![]() Schloss Wachenheim AGTrierKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017/18DER SCHLOSS WACHENHEIM AGVORBEMERKUNGDer Konzernlagebericht der Schloss Wachenheim-Gruppe, bestehend aus der Schloss Wachenheim AG als Muttergesellschaft des Schloss Wachenheim-Konzerns - und ihren konsolidierten Tochtergesellschaften, wurde mit dem Lagebericht der Schloss Wachenheim AG für das Geschäftsjahr 2017/18 zusammengefasst (§ 315 Abs. 5 HGB i.V.m. § 298 Abs. 2 HGB). GRUNDLAGEN DER SCHLOSS WACHENHEIM AG UND DES KONZERNSGeschäftsmodell Seit 130 Jahren steht „Schloss Wachenheim" für Sektherstellung hoher Qualität. 1888 als „Deutsche Schaumweinfabrik in Wachenheim" gegründet und 1996 mit der Sektkellerei Faber, Trier, verschmolzen, entwickelte sich die Schloss Wachenheim AG in den letzten 20 Jahren mit Konzerngesellschaften in Frankreich, Polen, Rumänien, Tschechien und der Slowakei zu einem der bedeutendsten Schaumwein- und Perlweinhersteller Europas und der Welt. ![]() Damit einher ging auch eine deutliche Verbreiterung des Produktportfolios der Unternehmensgruppe, das heute neben Sekt, Schaumwein und Perlwein auch Wein, entalkoholisierte Sparklings und Weine, Wermut, Cider, Spirituosen sowie andere weinhaltige Getränke umfasst und damit ein großes Spektrum alkoholhaltiger und alkoholfreier Produkte auf Weinbasis abdeckt. Darüber hinaus werden auch Kindergetränke hergestellt und vertrieben. Heute ist der Schloss Wachenheim-Konzern in die drei operativen Teilkonzerne Deutschland, Frankreich und Ostmitteleuropa gegliedert. Auf dieser Struktur basiert auch die Gliederung unserer Finanzberichterstattung. Daneben wird über das nicht operativ genutzte Immobilienvermögen im Segment Übrige Aktivitäten berichtet. Dieses umfasst zurzeit ein bebautes Grundstück in Rumänien. In Deutschland ist die Schloss Wachenheim AG, Muttergesellschaft des Schloss Wachenheim-Konzerns, entsprechend ihrer Tradition vornehmlich Hersteller und Vertreiber von Sekt, Schaumweinen sowie Perlweinen und unterhält drei Produktionsstandorte:
Eine weitere Niederlassung besteht in München-Haar. Darüber hinaus verfügt unser traditionsreiches Weingut Reichsgraf von Kesselstatt, Mitglied im Verband Deutscher Prädikats- und Qualitätsweingüter e.V. (VDP), über eine außergewöhnliche Bandbreite an Spitzenlagen in den Anbaugebieten Mosel, Saar und Ruwer und produziert Riesling-Weine, die auf Augenhöhe mit den besten Weinen ihrer Provenienz stehen. Die bedeutendsten Sektmarken des deutschen Teilkonzerns sind Faber, Schloss Wachenheim, Nymphenburg Sekt, Schweriner Burggarten, Feist, Schloss Böchingen und Schwansee. Weitere wichtige nationale Marken sind Light Live (alkoholfreie Sparklings und Weine), Bar Royal, Rebling, Kleine Reblaus, Blü Prosecco sowie Robby Bubble, das Kinderpartygetränk. Der Vertrieb im Inland erfolgt - mit Ausnahme der Weine des Weinguts Reichsgraf von Kesselstatt - überwiegend über den Lebensmittelhandel. Daneben werden die Produkte des Unternehmens in rund 40 Länder exportiert; die Distribution erfolgt dort in der Regel über lokale Vertriebspartner bzw. Handelsvertreter. Zu den wichtigsten Exportländern gehören Großbritannien, Portugal, Österreich, China, die Benelux-Länder, die Schweiz sowie die Länder Skandinaviens und des Baltikums. Seit dem 1. Juli 2017 hält die Schloss Wachenheim AG die Anteilsmehrheit an der Rindchen's Weinkontor GmbH & Co. KG, Bönningstedt/Deutschland („Rindchen's Weinkontor"), einem der führenden Weinanbieter in Deutschland, der seine Produkte in eigenen Weinfachläden in den Großräumen Hamburg und München, in Partnerkontoren, im Onlinehandel sowie über Systempartnerschaften und „Shop in Shop"-Konzepten vertreibt und darüber hinaus auch die Gastronomie und den Fachhandel beliefert. Insofern wurde unsere Geschäftstätigkeit in Deutschland seit Beginn des Geschäftsjahres 2017/18 um die Vermarktung eines internationalen Weinsortiments erweitert und unsere Distributionswege entsprechend diversifiziert. Der französische Teilkonzern mit der Compagnie Française des Grands Vins (CFGV) ist mit drei Kellereien der bedeutendste Anbieter von Schaumwein in Frankreich:
Im Teilkonzern Frankreich werden als wichtigste Marken Charles Volner, Muscador, Opéra, Veuve Amiot, Cavalier, Grand Impérial sowie Pol Clément vertrieben. Die Distribution erfolgt auch hier überwiegend über den Lebensmittelhandel. Daneben werden Vins Mousseux in nahezu 70 Länder der Erde exportiert; die bedeutendsten Exportmärkte sind Russland, die USA, Japan sowie zahlreiche Länder Afrikas. Die AMBRA S.A., Muttergesellschaft unseres Teilkonzerns Ostmitteleuropa, hat ihren Sitz in Warschau/Polen und ist an der Börse in Warschau notiert. Sie gehört zu den führenden Anbietern der Wein- und Schaumweinbranche in Ostmitteleuropa. Dabei hat die Vermarktung von Weinen aus der ganzen Welt mit einem Umsatzanteil von 46 % ein im Vergleich zu den anderen Teilkonzernen relativ großes Gewicht. Die AMBRA S.A. ist außerdem ein wichtiger Anbieter von Wermut und Brandy in Polen. Im Bereich Kinderpartygetränke ist die AMBRA S.A. mit ihrer traditionsreichen Marke Piccolo in Polen ebenso Marktführer wie die Schloss Wachenheim AG mit Robby Bubble in Deutschland. Mit Cydr Lubelski, einem 2013 auf dem polnischen Markt eingeführten Apfelweingetränk, ist die AMBRA S.A. auch in diesem Segment die Nummer eins. In Rumänien gehört die Zarea S.A., eine Tochtergesellschaft der AMBRA S.A., zu den führenden Anbietern von Schaumwein. Darüber hinaus produzieren und vertreiben wir dort auch Spirituosen, darunter die in Rumänien sehr bekannte Marke Milcov. Der Teilkonzern Ostmitteleuropa umfasst Produktions- und Vertriebsstandorte in Polen, Rumänien, Tschechien und der Slowakei. Neben dem nationalen wie internationalen Lebensmittelhandel beliefern wir dort auch die Gastronomie und Hotellerie ebenso wie den Fachhandel. Auch der Direktvertrieb mittels eigener Weinläden sowie der über das Internet sind wichtige Vertriebskanäle. Die bedeutendsten Marken des ostmitteleuropäischen Teilkonzerns sind Cin&Cin, Dorato, Fresco, El Sol, Cydr Lubelski, Pliska, Slantschew Brjag, Michelangelo, Zarea, Milcov, Robby Bubble sowie Piccolo in Polen. Die wichtigsten Exportmärkte sind die Länder des Baltikums, Russland und Kroatien. Steuerungssystem Bei der Steuerung der Schloss Wachenheim AG und des Konzerns stehen die Umsatz- und Ertragsentwicklungen im Vordergrund. Wichtige Steuerungsgrößen sind Absatzmenge, Umsatzerlöse, das operative Ergebnis (EBIT) sowie der Jahres- bzw. Konzernjahresüberschuss. Eine monatliche interne Berichterstattung dokumentiert die Entwicklungen der relevanten Steuerungsgrößen im Vergleich zur Planung sowie zum entsprechenden Vorjahreswert. Hierdurch sowie durch regelmäßige Forecasts werden Abweichungen zur Planung frühzeitig transparent. Bei Bedarf können weitergehende Analysen erstellt und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Darüber hinaus werden die für die Geschäftsentwicklung relevanten Frühindikatoren ständig beobachtet und analysiert, wie beispielsweise die Entwicklung von Konjunktur und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den für uns wichtigen Absatzmärkten, aber auch die Entwicklung von Wein- und anderen wichtigen Rohstoffpreisen. WIRTSCHAFTSBERICHTGesamtwirtschaftliche Entwicklung Die Weltwirtschaft befindet sich insgesamt weiterhin in einem Aufschwung, wobei die Wachstumserwartungen regional ungleichmäßiger werden und die konjunkturellen Risiken in den letzten Monaten deutlich gestiegen sind. Dies resultiert insbesondere aus den protektionistischen Maßnahmen der US-Regierung und den daraus resultierenden Handelskonflikten, die bei weiteren Eskalationen eine spürbar negative Auswirkung auf das globale Wirtschaftswachstum haben dürften. In den USA selbst profitieren dagegen die privaten Haushalte von rückläufigen Arbeitslosenzahlen und Reallohnzuwächsen; daneben wird sich die jüngst verabschiedete große Steuerreform positiv auf die Konjunktur auswirken. Auch im Euroraum sind die Konjunkturerwartungen grundsätzlich positiv, wobei sich die Stimmung zunehmend eintrübt. Neben möglichen Risiken aus einer weiteren Eskalation des Zoll- und Handelsstreits mit den USA wirken insbesondere Sorgen um den finanzpolitischen Kurs der neuen Regierung in Italien belastend auf die Erwartungen. Daneben setzt auch die russische Wirtschaft ihren positiven Trend aus 2017 weiter fort. In China wird sich die wirtschaftliche Dynamik dagegen in den nächsten beiden Jahren weiter verlangsamen, und die Konjunktur in Großbritannien ist nach wie vor mit Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Brexit-Verhandlungen belastet. Dennoch erwartet der IWF ein Wachstum der Weltwirtschaft von jeweils 3,9 % für 2018 und 2019. Die Prognosen für den Euroraum liegen für diese beiden Jahre bei einem Wachstum von jeweils rund 1,7 % bis 2,4 %. Wenngleich das Konsumklima in Deutschland weiterhin von steigenden Realeinkommen, einer guten Arbeitsmarktsituation, niedrigen Preissteigerungsraten sowie anhaltend günstigen Finanzierungsbedingungen profitiert, wirken in zunehmendem Maße auch dämpfende Einflüsse von der außenwirtschaftlichen Seite auf das Wirtschaftswachstum. Insofern setzt sich der Aufschwung der letzten Jahre zwar fort, jedoch in abgeschwächter Form. Die Prognosen für das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts liegen daher für 2018 und 2019 jeweils zwischen 1,4 % und 2,4 %. In Frankreich blieb das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts im ersten Halbjahr 2018 hinter den Erwartungen zurück, was hauptsächlich auf schwächere private Konsumausgaben zurückzuführen war. Aber auch in der französischen Industrie hat sich die Stimmung zuletzt eingetrübt. Neben gestiegenen Öl- und Rohstoffpreisen sowie einem stärkeren Euro belasten auch hier die Unsicherheiten aus dem Handelsstreit mit den USA die Erwartungen. Nach einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von rund 2,0 % in 2017 wird für 2018 und 2019 jeweils ein Wirtschaftswachstum zwischen 1,5 % und 1,8 % prognostiziert. Polen gehört nach wie vor zu den dynamischsten Volkswirtschaften in Europa. Die Binnennachfrage profitiert vom Beschäftigungswachstum und steigenden Reallöhnen bei niedriger Inflation, wenngleich aus den innenpolitischen Entwicklungen, den damit einhergehenden politischen Auseinandersetzungen mit der EU sowie einer deutlichen Erhöhung der Staatsausgaben nach wie vor Verunsicherungen resultieren. Die Wachstumsprognosen für 2018 und 2019 liegen bei jeweils rund 3,0 % bis 4,0 %. Auch Rumänien gehört mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 6,9 % in 2017 zu den Ländern mit dem höchsten Wirtschaftswachstum aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Wichtigster Impulsgeber ist der private Konsum, gestützt von steigenden Reallöhnen und einer rückläufigen Arbeitslosenzahl. In den ersten Monaten des Jahres 2018 hat diese Dynamik zwar spürbar nachgelassen; dennoch liegen die Wachstumsprognosen für dieses Jahr bei mehr als 4,0 %. Für 2019 wird ein Plus von rund 3,5 % erwartet. Das wirtschaftliche Umfeld der Schloss Wachenheim AG und des Konzerns Für die Geschäftsentwicklung der Schloss Wachenheim AG sowie des Schloss Wachenheim-Konzerns sind die allgemeine konjunkturelle Lage und die Entwicklung des privaten Konsums in den jeweiligen Heimatländern der Konzernunternehmen sowie in den für uns wichtigen Exportmärkten von großer Bedeutung. In Deutschland ist die Verbraucherstimmung grundsätzlich positiv; der private Konsum bleibt Haupttreiber des Wirtschaftswachstums. Die Verbraucher bewerten die Lage auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor als gut; stützend wirken ein anhaltend niedriges Zinsniveau und eine nur geringe Sparneigung. In Frankreich bleibt das Konsumklima dagegen volatil und hat sich nach einer Aufhellung kurz nach den Präsidentenwahlen im Mai 2017 wieder spürbar eingetrübt. Die Verbraucherstimmung in Polen ist dagegen nach wie vor gut, insbesondere aufgrund weiterhin positiver Einkommenserwartungen und gestiegener Transferleistungen. Auch in Rumänien ist die Konsumlaune derzeit auf einem hohen Niveau, wenngleich die Inflation zuletzt auf rund 5,0 % gestiegen ist, was die Kaufkraft entsprechend schmälert. Daneben ist die Geschäftsentwicklung des Schloss Wachenheim-Konzerns auch von den Preisentwicklungen in den für uns relevanten Beschaffungsmärkten geprägt, wobei insbesondere die Entwicklung der Weinpreise in den für uns wichtigen Anbaugebieten zu nennen ist. Nachdem sich bereits im Vorjahr die Weinpreise für die Ernte 2016 leicht erhöht hatten, sind die Preise für die Ernte 2017 aufgrund von weltweit unterdurchschnittlichen Erntemengen deutlich gestiegen. Dies gilt auch für andere für uns wichtige Rohstoffe, wie beispielsweise Apfelmost, ebenfalls infolge rückläufiger Erntemengen. Diese Entwicklungen haben dazu geführt, dass wir bei zahlreichen Produkten Preiserhöhungen umsetzen mussten, wobei sich dies in Deutschland aufgrund unserer Produktionsabläufe erst im Geschäftsjahr 2018/19 maßgeblich auswirken wird. Aber auch bei anderen für uns relevanten Rohstoffen waren wir mit Preissteigerungen konfrontiert. Geschäftsverlauf Deutschland Im Geschäftsjahr 2017/18 lag die Zahl der verkauften Flaschen - umgerechnet in durchschnittliche 1/1-Flaschen - mit insgesamt 84,8 Mio. um 2,4 % über dem Niveau des Vorjahres. Dieser Anstieg ist auf die erstmalige Einbeziehung von Rindchen's Weinkontor zurückzuführen. Bei der Schloss Wachenheim AG waren die Absatzmengen leicht rückläufig, was aus der Entwicklung im Inland resultierte und nur teilweise von erneut höheren Volumina im Exportgeschäft kompensiert werden konnte. Gemessen am Absatz repräsentieren unsere Sekte, Schaumweine und Perlweine nahezu 60 % unserer Produktpalette und sind damit nach wie vor ein wichtiger Erfolgsfaktor des Unternehmens. Rund drei Viertel unseres Absatzvolumens in diesem Segment entfällt dabei auf den - mengenmäßig im Geschäftsjahr 2017/18 leicht rückläufigen - Sektmarkt in Deutschland, wobei sich unser Marktanteil aufgrund von Rückgängen im Bereich der Handelseigenmarken infolge des Auslaufens entsprechender Verträge erwartungsgemäß leicht reduziert hat. Unsere wichtigste Marke ist nach wie vor Faber, klassisch als Sekt und seit mehreren Jahren auch als Frizzante, der neben den bisherigen Faber-Freunden vor allem auch jüngere Verbraucher anspricht. Unter dem Motto „Bring Faber in Dein Leben" haben wir diese Marke auch im Geschäftsjahr 2017/18 mit POS-Aktionen sowie mit Aktivitäten auf Online-Plattformen unterstützt. In der Produktkategorie „entalkoholisierte Getränke" konnten unsere Absätze um rund 5,5 % gesteigert werden. Hier haben wir unsere Position als Marktführer im Bereich alkoholfreier Sparklings in Deutschland erfolgreich behauptet. Das wichtigste Produkt ist unsere Marke Light Live, prickelnd als Alternative zu Sekt und still als alkoholfreier Wein. Frische Akzente bei den klassischen Varianten in weiß und rosé wurden mit der erstmals im Frühjahr 2018 augelieferten limitierten Edition in gesleevten Flaschen mit variierenden Motiven gesetzt. Daneben haben sich auch trendige Geschmacksrichtungen wie Light Live hügo und Light Live sprizz erfolgreich im Markt etabliert. Abgerundet wird das Portfolio der „Ready to Drink"-Produkte mit den fruchtigen Varianten Mango, Granatapfel und Himbeere. Auf Light Live lag auch im Geschäftsjahr 2017/18 ein Schwerpunkt unserer werblichen Aktivitäten. Das in 2017 etablierte Marketingkonzept „Light Live Ladies" im TV- und Online-Bereich wurde in 2018 fortgeführt und konsequent weiterentwickelt. Dieses umfasst neben Sonderwerbeformaten wie Produktplatzierungen und Topicsponsoring auch diverse Aktivitäten auf Online-Plattformen und in sozialen Netzwerken. Flankiert werden diese Maßnahmen durch weiterhin aufmerksamkeitsstarke POS-Aktionen sowie eine umfangreiche PR- und Pressearbeit. Die Volumina im Bereich „weinhaltige Getränke" liegen um 16,6 % über dem Niveau des Vorjahres. Dieser Anstieg entfällt sowohl auf das Inland als auch auf das Export-Geschäft, wo insbesondere unsere Marke Bar Royal hohe Zuwächse verzeichnen konnte. Das „Kinderpartygetränk" Robby Bubble hat nach wie vor eine dominierende Stellung in seinem Produktumfeld. Im Herbst 2017 wurde das Markensortiment mit Robby Bubble Magic Drink um eine weitere saisonale Variante erweitert, die im markentypischen Fullbody-Sleeve mit Reminiszenzen an Halloween eine magische Herbstwelt lebendig werden lässt. Die Absatzmengen sind allerdings in 2017/18 gegenüber dem Vorjahr um rund 14,4 % zurückgegangen, was auf einen technischen Defekt an einer unserer Produktionsanlagen und daraus resultierender Einschränkungen unserer Lieferfähigkeit im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2017/18 zurückzuführen war. Zwar konnten die Absätze im ersten Kalenderhalbjahr 2018 gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum wieder spürbar gesteigert werden, was jedoch die Ausfälle im saisonbedingt wichtigen Weihnachtsgeschäft nur teilweise kompensieren konnte. Auch die Marke Robby Bubble haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr mit umfangeichen Werbemaßnahmen unterstützt. Neben einer TV-Kampagne zum Jahresende 2017 waren wir beispielsweise im Rahmen der „Toggo Tour 2018" des Fernsehsenders SUPER RTL auf verschiedenen Events in ganz Deutschland mit einer Aktionsinsel und einem „Walking Act" präsent. Deutsche Premiumweine werden ausschließlich von unserem Traditions-Weingut Reichsgraf von Kesselstatt, Mitglied im Verband deutscher Prädikatsweingüter e.V. (VDP), produziert und vertrieben. Der Umsatz lag im Geschäftsjahr 2017/18 nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Die Umsatzerlöse im deutschen Teilkonzern liegen mit insgesamt EUR 112,6 Mio. um 19,4 % über dem Niveau des Vorjahres (EUR 94,3 Mio.). Dieser im Vergleich zur Absatzentwicklung überproportionale Anstieg ist auf die erstmalige Einbeziehung von Rindchen's Weinkontor zurückzuführen, dessen Sortiment insgesamt deutlich höherpreisig ist als das bisherige Produktportfolio des deutschen Teilkonzerns. In 2017/18 hat Rindchen's Weinkontor Umsatzerlöse von rund EUR 20,2 Mio. erwirtschaftet. Die Umsatzerlöse der Schloss Wachenheim AG waren dagegen leicht rückläufig. Die Entwickung der Rohmarge ist mit einem Plus von 14,2 % auf EUR 44,7 Mio. spürbar hinter der Umsatzentwicklung zurückgeblieben. Hier haben insbesondere die infolge des oben beschriebenen technischen Defekts an einer unserer Produktionsanlagen erforderlichen Vernichtungen nicht verkaufsfähiger Produkte zu einem entsprechend höheren Materialaufwand geführt. Korrespondierend hierzu waren jedoch Erstattungsansprüche aus unserer entsprechenden Versicherungspolice zu erfassen, die ursächlich für den Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um EUR 2,1 Mio. waren. Gegenläufig hat sich die Einbeziehung von Rindchen's Weinkontor auch auf die Kostenstrukturen des deutschen Teilkonzerns ausgewirkt. Insgesamt liegt das Betriebsergebnis (EBIT) des Geschäftsjahres 2017/18 bei EUR 2,1 Mio. nach EUR 3,5 Mio. im Vorjahr. Geschäftsverlauf Frankreich Der französische Teilkonzern konnte seine Position als bedeutendster Anbieter Frankreichs im Schaumweinbereich (Vins Mousseux sowie Vins Mousseux de Qualité) im abgelaufenen Geschäftsjahr behaupten. Nach wie vor ist Frankreich eines der Länder mit dem höchsten Pro-Kopf-Verbrauch an Schaumwein weltweit. Mit 70,0 Mio. verkauften Flaschen liegt das Absatzvolumen nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (70,7 Mio. Flaschen). Während die Absätze von eigenen Markenprodukten erneut gesteigert werden konnten, waren die Volumina an Handelseigenmarken in Frankreich auch in 2017/18 spürbar rückläufig. Erfreulich hat sich dagegen das Export-Geschäft entwickelt, mit einem Absatzplus von rund 7,5 %. Hierzu haben insbesondere gestiegene Absätze nach Russland, Japan sowie in die USA beigetragen. Insgesamt beträgt der Exportanteil des Teilkonzerns rund 25 %. Bei den Marken ist die erneut sehr positive Entwicklung von Charles Volner hervorzuheben, deren Absätze in 2017/18 den Absatzrekord des letzten Geschäftsjahres erneut um rund 7 % übertreffen und damit ihre führende Position in ihrem Marktsegment weiter ausbauen konnte. Auch im Berichtsjahr war diese Marke Schwerpunkt der Werbemaßnahmen in Frankreich, wobei besonders die nationale Kampagne im Dezember 2017 mit landesweit rund 18.000 Großplakaten in prominenten Platzierungen zu nennen ist. Trotz Absatzmengenverlusten von 7,3 % auf dem inländischen Markt konnte die Marke Opéra ihre Position in ihrem Marktsegment verbessern und ist nunmehr die Nummer 3 im Segment der „Blanc de Blancs". In diesem Segment hat das Wachstum von Charles Volner in den letzten Jahren zu zunehmend rückläufigen Marktanteilen bei anderen Marken geführt, wovon die Marken der Wettbewerber überproportional betroffen waren. Aber auch in einzelnen Exportmärkten waren die Absatzvolumina der Marke Opéra im Gechäftsjahr 2017/18 rückläufig. Die Marke Muscador, von der rund 15 % der Absatzmenge exportiert werden, ist weiterhin einer der mengenmäßig führenden Vins Mousseux in Frankreich. Die Volumina liegen um 2,7 % über dem Niveau des Vorjahres. Neben den Klassikern in Weiß und Rosé erweitern mit Muscador Shake und Muscador Fresh auch aromatisierte Varianten mit exotischen Geschmacksrichtungen die Produkt-Range, die gezielt neue und jüngere Verbraucherschichten ansprechen. Anlässlich ihres 80-jährigen Jubiläums in 2017 wurde die Marke unter anderem im Rahmen einer „Big Birthday"-Kampagne mit zahlreichen Marketingaktivitäten unterstützt. Diese Veränderungen im Produktmix, aber auch Preiserhöhungen, die infolge der Weinpreissteigerungen umgesetzt werden mussten, führten trotz leicht rückläufiger Absatzmengen insgesamt zu einem Anstieg der Umsatzerlöse um EUR 1,3 Mio. bzw. 1,3 %. Auch die Rohmarge liegt mit EUR 41,2 Mio. leicht über dem Niveau des Geschäftsjahres 2016/17 (EUR 41,1 Mio.). Das operative Ergebnis (EBIT) des französischen Teilkonzerns liegt bei EUR 7,4 Mio. nach EUR 8,9 Mio. in 2016/17. Dies resultiert in Höhe von rund EUR 0,9 Mio. aus einem Anstieg des Personalaufwands insbesondere aufgrund von Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Veränderungen in der Mitarbeiterstruktur. Die Abschreibungen haben sich um EUR 0,7 Mio. erhöht, da die Anfang 2017 in Betrieb genommene neue Produktionslinie in Tournan-en-Brie erstmals für ein ganzes Geschäftsjahr zu berücksichtigen war. Auch die Werbeaufwendungen wurden um EUR 0,4 Mio. erhöht. Gegenläufig sind die sonstigen betrieblichen Erträge um rund EUR 0,2 Mio. angestiegen, überwiegend aufgrund von Gewinnen aus Anlagenabgängen. Geschäftsverlauf Ostmitteleuropa Im Teilkonzern Ostmitteleuropa konnte der Absatz im Geschäftsjahr 2017/18 um 7,9 % auf 76,2 Mio. Flaschen gesteigert werden. Dies ist zum einen auf die positive Entwicklung in Polen zurückzuführen, wo die AMBRA S.A. und ihre Tochtergesellschaften insbesondere von der Dynamik des dortigen Weinmarktes profitieren und ihr Geschäftsvolumen in diesem Segment weiter ausbauen konnten. Der Stillweinbereich repräsentiert 34 % des Absatz- und 46 % des Umsatzvolumens des ostmitteleuropäischen Teilkonzerns; die Absätze konnten gegenüber dem Vorjahr um rund 6 % gesteigert werden. Zwar ist der Pro-Kopf-Verbrauch an Wein in Polen im Vergleich zu anderen Ländern Europas immer noch relativ gering, hat aber gerade deshalb noch erhebliches Entwicklungspotential. Mit einem breiten Sortiment an Weinen, das vom Preiseinstiegsbereich bis hin zu hochwertigen Produkten renommierter Weingüter und -marken reicht, sowie mit einem gut ausgebauten und stark diversifizierten Netz an Distributionskanälen sind wir gut aufgestellt und werden daher auch künftig an der Entwicklung des Weinsegments partizipieren. Auch in der Produktkategorie Schaumwein konnten wir an einem Marktwachstum in Polen partizipieren und unsere Absätze gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöhen. Absatzsteigerungen verzeichnete erneut auch der Bereich „Kinderpartygetränke", wo der Gesamtmarkt insbesondere vor dem Hintergrund des in 2016 eingeführten Kindergeldes weiterhin wächst und die AMBRA S.A. mit ihren Tochtergesellschaften nach wie vor eine führende Position einnimmt. Auch der Absatz von Brandy in Polen entwickelte sich positiv. Bei den Apfelweingetränken (Cydr) konnten wir unsere Position als Nummer 1 im Markt halten, uns aber dennoch den weiterhin rückläufigen Gesamtmarktentwicklungen nicht entziehen. Insofern waren unsere Absatzvolumina um knapp 7 % rückläufig. Allerdings fiel der Umsatzrückgang aufgrund einer Verschiebung des Produktportfolios hin zu hochwertigen Varianten deutlich geringer aus. Bei Wermut konnten die Absatzmengen trotz eines ebenfalls rückläufigen Markttrends dank starker und gut eingeführter Marken nahezu auf dem Vorjahresniveau gehalten werden. Insgesamt wurde in Polen (in Landeswährung) eine Umsatzsteigerung von rund 8,0 % erzielt. Das Geschäft in Rumänien entwickelte sich auch in 2017/18 sehr erfreulich. Eine deutliche Steigerung der Absatzmengen, insbesondere bei Schaumwein und Brandy, hat zu einer Umsatzsteigerung (in Landeswährung) von rund 6 % beigetragen. Die höchsten Zuwächse konnte die Marke Zarea - als umsatzstärkste Marke im rumänischen Portfolio und Nummer 1 im dortigen Sparkling-Markt - erzielen. Infolge von Preissteigerungen bei Wein und anderen Rohstoffen liegt die Rohmarge (in Landeswährung) dagegen nur leicht über dem Niveau des Vorjahres. In Tschechien konnten die Absatzmengen und Umsatzerlöse (in Landeswährung) um jeweils knapp 8 % gesteigert werden. Dies ist einerseits auf höhere Volumina bei Sparklings, und hier speziell bei Mucha Sekt, sowie andererseits auf höhere Absatzmengen bei Robby Bubble zurückzuführen. Aufgrund dieser Änderungen im Produktmix hat sich die Rohmarge sogar um rund 15 % erhöht. Auch in der Slowakei war das Geschäftsjahr 2017/18 mit einer Umsatzsteigerung von rund 20 % sehr erfolgreich. Allerdings werden in diesen beiden Ländern insgesamt weniger als 10 % der Umsätze des Teilkonzerns Ostmitteleuropa erzielt. Insgesamt konnte der Umsatz des ostmitteleuropäischen Teilkonzerns um 9,8 % bzw. EUR 10,5 Mio. auf EUR 117,2 Mio. gesteigert werden, wobei hier auch positive Währungseffekte von rund EUR 1,8 Mio. enthalten sind. Währungsbereinigt hätte sich eine Umsatzsteigerung um 7,9 % ergeben. Aufgrund der beschriebenen Veränderungen im Produktmix hat sich die Rohmarge leicht überproportional zur Umsatzentwicklung um 10,2 % oder EUR 4,7 Mio. auf EUR 51,0 Mio. erhöht. Das operative Ergebnis (EBIT) liegt mit EUR 13,4 Mio. um EUR 4,2 Mio. über dem Niveau des Vorjahres (EUR 9,2 Mio.). Gegenläufig zur Entwicklung der Rohmarge sind die Personalaufwendungen um EUR 1,9 Mio. bzw. 11,9 % angestiegen, was aus einem Anstieg der Mitarbeiterzahl, insbesondere in Rumänien, sowie aus Lohn- und Gehaltssteigerungen in allen Gesellschaften des ostmitteleuropäischen Teilkonzerns resultiert. Auch die Aufwendungen für Werbung wurden um EUR 0,3 Mio. erhöht. Dagegen waren die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen um EUR 0,8 Mio. rückläufig. Hier war das Vorjahr durch einen im März 2017 aufgedeckten und von außen initiierten Betrugsfall bei der Konzerngesellschaft Soare Sekt a.s., Brno/Tschechien, belastet, wo von dritter Seite und unter Verwendung gefälschter Identitäten unrechtmäßig der Transfer von rund EUR 0,9 Mio. auf ein ausländisches Bankkonto veranlasst wurde. Im Geschäftsjahr 2017/18 enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge eine in diesem Zusammenhang gewährte Entschädigung der Versicherung, was neben Zahlungseingängen auf ausgebuchte Forderungen überwiegend ursächlich war für den Anstieg dieser Position gegenüber dem Vorjahr. Geschäftsverlauf Übrige Aktivitäten Im Segment Übrige Aktivitäten werden die zurzeit nicht operativ genutzten Liegenschaften regionenübergreifend zusammengefasst. Diese werden in der Bilanz unter der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" ausgewiesen und umfassen zum 30. Juni 2018 noch ein bebautes Grundstück in Bukarest/Rumänien. Im Geschäftsjahr 2017/18 wurde ein im Vorjahr ebenfalls in diesem Segment ausgewiesenes bebautes Grundstück in Edenkoben/Deutschland verkauft. Hierbei wurde ein Gewinn von rund EUR 0,8 Mio. erzielt. Das operative Ergebnis dieses Segments beläuft sich in 2017/18 auf EUR 1,0 Mio. Im Vorjahr, in dem sich maßgeblich ein Ertrag aus einer nachträglichen Kaufpreiszahlung für ein im Geschäftsjahr 2014/15 veräußertes Grundstück in Bukarest/Rumänien von rund EUR 0,4 Mio. ausgewirkt hat, die nach Eintritt einer aufschiebenden Bedingung im ersten Kalenderquartal 2017 fällig wurde, hat das EBIT rund EUR 0,6 Mio. betragen. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden im Schloss Wachenheim-Konzern Umsatzerlöse von EUR 324,5 Mio. erzielt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um rund EUR 28,5 Mio. bzw. 9,6 %. Ursächlich hierfür waren insbesondere die erstmalige Einbeziehung von Rindchen's Weinkontor in den Konzernabschluss mit einem Umsatzvolumen von rund EUR 20,2 Mio. sowie eine erneut erfolgreiche Geschäftsentwicklung in Ostmitteleuropa, wo die Umsatzerlöse um EUR 10,5 Mio. bzw. 9,8 % angestiegen sind. Auch in Frankreich haben sich Umsätze - vor Eliminierung der Lieferungen zwischen den operativen Segmenten um rund EUR 1,3 Mio. bzw. 1,3 % erhöht. ![]() Differenziert nach Produktgruppen liegt der Umsatz - ohne Eliminierung der Lieferungen zwischen den operativen Teilkonzernen - bei Sekt, Schaumwein und Perlwein nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Bei Stillwein sind die Umsatzerlöse um EUR 22,2 Mio. auf EUR 74,8 Mio. gestiegen; auch hier haben sich die erstmalige Einbeziehung von Rindchen's Weinkontor sowie eine positive Entwicklung in Polen ausgewirkt. Der Umsatz der übrigen Produktgruppen hat sich insgesamt um rund EUR 8,0 Mio. (9,2 %) erhöht. ![]() Die Anzahl verkaufter Flaschen - umgerechnet in durchschnittliche 1/1-Flaschen - liegt mit 224,4 Mio. konzernweit leicht über dem Niveau des Vorjahres (219,0 Mio.). Auch diese Entwicklung wurde maßgeblich von der erstmaligen Konsolidierung von Rindchen's Weinkontor in Deutschland sowie der erneut erfolgreichen Entwicklung in Ostmitteleuropa getragen, während die Absatzvolumina in Frankreich leicht rückläufig waren. Insofern konnten wir unsere im Konzernlagebericht des Vorjahres kommunizierte Zielsetzung leicht steigender Absatzmengen und einem hierzu überproportionalen Anstieg der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2017/18 erreichen. Die Rohmarge des Konzerns (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) liegt mit EUR 136,9 Mio. um 8,2 % über dem Niveau des Vorjahres (EUR 126,5 Mio.). Diese gegenüber der Umsatzentwicklung überproportionale Steigerung ist in erster Linie auf Produktmixänderungen zurückzuführen. Dies sowie die Veränderungen der sonstigen betrieblichen Erträge und der übrigen betrieblichen Aufwendungen haben sich auf das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) wie folgt ausgewirkt: ![]() Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge resultiert zum überwiegenden Teil aus höheren Versicherungserstattungen (um EUR 2,4 Mio.) insbesondere im Zusammenhang mit dem in Abschnitt „Geschäftsverlauf Deutschland" beschriebenen Schadensfall infolge eines technischen Defekts an einer unserer Produktionsanlagen. Daneben haben sich auch höhere Gewinne aus Anlagenabgängen (um EUR 0,8 Mio.), hauptsächlich infolge der Veräußerung einer Liegenschaft in Edenkoben/Deutschland, sowie höhere Zahlungseingänge auf ausgebuchte Forderungen (um insgesamt EUR 0,5 Mio.) ausgewirkt. Der Anstieg des Personalaufwands in Höhe von EUR 6,7 Mio. entfällt mit EUR 3,9 Mio. auf den deutschen Teilkonzern und dort mit rund EUR 3,2 Mio. auf die erstmalige Einbeziehung von Rindchen's Weinkontor. Daneben haben sich in allen Teilkonzernen gestiegene Löhne und Gehälter sowie insbesondere in Rumänien, aber- in geringerem Maße-auch in Deutschland, höhere Mitarbeiterzahlen ausgewirkt. In Frankreich haben zudem Veränderungen in der Mitarbeiterstruktur zum Anstieg der Personalaufwendungen beigetragen. Die erstmals für ein volles Geschäftsjahr zu berücksichtigende neue Produktionslinie in Tournan-en-Brie/Frankreich, die Anfang 2017 in Betrieb genommen wurde, war überwiegend ursächlich für den Anstieg der Abschreibungen um EUR 1,3 Mio. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen in der Summe um rund EUR 4,2 Mio. über dem Niveau des Vorjahres, was aus der erstmaligen Einbeziehung von Rindchen's Weinkontor in den Konzernabschluss resultiert. Bereinigt um diesen Sondereffekt hätte sich hier ein Rückgang um rund EUR 0,6 Mio. ergeben, der überwiegend auf die im Vorjahr enthaltene Belastung aus dem im Abschnitt „Geschäftsverlauf Ostmitteleuropa" beschriebenen Betrugsfall bei der Soare Sekt a.s., Brno/Tschechien, zurückzuführen ist. ![]() Das Finanzergebnis beläuft sich auf rund EUR -1,5 Mio. nach EUR -1,1 Mio. im Vorjahr. Entsprechend der anwendbaren IFRS-Regelungen ist der auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallende Ergebnisanteil an Rindchen's Weinkontor als Personengesellschaft im Finanzergebnis erfasst worden. Dies hat zu einer Erhöhung der Finanzaufwendungen um rund EUR 0,3 Mio. geführt. Daneben haben sich Aufwendungen im Zusammenhang mit Umfinanzierungen im Rahmen der Integration von Rindchen's Weinkontor in die Konzernfinanzierung der Schloss Wachenheim AG sowie gestiegene Kosten des Geldverkehrs belastend auf das Finanzergebnis ausgewirkt. Entsprechend dem gestiegenen Vorsteuerergebnis hat sich auch der Ertragsteueraufwand von EUR 5,4 Mio. auf EUR 5,9 Mio. erhöht. Gegenläufig zu einem gestiegenen Ergebnisanteil der ostmitteleuropäischen Konzerngesellschaften mit spürbar geringeren Ertragsteuersätzen haben sich Anpassungen der latenten Steuerpositionen aufgrund von Änderungen in den relevanten Steuergesetzen in Polen ausgewirkt, woraus eine Belastung von rund EUR 0,8 Mio. resultierte. Daneben enthielten die Steuerpositionen des Vorjahres eine Entlastung von rund EUR 0,4 Mio. infolge einer Umbewertung der latenten Steueransprüche und Steuerschulden im französischen Teilkonzern, ebenfalls aufgrund von Änderungen in den anwendbaren Steuergesetzen. In Frankreich wurden in 2018 weitere Änderungen der Steuergesetze beschlossen, die zu einer erneuten Umbewertung der latenten Steuerpositionen und infolgedessen im Geschäftsjahr 2017/18 zu einer weiteren Entlastung des Steueraufwands von EUR 0,2 Mio. geführt haben. Daneben waren auch Abweichungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Der Konzernjahresüberschuss liegt mit EUR 16,4 Mio. um rund EUR 0,7 Mio. bzw. 4,2 % über dem Niveau des Vorjahres. Damit konnten wir unsere im Konzernlagebericht des Vorjahres abgegebene Prognose insgesamt erreichen, in der wir neben einem leicht steigenden EBIT von einem stabilen Konzernjahresüberschuss ausgegangen sind. Insofern beurteilen wir den Geschäftsverlauf sowie die wirtschaftliche Lage des Konzerns insgesamt als positiv. Der auf die Aktionäre der Schloss Wachenheim AG entfallende Konzernjahresüberschuss - nach Abzug des den nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehenden Anteils an diesem Ergebnis - beträgt EUR 11,1 Mio. (Vorjahr EUR 11,5 Mio.). Diese trotz einem gestiegenen Konzernjahresüberschuss rückläufige Entwicklung ist auf den höheren Ergebnisbeitrag der ostmitteleuropäischen Konzerngesellschaften und einem demzufolge höheren Ergebnisanteil nicht beherrschender Gesellschafter zurückzuführen. Das Ergebnis je Aktie - verwässert und unverwässert - beläuft sich entsprechend auf EUR 1,40 (Vorjahr EUR 1,45). Vermögenslage Die Bilanzsumme zum 30. Juni 2018 liegt mit EUR 337,8 Mio. um 7,6 % über dem Stand zum 30. Juni 2017 (EUR 313,9 Mio.). Die Eigenkapitalquote ist gegenüber dem Vorjahresstichtag um 1,8 Prozentpunkte zurückgegangen und liegt bei 56,7 %. ![]() Der Bilanzwert der immateriellen Vermögenswerte ist gegenüber dem Vorjahr um EUR 10,5 Mio. auf EUR 89,1 Mio. angestiegen. Dies steht nahezu ausschließlich im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteilsmehrheit an Rindchen's Weinkontor und entfällt auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation vorgenommene Neubewertung des Kundenstamms und erworbener Markenrechte sowie auf einen Geschäfts- oder Firmenwert. Zu Einzelheiten sei auf die Ausführungen im Konzernanhang, Abschnitt „Erwerb der Anteilsmehrheit an der Rindchen's Weinkontor GmbH & Co. KG, Bönningstedt/Deutschland" verwiesen. Bereinigt um diesen Erstkonsolidierungseffekt betreffen die übrigen Zugänge von insgesamt rund EUR 0,3 Mio. überwiegend den Erwerb von Software insbesondere im Teilkonzern Ostmitteleuropa. Die Sachanlagen im Konzern sind um rund EUR 2,1 Mio. gesunken. Die Investitionen des Berichtsjahres belaufen sich auf insgesamt EUR 6,7 Mio. und entfallen mit EUR 2,3 Mio. auf Deutschland, mit EUR 1,6 Mio. auf Frankreich und mit EUR 2,8 Mio. auf Ostmitteleuropa. Die Zugänge betreffen hauptsächlich Investitionen im Zusammenhang mit der Modernisierung von Produktionsanlagen in allen operativen Teilkonzernen sowie dem Produktionsgebäude der Reichsgraf von Kesselstatt GmbH in Morscheid/Deutschland. Weitere Zugänge von EUR 0,4 Mio. resultieren aus der erstmaligen Einbeziehung von Rindchen's Weinkontor in den Konzernabschluss. Dem stehen Abschreibungen von rund EUR 8,2 Mio., Abgänge von EUR 0,3 Mio. sowie negative Währungseffekte von EUR 0,7 Mio. gegenüber. Rückgänge bei den übrigen langfristigen Vermögenswerten betreffen einerseits die nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen, die sich insbesondere aufgrund planmäßiger Abschreibungen von im Equity-Wert enthaltenen Markenrechten um rund EUR 0,2 Mio. reduziert haben. Andererseits war auch der Bilanzwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien infolge planmäßiger Abschreibungen leicht rückläufig. ![]() Die Vorräte sind konzernweit um EUR 11,2 Mio. auf EUR 98,7 Mio. angestiegen. Bereinigt um die Zugänge aus der Erstkonsolidierung von Rindchen's Weinkontor beträgt der Anstieg rund EUR 6,1 Mio. Hier haben sich insbesondere die gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegenen Weinpreise ausgewirkt. Liefer- und Leistungsforderungen valutieren um EUR 2,3 Mio. über dem Niveau des Vorjahres. Dagegen haben sich bei den übrigen kurzfristigen Vermögenswerten gegenüber dem Vorjahresstichtag insgesamt keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Rückgängen bei den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten um EUR 1,7 Mio. infolge der Veräußerung der im Vorjahr dort ausgewiesenen Liegenschaft in Edenkoben/Deutschland stehen entsprechende Steigerungen bei den sonstigen finanziellen und nichtfinanziellen Vermögenswerten gegenüber, die hauptsächlich aus Veränderungen der Verrechnungen aus dem Factoring resultieren. Die liquiden Mittel liegen um EUR 2,1 Mio. über dem Niveau des Vorjahres. Deutlichen Steigerungen, insbesondere bei mehreren Gesellschaften des ostmitteleuropäischen Teilkonzerns, stehen Rückgänge in Deutschland gegenüber, wo zum Vorjahresstichtag die Finanzmittelbestände im Zusammenhang mit der Kaufpreisfälligkeit für die Anteile an Rindchen's Weinkontor Anfang Juli 2017 temporär gestiegen waren. ![]() Zur Veränderung des Eigenkapitalanteils der Aktionäre der Schloss Wachenheim AG sowie der Anteile anderer Gesellschafter am Konzerneigenkapital verweisen wir auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzerns sowie die erläuternden Angaben im Anhang. Zum 30. Juni 2018 beträgt die Eigenkapitalquote 56,7 % (30. Juni 2017: 58,5 %). Die kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind insgesamt um EUR 0,5 Mio. auf EUR 49,7 Mio. angestiegen. Bereinigt um die Veränderungen aufgrund der Erstkonsolidierung von Rindchen's Weinkontor hätte sich hier ein Rückgang um rund EUR 0,5 Mio. ergeben. Aufgrund der um EUR 2,1 Mio. gestiegenen liquiden Mittel hat sich die Nettoverschuldung dennoch um EUR 1,6 Mio. auf EUR 41,9 Mio. reduziert. Der Anstieg der Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten von EUR 4,0 Mio. entfällt mit EUR 2,9 Mio. überwiegend auf die erstmalige Einbeziehung von Rindchen's Weinkontor in den Konzernabschluss. Dies hat sich auch bei den übrigen Verbindlichkeiten ausgewirkt, da entsprechend der Regelungen der IFRS die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an Rindchen's Weinkontor als Personengesellschaft im langfristigen Fremdkapital ausgewiesen wurden. Höhere passive latente Steuern resultieren überwiegend aus Anpassungen infolge von Änderungen der relevanten Steuergesetze in Polen. Daneben haben auch höhere Abgrenzungen von Kundenboni und ein höherer Stand an kreditorischen Debitoren zu einem Anstieg der kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten geführt. Finanzlage Aus der Geschäftstätigkeit des Schloss Wachenheim-Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2017/18 ein Anstieg des Finanzmittelfonds (dieser entspricht den in der Konzernbilanz ausgewiesenen liquiden Mitteln) von EUR 2,1 Mio. ergeben. Die Kapitalflussrechnung zeigt die Entwicklung der Zu- und Abflüsse liquider Mittel aus der laufenden Geschäftstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit sowie aus der Finanzierungstätigkeit. ![]() Gegenüber dem Vorjahresstichtag hat sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (vor Änderungen des Nettoumlaufvermögens) um EUR 1,4 Mio. auf EUR 23,9 Mio. reduziert. Aus Änderungen des Nettoumlaufvermögens resultierte im Geschäftsjahr 2017/18 ein Mittelabfluss von rund EUR 3,1 Mio. (im Vorjahr EUR 0,6 Mio.), was überwiegend auf Veränderungen des Working Capital (Vorräte zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) sowie des Factoring-Volumens zurückzuführen ist. Die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie für den Erwerb von Konzernunternehmen liegen mit insgesamt rund EUR 15,0 Mio. leicht über dem Niveau des Vorjahres (EUR 14,8 Mio.). Hierauf entfallen rund EUR 7,8 Mio. auf den Erwerb der Anteilsmehrheit an Rindchen's Weinkontor mit Wirkung zum 1. Juli 2017 (Kaufpreis abzüglich erworbener liquider Mittel) sowie rund EUR 0,3 Mio. auf den Erwerb der restlichen 19,99 % der Anteile an der Winezja Sp. z o.o., Warschau/Polen. Weitere EUR 6,9 Mio. wurden für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte aufgewendet. Diesen Investitionsausgaben stehen jedoch um EUR 2,5 Mio. höhere Mittelzuflüsse aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten gegenüber, insbesondere aus dem Verkauf einer Liegenschaft in Edenkoben/Deutschland sowie von Produktionsanlagen in Tournan-en-Brie/Frankreich. Insgesamt ergibt sich damit ein Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit von EUR 12,0 Mio. (Vorjahr EUR 14,3 Mio.). Gegenüber dem 30. Juni 2017 sind die Finanzverbindlichkeiten - bereinigt um den Effekt aus der Erstkonsolidierung von Rindchen's Weinkontor, der vollumfänglich im Cashflow aus der Investitionstätigkeit gezeigt wird - um EUR 0,5 Mio. zurückgegangen. Die im Geschäftsjahr 2017/18 gezahlten Dividenden belaufen sich auf EUR 6,7 Mio. (Vorjahr EUR 6,1 Mio.), die in Höhe von EUR 3,8 Mio. (Vorjahr EUR 3,4 Mio.) auf die Aktionäre der Schloss Wachenheim AG und mit rund EUR 2,9 Mio. (Vorjahr EUR 2,7 Mio.) auf Minderheitsgesellschafter von Tochtergesellschaften entfallen. Unter Berücksichtigung von Einzahlungen nicht beherrschender Gesellschafter aus einer Kapitalerhöhung bei der Karom Drinks s.r.l., Bukarest/Rumänien, von EUR 0,2 Mio., beläuft sich der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit auf rund EUR 7,0 Mio. (Vorjahr EUR 7,7 Mio.). Zum 30. Juni 2018 wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von EUR 49,7 Mio. (Vorjahr EUR 49,2 Mio.) über Banken und Gesellschafter finanziert. Die Finanzverbindlichkeiten unterteilen sich in solche mit langfristigen Laufzeiten in Höhe von EUR 24,5 Mio. (Vorjahr EUR 21,0 Mio.) und solche mit kurzfristigen Laufzeiten in Höhe von EUR 25,2 Mio. (Vorjahr EUR 28,2 Mio.). Der Zinsaufwand im Geschäftsjahr 2017/18 betrug wie im Vorjahr insgesamt rund EUR 0,8 Mio. Investitionen Die Zugänge zu den Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten belaufen sich - bereinigt um die Effekte aus der erstmaligen Einbeziehung von Rindchen's Weinkontor in den Konzernabschluss - auf rund EUR 6,9 Mio. (Vorjahr EUR 14,8 Mio.). ![]() Bei diesen aktivierungspflichtigen Ausgaben handelt es sich im Wesentlichen um Investitionen in Grundstücke und Gebäude (EUR 1,3 Mio.), in technische Anlagen und Maschinen (EUR 1,5 Mio.), in andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung (EUR 1,9 Mio.) sowie in Software (EUR 0,3 Mio.). Ferner wurden Anzahlungen für im Bau befindliche Anlagen in Höhe von EUR 1,9 Mio. geleistet, insbesondere im Zusammenhang mit der Modernisierung von Produktionsanlagen in Polen und Rumänien sowie dem Produktionsgebäude der Reichsgraf von Kesselstatt GmbH in Deutschland. Im Vorjahr standen die Zugänge überwiegend im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen Abfüllanlage in Frankreich, dem Neubau des Kelterhauses der Reichsgraf von Kesselstatt GmbH sowie Ersatzinvestitionen am Standort Trier. Darüber hinaus wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aktivierungsfähige Ausgaben zur Erhaltung von Produktionseinrichtungen getätigt. Die Aufwendungen hierfür beliefen sich im Konzern auf insgesamt EUR 5,0 Mio. (Vorjahr EUR 4,3 Mio.). ERLÄUTERUNGEN ZUR SCHLOSS WACHENHEIM AG NACH HGBVorbemerkung Die Schloss Wachenheim AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 40686 eingetragen. Sie ist die Muttergesellschaft des Schloss Wachenheim-Konzerns. Neben ihrer operativen Geschäftstätigkeit auf dem Heimatmarkt - wie im Abschnitt „Grundlagen des Konzerns" beschrieben - fungiert die Gesellschaft auch als Holding innerhalb der Schloss Wachenheim-Gruppe. Dabei unterliegt ihre Geschäftstätigkeit grundsätzlich den gleichen Einflussfaktoren, Chancen und Risiken wie auch der Konzern. Der Jahresabschluss der Schloss Wachenheim AG wird nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ertragslage der Schloss Wachenheim AG Im Geschäftsjahr 2017/18 lag die Zahl der verkauften Flaschen - umgerechnet in durchschnittliche 1/1-Flaschen - mit rund 80,4 Mio. leicht unter dem Niveau des Vorjahres (82,3 Mio. Flaschen). Diese Entwicklung ist einerseits auf erwartete Rückgänge im Bereich der Handelseigenmarken in Deutschland aufgrund des Auslaufens entsprechender Verträge zurückzuführen. Andererseits hat sich hier ein Absatzminus bei Robby Bubble aufgrund von temporären Einschränkungen unserer Lieferfähigkeit infolge eines technischen Defekts an einer unserer Produktionsanlagen ausgewirkt. Differenziert nach Vertriebswegen ist der Rückgang der Absatzmenge auf den Inlandsmarkt zurückzuführen, während die Volumina im Exportgeschäft erneut gestiegen sind. Die Umsatzerlöse verringerten sich entsprechend von EUR 93,9 Mio. um 2,0 % auf EUR 92,0 Mio. Die Materialquote (Materialaufwand zuzüglich Bestandsveränderungen im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) liegt bei 61,3 % (Vorjahr 58,0 %). Neben Änderungen im Absatzmix und gestiegenen Rohstoffpreisen haben sich hier auch Vernichtungen nicht verkaufsfähiger Produkte infolge des oben beschriebenen Schadensfalls ausgewirkt. Korrespondierend hierzu waren jedoch Erstattungsansprüche aus unserer entsprechenden Versicherungspolice zu erfassen, was maßgeblich zum Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um EUR 2,9 Mio. auf EUR 4,4 Mio. beigetragen hat. Daneben wurde aus dem Verkauf einer Liegenschaft in Edenkoben/Deutschland ein Buchgewinn von rund EUR 0,7 Mio. erzielt, der ebenfalls in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten ist. Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 4,2 % bzw. EUR 0,6 Mio. angestiegen. Hier haben sich Änderungen in der Personalstruktur sowie Lohn- und Gehaltssteigerungen ausgewirkt. Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten im Geschäftsjahr 2017/18 liegt mit 220 (davon 87 gewerbliche Arbeitnehmer und 133 Angestellte) leicht über dem Vorjahr (216). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit EUR 20,8 Mio. leicht unter dem Niveau des Vorjahres (EUR 20,9 Mio.). Während insbesondere die Werbeaufwendungen von EUR 3,3 Mio. auf EUR 2,7 Mio. reduziert wurden, sind die Aufwendungen für Instandhaltungen angestiegen (um EUR 0,5 Mio.). Dies ist in erster Linie auf eine zeitlich frühere Terminierung unserer Maschinenrevisionen im Geschäftsjahr 2017/18 zurückzuführen, so dass in diesem Geschäftsjahr nicht nur die anteiligen Aufwendungen der Instandhaltungen des Kalenderjahres 2017, sondern auch ein deutlich höherer Anteil der Revisionen aus 2018 enthalten sind. Das Ergebnis nach Steuern liegt mit EUR 6,6 Mio. auf dem Niveau des Vorjahres. Einem um rund EUR 1,1 Mio. rückläufigen operativen Ergebnis steht ein um rund EUR 0,7 Mio. gestiegenes Finanzergebnis gegenüber. Hier hat sich maßgeblich der erstmals in 2017/18 erfasste Ergebnisanteil an Rindchen's Weinkontor ausgewirkt. Aufgrund von Steuererstattungen für Vorjahre, bestehenden körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen sowie Abweichungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung wird im Geschäftsjahr 2017/18 ein Ertrag aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von rund EUR 0,2 Mio. ausgewiesen. Im Vorjahr hatte sich hier ein Aufwand von EUR 0,2 Mio. ergeben. Im Geschäftsjahr 2017/18 wurde ein Jahresüberschuss von EUR 6,5 Mio. (Vorjahr EUR 6,6 Mio.) erzielt. Trotz der beschriebenen belastenden Faktoren aus dem Schadensfall Robby Bubble sowie aus Verteuerungen der Rohstoffpreise konnte damit unsere im Vorjahr abgegebene Prognose erreicht werden, wonach wir von einem stabilen Jahresüberschuss auf dem hohen Niveau des Geschäftsjahres 2016/17 ausgegangen sind. Insofern beurteilen wir den Geschäftsverlauf sowie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens als positiv. Vermögenslage der Schloss Wachenheim AG Die Bilanzsumme zum 30. Juni 2018 ist gegenüber dem Vorjahr um rund EUR 7,3 Mio. (5,6 %) auf EUR 135,7 Mio. angestiegen. Die Eigenkapitalquote liegt mit 55,5 % leicht unter dem Niveau des Vorjahres (56,5 %). Der Bilanzwert der immateriellen Vermögenswerte ist mit EUR 0,1 Mio. gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Der Buchwert der Sachanlagen ist von EUR 13,8 Mio. auf EUR 10,4 Mio. zurückgegangen. Zugängen von EUR 1,0 Mio. standen Abschreibungen von EUR 2,6 Mio. und Abgänge zu Restbuchwerten von rund EUR 1,8 Mio. gegenüber, letztere überwiegend aufgrund der Veräußerung einer Liegenschaft in Edenkoben. Die Zugänge bei den Finanzanlagen betreffen nahezu ausschließllich den Erwerb der Beteiligung an Rindchen's Weinkontor. Die Vorräte liegen mit EUR 32,1 Mio. leicht unter dem Niveau des Vorjahres (EUR 32,5 Mio.). Dies ist auf Veränderungen in unserer Einkaufsstrategie zurückzuführen, die zum 30. Juni 2018 zu gegenüber dem Vorjahresstichtag spürbar geringeren Beständen führten. Insofern hat sich hier-trotz der deutlich gestiegenen Weinpreise - insgesamt ein Rückgang ergeben. Stichtagsbedingt sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem 30. Juni 2017 um EUR 1,6 Mio. auf EUR 9,1 Mio. zurückgegangen. Hierbei hat sich auch ein höheres Factoring-Volumen ausgewirkt. Der Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände um EUR 1,7 Mio. auf EUR 3,1 Mio. resultiert hauptsächlich aus Veränderungen bei den Verrechnungen aus dem Factoring. Dagegen steht der höhere Stand an Forderungen gegen verbundene Unternehmen - EUR 11,5 Mio. gegenüber von EUR 7,3 Mio. zum 30. Juni 2017 - zum überwiegenden Teil im Zusammenhang mit der Aufnahme von Rindchen's Weinkontor in unsere Konzernfinanzierung. Die sonstigen Rückstellungen valutieren mit EUR 9,8 Mio. um rund EUR 1,2 Mio. über dem Niveau des Vorjahres. Dies ist auf gestiegene Rückstellungen für Boni, Werbekostenzuschüsse (um EUR 1,0 Mio.) sowie höhere personalbezogene Rückstellungen (um EUR 0,2 Mio.) zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen waren stichtagsbedingt um rund EUR 2,4 Mio. rückläufig. Dagegen sind die sonstigen Verbindlichkeiten um rund EUR 1,4 Mio. auf rund EUR 11,8 Mio. angestiegen, überwiegend infolge eines höheren Stands an kreditorischen Debitoren sowie höheren Umsatzsteuerverbindlichkeiten. Finanzlage der Schloss Wachenheim AG Zum 30. Juni 2018 wurde ein Betrag in Höhe von EUR 23,6 Mio. (Vorjahr EUR 19,3 Mio.) über Banken fremdfinanziert. Gleichzeitig sind die flüssigen Mittel um EUR 2,0 Mio. zurückgegangen. Die Nettoverschuldung gegenüber Kreditinstituten hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um EUR 6,3 Mio. erhöht. Die Finanzierung durch Gesellschafter liegt mit EUR 4,7 Mio. leicht über dem Niveau des Vorjahres (EUR 4,5 Mio.). Dieser Anstieg der Nettoverschuldung steht überwiegend im Zusammenhang mit den Erwerb der Anteilsmehrheit an Rindchen's Weinkontor und deren Aufnahme in unsere Konzernfinanzierung bzw. unser Cash-Management. Die Finanzierung von Investitionen erfolgt teilweise auch über Finanzierungsleasing; die entsprechenden Verbindlichkeiten belaufen sich auf insgesamt EUR 0,7 Mio. (Vorjahr EUR 0,9 Mio.). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unterteilen sich in langfristige Laufzeiten, d.h. länger als ein Jahr, mit einem Betrag von EUR 17,0 Mio. (Vorjahr EUR 16,0 Mio.) und kurzfristige Laufzeiten mit einem Betrag von EUR 6,6 Mio. (Vorjahr EUR 3,3 Mio.). Daneben wird zum Zwecke der Auslagerung von Ausfallrisiken und zur Liquiditätssicherung ein revolvierendes Factoring betrieben; zum Bilanzstichtag waren Forderungen in Höhe von EUR 20,8 Mio. (Vorjahr EUR 16,9 Mio.) verkauft. Der Zinsaufwand im Geschäftsjahr 2017/18 betrug hierfür wie im Vorjahr rund EUR 0,4 Mio. Im Geschäftsjahr 2017/18 wurde eine Dividende von EUR 0,48 (Vorjahr EUR 0,43) pro Aktie an die Aktionäre ausgeschüttet. Dies entspricht einer Ausschüttungssumme von EUR 3,8 Mio. (Vorjahr EUR 3,4 Mio.). Investitionen der Schloss Wachenheim AG Im Geschäftsjahr 2017/18 haben die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände EUR 1,1 Mio. (Vorjahr EUR 2,0 Mio.) betragen. Bei diesen aktivierungspflichtigen Ausgaben handelt es sich um Investitionen zur Erweiterung und Verbesserung bestehender Produktionsanlagen am Standort Trier sowie um Betriebs- und Geschäftsausstattung. Darüber hinaus wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aktivierungsfähige Ausgaben zur Erhaltung von Produktionseinrichtungen getätigt. Die Aufwendungen hierfür beliefen sich auf insgesamt EUR 2,3 Mio. (Vorjahr EUR 1,8 Mio.). Wie im Abschnitt „Ertragslage der Schloss Wachenheim AG" dargestellt resultiert dieser Anstieg aus einer zeitlich früheren Terminierung unserer Maschinenrevisionen gegenüber dem Vorjahr. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH DEM BILANZSTICHTAGEreignisse, die nach dem Abschlussstichtag 30. Juni 2018 eintraten und für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Schloss Wachenheim AG sowie des Schloss Wachenheim-Konzerns von Bedeutung wären, sind uns nicht bekannt. RISIKEN UND CHANCEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNGRisikomanagementsystem Die Unternehmen des Schloss Wachenheim-Konzerns sind aus ihrer Geschäftstätigkeit heraus zahlreichen Risiken, d.h. Entwicklungen oder Ereignissen, die sich negativ auf die Erreichung der konzernweiten Zielsetzungen auswirken können, ausgesetzt. Das Risikomanagement hat die Aufgabe, Risiken rechtzeitig zu erfassen und zu bewerten, damit wir gegebenenfalls zeitnah gegensteuern können. Es besteht aus den Elementen Risikostrategie, Frühwarnsystem, Risikoidentifizierung, -klassifizierung und -steuerung sowie dem Überwachungs- und Kontrollsystem. Den Rahmen hierfür bildet eine konzernweit gültige Richtlinie. Im Zentrum unseres Risikomanagementsystems steht die Risikoinventur. Hierbei erfassen wir in einem IT-gestützten Risikomanagementsystem regelmäßig in allen Geschäftsbereichen die relevanten Risiken und bewerten sie im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens und die möglichen Auswirkungen auf das Unternehmen. Dabei werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten in verschiedene Kategorien klassifiziert und mit der potenziellen Schadenshöhe multipliziert. In Unternehmensbereichs- und Ressort-, falls notwendig auch in Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen wird über die wesentlichen Risiken berichtet und über mögliche Gegenmaßnahmen beraten. Unsere Planungsprozesse, das Controlling sowie das Qualitätsmanagement sind weitere Bestandteile des Risikomanagementsystems. Durch gewissenhafte Prüfungen versuchen wir, finanzielle und operative Risiken in einem überschaubaren Rahmen zu halten. Die vorhandenen Kontrollmechanismen funktionieren und haben sich in der Vergangenheit bewährt. Trotzdem werden wir auch in Zukunft die Risiko-Controlling- und Informationssysteme permanent weiterentwickeln. Gleichzeitig gilt es, Chancen frühzeitig zu erkennen und zu nutzen und diese im Rahmen strategischer und operativer Entscheidungen gegen die entsprechenden Risiken abzuwägen. Dabei sind Chancen solche Entwicklungen und Ereignisse, die in der Zukunft zu einer positiven Abweichung zu unseren Prognosen bzw. zu unseren Unternehmenszielen führen. Eine Erfassung von Chancen im Rahmen des Risikomanagementsystems erfolgt nicht. Der Vorstand der Schloss Wachenheim AG lässt sich jedoch regelmäßig von den Fachabteilungen sowie von internen Arbeitsgruppen über Chancen berichten. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand sind konkrete Risiken aus der vergangenen oder der erwarteten künftigen Entwicklung nicht erkennbar, die den Fortbestand der Schloss Wachenheim AG nachhaltig gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen könnten. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich insgesamt keine wesentlichen Veränderungen im Risikoprofil des Konzerns ergeben. Trotz aller Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken können diese jedoch niemals völlig ausgeschlossen werden. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem Ziele des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess, das alle rechnungslegungsrelevanten Prozesse umfasst, sind die Identifikation und die Bewertung von Risiken, die den Abschluss wesentlich beeinflussen können. Erkannte Risiken können durch die Einführung von Maßnahmen und die Implementierung von entsprechenden Kontrollen gezielt überwacht und gesteuert werden. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollen bilden die beiden Bestandteile des internen Überwachungssystems der Schloss Wachenheim AG. Neben dem Vier-Augen-Prinzip sind maschinelle IT-Prozesskontrollen und automatisierte Validierungs- und Plausibilitätsprüfungen wesentliche Teile der prozessabhängigen Kontrollen. Die für die Rechnungslegung relevanten Kontrollen richten sich insbesondere auf Risiken wesentlicher Falschaussagen in der Finanzberichterstattung. Die auf Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems der Schloss Wachenheim AG stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Daneben ist gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt und Vermögenswerte sowie Schulden im Jahresabschluss zutreffend angesetzt, ausgewiesen und bewertet werden. Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung der Schloss Wachenheim AG umfassen beispielsweise die Analyse der Geschäftsentwicklung anhand spezifischer Kennzahlen, aber auch die Detailanalyse von Einzelsachverhalten. Die Trennung von Funktionen wie Verwaltung, Ausführung, Abrechnung und Genehmigung sowie deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen dienen der Vermeidung von Missbrauch. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld der Schloss Wachenheim AG sowie die Identifizierung und Umsetzung neuer bzw. geänderter gesetzlicher und anderer Vorschriften zur Rechnungslegung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Schloss Wachenheim-Konzern einschließlich der Vorschriften zur Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) regeln die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften. Dabei kommen ausschließlich solche IFRS zur Anwendung, die zum Zeitpunkt der Aufstellung von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen wurden. Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung die Analyse und gegebenenfalls die Anpassung der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern erstellten Berichte bzw. die hierzu geführten Abschlussbesprechungen. Daneben bestehen ein umfassender Katalog von Konzernvorgaben sowie ein vorgegebener Terminplan. Außerdem erfolgen auf Konzernebene auch die Aufbereitung und Aggregation von Daten für die Erstellung von Konzernlagebericht und Konzernanhang. Die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems wird darüber hinaus durch externe Abschlussprüfer in Stichproben überprüft. Die Prüfung des Konzernabschlusses sowie der einbezogenen Gesellschaften stellt eine weitere wichtige, prozessunabhängige Überwachungsmaßnahme im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess dar. Daneben beurteilt der externe Konzernabschlussprüfer auch die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems der Schloss Wachenheim AG. Der Abschlussprüfer berichtet dem Aufsichtsrat und dem Vorstand über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung der Abschlüsse. Im Folgenden werden die Risiken und Chancen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Schloss Wachenheim-Konzerns haben können, beschrieben und erläutert. Diese betreffen grundsätzlich alle Segmente bzw. Konzernunternehmen, sofern nicht explizit anders erwähnt. Gewichtet mit den Eintrittswahrscheinlichkeiten können die größten Auswirkungen dabei aus den unter „Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen", „Branchenentwicklung", „Produktion und Beschaffung" sowie „Fremdwährungsentwicklung" dargestellten Risiken und Chancen resultieren. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Unternehmen des Schloss Wachenheim-Konzerns erzielen den Großteil ihrer Umsatzerlöse auf ihren jeweiligen Heimatmärkten. Daneben sind jedoch auch die Exportaktivitäten zunehmend von Bedeutung und tragen zu einer entsprechenden Risikodiversifizierung bei. Unsere Geschäftsentwicklung ist in hohem Maße von der Konsumlaune in diesen für uns wichtigen Märkten abhängig. Negative Entwicklungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, aber auch exogene Schocks (z.B. aus geopolitischen Unruhen oder Terroranschlägen) können sich nachteilig auf die privaten Konsumausgaben und damit auch auf unsere Geschäftsentwicklung auswirken. Dies gilt auch für mögliche Einfuhrrestriktionen hinsichtlich der von uns hergestellten bzw. vertriebenen Produkte. Umgekehrt können aus einer Erholung der Konjunktur auch positive Einflüsse resultieren. Für unsere Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen verweisen wir auf den Wirtschaftsbericht, Abschnitt „Gesamtwirtschaftliche Entwicklung". Negative Abweichungen von unseren Erwartungen hinsichtlich dieser Rahmenbedingungen können wesentliche finanzielle Auswirkungen haben. Insofern beobachten wir laufend die volkswirtschaftlichen, wirtschaftspolitischen und regulatorischen Rahmenbedingungen in den Heimatländern unserer Konzernunternehmen sowie in den für uns wichtigen Exportländern, um bei Bedarf frühzeitig und gezielt auf die sich unter Umständen sehr kurzfristig wandelnden Marktgegebenheiten reagieren zu können. Hieraus können sich für den Schloss Wachenheim-Konzern auch Chancen ergeben. Um die Risikopotenziale zu reduzieren, waren und sind unsere organisatorischen und/oder investiven Maßnahmen stets darauf ausgerichtet, die Fähigkeit der Konzernunternehmen zur Anpassung an sich schnell ändernde Markt- und Umfeldsituationen zu optimieren. Zurzeit erachten wir die gesamtwirtschaftliche Lage in den für uns wichtigen Beschaffungs- und Absatzländern grundsätzlich als stabil und damit die hieraus resultierenden Risiken noch als moderat, wobei sich die Unsicherheiten in den letzten Monaten aufgrund der Eskalationen im Zoll- und Handelskonflikt mit den USA tendenziell erhöht haben. Weitere Verschärfungen dieses Konflikts, aber auch andere Ereignisse mit dämpfenden Wirkungen auf die konjunkturelle Dynamik und damit auf die Konsumneigung der Verbraucher können nicht ausgeschlossen werden; dies könnte sich möglicherweise kurz- oder mittelfristig spürbar auf die Geschäftsentwicklung des Schloss Wachenheim-Konzerns auswirken. Branchenentwicklung Die fortschreitende Konzentration und die Globalisierung in Handel und produzierender Industrie bieten für den Konzern Chancen und Risiken zugleich. Dem Druck auf die Verkaufspreise und Konditionen, der sich weiter fortsetzen wird, stehen Chancen wie der weitere Ausbau unseres Marken- und Handelseigenmarkengeschäftes im In- und Ausland gegenüber. Auf der Absatzseite bestehen die Risiken nach wie vor im weiterhin hohen Preisbewusstsein der Verbraucher, getrieben durch den verschärften Wettbewerb im Handel, sowie in der hohen Abhängigkeit von immer weniger, dafür aber immer größeren Kunden. Liefervereinbarungen sind üblicherweise nur für relativ kurze Zeiträume vereinbart und bergen insofern Prolongations- bzw. Beendigungsrisiken, die sich spürbar auf die Auslastung unserer Ressourcen auswirken können. Diese Marktgegebenheiten sind in unserer Branche immanent. Die bestehende Konzentration unserer Absatzanteile auf die Heimatmärkte unserer Konzernunternehmen stellt für den Schloss Wachenheim-Konzern ein weiteres Risiko dar, dem wir mit einer Fokussierung auf den weiteren Ausbau unserer Exportaktivitäten begegnen. Der Schutz sowie der weitere Ausbau von Bekanntheit, Image und Positionierung unserer Marken auf den von einer hohen Wettbewerbsintensität geprägten Absatzmärkten sind essenziell für die Geschäftsentwicklung der Unternehmensgruppe. Das Verpassen von Trends kann sich ebenso wie eine Verfehlung der Verbraucherpräferenzen nachteilig auf die geplante Geschäftsentwicklung und auf unsere Wettbewerbsposition auswirken. Innovation ist für unser Geschäftsmodell ein zentraler Erfolgsfaktor. Neben dem rechtlichen Schutz der Marken haben daher laufende Marktforschungen und Studien im Hinblick auf deren Image, Design und Qualität eine hohe Priorität. Dadurch werden die Risiken und Chancen, die sich aus Veränderungen in den Markt- bzw. Verbrauchertrends ergeben, frühzeitig erkannt und in den eigenen Sortimenten umgesetzt. Daneben sind die laufende Beobachtung der Märkte und Medien sowie die Unterstützung der Markenentwicklung durch zielgerichtete Marketingmaßnahmen wesentliche Bestandteile unserer Markenführung. Chancen können sich für den Konzern auch aus einer wachsenden Bedeutung des Online-Handels ergeben. Die Möglichkeit, Einkäufe unabhängig von Standort und Ladenöffnungszeiten zu tätigen und die Waren bis nach Hause liefern zu lassen, wird von den Verbrauchern zunehmend geschätzt. Produktion und Beschaffung Im Produktionsbereich haben wir die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ausfalls unserer Anlagen durch kontinuierliche Modernisierung und Instandhaltung, Brandschutz- und andere Vorsorgemaßnahmen weitestgehend reduziert. Teilweise können auch Produktionskapazitäten anderer Konzernunternehmen oder Externer kurzfristig genutzt werden. Zudem sind für Großschäden und Betriebsunterbrechungen entsprechende Versicherungen abgeschlossen. Besondere Risiken liegen dagegen in der Preisentwicklung und der Verfügbarkeit von Wein, die in den letzten Jahren von hohen Volatilitäten geprägt waren. Als Naturprodukt hängen Preise und Qualität von den jeweiligen Ernten in den für uns relevanten Anbauregionen ab; insbesondere die niedrigen Mengen der Ernte 2017 haben in den für uns relevanten Anbaugebieten zu deutlichen Preissteigerungen sowie einer Verknappung der Verfügbarkeit geführt. Wir stellen uns diesen Problemen einerseits mit langfristigen Lieferantenverbindungen, andererseits aber auch mit einer weiteren Diversifizierung der Einkaufsquellen, und wirken damit diesen Risiken entgegen. Chancen ergeben sich zudem aus der Möglichkeit, Weine aus Drittländern für Teile unseres Produktsortiments zu verarbeiten und unsere Beschaffungsquellen weiter zu diversifizieren. Auch beim Warenumschließungsmaterial sowie bei den Hilfs- und Betriebsstoffen beobachten wir zunehmende Konzentrationstendenzen auf den entsprechenden Beschaffungsmärkten. Den damit verbundenen Preis- und Verfügbarkeitsrisiken begegnen wir mit einer konzernweiten globalen Einkaufsstrategie, längerfristigen Lieferverträgen sowie einer weitgehend zentralen Steuerung. Wir beobachten die relevanten Märkte und Trends fortlaufend und reagieren kurzfristig und flexibel auf sich abzeichnende Tendenzen. Chancen ergeben sich hier durch eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten bei der Verbesserung bestehender und der Entwicklung neuer und innovativer Produkte. Finanzierung Die Schloss Wachenheim AG und ihre Tochtergesellschaften finanzieren sich im Wesentlichen durch kurz- und mittelfristige Bankkredite sowie durch Factoring und Leasing. Die Bankkredite der Konzernunternehmen und deren sonstige zinsabhängige Kostenfaktoren (Factoring und Leasing) sind überwiegend mit kurzfristigen Zinsbindungen ausgestattet. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Kapitalmarktzinsen ergeben sich hierdurch sowohl Chancen als auch Risiken. Weiterhin enthalten unsere Darlehensverträge teilweise marktübliche Vereinbarungen zur Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen (Covenants), deren Verletzung zu Konditionsverschlechterungen führt. Daneben kann eine Fortsetzung der Finanzierung einem Zustimmungsvorbehalt der finanzierenden Bank unterliegen. Der Vorstand überwacht die Covenants fortlaufend. Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden diese stets eingehalten; auf Basis unserer Planungen ist auch künftig nicht von einer Verletzung der Covenants auszugehen. Derivative Finanzinstrumente setzen wir ausschließlich zur Risikoreduzierung ein, wobei sich Veränderungen der Kapitalmarktzinsen auf den beizulegenden Zeitwert dieser Finanzinstrumente und damit auf das Finanzergebnis auswirken. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos besteht aktuell ein Zinscapgeschäft mit einer Laufzeit bis 2020. Der Vorstand überwacht fortlaufend die Zinsentwicklung und schließt nach seiner Markteinschätzung gegebenenfalls weitere Sicherungsgeschäfte ab. Derivative Finanzinstrumente werden nur mit großen Banken geschlossen; insofern ist das hieraus resultierende Ausfallrisiko gering. Die dauerhafte Liquiditätsversorgung stellen wir einerseits durch noch nicht ausgenutzte Kreditlinien (zum 30. Juni 2018 rund EUR 66 Mio.) und andererseits durch die Möglichkeit zur Emission von Eigen- bzw. Fremdkapitaltiteln sicher. Finanzmittelbedarf und Liquidität werden fortlaufend überwacht. Prolongationsrisiken im Zusammenhang mit Darlehensaufnahmen sind nicht erkennbar. Für die Kreditaufnahmen in Ostmitteleuropa werden umfangreiche Sicherheiten gestellt. Der deutsche und der französische Teilkonzern erhalten alle kurz- und langfristigen Kredite ohne Sicherheiten. Insgesamt betrachten wir den Konzern als solide und risikoarm finanziert. Entwicklung von Fremdwährungen Weitere Risiken und Chancen ergeben sich aus der Veränderung von Wechselkursen. Während in Deutschland und Frankreich Umsatzerlöse und Kosten überwiegend in der gleichen Währung anfallen, werden nicht unbeachtliche Teile des Beschaffungsvolumens der ostmitteleuropäischen Konzerngesellschaften im Euroraum bezogen. Damit hat die Kursentwicklung dort - wie auch bei unseren Kunden außerhalb des Euroraums - Auswirkungen auf die lokalen Einstandspreise und damit auch auf Margen bzw. Preisstellung unserer Produkte in diesen Ländern. Zum 30. Juni 2018 bestanden bei den Konzernunternehmen in Ostmitteleuropa Fremdwährungsforderungen im Gegenwert von EUR 2,8 Mio. (Vorjahr EUR 1,8 Mio.) und Fremdwährungsverbindlichkeiten von EUR 8,2 Mio. (Vorjahr EUR 6,6 Mio.). Daneben können sich Währungsschwankungen auch aufgrund der Konzernfinanzierung von Tochtergesellschaften im ostmitteleuropäischen Teilkonzern auf das Finanzergebnis auswirken. Derartige Währungsschwankungen sind grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Dagegen werden Währungseffekte, die sich aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Konzerngesellschaften ergeben, im sonstigen Ergebnis erfasst und erst im Fall einer Entkonsolidierung in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Der Vorstand der Schloss Wachenheim AG sowie die Geschäftsleitungen der einzelnen Konzerngesellschaften überwachen die Entwicklung der relevanten Wechselkurse fortlaufend und schließen nach ihrer Markteinschätzung gegebenenfalls entsprechende Sicherungsgeschäfte (Options- oder Termingeschäfte) ab. Dennoch können sich Fremdwährungsschwankungen spürbar auf die Ertragslage des Konzerns auswirken. Ausfallrisiken Das Ausfallrisiko aus Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher maximal in der Höhe der positiven Zeitwerte gegenüber den jeweiligen Kontrahenten. Derartigen Risiken begegnen wir mit einer Vielzahl präventiver Kontrollmaßnahmen. Hierzu zählen eine laufende Prüfung und Überwachung von Bonität und Zahlungsverhalten unserer Kunden sowie die Definition von Obergrenzen für Forderungen (Kreditlimite). Weiterhin liegen für einen Teil unserer Forderungen Sicherheiten vor, sowohl in Form dinglicher Sicherheiten als auch durch Warenkreditversicherungen oder Delkrederevereinbarungen. Erkennbaren Risiken aus originären Finanzinstrumenten wird durch gebildete Wertberichtigungen hinsichtlich möglicher Forderungsausfälle Rechnung getragen. Darüber hinaus werden derartige Risiken durch den Einsatz von Factoring reduziert. Insgesamt können sich aus möglichen Ausfällen hohe Auswirkungen für die Unternehmen der Schloss Wachenheim-Gruppe ergeben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird jedoch als gering eingeschätzt. Qualität Eine dauerhaft hohe Qualität unserer Produkte ist von großer Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Qualitätsminderungen können zu absatzmindernden Imageverlusten führen. Aus diesem Grund liegt ein erhebliches Augenmerk darauf, die hohen Qualitätsstandards konzernweit durch geeignete und kontinuierlich verbesserte Maßnahmen unseres Qualitätsmanagements sicherzustellen. Diese reichen von Audits bei unseren Weinlieferanten über Wareneingangskontrollen bis hin zu eigenen und externen Laboranalysen unserer Fertigerzeugnisse. Daneben sind Notfall- und Krisenmanagementsysteme implementiert. Das Qualitätsmanagement in den Konzernunternehmen wird fortlaufend auch durch externe Zertifizierungen überprüft, wie beispielsweise nach International Featured Standards (IFS) Food. Wir arbeiten weiter konsequent an der Qualitätssteigerung unserer Produkte und Optimierung unserer Sicherheitsstandards und erhöhen so die Chancen für unsere Unternehmensgruppe, bei gleichzeitiger Minimierung der Risiken. Der in 2017/18 bei der Schloss Wachenheim AG eingetretene Schadensfall, bei dem es aufgrund eines technischen Defekts an einer unserer Produktionsanlagen auch zu Warenrückholungen und in mehreren Exportländern auch zu Warenrückrufen gekommen ist, hat gezeigt, dass unsere Krisenmanagementsysteme funktionieren und maßgeblich zu einer Begrenzung des hieraus resultierenden Schadens beitragen. Nach wie vor schätzen wir in Anbetracht der getroffenen Maßnahmen die Eintrittswahrscheinlichkeit derartiger Schadensfälle und damit die verbleibenden Risiken als sehr gering ein. Dennoch könnte der Eintritt eines Krisenfalls hohe finanzielle Auswirkungen für die Unternehmensgruppe haben. Rechtliche Risiken Ebenso ergeben sich Risiken aus unerwarteten Gesetzesänderungen hinsichtlich der Beschaffenheit und Inverkehrbringung unserer Produkte. Auch aus der veränderten Auslegung bestehender Gesetze und Verordnungen durch die Lebensmittel- und Weinüberwachungsbehörden können sich neue Risiken ergeben. Dies schließt Änderungen bei der Verbrauchsbesteuerung der von uns hergestellten bzw. in Verkehr gebrachten Waren in den für uns relevanten Absatzländern sowie geänderte Deklarationspflichten im In- und Ausland ein. Wir sind bestrebt, diese Risiken durch regelmäßigen Kontakt und Meinungsaustausch mit den staatlichen Instanzen und über die aktive Mitwirkung in unseren Branchenverbänden im In- und Ausland vorzeitig zu erkennen bzw. unerwünschten Entwicklungen entgegenzuwirken. Derzeit sind in den rechtlichen Rahmenbedingungen keine wesentlichen Risiken erkennbar. Produkt-, Haftungs- und Umweltrisiken begrenzen wir mit Hilfe unserer Qualitätssicherung, die in unserem Qualitätsmanagementhandbuch definiert ist. Zusätzlich reduzieren Versicherungen die finanziellen Folgen eventueller Schäden. Der Umfang der Versicherungen, mit denen verbleibende Restrisiken begrenzt oder ganz ausgeschlossen werden sollen, wird regelmäßig überprüft. Um Risiken aus privat-, wettbewerbs-, patent-, marken-, steuer- und zollrechtlichen Sachverhalten, Regelungen und Gesetzen zu begrenzen, überwachen wir fortlaufend und sorgfältig die Einhaltung unserer Verpflichtungen und stützen unsere Entscheidungen auch auf den Rat externer Sachverständiger. Es sind keine wesentlichen rechtlichen Risiken erkennbar, die nicht im Rahmen von bilanzieller Vorsorge abgedeckt sind. Insgesamt beurteilen wir die verbleibenden Risiken als gering. Personal Der Erfolg des Schloss Wachenheim-Konzerns ist wesentlich von der Qualifikation und der Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Konzernunternehmen abhängig. Risiken können einerseits aus der Fluktuation, andererseits aus einem zunehmenden Mangel an verfügbaren Fach- und Führungskräften resultieren. Mit umfassenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, leistungsgerechten Vergütungen sowie einer vorausschauenden Nachfolgeplanung werden diese Risiken begrenzt. Ziel ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft an das Unternehmen zu binden. Zugleich ist dies - neben guten Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterzufriedenheit - notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Unternehmensgruppe. Insofern motivieren wir unsere Mitarbeiter auch, diese Entwicklung über ein betriebliches Vorschlagswesen mit Verbesserungsvorschlägen und neuen Ideen mitzugestalten, wodurch sich wiederum Chancen ergeben. Insgesamt sehen wir im Bereich Personal keine wesentlichen Risiken und schätzen die verbleibenden Risiken als gering ein. Informationstechnologie (IT) Die Geschäftsprozesse der Schloss Wachenheim AG und ihrer Konzerngesellschaften werden in hohem Maße durch IT-Systeme gestützt. Durch die hierdurch erzielbaren Verbesserungen der Prozessabläufe ergeben sich einerseits Chancen, andererseits können Störungen oder Ausfälle derartiger Systeme zu spürbaren Beeinträchtigungen der Geschäftsprozesse sowie der Auftragsabwicklung führen. Die Minimierung dieser Risiken hat daher für das Unternehmen einen hohen Stellenwert. Die IT-Verfügbarkeit wird durch Redundanz relevanter Systeme sichergestellt; Risiken aus Hacking- oder Virenangriffen begegnen wir mit entsprechenden Sicherheitskonzepten. Umfassende Berechtigungs- und Verschlüsselungskonzepte dienen der Sicherstellung der Vertraulichkeit schutzbedürftiger Daten. Weiterhin haben wir technische und organisatorische Vorkehrungen zur Vermeidung von Datenverlusten implementiert, wie beispielsweise redundante Datenhaltung und Backup-Pläne. Laufende Schulungen halten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem technisch neuesten Stand. Schließlich werden auch in diesem Bereich die finanziellen Folgen etwaiger Schäden durch entsprechende Versicherungen reduziert. Aufgrund der implementierten Sicherheitskonzepte sehen wir in diesem Bereich aktuell keine wesentlichen Risiken. Sonstige Risiken Weitere wesentliche Risiken sind nach unserer Einschätzung nicht gegeben. AUSBLICKDas wirtschaftliche Umfeld auf den Heimatmärkten des Schloss Wachenheim-Konzerns ist grundsätzlich als positiv einzuschätzen, wird jedoch in zunehmendem Maße von Unsicherheiten belastet.
