![]() SARTORIUS AGGöttingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013Jahresabschluss 2013Im gesamten Geschäftsbericht können durch mathematische Rundungen bei der Addition scheinbare Differenzen auftreten. BilanzAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten1. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDer Jahresabschluss der Sartorius AG ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. 2. Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und VerlustrechnungUm die Klarheit der Darstellung zu vergrößern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. 3. WährungsumrechnungVerbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. 4. Sachanlagevermögenscroll
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen. Steuerliche Vereinfachungsverfahren werden angewendet, soweit sie mit handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung vereinbar sind. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Für die Abschreibungen im Anlagevermögen werden folgende Nutzungsdauern zu Grunde gelegt: scroll
5. Finanzanlagevermögenscroll
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert, soweit ihnen am Bilanzstichtag kein dauerhaft niedrigerer Wert beizulegen ist. Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wird verwiesen. 6. Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen aus Rückdeckungsversicherungen, die nicht dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind, werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet. 7. Rechnungsabgrenzungspostenscroll
Die Disagios werden über die Laufzeit der zugrunde liegenden Finanzkredite aufgelöst. 8. Ausgegebenes KapitalDas Grundkapital der Sartorius AG ist eingeteilt in 9.360.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien und 9.360.000 stimmrechtslose Vorzugsaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von je € 1,00. Es wurden insgesamt vom 27. Oktober 2000 bis zum Bilanzstichtag 831.944 Stammaktien zu einem Durchschnittskurs von € 11,27 und 840.983 Vorzugsaktien zu einem Durchschnittskurs von € 7,98 erworben. Das entspricht einem Anteil von T€ 1.673 (8,9 %) am Grundkapital. Im Geschäftsjahr 2013 wurden keine eigenen Aktien erworben. Der rechnerische Nennbetrag der Eigenen Aktien in Höhe von € 1.672.927,00 wurde gemäß § 272 Abs. 1a HGB vom Grundkapital abgesetzt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Veräußerung der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft vorzunehmen, sofern diese Aktien im Rahmen eines Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen als Gegenleistung angeboten werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. 9. Gewinnrücklagen und BilanzgewinnDie Gewinnrücklagen nach § 266 Abs. 3 A. III Nr. 4 HGB betragen unverändert T€ 10.868. scroll
10. Rückstellungenscroll
Die Pensionsrückstellung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend den folgenden Bewertungsannahmen und Bewertungsmethoden gemäß § 249 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB gebildet. scroll
Insolvenzgeschützte Anlagen bei Rückdeckungsversicherungen zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen mit einem Zeitwert in Höhe von T€ 953 (Vorjahr: T€ 897), der den Anschaffungskosten entspricht, wurden mit dem Zeitwert der entsprechenden Pensionsverpflichtungen in Höhe von T€ 1.365 (Vorjahr: T€ 1.269) verrechnet. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen hat sich im Geschäftsjahr 2013 wie folgt entwickelt: scroll
Die Pensionsrückstellung betrifft neben der allgemeinen Versorgungsordnung Einzelzusagen an aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder sowie leitende Angestellte. Aufgrund der Schließung des allgemeinen Versorgungswerkes in 1983 bezieht sich dieser Teil der Pensionsrückstellung ausschließlich auf Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 1983 begonnen hatte. Die zum 31. Dezember 2013 gebildete Rückstellung entfällt in Höhe von 8,4 Mio. € auf die Allgemeine Versorgungsordnung und in Höhe von 8,8 Mio. € auf Einzelzusagen. Der Barwert der Verpflichtungen gegenüber aktiven Vorständen entfällt in Höhe von T€ 938 (Vorjahr: T€ 820) auf die Versorgungszusage für Herrn Dr. Joachim Kreuzburg und in Höhe von T€ 158 (Vorjahr: T€ 111) auf die Versorgungszusage für Herrn Jörg Pfirrmann. Effekte aus der Änderung des Rechnungszinses werden im Finanzergebnis erfasst. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei werden bei ihrer Bemessung alle erkennbaren Risiken aus schwebenden Geschäften und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr werden nicht abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen enthalten unter anderem folgende Beträge: scroll
