![]() RHÖN-KLINIKUM AGBad Neustadt a.d.SaaleJahresfinanzbericht Konzern zum 31.12.2018Offenlegung Jahresfinanzbericht Konzern Geschäftsjahr 2018Konzernlagebericht
1 GRUNDLAGEN DES RHÖN-KLINIKUM KONZERNS1.1 ÜberblickDie RHÖN-KLINIKUM AG erbringt sektorenübergreifende, also stationäre und ambulante Gesundheitsdienstleistungen. Der Konzern ist grundsätzlich einstufig gegliedert. Die einzelnen Klinikgesellschaften sind rechtlich selbstständige Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz an der jeweiligen Betriebsstätte haben und als unmittelbare Tochtergesellschaften der RHÖN-KLINIKUM AG (Konzernobergesellschaft) geführt werden. Unselbstständige Krankenhausbetriebsstätten oder Niederlassungen bestehen innerhalb des Konzerns nicht. Die Konzernobergesellschaft hat ihren Sitz in Bad Neustadt a. d. Saale. Mit elf Kliniken und 5.369 Betten/Plätzen an insgesamt fünf Standorten in vier Bundesländern zählen wir zu den großen Klinikbetreibern in Deutschland. Im Geschäftsjahr 2018 haben wir in unseren Einrichtungen 850.147 Patienten (Vj. 836.387) behandelt. Zum Bilanzstichtag waren im Konzern 16.985 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (31. Dezember 2017: 16.688) beschäftigt; der Frauenanteil liegt bei nahezu rund 73 % (Vj. rund 73 %). Unsere finanzwirtschaftlichen Kennzahlen entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt: scroll
1.2 Zukunft des KonzernsDas Geschäftsjahr 2018 war wirtschaftlich ein sehr erfolgreiches Jahr für die RHÖN-KLINIKUM AG. Der Klinikkonzern konnte zahlreiche wichtige strategische Themen und Projekte, wie die Trennungsrechnung, das RHÖN-Campus-Konzept oder die digitale Transformation des Unternehmens, weiter forcieren und wichtige Weichen für die Zukunft stellen. TrennungsrechnungNach vielen Jahren des Disputs über die sogenannte Trennungsrechnung - eine Vereinbarung, die die Vergütung von Forschung und Lehre an unseren Universitätskliniken regelt - wurde im Oktober 2018 die letzte Vorbehaltsbedingung dieses wichtigen Zukunftspaktes erfüllt: die Plausibilisierung des Vertrags zwischen der RHÖN-KLINIKUM AG, der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM), dem Land Hessen sowie den beiden Universitäten Gießen und Marburg durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Bereits 2017 hatten sich die beteiligten Parteien über die Eckpunkte der Vereinbarung geeinigt und dieses Zukunftspapier unterzeichnet. Die Verabschiedung im hessischen Landeshaushalt 2018/2019 erfolgte im Februar 2018. Das UKGM ist das drittgrößte und einzige privatisierte Universitätsklinikum bundesweit. Seit 2006 gehört es zum Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG und erfüllt neben der Patientenversorgung in medizinisch höchst anspruchsvollen Fällen auch hoheitliche Aufgaben im Bereich Forschung und Lehre. Die getroffene Vereinbarung regelt nun erstmals eine entsprechende Vergütung in diesem Bereich. Die Regelung läuft bis Ende 2021, hat jedoch das Potenzial einer dauerhaften Lösung über die vereinbarte Laufzeit hinaus. Mit der Vereinbarung wurde zudem ein umfangreiches und nachhaltiges Investitionsprogramm in Höhe von 100 Mio. € für beide Universitätskliniken möglich, von dem Patienten, Mitarbeiter und die Region Mittelhessen profitieren werden. Am Standort Marburg werden u. a. die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, die Klinik für Psychiatrie, der Zentrale Operationsbereich und die Intensivstationen im ersten Bauabschnitt modernisiert. Am Standort Gießen wird das Kinderherzzentrum ausgebaut und an das Klinikum ein Erweiterungsbau hinzugefügt. Diese Bauprojekte werden bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Weiterhin hat sich das UKGM verpflichtet, bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2021 auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten und Auszubildende mit entsprechendem Leistungsprofil zu übernehmen. Marburger Ionenstrahl-Therapie-Zentrum (MIT)Ende letzten Jahres wurden auch die Weichen für das Marburger Ionenstrahl-Therapie-Zentrum (MIT) neu gestellt. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat zum 1. Januar 2019 vom Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) 75,1 % der Geschäftsanteile an der Marburger Ionenstrahl-Therapie Betriebs-Gesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg mit beschränkter Haftung übernommen und trägt somit ab 2019 die alleinige medizinische und unternehmerische Verantwortung. Mit der Übernahme des MIT wird ein erfolgreicher Neustart unter der medizinischen wie wirtschaftlichen Führung der RHÖN-KLINIKUM AG möglich. Das Zentrum bietet eine hochwirksame Behandlungsmöglichkeit zur punktgenauen Behandlung von Tumorerkrankungen mit Protonen und Schwerionen unter Schonung von Risikoorganen wie Herz, Lunge, Leber oder auch Nieren. Die Versorgung der Patienten mit dieser innovativen Behandlungstherapie konnte so trotz des Rückzuges des Universitätsklinikums Heidelberg gesichert werden. Das RHÖN-Campus-KonzeptMit dem RHÖN-Campus-Konzept steht die RHÖN-KLINIKUM AG für eine exzellente medizinische Versorgung vor allem im ländlichen Raum. Prävention, ambulante und stationäre medizinische Behandlung, Rehabilitation, Gesundheitsförderung sind Eckpfeiler dieses innovativen und zukunftsweisenden Konzepts. Kurze Kommunikationswege sowie eine interdisziplinäre Zusammenarbeit, die die Grenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung überwindet, vereinfachen und beschleunigen den Behandlungsprozess der Patienten, auch bedingt durch gemeinsame IT-Plattformen und den Einsatz moderner, patienten- und mitarbeiterorientierter digitaler Instrumente. Die idealtypische Umsetzung des Konzepts erfolgt erstmals am Stammsitz des Unternehmens. Anfang Dezember 2018 wurde hier der neue RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt im Beisein des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder und mehreren hundert Gästen feierlich eingeweiht. Auf dem bestehenden Klinikgelände hat das Unternehmen nach drei Jahren Bauzeit den ersten Bauabschnitt eines hochmodernen Gesundheitscampus errichtet. Das Investitionsbudget am Standort beläuft sich auf rund 250 Mio. €, welche überwiegend aus Eigenmitteln finanziert werden. Die planerische Zusammenführung der verschiedenen Kliniken in den Neubau war ein intensiver, jahrelanger Prozess. Der Klinikumzug, bei dem auch die vormals im Innenstadtbereich von Bad Neustadt angesiedelte Kreisklinik in den neuen Campus integriert wurde, fand zum Jahreswechsel 2018/2019 statt. Der neue Campus bietet mit dem Zentrum für ambulante Medizin (ZaM), dem Zentrum für klinische Medizin (ZkM) und Zentrum für rehabilitative Medizin (ZrM) eine patientenzentrierte Versorgung aus einem Guss: Vorsorge, Behandlung, Rehabilitation und Pflege - alles an einem Ort und auf Basis einer modernen IT sowie verschiedener innovativer Digitalisierungsinstrumente. Vor dem Hintergrund der demografischen, regulatorischen und budgetären Entwicklungen und des Überangebots in der deutschen Kliniklandschaft sind wir davon überzeugt, dass zukünftig weitere Regionen von unserem Know-how und dem RHÖN-Campus-Konzept profitieren werden. DigitalisierungDie RHÖN-KLINIKUM AG forciert intensiv die digitale Vernetzung, um alle am Behandlungsprozess Beteiligten zu integrieren - niedergelassene Ärzte, Kliniken und Gesundheitsdienstleister. Unser Ziel ist es, die Arbeit der Ärzte und Pflegenden einfacher und die Versorgung der Patienten noch sicherer und besser zu machen. Die Basis für unsere standortübergreifenden Informationssysteme und digitalen Anwendungen bildet eine moderne, leistungsstarke IT-Infrastruktur, die die Sicherheit der Patientendaten gewährleistet. Neu ist u. a. das Medical Cockpit, eine Suchmaschine, die hilft, relevante Informationen in Arztbriefen, OP-Berichten und Röntgenbefunden strukturiert aufzubereiten und dem behandelnden medizinischen Personal auf einer Oberfläche einen schnellen und umfassenden Überblick ermöglicht. Das Cockpit ist in ein Klinikinformationssystem integriert und greift auf ein Universalarchiv zu. Mit dem Start des neuen Campus Bad Neustadt war das "Medical Cockpit" für den klinischen Betrieb verfügbar. Der möglichst zeitnahe Roll-out an anderen Standorten ist geplant. Eine weitere Anwendung ist unser neu konzipiertes Ärzteportal, das eine lückenlose, effiziente und sichere Patientenversorgung ermöglicht. Es vereinfacht die Kommunikation zwischen niedergelassenen Ärzten und Klinikärzten durch die Möglichkeit, tagesaktuell Informationen elektronisch abzurufen. Durch die Integration des Medical Cockpit und der arztgeführten elektronischen Patientenakte bieten wir niedergelassenen Ärzten umfangreiche Erleichterungen an. MaßnahmenplanIm vergangenen Geschäftsjahr wurde die Umsetzung des 2017 aufgelegten Maßnahmenplans zur Verbesserung der operativen Leistungsfähigkeit weiter vorangetrieben. Neben Themen zu Organisations- und Prozessverbesserungen wurde, um den Rechnungskürzungen entgegenzutreten, ein verstärktes Augenmerk auf die Anforderungen an die Patientendokumentation gelegt und ein konzernweit umfassendes Schulungsprogramm aufgesetzt. Zudem wird in diesem Bereich intelligente Prüfsoftware eingesetzt. Im Berichtsjahr wurde der Einkaufsprozess der einzelnen Standorte noch stärker als bisher gebündelt. Wesentliche Warengruppen der RHÖN-KLINIKUM AG sind: Arzneimittel und Blutprodukte (Konserven und Blutgerinnungsfaktoren), Transkatheter-Aortenklappen-Implantate (TAVI), Herzschrittmacher und Defibrillatoren, Gefäßprothesen, Endoprothetik und Pflegeartikel. Die Standardisierung und Vereinheitlichung von Produkten wird im Konzern intensiv in den Expertenpanels und unter den Ärzten diskutiert. Primäres Ziel ist es, nur die Produkte zu nutzen, die sich medizinisch bewährt haben und eine hervorragende Qualität und ausgezeichnete Langzeitergebnisse aufweisen. An zweiter Stelle kommt der Kostenaspekt, da viele Hersteller beim Einkauf größerer Mengen Rabatte gewähren. So hat sich zum Beispiel das Expertenpanel Herz- und Gefäßmedizin auf Standardprodukte bei Herzschrittmachern, Defibrillatoren, Stents und Transkatheter-Aortenklappen-Implantaten geeinigt. Unternehmensleitbild"Tue nichts, was du nicht willst, dass es dir getan werde, und unterlasse nichts, was du wünschst, dass es dir getan würde." An diesem ethischen Prinzip richten wir seit jeher unser gesamtes Tun und Handeln aus. Es gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens - sowohl in der Patientenversorgung als auch in der Verwaltung und im Management. Unser Leitbild gibt den Rahmen für Regeln und Richtlinien vor und gewährleistet so das ethisch einwandfreie Handeln im Unternehmen. Die Bereiche Chancen- und Risikomanagement, Compliance, Corporate Governance sowie Qualitätsmanagement richten sich danach und bilden die zentralen Instrumente, mit denen wir den Wert der RHÖN-KLINIKUM AG nachhaltig und kontinuierlich steigern und das Vertrauen unserer Anleger festigen. Corporate Social ResponsibilityDie RHÖN-KLINIKUM AG bekennt sich zu nachhaltigem Engagement - als Gesundheitsversorger, als Arbeitgeber und als Unternehmen. Unser Erfolg ist dabei für uns immer untrennbar mit medizinischer, ökologischer und sozialer Verantwortung verbunden. Deshalb ist Nachhaltigkeit für uns Bestandteil der Unternehmensstrategie. Seit letztem Jahr enthält der Corporate Social Responsibility Bericht (CSR-Bericht) zudem den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht (NFB) gemäß §§ 315b und 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB. Die RHÖN-KLINIKUM AG erfüllt ihre Berichtsanforderungen gem. CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RLUG) auf Gesellschaftsebene und auf Konzernebene in Form des vorliegenden NFB. a) Lebensqualität verbessernDas Wohl unserer Patienten steht für uns an oberster Stelle. Exzellente medizinische Versorgung für jeden und zu jeder Zeit - das ist das erklärte Ziel der RHÖN-KLINIKUM AG. Deshalb untersuchen und behandeln wir unsere Patienten auf Basis aktueller, wissenschaftlich fundierter Therapieverfahren mit moderner Medizintechnologie. Darüber hinaus wollen wir für einen nachhaltigen Behandlungserfolg die bestmögliche Pflege und Betreuung anbieten. Ebenso wichtig ist es uns, medizinische Innovationen voranzutreiben. Wir wollen, dass möglichst viele Menschen von unseren Fortschritten profitieren und an den Erfolgen der modernen Medizinforschung teilhaben. Deshalb entwickeln wir spitzenmedizinische Leistungen mit externen Forschungs- und Entwicklungspartnern weiter und finden innovative Lösungen zum Wohl unserer Patienten. Hierfür bauen wir in unseren Kliniken auf den Austausch zwischen den einzelnen Kompetenzzentren. b) Umwelt schützenFür ein zukunftsorientiertes Unternehmen, wie es die RHÖN-KLINIKUM AG ist, gehört der Umweltschutz zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Als moderner Klinikkonzern mit innovativer Technik und höchsten Ansprüchen an das Patientenwohl gehen wir gewissenhaft und effizient mit Ressourcen um. Denn gute Umweltbedingungen sind Voraussetzung für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen. c) Mitarbeiter fördern und bindenDie RHÖN-KLINIKUM AG gehört mit knapp 17.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den größten privaten Gesundheitsversorgern in Deutschland. Sie sind unser zentraler Erfolgsfaktor. Ihr Fachwissen, ihre Erfahrungen und ihr Engagement ermöglichen unseren Patienten eine exzellente medizinische Versorgung. Ziel unserer langfristigen Personalstrategie ist es, die besten Mitarbeiter für unser Team zu gewinnen, sie zu fördern und an unser Unternehmen zu binden. Deshalb tun wir viel dafür, um für alle Berufsgruppen in unserem Konzern ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Alle Kliniken zeichnen sich durch modernste medizintechnische Ausstattungen aus. Vielfältige Personalentwicklungs- und Personalfördermaßnahmen sowie zahlreiche Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie machen uns auch überregional zu einem interessanten Arbeitgeber. In Anbetracht der demografischen Entwicklung und der neuen regulatorischen Eingriffe der Gesundheitspolitik wird die Nachfrage nach qualifiziertem Personal weiter steigen. Dieser Herausforderung begegnet die RHÖN-KLINIKUM AG durch eigene Ausbildungseinrichtungen, in denen wir unseren Nachwuchs in den verschiedensten Berufen ausbilden. Zu weiterführenden Informationen zum Punkt Corporate Social Responsibility wird auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB im auf unserer Website www.rhoen-klinikum-ag.com/geschaeftsbericht veröffentlichten Geschäftsbericht verwiesen. 1.3 Ziele und StrategienDie RHÖN-KLINIKUM AG hat das Ziel, weiterhin neue Wege zu gehen, und den Anspruch, den Patienten die beste Medizin zu bieten. So werden die Patienten weiterhin auf der Basis neuester wissenschaftlich fundierter Therapieverfahren und unter Einsatz modernster Medizintechnologie diagnostiziert und behandelt. Die ethische Grundlage und die Basis unseres Handelns ist das Wohl unserer Patienten, die sich unseren Mitarbeitern in unseren Kliniken und Einrichtungen anvertrauen und täglich im Mittelpunkt unserer Anstrengungen stehen. Wir stehen zwar nicht für absolute Größe, aber für den Mut, aufgrund des zunehmend schwierigeren regulatorischen Umfelds und des zunehmenden budgetären Drucks für medizinische Leistungen neu zu denken und neue, teilweise auch noch unbeschrittene Wege zu gehen. Dabei stehen die weitere Stärkung der Behandlungsexzellenz und Patientenversorgung durch die Umsetzung des nachfolgend erläuterten RHÖN-Campus-Konzepts und die Fokussierung auf Digitalisierung und Netzwerkmedizin im Vordergrund unseres Engagements. Mit unserem RHÖN-Campus-Konzept, der digitalen Transformation unseres Unternehmens sowie der Telemedizin haben wir nach unserer Überzeugung die richtige Strategie, um auch zukünftig auf einem von regulatorischen Eingriffen geprägten Gesundheitsmarkt eine führende Position einzunehmen. Das RHÖN-Campus-Konzept steht dabei für eine neue, höchst effiziente und moderne Form der Gesundheitsversorgung vor allem in der ländlichen Region. Bei unserem RHÖN-Campus-Konzept geht es im Wesentlichen um die logistische und räumliche Verzahnung ambulanter und stationärer Leistungen in Verbindung mit dem Angebot an niedergelassene Ärzte, in Gemeinschaft mit dem jeweiligen Klinikum zu agieren - Patienten können so an einem Ort rasch diagnostiziert und behandelt werden, statt oft tagelang mühsam durch das Gesundheitssystem navigiert zu werden. Wir setzen konsequent auf eine sektorenübergreifende Vernetzung mit Ärztinnen und Ärzten sowie Gesundheitsdienstleistern in der jeweiligen Region. Ambulante und stationäre Angebote werden mit einer Vielzahl medizinischer Service- und Vorsorgeleistungen eng verzahnt, die bisher räumlich und personell getrennt waren. Vorsorge, Diagnostik, Behandlung, Rehabilitation und Pflege arbeiten dabei Hand in Hand. Dieses Modell wird mit der Fertigstellung des Neubaus am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt zum Jahreswechsel 2018/2019 und dem Angebot erstklassiger, rascher Diagnostik und Behandlung jenseits der traditionellen Sektorengrenzen ambulant und stationär aktuell umgesetzt. Das RHÖN-Campus-Konzept stellt ein tragfähiges Lösungsmodell für die Gesundheitsversorgung der Zukunft dar. Wir sind - alleine vor dem Hintergrund der unausweichlichen Bereinigung des Überangebots in der deutschen Kliniklandschaft - überzeugt, dass künftig weitere Regionen von unserem Know-how profitieren werden. Wesentlicher Kern für die Umsetzung unseres Konzepts ist der Einsatz digitaler Instrumente und einer modernsten Anforderungen entsprechenden IT. Auf Basis einer stabilen IT setzen wir eine Vielzahl von klinischen Informationssystemen ein und ergänzen diese mit diversen digitalen Innovationen, wie etwa dem "Medical Cockpit", dem "Ärzteportal" und vielen weiteren Instrumenten, deren Ziel es ist, die Arbeit unserer Ärzte und Pfleger einfacher und die Versorgung der Patienten noch sicherer und besser zu machen. Den höchsten Reifegrad werden wir naturgemäß am neuen Campus Bad Neustadt erreichen. Aber auch jenseits davon haben wir als Vorreiter der digitalen Transformation im Gesundheitswesen überall im Berichtszeitraum bedeutende Fortschritte beim Einsatz digitaler Anwendungen erreicht, um die Behandlungsqualität für unsere Patienten weiter zu verbessern, unsere Mitarbeiter zu entlasten und zu unterstützen sowie Abläufe z. B. für die Dokumentation von Leistungen weiter zu optimieren. Eines der digitalen Leuchtturmprojekte ist das nun einsatzbereite Medical Cockpit - eine Suchmaschine, die hilft, relevante Informationen in Arztbriefen, Röntgenbefunden und OP-Berichten in kürzester Zeit zu finden. Mit Start des Campus wird das Medical Cockpit am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt im aktiven Dialog mit den klinischen Anwendern sukzessive in den Regelbetrieb eingeführt. Das Medical Cockpit wurde ebenso in unser neu konzipiertes Ärzteportal, der arztgeführten elektronischen Patientenakte, integriert und steht damit auch niedergelassenen Ärzten zur Verfügung. Eine weitere Anwendung unter den zahlreichen Projekten ist die geplante Einführung der digitalen Anamnese und Befragung. Durch die Erfassung von Patientenfragebögen auf einem Tablet ermöglichen wir eine durchgängige digitale Erfassung behandlungsrelevanter Informationen. Auch die Telemedizin wird bei uns weiter an Bedeutung gewinnen, nicht zuletzt durch die schrittweise Abschaffung des sogenannten Fernbehandlungsverbots. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat den Mut, die Chancen des digitalen Wandels des Gesundheitswesens zu nutzen, um ihre Unternehmensziele zu erreichen und auch neue Geschäftsmodelle außerhalb des bisherigen Kernbereichs zu entwickeln. Dabei bedeutet Digitalisierung nicht nur die Sammlung, Auswertung und Interpretation großer Datenmengen. Vielmehr ist sie die Grundlage für eine signifikant optimierte Patientensteuerung, die Verzahnung und Harmonisierung von ambulanter und stationärer Versorgung, die Anbindung von verwandten Leistungen sowie von vielen Anwendungen im Bereich der Telemedizin. 1.4 SteuerungssystemFür unser Unternehmen haben wir ein Zielsystem, das es unserer Meinung nach ermöglicht, uns kontinuierlich und oft auch besser als der Markt und unsere Wettbewerber zu entwickeln. Dieses definiert steuerungsrelevante Kennzahlen wie Umsatzerlöse und EBITDA sowie Kennzahlen für das Wachstum der Leistungen und den Konzerngewinn. Diese Kennzahlen werden durch den Vorstand überwacht. Das monatliche Berichtswesen an den Vorstand umfasst die Kliniken. Die Konzernführungskosten werden vollständig auf die operativen Segmente verteilt. Der monatliche Plan-Ist-Vergleich und Ist-Ist-Vergleich im Bericht an den Vorstand dient durch die Zusammenfassung der operativen Segmente zu einem Berichtssegment der Steuerung der in der Unternehmensprognose veröffentlichten Zielgrößen. Wir sind der Ansicht, dass ein profitables Wachstum unserer Leistungen, unserer Fallzahlen bzw. unserer Bewertungsrelationen sowie unserer Umsatzerlöse wichtige Faktoren für die Steigerung unseres Unternehmenswertes sind. Die Bewertungsrelationen sind Kennzahlen zur Abrechnung medizinischer Leistungen in Krankenhäusern. Für jede Gruppe von Patienten erhält man in Kombination mit dem Case-Mix-Index (Größe für die durchschnittliche Fallschwere im System der Diagnosis Related Groups, DRG), die jeweilige Bewertungsrelation. Die Bewertungsrelation ist damit ein Maß für den Schweregrad eines medizinischen Falls und auch für den Kostenaufwand. Multipliziert man die Bewertungsrelationen mit dem Basisfallwert, erhält man den wesentlichen Betrag, den ein Kostenträger (Krankenkasse) an ein Krankenhaus für einen stationären Behandlungsfall zahlen muss. Durch Zusatzentgelte und Vergütungen z. B. für neue Behandlungsformen kann sich dieser Betrag im Einzelfall noch erhöhen. Auch wenn der Anteil der ambulanten Umsätze am Gesamtumsatz kontinuierlich steigt, repräsentieren die stationären Umsatzerlöse immer noch den wichtigen steuerungsrelevanten finanziellen Leistungsindikator. Für Zwecke der Messung und Steuerung werden die Umsatzerlöse grundsätzlich um Konsolidierungseffekte bereinigt, um so das organische Wachstum zu ermitteln. Das EBITDA beschreibt unsere operative Leistungsfähigkeit vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern und stellt einen weiteren wichtigen steuerungsrelevanten finanziellen Leistungsindikator dar. Unser Ziel ist es, über das Geschäftsjahr hinweg EBITDA-Margen zu erzielen, die entsprechend der Ausrichtung der einzelnen Kliniken zu den attraktivsten des Krankenhausmarkts zählen. Diese sind definiert als Quotient aus EBITDA und den Umsatzerlösen. Für die Messung und Steuerung der Ertragskraft auf Konzernebene wird der Konzerngewinn nach Steuern verwendet. Diese Größe hat den bedeutendsten Einfluss auf das für die Kapitalmarktkommunikation verwendete Ergebnis je Aktie. Das Ziel des Managements beim Umgang mit Eigenkapital und Fremdkapital ist die strikte Verfolgung einer Fristenkongruenz (horizontale Bilanzstruktur) von Mittelherkunft und Mittelverwendung. Langfristig gebundenes Vermögen soll langfristig finanziert sein. Zur langfristigen Mittelherkunft zählen die in der Bilanz ausgewiesenen Posten Eigenkapital und langfristige Schulden. Diese Kennzahl soll mindestens 100 % betragen. Obwohl der Konzern bei einer Personalkostenquote von über 50 % häufig der Dienstleistungsbranche zugerechnet wird, ist das Geschäftsmodell langfristig ausgerichtet und initial investitionsgetrieben. Die Investitionskosten wollen wir dabei nachhaltig durch mindestens 35 % Eigenkapital unterlegen. Beim Einsatz von Fremdkapital orientieren wir uns zur Risikominimierung an nachfolgender Steuerungsgröße. Es wird angestrebt, den Quotienten aus Nettofinanzverschuldung (diese entspricht den Finanzschulden abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten) und EBITDA auf maximal das 3,5-Fache zu begrenzen. Im Rahmen der Liquiditätssteuerung unserer operativen Geschäftstätigkeit analysieren wir die Umschlagfaktoren des operativen Nettoumlaufvermögens. Darüber hinaus haben wir Mindestanforderungen festgelegt, die generell berücksichtigt werden müssen, bevor eine Akquisition durchgeführt wird. Insbesondere müssen Akquisitionen das Potenzial haben, spätestens nach drei Jahren nach Integration einen positiven Geschäftswertbeitrag zu leisten und einen positiven Cash-Return in Höhe von 15 % nach den von uns durchgeführten Investitionen und Modernisierungen innerhalb von drei bis fünf Jahren zu erwirtschaften. Neben den finanziellen Kennzahlen für das Wachstum der Leistungen nutzen wir weitere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, um das Unternehmen nachhaltig weiterzuentwickeln. Zu den weiteren nichtfinanziellen Leistungsindikatoren gehören Qualitätssicherung, Arbeitsschutz, Patientenbefragungen, Mitarbeiterförderung und Themen der Energie und Umwelt. 1.5 QualitätJeder Patient hat Anspruch auf die bestmögliche medizinische Versorgung - an jedem Tag, rund um die Uhr. Das ist die zentrale Leitlinie unseres medizinischen Qualitätsmanagements. Dabei folgen wir strikt einem ganzheitlichen Ansatz: klinisches Risikomanagement, Medizincontrolling und Krankenhaushygiene sind hierbei die wichtigsten Elemente. Aufgrund des regelmäßigen Austauschs der thematisch verwandten Disziplinen mit dem "klassischen" Qualitätsmanagement entsteht so ein stabiles und tragfähiges System - das Qualitätskonzept der RHÖN-KLINIKUM AG. Wir verstehen Qualitätsmanagement als Daueraufgabe, der wir uns bewusst und gerne stellen. Es ist unser kontinuierlicher Anspruch, die Qualität der Versorgung weiter zu steigern. Daran wollen wir uns messen lassen. In unseren Qualitätsberichten machen wir die Wirklichkeit hinter diesem Anspruch transparent. Unsere konsequente und umfassende Veröffentlichung der Ergebnisse gibt Patienten, Angehörigen, einweisenden Ärzten und Krankenkassen die Möglichkeit, sich umfassend über die Behandlungsqualität in den Standortkliniken zu informieren. Zu weiterführenden Informationen wird auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB im auf unserer Website veröffentlichten Geschäftsbericht verwiesen. 1.6 Medizinische Forschung und Transfer in die PraxisUnsere Kliniken beteiligen sich am kontinuierlichen Transfer von Wissen aus der Forschung in die Praxis, um wissenschaftliche Erkenntnisse schneller, besser und gezielter in die Praxis der medizinischen Krankenversorgung einzuführen. Unsere Universitätskliniken Gießen und Marburg ermöglichen einen kontinuierlichen Transfer von universitärem Wissen aus der Forschung in die Praxis. Die unmittelbare Anbindung der Konzernkliniken an die universitäre Maximalversorgung und der damit verbundene direkte Zugang zu den hochschulmedizinischen Forschungsergebnissen führen dazu, wissenschaftliche Erkenntnisse schnell in moderne Medizin zu übersetzen und qualifiziert in die Fläche zu tragen. Neben unseren universitätsmedizinischen Standorten pflegen unsere Konzernkliniken den offenen wissenschaftlichen Dialog. Das reicht von der Federführung wissenschaftlicher Konferenzen über die Teilnahme an klinischen Langzeitstudien und vielversprechenden internationalen Forschungsprojekten bis hin zur Wahrnehmung universitärer Lehraufträge sowie dem Angebot konkreter Fortbildungsmaßnahmen für Krankenhausärzte. Zu weiterführenden Informationen wird auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB im auf unserer Website veröffentlichten Geschäftsbericht verwiesen. 1.7 ComplianceCompliance - das Handeln im Einklang mit Gesetzen und unternehmensweiten ethischen Maßstäben - ist für einen Gesundheitsdienstleister von zentraler Bedeutung, weil es letztlich dem Wohle unserer Patienten dient. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist essenziell. Zu seinem Schutz gelten der hippokratische Eid - der ethische Maßstab für Ärzte und andere patientennahe Mitarbeiter - und eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen. Zusätzlich haben wir in unserem Unternehmenskodex dieses Vertrauensverhältnis als entscheidende Geschäftsgrundlage definiert. Er ist für alle Mitarbeiter verbindlich. Dadurch steigern wir ihr Bewusstsein für den Kodex und schützen sie gleichzeitig. Neben den gesetzlichen Vorschriften halten wir uns darüber hinaus auch an unsere internen Vorgaben, denen noch strengere ethische Maßstäbe zugrunde liegen. Formuliert sind diese als Konzernbetriebsvereinbarungen, Geschäftsordnung Compliance sowie als Richtlinien und Handlungsempfehlungen (z. B. Verhaltenskodex), die jeden Mitarbeiter in die Lage versetzen, unsere Unternehmensziele im Einklang mit unseren Wertvorstellungen zu verfolgen. Die konzernweite Geschäftsordnung Compliance regelt Aufbau und Arbeitsweise unseres Compliance-Management-Systems. Erster Verantwortlicher für Compliance ist der Vorstandsvorsitzende der RHÖN-KLINIKUM AG. Zu weiterführenden Informationen wird auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB im auf unserer Website veröffentlichten Geschäftsbericht verwiesen. 1.8 Corporate GovernanceGezeichnetes KapitalDas im Konzernabschluss ausgewiesene gezeichnete Kapital der RHÖN-KLINIKUM AG entfällt vollständig auf 66.962.470 stimmberechtigte, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 2,50 €. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen - auch wenn sie sich aus Vereinbarungen von Gesellschaftern ergeben können -, bestehen nicht bzw. sind uns nicht bekannt. Keine unserer Aktien ist mit Sonderrechten ausgestattet, die ihrem Inhaber besondere Kontrollbefugnisse verleihen. Mitarbeiter, die Aktien halten, üben ihr Stimmrecht frei aus. Die Aktionäre können ihre Stimmrechte bei der Hauptversammlung selbst ausüben oder Stimmrechtsvertreter bestellen. Unter Berücksichtigung der uns mitgeteilten Schwellenüber- bzw. Schwellenunterschreitungen ergibt sich nach §§ 33, 34 WpHG hinsichtlich der Aktionärsstruktur zum Stichtag 31. Dezember 2018 folgendes Bild: scroll
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Konzernabschluss, Kommunikation mit Aktionären und AnalystenDer Konzernabschluss wird nach den Grundsätzen der in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und unter Anwendung von § 315e Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellt und sowohl nach nationalen als auch nach internationalen Prüfungsstandards geprüft. Der Halbjahresabschluss wird auf freiwilliger Basis nach den gleichen vorgenannten Grundsätzen einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Bei der Auftragsvergabe an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird auf die erforderliche Unabhängigkeit der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geachtet. Den Prüfungsauftrag für den Jahres- sowie für den Halbjahresabschluss des Konzerns und für die Prüfung der Konzernobergesellschaft erteilt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß der Beschlussfassung in der Hauptversammlung. Unseren Konzernabschluss veröffentlichen wir im März des folgenden Geschäftsjahres. Die Ordentliche Hauptversammlung findet üblicherweise in den ersten sechs Monaten des neuen Geschäftsjahres statt. Unsere Prognosen für die Geschäftsjahre geben wir gemäß den Anforderungen bekannt. Wir führen Analysten- und Investorengespräche und berichten zudem im Rahmen von telefonischen Analystenkonferenzen über die Geschäftsentwicklung. Über alle sonstigen wesentlichen wiederkehrenden Termine informieren wir unsere Aktionäre, Aktionärsvereinigungen, Analysten und die Medien durch unseren Finanzkalender, der im Geschäftsbericht und im Internet auf unserer Homepage veröffentlicht ist. Organe der GesellschaftVorstand und Aufsichtsrat sind nach deutschem Aktienrecht konstituiert. Danach leitet der Vorstand die Gesellschaft und führt die Geschäfte; der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand entspricht den aktienrechtlichen Bestimmungen (Aufsichtsrat: § 101 ff. AktG; Vorstand: § 84 AktG) und den Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG). Der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG ist nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes paritätisch mit 16 Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt und trat im Jahr 2018 zu fünf Sitzungen (2017: vier Sitzungen) zusammen. Die letzte Wahl der Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat fand turnusgemäß im Rahmen der Ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2015 statt. Die fünfjährige Amtsperiode des Aufsichtsrats endet mit Schluss der Hauptversammlung, in der über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen wird. Die Satzung sieht für Mitglieder eine Altersgrenze von 75 Jahren vor. Neue Mitglieder der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind seit dem 1. Januar 2018 Frau Natascha Weihs (Ersatzmitglied für Frau Bettina Böttcher, ausgeschieden aus dem Aufsichtsrat zum 31. Dezember 2017) und seit dem 1. März 2018 Herr Oliver Salomon (Ersatzmitglied für Herrn Björn Borgmann, ausgeschieden aus dem Aufsichtsrat zum 28. Februar 2018). Der Aufsichtsrat setzt sich aktuell zu 43,8 % aus Frauen und zu 56,2 % aus Männern zusammen. In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist die Bildung von Ausschüssen vorgesehen. Im Jahr 2018 bestanden sieben ständige Ausschüsse: der Vermittlungsausschuss, der Personalausschuss, der Prüfungsausschuss, der Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Compliance und Kommunikation als beschließende Ausschüsse i. S. v. § 107 Abs. 3 AktG und der Nominierungs- sowie der Medizininnovations- und Qualitätsausschuss. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten in regelmäßigen Abständen an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. Für die Tätigkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie für die Zusammenarbeit beider Organe bestehen Geschäftsordnungen. Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG ist für die Leitung der Gesellschaft zuständig. Gemäß der Geschäftsordnung werden die Geschäfte in gemeinschaftlicher Verantwortung geführt. Der Vorstand erstattet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend Bericht über alle bedeutenden Fragen betreffend die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns und seiner Gesellschaften. Am 28. März 2018 hat der Aufsichtsrat einstimmig beschlossen, das Vorstandsmitglied Herrn Dr. Dr. Martin Siebert mit sofortiger Wirkung als Vorstand der Gesellschaft abzuberufen und Herrn Dr. Gunther K. Weiß einstimmig mit Wirkung zum 1. Mai 2018 bis zum 31. Dezember 2021 als Mitglied des Vorstands bestellt. Die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands wurden entsprechend angepasst und die Geschäftsordnung aktualisiert. Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG besteht demnach aktuell aus drei Mitgliedern: Herrn Stephan Holzinger, Vorstandsvorsitzender und Finanzvorstand (CEO/CFO), Herrn Prof. Dr. Bernd Griewing, Vorstand Medizin (CMO), und Herrn Dr. Gunther K. Weiß, Operativer Vorstand (COO). VergütungsberichtIm Vergütungsbericht sind die Grundsätze, die für die Festlegung der Vergütung des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG angewendet werden, zusammengefasst. Außerdem werden Struktur und Höhe der Vorstandsbezüge sowie Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats erläutert. Im Jahr 2018 setzt sich die Vergütung des Vorstands aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht ausschließlich aus fixen Komponenten. Die Bezüge von Aufsichtsrat und Vorstand werden aufgeteilt in ihre Bestandteile im Konzernlagebericht individualisiert tabellarisch aufgeführt. Vergütung des VorstandsDer Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem für den Vorstand in den Leitlinien zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der RHÖN-KLINIKUM AG (Vergütungsleitlinien) grundsätzlich festgelegt. Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus mehreren Vergütungsbestandteilen zusammen. Im Einzelnen besteht die Vergütung aus dem Grundgehalt, der Tantieme, Nebenleistungen (Sachbezüge) sowie teilweise aus einer langfristigen aktienkursbasierten Vergütung und einer bedingten Altersvorsorgeleistung. Infolge des am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) ist für die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung das Plenum des Aufsichtsrats nach Vorbereitung durch den Personalausschuss zuständig. Wesentlicher Inhalt des Vergütungssystems des VorstandsGemäß Vorgabe des Vergütungssystems sind bei Festlegung und Überprüfung der Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat die Kriterien für die Angemessenheit und Üblichkeit sowie die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage und der Erfolg des Unternehmens zu beachten. Weiterhin sollen die Gesamtbezüge die übliche Vergütung nicht ohne besonderen Grund übersteigen. Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, wird der Aufsichtsrat die Gesamtbezüge nach Maßgabe des § 87 Abs. 2 AktG herabsetzen, wenn die Weitergewährung der Gesamtbezüge unbillig wäre. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer erfolgsunabhängigen und einer erfolgsbezogenen Komponente sowie aus kurzfristigen und langfristigen Anreizwirkungen. Der erfolgsunabhängige Teil setzt sich aus dem Grundgehalt und den Nebenleistungen zusammen, die erfolgsbezogene Komponente umfasst eine Tantieme. Es gibt Regelungen zu einer Mindestvergütung und zur Begrenzung der Gesamtvergütung (Cap), die bei unvorhergesehenen Ergebnisentwicklungen ausgleichend wirken sollen. Außerdem besteht für einige ehemalige Vorstände eine langfristige aktienkursbasierte Vergütung (virtuelle Aktienoptionen), die an eine langfristige Entwicklung der RHÖN-KLINIKUM AG Aktie gekoppelt ist und im Konzernlagebericht offengelegt ist. Grundlage für die bedingten Altersvorsorgeleistungen ist stets die Jahresvergütung zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses. Somit stehen diese Leistungen unter dem Einfluss der erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten des Vergütungssystems. Das Grundgehalt beträgt in der Regel 192 Tsd. € p. a. und wird als leistungsunabhängige Vergütung in zwölf gleichen Monatsraten ausbezahlt. Dem Vorstandsvorsitzenden steht für gewöhnlich das 1,5- Fache bis das Doppelte des Regelgehalts oder aktuell ein festes Jahresgrundgehalt zu. Ein etwaiger ständiger Vertreter des Vorstandsvorsitzenden kann hierfür ein um 10 % erhöhtes Grundgehalt erhalten. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, wobei diese im Wesentlichen aus dem nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert für private Dienstwagennutzung, den Versicherungsprämien für eine Unfallversicherung, Umzugskosten sowie der D&O-Versicherung bestehen. Die Dienstwagennutzung und die Versicherungsprämien zur Unfallversicherung sind vom einzelnen Vorstandsmitglied als Vergütungsbestandteil zu versteuern. Grundsätzlich stehen sie allen Vorstandsmitgliedern in gleicher Weise zu; die Höhe variiert je nach der persönlichen Situation. Die erfolgsbezogene Komponente der Vergütung stellt die Tantieme dar. Als mehrjährige oder einjährige Bemessungsgrundlage für ihre Höhe dient die Entwicklung des Konzernergebnisses nach Minderheitenanteilen gemäß den jeweils geltenden IFRS als Bezugsgröße. Sollte das Konzernergebnis durch außerordentliche Entwicklungen beeinflusst worden sein, wird deren einmalige Auswirkung eliminiert. Die Berechnung der Tantieme passt sich an die geänderten Gegebenheiten des Konzerns an. Die Tantiemeregelungen der im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstände setzten sich wie folgt zusammen: Die Bemessungsgrundlage der Tantieme ergibt sich aus dem Durchschnitt der Konzernergebnisse der letzten drei Geschäftsjahre, die mit den Faktoren 3, 2 und 1 gewichtet werden. Die zeitlich am weitesten in der Vergangenheit liegenden Konzernergebnisse werden mit dem geringsten Faktor gewichtet. Die Bemessungsgrundlage des Vorstandsvorsitzenden ermittelt sich aus dem Konzernergebnis des Jahres abzüglich eines fest definierten Sockelbetrages. Als Konzernergebnis wird das Konzernergebnis nach Minderheitenanteilen gemäß den jeweils geltenden IFRS herangezogen. Sollte das Konzernergebnis durch außerordentliche Entwicklungen beeinflusst worden sein, kann deren einmalige Auswirkung eliminiert werden. Der Tantiemesatz wird individuell für jedes Vorstandsmitglied durch den Aufsichtsrat auf Empfehlung des Personalausschusses festgelegt. Berücksichtigt werden dabei Leistung, Aufgaben und Anzahl der Amtsperioden. Üblicherweise erhält der Vorstandsvorsitzende die 1,5- fachen bis doppelten Tantiemesätze. Es ist möglich, für erstmals bestellte, insbesondere für stellvertretende Vorstandsmitglieder, eine angemessene Ermäßigung der Tantiemesätze zu vereinbaren. Diese Option besteht bei Vorliegen besonderer Gründe auch für die übrigen Vorstandsmitglieder. Die Vorstandsmitglieder erhalten ab dem Geschäftsjahr 2016 eine garantierte Jahresgesamtvergütung (Summe aus Grundgehalt und Tantieme) von mindestens 600 Tsd. €. Die Obergrenzen (Cap) sind jeweils individuell dargestellt. Die garantierte Jahresgesamtvergütung wird in zwölf gleichen Monatsraten als Vorschuss ausbezahlt. Es gilt grundsätzlich, dass Mindestvergütung und Obergrenze für den Vorstandsvorsitzenden bis zum 2,5-Fachen und für seinen ständigen Vertreter und den Finanzvorstand bis zum Doppelten dieser Beträge festgesetzt werden können. Der Vorstandsvorsitzende hat bei einem Kontrollwechsel auf Ebene der RHÖN-KLINIKUM AG das Recht, binnen vier Monaten mit einer definierten Abfindung die Vorstandstätigkeit niederzulegen und den Dienstvertrag zu kündigen. Im Jahr 2014 wurde den in diesem Jahr amtierenden Vorständen ein Incentive-Programm von virtuellen Aktien gewährt. Dabei handelt es sich um eine langfristige aktienkursbasierte Vergütung. Das Ziel war, die Neuausrichtung des Unternehmens langfristig zu unterstützen. Jeder amtierende Vorstand des Jahres 2014 erhielt unverfallbare virtuelle Aktien, die an sämtlichen Kapitalmaßnahmen und Dividenden teilnehmen. Nach fünf Jahren (gerechnet ab dem Jahr 2014) werden den Vorstandsmitgliedern die zu diesem Zeitpunkt verbleibenden virtuellen Aktien zu dem dann gültigen Börsenkurs vergütet. Endet der Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds, ohne dass in dessen Person ein wichtiger Grund vorliegt, oder verstirbt das Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit, so erhält das Vorstandsmitglied (bzw. erhalten im Todesfall seine Erben) eine Altersvorsorgeleistung in Form einer Einmalzahlung. Für jedes volle Jahr der Tätigkeit als Vorstandsmitglied beträgt diese das 0,125-Fache der Jahresbezüge (Jahresgrundgehalt zuzüglich Tantieme ohne virtuelle Aktien) für das Kalenderjahr des Ausscheidens bzw. des Todesfalls - maximal das 1,5-Fache dieser letzten Bezüge, aber mindestens das 1,5-Fache der Durchschnittsvergütung während der Vertragslaufzeit für die Dauer der Vorstandstätigkeit. Die Altersvorsorgeleistung ist sechs Monate nach Ablauf desjenigen Geschäftsjahres zur Zahlung fällig, in dem der Dienstvertrag endet oder das Vorstandsmitglied verstorben ist. In der Regel entfällt die Gewährung der Altersvorsorgeleistung, wenn ein Vorstandsmitglied von sich aus den Dienstvertrag vor Erreichung des 60. Lebensjahres aus einem Grund kündigt, den die Gesellschaft nicht zu vertreten hat, oder ihn nicht verlängert, obwohl es das Angebot für eine Verlängerung erhalten hat. Wird einem Vorstandsmitglied, das seine Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund vorzeitig beendet hat, eine Abfindung zugestanden, so darf die Summe dieser Leistung inklusive der Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Pensionszusagen, Kreditgewährungen und ähnliche Leistungen werden Vorstandsmitgliedern derzeit nicht gewährt. Im Geschäftsjahr 2018 beliefen sich die Bezüge der zum Bilanzstichtag amtierenden Mitglieder des Vorstands auf insgesamt 3,9 Mio. € (Vj. 4,8 Mio. €). Davon entfielen 2,2 Mio. € (Vj. 2,3 Mio. €) auf erfolgsunabhängige Komponenten und 1,7 Mio. € (Vj. 2,5 Mio. €) auf variable Bestandteile. Die Rückstellung für Ansprüche auf Altersvorsorgeleistungen des amtierenden Vorstands nach IFRS zum 31. Dezember 2018 belief sich auf 1,0 Mio. € (Vj. 1,8 Mio. €). Die Vergütungen der Vorstandsmitglieder, die zum Bilanzstichtag nicht mehr im Amt waren bzw. ihre Hinterbliebenen, betrugen im Geschäftsjahr 2018 3,7 Mio. € (Vj. 2,8 Mio. €). Die Gesamtbezüge des Vorstands entfallen im Einzelnen auf: scroll
