RHÖN-KLINIKUM AktiengesellschaftBad Neustadt a.d.SaaleHalbjahresfinanzbericht nach WpHG für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2023Aus rechentechnischen Gründen können in den
Tabellen
Rundungsdifferenzen in Höhe ± einer Einheit
(€, % usw.) auftreten.
KONZERN-ZWISCHENLAGEBERICHTBERICHT ÜBER DAS ERSTE HALBJAHR 2023scrollen
GRUNDLAGEN DES RHÖN-KLINIKUM KONZERNSDer verkürzte Konzern-Zwischenabschluss der
RHÖN-KLINIKUM AG zum 30. Juni 2023 wurde in
Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 34 in
verkürzter Form und unter Anwendung von § 315e
HGB ("Konzernabschluss nach internationalen
Rechnungslegungsstandards") im Einklang mit den
International Financial Reporting Standards (IFRS) des
International Accounting Standards Board (IASB) sowie den
Interpretationen des International Financial Reporting
Interpretations Committee (IFRIC) erstellt, wie sie
gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des
Europäischen Parlaments und des Rats über die
Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards in der
Europäischen Union im Geschäftsjahr 2023
verpflichtend anzuwenden sind.
Die zur Anwendung kommenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden haben wir, soweit sie bereits im
Geschäftsjahr 2022 zur Anwendung gelangten und im
Geschäftsjahr 2023 unverändert fortgeführt
werden, im Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG zum
31. Dezember 2022 ausführlich dargestellt.
Darüber hinaus gehende neue bzw. geänderte
Standards und Interpretationen, die ab dem 1. Januar 2023
bzw. Folgejahre anzuwenden sind und bereits von der
Europäischen Union verabschiedet wurden, sind im
verkürzten Konzernanhang zu diesem Zwischenbericht
erläutert. Diese haben die im verkürzten
Konzernanhang angegebenen Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der
RHÖN-KLINIKUM AG.
Das Ergebnis je Aktie ist gemäß IAS 33 nach
den durchschnittlichen im Umlauf befindlichen Stammaktien
gewichtet ermittelt.
Soweit nachfolgend Angaben zu einzelnen Gesellschaften
gemacht werden, handelt es sich um Werte vor
Konsolidierung. Aus rechentechnischen Gründen
können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in
Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.)
auftreten.
CORPORATE GOVERNANCEIn der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung der
RHÖN-KLINIKUM AG am 7. Juni 2023 stimmten die
Aktionäre neben der Verwendung des Bilanzgewinns der
Entlastung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats,
dem Vergütungsbericht gemäß § 162
AktG, der Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2023 sowie diversen
Satzungsänderungen zu. Diese Satzungsänderungen
betreffen insbesondere die Verschlankung der Satzung an
zahlreichen Stellen, insbesondere bei den Regelungen zur
Zusammensetzung und Amtszeit der Vorstandsmitglieder,
Amtspflichten des Aufsichtsrats und Modalitäten von
Aufsichtsratssitzungen sowie Vorschriften zur Einberufung
und Durchführung von Hauptversammlungen. Ferner wurde
in der neugefassten Satzung der Ergänzung einiger
Bestimmungen bzw. Befugnissen zugestimmt. Hierzu
gehören z. B. die Regelung der grundsätzlichen
persönlichen Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an
der Hauptversammlung, es sei denn, es liegt eine
persönliche Hinderung vor. Im Falle einer virtuellen
Hauptversammlung ist die Teilnahme von
Aufsichtsratsmitgliedern zudem auch dann im Wege der Bild-
und Tonübertragung möglich, wenn kein Fall der
persönlichen Hinderung vorliegt. Ferner stimmten die
Aktionäre der Änderung der Satzung betreffend die
Ermächtigung des Vorstands zur Einberufung virtueller
Hauptversammlungen, die innerhalb von fünf Jahren nach
Eintragung der Satzungsbestimmung in das Handelsregister
stattfinden, zu.
Die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats
hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2022 nicht
geändert.
Im Übrigen wird die Geschäftsverteilung
innerhalb des Vorstands sowie innerhalb des Aufsichtsrats
regelmäßig den sich ändernden Anforderungen
angepasst.
In den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres
2023 liegen der RHÖN-KLINIKUM AG keine Meldungen
gemäß § 33 ff. WpHG bzw. keine Mitteilungen
über Eigengeschäfte von Führungspersonen
nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014
vor.
Die von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam abgegebene
Erklärung zur Unternehmensführung und die
Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurden im
Geschäftsjahr 2023 bzw. 2022 aktualisiert und auf
unserer Website veröffentlicht. Alle übrigen
Elemente unserer Unternehmensverfassung blieben im
bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres
unverändert. Wir verweisen hierzu auf unsere
Erläuterungen im Lagebericht zum Konzernabschluss des
Geschäftsjahres 2022.
Die Ende Februar 2023 unterzeichnete
Zukunftsvereinbarung Plus zwischen dem Land Hessen, der
RHÖN-KLINIKUM AG, der Asklepios Kliniken GmbH &
Co. KGaA, der Universitätsklinikum Gießen und
Marburg GmbH sowie den Universitäten mit den
Fachbereichen Medizin bezüglich der Gewährung von
Investitionsfördermitteln für das UKGM sieht ab
dem 1. Januar 2023 im Falle eines Kontrollwechsels unter
bestimmten Voraussetzungen eine Rückübertragung
der Gesellschaftsanteile an das Land Hessen vor. Ein
Kontrollwechsel liegt vor, wenn 50 % der Anteile an der
RHÖN-KLINIKUM AG oder mehr als 50 % der
Geschäftsanteile an der Asklepios Kliniken GmbH &
Co. KGaA oder ihrer persönlich haftenden
Gesellschafterin an eine andere natürliche oder
juristische Person übergehen. Zu weiteren
Verträgen mit Kontrollwechselklausel verweisen wir auf
unsere Ausführungen im Lagebericht zum
Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2022.
WIRTSCHAFTSBERICHTGESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGENDie Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich
merklich eingetrübt. Nach 91,5 Punkten im Mai 2023 ist
der ifo Geschäftsklimaindex auf 88,5 Punkte im Juni
2023 gefallen. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist
nach wie vor von einer hohen Unsicherheit geprägt.
Während sich das außenwirtschaftliche Umfeld als
schwach erweist, deuten erste binnenwirtschaftliche
Indikatoren auf eine konjunkturelle Stabilisierung hin. Als
binnenwirtschaftliche Dämpfer wirken weiterhin die
Kaufkraftverluste infolge der hohen, wenn auch
rückläufigen Inflation, die den privaten Konsum
beeinträchtigen. Die wirtschaftliche Entwicklung
stellt sich als sehr verhalten dar.
Die geopolitischen Entwicklungen mündeten in einer
Störung der Lieferketten und damit einhergehend einer
allgemeinen Steigerung des Preisniveaus. Während die
Gesellschaften des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG die
direkten Preissteigerungen im Energiebereich durch in der
Vergangenheit kontrahierte Liefermengen im Wesentlichen
ausgleichen konnten, führten die Preissteigerungen bei
unseren Lieferanten zu einer erhöhten Belastung des
Ergebnisses.
