SAP AG
Walldorf
Wertpapierkennnummer: 716 460
ISIN-Nr.: DE 000 7 164 600
Einladung
zur 25. ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Mittwoch, dem 23. Mai 2012, um 10:00 Uhr (Mitteleuropäischer Sommerzeit – MESZ) in der SAP Arena, Xaver-Fuhr-Str. 150, 68163
Mannheim
, stattfindenden 25. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Inhaltsübersicht
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1.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und
Konzernlageberichts der SAP AG, einschließlich der darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr
2011
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2.
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011
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3.
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Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
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4.
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Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
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5.
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Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
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6.
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Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
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7.
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Neuwahlen zum Aufsichtsrat
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8.
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Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals III und des Bedingten Kapitals IIIa und entsprechende Änderung
von § 4 der Satzung sowie weitere Änderungen in den §§ 4, 19 und 23 der Satzung
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II.
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Angaben zu Punkt 7 der Tagesordnung (Neuwahlen zum Aufsichtsrat)
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III.
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Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
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1.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und
Konzernlageberichts der SAP AG, einschließlich der darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr
2011
Diese Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind über die Internetadresse http://www.sap.de/hauptversammlung
zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand am 23. Februar 2012 aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes
(AktG) am 22. März 2012 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss
gebilligt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist
deshalb nach § 173 Abs. 1 AktG nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich
zugänglich zu machen und sollen nach § 176 Abs. 1 Satz 2 AktG in dieser erläutert werden, ohne dass es – abgesehen von der
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns – einer Beschlussfassung hierzu bedarf.
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2.
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Der im Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 5.402.428.225,15 wird wie folgt
verwendet:
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Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,75 sowie zusätzlich einer Sonderdividende von EUR 0,35 (zusammen EUR 1,10) je dividendenberechtigter
Stückaktie
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= EUR 1.309.725.848,20
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und Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung
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= EUR 4.092.702.376,95
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Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag basieren auf dem
am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses (dem 23. Februar 2012) dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 1.190.659.862,00,
eingeteilt in 1.190.659.862 Stückaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag
zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 1,10 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme
vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der entsprechenden Beschlussfassung der Hauptversammlung, voraussichtlich
ab dem
24. Mai 2012
.
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3.
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Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4.
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Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5.
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Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Das bisherige System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist zum 1. Januar 2012 von einem neuen, stärker auf das Erreichen
der Strategieziele ausgerichteten und wettbewerbsfähigeren Vergütungssystem abgelöst worden. Dieses neue Vergütungssystem
soll der Hauptversammlung nach § 120 Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Die Hauptversammlung billigt das neue, seit dem 1. Januar 2012 geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, das
im Vergütungsbericht dargestellt ist.
Der Vergütungsbericht, in dem das neue, seit dem 1. Januar 2012 geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder dargestellt
ist, findet sich im Geschäftsbericht 2011. Der Geschäftsbericht ist über die Internetadresse http://www.sap.de/hauptversammlung
zugänglich und liegt während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
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6.
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Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
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7.
