führen durch Nachkorrekturen zu Belastungen im Ergebnis. Zur Verbesserung unserer Wirtschaftlichkeit haben wir bereits in 2017 die größten Hebel identifiziert und begegnen diesen mit unserem eingeleiteten Maßnahmenprogramm. Die RHÖN-KLINIKUM AG, die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM), das Land Hessen und die beiden Universitäten Gießen und Marburg haben am 22. Dezember 2017 eine Vereinbarung zur Umsetzung des Zukunftspapiers für die Weiterentwicklung der mittelhessischen Universitätsmedizin (Trennungsrechnung) für die Universitätskliniken in Gießen und Marburg unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH ab 2017 einen zusätzlichen Betrag von rund 15 Mio. Euro jährlich für die Finanzierung der von ihr erbrachten Leistungen für Forschung und Lehre erhält. Dazu wird der Sockelbetrag, den das Land an die beiden Universitäten bezahlt, entsprechend angehoben und mit jährlichen Steigerungsraten unterlegt, um die Kostensteigerungen zu kompensieren. Darüber hinaus erhält das UKGM einmalig Mittel in Höhe von 13,0 Mio. € für Investitionen und Beschaffungen, die nicht die Abschreibungen des UKGM belasten. Vor Inkrafttreten der Vereinbarung bedarf es der Plausibilisierung der getroffenen Vereinbarungen durch einen Wirtschaftsprüfer. Nach wie vor prägen zwei weitere Entwicklungen unsere Branche. So nimmt die Nachfrage nach medizinischen, insbesondere auch spitzenmedizinischen Leistungen weiter zu. Demgegenüber wird die Vergütung der erbrachten Leistungen nicht angemessen angepasst. Die oben genannten Entwicklungen sind bereits in unseren Planungen berücksichtigt. Wir werden ihnen zukunftsgerichtet mit geeigneten Aktivitäten und Maßnahmen begegnen. Weitere Umfeld- und Branchenrisiken werden als sehr niedrig eingestuft. Leistungswirtschaftliche RisikenDurch die staatliche Krankenhausbedarfsplanung verfügen alle Plankrankenhäuser in Deutschland faktisch über einen staatlich regulierten Gebietsschutz. Klassische Markt- und Absatzrisiken bestehen nur dort, wo Standortschließungen durch Planfortschreibungen festgelegt werden bzw. die Qualität eines Krankenhauses durch einweisende Ärzte oder durch Patienten deutlich schlechter eingeschätzt wird als diejenige benachbarter Kliniken. In letzterem Fall können Patientenwanderbewegungen ausgelöst werden. Auch die zunehmenden Prüfungsaktivitäten des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung, insbesondere von Leistungen bzw. Fällen, die einen hohen Schweregrad aufweisen, machen sich bemerkbar. Leistungsschwankungen in unseren Einrichtungen, Leistungsverschiebungen vom stationären in den ambulanten Bereich aber auch in benachbarte Fremdeinrichtungen, die regulierte Preissetzung sowie mögliche qualitätsbezogene Abschläge können zu Umsatzeinbußen und Kostensteigerungen und damit zu Ergebnisbeeinträchtigungen führen. Durch regelmäßige Zeit- und Betriebsvergleiche bezüglich Leistung, Umsatz und Ergebnis sowie ausgewählter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen und anderer Indikatoren ist es uns möglich, unerwünschte Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Wo es angebracht und notwendig ist, können wir korrigierend eingreifen und steuern ein überschaubares niedriges Risikopotenzial. Im Rahmen des Maßnahmenprogramms zur Verbesserung unserer Wirtschaftlichkeit haben wir die Defizite bei der Erlösoptimierung und -sicherung identifiziert und gehen deren Umsetzung ebenso gezielt an wie die rasche standort- und geräteübergreifende Überprüfung sämtlicher Instandhaltungs- und Wartungsverträge. BetriebsrisikenDer medizinische Fortschritt und der Anspruch, Patienten ganzheitlich und nicht partikulär zu diagnostizieren und zu therapieren, erfordern eine Organisation von immer stärker interdisziplinärarbeitsteiligen Prozessen. Kooperation ist dabei nicht nur im Krankenhaus nötig, sondern auch zwischen der ambulanten und stationären Versorgung. Störungen im Prozessablauf bergen Risiken für den Patienten und die Klinik. Wir legen allerhöchsten Wert darauf, diese Risiken zu minimieren, indem wir Behandlungsqualität mit qualifizierten und geschulten Mitarbeitern durch leitliniengerechtes Vorgehen in betriebssicheren und hygienegerechten Krankenhausgebäuden sicherstellen. Die permanente Überwachung aller Aufbau- und Ablauforganisationen bei der Behandlung von Patienten sowie die konsequente Ausrichtung aller Anstrengungen auf die Bedürfnisse unserer Patienten erzeugen ein Höchstmaß an Behandlungsqualität und begrenzen bestehende Betriebsrisiken. Neben den typischen klinischen Risikobereichen im Umfeld der Patientensicherheit (Hygiene, Pflege und medizinische Versorgung) werden in den Kliniken, wie in den Vorjahren auch, Risikopotenziale in der IT-Ausstattung und Infrastruktur sowie beim Brandschutz gesehen. Insgesamt stufen wir die Risikolage in diesem Bereich als niedrig ein, was vor allem auf die bestehenden Maßnahmenkataloge zurückzuführen ist. Für nicht abwendbare Risiken im Klinikbereich besteht ein angemessener und regelmäßig aktualisierter Versicherungsschutz. PersonalrisikenUm als diversifizierter Gesundheitskonzern mit führender Fachkompetenz nachhaltig erfolgreich zu sein, benötigen wir engagierte und hochqualifizierte Mitarbeiter/innen und Führungskräfte. Krankenhäuser weisen im Durchschnitt Personalkostenquoten zwischen 50 % und 70 % aus, das macht sie besonders abhängig von tariflichen Entwicklungen. Fachkräftemangel ist auch im Gesundheitssektor ein entscheidendes Thema, dabei sind regionale Unterschiede in den einzelnen Häusern zu erkennen. Auch für die RHÖN-KLINIKUM AG ist es eine Herausforderung, hoch qualifiziertes und motiviertes Personal zu finden, um die vielseitigen und komplexen Anforderungen der Gesundheitswirtschaft zu erfüllen. Wir begegnen diesen Anforderungen mit individuellen Maßnahmen, indem wir beispielsweise mit unserem Personalbenchmarking Fehlallokationen identifizieren und damit auf die Leistungsentwicklung reagieren können. Für uns ist es von zentraler Bedeutung sicherzustellen, dass wir qualifiziertes Personal von uns überzeugen und an unser Unternehmen binden können. So z. B. nehmen wir durch unsere Zusammenarbeit mit Schwerpunktuniversitäten frühzeitig Kontakt mit qualifizierten Studentinnen und Studenten auf, um für unsere Belegschaft den notwendigen Nachwuchs zu gewinnen. Durch den Auf- und Ausbau strukturierter Rekrutierungs- und Qualifizierungskonzepte für den ärztlichen Dienst, die Pflege und die Gesundheitsberufe sowie für unsere Führungskräfte sehen wir derzeit noch Möglichkeiten, dem gegenwärtigen Personalmangel effizient entgegenzuwirken, und stufen die Personalrisiken konzernweit als vergleichsweise niedrig ein. BeschaffungsrisikenFür die Materialbeschaffung im Bereich medizinischer Einrichtungen und Ausstattungen sowie beim medizinischen Bedarf sind wir auf Fremdanbieter angewiesen. Aus diesen Geschäftsbeziehungen können Risiken, beispielsweise ausgelöst durch Lieferschwierigkeiten und Qualitätsprobleme, entstehen. Besonders betroffen von Lieferengpässen und der Beschaffung von Ersatzpräparaten sind verbrauchsintensive Fachabteilungen wie beispielsweise Neurologie und Onkologie. Im Rahmen des Maßnahmenprogramms arbeitet die Materialwirtschaft derzeit intensiv und systematisch an Konzernvertragsvereinbarungen, der Bereinigung und Vereinfachung des Sortiments und optimiert die internen Beschaffungsprozesse. Zudem stellen wir durch kontinuierliche Markt- und Produktbeobachtung sicher, dass sich die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten, Produkten und Dienstleistern in engen Grenzen hält und stufen die Risikolage in diesem Bereich insgesamt als niedrig ein. Finanzwirtschaftliche RisikenDa wir ausschließlich in Deutschland tätig sind, unterliegen wir keinen Transaktions- und Währungsrisiken. Im Konzern bestehen zum 31. Dezember 2017 Finanzschulden in Höhe von 0,0 Mio. €. Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken sehen wir derzeit keine. Wertpapiere, ausgenommen 24.000 Stück eigene Aktien, werden im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG nicht gehalten. Entsprechende Bonitäts- und Kursrisiken bestehen ebenfalls nicht. GesamteinschätzungIm Rahmen der Risikoinventur für das Geschäftsjahr 2017 wurden uns keine bestandsgefährdenden Risiken gemeldet. Die Grundsätze des gesetzlich vorgeschriebenen Systems zur Früherkennung von bestandsgefährdenden Risiken wurden im Berichtsjahr analog zu den Vorjahren fortgeführt. Die Überprüfung der Risikolage im Konzern und in den Einzelgesellschaften der RHÖN-KLINIKUM AG hat für das Geschäftsjahr 2017 als Gesamteinschätzung ergeben, dass bestandsgefährdende Risiken weder für die Einzelgesellschaften noch für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG bestehen und weiterhin auch keine entwicklungsbeeinträchtigenden Sachverhalte gesehen werden. Die Risiken in den einzelnen Gesellschaften sowie im gesamten Konzern werden weiterhin als niedrig eingestuft. 4.2 ChancenberichtUm Chancen wahrnehmen zu können, müssen manchmal mögliche Risiken bewusst in Kauf genommen werden. So setzt z. B. jeder medizinische Eingriff den Patienten einer Gefahr aus, verschafft ihm aber gleichzeitig die Chance auf Heilung. Unser Chancenmanagement umfasst dementsprechend die Gesamtheit aller Maßnahmen, die den systematischen und transparenten Umgang mit Chancen fördern. Wir kontrollieren und optimieren unsere Prozesse und Strategien kontinuierlich. So haben wir unsere Aktivitäten zur Standortoptimierung durch Überprüfung des Leistungsportfolios und Identifizierung von Leistungspotenzialen im Geschäftsjahr 2017 fortgesetzt. Die Prozess- und Kommunikationswege verlaufen analog dem Risikomanagement. Analog zum Risikobegriff verstehen wir unter Chancen Ereignisse und mögliche Entwicklungen innerhalb und außerhalb der RHÖN-KLINIKUM AG, die sich positiv auf die Erreichung der gesetzten Unternehmensziele, die künftige Aufgabenerfüllung sowie die Qualität und Reputation der RHÖN-KLINIKUM AG auswirken können. Wie schon im Jahr zuvor haben wir auch 2017 verschiedene Projekte über unseren Förderpool unterstützt. Die Initiative nützt unseren Patienten, denn sie führt zu einem wahrnehmbaren medizinischen und pflegerischen Fortschritt. Zudem ist sie standortübergreifend konzipiert, so dass der Know-how-Transfer im gesamten Unternehmen verbessert wird. Beispielsweise wurden standortübergreifend Risikoauditoren ausgebildet, um im Rahmen eines konzernweiten klinischen Risikomanagements daraus gewonnene Informationen und Verbesserungspotenziale allen Standorten zugänglich zu machen. Mit unserem innovativen und zukunftsweisenden Campus-Konzept steht die RHÖN-KLINIKUM AG für eine exzellente medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Mit dem Campus-Konzept verfolgen wir ein organisches, moderates Wachstumsmodell. Wenn sich die demografische Situation ab 2022 weiter wie prognostiziert verschärft, sind wir mit dem RHÖN-Campus Bad Neustadt a. d. Saale und der entsprechenden Expertise am Markt gut aufgestellt und werden unsere Chancen mit dem Roll-out des Campus-Konzepts zu nutzen wissen. Neben der fortschreitenden konzeptionellen und baulichen Modernisierung unserer Standorte wird die Digitalisierung ein immer bedeutenderes Thema. Mit unserer Digitalisierungsstrategie und dem Einstieg in die schrittweise digitale Transformation des Unternehmens übernimmt der Konzern eine Vorreiterrolle und gestaltet damit die Zukunft der Gesundheitsbranche aktiv mit. Auch dabei richten wir uns strikt am Nutzen für Patienten, aber auch dem für unsere Mitarbeiter aus. Mit unserer neuen IT-Lösung "Medical Cockpit", welche im neuen Campus Bad Neustadt a. d. Saale Ende 2018 starten soll, erleichtern wir den Ärzten und allen anderen am Behandlungsprozess Beteiligten die Arbeit und machen zugleich den Behandlungsprozess schneller und sicherer für die Patienten. Wir werden diese neuen digitalen Instrumente zügig konzernweit zum Einsatz bringen. Mit unserer elektronischen Patientenakte und weiteren intelligenten Softwarelösungen, wie zum Beispiel auf dem Gebiet der Kodierung unserer Leistungen, erweitern wir unser inzwischen recht breites Spektrum an digitalen Lösungen auch über die Unternehmensgrenzen hinaus. Insgesamt sehen wir unseren Konzern mit einem Umsatz von rund 1,2 Mrd. €, den wir mit über 16.000 Mitarbeitern in elf Kliniken an fünf Standorten künftig erzielen wollen, sehr gut positioniert. Auch in Zukunft gehören wir zu den großen Klinikbetreibern in Deutschland als ein leistungsstarker, homogener Konzern mit einer konsequenten Ausrichtung und Konzentration auf maximalversorgungsnahe Spitzenmedizin, die weitere Stärkung der Behandlungsexzellenz und Patientenversorgung durch die Fokussierung auf Digitalisierung und Netzwerkmedizin sowie die schrittweise Umsetzung des Campus-Konzepts. Hierzu nutzen wir alle sich uns bietenden Chancen und begegnen den damit möglichen Risiken durch ein gelebtes und funktionsfähiges Risikomanagementsystem in unseren Kliniken, MVZ und Servicegesellschaften. 5 Berichterstattung gemäß § 315 Abs. 4 HGB über interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessIm RHÖN-KLINIKUM Konzern besteht das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem aus dem internen Steuerungs- und dem internen Überwachungssystem, das die Erstellung der Jahresabschlüsse für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG und die RHÖN-KLINIKUM AG selbst und ihre Tochtergesellschaften sicherstellt. Das Risikomanagementsystem als Bestandteil des internen Kontrollsystems ist mit Bezug auf die Rechnungslegung auch auf das Risiko der Falschaussage in der Buchführung sowie in der externen Berichterstattung ausgerichtet. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem in unserem Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Der Konzernrechnungslegungsprozess ist so organisiert, dass für jede der Tochtergesellschaften zu jedem Stichtag - d. h. monatlich, vierteljährlich und jährlich - auf Basis einer konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie und eines konzernweit einheitlichen Buchhaltungsprogramms ein handelsrechtlicher Abschluss in konzerneigenen Rechenzentren erstellt wird. Aus diesen Abschlüssen wird für jedes Quartal ein Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) abgeleitet. Die Abschlussdaten der Tochtergesellschaften werden mittels zertifizierter Konsolidierungssoftware nach der Kapitalkonsolidierung und einer Konsolidierung von Aufwendungen und Erträgen, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Eliminierung etwaiger Zwischengewinne zu einem Konzernabschluss zusammengefasst. IFRS-relevante Umbewertungen bzw. Umgliederungen werden auf Konzernebene nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren durchgeführt. Die Abschlüsse werden zeitnah nach Ablauf des jeweiligen Stichtags an das Konzernrechnungswesen gemeldet, erstellt und veröffentlicht. Zusammen mit der Abteilung Controlling und fallweise auch mit der Abteilung Interne Revision werden die Abschlüsse analysiert, plausibilisiert und bewertet. Sowohl für die Erstellung der Einzelabschlüsse nach HGB als auch für die Erstellung des Konzernabschlusses nach den gültigen IFRS gibt es zur Vereinheitlichung der Bilanzierung entsprechend umfangreiche Bilanzierungsvorgaben und -richtlinien, deren Einhaltung strikt überwacht wird. Sowohl bei den Einzelgesellschaften als auch im Konzern bestehen klare Verantwortlichkeiten für die Erstellung der Jahresabschlüsse. Die dabei zur Anwendung kommenden fallweise präventiven oder nachgelagerten bzw. manuellen oder automatisierten Kontrollen tragen den Grundsätzen der Funktionstrennung Rechnung. Die Quartalsabschlüsse, der Halbjahresfinanzbericht sowie der Jahresabschluss werden dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfungsergebnisse des Prüfungsausschusses werden dokumentiert. Darüber hinaus beauftragt der Prüfungsausschuss regelmäßig auch den Abschlussprüfer mit der Durchführung einer rechnungslegungsbezogenen Schwerpunktprüfung. Soweit sich aus den Prüfungen des Prüfungsausschusses sowie des Abschlussprüfers Verbesserungen des Konzernrechnungslegungsprozesses ableiten lassen, werden diese unverzüglich etabliert.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 16. Februar 2018 Der Vorstand Prof. Dr. Bernd Griewing Stephan Holzinger Dr. Dr. Martin Siebert Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2017scroll
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2017scroll
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Summe der im Eigenkapital erfolgsneutral erfassten
Wertveränderungen. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017Konzernbilanz31. DEZEMBER 2017AKTIVA scroll
Konzern-EigenkapitalveränderungsrechnungEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNGscroll
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Einschließlich des sonstigen Ergebnisses (OCI). Konzern-KapitalflussrechnungKAPITALFLUSSRECHNUNGscroll
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20171 Grundlegende InformationenDie RHÖN-KLINIKUM AG und ihre Tochterunternehmen errichten, erwerben und betreiben Krankenhäuser in allen Versorgungsstufen, vorwiegend im Akutbereich, wobei die Konzentration auf maximalversorgungsnahe Spitzenmedizin mit direkter Verbindung zu Universitäten und Forschungseinrichtungen gerichtet ist. An einigen Standorten werden für ausgewählte Fachrichtungen als Ergänzung zu den akut-stationären Angeboten auch Rehabilitationen angeboten. Ausgebaut werden im Übrigen ambulante Strukturen in Form von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Wir erbringen unsere Dienstleistungen ausschließlich in Deutschland. Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ist seit 1989 börsennotiert (SDAX®). Sitz der Gesellschaft ist in Bad Neustadt a.d. Saale, Salzburger Leite 1, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Registergericht Schweinfurt unter HRB 1670 eingetragen. 2 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Konzernabschluss basiert auf einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die stetig angewendet wurden. Die Aufstellungswährung und die funktionale Währung des Konzerns sind der Euro. Die Zahlen im Anhang sind im Wesentlichen in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Bei der Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten. 2.1 Grundlagen der AbschlusserstellungDer Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG zum 31. Dezember 2017 wurde unter Anwendung von § 315e HGB ("Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards") im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union im Geschäftsjahr 2017 verpflichtend anzuwenden sind. Eine vorzeitige Anwendung neuer Standards ist derzeit nicht vorgesehen. a) Neue Rechnungslegungsvorschriften ab dem Geschäftsjahr 2017Folgende geänderte Standards und Interpretationen sind - sofern durch die Europäische Union verabschiedet - ab dem Geschäftsjahr 2017 anzuwenden. Sie haben aus derzeitiger Sicht ab dem Geschäftsjahr 2017 sowie in den Folgejahren keine wesentlichen Auswirkungen bzw. keine Auswirkungen//keine praktische Relevanz auf den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG: scroll
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Übernahme der IFRS-Standards bzw . -Interpretationen
durch die Europäische Union. Nachfolgend werden die Standards und Interpretationen erläutert, die bereits von der Europäischen Union übernommen wurden:
Durch die Änderungen an IAS 7 "Kapitalflussrechnungen" sind Unternehmen verpflichtet, erweiterte Angaben zur Entwicklung derjenigen Fremdkapitalposten in der Bilanz während der Berichtsperiode zu machen, bei denen damit verbundene Zahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen wurden oder zukünftig auszuweisen sind. Entsprechende Angaben sind ebenso zur Entwicklung des Bilanzwertes finanzieller Vermögenswerte zu machen, bei denen damit verbundene Zahlungen im Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit auszuweisen sind. Im Einzelnen sind anzugeben:
Die Änderungen an IAS 7 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Die Änderungen dieses Standards haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG.
Die Änderungen an IAS 12 stellen klar, dass der Bestimmung einer temporären Differenz im Sinne des IAS 12 der Grundgedanke zugrunde liegt, dass der Buchwert im Bestimmungszeitpunkt durch einen wirtschaftlichen Nutzen, der dem Unternehmen in zukünftigen Perioden zufließt, realisiert wird. Dabei ist die Existenz einer temporären Differenz durch Vergleich des IFRS-Buchwertes zum jeweiligen Bilanzstichtag mit der steuerlichen Basis zu diesem Zeitpunkt zu bestimmen. Künftige absehbare Änderungen des Buchwertes sind nicht in Betracht zu ziehen. Im Übrigen wird klargestellt, dass der IFRS-Buchwert nur für die Ermittlung temporärer Differenzen, nicht aber auch für die Schätzung des zukünftigen zu versteuernden Ergebnisses relevant ist. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Ergebnisses ist auch die Realisierung eines über dem gegenwärtigen IFRS-Buchwert liegenden Wertes denkbar, sofern dies wahrscheinlich ist. In diesem Zusammenhang wird ebenso klargestellt, dass - sofern nach dem Steuerrecht die Nutzung abzugsfähiger temporärer Differenzen auf eine bestimmte Art von Ergebnis beschränkt ist - bei der Beurteilung, ob und in welcher Höhe aktive latente Steuern anzusetzen sind, für diese Differenzen auch nur diese Art von Ergebnis zugrunde zu legen ist. Die Änderungen an IAS 12 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Die Änderungen dieses Standards haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG. b) Neue Rechnungslegungsvorschriften ab dem Geschäftsjahr 2018 bzw. folgenden GeschäftsjahrenFolgende durch den IASB neu veröffentlichte bzw. geänderte Standards und Interpretationen sind - sofern durch die Europäische Union übernommen - ab dem Geschäftsjahr 2018 bzw. den Folgejahren anzuwenden und haben auf den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG keine wesentlichen Auswirkungen, keine praktische Relevanz, unterliegen einer Prüfung durch das Management bzw. wesentliche Auswirkungen,: scroll
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Übernahme der IFRS-Standards bzw. -Interpretationen
durch die Europäische Union. Nachfolgend werden die Standards und Interpretationen erläutert, die bereits von der Europäischen Union übernommen wurden:
Die Änderungen an IFRS 4 bieten zwei freiwillig anzuwendende Möglichkeiten, um bestimmte bilanzielle Konsequenzen, die sich aus dem Auseinanderfallen der Erstanwendungszeitpunkte des IFRS 9 und des IFRS 17 ergeben, zu vermeiden:
Unternehmen, deren Tätigkeiten vorherrschend in Verbindung mit dem Versicherungsgeschäft stehen, dürfen für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2021 beginnen, weiterhin IAS 39 anstatt IFRS 9 anwenden. Die Ausnahmeregelung findet lediglich auf der Stufe des berichtenden Unternehmens (reporting entity level) Anwendung. Nach dem Overlay-Approach müssen Unternehmen IFRS 9 spätestens ab dem 1. Januar 2018 anwenden. Der Overlay-Approach eröffnet aber den Unternehmen, die Versicherungsverträge im Anwendungsbereich des IFRS 4 begeben, die Möglichkeit, Marktwertschwankungen von bestimmten finanziellen Vermögenswerten (qualifying financial assets) innerhalb der Gesamtergebnisrechnung aus dem Periodenergebnis (profit and loss) in das sonstige Ergebnis (other comprehensive income) umzugliedern. Als Ergebnis dieser Umgliederung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Periodenergebnis ausgewiesen, das sich gleichermaßen unter der Anwendung von IAS 39 ergeben hätte. Unternehmen, die eine der vorgenannten Möglichkeiten in Anspruch nehmen, haben zusätzliche Offenlegungspflichten zu erfüllen. Die Änderungen an IFRS 4 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Änderungen dieses Standards haben für die RHÖN-KLINIKUM AG keine praktische Relevanz.
