![]() SARTORIUS AGGöttingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Im gesamten Geschäftsbericht können durch mathematische Rundungen bei der Addition scheinbare Differenzen auftreten. BilanzAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
AnhangErläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten1. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDer Jahresabschluss der Sartorius AG ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. 2. Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und VerlustrechnungUm die Klarheit der Darstellung zu vergrößern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. 3. WährungsumrechnungVerbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. 4. SachanlagevermögenDie Sachanlagen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen. Steuerliche Vereinfachungsverfahren werden angewendet, soweit sie mit handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung vereinbar sind. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Für die Abschreibungen im Anlagevermögen werden folgende Nutzungsdauern zu Grunde gelegt: scroll
5. FinanzanlagevermögenDie Finanzanlagen haben sich folgendermaßen verändert: scroll
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert, soweit ihnen am Bilanzstichtag kein dauerhaft niedrigerer Wert beizulegen ist. Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wird verwiesen. 6. Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen aus Rückdeckungsversicherungen, die nicht dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind, werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet. 7. Rechnungsabgrenzungspostenscroll
Die Disagios werden über die Laufzeit der zugrunde liegenden Finanzkredite aufgelöst. 8. Ausgegebenes KapitalDas Grundkapital der Sartorius AG ist eingeteilt in 9.360.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien und 9.360.000 stimmrechtslose Vorzugsaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von je € 1,00. Es wurden insgesamt vom 27. Oktober 2000 bis zum Bilanzstichtag 831.944 Stammaktien zu einem Durchschnittskurs von € 11,27 und 840.983 Vorzugsaktien zu einem Durchschnittskurs von € 7,98 erworben. Das entspricht einem Anteil von T€ 1.673 (8,9 %) am Grundkapital. Im Geschäftsjahr 2014 wurden keine eigenen Aktien erworben. Der rechnerische Nennbetrag der Eigenen Aktien in Höhe von € 1.672.927,00 wurde gemäß § 272 Abs. 1a HGB vom Grundkapital abgesetzt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Veräußerung der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft vorzunehmen, sofern diese Aktien im Rahmen eines Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen als Gegenleistung angeboten werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage hat sich im Geschäftsjahr 2014 infolge der Gewährung einer aktienbasierten Vergütung an ein Vorstandsmitglied um T€ 56 gegenüber dem Vorjahr erhöht. 9. Gewinnrücklagen und BilanzgewinnDie Gewinnrücklagen nach § 266 Abs. 3 A. III Nr. 4 HGB betragen unverändert T€ 10.868. Der Bilanzgewinn hat sich im Geschäftsjahr 2014 wie folgt entwickelt: scroll
10. Rückstellungenscroll
Die Pensionsrückstellung wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend den folgenden Bewertungsannahmen und Bewertungsmethoden gemäß § 249 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB gebildet. scroll
Insolvenzgeschützte Anlagen bei Rückdeckungsversicherungen zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen mit einem Zeitwert in Höhe von T€ 1.015 (Vorjahr: T€ 953), der den Anschaffungskosten entspricht, wurden mit dem Zeitwert der entsprechenden Pensionsverpflichtungen in Höhe von T€ 1.586 (Vorjahr: T€ 1.365) verrechnet. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen hat sich im Geschäftsjahr 2014 wie folgt entwickelt: scroll
Die Pensionsrückstellung betrifft neben der allgemeinen Versorgungsordnung Einzelzusagen an aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder sowie leitende Angestellte. Aufgrund der Schließung des allgemeinen Versorgungswerkes in 1983 bezieht sich dieser Teil der Pensionsrückstellung ausschließlich auf Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 1983 begonnen hatte. Die zum 31. Dezember 2014 gebildete Rückstellung entfällt in Höhe von 8,3 Mio. € auf die Allgemeine Versorgungsordnung und in Höhe von 9,8 Mio. € auf Einzelzusagen. Der Barwert der Verpflichtungen gegenüber aktiven Vorständen entfällt in Höhe von T€ 1.219 (Vorjahr: T€ 938) auf die Versorgungszusage für Herrn Dr. Joachim Kreuzburg, in Höhe von T€ 221 (Vorjahr: T€ 158) auf die Versorgungszusage für Herrn Jörg Pfirrmann und in Höhe von T€ 268 (Vorjahr: T€ 0) auf die Versorgungszusage für Herrn Reinhard Vogt. Effekte aus der Änderung des Rechnungszinses werden im Finanzergebnis erfasst. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei werden bei ihrer Bemessung alle erkennbaren Risiken aus schwebenden Geschäften und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr werden nicht abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen enthalten unter anderem folgende Beträge: scroll
11. VerbindlichkeitenDer Posten setzt sich wie folgt zusammen: scroll
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Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 12. Haftungsverhältnissescroll