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Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 23. Mai 2012,
so dass die Anteilseignervertreter neu gewählt werden müssen. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Mitbestimmungsgesetzes 1976 (MitbestG) aus je acht Vertretern der Anteilseigner und der
Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen (wobei
die Wahl jeweils als Einzelwahl erfolgen soll):
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a)
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Prof. Dr. h. c. mult. Hasso Plattner,
wohnhaft in Schriesheim,
Vorsitzender des Aufsichtsrats der SAP AG
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b)
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Pekka Ala-Pietilä,
wohnhaft in Helsinki/Finnland,
Chief Executive Officer der Blyk Ltd., London/Großbritannien
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c)
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Prof. Anja Feldmann, Ph.D.,
wohnhaft in Berlin
Professorin an der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik (Inhaberin des Lehrstuhls für Intelligente Netze und Management
verteilter Systeme) der Technischen Universität Berlin
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d)
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Prof. Dr. Wilhelm Haarmann,
wohnhaft in Kronberg im Taunus,
Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner der HAARMANN Partnerschaftsgesellschaft Rechtsanwälte Steuerberater
Wirtschaftsprüfer, Frankfurt am Main
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e)
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Bernard Liautaud,
wohnhaft in London/Großbritannien,
General Partner der Balderton Capital, London/Großbritannien
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f)
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Dr. h. c. Hartmut Mehdorn,
wohnhaft in Frankfurt am Main,
Chief Executive Officer der Air Berlin PLC, Rickmansworth/Großbritannien
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g)
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Dr. Erhard Schipporeit,
wohnhaft in Hannover,
Selbständiger Unternehmensberater
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h)
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Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Klaus Wucherer,
wohnhaft in Ungelstetten,
Geschäftsführer der Dr. Klaus Wucherer Innovations- und Technologieberatung GmbH, Erlangen
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Im Fall seiner Wahl soll Prof. Dr. h. c. mult. Hasso Plattner als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG über die Mitgliedschaften der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und ihre Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen sind nachfolgend unter ‘Angaben zu Punkt 7 der Tagesordnung (Neuwahlen zum Aufsichtsrat)’ zu finden.
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8.
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Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals III und des Bedingten Kapitals IIIa und entsprechende Änderungen
in § 4 der Satzung sowie weitere Änderungen in den §§ 4, 19 und 23 der Satzung
Das Bedingte Kapital III und das Bedingte Kapital IIIa, die zur Bedienung von Wandlungs- und Bezugsrechten dienen, die im
Rahmen des ‘Long Term Incentive-Plans der SAP AG 2000’ (LTI 2000) ausgegeben worden sind, sollen aufgehoben werden, da sämtliche
Wandlungs- und Bezugsrechte, die im Rahmen des LTI 2000 ausgegeben wurden, entweder bereits ausgeübt wurden oder ohne Ausübung
spätestens am 21. Februar 2012 erloschen sind und weitere Wandlungs- und Bezugsrechte im Rahmen des LTI 2000 nicht mehr ausgegeben
werden können. Die Absätze 6 und 9 von § 4 der Satzung sollen dementsprechend gestrichen und § 4 Abs. 1 der Satzung an die
aktuelle Grundkapitalziffer nach der letzten Ausübung von im Rahmen des LTI 2000 ausgegebenen Wandlungs- und Bezugsrechten
angepasst werden.
Seit der mit Eintragung ins Handelsregister am 18. Juni 2001 wirksam gewordenen Umwandlung sämtlicher Vorzugsaktien in Stammaktien
hat die Gesellschaft keine Vorzugsaktien mehr ausgegeben. Mittlerweile steht fest, dass auch im Zusammenhang mit dem LTI 2000
keine Vorzugsaktien mehr ausgegeben werden. Auch im Übrigen können von der Gesellschaft auf der Grundlage der bestehenden
Satzung keine Vorzugsaktien mehr ausgegeben werden. Höchst vorsorglich waren einige Bestimmungen in der Satzung, die sich
noch auf Vorzugsaktien beziehen, seit dem Jahr 2001 beibehalten worden und war auch bei Satzungsänderungen die theoretische
Möglichkeit einer Ausgabe von Vorzugsaktien aus dem Bedingten Kapital III berücksichtigt worden. Die betreffenden Bestimmungen
sollen jetzt, aufgrund der Aufhebung des Bedingten Kapitals III, gestrichen bzw. angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
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a)
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Das Bedingte Kapital III, das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Januar 2000 zu Punkt 1 der Tagesordnung geschaffen
und aufgrund verschiedener Beschlüsse nachfolgender Hauptversammlungen geändert wurde, wird, soweit es noch besteht, aufgehoben.
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b)
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Das Bedingte Kapital IIIa, das in seiner heutigen Form durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2002 zu Punkt 13 der
Tagesordnung im Wege der Zusammenlegung des von der Hauptversammlung am 3. Mai 2001 zu Punkt 10 der Tagesordnung beschlossenen
Bedingten Kapitals IIIa und des von der Hauptversammlung am 3. Mai 2001 zu Punkt 11 der Tagesordnung beschlossenen Bedingten
Kapitals V geschaffen und aufgrund verschiedener Beschlüsse nachfolgender Hauptversammlungen geändert wurde, wird, soweit
es noch besteht, aufgehoben.
