SCHUMAG AKTIENGESELLSCHAFT
AACHEN
– ISIN: DE0007216707 // WKN: 721670 –
Ergänzung der Tagesordnung
der am Dienstag,
dem 10. August 2010,
stattfindenden
25. ordentlichen Hauptversammlung
Durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 1. Juli
2010 wurde die 25. ordentliche Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft
am 10. August 2010, 10:00 Uhr, in die Räume der Gesellschaft in 52076
Aachen, Nerscheider Weg 170, einberufen.
Auf das Verlangen mit Schreiben vom 5. Juli 2010 der Concordia
Advisors LLP, London (Vereinigtes Königreich), diese handelnd als
Bevollmächtigte für die Aktionäre Concordia Partners LP, Hamilton
(Bermuda), Balanced Strategies Fund Ltd., Hamilton (Bermuda), Concordia
MAC 29 Ltd., George Town (Cayman Islands), Concordia Institutional
Multi-Strategy Ltd., Hamilton (Bermuda) und Concordia Global Equity
Relative Value Fund LP, Hamilton (Bermuda) sowie der Euro-IB Ltd.,
London (Vereinigtes Königreich), werden gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m.
§ 124 Abs. 1 Satz 2 AktG die folgenden zusätzlichen Gegenstände zur
Beschlussfassung in der ordentlichen Hauptversammlung am 10. August
2010 ergänzt und bekannt gemacht:
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8.
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Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Heinz Peter Heinen
gemäß § 103 Abs. 1 AktG
Die Antragssteller schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
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Herr Heinz Peter Heinen wird aus dem Aufsichtsrat abberufen.
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Begründung:
Die Antragsteller sind der Ansicht, dass mit Ausnahme des Aufsichtsratsmitglieds
Peter Koschel die derzeitige Besetzung der Anteilseignerbank im Aufsichtsrat
keine im Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre und seiner Arbeitnehmer
sachgerechte Aufgabenerfüllung dieses Gremiums gewährleistet. Es ist
deshalb das Ziel der Antragsteller, dass drei neue, aus ihrer Sicht
geeignete Kandidaten als Anteilseignervertreter von der Hauptversammlung
in den Aufsichtsrat berufen werden und künftig gemeinsam mit dem bereits
amtierenden Aufsichtsratsmitglied Peter Koschel die Anteileignerbank
im Aufsichtsrat bilden. Dem dient, zusammen mit der Ausübung weiterer
Antrags- bzw. Vorschlagsrechte, die beantragte Ergänzung der Tagesordnung
um diesen und die drei nachfolgenden Punkte. Die Antragsteller haben
vor allem das Vertrauen in das amtierende Aufsichtsratsmitglied Heinz
Peter Heinen verloren und streben daher seine Abberufung durch die
Hauptversammlung gemäß § 103 Abs. 1 AktG an.
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9.
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Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Johannes Ohlinger
gemäß § 103 Abs. 1 AktG
Die Antragsteller schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
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Herr Dr. Johannes Ohlinger wird aus dem Aufsichtsrat abberufen.
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Begründung:
Die Antragsteller sind der Auffassung, dass, um eine im Interesse
des Unternehmens, seiner Aktionäre und seiner Arbeitnehmer sachgerechte
Aufgabenerfüllung des Aufsichtsrats zu gewährleisten, eine Abberufung
von Herrn Dr. Johannes Ohlinger durch die Hauptversammlung geboten
ist. Sie streben daher die Abberufung von Herrn Dr. Johannes Ohlinger
durch die Hauptversammlung gemäß § 103 Abs. 1 AktG an.
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10.
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Abberufung eines als Ersatzmitglied für das Aufsichtsratsmitglied
Dr. Johannes Ohlinger in den Aufsichtsrat eingetretenen Mitglieds
gemäß § 103 Abs. 1 AktG
Die Antragsteller schlagen vor,
in dem Fall, dass Herr Georg Papacharalampous zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
am 10. August 2010 bereits an die Stelle von Herrn Dr. Johannes Ohlinger
getreten ist, folgenden Beschluss zu fassen:
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Herr Georg Papacharalampous wird aus dem Aufsichtsrat und
als Ersatzmitglied abberufen.
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Begründung:
Die ordentliche Hauptversammlung vom 15. April 2008 hat Herrn
Georg Papacharalampous zum Ersatzmitglied für Herrn Dr. Johannes Ohlinger
gewählt. Vom Aufsichtsrat wird zu Punkt 5 der Tagesordnung vorgeschlagen,
Herrn Georg Papacharalampous als Ersatzmitglied abzuberufen. Die Antragsteller
sind der Auffassung, dass, um eine im Interesse des Unternehmens,
seiner Aktionäre und seiner Arbeitnehmer sachgerechte Aufgabenerfüllung
des Aufsichtsrats zu gewährleisten, eine Abberufung von Herrn Georg
Papacharalampous auch geboten ist, falls er zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
am 10. August 2010 bereits an die Stelle von Herrn Dr. Johannes Ohlinger
getreten und in den Aufsichtsrat nachgerückt sein sollte.
