RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft

Bad Neustadt a.d.Saale

Befreiung nach §§ 265 Abs. 3, 264b HGB zum 31.12.2025

RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale
(Amtsgericht Schweinfurt, HRB 3292)

Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Gesellschafterbeschluss

Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale am 15.05.2025 in den Geschäftsräumen der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale

An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:

RHÖN-KLINIKUM AG, vertreten durch die Unterzeichner.

Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.

Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:

Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines Anhangs, eines Lageberichts und der Anwendung der Offenlegungsvorschriften der §§ 325 HGB zugestimmt.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 15.05.2025

RHÖN-KLINIKUM AG

Dr. Gunther K. Weiß

Dr. Stefan Stranz

Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB

Die RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale wird in den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1670) einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.

Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.

Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird hiermit mitgeteilt.

Das Mutterunternehmen der RHÖN-Kreisklinik Bad Neustadt GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale, die RHÖN-KLINIKUM AG, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG verpflichtet.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 31.07.2025

Hannah Gilles, Geschäftsführung

Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder)
(Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 9018 FF)

Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Gesellschafterbeschluss

Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder) am 15.05.2025 in den Geschäftsräumen der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale

An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:

die RHÖN-KLINIKUM AG, vertreten durch die Unterzeichner.

Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.

Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:

Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines Anhangs, eines Lageberichts und auf die Anwendung der Offenlegungsvorschriften des § 325 HGB zugestimmt.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 15.05.2025

RHÖN-KLINIKUM AG

Dr. Gunther K. Weiß

Dr. Stefan Stranz

Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB

Die Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder) wird in den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1670) einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.

Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.

Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird hiermit mitgeteilt.

Das Mutterunternehmen der Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, Frankfurt (Oder), die RHÖNKLINIKUM AG, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG verpflichtet.

 

Frankfurt (Oder), den 31.07.2025

Jan Jakobitz, Geschäftsführung

RHÖN-Cateringgesellschaft mbH, Bad Neustadt a. d. Saale
(Amtsgericht Schweinfurt, HRB 3645)

Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Gesellschafterbeschluss

Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der RHÖN-Cateringgesellschaft mbH, Bad Neustadt a. d. Saale am 15.05.2025 in den Geschäftsräumen der RHÖNKLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale

An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:

RHÖN-KLINIKUM AG, vertreten durch die Unterzeichner.

Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.

Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:

Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines Anhangs, eines Lageberichts und der Anwendung der Offenlegungsvorschriften der §§ 325 HGB zugestimmt.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 15.05.2025

RHÖN-KLINIKUM AG

Dr. Gunther K. Weiß

Dr. Stefan Stranz

Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB

Die RHÖN-Cateringgesellschaft mbH, Bad Neustadt a. d. Saale wird in den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1670) einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.

Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.

Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird hiermit mitgeteilt.

Das Mutterunternehmen der RHÖN-Cateringgesellschaft mbH, Bad Neustadt a. d. Saale, die RHÖN-KLINIKUM AG, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG verpflichtet.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 31.07.2025

Norman Dittes

Matthias Klingenstein, Geschäftsführung

RHÖN-KLINIKUM Energie für Gesundheit GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale
(Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1798)

Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Gesellschafterbeschluss

Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der RHÖN-KLINIKUM Energie für Gesundheit GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale am 15.05.2025 in den Geschäftsräumen der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale

An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:

RHÖN-KLINIKUM AG, vertreten durch die Unterzeichner.

Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.

Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:

Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines Anhangs und der Anwendung der Offenlegungsvorschriften der §§ 325 HGB zugestimmt.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 15.05.2025

RHÖN-KLINIKUM AG

Dr. Gunther K. Weiß

Dr. Stefan Stranz

Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB

Die RHÖN-KLINIKUM Energie für Gesundheit GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale wird in den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1670) einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.

Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.

Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird hiermit mitgeteilt.