Die Dissonanz zwischen den gesetzlichen
Erstattungsmechanismen im Krankenhausbereich einerseits und
der inflationären Preisentwicklung andererseits wird
aus Sicht des Vorstands der RHÖN-KLINIKUM AG zu
erheblichen Auswirkungen auf die deutsche
Gesundheitswirtschaft führen. Viele Kliniken werden
aufgrund des enormen Kostendrucks bei Energie,
medizinischen Gütern und Dienstleistungen und im Zuge
der geplanten Krankenhausreform nicht beherrschbaren
Risiken ausgesetzt.
Der Bundestag hat Mitte Dezember 2022 mit der
Einführung einer Gas- und Strompreisbremse ab dem
Geschäftsjahr 2023 Hilfszahlungen für
Krankenhäuser beschlossen. Aufgrund der stark
gestiegenen Energiepreise und der großen
Abhängigkeit der Krankenhäuser von Erdgas sind
insgesamt 6 Mrd. €, davon 1,5 Mrd. € für
mittelbar gestiegene Energiekosten als pauschale Zahlung
nach Krankenhausbetten und 4,5 Mrd. € zum
krankenhausindividuellen Ausgleich unmittelbarer
Energiepreissteigerungen für den Zeitraum vom 1.
Oktober 2022 bis zum 30. April 2024 vorgesehen. Am 23. Juni
2023 hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung des
Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) und des
Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) gebilligt. Die Mittel
zum Ausgleich der Energiepreissteigerungen bei
Krankenhäusern in Höhe von 6 Mrd. € bleiben
demnach zwar unverändert, dennoch findet eine
Umwidmung statt. Da sich abzeichnet, dass 4,5 Mrd. €,
die ursprünglich zum Ausgleich von unmittelbaren
Energiemehrkosten vorgesehen waren, nicht in voller
Höhe von den Krankenhäusern abgerufen werden
können, sollen nunmehr 2,5 Mrd. € hieraus ebenso
pauschal auf Basis der Bettenzahlen verteilt werden. Am 7.
Juli 2023 hat der Bundesrat dem Änderungsgesetz
zugestimmt. Das Gesetz ist am 3. August 2023 in Kraft
getreten.
Am 10. Juli 2023 haben sich Bund und Länder auf die
Eckpunkte für eine Krankenhausreform geeinigt. Die
Ergebnisse fließen in den Gesetzesentwurf ein, der
während der parlamentarischen Sommerpause erarbeitet
wird. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Das Eckpunktepapier sieht vor, das System der rein
mengenabhängigen Vergütung über
Fallpauschalen umzugestalten und für Leistungen
somatischer Krankenhäuser eine weitgehend von der
Leistungserbringung unabhängige Komponente der
Vorhaltevergütung einzuführen. Die bestehenden
Fallpauschalen sollen in diesem Kontext abgesenkt werden.
Die Höhe der Vorhaltefinanzierung ist an
Leistungsgruppen gekoppelt, welche den einzelnen
Krankenhäusern von den Ländern zugewiesen werden
und welche die Einhaltung einheitlich festgelegter
Qualitätskriterien voraussetzen.
Die konkreten Auswirkungen der Reform auf unsere
Kliniken lassen sich frühestens mit dem für
September angekündigten Referentenentwurf
abschätzen, wenn weitere Details vor allem zu den
geplanten Zuordnungen der Leistungsgruppen und zur
Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung bekannt sind.
Dennoch sehen wir uns mit der Aufstellung unserer Kliniken
auf die bevorstehende Reform gut vorbereitet.
GESCHÄFTSVERLAUF DES ERSTENHALBJAHRESFür das Universitätsklinikum Gießen und
Marburg (UKGM) konnten am Ende eines langen
Verhandlungsmarathons die Landesregierung und die
Verantwortlichen auf Seiten des Konzerns, der
Universitäten und des Klinikums eine Einigung
über die dem Klinikum zustehende
Investitionsförderung erreichen. Ende Februar 2023
wurde die "Zukunftsvereinbarung Plus" unterzeichnet.
Nachdem die RHÖNKLINIKUM AG bereits in der
Vergangenheit über 750 Mio. € aus eigenen Mitteln
in das Uniklinikum Gießen und Marburg investiert hat,
werden nun in den nächsten zehn Jahren insgesamt
weitere fast 850 Mio. € für Investitionen in
Krankenversorgung, Forschung und Lehre fließen. Die
Landesfördermittel von rund 529 Mio. €, verbunden
mit der Investition von rund 319 Mio. € aus
Eigenmitteln, werden die beiden Klinika in die Lage
versetzen, medizinisch, technisch und baulich auf der
Höhe der Zeit zu bleiben.
Nach intensiven Verhandlungen einigten sich das UKGM und
Verdi am 14. April 2023 auf das Angebot des Uniklinikums
für ein Eckpunktepapier zum Abschluss eines
"Beschäftigungssicherungs- und
Entlastungstarifvertrages für das UKGM und die UKGM
Service GmbH". Das Eckpunktepapier ist ein sehr umfassendes
und weitreichendes Angebot zur Beschäftigungssicherung
und Entlastung an beiden Universitätskliniken in
Gießen und Marburg. Bis zum 30. September 2023 sollen
die laufenden Redaktionsverhandlungen zum neuen
Tarifvertrag führen, der dann rückwirkend zum 1.
April 2023 in Kraft treten soll. Der Einigung
vorausgegangen war ein zweiwöchiger Streik der
nichtärztlichen Beschäftigten, der von Ende
März bis Mitte April zu massiven Einschränkungen
in der Patientenversorgung, einhergehend mit geschlossenen
Stationen und dem Verschieben planbarer Operationen,
führte.
Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lagescrollen
Im ersten Halbjahr 2023 haben wir im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum bei um 17,0 Mio. € höheren
Umsatzerlösen einen Rückgang des EBITDA um 7,6
Mio. € auf 45,2 Mio. €, einen Rückgang des
EBIT um 5,7 Mio. € auf 12,4 Mio. € sowie einen
Rückgang des Konzernergebnisses um 0,6 Mio. € auf
12,2 Mio. € zu verzeichnen.
Unsere Kennzahlen sind u. a. durch den Anstieg der
Materialkosten und den Streik der nichtärztlichen
Beschäftigten an den Standorten Gießen und
Marburg, verbunden mit erheblichen wirtschaftlichen
Einbußen, stark beeinflusst.
Zudem war das erste Halbjahr des Geschäftsjahres
2023 durch die Auswirkungen geopolitischer Risiken infolge
des Krieges in der Ukraine, gestiegene Bezugspreise,
Lieferkettenprobleme und der Inflation geprägt.
LeistungsentwicklungUnsere akutstationären Kapazitäten sind mit
5.450 Betten (31. Dezember 2022: 5.445 Betten) nahezu
unverändert.
Zum 30. Juni 2023 betreiben wir neun MVZ mit insgesamt
61,25 (31. Dezember 2022: 61,75) Facharztsitzen.
Die Patientenzahlen in unseren Kliniken und MVZ
entwickelten sich wie folgt:
scrollen
ErtragslageDie wirtschaftliche Entwicklung des Konzerns stellt sich
wie folgt dar:
scrollen
Trotz des Wegfalls der Erstattungen des Gesetzgebers im
Zusammenhang mit der COVID-19-Gesetzgebung und trotz des
Streiks an den Standorten Gießen und Marburg konnten
die Umsatzerlöse der ersten sechs Monate des
Geschäftsjahres 2023 um 17,0 Mio. € bzw. 2,4 % u.
a. aufgrund des Anstiegs der Landesbasisfallwerte auf 728,2
Mio. € gesteigert werden. Im Vorjahreszeitraum waren
unter diesem Posten noch 43,0 Mio. € Erträge im
Zusammenhang mit der COVID-19-Gesetz-gebung enthalten.
