![]() RHÖN-KLINIKUM AktiengesellschaftBad Neustadt a.d.SaaleHalbjahresfinanzbericht 2020 Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe
± einer Einheit (€, % usw.) auftreten. VORSTANDSBRIEFSehr geehrte Damen und Herren, verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, das erste Halbjahr 2020 brachte für unser Unternehmen ein ungewöhnliches Maß an Herausforderungen.
Insbesondere haben uns zwei Themen beschäftigt: Die Übernahme der RHÖN-KLINIKUM AG
durch die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA und die COVID-19-Pandemie. Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA hat das am 28. Februar 2020 angekündigte und
am 8. April 2020 veröffentlichte freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre
der RHÖN-KLINIKUM AG zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen. Die erweiterte Annahmefrist
des Übernahmeangebots mit einem Angebotspreis von 18,00 Euro in bar je RHÖN-Aktie
ist mit Wirkung zum 6. Juli 2020 abgelaufen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat hatten
die Offerte am 22. April 2020 in je einer eigenen Stellungnahme nach eingehender Prüfung
aus finanzieller Sicht als angemessen bewertet. Nach Ablauf des Übernahmeangebots
halten Asklepios und Herr Dr. Bernard große Broermann gemeinsam mit dem Unternehmensgründer
Herrn Eugen Münch rund 93,38 % der Stimmrechtsanteile an der RHÖN-KLINIKUM AG. Weitere
24.000 eigene Aktien werden unmittelbar durch die RHÖN-KLINIKUM AG gehalten. Liebe Aktionärinnen und Aktionäre, die RHÖN-KLINIKUM AG bleibt nach der Übernahme
im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, dem Segment mit den höchsten Zulassungsfolgepflichten
für börsennotierte Unternehmen, zugelassen und steht damit weiterhin für höchste Transparenz.
Da jedoch nach dem Regelwerk der Deutschen Börse ein Mindeststreubesitz von 10,0 %
zum Verbleib im SDAX erforderlich ist und wir dieses Kriterium nach dem Vollzug des
Übernahmeangebots nicht mehr erfüllen, musste die Aktie der RHÖN-KLINIKUM AG erwartungsgemäß
den SDAX-Index mit Ablauf des 13. Juli 2020 verlassen. Unsere Aktie bleibt aber in
den Indizes CDAX-Gesamtindex und im Branchenindex DAXsector Pharma+Healthcare enthalten. Starke Partnerschaft mit Asklepios - RHÖN-KLINIKUM AG bleibt eigenständiges Unternehmen Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG begrüßt die neue Partnerschaft mit Asklepios. Mit
unseren fünf Standorten der Maximal- und Schwerpunktversorgung werden wir unter dem
Dach der Asklepios-Gruppe ein eigenständiges und börsennotiertes Unternehmen bleiben.
RHÖN und Asklepios werden sich gegenseitig strategisch ergänzen. Zusammen können wir
die Größenvorteile der Gruppe bestmöglich einsetzen. Es gilt das Beste aus beiden
Unternehmen zusammen zu bringen. In erster Linie werden die Patientenversorgung und
die dafür notwendige Investitionskraft profitieren können. Wir wollen eine Position
der Stärke in der Krankenhausbranche einnehmen, welche aufgrund der sich verschärfenden
regulatorischen und demografischen Rahmenbedingungen vor besonderen Herausforderungen
steht. Die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM) mit ihren beiden Standorten
ist das drittgrößte Uniklinikum in Deutschland und hat dank seines fächer- und standortübergreifenden
Wissenstransfers, von dem unsere Patientinnen und Patienten wie auch unsere Kolleginnen
und Kollegen an unseren anderen Standorten profitieren, bereits heute eine Schlüsselrolle
für unseren Konzern. Dies soll auch in der strategischen Partnerschaft mit Asklepios
so bleiben. Beide Standorte sind starke, traditionsreiche und selbstbewusste Universitätskliniken,
die heute zu den medizinisch, wissenschaftlich und wirtschaftlich besten Universitätskliniken
in Deutschland gehören. Unsere Mitarbeiter in Gießen und Marburg können daher zu Recht stolz sein auf das,
was sie seit der durch das Land Hessen beschlossenen Privatisierung 2005 erreicht
haben. Als privater Krankenhausbetreiber hat die RHÖN-KLINIKUM AG seit der Privatisierung
des UKGM dort erhebliche Investitionen aus Eigenmitteln geleistet. Von unserem weit
überdurchschnittlichen finanziellen Engagement profitieren nicht nur die jährlich
gut 500.000 Patienten und die rund 10.000 Mitarbeiter des UKGM, sondern die gesamte
Region Mittelhessen. Es ist unser erklärtes Ziel, dass das UKGM nicht nur heute, sondern
auch in Zukunft eine feste Größe für eine exzellente Gesundheitsversorgung in Mittelhessen
bleibt. COVID-19-Pandemie gut gemeistert - Rückkehr zum Regelbetrieb Dass die Versorgung aller Patienten - mit und ohne COVID-19 - in dieser Ausnahmesituation
gut gelungen ist, verdanken wir dem engagierten Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter an allen Klinikstandorten, die neben einem enormen Verantwortungsbewusstsein
auch Teamgeist, Engagement und großes Mitgefühl für alle Patientinnen und Patienten
und ihre Angehörigen gezeigt haben. Dafür möchten wir unseren herzlichsten Dank aussprechen.
Sie haben mit ihrer Einsatzbereitschaft dafür gesorgt, dass wir trotz aller Herausforderungen
diese weltweite Pandemie bisher gut gemeistert haben. Auch während der Hochphase der COVID-19-Pandemie ist es uns gelungen, genügend Kapazitäten
für medizinische Notfälle bereitzuhalten. Dies war nur möglich, weil wir uns frühzeitig
bestmöglich auf die Corona-Pandemie vorbereitet haben und uns dabei stets als zuverlässiger
Partner für Kommunen, Länder, den Bund, die ambulanten Versorger und die Rettungsdienste
erwiesen haben. Coronaviren und die von ihnen verursachten Erkrankungen werden auf
nicht absehbare Zeit den Klinikalltag beeinflussen, auch darauf sind wir vorbereitet
und können schnell und flexibel auf möglicherweise wieder steigende COVID-19-Patientenzahlen
reagieren. Wir sollten aber schnellstmöglich in der medizinischen Versorgung zur Normalität
und in den Regelbetrieb der Versorgung von Patienten auch mit anderen Erkrankungen
zurückkehren. Diese Aufgaben haben wir an allen unseren fünf Standorten während der
gesamten ersten Welle der COVID-19-Pandemie nie aus den Augen verloren. Mehrkosten wegen Corona-Pandemie durch Hilfspaket nicht gedeckt Die RHÖN-KLINIKUM AG ist aufgrund der Portfoliostruktur wirtschaftlich stärker von
der Corona-Pandemie betroffen als andere Wettbewerber. Wir verfügen an unseren Standorten
ausschließlich über Kliniken der Maximal- und Schwerpunktversorgung. Regulär betreuen
wir hier mehr komplizierte und daher auch höher vergütete Fälle als viele andere Klinikbetreiber.
Während der Corona-Pandemie haben wir auf regulatorische Vorgaben hin - soweit medizinisch
vertretbar -planbare Operationen verschoben oder abgesagt, um unter anderem Intensivbetten
für COVID-19-Patienten freizuhalten. Mit Blick auf die staatlichen Ausgleichsmaßnahmen des Bundes für die Krankenhäuser
im Rahmen der COVID-19-Gesetzgebung rechnen wir damit, dass diese alleine nicht ausreichen
werden. Die Maßnahmen der Bundesregierung berücksichtigten bis zum 12. Juli 2020 weder
den Versorgungsgrad der jeweiligen Kliniken, noch regionale Versorgungsunterschiede.
Insbesondere bei Schwerpunkt- und Maximalversorgern, reichten die bis zum 12. Juli
2020 einheitlich gezahlten Kompensationszahlung für Betriebskosten in Höhe von 560
Euro pro Tag und Bett für freigehaltene Betten nicht aus. Zudem belaufen sich die
Aufwendungen für die zusätzliche Bereitstellung von Intensivbetten statt der vorgesehenen
50.000 Euro eher auf 80.000 bis 90.000 Euro. Wir begrüßen daher die Entscheidung der
Bundespolitik und der Krankenkassen, ab dem 13. Juli 2020 die Kompensationsleistungen
in einem gestuften Vergütungssystem zuzuweisen. Für fast alle somatischen Kliniken
der RHÖN-KLINIKUM AG ist unserer Auffassung folgend damit eine höhere Vergütungsklasse
zugestanden worden. Allerdings gelten diese neuen Kompensationsregelungen nur bis
zum 30. September 2020. Diese darüber hinaus fortzusetzen und die auch weiterhin notwendigen
Vorhalteleistungen zu vergüten, bleibt eine unserer Hauptforderungen an die Bundespolitik.
Hierbei muss zwingend berücksichtigt werden, dass die Phase der Rückkehr zum "Normalbetrieb"
länger in Anspruch nehmen wird, als die Phase der verpflichtenden Leistungsreduktionen
zu Beginn der COVID-19-Pandemie. Nun zur Entwicklung des ersten Halbjahres 2020: In den ersten sechs Monaten konnten
wir den Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 4,1 Prozent auf 670,5 Mio. Euro
steigern. Das EBITDA lag mit 35,5 Mio. Euro unter Vorjahresniveau von 60,9 Mio. Euro.
Die EBITDA-Marge betrug 5,3 %. Unter Berücksichtigung von Abschreibungen, Finanzierungskosten
und Steuern resultierte aus dem EBITDA ein Konzernergebnis von - 3,7 Mio. Euro nach
20,5 Mio. Euro im Jahr zuvor. Der Ergebnisrückgang im Vergleich zum Vorjahr ist im
Wesentlichen durch positive Einmaleffekte des Vorjahres im Zusammenhang mit der Auflösung
von Rückstellungen für rechtliche und steuerliche Risiken in Höhe von 15,3 Mio. Euro
sowie Effekten aus der Einigung über die Vergütung der Hochschulambulanzen in Höhe
von 6,7 Mio. Euro nach Ergebnisbeteiligung geprägt. Ferner sind in den Kennzahlen
des ersten Halbjahres 2020 transaktionsbedingte Aufwendungen in Höhe von 7,7 Mio.