Für Verbindlichkeiten verschiedener verbundener Unternehmen wurden Bürgschaften und Garantien für deren lokale Kreditlinien bei den Kreditinstituten in Höhe von T€ 21.078 (Vorjahr: T€ 15.670) abgeschlossen. Diese sind nicht zu bilanzieren, da es keine Anzeichen dafür gibt, dass die Tochterunternehmen ihren Verpflichtungen gegenüber den Kreditinstituten nicht fristgerecht nachkommen. 13. Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen GeschäftenNeben den Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus: scroll
14. Derivative FinanzinstrumenteZur Absicherung der variablen Verzinsung des im Dezember 2014 refinanzierten Konsortialkreditvertrags in Höhe von bis zu 400 Mio. € gibt es Zinssicherungsgeschäfte für ein Kreditvolumen von 30 Mio. € bis September 2015 und von 15 Mio. € bis März 2016.Darüber hinaus bestehen Sicherungsgeschäfte für ein Kreditvolumen von 40 Mio. € mit einer Laufzeit ab 2016 bis 2019. Für die Zinssicherungsgeschäfte war zum Bilanzstichtag eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von T€ 3.078 (Vorjahr: T€ 1.390) zu bilden. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung15. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse setzen sich - gegliedert nach geographischen Märkten - wie folgt zusammen: scroll
16. Sonstige betriebliche Erträgescroll
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 25 (Vorjahr: T€ 0). 17. Personalaufwandscroll
Im Geschäftsjahr waren keine Mitarbeiter in der Sartorius AG beschäftigt. Der ausgewiesene Personalaufwand bezieht sich auf den Vorstand der Sartorius AG. 18. Abschreibungenscroll
19. Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 226 (Vorjahr: T€ 0). 20. Beteiligungserträgescroll
Bei den Erträgen aus Beteiligungen der Sartorius AG handelt es sich wie im Vorjahr in voller Höhe um Dividendenzahlungen von Tochtergesellschaften. 21. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages erhaltener GewinnDer hier ausgewiesene Betrag von T€ 9.604 spiegelt das Ergebnis der Sartorius Lab Holding GmbH in Höhe von T€ 9.543 und das Ergebnis der Sartorius Corporate Administration GmbH in Höhe von T€ 61 wider. Der im Vorjahr ausgewiesene Betrag in Höhe von T€ 8.306 bezieht sich ausschließlich auf den Gewinn der Sartorius Lab Holding GmbH. 22. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages übernommener VerlustDer für das Vorjahr ausgewiesene Verlust in Höhe von T€ 1.474 spiegelt das Ergebnis der Sartorius Corporate Administration GmbH wider. 23. Zinsergebnisscroll
In den Zinsaufwendungen des Geschäftsjahrs 2014 sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von T€ 1.437 (Vorjahr: T€ 1.110) enthalten. 24. Periodenfremde Erträge und AufwendungenPeriodenfremde Erträge und Aufwendungen stellen solche Posten dar, die zwar das laufende Ergebnis beeinflussen, die aber Änderungen von Vorgängen vergangener Jahre betreffen. Die anderen Geschäftsjahren zuzuordnenden Erträge betragen für die Sartorius AG T€ 966 (Vorjahr: T€ 23). Diese betreffen Erträge der Auflösung von Rückstellungen (T€ 229), Erträge aus Zuschreibungen auf Finanzanlagen (T€ 257) und sonstige periodenfremde Erträge (T€ 480). Wesentliche aperiodische Aufwendungen der Sartorius AG betreffen im Geschäftsjahr 2014 Steuern vom Einkommen und Ertrag (T€ 2086) (Vorjahr: T€ 0). 25. Steuern vom Einkommen und vom Ertragscroll
26. Latente SteuernFür die Berechnung der latenten Steuern wird das Temporary-Konzept angewendet. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der Sartorius AG nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzpositionen einbezogen, sondern auch solche, die bei Organgesellschaften bzw. Personengesellschaften bestehen, an denen die Sartorius AG als Gesellschafter beteiligt ist. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes der Sartorius AG von aktuell 30,0 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Abweichend hiervon werden latente Steuern aus zeitlichen Bilanzierungsunterschieden bei Beteiligungen in der Rechtsform einer Personengesellschaft auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes ermittelt, der lediglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag beinhaltet; dieser beträgt derzeit 15,83 %. Die latenten Steuern werden gemäß Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB saldiert. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im Vorjahr wurden passive latente Steuer in Höhe von T€ 2.922 gebildet. Der Betrag wurde im Geschäftsjahr ergebniswirksam aufgelöst, da sich zum 31. Dezember 2014 insgesamt ein aktiver Überhang ergibt. Aktive latente Steuern resultieren insbesondere aus Differenzen im Organkreis bei Pensionsrückstellungen und Sonstigen Rückstellungen und Forderungen. Gegenläufig entstehen passive Latenzen vor allem bei immateriellen Vermögensgegenständen, Finanzanlagen und Verbindlichkeiten im gesamten Organkreis. Die Sartorius AG verfügt darüber hinaus über körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Verlustvorträge sowie Zinsvorträge. Auf die Verlustvorträge und die Zinsvorträge wurden jeweils latente Steueransprüche berücksichtigt, soweit aus heutiger Sicht eine Nutzung innerhalb der nächsten fünf Jahre hinreichend wahrscheinlich ist. 27. Sonstige AngabenErklärung gem. § 285 Nr. 16 HGBDie nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung wurde am 16. Dezember 2014 abgegeben und den Aktionären der Sartorius AG auf der Internetseite der Gesellschaft "www.sartorius.com" dauerhaft zugänglich gemacht. Angabe gem. § 285 Nr. 17 HGBDie unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesenen Beratungsaufwendungen beinhalten die Kosten der Leistungen des Abschlussprüfers für: scroll
