RHÖN-KLINIKUM AktiengesellschaftBad Neustadt a.d.SaaleHalbjahresfinanzbericht 2021Aus rechentechnischen Gründen können in den
Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe +/- einer Einheit
(€, % usw.) auftreten.
VORSTANDSBRIEFSehr geehrte Damen und Herren,
auch das erste Halbjahr 2021 wurde weiterhin durch die
Corona-Pandemie und deren Dynamik beeinflusst. Die
COVID-19-Patientenzahlen stiegen in der sogenannten dritten
Welle zeitversetzt zum Anstieg der bundesweiten Inzidenzen
in unseren Kliniken wieder an und stellten sie erneut vor
außerordentliche Herausforderungen und Belastungen.
Von einem normalen Klinikgeschehen waren wir deshalb
weiterhin weit entfernt. Um die notwendigen
Kapazitäten für Notfälle und
Corona‐Patienten zu schaffen bzw. bereit zu halten,
mussten erneut - soweit es medizinisch vertretbar war, was
durch unsere Ärzte in äußerst
verantwortungsvoller Weise und stets individuell
geprüft wurde - eine Vielzahl planbarer Eingriffe
verschoben und Personal bedarfsgerecht angepasst werden.
Von Januar bis Juni behandelten wir 414.489 Patienten,
5,1 % mehr als im Vorjahreszeitraum (Vj. H1 2020: 394.558).
Die Umsatzerlöse im Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG
lagen im ersten Halbjahr bei 682,8 Mio. € (Vj. 670,5
Mio. €). Das EBITDA lag mit 46,5 Mio. € über
Vorjahresniveau von 35,5 Mio. €. Die EBITDA-Marge
betrug 6,8 %. Unter Berücksichtigung von
Abschreibungen, Finanzierungskosten und Steuern resultierte
aus dem EBITDA ein Konzernergebnis von + 8,6 Mio. €
nach - 3,7 Mio. € im Jahr zuvor.
Reform des deutschen GesundheitssystemsDie Corona-Pandemie hat uns mehr als deutlich die
Schwachstellen des deutschen Gesundheitssystems vor Augen
geführt und gezeigt, dass hier ein grundlegendes
Umdenken und Handeln notwendig ist. In den vergangenen
Monaten haben wir mehrfach das Gespräch mit der
Bundes- und Landespolitik gesucht und daran appelliert,
für eine Entbürokratisierung und Reduktion des
Dokumentationsaufwandes, für eine verbindliche
Planungssicherheit und einen vollständigen Ausgleich
der Ergebnisausfälle für das Jahr 2021, für
die Bereitstellung von adäquaten Fördermitteln
sowie für eine Reduktion der Zahl der Kliniken nach
geordneten und transparenten Kriterien zu sorgen. Bisher
blieben unsere Appelle und Forderungen aber leider
weitgehend ungehört.
#gemeinsamnochstärker - Strategische Partnerschaft mit AsklepiosDie RHÖN-KLINIKUM AG befindet sich nach der
Übernahme durch Asklepios 2020 in einem
Transformationsprozess. Das
Zusammengehörigkeitsgefühl und neue Netzwerke
wachsen in unserem neuen Unternehmensverbund stetig an.
Allen Unternehmen unter dem Dach der Asklepios-Gruppe
bieten sich dabei neue Perspektiven und Möglichkeiten.
Neben den anvisierten Skaleneffekten in den Bereichen
Einkauf und IT steht unter anderem auch die weitere
Optimierung der Abläufe und Prozesse im gemeinsamen
Fokus. In allen Bereichen haben sich gemeinsame
Arbeitsgruppen etabliert, um die Stärken des jeweils
Anderen kennenzulernen und für alle Kliniken zu
nutzen. Gemeinsam definieren wir Standards, die dann nach
dem Motto "best practice" in allen Kliniken und
medizinischen Einrichtungen Anwendung finden, z. B. im
Bereich der IT.
Stärkung der Telematik-Infrastruktur (TI)Moderne Medizin ist ohne den Einsatz von
Informationstechnik nicht mehr denkbar. Und die
Digitalisierung des Gesundheitswesens ist der gesetzliche
Auftrag an alle Kliniken. Sie ermöglicht neue
IT-Anwendungen, wie die elektronische Patientenakte,
eMedikationsplan, Notfalldatenmanagement oder Telekonsile,
die die Patientenversorgung verbessern und die
Arbeitsabläufe effizienter gestalten sollen.
Vor diesem Hintergrund investiert die RHÖNKLINIKUM
AG umfangreich in die Digitalisierung. Netzwerktechnik,
Server- und Datamanagement sowie medizintechnische und
pflegerische Systeme müssen dafür komplett neu
aufgestellt und neue Schnittstellen geschaffen werden -
für große und komplexe Kliniken wie die
RHÖN-KLINIKUM AG eine enorme Herausforderung.
Servicegesellschaften schaffen SynergienDie RHÖN-KLINIKUM AG wird ab sofort ihre
hausinternen Dienstleistungen und Kompetenzen aus den
Bereichen Technik und Medizintechnik, Sterilgutaufbereitung
(AEMP) und Speisenversorgung an den Klinikstandorten Bad
Neustadt a. d. Saale, Bad Berka und Frankfurt (Oder) in den
Konzernservicegesellschaften RHÖN-KLINIKUM Services
GmbH und RHÖN-Cateringgesellschaft mbH
zusammenführen und bündeln.
Darüber hinaus sollen auch die Bereiche IT und
Materialwirtschaft/Lagerlogistik zentralisiert werden. Zur
Optimierung von Strukturen und Abläufen greifen wir
dabei künftig u. a. auf die neu gegründeten
Tochtergesellschaften RHÖN-KLINIKUM IT Service GmbH,
RHÖNKLINIKUM Service Einkauf + Versorgung GmbH und die
RHÖN-KLINIKUM Business Services GmbH zurück.
Durch das Zusammenlegen und Schaffen von Synergien
können diese Dienstleistungen aus einer Hand erbracht
sowie Flexibilität, Qualität und Effizienz
über alle Standorte weiter verbessert werden.
TrennungsrechnungEnde 2022 läuft die Vereinbarung zur
Trennungsrechnung zwischen der RHÖN-KLINIKUM AG, der
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
(UKGM), dem Land Hessen und den beiden Universitäten
Gießen und Marburg aus. Die Vereinbarung, die 2017
zwischen den Vertragsparteien getroffen und im Februar 2018
im Hessischen Landtag verabschiedet wurde, regelt die
Finanzierung der vom UKGM erbrachten Leistungen für
Forschung und Lehre. Gleichzeitig wurde ein umfassendes
Investitionspaket für beide Universitätskliniken
auf den Weg gebracht.
Aktuell laufen zwischen den Vertragsparteien
Sondierungsgespräche über einen möglichen
dauerhaften Fortbestand der Regelung und der
zukünftigen inhaltlichen Ausgestaltung.
Attraktivität als ArbeitgeberDie RHÖN-KLINIKUM AG gehört zu Deutschlands
attraktivsten Arbeitgebern. "Innovativ. Digital.
Nachhaltig" - das bestätigte im Februar dieses Jahres
die Studie eines führenden deutschen Management- und
Wirtschaftsforschungs-Instituts unserem Unternehmen.
Dafür tun wir viel und investieren in unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sei es durch zahlreiche
Angebote für die berufliche Qualifikation, die
Ausbildung in unseren klinikeigenen Schulen, das Recruiting
ausländischer Pflegefachkräfte oder die
Förderung einer besseren Work-Life-Balance aller
Kolleginnen und Kollegen.