Euro sowie 2,3 Mio. Euro für die Abfindungsvereinbarung mit einem ehemaligen Vorstandsmitglied
enthalten. Dem Leistungsrückgang stehen Erstattungen infolge der COVID-19-Gesetz-gebung
in Höhe von 51,6 Mio. Euro gegenüber. Außerordentliche virtuelle Hauptversammlung am 3. Juni 2020 Am 3. Juni 2020 haben wir erstmalig seit der Gründung der RHÖN-KLINIKUM AG bedingt
durch die COVID-19-Pandemie eine außerordentliche virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.
Im Mittelpunkt der Hauptversammlung stand das Übernahmeangebot der Asklepios Kliniken
GmbH & Co. KGaA. Im Rahmen von durchgeführten Abstimmungen wurden Frau Dr. Annette
Beller und Frau Dr. Katrin Vernau aus dem Aufsichtsrat abberufen. Neu gewählt wurden
Herr Dr. Jan Liersch und Frau Dr. Julia Dannath-Schuh. Ordentliche virtuelle Hauptversammlung am 19. August 2020 Trotz aller Anstrengungen, die ordentliche Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung
zu ermöglichen, musste der Vorstand erkennen, dass unter den immer noch geltenden
Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten wegen der COVID-19-Pandemie nicht mit
ausreichender Sicherheit gewährleistet werden kann, dass eine solche Präsenzveranstaltung
auch tatsächlich stattfinden kann. Deshalb wird die ordentliche Hauptversammlung als
virtuelle Veranstaltung durchgeführt. Finanzierungsstrategie Liebe Aktionärinnen und Aktionäre, die in den vergangenen Geschäftsjahren aufgestellte
Finanzierungsstrategie besteht aus insgesamt drei Säulen: Syndiziertes Darlehen (Geschäftsjahr
2017), Schuldscheindarlehen (Geschäftsjahr 2018) und Namensschuldverschreibung (Geschäftsjahr
2019). In Folge des Kontrollwechsels und damit einhergehender Sonderkündigungsrechte
der teilnehmenden Kreditinstitute wurden diese Finanzierungsinstrumente seitens unserer
strategischen Finanzierungspartner einer erneuten Evaluation unterzogen. Hierbei mussten
die Kreditinstitute im Rahmen der zwingend vorgeschriebenen Risikoprüfungen unsere
Engagements den Engagements der Asklepios-Gruppe zuweisen. In einzelnen Fällen sind
dadurch die internen Risikolimits kumuliert überschritten worden, so dass einzelne
Banken ihre Engagements beenden mussten. Im Bereich des syndizierten Darlehens steht uns nach Abschluss der Verhandlungen
eine nicht gezogen Kreditlinie von 88,0 Mio. Euro (bisher 100,0 Mio. Euro) zur Verfügung.
Im Bereich der Namensschuldverschreibung setzen wir unsere Zusammenarbeit mit einer
großen Versicherungsgruppe fort. Im Bereich der Schuldscheindarlehen haben einzelne
Kreditinstitute ihre Engagements beendet. Zusammenfassend verfügen wir weiterhin über sehr gute Liquiditätsreserven zur Fortsetzung
unserer Investitionspolitik. Der Dank des Vorstands gilt allen unseren Finanzierungspartnern
und insbesondere denen, mit denen die erfolgreiche Zusammenarbeit fortgeführt werden
kann. Veränderung im Vorstand Im ersten Halbjahr kam es im Zusammenhang mit der Übernahme durch Asklepios zu Veränderungen
im Vorstand. Stephan Holzinger, Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG, hat sein
Vorstandsmandat und seine weiteren Ämter am 22. Juni mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Herr Dr. Gunther Weiß und Herr Prof. Dr. Bernd Griewing üben gemeinsam die Vorstandsfunktion
aus, bis es zu einer endgültigen neuen Vorstandsbesetzung gekommen ist. Dividende Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Herausforderungen und der fortdauernden
Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, der hohen
Kompensationsleistungen von bisher 51,6 Mio. Euro (Stand 30. Juni 2020) sowie der
finanziellen Belastungen durch das öffentliche Übernahmeangebot auf unsere Ertrags-
und Liquiditätslage wird der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG in der am 19. August 2020
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, in diesem Jahr auf die Auszahlung
einer Dividende zu verzichten. Die RHÖN-KLINIKUM AG als einer der größten und innovativsten Gesundheitsdienstleister
in Deutschland hat in den vergangenen Jahren wichtige Impulse in der Branche gesetzt.
Dazu gehört das RHÖN-Campus-Konzept für eine sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung,
die konsequente Nutzung des schrittweisen digitalen Wandels im Unternehmen, die Beteiligung
an jungen, innovativen Unternehmen oder auch der Einstieg in den Zukunftsmarkt der
Telemedizin. Gemeinsam mit Asklepios wollen wir das Beste aus beiden Unternehmen zum Vorteil unserer
Patienten, Mitarbeiter und Aktionäre nutzen und gemeinsam noch stärker werden. Dazu
wollen wir Synergiepotentiale heben, die Digitalisierung unserer Häuser und der Krankenhauslandschaft
weiter entschlossen vorantreiben und zukunftsweisende Konzepte zur Gesundheitsversorgung
mit Nachdruck weiter entwickeln. Mit freundlichen Grüßen RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft Ihr Vorstand Prof. Dr. Bernd Griewing Dr. Gunther Weiß DIE RHÖN-KLINIKUM AKTIE Die Aktie der RHÖN-KLINIKUM AG beendete das erste Halbjahr 2020 mit einem XETRA-Kurs
von 18,16 € und stieg in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2020 um 3,9
% an. Der Aktienkurs war geprägt durch das Übernahmeangebot der Asklepios Kliniken
GmbH & Co. KGaA. RHÖN-KLINIKUM Aktiescroll
Im gleichen Zeitraum verzeichnete der deutsche Leitindex DAX® einen Rückgang von
7,1 % und beendete das zweite Quartal 2020 mit 12.311 Punkten. Der Nebenwerte-Index
SDAX® verlor 7,8 %. Der EURO STOXX 50® und der EURO STOXX Healthcare® gingen um 13,7
% bzw. 0,7 % zurück. RHÖN-KLINIKUM Aktie im Vergleich zum SDAX®![]() Quelle: XETRA®, Kursverläufe indexiert (2. Januar 2020 = 100) Am 8. April 2020 hat die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA den Aktionären der RHÖN-KLINIKUM
AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche ausstehenden Aktien
der Gesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 18,00 € je Aktie unterbreitet. Die weiterte Annahmefrist des Übernahmeangebots endete am 6. Juli 2020. Nach Ablauf
des Übernahmeangebots halten Asklepios und Herr Dr. Bernard große Broermann gemeinsam
mit dem Unternehmensgründer Herrn Eugen Münch rund 93,38 % der Stimmrechtsanteile
an der RHÖN-KLINIKUM AG. Wir sind unverändert im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, dem Segment
mit den höchsten Zulassungsfolgepflichten für börsennotierte Unternehmen, zugelassen
und stehen damit auch weiterhin für höchste Transparenz. Da jedoch nach dem Regelwerk der Deutschen Börse ein Mindeststreubesitz von 10,0
% zum Verbleib im SDAX erforderlich ist und wir dieses Kriterium nach dem Vollzug
des Übernahmeangebots nicht mehr erfüllen, musste die Aktie der RHÖN-KLINIKUM AG den
SDAX-Index mit Ablauf des 13. Juli 2020 verlassen. Unsere Aktie bleibt aber in den Indizes CDAX-Gesamtindex und im Branchenindex DAXsector
Pharma+Healthcare enthalten. KONZERN-ZWISCHENLAGEBERICHTBERICHT ÜBER DAS ERSTE HALBJAHR 2020
GRUNDLAGEN DES RHÖN-KLINIKUM KONZERNS Der verkürzte Konzern-Zwischenabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG zum 30. Juni 2020 wurde
in Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 34 in verkürzter Form und unter Anwendung
von § 315e HGB ("Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards")
im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International
Accounting Standards Board (IASB) sowie den Interpretationen des International Financial
Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung
Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats über die Anwendung Internationaler
Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union im Geschäftsjahr 2020 verpflichtend
anzuwenden sind. Die zur Anwendung kommenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben wir, soweit
sie bereits im Geschäftsjahr 2019 zur Anwendung gelangten und im Geschäftsjahr 2020
unverändert fortgeführt werden, im Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG zum 31. Dezember
2019 ausführlich dargestellt. Die erstmals im Geschäftsjahr 2020 anzuwendenden Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden sind im verkürzten Konzernanhang zu diesem Zwischenbericht
erläutert. Diese haben die im verkürzten Konzernanhang angegebenen Auswirkungen auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG. Das Ergebnis je Aktie ist gemäß IAS 33 nach den durchschnittlichen im Umlauf befindlichen
Stammaktien gewichtet ermittelt. Soweit nachfolgend Angaben zu einzelnen Gesellschaften gemacht werden, handelt es
sich um Werte vor Konsolidierung. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen
Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten. CORPORATE GOVERNANCE Der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus 16 Mitgliedern, deren turnusmäßige
Bestellung auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2015 für eine Amtszeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2019 beschließt, erfolgte. Auf der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung am
3. Juni 2020 wurde die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern vorgeschlagen. Es fanden
Beschlussfassungen über die Abberufung und Neuwahlen von Aufsichtsratsmitgliedern
statt. Aus dem Aufsichtsrat sind Frau Dr. Annette Beller und Frau Dr. Katrin Vernau
ausgeschieden. In den Aufsichtsrat wurden Herr Dr. Jan Liersch und Frau Dr. Julia
Dannath-Schuh neu gewählt. Die Amtszeit der neu gewählten Aufsichtsräte gilt bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019
beschließt. Herr Stephan Holzinger, Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG, hat sein Vorstandsmandat
und seine weiteren Ämter am 22. Juni 2020 mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Der
Aufsichtsrat hat am 22. Juni 2020 der einvernehmlichen Aufhebung des Vorstandsdienstvertrages
von Herrn Stephan Holzinger zum 30. September 2020 zugestimmt. Die Zuständigkeiten
innerhalb des Vorstands wurden entsprechend angepasst. Im Übrigen wird die Geschäftsverteilung innerhalb des Vorstands sowie innerhalb des
Aufsichtsrats regelmäßig den sich ändernden Anforderungen angepasst. Die bis zum 29. Juli des Geschäftsjahres 2020 eingegangenen Meldungen gemäß § 33
ff. WpHG haben wir im Anhang dieses Finanzberichtes zusammengefasst dargestellt. Für
eine detaillierte Auflistung der Meldungen verweisen wir auf unsere Website. Im Übrigen haben uns fünf Mitteilungen über Eigengeschäfte von Führungspersonen nach
Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 erreicht. Die von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam abgegebene Erklärung zur Unternehmensführung,
die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG und der Corporate Governance-Bericht wurden
im ersten Quartal 2020 aktualisiert und auf unserer Website veröffentlicht. Alle übrigen
Elemente unserer Unternehmensverfassung blieben im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres
unverändert. Wir verweisen hierzu auf unsere Erläuterungen im Lagebericht zum Konzernabschluss
des Geschäftsjahres 2019. WIRTSCHAFTSBERICHTGESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN Die COVID-19-Pandemie hat die deutsche Wirtschaft in eine tiefe Rezession gestürzt.