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c)
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Die Absätze 6 und 9 von § 4 der Satzung werden gestrichen. Die bisherigen Absätze 7 bis 10 von § 4 der Satzung verschieben
sich wie folgt: Der bisherige Absatz 7 wird zu Absatz 6, der bisherige Absatz 8 wird zu Absatz 7, und der bisherige Absatz
10 wird zu Absatz 8.
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d)
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§ 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
‘Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.228.339.598 und ist eingeteilt in Stück 1.228.339.598 Aktien.’
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e)
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§ 4 Abs. 3 Satz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
‘Die Gesellschaft kann Einzelaktien in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrheit von Aktien verbriefen (Sammelaktien).’
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f)
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§ 4 Abs. 5 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
‘Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. Juni 2015 einmalig oder mehrmalig
um bis zu insgesamt EUR 250 Mio. gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital I).’
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g)
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§ 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung, der mit der Änderung gemäß vorstehendem lit. c) zu § 4 Abs. 6 Satz 1 wird, wird wie folgt neu
gefasst:
‘Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. Juni 2015 einmalig oder mehrmalig
um bis zu insgesamt EUR 250 Mio. gegen Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II).’
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h)
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§ 4 Abs. 10 Satz 1 der Satzung, der mit der Änderung gemäß vorstehendem lit. c) zu § 4 Abs. 8 Satz 1 wird, wird wie folgt
neu gefasst:
‘Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. Juni 2015 einmalig oder mehrmalig
um bis zu insgesamt EUR 29.773.890 gegen Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III).’
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i)
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§ 19 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
‘Je eine Aktie gewährt eine Stimme.’
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j)
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Absatz 6 von § 23 der Satzung wird gestrichen. Der bisherige Absatz 7 von § 23 der Satzung wird zu Absatz 6.
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***
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II.
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ANGABEN ZU PUNKT 7 DER TAGESORDNUNG (NEUWAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT)
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu den vom Aufsichtsrat zu Punkt 7 der Tagesordnung vorgeschlagenen Personen
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a)
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Prof. Dr. h. c. mult. Hasso Plattner
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
keine
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b)
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Pekka Ala-Pietilä
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Verwaltungsrat der Pöyry Oyj, Vantaa/Finnland
Verwaltungsrat der CVON Group Limited, London/Großbritannien (Vorsitz)
Verwaltungsrat der CVON Limited, London/Großbritannien
Verwaltungsrat der CVON Innovations Limited, London/Großbritannien
Verwaltungsrat der CVON Innovation Services Oy, Turku/Finnland (Vorsitz)
Verwaltungsrat der CVON Future Limited, London/Großbritannien
Verwaltungsrat der Blyk Services Oy, Helsinki/Finnland (Vorsitz)
Verwaltungsrat der Blyk (NL) Ltd., London/Großbritannien (Vorsitz)
Verwaltungsrat der Blyk (DE) Ltd., London/Großbritannien (Vorsitz)
Verwaltungsrat der Blyk (ES) Ltd., London/Großbritannien (Vorsitz)
Verwaltungsrat der Blyk (BE) Ltd., London/Großbritannien (Vorsitz)
Verwaltungsrat der Blyk.nl NV, Amsterdam/Niederlande
Verwaltungsrat der Blyk.be SA, Hoeilaart/Belgien (Vorsitz)
Verwaltungsrat der Blyk International Ltd., London/Großbritannien (Vorsitz)
Verwaltungsrat der Solidium Oy, Helsinki/Finnland (Vorsitz)
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c)
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Prof. Anja Feldmann, Ph.D.