Diese betrafen im Wesentlichen Erträge im Zusammenhang
mit Ausgleichszahlungen für freigehaltene
Bettenkapazitäten und Versorgungsaufschläge
aufgrund von Sonderbelastungen durch das Corona-Virus.
Der Anstieg der sonstigen Erträge um 12,9 Mio.
€ bzw. 12,1 % resultiert u. a. mit 7,4 Mio. € aus
gestiegenen Erträgen aus Hilfs- und
Nebengeschäften, u. a. bedingt durch höhere
Verkäufe von Arzneimitteln und Zytostatika, mit 5,3
Mio. € aus erstmaligen Erstattungen des Gesetzgebers
im Zusammenhang mit der Kompensation für erhöhte
Energieaufwendungen aus Mitteln des Gesundheitsfonds sowie
mit 5,0 Mio. € aus ertragswirksamen Auflösungen
von Verpflichtungen aus Vorjahren. Im Vorjahreszeitraum
waren unter diesem Posten 3,7 Mio. € Erträge im
Zusammenhang mit der COVID-19-Gesetzgebung, die ab dem
Geschäftsjahr 2023 entfallen, sowie ertragswirksame
Auflösungen von Verpflichtungen aus Vorjahren in
Höhe von 1,6 Mio. € erfasst.
scrollen
Der Materialaufwand hat sich gegenüber dem
Vorjahreszeitraum in den ersten sechs Monaten 2023 um 23,0
Mio. € bzw. 10,7 % bedingt durch gestiegene
Bezugspreise überproportional zum Anstieg der
Umsatzerlöse erhöht. Die Materialquote ist von
30,1 % auf 32,5 % angestiegen.
Der Anstieg der Personalaufwendungen im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum um 8,4 Mio. € bzw. 1,8 % ist bei
einem Rückgang der Mitarbeitendenzahlen auf allgemeine
Tarifsteigerungen zurückzuführen. Die
Personalaufwandsquote ist von 66,6 % auf 66,2 %
zurückgegangen.
Die sonstigen Aufwendungen sind von 77,5 Mio. € um
5,6 Mio. € auf 83,1 Mio. € angestiegen. Der
Anstieg ist im Wesentlichen auf den erforderlichen
Instandhaltungs- und Wartungsbedarf
zurückzuführen.
Die Abschreibungen und Wertminderungen sind im Vergleich
zum Vorjahreszeitraum um 1,9 Mio. € bzw. 5,5 %
zurückgegangen.
Bedingt durch eine allgemeine positive Zinsentwicklung
hat sich das Finanzergebnis von - 2,4 Mio. € um 3,9
Mio. € auf 1,5 Mio. € verbessert.
Der Ertragsteueraufwand ist gegenüber dem
Vergleichszeitraum des Vorjahres bei einer
unveränderten Tarifbesteuerung um 1,2 Mio. €
aufgrund einer niedrigeren steuerlichen Bemessungsgrundlage
zurückgegangen.
Das Konzernergebnis ist gegenüber den ersten sechs
Monaten des Geschäftsjahres 2022 von 12,8 Mio. €
um 0,6 Mio. € auf 12,2 Mio. €
zurückgegangen.
Vermögens- und Finanzlagescrollen
Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Bilanzstichtag 31.
Dezember 2022 um 30,7 Mio. € bzw. 1,8 % auf 1.735,6
Mio. € angestiegen.
Die Eigenkapitalquote ging seit dem letzten
Bilanzstichtag leicht von 73,4 % auf 72,2 % zurück und
befindet sich weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.
Nachstehend ist die Veränderung des Eigenkapitals
zum letzten Bilanzstichtag dargestellt:
scrollen
Auf der Hauptversammlung im Juni 2023 wurde eine
Dividendenausschüttung in Höhe von 10,0 Mio.
€ beschlossen und anschließend fristgerecht
ausgezahlt.
Das langfristige Vermögen ist rechnerisch zu 141,1
% (31. Dezember 2022: 139,1 %) fristenkongruent durch
Eigenkapital und langfristige Schulden finanziert.
Zum 30. Juni 2023 weisen wir eine Nettoliquidität
in Höhe von 112,9 Mio. € (31. Dezember 2022:
138,1 Mio. €) aus. Unsere Nettoliquidität
ermittelt sich wie folgt:
scrollen
Die Herkunft und Verwendung unserer liquiden Mittel ist
aus nachstehender Übersicht zu entnehmen:
scrollen
Der Finanzmittelfonds hat sich in den ersten sechs
Monaten 2023 gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember
2022 um 1,0 Mio. € vermindert. Hierbei wurde ein
Cash-Flow aus der operativen Geschäftstätigkeit
in Höhe von 0,8 Mio. € (Vj. 24,0 Mio. €)
erzielt. Neben dem Rückgang des Mittelzuflusses aus
der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von
23,2 Mio. € sind ein um 59,0 Mio. € höherer
Mittelzufluss aus Investitionstätigkeit sowie ein um
9,9 Mio. € gestiegener Mittelabfluss aus
Finanzierungstätigkeit, jeweils gegenüber dem
Vorjahr, zu verzeichnen.
InvestitionenDie Gesamtinvestitionen in immaterielle
Vermögenswerte und Sachanlagen in den ersten sechs
Monaten des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 22,8
Mio. € (Vj. 25,6 Mio. €) gliedern sich wie folgt
auf:
scrollen
Von den Investitionen der ersten sechs Monate 2023
entfallen 6,2 Mio. € (Vj. 8,7 Mio. €) auf
geförderte Investitionen nach dem
Krankenhausfinanzierungsrecht, die gemäß IFRS
von den Gesamtinvestitionen abgesetzt werden.
Die Vereinbarung mit dem Land Hessen im Zusammenhang mit
der Finanzierung der zu erbringenden Leistungen für
Forschung und Lehre an den zum Konzern gehörenden
Universitätskliniken aus dem Jahr 2017 sah weitere
Verpflichtungen zu Gebäudesanierungen und
-erweiterungen an den Standorten Gießen und Marburg
vor, deren Abschluss zunächst bis zum 31. Dezember
2024 vorgesehen war. Mit der Ende Februar 2023
unterzeichneten Zukunftsvereinbarung Plus wurden die
Investitionsprojekte aus der Vereinbarung aus 2017
modifiziert und die Fristen für die Erfüllung der
Investitionsverpflichtungen angepasst. Die Fristen für
die Erfüllung dieser Investitionen liegen nunmehr
zwischen dem 31. Dezember 2024 und dem 31. Dezember 2028.
Die Ende Februar 2023 unterzeichnete
Zukunftsvereinbarung Plus zwischen dem Land Hessen, der
RHÖN-KLINIKUM AG, der Asklepios Kliniken GmbH &
Co. KGaA, der Universitätsklinikum Gießen und
Marburg GmbH sowie den Universitäten mit den
Fachbereichen Medizin bezüglich der Gewährung von
Investitionsfördermitteln für das UKGM sieht
weitere eigenfinanzierte Investitionsverpflichtungen in den
nächsten zehn Jahren in Höhe von 259,0 Mio.