Der Standard IFRS 9 "Finanzinstrumente" wurde im Juli 2014 veröffentlicht und löst den Standard IAS 39 "Finanzinstrumente" ab. Er enthält insbesondere folgende grundlegend überarbeiteten Regelungsbereiche:
Die Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten wurden insbesondere für finanzielle Vermögenswerte grundlegend neu verfasst. Die Klassifizierung und Bewertung dieser Finanzinstrumente hängt künftig von wesentlichen Fragestellungen ab: a) Welchem Geschäftsmodell des Unternehmens unterliegt das Portfolio, dem der finanzielle Vermögenswert zugeordnet wurde? In diesem Sinne sieht IFRS 9 grundsätzlich die Modelle "Halten zur Erzielung vertraglicher Zahlungsströme", "Halten und Verkaufen" sowie "Handelsabsicht" vor. b) Welche vertraglichen Zahlungsströme weist das Instrument auf bzw. stellen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungsleistungen auf den ausgereichten Betrag dar (sog. Cash-Flow-Test)? Aufgrund der Ausgestaltung des Cash-Flow-Tests können ausschließlich sog. Schuldinstrumente, z. B. Anleihen aus Gläubigersicht, diese Anforderungen erfüllen. Die Klassifizierungs- und Bewertungsregeln für finanzielle Verbindlichkeiten haben sich durch IFRS 9 kaum geändert. Lediglich für zum beizulegenden Zeitwert designierte Verbindlichkeiten sind künftig Änderungen dieses Zeitwertes, die auf Änderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind, nicht mehr im Gewinn und Verlust, sondern im sonstigen Ergebnis (OCI) zu erfassen.
Durch den neuen Standard ändert sich die Erfassung grundlegend, da hiernach nicht mehr nur eingetretene Verluste (bisheriges sog. incurred loss model), sondern bereits erwartete Verluste (sog. expected loss model) zu erfassen sind, wobei für den Umfang der Erfassung erwarteter Verluste nochmals danach differenziert wird, ob sich das Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte seit ihrem Zugang wesentlich verschlechtert hat oder nicht. Liegt eine Verschlechterung vor und ist das Ausfallrisiko am Stichtag nicht als niedrig einzustufen, sind ab diesem Zeitpunkt sämtliche erwartete Verluste über die gesamte Laufzeit zu erfassen (lifetime expected credit losses). Andernfalls sind nur die über die Laufzeit des Instruments erwarteten Verluste zu berücksichtigen, die aus künftigen möglichen Verlustereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate resultieren (12-month expected credit losses).
Mit IFRS 9 wurde auch die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (sog. Hedge-Accounting) überarbeitet. Wie bisher müssen Unternehmen zu Beginn einer Sicherungsbeziehung die jeweilige Risikomanagementstrategie samt Risikomanagementzielen dokumentieren, wobei künftig jedoch das der Bilanzierung der Sicherungsbeziehung zugrunde liegende Verhältnis zwischen gesichertem Grundgeschäft und Sicherungsinstrument (Hedge-Ratio) dem für Risikomanagementzwecke tatsächlich verwendeten Verhältnis entsprechen muss. Ändert sich die Hedge-Ratio während einer Sicherungsbeziehung, nicht aber das Risikomanagementziel, müssen die in die Sicherungsbeziehung einbezogenen Mengen des Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments angepasst werden, ohne dass die Sicherungsbeziehung aufgelöst werden darf (rebalancing). Darüber hinaus ändern sich die Vorgaben zum Nachweis der Effektivität von Sicherungsgeschäften. Nach IFRS 9 fallen sowohl der retrospektive Nachweis als auch das Effektivitätsband weg. Unternehmen müssen stattdessen ohne Bindung an quantitative Grenzwerte nachweisen, dass zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument eine ökonomische Beziehung besteht, die wegen eines gemeinsamen Basiswertes oder des gesicherten Risikos zu gegenläufigen Wertänderungen führt. Dieser Nachweis kann auch rein qualitativ erfolgen. Der Standard ist ab Geschäftsjahren anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Erstanwendung hat grundsätzlich retrospektiv zu erfolgen, allerdings werden diverse Vereinfachungsoptionen gewährt. Eine frühere, freiwillige Anwendung ist zulässig. Die Bewertung des wesentlichen Teils der nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte erfolgt bei der RHÖN-KLINIKUM AG bis einschließlich 2017 gemäß IAS 39 zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Analyse des Geschäftsmodells und der Erfüllung des Zahlungsstromkriteriums kommt zum Ergebnis, dass es bei der RHÖN-KLINIKUM AG ab 2018 keine Änderungen in Bezug auf den Ansatz und die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte durch IFRS 9 gibt. Bezüglich des Themenbereichs der Wertberichtigung von finanziellen Vermögenswerten bzw. des geänderten Wertminderungsmodells ab 2018 erwartet die RHÖN-KLINIKUM AG nach derzeitigem Kenntnisstand zum Erstanwendungszeitpunkt einen ergebnisneutralen Rückgang der finanziellen Vermögenswerte und des Eigenkapitals in einer Größenordnung zwischen 1,0 Mio. € und 1,5 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2018 erwartet die RHÖN-KLINIKUM AG keine wesentlichen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Im Übrigen setzt die RHÖN-KLINIKUM AG aktuell keine Sicherungsbeziehungen ein und beabsichtigt auch nicht, dies in naher Zukunft zu tun.
Der IASB hat im September 2015 IFRS 15 veröffentlicht. Nach IFRS 15 sind Umsatzerlöse dann zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus diesen ziehen kann. Entscheidend ist nicht mehr die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken, wie noch nach den alten Regelungen des IAS 18 "Umsatzerlöse". Der neue Standard sieht zur Ermittlung der Umsatzrealisierung ein fünfstufiges Schema vor, wonach zunächst der Kundenvertrag und die darin enthaltenen separaten Leistungsverpflichtungen zu identifizieren sind. Anschließend ist der Transaktionspreis des Kundenvertrags zu ermitteln und auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufzuteilen. Abschließend ist nach dem neuen Modell für jede Leistungsverpflichtung Umsatz in Höhe des zugeordneten anteiligen Transaktionspreises zu realisieren, sobald die vereinbarte Leistung erbracht wurde bzw. der Kunde die Verfügungsmacht darüber erlangt hat. Hierbei ist anhand vorgegebener Kriterien zwischen zeitpunktbezogenen und zeitraumbezogenen Leistungserfüllungen zu unterscheiden. Im April 2016 veröffentlichte der IASB zudem Klarstellungen zu IFRS 15, die folgende Themenbereiche betreffen:
Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse erwartet die RHÖN-KLINIKUM AG im Geschäftsjahr 2018 bedingt durch die Erstanwendung des IFRS 15 rückläufige Umsatzerlöse und rückläufige sonstige Aufwendungen in einer Größenordnung zwischen 10,0 Mio. € und 11,0 Mio. € im Vergleich zur bisherigen Bilanzierung. Innerhalb der Bilanz werden keine Änderungen durch IFRS 15 erwartet.
Der im Januar 2016 veröffentlichte neue Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen löst IAS 17 "Leasingverhältnisse" sowie die zugehörigen Interpretationen (IFRIC 4, SIC-15, SIC-27) ab. IFRS 16 definiert ein Leasingverhältnis als einen Vertrag, der das Recht zur Nutzung eines Vermögenswertes über einen Zeitraum im Austausch für eine Gegenleistung beinhaltet. In diesem erfordert ein Leasingverhältnis, dass die Erfüllung des Vertrags von der Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes abhängt und zugleich der Kunde das Recht auf Kontrolle der Nutzung dieses Vermögenswertes durch den Vertrag erhält. Kontrolle der Nutzung liegt vor, sofern der Kunde im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus dem Vermögenswert erhält und er zudem das Recht hat, die Nutzung des Vermögenswertes zu bestimmen, d. h. entscheiden kann, wie und für welchen Zweck der Vermögenswert genutzt wird. Die Preisgestaltung zwischen Kunde und Leistungserbringer spielt künftig für die Einordnung einer Vereinbarung als Leasingverhältnis keine Rolle mehr. Für Leasingnehmer erfordert der neue Standard einen vollkommen neuen Ansatz für die bilanzielle Erfassung von Leasingverträgen. War nach IAS 17 für die bilanzielle Erfassung eines Leasingverhältnisses beim Leasingnehmer die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken am Leasingobjekt entscheidend, so ist künftig grundsätzlich jedes Leasingverhältnis beim Leasingnehmer in Form eines Nutzungsrechts als Finanzierungsvorgang in der Bilanz abzubilden. Für Leasinggeber sind die Bilanzierungsvorschriften weitgehend unverändert geblieben. IFRS 16 beinhaltet zwei Ausnahmen vom Grundsatz der Erfassung aller Leasingverhältnisse, die wahlweise in Anspruch genommen werden können. So dürfen Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten sowie Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte wie bisheriges Operating-Leasing behandelt werden. Als geringwertige Vermögenswerte hat der Standardsetzer insbesondere geringwertiges IT-Equipment und Betriebs- und Geschäftsausstattungen mit einem Wert von maximal 5.000,00 US-Dollar im Sinn. Der Standard ist ab Geschäftsjahren anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist möglich, sofern auch IFRS 15 zu diesem Zeitpunkt bereits angewendet wird. Die Erstanwendung kann von Leasingnehmern wahlweise entweder vollständig retrospektiv im Sinne von IAS 8 oder modifiziert retrospektiv auf Basis der im Standard definierten Übergangsregeln angewendet werden. Leasinggeber führen ihre bisherige Bilanzierungsweise ab dem Tag der Erstanwendung grundsätzlich unverändert fort, lediglich für Unterleasingverhältnisse gibt es für Zwischenleasinggeber spezielle Übergangsvorschriften. Die Anwendung des IFRS 16 als Leasingnehmer hat auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RHÖN-KLINIKUM AG voraussichtlich wesentliche Auswirkungen. So wird es innerhalb der Bilanz zu einem Anstieg der Aktiva und Passiva (Bilanzverlängerung) sowie zu einer geringeren Eigenkapitalquote kommen. Der bisherige Leasingaufwand wird das EBITDA entlasten und im Gegenzug wird sich die Abschreibung erhöhen. Durch die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten werden höhere Zinsaufwendungen künftig das Finanzergebnis belasten. Aufgrund komplexer Leasingvertragsstrukturen insbesondere bei medizintechnischen Geräten ist eine Quantifizierung der Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend möglich. Im Übrigen hat die Anwendung des IFRS 16 als Leasinggeber keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RHÖN-KLINIKUM AG. c) SchätzungenDie Aufstellung von Konzernabschlüssen nach IFRS erfordert Annahmen und Schätzungen. Des Weiteren macht die Anwendung der konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wertungen des Managements erforderlich. Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität oder Bereiche, bei denen Annahmen und Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind, sind aufgeführt und erläutert. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten, eingeschränkt durch die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam angesetzten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten. d) VeröffentlichungDer Konzernabschluss wird am 28. März 2018 durch den Aufsichtsrat zur Veröffentlichung freigegeben. 2.2 KonsolidierungDie Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. 2.2.1 TochterunternehmenTochterunternehmen sind alle Unternehmen (inklusive strukturierter Unternehmen), bei denen der Konzern die Möglichkeit hat, diese Unternehmen gemäß IFRS 10 zu beherrschen. Bei der Beurteilung, ob eine Beherrschung d. h. "control" vorliegt, wird überprüft, ob das Mutterunternehmen Verfügungsgewalt d. h, "power" über das Tochterunternehmen besitzt, daraus positive oder negative variable Rückflüsse erhält und deren Höhe durch die Verfügungsgewalt beeinflussen kann. Der Konzern überprüft auch dann, ob "control" vorliegt, wenn das Mutterunternehmen nicht die Mehrheit der Stimmrechte hält, jedoch die Möglichkeit hat, die relevanten Aktivitäten des Tochterunternehmens aufgrund einer De-facto-Beherrschung zu steuern. De-facto-Beherrschung liegt beispielsweise bei Stimmrechtsvereinbarungen oder erhöhten Minderheitsrechten vor. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem "control" auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem "control" endet. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss wird der zuvor erworbene Eigenkapitalanteil des Unternehmens mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust ist in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Als Geschäftswert wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Konzerninterne Transaktionen und Salden sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften werden, sofern notwendig, angepasst, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. 2.2.2 Transaktionen mit nicht beherrschenden AnteilenTransaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen werden wie Transaktionen mit Eigenkapitalgebern behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Positive oder negative Effekte, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst. Dies gilt nur insoweit, als durch die Veräußerung kein Verlust von "control" eintritt. 2.2.3 Assoziierte Unternehmen und gemeinschaftlich geführte UnternehmenAssoziierte Unternehmen sind solche Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt. Ein maßgeblicher Einfluss wird widerlegbar vermutet, wenn der Stimmrechtsanteil zwischen 20,0 % und 50,0 % liegt. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen (Joint Ventures) werden unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert und anfangs mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen oder gemeinschaftlich geführten Unternehmen beinhaltet den beim Erwerb entstandenen Geschäftswert (unter Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen). Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures wird ab dem Zeitpunkt des Erwerbs in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und die kumulierten Veränderungen werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen waren nicht zu berücksichtigen. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen inklusive anderer ungesicherter Forderungen entspricht bzw. diesen übersteigt, werden keine weiteren Verluste erfasst, es sei denn, er ist für das assoziierte Unternehmen oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen eine Verpflichtung eingegangen oder hat für dieses Zahlungen geleistet. Nicht realisierte Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen oder gemeinschaftlich geführten Unternehmen werden anteilig eliminiert, soweit die zugrunde liegenden Sachverhalte wesentlich sind. Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung (Impairment Test) wird der Buchwert eines nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmens mit dessen erzielbarem Betrag verglichen. Falls der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, ist eine Wertminderung (Impairment) in Höhe des Differenzbetrags vorzunehmen. Sofern die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen sind, erfolgt eine entsprechende erfolgswirksame Zuschreibung. Die Abschlüsse der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die assoziierten Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht nach der Equity-Methode konsolidiert. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert im Konzernabschluss berücksichtigt. Unwesentliche Beteiligungen, deren Marktwert aufgrund des Fehlens eines aktiven Markts nicht berechnet werden kann, werden zu Anschaffungskosten bewertet. 2.2.4 Veräußerung von Tochterunternehmen und assoziierten UnternehmenWenn der Konzern entweder die Beherrschung oder den maßgeblichen Einfluss auf ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Der beizulegende Zeitwert ist der beim erstmaligen Ansatz eines assoziierten Unternehmens, Gemeinschaftsunternehmens oder eines finanziellen Vermögenswertes ermittelte beizulegende Zeitwert. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht wird. Soweit dieser nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden kann, verbleibt dieser im Eigenkapital (z. B. versicherungsmathematische Ergebnisse aus Pensionen). 2.3 SegmentberichterstattungNach IFRS 8 - Geschäftssegmente - sind die Segmentinformationen über Geschäftssegmente entsprechend der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger darzustellen (Managementansatz). Ein Geschäftssegment ist ein Unternehmensbestandteil,
In unserem Konzern ist der Vorstand das Hauptentscheidungsträgergremium. In diesem Gremium werden die strategischen Entscheidungen für den Konzern getroffen und an dieses Gremium werden regelmäßig die Kennzahlen der Kliniken, die bei uns die operativen Segmente darstellen, berichtet. Das monatliche Berichtswesen an den Vorstand umfasst die Kliniken. Die Konzernführungskosten werden vollständig auf die operativen Segmente verteilt. Der monatliche Plan-Ist-Vergleich im Bericht an den Vorstand dient durch die Zusammenfassung der operativen Segmente zu einem Berichtssegment der Steuerung der in der Unternehmensprognose veröffentlichten Zielgrößen, besonders der EBITDA-Marge. Aus unserem Verständnis heraus, integrierte Gesundheitsleistungen anzubieten, unterscheiden wir in der Steuerung nicht danach, ob die Leistungen im Sinne des Sozialgesetzbuchs dem stationären oder dem ambulanten Sektor bzw. dem Reha- oder Pflegesektor zuzurechnen sind. In die operativen Segmente fließen alle Aufwendungen und Erträge ein, die direkt oder indirekt mit den Patienten im Zusammenhang stehen. Die operativen Segmente werden zu einem Berichtssegment aggregiert, da diese vergleichbare wirtschaftliche Merkmale aufweisen. Bedingt durch dieselben strukturellen Rahmenbedingungen, weisen die operativen Segmente im Konzern mit den erbrachten Gesundheitsleistungen ein vergleichbares Chancen- und Risikoprofil auf, deren wirtschaftliches Umfeld weitgehend gesetzlich bestimmt ist. Die politisch gewollten staatlichen Eingriffe setzen sowohl auf der Erlösseite als auch bei den Aufwendungen an. Damit ist es den operativen Segmenten möglich, vergleichbare EBITDA-Margen zu erzielen. Wir verfügen damit unverändert über nur ein berichtspflichtiges Geschäftssegment. Sämtliche Umsatzerlöse für alle unsere Tätigkeitsbereiche erzielen wir im Inland. Den Großteil unseres Umsatzes im stationären, ambulanten, Reha- und pflegerischen Bereich erzielen wir mit den gesetzlichen Krankenkassen, der staatlichen Rentenversicherung, den gesetzlichen Berufsgenossenschaften und weiteren öffentlichen Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge. Nur ein geringer Teil des Umsatzes wird mit privaten Krankenkassen bzw. Selbstzahlern getätigt. Wir verweisen hinsichtlich der Aufteilung der Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern und Bundesländern auf Kapitel 5 des Anhangs. 2.4 Geschäftswerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte2.4.1 GeschäftswertDer Geschäftswert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns an den Nettovermögenswerten des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Ein durch Unternehmenserwerb entstandener Geschäftswert wird den immateriellen Vermögenswerten zugeordnet. Der Geschäftswert wird mindestens einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment Test) unterzogen und mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Eine Überprüfung findet darüber hinaus auch dann statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Wertaufholungsbeträge werden nicht berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung eines Unternehmens umfassen den Buchwert des Geschäftswertes, der dem abgehenden Unternehmen zugeordnet ist. Der Geschäftswert wird zum Zweck des Werthaltigkeitstests auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units) verteilt. Diese entsprechen bei der RHÖN-KLINIKUM AG grundsätzlich den einzelnen Kliniken (jede Klinik mit ihren stationären, teilstationären sowie ambulanten Versorgungstrukturen), soweit der zugehörige Geschäftswert kooperierender Einheiten nicht auf übergeordneter Ebene überwacht wird. Falls der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet, wird eine Wertminderung erfasst. Der erzielbare Betrag entspricht dabei dem höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten sowie dem Nutzungswert. 2.4.2 ComputersoftwareErworbene Computersoftwarelizenzen werden zu ihren Anschaffungskosten zuzüglich der Kosten für die Versetzung in einen nutzungsbereiten Zustand aktiviert. Diese Kosten werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben (drei bis sieben Jahre) und unter dem Posten Abschreibungen und Wertminderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Kosten, die mit der Entwicklung von Websites oder Pflege von Computersoftware verbunden sind, werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst, sofern die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht erfüllt sind. 2.4.3 Sonstige immaterielle VermögenswerteSonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu historischen Anschaffungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - entsprechend ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauer (drei bis fünf Jahre) planmäßig linear abgeschrieben und unter dem Posten Abschreibungen und Wertminderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. 2.4.4 Forschungs- und EntwicklungskostenForschungskosten werden gemäß IAS 38 als laufender Aufwand erfasst. Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn die Voraussetzungen des IAS 38 kumulativ erfüllt sind. Aktivierungspflichtige Entwicklungskosten liegen nicht vor. 2.5 SachanlagenDie unter den Sachanlagen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude umfassen hauptsächlich Krankenhausbauten. Sie werden ebenso wie die übrigen Sachanlagen zu ihren historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet. Anschaffungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Die Herstellungskosten umfassen darüber hinaus den Herstellungskosten zurechenbare Gemeinkosten. Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungs-/Herstellungskosten des Vermögenswertes oder - sofern einschlägig - als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig ermittelt werden können. Alle anderen Reparaturen und Wartungen werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind. Sachanlagen werden auf Wertminderungen überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände vermuten lassen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. In einem solchen Fall erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 entsprechend den für immaterielle Vermögenswerte erläuterten Grundsätzen. Sofern eine Wertminderung vorzunehmen ist, wird die Restnutzungsdauer gegebenenfalls entsprechend angepasst. Sind die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen, werden diese Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben, wobei diese Wertaufholung nicht den Buchwert übersteigen darf, der sich ergeben hätte, wenn in den früheren Perioden keine Wertminderung erfasst worden wäre. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Bei allen weiteren Vermögenswerten erfolgt die Abschreibung linear, wobei die Anschaffungskosten über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte wie folgt auf den Restbuchwert abgeschrieben werden: scroll
Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Gewinne und Verluste aus den Abgängen von Vermögenswerten werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und erfolgswirksam erfasst. 2.6 Öffentliche ZuwendungenZuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn mit großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Zuwendung erfolgen wird und der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen werden als Buchwertminderung von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der geförderten Vermögensgegenstände abgesetzt. Sie werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte aufwandsmindernd verteilt. Derartige Zuwendungen werden im Rahmen der gesetzlich normierten Investitionsförderung den Krankenhäusern gewährt. Noch nicht zweckentsprechend verwendete Fördermittel werden unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag ausgewiesen. 2.7 Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (ohne Geschäftswert)Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswertes auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Können dem einzelnen Vermögenswert keine eigenständigen Mittelzuflüsse zugeordnet werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu der der Vermögenswert gehört. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cash-Flows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswertes widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. An jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst wurde, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswertes auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser darf allerdings nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen ergeben hätte, wenn in Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswertes abzüglich eines etwaigen Restbuchwertes systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen. 2.8 Finanzielle VermögenswerteDie finanziellen Vermögenswerte setzen sich grundsätzlich zusammen aus den Forderungen, sonstigen finanziellen Vermögenswerten, Eigenkapitaltiteln, derivativen Finanzinstrumenten mit positiven beizulegenden Zeitwerten und den Zahlungsmitteln. Diese finanziellen Vermögenswerte werden grundsätzlich in die folgenden Kategorien unterteilt:
Die Kategorisierung hängt von dem Zweck ab, für den die jeweiligen finanziellen Vermögenswerte erworben wurden. Das Management bestimmt die Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz und überprüft die Kategorisierung zu jedem Stichtag. Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Erfüllungstag angesetzt, dem Tag, an dem der Kauf bzw. Verkauf des Vermögenswertes abgewickelt wird. Derivative Finanzinstrumente werden zum Handelstag angesetzt. Finanzielle Vermögenswerte, die nicht der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" angehören, werden zunächst zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden im Zugangszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten werden aufwandswirksam erfasst. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und Vermögenswerte der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" werden nach ihrem erstmaligen Ansatz zu ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Darlehen und Forderungen sowie bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Gewinne oder Verluste aus Schwankungen des beizulegenden Zeitwertes von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten einschließlich Dividenden- und Zinszahlungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Finanzierungsaufwendungen und -erträge in der Periode ihres Anfalls ausgewiesen. Wenn für finanzielle Vermögenswerte kein aktiver Markt besteht oder es sich um nicht notierte Vermögenswerte handelt, werden die beizulegenden Zeitwerte mittels geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt. Diese können Bezugnahmen auf kürzlich stattgefundene Transaktionen zwischen unabhängigen Geschäftspartnern, die Verwendung aktueller Marktpreise anderer Vermögenswerte, die im Wesentlichen dem betrachteten Vermögenswert ähnlich sind, Discounted-Cash-Flow-Verfahren sowie Optionspreismodelle umfassen, die so weit wie möglich von Marktdaten und so wenig wie möglich von unternehmensindividuellen Daten Gebrauch machen. Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen. 2.8.1 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete VermögenswerteDiese Kategorie hat zwei Unterkategorien: finanzielle Vermögenswerte, die entweder von Beginn an als "zu Handelszwecken gehalten" eingeordnet wurden (held for trading einschließlich Derivaten), und solche, die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch Nutzung der Fair-Value-Option als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" eingestuft wurden. Ein finanzieller Vermögenswert wird dieser Kategorie zugeordnet, wenn er prinzipiell mit kurzfristiger Verkaufsabsicht erworben wurde oder der finanzielle Vermögenswert vom Management entsprechend designiert wurde. Als zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente i. S. d. IAS 39 gelten auch bestimmte Sicherungsinstrumente, die zwar im RHÖN-KLINIKUM Konzern grundsätzlich nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Zinssicherung dienen können, für die jedoch kein IAS 39 für Hedge-Accounting angewendet wird. Dazu kommen grundsätzlich derivative Finanzinstrumente, wie z. B. Zinsswaps und Optionen, zur Anwendung. Vermögenswerte dieser Kategorie werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, soweit diese innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind. 2.8.2 Darlehen und ForderungenDarlehen und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit nicht zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt. Vermögenswerte, deren Fälligkeit zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt, werden als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Dieser Kategorie werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen finanziellen Vermögenswerte zugeordnet. Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 2.8.3 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteZur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie ausdrücklich zugeordnet wurden oder keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet werden konnten. Sie sind den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern. Soweit der Marktwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte zu Anschaffungskosten bewertet. 2.9 Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienAls Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die eigene Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Da das wirtschaftliche Eigentum an den vermieteten Immobilien bei der RHÖN-KLINIKUM AG oder ihrer Tochtergesellschaften als Leasinggeber (Operating-Leasing) verbleibt, werden diese Immobilien unter entsprechender Kennzeichnung in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Die Leasinggegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und entsprechend den Bilanzierungsgrundsätzen für Sachanlagen abgeschrieben. Mieterlöse werden linear über die Vertragslaufzeit berücksichtigt. 2.10 VorräteVorräte beinhalten im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Diese werden zu Anschaffungskosten (einschließlich Nebenkosten) bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungskosten werden auf Grundlage der Durchschnittsmethode bestimmt. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis im ordentlichen Geschäftsgang abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten dar. 2.11 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich eventueller Transaktionskosten angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Abzug von Wertminderungen bewertet. Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Die Höhe der Wertminderung wird erfolgswirksam auf dem entsprechenden Wertberichtigungskonto im Posten Sonstiger Aufwand erfasst. Das Veritätsrisiko aus den MDK-Prüfungen, finanzielle Schwierigkeiten auf Seiten eines Schuldners und eine erhöhte Wahrscheinlichkeit bezüglich einer schuldnerseitigen Insolvenz können Indikatoren für eine Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sein. Die wertminderungsbedingte Abwertung bemisst sich am Unterschiedsbetrag zwischen dem laufenden Buchwert einer Forderung und den Cash-Flows, die mit der Forderung erwartet werden. 2.12 Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten. In der Bilanz werden ausgenutzte Kontokorrentkredite als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter den kurzfristigen Finanzschulden gezeigt. 2.13 EigenkapitalStammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital (netto nach Steuern) als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert. Erwirbt ein Unternehmen des Konzerns Eigenkapitalanteile der RHÖN-KLINIKUM AG, wird der Wert der bezahlten Gegenleistung einschließlich direkt zurechenbarer zusätzlicher Kosten (netto nach Steuern) vom Eigenkapital, das den Aktionären des Unternehmens zusteht, abgezogen, bis die Aktien entweder eingezogen, wieder ausgegeben oder weiterveräußert werden. Werden solche Anteile nachträglich wieder ausgegeben oder veräußert, wird die erhaltene Gegenleistung netto nach Abzug direkt zurechenbarer zusätzlicher Transaktionskosten und damit zusammenhängender Ertragsteuern im Eigenkapital, das den Aktionären der RHÖN-KLINIKUM AG zusteht, erfasst. 2.14 Finanzielle VerbindlichkeitenDie finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich grundsätzlich zusammen aus Finanzschulden (einschließlich negativer beizulegender Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten. Die originären finanziellen Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten und die derivativen Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten bedeutet dies, dass sie mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt werden. Finanzielle Verbindlichkeiten sowie Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert (nach Abzug von Transaktionskosten) angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst. Darlehensverbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern der Konzern nicht das unbedingte Recht hat, die Begleichung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. 2.15 Laufende und latente SteuernDer Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Latente Steuern werden, unter Verwendung der Verbindlichkeitenmethode, für alle temporären Differenzen zwischen steuerlichen Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden und den jeweiligen IFRS-Konzernbuchwerten angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Die Ermittlung der latenten Steuern beruht auf einem Körperschaftsteuersatz von 15,0 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer). Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang angesetzt, in dem eine steuerliche Vorteilsnahme aus der Verrechnung mit steuerlichen Gewinnen wahrscheinlich ist. Latente Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit temporären Differenzen bei Beteiligungen an Tochterunternehmen werden grundsätzlich angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern gesteuert werden kann und dass eine Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist. 2.16 Leistungen an Arbeitnehmer2.16.1 Pensionsverpflichtungen und sonstige langfristig fällige Leistungen an ArbeitnehmerIm Konzern existieren unterschiedliche Pensionspläne. Die Pläne werden durch Zahlungen an Versicherungsgesellschaften oder Pensionskassen oder durch Bildung von Rückstellungen (unmittelbare Zusagen), deren Höhe auf versicherungsmathematischen Berechnungen basiert, finanziert. Der Konzern hat sowohl leistungsorientierte als auch beitragsorientierte Pensionspläne. Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, unter dem der Konzern feste Beitragszahlungen an eine eigenständige Gesellschaft (Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse) leistet. Der Konzern könnte lediglich im Rahmen der Subsidiärhaftung in Anspruch genommen werden, zusätzliche Beiträge zu leisten. Da die RHÖN-KLINIKUM AG das Risiko des Ausfalls einer Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse für äußerst gering hält, werden derartige Zusagen wie beitragsorientierte Pläne bilanziert. Bei beitragsorientierten Plänen leistet der Konzern aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung Beiträge an öffentliche oder private Pensionsversicherungspläne. Der Konzern hat über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Ein leistungsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, der nicht unter die Definition eines beitragsorientierten Plans fällt. Er ist typischerweise dadurch charakterisiert, dass er einen Betrag an Pensionsleistungen festschreibt, den ein Mitarbeiter bei Renteneintritt erhalten wird und dessen Höhe üblicherweise von einem oder mehreren Faktoren wie Alter, Dienstzeit und Gehalt abhängig ist. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag. Die DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (projected unit credit method) berechnet. Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen hoher Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden, und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden. Die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die sich aus Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen bzw. aus Abweichungen zwischen früheren versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung ergeben, erfolgt unter Berücksichtigung latenter Steuern direkt im Eigenkapital in der Periode der Entstehung. Dadurch zeigt die Bilanz - nach Abzug gegebenenfalls existierenden Planvermögens - den vollen Umfang der Verpflichtungen unter der Vermeidung von Aufwandsschwankungen, die sich insbesondere bei Änderungen der Berechnungsparameter ergeben können. Die in der jeweiligen Berichtsperiode erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden als "Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen" in der Gesamtergebnisrechnung gesondert dargestellt. Gemäß IAS 19 wird nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand, d. h. alle Leistungsänderungen, die die leistungsorientierte Verpflichtung vermindern, in vollem Umfang im Zeitpunkt der Planänderung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gemeinschaftliche Pläne mehrerer ArbeitgeberAufgrund tarifvertraglicher Regelungen leistet der Konzern für eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern Beiträge an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und an andere Versorgungswerke des öffentlichen Diensts (Zusatzversorgungskasse für Gemeinden, ZVK). Die Zusatzversorgungskassen sind Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Beiträge werden im Rahmen von Umlageverfahren erhoben. Durch diese Finanzierungsstruktur besteht das Risiko steigender Beiträge durch die Erhebung von Sanierungsbeiträgen, die einseitig oder überproportional den Arbeitgebern auferlegt werden können. Bei den vorliegenden Plänen handelt es sich um gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber (IAS 19.8), da sich die beteiligten Unternehmen sowohl das Risiko der Kapitalanlage als auch das biometrische Risiko teilen. Die VBL-/ZVK-Versorgung ist grundsätzlich als leistungsorientierter Versorgungsplan einzuordnen (IAS 19.38), für eine sachgerechte Abbildung des Konzernanteils der zukünftigen Zahlungsverpflichtung fehlen allerdings aufgrund der vorliegenden Umlagefinanzierung die notwendigen Informationen. Aufgrund dieser Finanzierung nach dem Umlageverfahren, bei dem der Umlagesatz für einen bestimmten Deckungsabschnitt auf Basis des gesamten Versicherungsbestands und nicht auf Basis des einzelnen Versichertenrisikos ermittelt wird, ist der Versorgungsplan gemäß IAS 19.34 als beitragsorientierter Plan zu bilanzieren. Vereinbarungen im Sinne von IAS 19.37 bestehen nicht, so dass der Ansatz eines entsprechenden Vermögenswertes oder einer Schuld entfällt. Der Erfassung eines etwaigen Schuldpostens in der Bilanz gehen vorrangig einzulösende Gewährsträgerverpflichtungen öffentlicher Gebietskörperschaften vor. Die laufenden Beitragszahlungen an die VBL/ZVK wurden als Aufwendungen für Altersversorgung der jeweiligen Jahre bzw. als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Personalaufwand ausgewiesen. Neben der Umlage erhebt die VBL Sanierungsgelder von beteiligten Arbeitgebern mit Pflichtversicherten im Abrechnungsverband West. Die pauschalen Sanierungsgelder decken den zusätzlichen Finanzierungsbedarf, der für die bis zur Systemumstellung vom Gesamtversorgungssystem auf das Punktemodell erforderlich ist. Welchen Anteil am Sanierungsgeld die einzelnen Arbeitgeber tragen müssen, hängt davon ab, welche Rentenlasten und versicherten Entgelte auf sie entfallen. Im Durchschnitt betrug das Sanierungsgeld bis zum Jahr 2015 rund 2 % der Entgelte. Da sich insbesondere der Versicherungsbestand günstiger entwickelt hat als ursprünglich angenommen, ist das Kassenvermögen der VBL deutlich angestiegen. Aus heutiger Sicht wäre daher für die Jahre 2013-2015 kein Sanierungsgeld erforderlich gewesen. Der Verwaltungsrat der VBL hat deshalb in seiner Sitzung am 12. November 2015 entschieden, die für diese Jahre geleisteten Sanierungsgelder zuzüglich der Reinverzinsung in 2016 zurückzuzahlen. Seit 2016 beträgt das Sanierungsgeld bis zum 31. Dezember 2022 0,14 %. Im Abrechnungsverband West finanziert die VBL ihre Leistungen über ein modifiziertes Abschnittsdeckungsverfahren (Umlageverfahren). Der aktuelle Deckungsabschnitt umfasst die Jahre 2016 bis 2022. Der Umlagesatz ist so bemessen, dass die für die Dauer des Deckungsabschnitts zu entrichtende Umlage zusammen mit den übrigen zu erwartenden Einnahmen und dem verfügbaren Vermögen ausreicht, die Ausgaben während des Deckungsabschnitts sowie der sechs folgenden Monate zu erfüllen. Seit 1. Januar 2002 beträgt der Umlagesatz 7,86 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Davon tragen die Arbeitgeber einen Anteil von 6,45 % und die Beschäftigten einen Anteil von 1,41 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Seit 1. Juli 2015 kommt ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag von 0,2 % zur Anwendung. Dieser zusätzliche Arbeitnehmerbeitrag steigt in den nächsten zwei Jahren jeweils zum 1. Juli um 0,1 %. Aufgrund nicht ausreichender Informationen kann keine Aussage zu der Höhe der Beteiligung an den Versorgungswerken anhand der Beitragszahlung des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG im Vergleich zu den Gesamtbeitragszahlungen an die VBL und an andere Versorgungswerke des öffentlichen Diensts (ZVK) getroffen werden. Im Falle der Beendigung einer VBL-Beteiligung sind die daraus entstehenden rechtlichen Folgen in § 23 der VBL-Satzung festgelegt. Mit der Beendigung einer VBL-Beteiligung enden auch die Pflichtversicherungen. Da die VBL auch weiterhin die bis zum Ende der Beteiligung entstandenen Rentenansprüche und Rentenanwartschaften ausgleicht, muss zum Ausgleich dafür der ausscheidende Beteiligte einen Gegenwert zahlen, ausgenommen sind die Teile, die im Kapitaldeckungsverfahren finanziert wurden. Dieser Gegenwert umfasst sowohl die Ausfinanzierung bestehender Anwartschaften und die Deckung der Verwaltungskosten als auch zukünftige Leistungsansprüche. Eine ähnliche Regelung sieht auch die Zusatzversorgungskasse vor. Da bei einem Ausscheiden aus der Umlagefinanzierung auch die Risiken der anderen Systembeteiligten anteilig mit ausgeglichen werden müssen, ist eine nachvollziehbare versicherungsmathematische Berechnung nur durch die Versorgungskasse selbst möglich. Die Mitgliedschaft bei der VBL/ZVK besteht aufgrund der Übernahme von Kliniken aus der öffentlichen Hand. Die Kliniken in Gießen und Marburg sind Mitglied in der VBL, die RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale ist Mitglied der ZVK. 2.16.2 Leistungen aus Anlass der Beendigung des ArbeitsverhältnissesLeistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden erbracht, wenn ein Mitarbeiter vor dem regulären Renteneintritt entlassen wird oder gegen eine Abfindungsleistung freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Der Konzern erfasst Abfindungsleistungen, wenn er verpflichtet ist, das Arbeitsverhältnis von gegenwärtigen Mitarbeitern entsprechend einem detaillierten formalen Plan, der nicht rückgängig gemacht werden kann, zu beenden, oder Abfindungen bei freiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Mitarbeiter zu leisten hat. Leistungen, die nach mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden, werden auf ihren Barwert abgezinst. 2.16.3 Tantiemen und ErgebnisbeteiligungenFür Tantiemen und Ergebnisbeteiligungen wird eine Verbindlichkeit, basierend auf einem am Konzernergebnis bzw. an den Ergebnissen der einbezogenen Tochtergesellschaften orientierten Bewertungsverfahren, passiviert. Der Konzern passiviert eine Verbindlichkeit in den Fällen, in denen eine vertragliche Verpflichtung besteht oder sich aufgrund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine Verpflichtung ergibt. 2.16.4 Anteilsbasierte VergütungenAnteilsbasierte Vergütungen werden nach IFRS 2 bilanziert. Im Geschäftsjahr 2014 wurden Optionsrechte in Form von virtuellen Aktien ausgegeben. Die Bilanzierung erfolgt als Vergütung mit Barausgleich. Die Rückstellung für die Verpflichtung aus den virtuellen Aktien wird in Höhe des zu erwartenden Aufwands gebildet. Der beizulegende Zeitwert der virtuellen Aktien wird unter Anwendung eines Binomialmodells ermittelt. Im Übrigen sind die Vorstände an der im März 2016 gegründeten RHÖN-Innovations GmbH mit 6,0 % (Vj. 9,0 %) sowie weitere Angestellte mit 1,2 % (Vj. 1,2 %) am Stammkapital beteiligt. Die geleisteten Zahlungen für die Geschäftsanteile in Höhe von insgesamt 0,4 Mio. € (Vj. 0,5 Mio. €) - davon entfallen auf die Vorstände 0,3 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €) - werden als aktienbasierte Vergütungen i. S. v. IFRS 2 (cash-settled share-based payment transactions) unter den Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Den Vorständen und weiteren Angestellten wird dabei eine Put-Option gewährt, die Anteile jeweils nach fünf Jahren, erstmals zum 31. Dezember 2020, der RHÖN-KLINIKUM AG anzudienen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, bei Beendigung des Dienstverhältnisses die Anteile zurückzugeben. In 2017 hat ein mittlerweile ausgeschiedener Vorstand diese Regelung in Anspruch genommen. Die Bewertung der Anteile erfolgt zum Verkehrswert, mindestens jedoch zum Nennbetrag der Geschäftsanteile. Eine freie Veräußerung der Anteile ist nicht möglich. 2.17 RückstellungenRückstellungen für Umstrukturierungen und rechtliche Verpflichtungen werden erfasst, wenn das Unternehmen eine Verpflichtung als Folge eines Ereignisses der Vergangenheit hat, wenn es wahrscheinlich ist, dass es im Zuge der Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen kommt, und wenn der Wert des Ressourcenabflusses verlässlich bestimmt werden kann. Umstrukturierungsrückstellungen beinhalten im Wesentlichen Kosten aus der frühzeitigen Beendigung von Anstellungsverträgen mit Mitarbeitern. Besteht eine Mehrzahl gleichartiger Verpflichtungen, erfolgt die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme auf Grundlage einer Gesamtbetrachtung der gleichartigen Verpflichtungen. Eine Rückstellungsbildung erfolgt auch dann, wenn die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus einzelnen dieser Verpflichtungen als gering einzuschätzen ist. Rückstellungen werden zum Barwert der mit dem Begleichen der Verpflichtung erwarteten Zahlungen bewertet. Dabei wird mit einem Vorsteuerzinssatz diskontiert, der die aktuellen Markterwartungen bezüglich des Zeitwertes des Geldes und der Risikopotenziale der Verpflichtung reflektiert. Werterhöhungen von Rückstellungen, die auf zeitbedingten Zinseffekten beruhen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwand gezeigt. 2.18 ErtragsrealisierungErträge werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der für die Erbringung von Dienstleistungen und für den Verkauf von Waren erhaltenen Gegenleistung erfasst. Erträge aus konzerninternen Verkäufen und Leistungserbringungen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Erträge werden wie folgt realisiert: 2.18.1 Stationäre und ambulante KrankenhausleistungenKrankenhausleistungen werden entsprechend dem Leistungsfortschritt im Verhältnis von erbrachter zur Gesamtdienstleistung in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Dienstleistungen erfolgen. Die Abrechnung der mit den Kostenträgern vereinbarten Leistungsrechnung erfolgt im Wesentlichen auf Basis verweildauerunabhängiger, pauschalierter Entgelte. In Teilbereichen kommen tagesgleiche Pflegesätze zur Abrechnung. Die Krankenhausleistungen sind im Rahmen eines vereinbarten Budgets der Höhe nach begrenzt. Daraus folgt, dass Mehrleistungen (Budgetüberschreitungen) und Minderleistungen (Budgetunterschreitungen) im Rahmen der gesetzlichen Regelungen wechselseitig auszugleichen sind. 2.18.2 ZinserträgeZinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. 2.18.3 Ausschüttungs- und DividendenerträgeGewinnausschüttungen werden in dem Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. 2.19 LeasingLeasingtransaktionen i. S. d. IAS 17 können aus Miet- und Pachtverhältnissen resultieren und werden entweder als Finanzierungs-Leasing oder als Operating-Leasing klassifiziert. Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt, werden grundsätzlich als Finanzierungs-Leasing, d. h. wie tatsächlich erworbenes Anlagevermögen, behandelt. Die Vermögenswerte werden aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. die Leasingvertragslaufzeit abgeschrieben; die künftigen Leasingzahlungen werden mit ihrem Barwert als Verbindlichkeiten passiviert. Leasingtransaktionen, bei denen ein wesentlicher Anteil der mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbundenen Risiken und Chancen beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating-Leasing klassifiziert. Im Zusammenhang mit einem Operating-Leasing-Verhältnis geleistete Zahlungen werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2.20 FremdkapitalkostenFalls Fremdkapitalaufnahmen erfolgen, werden die Kosten der Fremdkapitalaufnahmen bei den entsprechenden Posten abgesetzt und nach der Effektivzinsmethode verteilt. Im Übrigen werden dann die Zinsen als laufender Aufwand erfasst. Fremdkapitalkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung/Herstellung sog. qualifizierter Vermögenswerte entstehen, werden während des gesamten Herstellungsprozesses bis zur Inbetriebnahme aktiviert. Andere Fremdkapitalkosten werden aufwandswirksam gebucht. 2.21 DividendenausschüttungenDie Ansprüche der Anteilseigner auf Dividendenausschüttungen werden in der Periode als Verbindlichkeit erfasst, in der die entsprechende Beschlussfassung erfolgt ist. 2.22 Finanzrisikomanagement2.22.1 FinanzrisikofaktorenDie RHÖN-KLINIKUM AG unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen insbesondere folgenden Risiken:
Ziel des finanziellen Risikomanagements ist die Begrenzung der aufgeführten Risiken durch laufende operative Aktivitäten sowie den Einsatz derivativer und nicht-derivativer (z. B. Festzinsdarlehen) Finanzinstrumente. Derivative Finanzinstrumente dürfen grundsätzlich nur zur Absicherung von Grundgeschäften abgeschlossen werden, d. h., für Handels- oder spekulative Zwecke kommen sie nicht zum Einsatz. Grundsätzlich werden Finanzinstrumente zur Begrenzung des Kontrahentenrisikos nur mit führenden Finanzinstituten abgeschlossen. Das Finanzrisikomanagement erfolgt durch die Abteilung Treasury unter Aufsicht des Finanzvorstands entsprechend den vom Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten Leitlinien. Die Risikoidentifikation und -bewertung erfolgt durch den Vorstand in Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns. Der Finanzvorstand gibt sowohl die Prinzipien für das bereichsübergreifende Risikomanagement vor als auch Richtlinien für bestimmte Bereiche, wie z. B. den Umgang mit dem Zins- und Kreditrisiko, den Einsatz derivativer und nicht-derivativer Finanzinstrumente sowie die Investition von Liquiditätsüberschüssen. 2.22.2 Kredit- und BonitätsrisikoDer Konzern erbringt zu über 90 % Leistungen an Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung und im Übrigen an Selbstzahler, die bei privaten Krankenversicherungen abgesichert sind. Signifikante Konzentrationen bezüglich einzelner Kostenträger bestehen nicht. Die Krankenhausleistungen werden i. d. R. innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist durch die Kostenträger beglichen. Hinsichtlich der Ausfallrisiken im Geschäftsjahr 2017 wird auf die Ausführungen in den Kapiteln "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" und "Sonstige Vermögenswerte" verwiesen. Das maximale Ausfallrisiko entspricht der Summe der in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen. Kontrahentenrisiken aus Abschlüssen von Finanztransaktionen werden durch die Einhaltung von Regeln und Limits minimiert. 2.22.3 LiquiditätsrisikoEin vorsichtiges Liquiditätsmanagement schließt das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung eines adäquaten Betrags im Rahmen zugesagter Kreditlinien und die Fähigkeit zur Emission am Markt ein. Aufgrund der Dynamik des Marktumfelds, in dem der Konzern operiert, ist es das Ziel der RHÖN-KLINIKUM AG, die notwendige Flexibilität in der Finanzierung beizubehalten, indem ausreichend verfügbare Kreditlinien bestehen und ein jederzeitiger Zugang zu den Kapitalmärkten möglich ist. Um jederzeitige Handlungsfähigkeit sicherzustellen, wird eine strategische Mindestliquidität aus Cash-Positionen und freien, sofort verfügbaren Kreditlinien gehalten. Zur Überwachung des Liquiditätsrisikos wird täglich ein Liquiditätsreport erstellt. Zusätzlich werden kurz- bis mittelfristige Liquiditätsplanungsrechnungen durchgeführt. 2.22.4 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko resultiert aus der Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung des Zinsniveaus und wirkt sich auf alle verzinslichen Positionen sowie auf Zinsderivate aus. Die RHÖN-KLINIKUM AG unterliegt damit grundsätzlich Zinsänderungsrisiken. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat im Geschäftsjahr 2014 alle langfristigen Finanzschulden gegenüber Banken mit Ausnahme eines endfälligen bilateralen Bankdarlehens zurückgeführt. Im März 2016 wurde die festverzinsliche Anleihe mit einem ausstehenden Nominalbetrag von 143,2 Mio. €, im August 2017 wurde ein endfälliges Festzinsdarlehen in Höhe von 10,0 Mio. € zurückgezahlt. Die unterhaltenen Bankguthaben waren zum Bilanzstichtag zu 47,5 % (Vj. 25,7 %) variabel verzinslich mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen oder täglich kündbar und zu 52,5 % (Vj. 74,3 %) festverzinslich mit einer maximalen Restlaufzeit bis zu 17 Monaten (Vj. 18 Monate) angelegt. Zum Bilanzstichtag bestanden somit ausschließlich Bankguthaben mit einer Laufzeit von bis zu 17 Monaten (Vj. 18 Monate). Alle derivativen Finanzinstrumente wurden im Geschäftsjahr 2014 aufgelöst. Wie schon im Vorjahr wurde im Geschäftsjahr 2017 aufgrund des verringerten Risikos auf eine Überwachung der Zinsänderungsrisiken mittels Sensitivitätsanalysen verzichtet. Für allgemeine Unternehmenszwecke wurde im Oktober 2017 eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 100 Mio. € als Back-up-Fazilität abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2017 wurde diese Linie nicht in Anspruch genommen. 2.22.5 Management von Eigen- und FremdkapitalDas Ziel des Managements beim Umgang mit dem Eigen- und Fremdkapital ist die strikte Verfolgung einer Fristenkongruenz (horizontale Bilanzstruktur) von Mittelherkunft und Mittelverwendung. Langfristig gebundenes Vermögen soll langfristig finanziert sein. Zur langfristigen Mittelherkunft zählen die in der Bilanz ausgewiesenen Positionen Eigenkapital und langfristige Schulden. Diese Kennzahl soll mindestens 100 % betragen und betrug im Berichtsjahr 118,8 % (Vj. 121,7 %). Langfristige Mittelverwendungen betreffen Finanz- und Sachanlagen. Obwohl der Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG bei einer Personalkostenquote von über 50 % häufig der Dienstleistungsbranche zugerechnet wird, ist das Geschäftsmodell langfristig ausgerichtet und hauptsächlich investitionsgetrieben. Die Investitionskosten sollen nachhaltig durch mindestens 35,0 % Eigenkapital unterlegt sein. Zum 31. Dezember 2017 waren dies auf Konzernebene 76,5 % (Vj. 76,5 %). Das Konzernwachstum wird im Übrigen durch angemessene Maßnahmen beim Eigenkapital über die Gewinnverwendungsbeschlüsse bei den einbezogenen Gesellschaften gesteuert. Bei Thesaurierung von Teilen der Jahresüberschüsse orientiert sich das Management an einer Eigenkapitalquote von 25 %. Im Falle des Einsatzes von Fremdkapital orientiert sich das Management zur Risikominimierung an nachfolgenden Steuerungsgrößen. Es wird angestrebt, den Quotienten aus Nettofinanzverschuldung (= Finanzschulden abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) und EBITDA auf maximal das 3,5-Fache zu begrenzen. 3 Kritische Schätzungen und Beurteilungen bei der Bilanzierung und BewertungSämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend überprüft und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Der Konzern trifft Einschätzungen und Annahmen, die die Zukunft betreffen. Die hieraus abgeleiteten Schätzungen werden naturgemäß in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Diese Unsicherheiten betreffen in besonderem Maße:
Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Folgenden erörtert. 3.1 Geschätzte Wertminderung der GeschäftswerteZur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten der Geschäftswerte wurden die operativen Cash-Flows der einzelnen Kliniken mit ihren stationären, teilstationären sowie ambulanten Versorgungsstrukturen, mit dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC) nach Steuern von 5,67 % (Vj. 4,75 %) diskontiert. Die Buchwerte übersteigen die beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten nicht. Auf dieser Berechnungsgrundlage ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Schlüsselannahmen mit wesentlichem Einfluss auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten sind der WACC sowie die durchschnittliche EBIT-Marge. Für das durchschnittliche Umsatzwachstum wird auf unsere Erläuterungen unter Punkt 6.1 verwiesen. Bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entspricht ab einem unterstellten Kapitalkostensatz von 7,7 % (Vj. 9,8 %) der erzielbare Betrag dem Buchwert. 3.2 UmsatzrealisierungDie Kliniken des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG unterliegen wie alle anderen Krankenhäuser in Deutschland den gesetzlichen Entgeltregelungen. Diese sehen regelmäßig prospektive Entgeltvereinbarungen vor, um Planungs- und Erlössicherheit zu schaffen. In der Praxis jedoch finden diese Verhandlungen erst im Verlauf des Geschäftsjahres oder sogar erst nach dessen Ablauf statt, so dass hinsichtlich der vergüteten Leistungsmenge zum Bilanzstichtag Unsicherheiten bestehen, die durch sachgerechte Schätzungen in der Bilanz als Ansprüche oder Verbindlichkeiten abgebildet werden. Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die mit den Schätzungen verbundenen Ungenauigkeiten deutlich unter 1 % der Umsatzerlöse des Konzerns liegen. Der Konzern tätigt über 90 % seiner Umsätze mit den gesetzlichen Krankenkassen. Grundsätzlich werden zu Jahresbeginn mit den gesetzlichen Krankenkassen die verschiedenen Budgets für die einzelnen Krankenhäuser festgelegt. Die Bewertung der diagnosebezogenen Fallgruppen (Diagnosis Related Groups, DRG) wird bundesweit einheitlich über den DRG-Katalog vorgenommen. Die Bewertungsrelationen werden jährlich vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) (InEK) überprüft und angepasst. Stimmt die von einem Krankenhaus abgerechnete Leistungsmenge (Anzahl, Schweregrad oder Art der Leistung) am Ende des Geschäftsjahres nicht mit dem für dieses Jahr verhandelten Budget überein, ergeben sich Mehr- bzw. Mindererlöse, die durch einen Erlösausgleich zwischen den Krankenkassen und dem jeweiligen Krankenhaus ausgeglichen werden. Bei einer mengenmäßigen Über- oder Unterschreitung des vereinbarten Gesamtbudgets werden für Mehr- oder Minderleistungen nur die zusätzlich angefallenen bzw. entfallenen variablen Kosten in Höhe pauschalierter Sätze vergütet bzw. abgezogen. Die sich daraus ergebenden Forderungen bzw. Verbindlichkeiten werden dabei in der Konzernbilanz abgebildet und die Umsatzerlöse entsprechend korrigiert. Bis zur Erstellung der Konzernbilanz lagen in allen Kliniken genehmigte Entgeltvereinbarungen vor, so dass eventuelle Mehr- oder Mindererlösausgleiche genau kalkuliert werden konnten. Darüber hinaus besteht nach § 275 SGB V sowie § 17 KHG grundsätzlich seitens der Kostenträger ein Prüfungsrecht hinsichtlich der kodierten Erlöse durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Bei der Bemessung der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der Umsatzerlöse aus erbrachten Krankenhausleistungen werden Schätzungen in Bezug auf die Beanstandungsquote des MDK vorgenommen und basierend auf Erfahrungswerten auch hierfür entsprechende Korrekturen der Umsatzerlöse berücksichtigt. Die endgültigen Ergebnisse aus den Überprüfungen des MDK haben wiederum Einfluss auf den Erlösausgleich des jeweiligen Geschäftsjahres. 3.3 ErtragsteuernFür die Bildung von Steuerrückstellungen sowie von latenten Steuerposten sind Schätzungen erforderlich. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede und der Nutzbarkeit der Verlustvorträge, die zum Ansatz von aktiven latenten Steuern geführt haben. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Zeiträume, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie der Höhe und des Zeitpunkts künftiger zu versteuernder Einkünfte, die Änderungen des Steuerergebnisses in künftigen Perioden zur Folge haben. Für mögliche Folgen der Betriebsprüfung durch die Steuerverwaltung bildet der Konzern angemessene Rückstellungen. Berücksichtigt werden dabei insbesondere verschiedene Faktoren wie Erfahrungen aus früheren Betriebsprüfungen sowie unterschiedliche Auslegungen des materiellen Steuerrechts zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltungen im Hinblick auf den jeweiligen Sachverhalt. 4 UnternehmenserwerbeKonsolidierungskreisKonzernobergesellschaft ist die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft mit Sitz in Bad Neustadt a. d. Saale. Der Konsolidierungskreis stellt sich wie folgt dar: scroll
Übrige Gesellschaften sind Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist bzw. bei denen wir keinen maßgeblichen Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen ausüben können. Sie werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Zeitwerten im Konzernabschluss berücksichtigt. Der Zugang (übrige Gesellschaften) betrifft den Erwerb eines Anteils an der CLEW Medical Inc. (vormals: Intensix Inc.) mit rechtlichem Sitz in Delaware (USA) und Standort Netanya (Israel). Der Anteil von 14,8 % wurde durch die RHÖN-Innovations GmbH erworben, deren Ziel es ist, Beteiligungen an Start-ups im Medizinbereich im Rahmen einer zielgerichteten Investitions- und Risikostrategie zu erwerben. Im dritten Quartal 2017 haben wir nach dem Erreichen der vertraglich vereinbarten Meilensteine weitere Anteile an der Inovytec Medical Solutions Ltd. erworben. Der Anteil der RHÖN-Innovations GmbH an der Gesellschaft beträgt jetzt 11,8 %. CLEW Medical fokussiert sich auf die Big-Data-Analyse bei der Behandlung von Patienten auf der Intensivstation. CLEW Medical entwickelt ein lernendes System, das zum Ziel hat, aus den aktuell messbaren Daten in Kombination mit historischen Datensätzen Trends in der gesundheitlichen Entwicklung des Patienten zu erkennen und so bei möglichen Komplikationen dem medizinischen Personal auf der Intensivstation Signale zu geben, um früher therapeutisch gegenzusteuern. So können nicht nur Entscheidungsprozesse und Behandlungsexzellenz optimiert, sondern auch die Verweildauern auf der Intensivstation reduziert werden. Die Software befindet sich noch in der Betaphase, erste retrospektive Studien wurden erfolgreich abgeschlossen. Aktuell laufen weitere klinische Studien. Ferner haben wir im dritten Quartal 2017 unseren Anteil an der RK Reinigungsgesellschaft Nordost mbH, Bad Neustadt a. d. Saale, auf 100 % aufgestockt. Die Gesellschaft fungiert als Vorratsgesellschaft und hat keinen operativen Geschäftsbetrieb mehr. Aus dem Erwerb entstand kein Geschäftswert. Die Zusammenarbeit mit Helios und Asklepios in der Wir für Gesundheit GmbH wurde neu geordnet. Unseren Anteil an der Gesellschaft haben wir an Helios bzw. Asklepios zum Jahresende verkauft. Die daraus entstandenen Aufwendungen wurden zusammen mit dem anteiligen laufenden Jahresverlust für 2017 im Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen ausgewiesen. Erwerb von ArztsitzenIm Geschäftsjahr 2017 wurden drei kliniknahe Kassenarztsitze erworben, für die die Wirksamkeitsvoraussetzungen vertragsgemäß noch im Berichtszeitraum 2017 eintraten. Die Einbeziehung in den Konzern erfolgte ebenfalls im Geschäftsjahr 2017. Im Rahmen des Erwerbs dieser Kassenarztsitze sind keine Kosten angefallen. Die seit Einbeziehung in den Konzernabschluss erzielten Umsatzerlöse und Jahresergebnisse sind für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG von untergeordneter Bedeutung. Die endgültige Kaufpreisallokation hat folgende Auswirkungen auf die Vermögenslage des Konzerns im Jahr 2017: scroll
Der Geschäftswert in Höhe von 0,9 Mio. € beinhaltet im Wesentlichen Synergieeffekte, die aus dem Ausbau der medizinischen Versorgungszentren erwartet werden. Es ist davon auszugehen, dass der erfasste Geschäftswert für steuerliche Zwecke abzugsfähig ist. Zudem haben wir 3,0 Arztsitze von der Kassenärztlichen Vereinigung zugeteilt bekommen, gleichzeitig haben wir 1,75 Arztsitze an die Kassenärztliche Vereinigung zurückgegeben. Dafür sind keine Kosten entstanden. Im Geschäftsjahr 2017 wurden zwei kliniknahe Kassenarztsitze erworben, für die die Wirksamkeitsvoraussetzungen vertragsgemäß erst im Berichtszeitraum 2018 eintreten. Die Einbeziehung in den Konzern erfolgt ebenfalls im Geschäftsjahr 2018. Die vorläufige Kaufpreisallokation hat folgende Auswirkungen auf die Vermögenslage des Konzerns im Jahr 2018: scroll
5 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung5.1 UmsatzerlöseDie Entwicklung der Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern und Regionen stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Umsatzerlöse stellen nach IAS 18 Umsätze aus der Erbringung von Dienstleistungen dar und sind im Geschäftsjahr 2017 um 34,7 Mio. € bzw. 2,9 % auf 1.211,1 Mio. € angestiegen. Auf Umsätze in den Akut- und Rehabilitationskliniken entfallen 1.198,9 Mio. € (Vj. 1.165,6 Mio. €) und auf Umsätze in den Medizinischen Versorgungszentren 12,2 Mio. € (Vj. 10,8 Mio. €). 5.2 Sonstige ErträgeDie sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Als Erträge aus Leistungen werden Erlöse aus Hilfs- und Nebenbetrieben in Höhe von 124,7 Mio. € (Vj. 117,4 Mio. €) sowie Miet- und Pachterlöse in Höhe von 6,5 Mio. € (Vj. 6,1 Mio. €) ausgewiesen. Der Anstieg der Erträge aus Leistungen resultiert im Wesentlichen aus dem gestiegenen Verkauf von Zytostatika und Arzneimitteln. Zur Kompensation bestimmter zweckgebundener Aufwendungen, die im Zusammenhang mit mit öffentlichen Mitteln geförderten Maßnahmen stehen (z. B. Personal- und Sachkosten für Forschung und Lehre, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz), erhielt der Konzern Fördermittel und sonstige Zuwendungen. Da entsprechende vertragliche Gewährleistungsfristen ausgelaufen sind, wurden im Geschäftsjahr 2016 Rückstellungen für potenzielle rechtliche und steuerliche Gewährleistungsrisiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaften an Fresenius/Helios in Höhe von 42,0 Mio. € aufgelöst, was den Rückgang der übrigen sonstigen Erträge erklärt. 5.3 Materialaufwandscroll
Bedingt durch die Verwendung material- und sachkostenintensiver Artikel in den spitzenmedizinischen Einrichtungen ist ein Anstieg des Materialaufwands gegenüber dem Vorjahr um 18,1 Mio. € bzw. 5,5 % auf 347,6 Mio. € zu verzeichnen. Die Materialquote stieg von 28,0 % auf 28,7 % an. 5.4 Personalaufwandscroll
Die Aufwendungen für die beitragsorientierten Pläne betreffen die gesetzliche Rentenversicherung, Zahlungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und die Zusatzversorgungskassen der Gemeinden (ZVK). Die leistungsorientierten Pläne entfallen auf Versorgungszusagen von Konzerngesellschaften und betreffen Zusagen für Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten sowie Abfindungsleistungen für Mitglieder des Vorstands nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Beitragszahlungen an die Versorgungskasse VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) in Höhe von 20,8 Mio. € (Vj. 19,3 Mio. €) geleistet. Die Zahlungen an die ZVK (Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden) betrugen in 2017 1,0 Mio. € (Vj. 1,1 Mio. €). Zum Stichtag 31. Dezember 2017 waren 8.115 Beschäftigte (Vj. 8.019 Beschäftigte) mit einem Anspruch auf Zusatzversorgung bei der VBL und 474 Beschäftige (Vj. 496 Beschäftigte) bei der ZVK gemeldet. Im Personalaufwand sind Abfindungen in Höhe von 5,2 Mio. € (Vj. 1,3 Mio. €) enthalten. 5.5 Abschreibungen und WertminderungenDer Posten enthält planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Die Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum um 0,8 Mio. € bzw. 1,3 % auf 59,1 Mio. € zurückgegangen. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen das zeitlich gestaffelte Auslaufen der Abschreibungen auf den Gebäudebestand am Campus in Bad Neustadt a. d. Saale. 5.6 Sonstige AufwendungenDie sonstigen Aufwendungen entfallen auf: scroll
Die sonstigen Aufwendungen sind gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 10,9 Mio. € bzw. 9,2 % auf 129,7 Mio. € angestiegen. In den sonstigen Aufwendungen sind zusätzliche Aufwendungen für Digitalisierung und IT-Systeme mit kognitiver Intelligenz enthalten. Abwertungen auf Forderungen resultieren aus der weiter steigenden Prüftätigkeit des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und der damit verbundenen restriktiven und zeitlich gestreckten Zahlungsweise der Kostenträger. Höhere Entschädigungssummen für ärztliche Fehlbehandlungen sind der Grund für weiter steigende Haftpflichtversicherungsbeiträge. 5.7 ForschungskostenDie Forschungsaktivitäten erstrecken sich vorrangig auf Prozessoptimierungen bei der stationären Krankenhausversorgung und nicht auf die Herstellung von vermarktungsfähigen Produkten. Die Forschungsergebnisse entstehen daher in der Regel als Folge von bzw. im sachlichen Zusammenhang mit krankenversorgenden Tätigkeiten und sind deshalb nur sehr eingeschränkt isoliert abgrenz- und bewertbar. In Abhängigkeit vom Umfang der den Forschungsaktivitäten zuzurechnenden Kosten werden die jährlichen Forschungsaufwendungen mit einem Betrag innerhalb einer Bandbreite von 0,5 % bis 2,0 % der Umsatzerlöse veranschlagt. Sie entfallen insbesondere auf Personalaufwendungen und sonstige Aufwendungen. Im Rahmen der Übernahme der beiden Universitäts- und Wissenschaftsstandorte Gießen und Marburg haben wir uns verpflichtet, jährlich einen Betrag von mindestens 2,0 Mio. € den beiden medizinischen Fakultäten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren hat die RHÖN-KLINIKUM AG - begleitet von der fachlichen Beratung des Medical Board - für einen mehrjährigen Zeitraum einen Innovations- und Förderpool eingerichtet, durch dessen finanzielle Unterstützung an den Standorten Bad Berka, Bad Neustadt a. d. Saale, Frankfurt (Oder) sowie Gießen und Marburg Aktivitäten und Projekte im Bereich "Forschung und Innovation" sowie im Bereich "Behandlungsexzellenz und Netzwerkmedizin" verstärkt angestoßen und umgesetzt werden sollen. Ziel ist es, dem Unternehmen und seinen Einrichtungen durch die Verknüpfung von klinischer Exzellenz und Wissenschaft mittelfristig eine stärkere Wettbewerbsstellung zu verschaffen. Für diese Projekte wurden in 2017 2,5 Mio. € (Vj. 2,2 Mio. €) eingesetzt. 5.8 Finanzergebnis - nettoDas Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Im Geschäftsjahr 2017 ist das negative Finanzergebnis im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 34,5 Mio. € auf 1,6 Mio. € zurückgegangen. Ursächlich hierfür ist eine im Vorjahr unter den sonstigen Zinsaufwendungen erfasste Wertberichtigung im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der Marburger Ionenstrahl-Therapie Betriebs-Gesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg mit beschränkter Haftung in Höhe von 35,5 Mio. €. Im Übrigen belasteten im Geschäftsjahr 2017 1,0 Mio. € gestiegene Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden, das Finanzergebnis. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Aufwendungen im Zusammenhang mit der WfG. Im negativen Finanzergebnis sind Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden, in Höhe von 1,4 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €) enthalten. Die sonstigen Zinserträge betreffen im Wesentlichen Zinserträge aus Steuerforderungen. Im Übrigen sind unter den sonstigen Zinsaufwendungen u. a. Zinsaufwendungen aus Steuerverbindlichkeiten enthalten. Aufgrund von IAS 17 (Leasingverhältnisse) werden Vermögenswerte aus Finanzierungs-Leasing-Verträgen unter den Sachanlagen und der in den Leasingraten enthaltene Zinsanteil in Höhe von 0,2 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €) unter den sonstigen Zinsaufwendungen ausgewiesen. Das negative Gesamtzinsergebnis nach IFRS 7 für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten" angehören, beläuft sich im Geschäftsjahr 2017 auf 0,0 Mio. € (Vj. 35,7 Mio. €) und setzt sich mit 0,5 Mio. € (Vj. 1,2 Mio. €) aus Erträgen sowie mit 0,5 Mio. € (Vj. 36,9 Mio. €) aus Aufwendungen zusammen. Die geringeren Erträge und Aufwendungen resultieren aus dem im Vorjahr erfolgten Geldabfluss im Zusammenhang mit der Rückzahlung der börsennotierten Anleihe sowie der im Vorjahr erfolgten Wertberichtigung im Zusammenhang mit einem Darlehen in Höhe von 35,5 Mio. €. 5.9 ErtragsteuernAls Ertragsteuern werden die Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags und in geringem Umfang die Gewerbeertragsteuer ausgewiesen. Zusätzlich werden in diesem Posten latente Steuern auf unterschiedliche Wertansätze in IFRS- und Steuerbilanz, auf Konsolidierungsvorgänge und auf erwartete realisierbare Verlustvorträge, die i. d. R. zeitlich unbegrenzt vortragsfähig sind, erfasst. Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Ertragsteueraufwand ist gegenüber dem Vorjahr bei einer unveränderten Tarifbesteuerung bedingt durch ein niedrigeres steuerliches Ergebnis um 1,8 Mio. € auf 0,4 Mio. € (Vj. 2,2 Mio. €) zurückgegangen. Die Ertragsteuerbelastung liegt bei 1,1 % (Vj. 3,6 %). Die Überleitung vom rechnerischen Steueraufwand für das Ergebnis vor Ertragsteuern auf den Ertragsteueraufwand stellt sich wie folgt dar: scroll
Hinsichtlich der Zuordnung der Steuerabgrenzungen zu den einzelnen Vermögenswerten und Schulden wird auf die Erläuterungen zur Konzernbilanz verwiesen. 5.10 Auf nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital entfallender GewinnHierbei handelt es sich um Gewinnanteile, die anderen Gesellschaftern zustehen. 5.11 Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie gemäß IAS 33 errechnet sich als Quotient aus dem den Aktionären der RHÖN-KLINIKUM AG zustehenden Konzernergebnis und dem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktienzahl. Die Entwicklung der im Umlauf befindlichen Stammaktien ist aus nachfolgender Übersicht ersichtlich: scroll
Die Anzahl der Anteile ist unverändert. Bezüglich der Erläuterungen zum Eigenkapital wird auf Punkt 6.12 verwiesen. Das Ergebnis je Aktie ermittelt sich wie folgt: scroll
Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie, da an den Bilanzstichtagen keine Options- und Wandlungsrechte ausgegeben waren. 6 Erläuterungen zur Konzernbilanz6.1 Geschäftswerte und sonstige immaterielle Vermögenswertescroll
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Unter den sonstigen immateriellen Vermögenswerten wird im Wesentlichen Software ausgewiesen. Eigentums- und Verfügungsbeschränkungen liegen nicht vor. Geschäftswerte unterliegen einem jährlichen Wertminderungstest für ihre jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit (jedes Krankenhaus mit seinen stationären, teilstationären sowie ambulanten Versorgungstrukturen, soweit der zugehörige Geschäftswert kooperierender Einheiten nicht auf übergeordneter Ebene überwacht wird). Dieser Wertminderungstest wird jährlich zum 1. Oktober durchgeführt. Dabei wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit dem erzielbaren Betrag für die Einheit verglichen, der als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der Einheit ermittelt wurde. Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis eines zahlungsstromorientierten Bewertungsverfahrens (DCF-Verfahren) ermittelt. Dabei wird ein entsprechender Barwert auf Basis einer operativen Fünf-Jahres-Detailplanung, in die auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung im Gesundheitswesen eingehen, mit Annahmen über die langfristigen Wachstumsraten fortgeschrieben sowie unter der anschließenden Berücksichtigung einer ewigen Rente errechnet. Zur Berechnung des Barwertes der ewigen Rente werden die errechneten Cashflows mit dem WACC abgezinst. Vor dem Hintergrund unvorhergesehener Maßnahmen durch den Gesetzgeber wurde im Abzinsungsfaktor ein Abschlag von 0,5 % (Vj. 0,5 %) berücksichtigt. Die Planung ist integraler Bestandteil der Unternehmensplanung und beruht insoweit auf den tatsächlichen Erwartungen der Geschäftsführung für die jeweilige Einheit sowie auf den gesetzlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen. Wir sind der Auffassung, dass nur mit dieser längeren Detailbetrachtung die bereits mit dem Unternehmenserwerb geplanten Maßnahmen, wie z. B. Abriss- und Wiederaufbau bzw. Sanierungsmaßnahmen, zutreffend erfasst werden können. Zum Jahresende wurde überprüft, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse auch unverändert die Ergebnisse des Wertminderungstests stützen. Dies war zum 31. Dezember 2017 der Fall. Die Werthaltigkeit der Geschäftswerte der erworbenen Einheiten zum 31. Dezember 2017 wurde anhand der Daten der aktuellen Unternehmensplanung überprüft. Hierbei ergaben sich keine Hinweise, dass sich die Unternehmenswerte zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Bilanzstichtag negativ verändert haben. Als Abzinsungssatz, unter Berücksichtigung eines Steuervorteils aus einer fiktiven Fremdfinanzierung (tax shield), werden die gewichteten Kapitalkosten eines potenziellen Investors aus der Gesundheitsbranche zum Bewertungszeitpunkt herangezogen. Dieser Abzinsungssatz wurde für 2017 mit 5,67 % (Vj. 4,75 %) ermittelt. Wesentliche Geschäftswerte entfallen auf folgende zahlungsmittelgenerierenden Einheiten: scroll