Am 1. August 2021 wurde das neue Employee Assistance
Program (EAP) im Unternehmen eingeführt. Es bietet den
Mitarbeitenden und deren Angehörigen
Unterstützung bei persönlichen, beruflichen,
gesundheitlichen oder familiären Fragen an. Wer zum
Beispiel Hilfe bei der Suche nach einem Kindergartenplatz
benötigt, Unterstützung bei der Pflege von
Angehörigen sucht oder unter einem Teamkonflikt auf
der Arbeit leidet, kann hier vertraulich und schnell
professionelle Hilfe in diesen schwierigen Situationen
bekommen. Hier kooperiert die RHÖNKLINIKUM AG mit dem
konzerninternen Partner Fürstenberg Institut, einem
Tochterunternehmen von Asklepios.
HauptversammlungIn der Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG am 9.
Juni 2021 stimmten die Aktionäre neben dem
Ergebnisverwendungsvorschlag, der Entlastung der Mitglieder
des Vorstands und Aufsichtsrats sowie dem neuen
Vergütungssystem für den Vorstand zu. Mit
Letzterem setzt das Unternehmen die geänderten
regulatorischen Anforderungen zur Vorstandsvergütung
nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) um. Das
Vergütungssystem bietet einen Anreiz für eine
erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung. Es
legt eine Maximalvergütungfest und beinhaltet
detaillierte Bestimmungen hinsichtlich Festvergütung
und variablen Vergütungselementen.
Marco Walker, 45, COO der Asklepios Kliniken GmbH &
Co. KGaA, Hamburg, und Geschäftsführer der
Asklepios Kliniken Management GmbH, wurde von den
Aktionärinnen und Aktionären in den Aufsichtsrat
der RHÖNKLINIKUM AG gewählt. Er tritt die
Nachfolge von Prof. Dr. Gerhard Ehninger an, der sein
Mandat niedergelegt hat und zum 15. Januar 2021 aus dem
Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden ist.
Medizinische Exzellenz und BehandlungsqualitätDie Ärzteschaft der RHÖN-KLINIKUM AG
gehört zu Deutschlands Top-Medizinern, deren Expertise
sowohl bundesweit als auch über die Grenzen
Deutschlands gefragt ist und auf die die Patienten
vertrauen. Unseren Kliniken wird eine hohe
Behandlungsqualität bescheinigt, viele von ihnen sind
vielfach zertifiziert. Die starke interdisziplinäre
Zusammenarbeit, die individuelle Therapien für unsere
Patienten auf Basis einer hochmodernen Diagnostik
ermöglicht, sichert eine zugewandte, ganzheitliche
Versorgung und ein qualitativ hohes Niveau in der
Patientenversorgung.
Seit diesem Jahr zählt das
Universitätsklinikum Marburg zu einem der 14
Onkologischen Spitzenzentren bundesweit. Diese Auszeichnung
ist das Ergebnis jahrelanger, herausragender Arbeit,
Forschung auf höchstem Niveau und die Bestätigung
der medizinischen Exzellenz. Wir freuen uns, dass neben
bundesweiter Reputation mit dieser Auszeichnung auch eine
zusätzliche Förderung der onkologischen Forschung
verbunden ist.
Die RHÖN-KLINIKUM AG hat die Corona-Krise bisher
gut gemeistert und wir sind zuversichtlich, dass wir auch
zukünftig die mit ihr verbundenen vor allem
wirtschaftlichen Herausforderungen gemeinsam erfolgreich
bestehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Christian Höftberger
KONZERN-ZWISCHENLAGEBERICHTBERICHT ÜBER DAS ERSTE HALBJAHR 2021scrollen
GRUNDLAGEN DES RHÖN-KLINIKUM KONZERNSDer verkürzte Konzern-Zwischenabschluss der
RHÖN-KLINIKUM AG zum 30. Juni 2021 wurde in
Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 34 in
verkürzter Form und unter Anwendung von § 315e
HGB ("Konzernabschluss nach internationalen
Rechnungslegungsstandards") im Einklang mit den
International Financial Reporting Standards (IFRS) des
International Accounting Standards Board (IASB) sowie den
Interpretationen des International Financial Reporting
Interpretations Committee (IFRIC) erstellt, wie sie
gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rats über die
Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards in der
Europäischen Union im Geschäftsjahr 2021
verpflichtend anzuwenden sind.
Die zur Anwendung kommenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden haben wir, soweit sie bereits im
Geschäftsjahr 2020 zur Anwendung gelangten und im
Geschäftsjahr 2021 unverändert fortgeführt
werden, im Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG zum
31. Dezember 2020 ausführlich dargestellt.
Darüber hinaus gehende neue bzw. geänderte
Standards und Interpretationen, die ab dem 1. Januar 2021
anzuwenden sind und bereits von der Europäischen Union
verabschiedet wurden, lagen in den ersten sechs Monaten
2021 nicht vor.
Das Ergebnis je Aktie ist gemäß IAS 33 nach
den durchschnittlichen im Umlauf befindlichen Stammaktien
gewichtet ermittelt.
Soweit nachfolgend Angaben zu einzelnen Gesellschaften
gemacht werden, handelt es sich um Werte vor
Konsolidierung. Aus rechentechnischen Gründen
können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in
Höhe von +/- einer Einheit (€, % usw.) auftreten.
CORPORATE GOVERNANCEIn der Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG am 9.
Juni 2021 stimmten die Aktionäre neben dem
Ergebnisverwendungsvorschlag, der Entlastung der Mitglieder
des Vorstands und Aufsichtsrats sowie dem neuen
Vergütungssystem für den Vorstand zu. Mit
Letzterem setzt das Unternehmen die geänderten
regulatorischen Anforderungen zur Vorstandsvergütung
nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) um. Das
Vergütungssystem bietet einen Anreiz für eine
erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung. Es
legt eine Maximalvergütung fest und beinhaltet
detaillierte Bestimmungen hinsichtlich Festvergütung
und variablen Vergütungselementen.
Marco Walker, 45, COO der Asklepios Kliniken GmbH &
Co. KGaA, Hamburg, und Geschäftsführer der
Asklepios Kliniken Management GmbH, wurde von den
Aktionärinnen und Aktionären in den Aufsichtsrat
der RHÖNKLINIKUM AG gewählt. Er tritt die
Nachfolge von Prof. Dr. Gerhard Ehninger an, der sein
Mandat niedergelegt hat und zum 15. Januar 2021 aus dem
Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden ist.
Die Zusammensetzung des Vorstands hat sich
gegenüber dem 31. Dezember 2020 nicht geändert.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 24. März
2021 Herrn Dr. Gunther K. Weiß erneut zum Vorstand
der Gesellschaft ab 1. Januar 2022 bestellt.
Im Übrigen wird die Geschäftsverteilung
innerhalb des Vorstands sowie innerhalb des Aufsichtsrats
regelmäßig den sich ändernden Anforderungen
angepasst.
In den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres
2021 liegen der RHÖN-KLINIKUM AG keine Meldungen
gemäß § 33 ff. WpHG bzw. keine Mitteilungen
über Eigengeschäfte von Führungspersonen
nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014
vor.
Die von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam abgegebene
Erklärung zur Unternehmensführung und die
Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurden im
Geschäftsjahr 2021 aktualisiert und auf unserer
Website veröffentlicht. Alle übrigen Elemente
unserer Unternehmensverfassung blieben im bisherigen
Verlauf des Geschäftsjahres unverändert. Wir
verweisen hierzu auf unsere Erläuterungen im
Lagebericht zum Konzernabschluss des Geschäftsjahres
2020.
WIRTSCHAFTSBERICHTGESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMEN BEDINGUNGENDie COVID-19-Inzidenzen sind aktuell bundesweit auf
einem niedrigen Niveau, sodass es nur noch wenige
wirtschaftliche Einschränkungen gibt. Die Stimmung in
der deutschen Wirtschaft hat sich deutlich verbessert. Nach
99,2 Punkten im Mai 2021 ist der ifo
Geschäftsklimaindex auf 101,8 Punkte im Juni 2021
angestiegen. Mit steigender Impfquote und den schrittweisen
Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des
Corona-Virus lässt der Arbeitsmarkt die dritte
Pandemiewelle zunehmend hinter sich. Arbeitslosigkeit und
Unterbeschäftigung sind im Juni 2021 deutlich
gesunken.
Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz erhielten
Krankenhäuser sowie bestimmte Fachkliniken, die sich
an der stationären Notfallversorgung beteiligen,
Ausgleichszahlungen in Abhängigkeit vom Anteil freier
Intensivbetten im Land- oder Stadtkreis und der
7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen. Die ursprünglich
bis zum 31. Januar 2021 befristete Regelung wurde seitdem
aufgrund der Entwicklung der Pandemie durch mehrere
Verordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit
fortgeführt. Mit der ersten Verordnung zur
Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer
Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der
Krankenhäuser vom 1. Juni 2021 wurde der Anspruch auf
Ausgleichszahlungen letztmalig bis zum 15. Juni 2021
verlängert.
Die Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur
wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser, die am
9. April 2021 in Kraft getreten ist, sieht auch für
das Jahr 2021 gesonderte Ausgleichsmechanismen für
Krankenhäuser vor. Demnach werden
Erlösrückgänge eines Krankenhauses
gegenüber einer auf 98 % abgesenkten Erlösbasis
2019 mit einem Ausgleichssatz von 85 % zu Gunsten der
Krankenhäuser ausgeglichen. Erlössteigerungen
gegenüber dem Erlösniveau 2019, die auf erhaltene
Ausgleichszahlungen für freigehaltene Betten nach
§21 Abs. 1a Satz 1 des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes zurückzuführen
sind, unterliegen hingegen einer vollständigen
Rückzahlungsverpflichtung. Ausgleichszahlungen
für freigehaltene Betten werden dabei jeweils zu 85 %
angerechnet.
Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz
(GVWG), das am 20. Juli 2021 in Kraft trat, wurden die
Regelungen zum Pflegebudget konkretisiert. Demnach ist
für das Vereinbarungsjahr 2020 verpflichtend die
Konkretisierungsvereinbarung für das Jahr 2021
anzuwenden, sofern noch keine Vereinbarung zum Pflegebudget
für das Jahr 2020 abgeschlossen wurde.
GESCHÄFTSVERLAUF DES ERSTEN HALBJAHRESGesamtaussage zur wirtschaftlichen Lagescrollen
Im ersten Halbjahr 2021 haben wir im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum bei um 12,3 Mio. € höheren
Umsatzerlösen einen Anstieg des EBITDA auf 46,5 Mio.
€, einen Anstieg des EBIT um 9,9 Mio. € auf 11,3
Mio. € sowie einen Anstieg des Konzernergebnisses um
12,3 Mio. € auf 8,6 Mio. € zu verzeichnen.
Dem Leistungsanstieg im ersten Halbjahr 2021
gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres
resultierend aus gestiegenen ambulant behandelten Patienten
stehen rückläufige Erträge im Zusammenhang
mit der COVID-19-Gesetzgebung gegenüber.
LeistungsentwicklungSeit dem 31. Dezember 2020 ergaben sich
geringfügige Planbettenänderungen bei unseren
akutstationären Kapazitäten:
scrollen
Zum 30. Juni 2021 betreiben wir neun MVZ mit insgesamt
54,25 Facharztsitzen:
scrollen
Die Patientenzahlen in unseren Kliniken und MVZ
entwickelten sich wie folgt:
scrollen
Während die Anzahl der stationär und
teilstationär behandelten Patienten auf
Vorjahresniveau liegt, stieg die Anzahl der ambulant
behandelten Fälle um 19.933 Patienten bzw. 6,7 % an.
ErtragslageDie wirtschaftliche Entwicklung des Konzerns stellt sich
wie folgt dar:
scrollen
Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem
Vergleichszeitraum des Vorjahres um 12,3 Mio. € bzw.
1,8 % angestiegen. In den Umsatzerlösen der ersten
sechs Monate des Geschäftsjahres 2021 sind netto 32,1
Mio. € (Vj. 50,8 Mio. €) Ausgleichszahlungen des
Gesetzgebers, saldiert mit gegenläufigen
Erlösausgleichsverpflichtungen, im Zusammenhang mit
der COVID-19-Pandemie enthalten. Die Erstattungen entfallen
im Wesentlichen auf Ausgleichsbeträge für
freigehaltene Krankenhausbetten. Ebenso sind wie im
Vorjahreszeitraum Erlöse aus der Abrechnung eines
Zusatzentgelts zur medikamentösen Behandlung von
spinaler Muskelatrophie sowie Erlöse aus der
Abrechnung eines Zusatzentgelts zur Behandlung von
multipler Sklerose unter diesem Posten erfasst. Vorgenannte
Zusatzentgelte werden neben der reinen DRG (Diagnosis
Related Groups) vergütet und belasten in nahezu
gleicher Höhe den Materialaufwand. In den
Umsatzerlösen sind ferner Kostenerstattungen für
Krebsimmuntherapien enthalten, die in gleicher Höhe
den Materialaufwand belasten.
Der Anstieg der sonstigen Erträge um 2,8 Mio.
€ bzw. 2,8 % resultiert im Wesentlichen aus
gestiegenen Erträgen aus Hilfs- und
Nebengeschäften u. a. bedingt durch höhere
Verkäufe von Arzneimitteln und Zytostatika. Im
Übrigen sind mit 0,8 Mio. € (Vj. 0,8 Mio. €)
Erstattungen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der
COVID-19-Pandemie enthalten.
scrollen
Gegenüber dem Vorjahreszeitraum hat sich der
Materialaufwand in den ersten sechs Monaten 2021 um 0,2
Mio. € bzw. 0,1 % unterproportional zum Anstieg der
Umsatzerlöse nur geringfügig erhöht. Die
Materialquote ist von 30,8 % auf 30,3 %
zurückgegangen. Im Materialaufwand sind im
Übrigen Aufwendungen für die medikamentöse
Behandlung von spinaler Muskelatrophie, multipler Sklerose
sowie Aufwendungen für Krebsimmuntherapien
(CAR-T-Zell-Therapie) enthalten, die in nahezu gleicher
Höhe vergütet werden und unter den
Umsatzerlösen bzw. sonstigen Erträgen ausgewiesen
sind. Bereinigt um diesen Effekt liegt die Materialquote
wie im Vorjahreszeitraum unverändert bei 29,0 %.
Der Anstieg der Personalaufwendungen im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum ist im Wesentlichen auf allgemeine
Tarifsteigerungen zurückzuführen. Die
Personalaufwandsquote stieg von 67,4 % auf 68,2 % an.
Die sonstige Aufwandsquote ging von 11,2 % auf 9,6 %
zurück.
Das positive Ergebnis aus der Werterhöhung von
finanziellen Vermögenswerten resultiert aus der
Anwendung des IFRS 9, der u. a. die Erfassung
zukünftig erwarteter Verluste finanzieller
Vermögenswerte regelt.
Die Abschreibungen und Wertminderungen sind im Vergleich
zum Vorjahreszeitraum um 1,1 Mio. € bzw. 3,2 % auf
35,2 Mio. € angestiegen. Die Abschreibungsquote liegt
konstant bei 5,1 %.
Das negative Finanzergebnis hat sich in den ersten sechs
Monaten des Geschäftsjahres 2021 um 2,7 Mio. €
auf 0,7 Mio. € verringert. Die korrespondierende
Verbesserung ist im Wesentlichen auf im Vorjahreszeitraum
erfassten Vorfälligkeitsentschädigungen
zurückzuführen. Im Übrigen hat sich das
Ergebnis aus der Wertminderung von Finanzanlagen im Sinne
von IFRS 9 aufgrund eines rückläufigen
Ausfallrisikos verbessert.