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
keine
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d)
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Prof. Dr. Wilhelm Haarmann
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
keine
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e)
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Bernard Liautaud
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Verwaltungsrat der Clinical Solutions Holdings Ltd., Basingstoke, Hampshire/Großbritannien
Verwaltungsrat der nlyte Software Ltd., London/Großbritannien (Vorsitz)
Verwaltungsrat der Talend SA, Suresnes/Frankreich
Verwaltungsrat der Cap Gemini SA, Paris/Frankreich
Verwaltungsrat der Quickbridge (UK) Ltd., London/Großbritannien
Verwaltungsrat der Scytl Secure Electronic Voting SA, Barcelona/Spanien
Verwaltungsrat der Abiquo Group Inc., Redwood City, Kalifornien/USA
Verwaltungsrat der Dashlane, Inc., New York, New York/USA
Verwaltungsrat der Vestiaire de Copines SA, Neuilly-sur-Seine/Frankreich
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f)
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Dr. h. c. Hartmut Mehdorn
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Beirat der Fiege Gruppe, Greven (ausschließlich beratendes Organ)
Verwaltungsrat der Rossijskije schelesnyje dorogi (offene Aktiengesellschaft ‘Russische Eisenbahnen’), Moskau/Russische Föderation
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g)
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Dr. Erhard Schipporeit
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Aufsichtsrat der Talanx Aktiengesellschaft, Hannover
Aufsichtsrat der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
Aufsichtsrat der HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (keine Handelsgesellschaft
im Sinne des § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AktG), Hannover
Aufsichtsrat der Fuchs Petrolub AG, Mannheim
Aufsichtsrat der Hannover Rückversicherung AG, Hannover
Aufsichtsrat der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Verwaltungsrat der TUI Travel PLC, London/Großbritannien
Verwaltungsrat der Fidelity Funds SICAV, Luxemburg
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h)
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Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Klaus Wucherer
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Aufsichtsrat der HEITECH AG, Erlangen
Aufsichtsrat der Dürr Aktiengesellschaft, Bietigheim-Bissingen
Aufsichtsrat der LEONI AG, Nürnberg
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
keine
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III.
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WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
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1.
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Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts
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a)
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Anmeldung und Nachweis
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor
der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die
Anmeldung
muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) zugehen. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes
muss durch einen von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache
abgefassten Nachweis erfolgen. Der Nachweis des depotführenden Instituts hat sich auf den Beginn, also 0:00 Uhr (Mitteleuropäische
Sommerzeit – MESZ), des 2. Mai 2012 (Nachweisstichtag) zu beziehen. Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft jeweils
spätestens bis zum Ablauf, also 24:00 Uhr (MESZ), des 16. Mai 2012
unter der Adresse
SAP AG
c/o Deutsche WertpapierService Bank AG (dwpbank)
Einsteinring 9
D-85609 Aschheim-Dornach
oder per Telefax: +49(0)69/5099-1110
oder per E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
zugehen.
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b)
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Bedeutung des Nachweisstichtags
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Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer wie zuvor beschrieben den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind somit im Verhältnis
zur Gesellschaft nicht berechtigt, als Aktionär an der Hauptversammlung teilzunehmen oder das Stimmrecht auszuüben. Aktionäre,
die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert
haben. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
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c)
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Eintrittskartenbestellung
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Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben unter lit. a) dieser Ziffer 1)
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Zur Erleichterung der Abwicklung bitten wir, im
Fall der Teilnahme an der Hauptversammlung (außer im Fall der Online-Teilnahme) die Eintrittskarte an der Einlasskontrolle
vorzulegen. Auf der Eintrittskarte befinden sich zudem Angaben, die für eine Online-Teilnahme (siehe nachfolgend unter Ziffer
3) und für eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Nutzung
des hierzu von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Internetdialogs (siehe nachfolgend unter Ziffer 4 lit. c)) benötigt
werden, sowie ein Formular und notwendige Angaben für eine Stimmabgabe durch Briefwahl (siehe nachfolgend unter Ziffer 2).
Die meisten depotführenden Institute tragen für den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten Sorge, sofern die Aktionäre die
ihnen durch ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes
Institut so rechtzeitig zurücksenden, dass dieses die Anmeldung und die Nachweisübermittlung vor Ablauf der Anmeldefrist für
den Aktionär vornehmen kann.
|
2.
