RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft

Bad Neustadt a.d.Saale

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Offenlegung Jahresfinanzbericht AG

Geschäftsjahr 2018

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

der RHÖN-KLINIKUM AG

1 GRUNDLAGEN DER RHÖN-KLINIKUM AG

1.1 Überblick

Die RHÖN-KLINIKUM AG ist eine im SDAX(r) notierte Gesellschaft nach deutschem Recht und ist seit 1989 börsennotiert (SDAX(r)). Sitz der Gesellschaft ist in Bad Neustadt a. d. Saale, Salzburger Leite 1, Deutschland.

Der RHÖN-KLINIKUM AG obliegt als Obergesellschaft des Klinikkonzerns in diesem Rahmen die Führung aller zum Konzern gehörenden Klinik-, MVZ-, Service-, Grundbesitz- und Vorratsgesellschaften. Neben der Verwaltung der einzelnen Beteiligungen übernimmt die RHÖN-KLINIKUM AG die zentrale Finanzierungsfunktion für alle Konzerntöchter sowie die Beratung in zentralen Sachfragen, insbesondere auf den Gebieten der Datenverarbeitung und des Tarifwesens.

Mit den Verschmelzungsverträgen vom 18. Juli 2018 wurden die Herz- und Gefäß-Klinik GmbH Bad Neustadt, Bad Neustadt a. d. Saale und die Neurologische Klinik GmbH Bad Neustadt/Saale, Bad Neustadt a. d. Saale zu Buchwerten mit Wirkung zum 1. Januar 2018 auf die RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale, verschmolzen. Die RHÖN-KLINIKUM AG verfügt in 2018 über 1.114 Betten und bietet Diagnostik sowie Behandlung in den Bereichen der Kardiologie, Herz-, Gefäß-, Hand-, Schulter- und Fußchirurgie sowie Neurologie und Psychosomatik an.

Auf Grund der Verschmelzung endeten die Versorgungsaufträge zum 31. Dezember 2018 für die Kliniken Herz- und Gefäß-Klinik Bad Neustadt a. d. Saale, Klinik für Handchirurgie Bad Neustadt a. d. Saale, Neurologische Klinik Bad Neustadt a. d. Saale und RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale und die Krankenhäuser schieden aus dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern aus. Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wurde aufgrund des Ausscheidens der genannten Krankenhäuser der RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt mit 750 Betten der Versorgungsstufe II mit den Fachrichtungen Chirurgie, Herzchirurgie, Innere Medizin, Neurologie, Gynäkologie und Geburtshilfe, HNO und Hämodialyse sowie acht Betten Palliativmedizin im Krankenhausplan aufgenommen. Zur Führung des RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt bildet die RHÖN-Kreisklinik GmbH mit der RHÖN-KLINIKUM AG einen Gemeinschaftsbetrieb. Des Weiteren stehen 236 Betten Akutpsychosomatik sowie 20 tagesklinische Plätzen für die Behandlung psychosomatischer Patienten zur Verfügung. In den Kliniken für kardiologische, handchirurgische und neurologische Rehabilitation werden gemäß dem Belegungsvertrag mit dem Deutschen Rentenversicherung Bund und dem Versorgungsvertrag nach 111 SGB V mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen 261 Betten zur Rehabilitation vorgehalten.

Zum Jahreswechsel 2018/2019 hat die RHÖN-KLINIKUM AG im Rahmen eines großen Neubauvorhabens den ersten Bauabschnitt des neuen RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt fertiggestellt und in Betrieb genommen. Ein Großteil der bestehenden Kliniken inkl. der RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale, die sich vormals in Bad Neustadts Innenstadt befand, ist in das neue Zentrum für klinische Medizin umgezogen. Das Zentrum für klinische Medizin fasst einen Großteil der bestehenden Kliniken Bad Neustadts unter einem Dach zusammen und deckt die zentralen Bereiche der medizinischen Grundversorgung sowie sehr komplexe und schwierige Krankheitsfälle im Bereich der Herzmedizin, der Neurologie und der orthopädischen Chirurgie ab.

Daneben entstand auf dem Campus ein Zentrum für ambulante Medizin. Im Zentrum für ambulante Medizin befinden sich sowohl Facharztpraxen, als auch verschiedene Gesundheitsdienstleister wie Physiotherapie, ein Sanitätshaus und andere Dienstleister. Auch das am Campus bereits bestehende Medizinische Versorgungszentrum wurde in das neue Zentrum integriert.

Die jeweiligen Kliniken im Zentrum für klinische Medizin und das angeschlossene Zentrum für ambulante Medizin arbeiten unter einem Dach eng zusammen und profitieren so gegenseitig von den Kompetenzen und Kapazitäten untereinander. Ziel ist, dass eine enge Vernetzung zwischen ambulanter und stationärer Medizin entsteht und jeder Patient an der richtigen Stelle seiner individuellen Versorgungsnotwendigkeit behandelt wird. Prävention, Behandlung, Rehabilitation, Gesundheitsförderung und Pflege arbeiten bei diesem integrativen Konzept kooperativ zusammen und ermöglichen so die ganzheitliche Betreuung der Patienten. Somit wird eine bestmögliche interdisziplinäre und intersektorale Versorgung ermöglicht.

Unser Campus bietet darüber hinaus auch ein Gästehaus für Patienten und Angehörige.

Aufgrund der Verschmelzung der Herz- und Gefäß-Klinik GmbH Bad Neustadt und der Neurologischen Klinik GmbH Bad Neustadt/Saale auf die RHÖN-KLINIKUM AG zum 1. Januar 2018 ist die Darstellung der Vergleichbarkeit mit den tatsächlichen Zahlen des Geschäftsjahres 2017 nicht vollumfänglich gegeben.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Veränderungen der Bilanz zum 31.12.2018 gegenüber dem Stand zum 01.01.2018 aufgezeigt.

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31.12.2018
01.01.2018
Veränderung
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände 3.501.746,72 3.325.616,07 176.130,65
Sachanlagen 267.524.498,44 151.248.994,30 116.275.504,14
Finanzanlagen 666.068.605,28 662.900.105,28 3.168.500,00
Vorräte 5.367.884,11 5.856.543,56 -488.659,45
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 90.826.427,33 77.027.245,45 13.799.181,88
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 212.261.127,48 232.627.210,35 -20.366.082,87
Rechnungsabgrenzungsposten 1.471.962,13 1.321.471,45 150.490,68
Aktive latente Steuern 9.030.534,20 12.456.171,15 -3.425.636,95
1.256.052.785,69 1.146.763.357,61 109.289.428,08
Passiva
Eigenkapital 945.630.874,22 933.584.424,75 12.046.449,47
Sonderposten 7.285.889,43 8.179.104,77 -893.215,34
Rückstellungen 114.335.752,58 127.621.432,51 -13.285.679,93
Verbindlichkeiten 188.797.879,46 77.375.889,08 111.421.990,38
Rechnungsabgrenzungsposten 2.390,00 2.506,50 -116,50
1.256.052.785,69 1.146.763.357,61 109.289.428,08

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderungen der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018 gegenüber der Gewinn- und Verlustrechnung 2017 unter Berücksichtigung der Simulation der Verschmelzung im Geschäftsjahr 2017.

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2018
2017 (Simulation Verschmelzung)
Veränderung
Umsatzerlöse 218.616.958,47 217.641.215,52 975.742,95
Verminderung/Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen -1.041.168,44 122.543,36 -1.163.711,80
sonstige betriebliche Erträge 22.591.164,01 14.281.966,05 8.309.197,96
Materialaufwand 57.012.634,72 56.839.716,53 172.918,19
Personalaufwand 124.212.204,31 125.562.328,11 -1.350.123,80
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 15.490.749,32 15.595.420,09 -104.670,77
sonstige betriebliche Aufwendungen 31.412.773,47 32.667.915,90 -1.255.142,43
Erträge aus Beteiligungen 8.760.679,06 10.226.955,56 -1.466.276,50
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 3.991.772,54 6.135.711,83 -2.143.939,29
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 11.703.228,78 11.443.210,69 260.018,09
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.569.852,07 1.585.009,66 -15.157,59
Abschreibungen auf Finanzanlagen 1.105.000,00 1.541.955,85 -436.955,85
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.069.886,21 1.259.777,21 -189.891,00
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 4.153.146,21 -4.220.603,40 8.373.749,61
Ergebnis nach Steuern 31.736.092,25 32.190.102,38 -454.010,13
sonstige Steuern 46.347,37 67.250,83 -20.903,46
Jahresüberschuss 31.689.744,88 32.122.851,55 -433.106,67

Für die Angaben im Lagebericht werden die Werte der Bilanz zum 01.01.2018 sowie die unter Berücksichtigung der Simulation der Verschmelzung im Geschäftsjahr 2017 ermittelten Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung als Vergleichszahlen herangezogen. In den hier dargestellten Zahlen 2017 sind ebenfalls der Gewinn aus der Verschmelzung der Neurologischen Klinik GmbH Bad Neustadt/Saale auf die RHÖN-KLINIKUM AG in Höhe von 8,1 Mio. € sowie der Verlust aus der Verschmelzung der Herz- und Gefäß-Klinik GmbH Bad Neustadt auf die RHÖN-KLINIKUM AG in Höhe von 3,1 Mio. € als Simulation enthalten. Zum Verschmelzungsgewinn und -verlust verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang. Auch im Bereich der Leistungsentwicklung erfolgt die Bezugnahme auf das Vorjahr unter Berücksichtigung der kumulierten Zahlen der verschmolzenen Gesellschaften.

1.2 Zukunft der RHÖN-KLINIKUM AG

Das Geschäftsjahr 2018 war wirtschaftlich ein sehr erfolgreiches Jahr für die RHÖN-KLINIKUM AG. Der Klinikkonzern konnte zahlreiche wichtige strategische Themen und Projekte, wie die Trennungsrechnung, das RHÖN-Campus-Konzept oder die digitale Transformation des Unternehmens, weiter forcieren und wichtige Weichen für die Zukunft stellen.

Trennungsrechnung

Nach vielen Jahren des Disputs über die sogenannte Trennungsrechnung - eine Vereinbarung, die die Vergütung von Forschung und Lehre an unseren Universitätskliniken regelt - wurde im Oktober 2018 die letzte Vorbehaltsbedingung dieses wichtigen Zukunftspaktes erfüllt: die Plausibilisierung des Vertrags zwischen der RHÖN-KLINIKUM AG, der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM), dem Land Hessen sowie den beiden Universitäten Gießen und Marburg durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer.

Bereits 2017 hatten sich die beteiligten Parteien über die Eckpunkte der Vereinbarung geeinigt und dieses Zukunftspapier unterzeichnet. Die Verabschiedung im hessischen Landeshaushalt 2018/2019 erfolgte im Februar 2018.

Das UKGM ist das drittgrößte und einzige privatisierte Universitätsklinikum bundesweit. Seit 2006 gehört es zum Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG und erfüllt neben der Patientenversorgung in medizinisch höchst anspruchsvollen Fällen auch hoheitliche Aufgaben im Bereich Forschung und Lehre. Die getroffene Vereinbarung regelt nun erstmals eine entsprechende Vergütung in diesem Bereich. Die Regelung läuft bis Ende 2021, hat jedoch das Potenzial einer dauerhaften Lösung über die vereinbarte Laufzeit hinaus.

Mit der Vereinbarung wurde zudem ein umfangreiches und nachhaltiges Investitionsprogramm in Höhe von 100 Mio. € für beide Universitätskliniken möglich, von dem Patienten, Mitarbeiter und die Region Mittelhessen profitieren werden. Am Standort Marburg werden u. a. die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, die Klinik für Psychiatrie, der Zentrale Operationsbereich und die Intensivstationen im ersten Bauabschnitt modernisiert. Am Standort Gießen wird das Kinderherzzentrum ausgebaut und an das Klinikum ein Erweiterungsbau hinzugefügt. Diese Bauprojekte werden bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Weiterhin hat sich das UKGM verpflichtet, bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2021 auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten und Auszubildende mit entsprechendem Leistungsprofil zu übernehmen.

Marburger Ionenstrahl-Therapie-Zentrum (MIT)

Ende letzten Jahres wurden auch die Weichen für das Marburger Ionenstrahl-Therapie-Zentrum (MIT) neu gestellt. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat zum 1. Januar 2019 vom Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) 75,1 % der Geschäftsanteile an der Marburger Ionenstrahl-Therapie Betriebs-Gesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg mit beschränkter Haftung übernommen und trägt somit ab 2019 die alleinige medizinische und unternehmerische Verantwortung.

Mit der Übernahme der MIT GmbH wird ein erfolgreicher Neustart unter der medizinischen wie wirtschaftlichen Führung der RHÖN-KLINIKUM AG möglich. Das Zentrum bietet eine hochwirksame Behandlungsmöglichkeit zur punktgenauen Behandlung von Tumorerkrankungen mit Protonen und Schwerionen unter Schonung von Risikoorganen wie Herz, Lunge, Leber oder auch Nieren. Die Versorgung der Patienten mit dieser innovativen Behandlungstherapie konnte so trotz des Rückzuges des Universitätsklinikums Heidelberg gesichert werden.

Das RHÖN-Campus-Konzept

Mit unserem sektorenübergreifenden Campus-Konzept zur raschen, effizienten Versorgung der Patienten, das wir erstmals mit dem neuen RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt seit dem Jahreswechsel 2018/2019 anbieten, haben wir eine zukunftsträchtige Strategie, um weiterhin auf einem von starken regulatorischen Eingriffen des Staates geprägten Gesundheitsmarkt eine führende Rolle zu spielen.

Mit dem RHÖN-Campus-Konzept steht die RHÖN-KLINIKUM AG für eine exzellente medizinische Versorgung vor allem im ländlichen Raum. Prävention, ambulante und stationäre medizinische Behandlung, Rehabilitation, Gesundheitsförderung sind Eckpfeiler dieses innovativen und zukunftsweisenden Konzepts. Kurze Kommunikationswege sowie eine interdisziplinäre Zusammenarbeit, die die Grenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung überwindet, vereinfachen und beschleunigen den Behandlungsprozess der Patienten, auch bedingt durch gemeinsame IT-Plattformen und den Einsatz moderner, patienten- und mitarbeiterorientierter digitaler Instrumente.

Die idealtypische Umsetzung des Konzepts erfolgt erstmals am Stammsitz des Unternehmens. Anfang Dezember 2018 wurde hier der neue RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt im Beisein des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder und mehreren hundert Gästen feierlich eingeweiht. Auf dem bestehenden Klinikgelände hat das Unternehmen nach drei Jahren Bauzeit den ersten Bauabschnitt eines hochmodernen Gesundheitscampus errichtet. Das Investitionsbudget am Standort beläuft sich auf rund 250 Mio. €, welche überwiegend aus Eigenmitteln finanziert werden.

Die planerische Zusammenführung der verschiedenen Kliniken in den Neubau war ein intensiver, jahrelanger Prozess. Der Klinikumzug, bei dem auch die vormals im Innenstadtbereich von Bad Neustadt angesiedelte Kreisklinik in den neuen Campus integriert wurde, fand zum Jahreswechsel 2018/2019 statt.

Der neue Campus bietet mit dem Zentrum für ambulante Medizin (ZaM), dem Zentrum für klinische Medizin (ZkM) und Zentrum für rehabilitative Medizin (ZrM) eine patientenzentrierte Versorgung aus einem Guss: Vorsorge, Behandlung, Rehabilitation und Pflege - alles an einem Ort und auf Basis einer modernen IT sowie verschiedener innovativer Digitalisierungsinstrumente.

Vor dem Hintergrund der demografischen, regulatorischen und budgetären Entwicklungen und des Überangebots in der deutschen Kliniklandschaft sind wir davon überzeugt, dass zukünftig weitere Regionen von unserem Know-how und dem RHÖN-Campus-Konzept profitieren werden.

Digitalisierung

Als ein Vorreiter des digitalen Wandels im hiesigen Gesundheitswesen haben wir im Berichtszeitraum bedeutende Fortschritte beim Einsatz digitaler Anwendungen erreicht. Dies beinhaltet die Erprobung, Einführung und stetige Weiterentwicklung digitaler Lösungen im ärztlichen, pflegerischen und Verwaltungsbereich.

Die RHÖN-KLINIKUM AG forciert intensiv die digitale Vernetzung, um alle am Behandlungsprozess Beteiligten zu integrieren - niedergelassene Ärzte, Kliniken und Gesundheitsdienstleister. Unser Ziel ist es, die Arbeit der Ärzte und Pflegenden einfacher und die Versorgung der Patienten noch sicherer und besser zu machen.

Die Basis für unsere standortübergreifenden Informationssysteme und digitalen Anwendungen bildet eine moderne, leistungsstarke IT-Infrastruktur, die die Sicherheit der Patientendaten gewährleistet.

Neu ist u. a. das Medical Cockpit, eine Suchmaschine, die hilft, relevante Informationen in Arztbriefen, OP-Berichten und Röntgenbefunden strukturiert aufzubereiten und dem behandelnden medizinischen Personal auf einer Oberfläche einen schnellen und umfassenden Überblick ermöglicht. Das Cockpit ist in ein Klinikinformationssystem integriert und greift auf ein Universalarchiv zu. Mit dem Start des neuen Campus Bad Neustadt war das "Medical Cockpit" für den klinischen Betrieb verfügbar. Der möglichst zeitnahe Roll-out an anderen Standorten ist geplant.

Eine weitere Anwendung ist unser neu konzipiertes Ärzteportal, das eine lückenlose, effiziente und sichere Patientenversorgung ermöglicht. Es vereinfacht die Kommunikation zwischen niedergelassenen Ärzten und Klinikärzten durch die Möglichkeit, tagesaktuell Informationen elektronisch abzurufen.

Durch die Integration des Medical Cockpit und der arztgeführten elektronischen Patientenakte bieten wir niedergelassenen Ärzten umfangreiche Erleichterungen an.

Maßnahmenplan

Im vergangenen Geschäftsjahr wurde die Umsetzung des 2017 aufgelegten Maßnahmenplans zur Verbesserung der operativen Leistungsfähigkeit weiter vorangetrieben. Neben Themen zu Organisations- und Prozessverbesserungen wurde, um den Rechnungskürzungen entgegenzutreten, ein verstärktes Augenmerk auf die Anforderungen an die Patientendokumentation gelegt und ein konzernweit umfassendes Schulungsprogramm aufgesetzt. Zudem wird in diesem Bereich intelligente Prüfsoftware eingesetzt.

Im Berichtsjahr wurde der Einkaufsprozess der einzelnen Standorte noch stärker als bisher gebündelt. Wesentliche Warengruppen der RHÖN-KLINIKUM AG sind: Arzneimittel und Blutprodukte (Konserven und Blutgerinnungsfaktoren), Transkatheter-Aortenklappen-Implantate (TAVI), Herzschrittmacher und Defibrillatoren, Gefäßprothesen, Endoprothetik und Pflegeartikel.

Die Standardisierung und Vereinheitlichung von Produkten wird im Konzern intensiv in den Expertenpanels und unter den Ärzten diskutiert. Primäres Ziel ist es, nur die Produkte zu nutzen, die sich medizinisch bewährt haben und eine hervorragende Qualität und ausgezeichnete Langzeitergebnisse aufweisen. An zweiter Stelle kommt der Kostenaspekt, da viele Hersteller beim Einkauf größerer Mengen Rabatte gewähren. So hat sich zum Beispiel das Expertenpanel Herz- und Gefäßmedizin auf Standardprodukte bei Herzschrittmachern, Defibrillatoren, Stents und Transkatheter-Aortenklappen-Implantaten geeinigt.

Unternehmensleitbild

"Tue nichts, was du nicht willst, dass es dir getan werde, und unterlasse nichts, was du wünschst, dass es dir getan würde." An diesem ethischen Prinzip richten wir seit jeher unser gesamtes Tun und Handeln aus. Es gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens - sowohl in der Patientenversorgung als auch in der Verwaltung und im Management.

Unser Leitbild gibt den Rahmen für Regeln und Richtlinien vor und gewährleistet so das ethisch einwandfreie Handeln im Unternehmen. Die Bereiche Chancen- und Risikomanagement, Compliance, Corporate Governance sowie Qualitätsmanagement richten sich danach und bilden die zentralen Instrumente, mit denen wir den Wert der RHÖN-KLINIKUM AG nachhaltig und kontinuierlich steigern und das Vertrauen unserer Anleger festigen.

Corporate Social Responsibility

Die RHÖN-KLINIKUM AG bekennt sich zu nachhaltigem Engagement - als Gesundheitsversorger, als Arbeitgeber und als Unternehmen. Unser Erfolg ist dabei für uns immer untrennbar mit medizinischer, ökologischer und sozialer Verantwortung verbunden. Deshalb ist Nachhaltigkeit für uns Bestandteil der Unternehmensstrategie.

Seit letztem Jahr enthält der Corporate Social Responsibility Bericht (CSR-Bericht) zudem den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht (NFB) gemäß §§ 315b und 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB. Die RHÖN-KLINIKUM AG erfüllt ihre Berichtsanforderungen gem. CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetz (CSR-RLUG) auf Gesellschaftsebene und auf Konzernebene in Form des vorliegenden NFB.

a) Lebensqualität verbessern

Das Wohl unserer Patienten steht für uns an oberster Stelle. Exzellente medizinische Versorgung für jeden und zu jeder Zeit - das ist das erklärte Ziel der RHÖN-KLINIKUM AG. Deshalb untersuchen und behandeln wir unsere Patienten auf Basis aktueller, wissenschaftlich fundierter Therapieverfahren mit moderner Medizintechnologie. Darüber hinaus wollen wir für einen nachhaltigen Behandlungserfolg die bestmögliche Pflege und Betreuung anbieten.

Ebenso wichtig ist es uns, medizinische Innovationen voranzutreiben. Wir wollen, dass möglichst viele Menschen von unseren Fortschritten profitieren und an den Erfolgen der modernen Medizinforschung teilhaben. Deshalb entwickeln wir spitzenmedizinische Leistungen mit externen Forschungs- und Entwicklungspartnern weiter und finden innovative Lösungen zum Wohl unserer Patienten. Hierfür bauen wir in unseren Kliniken auf den Austausch zwischen den einzelnen Kompetenzzentren.

b) Umwelt schützen

Für ein zukunftsorientiertes Unternehmen, wie es die RHÖN-KLINIKUM AG ist, gehört der Umweltschutz zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Als moderner Klinikkonzern mit innovativer Technik und höchsten Ansprüchen an das Patientenwohl gehen wir gewissenhaft und effizient mit Ressourcen um. Denn gute Umweltbedingungen sind Voraussetzung für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen.

c) Mitarbeiter fördern und binden

Die RHÖN-KLINIKUM AG gehört mit knapp 17.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den größten privaten Gesundheitsversorgern in Deutschland. Sie sind unser zentraler Erfolgsfaktor. Ihr Fachwissen, ihre Erfahrungen und ihr Engagement ermöglichen unseren Patienten eine exzellente medizinische Versorgung.

Ziel unserer langfristigen Personalstrategie ist es, die besten Mitarbeiter für unser Team zu gewinnen, sie zu fördern und an unser Unternehmen zu binden. Deshalb tun wir viel dafür, um für alle Berufsgruppen in unserem Konzern ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Alle Kliniken zeichnen sich durch modernste medizintechnische Ausstattungen aus. Vielfältige Personalentwicklungs- und Personalfördermaßnahmen sowie zahlreiche Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie machen uns auch überregional zu einem interessanten Arbeitgeber.

In Anbetracht der demografischen Entwicklung und der neuen regulatorischen Eingriffe der Gesundheitspolitik wird die Nachfrage nach qualifiziertem Personal weiter steigen. Dieser Herausforderung begegnet die RHÖN-KLINIKUM AG durch eigene Ausbildungseinrichtungen, in denen wir unseren Nachwuchs in den verschiedensten Berufen ausbilden.

Zu weiterführenden Informationen zum Punkt Corporate Social Responsibility wird auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB im auf unserer Website www.rhoen-klinikum-ag.com/geschaeftsbericht veröffentlichten Geschäftsbericht verwiesen.

1.3 Ziele und Strategien

Die RHÖN-KLINIKUM AG hat das Ziel, weiterhin neue Wege zu gehen und den Anspruch, den Patienten die beste Medizin zu bieten. So werden die Patienten weiterhin auf der Basis neuester wissenschaftlich fundierter Therapieverfahren und unter Einsatz modernster Medizintechnologie diagnostiziert und behandelt. Die ethische Grundlage und die Basis unseres Handelns ist das Wohl unserer Patienten, die sich unseren Mitarbeitern in unseren Kliniken und Einrichtungen anvertrauen und täglich im Mittelpunkt unserer Anstrengungen stehen.

Wir stehen zwar nicht für absolute Größe, aber für den Mut, aufgrund des zunehmend schwierigeren regulatorischen Umfelds und des zunehmenden budgetären Drucks für medizinische Leistungen neu zu denken und neue, teilweise auch noch unbeschrittene Wege zu gehen. Dabei stehen die weitere Stärkung der Behandlungsexzellenz und Patientenversorgung durch die Umsetzung des nachfolgend erläuterten RHÖN-Campus-Konzepts und die Fokussierung auf Digitalisierung und Netzwerkmedizin im Vordergrund unseres Engagements.

Mit unserem RHÖN-Campus-Konzept, der digitalen Transformation unseres Unternehmens sowie der Telemedizin haben wir nach unserer Überzeugung die richtige Strategie, um auch zukünftig auf einem von regulatorischen Eingriffen geprägten Gesundheitsmarkt eine führende Position einzunehmen. Das RHÖN-Campus-Konzept steht dabei für eine neue, höchst effiziente und moderne Form der Gesundheitsversorgung vor allem in der ländlichen Region. Bei unserem RHÖN-Campus-Konzept geht es im Wesentlichen um die logistische und räumliche Verzahnung ambulanter und stationärer Leistungen in Verbindung mit dem Angebot an niedergelassene Ärzte, in Gemeinschaft mit dem jeweiligen Klinikum zu agieren - Patienten können so an einem Ort rasch diagnostiziert und behandelt werden, statt oft tagelang mühsam durch das Gesundheitssystem navigiert zu werden. Wir setzen konsequent auf eine sektorenübergreifende Vernetzung mit Ärztinnen und Ärzten sowie Gesundheitsdienstleistern in der jeweiligen Region. Ambulante und stationäre Angebote werden mit einer Vielzahl medizinischer Service- und Vorsorgeleistungen eng verzahnt, die bisher räumlich und personell getrennt waren. Vorsorge, Diagnostik, Behandlung, Rehabilitation und Pflege arbeiten dabei Hand in Hand. Dieses Modell wird mit der Fertigstellung des Neubaus am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt zum Jahreswechsel 2018/2019 und dem Angebot erstklassiger, rascher Diagnostik und Behandlung jenseits der traditionellen Sektorengrenzen ambulant und stationär aktuell umgesetzt. Das RHÖN-Campus-Konzept stellt ein tragfähiges Lösungsmodell für die Gesundheitsversorgung der Zukunft dar. Wir sind -alleine vor dem Hintergrund der unausweichlichen Bereinigung des Überangebots in der deutschen Kliniklandschaft - überzeugt, dass künftig weitere Regionen von unserem Know-how profitieren werden.

Wesentlicher Kern für die Umsetzung unseres Konzepts ist der Einsatz digitaler Instrumente und einer modernsten Anforderungen entsprechenden IT. Auf Basis einer stabilen IT setzen wir eine Vielzahl von klinischen Informationssystemen ein und ergänzen diese mit diversen digitalen Innovationen, wie etwa dem "Medical Cockpit", dem "Ärzteportal" und vielen weiteren Instrumenten, deren Ziel es ist, die Arbeit unserer Ärzte und Pfleger einfacher und die Versorgung der Patienten noch sicherer und besser zu machen. Den höchsten Reifegrad werden wir naturgemäß am neuen Campus Bad Neustadt erreichen. Aber auch jenseits davon haben wir als Vorreiter der digitalen Transformation im Gesundheitswesen überall im Berichtszeitraum bedeutende Fortschritte beim Einsatz digitaler Anwendungen erreicht, um die Behandlungsqualität für unsere Patienten weiter zu verbessern, unsere Mitarbeiter zu entlasten und zu unterstützen sowie Abläufe z. B. für die Dokumentation von Leistungen weiter zu optimieren.

Eines der digitalen Leuchtturmprojekte ist das nun einsatzbereite Medical Cockpit - eine Suchmaschine, die hilft, relevante Informationen in Arztbriefen, Röntgenbefunden und OP-Berichten in kürzester Zeit zu finden. Mit Start des Campus wird das Medical Cockpit am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt im aktiven Dialog mit den klinischen Anwendern sukzessive in den Regelbetrieb eingeführt. Das Medical Cockpit wurde ebenso in unser neu konzipiertes Ärzteportal, der arztgeführten elektronischen Patientenakte, integriert und steht damit auch niedergelassenen Ärzten zur Verfügung.

Eine weitere Anwendung unter den zahlreichen Projekten ist die geplante Einführung der digitalen Anamnese und Befragung. Durch die Erfassung von Patientenfragebögen auf einem Tablet ermöglichen wir eine durchgängige digitale Erfassung behandlungsrelevanter Informationen. Auch die Telemedizin wird bei uns weiter an Bedeutung gewinnen, nicht zuletzt durch die schrittweise Abschaffung des sogenannten Fernbehandlungsverbots. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat den Mut, die Chancen des digitalen Wandels des Gesundheitswesens zu nutzen, um ihre Unternehmensziele zu erreichen und auch neue Geschäftsmodelle außerhalb des bisherigen Kernbereichs zu entwickeln.

Dabei bedeutet Digitalisierung nicht nur die Sammlung, Auswertung und Interpretation großer Datenmengen. Vielmehr ist sie die Grundlage für eine signifikant optimierte Patientensteuerung, die Verzahnung und Harmonisierung von ambulanter und stationärer Versorgung, die Anbindung von verwandten Leistungen sowie von vielen Anwendungen im Bereich der Telemedizin.

1.4 Steuerungssystem

Für unser Unternehmen haben wir ein Zielsystem, das es unserer Meinung nach ermöglicht, uns kontinuierlich und oft auch besser als der Markt und unsere Wettbewerber zu entwickeln. Dieses definiert steuerungsrelevante Kennzahlen wie Umsatzerlöse und EBITDA sowie Kennzahlen für das Wachstum der Leistungen und den Konzerngewinn. Diese Kennzahlen werden durch den Vorstand überwacht. Das monatliche Berichtswesen an den Vorstand umfasst die Kliniken. Die Konzernführungskosten werden vollständig auf die operativen Segmente verteilt. Der monatliche Plan-Ist-Vergleich und Ist-Ist-Vergleich im Bericht an den Vorstand dient durch die Zusammenfassung der operativen Segmente zu einem Berichtssegment der Steuerung der in der Unternehmensprognose veröffentlichten Zielgrößen.

