![]() RWE AktiengesellschaftEssenKonzernzahlungsbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bericht des RWE Konzerns über Zahlungen an staatliche Stellen gemäß § 341q-y HGBZAHLUNGSBERICHT 2016RWE AG Huyssenallee 2 45128 Essen Deutschland Grundlagen des BerichtsDie RWE AG mit Sitz in der Huyssenallee 2 in 45128 Essen, Deutschland, ist eine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 341q HGB. Sie ist als Mutterunternehmen i.S.d. § 290 HGB nach § 341v
Abs.1 HGB verpflichtet, jährlich einen Konzernzahlungsbericht zu erstellen, da mindestens
eines ihrer Tochterunternehmen in der mineralgewinnenden Industrie tätig ist. Der
Konzernzahlungsbericht nach § 341v Abs. 1 HGB ist von der RWE AG erstmals für das
Geschäftsjahr 2016 zu erstellen. Die in den Konzernzahlungsbericht einbezogenen Kapitalgesellschaften
sind nach § 341s Abs. 2 HGB von der Verpflichtung, einen eigenen Zahlungsbericht zu
erstellen, befreit. Berichtspflichtig sind Zahlungen an staatliche Stellen, sofern die insgesamt an eine
staatliche Stelle geleisteten Zahlungen mindestens 100.000 € betragen (§ 341t Abs.
4 HGB) und einer der Zahlungsgründe gemäß § 341r Nr. 3 HGB vorliegt. Die Angabe der
Zahlungen erfolgt nach Staaten, untergliedert nach staatlichen Empfängerstellen, Zahlungsgründen
und Projekten. In den Bericht einbezogene Gesellschaften mit Aktivitäten in der mineralgewinnenden IndustrieGemäß § 341q HGB müssen große Kapitalgesellschaften und große Personenhandelsgesellschaften
mit Sitz im Inland, die in der mineralgewinnenden Industrie tätig sind oder Holzeinschlag
in Primärwäldern betreiben, jährlich einen Zahlungsbericht erstellen. Im RWE Konzern
betreibt zurzeit keine Konzerngesellschaft Holzeinschlag in Primärwäldern. Sollten
Konzerngesellschaften zukünftig Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben, wären Kriterien
für ihre Berichtspflicht zu definieren. Tätigkeiten im Bereich der mineralgewinnenden Industrie nach § 341r Nr. 1 HGB sind
im RWE Konzern durch die Tagebaue zur Stromerzeugung aus Braunkohle bedingt (NACE-Code
A0520 gemäß EU Verordnung Nr. 1893/2006). Der Begriff der Tätigkeit gemäß § 341r Abs.
1 HGB wird im RWE Konzern im Sinne der Infektionstheorie für die Berichtspflicht interpretiert.
Im RWE Konzern sind derzeit die RWE Power AG, Essen, und die Mátrai Erömü Zártkörüen
Müködö Részvénytársaság, Visonta (Ungarn), durch ihre Tagebaue sowie die Rheinischen
Baustoffwerke GmbH, Bergheim, deren Geschäftstätigkeit auch durch die Tagebaue bedingt
ist, berichtspflichtig. Es ist daher jeweils zum 31. Dezember jeden Jahres zu prüfen,
welche vollkonsolidierten Konzernunternehmen in der mineralgewinnenden Industrie tätig
sind. DeutschlandRWE Power AG, EssenDas Geschäftsfeld der RWE Power AG, einer 100%igen Tochter der RWE AG, sind der wirtschaftliche
Betrieb und die Instandhaltung ihres Kraftwerksparks basierend auf Braunkohle, Kernenergie
und Wasserkraft und der Tagebaue in Deutschland. Die RWE Power AG ist eines der führenden Unternehmen der Energiegewinnung und -erzeugung
in Deutschland. Mit ihren Braunkohlentagebauen Hambach, Garzweiler und Inden kann
die RWE Power AG zu wesentlichen Teilen auf eine eigene Rohstoffbasis zurückgreifen.
Dies versetzt das Unternehmen in die Lage, flexibel und erfolgreich zu agieren und
die Ziele Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im verschärften
Konkurrenzumfeld nachhaltig zu managen. Zugleich werden Synergien erschlossen, die
die Wettbewerbsposition stärken. Die Tagebaue werden bei der Erstellung des Zahlungsberichts als Projekte angesehen.
