RWE AktiengesellschaftEssenKonzernzahlungsbericht nach HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Zahlungsbericht des RWE KonzernsGrundlagen des BerichtsGemäß § 341q HGB müssen große Kapitalgesellschaften und große Personenhandelsgesellschaften mit Sitz im Inland, die in der mineralgewinnenden Industrie tätig sind oder Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben, jährlich einen Zahlungsbericht erstellen. Die RWE AG mit Sitz am RWE Platz 1 in 45141 Essen, Deutschland, ist eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 341q HGB. Sie ist als Mutterunternehmen i.S.d. § 290 HGB nach § 341v Abs. 1 HGB berichtspflichtig, da mindestens eines ihrer Tochterunternehmen in der mineralgewinnenden Industrie tätig ist. Im RWE Konzern betreibt keine Konzerngesellschaft Holzeinschlag in Primärwäldern. Die in den Konzernzahlungsbericht einbezogenen Kapitalgesellschaften sind nach § 341s Abs. 2 HGB von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Zahlungsbericht zu erstellen. Berichtspflichtig sind Zahlungen an staatliche Stellen, sofern die insgesamt an eine staatliche Stelle geleisteten Zahlungen mindestens 100.000 € je Geschäftsjahr betragen (§ 341t Abs. 4 HGB) und einer der Zahlungsgründe gemäß § 341r Nr. 3 HGB vorliegt. Die Angabe der Zahlungen erfolgt nach staatlichen Empfängerstellen, Zahlungsgründen und Projekten. In den Bericht einbezogene Gesellschaften mit Aktivitäten in der mineralgewinnenden IndustrieTätigkeiten im Bereich der mineralgewinnenden Industrie nach § 341r Nr. 1 HGB sind im RWE Konzern durch die Braunkohleförderung für die Stromerzeugung und Herstellung von Veredlungsprodukten bedingt (NACE-Code A0520 gemäß EU Verordnung Nr. 1893/2006). Der Begriff der Tätigkeit gemäß § 341r Abs. 1 HGB wird im RWE Konzern im Sinne der Infektionstheorie für die Berichtspflicht interpretiert. Es ist daher jeweils zum 31.12. jeden Jahres zu prüfen, welche vollkonsolidierten Konzernunternehmen in der mineralgewinnenden Industrie tätig sind. Im RWE Konzern war im Geschäftsjahr 2024 die RWE Power AG ("RWEP"), Essen, durch ihre Tagebautätigkeit berichtspflichtig. Ebenfalls berichtspflichtig war die Rheinische Baustoffwerke GmbH ("RBS"), Bergheim, durch die Geschäftstätigkeit als Kies und Sand gewinnendes Unternehmen. Beide Unternehmen haben ihren Sitz in Deutschland und haben Zahlungen an deutsche staatliche Stellen geleistet. RWE Power AG, EssenDas Geschäftsfeld der RWEP, einer 100%igen Tochter der RWE AG, ist die Gewinnung von Braunkohle und der wirtschaftliche Betrieb des Kraftwerksparks sowie die Herstellung von Veredlungsprodukten basierend auf Braunkohle. Hierzu verfügt das Unternehmen über eigene Kraftwerke, Tagebaue und Veredlungsbetriebe. Die Tagebaue werden bei der Erstellung des Zahlungsberichts als Projekte angesehen. Rheinische Baustoffwerke GmbH, BergheimDie RBS ist ein 100%iges Tochterunternehmen der RWEP und betreibt Werke zur Gewinnung von Kies und Sand. Der Kernmarkt liegt schwerpunktmäßig im Großraum Köln-Düsseldorf-Krefeld-Aachen. Dort zählt RBS zu den größten Kies- und Sandunternehmen. RBS betreibt außerdem Annahmestellen für unbelasteten Bodenaushub und Bauschutt und handelt mit zugekauften Baustoffen (Kies und Sand sowie Festgesteine wie z. B. Basalt und Lava). Die Kieswerke sind zusammen als ein Projekt dargestellt. Zahlungsbericht des RWE Konzerns für das Geschäftsjahr 2024scrollen
Erläuterungen zum Zahlungsbericht(1) Im Rahmen der Tagebauerschließung tauscht die RWEP regelmäßig Vermögensgegenstände, insbesondere Grundstücke, mit den sich im Tagebaubereich befindlichen Kommunen oder anderen staatlichen Stellen. Sofern der Wert der hingegebenen Vermögensgegenstände den Wert der erhaltenen Vermögensgegenstände unterschreitet, kommt es zu Ausgleichszahlungen seitens der RWEP an die entsprechenden staatlichen Stellen. Im Zahlungsbericht sind diese Ausgleichszahlungen im Saldo enthalten (siehe hierzu IDW Praxishinweis 1/2017 Tz 84). (2) Bei den Nutzungsentgelten an das "Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen" handelt es sich um Wasserentnahmeentgelte, die die RWEP und die RBS entrichtet haben. Gutschriften im Berichtszeitraum, die sich auf gezahlte Wasserentnahmeentgelte der Vorjahre beziehen, wurden nicht in Abzug gebracht (siehe hierzu IDW Praxishinweis 1/2017 Tz 73). (3) In den Zahlungen an die "Neuland Hambach GmbH" sind diverse Sachleistungen enthalten. Die ausgewiesenen Zahlungen an "Die Autobahn GmbH des Bundes", die "Entwicklungsgesellschaft Indeland mbH", die Gemeinde Merzenich und die "Kolpingstadt Kerpen" enthalten Sachleistungen, die aus erbrachten Bauleistungen resultieren. Die Bewertung der Sachleistungen erfolgte anhand der Kosten, die der RWEP zur Bereitstellung der Sachleistungen entstanden sind. 4 Die RWEP und die RBS sind Organunternehmen im steuerlichen Organkreis der RWE AG. Die von der RWE AG als Organträger entrichteten Körperschafts- und Gewerbesteuerzahlungen werden nicht berichtet, da die Aktivitäten der RWEP und der RBS in der mineralgewinnenden Industrie nicht den Schwerpunkt der Tätigkeiten des RWE Konzerns insgesamt darstellen. Gemäß IDW Praxishinweis 1/2017 Tz 109 erfolgt keine Schlüsselung der Steuerzahlungen.
Essen, 6. Juni 2025 RWE Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Markus Krebber Dr. Michael Müller Katja van Doren |
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