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Versorgungsaufwand umfasst den Dienstzeitaufwand nach IAS 19 Die RHÖN-KLINIKUM AG hat im Geschäftsjahr 2014 mit Vereinbarungen vom Mai 2014 den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden drei Vorstandsmitgliedern Optionsrechte in Form von virtuellen Aktien gewährt. Die virtuellen Aktien sind unverfallbar. Die Zusagen haben eine Laufzeit bis Juni 2019. Die Auszahlung der gewährten virtuellen Aktien erfolgt mit dem Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor Laufzeitende, wobei die Auszahlung pro virtueller Aktie auf 40 € beschränkt ist. Gemäß IFRS 2 wird dieser Plan als Cash-settled Plan behandelt und somit als Vergütung mit Barausgleich bilanziert. Die Rückstellung für die Verpflichtung aus den virtuellen Aktien wurde in Höhe des zu erwartenden Aufwands gebildet. Der beizulegende Zeitwert der virtuellen Aktien in Höhe von 6,0 Mio. € wird mit Hilfe eines Binomialmodells ermittelt. An der im März 2016 gegründeten RHÖN-Innovations GmbH sind die amtierenden bzw. ehemaligen Vorstände mit 3,0 % (Vj. 6,0 %) sowie weitere Angestellte mit 3,2 % (Vj. 1,2 %) am Stammkapital beteiligt. Die bei der Gründung der Gesellschaft geleisteten Zahlungen für die Geschäftsanteile in Höhe von insgesamt 0,3 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €), davon entfallen auf die Vorstände 0,1 Mio. € (Vj. 0,3 Mio. €), werden als aktienbasierte Vergütung i. S. v. IFRS 2 (cash-settled share-based payment transactions) unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Periodenergebnis des Berichtsjahres sind keine Erträge bzw. Aufwendungen in diesem Zusammenhang enthalten. Den Vorständen und weiteren Angestellten wird dabei eine Put-Option gewährt, die Anteile jeweils nach fünf Jahren, erstmals zum 31. Dezember 2020, der RHÖN-KLINIKUM AG anzudienen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, bei Beendigung des Dienstverhältnisses die Anteile zurückzugeben. In 2018 hat ein Angestellter diese Regelung in Anspruch genommen. Die Bewertung der Anteile erfolgt zum Verkehrswert, mindestens jedoch zum Nennbetrag der Geschäftsanteile. Eine freie Veräußerung der Anteile ist nicht möglich. Aufwendungen im Rahmen dieser Vergütung sind im Berichtszeitraum nicht entstanden. Bei der Beendigung des Dienstvertrags erhalten die Vorstände unter bestimmten Voraussetzungen eine Altersvorsorgeleistung. Diese beträgt für jedes volle Jahr (zwölf volle Kalendermonate) der Tätigkeit als Vorstandsmitglied 12,5 % der am Tage der Beendigung des Dienstvertrags geschuldeten Jahresbezüge, insgesamt jedoch höchstens das 1,5-Fache dieser letzten Bezüge. Für diese Leistungen, die den Mitgliedern des Vorstands nach Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, wurden folgende Altersvorsorgeleistungen zurückgestellt: scroll
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Vergütung des AufsichtsratsDie Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 14 der Satzung geregelt. Die Vergütung ist leistungsbezogen und berücksichtigt den Zeitaufwand, die Aufgaben und die funktional übernommene Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Die Aufsichtsratsvergütung setzt sich zusammen aus einer fixen Grundvergütung, einem fixen Sitzungsgeld sowie einem Anteil an der jährlichen fixen Gesamtvergütung. Die fixe Grundvergütung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr 40 Tsd. €. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält den dreifachen, die stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden erhalten den doppelten Betrag der fixen Grundvergütung. Bei der fixen Grundvergütung ist ein Anteil von 20 Tsd. € von der Teilnahme an den Plenumssitzungen und an der Hauptversammlung abhängig. Für jede Nichtteilnahme vermindert sich dieser Anteil um ein Fünftel. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für die persönliche Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats, eines Ausschusses und einer Hauptversammlung ein fixes Sitzungsgeld in Höhe von 2 Tsd. €. Der Aufsichtsratsvorsitzende und die stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden erhalten den doppelten Betrag des fixen Sitzungsgelds. Die Vorsitzenden von beschließenden Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten ebenfalls den doppelten Betrag, wenn sie nicht zugleich Aufsichtsratsvorsitzender oder stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender sind. Ist ein Aufsichtsratsmitglied Vorsitzender mehrerer beschließender Ausschüsse, erhält er den doppelten Betrag nur einmal. Für Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, gilt, dass sie eine im Verhältnis anteilige Vergütung erhalten. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats insgesamt eine fixe Gesamtvergütung in Höhe von 800 Tsd. € pro Jahr. Die Verteilung dieser fixen Gesamtvergütung auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt nach einer vom Aufsichtsrat erlassenen Vergütungsordnung. Neben der übernommenen Verantwortung werden hierbei insbesondere auch der Zeitaufwand des einzelnen Mitglieds sowie der unterjährige Belastungswechsel der Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigt. Sämtliche Auslagen, die Aufsichtsratsmitgliedern im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Mandats entstehen, sowie die auf die Bezüge entfallende Umsatzsteuer werden erstattet. Dem Aufsichtsratsvorsitzenden werden der Fahrdienst der Gesellschaft und ein Büro mit Sekretariat zur Verfügung gestellt. Kredite werden Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft nicht gewährt. Im Geschäftsjahr 2018 betrug die Vergütung der aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats 2,0 Mio. € (Vj. 2,0 Mio. €). Der Gesamtbetrag im Jahr 2018 entfiel vollständig auf fixe Vergütungsbestandteile. Die Aufwendungen (ohne Umsatzsteuer) für Mitglieder des Aufsichtsrats gliedern sich im Einzelnen wie folgt auf: scroll
Aktienbesitz von OrganmitgliedernDie Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand und die ihnen nahestehenden Personen hielten gemäß Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) zum 31. Dezember 2018 zusammen rund 45 % am Grundkapital. Auf den Aufsichtsrat und die ihm nahestehenden Personen entfallen hiervon rund 45 % der ausgegebenen Aktien. Die Mitglieder des Vorstands und die ihnen nahestehenden Personen halten keine Anteile am Grundkapital. Weiterhin legen wir alle meldepflichtigen Transaktionen von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats nach Art. 19 MAR offen. Verträge mit KontrollwechselklauselDie Unternehmenskaufverträge der von uns akquirierten Kliniken sehen Regelungen vor, wonach unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots für die RHÖNKLINIKUM AG eine Rückübertragung der Gesellschaftsanteile gefordert werden kann. Dies trifft insbesondere für die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH bis zum Ablauf des Jahres 2019 zu. Ebenso liegen verschiedene Verträge über Finanzinstrumente vor, bei denen die Kreditgeber bei Vorliegen eines Kontrollwechsels eine sofortige Rückzahlung verlangen können. Ferner hat der Vorstandsvorsitzende der RHÖN-KLINIKUM AG bei einem Kontrollwechsel auf Ebene der RHÖNKLINIKUM AG das Recht, binnen vier Monaten mit einer definierten Abfindung die Vorstandstätigkeit niederzulegen und den Dienstvertrag zu kündigen. Darüber hinaus bestehen keine Vereinbarungen, woraus Vorstand oder Arbeitnehmer im Falle einer Unternehmensübernahme Ansprüche auf Entschädigung ableiten können. 1.9 Erklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung enthält neben der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG auch weitergehende Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der von ihnen eingerichteten Gremien und die Berichterstattung über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsebenen und das Diversitätskonzept. Zu näheren Einzelheiten verweisen wir auf unsere Website, auf der die Erklärung zur Unternehmensführung unter www.rhoen-klinikum-ag.com unter der Rubrik Corporate Governance öffentlich zugänglich ist. 2 WIRTSCHAFTSBERICHT2.1 Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenIm Jahr 2018 setzte sich der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland fort. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2018 um 1,5 % höher als im Vorjahr. Im Vergleich zu den Vorjahren konnte das Tempo aber nicht mehr mithalten. In den beiden vorangegangenen Jahren war das preisbereinigte BIP jeweils um 2,2 % gestiegen. Eine längerfristige Betrachtung zeigt jedoch, dass das deutsche Wirtschaftswachstum im Jahr 2018 über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von + 1,2 % lag. Nahezu alle Wirtschaftsbereiche konnten 2018 positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Erstmals seit fünf Jahren lag dabei die konjunkturelle Dynamik im produzierenden Gewerbe unter der im Dienstleistungsbereich. Die Zahl der Erwerbstätigen hat sich erneut positiv entwickelt: 44,8 Millionen Menschen hatten ihren Arbeitsort in Deutschland. Nach ersten Berechnungen waren das rund 562.000 Personen mehr als ein Jahr zuvor. Dieser Anstieg von 1,3 % resultiert hauptsächlich aus einer Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Wie in den Vorjahren glichen die höhere Erwerbsbeteiligung sowie die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland altersbedingte demografische Effekte aus. Der Staat erzielte im Jahr 2018 einen Rekordüberschuss in Höhe von 59,2 Mrd. € (2017: 34,0 Mrd. €). Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen beendeten das Jahr nach vorläufigen Berechnungen zum fünften Mal in Folge mit einem Überschuss. Bezogen auf das BIP in jeweiligen Preisen errechnet sich für den Staat im Jahr 2018 eine Überschussquote von 1,7 %. 2.2 Branchenspezifische RahmenbedingungenDie Gesamtkosten der Krankenhäuser erhöhten sich im Jahr 2017 um 4,0 % auf 105,7 Mrd. € (2016: 101,7 Mrd. €). Dieser Kostenanstieg setzt sich im Wesentlichen aus einem Anstieg der Personalkosten um 4,5 % auf 63,8 Mrd. € (+4,5 % gegenüber 2016) und der Sachkosten um 3,1 % auf 39,1 Mrd. € (+3,1 %) zusammen. Die Veränderung bei den Personalkosten ist u. a. auf einen Zuwachs der Beschäftigungszahlen im Krankenhaus zurückzuführen. Im Jahr 2017 gab es in Deutschland 1.942 Krankenhäuser (2016: 1.951). Mit der Verringerung der Anzahl der Häuser um 0,5 % reduzierte sich auch die Anzahl der aufgestellten Betten um 0,3 % auf 497.182 (2016: 498.718). Rund 19,4 Mio. Patienten (2016: 19,5 Mio.) wurden vollstationär in den Kliniken behandelt. Die Kosten der stationären Krankenhausversorgung betrugen im Jahr 2017 rund 91,3 Mrd. Euro, 3,9 % mehr als im Vorjahr. Die stationären Kosten je Fall erhöhten sich um 4,4 % auf durchschnittlich 4.695 € (2016: 4.497 €). Die Anzahl der Krankenhäuser in privater Trägerschaft hat sich auch im Vorjahr erhöht und stieg um 1,8 % auf 720 Einrichtungen an. Rückläufig entwickelte sich die Anzahl der öffentlichen und freigemeinnützigen Krankenhäuser. Im Jahr 2017 gab es in Deutschland 560 öffentliche (2016: 570/-1,8 %) und 662 freigemeinnützige Kliniken (2016: 674/-1,8 %). Trotz der guten Ertragslage bleibt die Kapitalausstattung der Krankenhäuser weiterhin unzureichend. Ihr jährlicher Investitionsbedarf (ohne Universitätskliniken) beläuft sich auf rund 5,8 Mrd. €. Seitens der Bundesländer stehen jedoch nur rund 2,8 Mrd. € Fördermittel bereit, die Förderlücke beträgt somit 3 Mrd. €. Zu diesem Ergebnis kommt der 14. Krankenhaus Rating Report, der im Juni 2018 veröffentlicht wurde. Große Herausforderungen bringt der demografische Wandel für die Krankenhäuser mit sich. Die Zahl der Patienten und Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Bis 2025 werden voraussichtlich zusätzlich 80.000 Vollzeitkräfte allein in den medizinischen Diensten der Krankenhäuser benötigt werden. Gleichzeitig wird die Zahl der Menschen zwischen 20 und 65 Jahren sinken. Der Fachkräftemangel wird sich verschärfen, es wird schwieriger werden, den entsprechenden Personalbedarf zu decken. Arbeitssparende technische Innovationen - Innovationen aus den Bereichen Digitalisierung, Telemedizin, künstliche Intelligenz, Roboterassistenz - gewinnen zunehmend an Bedeutung, um Ärzte und Pflegekräfte zu entlasten. Darüber hinaus gilt es, mehr Nachwuchs für die Gesundheitsbranche - explizit in der Pflege - zu gewinnen. Zudem muss sich die Zahl der Berufsrückkehrer erhöhen und die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte muss forciert werden. 2.3 Geschäftsverlauf2.3.1 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageIm Geschäftsjahr 2018 suchten insgesamt 850.147 Patienten unsere Kliniken und MVZ auf. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahreszeitraum um insgesamt 13.760 Patienten bzw. 1,6 %. Der deutschlandweite Trend weg von der stationären hin zur ambulanten Versorgung setzt sich jedoch auch in unseren Einrichtungen weiter fort. Ergebnishemmend auf unsere organische Entwicklung wirken sich weiter die im Zuge des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) erfolgten regulatorischen Eingriffe des Gesetzgebers wie eine verminderte Vergütung sachkostenintensiver Leistungen insbesondere für kardiologische und spezialorthopädische Leistungen sowie der seit dem 1. Januar 2017 geltende Fixkostendegressionsabschlag aus. Ferner belasten der Anstieg der Prüfquote und die restriktivere Prüfung des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) weiterhin das Ergebnis. Im Übrigen wirkt sich der seit Jahren anhaltende Trend einer auseinandergehenden Erlös- und Kostenschere im Krankenhaussektor operativ belastend aus. Unser Know-how im Umgang mit diesen regulatorischen Rahmenbedingungen, unsere Flexibilität sowie unsere Vorreiterrolle bei Innovation und Digitalisierung sind die besten Mittel, sich in diesem herausfordernden Marktumfeld zu behaupten. Neben den regulatorischen Herausforderungen im Gesundheitswesen spüren wir auch den zunehmenden Fachkräftemangel, auf den wir mit zahlreichen Maßnahmen reagiert haben und weiter reagieren werden. Neben zeitgemäßen Vergütungsstrukturen, einem attraktiven Arbeitsumfeld, klinikeigenen Kindergärten, der Bereitstellung günstiger Wohnungen usw. bieten wir vielfältige Karrieremöglichkeiten und Benefits. Unsere Kernthemen RHÖN-Campus-Konzept, Digitalisierung und die 2017 initiierten Maßnahmen zur konsequenten Verbesserung der Profitabilität wurden in 2018 mit Nachdruck weiter vorangetrieben. Das RHÖN-Campus-Konzept, das an einem Standort ambulante und stationäre Leistungen miteinander verzahnt sowie altersorientierte Angebote wie Rehabilitation und Pflege umfasst, wird erstmals idealtypisch mit dem neuen RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt, der zum Jahreswechsel 2018/2019 eröffnet wurde, in die Tat umgesetzt. Der geplante Roll-out des RHÖN-Campus-Konzepts auf andere Standorte in Deutschland wird weiter forciert. Die Verbesserung der Profitabilität nimmt im Rahmen eines Maßnahmenplans weiterhin einen hohen Stellenwert ein. So wurden die internen Abläufe in der Zusammenarbeit mit dem MDK optimiert, um Forderungsausfälle zu verringern. Daneben wurden Prozesse rund um die Patientendokumentation effizienter gestaltet. Der Einsatz intelligenter Software ermöglicht patientenbezogene Kodiervorschläge und Kodierpräzisierungen, mit denen die Erlöse der erbrachten Leistungen unter Einhaltung der deutschen Kodierrichtlinien gesichert werden können. 2.3.2 LeistungsentwicklungZum 31. Dezember 2018 haben wir elf Kliniken mit 5.369 Betten/Plätzen an insgesamt fünf Standorten in vier Bundesländern in unseren Konzernabschluss einbezogen. scroll
Die Kapazitätsveränderung gegenüber dem 31. Dezember 2017 entfällt mit - 1 Bett/Platz bzw. -0,0 % vollständig auf unsere stationären Kapazitäten: scroll
Mit der rechtlichen Verschmelzung der Herz- und Gefäß-Klinik GmbH Bad Neustadt und der Neurologische Klinik GmbH Bad Neustadt/Saale zum 1. Januar 2018 sowie Umsetzung des RHÖN-Campus-Konzepts reduzieren sich in Anlehnung an die Krankenhausbedarfsplanungen zum 1. Januar 2019 die Anzahl der Kliniken von elf Kliniken auf acht Kliniken und die Anzahl der Betten/Plätze von 5.369 Betten/ Plätze auf 5.297 Betten/Plätze. Zum 31. Dezember 2018 betreiben wir sieben Medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit insgesamt 42,00 Facharztsitzen: scroll
Die Patientenzahlen in unseren Kliniken und MVZ entwickelten sich wie folgt: scroll
Im Geschäftsjahr 2018 behandelten wir in unseren Kliniken und MVZ 850.147 (Vj. 836.387) Patienten (+ 13.760 Patienten bzw. +1,6 %). Während die Anzahl der ambulant behandelten Patienten um 14.534 bzw. 2,3 % gestiegen ist, sind die Fallzahlen der stationär und teilstationär behandelten Patienten mit -774 bzw. -0,4 % leicht rückläufig. Der Trend zur ambulanten Versorgung setzt sich wie in der gesamten deutschen Krankenhauslandschaft auch in unseren Einrichtungen weiterhin fort. Die Fallerlöse im stationären und ambulanten Bereich stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Fallerlöse sind im Geschäftsjahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr im stationären Bereich um 1,8 % und im ambulanten Bereich um 3,0 % angestiegen. 2.3.3 ErtragslageAus rechentechnischen Gründen können in den nachstehenden Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von + einer Einheit (€, % usw.) auftreten. Soweit nachfolgend Angaben zu einzelnen Gesellschaften gemacht werden, handelt es sich um Werte vor Konsolidierung. Die wirtschaftliche Entwicklung des Konzerns stellt sich wie folgt dar: scroll
Im Vergleich zum Vorjahr haben wir im Geschäftsjahr 2018 einen Anstieg des EBITDA um 27,7 Mio. € bzw. 28,3 % auf 125,5 Mio. €, einen Anstieg des EBIT um 26,2 Mio. € bzw. 67,7 % auf 64,9 Mio. € und einen Anstieg des Konzerngewinns um 14,5 Mio. € bzw. 39,5 % auf 51,2 Mio. € zu verzeichnen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Vereinbarung zur Trennungsrechnung zwischen der RHÖNKLINIKUM AG, dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg, dem Land Hessen und den beiden Universitäten Gießen und Marburg im Geschäftsjahr 2018 in Kraft getreten ist und unsere Kennzahlen mit einem positiven Ergebnisbeitrag hieraus in Höhe von einmalig rund 20,0 Mio. € vor Steuern beeinflusst sind. Unsere Kennzahlen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die um die Abrechnung eines Zusatzentgelts zur medikamentösen Behandlung von SMA (Spinale Muskelatrophie), das neben der reinen DRG vergütet wird und in gleicher Höhe den Materialaufwand belastet, bereinigte EBITDA-Marge des Geschäftsjahres 2018 beträgt 10,4 % (Vj. 8,1 %). Unsere Quoten, bezogen auf die Umsatzerlöse, entwickelten sich wie folgt: scroll
Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 21,8 Mio. € bzw. 1,8 % angestiegen. Dabei ist zu beachten, dass die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2018 durch die Umsetzung der ab 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwendenden Vorschriften des IFRS 15 belastet sind. Bisher unter Abwertungen auf Forderungen ausgewiesene Erlösminderungen aufgrund von Veritätsrisiken werden dabei nicht mehr unter den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen, sondern werden bei der Realisierung der Umsatzerlöse berücksichtigt. Diese Erlösminderungen sind im Vorjahr im Wesentlichen in den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Daneben sind die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2018 begünstigt durch die Abrechnung eines Zusatzentgelts zur medikamentösen Behandlung von SMA, das neben der reinen DRG vergütet wird und in gleicher Höhe den Materialaufwand belastet. Ferner hält der seit Jahren anhaltende Trend einer auseinandergehenden Schere zwischen Erlösen und Kosten weiter an bzw. hat sich im Vergleich zu den Vorjahren weiter verschärft. Den Personal- und Sachkosten stehen teilweise nur anteilig refinanzierte Umsatzerlöse gegenüber und die Leistungen werden nicht angemessen vergütet. Der Anstieg der sonstigen Erträge um 31,5 Mio. € bzw. 20,7 % resultiert im Wesentlichen aus der Vereinbarung zur Trennungsrechnung. Der Materialaufwand stieg überproportional zum Umsatz um 24,8 Mio. € bzw. 7,1 % von 347,6 Mio. € auf 372,4 Mio. € und die Materialquote verschlechterte sich von 28,7 % auf 30,2 %. Im Anstieg sind Aufwendungen für die medikamentöse Behandlung von SMA enthalten, die in gleicher Höhe vergütet werden und die unter den Umsatzerlösen ausgewiesen sind. Bereinigt um diesen Effekt liegt die Materialquote mit 28,7 % auf Vorjahresniveau. Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 8,2 Mio. € bzw. 1,0 % angestiegen. Die Personalaufwandsquote ging von 65,0 % auf 64,6 % zurück. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den Personalaufwendungen des Geschäftsjahres 2018 positive Einmaleffekte aus der Trennungsrechnung im mittleren einstelligen Mio. €-Bereich enthalten sind und in den Personalaufwendungen des Geschäftsjahres 2017 Einmalaufwendungen im Zuge des Vorstandsumbaus im mittleren einstelligen Mio. €--Bereich enthalten waren. Die um 7,6 Mio. € bzw. 5,9 % rückläufigen sonstigen Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Umsetzung der ab 1. Januar 2018 anzuwendenden Vorschriften des IFRS 15. Im Geschäftsjahr 2018 werden diese unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Die sonstige Aufwandsquote ging von 10,7 % auf 9,9 % zurück. Das negative Ergebnis aus der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 0,2 Mio. € resultiert aus dem ab 1. Januar 2018 erstmals verpflichtend anzuwendenden IFRS 9, der u. a. die Erfassung zukünftig erwarteter Verluste finanzieller Vermögenswerte regelt. Bei einer im Vergleich zum Vorjahr konstanten Abschreibungsquote von 4,9 % sind die Abschreibungen und Wertminderungen im Geschäftsjahr 2018 um 1,5 Mio. € bzw. 2,5 % auf 60,6 Mio. € angestiegen. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen unsere Investitionen an den Standorten Gießen, Marburg und Frankfurt (Oder). Das negative Finanzergebnis hat sich geringfügig um 0,1 Mio. € auf 1,7 Mio. € verschlechtert. Während die Finanzierungsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr aufgrund Bereitstellungsprovisionen für das im Oktober 2018 begebene Schuldscheindarlehen sowie einer erfassten Wertberichtigung auf Ausleihungen in Höhe von 1,1 Mio. € ein assoziiertes Unternehmen betreffend um 1,2 Mio. € angestiegen sind, konnten die Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden, um 1,5 Mio. € reduziert werden. Im Übrigen gingen die Finanzierungserträge aufgrund eines geringeren Anlagevolumens um 0,3 Mio. € zurück. Ferner wurden Aufwendungen aus der Wertminderung von Finanzanlagen resultierend aus dem ab 1. Januar 2018 erstmals verpflichtend anzuwendenden IFRS 9 in Höhe von 0,1 Mio. € erfasst. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres ist der Ertragsteueraufwand bei einer unveränderten Tarifbesteuerung bedingt durch ein höheres steuerliches Ergebnis um 11,6 Mio. € auf 12,0 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €) angestiegen. Der Konzerngewinn ist um 14,5 Mio. € auf 51,2 Mio. € (Vj. 36,7 Mio. €) angestiegen. Der auf nicht beherrschende Anteile entfallende Gewinn stieg im Vergleich zur Vorjahresperiode um 0,6 Mio. € auf 2,2 Mio. € an. Die im Konzernlagebericht 2017 angegebene Prognose des Umsatzes für das Jahr 2018 in Höhe von 1,24 Mrd. € in einer Bandbreite von jeweils 5 % nach oben bzw. unten haben wir mit 1,23 Mrd. € erreicht. Das im Konzernlagebericht 2017 prognostizierte EBITDA für das Geschäftsjahr 2018 zwischen 117,5 Mio. € und 127,5 Mio. € haben wir im Ist mit 125,5 Mio. € ebenso erfüllt. Der auf die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG für das Geschäftsjahr 2018 entfallende Gewinnanteil ist gegenüber dem Vorjahr auf 49,0 Mio. € (Vj. 35,2 Mio. €) angestiegen. Dies entspricht einem Ergebnis je Aktie gemäß IAS 33 von 0,73 € (Vj. 0,53 €). Das Gesamtergebnis (Summe Konzerngewinn und sonstiges Ergebnis) des Geschäftsjahres 2018 beträgt 51,1 Mio. € (Vj. 36,8 Mio. €). Dabei waren Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Beteiligungen (FVOCI) in Höhe von 0,4 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) sowie Gewinne aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vj. Gewinne in Höhe von 0,1 Mio. € nach Steuern) unmittelbar beim Eigenkapital zu erfassen. 2.3.4 Vermögens- und Finanzlagescroll
Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 um 117,9 Mio. € bzw. 8,0 % auf 1.589,3 Mio. € (Vj. 1.471,4 Mio. €) angestiegen. Der Anstieg resultiert insbesondere aus dem im Oktober 2018 begebenen Schuldscheindarlehen, was auf der Aktivseite zu einer Erhöhung des kurzfristigen Vermögens und auf der Passivseite zu einer Erhöhung des langfristigen Fremdkapitals in Höhe von 99,5 Mio. € führte. Im Übrigen nahmen unsere langfristigen Vermögenswerte im Wesentlichen aus der liquiditätswirksamen Abarbeitung unserer Investitionsprogramme zu. Die Eigenkapitalquote ging seit dem letzten Bilanzstichtag von 76,5 % auf 72,9 % zurück, befindet sich aber weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Ursächlich für den Rückgang ist der Anstieg der Bilanzsumme resultierend im Wesentlichen aus der Begebung des Schuldscheindarlehens im Oktober 2018. Wir weisen nunmehr ein Eigenkapital in Höhe von 1.159,2 Mio. € (Vj. 1.125,3 Mio. €) aus. Der Anstieg des Eigenkapitals gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 um 33,9 Mio. € resultiert mit 51,2 Mio. € aus dem Konzerngewinn des Geschäftsjahres 2018 sowie mit 0,3 Mio. € aus Gewinnen aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen. Gegenläufig wirkten sich Ausschüttungen an Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG und nicht beherrschende Anteile in Höhe von 16,0 Mio. € sowie Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Beteiligungen (FVOCI) in Höhe von 0,4 Mio. € aus. Zum Erstanwendungszeitpunkt 1. Januar 2018 von IFRS 9 ist es im Zusammenhang mit der Berücksichtigung des zukünftig erwarteten Ausfalls von finanziellen Vermögenswerten zu einem ergebnisneutralen Rückgang der finanziellen Vermögenswerte gekommen, der ebenso zu einem Rückgang des Eigenkapitals in Höhe von 1,2 Mio. € führte. Das langfristige Vermögen ist rechnerisch zu 122,7 % (Vj. 118,8 %) vollständig fristenkongruent durch Eigenkapital und langfristige Schulden finanziert. Zum 31. Dezember 2018 weisen wir eine Nettoliquidität in Höhe von 141,2 Mio. € (31. Dezember 2017: 253,7 Mio. €) aus. Die Nettoliquidität ermittelt sich wie folgt: scroll
Die Herkunft und Verwendung unserer liquiden Mittel ist nachstehender Übersicht zu entnehmen: scroll
Der Finanzmittelfonds hat sich im Geschäftsjahr 2018 um 9,8 Mio. € erhöht (Veränderung im Geschäftsjahr 2017: + 41,7 Mio. €). Ursächlich für die Veränderung des Finanzmittelfonds gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist u. a. die Abweichung des Mittelzuflusses/-abflusses aus Finanzierungstätigkeit resultierend aus der Begebung des Schuldscheindarlehens und Mittelzufluss in Höhe von 99,5 Mio. € im Geschäftsjahr 2018. Gegenläufig wirkt sich der gestiegene Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit bedingt durch um 47,6 Mio. € höhere Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte und um 80,0 Mio. € geringere Mittelzuflüsse aus Festgeldanlagen aus. Ferner wirkte sich der rückläufige Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit bedingt durch steuerliche Vorauszahlungen und die durch die Vereinbarung zur Trennungsrechnung veränderten Zahlungsmodalitäten der Universitäten Gießen und Marburg auf den Finanzmittelfonds aus. Das Finanzmanagement des RHÖN-KLINIKUM Konzerns ist im Wesentlichen zentral organisiert und umfasst die Funktionen Kapitalbeschaffung, Kapitalanlage, konzerninternes Liquiditätsmanagement sowie Finanzabwicklung. Die in diesem Zusammenhang implementierten Prozesse tragen den fundamentalen Grundsätzen des Vieraugenprinzips, der Funktionstrennung sowie der Transparenz Rechnung. Wir haben das Finanzmanagement als Dienstleister innerhalb unseres Geschäftsmodells etabliert. Unser Finanzmanagement bewegt sich in dem konkurrierenden Zielsystem von Liquidität, Risikominimierung, Rentabilität und Flexibilität. Oberste Priorität hat dabei die Liquiditätssicherung mit dem Ziel, eine fristenkongruente und auf den Planungs- bzw. Projekthorizont des Unternehmens abgestimmte Laufzeitfixierung zu realisieren. Zur Liquiditätssicherung stehen die internen Cash-Flows zur Verfügung. Geldanlagen werden extrem konservativ disponiert. Zum Bilanzstichtag verfügen wir über kurzfristig verfügbare Geldanlagen sowie über freie Kreditlinien von zusammen rund 375,3 Mio. €. 2.3.5 InvestitionenDie Gesamtinvestitionen im Geschäftsjahr 2018 von 187,2 Mio. € (Vj. 122,4 Mio. €) gliedern sich wie folgt auf: scroll
Im Geschäftsjahr 2018 haben wir in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien insgesamt 187,2 Mio. € (Vj. 122,4 Mio. €) investiert. Von diesen Investitionen betreffen 17,4 Mio. € (Vj. 15,5 Mio. €) nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) geförderte Anlagegüter, wobei die Fördermittel anschaffungskostenmindernd berücksichtigt werden. Im Konzernabschluss weisen wir Nettoinvestitionen in Höhe von 169,8 Mio. € (Vj. 106,9 Mio. €) aus. Von den Nettoinvestitionen entfallen 169,2 Mio. € (Vj. 105,7 Mio. €) auf laufende Investitionen des Geschäftsjahres und 0,6 Mio. € (Vj. 1,2 Mio. €) auf Anlagegüter bzw. Facharztsitze, die im Rahmen von Übernahmen zugingen. Unsere eigenmittelfinanzierten Investitionen im Geschäftsjahr 2018 verteilen sich auf folgende Standorte: scroll
Die eigenmittelfinanzierten Investitionen sind durch unseren Campus-Neubau in Bad Neustadt a. d. Saale geprägt. Die Vereinbarung mit dem Land Hessen im Zusammenhang mit der Finanzierung der zu erbringenden Leistungen für Forschung und Lehre an den zum Konzern gehörenden Universitätskliniken sieht Investitionsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 100,0 Mio. € in den nächsten fünf Jahren vor. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 bestanden Investitionsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 100,0 Mio. €. Aus abgeschlossenen Unternehmenskaufverträgen bestehen zum Bilanzstichtag keine Investitionsverpflichtungen. 2.3.6 MitarbeiterAm 31. Dezember 2018 waren im Konzern 16.985 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (31. Dezember 2017: 16.688) beschäftigt: scroll
