![]() Sartorius Lab Holding GmbHGöttingenBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Gesellschafterbeschluss der Sartorius Lab Holding GmbH gem. § 264 Abs. 3 HGBDie von uns, den Unterzeichnenden, vertretene Sartorius AG, Weender Landstraße 94-108,
37075 Göttingen, ist die alleinige Gesellschafterin der Sartorius Lab Holding GmbH
mit Sitz in Göttingen (AG Göttingen HRB 201403). Unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz oder Satzung vorgeschriebenen
Formen und Fristen hält die alleinige Gesellschafterin, die Sartorius AG mit Sitz
in Göttingen, eine Gesellschafterversammlung der Sartorius Lab Holding GmbH ab und
beschließt: Die Sartorius Lab Holding GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der Sartorius AG. Zwischen
beiden Unternehmen besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Die Sartorius Lab Holding
GmbH wird in den Konzernabschluss der Sartorius AG einbezogen und der Konzernabschluss
wird im Bundesanzeiger offengelegt. Die Sartorius Lab Holding GmbH beabsichtigt, die
Erleichterungsmöglichkeiten nach § 264 Abs. 3 HGB vollständig in Anspruch zu nehmen.
Dieser Inanspruchnahme wird zugestimmt. Die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs.
3 HGB sollen für den Jahresabschluss zum 31.12.2015 dergestalt in Anspruch genommen werden, dass von den Erleichterungen des § 264 Abs.
3 HGB vollumfänglich Gebrauch gemacht wird. Dieser Beschluss ist nach § 325 HGB offenzulegen. Die Inanspruchnahme dieser Erleichterungen
ist im Konzernanhang der Sartorius AG anzugeben und die Inanspruchnahme von Befreiungen
ist unter dem Namen der Sartorius Lab Holding GmbH mit Bezug auf § 264 Abs. 3 HGB
im Bundesanzeiger ebenfalls offenzulegen. Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Göttingen, den 03.02.2016 Sartorius Aktiengesellschaft Jörg Pfirrmann Katrin Sebastian |