Auch in den für uns wichtigen Exportmärkten stellt sich die Situation differenziert dar. Unsicherheiten bestehen insbesondere in Großbritannien, wo neben den Brexit-Verhandlungen auch internationale Entwicklungen wie ein möglicher globaler Handelskrieg dazu führen können, dass das Wachstum auf den niedrigsten Stand seit Jahren sinkt. Dagegen entwickeln sich die Konsumausgaben in China trotz der aktuellen Zollstreitigkeiten mit den USA robust. Auch in Japan wird erwartet, dass sich der Binnenkonsum in 2018 zumindest auf dem Niveau des Vorjahres beläuft. Starke Zuwächse beim privaten Konsum zeigen sich dagegen in den USA, und auch in Russland erwarten wir, dass sich der aktuelle positive Trend mittelfristig fortsetzen wird. Besondere Herausforderungen ergeben sich für das Geschäftsjahr 2018/19 aus den Preiserhöhungen, die wir in allen operativen Teilkonzernen aufgrund der Entwicklungen bei den Weinpreisen umsetzen mussten. Insofern wird die weitere Geschäftsentwicklung wesentlich davon bestimmt sein, wie unsere Kunden und die Konsumenten auf diese Anpassungen reagieren werden. Mit unserem national wie international gut diversifizierten Produktportfolio und unseren stark positionierten Marken in allen operativen Teilkonzernen sind wir jedoch zuversichtlich, diese Situation gut zu meistern. Wir erwarten außerdem, dass sich die für uns relevanten Marktsegmente weiterhin unterschiedlich entwickeln werden: So waren die Märkte für Sekt, Schaumwein und Perlwein in Deutschland und Frankreich in den letzten Jahren mengenmäßig stabil bis leicht rückläufig. Dieser Trend wird sich auch in 2018/19 nach unserer Einschätzung fortsetzen. Eine positive Dynamik sehen wir dagegen weiterhin insbesondere bei entalkoholisierten Getränken in Deutschland, für Wein und Brandy auf dem polnischen Markt sowie für Sparklings und Spirituosen in Rumänien. Hinsichtlich des Wermutmarktes in Polen gehen wir davon aus, dass sich der Abwärtstrend der letzten Jahre zumindest abschwächen wird. Gleiches gilt dort für die Entwicklung von Cider, wobei wir in diesem Segment von einer steigenden Bedeutung der Premium-Varianten ausgehen. Dennoch gehen wir konzernweit für das Geschäftsjahr 2018/19 erneut von einem leichten Absatzplus aus, getragen von einer Aufwärtsentwicklung in Deutschland und Ostmitteleuropa. Im Fokus unserer Strategie stehen dabei Steigerungen insbesondere im Markenbereich sowie die Einführung neuer und innovativer Produkte. Auch unsere Exportaktivitäten werden wir weiter forcieren, um neue Märkte zu erschließen bzw. unsere Marktanteile auf bestehenden Märkten zu erhöhen. Die strukturellen Maßnahmen, die wir in den Vertriebsbereichen in Deutschland und in Frankreich in den letzten Jahren umgesetzt haben, werden diese Strategien nachhaltig stützen. Gegenläufig erwarten wir im Bereich der Handelseigenmarken im französischen Teilkonzern aufgrund des Auslaufens entsprechender Verträge zum Jahresende 2018 auch in 2018/19 eine rückläufige Entwicklung, was dort auch maßgeblich zu einem Rückgang der Absatzmenge insgesamt beitragen wird. Zur Stützung dieser Strategie planen wir weiterhin umfangreiche Marketing- und Werbeaktivitäten. Dabei wird in Deutschland die Fortsetzung der Medienkampagne für Light Live, die neben TV-Werbungen auch Online- und Social Media-Aktivitäten umfasst, im Mittelpunkt stehen. In Frankreich ist die zum Jahresende geplante landesweite Großplakatkampagne für Charles Volner zu nennen; in Ostmitteleuropa werden vielfältige Marketingaktivitäten für Cin&Cin und Cydr Lubelski in Polen im Mittelpunkt stehen. Verkostungen am Point of Sale sind nach wie vor ein weiteres wichtiges Instrument zur Unterstützung unserer Produkte. Bedingt durch die umgesetzten Preiserhöhungen infolge der Weinpreisentwicklung erwarten wir bei den Umsatzerlösen einen im Verhältnis zur Absatzentwicklung überproportionalen Anstieg. Bei den übrigen Umschließungsmaterialien sowie den Sach- und Personalkosten gehen wir konzernweit insgesamt von moderaten Steigerungen aus. Hinsichtlich der Weinpreise für die Ernte 2018 erwarten wir derzeit eine leicht rückläufige Entwicklung. Dies setzt jedoch eine gute Ernte in den für uns relevanten Anbaugebieten voraus. Für das Geschäftsjahr 2018/19 planen wir weitere Investitionen - insgesamt rund EUR 9,0 Mio. - mit dem Ziel, Qualität und Effizienz der Produktion und unserer betrieblichen Prozesse weiter zu optimieren. Neben der weiteren Modernisierung unserer Produktionskapazitäten in allen operativen Teilkonzernen sind auch Investitionen in neue IT-Systeme geplant. Für den weiteren Kauf von Marken und Unternehmen sind wir nach wie vor offen, sofern dies in die Gesamtstrategie der Unternehmensgruppe passt. Auf der Finanzierungsseite rechnen wir mit einem anhaltend niedrigen Zinsniveau. Die Entwicklung der Wechselkurse der für uns relevanten Währungen Ostmitteleuropas werden wir weiterhin aufmerksam beobachten und gegebenenfalls entsprechende Sicherungsmaßnahmen umsetzen. Neben leicht steigenden Absätzen und einem hierzu überproportionalen Anstieg der Umsatzerlöse erwarten wir für das Geschäftsjahr 2018/19 im Schloss Wachenheim-Konzern insgesamt ein stabiles operatives Ergebnis (EBIT) sowie einen stabilen Konzernjahresüberschuss jeweils auf dem hohen Niveau des Geschäftsjahres 2017/18. Während wir in Deutschland und in Frankreich von einem leichten Anstieg dieser Ergebnisgrößen ausgehen, werden wir in Ostmitteleuropa und im Segment Übrige Aktivitäten das hohe Ergebnisniveau des abgelaufenen Geschäftsjahres in 2018/19 nicht erreichen können, was auf zu erwartende Kostensteigerungen sowie die in 2017/18 enthaltenen positiven Sondereinflüsse zurückzuführen ist. Auch für die Schloss Wachenheim AG gehen wir vor diesem Hintergrund von leicht höheren Absatzmengen und hierzu überproportional steigenden Umsatzerlösen aus. Ferner erwarten wir für den Einzelabschluss nach HGB ein leicht höheres operatives Ergebnis sowie einen stabilen Jahresüberschuss auf dem hohen Niveau des Geschäftsjahres 2017/18. Wir weisen allerdings darauf hin, dass äußere Einflüsse, insbesondere aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie aus der Entwicklung der Währungen in Ostmitteleuropa, diese Prognose in die eine oder andere Richtung beeinflussen können. ZUSAMMENGEFASSTE NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNGEinleitung Gemäß § 315b Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 298 Abs. 2 HGB veröffentlichen wir im zusammengefassten Lagebericht eine zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung, in der wir über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Produktsicherheit und Qualitätsmanagement sowie über Compliance-Aspekte (einschließlich Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung) der Schloss Wachenheim AG sowie des Schloss Wachenheim-Konzerns berichten. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Angaben zum Geschäftsmodell (§ 289c Abs. 1 HGB) auf den Abschnitt „Grundlagen der Schloss Wachenheim AG und des Schloss Wachenheim-Konzerns" verwiesen. Die in diesem Abschnitt dargestellten Kenngrößen und Indikatoren werden nicht zur Steuerung des Schloss Wachenheim-Konzerns bzw. der Schloss Wachenheim AG eingesetzt, sondern dienen vielmehr der Unterstützung unserer Aktivitäten innerhalb einzelner Abteilungen oder Bereiche. Hinsichtlich unserer Steuerungsgrößen verweisen wir zusätzlich auf den Abschnitt „Grundlagen der Schloss Wachenheim AG und des Schloss Wachenheim-Konzerns" - „Steuerungssystem". Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusstes Handeln sind in der Schloss Wachenheim-Gruppe ein fester Bestandteil unseres täglichen Handelns. Wir orientieren unsere Geschäftstätigkeit an den Rechtsordnungen der verschiedenen Länder, aus denen sich für die Konzernunternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im In- und Ausland vielfältige Pflichten ergeben, und wägen dabei ökonomischen Erfolg, soziale Gerechtigkeit und ökologische Verträglichkeit sorgfältig gegeneinander ab. Als Unternehmensgruppe, deren Geschäftsmodell auf dem Naturprodukt Wein basiert, sehen wir uns in einer besonderen Verantwortung gegenüber Mensch und Natur. Insofern sind der Schutz der hierfür notwendigen Ressourcen Wasser, Boden und Luft sowie die sparsame Nutzung von Rohstoffen und Energie wesentlicher Bestandteil unserer Geschäftspolitik. Mit ihren Marken und Produkten sind unsere Konzernunternehmen zum Teil seit vielen Jahrzehnten fest auf ihren jeweiligen Märkten etabliert. Diese unterscheiden sich jedoch nicht nur hinsichtlich ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sondern auch in den jeweiligen Marktgegebenheiten und Konsumgewohnheiten. Entsprechend gibt es deutliche Unterschiede bei den Sortimenten sowie bei der Wert-schöpfungstiefe unserer Konzernunternehmen.
Aufgrund dieser Heterogenität erfolgt die operative Steuerung unseres Konzerns weitgehend dezentral in den drei Teilkonzernen Deutschland, Frankreich und Ostmitteleuropa. Die operative Führung der Geschäfte unter Beachtung der anwendbaren Rechtsvorschriften und nach den Grundsätzen einer nachhaltigen Unternehmensführung obliegt dabei den jeweiligen Geschäftsleitungsorganen der Tochtergesellschaften. Die hierzu herangezogenen Kennzahlen und Indikatoren sind dementsprechend auch nicht im gesamten Konzern vereinheitlicht, sondern werden lokal definiert, erhoben und analysiert. Mitglieder des Vorstands der Schloss Wachenheim AG sind in den Aufsichts- und Kontrollgremien der wesentlichen Konzerngesellschaften vertreten und stellen auf diese Weise eine laufende Überwachung sowie eine beratende Begleitung der jeweiligen Geschäftsleitungsorgane sicher. Die dezentrale Organisationsstruktur bestimmt auch den Prozess unserer Wesentlichkeitsanalyse. Bei der Auswahl der zu berichtenden nichtfinanziellen Themen haben wir uns überwiegend auf die Einschätzung der für die einzelnen Aspekte Verantwortlichen bei den einzelnen Konzernunternehmen gestützt, wo teilweise auch bereichsübergreifende Workshops durchgeführt wurden. Entsprechend der Anforderungen des § 289c HGB wurden dabei die folgenden Aspekte als wesentlich für die Schloss Wachenheim AG bzw. den Schloss Wachenheim-Konzern identifiziert:
Im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse wurde auch geprüft, inwieweit wesentliche Risiken im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen, unseren Produkten und Dienstleistungen existieren, die sehr wahrscheinlich negative Auswirkungen auf nichtfinanzielle Aspekte haben können. Derartige Risiken haben wir dabei nicht festgestellt. Bei der nichtfinanziellen Erklärung wurde kein Rahmenwerk im Sinne des § 289d HGB herangezogen, da vor dem Hintergrund der gesetzlich vorgegebenen Wesentlichkeitsdefinition eine individuelle Berichterstattung über die wesentlichen nichtfinanziellen Aspekte in Übereinstimmung mit den Vorgaben des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes sachgerechter erscheint. Umweltbelange Auch wenn der Schloss Wachenheim-Konzern keine Produktionsverfahren einsetzt, die die Umwelt gefährden könnten, genießt der Umweltschutz an all unseren Standorten besondere Aufmerksamkeit. Wir entwickeln unsere Umweltschutzmaßnahmen kontinuierlich weiter und haben in allen Bereichen eine hohe Sensibilität für dieses Thema. Der Schutz natürlicher Ressourcen sowie die sparsame Nutzung von Rohstoffen sind daher wichtige Bestandteile unserer Geschäftspolitik: Die Herstellung unserer Produkte mittels moderner, umweltschonender Produktionsverfahren gehört ebenso dazu wie beispielsweise Umweltschutzmaßnahmen bei Verpackungen oder moderne Logistikkonzepte. Verminderter Energieaufwand, eine Reduzierung der Geräuschentwicklung unserer Produktionsanlagen und eine Minimierung der Schadstoffemissionen sind in allen Bereichen Leitlinien unseres Handelns. Die Tätigkeitsprofile der einzelnen Gesellschaften des Schloss Wachenheim-Konzerns bzw. deren Betriebsstätten (von der Weinerzeugung über die Weinverarbeitung bis hin zu reinen Handelsgesellschaften) unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Energieintensität deutlich. Entsprechend erfolgen die Festlegung von Umwelt- und Energiemanagementzielen dezentral und in Abhängigkeit der entsprechenden Produktionsprogramme bzw. Leistungsspektren. Der mit Abstand größte Energieeinsatz entfällt hierbei auf unsere Produktionsstandorte, wobei dieser in Abhängigkeit von den Produktionsprogrammen auch hier stark differiert. Beispielsweise ist die Herstellung von entalkoholisierten Produkten im Vergleich zur klassischen Sektproduktion energieintensiver. Aber auch Veränderungen bei der Wertschöpfungstiefe, bei Losgrößen sowie bei der Anzahl von Produktvarianten führen durch Veränderungen in Maschineneinsatz und Reinigungszyklen zu Veränderungen in unseren Energiekennzahlen. Insofern schwanken beispielsweise die durchschnittlichen Energie- und Wasserverbräuche unserer größten Produktionsbetriebe in Deutschland und Frankreich pro hergestellter 1/1-Flasche zwischen 0,09 und 0,15 kWh bzw. zwischen 0,3 und 1,4 Litern. Zielsetzung der Schloss Wachenheim AG und ihrer Tochtergesellschaften ist es, den Energiebedarf und damit die CO2-Emissionen so weit wie möglich zu reduzieren. Dies erfolgt in den relevanten Betrieben auf Basis strategischer Energieziele, die aus bereinigten Verbrauchsdaten der Vergangenheit abgeleitet und von den obersten Führungsebenen der jeweiligen Konzerngesellschaften jährlich festgelegt und nachfolgend überwacht bzw. analysiert werden. Auch bei Investitionsentscheidungen wird darauf geachtet, dass die Anlagen einen hohen Grad an Energieeffizienz aufweisen und gleichzeitig wirtschaftlichen Grundsätzen entsprechen. Beim Einkauf von Energieträgern stellen wir sicher, dass diese in möglichst hohem Maße klimaneutral produziert werden. Wir arbeiten laufend an der weiteren Optimierung unserer Produktion sowie der Identifizierung von Potenzialen zur Einsparung von Energie. Unsere Produktionsbetriebe in Deutschland haben ein Energiemanagementsystem implementiert und sind nach ISO 50001 zertifiziert. Allein am Standort Trier, wo wir uns auch im regionalen Energieeffizienz-Netzwerk engagieren, wurden durch die Schloss Wachenheim AG im Geschäftsjahr 2017/18 insgesamt 20 Einzelprojekte eingeleitet bzw. umgesetzt, beispielsweise Maßnahmen zu Wärmerückgewinnung, Umstellung auf LED-Beleuchtung, Isolierung von Leitungen oder Optimierung der Dampfversorgung. Aktuell beschäftigen wir uns dort mit der Planung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach unseres Lager- und Produktionsgebäudes, die im Geschäftsjahr 2018/19 in einem ersten Bauabschnitt errichtet werden soll und mit der wir unseren jährlichen externen Strombezug um zunächst rund 15 % reduzieren können. Arbeitnehmerbelange Motivierte Fach- und Führungskräfte, die sich eng mit dem Unternehmen und seinen Zielen verbunden fühlen, bilden im Konzern der Schloss Wachenheim AG eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Damit wir für alle Aufgaben die besten Talente gewinnen, halten und weiterqualifizieren können, schaffen wir Rahmenbedingungen, die alle Mitarbeiter dabei unterstützen, optimale Leistungen für den Erfolg der Konzernunternehmen zu erbringen. Unsere Firmenkultur, die auf offener Kommunikation, gegenseitiger Wertschätzung, Chancengleichheit und Vielfalt basiert, ist die Basis für eine erfolgreiche, vertrauens- und respektvolle Zusammenarbeit. Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Alter, Abstammung, Religion, Behinderungen oder anderer durch Gesetze geschützte Merkmale werden in den Unternehmen des Schloss Wachenheim-Konzerns nicht geduldet. Vielmehr sehen wir in einer von Vielfalt geprägten Mitarbeiterstruktur einen wichtigen Erfolgsfaktor für unsere Unternehmensgruppe. Im Geschäftsjahr 2017/18 waren im Schloss Wachenheim-Konzern durchschnittlich 1.393 (Vorjahr 1.255) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Der Anstieg ist in erster Linie auf die erstmalige Einbeziehung von Rindchen's Weinkontor zurückzuführen, steht darüber hinaus aber auch im Zusammenhang mit der expansiven Geschäftsentwicklung im Teilkonzern Ostmitteleuropa. Bei der Schloss Wachenheim AG beträgt die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten 220 (Vorjahr 216). ![]() Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Attraktivität unserer Konzernunternehmen als Arbeitgeber weiter auszubauen, um in Zeiten des Fachkräftemangels hoch qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, zu motivieren und zu entwickeln. Zur Kontaktaufnahme zu potenziellen neuen Mitarbeitern nutzen wir sowohl Printmedien als auch digitale Plattformen sowie externe Dienstleister und Recruitingmessen. Ein wichtiger Fokus unserer Personalstrategie liegt speziell in Deutschland nach wie vor auf der klassischen Berufsausbildung. Unser Ziel ist es, junge Menschen gut auszubilden und ihnen damit Chancen für eine berufliche und persönliche Entwicklung zu eröffnen. Zurzeit absolvieren bei der Schloss Wachenheim AG 24 junge Frauen und Männer in den Ausbildungsberufen Industriekaufmann/-frau, Industriemechaniker/-in, Weintechnologe/in, Fachkraft für Lagerlogistik, Fachinformatiker/-in für Systemintegration bzw. Anwendungsentwicklung, Elektroniker/-in, sowie Maschinen- und Anlagenführer/-in ihre Berufsausbildung. Von diesen Auszubildenden übernehmen wir jedes Jahr zahlreiche Mitarbeiter nach Abschluss ihrer Berufsausbildung in ein festes Anstellungsverhältnis. Weiterhin ermöglichen wir regelmäßig Schülern und Studenten Einblicke in verschiedene unserer Tätigkeitsbereiche in Form von Praktika und unterstützen sie dadurch bei ihrer Berufsorientierung. Zum 30. Juni 2018 sind 52 der bei der Schloss Wachenheim AG Beschäftigten jünger als 30 Jahre; konzernweit sind dies 290 Mitarbeiter. Daneben sind wir aber auch besonders stolz darauf, zahlreiche Mitarbeiter zu beschäftigen, die bereits seit vielen Jahren für die Unternehmensgruppe tätig sind. So beschäftigen wir bei der Schloss Wachenheim AG 80 und konzernweit 174 Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 25 Jahren. Diese Vielfalt aus Jugend und Erfahrung ermöglicht es uns, in einem zunehmend wettbewerbsintensiven Umfeld erfolgreich zu agieren und dabei auch in Zukunft unsere Position weiter zu festigen. Über den Anteil an Frauen in Führungspositionen bei der Schloss Wachenheim AG (Zielgröße sowie tatsächlich erreichter Anteil) wird in der zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung für die Schloss Wachenheim AG und den Schloss Wachenheim-Konzern berichtet. Insgesamt beträgt der Anteil weiblicher Beschäftigter an der Gesamtbelegschaft zum Stichtag 30. Juni 2018 bei der Schloss Wachen-heim AG 38 % (Vorjahr 42 %) und konzernweit 41 % (Vorjahr 41 %). Eine weitere Zielsetzung ist eine attraktive, markt- und leistungsgerechte Entlohnung aller Mitarbeiter, die sich am Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Mitarbeiters sowie der Gegebenheiten der lokalen Arbeitsmärkte orientiert. Im Falle tariflicher Bindungen werden in vielen Fällen freiwillige Zulagen gewährt. Weitere Sonderleistungen umfassen - je nach Beschäftigungsland und Konzerngesellschaft - beispielsweise freiwillige Beiträge zur Altersversorgung, Zuschüsse zu sportlichen Aktivitäten, Jubiläumszuwendungen und vieles mehr. Weiterhin fördern wir die Beteiligung unserer Mitarbeiter am Unternehmen. Mehr als die Hälfte der bezugsberechtigten Mitarbeiter haben im Geschäftsjahr 2017/18 das Angebot genutzt, Aktien der Schloss Wachen-heim AG zu besonderen Mitarbeiterkonditionen zu erwerben (§ 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG). Insgesamt erwarben die Mitarbeiter 7.070 Aktien. Neben Vergütungsaspekten legen Mitarbeiter zunehmend Wert auf moderne und flexible Arbeitsbedingungen sowie eine Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben („Work Life-Balance"). Zeitkontensysteme, Vertrauensarbeitszeit, aber auch mobiles Arbeiten und Teilzeitregelungen gehören hier zu den Angeboten, die unsere Mitarbeiter in Abhängigkeit von Funktion, Arbeitsaufgaben und Beschäftigungsland in unterschiedlichem Maße nutzen können. Daneben bestehen für die Mitarbeiter verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung und Weiterqualifizierung, was in Anbetracht unserer Unternehmensgröße sowie der Vielfalt der Arbeitsgebiete überwiegend auf Basis individueller Vereinbarungen erfolgt. Dies eröffnet den Mitarbeitern Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung und bildet für uns gleichzeitig eine wichtige Basis für die Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitern aus den eigenen Reihen für vakante Schlüssel- und Führungspositionen. Die Erhaltung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz genießt in allen Konzernunternehmen höchste Priorität. Hierzu zählen - neben der Beachtung sämtlicher Vorschriften zur Arbeitssicherheit - auch präventive Maßnahmen wie beispielsweise Vergünstigungen in verschiedenen Fitness-Studios oder der kostenlosen Bereitstellung von Obst oder Mineralwasser bei der Schloss Wachenheim AG. Weiterhin sind hier Maßnahmen zur Arbeitsplatzgestaltung bei Mitarbeitern mit gesundheitlichen Einschränkungen zu nennen. Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens können Mitarbeiter ihr Know-How und ihre Kreativität zur Erschließung neuer Geschäftspotenziale bzw. zur Verbesserung bestehender Abläufe und Prozesse einbringen. In einem strukturierten Prozess werden die eingebrachten Ideen geprüft und bewertet und umgesetzte Verbesserungsvorschläge entsprechend prämiert. Mitarbeiterbefragungen sowie individuelle Feedbackgespräche unterstützen bei der Weiterentwicklung unserer Führungskultur und dokumentieren das Interesse und die Bereitschaft der Belegschaft, sich aktiv in die Weiterentwicklung der Konzernunternehmen einzubringen. Für Vorgesetze und Geschäftsleitungen unserer Konzernunternehmen sind diese Ergebnisse zudem wichtige Indikatoren hinsichtlich der Mitarbeiterzufriedenheit. Mit Interessenvertretungen der Arbeitnehmer arbeiten wir entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Grundlagen konstruktiv zusammen. Die anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften zur Mitbestimmung werden in allen Konzernunternehmen beachtet. Produktsicherheit und Qualitätsmanagement Als Unternehmen der Lebensmittelindustrie gehört Produktverantwortung zu den wichtigsten Grundlagen unseres täglichen Handelns und ist unabdingbare Voraussetzung für eine vertrauensvolle Kundenbindung. Insofern ist es unser Anspruch, dass die Verbraucher unsere Produkte stets ohne Bedenken genießen können. Daher haben wir in allen Konzernunternehmen ein umfassendes Qualitätsmanagement implementiert. Ziel ist es, sämtliche Prozesse, die direkten oder indirekten Einfluss auf die Erstellung unserer Produkte bzw. Erbringung unserer Dienstleistung haben, soweit zu definieren, dass die Erfüllung von sämtlichen Kundenanforderungen und die Lebensmittelsicherheit sichergestellt wird. Die Dokumentation hierzu erfolgt in Qualitätsmanagementhandbüchern und Verfahrensbeschreibungen, die laufend aktualisiert werden und für alle Mitarbeiter verbindlich sind. Qualität und Kundenorientierung bedeuten für uns auch, die Umwelt zu schonen. Dies spiegelt sich in der Auswahl unserer Rohstoffe und Materialien, der Effizienz unserer Prozesse und Maschinen, sowie einer effektiven Logistik wider. Qualitätsmanagement beginnt in unserem Haus insofern schon bei der sorgfältigen Auswahl unserer Rohwaren und insbesondere unserer Grundweine. Unsere hohen Anforderungen werden im Vorfeld des Beschaffunsprozesses definiert und umfassend beim Wareneingang überprüft. Dazu zählen sowohl analytische als auch sensorische Prüfungen. Um die festgelegten Anforderungen erfüllen zu können, werden nur ausgewählte Lieferanten eingesetzt, die einer laufenden Kontrolle und Bewertung unterliegen. Selbstverständlich gelten diese Anforderungen auch für die eingesetzten Verpackungsmaterialien. In der Herstellung bzw. bei der Abfüllung werden Gesetzeskonformität und Sicherheit unserer Produkte durch moderne Anlagen sowie detaillierte Arbeitsanweisungen sichergestellt. Die Qualitätssicherung erfolgt durch die strikte Einhaltung der Hygienevorschriften sowie der ständigen Kontrolle der Qualitätsstandards. Die Produktsicherheit wird durch unser HACCP-Konzept („Hazard Analysis and Critical Control Points") und die Umsetzung der Anforderungen der für die jeweiligen Betriebsstätten relevanten Zertifizierungsstandards sichergestellt, was auch einer laufenden Kontrolle durch externe Auditoren unterliegt. Unsere Produktionsbetriebe sind wie folgt zertifiziert: scroll
IFS = International Featured Standard; BRC = British Retail Consortium Die Überwachung der Prozessparameter und die Durchführung der Prozesskontrollen in unserer Produktion erfolgen als Selbstprüfung nach festgelegten Prüfplänen. Zur stetigen Verbesserung der Prozesse werden daneben betriebsindividuelle Abweichungs- und Fehlerberichte erstellt und ausgewertet. Eine regelmäßig durchgeführte vorbeugende Wartung an allen Fertigungseinrichtungen beugt dem Auftreten unerwarteter Prozess-Störungen vor. Prozessbegleitende Kontrollen sowie Endkontrollen und -freigaben werden entsprechend der jeweiligen Qualitätshandbücher umfassend dokumentiert. Hierzu werden regelmäßig auch interne Audits durchgeführt. Von jeder Charge unserer selbst abgefüllten Produkte werden Proben für umfangreiche sensorische, analytische und mikrobiologische Analysen entnommen. Weiterhin werden entsprechende Rückstellproben aufbewahrt. Zusammen mit einer Rückverfolgbarkeit von Produktionschargen ist damit gewährleistet, dass der gesamte Produktionsablauf vom Weineinkauf bis zum Verbraucher nachvollzogen werden kann. Die Schloss Wachenheim AG stellt sicher, dass alle Produkte, die in Verkehr gebracht werden, bezüglich der Identifikation und Rückverfolgbarkeit die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Rückverfolgbarkeit ist bei allen Endprodukten durch die jeweilige Loscodierung und die entsprechenden Produktionsdokumente sichergestellt. Für Krisenfälle haben wir entsprechende Notfall- und Krisenmanagementsysteme implementiert (wir verweisen hierzu auch auf den Abschnitt „Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung" - „Qualität"). Sozialbelange Gesellschaftliches Engagement und unternehmerische Verantwortung gehören für die Unternehmen der Schloss Wachenheim-Gruppe zusammen und sind eine wichtige Grundlage für deren nachhaltige Entwicklung. Insofern stehen die Konzernunternehmen in engem Austausch mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Interessengruppen. Unser Branchenumfeld ist von einem stetigen Wandel geprägt, der auch Einfluss auf unsere unternehmerischen Entscheidungen hat. Um an sachgerechten Lösungen in regulatorischen Fragestellungen mitzuwirken, engagieren wir uns in diversen Branchenverbänden und Netzwerken. Die wichtigsten solcher Mitgliedschaften sind: scroll