Der Ertragsteueraufwand ist gegenüber dem
Vergleichszeitraum des Vorjahres um 0,3 Mio. €
angestiegen. Der Anstieg resultiert bei einer
unveränderten Tarifbesteuerung aus einer höheren
steuerlichen Bemessungsgrundlage.
Das Konzernergebnis ist gegenüber den ersten sechs
Monaten des Geschäftsjahres 2020 von - 3,7 Mio. €
um 12,3 Mio. € auf + 8,6 Mio. € angestiegen.
Die auf nicht beherrschende Anteile entfallenden
Gewinnanteile sind im Vergleich zur Vorjahresperiode mit
0,6 Mio. € nahezu unverändert.
Der auf die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG
entfallende Gewinnanteil für die ersten sechs Monate
2021 ist gegenüber der Vorjahresperiode um 12,3 Mio.
€ auf + 8,1 Mio. € (Vj. - 4,2 Mio. €)
angestiegen. Der auf die Aktionäre entfallende
Gewinnanteil entspricht einem Ergebnis je Aktie
gemäß IAS 33 (unverwässert/verwässert)
von + 0,12 € (Vj.- 0,06 €).
Das Gesamtergebnis (Summe Konzernergebnis und sonstiges
Ergebnis) betrug in den ersten sechs Monaten des
Geschäftsjahres 2021 + 12,8 Mio. € (Vj. - 0,7
Mio. €).
Vermögens- und Finanzlagescrollen
Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Bilanzstichtag 31.
Dezember 2020 um 18,6 Mio. € bzw. 1,1 % auf 1.648,3
Mio. € (31. Dezember 2020: 1.629,7 Mio. €)
angestiegen.
Die Eigenkapitalquote liegt seit dem letzten
Bilanzstichtag unverändert bei 73,0 % und befindet
sich weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.
Nachstehend ist die Veränderung des Eigenkapitals
zum letzten Bilanzstichtag dargestellt:
scrollen
Wir weisen am 30. Juni 2021 ein Eigenkapital in
Höhe von 1.203,0 Mio. € (31. Dezember 2020:
1.190,2 Mio. €) aus. Der Anstieg des Eigenkapitals
gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 um 12,8
Mio. € resultiert mit 8,6 Mio. € aus dem
positiven Konzernergebnis für das erste Halbjahr 2021
und mit 4,2 Mio. € aus Gewinnen aus der Änderung
des beizulegenden Zeitwerts von Beteiligungen (FVOCI).
Das langfristige Vermögen ist rechnerisch zu 128,5
% (31. Dezember 2020: 127,6 %) fristenkongruent durch
Eigenkapital und langfristige Schulden finanziert. Zum 30.
Juni 2021 weisen wir eine Nettoliquidität in Höhe
von 136,6 Mio. € (31. Dezember 2020: 96,8 Mio. €)
aus. Unsere Nettoliquidität ermittelt sich wie folgt:
scrollen
Die Herkunft und Verwendung unserer liquiden Mittel ist
aus nachstehender Übersicht zu entnehmen:
scrollen
Der Finanzmittelfonds hat sich in den ersten sechs
Monaten 2021 gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember
2020 um 90,0 Mio. € erhöht (Verminderung in den
ersten sechs Monaten 2020 um 5,1 Mio. €). Hierbei
wurde ein Cash-Flow aus der operativen
Geschäftstätigkeit in Höhe von 73,1 Mio.
€ (Vj. 69,7 Mio. €) erzielt.
InvestitionenDie Gesamtinvestitionen in den ersten sechs Monaten des
Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 39,6 Mio. €
(Vj. 43,0 Mio. €) gliedern sich wie folgt auf:
scrollen
Von den Investitionen der ersten sechs Monate 2021
entfallen 6,0 Mio. € (Vj. 9,1 Mio. €) auf
geförderte Investitionen nach dem
Krankenhausfinanzierungsrecht, die gemäß IFRS
von den Gesamtinvestitionen abgesetzt werden.
Unsere eigenmittelfinanzierten Investitionen verteilen
sich auf folgende Standorte:
scrollen
Die Vereinbarung mit dem Land Hessen im Zusammenhang mit
der Finanzierung der zu erbringenden Leistungen für
Forschung und Lehre an zum Konzern gehörenden
Universitätskliniken sieht Investitionsverpflichtungen
in Höhe von 100,0 Mio. € bis 2021 vor. Zum
Bilanzstichtag 30. Juni 2021 waren diese
Investitionsverpflichtungen vollumfänglich
erfüllt. Im Übrigen bestehen weitere
Verpflichtungen zu Gebäudesanierungen und
-erweiterungen an den Standorten Gießen und Marburg,
deren Abschluss bis zum 31. Dezember 2024 vorgesehen ist.
Aus abgeschlossenen Unternehmenskaufverträgen
bestehen zum Bilanzstichtag keine
Investitionsverpflichtungen.
Mitarbeiterscrollen
Am 30. Juni 2021 waren im Konzern der RHÖN-KLINIKUM
AG 18.193 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (31. Dezember
2020: 18.449) beschäftigt.
GESCHÄFTSVERLAUF DES ZWEITEN QUARTALSscrollen
Im zweiten Quartal 2021 haben wir im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum bei um 9,0 Mio. € höheren
Umsatzerlösen einen Anstieg des EBITDA auf 27,0 Mio.
€, einen Anstieg des EBIT um 5,1 Mio. € sowie
einen Anstieg des Konzernergebnisses um 6,7 Mio. € auf
7,4 Mio. € zu verzeichnen.
Dem Leistungsanstieg im zweiten Quartal 2021
gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres stehen
rückläufige Erträge im Zusammenhang mit der
COVID-19-Gesetzgebung gegenüber.
TRENNUNGSRECHNUNGEnde 2022 läuft die Vereinbarung zur
Trennungsrechnung zwischen der RHÖN-KLINIKUM AG, der
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
(UKGM), dem Land Hessen und den beiden Universitäten
Gießen und Marburg aus. Die Vereinbarung, die 2017
zwischen den Vertragsparteien getroffen und im Februar 2018
im Hessischen Landtag verabschiedet wurde, regelt die
Finanzierung der vom UKGM erbrachten Leistungen für
Forschung und Lehre. Gleichzeitig wurde ein umfassendes
Investitionspaket für beide Universitätskliniken
auf den Weg gebracht. Aktuell laufen zwischen den
Vertragsparteien Sondierungsgespräche über einen
möglichen dauerhaften Fortbestand der Regelung und der
zukünftigen inhaltlichen Ausgestaltung.
CHANCEN UND RISIKENDas installierte System des Risikomanagements sowie die
einzelnen Unternehmensrisiken und -chancen sind im
Geschäftsbericht 2020 auf den Seiten 66 bis 71
beschrieben. Die dort getroffenen Aussagen gelten im
Wesentlichen unverändert fort. Aufgrund der
COVID-19-Pandemie liegt neben der bestmöglichen
medizinischen Versorgung unserer Patienten der Fokus auch
auf der wirtschaftlichen Bewältigung der Auswirkungen.
Eine abschließende Beurteilung der Auswirkungen auf
unser Kerngeschäft für 2021 ist derzeit nicht mit
hinreichender Wahrscheinlichkeit möglich.
Bestandsgefährdende Risiken sehen wir weder für
die Einzelgesellschaften, noch für den Konzern.
PROGNOSEFür das laufende Geschäftsjahr 2021 gehen wir
unverändert von einem Umsatz in Höhe von 1,4 Mrd.
€ in einer Bandbreite von jeweils 5 % nach oben bzw.
unten aus. Für das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und
Abschreibungen (EBITDA) rechnen wir weiterhin mit einem
Wert zwischen 72,5 Mio. € und 82,5 Mio. €.
Diese Prognose spiegelt die weiter verschärften
gestiegenen regulatorischen Eingriffe des Gesetzgebers, wie
beispielsweise die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung
(PpUGV) und das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG),
wider.