€ ab dem 1. Januar 2023 vor.
Für Gesundheitsversorgung und Wissenschaft
gleichermaßen wichtig ist ein zwischen der
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH und
den beiden Universitäten zu vereinbarendes Konzept
für die Gründung von Joint Ventures, die die
bessere Übertragung von Forschungsergebnissen in die
klinische Anwendung ermöglichen sollen. Das
Finanzvolumen in Höhe von 60 Mio. € stellt das
UKGM bereit.
Mitarbeitendescrollen
Am 30. Juni 2023 waren im Konzern der RHÖNKLINIKUM
AG 18.062 Mitarbeitende (31. Dezember 2022: 18.140)
beschäftigt.
GESCHÄFTSVERLAUF DES ZWEITEN QUARTALSscrollen
Im zweiten Quartal 2023 haben wir im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum bei um 2,8 Mio. € höheren
Umsatzerlösen einen Rückgang des EBITDA um 10,3
Mio. € auf 22,6 Mio. €, einen Rückgang des
EBIT um 9,5 Mio. € auf 6,1 Mio. € sowie einen
Rückgang des Konzernergebnisses um 5,6 Mio. € auf
5,8 Mio. € zu verzeichnen. Der Rückgang ist
insbesondere auf den mehrwöchigen Streik an den
Standorten Gießen und Marburg
zurückzuführen, was zu massiven Einschnitten der
Patientenversorgung insbesondere im stationären
Bereich und damit zu wirtschaftlichen Einbußen
führte. Während die Anzahl der stationär und
teilstationär behandelten Patienten im zweiten Quartal
2023 um 2.741 bzw. 5,6 % zurückgegangen ist, stiegen
die ambulant behandelten Patienten um 7.551 bzw. 4,6 %.
CHANCEN UND RISIKENDas installierte System des Risikomanagements sowie die
einzelnen Unternehmensrisiken und -chancen sind im
Geschäftsbericht 2022 auf den Seiten 71 bis 77
beschrieben. Die dort getroffenen Aussagen gelten im
Wesentlichen unverändert fort.
In der Gesundheitspolitik sehen wir großen
Reformbedarf. Das Gesundheitssystem in Deutschland wird,
wie viele andere gesellschaftliche und wirtschaftliche
Bereiche, fortlaufend mit strukturellen Veränderungen
konfrontiert. Dieser Strukturwandel bietet ein enormes
Innovations- und Chancenpotenzial zur Gestaltung des
Gesundheitssystems der Zukunft und verändert das
Gesundheitssystem nachhaltig. Mit der geplanten
Krankenhausreform (Eckpunktepapier vom 10. Juli 2023)
werden bestehende Strukturen voraussichtlich verändert
und bisherige Prozesse und Lösungen neu gedacht. Mit
unserem Campus-Konzept, der Fortsetzung der
Ambulantisierung sowie der Etablierung neuer medizinischer
Dienst- und Serviceleistungen werden wir die sich daraus
ergebenden Chancen ergreifen und zum Wohle unserer
Patienten umsetzen.
Aufgrund der geopolitischen Risiken infolge des
Ukraine-Krieges sehen wir weiterhin wirtschaftliche Risiken
in der allgemeinen Entwicklung des Preisniveaus wie
gestiegene Energie-, Rohstoffpreise und Materialkosten,
Inflation sowie weiter anhaltende Lieferkettenprobleme.
Viele Kliniken werden aufgrund des enormen Kostendrucks
schließen müssen. Es bleibt abzuwarten, ob die
beschlossenen neuen Zuwendungen, die im Rahmen der
Einführung der Gas- und Strompreisbremse
zufließen, daran etwas ändert. Die
stationäre Behandlung von COVID-19-Patienten ist in
den Regelbetrieb übergegangen.
Bestandsgefährdende Risiken sehen wir weder
für die Einzelgesellschaften, noch für den
Konzern.
PROGNOSEFür das laufende Geschäftsjahr 2023 gehen wir
unverändert von einem Umsatz in Höhe von 1,5 Mrd.
€ in einer Bandbreite von jeweils 5 % nach oben bzw.
unten aus. Für das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und
Abschreibungen (EBITDA) rechnen wir weiterhin mit einem
Wert zwischen 103 Mio. € und 109 Mio. €.
Wir weisen darauf hin, dass unser Ausblick unter
erheblichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit den
geopolitischen Risiken infolge des Krieges in der Ukraine
und unter dem Vorbehalt etwaiger regulatorischer Eingriffe
mit Auswirkungen auf die Vergütungsstruktur im Jahr
2023 steht.
Bad Neustadt a. d. Saale, 9. August 2023
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
DER VORSTAND
scrollen
VERKÜRZTER KONZERN-ZWISCHENABSCHLUSSKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnung Januar bis Juni 2023scrollen
scrollen
1 Summe der im Eigenkapital erfolgsneutral
erfassten Wertänderungen.
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnung April bis Juni 2023scrollen
scrollen
1 Summe der im Eigenkapital erfolgsneutral
erfassten Wertänderungen.
Konzernbilanz zum 30. Juni 2023A K T I V Ascrollen
P A S S I V Ascrollen
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Januar bis Juni 2023scrollen
scrollen
1 Einschließlich des sonstigen Ergebnisses
(OCI).
Konzern-Kapitalflussrechnung Januar bis Juni 2023scrollen
Verkürzter KonzernanhangGRUNDLEGENDE INFORMATIONENIm Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG werden im
Wesentlichen sektorenübergreifende, also
stationäre, teilstationäre und ambulante
Gesundheitsdienstleistungen erbracht. Der Konzern ist mit
wenigen Ausnahmen einstufig gegliedert. Die einzelnen
Klinikgesellschaften sind mit Ausnahme des Campus Bad
Neustadt rechtlich selbstständige
Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz an der jeweiligen
Betriebsstätte haben und als unmittelbare
Tochtergesellschaften der RHÖN-KLINIKUM AG
(Konzernobergesellschaft) geführt werden.
Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach
deutschem Recht und seit 1989 börsennotiert. Sitz der
Gesellschaft ist Bad Neustadt a. d. Saale, Salzburger Leite
1, Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft ist im
Handelsregister beim Registergericht Schweinfurt
(Bundesrepublik Deutschland) unter HRB 1670 eingetragen.
Der RHÖN-KLINIKUM Konzern (kleinster
Konsolidierungskreis) wird im Wege der Vollkonsolidierung
mittelbar über die AMR Holding GmbH, Königstein
im Taunus, Bundesrepublik Deutschland, in den
Konzernabschluss der Broermann Holding GmbH,
Königstein im Taunus, Bundesrepublik Deutschland,
einbezogen (größter Konsolidierungskreis), deren
Alleingesellschafter Herr Dr. Bernard große Broermann
ist. Zudem wird der RHÖN-KLINIKUM Konzern in den
Teilkonzernabschluss der Asklepios Kliniken GmbH & Co.
KGaA, Hamburg, Bundesrepublik Deutschland, einbezogen.