Wir sind der Ansicht, dass ein profitables Wachstum unserer Leistungen, unserer Fallzahlen bzw. unserer Bewertungsrelationen sowie unserer Umsatzerlöse wichtige Faktoren für die Steigerung unseres Unternehmenswertes sind.

Die Bewertungsrelationen sind Kennzahlen zur Abrechnung medizinischer Leistungen in Krankenhäusern. Für jede Gruppe von Patienten erhält man in Kombination mit dem Case-Mix-Index (Größe für die durchschnittliche Fallschwere im System der Diagnosis Related Groups, DRG), die jeweilige Bewertungsrelation. Die Bewertungsrelation ist damit ein Maß für den Schweregrad eines medizinischen Falls und auch für den Kostenaufwand. Multipliziert man die Bewertungsrelationen mit dem Basisfallwert, erhält man den wesentlichen Betrag, den ein Kostenträger (Krankenkasse) an ein Krankenhaus für einen stationären Behandlungsfall zahlen muss. Durch Zusatzentgelte und Vergütungen z. B. für neue Behandlungsformen kann sich dieser Betrag im Einzelfall noch erhöhen.

Auch wenn der Anteil der ambulanten Umsätze am Gesamtumsatz kontinuierlich steigt, repräsentieren die stationären Umsatzerlöse immer noch den wichtigen steuerungsrelevanten finanziellen Leistungsindikator. Für Zwecke der Messung und Steuerung werden die Umsatzerlöse grundsätzlich um Konsolidierungseffekte bereinigt, um so das organische Wachstum zu ermitteln.

Das EBITDA beschreibt unsere operative Leistungsfähigkeit vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern und stellt einen weiteren wichtigen steuerungsrelevanten finanziellen Leistungsindikator dar. Unser Ziel ist es, über das Geschäftsjahr hinweg EBITDA-Margen zu erzielen, die entsprechend der Ausrichtung der einzelnen Kliniken zu den attraktivsten des Krankenhausmarkts zählen. Diese sind definiert als Quotient aus EBITDA und den Umsatzerlösen.

Für die Messung und Steuerung der Ertragskraft auf Konzernebene wird der Konzerngewinn nach Steuern verwendet. Diese Größe hat den bedeutendsten Einfluss auf das für die Kapitalmarktkommunikation verwendete Ergebnis je Aktie.

Das Ziel des Managements beim Umgang mit Eigenkapital und Fremdkapital ist die strikte Verfolgung einer Fristenkongruenz (horizontale Bilanzstruktur) von Mittelherkunft und Mittelverwendung. Langfristig gebundenes Vermögen soll langfristig finanziert sein. Zur langfristigen Mittelherkunft zählen die in der Bilanz ausgewiesenen Posten Eigenkapital und langfristige Schulden. Diese Kennzahl soll mindestens 100 % betragen. Obwohl der Konzern bei einer Personalkostenquote von über 50 % häufig der Dienstleistungsbranche zugerechnet wird, ist das Geschäftsmodell langfristig ausgerichtet und initial investitionsgetrieben. Die Investitionskosten wollen wir dabei nachhaltig durch mindestens 35 % Eigenkapital unterlegen.

Beim Einsatz von Fremdkapital orientieren wir uns zur Risikominimierung an nachfolgender Steuerungsgröße. Es wird angestrebt, den Quotienten aus Nettofinanzverschuldung (diese entspricht den Finanzschulden abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten) und EBITDA auf maximal das 3,5-Fache zu begrenzen.

Im Rahmen der Liquiditätssteuerung unserer operativen Geschäftstätigkeit analysieren wir die Umschlagfaktoren des operativen Nettoumlaufvermögens. Darüber hinaus haben wir Mindestanforderungen festgelegt, die generell berücksichtigt werden müssen, bevor eine Akquisition durchgeführt wird. Insbesondere müssen Akquisitionen das Potenzial haben, spätestens nach drei Jahren nach Integration einen positiven Geschäftswertbeitrag zu leisten und einen positiven Cash-Return in Höhe von 15 % nach den von uns durchgeführten Investitionen und Modernisierungen innerhalb von drei bis fünf Jahren zu erwirtschaften.

Neben den finanziellen Kennzahlen für das Wachstum der Leistungen nutzen wir weitere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, um das Unternehmen nachhaltig weiterzuentwickeln. Zu den weiteren nichtfinanziellen Leistungsindikatoren gehören Qualitätssicherung, Arbeitsschutz, Patientenbefragungen, Mitarbeiterförderung und Themen der Energie und Umwelt.

1.5 Qualität

Jeder Patient hat Anspruch auf die bestmögliche medizinische Versorgung - an jedem Tag, rund um die Uhr. Das ist die zentrale Leitlinie unseres medizinischen Qualitätsmanagements. Dabei folgen wir strikt einem ganzheitlichen Ansatz: klinisches Risikomanagement, Medizincontrolling und Krankenhaushygiene sind hierbei die wichtigsten Elemente. Aufgrund des regelmäßigen Austauschs der thematisch verwandten Disziplinen mit dem "klassischen" Qualitätsmanagement entsteht so ein stabiles und tragfähiges System - das Qualitätskonzept der RHÖN-KLINIKUM AG.

Wir verstehen Qualitätsmanagement als Daueraufgabe, der wir uns bewusst und gerne stellen. Es ist unser kontinuierlicher Anspruch, die Qualität der Versorgung weiter zu steigern. Daran wollen wir uns messen lassen.

In unseren Qualitätsberichten machen wir die Wirklichkeit hinter diesem Anspruch transparent. Unsere konsequente und umfassende Veröffentlichung der Ergebnisse gibt Patienten, Angehörigen, einweisenden Ärzten und Krankenkassen die Möglichkeit, sich umfassend über die Behandlungsqualität in den Standortkliniken zu informieren.

Zu weiterführenden Informationen wird auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB im auf unserer Website veröffentlichten Geschäftsbericht verwiesen.

1.6 Medizinische Forschung und Transfer in die Praxis

Unsere Kliniken beteiligen sich am kontinuierlichen Transfer von Wissen aus der Forschung in die Praxis, um wissenschaftliche Erkenntnisse schneller, besser und gezielter in die Praxis der medizinischen Krankenversorgung einzuführen. Unsere Universitätskliniken Gießen und Marburg ermöglichen einen kontinuierlichen Transfer von universitärem Wissen aus der Forschung in die Praxis. Die unmittelbare Anbindung der Konzernkliniken an die universitäre Maximalversorgung und der damit verbundene direkte Zugang zu den hochschulmedizinischen Forschungsergebnissen führen dazu, wissenschaftliche Erkenntnisse schnell in moderne Medizin zu übersetzen und qualifiziert in die Fläche zu tragen.

Neben unseren universitätsmedizinischen Standorten pflegen unsere Konzernkliniken den offenen wissenschaftlichen Dialog. Das reicht von der Federführung wissenschaftlicher Konferenzen über die Teilnahme an klinischen Langzeitstudien und vielversprechenden internationalen Forschungsprojekten bis hin zur Wahrnehmung universitärer Lehraufträge sowie dem Angebot konkreter Fortbildungsmaßnahmen für Krankenhausärzte.

Zu weiterführenden Informationen wird auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB im auf unserer Website veröffentlichten Geschäftsbericht verwiesen.

1.7 Compliance

Compliance -das Handeln im Einklang mit Gesetzen und unternehmensweiten ethischen Maßstäben - ist für einen Gesundheitsdienstleister von zentraler Bedeutung, weil es letztlich dem Wohle unserer Patienten dient.

Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist essenziell. Zu seinem Schutz gelten der hippokratische Eid - der ethische Maßstab für Ärzte und andere patientennahe Mitarbeiter - und eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen. Zusätzlich haben wir in unserem Unternehmenskodex dieses Vertrauensverhältnis als entscheidende Geschäftsgrundlage definiert. Er ist für alle Mitarbeiter verbindlich. Dadurch steigern wir ihr Bewusstsein für den Kodex und schützen sie gleichzeitig.

Neben den gesetzlichen Vorschriften halten wir uns darüber hinaus auch an unsere internen Vorgaben, denen noch strengere ethische Maßstäbe zugrunde liegen. Formuliert sind diese als Konzernbetriebsvereinbarungen, Geschäftsordnung Compliance sowie als Richtlinien und Handlungsempfehlungen (z. B. Verhaltenskodex), die jeden Mitarbeiter in die Lage versetzen, unsere Unternehmensziele im Einklang mit unseren Wertvorstellungen zu verfolgen. Die konzernweite Geschäftsordnung Compliance regelt Aufbau und Arbeitsweise unseres Compliance-Management-Systems. Erster Verantwortlicher für Compliance ist der Vorstandsvorsitzende der RHÖN-KLINIKUM AG.

Zu weiterführenden Informationen wird auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB im auf unserer Website veröffentlichten Geschäftsbericht verwiesen.

1.8 Corporate Governance

Gezeichnetes Kapital

Das ausgewiesene gezeichnete Kapital der RHÖN-KLINIKUM AG entfällt vollständig auf 66.962.470 stimmberechtigte, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 2,50 €. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen - auch wenn sie sich aus Vereinbarungen von Gesellschaftern ergeben können -, bestehen nicht bzw. sind uns nicht bekannt. Keine unserer Aktien ist mit Sonderrechten ausgestattet, die ihrem Inhaber besondere Kontrollbefugnisse verleihen. Mitarbeiter, die Aktien halten, üben ihr Stimmrecht frei aus. Die Aktionäre können ihre Stimmrechte bei der Hauptversammlung selbst ausüben oder Stimmrechtsvertreter bestellen. Unter Berücksichtigung der uns mitgeteilten Schwellenüber- bzw. Schwellenunterschreitungen ergibt sich nach §§ 33, 34 WpHG hinsichtlich der Aktionärsstruktur zum Stichtag 31. Dezember 2018 folgendes Bild:

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Mitteilungspflichtiger veröffentlicht am Direkt gehalten
%
Zurechnung
%
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA 05.01.2018 0,0005 25,10
B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft 07.04.2017 25,0003
Eugen Münch 28.11.2017 6,94 7,61
Ingeborg Münch 26.10.2015 5,44
Landeskrankenhilfe V.V.a.G 22.10.2018 5,21
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Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsverfügung
%
Tag der Schwellenüber-/-unterschreitung Über-/ Unterschreitung der Schwelle von
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA 25,10 29.12.2017 >25%
B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft 25,00 06.04.2017 >25%
Eugen Münch 14,56 23.11.2017 >10%
Ingeborg Münch 5,44 15.10.2015 >5%
Landeskrankenhilfe V.V.a.G 5,21 19.10.2018 >5%
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Mitteilungspflichtiger Meldung gem. §§ 33, 34 WpHG Zurechnung nach WpHG/Zusatzinformation:
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA zugerechnet (§ 34 WpHG): Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA
B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft zugerechnet (§ 34 WpHG): B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft
Eugen Münch zugerechnet (§ 34WpHG): HCM SE
Ingeborg Münch direkt gehalten (§ 33 WpHG)
Landeskrankenhilfe V.V.a.G direkt gehalten (§ 33 WpHG)

Jahresabschluss, Kommunikation mit Aktionären und Analysten

Der Jahresabschluss wird nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wird nach den Grundsätzen der in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und unter Anwendung von § 315e Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellt und sowohl nach nationalen als auch nach internationalen Prüfungsstandards geprüft. Der Halbjahresabschluss wird auf freiwilliger Basis nach den gleichen vorgenannten Grundsätzen einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Bei der Auftragsvergabe an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird auf die erforderliche Unabhängigkeit der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geachtet. Den Prüfungsauftrag für den Jahres- sowie für den Halbjahresabschluss des Konzerns und für die Prüfung der Konzernobergesellschaft erteilt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß der Beschlussfassung in der Hauptversammlung.

Unseren Jahresabschluss veröffentlichen wir im März des folgenden Geschäftsjahres. Die Ordentliche Hauptversammlung findet üblicherweise in den ersten sechs Monaten des neuen Geschäftsjahres statt. Unsere Prognosen für die Geschäftsjahre geben wir gemäß den Anforderungen bekannt. Wir führen Analysten- und Investorengespräche und berichten zudem im Rahmen von telefonischen Analystenkonferenzen über die Geschäftsentwicklung. Über alle sonstigen wesentlichen wiederkehrenden Termine informieren wir unsere Aktionäre, Aktionärsvereinigungen, Analysten und die Medien durch unseren Finanzkalender, der im Geschäftsbericht und im Internet auf unserer Homepage veröffentlicht ist.

Organe der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat sind nach deutschem Aktienrecht konstituiert. Danach leitet der Vorstand die Gesellschaft und führt die Geschäfte; der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand entspricht den aktienrechtlichen Bestimmungen (Aufsichtsrat: § 101 ff. AktG; Vorstand: § 84 AktG) und den Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG).

Der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG ist nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes paritätisch mit 16 Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt und trat im Jahr 2018 zu fünf Sitzungen (2017: vier Sitzungen) zusammen. Die letzte Wahl der Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat fand turnusgemäß im Rahmen der Ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2015 statt. Die fünfjährige Amtsperiode des Aufsichtsrats endet mit Schluss der Hauptversammlung, in der über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen wird. Die Satzung sieht für Mitglieder eine Altersgrenze von 75 Jahren vor. Neue Mitglieder der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind seit dem 1. Januar 2018 Frau Natascha Weihs (Ersatzmitglied für Frau Bettina Böttcher, ausgeschieden aus dem Aufsichtsrat zum 31. Dezember 2017) und seit dem 1. März 2018 Herr Oliver Salomon (Ersatzmitglied für Herrn Björn Borgmann, ausgeschieden aus dem Aufsichtsrat zum 28. Februar 2018). Der Aufsichtsrat setzt sich aktuell zu 43,8 % aus Frauen und zu 56,2 % aus Männern zusammen. In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist die Bildung von Ausschüssen vorgesehen. Im Jahr 2018 bestanden sieben ständige Ausschüsse: der Vermittlungsausschuss, der Personalausschuss, der Prüfungsausschuss, der Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Compliance und Kommunikation als beschließende Ausschüsse i. S. v. § 107 Abs. 3 AktG und der Nominierungs- sowie der Medizininnovations- und Qualitätsausschuss. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten in regelmäßigen Abständen an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.

Für die Tätigkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie für die Zusammenarbeit beider Organe bestehen Geschäftsordnungen.

Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG ist für die Leitung der Gesellschaft zuständig. Gemäß der Geschäftsordnung werden die Geschäfte in gemeinschaftlicher Verantwortung geführt. Der Vorstand erstattet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend Bericht über alle bedeutenden Fragen betreffend die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns und seiner Gesellschaften. Am 28. März 2018 hat der Aufsichtsrat einstimmig beschlossen, das Vorstandsmitglied Herrn Dr. Dr. Martin Siebert mit sofortiger Wirkung als Vorstand der Gesellschaft abzuberufen und Herrn Dr. Gunther K. Weiß einstimmig mit Wirkung zum 1. Mai 2018 bis zum 31. Dezember 2021 als Mitglied des Vorstands bestellt. Die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands wurden entsprechend angepasst und die Geschäftsordnung aktualisiert. Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG besteht demnach aktuell aus drei Mitgliedern: Herrn Stephan Holzinger, Vorstandsvorsitzender und Finanzvorstand (CEO/CFO), Herrn Prof. Dr. Bernd Griewing, Vorstand Medizin (CMO), und Herrn Dr. Gunther K. Weiß, Operativer Vorstand (COO).

Vergütungsbericht

Im Vergütungsbericht sind die Grundsätze, die für die Festlegung der Vergütung des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG angewendet werden, zusammengefasst. Außerdem werden Struktur und Höhe der Vorstandsbezüge sowie Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats erläutert.

Im Jahr 2018 setzt sich die Vergütung des Vorstands aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht ausschließlich aus fixen Komponenten. Die Bezüge von Aufsichtsrat und Vorstand werden aufgeteilt in ihre Bestandteile im Lagebericht individualisiert tabellarisch aufgeführt.

Vergütung des Vorstands

Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem für den Vorstand in den Leitlinien zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der RHÖN-KLINIKUM AG (Vergütungsleitlinien) grundsätzlich festgelegt.

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus mehreren Vergütungsbestandteilen zusammen. Im Einzelnen besteht die Vergütung aus dem Grundgehalt, der Tantieme, Nebenleistungen (Sachbezüge) sowie teilweise aus einer langfristigen aktienkursbasierten Vergütung und einer bedingten Altersvorsorgeleistung.

Infolge des am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) ist für die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung das Plenum des Aufsichtsrats nach Vorbereitung durch den Personalausschuss zuständig.

Wesentlicher Inhalt des Vergütungssystems des Vorstands

Gemäß Vorgabe des Vergütungssystems sind bei Festlegung und Überprüfung der Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat die Kriterien für die Angemessenheit und Üblichkeit sowie die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage und der Erfolg des Unternehmens zu beachten. Weiterhin sollen die Gesamtbezüge die übliche Vergütung nicht ohne besonderen Grund übersteigen. Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, wird der Aufsichtsrat die Gesamtbezüge nach Maßgabe des § 87 Abs. 2 AktG herabsetzen, wenn die Weitergewährung der Gesamtbezüge unbillig wäre.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer erfolgsunabhängigen und einer erfolgsbezogenen Komponente sowie aus kurzfristigen und langfristigen Anreizwirkungen. Der erfolgsunabhängige Teil setzt sich aus dem Grundgehalt und den Nebenleistungen zusammen, die erfolgsbezogene Komponente umfasst eine Tantieme. Es gibt Regelungen zu einer Mindestvergütung und zur Begrenzung der Gesamtvergütung (Cap), die bei unvorhergesehenen Ergebnisentwicklungen ausgleichend wirken sollen. Außerdem besteht für einige ehemalige Vorstände eine langfristige aktienkursbasierte Vergütung (virtuelle Aktienoptionen), die an eine langfristige Entwicklung der RHÖN-KLINIKUM AG Aktie gekoppelt ist und im Lagebericht offengelegt ist. Grundlage für die bedingten Altersvorsorgeleistungen ist stets die Jahresvergütung zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses. Somit stehen diese Leistungen unter dem Einfluss der erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten des Vergütungssystems.

Das Grundgehalt beträgt in der Regel 192 Tsd. € p. a. und wird als leistungsunabhängige Vergütung in zwölf gleichen Monatsraten ausbezahlt. Dem Vorstandsvorsitzenden steht für gewöhnlich das 1,5- Fache bis das Doppelte des Regelgehalts oder aktuell ein festes Jahresgrundgehalt zu. Ein etwaiger ständiger Vertreter des Vorstandsvorsitzenden kann hierfür ein um 10 % erhöhtes Grundgehalt erhalten. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, wobei diese im Wesentlichen aus dem nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert für private Dienstwagennutzung, den Versicherungsprämien für eine Unfallversicherung, Umzugskosten sowie der D&O-Versicherung bestehen. Die Dienstwagennutzung und die Versicherungsprämien zur Unfallversicherung sind vom einzelnen Vorstandsmitglied als Vergütungsbestandteil zu versteuern. Grundsätzlich stehen sie allen Vorstandsmitgliedern in gleicher Weise zu; die Höhe variiert je nach der persönlichen Situation.

Die erfolgsbezogene Komponente der Vergütung stellt die Tantieme dar. Als mehrjährige oder einjährige Bemessungsgrundlage für ihre Höhe dient die Entwicklung des Konzernergebnisses nach Minderheitenanteilen gemäß den jeweils geltenden IFRS als Bezugsgröße. Sollte das Konzernergebnis durch außerordentliche Entwicklungen beeinflusst worden sein, wird deren einmalige Auswirkung eliminiert. Die Berechnung der Tantieme passt sich an die geänderten Gegebenheiten des Konzerns an. Die Tantiemeregelungen der im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstände setzten sich wie folgt zusammen:

Die Bemessungsgrundlage der Tantieme ergibt sich aus dem Durchschnitt der Konzernergebnisse der letzten drei Geschäftsjahre, die mit den Faktoren 3, 2 und 1 gewichtet werden. Die zeitlich am weitesten in der Vergangenheit liegenden Konzernergebnisse werden mit dem geringsten Faktor gewichtet. Die Bemessungsgrundlage des Vorstandsvorsitzenden ermittelt sich aus dem Konzernergebnis des Jahres abzüglich eines fest definierten Sockelbetrages. Als Konzernergebnis wird das Konzernergebnis nach Minderheitenanteilen gemäß den jeweils geltenden IFRS herangezogen. Sollte das Konzernergebnis durch außerordentliche Entwicklungen beeinflusst worden sein, kann deren einmalige Auswirkung eliminiert werden. Der Tantiemesatz wird individuell für jedes Vorstandsmitglied durch den Aufsichtsrat auf Empfehlung des Personalausschusses festgelegt. Berücksichtigt werden dabei Leistung, Aufgaben und Anzahl der Amtsperioden. Üblicherweise erhält der Vorstandsvorsitzende die 1,5- fachen bis doppelten Tantiemesätze. Es ist möglich, für erstmals bestellte, insbesondere für stellvertretende Vorstandsmitglieder, eine angemessene Ermäßigung der Tantiemesätze zu vereinbaren. Diese Option besteht bei Vorliegen besonderer Gründe auch für die übrigen Vorstandsmitglieder.

Die Vorstandsmitglieder erhalten ab dem Geschäftsjahr 2016 eine garantierte Jahresgesamtvergütung (Summe aus Grundgehalt und Tantieme) von mindestens 600 Tsd. €. Die Obergrenzen (Cap) sind jeweils individuell dargestellt. Die garantierte Jahresgesamtvergütung wird in zwölf gleichen Monatsraten als Vorschuss ausbezahlt. Es gilt grundsätzlich, dass Mindestvergütung und Obergrenze für den Vorstandsvorsitzenden bis zum 2,5-Fachen und für seinen ständigen Vertreter und den Finanzvorstand bis zum Doppelten dieser Beträge festgesetzt werden können. Der Vorstandsvorsitzende hat bei einem Kontrollwechsel auf Ebene der RHÖN-KLINIKUM AG das Recht, binnen vier Monaten mit einer definierten Abfindung die Vorstandstätigkeit niederzulegen und den Dienstvertrag zu kündigen.

Im Jahr 2014 wurde den in diesem Jahr amtierenden Vorständen ein Incentive-Programm von virtuellen Aktien gewährt. Dabei handelt es sich um eine langfristige aktienkursbasierte Vergütung. Das Ziel war, die Neuausrichtung des Unternehmens langfristig zu unterstützen. Jeder amtierende Vorstand des Jahres 2014 erhielt unverfallbare virtuelle Aktien, die an sämtlichen Kapitalmaßnahmen und Dividenden teilnehmen. Nach fünf Jahren (gerechnet ab dem Jahr 2014) werden den Vorstandsmitgliedern die zu diesem Zeitpunkt verbleibenden virtuellen Aktien zu dem dann gültigen Börsenkurs vergütet.

Endet der Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds, ohne dass in dessen Person ein wichtiger Grund vorliegt, oder verstirbt das Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit, so erhält das Vorstandsmitglied (bzw. erhalten im Todesfall seine Erben) eine Altersvorsorgeleistung in Form einer Einmalzahlung. Für jedes volle Jahr der Tätigkeit als Vorstandsmitglied beträgt diese das 0,125-Fache der Jahresbezüge (Jahresgrundgehalt zuzüglich Tantieme ohne virtuelle Aktien) für das Kalenderjahr des Ausscheidens bzw. des Todesfalls - maximal das 1,5-Fache dieser letzten Bezüge, aber mindestens das 1,5-Fache der Durchschnittsvergütung während der Vertragslaufzeit für die Dauer der Vorstandstätigkeit. Die Altersvorsorgeleistung ist sechs Monate nach Ablauf desjenigen Geschäftsjahres zur Zahlung fällig, in dem der Dienstvertrag endet oder das Vorstandsmitglied verstorben ist. In der Regel entfällt die Gewährung der Altersvorsorgeleistung, wenn ein Vorstandsmitglied von sich aus den Dienstvertrag vor Erreichung des 60. Lebensjahres aus einem Grund kündigt, den die Gesellschaft nicht zu vertreten hat, oder ihn nicht verlängert, obwohl es das Angebot für eine Verlängerung erhalten hat.

Wird einem Vorstandsmitglied, das seine Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund vorzeitig beendet hat, eine Abfindung zugestanden, so darf die Summe dieser Leistung inklusive der Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten.

Pensionszusagen, Kreditgewährungen und ähnliche Leistungen werden Vorstandsmitgliedern derzeit nicht gewährt.

Im Geschäftsjahr 2018 beliefen sich die Bezüge der zum Bilanzstichtag amtierenden Mitglieder des Vorstands auf insgesamt 3,9 Mio. € (Vj. 4,8 Mio. €). Davon entfielen 2,2 Mio. € (Vj. 2,3 Mio. €) auf erfolgsunabhängige Komponenten und 1,7 Mio. € (Vj. 2,5 Mio. €) auf variable Bestandteile. Die Rückstellung für Ansprüche auf Altersvorsorgeleistungen des amtierenden Vorstands nach HGB zum 31. Dezember 2018 belief sich auf 0,9 Mio. € (Vj. 1,3 Mio. €). Die Vergütungen der Vorstandsmitglieder, die zum Bilanzstichtag nicht mehr im Amt waren bzw. ihre Hinterbliebenen, betrugen im Geschäftsjahr 2018 3,7 Mio. € (Vj. 2,8 Mio. €).

Die Gesamtbezüge des Vorstands entfallen im Einzelnen auf:

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Amtierendes Vorstandsmitglied Stephan Holzinger (Vorstandsvorsitzender)
gewährte Zuwendungen Zufluss
2018
Tsd. €
2017
Tsd. €
2018 (Min)
Tsd. €
2018 (Max)
Tsd. €
2018
Tsd. €
2017
Tsd. €
Grundgehalt (Festvergütung) 1.800 1.650 1.800 1.800 1.800 1.650
Nebenleistungen 16 10 16 16 16 10
Summe 1.816 1.660 1.816 1.816 1.816 1.660
einjährige variable Vergütung
Tantieme 216 0 0 1.000 0 0
Gesamtbezüge 2.032 1.660 1.816 2.816 1.816 1.660
Versorgungsaufwand1 239 0 239 239 239 0
Gesamtvergütung 2.271 1.660 2.055 3.055 2.055 1.660

1 Versorgungsaufwand umfasst den Dienstzeitaufwand nach IAS 19.

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Amtierendes Vorstandsmitglied Prof. Dr. Bernd Griewing (Mitglied des Vorstands)
gewährte Zuwendungen Zufluss
2018
Tsd. €
2017
Tsd. €
2018 (Min)
Tsd. €
2018 (Max)
Tsd. €
2018
Tsd. €
2017
Tsd. €
Grundgehalt (Festvergütung) 192 192 192 192 192 192
Nebenleistungen 12 11 12 12 12 11
Summe 204 203 204 204 204 203
einjährige variable Vergütung
Tantieme 1.008 1.008 1.008 1.308 1.008 1.008
Gesamtbezüge 1.212 1.211 1.212 1.512 1.212 1.211
Versorgungsaufwand1 158 135 158 158 158 135
Gesamtvergütung 1.370 1.346 1.370 1.670 1.370 1.346

1 Versorgungsaufwand umfasst den Dienstzeitaufwand nach IAS 19.

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Amtierendes Vorstandsmitglied Dr. Gunther K. Weiß (Mitglied des Vorstands ab 1. Mai 2018)
gewährte Zuwendungen Zufluss
2018
Tsd. €
2017
Tsd. €
2018 (Min)
Tsd. €
2018 (Max)
Tsd. €
2018
Tsd. €
2017
Tsd. €
Grundgehalt (Festvergütung) 128 0 128 128 128 0
Nebenleistungen 8 0 8 8 8 0
Summe 136 0 136 136 136 0
einjährige variable Vergütung
Tantieme 472 0 472 872 472 0
Gesamtbezüge 608 0 608 1.008 608 0
Versorgungsaufwand1 79 0 79 79 79 0
Gesamtvergütung 687 0 687 1.087 687 0

1 Versorgungsaufwand umfasst den Dienstzeitaufwand nach IAS 19.

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Ehemaliges Vorstandsmitglied Dr. Dr. Martin Siebert (Mitglied des Vorstands bis zum 28. März 2018)
gewährte Zuwendungen Zufluss
2018
Tsd. €
2017
Tsd. €
2018 (Min)
Tsd. €
2018 (Max)
Tsd. €
2018
Tsd. €
2017
Tsd. €
Grundgehalt (Festvergütung) 96 384 96 96 96 384
Nebenleistungen 5 10 5 5 5 10
Summe 101 394 101 101 101 394
einjährige variable Vergütung
Tantieme 279 1.116 279 654 279 1.116
Mehrjährige variable Vergütung
virtuelle Aktienoptionen 0 379 0 1.043 20 32
Gesamtbezüge 380 1.889 380 1.798 400 1.542
Versorgungsaufwand1 48 213 48 48 48 213
Gesamtvergütung 428 2.102 428 1.846 448 1.755

1 Versorgungsaufwand umfasst den Dienstzeitaufwand nach IAS 19.

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Ehemaliges Vorstandsmitglied Martin Menger (Mitglied des Vorstands bis 23. Februar 2017)
gewährte Zuwendungen Zufluss
2018
Tsd. €
2017
Tsd. €
2018 (Min)
Tsd. €
2018 (Max)
Tsd. €
2018
Tsd. €
2017
Tsd. €
Grundgehalt (Festvergütung) 0 32 0 0 0 32
Nebenleistungen 0 5 0 0 0 5
Summe 0 37 0 0 0 37
einjährige variable Vergütung
Tantieme 0 68 0 0 0 68
mehrjährige variable Vergütung
virtuelle Aktienoptionen 0 379 0 1.043 20 32
Gesamtbezüge 0 484 0 1.043 20 137
Versorgungsaufwand1 0 94 0 0 0 94
Abfindungsleistungen 0 1.496 0 0 0 1.496
Gesamtvergütung 0 2.074 0 1.043 20 1.727

1 Versorgungsaufwand umfasst den Dienstzeitaufwand nach IAS 19.

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Ehemaliges Vorstandsmitglied Jens-Peter Neumann (Mitglied des Vorstands bis 23. Februar 2017)
gewährte Zuwendungen Zufluss
2018
Tsd. €
2017
Tsd. €
2018 (Min)
Tsd. €
2018 (Max)
Tsd. €
2018
Tsd. €
2017
Tsd. €
Grundgehalt (Festvergütung) 0 35 0 0 0 35
Grundgehalt (Nachzahlung für das Vorjahr) 901 0 901 901 901 0
Nebenleistungen 0 3 0 0 0 3
Summe 901 38 901 901 901 38
einjährige variable Vergütung
Tantieme 0 165 0 0 0 165
mehrjährige variable Vergütung
virtuelle Aktienoptionen 0 379 0 1.043 52 0
Gesamtbezüge 901 582 901 1.944 953 203
Versorgungsaufwand1 0 154 0 0 1.050 154
Abfindungsleistungen 2.400 0 2.400 2.400 2.400 0
Gesamtvergütung 3.301 736 3.301 4.344 4.403 357

1 Versorgungsaufwand umfasst den Dienstzeitaufwand nach IAS 19

Die RHÖN-KLINIKUM AG hat im Geschäftsjahr 2014 mit Vereinbarungen vom Mai 2014 den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden drei Vorstandsmitgliedern Optionsrechte in Form von virtuellen Aktien gewährt. Die virtuellen Aktien sind unverfallbar. Die Zusagen haben eine Laufzeit bis Juni 2019. Die Auszahlung der gewährten virtuellen Aktien erfolgt mit dem Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor Laufzeitende, wobei die Auszahlung pro virtueller Aktie auf 40 € beschränkt ist. Die Rückstellung für die Verpflichtung aus den virtuellen Aktien wurde in Höhe des zu erwartenden Aufwands gebildet. Der beizulegende Zeitwert der virtuellen Aktien in Höhe von 6,0 Mio. € wird mit Hilfe eines Binomialmodells ermittelt.

