artnet AGBerlinVeröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHGscroll Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der verkürzte Abschluss der artnet AG, Berlin, zum Abschlussstichtag 30.06.2012 fehlerhaft ist:
Der unzutreffende Ausweis des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen verstößt gegen IFRS 5.33 (a).
Berlin, den 14. Juni 2013 artnet AG Jacob Pabst Vorstand |
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