Angabe gem. § 285 Nr. 21 HGBDie nachfolgende Tabelle umfasst sämtliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen im Geschäftsjahr 2014: scroll
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Vergütungsbericht1. Grundzüge des Vergütungssystems des VorstandsAllgemeines und Fixe VergütungDie Festlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sartorius AG unterliegt der Zuständigkeit des Aufsichtsratsplenums. Die Höhe der Vergütung eines Vorstandsmitglieds richtet sich nach seinem Verantwortungsbereich, seiner persönlichen Leistung, der wirtschaftlichen Lage und der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens. Zudem wird die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten im eigenen und in vergleichbaren Unternehmen gilt, berücksichtigt. Sie setzt sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen und wird jährlich hinsichtlich ihrer Angemessenheit überprüft. Neben dem fixen Basisgehalt stellen die variablen Vergütungsbestandteile bei 100%iger Zielerreichung grundsätzlich rund die Hälfte der Gesamtvergütung exklusive der Versorgungszusage und den Nebenleistungen dar. Variable VergütungDer variable Teil der Vergütung enthält jährlich abzurechnende Komponenten und Komponenten mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage. Die jährlich abzurechnenden Komponenten und die Komponenten mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage machen grundsätzlich jeweils die Hälfte der variablen Vergütung aus. a) Jährlich abzurechnende variable VergütungDer jährlich abzurechnende Teil der variablen Vergütung basiert auf den gewichteten Komponenten Umsatz | Auftragseingang, underlying EBITDA und dem dynamischen Verschuldungsgrad. Sie sehen eine Mindestzielerreichung vor und sind abhängig vom Grad der Erreichung des Ziels, das vom Aufsichtsrat bei jedem einzelnen Teilziel festgelegt wird. Jede Komponente sieht eine Obergrenze (Cap) für die Auszahlung vor. b) Variable Komponenten mit mehrjähriger BemessungsgrundlageDie gewichteten Komponenten mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage sind zum einen abhängig vom Grad der Erreichung des Ziels, das vom Aufsichtsrat bei dem Teilziel Konzernjahresüberschuss festgelegt wird, und zum anderen von dem Wert eines vereinbarten Geldbetrags, der dem Vorstandsmitglied am Anfang eines jeden Jahres zugeschrieben wird. KonzernjahresüberschussBemessungsgrundlage ist der Konzernjahresüberschuss nach Minderheiten exklusive Amortisation (Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen gem. IFRS 3). Die einem Jahr zugeordnete Zielerreichung basiert auf dem Durchschnitt der mit diesem Jahr beginnenden drei Geschäftsjahre. Zur Glättung der Auszahlungsbeträge erfolgt eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der Zielerreichung des jeweils ersten Geschäftsjahres. Etwaige Überzahlungen von Abschlägen werden bei Feststehen der Gesamtzielerreichung nach dem dritten Geschäftsjahr mit anderen Vergütungskomponenten (fix oder variabel) verrechnet. Auch diese Komponente sieht eine Obergrenze (Cap) für die Auszahlung vor. Phantom Stock-PlanMit der Ausgabe von virtuellen Aktien (Phantom Stocks) werden die Vorstandsmitglieder so gestellt, als ob sie Inhaber einer bestimmten Anzahl von Aktien der Sartorius AG wären, ohne jedoch dividendenberechtigt zu sein. Die Wertentwicklung dieser Phantom Stocks ist an die Kursentwicklung der Sartorius Aktie gekoppelt. Dabei werden sowohl Kursgewinne als auch Kursverluste berücksichtigt. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Phantom Stocks anhand des aktuellen Aktienkurses bewertet und ihr Gegenwert ausbezahlt, sofern die Bedingungen dafür vorliegen. Die Phantom Stocks sind nicht handelbar und beinhalten kein Aktienbezugsrecht. Der Phantom Stock-Plan sieht im Detail vor, dass das jeweilige Vorstandsmitglied am Anfang eines jeden Jahres Phantom Stocks im Wert eines vereinbarten Geldbetrags zugeschrieben bekommt. Die Auszahlung der Phantom Stocks kann nur als gesamte Jahrestranche und jeweils frühestens nach vier Jahren und spätestens nach acht Jahren verlangt werden. Ein Auszahlungsanspruch besteht nur, wenn der Aktienkurs zum Zeitpunkt der Auszahlung gegenüber dem Zeitpunkt der Zuteilung der Phantom Stocks eine Mindestwertsteigerung von 7,5 % pro Jahr oder eine bessere Wertentwicklung als der TecDAX als Vergleichsindex erzielt hat. Eine nachträgliche Veränderung der Vergleichsparameter schließt der Phantom Stock-Plan aus. Die Auszahlung erfolgt maximal zu einem Abrechnungskurs in Höhe des 2,5-fachen Aktienkurses zum Zeitpunkt der Zuschreibung der Phantom Stocks (Cap), jeweils bezogen auf die einzelne Jahrestranche. Maßgeblich für die Zuteilung der Phantom Stocks sowie für deren spätere Auszahlung ist der Mittelwert der durchschnittlichen Aktienkurse