Die globale Wirtschaftsleistung ist im ersten Halbjahr 2020 massiv eingebrochen. Mit
der Lockerung der Kontaktbeschränkungen nimmt die wirtschaftliche Aktivität ab Mai
wieder zu, die Talsohle dürfte im April durchschritten worden sein. Die umfangreichen
Maßnahmen der Bundesregierung unterstützen den Erholungsprozess der Wirtschaft. Die
Stimmungslage bei den deutschen Unternehmen hellt sich auf. Nach 79,7 Punkten im Mai
2020 ist der ifo Geschäftsklimaindex auf 86,2 Punkte im Juni 2020 angestiegen. Der
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat die
Prognose für das Jahr 2020 korrigiert. Die Wirtschaftsweisen rechnen damit, dass das
Bruttoinlandsprodukt 2020 um 6,5 % schrumpfen wird. Der Gesetzgeber hat auf die COVID-19-Pandemie mit vielfältigen Gesetzen und Verordnungen
reagiert. Für die Gesundheitswirtschaft ist insbesondere das Gesetz zum Ausgleich
COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen
(COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) relevant. Das Gesetz, das am 28. März 2020
in Kraft trat, sieht diverse Maßnahmen vor, wie z. B. Ausgleichszahlungen von täglich
560,00 € für jedes im Vergleich zum Durchschnitt des Vorjahres freie Krankenhausbett,
Pauschalbeträge in Höhe von 50.000,00 € für neu geschaffene Intensivbetten, eine zeitlich
begrenzte Pauschale von 50,00 € je voll- oder teilstationären Patienten für Mehrkosten
der Schutzausrüstung sowie eine Festlegung des Pflegeentgeltwerts auf 185,00 €, mit
der Möglichkeit der Nachverhandlung. Dieses Maßnahmenpaket soll die negativen finanziellen
Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie abmildern, um den Bestand der Kliniken zu retten.
Des Weiteren haben einzelne Bundesländer die jeweiligen Verordnungen erlassen, mit
denen die Erbringung von sog. elektiven Leistungen während der COVID-19-Pandemie erheblich
eingeschränkt wurde. Die regulierungsbedingten Vorgaben der öffentlichen Hand verbunden
mit den allgemeinen Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben im ersten Halbjahr
2020 dazu geführt, dass die Patienten ihre Besuche in Kliniken und medizinischen Einrichtungen
auf ein Mindestmaß reduziert haben. Mit der "Verordnung zur Änderung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund
von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung
- AusglZAV) vom 3. Juli 2020" hat das Bundesministerium für Gesundheit differenzierte
Pauschalen für die Ermittlung von Ausgleichszahlungen ab dem 13. Juli 2020 festgelegt.
Die Kompensationsleistungen orientieren sich dabei in einem abgestuften Vergütungssystem
am tatsächlichen Aufwand. GESCHÄFTSVERLAUF DES ERSTEN HALBJAHRESGesamtaussage zur wirtschaftlichen Lagescroll
Das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 war durch die Übernahme der RHÖN-KLINIKUM
AG durch die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA und die COVID-19-Pandemie geprägt. Wir haben in den ersten sechs Monaten 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei
um 26,3 Mio. € bzw. 4,1 % höheren Umsatzerlösen einen Rückgang des EBITDA um 25,4
Mio. € bzw. 41,7 % auf 35,5 Mio. €, einen Rückgang des EBIT um 25,2 Mio. € bzw. 94,7
% auf 1,4 Mio. € sowie einen Rückgang des Konzernergebnisses um 24,2 Mio. € bzw. 118,0
% auf - 3,7 Mio. € zu verzeichnen. Hierbei ist festzuhalten, dass das Zahlenwerk des ersten Halbjahres 2020 nur bedingt
mit dem Vorjahreszeitraum vergleichbar ist. Zum einen sind im Vorjahreszeitraum einmalige
Effekte aus der Einigung über die Vergütung der Hochschulambulanzen in Höhe von 6,7
Mio. € nach Ergebnisbeteiligung sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
für rechtliche und steuerliche Risiken in Höhe von 15,3 Mio. € enthalten. Des Weiteren
sind in den Kennzahlen des ersten Halbjahres 2020 transaktionsbedingte Aufwendungen
in Höhe von 7,7 Mio. € enthalten. Dem Leistungsrückgang stehen Erstattungen infolge
der COVID-19-Gesetzgebung in Höhe von 51,6 Mio. € gegenüber. Weitere Abweichungen
ergeben sich aus der ab dem Geschäftsjahr 2020 geltenden Pflegeregulierung. Leistungsentwicklung Seit dem 31. Dezember 2019 ergaben sich geringfügige Planbettenänderungen bei unseren
akutstationären Kapazitäten: scroll
Zum 30. Juni 2020 betreiben wir acht MVZ mit insgesamt 51,75 Facharztsitzen: scroll
Die Patientenzahlen in unseren Kliniken und MVZ entwickelten sich wie folgt: scroll
Die Anzahl der stationär und teilstationär behandelten Patienten ist mit - 12.386
bzw. - 11,5 % rückläufig. Ursächlich hierfür sind insbesondere rückläufige elektive
Leistungserbringungen. Im Übrigen wirkte sich die COVID-19-Pandemie auch auf den ambulanten
Bereich aus. Ertragslage Die wirtschaftliche Entwicklung des Konzerns stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 26,3 Mio.
€ bzw. 4,1 % angestiegen. In den Umsatzerlösen der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres
2020 sind 50,8 Mio. € Ausgleichszahlungen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der
COVID-19-Pandemie enthalten. Davon entfallen im Wesentlichen 44,3 Mio. € auf Ausgleichszahlungen
von täglich 560,00 € für jedes im Vergleich zum Durchschnitt des Vorjahres freie Krankenhausbett
und 2,3 Mio. € auf Pauschalbeträge in Höhe von 50.000,00 € für neu geschaffene Intensivbetten.
Ebenso sind wie im Vorjahreszeitraum Erlöse aus der Abrechnung eines Zusatzentgelts
zur medikamentösen Behandlung von spinaler Muskelatrophie sowie Erlöse aus der Abrechnung
eines Zusatzentgelts zur Behandlung von multipler Sklerose unter diesem Posten erfasst.
Vorgenannte Zusatzentgelte werden neben der reinen DRG (Diagnosis Related Groups)
vergütet und belasten in nahezu gleicher Höhe den Materialaufwand. In den Umsatzerlösen
sind ferner Kostenerstattungen für Krebsimmuntherapien enthalten, die erstmalig im
zweiten Quartal 2019 zur Anwendung kamen und die in gleicher Höhe den Materialaufwand
belasten. Im Übrigen waren die ersten sechs Monate 2019 mit 8,9 Mio. € durch periodenfremde
Umsatzerlöse aus unseren Hochschulambulanzen begünstigt. Der Rückgang der sonstigen Erträge um 6,4 Mio. € bzw. 6,1 % resultiert im Wesentlichen
aus im Vorjahreszeitraum erfassten Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen für
rechtliche und steuerliche Risiken in Höhe von 15,3 Mio. €. Gegenläufig wirken sich
im ersten Halbjahr 2020 gestiegene Erträge aus Hilfs- und Nebengeschäften u. a. bedingt
durch höhere Verkäufe von Arzneimitteln und Zytostatika aus. Im Übrigen sind mit 0,8
Mio. € Erstattungen des Gesetzgebers von Verpflegungskosten im Zusammenhang mit der
COVID-19-Pandemie erstmalig erfasst. scroll
Gegenüber dem Vorjahreszeitraum hat sich der Materialaufwand in den ersten sechs
Monaten 2020 um 10,6 Mio. € bzw. 5,4 % überproportional zum Anstieg der Umsatzerlöse
erhöht. Hierbei ist festzustellen, dass sich die Preise für Artikel, die für die Behandlung
von COVID-19-Patienten benötigt werden, wie z. B. Schutzausrüstungen, immens erhöht
bzw. vervielfacht haben. Die durch die COVID-19-Pandemie ausgelösten Ausgleichsmaßnahmen
des Bundes bzw. die Erstattungsbeträge reichen nicht aus, um annähernd eine Kostendeckung
zu erreichen. Die Materialquote ist von 30,4 % auf 30,8 % angestiegen. Im Materialaufwand
sind im Übrigen Aufwendungen für die medikamentöse Behandlung von spinaler Muskelatrophie,
multipler Sklerose sowie erstmals ab dem zweiten Quartal 2019 Aufwendungen für Krebsimmuntherapien
(CAR-T-Zell-Therapie) enthalten, die in nahezu gleicher Höhe vergütet werden und unter
den Umsatzerlösen bzw. sonstigen Erträgen ausgewiesen sind. Bereinigt um diesen Effekt
hat sich die Materialquote von 28,5 % auf 29,0 % erhöht. Neben einem Anstieg der Mitarbeiterzahlen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wirken
sich allgemeine Tarifsteigerungen erhöhend auf die Personalaufwendungen aus. Die Personalaufwandsquote
stieg von 66,5 % auf 67,4 % an. Ferner sind im Personalaufwand der ersten sechs Monate
2020 einmalige Aufwendungen in Höhe von 2,3 Mio. € im Zusammenhang mit der Aufhebung
des Dienstvertrages des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden enthalten. Die sonstige Aufwandsquote erhöhte sich von 10,0 % auf 11,2 %. Im Anstieg sind insbesondere
einmalige Aufwendungen u.a. aus der Erfassung von Beratungsleistungen im Zusammenhang
mit der Übernahme durch die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA in Höhe von 7,7 Mio.