Für die Ermittlung des beilzulegenden Zeitwertes, abzüglich Veräußerungskosten, der entsprechenden geschäftswerttragenden Einheiten wurden Zahlungsströme prognostiziert, die auf Erfahrungen der Vergangenheit, aktuellen operativen Ergebnissen und bestmöglichen Einschätzungen künftiger Entwicklungen durch die Geschäftsführungen sowie auf Marktannahmen basieren. Auf die Nutzungswerte war nicht abzustellen, da die Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten diese übersteigen. Der ermittelte beilzulegende Zeitwert für die geschäftswerttragenden Einheiten wurde der Stufe 3 der Hierarchiestufen von beizulegenden Zeitwerten zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wird hauptsächlich durch den Endwert (Barwert der ewigen Rente) bestimmt, der besonders sensitiv auf Veränderungen der Annahmen zur langfristigen Wachstumsrate des Umsatzes und zum Abzinsungssatz reagiert. Während der Abzinsungssatz einheitlich für alle geschäftswerttragenden Einheiten festgelegt wurde, wird die Wachstumsrate individuell pro Einheit festgelegt. Der Abzinsungssatz spiegelt die gegenwärtige Marktbeurteilung der spezifischen Risiken der Einheiten wider. Die Wachstumsraten berücksichtigen externe makroökonomische Daten und branchenspezifische Trends. Den geschäftswerttragenden Einheiten wird eine homogene Struktur während der Planung unterstellt. Die folgende Tabelle zeigt die Annahmen der langfristigen Wachstumsraten des Umsatzes für die ewige Rente, die bei der Wertminderungsprüfung der geschäftswerttragenden Einheiten, denen wesentliche Geschäfts- und Firmenwerte zugeordnet worden sind, zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten herangezogen worden sind: scroll
Den Werten der Umsatzerlöse im zehnjährigen Planungszeitraum der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen wesentliche Geschäfts- und Firmenwerte zugeordnet worden sind, liegen durchschnittliche organische Wachstumsraten zwischen 2,5 % und 3,2 % (Vj. 2,5 % und 3,3 %) zugrunde. Im Zusammenhang mit dem Impairment-Test wurde zusätzlich eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Innerhalb des Tests wurden folgende Prämissen angewendet:
Als Ergebnis der Sensitivitätsanalyse wurde festgestellt, dass sich bei einem Rückgang des EBIT um 10 % kein Abwertungsbedarf (Vj. kein Abwertungsbedarf) ergibt. Bei einer Erhöhung des WACC um 0,5 % entsteht ebenfalls kein Abwertungsbedarf (Vj. kein Abwertungsbedarf). 6.2 Sachanlagenscroll
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Im Geschäftsjahr sind ebenso wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten angefallen, die für die Finanzierung der Anschaffung/Herstellung qualifizierter Vermögenswerte entstanden sind und in den Sachanlagenzugängen zu erfassen wären. Das Grundvermögen ist analog dem Vorjahr nicht mit Grundpfandrechten zur Sicherung von Bankdarlehen belastet. Fördermittel und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Investitionen werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der geförderten Vermögenswerte abgesetzt und mindern die laufenden Abschreibungen. Der abgesetzte fortgeführte Betrag der zweckentsprechend verwendeten Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz beläuft sich auf 166,5 Mio. € (Vj. 182,9 Mio. €). Zur Absicherung von bedingt rückzahlbaren Einzelfördermaßnahmen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (z. B. für Krankenhausneuerrichtungen bzw. wesentliche Erweiterungen) in Höhe von 2,5 Mio. € (Vj. 2,7 Mio. €) sind Grundpfandrechte in Höhe von 4,1 Mio. € (Vj. 4,1 Mio. €) bestellt. Umstände, die Anlass für eine Rückzahlung dieser Zuwendungen geben, liegen nicht vor. Die Gebäude, technischen Anlagen und Maschinen schließen die folgenden Beträge mit ein, bei denen der Konzern Leasingnehmer in einem Finanzierungs-Leasing-Verhältnis ist: scroll
6.3 Latente SteuerforderungenLatente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, die laufenden Steuerforderungen gegen die laufenden Steuerverbindlichkeiten aufzurechnen, und wenn die latenten Steuern gegen dieselbe Steuerbehörde bestehen. Die folgenden Beträge wurden saldiert: scroll
Latente Steuerforderungen für steuerliche Verlustvorträge werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. Verlustvorträge aus früheren Klinikübernahmen werden dann in die Bemessungsgrundlage zur Abgrenzung aktiver latenter Steuern einbezogen, wenn diese steuerlich hinreichend konkretisierbar sind. Bei einem steuerschädlichen Verkauf von Anteilen an Gesellschaften werden vorhandene latente Steuern auf Verlustvorträge ausgebucht. Dem Ansatz latenter Steuerforderungen aus Verlustvorträgen liegen steuerliche Planungsrechnungen für einen Zeitraum von fünf Jahren zugrunde. Die Steuerbasis, die für die Steuerabgrenzung genutzt wird, beträgt 57,4 Mio. € (Vj. 47,4 Mio. €). Am Bilanzstichtag bestehen bisher nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 64,8 Mio. € (Vj. 54,6 Mio. €), von denen in Höhe von 7,4 Mio. € (Vj. 7,3 Mio. €) keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden. Steuerliche Verlustvorträge können das steuerliche Ergebnis in Deutschland zeitlich unbegrenzt mindern. Das jährliche steuerliche Ergebnis kann die Verlustvorträge bis zu einem Betrag von 1,0 Mio. € in vollem Umfang und darüber hinaus mit 60,0 % des verbleibenden laufenden steuerlichen Ergebnisses mindern. Latente Steuern aus den Sachanlagen resultieren aus den im Steuerrecht vorgeschriebenen Nutzungsdauern und den nach IFRS wirtschaftlich gegebenen Abschreibungsdauern. Zudem wurden steuerliche Sonderabschreibungen in IFRS korrigiert. Latente Steuerverbindlichkeiten auf nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochterunternehmen in Höhe von 120,0 Mio. € (Vj. 105,4 Mio. €), die bei der Muttergesellschaft in Höhe von 5,0 % der Dividendensumme auf die ausgeschütteten Beträge zu steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen führen, wurden im Konzernabschluss berücksichtigt. Die Veränderungen der latenten Steuern stellen sich wie folgt dar: scroll
6.4 Nach der Equity-Methode bilanzierte FinanzanlagenInformationen zu den Änderungen der Zusammensetzung des Konsolidierungskreises der RHÖN-KLINIKUM AG sind im Kapitel 4 "Unternehmenserwerbe" sowie Kapitel 8 "Anteilsbesitz" entsprechend dargestellt. 6.4.1 Nach der Equity-Methode bewertete BeteiligungenIn dem Konzernabschluss wurden ein assoziiertes Unternehmen (Vj. zwei) und ein Gemeinschaftsunternehmen (Vj. eins) nach der Equity-Methode bewertet. Nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmenscroll
6.4.2 Assoziierte UnternehmenGegenstand der Marburger Ionenstrahl-Therapie Betriebs-Gesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg mit beschränkter Haftung ist der Patientenbetrieb der Partikeltherapieanlage am Standort Marburg. An ihr ist neben der RHÖN-KLINIKUM AG, die einen Anteil von 24,9 % hält, das Universitätsklinikum Heidelberg mit 75,1 % beteiligt. Während in 2016 rund 170 Patienten behandelt wurden, waren es in 2017 bereits rund 280 Patienten. Zum Jahresende 2017 wurden die Anteilsbesitzverhältnisse an der im Vorjahr unter diesem Posten ausgewiesenen Wir für Gesundheit GmbH (WfG) neu geregelt. Asklepios und Helios haben den Anteil der RHÖN-KLINIKUM AG übernommen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Effekte aus dem Verkauf des Anteils von rund 0,6 Mio. € und der anteilige laufende Jahresverlust 2017 im Vergleich zu 2016 dargestellt. Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der aggregierten Ergebnisdaten und der aggregierten Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen: scroll
6.4.3 GemeinschaftsunternehmenGegenstand des Joint Ventures ist die zusammen mit den Stadtwerken Gießen durchzuführende Energieversorgung des Universitätsklinikums in Gießen. An dem Joint Venture sind neben der RHÖN-KLINIKUM AG, die einen Anteil von 50 % hält, die Stadtwerke Gießen AG mit 50 % beteiligt. Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der aggregierten Ergebnisdaten und der aggregierten Buchwerte des nach der Equity-Methode bilanzierten Gemeinschaftsunternehmens: scroll
6.5 Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig) entfallen mit 30,0 Mio. € (Vj. 50,1 Mio. €) auf Festgeldanlagen mit einer Restlaufzeit> 1 Jahr sowie mit 5,2 Mio. € (Vj. 2,6 Mio. €) auf unter diesem Posten erfasste Beteiligungen. Diese betreffen Beteiligungen der RHÖN-Innovations GmbH an den Firmen Inovytec Medical Solutions Ltd. und Telesofia Medical Ltd. sowie die in 2017 erworbene Beteiligung an der CLEW Medical Inc. Die Bewertung der Anteile erfolgt zum beizulegenden Zeitwert gemäß IAS 39. Ferner betreffen 0,0 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) unwesentliche Beteiligungen, deren Marktwert aufgrund des Fehlens eines aktiven Markts nicht berechnet werden kann. Diese werden zu Anschaffungskosten bewertet. 6.6 VorräteVorräte in Höhe von 25,0 Mio. € (Vj. 24,8 Mio. €) entfallen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und betreffen im Wesentlichen den medizinischen Bedarf. Es wurden Wertberichtigungen in Höhe von 2,8 Mio. € (Vj. 2,5 Mio. €) vorgenommen. Sämtliche Vorräte befinden sich im Eigentum der RHÖN-KLINIKUM AG und der mit der RHÖN-KLINIKUM AG verbundenen Unternehmen. Abtretungen und Verpfändungen liegen nicht vor. 6.7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) in Höhe von 204,0 Mio. € (Vj. 190,9 Mio. €) sind die erkennbaren Einzelrisiken durch Wertberichtigungen auf einem separaten Wertberichtigungskonto berücksichtigt. Diese werden nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko bemessen. Zuführungen zu Wertberichtigungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, Auflösungen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus nachstehender Tabelle: scroll
Es gibt bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen keine Konzentration von Kreditrisiken, da die Forderungen nahezu ausschließlich gegenüber öffentlichen Kostenträgern bestehen. Der einzelne öffentliche Kostenträger ist zwar grundsätzlich insolvenzfähig, aufgrund der Gesamthaftung der Kostenträger wird das Ausfallrisiko jedoch als gering eingeschätzt. Die Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Forderungen entsprechen aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten im Wesentlichen ihren Buchwerten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen folgende Fälligkeitsstruktur auf: scroll
Hinsichtlich des in Höhe von 179,7 Mio. € (Vj. 150,2 Mio. €) weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Der Konzern schätzt den Anteil der uneinbringlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag auf Basis von Altersstrukturlisten und Erfahrungswerten der Vergangenheit als Prozentsatz in Abhängigkeit von der Außenstandsdauer. Zusätzlich bilanziert der Konzern Einzelwertberichtigungen, wenn aufgrund besonderer Umstände nicht mit der Einbringlichkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu rechnen ist. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,7 Mio. € (Vj. 1,3 Mio. €) aufwandswirksam ausgebucht. Diese Forderungsausfälle wurden über Ausgleichsmechanismen nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) teilweise kompensiert. Aus bereits ausgebuchten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen konnten noch Zahlungseingänge in Höhe von 0,1 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) erfolgswirksam vereinnahmt werden. 6.8 Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)scroll
Bedingt durch das weiterhin niedrige Zinsumfeld für Tagesgelder und kurzfristige Geldanlagen wurden Festgeldanlagen mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr in Höhe von 105,1 Mio. € (Vj. 185,1 Mio. €) getätigt. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht betreffen überwiegend Ausgleichsansprüche nach dem Krankenhausentgeltgesetz bzw. nach der Bundespflegesatzverordnung. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht enthalten keine Wertberichtigungen. Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte betreffen mit 5,3 Mio. € (Vj. 6,6 Mio. €) Forderungen aus Leistungserbringungen, die nicht primär mit der Patientenbehandlung im Krankenhaus in Verbindung stehen, mit 1,6 Mio. € (Vj. 1,2 Mio. €) Forderungen gegen Mitarbeiter, insbesondere aus Abrechnungen im Rahmen des Liquidationsrechts der Chefärzte, sowie mit 0,7 Mio. € (Vj. 0,9 Mio. €) debitorische Kreditoren. Die übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte (kurzfristig) enthalten Wertberichtigungen in Höhe von 0,9 Mio. € (Vj. 1,3 Mio. €). Zuschreibungen wurden nicht vorgenommen. Im Konzern werden Ausgleichsforderungen und -verbindlichkeiten gegenüber den Kostenträgern aus Entgelt-/Budgetvereinbarungen des laufenden Jahres und der Vorjahre saldiert ausgewiesen. Analog verhält es sich mit den Fördermittelansprüchen für Investitionen und den noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermitteln. Der Bruttoausweis stellt sich wie folgt dar: scroll
Bezüglich des Bruttoausweises der korrespondierenden Verbindlichkeiten nach dem KHG/KHEntgG wird auf Kapitel "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" verwiesen. 6.9 Sonstige Vermögenswerte (kurzfristig)Sonstige kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 9,4 Mio. € (Vj. 8,5 Mio. €) entfallen im Wesentlichen mit 6,5 Mio. € (Vj. 4,6 Mio. €) auf vorausbezahlte Aufwendungen, insbesondere Versicherungsaufwendungen, sowie mit 2,6 Mio. € (Vj. 3,5 Mio. €) auf Rückforderungsansprüche gegenüber Versicherern aus Haftpflichtfällen. 6.10 Laufende ErtragsteueransprücheLaufende Ertragsteueransprüche umfassen im Wesentlichen Körperschaftsteuererstattungsansprüche gegenüber Finanzbehörden. 6.11 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalentescroll
Ursächlich für den Anstieg des Bank- und Kassenbestandes gegenüber dem Vorjahr ist das niedrige Zinsumfeld im Festgeldbereich im Verhältnis zu den täglich fälligen Geldanlagen. Zudem erhöht dies die Flexibilität in der Steuerung der Geldabflüsse im Zusammenhang mit diversen Baumaßnahmen. Soweit möglich wurden frei verfügbare Finanzmittel fristenkongruent in Festgelder mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr (> 3 Monate) bzw.> 1 Jahr und mit Ausweis unter dem Posten Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) bzw. Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig) umgeschichtet. Zum Bilanzstichtag belief sich der effektive Zinssatz für Bankeinlagen mit einer initialen Laufzeit < 3 Monate auf 0,05 % (Vj. 0,10 %), wobei die Anlagen eine durchschnittliche Restlaufzeit von 30 Tagen (Vj. 30 Tage) hatten. Zahlungsmittel und Kontokorrentkredite werden zum Zweck der Kapitalflussrechnung wie folgt zusammengefasst: scroll
6.12 EigenkapitalDas Grundkapital der RHÖN-KLINIKUM AG beträgt 167.406.175 € (Vj. 167.406.175 €). Es ist unterteilt in 66.962.470 (Vj. 66.962.470) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 2,50 € je Aktie. scroll
In der Kapitalrücklage werden das Agio aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 396,0 Mio. € sowie die auf die in den Vorjahren eingezogenen Aktien entfallenden Beträge in Höhe von 178,2 Mio. € ausgewiesen. Die sonstigen Rücklagen zum Stichtag in Höhe von 360,8 Mio. € (Vj. 349,1 Mio. €) enthalten mit 360,8 Mio. € (Vj. 349,1 Mio. €) die in den zurückliegenden Jahren erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden, sowie Effekte aus Konsolidierungsmaßnahmen. Das Gesamtergebnis (Summe Konzerngewinn und sonstiges Ergebnis) des Geschäftsjahres 2017 beträgt 36,8 Mio. € (Vj. 58,3 Mio. €). Darin enthalten sind Gewinne aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von 0,0 Mio. € nach Steuern (Vj. Verluste i. H. v. 0,3 Mio. €). Eigene Anteile werden in Höhe von 0,1 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) vom Eigenkapital abgesetzt. Der Bestand an eigenen Anteilen entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll
Nach dem deutschen Aktiengesetz bemessen sich die an die Aktionäre ausschüttbaren Dividenden nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Die Aktionäre stimmten während der letzten Hauptversammlung dem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats zu, so dass im Geschäftsjahr 2017 eine tatsächliche Dividendenausschüttung in Höhe von 35 Cent (Vj. 80 Cent) je Aktie erfolgte. Die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital in Höhe von 22,9 Mio. € (Vj. 22,8 Mio. €) betreffen unmittelbar bzw. mittelbar gehaltene Anteile konzernfremder Dritter am Eigenkapital folgender einbezogener Tochterunternehmen: scroll
6.13 Finanzschuldenscroll
Die RHÖN-KLINIKUM AG hat im August 2017 ein endfälliges Festzinsdarlehen über 10,0 Mio. € zurückgeführt. Im vierten Quartal 2017 wurde eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 100,0 Mio. € abgeschlossen, um ausreichend Mittel zur Verfügung zu haben für die kurz- bis mittelfristig geplanten Investitionen. Eine Inanspruchnahme zum Stichtag bestand nicht. Die mit den verzinslichen Verbindlichkeiten verbundenen vertraglichen Zinsanpassungstermine stellen sich wie folgt dar: scroll
Die effektiven Zinssätze zum Bilanzstichtag lauten: scroll
Die Restlaufzeiten der Finanzschulden betragen: scroll
Die ausgewiesenen Finanzschulden sind wie im Vorjahr nicht durch Grundpfandrechte/ Grundschulden besichert. 6.14 Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des ArbeitsverhältnissesFür die Zeit nach der Pensionierung werden einem Teil der Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durch den Konzern laufende Versorgungsleistungen zugesagt. Dabei erfolgt die betriebliche Altersversorgung sowohl leistungs- als auch beitragsorientiert. Die Verpflichtungen des Konzerns umfassen sowohl bereits laufende Pensionen als auch Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen. Die Finanzierung leistungsorientierter Verpflichtungen erfolgt über Rückstellungsbildung. Beiträge im Rahmen beitragsorientierter Pläne werden sofort erfolgswirksam erfasst. Für die Mitglieder des Vorstands besteht ein Plan, der Altersvorsorgeleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht. Die Vorstände erhalten neben ihrer laufenden Vergütung bei Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit eine in Abhängigkeit von der Dauer des Dienstverhältnisses und der Höhe der Bezüge stehende Altersvorsorgeleistung, die auf das 1,5-Fache der letzten Jahresbezüge begrenzt ist. Bei der Berechnung des Verpflichtungsumfangs wurde nicht wie bei den übrigen Pensionsplänen auf ein einheitliches Pensionsalter abgestellt, sondern es wurden die individuellen Vertragsdauern zugrunde gelegt. In diesem Zusammenhang bestehen Risiken bei Änderungen der Bemessungsgrundlage. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die Abhängigkeit vom letzten Gehalt bzw. von den variablen Vergütungsbestandteilen. Soweit diese Bemessungsgrundlage sich anders entwickelt als bei den Rückstellungsberechnungen vorausgesetzt, könnte gegebenenfalls ein Nachfinanzierungsbedarf entstehen. Der Rückstellungsbetrag in der Bilanz betrifft nur einmalige Zahlungen: scroll
Der Berechnung der Pensionsrückstellungen liegen folgende Annahmen zugrunde: scroll
Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden unverändert zum Vorjahr die Richttafeln 2005 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Der Pensionsaufwand wird vollständig unter dem Personalaufwand ausgewiesen. Die Entwicklung des Verpflichtungsumfangs (Defined Benefit Obligation) im Geschäftsjahr 2017 stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: scroll
Es existieren keine Erstattungsansprüche, die aus Rückdeckungsversicherungen resultieren, die aufgrund von Pensionszusagen an Mitarbeiter abgeschlossen wurden. Die gewichtete durchschnittliche Duration der Pensionsverpflichtungen liegt bei fünf Jahren (Vj. sieben Jahre). Die Sensitivität der Pensionsverpflichtungen hinsichtlich der Schwankungsbreite aufgrund von Änderungen der verschiedenen versicherungsmathematischen Bewertungsannahmen ergibt sich gemäß nachstehender Tabelle wie folgt: scroll
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Die Effekte der Sensitivität wurden nach der gleichen Methode ermittelt wie die Verpflichtungen zum Jahresende. Effekte einer gleichzeitigen Änderung von mehreren Annahmen wurden dabei nicht untersucht. Da es sich bei den zum Geschäftsjahresende verbleibenden Zusagen um Kapitalzusagen handelt, ergeben sich keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen aus der Änderung des Rententrends, so dass auf eine diesbezügliche Angabe der Sensitivität verzichtet wurde. 6.15 Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll
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Die Rückstellungen für Haftpflichtrisiken betreffen Schadensersatzansprüche Dritter. Ihnen stehen Rückforderungsansprüche von Versicherern in Höhe von 2,6 Mio. € (Vj. 3,5 Mio. €) gegenüber, die unter den sonstigen Vermögenswerten (kurzfristig) ausgewiesen werden. Nach Einschätzung des Vorstands wird die Abwicklung dieser Haftpflichtfälle über die zurückgestellten Beträge hinaus keine wesentlichen zusätzlichen Aufwendungen mit sich bringen. Der Zeitpunkt von Zahlungsabflüssen aus Haftpflichtrisiken, der grundsätzlich kurzfristig eintreten kann, hängt im Wesentlichen vom Verlauf und Ergebnis einzelner Haftungsfälle ab. Übrige Rückstellungen betreffen die Risikovorsorge für rechtliche und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaften und die dadurch ausgelösten steuerlichen Risiken (Steuerarten wie Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag sowie Grunderwerbsteuer). Die Fristigkeiten der sonstigen Rückstellungen stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: scroll
Im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG bestehen Eventualverbindlichkeiten in einem Volumen von maximal 0,6 Mio. € (Vj. 0,5 Mio. €). Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten im Rahmen des Leistungsprozesses. Zum jetzigen Zeitpunkt geht die RHÖN-KLINIKUM AG von keiner nennenswerten Inanspruchnahme in der Zukunft aus. 6.16 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungenscroll
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber Dritten. Der Gesamtbetrag von 108,2 Mio. € (Vj. 94,8 Mio. €) ist innerhalb eines Jahres fällig. 6.17 Sonstige finanzielle Verbindlichkeitenscroll
Die Verbindlichkeiten KHG betreffen noch nicht zweckentsprechend verwendete pauschale Fördermittel nach landesrechtlichen Vorschriften zur Krankenhausfinanzierung sowie Ausgleichsverpflichtungen nach dem Krankenhausentgeltgesetz bzw. der Bundespflegesatzverordnung. Die Kaufpreise betreffen vertraglich festgelegte Verpflichtungen. Die ausgewiesenen Buchwerte der in diesem Posten erfassten kurzfristigen monetären Verbindlichkeiten entsprechen deren Zeitwerten. Die langfristigen übrigen Verbindlichkeiten wurden nach der Effektivzinsmethode auf Basis der historischen Marktzinsen abgezinst. Von den langfristigen übrigen finanziellen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von 4,6 Mio. € (Vj. 6,0 Mio. €) entfallen 4,6 Mio. € (Vj. 6,0 Mio. €) auf Verpflichtungen aus Forschungszuschüssen gegenüber den Universitäten in Gießen und Marburg. Im Konzern werden Ausgleichsforderungen und -verbindlichkeiten gegenüber Kostenträgern aus Entgelt-/Budgetvereinbarungen des laufenden Jahres und der Vorjahre saldiert ausgewiesen. Analog verhält es sich mit den Fördermittelansprüchen für Investitionen und den noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermitteln. Der Bruttoausweis stellt sich wie folgt dar: scroll
Bezüglich des Bruttoausweises der Forderungen nach dem KHG/KHEntgG auf der Aktivseite wird auf Kapitel "Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)" verwiesen. 6.18 Sonstige Verbindlichkeitenscroll
Personalverbindlichkeiten entfallen insbesondere auf ergebnisabhängige Vergütungen, Verpflichtungen aus nicht genommenem Urlaub sowie Verpflichtungen aus Überstunden und Bereitschaftsdiensten. Im Übrigen werden unter diesem Posten Abfindungsverpflichtungen erfasst. Die übrigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen noch nicht verwendete Drittmittel u. a. aus laufenden Studien. 6.19 Laufende ErtragsteuerverbindlichkeitenDie laufenden Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 1,3 Mio. € (Vj. 1,7 Mio. €) entfallen auf noch nicht veranlagte Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für das abgelaufene Geschäftsjahr und auf Vorjahre. 6.20 Derivative FinanzinstrumenteZum Bilanzstichtag bestehen ebenso wie zum Vorjahresstichtag keine derivativen Finanzinstrumente. 6.21 Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten6.21.1. Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach BewertungskategorienDie nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten dar und leitet diese auf die entsprechenden Bilanzposten über: scroll