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Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
|
Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen,
im Wege der Briefwahl abzugeben. Auch hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes,
jeweils wie oben unter Ziffer 1 (Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts) dargestellt, erforderlich.
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl muss schriftlich unter Nutzung des auf der Eintrittskarte abgedruckten oder des hierzu
über die Internetadresse http://www.sap.de/hauptversammlung zugänglich gemachten (Briefwahl-)Formulars erfolgen. Das zur Briefwahl
genutzte Formular muss vollständig ausgefüllt – insbesondere mit Angabe der Eintrittskartennummer und der Prüfziffer – bis
22. Mai 2012 (Tag des Posteingangs) bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:
SAP AG
c/o Computershare HV-Services AG
Prannerstraße 8
D-80333 München
Das vollständig ausgefüllte Formular kann auch per Telefax übermittelt werden und muss in diesem Fall bis 22. Mai 2012, 12:00
Uhr (MESZ), unter der Telefax-Nummer +49(0)89/30903-74675 zugehen.
Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einladung zur Hauptversammlung bekanntgemachten
Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat (einschließlich einer darin angekündigten möglichen Anpassung des Beschlussvorschlags
zur Gewinnverwendung an die bei Beschlussfassung aktuelle Anzahl dividendenberechtigter Aktien) und auf mit einer etwaigen
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt.
Im Wege der Briefwahl abgegebene Stimmen können schriftlich unter der vorstehend (in dieser Ziffer 2) genannten Postadresse
bis 22. Mai 2012 (Tag des Posteingangs) oder durch Übermittlung der in Schriftform abgefassten Erklärung per Telefax an die
vorstehend (in dieser Ziffer 2) genannte Telefax-Nummer bis 22. Mai 2012, 12:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs des Telefax)
widerrufen oder geändert werden. Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung bleibt unberührt. Möchte ein Aktionär trotz
bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter teilnehmen und die
betreffenden Aktien vertreten, also Aktionärsrechte aus ihnen ausüben, so ist dies möglich, eine derartige Teilnahme gilt
aber als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe. Das gilt auch für den Fall, dass der Aktionär selbst oder
durch einen Vertreter im Wege der Online-Teilnahme (siehe nachfolgend unter Ziffer 3) an der Hauptversammlung teilnimmt. Die
für die Briefwahl zu verwendenden Formulare sehen entsprechende Erklärungen vor.
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3.
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Online-Teilnahme an der Hauptversammlung
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Die Aktionäre haben ferner die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen über das Internet, also ohne Anwesenheit an
deren Ort, an der Hauptversammlung teilzunehmen (Online-Teilnahme). Auch hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein
ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes, jeweils wie oben unter Ziffer 1 (Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung
des Stimmrechts) dargestellt, erforderlich. Am 23. Mai 2012 können sie sich unter http://www.sap.de/hauptversammlung durch
Eingabe der erforderlichen Zugangsdaten ab 8:00 Uhr (MESZ) für die Online-Teilnahme zuschalten und an der Hauptversammlung
ab deren Beginn online teilnehmen. Erforderliche Zugangsdaten sind neben der Eintrittskartennummer eine Prüfziffer sowie der
Name, Vorname und Wohnort der Person, auf die die Eintrittskarte ausgestellt ist, und die betreffende Aktienanzahl, jeweils
so wie auf der Eintrittskarte abgedruckt. Nach erstmaliger Eingabe dieser Zugangsdaten erhält der Aktionär einen Zugangscode,
der ihm zusammen mit der Eintrittskartennummer und der Prüfziffer einen etwaigen erneuten Zugang für die Online-Teilnahme
und den Zugang zum Internetdialog für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (siehe
nachfolgend unter Ziffer 4 lit. c)) ermöglicht. Die Online-Teilnahme ist ausgeschlossen, wenn die betreffenden Aktien durch
einen am Ort der Hauptversammlung anwesenden Teilnehmer (den Aktionär oder seinen Vertreter) vertreten werden.