€ enthalten. Das Ergebnis aus der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten resultiert aus
der Anwendung des IFRS 9, der u. a. die Erfassung zukünftig erwarteter Verluste finanzieller
Vermögenswerte regelt. Ursächlich für die Verbesserung des negativen Ergebnisses sind
rückläufige Forderungen gegen die Kostenträger bedingt durch die COVID-19-Pandemie. Die Abschreibungen und Wertminderungen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um
0,2 Mio. € bzw. 0,6 % auf 34,1 Mio. € geringfügig zurückgegangen. Die Abschreibungsquote
ist von 5,4 % auf 5,1 % gesunken. Das negative Finanzergebnis hat sich in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres
2020 um 2,7 Mio. € auf 3,4 Mio. € erhöht. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen
Finanzierungsaufwendungen im Zusammenhang mit der im Juli 2019 begebenen Namensschuldverschreibung.
Im Übrigen wirkten sich erfasste Vorfälligkeitsentschädigungen für unsere Darlehen,
die im Zuge des Kontrollwechsels im Zusammenhang mit der Übernahme durch die Asklepios
Kliniken GmbH & Co. KGaA drohen, aufwandswirksam aus. Der Ertragsteueraufwand ist gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 3,7
Mio. € zurückgegangen. Der Rückgang resultiert bei einer unveränderten Tarifbesteuerung
aus einer gesunkenen steuerlichen Bemessungsgrundlage. Gegenläufig wirkten sich reduzierte
latente Steuern auf Verlustvorträge aus, die im Zuge des Erwerbs der Aktienmehrheit
durch die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA steuerrechtlich versagt werden können.
Ferner war im Vorjahreszeitraum die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als Risikovorsorge
aufwandswirksam berücksichtigt. Das Konzernergebnis ist gegenüber den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2019
von + 20,5 Mio. € um 24,2 Mio. € auf - 3,7 Mio. € zurückgegangen. Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Gewinnanteile gingen im Vergleich zur
Vorjahresperiode um 0,2 Mio. € auf 0,5 Mio. € (Vj. 0,7 Mio. €) zurück. Der auf die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG entfallende Gewinnanteil für die ersten
sechs Monate 2020 ist gegenüber der Vorjahresperiode um 24,0 Mio. € auf - 4,2 Mio.
€ (Vj. 19,8 Mio. €) rückläufig. Der auf die Aktionäre entfallende Gewinnanteil entspricht
einem Ergebnis je Aktie gemäß IAS 33 (unverwässert/verwässert) von - 0,06 € (Vj. 0,30
€). Das Gesamtergebnis (Summe Konzernergebnis und sonstiges Ergebnis) betrug in den ersten
sechs Monaten des Geschäftsjahres 2020 - 0,7 Mio. € (Vj. 22,2 Mio. €). Vermögens- und Finanzlagescroll
Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 um 2,1 Mio.
€ bzw. 0,1 % auf 1.634,0 Mio. € (31. Dezember 2019: 1.631,9 Mio. €) leicht angestiegen. Unser bisher unter dem langfristigen Fremdkapital ausgewiesenes Schuldscheindarlehen
sowie unsere bisher als langfristig ausgewiesene Namensschuldverschreibung sind mit
Kontrollwechselklauseln ausgestattet, die im Falle eines Kontrollwechsels eine vorzeitige
Rückzahlung auf Verlangen der Kreditinstitute ermöglichen. Im Zusammenhang mit dem
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA
wurde mit Bekanntgabe des Erreichens einer Stimmrechtsschwelle von rund 83 % durch
Asklepios am 18. Juni 2020 ein Kontrollwechsel gemäß Vertragsbedingungen ausgelöst.
Die RHÖN-KLINIKUM AG befindet sich aktuell in Verhandlungen zum Rückzahlungsverlangen
mit den Darlehensgebern. In Situationen, in denen eine Refinanzierung bzw. Verlängerung
nicht im Ermessen eines Unternehmens liegt, sieht IAS 1 den Ausweis der Verpflichtung
als kurzfristig vor. Aus diesem Grund werden die Darlehensverpflichtungen zum Bilanzstichtag
30. Juni 2020 vollständig in Höhe von 160,8 Mio. € unter dem kurzfristigen Fremdkapital
ausgewiesen. Die Eigenkapitalquote ist seit dem letzten Bilanzstichtag von 72,7 % auf 72,5 % geringfügig
gesunken und befindet sich weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Nachstehend ist die Veränderung des Eigenkapitals zum letzten Bilanzstichtag dargestellt: scroll
Wir weisen am 30. Juni 2020 ein Eigenkapital in Höhe von 1.185,1 Mio. € (31. Dezember
2019: 1.185,8 Mio. €) aus. Der Rückgang des Eigenkapitals gegenüber dem Bilanzstichtag
31. Dezember 2019 um 0,7 Mio. € resultiert mit 3,7 Mio. € aus dem negativen Konzernergebnis
für das erste Halbjahr 2020, dem mit 2,8 Mio. € Gewinne aus der Änderung des beizulegenden
Zeitwerts von Beteiligungen (FVOCI) und mit 0,2 Mio. € Gewinne aus der Neubewertung
von leistungsorientierten Pensionsplänen gegenüberstehen. Das langfristige Vermögen ist rechnerisch zu 114,6 % (31. Dezember 2019: 128,1 %)
fristenkongruent durch Eigenkapital und langfristige Schulden finanziert. Zum 30.
Juni 2020 weisen wir eine Nettoliquidität in Höhe von 99,1 Mio. € (31. Dezember 2019:
65,4 Mio. €) aus. Unsere Nettoliquidität ermittelt sich wie folgt: scroll
Inklusive zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden. Die Herkunft und Verwendung unserer liquiden Mittel ist aus nachstehender Übersicht
zu entnehmen: scroll
Der Finanzmittelfonds hat sich in den ersten sechs Monaten 2020 um 5,1 Mio. € vermindert
(Verminderung in den ersten sechs Monaten 2019 um 37,4 Mio. €). Hierbei wurde ein
Cash-Flow aus der operativen Geschäftstätigkeit in Höhe von 69,7 Mio. € (Vj. 17,3
Mio. €) erzielt. Investitionen Die Gesamtinvestitionen in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2020 in Höhe
von 43,0 Mio. € (Vj. 57,1 Mio. €) gliedern sich wie folgt auf: scroll
Von den Investitionen der ersten sechs Monate 2020 entfallen 9,1 Mio. € (Vj. 9,7
Mio. €) auf geförderte Investitionen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht, die gemäß
IFRS von den Gesamtinvestitionen abgesetzt werden. Unsere eigenmittelfinanzierten Investitionen verteilen sich auf folgende Standorte: scroll
Die Vereinbarung mit dem Land Hessen im Zusammenhang mit der Finanzierung der zu
erbringenden Leistungen für Forschung und Lehre an zum Konzern gehörenden Universitätskliniken
sieht Investitionsverpflichtungen in Höhe von 100,0 Mio. € bis 2021 vor. Zum Bilanzstichtag
30. Juni 2020 waren diese Investitionsverpflichtungen vollumfänglich erfüllt. Im Übrigen
bestehen weitere Verpflichtungen zu Gebäudesanierungen und -erweiterungen an den Standorten
Gießen und Marburg. Aus abgeschlossenen Unternehmenskaufverträgen bestehen zum Bilanzstichtag keine Investitionsverpflichtungen. Mitarbeiterscroll
Am 30. Juni 2020 waren im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG 18.131 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter (31. Dezember 2019: 18.142) beschäftigt. GESCHÄFTSVERLAUF DES ZWEITEN QUARTALSscroll
Im zweiten Quartal 2020 haben wir im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei um 17,9
Mio. € bzw. 5,6 % höheren Umsatzerlösen einen Rückgang des EBITDA um 10,5 Mio. € bzw.
32,6 % auf 21,7 Mio. €, einen Rückgang des EBIT um 11,1 Mio. € bzw. 71,6 % auf 4,4
Mio. € sowie einen Rückgang des Konzernergebnisses um 10,9 Mio. € bzw. 94,0 % auf
0,7 Mio. € zu verzeichnen. Der Rückgang des EBITDA ist im Wesentlichen auf die im Vorjahr erfasste Auflösung
der Rückstellungen für rechtliche und steuerliche Risiken in Höhe von 15,3 Mio. €
sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der Asklepios Kliniken
GmbH & Co. KGaA in Höhe von 2,3 Mio. € im zweiten Quartal 2020 zurückzuführen. Ebenfalls
war das Ergebnis des zweiten Quartals 2020 durch Aufwendungen im Zusammenhang mit
der Auflösung eines Vorstandsdienstvertrages in Höhe von 2,3 Mio. € negativ beeinflusst.
