![]() RHÖN-KLINIKUM AGBad Neustadt a.d.SaaleJahresfinanzbericht AG zum 31.12.2017Offenlegung Jahresfinanzbericht AG Geschäftsjahr 2017TestatsexemplarRHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft Bad Neustadt a. d. Saale Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017der RHÖN-KLINIKUM AG1 GRUNDLAGEN DER RHÖN-KLINIKUM AG1.1 Über blickDie RHÖN-KLINIKUM AG ist eine im SDAX(r) notierte Gesellschaft nach deutschem Recht und ist seit 1989 börsennotiert (SDAX(r)). Sitz der Gesellschaft ist in Bad Neustadt a. d. Saale, Salzburger Leite 1, Deutschland. Die Aktiengesellschaft hat die operative Betriebsführung der in Bad Neustadt angesiedelten Herz- und Gefäß-Klinik, der Klinik für Handchirurgie, der Psychosomatischen Klinik und der Frankenklinik als kardiologische Rehabilitationsklinik. Darüber hinaus obliegt der RHÖN-KLINIKUM AG als Obergesellschaft des Klinikkonzerns in diesem Rahmen die Führung aller zum Konzern gehörenden Klinik-, MVZ-, Service-, Grundbesitz- und Vorratsgesellschaften. Neben der Verwaltung der einzelnen Beteiligungen übernimmt die RHÖN-KLINIKUM AG die zentrale Finanzierungsfunktion für alle Konzerntöchter sowie die Beratung in zentralen Sachfragen, insbesondere auf den Gebieten der Datenverarbeitung und des Tarifwesens. Im Geschäftsjahr 2017 hat die RHÖN-KLINIKUM AG einen Jahresüberschuss von 27,2 Mio. € (Vj. 41,1 Mio. €) und ein Ergebnis vor Ertragsteuern von 22,8 Mio. € (Vj. 37,8 Mio. €) erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich folgende wesentlichen Abweichungen:
Wir haben in den von der RHÖN-KLINIKUM AG in Bad Neustadt geführten Kliniken im Geschäftsjahr 2017 insgesamt 42.744 Patienten (Vj. 41.965 Patienten) behandelt. Wir konnten einen Anstieg der Umsatzerlöse um 8,9 Mio. € bzw. 4,9 % auf 193,2 Mio. € (Vj. 184,2 Mio. €) erreichen. Im stationären Bereich ist die Zahl der behandelten Patienten um 493 auf 29.892 (Vj. 29.399) Patienten gestiegen. Die Anzahl der stationär behandelten Patienten in der Herz- und Gefäß-Klinik ist auf 14.041 (Vj. 13.824), in der Klinik für Handchirurgie auf 10.799 (Vj. 10.536) und in der Frankenklink auf 2.570 (Vj. 2.489) gestiegen. Die Patientenzahlen in der Psychosomatischen Klinik sind im stationären Bereich auf insgesamt 2.482 (Vj. 2.550) gesunken. Dieser Rückgang ist insbesondere auf die Schließung des Rehabilitationsbereichs der Psychosomatischen Klinik zum 30.04.2016 zurückzuführen. Im ambulanten Bereich haben wir insgesamt 12.852 (Vj. 12.566) Patienten behandelt. Bei den teilstationären Fallzahlen ist ein Anstieg um 42 Patienten auf 829 (Vj. 787) und bei den vor- bzw. nachstationären Fallzahlen um 435 Patienten auf 7.405 (Vj. 6.970) zu verzeichnen. Im Geschäftsjahr 2017 sind 62,6 Mio. € in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagenvermögen investiert worden (Vj. 42,2 Mio. €). Weitere 11,2 Mio. € betreffen Zugänge bei Finanzanlagen (Vj. 30,6 Mio. €). Die Finanzierung der Investitionen erfolgte überwiegend aus Eigenmitteln. Der Abgang von Finanzanlagen beläuft sich auf 2,9 Mio. € (Vj. 4,3 Mio. €). Die Eigenkapitalquote reduzierte sich geringfügig von 80,8 % auf 80,7 %. Insgesamt weisen wir gesunde finanzielle Strukturen auf. 1.2 Zukunft der RHÖN-KLINIKUM AGDie RHÖN-KLINIKUM AG hat im Geschäftsjahr 2017 gleichermaßen an der erforderlichen Verbesserung ihrer operativen Leistungsfähigkeit und an wichtigen strategischen Zukunftsprojekten, z.B. dem bevorstehenden Anlauf des neuen RHÖN-Campus Bad Neustadt (Saale) oder dem Umbau des Klinikums Frankfurt (Oder), gearbeitet. Zudem wurde die regionale Vernetzung der Standorte mit anderen Kliniken und niedergelassenen Ärzten vor Ort im Sinne der Netzwerkmedizin forciert: Das ist die Basis, um unsere unternehmerische und gesundheitspolitische Vision einer überregionalen netzwerkmedizinischen Flächenversorgung Wirklichkeit werden zu lassen und unser RHÖN-Campus-Konzept zum Erfolg zu führen. Den seit rund einem Jahrzehnt anhaltenden Disput mit der hessischen Landesregierung und den beiden Universitäten Gießen und Marburg um die sogenannte Trennungsrechnung konnten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr lösen. Dabei ging es im Kern um die Frage einer angemessenen Vergütung von Leistungen für Forschung und Lehre für die zur RHÖN-KLINIKUM AG gehörenden, privatisierten Universitätsklinika Gießen und Marburg (UKGM). Seit 2006 erfüllt das UKGM umfangreiche Aufgaben für diesen hoheitlichen Bereich. Dafür erhält es von den beiden Universitäten Abschlagszahlungen, deren Höhe und Rahmenbedingungen nunmehr neu vertraglich fixiert und unterzeichnet wurden. Mit dieser Regelung ist nun der Weg frei, das bis dato durchaus belastete Verhältnis zur hessischen Landesregierung und den beiden Universitäten im besten Sinne einer dauerhaft tragfähigen, erstklassigen Patientenversorgung in Mittelhessen positiv weiter zu entwickeln. Dies ist auch für die vielen tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKGM von großer Bedeutung. Wir sind zuversichtlich, dass nach der Verabschiedung des hessischen Landeshaushalts 2018/2019 auch die letzte Bedingung zum Inkrafttreten der Vereinbarung, die Plausibilisierung der vertraglichen Vereinbarung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer, im Geschäftsjahr 2018 erfüllt wird. Das UKGM -das drittgrößte und einzige privatisierte Uniklinikum bundesweit -ist ein Alleinstellungsmerkmal der RHÖN-KLINIKUM AG im Wettbewerb. Als einziger privater Klinikbetreiber verfügen wir damit über hervorragende universitäre Forschung und Lehre und damit die Möglichkeit, dieses wertvolle Know-how sowohl in unsere anderen Kliniken als auch darüber hinaus in die nationale und internationale Forschungslandschaft zu transferieren. Mit der Einigung zur Trennungsrechnung versprechen wir uns neue Chancen und Impulse für das UKGM, die Kliniken und den Konzern. Mit dem Maßnahmenprogramm zur Verbesserung der operativen Leistungsfähigkeit haben wir in 2017 mehrere Schwerpunktprojekte identifiziert und konsequent vorangetrieben: Die gegenwärtigen Defizite bei der Erlösoptimierung und -sicherung gehen wir dabei ebenso gezielt an wie die standort- und geräteübergreifende Überprüfung sämtlicher Instandhaltungs- und Wartungsverträge, um Beispiele zu nennen. Mit dem Projekt "Personalcontrolling/-benchmarking" erkennen wir die nicht mehr von medizinischen Leistungen gedeckten Personalallokationen und passen unsere Personalbestände an, wo dies aufgrund der Leistungsentwicklung erforderlich ist. Zudem haben wir eine extern durchgeführte IT-Bestandsaufnahme veranlasst und dabei Bereiche identifiziert, in denen Handlungsbedarf besteht. Darauf basierend wird seitdem zum Beispiel die klassische IT unternehmensweit modernisiert. Die Materialwirtschaft arbeitet zudem intensiv und systematisch an der Bereinigung und Vereinfachung des medizinischen Sortiments und optimiert die internen Beschaffungsprozesse -in enger Abstimmung mit dem Medical Board, so dass die Ärzteschaft dabei eng eingebunden ist. Neben diesen vielfältigen operativen Aufgaben widmen wir uns selbstverständlich auch strategischen Themen. Bis Ende 2018 entsteht am Standort Bad Neustadt ein Campus, an dem wir ambulante und stationäre Angebote sowie eine Vielzahl medizinischer Service- und Vorsorgeleistungen eng miteinander vernetzen. Unser Ziel ist es, alle bislang nebeneinander existierenden medizinischen Leistungen so miteinander zu verzahnen, dass für den Patienten der Behandlungsprozess optimiert und er sicher in einem integrierten System behandelt und begleitet wir. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Einsatz neuartiger, digitaler Instrumente. Mit diesem innovativen und zukunftsweisenden Campus-Konzept steht die RHÖN-KLINIKUM AG für eine exzellente medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Wir haben damit eine Lösung für die weitere Verschärfung der Probleme, die sich aus der prognostizierten demografischen Entwicklung verstärkt ab 2022 ergeben -denn das Modell des RHÖN-Campus Bad Neustadt mit seinem neuartigen, sektorenübergreifenden Ansatz kann auf andere Regionen in Deutschland übertragen werden. Diese Chance werden wir ergreifen. Damit sind wir uns am Markt gut aufgestellt und verfolgen ein organisches, moderates Wachstumsmodell. Die RHÖN-KLINIKUM AG übernimmt mit der Digitalisierungsstrategie und dem Einstieg in die schrittweise digitale Transformation des Unternehmens eine Vorreiterrolle und gestaltet aktiv die Zukunft der Gesundheitsbranche. Dabei richten wir uns strikt sowohl am Nutzen für Patienten als auch dem für unsere Mitarbeiter aus. Mit unserem "Medical Cockpit", welches im neuen Campus Bad Neustadt Ende 2018 starten soll, erleichtern wir -erstmals durch den konkreten Einsatz künstlicher Intelligenz -den Ärzten und allen anderen am Behandlungsprozess Beteiligten die Arbeit und machen zugleich den Behandlungsprozess schneller und sicherer für die Patienten. Wir werden diese neuen digitalen Instrumente zügig konzernweit zum Einsatz bringen. Mit unserer elektronischen Patientenakte und weiteren intelligenten Softwarelösungen, wie zum Beispiel auf dem Gebiet der Kodierung unserer Leistungen, erweitern wir unser inzwischen recht breites Spektrum an digitalen Lösungen auch über die Unternehmensgrenzen hinaus. Unternehmensleitbild"Tue nichts, was du nicht willst, dass es dir getan werde, und unterlasse nichts, was du wünschst, dass es dir getan würde." Diesem ethischen Prinzip sind alle unsere Mitarbeiter verpflichtet. Es gilt seit jeher für die RHÖN-KLINIKUM AG -sowohl in der Patientenversorgung, als auch in der Verwaltung und im Management. An dieser Leitlinie richten wir unser gesamtes Tun und Handeln aus. Sie gibt den Rahmen für Regeln und Richtlinien vor und gewährleistet so das ethisch einwandfreie Handeln im Unternehmen. Chancen- und Risikomanagement, Compliance, Corporate Governance sowie Qualitätsmanagement richten sich danach: Sie gewährleisten des Erfolg des Unternehmens, um dessen Wert nachhaltig und kontinuierlich zu steigern und das Vertrauen unserer Anleger zu festigen. Corporate Social ResponsibilityDer Erfolg der RHÖN-KLINIKUM AG ist für uns untrennbar mit medizinischer, ökologischer und sozialer Verantwortung verbunden. Denn dauerhaft erfolgreiche Gesundheitsversorgung bedarf neben Qualitätsmedizin auch einer gesunden Arbeits- und Lebensumwelt. Lebensqualität verbessernGesundheit ist das höchste Gut der Menschen. Sie bestimmt maßgeblich die Lebensqualität. Und so ist unsere Aufgabe der Gesundheitsfürsorge eng mit unserem Grundverständnis von sozialer Verantwortung und dem Zugang aller zu einer bestmöglichen medizinischen Versorgung verknüpft. Deshalb setzen wir uns für eine bezahlbare Spitzenmedizin ein, mit der wir als Maximalversorger breite Bevölkerungsschichten erreichen. Ebenso wichtig ist es uns, medizinische Innovationen voranzutreiben. Wir wollen, dass möglichst viele Menschen von unseren Fortschritten profitieren und an den Erfolgen der modernen Medizinforschung teilhaben. Deshalb entwickeln wir spitzenmedizinische Leistungen mit externen Forschungs- und Entwicklungspartnern weiter und finden innovative Lösungen zum Wohl unserer Patienten. Hierfür bauen wir in unseren Kliniken auf den Austausch zwischen den einzelnen Kompetenzzentren. Umwelt schützenFür die RHÖN-KLINIKUM AG gehören Umweltschutz und Gesundheitsfürsorge im Rahmen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung untrennbar zusammen. Daher gehört es zu unserem Selbstverständnis, dass wir die Umwelt des Menschen schützen wollen. Für uns steht vor allem der sparsame Umgang mit Energie im Mittelpunkt. Durch die zunehmende Digitalisierung und den Einsatz immer leistungsfähigerer Technik steigt unser Energiebedarf perspektivisch an. Wir wollen dieser Entwicklung aber durch Energieeffizienz-Maßnahmen begegnen und sensibilisieren unsere Mitarbeiter im Hinblick auf den optimalen Energieeinsatz. Mitarbeiter fördern und bindenMit rund 16.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die RHÖN-KLINIKUM AG einer der größten privaten Gesundheitsversorger in Deutschland. Der Unternehmenserfolg beruht dabei maßgeblich auf dem Engagement, dem Fachwissen und dem Können unserer Mitarbeiter. Ziel unserer langfristigen Personalstrategie ist es, die besten Mitarbeiter für unser Team zu gewinnen, sie zu fördern und an unser Unternehmen zu binden. Für unsere Ärzte und Pflegekräfte, Therapeuten und medizinisch-technischen Assistenten (MTA) steht das Wohl der Patienten täglich im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Um einen attraktiven Arbeitsplatz zu bieten, zeichnen sich unsere Kliniken durch modernste medizintechnische Ausstattung aus. Vor allem aber bieten wir variable Arbeitszeitmodelle sowie zahlreiche Angebote hinsichtlich Vergütung, Vorsorge oder Kinderbetreuung. Damit machen wir uns auch überregional zu einem attraktiven Arbeitgeber und behaupten uns im Wettbewerb um Talente und Fachkräfte, der spürbar zugenommen hat. Zu weiterführenden Informationen zu den Punkten Corporate Social Responsibility sowie Umwelt und Mitarbeiter wird auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB im auf unserer Website veröffentlichten Geschäftsbericht verwiesen. 1.3 Ziele und StrategienDie RHÖN-KLINIKUM AG hat das Ziel, die Patienten auf der Basis neuester wissenschaftlich fundierter Therapieverfahren und unter Einsatz modernster Medizintechnologie zu diagnostizieren und zu behandeln und Ihnen dabei beste Pflege und Betreuung zukommen zu lassen. Die ethische Grundlage und die Basis unseres Handelns ist das Wohl unserer Patienten, die sich unseren Mitarbeitern in unseren Kliniken und Einrichtungen anvertrauen und täglich im Mittelpunkt unserer Anstrengungen stehen. Um optimale Rahmenbedingungen für die Entwicklung innovativer Lösungen in der Patientenversorgung zu schaffen, werden mittels unseres Medical Board, eines Expertengremiums von Spitzenmedizinern aller Standorte unseres Konzerns, die universitäre mit der nichtuniversitären Medizin verbunden und der Wissensaustausch und Behandlungsexzellenz innerhalb unseres Konzerns gefördert und sichergestellt. Unsere unternehmerischen Aktivitäten zielen im Kern darauf ab, den Wissens- und Erfahrungsaustausch zu fördern und neue Erkenntnisse und Verfahren fortlaufend in den medizinischen Alltag zu integrieren, damit unsere Patientinnen und Patienten bestmöglich behandelt werden können. Wir stehen zwar nicht für absolute Größe, aber für den Mut, auf Grund des zunehmend schwierigeren regulatorischen Umfelds und des zunehmenden budgetären Drucks für medizinische Leistungen neu zu denken und neue, teilweise auch noch unbeschrittene Wege zu gehen. Dabei stehen die weitere Stärkung der Behandlungsexzellenz und Patientenversorgung durch die Umsetzung des nachfolgend erläuterten Campus-Konzepts und die Fokussierung auf Digitalisierung und Netzwerkmedizin im Vordergrund unseres Engagements. Mit dem Campus-Konzept stehen wir für eine neue, höchst effiziente und moderne Form der Gesundheitsversorgung vor allem in der ländlichen Region. Insbesondere ländliche Regionen sind von der Alterung der Bevölkerung und dem damit einhergehenden Anstieg der Morbidität sowie der zu versorgenden Krankheitsfälle und von zunehmendem Ärztemangel betroffen. Bei unserem Campus-Konzept geht es im Wesentlichen um die logistische und räumliche Verzahnung ambulanter und stationärer Leistungen in Verbindung mit dem Angebot an niedergelassene Ärzte, in Gemeinschaft mit dem jeweiligen Klinikum zu agieren - Patienten können so an einem Ort rasch diagnostiziert und behandelt werden, statt oft tagelang mühsam durch das Gesundheitssystem navigiert zu werden. Dieses Modell wird derzeit an unserem Standort in Bad Neustadt a. d. Saale im Rahmen eines großen Neubauvorhabens umgesetzt, das wir Ende 2018 fertigstellen und in Betrieb nehmen werden. In Frankfurt (Oder) haben wir 2017 mit dem Umbau des dortigen Klinikums gemäß der Campus-Strategie begonnen. Wir gehen davon aus, dass sich das Campus-Modell unter Berücksichtigung der individuellen regionalen Strukturen an anderen bestehenden Standorten unserer Kliniken umsetzen lässt. Mit der Positionierung im medizinischen Premium-Segment schaffen wir die Grundlage, unseren Patienten auch künftig mit uneingeschränkten Spitzenleistungen helfen zu können. Um Anamnese, Diagnose und Behandlung schnell und in allerbester Qualität anbieten zu können, gehen wir auch in der IT neue Wege. Modernste klinische Informationssysteme, elektronische Patientenakten und neue Instrumente wie das auf intelligenten Algorithmen basierende Medical Cockpit, das Ende 2018 an unserem Campus Bad Neustadt a. d. Saale starten soll und mit dem wir Ärzten und Pflegekräften ein schnelles Orientierungs- und Analyse-Instrument bezüglich Patientendaten an die Hand geben, sind entscheidende Voraussetzungen dafür, dass diese neuen Wege in der besten und raschen Versorgung der Patienten auch wirtschaftlich betrieben werden können. Unsere Aktivitäten bei der Digitalisierung werden wir schrittweise vorantreiben, uns dabei aber an dem heute Machbaren orientieren und uns nicht von einer überschwänglichen Euphorie anstecken lassen. Dabei bedeutet Digitalisierung nicht nur die Sammlung, Auswertung und Interpretation großer Datenmengen. Vielmehr ist sie die Grundlage für eine signifikant optimierte Patientensteuerung, die Verzahnung und Harmonisierung von ambulanter und stationärer Versorgung, die Anbindung von verwandten Leistungen sowie von vielen Anwendungen im Bereich der Telemedizin. 1.4 SteuerungssystemFür unser Unternehmen haben wir ein Zielsystem entwickelt, das es unserer Meinung nach ermöglicht, uns kontinuierlich besser zu entwickeln als der Markt und als unsere Wettbewerber. Dieses definiert steuerungsrelevante Kennzahlen wie Umsatzerlöse und EBITDA sowie Kennzahlen für das Wachstum der Leistungen und den Konzerngewinn. Diese Kennzahlen werden durch den Vorstand überwacht. Das monatliche Berichtswesen an den Vorstand umfasst die Kliniken. Die Konzernführungskosten werden vollständig auf die operativen Segmente verteilt. Der monatliche Plan-/Ist-Vergleich im Bericht an den Vorstand dient durch die Zusammenfassung der operativen Segmente zu einem Berichtssegment der Steuerung der in der Unternehmensprognose veröffentlichten Zielgrößen. Ein profitables Wachstum unserer Leistungen, unserer Fallzahlen bzw. unserer Bewertungsrelationen sowie unserer Umsatzerlöse sind wichtige Faktoren für die Steigerung unseres Unternehmenswertes. Die Bewertungsrelationen sind Kennzahlen zur Abrechnung medizinischer Leistungen in Krankenhäusern. Für jede Gruppe von Patientenfällen (Diagnosis Related Groups, DRG) erhält man in Kombination mit dem Case-Mix-Index (Größe für die durchschnittliche Fallschwere) die Bewertungsrelation. Die Bewertungsrelation ist also ein Maß für den Schweregrad eines medizinischen Falls. Multipliziert man die Bewertungsrelation mit dem Basisfallwert, erhält man den Betrag, den ein Kostenträger (Krankenkasse) an ein Krankenhaus für einen Behandlungsfall zahlen muss. Für uns ist dieser Leistungsindikator sowohl für die Fallzahlen als auch für die Beurteilung der Qualität aussagekräftig. Wir sehen die Umsatzerlöse als wichtigen steuerungsrelevanten finanziellen Leistungsindikator. Für Zwecke der Messung und Steuerung werden die Umsatzerlöse grundsätzlich um Konsolidierungseffekte bereinigt, um so das organische Wachstum zu ermitteln. Das EBITDA beschreibt unsere operative Leistungsfähigkeit vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern und stellt einen weiteren wichtigen steuerungsrelevanten finanziellen Leistungsindikator dar. Unser Ziel ist es, über das Geschäftsjahr hinweg EBITDA-Margen zu erzielen, die entsprechend der Ausrichtung der einzelnen Kliniken zu den attraktivsten des Krankenhausmarkts zählen. Diese sind definiert als Quotient aus EBITDA und den Umsatzerlösen. Für die Messung und Steuerung der Ertragskraft auf Konzernebene wird der Konzerngewinn nach Steuern verwendet. Diese Größe hat den bedeutendsten Einfluss auf das für die Kapitalmarktkommunikation verwendete Ergebnis je Aktie. Das Ziel des Managements beim Umgang mit Eigenkapital und Fremdkapital ist die strikte Verfolgung einer Fristenkongruenz (horizontale Bilanzstruktur) von Mittelherkunft und Mittelverwendung. Langfristig gebundenes Vermögen soll langfristig finanziert sein. Zur langfristigen Mittelherkunft zählen die in der Bilanz ausgewiesenen Posten Eigenkapital und langfristige Schulden. Diese Kennzahl soll mindestens 100 % betragen. Obwohl der Konzern bei einer Personalkostenquote von über 50 % häufig der Dienstleistungsbranche zugerechnet wird, ist das Geschäftsmodell langfristig ausgerichtet und initial investitionsgetrieben. Die Investitionskosten wollen wir dabei nachhaltig durch mindestens 35 % Eigenkapital unterlegen. Beim grundsätzlich möglichen Einsatz von Fremdkapital orientieren wir uns zur Risikominimierung an nachfolgender Steuerungsgröße. Es wird angestrebt, den Quotienten aus Nettofinanzverschuldung (diese entspricht den Finanzschulden abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten) und EBITDA auf maximal das 3,5-Fache zu begrenzen. Im Rahmen der Liquiditätssteuerung unserer operativen Geschäftstätigkeit analysieren wir die Umschlagfaktoren des operativen Nettoumlaufvermögens. Darüber hinaus haben wir Mindestanforderungen festgelegt, die generell berücksichtigt werden müssen, bevor eine Akquisition durchgeführt wird. Insbesondere müssen Akquisitionen das Potenzial haben, innerhalb von mindestens drei Jahren nach Integration einen positiven Geschäftswertbeitrag zu leisten und einen positiven Cash-Return in Höhe von 15 % nach den von uns durchgeführten Investitionen und Modernisierungen innerhalb von drei bis fünf Jahren zu erwirtschaften. Neben den finanziellen Kennzahlen für das Wachstum der Leistungen nutzen wir weitere nicht finanzielle Leistungsindikatoren, um das Unternehmen nachhaltig weiterzuentwickeln. Zu den weiteren nichtfinanziellen Leistungsindikatoren gehören Qualitätssicherung, Arbeitsschutz, Patientenbefragungen, Mitarbeiterförderung und Themen der Energie und Umwelt. 