Wir weisen darauf hin, dass unser Ausblick weiterhin
unter erheblichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem
Verlauf der COVID-19-Pandemie und unter dem Vorbehalt
etwaiger regulatorischer Eingriffe mit Auswirkungen auf die
Vergütungsstruktur im Jahr 2021 steht.
Bad Neustadt a. d. Saale, 5. August 2021
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
DER VORSTAND
scrollen
Verkürzter Konzern-ZwischenabschlussKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnung Januar bis Juni 2021scrollen
scrollen
1 Summe der im Eigenkapital erfolgsneutral
erfassten Wertänderungen.
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnung April bis Juni 2021scrollen
scrollen
1 Summe der im Eigenkapital erfolgsneutral
erfassten Wertänderungen.
Konzernbilanz zum 30. Juni 2021AKTIVAscrollen
PASSIVAscrollen
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Januar bis Juni 2021scrollen
scrollen
1 Einschließlich des sonstigen Ergebnisses
(OCI).
Konzern-Kapitalflussrechnung Januar bis Juni 2021scrollen
Verkürzter KonzernanhangGRUNDLEGENDE INFORMATIONENDie RHÖN-KLINIKUM AG und ihre Tochterunternehmen
errichten, erwerben und betreiben Krankenhäuser in
allen Versorgungsstufen, vorwiegend im Akutbereich, wobei
die Konzentration auf maximalversorgungsnahe Spitzenmedizin
mit direkter Verbindung zu Universitäten und
Forschungseinrichtungen gerichtet ist. An einigen
Standorten werden für ausgewählte Fachrichtungen
als Ergänzung zu den akut-stationären Angeboten
auch Rehabilitationen angeboten. Angeboten werden im
Übrigen ambulante Strukturen in Form von Medizinischen
Versorgungszentren (MVZ). Wir erbringen unsere
Dienstleistungen ausschließlich in Deutschland.
Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach
deutschem Recht und ist seit 1989 börsennotiert. Sitz
der Gesellschaft ist in Bad Neustadt a. d. Saale,
Salzburger Leite 1, Deutschland. Die Gesellschaft ist im
Handelsregister beim Registergericht Schweinfurt unter HRB
1670 eingetragen. Der RHÖNKLINIKUM Konzern (kleinster
Konsolidierungskreis) wird im Wege der Vollkonsolidierung
mittelbar über die AMR Holding GmbH, Königstein
im Taunus, in den Konzernabschluss der Broermann Holding
GmbH, Königstein im Taunus, einbezogen
(größter Konsolidierungskreis). Zudem wird der
RHÖNKLINIKUM Konzern in den Teilkonzernabschluss der
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg,
einbezogen.
Der Konzern‐Zwischenabschluss wird am 5. August
2021 auf der Website der RHÖN‐KLINIKUM AG sowie
bei der Deutschen Börse veröffentlicht.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDer Konzern-Zwischenabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG
zum 30. Juni 2021 wird in Übereinstimmung mit den
Vorschriften des IAS 34 in verkürzter Form und in
Anwendung von § 315e HGB nach den Vorschriften der am
Abschlussstichtag gültigen und von der
Europäischen Union anerkannten International Financial
Reporting Standards (IFRS) des International Accounting
Standards Board (IASB), London, sowie den Interpretationen
des International Financial Reporting Interpretations
Committee (IFRIC) erstellt. Des Weiteren wurden die
Regelungen des DRS 16 bei der Erstellung des
Konzern-Zwischenlageberichts beachtet.
Im Konzern-Zwischenabschluss sind die gleichen, bereits
von der Europäischen Union verabschiedeten,
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet worden wie
im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020. Darüber
hinaus gehende neue bzw. geänderte Standards und
Interpretationen, die ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden sind
und bereits von der Europäischen Union verabschiedet
wurden, lagen in den ersten sechs Monaten 2021 nicht vor.
Der Gesetzgeber hat auf die COVID-19-Pandemie mit
vielfältigen Gesetzen und Verordnungen reagiert.
Für die Gesundheitswirtschaft ist insbesondere das
Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller
Belastungen der Krankenhäuser und weiterer
Gesundheitseinrichtungen relevant. In diesem Zusammenhang
haben wir im ersten Halbjahr 2021 Erträge in Höhe
von 32,1 Mio. € (Vj. 50,8 Mio. €) innerhalb der
Umsatzerlöse ausgewiesen. Die Erstattungen betreffen
hauptsächlich pauschale Zahlungen für
freigehaltene Betten. Ferner wurden 0,8 Mio. € (Vj.
0,8 Mio. €) weitere Kostenerstattungen unter den
sonstigen Erträgen ausgewiesen.
Der Ertragsteueraufwand wurde in der Berichtsperiode auf
Basis des Steuersatzes abgegrenzt, der für das gesamte
Geschäftsjahr erwartet wird.
KONSOLIDIERUNGSKREISKonzernobergesellschaft ist die RHÖN-KLINIKUM AG
mit Sitz in Bad Neustadt a. d. Saale. Der
Konsolidierungskreis stellt sich wie folgt dar:
scrollen
Im ersten Halbjahr 2021 gab es keine Veränderungen
des Konsolidierungskreises.
UnternehmenserwerbeIm ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2021 wurde
ein kliniknaher Facharztsitz entgeltlich erworben, für
den die Wirksamkeitsvoraussetzungen
vertragsgemäß im Berichtszeitraum 2021
eintraten:
scrollen
Der Goodwill in Höhe von 0,1 Mio. € beinhaltet
im Wesentlichen Synergieeffekte, die aus dem Ausbau der
medizinischen Versorgungszentren erwartet werden. Es ist
davon auszugehen, dass der erfasste Goodwill für
steuerliche Zwecke abzugsfähig ist.
Des Weiteren wurden im Berichtszeitraum 0,50 Arztsitze
von der Kassenärztlichen Vereinigung an die
MVZ‐Gesellschaft in Frankfurt (Oder) unentgeltlich
übertragen. 2,0 Arztsitze wurden an die
Kassenärztliche Vereinigung zurückgegeben.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden 1,75 weitere
kliniknahe Kassenarztsitze erworben, für die die
Wirksamkeitsvoraussetzungen vertragsgemäß erst
im zweiten Halbjahr 2021 eintreten werden.
scrollen
AUSGEWÄHLTE ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGNach IFRS 8 - Geschäftssegmente - sind die
Segmentinformationen über Geschäftssegmente
entsprechend der internen Berichterstattung an den
Hauptentscheidungsträger darzustellen
(Managementansatz). In unserem Konzern ist der Vorstand das
Hauptentscheidungsträgergremium. In diesem Gremium
werden die strategischen Entscheidungen für den
Konzern getroffen und an dieses Gremium werden
regelmäßig die Kennzahlen der Kliniken, die bei
uns die operativen Segmente darstellen, berichtet. Wir
verfügen unverändert über nur ein
berichtspflichtiges Geschäftssegment.
Umsatzerlösescrollen
Die Umsatzerlöse stellen nach IFRS 15 Umsätze
aus der Erbringung von Dienstleistungen dar. In den
Umsatzerlösen der ersten sechs Monate des
Geschäftsjahres 2021 sind Erlöse aus der
Abrechnung eines Zusatzentgelts zur Behandlung von spinaler
Muskelatrophie sowie zur Behandlung von multipler Sklerose
enthalten. Vorgenannte Zusatzentgelte werden neben der
reinen DRG vergütet und belasten in nahezu gleicher
Höhe den Materialaufwand. Zudem beinhalten die
Umsatzerlöse Kostenerstattungen für
Krebsimmuntherapien (CAR-T-Zell-Therapie), die in gleicher
Höhe den Materialaufwand belasten.