11. Verbindlichkeitenscroll
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Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 12. Haftungsverhältnissescroll
Für Verbindlichkeiten verschiedener verbundener Unternehmen wurden Bürgschaften und Garantien für deren lokale Kreditlinien bei den Kreditinstituten in Höhe von T€ 15.670 (Vorjahr: T€ 15.085) abgeschlossen. Diese sind nicht zu bilanzieren, da es keine Anzeichen dafür gibt, dass die Tochterunternehmen ihren Verpflichtungen gegenüber den Kreditinstituten nicht fristgerecht nachkommen. 13. Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäftenscroll
14. Derivative FinanzinstrumenteZur Absicherung des Term Loan in Höhe von 40 Mio. € des im April 2011 refinanzierten Konsortialkreditvertrags gibt es Zinssicherungsgeschäfte in Höhe von 15 Mio. € bis September 2015. Ein weiteres Geschäft mit einem Volumen von 15 Mio. € läuft von März 2014 bis März 2016. Darüber hinaus wurden Geschäfte in Höhe von 40 Mio. € mit einer Laufzeit ab 2016 bis 2019 abgeschlossen. Für die Zinssicherungsgeschäfte war zum Bilanzstichtag eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von T€ 1.390 (Vorjahr: T€ 1.861) zu bilden, da keine Bewertungseinheit mit dem betreffenden Grundgeschäft gebildet wurde. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung15. Umsatzerlösescroll
16. Sonstige betriebliche Erträgescroll
Wesentliche Erträge aus der Währungsumrechnung sind im Geschäftsjahr wie im Vorjahr nicht angefallen. 17. Personalaufwandscroll
Im Geschäftsjahr waren keine Mitarbeiter in der Sartorius AG beschäftigt. Der ausgewiesene Personalaufwand bezieht sich auf den Vorstand der Sartorius AG. 18. Abschreibungenscroll
19. Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
Wesentliche Aufwendungen aus der Währungsumrechnung sind im Geschäftsjahr wie im Vorjahr nicht angefallen. 20. Beteiligungserträgescroll
Bei den Erträgen aus Beteiligungen der Sartorius AG handelt es sich wie im Vorjahr in voller Höhe um Dividendenzahlungen von Tochtergesellschaften. 21. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages erhaltener GewinnDie Sartorius AG hat im Geschäftsjahr 2013 einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Sartorius Lab Holding GmbH abgeschlossen. Der hier ausgewiesene Gewinn in Höhe von T€ 8.306 spiegelt das Ergebnis der Gesellschaft wider. Der im Vorjahr ausgewiesene Betrag in Höhe von T€ 305 bezieht sich auf den Gewinn der Sartorius Corporate Administration GmbH des Vorjahres. 22. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages erhaltener VerlustDie Sartorius AG hat im Geschäftsjahr 2011 einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Sartorius Corporate Administration GmbH abgeschlossen. Der hier ausgewiesene Verlust in Höhe von T€ 1.474 spiegelt das Ergebnis der Gesellschaften wider. 23. Zinsergebnisscroll
In den Zinsaufwendungen des Geschäftsjahrs 2013 sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von T€ 1.110 (Vorjahr: T€ 868) enthalten. 24. Periodenfremde Erträge und AufwendungenPeriodenfremde Erträge und Aufwendungen stellen solche Posten dar, die zwar das laufende Ergebnis beeinflussen, die aber Änderungen von Vorgängen vergangener Jahre betreffen. Die anderen Geschäftsjahren zuzuordnenden Erträge betragen für die Sartorius AG T€ 23 (Vorjahr: T€ 150). Diese betreffen Erträge der Auflösung von Rückstellungen. Wesentliche aperiodische Aufwendungen der Sartorius AG sind im Geschäftsjahr 2013 nicht angefallen (Vorjahr: T€ 0). 25. Steuern vom Einkommen und vom Ertragscroll