Der Konzern-Zwischenabschluss wird am 10. August 2023
auf der Website der RHÖN-KLINIKUM AG sowie bei der
Deutschen Börse veröffentlicht.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDer Konzern-Zwischenabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG
zum 30. Juni 2023 wird in Übereinstimmung mit den
Vorschriften des IAS 34 in verkürzter Form und in
Anwendung von § 315e HGB nach den Vorschriften der am
Abschlussstichtag gültigen und von der
Europäischen Union anerkannten International Financial
Reporting Standards (IFRS) des International Accounting
Standards Board (IASB), London, sowie den Interpretationen
des International Financial Reporting Interpretations
Committee (IFRIC) erstellt. Des Weiteren wurden die
Regelungen des DRS 16 bei der Erstellung des
Konzern-Zwischenlageberichts beachtet.
Im Konzern-Zwischenabschluss sind die gleichen, bereits
von der Europäischen Union verabschiedeten,
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet worden wie
im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022.
Bezüglich neuer bzw. geänderter Standards und
Interpretationen, die ab dem 1. Januar 2023 bzw. Folgejahre
anzuwenden sind und bereits von der Europäischen Union
verabschiedet wurden, verweisen wir auf die
Ausführungen im Konzernabschluss zum 31. Dezember
2022. Darüber hinausgehende neue bzw. geänderte
Standards und Interpretationen, die ab dem 1. Januar 2023
bzw. Folgejahre anzuwenden sind und bereits von der
Europäischen Union verabschiedet wurden, lagen in den
ersten sechs Monaten 2023 nicht vor.
Der Ertragsteueraufwand wurde in der Berichtsperiode auf
Basis des Steuersatzes abgegrenzt, der für das gesamte
Geschäftsjahr erwartet wird.
KONSOLIDIERUNGSKREISKonzernobergesellschaft ist die RHÖN-KLINIKUM AG
mit Sitz in Bad Neustadt a. d. Saale. Der
Konsolidierungskreis stellt sich wie folgt dar:
scrollen
UnternehmenserwerbeIm ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2023 wurden
0,5 kliniknahe Kassenarztsitze von der
Kassenärztlichen Vereinigung an die MVZ-Gesellschaft
am Standort Bad Neustadt unentgeltlich übertragen.
Zwei 0,5-Kassenarztsitze am Standort Bad Berka wurden an
die Kassenärztliche Vereinigung zurückgegeben.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein weiterer
kliniknaher Kassenarztsitz erworben, für den die
Wirksamkeitsvoraussetzungen vertragsgemäß erst
im zweiten Halbjahr 2023 eintreten werden.
scrollen
AUSGEWÄHLTE ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGNach IFRS 8 - Geschäftssegmente - sind die
Segmentinformationen über Geschäftssegmente
entsprechend der internen Berichterstattung an den
Hauptentscheidungsträger darzustellen
(Managementansatz). In unserem Konzern ist der Vorstand das
Hauptentscheidungsträgergremium. In diesem Gremium
werden die strategischen Entscheidungen für den
Konzern getroffen und an dieses Gremium werden
regelmäßig die Kennzahlen der Kliniken, die bei
uns die operativen Segmente darstellen, berichtet. Wir
verfügen unverändert über nur ein
berichtspflichtiges Geschäftssegment.
Umsatzerlösescrollen
Die Umsatzerlöse stellen nach IFRS 15 Umsätze
aus der Erbringung von Dienstleistungen dar. Trotz des
Streiks am Universitätsklinikum Gießen und
Marburg von Ende März bis Mitte April konnten die
Umsatzerlöse um 17,0 Mio. € bzw. 2,4 % u. a.
aufgrund des Anstiegs der Landesbasisfallwerte gesteigert
werden. In den Umsatzerlösen der ersten sechs Monate
des Geschäftsjahres 2022 sind 43,0 Mio. €.
Erträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Gesetzgebung
enthalten. Diese betrafen im Wesentlichen Erträge im
Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen für freigehaltene
Bettenkapazitäten und Versorgungsaufschläge
aufgrund von Sonderbelastungen durch das Corona-Virus.
Gegenläufig wirkten sich im Vorjahreszeitraum Effekte
aus den Erlösausgleichsverpflichtungen im Zusammenhang
mit dem COVID-19-Ganzjahreserlösausgleich aus.
Sonstige Erträgescrollen
Als Erträge aus Leistungen werden Erlöse aus
Hilfs- und Nebengeschäften sowie Miet- und
Pachterlöse ausgewiesen.
Zur Kompensation bestimmter zweckgebundener
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit durch
öffentliche Mittel geförderten Maßnahmen
stehen (z. B. Personal- und Sachkosten für Forschung
und Lehre, Zuschüsse im Rahmen der
Energiepreisbremse), erhielt der Konzern Fördermittel
und sonstige Zuwendungen.
Der Anstieg der sonstigen Erträge um 12,9 Mio.
€ bzw. 12,1 % resultiert insbesondere aus gestiegenen
Erträgen aus Hilfs- und Nebengeschäften, u. a.
bedingt durch höhere Verkäufe von Arzneimitteln
und Zytostatika. Ferner sind in den ersten sechs Monaten
2023 in den Erträgen aus Fördermitteln und
sonstigen Zuwendungen pauschale Zuwendungen des
Gesetzgebers im Zusammenhang mit der Kompensation für
erhöhte Energieaufwendungen aus Mitteln des
Gesundheitsfonds in Höhe von 5,3 Mio. € (Vj. 0,0
Mio. €) enthalten. Zudem konnten im ersten Halbjahr
2023 Verpflichtungen aus Vorjahren in Höhe von 5,0
Mio. € (Vj. 1,6 Mio. €) ertragswirksam
aufgelöst werden. Im Vorjahreszeitraum waren mit 3,7
Mio. € Erträge im Zusammenhang mit der
COVID-19-Pandemie erfasst.
MaterialaufwandDer Materialaufwand hat sich gegenüber dem
Vorjahreszeitraum in den ersten sechs Monaten 2023 um 23,0
Mio. € bedingt durch gestiegene Bezugspreise
überproportional zum Anstieg der Umsatzerlöse
erhöht. Die Materialquote ist von 30,1 % auf 32,5 %
angestiegen.
PersonalaufwandDer Anstieg der Personalaufwendungen im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum ist auf allgemeine Tarifsteigerungen
zurückzuführen.
Sonstige Aufwendungenscrollen
Ergebnis aus der Wertminderung von finanziellen VermögenswertenDas Ergebnis aus der Wertminderung von finanziellen
Vermögenswerten resultiert aus der Anwendung des IFRS
9, der u. a. die Erfassung zukünftig erwarteter
Verluste finanzieller Vermögenswerte regelt.
Abschreibungen und WertminderungenDie Abschreibungen und Wertminderungen sind im Vergleich
zum ersten Halbjahr des Vorjahres um 1,9 Mio. € bzw.
5,5 % auf 32,8 Mio. € zurückgegangen.
Finanzergebnis (netto)Bedingt durch eine allgemeine positive Zinsentwicklung
hat sich das Finanzergebnis von - 2,4 Mio. € um 3,9
Mio. € auf 1,5 Mio. € verbessert.
Ertragsteuernscrollen
Der Rückgang des Ertragsteueraufwands im Vergleich
zum Vorjahreszeitraum resultiert bei einer
unveränderten Tarifbesteuerung aus einer niedrigeren
steuerlichen Bemessungsgrundlage.