Die Umsatzerlöse der ersten sechs Monate des
Geschäftsjahres 2021 beinhalten darüber hinaus
32,1 Mio. € (Vj. 50,8 Mio. €) Ausgleichszahlungen
des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie,
saldiert mit gegenläufigen
Erlösausgleichsverpflichtungen. Die Erstattungen
entfallen im Wesentlichen auf Ausgleichsbeträge
für freigehaltene Krankenhausbetten.
Sonstige Erträgescrollen
Als Erträge aus Leistungen werden Erlöse aus
Hilfs- und Nebengeschäften sowie Miet- und
Pachterlöse ausgewiesen.
Zur Kompensation bestimmter zweckgebundener
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit durch
öffentliche Mittel geförderten Maßnahmen
stehen (z. B. Personal- und Sachkosten für Forschung
und Lehre, Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz), erhielt
der Konzern Fördermittel und sonstige Zuwendungen.
Der Anstieg der sonstigen Erträge resultiert im
Wesentlichen aus gestiegenen Erträgen aus Hilfs- und
Nebengeschäften u. a. bedingt durch höhere
Verkäufe von Arzneimitteln und Zytostatika.
Im Übrigen sind in den Erträgen aus
Fördermitteln und sonstigen Zuwendungen 0,8 Mio.
€ (Vj. 0,8 Mio. €) Erstattungen des Gesetzgebers
für Verpflegungs- und Quarantänekosten im
Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfasst.
MaterialaufwandGegenüber dem Vorjahreszeitraum hat sich der
Materialaufwand in den ersten sechs Monaten 2021 nur
geringfügig erhöht. Im Materialaufwand sind im
Übrigen Aufwendungen für die medikamentöse
Behandlung von spinaler Muskelatrophie, multipler Sklerose
sowie Aufwendungen für Krebsimmuntherapien
(CAR-T-Zell-Therapie) enthalten, die in nahezu gleicher
Höhe vergütet werden und unter den
Umsatzerlösen bzw. sonstigen Erträgen ausgewiesen
sind.
PersonalaufwandDer Anstieg der Personalaufwendungen im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum ist im Wesentlichen auf allgemeine
Tarifsteigerungen zurückzuführen.
Sonstige Aufwendungenscrollen
Ergebnis aus der Werterhöhung von finanziellen VermögenswertenDas positive Ergebnis aus der Werterhöhung von
finanziellen Vermögenswerten resultiert aus der
Anwendung des IFRS 9, der u. a. die Erfassung
zukünftig erwarteter Verluste finanzieller
Vermögenswerte regelt. Ursache für die Zunahme
des positiven Ergebnisses sind rückläufige
Forderungen gegen die Kostenträger bedingt durch die
COVID-19-Pandemie.
Abschreibungen und WertminderungenDie Abschreibungen und Wertminderungen sind im Vergleich
zum ersten Halbjahr des Vorjahres um 1,1 Mio. € bzw.
3,2 % auf 35,2 Mio. € angestiegen.
Finanzergebnis (netto)Das negative Finanzergebnis ist in den ersten sechs
Monaten des Geschäftsjahres 2021 um 2,7 Mio. €
auf 0,7 Mio. € gesunken. Ursache hierfür sind vor
allem im Vorjahr erfasste
Vorfälligkeitsentschädigungen für unsere
Schuldscheindarlehen. Im Übrigen hat sich das Ergebnis
aus der Wertminderung von Finanzanlagen im Sinne von IFRS 9
aufgrund eines rückläufigen Ausfallrisikos
verbessert.
Ertragsteuernscrollen
Der leichte Anstieg des Ertragsteueraufwands im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum resultiert bei einer
unveränderten Tarifbesteuerung aus einer höheren
steuerlichen Bemessungsgrundlage.
AUSGEWÄHLTE ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZGeschäftswerte und sonstige immaterielle Vermögenswertescrollen
scrollen
Sachanlagenscrollen
scrollen
Im ersten Halbjahr 2021 sind Fremdkapitalkosten in
Höhe von 0,6 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €)
angefallen, die für die Finanzierung der Anschaffung
bzw. Herstellung qualifizierter Vermögenswerte
entstanden sind und in den Sachanlagenzugängen erfasst
sind. Des Weiteren sind in den Zugängen aktivierte
Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 in Höhe von
0,8 Mio. € (Vj. 0,8 Mio. €) sowie Abschreibungen
auf aktivierte Nutzungsrechte in Höhe von 1,7 Mio.
€ (Vj. 1,7 Mio. €) enthalten. Vom Bilanzwert zum
30. Juni 2021 entfallen 10,0 Mio. € (Vj. 11,9 Mio.
€) auf Nutzungsrechte.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)Unter diesem Posten werden Beteiligungen in Höhe
von 16,9 Mio. € (31. Dezember 2020: 12,0 Mio. €)
ausgewiesen. Bei den Beteiligungen handelt es sich um
Anteile an den Firmen Inovytec Medical Solutions Ltd., Hod
Hasharon (Israel), Telesofia Medical Ltd., Tel Aviv
(Israel), CLEW Medical Inc., Delaware (USA) sowie Tiplu
GmbH, Hamburg. Der Anstieg resultiert aus
Marktwertanpassungen.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)Festgeldanlagen wurden in Höhe von 116,6 Mio.
€ (31. Dezember 2020: 166,4 Mio. €) mit einer
Restlaufzeit < 1 Jahr getätigt. Des Weiteren sind
unter diesem Posten Forderungen nach dem
Krankenhausfinanzierungsrecht in Höhe von 41,4 Mio.
€ (31. Dezember 2020: 56,0 Mio. €) ausgewiesen.
EigenkapitalDer Anstieg des Eigenkapitals gegenüber dem
Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 um 12,8 Mio. €
resultiert mit 8,6 Mio. € aus dem Konzerngewinn
für das erste Halbjahr 2021 und mit 4,2 Mio. €
aus Gewinnen, die im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst sind.
Das sonstige Ergebnis (OCI) resultiert mit 4,2 Mio. €
aus Gewinnen aus der Änderung des beizulegenden
Zeitwerts von Beteiligungen, die gemäß IFRS 9
der Kategorie Fair Value through other comprehensive income
(FVOCI) zugeordnet sind.
FinanzschuldenDie Finanzschulden sind unverändert zum
Geschäftsjahresende 31. Dezember 2020. Es besteht
weiterhin eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von
88,0 Mio. €. Eine Inanspruchnahme der Linie bestand
zum 30. Juni 2021 nicht. Das Schuldscheindarlehen im Umfang
von 90,0 Mio. € sowie die Namensschuldverschreibung in
Höhe von 60,0 Mio. € bestehen ebenfalls
weiterhin.
LeasingverbindlichkeitenUnter den langfristigen sonstigen finanziellen
Verbindlichkeiten sind 7,1 Mio. € (31. Dezember 2020:
8,1 Mio. €) und unter den kurzfristigen sonstigen
finanziellen Verbindlichkeiten sind 3,1 Mio. € (31.
Dezember 2020: 3,1 Mio. €) Verbindlichkeiten aus
Leasing ausgewiesen.
Zusätzliche Angaben zu den FinanzinstrumentenDie nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte und die
beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede
einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten gemäß
IFRS 9 dar und leitet diese auf die entsprechenden
Bilanzposten über:
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scrollen
Die Bewertung des wesentlichen Teils der finanziellen
Vermögenswerte erfolgt bei der RHÖNKLINIKUM AG
gemäß IFRS 9 zu fortgeführten
Anschaffungskosten. Darunter fallende Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige
finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente haben i. d. R. kurze
Restlaufzeiten. Deshalb entsprechen deren Buchwerte zum
Abschlussstichtag den Zeitwerten.
Beteiligungen in Höhe von 16,9 Mio. € (31.