Bei der Beendigung des Dienstvertrags erhalten die Vorstände unter bestimmten Voraussetzungen eine Altersvorsorgeleistung. Diese beträgt für jedes volle Jahr (zwölf volle Kalendermonate) der Tätigkeit als Vorstandsmitglied 12,5 % der am Tage der Beendigung des Dienstvertrags geschuldeten Jahresbezüge, insgesamt jedoch höchstens das 1,5-Fache dieser letzten Bezüge. Für diese Leistungen, die den Mitgliedern des Vorstands nach Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, wurden folgende Altersvorsorgeleistungen zurückgestellt:

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Altersvorsorgeleistungen Rückstellung Stand 31.12.2017
Tsd. €
Veränderung Altersvorsorgeleistungen
Tsd. €
Rückstellung Stand 31.12.2018
Tsd. €
Nominalbetrag bei Vertragsablauf1
Tsd. €
Amtierende Vorstandsmitglieder
Stephan Holzinger 177 235 412 1.125
Prof. Dr. Bernd Griewing 269 150 419 750
Dr. Gunther K. Weiß 0 68 68 413
Gesamt 446 453 899 2.288
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Altersvorsorgeleistungen Rückstellung Stand 31.12.2017
Tsd. €
Veränderung Altersvorsorgeleistungen
Tsd. €
Rückstellung Stand 31.12.2018
Tsd. €
Ehemalige Vorstandsmitglieder
Dr. Dr. Martin Siebert (bis 28. März 2018) 888 204 1.092
Jens-Peter Neumann (bis 23. Februar 2017) 756 -756 0
Gesamt 1.644 -552 1.092

1 Anspruch nach planmäßigem Auslaufen des Vorstandsvertrages der amtierenden Vorstandsmitgliedern auf Basis der Bezüge.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 14 der Satzung geregelt. Die Vergütung ist leistungsbezogen und berücksichtigt den Zeitaufwand, die Aufgaben und die funktional übernommene Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Die Aufsichtsratsvergütung setzt sich zusammen aus einer fixen Grundvergütung, einem fixen Sitzungsgeld sowie einem Anteil an der jährlichen fixen Gesamtvergütung.

Die fixe Grundvergütung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr 40 Tsd. €. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält den dreifachen, die stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden erhalten den doppelten Betrag der fixen Grundvergütung. Bei der fixen Grundvergütung ist ein Anteil von 20 Tsd. € von der Teilnahme an den Plenumssitzungen und an der Hauptversammlung abhängig. Für jede Nichtteilnahme vermindert sich dieser Anteil um ein Fünftel.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für die persönliche Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats, eines Ausschusses und einer Hauptversammlung ein fixes Sitzungsgeld in Höhe von 2 Tsd. €. Der Aufsichtsratsvorsitzende und die stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden erhalten den doppelten Betrag des fixen Sitzungsgelds. Die Vorsitzenden von beschließenden Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten ebenfalls den doppelten Betrag, wenn sie nicht zugleich Aufsichtsratsvorsitzender oder stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender sind. Ist ein Aufsichtsratsmitglied Vorsitzender mehrerer beschließender Ausschüsse, erhält er den doppelten Betrag nur einmal. Für Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, gilt, dass sie eine im Verhältnis anteilige Vergütung erhalten.

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats insgesamt eine fixe Gesamtvergütung in Höhe von 800 Tsd. € pro Jahr. Die Verteilung dieser fixen Gesamtvergütung auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt nach einer vom Aufsichtsrat erlassenen Vergütungsordnung. Neben der übernommenen Verantwortung werden hierbei insbesondere auch der Zeitaufwand des einzelnen Mitglieds sowie der unterjährige Belastungswechsel der Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigt.

Sämtliche Auslagen, die Aufsichtsratsmitgliedern im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Mandats entstehen, sowie die auf die Bezüge entfallende Umsatzsteuer werden erstattet. Dem Aufsichtsratsvorsitzenden werden der Fahrdienst der Gesellschaft und ein Büro mit Sekretariat zur Verfügung gestellt. Kredite werden Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft nicht gewährt. Im Geschäftsjahr 2018 betrug die Vergütung der aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats 2,0 Mio. € (Vj. 2,0 Mio. €). Der Gesamtbetrag im Jahr 2018 entfiel vollständig auf fixe Vergütungsbestandteile.

Die Aufwendungen (ohne Umsatzsteuer) für Mitglieder des Aufsichtsrats gliedern sich im Einzelnen wie folgt auf:

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Gesamtbezüge fixe Grundvergütung
Tsd. €
fixes Sitzungsgeld
Tsd. €
fixe Gesamtvergütung
Tsd. €
Gesamt 2018
Tsd. €
Gesamt 2017
Tsd. €
Eugen Münch 120 36 201 357 368
Georg Schulze-Ziehaus 80 32 26 138 150
Wolfgang Mündel 80 48 173 301 300
Dr. Anette Beller (ab 22.03.2017) 40 56 76 172 112
Peter Berghöfer 40 20 40 100 102
Björn Borgmann (bis 28.02.2018) 6 4 7 17 69
Prof. Dr. h. c. Ludwig Georg Braun 36 14 23 73 90
Prof. Dr. Gerhard Ehninger 36 8 10 54 70
Stefan Härtel 40 16 26 82 90
Klaus Hanschur 40 16 26 82 75
Meike Jäger 36 18 37 91 102
Dr. Brigitte Mohn 36 10 10 56 63
Christine Reißner 40 20 40 100 100
Oliver Salomon (ab 01.03.2018) 34 10 15 59 0
Evelin Schiebel 40 18 22 80 82
Dr. Katrin Vernau 40 26 46 112 112
Natascha Weihs (ab 01.01.2018) 40 18 22 80 0
Bettina Böttcher (bis 31.12.2017) 0 0 0 0 74
Stephan Holzinger (bis 31.01.2017) 0 0 0 0 8
784 370 800 1.954 1.967

Aktienbesitz von Organmitgliedern

Die Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand und die ihnen nahestehenden Personen hielten gemäß Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) zum 31. Dezember 2018 zusammen rund 45 % am Grundkapital. Auf den Aufsichtsrat und die ihm nahestehenden Personen entfallen hiervon rund 45 % der ausgegebenen Aktien. Die Mitglieder des Vorstands und die ihnen nahestehenden Personen halten keine Anteile am Grundkapital.

Weiterhin legen wir alle meldepflichtigen Transaktionen von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats nach Art. 19 MAR offen.

Verträge mit Kontrollwechselklausel

Die Unternehmenskaufverträge der von uns akquirierten Kliniken sehen Regelungen vor, wonach unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots für die RHÖNKLINIKUM AG eine Rückübertragung der Gesellschaftsanteile gefordert werden kann. Dies trifft insbesondere für die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH bis zum Ablauf des Jahres 2019 zu. Ebenso liegen verschiedene Verträge über Finanzinstrumente vor, bei denen die Kreditgeber bei Vorliegen eines Kontrollwechsels eine sofortige Rückzahlung verlangen können. Ferner hat der Vorstandsvorsitzende der RHÖN-KLINIKUM AG bei einem Kontrollwechsel auf Ebene der RHÖNKLINIKUM AG das Recht, binnen vier Monaten mit einer definierten Abfindung die Vorstandstätigkeit niederzulegen und den Dienstvertrag zu kündigen. Darüber hinaus bestehen keine Vereinbarungen, woraus Vorstand oder Arbeitnehmer im Falle einer Unternehmensübernahme Ansprüche auf Entschädigung ableiten können.

1.9 Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung enthält neben der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG auch weitergehende Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der von ihnen eingerichteten Gremien und die Berichterstattung über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsebenen und das Diversitätskonzept.

Zu näheren Einzelheiten verweisen wir auf unsere Website, auf der die Erklärung zur Unternehmensführung unter www.rhoen-klinikum-ag.com unter der Rubrik Corporate Governance öffentlich zugänglich ist.

2 WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Im Jahr 2018 setzte sich der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland fort. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2018 um 1,5 % höher als im Vorjahr.

Im Vergleich zu den Vorjahren konnte das Tempo aber nicht mehr mithalten. In den beiden vorangegangenen Jahren war das preisbereinigte BIP jeweils um 2,2 % gestiegen. Eine längerfristige Betrachtung zeigt jedoch, dass das deutsche Wirtschaftswachstum im Jahr 2018 über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von +1,2 % lag.

Nahezu alle Wirtschaftsbereiche konnten 2018 positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Erstmals seit fünf Jahren lag dabei die konjunkturelle Dynamik im produzierenden Gewerbe unter der im Dienstleistungsbereich.

Die Zahl der Erwerbstätigen hat sich erneut positiv entwickelt: 44,8 Millionen Menschen hatten ihren Arbeitsort in Deutschland. Nach ersten Berechnungen waren das rund 562.000 Personen mehr als ein Jahr zuvor. Dieser Anstieg von 1,3 % resultiert hauptsächlich aus einer Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Wie in den Vorjahren glichen die höhere Erwerbsbeteiligung sowie die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland altersbedingte demografische Effekte aus. Der Staat erzielte im Jahr 2018 einen Rekordüberschuss in Höhe von 59,2 Mrd. € (2017: 34,0 Mrd. €). Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen beendeten das Jahr nach vorläufigen Berechnungen zum fünften Mal in Folge mit einem Überschuss. Bezogen auf das BIP in jeweiligen Preisen errechnet sich für den Staat im Jahr 2018 eine Überschussquote von 1,7 %.

2.2 Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Die Gesamtkosten der Krankenhäuser erhöhten sich im Jahr 2017 um 4,0 % auf 105,7 Mrd. € (2016: 101,7 Mrd. €). Dieser Kostenanstieg setzt sich im Wesentlichen aus einem Anstieg der Personalkosten um 4,5 % auf 63,8 Mrd. € (+4,5 % gegenüber 2016) und der Sachkosten um 3,1 % auf 39,1 Mrd. € (+3,1 %) zusammen. Die Veränderung bei den Personalkosten ist u. a. auf einen Zuwachs der Beschäftigungszahlen im Krankenhaus zurückzuführen.

Im Jahr 2017 gab es in Deutschland 1.942 Krankenhäuser (2016: 1.951). Mit der Verringerung der Anzahl der Häuser um 0,5 % reduzierte sich auch die Anzahl der aufgestellten Betten um 0,3 % auf 497.182 (2016: 498.718). Rund 19,4 Mio. Patienten (2016: 19,5 Mio.) wurden vollstationär in den Kliniken behandelt.

Die Kosten der stationären Krankenhausversorgung betrugen im Jahr 2017 rund 91,3 Mrd. Euro, 3.9 % mehr als im Vorjahr. Die stationären Kosten je Fall erhöhten sich um 4,4 % auf durchschnittlich 4.695 € (2016: 4.497 €).

Die Anzahl der Krankenhäuser in privater Trägerschaft hat sich auch im Vorjahr erhöht und stieg um 1,8 % auf 720 Einrichtungen an. Rückläufig entwickelte sich die Anzahl der öffentlichen und freigemeinnützigen Krankenhäuser. Im Jahr 2017 gab es in Deutschland 560 öffentliche (2016: 570/-1,8 %) und 662 freigemeinnützige Kliniken (2016: 674/-1,8 %).

Trotz der guten Ertragslage bleibt die Kapitalausstattung der Krankenhäuser weiterhin unzureichend. Ihr jährlicher Investitionsbedarf (ohne Universitätskliniken) beläuft sich auf rund 5,8 Mrd. €. Seitens der Bundesländer stehen jedoch nur rund 2,8 Mrd. € Fördermittel bereit, die Förderlücke beträgt somit 3 Mrd. €. Zu diesem Ergebnis kommt der 14. Krankenhaus Rating Report, der im Juni 2018 veröffentlicht wurde.

Große Herausforderungen bringt der demografische Wandel für die Krankenhäuser mit sich. Die Zahl der Patienten und Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Bis 2025 werden voraussichtlich zusätzlich 80.000 Vollzeitkräfte allein in den medizinischen Diensten der Krankenhäuser benötigt werden. Gleichzeitig wird die Zahl der Menschen zwischen 20 und 65 Jahren sinken. Der Fachkräftemangel wird sich verschärfen, es wird schwieriger werden, den entsprechenden Personalbedarf zu decken.

Arbeitssparende technische Innovationen - Innovationen aus den Bereichen Digitalisierung, Telemedizin, künstliche Intelligenz, Roboterassistenz - gewinnen zunehmend an Bedeutung, um Ärzte und Pflegekräfte zu entlasten. Darüber hinaus gilt es, mehr Nachwuchs für die Gesundheitsbranche -explizit in der Pflege -zu gewinnen. Zudem muss sich die Zahl der Berufsrückkehrer erhöhen und die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte muss forciert werden.

2.3 Geschäftsverlauf

2.3.1 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Im Geschäftsjahr 2018 suchten insgesamt 850.147 Patienten unsere Kliniken und MVZ auf. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahreszeitraum um insgesamt 13.760 Patienten bzw. 1,6 %. Der deutschlandweite Trend weg von der stationären hin zur ambulanten Versorgung setzt sich jedoch auch in unseren Einrichtungen weiter fort.

Ergebnishemmend auf unsere organische Entwicklung wirken sich weiter die im Zuge des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) erfolgten regulatorischen Eingriffe des Gesetzgebers wie eine verminderte Vergütung sachkostenintensiver Leistungen insbesondere für kardiologische und spezialorthopädische Leistungen sowie der seit dem 1. Januar 2017 geltende Fixkostendegressionsabschlag aus. Ferner belasten der Anstieg der Prüfquote und die restriktivere Prüfung des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) weiterhin das Ergebnis. Im Übrigen wirkt sich der seit Jahren anhaltende Trend einer auseinandergehenden Erlös- und Kostenschere im Krankenhaussektor operativ belastend aus. Unser Know-how im Umgang mit diesen regulatorischen Rahmenbedingungen, unsere Flexibilität sowie unsere Vorreiterrolle bei Innovation und Digitalisierung sind die besten Mittel, sich in diesem herausfordernden Marktumfeld zu behaupten.

Neben den regulatorischen Herausforderungen im Gesundheitswesen spüren wir auch den zunehmenden Fachkräftemangel, auf den wir mit zahlreichen Maßnahmen reagiert haben und weiter reagieren werden. Neben zeitgemäßen Vergütungsstrukturen, einem attraktiven Arbeitsumfeld, klinikeigenen Kindergärten, der Bereitstellung günstiger Wohnungen usw. bieten wir vielfältige Karrieremöglichkeiten und Benefits.

Unsere Kernthemen RHÖN-Campus-Konzept, Digitalisierung und die 2017 initiierten Maßnahmen zur konsequenten Verbesserung der Profitabilität wurden in 2018 mit Nachdruck weiter vorangetrieben. Das RHÖN-Campus-Konzept, das an einem Standort ambulante und stationäre Leistungen miteinander verzahnt sowie altersorientierte Angebote wie Rehabilitation und Pflege umfasst, wird erstmals idealtypisch mit dem neuen RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt, der zum Jahreswechsel 2018/2019 eröffnet wurde, in die Tat umgesetzt. Der geplante Roll-out des RHÖN-Campus-Konzepts auf andere Standorte in Deutschland wird weiter forciert.

Die Verbesserung der Profitabilität nimmt im Rahmen eines Maßnahmenplans weiterhin einen hohen Stellenwert ein. So wurden die internen Abläufe in der Zusammenarbeit mit dem MDK optimiert, um Forderungsausfälle zu verringern. Daneben wurden Prozesse rund um die Patientendokumentation effizienter gestaltet. Der Einsatz intelligenter Software ermöglicht patientenbezogene Kodiervorschläge und Kodierpräzisierungen, mit denen die Erlöse der erbrachten Leistungen unter Einhaltung der deutschen Kodierrichtlinien gesichert werden können.

2.3.2 Leistungsentwicklung

Die Bezugnahme auf das Vorjahr im Bereich der Leistungsentwicklung bezieht sich auf die kumulierten Zahlen der verschmolzenen Kliniken.

Wir haben im RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 51.051 Patienten (Vj. 50.083) behandelt. Dieser Anstieg ist mit 114 Patienten auf den teilstationären Bereich sowie mit 1.126 Patienten auf die vor- und nachstationären Bereiche zurückzuführen. Weiterhin ist ein Anstieg der ambulanten Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr um 238 Patienten festzustellen. Der Rückgang der Fallzahlen im vollstationären Bereich liegt bei 510 Patienten.

In 2018 sind im Vergleich zum Vorjahr im RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt die erbrachten Leistungen, repräsentiert durch Bewertungsrelationen (BWR), von 44.609 BWR auf 43.245 BWR gesunken. Der Rückgang dieser Leistungen ist im Wesentlichen im negativen Katalogeffekt aus dem Jahr 2017 auf 2018 sowie der geringeren Auslastung im Dezember 2018 aufgrund des Umzugs in die neuen Campus-Räumlichkeiten begründet. Im psychosomatischen Leistungsspektrum des RHÖNKLINIKUM Campus Bad Neustadt wurden im Jahr 2018 79.741 PEPP-BWR (Vj. 77.261) erbracht.

Die durchschnittliche Verweildauer liegt im Akut-Bereich bei 10,7 Tagen und ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Im Rehabilitationsbereich sank die durchschnittliche Verweildauer von 24,1 auf 23,2 Tage.

Die Auslastung im RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt beträgt 82,2 % (Vorjahr: 86,0 %).

2.3.3 Ertragslage

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die auf Seite 2 dieses Lageberichts dargestellte Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Umsatzerlöse der RHÖN-KLINIKUM AG verbesserten sich im Geschäftsjahr 2018 um 1,0 Mio. bzw. 0,5 % von 217,6 Mio. € auf 218,6 Mio. €. Gegenläufig entwickelte sich der Bestand an unfertigen Leistungen. Während wir im Vorjahr eine Bestandserhöhung von 0,1 Mio. € zu verzeichnen hatten, weisen die unfertigen Leistungen in 2018 eine Bestandsminderung von 1,0 Mio. € auf.

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um 8,3 Mio. € auf 22,6 Mio. €. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen. Im Geschäftsjahr sind u. a. Rückstellungen für potenzielle rechtliche und steuerliche Gewährleistungsrisiken im Zusammenhang mit dem Verkauf der Kliniken an Fresenius/Helios in Höhe von 5,7 Mio. € (Vj. 0 €) sowie Rückstellungen für Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von 2,1 Mio. € (Vj. 0 €) aufgelöst worden.

Der Materialaufwand und die betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich um 1,1 Mio. € bzw. 1,2 %. Die Sachkostenquote hat sich von 41,1 % auf 40,4 % reduziert.

Der Personalaufwand sank um 1,4 Mio. € bzw. 1,1 % auf 124,2 Mio. € (Vj. 125,6 Mio. €). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf Einmalaufwendungen des Vorjahres im Zusammenhang mit den Veränderungen des Vorstands zurückzuführen. Die Personalquote reduzierte sich von 57,7 % auf 56,8 %.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betragen 15,5 Mio. € (Vj. 15,6 Mio. €). Die Abschreibungsquote beträgt 7,1 % (Vj. 7,2 %).

Das Finanzergebnis reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 Mio. € auf 23,9 Mio. € (Vj. 26,6 Mio. €). Von diesem Rückgang entfallen 1,5 Mio. € auf Beteiligungserträge sowie 2,1 Mio. € auf Erträge aus Gewinnabführungsverträgen. Der Saldo aus Zinserträgen, Erträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens und Zinsaufwendungen erhöhte sich um 0,4 Mio. € auf 12,2 Mio. € (Vj. 11,8 Mio. €). Die Abschreibungen auf Finanzanlagen reduzierten sich um 0,4 Mio. € von 1,5 Mio. € auf 1,1 Mio. €.

Insgesamt hat sich das Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag um 7,9 Mio. € auf 35,9 Mio. € (Vj. 28,0 Mio. €) erhöht.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag weisen insgesamt einen Steueraufwand in Höhe von 4,2 Mio. € (Vj. Steuerertrag 4,2 Mio. €) auf. Der Steueraufwand resultiert im laufenden Geschäftsjahr mit 3,9 Mio. € aus der Veränderung von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge. Gegenläufig wirkt sich mit 0,5 Mio. € die Veränderung von temporären Differenzen in der Bilanzierung und Bewertung von Aktiva und Passiva. Darüber hinaus sind in den laufenden Ertragsteuern Aufwendungen für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von 1,5 Mio. € sowie periodenfremde Erträge in Höhe von 0,8 Mio. € enthalten. Der Steuerertrag des Vorjahres resultiert mit 4,2 Mio. € aus dem Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge sowie mit 1,1 Mio. € aus der Veränderung der aktiven latenten Steuern aus Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz und der Erweiterung des Organkreises der RHÖN-KLINIUM AG. Gegenläufig wirkten sich im Vorjahr die Belastungen aus den in Vorjahren aktivierten aktiven latenten Steuern auf steuerlich abziehbare Zinsaufwendungen (Zinsschranke) in Höhe von 1,1 Mio. € aus.

Der Jahresüberschuss reduzierte sich um 0,4 Mio. € auf 31,7 Mio. € (Vj. 32,1 Mio. €).

Die im Lagebericht 2017 prognostizierten Umsatzerlöse in Höhe von 200 Mio. € in einer Bandbreite von jeweils 5 % nach oben bzw. unten sowie den prognostizierten Jahresüberschuss von 25 bis 30 Mio. € haben wir im Geschäftsjahr 2018 leicht übertroffen.

2.3.4 Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 109,3 Mio. € bzw. 9,5 % auf 1.256,1 Mio. € erhöht.

Auf der Aktivseite steigen die immateriellen Vermögensgegenstände um 0,2 Mio. € auf 3,5 Mio. € sowie das Sachanlagevermögen um 116,3 Mio. € auf 267,5 Mio. €. Der Anstieg beim Sachanlagevermögen und bei immateriellen Vermögensgegenständen ist im Wesentlichen auf die Neubaumaßnahmen unseres Campus-Projekts Bad Neustadt a. d. Saale zurückzuführen. Die Finanzanlagen steigen bedingt durch Ausleihungen an verbundene Unternehmen um 3,2 Mio. € auf 666,1 Mio. €. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist ein Anstieg von 13,8 Mio. € auf 90,8 Mio. € sowie bei dem Kassenbestand/Guthaben bei Kreditinstituten ein Rückgang von 20,4 Mio. € auf 212,3 Mio. € festzustellen. Der Rückgang beim Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten ist im Wesentlichen auf die Ausschüttung der Dividende an die Aktionäre in Höhe von 14,7 Mio. € sowie auf die Finanzierung des Campus-Projekts Bad Neustadt a. d. Saale zurückzuführen. Diesem Rückgang steht ein Zahlungsmittelzufluss aus der Begebung des Schuldscheindarlehens in Höhe von 100,0 Mio. € gegenüber. Ferner sinken die aktiven latenten Steuern um 3,4 Mio. € auf 9,0 Mio. € und die Vorräte um 0,5 Mio. € auf 5,4 Mio. €. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten steigen um 0,2 Mio. € auf 1,5 Mio. €. Zu der Entwicklung der aktiven latenten Steuern verweisen wir auf die Ertragslage im Abschnitt 2.3.3.

Auf der Passivseite nahm das Eigenkapital um 12,0 Mio. € bzw. 1,3 % zu.

Das Fremdkapital ohne Sonderposten nahm um 98,1 Mio. € bzw. 47,9 % zu. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Begebung eines Schuldscheindarlehens in Höhe von 100,0 Mio. €.

Die Eigenkapitalquote ist von 81,4 % im Vorjahr auf 75,3 % gesunken.

Das langfristige Vermögen von 938,8 Mio. € (Vj. 821,8 Mio. €) wird -wie im Vorjahr -in voller Höhe durch Eigenkapital in Höhe von 945,6 Mio. € (Vj. 933,6 Mio. €) finanziert. Das kurzfristige Fremdkapital sinkt um 0,9 % und beträgt 16,2 % (Vj. 17,9 %) des Gesamtvermögens.

2.3.5 Investitionen und Finanzierung

Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug 14,1 Mio. € (Vj. 7,9 Mio. €), aus der Investitionstätigkeit -125,6 Mio. € (Vj. -33,1 Mio. €) und aus der Finanzierung 91,1 Mio. € (Vj. -31,0 Mio. €).

Im Geschäftsjahr 2018 haben wir in das Anlagevermögen - ohne Finanzanlagen -insgesamt 132,0 Mio. € investiert. Die Investitionen in Sachanlagevermögen in Höhe von 130,2 Mio. € und in die immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe 1,7 Mio. € betrafen im Wesentlichen unser Campus-Projekt in Bad Neustadt a. d. Saale. Die in 2018 neu gewährten Ausleihungen an verbundene Unternehmen und an ein assoziiertes Unternehmen betrugen insgesamt 4,6 Mio. €.

Die Finanzierung der Investitionen erfolgte überwiegend aus Eigenmitteln. Die syndizierte Kreditlinie in Höhe von 100 Mio. €, die im Oktober 2017 als Back-up Fazilität für allgemeine Unternehmenszwecke abgeschlossen wurde, wurde in 2018 nicht in Anspruch genommen. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat im Oktober 2018 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 100 Mio. € erfolgreich am Markt platziert. Die ausschließlich festverzinsten und endfälligen Tranchen sind mit Laufzeiten von 5, 7 und 10 Jahren ausgestattet. Die eingenommenen Mittel dienen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung.

Zu der Zusammensetzung des Anlagevermögens verweisen wir auf das Anlagengitter.

2.3.6 Mitarbeiter

Die Bezugnahme auf das Vorjahr bezieht sich auf die kumulierten Zahlen der verschmolzenen Kliniken.

Zum 31. Dezember 2018 waren in der RHÖN-KLINIKUM AG 2.304 (Vj. 2.249) Mitarbeiter, d. h. 2,4 % mehr als im Vorjahr, beschäftigt. Der Anteil ärztlicher Mitarbeiter sank stichtagsbezogen auf 11,9 % (Vj. 12,7 %) und der Anteil der pflegerischen und medizinischen Fachkräfte reduzierte sich auf 65,7 % (Vj. 66,5 %).

Die gesetzlichen Sozialabgaben einschließlich der Aufwendungen für Altersvorsorge betrugen 13,4 % (Vj. 12,8 %) der Lohn- und Gehaltsaufwendungen.

Für die Gesellschaft sind mit dem Marburger Bund (ärztlicher Dienst) und der Gewerkschaft ver.di (nicht-ärztlicher Dienst) Haustarifverträge abgeschlossen, die neben der monatlichen Vergütung auch eine Ergebnisbeteiligung vorsehen.

Im Bereich des ärztlichen Dienstes liegt mit dem Marburger Bund ein Tarifabschluss mit einer Laufzeit bis 30.06.2020 vor. Der Tarifabschluss wirkte sich in 2018 mit Personalkostensteigerungen von 2,27 % aus.

Für den nicht-ärztlichen Dienst wurde im April 2018 mit der Gewerkschaft ver.di ein Tarifabschluss mit einer 27monatigen Laufzeit bis 31.03.2020 erzielt. Dieser Tarifabschluss wirkt sich wirtschaftlich in 2018 mit Kostensteigerungen von 2,73 % aus, zusätzlich wirkt der Abschluss der Tarifrunde 2017 in 2018 mit Kostensteigerungen von 1,02 % nach.

3 PROGNOSEBERICHT

3.1 Strategische Zielsetzung

Die RHÖN-KLINIKUM AG hat das Ziel, weiterhin neue Wege zu gehen und den Anspruch, den Patienten die beste Medizin zu bieten und die Patienten auf der Basis neuester wissenschaftlich fundierter Therapieverfahren und unter Einsatz modernster Medizintechnologie zu diagnostizieren und zu behandeln. Dabei erhalten sie bestmögliche Pflege und Betreuung durch unsere Mitarbeiter. Unsere unternehmerischen Aktivitäten zielen im Kern darauf ab, das Unternehmen schlank und agil zu halten, den Wissens- und Erfahrungsaustausch zu fördern und marktgerechte Leistungen in hoher Qualität anzubieten.

Auch künftig ist es unser Ziel, weiter zu den großen Klinikbetreibern in Deutschland zu gehören. Dabei stehen die Stärkung der Behandlungsexzellenz und Patientenversorgung durch die Umsetzung des Campus-Konzepts und die Fokussierung auf Digitalisierung und Netzwerkmedizin im Vordergrund.

Mit unserem RHÖN-Campus-Konzept, der digitalen Transformation unseres Unternehmens sowie der Telemedizin haben wir unseres Erachtens die richtige Strategie, um auch zukünftig auf einem von regulatorischen Eingriffen geprägten Gesundheitsmarkt eine führende Position einzunehmen. Das RHÖN-Campus-Konzept steht dabei für eine neue, höchst effiziente und moderne Form der Gesundheitsversorgung vor allem in der ländlichen Region. Wir setzen konsequent auf eine sektorenübergreifende Vernetzung mit Ärztinnen und Ärzten sowie Gesundheitsdienstleistern in der Region. Ambulante und stationäre Angebote werden mit einer Vielzahl medizinischer Service- und Vorsorgeleistungen eng verzahnt, die bisher räumlich und personell getrennt waren. Vorsorge, Diagnostik, Behandlung, Rehabilitation und Pflege arbeiten dabei Hand in Hand. Das RHÖN-Campus-Konzept stellt ein tragfähiges Lösungsmodell für die Gesundheitsversorgung der Zukunft dar. Wir sind - alleine vor dem Hintergrund der unausweichlichen Bereinigung des Überangebots in der deutschen Kliniklandschaft -überzeugt, dass künftig weitere Regionen von unserem Know-how profitieren werden.