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Die beizulegenden Zeitwerte der bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Schulden werden wie folgt den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet: scroll
Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung auf die Vermögenswerte und Schulden sind im Folgenden beschrieben:
Die beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden, die der Stufe 2 zuzuordnen sind, werden auf Basis direkt am Markt ableitbarer Inputfaktoren, wie z. B. Zinsen, ermittelt. Sie ergeben sich aus der Diskontierung zukünftiger Zahlungsströme mit den entsprechenden Inputfaktoren unter Berücksichtigung des Kreditrisikos. Von den sonstigen finanziellen Vermögenswerten (langfristig) entfallen 5,2 Mio. € (Vj. 2,6 Mio. €) auf die Start-up-Beteiligungen, deren Marktwert nach IFRS 13 ermittelt wurde. Ferner betreffen 0,0 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) unwesentliche Beteiligungen, deren Marktwert aufgrund des Fehlens eines aktiven Markts nicht berechnet werden kann. Sie werden zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben i. d. R. kurze Restlaufzeiten. Deshalb entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag den Zeitwerten. Die Veränderung im Vergleich zum 31. Dezember 2016 resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung von Festgeldern. Der Zeitwert der langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ermittelt sich aus den diskontierten Zahlungsströmen. Zur Diskontierung wurde ein der RHÖN-KLINIKUM AG entsprechender risiko- und laufzeitadäquater Zinssatz verwendet. Die beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten sind aufgrund am Markt beobachtbarer Inputfaktoren der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten und den Finanzschulden mit kurzen Restlaufzeiten entsprechen die Buchwerte zum Abschlussstichtag den Zeitwerten. Der Zeitwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing wurde mittels Marktzinskurve zum Stichtag ermittelt und entspricht dem aktuellen Buchwert. 6.21.2. Nettoergebnis nach Bewertungskategorienscroll
+ = Aufwand, - = Ertrag Das Nettoergebnis resultiert aus Erträgen und Aufwendungen aus Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Abgang enthält die als uneinbringlich ausgebuchten Forderungen, saldiert mit Erträgen aus Zahlungen aus in der Vergangenheit wertberichtigten Forderungen. Aus den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten ergaben sich nur unwesentliche Ergebnisse aus der Folgebewertung. Aus Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten ergaben sich im Geschäftsjahr keine Aufwendungen und Erträge. 6.21.3. Finanzielle Verbindlichkeiten (Fälligkeitsanalyse)Aus nachfolgender Tabelle sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungsleistungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente ersichtlich, einschließlich der unter zur Veräußerung gehaltene Schulden ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten: scroll
Die folgende Tabelle stellt die Fälligkeitsanalyse des Vorjahres dar: scroll
Einbezogen wurden alle finanziellen Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Geplante Zahlungen für zukünftige neue Verbindlichkeiten wurden nicht in die Berechnung mit einbezogen. Zinszahlungen wurden unter den Vereinbarungen, die zum Bilanzstichtag gültig waren, in die zukünftigen Cashflow-Zahlungen eingerechnet. Kurzfristige Verbindlichkeiten und als jederzeit kündbar vereinbarte Verbindlichkeiten wurden in das jeweils kürzeste Zeitraster eingegliedert. 7 Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des RHÖN-KLINIKUM Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert haben. Die Auswirkungen von Akquisitionen, Desinvestitionen und sonstigen Veränderungen des Konsolidierungskreises sind dabei eliminiert. In Übereinstimmung mit IAS 7 (Statement of Cash Flows) wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer und investiver Tätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die in der Finanzierungsrechnung ausgewiesene Liquidität umfasst Kassenbestände, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung werden die kurzfristigen Kontokorrentkredite von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten abgesetzt, wobei es zum 31. Dezember 2017 keine kurzfristigen Kontokorrentkredite gab. Die Veränderung des Mittelzuflusses aus laufender Geschäftstätigkeit ist im Vergleich zum Vorjahr durch die Veränderung beim Ergebnis vor Steuern und der Veränderung der Rückstellungen, jeweils bedingt durch die ertragswirksame Auflösung von Rückstellungen für potenzielle rechtliche und steuerliche Gewährleistungsrisiken, sowie durch die Veränderung der sonstigen Vermögenswerte geprägt. Die Veränderung bei den sonstigen Vermögenswerten resultiert im Wesentlichen aus der Rückerstattung zu viel entrichteter Beiträge zu einer Pensionskasse im Vorjahr sowie dem Aufbau von Forderungen gegenüber den Kostenträgern aus Budgetausgleichen im laufenden Jahr. Größere Veränderungen zum Vorjahr haben sich insbesondere bei der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit ergeben. Im Vergleich zum Vorjahr blieben die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte hauptsächlich bedingt durch die Neubaumaßnahmen in Bad Neustadt a. d. Saale und Frankfurt (Oder) auf hohem Niveau. Des Weiteren wurden unter den Investitionen Festgeldauflösungen in Höhe von 100,1 Mio. € (Vj. Festgeldauflösungen in Höhe von 139,8 Mio. €) ausgewiesen. Im Vorjahr wurde die Festgeldauflösung zusammen mit der Verminderung des Finanzmittelfonds zur Finanzierung der Rückzahlung der börsennotierten Anleihe der RHÖN-KLINIKUM AG im März 2016 verwendet. In die assoziierten Unternehmen wurden 3,0 Mio. € (Vj. 18,7 Mio. €) investiert. Im Berichtszeitraum wurden im Zusammenhang mit dem Ziel, sich an hochinnovativen Start-up-Gesellschaften im medizinischen Bereich zu beteiligen, 2,5 Mio. € in zwei entsprechende Gesellschaften investiert (Vj. 2,5 Mio. €). Im Rahmen von zwei Kapitalerhöhungen in Höhe von insgesamt 0,6 Mio. € (Vj. 1,0 Mio. €) wurden weitere Mittel in die Wir für Gesundheit GmbH (WfG) für den Vertriebsaufbau einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung in Zusammenarbeit mit der Debeka investiert. Die WfG wurde in 2017 gemeinsam mit Helios und Asklepios betrieben. Dem steht die Dividendenausschüttung der Energiezentrale Universitätsklinikum Gießen GmbH in Höhe von 0,1 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) gegenüber. Im Übrigen wurden im Vorjahr weitere Darlehen in Höhe von 15,2 Mio. € an ein assoziiertes Unternehmen ausgereicht. Im Rahmen des Erwerbs von Arztsitzen sind 1,2 Mio. € im laufenden Jahr abgeflossen. Im Vorjahr sind bedingt durch den Erwerb der Kreisklinik und damit erworbenes Bankguthaben 0,6 Mio. € zugeflossen. Die Anleiherückzahlung im ersten Quartal 2016 führte im Vorjahreszeitraum zu einem Mittelabfluss in Höhe von 143,2 Mio. €. In 2017 wurde im dritten Quartal ein endfälliges Festzinsdarlehen in Höhe von 10,0 Mio. € zurück bezahlt. Im vierten Quartal 2017 wurde eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 100,0 Mio. € abgeschlossen, um ausreichend Mittel zur Verfügung zu haben für die kurz- bis mittelfristig geplanten Investitionen. Eine Inanspruchnahme zum Stichtag bestand nicht. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Begebung betrugen 0,8 Mio. €. An die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG wurden nach der Hauptversammlung im Juni 2017 23,4 Mio. € ausgeschüttet (Vj. 53,6 Mio. €). An nicht beherrschende Anteile wurden im dritten Quartal 2017 1,5 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) Dividenden gezahlt. In der Kapitalflussrechnung wurden 14,3 Mio. € (Vj. 8,8 Mio. €) ausstehende Baurechnungen berücksichtigt. Die Kapitalflussrechnung stellt die Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zwischen zwei Stichtagen dar. In diesen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind im RHÖN-KLINIKUM Konzern ausschließlich Zuflüsse aus der fortzuführenden Geschäftstätigkeit enthalten, da keine Geschäfte aufgegeben wurden. Die Finanzschulden haben sich wie folgt verändert: scroll
Im Rahmen des Abschlusses einer syndizierten Kreditlinie sind Kosten angefallen, die über die Laufzeit der Kreditlinie von 5 Jahren verteilt werden. Mit einer Inanspruchnahme der Linie wird erst Ende 2018 gerechnet. Des Weiteren wurde ein Darlehen in Höhe von 10,0 Mio. € vertragsgemäß im August 2017 zurück bezahlt. Nicht zahlungswirksame Veränderungen sind im Berichtszeitraum nicht angefallen. 8 Anteilsbesitz8.1 In den Konzernabschluss einbezogene Unternehmenscroll
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8.2 Sonstige Unternehmen gemäß § 313 Abs. 2 Ziff. 2 ff. HGBscroll
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Zahlen gemäß Jahresabschluss 31. Dezember
2016. 9 Sonstige Angaben9.1 Mitarbeiter im Jahresdurchschnittscroll
9.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungenscroll
Vom Bestellobligo entfallen 2,2 Mio. € (Vj. 1,2 Mio. €) auf immaterielle Vermögenswerte sowie 81,7 Mio. € (Vj. 73,6 Mio. €) auf Sachanlagen. Vom Bestellobligo auf Sachanlagen entfallen 77,9 Mio. (Vj. 64,9 Mio. €) auf Anlagen im Bau. Der Anstieg resultiert insbesondere aus der Baumaßnahme am Campus Bad Neustadt a.d. Saale. Die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen resultieren hauptsächlich aus Dienstleistungsverträgen (Wartungsverträge, Verträge betreffend den Bezug von Waren, Verträge betreffend Wäschereinigung etc.). Zusätzlich bestehen zum Bilanzstichtag Verpflichtungen aus Darlehenszusagen an ein assoziiertes Unternehmen in Höhe von 3,0 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €). Ferner haben sich mit Ausnahme der Verpflichtung aus einem Unternehmenskaufvertrag (31. Dezember 2016: 0,7 Mio. €) sowie der Investitionsverpflichtung im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bildung eines Medizinischen Netzwerks (31. Dezember 2016: 9,0 Mio. €) die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen seit dem letzten Bilanzstichtag nicht wesentlich geändert. Die Anteile aus dem Unternehmenskaufvertrag wurden im dritten Quartal 2017 erworben. Ebenso wurden die Nachweise für die Erfüllung der Netzwerkverpflichtung erbracht, so dass beide Verpflichtungen zum 31. Dezember 2017 nicht mehr bestehen. Darüber hinaus bestehen vertraglich nicht begrenzte selbstschuldnerische Bürgschaftserklärungen für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegenüber MVZ-Tochtergesellschaften aus deren vertragsärztlichen Tätigkeiten sowie bei einer MVZ-Tochtergesellschaft eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 0,2 Mio. € als Sicherheit für die Vorauszahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung. Im Rahmen des Klinikneubaus in Bad Neustadt a. d. Saale wurde zur Absicherung der Wiederaufforstungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern eine Bankbürgschaft in Höhe von 0,1 Mio. € ausgereicht. Im Übrigen besteht in Höhe von 5,6 Mio. € eine Aval-Bürgschaftserklärung für Fördermittelansprüche des Freistaats Bayern. Es wird nicht mit einer Inanspruchnahme aus den Bürgschaften gerechnet. 9.3 Leasingbeziehungen im KonzernLeasingtransaktionen sind als Finanzierungs-Leasing bzw. als Operating-Leasing klassifiziert. Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt, werden als Finanzierungs-Leasing behandelt. Dies betrifft zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 die Zentralklinik Bad Berka GmbH, die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, die Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, die RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt GmbH, die RHÖN-Reinigungsgesellschaft mbH, die MVZ Zentralklinik GmbH sowie die RHÖN-KLINIKUM AG. Dementsprechend hat der Konzern die Leasingobjekte zum Barwert der Mindestleasingraten in Höhe von 7,6 Mio. € (Vj. 6,3 Mio. €) aktiviert und schreibt die Leasinggegenstände in der Folge über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit ab. Zugleich wird eine entsprechende Verbindlichkeit angesetzt, die in der Folgezeit nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben wird. Alle anderen Leasingvereinbarungen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt, werden als Operating-Leasing behandelt. In diesem Fall werden die Leasingzahlungen linear als Aufwand erfasst. 9.3.1 Verpflichtungen als Leasingnehmer im Rahmen von Operating-LeasingDer Konzern mietet medizinische Geräte sowie Wohn- und Büroflächen an, die als kündbare Operating-Leasing-Verhältnisse zu qualifizieren sind. Die Leasingvereinbarungen haben in der Regel eine Laufzeit bis zu fünf Jahren. Der Konzern hat bei diesen Leasingvereinbarungen eine Kündigungsfrist von maximal zwölf Monaten zum Laufzeitende. Die zukünftig zu leistenden Mindestleasingzahlungen bis zu einem Jahr betragen 1,6 Mio. € (Vj. 1,4 Mio. €). Die Mindestleasingzahlungen für den Zeitraum bis zu fünf Jahren betragen 0,7 Mio. € (Vj. 0,8 Mio. €), über fünf Jahre 0,1 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €). 9.3.2 Verpflichtungen als Leasingnehmer im Rahmen von Finanzierungs-LeasingIm Rahmen von Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen werden vor allem Kopier- und Drucksysteme sowie Laborgeräte gemietet. Im Konzern besteht der Grundsatz, Betriebsvermögen stets im Eigentum zu erwerben. scroll
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Aufgrund von Neuanschaffungen sowie Tilgungen für diverse Kopier- und Drucksysteme, Laborgeräte und Bekleidungssysteme gab es im Vergleich zum Vorjahreszeitraum keine wesentlichen Veränderungen bei den Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing. Die Leasingvereinbarungen beinhalten teilweise Kauf- und Verlängerungsoptionen, die nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ausübbar sind. 9.3.3 Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienDer Konzern vermietet Wohnflächen an Mitarbeiter, Büro- und Gewerbeflächen an Dritte (z. B. Cafeteria) sowie Praxisräume an mit dem Krankenhaus kooperierende Ärzte und Laborgemeinschaften im Rahmen von kündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen. Die betragsmäßig wesentlichen Operating-Leasing-Verträge resultieren aus der Vermietung von Immobilien an Dritte. Bei dem absolut größten Posten handelt es sich um die Vermietung einer Immobilie an einen Pflegeheimbetreiber. Aufgrund der Bestimmungen des IFRS 13.97 wird der beizulegende Zeitwert für die nach IAS 40 bilanzierten Vermögenswerte ermittelt. Der hierbei bestimmte beizulegende Zeitwert ist nicht auf einem aktiven Markt beobachtbar und auch nicht von einer Marktpreisnotierung ableitbar und somit der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie des IFRS 13 zuzuordnen. Der beizulegende Zeitwert bestimmt sich unter Verwendung einer Ertragswertberechnung. Als Inputfaktoren werden hierbei die entsprechenden Komponenten des Ertragswertverfahrens wie Rohertrag, Bodenwertverzinsung und Bodenrichtwert verwendet. Auf Basis von Ertragswertermittlungen werden keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem Zeitwert dieser Immobilien und ihren nachfolgend dargestellten Buchwerten gesehen. Aus diesem Grund wurde kein externes Zeitwertgutachten eingeholt. Die Abschreibungen erfolgen linear über eine Nutzungsdauer von 33 V3 Jahren. Im Jahr 2017 wurden hierfür Mieteinnahmen in Höhe von 0,4 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €) erzielt. Die Betriebsaufwendungen für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beliefen sich im Geschäftsjahr auf 0,2 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €). Diese entfallen vollständig auf Objekte, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden. scroll
Ferner liegen Erträge aus unkündbaren Leasingverhältnissen vor. Die zukünftig zu erhaltenden Mindestleasingzahlungen bis zu einem Jahr betragen 0,1 Mio. €. Die Mindestleasingzahlungen für den Zeitraum bis zu fünf Jahren betragen 0,0 Mio. €, über fünf Jahre 0,0 Mio. €. 9.4 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenNach der Definition gemäß IAS 24.9 sind nahestehende Unternehmen und Personen solche, die dem berichtenden Unternehmen nahestehen. Dabei handelt es sich insbesondere um natürliche Personen, die das berichtende Unternehmen beherrschen oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt sind, maßgeblichen Einfluss haben oder im Unternehmensmanagement des berichtenden Unternehmens eine Schlüsselposition einnehmen. Gleiches gilt für nahe Familienangehörige dieser Personen. Weiterhin umfasst sind Unternehmen derselben Unternehmensgruppe und Unternehmen unter bzw. mit maßgeblichem Einfluss. Gesellschaften des RHÖN-KLINIKUM Konzerns unterhalten im Einzelfall wechselseitige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Es handelt sich hierbei insbesondere um Vermietungen von Gebäuden sowie um Leistungen im Zusammenhang mit Pflege sowie Personalgestellungen. Diese Dienstleistungs- und Mietbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt. Als nahestehende Unternehmen werden demnach sämtliche Unternehmen, an denen wir zwischen 20,0 % und 50,0 % beteiligt sind oder die wegen Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden, identifiziert (zu den Unternehmen des Konzerns wird auf die Anteilsbesitzliste in diesem Anhang verwiesen). Auch gemeinschaftlich geführte Joint Ventures gelten als nahestehend. Aus Konzernsicht bestand im Geschäftsjahr 2017 folgendes Leistungsvolumen mit nahestehenden Unternehmen: scroll
Aus Konzernsicht bestand im Geschäftsjahr 2017 folgendes Leistungsvolumen mit nach der Equity-Methode konsolidierten Unternehmen: scroll
Die Verbindlichkeiten resultieren aus Liefer- und Leistungsbeziehungen. Als nahestehende Personen werden die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie die mit ihnen im Sinne des § 1589 BGB im ersten Grad verwandten Personen und deren Ehegatten behandelt. Zu den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen wurden der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats gezählt. Im Geschäftsjahr 2017 wurde für ein ehemaliges Vorstandsmitglied eine Rückstellung für die Beendigung seines Dienstvertrags in Höhe von 3,6 Mio. € gebildet. Mitglieder des Aufsichtsrats der RHÖN-KLINIKUM AG bzw. ihnen nahestehende Unternehmen und Einrichtungen haben folgende Leistungen zu marktüblichen Konditionen erbracht: scroll
Die Aufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Materialaufwand bzw. dem Posten Sonstige Aufwendungen erfasst. Wertminderungen waren im Geschäftsjahr 2017 nicht zu erfassen. Folgende Leistungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen Erträgen erfasst: scroll
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 bestanden nachfolgende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: scroll
Die bei der RHÖN-KLINIKUM AG oder ihren Tochterunternehmen angestellten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erhielten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses die folgenden Bezüge im abgelaufenen Geschäftsjahr: scroll
Die vorstehend genannten Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Personalaufwendungen erfasst. 9.5 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Beiratsscroll
Kreditgewährungen an Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstands und des zum 31. Dezember 2017 aufgelösten Beirats liegen nicht vor. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und die ihnen nahestehenden Personen halten zusammen einen Aktienbesitz an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft von 45,2 % (Vj. 37,1 %) des gesamten Aktienkapitals. Die Mitglieder des Vorstands halten zum 31. Dezember 2017 keine Aktien der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft. Die von den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie deren Ehegatten bzw. Verwandten ersten Grades im Jahr 2017 getätigten Transaktionen von Aktien der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft wurden gemäß Art. 19 MAR, der seit dem 3. Juli 2016 in Deutschland gültigen Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014, veröffentlicht. Nachfolgende Mitteilungen liegen der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 vor: scroll
Die Aufwendungen (ohne Umsatzsteuer) für Mitglieder des Aufsichtsrats gliedern sich im Einzelnen wie folgt: scroll
Die Gesamtbezüge des Vorstands entfallen im Einzelnen auf: scroll
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Versorgungsaufwand umfasst den Dienstzeitaufwand
nach IAS 19. scroll
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Versorgungsaufwand umfasst den Dienstzeitaufwand
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Versorgungsaufwand umfasst den Dienstzeitaufwand
nach IAS 19. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat im Geschäftsjahr 2014 mit Vereinbarungen vom Mai 2014 den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden drei Vorstandsmitgliedern Optionsrechte in Form von virtueller Aktien gewährt. Die virtuellen Aktien sind unverfallbar. Die Zusagen haben eine Laufzeit bis Juni 2019. Die Auszahlung der gewährten virtuellen Aktien erfolgt mit dem Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor Laufzeitende, wobei die Auszahlung pro virtueller Aktie auf 40 € beschränkt ist. Gemäß IFRS 2 wird dieser Plan als Cash-settled Plan behandelt und somit als Vergütung mit Barausgleich bilanziert. Die Rückstellung für die Verpflichtung aus den virtuellen Aktien wurde in Höhe des zu erwartenden Aufwands gebildet. Der beizulegende Zeitwert der virtuellen Aktien wird mit Hilfe eines Binomialmodells ermittelt. An der im März 2016 gegründeten RHÖN-Innovations GmbH sind die Vorstände mit 6,0 % (Vj 9,0 %) sowie weitere Angestellte mit 1,2 % (Vj. 1,2 %) am Stammkapital beteiligt. Die geleisteten Zahlungen für die Geschäftsanteile in Höhe von insgesamt 0,4 Mio. € (Vj. 0,5 Mio. €) - davon entfallen auf die Vorstände 0,3 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €) - werden als aktienbasierte Vergütung i. S. v. IFRS 2 (cash-settled share-based payment transactions) unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Periodenergebnis des Berichtsjahres sind keine Erträge bzw. Aufwendungen in diesem Zusammenhang enthalten. Den Vorständen und weiteren Angestellten wird dabei eine Put-Option gewährt, die Anteile jeweils nach fünf Jahren, erstmals zum 31. Dezember 2020, der RHÖN-KLINIKUM AG anzudienen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, be Beendigung des Dienstverhältnisses die Anteile zurückzugeben. In 2017 hat ein Vorstand diese Regelung in Anspruch genommen. Die Bewertung der Anteile erfolgt zum Verkehrswert, mindestens jedoch zum Nennbetrag der Geschäftsanteile. Eine freie Veräußerung der Anteile ist nicht möglich. Aufwendungen im Rahmen dieser Vergütung sind im Berichtszeitraum nicht entstanden. Bei der Beendigung des Dienstvertrags erhalten die Vorstände unter bestimmten Voraussetzungen eine Altersvorsorgeleistung. Diese beträgt für jedes volle Jahr (zwölf volle Kalendermonate) der Tätigkeit als Vorstandsmitglied 12,5 % der am Tage der Beendigung des Dienstvertrags geschuldeten Jahresbezüge, insgesamt jedoch höchstens das 1,5-Fache dieser letzten Bezüge. Für diese Leistungen, die den Mitgliedern des Vorstands nach Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, wurden folgende Altersvorsorgeleistungen zurückgestellt: scroll
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9.6 Erklärung zum Corporate Governance KodexMit gemeinsamem Beschluss des Aufsichtsrats und des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG vom 9. November 2017 wurde die entsprechende Erklärung gemäß § 161 AktG zur Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Geschäftsjahr 2017 abgegeben. Diese wurde auf der Website der RHÖN-KLINIKUM AG hinterlegt und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 9.7 Angabe des im Geschäftsjahr für den Abschlussprüfer als Aufwand erfassten Honorars (inklusive Auslagenersatz und ohne Umsatzsteuer)Im Geschäftsjahr 2017 wurden konzernweit Honorare für Abschlussprüfer in Höhe von 1,5 Mio. € (Vj. 1,5 Mio. €) aufgewendet. Die Honorare inklusive Auslagen und ohne Umsatzsteuer entfallen auf nachfolgende Leistungen: scroll
Die Honorare für sonstige gesetzliche Bestätigungsleistungen umfassen im Wesentlichen Bescheinigungen für krankenhausrechtliche Zwecke sowie für die Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts. Die Steuerberatungsleistungen beinhalten insbesondere Honorare für die Erstellung von Steuererklärungen sowie Unterstützungsleistungen im Rahmen steuerlicher Betriebsprüfungen. Die sonstigen Leistungen betreffen überwiegend Honorare für projektbezogene Beratungsleistungen. Vom Gesamthonorar ohne Umsatzsteuer entfallen 0,0 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) auf andere Abschlussprüfer, die nicht Konzernabschlussprüfer sind. Die Honorare setzen sich wie folgt zusammen: scroll
9.8 Ereignisse nach dem AbschlussstichtagZum 31. Dezember 2017 ist Frau Bettina Böttcher aus dem Aufsichtsrat als Mitglied der Arbeitnehmervertreter ausgeschieden. Als Ersatzmitglied ist seit 1. Januar 2018 Frau Natascha Weihs neues Mitglied im Aufsichtsrat. Darüber hinaus sind seit dem 31. Dezember 2017 keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG erwartet wird. 10 Organe und Beirat der RHÖN-KLINIKUM AGDer Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus:
Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus:
Der Beirat der RHÖN-KLINIKUM AG bestand bis 31. Dezember 2017 aus:
Bad Neustadt a.d. Saale, den 16. Februar 2018/den 19. März 2018 Der Vorstand Prof. Dr. Bernd Griewing Stephan Holzinger Dr. Dr. Martin Siebert Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG beschrieben sind.
