Ad-hoc | 15 January 1999 07:35
Ad hoc-Service: Schumag AG
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Der Aufsichtsrat der Schumag AG (Aachen) hat in seiner Sitzung
am 14. Januar 1999 den auf der Grundlage des abgeschlossenen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erstellten
Jahresabschluß für das Jahr 1997/98 gebilligt. Die
vertragschließenden Gesellschaften Deutsche Babcock
Beteiligungs-GmbH und Schumag AG haben als angemessenen
Ausgleich für die außenstehenden Aktionäre gem. @ 304 AktG einen
Betrag von DEM 4,03 (einschließlich des
Körperschaftsteueranrechnungsbetrages) pro Jahr und Aktie im
Nennwert von DEM 5,00 während der Vertragslaufzeit ermittelt und
vereinbart. Als angemessene Abfindung gem. @ 305 AktG ist ein
zusätzlicher Betrag von DEM 42,39 pro Aktie im Nennwert von DEM
5,00 festgelegt worden. Die Hauptversammlung wird am 3. März
1999 über die Zustimmung zu dem Unternehmensvertrag beschließen.
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