AUSGEWÄHLTE ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZGeschäftswerte und sonstige immaterielle Vermögenswertescrollen
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Sachanlagenscrollen
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Im ersten Halbjahr 2023 sind keine Fremdkapitalkosten
angefallen (Vj. 0,6 Mio. €), die für die
Finanzierung der Anschaffung bzw. Herstellung
qualifizierter Vermögenswerte entstanden sind und in
den Sachanlagenzugängen erfasst sind. Im Übrigen
sind in den Zugängen aktivierte Nutzungsrechte
gemäß IFRS 16 in Höhe von 2,0 Mio. €
(Vj. 1,0 Mio. €) sowie Abschreibungen auf aktivierte
Nutzungsrechte in Höhe von 1,6 Mio. € (Vj. 1,7
Mio. €) enthalten. Ferner sind Nutzungsrechte in
Höhe von 0,5 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €)
abgegangen. Vom Bilanzwert zum 30. Juni 2023 entfallen 8,1
Mio. € (Vj. 9,1 Mio. €) auf Nutzungsrechte.
Das bisher unter den als Finanzinvestitionen gehaltene
Immobilien ausgewiesenen Gebäude wird in Zukunft als
Mitarbeiterwohnheim genutzt. Mit dieser
Nutzungsänderung wurden die Buchwerte in das
Sachanlagevermögen umgegliedert.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig)Unter diesem Posten werden Beteiligungen in Höhe
von 13,1 Mio. € (31. Dezember 2022: 13,3 Mio. €)
ausgewiesen. Bei den Beteiligungen handelt es sich um
Anteile an den Firmen Inovytec Medical Solutions Ltd., Hod
Hasharon (Israel), Telesofia Medical Ltd., Tel Aviv
(Israel) sowie CLEW Medical Inc., Delaware (USA). Der
leichte Rückgang des Beteiligungsansatzes resultiert
aus Marktwertanpassungen bei den israelischen
Beteiligungen.
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig)Festgeldanlagen wurden in Höhe von 196,0 Mio.
€ (31. Dezember 2022: 219,0 Mio. €) mit einer
Restlaufzeit < 1 Jahr getätigt. Des Weiteren sind
unter diesem Posten Forderungen nach dem
Krankenhausentgeltgesetz in Höhe von 136,8 Mio. €
(31. Dezember 2022 105,1 Mio. €) ausgewiesen.
EigenkapitalDer Anstieg des Eigenkapitals gegenüber dem
Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 um 2,0 Mio. €
resultiert mit 12,2 Mio. € aus dem Konzerngewinn
für das erste Halbjahr 2023 und mit 0,2 Mio. €
aus Verlusten, die im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst
sind. Das sonstige Ergebnis (OCI) resultiert mit 0,2 Mio.
€ aus Verlusten aus der Änderung des
beizulegenden Zeitwerts von Beteiligungen, die
gemäß IFRS 9 der Kategorie Fair Value through
other comprehensive income (FVOCI) zugeordnet sind. Des
Weiteren wurde auf der Hauptversammlung im Juni eine
Dividendenausschüttung in Höhe von 10,0 Mio.
€ beschlossen und anschließend fristgerecht
ausgezahlt.
FinanzschuldenDer Nominalwert der Finanzschulden ist unverändert
zum Geschäftsjahresende 31. Dezember 2022. Es besteht
weiterhin eine syndizierte Kreditlinie mit einem
Nominalwert in Höhe von 88,0 Mio. €, ein
Schuldscheindarlehen mit einem Nominalwert in Höhe von
90,0 Mio. € sowie eine Namensschuldverschreibung mit
einem Nominalwert in Höhe von 60,0 Mio. €. Die
syndizierte Kreditlinie wurde im ersten Halbjahr 2023 nicht
in Anspruch genommen.
LeasingverbindlichkeitenUnter den langfristigen sonstigen finanziellen
Verbindlichkeiten sind 5,3 Mio. € (31. Dezember 2022:
5,6 Mio. €) Leasingverbindlichkeiten und unter den
kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind
2,9 Mio. € (31. Dezember 2022: 2,9 Mio. €)
Leasingverbindlichkeiten erfasst.
Sonstige Verbindlichkeiten (kurzfristig)Dieser Posten entfällt im Wesentlichen mit 89,4
Mio. € (31. Dezember 2022: 82,9 Mio. €) auf
Personalverbindlichkeiten inklusive Abgrenzungen sowie mit
80,9 Mio. € (31. Dezember 2022: 48,8 Mio. €) auf
Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
sowie Investitionsfördermittel im Rahmen der
Zukunftsvereinbarung Plus.
Die Personalverbindlichkeiten enthalten dabei
insbesondere ergebnisabhängige Vergütungen,
Verpflichtungen aus nicht genommenem Urlaub sowie
Verpflichtungen aus Überstunden und
Bereitschaftsdiensten. Die Verbindlichkeiten nach
Krankenhausfinanzierungsrecht betreffen noch nicht
zweckentsprechend verwendete Investitionsfördermittel
nach landesrechtlichen Vorschriften zur
Krankenhausfinanzierung.
Zusätzliche Angaben zu den FinanzinstrumentenDie nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte und die
beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede
einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten gemäß
IFRS 9 dar und leitet diese auf die entsprechenden
Bilanzposten über:
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Die Bewertung des wesentlichen Teils der finanziellen
Vermögenswerte erfolgt bei der RHÖNKLINIKUM AG
gemäß IFRS 9 zu fortgeführten
Anschaffungskosten. Darunter fallende Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige
finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente haben in der Regel kurze
Restlaufzeiten. Deshalb entsprechen deren Buchwerte zum
Abschlussstichtag den Zeitwerten.
Beteiligungen in Höhe von 13,1 Mio. € (31.
Dezember 2022: 13,3 Mio. €) werden erfolgsneutral zum
Fair Value (Fair Value through other comprehensive income,
ohne Recycling) bewertet. Diese Beteiligungen betreffen
Start-up-Beteiligungen, deren Marktwert auf Basis aktueller
Eigenkapitaltransaktionen zwischen Marktteilnehmern im
Rahmen weiterer Finanzierungsrunden bzw. unter Anwendung
des DCF-Verfahrens/Multiplikatorenverfahrens ermittelt
wurde. Im Übrigen werden weitere unwesentliche
Beteiligungen in Höhe von < 0,0 Mio. € (31.
Dezember 2022: < 0,0 Mio. €) erfolgswirksam zum
Fair Value bewertet (Fair Value through profit or loss).
Änderungen der Marktbewertung von Beteiligungen, die
erfolgsneutral zum Fair Value (Fair Value through other
comprehensive income, ohne Recycling) bewertet sind,
führten in Summe zu Verlusten (nach Steuern) in
Höhe von 0,2 Mio. € (Vj. Gewinne in Höhe von
0,9 Mio. €), die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis
(OCI) erfasst sind.