Dem Leistungsrückgang stehen Kompensationszahlungen infolge der COVID-19-Gesetzgebung
in Höhe von 44,9 Mio. € gegenüber. CHANCEN UND RISIKEN Das installierte System des Risikomanagements sowie die einzelnen Unternehmensrisiken
und -chancen sind im Geschäftsbericht 2019 auf den Seiten 78 bis 83 beschrieben. Die
dort getroffenen Aussagen gelten im Wesentlichen unverändert fort. Aufgrund der COVID-19-Pandemie
liegt neben der bestmöglichen medizinischen Versorgung unserer Patienten der Fokus
auch auf der wirtschaftlichen Bewältigung der Auswirkungen. Eine abschließende Beurteilung
der Auswirkungen auf unser Kerngeschäft für 2020 ist derzeit nicht mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit möglich. Bestandsgefährdende Risiken sehen wir weder für die Einzelgesellschaften,
noch für den Konzern. ÖFFENTLICHES ÜBERNAHMEANGEBOT DURCH DIE ASKLEPIOS KLINIKEN GMBH & CO. KGAA Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, hat am 9. Juli 2020 mitgeteilt,
dass das im Zuge einer angestrebten strategischen Partnerschaft erfolgte freiwillige
öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG erfolgreich abgeschlossen
wurde. Bis zum Ende der weiteren Annahmefrist am 6. Juli 2020 wurde das Übernahmeangebot
von Asklepios zu einem Angebotspreis von 18,00 € in bar je RHÖN-Aktie für insgesamt
28.464.866 Aktien angenommen. Nach Vollzug des Übernahmeangebots und Einbringung von
92,27 % der Stimmrechtsanteile an der RHÖN-KLINIKUM AG in die AMR Holding GmbH halten
Asklepios und Herr Dr. Bernard große Broermann gemeinsam mit Herrn Eugen Münch insgesamt
93,38 % der Stimmrechtsanteile (Stand 29. Juli 2020) an der RHÖN-KLINIKUM AG. Hiervon
entfallen 7,6 % der Stimmrechtsanteile auf Herrn Eugen Münch, die er über die von
ihm kontrollierte HCM SE in die AMR Holding GmbH eingebracht hat. Zu weiteren Angaben verweisen wir auf die Veröffentlichung im Internet unter www.rhoen-klinikum-ag.com/uebernahmeangebot. PROGNOSE Für das laufende Geschäftsjahr 2020 gehen wir unverändert von einem Umsatz in Höhe
von 1,4 Mrd. € in einer Bandbreite von jeweils 5 % nach oben bzw. unten aus. Für das
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) rechnen wir weiterhin mit
einem Wert zwischen 72,5 Mio. € und 82,5 Mio. €. Eine abschließende Beurteilung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf unser Kerngeschäft
ist derzeit weiterhin nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit möglich, dies liegt
vor allem daran, dass derzeit noch unklar ist, in welchem Maße die jeweiligen Bundesländer
Leistungen für die Klinikbetreiber erbringen wollen. Vor diesem Hintergrund steht
unsere Planung unter Vorbehalt etwaiger Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Unser Ausblick steht ferner unter dem Vorbehalt etwaiger regulatorischer Eingriffe
mit Auswirkungen auf die Vergütungsstruktur im Jahr 2020. Bad Neustadt a. d. Saale, 6. August 2020 RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft DER VORSTAND scroll
VERKÜRZTER KONZERN-ZWISCHENABSCHLUSSKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern- Gesamtergebnisrechnung Januar bis Juni 2020scroll
scroll
1
Summe der im Eigenkapital erfolgsneutral erfassten Wertänderungen. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern- Gesamtergebnisrechnung April bis Juni 2020scroll
scroll
1
Summe der im Eigenkapital erfolgsneutral erfassten Wertänderungen. Konzernbilanz zum 30. Juni 2020AKTIVAscroll
PASSIVAscroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Januar bis Juni 2020scroll
scroll
1
Einschließlich des sonstigen Ergebnisses (OCI). Konzern-Kapitalflussrechnung Januar bis Juni 2020scroll
Verkürzter KonzernanhangGRUNDLEGENDE INFORMATIONEN Die RHÖN-KLINIKUM AG und ihre Tochterunternehmen errichten, erwerben und betreiben
Krankenhäuser in allen Versorgungsstufen, vorwiegend im Akutbereich, wobei die Konzentration
auf maximalversorgungsnahe Spitzenmedizin mit direkter Verbindung zu Universitäten
und Forschungseinrichtungen gerichtet ist. An einigen Standorten werden für ausgewählte
Fachrichtungen als Ergänzung zu den akut-stationären Angeboten auch Rehabilitationen
angeboten. Angeboten werden im Übrigen ambulante Strukturen in Form von Medizinischen
Versorgungszentren (MVZ). Aktuell wird der Einstieg in den Bereich Telemedizin weiter
vorangetrieben. Wir erbringen unsere Dienstleistungen ausschließlich in Deutschland. Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und ist seit 1989
börsennotiert. Sitz der Gesellschaft ist in Bad Neustadt a. d. Saale, Salzburger Leite
1, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Registergericht Schweinfurt
unter HRB 1670 eingetragen. Der Konzern-Zwischenabschluss wird am 6. August 2020 auf der Website der RHÖN-KLINIKUM
AG sowie bei der Deutschen Börse veröffentlicht. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Konzern-Zwischenabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG zum 30. Juni 2020 wird in Übereinstimmung
mit den Vorschriften des IAS 34 in verkürzter Form und in Anwendung von § 315e HGB
nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union
anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting
Standards Board (IASB), London, sowie den Interpretationen des International Financial
Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erstellt. Des Weiteren wurden die Regelungen
des DRS 16 bei der Erstellung des Konzern-Zwischenlageberichts beachtet. Im Konzern-Zwischenabschluss sind mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Standards
und Interpretationen die gleichen, bereits von der Europäischen Union verabschiedeten,
Bilanzierungs-, Bewertungs- und Berechnungsmethoden angewendet worden wie im Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2019. Die am 15. Januar 2020 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommenen
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 beinhalten Erleichterungen im Zusammenhang
mit der IBOR-Reform. Sie beziehen sich auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
und haben zur Folge, dass die IBOR-Reform nicht generell zur Beendigung des Hedge-Accountings
führt. Die Änderungen sind ab Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar
2020 beginnen und haben für die RHÖN-KLINIKUM AG keine praktische Relevanz. Die Änderungen des Standards IFRS 3, die am 21. April 2020 von der Europäischen Union
in europäisches Recht übernommen wurden, betreffen Aktualisierungen des Querverweises
in IFRS 3 auf das überarbeitete Rahmenkonzept, das das IASB im März 2018 herausgegeben
hat. Sie sind ab Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen.
Die Änderungen haben keine praktische Relevanz für die RHÖN-KLINIKUM AG. Darüber hinaus gehende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen, die ab
dem 1. Januar 2020 anzuwenden sind und bereits von der Europäischen Union verabschiedet
wurden, lagen in den ersten sechs Monaten 2020 nicht vor. Der Gesetzgeber hat auf die COVID-19-Pandemie mit vielfältigen Gesetzen und Verordnungen
reagiert. Für die Gesundheitswirtschaft ist insbesondere das Gesetz zum Ausgleich
COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen
(COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) relevant. Das Gesetz, das am 28. März 2020
in Kraft trat, sieht diverse Maßnahmen vor, wie z. B. Ausgleichszahlungen von täglich
560,00 € für jedes im Vergleich zum Durchschnitt des Vorjahres freie Krankenhausbett
zur Sicherstellung der Kapazitäten für COVID-19-Patienten, Pauschalbeträge in Höhe
von 50.000,00 € für neu geschaffene Intensivbetten, eine zeitlich begrenzte Pauschale
von 50,00 € je voll- oder teilstationären Patienten für Mehrkosten der Schutzausrüstung
sowie eine Festlegung des Pflegeentgeltwerts auf 185,00 €, mit der Möglichkeit der
Nachverhandlung. Dieses Maßnahmenpaket soll die negativen finanziellen Folgewirkungen
der COVID-19-Pandemie abmildern, um den Bestand der Kliniken zu retten. Im ersten
Halbjahr 2020 wurden dabei 50,8 Mio. € als Leistung innerhalb der Umsatzerlöse ausgewiesen.
Davon entfallen im Wesentlichen 44,3 Mio. € auf Ausgleichszahlungen von täglich 560,00
€ für jedes im Vergleich zum Durchschnitt des Vorjahres freie Krankenhausbett und
2,3 Mio. € auf Pauschalbeträge in Höhe von 50.000,00 € für neu geschaffene Intensivbetten.
Ferner wurden 0,8 Mio. € für von den jeweiligen Bundesländern übernommene Verpflegungskosten
in den sonstigen Erträgen erfasst. Der Ertragsteueraufwand wurde in der Berichtsperiode auf Basis des Steuersatzes abgegrenzt,
der für das gesamte Geschäftsjahr erwartet wird. KONSOLIDIERUNGSKREIS Konzernobergesellschaft ist die RHÖN-KLINIKUM AG mit Sitz in Bad Neustadt a. d. Saale.
Der Konsolidierungskreis stellt sich wie folgt dar: scroll
Im ersten Quartal 2020 haben wir die MVZ MED GmbH als 100 %-ige Tochter der RHÖN-KLINIKUM
AG gegründet. Die Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung erfolgte zum 1. April
2020. Nach dem Eintritt aller Wirksamkeitsvoraussetzungen gingen die Anteile an der GPG
Gesellschaft für Projekt- und Grundstücksentwicklung GmbH Leipzig in 2020 an den Käufer
über. Die Gesellschaft wurde im ersten Quartal 2020 entkonsolidiert. Die Liquidation der bisher als übrige Gesellschaft erfassten Soemmerring GmbH privates
Institut für Bewegungsstörungen und Verhaltensneurologie i. L. wurde im ersten Quartal
2020 abgeschlossen. Unternehmenserwerbe Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 wurden vier kliniknahe Arztsitze entgeltlich
erworben, für die die Wirksamkeitsvoraussetzungen vertragsgemäß im Berichtszeitraum
2020 eintraten: scroll
Der Goodwill in Höhe von 0,7 Mio. € beinhaltet im Wesentlichen Synergieeffekte, die
aus dem Ausbau der medizinischen Versorgungszentren erwartet werden. Es ist davon
auszugehen, dass der erfasste Goodwill für steuerliche Zwecke abzugsfähig ist. Des Weiteren wurden im Berichtszeitraum 0,50 Arztsitze von der Kassenärztlichen Vereinigung
an die MVZ-Gesellschaft am Standort Bad Berka unentgeltlich übertragen, 0,25 Arztsitze
an die Kassenärztliche Vereinigung zurückgegeben und 2,0 kliniknahe Arztsitze vom
MVZ Bad Neustadt a. d. Saale auf die MVZ MED übertragen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine weiteren kliniknahen Kassenarztsitze erworben,
für die die Wirksamkeitsvoraussetzungen vertragsgemäß erst im zweiten Halbjahr 2020
eintreten werden. Entkonsolidierung von Tochtergesellschaften Die GPG Gesellschaft für Projekt- und Grundstücksentwicklung GmbH Leipzig, die ihre
Geschäftstätigkeit in Leipzig hat, wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 veräußert.