1.5 QualitätHohe medizinische Qualität darf kein Zufall sein. Jeder Patient hat Anspruch auf die bestmögliche medizinische Versorgung -an jedem Tag, rund um die Uhr. Das ist die zentrale Leitlinie unseres medizinischen Qualitätsmanagements, dessen kontinuierliche Weiterentwicklung im Konzernbereich Patientensicherheit, Qualitätsmanagement und Hygiene höchste Priorität hat. Dabei folgen wir strikt einem ganzheitlichen Ansatz: Klinisches Risikomanagement, Medizincontrolling und Krankenhaushygiene sind hierbei die wichtigsten Elemente. Aufgrund des regelmäßigen Austauschs der thematisch verwandten Disziplinen mit dem "klassischen" Qualitätsmanagement entsteht ein stabiles und tragfähiges System -das Qualitätskonzept der RHÖN-KLINIKUM AG. Zu weiterführenden Informationen wird auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB im auf unserer Website veröffentlichten Geschäftsbericht 2017 verwiesen. 1.6 Medizinische Forschung und Transfer in die PraxisExzellente medizinische Versorgung für jeden und zu jeder Zeit -das ist das erklärte Ziel der RHÖNKLINIKUM AG. Deshalb untersuchen und behandeln wir unsere Patienten stets auf Basis neuester, wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse und unter Einsatz modernster Medizintechnologie. Selbstverständlich erhalten alle unsere Patienten auch die bestmögliche Pflege und Betreuung, denn ein nachhaltiger Behandlungserfolg entsteht nicht allein durch apparative Medizin. Neben der angestrebten Behandlungsexzellenz sorgen wir aber auch für ganz praktischen medizinischen Fortschritt. Neueste Forschungsergebnisse werden immer so schnell wie möglich für Patienten nutzbar gemacht. Mit ihrem Forschungs- und Innovationsprogramm fördert die RHÖN-KLINIKUM AG an allen Standorten zukunftsweisende medizinische und pflegerische Konzepte. Zu weiterführenden Informationen wird auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB im auf unserer Website veröffentlichten Geschäftsbericht 2017 verwiesen. 1.7 ComplianceDas ethische Unternehmensprinzip der RHÖN-KLINIKUM AG "Tue nichts, was du nicht willst, dass es dir angetan werde, und unterlasse nichts, was du wünschst, dass es dir getan würde" ist zusammen mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen die Verpflichtung, die allen unseren Entscheidungsprozessen zu Grunde liegt. Auch das Handeln zum Wohle unserer Patienten ist im Sinne der Compliance an diesem Leitsatz ausgerichtet. Jeder Patient muss das absolute Vertrauen haben, dass die individuelle Behandlungsentscheidung eines Arztes allein auf medizinischen Überlegungen beruht. Für die RHÖN-KLINIKUM AG steht das Vertrauen ihrer Patienten im Mittelpunkt. Gesetzeswidriges und unethisches Verhalten verursacht nicht nur wirtschaftlichen Schaden, sondern zerstört in erster Linie dieses Vertrauen. Neben den gesetzlichen Vorschriften halten wir uns an unsere internen Vorgaben, denen noch strengere ethische Maßstäbe zugrunde liegen. Formuliert sind diese als Konzernbetriebsvereinbarungen, Geschäftsordnung Compliance sowie als Richtlinien und Handlungsempfehlungen (z. B. Verhaltenskodex), die jeden Mitarbeiter in die Lage versetzen, unsere Unternehmensziele im Einklang mit unseren Wertvorstellungen zu verfolgen. Es geht jedoch nicht darum, möglichst viele Vorgaben und Richtlinien zu erstellen, sondern darum, dass diese gelebt werden in der täglichen Praxis. Deshalb richten wir unser Augenmerk auf die intensive und regelmäßige Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern -auch mittels elektronisch durchgeführter Schulungen (eLearning). Zu weiterführenden Informationen wird auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB im auf unserer Website veröffentlichten Geschäftsbericht 2017 verwiesen. 1.8 Corporate GovernanceGezeichnetes KapitalDas ausgewiesene gezeichnete Kapital der RHÖN-KLINIKUM AG entfällt vollständig auf 66.962.470 stimmberechtigte, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 2,50 €. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen -auch wenn sie sich aus Vereinbarungen von Gesellschaftern ergeben können -, bestehen nicht bzw. sind uns nicht bekannt. Keine unserer Aktien ist mit Sonderrechten ausgestattet, die ihrem Inhaber besondere Kontrollbefugnisse verleihen. Mitarbeiter, die Aktien halten, üben ihr Stimmrecht frei aus. Die Aktionäre können ihre Stimmrechte bei der Hauptversammlung selbst ausüben oder Stimmrechtsvertreter bestellen. Die direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital gemäß § 21 ff. WpHG haben wir detailliert im Anhang der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben. Jahresabschluss, Kommunikation mit Aktionären und AnalystenDer Jahresabschluss wird nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wird nach den Grundsätzen der in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und unter Anwendung von § 315e Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellt und sowohl nach nationalen als auch nach internationalen Prüfungsstandards geprüft. Der Halbjahresabschluss wird auf freiwilliger Basis nach den gleichen vorgenannten Grundsätzen einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Bei der Auftragsvergabe an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird auf die erforderliche Unabhängigkeit der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geachtet. Den Prüfungsauftrag für den Jahres- sowie für den Halbjahresabschluss des Konzerns und für die Prüfung der Konzernobergesellschaft erteilt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß der Beschlussfassung in der Hauptversammlung. Unseren Jahresabschluss veröffentlichen wir im März des folgenden Geschäftsjahres. Die Ordentliche Hauptversammlung findet üblicherweise in den ersten sechs Monaten des neuen Geschäftsjahres statt. Unsere Prognosen für die Geschäftsjahre geben wir gemäß den Anforderungen bekannt. Wir führen Analysten- und Investorengespräche und berichten zudem im Rahmen von telefonischen Analystenkonferenzen über die Geschäftsentwicklung. Über alle sonstigen wesentlichen wiederkehrenden Termine informieren wir unsere Aktionäre, Aktionärsvereinigungen, Analysten und die Medien durch unseren Finanzkalender, der im Geschäftsbericht und im Internet auf unserer Homepage veröffentlicht ist. Organe der GesellschaftVorstand und Aufsichtsrat sind nach deutschem Aktienrecht konstituiert. Danach leitet der Vorstand die Gesellschaft und führt die Geschäfte; der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand entspricht den aktienrechtlichen Bestimmungen (Aufsichtsrat: § 101 ff. AktG; Vorstand: § 84 AktG) und den Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG). Der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG ist nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes paritätisch mit 16 Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt und trat im Jahr 2017 zu vier ordentlichen Sitzungen (2016: vier ordentliche Sitzungen) zusammen. Die letzte Wahl der Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat fand turnusgemäß im Rahmen der Ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2015 statt. Die fünfjährige Amtsperiode des Aufsichtsrats endet mit Schluss der Hauptversammlung, in der über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen wird. Die Satzung sieht für Mitglieder eine Altersgrenze von 75 Jahren vor. Das Aufsichtsratsmitglied Stephan Holzinger legte vor Amtsantritt als Vorstandsvorsitzender am 31. Januar 2017 sein Aufsichtsratsmandat nieder. Holzinger gehörte seit 2013 dem Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG an. Der Nominierungsausschuss hat für die Nachfolge im Aufsichtsrat Dr. Annette Beller, Mitglied des Vorstands der B. Braun Melsungen AG, nominiert. Dr. Beller wurde zunächst gerichtlich bestellt und auf der Hauptversammlung am 7. Juni 2017 gewählt. Zum 31. Dezember 2017 ist Bettina Böttcher aus dem Aufsichtsrat als Mitglied der Arbeitsnehmervertreter ausgeschieden. Als Ersatzmitglied ist seit 1. Januar 2018 Natascha Weihs neues Mitglied im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat setzt sich somit aktuell zu 43,8 % aus Frauen und zu 56,2 % aus Männern zusammen. In der Geschäftsordnung ist die Bildung von Ausschüssen vorgesehen. Im Jahr 2017 bestanden sieben Ausschüsse: der Vermittlungsausschuss, der Personalausschuss, der Prüfungsausschuss, der Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Compliance und Kommunikation als beschließende Ausschüsse i. S. v. § 107 Abs. 3 AktG und der Nominierungs- sowie der Medizininnovations- und Qualitätsausschuss. Die jeweiligen Ausschüsse berichten in regelmäßigen Abständen an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. Für die Tätigkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie für die Zusammenarbeit beider Organe bestehen Geschäftsordnungen. Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG ist für die Leitung der Gesellschaft zuständig. Gemäß der Geschäftsordnung werden die Geschäfte in gemeinschaftlicher Verantwortung geführt. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle bedeutenden Fragen betreffend Geschäftsentwicklung und Lage des Konzerns und seiner Gesellschaften. Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aktuell aus drei Mitgliedern: Stephan Holzinger (Vorstandsvorsitzender), Dr. Dr. Martin Siebert (ständiger Vertreter des Vorstandsvorsitzenden) und Prof. Dr. Bernd Griewing. Stephan Holzinger wurde ab 1. Februar 2017 für fünf Jahre als neues Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt und löste Dr. Dr. Martin Siebert als bisherigen Vorstandsvorsitzenden ab, der das Amt des ständigen Vertreters des Vorstandsvorsitzenden übernahm. Zudem hat der Aufsichtsrat am 23. Februar 2017 beschlossen, die Vorstandsmitglieder Martin Menger und Jens-Peter Neumann mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands wurden entsprechend angepasst und die Geschäftsordnung zu den jeweiligen Zeitpunkten aktualisiert. OrganvergütungenIm Vergütungsbericht sind die Grundsätze, die für die Festlegung der Vergütung des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG angewendet werden, zusammengefasst. Außerdem werden Struktur und Höhe der Vorstandsbezüge sowie Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats und des Beirats erläutert. Im Jahr 2017 setzt sich die Vergütung des Vorstands aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht ausschließlich aus fixen Komponenten. Die Bezüge von Aufsichtsrat und Vorstand werden aufgeteilt in ihre Bestandteile im Anhang individualisiert tabellarisch aufgeführt. Für den Vorstand besteht die Vergütung für das Geschäftsjahr 2017 aus dem Grundgehalt, der Tantieme, Nebenleistungen (Sachbezüge) sowie teilweise aus einer langfristigen, aktienbasierten Vergütung und einer bedingten Altersvorsorgeleistung. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist leistungsbezogen und berücksichtigt den Zeitaufwand, die Aufgaben und die funktional übernommene Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Die Aufsichtsratsvergütung setzt sich zusammen aus einer fixen Grundvergütung, einem fixen Sitzungsgeld sowie einem Anteil an der jährlichen fixen Gesamtvergütung. Das Grundgehalt der Vorstände beträgt in der Regel 192 Tsd. € p. a. und wird als leistungsunabhängige Vergütung in zwölf gleichen Monatsraten ausbezahlt. Dem Vorstandsvorsitzenden steht für gewöhnlich das 1,5-Fache bis das Doppelte des Regelgehalts oder aktuell ein festes Jahresgrundgehalt zu. Der ständige Vertreter des Vorstandsvorsitzenden erhält ein um 10 % erhöhtes Grundgehalt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, wobei diese im Wesentlichen aus dem nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert für private Dienstwagennutzung, den Versicherungsprämien für eine Unfallversicherung, Umzugskosten sowie der D&O-Versicherung bestehen. Die Dienstwagennutzung und die Versicherungsprämien zur Unfallversicherung sind vom einzelnen Vorstandsmitglied als Vergütungsbestandteil zu versteuern. Grundsätzlich stehen sie allen Vorstandsmitgliedern in gleicher Weise zu; die Höhe variiert je nach der persönlichen Situation. Die Tantieme stellt die erfolgsbezogene Komponente der Vergütung dar. Als mehrjährige oder einjährige Bemessungsgrundlage für ihre Höhe dient die Entwicklung des Konzernergebnisses nach Minderheitenanteilen gemäß den jeweils geltenden IFRS als Bezugsgröße. Sollte das Konzernergebnis durch außerordentliche Entwicklungen beeinflusst worden sein, wird deren einmalige Auswirkung eliminiert. Grundsätzlich werden die Leitlinien auf alle Vorstandsdienstverträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen oder geändert werden, angewendet. Dies erfolgte für alle im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstände. Die Berechnung der Tantieme passt sich an die geänderten Gegebenheiten des Konzerns an. Die Vorstandsmitglieder erhalten ab dem Geschäftsjahr 2016 eine Jahresgesamtvergütung (Summe aus Grundgehalt und Tantieme) von mindestens 600 Tsd. €. Die Obergrenzen (Cap) sind jeweils individuell und im Anhang dargestellt. Die garantierte Jahresgesamtvergütung wird in zwölf gleichen Monatsraten als Vorschuss ausbezahlt. Es gilt grundsätzlich, dass Mindestvergütung und Obergrenze für den Vorstandsvorsitzenden bis zum 2,5-Fachen und für seinen ständigen Vertreter und den Finanzvorstand bis zum Doppelten dieser Beträge festgesetzt werden können. Der Vorstandsvorsitzende hat bei einem Kontrollwechsel auf Ebene der RHÖN-KLINIKUM AG das Recht, binnen vier Monaten mit einer definierten Abfindung die Vorstandstätigkeit niederzulegen und den Dienstvertrag zu kündigen. Im Geschäftsjahr 2017 beliefen sich die Bezüge der amtierenden Mitglieder des Vorstands (ohne Versorgungsaufwand) auf insgesamt 4,8 Mio. € (Vj. 4,9 Mio. €). Davon entfielen 2,3 Mio. € (Vj. 1,0 Mio. €) auf erfolgsunabhängige Komponenten und 2,5 Mio. € (Vj. 3,9 Mio. €) auf variable Bestandteile. Die Rückstellung für Ansprüche auf Altersvorsorgeleistungen des amtierenden Vorstands nach HGB belief sich zum 31. Dezember 2017 auf 1,3 Mio. € (Vj. 1,9 Mio. €). Die Vergütungen der Vorstandsmitglieder, die zum Bilanzstichtag nicht mehr im Amt waren, bzw. ihrer Hinterbliebenen betrugen im Geschäftsjahr 2017 2,8 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €). Die Bezüge der aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen 2,0 Mio. € (Vj. 2,0 Mio. €). Der Gesamtbetrag im Jahr 2017 entfiel vollständig auf fixe Vergütungsbestandteile. Zu weiteren Einzelheiten, insbesondere zu den individualisierten Vergütungen für den Aufsichtsrat und den Vorstand, wird auf den Vergütungsbericht als Teilbericht zum Corporate Governance Bericht sowie auf den Anhang verwiesen. Aktienbesitz von OrganmitgliedernDie Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand und die ihnen nahestehenden Personen hielten gemäß Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) zum 31. Dezember 2017 zusammen rund 45 % am Grundkapital. Auf den Aufsichtsrat und die ihm nahestehenden Personen entfallen hiervon rund 45 % der ausgegebenen Aktien. Die Mitglieder des Vorstands und die ihnen nahestehenden Personen halten keine Anteile am Grundkapital. Weiterhin legen wir alle meldepflichtigen Transaktionen von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats nach Art. 19 MAR offen. Verträge mit KontrollwechselklauselDie Unternehmenskaufverträge der von uns akquirierten Kliniken sehen Regelungen vor, wonach unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots für die RHÖNKLINIKUM AG eine Rückübertragung der Gesellschaftsanteile gefordert werden kann. Dies trifft insbesondere für die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH bis zum Ablauf des Jahres 2019 zu. Ebenso liegen verschiedene Verträge über Finanzinstrumente vor, bei denen die Kreditgeber bei Vorliegen eines Kontrollwechsels eine sofortige Rückzahlung verlangen können. Ferner hat der Vorstandsvorsitzende der RHÖN-KLINIKUM AG bei einem Kontrollwechsel auf Ebene der RHÖNKLINIKUM AG das Recht, binnen vier Monaten mit einer definierten Abfindung die Vorstandstätigkeit niederzulegen und den Dienstvertrag zu kündigen. Darüber hinaus bestehen keine Vereinbarungen, woraus Vorstand oder Arbeitnehmer im Falle einer Unternehmensübernahme Ansprüche auf Entschädigung ableiten können. 1.9 Erklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung enthält neben der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG auch weitergehende Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der von ihnen eingerichteten Gremien und die Berichterstattung über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsebenen und das Diversitätskonzept. Zu näheren Einzelheiten verweisen wir auf unsere Website, auf der die Erklärung zur Unternehmensführung unter www.rhoen-klinikum-ag.com unter der Rubrik Corporate Governance öffentlich zugänglich ist. 2 WIRTSCHAFTSBERICHT2.1 Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDie deutsche Wirtschaft befindet sich in einem kräftigen konjunkturellen Aufschwung. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) im Jahr 2017 preisbereinigt um 2,2 % gestiegen. Die Wachstumsimpulse kamen 2017 primär aus dem Inland. Die deutsche Wirtschaft ist damit das achte Jahr in Folge gewachsen. Im Vergleich zu den Vorjahren konnte das Tempo nochmals erhöht werden. Im Jahr 2016 war das BIP bereits deutlich um 1,9 % und 2015 um 1,7 % gestiegen. Eine längerfristige Betrachtung zeigt, dass das deutsche Wirtschaftswachstum im Jahr 2017 fast einen Prozentpunkt über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von + 1,3 % lag. Die staatlichen Haushalte erzielten einen Rekordüberschuss. Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen erreichten 2017 einen Finanzierungsüberschuss von 38,4 Mrd. €. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen errechnet sich daraus für den Staat eine Überschussquote von 1,2 %. Die Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland hat wiederum deutlich zugenommen und erreichte 2017 mit 44,6 Millionen einen erneuten Höchststand. Nach ersten Berechnungen waren im Jahr 2017 rund 647.000 Personen oder 1,5 % mehr erwerbstätig als ein Jahr zuvor. Das entspricht der höchsten Zunahme seit dem Jahr 2007. Dieser Anstieg resultiert aus einer Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Eine höhere Erwerbsbeteiligung sowie die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland glichen altersbedingte demografische Effekte aus. 2.2 Branchenspezifische RahmenbedingungenIm Jahr 2016 wurden laut Statistischem Bundesamt (Destatis) rund 19,5 Millionen Patienten stationär im Krankenhaus behandelt, 293.205 Behandlungsfälle mehr als im Jahr zuvor. In 1.951 (2015: 1.956) Krankenhäusern standen insgesamt 498.718 (2015: 499.351) Betten für die stationäre Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung. Während die Zahl der Häuser um 0,3 % sank, blieb das Bettenangebot gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert (- 0,1 %). Der Anteil der Krankenhäuser in privater Trägerschaft, der bei Einführung der bundeseinheitlichen Krankenhausstatistik 1991 noch bei 14,8 % lag, steigt seit Jahren kontinuierlich an. 2016 war jedes dritte Krankenhaus (36,2 %) in privater Trägerschaft. Der Anteil öffentlicher Krankenhäuser sank im gleichen Zeitraum von 46,0 % auf 29,2 %. Demgegenüber hat sich mit 34,5 % der Anteil der freigemeinnützigen Krankenhäuser nur geringfügig verändert (1991: 39,1 %). Die Gesamtkosten der Krankenhäuser stiegen auch im Jahr 2016 an und beliefen sich auf 101,7 Mrd. € (2015: 97,3 Mrd. €). Die Kosten der stationären Krankenhausversorgung betrugen rund 87,8 Mrd. €, 4,3 % mehr als im Vorjahr (84,2 Mrd. €). Nach wie vor ist die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in Deutschland angespannt. Obwohl immer mehr Krankenhäuser ihre Umsätze steigern können, erwarten immer weniger, einen Überschuss zu erzielen. Für das Geschäftsjahr 2017 gehen sie deshalb von einer Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation aus. Mittelfristig sehen mehr als 60 % der Krankenhausmanager eine Eintrübung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Krankenhaussektor. Zu diesem Ergebnis kommt die "Krankenhausstudie 2017", für die die Unternehmensberatung Roland Berger eigenen Angaben zufolge Vorstände und Geschäftsführer der 500 größten deutschen Krankenhäuser befragt hat. Als größte Herausforderungen sehen die Krankenhäuser den zunehmenden Fachkräftemangel sowie den anhaltend hohen Investitionsbedarf. Sowohl der steigende Qualitätswettbewerb als auch die zunehmende Digitalisierung werden als Chancen gesehen. Die Krankenhäuser wollen besonders in Fachbereiche mit einem hohen Anteil an älteren Patienten investieren. Knapp 60 % von ihnen verfügen jedoch nicht über ausreichende Investitionsmittel - 90 % begründen dies mit nicht ausreichenden Fördermitteln der Bundesländer. 