Der Anstieg im Vergleich zum Stichtag 31. Dezember 2017 um 297 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter resultiert mit 226 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Personalaufbau in unseren Bestandskliniken, mit 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Personalveränderungen in unseren MVZ-Gesellschaften sowie mit 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Aufstockungen des Personals bei unseren Servicegesellschaften. Der Anteil ärztlicher Mitarbeiter belief sich stichtagsbezogen auf 15,3 % (Vj. 15,6 %), der Anteil der pflegerischen und medizinischen Fachkräfte auf 55,7 % (Vj. 55,5 %). Im Jahresdurchschnitt haben wir bei den Vollkräften einen Anstieg von 0,7 % zu verzeichnen. Der Frauenanteil liegt bei rund 73 % (Vj. rund 73 %). 3 PROGNOSEBERICHT3.1 Strategische ZielsetzungDie RHÖN-KLINIKUM AG hat das Ziel, weiterhin neue Wege zu gehen und den Anspruch, den Patienten die beste Medizin zu bieten und die Patienten auf der Basis neuester wissenschaftlich fundierter Therapieverfahren und unter Einsatz modernster Medizintechnologie zu diagnostizieren und zu behandeln. Dabei erhalten sie bestmögliche Pflege und Betreuung durch unsere Mitarbeiter. Unsere unternehmerischen Aktivitäten zielen im Kern darauf ab, das Unternehmen schlank und agil zu halten, den Wissens- und Erfahrungsaustausch zu fördern und marktgerechte Leistungen in hoher Qualität anzubieten. Auch künftig ist es unser Ziel, weiter zu den großen Klinikbetreibern in Deutschland zu gehören. Dabei stehen die Stärkung der Behandlungsexzellenz und Patientenversorgung durch die Umsetzung des Campus-Konzepts und die Fokussierung auf Digitalisierung und Netzwerkmedizin im Vordergrund. Mit unserem RHÖN-Campus-Konzept, der digitalen Transformation unseres Unternehmens sowie der Telemedizin haben wir unseres Erachtens die richtige Strategie, um auch zukünftig auf einem von regulatorischen Eingriffen geprägten Gesundheitsmarkt eine führende Position einzunehmen. Das RHÖN-Campus-Konzept steht dabei für eine neue, höchst effiziente und moderne Form der Gesundheitsversorgung vor allem in der ländlichen Region. Wir setzen konsequent auf eine sektorenübergreifende Vernetzung mit Ärztinnen und Ärzten sowie Gesundheitsdienstleistern in der jeweiligen Region. Ambulante und stationäre Angebote werden mit einer Vielzahl medizinischer Service- und Vorsorgeleistungen eng verzahnt, die bisher räumlich und personell getrennt waren. Vorsorge, Diagnostik, Behandlung, Rehabilitation und Pflege arbeiten dabei Hand in Hand. Das RHÖN-Campus-Konzept stellt ein tragfähiges Lösungsmodell für die Gesundheitsversorgung der Zukunft dar. Wir sind - alleine vor dem Hintergrund der unausweichlichen Bereinigung des Überangebots in der deutschen Kliniklandschaft - überzeugt, dass künftig weitere Regionen von unserem Know-how profitieren werden. Wesentlicher Kern für die Umsetzung unserer RHÖN-Campus-Strategie ist der Einsatz digitaler Instrumente und einer modernsten Anforderungen entsprechende IT. Auf Basis einer stabilen IT setzen wir eine Vielzahl von klinischen Informationssystemen ein und ergänzen diese mit diversen digitalen Innovationen, wie etwa dem "Medical Cockpit", dem "Ärzteportal" und vielen weiteren Instrumenten, deren Ziel es ist, die Arbeit unserer Ärzte und Pfleger einfacher und die Versorgung der Patienten noch sicherer und besser zu machen. Eines der digitalen Leuchtturmprojekte ist das nun einsatzbereite Medical Cockpit - eine Suchmaschine, die hilft, relevante Informationen in Arztbriefen, Röntgenbefunden und OP-Berichten in kürzester Zeit zu finden. Mit Start des Campus wird das Medical Cockpit am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt im aktiven Dialog mit den klinischen Anwendern sukzessive in den Regelbetrieb eingeführt. Das Medical Cockpit wurde ebenso in unser neu konzipiertes Ärzteportal, die arztgeführte elektronische Patientenakte, integriert und steht damit auch niedergelassenen Ärzten zur Verfügung. Eine weitere Anwendung unter den zahlreichen Projekten ist die geplante Einführung der digitalen Anamnese und Befragung. Durch die Erfassung von Patientenfragebögen auf einem Tablet ermöglichen wir eine durchgängige digitale Erfassung behandlungsrelevanter Informationen. Auch die Telemedizin wird bei uns weiter an Bedeutung gewinnen, nicht zuletzt durch die schrittweise Abschaffung des sogenannten Fernbehandlungsverbots. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat den Mut, die Chancen des digitalen Wandels des Gesundheitswesens zu nutzen, um ihre Unternehmensziele zu erreichen und auch neue Geschäftsmodelle außerhalb des bisherigen Kernbereichs zu entwickeln. 3.2 Konjunktur und rechtliche RahmenbedingungenFührende Forschungsinstitute sowie die Bundesregierung erwarten für das Jahr 2019 eine Eintrübung der Konjunktur in Deutschland. Der Geschäftsklimaindex des ifo-Instituts verringerte sich von 101,0 Punkte im Dezember 2018 auf 99,1 Punkte im Januar 2019. Das ist der niedrigste Index-Wert seit Februar 2016. Die Bundesregierung geht von einem Wachstum von 1,0 % aus, das bedeutet im Vergleich zur Herbstprognose eine deutliche Korrektur nach unten, und rechnet damit, dass die Binnennachfrage weiterhin intakt bleibt. Wegen der schwelenden Handelskonflikte und des ungeklärten Ausscheidens Großbritanniens aus der EU leiden jedoch die Exporte. Trotz der Wachstumsdelle geht der Aufschwung am Arbeitsmarkt nach Einschätzung der Bundesregierung weiter. Regulatorische Effekte, wie beispielsweise eine geringere Vergütung für sachkostenintensive Leistungen insbesondere bei kardiologischen und spezialorthopädischen Leistungen oder der Fixkostendegressionsabschlag für Mehrleistungen, werden weiterhin ertragshemmend auf die Krankenhausbranche wirken. Die Nachfrage nach medizinischen Leistungen wird weiter ansteigen, demgegenüber wird die Vergütung weiterhin nicht angemessen angepasst. Das bedeutet, dass die Erlös- und Kostenschere im Krankenhaussektor weiter auseinandergeht und sich dieser Trend der letzten Jahre weiterhin operativ belastend auswirken wird. Arbeitssparende technische Innovationen - Innovationen aus den Bereichen Digitalisierung, Telemedizin, künstliche Intelligenz, Roboterassistenz - werden zunehmend an Bedeutung gewinnen, um Ärzte und Pflegekräfte zu entlasten. Damit die Krankenhäuser wirtschaftlich und leistungsfähig bleiben können, müssen sie ihre strategischen Ziele auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen - wie den sozialen und demografischen Wandel, den medizinischen und technischen Fortschritt oder auch die Digitalisierung - ausrichten. Letztere eröffnet der Medizin die Chance, Patienten künftig individuell und noch präziser diagnostizieren und behandeln zu können. 3.3 PrognoseDas wirtschaftliche Fundament des RHÖN-KLINIKUM Konzerns bilden auch im kommenden Geschäftsjahr seine fünf Großstandorte in vier Bundesländern mit rund 5.400 Betten und knapp 17.000 Mitarbeitern. Damit gehören wir zu den größten Klinikbetreibern in Deutschland. Für das laufende Geschäftsjahr 2019 gehen wir von einem Umsatz in Höhe von 1,30 Mrd. € in einer Bandbreite von jeweils 5 % nach oben bzw. unten aus. Für das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) rechnen wir mit einem Wert zwischen 117,5 Mio. € und 127,5 Mio. €. Diese Prognose spiegelt die gegenüber 2018 erneut gestiegenen regulatorischen Eingriffe des Gesetzgebers, wie beispielsweise eine geringere Vergütung für sachkostenintensive Leistungen insbesondere im Bereich der Herzmedizin oder der Fixkostendegressionsabschlag für Mehrleistungen, Aufwendungen auf dem Gebiet der Telemedizin und Digitalisierung sowie Effekte aus der zum Jahreswechsel 2018/2019 erfolgten Inbetriebnahme des Neubauprojekts Campus Bad Neustadt wider. Das EBITDA ist unter anderem durch nachlaufende Effekte der Helios-Transaktion im niedrigen zweistelligen Mio. €-Bereich beeinflusst. Unser Ausblick steht natürlich unter dem Vorbehalt etwaiger regulatorischer Eingriffe mit Auswirkungen auf die Vergütungsstruktur im Jahr 2019. 4 CHANCEN- UND RISIKOBERICHTEine wertorientierte und nachhaltige Unternehmensführung wird maßgebend durch ein gelebtes Chancen- und Risikomanagement geprägt. Die Fähigkeit, Chancen und Risiken adäquat abzuwägen, ist ein zentraler Faktor des unternehmerischen Erfolgs, der wesentlich von der Qualität der Entscheidungen der Unternehmensführung abhängt. Der Umgang mit Chancen und Risiken und deren wirksame und nachhaltige Steuerung sehen wir deshalb als eine unternehmerische Kernaufgabe an, die im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG fest in der Führungskultur verankert ist. Ziele unserer wertorientierten Unternehmensstrategie sind die Unternehmensressourcen vor verlustträchtigen Risiken zu schützen, neue Chancen zu identifizieren sowie die Interessen unserer Aktionäre und anderer Kapitalmarktteilnehmer zu wahren. Unser unternehmerisches Handeln ist untrennbar mit Chancen und Risiken verbunden. Als Dienstleister im Gesundheitssektor setzen wir uns mit einer äußerst komplexen Risikolandschaft auseinander. Die Herausforderung für uns liegt darin, in angemessener Weise mit diesen Risiken umzugehen - denn nur ein Unternehmen, das seine wesentlichen Risiken rechtzeitig erkennt und ihnen systematisch begegnet, ist gleichzeitig in der Lage, sich bietende Chancen zu erkennen und unternehmerisch verantwortlich zu nutzen. Als Gesundheitsdienstleister sehen wir die Gefährdung von Leben und Gesundheit unserer Patienten stets als größtes Risiko. Dabei gilt es, Chancen und Risiken permanent gegeneinander abzuwägen. Maßnahmen, die selbst kleinste Fehler im medizinischen und pflegerischen Bereich vermeiden, genießen bei uns höchste Priorität. Weitere Faktoren wie die ordnungspolitischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, der weiter zunehmende Kosten-, Wettbewerbs- und Konsolidierungsdruck innerhalb der Branche, die steigenden Ansprüche an die stationäre Versorgungsqualität und die Ansprüche der Patienten bieten Chancen, bergen aber auch Risiken. 4.1 Risikobericht4.1.1 RisikomanagementsystemDer Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG hat ein konzernweites Risikomanagementsystem implementiert, um drohende Risiken frühzeitig zu erkennen und ihnen im Rahmen eines systematischen Prozesses zielgerichtet zu begegnen. Unser Risikomanagementsystem trägt der gesetzlich vorgeschriebenen Früherkennung von bestandsgefährdenden Risiken in vollem Umfang Rechnung und entspricht den Anforderungen nach § 91 Abs. 2 AktG. Das zentral gesteuerte Risikomanagement hat die Aufgabe, das System kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu optimieren. Es bietet die Möglichkeit, sowohl Chancen als auch Risiken zu melden. Grundlage unseres Risikomanagementsystems ist die Konzernrisikorichtlinie, in der sowohl die Definition des Risikobegriffs und die Grundsätze des Risikomanagements hinterlegt sind als auch die konzernweit einheitlichen verbindlichen Vorgaben für den Risikomanagementprozess sowie die entsprechenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten beschrieben sind. Der eigentliche Risikomanagementprozess wird in einer Risikomanagementsoftware dokumentiert. Mit einer offenen Risikokultur, regelmäßigen Schulungen und Feedbackrunden sichern wir die Akzeptanz des Risikomanagements im Unternehmen. Anlassbezogen wird vom Vorstand die Interne Revision mit der prozessunabhängigen Prüfung von Sachverhalten beauftragt. In diesem Zusammenhang überwacht sie auch die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements und die korrekte Anwendung der entsprechenden Vorgaben in Teilbereichen oder Gesellschaften der RHÖN-KLINIKUM AG. DefinitionUnter Risiken verstehen wir Ereignisse und mögliche Entwicklungen innerhalb und außerhalb der RHÖN-KLINIKUM AG, die sich negativ auf die Erreichung der gesetzten Unternehmensziele, die künftige Aufgabenerfüllung sowie die Qualität und Reputation der RHÖN-KLINIKUM AG und ihrer Tochtergesellschaften auswirken können. Analog zum Risikobegriff verstehen wir unter Chancen Ereignisse und mögliche Entwicklungen, die sich positiv auswirken können. RisikomanagementprozessWir verstehen Risikomanagement als einen kontinuierlichen Prozess, der unterteilt ist in die Phasen:
Durch diesen Prozessablauf sollen mögliche Risiken beherrschbar gemacht und Chancen erkannt werden. Dabei bezieht sich unser Risikomanagement nicht nur auf finanzielle Risiken, sondern auf Risiken aller Art im Unternehmen. Als unser größtes Risiko sehen wir die Gefährdung von Leben und Gesundheit unserer Patienten, die ein medizinischer Eingriff grundsätzlich mit sich bringen kann. Risikoidentifikation und Chancenerkennung sind bei uns in die geschäftsüblichen Arbeitsabläufe integriert, denn nur Chancen und Risiken, die wir kennen, können wir auch steuern. Die Risikoidentifikation umfasst die systematische und strukturierte Erfassung aller relevanten Risiken im Unternehmen. Die Risikoidentifikation ist aufgrund der sich ständig ändernden Verhältnisse und Anforderungen eine kontinuierliche Aufgabe und erfolgt dezentral durch im Vorfeld festgelegte Verantwortlichkeiten in den einzelnen Unternehmensbereichen. Relevante identifizierte Risiken werden kategorisiert in einem zentral vorgegebenen Risikoatlas im Risikomanagementsystem erfasst. Die Analyse und Bewertung der relevanten Risiken obliegt den jeweiligen Verantwortlichen. Bei der Risikoanalyse und -bewertung wird die Wahrscheinlichkeit des Auftretens und der möglichen monetären Auswirkung des Risikos (Schadenshöhe) unter Erläuterung der Bewertungsannahmen (Bruttobewertung) hergeleitet. Es ist der Fall zu bewerten, der am realistischsten ist, die mögliche Schadenshöhe berechnet sich dabei als Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern zukunftsbezogen auf das Geschäftsjahr. Bei der Risikosteuerung und -bewältigung wird analysiert, mit welchen Maßnahmen Risiken gesteuert werden können. Hierzu sind für jedes identifizierte Risiko geeignete Maßnahmen mit dem zu erwartenden Maßnahmeneffekt zu hinterlegen. Primäres Ziel der Risikosteuerung ist die Risikominimierung und, wenn möglich, die Risikovermeidung, wobei stets auch die damit verbundenen Chancen zu berücksichtigen sind. Aus den zu erwartenden Maßnahmeneffekten können die Wirksamkeit der Maßnahmen und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen bestimmt werden. Dabei sind die in Betracht gezogenen Maßnahmen unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten abzuwägen und so zu wählen, dass hierdurch die zu erwartende Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. Schadenshöhe in die unternehmenseigenen Grenzen der Risikotoleranz gelenkt wird. Im Rahmen der Risikoüberwachung werden die Umsetzung eingeleiteter Maßnahmen und deren Auswirkungen geprüft. Die Ergebnisse des Risikomanagementprozesses werden zu den festgelegten Terminen zur Verfügung gestellt. Durch eine zeitnahe, offene interne und externe Risikokommunikation schaffen wir Vertrauen und die Basis für Selbstkritik und kontinuierliches Lernen. 4.1.2 RisikoauswertungNicht alle Risiken sind gleich zu gewichten. Um eine effiziente Risikobewältigung zu gewährleisten, führen wir eine systematische Bewertung der identifizierten Risiken durch. Im Rahmen der Risikobewertung werden die Eintrittswahrscheinlichkeit und die mögliche monetäre Auswirkung des Risikos ermittelt, wobei auch bereits bestehende und geplante Maßnahmen Berücksichtigung finden. Zur Klassifizierung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung wird eine Risikomatrix eingesetzt, aufgeteilt in die drei Stufen niedrig, mittel und hoch. Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung hoch sind, stufen wir als bestandsgefährdend ein. Eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit klassifizieren wir ab einem Wert von über 30 %, eine hohe ab einem Wert von über 70 %. Generell sind alle Risiken, die den Definitionen der Konzernrisikorichtlinie entsprechen, unabhängig vom Risikobetrag zu melden. Als hoch werden bestandsgefährdende Risiken bewertet. ![]() Konzernweit wurden sechs relevante Risiken aus verschiedenen Risikofeldern gemeldet. Bestandsgefährdende Risiken wurden nicht identifiziert. Auf Basis der Risikobewertung und unter Berücksichtigung der eingeleiteten Maßnahmen werden alle Risiken als vergleichsweise gering eingestuft. Die Gesamtrisikolage stufen wir weiterhin als niedrig ein. Wir rechnen mit einem Risikoerwartungswert für das Gesamtjahr von rund 400 Tsd. €. Aufgrund von leistungswirtschaftlichen Entwicklungen sowie weiteren Kosteneinsparpotentialen können diese Risiken ergebnisneutral behandelt werden und sollten die Planung 2019 nicht wesentlich beeinflussen. Neben der Risikoklassifizierung werden Risiken zudem in nachstehende Risikofelder kategorisiert, die Einfluss auf die allgemeine Geschäftsentwicklung sowie auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben: Umfeld- und BranchenrisikenVon den Entwicklungen der Binnenkonjunktur sind wir nur mittelbar betroffen, da die Gesundheitsausgaben vom Beitragsaufkommen der Versicherten und damit von der Lage am Arbeitsmarkt beeinflusst werden. Da wir ausschließlich auf dem inländischen Gesundheitsmarkt tätig sind, berühren uns außenwirtschaftliche Faktoren kaum. Bei künftigen möglichen Unternehmenstransaktionen und deren Auswahl setzen wir weiter auf unsere Doppelstrategie Digitalisierung und Campus-Modell. Bei Übernahmen bzw. Unternehmensbeteiligungen entstehende rechtliche Risiken werden von uns bei Bedarf geprüft, überwacht und bewertet. Als Gesundheitsdienstleister waren wir auch im letzten Jahr unter den bekannten Rahmenbedingungen tätig. Sie werden durch starke gesundheitspolitische Regulationseinflüsse geprägt. Um die Dynamik und Komplexität der Digitalisierung erfolgreich umzusetzen, müssen politische Rahmenbedingungen geschaffen werden, wobei die Patienten im Mittelpunkt stehen müssen. Für uns ist die Digitalisierung eine der Voraussetzungen für Innovationen und für eine bessere Gesundheitsversorgung. Die Regelungen zum Fixkostendegressionsabschlag, der im Zuge des KHSG den dreijährigen Mehrleistungsabschlag abgelöst hat, werden auch weiter zu Ergebnisbelastungen führen. Die RHÖN-KLINIKUM AG, die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM), das Land Hessen und die beiden Universitäten Gießen und Marburg haben im Dezember 2017 eine Vereinbarung zur Umsetzung des Zukunftspapiers für die Weiterentwicklung der mittelhessischen Universitätsmedizin (Trennungsrechnung) für die Universitätskliniken in Gießen und Marburg unterzeichnet. Die Plausibilisierung der Vereinbarung zur Trennungsrechnung ist erfolgt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat den Vertrag auf Plausibilität geprüft und attestiert, dass die Vereinbarung einem Fremdvergleich standhält. Damit ist die letzte Vorbehaltsbedingung erfüllt. Die Regelung läuft zunächst bis Ende 2021, hat aber aufgrund ihrer inhaltlichen Ausgestaltung aus unserer Sicht das Potenzial, über die vereinbarte Laufzeit hinaus die Basis für eine dauerhafte Regelung zu sein. Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH ab 2017 einen zusätzlichen Betrag für die Finanzierung der von ihr erbrachten Leistungen für Forschung und Lehre erhält. Nach wie vor prägen zwei weitere Entwicklungen unsere Branche. So nimmt die Nachfrage nach medizinischen, insbesondere auch spitzenmedizinischen Leistungen weiter zu. Demgegenüber wird die Vergütung der erbrachten Leistungen nicht angemessen angepasst. Die oben genannten Entwicklungen sind bereits in unseren Planungen berücksichtigt. Wir werden ihnen zukunftsgerichtet mit geeigneten Aktivitäten und Maßnahmen begegnen. Weitere Umfeld- und Branchenrisiken werden als sehr niedrig eingestuft. Die Regelungen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) können zu weiteren Risiken für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG führen. Leistungswirtschaftliche RisikenDurch die staatliche Krankenhausbedarfsplanung verfügen alle Plankrankenhäuser in Deutschland faktisch über einen staatlich regulierten Gebietsschutz. Klassische Markt- und Absatzrisiken bestehen nur dort, wo Standortschließungen durch Planfortschreibungen festgelegt werden bzw. die Qualität eines Krankenhauses durch einweisende Ärzte oder durch Patienten deutlich schlechter eingeschätzt wird als diejenige benachbarter Kliniken. In letzterem Fall können Patientenwanderbewegungen ausgelöst werden. Auch die zunehmenden Prüfungsaktivitäten des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung, insbesondere von Leistungen bzw. Fällen, die einen hohen Schweregrad aufweisen, machen sich bemerkbar. Leistungsschwankungen in unseren Einrichtungen, Leistungsverschiebungen vom stationären in den ambulanten Bereich aber auch in benachbarte Fremdeinrichtungen (auch aufgrund von Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb), die regulierte Preissetzung sowie mögliche qualitätsbezogene Abschläge können zu Umsatzeinbußen und Kostensteigerungen und damit zu Ergebnisbeeinträchtigungen führen. Durch regelmäßige Zeit- und Betriebsvergleiche bezüglich Leistung, Umsatz und Ergebnis sowie ausgewählter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen und anderer Indikatoren ist es uns möglich, unerwünschte Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Wo es angebracht und notwendig ist, können wir korrigierend eingreifen und steuern ein überschaubares niedriges Risikopotenzial. Um unsere Leistungsfähigkeit auch in Zukunft sicherzustellen, haben wir bereits im Geschäftsjahr 2017 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Profitabilität auf den Weg gebracht. Neben der Überprüfung der Instandhaltungs- und Wartungsverträge haben wir unter anderem die Strukturen im Konzern und an unseren Standorten überprüft und Maßnahmen für effizientere Abläufe umgesetzt. Zudem sind wir intensiv die branchenübergreifende Problematik der vermeidbaren Verluste durch Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) angegangen. Hierbei haben wir zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Unter anderem setzen wir auf diesem Gebiet bei der Rechnungsstellung verstärkt auch auf den Einsatz semantischer Kodierunterstützung zur vollständigen Erfassung erbrachter Leistungen vor dem Hintergrund der deutlich erhöhten Prüfquoten durch den MDK sowie vermehrt auf Schulungen und die Errichtung konzerninterner Wissensdatenbanken. BetriebsrisikenDer medizinische Fortschritt und der Anspruch, Patienten ganzheitlich und nicht partikulär zu diagnostizieren und zu therapieren, erfordern eine Organisation von immer stärker interdisziplinärarbeitsteiligen Prozessen. Kooperation ist dabei nicht nur im Krankenhaus nötig, sondern auch zwischen der ambulanten und stationären Versorgung. Störungen im Prozessablauf bergen Risiken für den Patienten und die Klinik. Wir legen allerhöchsten Wert darauf, diese Risiken zu minimieren, indem wir Behandlungsqualität mit qualifizierten und geschulten Mitarbeitern durch leitliniengerechtes Vorgehen in betriebssicheren und hygienegerechten Krankenhausgebäuden sicherstellen. Die permanente Überwachung aller Aufbau- und Ablauforganisationen bei der Behandlung von Patienten sowie die konsequente Ausrichtung aller Anstrengungen auf die Bedürfnisse unserer Patienten erzeugen ein Höchstmaß an Behandlungsqualität und begrenzen bestehende Betriebsrisiken. Neben den typischen klinischen Risikobereichen im Umfeld der Patientensicherheit (Hygiene, Pflege und medizinische Versorgung) werden in den Kliniken, wie in den Vorjahren auch, Risikopotenziale in der Infrastruktur wie etwa Brandrisiken und in der IT-System-Ausstattung gesehen. Nach der im Mai 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen mit personenbezogenen Gesundheitsdaten im besonderen Maße rechenschaftspflichtig und müssen die "Integrität und Vertraulichkeit" der Datenverarbeitung nachweisen können. Auf diesem Sicherheitsniveau sind wir in der IT-Sicherheit gut aufgestellt und sollten gezielten Angriffen angemessen widerstehen können. Insgesamt stufen wir die Risikolage in diesem Bereich als niedrig ein, was vor allem auf die bestehenden Maßnahmenkataloge zurückzuführen ist. Für nicht abwendbare Risiken im Klinikbereich besteht ein angemessener und regelmäßig aktualisierter Versicherungsschutz. PersonalrisikenUm als diversifizierter Gesundheitskonzern mit führender Fachkompetenz nachhaltig erfolgreich zu sein, benötigen wir engagierte und hochqualifizierte Mitarbeiter/innen und Führungskräfte. Krankenhäuser weisen im Durchschnitt Personalkostenquoten zwischen 50 % und 70 % aus, das macht sie besonders abhängig von tariflichen Entwicklungen. Fachkräftemangel ist auch im Gesundheitssektor ein entscheidendes Thema, dabei sind regionale Unterschiede in den einzelnen Häusern zu erkennen. Auch für die RHÖN-KLINIKUM AG ist es eine Herausforderung, hochqualifiziertes und motiviertes Personal zu finden, um die vielseitigen und komplexen Anforderungen der Gesundheitswirtschaft zu erfüllen. Wir begegnen diesen Anforderungen mit zahlreichen, auf lokale Herausforderungen zugeschnittene Maßnahmen an unseren Standorten. Neben zeitgemäßen Vergütungsstrukturen, einem attraktiven Arbeitsumfeld, klinikeigenen Kindergärten, der Bereitstellung günstiger Wohnungen und der Unterstützung bei der Wohnungssuche bieten wir als moderner Arbeitgeber vielfältige Karrieremöglichkeiten und Benefits. Für uns ist es von zentraler Bedeutung sicherzustellen, dass wir qualifiziertes Personal von uns überzeugen und an unser Unternehmen binden können. So betreiben wir z. B. eigene staatlich anerkannte Schulen für Krankenpflege und nicht ärztliche Berufe und setzen uns durch unsere akademischen Lehrkrankenhäuser für die Ausbildung Medizinstudierender auf höchstem Niveau ein. Zudem nehmen wir durch unsere Zusammenarbeit mit weiteren Ausbildungsstätten und Schwerpunktuniversitäten frühzeitig Kontakt mit qualifizierten Absolventen auf, um für unsere Belegschaft den notwendigen Nachwuchs zu gewinnen. Durch den Auf- und Ausbau strukturierter Rekrutierungs- und Qualifizierungskonzepte für den ärztlichen Dienst, die Pflege und die Gesundheitsberufe sowie für unsere Führungskräfte sehen wir derzeit noch Möglichkeiten, dem gegenwärtigen Personalmangel effizient entgegenzuwirken, und stufen die Personalrisiken konzernweit weiterhin als vergleichsweise niedrig ein. BeschaffungsrisikenFür die Materialbeschaffung im Bereich medizinischer Einrichtungen und Ausstattungen sowie beim medizinischen Bedarf sind wir auf Fremdanbieter angewiesen. Aus diesen Geschäftsbeziehungen können Risiken, beispielsweise ausgelöst durch Lieferschwierigkeiten und Qualitätsprobleme, entstehen. Besonders betroffen von Lieferengpässen und der Beschaffung von Ersatzpräparaten sind verbrauchsintensive Fachabteilungen wie beispielsweise Neurologie und Onkologie. Im Rahmen des Maßnahmenprogramms arbeitet die Materialwirtschaft derzeit intensiv und systematisch an Konzernvertragsvereinbarungen sowie der Bereinigung und Vereinfachung des Sortiments und optimiert die internen Beschaffungsprozesse. Zudem stellen wir durch kontinuierliche Markt- und Produktbeobachtung sicher, dass sich die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten, Produkten und Dienstleistern in engen Grenzen hält, und stufen die Risikolage in diesem Bereich insgesamt als niedrig ein. Finanzwirtschaftliche RisikenUnser Unternehmen zeichnet sich durch eine hohe und gesunde Eigenkapitalausstattung, eine nachhaltige Innenfinanzierungskraft und eine starke Liquiditätssituation im dreistelligen Mio. €- Bereich aus. Im Nachgang der strategischen Neuausrichtung im Jahr 2014 hatten wir alle Finanzschulden zurückgeführt. Im Oktober 2018 haben wir ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 100 Mio. € begeben. Die Emission sehen wir als sinnvolle Ergänzung unserer bereits im Vorjahr abgeschlossenen syndizierten Kreditlinie und Bestandteil unserer langfristigen Finanzierungsstrategie an. Eine langfristige Finanzierungs- und Planungssicherheit ist durch die Kombination von ausschließlich fix verzinsten Tranchen verschiedener Laufzeiten gegeben. Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken sehen wir derzeit keine. Da wir ausschließlich in Deutschland tätig sind, unterliegen wir keinen Transaktions- und Währungsrisiken. Wertpapiere, ausgenommen 24.000 Stück eigene Aktien, werden im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG nicht gehalten. Entsprechende Bonitäts- und Kursrisiken bestehen ebenfalls nicht. GesamteinschätzungIm Rahmen der Risikoinventur für das Geschäftsjahr 2018 wurden uns keine bestandsgefährdenden Risiken gemeldet. Die Grundsätze des gesetzlich vorgeschriebenen Systems zur Früherkennung von bestandsgefährdenden Risiken wurden im Berichtsjahr analog zu den Vorjahren fortgeführt. Die Überprüfung der Risikolage im Konzern und in den Einzelgesellschaften der RHÖNKLINIKUM AG hat für das Geschäftsjahr 2018 als Gesamteinschätzung ergeben, dass bestandsgefährdende Risiken weder für die Einzelgesellschaften noch für den Konzern der RHÖNKLINIKUM AG bestehen und weiterhin auch keine entwicklungsbeeinträchtigenden Sachverhalte gesehen werden. Die Risiken in den einzelnen Gesellschaften sowie im gesamten Konzern werden weiterhin als niedrig eingestuft. 4.2 ChancenberichtUm Chancen wahrnehmen zu können, müssen manchmal mögliche Risiken bewusst in Kauf genommen werden. So setzt z. B. jeder medizinische Eingriff den Patienten einer Gefahr aus, verschafft ihm aber gleichzeitig die Chance auf Heilung. Unser Chancenmanagement umfasst dementsprechend die Gesamtheit aller Maßnahmen, die den systematischen und transparenten Umgang mit Chancen fördern. Wir kontrollieren und optimieren unsere Prozesse und Strategien kontinuierlich. So haben wir unsere Aktivitäten zur Standortoptimierung durch Überprüfung des Leistungsportfolios und Identifizierung von Leistungspotenzialen weiter fortgesetzt. Die Prozess- und Kommunikationswege verlaufen analog dem Risikomanagement. Analog zum Risikobegriff verstehen wir unter Chancen Ereignisse und mögliche Entwicklungen innerhalb und außerhalb der RHÖN-KLINIKUM AG, die sich positiv auf die Erreichung der gesetzten Unternehmensziele, die künftige Aufgabenerfüllung sowie die Qualität und Reputation der RHÖNKLINIKUM AG auswirken können. Das Geschäftsjahr 2018 war nicht nur wirtschaftlich, sondern auch strategisch gesehen ein erfolgreiches Jahr. Mit unserem RHÖN-Campus-Konzept, der digitalen Transformation unseres Unternehmens und der Erschließung wichtiger zusätzlicher Geschäftsfelder, wie der Telemedizin, haben wir die richtige Strategie, um auch zukünftig auf einem von regulatorischen Eingriffen geprägten Gesundheitsmarkt eine führende Position einzunehmen. Mit dem RHÖN-Campus-Konzept verfolgen wir ein organisches, moderates Wachstumsmodell. Wenn sich die demografische Situation ab 2022 weiter wie prognostiziert verschärft, sind wir mit dem RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt a. d. Saale und der entsprechenden Expertise am Markt gut aufgestellt und werden unsere Chancen mit dem Roll-out des RHÖN-Campus-Konzepts zu nutzen wissen. Mit unserem Campus Bad Neustadt, den wir Anfang Dezember 2018 eingeweiht haben, haben wir erstmals und idealtypisch unser RHÖN-Campus-Konzept im ländlichen Raum in die Tat umgesetzt. Jenseits traditioneller Sektorengrenzen bieten wir eine erstklassige, rasche Diagnostik und Behandlung der Patienten. Ambulante sowie stationäre Diagnostik und Behandlung greifen vernetzt ineinander und werden durch eine Vielzahl weiterer Leistungen ergänzt. Prävention, Behandlung, Rehabilitation, Gesundheitsförderung und Pflege arbeiten bei diesem integrativen Konzept kooperativ zusammen und ermöglichen so die ganzheitliche Betreuung unserer Patienten. Wesentlicher Kern für die Umsetzung unseres Konzepts ist der Einsatz digitaler Instrumente und einer modernsten Anforderungen entsprechenden IT. Auf Basis einer stabilen IT setzen wir eine Vielzahl von klinischen Informationssystemen ein. Eines der wichtigen digitalen Projekte ist das Medical Cockpit - eine semantische Suchmaschine, die hilft, relevante Informationen in Arztbriefen, Röntgenbefunden und OP-Berichten in kürzester Zeit zu finden, und somit den Ärzten und allen anderen am Behandlungsprozess Beteiligten die Arbeit erleichtert und zugleich den Behandlungsprozess schneller und sicherer für die Patienten macht. Mit dem Start des Campus wird das Medical Cockpit am Campus Bad Neustadt im aktiven Dialog mit den klinischen Anwendern sukzessive in den Regelbetrieb eingeführt werden. Das Medical Cockpit wurde ebenso in unser neu konzipiertes Ärzteportal (der arztgeführten elektronischen Patientenakte) integriert und steht damit auch niedergelassenen Ärzten zur Verfügung. Eine weitere Anwendung unter den zahlreichen Projekten ist die geplante Einführung der digitalen Anamnese und Befragung. Durch die Erfassung von Patientenfragebögen auf einem Tablet ermöglichen wir eine durchgängige digitale Erfassung behandlungsrelevanter Informationen. Anfang 2019 haben wir eine Absichtserklärung für die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit dem Schweizer Telemedizinanbieter Medgate mitgeteilt. Im Rahmen der Vereinbarung planen wir im Zukunftsmarkt Telemedizin die Erbringung telemedizinischer und digital-medizinischer Dienstleistungen in Deutschland. Die neue Gesellschaft hat das Potenzial, sich zu einem wichtigen zusätzlichen Geschäftsfeld zu entwickeln. Im Februar 2019 haben wir unsere Minderheitsbeteiligung an der Tiplu GmbH bekanntgegeben. Hierbei verfolgen wir das Ziel der Erlössicherung durch Verbesserung der Abläufe in der Fallkodierung. Neben der fortschreitenden Digitalisierung bleibt auch die konzeptionelle und bauliche Modernisierung unserer Standorte ein bedeutendes Thema. Am Standort Marburg können wir mit der erzielten Einigung mit dem Ionenstrahl-Therapiezentrum, die einen erfolgreichen Neustart des MIT unter der medizinischen wie wirtschaftlichen Führung der RHÖN-KLINIKUM AG ermöglicht, die weitere Versorgung der Patienten mit einer innovativen Behandlungsmethode sicherstellen. Der Vertrag zur Trennungsrechnung macht den Weg frei für ein umfangreiches Investitionsprogramm in Höhe von mindestens 100 Mio. € am UKGM bis 2021. Von diesem finanziellen Engagement werden nicht nur Patienten und Mitarbeiter des UKGM profitieren, sondern die gesamte Region Mittelhessen. In Frankfurt (Oder) erfolgt sukzessive der Umbau zu einem weiteren Campus. Am 1. Mai 2018 hat die dritte Amtsperiode (2018 - 2020) des Medical Boards begonnen. Neben seiner strategischen Beratungsfunktion für Vorstand und Geschäftsführungen der Kliniken ist das Medical Board an der Vorbereitung von Entscheidungen bei medizinisch-strategischen Fragestellungen beteiligt und hat auch die Aufgabe, Innovationsprojekte zu begleiten und medizinische Expertise mit den unternehmerischen Zielen zu synchronisieren. Die Hauptaufgabe des Medical Boards ist es dabei, die jeweils besonderen Kompetenzen von Medizin und Ökonomie zusammenzuführen, zu koordinieren und zu begleiten. 2018 haben wir erneut den Mut und die Innovationskraft bewiesen, die Chancen in einem von regulatorischen Herausforderungen geprägten Wettbewerbsumfeld zu nutzen, um die Unternehmensziele zu erreichen. Unsere Ziele sind dabei unverändert geblieben: ein gesundes und agiles Unternehmen, exzellente medizinische Leistungen und - stets im Mittelpunkt unseres Tuns - das Wohl unserer Patienten. Insgesamt sehen wir unseren Konzern sehr gut positioniert. Auch in Zukunft gehören wir zu den großen Klinikbetreibern in Deutschland als ein leistungsstarker, homogener Konzern mit einer konsequenten Ausrichtung und Konzentration auf maximalversorgungsnahe Spitzenmedizin, die weitere Stärkung der Behandlungsexzellenz und Patientenversorgung durch die Fokussierung auf Digitalisierung und Netzwerkmedizin sowie die schrittweise Umsetzung des Campus-Konzepts. Hierzu nutzen wir alle sich uns bietenden Chancen und begegnen den damit möglichen Risiken durch ein gelebtes und funktionsfähiges Risikomanagementsystem in unseren Kliniken, MVZ und Servicegesellschaften. 5 Berichterstattung gemäß § 315 Abs. 4 HGB über interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessIm RHÖN-KLINIKUM Konzern besteht das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem aus dem internen Steuerungs- und dem internen Überwachungssystem, das die Erstellung der Jahresabschlüsse für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG und die RHÖN-KLINIKUM AG selbst und ihre Tochtergesellschaften sicherstellt. Das Risikomanagementsystem als Bestandteil des internen Kontrollsystems ist mit Bezug auf die Rechnungslegung auch auf das Risiko der Falschaussage in der Buchführung sowie in der externen Berichterstattung ausgerichtet. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem in unserem Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Der Konzernrechnungslegungsprozess ist so organisiert, dass für jede der Tochtergesellschaften zu jedem Stichtag -d. h. monatlich, vierteljährlich und jährlich - auf Basis einer konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie und eines konzernweit einheitlichen Buchhaltungsprogramms ein handelsrechtlicher Abschluss in konzerneigenen Rechenzentren erstellt wird. Aus diesen Abschlüssen wird für jedes Quartal ein Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) abgeleitet. Die Abschlussdaten der Tochtergesellschaften werden mittels zertifizierter Konsolidierungssoftware nach der Kapitalkonsolidierung und einer Konsolidierung von Aufwendungen und Erträgen, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Eliminierung etwaiger Zwischengewinne zu einem Konzernabschluss zusammengefasst. IFRS-relevante Umbewertungen bzw. Umgliederungen werden auf Konzernebene nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren durchgeführt. Die Abschlüsse werden zeitnah nach Ablauf des jeweiligen Stichtags an das Konzernrechnungswesen gemeldet, erstellt und veröffentlicht. Zusammen mit der Abteilung Controlling und fallweise auch mit der Abteilung Interne Revision werden die Abschlüsse analysiert, plausibilisiert und bewertet. Sowohl für die Erstellung der Einzelabschlüsse nach HGB als auch für die Erstellung des Konzernabschlusses nach den gültigen IFRS gibt es zur Vereinheitlichung der Bilanzierung entsprechend umfangreiche Bilanzierungsvorgaben und -richtlinien, deren Einhaltung strikt überwacht wird. Sowohl bei den Einzelgesellschaften als auch im Konzern bestehen klare Verantwortlichkeiten für die Erstellung der Jahresabschlüsse. Die dabei zur Anwendung kommenden fallweise präventiven oder nachgelagerten bzw. manuellen oder automatisierten Kontrollen tragen den Grundsätzen der Funktionstrennung Rechnung. Die Quartalsabschlüsse, der Halbjahresfinanzbericht sowie der Jahresabschluss werden dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfungsergebnisse des Prüfungsausschusses werden dokumentiert. Darüber hinaus beauftragt der Prüfungsausschuss regelmäßig auch den Abschlussprüfer mit der Durchführung einer rechnungslegungsbezogenen Schwerpunktprüfung. Soweit sich aus den Prüfungen des Prüfungsausschusses sowie des Abschlussprüfers Verbesserungen des Konzernrechnungslegungsprozesses ableiten lassen, werden diese unverzüglich etabliert.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 15. Februar 2019 Der Vorstand Prof. Dr. Bernd Griewing Stephan Holzinger Dr. Gunther K. Weiß Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2018scroll
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Summe der im Eigenkapital erfolgsneutral erfassten Wertveränderungen. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018AKTIVA scroll
Konzern-EigenkapitalveränderungsrechnungEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNGscroll
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Einschließlich des sonstigen Ergebnisses (OCI). Konzern-KapitalflussrechnungKAPITALFLUSSRECHNUNGscroll
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20181 Grundlegende InformationenDie RHÖN-KLINIKUM AG und ihre Tochterunternehmen errichten, erwerben und betreiben Krankenhäuser in allen Versorgungsstufen, vorwiegend im Akutbereich, wobei die Konzentration auf maximalversorgungsnahe Spitzenmedizin mit direkter Verbindung zu Universitäten und Forschungseinrichtungen gerichtet ist. An einigen Standorten werden für ausgewählte Fachrichtungen als Ergänzung zu den akut-stationären Angeboten auch Rehabilitationen angeboten. Ausgebaut werden im Übrigen ambulante Strukturen in Form von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Wir erbringen unsere Dienstleistungen ausschließlich in Deutschland. Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ist seit 1989 börsennotiert (SDAX(r)). Sitz der Gesellschaft ist Bad Neustadt a. d. Saale, Salzburger Leite 1, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Registergericht Schweinfurt unter HRB 1670 eingetragen. 2 Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Konzernabschluss basiert auf einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die stetig angewendet wurden. Die Aufstellungswährung und die funktionale Währung des Konzerns sind der Euro. Die Zahlen im Anhang sind im Wesentlichen in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Bei der Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von + einer Einheit (€, % usw.) auftreten. 2.1 Grundlagen der AbschlusserstellungDer Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG zum 31. Dezember 2018 wurde unter Anwendung von § 315e HGB ("Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards") im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union im Geschäftsjahr 2018 verpflichtend anzuwenden sind. Eine vorzeitige Anwendung neuer Standards ist derzeit nicht vorgesehen. a) Neue Rechnungslegungsvorschriften ab dem Geschäftsjahr 2018Folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen sind - sofern durch die Europäische Union verabschiedet -ab dem Geschäftsjahr 2018 anzuwenden. Sie haben aus derzeitiger Sicht ab dem Geschäftsjahr 2018 sowie in den Folgejahren keine wesentlichen Auswirkungen bzw. keine praktische Relevanz auf den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG: scroll
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Übernahme der IFRS-Standards bzw. IFRS-interpretationen durch die Europäische Union. Nachfolgend werden die Standards und Interpretationen erläutert, die bereits von der Europäischen Union übernommen wurden:
Der Standard IFRS 9 "Finanzinstrumente" wurde im Juli 2014 veröffentlicht und löst den Standard IAS 39 "Finanzinstrumente" ab. Er enthält insbesondere folgende grundlegend überarbeiteten Regelungsbereiche:
Die Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten wurden insbesondere für finanzielle Vermögenswerte grundlegend neu verfasst. Die Klassifizierung und Bewertung dieser Finanzinstrumente hängt künftig von wesentlichen Fragestellungen ab: a) Welchem Geschäftsmodell des Unternehmens unterliegt das Portfolio, dem der finanzielle Vermögenswert zugeordnet wurde? In diesem Sinne sieht IFRS 9 grundsätzlich die Modelle "Halten zur Erzielung vertraglicher Zahlungsströme", "Halten und Verkaufen" sowie "Handelsabsicht" vor. b) Welche vertraglichen Zahlungsströme weist das Instrument auf bzw. stellen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungsleistungen auf den ausgereichten Betrag dar (sog. Cash-Flow-Test)? Aufgrund der Ausgestaltung des Cash-Flow-Tests können ausschließlich sog. Schuldinstrumente, z. B. Anleihen aus Gläubigersicht, diese Anforderungen erfüllen. Die Klassifizierungs- und Bewertungsregeln für finanzielle Verbindlichkeiten haben sich durch IFRS 9 kaum geändert. Lediglich für zum beizulegenden Zeitwert designierte Verbindlichkeiten sind künftig Änderungen dieses Zeitwertes, die auf Änderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind, nicht mehr im Gewinn und Verlust, sondern im sonstigen Ergebnis (OCI) zu erfassen.