beider Aktiengattungen der Sartorius AG in der Schlussauktion des XETRA-Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse der letzten 20 Börsenhandelstage des Vorjahres bzw. vor dem Zeitpunkt des Auszahlungsbegehrens. Dies dient dem Ausgleich kurzfristiger Kursschwankungen. Es besteht eine Ausübungssperre von jeweils vier Wochen vor der voraussichtlichen Bekanntgabe von Quartalsergebnissen und der vorläufigen Jahresergebnisse sowie von 20 Börsenhandelstagen nach tatsächlich erfolgter Veröffentlichung von Quartalsergebnissen und der vorläufigen Jahresergebnisse. Mit den hierdurch eingegrenzten Auszahlungsfenstern soll eine Begünstigung der Vorstandsmitglieder durch Insiderwissen ausgeschlossen werden. VersorgungszusagenDie Mitglieder des Vorstands erhalten grundsätzlich leistungsorientierte Versorgungszusagen bei der ersten Wiederbestellung. Diese sehen neben einer Basisabsicherung einen Eigenbeitrag des Vorstandsmitglieds aus variablen Bezügen und einen Bonusbeitrag der Gesellschaft in gleicher Höhe vor. Die Versorgungsleistung kann je nach Wahlrecht des Vorstandsmitglieds in Form von Ruhegeld als Rente oder Einmalzahlung für die Fälle Alter und Invalidität sowie in Form von Hinterbliebenengeld für Witwen und Waisen gewährt werden. Für ein Vorstandsmitglied besteht darüber hinaus aus einer älteren Versorgungszusage zusätzlich eine leistungsorientierte Versorgungsleistung in Abhängigkeit vom Gehalt eines Bundesbeamten der Besoldungsgruppe 10 der Besoldungsordnung B des Bundesbesoldungsgesetzes. Die Versorgungsleistung wird in Form von Ruhegeld für die Fälle Alter und Invalidität sowie in Form von Hinterbliebenengeld für Witwen und Waisen gewährt. Für alle Versorgungszusagen ist die Vollendung des 65. Lebensjahres als reguläre Altersgrenze vorgesehen. Sonstige VergütungskomponentenDas Vergütungssystem sieht vor, dass der Aufsichtsrat bei außerordentlichen Leistungen eines Vorstandsmitglieds eine Sondervergütung nach billigem Ermessen gewähren kann. Vorzeitige Beendigung der VorstandstätigkeitFür den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit sehen die Anstellungsverträge ein Abfindungs-Cap in Höhe von maximal zwei Jahresgehältern vor. NebenleistungenÜber die genannten Vergütungsbestandteile hinaus wird den Mitgliedern des Vorstands als Nebenleistung jeweils ein Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, Kosten von Dienstreisen erstattet, eine Unfallversicherung und eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Die D&O-Versicherung sieht einen Selbstbehalt in der gesetzlichen Höhe vor. AktienvergütungIn der Regel ist keine Übertragung von Aktien der Sartorius AG als Vergütungsbestandteil vorgesehen. Als Ausnahme hiervon wurde im Dezember 2014 Herrn Dr. Kreuzburg im Zusammenhang mit der dritten Verlängerung seiner Bestellung als Mitglied und Vorsitzender des Vorstands eine Aktienvergütung mit spezifischen Erdienungsbedingungen zugesagt; vgl. dazu unten Ziff. 2. 2. Vergütung des Vorstands im GeschäftsjahrDie Gesamtbezüge für die aktive Vorstandstätigkeit aller Vorstandsmitglieder zusammen beliefen sich im Jahr 2014 insgesamt auf 7.767 T€ nach 2.501 T€ im Vorjahr. Davon entfielen 1.424 T€ auf erfolgsunabhängige Komponenten (2013: 1.346 T€) und 6.343 T€ (2013: 1.155 T€) auf erfolgsbezogene Komponenten. In den erfolgsbezogenen Komponenten ist die Herrn Dr. Kreuzburg im Dezember 2014 zugesagte, aber frühestens am 11. November 2015 mögliche und somit noch nicht erfolgte Aktienübertragung enthalten. Darüber hinaus wurde im Rahmen der bestehenden Versorgungszusagen für die Vorstandsmitglieder ein Dienstzeitaufwand in Höhe von insgesamt 503 T€ nach 210 T€ im Vorjahr aufwandswirksam erfasst. Die erfolgsunabhängigen Komponenten werden grundsätzlich im Jahr der Gewährung ausgezahlt. Die variable Vergütung mit jährlicher Bemessungsgrundlage wird nach Feststellung des Jahresabschlusses und damit erst im Folgejahr abgerechnet und ausgezahlt. Die variablen Vergütungen mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage haben eine drei- bzw. mindestens vierjährige Laufzeit und kommen damit nach zwei bzw. frühestens drei Jahren nach Ablauf des Geschäftsjahres der Gewährung zur Auszahlung. Für sämtliche variablen Vergütungskomponenten sind Mindestzielerreichungen und obere Kappungsgrenzen vorgesehen. Die dritte Amtszeit von Herrn Dr. Kreuzburg als Mitglied und Vorsitzender des Vorstands der Gesellschaft läuft am 10. November 2015 ab. Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 16. Dezember 2014 wurde Herr Dr. Kreuzburg für die Zeit vom 11. November 2015 bis 10. November 2020 erneut zum Mitglied und Vorsitzenden des Vorstands der Gesellschaft bestellt. Aufgrund seiner besonderen Leistungen für die Entwicklung des Sartorius Konzerns seit dem Beginn seiner Vorstandszugehörigkeit am 11. November 2002 bestand der Wunsch der Gesellschaft, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Dr. Kreuzburg trotz ihm vorliegender Alternativen fortzusetzen. Die neue Vergütungsvereinbarung sieht deshalb als ergänzende Vergütungskomponente vor, Herrn Dr. Kreuzburg 25.000 Stammaktien und 25.000 Vorzugsaktien der Gesellschaft zu übertragen. Diese aktienbasierte Vergütung unterliegt den Regelungen des IFRS 2 und gilt mit Beschluss