Wesentlicher Kern für die Umsetzung unserer RHÖN-Campus-Strategie ist der Einsatz digitaler Instrumente und einer modernsten Anforderungen entsprechende IT. Auf Basis einer stabilen IT setzen wir eine Vielzahl von klinischen Informationssystemen ein und ergänzen diese mit diversen digitalen Innovationen, wie etwa dem "Medical Cockpit", dem "Ärzteportal" und vielen weiteren Instrumenten, deren Ziel es ist, die Arbeit unserer Ärzte und Pfleger einfacher und die Versorgung der Patienten noch sicherer und besser zu machen.

Eines der digitalen Leuchtturmprojekte ist das nun einsatzbereite Medical Cockpit - eine Suchmaschine, die hilft, relevante Informationen in Arztbriefen, Röntgenbefunden und OP-Berichten in kürzester Zeit zu finden. Mit Start des Campus wird das Medical Cockpit am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt im aktiven Dialog mit den klinischen Anwendern sukzessive in den Regelbetrieb eingeführt. Das Medical Cockpit wurde ebenso in unser neu konzipiertes Ärzteportal, die arztgeführte elektronische Patientenakte, integriert und steht damit auch niedergelassenen Ärzten zur Verfügung.

Eine weitere Anwendung unter den zahlreichen Projekten ist die geplante Einführung der digitalen Anamnese und Befragung. Durch die Erfassung von Patientenfragebögen auf einem Tablet ermöglichen wir eine durchgängige digitale Erfassung behandlungsrelevanter Informationen. Auch die Telemedizin wird bei uns weiter an Bedeutung gewinnen, nicht zuletzt durch die schrittweise Abschaffung des sogenannten Fernbehandlungsverbots. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat den Mut, die Chancen des digitalen Wandels des Gesundheitswesens zu nutzen, um ihre Unternehmensziele zu erreichen und auch neue Geschäftsmodelle außerhalb des bisherigen Kernbereichs zu entwickeln.

3.2 Konjunktur und rechtliche Rahmenbedingungen

Führende Forschungsinstitute sowie die Bundesregierung erwarten für das Jahr 2019 eine Eintrübung der Konjunktur in Deutschland. Der Geschäftsklimaindex des ifo-Instituts verringerte sich von 101,0 Punkte im Dezember 2018 auf 99,1 Punkte im Januar 2019. Das ist der niedrigste Index-Wert seit Februar 2016. Die Bundesregierung geht von einem Wachstum von 1,0 % aus, das bedeutet im Vergleich zur Herbstprognose eine deutliche Korrektur nach unten, und rechnet damit, dass die Binnennachfrage weiterhin intakt bleibt. Wegen der schwelenden Handelskonflikte und des ungeklärten Ausscheidens Großbritanniens aus der EU leiden jedoch die Exporte. Trotz der Wachstumsdelle geht der Aufschwung am Arbeitsmarkt nach Einschätzung der Bundesregierung weiter.

Regulatorische Effekte, wie beispielsweise eine geringere Vergütung für sachkostenintensive Leistungen insbesondere bei kardiologischen und spezialorthopädischen Leistungen oder der Fixkostendegressionsabschlag für Mehrleistungen, werden weiterhin ertragshemmend auf die Krankenhausbranche wirken. Die Nachfrage nach medizinischen Leistungen wird weiter ansteigen, demgegenüber wird die Vergütung weiterhin nicht angemessen angepasst. Das bedeutet, dass die Erlös- und Kostenschere im Krankenhaussektor weiter auseinandergeht und sich dieser Trend der letzten Jahre weiterhin operativ belastend auswirken wird Arbeitssparende technische Innovationen - Innovationen aus den Bereichen Digitalisierung, Telemedizin, künstliche Intelligenz, Roboterassistenz -werden zunehmend an Bedeutung gewinnen, um Ärzte und Pflegekräfte zu entlasten. Damit die Krankenhäuser wirtschaftlich und leistungsfähig bleiben können, müssen sie ihre strategischen Ziele auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen - wie den sozialen und demografischen Wandel, den medizinischen und technischen Fortschritt oder auch die Digitalisierung - ausrichten. Letztere eröffnet der Medizin die Chance, Patienten künftig individuell und noch präziser diagnostizieren und behandeln zu können.

3.3 Prognose

Das wirtschaftliche Fundament des RHÖN-KLINIKUM Konzerns bilden auch im kommenden Geschäftsjahr seine fünf Großstandorte in vier Bundesländern mit rund 5.400 Betten und knapp 17.000 Mitarbeitern. Damit gehören wir zu den größten Klinikbetreibern in Deutschland.

Für das laufende Geschäftsjahr 2019 gehen wir von einem Umsatz in Höhe von 1,30 Mrd. € in einer Bandbreite von jeweils 5 % nach oben bzw. unten aus. Für das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) rechnen wir mit einem Wert zwischen 117,5 Mio. € und 127,5 Mio. €.

Diese Prognose spiegelt die gegenüber 2018 erneut gestiegenen regulatorischen Eingriffe des Gesetzgebers, wie beispielsweise eine geringere Vergütung für sachkostenintensive Leistungen insbesondere im Bereich der Herzmedizin oder der Fixkostendegressionsabschlag für Mehrleistungen, Aufwendungen auf dem Gebiet der Telemedizin und Digitalisierung sowie Effekte aus der zum Jahreswechsel 2018/2019 erfolgten Inbetriebnahme des Neubauprojekts Campus Bad Neustadt wider. Das EBITDA ist unter anderem durch nachlaufende Effekte der Helios Transaktion im niedrigen zweistelligen Mio. €-Bereich beeinflusst.

Für die RHÖN-KLINIKUM AG selbst erwarten wir im Geschäftsjahr 2019 einen Umsatz in Höhe von 270,0 Mio. € in einer Bandbreite von jeweils 5 % nach oben bzw. unten und einen Jahresüberschluss zwischen 27,0 Mio. € und 33,0 Mio. €.

Unser Ausblick steht natürlich unter dem Vorbehalt etwaiger regulatorischer Eingriffe mit Auswirkungen auf die Vergütungsstruktur im Jahr 2019.

4 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Eine wertorientierte und nachhaltige Unternehmensführung wird maßgebend durch ein gelebtes Chancen- und Risikomanagement geprägt. Die Fähigkeit, Chancen und Risiken adäquat abzuwägen, ist ein zentraler Faktor des unternehmerischen Erfolgs, der wesentlich von der Qualität der Entscheidungen der Unternehmensführung abhängt. Der Umgang mit Chancen und Risiken und deren wirksame und nachhaltige Steuerung sehen wir deshalb als eine unternehmerische Kernaufgabe an, die im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG fest in der Führungskultur verankert ist. Ziele unserer wertorientierten Unternehmensstrategie sind die Unternehmensressourcen vor verlustträchtigen Risiken zu schützen, neue Chancen zu identifizieren sowie die Interessen unserer Aktionäre und anderer Kapitalmarktteilnehmer zu wahren.

Unser unternehmerisches Handeln ist untrennbar mit Chancen und Risiken verbunden. Als Dienstleister im Gesundheitssektor setzen wir uns mit einer äußerst komplexen Risikolandschaft auseinander. Die Herausforderung für uns liegt darin, in angemessener Weise mit diesen Risiken umzugehen - denn nur ein Unternehmen, das seine wesentlichen Risiken rechtzeitig erkennt und ihnen systematisch begegnet, ist gleichzeitig in der Lage, sich bietende Chancen zu erkennen und unternehmerisch verantwortlich zu nutzen. Als Gesundheitsdienstleister sehen wir die Gefährdung von Leben und Gesundheit unserer Patienten stets als größtes Risiko. Dabei gilt es, Chancen und Risiken permanent gegeneinander abzuwägen. Maßnahmen, die selbst kleinste Fehler im medizinischen und pflegerischen Bereich vermeiden, genießen bei uns höchste Priorität. Weitere Faktoren wie die ordnungspolitischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, der weiter zunehmende Kosten-, Wettbewerbs- und Konsolidierungsdruck innerhalb der Branche, die steigenden Ansprüche an die stationäre Versorgungsqualität und die Ansprüche der Patienten bieten Chancen, bergen aber auch Risiken.

4.1 Risikobericht

4.1.1 Risikomanagementsystem

Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG hat ein konzernweites Risikomanagementsystem implementiert, um drohende Risiken frühzeitig zu erkennen und ihnen im Rahmen eines systematischen Prozesses zielgerichtet zu begegnen. Unser Risikomanagementsystem trägt der gesetzlich vorgeschriebenen Früherkennung von bestandsgefährdenden Risiken in vollem Umfang Rechnung und entspricht den Anforderungen nach § 91 Abs. 2 AktG. Das zentral gesteuerte Risikomanagement hat die Aufgabe, das System kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu optimieren. Es bietet die Möglichkeit, sowohl Chancen als auch Risiken zu melden.

Grundlage unseres Risikomanagementsystems ist die Konzernrisikorichtlinie, in der sowohl die Definition des Risikobegriffs und die Grundsätze des Risikomanagements hinterlegt sind als auch die konzernweit einheitlichen verbindlichen Vorgaben für den Risikomanagementprozess sowie die entsprechenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten beschrieben sind. Der eigentliche Risikomanagementprozess wird in einer Risikomanagementsoftware dokumentiert. Mit einer offenen Risikokultur, regelmäßigen Schulungen und Feedbackrunden sichern wir die Akzeptanz des Risikomanagements im Unternehmen. Anlassbezogen wird vom Vorstand die Interne Revision mit der prozessunabhängigen Prüfung von Sachverhalten beauftragt. In diesem Zusammenhang überwacht sie auch die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements und die korrekte Anwendung der entsprechenden Vorgaben in Teilbereichen oder Gesellschaften der RHÖN-KLINIKUM AG.

Definition

Unter Risiken verstehen wir Ereignisse und mögliche Entwicklungen innerhalb und außerhalb der RHÖN-KLINIKUM AG, die sich negativ auf die Erreichung der gesetzten Unternehmensziele, die künftige Aufgabenerfüllung sowie die Qualität und Reputation der RHÖN-KLINIKUM AG und ihrer Tochtergesellschaften auswirken können. Analog zum Risikobegriff verstehen wir unter Chancen Ereignisse und mögliche Entwicklungen, die sich positiv auswirken können.

Risikomanagementprozess

Wir verstehen Risikomanagement als einen kontinuierlichen Prozess, der unterteilt ist in die Phasen:

Risikoidentifikation,

Risikoanalyse und -bewertung,

Risikosteuerung und -bewältigung,

Risikoüberwachung,

Risikokommunikation.

Durch diesen Prozessablauf sollen mögliche Risiken beherrschbar gemacht und Chancen erkannt werden. Dabei bezieht sich unser Risikomanagement nicht nur auf finanzielle Risiken, sondern auf Risiken aller Art im Unternehmen. Als unser größtes Risiko sehen wir die Gefährdung von Leben und Gesundheit unserer Patienten, die ein medizinischer Eingriff grundsätzlich mit sich bringen kann.

Risikoidentifikation und Chancenerkennung sind bei uns in die geschäftsüblichen Arbeitsabläufe integriert, denn nur Chancen und Risiken, die wir kennen, können wir auch steuern. Die Risikoidentifikation umfasst die systematische und strukturierte Erfassung aller relevanten Risiken im Unternehmen. Die Risikoidentifikation ist aufgrund der sich ständig ändernden Verhältnisse und Anforderungen eine kontinuierliche Aufgabe und erfolgt dezentral durch im Vorfeld festgelegte Verantwortlichkeiten in den einzelnen Unternehmensbereichen. Relevante identifizierte Risiken werden kategorisiert in einem zentral vorgegebenen Risikoatlas im Risikomanagementsystem erfasst.

Die Analyse und Bewertung der relevanten Risiken obliegt den jeweiligen Verantwortlichen. Bei der Risikoanalyse und -bewertung wird die Wahrscheinlichkeit des Auftretens und der möglichen monetären Auswirkung des Risikos (Schadenshöhe) unter Erläuterung der Bewertungsannahmen (Bruttobewertung) hergeleitet. Es ist der Fall zu bewerten, der am realistischsten ist, die mögliche Schadenshöhe berechnet sich dabei als Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern zukunftsbezogen auf das Geschäftsjahr.

Bei der Risikosteuerung und -bewältigung wird analysiert, mit welchen Maßnahmen Risiken gesteuert werden können. Hierzu sind für jedes identifizierte Risiko geeignete Maßnahmen mit dem zu erwartenden Maßnahmeneffekt zu hinterlegen. Primäres Ziel der Risikosteuerung ist die Risikominimierung und, wenn möglich, die Risikovermeidung, wobei stets auch die damit verbundenen Chancen zu berücksichtigen sind. Aus den zu erwartenden Maßnahmeneffekten können die Wirksamkeit der Maßnahmen und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen bestimmt werden. Dabei sind die in Betracht gezogenen Maßnahmen unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten abzuwägen und so zu wählen, dass hierdurch die zu erwartende Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. Schadenshöhe in die unternehmenseigenen Grenzen der Risikotoleranz gelenkt wird.

Im Rahmen der Risikoüberwachung werden die Umsetzung eingeleiteter Maßnahmen und deren Auswirkungen geprüft. Die Ergebnisse des Risikomanagementprozesses werden zu den festgelegten Terminen zur Verfügung gestellt. Durch eine zeitnahe, offene interne und externe Risikokommunikation schaffen wir Vertrauen und die Basis für Selbstkritik und kontinuierliches Lernen.

4.1.2 Risikoauswertung

Nicht alle Risiken sind gleich zu gewichten. Um eine effiziente Risikobewältigung zu gewährleisten, führen wir eine systematische Bewertung der identifizierten Risiken durch. Im Rahmen der Risikobewertung werden die Eintrittswahrscheinlichkeit und die mögliche monetäre Auswirkung des Risikos ermittelt, wobei auch bereits bestehende und geplante Maßnahmen Berücksichtigung finden. Zur Klassifizierung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung wird eine Risikomatrix eingesetzt, aufgeteilt in die drei Stufen niedrig, mittel und hoch. Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung hoch sind, stufen wir als bestandsgefährdend ein. Eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit klassifizieren wir ab einem Wert von über 30 %, eine hohe ab einem Wert von über 70 %. Generell sind alle Risiken, die den Definitionen der Konzernrisikorichtlinie entsprechen, unabhängig vom Risikobetrag zu melden. Als hoch werden bestandsgefährdende Risiken bewertet.

Konzernweit wurden sechs relevante Risiken aus verschiedenen Risikofeldern gemeldet. Bestandsgefährdende Risiken wurden nicht identifiziert. Auf Basis der Risikobewertung und unter Berücksichtigung der eingeleiteten Maßnahmen werden alle Risiken als vergleichsweise gering eingestuft. Die Gesamtrisikolage stufen wir weiterhin als niedrig ein. Wir rechnen mit einem Risikoerwartungswert für das Gesamtjahr von rund 400 Tsd. €. Aufgrund von leistungswirtschaftlichen Entwicklungen sowie weiteren Kosteneinsparpotentialen können diese Risiken ergebnisneutral behandelt werden und sollten die Planung 2019 nicht wesentlich beeinflussen.

Neben der Risikoklassifizierung werden Risiken zudem in nachstehende Risikofelder kategorisiert, die Einfluss auf die allgemeine Geschäftsentwicklung sowie auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben:

Umfeld- und Branchenrisiken

Von den Entwicklungen der Binnenkonjunktur sind wir nur mittelbar betroffen, da die Gesundheitsausgaben vom Beitragsaufkommen der Versicherten und damit von der Lage am Arbeitsmarkt beeinflusst werden. Da wir ausschließlich auf dem inländischen Gesundheitsmarkt tätig sind, berühren uns außenwirtschaftliche Faktoren kaum.

Bei künftigen möglichen Unternehmenstransaktionen und deren Auswahl setzen wir weiter auf unsere Doppelstrategie Digitalisierung und Campus-Modell. Bei Übernahmen bzw. Unternehmensbeteiligungen entstehende rechtliche Risiken, werden von uns bei Bedarf geprüft, überwacht und bewertet.

Als Gesundheitsdienstleister waren wir auch im letzten Jahr unter den bekannten Rahmenbedingungen tätig. Sie werden durch starke gesundheitspolitische Regulationseinflüsse geprägt. Um die Dynamik und Komplexität der Digitalisierung erfolgreich umzusetzen, müssen politische Rahmenbedingungen geschaffen werden, wobei die Patienten im Mittelpunkt stehen müssen. Für uns ist die Digitalisierung eine der Voraussetzungen für Innovationen und für eine bessere Gesundheitsversorgung. Die Regelungen zum Fixkostendegressionsabschlag, der im Zuge des KHSG den dreijährigen Mehrleistungsabschlag abgelöst hat, werden auch weiter zu Ergebnisbelastungen führen.

Die RHÖN-KLINIKUM AG, die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM), das Land Hessen und die beiden Universitäten Gießen und Marburg haben im Dezember 2017 eine Vereinbarung zur Umsetzung des Zukunftspapiers für die Weiterentwicklung der mittelhessischen Universitätsmedizin (Trennungsrechnung) für die Universitätskliniken in Gießen und Marburg unterzeichnet. Die Plausibilisierung der Vereinbarung zur Trennungsrechnung ist erfolgt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat den Vertrag auf Plausibilität geprüft und attestiert, dass die Vereinbarung einem Fremdvergleich standhält. Damit ist die letzte Vorbehaltsbedingung erfüllt. Die Regelung läuft zunächst bis Ende 2021, hat aber aufgrund ihrer inhaltlichen Ausgestaltung aus unserer Sicht das Potenzial, über die vereinbarte Laufzeit hinaus die Basis für eine dauerhafte Regelung zu sein. Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH ab 2017 einen zusätzlichen Betrag für die Finanzierung der von ihr erbrachten Leistungen für Forschung und Lehre erhält.

Nach wie vor prägen zwei weitere Entwicklungen unsere Branche. So nimmt die Nachfrage nach medizinischen, insbesondere auch spitzenmedizinischen Leistungen weiter zu. Demgegenüber wird die Vergütung der erbrachten Leistungen nicht angemessen angepasst.

Die oben genannten Entwicklungen sind bereits in unseren Planungen berücksichtigt. Wir werden ihnen zukunftsgerichtet mit geeigneten Aktivitäten und Maßnahmen begegnen. Weitere Umfeld- und Branchenrisiken werden als sehr niedrig eingestuft. Die Regelungen des Pflegepersonal- Stärkungsgesetzes (PpSG) können zu weiteren Risiken für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG führen.

Leistungswirtschaftliche Risiken

Durch die staatliche Krankenhausbedarfsplanung verfügen alle Plankrankenhäuser in Deutschland faktisch über einen staatlich regulierten Gebietsschutz. Klassische Markt- und Absatzrisiken bestehen nur dort, wo Standortschließungen durch Planfortschreibungen festgelegt werden bzw. die Qualität eines Krankenhauses durch einweisende Ärzte oder durch Patienten deutlich schlechter eingeschätzt wird als diejenige benachbarter Kliniken. In letzterem Fall können Patientenwanderbewegungen ausgelöst werden. Auch die zunehmenden Prüfungsaktivitäten des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung, insbesondere von Leistungen bzw. Fällen, die einen hohen Schweregrad aufweisen, machen sich bemerkbar.

Leistungsschwankungen in unseren Einrichtungen, Leistungsverschiebungen vom stationären in den ambulanten Bereich aber auch in benachbarte Fremdeinrichtungen (auch aufgrund von Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb), die regulierte Preissetzung sowie mögliche qualitätsbezogene Abschläge können zu Umsatzeinbußen und Kostensteigerungen und damit zu Ergebnisbeeinträchtigungen führen. Durch regelmäßige Zeit- und Betriebsvergleiche bezüglich Leistung, Umsatz und Ergebnis sowie ausgewählter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen und anderer Indikatoren ist es uns möglich, unerwünschte Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Wo es angebracht und notwendig ist, können wir korrigierend eingreifen und steuern ein überschaubares niedriges Risikopotenzial. Um unsere Leistungsfähigkeit auch in Zukunft sicherzustellen, haben wir bereits im Geschäftsjahr 2017 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Profitabilität auf den Weg gebracht. Neben der Überprüfung der Instandhaltungs- und Wartungsverträge haben wir unter anderem die Strukturen im Konzern und an unseren Standorten überprüft und Maßnahmen für effizientere Abläufe umgesetzt. Zudem sind wir intensiv die branchenübergreifende Problematik der vermeidbaren Verluste durch Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) angegangen. Hierbei haben wir zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Unter anderem setzen wir auf diesem Gebiet bei der Rechnungsstellung verstärkt auch auf den Einsatz semantischer Kodierunterstützung zur vollständigen Erfassung erbrachter Leistungen vor dem Hintergrund der deutlich erhöhten Prüfquoten durch den MDK sowie vermehrt auf Schulungen und die Errichtung konzerninterner Wissensdatenbanken.

Betriebsrisiken

Der medizinische Fortschritt und der Anspruch, Patienten ganzheitlich und nicht partikulär zu diagnostizieren und zu therapieren, erfordern eine Organisation von immer stärker interdisziplinärarbeitsteiligen Prozessen. Kooperation ist dabei nicht nur im Krankenhaus nötig, sondern auch zwischen der ambulanten und stationären Versorgung. Störungen im Prozessablauf bergen Risiken für den Patienten und die Klinik. Wir legen allerhöchsten Wert darauf, diese Risiken zu minimieren, indem wir Behandlungsqualität mit qualifizierten und geschulten Mitarbeitern durch leitliniengerechtes Vorgehen in betriebssicheren und hygienegerechten Krankenhausgebäuden sicherstellen. Die permanente Überwachung aller Aufbau- und Ablauforganisationen bei der Behandlung von Patienten sowie die konsequente Ausrichtung aller Anstrengungen auf die Bedürfnisse unserer Patienten erzeugen ein Höchstmaß an Behandlungsqualität und begrenzen bestehende Betriebsrisiken.

Neben den typischen klinischen Risikobereichen im Umfeld der Patientensicherheit (Hygiene, Pflege und medizinische Versorgung) werden in den Kliniken, wie etwa in den Vorjahren auch, Risikopotenziale in der Infrastruktur wie Brandrisiken und in der IT-System-Ausstattung gesehen. Nach der im Mai 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen mit personenbezogenen Gesundheitsdaten im besonderen Maße rechenschaftspflichtig und müssen die "Integrität und Vertraulichkeit" der Datenverarbeitung nachweisen können. Auf diesem Sicherheitsniveau sind wir in der IT-Sicherheit gut aufgestellt und sollten gezielten Angriffen angemessen widerstehen können.

Insgesamt stufen wir die Risikolage in diesem Bereich als niedrig ein, was vor allem auf die bestehenden Maßnahmenkataloge zurückzuführen ist. Für nicht abwendbare Risiken im Klinikbereich besteht ein angemessener und regelmäßig aktualisierter Versicherungsschutz.

Personalrisiken

Um als diversifizierter Gesundheitskonzern mit führender Fachkompetenz nachhaltig erfolgreich zu sein, benötigen wir engagierte und hochqualifizierte Mitarbeiter/innen und Führungskräfte. Krankenhäuser weisen im Durchschnitt Personalkostenquoten zwischen 50 % und 70 % aus, das macht sie besonders abhängig von tariflichen Entwicklungen. Fachkräftemangel ist auch im Gesundheitssektor ein entscheidendes Thema, dabei sind regionale Unterschiede in den einzelnen Häusern zu erkennen. Auch für die RHÖN-KLINIKUM AG ist es eine Herausforderung, hochqualifiziertes und motiviertes Personal zu finden, um die vielseitigen und komplexen Anforderungen der Gesundheitswirtschaft zu erfüllen. Wir begegnen diesen Anforderungen mit zahlreichen, auf lokale Herausforderungen zugeschnittene Maßnahmen an unseren Standorten. Neben zeitgemäßen Vergütungsstrukturen, einem attraktiven Arbeitsumfeld, klinikeigenen Kindergärten, der Bereitstellung günstiger Wohnungen und der Unterstützung bei der Wohnungssuche bieten wir als moderner Arbeitgeber vielfältige Karrieremöglichkeiten und Benefits.

Für uns ist es von zentraler Bedeutung sicherzustellen, dass wir qualifiziertes Personal von uns überzeugen und an unser Unternehmen binden können. So betreiben wir z. B. eigene staatlich anerkannte Schulen für Krankenpflege und nicht ärztliche Berufe und setzen uns durch unsere akademischen Lehrkrankenhäuser für die Ausbildung Medizinstudierender auf höchstem Niveau ein. Zudem nehmen wir durch unsere Zusammenarbeit mit weiteren Ausbildungsstätten und Schwerpunktuniversitäten frühzeitig Kontakt mit qualifizierten Absolventen auf, um für unsere Belegschaft den notwendigen Nachwuchs zu gewinnen. Durch den Auf- und Ausbau strukturierter Rekrutierungs- und Qualifizierungskonzepte für den ärztlichen Dienst, die Pflege und die Gesundheitsberufe sowie für unsere Führungskräfte sehen wir derzeit noch Möglichkeiten, dem gegenwärtigen Personalmangel effizient entgegenzuwirken, und stufen die Personalrisiken konzernweit weiterhin als vergleichsweise niedrig ein.

Beschaffungsrisiken

Für die Materialbeschaffung im Bereich medizinischer Einrichtungen und Ausstattungen sowie beim medizinischen Bedarf sind wir auf Fremdanbieter angewiesen. Aus diesen Geschäftsbeziehungen können Risiken, beispielsweise ausgelöst durch Lieferschwierigkeiten und Qualitätsprobleme, entstehen. Besonders betroffen von Lieferengpässen und der Beschaffung von Ersatzpräparaten sind verbrauchsintensive Fachabteilungen wie beispielsweise Neurologie und Onkologie. Im Rahmen des Maßnahmenprogramms arbeitet die Materialwirtschaft derzeit intensiv und systematisch an Konzernvertragsvereinbarungen sowie der Bereinigung und Vereinfachung des Sortiments und optimiert die internen Beschaffungsprozesse. Zudem stellen wir durch kontinuierliche Markt- und Produktbeobachtung sicher, dass sich die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten, Produkten und Dienstleistern in engen Grenzen hält und stufen die Risikolage in diesem Bereich insgesamt als niedrig ein.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Unser Unternehmen zeichnet sich durch eine hohe und gesunde Eigenkapitalausstattung, eine nachhaltige Innenfinanzierungskraft und eine starke Liquiditätssituation im dreistelligen Millionen Euro Bereich aus. Im Nachgang der strategischen Neuausrichtung im Jahr 2014 hatten wir alle Finanzschulden zurückgeführt. Im Oktober 2018 haben wir ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 100 Mio. € begeben. Die Emission sehen wir als sinnvolle Ergänzung unserer bereits im Vorjahr abgeschlossenen syndizierten Kreditlinie und Bestandteil unserer langfristigen Finanzierungsstrategie an. Eine langfristige Finanzierungs- und Planungssicherheit ist durch die Kombination von ausschließlich fix verzinsten Tranchen verschiedener Laufzeiten gegeben. Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken sehen wir derzeit keine. Da wir ausschließlich in Deutschland tätig sind, unterliegen wir keinen Transaktions- und Währungsrisiken. Wertpapiere, ausgenommen 24.000 Stück eigene Aktien, werden im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG nicht gehalten. Entsprechende Bonitäts- und Kursrisiken bestehen ebenfalls nicht.

Gesamteinschätzung

Im Rahmen der Risikoinventur für das Geschäftsjahr 2018 wurden uns keine bestandsgefährdenden Risiken gemeldet. Die Grundsätze des gesetzlich vorgeschriebenen Systems zur Früherkennung von bestandsgefährdenden Risiken wurden im Berichtsjahr analog zu den Vorjahren fortgeführt.

Die Überprüfung der Risikolage im Konzern und in den Einzelgesellschaften der RHÖNKLINIKUM AG hat für das Geschäftsjahr 2018 als Gesamteinschätzung ergeben, dass bestandsgefährdende Risiken weder für die Einzelgesellschaften noch für den Konzern der RHÖNKLINIKUM AG bestehen und weiterhin auch keine entwicklungsbeeinträchtigenden Sachverhalte gesehen werden. Die Risiken in den einzelnen Gesellschaften sowie im gesamten Konzern werden weiterhin als niedrig eingestuft.

4.2 Chancenbericht

Um Chancen wahrnehmen zu können, müssen manchmal mögliche Risiken bewusst in Kauf genommen werden. So setzt z. B. jeder medizinische Eingriff den Patienten einer Gefahr aus, verschafft ihm aber gleichzeitig die Chance auf Heilung. Unser Chancenmanagement umfasst dementsprechend die Gesamtheit aller Maßnahmen, die den systematischen und transparenten Umgang mit Chancen fördern.

Wir kontrollieren und optimieren unsere Prozesse und Strategien kontinuierlich. So haben wir unsere Aktivitäten zur Standortoptimierung durch Überprüfung des Leistungsportfolios und Identifizierung von Leistungspotenzialen weiter fortgesetzt. Die Prozess- und Kommunikationswege verlaufen analog dem Risikomanagement.

Analog zum Risikobegriff verstehen wir unter Chancen Ereignisse und mögliche Entwicklungen innerhalb und außerhalb der RHÖN-KLINIKUM AG, die sich positiv auf die Erreichung der gesetzten Unternehmensziele, die künftige Aufgabenerfüllung sowie die Qualität und Reputation der RHÖNKLINIKUM AG auswirken können.

Das Geschäftsjahr 2018 war nicht nur wirtschaftlich sondern auch strategisch gesehen ein erfolgreiches Jahr. Mit unserem RHÖN-Campus-Konzept, der digitalen Transformation unseres Unternehmens und der Erschließung wichtiger zusätzlicher Geschäftsfelder, wie der Telemedizin, haben wir die richtige Strategie, um auch zukünftig auf einem von regulatorischen Eingriffen geprägten Gesundheitsmarkt eine führende Position einzunehmen.

Mit dem RHÖN-Campus-Konzept verfolgen wir ein organisches, moderates Wachstumsmodell. Wenn sich die demografische Situation ab 2022 weiter wie prognostiziert verschärft, sind wir mit dem RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt a. d. Saale und der entsprechenden Expertise am Markt gut aufgestellt und werden unsere Chancen mit dem Roll-out des RHÖN-Campus-Konzepts zu nutzen wissen.

