![]() RWE AktiengesellschaftEssenBericht des RWE Konzerns über Zahlungen an staatliche Stellen gemäß § 341q-y HGBZAHLUNGSBERICHT 2017Bericht des RWE Konzerns über Zahlungen an staatliche Stellen gemäß § 341q-y HGBGrundlagen des BerichtsDie RWE AG mit Sitz in der Altenessener Straße 35 in 45141 Essen, Deutschland, ist eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 341q HGB. Sie ist als Mutterunternehmen i.S.d. § 290 HGB nach § 341v Abs.1 HGB verpflichtet, jährlich einen Konzernzahlungsbericht zu erstellen, da mindestens eines ihrer Tochterunternehmen in der mineralgewinnenden Industrie tätig ist. Die in den Konzernzahlungsbericht einbezogenen Kapitalgesellschaften sind nach § 341s Abs. 2 HGB von der Verpflichtung, einen eigenen Zahlungsbericht zu erstellen, befreit. Berichtspflichtig sind Zahlungen an staatliche Stellen, sofern die insgesamt an eine staatliche Stelle geleisteten Zahlungen mindestens 100.000 € betragen (§ 341t Abs. 4 HGB) und einer der Zahlungsgründe gemäß § 341r Nr. 3 HGB vorliegt. Die Angabe der Zahlungen erfolgt nach Staaten, untergliedert nach staatlichen Empfängerstellen, Zahlungsgründen und Projekten. In den Bericht einbezogene Gesellschaften mit Aktivitäten in der mineralgewinnenden IndustrieGemäß § 341q HGB müssen große Kapitalgesellschaften und große Personenhandelsgesellschaften mit Sitz im Inland, die in der mineralgewinnenden Industrie tätig sind oder Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben, jährlich einen Zahlungsbericht erstellen. Im RWE Konzern betreibt zurzeit keine Konzerngesellschaft Holzeinschlag in Primärwäldern. Sollten Konzerngesellschaften zukünftig Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben, wären Kriterien für ihre Berichtspflicht zu definieren. Tätigkeiten im Bereich der mineralgewinnenden Industrie nach § 341r Nr. 1 HGB sind im RWE Konzern durch die Tagebaue zur Stromerzeugung aus Braunkohle bedingt (NACE-Code A0520 gemäß EU Verordnung Nr. 1893/2006). Der Begriff der Tätigkeit gemäß § 341r Abs. 1 HGB wird im RWE Konzern im Sinne der Infektionstheorie für die Berichtspflicht interpretiert. Im RWE Konzern sind derzeit die RWE Power AG ("RWEP"), Köln und Essen, und die Mátrai Erömü Zártkörüen Müködö Részvénytársaság ("Mátrai"), Visonta (Ungarn), durch ihre Tagebaue sowie die Rheinischen Baustoffwerke GmbH ("RBS"), Bergheim, deren Geschäftstätigkeit auch durch die Tagebaue bedingt ist, berichtspflichtig. Es ist daher jeweils zum 31.12. jeden Jahres zu prüfen, welche vollkonsolidierten Konzernunternehmen in der mineralgewinnenden Industrie tätig sind. Mitte Dezember 2017 hat RWEP die ungarische Gesellschaft Matrai an ein Konsortium aus der tschechischen EP Holding und dem ungarischen Investor Lörinc Mézáros verkauft. Die Transaktion wurde im März 2018 abgeschlossen. Die Entkonsolidierung des Unternehmens hat zum 31. März 2018 stattgefunden. Daher enthält dieser Bericht alle relevanten Zahlungen von Mátrai für das komplette Geschäftsjahr 2017. DeutschlandRWE Power AG, Köln und EssenDas Geschäftsfeld der RWEP, einer 100%igen Tochter der RWE AG, sind der wirtschaftliche Betrieb und die Instandhaltung ihres Kraftwerksparks basierend auf Braunkohle, Kernenergie und Wasserkraft und der Tagebaue in Deutschland. Die RWEP ist eines der führenden Unternehmen der Energiegewinnung und -erzeugung in Deutschland. Mit ihren Braunkohlentagebauen Hambach, Garzweiler und Inden kann die RWEP zu wesentlichen Teilen auf eine eigene Rohstoffbasis zurückgreifen. Dies versetzt das Unternehmen in die Lage, flexibel und erfolgreich zu