des Aufsichtsrats am 16. Dezember 2014 als gewährt. Vereinbart ist folgende Grundstruktur: Die Übertragung erfolgt frühestens am 11. November 2015 zu einem von Herrn Dr. Kreuzburg zu bestimmenden Zeitpunkt. Die gewährten Aktien unterliegen einer Haltefrist, die am 10. November 2019 endet. Sollte Herr Dr. Kreuzburg vor dem 11. November 2017 das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen, so verfallen die Zusagen auf Aktienzuteilungen in voller Höhe; verlässt Herr Dr. Kreuzburg das Unternehmen nach dem 11. November 2017 und vor dem 11. November 2019 auf eigenen Wunsch, so verfallen die Zusagen auf Aktienzuteilungen zur Hälfte. Bereits übertragene Aktien, für welche die Zusagen verfallen sind, müssen an das Unternehmen zurückübertragen werden. In die Gesamtbezüge ist diese Vergütungskomponente im Zeitpunkt der Gewährung der Aktien mit dem beizulegenden Zeitwert einzubeziehen. Dieser ist abzuleiten aus der Anzahl der gewährten Aktien sowie deren jeweiligen Börsenkurs und beträgt 4.950 T€. Unter Berücksichtigung der vereinbarten Bedingungen ist der sich ergebende Betrag ab dem 16. Dezember 2014 über den zu erfüllenden Erdienungszeitraum ergebniswirksam als Personalaufwand zu verteilen. Im Geschäftsjahr 2014 wurde entsprechend ein Betrag in Höhe von 56 T€ als Personalaufwand aus Aktiengewährung erfasst. Gesamtbezüge des Vorstands gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGBscroll
1)
Die Beiträge zur D&O-Versicherung in
Höhe von insgesamt 263 T€ (Vorjahr: 235 T€) sind nicht enthalten,
da sie sich auf die Organmitglieder aller Gesellschaften des Sartorius
Konzerns beziehen und eine Zuordnung auf einzelne Versicherte nicht
erfolgt. Im Rahmen der auf dem Konzernjahresüberschuss dreier aufeinander folgender Geschäftsjahre basierenden Vergütungskomponente erhält jedes Vorstandsmitglied nach dem ersten Geschäftsjahr eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der Zielerreichung dieses Geschäftsjahres. Bei Feststehen der Gesamtzielerreichung nach dem dritten Geschäftsjahr erfolgt dann die abschließende Auszahlung unter Anrechnung der jeweiligen Abschlagszahlung. Die Höhe der insgesamt ausgezahlten Abschläge stellt sich zum Ende des Berichtsjahres wie folgt dar: scroll
3. Angaben zu anteilsbasierter VergütungDer ergebniswirksam erfasste Personalaufwand im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen stellt sich wie folgt dar: scroll
Angabe zu Phantom Stocksscroll
4. VersorgungszusagenDer Vorstandsversorgungsplan sieht für Herrn Dr. Kreuzburg eine Alters- und Invalidenrente und für die Herren Pfirrmann und Vogt eine Altersrente vor. Hierzu wird für das Vorstandsmitglied jährlich ein Versorgungsbeitrag in Höhe eines Prozentsatzes des versorgungsfähigen Einkommens sowie der versorgungsfähigen Tantieme in eine Rückdeckungsversicherung eingezahlt. Der Versorgungsbeitrag beträgt für Herrn Dr. Kreuzburg 10 %, für Herrn Pfirrmann und Herrn Vogt jeweils 14 % des versorgungsfähigen Einkommens, welches der Festvergütung entspricht. Sofern das Vorstandsmitglied einen Eigenbeitrag aus Entgeltumwandlung an die Rückdeckungsversicherung erbringt, leistet Sartorius zum jeweiligen Stichtag einen entsprechenden zusätzlichen Versorgungsbeitrag für Herrn Dr. Kreuzburg in Höhe von 5 %, für Herrn Pfirrmann und Herrn Vogt jeweils in Höhe von 7 % der versorgungsfähigen Tantieme, die sich aus der einjährigen variablen Vergütung und der sich auf den Konzernjahresüberschuss beziehenden mehrjährigen Vergütung zusammensetzt. Die Höhe der späteren Versorgungsleistung von Sartorius an das Vorstandsmitglied und seine Hinterbliebenen richtet sich nach der bis zur Fälligkeit erreichten Ablaufleistung der Versicherung einschließlich der von ihr erzielten Überschussanteile. An der Rückdeckungsversicherung selbst erwirbt das Vorstandsmitglied keine Rechte, diese stehen jederzeit alleine Sartorius zu. Eine Herrn Dr. Kreuzburg bereits früher zugesagte Versorgungsvereinbarung sieht darüber hinaus ein monatliches Ruhegeld in Höhe von 70 % des Grundgehaltes eines Bundesbeamten der Besoldungsgruppe 10 der Besoldungsordnung B des Bundesbesoldungsgesetzes in dessen jeweiliger Fassung vor. Mit jedem vollen Dienstjahr werden 5 % des vollen Ruhegehaltes erdient, bis nach 20 Jahren das volle Ruhegeld erreicht ist. Die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung sehen grundsätzlich ein Witwengeld in Höhe von 60 % sowie Waisengeld für jedes Kind von 20 % des Ruhegeldes vor. Das voraussichtliche Ruhegehalt, der Barwert der Pensionsverpflichtungen sowie der Dienstzeitaufwand ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht: scroll
5. Angaben gemäß den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)In der nachfolgenden Tabelle werden gemäß den Anforderungen des DCGK in Ziffer 4.2.5 vom Juni 2014 die für das Jahr 2014 gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen und inklusive der erreichbaren Maximal- und Minimalvergütung bei variablen Vergütungskomponenten dargestellt: scroll
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1)
Wert bei 100 % Zielerreichung Die Zuflüsse der verschiedenen Vergütungskomponenten im Berichtsjahr ergeben sich aus der folgenden Tabelle: scroll
1)