Durch den neuen Standard ändert sich die Erfassung grundlegend, da hiernach nicht mehr nur eingetretene Verluste (bisheriges sog. incurred loss model), sondern bereits erwartete Verluste (sog. expected loss model) zu erfassen sind, wobei für den Umfang der Erfassung erwarteter Verluste nochmals danach differenziert wird, ob sich das Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte seit ihrem Zugang wesentlich verschlechtert hat oder nicht. Liegt eine Verschlechterung vor und ist das Ausfallrisiko am Stichtag nicht als niedrig einzustufen, sind ab diesem Zeitpunkt sämtliche erwartete Verluste über die gesamte Laufzeit zu erfassen (lifetime expected credit losses). Andernfalls sind nur die über die Laufzeit des Instruments erwarteten Verluste zu berücksichtigen, die aus künftigen möglichen Verlustereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate resultieren (12-month expected credit losses). Ausnahmenregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (bzw. sog. contract assets im Sinne des IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden") und Leasingforderungen. Für diese Vermögenswerte müssen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. contract assets ohne wesentliche Finanzierungskomponente) bzw. dürfen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. contract assets mit wesentlicher Finanzierungskomponente und Leasingforderungen) unabhängig von der Veränderung des Ausfallrisikos sämtliche erwarteten Verluste über die gesamte Laufzeit berücksichtigt werden.
Mit IFRS 9 wurde auch die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (sog. Hedge-Accounting) überarbeitet. Wie bisher müssen Unternehmen zu Beginn einer Sicherungsbeziehung die jeweilige Risikomanagementstrategie samt Risikomanagementzielen dokumentieren, wobei künftig jedoch das der Bilanzierung der Sicherungsbeziehung zugrunde liegende Verhältnis zwischen gesichertem Grundgeschäft und Sicherungsinstrument (Hedge-Ratio) dem für Risikomanagementzwecke tatsächlich verwendeten Verhältnis entsprechen muss. Darüber hinaus ändern sich die Vorgaben zum Nachweis der Effektivität von Sicherungsgeschäften. Nach IFRS 9 fallen sowohl der retrospektive Nachweis als auch das Effektivitätsband weg. Unternehmen müssen stattdessen ohne Bindung an quantitative Grenzwerte nachweisen, dass zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument eine ökonomische Beziehung besteht, die wegen eines gemeinsamen Basiswertes oder des gesicherten Risikos zu gegenläufigen Wertänderungen führt. Dieser Nachweis kann auch rein qualitativ erfolgen. Der Standard ist ab Geschäftsjahren anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Erstanwendung hat grundsätzlich retrospektiv zu erfolgen, allerdings werden diverse Vereinfachungsoptionen gewährt. Bei der RHÖN-KLINIKUM AG ergaben sich durch die Umstellung auf IFRS 9 folgende Effekte. Beteiligungen werden ab dem Erstanwendungszeitpunkt erfolgsneutral zum Fair Value (Fair Value through other comprehensive income, ohne Recycling) bewertet. Die Bewertung der übrigen finanziellen Vermögenswerte erfolgt bei der RHÖN-KLINIKUM AG unverändert zu fortgeführten Anschaffungskosten (amortised cost). Bezüglich der Wertberichtigung von finanziellen Vermögenswerten bzw. des geänderten Wertminderungsmodells kommt es zum Erstanwendungszeitpunkt 1. Januar 2018 zu einem ergebnisneutralen Rückgang der finanziellen Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (amortised cost) bewertet sind, in Höhe von 1,4 Mio. € und des Eigenkapitals in Höhe von 1,2 Mio. € (nach Steuern). Im Übrigen setzt die RHÖN-KLINIKUM AG aktuell keine Sicherungsbeziehungen ein und beabsichtigt auch nicht, dies in naher Zukunft zu tun.
Das IASB hat im September 2015 IFRS 15 veröffentlicht. Nach IFRS 15 sind Umsatzerlöse dann zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus diesen ziehen kann. Entscheidend ist nicht mehr die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken, wie noch nach den alten Regelungen des IAS 18 "Umsatzerlöse". Der neue Standard sieht zur Ermittlung der Umsatzrealisierung ein fünfstufiges Schema vor, wonach zunächst der Kundenvertrag und die darin enthaltenen separaten Leistungsverpflichtungen zu identifizieren sind. Anschließend ist der Transaktionspreis des Kundenvertrags zu ermitteln und auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufzuteilen. Abschließend ist nach dem neuen Modell für jede Leistungsverpflichtung Umsatz in Höhe des zugeordneten anteiligen Transaktionspreises zu realisieren, sobald die vereinbarte Leistung erbracht wurde bzw. der Kunde die Verfügungsmacht darüber erlangt hat. Hierbei ist anhand vorgegebener Kriterien zwischen zeitpunktbezogenen und zeitraumbezogenen Leistungserfüllungen zu unterscheiden. Im April 2016 veröffentlichte das IASB zudem Klarstellungen zu IFRS 15, die folgende Themenbereiche betreffen:
Es bestehen Vergütungsansprüche aus der Behandlung von Patienten, die sich zum Bilanzstichtag noch in Behandlung befinden. Diese werden als "Contract Assets" klassifiziert und unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Der Vergütungsanspruch entsteht erst, nachdem die Behandlung abgeschlossen ist. Alle Vergütungsansprüche sind innerhalb eines Jahres fällig. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Im Geschäftsjahr 2018 führte die Erstanwendung des IFRS 15 zu einem Rückgang der Umsatzerlöse in Höhe von 11,3 Mio. €. Gleichzeitig verminderten sich in dieser Höhe im Wesentlichen die sonstigen Aufwendungen. Die Umstellung auf den neuen Standard erfolgt in Übereinstimmung mit den entsprechenden Übergangsvorschriften.
Die Änderungen an IFRS 2 enthalten folgende drei Klarstellungen:
Ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Änderungen ist die Bewertung von "cash-settled grants" im Einklang mit den Bewertungsvorschriften für "equity-settled grants" vorzunehmen. Gemäß IFRS 2.33 A sind Dienstleistungsbedingungen sowie Nicht-Marktbedingungen nicht bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts, sondern in der Anzahl der voraussichtlich unverfallbar werdenden (virtuellen) Eigenkapitalinstrumente zu berücksichtigen. Sofern das Erreichen von Dienstleistungs- oder Nicht-Marktbedingungen nicht als wahrscheinlich angesehen wird, sind somit kein Aufwand und keine Schuld zu erfassen, da die Anzahl der voraussichtlich unverfallbar werdenden (virtuellen) Eigenkapitalinstrumente in diesen Fällen null beträgt.
Die Änderungen an IFRS 2 betreffen ebenso Vergütungstransaktionen, bei denen Eigenkapitalinstrumente gewährt werden, von denen ein Teil zwecks Begleichung einer Steuerschuld des Begünstigten einbehalten wird (sog. net settlement feature). Dies ist der Fall, wenn das Unternehmen verpflichtet ist, die aufgrund der anteilsbasierten Vergütung beim Begünstigten anfallende Steuer in bar an die zuständige Steuerbehörde abzuführen. Die Änderungen sehen vor, dass eine solche Zusage in ihrer Gesamtheit als "equity-settled grant" zu klassifizieren ist, sofern eine derartige Klassifizierung für eine solche Zusage ohne "net settlement feature" vorzunehmen gewesen wäre (IFRS 2.33 F). Gemäß IFRS 2.33 G ist die Zahlung an die Steuerbehörde als Abzug vom Eigenkapital zu bilanzieren. Davon ausgenommen ist der Anteil des bar gezahlten Betrags, um den die gesamte Zahlung den beizulegenden Zeitwert der für die Steuer zurückbehaltenen Eigenkapitalinstrumente im Zeitpunkt des Ausgleichs übersteigt.
Der Standard stellt klar, dass der "equity-settled grant" mit dem beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente im Zeitpunkt der Modifikation bewertet und im Eigenkapital erfasst wird, soweit das Unternehmen die Güter und Dienstleistungen bereits erhalten hat. Die Schuld, die für den "cash-settled grant" im Zeitpunkt der Modifikation angesetzt wird, ist auszubuchen. Etwaige Differenzen zwischen der Höhe der ausgebuchten Schuld und der Höhe des im Eigenkapital erfassten Betrags sind erfolgswirksam im Gewinn oder Verlust zu erfassen. Die Änderungen an IFRS 2 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Änderungen dieses Standards haben für die RHÖN-KLINIKUM AG keine praktische Relevanz.
Die Änderungen an IFRS 4 bieten zwei freiwillig anzuwendende Möglichkeiten, um bestimmte bilanzielle Konsequenzen, die sich aus dem Auseinanderfallen der Erstanwendungszeitpunkte des IFRS 9 und des IFRS 17 ergeben, zu vermeiden:
Nach dem Overlay-Approach müssen Unternehmen IFRS 9 spätestens ab dem 1. Januar 2018 anwenden. Der Overlay-Approach eröffnet aber den Unternehmen, die Versicherungsverträge im Anwendungsbereich des IFRS 4 begeben, die Möglichkeit, Marktwertschwankungen von bestimmten finanziellen Vermögenswerten (qualifying financial assets) innerhalb der Gesamtergebnisrechnung aus dem Periodenergebnis (profit and loss) in das sonstige Ergebnis (other comprehensive income) umzugliedern. Als Ergebnis dieser Umgliederung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Periodenergebnis ausgewiesen, das sich gleichermaßen unter der Anwendung von IAS 39 ergeben hätte. Unternehmen, die eine der vorgenannten Möglichkeiten in Anspruch nehmen, haben zusätzliche Offenlegungspflichten zu erfüllen. Die Änderungen an IFRS 4 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Änderungen dieses Standards haben für die RHÖN-KLINIKUM AG keine praktische Relevanz.
Die im Rahmen des Prozesses zur Vornahme von Verbesserungen von Standards und Interpretationen veröffentlichten "Jährlichen Verbesserungen an den IFRS: Zyklus 2014 - 2016", die grundsätzlich erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden sind, betreffen folgende Standards:
Gemäß IAS 28.18 besteht das Wahlrecht, Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, die direkt oder indirekt von Wagniskapital-Organisationen, Investmentfonds, Unit Trusts und ähnlichen Unternehmen, einschließlich fondsgebundener Versicherungen, gehalten werden, - anstelle der Bilanzierung mittels der Equity-Methode -nach IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Diesbezüglich stellt das IASB klar, dass diese Entscheidung für jedes assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes separat erfolgen muss. Investmentgesellschaften i. S. d. IFRS 10.27 haben Anteile an Tochterunternehmen grundsätzlich nicht zu konsolidieren, sondern die Beteiligungen gemäß IFRS 10.31 mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Wird eine Investmentgesellschaft ihrerseits als assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen in einen Konzernabschluss einer Nicht-Investmentgesellschaft einbezogen, so darf diese die von der Investmentgesellschaft vorgenommene Bilanzierung der Beteiligungen an Tochterunternehmen zum beizulegenden Zeitwert gemäß IAS 28.36 A beibehalten. Hierzu wurde klargestellt, dass diese Entscheidung ebenfalls für jede Investmentgesellschaft, die als assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen wird, separat zu treffen ist und dass die Wahl zum spätesten der folgenden Zeitpunkte zu erfolgen hat: Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes des Beteiligungsunternehmens bzw. Zeitpunkt, an dem das Beteiligungsunternehmen Investmentgesellschaft wurde, bzw. Zeitpunkt, an dem das Beteiligungsunternehmen erstmals Mutterunternehmen wurde. Die Klarstellungen an IAS 28 haben für die RHÖN-KLINIKUM AG keine praktische Relevanz.
Die zeitlich begrenzten Erleichterungsvorschriften für erstmalige Anwender der IFRS, die kurzfristige Ausnahmen der Anwendung von Übergangsvorschriften des IFRS 7, IAS 19 und IFRS 10 beinhalten, wurden gestrichen, da sie durch Zeitablauf nicht mehr relevant sind.
Die bereits seit 1. Januar 2017 verpflichtend anzuwendende Klarstellung an IFRS 12 regelt, dass mit Ausnahme der zusammengefassten Finanzinformationen gemäß IFRS 12.B17, sämtliche anderen Angabepflichten des IFRS 12 auch für Anteile gelten, die nach IFRS 5 als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte oder aufgegebene Geschäftsbereiche klassifiziert sind. Die Klarstellung hat für die RHÖN-KLINIKUM AG keine praktische Relevanz.
Das IASB stellt klar, dass im Fall von Nutzungsänderungen von Immobilien und somit folgenden Übertragungen in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien diese Nutzungsänderungen gegeben und nachweisbar sein müssen und die in IAS 40.57 angeführten Beispiele von Nutzungsänderungen keine abschließende Aufzählung darstellen. Ebenso wird betont, dass die bloße Absicht des Managements, eine Nutzungsänderung vorzunehmen, allein nicht für eine Übertragung i. S. d. IAS 40.57 ausreicht. Die Klarstellungen an IAS 40 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Sie haben für die RHÖN-KLINIKUM AG keine praktische Relevanz.
Das IFRS IC stellt in der Interpretation klar, dass für Zwecke der Bestimmung des Wechselkurses als Transaktionszeitpunkt auf den Tag der erstmaligen Erfassung der als nicht finanzieller Vermögenswert bzw. Verbindlichkeit erfassten Vorauszahlung abzustellen ist. Sofern ein Unternehmen im Rahmen einer Transaktion mehrere Vorauszahlungen leistet oder erhält, sind der Transaktionszeitpunkt und damit der Wechselkurs für jede Vorauszahlung separat zu bestimmen. Die Regelung gilt nicht, wenn die empfangenen Vermögenswerte bzw. die zu erfassenden Aufwendungen und Erträge bei erstmaligem Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder dem beizulegenden Zeitwert bestimmter Gegenleistungen anzusetzen sind. Weiterhin sind Versicherungsverträge und die Bilanzierung von Ertragsteuern vom Anwendungsbereich der Interpretation ausgenommen. Die Klarstellungen an IFRIC 22 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Sie haben für die RHÖN-KLINIKUM AG keine praktische Relevanz. b) Neue Rechnungslegungsvorschriften ab dem Geschäftsjahr 2019 bzw. folgenden GeschäftsjahrenFolgende durch das IASB neu veröffentlichte bzw. geänderte Standards und Interpretationen sind - sofern durch die Europäische Union übernommen -ab dem Geschäftsjahr 2019 bzw. den Folgejahren anzuwenden und haben auf den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG wesentliche Auswirkungen, keine wesentlichen Auswirkungen, keine praktische Relevanz bzw. unterliegen einer Prüfung durch das Management: scroll
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Übernahme der IFRS-Standards bzw. IFRS-interpretationen durch die Europäische Union. Nachfolgend werden die Standards und Interpretationen erläutert, die bereits von der Europäischen Union übernommen wurden:
Der im Januar 2016 veröffentlichte neue Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen löst IAS 17 "Leasingverhältnisse" sowie die zugehörigen Interpretationen (IFRIC 4, SIC-15, SIC-27) ab. IFRS 16 definiert ein Leasingverhältnis als einen Vertrag, der das Recht zur Nutzung eines Vermögenswertes über einen Zeitraum im Austausch für eine Gegenleistung beinhaltet. In diesem erfordert ein Leasingverhältnis, dass die Erfüllung des Vertrags von der Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes abhängt und zugleich der Kunde das Recht auf Kontrolle der Nutzung dieses Vermögenswertes durch den Vertrag erhält. Kontrolle der Nutzung liegt vor, sofern der Kunde im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus dem Vermögenswert erhält und er zudem das Recht hat, die Nutzung des Vermögenswertes zu bestimmen, d. h. entscheiden kann, wie und für welchen Zweck der Vermögenswert genutzt wird. Die Preisgestaltung zwischen Kunde und Leistungserbringer spielt künftig für die Einordnung einer Vereinbarung als Leasingverhältnis keine Rolle mehr. Für Leasingnehmer erfordert der neue Standard einen vollkommen neuen Ansatz für die bilanzielle Erfassung von Leasingverträgen. War nach IAS 17 für die bilanzielle Erfassung eines Leasingverhältnisses beim Leasingnehmer die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken am Leasingobjekt entscheidend, so ist künftig grundsätzlich jedes Leasingverhältnis beim Leasingnehmer in Form eines Nutzungsrechts als Finanzierungsvorgang in der Bilanz abzubilden. Für Leasinggeber sind die Bilanzierungsvorschriften weitgehend unverändert geblieben. IFRS 16 beinhaltet zwei Ausnahmen vom Grundsatz der Erfassung aller Leasingverhältnisse, die wahlweise in Anspruch genommen werden können. So dürfen Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten sowie Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte wie bisheriges Operating-Leasing behandelt werden. Als geringwertige Vermögenswerte hat der Standardsetzer insbesondere geringwertiges IT-Equipment und Betriebs- und Geschäftsausstattungen mit einem Wert von maximal 5.000,00 US-Dollar im Sinn. Der Standard ist ab Geschäftsjahren anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist möglich, sofern auch IFRS 15 zu diesem Zeitpunkt bereits angewendet wird. Die Erstanwendung kann von Leasingnehmern wahlweise entweder vollständig retrospektiv im Sinne von IAS 8 oder modifiziert retrospektiv auf Basis der im Standard definierten Übergangsregeln angewendet werden. Leasinggeber führen ihre bisherige Bilanzierungsweise ab dem Tag der Erstanwendung grundsätzlich unverändert fort, lediglich für Unterleasingverhältnisse gibt es für Zwischenleasinggeber spezielle Übergangsvorschriften. Im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG wird der neue Standard ab dem 1. Januar 2019 mit dem modifiziert rückwirkenden Ansatz angewendet. Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten sowie Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte werden wie bisher als Operating-Leasing behandelt. Der Konzern wird die Ausnahmeregelung bezüglich Beibehaltung der Definition eines Leasingverhältnisses anwenden. Somit wird IFRS 16 auf alle Verträge angewendet, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden und nach IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnis klassifiziert worden sind. Die Anwendung des IFRS 16 als Leasingnehmer hat auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RHÖN-KLINIKUM AG wesentliche Auswirkungen. So kommt es zum Erstanwendungszeitpunkt 1. Januar 2019 innerhalb der Bilanz zu einem Anstieg der Aktiva und Passiva (Bilanzverlängerung) um 8,0 Mio. € sowie zu einer geringeren Eigenkapitalquote. Der bisherige Leasingaufwand wird das EBITDA des Geschäftsjahres 2019 voraussichtlich um 2,0 Mio. € entlasten und im Gegenzug wird sich die Abschreibung voraussichtlich um 1,9 Mio. € erhöhen. Durch die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten werden voraussichtlich um 0,1 Mio. € höhere Zinsaufwendungen das Finanzergebnis des Geschäftsjahres 2019 belasten. Im Übrigen hat die Anwendung des IFRS 16 als Leasinggeber keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RHÖN-KLINIKUM AG.
Die am 7. Juni 2017 vom IFRS IC veröffentlichte Interpretation IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung" enthält Regelungen zum Ansatz und zur Bewertung von Steuerrisikopositionen und schließt somit diesbezüglich bestehende Regelungslücken im IAS 12 "Ertragsteuern". Steuerrisikopositionen i. S. v. IFRIC 23 umfassen sämtliche risikobehafteten Steuersachverhalte, auf welche in Bezug auf die Akzeptanz durch die Steuerbehörde Unsicherheiten bestehen, und sind somit nicht nur auf bereits bestehende Streitigkeiten mit Steuerbehörden beschränkt. Die Voraussetzung für den Ansatz einer Steuerrisikoposition als Vermögenswert oder Schuld ist, dass eine Zahlung oder eine Erstattung als wahrscheinlich eingeschätzt wird. Risikobehaftete Steuersachverhalte können entweder einzeln oder zusammengefasst angesetzt werden, abhängig davon, durch welchen Ansatz die erwartete steuerrechtliche Klärung der Sachverhalte am besten dargestellt wird. Für die Bewertung der Steuerrisikoposition ist entweder der wahrscheinlichste Wert oder der Erwartungswert anzuwenden, abhängig davon, welche Methode die Erwartung des Unternehmens über die Klärung des jeweiligen risikobehafteten Steuersachverhalts am besten darstellt. Zudem wird klargestellt, dass sich risikobehaftete Steuersachverhalte auf die Ermittlung sowohl der tatsächlichen Steuern als auch der latenten Steuern auswirken können und dass somit für die Ermittlung jeweils einheitliche Schätzungen und Annahmen zu treffen sind. Der Standard ist ab Geschäftsjahren anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Anwendung des IFRIC 23 hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RHÖN-KLINIKUM AG.
Am 12. Oktober 2017 hat das IASB Änderungen an IFRS 9 veröffentlicht. Die Änderungen sollen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) auch für solche finanziellen Vermögenswerte mit vorzeitiger Rückzahlungsoption ermöglichen, bei denen eine Partei bei Kündigung eine angemessene Entschädigung erhält oder zahlt. Ferner sehen die Änderungen vor, dass die schon bisher geltende Ausnahme für Entschädigungszahlungen im Kündigungsfall auch insoweit zutreffen kann, als dass das dort erwähnte angemessene Entgelt für die vorzeitige Kündigung negativ ist, d. h. de facto ein Entgelt für die kündigende Partei darstellt. Die ergänzende Regelung macht es notwendig, die bestehende Ausnahmeregelung dahingehend abzuändern, dass diese dem Wortlaut nach nur mehr auf "angemessenes Entgelt" (anstatt wie bisher auf "angemessenes zusätzliches Entgelt") abstellt. Wie bereits bisher muss der Betrag der vorzeitigen Rückzahlung im Wesentlichen den vertraglichen Nennwert und die aufgelaufenen, noch nicht gezahlten vertraglichen Zinsen darstellen und kann ein angemessenes Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrags beinhalten. Die Änderungen am Standard IFRS 9 sind ab Geschäftsjahren anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Anwendung des IFRS 9 hat für die RHÖNKLINIKUM AG keine praktische Relevanz. c) SchätzungenDie Aufstellung von Konzernabschlüssen nach IFRS erfordert Annahmen und Schätzungen. Des Weiteren macht die Anwendung der konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wertungen des Managements erforderlich. Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität oder Bereiche, bei denen Annahmen und Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind, sind aufgeführt und erläutert. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten, eingeschränkt durch die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam angesetzten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten. d) VeröffentlichungDer Konzernabschluss wird am 28. März 2019 durch den Aufsichtsrat zur Veröffentlichung freigegeben. 2.2 KonsolidierungDie Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. 2.2.1 TochterunternehmenTochterunternehmen sind alle Unternehmen (inklusive strukturierter Unternehmen), bei denen der Konzern die Möglichkeit hat, diese Unternehmen gemäß IFRS 10 zu beherrschen. Bei der Beurteilung, ob eine Beherrschung, d. h. "control", vorliegt, wird überprüft, ob das Mutterunternehmen Verfügungsgewalt, d. h, "power" über das Tochterunternehmen besitzt, daraus positive oder negative variable Rückflüsse erhält und deren Höhe durch die Verfügungsgewalt beeinflussen kann. Der Konzern überprüft auch dann, ob "control" vorliegt, wenn das Mutterunternehmen nicht die Mehrheit der Stimmrechte hält, jedoch die Möglichkeit hat, die relevanten Aktivitäten des Tochterunternehmens aufgrund einer De-facto-Beherrschung zu steuern. De-facto-Beherrschung liegt beispielsweise bei Stimmrechtsvereinbarungen oder erhöhten Minderheitsrechten vor. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem "control" auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem "control" endet. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss wird der zuvor erworbene Eigenkapitalanteil des Unternehmens mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust ist in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Als Geschäftswert wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Konzerninterne Transaktionen und Salden sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften werden, sofern notwendig, angepasst, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. 2.2.2 Transaktionen mit nicht beherrschenden AnteilenTransaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen werden wie Transaktionen mit Eigenkapitalgebern behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Positive oder negative Effekte, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst. Dies gilt nur insoweit, als durch die Veräußerung kein Verlust von "control" eintritt. 2.2.3 Assoziierte Unternehmen und gemeinschaftlich geführte UnternehmenAssoziierte Unternehmen sind solche Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt. Ein maßgeblicher Einfluss wird widerlegbar vermutet, wenn der Stimmrechtsanteil zwischen 20,0 % und 50,0 % liegt. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen (Joint Ventures) werden unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert und anfangs mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen oder gemeinschaftlich geführten Unternehmen beinhaltet den beim Erwerb entstandenen Geschäftswert (unter Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen). Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures wird ab dem Zeitpunkt des Erwerbs in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und die kumulierten Veränderungen werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen sind nicht zu berücksichtigen. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen inklusive anderer ungesicherter Forderungen entspricht bzw. diesen übersteigt, werden keine weiteren Verluste erfasst, es sei denn, er ist für das assoziierte Unternehmen oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen eine Verpflichtung eingegangen oder hat für dieses Zahlungen geleistet. Nicht realisierte Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen oder gemeinschaftlich geführten Unternehmen werden anteilig eliminiert, soweit die zugrunde liegenden Sachverhalte wesentlich sind. Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung (Impairment Test) wird der Buchwert eines nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmens mit dessen erzielbarem Betrag verglichen. Falls der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, ist eine Wertminderung (Impairment) in Höhe des Differenzbetrags vorzunehmen. Sofern die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen sind, erfolgt eine entsprechende erfolgswirksame Zuschreibung. Die Abschlüsse der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die assoziierten Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht nach der Equity-Methode konsolidiert. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert im Konzernabschluss berücksichtigt. Unwesentliche Beteiligungen, deren Marktwert aufgrund des Fehlens eines aktiven Markts nicht berechnet werden kann, werden zu Anschaffungskosten bewertet. 2.2.4 Veräußerung von Tochterunternehmen und assoziierten UnternehmenWenn der Konzern entweder die Beherrschung oder den maßgeblichen Einfluss auf ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Der beizulegende Zeitwert ist der beim erstmaligen Ansatz eines assoziierten Unternehmens, Gemeinschaftsunternehmens oder eines finanziellen Vermögenswertes ermittelte beizulegende Zeitwert. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht wird. Soweit dieser nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden kann, verbleibt dieser im Eigenkapital (z. B. versicherungsmathematische Ergebnisse aus Pensionen). 2.3 SegmentberichterstattungNach IFRS 8 - Geschäftssegmente - sind die Segmentinformationen über Geschäftssegmente entsprechend der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger darzustellen (Managementansatz). Ein Geschäftssegment ist ein Unternehmensbestandteil,
In unserem Konzern ist der Vorstand das Hauptentscheidungsträgergremium. In diesem Gremium werden die strategischen Entscheidungen für den Konzern getroffen und an dieses Gremium werden regelmäßig die Kennzahlen der Kliniken, die bei uns die operativen Segmente darstellen, berichtet. Das monatliche Berichtswesen an den Vorstand umfasst die Kliniken. Die Konzernführungskosten werden vollständig auf die operativen Segmente verteilt. Der monatliche Plan-Ist-Vergleich und Ist-Ist-Vergleich im Bericht an den Vorstand dient durch die Zusammenfassung der operativen Segmente zu einem Berichtssegment der Steuerung der in der Unternehmensprognose veröffentlichten Zielgrößen, besonders der EBITDA-Marge. Aus unserem Verständnis heraus, integrierte Gesundheitsleistungen anzubieten, unterscheiden wir in der Steuerung nicht danach, ob die Leistungen im Sinne des Sozialgesetzbuchs dem stationären oder dem ambulanten Sektor bzw. dem Reha- oder Pflegesektor zuzurechnen sind. In die operativen Segmente fließen alle Aufwendungen und Erträge ein, die direkt oder indirekt mit den Patienten im Zusammenhang stehen. Die operativen Segmente werden zu einem Berichtssegment aggregiert, da diese vergleichbare wirtschaftliche Merkmale aufweisen. Bedingt durch dieselben strukturellen Rahmenbedingungen, weisen die operativen Segmente im Konzern mit den erbrachten Gesundheitsleistungen ein vergleichbares Chancen- und Risikoprofil auf, deren wirtschaftliches Umfeld weitgehend gesetzlich bestimmt ist. Die politisch gewollten staatlichen Eingriffe setzen sowohl auf der Erlösseite als auch bei den Aufwendungen an. Damit ist es den operativen Segmenten möglich, vergleichbare EBITDA-Margen zu erzielen. Wir verfügen damit unverändert über nur ein berichtspflichtiges Geschäftssegment. Sämtliche Umsatzerlöse für alle unsere Tätigkeitsbereiche erzielen wir im Inland. Den Großteil unseres Umsatzes im stationären, ambulanten, Reha- und pflegerischen Bereich erzielen wir mit den gesetzlichen Krankenkassen, der staatlichen Rentenversicherung, den gesetzlichen Berufsgenossenschaften und weiteren öffentlichen Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge. Nur ein geringer Teil des Umsatzes wird mit privaten Krankenkassen bzw. Selbstzahlern getätigt. Wir verweisen hinsichtlich der Aufteilung der Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern und Bundesländern auf Kapitel 5 des Anhangs. 2.4 Geschäftswerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte2.4.1 GeschäftswertDer Geschäftswert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns an den Nettovermögenswerten des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Ein durch Unternehmenserwerb entstandener Geschäftswert wird den immateriellen Vermögenswerten zugeordnet. Der Geschäftswert wird mindestens einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment Test) unterzogen und mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Eine Überprüfung findet darüber hinaus auch dann statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Wertaufholungsbeträge werden nicht berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung eines Unternehmens umfassen den Buchwert des Geschäftswertes, der dem abgehenden Unternehmen zugeordnet ist. Der Geschäftswert wird zum Zweck des Werthaltigkeitstests auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units) verteilt. Diese entsprechen bei der RHÖN-KLINIKUM AG grundsätzlich den einzelnen Kliniken (jedem Klinikstandort mit seinen stationären, teilstationären und ambulanten Versorgungsstrukturen einschließlich vorhandener Rehabilitationseinrichtungen), soweit der zugehörige Goodwill kooperierender Einheiten nicht auf übergeordneter Ebene überwacht wird. Falls der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet, wird eine Wertminderung erfasst. Der erzielbare Betrag entspricht dabei dem höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten sowie dem Nutzungswert. 2.4.2 ComputersoftwareErworbene Computersoftwarelizenzen werden zu ihren Anschaffungskosten zuzüglich der Kosten für die Versetzung in einen nutzungsbereiten Zustand aktiviert. Diese Kosten werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben (drei bis sieben Jahre) und unter dem Posten Abschreibungen und Wertminderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Kosten, die mit der Entwicklung von Websites oder Pflege von Computersoftware verbunden sind, werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst, sofern die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht erfüllt sind. 2.4.3 Sonstige immaterielle VermögenswerteSonstige immaterielle Vermögenswerte werden zu historischen Anschaffungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - entsprechend ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauer (drei bis fünf Jahre) planmäßig linear abgeschrieben und unter dem Posten Abschreibungen und Wertminderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. 2.4.4 Forschungs- und EntwicklungskostenForschungskosten werden gemäß IAS 38 als laufender Aufwand erfasst. Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn die Voraussetzungen des IAS 38 kumulativ erfüllt sind. Aktivierungspflichtige Entwicklungskosten liegen nicht vor. 2.5 SachanlagenDie unter den Sachanlagen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude umfassen hauptsächlich Krankenhausbauten. Sie werden ebenso wie die übrigen Sachanlagen zu ihren historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet. Anschaffungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Die Herstellungskosten umfassen darüber hinaus den Herstellungskosten zurechenbare Gemeinkosten. Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungs-/Herstellungskosten des Vermögenswertes oder - sofern einschlägig - als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig ermittelt werden können. Alle anderen Reparaturen und Wartungen werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind. Sachanlagen werden auf Wertminderungen überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände vermuten lassen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. In einem solchen Fall erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 entsprechend den für immaterielle Vermögenswerte erläuterten Grundsätzen. Sofern eine Wertminderung vorzunehmen ist, wird die Restnutzungsdauer gegebenenfalls entsprechend angepasst. Sind die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen, werden diese Vermögenswerte erfolgswirksam zugeschrieben, wobei diese Wertaufholung nicht den Buchwert übersteigen darf, der sich ergeben hätte, wenn in den früheren Perioden keine Wertminderung erfasst worden wäre. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Bei allen weiteren Vermögenswerten erfolgt die Abschreibung linear, wobei die Anschaffungskosten über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte wie folgt auf den Restbuchwert abgeschrieben werden: scroll
Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Gewinne und Verluste aus den Abgängen von Vermögenswerten werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und erfolgswirksam erfasst. 2.6 Öffentliche ZuwendungenZuwendungen der öffentlichen Hand werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn mit großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Zuwendung erfolgen wird und der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen werden als Buchwertminderung von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der geförderten Vermögensgegenstände abgesetzt. Sie werden auf linearer Basis über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte aufwandsmindernd verteilt. Derartige Zuwendungen werden im Rahmen der gesetzlich normierten Investitionsförderung den Krankenhäusern gewährt. Noch nicht zweckentsprechend verwendete Fördermittel werden unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag ausgewiesen. 2.7 Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (ohne Geschäftswert)Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswertes auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Können dem einzelnen Vermögenswert keine eigenständigen Mittelzuflüsse zugeordnet werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu der der Vermögenswert gehört. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cash-Flows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswertes widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. An jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst wurde, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswertes auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser darf allerdings nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen ergeben hätte, wenn in Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswertes abzüglich eines etwaigen Restbuchwertes systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen. 2.8 Finanzielle VermögenswerteDie finanziellen Vermögenswerte setzen sich grundsätzlich zusammen aus den Forderungen, sonstigen finanziellen Vermögenswerten, Eigenkapitaltiteln, derivativen Finanzinstrumenten mit positiven beizulegenden Zeitwerten und den Zahlungsmitteln. Diese finanziellen Vermögenswerte werden ab 1. Januar 2018 grundsätzlich in die folgenden Kategorien im Sinne von IFRS 9 unterteilt:
Die finanziellen Vermögenswerte wurden bis 31. Dezember 2017 grundsätzlich in die folgenden Kategorien im Sinne von IAS 39 unterteilt:
Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Erfüllungstag angesetzt, dem Tag, an dem der Kauf bzw. Verkauf des Vermögenswertes abgewickelt wird. Derivative Finanzinstrumente werden zum Handelstag angesetzt. Finanzielle Vermögenswerte, die nicht der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" angehören, werden zunächst zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden im Zugangszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten werden aufwandswirksam erfasst. Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Vermögenswerte (Fair Value through other comprehensive income; ohne Recycling) werden nach ihrem erstmaligen Ansatz zu ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Finanzielle Vermögenswerte in der Kategorie amortised cost werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Gewinne oder Verluste aus Schwankungen des beizulegenden Zeitwertes von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten einschließlich Dividenden- und Zinszahlungen werden grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Finanzierungsaufwendungen und -erträge in der Periode ihres Anfalls ausgewiesen. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente (Beteiligungen) werden nach IFRS 9 bei der RHÖNKLINIKUM AG als Fair Value through other comprehensive income (ohne Reycling) bilanziert. Entsprechende Gewinne und Verluste aus der Veräußerung werden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Wenn für finanzielle Vermögenswerte kein aktiver Markt besteht oder es sich um nicht notierte Vermögenswerte handelt, werden die beizulegenden Zeitwerte mittels geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt. Diese können Bezugnahmen auf kürzlich stattgefundene Transaktionen zwischen unabhängigen Geschäftspartnern, die Verwendung aktueller Marktpreise anderer Vermögenswerte, die im Wesentlichen dem betrachteten Vermögenswert ähnlich sind, Discounted-Cash-Flow-Verfahren sowie Optionspreismodelle umfassen, die so weit wie möglich von Marktdaten und so wenig wie möglich von unternehmensindividuellen Daten Gebrauch machen. Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob eingetretene Verluste bzw. bereits erwartete Verluste zu erfassen sind. Sofern nicht der vereinfachte Wertminderungsansatz angewendet wird, wird zusätzlich danach differenziert, ob sich das Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte seit ihrem Zugang wesentlich verschlechtert hat oder nicht. Liegt eine signifikante Verschlechterung des Ausfallrisikos vor (z. B. wenn der finanzielle Vermögenswert nicht mehr der Ratingklasse Investmentgrate zugeordnet werden kann), werden ab diesem Zeitpunkt sämtliche erwartete Verluste über die gesamte Laufzeit erfasst. Andernfalls werden nur die über die Laufzeit des Instruments erwarteten Verluste berücksichtigt, die aus künftigen möglichen Verlustereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate resultieren. Im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG kommt das allgemeine Wertminderungsmodell im Wesentlichen für Festgeldanlagen zur Anwendung. Die Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes erfolgt dabei unter Berücksichtigung von externen Ratings und Insolvenzquoten. 2.8.1 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Vermögenswerte (Fair Value through profit and loss)Nach IFRS 9 ist die erfolgswirksame Bewertung zum Fair Value bei finanziellen Vermögenswerten verpflichtend vorzunehmen, wenn diese weder im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Cash-Flows zu vereinnahmen, noch im Rahmen eines Geschäftsmodells, dessen Zielsetzung erfüllt wird, wenn vertragliche Cash-Flows vereinnahmt und finanzielle Vermögenswerte verkauft werden. Bei einem Geschäftsmodell, das zu einer FVTPL-Bewertung führt, werden die finanziellen Vermögenswerte zu Handelszwecken gehalten oder auf der Basis des Fair Value verwaltet. Darüber hinaus sind finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wenn sie die Zahlungsstrombedingungen i. S. d. IFRS 9 nicht erfüllen. Bei der RHÖN-KLINIKUM AG existieren keine finanziellen Vermögenswerte in Form von Fremdkapitalinstrumenten, die dieser Kategorie zugeordnet werden könnten. 2.8.2 Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Vermögenswerte (Fair Value through other comprehensive income; ohne Recycling)Investitionen in Eigenkapitalinstrumente erfüllen die Zahlungsstrombedingungen i. S. d. IFRS 9 nicht, sie sind grundsätzlich zum Fair-Value zu bewerten. Für Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, hat ein Unternehmen das unwiderrufliche Recht, bei Erstansatz von der Nutzung der Fair-Value-OCI-Option Gebrauch zu machen. Im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG werden Beteiligungen in Höhe von 4,7 Mio. € ab dem Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 zum Fair-Value (Fair Value through other comprehensive income; ohne Reycling) bewertet. 2.8.3 Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (amortised cost)Finanzielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, deren Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zu halten, um die vertraglichen Cash-Flows zu vereinnahmen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, sofern die Vermögenswerte auch die Zahlungsstrombedingungen i. S. v. IFRS 9 erfüllen. Bei der Beurteilung, ob Cash-Flows realisiert werden, indem die vertraglich vereinbarten Zahlungen aus dem finanziellen Vermögenswert vereinnahmt werden, sind die Häufigkeit und der Umfang der Verkäufe in früheren Perioden zu berücksichtigen, ob die verkauften Vermögenswerte kurz vor dem Fälligkeitstermin standen sowie die Gründe für diese Verkäufe und die Erwartungen hinsichtlich der künftigen Verkaufsaktivitäten. Im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie finanzielle Verbindlichkeiten dieser Kategorie zugeordnet. 2.8.4 Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Vermögenswerte (Fair Value through other comprehensive income; mit Recycling)Dieser Kategorie werden finanzielle Vermögenswerte zugeordnet, die die Zahlungsstrombedingungen i. S. d. IFRS 9 erfüllen und deren Zielsetzung darin besteht, vertragliche Cash-Flows zu vereinnahmen und finanzielle Vermögenswerte zu verkaufen. Solche finanziellen Vermögenswerte liegen momentan bei der RHÖN-KLINIKUM AG nicht vor. 2.9 Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienAls Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die eigene Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Da das wirtschaftliche Eigentum an den vermieteten Immobilien bei der RHÖN-KLINIKUM AG oder ihren Tochtergesellschaften als Leasinggeber (Operating-Leasing) verbleibt, werden diese Immobilien unter entsprechender Kennzeichnung in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Die Leasinggegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und entsprechend den Bilanzierungsgrundsätzen für Sachanlagen abgeschrieben. Mieterlöse werden linear über die Vertragslaufzeit berücksichtigt. 2.10 VorräteVorräte beinhalten im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Diese werden zu Anschaffungskosten (einschließlich Nebenkosten) bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungskosten werden auf Grundlage der Durchschnittsmethode bestimmt. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis im ordentlichen Geschäftsgang abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten dar. 2.11 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich eventueller Transaktionskosten angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten (amortised cost) unter Abzug von Wertminderungen bewertet. Der Konzern tätigt über 90 % seiner Umsätze mit den gesetzlichen Krankenkassen. Der wesentliche Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht ebenso gegenüber gesetzlichen Krankenkassen. Für die Ermittlung erwarteter Kreditverluste haben wir für diese Kategorie der Forderungen das Länderausfallrisiko für die Bundesrepublik Deutschland zugrunde gelegt. Bei den übrigen Forderungen schätzt der Konzern den Anteil der erwarteten Kreditverluste zum Bilanzstichtag auf Basis von Altersstrukturlisten und Erfahrungswerten der Vergangenheit als Prozentsatz in Abhängigkeit von der Außenstandsdauer. Makroökonomische Risiken fließen zeitversetzt über das Länderausfallrisiko für die Bundesrepublik Deutschland bzw. über die individuellen Forderungsausfälle in die Betrachtung ein. Forderungen werden im Konzern der RHÖNKLINIKUM AG nach Ablauf der gesetzlich festgeschriebenen Verjährungsfristen bzw. nach Abschluss eines erfolglosen Insolvenzverfahrens ausgebucht. Zusätzlich bilanziert der Konzern Einzelwertberichtigungen, wenn aufgrund besonderer Umstände nicht mit der Einbringung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu rechnen ist. 2.12 Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten. In der Bilanz werden ausgenutzte Kontokorrentkredite als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter den kurzfristigen Finanzschulden gezeigt. 2.13 EigenkapitalStammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital (netto nach Steuern) als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert. Erwirbt ein Unternehmen des Konzerns Eigenkapitalanteile der RHÖN-KLINIKUM AG, wird der Wert der bezahlten Gegenleistung einschließlich direkt zurechenbarer zusätzlicher Kosten (netto nach Steuern) vom Eigenkapital, das den Aktionären des Unternehmens zusteht, abgezogen, bis die Aktien entweder eingezogen, wieder ausgegeben oder weiterveräußert werden. Werden solche Anteile nachträglich wieder ausgegeben oder veräußert, wird die erhaltene Gegenleistung netto nach Abzug direkt zurechenbarer zusätzlicher Transaktionskosten und damit zusammenhängender Ertragsteuern im Eigenkapital, das den Aktionären der RHÖN-KLINIKUM AG zusteht, erfasst. 2.14 Finanzielle VerbindlichkeitenDie finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich grundsätzlich aus Finanzschulden (einschließlich negativer beizulegender Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten zusammen. Darlehensverbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern der Konzern nicht das unbedingte Recht hat, die Begleichung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. Finanzielle Verbindlichkeiten sowie Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert (nach Abzug von Transaktionskosten) angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst. Die derivativen Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten bedeutet dies, dass sie mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt werden. 2.15 Laufende und latente SteuernDer Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Latente Steuern werden, unter Verwendung der Verbindlichkeitenmethode, für alle temporären Differenzen zwischen steuerlichen Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden und den jeweiligen IFRS-Konzernbuchwerten angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Die Ermittlung der latenten Steuern beruht auf einem Körperschaftsteuersatz von 15,0 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer). Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang angesetzt, in dem eine steuerliche Vorteilsnahme aus der Verrechnung mit steuerlichen Gewinnen wahrscheinlich ist. Latente Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit temporären Differenzen bei Beteiligungen an Tochterunternehmen werden grundsätzlich angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern gesteuert werden kann und dass eine Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist. 2.16 Leistungen an Arbeitnehmer2.16.1 Pensionsverpflichtungen und sonstige langfristig fällige Leistungen an ArbeitnehmerIm Konzern existieren unterschiedliche Pensionspläne. Die Pläne werden durch Zahlungen an Versicherungsgesellschaften oder Pensionskassen oder durch Bildung von Rückstellungen (unmittelbare Zusagen), deren Höhe auf versicherungsmathematischen Berechnungen basiert, finanziert. Der Konzern hat sowohl leistungsorientierte als auch beitragsorientierte Pensionspläne. Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, unter dem der Konzern feste Beitragszahlungen an eine eigenständige Gesellschaft (Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse) leistet. Der Konzern könnte lediglich im Rahmen der Subsidiärhaftung in Anspruch genommen werden, zusätzliche Beiträge zu leisten. Da die RHÖN-KLINIKUM AG das Risiko des Ausfalls einer Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse für äußerst gering hält, werden derartige Zusagen wie beitragsorientierte Pläne bilanziert. Bei beitragsorientierten Plänen leistet der Konzern aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung Beiträge an öffentliche oder private Pensionsversicherungspläne. Der Konzern hat über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Ein leistungsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, der nicht unter die Definition eines beitragsorientierten Plans fällt. Er ist typischerweise dadurch charakterisiert, dass er einen Betrag an Pensionsleistungen festschreibt, den ein Mitarbeiter bei Renteneintritt erhalten wird und dessen Höhe üblicherweise von einem oder mehreren Faktoren wie Alter, Dienstzeit und Gehalt abhängig ist. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag. Die DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (projected unit credit method) berechnet. Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen hoher Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden, und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden. Die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, die sich aus Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen bzw. aus Abweichungen zwischen früheren versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung ergeben, erfolgt unter Berücksichtigung latenter Steuern direkt im Eigenkapital in der Periode der Entstehung. Dadurch zeigt die Bilanz - nach Abzug gegebenenfalls existierenden Planvermögens - den vollen Umfang der Verpflichtungen unter der Vermeidung von Aufwandsschwankungen, die sich insbesondere bei Änderungen der Berechnungsparameter ergeben können. Die in der jeweiligen Berichtsperiode erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden als "Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen" in der Gesamtergebnisrechnung gesondert dargestellt. Gemäß IAS 19 wird nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand, d. h. alle Leistungsänderungen, die die leistungsorientierte Verpflichtung vermindern, in vollem Umfang im Zeitpunkt der Planänderung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gemeinschaftliche Pläne mehrerer ArbeitgeberAufgrund tarifvertraglicher Regelungen leistet der Konzern für eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern Beiträge an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und an andere Versorgungswerke des öffentlichen Dienstes (Zusatzversorgungskasse für Gemeinden, ZVK). Die Zusatzversorgungskassen sind Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Beiträge werden im Rahmen von Umlageverfahren erhoben. Durch diese Finanzierungsstruktur besteht das Risiko steigender Beiträge durch die Erhebung von Sanierungsbeiträgen, die einseitig oder überproportional den Arbeitgebern auferlegt werden können. Bei den vorliegenden Plänen handelt es sich um gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber (IAS 19.8), da sich die beteiligten Unternehmen sowohl das Risiko der Kapitalanlage als auch das biometrische Risiko teilen. Die VBL-/ZVK-Versorgung ist grundsätzlich als leistungsorientierter Versorgungsplan einzuordnen (IAS 19.38), für eine sachgerechte Abbildung des Konzernanteils der zukünftigen Zahlungsverpflichtung fehlen allerdings aufgrund der vorliegenden Umlagefinanzierung die notwendigen Informationen. Aufgrund dieser Finanzierung nach dem Umlageverfahren, bei dem der Umlagesatz für einen bestimmten Deckungsabschnitt auf Basis des gesamten Versicherungsbestands und nicht auf Basis des einzelnen Versichertenrisikos ermittelt wird, ist der Versorgungsplan gemäß IAS 19.34 als beitragsorientierter Plan zu bilanzieren. Vereinbarungen im Sinne von IAS 19.37 bestehen nicht, so dass der Ansatz eines entsprechenden Vermögenswertes oder einer Schuld entfällt. Der Erfassung eines etwaigen Schuldpostens in der Bilanz gehen vorrangig einzulösende Gewährsträgerverpflichtungen öffentlicher Gebietskörperschaften vor. Die laufenden Beitragszahlungen an die VBL/ZVK wurden als Aufwendungen für Altersversorgung der jeweiligen Jahre bzw. als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Personalaufwand ausgewiesen. Neben der Umlage erhebt die VBL Sanierungsgelder von beteiligten Arbeitgebern mit Pflichtversicherten im Abrechnungsverband West. Die pauschalen Sanierungsgelder decken den zusätzlichen Finanzierungsbedarf, der bis zur Systemumstellung vom Gesamtversorgungssystem auf das Punktemodell erforderlich ist. Welchen Anteil am Sanierungsgeld die einzelnen Arbeitgeber tragen müssen, hängt davon ab, welche Rentenlasten und versicherten Entgelte auf sie entfallen. Im Durchschnitt betrug das Sanierungsgeld bis zum Jahr 2015 rund 2 % der Entgelte. Da sich insbesondere der Versicherungsbestand günstiger entwickelt hat als ursprünglich angenommen, ist das Kassenvermögen der VBL deutlich angestiegen. Aus heutiger Sicht wäre daher für die Jahre 2013 - 2015 kein Sanierungsgeld erforderlich gewesen. Der Verwaltungsrat der VBL hat deshalb in seiner Sitzung am 12. November 2015 entschieden, die für diese Jahre geleisteten Sanierungsgelder zuzüglich der Reinverzinsung in 2016 zurückzuzahlen. Seit 2016 beträgt das Sanierungsgeld bis zum 31. Dezember 2022 rund 0,14 %. Im Abrechnungsverband West finanziert die VBL ihre Leistungen über ein modifiziertes Abschnittsdeckungsverfahren (Umlageverfahren). Der aktuelle Deckungsabschnitt umfasst die Jahre 2016 bis 2022. Der Umlagesatz ist so bemessen, dass die für die Dauer des Deckungsabschnitts zu entrichtende Umlage zusammen mit den übrigen zu erwartenden Einnahmen und dem verfügbaren Vermögen ausreicht, die Ausgaben während des Deckungsabschnitts sowie der sechs folgenden Monate zu erfüllen. Seit 1. Januar 2002 beträgt der Umlagesatz 7,86 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Davon tragen die Arbeitgeber einen Anteil von 6,45 % und die Beschäftigten einen Anteil von 1,41 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Seit 1. Juli 2017 kommt ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag von 0,4 % zur Anwendung. Aufgrund nicht ausreichender Informationen kann keine Aussage zu der Höhe der Beteiligung an den Versorgungswerken anhand der Beitragszahlung des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG im Vergleich zu den Gesamtbeitragszahlungen an die VBL und an andere Versorgungswerke des öffentlichen Diensts (ZVK) getroffen werden. Im Falle der Beendigung einer VBL-Beteiligung sind die daraus entstehenden rechtlichen Folgen in § 23 der VBL-Satzung festgelegt. Mit der Beendigung einer VBL-Beteiligung enden auch die Pflichtversicherungen. Da die VBL auch weiterhin die bis zum Ende der Beteiligung entstandenen Rentenansprüche und Rentenanwartschaften ausgleicht, muss zum Ausgleich dafür der ausscheidende Beteiligte einen Gegenwert zahlen, ausgenommen sind die Teile, die im Kapitaldeckungsverfahren finanziert wurden. Dieser Gegenwert umfasst sowohl die Ausfinanzierung bestehender Anwartschaften und die Deckung der Verwaltungskosten als auch zukünftige Leistungsansprüche. Eine ähnliche Regelung sieht auch die Zusatzversorgungskasse vor. Da bei einem Ausscheiden aus der Umlagefinanzierung auch die Risiken der anderen Systembeteiligten anteilig mit ausgeglichen werden müssen, ist eine nachvollziehbare versicherungsmathematische Berechnung nur durch die Versorgungskasse selbst möglich. Die Mitgliedschaft bei der VBL/ZVK besteht aufgrund der Übernahme von Kliniken aus der öffentlichen Hand. Die Kliniken in Gießen und Marburg sind Mitglied in der VBL, die RHÖNKreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale ist Mitglied der ZVK. 2.16.2 Leistungen aus Anlass der Beendigung des ArbeitsverhältnissesLeistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden erbracht, wenn ein Mitarbeiter vor dem regulären Renteneintritt entlassen wird oder gegen eine Abfindungsleistung freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Der Konzern erfasst Abfindungsleistungen, wenn er verpflichtet ist, das Arbeitsverhältnis von gegenwärtigen Mitarbeitern entsprechend einem detaillierten formalen Plan, der nicht rückgängig gemacht werden kann, zu beenden, oder Abfindungen bei freiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Mitarbeiter zu leisten hat. Leistungen, die mehr als zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag fällig werden, werden auf ihren Barwert abgezinst. 2.16.3 Tantiemen und ErgebnisbeteiligungenFür Tantiemen und Ergebnisbeteiligungen wird eine Verbindlichkeit, basierend auf einem am Konzernergebnis bzw. an den Ergebnissen der einbezogenen Tochtergesellschaften orientierten Bewertungsverfahren, passiviert. Der Konzern passiviert eine Verbindlichkeit in den Fällen, in denen eine vertragliche Verpflichtung besteht oder sich aufgrund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine Verpflichtung ergibt. 2.16.4 Anteilsbasierte VergütungenAnteilsbasierte Vergütungen werden nach IFRS 2 bilanziert. Im Geschäftsjahr 2014 wurden Optionsrechte in Form von virtuellen Aktien ausgegeben. Die Bilanzierung erfolgt als Vergütung mit Barausgleich. Die Rückstellung für die Verpflichtung aus den virtuellen Aktien wird in Höhe des zu erwartenden Aufwands gebildet. Der beizulegende Zeitwert der virtuellen Aktien wird unter Anwendung eines Binomialmodells ermittelt. Im Übrigen sind die amtierenden und ehemaligen Vorstände an der im März 2016 gegründeten RHÖN-Innovations GmbH mit 3,0 % (Vj. 6,0 %) sowie weitere Angestellte mit 3,2 % (Vj. 1,2 %) am Stammkapital beteiligt. Die bei der Gründung geleisteten Zahlungen für die Geschäftsanteile in Höhe von insgesamt 0,3 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €) - davon entfallen auf die Vorstände 0,1 Mio. € (Vj. 0,3 Mio. €) - werden als aktienbasierte Vergütungen i. S. v. IFRS 2 (cash-settled share-based payment transactions) unter den Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Den Vorständen und weiteren Angestellten wird dabei eine Put-Option gewährt, die Anteile jeweils nach fünf Jahren, erstmals zum 31. Dezember 2020, der RHÖN-KLINIKUM AG anzudienen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, bei Beendigung des Dienstverhältnisses die Anteile zurückzugeben. In 2018 hat ein mittlerweile ausgeschiedener Angestellter diese Regelung in Anspruch genommen. Die Bewertung der Anteile erfolgt zum Verkehrswert, mindestens jedoch zum Nennbetrag der Geschäftsanteile. Eine freie Veräußerung der Anteile ist nicht möglich. 2.17 RückstellungenRückstellungen für Umstrukturierungen und rechtliche Verpflichtungen werden erfasst, wenn das Unternehmen eine Verpflichtung als Folge eines Ereignisses der Vergangenheit hat, wenn es wahrscheinlich ist, dass es im Zuge der Erfüllung der Verpflichtung in der Zukunft zu einem Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen kommt, und wenn der Wert des Ressourcenabflusses verlässlich bestimmt werden kann. Umstrukturierungsrückstellungen beinhalten im Wesentlichen Kosten aus der frühzeitigen Beendigung von Anstellungsverträgen mit Mitarbeitern. Besteht eine Mehrzahl gleichartiger Verpflichtungen, erfolgt die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme auf Grundlage einer Gesamtbetrachtung der gleichartigen Verpflichtungen. Eine Rückstellungsbildung erfolgt auch dann, wenn die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme bei einzelnen dieser Verpflichtungen als gering einzuschätzen ist. Rückstellungen werden zum Barwert der mit dem Begleichen der Verpflichtung erwarteten Zahlungen bewertet. Dabei wird mit einem Vorsteuerzinssatz diskontiert, der die aktuellen Markterwartungen bezüglich des Zeitwertes des Geldes und der Risikopotenziale der Verpflichtung reflektiert. Werterhöhungen von Rückstellungen, die auf zeitbedingten Zinseffekten beruhen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwand gezeigt. 2.18 ErtragsrealisierungErträge werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der für die Erbringung von Dienstleistungen und für den Verkauf von Waren erhaltenen Gegenleistung erfasst. Erträge aus konzerninternen Verkäufen und Leistungserbringungen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Erträge werden wie folgt realisiert: 2.18.1 Stationäre und ambulante KrankenhausleistungenKrankenhausleistungen werden entsprechend dem Leistungsfortschritt im Verhältnis von erbrachter zur Gesamtdienstleistung in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Dienstleistungen erfolgen. Die Abrechnung der mit den Kostenträgern vereinbarten Leistungsrechnung erfolgt im Wesentlichen auf Basis verweildauerunabhängiger, pauschalierter Entgelte. In Teilbereichen kommen tagesgleiche Pflegesätze zur Abrechnung. Im ambulanten Bereich werden die einzelnen Leistungen und Hilfsmittel nach für den jeweiligen Bereich gültigen Leistungskatalogen abgerechnet. Die Krankenhausleistungen sind im Rahmen eines vereinbarten Budgets der Höhe nach begrenzt. Daraus folgt, dass Mehrleistungen (Budgetüberschreitungen) und Minderleistungen (Budgetunterschreitungen) im Rahmen der gesetzlichen Regelungen wechselseitig auszugleichen sind. Auch im ambulanten Bereich kommen budgetbeschränkende Regelungen zur Anwendung. 2.18.2 ZinserträgeZinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. 2.18.3 Ausschüttungs- und DividendenerträgeGewinnausschüttungen werden in dem Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. 2.19 LeasingLeasingtransaktionen i. S. d. IAS 17 können aus Miet- und Pachtverhältnissen resultieren und werden entweder als Finanzierungs-Leasing oder als Operating-Leasing klassifiziert. Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt, werden grundsätzlich als Finanzierungs-Leasing, d. h. wie tatsächlich erworbenes Anlagevermögen, behandelt. Die Vermögenswerte werden aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. die Leasingvertragslaufzeit abgeschrieben; die künftigen Leasingzahlungen werden mit ihrem Barwert als Verbindlichkeiten passiviert. Leasingtransaktionen, bei denen ein wesentlicher Anteil der mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbundenen Risiken und Chancen beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating-Leasing klassifiziert. Im Zusammenhang mit einem Operating-Leasing-Verhältnis geleistete Zahlungen werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2.20 FremdkapitalkostenFalls Fremdkapitalaufnahmen erfolgen, werden die Kosten der Fremdkapitalaufnahmen bei den entsprechenden Posten abgesetzt und nach der Effektivzinsmethode verteilt. Im Übrigen werden dann die Zinsen als laufender Aufwand erfasst. Fremdkapitalkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung/Herstellung sog. qualifizierter Vermögenswerte entstehen, werden während des gesamten Herstellungsprozesses bis zur Inbetriebnahme aktiviert. Andere Fremdkapitalkosten werden aufwandswirksam gebucht. 2.21 DividendenausschüttungenDie Ansprüche der Anteilseigner auf Dividendenausschüttungen werden in der Periode als Verbindlichkeit erfasst, in der die entsprechende Beschlussfassung erfolgt ist. 2.22 Finanzrisikomanagement2.22.1 FinanzrisikofaktorenDie RHÖN-KLINIKUM AG unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen insbesondere folgenden Risiken:
Ziel des finanziellen Risikomanagements ist die Begrenzung der aufgeführten Risiken durch laufende operative Aktivitäten sowie den Einsatz derivativer und nicht-derivativer (z. B. Festzinsdarlehen) Finanzinstrumente. Derivative Finanzinstrumente dürfen grundsätzlich nur zur Absicherung von Grundgeschäften abgeschlossen werden, d. h., für Handels- oder spekulative Zwecke kommen sie nicht zum Einsatz. Grundsätzlich werden Finanzinstrumente zur Begrenzung des Kontrahentenrisikos nur mit führenden Finanzinstituten abgeschlossen, die mindestens ein Investmentgrate-Rating haben. Das Finanzrisikomanagement erfolgt durch die Abteilung Treasury unter Aufsicht des Finanzvorstands entsprechend den vom Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten Leitlinien. Die Risikoidentifikation und -bewertung erfolgt durch den Vorstand in Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten des Konzerns. Der Finanzvorstand gibt sowohl die Prinzipien für das bereichsübergreifende Risikomanagement vor als auch Richtlinien für bestimmte Bereiche, wie z. B. den Umgang mit dem Zins- und Kreditrisiko, den Einsatz derivativer und nicht-derivativer Finanzinstrumente sowie die Investition von Liquiditätsüberschüssen. 2.22.2 KreditrisikoDer Konzern erbringt zu über 90 % Leistungen an Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung und im Übrigen an Selbstzahler, die bei privaten Krankenversicherungen abgesichert sind. Signifikante Konzentrationen bezüglich einzelner Kostenträger bestehen nicht. Die Krankenhausleistungen werden i. d. R. innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist durch die Kostenträger beglichen. Hinsichtlich der Ausfallrisiken im Geschäftsjahr 2018 wird auf die Ausführungen in den Kapiteln "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" und "Sonstige Vermögenswerte" verwiesen. Das maximale Ausfallrisiko entspricht der Summe der in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte abzüglich Wertberichtigungen. Kontrahentenrisiken aus Abschlüssen von Finanztransaktionen werden durch die Einhaltung von Regeln und Limits minimiert. 2.22.3 LiquiditätsrisikoEin vorsichtiges Liquiditätsmanagement schließt das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung eines adäquaten Betrags im Rahmen zugesagter Kreditlinien und die Fähigkeit zur Emission am Markt ein. Aufgrund der Dynamik des Marktumfelds, in dem der Konzern operiert, ist es das Ziel der RHÖN-KLINIKUM AG, die notwendige Flexibilität in der Finanzierung beizubehalten, indem ausreichend verfügbare Kreditlinien bestehen und ein jederzeitiger Zugang zu den Kapitalmärkten möglich ist. Um jederzeitige Handlungsfähigkeit sicherzustellen, wird eine strategische Mindestliquidität aus Cash-Positionen und freien, sofort verfügbaren Kreditlinien gehalten. Zur Überwachung des Liquiditätsrisikos wird täglich ein Liquiditätsreport erstellt. Zusätzlich werden kurz- bis mittelfristige Liquiditätsplanungsrechnungen durchgeführt. 2.22.4 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko resultiert aus der Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung des Zinsniveaus und wirkt sich auf alle verzinslichen Positionen sowie auf Zinsderivate aus. Die RHÖN-KLINIKUM AG unterliegt damit grundsätzlich Zinsänderungsrisiken. Die unterhaltenen Bankguthaben waren zum Bilanzstichtag zu 53,6 % (Vj. 47,5 %) variabel verzinslich mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen oder täglich kündbar und zu 46,4 % (Vj. 52,5 %) festverzinslich mit einer maximalen Restlaufzeit von bis zu 12 Monaten (Vj. 17 Monate) angelegt. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat im Oktober 2018 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 100 Mio. € erfolgreich am Markt platziert. Die ausschließlich festverzinsten und endfälligen Tranchen sind mit Laufzeiten von 5, 7 und 10 Jahren ausgestattet. Die eingenommenen Mittel dienen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung. Im Jahr 2017 wurde eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 100 Mio. € abgeschlossen. Eine Inanspruchnahme dieser Linie bestand zum Bilanzstichtag nicht. Wie schon im Vorjahr wurde im Geschäftsjahr 2018 aufgrund des verringerten Risikos auf eine Überwachung der Zinsänderungsrisiken mittels Sensitivitätsanalysen verzichtet. 2.22.5 Management von Eigen- und FremdkapitalDas Ziel des Managements beim Umgang mit dem Eigen- und Fremdkapital ist die strikte Verfolgung einer Fristenkongruenz (horizontale Bilanzstruktur) von Mittelherkunft und Mittelverwendung. Langfristig gebundenes Vermögen soll langfristig finanziert sein. Zur langfristigen Mittelherkunft zählen die in der Bilanz ausgewiesenen Positionen Eigenkapital und langfristige Schulden. Diese Kennzahl soll mindestens 100 % betragen und betrug im Berichtsjahr 122,7 % (Vj. 118,8 %). Langfristige Mittelverwendungen betreffen Finanz- und Sachanlagen. Obwohl der Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG bei einer Personalkostenquote von über 50 % häufig der Dienstleistungsbranche zugerechnet wird, ist das Geschäftsmodell langfristig ausgerichtet und hauptsächlich investitionsgetrieben. Die Investitionskosten sollen nachhaltig mit mindestens 35,0 % Eigenkapital unterlegt sein. Zum 31. Dezember 2018 waren dies auf Konzernebene 72,9 % (Vj. 76,5 %). Das Konzernwachstum wird im Übrigen durch angemessene Maßnahmen beim Eigenkapital über die Gewinnverwendungsbeschlüsse bei den einbezogenen Gesellschaften gesteuert. Bei Thesaurierung von Teilen der Jahresüberschüsse orientiert sich das Management an einer Eigenkapitalquote von 25 %. Im Falle des Einsatzes von Fremdkapital orientiert sich das Management zur Risikominimierung an nachfolgenden Steuerungsgrößen. Es wird angestrebt, den Quotienten aus Nettofinanzverschuldung (= Finanzschulden abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) und EBITDA auf maximal das 3,5-Fache zu begrenzen. 3 Kritische Schätzungen und Beurteilungen bei der Bilanzierung und BewertungSämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend überprüft und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Der Konzern trifft Einschätzungen und Annahmen, die die Zukunft betreffen. Die hieraus abgeleiteten Schätzungen werden naturgemäß in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Diese Unsicherheiten betreffen in besonderem Maße:
Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Folgenden erörtert. 3.1 Geschätzte Wertminderung der GeschäftswerteZur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten der Geschäftswerte wurden die operativen Cash-Flows der einzelnen Kliniken mit ihren stationären, teilstationären sowie ambulanten Versorgungsstrukturen mit dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC) nach Steuern von 5,54 % (Vj. 5,67 %) diskontiert. Die Buchwerte übersteigen die beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten nicht. Auf dieser Berechnungsgrundlage ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Schlüsselannahmen mit wesentlichem Einfluss auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten sind der WACC sowie die durchschnittliche EBIT-Marge. Für das durchschnittliche Umsatzwachstum wird auf unsere Erläuterungen unter Punkt 6.1 verwiesen. Bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entspricht ab einem unterstellten Kapitalkostensatz von 7,2 % (Vj. 7,7 %) der erzielbare Betrag dem Buchwert. 3.2 UmsatzrealisierungDie Kliniken des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG unterliegen wie alle anderen Krankenhäuser in Deutschland den gesetzlichen Entgeltregelungen. Diese sehen regelmäßig prospektive Entgeltvereinbarungen vor, um Planungs- und Erlössicherheit zu schaffen. In der Praxis jedoch finden diese Verhandlungen erst im Verlauf des Geschäftsjahres oder sogar erst nach dessen Ablauf statt, so dass hinsichtlich der vergüteten Leistungsmenge zum Bilanzstichtag Unsicherheiten bestehen, die durch sachgerechte Schätzungen in der Bilanz als Ansprüche oder Verbindlichkeiten abgebildet werden. Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die mit den Schätzungen verbundenen Ungenauigkeiten deutlich unter 1 % der Umsatzerlöse des Konzerns liegen. Der Konzern tätigt über 90 % seiner Umsätze mit den gesetzlichen Krankenkassen. Grundsätzlich werden zu Jahresbeginn mit den gesetzlichen Krankenkassen die verschiedenen Budgets für die einzelnen Krankenhäuser festgelegt. Die Bewertung der diagnosebezogenen Fallgruppen (Diagnosis Related Groups, DRG) wird bundesweit einheitlich über den DRG-Katalog vorgenommen (Output-Methode i. S. v. IFRS 15). Die Bewertungsrelationen werden jährlich vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) überprüft und angepasst. Stimmt die von einem Krankenhaus abgerechnete Leistungsmenge (Anzahl, Schweregrad oder Art der Leistung) am Ende des Geschäftsjahres nicht mit dem für dieses Jahr verhandelten Budget überein, ergeben sich Mehr- bzw. Mindererlöse, die durch einen Erlösausgleich zwischen den Krankenkassen und dem jeweiligen Krankenhaus ausgeglichen werden. Bei einer mengenmäßigen Über- oder Unterschreitung des vereinbarten Gesamtbudgets werden für Mehr- oder Minderleistungen nur die zusätzlich angefallenen bzw. entfallenen variablen Kosten in Höhe pauschalierter Sätze vergütet bzw. abgezogen. Die sich daraus ergebenden Forderungen (Contract Assets) bzw. Verbindlichkeiten (Contract Liabilities) werden dabei in der Konzernbilanz abgebildet und die Umsatzerlöse entsprechend korrigiert. Bis zur Erstellung der Konzernbilanz lagen in allen Kliniken genehmigte Entgeltvereinbarungen vor, so dass eventuelle Mehr- oder Mindererlösausgleiche genau kalkuliert werden konnten. In den Kliniken, in denen für 2018 noch keine Budgetvereinbarungen vorlagen, haben wir uns aus diesem Grund bei der Bilanzierung strikt an die rechtlichen Rahmenbedingungen gehalten. Darüber hinaus besteht nach § 275 SGB V sowie § 17 KHG grundsätzlich seitens der Kostenträger ein Prüfungsrecht hinsichtlich der kodierten Erlöse durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Bei der Bemessung der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der Umsatzerlöse aus erbrachten Krankenhausleistungen werden Schätzungen in Bezug auf die Beanstandungsquote des MDK vorgenommen und basierend auf Erfahrungswerten auch hierfür entsprechende Korrekturen der Umsatzerlöse berücksichtigt. Die endgültigen Ergebnisse aus den Überprüfungen des MDK haben wiederum Einfluss auf den Erlösausgleich des jeweiligen Geschäftsjahres. 3.3 ErtragsteuernFür die Bildung von Steuerrückstellungen sowie von latenten Steuerposten sind Schätzungen erforderlich. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede und der Nutzbarkeit der Verlustvorträge, die zum Ansatz von aktiven latenten Steuern geführt haben. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Zeiträume, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung komplexer Steuervorschriften sowie der Höhe und des Zeitpunkts künftiger zu versteuernder Einkünfte, die Änderungen des Steuerergebnisses in künftigen Perioden zur Folge haben. Für mögliche Folgen der Betriebsprüfung durch die Steuerverwaltung bildet der Konzern angemessene Rückstellungen. Berücksichtigt werden dabei insbesondere verschiedene Faktoren wie Erfahrungen aus früheren Betriebsprüfungen sowie unterschiedliche Auslegungen des materiellen Steuerrechts zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltungen im Hinblick auf den jeweiligen Sachverhalt. 4 UnternehmenserwerbeKonsolidierungskreisKonzernobergesellschaft ist die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft mit Sitz in Bad Neustadt a. d. Saale. Der Konsolidierungskreis stellt sich wie folgt dar: scroll
Im Vorgriff auf die räumliche Zusammenführung der Bad Neustädter Akutkliniken in dem neu errichteten Klinikcampus Ende 2018/Anfang 2019 erfolgte die rechtliche Verschmelzung der Herz- und Gefäß-Klinik GmbH Bad Neustadt und der Neurologische Klinik GmbH Bad Neustadt/ Saale, beide Gesellschaften sind vollkonsolidiert, im Geschäftsjahr 2018 rückwirkend zum 1. Januar 2018. Die Eintragung der rechtlichen Verschmelzung ins Handelsregister erfolgte am 2. Januar 2019. Übrige Gesellschaften sind Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist bzw. bei denen wir keinen maßgeblichen Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen ausüben können. Sie werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Zeitwerten im Konzernabschluss berücksichtigt. Im Berichtszeitraum wurde unsere Beteiligung an der Gesellschaft zur Durchführung des Schulversuchs Generalistische Pflegeausbildung mit beruflichen Schwerpunkten in Bayern UG (haftungsbeschränkt), Röhrmoos, an der wir einen Anteil von 30 % hatten, veräußert. Aus dem Verkauf entstand weder ein Gewinn noch ein Verlust. Die Geschäftsführung der Marburger Ionenstrahl-Therapie Betriebs-Gesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg mit beschränkter Haftung (MIT), an der die RHÖN-KLINIKUM AG mit 24,9 % beteiligt ist, stellte im September 2018 Insolvenzantrag. Im vierten Quartal erfolgte die Einigung mit dem Universitätsklinikum Heidelberg, das bis dahin 75,1 % an der MIT hielt, auf die Übernahme dieser Geschäftsanteile zum 1. Januar 2019 und die Bestellung der Geschäftsführung ab Januar 2019 durch die RHÖN-KLINIKUM AG. Die Kartellamtszusage erfolgte im Dezember 2018. Damit üben wir ab 1. Januar 2019 "control" aus und konsolidieren die MIT ab vorgenanntem Zeitpunkt vollständig in den Konzernabschluss. Die erzielte Einigung und die damit verbundene alleinige medizinische und wirtschaftliche Führung des Unternehmens ermöglichen neue Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenspiel mit den Universitätskliniken in Marburg und Gießen für einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg mit dieser innovativen Behandlungstherapie. Der Insolvenzantrag wurde Ende 2018 aufgrund der Einigung wieder zurückgezogen. Die im dritten und vierten Quartal 2018 ausgereichten Darlehen an die MIT in Höhe von 1,1 Mio. € wurden wertberichtigt. Die vorläufige Kaufpreisallokation zum 1. Januar 2019 hat folgende Auswirkungen auf die Vermögenslage des Konzerns im Jahr 2019: scroll
Erwerb von ArztsitzenIm Geschäftsjahr 2018 wurden zwei kliniknahe Kassenarztsitze erworben, für die die Wirksamkeitsvoraussetzungen vertragsgemäß noch im Berichtszeitraum 2018 eintraten. Die Einbeziehung in den Konzern erfolgte ebenfalls im Geschäftsjahr 2018. Im Rahmen des Erwerbs dieser Kassenarztsitze sind keine Kosten angefallen. Die seit Einbeziehung in den Konzernabschluss erzielten Umsatzerlöse und Jahresergebnisse sind für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG von untergeordneter Bedeutung. Die endgültige Kaufpreisallokation hat folgende Auswirkungen auf die Vermögenslage des Konzerns im Jahr 2018: scroll
Der Goodwill in Höhe von 0,6 Mio. € beinhaltet im Wesentlichen Synergieeffekte, die aus dem Ausbau der Medizinischen Versorgungszentren erwartet werden. Es ist davon auszugehen, dass der erfasste Goodwill für steuerliche Zwecke abzugsfähig ist. Im Geschäftsjahr 2018 wurden drei kliniknahe Kassenarztsitze erworben, für die die Wirksamkeitsvoraussetzungen vertragsgemäß erst zum 1. Januar 2019 eintreten. Die Einbeziehung in den Konzern erfolgt ebenfalls im Geschäftsjahr 2019. Die vorläufige Kaufpreisallokation hat folgende Auswirkungen auf die Vermögenslage des Konzerns im Jahr 2019: scroll