Als Produzent von alkoholischen Getränken treten wir für einen verantwortungsbewussten Konsum von Alkohol ein. So erfolgt die Vermarktung ausschließlich in den Grenzen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, wobei die Möglichkeiten zur Werbung für derartige Getränke im Ausland teilweise stark eingeschränkt sind. In Deutschland stellen wir im Rahmen unserer Marketingaktivitäten positive Aspekte wie Genuss und Lebensfreude in den Mittelpunkt unserer Werbebotschaften und beachten dabei die „Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke". Zum Schutz von Minderjährigen ist auf unseren Markenwebsites, auf denen für derartige Produkte geworben wird bzw. über die solche Produkte erworben werden können, eine Alterseingabe erforderlich. Darüber hinaus unterstützt die Schloss Wachenheim AG die von den Spitzenverbänden aus den Branchen Bier, Wein, Sekt und Spirituosen getragene Kampagne „Don't drink and drive" sowie die Initiative „Wine in Moderation". Im Rahmen von gemeinnützigen Projekten und Initiativen sind die Unternehmen der Schloss Wachenheim-Gruppe mit ihren Mitarbeitern in ihren Heimatregionen ein starker Partner für sportliche, kulturelle, wissenschaftliche und soziale Projekte. So ist die Schloss Wachenheim AG beispielsweise seit vielen Jahren Förderer mehrerer Stipendiaten im Rahmen des Deutschlandstipendiums an der Universität Trier sowie Partner der Special Olympics Rheinland-Pfalz. In Frankreich ist unsere französische Tochtergesellschaft Sponsor des Estival-Festivals in Trélazé. Und in Polen unterstützt die AMBRA S.A. unter anderem die Bilgoraj XXI Foundation sowie den Bilgoraj Land Local Fund. Compliance Regelkonformes und ethisch einwandfreies Verhalten einschließlich der Vermeidung von Korruption und Bestechung bilden die Basis für eine nachhaltige Geschäftsentwicklung. Das Compliance-Management im Schloss Wachenheim-Konzern ist dementsprechend darauf ausgerichtet, ein rechtskonformes und integres Verhalten sämtlicher Leitungsorgane und Mitarbeiter sicherzustellen. Hierzu zählen neben Einhaltung der jeweils anwendbaren Gesetze und Vorschriften auch Standards und Anweisungen zu ethischem und regelkonformem Verhalten der Mitarbeiter untereinander und gegenüber Dritten, ferner die Vermeidung von Interessenskonflikten, Korruption und Bestechung, Geldwäsche und die Einhaltung von Regeln zu Daten- und Umweltschutz sowie Lebensmittel- und Arbeitssicherheit. Zudem bekennen sich die Unternehmen der Schloss Wachenheim-Gruppe zur Achtung der Menschenrechte entsprechend international akzeptierter Normen, wie beispielsweise der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Auch von unseren Lieferanten fordern wir ein integres und regelkonformes Verhalten. Entsprechend der dezentralen Steuerung unserer Geschäftsaktivitäten obliegt die Sicherstellung der Einhaltung dieser gesetzlichen Regeln und unternehmensinternen Richtlinien sowie die Implementierung der damit verbundenen notwendigen organisatorischen Maßnahmen den Leitungsorganen der einzelnen Konzerngesellschaften. Dies schließt auch regelmäßige Schulungen und Unterweisungen insbesondere von Mitarbeitern in Risikobereichen ein. Dabei kommen neben allgemeinen Compliance-Richtlinien auch abteilungs- und tätigkeitsbezogene Anweisungen zur Anwendung. Der Vorstand der Schloss Wachenheim AG, der auch in den Kontrollgremien der wichtigsten Tochtergesellschaften vertreten ist, überwacht die Einhaltung dieser Grundsätze der Unternehmensführung. Unseren Mitarbeitern geben wir die Möglichkeit, sich in Zweifelsfällen unternehmensintern Rat in Compliance-Fragen einzuholen. Hierfür steht ein Netzwerk von ausgewählten Führungskräften zur Verfügung, die sich bei Bedarf auch anderer interner Ressourcen bzw. externer Berater bedienen können. Daneben können vermutete oder tatsächliche Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften und interne Richtlinien anonym gemeldet werden. Derartige Anzeigen werden ohne Ausnahme untersucht. Dabei hat kein Mitarbeiter aufgrund einer gutgläubigen Anzeige eines potenziellen Fehlverhaltens irgendwelche Nachteile zu befürchten. SONSTIGE ANGABENAngaben gemäß §§ 289a, 315a HGB und erläuternder Bericht Zum 30. Juni 2018 beträgt das voll eingezahlte gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Schloss Wachenheim AG TEUR 50.054 und ist in 7.920.000 nennwertlose Stamm-Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von EUR 6,32 je Aktie am Grundkapital eingeteilt. Die Stammaktien lauten auf den Inhaber. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Anteile der Aktionäre am Gewinn bestimmen sich nach ihrem Anteil am Grundkapital nach § 60 Aktiengesetz (AktG). Hiervon ausgenommen sind insbesondere von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Nach § 5 der Satzung (Stand: 10. Januar 2018) setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Form der Aktienurkunden, der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine sowie der Urkunden für Schuldverschreibungen und Zinsscheine fest. Zudem ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den Regeln erforderlich ist, die an einer Börse gelten, an der die Aktie der Gesellschaft zugelassen ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, Urkunden über einzelne Aktien (Einzelurkunden) oder über mehrere Aktien (Sammelurkunden) auszustellen. Ebenso ist der Anspruch des Aktionärs auf Ausgabe von Gewinnanteil- und Erneuerungsscheinen ausgeschlossen. Die Aktien der Gesellschaft sind nicht vinkuliert. Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien im Bestand. Beschränkungen des Stimmrechts können sich aus Vorschriften des Aktiengesetzes oder des Wertpapierhandelsgesetzes ergeben. So besteht ein Stimmverbot für Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 136 AktG. Der Gesellschaft steht gemäß § 71b AktG kein Stimmrecht für eigene Aktien zu. Der Günther Reh Aktiengesellschaft, Leiwen/Mosel, stehen am Bilanzstichtag aus 5.536.600 Aktien rund 69,9 % der Stimmrechte an der Schloss Wachenheim AG zu. Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgt durch den Aufsichtsrat oder unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich nach den Bestimmungen der §§ 84,85 AktG. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 6 der Satzung befugt, die Zahl der Vorstandsmitglieder zu bestimmen; der Vorstand hat dabei aus mindestens zwei Personen zu bestehen. Der Aufsichtsrat ist zudem berechtigt, stellvertretende Vorstandsmitglieder zu bestellen. Die Vorschriften zur Änderung der Satzung sind in den §§ 119, 133, 179 AktG i. V. m. § 22 Abs. 1 der Satzung geregelt. Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 der Satzung werden Hauptversammlungsbeschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst, falls das Gesetz oder die Satzung nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben. Der Aufsichtsrat ist nach § 10 Abs. 2 der Satzung ferner zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Das Grundkapital der Schloss Wachenheim AG ist gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung um bis zu TEUR 25.027, eingeteilt in 3.960.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber der bis zum 16. November 2021 ausgegebenen Wandelschuld- bzw. Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen bzw. ihren Wandlungspflichten nachkommen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, den Wortlaut der Satzung entsprechend dem jeweiligen Bestand und der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen. Die ordentliche Hauptversammlung vom 17. November 2016 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. November 2021 einmal oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsanleihen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100 Mio. mit einer Laufzeit von längstens zehn Jahren ab Ausgabe zu begeben. Die Ausgabe der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen kann auch durch eine in- oder ausländische Kapitalgesellschaft erfolgen, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist (Konzernunternehmen). Weitere Einzelheiten enthält der Ermächtigungsbeschluss vom 17. November 2016. Der Vorstand ist befugt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und gegebenenfalls im Einvernehmen mit den Organen des die Anleihe begebenden Konzernunternehmens die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen zu bestimmen. Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Der Vorstand der Schloss Wachenheim AG ist durch Hauptversammlungsbeschluss vom 17. November 2016 ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. November 2021 das Grundkapital um bis zu TEUR 25.027 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016) und dabei das Gewinnbezugsrecht der neuen Aktien auf das Geschäftsjahr der Ausgabe zu erstrecken. Dabei ist den Aktionären hinsichtlich des genehmigten Kapitals ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig unter bestimmten Bedingungen auszuschließen. Weitere Regelungen zum Genehmigten Kapital 2016 enthält § 4 Abs. 6 der Satzung. Von der Ermächtigung zur Ausübung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Am 19. November 2015 hat die Hauptversammlung die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 18. November 2020 einmal oder mehrfach über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots eigene Stückaktien (Stammaktien) zu bestimmten Konditionen zu erwerben. Die Gesellschaft darf aufgrund dieser Ermächtigung eigene Stückaktien im rechnerischen Betrag von bis zu insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals erwerben. Weitere Einzelheiten enthält der Ermächtigungsbeschluss vom 19. November 2015. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat Das Vergütungssystem des Vorstands der Schloss Wachenheim AG beinhaltet ein festes Jahresgehalt, variable Vergütungen mit kurz- und langfristiger Anreizwirkung sowie Sachbezüge. Eine betriebliche Altersvorsorge ist ebenso wenig vorgesehen wie aktienbasierte Vergütungsbestandteile. Die Vergütung des Vorstands wird durch den Personal- und Finanzausschuss vorbereitet und dem Gesamtaufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Schloss Wachenheim AG verzichtet seit jeher aufgrund der in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehenden Beeinträchtigung der Privatsphäre auf einen individualisierten Ausweis der Vorstandsvergütung. Die ordentliche Hauptversammlung hat am 17. November 2016 einen Beschluss über die Nichtoffenlegung der individualisierten Vorstandsvergütung gefasst. Der Verzicht auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung wurde in der Entsprechenserklärung zum „Deutschen Corporate Governance Kodex" berücksichtigt. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung der Schloss Wachenheim AG festgelegt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen und seiner ihm für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer für jedes volle Geschäftsjahr eine feste Vergütung sowie je Teilnahme an einer Sitzung des Gesamtgremiums eine zusätzliche Vergütung. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieser Vergütung. Für ihre Tätigkeit in Ausschüssen erhalten die dem jeweiligen Ausschuss angehörigen Aufsichtsratsmitglieder je Teilnahme an einer Ausschusssitzung ebenfalls eine zusätzliche Vergütung. Die Ausschussvorsitzenden erhalten das Doppelte, ihre Stellvertreter das Anderthalbfache dieser zusätzlichen Vergütung. Dividende Der ordentlichen Hauptversammlung am 29. November 2018 wird vorgeschlagen, eine Dividende von EUR 0,50 je Aktie = TEUR 3.960 an die Aktionäre auszuschütten. Der verbleibende Bilanzgewinn von TEUR 16.211 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung für die Schloss Wachen-heim AG sowie für den Schloss Wachenheim-Konzern Die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung für die Schloss Wachenheim AG sowie für den Schloss Wachenheim-Konzern ist öffentlich zugänglich auf unserer Internetseite unter ,www.schloss-wachenheim.com/investor-relationsicorporate-governance'. Erklärung des Vorstands der Schloss Wachenheim AG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (§ 312 AktG) aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen sind von unserem Unternehmen nicht auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens getroffen oder unterlassen worden, ohne dass der Nachteil vor dem Bilanzstichtag ausgeglichen wurde. DANKWir danken an dieser Stelle allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Loyalität, ihr Engagement und die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit. Der Dank gilt auch unseren Betriebsräten, die durch ihre Mittlerstellung zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern zu einer für alle Beteiligten soliden Unternehmensentwicklung beigetragen haben. Dank auch den Aktionärinnen und Aktionären der Schloss Wachenheim AG und den Damen und Herren Mitaktionären und Mitgesellschaftern in sämtlichen Tochterunternehmen, die uns mit ihrem Vertrauen in eine erfolgreiche Zukunft begleiten.
Trier, den 20. September 2018 Der Vorstand Oliver Gloden, Sprecher des Vorstands Horst Hillesheim Boris Schlimbach Konzernbilanz zum 30. Juni 2018Aktiva scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017/18scroll
KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017/18scroll
KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017/18scroll
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017/18scroll
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2017/18I. RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE GRUNDLAGEN Die Schloss Wachenheim AG („SWA") hat ihren Sitz in Trier, Deutschland, Niederkircher Straße 27. Sie ist die Muttergesellschaft des Schloss Wachenheim-Konzerns und eine börsennotierte Aktiengesellschaft. Die SWA ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 40686 eingetragen. Unternehmensgegenstand der SWA und ihrer Tochtergesellschaften („Schloss Wachenheim-Konzern" oder „SWA-Konzern") sind die Herstellung und der Vertrieb von Schaumwein und anderen Getränken. Die Produktionsstandorte befinden sich in Deutschland, Frankreich, Polen und Rumänien. Der Konzernabschluss der SWA zum 30. Juni 2018 ist nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union am Abschlussstichtag anzuwenden waren, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Das Geschäftsjahr des Schloss Wachenheim-Konzerns umfasst den Zeitraum vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres. Der Konzernabschluss umfasst eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung, eine Gesamtergebnisrechnung, eine Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung. Die Posten der Bilanz sowie der Gesamtergebnisrechnung einschließlich der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Mit Ausnahme der Anpassungen, die sich aus der Anwendung neuer bzw. geänderter Rechnungslegungsstandards ergeben haben, entsprechen die angewandten Rechnungslegungsmethoden denen des Geschäftsjahres 2016/17. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Alle Beträge sind, soweit nicht anders vermerkt, in Tausend Euro angegeben. Der Konzernabschluss wird dem Aufsichtsrat zu seiner Bilanzsitzung am 20. September 2018 zur Billigung vorgelegt. Er geht in den Konzernabschluss des übergeordneten Mutterunternehmens Günther Reh Aktiengesellschaft, Leiwen/Mosel, ein. ERSTMALS ANGEWENDETE NEUE BZW. GEÄNDERTE RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS Die SWA berücksichtigt alle von der EU übernommenen neuen bzw. geänderten IFRS grundsätzlich vom Zeitpunkt ihrer verpflichtenden Erstanwendung an, sofern diese bereits im Rahmen des IFRS-Endorsementverfahrens durch die EU angenommen wurden. Im Geschäftsjahr 2017/18 waren die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen erstmals verpflichtend anzuwenden, die jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Schloss Wachenheim-Konzerns hatten:
VERÖFFENTLICHTE, ABER NOCH NICHT ANGEWENDETE NEUE BZW. GEÄNDERTE RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS Darüber hinaus wurden vom IASB bzw. vom IFRIC folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen herausgegeben, die im Geschäftsjahr 2017/18 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren und deren Übernahme durch die Europäische Union zum Bilanzstichtag teilweise noch ausstand:
Soweit nicht abweichend dargestellt, werden die Auswirkungen dieser neuen bzw. geänderten Vorschriften auf die im Konzernabschluss dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, soweit für den SWA-Konzern relevant, derzeit untersucht. KONSOLIDIERUNGSKREIS In den Konzernabschluss werden neben der SWA alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen, die direkt oder indirekt von der SWA „beherrscht" werden. Eine derartige Beherrschung im Sinne von IFRS 10 besteht dann, wenn die SWA Entscheidungsmacht über die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens besitzt, variable Rückflüsse aus dem Beteiligungsunternehmen bezieht und die Fähigkeit hat, ihre Entscheidungsmacht zur Beeinflussung dieser variablen Rückflüsse einzusetzen. Bei den in den Konzernabschluss der SWA einbezogenen Tochterunternehmen beruht diese Beherrschungsmöglichkeit auf einer unmittelbaren bzw. mittelbaren Mehrheit der Stimmrechte. Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung beginnt, in den Konzernabschluss einbezogen, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem diese endet. Gegenüber dem 30. Juni 2017 haben die erstmalige Einbeziehung der zum 1. Juli 2017 erworbenen Rindchen's Weinkontor GmbH & Co. KG, Bönningstedt/Deutschland sowie der HWK Hamburgische Weinhandelskompanie GmbH, Hamburg/Deutschland zu Veränderungen im Konsolidierungskreis geführt. Daneben hat die AMBRA S.A. ihre Anteile an der Winezja Sp. z o.o., Warschau/Polen, um 19,99 % aufgestockt und ist nunmehr alleinige Anteilseignerin dieser Gesellschaft. Für Einzelheiten zu diesen Veränderungen verweisen wir auf den folgenden Abschnitt „Unternehmenszusammenschlüsse". UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE Erwerb der Anteilsmehrheit an der Rindchen's Weinkontor GmbH & Co. KG, Bönningstedt/Deutschland Mit Wirkung zum 1. Juli 2017 hat die SWA 70 % der Anteile an der Rindchen's Weinkontor GmbH & Co. KG, Bönningstedt/Deutschland („RWK"), sowie 100 % der Anteile an der HWK Hamburgische Weinhandelskompanie GmbH, Hamburg (Komplementär-GmbH), erworben. Daneben hat die SWA mit der verbliebenen Gesellschafterin eine unwiderrufliche Kaufoption für die verbleibenden 30 % der Gesellschaftsanteile an der RWK vereinbart, die in der zweiten Jahreshälfte 2019 ausgeübt werden kann. Die RWK gehört mit einer Produktvielfalt von über 800 Weinen von mehr als 250 nationalen und internationalen Winzern zu den führenden Weinanbietern in Deutschland. Sie betreibt mit rund 100 Mitarbeitern 14 eigene Weinkontore in den Großräumen Hamburg und München sowie 8 Partnerkontore und einen Online-Shop. Die Beteiligung erfolgt zur Ergänzung der bestehenden Geschäftsfelder sowie zur Diversifizierung der Distributionswege (Multichannel-Anbieter mit besonderer Produktpalette) und der damit einhergehenden Erweiterung der Wertschöpfungstiefe der SWA Der Kaufpreis wurde insgesamt mit TEUR 8.650 vereinbart, kann sich durch bestimmte Kaufpreisanpassungsmechanismen jedoch noch verändern. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden der RWK stellen sich im Erwerbszeitpunkt wie folgt dar: scroll
Die im Rahmen der Kaufpreisallokation vorgenommene Neubewertung betrifft den Kundenstamm der Gesellschaft (TEUR 4.022), erworbene Markenrechte (TEUR 609) sowie das Vorratsvermögen (TEUR 236). Die Bewertung des Kundenstamms erfolgte auf Basis des bisherigen Einkaufsverhaltens der bestehenden Kunden und unter Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlags, die der Markenrechte nach der Lizenzpreisanalogiemethode (Stufe 3 der Fair Value-Hierarchie). Die kurzfristigen Vermögenswerte beinhalten Forderungen in Höhe von TEUR 1.187. Die nicht beherrschenden Anteile an der RWK betragen TEUR 3.826. Aufgrund des den Anteilseignern der RWK als Personengesellschaft zustehenden gesetzlichen Kündigungsrechts sind die Anteile der nicht beherrschenden Anteilseigner nach IAS 32.11 im Fremdkapital ausgewiesen. Die zwischen den Gesellschaftern getroffene Vereinbarung sieht vor, dass eine Kündigung frühestens zum 1. Juli 2027 möglich ist Bei Ausscheiden eines Gesellschafters hat der Ausscheidende Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung bestimmt sich entsprechend gesellschaftsrechtlicher Vereinbarungen. Im neuen Geschäftsjahr wurde die potentielle Abfindungsverpflichtung zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die Wertänderung erfolgswirksam in den Finanzaufwendungen erfasst. Undiskontiert beträgt der Anspruch TEUR 4.409. Mit dem Erwerb ist im Teilkonzern Deutschland ein steuerlich in den nächsten Jahren abzugsfähiger Geschäfts- oder Firmenwert entstanden, der insbesondere auf die starke Marktposition der RWK zurückzuführen ist und der sich wie folgt ermittelt: scroll
Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden der HWK stellen sich im Erwerbszeitpunkt wie folgt dar: scroll
Die für den Erwerb der HWK übertragene Gegenleistung entspricht nahezu dem anteiligen Nettoreinvermögen zu Zeitwerten. Die übertragene Gegenleistung für die Erwerbe der Anteile an der RWK sowie an der HWK umfasste ausschließlich Zahlungsmittel. Abzüglich der erworbenen liquiden Mittel von TEUR 864 ergibt sich aus der Transaktion ein Nettoabfluss an Zahlungsmitteln von TEUR 7.786. Transaktionsbezogene Kosten von insgesamt TEUR 145, die überwiegend Rechtsberatung und Due Diligence-Aufwendungen betreffen, waren nahezu vollständig bereits im sonstigen betrieblichen Aufwand des Geschäftsjahres 2016/17 enthalten. Vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 hat die RWK Umsatzerlöse von TEUR 20.173 sowie einen Jahresüberschuss von TEUR 900 erzielt. ERWERB VON WEITEREN ANTEILEN AN DER WINEZJA SP. Z O.O., WARSCHAU/POLEN Am 26. Juli 2017 hat die AMBRA S.A., Warschau/Polen, zum weiteren Ausbau ihrer Marktposition weitere 19,99 % der Anteile an der Winezja Sp. z o.o., Warschau/Polen, zu einem Preis von TEUR 273 übernommen und damit ihre Beteiligungsquote auf 100,0 % aufgestockt. Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Weinen, Schaumweinen, Perlweinen und anderen Getränken über ein eigenes Online-Portal. Die übertragene Gegenleistung umfasste ausschließlich Zahlungsmittel. In Übereinstimmung mit IFRS 10.23 erfolgt eine Bilanzierung als Eigenkapitaltransaktion. WEITERE ANGABEN ZU ANTEILEN AN TOCHTERUNTERNEHMEN Die nachstehende Tabelle stellt die Tochterunternehmen der SWA mit wesentlicher Beteiligung nicht beherrschender Gesellschafter und die jeweilige Beteiligungsquote dar: scroll
Die vollständigen Beteiligungsverhältnisse zum Bilanzstichtag sind aus der separaten Beteiligungsübersicht in der Anlage zum Anhang ersichtlich. Im Folgenden werden zusammengefasste Finanzinformationen für Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen dargestellt (vor Eliminierungen zwischen Unternehmen des SWA-Konzerns). scroll
GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN Weiterhin werden zwei Gemeinschaftsunternehmen („Joint Ventures") nach der Equity-Methode konsolidiert. Hier besitzen die SWA sowie die an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Partnerunternehmen Rechte am Nettovermögen der jeweiligen Gesellschaft. Für Einzelheiten zu diesen Unternehmen sowie für zusammengefasste Finanzinformationen sei auf die Anmerkung (4) verwiesen. STRUKTURIERTE UNTERNEHMEN Strukturierte Unternehmen sind Gesellschaften, die dergestalt konzipiert sind, dass Stimmrechte oder vergleichbare Rechte bei der Feststellung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht ausschlaggebend sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich Stimmrechte nur auf Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Aktivitäten durch entsprechende Vereinbarungen gesteuert werden. Die SWA ist mit einem Kapitalanteil von 94 % an der Aurigatia Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Mainz („Aurigatia"), beteiligt. Entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrags besitzt die SWA dagegen lediglich 10 % der Stimmrechte. Gegenstand der Aurigatia ist die Verwaltung eigenen Vermietvermögens. Zu diesem Zweck hat die Gesellschaft im Jahr 2007 Grundstücke von der SWA erworben und vermietet diese wieder an die SWA. Die Mietverträge wurden zunächst über eine Laufzeit von 20 Jahren geschlossen. Aus diesen Mietverträgen bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen gegen die Aurigatia von TEUR 342 (Vorjahr TEUR 250). Zu Einzelheiten sei auf die Anmerkung (31) verwiesen. Die Aurigatia ist überwiegend mit Fremdmitteln finanziert. Die Aurigatia, die als strukturiertes Unternehmen zu qualifizieren ist, wird jedoch nicht von der SWA beherrscht und infolgedessen auch nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Insgesamt gesehen fehlt der SWA die Fähigkeit, die maßgeblichen Tätigkeiten der Aurigatia zu bestimmen. Auch das Ausmaß der Ergebnisschwankungen (Risiken und Chancen), denen die SWA aus dieser Beteiligung ausgesetzt ist, sowie die Tatsache, dass eine Beherrschung auch nicht durch andere vertragliche oder sonstige Rechte begründet wird, führen zu dem Schluss, dass die SWA keine Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten der Aurigatia hat. Aus Wesentlichkeitsgründen wird die Beteiligung an der Aurigatia mit ihren Anschaffungskosten von TEUR 5 bilanziert und ist in den langfristigen sonstigen finanziellen und nichtfinanziellen Vermögenswerten enthalten. Weitergehende Risiken oder Verpflichtungen bestehen für die SWA-Gruppe nicht. II. RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN BILANZSTICHTAG Bilanzstichtag des Konzernabschlusses ist der 30. Juni 2018. Die einbezogenen Gesellschaften haben zum Bilanzstichtag jeweils einen Jahresabschluss oder, bei abweichendem Geschäftsjahr einbezogener Unternehmen, jeweils einen Zwischenabschluss aufgestellt. EINHEITLICHE BEWERTUNG Die in den Konzernabschluss der SWA übernommenen Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Gesellschaften werden einheitlich nach den im Schloss Wachenheim-Konzern angewandten Rechnungslegungsmethoden angesetzt und bewertet. ELIMINIERUNGEN Konzerninterne Transaktionen und Salden sowie aus den Transaktionen resultierende noch nicht realisierte Ergebnisse werden in voller Höhe eliminiert. Für Konsolidierungen mit temporären ertragsteuerlichen Auswirkungen werden latente Steuern angesetzt. Bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaften werden unbedeutende Zwischenergebnisse nicht eliminiert. KAPITALKONSOLIDIERUNG Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden dabei zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Anschließend wird die vereinbarte Gegenleistung für die erworbenen Anteile mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag aus der Aufrechnung der vereinbarten Gegenleistung (einschließlich ggf. zuvor gehaltener Anteile zum Zeitwert) mit dem neubewerteten Nettovermögen zuzüglich dem Buchwert der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter wird unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Von dem Wahlrecht, den Geschäfts- oder Firmenwert auf Minderheitenanteile aufzudecken, macht die SWA keinen Gebrauch. Bei Erwerb von zusätzlichen Anteilen an Unternehmen, die bereits als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden, wurde bei Erwerben vor dem 1. Juli 2009 der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem anteiligen erworbenen Eigenkapital als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt oder sofort erfolgswirksam verrechnet. Seitdem werden Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. ERTRAGSREALISIERUNGEN Erlöse werden bei Auslieferung der Erzeugnisse und Waren bzw. bei Erbringung der Leistungen realisiert, wenn Eigentum, Risiken und die Verfügungsmacht auf den Erwerber übergegangen sind. Werbekostenzuschüsse, Skonti, Kundenboni, Rabatte und Schaumweinsteuer vermindern die Umsatzerlöse. Wahrscheinliche Risiken aus der Rücknahme von Erzeugnissen und Waren sowie aufgrund von Gewährleistungen oder sonstigen Reklamationen werden ergebnismindernd berücksichtigt. Erträge aus verzinslichen Aktiva werden nach der Effektivzinsmethode, Dividendenerträge aus Beteiligungen mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst. FREMDKAPITALKOSTEN Grundsätzlich werden Fremdkapitalkosten in der Periode ihres Anfallens erfolgswirksam erfasst. Bei qualifizierten Vermögenswerten werden die zurechenbaren Fremdkapitalkosten als Bestandteil der Anschaffungskosten aktiviert. Bei einem qualifizierten Vermögenswert handelt es sich um einen Vermögenswert, für den mindestens zwölf Monate erforderlich sind, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Zum 30. Juni 2017 sowie zum 30. Juni 2018 sind im SWA-Konzern keine qualifizierten Vermögenswerte bilanziert. INVESTITIONSZUSCHÜSSE Zuwendungen der öffentlichen Hand für den Erwerb oder den Bau von Sachanlagen verringern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte. UMRECHNUNG VON FREMDWÄHRUNGSPOSTEN Die Anschaffungskosten von Vermögenswerten aus Bezügen in fremder Währung und die Erlöse aus Verkäufen in fremder Währung werden zu Kursen zum Transaktionszeitpunkt bestimmt. Kursgewinne und -verluste zum Bilanzstichtag werden grundsätzlich ergebniswirksam erfasst. Kursgewinne und -verluste aus monetären Posten, die als Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb zu qualifizieren sind, werden zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und bei Rückführung erfolgswirksam realisiert. UMRECHNUNG VON ABSCHLÜSSEN IN FREMDER WÄHRUNG Die Währungsumrechnung richtet sich nach der funktionalen Währung der einbezogenen Gesellschaften. Bei Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen stellt die Landeswährung die funktionale Währung dar. Die Umrechnung erfolgt daher gemäß der modifizierten Stichtagskursmethode: Die Vermögenswerte und Schulden werden zu Stichtagskursen am Abschlussstichtag, die Aufwendungen und Erträge zum Durchschnittskurs des Monats ihrer Entstehung in Euro umgerechnet. Währungsbedingte Wertänderungen aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften zum jeweiligen Stichtagskurs und der Verwendung unterschiedlicher Umrechnungskurse in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung werden gesondert im Eigenkapital ausgewiesen und erst bei Abgang einer Gesellschaft in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Folgende Wechselkurse wurden für die Währungsumrechnung im Konzernabschluss verwendet: scroll
