RWE AktiengesellschaftEssenKonzernzahlungsbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.20212021Zahlungsbericht des RWE Konzerns über Zahlungen an staatliche Stellen gemäß § 341q-y HGBZahlungsbericht des RWE KonzernsGrundlagen des BerichtsGemäß § 341q HGB müssen große
Kapitalgesellschaften und große
Personenhandelsgesellschaften mit Sitz im Inland, die in
der mineralgewinnenden Industrie tätig sind oder
Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben,
jährlich einen Zahlungsbericht erstellen.
Die RWE AG mit Sitz am RWE Platz 1 in 45141 Essen,
Deutschland, ist eine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 341q HGB. Sie ist als Mutterunternehmen i.S.d.
§ 290 HGB nach § 341v Abs. 1 HGB
berichtspflichtig, da mindestens eines ihrer
Tochterunternehmen in der mineralgewinnenden Industrie
tätig ist. Im RWE Konzern betreibt zurzeit keine
Konzerngesellschaft Holzeinschlag in
Primärwäldern.
Die in den Konzernzahlungsbericht einbezogenen
Kapitalgesellschaften sind nach § 341s Abs. 2 HGB von
der Verpflichtung befreit, einen eigenen Zahlungsbericht zu
erstellen.
Berichtspflichtig sind Zahlungen an staatliche Stellen,
sofern die insgesamt an eine staatliche Stelle geleisteten
Zahlungen mindestens 100.000 € betragen (§ 341t
Abs. 4 HGB) und einer der Zahlungsgründe
gemäß § 341r Nr. 3 HGB vorliegt. Die Angabe
der Zahlungen erfolgt nach staatlichen
Empfängerstellen, Zahlungsgründen und Projekten.
In den Bericht einbezogene Gesellschaften mit Aktivitäten in der mineralgewinnenden IndustrieTätigkeiten im Bereich der mineralgewinnenden
Industrie nach § 341r Nr. 1 HGB sind im RWE Konzern
durch die Tagebaue zur Stromerzeugung aus Braunkohle
bedingt (NACE-Code A0520 gemäß EU Verordnung Nr.
1893/2006). Der Begriff der Tätigkeit gemäß
§ 341r Abs. 1 HGB wird im RWE Konzern im Sinne der
Infektionstheorie für die Berichtspflicht
interpretiert. Es ist daher jeweils zum 31.12. jeden Jahres
zu prüfen, welche vollkonsolidierten
Konzernunternehmen in der mineralgewinnenden Industrie
tätig sind. Im RWE Konzern war im Geschäftsjahr
2021 die RWE Power AG ("RWEP"), Köln und Essen, durch
ihre Tagebautätigkeit berichtspflichtig. Ebenfalls
berichtspflichtig war die Rheinische Baustoffwerke GmbH
("RBS"), Bergheim, durch die Geschäftstätigkeit
als Kies und Sand gewinnendes Unternehmen. Beide
Unternehmen haben ihren Sitz in Deutschland und haben
Zahlungen an deutsche staatliche Stellen geleistet.
RWE Power AG, Köln und EssenDas Geschäftsfeld der RWEP, einer 100%igen Tochter
der RWE AG, sind der wirtschaftliche Betrieb und die
Instandhaltung ihres Kraftwerksparks basierend auf
Braunkohle und Wasserkraft sowie der Betrieb der Tagebaue
in Deutschland.
Die Tagebaue werden bei der Erstellung des
Zahlungsberichts als Projekte angesehen.
Rheinische Baustoffwerke GmbH, BergheimDie RBS ist ein 100%iges Tochterunternehmen der RWEP und
betreibt Werke zur Gewinnung von Kies und Sand. Der
Kernmarkt liegt schwerpunktmäßig im
Großraum Köln-Düsseldorf-Krefeld-Aachen.
Dort zählt RBS zu den größten Kies- und
Sandunternehmen. RBS betreibt außerdem Annahmestellen
für unbelasteten Bodenaushub und Bauschutt und handelt
mit zugekauften Baustoffen (Kies und Sand sowie
Festgesteine wie z. B. Basalt und Lava).
Die Kieswerke sind zusammen als ein Projekt dargestellt.
Zahlungsbericht des RWE Konzerns für das Geschäftsjahr 2021scrollen
Erläuterungen zum Zahlungsbericht① Im Rahmen der Tagebauerschließung tauscht
die RWEP regelmäßig
Vermögensgegenstände, insbesondere
Grundstücke, mit den sich im Tagebaubereich
befindlichen Kommunen oder anderen staatlichen Stellen.
Sofern der Wert der hingegebenen
Vermögensgegenstände den Wert der erhaltenen
Vermögensgegenstände unterschreitet, kommt es zu
Ausgleichszahlungen seitens der RWEP an die entsprechenden
staatlichen Stellen. Im Zahlungsbericht sind diese
Ausgleichszahlungen im Saldo enthalten (siehe hierzu IDW
Praxishinweis 1/2017 Tz 84).
② Bei den Nutzungsentgelten an das Landesamt
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen handelt es sich um
Wasserentnahmeentgelte, die die RWEP und die RBS entrichtet
haben. Gutschriften im Berichtszeitraum, die sich auf
gezahlte Wasserentnahmeentgelte der Vorjahre beziehen,
wurden nicht in Abzug gebracht (siehe hierzu IDW
Praxishinweis 1/2017 Tz 73).
③ Die ausgewiesenen Zahlungen an den Zweckverband
Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler, die
Entwicklungsgesellschaft indeland mbH, die
Strukturentwicklungsgesellschaft (SEG) / Neuland Hambach
GmbH sowie die Kreisstadt Bergheim enthalten
Sachleistungen, die teilweise aus
Nutzungsüberlassungen resultieren. In den Zahlungen an
die Stadt Eschweiler sind Sachleistungen aus
Grundstücksübertragungen enthalten. Die Bewertung
der Sachleistungen erfolgte anhand der Kosten, die der RWEP
zur Bereitstellung der Sachleistungen entstanden sind,
sowie aus Verkehrswerten.
④ Die RWEP und die RBS sind Organunternehmen im
steuerlichen Organkreis der RWE AG. Die von der RWE AG als
Organträger entrichteten Körperschafts- und
Gewerbesteuerzahlungen werden nicht berichtet, da die
Aktivitäten der RWEP und der RBS in der
mineralgewinnenden Industrie nicht den Schwerpunkt der
Tätigkeiten des RWE Konzerns insgesamt darstellen.
Gemäß IDW Praxishinweis 1/2017 Tz 109 erfolgt
keine Schlüsselung der Steuerzahlungen.
Essen, 30. Mai 2022
Der Vorstand
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