Ad-hoc | 12 May 1998 17:00


Ad hoc-Service: Salzgitter AG Aktienplazierung

—————————————————————— Ad hoc-Service: Salzgitter AG Aktienplazierung Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich. —————————————————————————— Aktienplazierung der Salzgitter AG Altaktionäre erhalten bevorrechtigtes Zeichnungsrecht. Die Norddeutsche Landesbank, die zusammen mit Morgan Stanley als Lead-Manager mit der Plazierung von Aktien der Salzgitter AG beauftragt ist, hat mitgeteilt, daß den derzeitigen Aktionären des Streubesitzes bei der Aktienplazierung ein bevorrechtigtes Zeichnungsrecht angeboten wird. Jeder Altaktionär kann pro 100 DM-Nennwert-Altaktie bis zu 40 neue nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft bevorrechtigt zeichnen. Das entspricht einem Verhältnis von 1 : 2 nach der Umstellung auf Stückaktien. Die Zeichnung wird bei der Zuteilung vorrangig berücksichtigt. Voraussetzung für die Zuteilung ist, daß die Order billigst erteilt wurde oder der festgesetzte Bookbuilding-Preis nicht höher ist als der abgegebene Zeichnungspreis auf der Kauforder und daß der Altaktionär zum Stichtag 15. Mai 1998 Altaktien im Depot vorweisen kann. Sofern ein Altaktionär das Zeichnungsrecht bei der Norddeutschen Landesbank wahrnimmt, werden die bevorrechtigt zugeteilten Aktien ohne Provision abgerechnet. Ende der Mitteilung