Ad-hoc | 13 July 1999 19:56
Ad hoc-Service: Sartorius AG
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Hauptversammlung der Sartorius AG am 30. August 1999 in
Hannover
Die ursprünglich für den 24. Juni 1999 vorgesehene ordentliche
Hauptversammlung der Sartorius AG, Göttingen, wird am 30. August
1999 um 10.00 Uhr in Hannover stattfinden. Die formale Einberufung
wird noch form- und fristgerecht erfolgen.
Ein von dem Anwalt Christoph Wetzler behauptetes Verlangen auf
Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung liegt dem
Unternehmen bis heute nicht in wirksamer Form vor; das inzwischen
zweimal im Auftrag zweier Familienaktionärinnen an den Vorstand
der Sartorius AG gerichtete Verlangen auf Einberufung einer
Hauptversammlung nach @ 122 Abs. 1 AktG ist vom Vorstand jeweils
zurückgewiesen worden, da schon die formalen Voraussetzungen für
ein solches Verlangen nicht erfüllt waren. Hierüber war die das
Verlangen der Aktionärinnen vorbringende Düsseldorfer Anwaltskanzlei
unterrichtet worden.
In dem vom Vorstand der Sartorius AG zurückgewiesenen Verlangen
auf eine außerordentliche Hauptversammlung war neben Themen,
die Gegenstand der ordentlichen Hauptversammlung sind, der
Antrag auf Abwahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern enthalten.
Hiernach sollte u.a. der frühere Vorstandssprecher Dr. K. Laleike,
der im Frühjahr 1997 durch den Aufsichtsrat von seinem Amt abberufen
worden war, in den Aufsichtsrat gewählt werden.
Dies vor dem Hintergrund, daß derzeit noch nicht durch das
Amtsgericht Göttingen der Testamentsvollstrecker für den
Nachlaß des im Jahr 1998 verstorbenen Horst Sartorius, in
dessen Nachlaß die Mehrheit der stimmberechtigten Aktien fällt,
ernannt worden ist. Der ursprünglich von Herrn Horst Sartorius
berufene Testamentsvollstrecker hatte sein Amt für einen
siebenstelligen Geldbetrag “verkauft” und an eine von den die
außerordentliche Hauptversammlung beantragenden Aktionärinnen
benannte Person übertragen. Diese Vereinbarung, die Gegenstand
eines Rechtsstreits in drei Instanzen war, ist inzwischen
rechtskräftig als rechts- und sittenwidrig eingestuft worden.
Das Unternehmen geht davon aus, daß das Amtsgericht Göttingen
noch vor der für den 30. August 1999 angesetzten Hauptversammlung
einen Testamentsvollstrecker ernennen wird, damit die Mehrheit der
stimmberechtigten Aktien vertreten sein kann.
Der Vorstand der Sartorius AG wird sich auch weiterhin bemühen,
den im April 1997 eingeleiteten Umstrukturierungs- und Ausbau-
prozeß des Unternehmens – unabhängig von den in Folge des
Ablebens des langjährigen Mehrheitsaktionärs entstandenen
familiären gerichtlichen Auseinandersetzungen – zielgerichtet
und erfolgreich fortzuführen.
In der am 30. August 1999 stattfindenden Hauptversammlung wird
u.a. mit dem Geschäftsjahr 1998 das bisher erfolgreichste Jahr
der Konzerngeschichte diskutiert werden. Der operative Gewinn
im Konzern betrug im Jahr 1998 30,2 Millionen DM nach einem
operativen Gewinn von 23,6 Millionen DM im Jahr 1997 sowie
einem operativen Verlust von -1,9 Millionen DM im Jahr 1996.
Auch der Unternehmenswert (Marktkapitalisierung) hat sich seit
1996 von unter 100 Millionen DM auf mehr als 300 Millionen DM
im Jahr 1999 deutlich verbessert.
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