Mit dem Verkauf der Kliniken am Standort Leipzig in 2014 fehlte die Anbindung der
Gesellschaft an die verbliebenen Kliniken des Konzerns. Die Auswirkungen aus der Entkonsolidierung
der zum 1. Januar 2020 übergegangenen Gesellschaft stellen sich wie folgt dar: scroll
AUSGEWÄHLTE ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Nach IFRS 8 - Geschäftssegmente - sind die Segmentinformationen über Geschäftssegmente
entsprechend der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger darzustellen
(Managementansatz). In unserem Konzern ist der Vorstand das Hauptentscheidungsträgergremium.
In diesem Gremium werden die strategischen Entscheidungen für den Konzern getroffen
und an dieses Gremium werden regelmäßig die Kennzahlen der Kliniken, die bei uns die
operativen Segmente darstellen, berichtet. Wir verfügen unverändert über nur ein berichtspflichtiges
Geschäftssegment. Umsatzerlösescroll
Die Umsatzerlöse stellen nach IFRS 15 Umsätze aus der Erbringung von Dienstleistungen
dar. In den Umsatzerlösen der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2020 sind Erlöse
aus der Abrechnung eines Zusatzentgelts zur Behandlung von spinaler Muskelatrophie
sowie zur Behandlung von multipler Sklerose enthalten. Vorgenannte Zusatzentgelte
werden neben der reinen DRG vergütet und belasten in nahezu gleicher Höhe den Materialaufwand.
Zudem beinhalten die Umsatzerlöse Kostenerstattungen für Krebsimmuntherapien (CAR-T-Zell-Therapie),
die erstmalig im zweiten Quartal 2019 zur Anwendung kamen und die in gleicher Höhe
den Materialaufwand belasten. Die Umsatzerlöse der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2020 beinhalten darüber
hinaus 50,8 Mio. € Erstattungsleistungen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der
COVID-19-Pandemie. Davon entfallen im Wesentlichen 44,3 Mio. € auf Ausgleichszahlungen
von täglich 560,00 € für jedes im Vergleich zum Durchschnitt des Vorjahres freie Krankenhausbett
und 2,3 Mio. € auf Pauschalbeträge in Höhe von 50.000,00 € für neu geschaffene Intensivbetten. Im Übrigen waren in den Umsatzerlösen des ersten Halbjahres 2019 Einmalerlöse in
Höhe von 8,9 Mio. € im Zusammenhang mit den Hochschulambulanzen enthalten. Sonstige Erträgescroll
Als Erträge aus Leistungen werden Erlöse aus Hilfs- und Nebengeschäften sowie Miet-
und Pachterlöse ausgewiesen. Zur Kompensation bestimmter zweckgebundener Aufwendungen, die im Zusammenhang mit
durch öffentliche Mittel geförderten Maßnahmen stehen (z. B. Personal- und Sachkosten
für Forschung und Lehre, Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz), erhielt der Konzern
Fördermittel und sonstige Zuwendungen. Der Rückgang der sonstigen Erträge ergibt sich vor allem daraus, dass im Vorjahreszeitraum
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für rechtliche und steuerliche Risiken
in Höhe von 15,3 Mio. € erfasst waren. Erhöhend wirken sich dagegen im ersten Halbjahr
2020 gestiegene Erträge aus Hilfs-und Nebengeschäften, u. a. bedingt durch höhere
Verkäufe von Arzneimitteln und Zytostatika, aus. Im Übrigen sind in den sonstigen Zuwendungen 0,8 Mio. € Erstattungsleistungen für
Verpflegungskosten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erstmalig erfasst. Materialaufwand Gegenüber dem Vorjahreszeitraum hat sich der Materialaufwand im ersten Halbjahr 2020
überproportional zum Anstieg der Umsatzerlöse erhöht. Ursächlich hierfür ist u.a.,
dass sich die Preise für Artikel, die für die Behandlung von COVID-19-Patienten benötigt
werden, wie z. B. Schutzausrüstungen, immens erhöht haben. Die durch die COVID-19-Pandemie
ausgelösten Ausgleichsmaßnahmen des Bundes bzw. die Erstattungsbeträge reichen nicht
aus, um eine Kostendeckung zu erreichen. Zudem beinhaltet der Materialaufwand Aufwendungen
für die medikamentöse Behandlung von spinaler Muskelatrophie, multipler Sklerose sowie
erstmals ab dem zweiten Quartal 2019 Aufwendungen für Krebsimmuntherapien (CAR-T-Zell-Therapie),
die in nahezu gleicher Höhe vergütet werden und unter den Umsatzerlösen bzw. sonstigen
Erträgen ausgewiesen sind. Personalaufwand Neben einem Anstieg der Mitarbeiterzahlen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wirken
sich allgemeine Tarifsteigerungen erhöhend auf die Personalaufwendungen aus. Im ersten
Halbjahr 2020 sind Abfindungen in Höhe von 0,6 Mio. € (Vj. 1,5 Mio. €) enthalten.
Ferner sind im zweiten Quartal 2020 einmalige Aufwendungen in Höhe von 2,3 Mio. €
aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden
enthalten. Sonstige Aufwendungenscroll
In den sonstigen Aufwendungen sind einmalige Aufwendungen aus der Erfassung u. a.
von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme durch die Asklepios Kliniken
GmbH & Co. KGaA in Höhe von 7,7 Mio. € enthalten. Ergebnis aus der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Das negative Ergebnis aus der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten resultiert
aus der Anwendung des IFRS 9, der u. a. die Erfassung zukünftig erwarteter Verluste
finanzieller Vermögenswerte regelt. Ursache des Rückgangs des negativen Ergebnisses
sind rückläufige Forderungen gegen die Kostenträger bedingt durch die COVID-19-Pandemie. Abschreibungen und Wertminderungen Die Abschreibungen und Wertminderungen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um
0,2 Mio. € bzw. 0,6 % auf 34,1 Mio. € leicht zurückgegangen. Finanzergebnis (netto) Das negative Finanzergebnis ist in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2020
um 2,7 Mio. € auf 3,4 Mio. € angestiegen. Ursache hierfür sind vor allem Finanzierungsaufwendungen
im Zusammenhang mit der im Juli 2019 begebenen Namensschuldverschreibung. Im Übrigen
wirkten sich Vorfälligkeitsentschädigungen für unsere Darlehen aufwandswirksam aus,
die im Rahmen des Kontrollwechsels durch die Übernahme durch die Asklepios Kliniken
GmbH & Co. KGaA drohen. Ertragsteuernscroll
Der Rückgang des Ertragsteueraufwands im Vergleich zum Vorjahreszeitraum resultiert
bei einer unveränderten Tarifbesteuerung aus einer gesunkenen steuerlichen Bemessungsgrundlage.
Gegenläufig wirkten sich ausgebuchte latente Steuern auf Verlustvorträge aus, die
im Zusammenhang mit dem Erwerb der Aktienmehrheit durch die Asklepios Kliniken GmbH
& Co. KGaA steuerrechtlich versagt werden können. Ferner war im Vorjahreszeitraum
die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als Risikovorsorge aufwandswirksam berücksichtigt. AUSGEWÄHLTE ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZGeschäftswerte und sonstige immaterielle Vermögenswertescroll
scroll
Sachanlagenscroll
scroll
Im ersten Halbjahr 2020 sind Fremdkapitalkosten in Höhe von 0,2 Mio. € (Vj. 0,0 Mio.
€) angefallen, die für die Finanzierung der Anschaffung bzw. Herstellung qualifizierter
Vermögenswerte entstanden sind und in den Sachanlagenzugängen erfasst sind. Des Weiteren
sind in den Zugängen aktivierte Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 in Höhe von 0,8 Mio.
€ (Vj. 9,0 Mio. €) sowie Abschreibungen in Höhe von 1,7 Mio. € (Vj. 1,6 Mio. €) enthalten.
Vom Bilanzwert zum 30. Juni 2020 entfallen 11,9 Mio. € (Vj. 13,1 Mio. €) auf Nutzungsrechte. Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig) Unter diesem Posten werden Beteiligungen in Höhe von 12,9 Mio. € (31. Dezember 2019:
9,5 Mio. €) sowie Festgelder in Höhe von 0,0 Mio. € (31. Dezember 2019: 19,8 Mio.
€) ausgewiesen. Bei den Beteiligungen handelt es sich um Anteile an den Firmen Inovytec
Medical Solutions Ltd., Telesofia Medical Ltd., CLEW Medical Inc. sowie Tiplu GmbH. Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) Bedingt durch den laufenden Finanzierungsbedarf der umfangreichen Investitionsmaßnahmen
werden frei verfügbare Mittel kurzfristig angelegt. Festgeldanlagen wurden in Höhe
von 149,1 Mio. € (31. Dezember 2019: 89,8 Mio. €) in Form von Tagesgeldern und kurzfristigen
Geldanlagen mit einer Restlaufzeit < 1 Jahr getätigt. Des Weiteren sind unter diesem
Posten Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht in Höhe von 76,7 Mio. €
(31. Dezember 2019: 59,9 Mio. €) ausgewiesen. Der Anstieg der Forderungen nach dem
Krankenhausfinanzierungsrecht resultiert zum Großteil aus der Umstellung des DRG-Systems
zum 1. Januar 2020 und der damit verbundenen Ausgliederung des Pflegebudgets. Bedingt
durch die Umstellung der Zahlungsmodalitäten von quartalsweise nachschüssig auf monatlich
haben sich die Forderungen gegen die Justus-Liebig Universität Gießen auf 0,0 Mio.