Das Mutterunternehmen der RHÖN-KLINIKUM Energie für Gesundheit GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale, die RHÖN-KLINIKUM AG, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG verpflichtet.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 31.07.2025

Jan Helge Textor, Geschäftsführung

MVZ Bad Neustadt/ Saale GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale
(Amtsgericht Schweinfurt, HRB 6725)

Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Gesellschafterbeschluss

Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der MVZ Bad Neustadt/ Saale GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale am 15.05.2025 in den Geschäftsräumen der RHÖNKLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale

An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:

RHÖN-KLINIKUM AG, vertreten durch die Unterzeichner.

Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.

Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:

Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines Anhangs und der Anwendung der Offenlegungsvorschriften der §§ 325 HGB zugestimmt.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 15.05.2025

RHÖN-KLINIKUM AG

Dr. Gunther K. Weiß

Dr. Stefan Stranz

Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB

Die MVZ Bad Neustadt/ Saale GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale wird in den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1670) einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.

Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.

Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird hiermit mitgeteilt.

Das Mutterunternehmen der MVZ Bad Neustadt/ Saale GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale, die RHÖN-KLINIKUM AG, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG verpflichtet.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 31.07.2025

Hannah Gilles, Geschäftsführung

MVZ Zentralklinik GmbH, Bad Berka
(Amtsgericht Jena, HRB 509715)

Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Gesellschafterbeschluss

Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der MVZ Zentralklinik GmbH, Bad Berka am 27.05.2025 in den Geschäftsräumen der Zentralklinik Bad Berka GmbH, Bad Berka

An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:

Zentralklinik Bad Berka GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer.

Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.

Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:

Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines Anhangs und der Anwendung der Offenlegungsvorschriften der §§ 325 HGB zugestimmt.

 

Bad Berka, den 27.05.2025

Zentralklinik Bad Berka GmbH

Mario Schulter

Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB

Die MVZ Zentralklinik GmbH, Bad Berka wird in den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1670) einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.

Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.

Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird hiermit mitgeteilt.

Das Mutterunternehmen der MVZ Zentralklinik GmbH, Bad Berka, die Zentralklinik Bad Berka GmbH, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG verpflichtet.

 

Bad Berka, den 31.07.2025

Mario Schulter, Geschäftsführung

RHÖN-KLINIKUM Business Services GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale
(Amtsgericht Schweinfurt, HRB 8599)

Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Gesellschafterbeschluss

Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der RHÖN-KLINIKUM Business Services GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale am 15.05.2025 in den Geschäftsräumen der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale

An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:

die RHÖN-KLINIKUM AG, vertreten durch die Unterzeichner.

Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.

Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:

Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines Anhangs, eines Lageberichts und der Anwendung der Offenlegungsvorschriften des § 325 HGB zugestimmt.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 15.05.2025

RHÖN-KLINIKUM AG

Dr. Gunther K. Weiß

Dr. Stefan Stranz

Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB

Die RHÖN-KLINIKUM Business Services GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale wird in den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1670) einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.

Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.

Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird hiermit mitgeteilt.

Das Mutterunternehmen der RHÖN-KLINIKUM Business Services GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale, die RHÖN-KLINIKUM AG, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG verpflichtet.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 31.07.2025

Norman Dittes Geschäftsführung

RHÖN-KLINIKUM Service Einkauf + Versorgung GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale
(Amtsgericht Schweinfurt, HRB 8601)

Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Gesellschafterbeschluss

Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der RHÖN-KLINIKUM Service Einkauf + Versorgung GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale am 15.05.2025 in den Geschäftsräumen der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale

An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:

die RHÖN-KLINIKUM AG, vertreten durch die Unterzeichner.

Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.

Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:

Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines Anhangs, eines Lageberichts und der Anwendung der Offenlegungsvorschriften des § 325 HGB zugestimmt.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 15.05.2025

RHÖN-KLINIKUM AG

Dr. Gunther K. Weiß

Dr. Stefan Stranz

Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB

Die RHÖN-KLINIKUM Service Einkauf + Versorgung GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale wird in den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1670) einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.

Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.

Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird hiermit mitgeteilt.

Das Mutterunternehmen der RHÖN-KLINIKUM Service Einkauf + Versorgung GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale, die RHÖN-KLINIKUM AG, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG verpflichtet.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 31.07.2025

Jan Helge Textor, Geschäftsführung

RHÖN-KLINIKUM IT Service GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale
(Amtsgericht Schweinfurt, HRB 8594)

Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Gesellschafterbeschluss

Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der RHÖN-KLINIKUM IT Service GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale am 15.05.2025 in den Geschäftsräumen der RHÖNKLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale

An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:

die RHÖN-KLINIKUM AG, vertreten durch die Unterzeichner.

Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.

Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:

Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines Anhangs, eines Lageberichts und der Anwendung der Offenlegungsvorschriften des § 325 HGB zugestimmt.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 15.05.2025

RHÖN-KLINIKUM AG

Dr. Gunther K. Weiß

Dr. Stefan Stranz

Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB

Die RHÖN-KLINIKUM IT Service GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale wird in den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1670) einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.

Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.

Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird hiermit mitgeteilt.

Das Mutterunternehmen der RHÖN-KLINIKUM IT Service GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale, die RHÖN-KLINIKUM AG, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG verpflichtet.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 31.07.2025

Markus Balser, Geschäftsführung

Haus Saaletal GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale
(Amtsgericht Schweinfurt, HRB 794)

Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Gesellschafterbeschluss

Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der Haus Saaletal GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale am 15.05.2025 in den Geschäftsräumen der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale

An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:

die RHÖN-KLINIKUM AG, vertreten durch die Unterzeichner.

Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.

Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:

Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines Anhangs, eines Lageberichts und der Anwendung der Offenlegungsvorschriften des § 325 HGB zugestimmt.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 15.05.2025

RHÖN-KLINIKUM AG

Dr. Gunther K. Weiß

Dr. Stefan Stranz

Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB

Die Haus Saaletal GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale wird in den Konzernabschluss der RHÖNKLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1670) einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.

Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.

Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird hiermit mitgeteilt.

Das Mutterunternehmen der Haus Saaletal GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale, die RHÖNKLINIKUM AG, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG verpflichtet.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 31.07.2025

Hannah Gilles, Geschäftsführung

RHÖN-KLINIKUM Services GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale
(Amtsgericht Schweinfurt, HRB 2235)

Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Gesellschafterbeschluss

Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der RHÖN-KLINIKUM Services GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale am 15.05.2025 in den Geschäftsräumen der RHÖNKLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale

An der Gesellschafterversammlung nehmen teil:

RHÖN-KLINIKUM AG, vertreten durch die Unterzeichner.

Die Gesellschafter treten unter Verzicht auf Formen und Fristen zu einer Gesellschafterversammlung zusammen. Die Gesellschaftsanteile sind zu 100 % vertreten.

Die Gesellschafterversammlung fasst folgenden Beschluss:

Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2025 wird bezüglich des Verzichts auf die Aufstellung eines Anhangs, eines Lageberichts und der Anwendung der Offenlegungsvorschriften der §§ 325 HGB zugestimmt.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 15.05.2025

RHÖN-KLINIKUM AG

Dr. Gunther K. Weiß

Dr. Stefan Stranz

Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB

Die RHÖN-KLINIKUM Services GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale wird in den Konzernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt a. d. Saale (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 1670) einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird.

Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der RHÖN-KLINIKUM AG angegeben.

Die Befreiung der Gesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 wird hiermit mitgeteilt.

Das Mutterunternehmen der RHÖN-KLINIKUM Services GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale, die RHÖN-KLINIKUM AG, ist bis zum 31. Dezember 2026 unbegrenzt zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG verpflichtet.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, den 31.07.2025

Norman Dittes

Matthias Klingenstein, Geschäftsführung