2.3 Geschäftsverlauf2.3.1 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageDas Geschäftsjahr 2017 der RHÖN-KLINIKUM AG war das Jahr, in dem die Aktie mit über 30 € ein neues, vorläufiges Allzeithoch erreicht hat. Das Jahr 2017 war geprägt durch die aktive Weiterentwicklung eines zukunftsfähigen Systems mit innovativen und wegweisenden Projekten. Eine zentrale Bedeutung kommt dabei unserem Campus-Konzept zu, das an einem Standort ambulante und stationäre Leistungen miteinander verzahnt sowie nachgelagerte altersorientierte Angebote wie Rehabilitation oder Pflege umfasst. Die Fortsetzung unserer Aktivitäten bei der Digitalisierung stand weiter im Vordergrund. Wir konzentrieren uns weiterhin darauf, die Profitabilität des Unternehmens spürbar zu verbessern. Ergebnishemmend auf unsere organische Entwicklung wirkten sich die im Zuge des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) erfolgten regulatorischen Eingriffe des Gesetzgebers wie eine verminderte Vergütung für kardiologische und spezialorthopädische Leistungen sowie der seit dem 1. Januar 2017 geltende Fixkostendegressionsabschlag, der den Mehrleistungsabschlag abgelöst hat, aus. Auch der Anstieg der Prüfquote und die restriktivere Prüfung des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) belasteten das Ergebnis. Im Übrigen prägen nach wie vor zwei Entwicklungen die Krankenhausbranche: die Nachfrage nach medizinischen Leistungen steigt an, doch demgegenüber wird die Vergütung nicht angemessen angepasst. Das bedeutet, dass die Erlös- und Kostenschere im Krankenhaussektor weiter auseinandergeht und sich dieser Trend der letzten Jahre weiter operativ belastend auswirkt. Die Herausforderungen aufgrund dieser regulatorischen Rahmenbedingungen haben wir angenommen. Unser Know-how im Umgang damit, unsere organische Flexibilität sowie unsere Vorreiterrolle bei Innovation und Digitalisierung sind die besten Mittel, sich in diesem herausfordernden Marktumfeld zu behaupten. 2.3.2 Entwicklung der von der RHÖN-KLINIKUM AG geführten Kliniken am Standort Bad NeustadtDie Herz- und Gefäß-Klinik in Bad Neustadt a. d. Saale ist eines der größten Zentren für Herz- und Gefäßerkrankungen. Ein Team von Spezialisten und modernste Voraussetzungen für Diagnostik und Therapie bieten Gewähr für eine bestmögliche medizinische Versorgung. Die Auslastung der Klinik stieg in 2017 auf 79,6 % (Vj. 77,1 %). Die Anzahl der behandelten Patienten ist insgesamt um 320 bzw. 1,9 % auf 17.307 Patienten (Vj. 16.987) angestiegen. Der Anstieg resultiert mit 105 Patienten aus dem vollstationären Bereich, mit 158 Patienten aus vor- bzw. nachstationärem Bereich und mit 103 Patienten aus ambulantem Bereich. Im teilstationären Bereich war ein Rückgang um 46 Patienten zu verzeichnen. Die operativen Leistungen sind bei einem Belegungsrückgang im vollstationären Bereich von 1,4 % im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Die durchschnittliche Verweildauer ist mit 7,9 Tagen (Vj. 8,1 Tage) leicht gesunken. Die Klinik für Handchirurgie in Bad Neustadt a. d. Saale hat im Jahr 2017 insgesamt 20.366 Patienten (Vj. 19.930 Patienten) stationär sowie durch eine ambulante Behandlung versorgt. Die Steigerung um 436 Patienten (2,2%) auf 20.366 Patienten betrifft mit 299 Patienten den vor- und nachstationären Bereich (insg. 5.722 Patienten (Vj. 5.423)) und mit 173 den ambulanten Bereich (insg. 9.567 Patienten (Vj. 9.394)). Im vollstationären Akut-Bereich der Klinik sind die Fallzahlen um 38 von 4.961 auf 4.923 gesunken. Im Bereich der Anschlussheilbehandlung ist die Fallzahl um 1,3 % von 152 auf 154 Patienten angestiegen. Die Frankenklinik hat im Jahr 2017 insgesamt 2.570 Patienten (Vj. 2.489 Patienten) im Bereich der kardiologischen Rehabilitation behandelt. Die Psychosomatische Klinik in Bad Neustadt a. d. Saale verfügt über unverändert 236 Betten im Akutbereich. Der Rehabilitationsbereich wurde zum 30. April 2016 vorübergehend geschlossen. Im Akut-Bereich der Psychosomatische Klinik wurden im Jahr 2017 2.482 (Vj. 2.313) Patienten stationär versorgt. Dies entspricht einer Steigerung der Zahl der behandelten Patienten um 7,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Für das Geschäftsjahr 2018 erwarten wir bei unseren Planbetten keine Veränderungen und gehen von nahezu unveränderten Patientenzahlen aus. 2.3.3 ErtragslageDie Umsatzerlöse der RHÖN-KLINIKUM AG verbesserten sich im Geschäftsjahr 2017 um 4,9 % (Vj. 1,5 %) auf 193,2 Mio. € (Vj. 184,2 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich um 42,6 Mio. € auf 2,2 Mio. €. Grund hierfür ist im Wesentlichen die im Vorjahr vorgenommene Auflösung von Rückstellungen für potenzielle rechtliche und steuerliche Gewährleistungsrisiken im Zusammenhang mit dem Verkauf der Kliniken an Fresenius/Helios in Höhe von 42,0 Mio. €. Der Materialaufwand und die betrieblichen Aufwendungen stiegen um 3,3 Mio. € bzw. 3,9 %. (Vj. 4,3 Mio. € bzw. 5,4 %). Die Sachkostenquote hat sich geringfügig von 45,8 % auf 45,4 % reduziert. Der Personalaufwand stieg um 9,6 Mio. € bzw. 10,7 % auf 99,4 Mio. € (Vj. 89,7 Mio. €). Der Anstieg ist auf Einmalaufwendungen im mittleren einstelligen Millionenbereich im Zusammenhang mit der Veränderungen des Vorstands sowie auf Aufwendungen aus Tariferhöhungen und auf gestiegene Mitarbeiterzahlen zurückzuführen. Die Personalquote erhöhte sich von 48,7 % auf 51,4 %. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betragen 9,2 Mio. € (Vj. 9,4 Mio. €). Die Abschreibungsquote beträgt 4,8 % (Vj. 5,1 %). Das Finanzergebnis stieg im Vergleich zum Vorjahr um 31,9 Mio. € (Vj. Rückgang 44,5 Mio. €) auf 23,7 Mio. € (Vj. -8,2 Mio. €). Von dem Anstieg des Finanzergebnisses in Höhe von 31,9 Mio. € entfallen 0,7 Mio. € auf höhere Beteiligungserträge (Vj. Rückgang 7,3 Mio. €). Die Erträge aus Gewinn- und Teilgewinnabführungsverträgen inkl. Aufwendungen aus Verlustübernahmen sind um 2,8 Mio. € rückläufig (Vj. Anstieg 4,5 Mio. €). Der Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen erhöhte sich um 0,2 Mio. € (Vj. 2,3 Mio. €) auf 11,7 Mio. € (Vj. 11,5 Mio. €). Die Abschreibungen auf Finanzanlagen reduzierten sich um 33,8 Mio. € auf 1,5 Mio. €. Im Vorjahr wurde eine Wertberichtigung auf Ausleihungen im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der Marburger Ionenstrahl-Therapie Betriebs-Gesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg mit beschränkter Haftung in Höhe von 35,5 Mio. € vorgenommen. Insgesamt hat sich das Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag um 15,0 Mio. € auf 22,8 Mio. € (Vj. 37,8 Mio. €) reduziert. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag weisen insgesamt einen Steuerertrag in Höhe von 4,5 Mio. € (Vj. 3,3 Mio. €) auf. Der Steuerertrag resultiert mit 4,2 Mio. € aus dem Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge sowie mit 1,4 Mio. € aus der Veränderung der aktiven latenten Steuern aus Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz und der Erweiterung des Organkreises der RHÖN-KLINIKUM AG. Gegenläufig wirken sich die Belastungen aus den im Vorjahr aktivierten aktiven latenten Steuern auf steuerlich abziehbare Zinsaufwendungen (Zinsschranke) in Höhe von 1,1 Mio. € aus. Der Jahresüberschuss reduzierte sich um 13,9 Mio. € auf 27,2 Mio. € (Vj. 41,1 Mio. €). Die im Lagebericht 2016 prognostizierten Umsatzerlöse haben wir mit ca. 3 Mio. € übertroffen. Der in 2017 erwirtschafte Jahresüberschuss ist wie prognostiziert durch die Belastungen von Einmaleffekten deutlich niedriger ausgefallen als im Geschäftsjahr 2016. 2.3.4 Vermögens- und FinanzlageDie Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 6,2 Mio. € bzw. 0,5 % auf 1.150,5 Mio. € erhöht (Vj. Reduzierung 185,5 Mio. € bzw. 13,9 % auf 1.144,3 Mio. €). Auf der Aktivseite steigen die Finanzanlagen um 6,8 Mio. € auf 678,9 Mio. € und das Sachanlagevermögen um 53,4 Mio. € auf 132,4 Mio. €. Der Anstieg beim Sachanlagevermögen ist im Wesentlichen auf die Neubaumaßnahmen unseres Campus-Projekts Bad Neustadt a. d. Saale zurückzuführen. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist ein Rückgang von 2,2 Mio. € auf 87,8 Mio. € sowie bei dem Kassenbestand/Guthaben bei Kreditinstituten ein Rückgang von 56,3 Mio. € auf 230,7 Mio. € festzustellen. Der Rückgang beim Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten ist im Wesentlichen auf die Ausschüttung der Dividende an die Aktionäre in Höhe von 23,4 Mio. € und die Rückzahlung der Finanzverbindlichkeiten gegenüber der Kreditinstitute in Höhe von 10,0 Mio. € sowie auf die Finanzierung des Campus-Projekts Bad Neustadt a. d. Saale zurückzuführen. Ferner steigen die aktiven latenten Steuern um 4,4 Mio. € auf 12,5 Mio. € während die Vorräte um 0,2 Mio. € auf 4,5 Mio. € und die immateriellen Vermögensgegenstände um 0,2 Mio. € auf 2,3 Mio. sinken. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten steigen um 0,4 Mio. € auf 1,3 Mio. €. Zu der Entwicklung der aktiven latenten Steuern verweisen wir auf die Ertragslage im Abschnitt 2.3.3. Auf der Passivseite nahm das Eigenkapital um 3,8 Mio. € bzw. 0,4 % zu (Vj. Abnahme um 12,4 Mio. € bzw. 1,3%). Das Fremdkapital ohne Sonderposten nach dem KHG nahm um 2,7 Mio. € bzw. 1,2 % zu (Vj. Verminderung um 173,6 Mio. € bzw. 44,3 %). Der starke Rückgang des Fremdkapitals im Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus der Rückzahlung der Anleihe der RHÖN-KLINIKUM AG sowie aus der Auflösung von Rückstellungen für potenzielle rechtliche und steuerliche Gewährleistungsrisiken im Zusammenhang mit dem Verkauf der Kliniken an Fresenius/Helios. Die Eigenkapitalquote ist von 80,8 % im Vorjahr auf 80,7 % geringfügig gesunken. Das langfristige Vermögen von 824,5 Mio. € (Vj. 759,8 Mio. €) wird -wie im Vorjahr -in voller Höhe durch Eigenkapital in Höhe von 928,7 Mio. € (Vj. 924,9 Mio. €) finanziert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten steigen um 1,2 % und betragen 19,1 % (Vj. 19,0 %) des Gesamtvermögens. 2.3.5 Investitionen und FinanzierungDer Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug 7,9 Mio. € (Vj. € -1,7 Mio. €), aus der Investitionstätigkeit € -33,1 Mio. € (Vj. € -28,0 Mio. €) und aus der Finanzierung € -31,1 Mio. € (Vj. -173,9 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2017 haben wir in das Anlagevermögen -ohne Ausleihungen -insgesamt 63,8 Mio. € (Vj. 52,8 Mio. €) investiert. Von den Investitionen in Sachanlagevermögen in Höhe von 62,0 Mio. € (Vj. 41,5 Mio. €) betrafen 60,0 Mio. € unser Campus-Projekt in Bad Neustadt a. d. Saale. In immaterielle Vermögensgegenstände haben wir 0,6 Mio. € (Vj. 0,7 Mio. €) investiert. Weitere 1,2 Mio. € (Vj. 10,6 Mio. €) betrafen den Kauf der Geschäftsanteile an verbundenen Unternehmen und Kapitalerhöhungen an verbundene Unternehmen und Beteiligungen. Die in 2017 neu gewährten Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betrugen 10,0 Mio. € (Vj. 20,1 Mio. €). Die Finanzierung der Investitionen erfolgte überwiegend aus Eigenmitteln. Für allgemeine Unternehmenszwecke wurde im Oktober 2017 eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 100 Mio. € als Back-up Fazilität abgeschlossen. Zum 31.12.2017 wurde diese Linie nicht in Anspruch genommen. 2.3.6 MitarbeiterZum 31. Dezember 2017 waren in der RHÖN-KLINIKUM AG 1.652 (Vj. 1.614) Mitarbeiter, d. h. 2,4 % mehr als im Vorjahr (Vj. 3,1 %), beschäftigt. Der Anteil ärztlicher Mitarbeiter sank stichtagsbezogen auf 13,3 % (Vj. 13,5 %) und der Anteil der pflegerischen und medizinischen Fachkräfte sank auf 61,0 % (Vj. 62,0 %). Die gesetzlichen Sozialabgaben einschließlich der Aufwendungen für Altersvorsorge betrugen 13,8 % (Vj. 14,5 %) der Lohn- und Gehaltsaufwendungen. 3 PROGNOSEBERICHT3.1 Strategische ZielsetzungDie RHÖN-KLINIKUM AG hat das Ziel, die Patienten auf der Basis neuester wissenschaftlich fundierter Therapieverfahren und unter Einsatz modernster Medizintechnologie zu diagnostizieren und zu behandeln. Dabei erhalten sie bestmögliche Pflege und Betreuung durch unsere Mitarbeiter. Unsere unternehmerischen Aktivitäten zielen im Kern darauf ab, das Unternehmen schlank und agil zu halten, den Wissens- und Erfahrungsaustausch zu fördern und marktgerechte Leistungen in hoher Qualität anzubieten. Auch künftig ist es unser Ziel, weiter zu den großen Klinikbetreibern in Deutschland zu gehören. Dabei stehen die Stärkung der Behandlungsexzellenz und Patientenversorgung durch die Umsetzung des Campus-Konzepts und die Fokussierung auf Digitalisierung und Netzwerkmedizin im Vordergrund. Unseren Patienten werden wir mit der Positionierung im medizinischen Premium-Segment auch künftig mit uneingeschränkten Spitzenleistungen helfen können. Um Anamnese, Diagnose und Behandlung schnell und in allerbester Qualität anbieten zu können, werden wir auch in der IT neue Wege gehen. Modernste klinische Informationssysteme, elektronische Patientenakten und neue Instrumente wie das Medical Cockpit, das Ende 2018 an unserem Campus Bad Neustadt a. d. Saale starten soll und mit dem wir Ärzten und Pflegekräften ein schnelles Orientierungs- und Analyse-Instrument bezüglich Patientendaten an die Hand geben, sind entscheidende Voraussetzungen dafür, dass diese neuen Wege in der besten und raschen Versorgung der Patienten auch wirtschaftlich betrieben werden können. Unsere Aktivitäten bei der Digitalisierung werden wir weiter mit Hochdruck vorantreiben. Dabei bedeutet Digitalisierung nicht nur die Sammlung, Auswertung und Interpretation großer Datenmengen. Vielmehr ist sie die Grundlage für eine signifikant optimierte Patientensteuerung, die Verzahnung und Harmonisierung von ambulanter und stationärer Versorgung, die Anbindung von verwandten Leistungen sowie von vielen Anwendungen im Bereich der Telemedizin. 3.2 Konjunktur und rechtliche RahmenbedingungenDas Jahr 2018 wird laut renommierten Forschungsinstituten für die deutsche Wirtschaft das Jahr des stärksten Wachstums seit 2011. Das Ifo-Institut hob die Prognose für das Wachstum des Bruttoinlandprodukts für das Jahr 2018 von 2,0 % auf 2,6 % an, die Bundesregierung geht von einem Wachstum von 2,4 % aus. Der private Konsum wird voraussichtlich aufgrund einer guten Arbeitsmarktlage deutlich zulegen. Bei bereits deutlich ausgelasteten Kapazitäten nähert sich die deutsche Wirtschaft in großen Schritten einer Hochkonjunktur. Auf die Krankenhausbranche werden sich weiter die im Zuge des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) erfolgten regulatorischen Eingriffe des Gesetzgebers wie eine verminderte Vergütung für kardiologische und spezialorthopädische Leistungen sowie der seit dem 1. Januar 2017 geltende Fixkostendegressionsabschlag auswirken. Die Nachfrage nach medizinischen Leistungen wird weiter ansteigen, demgegenüber wird die Vergütung nicht angemessen angepasst. Das bedeutet, dass die Erlös- und Kostenschere im Krankenhaussektor weiter auseinandergeht und sich dieser Trend der letzten Jahre weiter operativ belastend auswirken wird. Die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der stationären Versorgung stellen die Krankenhäuser weiter vor große Herausforderungen mit Blick auf die Marktpositionierung und die Zukunftsplanung. Damit die Krankenhäuser wirtschaftlich und leistungsfähig bleiben können, müssen sie ihre strategischen Ziele auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen -wie den sozialen und demografischen Wandel, den medizinischen und technischen Fortschritt oder auch die Digitalisierung -ausrichten. Letztere eröffnet der Medizin die Chance, Patienten künftig individuell und noch präziser diagnostizieren und behandeln zu können. 3.3 PrognoseDas wirtschaftliche Fundament des RHÖN-KLINIKUM Konzerns bilden auch im kommenden Geschäftsjahr seine fünf Großstandorte in vier Bundesländern mit rund 5.400 Betten und über 16.000 Mitarbeitern. Damit gehören wir zu den größten Klinikbetreibern in Deutschland. Für das laufende Geschäftsjahr 2018 gehen wir von einem Konzernumsatz in Höhe von 1,24 Mrd. € in einer Bandbreite von jeweils 5 % nach oben bzw. unten aus. Besonders belastend wirken sich hierbei anhaltende regulatorische Eingriffe des Gesetzgebers wie etwa eine geringere Vergütung für sachkostenintensive Leistungen, insbesondere der herzmedizinischen Leistungen, oder der Fixkostendegressionsabschlag für Mehrleistungen aus. Für das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) rechnen wir in 2018 mit einem Wert zwischen 117,5 Mio. € und 127,5 Mio. €. Das EBITDA ist neben anderen Effekten beeinflusst durch die Einigung über die Trennungsrechnung am Universitätsklinikum Gießen und Marburg. Für die RHÖN-KLINIKUM AG selbst erwarten wir im Geschäftsjahr 2018 einen Umsatz in Höhe von 200 Mio. € in einer Bandbreite von jeweils 5 % nach oben bzw. unten und einen Jahresüberschluss von 25 bis 30 Mio. €. Unser Ausblick steht natürlich unter dem Vorbehalt etwaiger regulatorischer Eingriffe mit Auswirkungen auf die Vergütungsstruktur im kommenden Jahr. 4 CHANCEN- UND RISIKOBERICHTEine wertorientierte und nachhaltige Unternehmensführung wird maßgebend durch ein gelebtes Chancen- und Risikomanagement geprägt. Die Fähigkeit, Chancen und Risiken adäquat abzuwägen, ist ein zentraler Faktor des unternehmerischen Erfolgs, der wesentlich von der Qualität der Entscheidungen der Unternehmensführung abhängt. Der Umgang mit Chancen und Risiken und deren wirksame und nachhaltige Steuerung sehen wir deshalb als eine unternehmerische Kernaufgabe an, die im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG fest in der Führungskultur verankert ist. Ziele unserer wertorientierten Unternehmensstrategie sind, die Unternehmensressourcen vor verlustträchtigen Risiken zu schützen, neue Chancen zu identifizieren sowie die Interessen unserer Aktionäre und anderer Kapitalmarktteilnehmer zu wahren. Unser unternehmerisches Handeln ist untrennbar mit Chancen und Risiken verbunden. Als Dienstleister im Gesundheitssektor setzen wir uns mit einer äußerst komplexen Risikolandschaft auseinander. Die Herausforderung für uns liegt darin, in angemessener Weise mit diesen Risiken umzugehen -denn nur ein Unternehmen, das seine wesentlichen Risiken rechtzeitig erkennt und ihnen systematisch begegnet, ist gleichzeitig in der Lage, sich bietende Chancen zu erkennen und unternehmerisch verantwortlich zu nutzen. Als Gesundheitsdienstleister sehen wir die Gefährdung von Leben und Gesundheit unserer Patienten stets als größtes Risiko. Dabei gilt es, Chancen und Risiken permanent gegeneinander abzuwägen. Maßnahmen, die selbst kleinste Fehler im medizinischen und pflegerischen Bereich vermeiden, genießen bei uns höchste Priorität. Weitere Faktoren wie die ordnungspolitischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, der weiter zunehmende Kosten-, Wettbewerbs- und Konsolidierungsdruck innerhalb der Branche, die steigenden Ansprüche an die stationäre Versorgungsqualität und die der Patienten bieten Chancen, bergen aber auch Risiken. 4.1 Risikobericht4.1.1 RisikomanagementsystemDer Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG hat ein konzernweites Risikomanagementsystem implementiert, um drohende Risiken frühzeitig zu erkennen und ihnen im Rahmen eines systematischen Prozesses zielgerichtet zu begegnen. Unser Risikomanagementsystem trägt der gesetzlich vorgeschriebenen Früherkennung von bestandsgefährdenden Risiken in vollem Umfang Rechnung und entspricht den Anforderungen nach § 91 Abs. 2 AktG. Das zentral gesteuerte Risikomanagement hat die Aufgabe, das System kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu optimieren. Es bietet die Möglichkeit, sowohl Chancen als auch Risiken zu melden. Grundlage unseres Risikomanagementsystems ist die Konzernrisikorichtlinie, in der sowohl die Definition des Risikobegriffs und Grundsätze des Risikomanagements hinterlegt sind als auch die konzernweit einheitlichen verbindlichen Vorgaben für den Risikomanagementprozess sowie die entsprechenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten beschrieben sind. Der eigentliche Risikomanagementprozess wird in einer Risikomanagementsoftware dokumentiert. Mit einer offenen Risikokultur, regelmäßigen Schulungen und Feedbackrunden sichern wir die Akzeptanz des Risikomanagements im Unternehmen. Anlassbezogen wird vom Vorstand die Interne Revision mit der prozessunabhängigen Prüfung von Sachverhalten beauftragt. In diesem Zusammenhang überwacht sie auch die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements und die korrekte Anwendung der entsprechenden Vorgaben in Teilbereichen oder Gesellschaften der RHÖN-KLINIKUM AG. DefinitionUnter Risiken verstehen wir Ereignisse und mögliche Entwicklungen innerhalb und außerhalb der RHÖN-KLINIKUM AG, die sich negativ auf die Erreichung der gesetzten Unternehmensziele, die künftige Aufgabenerfüllung sowie die Qualität und Reputation der RHÖN-KLINIKUM AG und ihrer Tochtergesellschaften auswirken können. Analog zum Risikobegriff verstehen wir unter Chancen Ereignisse und mögliche Entwicklungen, die sich positiv auswirken können. RisikomanagementprozessWir verstehen Risikomanagement als einen kontinuierlichen Prozess, der unterteilt ist in die Phasen:
Durch diesen Prozessablauf sollen mögliche Risiken beherrschbar gemacht und Chancen erkannt werden. Dabei bezieht sich unser Risikomanagement nicht nur auf finanzielle Risiken, sondern auf Risiken aller Art im Unternehmen. Als unser größtes Risiko sehen wir die Gefährdung von Leben und Gesundheit unserer Patienten, den ein medizinischer Eingriff grundsätzlich mit sich bringen kann. Risikoidentifikation und Chancenerkennung sind bei uns in die geschäftsüblichen Arbeitsabläufe integriert, denn nur Chancen und Risiken, die wir kennen, können wir auch steuern. Die Risikoidentifikation umfasst die systematische und strukturierte Erfassung aller relevanten Risiken im Unternehmen. Die Risikoidentifikation ist aufgrund der sich ständig ändernden Verhältnisse und Anforderungen eine kontinuierliche Aufgabe und erfolgt dezentral durch im Vorfeld festgelegte Verantwortlichkeiten in den einzelnen Unternehmensbereichen. Relevante identifizierte Risiken werden kategorisiert in einem zentral vorgegebenen Risikoatlas im Risikomanagementsystem erfasst. Die Analyse und Bewertung der relevanten Risiken obliegt den jeweiligen Verantwortlichen. Bei der Risikoanalyse und -bewertung wird die Wahrscheinlichkeit des Auftretens und der möglichen monetären Auswirkung des Risikos (Schadenshöhe) unter Erläuterung der Bewertungsannahmen (Bruttobewertung) hergeleitet. Es ist der Fall zu bewerten, der am realistischsten ist, die mögliche Schadenshöhe berechnet sich dabei als Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern zukunftsbezogen auf das Geschäftsjahr. Bei der Risikosteuerung und -bewältigung wird analysiert, mit welchen Maßnahmen Risiken gesteuert werden können. Hierzu sind für jedes identifizierte Risiko geeignete Maßnahmen mit dem zu erwartenden Maßnahmeneffekt zu hinterlegen. Primäres Ziel der Risikosteuerung ist die Risikominimierung und, wenn möglich, die Risikovermeidung, wobei stets auch die damit verbundenen Chancen zu berücksichtigen sind. Aus den zu erwartenden Maßnahmeneffekten können die Wirksamkeit der Maßnahmen und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen bestimmt werden. Dabei sind die in Betracht gezogenen Maßnahmen unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten abzuwägen und so zu wählen, dass hierdurch die zu erwartende Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. Schadenshöhe in die unternehmenseigenen Grenzen der Risikotoleranz gelenkt wird. Im Rahmen der Risikoüberwachung werden die Umsetzung eingeleiteter Maßnahmen und deren Auswirkungen geprüft. Die Ergebnisse des Risikomanagementprozesses werden zu den festgelegten Terminen zur Verfügung gestellt. Durch eine zeitnahe, offene interne und externe Risikokommunikation schaffen wir Vertrauen und die Basis für Selbstkritik und kontinuierliches Lernen. 4.1.2 RisikoauswertungNicht alle Risiken sind gleich zu gewichten. Um eine effiziente Risikobewältigung zu gewährleisten, führen wir eine systematische Bewertung der identifizierten Risiken durch. Im Rahmen der Risikobewertung werden die Eintrittswahrscheinlichkeit und die mögliche monetäre Auswirkung des Risikos ermittelt, wobei auch bereits bestehende und geplante Maßnahmen Berücksichtigung finden. Zur Klassifizierung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung wird eine Risikomatrix eingesetzt, aufgeteilt in die drei Stufen niedrig, mittel und hoch. Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung hoch sind, stufen wir als bestandsgefährdend ein. Eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit klassifizieren wir ab einem Wert von über 30 %, eine hohe ab einem Wert von über 70 %. Generell sind alle Risiken, die den Definitionen der Konzernrisikorichtlinie entsprechen, unabhängig vom Risikobetrag zu melden. Als hoch werden bestandsgefährdende Risiken bewertet. ![]() Konzernweit wurden zwölf relevante Risiken aus verschiedenen Risikofeldern identifiziert. Es ergeben sich dabei zwei Risiken mit der Eintrittswahrscheinlichkeit mittel und ein Risiko mit der Auswirkung mittel. Auf Basis der Risikobewertung und unter Berücksichtigung der eingeleiteten Maßnahmen werden ungeachtet dessen alle Risiken als vergleichsweise gering eingestuft. Die Gesamtrisikolage stufen wir weiterhin als niedrig ein. Wir rechnen mit einem Risikoerwartungswert für das Gesamtjahr von rund 1,7 Mio. €. Aufgrund von leistungswirtschaftlichen Entwicklungen sowie weiteren Kosteneinsparpotenzialen können diese Risiken ergebnisneutral behandelt werden und sollten die Planung 2018 nicht wesentlich beeinflussen. Neben der Risikoklassifizierung werden Risiken zudem in nachstehende Risikofelder kategorisiert, die Einfluss auf die allgemeine Geschäftsentwicklung sowie auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben: Umfeld- und BranchenrisikenVon den Entwicklungen der Binnenkonjunktur sind wir nur mittelbar betroffen, da die Gesundheitsausgaben vom Beitragsaufkommen der Versicherten und damit von der Lage am Arbeitsmarkt beeinflusst werden. Da wir ausschließlich auf dem inländischen Gesundheitsmarkt tätig sind, berühren uns außenwirtschaftliche Faktoren kaum. Bei künftigen möglichen Unternehmenstransaktionen setzen wir weiter auf unsere Doppelstrategie "Kompetenz und Verlässlichkeit" sowie "Qualität vor Quantität". Bei Übernahmen entstehende rechtliche Risiken, insbesondere im kartellrechtlichen Bereich, werden von uns bei Bedarf geprüft, überwacht und bewertet. Auch Risiken, die eventuell aus bestehenden Unternehmenskaufverträgen entstehen, werden ebenfalls regelmäßig überprüft. Als Gesundheitsdienstleister waren wir auch im letzten Jahr unter den bekannten Rahmenbedingungen tätig. Sie werden durch starke gesundheitspolitische Regulationseinflüsse geprägt. Um die Dynamik und Komplexität der Digitalisierung erfolgreich umzusetzen, müssen politische Rahmenbedingungen geschaffen werden, wobei die Patienten im Mittelpunkt stehen müssen. Für uns ist die Digitalisierung eine der Voraussetzungen für Innovationen und für eine bessere Gesundheitsversorgung. Die Regelungen zum dreijährigen Mehrleistungsschlag, der ab dem Jahr 2017 im Zuge des KHSG durch einen Fixkostendegressionsabschlag abgelöst wurde, führten und führen durch Nachkorrekturen zu Belastungen im Ergebnis. Zur Verbesserung unserer Wirtschaftlichkeit haben wir bereits in 2017 die größten Hebel identifiziert und begegnen diesen mit unserem eingeleiteten Maßnahmenprogramm. Die RHÖN-KLINIKUM AG, die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM), das Land Hessen und die beiden Universitäten Gießen und Marburg haben am 22. Dezember 2017 eine Vereinbarung zur Umsetzung des Zukunftspapiers für die Weiterentwicklung der mittelhessischen Universitätsmedizin (Trennungsrechnung) für die Universitätskliniken in Gießen und Marburg unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH ab 2017 einen zusätzlichen Betrag von rund 15 Mio. Euro jährlich für die Finanzierung der von ihr erbrachten Leistungen für Forschung und Lehre erhält. Dazu wird der Sockelbetrag, den das Land an die beiden Universitäten bezahlt, entsprechend angehoben und mit jährlichen Steigerungsraten unterlegt, um die Kostensteigerungen zu kompensieren. Darüber hinaus erhält das UKGM einmalig Mittel in Höhe von 13,0 Mio. € für Investitionen und Beschaffungen, die nicht die Abschreibungen des UKGM belasten. Vor Inkrafttreten der Vereinbarung bedarf es der Plausibilisierung der getroffenen Vereinbarungen durch einen Wirtschaftsprüfer. Nach wie vor prägen zwei weitere Entwicklungen unsere Branche. So nimmt die Nachfrage nach medizinischen, insbesondere auch spitzenmedizinischen Leistungen weiter zu. Demgegenüber wird die Vergütung der erbrachten Leistungen nicht angemessen angepasst. Die oben genannten Entwicklungen sind bereits in unseren Planungen berücksichtigt. Wir werden ihnen zukunftsgerichtet mit geeigneten Aktivitäten und Maßnahmen begegnen. Weitere Umfeld- und Branchenrisiken werden als sehr niedrig eingestuft. Leistungswirtschaftliche RisikenDurch die staatliche Krankenhausbedarfsplanung verfügen alle Plankrankenhäuser in Deutschland faktisch über einen staatlich regulierten Gebietsschutz. Klassische Markt- und Absatzrisiken bestehen nur dort, wo Standortschließungen durch Planfortschreibungen festgelegt werden bzw. die Qualität eines Krankenhauses durch einweisende Ärzte oder durch Patienten deutlich schlechter eingeschätzt wird als für benachbarte Kliniken. In letzterem Fall können Patientenwanderbewegungen ausgelöst werden. Auch die zunehmenden Prüfungsaktivitäten des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung, insbesondere von Leistungen bzw. Fällen, die einen hohen Schweregrad aufweisen, machen sich bemerkbar. Leistungsschwankungen in unseren Einrichtungen, Leistungsverschiebungen vom stationären in den ambulanten Bereich, aber auch in benachbarte Fremdeinrichtungen, die regulierte Preissetzung sowie mögliche qualitätsbezogene Abschläge können zu Umsatzeinbußen und Kostensteigerungen und damit zu Ergebnisbeeinträchtigungen führen. Durch regelmäßige Zeit- und Betriebsvergleiche bezüglich Leistung, Umsatz und Ergebnis sowie ausgewählter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen und anderer Indikatoren ist es uns möglich, unerwünschte Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Wo es angebracht und notwendig ist, können wir korrigierend eingreifen und steuern ein überschaubares niedriges Risikopotenzial. Im Rahmen des Maßnahmenprogramms zur Verbesserung unserer Wirtschaftlichkeit haben wir die Defizite bei der Erlösoptimierung und -sicherung identifiziert und gehen deren Umsetzung ebenso gezielt an wie die rasche standort- und geräteübergreifende Überprüfung sämtlicher Instandhaltungs- und Wartungsverträge. BetriebsrisikenDer medizinische Fortschritt und der Anspruch, Patienten ganzheitlich und nicht partikulär zu diagnostizieren und zu therapieren, erfordern eine Organisation von immer stärker interdisziplinärarbeitsteiligen Prozessen. Kooperation ist dabei nicht nur im Krankenhaus nötig, sondern auch zwischen der ambulanten und stationären Versorgung. Störungen im Prozessablauf bergen Risiken für den Patienten und die Klinik. Wir legen allerhöchsten Wert darauf, diese Risiken zu minimieren, indem wir Behandlungsqualität mit qualifizierten und geschulten Mitarbeitern durch leitliniengerechtes Vorgehen in betriebssicheren und hygienegerechten Krankenhausgebäuden sicherstellen. Die permanente Überwachung aller Aufbau- und Ablauforganisationen bei der Behandlung von Patienten sowie die konsequente Ausrichtung aller Anstrengungen auf die Bedürfnisse unserer Patienten erzeugen ein Höchstmaß an Behandlungsqualität und begrenzen bestehende Betriebsrisiken. Neben den typischen klinischen Risikobereichen im Umfeld der Patientensicherheit (Hygiene, Pflege und medizinische Versorgung) werden in den Kliniken, wie in den Vorjahren auch, Risikopotenziale in der IT-Ausstattung und Infrastruktur sowie beim Brandschutz gesehen. Insgesamt stufen wir die Risikolage in diesem Bereich als niedrig ein, was vor allem auf die bestehenden Maßnahmenkataloge zurückzuführen ist. Für nicht abwendbare Risiken im Klinikbereich besteht ein angemessener und regelmäßig aktualisierter Versicherungsschutz. PersonalrisikenUm als diversifizierter Gesundheitskonzern mit führender Fachkompetenz nachhaltig erfolgreich zu sein, benötigen wir engagierte und hochqualifizierte Mitarbeiter/innen und Führungskräfte. Krankenhäuser weisen im Durchschnitt Personalkostenquoten zwischen 50 % und 70 % aus, das macht sie besonders abhängig von tariflichen Entwicklungen. Fachkräftemangel ist auch im Gesundheitssektor ein entscheidendes Thema, dabei sind regionale Unterschiede in den einzelnen Häusern zu erkennen. Auch für die RHÖN-KLINIKUM AG ist es eine Herausforderung, hoch qualifiziertes und motiviertes Personal zu finden, um die vielseitigen und komplexen Anforderungen der Gesundheitswirtschaft zu erfüllen. Wir begegnen diesen Anforderungen mit individuellen Maßnahmen, indem wir beispielsweise mit unserem Personalbenchmarking Fehlallokationen identifizieren und damit auf die Leistungsentwicklung reagieren können. Für uns ist es von zentraler Bedeutung sicherzustellen, dass wir qualifiziertes Personal von uns überzeugen und an unser Unternehmen binden können. So z. B. nehmen wir durch unsere Zusammenarbeit mit Schwerpunktuniversitäten frühzeitig Kontakt mit qualifizierten Studentinnen und Studenten auf, um für unsere Belegschaft den notwendigen Nachwuchs zu gewinnen. Durch den Auf- und Ausbau strukturierter Rekrutierungs- und Qualifizierungskonzepte für den ärztlichen Dienst, die Pflege und die Gesundheitsberufe sowie für unsere Führungskräfte sehen wir derzeit noch Möglichkeiten, dem gegenwärtigen Personalmangel effizient entgegenzuwirken, und stufen die Personalrisiken konzernweit als vergleichsweise niedrig ein. BeschaffungsrisikenFür die Materialbeschaffung im Bereich medizinischer Einrichtungen und Ausstattungen sowie beim medizinischen Bedarf sind wir auf Fremdanbieter angewiesen. Aus diesen Geschäftsbeziehungen können Risiken, beispielsweise ausgelöst durch Lieferschwierigkeiten und Qualitätsprobleme, entstehen. Besonders betroffen von Lieferengpässen und der Beschaffung von Ersatzpräparaten sind verbrauchsintensive Fachabteilungen wie beispielsweise Neurologie und Onkologie. Im Rahmen des Maßnahmenprogramms arbeitet die Materialwirtschaft derzeit intensiv und systematisch an Konzernvertragsvereinbarungen, der Bereinigung und Vereinfachung des Sortiments und optimiert die internen Beschaffungsprozesse. Zudem stellen wir durch kontinuierliche Markt- und Produktbeobachtung sicher, dass sich die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten, Produkten und Dienstleistern in engen Grenzen hält und stufen Risikolage in diesem Bereich insgesamt als niedrig ein. Finanzwirtschaftliche RisikenDa wir ausschließlich in Deutschland tätig sind, unterliegen wir keinen Transaktions- und Währungsrisiken. Im Konzern bestehen zum 31. Dezember 2017 Finanzschulden in Höhe von 0,0 Mio. €. Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken sehen wir derzeit keine. Wertpapiere, ausgenommen 24.000 Stück eigene Aktien, werden von der RHÖN-KLINIKUM AG nicht gehalten. Entsprechende Bonitäts- und Kursrisiken bestehen ebenfalls nicht. GesamteinschätzungIm Rahmen der Risikoinventur für das Geschäftsjahr 2017 wurden uns keine bestandsgefährdenden Risiken gemeldet. Die Grundsätze des gesetzlich vorgeschriebenen Systems zur Früherkennung von bestandsgefährdenden Risiken wurden im Berichtsjahr analog zu den Vorjahren fortgeführt. Die Überprüfung der Risikolage im Konzern und in den Einzelgesellschaften der RHÖN-KLINIKUM AG hat für das Geschäftsjahr 2017 als Gesamteinschätzung ergeben, dass bestandsgefährdende Risiken weder für die Einzelgesellschaften noch für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG bestehen und weiterhin auch keine entwicklungsbeeinträchtigenden Sachverhalte gesehen werden. Die Risiken in den einzelnen Gesellschaften sowie im gesamten Konzern werden weiterhin als niedrig eingestuft. 4.2 ChancenberichtUm Chancen wahrnehmen zu können, müssen manchmal mögliche Risiken bewusst in Kauf genommen werden. So setzt z. B. jeder medizinische Eingriff den Patienten einer Gefahr aus, verschafft ihm aber gleichzeitig die Chance auf Heilung. Unser Chancenmanagement umfasst dementsprechend die Gesamtheit aller Maßnahmen, die den systematischen und transparenten Umgang mit Chancen fördern. Wir kontrollieren und optimieren unsere Prozesse und Strategien kontinuierlich. So haben wir unsere Aktivitäten zur Standortoptimierung durch Überprüfung des Leistungsportfolios und Identifizierung von Leistungspotenzialen im Geschäftsjahr 2017 fortgesetzt. Die Prozess- und Kommunikationswege verlaufen analog dem Risikomanagement. Analog zum Risikobegriff verstehen wir unter Chancen Ereignisse und mögliche Entwicklungen innerhalb und außerhalb der RHÖN-KLINIKUM AG, die sich positiv auf die Erreichung der gesetzten Unternehmensziele, die künftige Aufgabenerfüllung sowie die Qualität und Reputation der RHÖNKLINIKUM AG auswirken können. Wie schon im Jahr zuvor haben wir auch 2017 verschiedene Projekte über unseren Förderpool unterstützt. Die Initiative nützt unseren Patienten, denn sie führt zu einem wahrnehmbaren medizinischen und pflegerischen Fortschritt. Zudem ist sie standortübergreifend konzipiert, so dass der Know-how-Transfer im gesamten Unternehmen verbessert wird. Beispielsweise wurden standortübergreifend Risikoauditoren ausgebildet, um im Rahmen eines konzernweiten klinischen Risikomanagements daraus gewonnene Informationen und Verbesserungspotenziale allen Standorten zugänglich zu machen. Mit unserem innovativen und zukunftsweisenden Campus-Konzept steht die RHÖN-KLINIKUM AG für eine exzellente medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Mit dem Campus-Konzept verfolgen wir ein organisches, moderates Wachstumsmodell. Wenn sich die demografische Situation ab 2022 weiter wie prognostiziert verschärft, sind wir mit dem RHÖN-Campus Bad Neustadt a. d. Saale und der entsprechenden Expertise am Markt gut aufgestellt und werden unsere Chancen mit dem Roll-out des Campus-Konzepts zu nutzen wissen. Neben der fortschreitenden konzeptionellen und baulichen Modernisierung unserer Standorte wird die Digitalisierung ein immer bedeutenderes Thema. Mit unserer Digitalisierungsstrategie und dem Einstieg in die schrittweise digitale Transformation des Unternehmens übernimmt der Konzern eine Vorreiterrolle und gestaltet damit die Zukunft der Gesundheitsbranche aktiv mit. Auch dabei richten wir uns strikt am Nutzen für Patienten, aber auch dem für unsere Mitarbeiter aus. Mit unserer neuen IT-Lösung "Medical Cockpit", welche im neuen Campus Bad Neustadt a. d. Saale Ende 2018 starten soll, erleichtern wir den Ärzten und allen anderen am Behandlungsprozess Beteiligten die Arbeit und machen zugleich den Behandlungsprozess schneller und sicherer für die Patienten. Wir werden diese neuen digitalen Instrumente zügig konzernweit zum Einsatz bringen. Mit unserer elektronischen Patientenakte und weiteren intelligenten Softwarelösungen, wie zum Beispiel auf dem Gebiet der Kodierung unserer Leistungen, erweitern wir unser inzwischen recht breites Spektrum an digitalen Lösungen auch über die Unternehmensgrenzen hinaus. Insgesamt sehen wir unseren Konzern mit einem Umsatz von rund 1,2 Mrd. €, den wir mit über 16.000 Mitarbeitern in elf Kliniken an fünf Standorten künftig erzielen wollen, sehr gut positioniert. Auch in Zukunft gehören wir zu den großen Klinikbetreibern in Deutschland als ein leistungsstarker, homogener Konzern mit einer konsequenten Ausrichtung und Konzentration auf maximalversorgungsnahe Spitzenmedizin, die weitere Stärkung der Behandlungsexzellenz und Patientenversorgung durch die Fokussierung auf Digitalisierung und Netzwerkmedizin sowie die schrittweise Umsetzung des Campus-Konzepts. Hierzu nutzen wir alle sich uns bietenden Chancen und begegnen den damit möglichen Risiken durch ein gelebtes und funktionsfähiges Risikomanagementsystem in unseren Kliniken, MVZ und Servicegesellschaften. 