Im Wege der Online-Teilnahme können die Teilnehmer die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über das Internet verfolgen,
bei den Abstimmungen ihre Stimmen in Echtzeit abgeben und elektronisch das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung einsehen.
Eine darüber hinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten im Wege der Online-Teilnahme ist aus technischen und organisatorischen
Gründen nicht möglich. Möchte ein Teilnehmer seine Online-Teilnahme noch vor den Abstimmungen beenden, so kann er (unter anderem)
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur weisungsgebundenen Ausübung seiner Stimmrechte bevollmächtigen.
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4.
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Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
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a)
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Möglichkeit der Bevollmächtigung
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Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung,
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall
sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes, jeweils wie oben unter Ziffer 1 (Voraussetzungen
für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts) dargestellt, erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor
als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der
Gesellschaft erklärt werden.
Der an der Hauptversammlung teilnehmende Bevollmächtigte kann das Stimmrecht in der gleichen Weise ausüben, wie es der Aktionär
selbst könnte, soweit nicht das Gesetz, der Vollmachtgeber oder der Bevollmächtigte Einschränkungen oder sonstige Besonderheiten
vorsehen. Mit den vorgenannten Einschränkungen kann ein Bevollmächtigter, und zwar auch dann, wenn die Eintrittskarte nicht
auf ihn ausgestellt ist, unter den in Ziffer 2 (Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl) bzw. Ziffer 3 (Online-Teilnahme
an der Hauptversammlung) genannten Voraussetzungen Stimmrechte im Wege der Briefwahl oder im Wege der Online-Teilnahme ausüben.
Die Online-Teilnahme des Bevollmächtigten ist aus abwicklungstechnischen Gründen erst möglich, wenn der Gesellschaft die formgerechte
Vollmacht oder der formgerechte Nachweis der Bevollmächtigung vorliegt und der Bevollmächtigte auf dieser Grundlage als Zugangsberechtigter
im System hinterlegt ist. Die zeitnahe Hinterlegung eines Bevollmächtigten im System ist jedenfalls dann gewährleistet, wenn
und sobald die betreffende Vollmacht bzw. der betreffende Nachweis der Bevollmächtigung an die in lit. d) dieser Ziffer 4
genannte E-Mail-Adresse und in einem der dort genannten Formate übermittelt wurde.
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b)
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Form der Bevollmächtigung
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Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß
§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
gelten die nachfolgend unter lit. c) beschriebenen Besonderheiten. Bei Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung
oder einer nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person oder Vereinigung oder einem nach § 135 Abs. 10 AktG gleichgestellten
Institut oder Unternehmen wird davon abweichend weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die Satzung
für diesen Fall eine besondere Regelung. Demgemäß können Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen sowie diesen nach § 135 Abs.
8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Personen, Vereinigungen, Institute und Unternehmen für ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen,
die allein den für diesen Fall der Vollmachtserteilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen in § 135 AktG,
genügen müssen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.
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c)
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Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, Besonderheiten bei deren Bevollmächtigung
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Wir bieten unseren Aktionären in dem nachfolgend beschriebenen Rahmen an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch
durch von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in der Hauptversammlung
vertreten lassen können. Von der Vollmacht werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nur Gebrauch machen, soweit ihnen
zuvor vom Aktionär Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilt wurden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
sowie der Widerruf der Vollmacht oder eine Änderung der Weisungen können durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft außer
in Textform auch unter Nutzung des Internetdialogs erfolgen, den die Gesellschaft hierzu unter der Internetadresse http://www.sap.de/hauptversammlung
zur Verfügung stellt. Erforderliche Zugangsdaten sind neben der Eintrittskartennummer eine Prüfziffer sowie der Name, Vorname
und Wohnort der Person, auf die die Eintrittskarte ausgestellt ist, und die betreffende Aktienanzahl, jeweils so wie auf der
Eintrittskarte abgedruckt. Nach erstmaliger Eingabe dieser Zugangsdaten erhält der Aktionär einen Zugangscode, der ihm in
der Folge zusammen mit der Eintrittskartennummer und der Prüfziffer einen etwaigen erneuten Zugang zum Internetdialog für
die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, aber auch den Zugang für die Online-Teilnahme
(siehe oben unter Ziffer 3) ermöglicht. Per Internet können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
noch während der Hauptversammlung bis zu Beginn der Abstimmung erteilt bzw. geändert werden. Die Aktionäre, die den Stimmrechtsvertretern
der Gesellschaft eine Vollmacht und die notwendigen Weisungen erteilen möchten, können sich hierzu selbstverständlich auch
des auf der Eintrittskarte zur Hauptversammlung befindlichen Formulars bedienen. Die Vollmachts- und Weisungserteilung an
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist auch noch auf der Hauptversammlung, und zwar bis zu Beginn der Abstimmung, möglich.