€ (31. Dezember 2019: 9,9 Mio. €) reduziert. Eigenkapital Die Verminderung des Eigenkapitals gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019
um 0,7 Mio. € resultiert mit 3,7 Mio. € aus dem negativen Konzernergebnis, dem mit
3,0 Mio. € Gewinne aus dem sonstigen Ergebnis (OCI) gegenüberstehen. Das sonstige
Ergebnis resultiert mit 2,8 Mio. € aus Gewinnen aus den beizulegenden Zeitwerten der
Beteiligungen, die gemäß IFRS 9 der Kategorie Fair Value through other comprehensive
income (FVOCI) zugeordnet sind sowie mit 0,2 Mio. € aus Gewinnen aus der Neubewertung
von leistungsorientierten Pensionsplänen. Finanzschulden Im vierten Quartal 2017 wurde eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 100,0 Mio.
€ abgeschlossen. Diese Kreditlinie ist mit einer Kontrollwechselklausel ausgestattet,
die im Falle eines Kontrollwechsels bei einer Inanspruchnahme der Linie eine vorzeitige
Rückzahlung vorsieht und den Kreditgebern das Recht einräumt, Neuausreichungen auszuschließen.
Im Zuge des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Asklepios Kliniken GmbH
& Co. KGaA wurde mit Genehmigung des Zusammenschlusses von Asklepios und RHÖN durch
das Bundeskartellamt am 26. Mai 2020 ein Kontrollwechsel gemäß Vertragsbedingungen
ausgelöst, woraufhin ein Kreditinstitut infolge interner Limitierungsvorgaben das
Bankenkonsortium verlassen hat. Infolgedessen reduziert sich die Gesamtsumme der syndizierten
Kreditlinie auf 88,0 Mio. €. Eine Inanspruchnahme der Linie bestand zum 30. Juni 2020
nicht. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat im Oktober 2018 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 100,0
Mio. € platziert. Die ausschließlich festverzinsten und endfälligen Tranchen haben
Laufzeiten von 5, 7 und 10 Jahren. Das Schuldscheindarlehen ist mit einer Kontrollwechselklausel
ausgestattet, die im Falle eines Kontrollwechsels eine vorzeitige Rückzahlung vorsieht.
Es liegt kein Kontrollwechsel gemäß Vertrag vor, wenn einer oder mehrere der Ankeraktionäre
(B. Braun Melsungen AG, Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Herr Eugen Münch (HCM
SE) und Frau Ingeborg Münch), die gemeinsam handeln, mehr als 50 %, aber maximal 70,1
% der stimmberechtigten Aktien an der RHÖN-KLINIKUM AG erwirbt bzw. erwerben. Im Zuge
des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Asklepios Kliniken GmbH & Co.
KGaA wurde mit Bekanntgabe des Erreichens einer Stimmrechtsschwelle von rund 83 %
durch Asklepios am 18. Juni 2020 ein Kontrollwechsel gemäß Vertragsbedingungen ausgelöst.
Die RHÖN-KLINIKUM AG befindet sich aktuell in Verhandlungen zum Rückzahlungsverlangen
mit den Schuldscheindarlehensinvestoren. Der Ausweis des korrespondierenden Schuldscheindarlehens
erfolgt bis zum Abschluss der Verhandlungen im kurzfristigen Bereich. Im Juli 2019 hat die RHÖN-KLINIKUM AG eine Namensschuldverschreibung in Höhe von
60,0 Mio. € mit einer Laufzeit von 20 Jahren platziert. Die Namensschuldverschreibung
ist mit einer Kontrollwechselklausel ausgestattet, die im Falle eines Kontrollwechsels
eine vorzeitige Rückzahlung vorsieht. Es liegt kein Kontrollwechsel gemäß Vertrag
vor, wenn einer oder mehrere der Ankeraktionäre (B. Braun Melsungen AG, Asklepios
Kliniken GmbH & Co. KGaA, Herr Eugen Münch (HCM SE) und Frau Ingeborg Münch), die
gemeinsam handeln, mehr als 50 %, aber maximal 70,3 % der stimmberechtigten Aktien
an der RHÖN-KLINIKUM AG erwirbt bzw. erwerben. Im Zuge des freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA wurde mit Bekanntgabe des
Erreichens einer Stimmrechtsschwelle von rund 83 % durch Asklepios am 18. Juni 2020
ein Kontrollwechsel gemäß Vertragsbedingungen ausgelöst. Nach Verhandlung der RHÖN-KLINIKUM
AG mit den Investoren der Namensschuldverschreibung machen diese von ihrem Recht auf
vorzeitige Rückzahlung nicht Gebrauch. Die korrespondierende Mitteilung ist im Juli
2020 erfolgt, so dass das wertbegründende Ereignis erst im dritten Quartal 2020 zum
Ausweis als langfristige Finanzschulden führen wird. Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2020
erfolgt der Ausweis unter den kurzfristigen Finanzschulden. Das Nominalvolumen der
Namensschuldverschreibung beträgt weiterhin 60,0 Mio. €. Leasingverbindlichkeiten Unter den langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind 8,9 Mio. €
(31. Dezember 2019: 9,8 Mio. €) und unter den kurzfristigen sonstigen finanziellen
Verbindlichkeiten 3,2 Mio. € (31. Dezember 2019: 3,2 Mio. €) Verbindlichkeiten aus
Leasing ausgewiesen. Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten Die nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der
einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie
von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 dar und leitet diese auf die entsprechenden Bilanzposten
über: scroll
scroll
Die Bewertung des wesentlichen Teils der finanziellen Vermögenswerte erfolgt bei
der RHÖN-KLINIKUM AG gemäß IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten. Darunter fallende
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben i. d. R. kurze Restlaufzeiten.
Deshalb entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag den Zeitwerten. Beteiligungen in Höhe von 12,9 Mio. € (31. Dezember 2019: 9,5 Mio. €) werden erfolgsneutral
zum Fair Value (Fair Value through other comprehensive income, ohne Recycling) bewertet.
Diese Beteiligungen betreffen Start-up-Beteiligungen, deren Marktwert auf Basis aktueller
Eigenkapitaltransaktionen zwischen Marktteilnehmern im Rahmen weiterer Finanzierungsrunden
bzw. unter Anwendung des DCF-Verfahrens/Multiplikatorenverfahrens ermittelt wurde.
Im Übrigen werden weitere unwesentliche Beteiligungen in Höhe von < 0,0 Mio. € (31.
Dezember 2019: < 0,0 Mio. €) erfolgswirksam zum Fair Value bewertet (Fair Value through
profit or loss). Änderungen der Marktbewertung von Beteiligungen, die erfolgsneutral
zum Fair Value (Fair Value through other comprehensive income, ohne Recycling) bewertet
sind, führten in Summe zu Gewinnen (nach Steuern) in Höhe von 2,8 Mio. € (Vj. 1,7
Mio. €), die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst sind. Der Zeitwert der langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sowie der
Zeitwert der Finanzschulden der RHÖN-KLINIKUM AG ermitteln sich aus den diskontierten
Zahlungsströmen. Zur Diskontierung wurde ein der RHÖN-KLINIKUM AG entsprechender risiko-
und laufzeitadäquater Zinssatz verwendet. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen und den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten mit kurzen Restlaufzeiten
entsprechen die Buchwerte zum Abschlussstichtag den Zeitwerten. Bedingt durch die
Kontrollwechselklauseln in den Darlehensverträgen werden die Finanzschulden zum Bilanzstichtag
gemäß den formalen Anforderungen des IAS 1 als kurzfristig ausgewiesen. Für die Marktwertberechnung
werden die zum Bilanzstichtag erwarteten zukünftigen Zahlungsströme zugrunde gelegt. In den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2020 führten Anpassungen der Wertberichtigungen
der finanziellen Vermögenswerte und Finanzanlagen im Sinne von IFRS 9 zu einer Ergebnisbelastung
(nach Steuern) in Höhe von insgesamt - 0,4 Mio. € (Vj. Ergebnisverbesserung 0,0 Mio.
€). Die beizulegenden Zeitwerte der bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Schulden
i. S. v. IFRS 9 werden wie folgt den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet: scroll
Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung auf die Vermögenswerte und
Schulden sind im Folgenden beschrieben:
SONSTIGE ANGABENBeteiligungen an der Gesellschaft Im Zeitraum 1. Januar 2020 bis einschließlich 29. Juli 2020 haben uns folgende Mitteilungen
von Aktionären erreicht, dass sie die gesetzlichen Meldeschwellen gemäß § 33 ff. WpHG
über- bzw. unterschritten haben und dass sie damit zumindest zeitweise einen Stimmrechtsanteil
von über 3 % an der Gesellschaft entweder direkt gehalten haben oder dass ihnen ein
solcher Stimmrechtsanteil zugerechnet wird. scroll
scroll
Unter Berücksichtigung der uns mitgeteilten Schwellenüber- bzw. -unterschreitungen
ergibt sich nach § 33 ff. WpHG hinsichtlich der Aktionärsstruktur zum Stichtag 29.