5 Die RHÖN-KLINIKUM AktieEntwicklung der Aktienmärkte 2017Die Entwicklung an den internationalen Börsen war positiv und rund um den Globus wurden neue Höchststände erreicht. Positiv wirkten sich das unerwartet hohe globale Wirtschaftswachstum, die optimistischen Geschäftsaussichten sowie die weiterhin expansive Geldpolitik der Notenbanken aus. Die politischen Unsicherheiten (Brexit-Verhandlung, wichtige Wahlen in Europa, Terroranschläge, Nordkorea-Konflikt) und die Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Politik der Notenbanken belasteten dagegen kaum. Die Kurschwankungen waren im Börsenjahr 2017 historisch niedrig. In den USA setzte sich die Konjunkturerholung und Verbesserung am Arbeitsmarkt weiter fort. In Europa überraschte die unerwartet hohe Wachstumsdynamik. Die Wirtschaftsstimmung hellte sich in den USA, im Euroraum und in Deutschland zunehmend auf. Der ifo-Geschäftsklimaindex stieg von 110,1 im Januar auf 117,2 Punkte im Dezember 2017 und zeigt, dass die deutsche Wirtschaft auf dem Weg zur Hochkonjunktur ist. Der deutsche Leitindex DAX(r) entwickelte sich positiv und erreichte am 3. November 2017 mit 13.479 Punkten einen neuen historischen Höchststand. Insgesamt stieg der DAX(r) im Jahresverlauf um rund 12,5 Prozent und erreichte am Jahresende einen Schlussstand von 12.918 Punkten. Der deutsche Nebenwerte-Index SDAX(r) stieg im Verlauf des Jahres 2017 noch stärker um rund 24,9 Prozent. Insgesamt entwickelten sich die deutschen Indizes deutlich besser als die europäischen Vergleichsindizes. So legte der DJ EURO STOXX(r) um rund 10,1 Prozent und der DJ EURO STOXX 50(r) um rund 6,5 Prozent zu. Europäische Titel aus der Gesundheitswirtschaft gerieten im zweiten Halbjahr unter Druck und der DJ EURO STOXX Healthcare(r), der im ersten Halbjahr einen Anstieg von 11,0 Prozent verzeichnen konnte, verbesserte sich im Jahresverlauf lediglich um 2,4 Prozent. Hier wirkten sich u.a. die unerwartete globale Wachstumsdynamik im Jahresverlauf und die starke Nachfrage nach Technologie-, Bank-, und Industrie-Aktien während der Herbstrally aus. RHÖN-KLINIKUM Aktienkurs von Dividendenpolitik, hoher Nachfrage nach Nebenwerten und Verschiebung innerhalb des Aktionariats geprägtDie RHÖN-KLINIKUM Aktie beendete das erste Halbjahr 2017 nahezu unverändert mit einem Schlusskurs von 25,57 Euro. Damit entwickelte sich die RHÖN-KLINIKUM Aktie im ersten Halbjahr deutlich schwächer als die deutschen und europäischen Aktienindizes. Im Verlauf des dritten Quartals stieg die Aktie der RHÖN-KLINIKUM AG dann um 11,4 Prozent und im Jahresverlauf 2017 um 16,4 Prozent und verzeichnete am 7. November 2017 mit 30,70 Euro einen neuen historischen Höchststand. Die RHÖN-KLINIKUM Aktie entwickelte sich insgesamt etwas schwächer als der SDAX(r) aber besser als der DAX(r), DJ EURO STOXX(r), DJ EURO STOXX 50(r) und als der DJ EURO STOXX Healthcare(r). Beendet hat die Aktie das Börsenjahr mit einem Schlusskurs von 29,88 Euro (30. Dezember 2016: 25,66 Euro). Die RHÖN-KLINIKUM Aktie ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet und im Aktienindex SDAX(r) vertreten. Die Marktkapitalisierung der ausgegebenen 66,96 Mio. Stückaktien lag zum Jahresende 2017 bei 2,0 Mrd. Euro (Vj. 1,7). Der Mittelwert des tagesdurchschnittlichen Handelsvolumens an den deutschen Börsen einschließlich des Xetra-Handels lag im Jahr 2017 bei 98.910 Stück. KapitalmarktkommunikationDie RHÖN-KLINIKUM AG hat sich zu transparenter und fairer Kommunikation verpflichtet. Investor Relations, die Beziehungen zu unseren Aktionären, hat für uns einen hohen Stellenwert. Unser Ziel und unser Anspruch war es daher auch in 2017, im Rahmen der Finanzmarktkommunikation ein realistisches Bild unseres Unternehmens zu vermitteln. Investoren, Analysten und allen weiteren interessierten Marktteilnehmern stellen wir dazu eine Plattform mit umfassenden und zeitnahen Informationen über die RHÖN-KLINIKUM AG bereit. Überdies pflegen wir den direkten, kontinuierlichen und persönlichen Dialog mit unseren Investoren und Analysten, etwa im Rahmen von Investorenkonferenzen oder auf Investoren-Roadshows. Der Bereich Investor Relations ist direkt dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt. Im Rahmen unserer Finanzberichterstattung geben wir quartalsweise Auskunft über den operativen Geschäftsverlauf. Aktuelle und kursrelevante Informationen über unser Unternehmen stellen wir Investoren, Analysten und der Presse zeitgleich und unmittelbar zur Verfügung. Wir veröffentlichen sie zudem zeitnah als News auf unserer Webseite. Weitere Informationsquellen sind die jährlich feststehenden Veranstaltungen wie die Bilanzpressekonferenz im Frühjahr und die Hauptversammlung zur Jahresmitte. 6 Berichterstattung gemäß § 315 Abs. 4 HGB über interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessIm RHÖN-KLINIKUM Konzern besteht das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem aus dem internen Steuerungs- und dem internen Überwachungssystem, das die Erstellung der Jahresabschlüsse für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG und die RHÖN-KLINIKUM AG selbst und ihre Tochtergesellschaften sicherstellt. Das Risikomanagementsystem als Bestandteil des internen Kontrollsystems ist mit Bezug auf die Rechnungslegung auch auf das Risiko der Falschaussage in der Buchführung sowie in der externen Berichterstattung ausgerichtet. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem in unserem Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Der Rechnungslegungsprozess ist so organisiert, dass für jede der Tochtergesellschaften zu jedem Stichtag - d. h. monatlich, vierteljährlich und jährlich - auf Basis einer konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie und eines konzernweit einheitlichen Buchhaltungsprogramms ein handelsrechtlicher Abschluss in konzerneigenen Rechenzentren erstellt wird. Aus diesen Abschlüssen wird für jedes Quartal ein Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) abgeleitet. Die Abschlussdaten der Tochtergesellschaften werden mittels zertifizierter Konsolidierungssoftware nach der Kapitalkonsolidierung und einer Konsolidierung von Aufwendungen und Erträgen, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Eliminierung etwaiger Zwischengewinne zu einem Konzernabschluss zusammengefasst. IFRS-relevante Umbewertungen bzw. Umgliederungen werden auf Konzernebene nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren durchgeführt. Die Abschlüsse werden zeitnah nach Ablauf des jeweiligen Stichtags an das Konzernrechnungswesen gemeldet, erstellt und veröffentlicht. Zusammen mit der Abteilung Controlling und fallweise auch mit der Abteilung Interne Revision werden die Abschlüsse analysiert, plausibilisiert und bewertet. Sowohl für die Erstellung der Einzelabschlüsse nach HGB als auch für die Erstellung des Konzernabschlusses nach den gültigen IFRS gibt es zur Vereinheitlichung der Bilanzierung entsprechend umfangreiche Bilanzierungsvorgaben und -richtlinien, deren Einhaltung stringent überwacht wird. Sowohl bei den Einzelgesellschaften als auch im Konzern bestehen klare Verantwortlichkeiten für die Erstellung der Jahresabschlüsse. Die dabei zur Anwendung kommenden fallweise präventiven oder nachgelagerten bzw. manuellen oder automatisierten Kontrollen tragen den Grundsätzen der Funktionstrennung Rechnung. Die Quartalsabschlüsse, der Halbjahresfinanzbericht sowie der Jahresabschluss werden dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfungsergebnisse des Prüfungsausschusses werden dokumentiert. Darüber hinaus beauftragt der Prüfungsausschuss regelmäßig auch den Abschlussprüfer mit der Durchführung einer rechnungslegungsbezogenen Schwerpunktprüfung. Soweit sich aus den Prüfungen des Prüfungsausschusses sowie des Abschlussprüfers Verbesserungen des Konzernrechnungslegungsprozesses ableiten lassen, werden diese unverzüglich etabliert.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 16. Februar 2018 Der Vorstand Prof. Dr. Bernd Griewing Stephan Holzinger Dr. Dr. Martin Siebert Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017Bilanz zum 31. Dezember 2017Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2017Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des Aktiengesetzes aufgestellt. 1. Grundlegende InformationenDie Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ist seit 1989 börsennotiert (SDAX(r)). Der Sitz der Gesellschaft ist in Bad Neustadt a. d. Saale, Salzburger Leite 1, Deutschland, Registergericht Schweinfurt HRB 1670. 2. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAnlagevermögenImmaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über drei bis 15 Jahre abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten werden daher sofort in voller Höhe als Aufwand gebucht, sofern sie nicht aktivierungspflichtig sind. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr bestehen. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 € nicht überschreiten, werden im Zugangsjahr sofort als Aufwand erfasst. Zugänge, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 €, aber nicht 1.000 € (zzgl. USt) übersteigen, werden in einem Jahressammelposten erfasst und über fünf Jahre abgeschrieben. Im Zugangsjahr wird stets der volle Abschreibungssatz verwendet. Selbständig nutzbare bewegliche Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 60,00 Euro (zzgl. USt) und 150,00 Euro zzgl. USt betragen, werden im Rahmen der Komplettausstattung eines Klinikneubaus in einem Sammelposten erfasst und linear über 5 Jahre abgeschrieben. Gebäude werden über eine Nutzungsdauer bis 33 1/3 Jahren abgeschrieben. Das bewegliche Sachanlagevermögen wird über eine Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahre abgeschrieben. Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr bestehen. Ausleihungen werden grundsätzlich zum Nominalwert bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Unterverzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt. UmlaufvermögenVorräte werden zu durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten beziehungsweise zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Abwertungen werden für Bestandsrisiken vorgenommen, die sich aus geminderter Verwertbarkeit und technischer Veralterung ergeben, sowie im Rahmen der verlustfreien Bewertung von Unfertigen Leistungen im Klinikbetrieb in angemessenem und ausreichendem Umfang. Unfertige Leistungen sind mit an Herstellungskosten orientierten Wertansätzen auf Basis der vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ermittelten repräsentativen Standardkosten für standardisierte Leistungen durch Krankenhäuser in Deutschland bewertet. Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt; alle erkennbaren Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch einen pauschalen Abschlag von 2 % ausreichend Rechnung getragen. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden auf den Barwert abgezinst. Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt. Aktive RechnungsabgrenzungspostenAls aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Latente SteuernAuf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen werden latente Steuern gebildet. Wenn aufgrund dieser Bewertungsunterschiede von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist, werden Passive latente Steuern angesetzt. Sofern eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von Aktiven latenten Steuern. Verlust- und Zinsvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar ist. Des Weiteren werden Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Organgesellschaften insoweit einbezogen, als von künftigen Steuerbe- und -entlastungen aus der Umkehrung von temporären Differenzen bei der RHÖN-KLINIKUM AG als steuerlichem Organträger auszugehen ist. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des individuellen Steuersatzes im Umkehrzeitpunkt. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kam im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von 15,825 % zur Anwendung. Vermögens- sowie Ertrags- und Aufwandsverrechnung von DeckungsvermögenFür Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeit dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtungen saldiert und im Zinsaufwand ausgewiesen. Weiterhin werden diese Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Altersvorsorgeleistungen und ähnliche VerpflichtungenDie RHÖN-KLINIKUM AG bewertet die Altersvorsorgeverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem anhand des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Methode) ermittelten Erfüllungsbetrag. Zukünftig erwartete Gehaltssteigerungen werden bei der Ermittlung des Barwerts der erdienten Anwartschaft berücksichtigt. Für die Abzinsung der Altersvorsorgeverpflichtungen wird der jeweilige von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte Zinssatz, unter Zugrundelegung von 10-Jahres-Durchschnitt (Dezember 2017: 3,7 %; Dezember 2016: 4,0 %) verwendet. Für die Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeit wurde entsprechend ein laufzeitadäquater Zinssatz von 1,3 % (Vj. 1,8 %) zu Grunde gelegt. Übrige RückstellungenIn den Übrigen Rückstellungen sind in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen gebildet. Die Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Barwert gemäß § 253 Abs. 2 HGB angesetzt. Vor dem 1. Januar 2010 gebildete Aufwandsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 2 HGB (alt) wurden in Anwendung des Übergangswahlrechts beibehalten. VerbindlichkeitenFinanzschulden und andere Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag, Leibrentenverpflichtungen werden mit ihrem Barwert am Bilanzstichtag ausgewiesen. AbschlussgliederungDie RHÖN-KLINIKUM AG fasst einzelne Posten der Bilanz zusammen, sofern sie einen Betrag enthalten, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes nicht erheblich ist, und durch eine Zusammenfassung die Klarheit der Darstellung vergrößert wird. Die zusammengefassten Posten weist die RHÖN-KLINIKUM AG im Anhang gesondert aus. Die RHÖN-KLINIKUM AG stellt zusätzliche Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung dar, sofern sie einen Betrag enthalten, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes erheblich ist und durch diesen Ausweis die Klarheit der Darstellung vergrößert wird. Gewinn- und VerlustrechnungDie RHÖN-KLINIKUM AG erstellt die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren und unter Berücksichtigung der Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). 3. Erläuterung zur Bilanz3.01 Entwicklung des AnlagevermögensZu der Zusammensetzung des Anlagevermögens verweisen wir auf das Anlagengitter. 3.02 Forderungen und sonstige VermögensgegenständeZusammensetzung: scroll
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Davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
0 Tsd. € Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen 45.250 Tsd. € (Vj. 49.942 Tsd. €) auf Finanzforderungen, 12.625 Tsd. € (Vj. 11.299 Tsd. €) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie 11.396 Tsd. € (Vj. 9.769 Tsd. €) auf Forderungen aus Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuererstattungsansprüche von 1.163 Tsd. € (Vj. 3.529 Tsd. €) enthalten. Die Steuererstattungsansprüche des Vorjahres enthielten ein Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 KStG n.F. in Höhe von 2.181 Tsd. €, das innerhalb des verbliebenen Auszahlungszeitraums im Geschäftsjahr 2017 zur Auszahlung gelang. Dieses Körperschaftsteuerguthaben wurde im Vorjahr mit dem Barwert in Höhe von 2.181 Tsd. € angesetzt. 3.03 Aktive latente SteuernDie aktiven latenten Steuern in Höhe von 12.456 Tsd. € (Vj. 8.031 Tsd. €) resultieren aus Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden und den berücksichtigungsfähigen steuerlichen Verlustvorträgen sowie Zinsvorträgen. Die sich in 2017 ergebenden aktiven latenten Steuern betreffen mit 5.907 Tsd. € steuerliche Verlustvorträge sowie mit 6.549 Tsd. € Bewertungsdifferenzen beim Sachanlagevermögen, Vorräten, Forderungen, Altersversorgungsrückstellungen und übrigen Rückstellungen. Die sich im Vorjahr ergebenden aktiven latenten Steuern betrafen u. a. mit 1.144 Tsd. € steuerlich abziehbare Zinsaufwendungen (Zinsschranke). Bei der Bewertung der latenten Steuern wird ein Steuersatz von 15,825 % zugrunde gelegt. Der Anstieg des Postens entfällt im Wesentlichen mit 4.157 Tsd. € auf steuerliche Verlustvorträge sowie mit 295 Tsd. € auf die Erweiterung des Organkreises der RHÖN-KLINIKUM AG. 3.04 Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital der RHÖN-KLINIKUM AG beträgt unverändert 167.406.175 € und ist eingeteilt in 66.962.470 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert am Grundkapital in Höhe von 2,50 € je Aktie. 3.05 Eigene AktienUnverändert hält die RHÖN-KLINIKUM AG 24.000 Stück eigene Aktien in ihrem Bestand. Die am Bilanzstichtag im Bestand befindlichen Aktien entsprechen rechnerisch 60 Tsd. € oder 0,04 % des Gezeichneten Kapitals. 3.06 KapitalrücklageIn der Kapitalrücklage wird unverändert das Agio aus Kapitalerhöhungen in Höhe von 410.869 Tsd. € sowie der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag von insgesamt 178.174 Tsd. € ausgewiesen. 3.07 GewinnrücklagenDie gesetzliche Rücklage beträgt unverändert 131 Tsd. €. Es bestehen wie im Vorjahr keine anderen (freien) Gewinnrücklagen. 3.08 BilanzgewinnIm Bilanzgewinn von 172.147 Tsd. € (Vj. 168.370 Tsd. €) ist ein Gewinnvortrag von 144.941 Tsd. € (Vj. 127.265 Tsd. €) enthalten. Von diesem Gewinnvortrag entfallen 8 Tsd. € (Vj. 19 Tsd. €) auf Gewinnanteile für eigene Aktien. 3.09 GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, vom Bilanzgewinn in Höhe von 172.147.458,00 € einen Betrag von 14.726.463,40 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,22 € je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 157.420.994,60 € auf neue Rechnung vorzutragen. 3.10 Angaben zu ausschüttungsgesperrten BeträgenDen ausschüttungsgesperrten Beträgen von insgesamt 12.567 Tsd. € (Vj. 8.185 Tsd. €), die im Wesentlichen aus dem Ansatz der aktiven latenten Steuern resultieren, stehen frei verfügbare Rücklagen von 589.043 Tsd. € (Vj. 589.043 Tsd. €) gegenüber. Eine Ausschüttungssperre in Bezug auf den Bilanzgewinn von 172.147 Tsd. € besteht daher nicht. 3.11 Sonderposten zur Finanzierung des AnlagevermögensEs handelt sich um Fördermittel nach Krankenhausfinanzierungsrecht, die nach bestimmungsgemäßer Verwendung in einen Sonderposten nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) eingestellt werden, und entsprechend der Abschreibung der geförderten Wirtschaftsgüter ertragswirksam aufgelöst werden. 3.12 RückstellungenDie Rückstellungen entfallen auf: scroll
Die sonstigen Rückstellungen decken die erkennbaren Risiken in ausreichendem Maß ab. Die Rückstellungen im Zusammenhang mit den durchgeführten Transaktionen betreffen rechtliche und steuerliche Risiken im Rahmen der Veräußerung von Gesellschaften. Für die Mitglieder des Vorstandes besteht ein Versorgungsplan, der Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht. Die Vorstände erhalten neben ihrer laufenden Vergütung bei Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit eine in Abhängigkeit von der Dauer des Dienstverhältnisses und der Höhe der Bezüge stehende Altersvorsorgeleistung, die auf das 1,5-fache der letzten Jahresbezüge begrenzt ist. Bei der Berechnung des Verpflichtungsumfangs wurden die individuellen Vertragsdauern zu Grunde gelegt. Der Erfüllungsbetrag der Altersvorsorgerückstellung beträgt zum Bilanzstichtag 2.089 Tsd. € (Vj. 1.926 Tsd. €). Die versicherungsmathematische Bewertung des Erfüllungsbetrags basiert unter anderem auf einem Abzinsungssatz von 3,7 % (Vj. 4,0 %) und einem Anwartschaftstrend von 2,5 % (Vj. 2,5 %) per annum. Die Sterbewahrscheinlichkeiten basieren auf den Heubeck'schen Sterbetafeln (2005G). Der Abzinsungssatz von 3,7 % ist ein 10-Jahresdurchschnittszinssatz. Der mit einem 7-Jahresdurchschnittszinsatz von 2,8 % bewertete Erfüllungsbetrag würde einen um 87 Tsd. € (Vj. 100 Tsd. €) höheren Rückstellungsbetrag in Höhe von 2.176 Tsd. € ergeben. Die Altersteilzeitrückstellungen mit einem Erfüllungsbetrag von 115 Tsd. € (Vj. 209 Tsd. €) wurden gemäß § 246 Abs. 2 S.2 HGB mit Vermögensgegenständen in Höhe von 91 Tsd. € (Vj. 155 Tsd. €), die ausschließlich der Erfüllung dieser Schulden dienen und dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind, verrechnet. 3.13 VerbindlichkeitenVon den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 88.912 Tsd. € (Vj. 85.283 Tsd. €) auf Finanzverbindlichkeiten und 141 Tsd. € (Vj. 103 Tsd. €) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Zu der Zusammensetzung der Verbindlichkeiten verweisen wir auf den Verbindlichkeitenspiegel. Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung4.01 UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeiten wie folgt auf: scroll