Mit unserem Campus Bad Neustadt, den wir Anfang Dezember 2018 eingeweiht haben, haben wir erstmals und idealtypisch unser RHÖN-Campus-Konzept im ländlichen Raum in die Tat umgesetzt. Jenseits traditioneller Sektorengrenzen bieten wir eine erstklassige, rasche Diagnostik und Behandlung der Patienten. Ambulante sowie stationäre Diagnostik und Behandlung greifen vernetzt ineinander und werden durch eine Vielzahl weiterer Leistungen ergänzt. Prävention, Behandlung, Rehabilitation, Gesundheitsförderung und Pflege arbeiten bei diesem integrativen Konzept kooperativ zusammen und ermöglichen so die ganzheitliche Betreuung unserer Patienten.

Wesentlicher Kern für die Umsetzung unseres Konzepts ist der Einsatz digitaler Instrumente und einer modernsten Anforderungen entsprechenden IT. Auf Basis einer stabilen IT setzen wir eine Vielzahl von klinischen Informationssystemen ein.

Eines der wichtigen digitalen Projekte ist das Medical Cockpit - eine semantische Suchmaschine, die hilft, relevante Informationen in Arztbriefen, Röntgenbefunden und OP-Berichten in kürzester Zeit zu finden und somit den Ärzten und allen anderen am Behandlungsprozess Beteiligten die Arbeit erleichtert und zugleich den Behandlungsprozess schneller und sicherer für die Patienten macht. Mit dem Start des Campus wird das Medical Cockpit am Campus Bad Neustadt im aktiven Dialog mit den klinischen Anwendern sukzessive in den Regelbetrieb eingeführt werden. Das Medical Cockpit wurde ebenso in unser neu konzipiertes Ärzteportal (der arztgeführten elektronischen Patientenakte) integriert und steht damit auch niedergelassenen Ärzten zur Verfügung. Eine weitere Anwendung unter den zahlreichen Projekten ist die geplante Einführung der digitalen Anamnese und Befragung. Durch die Erfassung von Patientenfragebögen auf einem Tablet ermöglichen wir eine durchgängige digitale Erfassung behandlungsrelevanter Informationen.

Anfang 2019 haben wir eine Absichtserklärung für die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit dem Schweizer Telemedizinanbieter Medgate mitgeteilt. Im Rahmen der Vereinbarung planen wir im Zukunftsmarkt Telemedizin die Erbringung telemedizinischer und digital-medizinischer Dienstleistungen in Deutschland. Die neue Gesellschaft hat das Potenzial, sich zu einem wichtigen zusätzlichen Geschäftsfeld zu entwickeln. Im Februar 2019 haben wir unsere Minderheitsbeteiligung an der Tiplu GmbH bekanntgegeben. Hierbei verfolgen wir das Ziel der Erlössicherung durch Verbesserung der Abläufe in der Fallkodierung.

Neben der fortschreitenden Digitalisierung bleibt auch die konzeptionelle und bauliche Modernisierung unserer Standorte ein bedeutendes Thema. Am Standort Marburg können wir mit der erzielten Einigung mit dem Ionenstrahl-Therapiezentrum, die einen erfolgreichen Neustart des MIT unter der medizinischen wie wirtschaftlichen Führung der RHÖN-KLINIKUM AG ermöglicht, die weitere Versorgung der Patienten mit einer innovativen Behandlungsmethode sicherstellen. Der Vertrag zur Trennungsrechnung macht den Weg frei für ein umfangreiches Investitionsprogramm in Höhe von mindestens 100 Mio. € am UKGM bis 2021. Von diesem finanziellen Engagement werden nicht nur Patienten und Mitarbeiter des UKGM profitieren, sondern die gesamte Region Mittelhessen. In Frankfurt (Oder) erfolgt sukzessive der Umbau zu einem weiteren Campus.

Am 1. Mai 2018 hat die dritte Amtsperiode (2018 - 2020) des Medical Boards begonnen. Neben seiner strategischen Beratungsfunktion für Vorstand und Geschäftsführungen der Kliniken ist das Medical Board an der Vorbereitung von Entscheidungen bei medizinisch-strategischen Fragestellungen beteiligt und hat auch die Aufgabe, Innovationsprojekte zu begleiten und medizinische Expertise mit den unternehmerischen Zielen zu synchronisieren. Die Hauptaufgabe des Medical Boards ist es dabei, die jeweils besonderen Kompetenzen von Medizin und Ökonomie zusammenzuführen, zu koordinieren und zu begleiten.

2018 haben wir erneut den Mut und die Innovationskraft bewiesen, die Chancen in einem von regulatorischen Herausforderungen geprägten Wettbewerbsumfeld zu nutzen, um die Unternehmensziele zu erreichen. Unsere Ziele sind dabei unverändert geblieben: ein gesundes und agiles Unternehmen, exzellente medizinische Leistungen und - stets im Mittelpunkt unseres Tuns - das Wohl unserer Patienten. Insgesamt sehen wir unseren Konzern sehr gut positioniert. Auch in Zukunft gehören wir zu den großen Klinikbetreibern in Deutschland als ein leistungsstarker, homogener Konzern mit einer konsequenten Ausrichtung und Konzentration auf maximalversorgungsnahe Spitzenmedizin, die weitere Stärkung der Behandlungsexzellenz und Patientenversorgung durch die Fokussierung auf Digitalisierung und Netzwerkmedizin sowie die schrittweise Umsetzung des Campus-Konzepts. Hierzu nutzen wir alle sich uns bietenden Chancen und begegnen den damit möglichen Risiken durch ein gelebtes und funktionsfähiges Risikomanagementsystem in unseren Kliniken, MVZ und Servicegesellschaften.

5 DIE RHÖN-KLINIKUM AKTIE

Der Kurs der RHÖN-KLINIKUM Aktie entwickelte sich nach Erreichen des Allzeithochs von 31,70 Euro am 31. Januar 2018 zunächst rückläufig, bevor im vierten Quartal eine Kursstabilisierung eintrat und die Aktie relative Stärke zeigte.

Entwicklung der Aktienmärkte 2018

Die Entwicklung an den internationalen Börsen profitierte zu Jahresbeginn von der weltweiten Konjunkturerholung, den optimistischen Geschäftsaussichten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik. Der US-Aktienmarkt entwickelte sich dank der Standortverbesserungen (Steuersenkungen, Deregulierungen, Infrastrukturinvestitionen, Digitalisierungsvorsprünge) sowie des unerwartet hohen Wirtschaftswachstums und der steigenden Unternehmensgewinne bis Dezember sehr positiv. Dagegen waren die europäischen Börsen immer wieder durch aktuelle Krisen (Brexit-Verhandlungen, Schuldenkrise in Italien, internationaler Handelsstreit) belastet. Die sehr positive Wirtschaftsstimmung schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der ifo-Geschäftsklimaindex fiel in Deutschland von 105,2 Punkten im Januar auf 101,0 Punkte im Dezember 2018. Dies ist der niedrigste Stand seit Dezember 2016.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren Leitzins unverändert bei Null Prozent belassen und ein langsames Auslaufen des Anleihekaufprogramms zum Jahresende 2018 beschlossen. Die US-Notenbank (Fed) erhöhte ihren Leitzins am 19. Dezember 2018 zum vierten Mal in 2018 um 0,25 Prozentpunkte auf einen Korridor von 2,25 bis 2,50 Prozent und kündigte weitere Leitzinserhöhungen in 2019 an. Infolge der zunehmenden Sorgen um stärker steigende Zinsen sowie der Ängste vor einer weltweiten Konjunkturverlangsamung und einer weiteren Eskalation des amerikanischchinesischen Handelsstreits trübte sich die Stimmung im Dezember 2018 stark ein und belastete weltweit die Aktienmärkte.

Der deutsche Leitindex DAX(r) erreichte am 23. Januar 2018 mit 13.560 Punkten ein neues Allzeithoch und konsolidiert dann bis auf 10.382 Punkte am 27. Dezember 2018. Im vierten Quartal fiel der deutsche Leitindex DAX(r) im Sog der weltweiten Kurseinbrüche an den Börsen im Dezember 2018 um rund 13,8 Prozent. Insgesamt sank der DAX(r) im Jahresverlauf um rund 18,3 Prozent und erreichte am Jahresende 2018 einen Schlusskurs von 10.559 Punkten. Der deutsche Nebenwerte-Index SDAX(r) sank im Verlauf des Jahres um rund 20 Prozent. Insgesamt entwickelten sich die deutschen, stärker vom Export abhängigen, Indizes schwächer als die europäischen Vergleichsindizes. So sank der DJ EURO STOXX(r) um rund 14,8 Prozent und der DJ EURO STOXX 50(r) um rund 14,3 Prozent. Europäische Titel aus der Gesundheitswirtschaft standen ebenfalls unter Druck. Der DJ EURO STOXX Healthcare(r) sank im Jahresverlauf um 16,4 Prozent.

RHÖN-KLINIKUM Aktienkurs zeigt im vierten Quartal Stabilisierung und relative Stärke

Die RHÖN-KLINIKUM Aktie zeigte einen erfolgreichen Start in das Börsenjahr 2018 und erreichte am 31. Januar 2018 mit 31,70 Euro ein neues Allzeithoch. Nach dem gelungenen Auftakt entwickelte sich die Aktie rückläufig mit mehreren Seitwärtsbewegungen. Aufgrund des niedrigen Free Floats und inzwischen durchschnittlich geringerer Handelsvolumina, sowie den belastenden Entwicklungen auf den europäischen Aktienmärkten, fiel der Kurs der RHÖN-KLINIKUM Aktie zum Ende des dritten Quartals auf 22,14 Euro (29.September 2017: 28,49 Euro). Im vierten Quartal 2018 stabilisierte sich der Kurs und die RHÖN-KLINIKUM Aktie zeigte relative Stärke. Die RHÖN-KLINIKUM Aktie entwickelte sich im vierten Quartal deutlich besser als der SDAX(r), der um rund 20 Prozent einbrach, und auch als DAX(r), DJ EURO STOXX(r), DJ EURO STOXX 50(r) und der DJ EURO STOXX Healthcare(r), die um rund 12 bis 15 Prozent fielen. Insgesamt sank die RHÖN-KLINIKUM Aktie im Verlauf des Gesamtjahres 2018 um rund 26,2 Prozent und beendete das Börsenjahr mit einem Schlusskurs von 22,06 Euro (29. Dezember 2017: 29,88 Euro).

Die RHÖN-KLINIKUM Aktie ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet und im Aktienindex SDAX(r) vertreten. Die Marktkapitalisierung der ausgegebenen 66,96 Mio. Stückaktien lag zum Jahresende 2018 bei 1,5 Mrd. Euro (Vj. 2,0 Mrd. Euro). Damit belegte die RHÖN-KLINIKUM Aktie zum 28. Dezember 2018 Position 156 (Vj. Position 83) in der Index-Rangliste, welche am 24. September 2018 im Rahmen der Regeländerung der deutschen Börse um 30 Plätze erweitert wurde. Der Mittelwert des tagesdurchschnittlichen Handelsvolumens an den deutschen Börsen einschließlich des Xetra(r)-Handels lag im Jahr 2018 bei 40.040 Stück (Vj. 98.910 Stück).

Kapitalmarktkommunikation

Die RHÖN-KLINIKUM AG hat sich zu transparenter und fairer Kommunikation verpflichtet. Investor Relations, die Beziehungen zu unseren Aktionären, hat für uns einen hohen Stellenwert. Unser Ziel und unser Anspruch war es daher auch im Jahr 2018, im Rahmen der Finanzmarktkommunikation ein realistisches Bild unseres Unternehmens zu vermitteln. Investoren, Analysten und allen weiteren interessierten Marktteilnehmern stellen wir dazu eine Plattform mit umfassenden und zeitnahen Informationen über die RHÖN-KLINIKUM AG bereit. Überdies pflegen wir den direkten, kontinuierlichen und persönlichen Dialog mit unseren Investoren und Analysten, etwa im Rahmen von Investorenkonferenzen oder auf Investoren-Roadshows. Der Bereich Investor Relations ist direkt dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt.

Im Rahmen unserer Finanzberichterstattung geben wir quartalsweise Auskunft über den operativen Geschäftsverlauf. Aktuelle und kursrelevante Informationen über unser Unternehmen stellen wir Investoren, Analysten und der Presse zeitgleich und unmittelbar zur Verfügung. Wir veröffentlichen sie zudem zeitnah als News auf unserer Webseite. Weitere Informationsquellen sind die jährlich feststehenden Veranstaltungen wie die Bilanzpressekonferenz im Frühjahr und die Hauptversammlung zur Jahresmitte.

6 Berichterstattung gemäß § 315 Abs. 4 HGB über interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Im RHÖN-KLINIKUM Konzern besteht das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem aus dem internen Steuerungs- und dem internen Überwachungssystem, das die Erstellung der Jahresabschlüsse für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG und die RHÖN-KLINIKUM AG selbst und ihre Tochtergesellschaften sicherstellt. Das Risikomanagementsystem als Bestandteil des internen Kontrollsystems ist mit Bezug auf die Rechnungslegung auch auf das Risiko der Falschaussage in der Buchführung sowie in der externen Berichterstattung ausgerichtet.

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem in unserem Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Der Rechnungslegungsprozess ist so organisiert, dass für jede der Tochtergesellschaften zu jedem Stichtag - d.h. monatlich, vierteljährlich und jährlich -auf Basis einer konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie und eines konzernweit einheitlichen Buchhaltungsprogramms ein handelsrechtlicher Abschluss in konzerneigenen Rechenzentren erstellt wird. Aus diesen Abschlüssen wird für jedes Quartal ein Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) abgeleitet. Die Abschlussdaten der Tochtergesellschaften werden mittels zertifizierter Konsolidierungssoftware nach der Kapitalkonsolidierung und einer Konsolidierung von Aufwendungen und Erträgen, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Eliminierung etwaiger Zwischengewinne zu einem Konzernabschluss zusammengefasst. IFRS-relevante Umbewertungen bzw. Umgliederungen werden auf Konzernebene nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren durchgeführt.

Die Abschlüsse werden zeitnah nach Ablauf des jeweiligen Stichtags an das Konzernrechnungswesen gemeldet, erstellt und veröffentlicht. Zusammen mit der Abteilung Controlling und fallweise auch mit der Abteilung Interne Revision werden die Abschlüsse analysiert, plausibilisiert und bewertet.

Sowohl für die Erstellung der Einzelabschlüsse nach HGB als auch für die Erstellung des Konzernabschlusses nach den gültigen IFRS gibt es zur Vereinheitlichung der Bilanzierung entsprechend umfangreiche Bilanzierungsvorgaben und -richtlinien, deren Einhaltung strikt überwacht wird. Sowohl bei den Einzelgesellschaften als auch im Konzern bestehen klare Verantwortlichkeiten für die Erstellung der Jahresabschlüsse. Die dabei zur Anwendung kommenden fallweise präventiven oder nachgelagerten bzw. manuellen oder automatisierten Kontrollen tragen den Grundsätzen der Funktionstrennung Rechnung.

Die Quartalsabschlüsse, der Halbjahresfinanzbericht sowie der Jahresabschluss werden dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfungsergebnisse des Prüfungsausschusses werden dokumentiert. Darüber hinaus beauftragt der Prüfungsausschuss regelmäßig auch den Abschlussprüfer mit der Durchführung einer rechnungslegungsbezogenen Schwerpunktprüfung. Soweit sich aus den Prüfungen des Prüfungsausschusses sowie des Abschlussprüfers Verbesserungen des Konzernrechnungslegungsprozesses ableiten lassen, werden diese unverzüglich etabliert.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 15. Februar 2019

Der Vorstand

Prof. Dr. Bernd Griewing

Stephan Holzinger

Dr. Gunther K. Weiß

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

Bilanz zum 31. Dezember 2018

Aktiva

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Anhang 31.12.2018
31.12.2017
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.01
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.288.415,46 2.070.734,04
2. geleistete Anzahlungen 213.331,26 215.714,20
3.501.746,72 2.286.448,24
II. Sachanlagen 3.01
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 202.685.329,17 32.995.735,11
2. technische Anlagen und Maschinen 8.911.638,83 2.403.816,97
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 55.605.858,77 4.862.218,06
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 321.671,67 92.171.447,19
267.524.498,44 132.433.217,33
III. Finanzanlagen 3.01
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 358.748.850,08 374.794.496,64
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 307.222.905,20 304.048.905,20
3. Beteiligungen 95.850,00 95.850,00
4. sonstige Ausleihungen 1.000,00 1.000,00
666.068.605,28 678.940.251,84
937.094.850,44 813.659.917,41
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.207.819,37 2.470.465,52
2. unfertige Leistungen 2.160.064,74 2.077.251,60
5.367.884,11 4.547.717,12
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.02 90.826.427,33 87.830.124,06
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 212.261.127,48 230.682.829,08
308.455.438,92 323.060.670,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.471.962,13 1.294.685,34
D. Aktive latente Steuern 3.03 9.030.534,20 12.456.171,15
1.256.052.785,69 1.150.471.444,16

Passiva

Anhang 31.12.2018
31.12.2017
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3.04 167.406.175,00 167.406.175,00
./. rechnerischer Wert eigene Anteile 3.05 -60.000,00 -60.000,00
ausgegebenes Kapital 167.346.175,00 167.346.175,00
II. Kapitalrücklage 3.06 589.042.997,65 589.042.997,65
III. Gewinnrücklagen 3.07
Gesetzliche Rücklage 130.962,09 130.962,09
130.962,09 130.962,09
IV. Bilanzgewinn 3.08 189.110.739,48 172.147.458,00
945.630.874,22 928.667.592,74
B. Sonderposten 2
1. Sonderposten mit Rücklagenanteil 1.648,89 0,00
2. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 7.284.240,54 1.594.411,04
7.285.889,43 1.594.411,04
C. Rückstellungen 3.11
1. Steuerrückstellungen 1.035.926,49 0,00
2. sonstige Rückstellungen 113.299.826,09 124.793.290,92
114.335.752,58 124.793.290,92
D. Verbindlichkeiten 3.12 188.797.879,46 95.415.642,96
E. Rechnungsabgrenzungsposten 2.390,00 506,50
1.256.052.785,69 1.150.471.444,16

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

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Anhang 2018
2017
1. Umsatzerlöse 4.01 218.616.958,47 193.185.085,58
2. Verminderung (-) / Erhöhung (+) des Bestands an unfertigen Leistungen -1.041.168,44 96.605,71
217.575.790,03 193.281.691,29
4.02; 4.06;
3. sonstige betriebliche Erträge 4.07 22.591.164,01 2.213.342,18
240.166.954,04 195.495.033,47
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 42.618.770,95 40.867.487,18
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 14.393.863,77 12.090.140,37
57.012.634,72 52.957.627,55
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 107.584.700,57 87.307.230,74
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
(davon für Altersversorgung € 61.845,34; Vorjahr T€ 44) 16.627.503,74 12.055.027,48
124.212.204,31 99.362.258,22
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 4.03;4.04;4.06 15.490.749,32 9.227.529,98
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 4.07 31.412.773,47 34.824.963,25
46.903.522,79 44.052.493,23
12.038.592,22 -877.345,53
8. Erträge aus Beteiligungen
(davon aus verbundenen Unternehmen € 8.678.914,42; Vorjahr T€ 10.093) 4.05 8.760.679,06 10.226.955,56
9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 4.05 3.991.772,54 11.395.512,18
10. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
(davon aus verbundenen Unternehmen € 11.703.128,78; Vorjahr T€ 11.443) 4.05 11.703.228,78 11.443.210,69
11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
(davon aus verbundenen Unternehmen € 1.416.040,23; Vorjahr T€ 1.020) 4.05 1.569.852,07 1.574.706,47
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen 4.05 1.105.000,00 1.541.955,85
13. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 8.168.961,55
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(davon an verbundene Unternehmen € 4.576,88; Vorjahr T€ 9)
(davon aus der Aufzinsung 50.080,00 €; Vorjahr T€ 60) 4.05 1.069.886,21 1.259.776,32
23.850.646,24 23.669.691,18
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Vorjahr Ertrag)
(davon Aufwand aus latenten Steuern € 3.425.636,95; Vorjahr Ertrag aus latenten Steuern T€ 4.425) 4.08 4.153.146,21 -4.451.079,44
16. Ergebnis nach Steuern 31.736.092,25 27.243.425,09
17. sonstige Steuern 46.347,37 37.405,55
18. Jahresüberschuss 31.689.744,88 27.206.019,54
19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 157.420.994,60 144.941.438,46
20. Bilanzgewinn 189.110.739,48 172.147.458,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des Aktiengesetzes aufgestellt.

1. Grundlegende Informationen

Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ist seit 1989 börsennotiert (SDAX(r)). Der Sitz der Gesellschaft ist in Bad Neustadt a. d. Saale, Salzburger Leite 1, Deutschland, Amtsgericht Schweinfurt HRB 1670.

Mit den Verschmelzungsverträgen vom 18.07.2018 wurden die Herz- und Gefäß-Klinik GmbH Bad Neustadt, Bad Neustadt a. d. Saale und die Neurologische Klinik GmbH Bad Neustadt/Saale, Bad Neustadt a. d. Saale zu Buchwerten mit Wirkung zum 01.01.2018 auf die RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale, verschmolzen. Aus diesem Grund sind in dem diesjährigen Jahresabschluss erstmalig die Bilanzposten und die Werte aus der Gewinn- und Verlustrechnung der verschmolzenen Gesellschaften enthalten. Dieser Sachverhalt beeinflusst die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr, weshalb im Folgenden die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gegenübergestellt werden.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Bilanzen zum 31.12.2018, zum 01.01.2018 und zum 31.12.2017 dargestellt.

Aktiva

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31.12.2018
01.01.2018
31.12.2017
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.288.415,46 3.079.049,53 2.070.734,04
2. geleistete Anzahlungen 213.331,26 246.566,54 215.714,20
3.501.746,72 3.325.616,07 2.286.448,24
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 202.685.329,17 34.747.107,28 32.995.735,11
2. technische Anlagen und Maschinen 8.911.638,83 3.274.674,19 2.403.816,97
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 55.605.858,77 20.665.109,87 4.862.218,06
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 321.671,67 92.562.102,96 92.171.447,19
267.524.498,44 151.248.994,30 132.433.217,33
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 358.748.850,08 358.754.350,08 374.794.496,64
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 307.222.905,20 304.048.905,20 304.048.905,20
3. Beteiligungen 95.850,00 95.850,00 95.850,00
4. sonstige Ausleihungen 1.000,00 1.000,00 1.000,00
666.068.605,28 662.900.105,28 678.940.251,84
937.094.850,44 817.474.715,65 813.659.917,41
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.207.819,37 2.655.310,38 2.470.465,52
2. unfertige Leistungen 2.160.064,74 3.201.233,18 2.077.251,60
5.367.884,11 5.856.543,56 4.547.717,12
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 90.826.427,33 77.027.245,45 87.830.124,06
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 212.261.127,48 232.627.210,35 230.682.829,08
308.455.438,92 315.510.999,36 323.060.670,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.471.962,13 1.321.471,45 1.294.685,34
D. Aktive latente Steuern 9.030.534,20 12.456.171,15 12.456.171,15
1.256.052.785,69 1.146.763.357,61 1.150.471.444,16

Passiva

31.12.2018
01.01.2018
31.12.2017
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 167.406.175,00 167.406.175,00 167.406.175,00
./. rechnerischer Wert eigene Anteile -60.000,00 -60.000,00 -60.000,00
ausgegebenes Kapital 167.346.175,00 167.346.175,00 167.346.175,00
II. Kapitalrücklage 589.042.997,65 589.042.997,65 589.042.997,65
III. Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 130.962,09 130.962,09 130.962,09
130.962,09 130.962,09 130.962,09
IV. Bilanzgewinn 189.110.739,48 1 77.064.290,01 172.147.458,00
945.630.874,22 933.584.424,75 928.667.592,74
B. Sonderposten
1. Sonderposten mit Rücklageanteil 1.648,89 131.657,72 0,00
2. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 7.284.240,54 8.047.447,05 1.594.411,04
7.285.889,43 8.179.104,77 1.594.411,04
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 1.035.926,49 144.250,48 0,00
2. sonstige Rückstellungen 113.299.826,09 127.477.182,03 124.793.290,92
114.335.752,58 127.621.432,51 124.793.290,92
D. Verbindlichkeiten 188.797.879,46 77.375.889,08 95.415.642,96
E. Rechnungsabgrenzungsposten 2.390,00 2.506,50 506,50
1.256.052.785,69 1.146.763.357,61 1.150.471.444,16

In der nachfolgenden Tabelle erfolgt die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 sowie die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung 2017 unter Berücksichtigung der Simulation der Verschmelzung im Geschäftsjahr 2017.

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2018
2017 (Simulation Verschmelzung)
2017
1. Umsatzerlöse 218.616.958,47 217.641.215,52 193.185.085,58
2. Verminderung (-)/Erhöhung (+) des Bestands an unfertigen Leistungen -1.041.168,44 122.543,36 96.605,71
217.575.790,03 217.763.758,88 193.281.691,29
3. sonstige betriebliche Erträge 22.591.164,01 14.281.966,05 2.213.342,18
240.166.954,04 232.045.724,93 195.495.033,47
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 42.618.770,95 42.390.529,07 40.867.487,18
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 14.393.863,77 14.449.187,46 12.090.140,37
57.012.634,72 56.839.716,53 52.957.627,55
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 107.584.700,57 109.515.924,65 87.307.230,74
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 16.627.503,74 16.046.403,46 12.055.027,48
124.212.204,31 125.562.328,11 99.362.258,22
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 15.490.749,32 15.595.420,09 9.227.529,98
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 31.412.773,47 32.667.915,90 34.824.963,25
46.903.522,79 48.263.335,99 44.052.493,23
12.038.592,22 1.380.344,30 -877.345,53
8. Erträge aus Beteiligungen 8.760.679,06 10.226.955,56 10.226.955,56
9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 3.991.772,54 6.135.711,83 11.395.512,18
10. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 11.703.228,78 11.443.210,69 11.443.210,69
11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1 .569.852,07 1.585.009,66 1.574.706,47
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen 1.105.000,00 1.541.955,85 1.541.955,85
13. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0,00 8.168.961,55
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1 .069.886,21 1.259.777,21 1.259.776,32
23.850.646,24 26.589.154,68 23.669.691,18
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Vorjahr Ertrag) 4.153.146,21 -4.220.603,40 -4.451 .079,44
16. Ergebnis nach Steuern 31.736.092,25 32.190.102,38 27.243.425,09
17. sonstige Steuern 46.347,37 67.250,83 37.405,55
18. Jahresüberschuss 31.689.744,88 32.122.851,55 27.206.019,54
19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 157.420.994,60 144.941.438,46 144.941.438,46
20. Bilanzgewinn 189.110.739,48 177.064.290,01 172.147.458,00

2. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über drei bis 15 Jahre abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen.

Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten werden daher sofort in voller Höhe als Aufwand gebucht, sofern sie nicht aktivierungspflichtig sind.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr bestehen.

Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 € nicht überschreiten, werden im Zugangsjahr sofort als Aufwand erfasst. Zugänge, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 €, aber nicht 1.000 € (zzgl. USt) übersteigen, werden in einem Jahressammelposten erfasst und über fünf Jahre abgeschrieben. Im Zugangsjahr wird stets der volle Abschreibungssatz verwendet.

Selbständig nutzbare bewegliche Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 60,00 Euro (zzgl. USt) und 150,00 Euro zzgl. USt betragen, werden im Rahmen der Komplettausstattung eines Klinikneubaus in einem Sammelposten erfasst und linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Gebäude werden über eine Nutzungsdauer bis 33 1/3 Jahren abgeschrieben. Das bewegliche Sachanlagevermögen wird über eine Nutzungsdauer von drei bis zehn Jahre abgeschrieben.

Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr bestehen. Ausleihungen werden grundsätzlich zum Nominalwert bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Unterverzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt.

Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten beziehungsweise zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Unfertige Leistungen sind mit an Herstellungskosten orientierten Wertansätzen auf Basis der vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ermittelten repräsentativen Standardkosten für standardisierte Leistungen durch Krankenhäuser in Deutschland bewertet. Abwertungen werden für Bestandsrisiken vorgenommen, die sich aus geminderter Verwertbarkeit und technischer Veralterung ergeben, sowie im Rahmen der verlustfreien Bewertung von Unfertigen Leistungen im Klinikbetrieb in angemessenem und ausreichendem Umfang.

Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt; alle erkennbaren Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch einen pauschalen Abschlag von 2 % ausreichend Rechnung getragen. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden auf den Barwert abgezinst.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Latente Steuern

Auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlustvorträgen werden latente Steuern gebildet. Wenn aufgrund dieser Bewertungsunterschiede von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist, werden Passive latente Steuern angesetzt. Sofern eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von aktiven latenten Steuern. Verlustvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar ist. Des Weiteren werden temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Organgesellschaften insoweit einbezogen, als von künftigen Steuerbe- und -entlastungen aus deren Umkehrung bei der RHÖN-KLINIKUM AG als steuerlichem Organträger auszugehen ist. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des individuellen Steuersatzes im Umkehrzeitpunkt. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kam im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von 15,825 % zur Anwendung.

Vermögens- sowie Ertrags- und Aufwandsverrechnung von Deckungsvermögen

Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeit dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtungen saldiert und im Zinsaufwand ausgewiesen. Weiterhin werden diese Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Sonderposten

Im Sonderposten mit Rücklageanteil sind die in den Geschäftsjahren bis zum Übergang auf die Regelungen nach BilMoG gebildeten steuerlichen Sonderabschreibungen nach § 7f EStG ausgewiesen, soweit diese die nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelten planmäßigen Abschreibungen überschreiten. Dieser Posten ist im Zuge der Verschmelzung von der Herz- und Gefäß-Klinik GmbH Bad Neustadt übernommen worden.

Zweckentsprechend verwendete Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) werden als Sonderposten aus Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht ausgewiesen und nach Maßgabe der Abschreibungen und der Aufwendungen aus Anlagenabgängen ertragswirksam aufgelöst.

Der Sonderposten ist zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

In den Steuerrückstellungen sind in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen für alle erkennbaren Risiken in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 15,825 % gebildet.

In den sonstigen Rückstellungen sind in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen gebildet. Die Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Barwert gemäß § 253 Abs. 2 HGB angesetzt.