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SACHANLAGEN Sachanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Vermögenswerte des beweglichen Anlagevermögens und Gebäude werden über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer linear planmäßig abgeschrieben. Grund und Boden unterliegt nicht der planmäßigen Abschreibung. Wertminderungen werden bei Vorliegen von Indizien vorgenommen, wenn eine Realisierung des Buchwerts im Einzelfall nicht mehr zu erwarten ist. Die Herstellungskosten selbst erstellter materieller Vermögenswerte enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der allgemeinen Verwaltungskosten der mit der Errichtung des materiellen Vermögenswerts befassten Bereiche. IMMATERIELLES VERMÖGEN EINSCHLIESSLICH GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTEN Immaterielle Vermögenswerte werden auf Grundlage fortgeführter Anschaffungskosten bewertet. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Markenrechte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie derivative Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen nicht der planmäßigen Abschreibung, sondern werden einmal jährlich sowie zusätzlich bei Vorliegen einer Indikation für eine mögliche Wertminderung auf Werthaltigkeit untersucht Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Basis zahlungsmittelgenerierender Einheiten durch einen Vergleich des erzielbaren Betrags mit dem Buchwert. Eine Wertminderung liegt vor, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet. Wertminderungen führen zur Erfassung eines Aufwands in der Gewinn- und Verlustrechnung. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus Nettoveräußerungspreis (beizulegender Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung) und Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Letzterer wird auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt (Stufe 3 der Fair Value-Hierarchie). Die hierfür benötigten Cashflows werden aus der Unternehmensplanung abgeleitet, die einen Planungszeitraum von fünf Jahren umfasst. Langfristige Wachstumstrends werden je nach Geschäftseinheit mit einer Wachstumsrate von durchschnittlich 1,5 % berücksichtigt. Die Cashflow-Prognosen werden unter Anwendung risikoadjustierter Kapitalisierungszinssätze auf den Bilanzstichtag abgezinst. Ist der ermittelte Wertberichtigungsbedarf einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit höher als ihr gegebenenfalls zugerechneter Geschäfts- oder Firmenwert, wird dieser zunächst vollständig abgeschrieben. Die verbleibende Wertminderung wird proportional auf die übrigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verteilt. Sofern die Gründe für in Vorjahren verrechnete Wertminderungen entfallen, werden die entsprechenden Vermögenswerte - mit Ausnahme der derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte - maximal bis zu ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugeschrieben. Die Klassifizierung von Markenrechten als solche mit unbestimmter Nutzungsdauer wird jährlich überprüft. LEASING Leasingverträge sind in Finanzierungsleasing und Operating-Leasing zu unterteilen. Ein Finanzierungsleasing ist ein Leasingverhältnis, bei dem im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines Vermögenswerts übertragen werden. Als Leasingnehmer aktiviert der Schloss Wachenheim-Konzern Vermögenswerte, die im Rahmen des Finanzierungsleasings genutzt werden, mit dem niedrigeren Betrag aus beizulegendem Zeitwert und Barwert der Mindestleasingzahlungen. In gleicher Höhe wird eine Verbindlichkeit passiviert. Die zu leistende Leasingzahlung ist nach der Effektivzinsmethode in die Tilgungs- und Zinskomponente aufzuteilen. Die Tilgungskomponente reduziert die Verbindlichkeit, während die Zinskomponente als Zinsaufwand ausgewiesen wird. Abschreibungen erfolgen grundsätzlich über den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer der bilanzierten Leasinggüter und Leasingdauer. Im Rahmen des Operating-Leasings genutzte Vermögenswerte werden vom Schloss Wachenheim-Konzern als Leasingnehmer (Mieter) nicht aktiviert. Die während der Laufzeit zu leistenden Leasingzahlungen (Mieten) werden linear in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In der Funktion des Leasinggebers (Vermieter) werden erhaltene Zahlungen aus Operating-Leasing-Verhältnissen (Mietverhältnissen) erfolgswirksam vereinnahmt. BIOLOGISCHE VERMÖGENSWERTE Die Rebanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, da die mit der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert verbundenen Kosten den zusätzlichen Informationsnutzen übersteigen. Der Ausweis der biologischen Vermögenswerte (Weinberge) erfolgt wegen ihrer geringen Bedeutung nicht gesondert, sondern innerhalb der Sachanlagen. ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN Die Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien basiert auf dem Anschaffungskostenmodell. Gebäude werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Sowohl bei den Gebäuden als auch beim Grund und Boden wird bei Vorliegen von Wertminderungsindikatoren die Werthaltigkeit geprüft. Die Werthaltigkeit wird bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien regelmäßig durch Gutachter geprüft. Die im Konzern als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden operativ nicht genutzt und teilweise im Rahmen von Operating-Leasing-Verhältnissen vermietet. NUTZUNGSDAUERN scroll
NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN Die Einbeziehung der nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen erfolgt durch jährliche Fortschreibung der Buchwerte dieser Gesellschaften um die anteiligen Ergebnisse, die ausgeschütteten Dividenden sowie die sonstigen Eigenkapitalveränderungen. Zusätzlich werden Effekte aus der Kaufpreisallokation bei der Bewertung nach der Equity-Methode berücksichtigt. Bei Hinweisen auf einen dauerhaft niedrigeren Wert der Beteiligung werden eine Überprüfung der Werthaltigkeit und gegebenenfalls eine Wertminderung vorgenommen und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst FINANZINSTRUMENTE Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn der Schloss Wachenheim-Konzern bei einem Finanzinstrument Vertragspartei wird. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten auslaufen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden zum Erfüllungstag bilanziert. Gemäß IAS 32 fallen hierunter einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Finanzforderungen/-verbindlichkeiten. Andererseits sind auch derivative Finanzinstrumente, die beispielsweise zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken eingesetzt werden, den Finanzinstrumenten zuzuordnen. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in die folgenden Bewertungskategorien eingeteilt: Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen ausschließlich die im langfristigen sonstigen Vermögen bzw. in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Derivate. Die Fair Value-Option wird im Konzernabschluss der SWA nicht angewendet. Die Zugangs- und die Folgebewertung erfolgen jeweils zum beizulegenden Zeitwert, der auf der Grundlage von Marktparametern bzw. von hierauf basierenden Bewertungsmodellen ermittelt wird. Kredite und Forderungen umfassen die nicht in einem aktiven Markt notierten finanziellen Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die keine Derivate sind und nicht als zur Veräußerung verfügbar eingestuft werden. Dieser Bewertungskategorie werden die in der Position Sonstige langfristige finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte enthaltenen Ausleihungen, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die in der Position Sonstige kurzfristige finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte ausgewiesenen anderen Forderungen und Darlehen zugeordnet. Die Zugangsbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der regelmäßig dem Nennwert der Forderung bzw. dem ausgereichten Kreditbetrag entspricht. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen umfassen nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen und einer festen Laufzeit, die keiner anderen Bewertungskategorie zugeordnet sind und bei denen Absicht und Fähigkeit bestehen, diese bis zur Endfälligkeit zu halten. Die Zugangsbewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert; die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die SWA hat dieser Kategorie keine Vermögenswerte zugeordnet. Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte umfassen solche finanziellen Vermögenswerte, die keine Derivate sind und keiner der zuvor genannten Bewertungskategorien zugeordnet werden. Dieser Bewertungskategorie werden die in der Position Sonstige langfristige finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte enthaltenen, nicht nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen und langfristigen Wertpapiere zugeordnet. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgsneutral im Eigenkapital abgegrenzt und erst bei Veräußerung oder Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Beteiligungen, deren Zeitwerte nicht zuverlässig bestimmt werden können, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und bei Wertminderung abgeschrieben. Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, der regelmäßig dem vereinnahmten Betrag bzw. dem Nominalwert entspricht. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Umklassifizierungen zwischen den einzelnen Bewertungskategorien wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Sollten bei nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen, werden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Diese Anzeichen umfassen beispielsweise einen nachhaltigen Rückgang des Marktwerts, eine deutliche Bonitätsverschlechterung, das Vorliegen eines Zahlungsverzugs sowie die erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz. Bei Wegfall der Gründe für Wertminderungen werden bei Krediten und Forderungen erfolgswirksame Zuschreibungen bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Bei den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden spätere Wertaufholungen grundsätzlich erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Lediglich bei Schuldinstrumenten werden Zuschreibungen bis zur Höhe der ursprünglichen Wertminderung, maximal jedoch bis zu den fortgeschriebenen Anschaffungskosten, erfolgswirksam und darüber hinaus erfolgsneutral berücksichtigt Bei Beteiligungen, deren Zeitwerte nicht zuverlässig bestimmt werden können und die daher zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden keine Wertaufholungen vorgenommen. Finanzielle Garantien, d.h. Verträge, bei denen die SWA zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist, sofern ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht entsprechend nachkommt, werden zum beizulegenden Zeitwert in Höhe der bestmöglichen Schätzung der zum Abschlussstichtag bestehenden Verpflichtung - basierend auf Bürgschaftsbetrag und erwarteter Ausfallwahrscheinlichkeit - bewertet. Liquide Mittel umfassen Schecks, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. LATENTE STEUERN Aktive und passive latente Steuern werden für temporäre Bewertungsunterschiede zwischen den Steuerwerten von Vermögenswerten und Schulden der Einzelgesellschaften und im Konzernabschluss gebildet. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden zudem für voraussichtlich nutzbare steuerliche Verlustvorträge angesetzt. Aktive und passive latente Steuern gegenüber der gleichen Steuerbehörde werden auf Ebene der jeweiligen Konzerngesellschaft bzw. des jeweiligen Organkreises saldiert, sofern ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steueransprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und sich die latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für das gleiche Steuersubjekt bzw. unterschiedliche Steuersubjekte, die ihre Steuerpositionen auf einer Nettobasis regulieren, erhoben werden. Latente Steuern werden nicht gebildet auf temporäre Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert oder aus dem erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten und Schulden aus anderen Geschäftsvorfällen als einem Unternehmenszusammenschluss. Für die Konzerngesellschaften werden folgende länderspezifische Steuersätze angesetzt: scroll
Bereits im Geschäftsjahr 2016/17 war in Frankreich infolge des Jahressteuergesetzes 2017 („Loi No. 20161917" vom 29. Dezember 2016) eine schrittweise Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes bis zum Jahr 2020 zu berücksichtigen. Aufgrund erneuter Änderungen durch das dortige Jahressteuergesetz 2018 („Loi No. 2017-1837" vom 30. Dezember 2017) werden sich bis zum Jahr 2022 weitere schrittweise Reduzierungen des Körperschaftsteuersatzes ergeben. Insofern wurden latente Steueransprüche und Steuerschulden des französischen Teilkonzerns mit den Steuersätzen bewertet, die zu dem Zeitpunkt anzuwenden sind, in denen sich die temporären Unterschiede erwartungsgemäß auflösen werden. VORRÄTE Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Wenn die beizulegenden Zeitwerte auf der Basis von Nettoveräußerungswerten niedriger sind, werden diese angesetzt. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der bis zum Verkauf noch direkt zurechenbaren Aufwendungen. Als Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten bei normaler Auslastung der betreffenden Produktionsanlagen erfasst, soweit sie im Zusammenhang mit dem Herstellungsvorgang anfallen. Kosten für die betriebliche Altersversorgung, für soziale Einrichtungen des Betriebs und freiwillige soziale Leistungen des Unternehmens sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung werden ebenfalls berücksichtigt, soweit sie auf den Herstellungsbereich entfallen. Auf Vorratsbestände, deren Verkaufsfähigkeit fraglich bzw. eingeschränkt ist, werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE Langfristige Vermögenswerte, für die eine Veräußerungsabsicht besteht, werden als „zur Veräußerung gehalten" klassifiziert und separat ausgewiesen, sofern der Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Voraussetzung hierfür ist außerdem die Veräußerbarkeit des langfristigen Vermögenswerts in seinem gegenwärtigen Zustand; ferner muss eine solche Veräußerung innerhalb der nächsten zwölf Monate höchstwahrscheinlich sein. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Vielmehr sind derartige Vermögenswerte zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten anzusetzen. Sofern der Buchwert den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten übersteigt, sind entsprechende Wertminderungen erfolgswirksam zu erfassen, die im Fall einer späteren Erhöhung dieses Wertes wieder rückgängig zu machen sind. PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected-Unit-Credit-Methode") ermittelt Nach dieser Methode wird der Leistungszuwachs für jedes einzelne Dienstjahr als gesonderter Baustein eines projizierten endgültigen Leistungsanspruchs betrachtet. Die erreichte Verpflichtung („Defined Benefit Obligation") ergibt sich somit für jeden aktiven Mitarbeiter aus dem versicherungsmathematischen Barwert der zukünftigen Leistungen, die von den Mitarbeitern bis zum Stichtag gemäß Planformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer bis dahin abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden sind. Für Rentner und Ausgeschiedene mit unverfallbaren Anwartschaften bestimmt sich die Verpflichtung als versicherungsmathematischer Barwert aller zukünftigen Leistungen. Der Ermittlung der Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten zugrunde. Die Pensionsrückstellungen werden saldiert mit dem zugehörigen Planvermögen ausgewiesen. Für abgeschlossene Altersteilzeitverträge werden die zugesagten Aufstockungszahlungen in voller Höhe zurückgestellt. Die während der passiven Phase der Altersteilzeit zu leistenden Lohn- und Gehaltszahlungen werden ratierlich angesammelt und mit einem Rechnungszinsfuß von 2,56 % abgezinst. Die Jubiläumsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und mit einem Rechnungszinsfuß von 2,56 % abgezinst. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn aufgrund eines Ereignisses eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, ein Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen wahrscheinlich ist und seine Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Die Höhe einer Rückstellung ist der wahrscheinliche Erfüllungsbetrag. Rückstellungen für zu erwartende Abfindungszahlungen oder vergleichbare Personalaufwendungen werden angesetzt, wenn ein entsprechender Plan von den jeweiligen Geschäftsleitungen beschlossen und kommuniziert wurde. Der wahrscheinliche Erfüllungsbetrag von langfristigen Rückstellungen ist abzuzinsen, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist Der Ansatz erfolgt in diesem Fall zum Barwert. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Verpflichtungen wird im übrigen Finanzergebnis erfasst. ERGEBNIS JE AKTIE Das Ergebnis je Aktie errechnet sich als Verhältnis aus dem Konzernjahresüberschuss nach Ergebnisanteilen nicht beherrschender Gesellschafter und der gewichteten Anzahl der durchschnittlich ausgegebenen Aktien. In den Berichtsperioden 2016/17 und 2017/18 ergaben sich keine Verwässerungseffekte. VERWENDUNG VON SCHÄTZUNGEN ODER ANNAHMEN BEI DER ERSTELLUNG DES KONZERNABSCHLUSSES Die Höhe der im Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen und Erträge sowie der im Anhang berichteten nicht passivierten finanziellen Verpflichtungen ist von Schätzungen oder Annahmen abhängig. Diese richten sich nach den Verhältnissen und Einschätzungen am Bilanzstichtag und beeinflussen insoweit auch die Höhe der ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen der dargestellten Geschäftsjahre. Derartige Annahmen betreffen unter anderem die Bestimmung der Nutzungsdauern des abnutzbaren Sachanlagevermögens oder immaterieller Vermögenswerte, die Bemessung von Rückstellungen, den Wertansatz von Beteiligungen und von anderen Vermögenswerten oder Verpflichtungen. Bestehende Unsicherheiten werden bei der Wertermittlung angemessen berücksichtigt, jedoch können tatsächliche Ergebnisse von den Schätzungen abweichen. Bei den folgenden Sachverhalten sind die zum Bilanzstichtag getroffenen Annahmen von besonderer Bedeutung: Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markenrechte mit unbestimmter Nutzungsdauer sind den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnen und einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit hin zu überprüfen. Hierzu sind langfristige Ertragsprognosen der Berichtseinheiten vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu treffen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer werden im Wesentlichen durch die versicherungsmathematischen Annahmen beeinflusst. Wenn die getroffenen Annahmen nicht eintreffen, führt dies zu einer versicherungsmathematischen Über- oder Unterdeckung, die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst wird. Zur Beurteilung der Höhe sonstiger Rückstellungen sind Annahmen über Eintrittswahrscheinlichkeiten und Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen zu treffen. Die tatsächlichen Belastungen können von diesen Einschätzungen abweichen. Wertminderungen auf Vermögenswerte werden bei Vorliegen einer solchen vorgenommen. Zur Ermittlung des Nutzungswerts sind die Schätzung und die Diskontierung von Cashflows notwendig. Die Schätzung der Cashflows und die getroffenen Annahmen basieren auf den jeweils zum Bilanzstichtag verfügbaren Informationen und können von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen. Annahmen und Schätzungen betreffen unter anderem zu erwartende Erlöse aus Produktverkäufen, die Wirtschaftlichkeit des Vermögenswerts sowie Material- und Energiepreise, aber auch Entscheidungen hinsichtlich der Werthaltigkeit von nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten. Liegt der voraussichtlich erzielbare Betrag unter dem Buchwert, ist eine Abschreibung in Höhe der Differenz vorzunehmen. Bei der Ermittlung aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge sind insbesondere Annahmen hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen Realisierbarkeit zu treffen. Diese hängt davon ab, inwieweit künftig zu versteuerndes Einkommen erzielt werden kann, was überwiegend auf Basis entsprechender operativer Planungen und unter Berücksichtigung eventueller gesetzlicher Beschränkungen der maximalen Verlustvortragsperiode beurteilt wird. Daneben können aus steuerlichen Sachverhalten Unsicherheiten hinsichtlich der Beurteilung durch die zuständigen Finanzbehörden resultieren. III. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG ERLÄUTERUNGEN ZUR SEGMENTBERICHTERSTATTUNG Die Geschäftssegmente sind entsprechend der Berichterstattung festgelegt, die dem Gesamtvorstand der Schloss Wachenheim AG (Hauptentscheidungsträger) regelmäßig vorgelegt wird und anhand derer er seine strategischen Entscheidungen fällt. Die Berichterstattung an den Vorstand der SWA erfolgt nach den Regionen Deutschland, Frankreich und Ostmitteleuropa. Die regionale Segmentierung basiert dabei auf dem Standort der Vermögenswerte. Daneben wird über das zurzeit nicht operativ genutzte Immobilienvermögen in Rumänien im Segment Übrige Aktivitäten separat berichtet. Über folgende Geschäftssegmente wird berichtet: Deutschland In diesem Segment ist das operative Geschäft der in Deutschland ansässigen Gesellschaften des SWA-Konzerns zusammengefasst. Neben Sekt und Wein werden im Segment Deutschland entalkoholisierte Sparklings und Weine, das Knderpartygetränk Robby Bubble, Perlweine sowie Getränke auf Weinbasis produziert und vertrieben. Frankreich Das Segment Frankreich umfasst die französischen Gesellschaften des SWA-Konzerns. Produktion und Vertrieb beschränken sich nahezu ausschließlich auf Vins Mousseux und Vins Mousseux de Qualité. Ostmitteleuropa Im Segment Ostmitteleuropa sind die Konzernunternehmen mit Sitz in Polen, Tschechien, Rumänien und der Slowakei dargestellt. Die Schwerpunkte dieses Segments liegen bei Wein, Schaumwein, Wermut, Spirituosen sowie den Kinderpartygetränken Piccolo und Robby Bubble. Daneben wird das Apfelweingetränk Cydr Lubelski produziert und vertrieben. Übrige Aktivitäten Das Segment Übrige Aktivitäten umfasst derzeit die Verwaltung einer nicht operativ genutzten Liegenschaft in Bukarest/Rumänien. Daneben war in diesem Segment bis Oktober 2017 ein bebautes Grundstück in Edenkoben/Deutschland ausgewiesen, das inzwischen veräußert wurde. Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung der SWA liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS zugrunde. Die Leistung der einzelnen Segmente wird im Wesentlichen anhand des Segmentumsatzes und des Segment-EBIT beurteilt. Transaktionen zwischen den Segmenten werden zu marktüblichen Konditionen verrechnet. Im Folgenden werden die von der SWA zur Beurteilung der Leistung der Segmente herangezogenen Steuerungsgrößen und darüber hinausgehende segmentbezogene Größen dargestellt: scroll
Langfristige Vermögenswerte gemäß IFRS 8.33 (b) belaufen sich in Deutschland auf TEUR 45.986 (Vorjahr TEUR 35.132), in Frankreich auf TEUR 65.054 (Vorjahr TEUR 66.757) und in Ostmitteleuropa auf TEUR 51.466 (Vorjahr TEUR 52.267). Die Umsatzerlöse im Segment Deutschland wurden in Höhe von TEUR 95.822 (Vorjahr TEUR 79.211) in Deutschland erzielt. Im Segment Frankreich wurden TEUR 77.313 (Vorjahr TEUR 77.676) im eigenen Land erlöst. Die Erlöse des Segments Ostmitteleuropa wurden fast ausschließlich in den jeweiligen Heimatländern der dort ansässigen Konzernunternehmen erzielt. ÜBERLEITUNG DER SUMME DER SEGMENTERGEBNISSE ZUM KONZERNGESAMTERGEBNIS scroll
IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ (1) Sachanlagen scroll
In der Bilanz sind die biologischen Vermögenswerte (Rebanlagen) Bestandteil der Sachanlagen. Auf einen gesonderten bilanziellen Ausweis wird aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet. Die Sachanlagen enthalten Technische Anlagen und Maschinen sowie Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von TEUR 6.069 (Vorjahr TEUR 6.775), die im Rahmen von Finanzierungsleasing genutzt werden. Ihre Anschaffungskosten betragen TEUR 7.417 (Vorjahr TEUR 7.343). Die Effektivverzinsung der wesentlichen Verträge beläuft sich im Durchschnitt auf 1,4 % (Vorjahr 1,4 %). Im Geschäftsjahr 2017/18 sind Leasingzahlungen in Höhe von TEUR 1.325 (Vorjahr TEUR 586) angefallen. Es besteht die Möglichkeit, die im Wege des Finanzierungsleasings genutzten Anlagen am Ende der Laufzeit zu bereits festgelegten Konditionen zu erwerben. Die in der Zukunft fälligen Mindestleasingzahlungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle: scroll
Aufgrund von technischer Überalterung wurden im Vorjahr auf nicht mehr genutzte Gebäude im Segment Deutschland Wertminderungen von insgesamt TEUR 259 erfolgswirksam erfasst, die in den Abschreibungen enthalten waren. Die entsprechenden Gebäude wurden damit vollständig abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden keine Wertminderungen auf Sachanlagen erfasst. Vertragliche Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen bestehen in Höhe von TEUR 2.612 (Vorjahr TEUR 1.350). Im Teilkonzern Ostmitteleuropa sind Technische Anlagen und Maschinen von TEUR 3.205 (Vorjahr TEUR 3.308) sowie Immobilienvermögen mit Buchwerten von TEUR 5.950 (Vorjahr TEUR 6.066) als Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegeben. (2) Immaterielle Vermögenswerte scroll
In den Markenrechten sind mit TEUR 71.512 (Vorjahr TEUR 71.599) Markenrechte mit unbestimmter Nutzungsdauer und mit TEUR 692 (Vorjahr TEUR 214) solche mit bestimmbarer Nutzungsdauer enthalten. Bei den Markenrechten mit unbestimmter Nutzungsdauer handelt es sich um folgende Markenrechte: scroll
Es besteht zum Bilanzstichtag unverändert die Einschätzung, dass die Nutzungsdauer der genannten Markenrechte nicht verlässlich bestimmbar ist. Für Zwecke des jährlich durchzuführenden Werthaltigkeitstests wurden im Geschäftsjahr 2017/18 auf Basis von Erfahrungswerten und unter Berücksichtigung der erwarteten Marktentwicklungen folgende bedeutende Schätzannahmen getroffen: scroll