5 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung5.1 UmsatzerlöseDie Entwicklung der Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern und Regionen stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Umsatzerlöse stellen nach IFRS 15 Umsätze aus der Erbringung von Dienstleistungen dar und sind im Geschäftsjahr 2018 um 21,8 Mio. € bzw. 1,8 % auf 1.232,9 Mio. € angestiegen. Auf Umsätze in den Akut- und Rehabilitationskliniken entfallen 1.218,0 Mio. € (Vj. 1.198,9 Mio. €) und auf Umsätze in den Medizinischen Versorgungszentren 14,9 Mio. € (Vj. 12,2 Mio. €). In den Umsatzerlösen des Geschäftsjahres 2018 sind durch die Umsetzung der ab 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwendenden Vorschriften des IFRS 15 Erlösminderungen in Höhe von 11,3 Mio. € enthalten. Diese Erlösminderungen sind im Vorjahr im Wesentlichen in den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Im Übrigen sind die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2018 mit 26,1 Mio. € begünstigt durch die Abrechnung eines Zusatzentgelts zur medikamentösen Behandlung von SMA (spinale Muskelatrophie), das neben der reinen DRG vergütet wird und in gleicher Höhe den Materialaufwand belastet. Das entsprechende Medikament wurde durch die Europäische Kommission erst Anfang Juli 2017 zugelassen. Im Konzern wurde das Medikament erstmals im vierten Quartal 2017 mit 7,3 Mio. € als Zusatzentgelt abgerechnet. 5.2 Sonstige ErträgeDie sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Als Erträge aus Leistungen werden Erlöse aus Hilfs- und Nebenbetrieben in Höhe von 147,7 Mio. € (Vj. 124,7 Mio. €) sowie Miet- und Pachterlöse in Höhe von 6,8 Mio. € (Vj. 6,6 Mio. €) ausgewiesen. Zur Kompensation bestimmter zweckgebundener Aufwendungen, die im Zusammenhang mit mit öffentlichen Mitteln geförderten Maßnahmen stehen (z. B. Personal- und Sachkosten für Forschung und Lehre, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz), erhielt der Konzern Fördermittel und sonstige Zuwendungen. Gegenüber dem Vorjahr sind die sonstigen Erträge um 31,6 Mio. € bzw. 20,8 % auf 183,5 Mio. € angestiegen. Durch den Effekt aus der Trennungsrechnung zwischen der RHÖNKLINIKUM AG, der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, dem Land Hessen und den beiden Universitäten Gießen und Marburg sind die sonstigen Erträge im Geschäftsjahr 2018 einmalig positiv beeinflusst. Da entsprechende vertragliche Gewährleistungsfristen ausgelaufen sind, wurden im Geschäftsjahr 2018 im Übrigen Rückstellungen für potenzielle rechtliche und steuerliche Gewährleistungsrisiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaften an Fresenius/Helios in Höhe von 5,7 Mio. € aufgelöst. 5.3 Materialaufwandscroll
Neben der Verwendung material- und sachkostenintensiver Artikel resultiert der Anstieg des Materialaufwands gegenüber dem Vorjahr um 24,8 Mio. € bzw. 7,1 % auf 372,4 Mio. € im Wesentlichen aus den Aufwendungen im Zusammenhang mit der medikamentösen Behandlung von SMA, die in gleicher Höhe vergütet werden und unter den Umsatzerlösen ausgewiesen sind. Die Materialquote stieg von 28,7 % auf 30,2 % an. Bereinigt um den Effekt SMA liegt die Materialquote mit 28,7 % auf Vorjahresniveau. 5.4 Personalaufwandscroll
Die Aufwendungen für die beitragsorientierten Pläne betreffen die gesetzliche Rentenversicherung, Zahlungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und die Zusatzversorgungskassen der Gemeinden (ZVK). Die leistungsorientierten Pläne entfallen auf Versorgungszusagen von Konzerngesellschaften und betreffen Zusagen für Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten sowie Abfindungsleistungen für Mitglieder des Vorstands nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Beitragszahlungen an die Versorgungskasse VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) in Höhe von 21,7 Mio. € (Vj. 20,8 Mio. €) geleistet. Die Zahlungen an die ZVK (Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden) betrugen in 2018 1,0 Mio. € (Vj. 1,0 Mio. €). Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren 8.269 Beschäftigte (Vj. 8.115 Beschäftigte) mit einem Anspruch auf Zusatzversorgung bei der VBL und 430 Beschäftige (Vj. 474 Beschäftigte) bei der ZVK gemeldet. Im Personalaufwand sind Abfindungen in Höhe von 1,2 Mio. € (Vj. 5,2 Mio. €) enthalten. 5.5 Abschreibungen und WertminderungenDer Posten enthält planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Die Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum um 1,5 Mio. € bzw. 2,5 % auf 60,6 Mio. € gestiegen. Ursächlich hierfür sind die Investitionen an den Standorten in Gießen und Marburg sowie in Frankfurt (Oder). 5.6 Sonstige AufwendungenDie sonstigen Aufwendungen entfallen auf: scroll
Die sonstigen Aufwendungen sind gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 7,6 Mio. € bzw. 5,9 % auf 122,1 Mio. € zurückgegangen. Die bisher unter Abwertungen auf Forderungen ausgewiesenen Erlösminderungen aufgrund von Veritätsrisiken sind ab dem 1. Januar 2018 gemäß IFRS 15 nicht mehr unter den sonstigen Aufwendungen auszuweisen, sondern werden bei der Realisierung der Umsatzerlöse berücksichtigt. 5.7 Ergebnis aus der Wertminderung von finanziellen VermögenswertenDer ab 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwendende IFRS 9 schreibt die Neubewertung des Ausfallrisikos für finanzielle Vermögenswerte vor. Im Geschäftsjahr 2018 ergaben sich Aufwendungen in Höhe von 0,2 Mio. €. Zum Ausfallrisiko von Finanzanlagen verweisen wir auf die Ausführungen zum Finanzergebnis. 5.8 ForschungskostenDie Forschungsaktivitäten erstrecken sich vorrangig auf Prozessoptimierungen bei -der stationären Krankenhausversorgung und nicht auf die Herstellung von vermarktungsfähigen Produkten. Die Forschungsergebnisse entstehen daher in der Regel als Folge von bzw. im sachlichen Zusammenhang mit krankenversorgenden Tätigkeiten und sind deshalb nur sehr eingeschränkt isoliert abgrenz- und bewertbar. In Abhängigkeit vom Umfang der den Forschungsaktivitäten zuzurechnenden Kosten werden die jährlichen Forschungsaufwendungen mit einem Betrag innerhalb einer Bandbreite von 0,5 % bis 2,0 % der Umsatzerlöse veranschlagt. Sie entfallen insbesondere auf Personalaufwendungen und sonstige Aufwendungen. Im Rahmen der Übernahme der beiden Universitäts- und Wissenschaftsstandorte Gießen und Marburg haben wir uns verpflichtet, jährlich einen Betrag von mindestens 2,0 Mio. € den beiden medizinischen Fakultäten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren hat die RHÖN-KLINIKUM AG - begleitet von der fachlichen Beratung des Medical Boards -für einen mehrjährigen Zeitraum einen Innovations- und Förderpool eingerichtet, durch dessen finanzielle Unterstützung an den Standorten Bad Berka, Bad Neustadt a. d. Saale, Frankfurt (Oder) sowie Gießen und Marburg Aktivitäten und Projekte im Bereich "Forschung und Innovation" sowie im Bereich "Behandlungsexzellenz und Netzwerkmedizin" verstärkt angestoßen und umgesetzt werden sollen. Ziel ist es, dem Unternehmen und seinen Einrichtungen durch die Verknüpfung von klinischer Exzellenz und Wissenschaft mittelfristig eine stärkere Wettbewerbsstellung zu verschaffen. Für diese Projekte wurden in 2018 0,7 Mio. € (Vj. 2,5 Mio. €) eingesetzt. 5.9 Finanzergebnis - nettoDas Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Das negative Finanzergebnis hat sich geringfügig um 0,2 Mio. € auf 1,8 Mio. € verschlechtert. Während die Finanzierungsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr aufgrund von Bereitstellungsprovisionen für das im Oktober 2018 begebene Schuldscheindarlehen sowie einer unter den sonstigen Zinsaufwendungen erfassten Ausbuchung einer Finanzanlage in Höhe von 1,1 Mio. € ein assoziiertes Unternehmen betreffend um 1,3 Mio. € angestiegen sind, konnten die Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden, um 1,5 Mio. € reduziert werden. Im Übrigen gingen die Finanzierungserträge aufgrund eines geringeren Anlagevolumens um 0,3 Mio. € zurück. Ferner wurden Aufwendungen aus der Wertminderung von Finanzanlagen resultierend aus dem ab 1. Januar 2018 erstmals verpflichtend anzuwendenden IFRS 9 in Höhe von 0,1 Mio. € erfasst. Die sonstigen Zinserträge betreffen im Wesentlichen Zinserträge aus Steuerforderungen. Im Übrigen sind unter den sonstigen Zinsaufwendungen u. a. Zinsaufwendungen aus Steuerverbindlichkeiten enthalten. Aufgrund von IAS 17 (Leasingverhältnisse) werden Vermögenswerte aus Finanzierungs- Leasing-Verträgen unter den Sachanlagen und der in den Leasingraten enthaltene Zinsanteil in Höhe von 0,1 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €) unter den sonstigen Zinsaufwendungen ausgewiesen. Das negative Gesamtzinsergebnis nach IFRS 7 für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten" angehören, beläuft sich im Geschäftsjahr 2018 auf 1,7 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) und setzt sich mit -0,3 Mio. € (Vj. -0,5 Mio. €) aus Erträgen sowie mit 2,0 Mio. € (Vj. 0,5 Mio. €) aus Aufwendungen zusammen. Die höheren Aufwendungen resultieren aus einer erfolgten Wertberichtigung im Zusammenhang mit einem Darlehen an ein assoziiertes Unternehmen sowie höheren Finanzierungskosten im Zusammenhang mit dem im vierten Quartal 2017 aufgenommenen syndizierten Kredit. 5.10 ErtragsteuernAls Ertragsteuern werden die Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags und in geringem Umfang die Gewerbeertragsteuer ausgewiesen. Zusätzlich werden in diesem Posten latente Steuern auf unterschiedliche Wertansätze in IFRS- und Steuerbilanz, auf Konsolidierungsvorgänge und auf erwartete realisierbare Verlustvorträge, die i. d. R. zeitlich unbegrenzt vortragsfähig sind, erfasst. Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Ertragsteueraufwand ist gegenüber dem Vorjahr bei einer unveränderten Tarifbesteuerung bedingt durch ein höheres steuerliches Ergebnis um 11,6 Mio. € auf 12,0 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €) angestiegen. Die Ertragsteuerbelastung liegt bei 19,0 % (Vj. 1,1 %). Die Überleitung vom rechnerischen Steueraufwand für das Ergebnis vor Ertragsteuern auf den Ertragsteueraufwand stellt sich wie folgt dar: scroll
Hinsichtlich der Zuordnung der Steuerabgrenzungen zu den einzelnen Vermögenswerten und Schulden wird auf die Erläuterungen zur Konzernbilanz verwiesen. 5.11 Auf nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital entfallender GewinnHierbei handelt es sich um Gewinnanteile, die anderen Gesellschaftern zustehen. 5.12 Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie gemäß IAS 33 errechnet sich als Quotient aus dem den Aktionären der RHÖN-KLINIKUM AG zustehenden Konzernergebnis und dem gewichteten Durchschnitt der sich während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktienzahl. Die Entwicklung der sich im Umlauf befindlichen Stammaktien ist aus nachfolgender Übersicht ersichtlich: scroll
Die Anzahl der Anteile ist unverändert. Bezüglich der Erläuterungen zum Eigenkapital wird auf Punkt 6.12 verwiesen. Das Ergebnis je Aktie ermittelt sich wie folgt: scroll
Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie, da an den Bilanzstichtagen keine Options- und Wandlungsrechte ausgegeben waren. 6 Erläuterungen zur Konzernbilanz6.1 Geschäftswerte und sonstige immaterielle Vermögenswertescroll
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Unter den sonstigen immateriellen Vermögenswerten wird im Wesentlichen Software ausgewiesen. Eigentums- und Verfügungsbeschränkungen liegen nicht vor. Geschäftswerte unterliegen einem jährlichen Wertminderungstest für ihre jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit (jedes Krankenhaus mit seinen stationären, teilstationären sowie ambulanten Versorgungsstrukturen, soweit der zugehörige Geschäftswert kooperierender Einheiten nicht auf übergeordneter Ebene überwacht wird). Dieser Wertminderungstest wird jährlich zum 1. Oktober durchgeführt. Dabei wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit dem erzielbaren Betrag für die Einheit verglichen, der als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der Einheit ermittelt wurde. Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis eines zahlungsstromorientierten Bewertungsverfahrens (DCF-Verfahren) ermittelt. Dabei wird ein entsprechender Barwert auf Basis einer operativen Fünf-Jahres-Detailplanung, in die auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung im Gesundheitswesen eingehen, mit Annahmen über die langfristigen Wachstumsraten fortgeschrieben sowie unter der anschließenden Berücksichtigung einer ewigen Rente errechnet. Zur Berechnung des Barwertes der ewigen Rente werden die errechneten Cash-Flows mit dem WACC abgezinst. Vor dem Hintergrund unvorhergesehener Maßnahmen durch den Gesetzgeber wurde im Abzinsungsfaktor der ewigen Rente ein Abschlag von 0,5 % (Vj. 0,5 %) berücksichtigt. Die Planung ist integraler Bestandteil der Unternehmensplanung und beruht insoweit auf den tatsächlichen Erwartungen der Geschäftsführung für die jeweilige Einheit sowie auf den gesetzlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen. Wir sind der Auffassung, dass nur mit dieser längeren Detailbetrachtung die bereits mit dem Unternehmenserwerb geplanten Maßnahmen, wie z. B. Abriss- und Wiederaufbau bzw. Sanierungsmaßnahmen, zutreffend erfasst werden können. Zum Jahresende wurde überprüft, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse auch unverändert die Ergebnisse des Wertminderungstests stützen. Dies war zum 31. Dezember 2018 der Fall. Die Werthaltigkeit der Geschäftswerte der erworbenen Einheiten zum 31. Dezember 2018 wurde anhand der Daten der aktuellen Unternehmensplanung überprüft. Hierbei ergaben sich keine Hinweise, dass sich die Unternehmenswerte zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Bilanzstichtag negativ verändert haben. Als Abzinsungssatz, unter Berücksichtigung eines Steuervorteils aus einer fiktiven Fremdfinanzierung (tax shield), werden die gewichteten Kapitalkosten eines potenziellen Investors aus der Gesundheitsbranche zum Bewertungszeitpunkt herangezogen. Dieser Abzinsungssatz wurde für 2018 mit 5,54 % (Vj. 5,67 %) ermittelt. Wesentliche Geschäftswerte entfallen auf folgende zahlungsmittelgenerierenden Einheiten: scroll
Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes, abzüglich Veräußerungskosten der entsprechenden geschäftswerttragenden Einheiten wurden Zahlungsströme prognostiziert, die auf Erfahrungen der Vergangenheit, aktuellen operativen Ergebnissen und bestmöglichen Einschätzungen künftiger Entwicklungen durch die Geschäftsführungen sowie auf Marktannahmen basieren. Auf die Nutzungswerte war nicht abzustellen, da die Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten diese übersteigen. Der ermittelte beizulegende Zeitwert für die geschäftswerttragenden Einheiten wurde der Stufe 3 der Hierarchiestufen von beizulegenden Zeitwerten zugeordnet. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wird hauptsächlich durch den Endwert (Barwert der ewigen Rente) bestimmt, der besonders sensitiv auf Veränderungen der Annahmen zur langfristigen Wachstumsrate des Umsatzes und zum Abzinsungssatz reagiert. Während der Abzinsungssatz einheitlich für alle geschäftswerttragenden Einheiten festgelegt wurde, wird die Wachstumsrate individuell pro Einheit festgelegt. Der Abzinsungssatz spiegelt die gegenwärtige Marktbeurteilung der spezifischen Risiken der Einheiten wider. Die Wachstumsraten berücksichtigen externe makroökonomische Daten und branchenspezifische Trends. Den geschäftswerttragenden Einheiten wird eine homogene Struktur während der Planung unterstellt. Die folgende Tabelle zeigt die Annahmen der langfristigen Wachstumsraten des Umsatzes für die ewige Rente, die bei der Wertminderungsprüfung der geschäftswerttragenden Einheiten, denen wesentliche Geschäfts- und Firmenwerte zugeordnet worden sind, zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten herangezogen worden sind: scroll
Den Werten der Umsatzerlöse im zehnjährigen Planungszeitraum der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen wesentliche Geschäfts- und Firmenwerte zugeordnet worden sind, liegen durchschnittliche organische Wachstumsraten zwischen 2,7 % und 3,3 % (Vj. 2,5 % und 3,2 %) zugrunde. Im Zusammenhang mit dem Impairment Test wurde zusätzlich eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Innerhalb des Tests wurden folgende Prämissen angewendet:
Als Ergebnis der Sensitivitätsanalyse wurde festgestellt, dass sich bei einem Rückgang des EBIT um 10 % kein Abwertungsbedarf (Vj. kein Abwertungsbedarf) ergibt. Bei einer Erhöhung des WACC um 0,5 % entsteht ebenfalls kein Abwertungsbedarf (Vj. kein Abwertungsbedarf). 6.2 Sachanlagenscroll
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Im Geschäftsjahr sind ebenso wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten angefallen, die für die Finanzierung der Anschaffung/Herstellung qualifizierter Vermögenswerte entstanden sind und in den Sachanlagenzugängen zu erfassen wären. Das Grundvermögen ist analog dem Vorjahr nicht mit Grundpfandrechten zur Sicherung von Bankdarlehen belastet. Fördermittel und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Investitionen werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der geförderten Vermögenswerte abgesetzt und mindern die laufenden Abschreibungen. Der abgesetzte fortgeführte Betrag der zweckentsprechend verwendeten Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz beläuft sich auf 161,2 Mio. € (Vj. 166,5 Mio. €). Zur Absicherung von bedingt rückzahlbaren Einzelfördermaßnahmen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (z. B. für Krankenhausneuerrichtungen bzw. wesentliche Erweiterungen) in Höhe von 2,3 Mio. € (Vj. 2,5 Mio. €) sind Grundpfandrechte in Höhe von 4,1 Mio. € (Vj. 4,1 Mio. €) bestellt. Umstände, die Anlass für eine Rückzahlung dieser Zuwendungen geben, liegen nicht vor. Die Gebäude, technischen Anlagen und Maschinen schließen die folgenden Beträge mit ein, bei denen der Konzern Leasingnehmer in einem Finanzierungs-Leasing-Verhältnis ist: scroll
6.3 Latente SteuerforderungenLatente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht besteht, die laufenden Steuerforderungen gegen die laufenden Steuerverbindlichkeiten aufzurechnen und wenn die latenten Steuern gegen dieselbe Steuerbehörde bestehen. Die folgenden Beträge wurden saldiert: scroll
Latente Steuerforderungen für steuerliche Verlustvorträge werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. Verlustvorträge aus früheren Klinikübernahmen werden dann in die Bemessungsgrundlage zur Abgrenzung aktiver latenter Steuern einbezogen, wenn diese steuerlich hinreichend konkretisierbar sind. Bei einem steuerschädlichen Verkauf von Anteilen an Gesellschaften werden vorhandene latente Steuern auf Verlustvorträge ausgebucht. Dem Ansatz latenter Steuerforderungen aus Verlustvorträgen liegen steuerliche Planungsrechnungen für einen Zeitraum von fünf Jahren zugrunde. Die Steuerbasis, die für die Steuerabgrenzung genutzt wird, beträgt 12,9 Mio. € (Vj. 57,4 Mio. €). Am Bilanzstichtag bestehen bisher nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 23,5 Mio. € (Vj. 64,8 Mio. €), von denen in Höhe von 10,6 Mio. € (Vj. 7,4 Mio. €) keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden. Steuerliche Verlustvorträge können das steuerliche Ergebnis in Deutschland zeitlich unbegrenzt mindern. Das jährliche steuerliche Ergebnis kann die Verlustvorträge bis zu einem Betrag von 1,0 Mio. € in vollem Umfang und darüber hinaus mit 60,0 % des verbleibenden laufenden steuerlichen Ergebnisses mindern. Latente Steuern aus den Sachanlagen resultieren aus den im Steuerrecht vorgeschriebenen Nutzungsdauern und den nach IFRS wirtschaftlich gegebenen Abschreibungsdauern. Zudem wurden steuerliche Sonderabschreibungen in IFRS korrigiert. Latente Steuerverbindlichkeiten auf nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochterunternehmen in Höhe von 120,0 Mio. € (Vj. 120,0 Mio. €), die bei der Muttergesellschaft in Höhe von 5,0 % der Dividendensumme auf die ausgeschütteten Beträge zu steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen führen, wurden im Konzernabschluss berücksichtigt. Die Veränderungen der latenten Steuern stellen sich wie folgt dar: scroll
6.4 Nach der Equity-Methode bilanzierte FinanzanlagenInformationen zu den Änderungen der Zusammensetzung des Konsolidierungskreises der RHÖN-KLINIKUM AG sind im Kapitel 4 "Unternehmenserwerbe" sowie Kapitel 8 "Anteilsbesitz" entsprechend dargestellt. 6.4.1 Nach der Equity-Methode bewertete BeteiligungenIm Konzernabschluss wurden ein assoziiertes Unternehmen (Vj. eins) und ein Gemeinschaftsunternehmen (Vj. eins) nach der Equity-Methode bewertet. Nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmenscroll
6.4.2 Assoziierte UnternehmenGegenstand der Marburger lonenstrahl-Therapie Betriebs-Gesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg mit beschränkter Haftung ist der Patientenbetrieb der Partikeltherapieanlage am Standort Marburg. An ihr ist neben der RHÖN-KLINIKUM AG, die einen Anteil von 24,9 % hält, das Universitätsklinikum Heidelberg mit 75,1 % beteiligt. Während in 2017 rund 280 Patienten behandelt wurden, waren es in 2018 nur rund 254 Patienten. Mit der Übernahme der Anteile des Universitätsklinikums Heidelberg durch die RHÖN-KLINIKUM AG zum 1. Januar 2019 und der besseren Verzahnung mit den Universitätskliniken in Marburg und Gießen erwarten wir eine kontinuierliche Zunahme der Patientenzahlen. Zum Jahresende 2017 wurden die Anteilsbesitzverhältnisse an der im Vorjahr unter diesem Posten ausgewiesenen Wir für Gesundheit GmbH (WfG) neu geregelt. Asklepios und Helios haben den Anteil der RHÖN-KLINIKUM AG übernommen. In der nachfolgenden Tabelle sind in den Vergleichszahlen 2017 die Effekte aus dem Verkauf des Anteils von rund 0,6 Mio. € und der anteilige laufende Jahresverlust 2017 dargestellt. Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der aggregierten Ergebnisdaten und der aggregierten Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen: Ergebnisdaten und Buchwerte der nach der Equity-Methode bewerteten assoziierten Unternehmenscroll
Die Gesellschaft zeigt zum Bilanzstichtag ein Aktivvermögen von 5,9 Mio. € und ein negatives Eigenkapital von 40,7 Mio. €. 6.4.3 GemeinschaftsunternehmenGegenstand des Joint Ventures ist die zusammen mit den Stadtwerken Gießen durchzuführende Energieversorgung des Universitätsklinikums in Gießen. An dem Joint Venture ist neben der RHÖN-KLINIKUM AG, die einen Anteil von 50 % hält, die Stadtwerke Gießen AG mit 50 % beteiligt. Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der aggregierten Ergebnisdaten und der aggregierten Buchwerte des nach der Equity-Methode bilanzierten Gemeinschaftsunternehmens: Ergebnisdaten und Buchwerte des nach der Equity-Methode bewerteten Gemeinschaftsunternehmensscroll
Das Gemeinschaftsunternehmen weißt zum Bilanzstichtag ein Aktivvermögen in Höhe von 1,5 Mio. € (Vj. 1,2 Mio. €) sowie ein Eigenkapital in Höhe von 0,8 Mio. € (Vj. 0,8 Mio. €) 6.5 Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte (langfristig) entfallen mit 4,7 Mio. € (Vj. 5,2 Mio. €) auf Beteiligungen. Diese betreffen Beteiligungen der RHÖN-Innovations GmbH an den Firmen Inovytec Medical Solutions Ltd., Telesofia Medical Ltd. und CLEW Medical Inc. Die Bewertung der Anteile erfolgt zum beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 9. Die Beteiligungen sind erfolgsneutral zum Fair Value (Fair Value through other comprehensive income, ohne Recycling) bewertet. Der Buchwert i. H. v. 4,7 Mio. € entspricht dem maximalen Ausfallrisiko. Ferner betreffen 0,0 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) unwesentliche Beteiligungen, deren Marktwert aufgrund des Fehlens eines aktiven Markts nicht berechnet werden kann. Diese werden zu Anschaffungskosten bewertet. Im Vorjahr wurden unter diesem Posten im Übrigen Festgeldanlagen mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr in Höhe von 30,0 Mio. € ausgewiesen, die im Geschäftsjahr 2018 ausliefen. Die Entwicklung der unter diesem Posten erfassten Wertberichtigungen ergibt sich aus nachstehender Tabelle: scroll
Die Auflösung der Wertberichtigung resultiert aus langfristigen Festgeldanlagen, die im Geschäftsjahr 2018 ausgelaufen sind. 6.6 VorräteVorräte in Höhe von 25,9 Mio. € (Vj. 25,0 Mio. €) entfallen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und betreffen im Wesentlichen den medizinischen Bedarf. Es wurden Wertberichtigungen in Höhe von 2,9 Mio. € (Vj. 2,8 Mio. €) vorgenommen. Sämtliche Vorräte befinden sich im Eigentum der RHÖN-KLINIKUM AG und der mit der RHÖN-KLINIKUM AG verbundenen Unternehmen. Abtretungen und Verpfändungen liegen nicht vor. 6.7 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenZum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 weisen wir Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 212,4 Mio. € (Vj. 204,0 Mio. €) aus. Die Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten im Wesentlichen ihren Buchwerten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 im Zusammenhang mit dem ab 1. Januar 2018 erstmals verpflichtend anzuwendenden IFRS 9 weisen folgende Fälligkeitsstruktur auf: scroll
Im Geschäftsjahr 2018 wurden Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,9 Mio. € vorgenommen. Die Entwicklung der Wertberichtigungen ergibt sich aus nachstehender Tabelle: scroll
In Bezug auf die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf die weiterführenden Erläuterungen im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2,5 Mio. € (Vj. 1,7 Mio. €) aufwandswirksam ausgebucht. Diese Forderungsausfälle wurden über Ausgleichsmechanismen nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) teilweise kompensiert. Aus bereits ausgebuchten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen konnten noch Zahlungseingänge in Höhe von 0,1 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) erfolgswirksam vereinnahmt werden. Unter dem Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unfertige Leistungen aus der Behandlung der Patienten in Höhe von 23,2 Mio. € (Vj. 25,2 Mio. €) enthalten. Die Höhe der variablen Gegenleistung wird mittels der Erwartungswertmethode i. S. v. IFRS 15 ermittelt. 6.8 Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)scroll
Bedingt durch das niedrige Zinsumfeld für Tagesgelder und kurzfristige Geldanlagen wurden Festgeldanlagen mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr in Höhe von 114,4 Mio. € (Vj. 105,1 Mio. €) getätigt. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht betreffen überwiegend Ausgleichsansprüche nach dem Krankenhausentgeltgesetz bzw. nach der Bundespflegesatzverordnung. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht enthalten keine Wertberichtigungen. Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte betreffen u. a. mit 9,7 Mio. € (Vj. 0,0 Mio. €) Forderungen resultierend aus der Trennungsrechnung, mit 4,8 Mio. € (Vj. 5,3 Mio. €) Forderungen aus Leistungserbringungen, die nicht primär mit der Patientenbehandlung im Krankenhaus in Verbindung stehen, mit 1,5 Mio. € (Vj. 1,6 Mio. €) Forderungen gegen Mitarbeiter, insbesondere aus Abrechnungen im Rahmen des Liquidationsrechts der Chefärzte, sowie mit 0,4 Mio. € (Vj. 0,7 Mio. €) debitorische Kreditoren. Die übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte (kurzfristig) enthalten Wertberichtigungen in Höhe von 1,2 Mio. € (Vj. 0,9 Mio. €). Zuschreibungen wurden nicht vorgenommen. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte (kurzfristig), die auf Festgelder entfallen, sowie die entsprechenden Wertberichtigungen im Zusammenhang mit dem ab 1. Januar 2018 erstmals verpflichtend anzuwendenden IFRS 9 sind in folgende Ratingklassen aufgeteilt: scroll
Die übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte (kurzfristig) sowie die entsprechenden Wertberichtigungen im Zusammenhang mit dem ab 1. Januar 2018 erstmals verpflichtend anzuwendenden IFRS 9 weisen folgende Fälligkeitsstruktur auf: scroll
Im Geschäftsjahr 2018 wurden Wertberichtigungen von sonstigen finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 0,8 Mio. € vorgenommen. Die Entwicklung der Wertberichtigungen ergibt sich aus nachstehender Tabelle: scroll
Die Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag in Höhe von 0,8 Mio. € entfallen mit 0,6 Mio. € auf Festgelder. Ursächlich für die Erhöhung in Höhe von 0,2 Mio. € ist im Wesentlichen das höhere Volumen an Festgeldern. Im Konzern werden Ausgleichsforderungen und -verbindlichkeiten gegenüber den Kostenträgern aus Entgelt-/Budgetvereinbarungen des laufenden Jahres und der Vorjahre saldiert ausgewiesen. Analog verhält es sich mit den Fördermittelansprüchen für Investitionen und den noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermitteln. Der Bruttoausweis stellt sich wie folgt dar: scroll
Bezüglich des Bruttoausweises der korrespondierenden Verbindlichkeiten nach dem KHG/KHEntgG wird auf das Kapitel "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" verwiesen. 6.9 Sonstige Vermögenswerte (kurzfristig)Sonstige kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 7,8 Mio. € (Vj. 9,4 Mio. €) entfallen im Wesentlichen mit 5,5 Mio. € (Vj. 6,5 Mio. €) auf vorausbezahlte Aufwendungen, insbesondere Versicherungsaufwendungen, sowie mit 2,2 Mio. € (Vj. 2,6 Mio. €) auf Rückforderungsansprüche gegenüber Versicherern aus Haftpflichtfällen. 6.10 Laufende ErtragsteueransprücheLaufende Ertragsteueransprüche umfassen im Wesentlichen Körperschaftsteuererstattungsansprüche gegenüber Finanzbehörden. 6.11 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalentescroll
Ursächlich für den Anstieg des Bank- und Kassenbestandes gegenüber dem Vorjahr ist das niedrige Zinsumfeld im Festgeldbereich im Verhältnis zu den täglich fälligen Geldanlagen. Zudem erhöht dies die Flexibilität in der Steuerung der Geldabflüsse im Zusammenhang mit den umfangreichen Baumaßnahmen. Soweit möglich wurden frei verfügbare Finanzmittel fristenkongruent in Festgelder mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr (> 3 Monate) bzw. > 1 Jahr und mit Ausweis unter dem Posten Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) bzw. Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig) umgeschichtet. Zum Bilanzstichtag belief sich der effektive Zinssatz für Bankeinlagen mit einer initialen Laufzeit < 3 Monate auf 0,05 % (Vj. 0,05 %), wobei die Anlagen eine durchschnittliche Restlaufzeit von 30 Tagen (Vj. 30 Tage) hatten. Zahlungsmittel und Kontokorrentkredite werden zum Zweck der Kapitalflussrechnung wie folgt zusammengefasst: scroll
6.12 EigenkapitalDas Grundkapital der RHÖN-KLINIKUM AG beträgt 167.406.175 € (Vj. 167.406.175 €). Es ist unterteilt in 66.962.470 (Vj. 66.962.470) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 2,50 € je Aktie. scroll
In der Kapitalrücklage werden das Agio aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 396,0 Mio. € (Vj. 396,0 Mio. €) sowie die auf die in den Vorjahren eingezogenen Aktien entfallenden Beträge in Höhe von 178,2 Mio. € (Vj. 178,2 Mio. €) ausgewiesen. Die sonstigen Rücklagen zum Stichtag in Höhe von 393,8 Mio. € (Vj. 360,8 Mio. €) enthalten mit 393,8 Mio. € (Vj. 360,8 Mio. €) die in den zurückliegenden Jahren erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden, sowie Effekte aus Konsolidierungsmaßnahmen. Das Gesamtergebnis (Summe Konzerngewinn und sonstiges Ergebnis) des Geschäftsjahres 2018 beträgt 51,1 Mio. € (Vj. 36,8 Mio. €). Darin enthalten sind Gewinne aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von 0,3 Mio. € nach Steuern (Vj. Gewinn 0,0 Mio. €) sowie erstmalig Aufwendungen aus den Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Beteiligungen in Höhe von 0,4 Mio. € (Vj. -). Eigene Anteile werden in Höhe von 0,1 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) vom Eigenkapital abgesetzt. Der Bestand an eigenen Anteilen entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll
Nach dem deutschen Aktiengesetz bemessen sich die an die Aktionäre ausschüttbaren Dividenden nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Die Aktionäre stimmten während der letzten Hauptversammlung dem Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats zu, so dass im Geschäftsjahr 2018 eine tatsächliche Dividendenausschüttung in Höhe von 22 Cent (Vj. 35 Cent) je Aktie erfolgte. Die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital in Höhe von 23,9 Mio. € (Vj. 22,9 Mio. €) betreffen unmittelbar bzw. mittelbar gehaltene Anteile konzernfremder Dritter am Eigenkapital folgender einbezogener Tochterunternehmen: scroll
6.13 Finanzschuldenscroll
Die RHÖN-KLINIKUM AG hat im Oktober 2018 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 100,0 Mio. € erfolgreich am Markt platziert. Die ausschließlich festverzinsten und endfälligen Tranchen sind mit Laufzeiten von 5, 7 und 10 Jahren ausgestattet. Die eingenommenen Mittel dienen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung, um ausreichend Mittel zur Verfügung zu haben für die kurz- bis mittelfristig geplanten Investitionen. Im vierten Quartal 2017 wurde eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 100,0 Mio. € abgeschlossen. Eine Inanspruchnahme dieser Linie bestand zum Bilanzstichtag nicht. Der syndizierte Kredit ist an einen "financial covenant" gebunden. Diese Finanzkennzahl beschränkt die Nettofinanzverschuldung auf maximal das 3,5-fache des EBITDA. Die Finanzkennzahl wurde im Geschäftsjahr 2018 von der RHÖN-KLNIKUM AG eingehalten. Die mit den verzinslichen Verbindlichkeiten verbundenen vertraglichen Zinsanpassungstermine stellen sich wie folgt dar: scroll
Die effektiven Zinssätze zum Bilanzstichtag lauten: scroll
Die Restlaufzeiten der Finanzschulden betragen: scroll
Die ausgewiesenen Finanzschulden sind wie im Vorjahr nicht durch Grundpfandrechte/ Grundschulden besichert. 6.14 Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des ArbeitsverhältnissesFür die Zeit nach der Pensionierung werden einem Teil der Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durch den Konzern laufende Versorgungsleistungen zugesagt. Dabei erfolgt die betriebliche Altersversorgung sowohl leistungs- als auch beitragsorientiert. Die Verpflichtungen des Konzerns umfassen sowohl bereits laufende Pensionen als auch Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen. Die Finanzierung leistungsorientierter Verpflichtungen erfolgt über Rückstellungsbildung. Beiträge im Rahmen beitragsorientierter Pläne werden sofort erfolgswirksam erfasst. Für die Mitglieder des Vorstands besteht ein Plan, der Altersvorsorgeleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht. Die Vorstände erhalten neben ihrer laufenden Vergütung bei Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit eine in Abhängigkeit von der Dauer des Dienstverhältnisses und der Höhe der Bezüge stehende Altersvorsorgeleistung, die auf das 1,5-Fache der letzten Jahresbezüge begrenzt ist. Bei der Berechnung des Verpflichtungsumfangs wurde nicht wie bei den übrigen Pensionsplänen auf ein einheitliches Pensionsalter abgestellt, sondern es wurden die individuellen Vertragsdauern zugrunde gelegt. In diesem Zusammenhang bestehen Risiken bei Änderungen der Bemessungsgrundlage. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die Abhängigkeit vom letzten Gehalt bzw. von den variablen Vergütungsbestandteilen. Soweit diese Bemessungsgrundlage sich anders entwickelt als bei den Rückstellungsberechnungen vorausgesetzt, könnte gegebenenfalls ein Nachfinanzierungsbedarf entstehen. Der Rückstellungsbetrag in der Bilanz betrifft nur einmalige Zahlungen: scroll
Der Berechnung der Pensionsrückstellungen liegen folgende Annahmen zugrunde: scroll
Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck (Vj. Richttafeln 2005G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck) verwendet. Die Änderungen aufgrund der biometrischen Rechnungsgrundlagen haben keine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RHÖN-KLINIKUM AG. Der Pensionsaufwand wird vollständig unter dem Personalaufwand ausgewiesen. Die Entwicklung des Verpflichtungsumfangs (Defined Benefit Obligation) im Geschäftsjahr 2018 stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: scroll
Die Verpflichtungen haben eine Laufzeit > 1 Jahr. Es existieren keine Erstattungsansprüche, die aus Rückdeckungsversicherungen resultieren, die aufgrund von Pensionszusagen an Mitarbeiter abgeschlossen wurden. Die gewichtete durchschnittliche Duration der Pensionsverpflichtungen liegt bei sieben Jahren (Vj. fünf Jahre). Die Sensitivität der Pensionsverpflichtungen hinsichtlich der Schwankungsbreite aufgrund von Änderungen der verschiedenen versicherungsmathematischen Bewertungsannahmen ergibt sich gemäß nachstehender Tabelle wie folgt: scroll
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Die Effekte der Sensitivität wurden nach der gleichen Methode ermittelt wie die Verpflichtungen zum Jahresende. Effekte einer gleichzeitigen Änderung von mehreren Annahmen wurden dabei nicht untersucht. Da es sich bei den zum Geschäftsjahresende verbleibenden Zusagen um Kapitalzusagen handelt, ergeben sich keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen aus der Änderung des Rententrends, so dass auf eine diesbezügliche Angabe der Sensitivität verzichtet wurde. 6.15 Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll
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Die Rückstellungen für Haftpflichtrisiken betreffen Schadensersatzansprüche Dritter. Ihnen stehen Rückforderungsansprüche von Versicherern in Höhe von 2,2 Mio. € (Vj. 2,6 Mio. €) gegenüber, die unter den sonstigen Vermögenswerten (kurzfristig) ausgewiesen werden. Nach Einschätzung des Vorstands wird die Abwicklung dieser Haftpflichtfälle über die zurückgestellten Beträge hinaus keine wesentlichen zusätzlichen Aufwendungen mit sich bringen. Der Zeitpunkt von Zahlungsabflüssen aus Haftpflichtrisiken, der grundsätzlich kurzfristig eintreten kann, hängt im Wesentlichen vom Verlauf und Ergebnis einzelner Haftungsfälle ab. Übrige Rückstellungen betreffen die Risikovorsorge für rechtliche und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaften und die dadurch ausgelösten steuerlichen Risiken (Steuerarten wie Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag sowie Grunderwerbsteuer). Die Fristigkeiten der sonstigen Rückstellungen stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: scroll
Im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG bestehen Eventualverbindlichkeiten in einem Volumen von maximal 0,1 Mio. € (Vj. 0,6 Mio. €). Dabei handelt es sich um Verbindlichkeiten im Rahmen des Leistungsprozesses. Zum jetzigen Zeitpunkt geht die RHÖN-KLINIKUM AG von keiner nennenswerten Inanspruchnahme in der Zukunft aus. 6.16 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungenscroll
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber Dritten. Der Gesamtbetrag von 115,9 Mio. € (Vj. 108,2 Mio. €) ist innerhalb eines Jahres fällig. Der Anstieg resultiert insbesondere aus zum Jahresende noch ausstehenden Baurechnungen für den Klinikneubau in Bad Neustadt. 6.17 Sonstige finanzielle Verbindlichkeitenscroll
Die Verbindlichkeiten KHG betreffen noch nicht zweckentsprechend verwendete pauschale Fördermittel nach landesrechtlichen Vorschriften zur Krankenhausfinanzierung sowie Ausgleichsverpflichtungen nach dem Krankenhausentgeltgesetz bzw. der Bundespflegesatzverordnung. Die Kaufpreise betreffen vertraglich festgelegte Verpflichtungen. Die ausgewiesenen Buchwerte der in diesem Posten erfassten kurzfristigen monetären Verbindlichkeiten entsprechen deren Zeitwerten. Die langfristigen übrigen Verbindlichkeiten wurden nach der Effektivzinsmethode auf Basis der historischen Marktzinsen abgezinst. Von den langfristigen übrigen finanziellen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von 3,2 Mio. € (Vj. 4,6 Mio. €) entfallen 3,2 Mio. € (Vj. 4,6 Mio. €) auf Verpflichtungen aus Forschungszuschüssen gegenüber den Universitäten in Gießen und Marburg. Im Konzern werden Ausgleichsforderungen und -verbindlichkeiten gegenüber Kostenträgern aus Entgelt-/Budgetvereinbarungen des laufenden Jahres und der Vorjahre saldiert ausgewiesen. Analog verhält es sich mit den Fördermittelansprüchen für Investitionen und den noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermitteln. Der Bruttoausweis stellt sich wie folgt dar: scroll
Bezüglich des Bruttoausweises der Forderungen nach dem KHG/KHEntgG auf der Aktivseite wird auf das Kapitel "Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)" verwiesen. 6.18 Sonstige Verbindlichkeitenscroll