agieren und die Ziele Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im verschärften Konkurrenzumfeld nachhaltig zu managen. Zugleich werden Synergien erschlossen, die die Wettbewerbsposition stärken. Die Tagebaue werden bei der Erstellung des Zahlungsberichts als Projekte angesehen. Rheinische Baustoffwerke GmbH, BergheimDie RBS ist ein 100%iges Tochterunternehmen der RWEP und betreibt Werke zur Herstellung von Kies- und Sand, die sowohl in den Braunkohlentagebauen liegen als auch in angrenzenden Bereichen der Tagebaue. Der Kernmarkt liegt schwerpunktmäßig im Großraum Köln-Düsseldorf-Krefeld-Aachen, wo die RBS zu den größten Kies- und Sandunternehmen zählt. Die RBS betreiben außerdem Annahmestellen für unbelasteten Bodenaushub und Bauschutt und handeln mit zugekauften Baustoffen (Kies und Sand sowie Festgesteine wie z. B. Basalt und Lava). Die Kieswerke sind zusammen als ein Projekt dargestellt. UngarnMátrai Erömü Zártkörüen Müködö Részvénytársaság, VisontaMátrai war im Berichtsjahr ein 51%iges Tochterunternehmen der RWEP. Das vom Unternehmen Mátrai betriebene Kraftwerk ist ein im Wesentlichen mit Braunkohle gefeuertes Kraftwerk, das den Brennstoff aus den Tagebauen des Unternehmens in Visonta und in Bükkábrány bezieht. Das Unternehmen erzeugt außerdem durch die Verbrennung von Biomasse und den Betrieb eines Solarkraftwerks Strom aus regenerativen Energien. Weitere Geschäftsfelder sind der Vertrieb von Braunkohle, Asche und Gips als Nebenprodukt der Rauchgasentschwefelung. Konsolidierter Zahlungsbericht des RWE Konzernsscroll
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Zahlungsbericht Deutschlandscroll
Erläuterungen zum Zahlungsbericht Deutschland:1. Im Rahmen der Tagebauerschließung tauscht die RWEP regelmäßig Vermögensgegenstände, insbesondere Grundstücke, mit den sich im Tagebaubereich befindlichen Kommunen oder anderen staatlichen Stellen. Sofern der Wert der hingegebenen Vermögensgegenstände den Wert der erhaltenen Vermögensgegenstände unterschreitet, kommt es zu Ausgleichszahlungen seitens der RWEP an die entsprechenden staatlichen Stellen. Im Zahlungsbericht sind diese Zahlungen enthalten, der Wert der hingegebenen Vermögensgegenstände jedoch nicht, da sie mit dem Wert der erhaltenen Vermögensgegenstände saldiert werden können (siehe hierzu IDW Praxishinweis 1/2017 Tz 84). 2. Bei den Nutzungsentgelten an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen handelt es sich um Wasserentnahmeentgelte, die die RWEP und die RBS entrichtet haben. Gutschriften im Berichtszeitraum, die sich auf gezahlte Wasserentnahmeentgelte der Vorjahre beziehen, wurden nicht in Abzug gebracht (siehe hierzu IDW Praxishinweis 1/2017 Tz 73). 3. Die RWEP und die RBS sind Organunternehmen im steuerlichen Organkreis der RWE AG. Die von der RWE AG als Organträger entrichteten Körperschafts- und Gewerbesteuerzahlungen werden nicht berichtet, da die Aktivitäten der RWEP und der RBS in der mineralgewinnenden Industrie nicht den Schwerpunkt der Tätigkeiten des RWE Konzerns insgesamt darstellen. Gemäß IDW Praxishinweis 1/2017 Tz 109 erfolgt keine Schlüsselung der Steuerzahlungen. Zahlungsbericht Ungarnscroll
Erläuterung zum Zahlungsbericht Ungarn:Bei den Nutzungsentgelten handelt es sich um Wasserentnahmeentgelte. Gutschriften im Berichtszeitraum, die sich auf gezahlte Wasserentnahmeentgelte der Vorjahre beziehen, wurden nicht in Abzug gebracht (siehe hierzu IDW Praxishinweis 1/2017 Tz 73).
Essen, 12. Juni 2018 Der Vorstand Schmitz Krebber |
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