Der Zeitwert der langfristigen sonstigen finanziellen
Verbindlichkeiten sowie der Zeitwert der Finanzschulden der
RHÖN-KLINIKUM AG ermitteln sich aus den diskontierten
Zahlungsströmen. Zur Diskontierung wurde ein der
RHÖN-KLINIKUM AG entsprechender risiko- und
laufzeitadäquater Zinssatz verwendet. Bei den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den
sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten mit kurzen
Restlaufzeiten entsprechen die Buchwerte zum
Abschlussstichtag den Zeitwerten. Für die
Marktwertberechnung werden die zum Bilanzstichtag
erwarteten zukünftigen Zahlungsströme zugrunde
gelegt.
In den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres
2023 führten Anpassungen der Wertberichtigungen der
finanziellen Vermögenswerte und Finanzanlagen im Sinne
von IFRS 9 zu einer Ergebnisverringerung (nach Steuern) in
Höhe von insgesamt 0,6 Mio. € (Vj.
Ergebnisverringerung 0,3 Mio. €).
Die beizulegenden Zeitwerte der bilanzierten
finanziellen Vermögenswerte und Schulden i. S. v. IFRS
9 werden wie folgt den drei Stufen der
Fair-Value-Hierarchie zugeordnet:
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Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung
auf die Vermögenswerte und Schulden sind im Folgenden
beschrieben:
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SONSTIGE ANGABENBeteiligungen an der GesellschaftIm Zeitraum 1. Januar 2023 bis einschließlich 30.
Juni 2023 haben uns keine Mitteilungen von Aktionären
erreicht, dass sie die gesetzlichen Meldeschwellen
gemäß § 33 ff. WpHG über- bzw.
unterschritten haben und dass sie damit zumindest zeitweise
einen Stimmrechtsanteil von über 3 % an der
Gesellschaft entweder direkt gehalten haben oder dass ihnen
ein solcher Stimmrechtsanteil zugerechnet wird.
Unter Berücksichtigung der uns mitgeteilten
Schwellenüber- bzw. -unterschreitungen ergibt sich
nach § 33 ff. WpHG hinsichtlich der
Aktionärsstruktur zum Stichtag 30. Juni 2023 folgendes
Bild:
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Die Stimmrechtsanteile können sich seit dem 30.
Juni 2023 geändert haben. Bezüglich Mitteilungen
über Veränderungen, die ab dem 1. Juli 2023
stattgefunden haben, sowie für weitergehende
Informationen über die zugrundeliegenden
Finanzinstrumente, zur Zurechnung und zu den
Haltestrukturen der jeweiligen Stimmrechte verweisen wir
auf die Veröffentlichungen auf unserer Website in der
Rubrik Investor Relations/Publikationen &
Präsentationen/IR-News.
Die Gesellschaft hält zum 30. Juni 2023 24.000
Stück eigene Aktien. Dies entspricht 0,04 % des
Grundkapitals.
OrganeDie Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats
hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2022 nicht
geändert. Im Übrigen wird die
Geschäftsverteilung innerhalb des Vorstands sowie
innerhalb des Aufsichtsrats regelmäßig den sich
ändernden Anforderungen angepasst.
Die von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam abgegebene
Erklärung zur Unternehmensführung wurde am 29.
März 2023 und die Entsprechenserklärung nach
§ 161 AktG am 15. Dezember 2022 aktualisiert und auf
unserer Website veröffentlicht. Alle übrigen
Elemente unserer Unternehmensverfassung blieben im
bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres
unverändert. Wir verweisen hierzu auf unsere
Erläuterungen im Lagebericht zum Konzernabschluss des
Geschäftsjahres 2022.
Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenGesellschaften des RHÖN-KLINIKUM Konzerns
unterhalten im Einzelfall wechselseitige
Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und
Personen, wie sie im Anhang des Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2022 näher beschrieben sind.
Der Kreis der nahestehenden Unternehmen und die
Geschäfte mit diesen Unternehmen haben sich von der
Art der Leistungsbeziehung und der Höhe des
zeitanteiligen Geschäftsvolumens sowie der
finanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022
geändert. Für die Konzerngesellschaften der
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA haben wir Leistungen
in Höhe von 5,8 Mio. € (Vj. 1,1 Mio. €)
erbracht. Im gleichen Zeitraum haben wir Leistungen in
Höhe von 3,2 Mio. € (Vj. 4,2 Mio. €)
bezogen. Von den Generalbevollmächtigen (Herrn Prof.
Dr. Griewing, Herrn Münch) wurden Dienstleistungen im
Umfang von 0,9 Mio. € (Vj. 0,3 Mio. €) für
den Konzern der RHÖN-KLINIKUM AG erbracht.
Wesentliche Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen
und Personen, die ihrer Art oder Höhe nach
unüblich sind, haben nicht stattgefunden.
Die vertraglichen Vergütungen für die
Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands haben sich
im Vergleich zum Stichtag 31. Dezember 2022 nicht
verändert. Kreditgewährungen an Mitglieder des
Aufsichtsrats und des Vorstands liegen nicht vor.
Im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2023 liegen der
RHÖN-KLINIKUM AG keine Mitteilungen über
Eigengeschäfte von Führungspersonen nach Art. 19
Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 vor.
Ergänzende Informationen zu den jeweiligen
Mitteilungen sind auf unserer Internetseite unter der
Rubrik "IR-News" im Bereich Investor Relations
veröffentlicht.
MitarbeitendeZum Stichtag 30. Juni 2023 beschäftigte der Konzern
18.062 Mitarbeitende (31. Dezember 2022: 18.140
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie Vereinbarung mit dem Land Hessen im Zusammenhang mit
der Finanzierung der zu erbringenden Leistungen für
Forschung und Lehre an den zum Konzern gehörenden
Universitätskliniken aus dem Jahr 2017 sah weitere
Verpflichtungen zu Gebäudesanierungen und
-erweiterungen an den Standorten Gießen und Marburg
vor, deren Abschluss zunächst bis zum 31. Dezember
2024 vorgesehen war. Mit der Ende Februar 2023
unterzeichneten Zukunftsvereinbarung Plus wurden die
Investitionsprojekte aus der Vereinbarung aus 2017
modifiziert und die Fristen für die Erfüllung der
Investitionsverpflichtungen angepasst. Die Fristen für
die Erfüllung dieser Investitionen liegen nunmehr
zwischen dem 31. Dezember 2024 und dem 31. Dezember 2028.
Die Ende Februar 2023 unterzeichnete
Zukunftsvereinbarung Plus zwischen dem Land Hessen, der
RHÖN-KLINIKUM AG, der Asklepios Kliniken GmbH &
Co. KGaA, der Universitätsklinikum Gießen und
Marburg GmbH sowie den Universitäten mit den
Fachbereichen Medizin sieht die Gewährung von
Investitionsfördermitteln in Höhe von rund 529
Mio. € für das UKGM und weitere eigenfinanzierte
Investitionsverpflichtungen in den nächsten zehn
Jahren in Höhe von rund 259 Mio. € ab dem 1.
Januar 2023 vor. Gleichzeitig sieht die Einigung eine Reihe
von Regelungen zu weiteren Sachverhalten vor, u. a. eine
Verpflichtung zur Thesaurierung der Gewinne des UKGM in
diesem Zeitraum, Regelungen für den Fall eines
Kontrollwechsels sowie ein Ausgliederungsverbot und den
Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Die
Übernahmegarantie für Auszubildende gilt weiter.