Wert entsprechend tatsächlicher Zielerreichung 6. Grundzüge des Vergütungssystems des AufsichtsratsDie Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung der Sartorius AG festgelegt und beinhaltet eine Festvergütung, Sitzungsgeld und Auslagenersatz. Die Übernahme des Vorsitzes und des stellvertretenden Vorsitzes im Aufsichtsrat werden durch eine höhere Festvergütung berücksichtigt. Die Mitgliedschaft und der Vorsitz in Ausschüssen des Aufsichtsrats, mit Ausnahme des Nominierungsausschusses sowie des Ausschusses gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz, werden mit zusätzlichen jährlichen Festbeträgen, Sitzungsgeld und Auslagenersatz vergütet. 7. Bezüge der AufsichtsratsmitgliederBezüge des Aufsichtsratsscroll
Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot (Vorsitzender)scroll
Dr. Dirk Bastingscroll
Annette Becker1)scroll
Uwe Bretthauer1)scroll
Michael Dohrmann1)scroll
Dr. Lothar Kappichscroll
Petra Kirchhoffscroll
Karoline Kleinschmidt1)scroll
Prof. Dr. Gerd Kriegerscroll
Prof. Dr. Thomas Scheperscroll
Prof. Dr. Klaus Trützschlerscroll
Manfred Zaffke1) (ab 01.03.2014) (Stellvertretender Vorsitzender)scroll
Gerd-Uwe Boguslawski1) (bis 28.02.2014)scroll
Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer im Sartorius-Konzern sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. 8. Bezüge ehemaliger Geschäftsführerscroll
PersonalstandIm Geschäftsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. Vorschlag für die GewinnverwendungVorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Sartorius AG in Höhe von € 139.370.149,84 wie folgt zu verwenden: scroll
Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 4 AktGDer Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Veräußerung der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft vorzunehmen, sofern diese Aktien im Rahmen eines Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen als Gegenleistung angeboten werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGFolgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG liegen zum 31. Dezember 2014 vor: 1. Frau C. Franken, Bovenden, hat uns mitgeteilt, am 01.04.2002 3,66 % eigene Stimmrechtsanteile zu halten sowie 55,59 % Stimmrechtsanteile als Mitglied der Erbengemeinschaft nach Horst Sartorius, insgesamt also 59,25 % Stimmrechtsanteile, und damit den Schwellenwert von 50 % überschritten zu haben. 2. Frau U. Baro, München, hat uns mitgeteilt, am 01.04.2002 4,99 % eigene Stimmrechtsanteile zu halten sowie 55,59 % Stimmrechtsanteile als Mitglied der Erbengemeinschaft nach Horst Sartorius, insgesamt also 60,58 % Stimmrechtsanteile, und damit den Schwellenwert von 50 % überschritten zu haben. 3. Frau K. Sartorius-Herbst, Northeim, hat uns mitgeteilt, am 01.04.2002 7,54 % eigene Stimmrechtsanteile zu halten sowie 55,59 % Stimmrechtsanteile als Mitglied der Erbengemeinschaft nach Horst Sartorius, insgesamt also 63,13 % Stimmrechtsanteile, und damit den Schwellenwert von 50 % überschritten zu haben. 4. Herr Prof. Dr. A. Picot, Gauting, hat uns mitgeteilt, am 01.04.2002 in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker für den Nachlass des Horst Sartorius aufgrund der Zurechnung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG 55,59 % Stimmrechtsanteile zu halten und damit den Schwellenwert von 50 % überschritten zu haben. 5. Die Firma Bio-Rad Laboratories Inc., Hercules, Kalifornien, USA, hat uns mitgeteilt, am 06.04.2011 aufgrund der Zurechnung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 30,01 % Stimmrechtsanteile zu halten und damit den Schwellenwert von 30 % überschritten zu haben. 6. Herr Andreas Franken, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass er am 28.12.2010 als Erwerber eines Anteils aus dem ungeteilten Erbe nach Horst Sartorius an der Sartorius AG die Schwellen 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % überschritten hat. Zu diesem Zeitpunkt standen ihm 58,98 % an der Sartorius AG zu. Dies entspricht 5.520.484 Stimmrechten. 50,09 %, entsprechend 4.688.540 Stimmrechten, sind ihm als Mitglied der Erbengemeinschaft nach Horst Sartorius zuzuordnen. Diese Stimmrechte unterliegen weiterhin der Testamentsvollstreckung. 8,89 %, entsprechend 831.944 Stimmrechten, sind ihm gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Diese werden unmittelbar von dem durch die Erbengemeinschaft kontrollierten Unternehmen, der Sartorius AG, als eigene Aktien gehalten. 7. Herr Kai-Christian Franken, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass er am 28.12.2010 als Erwerber eines Anteils aus dem ungeteilten Erbe nach Horst Sartorius an der Sartorius AG die Schwellen 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % überschritten hat. Zu diesem Zeitpunkt standen ihm 58,98 % an der Sartorius AG zu. Dies entspricht 5.520.484 Stimmrechten. 50,09 %, entsprechend 4.688.540 Stimmrechten, sind ihm als Mitglied der Erbengemeinschaft nach Horst Sartorius zuzuordnen. Diese Stimmrechte unterliegen weiterhin der Testamentsvollstreckung. 8,89 %, entsprechend 831.944 Stimmrechten, sind ihm gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Diese werden unmittelbar von dem durch die Erbengemeinschaft kontrollierten Unternehmen, der Sartorius AG, als eigene Aktien gehalten. Weitere Mitteilungen sind uns nicht zugegangen.