Soweit neben Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch Briefwahlstimmen (siehe oben unter
Ziffer 2) vorliegen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet; die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
werden insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden von einer ihnen erteilten Vollmacht auch insoweit keinen Gebrauch machen und
die betreffenden Aktien nicht vertreten, als die betreffenden Aktien durch einen (anderen) am Ort der Hauptversammlung anwesenden
Teilnehmer (den Aktionär oder dessen Vertreter) oder im Wege der Online-Teilnahme vertreten werden.
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d)
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Nachweis der Bevollmächtigung
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Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist ein gesonderter Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft nicht erforderlich. Wird hingegen die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, kann
die Gesellschaft einen Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, soweit sich nicht aus § 135 AktG, also insbesondere bei Bevollmächtigung
eines Kreditinstituts oder einer Aktionärsvereinigung, etwas anderes ergibt. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung
kann etwa dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die formgerechte Vollmachtserklärung
an der Einlasskontrolle vorweist oder der Nachweis (durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten) der Gesellschaft bereits
vorab übermittelt wird. Die Übermittlung kann an die in Ziffer 2 für die Briefwahl angegebene Postadresse bzw. Telefax-Nummer
erfolgen. Als elektronischen Weg für die Übermittlung bieten wir gemäß § 134 Abs. 3 Satz 4 AktG an, den Nachweis über die
Bestellung eines Bevollmächtigten der Gesellschaft per E-Mail an die E-Mail-Adresse sap-hv2012@computershare.de zu übermitteln.
Dabei ist gewährleistet, dass als Anlage zu einer E-Mail (unbeschadet der Möglichkeit eine vorhandene E-Mail weiterzuleiten)
Dokumente in den Formaten ‘Word’, ‘PDF’, ‘JPG’, ‘TXT’ und ‘TIF’ Berücksichtigung finden können. Der per E-Mail übermittelte
Nachweis der Bevollmächtigung kann der Anmeldung nur dann ohne Weiteres und eindeutig zugeordnet werden, wenn ihm bzw. der
E-Mail der Name und Vorname sowie die Adresse des Aktionärs und, soweit bereits vorhanden, die Eintrittskartennummer und die
Prüfziffer zu entnehmen sind. Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht oder
ihr Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll und sich ein gesonderter Nachweis damit erübrigt.
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e)
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Mehrere Bevollmächtigte
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Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG die Gesellschaft eine oder mehrere
von diesen zurückweisen.
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f)
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Formulare zur Vollmachtserteilung
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Formulare, die zur Erteilung einer Vollmacht sowie zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft verwendet werden können, erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte nach ordnungsgemäßer Anmeldung und
ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes. Außerdem enthält der Internetdialog, den die Gesellschaft für die Erteilung
von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Verfügung stellt, ein Bildschirmformular. Ferner
findet sich ein ausdruckbares Formular zur Vollmachts- und gegebenenfalls Weisungserteilung unter der Internetadresse http://www.sap.de/hauptversammlung.
Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung bei Vollmachtserteilungen, wenn sie durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen, einschließlich des Falls der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft,
diese Formulare zu verwenden. Formulare für die Vollmachts- und gegebenenfalls Weisungserteilung während der Hauptversammlung
sind zudem in den Stimmkartenblöcken enthalten, die beim Einlass zur Hauptversammlung ausgehändigt werden.