Die Veränderungen bei den Markenrechten mit bestimmbarer Nutzungsdauer resultieren überwiegend aus der Erstkonsolidierung der Rindchen's Weinkontor GmbH & Co. KG. Zum 30. Juni 2018 sind folgende Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert: scroll
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die bedeutendsten Schätzannahmen, die in Übereinstimmung mit unserer betriebsüblichen Praxis in die Werthaltigkeitstests wesentlicher Geschäfts- oder Firmenwerte eingeflossen sind: scroll
Die Werthaltigkeitstests führten zu keinem Anpassungsbedarf. Auch bei Veränderung der zugrunde gelegten Diskontierungszinssätze von +/- 1 % sowie der nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderungen weiterer wesentlicher Schätzannahmen würde sich kein Anpassungsbedarf ergeben. Die Zugänge zu den sonstigen immateriellen Vermögenswerten aufgrund von Änderungen im Konsolidierungskreis betreffen im Wesentlichen den erworbenen Kundenstamm der Rindchen's Weinkontor GmbH & Co. KG. Zum 30. Juni 2018 bestehen wie im Vorjahr keine wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen zum Erwerb von immateriellen Vermögenswerten. (3) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien scroll
Bei den im SWA-Konzernabschluss erfassten Investment Properties handelt es sich um ein Grundstück in Bukarest/Rumänien mit einem Restbuchwert von TEUR 3.070 (Vorjahr TEUR 3.169). Der beizulegende Zeitwert des Grundstücks in Rumänien wurde zuletzt zum 31. Dezember 2013 durch ein Gutachten eines Immobiliensachverständigen ermittelt Der unter Anwendung eines Vergleichswertverfahrens unter Heranziehung vergleichbarer Angebote bzw. Transaktionen (Stufe 3 der Fair Value-Hierarchie) ermittelte beizulegende Zeitwert hat zu diesem Zeitpunkt TEUR 8.322 betragen. Im Geschäftsjahr 2014/15 wurde von dieser Liegenschaft ein Teilgrundstück von rund 36 % der Grundstücksfläche verkauft; dabei wurde ein Gewinn von TEUR 1.273 erzielt. Zum Bilanzstichtag wurde auf die Einholung eines neuen Gutachtens verzichtet; das Management in Rumänien schätzt den aktuellen Wert des verbliebenen Teils der Liegenschaft auf Basis eigener Marktbeobachtungen (Stufe 3 der Fair Value-Hierarchie) auf rund EUR 8,0 Mio. Die Mieterlöse aus den im Geschäftsjahr 2017/18 als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betragen TEUR 151 (Vorjahr TEUR 469). Im Geschäftsjahr 2018/19 werden voraussichtlich keine Mieterlöse erzielt. Die direkt mit den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zusammenhängenden betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 196 (Vorjahr TEUR 313); davon entfallen TEUR 53 (Vorjahr TEUR 197) auf Immobilien, mit denen Mieterlöse erzielt wurden. Für die Folgebewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien gelten die für Sachanlagen dargestellten Grundsätze. (4) Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen Die Vintalia Weinhandels GmbH & Co. KG, München-Haar/Deutschland (zu 50 % gehalten von der SWA), und die Wine 4 You Sp. z o.o., Piasezno/Polen (zu 50 % gehalten von der TiM S.A.), sind Gemeinschaftsunternehmen („Joint Ventures"), die nach der Equity-Methode bilanziert werden. Der Konzern hat jeweils einen Anspruch am Nettovermögen dieser Gesellschaften. Die SWA vertreibt als Kommissionär Waren des Gemeinschaftsunternehmens Vintalia Weinhandels GmbH & Co. KG - Prosecco und andere Perlweine - für dessen Rechnung gegen Provision. Von der Wine 4 You Sp. z o.o. werden Fachhandelsunternehmen sowie Hotels, Gastronomie und Catering-Unternehmen mit einem breiten Sortiment hochwertiger Weine beliefert. Im Folgenden werden zusammenfassende Finanzinformationen für die nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen einschließlich einer Überleitung auf den Buchwert des Konzernanteils dargestellt. scroll
Zu weiteren Einzelheiten hinsichtlich des Equity-Ergebnisses des Konzerns sei auf Anmerkung (22) verwiesen. (5) Sonstige finanzielle und nichtfinanzielle Vermögenswerte scroll
Bei den zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten (available for sale) handelt es sich um nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, deren beizulegende Zeitwerte nicht zuverlässig bestimmbar waren und die daher am 30. Juni 2018 in Höhe von TEUR 54 (Vorjahr TEUR 54) zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet worden sind. Die ausgereichten Darlehen und Forderungen enthalten wie im Vorjahr keine wesentlichen überfälligen Beträge, die zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert sind. Zum Bilanzstichtag deuten keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner des dargestellten Bestands an sonstigen Vermögenswerten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Die kurzfristigen Forderungen beinhalten Vorauszahlungen von TEUR 1.699 (Vorjahr TEUR 1.754). (6) Vorräte Im Konzernabschluss machen die Vorräte von insgesamt TEUR 98.704 (Vorjahr TEUR 87.518) rund 29,2 % (Vorjahr rund 27,9 %) der Konzernbilanzsumme aus: scroll
Der in der Bilanz ausgewiesene Nettowert der Vorräte ergibt sich nach Wertberichtigungen von TEUR 1.555 (Vorjahr TEUR 1.739). Die Veränderung der Wertberichtigungen ergibt sich aus Zuführungen von TEUR 54 (Vorjahr TEUR 435), Auflösungen von TEUR 238 (Vorjahr TEUR 99) und Währungseffekten von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0). Der Buchwert der zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzten Vorräte beläuft sich auf TEUR 889 (Vorjahr TEUR 875). Im Teilkonzern Ostmitteleuropa wurden Vorräte von TEUR 16.449 (Vorjahr TEUR 17.027) als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegeben. (7) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen scroll
Zum Bilanzstichtag deuten keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner des dargestellten Bestands an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Das für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gesondert geführte Wertberichtigungskonto hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind insgesamt TEUR 468 (Vorjahr TEUR 726) durch Sicherheiten - insbesondere Verpfändungen von Marken, Grundschulden, Abtretung von Kundenforderungen sowie Sicherungsübereignung von Vorräten - gedeckt. Darüber hinaus waren zum Stichtag Forderungen von insgesamt EUR 20,3 Mio. (Vorjahr EUR 18,8 Mio.) versichert. Im Teilkonzern Ostmitteleuropa wurden Forderungen von TEUR 3.225 (Vorjahr TEUR 5.451) als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegeben. Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden Erträge aus Zahlungseingängen auf ausgebuchte Forderungen von TEUR 565 erfasst. Im Vorjahr sind derartige Erträge nicht in wesentlichem Umfang angefallen. Wesentliche Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen sind im Geschäftsjahr 2017/18 wie auch im Vorjahr nicht angefallen. Ein Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird im Wege eines revolvierenden Factorings verkauft. Die SWA haftet lediglich für den rechtlichen Bestand der verkauften Forderungen. Der Factor trägt für die von ihm angekauften Forderungen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Debitors. Zum 30. Juni 2018 beträgt das Volumen der Vorfinanzierung EUR 19,0 Mio. (Vorjahr EUR 16,0 Mio.). Im Juni 2018 wurden TEUR 20.764 (Vorjahr TEUR 16.893) an den Factor verkauft und ausgebucht. Der Restkaufpreis wird abzüglich Zinsen und Gebühren unter den übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen und ist erst mit Zahlungseingang, spätestens mit Eintritt des Delkrederefalls, fällig. (8) Liquide Mittel Bei den flüssigen Mitteln in Höhe von TEUR 7.760 (Vorjahr TEUR 5.700) handelt es sich um Schecks, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. Auf die Muttergesellschaft entfallen hiervon TEUR 198 (Vorjahr TEUR 2.185), auf andere inländische Konzernunternehmen TEUR 186 (Vorjahr TEUR 3) und auf ausländische Tochtergesellschaften TEUR 7.376 (Vorjahr TEUR 3.512). (9) Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte Die im Vorjahr als zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte betrafen einen Gebäudekomplex in Edenkoben/Deutschland, der im Oktober 2017 vollständig veräußert wurde. Dabei wurde ein Buchgewinn von TEUR 809 erzielt, welcher im Segment Übrige Aktivitäten ausgewiesen wird. (10) Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals ist aus der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung ersichtlich. Gezeichnetes Kapital Das voll eingezahlte Grundkapital der SWA von TEUR 50.054 ist in 7.920.000 nennwertlose Stamm-Stückaktien eingeteilt. Auf jede einzelne Aktie entfällt ein rechnerischer Betrag von EUR 6,32. Die Stammaktien lauten auf den Inhaber und sind unter der Wertpapierkennnummer 722900 zum Börsenhandel zugelassen. Der Günther Reh Aktiengesellschaft stehen am Bilanzstichtag aus 5.536.600 Aktien rund 69,91 % der Stimmrechte an der SWA zu. Das Grundkapital der SWA ist gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung um bis zu TEUR 25.027, eingeteilt in 3.960.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber der bis zum 16. November 2021 ausgegebenen Wandelschuld- bzw. Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen bzw. ihren Wandlungspflichten nachkommen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, den Wortlaut der Satzung entsprechend dem jeweiligen Bestand und der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen. Die ordentliche Hauptversammlung vom 17. November 2016 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. November 2021 einmal oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsanleihen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100 Mio. mit einer Laufzeit von längstens zehn Jahren ab Ausgabe zu begeben. Die Ausgabe der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen kann auch durch eine in- oder ausländische Kapitalgesellschaft erfolgen, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist (Konzernunternehmen). Weitere Einzelheiten enthält der Ermächtigungsbeschluss vom 17. November 2016. Der Vorstand ist befugt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und gegebenenfalls im Einvernehmen mit den Organen des die Anleihe begebenden Konzernunternehmens die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen zu bestimmen. Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Der Vorstand der SWA ist durch Hauptversammlungsbeschluss vom 17. November 2016 ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. November 2021 das Grundkapital um bis zu TEUR 25.027 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016) und dabei das Gewinnbezugsrecht der neuen Aktien auf das Geschäftsjahr der Ausgabe zu erstrecken. Dabei ist den Aktionären hinsichtlich des genehmigten Kapitals ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig unter bestimmten Bedingungen auszuschließen. Weitere Regelungen zum Genehmigten Kapital 2016 enthält § 4 Abs. 6 der Satzung. Von der Ermächtigung zur Ausübung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Am 19. November 2015 hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, bis zum 18. November 2020 einmal oder mehrfach über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots eigene Stückaktien (Stammaktien) zu bestimmten Konditionen zu erwerben. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist insgesamt auf einen Anteil von 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Weitere Einzelheiten enthält der Ermächtigungsbeschluss vom 19. November 2015. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält ausschließlich Einstellungen aus Aufgeldern (Agio aus Barkapitalerhöhungen 1996 und 1997) und ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Gewinnrücklagen und Konzernjahresüberschuss Die Gewinnrücklagen und der Konzernjahresüberschuss enthalten die laufenden und die in Vorjahren im Schloss Wachenheim-Konzern erwirtschafteten, noch nicht ausgeschütteten Gewinne. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung der Schloss Wachenheim AG vom 23. November 2017 wurde im Geschäftsjahr 2017/18 aus dem Bilanzgewinn zum 30. Juni 2017 eine Dividende in Höhe von TEUR 3.802 bzw. EUR 0,48 pro Aktie an die Aktionäre ausgeschüttet. Kumuliertes sonstiges Ergebnis Das kumulierte sonstige Ergebnis enthält neben den erfolgsneutral erfassten kumulierten Erträgen und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen auch Währungseffekte aus Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb sowie die unmittelbar im Eigenkapital zu erfassenden Veränderungen der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste leistungsorientierter Pensionszusagen und hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Übrige Veränderungen Die übrigen Veränderungen des Konzerneigenkapitals betreffen mit TEUR -273 den Erwerb der 19,99 % Anteile an der Winezja Sp. z o.o.,Warschau/Polen. TEUR 208 betreffen eine Kapitalerhöhung bei der Karom Drinks s.r.l., Bukarest/Rumänien. (11) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer scroll
Nachfolgend die Entwicklung der Pensionsrückstellungen der inländischen Gesellschaften: scroll
Die Entwicklung der bei Eintritt in die Rente zu leistenden Abfindungen der französischen Gesellschaften stellt sich wie folgt dar: scroll
Mitarbeitern der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften stehen Ansprüche im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zu. Die in der Zuständigkeit der jeweiligen Konzernunternehmen zu erbringenden Versorgungsleistungen variieren dabei nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Die unmittelbaren Verpflichtungen in Deutschland umfassen im Wesentlichen solche aus bereits laufenden Pensionen; daneben bestehen auch Anwartschaften für zukünftig zu zahlende Pensionen und Altersruhegelder. Im Segment Frankreich betreffen die Pensionsrückstellungen die auf Basis gesetzlicher Vorschriften zu leistenden Einmalzahlungen, die den Beschäftigten bei Eintritt in den Ruhestand auf Basis ihrer Betriebszugehörigkeit und ihres durchschnittlichen Gehalts gewährt werden („indemnités de départ à la retraite"). Die betriebliche Altersversorgung erfolgt im Konzern durch leistungsorientierte Versorgungspläne, deren Bilanzansatz gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren errechnet wird. Der Verpflichtungsumfang für aktive Mitarbeiter erhöht sich jährlich um die Aufzinsung und um den Barwert der im Wirtschaftsjahr neu erdienten Pensionsansprüche. Im Geschäftsjahr 2018/19 werden im Teilkonzern Deutschland voraussichtlich TEUR 73 an anspruchsberechtigte Personen ausgezahlt; die durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionspläne beläuft sich auf rund sechs Jahre. Der im Geschäftsjahr 2018/19 voraussichtlich zu verrechnende Dienstzeit- und Zinsaufwand beläuft sich auf TEUR 7. Im Teilkonzern Frankreich belaufen sich die voraussichtlich im Geschäftsjahr 2018/19 auszuzahlenden Beträge auf TEUR 300. In den folgenden Geschäftsjahren bis 2022/23 werden voraussichtlich weitere TEUR 47 fällig. Die durchschnittliche Restlaufzeit der französischen Pensionspläne beläuft sich auf rund zwölf Jahre. Folgende versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen: Zinssatz: IAS 19 verlangt, dass der Zinssatz, der in versicherungsmathematischen Bewertungen benutzt wird, aus am Bilanzstichtag am Markt für sichere, festverzinsliche Industrieanleihen feststellbaren Renditen abzuleiten ist. In Ländern ohne einen ausgereiften Markt für solche Anleihen sind stattdessen die Renditen für Regierungsanleihen zu verwenden. Rentenanpassung im Rentnerstadium: Die Anpassung von laufenden Leistungen wurde für die inländischen Gesellschaften unverändert gegenüber dem Vorjahr mit 1,75 % p. a. angenommen. Für die französischen Gesellschaften wird eine zukünftige Rentenanpassung von 0 % unterstellt. Rechnungsmäßiges Pensionsalter Bei der Bewertung wurde für die inländischen Gesellschaften das frühestmögliche Pensionsalter der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und für die französischen Gesellschaften ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren zugrunde gelegt. Zusammengefasst stellen sich die der Bewertung der Pensionsrückstellungen bzw. der Zahlungen bei Renteneintritt zugrundeliegenden Annahmen wie folgt dar: scroll
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Der Dienstzeitaufwand ist im Personalaufwand enthalten. Die versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste werden unmittelbar im Eigenkapital erfasst In den Finanzierungsaufwendungen ist der Aufwand aus der periodischen Verzinsung der Verpflichtungen berücksichtigt. Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse stellt die Auswirkungen möglicher Veränderungen wesentlicher Bewertungsannahmen zum 30. Juni 2018 sowie zum 30. Juni 2017 auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen bei ansonsten jeweils unveränderten Annahmen dar. Die Veränderungen des Barwerts wurden auf Basis alternativer Berechnungen der entsprechenden Pensionsverpflichtungen ermittelt. scroll
Der in der Bilanz erfasste Wert für Rückstellungen für Altersteilzeit von TEUR 91 (Vorjahr TEUR 244) ergibt sich aus versicherungsmathematischen Gutachten. Zum Bilanzstichtag nahm ein (im Vorjahr zwei) Arbeitnehmer an diesem Programm teil, der sich wie die beiden Arbeitnehmer im Vorjahr in der Freistellungsphase befand. Die Aufwendungen für beitragsorientierte Versorgungspläne belaufen sich auf TEUR 3.779 (Vorjahr TEUR 3.602). (12) Finanzverbindlichkeiten/Sonstige Verbindlichkeiten scroll
Aus der folgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich: scroll
Einbezogen wurden alle Instrumente, die sich am 30. Juni 2018 im Bestand befanden und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen nicht ein. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten werden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem 30. Juni 2018 festgelegten Zinssätze ermittelt Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind immer dem frühesten Zeitraster zugeordnet. Die Finanzverbindlichkeiten bestehen bei: scroll
Im Teilkonzern Ostmitteleuropa wurden für aufgenommene Darlehen in Höhe von TEUR 7.060 (Vorjahr TEUR 7.784) umfangreiche Sicherheiten gegeben. Diese setzen sich im Wesentlichen aus Verpfändungen ausgewählter technischer Anlagen und Maschinen, Forderungen, Vorräten sowie Grundschuldbestellungen auf Immobilienvermögen, der Abtretung von Versicherungsansprüchen und Wechselverbindlichkeiten zusammen. (13) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf TEUR 41.423 (Vorjahr TEUR 37.434). Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. (14) Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten Die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte nach Kategorien stellen sich wie folgt dar scroll
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Vgl. ausführlich Anmerkung (5). Die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind in folgende Bewertungskategorien eingeteilt: scroll
Aufgrund der kurzen Laufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten und Vermögenswerte wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten entsprechen. Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Finanzverbindlichkeiten werden als Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows ermittelt. Zur Diskontierung werden marktübliche Zinssätze, bezogen auf die entsprechenden Fristigkeiten, verwendet. Die Bewertung der Derivate erfolgt auf Basis aktueller Marktdaten und unter Verwendung marktüblicher Bewertungsmethoden (Barwertmethode, Black-Scholes-Modell). Differenziert nach Bewertungshierarchien stellen sich die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte wie folgt dar scroll
Sämtliche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sind als „zu Handelszwecken gehalten" eingestuft. Aggregiert stellen sich die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte nach Bewertungskategorien wie folgt dar scroll
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen sowie abgegrenzte Veräußerungsgewinne und Veräußerungsverluste aus Sale-and-lease-back-Geschäften valutieren wie folgt: scroll
Das Nettoergebnis nach Bewertungskategorien stellt sich wie folgt dar scroll
Die Zinserträge aus Finanzinstrumenten, Beteiligungserträge, Erträge aus den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sowie die sonstigen finanziellen Erträge werden in den Finanzerträgen ausgewiesen. Die Zinsaufwendungen, Aufwendungen aus den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sowie die sonstigen finanziellen Aufwendungen sind in den Finanzaufwendungen erfasst. Die der Bewertungskategorie Kredite und Forderungen zuzuordnenden Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erträge aus der Auflösung von bereits im Vorjahr gebildeten Wertminderungen sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. In das Ergebnis aus der Folgebewertung der Finanzinstrumente, die der Bewertungskategorie „Zu Handelszwecken gehalten" zugeordnet sind, gehen sowohl Zins- als auch Währungseffekte ein. (15) Sonstige Rückstellungen scroll
Die im Saldo zum 30. Juni 2018 enthaltenen langfristigen sonstigen Rückstellungen von TEUR 679 (Vorjahr TEUR 429) werden in den Geschäftsjahren 2019/20 und 2020/21 fällig. (16) Latente Steuern scroll
Steuerliche Verlustvorträge bestehen überwiegend bei der SWA. Unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2017/18 und einem Verlustrücktrag valutieren diese zum Stichtag mit EUR 14,6 Mio. (Körperschaftsteuer) bzw. EUR 11,7 Mio. (Gewerbesteuer). Die Werthaltigkeit der auf steuerliche Verlustvorträge abgegrenzten latenten Steuern wird durch eine aus der allgemeinen Unternehmensplanung abgeleitete Steuerplanungsrechnung belegt. Danach sind Verlustvorträge entweder durch zu versteuernde temporäre Differenzen oder durch zukünftig zu versteuernde positive Ergebnisse innerhalb des Planungszeitraums vollständig gedeckt. Aufgrund gesetzlicher Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit wurden im Berichtsjahr für Verlustvorträge in Höhe von TEUR 806 (Vorjahr TEUR 806) keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Die Saldierungen betreffen aktive und passive latente Steuern gegenüber der gleichen Steuerbehörde und entfallen mit TEUR 4.320 (Vorjahr TEUR 3.864) auf den Teilkonzern Deutschland, mit TEUR 781 (Vorjahr TEUR 524) auf den Teilkonzern Frankreich und mit TEUR 1.228 (Vorjahr TEUR 2.230) auf den Teilkonzern Ostmitteleuropa. Aus temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen wurden zum Bilanzstichtag latente Steuerschulden in Höhe von TEUR 1.109 (Vorjahr TEUR 1.032) nicht angesetzt (outside basis differences). Latente Steuern, die aus Posten resultieren, die unmittelbar im Eigenkapital erfasst werden, belaufen sich auf TEUR 322 (Vorjahr TEUR 332) und entfallen in Höhe von TEUR 245 (Vorjahr TEUR 255) auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste leistungsorientierter Pensionszusagen und mit TEUR 77 (Vorjahr TEUR 77) auf Währungsdifferenzen. V. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (17) Umsatzerlöse scroll
Die Gliederung der Umsatzerlöse nach Produktgruppen ist aus der folgenden Übersicht ersichtlich. scroll
Die Umsatzerlöse mit externen Kunden werden wie im Vorjahr zu rund 88 % auf den Heimatmärkten der jeweiligen Konzernunternehmen und zu 12 % im Export erzielt. (18) Bestandsveränderung Die Bestandsveränderung von TEUR 3.341 (Vorjahr TEUR 257) betrifft die fertigen und unfertigen Erzeugnisse und Leistungen und entfällt mit TEUR 1.150 (Vorjahr TEUR 157) auf Deutschland, mit TEUR 1.321 (Vorjahr TEUR -656) auf Frankreich und mit TEUR 870 (Vorjahr TEUR 756) auf Ostmitteleuropa. (19) Sonstige betriebliche Erträge scroll
(20) Personalaufwand scroll
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Die Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt beinhaltet auch die in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindlichen Mitarbeiter. (21) Sonstige betriebliche Aufwendungen scroll
(22) Ergebnis aus der Equity-Methode Das Ergebnis aus der Equity-Methode in Höhe von TEUR -1 (Vorjahr TEUR -6) entfällt mit TEUR -151 (Vorjahr TEUR -130) auf die Vintalia Weinhandels GmbH & Co. KG und mit TEUR 150 (Vorjahr TEUR 124) auf die Wine 4 You Sp. z o.o. (23) Finanzerträge scroll
(24) Finanzaufwendungen scroll
(25) Ertragsteuern Der für das abgelaufene Geschäftsjahr erwartete Steueraufwand ergibt sich unter Anwendung des deutschen Körperschaftsteuersatzes zuzüglich des Solidaritätszuschlags sowie der Gewerbesteuer. Die Gesamtbelastung der SWA beträgt wie im Vorjahr 30,37 %. Die ausgewiesenen Ertragsteuern entwickeln sich wie folgt aus dem Jahresergebnis vor Steuern: scroll
Der ausgewiesene Steueraufwand setzt sich wie folgt aus tatsächlichen und latenten Steuern zusammen: scroll
Der latente Steueraufwand ist nahezu ausschließlich auf die Veränderungen temporärer Differenzen sowie Veränderungen steuerlicher Verlustvorträge zurückzuführen. (26) Ergebnisanteil nicht beherrschender Gesellschafter scroll
VI. WEITERE ANGABEN (27) Direkt im Konzerneigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen Das in der Gesamtergebnisrechnung nach Steuern ausgewiesene sonstige Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scroll
(28) Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des SWA-Konzerns (diese entsprechen den in der Konzernbilanz ausgewiesenen liquiden Mitteln) im Laufe des Berichtsjahres verändert haben. Die Zahlungsströme sind dabei nach operativer Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Die im Geschäftsjahr 2017/18 gezahlten Ertragsteuern betragen TEUR 3.110 (Vorjahr TEUR 4.417). Die gezahlten Zinsen belaufen sich auf TEUR 849 (Vorjahr TEUR 843). An Zinsen erhalten hat der SWA-Konzern im Berichtsjahr TEUR 13 (Vorjahr TEUR 7). Die Veränderung der Finanzverbindlichkeiten beinhaltet Aufnahmen langfristiger Darlehen von TEUR 6.000 (Vorjahr TEUR 7.000), Tilgungen langfristiger Darlehen von TEUR 3.820 (Vorjahr TEUR 5.720) sowie Auszahlungen zur Tilgung von Finanzierungsleasingverbindlichkeiten von TEUR 1.234 (Vorjahr TEUR 792). Die übrigen Veränderungen resultieren aus der laufenden Finanzmitteldisposition. Die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar. scroll