26. Latente SteuernFür die Berechnung der latenten Steuern wird das Temporary-Konzept angewendet. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der Sartorius AG nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzpositionen einbezogen, sondern auch solche, die bei Organgesellschaften bzw. Personengesellschaften bestehen, an denen die Sartorius AG als Gesellschafter beteiligt ist. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes der Sartorius AG von aktuell 30,0 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Abweichend hiervon werden latente Steuern aus zeitlichen Bilanzierungsunterschieden bei Beteiligungen in der Rechtsform einer Personengesellschaft auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes ermittelt, der lediglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag beinhaltet; dieser beträgt derzeit 15,83 %. Die latenten Steuern werden gemäß Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB saldiert. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr 2013 wurden zwischen der Sartorius AG und der Sartorius Lab Holding GmbH einerseits und der Sartorius Lab Holding GmbH und der Sartorius Weighing Technology GmbH andererseits Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen. Infolge dessen werden nunmehr die Bilanzierungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz bei den Organgesellschaften in die Sartorius AG als Organträgerin berücksichtigt. Die bisher auf Ebene der Organgesellschaften bilanzierten Steuerlatenzen wurden daher im Geschäftsjahr 2013 auf Ebene der Organgesellschaften erfolgswirksam ausgebucht und auf Ebene der Sartorius AG ergebniswirksam wieder eingebucht und fortentwickelt. Im Geschäftsjahr ergab sich nach Saldierung insgesamt eine passive latente Steuer in Höhe von T€ 2.922 (Vorjahr: T€ 0). Aktive latente Steuern resultieren insbesondere aus Differenzen im Organkreis bei Pensionsrückstellungen und Sonstigen Rückstellungen und Forderungen. Gegenläufig entstehen passive Latenzen vor allem bei immateriellen Vermögensgegenständen, Finanzanlagen und Verbindlichkeiten im gesamten Organkreis. Die Sartorius AG verfügt darüber hinaus über körperschaftliche und gewerbesteuerliche Verlustvorträge sowie Zinsvorträge. Auf die Verlustvorträge wurden in voller Höhe latente Steueransprüche berücksichtigt, da eine Nutzung aus heutiger Sicht hinreichend wahrscheinlich ist. Auf die bestehenden Zinsvorträge wurden aktive latente Steuern nur in der Höhe gebildet, soweit aus heutiger Sicht die Nutzung hinreichend wahrscheinlich ist. 27. Sonstige AngabenErklärung gem. § 285 Nr. 16 HGBDie nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung wurde am 12. Dezember 2013 abgegeben und den Aktionären der Sartorius AG auf der Internetseite der Gesellschaft "www.sartorius.com" dauerhaft zugänglich gemacht. Angabe gem. § 285 Nr. 17 HGBDie unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesenen Beratungsaufwendungen beinhalten die Kosten der Leistungen des Abschlussprüfers für: scroll
Angabe gem. § 285 Nr. 21 HGBDie nachfolgende Tabelle umfasst sämtliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen im Geschäftsjahr 2013: scroll
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Für die Details zu den Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder sowie der Bezüge der Vorstandsmitglieder wird auf die nachfolgenden Ausführungen verwiesen. VergütungsberichtVergütung der Aufsichtsratsmitgliederscroll
Über die Aufsichtsratvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer im Sartorius-Konzern sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. Bezüge der Vorstandsmitgliederscroll
Variable Vergütung mit mehrjähriger Bemessungsgrundlagescroll
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkungscroll
Mit der Ausgabe von virtuellen Aktien (Phantom Stocks) werden die Vorstandsmitglieder so gestellt, als ob sie Inhaber einer bestimmten Anzahl von Aktien der Sartorius AG wären, ohne jedoch dividendenberechtigt zu sein. Die Wertentwicklung dieser Phantom Stocks ist an die Kursentwicklung der Sartorius Aktie gekoppelt. Dabei werden sowohl Kursgewinne als auch Kursverluste berücksichtigt. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Phantom Stocks anhand des aktuellen Aktienkurses bewertet und ihr Gegenwert ausbezahlt, sofern die Bedingungen dafür vorliegen. Die Phantom Stocks sind nicht handelbar und beinhalten kein Aktienbezugsrecht.