Altersvorsorgeleistungen und ähnliche Verpflichtungen

Die RHÖN-KLINIKUM AG bewertet die Altersvorsorgeverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem anhand des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Methode) ermittelten und nach vernünftigen kaufmännischen Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Zukünftig erwartete Gehaltssteigerungen werden bei der Ermittlung des Barwerts der erdienten Anwartschaft berücksichtigt. Für die Abzinsung der Altersvorsorgeverpflichtungen wird ein laufzeitadäquater Zinssatz (3,2 %; Vj. 3,7 %) verwendet. Der Ausweis erfolgt unter den sonstigen Rückstellungen, da die Rückstellungen Abfindungscharakter haben und bei Ausscheiden in einem Betrag fällig werden.

Bei der Bewertung der Verpflichtungen aus Altersteilzeit wurde im Geschäftsjahr 2018 keine Abzinsung vorgenommen, da die Verpflichtungen aus Altersteilzeit eine Restlaufzeit unter einem Jahr aufweisen (im Vorjahr wurde ein laufzeitadäquater Zinssatz von 1,3 % zu Grunde gelegt).

Verbindlichkeiten

Finanzschulden und andere Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag, Leibrentenverpflichtungen werden mit ihrem Barwert am Bilanzstichtag ausgewiesen.

Abschlussgliederung

Die RHÖN-KLINIKUM AG fasst einzelne Posten der Bilanz zusammen, sofern sie einen Betrag enthalten, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes nicht erheblich ist, und durch eine Zusammenfassung die Klarheit der Darstellung vergrößert wird. Die zusammengefassten Posten weist die RHÖN-KLINIKUM AG im Anhang gesondert aus. Die RHÖN-KLINIKUM AG stellt zusätzliche Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung dar, sofern sie einen Betrag enthalten, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes erheblich ist und durch diesen Ausweis die Klarheit der Darstellung vergrößert wird.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die RHÖN-KLINIKUM AG erstellt die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren und unter Berücksichtigung der Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).

3. Erläuterung zur Bilanz

Aufgrund der Verschmelzung der Herz- und Gefäß-Klinik GmbH Bad Neustadt und der Neurologischen Klinik GmbH Bad Neustadt/ Saale auf die RHÖN-KLINIKUM AG ist die Vergleichbarkeit der Zahlen des Geschäftsjahres 2018 mit den Zahlen des Geschäftsjahres 2017 nicht vollumfänglich gegeben. Wir verweisen auf die dargestellten Bilanzen im Abschnitt 1 "Grundlegende Informationen" dieses Anhangs.

3.01 Entwicklung des Anlagevermögens

Zu der Zusammensetzung des Anlagevermögens verweisen wir auf das Anlagengitter.

Entwicklung des Anlagevermögens

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Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
01.01.2018
Zugang aus Verschmelzung
Zugänge Umbuchungen Abgang aus Verschmelzung
Abgänge
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 14.063.346,03 4.174.313,95 1.522.075,51 239.557,44 0,00 698.280,91
geleistete Anzahlungen 215.714,20 30.852,34 206.322,16 -239.557,44 0,00 0,00
14.279.060,23 4.205.166,29 1.728.397,67 0,00 0,00 698.280,91
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 109.298.614,10 19.852.969,69 82.343.709,36 92.113.321,69 0,00 1.032.520,12
Technische Anlagen und Maschinen 6.042.224,42 4.823.047,60 6.104.258,18 47.451,28 0,00 194.061,34
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 21.186.913,57 63.953.676,34 41.522.383,27 343.204,49 0,00 5.178.302,77
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 92.171.447,19 390.655,77 265.996,49 -92.503.977,46 0,00 2.450,32
228.699.199,28 89.020.349,40 130.236.347,30 0,00 0,00 6.407.334,55
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 400.424.795,09 715.860,91 49.500,00 0,00 16.756.007,47 0,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 304.048.905,20 0,00 3.574.000,00 0,00 0,00 400.000,00
Beteiligungen 20.127.822,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 34.827.317,45 0,00 1.050.000,00 0,00 0,00 0,00
sonstige Ausleihungen 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
759.429.839,74 715.860,91 4.673.500,00 0,00 16.756.007,47 400.000,00
1.002.408.099,25 93.941.376,60 136.638.244,97 0,00 16.756.007,47 7.505.615,46
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Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Abschreibungen
31.12.2018 01.01.2018
Zugang aus Verschmelzung Zugänge Abgänge 31.12.2018
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 19.301.012,02 11.992.611,99 3.165.998,46 1.552.267,02 698.280,91 16.012.596,56
geleistete Anzahlungen 213.331,26 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
19.514.343,28 11.992.611,99 3.165.998,46 1.552.267,02 698.280,91 16.012.596,56
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 302.576.094,72 76.302.878,99 18.101.597,52 6.518.809,16 1.032.520,12 99.890.765,55
Technische Anlagen und Maschinen 16.822.920,14 3.638.407,45 3.952.190,38 514.744,82 194.061,34 7.911.281,31
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 121.827.874,90 16.324.695,51 48.150.784,53 6.904.928,32 5.158.392,23 66.222.016,13
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 321.671,67 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
441.548.561,43 96.265.981,95 70.204.572,43 13.938.482,30 6.384.973,69 174.024.062,99
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 384.434.148,53 25.630.298,45 0,00 55.000,00 0,00 25.685.298,45
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 307.222.905,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Beteiligungen 20.127.822,00 20.031.972,00 0,00 0,00 0,00 20.031.972,00
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 35.877.317,45 34.827.317,45 0,00 1.050.000,00 0,00 35.877.317,45
sonstige Ausleihungen 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
747.663.193,18 80.489.587,90 0,00 1.105.000,00 0,00 81.594.587,90
1.208.726.097,89 188.748.181,84 73.370.570,89 16.595.749,32 7.083.254,60 271.631.247,45
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Restbuchwerte
31.12.2018
31.12.2017
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.288.415,46 2.070.734,04
geleistete Anzahlungen 213.331,26 215.714,20
3.501.746,72 2.286.448,24
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 202.685.329,17 32.995.735,11
Technische Anlagen und Maschinen 8.911.638,83 2.403.816,97
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 55.605.858,77 4.862.218,06
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 321.671,67 92.171.447,19
267.524.498,44 132.433.217,33
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 358.748.850,08 374.794.496,64
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 307.222.905,20 304.048.905,20
Beteiligungen 95.850,00 95.850,00
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00
sonstige Ausleihungen 1.000,00 1.000,00
666.068.605,28 678.940.251,84
937.094.850,44 813.659.917,41

Aufgrund der Verschmelzung der Herz- und Gefäß-Klinik GmbH Bad Neustadt und der Neurologischen Klinik GmbH Bad Neustadt/Saale auf die RHÖN-KLINIKUM AG wurden im Anlagengitter die daraus resultierenden Zugänge zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten und zu den Abschreibungen sowie Abgänge aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten in den entsprechend bezeichneten Spalten dargestellt.

3.02 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Zusammensetzung:

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Forderungen mit Restlaufzeiten Gesamt Gesamt
bis zu 1 Jahr
über 1 Jahr
über 5 Jahre
31.12.2018
31.12.2017
Tsd. €
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 19.487.296,77 0,00 0,00 19.487.296,77 16.3761
2. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 67.634,05 0,00 0,00 67.634,05 3841
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 70.316.058,56 0,00 0,00 70.316.058,56 69.2711
4. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8.682,33 0,00 0,00 8.682,33 121
5. Sonstige Vermögensgegenstände 946.755,62 0,00 0,00 946.755,62 1.7871
90.826.427,33 0,00 0,00 90.826.427,33 87.830

1 Davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 Tsd. €

Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen 62.760 Tsd. € (Vj. 45.250 Tsd. €) auf Finanzforderungen, 3.564 Tsd. € (Vj. 12.625 Tsd. €) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie 3.992 Tsd. € (Vj. 11.396 Tsd. €) auf Forderungen aus Gewinnabführungsverträgen.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuererstattungsansprüche von 545 Tsd. € (Vj. 1.163 Tsd. €) enthalten.

3.03 Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern in Höhe von 9.031 Tsd. € (Vj. 12.456 Tsd. €) resultieren aus Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden und den berücksichtigungsfähigen steuerlichen Verlustvorträgen. Die sich in 2018 ergebenden aktiven latenten Steuern betreffen mit 2.004 Tsd. € (Vj. 5.907 Tsd. €) steuerliche Verlustvorträge sowie mit 7.027 Tsd. € (Vj. 6.549 Tsd. €) temporäre Differenzen in der Bilanzierung und Bewertung von Sachanlagevermögen, Vorräten, Forderungen, Altersversorgungsrückstellungen und übrigen Rückstellungen. Bei der Bewertung der latenten Steuern wird ein Steuersatz von 15,825 % zugrunde gelegt.

3.04 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der RHÖN-KLINIKUM AG beträgt unverändert 167.406.175 € und ist eingeteilt in 66.962.470 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert am Grundkapital in Höhe von 2,50 € je Aktie.

3.05 Eigene Aktien

Unverändert hält die RHÖN-KLINIKUM AG 24.000 Stück eigene Aktien in ihrem Bestand. Die am Bilanzstichtag im Bestand befindlichen Aktien entsprechen rechnerisch 60 Tsd. € oder 0,04 % des Gezeichneten Kapitals.

3.06 Kapitalrücklage

In der Kapitalrücklage wird unverändert das Agio aus Kapitalerhöhungen in Höhe von 410.869 Tsd. € sowie der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag von insgesamt 178.174 Tsd. € ausgewiesen.

3.07 Gewinnrücklagen

Die gesetzliche Rücklage beträgt unverändert 131 Tsd. €.

Es bestehen wie im Vorjahr keine anderen (freien) Gewinnrücklagen.

3.08 Bilanzgewinn

Im Bilanzgewinn von 189.111 Tsd. € (Vj. 172.147 Tsd. €) ist ein Gewinnvortrag von 157.421 Tsd. € (Vj. 144.941 Tsd. €) enthalten. Von diesem Gewinnvortrag entfallen 5 Tsd. € (Vj. 8 Tsd. €) auf Gewinnanteile für eigene Aktien. Der Vorjahresbilanzgewinn wurde durch Dividendenausschüttungen in Höhe von 14.726 Tsd. € vermindert. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 31.690 Tsd. € erhöht den Bilanzgewinn. Im Jahresüberschuss 2018 ist der Gewinn aus der Verschmelzung der Neurologischen Klinik GmbH Bad Neustadt/Saale auf die RHÖN-KLINIKUM AG in Höhe von 8.059 Tsd. € sowie der Verlust aus der Verschmelzung der Herz- und Gefäß-Klinik GmbH Bad Neustadt auf die RHÖNKLINIKUM AG in Höhe von 3.142 Tsd. € enthalten.

3.09 Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, vom Bilanzgewinn in Höhe von 189.110.739,48 € einen Betrag von 19.412.156,30 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,29 € je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 169.698.583,18 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.10 Angaben zu ausschüttungsgesperrten Beträgen

Den ausschüttungsgesperrten Beträgen von insgesamt 9.159 Tsd. € (Vj. 12.567 Tsd. €), die im Wesentlichen mit 9.031 Tsd. € (Vj. 12.456 Tsd. €) aus dem Ansatz der aktiven latenten Steuern resultieren, stehen frei verfügbare Rücklagen von 589.043 Tsd. € (Vj. 589.043 Tsd. €) gegenüber. Eine Ausschüttungssperre in Bezug auf den Bilanzgewinn von 189.111 Tsd. € besteht daher nicht.

3.11 Rückstellungen

Die Rückstellungen entfallen auf:

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31.12.2018
Mio. €
31.12.2017
Mio. €
Steuerrückstellungen 1,0 0,0
Sonstige Rückstellungen:
Rückstellungen im Zusammenhang mit den durchgeführten Transaktionen 54,0 83,2
Ausstehende Rechnungen 36,4 12,6
Personalverpflichtungen 18,1 21,7
Erlösminderungen 2,0 2,1
Instandhaltungsmaßnahmen 0,0 2,1
Übrige 2,8 3,1
113,3 124,8
114,3 124,8

Die sonstigen Rückstellungen decken die erkennbaren Risiken in ausreichendem Maß ab.

Die Rückstellungen im Zusammenhang mit den durchgeführten Transaktionen betreffen rechtliche und steuerliche Risiken im Rahmen der Veräußerung von Gesellschaften.

Für die Mitglieder des Vorstandes besteht ein Versorgungsplan, der Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht. Die Vorstände erhalten neben ihrer laufenden Vergütung bei Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit eine in Abhängigkeit von der Dauer des Dienstverhältnisses und der Höhe der Bezüge stehende Altersvorsorgeleistung, die auf das 1,5-fache der letzten Jahresbezüge begrenzt ist. Bei der Berechnung des Verpflichtungsumfangs wurden die individuellen Vertragsdauern zu Grunde gelegt.

Der Erfüllungsbetrag der Altersvorsorgerückstellung beträgt zum Bilanzstichtag 1.992 Tsd. € (Vj. 2.089 Tsd. €). Die versicherungsmathematische Bewertung des Erfüllungsbetrags basiert unter anderem auf einem laufzeitadäquaten Abzinsungssatz von 3,2 % (Vj. 3,7 %) und einem Anwartschaftstrend von 2,5 % (Vj. 2,5 %) per annum. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet (Vj."Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck). Unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck würde der Erfüllungsbetrag einen um 3 Tsd. € höheren Rückstellungsbetrag von 1.995 Tsd. € ergeben.

Die Altersteilzeitrückstellungen mit einem Erfüllungsbetrag von 33 Tsd. € (Vj. 115 Tsd. €) wurden gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung dieser Schulden dienen und dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind, in voller Höhe (Vj. 91 Tsd. €), verrechnet.

Vor dem 1. Januar 2010 gebildete Aufwandsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 2 HGB (alt) für Instandhaltungsmaßnahmen wurden ertragswirksam aufgelöst, da die Gründe für die Beibehaltung im Geschäftsjahr entfallen sind.

3.12 Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 71.070 Tsd. € (Vj. 88.912 Tsd. €) auf Finanzverbindlichkeiten und 491 Tsd. € (Vj. 141 Tsd. €) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Zu der Zusammensetzung der Verbindlichkeiten verweisen wir auf den Verbindlichkeitenspiegel.

Verbindlichkeiten

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Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten Insgesamt Insgesamt Davon RLZ unter 1 Jahr
davon unter 1 Jahr
davon über 1 Jahr
davon über 5 Jahre
31.12.2018
31.12.2017
T€
31.12.2017
T€
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 303.377,67 100.000.000,00 92.500.000,00 100.303.377,67 0 0
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 76.862,41 0,00 0,00 76.862,41 67 67
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.567.444,08 0,00 0,00 6.567.444,08 2.571 2.571
4. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 4.293.395,65 0,00 0,00 4.293.395,65 394 394
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 71.561.217,68 0,00 0,00 71.561.217,68 89.054 89.054
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 5 5
7. sonstige Verbindlichkeiten 5.966.664,45 28.917,52 2.805,88 5.995.581,97 3.325 3.293
(davon aus Steuern) (3.493.123,26) (0,00) (0,00) (3.493.123,26) (1.560) (1.560)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) (0,00) (0,00) (0,00) (0,00) (0) (0)
88.768.961,94 100.028.917,52 92.502.805,88 188.797.879,46 95.416 95.384
scroll
Davon RLZ über 1 Jahr Davon RLZ über 5 Jahre
31.12.2017
T€
31.12.2017
T€
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0 0
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0
4. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 0 0
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0
7. sonstige Verbindlichkeiten 32 4
(davon aus Steuern) (0) (0)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) (0) (0)
32 4

Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.01 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeiten wie folgt auf:

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2018
Mio. €
2017
Mio. €
Nach Tätigkeiten
Kliniken 190,9 173,0
Rehabilitation 14,5 7,9
Sonstige 13,2 12,3
218,6 193,2
Nach Bundesländern
Freistaat Bayern 218,6 193,2

In den sonstigen Umsatzerlösen sind im Wesentlichen Umlagen und Weiterbelastungen im Konzern in Höhe von 9,4 Mio. € (Vj. 7,8 Mio. €) sowie Miet- und Pachterträge in Höhe von 0,6 Mio. € (Vj. 0,6 Mio. €) enthalten.

4.02 Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist der Gewinn aus der Verschmelzung der Neurologischen Klinik GmbH Bad Neustadt/Saale auf die RHÖN-KLINIKUM AG in Höhe von 8,1 Mio. € ausgewiesen. Darüber hinaus beinhaltet dieser Posten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 10,2 Mio. € (Vj. 2,1 Mio. €). Davon entfallen 2,1 Mio. € auf Rückstellungen für Instandhaltungsmaßnahmen, 5,7 Mio. € auf Rückstellungen für potenzielle rechtliche und steuerliche Gewährleistungsrisiken im Zusammenhang mit dem Verkauf der Kliniken an Fresenius/Helios, 2,1 Mio. € auf Rückstellungen für Personalverpflichtungen, 0,2 Mio. € auf Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie 0,1 Mio. € auf sonstige Rückstellungen. Ferner sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen u. a. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus Fördermitteln nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht in Höhe von 2,4 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €), Erstattungen der Krankenkassen für Mutterschutz in Höhe 0,9 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €), Erstattungen der Aufwandspauschalen im Zusammenhang mit MDK-Prüfungen in Höhe von 0,7 Mio. € (Vj. 37 Tsd. €) sowie Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil mit 130 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €) enthalten.

4.03 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Im Zuge der Verschmelzung der Herz- und Gefäß-Klinik GmbH Bad Neustadt und der Neurologischen Klinik GmbH Bad Neustadt/Saale auf die RHÖN-KLINIKUM AG hat die RHÖNKLINIKUM AG die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Sachanlagen der beiden Gesellschaften übernommen. Entsprechend steigen im Geschäftsjahr die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen.

Der Betrag der außerplanmäßigen Abschreibungen für die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Sachanlagen auf die niedrigeren beizulegenden Werte bei voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 S. 5 HGB beträgt 352 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €).

4.04 Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist der Verlust aus der Verschmelzung der Herz- und Gefäß-Klinik GmbH Bad Neustadt auf die RHÖN-KLINIKUM AG in Höhe von 3,1 Mio. € enthalten. Bedingt durch die Verschmelzung der Herz- und Gefäß-Klinik GmbH Bad Neustadt auf die RHÖN-KLINIKUM AG entfallen im Geschäftsjahr 2018 die von der Herz- und Gefäß-Klinik GmbH Bad Neustadt an die RHÖN-KLINIKUM AG in Rechnung gestellten Leasingaufwendungen für Sachanlagevermögen. Im Geschäftsjahr 2017 betrugen die Leasingaufwendungen 5,9 Mio. €.

4.05 Finanzergebnis

Das Finanzergebnis ist im Geschäftsjahr durch eine Wertberichtigung auf Ausleihungen an ein assoziiertes Unternehmen in Höhe von 1,1 Mio. € aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung belastet.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind in Höhe von 55 Tsd. € aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben worden (Vj. 31 Tsd. €). Im Vorjahr ist eine außerplanmäßige Abschreibung auf Beteiligungen in Höhe von 1,5 Mio. € aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt.

Das Vorjahresergebnis ist durch die Ergebnisabführungsverträge mit der Neurologischen Klinik GmbH Bad Neustadt/Saale und der Herz- und Gefäß-Klinik GmbH Bad Neustadt wie folgt beeinflusst: Die Erträge aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Neurologischen Klinik GmbH Bad Neustadt/Saale betrugen 5,3 Mio. €, die Aufwendungen aus der Verlustübernahme aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Herz- und Gefäß-Klinik GmbH Bad Neustadt betrugen 8,2 Mio. €.

Der Zinsaufwand der Altersvorsorgerückstellung belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 49 Tsd. € (Vj. 57 Tsd. €). Die ebenfalls im Zinsaufwand erfassten sonstigen Finanzaufwendungen aus Altersteilzeitrückstellungen betrugen 1 Tsd. € (Vj. 3 Tsd. €). Die Erträge aus zu verrechnendem Vermögen betrugen 2 Tsd. € (Vj. 3 Tsd. €).

4.06 Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

In der Gewinn- und Verlustrechnung der RHÖN-KLINIKUM AG sind periodenfremde Erträge in Höhe von 11,1 Mio. € (Vj. 2,2 Mio. €) enthalten. Die Periodenfremden Erträge resultieren im Wesentlichen mit 10,2 Mio. € (Vj. 2,1 Mio. €) aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen sowie mit 0,8 Mio. € aus periodenfremden Ertragsteuern.

Die periodenfremden Aufwendungen belaufen sich auf 0,7 Mio. € (Vj. 0,5 Mio. €) und entfallen im Wesentlichen auf Aufwendungen für Beratungen, EDV- und Organisationsaufwand, Untersuchungen in fremden Instituten sowie Abschreibungen auf Forderungen.

4.07 Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung

Durch die Verschmelzung der Neurologischen Klinik GmbH Bad Neustadt/Saale auf die RHÖN-KLINIKUM AG ist ein Verschmelzungsgewinn in Höhe von 8,1 Mio. € entstanden. Die Verschmelzung der Herz- und Gefäß-Klinik GmbH Bad Neustadt auf die RHÖN-KLINIKUM AG belastet den Jahresüberschuss mit 3,1 Mio. €. Darüber hinaus sind im Geschäftsjahr Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung durch Auflösung der Rückstellung für potenzielle rechtliche und steuerliche Gewährleistungsrisiken im Zusammenhang mit dem Verkauf der Kliniken an Fresenius/Helios in Höhe von 5,7 Mio. € entstanden.

4.08 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

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2018
Tsd. €
2017
Tsd. €
Laufende Ertragsteueraufwendungen (Vorjahr Ertrag) 727 -26
Latente Ertragsteuern (Vorjahr Ertrag) 3.426 -4.425
4.153 -4.451

Die Ertragsteuern entfallen ausschließlich auf das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Als laufende Ertragsteuern werden die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag ausgewiesen.

Unter dem Posten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind ferner latente Steueraufwendungen beziehungsweise -erträge erfasst, die aus der Umkehrung von temporären Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen sowie der Inanspruchnahme von steuerlichen Verlustvorträgen und Zinsvorträgen resultieren.

Die laufenden Ertragsteueraufwendungen in Höhe von 0,7 Mio. € entfallen mit 1,5 Mio. € auf Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für das laufende Geschäftsjahr. Darüber hinaus sind in dem Posten periodenfremde Erträge in Höhe von 0,8 Mio. € enthalten.

Der Aufwand aus latenten Steuern resultiert im laufenden Geschäftsjahr im Wesentlichen aus der Veränderung von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge. Gegenläufig wirkt sich die Veränderung von temporären Differenzen in der Bilanzierung und Bewertung von Aktiva und Passiva.

5. Anteilsbesitz

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Anteil am Kapital
%
Eigenkapital
Tsd. €
Jahresergebnis
Tsd. €
Krankenhausgesellschaften
Haus Saaletal GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale1 100,0 1.516 0
Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder)1 100,0 73.677 0
RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale 100,0 910 560
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Gießen 95,0 121.770 28.448
Zentralklinik Bad Berka GmbH, Bad Berka 87,5 128.452 7.574

1 Die Gesellschaft nimmt die Befreiung von der Offenlegungspflicht gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

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Anteil am Kapital
%
Eigenkapital
Tsd. €
Jahresergebnis
Tsd. €
MVZ-Gesellschaften
MVZ Bad Neustadt/ Saale GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale 100,0 369 0
MVZ des Klinikums Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder) 100,0 231 3
MVZ UKGM GmbH, Marburg 95,0 352 97
MVZ Zentralklinik GmbH, Bad Berka 87,5 1.997 3
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Anteil am Kapital
%
Eigenkapital
Tsd. €
Jahresergebnis
Tsd. €
Forschungs- und Bildungsgesellschaften
ESB - Gemeinnützige Gesellschaft für berufliche Bildung mbH, Bad Neustadt a. d. Saale 100,0 1.444 39
gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der klinischen Forschung auf dem Gebiet der Humanmedizin und zur Betreuung von Patienten an den Universitäten Gießen und Marburg mbH, Marburg 100,0 35 0
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Anteil am Kapital
%
Eigenkapital
Tsd. €
Jahresergebnis
Tsd. €
Grundbesitzgesellschaften
BGL Grundbesitzverwaltungs-GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale 100,0 30.916 1.533
GPG Gesellschaft für Projekt- und Grundstücksentwicklung GmbH Leipzig, Leipzig 100,0 280 20
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Anteil am Kapital
%
Eigenkapital
Tsd. €
Jahresergebnis
Tsd. €
Servicegesellschaften
RHÖN-Cateringgesellschaft mbH, Bad Neustadt a. d. Saale 100,0 156 80
RHÖN-Reinigungsgesellschaft mbH, Bad Neustadt a. d. Saale 100,0 2.811 222
RK Reinigungsgesellschaft Nordost mbH, Bad Neustadt a. d. Saale 100,0 216 -7
RK-Reinigungsgesellschaft Süd mbH i. L., Bad Neustadt a. d. Saale 51,0 51 0
UKGM Service GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale 100,0 69 0
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Anteil am Kapital
%
Eigenkapital
Tsd. €
Jahresergebnis
Tsd. €
Vorratsgesellschaften/sonstige Gesellschaften
4QD - Qualitätskliniken.de GmbH, Berlin1 20,0 1.120 167
Energiezentrale Universitätsklinikum Gießen GmbH, Gießen 50,0 781 167
Kinderhort Salzburger Leite gemeinnützige Gesellschaft mbH, Bad Neustadt a. d. Saale 100,0 168 20
KLINIK "HAUS FRANKEN" GMBH Bad Neustadt/Saale, Bad Neustadt a. d. Saale 100,0 701 49
Marburger Ionenstrahl-Therapie Betriebs-Gesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg 24,9 -40.713 -2.658
Psychosomatische Klinik GmbH Bad Neustadt/Saale, Bad Neustadt a. d. Saale 100,0 2 -7
PTZ GmbH, Marburg 100,0 357 -20
RHÖN Energie für Gesundheit GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale 100,0 1.586 84
RHÖN-Innovations GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale 100,0 7.758 -1.887
RK Klinik Betriebs GmbH Nr. 35, Bad Neustadt a. d. Saale 100,0 127 -6
Seniorenpflegeheim GmbH Bad Neustadt a. d. Saale, Bad Neustadt a. d. Saale1 25,0 1.049 127
Wolfgang Schaffer GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale 100,0 574 -6

1 Zahlen gemäß Jahresabschluss 31. Dezember 2017.

6. Sonstige Angaben

6.01 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Art, Zweck und Risiken und Vorteile außerbilanzieller Geschäfte sowie Haftungsverhältnisse

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen ohne Bestellobligo beträgt 31,2 Mio. € (Vj. 28,9 Mio. €) (davon gegenüber verbundenen Unternehmen 9,8 Mio. €; Vj. 20,1 Mio. €) und gliedert sich wie folgt auf:

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31.12.2018 31.12.2017
bis 1 Jahr
in Mio. €
über 1 Jahr
in Mio. €
bis 1 Jahr
in Mio. €
über 1 Jahr
in Mio. €
Verpflichtungen aus Wartungs- und sonstigen Dienstleistungsverträgen 15,9 3,8 10,8 1,7
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 9,8 0,0 7,0 0,0
Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen 0,2 0,8 5,0 8,4
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0,0 0,0 4,8 8,3
Verpflichtungen aus zugesagten Kreditlinien aus abgeschlossenen Darlehensverträgen 0,0 2,5 0,0 3,0
Verpflichtungen aus Unternehmenskaufvertrag 3,8 4,2 0,0 0,0

Die finanziellen Verpflichtungen aus getätigten Bestellungen (Bestellobligo) belaufen sich auf 16,4 Mio. € (Vj. 75,9 Mio. €). Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Fertigstellung des Campus-Neubau am Standort Bad Neustadt.

Der Gesamtbetrag der Haftungsverhältnisse beträgt 9,4 Mio. € (Vj. 5,7 Mio. €) und gliedert sich wie folgt auf:

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31.12.2018 31.12.2017
bis 1 Jahr
in Mio. €
über 1 Jahr
in Mio. €
bis 1 Jahr
in Mio. €
über 1 Jahr
in Mio. €
Aval-Bürgschaftserklärungen für Fördermittelansprüche des Freistaats Bayern 0,0 9,1 0,0 5,6
Bankbürgschaft zur Absicherung der Wiederaufforstungsvereinbarung mit dem Freistaat Bayern im Rahmen des Klinikneubaus in Bad Neustadt 0,0 0,1 0,0 0,1
Selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung für die Vorauszahlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns an die MVZ Bad Neustadt/ Saale GmbH 0,0 0,2 0,0 0,0

Die Gesellschaft rechnet nicht mit einer Inanspruchnahme aus den selbstschuldnerischen Bürgschaftserklärungen, da die damit im Zusammenhang stehenden Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden. Eine Aval-Bürgschaftserklärung in Höhe von 5,6 Mio € wird im 1. Quartal 2019 zurückgezogen.

6.02 Derivative Finanzinstrumente

Im Geschäftsjahr 2018 bestanden ebenso wie zum Vorjahresstichtag keine Zinssicherungen.

6.03 Im Jahresdurchschnitt beschäftigte Arbeitnehmer

(Durchschnitt zum Quartalsende nach Köpfen, ohne Vorstände und Auszubildende):

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2018 2017 Veränderung
Anzahl Anzahl Anzahl %
Ärztlicher Dienst 270 210 60 28,6
Pflegedienst 853 558 295 52,9
Medizinisch-technischer Dienst 355 229 126 55,0
Funktionsdienst 224 177 47 26,6
Wirtschafts- und Verwaltungsdienst 51 34 17 50,0
Technischer Dienst 45 40 5 12,5
Verwaltungsdienst 320 280 40 14,3
Sonderdienste 12 8 4 50,0
2.130 1.536 594 38,7

In der Angabe für das Geschäftsjahr 2018 sind 552 Arbeitnehmer der verschmolzenen Gesellschaften enthalten.