Juli 2020 folgendes Bild: scroll
scroll
Die Stimmrechtsanteile in den obigen Tabellen können sich seit dem 29. Juli 2020
geändert haben. Bezüglich Mitteilungen über Veränderungen, die ab dem 30. Juli 2020
stattgefunden haben sowie für weitergehende Informationen über die zugrundeliegenden
Finanzinstrumente, zur Zurechnung und zu den Haltestrukturen der jeweiligen Stimmrechte
verweisen wir auf die Veröffentlichungen auf unserer Website in der Rubrik Investor
Relations/Publikationen & Präsentationen/IR-News. Die Gesellschaft hält zum 30. Juni 2020 24.000 Stück eigene Aktien. Dies entspricht
0,04 % der Stimmrechte. Organe Bezüglich der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats ergaben sich im
Vergleich zum Konzernabschluss vom 31. Dezember 2019 folgende Änderungen. Innerhalb des Vorstands hat Herr Stephan Holzinger sein Vorstandsmandat und alle
weiteren Ämter am 22. Juni 2020 mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Der Aufsichtsrat
hat der einvernehmlichen Aufhebung des Vorstandsdienstvertrages von Herrn Stephan
Holzinger zum 30. September 2020 zugestimmt. Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG besteht
daher zum 30. Juni 2020 aus zwei Mitgliedern, Herrn Prof. Dr. Bernd Griewing und Herrn
Dr. Gunther K. Weiß. Der Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG besteht aus 16 Mitgliedern, deren turnusmäßige
Bestellung auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2015 für eine Amtszeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2019 beschließt, erfolgte. Aus dem Aufsichtsrat sind im Anschluss an die virtuelle
Hauptversammlung am 3. Juni 2020 Frau Dr. Annette Beller und Frau Dr. Katrin Vernau
ausgeschieden. In den Aufsichtsrat wurden Herr Dr. Jan Liersch und Frau Dr. Julia
Dannath-Schuh neu gewählt. Die Amtszeit der neu gewählten Aufsichtsräte gilt bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019
beschließt. Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung
am 19. August 2020 statt. Die von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam abgegebene Erklärung zur Unternehmensführung,
die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG und der Corporate Governance Bericht wurden
aktualisiert und auf unserer Website veröffentlicht. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Gesellschaften des RHÖN-KLINIKUM Konzerns unterhalten im Einzelfall wechselseitige
Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, wie sie im Anhang
des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 näher beschrieben sind. Der Kreis der nahestehenden Unternehmen und die Geschäfte mit diesen Unternehmen
haben sich von der Art der Leistungsbeziehung und der Höhe des zeitanteiligen Geschäftsvolumens
sowie der finanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2019 nicht wesentlich geändert. Das Geschäftsvolumen der ersten sechs
Monaten des Geschäftsjahres 2020 mit den Konzerngesellschaften der B. Braun Melsungen
Aktiengesellschaft erhöhte sich um 0,3 Mio. € auf 5,3 Mio. € (Vj. 5,0 Mio. €). Die
Umsätze mit den Konzerngesellschaften der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA beliefen
sich auf 0,1 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €). Wesentliche Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die ihrer Art
oder Höhe nach unüblich sind, haben nicht stattgefunden. Die vertraglichen Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands
sowie die entsprechenden Vergütungsrichtlinien haben sich im Vergleich zum Stichtag
31. Dezember 2019 nicht verändert. Kreditgewährungen an Mitglieder des Aufsichtsrats
und des Vorstands liegen nicht vor. An der im März 2016 gegründeten RHÖN-Innovations GmbH sind ehemalige Vorstände und
ein amtierender Vorstand beteiligt. Die geleisteten Zahlungen für die Geschäftsanteile
werden als aktienbasierte Vergütung i.S.v. IFRS 2 (cash-settled share-based payment
transactions) unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Rahmen der Fair
value-Bewertung sind im Berichtszeitraum Aufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vj.
0,1 Mio. €) entstanden. Im Zeitraum 1. Januar bis 29. Juli 2020 liegen der RHÖN-KLINIKUM AG folgende Mitteilungen
über Eigengeschäfte von Führungspersonen nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung (EU)
Nr. 596/2014 vor. scroll
scroll
Ergänzende Informationen zu den jeweiligen Mitteilungen sind auf unserer Internetseite
unter der Rubrik "IR-News" im Bereich Investor Relations veröffentlicht. Mitarbeiter Zum Stichtag 30. Juni 2020 beschäftigte der Konzern 18.131 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(31. Dezember 2019: 18.142 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Vereinbarung aus 2018 mit dem Land Hessen im Zusammenhang mit der Finanzierung
der zu erbringenden Leistungen für Forschung und Lehre an den zum Konzern gehörenden
Universitätskliniken sieht Investitionsverpflichtungen in Höhe von 100,0 Mio. € bis
Ende 2021 vor. Diese Verpflichtung ist zum Bilanzstichtag 30. Juni 2020 bereits vollständig
erfüllt. Des Weiteren sind folgende Investitionen durchzuführen: Am Standort Marburg
sind die Modernisierung der Klinik für Psychiatrie, die Sanierung des Zentralen Operationssaales
und der Intensivstationen sowie der Neubau der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie
vorgesehen. Am Standort Gießen wird das Kinderherzzentrum ausgebaut und an das Klinikum
ein Erweiterungsbau hinzugefügt. Für diese Maßnahmen sind bereits 14,1 Mio. € (31.
Dezember 2019: 10,7 Mio. €) investiert worden. Unsere Kliniken an den Standorten Gießen
und Marburg verpflichten sich weiterhin, bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2021 auf
betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten und Auszubildende mit entsprechendem Leistungsprofil
zu übernehmen. Die weiteren sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben sich seit dem letzten Bilanzstichtag
nicht wesentlich geändert. Eventualschulden Das Gesamtvolumen der Eventualschulden hat sich seit dem letzten Bilanzstichtag nicht
wesentlich verändert. Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je Aktie gemäß IAS 33 errechnet sich als Quotient des den Aktionären
der RHÖN-KLINIKUM AG zustehenden Konzerngewinns und dem gewichteten Durchschnitt der
während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktienzahl. Das verwässerte Ergebnis
je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie, da am Bilanzstichtag keine
Optionen und Wandlungsrechte ausgegeben waren. Die Entwicklung der im Umlauf befindlichen Stückaktien ist aus nachfolgender Übersicht
ersichtlich: scroll
Das Ergebnis je Aktie ermittelt sich wie folgt: scroll
Kapitalflussrechnung Die in der Finanzierungsrechnung ausgewiesene Liquidität umfasst unverändert Kassenbestände,
Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung werden
die kurzfristigen Kontokorrentkredite von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten
abgesetzt, wobei es zum 30. Juni 2020 keine kurzfristigen Kontokorrentkredite gab. Die Veränderung des Mittelzuflusses aus laufender Geschäftstätigkeit resultiert zum
einen aus dem Rückgang des Konzernergebnisses und zum anderen aus der gegenläufigen
Entwicklung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Dem Rückgang der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen im ersten Halbjahr 2020, bedingt durch schnellere Zahlungen
durch die Krankenkassen im Zusammenhang mit der Pandemie-Gesetzgebung und den kurzfristigen
Ausgleichszahlungen des Gesetzgebers, stehen hohe Erlösabgrenzungen im Vorjahreszeitraum
resultierend aus dem Verhandlungsergebnis betreffend der Hochschulambulanzen sowie
aus dem laufenden Geschäft gegenüber. Die Veränderungen im Bereich der Investitionstätigkeit resultieren aus den Veränderungen
bei den Festgeldern sowie aus geringeren Investitionen im laufenden Geschäftsjahr.
Durch den hohen Geldzufluss in 2020 bedingt durch die COVID-19-Pandemie-Gesetzgebung
konnten neben den Investitionen weitere Mittel in Festgeldern angelegt werden. Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit resultiert aus den Leasingzahlungen.
Im Vorjahr erfolgte die Dividendenzahlung an die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG im
ersten Halbjahr. In 2020 findet die Hauptversammlung bedingt durch die COVID-19-Pandemie
am 19. August 2020 statt, wobei der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat keine
Zahlungen an die Aktionäre vorsieht. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die Ankündigung eines Übernahmeangebots durch die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA
erreichte uns Ende Februar 2020. Nachdem die finale Angebotsunterlage im April 2020
zur Verfügung gestellt wurde, haben Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG
die Angebotsunterlage geprüft. Der Vorstand hält nach eigenständiger und unabhängiger
Prüfung den Gesamtbetrag der Gegenleistung, basierend auf dem Angebotspreis je RHÖN-KLINIKUM-Aktie,
für angemessen. Der Aufsichtsrat hält den Angebotspreis in finanzieller Hinsicht für
angemessen. Zu weiteren Angaben verweisen wir auf die Veröffentlichung im Internet
unter www.rhoen-klinikum-ag.com/uebernahmeangebot. Am 6. Juli 2020 endete die weitere Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
von Asklepios an die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG. Für insgesamt 28.464.866 Aktien
zum Angebotspreis von 18,00 € wurde das Übernahmeangebot angenommen. Nach Vollzug
des Übernahmeangebots und Einbringung von 92,27 % der Stimmrechtsanteile an der RHÖN-KLINIKUM
AG in die AMR Holding GmbH halten Asklepios und Herr Dr. Bernard große Broermann gemeinsam
mit Herrn Eugen Münch insgesamt 93,38 % der Stimmrechtsanteile (Stand 29. Juli 2020)
an der RHÖN-KLINIKUM AG. Hiervon entfallen 7,6 % der Stimmrechtsanteile auf Herrn
Eugen Münch, die er über die von ihm kontrollierte HCM SE in die AMR Holding GmbH
eingebracht hat. Aufgrund der bisher geführten Gespräche mit unseren Finanzierungspartnern gehen wir
davon aus, dass aufgrund der Kontrollwechselklausel des Schuldscheindarlehens eine
vorzeitige Rückzahlung an die Kreditinstitute im niedrigen zweistelligen Mio. €-Bereich
erfolgen wird. Bad Neustadt a. d. Saale, 6. August 2020 RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft DER VORSTAND scroll
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen
für die Zwischenberichterstattung der Konzern-Zwischenabschluss der RHÖN-KLINIKUM
AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-Zwischenlagebericht der Geschäftsverlauf
einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind,
dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie
die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns
der RHÖN-KLINIKUM AG im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind. Bad Neustadt a. d. Saale, 6. August 2020 RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft DER VORSTAND scroll
UNTERNEHMENSKENNZAHLENUNTERNEHMENSKENNZAHLEN JANUAR BIS JUNI 2020/ JANUAR BIS JUNI 2019scroll
UNTERNEHMENSKENNZAHLEN APRIL BIS JUNI 2020/ APRIL BIS JUNI 2019scroll
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft Postadresse: 97615 Bad Neustadt a. d. Saale Deutschland Hausadresse: Salzburger Leite 1 97616 Bad Neustadt a. d. Saale T. 09771 65-0 F. 09771 97467 Internet: rhoen-klinikum-ag.com E-Mail: rka@rhoen-klinikum-ag.com Dieser Zwischenbericht liegt auch in englischer Sprache vor. http://www.rhoen-klinikum-ag.com/zwischenberichte |
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