(29) Risikomanagement und Finanzinstrumente Im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit und im Finanzierungsbereich ist der Schloss WachenheimKonzern insbesondere Währungskurs- und Zinsschwankungen ausgesetzt. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Hierzu werden nach Einschätzung des Managements gegebenenfalls Zins- oder Währungsderivate zur globalen Absicherung der genannten Risiken eingesetzt. Währungsrisiko Das Währungsrisiko resultiert im Wesentlichen aus im Teilkonzern Ostmitteleuropa in Fremdwährung abgeschlossenen Beschaffungsgeschäften sowie aus ausgereichten Darlehen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten in Fremdwährung. Zur Begrenzung des Wechselkursrisikos werden gegebenenfalls kurzfristige Devisentermingeschäfte - wie beispielsweise Forward- und Optionstransaktionen - eingegangen. Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko resultiert im Wesentlichen aus langfristigen Finanzverbindlichkeiten mit variabler Verzinsung. Der Vorstand überwacht fortlaufend die Zinsentwicklung und schließt nach seiner Markteinschätzung gegebenenfalls entsprechende Sicherungsgeschäfte ab. Liquiditätsrisiko Die dauerhafte Liquiditätsversorgung wird zum einen durch noch nicht ausgenutzte Kreditlinien sowie zum anderen durch die Möglichkeit zur Emission von Eigen- bzw. Fremdkapitaltiteln sichergestellt. Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher maximal in der Höhe der positiven Zeitwerte gegenüber den jeweiligen Kontrahenten. Dem Risiko aus originären Finanzinstrumenten wird durch gebildete Wertberichtigungen für Forderungsausfälle Rechnung getragen. Das Ausfallrisiko für derivative Finanzinstrumente ist gering, da diese nur mit großen Banken geschlossen werden. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Risikoreduzierung eingesetzt. Ihre Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Da die bestehenden Zinsderivate nicht als bilanzielle Sicherungsbeziehung designiert wurden, werden Gewinne und Verluste aus Zeitwertänderungen ergebniswirksam im Finanzergebnis erfasst. Zum 30. Juni 2018 bestand ein Zinscap mit einem Bezugsbetrag von TEUR 10.000 und einem beizulegenden Zeitwert von TEUR 1 (30. Juni 2017: TEUR 8). Im Geschäftsjahr 2017/18 ist im Finanzergebnis ein Nettoergebnis aus Finanzderivaten von TEUR -7 (Vorjahr TEUR 2) enthalten. Sensitivitätsanalyse Die nachfolgende Tabelle bildet die oben beschriebenen Währungs- und Zinsänderungsrisiken sowie deren etwaige Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern (EBT) ab. Dabei wurde untersucht, wie sich eine Steigerung/Senkung des Marktzinses um +/- 25 Basispunkte sowie eine Änderung der den in Fremdwährung gehaltenen Positionen zugrunde liegenden Wechselkurse um +/- 10 % auf die Zielgröße auswirken. Bei den im Teilkonzern Ostmitteleuropa vorhandenen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurde das Wechselkursverhältnis mit PLN/Fremdwährung festgelegt. Die sich hieraus ergebenden Effekte wurden mit dem Stichtagkurs zum 30. Juni 2018 in Euro umgerechnet. Beim Zinsänderungsrisiko hinsichtlich Finanzverbindlichkeiten wurden die Sensitivitäten des bestehenden Zinscap berücksichtigt. scroll
(30) Kapitalmanagement Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements des Konzerns ist es sicherzustellen, dass auch in Zukunft die Schuldentilgungsfähigkeit und die finanzielle Substanz des Konzerns erhalten bleiben. Eine wichtige Kennzahl des Kapitalmanagements ist der Verschuldungsgrad. Dabei werden die Nettofinanzverbindlichkeiten, bestehend aus den Finanzverbindlichkeiten (siehe Anmerkung (12)) und den liquiden Mitteln (siehe Anmerkung (8)), im Verhältnis zum Konzerneigenkapital (siehe Anmerkung (10)) betrachtet. Der Verschuldungsgrad ermittelt sich zu den Stichtagen 30. Juni 2018 und 30. Juni 2017 wie folgt: scroll
Marktübliche externe Kapitalanforderungen wurden durch den SWA-Konzern erfüllt Die SWA unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Langfristig streben wir einen Verschuldungsgrad von unter 0,5 und eine Eigenkapitalquote von mehr als 50 % an. (31) Leasingverhältnisse Die SWA hat im Dezember 2007 Grundstücke, Verwaltungsgebäude sowie Produktions- und Lagerhallen in Trier und Wachenheim an die Aurigatia Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Mainz, verkauft und zurückgemietet. Im April 2012 wurden die Verträge aus dem Jahr 2007 um die Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes sowie die Erweiterung der Produktionshalle in Trier ergänzt. Die Leasingverträge wurden zunächst für 20 Jahre (unkündbare Laufzeit) geschlossen. Vertraglich steht der SWA nach Ablauf der Grundmietzeit zum einen eine Option zur Verlängerung der Mietzeit um mindestens weitere fünf Jahre zu dann marktüblichen Mietzinsen zu. Zum anderen besteht nach 20 Jahren die Möglichkeit, die Liegenschaften mindestens zum Restbuchwert bei Anwendung der linearen Abschreibungsmethode zurückzuerwerben. Der zu Beginn des Leasingverhältnisses gutachtlich geschätzte Verkehrswert zum Ende der Grundmietzeit liegt unter diesem Mindestoptionspreis. Bedingte Mietzahlungen können aus einer an die Verschuldung des SWA-Konzerns gekoppelten Zinsanpassungsklausel resultieren. Auf die Gebäude in Trier und Wachenheim entfallende Buchverluste in Höhe von TEUR 1.760 wurden aktivisch abgegrenzt, da diese durch unter der Marktmiete liegende Leasingraten über die Laufzeit ausgeglichen werden. Außerdem wurden die Grundstücke in Wachenheim zu TEUR 160 über Verkehrswert veräußert. Der daraus resultierende Buchgewinn wurde passivisch abgegrenzt. Die abgegrenzten Beträge werden über die Laufzeit erfolgswirksam vereinnahmt. Aus Sale-and-lease-back-Geschäften bestehen zum Bilanzstichtag folgende offene Mindestleasingzahlungen: scroll
Im Periodenaufwand sind folgende Leasingzahlungen aus Sale-and-lease-back-Geschäften erfasst worden: scroll
Darüber hinaus bestehen zum Bilanzstichtag offene Verpflichtungen aus den übrigen wesentlichen unkündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen im Schloss Wachenheim-Konzern, die wie folgt fällig sind: scroll
Aus anderen Operating-Leasing-Verhältnissen sind folgende Zahlungen erfolgswirksam erfasst worden: scroll
Die erhaltenen Zahlungen aus Untermietverhältnissen belaufen sich auf TEUR 136 (Vorjahr TEUR 104). Die künftigen Mindestzahlungen aus Untermietverhältnissen belaufen sich auf TEUR 237 (Vorjahr TEUR 320). (32) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualschulden scroll
Das Bestellobligo umfasst überwiegend Verpflichtungen aus Weinkontrakten sowie aus Dienstleistungsverträgen. Hinsichtlich der sonstigen Garantien rechnen wir derzeit nicht mit einer Inanspruchnahme. (33) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, über die zu berichten wäre, sind nicht eingetreten. (34) Nahestehende Personen Zur Günther Reh AG (einschließlich MEK Material Einkaufskontor GmbH) bestanden im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs Liefer- und Leistungsbeziehungen, insbesondere aus der Weiterbelastung von Personalkosten und sonstigen Dienstleistungen sowie aus der Weitergabe von Boni und Provisionen. Darüber hinaus resultierte aus Darlehensvergaben zwischen der Günther Reh AG und der SWA ein im Finanzergebnis erfasster Zinsaufwand. Die Transaktionen mit der Reh Kendermann GmbH Weinkellerei resultieren aus Liefer- und Leistungsbeziehungen (Lieferung von Schaumwein und Wein im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs) sowie aus Weiterbelastungen. Transaktionen zwischen der SWA und der Vintalia Weinhandels GmbH & Co. KG resultieren aus der Tätigkeit der SWA als Kommissionär für den Vertrieb von Waren des Gemeinschaftsunternehmens für dessen Rechnung gegen Provision. Liefer- und Leistungsbeziehungen mit der Wine 4 You Sp. z o.o. bestehen im Teilkonzern Ostmitteleuropa. Alle Transaktionen wurden zu marktüblichen Konditionen abgerechnet. Im Einzelnen stellen sich die Transaktionen mit nahestehenden Personen wie folgt dar scroll
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(35) Mitglieder des Vorstands Oliver Gloden - Sprecher des Vorstands
Horst Hillesheim
Boris Schlimbach
Die aktuellen Verantwortungsbereiche der Vorstände sind auch im Internet unter ,www.schlosswachenheim.com’ verfügbar. (36) Mitglieder des Aufsichtsrats Aktionärsvertreter: Nick Reh, lic. oec. HSG - Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dr. Wilhelm Seiler - stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Roland Kuffler - bis 23. November 2017
Eduard Thometzek
Monika Schulze - seit 23. November 2017
Arbeitnehmervertreter: Helene Zimmer
Rüdiger Göbel
(37) Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie gewährte Kredite und Vorschüsse Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017/18 betragen TEUR 1.472 (Vorjahr TEUR 1.535). Die Gesamtbezüge beinhalten Tantiemen, die sich am Konzernergebnis und an Nachhaltigkeitsfaktoren orientieren, und entfallen auf kurzfristig (TEUR 1.138) und langfristig (TEUR 334) fällige Leistungen. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18 betragen TEUR 143 (Vorjahr TEUR 154). Gemäß § 16 der Satzung ergibt sich die Aufsichtsratsvergütung aus einer festen Vergütung sowie einer Vergütung für Sitzungsteilnahmen. scroll
An die Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats oder an frühere Mitglieder des Vorstands wurden weder Vorschüsse noch Kredite gewährt. Über seine Aufsichtsratsvergütung hinaus hat Herr Dr. Seiler für persönlich erbrachte Leistungen im Geschäftsjahr 2017/18 insgesamt TEUR 44 (Vorjahr TEUR 22) an Honoraren erhalten. (38) Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des „Deutschen Corporate Governance Kodex" Die gesetzlich vorgesehene Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des „Deutschen Corporate Governance Kodex" ist den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter dem Link 'www.schlosswachenheim.com/investor-relations/oorporate-dovernance' zugänglich. (39) Honorar des Konzernabschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen: scroll
(40) Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB Die Reichsgraf von Kesselstatt GmbH nimmt im Berichtsjahr die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch. (41) Freigabe Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der SWA werden am 20. September 2018 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben. (42) Erwerb und Veräußerung eigener Aktien (§ 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG) Die SWA hat im Berichtsjahr 7.070 eigene Aktien im rechnerischen Nennwert von insgesamt TEUR 45 (= 0,09 % des Grundkapitals) zum Zwecke der Weitergabe an Mitarbeiter des Unternehmens oder an Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten von TEUR 153 erworben und für TEUR 117 weiterveräußert. Der Erlös aus der Weiterveräußerung wurde dem operativen Geschäftsbetrieb zugeführt. (43) Verwendung des Bilanzgewinns der Schloss Wachenheim AG Der Jahresüberschuss der Schloss Wachenheim AG beträgt für das Geschäftsjahr 2017/18 TEUR 6.543. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags von TEUR 13.628 wird ein Bilanzgewinn von TEUR 20.171 ausgewiesen. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, eine Dividende von EUR 0,50 je Aktie = TEUR 3.960 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von TEUR 16.211 auf neue Rechnung vorzutragen.
Trier, den 20. September 2018 Der Vorstand Oliver Gloden, Sprecher des Vorstands Horst Hillesheim Boris Schlimbach BETEILIGUNGSÜBERSICHT (ANLAGE ZUM ANHANG)scroll
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V = Vollkonsolidierung, E = at equity, N = nicht konsolidiert. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Schloss Wachen-heim AG zusammengefast ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Trier, den 20. September 2018 Der Vorstand Oliver Gloden, Sprecher des Vorstands Horst Hillesheim Boris Schlimbach An die Schloss Wachenheim AG, Trier Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Schloss Wachenheim AG, Trier, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. Juni 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Schloss Wachenheim AG, Trier, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 geprüft. Die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung, die als gesonderter Abschnitt im zusammengefassten Lagebericht enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO erklären wir, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von den Konzernunternehmen gewahrt haben. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterieller Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer Im Konzernabschluss zum 30. Juni 2018 werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Buchwert von TEUR 12.328 sowie immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer mit einem Buchwert von TEUR 71.512 ausgewiesen, die sich über mehrere zahlungsmittelgenerierende Einheiten verteilen. Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer müssen bei Vorliegen einer Indikation für eine mögliche Wertminderung, mindestens jedoch einmal im Jahr auf Werthaltigkeit geprüft werden. Diese Werthaltigkeitsprüfung erfolgt auf Basis zahlungsmittelgenerierender Einheiten durch einen Vergleich des erzielbaren Betrags mit dem Buchwert. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung (Nettoveräußerungspreis) und dem Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit und wird auf Basis der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Fünfjahresplanung und unter Anwendung eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Die Ableitung des erzielbaren Betrages ist komplex und in hohem Maße von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter insbesondere hinsichtlich zukünftiger Preis- und Mengenentwicklungen, dem zeitlichen Anfall operativer Cash-Flows, den verwendeten Diskontierungsfaktoren sowie der langfristigen Wachstumsrate abhängig. Unsere Prüfungstätigkeiten beinhalteten das kritische Hinterfragen und die Prüfung der Geeignetheit der angewandten Methoden für die Werthaltigkeitsprüfungen sowie die Prüfung der seitens der gesetzlichen Vertreter getroffenen Annahmen auf Plausibilität mittels folgender Prüfungshandlungen:
Basierend auf unseren Prüfungshandlungen haben wir keine wichtigen Feststellungen getroffen und erachten die seitens der gesetzlichen Vertreter herangezogenen Parameter einschließlich der hierzu gehörenden Angaben im Konzernanhang als angemessen. Die Angaben zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sowie den immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer einschließlich der Werthaltigkeitsprüfungen sind in Abschnitt „II. Rechnungslegungsmethoden", Unterabschnitt „Immaterielles Vermögen einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerten" sowie in Abschnitt „IV. Erläuterungen zur Konzernbilanz", Angabe „(2) Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten. Umsatzrealisierung Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 Umsatzerlöse von TEUR 324.527 aus. Zwar löst die Mehrzahl der Verkaufstransaktionen eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung aus und lässt nur geringe Ermessensspielräume zu. Risiken ergeben sich vielmehr aus den teilweise komplexen Konditionsvereinbarungen, die zudem häufigen Änderungen unterworfen sind, im Hinblick auf eine zutreffende Erfassung und Abgrenzung der jeweiligen Konditionen in den relevanten Systemen und dem damit verbundenen erhöhten Fehlerrisiko. Unsere Prüfungstätigkeiten haben sich insofern auf die folgenden Prüfungshandlungen konzentriert:
Basierend auf unseren Prüfungshandlungen konnten wir uns von der Angemessenheit der eingerichteten Systeme und Kontrollen sowie von einer zutreffenden Umsatzrealisierung überzeugen. Die Angaben zur Umsatzrealisierung enthält der Konzernanhang in Abschnitt „II. Rechnungslegungsmethoden", Unterabschnitt „Ertragsrealisierungen". Sonstige Informationen Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, sofern einschlägig, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzugeben sowie dafür, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Angabe stets aufdeckt. Falsche Angaben können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. November 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. Dezember 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 als Abschlussprüfer der Schloss Wachenheim AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Santosh Varughese.
Frankfurt am Main, den 20. September 2018 PKF Deutschland GmbH F. Weber, Wirtschaftsprüfer S. Varughese, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, im Geschäftsjahr 2017/18 befasste sich der Aufsichtsrat umfassend mit der operativen Entwicklung sowie der strategischen Ausrichtung der Schloss Wachenheim AG und hat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands zeitnah und kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Die Grundlage hierfür bildeten zahlreiche mündliche, fernmündliche und schriftliche Berichte des Vorstands sowie kontinuierliche Besprechungen mit den Mitgliedern des Vorstands, in denen viele Themen und Fragen auch kritisch angesprochen wurden. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat die Lage und die Entwicklung der Schloss Wachenheim AG sowie ihrer inländischen und ausländischen Tochterunternehmen mit dem Vorstand laufend, und zwar mindestens einmal im Monat, besprochen. Hierbei standen alle wesentlichen Geschäftsvorfälle, darüber hinaus die detaillierte Umsatzanalyse, die Ergebnissituation und die finanzielle Lage des Konzerns im Vordergrund. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung wurde der Aufsichtsrat stets frühzeitig eingebunden. Die Geschäftsordnung für den Vorstand enthält einen Katalog von Geschäften und Maßnahmen, deren Vornahme durch den Vorstand einer Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Den im Geschäftsjahr 2017/18 vorgelegten Maßnahmen wurde - jeweils nach eingehender Prüfung und Erörterung - in allen Fällen zugestimmt. Außerdem hat sich der Aufsichtsrat vom Vorstand regelmäßig über das Risikomanagement unterrichten lassen. Die Kontrolle durch den Aufsichtsrat erstreckte sich ferner auf die Praktizierung und Weiterentwicklung der unternehmensinternen Compliance durch den Vorstand. Personalia Mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 23. November 2017 hat Herr Roland Kuffler sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Herr Kuffler war seit Mai 2004 Mitglied des Aufsichtsrats und vom 25. Oktober 2004 bis zum 17. November 2016 dessen stellvertretender Vorsitzender. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Kuffler für seine langjährige Tätigkeit und sein Engagement für die Unternehmensgruppe. Die Hauptversammlung hat am 23. November 2017 Frau Monika Schulze für den Zeitraum ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018/19 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. Sitzungen des Aufsichtsrats und seines Ausschusses Im Geschäftsjahr 2017/18 ist der Aufsichtsrat zu fünf ordentlichen Sitzungen zusammengetreten. Der Personal- und Finanzausschuss, als einziger aus der Mitte des Aufsichtsrats gebildeter Ausschuss, hat im Geschäftsjahr 2017/18 einmal getagt. Der Aufsichtsrat fasste alle notwendigen Beschlüsse auf der Basis von durch den Vorstand und den Ausschuss vorbereiteten Vorlagen und Präsentationen in seinen Sitzungen. Im Geschäftsjahr 2017/18 hat ein Mitglied des Aufsichtsrats entschuldigt an weniger als der Hälfte der in seiner Amtszeit abgehaltenen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Im Übrigen haben sämtliche Aufsichtsratsmitglieder an allen Sitzungen des Plenums und des Personal- und Finanzausschusses, sofern sie diesem angehörten, persönlich teilgenommen. Schwerpunkte der Beratung im Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat hat sich eingehend und intensiv mit allen strategischen Überlegungen und Vorhaben des Vorstands befasst. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat mit dem allgemeinen wirtschaftlichen Gesamtumfeld und den konkreten, für den Konzern bedeutsamen Rahmenbedingungen, den Führungspersonalien, der Unternehmensplanung, grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik, dem Risikomanagement, der Marktentwicklung und der Wettbewerbssituation der Gesellschaft und ihrer inländischen und ausländischen Tochterunternehmen sowie der Fortentwicklung der Corporate Governance und der Compliance der Gesellschaft beschäftigt. Im Geschäftsjahr 2017/18 berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Geschäftslage einschließlich der Situation auf den für die Unternehmensgruppe relevanten Beschaffungs- und Absatzmärkten mit Schwerpunkt auf dem inländischen „Sparkling"-Markt sowie über die Entwicklung der wichtigsten Konzernmarken. Weiterhin wurden die Absatz-, Umsatz- und Ergebnisentwicklungen der Segmente Deutschland, Frankreich, Ostmitteleuropa und Übrige Aktivitäten im Geschäftsjahresverlauf erörtert. Daneben waren in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2017/18 die Auswirkungen der Entwicklungen auf den Beschaffungsmärkten, insbesondere die unterdurchschnittlichen Weinernten in den für die Unternehmensgruppe relevanten Anbaugebieten sowie die hieraus resultierenden Preissituationen Gegenstand der Beratungen. Der Aufsichtsrat befasste sich außerdem mit den Auswirkungen des neuen Verpackungsgesetzes ab dem 1. Januar 2019 sowie der Wiederbestellung eines Mitglieds des Vorstands. Einen weiteren Schwerpunkt in der ersten Geschäftsjahreshälfte bildeten die Planung und die Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. November 2017. In diesem Zusammenhang beriet der Aufsichtsrat unter anderem über den Vorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung 2017 für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie über eine satzungsändernde Beschlussfassung (§ 25 der Satzung). Ebenso wurde über den Wahlvorschlag hinsichtlich der Wahl zum Aufsichtsrat beraten. In der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2017/18 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Markt- und Wettbewerbssituation auf dem Gesamtmarkt „Sparkling" sowie den strategischen Folgerungen aus der Entwicklung der Weinpreise. Gegenstände der Beratung waren ferner Überlegungen zu gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen im ostmitteleuropäischen Teilkonzern, die angedachte Veräußerung zweier Grundstücke in Deutschland und Rumänien, anstehende Investitionen, insbesondere am Standort Trier, sowie Möglichkeiten zur Stärkung der Präsenz der Markenprodukte im Einzelhandel. Weiterhin beschäftigte sich der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2017/18 mit den Ursachen und Auswirkungen des technischen Defekts an einer Produktionsanlage, der zu Einschränkungen der Lieferfähigkeit, insbesondere bei Robby Bubble, sowie zu Warenrückrufen auf vier Exportmärkten geführt hat, sowie mit der Aufarbeitung des im Geschäftsjahr 2016/17 aufgedeckten Betruges zu Lasten der Konzerngesellschaft Soare Sekt a.s., Brno/Tschechien, speziell mit den Aktivitäten zur Rückerlangung der unrechtmäßig transferierten Geldmittel sowie möglichen Ersatzansprüchen. Im Rahmen seiner Beratungen hat der Aufsichtsrat zu bestimmten Fachthemen auch Leitende Angestellte der Gesellschaft hinzugezogen oder sich der Expertise externer Berater bedient. Schwerpunkte der Beratung im Personal- und Finanzausschuss Der Personal- und Finanzausschuss des Aufsichtsrats prüfte in seiner Sitzung am 21. September 2017 den Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2016/17 und diskutierte mögliche Schwerpunkte für die Abschlussprüfung und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2017/18. Zudem diskutierte er Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Vergütungssystems für den Vorstand und beriet die Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds. Der Aufsichtsrat wurde über die Verhandlungen und Beschlüsse des Ausschusses in Kenntnis gesetzt und beschloss auf Basis entsprechender Vorlagen des Ausschusses. Corporate Governance Die nach Ziffer 5.6 des DCGK empfohlene Effizienzprüfung wurde im Wege einer situativen Selbstprüfung im September 2018 durchgeführt. Schwerpunkte der Prüfung waren die Information des Aufsichtsrats, Behandlung potentieller Interessenkonflikte, Corporate Governance, Personalkompetenz, Unternehmensstrategie, Risikomanagement und Rechnungslegung. Als Prüfungsergebnis stellte der Aufsichtsrat fest, dass seine Tätigkeit als effizient einzustufen sei und ein hoher Standard erreicht werde. Dem Aufsichtsrat gehört eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Eine neuerliche Effizienzprüfung erfolgt nach dem Ermessen des Aufsichtsrats, mindestens jedoch alle drei Jahre. Als Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG wurde Herr Dr. Wilhelm Seiler benannt. Darüber hinaus stellte der Aufsichtsrat nach ordnungsgemäßer Prüfung im September 2018 fest, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sind (§ 100 Abs. 5 Halbsatz 2 AktG). Gemeinsam mit dem Vorstand wurde die Einhaltung der Bestimmungen des DCGK erörtert. Die Schloss Wachenheim AG hat das Regelwerk des DCGK im Konzern weitestgehend umgesetzt und eingehalten. Im Geschäftsjahr 2017/18 haben Vorstand und Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung am 21. September 2017 die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 erneuert. Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG als Bestandteil des Corporate Governance Berichts ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich. Jahresabschluss und Konzernabschluss Geschäftsjahr 2017/18 Die von der Hauptversammlung am 23. November 2017 zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer gewählte und durch den Aufsichtsrat beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2017/18 aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Abschlussprüfer hat weiterhin festgestellt, dass ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Risikofrüherkennungssystem besteht, welches es ermöglicht, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Der Abschlussprüfer hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß §§ 312, 313 AktG gleichfalls geprüft und für in Ordnung befunden. Er hat folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung gemäß §§ 289b, 315b HGB und den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen in seiner Bilanzsitzung am 20. September 2018 eingehend erörtert und geprüft. Die als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat ihre diesbezüglichen Prüfungsberichte zusammen mit den Abschlussunterlagen sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zugeleitet. Die Berichte wurden danach unverzüglich auch an den Vorstand mit der Gelegenheit zur Stellungnahme weitergegeben. Darüber hinaus berichtete der Abschlussprüfer dem Vorsitzenden und dem Finanzexperten des Aufsichtsrats bereits während den laufenden Prüfungen über deren Schwerpunkte sowie über besonders wichtige Prüfungssachverhalte. Die Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft waren in der entsprechenden Sitzung des Personal- und Finanzausschusses sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats anwesend und haben über den Ablauf und das Ergebnis der Prüfungen eingehend und ausführlich berichtet sowie alle Fragen der Ausschuss- bzw. Aufsichtsratsmitglieder umfassend beantwortet. Der Aufsichtsrat schließt sich den Prüfungsergebnissen des Abschlussprüfers bzw. Konzernabschlussprüfers nach eigener Prüfung an und erhebt auch nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keinerlei Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung gemäß §§ 289b, 315b HGB und den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 30. Juni 2018 gebilligt und somit festgestellt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss zum 30. Juni 2018 gebilligt. Der Jahresüberschuss der Schloss Wachenheim AG beträgt für das Geschäftsjahr 2017/18 EUR 6.542.532,62. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags von EUR 13.628.530,73 wird ein Bilanzgewinn von EUR 20.171.063,35 ausgewiesen. Der Vorstand hat vorgeschlagen, eine Dividende von EUR 0,50 je Aktie = EUR 3.960.000,00 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von EUR 16.211.063,35 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Beschlussvorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung zur Verwendung des Bilanzgewinns war Gegenstand der Beratung des Aufsichtsrats in der Bilanzsitzung am 20. September 2018. Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag unter Berücksichtigung seiner Verantwortung für den Bestand des Unternehmens und dessen nachhaltige Wertschöpfung sowie der berechtigten Interessen der Aktionäre geprüft. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen. Dank Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die erbrachten Leistungen, mit denen sie zur geschäftlichen Entwicklung und zum weiteren Ausbau der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schloss Wachenheim AG sowie ihrer inländischen und ausländischen Tochterunternehmen beigetragen haben. Ausdrücklich dankt der Aufsichtsrat auch den Aktionärinnen und Aktionären, die durch die Begleitung des Unternehmens ihr Vertrauen in dessen Zukunft bekundet haben.
Trier, 20. September 2018 Für den Aufsichtsrat Nick Reh, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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