Für Gesundheitsversorgung und Wissenschaft
gleichermaßen wichtig ist ein zwischen der
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH und
den beiden Universitäten zu vereinbarendes Konzept
für die Gründung von Joint Ventures, die die
bessere Übertragung von Forschungsergebnissen in die
klinische Anwendung ermöglichen sollen. Das
Finanzvolumen in Höhe von 60 Mio. € stellt das
UKGM bereit.
Die weiteren sonstigen finanziellen Verpflichtungen
haben sich seit dem letzten Bilanzstichtag nicht wesentlich
geändert.
EventualschuldenDas Gesamtvolumen der Eventualschulden hat sich seit dem
letzten Bilanzstichtag nicht wesentlich verändert.
Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie gemäß IAS 33 errechnet
sich als Quotient des den Aktionären der
RHÖNKLINIKUM AG zustehenden Konzerngewinns und dem
gewichteten Durchschnitt der während des
Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktienzahl. Das
verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem
unverwässerten Ergebnis je Aktie, da am Bilanzstichtag
keine Optionen und Wandlungsrechte ausgegeben waren.
Die Entwicklung der im Umlauf befindlichen
Stückaktien ist aus nachfolgender Übersicht
ersichtlich:
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Das Ergebnis je Aktie ermittelt sich wie folgt:
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KapitalflussrechnungDie in der Finanzierungsrechnung ausgewiesene
Liquidität umfasst unverändert
Kassenbestände, Schecks sowie Guthaben bei
Kreditinstituten. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung
werden die kurzfristigen Kontokorrentkredite von den
Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten
abgesetzt, wobei es zum 30. Juni 2023 keine kurzfristigen
Kontokorrentkredite gab.
Der Rückgang des Mittelzuflusses aus der laufenden
Geschäftstätigkeit von 24,0 Mio. € auf 0,8
Mio. € resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und einem
Anstieg der sonstigen finanziellen Vermögenswerte im
Zusammenhang mit Budgetausgleichen. Gegenläufig wirkte
sich der Anstieg der in den übrigen
Nettoschulden/sonstige nicht zahlungswirksame Vorgänge
erfassten noch nicht zweckentsprechend verwendeten
Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz
(KHG) und hier im Besonderen die noch nicht verwendeten
Fördermittel aus der Zukunftsvereinbarung Plus bei den
Universitätsklinika für Investitionen im
Krankenhaus aus.
Die Veränderung des Mittelzuflusses aus
Investitionstätigkeit um 59,0 Mio. auf 9,9 Mio. €
resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung von
Festgeldern im laufenden Jahr (Vorjahreszeitraum: Anlage
von Festgeldern).
Die Veränderung des Mittelabflusses aus
Finanzierungstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus
der auf der Hauptversammlung Anfang Juni festgelegten
Dividendenzahlung von 10,0 Mio. €.
Der Finanzmittelfonds zum 30. Juni 2023 beinhaltet
verwendungsbeschränkte Sichteinlagen in Höhe von
18,6 Mio. € (30. Juni 2022: 13,2 Mio. €). In der
Kapitalflussrechnung wurden 1,7 Mio. €
(Vj. 5,7 Mio. €) nicht zahlungswirksame
Verpflichtungen aus ausstehenden Baurechnungen als
Korrektur zu den Investitionen in Sachanlagen und
immaterielle Vermögenswerte berücksichtigt.
Ereignisse nach dem BilanzstichtagDer Bundestag hat Mitte Dezember 2022 mit der
Einführung einer Gas- und Strompreisbremse ab dem
Geschäftsjahr 2023 Hilfszahlungen für
Krankenhäuser beschlossen. Am 23. Juni 2023 hat der
Bundestag das weitere Gesetz zur Änderung des
Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) und des
Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) gebilligt. Am 7. Juli
2023 hat der Bundesrat dem Änderungsgesetz zugestimmt.
Das Gesetz ist am 3. August 2023 in Kraft getreten. Ein
Zahlungsanspruch unsererseits wird derzeit geprüft.
Aus diesem Grund sind die Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der
RHÖN-KLINIKUM AG momentan noch nicht
abzuschätzen.
Seit dem 30. Juni 2023 sind keine weiteren Ereignisse
von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein
wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns der RHÖNKLINIKUM AG erwartet
wird.
Bad Neustadt a. d. Saale, 9. August 2023
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
DER VORSTAND
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VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß
den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für
die Zwischenberichterstattung der Konzern-Zwischenabschluss
der RHÖN-KLINIKUM AG ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im
Konzern-Zwischenlagebericht der Geschäftsverlauf
einschließlich des Geschäftsergebnisses und die
Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken
der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns der
RHÖN-KLINIKUM AG im verbleibenden Geschäftsjahr
beschrieben sind.
Bad Neustadt a. d. Saale, 9. August 2023
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
DER VORSTAND
scrollen
BESCHEINIGUNG NACH PRÜFERISCHER DURCHSICHTAn die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad
Neustadt a. d. Saale Wir haben den verkürzten
Konzernzwischenabschluss - bestehend aus Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnung,
Konzernbilanz,
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und
Konzern-Kapitalflussrechnung sowie verkürzten
Konzernanhang - und den Konzernzwischenlagebericht der
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft für den Zeitraum
vom 1. Januar bis 30. Juni 2023, die Bestandteile des
Halbjahresfinanzberichts nach § 115 WpHG sind, einer
prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung
des verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach dem
International Accounting Standard IAS 34
"Zwischenberichterstattung", wie er in der EU anzuwenden
ist, und des Konzernzwischenlageberichts nach den für
Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des
WpHG liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung
zu dem verkürzten Konzernzwischenabschluss und dem
Konzernzwischenlagebericht auf der Grundlage unserer
prüferischen Durchsicht abzugeben.
Wir haben die prüferische Durchsicht des
verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des
Konzernzwischenlageberichts unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze für die prüferische
Durchsicht von Abschlüssen und ergänzender
Anwendung des International Standard on Review Engagements
2410 "Review of Interim Financial Information Performed by
the Independent Auditor of the Entity" (ISRE 2410)
vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so
zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer
Würdigung mit einer gewissen Sicherheit
ausschließen können, dass der verkürzte
Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in
Übereinstimmung mit IAS 34
"Zwischenberichterstattung", wie er in der EU anzuwenden
ist, und der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen
Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für
Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des
WpHG aufgestellt worden sind. Eine prüferische
Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf
Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf
analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die
durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da
wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung
vorgenommen haben, können wir einen
Bestätigungsvermerk nicht erteilen.
Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht
sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu
der Annahme veranlassen, dass der verkürzte
Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in
Übereinstimmung mit IAS 34
"Zwischenberichterstattung", wie er in der EU anzuwenden
ist, oder dass der Konzernzwischenlagebericht in
wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den
für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren
Vorschriften des WpHG aufgestellt worden ist.
Frankfurt am Main, den 9. August 2023
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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RHÖN-KLINIKUM AktiengesellschaftPostadresse:
97615 Bad Neustadt a. d. Saale
Deutschland
Hausadresse:
Salzburger Leite 197616 Bad Neustadt a. d. Saale
T. 09771 65-0
F. 09771 97467
Internet:rhoen-klinikum-ag.com
E-Mail:rka@rhoen-klinikum-ag.com
Dieser Zwischenbericht liegt auch in englischer Sprache
vor.
http://www.rhoen-klinikum-ag.com/zwischenberichte
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