Ad-hoc | 20 October 2000 20:53
Ad hoc-Service: Sartorius AG
Ad-hoc Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
——————————————————————————
Veröffentlichung gemäß § 15 WpHG
Der Vorstand der Sartorius AG, Göttingen, hat beschlossen,
von der am 21. Juni 2000 von der Hauptversammlung erteilten
Ermächtigung zum Rückkauf von Stamm- bzw. Vorzugsaktien
Gebrauch zu machen. Im Rahmen der bis zum 31. Oktober 2001
laufenden Ermächtigung können eigene Aktien von bis zu 10%
des Grundkapitals erworben werden. Der Vorstand hat
beschlossen, den Aktienrückkauf im Rahmen der gesetzlich
zulässigen Menge über die Börse durchzuführen. Der Erwerb
wird unter Berücksichtigung der Entwicklung der
Wertpapiermärkte durchgeführt werden. Der von der
Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie darf den Mittelwert
der Einheitskurse der Stamm- bzw. Vorzugsaktien der
Sartorius AG an der Frankfurter Wertpapierbörse während der
letzten fünf Handelstage vor Erwerb der Aktien um nicht mehr
als 15 % (Fünfzehn von Hundert) über- oder unterschreiten.
Nach Maßgabe der von der Hauptversammlung erteilten
Ermächtigung können die erworbenen Aktien ganz oder
teilweise für den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen
daran eingesetzt werden. Die Gesellschaft hat auch das
Recht, diese Aktien unter Beachtung des Grundsatzes der
Gleichbehandlung aller Aktionäre wieder zu veräußern.
Ende der Mitteilung