RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
Bad Neustadt a.d.Saale
Befreiung nach §§ 265 Abs. 3, 264b HGB zum 31.12.2025
RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 3292)
Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
Gesellschafterbeschluss
Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt
GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale am 15.05.2025 in den Geschäftsräumen der RHÖN-KLINIKUM
AG, Bad Neustadt a. d. Saale
An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:
RHÖN-KLINIKUM AG, vertreten durch die Unterzeichner.
Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung
zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.
Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:
Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung
für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines
Anhangs, eines Lageberichts und der Anwendung der Offenlegungsvorschriften der §§
325 HGB zugestimmt.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 15.05.2025
RHÖN-KLINIKUM AG
Dr. Gunther K. Weiß
Dr. Stefan Stranz
Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB
Die RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale wird in den Konzernabschluss
der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1670)
einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.
Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.
Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird
hiermit mitgeteilt.
Das Mutterunternehmen der RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale,
die RHÖN-KLINIKUM AG, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme
entsprechend § 302 AktG verpflichtet.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 31.07.2025
Hannah Gilles, Geschäftsführung
Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder) (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 9018 FF)
Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
Gesellschafterbeschluss
Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der Klinikum Frankfurt (Oder)
GmbH, Frankfurt (Oder) am 15.05.2025 in den Geschäftsräumen der RHÖN-KLINIKUM AG,
Bad Neustadt a. d. Saale
An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:
die RHÖN-KLINIKUM AG, vertreten durch die Unterzeichner.
Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung
zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.
Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:
Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung
für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines
Anhangs, eines Lageberichts und auf die Anwendung der Offenlegungsvorschriften des
§ 325 HGB zugestimmt.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 15.05.2025
RHÖN-KLINIKUM AG
Dr. Gunther K. Weiß
Dr. Stefan Stranz
Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB
Die Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder) wird in den Konzernabschluss
der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1670)
einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.
Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.
Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird
hiermit mitgeteilt.
Das Mutterunternehmen der Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder), die RHÖNKLINIKUM
AG, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme entsprechend § 302
AktG verpflichtet.
Frankfurt (Oder), den 31.07.2025
Jan Jakobitz, Geschäftsführung
RHÖN-Cateringgesellschaft mbH, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 3645)
Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
Gesellschafterbeschluss
Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der RHÖN-Cateringgesellschaft
mbH, Bad Neustadt a. d. Saale am 15.05.2025 in den Geschäftsräumen der RHÖNKLINIKUM
AG, Bad Neustadt a. d. Saale
An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:
RHÖN-KLINIKUM AG, vertreten durch die Unterzeichner.
Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung
zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.
Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:
Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung
für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines
Anhangs, eines Lageberichts und der Anwendung der Offenlegungsvorschriften der §§
325 HGB zugestimmt.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 15.05.2025
RHÖN-KLINIKUM AG
Dr. Gunther K. Weiß
Dr. Stefan Stranz
Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB
Die RHÖN-Cateringgesellschaft mbH, Bad Neustadt a. d. Saale wird in den Konzernabschluss
der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1670)
einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.
Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.
Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird
hiermit mitgeteilt.
Das Mutterunternehmen der RHÖN-Cateringgesellschaft mbH, Bad Neustadt a. d. Saale,
die RHÖN-KLINIKUM AG, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme
entsprechend § 302 AktG verpflichtet.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 31.07.2025
Norman Dittes
Matthias Klingenstein, Geschäftsführung
RHÖN-KLINIKUM Energie für Gesundheit GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1798)
Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
Gesellschafterbeschluss
Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der RHÖN-KLINIKUM Energie für
Gesundheit GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale am 15.05.2025 in den Geschäftsräumen der
RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale
An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:
RHÖN-KLINIKUM AG, vertreten durch die Unterzeichner.
Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung
zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.
Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:
Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung
für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines
Anhangs und der Anwendung der Offenlegungsvorschriften der §§ 325 HGB zugestimmt.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 15.05.2025
RHÖN-KLINIKUM AG
Dr. Gunther K. Weiß
Dr. Stefan Stranz
Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB
Die RHÖN-KLINIKUM Energie für Gesundheit GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale wird in den
Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt,
HRB 1670) einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.
Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.
Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird
hiermit mitgeteilt.
Das Mutterunternehmen der RHÖN-KLINIKUM Energie für Gesundheit GmbH, Bad Neustadt
a. d. Saale, die RHÖN-KLINIKUM AG, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme
entsprechend § 302 AktG verpflichtet.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 31.07.2025
Jan Helge Textor, Geschäftsführung
MVZ Bad Neustadt/ Saale GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 6725)
Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
Gesellschafterbeschluss
Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der MVZ Bad Neustadt/ Saale
GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale am 15.05.2025 in den Geschäftsräumen der RHÖNKLINIKUM
AG, Bad Neustadt a. d. Saale
An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:
RHÖN-KLINIKUM AG, vertreten durch die Unterzeichner.
Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung
zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.
Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:
Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung
für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines
Anhangs und der Anwendung der Offenlegungsvorschriften der §§ 325 HGB zugestimmt.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 15.05.2025
RHÖN-KLINIKUM AG
Dr. Gunther K. Weiß
Dr. Stefan Stranz
Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB
Die MVZ Bad Neustadt/ Saale GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale wird in den Konzernabschluss
der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1670)
einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.
Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.
Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird
hiermit mitgeteilt.
Das Mutterunternehmen der MVZ Bad Neustadt/ Saale GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale,
die RHÖN-KLINIKUM AG, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme
entsprechend § 302 AktG verpflichtet.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 31.07.2025
Hannah Gilles, Geschäftsführung
MVZ Zentralklinik GmbH, Bad Berka (Amtsgericht Jena, HRB 509715)
Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
Gesellschafterbeschluss
Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der MVZ Zentralklinik GmbH,
Bad Berka am 27.05.2025 in den Geschäftsräumen der Zentralklinik Bad Berka GmbH, Bad
Berka
An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:
Zentralklinik Bad Berka GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer.
Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung
zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.
Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:
Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung
für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines
Anhangs und der Anwendung der Offenlegungsvorschriften der §§ 325 HGB zugestimmt.
Bad Berka, den 27.05.2025
Zentralklinik Bad Berka GmbH
Mario Schulter
Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB
Die MVZ Zentralklinik GmbH, Bad Berka wird in den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM
AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1670) einbezogen, welcher
im Unternehmensregister veröffentlicht wird.
Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.
Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird
hiermit mitgeteilt.
Das Mutterunternehmen der MVZ Zentralklinik GmbH, Bad Berka, die Zentralklinik Bad
Berka GmbH, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme entsprechend
§ 302 AktG verpflichtet.
Bad Berka, den 31.07.2025
Mario Schulter, Geschäftsführung
RHÖN-KLINIKUM Business Services GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 8599)
Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
Gesellschafterbeschluss
Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der RHÖN-KLINIKUM Business
Services GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale am 15.05.2025 in den Geschäftsräumen der RHÖN-KLINIKUM
AG, Bad Neustadt a. d. Saale
An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:
die RHÖN-KLINIKUM AG, vertreten durch die Unterzeichner.
Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung
zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.
Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:
Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung
für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines
Anhangs, eines Lageberichts und der Anwendung der Offenlegungsvorschriften des § 325
HGB zugestimmt.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 15.05.2025
RHÖN-KLINIKUM AG
Dr. Gunther K. Weiß
Dr. Stefan Stranz
Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB
Die RHÖN-KLINIKUM Business Services GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale wird in den Konzernabschluss
der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1670)
einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.
Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.
Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird
hiermit mitgeteilt.
Das Mutterunternehmen der RHÖN-KLINIKUM Business Services GmbH, Bad Neustadt a. d.
Saale, die RHÖN-KLINIKUM AG, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme
entsprechend § 302 AktG verpflichtet.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 31.07.2025
Norman Dittes Geschäftsführung
RHÖN-KLINIKUM Service Einkauf + Versorgung GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 8601)
Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
Gesellschafterbeschluss
Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der RHÖN-KLINIKUM Service Einkauf
+ Versorgung GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale am 15.05.2025 in den Geschäftsräumen der
RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale
An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:
die RHÖN-KLINIKUM AG, vertreten durch die Unterzeichner.
Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung
zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.
Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:
Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung
für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines
Anhangs, eines Lageberichts und der Anwendung der Offenlegungsvorschriften des § 325
HGB zugestimmt.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 15.05.2025
RHÖN-KLINIKUM AG
Dr. Gunther K. Weiß
Dr. Stefan Stranz
Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB
Die RHÖN-KLINIKUM Service Einkauf + Versorgung GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale wird
in den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht
Schweinfurt, HRB 1670) einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht
wird.
Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.
Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird
hiermit mitgeteilt.
Das Mutterunternehmen der RHÖN-KLINIKUM Service Einkauf + Versorgung GmbH, Bad Neustadt
a. d. Saale, die RHÖN-KLINIKUM AG, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme
entsprechend § 302 AktG verpflichtet.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 31.07.2025
Jan Helge Textor, Geschäftsführung
RHÖN-KLINIKUM IT Service GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 8594)
Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
Gesellschafterbeschluss
Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der RHÖN-KLINIKUM IT Service
GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale am 15.05.2025 in den Geschäftsräumen der RHÖNKLINIKUM
AG, Bad Neustadt a. d. Saale
An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:
die RHÖN-KLINIKUM AG, vertreten durch die Unterzeichner.
Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung
zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.
Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:
Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung
für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines
Anhangs, eines Lageberichts und der Anwendung der Offenlegungsvorschriften des § 325
HGB zugestimmt.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 15.05.2025
RHÖN-KLINIKUM AG
Dr. Gunther K. Weiß
Dr. Stefan Stranz
Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB
Die RHÖN-KLINIKUM IT Service GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale wird in den Konzernabschluss
der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1670)
einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.
Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.
Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird
hiermit mitgeteilt.
Das Mutterunternehmen der RHÖN-KLINIKUM IT Service GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale,
die RHÖN-KLINIKUM AG, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme
entsprechend § 302 AktG verpflichtet.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 31.07.2025
Markus Balser, Geschäftsführung
Haus Saaletal GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 794)
Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
Gesellschafterbeschluss
Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der Haus Saaletal GmbH, Bad
Neustadt a. d. Saale am 15.05.2025 in den Geschäftsräumen der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad
Neustadt a. d. Saale
An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:
die RHÖN-KLINIKUM AG, vertreten durch die Unterzeichner.
Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung
zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.
Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:
Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung
für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines
Anhangs, eines Lageberichts und der Anwendung der Offenlegungsvorschriften des § 325
HGB zugestimmt.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 15.05.2025
RHÖN-KLINIKUM AG
Dr. Gunther K. Weiß
Dr. Stefan Stranz
Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB
Die Haus Saaletal GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale wird in den Konzernabschluss der
RHÖNKLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1670) einbezogen,
welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.
Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.
Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird
hiermit mitgeteilt.
Das Mutterunternehmen der Haus Saaletal GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale, die RHÖNKLINIKUM
AG, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme entsprechend § 302
AktG verpflichtet.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 31.07.2025
Hannah Gilles, Geschäftsführung
RHÖN-KLINIKUM Services GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 2235)
Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025
Gesellschafterbeschluss
Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der RHÖN-KLINIKUM Services
GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale am 15.05.2025 in den Geschäftsräumen der RHÖNKLINIKUM
AG, Bad Neustadt a. d. Saale
An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:
RHÖN-KLINIKUM AG, vertreten durch die Unterzeichner.
Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung
zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.
Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:
Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung
für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines
Anhangs, eines Lageberichts und der Anwendung der Offenlegungsvorschriften der §§
325 HGB zugestimmt.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 15.05.2025
RHÖN-KLINIKUM AG
Dr. Gunther K. Weiß
Dr. Stefan Stranz
Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB
Die RHÖN-KLINIKUM Services GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale wird in den Konzernabschluss
der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1670)
einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.
Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.
Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird
hiermit mitgeteilt.
Das Mutterunternehmen der RHÖN-KLINIKUM Services GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale, die
RHÖN-KLINIKUM AG, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme entsprechend
§ 302 AktG verpflichtet.
Bad Neustadt a. d. Saale, den 31.07.2025
Norman Dittes
Matthias Klingenstein, Geschäftsführung
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