Dezember 2020: 12,0 Mio. €) werden erfolgsneutral zum
Fair Value (Fair Value through other comprehensive income,
ohne Recycling) bewertet. Diese Beteiligungen betreffen
Start-up-Beteiligungen, deren Marktwert auf Basis aktueller
Eigenkapitaltransaktionen zwischen Marktteilnehmern im
Rahmen weiterer Finanzierungsrunden bzw. unter Anwendung
des DCF-Verfahrens/Multiplikatorenverfahrens ermittelt
wurde. Im Übrigen werden weitere unwesentliche
Beteiligungen in Höhe von < 0,0 Mio. € (31.
Dezember 2020: < 0,0 Mio. €) erfolgswirksam zum
Fair Value bewertet (Fair Value through profit or loss).
Änderungen der Marktbewertung von Beteiligungen, die
erfolgsneutral zum Fair Value (Fair Value through other
comprehensive income, ohne Recycling) bewertet sind,
führten in Summe zu Gewinnen (nach Steuern) in
Höhe von 4,1 Mio. € (Vj. 2,8 Mio. €), die
erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst sind.
Der Zeitwert der langfristigen sonstigen finanziellen
Verbindlichkeiten sowie der Zeitwert der Finanzschulden der
RHÖN-KLINIKUM AG ermitteln sich aus den diskontierten
Zahlungsströmen. Zur Diskontierung wurde ein der
RHÖN-KLINIKUM AG entsprechender risiko- und
laufzeitadäquater Zinssatz verwendet. Bei den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den
sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten mit kurzen
Restlaufzeiten entsprechen die Buchwerte zum
Abschlussstichtag den Zeitwerten. Für die
Marktwertberechnung werden die zum Bilanzstichtag
erwarteten zukünftigen Zahlungsströme zugrunde
gelegt.
In den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres
2021 führten Anpassungen der Wertberichtigungen der
finanziellen Vermögenswerte und Finanzanlagen im Sinne
von IFRS 9 zu einer Ergebnisverbesserung (nach Steuern) in
Höhe von insgesamt 0,3 Mio. € (Vj.
Ergebnisbelastung 0,4 Mio. €).
Die beizulegenden Zeitwerte der bilanzierten
finanziellen Vermögenswerte und Schulden i. S. v. IFRS
9 werden wie folgt den drei Stufen der
Fair-Value-Hierarchie zugeordnet:
scrollen
Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung
auf die Vermögenswerte und Schulden sind im Folgenden
beschrieben:
scrollen
SONSTIGE ANGABENBeteiligungen an der GesellschaftIm Zeitraum 1. Januar 2021 bis einschließlich 30.
Juni 2021 haben uns keine Mitteilungen von Aktionären
erreicht, dass sie die gesetzlichen Meldeschwellen
gemäß § 33 ff. WpHG über- bzw.
unterschritten haben und dass sie damit zumindest zeitweise
einen Stimmrechtsanteil von über 3 % an der
Gesellschaft entweder direkt gehalten haben oder dass ihnen
ein solcher Stimmrechtsanteil zugerechnet wird.
Unter Berücksichtigung der uns mitgeteilten
Schwellenüber- bzw. -unterschreitungen ergibt sich
nach § 33 ff. WpHG hinsichtlich der
Aktionärsstruktur zum Stichtag 30. Juni 2021 folgendes
Bild:
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Die Stimmrechtsanteile können sich seit dem 30.
Juni 2021 geändert haben. Bezüglich Mitteilungen
über Veränderungen, die ab dem 1. Juli 2021
stattgefunden haben sowie für weitergehende
Informationen über die zugrundeliegenden
Finanzinstrumente, zur Zurechnung und zu den
Haltestrukturen der jeweiligen Stimmrechte verweisen wir
auf die Veröffentlichungen auf unserer Website in der
Rubrik Investor Relations/Publikationen &
Präsentationen/IR-News.
Die Gesellschaft hält zum 30. Juni 2021 24.000
Stück eigene Aktien. Dies entspricht 0,04 % der
Stimmrechte.
OrganeZum 15. Januar 2021 ist Herr Prof. Dr. Gerhard Ehninger
als Mitglied des Aufsichtsrats aus dem Aufsichtsrat der
Gesellschaft ausgeschieden. Mit Beschluss vom 3. März
2021 hat das Amtsgericht Schweinfurt auf Antrag des
Vorstands, der auf einem Vorschlag des Aufsichtsrats
beruhte, Herrn Marco Walker zum Mitglied des Aufsichtsrats
für die verbleibende Amtszeit bis zum Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juni 2021 bestellt. Auf
der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung am 9. Juni
2021 wurde Herr Marco Walker als Vertreter der
Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt.
Die Zusammensetzung des Vorstands hat sich
gegenüber dem 31. Dezember 2020 nicht geändert.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 24. März
2021 Herrn Dr. Gunther K. Weiß für die Dauer von
drei Jahren erneut zum Vorstand der Gesellschaft ab 1.
Januar 2022 bestellt.
Im Übrigen wird die Geschäftsverteilung
innerhalb des Vorstands sowie innerhalb des Aufsichtsrats
regelmäßig den sich ändernden Anforderungen
angepasst.
Die von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam abgegebene
Erklärung zur Unternehmensführung und die
Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurden im
Geschäftsjahr 2021 aktualisiert und auf unserer
Website veröffentlicht. Alle übrigen Elemente
unserer Unternehmensverfassung blieben im bisherigen
Verlauf des Geschäftsjahres unverändert. Wir
verweisen hierzu auf unsere Erläuterungen im
Lagebericht zum Konzernabschluss des Geschäftsjahres
2020.
Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenGesellschaften des RHÖN-KLINIKUM Konzerns
unterhalten im Einzelfall wechselseitige
Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und
Personen, wie sie im Anhang des Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2020 näher beschrieben sind.
Der Kreis der nahestehenden Unternehmen und die
Geschäfte mit diesen Unternehmen haben sich von der
Art der Leistungsbeziehung und der Höhe des
zeitanteiligen Geschäftsvolumens sowie der
finanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020
nicht wesentlich geändert. Für die
Konzerngesellschaften der Asklepios Kliniken GmbH & Co.
KGaA haben wir Leistungen in Höhe von 0,8 Mio. €
(Vj. 0,4 Mio. €) erbracht. Im gleichen Zeitraum haben
wir Leistungen in Höhe von 1,4 Mio. € (Vj. 0,1
Mio. €) bezogen. Von Herrn Münch wurden
Dienstleistungen im Umfang von 0,3 Mio. € (Vj. 0,0
Mio. €) für den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG
erbracht.
Wesentliche Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen
und Personen, die ihrer Art oder Höhe nach
unüblich sind, haben nicht stattgefunden.
Die vertraglichen Vergütungen für die
Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands haben sich
im Vergleich zum Stichtag 31. Dezember 2020 nicht
verändert. Der Aufsichtsrat hat unter
Berücksichtigung der Vorgaben des neuen § 87a
AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ein System zur
Vergütung der Vorstandmitglieder entwickelt und im
März 2021 beschlossen. Auf der Hauptversammlung am 9.
Juni 2021 wurde dieses Vergütungssystem gebilligt. Das
neue Vergütungssystem gilt ab dem 1. April 2021
für alle neu abzuschließenden
Dienstverträge mit Vorstandmitgliedern.
Kreditgewährungen an Mitglieder des Aufsichtsrats und
des Vorstands liegen nicht vor.
An der im März 2016 gegründeten
RHÖN-Innovations GmbH waren ehemalige Vorstände
und ein amtierender Vorstand beteiligt.
Vertragsgemäß wurden die Anteile im
Berichtszeitraum der RHÖNKLINIKUM AG angedient. Die
geleisteten Zahlungen für die Geschäftsanteile
werden als aktienbasierte Vergütung i.S.v. IFRS 2
(cash-settled share-based payment transactions) unter den
sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Rahmen der Fair
value-Bewertung sind im Berichtszeitraum Aufwendungen in
Höhe von 0,0 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €)
entstanden.