Personalverbindlichkeiten entfallen insbesondere auf ergebnisabhängige Vergütungen, Verpflichtungen aus nicht genommenem Urlaub sowie Verpflichtungen aus Überstunden und Bereitschaftsdiensten. Im Übrigen werden unter diesem Posten Abfindungsverpflichtungen erfasst. Die übrigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen noch nicht verwendete Drittmittel u. a. aus laufenden Studien. 6.19 Laufende ErtragsteuerverbindlichkeitenDie laufenden Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 3,8 Mio. € (Vj. 1,3 Mio. €) entfallen auf noch nicht veranlagte Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für das abgelaufene Geschäftsjahr und auf Vorjahre. 6.20 Derivative FinanzinstrumenteZum Bilanzstichtag bestehen ebenso wie zum Vorjahresstichtag keine derivativen Finanzinstrumente. 6.21 Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten6.21.1. Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach BewertungskategorienDer Standard IFRS 9 "Finanzinstrumente" wurde im Juli 2014 veröffentlicht und löst den Standard IAS 39 "Finanzinstrumente" ab. Durch den ab dem 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwendenden Standard IFRS 9 wurden die Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten grundlegend neu verfasst. Die nachfolgende Tabelle stellt die Umstellungseffekte im Zusammenhang mit der Klassifizierung und Bewertung für jede Kategorie von Finanzinstrumenten gemäß IAS 39 und IFRS 9 vom 31. Dezember 2017 auf den 1. Januar 2018 dar: scroll
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Bezüglich der Wertberichtigung von finanziellen Vermögenswerten bzw. des geänderten Wertminderungsmodells im Sinne von IFRS 9 kommt es zum Erstanwendungszeitpunkt zu einem ergebnisneutralen Rückgang der finanziellen Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (amortised cost) bewertet sind, in Höhe von 1,4 Mio. € und des Eigenkapitals in Höhe von 1,2 Mio. € (nach Steuern). Der Rückgang der finanziellen Vermögenswerte zum Erstanwendungszeitpunkt in Höhe von 1,4 Mio. € entfällt mit 0,2 Mio. € auf langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie mit 1,2 Mio. € auf kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte. Im Geschäftsjahr 2018 führten Anpassungen der Wertberichtigungen der finanziellen Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 zu einer Ergebnisbelastung (nach Steuern) in Höhe von 0,3 Mio. €. Die nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 zum 31. Dezember 2018 und gemäß dem abgelösten IAS 39 zum 31. Dezember 2017 dar und leitet diese auf die entsprechenden Bilanzposten über: scroll
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Die beizulegenden Zeitwerte der bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Schulden i. S. v. IFRS 9 zum 31. Dezember 2018 werden wie folgt den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet: scroll
Die beizulegenden Zeitwerte der bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Schulden i. S. v. IAS 39 zum 31. Dezember 2017 werden wie folgt den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet: scroll
Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung auf die Vermögenswerte und Schulden sind im Folgenden beschrieben:
Die Bewertung des wesentlichen Teils der finanziellen Vermögenswerte erfolgt bei der RHÖNKLINIKUM AG gemäß IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten. Darunter fallende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben i. d. R. kurze Restlaufzeiten. Deshalb entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag den Zeitwerten. Beteiligungen in Höhe von 4,7 Mio. € werden ab dem Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 erfolgsneutral zum Fair Value (Fair Value through other comprehensive income, ohne Recycling) bewertet. Diese Beteiligungen betreffen Startup-Beteiligungen, deren Marktwert auf Basis aktueller Eigenkapitaltransaktionen zwischen Marktteilnehmern im Rahmen weiterer Finanzierungsrunden bzw. unter Anwendung des DCF-Verfahrens ermittelt wurde. Im Übrigen werden weitere unwesentliche Beteiligungen in Höhe von 0,0 Mio. € erfolgswirksam zum Fair Value bewertet (Fair Value through profit or loss). Änderungen der Marktbewertung von Beteiligungen, die erfolgsneutral zum Fair Value (Fair Value through other comprehensive income, ohne Recycling) bewertet sind, führten in Summe zu Verlusten in Höhe von 0,4 Mio. € (nach Steuern), die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst sind. Der Zeitwert der langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten der RHÖN-KLINIKUM AG ermittelt sich aus den diskontierten Zahlungsströmen. Zur Diskontierung wurde ein der RHÖNKLINIKUM AG entsprechender risiko- und laufzeitadäquater Zinssatz verwendet. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten und den Finanzschulden mit kurzen Restlaufzeiten entsprechen die Buchwerte zum Abschlussstichtag den Zeitwerten. Der Zeitwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing wurde mittels Marktzinskurve zum Stichtag ermittelt und entspricht dem aktuellen Buchwert. 6.21.2. Nettoergebnis nach BewertungskategorienDas Nettoergebnis nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 stellt sich für das Geschäftsjahr 2018 wie folgt dar: scroll
+ = Aufwand, - = Ertrag Das Nettoergebnis nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39 stellt sich für das Geschäftsjahr 2017 wie folgt dar: scroll
+ = Aufwand, - = Ertrag 6.21.3. Finanzielle Verbindlichkeiten (Fälligkeitsanalyse)Aus nachfolgender Tabelle sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungsleistungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich, einschließlich der unter zur Veräußerung gehaltene Schulden ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten: scroll
Die folgende Tabelle stellt die Fälligkeitsanalyse des Vorjahres dar: scroll
Einbezogen wurden alle finanziellen Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Geplante Zahlungen für zukünftige neue Verbindlichkeiten wurden nicht in die Berechnung mit einbezogen. Zinszahlungen wurden unter den Vereinbarungen, die zum Bilanzstichtag gültig waren, in die zukünftigen Cash-Flow-Zahlungen eingerechnet. Kurzfristige Verbindlichkeiten und als jederzeit kündbar vereinbarte Verbindlichkeiten wurden in das jeweils kürzeste Zeitraster eingegliedert. 7 Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des RHÖN-KLINIKUM Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert haben. Die Auswirkungen von Akquisitionen, Desinvestitionen und sonstigen Veränderungen des Konsolidierungskreises sind dabei eliminiert. In Übereinstimmung mit IAS 7 (Statement of Cash Flows) wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer und investiver Tätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die in der Finanzierungsrechnung ausgewiesene Liquidität umfasst Kassenbestände, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung werden die kurzfristigen Kontokorrentkredite von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten abgesetzt, wobei es zum 31. Dezember 2018 keine kurzfristigen Kontokorrentkredite gab. Die Veränderung des Mittelabflusses aus laufender Geschäftstätigkeit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum resultiert zum einen aus dem Anstieg des Ergebnisses vor Ertragsteuern im Zusammenhang mit der Vereinbarung zur Trennungsrechnung. Damit verbunden ist der Abfluss der bilanzierten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber den Universitäten. Im Übrigen führten die Ende 2017 vorhandenen Rechnungen im Zusammenhang mit dem Zusatzentgelt SMA, bedingt durch lange Zahlungsziele, in 2018 zu einem entsprechenden Zahlungsabfluss. Darüber hinaus erfolgen die Erstattungen der laufenden Kosten für unsere Leistungen für Forschung und Lehre von den Universitäten in Gießen und Marburg ab dem zweiten Quartal 2018 nicht mehr monatlich, sondern vierteljährlich nachschüssig im Folgequartal und führen somit zum Anstieg der sonstigen finanziellen Vermögenswerte. Ferner wurde die Rückstellung für rechtliche und steuerliche Risiken aus dem Verkauf von Gesellschaften teilweise zahlungswirksam in Anspruch genommen. Größere Veränderungen zum Vorjahr haben sich insbesondere bei der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit ergeben. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte hauptsächlich bedingt durch die Neubaumaßnahmen in Bad Neustadt a. d. Saale. Des Weiteren wurden unter dem Cash-Flow aus Investitionstätigkeit Festgeldauflösungen in Höhe von 20,1 Mio. € (Vj. Festgeldauflösungen in Höhe von 100,1 Mio. €) ausgewiesen. In assoziierte Unternehmen wurden 1,0 Mio. € (Vj. 3,0 Mio. €) investiert. Im Vorjahresberichtszeitraum wurden im Zusammenhang mit dem Ziel, sich an hochinnovativen Start-up-Gesellschaften im medizinischen Bereich zu beteiligen, 2,5 Mio. € in zwei entsprechende Gesellschaften investiert. Im laufenden Jahr erfolgten in diesem Bereich keine weiteren Investitionen. Im Rahmen des Erwerbs von Arztsitzen sind 0,6 Mio. € (Vj. 1,2 Mio. €) abgeflossen. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat im Oktober 2018 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 100,0 Mio. € erfolgreich am Markt platziert. Die ausschließlich festverzinsten und endfälligen Tranchen sind mit Laufzeiten von 5, 7 und 10 Jahren ausgestattet. Die eingenommenen Mittel dienen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung. Im Jahr 2017 wurde eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 100,0 Mio. € abgeschlossen. Eine Inanspruchnahme dieser Linie bestand zum Bilanzstichtag nicht. In 2017 wurde im dritten Quartal ein endfälliges Festzinsdarlehen in Höhe von 10,0 Mio. € zurückgezahlt. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Begebung betrugen 0,5 Mio. € (Vj. 0,8 Mio. €). An die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG wurden nach der Hauptversammlung im Juni 2018 14,7 Mio. € (Vj. 23,4 Mio. €) ausgeschüttet. An nicht beherrschende Anteile wurden in 2018 1,2 Mio. € (Vj. 1,5 Mio. €) Dividenden gezahlt. In der Kapitalflussrechnung wurden 37,7 Mio. € (Vj. 14,3 Mio. €) ausstehende Baurechnungen berücksichtigt. Die Kapitalflussrechnung stellt die Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zwischen zwei Stichtagen dar. In diesen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind im RHÖN-KLINIKUM Konzern ausschließlich Zuflüsse aus der fortzuführenden Geschäftstätigkeit enthalten, da keine Geschäfte aufgegeben wurden. Die Finanzschulden haben sich wie folgt verändert: scroll
Die im Oktober 2018 bei den Kreditinstituten aufgenommenen Schuldscheindarlehen führten nach Abzug der Bankprovisionen zu einem Mittelzufluss von 99,7 Mio. €. Der Mittelabfluss von 0,2 Mio. € betrifft weitere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme. 8.1 In den Konzernabschluss einbezogene Unternehmenscroll
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8.2 Sonstige Unternehmen gemäß § 313 Abs. 2 Ziff. 2 ff. HGBscroll
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Zahlen gemäß Jahresabschluss 31. Dezember 2017. 9 Sonstige Angaben9.1 Mitarbeiter im Jahresdurchschnittscroll
9.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungenscroll
Vom Bestellobligo entfallen 2,6 Mio. € (Vj. 2,2 Mio. €) auf immaterielle Vermögenswerte sowie 25,0 Mio. € (Vj. 81,7 Mio. €) auf Sachanlagen. Vom Bestellobligo auf Sachanlagen entfallen 15,3 Mio. € (Vj. 77,9 Mio. €) auf Anlagen im Bau. Der Rückgang resultiert insbesondere aus dem Abschluss der Baumaßnahme am Campus Bad Neustadt a. d. Saale. Die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen resultieren hauptsächlich aus Dienstleistungsverträgen (Wartungsverträge, Verträge betreffend den Bezug von Waren, Verträge betreffend Wäschereinigung etc.). Zusätzlich ergeben sich zum Bilanzstichtag Verpflichtungen aus Darlehenszusagen an ein assoziiertes Unternehmen in Höhe von 2,5 Mio. € (Vj. 3,0 Mio. €). Zudem bestehen Investitionsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Vereinbarung zur Trennungsrechnung in Höhe von 100 Mio. € an den Standorten in Gießen und Marburg. Darüber hinaus bestehen vertraglich nicht begrenzte selbstschuldnerische Bürgschaftserklärungen für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegenüber MVZ-Tochtergesellschaften aus deren vertragsärztlichen Tätigkeiten sowie bei einer MVZ-Tochtergesellschaft eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 0,2 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €) als Sicherheit für die Vorauszahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung. Im Rahmen des Klinikneubaus in Bad Neustadt a. d. Saale wurde zur Absicherung der Wiederaufforstungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern eine Bankbürgschaft in Höhe von 0,1 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €) ausgereicht. Im Übrigen bestehen in Höhe von 9,1 Mio. € (Vj. 5,6 Mio. €) zwei Aval-Bürgschaftserklärungen für Fördermittelansprüche des Freistaats Bayern. Eine Aval-Bürgschaftserklärung in Höhe von 5,6 Mio € wird im ersten Quartal 2019 zurückgezogen. Es wird nicht mit einer Inanspruchnahme aus den Bürgschaften gerechnet. 9.3 Leasingbeziehungen im KonzernLeasingtransaktionen sind als Finanzierungs- Leasing bzw. als Operating-Leasing klassifiziert. Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt, werden als Finanzierungs-Leasing behandelt. Dies betrifft zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 die Zentralklinik Bad Berka GmbH, die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, die Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, die RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt GmbH, die RHÖN-Reinigungsgesellschaft mbH, die MVZ Zentralklinik GmbH sowie die RHÖN-KLINIKUM AG. Dementsprechend hat der Konzern die Leasingobjekte zum Barwert der Mindestleasingraten in Höhe von 6,7 Mio. € (Vj. 7,6 Mio. €) aktiviert und schreibt die Leasinggegenstände in der Folge über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit ab. Zugleich wird eine entsprechende Verbindlichkeit angesetzt, die in der Folgezeit nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben wird. Alle anderen Leasingvereinbarungen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt, werden als Operating-Leasing behandelt. In diesem Fall werden die Leasingzahlungen linear als Aufwand erfasst. 9.3.1 Verpflichtungen als Leasingnehmer im Rahmen von Operating-LeasingDer Konzern mietet medizinische Geräte sowie Wohn- und Büroflächen an, die als kündbare Operating-Leasing-Verhältnisse zu qualifizieren sind. Die Leasingvereinbarungen haben in der Regel eine Laufzeit bis zu fünf Jahren. Der Konzern hat bei diesen Leasingvereinbarungen eine Kündigungsfrist von maximal zwölf Monaten zum Laufzeitende. Die zukünftig zu leistenden Mindestleasingzahlungen bis zu einem Jahr betragen 1,3 Mio. € (Vj. 1,6 Mio. €). Die Mindestleasingzahlungen für den Zeitraum bis zu fünf Jahren betragen 0,4 Mio. € (Vj. 0,7 Mio. €), über fünf Jahre 0,0 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €). 9.3.2 Verpflichtungen als Leasingnehmer im Rahmen von Finanzierungs-LeasingIm Rahmen von Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen werden vor allem Kopier- und Drucksysteme sowie Laborgeräte gemietet. Im Konzern besteht der Grundsatz, Betriebsvermögen stets im Eigentum zu erwerben. scroll
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Aufgrund der Anschaffung diverser Laborgeräte erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing. Die Leasingvereinbarungen im Konzern beinhalten teilweise Kauf- und Verlängerungsoptionen, die nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ausübbar sind. 9.3.3 Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienDer Konzern vermietet Wohnflächen an Mitarbeiter, Büro- und Gewerbeflächen an Dritte (z. B. Cafeteria) sowie Praxisräume an mit dem Krankenhaus kooperierende Ärzte und Laborgemeinschaften im Rahmen von kündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen. Die betragsmäßig wesentlichen Operating-Leasing-Verträge resultieren aus der Vermietung von Immobilien an Dritte. Bei dem absolut größten Posten handelt es sich um die Vermietung einer Immobilie an einen Pflegeheimbetreiber. Aufgrund der Bestimmungen des IFRS 13.97 wird der beizulegende Zeitwert für die nach IAS 40 bilanzierten Vermögenswerte ermittelt. Der hierbei bestimmte beizulegende Zeitwert ist nicht auf einem aktiven Markt beobachtbar und auch nicht von einer Marktpreisnotierung ableitbar und somit der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie des IFRS 13 zuzuordnen. Der beizulegende Zeitwert bestimmt sich unter Verwendung einer Ertragswertberechnung. Als Inputfaktoren werden hierbei die entsprechenden Komponenten des Ertragswertverfahrens wie Rohertrag, Bodenwertverzinsung und Bodenrichtwert verwendet. Auf Basis von Ertragswertermittlungen werden keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem Zeitwert dieser Immobilien und ihren nachfolgend dargestellten Buchwerten gesehen. Aus diesem Grund wurde kein externes Zeitwertgutachten eingeholt. Die Abschreibungen erfolgen linear über eine Nutzungsdauer von 33 % Jahren. Im Jahr 2018 wurden hierfür Mieteinnahmen in Höhe von 0,4 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €) erzielt. Die Betriebsaufwendungen für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beliefen sich im Geschäftsjahr auf 0,2 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €). Diese entfallen vollständig auf Objekte, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden. scroll
Ferner liegen Erträge aus unkündbaren Leasingverhältnissen vor. Die zukünftig zu erhaltenden Mindestleasingzahlungen bis zu einem Jahr betragen 0,1 Mio. €. Die Mindestleasingzahlungen für den Zeitraum bis zu fünf Jahren betragen 0,0 Mio. €, über fünf Jahre 0,0 Mio. €. 9.4 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenNach der Definition gemäß IAS 24.9 sind nahestehende Unternehmen und Personen solche, die dem berichtenden Unternehmen nahestehen. Dabei handelt es sich insbesondere um natürliche Personen, die das berichtende Unternehmen beherrschen oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt sind, maßgeblichen Einfluss haben oder im Unternehmensmanagement des berichtenden Unternehmens eine Schlüsselposition einnehmen. Gleiches gilt für nahe Familienangehörige dieser Personen. Weiterhin umfasst sind Unternehmen derselben Unternehmensgruppe und Unternehmen unter bzw. mit maßgeblichem Einfluss. Gesellschaften des RHÖN-KLINIKUM Konzerns unterhalten im Einzelfall wechselseitige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Es handelt sich hierbei insbesondere um Vermietungen von Gebäuden sowie um Leistungen im Zusammenhang mit Pflege sowie Personalgestellungen. Diese Dienstleistungs- und Mietbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt. Als nahestehende Unternehmen werden demnach sämtliche Unternehmen, an denen wir mit 20,0 % und 50,0 % beteiligt sind oder die wegen Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden, identifiziert (zu den Unternehmen des Konzerns wird auf die Anteilsbesitzliste in diesem Anhang verwiesen). Auch gemeinschaftlich geführte Joint Ventures gelten als nahestehend. Aus Konzernsicht bestand im Geschäftsjahr 2018 folgendes Leistungsvolumen mit nahestehenden Unternehmen: scroll
Aus Konzernsicht bestand im Geschäftsjahr 2018 folgendes Leistungsvolumen mit nach der Equity-Methode konsolidierten Unternehmen: scroll
Die Forderungen und Verbindlichkeiten resultieren aus Liefer- und Leistungsbeziehungen. Als nahestehende Personen werden die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie die mit ihnen im Sinne des § 1589 BGB im ersten Grad verwandten Personen und deren Ehegatten behandelt. Zu den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen wurden der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats gezählt. Im Geschäftsjahr 2017 wurde für ein ehemaliges Vorstandsmitglied eine Rückstellung für die Beendigung seines Dienstvertrags in Höhe von 3,6 Mio. € gebildet. Diese wurde in 2018 verbraucht. Mitglieder des Aufsichtsrats der RHÖN-KLINIKUM AG bzw. ihnen nahestehende Unternehmen und Einrichtungen haben folgende Leistungen zu marktüblichen Konditionen erbracht: scroll
Die Aufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Materialaufwand bzw. dem Posten Sonstige Aufwendungen erfasst (Vj. analog). Wertminderungen waren im Geschäftsjahr 2018 (Vj. analog) nicht zu erfassen. Folgende Leistungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen Erträgen erfasst: scroll
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 bestanden nachfolgende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: scroll
Die bei der RHÖN-KLINIKUM AG oder ihren Tochterunternehmen angestellten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erhielten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses die folgenden Bezüge im abgelaufenen Geschäftsjahr: scroll
Die vorstehend genannten Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Personalaufwendungen erfasst. 9.5 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Beiratsscroll
Kreditgewährungen an Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstands und des zum 31. Dezember 2017 aufgelösten Beirats liegen nicht vor. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und die ihnen nahestehenden Personen halten zusammen einen Aktienbesitz an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft von 45,2 % (Vj. 45,2 %) des gesamten Aktienkapitals. Die Mitglieder des Vorstands halten zum 31. Dezember 2018 keine Aktien der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft. Bezüglich Einzelheiten zu den Bezügen des Aufsichtsrats und des amtierenden Vorstands bzw. ehemaligen Vorstands wird auf den Konzernlagebericht 2018 verwiesen. Im Berichtszeitraum 2018 liegen der RHÖN-KLINIKUM AG keine Mitteilungen über Eigengeschäfte von Führungspersonen nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 vor. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat im Geschäftsjahr 2014 mit Vereinbarungen vom Mai 2014 den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden drei Vorstandsmitgliedern Optionsrechte in Form von virtuellen Aktien gewährt. Die virtuellen Aktien sind unverfallbar. Die Zusagen haben eine Laufzeit bis Juni 2019. Die Auszahlung der gewährten virtuellen Aktien erfolgt mit dem Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor Laufzeitende, wobei die Auszahlung pro virtueller Aktie auf 40 € beschränkt ist. Gemäß IFRS 2 wird dieser Plan als Cash-settled Plan behandelt und somit als Vergütung mit Barausgleich bilanziert. Die Rückstellung für die Verpflichtung aus den virtuellen Aktien wurde in Höhe des zu erwartenden Aufwands gebildet. Der beizulegende Zeitwert der virtuellen Aktien in Höhe von 6,0 Mio. € wird mit Hilfe eines Binomialmodells ermittelt. An der im März 2016 gegründeten RHÖN-Innovations GmbH sind die amtierenden Vorstände bzw. ehemaligen Vorstände mit 3,0 % (Vj. 6,0 %) sowie weitere Angestellte mit 3,2 % (Vj. 1,2 %) am Stammkapital beteiligt. Die geleisteten Zahlungen für die Geschäftsanteile in Höhe von insgesamt 0,3 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €) - davon entfallen auf die Vorstände 0,1 Mio. € (Vj. 0,3 Mio. €) -werden als aktienbasierte Vergütung i. S. v. IFRS 2 (cash-settled share-based payment transactions) unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Periodenergebnis des Berichtsjahres sind keine Erträge bzw. Aufwendungen in diesem Zusammenhang enthalten. Den Vorständen und weiteren Angestellten wird dabei eine Put-Option gewährt, die Anteile jeweils nach fünf Jahren, erstmals zum 31. Dezember 2020, der RHÖN-KLINIKUM AG anzudienen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, bei Beendigung des Dienstverhältnisses die Anteile zurückzugeben. In 2018 hat ein Angestellter diese Regelung in Anspruch genommen. Die Bewertung der Anteile erfolgt zum Verkehrswert, mindestens jedoch zum Nennbetrag der Geschäftsanteile. Eine freie Veräußerung der Anteile ist nicht möglich. Aufwendungen im Rahmen dieser Vergütung sind im Berichtszeitraum nicht entstanden. 9.6 Erklärung zum Corporate Governance KodexMit gemeinsamem Beschluss des Aufsichtsrats und des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG vom 8. November 2018 wurde die entsprechende Erklärung gemäß § 161 AktG zur Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Geschäftsjahr 2018 abgegeben. Diese wurde auf der Website der RHÖN-KLINIKUM AG hinterlegt und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 9.7 Angabe des im Geschäftsjahr für den Abschlussprüfer als Aufwand erfassten Honorars (inklusive Auslagenersatz und ohne Umsatzsteuer)Im Geschäftsjahr 2018 wurden konzernweit Honorare für Abschlussprüfer in Höhe von 1,4 Mio. € (Vj. 1,5 Mio. €) aufgewendet. Die Honorare inklusive Auslagen und ohne Umsatzsteuer entfallen auf nachfolgende Leistungen: scroll
Die Honorare für sonstige gesetzliche Bestätigungsleistungen umfassen im Wesentlichen Bescheinigungen für krankenhausrechtliche Zwecke sowie für die Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts. Die Steuerberatungsleistungen beinhalten insbesondere Honorare für die Erstellung von Steuererklärungen sowie Unterstützungsleistungen im Rahmen steuerlicher Betriebsprüfungen. Die sonstigen Leistungen betreffen überwiegend Honorare für projektbezogene Beratungsleistungen. Vom Gesamthonorar ohne Umsatzsteuer entfallen keine Honorare auf andere Abschlussprüfer, die nicht Konzernabschlussprüfer sind. 9.8 Ereignisse nach dem AbschlussstichtagAm 10. Januar 2019 wurde eine Absichtserklärung zur Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit dem Schweizer Telemedizinpionier Medgate unterzeichnet. Damit forcieren wir den für 2019 geplanten Einstieg in den Zukunftsmarkt der Telemedizin, also der Behandlung von Patienten per Telefon, Video und Formularen. Laut Absichtserklärung soll der Anteil der RHÖNKLINIKUM AG an der neu zu gründenden Gesellschaft mit Sitz in Deutschland 51,0 % betragen. Mit Medgate Deutschland strebt die RHÖN-KLINIKUM AG die Marktführerschaft im Bereich telemedizinischer und digital-medizinischer Dienstleistungen in der Bundesrepublik an. Im Februar 2019 haben wir unsere Minderheitsbeteiligung an der Tiplu GmbH bekanntgegeben. Hierbei verfolgen wir das Ziel der Erlössicherung durch Verbesserung der Abläufe in der Fallkodierung. Darüber hinaus sind seit dem 31. Dezember 2018 keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG erwartet wird. 10 Organe der RHÖN-KLINIKUM AGDer Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus: Eugen Münch, Bad Neustadt a. d. Saale, AufsichtsratsvorsitzenderWeitere Mandate:
Georg Schulze-Ziehaus, Frankfurt am Main, 1. stv. Vorsitzender, Landesfachbereichsleiter ver.di, Landesbezirk HessenWolfgang Mündel, Kehl, 2. stv. Vorsitzender, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in eigener PraxisWeitere Mandate:
Dr. Annette Beller, Kassel, Mitglied des Vorstands der B. Braun Melsungen AGWeiteres Mandat:
Peter Berghöfer, Münchhausen, Leiter Finanzen der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, GießenWeiteres Aufsichtsratsmandat:
Björn Borgmann, Marburg, Gesundheits- und Krankenpfleger (bis 28. Februar 2018)Prof. Dr. h. c. Ludwig Georg Braun, Melsungen, UnternehmerWeitere Aufsichtsratsmandate:
Weitere Mandate:
Prof. Dr. Gerhard Ehninger, Dresden, ArztWeiteres Aufsichtsratsmandat:
Stefan Härtel, Müllrose, Krankenpfleger, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder)Weiteres Mandat:
Klaus Hanschur, Marburg, Masseur und med. BademeisterWeitere Aufsichtsratsmandate:
Meike Jäger, Berlin, Landesbezirksfachbereichsleiterin ver.di, GewerkschaftssekretärinWeiteres Aufsichtsratsmandat:
Dr. Brigitte Mohn, Gütersloh, Mitglied des Vorstands der Bertelsmann StiftungWeitere Aufsichtsratsmandate:
Weitere Mandate:
Christine Reißner, Sülzfeld, KauffrauOliver Salomon, Bad Berka, Krankenpfleger (ab 1. März 2018)Evelin Schiebel, Görsbach, KrankenschwesterDr. Katrin Vernau, Hamburg, Verwaltungsdirektorin des WDR Westdeutscher Rundfunk, KölnWeitere Aufsichtsratsmandate:
Weitere Mandate:
Natascha Weihs (ab 1. Januar 2018), Bad Neustadt a. d. Saale, PhysiotherapeutinDer Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus: Stephan Holzinger, geschäftsansässig Bad Neustadt a. d. Saale, Vorstandsvorsitzender Aufsichtsratsmandat:
Weitere Mandate:
Prof. Dr. med. Bernd Griewing, geschäftsansässig Bad Neustadt a. d. Saale, Vorstandsbereich MedizinAufsichtsratsmandat:
Weitere Mandate:
Dr. med., M.Sc. Gunther Karl Weiß, geschäftsansässig Bad Neustadt a. d. Saale, Operativer Vorstand (ab 1. Mai 2018)Aufsichtsratsmandat:
Weitere Mandate:
Dr. med. Dr. jur. Martin Siebert, geschäftsansässig Bad Neustadt a. d. Saale, ständiger Vertreter des Vorstandsvorsitzenden (bis 28. März 2018)Aufsichtsratsmandate:
Weitere Mandate:
Bad Neustadt a. d. Saale, den 15. Februar 2019 Der Vorstand Prof. Dr. Bernd Griewing Stephan Holzinger Dr. Gunther K. Weiß Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG beschrieben sind.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 15. Februar 2019 Der Vorstand Prof. Dr. Bernd Griewing Stephan Holzinger Dr. Gunther K. Weiß Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) -bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1 Realisierung von Erlösen aus erbrachten Krankenhausleistungen und Erlösausgleiche 2 Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte 3 Rückstellungen für die Risikovorsorge für rechtliche und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaften 4 Bilanzierung latenter Steuern Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1 Sachverhalt und Problemstellung 2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3 Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1 Realisierung von Erlösen aus erbrachten Krankenhausleistungen und Erlösausgleiche1 Die im Konzernabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Umsatzerlöse in Höhe von € 1.232,9 Mio betreffen im Wesentlichen Krankenhausleistungen und unterliegen daher überwiegend den gesetzlichen Entgeltregelungen im Gesundheitswesen. Für die Abgeltung der erbrachten Krankenhausleistungen werden jährlich zwischen den Krankenkassen als Kostenträger und dem jeweiligen Krankenhaus im Verhandlungswege Erlösbudgets, DRG Fallzahlen (Diagnosis Related Groups - DRG) sowie Bewertungsrelationen vereinbart. Grundlage hierfür ist die Bemessung der allgemeinen Krankenhausleistungen im Rahmen des Versorgungsauftrages des jeweiligen Krankenhauses. Die zur Bewertung der Krankenhausleistungen herangezogenen diagnosebezogenen Fallgruppen stammen aus dem bundesweit einheitlichen DRG-Katalog. Stimmt die von einem Krankenhaus abgerechnete Leistungsmenge (in Anzahl, Schweregrad oder Art der Leistung) am Ende des Geschäftsjahres nicht mit dem für dieses Jahr verhandelten Budget überein, ergeben sich Mehr- bzw. Mindererlöse, die zwischen den Krankenkassen als Kostenträger und dem jeweiligen Krankenhaus ausgeglichen werden. Da die Budgetverhandlungen zumeist erst im Laufe des Geschäftsjahres oder erst nach dessen Abschluss stattfinden, nehmen die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft Schätzungen bezüglich der zu vergütenden Leistungsmengen zum Bilanzstichtag vor. Die Umsatzerlöse werden entsprechend korrigiert. Darüber hinaus besteht nach § 275 SGB V sowie § 17 KHG grundsätzlich seitens der Krankenkassen ein Prüfungsrecht hinsichtlich der kodierten Erlöse (Ermittlung der Leistungsmengen) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Die Umsatzerlöse aus erbrachten Krankenhausleistungen werden durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft aufgrund von Schätzungen in Bezug auf die Beanstandungsquote des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und basierend auf Erfahrungswerten korrigiert. Die endgültigen Ergebnisse aus den Überprüfungen des Medizinischen Dienstes haben wiederum Einfluss auf den Erlösausgleich des jeweiligen Geschäftsjahres. Die vorgenommenen Erlöskorrekturen basieren in einem hohen Maß auf den Einschätzungen und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter und sind daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrundeliegenden Komplexität der diesem betragsmäßig bedeutsamen Posten zugrundeliegenden Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns unter anderem anhand der uns vorgelegten vertraglichen Grundlagen und sonstigem Schriftverkehr einen Überblick bezüglich der Budgetvereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den jeweiligen Krankenhäusern des RHÖNKLINIKUM-Konzerns sowie den jeweils vergüteten Leistungsmengen verschafft. Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Konzernergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Einschätzungen zu den Budgetansätzen, zu den Erlösausgleichen sowie zu den Erlöskorrekturen aufgrund der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst beurteilt. Um die Angemessenheit der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Umsatzerlöse zu beurteilen, haben wir auch die eingerichteten Prozesse der Gesellschaft zur Erfassung der Erlöse aus erbrachten Krankenhausleistungen und den vorzunehmenden Erlöskorrekturen gewürdigt und das methodische Vorgehen der gesetzlichen Vertreter zur Vornahme der Erlöskorrekturen nachvollzogen. Weiterhin haben wir auch die diesbezüglichen Annahmen der gesetzlichen Vertreter zu den vergüteten Leistungsmengen zum Bilanzstichtag auf Basis der uns zur Verfügung gestellten Detailinformationen nachvollzogen. Damit eingehergehend haben wir die vorgenommenen Erlöskorrekturen mit den uns vorgelegten Protokollen aus den jeweiligen Verhandlungen mit den Krankenkassen sowie den Verhandlungsergebnissen aus Vorjahren verglichen. Hinsichtlich der Erlösausgleiche haben wir neben den Abstimmungen im Rahmen der Erlösverprobung anhand der jeweiligen Leistungsstatistiken des Patientenmanagements und den zugrundeliegenden Vereinbarungen auch den Prozess zur Ermittlung der Erlösausgleiche untersucht. Im Hinblick auf mögliche Korrekturen durch den Medizinischen Dienst haben wir die Prozesse zur Ermittlung der Leistungsmengen (Kodierungen) und zur Ermittlung der entsprechenden Korrekturen gewürdigt. Ferner haben wir die Entwicklung der Prüf- und Beanstandungsquoten sowie der Prüfungsschwerpunkte des Medizinischen Dienstes einer analytischen Beurteilung unterzogen. Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zum Ansatz und zur Bewertung der Erlöse aus erbrachten Krankenhausleistungen hinreichend dokumentiert sind und die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen stetig abgeleitet wurden. 3 Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind in den Abschnitten 3.2 und 5.1 des Konzernanhangs enthalten. 2 Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte1 In dem Konzernabschluss der Gesellschaft wird unter dem Bilanzposten "Geschäftswerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte" ein Betrag von € 163,9 Mio (10,3 % der Konzernbilanzsumme) für Geschäftswerte ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Die Gesellschaft ordnet die Geschäftswerte den jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten der Veräußerung. Grundlage dieser Bewertung der Geschäftswerte ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der jeweilige Barwert wird mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der gewichteten Kapitalkosten beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir ergänzend zu den von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen eigene Analysen durchgeführt und festgestellt, dass die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts - unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen -ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäftswerten sind in den Abschnitten 2.4.1, 3.1 und 6.1 des Konzernanhangs enthalten. 3 Rückstellungen für die Risikovorsorge für rechtliche und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaften1 In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden "Sonstige Rückstellungen" in Höhe von € 62,4 Mio (3,9 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Davon betreffen € 54,0 Mio Rückstellungen für potenzielle rechtliche und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kliniken an Fresenius/Helios. Die vorzunehmende Risikobeurteilung und die Einschätzung, ob aufgrund dessen die Passivierung einer Rückstellung zur Abdeckung des Risikos erforderlich ist, und gegebenenfalls in welcher Höhe, ist dabei in hohem Maße durch die Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter geprägt. Grundlage für den Ansatz dieser Rückstellungen sind Gewährleistungsverpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Anteilskaufvertrag. Für die Bewertung dieser Rückstellungen wurden die aus den zugrundeliegenden Verpflichtungen erwarteten künftigen Zahlungsmittelabflüsse von der Gesellschaft ermittelt. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der betragsmäßigen Bedeutung dieser Rückstellungen sowie der zugrundeliegenden Annahmen und Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Konzernergebnis haben, haben wir im Rahmen unserer Prüfung die Angemessenheit des Wertansatzes beurteilt. Dabei haben wir den Ansatz und die Bewertung der unsicheren Verpflichtungen unter anderem durch den Vergleich mit Vergangenheitswerten, Nachvollzug der stetig angewendeten Berechnungsmethodik und anhand uns vorgelegter vertraglicher Unterlagen nachvollzogen. Weiterhin haben wir die Berechnung der Rückstellungen nachvollzogen. Hierbei haben wir auch beurteilt, ob die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und die getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um den Ansatz und die Bewertung dieser betragsmäßig bedeutsamen Rückstellungen zu rechtfertigen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsannahmen konnten wir nachvollziehen und halten die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen sowie den Ansatz und die Bewertung dieser bedeutsamen Rückstellungen für vertretbar. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Rückstellungen für die Risikovorsorge für rechtliche und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaften sind in Abschnitt 6.15 des Konzernanhangs enthalten. 4 Bilanzierung latenter Steuern1 Im Konzernabschluss der Gesellschaft werden nach Saldierungen und Wertberichtigungen aktive latente Steuern in Höhe von € 3,2 Mio ausgewiesen. Vor Saldierung mit kongruenten passiven latenten Steuern sind aktive latente Steuern in Höhe von € 11,6 Mio bilanziert. Die Bilanzierung erfolgte in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzten steuerlichen Verluste genutzt werden können. Dazu werden, soweit nicht ausreichend passive latente Steuern vorhanden sind, Prognosen über die künftigen steuerlichen Ergebnisse ermittelt, die sich aus der verabschiedeten Planungsrechnung ergeben. Für die Bewertung latenter Steuern werden die Steuersätze zukünftiger Jahre herangezogen, soweit sie bereits gesetzlich festgeschrieben sind bzw. der Gesetzgebungsprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist. Von den insgesamt € 11,6 Mio latenten Steuerforderungen des RHÖN-KLINIKUM-Konzerns vor Saldierungen mit latenten Steuerschulden entfallen € 2,1 Mio auf steuerliche Verlustvorträge. Insgesamt wurden in Höhe von € 1,7 Mio aktive latente Steuern auf noch nicht genutzte steuerliche Verluste nicht angesetzt, da eine steuerliche Nutzung aus der Verrechnung mit steuerlichen Gewinnen nicht wahrscheinlich ist. Aus unserer Sicht war die Bilanzierung latenter Steuern im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit Unsicherheiten behaftet ist. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Steuerposition unsere internen Spezialisten aus dem Bereich Tax Accounting mit eingebunden. Mit deren Unterstützung haben wir unter anderem die eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Steuersachverhalten und das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern beurteilt. Weiterhin haben wir die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der Gesellschaft beurteilt und die Angemessenheit der zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt. Weiterhin haben wir die Überleitung zum Steuerergebnis nachvollzogen. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Steuern sind im Konzernanhang in den Abschnitten 5.10 sowie 6.3 enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 6. Juni 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. November 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1988 als Konzernabschlussprüfer der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Conrad.