1)
Durchschnittskurs der letzten 20 Börsenhandelstage
des vorangegangenen Geschäftsjahrs Der Phantom Stock-Plan sieht im Detail vor, dass das jeweilige Vorstandsmitglied am Anfang eines jeden Jahres Phantom Stocks im Wert eines vereinbarten Geldbetrags zugeschrieben bekommt. Die Auszahlung der Phantom Stocks kann nur als gesamte Jahrestranche und jeweils frühestens nach vier Jahren und spätestens nach acht Jahren verlangt werden. Ein Auszahlungsanspruch besteht nur, wenn der Aktienkurs zum Zeitpunkt der Auszahlung gegenüber dem Zeitpunkt der Zuteilung der Phantom Stocks eine Mindestwertsteigerung von 7,5 % pro Jahr oder eine bessere Wertentwicklung als der TecDAX als Vergleichsindex erzielt hat. Eine nachträgliche Veränderung der Vergleichsparameter schließt der Phantom Stock-Plan aus. Die Auszahlung erfolgt maximal zu einem Abrechnungskurs in Höhe des 2,5-fachen Aktienkurses zum Zeitpunkt der Zuschreibung der Phantom Stocks (Cap), jeweils bezogen auf die einzelne Jahrestranche. Maßgeblich für die Zuteilung der Phantom Stocks sowie für deren spätere Auszahlung ist der Mittelwert der durchschnittlichen Aktienkurse beider Aktiengattungen der Sartorius AG in der Schlussauktion des XETRA-Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse der letzten 20 Börsenhandelstage des Vorjahres bzw. vor dem Zeitpunkt des Auszahlungsbegehrens. Dies dient dem Ausgleich kurzfristiger Kursschwankungen. Es besteht eine Auszahlungssperre von jeweils vier Wochen vor der voraussichtlichen Bekanntgabe von Quartalsergebnissen und der vorläufigen Jahresergebnisse sowie von 20 Börsenhandelstagen nach tatsächlich erfolgter Veröffentlichung von Quartalsergebnissen und der vorläufigen Jahresergebnisse. Mit den hierdurch eingegrenzten Auszahlungsfenstern soll eine Begünstigung der Vorstandsmitglieder durch Insiderwissen ausgeschlossen werden. Bezüge und Pensionsansprüche ehemaliger Geschäftsführerscroll
PersonalstandIm Geschäftsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. Vorschlag für die GewinnverwendungDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Sartorius AG in Höhe von € 146.244.628,19 wie folgt zu verwenden: scroll
Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 4 AktGDer Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Veräußerung der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft vorzunehmen, sofern diese Aktien im Rahmen eines Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen als Gegenleistung angeboten werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGFolgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG liegen zum 31. Dezember 2013 vor: 1. Frau C. Franken, Bovenden, hat uns mitgeteilt, am 01.04.2002 3,66 % eigene Stimmrechtsanteile zu halten sowie 55,59 % Stimmrechtsanteile als Mitglied der Erbengemeinschaft nach Horst Sartorius, insgesamt also 59,25 % Stimmrechtsanteile, und damit den Schwellenwert von 50 % überschritten zu haben. 2. Frau U. Baro, München, hat uns mitgeteilt, am 01.04.2002 4,99 % eigene Stimmrechtsanteile zu halten sowie 55,59 % Stimmrechtsanteile als Mitglied der Erbengemeinschaft nach Horst Sartorius, insgesamt also 60,58 % Stimmrechtsanteile, und damit den Schwellenwert von 50 % überschritten zu haben. 3. Frau K. Sartorius-Herbst, Northeim, hat uns mitgeteilt, am 01.04.2002 7,54 % eigene Stimmrechtsanteile zu halten sowie 55,59 % Stimmrechtsanteile als Mitglied der Erbengemeinschaft nach Horst Sartorius, insgesamt also 63,13 % Stimmrechtsanteile, und damit den Schwellenwert von 50 % überschritten zu haben. 4. Herr Prof. Dr. A. Picot, Gauting, hat uns mitgeteilt, am 01.04.2002 in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker für den Nachlass des Horst Sartorius aufgrund der Zurechnung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG 55,59 % Stimmrechtsanteile zu halten und damit den Schwellenwert von 50 % überschritten zu haben. 