Bad Neustadt a.d. Saale, den 16. Februar 2018/den 19. März 2018 Der Vorstand Prof. Dr. Bernd Griewing Stephan Holzinger Dr. Dr. Martin Siebert Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. SaaleVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1 Realisierung von Erlösen aus erbrachten Krankenhausleistungen und Erlösausgleich 2 Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte 3 Rückstellungen für die Risikovorsorge für rechtliche und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaften 4 Bilanzierung latenter Steuern Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1 Sachverhalt und Problemstellung 2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3 Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1 Realisierung von Erlösen aus erbrachten Krankenhausleistungen und Erlösausgleich1 Die im Konzernabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Umsatzerlöse in Höhe von € 1.211,1 Mio betreffen im Wesentlichen Krankenhausleistungen und unterliegen daher überwiegend den gesetzlichen Entgeltregelungen im Gesundheitswesen. Für die Abgeltung der erbrachten Krankenhausleistungen werden jährlich zwischen den Krankenkassen als Kostenträger und dem jeweiligen Krankenhaus im Verhandlungswege Erlösbudgets, DRG Fallzahlen (Diagnosis Related Groups - DRG) sowie Bewertungsrelationen vereinbart. Grundlage hierfür ist die Bemessung der allgemeinen Krankenhausleistungen im Rahmen des Versorgungsauftrages des jeweiligen Krankenhauses. Die zur Bewertung der Krankenhausleistungen herangezogenen diagnosebezogenen Fallgruppen stammen aus dem bundesweit einheitlichen DRG-Katalog. Stimmt die von einem Krankenhaus abgerechnete Leistungsmenge (in Anzahl, Schweregrad oder Art der Leistung) am Ende des Geschäftsjahres nicht mit dem für dieses Jahr verhandelten Budget überein, ergeben sich Mehr- bzw. Mindererlöse, die zwischen den Krankenkassen als Kostenträger und dem jeweiligen Krankenhaus ausgeglichen werden. Da die Budgetverhandlungen zumeist erst im Laufe des Geschäftsjahres oder erst nach dessen Abschluss stattfinden, nehmen die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft Schätzungen bezüglich der zu vergütenden Leistungsmengen zum Bilanzstichtag vor. Die Umsatzerlöse werden entsprechend korrigiert. Darüber hinaus besteht nach § 275 SGB V sowie § 17 KHG grundsätzlich seitens der Krankenkassen ein Prüfungsrecht hinsichtlich der kodierten Erlöse (Ermittlung der Leistungsmengen) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Die Umsatzerlöse aus erbrachten Krankenhausleistungen werden durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft aufgrund von Schätzungen in Bezug auf die Beanstandungsquote des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und basierend auf Erfahrungswerten korrigiert. Die endgültigen Ergebnisse aus den Überprüfungen des Medizinischen Dienstes haben wiederum Einfluss auf den Erlösausgleich des jeweiligen Geschäftsjahres. Die vorgenommenen Erlöskorrekturen basieren in einem hohen Maß auf den Einschätzungen und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter und sind daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrundeliegenden Komplexität der diesem betragsmäßig bedeutsamen Posten zugrundeliegenden Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns unter anderem anhand der uns vorgelegten vertraglichen Grundlagen und sonstigem Schriftverkehr einen Überblick bezüglich der Budgetvereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den jeweiligen Krankenhäusern des RHÖN-KLINIKUM-Konzerns sowie den jeweils vergüteten Leistungsmengen verschafft. Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Konzernergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Einschätzungen zu den Budgetansätzen, zu den Erlösausgleichen sowie zu den Erlöskorrekturen aufgrund der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst beurteilt. Um die Angemessenheit der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Umsatzerlöse zu beurteilen, haben wir auch die eingerichteten Prozesse der Gesellschaft zur Erfassung der Erlöse aus erbrachten Krankenhausleistungen und den vorzunehmenden Erlöskorrekturen gewürdigt und das methodische Vorgehen der gesetzlichen Vertreter zur Vornahme der Erlöskorrekturen nachvollzogen. Weiterhin haben wir auch die diesbezüglichen Annahmen der gesetzlichen Vertreter zu den vergüteten Leistungsmengen zum Bilanzstichtag auf Basis der uns zur Verfügung gestellten Detailinformationen nachvollzogen. Damit einhergehend haben wir die vorgenommenen Erlöskorrekturen mit den uns vorgelegten Protokollen aus den jeweiligen Verhandlungen mit den Krankenkassen sowie den Verhandlungsergebnissen aus Vorjahren verglichen. Hinsichtlich der Erlösausgleiche haben wir neben den Abstimmungen im Rahmen der Erlösverprobung anhand der jeweiligen Leistungsstatistiken des Patientenmanagements und den zugrundeliegenden Vereinbarungen auch den Prozess zur Ermittlung der Erlösausgleiche untersucht. Im Hinblick auf mögliche Korrekturen durch den Medizinischen Dienst haben wir die Prozesse zur Ermittlung der Leistungsmengen (Kodierungen) und zur Ermittlung der entsprechenden Korrekturen gewürdigt. Ferner haben wir die Entwicklung der Prüf- und Beanstandungsquoten sowie der Prüfungsschwerpunkte des Medizinischen Dienstes einer analytischen Beurteilung unterzogen. Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zum Ansatz und zur Bewertung der Erlöse aus erbrachten Krankenhausleistungen hinreichend dokumentiert sind und die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen stetig abgeleitet wurden. 3 Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind in den Abschnitten 3.2 und 5.1 des Konzernanhangs enthalten. 2 Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte1 In dem Konzernabschluss der Gesellschaft wird unter dem Bilanzposten "Geschäftswerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte" ein Betrag von € 163,2 Mio (11,1 % der Konzernbilanzsumme) für Geschäftswerte ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Die Gesellschaft ordnet die Geschäftswerte den jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten der Veräußerung. Grundlage dieser Bewertung der Geschäftswerte ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der jeweilige Barwert wird mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der gewichteten Kapitalkosten beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir ergänzend zu den von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen eigene Analysen durchgeführt und festgestellt, dass die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts - unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen - ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäftswerten sind in den Abschnitten 2.4.1, 3.1 und 6.1 des Konzernanhangs enthalten. 3 Rückstellungen für die Risikovorsorge für rechtliche und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaften1 In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden "Sonstige Rückstellungen" in Höhe von € 92,7 Mio (6,3 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Davon betreffen € 83,2 Mio Rückstellungen für potenzielle rechtliche und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kliniken an Fresenius/Helios. Die vorzunehmende Risikobeurteilung und die Einschätzung, ob aufgrund dessen die Passivierung einer Rückstellung zur Abdeckung des Risikos erforderlich ist, und gegebenenfalls in welcher Höhe, ist dabei in hohem Maße durch die Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter geprägt. Grundlage für den Ansatz dieser Rückstellungen sind Gewährleistungsverpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Anteilskaufvertrag. Für die Bewertung dieser Rückstellungen wurden die aus den zugrundeliegenden Verpflichtungen erwarteten künftigen Zahlungsmittelabflüsse von der Gesellschaft ermittelt. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der betragsmäßigen Bedeutung dieser Rückstellungen sowie der zugrundeliegenden Annahmen und Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Konzernergebnis haben, haben wir im Rahmen unserer Prüfung die Angemessenheit des Wertansatzes beurteilt. Dabei haben wir den Ansatz und die Bewertung der unsicheren Verpflichtungen unter anderem durch den Vergleich mit Vergangenheitswerten, Nachvollzug der stetig angewendeten Berechnungsmethodik und anhand uns vorgelegter vertraglicher Unterlagen nachvollzogen. Weiterhin haben wir die Berechnung der Rückstellungen nachvollzogen. Hierbei haben wir auch beurteilt, ob die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und die getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um den Ansatz und die Bewertung dieser betragsmäßig bedeutsamen Rückstellungen zu rechtfertigen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsannahmen konnten wir nachvollziehen und halten die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen sowie den Ansatz und die Bewertung dieser bedeutsamen Rückstellungen für vertretbar. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Rückstellungen für die Risikovorsorge für rechtliche und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaften sind in Abschnitt 6.15 des Konzernanhangs enthalten. 4 Bilanzierung latenter Steuern1 Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden nach Saldierungen und Wertberichtigungen aktive latente Steuern in Höhe von € 9,1 Mio ausgewiesen. Vor Saldierung mit kongruenten passiven latenten Steuern sind aktive latente Steuern in Höhe von € 18,4 Mio bilanziert. Die Bilanzierung erfolgte in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzten steuerlichen Verluste genutzt werden können. Dazu werden, soweit nicht ausreichend passive latente Steuern vorhanden sind, Prognosen über die künftigen steuerlichen Ergebnisse ermittelt, die sich aus der verabschiedeten Planungsrechnung ergeben. Für die Bewertung latenter Steuern werden die Steuersätze zukünftiger Jahre herangezogen, soweit sie bereits gesetzlich festgeschrieben sind bzw. der Gesetzgebungsprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist. Von den insgesamt € 18,4 Mio latenten Steuerforderungen des RHÖN-KLINIKUM-Konzerns vor Saldierungen mit latenten Steuerschulden entfallen € 9,1 Mio auf steuerliche Verlustvorträge. Insgesamt wurden in Höhe von € 1,2 Mio aktive latenten Steuern auf noch nicht genutzte steuerliche Verluste nicht angesetzt, da eine steuerliche Nutzung aus der Verrechnung mit steuerlichen Gewinnen nicht wahrscheinlich ist. Aus unserer Sicht war die Bilanzierung latenter Steuern im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit Unsicherheiten behaftet ist. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Steuerposition unsere internen Spezialisten aus dem Bereich Tax Accounting mit eingebunden. Mit deren Unterstützung haben wir unter anderem die eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Steuersachverhalten und das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern beurteilt. Weiterhin haben wir die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der Gesellschaft beurteilt und die Angemessenheit der zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt. Weiterhin haben wir die Überleitung zum Steuerergebnis nachvollzogen. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Steuern sind im Konzernanhang in den Abschnitten 5.9 sowie 6.3 enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssach-verhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 15. November 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1988 als Konzernabschlussprüfer der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. HINWEIS ZUR NACHTRAGSPRÜFUNGDiesen Bestätigungsvermerk erteilen wir zu dem geänderten Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 16. Februar 2018 abgeschlossenen Prüfung und unserer am 19. März 2018 abgeschlossenen Nachtragsprüfung, die sich auf die Änderung des Konzernanhangs hinsichtlich der Angaben zu den Mitgliedern der Organe bezog. Auf die Darstellung der Änderung durch die gesetzlichen Vertreter im geänderten Konzernanhang, Abschnitt "Organe und Beirat der RHÖN-KLINIKUM AG" wird verwiesen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Conrad.
Frankfurt am Main, den 16. Februar 2018 / begrenzt auf die vorgenannte Änderung, den 19. März 2018 PricewaterhouseCoopers GmbH Michael Conrad, Wirtschaftsprüfer ppa. Stefan Sigmann, Wirtschaftsprüfer GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAGDer vom Vorstand aufgestellte, vom Aufsichtsrat gebilligte und damit festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft weist einen Bilanzgewinn von 172.147.458,00 € aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn einen Betrag von 14.726.463,40 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,22 € je dividendenberechtigte Stückaktie (DE0007042301) zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 157.420.994,60 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Bad Neustadt a. d. Saale, 28. März 2018 RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft Der Aufsichtsrat Der Vorstand BERICHT DES AUFSICHTSRATSSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, verehrte Damen und Herren,nachfolgend berichte ich Ihnen über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2017: Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und VorstandDer Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2017 fortlaufend und ausführlich mit der Situation und der Entwicklung des Unternehmens befasst und die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen. Hierzu zählen die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsführung und die regelmäßige Beratung des Vorstands bei der Leitung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat hat sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben dabei stets von den ausschlaggebenden Prinzipien der Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit leiten lassen. Die Einhaltung dieser Prinzipien durch den Vorstand wurde durch regelmäßige Nachprüfung der allgemeinen Organisation der Gesellschaft sowie durch Überprüfung der Instrumente zur internen Risikokontrolle überwacht. Der Aufsichtsrat war in grundlegende und bedeutende Entscheidungen des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG eingebunden. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten grundsätzlich nachgekommen und hat uns sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend unterrichtet - entscheidungsrelevante Dokumente und Unterlagen erhielt der Aufsichtsrat rechtzeitig vor den jeweiligen Beratungen und formalen Sitzungen. Der Aufsichtsrat hat die Berichterstattung und die vorgetragenen Informationen des Vorstands zur strategischen und operativen Geschäftsentwicklung, zu Compliance-Themen sowie zu Risiken und dem Risikomanagement auf ihre Plausibilität und Nachvollziehbarkeit hin überprüft, mit dem Vorstand erörtert und bei gegebenem Anlass auch kritisch hinterfragt. Schwerpunkte der Beratungen in den Gremien und mit dem Vorstand waren die strategische Weiterentwicklung des Konzerns; Themen, Projekte und Maßnahmen zur Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit auf die Bereiche Spitzenmedizin und Universitätsmedizin sowie zum Gesundheits-Vollversorger. Die kontinuierliche beratende Begleitung des Vorstands bei diesem Veränderungs-prozess, z. B. bei der Implementierung und Umsetzung des RHÖN-Campus-Konzeptes an den Standorten Bad Neustadt und Marburg sowie die Digitalisierung des Geschäftsmodells, gehörten zu den zentralen Aufgaben des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand mit dem Vorstandsvorsitzenden auch zwischen den Gremiensitzungen in einem intensiven und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch und wurde über wesentliche Entwicklungen und aktuelle Geschäftsvorfälle laufend und ausführlich informiert. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen. Die Beschlussvorschläge des Vorstands haben wir ausführlich erörtert und dazu, soweit es die Bestimmungen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung erfordern, nach intensiver Prüfung im Aufsichtsrat und den jeweils zuständigen Aufsichtsratsausschüssen unser Votum abgegeben. In wenigen Fällen haben wir im Interesse der Aktionäre externe Sachverständige und Berater zur Unterstützung hinzugezogen. Bei besonders eilbedürftigen und termingebundenen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat bzw. der zuständige Ausschuss Sitzungen mittels Telefonkonferenzen abgehalten und auch Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Die Arbeit des Aufsichtsrats in den Ausschüssen und im PlenumDer Aufsichtsrat hat zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben und Verantwortung insgesamt sieben ständige Ausschüsse eingerichtet, deren Mitglieder für die besonderen Fragestellungen der Ausschüsse über konkrete Kompetenzen und Erfahrungen verfügen. Zu wesentlichen strategischen Themen der Geschäftspolitik fand eine Gemeinschaftssitzung des Investitions-, Strategie- und Finanzausschusses und des Medizininnovations- und Qualitätsausschusses mit dem Vorstand unter Hinzuziehung weiterer Führungskräfte des Konzerns aus den jeweiligen Fachbereichen statt. Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse und Themen vor, die im Plenum des Aufsichtsrats zu entscheiden sind. Sie handeln im Rahmen von Gesetz, Satzung und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats - auch anstelle desselben - als beschließende Ausschüsse, soweit dies dem Gesetz entspricht und vom Aufsichtsrat zuvor festgelegt wurde. Die Ausschüsse tagen generell separat von Plenumssitzungen. Im Bedarfsfalle wurden auch Sitzungen in Form von kurzfristig einberufenen Telefonkonferenzen abgehalten. Der Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss ist im Berichtsjahr zu drei ordentlichen Sitzungen (Anwesenheitsquote 91 Prozent) zusammengetreten. Eine weitere Sitzung (Anwesenheitsquote 80 Prozent) wurde als Gemeinschaftssitzung mit dem Medizininnovations- und Qualitätsausschuss abgehalten. In den ordentlichen Sitzungen des Investitions-, Strategie- und Finanzausschusses berichtete der Vorstandsvorsitzende in jeder Sitzung zu aktuellen Entwicklungen der Branche und zur Geschäftslage des Konzerns sowie über die Entwicklung der Investitionen und Finanzierung durch eine fortgeschriebene Investitions- und Finanzplanung. Konkrete Genehmigungsanträge zu Investitionsvorhaben und zu Finanzierungsmaßnahmen wurden im Ausschuss anhand ausführlicher schriftlicher Beschlussvorlagen des Vorstands, wie unter anderem Marktanalysen und Investitionsrechnungen, offen erörtert, kritisch geprüft und nach erfolgter Abwägung und Überzeugung durch die Mitglieder beschlossen. Im Mittelpunkt der Überwachung und Beratungen in allen Sitzungen standen die Weiterentwicklung und die Maßnahmen zur Umsetzung des begonnenen Projekts Gesundheitscampus Bad Neustadt und die Entwicklung eines universitären Campusmodells für den Standort Marburg mit Errichtung eines Ambulanz- und Diagnostikzentrums. Hierzu hat uns der Vorstand regelmäßig durch Fortschrittsberichte über den jeweiligen Sachstand informiert, wobei nach erfolgter Strategiediskussion in einigen Punkten konzeptionelle Anpassungen erfolgten. Weitere Schwerpunktthemen waren die Anpassung und Ertüchtigung der Konzern-IT, Maßnahmen der Digitalisierung und weitere Anwendungen aus dem Bereich IT/e-Health für die Gesundheitsversorgung unter Einsatz von Big Data und Künstlicher Intelligenz. Der Ausschuss erörterte zudem geplante Maßnahmen im Konzernbereich Materialwirtschaft mit dem Ziel der Verbesserung der Materialquote. Die Patientenentwicklung am Marburger Partikeltherapiezentrum und dessen wirtschaftliche Situation standen ebenso im Fokus wie die Bemühungen des Vorstands in den Verhandlungen mit dem Land Hessen zu einer Vereinbarung über die Trennungsrechnung mit dem Ziel einer sachgerechten Kostenerstattung der Aufwendungen für Forschung und Lehre, die schlussendlich zum Jahresende erfolgreich abgeschlossen wurden und der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH eine solide wirtschaftliche Basis für die Zukunft gewähren. Zur Konzernfinanzierung wurden Grundsatzbeschlüsse gefasst und eine neue Konzernfinanzierungsrichtlinie genehmigt. In der Gemeinschaftssitzung mit dem Medizininnovations- und Qualitätsausschuss wurden zusätzlich zu den Updates der vorgenannten Themen die medizinisch konzeptionelle Entwicklung der Zentralklinik Bad Berka, die Entwicklung des Campus-Konzepts am Standort Frankfurt (Oder) sowie Maßnahmen zur Reduktion zu vermeidender MdK-Verluste erörtert. Der Personalausschuss hat im Berichtsjahr drei Telefonsitzungen (Anwesenheitsquote jeweils 100 Prozent) abgehalten. Der Ausschuss hat nach sorgfältiger Abwägung Beschlussempfehlungen zur Herabsetzung der Anzahl der Vorstandsmitglieder auf die nach der Satzung vorgesehene Mindestzahl, die damit verbundene Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Neuorganisation der Ressortverteilung durch Änderung der Geschäftsordnung des Vorstands gegeben. Weitere Beschlussempfehlungen erfolgten zur Auflösung der Dienstverhältnisse der abberufenen Vorstandsmitglieder sowie zur Änderung eines Vorstandsdienstvertrags zur Anpassung an die entstandene Vergütungsstruktur. Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG musste auch im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats tagte im Berichtsjahr fünfmal (Anwesenheitsquote 93 Prozent). Der Vorstand nahm an allen Sitzungen teil. Zwei Sitzungen wurden unter Teilnahme des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) abgehalten. Für ausgewählte Tagesordnungspunkte wurden vom Vorstand regelmäßig die Leiter der Abteilungen Interne Revision, Compliance sowie Rechnungswesen, Steuern und Controlling hinzugezogen; sie standen dem Ausschuss für ergänzende Berichterstattungen und Befragungen zur Verfügung. Der Ausschuss befasste sich insbesondere mit der Prüfung und Vorberatung des Jahresabschlusses 2016 der RHÖN-KLINIKUM AG und des Konzerns. Gegenstand der Prüfung und der Erörterung waren auch die Einzelabschlüsse und Lageberichte und die jeweiligen Prüfungsberichte der Konzerngesellschaften, die von den Mitgliedern des Ausschusses einer kritischen Durchsicht unterzogen wurden, sowie der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns. Der Prüfungsausschuss hat die Unabhängigkeit des vorgesehenen Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2017 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts begutachtet, die Unabhängigkeitserklärung gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex eingeholt, dem Plenum des Aufsichtsrats einen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung empfohlen und - nach erfolgter Wahl - den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer erteilt und mit ihm eine angemessene Honorarvereinbarung getroffen. Der Abschlussprüfer berichtete dem Ausschuss über Aufträge für Leistungen, die zusätzlich zu den erbrachten Abschlussprüferleistungen erbracht wurden. Die Qualifikation des Abschlussprüfers wurde vom Ausschuss überwacht. Für die Abschlussprüfung 2017 wurde wiederum ein Katalog von Prüfungsschwerpunkten erstellt und bestimmt. Grundsatzfragen der Rechnungslegung, der Unternehmensplanung, der Kapitalausstattung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems einschließlich spezieller Geschäftsrisiken und des internen Revisionssystems wurden mit dem Vorstand und teilweise auch mit dem Abschlussprüfer erörtert. Die Zwischenberichte wurden regelmäßig vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand, der Halbjahresfinanzbericht unter Berücksichtigung des Berichts über die prüferische Durchsicht mit Vorstand und im Beisein des Abschlussprüfers, intensiv besprochen. Der vierteljährlich vorgelegte Konzern-Controlling-Report zum Leistungs- und Finanzcontrolling, ein Bestandteil des Risikomanagement-Systems, wurde in jeder Sitzung mit dem Vorstand ausführlich diskutiert. Dabei wird die Leistungs- und Ergebnisentwicklung des Konzerns und der einzelnen Konzernkliniken auch im Hinblick auf Planabweichungen analysiert, hinterfragt und mit dem Vorstand erörtert. Das Gremium hat sich regelmäßig über die Tätigkeit des Bereichs Interne Revision durch das zuständige Vorstandsmitglied und die Leiterin Interne Revision berichten lassen und sich mit dem Prüfungsplan für 2017 und dessen Fortschreibung auseinandergesetzt. Die Prüfungsberichte der Internen Revision sowie der Tätigkeitsbericht 2016 wurden im Ausschuss vorgelegt und mit dem Vorstand erörtert. Über die Umsetzung von Empfehlungen der Internen Revision haben wir uns durch Informationen über die Ergebnisse der Berichtsverfolgung und Nachschau durch den Vorstand unterrichten lassen. Wir konnten uns von der Wirksamkeit des Internen Revisionssystems erneut überzeugen. Bei der Aktualisierung der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde die Fassung vom 7. Februar 2017 hinsichtlich ihrer Anwendung geprüft und berücksichtigt und dem Gesamtaufsichtsrat eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Für die erstmals für 2017 abzugebende nichtfinanzielle Erklärung auf Gesellschaftsebene und Konzernebene in Form eines gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Berichtes hat der Ausschuss die Durchführung einer freiwilligen externen Prüfung beschlossen. Der Prüfungsauftrag wurde auf der Basis eines Angebots und nach Honorarvereinbarung an den Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), erteilt. Der Ausschuss für Compliance und Kommunikation dient der Beratung und Kontrolle des Vorstands und der Führungskräfte hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen und auch anderweitigen Regelungen ebenso wie der Kommunikation des Unternehmens mit den Medien und dem Kapitalmarkt. Um eine enge und unbürokratische Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss zu gewährleisten, dem unter anderem die Beratung und Überwachung der Internen Revision obliegt, erhält der Vorsitzende des Ausschusses für Compliance und Kommunikation einen Sitz im Prüfungsausschuss. 2017 tagte der Ausschuss drei Mal (Anwesenheitsquote 92 Prozent). Der Vorstand war bei allen Sitzungen durch ein Vorstandsmitglied vertreten und wurde bei den Beratungen von den Stabsstellen Compliance und Interne Revision sowie dem Leiter des Konzernbereichs Investor Relations & Kommunikation sowie der Konzerndatenschutzbeauftragten unterstützt. Im Mittelpunkt der Sitzungen stand die Berichterstattung über die fortlaufenden Compliance-Meldungen aus der Zentrale und den Standorten, die Organisation der Stabsstelle Compliance und der Stand der Umsetzung des E-Learning-Programms. Ferner hat der Ausschuss das vom Vorstand für 2018 geplante Compliance-Programm zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf dem Gebiet der Unternehmenskommunikation berichtete der Vorstand über das neu konzipierte Kommunikationskonzept, die Veränderungen aufgrund des Segmentwechsels in den SDAX® und die beabsichtigten Maßnahmen aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung. Ferner informierte sich der Ausschuss über die Strategie und den Stand der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung. Der Medizininnovations- und Qualitätsausschuss berät den Vorstand über medizinische Entwicklungen und Entwicklungstendenzen in fachlicher Hinsicht und überwacht die Situation und Entwicklung der medizinischen Qualität im Unternehmen. Der Ausschuss hat im Berichtsjahr keine separaten Sitzungen abgehalten, er tagte ausschließlich in einer Gemeinschaftssitzung mit dem Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss (siehe oben). Der Nominierungsausschuss, der Kandidaten/innen der Anteilseignervertreter für die Übernahme eines Aufsichtsratsamts auswählt und dem Aufsichtsrat zur Nominierung vorschlägt, hat für die Nachfolge von Herrn Stephan Holzinger, der sein Amt durch den Wechsel in den Vorstand niedergelegt hat, nach Prüfung der Voraussetzungen sowohl für die gerichtliche Bestellung als auch für die Wahl in der Hauptversammlung Frau Dr. Annette Beller vorgeschlagen. Im Berichtsjahr fanden vier turnusgemäße Sitzungen des Aufsichtsratsplenums (Anwesenheitsquote 95 Prozent) statt. Kein Aufsichtsratsmitglied nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teil. Die Mitglieder des Vorstands haben an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, ausgenommen jedoch bei den Tagesordnungspunkten, die aufsichtsratsinterne und Vorstandsangelegenheiten betrafen. Eine weitere Sitzung, die vorzugsweise der Information der Arbeitnehmervertreter dienen sollte, wurde als Arbeits- und Informationssitzung mit Weiterbildungscharakter zum Thema kognitive Intelligenz abgehalten. In den vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen beriet das Plenum regelmäßig anhand der ausführlichen Berichterstattung des Vorstandsvorsitzenden zu aktuellen Entwicklungen, strategischen Themen und zur Geschäftslage des Konzerns sowie anhand der schriftlichen Vorstandsberichte und Präsentationen über die Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage, die Entwicklung von Umsatz, Ergebnis, Leistungsdaten, Kennzahlen und Personal der Gesellschaft und des Konzerns sowie der Konzerneinzelgesellschaften zusammen mit dem Vorstand. Die jeweiligen Zwischenberichte für die vorausgegangenen Quartale erläuterte der Vorstand vor ihrer Veröffentlichung ausführlich im Plenum. In der ersten Sitzung des Geschäftsjahres am 23. Februar 2017 hat sich der Aufsichtsrat ausführlich im Rahmen der Berichterstattung des Vorstandsvorsitzenden mit dem Ablauf der Kooperation IBM/ RHÖN-KLINIKUM AG und dem Einsatz des von IBM entwickelten Produkts Watson bei der digitalen Anamnese befasst. Das Gremium beriet die zukünftige Vorstandsentwicklung, fasste die erforderlichen Beschlüsse und hat einer hinsichtlich der Ressortverteilung geänderten Geschäftsordnung, bedingt durch die personellen Veränderungen im Vorstand, zugestimmt. Wir haben den Bericht des Vorstands zum vorläufigen Jahresabschluss 2016 entgegengenommen und stimmten den vorgelegten Entwürfen des Aufsichtsratsberichts und des Corporate-Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2016 zu. In der Bilanzsitzung am 6. April 2017 erörterte das Plenum in Anwesenheit der Abschlussprüfer den Jahresabschluss und den Lagebericht der RHÖN-KLINIKUM AG sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 zusammen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer PwC. Die Abschlussprüfer berichteten über die wesentlichen Feststellungen und Ergebnisse der Prüfungen und standen dem Aufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Das Plenum billigte die Jahresabschlüsse. Des Weiteren waren Gegenstand dieser Sitzung die Vorbereitungen zur Hauptversammlung am 7. Juni 2017, insbesondere die Verabschiedung der Beschlussempfehlungen des Aufsichtsrats zu den Beschlussanträgen in der Tagesordnung an die Hauptversammlung nach vorausgegangener Diskussion über die Tagesordnungspunkte. Weitere Genehmigungsbeschlüsse erfolgten zum Aufsichtsratsbericht, Corporate Governance Bericht und der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB. Eine Berichterstattung und Ergebnispräsentation über die durchgeführte Effizienzprüfung der Arbeit des Aufsichtsrats erfolgte durch den bei der Prüfung mitwirkenden externen Moderator. In der Sitzung am 6. Juli 2017 befasste sich das Plenum nach der Erledigung von Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten ausführlich mit dem Strategieschwerpunkt Digitalisierung, deren Weiterentwicklung im Rahmen des Campus-Projekts, der Etablierung einer Stabsstelle digitale Transformation und den Konsequenzen aus dem Ergebnis eines IT-Audits. Weitere Schwerpunktthemen waren der Projektfortschritt Campus Bad Neustadt sowie die Erweiterung der Psychosomatischen Klinik um eine stationäre Rehabilitation an diesem Standort. In der Aufsichtsratssitzung am 9. November 2017 hat das Plenum zunächst der Änderung eines Vorstandsdienstvertrags zur Anpassung an die Vergütungsstruktur zugestimmt. Gegenstand einer umfangreichen Vorstandsberichterstattung und Erörterung im Gremium waren neben dem üblichen Lage- und Geschäftsbericht und den Klinikberichten, die umfangreichen Investitionsvorhaben am Standort Bad Neustadt a. d. Saale, deren aktueller Baufortschritt und der Planungsstand weiterer Bauvorhaben, aktualisierte Baukostenschätzungen sowie die Zusammenlegung dreier Kliniken. Der Beschlussempfehlung des Prüfungsausschusses zur jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde zugestimmt. Die Zielgröße sowie der Zieltermin für den Frauenanteil im Vorstand wurden per Beschluss festgelegt. Interessenkonflikte und deren BehandlungFrau Meike Jäger wurde im Mai 2017 Mitglied des Aufsichtsrats der Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH (kurz: Vivantes) und hat dann dort das Amt als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats übernommen. Als kommunaler Klinikkonzern ist Vivantes ebenso ein Gesundheitsdienstleister wie die RHÖN-KLINIKUM AG und ihre Konzerngesellschaften. Interessenkonflikte können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Über die Berufung in den Aufsichtsrat von Vivantes hat Frau Jäger den Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG allerdings erst im März 2018 informiert. Der Aufsichtsrat hat deshalb vorsorglich alle seit Mai 2017 gefassten Beschlüsse des Aufsichtsratsplenums und der Ausschüsse, denen Frau Jäger angehört, daraufhin überprüft, ob die Stimme von Frau Jäger für das Zustandekommen eines Beschlusses ausschlaggebend war. Dies ist nicht der Fall. In Zukunft wird der Aufsichtsrat Frau Jäger nahelegen, an Erörterungen und Beschlussfassungen über Angelegenheiten nicht teilzunehmen, bei denen ein Interessenkonflikt aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat von Vivantes anzunehmen ist. Corporate Governance Kodex und EntsprechenserklärungDer Aufsichtsrat befasste sich auch im vergangenen Geschäftsjahr mit der Weiterentwicklung und der Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die am 3. November 2016 abgegebene Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde aktualisiert und unter Berücksichtigung des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 durch eine am 9. November 2017 vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegebene Entsprechenserklärung ersetzt. Aufgrund der verspäteten Offenlegung der Mitgliedschaft von Frau Jäger im Aufsichtsrat von Vivantes war die Entsprechenserklärung nachträglich zu berichtigen, da die verspätete Offenlegung eine Abweichung von Ziff. 5.5.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist. Der dazu nötige Beschluss wurde unverzüglich nach der Offenlegung am 28. März 2018 gefasst. Die Erklärungen sind den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich. Über die Corporate Governance berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex auf den Seiten 60 ff. dieses Geschäftsberichts. Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses 2017Der Vorstand stellte den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 gemäß § 315a HGB nach den Grundsätzen der IFRS (International Financial Reporting Standards) auf. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 und der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sind von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, geprüft worden. Die Abschlussprüfer erteilten jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Da sich infolge der verspäteten Offenlegung der Mitgliedschaft von Frau Jäger im Aufsichtsrat von Vivantes Änderungen an einzelnen Teilen des Jahresabschlusses ergaben, wurde eine Nachtragsprüfung durch die Abschlussprüfer veranlasst, die keine Beanstandungen ergab. Den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers erhielten alle Mitglieder des Aufsichtsrats zusammen mit dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Diese Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat geprüft und jeweils vom Prüfungsausschuss und vom Aufsichtsrat mit Vertretern des Abschlussprüfers in den jeweiligen Bilanzsitzungen umfassend erörtert. Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat haben sich bei der Prüfung sowohl mit den Ergebnissen der Rechnungslegung als auch mit den Verfahrensabläufen und Prozessen befasst, die mit den Ergebnissen der Rechnungslegung in Verbindung stehen. Als Maßstab ihrer Prüfung haben sie vorrangig das Kriterium der Rechtmäßigkeit angelegt und geprüft, ob die vorgelegten Unterlagen dem geltenden Recht und vor allem den anwendbaren Bilanzregeln entsprechen. Des Weiteren haben sie neben der Rechtmäßigkeitsprüfung auch eine Zweckmäßigkeitsprüfung im Hinblick auf bilanz-, finanz-, und geschäftspolitische Aspekte unternommen. Der Aufsichtsrat stimmte nach dem Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und als Ergebnis seiner eigenen Prüfung dem Prüfungsergebnis der Abschlussprüfer zu und stellte im Rahmen seiner eigenen Prüfung fest, dass auch seinerseits keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat billigte in der Sitzung am 28. März 2018 auf Empfehlung des Prüfungsausschusses den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat stimmt den Vorschlägen des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zu. Prüfung des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen BerichtsPrüfungsausschuss und Aufsichtsrat haben sich ferner mit dem vom Vorstand erstellten gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht zum 31. Dezember 2017 befasst. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH hat eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Die Unterlagen wurden vom Prüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 27. März 2018 und vom Aufsichtsrat in der Sitzung vom 28. März 2018 sorgfältig geprüft. Der Vorstand erläuterte die Berichte in beiden Sitzungen eingehend. Vertreter des Prüfers nahmen an der Sitzung des Prüfungsausschusses am 27. März 2018 teil und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und beantworteten ergänzende Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat hatte nach seiner Prüfung keine Einwendungen. Veränderungen und Besetzung des VorstandsDie Zusammensetzung des Vorstands sowie die Personalien, Funktionen und Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder sind im Geschäftsbericht unter der Rubrik "Organe der Gesellschaft" dargestellt. Mit Wirkung ab dem 1. Februar 2017 wurde Herr Stephan Holzinger für fünf Jahre als neues Vorstandsmitglied bestellt und zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt. Der bisherige Vorstandsvorsitzende Herr Dr. Dr. Martin Siebert hat das Amt des ständigen Vertreters des Vorstandsvorsitzenden übernommen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 23. Februar 2017 beschlossen, die Zahl der Vorstandsmitglieder auf die in der Satzung vorgesehene Mindestanzahl (drei) zurückzuführen. Die Vorstandsmitglieder Martin Menger und Jens-Peter Neumann wurden in dieser Sitzung abberufen. Veränderungen und Besetzung des AufsichtsratsEntsprechend der Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes und nach Wirksamwerden der durch die Hauptversammlung 2014 beschlossenen Satzungsänderung in § 10 (Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats) besteht der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG ab dem 10. Juni 2015 aus 16 Mitgliedern. Acht Aufsichtsratsmitglieder wurden von den Aktionären und acht Aufsichtsratsmitglieder von den Arbeitnehmern gewählt. Herr Stephan Holzinger hat auf Grund seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 31. Januar 2017 niedergelegt. Der Nominierungsausschuss hat für die Nachfolge im Aufsichtsrat Frau Dr. Annette Beller, Vorstandsmitglied der B. Braun Melsungen AG, nominiert. Frau Dr. Annette Beller wurde mit Bekanntgabe des Beschlusses des Amtsgerichts Schweinfurt vom 22. März 2017 zum Aufsichtsratsmitglied bestellt und von der Hauptversammlung am 7. Juni 2017 gewählt. Die Arbeitnehmervertreterin Frau Bettina Böttcher hat ihr Aufsichtsratsmandat aus gesundheitlichen Gründen zum 31. Dezember 2017 niedergelegt. Frau Natascha Weihs, Handtherapeutin, hat als gewähltes Ersatzmitglied ihre Nachfolge zum 1. Januar 2018 angetreten. Die Personalien der dem Aufsichtsrat in 2017 angehörenden Mitglieder sind im Konzernanhang aufgeführt. Die Übersicht weist auch die berufliche Qualifikation der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sowie ihre weiteren Mandate aus. Die Organisationsstruktur des Aufsichtsrats und die Besetzung der Ausschüsse im abgelaufenen Geschäftsjahr ergeben sich aus der diesem Bericht anschließenden Aufstellung. Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns sowie den Arbeitnehmervertretungen aller Konzerngesellschaften für ihren Einsatz und die erbrachten Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 28. März 2018 Der Aufsichtsrat Eugen Münch, Vorsitzender ÜBERSICHT ÜBER DIE ORGANISATIONSSTRUKTUR DES AUFSICHTSRATS UND DIE BESETZUNG DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE(Zeitraum 1. Januar - 31. Dezember 2017)Aufsichtsratsvorsitzscroll
Besetzung der AusschüsseInvestitions-, Strategie- und FinanzausschussEugen Münch Vorsitzender Dr. Annette Beller (ab 23. März 2017) Björn Borgmann Prof. Dr. Ludwig Georg Braun Stefan Härtel Klaus Hanschur Stephan Holzinger (bis 31. Januar 2017) Wolfgang Mündel Georg Schulze-Ziehaus PersonalausschussEugen Münch Vorsitzender Stefan Härtel Dr. Brigitte Mohn Georg Schulze-Ziehaus VermittlungsausschussEugen Münch Vorsitzender Prof. Dr. Ludwig Georg Braun Meike Jäger Georg Schulze-Ziehaus PrüfungsausschussWolfgang Mündel Vorsitzender Dr. Annette Beller (ab 23. März 2017) Peter Berghöfer Stephan Holzinger (bis 31. Januar 2017) Meike Jäger Christine Reißner Dr. Katrin Vernau Ausschuss für Compliance und KommunikationDr. Annette Beller (ab 23. März 2017) Vorsitzende Stephan Holzinger (bis 31. Januar 2017) Vorsitzender Evelin Schiebel Dr. Katrin Vernau Medizininnovations- und QualitätsausschussEugen Münch Vorsitzender Prof. Dr. Ludwig Georg Braun Prof. Dr. Gerhard Ehninger Klaus Hanschur Evelin Schiebel NominierungsausschussEugen Münch Vorsitzender Dr. Brigitte Mohn Wolfgang Mündel ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG(Stand: 9. November 2017 in der Fassung der unterjährigen Aktualisierung vom 28. März 2018)"1. Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde: a) Ziff. 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 Relation zwischen Vorstandsvergütung und Vergütung des oberen Führungskreises und der GesamtbelegschaftDer Aufsichtsrat hat bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung das Lohn- und Gehaltsgefüge im Unternehmen herangezogen, jedoch nicht ausdrücklich festgelegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Gesamtbelegschaft abzugrenzen sind. Das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der relevanten Gesamtbelegschaft wird demnach bei den in Ziff. 4.2.2 Abs. 2 Satz 2 genannten Kriterien auch nicht anhand derartiger Festlegungen berücksichtigt. Angesichts der derzeitigen Führungsstruktur und spezifischen Belegschaft eines Krankenhausunternehmens erscheinen dem Aufsichtsrat derartige Festlegungen bis auf Weiteres nicht sachgerecht. b) Ziff. 4.2.3 Abs. 3 VersorgungszusagenTypische Versorgungszusagen existieren bei der Gesellschaft nicht. Bei Beendigung des Dienstvertrages oder Tod eines Mitglieds des Vorstands gewährt die Gesellschaft jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine im Vergütungsbericht näher erläuterte sog. ,Altersvorsorgeleistung', die im Wege eines an der Anzahl der absolvierten Dienstjahre orientierten und zusätzlich begrenzten Einmalbetrages ausgezahlt wird. Sofern es sich bei den Altersvorsorgeleistungen, die es bei der Gesellschaft gibt, um Versorgungsleistungen i. S. der Empfehlung gemäß Ziff. 4.2.3 Abs. 3 handelt, ergibt sich das ,Versorgungsniveau' nach Auffassung des Aufsichtsrats aus der voraussichtlichen Amtszeit des jeweiligen Vorstands und der Formel, die in der Altersvorsorgeleistung festgelegt ist. Ebenso leitet sich daraus der jährliche sowie langfristige Aufwand für das Unternehmen ab. Im Hinblick auf die Unklarheit der Empfehlung gemäß Ziff. 4.2.3 Abs. 3 und der speziellen Ausgestaltung der bei der Gesellschaft existierenden Altersvorsorgeleistungen wird vorsorglich gleichwohl die Abweichung von Ziff. 4.2.3 Abs. 3 erklärt. c) Ziff. 5.4.1 Abs. 2 bis 4 und Abs. 5 Satz 3 2. Halbsatz Ziele zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Kompetenzprofil, Nennung von Zahl und Namen unabhängiger Mitglieder sowie Veröffentlichung von LebensläufenDer Aufsichtsrat sieht von der Benennung konkreter Ziele für seine Zusammensetzung und von einem abstrakten Kompetenzprofil für das Gesamtgremium i.S.v. Ziff. 5.4.1 Abs. 2 Satz 1 sowie der Festlegung einer Alters- und Regelzugehörigkeitsdauergrenze i. S. v. Ziff. 5.4.1 Abs. 2 Satz 2 ab. Folglich kann auch den Empfehlungen gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 4, die an den Empfehlungen gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 2 Satz 1 und 2 anknüpfen, nicht gefolgt werden. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten sowie dem Gesetz leiten lassen. Dabei orientiert sich der Aufsichtsrat seit Langem an einem grundlegenden Anforderungsprofil, welches bei jeweiligem Bedarf ad-hoc adaptiert und konkretisiert wird. Dies hat sich nach Überzeugung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat bewährt und bedarf nach seinem Dafürhalten keiner weiteren bürokratisierenden Selbstregulierung. Über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und deren Namen wird nicht im Corporate Governance Bericht gesondert informiert und die i.S.v. Ziff. 5.4.1 Abs. 5 Satz 3 ergänzten Lebensläufe werden - soweit keine Aufsichtsratswahlen anstehen - nicht dauerhaft auf der Website veröffentlicht und jährlich aktualisiert. Dem Aufsichtsrat gehören eine seiner Einschätzung nach angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner i.S.v. Ziff. 5.4.2 Satz 1 an. Einzelne Mitglieder durch eine zahlen- und namensmäßige Nennung im Corporate Governance Bericht unnötig zu exponieren, erachtet der Aufsichtsrat insbesondere auch angesichts der Unschärfe des Merkmals der Unabhängigkeit i.S. des Kodex jedoch nicht für sachgerecht. Dies gilt auch für die permanente Veröffentlichung aller Lebensläufe auf der Website, ohne dass tatsächlich Wahlen zum Aufsichtsrat anstehen. Soweit Wahlen zum Aufsichtsrat anstehen, wurden in der Vergangenheit und sollen auch künftig Lebensläufe der Kandidaten auf der Website für diesen Zeitraum veröffentlicht werden. d) Ziff. 5.5.2 InteressenkonflikteDie Empfehlung gemäß Ziff. 5.5.2 sieht vor, dass jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offenlegen soll. Eine Arbeitnehmervertreterin im Aufsichtsrat hat die Übernahme des Amtes als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH gegenüber dem Aufsichtsrat verspätet offen gelegt. 2. Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der unter 1. a) bis c) aufgeführten Abweichungen entsprochen wird."
Bad Neustadt a. d. Saale, 28. März 2018 Für den Aufsichtsrat Eugen Münch Für den Vorstand Stephan Holzinger |
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