Dies gilt auch für solche Tagebaue, bei denen der Braunkohleabbau bereits beendet
wurde (z.B. Fortuna Garsdorf). Rheinische Baustoffwerke GmbH, BergheimDie Rheinische Baustoffwerke GmbH ist ein 100%iges Tochterunternehmen der RWE Power
AG und betreibt Werke zur Herstellung von Kies- und Sand, die sowohl in den Braunkohlentagebauen
liegen als auch in angrenzenden Bereichen der Tagebaue. Der Kernmarkt liegt schwerpunktmäßig
im Großraum Köln-Düsseldorf-Krefeld-Aachen, wo die Rheinischen Baustoffwerke zu den
größten Kies- und Sandunternehmen zählt. Die Rheinischen Baustoffwerke betreiben außerdem
Annahmestellen für unbelasteten Bodenaushub und Bauschutt und handeln mit zugekauften
Baustoffen (Kies und Sand sowie Festgesteine wie z. B. Basalt und Lava). Die Kieswerke
sind zusammen als ein Projekt dargestellt. UngarnMátrai Erömü Zártkörüen Müködö Részvénytársaság (Mátrai), VisontaBei Mátrai handelt es sich um ein 51%iges Tochterunternehmen der RWE Power AG. Das
vom Unternehmen Mátrai betriebene Kraftwerk ist ein im Wesentlichen mit Braunkohle
gefeuertes Kraftwerk, das den Brennstoff aus den Tagebauen des Unternehmens in Visonta
und in Bükkábrány bezieht. Das Unternehmen erzeugt außerdem durch die Verbrennung
von Biomasse und den Betrieb eines Solarkraftwerks Strom aus regenerativen Energien.
Weitere Geschäftsfelder sind der Vertrieb von Braunkohle, Asche und Gips als Nebenprodukt
der Rauchgasentschwefelung. Konsolidierter Zahlungsbericht des RWE Konzernsscroll
Zahlungsbericht Deutschlandscroll
Erläuterungen zum Zahlungsbericht Deutschland:1. Im Berichtszeitraum hat die RWE Power AG mit der Stadt Erkelenz Grundstücke getauscht.
Die an die Stadt übereigneten Grundstücke wiesen gemäß Notarvertrag den gleichen Wert
auf wie die Grundstücke, die die RWE Power AG von der Stadt Erkelenz erhalten hat.
Die Transaktion ist daher im Bericht nicht mit aufgeführt, da die der Sachleistung
entsprechenden Beträge im Berichtsjahr miteinander saldiert wurden (siehe hierzu IDW
Praxishinweis 1/2017 Tz 84 i.V.m. 73). 2. Bei den Nutzungsentgelten an die Landeskasse NRW handelt es sich um Wasserentnahmeentgelte,
die die RWE Power AG und die Rheinischen Baustoffwerke GmbH entrichtet haben. Gutschriften
im Berichtszeitraum, die sich auf gezahlte Wasserentnahmeentgelte der Vorjahre beziehen,
wurden nicht in Abzug gebracht. (siehe hierzu IDW Praxishinweis 1/2017 Tz 73). 3. Die RWE Power AG und die Rheinischen Baustoffwerke GmbH sind Organunternehmen im
steuerlichen Organkreis der RWE AG. Die von der RWE AG als Organträger entrichteten
Körperschafts- und Gewerbesteuerzahlungen werden nicht berichtet, da die Aktivitäten
der RWE Power AG und der Rheinischen Baustoffwerke GmbH in der mineralgewinnenden
Industrie nicht den Schwerpunkt der Tätigkeiten des RWE Konzerns insgesamt darstellen.
Gemäß IDW Praxishinweis 1/2017 Tz 109 erfolgt keine Schlüsselung der Steuerzahlungen. Zahlungsbericht Ungarnscroll
Erläuterung zum Zahlungsbericht Ungarn:Bei den Nutzungsentgelten handelt es sich um Wasserentnahmeentgelte. Gutschriften
im Berichtszeitraum, die sich auf gezahlte Wasserentnahmeentgelte der Vorjahre beziehen,
wurden nicht in Abzug gebracht. (siehe hierzu IDW Praxishinweis 1/2017 Tz 73).
Essen, 22. Juni 2017 Der Vorstand scroll
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