In den sonstigen Umsatzerlösen sind im Wesentlichen Umlagen und Weiterbelastungen im Konzern in Höhe von 7,8 Mio. € (Vj. 8,2 Mio. €) sowie Miet- und Pachterträge in Höhe von 0,6 Mio. € (Vj. 0,6 Mio. €) enthalten. 4.02 Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 2,1 Mio. € (Vj. 44,1 Mio. €) enthalten. Im Vorjahr wurden Rückstellungen für potenzielle rechtliche und steuerliche Gewährleistungsrisiken im Zusammenhang mit dem Verkauf der Kliniken an Fresenius/Helios in Höhe von 42,0 Mio. € aufgelöst, da entsprechende vertragliche Gewährleistungsfristen teilweise ausgelaufen sind. 4.03 FinanzergebnisDas Finanzergebnis ist im Geschäftsjahr durch eine Wertberichtigung auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 31 Tsd. € sowie auf Beteiligungen in Höhe von 1.511 Tsd. € aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung belastet. Im Vorjahr war das Finanzergebnis durch eine Wertberichtigung auf Ausleihungen im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der Marburger Ionenstrahl-Therapie Betriebs-Gesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg mit beschränkter Haftung in Höhe von 35,5 Mio. € belastet. Der Zinsaufwand der Altersvorsorgerückstellung belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 57 Tsd. € (Vj. 48 Tsd. €). Die ebenfalls im Zinsaufwand erfassten sonstigen Finanzaufwendungen aus Altersteilzeitrückstellungen betrugen 3 Tsd. € (Vj. 5 Tsd. €). Die Erträge aus zu verrechnendem Vermögen betrugen 3 Tsd. € (Vj. 5 Tsd. €). 4.04 Periodenfremde Erträge und AufwendungenIn der Gewinn- und Verlustrechnung der RHÖN-KLINIKUM AG sind Periodenfremde Erträge von 2,2 Mio. € (Vj. 44,2 Mio. €) enthalten. Die Periodenfremden Erträge resultieren mit 2,1 Mio. € aus der Auflösung von Rückstellungen (Vj. 44,1 Mio. €). Davon entfallen 1,3 Mio. € auf Rückstellung für ausstehende Rechnungen, 0,6 Mio. € auf Rückstellungen für Personalverpflichtungen sowie 0,2 Mio. € auf sonstige Rückstellungen. Im Vorjahr wurden Rückstellungen für potenzielle rechtliche und steuerliche Gewährleistungsrisiken im Zusammenhang mit dem Verkauf der Kliniken an Fresenius/Helios in Höhe von 42,0 Mio. €, Rückstellungen für Personalverpflichtungen in Höhe von 0,7 Mio. €, Rückstellung für ausstehende Rechnungen in Höhe von 1,2 Mio. € sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von 0,2 Mio. € aufgelöst. Die periodenfremden Aufwendungen belaufen sich auf 0,5 Mio. € (Vj. 0,6 Mio. €) und entfallen im Wesentlichen auf Aufwendungen für Beratungen und EDV- und Organisationsaufwand. 4.05 Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher GrößenordnungIm Vorjahr sind Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung durch Auflösung der Rückstellungen für potenzielle rechtliche und steuerliche Gewährleistungsrisiken im Zusammenhang mit dem Verkauf der Kliniken an Fresenius/Helios in Höhe von 42,0 Mio. € entstanden. Das Finanzergebnis wurde im Vorjahr durch eine Wertberichtigung auf Ausleihungen im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der Marburger Ionenstrahl-Therapie Betriebs-Gesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg mit beschränkter Haftung in Höhe von 35,5 Mio. € belastet. 4.06 Steuern vom Einkommen und Ertragscroll
Die Ertragsteuern entfallen ausschließlich auf das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Als laufende Ertragssteueraufwendungen werden die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag ausgewiesen. Unter dem Posten Steuern vom Einkommen und Ertrag sind ferner latente Steueraufwendungen beziehungsweise -erträge erfasst, die aus der Umkehrung von temporären Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen sowie der Inanspruchnahme von steuerlichen Verlustvorträgen und Zinsvorträgen resultieren. Der Ertrag aus laufenden Ertragsteuern resultiert im laufenden Geschäftsjahr im Wesentlichen aus der Erstattung der Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlags des Vorjahres. Der Ertrag aus latenten Steuern resultiert im laufenden Geschäftsjahr im Wesentlichen aus dem Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge sowie aus der Veränderung von Bewertungsunterschieden im Anlagevermögen und bei Rückstellungen unter Berücksichtigung der Erweiterung des Organkreises der RHÖN-KLINIKUM AG. Gegenläufig wirken sich die Belastungen aus dem Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerlich abziehbare Zinsaufwendungen (Zinsschranke). 5. Anteilsbesitzscroll
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Zahlen gemäß Jahresabschluss 31. Dezember
2016. 6. Sonstige Angaben6.01 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Art, Zweck und Risiken und Vorteile außerbilanzieller GeschäfteDer Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen ohne Bestellobligo beträgt 34,6 Mio. € (Vj. 43,6 Mio. €) (davon gegenüber verbundene Unternehmen 20,1 Mio. €; Vj. 21,3 Mio. €) und gliedert sich wie folgt auf: scroll
Die Gesellschaft rechnet nicht mit einer Inanspruchnahme aus der selbstschuldnerischen Bürgschaftserklärung für Fördermittelansprüche des Freistaats Bayern, da nach der Fertigstellung des Campus-Neubaus eine Übertragung der Fördermittelansprüche auf ein verbundenes Unternehmen geplant ist. Aus abgeschlossenen Unternehmenskaufverträgen bestehen zum Bilanzstichtag keine Investitionsverpflichtungen. Die finanziellen Verpflichtungen aus getätigten Bestellungen (Bestellobligo) belaufen sich auf 75,9 Mio. € (Vj. 65,8 Mio. €). Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus getätigten Bestellungen im Zusammenhang mit dem Campus-Neubau der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft am Standort Bad Neustadt. 6.02 Derivative FinanzinstrumenteIm Geschäftsjahr 2017 bestanden ebenso wie zum Vorjahresstichtag keine Zinssicherungen. 6.03 Im Jahresdurchschnitt beschäftigte Arbeitnehmer(Durchschnitt zum Quartalsende nach Köpfen, ohne Vorstände und Auszubildende): scroll
6.04 Beteiligungen an der GesellschaftDer Gesellschaft wurden folgende gemäß §§ 21, 22 WpHG ab 03.01.2018 nach §§ 33, 34 WpHG mitteilungspflichtige mittelbare und unmittelbare Beteiligungen gemeldet: scroll
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Unter Berücksichtigung der uns mitgeteilten Schwellenüber- bzw. -unterschreitungen ergibt sich nach §§ 21, 22 WpHG ab 03.01.2018 nach §§ 33, 34 WpHG hinsichtlich der Aktionärsstruktur zum Stichtag 31. Dezember 2017 folgendes Bild: scroll
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Mitteilungen über die gesetzlichen Meldeschwellen gemäß § 25a WpHG lagen im Geschäftsjahr 2017 nicht vor. Es lag uns im Berichtsjahr 2017 eine Mitteilung über die gesetzlichen Meldeschwellen gemäß § 25 WpHG ab 03.01.2018 § 38 WpHG vor: scroll
6.05 Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenGemäß § 285 Nr. 21 HGB sind wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen anzugeben, soweit sie nicht zu marktüblichen Konditionen zustande gekommen sind. Von der Angabepflicht ausgenommen sind Transaktionen innerhalb eines Konzerns, so dass die Geschäfte mit konsolidierten Unternehmen des RHÖN-KLINIKUM-Konzerns nicht erläutert werden müssen. Als nahe stehende Personen gelten natürliche sowie juristische Personen und Unternehmen, die dem berichtenden Unternehmen nahestehen. Dabei handelt es sich insbesondere um natürliche Personen, die das berichtende Unternehmen beherrschen oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt sind, maßgeblichen Einfluss haben oder im Unternehmensmanagement des berichtenden Unternehmens eine Schlüsselposition einnehmen. Gleiches gilt für nahe Familienangehörige dieser Personen. Weiterhin umfasst sind Unternehmen derselben Unternehmensgruppe und Unternehmen unter bzw. mit maßgeblichem Einfluss. Als nahe stehende Unternehmen werden demnach sämtliche Unternehmen, an denen die RHÖN-KLINIKUM AG zwischen 20,0 % und 50,0 % beteiligt ist und die als assoziiertes Unternehmen oder wegen Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, identifiziert (zu den Unternehmen des Konzerns wird auf die Anteilsbesitzliste in diesem Anhang verwiesen). Als nahe stehende Personen behandeln wir die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie die mit ihnen im Sinne des § 1589 BGB im ersten Grad verwandten Personen und deren Ehegatten. Unter den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen haben wir den Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates subsumiert. Die RHÖN-KLINIKUM AG unterhält im Einzelfall wechselseitige Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen. Es handelt sich hierbei insbesondere um Vermietungen von Gebäuden sowie um Leistungen im Zusammenhang mit Telemedizin, Teleradiologie, Pflege sowie Personalgestellungen. Diese Dienstleistungs- und Mietbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt. Zu den Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf den gesonderten Berichtsabschnitt im Anhang. Berichtspflichtige Geschäfte i. S. d. § 285 Nr. 21 HGB lagen im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht vor. 6.06 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Beiratsscroll
Kreditgewährungen an Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstands und des zum 31.12.2017 aufgelösten Beirats liegen nicht vor. Mitglieder des Aufsichtsrats und die ihnen nahestehenden Personen halten zusammen einen Aktienbesitz an der RHÖN-KLINIKUM AG von 45,2 % (Vj. 37,1 %) des gesamten Aktienkapitals. Die Mitglieder des Vorstands halten zum 31. Dezember 2017 keine Aktien der RHÖN-KLINIKUM AG. Die von den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie deren Ehegatten bzw. Verwandten ersten Grades getätigten Transaktionen von Aktien der RHÖN-KLINIKUM AG werden gemäß Art. 19 MAR der seit 3. Juli 2016 in Deutschland gültigen Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 veröffentlicht. Im Berichtszeitraum liegen der RHÖNKLINIKUM AG die nachfolgenden Mitteilungen über Geschäfte nach Art. 19 MAR von Mitgliedern des Vorstands bzw. Aufsichtsrats (Directors' Dealings) vor: scroll
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Die Aufwendungen für Mitglieder des Aufsichtsrats (ohne Umsatzsteuer) gliedern sich im Einzelnen wie folgt:scroll
Für die einzelnen Mitglieder des Vorstands wurde folgende Vergütung für das Geschäftsjahr 2017 festgesetzt:scroll
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Versorgungsaufwand umfasst den Dienstzeitaufwand
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Versorgungsaufwand umfasst den Dienstzeitaufwand
nach IAS 19 Bei der Beendigung des Dienstvertrages erhalten die Vorstände unter bestimmten Voraussetzungen eine Altersvorsorgeleistung. Diese beträgt für jedes volle Jahr (zwölf volle Kalendermonate) der Tätigkeit als Vorstandsmitglied 12,5 % der am Tage der Beendigung des Dienstvertrags geschuldeten Jahresbezüge, insgesamt jedoch höchstens das 1,5-Fache dieser letzten Bezüge. Für diese Leistungen, die den Mitgliedern des Vorstands nach Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, wurden folgende Altersvorsorgeleistungen zurückgestellt: scroll
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6.07 Erklärung zum Corporate Governance KodexMit gemeinsamem Beschluss des Aufsichtsrats und des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG vom 9. November 2017 wurde die entsprechende Erklärung gemäß § 161 AktG zur Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Geschäftsjahr 2017 abgegeben. Diese wurde auf der Website der RHÖN-KLINIKUM AG hinterlegt und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 6.08 Honorare des AbschlussprüfersDas von dem Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar ist in der entsprechenden Anhangsangabe im Konzernabschluss enthalten. Das für den Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, im Geschäftsjahr 2017 als Aufwand (ohne Umsatzsteuer) erfasste Honorar beträgt 647 Tsd. €. Davon entfallen auf Abschlussprüfungsleistungen 356 Tsd. €, auf andere Bestätigungsleistungen 44 Tsd. €, auf Steuerberatungsleistungen 151 Tsd. € und auf sonstige Leistungen 96 Tsd. €. Die Kategorie "Abschlussprüfungsleistungen" umfasst die Honorare für die Prüfung des Jahresabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG und die Prüfung des Konzernjahresabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG. Ferner sind in dieser Position die Honorare für die prüferische Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses erfasst. Die Honorare für sonstige gesetzliche Bestätigungsleistungen umfassen im Wesentlichen Bescheinigungen für krankenhausrechtliche Zwecke sowie für die Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts. Die Steuerberatungsleistungen beinhalten insbesondere Honorare für die Erstellung von Steuererklärungen sowie Unterstützungsleistungen im Rahmen steuerlicher Betriebsprüfungen. Die sonstigen Leistungen betreffen überwiegend Honorare für projektbezogene Beratungsleistungen. 6.09 NachtragsberichtZum 31. Dezember 2017 ist Frau Bettina Böttcher aus dem Aufsichtsrat als Mitglied der Arbeitnehmervertreter ausgeschieden. Als Ersatzmitglied ist seit 1. Januar 2018 Frau Natascha Weihs neues Mitglied im Aufsichtsrat. Darüber hinaus sind seit dem 31. Dezember 2017 keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG erwartet wird. 6.10 Organe und Beirat der RHÖN-KLINIKUM AGDer Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus:
Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus:
Der Beirat der RHÖN-KLINIKUM AG bestand bis 31. Dezember 2017 aus:
Bad Neustadt a.d. Saale, den 16. Februar 2018/den 19. März 2018 Der Vorstand Prof. Dr. Bernd Griewing Stephan Holzinger Dr. Dr. Martin Siebert Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RHÖN-KLINIKUM AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der RHÖN-KLINIKUM AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der RHÖN-KLINIKUM AG beschrieben sind.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 16. Februar 2018/den 19. März 2018 Prof. Dr. Bernd Griewing Stephan Holzinger Dr. Dr. Martin Siebert Anlagenspiegel3. Erläuterungen zur Bilanz3.01 Entwicklung des Anlagevermögensscroll
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Verbindlichkeitenspiegel3.13 Verbindlichkeitenscroll
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Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. SaaleVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale, -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1 Realisierung von Erlösen aus erbrachten Krankenhausleistungen und Erlösausgleich 2 Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 3 Rückstellungen für die Risikovorsorge für rechtliche und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaften 4 Bilanzierung aktiver latenter Steuern Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1 Sachverhalt und Problemstellung 2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3 Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1 Realisierung von Erlösen aus erbrachten Krankenhausleistungen und Erlösausgleich1 Die im Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Umsatzerlöse in Höhe von € 193,2 Mio betreffen im Wesentlichen Krankenhausleistungen und unterliegen daher überwiegend den gesetzlichen Entgeltregelungen im Gesundheitswesen. Für die Abgeltung der erbrachten Krankenhausleistungen werden jährlich zwischen den Krankenkassen als Kostenträger und dem jeweiligen Krankenhaus im Verhandlungswege Erlösbudgets, DRG Fallzahlen (Diagnosis Related Groups - DRG) sowie Bewertungsrelationen vereinbart. Grundlage hierfür ist die Bemessung der allgemeinen Krankenhausleistungen im Rahmen des Versorgungsauftrages des jeweiligen Krankenhauses. Die zur Bewertung der Krankenhausleistungen herangezogenen diagnosebezogenen Fallgruppen stammen aus dem bundesweit einheitlichen DRG-Katalog. Stimmt die von einem Krankenhaus abgerechnete Leistungsmenge (in Anzahl, Schweregrad oder Art der Leistung) am Ende des Geschäftsjahres nicht mit dem für dieses Jahr verhandelten Budget überein, ergeben sich Mehr- bzw. Mindererlöse, die zwischen den Krankenkassen als Kostenträger und dem jeweiligen Krankenhaus ausgeglichen werden. Da die Budgetverhandlungen zumeist erst im Laufe des Geschäftsjahres oder erst nach dessen Abschluss stattfinden, nehmen die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft Schätzungen bezüglich der zu vergütenden Leistungsmengen zum Bilanzstichtag vor. Die Umsatzerlöse werden entsprechend korrigiert. Darüber hinaus besteht nach § 275 SGB V sowie § 17 KHG grundsätzlich seitens der Krankenkassen ein Prüfungsrecht hinsichtlich der kodierten Erlöse (Ermittlung der Leistungsmengen) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Die Umsatzerlöse aus erbrachten Krankenhausleistungen werden durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft aufgrund von Schätzungen in Bezug auf die Beanstandungsquote des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und basierend auf Erfahrungswerten korrigiert. Die endgültigen Ergebnisse aus den Überprüfungen des Medizinischen Dienstes haben wiederum Einfluss auf den Erlösausgleich des jeweiligen Geschäftsjahres. Die vorgenommenen Erlöskorrekturen basieren in einem hohen Maß auf den Einschätzungen und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter und sind daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrundeliegenden Komplexität der diesem betragsmäßig bedeutsamen Posten zugrundeliegenden Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns unter anderem anhand der uns vorgelegten vertraglichen Grundlagen und sonstigem Schriftverkehr einen Überblick bezüglich der Budgetvereinbarungen zwischen den Krankenkassen und der Gesellschaft sowie den jeweils vergüteten Leistungsmengen verschafft. Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Jahresergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Einschätzungen zu den Budgetansätzen, zu den Erlösausgleichen sowie zu den Erlöskorrekturen aufgrund der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst beurteilt. Um die Angemessenheit der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Umsatzerlöse zu beurteilen, haben wir auch die eingerichteten Prozesse der Gesellschaft zur Erfassung der Erlöse aus erbrachten Krankenhausleistungen und den vorzunehmenden Erlöskorrekturen gewürdigt und das methodische Vorgehen der gesetzlichen Vertreter zur Vornahme der Erlöskorrekturen nachvollzogen. Weiterhin haben wir auch die diesbezüglichen Annahmen der gesetzlichen Vertreter zu den vergüteten Leistungsmengen zum Bilanzstichtag auf Basis der uns zur Verfügung gestellten Detailinformationen nachvollzogen. Damit einhergehend haben wir die vorgenommenen Erlöskorrekturen mit den uns vorgelegten Protokollen aus den jeweiligen Verhandlungen mit den Krankenkassen sowie den Verhandlungsergebnissen aus Vorjahren verglichen. Hinsichtlich der Erlösausgleiche haben wir neben den Abstimmungen im Rahmen der Erlösverprobung anhand der jeweiligen Leistungsstatistiken des Patientenmanagements und den zugrundeliegenden Vereinbarungen auch den Prozess zur Ermittlung der Erlösausgleiche untersucht. Im Hinblick auf mögliche Korrekturen durch den Medizinischen Dienst haben wir die Prozesse zur Ermittlung der Leistungsmengen (Kodierungen) und zur Ermittlung der entsprechenden Korrekturen gewürdigt. Ferner haben wir die Entwicklung der Prüf- und Beanstandungsquoten sowie der Prüfungsschwerpunkte des Medizinischen Dienstes einer analytischen Beurteilung unterzogen. Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zum Ansatz und zur Bewertung der Erlöse aus erbrachten Krankenhausleistungen hinreichend dokumentiert sind und die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen stetig abgeleitet wurden. 3 Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind in den Abschnitten 3.02, 3.12, 3.13 und 4.01 des Anhangs enthalten. 2 Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen1 Im Jahresabschluss der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft werden zum 31. Dezember 2017 unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von € 374,9 Mio (32,6 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Zum Bilanzstichtag wurde seitens der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft eine Überprüfung der Werthaltigkeit der wesentlichen Beteiligungsbuchwerte vorgenommen. Die beizulegenden Werte der wesentlichen Beteiligungen werden als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt, welche um die Nettofinanzposition korrigiert werden, damit ein Eigenkapitalwert zur Gegenüberstellung mit dem jeweiligen Beteiligungsbuchwert ermittelt werden kann. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen Finanzanlage. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr ein Abwertungsbedarf von insgesamt T€ 1.542. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 1 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte der wesentlichen Beteiligungen sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Ferner haben wir die Herleitung der im Bereich der ewigen Rente angewandten langfristigen Wachstumsraten aus den Markterwartungen nachvollzogen. Die Angemessenheit der bei der Beteiligungsbewertung verwendeten künftigen Zahlungsströme haben wir durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie durch Abgleich mit den aktuellen Budgets aus dem von den gesetzlichen Vertretern erstellten Investitions- und Finanzplan für 2018 sowie der von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planung für die Jahre 2019 bis 2022 beurteilt. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sachgerecht vorzunehmen. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind im Anhang in den Abschnitten 2 und 5 enthalten. 3 Rückstellungen für die Risikovorsorge für rechtliche und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaften1 In dem Jahresabschluss der Gesellschaft werden "sonstige Rückstellungen" in Höhe von € 124,8 Mio (10,8 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Davon betreffen € 83,2 Mio Rückstellungen für potenzielle rechtliche und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kliniken an Fresenius/Helios. Die vorzunehmende Risikobeurteilung und die Einschätzung, ob aufgrund dessen die Passivierung einer Rückstellung zur Abdeckung des Risikos erforderlich ist, und gegebenenfalls in welcher Höhe, ist dabei in hohem Maße durch die Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter geprägt. Grundlage für den Ansatz dieser Rückstellungen sind Gewährleistungsverpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Anteilskaufvertrag. Für die Bewertung dieser Rückstellungen wurden die aus den zugrundeliegenden Verpflichtungen erwarteten künftigen Zahlungsmittelabflüsse von der Gesellschaft ermittelt. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der betragsmäßigen Bedeutung dieser Rückstellungen sowie der zugrundeliegenden Annahmen und Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Konzernergebnis haben, haben wir im Rahmen unserer Prüfung die Angemessenheit des Wertansatzes beurteilt. Dabei haben wir den Ansatz und die Bewertung der unsicheren Verpflichtungen unter anderem durch den Vergleich mit Vergangenheitswerten, Nachvollzug der stetig angewendeten Berechnungsmethodik und anhand uns vorgelegter vertraglicher Unterlagen nachvollzogen. Weiterhin haben wir die Berechnung der Rückstellungen nachvollzogen. Hierbei haben wir auch beurteilt, ob die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und die getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um den Ansatz und die Bewertung dieser betragsmäßig bedeutsamen Rückstellungen zu rechtfertigen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsannahmen konnten wir nachvollziehen und halten die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen sowie den Ansatz und die Bewertung dieser bedeutsamen Rückstellungen für vertretbar. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Rückstellungen für die Risikovorsorge für rechtliche und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaften sind in Abschnitt 3.12 des Anhangs enthalten. 4 Bilanzierung aktiver latenter Steuern1 Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden nach Saldierung gemäß § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB aktive latente Steuern in Höhe von € 12,5 Mio ausgewiesen. Vor Saldierung mit passiven latenten Steuern sind aktive latente Steuern in Höhe von € 13,5 Mio bilanziert. Der sich ergebende Überhang aktiver latenter Steuern in Höhe von € 12,5 Mio wird in Ausübung des Aktivierungswahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Die Aktivierung latenter Steuern erfolgt unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzten steuerlichen Verluste realisiert werden können. Dazu werden, soweit nicht ausreichend passive latente Steuern aus zu versteuernden temporären Differenzen vorhanden sind, die künftigen steuerlichen Ergebnisse ausgehend von der Unternehmensplanung prognostiziert. Steuerliche Verlustvorträge werden -soweit keine ausreichenden passiven latenten Steuern vorliegen -nur berücksichtigt, soweit ihre Realisierung aufgrund der Planungsrechnung innerhalb der nächsten fünf Jahre mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann. Für die Bewertung latenter Steuern werden die zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen voraussichtlich geltenden individuellen Steuersätze der Gesellschaft zugrunde gelegt. Von den insgesamt € 13,5 Mio aktiven latenten Steuern der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft vor Saldierungen mit passiven latenten Steuern entfallen € 5,9 Mio auf steuerliche Verlustvorträge. Insgesamt wurden in Höhe von T€ 412 aktive latente Steuern nicht angesetzt, da eine voraussichtliche Realisierung nicht wahrscheinlich ist. Aus unserer Sicht war die Bilanzierung latenter Steuern im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit Unsicherheiten behaftet ist. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zur Beurteilung der Werthaltigkeit der aktivierten latenten Steuern unsere internen Spezialisten aus dem Bereich Tax Accounting eingebunden. Mit deren Unterstützung haben wir unter anderem die eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Steuersachverhalten und das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern beurteilt. Weiterhin haben wir die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der Gesellschaft beurteilt und die Angemessenheit der zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt. Weiterhin haben wir die Überleitung der Unternehmensplanung zur Planung des zu versteuernden Einkommens nachvollzogen. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Steuern sind im Anhang im Abschnitt 3.03 enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 15. November 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1988 als Abschlussprüfer der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. HINWEIS ZUR NACHTRAGSPRÜFUNGDiesen Bestätigungsvermerk erteilen wir zu dem geänderten Jahresabschluss und Lagebericht aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 16. Februar 2018 abgeschlossenen Prüfung und unserer am 19. März 2018 abgeschlossenen Nachtragsprüfung, die sich auf die Änderung des Anhangs hinsichtlich der Angaben zu den Mitgliedern der Organe bezog. Auf die Darstellung der Änderung durch die gesetzlichen Vertreter im geänderten Anhang, Abschnitt "Organe und Beirat der RHÖN-KLINIKUM AG" wird verwiesen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Conrad.
Frankfurt am Main, den 16. Februar 2018 / begrenzt auf die vorgenannte Änderung, den 19. März 2018 PricewaterhouseCoopers GmbH Michael Conrad, Wirtschaftsprüfer ppa. Stefan Sigmann, Wirtschaftsprüfer GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAGDer vom Vorstand aufgestellte, vom Aufsichtsrat gebilligte und damit festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft weist einen Bilanzgewinn von 172.147.458,00 € aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn einen Betrag von 14.726.463,40 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,22 € je dividendenberechtigte Stückaktie (DE0007042301) zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 157.420.994,60 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Bad Neustadt a. d. Saale, 28. März 2018 RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft Der Aufsichtsrat Der Vorstand BERICHT DES AUFSICHTSRATSSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, verehrte Damen und Herren,nachfolgend berichte ich Ihnen über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2017: Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und VorstandDer Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2017 fortlaufend und ausführlich mit der Situation und der Entwicklung des Unternehmens befasst und die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen. Hierzu zählen die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsführung und die regelmäßige Beratung des Vorstands bei der Leitung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat hat sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben dabei stets von den ausschlaggebenden Prinzipien der Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit leiten lassen. Die Einhaltung dieser Prinzipien durch den Vorstand wurde durch regelmäßige Nachprüfung der allgemeinen Organisation der Gesellschaft sowie durch Überprüfung der Instrumente zur internen Risikokontrolle überwacht. Der Aufsichtsrat war in grundlegende und bedeutende Entscheidungen des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG eingebunden. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten grundsätzlich nachgekommen und hat uns sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend unterrichtet -entscheidungsrelevante Dokumente und Unterlagen erhielt der Aufsichtsrat rechtzeitig vor den jeweiligen Beratungen und formalen Sitzungen. Der Aufsichtsrat hat die Berichterstattung und die vorgetragenen Informationen des Vorstands zur strategischen und operativen Geschäftsentwicklung, zu Compliance-Themen sowie zu Risiken und dem Risikomanagement auf ihre Plausibilität und Nachvollziehbarkeit hin überprüft, mit dem Vorstand erörtert und bei gegebenem Anlass auch kritisch hinterfragt. Schwerpunkte der Beratungen in den Gremien und mit dem Vorstand waren die strategische Weiterentwicklung des Konzerns; Themen, Projekte und Maßnahmen zur Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit auf die Bereiche Spitzenmedizin und Universitätsmedizin sowie zum Gesundheits-Vollversorger. Die kontinuierliche beratende Begleitung des Vorstands bei diesem Veränderungsprozess, z. B. bei der Implementierung und Umsetzung des RHÖN-Campus-Konzeptes an den Standorten Bad Neustadt und Marburg sowie die Digitalisierung des Geschäftsmodells, gehörten zu den zentralen Aufgaben des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand mit dem Vorstandsvorsitzenden auch zwischen den Gremiensitzungen in einem intensiven und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch und wurde über wesentliche Entwicklungen und aktuelle Geschäftsvorfälle laufend und ausführlich informiert. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen. Die Beschlussvorschläge des Vorstands haben wir ausführlich erörtert und dazu, soweit es die Bestimmungen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung erfordern, nach intensiver Prüfung im Aufsichtsrat und den jeweils zuständigen Aufsichtsratsausschüssen unser Votum abgegeben. In wenigen Fällen haben wir im Interesse der Aktionäre externe Sachverständige und Berater zur Unterstützung hinzugezogen. Bei besonders eilbedürftigen und termingebundenen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat bzw. der zuständige Ausschuss Sitzungen mittels Telefonkonferenzen abgehalten und auch Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Die Arbeit des Aufsichtsrats in den Ausschüssen und im PlenumDer Aufsichtsrat hat zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben und Verantwortung insgesamt sieben ständige Ausschüsse eingerichtet, deren Mitglieder für die besonderen Fragestellungen der Ausschüsse über konkrete Kompetenzen und Erfahrungen verfügen. Zu wesentlichen strategischen Themen der Geschäftspolitik fand eine Gemeinschaftssitzung des Investitions-, Strategie- und Finanzausschusses und des Medizininnovations- und Qualitätsausschusses mit dem Vorstand unter Hinzuziehung weiterer Führungskräfte des Konzerns aus den jeweiligen Fachbereichen statt. Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse und Themen vor, die im Plenum des Aufsichtsrats zu entscheiden sind. Sie handeln im Rahmen von Gesetz, Satzung und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats -auch anstelle desselben - als beschließende Ausschüsse, soweit dies dem Gesetz entspricht und vom Aufsichtsrat zuvor festgelegt wurde. Die Ausschüsse tagen generell separat von Plenumssitzungen. Im Bedarfsfalle wurden auch Sitzungen in Form von kurzfristig einberufenen Telefonkonferenzen abgehalten. Der Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss ist im Berichtsjahr zu drei ordentlichen Sitzungen (Anwesenheitsquote 91 Prozent) zusammengetreten. Eine weitere Sitzung (Anwesenheitsquote 80 Prozent) wurde als Gemeinschaftssitzung mit dem Medizininnovations- und Qualitätsausschuss abgehalten. In den ordentlichen Sitzungen des Investitions-, Strategie- und Finanzausschusses berichtete der Vorstandsvorsitzende in jeder Sitzung zu aktuellen Entwicklungen der Branche und zur Geschäftslage des Konzerns sowie über die Entwicklung der Investitionen und Finanzierung durch eine fortgeschriebene Investitions- und Finanzplanung. Konkrete Genehmigungsanträge zu Investitionsvorhaben und zu Finanzierungsmaßnahmen wurden im Ausschuss anhand ausführlicher schriftlicher Beschlussvorlagen des Vorstands, wie unter anderem Marktanalysen und Investitionsrechnungen, offen erörtert, kritisch geprüft und nach erfolgter Abwägung und Überzeugung durch die Mitglieder beschlossen. Im Mittelpunkt der Überwachung und Beratungen in allen Sitzungen standen die Weiterentwicklung und die Maßnahmen zur Umsetzung des begonnenen Projekts Gesundheitscampus Bad Neustadt und die Entwicklung eines universitären Campusmodells für den Standort Marburg mit Errichtung eines Ambulanz- und Diagnostikzentrums. Hierzu hat uns der Vorstand regelmäßig durch Fortschrittsberichte über den jeweiligen Sachstand informiert, wobei nach erfolgter Strategiediskussion in einigen Punkten konzeptionelle Anpassungen erfolgten. Weitere Schwerpunktthemen waren die Anpassung und Ertüchtigung der Konzern-IT, Maßnahmen der Digitalisierung und weitere Anwendungen aus dem Bereich IT/e-Health für die Gesundheitsversorgung unter Einsatz von Big Data und Künstlicher Intelligenz. Der Ausschuss erörterte zudem geplante Maßnahmen im Konzernbereich Materialwirtschaft mit dem Ziel der Verbesserung der Materialquote. Die Patientenentwicklung am Marburger Partikeltherapiezentrum und dessen wirtschaftliche Situation standen ebenso im Fokus wie die Bemühungen des Vorstands in den Verhandlungen mit dem Land Hessen zu einer Vereinbarung über die Trennungsrechnung mit dem Ziel einer sachgerechten Kostenerstattung der Aufwendungen für Forschung und Lehre, die schlussendlich zum Jahresende erfolgreich abgeschlossen wurden und der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH eine solide wirtschaftliche Basis für die Zukunft gewähren. Zur Konzernfinanzierung wurden Grundsatzbeschlüsse gefasst und eine neue Konzernfinanzierungsrichtlinie genehmigt. In der Gemeinschaftssitzung mit dem Medizininnovations- und Qualitätsausschuss wurden zusätzlich zu den Updates der vorgenannten Themen die medizinisch konzeptionelle Entwicklung der Zentralklinik Bad Berka, die Entwicklung des Campus-Konzepts am Standort Frankfurt (Oder) sowie Maßnahmen zur Reduktion zu vermeidender MdK-Verluste erörtert. Der Personalausschuss hat im Berichtsjahr drei Telefonsitzungen (Anwesenheitsquote jeweils 100 Prozent) abgehalten. Der Ausschuss hat nach sorgfältiger Abwägung Beschlussempfehlungen zur Herabsetzung der Anzahl der Vorstandsmitglieder auf die nach der Satzung vorgesehene Mindestzahl, die damit verbundene Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Neuorganisation der Ressortverteilung durch Änderung der Geschäftsordnung des Vorstands gegeben. Weitere Beschlussempfehlungen erfolgten zur Auflösung der Dienstverhältnisse der abberufenen Vorstandsmitglieder sowie zur Änderung eines Vorstandsdienstvertrags zur Anpassung an die entstandene Vergütungsstruktur. Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG musste auch im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats tagte im Berichtsjahr fünfmal (Anwesenheitsquote 93 Prozent). Der Vorstand nahm an allen Sitzungen teil. Zwei Sitzungen wurden unter Teilnahme des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) abgehalten. Für ausgewählte Tagesordnungspunkte wurden vom Vorstand regelmäßig die Leiter der Abteilungen Interne Revision, Compliance sowie Rechnungswesen, Steuern und Controlling hinzugezogen; sie standen dem Ausschuss für ergänzende Berichterstattungen und Befragungen zur Verfügung. Der Ausschuss befasste sich insbesondere mit der Prüfung und Vorberatung des Jahresabschlusses 2016 der RHÖN-KLINIKUM AG und des Konzerns. Gegenstand der Prüfung und der Erörterung waren auch die Einzelabschlüsse und Lageberichte und die jeweiligen Prüfungsberichte der Konzerngesellschaften, die von den Mitgliedern des Ausschusses einer kritischen Durchsicht unterzogen wurden, sowie der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns. Der Prüfungsausschuss hat die Unabhängigkeit des vorgesehenen Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2017 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts begutachtet, die Unabhängigkeitserklärung gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex eingeholt, dem Plenum des Aufsichtsrats einen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung empfohlen und -nach erfolgter Wahl -den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer erteilt und mit ihm eine angemessene Honorarvereinbarung getroffen. Der Abschlussprüfer berichtete dem Ausschuss über Aufträge für Leistungen, die zusätzlich zu den erbrachten Abschlussprüferleistungen erbracht wurden. Die Qualifikation des Abschlussprüfers wurde vom Ausschuss überwacht. Für die Abschlussprüfung 2017 wurde wiederum ein Katalog von Prüfungsschwerpunkten erstellt und bestimmt. Grundsatzfragen der Rechnungslegung, der Unternehmensplanung, der Kapitalausstattung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems einschließlich spezieller Geschäftsrisiken und des internen Revisionssystems wurden mit dem Vorstand und teilweise auch mit dem Abschlussprüfer erörtert. Die Zwischenberichte wurden regelmäßig vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand, der Halbjahresfinanzbericht unter Berücksichtigung des Berichts über die prüferische Durchsicht mit Vorstand und im Beisein des Abschlussprüfers, intensiv besprochen. Der vierteljährlich vorgelegte Konzern-Controlling-Report zum Leistungs- und Finanzcontrolling, ein Bestandteil des Risikomanagement-Systems, wurde in jeder Sitzung mit dem Vorstand ausführlich diskutiert. Dabei wird die Leistungs- und Ergebnisentwicklung des Konzerns und der einzelnen Konzernkliniken auch im Hinblick auf Planabweichungen analysiert, hinterfragt und mit dem Vorstand erörtert. Das Gremium hat sich regelmäßig über die Tätigkeit des Bereichs Interne Revision durch das zuständige Vorstandsmitglied und die Leiterin Interne Revision berichten lassen und sich mit dem Prüfungsplan für 2017 und dessen Fortschreibung auseinandergesetzt. Die Prüfungsberichte der Internen Revision sowie der Tätigkeitsbericht 2016 wurden im Ausschuss vorgelegt und mit dem Vorstand erörtert. Über die Umsetzung von Empfehlungen der Internen Revision haben wir uns durch Informationen über die Ergebnisse der Berichtsverfolgung und Nachschau durch den Vorstand unterrichten lassen. Wir konnten uns von der Wirksamkeit des Internen Revisionssystems erneut überzeugen. Bei der Aktualisierung der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde die Fassung vom 7. Februar 2017 hinsichtlich ihrer Anwendung geprüft und berücksichtigt und dem Gesamtaufsichtsrat eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Für die erstmals für 2017 abzugebende nichtfinanzielle Erklärung auf Gesellschaftsebene und Konzernebene in Form eines gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Berichtes hat der Ausschuss die Durchführung einer freiwilligen externen Prüfung beschlossen. Der Prüfungsauftrag wurde auf der Basis eines Angebots und nach Honorarvereinbarung an den Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), erteilt. Der Ausschuss für Compliance und Kommunikation dient der Beratung und Kontrolle des Vorstands und der Führungskräfte hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen und auch anderweitigen Regelungen ebenso wie der Kommunikation des Unternehmens mit den Medien und dem Kapitalmarkt. Um eine enge und unbürokratische Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss zu gewährleisten, dem unter anderem die Beratung und Überwachung der Internen Revision obliegt, erhält der Vorsitzende des Ausschusses für Compliance und Kommunikation einen Sitz im Prüfungsausschuss. 