Ad-hoc | 12 May 1998 17:00
Ad hoc-Service: Salzgitter AG
Aktienplazierung
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Ad hoc-Service: Salzgitter AG
Aktienplazierung
Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
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Aktienplazierung der Salzgitter AG
Altaktionäre erhalten bevorrechtigtes Zeichnungsrecht.
Die Norddeutsche Landesbank, die zusammen mit Morgan Stanley
als Lead-Manager mit der Plazierung von Aktien der Salzgitter
AG beauftragt ist, hat mitgeteilt, daß den derzeitigen
Aktionären des Streubesitzes bei der Aktienplazierung ein
bevorrechtigtes Zeichnungsrecht angeboten wird. Jeder
Altaktionär kann pro 100 DM-Nennwert-Altaktie bis zu 40 neue
nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft bevorrechtigt
zeichnen. Das entspricht einem Verhältnis von 1 : 2 nach der
Umstellung auf Stückaktien. Die Zeichnung wird bei der
Zuteilung vorrangig berücksichtigt. Voraussetzung für die
Zuteilung ist, daß die Order billigst erteilt wurde oder der
festgesetzte Bookbuilding-Preis nicht höher ist als der
abgegebene Zeichnungspreis auf der Kauforder und daß der
Altaktionär zum Stichtag 15. Mai 1998 Altaktien im Depot
vorweisen kann. Sofern ein Altaktionär das Zeichnungsrecht bei
der Norddeutschen Landesbank wahrnimmt, werden die
bevorrechtigt zugeteilten Aktien ohne Provision abgerechnet.
Ende der Mitteilung