Im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 liegen der
RHÖN-KLINIKUM AG keine Mitteilungen über
Eigengeschäfte von Führungspersonen nach Art. 19
Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 vor.
Ergänzende Informationen zu den jeweiligen
Mitteilungen sind auf unserer Internetseite unter der
Rubrik "IR-News" im Bereich Investor Relations
veröffentlicht.
MitarbeiterZum Stichtag 30. Juni 2021 beschäftigte der Konzern
18.193 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (31. Dezember 2020:
18.449 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Vereinbarung aus 2018 mit dem Land Hessen im
Zusammenhang mit der Finanzierung der zu erbringenden
Leistungen für Forschung und Lehre an den zum Konzern
gehörenden Universitätskliniken sieht
Investitionsverpflichtungen in Höhe von 100,0 Mio.
€ bis Ende 2021 vor. Diese Verpflichtung ist zum
Bilanzstichtag 30. Juni 2021 vollständig erfüllt.
Des Weiteren sind folgende Investitionen
durchzuführen: Am Standort Marburg sind die
Modernisierung der Klinik für Psychiatrie, die
Sanierung des Zentralen Operationssaales und der
Intensivstationen sowie der Neubau der Klinik für
Kinder‐ und Jugendpsychiatrie vorgesehen. Am Standort
Gießen wird das Kinderherzzentrum ausgebaut und an
das Klinikum ein Erweiterungsbau hinzugefügt. Unsere
Kliniken an den Standorten Gießen und Marburg
verpflichten sich weiterhin, bis zum Ablauf des
Geschäftsjahres 2021 auf betriebsbedingte
Kündigungen zu verzichten und Auszubildende mit
entsprechendem Leistungsprofil zu übernehmen.
Die weiteren sonstigen finanziellen Verpflichtungen
haben sich seit dem letzten Bilanzstichtag nicht wesentlich
geändert.
EventualschuldenDas Gesamtvolumen der Eventualschulden hat sich seit dem
letzten Bilanzstichtag nicht wesentlich verändert.
Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie gemäß IAS 33 errechnet
sich als Quotient des den Aktionären der
RHÖNKLINIKUM AG zustehenden Konzerngewinns und dem
gewichteten Durchschnitt der während des
Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktienzahl. Das
verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem
unverwässerten Ergebnis je Aktie, da am Bilanzstichtag
keine Optionen und Wandlungsrechte ausgegeben waren.
Die Entwicklung der im Umlauf befindlichen
Stückaktien ist aus nachfolgender Übersicht
ersichtlich:
scrollen
Das Ergebnis je Aktie ermittelt sich wie folgt:
scrollen
KapitalflussrechnungDie in der Finanzierungsrechnung ausgewiesene
Liquidität umfasst unverändert
Kassenbestände, Schecks sowie Guthaben bei
Kreditinstituten. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung
werden die kurzfristigen Kontokorrentkredite von den
Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten
abgesetzt, wobei es zum 30. Juni 2021 keine kurzfristigen
Kontokorrentkredite gab.
Die Verbesserung des Mittelzuflusses aus laufender
Geschäftstätigkeit von 69,7 Mio. € auf 73,1
Mio. € resultiert im Wesentlichen aus dem gestiegenen
Ergebnis vor Steuern sowie aus Effekten im Zusammenhang mit
Erlösausgleichen. Gegenläufig wirkt sich eine im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum geringere Reduktion der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus.
Die Erhöhung des Mittelzuflusses aus
Investitionstätigkeit auf 18,7 Mio. € resultiert
im Wesentlichen aus der Rückzahlung der angelegten
Festgelder (Vorjahreszeitraum: Geldanlage).
Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit von
1,8 Mio. € resultiert aus Zahlungen im Zusammenhang
mit Finanzierungs- Leasing.
In den übrigen Rückstellungen sind u. a.
Rückstellungen für Rückforderungsrisiken
enthalten. Der Vorjahresausweis zum 30. Juni 2020 erfolgte
unter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
wurde zwecks Erhöhung der Verständlichkeit
für die Abschlussadressaten angepasst. In diesem
Zusammenhang wurde in der Kapitalflussrechnung der
Mittelabfluss im ersten Halbjahr 2020 in Höhe von 6,5
Mio. € vom Posten "Veränderung der
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" in den
Posten "Veränderung der Rückstellungen"
umgegliedert.
In der Kapitalflussrechnung wurden 14,5 Mio. € (Vj
8,8 Mio. €) ausstehende Baurechnungen als nicht
zahlungswirksam berücksichtigt.
Ereignisse nach dem BilanzstichtagSeit dem 30. Juni 2021 sind keine Ereignisse von
besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein
wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG erwartet
wird.
Bad Neustadt a. d. Saale, 5. August 2021
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
DER VORSTAND
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VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß
den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für
die Zwischenberichterstattung der Konzern-Zwischenabschluss
der RHÖN-KLINIKUM AG ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im
Konzern-Zwischenlagebericht der Geschäftsverlauf
einschließlich des Geschäftsergebnisses und die
Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken
der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns der
RHÖN-KLINIKUM AG im verbleibenden Geschäftsjahr
beschrieben sind.
Bad Neustadt a. d. Saale, 5. August 2021
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
DER VORSTAND
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BESCHEINIGUNG NACH PRÜFERISCHER DURCHSICHTAn die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad
Neustadt a. d. Saale
Wir haben den verkürzten Konzernzwischenabschluss -
bestehend aus Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und
Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzernbilanz,
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und
Konzern-Kapitalflussrechnung sowie verkürzter
Konzernanhang - und den Konzernzwischenlagebericht der
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft für den Zeitraum
vom 1. Januar bis 30. Juni 2021, die Bestandteile des
Halbjahresfinanzberichts nach § 115 WpHG sind, einer
prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung
des verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach dem
International Accounting Standard IAS 34
"Zwischenberichterstattung", wie er in der EU anzuwenden
ist, und des Konzernzwischenlageberichts nach den für
Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des
WpHG liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung
zu dem verkürzten Konzernzwischenabschluss und dem
Konzernzwischenlagebericht auf der Grundlage unserer
prüferischen Durchsicht abzugeben.
Wir haben die prüferische Durchsicht des
verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des
Konzernzwischenlageberichts unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze für die prüferische
Durchsicht von Abschlüssen und ergänzender
Anwendung des International Standard on Review Engagements
2410 "Review of Interim Financial Information Performed by
the Independent Auditor of the Entity" (ISRE 2410)
vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so
zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer
Würdigung mit einer gewissen Sicherheit
ausschließen können, dass der verkürzte
Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in
Übereinstimmung mit IAS 34
"Zwischenberichterstattung", wie er in der EU anzuwenden
ist, und der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen
Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für
Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des
WpHG aufgestellt worden sind. Eine prüferische
Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf
Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf
analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die
durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da
wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung
vorgenommen haben, können wir einen
Bestätigungsvermerk nicht erteilen.
Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht
sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu
der Annahme veranlassen, dass der verkürzte
Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in
Übereinstimmung mit IAS 34
"Zwischenberichterstattung", wie er in der EU anzuwenden
ist, oder dass der Konzernzwischenlagebericht in
wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den
für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren
Vorschriften des WpHG aufgestellt worden ist.
Frankfurt am Main, den 5. August 2021
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
scrollen
UNTERNEHMENSKENNZAHLENUNTERNEHMENSKENNZAHLEN JANUAR BIS JUNI 2021/ JANUAR BIS JUNI 2020scrollen
UNTERNEHMENSKENNZAHLEN APRIL BIS JUNI 2021/ APRIL BIS JUNI 2020scrollen
RHÖN-KLINIKUM AktiengesellschaftPostadresse:
Hausadresse:
Internet:
E-Mail:
Dieser Zwischenbericht liegt auch in englischer Sprache
vor.
http://www.rhoen-klinikum-ag.com/zwischenberichte
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