2017 tagte der Ausschuss drei Mal (Anwesenheitsquote 92 Prozent). Der Vorstand war bei allen Sitzungen durch ein Vorstandsmitglied vertreten und wurde bei den Beratungen von den Stabsstellen Compliance und Interne Revision sowie dem Leiter des Konzernbereichs Investor Relations & Kommunikation sowie der Konzerndatenschutzbeauftragten unterstützt. Im Mittelpunkt der Sitzungen stand die Berichterstattung über die fortlaufenden Compliance-Meldungen aus der Zentrale und den Standorten, die Organisation der Stabsstelle Compliance und der Stand der Umsetzung des E-Learning-Programms. Ferner hat der Ausschuss das vom Vorstand für 2018 geplante Compliance-Programm zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf dem Gebiet der Unternehmenskommunikation berichtete der Vorstand über das neu konzipierte Kommunikationskonzept, die Veränderungen aufgrund des Segmentwechsels in den SDAX(r) und die beabsichtigten Maßnahmen aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung. Ferner informierte sich der Ausschuss über die Strategie und den Stand der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung. Der Medizininnovations- und Qualitätsausschuss berät den Vorstand über medizinische Entwicklungen und Entwicklungstendenzen in fachlicher Hinsicht und überwacht die Situation und Entwicklung der medizinischen Qualität im Unternehmen. Der Ausschuss hat im Berichtsjahr keine separaten Sitzungen abgehalten, er tagte ausschließlich in einer Gemeinschaftssitzung mit dem Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss (siehe oben). Der Nominierungsausschuss, der Kandidaten/innen der Anteilseignervertreter für die Übernahme eines Aufsichtsratsamts auswählt und dem Aufsichtsrat zur Nominierung vorschlägt, hat für die Nachfolge von Herrn Stephan Holzinger, der sein Amt durch den Wechsel in den Vorstand niedergelegt hat, nach Prüfung der Voraussetzungen sowohl für die gerichtliche Bestellung als auch für die Wahl in der Hauptversammlung Frau Dr. Annette Beller vorgeschlagen. Im Berichtsjahr fanden vier turnusgemäße Sitzungen des Aufsichtsratsplenums (Anwesenheitsquote 95 Prozent) statt. Kein Aufsichtsratsmitglied nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teil. Die Mitglieder des Vorstands haben an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, ausgenommen jedoch bei den Tagesordnungspunkten, die aufsichtsratsinterne und Vorstandsangelegenheiten betrafen. Eine weitere Sitzung, die vorzugsweise der Information der Arbeitnehmervertreter dienen sollte, wurde als Arbeits- und Informationssitzung mit Weiterbildungscharakter zum Thema kognitive Intelligenz abgehalten. In den vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen beriet das Plenum regelmäßig anhand der ausführlichen Berichterstattung des Vorstandsvorsitzenden zu aktuellen Entwicklungen, strategischen Themen und zur Geschäftslage des Konzerns sowie anhand der schriftlichen Vorstandsberichte und Präsentationen über die Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage, die Entwicklung von Umsatz, Ergebnis, Leistungsdaten, Kennzahlen und Personal der Gesellschaft und des Konzerns sowie der Konzerneinzelgesellschaften zusammen mit dem Vorstand. Die jeweiligen Zwischenberichte für die vorausgegangenen Quartale erläuterte der Vorstand vor ihrer Veröffentlichung ausführlich im Plenum. In der ersten Sitzung des Geschäftsjahres am 23. Februar 2017 hat sich der Aufsichtsrat ausführlich im Rahmen der Berichterstattung des Vorstandsvorsitzenden mit dem Ablauf der Kooperation IBM/ RHÖN-KLINIKUM AG und dem Einsatz des von IBM entwickelten Produkts Watson bei der digitalen Anamnese befasst. Das Gremium beriet die zukünftige Vorstandsentwicklung, fasste die erforderlichen Beschlüsse und hat einer hinsichtlich der Ressortverteilung geänderten Geschäftsordnung, bedingt durch die personellen Veränderungen im Vorstand, zugestimmt. Wir haben den Bericht des Vorstands zum vorläufigen Jahresabschluss 2016 entgegengenommen und stimmten den vorgelegten Entwürfen des Aufsichtsratsberichts und des Corporate-Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2016 zu. In der Bilanzsitzung am 6. April 2017 erörterte das Plenum in Anwesenheit der Abschlussprüfer den Jahresabschluss und den Lagebericht der RHÖN-KLINIKUM AG sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 zusammen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer PwC. Die Abschlussprüfer berichteten über die wesentlichen Feststellungen und Ergebnisse der Prüfungen und standen dem Aufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Das Plenum billigte die Jahresabschlüsse. Des Weiteren waren Gegenstand dieser Sitzung die Vorbereitungen zur Hauptversammlung am 7. Juni 2017, insbesondere die Verabschiedung der Beschlussempfehlungen des Aufsichtsrats zu den Beschlussanträgen in der Tagesordnung an die Hauptversammlung nach vorausgegangener Diskussion über die Tagesordnungspunkte. Weitere Genehmigungsbeschlüsse erfolgten zum Aufsichtsratsbericht, Corporate Governance Bericht und der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB. Eine Berichterstattung und Ergebnispräsentation über die durchgeführte Effizienzprüfung der Arbeit des Aufsichtsrats erfolgte durch den bei der Prüfung mitwirkenden externen Moderator. In der Sitzung am 6. Juli 2017 befasste sich das Plenum nach der Erledigung von Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten ausführlich mit dem Strategieschwerpunkt Digitalisierung, deren Weiterentwicklung im Rahmen des Campus-Projekts, der Etablierung einer Stabsstelle digitale Transformation und den Konsequenzen aus dem Ergebnis eines IT-Audits. Weitere Schwerpunktthemen waren der Projektfortschritt Campus Bad Neustadt sowie die Erweiterung der Psychosomatischen Klinik um eine stationäre Rehabilitation an diesem Standort. In der Aufsichtsratssitzung am 9. November 2017 hat das Plenum zunächst der Änderung eines Vorstandsdienstvertrags zur Anpassung an die Vergütungsstruktur zugestimmt. Gegenstand einer umfangreichen Vorstandsberichterstattung und Erörterung im Gremium waren neben dem üblichen Lage- und Geschäftsbericht und den Klinikberichten, die umfangreichen Investitionsvorhaben am Standort Bad Neustadt a. d. Saale, deren aktueller Baufortschritt und der Planungsstand weiterer Bauvorhaben, aktualisierte Baukostenschätzungen sowie die Zusammenlegung dreier Kliniken. Der Beschlussempfehlung des Prüfungsausschusses zur jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde zugestimmt. Die Zielgröße sowie der Zieltermin für den Frauenanteil im Vorstand wurden per Beschluss festgelegt. Interessenkonflikte und deren BehandlungFrau Meike Jäger wurde im Mai 2017 Mitglied des Aufsichtsrats der Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH (kurz: Vivantes) und hat dann dort das Amt als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats übernommen. Als kommunaler Klinikkonzern ist Vivantes ebenso ein Gesundheitsdienstleister wie die RHÖNKLINIKUM AG und ihre Konzerngesellschaften. Interessenkonflikte können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Über die Berufung in den Aufsichtsrat von Vivantes hat Frau Jäger den Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG allerdings erst im März 2018 informiert. Der Aufsichtsrat hat deshalb vorsorglich alle seit Mai 2017 gefassten Beschlüsse des Aufsichtsratsplenums und der Ausschüsse, denen Frau Jäger angehört, daraufhin überprüft, ob die Stimme von Frau Jäger für das Zustandekommen eines Beschlusses ausschlaggebend war. Dies ist nicht der Fall. In Zukunft wird der Aufsichtsrat Frau Jäger nahelegen, an Erörterungen und Beschlussfassungen über Angelegenheiten nicht teilzunehmen, bei denen ein Interessenkonflikt aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat von Vivantes anzunehmen ist. Corporate Governance Kodex und EntsprechenserklärungDer Aufsichtsrat befasste sich auch im vergangenen Geschäftsjahr mit der Weiterentwicklung und der Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die am 3. November 2016 abgegebene Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde aktualisiert und unter Berücksichtigung des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 durch eine am 9. November 2017 vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegebene Entsprechenserklärung ersetzt. Aufgrund der verspäteten Offenlegung der Mitgliedschaft von Frau Jäger im Aufsichtsrat von Vivantes war die Entsprechenserklärung nachträglich zu berichtigen, da die verspätete Offenlegung eine Abweichung von Ziff. 5.5.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist. Der dazu nötige Beschluss wurde unverzüglich nach der Offenlegung am 28. März 2018 gefasst. Die Erklärungen sind den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich. Über die Corporate Governance berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex auf den Seiten 60 ff. dieses Geschäftsberichts. Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses 2017Der Vorstand stellte den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 gemäß § 315a HGB nach den Grundsätzen der IFRS (International Financial Reporting Standards) auf. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 und der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sind von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, geprüft worden. Die Abschlussprüfer erteilten jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Da sich infolge der verspäteten Offenlegung der Mitgliedschaft von Frau Jäger im Aufsichtsrat von Vivantes Änderungen an einzelnen Teilen des Jahresabschlusses ergaben, wurde eine Nachtragsprüfung durch die Abschlussprüfer veranlasst, die keine Beanstandungen ergab. Den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers erhielten alle Mitglieder des Aufsichtsrats zusammen mit dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Diese Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat geprüft und jeweils vom Prüfungsausschuss und vom Aufsichtsrat mit Vertretern des Abschlussprüfers in den jeweiligen Bilanzsitzungen umfassend erörtert. Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat haben sich bei der Prüfung sowohl mit den Ergebnissen der Rechnungslegung als auch mit den Verfahrensabläufen und Prozessen befasst, die mit den Ergebnissen der Rechnungslegung in Verbindung stehen. Als Maßstab ihrer Prüfung haben sie vorrangig das Kriterium der Rechtmäßigkeit angelegt und geprüft, ob die vorgelegten Unterlagen dem geltenden Recht und vor allem den anwendbaren Bilanzregeln entsprechen. Des Weiteren haben sie neben der Rechtmäßigkeitsprüfung auch eine Zweckmäßigkeitsprüfung im Hinblick auf bilanz-, finanz-, und geschäftspolitische Aspekte unternommen. Der Aufsichtsrat stimmte nach dem Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und als Ergebnis seiner eigenen Prüfung dem Prüfungsergebnis der Abschlussprüfer zu und stellte im Rahmen seiner eigenen Prüfung fest, dass auch seinerseits keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat billigte in der Sitzung am 28. März 2018 auf Empfehlung des Prüfungsausschusses den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat stimmt den Vorschlägen des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zu. Prüfung des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen BerichtsPrüfungsausschuss und Aufsichtsrat haben sich ferner mit dem vom Vorstand erstellten gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht zum 31. Dezember 2017 befasst. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH hat eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Die Unterlagen wurden vom Prüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 27. März 2018 und vom Aufsichtsrat in der Sitzung vom 28. März 2018 sorgfältig geprüft. Der Vorstand erläuterte die Berichte in beiden Sitzungen eingehend. Vertreter des Prüfers nahmen an der Sitzung des Prüfungsausschusses am 27. März 2018 teil und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und beantworteten ergänzende Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat hatte nach seiner Prüfung keine Einwendungen. Veränderungen und Besetzung des VorstandsDie Zusammensetzung des Vorstands sowie die Personalien, Funktionen und Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder sind im Geschäftsbericht unter der Rubrik "Organe der Gesellschaft" dargestellt. Mit Wirkung ab dem 1. Februar 2017 wurde Herr Stephan Holzinger für fünf Jahre als neues Vorstandsmitglied bestellt und zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt. Der bisherige Vorstandsvorsitzende Herr Dr. Dr. Martin Siebert hat das Amt des ständigen Vertreters des Vorstandsvorsitzenden übernommen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 23. Februar 2017 beschlossen, die Zahl der Vorstandsmitglieder auf die in der Satzung vorgesehene Mindestanzahl (drei) zurückzuführen. Die Vorstandsmitglieder Martin Menger und Jens-Peter Neumann wurden in dieser Sitzung abberufen. Veränderungen und Besetzung des AufsichtsratsEntsprechend der Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes und nach Wirksamwerden der durch die Hauptversammlung 2014 beschlossenen Satzungsänderung in § 10 (Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats) besteht der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG ab dem 10. Juni 2015 aus 16 Mitgliedern. Acht Aufsichtsratsmitglieder wurden von den Aktionären und acht Aufsichtsratsmitglieder von den Arbeitnehmern gewählt. Herr Stephan Holzinger hat auf Grund seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 31. Januar 2017 niedergelegt. Der Nominierungsausschuss hat für die Nachfolge im Aufsichtsrat Frau Dr. Annette Beller, Vorstandsmitglied der B. Braun Melsungen AG, nominiert. Frau Dr. Annette Beller wurde mit Bekanntgabe des Beschlusses des Amtsgerichts Schweinfurt vom 22. März 2017 zum Aufsichtsratsmitglied bestellt und von der Hauptversammlung am 7. Juni 2017 gewählt. Die Arbeitnehmervertreterin Frau Bettina Böttcher hat ihr Aufsichtsratsmandat aus gesundheitlichen Gründen zum 31. Dezember 2017 niedergelegt. Frau Natascha Weihs, Handtherapeutin, hat als gewähltes Ersatzmitglied ihre Nachfolge zum 1. Januar 2018 angetreten. Die Personalien der dem Aufsichtsrat in 2017 angehörenden Mitglieder sind im Konzernanhang aufgeführt. Die Übersicht weist auch die berufliche Qualifikation der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sowie ihre weiteren Mandate aus. Die Organisationsstruktur des Aufsichtsrats und die Besetzung der Ausschüsse im abgelaufenen Geschäftsjahr ergeben sich aus der diesem Bericht anschließenden Aufstellung. Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns sowie den Arbeitnehmervertretungen aller Konzerngesellschaften für ihren Einsatz und die erbrachten Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 28. März 2018 Der Aufsichtsrat Eugen Münch, Vorsitzender ÜBERSICHT ÜBER DIE ORGANISATIONSSTRUKTUR DES AUFSICHTSRATS UND DIE BESETZUNG DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE (Zeitraum 1. Januar - 31. Dezember 2017)Aufsichtsratsvorsitzscroll
Besetzung der AusschüsseInvestitions-, Strategie- und FinanzausschussEugen Münch, Vorsitzender Dr. Annette Beller (ab 23. März 2017) Björn Borgmann Prof. Dr. Ludwig Georg Braun Stefan Härtel Klaus Hanschur Stephan Holzinger (bis 31. Januar 2017) Wolfgang Mündel Georg Schulze-Ziehaus PersonalausschussEugen Münch, Vorsitzender Stefan Härtel Dr. Brigitte Mohn Georg Schulze-Ziehaus VermittlungsausschussEugen Münch, Vorsitzender Prof. Dr. Ludwig Georg Braun Meike Jäger Georg Schulze-Ziehaus PrüfungsausschussWolfgang Mündel, Vorsitzender Dr. Annette Beller (ab 23. März 2017) Peter Berghöfer Stephan Holzinger (bis 31. Januar 2017) Meike Jäger Christine Reißner Dr. Katrin Vernau Ausschuss für Compliance und KommunikationDr. Annette Beller (ab 23. März 2017), Vorsitzende Stephan Holzinger (bis 31. Januar 2017) Vorsitzender Evelin Schiebel Dr. Katrin Vernau Medizininnovations- und QualitätsausschussEugen Münch, Vorsitzender Prof. Dr. Ludwig Georg Braun Prof. Dr. Gerhard Ehninger Klaus Hanschur Evelin Schiebel NominierungsausschussEugen Münch, Vorsitzender Dr. Brigitte Mohn Wolfgang Mündel ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG (Stand: 9. November 2017 in der Fassung der unterjährigen Aktualisierung vom 28. März 2018)"1. Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde: a) Ziff. 4.2.2 Abs. 2 Satz 3Relation zwischen Vorstandsvergütung und Vergütung des oberen Führungskreises und der GesamtbelegschaftDer Aufsichtsrat hat bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung das Lohn- und Gehaltsgefüge im Unternehmen herangezogen, jedoch nicht ausdrücklich festgelegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Gesamtbelegschaft abzugrenzen sind. Das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der relevanten Gesamtbelegschaft wird demnach bei den in Ziff. 4.2.2 Abs. 2 Satz 2 genannten Kriterien auch nicht anhand derartiger Festlegungen berücksichtigt. Angesichts der derzeitigen Führungsstruktur und spezifischen Belegschaft eines Krankenhausunternehmens erscheinen dem Aufsichtsrat derartige Festlegungen bis auf Weiteres nicht sachgerecht. b) Ziff. 4.2.3 Abs. 3VersorgungszusagenTypische Versorgungszusagen existieren bei der Gesellschaft nicht. Bei Beendigung des Dienstvertrages oder Tod eines Mitglieds des Vorstands gewährt die Gesellschaft jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine im Vergütungsbericht näher erläuterte sog. ,Altersvorsorgeleistung', die im Wege eines an der Anzahl der absolvierten Dienstjahre orientierten und zusätzlich begrenzten Einmalbetrages ausgezahlt wird. Sofern es sich bei den Altersvorsorgeleistungen, die es bei der Gesellschaft gibt, um Versorgungsleistungen i. S. der Empfehlung gemäß Ziff. 4.2.3 Abs. 3 handelt, ergibt sich das ,Versorgungsniveau' nach Auffassung des Aufsichtsrats aus der voraussichtlichen Amtszeit des jeweiligen Vorstands und der Formel, die in der Altersvorsorgeleistung festgelegt ist. Ebenso leitet sich daraus der jährliche sowie langfristige Aufwand für das Unternehmen ab. Im Hinblick auf die Unklarheit der Empfehlung gemäß Ziff. 4.2.3 Abs. 3 und der speziellen Ausgestaltung der bei der Gesellschaft existierenden Altersvorsorgeleistungen wird vorsorglich gleichwohl die Abweichung von Ziff. 4.2.3 Abs. 3 erklärt. c) Ziff. 5.4.1 Abs. 2 bis 4 und Abs. 5 Satz 3 2. HalbsatzZiele zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Kompetenzprofil, Nennung von Zahl und Namen unabhängiger Mitglieder sowie Veröffentlichung von LebensläufenDer Aufsichtsrat sieht von der Benennung konkreter Ziele für seine Zusammensetzung und von einem abstrakten Kompetenzprofil für das Gesamtgremium i.S.v. Ziff. 5.4.1 Abs. 2 Satz 1 sowie der Festlegung einer Alters- und Regelzugehörigkeitsdauergrenze i. S. v. Ziff. 5.4.1 Abs. 2 Satz 2 ab. Folglich kann auch den Empfehlungen gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 4, die an den Empfehlungen gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 2 Satz 1 und 2 anknüpfen, nicht gefolgt werden. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten sowie dem Gesetz leiten lassen. Dabei orientiert sich der Aufsichtsrat seit Langem an einem grundlegenden Anforderungsprofil, welches bei jeweiligem Bedarf ad-hoc adaptiert und konkretisiert wird. Dies hat sich nach Überzeugung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat bewährt und bedarf nach seinem Dafürhalten keiner weiteren bürokratisierenden Selbstregulierung. Über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und deren Namen wird nicht im Corporate Governance Bericht gesondert informiert und die i.S.v. Ziff. 5.4.1 Abs. 5 Satz 3 ergänzten Lebensläufe werden -soweit keine Aufsichtsratswahlen anstehen -nicht dauerhaft auf der Website veröffentlicht und jährlich aktualisiert. Dem Aufsichtsrat gehören eine seiner Einschätzung nach angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner i.S.v. Ziff. 5.4.2 Satz 1 an. Einzelne Mitglieder durch eine zahlen- und namensmäßige Nennung im Corporate Governance Bericht unnötig zu exponieren, erachtet der Aufsichtsrat insbesondere auch angesichts der Unschärfe des Merkmals der Unabhängigkeit i.S. des Kodex jedoch nicht für sachgerecht. Dies gilt auch für die permanente Veröffentlichung aller Lebensläufe auf der Website, ohne dass tatsächlich Wahlen zum Aufsichtsrat anstehen. Soweit Wahlen zum Aufsichtsrat anstehen, wurden in der Vergangenheit und sollen auch künftig Lebensläufe der Kandidaten auf der Website für diesen Zeitraum veröffentlicht werden. d) Ziff. 5.5.2InteressenkonflikteDie Empfehlung gemäß Ziff. 5.5.2 sieht vor, dass jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offenlegen soll. Eine Arbeitnehmervertreterin im Aufsichtsrat hat die Übernahme des Amtes als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH gegenüber dem Aufsichtsrat verspätet offen gelegt. 2. Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der unter 1. a) bis c) aufgeführten Abweichungen entsprochen wird."
Bad Neustadt a. d. Saale, 28. März 2018 Für den Aufsichtsrat Eugen Münch Für den Vorstand Stephan Holzinger |
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