Frankfurt am Main, den 15. Februar 2019 PricewaterhouseCoopers GmbH Michael Conrad, Wirtschaftsprüfer ppa. Stefan Sigmann, Wirtschaftsprüfer GewinnverwendungsvorschlagDer vom Vorstand aufgestellte, vom Aufsichtsrat gebilligte und damit festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft weist einen Bilanzgewinn von 189.110.739,48 € aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn einen Betrag von 19.412.156,30 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,29 € je dividendenberechtigte Stückaktie (DE0007042301) zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 169.698.583,18 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Bad Neustadt a. d. Saale, 28. März 2019 RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft Der Aufsichtsrat Der Vorstand Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, verehrte Damen und Herren, nachfolgend berichte ich Ihnen über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2018: Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und VorstandDer Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2018 fortlaufend und ausführlich mit der Situation und der Entwicklung des Unternehmens befasst und die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen. Hierzu zählen die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsführung und die regelmäßige Beratung des Vorstands bei der Leitung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat hat sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben dabei stets von den ausschlaggebenden Prinzipien der Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit leiten lassen. Die Einhaltung dieser Prinzipien durch den Vorstand wurde durch regelmäßige Nachprüfung der allgemeinen Organisation der Gesellschaft sowie durch Überprüfung der Instrumente zur internen Risikokontrolle überwacht. Der Aufsichtsrat war in grundlegende und bedeutende Entscheidungen des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG eingebunden. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten grundsätzlich nachgekommen und hat uns sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend unterrichtet - entscheidungsrelevante Dokumente und Unterlagen erhielt der Aufsichtsrat rechtzeitig vor den jeweiligen Beratungen und formalen Sitzungen. Der Aufsichtsrat hat die Berichterstattung und die vorgetragenen Informationen des Vorstands zur strategischen und operativen Geschäftsentwicklung, zu Compliance-Themen sowie zu Risiken und dem Risikomanagement auf ihre Plausibilität und Nachvollziehbarkeit hin überprüft, den Vorstand beraten, umfassend Themen der Entwicklung erörtert und bei gegebenem Anlass auch kritisch hinterfragt. Schwerpunkte der Beratungen in den Gremien und mit dem Vorstand waren - wie bereits im Vorjahr -die strategische Weiterentwicklung des Konzerns; Themen, Projekte und Maßnahmen zur Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit hin zum Gesundheits-Vollversorger. Die kontinuierliche beratende Begleitung des Vorstands bei diesem Veränderungsprozess, z. B. bei der Implementierung und Umsetzung des RHÖN-Campus-Konzeptes am Konzernsitz Bad Neustadt an der Saale sowie bei der Digitalisierung des Geschäftsmodells, gehörten zu den zentralen Aufgaben des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand mit dem Vorstandsvorsitzenden auch zwischen den Gremiensitzungen in einem intensiven und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch und wurde über wesentliche Entwicklungen und aktuelle Geschäftsvorfälle laufend und ausführlich informiert. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen. Die Beschlussvorschläge des Vorstands haben wir ausführlich erörtert und dazu, soweit es die Bestimmungen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung erfordern, nach intensiver Prüfung im Aufsichtsrat und den jeweils zuständigen Aufsichtsratsausschüssen unser Votum abgegeben. In wenigen Fällen haben wir im Interesse der Aktionäre externe Sachverständige und Berater zur Unterstützung hinzugezogen. Bei besonders eilbedürftigen und termingebundenen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat bzw. der zuständige Ausschuss Sitzungen mittels Telefonkonferenzen abgehalten und auch Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Die Arbeit des Aufsichtsrats in den Ausschüssen und im PlenumDer Aufsichtsrat hat zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben und Verantwortung insgesamt sieben ständige Ausschüsse eingerichtet, deren Mitglieder für die besonderen Fragestellungen der Ausschüsse über konkrete Kompetenzen und Erfahrungen verfügen. Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse und Themen vor, die im Plenum des Aufsichtsrats zu entscheiden sind. Sie handeln im Rahmen von Gesetz, Satzung und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats - auch anstelle desselben - als beschließende Ausschüsse, soweit dies dem Gesetz entspricht und vom Aufsichtsrat zuvor festgelegt wurde. Die Ausschüsse tagen generell separat von Plenumssitzungen. Im Bedarfsfalle wurden auch Sitzungen in Form von kurzfristig einberufenen Telefonkonferenzen abgehalten. Der Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss ist imBerichtsjahr zu drei ordentlichen Sitzungen (Anwesenheitsquote 100 Prozent) zusammengetreten. In den ordentlichen Sitzungen des Investitions-, Strategie- und Finanzausschusses berichtete der Vorstandsvorsitzende in jeder Sitzung zu aktuellen Entwicklungen der Branche und zur Geschäftslage des Konzerns sowie über die Entwicklung der Investitionen und Finanzierung durch eine fortgeschriebene Investitions- und Finanzplanung. Konkrete Genehmigungsanträge zu Investitionsvorhaben und zu Finanzierungsmaßnahmen wurden im Ausschuss anhand ausführlicher schriftlicher Beschlussvorlagen des Vorstands, wie unter anderem Marktanalysen und Investitionsrechnungen, offen erörtert, kritisch geprüft und nach erfolgter Abwägung und Überzeugung durch die Mitglieder beschlossen. Der Ausschuss erteilte seine Zustimmung zur Begebung eines erfolgreich platzierten Schuldscheindarlehens über 100 Millionen Euro und hat der gesellschaftsrechtlichen Verschmelzung der Herz- und Gefäß-Klinik GmbH Bad Neustadt sowie der Neurologischen Klinik GmbH Bad Neustadt/Saale auf die RHÖN-KLINIKUM AG im Zuge der Gründung des Campus Bad Neustadt zugestimmt. Im Mittelpunkt der Überwachung und Beratungen in allen Sitzungen standen die Weiterentwicklung und die Maßnahmen zur Umsetzung des zum Geschäftsjahresende fertiggestellten Projektes Gesundheitscampus Bad Neustadt sowie die Entwicklung und Planung weiterer Campusprojekte. Weitere Schwerpunkte des Themenspektrums zur Unternehmensstrategie, mit denen sich der Ausschuss befasste, waren die Digitalisierung des Geschäftsmodells und die dafür eingesetzten Instrumente wie z. B. Medical Cockpit, Ärzteportal oder Gesundheitsapps. In diesen Kontext gehörte auch die Beratung über die Implementierung telemedizinischer Leistungen in Kooperation mit dem Schweizer Telemedizinanbieter Medgate durch Gründung eines Joint Ventures in Deutschland als Maßnahme gegen den sich abzeichnenden Ärztemangel und Beginn einer strategischen Neuausrichtung der Flächenversorgung in Deutschland. Zentrales Thema in den Sitzungen war die nicht befriedigende wirtschaftliche Entwicklung unserer Beteiligung an der Marburger Ionenstrahl-Therapie Betriebsgesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg mit beschränkter Haftung (MIT GmbH). Wir haben mit dem Vorstand die Alternativen Weiterbetrieb oder Stilllegung der Partikeltherapie-Anlage diskutiert und nach sorgfältiger Abwägung der Chancen und Risiken die Basis für den Sanierungsbeschluss, d. h. die Übernahme der vom Universitätsklinikum Heidelberg bislang gehaltenen Anteile und die anschließende Sanierung der Gesellschaft, im Plenum geschaffen. Der Personalausschuss hat im Berichtsjahr drei Telefonsitzungen (Anwesenheitsquote jeweils 100 Prozent) abgehalten. Der Ausschuss hat in diesen Sitzungen Personalthemen des Vorstands für den Aufsichtsrat vorbereitet und soweit erforderlich Beschlüsse gefasst oder dem Aufsichtsrat Empfehlungen zur Beschlussfassung gegeben. Gegenstand der Sitzungen waren Maßnahmen zur Abwicklung von Vorstandsdienstverträgen abberufener Vorstandsmitglieder, Änderungen von Vorstandsdienstverträgen und die Vorbereitung der Neubestellung eines Vorstandsmitglieds. Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG musste auch im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats tagte im Berichtsjahr fünfmal (Anwesenheitsquote 97 Prozent). Der Vorstand nahm an allen Sitzungen teil. Zwei Sitzungen wurden unter Teilnahme des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PWC) abgehalten. Für ausgewählte Tagesordnungspunkte wurden vom Vorstand regelmäßig die Leiter der Abteilungen Interne Revision, Compliance sowie Rechnungswesen, Steuern, Controlling und Finanzierung hinzugezogen, sie standen dem Ausschuss für ergänzende Berichterstattungen und Befragungen zur Verfügung. Der Ausschuss befasste sich insbesondere mit der Prüfung und Vorberatung des Jahresabschlusses 2017 der RHÖN-KLINIKUM AG und des Konzerns. Gegenstand der Prüfung und der Erörterung waren auch die Einzelabschlüsse und Lageberichte und die jeweiligen Prüfungsberichte der Konzerngesellschaften, die von den Mitgliedern des Ausschusses einer kritischen Durchsicht unterzogen wurden, sowie der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns. Der Prüfungsausschuss hat die Unabhängigkeit des vorgesehenen Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2018 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts begutachtet, die Unabhängigkeitserklärung gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex eingeholt, dem Plenum des Aufsichtsrats einen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung empfohlen und - nach erfolgter Wahl -den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer erteilt und mit ihm eine angemessene Honorarvereinbarung getroffen. Der Abschlussprüfer berichtete dem Ausschuss über Aufträge für Leistungen, die zusätzlich zu den erbrachten Abschlussprüferleistungen erbracht wurden. Die Qualifikation des Abschlussprüfers wurde vom Ausschuss überwacht. Für die Abschlussprüfung 2018 wurde wiederum ein Katalog von Prüfungsschwerpunkten erstellt und bestimmt. Grundsatzfragen der Rechnungslegung, der Unternehmensplanung, der Kapitalausstattung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems einschließlich spezieller Geschäftsrisiken und des internen Revisionssystems wurden mit dem Vorstand und teilweise auch mit dem Abschlussprüfer erörtert. Die Zwischenberichte wurden regelmäßig vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand, der Halbjahresfinanzbericht unter Berücksichtigung des Berichts über die prüferische Durchsicht mit Vorstand und im Beisein des Abschlussprüfers, intensiv besprochen. Der vierteljährlich vorgelegte Konzern-Controlling-Report zum Leistungs- und Finanzcontrolling, ein Bestandteil des Risikomanagement-Systems, wurde in jeder Sitzung mit dem Vorstand ausführlich diskutiert. Dabei wird die Leistungs- und Ergebnisentwicklung des Konzerns und der einzelnen Konzernkliniken auch im Hinblick auf Planabweichungen analysiert, hinterfragt und mit dem Vorstand erörtert. Das Gremium hat sich regelmäßig über die Tätigkeit des Bereichs Interne Revision durch das zuständige Vorstandsmitglied und die Leiterin Interne Revision berichten lassen und sich mit dem Prüfungsplan für 2018 und dessen Fortschreibung auseinandergesetzt. Die Prüfungsberichte der Internen Revision sowie der Tätigkeitsbericht 2017 wurden im Ausschuss vorgelegt und mit dem Vorstand erörtert. Über die Umsetzung von Empfehlungen der Internen Revision haben wir uns durch Informationen über die Ergebnisse der Berichtsverfolgung und Nachschau durch den Vorstand unterrichten lassen. Wir konnten uns von der Wirksamkeit des Internen Revisionssystems erneut überzeugen. Gemäß der Regelung in der Geschäftsordnung der Internen Revision haben wir der personellen Neubesetzung der Leitung Interne Revision vorab zugestimmt. Bei der Aktualisierung der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde die Fassung vom 7. Februar 2017 hinsichtlich ihrer Anwendung geprüft und berücksichtigt und dem Gesamtaufsichtsrat eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Der Ausschuss hat sich mit dem Verfahren der erforderlichen externen Rotation des Abschlussprüfers aufgrund der EU-Abschlussprüfungsreform befasst und unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen zum Zeitpunkt des Prüferwechsels eine Stellungnahme verfasst. Für die abzugebende nichtfinanzielle Erklärung auf Gesellschaftsebene und Konzernebene in Form eines gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Berichtes für 2018 hat der Ausschuss wiederum die Durchführung einer freiwilligen externen Prüfung beschlossen. Der Prüfungsauftrag wurde auf der Basis eines Angebots und nach Honorarvereinbarung an den Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PWC), erteilt. Der Ausschuss für Compliance und Kommunikation dient der Beratung und Kontrolle des Vorstands und der Führungskräfte hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen und auch anderweitigen Regelungen ebenso wie der Kommunikation des Unternehmens mit den Medien und dem Kapitalmarkt. Um eine enge und unbürokratische Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss zu gewährleisten, dem unter anderem die Beratung und Überwachung der Internen Revision obliegt, erhält die Vorsitzende des Ausschusses für Compliance und Kommunikation einen Sitz im Prüfungsausschuss. 2018 tagte der Ausschuss vier Mal (Anwesenheitsquote 94 Prozent). Der Vorstand war bei allen Sitzungen durch ein Vorstandsmitglied vertreten und wurde bei den Beratungen stets von den Stabsstellen Compliance und Interne Revision sowie teilweise durch die Leitungen der Konzernbereiche Investor Relations und Kommunikation sowie der Konzerndatenschutzbeauftragten unterstützt. Im Mittelpunkt der Sitzungen stand die Berichterstattung über die fortlaufenden Compliance-Meldungen aus der Zentrale und den Standorten sowie die Organisation der Stabstelle Compliance. Auf dem Gebiet der Unternehmenskommunikation berichtete der Vorstand über die Kommunikationsstrategie insbesondere vor dem Hintergrund der Eröffnung des Campus in Bad Neustadt, Aktivitäten im Bereich Employer Branding sowie Social Media und stellte die Neukonzeption des Internetauftritts vor. Ferner wurde die neu ausgerichtete Strategie Investor Relation vorgestellt. Der Ausschuss wurde kontinuierlich über den Stand der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung unterrichtet. Der Medizininnovations- und Qualitätsausschuss berät den Vorstand über medizinische Entwicklungen und Entwicklungstendenzen in fachlicher Hinsicht und überwacht die Situation und Entwicklung der medizinischen Qualität im Unternehmen. Die Notwendigkeit separater Sitzungen bestand nicht, da die fachlichen Themen umfassend im Plenum erörtert wurden. Der Nominierungsausschuss, der Kandidaten/innen der Anteilseignervertreter für die Übernahme eines Aufsichtsratsamtes auswählt und dem Aufsichtsrat zur Nominierung vorschlägt, hat eine Sitzung (Anwesenheitsquote 100 Prozent) abgehalten. Thema war die Vorbereitung eines Vorschlags für den Aufsichtsrat an die Hauptversammlung 2019 zur Nachfolge von Herrn Professor Dr. h. c. Ludwig Georg Braun, der satzungsgemäß wegen Erreichens der Altersgrenze aus dem Aufsichtsrat ausscheiden wird. Im Berichtsjahr fanden vier turnusgemäße Sitzungen des Aufsichtsratsplenums (Anwesenheitsquote 94 Prozent) statt. Kein Aufsichtsratsmitglied nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teil. Die Mitglieder des Vorstands haben an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, ausgenommen jedoch bei den Tagesordnungspunkten, die aufsichtsratsinterne und Vorstandsangelegenheiten betrafen. Bei einer weiteren Sitzung, die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung 2018 stattfand, hatten die Aufsichtsratsmitglieder die Möglichkeit sich über die Situation der Baustelle und den Baufortschritt des Gesundheitscampus am Standort Bad Neustadt, der aktuell bedeutendsten Investition des Konzerns, zu informieren. In den vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen beriet das Plenum regelmäßig anhand der ausführlichen Berichterstattung des Vorstandsvorsitzenden zu aktuellen Entwicklungen, strategischen Themen und zur Wirtschaftslage des Konzerns sowie anhand der schriftlichen Vorstandsberichte und Präsentationen über die Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage, die Entwicklung von Umsatz, Ergebnis, Leistungsdaten, Kennzahlen und Personal der Gesellschaft und des Konzerns sowie der Konzerneinzelgesellschaften zusammen mit dem Vorstand. Darüber hinaus informierte der Vorstand zu aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen, Rahmenbedingungen, Gesetzen und deren Auswirkungen auf den Konzern sowie über die Wettbewerbssituation. Die jeweiligen Zwischenberichte für die vorausgegangenen Quartale erläuterte der Vorstand vor ihrer Veröffentlichung ausführlich im Plenum. In der ersten Sitzung des Geschäftsjahres am 22. Februar 2018 hat sich der Aufsichtsrat mit der zukünftigen Vorstandsentwicklung und einer durch die Reduzierung der Anzahl der Vorstandsmitglieder erforderlichen Neuordnung und Verteilung der Ressorts befasst. Der Vorstand erstattete einen Fortschrittsbericht zum Campus Bad Neustadt und informierte über Fortschritte beim Qualitätsmanagement, bei der Digitalisierung, über die Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung und über den aktuellen Sachstand eines Projektes zur Reduktion zu vermeidender MDK-Verluste. Wir haben den Bericht des Vorstands zum vorläufigen Jahresabschluss 31. Dezember 2017 und zum Gewinnverwendungsvorschlag für 2017 entgegengenommen und stimmten den vorgelegten Entwürfen des Aufsichtsratsberichtes, des Corporate Governance-Berichtes für das Geschäftsjahr 2017 und der Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB nach erfolgter Erörterung zu. In der Bilanzsitzung am 28. März 2018 erörterte das Plenum in Anwesenheit der Abschlussprüfer den Jahresabschluss und den Lagebericht der RHÖN-KLINIKUM AG sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 zusammen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer PWC. Die Abschlussprüfer berichteten über die wesentlichen Feststellungen und Ergebnisse der Prüfungen und standen dem Aufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Das Plenum billigte die Jahresabschlüsse. Des Weiteren waren Gegenstand dieser Sitzung die Vorbereitungen zur Hauptversammlung am 6. Juni 2018, insbesondere die Verabschiedung der Beschlussempfehlungen des Aufsichtsrats zu den Beschlussanträgen in der Tagesordnung an die Hauptversammlung nach vorausgegangener Diskussion über die Tagesordnungspunkte. Weitere Genehmigungsbeschlüsse erfolgten zum Aufsichtsratsbericht, Corporate Governance Bericht, der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und zu einer unterjährig aktualisierten Entsprechenserklärung nach § 161 AktG. Nach erfolgter eigener Prüfung durch den Aufsichtsrat wurde der von PWC geprüfte gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht zum 31. Dezember 2017 genehmigt. In dieser Sitzung wurde das Vorstandsmitglied Dr. Dr. Martin Siebert mit sofortiger Wirkung abberufen und Dr. Gunther Weiß zum Vorstandsmitglied neu bestellt. In der Sitzung am 5. Juli 2018 befasste sich das Plenum nach der Erledigung von Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten ausführlich mit den Vorstandsberichten zur Entwicklung der einzelnen Standorte. Dabei waren Schwerpunkte der Erörterungen die Digitalisierungsstrategie für den Campus Bad Neustadt sowie die Ergebnisse vorgenommener Bestandsaufnahmen der medizinischen und wirtschaftlichen Situation an den Standorten Frankfurt (Oder) und Bad Berka. Grundsatzdiskussionen erfolgten zur Personalstrategie und den Themen Personalgewinnung, Mitarbeiterzufriedenheit, Gestaltung der Arbeitsrahmenbedingungen und die Situation bei der Pflege. Im Fokus der Beratungen stand auch die sich abzeichnende Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Beteiligungsgesellschaft MIT GmbH und hieraus sich ergebende Konsequenzen. In der Aufsichtsratssitzung am 8. November 2018 befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit der sich zwischenzeitlich im vorläufigen Insolvenzverfahren befindlichen MIT GmbH. Wie bereits vorausgehend im Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss hat auch das Plenum die Alternativen Weiterbetrieb oder Stilllegung der Partikeltherapieanlage kritisch diskutiert und sich dann unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und rechtlichen Chancen und Risiken sowie der technischen Kriterien für den Weiterbetrieb dazu entschlossen, auf der Basis eines detaillierten und fundierten Vorstandskonzeptes einen Investitionsrahmen zur Sanierung der MIT GmbH freizugeben, der als Kern den vollständigen Erwerb aller Geschäftsanteile zum Inhalt hat. Weiteres Kernthema der Sitzung war der Bericht eines externen Sachverständigen über eine Studie zur Entwicklung neuer Vergütungsmodelle für eine regionale Gesundheitsversorgung, die für den Campus Bad Neustadt zur Anwendung gelangen könnten. Beschlussfassungen erfolgten zur jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie zu aktualisierten Fassungen der Geschäftsordnung für die Zusammenarbeit des Vorstands und zur Besonderen Geschäftsordnung für die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat. Interessenkonflikte und deren BehandlungFrau Meike Jäger ist Mitglied des Aufsichtsrats der Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH (kurz: Vivantes) und hat dort das Amt als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats übernommen. Als kommunaler Klinikkonzern ist Vivantes ebenso ein Gesundheitsdienstleister wie die RHÖN-KLINIKUM AG und ihre Konzerngesellschaften. Interessenkonflikte können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Nach Auffassung des Aufsichtsrats haben sich aus der Mitgliedschaft zu diesem Aufsichtsrat aber im Berichtszeitraum keine konkreten Interessenskonflikte ergeben, die zu einer Beeinträchtigung der Mandatsausübung führten. Corporate Governance Kodex und EntsprechenserklärungDer Aufsichtsrat befasste sich auch im vergangenen Geschäftsjahr mit der Weiterentwicklung und der Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die am 9. November 2017 abgegebene Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in der Fassung der unterjährigen Aktualisierung vom 28. März 2018 wurde aktualisiert und unter Berücksichtigung des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 durch eine am 8. November 2018 vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegebene Entsprechenserklärung ersetzt. Diese Entsprechenserklärung war nachträglich zu berichtigen, da von der Empfehlung gemäß Ziff. 3.8 Abs. 3 des Kodex eines Selbstbehalts für die D&O Versicherung von Aufsichtsratsmitgliedern bis zum 31. Dezember 2018 abgewichen wurde, weil bei der Anpassung der D&O Versicherung im Geschäftsjahr 2016 von der Fortsetzung des Selbstbehalts unbeabsichtigter Weise abgesehen worden war. Seit 1. Januar 2019 wurde der Selbstbehalt wiederaufgenommen. Die Abweichung zu Ziff. 3.8 Abs. 3 Deutscher Corporate Governance Kodex wurde in der Fassung der unterjährigen Aktualisierung vom 18. Januar 2019 berücksichtigt Die Erklärungen sind den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich. Über die Corporate Governance berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex auf den Seiten 80ff. dieses Geschäftsberichts. Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses 2018Der Vorstand stellte den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 gemäß § 315e HGB nach den Grundsätzen der IFRS (International Financial Reporting Standards) auf. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 und der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sind von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft worden. Die Abschlussprüfer erteilten jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers erhielten alle Mitglieder des Aufsichtsrats zusammen mit dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Diese Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat geprüft und jeweils vom Prüfungsausschuss und vom Aufsichtsrat mit Vertretern des Abschlussprüfers in den jeweiligen Bilanzsitzungen umfassend erörtert. Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat haben sich bei der Prüfung sowohl mit den Ergebnissen der Rechnungslegung als auch mit den Verfahrensabläufen und Prozessen befasst, die mit den Ergebnissen der Rechnungslegung in Verbindung stehen. Als Maßstab ihrer Prüfung haben sie vorrangig das Kriterium der Rechtmäßigkeit angelegt und geprüft, ob die vorgelegten Unterlagen dem geltenden Recht und vor allem den anwendbaren Bilanzregeln entsprechen. Des Weiteren haben sie neben der Rechtmäßigkeitsprüfung auch eine Zweckmäßigkeitsprüfung im Hinblick auf bilanz-, finanz-, und geschäftspolitische Aspekte unternommen. Der Aufsichtsrat stimmte nach dem Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und als Ergebnis seiner eigenen Prüfung dem Prüfungsergebnis der Abschlussprüfer zu und stellte im Rahmen seiner eigenen Prüfung fest, dass auch seinerseits keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat billigte in der Sitzung am 28. März 2019 auf Empfehlung des Prüfungsausschusses den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat stimmt den Vorschlägen des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zu. Prüfung des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen BerichtsPrüfungsausschuss und Aufsichtsrat haben sich ferner mit dem vom Vorstand erstellten gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht zum 31. Dezember 2018 befasst. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH hat eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Die Unterlagen wurden vom Prüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 27. März 2019 und vom Aufsichtsrat in der Sitzung vom 28. März 2019 sorgfältig geprüft. Der Vorstand erläuterte die Berichte in beiden Sitzungen eingehend. Vertreter des Prüfers nahmen an der Sitzung des Prüfungsausschusses am 27. März 2019 teil und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und beantworteten ergänzende Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat hatte nach seiner Prüfung keine Einwendungen. Veränderungen und Besetzung des Vorstands Die Zusammensetzung des Vorstands sowie die Personalien, Funktionen und Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder sind im Geschäftsbericht unter der Rubrik "Organe der Gesellschaft" dargestellt. Mit Wirkung ab dem 28. März 2018 wurde das Vorstandsmitglied Herr Dr. Dr. Martin Siebert abberufen. Herr Dr. Gunther Weiß wurde mit Wirkung zum 1. Mai 2018 für die Dauer bis zum 31. Dezember 2021 zum Vorstandsmitglied bestellt. Herr Dr. Weiß hat die Funktion als operativer Vorstand (COO) übernommen. Veränderungen und Besetzung des Aufsichtsrats Entsprechend der Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes und nach Wirksamwerden der durch die Hauptversammlung 2014 beschlossenen Satzungsänderung in § 10 (Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats) besteht der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG ab dem 10. Juni 2015 aus 16 Mitgliedern. Acht Aufsichtsratsmitglieder wurden von den Aktionären und acht Aufsichtsratsmitglieder von den Arbeitnehmern gewählt. Der Arbeitnehmervertreter Herr Björn Borgmann hat sein Aufsichtsratsmandat zum 28. Februar 2018 niedergelegt. Herr Oliver Salomon, Fachkrankenpfleger, hat als gewähltes Ersatzmitglied seine Nachfolge zum 1. März 2018 angetreten. Die Personalien der dem Aufsichtsrat in 2018 angehörenden Mitglieder sind im Konzernanhang aufgeführt. Die Übersicht weist auch die berufliche Qualifikation der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sowie ihre weiteren Mandate aus. Die Organisationsstruktur des Aufsichtsrats und die Besetzung der Ausschüsse im abgelaufenen Geschäftsjahr ergeben sich aus der diesem Bericht anschließenden Aufstellung. Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns sowie den Arbeitnehmervertretungen aller Konzerngesellschaften für ihren Einsatz und die erbrachten Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 28. März 2019 Der Aufsichtsrat Eugen Münch, Vorsitzender ÜBERSICHT ÜBER DIE ORGANISATIONSSTRUKTUR DES AUFSICHTSRATS UND DIE BESETZUNG DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE(Zeitraum 1. Januar - 31. Dezember 2018)Aufsichtsratsvorsitzscroll
Besetzung der AusschüsseInvestitions-, Strategie- und FinanzausschussEugen Münch Vorsitzender Dr. Annette Beller Björn Borgmann (bis 28. Februar 2018) Prof. Dr. Ludwig Georg Braun Stefan Härtel Klaus Hanschur Wolfgang Mündel Oliver Salomon (ab 5. Juli 2018) Georg Schulze-Ziehaus PersonalausschussEugen Münch Vorsitzender Stefan Härtel Dr. Brigitte Mohn Georg Schulze-Ziehaus VermittlungsausschussEugen Münch Vorsitzender Prof. Dr. Ludwig Georg Braun Meike Jäger Georg Schulze-Ziehaus PrüfungsausschussWolfgang Mündel Vorsitzender Dr. Annette Beller Peter Berghöfer Meike Jäger Christine Reißner Dr. Katrin Vernau Ausschuss für Compliance und KommunikationDr. Annette Beller Vorsitzende Evelin Schiebel Dr. Katrin Vernau Natascha Weihs (ab 22. Februar 2018) Medizininnovations- und QualitätsausschussEugen Münch Vorsitzender Prof. Dr. Ludwig Georg Braun Prof. Dr. Gerhard Ehninger Klaus Hanschur Evelin Schiebel NominierungsausschussEugen Münch Vorsitzender Dr. Brigitte Mohn Wolfgang Mündel ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG(Stand: 8. November 2018 in der Fassung der unterjährigen Aktualisierung vom 18. Januar 2019)"1. Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit folgenden Ausnahmen bis zum 28. März 2018 entsprochen wurde: a) Ziff. 4.2.2 Abs. 2 Satz 3Relation zwischen Vorstandsvergütung und Vergütung des oberen Führungskreises und der GesamtbelegschaftDer Aufsichtsrat hat bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung das Lohn- und Gehaltsgefüge im Unternehmen herangezogen, jedoch nicht ausdrücklich festgelegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Gesamtbelegschaft abzugrenzen sind. Das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der relevanten Gesamtbelegschaft wird demnach bei den in Ziff. 4.2.2 Abs. 2 Satz 2 genannten Kriterien auch nicht anhand derartiger Festlegungen berücksichtigt. Angesichts der derzeitigen Führungsstruktur und spezifischen Belegschaft eines Krankenhausunternehmens erscheinen dem Aufsichtsrat derartige Festlegungen bis auf Weiteres nicht sachgerecht. b) Ziff. 4.2.3 Abs. 3VersorgungszusagenTypische Versorgungszusagen existieren bei der Gesellschaft nicht. Bei Beendigung des Dienstvertrages oder Tod eines Mitglieds des Vorstands gewährt die Gesellschaft jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine im Vergütungsbericht näher erläuterte sog. ,Altersvorsorgeleistung', die im Wege eines an der Anzahl der absolvierten Dienstjahre orientierten und zusätzlich begrenzten Einmalbetrages ausgezahlt wird. Sofern es sich bei den Altersvorsorgeleistungen, die es bei der Gesellschaft gibt, um Versorgungsleistungen i. S. der Empfehlung gemäß Ziff. 4.2.3 Abs. 3 handelt, ergibt sich das ,Versorgungsniveau' nach Auffassung des Aufsichtsrats aus der voraussichtlichen Amtszeit des jeweiligen Vorstands und der Formel, die in der Altersvorsorgeleistung festgelegt ist. Ebenso leitet sich daraus der jährliche sowie langfristige Aufwand für das Unternehmen ab. Im Hinblick auf die Unklarheit der Empfehlung gemäß Ziff. 4.2.3 Abs. 3 und der speziellen Ausgestaltung der bei der Gesellschaft existierenden Altersvorsorgeleistungen wird vorsorglich gleichwohl die Abweichung von Ziff. 4.2.3 Abs. 3 erklärt. c) Ziff. 5.4.1 Abs. 2 bis 4 und Abs. 5 Satz 3 2. HalbsatzZiele zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Kompetenzprofil, Nennung von Zahl und Namen unabhängiger Mitglieder sowie Veröffentlichung von LebensläufenDer Aufsichtsrat sieht von der Benennung konkreter Ziele für seine Zusammensetzung und von einem abstrakten Kompetenzprofil für das Gesamtgremium i.S.v. Ziff. 5.4.1 Abs. 2 Satz 1 sowie der Festlegung einer Alters- und Regelzugehörigkeitsdauergrenze i. S. v. Ziff. 5.4.1 Abs. 2 Satz 2 ab. Folglich kann auch den Empfehlungen gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 4, die an den Empfehlungen gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 2 Satz 1 und 2 anknüpfen, nicht gefolgt werden. Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten sowie dem Gesetz leiten lassen. Dabei orientiert sich der Aufsichtsrat seit Langem an einem grundlegenden Anforderungsprofil, welches bei jeweiligem Bedarf ad-hoc adaptiert und konkretisiert wird. Dies hat sich nach Überzeugung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat bewährt und bedarf nach seinem Dafürhalten keiner weiteren bürokratisierenden Selbstregulierung. Über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und deren Namen wird nicht im Corporate Governance Bericht gesondert informiert und die i.S.v. Ziff. 5.4.1 Abs. 5 Satz 3 ergänzten Lebensläufe werden - soweit keine Aufsichtsratswahlen anstehen - nicht dauerhaft auf der Website veröffentlicht und jährlich aktualisiert. Dem Aufsichtsrat gehören eine seiner Einschätzung nach angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner i.S.v. Ziff. 5.4.2 Satz 1 an. Einzelne Mitglieder durch eine zahlen- und namensmäßige Nennung im Corporate Governance Bericht unnötig zu exponieren, erachtet der Aufsichtsrat insbesondere auch angesichts der Unschärfe des Merkmals der Unabhängigkeit i.S. des Kodex jedoch nicht für sachgerecht. Dies gilt auch für die permanente Veröffentlichung aller Lebensläufe auf der Website, ohne dass tatsächlich Wahlen zum Aufsichtsrat anstehen. Soweit Wahlen zum Aufsichtsrat anstehen, wurden in der Vergangenheit und sollen auch künftig Lebensläufe der Kandidaten auf der Website für diesen Zeitraum veröffentlicht werden. d) Ziff. 5.5.2InteressenkonflikteDie Empfehlung gemäß Ziff. 5.5.2 sieht vor, dass jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offenlegen soll. Eine Arbeitnehmervertreterin im Aufsichtsrat hat die Übernahme des Amtes als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH gegenüber dem Aufsichtsrat verspätet offen gelegt. e) Ziff. 3.8 Abs. 3D&O VersicherungVon der Empfehlung gemäß Ziff. 3.8 Abs. 3 eines Selbstbehalts für die D&O Versicherung von Aufsichtsratsmitgliedern wurde bis zum 31. Dezember 2018 abgewichen, weil bei der Anpassung der D&O Versicherung im Geschäftsjahr 2016 von der Fortsetzung des Selbstbehalts unbeabsichtigterweise abgesehen worden war. 2. Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der unter 1. a) bis c) und e) aufgeführten Abweichungen seit dem 28. März 2018 entsprochen wurde und entsprochen wird und der Ausnahme unter 1. e) seit dem 1. Januar 2019 entsprochen wurde und wird."
Bad Neustadt a. d. Saale, 18. Januar 2019 Für den Aufsichtsrat Eugen Münch Für den Vorstand Stephan Holzinger |
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