Göttingen, den 23. Februar 2015 Sartorius Aktiengesellschaft Der Vorstand Erklärung des VorstandsWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2014 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Göttingen, den 23. Februar 2015 Sartorius Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Joachim Kreuzburg Jörg Pfirrmann Reinhard Vogt Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Sartorius Aktiengesellschaft, Göttingen, und den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der Sartorius Aktiengesellschaft, Göttingen, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hannover, den 23. Februar 2015 Deloitte & Touche GmbH gez. Scharpenberg, Wirtschaftsprüfer gez. Dr. Meyer, Wirtschaftsprüfer Ergänzende InformationenKonsolidierungskreis und Aufstellung des Anteilsbesitzes 2014scroll
*)
Die Gesellschaften, die mit *) gekennzeichnet
sind, werden indirekt über die Sartorius Stedim Biotech S.A., Frankreich,
gehalten. Vorstand und Aufsichtsratwährend des Geschäftsjahres 20141)VorstandDr. rer. pol. Joachim KreuzburgDipl.-Ingenieur Vorsitzender Strategie, Operations, Recht, Compliance und Kommunikation geb. 22. April 1965 Hannover Mitglied seit 11. November 2002 Sprecher vom 1. Mai 2003 bis 10. November 2005 Vorsitzender seit 11. November 2005 Bestellung bis 10. November 2020 Jörg PfirrmannDipl.-Ökonom Arbeitsdirektor Finanzen, Personal, IT und Allgemeine Verwaltung geb. 30. November 1972 Nörten-Hardenberg Mitglied seit 24. Juli 2009 Bestellung bis 23. Juli 2017 Reinhard VogtIndustriekaufmann Marketing, Vertrieb und Service geb. 4. August 1955 Dransfeld Mitglied seit 24. Juli 2009 Bestellung bis 23. Juli 2019 AufsichtsratProf. Dr. Dres. h.c. Arnold PicotDipl.-Kaufmann, Universitätsprofessor Vorsitzender Forschungsstelle für Information, Organisation und Management, Fakultät für Betriebswirtschaft der Ludwig-Maximilians-Universität in München, Gauting Manfred ZaffkeDipl.-Volkswirt Stellvertretender Vorsitzender 1. Bevollmächtigter der IG Metall-Verwaltungsstelle Süd-Niedersachsen-Harz in Northeim, Osterode am Harz Dr. Dirk BastingDipl.-Chemiker Fort Lauderdale, USA Annette BeckerPersonalfachkauffrau Betriebsratsvorsitzende der Sartorius Corporate Administration GmbH in Göttingen, Konzernbetriebsratsvorsitzende der Sartorius AG in Göttingen, Göttingen Uwe BretthauerDipl.-Ingenieur Betriebsratsvorsitzender der Sartorius Lab Instruments GmbH & Co. KG in Göttingen, Göttingen Michael DohrmannFeinmechaniker Betriebsratsvorsitzender der Sartorius Stedim Biotech GmbH in Göttingen, Reinhausen Dr. Lothar KappichDipl.-Ökonom Geschäftsführer der ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG in Hamburg, Hamburg Petra KirchhoffDipl.-Volkswirtin Leiterin Unternehmenskommunikation und Investor Relations, Sartorius Corporate Administration GmbH in Göttingen, Göttingen Karoline KleinschmidtDipl.-Sozialwirtin Gewerkschaftssekretärin der IG Metall Bezirksleitung Niedersachsen und Sachsen-Anhalt in Hannover, Hannover Prof. Dr. Gerd KriegerRechtsanwalt Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, Düsseldorf Prof. Dr. Thomas ScheperDipl.-Chemiker Universitätsprofessor und Leiter des Instituts für Technische Chemie, Leibniz Universität in Hannover, Hannover Prof. Dr. Klaus Rüdiger TrützschlerDipl.-Wirtschaftsmathematiker und Dipl.-Mathematiker, Essen Gerd-Uwe BoguslawskiDipl. Sozialwirt Stellvertretender Vorsitzender bis zum 28. Februar 2014 IG Metall Süd-Niedersachsen-Harz in Northeim, Höckelheim Ausschüsse des AufsichtsratsPräsidialausschussProf. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot (Vorsitzender) Manfred Zaffke ab 1. März 2014 Gerd-Uwe Boguslawski bis 28. Februar 2014 Uwe Bretthauer Prof. Dr. Gerd Krieger AuditausschussProf. Dr. Klaus Rüdiger Trützschler (Vorsitzender) Manfred Zaffke ab 1. März 2014 Gerd-Uwe Boguslawski bis 28. Februar 2014 Uwe Bretthauer Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot VermittlungsausschussProf. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot (Vorsitzender) Manfred Zaffke ab 1. März 2014 Gerd-Uwe Boguslawski bis 28. Februar 2014 Uwe Bretthauer Prof. Dr. Gerd Krieger NominierungsausschussProf. Dr. Gerd Krieger Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot Dr. Lothar Kappich