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5.
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Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet
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Alle Aktionäre der SAP AG sowie die interessierte Öffentlichkeit können die gesamte Hauptversammlung am 23. Mai 2012 ab 10:00
Uhr (MESZ) live im Internet verfolgen. Der uneingeschränkte Onlinezugang zur Live-Übertragung wird über die Internetadresse
www.sap.de/hauptversammlung ermöglicht. Die Eröffnung durch den Versammlungsleiter und die Reden der Vorstandssprecher stehen
auch nach der Hauptversammlung im Internet unter der genannten Adresse als Aufzeichnung zur Verfügung.
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a)
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Tagesordnungsergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG
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Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen
(Letzteres entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am 22. April 2012, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen.
Das Verlangen kann an folgende Adresse gerichtet werden: SAP AG, Vorstand, Dietmar-Hopp-Allee 16, D-69190 Walldorf.
§ 142 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach die Antragsteller nachzuweisen haben, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der
Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten, findet gemäß
§ 122 Abs. 2 Satz 1 AktG entsprechende Anwendung. Die Gesellschaft wird insoweit den Nachweis genügen lassen, dass die Antragsteller
mindestens in der Zeit vom Beginn, also 0:00 Uhr (MESZ), des 23. Februar 2012 bis zum Beginn des Tags der Absendung des Ergänzungsverlangens
Inhaber der für die Erreichung des Quorums (siehe oben) notwendigen Aktien gewesen sind. Aktienbesitzzeiten Dritter kommen
nach Maßgabe von § 70 AktG zur Anrechnung.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden
– unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien
zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen
Union verbreiten. Etwaige nach der Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende Tagesordnungsergänzungsverlangen
im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG sind außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft über die Internetadresse
http://www.sap.de/hauptversammlung zugänglich und werden den Aktionären mitgeteilt.
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b)
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Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 und § 127 AktG
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Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung können (außer im Fall der Online-Teilnahme,
siehe oben unter Ziffer 3) durch Aktionäre in der Hauptversammlung gestellt werden, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung
einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf.
Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
sowie Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung, die allerdings
für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetadresse http://www.sap.de/hauptversammlung
zugänglich gemacht, wenn sie bis zum Ablauf, also bis 24:00 Uhr (MESZ), des 8. Mai 2012 unter der Adresse:
SAP AG
Investor Relations
Dietmar-Hopp-Allee 16
D-69190 Walldorf
oder per Telefax: +49(0)6227/7-40805
oder per E-Mail: investor@sap.com
zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG erfüllt
sind.
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c)
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Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG
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Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft, einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen,
der Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Im Rahmen der Online-Teilnahme
ist ein Auskunftsverlangen allerdings nicht möglich (siehe oben unter Ziffer 3).
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d)
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Weitergehende Erläuterungen
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Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG, insbesondere
Angaben zu weiteren, über die Einhaltung maßgeblicher Fristen hinausgehende Voraussetzungen, finden sich unter der Internetadresse
http://www.sap.de/hauptversammlung.
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7.
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Veröffentlichungen auf der Internetseite und Bekanntmachung der Einladung
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Diese Einberufung der Hauptversammlung und die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Informationen und Unterlagen, etwaige
Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG sowie weitere Informationen sind über die Internetadresse
http://www.sap.de/hauptversammlung zugänglich. Die Einladung ist mit der vollständigen Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen
von Vorstand und Aufsichtsrat im elektronischen Bundesanzeiger vom 13. April 2012 veröffentlicht und wurde zudem solchen Medien
zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen
Union verbreiten.
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8.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
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Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft insgesamt EUR 1.228.339.598,00
und ist eingeteilt in 1.228.339.598 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren (Angabe gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG; diese
Gesamtzahl schließt auch die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien mit ein, aus denen
der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zustehen).
Walldorf, im April 2012
SAP AG
Der Vorstand
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