5. Die Firma Bio-Rad Laboratories Inc., Hercules, Kalifornien, USA, hat uns mitgeteilt, am 06.04.201 1 aufgrund der Zurechnung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 30,01 % Stimmrechtsanteile zu halten und damit den Schwellenwert von 30 % überschritten zu haben. 6. Herr Andreas Franken, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass er am 28.12.2010 als Erwerber eines Anteils aus dem ungeteilten Erbe nach Horst Sartorius an der Sartorius AG die Schwellen 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % überschritten hat. Zu diesem Zeitpunkt standen ihm 58,98 % an der Sartorius AG zu. Dies entspricht 5.520.484 Stimmrechten. 50,09 %, entsprechend 4.688.540 Stimmrechten, sind ihm als Mitglied der Erbengemeinschaft nach Horst Sartorius zuzuordnen. Diese Stimmrechte unterliegen weiterhin der Testamentsvollstreckung. 8,89 %, entsprechend 831.944 Stimmrechten, sind ihm gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Diese werden unmittelbar von dem durch die Erbengemeinschaft kontrollierten Unternehmen, der Sartorius AG, als eigene Aktien gehalten. 7. Herr Kai-Christian Franken, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass er am 28.12.2010 als Erwerber eines Anteils aus dem ungeteilten Erbe nach Horst Sartorius an der Sartorius AG die Schwellen 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % überschritten hat. Zu diesem Zeitpunkt standen ihm 58,98 % an der Sartorius AG zu. Dies entspricht 5.520.484 Stimmrechten. 50,09 %, entsprechend 4.688.540 Stimmrechten, sind ihm als Mitglied der Erbengemeinschaft nach Horst Sartorius zuzuordnen. Diese Stimmrechte unterliegen weiterhin der Testamentsvollstreckung. 8,89 %, entsprechend 831.944 Stimmrechten, sind ihm gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Diese werden unmittelbar von dem durch die Erbengemeinschaft kontrollierten Unternehmen, der Sartorius AG, als eigene Aktien gehalten. Weitere Mitteilungen sind uns nicht zugegangen.
Göttingen, den 10. Februar 2014 Sartorius Aktiengesellschaft Der Vorstand Erklärung des VorstandsWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2013 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Göttingen, den 10. Februar 2014 Sartorius Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Joachim Kreuzburg Jörg Pfirrmann Reinhard Vogt Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Sartorius Aktiengesellschaft, Göttingen, und den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der Sartorius Aktiengesellschaft, Göttingen, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hannover, den 10. Februar 2014 Deloitte & Touche GmbH Scharpenberg, Wirtschaftsprüfer Dr. Meyer, Wirtschaftsprüfer Ergänzende InformationenAufstellung des Anteilsbesitzes 2013scroll
Die Gesellschaften, die mit
**)
Die Anteile an den Gesellschaften, die mit
gekennzeichnet sind, werden indirekt gehalten.
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Für die Gesellschaften, die mit gekennzeichnet
sind, bestehen Ergebnisabführungsverträge. Vorstand und Aufsichtsratwährend des Geschäftsjahres 20131) VorstandDr. rer. pol. Joachim KreuzburgDipl.-Ingenieur Vorsitzender Strategie, Operations, Recht, Compliance und Kommunikation geb. 22. April 1965 Hannover Mitglied seit 11. November 2002 Sprecher vom 1. Mai 2003 bis 10. November 2005 Vorsitzender seit 11. November 2005 Bestellung bis 10. November 2015 Jörg PfirrmannDipl.-Ökonom Arbeitsdirektor Finanzen, Personal, IT und Allgemeine Verwaltung geb. 30. November 1972 Nörten-Hardenberg Mitglied seit 24. Juli 2009 Bestellung bis 23. Juli 2017 Reinhard VogtIndustriekaufmann Marketing, Vertrieb und Service geb. 4. August 1955 Dransfeld Mitglied seit 24. Juli 2009 Bestellung bis 23. Juli 2019 AufsichtsratProf. Dr. Dres. h.c. Arnold PicotDipl.