1)
Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB Mandate des Vorstands1)Stand 31. Dezember 2014 Dr. rer. pol. Joachim KreuzburgPrésident Directeur Général von: - Sartorium Stedim Biotech S.A., Frankreich2) Im Aufsichtsrat von: - Sartorius Stedim Biotech GmbH, Deutschland, Stellvertretender Vorsitzender2) Im Board of Directors von: - Sartorius North America, Inc., USA2) - Sartorius Stedim North America, Inc., USA2) - Sartorius Stedim Filters, Inc., Puerto Rico2) - Sartorius Japan K.K., Japan2) - Sartorius Stedim Japan K.K., Japan2) - Denver Instrument (Beijing) Co. Ltd., China2) - Sartorius Scientific Instruments (Beijing) Co. Ltd., China2) - Sartorius Hong Kong Ltd., China2) -Satorius Stedim Lab Ltd, Großbritannien2) Im Comite Executif von: - Sartorius Stedim FMT S.A.S., Frankreich2) Im Aufsichtsrat von: - Carl Zeiss AG, Deutschland3) Im Regionalbeirat von: - Commerzbank AG, Hamburg, Deutschland3) Im Beirat von: - Otto Bock Holding GmbH & Co. KG, Deutschland3) Im Wirtschaftsbeirat von: - Norddeutsche Landesbank, Deutschland3) Jörg PfirrmannIm Board of Directors von: - Sartorius Ireland Ltd., Irland2) - Sartorius Stedim Ireland Ltd., Irland2) - Sartorius Corporation, USA2) - Sartorius Canada Inc., Kanada2) - Sartorius Stedim Nordic A/S, Dänemark2) - Sartorius Nordic A/S, Dänemark2) - Sartorius UK Ltd., Großbritannien2) - Sartorius Stedim UK Ltd., Großbritannien2) - Sartorius (Shanghai) Trading Co., Ltd., China2) - Sartorius Stedim (Shanghai) Trading Co., Ltd., China2) - Sartorius Stedim Biotech (Beijing) Co. Ltd., China2) - Sartorius France S.A.S., Frankreich2) Im Comité Exécutif von: - Sartorius Stedim France S.A.S., Frankreich2) Im Consiglio di Amministrazione von: - Sartorius Italy S.r.l., Italien2) - Sartorius Stedim Italy S.p.A., Italien2) Im Consejo de Administracion von: - Sartorius Spain S.A., Spanien2) Im Unternehmerbeirat von: - Gothaer Versicherungsbank VVaG3) Reinhard VogtIm Conseil d'Adminstration von: - Sartorius Stedim Biotech S.A., Frankreich2) Im Board of Directors von: - TAP Biosystems Group Ltd., Großbritannien2) - Sartorius North America, Inc., USA2) - Sartorius Stedim North America, Inc., USA2) - Denver Instrument (Beijing) Co. Ltd., China2) - Sartorius Scientific Instruments (Beijing) Co. Ltd., China2) - Sartorius (Shanghai) Trading Co., Ltd., China2) - Sartorius Stedim (Shanghai) Trading Co., Ltd., China2) - Sartorius Stedim Malaysia Sdn. Bhd., Malaysia2) - Sartorius Japan K.K., Japan2) - Sartorius Stedim Japan K.K., Japan2) - Sartorius Hong Kong Ltd., China2) - Sartorius Korea Ltd., Südkorea2) - Sartorius Australia Pty. Ltd., Australien2) - Sartorius Stedim Australia Pty. Ltd., Australien2) Im Verwaltungsrat von: - Sartorius Stedim Switzerland AG, SchweizVorsitzender2)
1)
Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB Mandate des Aufsichtsrats1)Stand 31. Dezember 2014 Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold PicotIm Conseil d'Administration von: - Sartorius Stedim Biotech S.A., Frankreich2) Im Aufsichtsrat von: - Sartorius Stedim Biotech GmbH, Deutschland, Vorsitzender2) - Takkt AG, Deutschland3) - Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH und WIK-Consult GmbH, Deutschland3) Manfred ZaffkeIm Aufsichtsrat von: - Terex MHPS GmbH, Deutschland3) - GMH GUSS GmbH, Deutschland, stellvertretender Vorsitzender3) Dr. Dirk BastingKeine Annette BeckerKeine Uwe BretthauerKeine Michael DohrmannKeine Dr. Lothar KappichKeine Petra KirchhoffIm Aufsichtsrat von: - AWO Göttingen gGmbH Karoline KleinschmidtKeine Prof. Dr. Gerd KriegerIm Aufsichtsrat von: - ARAG Lebensversicherungs-AG, Deutschland3) - ARAG Krankenversicherungs-AG, Deutschland3) Prof. Dr. Thomas ScheperKeine Prof. Dr. Klaus Rüdiger TrützschlerIm Aufsichtsrat von: - Deutsche Bank AG, Deutschland3) - Wuppermann AG, Deutschland Vorsitzender3) - Zwiesel Kristalglas AG, Deutschland, Vorsitzender3) Im Verwaltungsrat von: - Wilh. Werhahn KG, Deutschland3)
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Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB |
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