![]() RWE AktiengesellschaftEssenBericht des RWE Konzerns über Zahlungen an staatliche Stellen gemäß § 341q-y HGBZAHLUNGSBERICHT 2019Bericht des RWE Konzerns über Zahlungen an staatliche Stellen gemäß § 341q-y HGB RWE Aktiengesellschaft RWE Platz 1 45141 Essen Deutschland ZAHLUNGSBERICHT 2019Grundlagen des Berichts Die RWE AG mit Sitz am RWE Platz 1 in 45141 Essen, Deutschland, ist eine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 341q HGB. Sie ist als Mutterunternehmen i.S.d. § 290 HGB nach § 341v
Abs.1 HGB verpflichtet, jährlich einen Konzernzahlungsbericht zu erstellen, da mindestens
eines ihrer Tochterunternehmen in der mineralgewinnenden Industrie tätig ist. Die
in den Konzernzahlungsbericht einbezogenen Kapitalgesellschaften sind nach § 341s
Abs. 2 HGB von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Zahlungsbericht zu erstellen. Berichtspflichtig sind Zahlungen an staatliche Stellen, sofern die insgesamt an eine
staatliche Stelle geleisteten Zahlungen mindestens 100.000 € betragen (§ 341t Abs.
4 HGB) und einer der Zahlungsgründe gemäß § 341r Nr. 3 HGB vorliegt. Die Angabe der
Zahlungen erfolgt nach Staaten, untergliedert nach staatlichen Empfängerstellen, Zahlungsgründen
und Projekten. In den Bericht einbezogene Gesellschaften mit Aktivitäten in der mineralgewinnenden Industrie Gemäß § 341q HGB müssen große Kapitalgesellschaften und große Personenhandelsgesellschaften
mit Sitz im Inland, die in der mineralgewinnenden Industrie tätig sind oder Holzeinschlag
in Primärwäldern betreiben, jährlich einen Zahlungsbericht erstellen. Im RWE Konzern
betreibt zurzeit keine Konzerngesellschaft Holzeinschlag in Primärwäldern. Sollten
Konzerngesellschaften zukünftig Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben, wären Kriterien
für ihre Berichtspflicht zu definieren. Tätigkeiten im Bereich der mineralgewinnenden Industrie nach § 341r Nr. 1 HGB sind
im RWE Konzern durch die Tagebaue zur Stromerzeugung aus Braunkohle bedingt (NACE-Code
A0520 gemäß EU Verordnung Nr. 1893/2006). Der Begriff der Tätigkeit gemäß § 341r Abs.
1 HGB wird im RWE Konzern im Sinne der Infektionstheorie für die Berichtspflicht interpretiert.
Es ist daher jeweils zum 31.12. jeden Jahres zu prüfen, welche vollkonsolidierten
Konzernunternehmen in der mineralgewinnenden Industrie tätig sind. Im RWE Konzern
war im Geschäftsjahr 2019 die RWE Power AG ("RWEP"), Köln und Essen, durch ihre Tagebautätigkeit
berichtspflichtig. Ebenfalls berichtspflichtig war die Rheinische Baustoffwerke GmbH
("RBS"), Bergheim, durch die Geschäftstätigkeit als Kies und Sand gewinnendes Unternehmen.
Beide Unternehmen haben ihren Sitz in Deutschland. RWE Power AG, Köln und Essen Das Geschäftsfeld der RWEP, einer 100%igen Tochter der RWE AG, sind der wirtschaftliche
Betrieb und die Instandhaltung ihres Kraftwerksparks basierend auf Braunkohle und
Wasserkraft sowie der Betrieb der Tagebaue in Deutschland. Die RWEP ist eines der führenden Unternehmen der Energiegewinnung und -erzeugung
in Deutschland. Mit ihren Braunkohlentagebauen Hambach, Garzweiler und Inden kann
die RWEP zu wesentlichen Teilen auf eine eigene Rohstoffbasis zurückgreifen. Dies
versetzt das Unternehmen in die Lage, flexibel und erfolgreich zu agieren und die
Ziele Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im verschärften Konkurrenzumfeld
nachhaltig zu managen. Zugleich werden Synergien erschlossen, die die Wettbewerbsposition
stärken. Die Tagebaue werden bei der Erstellung des Zahlungsberichts als Projekte angesehen. Rheinische Baustoffwerke GmbH, Bergheim Die RBS ist ein 100%iges Tochterunternehmen der RWEP und betreibt Werke zur Gewinnung
von Kies und Sand. Der Kernmarkt liegt schwerpunktmäßig im Großraum Köln-Düsseldorf
-Krefeld-Aachen. Dort zählt RBS zu den größten Kies- und Sandunternehmen. RBS betreibt
außerdem Annahmestellen für unbelasteten Bodenaushub und Bauschutt und handelt mit
zugekauften Baustoffen (Kies und Sand sowie Festgesteine wie z. B. Basalt und Lava). Die Kieswerke sind zusammen als ein Projekt dargestellt. Zahlungsbericht des RWE Konzerns für das Geschäftsjahr 2019scroll
Erläuterungen zum Zahlungsbericht Deutschland: 1. Im Rahmen der Tagebauerschließung tauscht die RWEP regelmäßig Vermögensgegenstände,
insbesondere Grundstücke, mit den sich im Tagebaubereich befindlichen Kommunen oder
anderen staatlichen Stellen. Sofern der Wert der hingegebenen Vermögensgegenstände
den Wert der erhaltenen Vermögensgegenstände unterschreitet, kommt es zu Ausgleichszahlungen
seitens der RWEP an die entsprechenden staatlichen Stellen. Im Zahlungsbericht sind
diese Ausgleichszahlungen im Saldo enthalten (überschießender Betrag). (Siehe hierzu
IDW Praxishinweis 1/2017 Tz 84). 2. Bei den Nutzungsentgelten an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen handelt es sich um Wasserentnahmeentgelte, die die RWEP und die
RBS entrichtet haben. Gutschriften im Berichtszeitraum, die sich auf gezahlte Wasserentnahmeentgelte
der Vorjahre beziehen, wurden nicht in Abzug gebracht (siehe hierzu IDW Praxishinweis
1/2017 Tz 73). 3. Die ausgewiesenen Zahlungen an den Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler
enthalten Sachleistungen im Umfang von 152 T€, die im Wesentlichen aus Nutzungsüberlassungen
resultieren. Die Zahlungen an die Gemeinde Langerwehe besteht in Gänze aus Sachleistungen.
Diese betreffen die Bereitstellung von Grundstücken zur Umsiedlung. Die Bewertung
der Sachleistungen erfolgte anhand der Kosten, die der RWEP zur Bereitstellung der
Sachleistungen entstanden sind. 4. Die RWEP und die RBS sind Organunternehmen im steuerlichen Organkreis der RWE
AG. Die von der RWE AG als Organträger entrichteten Körperschafts- und Gewerbesteuerzahlungen
werden nicht berichtet, da die Aktivitäten der RWEP und der RBS in der mineralgewinnenden
Industrie nicht den Schwerpunkt der Tätigkeiten des RWE Konzerns insgesamt darstellen.
Gemäß IDW Praxishinweis 1/2017 Tz 109 erfolgt keine Schlüsselung der Steuerzahlungen.
Essen, 10. Juni 2020 Der Vorstand scroll
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