RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft

Bad Neustadt a.d.Saale

Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit

Anlage zum Lagebericht

§ 21 Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit

RHÖN-KLINIKUM AG

Mitarbeiterzahlen 2016 durchschnittliche Verteilung

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Mitarbeiterzahl Gesamt (Kopfzahl) davon Teilzeitbeschäftigte weibliche Mitarbeiter Gesamt (Kopfzahl) davon Teilzeitbeschäftigt männliche Mitarbeiter Gesamt (Kopfzahl) davon Teilzeitbeschäftigte
1603 584 1158 563 445 21
  36,4% 72,2% 48,6% 27,8% 4,7%

Traditionell sind zahlreiche Berufe im Gesundheitswesen sehr weiblich geprägt. Auch in den Einrichtungen der RHÖN-KLINIKUM AG ist der Frauenanteil unter den Beschäftigten hoch; er beträgt rund 72%.

Zunehmend werden die Gesundheitsberufe jedoch auch für männliche Interessenten attraktiv; herkömmliche Rollen- und Berufsbilder sind aber noch immer sehr verbreitet. Das Unternehmen achtet daher aufmerksam darauf, daß etwaige Kampagnen, die für die Attraktivität der Gesundheits- und Pflegeberufe werben, stets geschlechtsneutral erfolgen. Die beruflichen Ausbildungsangebote an den Gesundheits-Krankenpflegeschulen richten sich immer gleichsam an junge Frauen und Männer.

Auch bei der Ausgestaltung der Arbeits- und Vertragsbedingungen achtet die die RHÖN-KLINIKUM AG akribisch darauf, daß die Gleichstellung und eine Gleichheit der Entgelte gewahrt sind. Die geltenden Eingruppierungstarifverträge mit den einschlägigen Sparten-Gewerkschaften Marburger Bund und ver.di sehen für keine Berufs- oder Tätigkeitsbeschreibung irgendeine Form der Differenzierung nach Geschlecht vor.

Eine etwaige, am Geschlecht orientierte Bevorzugung verbietet sich auch schon deswegen, weil in nahezu allen Gesundheitsberufen die Zahl der vakanten Positionen das durch qualifizierte Bewerbungen zum Ausdruck gebrachte Interesse etwaiger Bewerber häufig deutlich überschreitet.

Die hohe Quote an Frauen, die im Unternehmen auf eigenen Wunsch einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, macht zudem deutlich, daß fernab aller mit dieser Tatsache möglicherweise verbundenen eigenen Diskriminierungsvermutung die große Bereitschaft seitens des Arbeitgebers besteht, die in der Gesellschaft noch häufig anzutreffende besondere Doppelbelastung von Frauen durch Beruf und Familie so zu reflektieren, daß beschäftigte Frauen nicht aus diesem Grund eine etwaige Schlechterstellung bei der wirtschaftlichen Selbstbestimmung, der beruflichen Selbstverwirklichung und beim qualifikatorischen Fortkommen zu gewärtigen haben. Im Gegenteil: Zusätzlich werden auch zahlreiche individuelle Arbeitszeitmodelle angeboten, die auf die Bedürfnisse der Teilzeitbeschäftigten eingehen.

Neben den Eingruppierungstarifverträgen hat die RHÖN-KLINIKUM AG auch eigene Entgelttarifverträge mit den Gewerkschaften Marburger Bund und ver.di abgeschlossen. Auch diese Entgelttarifverträge vermeiden jede Differenzierung nach Geschlechtern. Insoweit ist der Umstand, dass diese Tarifverträge mit den maßgeblichen Sparten-Gewerkschaften des Gesundheitswesen vereinbart wurden, auch ein Garant für die geschlechtsneutrale Wahrung der Interessen aller Gewerkschaftsmitglieder und stellt sicher, daß die Arbeits- und Sozialordnung des Unternehmens gänzlich ohne unzulässige sexuelle Differenzierungen auskommt. 83% aller Beschäftigten der RHÖNKLINIKUM AG werden entsprechend diesen Tarifverträgen vergütet.

Die Vergütung der Mitarbeiter, die nicht unter die Eingruppierungs- bzw. Entgelt-Tarifverträge fallen, richtet sich indessen ausschließlich nach der Qualifikation, der Berufserfahrung und dem Umfang und der Bedeutung der Aufgabe. Gleichartige oder vergleichbare Positionen/Funktionen werden zudem regelmäßig abteilungsbezogen verglichen, um eine im Hinblick auf etwaige Geschlechtsunterschiede vergleichbare Vergütung sicherzustellen. Im Ergebnis gehört eine Ungleichbehandlung durch eine nach Geschlecht differenzierende Vergütung auch unter den außertariflichen Mitarbeitern nicht zur Praxis des Unternehmens.