6.04 Beteiligungen an der Gesellschaft

Der Gesellschaft wurden folgende gemäß §§ 33, 34 WpHG mitteilungspflichtige mittelbare und unmittelbare Beteiligungen gemeldet:

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Stimmrechtsanteil am Tag der Schwellenüber-/-unterschreitung
Mitteilungspflichtiger veröffentlicht am Direkt gehalten
%
Zurechnung
%
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA 05.01.2018 0,0005 25,10
Landeskrankenhilfe V.V.a.G 22.10.2018 5,21
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Stimmrechtsanteil am Tag der Schwellenüber-/-unterschreitung
Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsverfügung
%
Tag der Schwellenüber-/unterschreitung Über-/ Unterschreitung der Schwelle von
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA 25,10 29.12.2017 >25%
Landeskrankenhilfe V.V.a.G 5,21 19. 10. 2018 >5%
scroll
Mitteilungspflichtiger Meldung gem. §§ 33, 34 WpHG Zurechnung nach WpHG/Zusatzinformation:
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA zugerechnet (§ 34 WpHG): Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA
Landeskrankenhilfe V.V.a.G direkt gehalten (§ 33 WpHG)

Unter Berücksichtigung der uns mitgeteilten Schwellenüber- bzw. -unterschreitungen ergibt sich nach §§ 33, 34 WpHG hinsichtlich der Aktionärsstruktur zum Stichtag 31. Dezember 2018 folgendes Bild:

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Mitteilungspflichtiger veröffentlicht am Direkt gehalten
%
Zurechnung
%
Stimmrechts-Verfügung
%
Tag der Schwellenüber-/-unterschreitung Über-/ Unterschreitung der Schwelle von
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA 05.01.2018 0,0005 25,10 25,10 29.12.2017 >25%
B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft 07.04.2017 25,0003 25,00 06.04.2017 >25%
Eugen Münch 28.11.2017 6,94 7,61 14,56 23.11.2017 >10%
Ingeborg Münch 26.10.2015 5,44 5,44 15. 10. 2015 >5%
Landeskrankenhilfe V.V.a.G 22.10.2018 5,21 5,21 19. 10. 2018 >5%
scroll
Mitteilungspflichtiger Meldung gem. §§ 33, 34 WpHG Zurechnung nach WpHG/Zusatzinformation:
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA zugerechnet (§ 34 WpHG): Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA
B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft zugerechnet (§ 34 WpHG): B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft
Eugen Münch zugerechnet (§ 34WpHG): HCM SE
Ingeborg Münch direkt gehalten (§ 33 WpHG)
Landeskrankenhilfe V.V.a.G direkt gehalten (§ 33 WpHG)

Mitteilungen über die gesetzlichen Meldeschwellen gemäß §§ 38, 39 WpHG lagen im Geschäftsjahr 2018 nicht vor.

6.05 Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Gemäß § 285 Nr. 21 HGB sind wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen anzugeben, soweit sie nicht zu marktüblichen Konditionen zustande gekommen sind. Von der Angabepflicht ausgenommen sind Transaktionen innerhalb eines Konzerns, so dass die Geschäfte mit konsolidierten Unternehmen des RHÖN-KLINIKUM-Konzerns nicht erläutert werden müssen.

Als nahe stehende Personen gelten natürliche sowie juristische Personen und Unternehmen, die dem berichtenden Unternehmen nahestehen. Dabei handelt es sich insbesondere um natürliche Personen, die das berichtende Unternehmen beherrschen oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt sind, maßgeblichen Einfluss haben oder im Unternehmensmanagement des berichtenden Unternehmens eine Schlüsselposition einnehmen. Gleiches gilt für nahe Familienangehörige dieser Personen. Weiterhin umfasst sind Unternehmen derselben Unternehmensgruppe und Unternehmen unter bzw. mit maßgeblichem Einfluss.

Als nahe stehende Unternehmen werden demnach sämtliche Unternehmen, an denen die RHÖN-KLINIKUM AG zwischen 20,0 % und 50,0 % beteiligt ist und die als assoziiertes Unternehmen oder wegen Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, identifiziert (zu den Unternehmen des Konzerns wird auf die Anteilsbesitzliste in diesem Anhang verwiesen).

Als nahe stehende Personen behandeln wir die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie die mit ihnen im Sinne des § 1589 BGB im ersten Grad verwandten Personen und deren Ehegatten. Unter den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen haben wir den Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates subsumiert.

Die RHÖN-KLINIKUM AG unterhält im Einzelfall wechselseitige Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen. Es handelt sich hierbei insbesondere um Vermietungen von Gebäuden sowie um Kauf von medizinischen Produkten. Diese Leistungs- und Mietbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt.

Zu den Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf den gesonderten Berichtsabschnitt im Anhang sowie auf den Lagebericht.

Berichtspflichtige Geschäfte i. S. d. § 285 Nr. 21 HGB lagen im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht vor.

6.06 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Beirats

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2018
Tsd. €
2017
Tsd. €
Bezüge des Aufsichtsrats 1.954 1.967
Bezüge des amtierenden Vorstands 3.852 4.760
Bezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands 1.281 1.066
Bezüge des Beirats 0 9

Zu der Zusammensetzung der Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf den Vergütungsbericht im Lagebericht.

Kreditgewährungen an Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstands und des zum 31.12.2017 aufgelösten Beirats liegen nicht vor. Mitglieder des Aufsichtsrats und die ihnen nahestehenden Personen halten zusammen einen Aktienbesitz an der RHÖN-KLINIKUM AG von 45,2 % (Vj. 45,2 %) des gesamten Aktienkapitals. Die Mitglieder des Vorstands halten zum 31.12.2018 keine Aktien der RHÖN-KLINIKUM AG.

Die von den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie deren Ehegatten bzw. Verwandten ersten Grades getätigten Transaktionen von Aktien der RHÖN-KLINIKUM AG werden gemäß Art. 19 MAR der seit 3. Juli 2016 in Deutschland gültigen Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 veröffentlicht. Im Berichtszeitraum lagen der RHÖNKLINIKUM AG keine Mitteilungen über Geschäfte nach Art. 19 MAR von Mitgliedern des Vorstands bzw. Aufsichtsrats (Directors' Dealings) vor.

6.07 Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Mit gemeinsamem Beschluss des Aufsichtsrats und des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG vom 8. November 2018 in der Fassung der unterjährigen Aktualisierung vom 18. Januar 2019 wurde die entsprechende Erklärung gemäß § 161 AktG zur Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Geschäftsjahr 2018 abgegeben. Diese wurde auf der Website der RHÖN-KLINIKUM AG hinterlegt und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

6.08 Honorare des Abschlussprüfers

Das von dem Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar ist in der entsprechenden Anhangsangabe im Konzernabschluss enthalten.

Das für den Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, im Geschäftsjahr 2018 als Aufwand (ohne Umsatzsteuer) erfasste Honorar beträgt 640 Tsd. € (Vj. 647 Tsd. €). Davon entfallen auf Abschlussprüfungsleistungen 417 Tsd. € (Vj. 356 Tsd. €), auf andere Bestätigungsleistungen 58 Tsd. € (Vj. 44 Tsd. €), auf Steuerberatungsleistungen 151 Tsd. € (Vj. 151 Tsd. €) und auf sonstige Leistungen 14 Tsd. € (Vj. 96 Tsd. €).

Die Kategorie "Abschlussprüfungsleistungen" umfasst die Honorare für die Prüfung des Jahresabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG und die Prüfung des Konzernjahresabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG. Ferner sind in dieser Position die Honorare für die prüferische Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses zum 30. Juni 2018 erfasst.

Die Honorare für sonstige gesetzliche Bestätigungsleistungen umfassen im Wesentlichen Bescheinigungen für krankenhausrechtliche Zwecke sowie für die Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts. Die Steuerberatungsleistungen beinhalten insbesondere Honorare für die Erstellung von Steuererklärungen sowie Unterstützungsleistungen im Rahmen steuerlicher Betriebsprüfungen. Die sonstigen Leistungen betreffen überwiegend Honorare für projektbezogene Beratungsleistungen.

6.09 Nachtragsbericht

Am 10. Januar 2019 wurde eine Absichtserklärung zur Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit dem Schweizer Telemedizinpionier Medgate unterzeichnet. Damit forcieren wir den für 2019 geplanten Einstieg in den Zukunftsmarkt der Telemedizin, also der Behandlung von Patienten per Telefon, Video und Formularen. Laut Absichtserklärung soll der Anteil der RHÖN-KLINIKUM AG an der neu zu gründenden Gesellschaft mit Sitz in Deutschland 51,0 % betragen. Mit Medgate Deutschland strebt die RHÖN-KLINIKUM AG die Marktführerschaft im Bereich telemedizinischer und digital-medizinischer Dienstleistungen in der Bundesrepublik an.

Im Februar 2019 haben wir unsere Minderheitsbeteiligung an der Tiplu GmbH bekanntgegeben. Hierbei verfolgen wir das Ziel der Erlössicherung durch Verbesserung der Abläufe in der Fallkodierung.

Darüber hinaus sind seit dem 31. Dezember 2018 keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RHÖN-KLINIKUM AG erwartet wird.

6.10 Organe und Beirat der RHÖN-KLINIKUM AG

Der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus:

Eugen Münch, Bad Neustadt a. d. Saale, Aufsichtsratsvorsitzender

Weitere Mandate:

HCM SE, Bad Neustadt a. d. Saale (Vorsitzender des Verwaltungsrats und geschäftsführender Direktor)

Stiftung Münch, München (Vorstand)

Georg Schulze-Ziehaus, Frankfurt am Main, 1. stv. Vorsitzender,

Landesfachbereichsleiter ver.di, Landesbezirk Hessen

Wolfgang Mündel, Kehl, 2. stv. Vorsitzender, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in eigener Praxis

Weitere Mandate:

Jean d'Arcel Cosmétique GmbH & Co. KG, Kehl (Vorsitzender des Beirats)

HCM SE, Bad Neustadt a. d. Saale (stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats)

Dr. Annette Beller, Kassel, Mitglied des Vorstands der B. Braun Melsungen AG

Weiteres Mandat:

Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main (Mitglied des Verwaltungsrats)

Peter Berghöfer, Münchhausen, Leiter Finanzen der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Gießen

Weiteres Aufsichtsratsmandat:

Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Gießen

Björn Borgmann, Marburg, Gesundheits- und Krankenpfleger (bis 28. Februar 2018)

Prof. Dr. h. c. Ludwig Georg Braun, Melsungen, Unternehmer

Weitere Aufsichtsratsmandate:

Aesculap AG, Tuttlingen (Vorsitzender des Aufsichtsrats) (bis 10. Juli 2018)

B. Braun Melsungen AG, Melsungen (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt am Main

Stihl AG, Waiblingen (bis Juni 2018)

WIKUS-Sägenfabrik Wilhelm H. Kullmann GmbH & Co. KG, Spangenberg

Weitere Mandate:

B. Braun Medical AG, Luzern, Schweiz (Vizepräsident des Verwaltungsrats)

Stihl Holding AG & Co. KG, Waiblingen (Mitglied des Beirats)

Prof. Dr. Gerhard Ehninger, Dresden, Arzt

Weiteres Aufsichtsratsmandat:

Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Gießen

Stefan Härtel, Müllrose, Krankenpfleger, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt

Weiteres Mandat:

Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder) (Mitglied im Beirat)

Klaus Hanschur, Marburg, Masseur und med. Bademeister

Weitere Aufsichtsratsmandate:

Marburger Spar- und Bauverein eG, Marburg

Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Gießen

Meike Jäger, Berlin, Landesbezirksfachbereichsleiterin ver.di, Gewerkschaftssekretärin

Weiteres Aufsichtsratsmandat:

Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH, Berlin (stv. Vorsitzende des Aufsichtsrats)

Dr. Brigitte Mohn, Gütersloh, Mitglied des Vorstands der Bertelsmann Stiftung

Weitere Aufsichtsratsmandate:

Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh

Bertelsmann Management SE, Gütersloh

PHINEO gAG, Berlin (Vorsitzende des Aufsichtsrats)

Weitere Mandate:

- Agentur Nordpol, Hamburg (Mitglied des Expeditionsrats)

- Clue by Biowink GmbH, Berlin (Mitglied im Advisory Board)

- Dachstiftung Diakonie, Kästorf (Mitglied im Kuratorium) (bis 29. Juni 2018)

- Flytxt B.V., Niederlande (Non-Executive Director) (bis 24. Oktober 2018)

- Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf (Mitglied im Beirat für Teilhabe und Integration) (ab 17. September 2018)

- Mitglied der Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft mbH, Gütersloh

- Peres Center for Peace and Innovation, Israel (Mitglied im International Board of Governors) (ab 1. Juli 2018)

- Reinhard-Mohn-Institut für Unternehmensführung, Witten (Mitglied im Kuratorium)

- Regine Sixt Kinderhilfe Stiftung, Pullach (Mitglied im Beirat)

- Stiftung Michael Skopp, Bielefeld (Mitglied im Kuratorium)

- Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, Gütersloh (Vorsitzende des Kuratoriums)

- Sunrise Capital GmbH, Leopoldshöhe (geschäftsführende Gesellschafterin)

- Volunteer Directly Ltd., GivingWay, Israel (Mitglied im Advisory Board)

Christine Reißner, Sülzfeld, Kauffrau

Oliver Salomon, Bad Berka, Krankenpfleger (ab 1. März 2018)

Evelin Schiebel, Görsbach, Krankenschwester

Dr. Katrin Vernau, Hamburg, Verwaltungsdirektorin des WDR Westdeutscher Rundfunk, Köln

Weitere Aufsichtsratsmandate:

Baden-Badener Pensionskasse VVaG, Baden-Baden (Aufsichtsratsvorsitzende)

Bavaria Film GmbH, Geiselgasteig

Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart (bis Februar 2018)

Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Gießen

WDR mediagroup GmbH, Köln

Weitere Mandate:

Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Köln (Vorsitzende des Verwaltungsrats)

Gothaer Versicherungsbank (Mitglied in der Mitgliedervertreterversammlung)

IVZ Informationsverarbeitungszentrum, Köln (Mitglied im Verwaltungsrat)

Köln Musik GmbH, Köln (Vertreterin des Gesellschafters WDR)

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Bonn (Mitglied und stv. Vorsitzende im Hochschulrat)

Natascha Weihs (ab 1. Januar 2018), Bad Neustadt a. d. Saale, Physiotherapeutin

Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus:

Stephan Holzinger, geschäftsansässig Bad Neustadt a. d. Saale, Vorstandsvorsitzender

Aufsichtsratsmandat:

Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Gießen (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Weitere Mandate:

HCM SE, Bad Neustadt a. d. Saale (Verwaltungsrat) (bis 23. März 2018)

Stiftung Münch, München (Vorstandsvorsitzender)

Prof. Dr. med. Bernd Griewing, geschäftsansässig Bad Neustadt a. d. Saale, Vorstandsbereich Medizin

Aufsichtsratsmandat:

Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Gießen

Weitere Mandate:

Stiftung Münch, München (Vorstand)

Zentrum für Telemedizin e. V., Bad Kissingen (Vorstand)

Dr. med., M.Sc. Gunther Karl Weiß, geschäftsansässig Bad Neustadt a . d. Saale, Operativer Vorstand (ab 1. Mai 2018)

Aufsichtsratsmandat:

P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft eG, München

Weitere Mandate:

Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Gießen (Vorsitzender der Geschäftsführung)

Dr. med. Dr. jur. Martin Siebert, geschäftsansässig Bad Neustadt a. d. Saale, ständiger Vertreter des Vorstandsvorsitzenden (bis 28. März 2018)

Aufsichtsratsmandate:

Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Gießen (bis 30. Juni 2018)

P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft eG, München (bis 1. April 2018)

Weitere Mandate:

Willy Pitzer Beteiligungsgesellschaft mbH, Bad Nauheim (Mitglied im Beirat)

Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V., Berlin (Vorstand)

Verband der Privatkliniken in Sachsen und Sachsen-Anhalt e. V. (Geschäftsführer)

Kliniken Schmieder (Mitglied im Beirat) (ab 4. Oktober 2018)

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 15. Februar 2019

Der Vorstand

Prof. Dr. Bernd Griewing

Stephan Holzinger

Dr. Gunther K. Weiß

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RHÖN-KLINIKUM AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der RHÖN-KLINIKUM AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der RHÖN-KLINIKUM AG beschrieben sind.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 15. Februar 2019

Prof. Dr. Bernd Griewing

Stephan Holzinger

Dr. Gunther K. Weiß

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

1 Realisierung von Erlösen aus erbrachten Krankenhausleistungen und Erlösausgleiche

2 Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

3 Rückstellungen für die Risikovorsorge für rechtliche und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaften

4 Bilanzierung aktiver latenter Steuern

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

1 Sachverhalt und Problemstellung

2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3 Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1 Realisierung von Erlösen aus erbrachten Krankenhausleistungen und Erlösausgleiche

1 Die im Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Umsatzerlöse in Höhe von € 218,6 Mio betreffen im Wesentlichen Krankenhausleistungen und unterliegen daher überwiegend den gesetzlichen Entgeltregelungen im Gesundheitswesen. Für die Abgeltung der erbrachten Krankenhausleistungen werden jährlich zwischen den Krankenkassen als Kostenträger und dem jeweiligen Krankenhaus im Verhandlungswege Erlösbudgets, DRG Fallzahlen

(Diagnosis Related Groups - DRG) sowie Bewertungsrelationen vereinbart. Grundlage hierfür ist die Bemessung der allgemeinen Krankenhausleistungen im Rahmen des Versorgungsauftrages des jeweiligen Krankenhauses. Die zur Bewertung der Krankenhausleistungen herangezogenen diagnosebezogenen Fallgruppen stammen aus dem bundesweit einheitlichen DRG-Katalog. Stimmt die von einem Krankenhaus abgerechnete Leistungsmenge (in Anzahl, Schweregrad oder Art der Leistung) am Ende des Geschäftsjahres nicht mit dem für dieses Jahr verhandelten Budget überein, ergeben sich Mehr- bzw. Mindererlöse, die zwischen den Krankenkassen als Kostenträger und dem jeweiligen Krankenhaus ausgeglichen werden. Da die Budgetverhandlungen zumeist erst im Laufe des Geschäftsjahres oder erst nach dessen Abschluss stattfinden, nehmen die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft Schätzungen bezüglich der zu vergütenden Leistungsmengen zum Bilanzstichtag vor. Die Umsatzerlöse werden entsprechend korrigiert.

Darüber hinaus besteht nach § 275 SGB V sowie § 17 KHG grundsätzlich seitens der Krankenkassen ein Prüfungsrecht hinsichtlich der kodierten Erlöse (Ermittlung der Leistungsmengen) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Die Umsatzerlöse aus erbrachten Krankenhausleistungen werden durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft aufgrund von Schätzungen in Bezug auf die Beanstandungsquote des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und basierend auf Erfahrungswerten korrigiert. Die endgültigen Ergebnisse aus den Überprüfungen des Medizinischen Dienstes haben wiederum Einfluss auf den Erlösausgleich des jeweiligen Geschäftsjahres.

Die vorgenommenen Erlöskorrekturen basieren in einem hohen Maß auf den Einschätzungen und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter und sind daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrundeliegenden Komplexität der diesem betragsmäßig bedeutsamen Posten zugrundeliegenden Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns unter anderem anhand der uns vorgelegten vertraglichen Grundlagen und sonstigem Schriftverkehr einen Überblick bezüglich der Budgetvereinbarungen zwischen den Krankenkassen und der Gesellschaft sowie den jeweils vergüteten Leistungsmengen verschafft. Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Jahresergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Einschätzungen zu den Budgetansätzen, zu den Erlösausgleichen sowie zu den Erlöskorrekturen aufgrund der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst beurteilt. Um die Angemessenheit der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Umsatzerlöse zu beurteilen, haben wir auch die eingerichteten Prozesse der Gesellschaft zur Erfassung der Erlöse aus erbrachten Krankenhausleistungen und den vorzunehmenden Erlöskorrekturen gewürdigt und das methodische Vorgehen der gesetzlichen Vertreter zur Vornahme der Erlöskorrekturen nachvollzogen. Weiterhin haben wir auch die diesbezüglichen Annahmen der gesetzlichen Vertreter zu den vergüteten Leistungsmengen zum Bilanzstichtag auf Basis der uns zur Verfügung gestellten Detailinformationen nachvollzogen. Damit eingehergehend haben wir die vorgenommenen Erlöskorrekturen mit den uns vorgelegten Protokollen aus den jeweiligen Verhandlungen mit den Krankenkassen sowie den Verhandlungsergebnissen aus Vorjahren verglichen. Hinsichtlich der Erlösausgleiche haben wir neben den Abstimmungen im Rahmen der Erlösverprobung anhand der jeweiligen Leistungsstatistiken des Patientenmanagements und den zugrundeliegenden Vereinbarungen auch den Prozess zur Ermittlung der Erlösausgleiche untersucht. Im Hinblick auf mögliche Korrekturen durch den Medizinischen Dienst haben wir die Prozesse zur Ermittlung der Leistungsmengen (Kodierungen) und zur Ermittlung der entsprechenden Korrekturen gewürdigt. Ferner haben wir die Entwicklung der Prüf- und Beanstandungsquoten sowie der Prüfungsschwerpunkte des Medizinischen Dienstes einer analytischen Beurteilung unterzogen. Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zum Ansatz und zur Bewertung der Erlöse aus erbrachten Krankenhausleistungen hinreichend dokumentiert sind und die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen stetig abgeleitet wurden.

3 Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind in den Abschnitten 3.02, 3.11, 3.12 und 4.01 des Anhangs enthalten.

2 Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

1 Im Jahresabschluss der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft werden zum 31. Dezember 2018 unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von € 358,8 Mio (28,6 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Zum Bilanzstichtag wurde seitens der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft eine Überprüfung der Werthaltigkeit der wesentlichen Beteiligungsbuchwerte vorgenommen. Die beizulegenden Werte der wesentlichen Beteiligungen werden als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt, welche um die Nettofinanzposition korrigiert werden, damit ein Eigenkapitalwert zur Gegenüberstellung mit dem jeweiligen Beteiligungsbuchwert ermittelt werden kann. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen Finanzanlage. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr ein Abwertungsbedarf von insgesamt € 0,1 Mio. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte der wesentlichen Beteiligungen sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Ferner haben wir die Herleitung der im Bereich der ewigen Rente angewandten langfristigen Wachstumsraten aus den Markterwartungen nachvollzogen. Die Angemessenheit der bei der Beteiligungsbewertung verwendeten künftigen Zahlungsströme haben wir durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie durch Abgleich mit den aktuellen Budgets aus dem von den gesetzlichen Vertretern erstellten Investitions- und Finanzplan für 2019 sowie der von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planung für die Jahre 2020 bis 2023 beurteilt.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sachgerecht vorzunehmen.

3 Die Angaben der Gesellschaft zu Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind im Anhang in den Abschnitten 2 und 5 enthalten.

3 Rückstellungen für die Risikovorsorge für rechtliche und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaften

1 In dem Jahresabschluss der Gesellschaft werden "sonstige Rückstellungen" in Höhe von € 113,3 Mio (9,0 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Davon betreffen € 54,0 Mio Rückstellungen für potenzielle rechtliche und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kliniken an Fresenius/Helios. Die vorzunehmende Risikobeurteilung und die Einschätzung, ob aufgrund dessen die Passivierung einer Rückstellung zur Abdeckung des Risikos erforderlich ist, und gegebenenfalls in welcher Höhe, ist dabei in hohem Maße durch die Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter geprägt. Grundlage für den Ansatz dieser Rückstellungen sind Gewährleistungsverpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Anteilskaufvertrag. Für die Bewertung dieser Rückstellungen wurden die aus den zugrundeliegenden Verpflichtungen erwarteten künftigen Zahlungsmittelabflüsse von der Gesellschaft ermittelt. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der betragsmäßigen Bedeutung dieser Rückstellungen sowie der zugrundeliegenden Annahmen und Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Konzernergebnis haben, haben wir im Rahmen unserer Prüfung die Angemessenheit des Wertansatzes beurteilt. Dabei haben wir den Ansatz und die Bewertung der unsicheren Verpflichtungen unter anderem durch den Vergleich mit Vergangenheitswerten, Nachvollzug der stetig angewendeten Berechnungsmethodik und anhand uns vorgelegter vertraglicher Unterlagen nachvollzogen. Weiterhin haben wir die Berechnung der Rückstellungen nachvollzogen. Hierbei haben wir auch beurteilt, ob die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und die getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um den Ansatz und die Bewertung dieser betragsmäßig bedeutsamen Rückstellungen zu rechtfertigen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsannahmen konnten wir nachvollziehen und halten die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen sowie den Ansatz und die Bewertung dieser bedeutsamen Rückstellungen für vertretbar.

3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Rückstellungen für die Risikovorsorge für rechtliche und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaften sind in Abschnitt 3.11 des Anhangs enthalten.

4 Bilanzierung aktiver latenter Steuern

1 Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden nach Saldierung gemäß § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB aktive latente Steuern in Höhe von € 9,0 Mio ausgewiesen. Vor Saldierung mit passiven latenten Steuern sind aktive latente Steuern in Höhe von € 10,1 Mio bilanziert. Der sich ergebende Überhang aktiver latenter Steuern in Höhe von € 9,0 Mio wird in Ausübung des Aktivierungswahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Die Aktivierung latenter Steuern erfolgt unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzten steuerlichen Verluste realisiert werden können. Dazu werden, soweit nicht ausreichend passive latente Steuern aus zu versteuernden temporären Differenzen vorhanden sind, die künftigen steuerlichen Ergebnisse ausgehend von der Unternehmensplanung prognostiziert. Steuerliche Verlustvorträge werden - soweit keine ausreichenden passiven latenten Steuern vorliegen - nur berücksichtigt, soweit ihre Realisierung aufgrund der Planungsrechnung innerhalb der nächsten fünf Jahre mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann.

Für die Bewertung latenter Steuern werden die zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen voraussichtlich geltenden individuellen Steuersätze der Gesellschaft zugrunde gelegt. Von den insgesamt € 10,1 Mio aktiven latenten Steuern der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft vor Saldierungen mit passiven latenten Steuern entfallen € 2,0 Mio auf steuerliche Verlustvorträge. Insgesamt wurden in Höhe von € 0,4 Mio aktive latente Steuern nicht angesetzt, da eine voraussichtliche Realisierung nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Aus unserer Sicht war die Bilanzierung latenter Steuern im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit Unsicherheiten behaftet ist.

2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zur Beurteilung der Werthaltigkeit der aktivierten latenten Steuern unsere internen Spezialisten aus dem Bereich Tax Accounting eingebunden. Mit deren Unterstützung haben wir unter anderem die eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Steuersachverhalten und das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern beurteilt. Weiterhin haben wir die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der Gesellschaft beurteilt und die Angemessenheit der zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt. Weiterhin haben wir die Überleitung der Unternehmensplanung zur Planung des zu versteuernden Einkommens nachvollzogen. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

3 Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Steuern sind im Anhang im Abschnitt 3.03 enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

die in Abschnitt 1.9 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB

den Corporate Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex (mit Ausnahme des Vergütungsberichts)

den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 6. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. November 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1988 als Abschlussprüfer der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Conrad.

 

Frankfurt am Main, den 15. Februar 2019

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Michael Conrad, Wirtschaftsprüfer

ppa. Stefan Sigmann, Wirtschaftsprüfer

Gewinnverwendungsvorschlag

Der vom Vorstand aufgestellte, vom Aufsichtsrat gebilligte und damit festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft weist einen Bilanzgewinn von 189.110.739,48 € aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn einen Betrag von 19.412.156,30 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,29 € je dividendenberechtigte Stückaktie (DE0007042301) zu verwenden und den verbleibenden Betrag von 169.698.583,18 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, 28. März 2019

RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft

Der Aufsichtsrat

Der Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, verehrte Damen und Herren,

nachfolgend berichte ich Ihnen über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2018:

Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand

Der Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2018 fortlaufend und ausführlich mit der Situation und der Entwicklung des Unternehmens befasst und die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen. Hierzu zählen die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsführung und die regelmäßige Beratung des Vorstands bei der Leitung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat hat sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben dabei stets von den ausschlaggebenden Prinzipien der Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit leiten lassen. Die Einhaltung dieser Prinzipien durch den Vorstand wurde durch regelmäßige Nachprüfung der allgemeinen Organisation der Gesellschaft sowie durch Überprüfung der Instrumente zur internen Risikokontrolle überwacht.

Der Aufsichtsrat war in grundlegende und bedeutende Entscheidungen des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG eingebunden. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten grundsätzlich nachgekommen und hat uns sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend unterrichtet - entscheidungsrelevante Dokumente und Unterlagen erhielt der Aufsichtsrat rechtzeitig vor den jeweiligen Beratungen und formalen Sitzungen. Der Aufsichtsrat hat die Berichterstattung und die vorgetragenen Informationen des Vorstands zur strategischen und operativen Geschäftsentwicklung, zu Compliance-Themen sowie zu Risiken und dem Risikomanagement auf ihre Plausibilität und Nachvollziehbarkeit hin überprüft, den Vorstand beraten, umfassend Themen der Entwicklung erörtert und bei gegebenem Anlass auch kritisch hinterfragt.

Schwerpunkte der Beratungen in den Gremien und mit dem Vorstand waren -wie bereits im Vorjahr -die strategische Weiterentwicklung des Konzerns; Themen, Projekte und Maßnahmen zur Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit hin zum Gesundheits-Vollversorger. Die kontinuierliche beratende Begleitung des Vorstands bei diesem Veränderungsprozess, z. B. bei der Implementierung und Umsetzung des RHÖN-Campus-Konzeptes am Konzernsitz Bad Neustadt an der Saale sowie bei der Digitalisierung des Geschäftsmodells, gehörten zu den zentralen Aufgaben des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand mit dem Vorstandsvorsitzenden auch zwischen den Gremiensitzungen in einem intensiven und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch und wurde über wesentliche Entwicklungen und aktuelle Geschäftsvorfälle laufend und ausführlich informiert. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen. Die Beschlussvorschläge des Vorstands haben wir ausführlich erörtert und dazu, soweit es die Bestimmungen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung erfordern, nach intensiver Prüfung im Aufsichtsrat und den jeweils zuständigen Aufsichtsratsausschüssen unser Votum abgegeben. In wenigen Fällen haben wir im Interesse der Aktionäre externe Sachverständige und Berater zur Unterstützung hinzugezogen. Bei besonders eilbedürftigen und termingebundenen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat bzw. der zuständige Ausschuss Sitzungen mittels Telefonkonferenzen abgehalten und auch Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst.

Die Arbeit des Aufsichtsrats in den Ausschüssen und im Plenum

Der Aufsichtsrat hat zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben und Verantwortung insgesamt sieben ständige Ausschüsse eingerichtet, deren Mitglieder für die besonderen Fragestellungen der Ausschüsse über konkrete Kompetenzen und Erfahrungen verfügen.

Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse und Themen vor, die im Plenum des Aufsichtsrats zu entscheiden sind. Sie handeln im Rahmen von Gesetz, Satzung und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats - auch anstelle desselben - als beschließende Ausschüsse, soweit dies dem Gesetz entspricht und vom Aufsichtsrat zuvor festgelegt wurde. Die Ausschüsse tagen generell separat von Plenumssitzungen. Im Bedarfsfalle wurden auch Sitzungen in Form von kurzfristig einberufenen Telefonkonferenzen abgehalten.