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11.
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Nachwahl weiterer Aufsichtsratsmitglieder
Die
Antragsteller verlangen die Ergänzung der Tagesordnung um den vorliegenden
Punkt ‘Nachwahl weiterer Aufsichtsratsmitglieder’ und schlagen hierzu
vor,
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zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen, und zwar jeweils
mit einer Amtszeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2009/10 zu beschließen hat:
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a)
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Herrn Herbert Reinel, Dipl.-Ing., Unternehmer mit Geschäftssitz
in Kronberg im Taunus, geschäftsführender Gesellschafter der GKT Spezialtiefbau
GmbH, Hamburg, geschäftsführender Gesellschafter der hefi Glaskonstruktiv
GmbH, Talheim/Heilbronn, wohnhaft in Frankfurt am Main, und
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b)
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Herrn Karl Ulmer, Rechtsanwalt und Seniorpartner der Sozietät
SCHRADE & PARTNER Rechtsanwälte, Ulm, wohnhaft in Ulm.
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Angaben nach § 124 Abs. 2 Satz 1 AktG:
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 95 Abs. 1 Satz
2 bis 4 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern
und setzt sich nach § 96 Abs. 1, 4. Fall AktG in Verbindung mit §
4 Abs. 1 DrittelbG zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern und
zu zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Herbert Reinel hat keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten. Er verfügt zudem über keine Mitgliedschaften
in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Herr Karl Ulmer hat keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten. Er verfügt zudem über keine Mitgliedschaften
in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Weiterer Hinweis:
Nach Beurteilung der Antragsteller würde jedenfalls bei Wahl von
Herrn Alexander von Ungern-Sternberg unter Tagesordnungspunkt 4 die
in § 100 Abs. 5 AktG aufgestellte Voraussetzung erfüllt, wonach bei
Gesellschaften im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuchs mindestens
ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf
den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen muss.
Begründung:
Wegen des Ausscheidens von Herrn Dr. Frank Nikolaus ist unter
Tagesordnungspunkt 4 bereits die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
vorgesehen. Mindestens einer der Antragsteller wird hierzu – abweichend
von dem zu Tagesordnungspunkt 4 vom Aufsichtsrat gemachten Wahlvorschlag
– vorschlagen, Herrn Alexander von Ungern-Sternberg, Director (Geschäftsführer)
der Euro-IB Limited, London/Großbritannien, wohnhaft in London/Großbritannien,
zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen, und zwar mit einer Amtszeit
bis zum Ende der Hautversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2009/10 zu beschließen hat. Daneben sind aber zwei weitere
Anteilseignersitze im Aufsichtsrat für die Zeit nach dem Ende der
Hauptversammlung am 10. August 2010 zu besetzen, wenn zu den vorstehenden,
von den Antragstellern beantragten ergänzenden Tagesordnungspunkten
die von den Antragstellern vorgeschlagenen Beschlüsse gefasst werden.
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12.
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Abberufung eines als Ersatzmitglied für das Aufsichtsratsmitglied
Peter Koschel in den Aufsichtsrat eingetretenen Mitglieds gemäß §
103 Abs. 1 AktG
Die Antragsteller schlagen vor, in dem
Fall, dass Herr Arndt Krebs zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am
10. August 2010 bereits an die Stelle von Herrn Peter Koschel getreten
ist, folgenden Beschluss zu fassen:
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Herr Arndt Krebs wird aus dem Aufsichtsrat und als Ersatzmitglied
abberufen.
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Begründung:
Die ordentliche Hauptversammlung vom 15. April 2008 hat Herrn
Arndt Krebs zum Ersatzmitglied für Herrn Peter Koschel gewählt. Vom
Aufsichtsrat wird zu Punkt 5 der Tagesordnung vorgeschlagen, Herrn
Arndt Krebs als Ersatzmitglied abzuberufen. Die Antragsteller sind
der Auffassung, dass, um eine im Interesse des Unternehmens, seiner
Aktionäre und seiner Arbeitnehmer sachgerechte Aufgabenerfüllung des
Aufsichtsrats zu gewährleisten, eine Abberufung von Herrn Arndt Krebs
auch geboten ist, falls er zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 10.
August 2010 bereits an die Stelle von Herrn Peter Koschel getreten
und in den Aufsichtsrat nachgerückt sein sollte.
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Aachen, im Juli 2010
DER VORSTAND
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