-Kaufmann, Universitätsprofessor Vorsitzender Forschungsstelle für Information, Organisation und Management, Fakultät für Betriebswirtschaft der Ludwig-Maximilians-Universität in München, Gauting Gerd-Uwe BoguslawskiDipl.-Sozialwirt Stellvertretender Vorsitzender IG Metall Süd-Niedersachsen-Harz in Northeim, Höckelheim Dr. Dirk BastingDipl.-Chemiker Fort Lauderdale, USA Annette BeckerPersonalfachkauffrau Betriebsratsvorsitzende der Sartorius Corporate Administration GmbH in Göttingen, Göttingen Uwe BretthauerDipl.-Ingenieur Betriebsratsvorsitzender der Sartorius Lab Instruments GmbH & Co. KG, Sartorius Industrial Scales GmbH & Co. KG, Konzernbetriebsratsvorsitzender der Sartorius AG in Göttingen, Göttingen Michael DohrmannFeinmechaniker Betriebsratsvorsitzender der Sartorius Stedim Biotech GmbH in Göttingen, Reinhausen Dr. Lothar KappichDipl.-Ökonom Geschäftsführer der ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG in Hamburg, Hamburg
1)
Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB Petra KirchhoffDipl.-Volkswirtin Leiterin Unternehmenskommunikation und Investor Relations, Sartorius Corporate Administration GmbH in Göttingen, Göttingen Karoline KleinschmidtDipl.-Sozialwirtin Gewerkschaftssekretärin der IG Metall Bezirksleitung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt in Hannover, Hannover Prof. Dr. Gerd KriegerRechtsanwalt Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, Düsseldorf Prof. Dr. Thomas ScheperDipl.-Chemiker Universitätsprofessor und Leiter des Instituts für Technische Chemie, Leibniz Universität in Hannover, Hannover Prof. Dr. Klaus Rüdiger TrützschlerDipl.-Wirtschaftsmathematiker und Dipl.-Mathematiker Honorarprofessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster, Essen Ausschüsse des AufsichtsratsPräsidialausschussProf. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot (Vorsitzender) Gerd-Uwe Boguslawski Uwe Bretthauer Prof. Dr. Gerd Krieger AuditausschussProf. Dr. Klaus Rüdiger Trützschler (Vorsitzender) Gerd-Uwe Boguslawski Uwe Bretthauer Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot VermittlungsausschussProf. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot (Vorsitzender) Gerd-Uwe Boguslawski Uwe Bretthauer Prof. Dr. Gerd Krieger NominierungsausschussProf. Dr. Gerd Krieger Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot Dr. Lothar Kappich
1)
Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB Mandate des Vorstands1)Stand 31. Dezember 2013Dr. rer. pol. Joachim KreuzburgPrésident Directeur Général von:
Im Aufsichtsrat von:
Stellvertretender Vorsitzender2) Im Board of Directors von:
Im Comité Exécutif von:
Im Regionalbeirat von:
Im Beirat von:
Im Wirtschaftsbeirat von:
Jörg PfirrmannIm Verwaltungsrat von:
Im Board of Directors von:
Im Comité Exécutif von:
Im Consiglio di Amministrazione von:
Im Consejo de Administracion von:
Im Aufsichtsrat von:
Im Unternehmerbeirat von:
Reinhard VogtIm Conseil d'Adminstration von:
Im Board of Directors von:
Im Verwaltungsrat von: -Sartorius Stedim Switzerland AG, Schweiz Vorsitzender2)
1)
Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB Mandate des Aufsichtsrats1)Stand 31. Dezember 2013 Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold PicotIm Conseil d'Administration von:
Im Aufsichtsrat von:
Gerd-Uwe BoguslawskiIm Aufsichtsrat von:
Dr. Dirk BastingKeine Annette BeckerKeine Uwe BretthauerKeine Michael DohrmannKeine Dr. Lothar KappichKeine Petra KirchhoffIm Aufsichtsrat von:
Karoline KleinschmidtKeine Prof. Dr. Gerd KriegerIm Aufsichtsrat von:
Prof. Dr. Thomas ScheperKeine Prof. Dr. Klaus Rüdiger TrützschlerIm Aufsichtsrat von:
Im Verwaltungsrat von:
1)
Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB ImpressumHerausgeberSartorius AG Konzernkommunikation 37070 Göttingen Redaktionsschluss25. Februar 2014 Veröffentlichung28. Februar 2014 Dieser Jahresabschluss liegt auch in englischer Sprache vor. |
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