Der Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss ist im Berichtsjahr zu drei ordentlichen Sitzungen (Anwesenheitsquote 100 Prozent) zusammengetreten.

In den ordentlichen Sitzungen des Investitions-, Strategie- und Finanzausschusses berichtete der Vorstandsvorsitzende in jeder Sitzung zu aktuellen Entwicklungen der Branche und zur Geschäftslage des Konzerns sowie über die Entwicklung der Investitionen und Finanzierung durch eine fortgeschriebene Investitions- und Finanzplanung. Konkrete Genehmigungsanträge zu Investitionsvorhaben und zu Finanzierungsmaßnahmen wurden im Ausschuss anhand ausführlicher schriftlicher Beschlussvorlagen des Vorstands, wie unter anderem Marktanalysen und Investitionsrechnungen, offen erörtert, kritisch geprüft und nach erfolgter Abwägung und Überzeugung durch die Mitglieder beschlossen. Der Ausschuss erteilte seine Zustimmung zur Begebung eines erfolgreich platzierten Schuldscheindarlehens über 100 Millionen Euro und hat der gesellschaftsrechtlichen Verschmelzung der Herz- und Gefäß-Klinik GmbH Bad Neustadt sowie der Neurologischen Klinik GmbH Bad Neustadt/Saale auf die RHÖN-KLINIKUM AG im Zuge der Gründung des Campus Bad Neustadt zugestimmt.

Im Mittelpunkt der Überwachung und Beratungen in allen Sitzungen standen die Weiterentwicklung und die Maßnahmen zur Umsetzung des zum Geschäftsjahresende fertiggestellten Projektes Gesundheitscampus Bad Neustadt sowie die Entwicklung und Planung weiterer Campusprojekte. Weitere Schwerpunkte des Themenspektrums zur Unternehmensstrategie, mit denen sich der Ausschuss befasste, waren die Digitalisierung des Geschäftsmodells und die dafür eingesetzten Instrumente wie z. B. Medical Cockpit, Ärzteportal oder Gesundheitsapps. In diesen Kontext gehörte auch die Beratung über die Implementierung telemedizinischer Leistungen in Kooperation mit dem Schweizer Telemedizinanbieter Medgate durch Gründung eines Joint Ventures in Deutschland als Maßnahme gegen den sich abzeichnenden Ärztemangel und Beginn einer strategischen Neuausrichtung der Flächenversorgung in Deutschland. Zentrales Thema in den Sitzungen war die nicht befriedigende wirtschaftliche Entwicklung unserer Beteiligung an der Marburger Ionenstrahl-Therapie Betriebsgesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg mit beschränkter Haftung (MIT GmbH). Wir haben mit dem Vorstand die Alternativen Weiterbetrieb oder Stilllegung der Partikeltherapie-Anlage diskutiert und nach sorgfältiger Abwägung der Chancen und Risiken die Basis für den Sanierungsbeschluss, d. h. die Übernahme der vom Universitätsklinikum Heidelberg bislang gehaltenen Anteile und die anschließende Sanierung der Gesellschaft, im Plenum geschaffen.

Der Personalausschuss hat im Berichtsjahr drei Telefonsitzungen (Anwesenheitsquote jeweils 100 Prozent) abgehalten. Der Ausschuss hat in diesen Sitzungen Personalthemen des Vorstands für den Aufsichtsrat vorbereitet und soweit erforderlich Beschlüsse gefasst oder dem Aufsichtsrat Empfehlungen zur Beschlussfassung gegeben. Gegenstand der Sitzungen waren Maßnahmen zur Abwicklung von Vorstandsdienstverträgen abberufener Vorstandsmitglieder, Änderungen von Vorstandsdienstverträgen und die Vorbereitung der Neubestellung eines Vorstandsmitglieds.

Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG musste auch im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats tagte im Berichtsjahr fünfmal (Anwesenheitsquote 97 Prozent). Der Vorstand nahm an allen Sitzungen teil. Zwei Sitzungen wurden unter Teilnahme des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PWC) abgehalten. Für ausgewählte Tagesordnungspunkte wurden vom Vorstand regelmäßig die Leiter der Abteilungen Interne Revision, Compliance sowie Rechnungswesen, Steuern, Controlling und Finanzierung hinzugezogen, sie standen dem Ausschuss für ergänzende Berichterstattungen und Befragungen zur Verfügung.

Der Ausschuss befasste sich insbesondere mit der Prüfung und Vorberatung des Jahresabschlusses 2017 der RHÖN-KLINIKUM AG und des Konzerns. Gegenstand der Prüfung und der Erörterung waren auch die Einzelabschlüsse und Lageberichte und die jeweiligen Prüfungsberichte der Konzerngesellschaften, die von den Mitgliedern des Ausschusses einer kritischen Durchsicht unterzogen wurden, sowie der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns.

Der Prüfungsausschuss hat die Unabhängigkeit des vorgesehenen Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2018 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts begutachtet, die Unabhängigkeitserklärung gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex eingeholt, dem Plenum des Aufsichtsrats einen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung empfohlen und -nach erfolgter Wahl -den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer erteilt und mit ihm eine angemessene Honorarvereinbarung getroffen. Der Abschlussprüfer berichtete dem Ausschuss über Aufträge für Leistungen, die zusätzlich zu den erbrachten Abschlussprüferleistungen erbracht wurden. Die Qualifikation des Abschlussprüfers wurde vom Ausschuss überwacht. Für die Abschlussprüfung 2018 wurde wiederum ein Katalog von Prüfungsschwerpunkten erstellt und bestimmt.

Grundsatzfragen der Rechnungslegung, der Unternehmensplanung, der Kapitalausstattung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems einschließlich spezieller Geschäftsrisiken und des internen Revisionssystems wurden mit dem Vorstand und teilweise auch mit dem Abschlussprüfer erörtert. Die Zwischenberichte wurden regelmäßig vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand, der Halbjahresfinanzbericht unter Berücksichtigung des Berichts über die prüferische Durchsicht mit Vorstand und im Beisein des Abschlussprüfers, intensiv besprochen.

Der vierteljährlich vorgelegte Konzern-Controlling-Report zum Leistungs- und Finanzcontrolling, ein Bestandteil des Risikomanagement-Systems, wurde in jeder Sitzung mit dem Vorstand ausführlich diskutiert. Dabei wird die Leistungs- und Ergebnisentwicklung des Konzerns und der einzelnen Konzernkliniken auch im Hinblick auf Planabweichungen analysiert, hinterfragt und mit dem Vorstand erörtert.

Das Gremium hat sich regelmäßig über die Tätigkeit des Bereichs Interne Revision durch das zuständige Vorstandsmitglied und die Leiterin Interne Revision berichten lassen und sich mit dem Prüfungsplan für 2018 und dessen Fortschreibung auseinandergesetzt. Die Prüfungsberichte der Internen Revision sowie der Tätigkeitsbericht 2017 wurden im Ausschuss vorgelegt und mit dem Vorstand erörtert. Über die Umsetzung von Empfehlungen der Internen Revision haben wir uns durch Informationen über die Ergebnisse der Berichtsverfolgung und Nachschau durch den Vorstand unterrichten lassen. Wir konnten uns von der Wirksamkeit des Internen Revisionssystems erneut überzeugen. Gemäß der Regelung in der Geschäftsordnung der Internen Revision haben wir der personellen Neubesetzung der Leitung Interne Revision vorab zugestimmt.

Bei der Aktualisierung der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde die Fassung vom 7. Februar 2017 hinsichtlich ihrer Anwendung geprüft und berücksichtigt und dem Gesamtaufsichtsrat eine Beschlussempfehlung vorgelegt.

Der Ausschuss hat sich mit dem Verfahren der erforderlichen externen Rotation des Abschlussprüfers aufgrund der EU-Abschlussprüfungsreform befasst und unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen zum Zeitpunkt des Prüferwechsels eine Stellungnahme verfasst.

Für die abzugebende nichtfinanzielle Erklärung auf Gesellschaftsebene und Konzernebene in Form eines gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Berichtes für 2018 hat der Ausschuss wiederum die Durchführung einer freiwilligen externen Prüfung beschlossen. Der Prüfungsauftrag wurde auf der Basis eines Angebots und nach Honorarvereinbarung an den Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PWC), erteilt.

Der Ausschuss für Compliance und Kommunikation dient der Beratung und Kontrolle des Vorstands und der Führungskräfte hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen und auch anderweitigen Regelungen ebenso wie der Kommunikation des Unternehmens mit den Medien und dem Kapitalmarkt. Um eine enge und unbürokratische Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss zu gewährleisten, dem unter anderem die Beratung und Überwachung der Internen Revision obliegt, erhält die Vorsitzende des Ausschusses für Compliance und Kommunikation einen Sitz im Prüfungsausschuss.

2018 tagte der Ausschuss vier Mal (Anwesenheitsquote 94 Prozent). Der Vorstand war bei allen Sitzungen durch ein Vorstandsmitglied vertreten und wurde bei den Beratungen stets von den Stabsstellen Compliance und Interne Revision sowie teilweise durch die Leitungen der Konzernbereiche Investor Relations und Kommunikation sowie der Konzerndatenschutzbeauftragten unterstützt.

Im Mittelpunkt der Sitzungen stand die Berichterstattung über die fortlaufenden Compliance-Meldungen aus der Zentrale und den Standorten sowie die Organisation der Stabstelle Compliance. Auf dem Gebiet der Unternehmenskommunikation berichtete der Vorstand über die Kommunikationsstrategie insbesondere vor dem Hintergrund der Eröffnung des Campus in Bad Neustadt, Aktivitäten im Bereich Employer Branding sowie Social Media und stellte die Neukonzeption des Internetauftritts vor. Ferner wurde die neu ausgerichtete Strategie Investor Relation vorgestellt. Der Ausschuss wurde kontinuierlich über den Stand der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung unterrichtet.

Der Medizininnovations- und Qualitätsausschuss berät den Vorstand über medizinische Entwicklungen und Entwicklungstendenzen in fachlicher Hinsicht und überwacht die Situation und Entwicklung der medizinischen Qualität im Unternehmen. Die Notwendigkeit separater Sitzungen bestand nicht, da die fachlichen Themen umfassend im Plenum erörtert wurden.

Der Nominierungsausschuss, der Kandidaten/innen der Anteilseignervertreter für die Übernahme eines Aufsichtsratsamtes auswählt und dem Aufsichtsrat zur Nominierung vorschlägt, hat eine Sitzung (Anwesenheitsquote 100 Prozent) abgehalten. Thema war die Vorbereitung eines Vorschlags für den Aufsichtsrat an die Hauptversammlung 2019 zur Nachfolge von Herrn Professor Dr. h. c. Ludwig Georg Braun, der satzungsgemäß wegen Erreichens der Altersgrenze aus dem Aufsichtsrat ausscheiden wird.

Im Berichtsjahr fanden vier turnusgemäße Sitzungen des Aufsichtsratsplenums (Anwesenheitsquote 94 Prozent) statt. Kein Aufsichtsratsmitglied nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teil. Die Mitglieder des Vorstands haben an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, ausgenommen jedoch bei den Tagesordnungspunkten, die aufsichtsratsinterne und Vorstandsangelegenheiten betrafen. Bei einer weiteren Sitzung, die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung 2018 stattfand, hatten die Aufsichtsratsmitglieder die Möglichkeit sich über die Situation der Baustelle und den Baufortschritt des Gesundheitscampus am Standort Bad Neustadt, der aktuell bedeutendsten Investition des Konzerns, zu informieren.

In den vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen beriet das Plenum regelmäßig anhand der ausführlichen Berichterstattung des Vorstandsvorsitzenden zu aktuellen Entwicklungen, strategischen Themen und zur Wirtschaftslage des Konzerns sowie anhand der schriftlichen Vorstandsberichte und Präsentationen über die Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage, die Entwicklung von Umsatz, Ergebnis, Leistungsdaten, Kennzahlen und Personal der Gesellschaft und des Konzerns sowie der Konzerneinzelgesellschaften zusammen mit dem Vorstand. Darüber hinaus informierte der Vorstand zu aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen, Rahmenbedingungen, Gesetzen und deren Auswirkungen auf den Konzern sowie über die Wettbewerbssituation. Die jeweiligen Zwischenberichte für die vorausgegangenen Quartale erläuterte der Vorstand vor ihrer Veröffentlichung ausführlich im Plenum.

In der ersten Sitzung des Geschäftsjahres am 22. Februar 2018 hat sich der Aufsichtsrat mit der zukünftigen Vorstandsentwicklung und einer durch die Reduzierung der Anzahl der Vorstandsmitglieder erforderlichen Neuordnung und Verteilung der Ressorts befasst. Der Vorstand erstattete einen Fortschrittsbericht zum Campus Bad Neustadt und informierte über Fortschritte beim Qualitätsmanagement, bei der Digitalisierung, über die Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung und über den aktuellen Sachstand eines Projektes zur Reduktion zu vermeidender MDK-Verluste. Wir haben den Bericht des Vorstands zum vorläufigen Jahresabschluss 31. Dezember 2017 und zum Gewinnverwendungsvorschlag für 2017 entgegengenommen und stimmten den vorgelegten Entwürfen des Aufsichtsratsberichtes, des Corporate Governance-Berichtes für das Geschäftsjahr 2017 und der Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB nach erfolgter Erörterung zu.

In der Bilanzsitzung am 28. März 2018 erörterte das Plenum in Anwesenheit der Abschlussprüfer den Jahresabschluss und den Lagebericht der RHÖN-KLINIKUM AG sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 zusammen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer PWC. Die Abschlussprüfer berichteten über die wesentlichen Feststellungen und Ergebnisse der Prüfungen und standen dem Aufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Das Plenum billigte die Jahresabschlüsse. Des Weiteren waren Gegenstand dieser Sitzung die Vorbereitungen zur Hauptversammlung am 6. Juni 2018, insbesondere die Verabschiedung der Beschlussempfehlungen des Aufsichtsrats zu den Beschlussanträgen in der Tagesordnung an die Hauptversammlung nach vorausgegangener Diskussion über die Tagesordnungspunkte. Weitere Genehmigungsbeschlüsse erfolgten zum Aufsichtsratsbericht, Corporate Governance Bericht, der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und zu einer unterjährig aktualisierten Entsprechenserklärung nach § 161 AktG. Nach erfolgter eigener Prüfung durch den Aufsichtsrat wurde der von PWC geprüfte gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht zum 31. Dezember 2017 genehmigt. In dieser Sitzung wurde das Vorstandsmitglied Dr. Dr. Martin Siebert mit sofortiger Wirkung abberufen und Dr. Gunther Weiß zum Vorstandsmitglied neu bestellt.

In der Sitzung am 5. Juli 2018 befasste sich das Plenum nach der Erledigung von Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten ausführlich mit den Vorstandsberichten zur Entwicklung der einzelnen Standorte. Dabei waren Schwerpunkte der Erörterungen die Digitalisierungsstrategie für den Campus Bad Neustadt sowie die Ergebnisse vorgenommener Bestandsaufnahmen der medizinischen und wirtschaftlichen Situation an den Standorten Frankfurt (Oder) und Bad Berka. Grundsatzdiskussionen erfolgten zur Personalstrategie und den Themen Personalgewinnung, Mitarbeiterzufriedenheit, Gestaltung der Arbeitsrahmenbedingungen und die Situation bei der Pflege. Im Fokus der Beratungen stand auch die sich abzeichnende Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Beteiligungsgesellschaft MIT GmbH und hieraus sich ergebende Konsequenzen.

In der Aufsichtsratssitzung am 8. November 2018 befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit der sich zwischenzeitlich im vorläufigen Insolvenzverfahren befindlichen MIT GmbH. Wie bereits vorausgehend im Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss hat auch das Plenum die Alternativen Weiterbetrieb oder Stilllegung der Partikeltherapieanlage kritisch diskutiert und sich dann unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und rechtlichen Chancen und Risiken sowie der technischen Kriterien für den Weiterbetrieb dazu entschlossen, auf der Basis eines detaillierten und fundierten Vorstandskonzeptes einen Investitionsrahmen zur Sanierung der MIT GmbH freizugeben, der als Kern den vollständigen Erwerb aller Geschäftsanteile zum Inhalt hat. Weiteres Kernthema der Sitzung war der Bericht eines externen Sachverständigen über eine Studie zur Entwicklung neuer Vergütungsmodelle für eine regionale Gesundheitsversorgung, die für den Campus Bad Neustadt zur Anwendung gelangen könnten. Beschlussfassungen erfolgten zur jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie zu aktualisierten Fassungen der Geschäftsordnung für die Zusammenarbeit des Vorstands und zur Besonderen Geschäftsordnung für die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat.

Interessenkonflikte und deren Behandlung

Frau Meike Jäger ist Mitglied des Aufsichtsrats der Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH (kurz: Vivantes) und hat dort das Amt als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats übernommen. Als kommunaler Klinikkonzern ist Vivantes ebenso ein Gesundheitsdienstleister wie die RHÖN-KLINIKUM AG und ihre Konzerngesellschaften. Interessenkonflikte können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Nach Auffassung des Aufsichtsrats haben sich aus der Mitgliedschaft zu diesem Aufsichtsrat aber im Berichtszeitraum keine konkreten Interessenskonflikte ergeben, die zu einer Beeinträchtigung der Mandatsausübung führten.

Corporate Governance Kodex und Entsprechenserklärung

Der Aufsichtsrat befasste sich auch im vergangenen Geschäftsjahr mit der Weiterentwicklung und der Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die am 9. November 2017 abgegebene Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in der Fassung der unterjährigen Aktualisierung vom 28. März 2018 wurde aktualisiert und unter Berücksichtigung des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 durch eine am 8. November 2018 vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegebene Entsprechenserklärung ersetzt. Diese Entsprechenserklärung war nachträglich zu berichtigen, da von der Empfehlung gemäß Ziff. 3.8 Abs. 3 des Kodex eines Selbstbehalts für die D&O Versicherung von Aufsichtsratsmitgliedern bis zum 31. Dezember 2018 abgewichen wurde, weil bei der Anpassung der D&O Versicherung im Geschäftsjahr 2016 von der Fortsetzung des Selbstbehalts unbeabsichtigter Weise abgesehen worden war. Seit 1. Januar 2019 wurde der Selbstbehalt wiederaufgenommen. Die Abweichung zu Ziff. 3.8 Abs. 3 Deutscher Corporate Governance Kodex wurde in der Fassung der unterjährigen Aktualisierung vom 18. Januar 2019 berücksichtigt Die Erklärungen sind den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich. Über die Corporate Governance berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex auf den Seiten 80ff. dieses Geschäftsberichts.

Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses 2018

Der Vorstand stellte den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 gemäß § 315e HGB nach den Grundsätzen der IFRS (International Financial Reporting Standards) auf. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 und der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sind von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft worden. Die Abschlussprüfer erteilten jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers erhielten alle Mitglieder des Aufsichtsrats zusammen mit dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Diese Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat geprüft und jeweils vom Prüfungsausschuss und vom Aufsichtsrat mit Vertretern des Abschlussprüfers in den jeweiligen Bilanzsitzungen umfassend erörtert. Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat haben sich bei der Prüfung sowohl mit den Ergebnissen der Rechnungslegung als auch mit den Verfahrensabläufen und Prozessen befasst, die mit den Ergebnissen der Rechnungslegung in Verbindung stehen. Als Maßstab ihrer Prüfung haben sie vorrangig das Kriterium der Rechtmäßigkeit angelegt und geprüft, ob die vorgelegten Unterlagen dem geltenden Recht und vor allem den anwendbaren Bilanzregeln entsprechen. Des Weiteren haben sie neben der Rechtmäßigkeitsprüfung auch eine Zweckmäßigkeitsprüfung im Hinblick auf bilanz-, finanz-, und geschäftspolitische Aspekte unternommen. Der Aufsichtsrat stimmte nach dem Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und als Ergebnis seiner eigenen Prüfung dem Prüfungsergebnis der Abschlussprüfer zu und stellte im Rahmen seiner eigenen Prüfung fest, dass auch seinerseits keine Einwendungen zu erheben sind.

Der Aufsichtsrat billigte in der Sitzung am 28. März 2019 auf Empfehlung des Prüfungsausschusses den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat stimmt den Vorschlägen des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zu.

Prüfung des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts

Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat haben sich ferner mit dem vom Vorstand erstellten gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht zum 31. Dezember 2018 befasst. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH hat eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Die Unterlagen wurden vom Prüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 27. März 2019 und vom Aufsichtsrat in der Sitzung vom 28. März 2019 sorgfältig geprüft. Der Vorstand erläuterte die Berichte in beiden Sitzungen eingehend. Vertreter des Prüfers nahmen an der Sitzung des Prüfungsausschusses am 27. März 2019 teil und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und beantworteten ergänzende Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat hatte nach seiner Prüfung keine Einwendungen.

Veränderungen und Besetzung des Vorstands

Die Zusammensetzung des Vorstands sowie die Personalien, Funktionen und Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder sind im Geschäftsbericht unter der Rubrik "Organe der Gesellschaft" dargestellt.

Mit Wirkung ab dem 28. März 2018 wurde das Vorstandsmitglied Herr Dr. Dr. Martin Siebert abberufen. Herr Dr. Gunther Weiß wurde mit Wirkung zum 1. Mai 2018 für die Dauer bis zum 31. Dezember 2021 zum Vorstandsmitglied bestellt. Herr Dr. Weiß hat die Funktion als operativer Vorstand (COO) übernommen.

Veränderungen und Besetzung des Aufsichtsrats

Entsprechend der Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes und nach Wirksamwerden der durch die Hauptversammlung 2014 beschlossenen Satzungsänderung in § 10 (Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats) besteht der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG ab dem 10. Juni 2015 aus 16 Mitgliedern. Acht Aufsichtsratsmitglieder wurden von den Aktionären und acht Aufsichtsratsmitglieder von den Arbeitnehmern gewählt.

Der Arbeitnehmervertreter Herr Björn Borgmann hat sein Aufsichtsratsmandat zum 28. Februar 2018 niedergelegt. Herr Oliver Salomon, Fachkrankenpfleger, hat als gewähltes Ersatzmitglied seine Nachfolge zum 1. März 2018 angetreten.

Die Personalien der dem Aufsichtsrat in 2018 angehörenden Mitglieder sind im Konzernanhang aufgeführt. Die Übersicht weist auch die berufliche Qualifikation der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sowie ihre weiteren Mandate aus. Die Organisationsstruktur des Aufsichtsrats und die Besetzung der Ausschüsse im abgelaufenen Geschäftsjahr ergeben sich aus der diesem Bericht anschließenden Aufstellung.

Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns sowie den Arbeitnehmervertretungen aller Konzerngesellschaften für ihren Einsatz und die erbrachten Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 28. März 2019

Der Aufsichtsrat

Eugen Münch, Vorsitzender

ÜBERSICHT ÜBER DIE ORGANISATIONSSTRUKTUR DES AUFSICHTSRATS UND DIE BESETZUNG DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE

(Zeitraum 1. Januar - 31. Dezember 2018)

Aufsichtsratsvorsitz

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Eugen Münch Georg Schulze-Ziehaus Wolfgang Mündel
Vorsitzender 1. stellv. Vorsitzender 2. stellv. Vorsitzender

Besetzung der Ausschüsse

Investitions-, Strategie- und Finanzausschuss

Eugen Münch

Vorsitzender

Dr. Annette Beller

Björn Borgmann (bis 28. Februar 2018)

Prof. Dr. Ludwig Georg Braun

Stefan Härtel

Klaus Hanschur

Wolfgang Mündel

Oliver Salomon (ab 5. Juli 2018)

Georg Schulze-Ziehaus

Personalausschuss

Eugen Münch

Vorsitzender

Stefan Härtel

Dr. Brigitte Mohn

Georg Schulze-Ziehaus

Vermittlungsausschuss

Eugen Münch

Vorsitzender

Prof. Dr. Ludwig Georg Braun

Meike Jäger

Georg Schulze-Ziehaus

Prüfungsausschuss

Wolfgang Mündel

Vorsitzender

Dr. Annette Beller

Peter Berghöfer

Meike Jäger

Christine Reißner

Dr. Katrin Vernau

Ausschuss für Compliance und Kommunikation

Dr. Annette Beller

Vorsitzende

Evelin Schiebel

Dr. Katrin Vernau

Natascha Weihs (ab 22. Februar 2018)

Medizininnovations- und Qualitätsausschuss

Eugen Münch

Vorsitzender

Prof. Dr. Ludwig Georg Braun

Prof. Dr. Gerhard Ehninger

Klaus Hanschur

Evelin Schiebel

Nominierungsausschuss

Eugen Münch

Vorsitzender

Dr. Brigitte Mohn

Wolfgang Mündel

Entsprechenserklärung nach § 161 AKTG

(Stand: 8. November 2018 in der Fassung der unterjährigen Aktualisierung vom 18. Januar 2019)

Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit folgenden Ausnahmen bis zum 28. März 2018 entsprochen wurde:

a) Ziff. 4.2.2 Abs. 2 Satz 3

Relation zwischen Vorstandsvergütung und Vergütung des oberen Führungskreises und der Gesamtbelegschaft

Der Aufsichtsrat hat bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung das Lohn- und Gehaltsgefüge im Unternehmen herangezogen, jedoch nicht ausdrücklich festgelegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Gesamtbelegschaft abzugrenzen sind. Das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der relevanten Gesamtbelegschaft wird demnach bei den in Ziff. 4.2.2 Abs. 2 Satz 2 genannten Kriterien auch nicht anhand derartiger Festlegungen berücksichtigt.

Angesichts der derzeitigen Führungsstruktur und spezifischen Belegschaft eines Krankenhausunternehmens erscheinen dem Aufsichtsrat derartige Festlegungen bis auf Weiteres nicht sachgerecht.

b) Ziff. 4.2.3 Abs. 3

Versorgungszusagen

Typische Versorgungszusagen existieren bei der Gesellschaft nicht. Bei Beendigung des Dienstvertrages oder Tod eines Mitglieds des Vorstands gewährt die Gesellschaft jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine im Vergütungsbericht näher erläuterte sog. ,Altersvorsorgeleistung', die im Wege eines an der Anzahl der absolvierten Dienstjahre orientierten und zusätzlich begrenzten Einmalbetrages ausgezahlt wird.

Sofern es sich bei den Altersvorsorgeleistungen, die es bei der Gesellschaft gibt, um Versorgungsleistungen i. S. der Empfehlung gemäß Ziff. 4.2.3 Abs. 3 handelt, ergibt sich das ,Versorgungsniveau' nach Auffassung des Aufsichtsrats aus der voraussichtlichen Amtszeit des jeweiligen Vorstands und der Formel, die in der Altersvorsorgeleistung festgelegt ist. Ebenso leitet sich daraus der jährliche sowie langfristige Aufwand für das Unternehmen ab.

Im Hinblick auf die Unklarheit der Empfehlung gemäß Ziff. 4.2.3 Abs. 3 und der speziellen Ausgestaltung der bei der Gesellschaft existierenden Altersvorsorgeleistungen wird vorsorglich gleichwohl die Abweichung von Ziff. 4.2.3 Abs. 3 erklärt.

c) Ziff. 5.4.1 Abs. 2 bis 4 und Abs. 5 Satz 3 2. Halbsatz

Ziele zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Kompetenzprofil, Nennung von Zahl und Namen unabhängiger Mitglieder sowie Veröffentlichung von Lebensläufen

Der Aufsichtsrat sieht von der Benennung konkreter Ziele für seine Zusammensetzung und von einem abstrakten Kompetenzprofil für das Gesamtgremium i.S.v. Ziff. 5.4.1 Abs. 2 Satz 1 sowie der Festlegung einer Alters- und Regelzugehörigkeitsdauergrenze i. S. v. Ziff. 5.4.1 Abs. 2 Satz 2 ab. Folglich kann auch den Empfehlungen gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 4, die an den Empfehlungen gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 2 Satz 1 und 2 anknüpfen, nicht gefolgt werden.

Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten sowie dem Gesetz leiten lassen. Dabei orientiert sich der Aufsichtsrat seit Langem an einem grundlegenden Anforderungsprofil, welches bei jeweiligem Bedarf ad-hoc adaptiert und konkretisiert wird. Dies hat sich nach Überzeugung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat bewährt und bedarf nach seinem Dafürhalten keiner weiteren bürokratisierenden Selbstregulierung.

Über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und deren Namen wird nicht im Corporate Governance Bericht gesondert informiert und die i.S.v. Ziff. 5.4.1 Abs. 5 Satz 3 ergänzten Lebensläufe werden - soweit keine Aufsichtsratswahlen anstehen - nicht dauerhaft auf der Website veröffentlicht und jährlich aktualisiert.

Dem Aufsichtsrat gehören eine seiner Einschätzung nach angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner i.S.v. Ziff. 5.4.2 Satz 1 an. Einzelne Mitglieder durch eine zahlen- und namensmäßige Nennung im Corporate Governance Bericht unnötig zu exponieren, erachtet der Aufsichtsrat insbesondere auch angesichts der Unschärfe des Merkmals der Unabhängigkeit i.S. des Kodex jedoch nicht für sachgerecht. Dies gilt auch für die permanente Veröffentlichung aller Lebensläufe auf der Website, ohne dass tatsächlich Wahlen zum Aufsichtsrat anstehen. Soweit Wahlen zum Aufsichtsrat anstehen, wurden in der Vergangenheit und sollen auch künftig Lebensläufe der Kandidaten auf der Website für diesen Zeitraum veröffentlicht werden.

d) Ziff. 5.5.2

Interessenkonflikte

Die Empfehlung gemäß Ziff. 5.5.2 sieht vor, dass jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offenlegen soll. Eine Arbeitnehmervertreterin im Aufsichtsrat hat die Übernahme des Amtes als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH gegenüber dem Aufsichtsrat verspätet offen gelegt.

e) Ziff. 3.8 Abs. 3

D&O Versicherung

Von der Empfehlung gemäß Ziff. 3.8 Abs. 3 eines Selbstbehalts für die D&O Versicherung von Aufsichtsratsmitgliedern wurde bis zum 31. Dezember 2018 abgewichen, weil bei der Anpassung der D&O Versicherung im Geschäftsjahr 2016 von der Fortsetzung des Selbstbehalts unbeabsichtigterweise abgesehen worden war.

2. Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der unter 1. a) bis c) und e) aufgeführten Abweichungen seit dem 28. März 2018 entsprochen wurde und entsprochen wird und der Ausnahme unter 1. e) seit dem 1. Januar 2019 entsprochen wurde und wird."

 

Bad Neustadt a. d. Saale, 18. Januar 2019

Für den Aufsichtsrat

Eugen Münch

Für den Vorstand

Stephan Holzinger